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Vollständige Version anzeigen : Das duale Wahlsystem beenden



Haberfeldtreiber
13.08.2017, 19:28
Hallo,
entschuldigt wen ich als tropfnasser Neuling gleich mit einem Hammer draufschlage.

Das duale Wahlsystem verletzt Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention auf freie Wahlen
Angenommen es gibt ein bestehendes Bundesverfassungsgerichtsurteil das besagt das der Bundestag die EU-Menschenrechte berücksichtigen muss
§31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz besagt das der Bundestag an die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung gebunden ist.

Das duale Wahlsystem
Die Parteien repräsentieren weniger als 2% der Stimmberechtigten Bevölkerung.
Die Parteien bestimmen aber über die Zweitstimmen 50% der Abgeordneten.
Artikel 3 – Recht auf freie Wahlen
Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in angemessenen Zeitabständen freie und geheime Wahlen unter Bedingungen abzuhalten, welche die freie Äußerung der Meinung des Volkes bei der Wahl der gesetzgebenden Körperschaften gewährleisten.
Wen durch das dualen Wahlsystem die Parteien (die nur ca. 1.2 Mill. stimmberechtigte Mitglieder haben) also weniger als 2% der stimmberchtigen Bevölkerung reprasentieren, diese aber 50% der Abgeordneten bestimmen ist die freie Meinungsäußerung nicht geben.

Die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung
Der Bundestag kann nicht anderes Entscheiden als den Einwand des Bundeswahlleiters statt zu geben.
Da die BVerfG-Entscheidung für den Bundestag (siehe § 31 BVerfGG) bindend ist.

Wir werden eine Wahlbeschwerde nach der nächsten Bundestagswahl einreichen.
Die Chancen dass die 19. Bundestagswahl wiederholt werden muss (aber diesmal ohne dem dualen Wahlsystem) stehen also sehr gut.


Veränderungen entstehen durch Minderheiten.
Da die Mehrheiten versuchen an ihren Status Quo festzuhalten.

Wer wir sind.
Da gibt es ein gutes Video. Es heißt Think Different und ist von Apple. Sagt aber genau dass wie wir uns sehen. https://www.applewerbung.de/1998/01/think-different/.

An mir bleibt die ganze Arbeit hängen. Das ist so (ich vertrete die Gruppe).
Wer hat Interesse daran ein wenig mit zu machen?
Ich würde dich (m/w) gerne bei einer Tasse Kaffee oder ein paar Halben Bier persönlich kennen lernen.
Ich bin in Raum Süd-Ost-Oberbayern Zuhause (Bad Reichenhall, Landkreis Berchtesgadener Land).
Wir können uns aber auch in Rosenheim oder in München treffen.
Das Mitmachen würde dann durch soziale Medien erfolgen.
Die Information per Skype Telefonkonferenz oder E-Mai.

Grüße
Bebs

Tryllhase
13.08.2017, 19:33
Hallo,
entschuldigt wen ich als tropfnasser Neuling gleich mit einem Hammer draufschlage.

Das duale Wahlsystem verletzt Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention auf freie Wahlen
Angenommen es gibt ein bestehendes Bundesverfassungsgerichtsurteil das besagt das der Bundestag die EU-Menschenrechte berücksichtigen muss
§31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz besagt das der Bundestag an die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung gebunden ist.

Das duale Wahlsystem
Die Parteien repräsentieren weniger als 2% der Stimmberechtigten Bevölkerung.
Die Parteien bestimmen aber über die Zweitstimmen 50% der Abgeordneten.
Artikel 3 – Recht auf freie Wahlen
Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in angemessenen Zeitabständen freie und geheime Wahlen unter Bedingungen abzuhalten, welche die freie Äußerung der Meinung des Volkes bei der Wahl der gesetzgebenden Körperschaften gewährleisten.
Wen durch das dualen Wahlsystem die Parteien (die nur ca. 1.2 Mill. stimmberechtigte Mitglieder haben) also weniger als 2% der stimmberchtigen Bevölkerung reprasentieren, diese aber 50% der Abgeordneten bestimmen ist die freie Meinungsäußerung nicht geben.

Die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung
Der Bundestag kann nicht anderes Entscheiden als den Einwand des Bundeswahlleiters statt zu geben.
Da die BVerfG-Entscheidung für den Bundestag (siehe § 31 BVerfGG) bindend ist.

Wir werden eine Wahlbeschwerde nach der nächsten Bundestagswahl einreichen.
Die Chancen dass die 19. Bundestagswahl wiederholt werden muss (aber diesmal ohne dem dualen Wahlsystem) stehen also sehr gut.


Veränderungen entstehen durch Minderheiten.
Da die Mehrheiten versuchen an ihren Status Quo festzuhalten.

Wer wir sind.
Da gibt es ein gutes Video. Es heißt Think Different und ist von Apple. Sagt aber genau dass wie wir uns sehen. https://www.applewerbung.de/1998/01/think-different/.

An mir bleibt die ganze Arbeit hängen. Das ist so (ich vertrete die Gruppe).
Wer hat Interesse daran ein wenig mit zu machen?
Ich würde dich (m/w) gerne bei einer Tasse Kaffee oder ein paar Halben Bier persönlich kennen lernen.
Ich bin in Raum Süd-Ost-Oberbayern Zuhause (Bad Reichenhall, Landkreis Berchtesgadener Land).
Wir können uns aber auch in Rosenheim oder in München treffen.
Das Mitmachen würde dann durch soziale Medien erfolgen.
Die Information per Skype Telefonkonferenz oder E-Mai.

Grüße
Bebs
Du weißt aber, dass das Haberfeldtreiben damals aus gutem Grund verboten wurde. Deshalb hat die Antifa es ja zu ihrem Haupt-Terror-Mittel gewählt!

Haberfeldtreiber
13.08.2017, 19:47
Aber das Haberfeldtreiben ist eine GEMEINNÜTZIGE (Förderung von Brauchtum) Tätigkeit gemäß § 51 AO ff.
Die Mittel des Haberfeldtreibens haben sich etwas geändert.
Antifa macht Terror.
Abschaffung des dualen Wahlsystemes (Macht der Parteien) ist heutiges Haberfeldtreiben!

-jmw-
14.08.2017, 12:42
Auch das GG gewährleistet die Meinungsfreiheit. Seine Urheber aber zeichnen auch verantwortlich für das "duale Wahlsystem". Meine Frage: War ihnen nicht klar, dass sich beides widerspricht?

Haberfeldtreiber
14.08.2017, 12:55
Das duale Wahlsystem steht nirgendwo im Grundgesetz. Das zweistimmen Wahlsystem fundiert auf dem Bundeswahlgesetzt. Und das wurde VON DEN PARTEIEN nach dem GG geschaffen. Die Meinungsfreiheit widerspricht nicht dem dualen Wahlsystem. Das duale Wahlsystem widerspricht aber dem europäischen Menschenrecht auf freie Wahlen.

Zurück zum Thema.
Wer hat Lust dabei Mitzumachen das duale Wahlsystem zu beenden, die Parteien zu entmachten, dadurch für unabhängigere Abgeordneten und ein mehr an Demokratie zu sorgen?

FranzKonz
14.08.2017, 13:06
Aber das Haberfeldtreiben ist eine GEMEINNÜTZIGE (Förderung von Brauchtum) Tätigkeit gemäß § 51 AO ff....

Die Förderung des Brauchtums finde gut.

Haberfeldtreiber
14.08.2017, 13:22
Hallo Franz Konz,
mail mich mal an.
Dann bekommst Du einen Brauchtums-Link.
Grüße
Bebs

Frontferkel
14.08.2017, 17:45
Hallo,
entschuldigt wen ich als tropfnasser Neuling gleich mit einem Hammer draufschlage.

Das duale Wahlsystem verletzt Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention auf freie Wahlen
Angenommen es gibt ein bestehendes Bundesverfassungsgerichtsurteil das besagt das der Bundestag die EU-Menschenrechte berücksichtigen muss
§31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz besagt das der Bundestag an die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung gebunden ist.

Das duale Wahlsystem
Die Parteien repräsentieren weniger als 2% der Stimmberechtigten Bevölkerung.
Die Parteien bestimmen aber über die Zweitstimmen 50% der Abgeordneten.
Artikel 3 – Recht auf freie Wahlen
Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in angemessenen Zeitabständen freie und geheime Wahlen unter Bedingungen abzuhalten, welche die freie Äußerung der Meinung des Volkes bei der Wahl der gesetzgebenden Körperschaften gewährleisten.
Wen durch das dualen Wahlsystem die Parteien (die nur ca. 1.2 Mill. stimmberechtigte Mitglieder haben) also weniger als 2% der stimmberchtigen Bevölkerung reprasentieren, diese aber 50% der Abgeordneten bestimmen ist die freie Meinungsäußerung nicht geben.

Die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung
Der Bundestag kann nicht anderes Entscheiden als den Einwand des Bundeswahlleiters statt zu geben.
Da die BVerfG-Entscheidung für den Bundestag (siehe § 31 BVerfGG) bindend ist.

Wir werden eine Wahlbeschwerde nach der nächsten Bundestagswahl einreichen.
Die Chancen dass die 19. Bundestagswahl wiederholt werden muss (aber diesmal ohne dem dualen Wahlsystem) stehen also sehr gut.


Veränderungen entstehen durch Minderheiten.
Da die Mehrheiten versuchen an ihren Status Quo festzuhalten.

Wer wir sind.
Da gibt es ein gutes Video. Es heißt Think Different und ist von Apple. Sagt aber genau dass wie wir uns sehen. https://www.applewerbung.de/1998/01/think-different/.

An mir bleibt die ganze Arbeit hängen. Das ist so (ich vertrete die Gruppe).
Wer hat Interesse daran ein wenig mit zu machen?
Ich würde dich (m/w) gerne bei einer Tasse Kaffee oder ein paar Halben Bier persönlich kennen lernen.
Ich bin in Raum Süd-Ost-Oberbayern Zuhause (Bad Reichenhall, Landkreis Berchtesgadener Land).
Wir können uns aber auch in Rosenheim oder in München treffen.
Das Mitmachen würde dann durch soziale Medien erfolgen.
Die Information per Skype Telefonkonferenz oder E-Mai.

Grüße
Bebs
Hallo .
Wenn Du/Ihr etwas für Deutschland tuen wollt , warum dann nicht auf DEUTSCH , sondern in der Besatzersprache ?

tommy3333
14.08.2017, 17:47
Hallo,
entschuldigt wen ich als tropfnasser Neuling gleich mit einem Hammer draufschlage.

Das duale Wahlsystem verletzt Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention auf freie Wahlen
Angenommen es gibt ein bestehendes Bundesverfassungsgerichtsurteil das besagt das der Bundestag die EU-Menschenrechte berücksichtigen muss
§31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz besagt das der Bundestag an die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung gebunden ist.

Das duale Wahlsystem
Die Parteien repräsentieren weniger als 2% der Stimmberechtigten Bevölkerung.
Die Parteien bestimmen aber über die Zweitstimmen 50% der Abgeordneten.
Artikel 3 – Recht auf freie Wahlen
Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in angemessenen Zeitabständen freie und geheime Wahlen unter Bedingungen abzuhalten, welche die freie Äußerung der Meinung des Volkes bei der Wahl der gesetzgebenden Körperschaften gewährleisten.
Wen durch das dualen Wahlsystem die Parteien (die nur ca. 1.2 Mill. stimmberechtigte Mitglieder haben) also weniger als 2% der stimmberchtigen Bevölkerung reprasentieren, diese aber 50% der Abgeordneten bestimmen ist die freie Meinungsäußerung nicht geben.

Die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung
Der Bundestag kann nicht anderes Entscheiden als den Einwand des Bundeswahlleiters statt zu geben.
Da die BVerfG-Entscheidung für den Bundestag (siehe § 31 BVerfGG) bindend ist.

Wir werden eine Wahlbeschwerde nach der nächsten Bundestagswahl einreichen.
Die Chancen dass die 19. Bundestagswahl wiederholt werden muss (aber diesmal ohne dem dualen Wahlsystem) stehen also sehr gut.


Veränderungen entstehen durch Minderheiten.
Da die Mehrheiten versuchen an ihren Status Quo festzuhalten.

Wer wir sind.
Da gibt es ein gutes Video. Es heißt Think Different und ist von Apple. Sagt aber genau dass wie wir uns sehen. https://www.applewerbung.de/1998/01/think-different/.

An mir bleibt die ganze Arbeit hängen. Das ist so (ich vertrete die Gruppe).
Wer hat Interesse daran ein wenig mit zu machen?
Ich würde dich (m/w) gerne bei einer Tasse Kaffee oder ein paar Halben Bier persönlich kennen lernen.
Ich bin in Raum Süd-Ost-Oberbayern Zuhause (Bad Reichenhall, Landkreis Berchtesgadener Land).
Wir können uns aber auch in Rosenheim oder in München treffen.
Das Mitmachen würde dann durch soziale Medien erfolgen.
Die Information per Skype Telefonkonferenz oder E-Mai.

Grüße
Bebs
Es kann sogar passieren, dass die Parteien über ihre Landeslisten weitaus mehr als 50% der Abgeordneten bestimmen. Nämlich dann, wenn es aufgrund von Überhang-Mandaten zu Ausgleichsmandaten kommt.

Schau mal hier:

https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/bundestag-die-wundersame-mandatsvermehrung/
https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/2017-entscheiden-die-waehler-ueber-mehr-abgeordnete-als-sonst/

Interessant auch das hier:
https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/deckelung-der-ausgleichsmandate-posse-im-parlament/

Westphale
14.08.2017, 18:31
Es kann sogar passieren, dass die Parteien über ihre Landeslisten weitaus mehr als 50% der Abgeordneten bestimmen. Nämlich dann, wenn es aufgrund von Überhang-Mandaten zu Ausgleichsmandaten kommt.
.....


Kleine Parteien wie zB AfD , FDP die keine Direktmandate gewinnen bringen ihre Abgeordneten zu 100% über die Landesliste ins Parlament

Haberfeldtreiber
14.08.2017, 19:38
Das Ziel ist das ein jeder BürgerIn nur noch eine Stimme hat. Jeder Kandidat einen Wahlkampf (sonst wird er ja nicht gewählt) in viel kleineren Wahlkreisen führen muss und bei einer Mandatvergabe bei einer einfachen Mehrheit
Das dauale Wahlsystem (weil es den Wählerwillen verzerrt) verstößt sogar gegen den Artikel auf freie und allgemeine Wahlen der Menschenrechte.
Und die Menschenrechte stehen VOR den deutschen Bundesgesetzen. Steht im GG. (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_25.html)
Eine jede politische Wahl, seit es das GG gibt war also bisher Menschenrechtswidrig.
Ich habe noch zwei Gruppen. Wo ich Leute die Mitmachen finde.
Gruß Bebs

-jmw-
15.08.2017, 08:57
Das duale Wahlsystem steht nirgendwo im Grundgesetz. Das zweistimmen Wahlsystem fundiert auf dem Bundeswahlgesetzt. Und das wurde VON DEN PARTEIEN nach dem GG geschaffen. Die Meinungsfreiheit widerspricht nicht dem dualen Wahlsystem. Das duale Wahlsystem widerspricht aber dem europäischen Menschenrecht auf freie Wahlen.
Das GG kennt keine Detailbestimmungen, wie das Wahlsystem auszusehen hat, nur Grundsätze. Es war und ist also Aufgabe der Legislative, hier Abhilfe zu schaffen. Das BVerfG hat m.W. bisher unser Wahlsystem nicht grundsätzlich gerügt. Was "ihr" mir jetzt also sagen wollt, ist, dass die Bundestagsparteien aus Versehen europäischen Regeln zugestimmt haben, nach denen unser Wahlsystem geändert werden muss?


PS: Benütze doch bitte die Zitierfunktion, damit man weiss, wenn Du antwortest. :)

-jmw-
15.08.2017, 09:00
Wäre dem so, hätte dann nicht in den letzten 60 Jahren bereits jemand klagen müssen? Hätten nicht diverse Juristen und Politikwissenschaftler sich beschweren müssen? Hätten nicht die Vereinten Nationen etwas dazu gesagt?

(I.Ü. sind sog. "Menschenrechte" ja auch nur ein soziales Konstrukt und nicht in Stein gemeisselt.)


Das Ziel ist das ein jeder BürgerIn nur noch eine Stimme hat. Jeder Kandidat einen Wahlkampf (sonst wird er ja nicht gewählt) in viel kleineren Wahlkreisen führen muss und bei einer Mandatvergabe bei einer einfachen Mehrheit
Das dauale Wahlsystem (weil es den Wählerwillen verzerrt) verstößt sogar gegen den Artikel auf freie und allgemeine Wahlen der Menschenrechte.
Und die Menschenrechte stehen VOR den deutschen Bundesgesetzen. Steht im GG. (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_25.html)
Eine jede politische Wahl, seit es das GG gibt war also bisher Menschenrechtswidrig.
Ich habe noch zwei Gruppen. Wo ich Leute die Mitmachen finde.
Gruß Bebs

Haberfeldtreiber
15.08.2017, 09:51
Wäre dem so, hätte dann nicht in den letzten 60 Jahren bereits jemand klagen müssen? Hätten nicht diverse Juristen und Politikwissenschaftler sich beschweren müssen? Hätten nicht die Vereinten Nationen etwas dazu gesagt?
(I.Ü. sind sog. "Menschenrechte" ja auch nur ein soziales Konstrukt und nicht in Stein gemeisselt.)
Oh doch. Siehe Artikel 25 GG. (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_25.html) Menschenrechte sind für Deutschland (auch den Bundestag) verbindlich.

Uns geht es zu gut! Panem et circenses! Brot (1a soziales Netzwerk) und Spiele (z.B. Fussball usw. nichts gegen Fußball). Und Frieden. Uns geht es zu gut. Da ändert niemand etwas am System!
Schon gleich nicht am Wahlsystem. Auch wen die Wahlen die Basis der Demokratie sind. Ich habe gerade erfahren das eine Wahlbeschwerde nur Erfolg hat wen ein Fehler im Wahlsystem Einfluss auf die Sitzverteilung genommen hat oder nehmen KANN. Die kleineren Parteien bekommen so ihre Listenkandidaten in den Bundestag. Da sehr viele Wähler der Ansicht sind das die Zweitstimme nicht so wichtig ist. Und diese dann an die kleinen Parteien vergeben.

Oder was sagt ihr dazu?
Kann oder Beeinflusst das duale Wahlsystem die Sitzverteilung im Bundestag?
Oder das 2% der Bevölkerung über 50% der Abgeordneten bestimmen.
Würden die Wähler ohne dem dualen Wahlsystem anders Wählen und warum?

-jmw-
15.08.2017, 10:10
Oh doch. Siehe Artikel 25 GG. (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_25.html) Menschenrechte sind für Deutschland (auch den Bundestag) verbindlich.
Meine Aussage zu den sog. Menschenrechten war grundsätzlicher Art und also interessiert das GG (als kontingente räumlich-zeitlich beschränkte Institution) da nicht.


Uns geht es zu gut! Panem et circenses! Brot (1a soziales Netzwerk) und Spiele (z.B. Fussball usw. nichts gegen Fußball). Und Frieden. Uns geht es zu gut. Da ändert niemand etwas am System! Schon gleich nicht am Wahlsystem. [...]
Oder aber ihr liegt falsch und seid die einzigen Leute, die meinen, da sei irgendwas illegal. Ich wette jetzt einfach mal ohne Einsatz, dass ihr keinen Staatsrechtler findet werdet, der bei euch mitmacht.


Auch wen die Wahlen die Basis der Demokratie sind. [...]
Die Basis der Demokratie ist die Volkssouveränität. Wahlen sind, glaubt man den Griechen, sogar eher oligarchisch.
Demokratisch ist eher die direkte Abstimmung, das Los und die ständische Vertretung.

Haberfeldtreiber
15.08.2017, 10:58
Volkssouveränität
Nicht ein absoluter Monarch, sondern das Volk in seiner Gesamtheit (wie war das mit den 2% die mehr als 50% der Abgeordneten bestimmen?) steht einzig über der Verfassung.
Verfassungsrechtler. Eine gute Idee. Da habe ich gerade einen gefunden. Das Deutsche Institut für Menschenrechte habe ich letzte Woche schon angeschrieben.

Demokratisch ist eher die direkte Abstimmung (also wie in der Schweiz. Grmpf.) das Los (Lotteriestand beim Roten Kreuz) und die ständische (Ständevertretung?, grmpf!) Vertretung.

Veränderungen entstehen durch Minderheiten.
Da die Mehrheiten an ihrem Status quo versuchen festzuhalten.

Würde das Volk anders Abstimmen wen der WählerIn nur eine Stimme hätte?
Wen ja, warum?

-jmw-
15.08.2017, 11:17
[...] Verfassungsrechtler. Eine gute Idee. Da habe ich gerade einen gefunden. Das Deutsche Institut für Menschenrechte habe ich letzte Woche schon angeschrieben.
Gib Bescheid, wenn ihr tatsächlich eine Fachperson findet, die euch zustimmt!


Veränderungen entstehen durch Minderheiten.
Da die Mehrheiten an ihrem Status quo versuchen festzuhalten.
Die Mehrheit interessiert sich nicht die Bohne für Detailfragen zur Vereinbarkeit von Wahlrecht und EU-Recht. (Zum Glück! Politisierte Massen, auweia...)


Würde das Volk anders Abstimmen wen der WählerIn nur eine Stimme hätte?
Wen ja, warum?
Hätte jeder Wähler nur eine Stimme für einen Wahlkreiskandidaten, dann hätten wir faktisch ein Mehrheitswahlrecht und im BT sässen 236 von der Union, 58 von der SPD, 4 Linke und 1 Grüner.

GSch
15.08.2017, 12:10
Würden die Wähler ohne dem dualen Wahlsystem anders Wählen und warum?

An den Stimmen der Wähler würde sich wohl nicht viel ändern, aber an der Abbildung des Ergebnisses im Parlament. Was du willst, gibt es in Großbritannien. Das dortige Wahlsystem führt aber regelmäßig dazu, dass die großen Parteien mehr Sitze erhalten, als ihrem Stimmenanteil entspricht. (Wenn drei Parteien antreten und in allen Wahlkreisen das Ergebnis 30 : 30 : 40 % lautet, kriegt die dritte Partei alle Sitze bei einem Stimmenanteil von 40 %.) Kleine Parteien haben es dort sehr schwer, wie du leicht erkennst, wenn du dir die Fraktionen des Unterhauses ansiehst. Das Verhältniswahlsystem ist da klar besser.

Übrigens werden auch im UK die weitaus meisten Kandidaten von den Parteien aufgestellt. Ich weiß nicht, wie viele unabhängige Abgeordnete in Westminster sitzen, aber sicher höchstens ein paar. Es läuft also ziemlich auf das Gleiche hinaus.

Haberfeldtreiber
15.08.2017, 12:28
Was du willst, gibt es in Großbritannien. Ja und zwar seit 1492. Und in GB sind die sehr zufrieden damit. Der Wählerwille wird durch ein Mehrheitswahlsystem wiedergegeben. Jetzt bestimmen weniger als 2% der stimmberechtigten Bevölkerung (die Parteien) mehr als 50% der Abgeordneten.
[QUOTE][(Wenn drei Parteien antreten und in allen Wahlkreisen das Ergebnis 30 : 30 : 40 % lautet, kriegt die dritte Partei alle Sitze bei einem Stimmenanteil von 40 %.) /QUOTE] Es ist ziemlich unwahrscheinlich das eine Partei ALLE Sitze bekommt.

GSch
15.08.2017, 13:27
Der Wählerwille wird durch ein Mehrheitswahlsystem wiedergegeben. Jetzt bestimmen weniger als 2% der stimmberechtigten Bevölkerung (die Parteien) mehr als 50% der Abgeordneten.

Unter den 650 Abgeordneten in London gibt es zwei Unabhängige. Also bestimmen die Parteien 99,7 % der Abgeordneten. Mit Mehrheitswahlsystem.



[QUOTE][(Wenn drei Parteien antreten und in allen Wahlkreisen das Ergebnis 30 : 30 : 40 % lautet, kriegt die dritte Partei alle Sitze bei einem Stimmenanteil von 40 %.) /QUOTE] Es ist ziemlich unwahrscheinlich das eine Partei ALLE Sitze bekommt.

Na klar ist das unwahrscheinlich, aber möglich, und sie brauchte dafür keinesfalls alle Stimmen der Wähler. Die Praxis zeigt jedenfalls, dass die Wahlgewinner regelmäßig im Verhältnis mehr Sitze kriegen als Stimmen. Gegenwärtig haben die Konservativen mit 42 % der Stimmen 49 % der Sitze geholt. Und das war noch ein recht knappes Ergebnis - die absolute Mehrheit haben sie verfehlt, was selten vorkommt.

Das System ist für die Regierung sehr bequem, weil sie praktisch nie einen Koalitionspartner braucht. Nur weicht es regelmäßig ziemlich deutlich vom Wählerwillen ab.

Haberfeldtreiber
15.08.2017, 13:47
Zur Unterhauswahl gilt in Großbritannien das Mehrheitswahlrecht, im Englischen oft mit dem Begriff „first past the post“ bezeichnet. Das bedeutet, dass der Kandidat eines Wahlbezirks, der die meisten Stimmen bekommt, die Wahl gewinnt und den Wahlkreis im Unterhaus repräsentiert. Großbritannien besteht aus 650 solcher Wahlbezirke. Der relative Stimmenanteil spielt beim Wahlresultat keine Rolle.(Kann man ja Berücksichtigen, Anm. d. Verf.) So ist es theoretisch möglich, dass eine Partei, die landesweit zwar eine hohe Prozentzahl der Wählerstimmen erhält, nur wenige Sitze im Unterhaus bekommt. Die Liberaldemokraten etwa hatten im Jahr 1983 einen Stimmenanteil von 25 Prozent, bekamen aber nur 23 von 650 Sitzen.
Das strenge Mehrheitswahlsystem begünstigt normalerweise die Herausbildung von zwei großen Parteien, wie es auch in den Vereinigten Staaten der Fall ist. In einem solchen System können allerdings Parteien, die über eine starke lokale Verankerung verfügen, in die Phalanx der Großen einbrechen, in dem sie ihre Anstrengungen auf einige Wahlbezirke konzentrieren. Kleinere Parteien konnten nach 1945 so immer wieder Abgeordnete im Unterhaus stellen. Quell (http://www.faz.net/aktuell/politik/wahl-in-grossbritannien/wie-das-britische-wahlsystem-funktioniert-13563780.html)e (http://www.faz.net/aktuell/politik/wahl-in-grossbritannien/wie-das-britische-wahlsystem-funktioniert-13563780.html)

Gehirnnutzer
15.08.2017, 14:17
Hallo,
entschuldigt wen ich als tropfnasser Neuling gleich mit einem Hammer draufschlage.

Das duale Wahlsystem verletzt Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention auf freie Wahlen
Angenommen es gibt ein bestehendes Bundesverfassungsgerichtsurteil das besagt das der Bundestag die EU-Menschenrechte berücksichtigen muss
§31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz besagt das der Bundestag an die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung gebunden ist.

Das duale Wahlsystem
Die Parteien repräsentieren weniger als 2% der Stimmberechtigten Bevölkerung.
Die Parteien bestimmen aber über die Zweitstimmen 50% der Abgeordneten.
Artikel 3 – Recht auf freie Wahlen
Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in angemessenen Zeitabständen freie und geheime Wahlen unter Bedingungen abzuhalten, welche die freie Äußerung der Meinung des Volkes bei der Wahl der gesetzgebenden Körperschaften gewährleisten.
Wen durch das dualen Wahlsystem die Parteien (die nur ca. 1.2 Mill. stimmberechtigte Mitglieder haben) also weniger als 2% der stimmberchtigen Bevölkerung reprasentieren, diese aber 50% der Abgeordneten bestimmen ist die freie Meinungsäußerung nicht geben.

Die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung
Der Bundestag kann nicht anderes Entscheiden als den Einwand des Bundeswahlleiters statt zu geben.
Da die BVerfG-Entscheidung für den Bundestag (siehe § 31 BVerfGG) bindend ist.

Wir werden eine Wahlbeschwerde nach der nächsten Bundestagswahl einreichen.
Die Chancen dass die 19. Bundestagswahl wiederholt werden muss (aber diesmal ohne dem dualen Wahlsystem) stehen also sehr gut.


Veränderungen entstehen durch Minderheiten.
Da die Mehrheiten versuchen an ihren Status Quo festzuhalten.

Wer wir sind.
Da gibt es ein gutes Video. Es heißt Think Different und ist von Apple. Sagt aber genau dass wie wir uns sehen. https://www.applewerbung.de/1998/01/think-different/.

An mir bleibt die ganze Arbeit hängen. Das ist so (ich vertrete die Gruppe).
Wer hat Interesse daran ein wenig mit zu machen?
Ich würde dich (m/w) gerne bei einer Tasse Kaffee oder ein paar Halben Bier persönlich kennen lernen.
Ich bin in Raum Süd-Ost-Oberbayern Zuhause (Bad Reichenhall, Landkreis Berchtesgadener Land).
Wir können uns aber auch in Rosenheim oder in München treffen.
Das Mitmachen würde dann durch soziale Medien erfolgen.
Die Information per Skype Telefonkonferenz oder E-Mai.

Grüße
Bebs

Es ist doch komisch, was für dummes Zeug manche Leute schreiben oder wie wenig sie etwas überprüfen. Ist copy and paste ein Ausdruck von Kritik oder eigenständigem Denken.

Es ist interessant, dass du von der Europäischen Menschenrechtskonvention in Bezug auf Wahlen sprichst und du dabei einen Artikel nennst. Nur zu dumm, dass die EMRK keine passus zu Wahlen enthält.

Es ist nämlich das 1. Zusatzprotokoll zur europäischen Menschenrechtkonvention des Artikel 3 folgendes enthält:


Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in angemessenen Zeitabständen freie und geheime Wahlen unter Bedingungen abzuhalten, welche die freie Äußerung der Meinung des Volkes bei der Wahl der gesetzgebenden Körperschaften gewährleisten.

Und komischerweise, wählen nicht die Parteien, sondern der Bürger und über die Wahlvorschläge macht der Artikel keine Aussage.

Es ist doch verwunderlich, warum einige immer wieder über Entscheidungen des BVerfG reden, aber weder Aktenkennzeichen des Urteils nennen oder mit dem Urteil verlinken. Wenn ich jetzt aus besagtem Urteil (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv111307.html#) die Leitsätze zitiere, kann jeder seine eigene Meinung bilden, ob die Verheimlichung des genauen Urteils absichtlich geschah oder aus Unwissenheit.




1. Zur Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) gehört die Berücksichtigung der Gewährleistungen der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung. Sowohl die fehlende Auseinandersetzung mit einer Entscheidung des Gerichtshofs als auch deren gegen vorrangiges Recht verstoßende schematische "Vollstreckung" können gegen Grundrechte in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verstoßen.





2. Bei der Berücksichtigung von Entscheidungen des Gerichtshofs haben die staatlichen Organe die Auswirkungen auf die nationale Rechtsordnung in ihre Rechtsanwendung einzubeziehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich bei dem einschlägigen nationalen Recht um ein ausbalanciertes Teilsystem des innerstaatlichen Rechts handelt, das verschiedene Grundrechtspositionen miteinander zum Ausgleich bringen will.




Eine andere Entscheidung bezüglich der EMRK habe ich nicht gefunden. Ansonsten kann zwar der Bundeswahlleiter durchaus Einwände bringen, nur gegen das Wahlsystem selber nicht, weil Wahlsystem und seine Funktion die gleiche Rechtsgrundlage haben.

Es stellen sich also folgende Fragen:

Verstößt das deutsche Wahlrecht tatsächlich gegen Artikel 3 des 1. Zusatzprotokolls der EMRK?
Das konnte der Strangeröffner nicht wirklich klar darstellen, also ist die Frage noch offen.

Legt man das Urteil des BVerfG zugrunde, stellt selbst ein Verstoß gegen den Artikel unter Umständen keinen Verstoß nach nationalem Recht dar, ist also nicht zwingend zu beachten.

tommy3333
15.08.2017, 16:42
Kleine Parteien wie zB AfD , FDP die keine Direktmandate gewinnen bringen ihre Abgeordneten zu 100% über die Landesliste ins Parlament
Das stimmt. Daher bekommen sie keine Überhangmandate, können theoretisch aber ebenfalls Ausgleichsmandate erhalten (wenn auch unwahrscheinlich). Ausgleichsmandate bekommen die großen Parteien, wenn andere (große Parteien) Überhangmandate bekommen - und Ausgleichsmandate ziehen über die Landeslisten ein (und das in höherer Zahl als die Überhangmandate wie der Link aus TE dokumentiert).

Haberfeldtreiber
15.08.2017, 17:44
Statt das Duale zu beenden. Könnte man es auch so machen das die Parteien, je nach Anzahl der Wahlstimmen und der Mitglieder sie Abgeordnete in das Parlament schicken können.
Dann bleibt das duale. Und der Wählerwille gemäß dem Menschenrecht (unverfälschte Wahlen) ist gegeben.

Haberfeldtreiber
15.08.2017, 18:08
BVerfG reden, aber weder Aktenkennzeichen des Urteils Entschuldigt. Habs vergessen!

- 2 BvR 1481/04 - (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2004/10/rs20041014_2bvr148104.html)

Zur Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) gehört die Berücksichtigung der Gewährleistungen der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung.

Gehirnnutzer
15.08.2017, 19:09
BVerfG reden, aber weder Aktenkennzeichen des Urteils Entschuldigt. Habs vergessen!

- 2 BvR 1481/04 - (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2004/10/rs20041014_2bvr148104.html)


Zur Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) gehört die Berücksichtigung der Gewährleistungen der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung.




Leidest du unter Dislexy, den Leitsatz habe ich schon vollständig gepostet und auch mit dem Urteil verlinkt.

Es ist doch komisch, dass du uns immer noch eine verständliche Erläuterung schuldest, warum das Duale Wahlrecht gegen Artikel 3 des 1. Zusatzprotokolls der EMRK verstößt oder willst du immer noch behaupten es sei Artikel 3 der EMRK.

-jmw-
16.08.2017, 09:18
I.Ü. kennen wir den sog. "Wählerwillen" aus Umfragen und ich wüsste nicht, warum das, was ich dort lese, umgesetzt eine Verbesserung ggü. dem Status quo darstellen soll.