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Vollständige Version anzeigen : Dublin-III kennt keinen Ausnahmezustand



Buella
26.07.2017, 19:08
EuGH-Urteil zum Asylrecht

Dublin-III kennt keinen Ausnahmezustand (https://www.tagesschau.de/ausland/asyl-eugh-dublin-101.html)

Stand: 26.07.2017 14:23 Uhr

Es waren Hunderttausende Flüchtlinge, die sich 2015 und 2016 auf den Weg nach Europa machten. Einige EU-Staaten gerieten an die Belastungsgrenze, was deren Aufnahme betraf. Doch auch eine solche Ausnahmesituation setzt die Asylregelungen aus Sicht des EuGH nicht außer Kraft.

Wer in der EU Asyl beantragen will, muss das in dem Mitgliedsstaat tun, in den er als erstes einreist. Dieses Land ist für die Bearbeitung des Antrags zuständig. Grob zusammengefasst, ist das der Grundsatz des sogenannten Dublin-III-Abkommens, einem der Grundpfeiler der Asylregelungen innerhalb der EU.

...

Doch gilt dieser Grundsatz auch in für EU-Staaten extremen Belastungssituationen, wie die seit 2015 herrschende Flüchtlingskrise? Diese Frage warfen die Fälle von einem syrischen Migranten und zwei afghanischen Familien auf, über die nun der Europäische Gerichtshof geurteilt hat. Die Flüchtlinge waren 2015 und 2016 über die "Balkanroute" nach Europa eingereist und passierten auf ihrem Weg zuerst das EU-Land Kroatien - wie Hunderttausende andere Flüchtlinge auch.

...

Dublin durch Flüchtlingskrise nicht ausgehebelt

Kroatien fühlte sich dem Ansturm der Flüchtlinge nicht gewachsen. Die Behörden des Landes gestatteten und organisierten die Weiterreise der Migranten gen Westen: Im Falle des Syrers und der Afghanen nach Slowenien und Österreich, wo die Flüchtlinge dann Asyl beantragten. Doch beide Länder verwiesen auf die Dublin-Regelung und damit auf die Pflicht Kroatiens, die Asylverfahren abzuwickeln.

Zu Recht, sagten nun die Richter in Luxemburg. Denn auch in einer Ausnahmesituation wie der Flüchtlingskrise gelten die EU-Asylverfahren und damit auch Dublin-III. Auch wenn ein Staat aus humanitären Gründen die Einreise oder das Durchqueren des eigenen Staatsgebiets erlaube, entbinde ihn das nicht von seiner Zuständigkeit für die Asylanträge. Die Einreise der Flüchtlinge nach Slowenien und Österreich war also nicht mit EU-Recht vereinbar.

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Deutsche Willkommenspolitik kein Rechtsverstoß

Doch was bedeutet das für Deutschland? Die Kritiker der Flüchtlingspolitik von Kanzlerin Angela Merkel hatten wiederholt genau darauf gepocht: Ihre Willkommenspolitik stelle einen Rechtsverstoß dar. Dieser Kritik hatte Anfang Juni zunächst die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs, Eleanor Sharpston, mit einem Gutachten den Wind aus den Segeln genommen. Sie sprach von außergewöhnlichen Umständen anhand der größten Massenbewegung in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg, durch die die sture Anwendung der Dublin-Regeln nicht infrage gekommen wäre.

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Dieser Einschätzung folgten die Luxemburger Richter zwar nicht, trotzdem habe die Bundesregierung mit ihrer Entscheidung gegen die Abschottung nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Denn laut Urteil kann es sehr wohl politische Entscheidungen geben, die auf der Solidarität mit anderen EU-Staaten gründen, erklärt ARD-Korrespondent Kolja Schwarz.

Entscheidung aus Solidarität

Um diese Entscheidungen durchzusetzen, könne ein EU-Mitglied auf einen Schlupfwinkel in der Dublin-Verordnung zurückgreifen: Eine Ausnahmeregelung der Vorschrift besage nämlich, dass ein EU-Staat vom sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen könne. Der Staat könne sozusagen für einen anderen einspringen, was die verpflichtende Bearbeitung von Asylanträgen angeht.

...

Migranten können nicht zurückgeschickt werden

Und was bedeutet das Urteil für die Flüchtlinge, deren Ein- oder Weiterreise in einen EU-Staat laut Richtereinschätzung nicht rechtens war? Kann der Staat die Migranten nun einfach in das EU-Land zurückschicken, in denen die Asylsuchenden erstmals europäischen Boden betreten haben? Diese Möglichkeit besteht nicht, heißt es von Kolja Schwarz. Denn die Asylregelungen in der EU sehen hierfür zeitliche Fristen vor: Ein Migrant muss spätestens drei Monate, nachdem er in einem EU-Staat einen Asylantrag gestellt hat, zurückgeschickt werden.

...

Also, ganz schlau werde ich aus dem Artikel, bzw. der bis dahin getätigten Begründung, daß es sich um eine humanitäre Ausnahmesituation handelte, nicht! Denn jetzt ist von politischen Entscheidungen die Rede, die sich auf der Solidarität mit anderen EU-Staaten begründen, erklärt ARD-Korrespondent Kolja Schwarz, bzw. daß ein eu-Staat vom sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen könne, also für einen anderen Staat einspringen könne, was die verpflichtende Bearbeitung von Asylanträgen angeht.

Damit bleibt das Dubliner Abkommen ja weiterhin ausgehebelt, bzw. kann jederzeit ausgebelt werden!
Denn die Merkel - Junta holt ja regelmäßig in Griechenland und Italien jede Menge Asyl-Betrüger ab!
Nach den Buntentag - Wahlen werden wir sehen, was die Grundsatzentscheidung dieses euGH wert ist?

;)

black_swan
26.07.2017, 19:09
Klare Sache, die oberste Politikerin (deren Namen ich nicht aussprechen möchte) - hat ganz klar Gesetz und Recht gebrochen....

latrop
26.07.2017, 19:18
Klare Sache, die oberste Politikerin (deren Namen ich nicht aussprechen möchte) - hat ganz klar Gesetz und Recht gebrochen....

Erzähl ihr das mal.
Die glaubt das nämlich nicht.

Buella
26.07.2017, 19:38
Klare Sache, die oberste Politikerin (deren Namen ich nicht aussprechen möchte) - hat ganz klar Gesetz und Recht gebrochen....

Sehe ich auch so!
Und das wird jetzt vor der Buntentags-Wahl-Show zurechtgesbastelt und schön schwadroniert!

Buella
26.07.2017, 19:42
Erzähl ihr das mal.
Die glaubt das nämlich nicht.

Das brauchen wir diesem verlogenen Trampel nicht zu erzählen!
Dafür gibt es hochdotierte Richter, welche von unseren ach so repräsentativen volldemokratischen Politikern bestimmt werden!

Flüchtling
26.07.2017, 19:45
Also, ganz schlau werde ich aus dem Artikel, bzw. der bis dahin getätigten Begründung, daß es sich um eine humanitäre Ausnahmesituation handelte, nicht! Denn jetzt ist von politischen Entscheidungen die Rede, die sich auf der Solidarität mit anderen EU-Staaten begründen, erklärt ARD-Korrespondent Kolja Schwarz, bzw. daß ein eu-Staat vom sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen könne, also für einen anderen Staat einspringen könne, was die verpflichtende Bearbeitung von Asylanträgen angeht.

Damit bleibt das Dubliner Abkommen ja weiterhin ausgehebelt, bzw. kann jederzeit ausgebelt werden!
Denn die Merkel - Junta holt ja regelmäßig in Griechenland und Italien jede Menge Asyl-Betrüger ab!
Nach den Buntentag - Wahlen werden wir sehen, was die Grundsatzentscheidung dieses euGH wert ist?

;)
Ich (ver)s(t)ehe es so: Wenn ein Staat (in dem Fall: BRD), mitsamt der Mehrheit seiner Bürger, sich darum reisst, unbedingt Asylbewerber "ohne Obergrenze" beherbergen und versorgen zu wollen, dann muss man nicht mit Paragraphen herumwedeln, um diese Barmherzigkeit zu unterdrücken.

Das Leben
26.07.2017, 19:50
Die Entscheidung hält die Möglichkeit offen, dass die brd weiterhin ungezählte "Flüchtlinge" aufnehmen kann.
Nur muss es eben ab jetzt offiziell erklärt werden, dass man es will. Vernehmbar: "WIR WERDEN SIE ALLE AUFNEHMEN". So sehe ich es.

Das ist eventuell der Unterschied zu "vorher".

Also selbst für die grösste Schnarchnase erkennbar. Eigentlich.

Das Leben
26.07.2017, 19:56
Ich (ver)s(t)ehe es so: Wenn ein Staat (in dem Fall: BRD), mitsamt der Mehrheit seiner Bürger, sich darum reisst, unbedingt Asylbewerber "ohne Obergrenze" beherbergen und versorgen zu wollen, dann muss man nicht mit Paragraphen herumwedeln, um diese Barmherzigkeit zu unterdrücken.
Richtig. Man muss es nur explizit erklären. Laut und vernehmbar."Freiwillig" geht immer.

Krombacher007
26.07.2017, 19:59
Ein Eindringling kann also nicht (innerhalb der ersten drei Monate) verlangen in seinem Wunschland zu bleiben und darf ohne rechtlichen Probleme in das Land geschickt werden, wo er zuerst den Boden der EU betreten hat. Das Wunschland des Eindringlings kann aber davon absehen, ihn in das Land seines ersten Eindringens in die EU zurück zu schicken.

Rechtlich also so ähnlich wie strafbare Handlungen die nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt werden.

Wichtig ist die Feststellung, dass es durchaus möglich wäre und gewesen wäre. Denn dies ist ja gerne von den Gutmenschen in Abrede gestellt worden, die behaupteten dass die Dublin-Verordnung außer Kraft gewesen wäre (ohne jemals dafür einen Ministererlass vorgelegt haben zu können).

Jodlerkönig
26.07.2017, 20:07
der staatsanwalt, generalstaatsanwalt, sämtl. verfassungsschützer, sämtl. prozesshansel, müssten längst aufm weg ins kanzleramt sein. tat....vorsatz....wiederholter rechtsbruch...immenser schaden...wiederholungsgefahr....knast!

Circopolitico
26.07.2017, 20:08
Also, ganz schlau werde ich aus dem Artikel, bzw. der bis dahin getätigten Begründung, daß es sich um eine humanitäre Ausnahmesituation handelte, nicht! Denn jetzt ist von politischen Entscheidungen die Rede, die sich auf der Solidarität mit anderen EU-Staaten begründen, erklärt ARD-Korrespondent Kolja Schwarz, bzw. daß ein eu-Staat vom sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen könne, also für einen anderen Staat einspringen könne, was die verpflichtende Bearbeitung von Asylanträgen angeht.

Damit bleibt das Dubliner Abkommen ja weiterhin ausgehebelt, bzw. kann jederzeit ausgebelt werden!
Denn die Merkel - Junta holt ja regelmäßig in Griechenland und Italien jede Menge Asyl-Betrüger ab!
Nach den Buntentag - Wahlen werden wir sehen, was die Grundsatzentscheidung dieses euGH wert ist?

;)

Diese Entscheidung ist genauso lächerlich, wie der EuGH selbst und überhaupt die Dublin iii Verordnung.
Exakt vor einem Jahr, Juli 2016 (+/- 1 Monat) kam der EuGH zu einem gegensätzlichen Urteil...

...dass Abweichungen akzeptabel sind.

:umkipp:

Liberalist
26.07.2017, 20:14
der staatsanwalt, generalstaatsanwalt, sämtl. verfassungsschützer, sämtl. prozesshansel, müssten längst aufm weg ins kanzleramt sein. tat....vorsatz....wiederholter rechtsbruch...immenser schaden...wiederholungsgefahr....knast!

Tja, irgendwann wird das Merkel morgens aufgewacht sein und gemerkt haben, dass diese sich alles erlauben kann. :happy:

Skaramanga
26.07.2017, 20:26
Einfach mal aufhören diese Invasion muslimischer Männerhorden "Flüchtlinge" und "Schutzsuchende" zu nennen. Schon ist das Problem gelöst und kann in die Verantwortung des Militärs gegeben werden.

Frage: wer schützt uns vor den Schutzsuchenden?

Buella
26.07.2017, 20:56
Diese Entscheidung ist genauso lächerlich, wie der EuGH selbst und überhaupt die Dublin iii Verordnung.
Exakt vor einem Jahr, Juli 2016 (+/- 1 Monat) kam der EuGH zu einem gegensätzlichen Urteil...

...dass Abweichungen akzeptabel sind.

:umkipp:

Betrachte es als rein politische Entscheidungen, welche gerade in den jeweiligen Mainstream passen, wechen der entsprechende Protagonist braucht, um den Karren, somit straffrei und vorsätzlich, voll in den Dreck zu fahren!

Buella
26.07.2017, 20:58
Ich (ver)s(t)ehe es so: Wenn ein Staat (in dem Fall: BRD), mitsamt der Mehrheit seiner Bürger, sich darum reisst, unbedingt Asylbewerber "ohne Obergrenze" beherbergen und versorgen zu wollen, dann muss man nicht mit Paragraphen herumwedeln, um diese Barmherzigkeit zu unterdrücken.

Sieht wohl so aus!

black_swan
26.07.2017, 21:04
Sehe ich auch so!
Und das wird jetzt vor der Buntentags-Wahl-Show zurechtgesbastelt und schön schwadroniert!

Ist Dir mal aufgefallen, dass im Fernsehen und Radio so gut wie kaum eine Wahlwerbesendung läuft - auch sehe ich in Berlin keine Wahlplakate ???? Ist doch normalerweise um diese Zeit so üblich oder ?????? Also ich kann mich beim letzen Wahlkampf erinnern - da waren die Plakate bereits schon 3 Monate vor der Wahl wie ein Wald in der Stadt zu sehen. Vielleicht merkt die CDU dass ihre Wahlwerbung beim Volk doch nicht ankommt und man schweigt alles erstmal aus ???

black_swan
26.07.2017, 21:05
Einfach mal aufhören diese Invasion muslimischer Männerhorden "Flüchtlinge" und "Schutzsuchende" zu nennen. Schon ist das Problem gelöst und kann in die Verantwortung des Militärs gegeben werden.

Frage: wer schützt uns vor den Schutzsuchenden?

nur die die schon länger hier sind....man kann aber auch Hilfe aus Moskau einfordern, - Schirinowski hatte schon ein entsprechendes Angebot unterbreitet...:D

Laut 2+4 Abkommen wäre sogar diese Aktion völlig im Einklang mit den Gesetzen.

Chronos
26.07.2017, 21:08
Ein Eindringling kann also nicht (innerhalb der ersten drei Monate) verlangen in seinem Wunschland zu bleiben und darf ohne rechtlichen Probleme in das Land geschickt werden, wo er zuerst den Boden der EU betreten hat. Das Wunschland des Eindringlings kann aber davon absehen, ihn in das Land seines ersten Eindringens in die EU zurück zu schicken.

Rechtlich also so ähnlich wie strafbare Handlungen die nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt werden.

Wichtig ist die Feststellung, dass es durchaus möglich wäre und gewesen wäre. Denn dies ist ja gerne von den Gutmenschen in Abrede gestellt worden, die behaupteten dass die Dublin-Verordnung außer Kraft gewesen wäre (ohne jemals dafür einen Ministererlass vorgelegt haben zu können).
Dieses EuGH-Urteil muss man wohl vor dem Hintergrund von zwei nicht erwähnten Aspekten sehen:

1. Die Dublin- bzw. Schengen-Regelung wurde seinerzeit für Griechenland ausgesetzt, weil Griechenland mit dem Massenansturm nicht mehr fertig wurde. Somit musste das Gericht wohl nachträglich diese Aussetzung juristisch absichern.

2. Der zweite Anlass dürfte aber als prophylaktische Hilfe für Italien gedacht sein.
Italien ersäuft in Massen an selbst geretteten oder von Hilfsorganisationen in italienische Häfen gebrachter "Schiffsbrüchiger".
Um vermutlich Italien zu entlasten und nicht gleichzeitig gegen das Dublin-Abkommen zu verstoßen, wird die starre rechtliche Bedingung des Erststaates insofern gelockert, dass EU-Drittländer Flüchtlinge aus Italien übernehmen können.
Damit ist die juristische Grundlage für einen verhandelbaren binneneuropäischen Flüchtlings-Austausch-Tourismus wasserdicht.

black_swan
26.07.2017, 21:09
Dieses EuGH-Urteil muss man wohl vor dem Hintergrund von zwei nicht erwähnten Aspekten sehen:

1. Die Dublin- bzw. Schengen-Regelung wurde seinerzeit für Griechenland ausgesetzt, weil Griechenland mit dem Massenansturm nicht mehr fertig wurde. Somit musste das Gericht wohl nachträglich diese Aussetzung juristisch absichern.

2. Der zweite Anlass dürfte aber als prophylaktische Hilfe für Italien gedacht sein.
Italien ersäuft in Massen an selbst geretteten oder von Hilfsorganisationen in italienische Häfen gebrachter "Schiffsbrüchiger".
Um vermutlich Italien zu entlasten und nicht gleichzeitig gegen das Dublin-Abkommen zu verstoßen, wird die starre rechtliche Bedingung des Erststaates insofern gelockert, dass EU-Drittländer Flüchtlinge aus Italien übernehmen können.
Damit ist die juristische Grundlage für einen verhandelbaren binneneuropäischen Flüchtlings-Austausch-Tourismus wasserdicht.

Das was diese NGO Seenotrettung nennen ist in Wahrheit Schleppertätigkeit - Personen die ohne Papiere kommen müssten wieder auch im Ausgangspunkt wieder zurück geschickt werden.....wie gesagt müsste...

Frankenberger_Funker
26.07.2017, 21:09
Ist Dir mal aufgefallen, dass im Fernsehen und Radio so gut wie kaum eine Wahlwerbesendung läuft - auch sehe ich in Berlin keine Wahlplakate ???? Ist doch normalerweise um diese Zeit so üblich oder ?????? Also ich kann mich beim letzen Wahlkampf erinnern - da waren die Plakate bereits schon 3 Monate vor der Wahl wie ein Wald in der Stadt zu sehen. Vielleicht merkt die CDU dass ihre Wahlwerbung beim Volk doch nicht ankommt und man schweigt alles erstmal aus ???

Was will die CDU den Leuten denn auch schon groß anbieten? Sprüche wie "Hallo, lieber Pöbel, wir hau`n euch in die Pfanne – aber gebt uns bitte trotzdem eure Stimme" wären zwar ehrlich, würden aber wohl nicht so gut ankommen.

Krombacher007
26.07.2017, 21:10
Dieses EuGH-Urteil muss man wohl vor dem Hintergrund von zwei nicht erwähnten Aspekten sehen:

1. Die Dublin- bzw. Schengen-Regelung wurde seinerzeit für Griechenland ausgesetzt, weil Griechenland mit dem Massenansturm nicht mehr fertig wurde. Somit musste das Gericht wohl nachträglich diese Aussetzung juristisch absichern.

2. Der zweite Anlass dürfte aber als prophylaktische Hilfe für Italien gedacht sein.
Italien ersäuft in Massen an selbst geretteten oder von Hilfsorganisationen in italienische Häfen gebrachter "Schiffsbrüchiger".
Um vermutlich Italien zu entlasten und nicht gleichzeitig gegen das Dublin-Abkommen zu verstoßen, wird die starre rechtliche Bedingung des Erststaates insofern gelockert, dass EU-Drittländer Flüchtlinge aus Italien übernehmen können.
Damit ist die juristische Grundlage für einen verhandelbaren binneneuropäischen Flüchtlings-Austausch-Tourismus wasserdicht.

Zeige mir doch mal einen Ministerlass dass das Schengenabkommen offiziell außer Kraft gesetzt wurde.

Buella
26.07.2017, 21:11
Ist Dir mal aufgefallen, dass im Fernsehen und Radio so gut wie kaum eine Wahlwerbesendung läuft - auch sehe ich in Berlin keine Wahlplakate ???? Ist doch normalerweise um diese Zeit so üblich oder ?????? Also ich kann mich beim letzen Wahlkampf erinnern - da waren die Plakate bereits schon 3 Monate vor der Wahl wie ein Wald in der Stadt zu sehen. Vielleicht merkt die CDU dass ihre Wahlwerbung beim Volk doch nicht ankommt und man schweigt alles erstmal aus ???

In München stehen schon länger Wahlplakate rum!
Fiel mir auf, da die afd - Plakate regelmäßig gerupft werden!

Chronos
26.07.2017, 21:18
Zeige mir doch mal einen Ministerlass dass das Schengenabkommen offiziell außer Kraft gesetzt wurde.
Wieso fragst du mich das?

Meines Wissens gab es keinen Ministererlass dafür, dass sich Merkel über Schengen hinweg setzen konnte.

Brauchte sie meines Wissens aber auch nicht, denn als Kanzlerin kann sie solche Entscheidungen treffen, da sie als Regierungschefin die Richtlinienkompetenz besitzt und somit Ministern Anweisungen erteilen kann.

Krombacher007
26.07.2017, 21:21
Wieso fragst du mich das?

Meines Wissens gab es keinen Ministererlass dafür, dass sich Merkel über Schengen hinweg setzen konnte.

Brauchte sie meines Wissens aber auch nicht, denn als Kanzlerin kann sie solche Entscheidungen treffen, da sie als Regierungschefin die Richtlinienkompetenz besitzt und somit Ministern Anweisungen erteilen kann.

Ich fragte dich das weil du schriebst "Die Dublin- bzw. Schengen-Regelung wurde seinerzeit für Griechenland ausgesetzt" und da dachte ich dass du ein mir nicht bekanntes Wissen hast.
Nein, Scherz, denn ich weiß ja dass dieser Nachweis nicht.erbracht werden kann.

Und ich muss auch deine Vermutung verneinen dass die Kanzlerin solche Entscheidungen eigenmächtig treffen kann. Wir haben eine parlamentarische Demokratie und da bräuchte sie einen Parlamentsbeschluss. Den gibt es aber auch nicht und nciht einmal den Ansazu dazu diesen zu erringen

Frankenberger_Funker
26.07.2017, 21:26
Ich fragte dich das weil du schriebst "Die Dublin- bzw. Schengen-Regelung wurde seinerzeit für Griechenland ausgesetzt" und da dachte ich dass du ein mir nicht bekanntes Wissen hast.
Nein, Scherz, denn ich weiß ja dass dieser Nachweis nicht.erbracht werden kann.

Und ich muss auch deine Vermutung verneinen dass die Kanzlerin solche Entscheidungen eigenmächtig treffen kann. Wir haben eine parlamentarische Demokratie und da bräuchte sie einen Parlamentsbeschluss. Den gibt es aber auch nicht und nciht einmal den Ansazu dazu diesen zu erringen

Sehe ich auch so. Für eine Entscheidung von einer solchen Tragweite, die in letzter Konsequenz geeignet ist, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, wäre auf jeden Fall ein Parlamentsbeschluss erforderlich gewesen.

goldi
26.07.2017, 21:29
Klare Sache, die oberste Politikerin (deren Namen ich nicht aussprechen möchte) - hat ganz klar Gesetz und Recht gebrochen....

„Das EuGH-Urteil bestätigt, was die Freien Demokraten seit Beginn der Flüchtlingskrise scharf kritisieren. Die Bundesregierung hat erst die überfällige Reform des Dublin-Systems verschleppt und sich dann in der Flüchtlingskrise des Rechtsbruchs schuldig gemacht“, sagte der stellvertretende EU-Parlamentspräsident Alexander Graf Lambsdorff (FDP) der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Nach Ansicht des FDP-Politikers hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) „die Hilferufe aus Athen, Rom und Madrid ignoriert und europäische Solidarität verweigert. Dann habe sie ohne Beratung mit den EU-Partnern eine Million Menschen nach Deutschland gerufen und sich dabei über geltendes Recht hinweggesetzt.“

Alles:

Berlin – Nach Ansicht der FDP hat die Bundesregierung in der Flüchtlingskrise gegen geltendes Recht verstoßen.

„Das EuGH-Urteil bestätigt, was die Freien Demokraten seit Beginn der Flüchtlingskrise scharf kritisieren. Die Bundesregierung hat erst die überfällige Reform des Dublin-Systems verschleppt und sich dann in der Flüchtlingskrise des Rechtsbruchs schuldig gemacht“, sagte der stellvertretende EU-Parlamentspräsident Alexander Graf Lambsdorff (FDP) der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

„Höchstrichterlich bestätigt ist jetzt: Kanzlerin Merkel hat 2015 die europäische Flüchtlingspolitik ruiniert, unsere Nachbarn brüskiert und Deutschland isoliert“, sagte Lambsdorff weiter.
Nun werde es „höchste Zeit für eine neue Europapolitik. Die Zeit der angeblich alternativlosen Alleingänge muss einer partnerschaftlichen Führung weichen, wie sie Helmut Kohl und Hans-Dietrich Genscher über Jahrzehnte erfolgreich praktiziert haben“, sagte Lambsdorff.

Nach Ansicht des FDP-Politikers hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) „die Hilferufe aus Athen, Rom und Madrid ignoriert und europäische Solidarität verweigert. Dann habe sie ohne Beratung mit den EU-Partnern eine Million Menschen nach Deutschland gerufen und sich dabei über geltendes Recht hinweggesetzt.“

Von den zuvor ignorierten EU-Nachbarn habe die Bundesregierung plötzlich „Solidarität eingefordert, die sie selbst jahrelang verweigert hat. Das hat die Partner zusätzlich vor den Kopf gestoßen, sogar Frankreich und Österreich erklärten öffentlich, die deutsche Linie nicht mehr zu unterstützen“, sagte Lambsdorff. (dts Nachrichtenagentur)

http://www.pfalz-express.de/fdp-eugh-urteil-bestaetigt-rechtsbruch-der-regierung-in-fluechtlingskrise/


Hier das Original:
Flüchtlingspolitik
FDP: EU-Richter bestätigen Rechtsbruch durch die Bundesregierung
https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/928573/fdp-eu-richter-bestaetigen-rechtsbruch-durch-die-bundesregierung#

Jodlerkönig
26.07.2017, 21:43
„Das EuGH-Urteil bestätigt, was die Freien Demokraten seit Beginn der Flüchtlingskrise scharf kritisieren. Die Bundesregierung hat erst die überfällige Reform des Dublin-Systems verschleppt und sich dann in der Flüchtlingskrise des Rechtsbruchs schuldig gemacht“, sagte der stellvertretende EU-Parlamentspräsident Alexander Graf Lambsdorff (FDP) der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Nach Ansicht des FDP-Politikers hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) „die Hilferufe aus Athen, Rom und Madrid ignoriert und europäische Solidarität verweigert. Dann habe sie ohne Beratung mit den EU-Partnern eine Million Menschen nach Deutschland gerufen und sich dabei über geltendes Recht hinweggesetzt.“

Alles:


Hier das Original:
Flüchtlingspolitik
FDP: EU-Richter bestätigen Rechtsbruch durch die Bundesregierung
https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/928573/fdp-eu-richter-bestaetigen-rechtsbruch-durch-die-bundesregierung#jede stimme für die fdp ist eine stimme für merkel. die meinungsprostituierten von der fdp sind teil des problems, weil die nur um der macht willen, mit jedem ins bettchen steigen werden.

Chronos
26.07.2017, 21:45
Ich fragte dich das weil du schriebst "Die Dublin- bzw. Schengen-Regelung wurde seinerzeit für Griechenland ausgesetzt" und da dachte ich dass du ein mir nicht bekanntes Wissen hast.
Nein, Scherz, denn ich weiß ja dass dieser Nachweis nicht.erbracht werden kann.
Zur Suspendierung Griechenlands von den Schengen-Abmachungen ist kaum etwas zu finden, aber immerhin scheint es sich um eine Kungelei zwischen den EU-Regierungschefs und der EU-Kommission gehandelt zu haben.

Zumindest wurde diese Suspendierung auch heute in den TV-Nachrichten im Kontext mit dem EuGH-Urteil ebenfalls erwähnt:


Die meisten Flüchtlinge betreten derzeit in Griechenland und Italien erstmals den Boden der EU. Eigentlich müssten sie dort auch das Asylverfahren durchlaufen. Von Griechenland reisen Flüchtlinge allerdings in großer Zahl auf der Balkan-Route weiter nach Ungarn, das ebenfalls den Status eines Erstaufnahmelandes bekommen hat. Die EU-Kommission will nun erreichen, dass in den kommenden zwei Jahren insgesamt 160 000 registrierte Asylbewerber aus den drei Staaten auf andere EU-Länder verteilt werden. Grundlage des Notfallmechanismus ist Artikel 78 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Dort heißt es: „Befinden sich ein oder mehrere Mitgliedstaaten aufgrund eines plötzlichen Zustroms von Drittstaatsangehörigen in einer Notlage, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission vorläufige Maßnahmen zugunsten der betreffenden Mitgliedstaaten erlassen.“

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/schengener-abkommen-ausgesetzt-bei-griechenland-hatten-wir-alle-drei-tage-einen-gipfel/12315872-3.html



Und ich muss auch deine Vermutung verneinen dass die Kanzlerin solche Entscheidungen eigenmächtig treffen kann. Wir haben eine parlamentarische Demokratie und da bräuchte sie einen Parlamentsbeschluss. Den gibt es aber auch nicht und nciht einmal den Ansazu dazu diesen zu erringen
Doch, die Kanzlerin kann solche Entscheidungen ohne Befragung des Parlaments treffen:


Rahmen für das Regierungshandeln

Nach Artikel 65 Grundgesetz (GG) bestimmt die Bundeskanzlerin die Richtlinien der Regierungspolitik und trägt dafür die Verantwortung. Diese Richtlinienkompetenz umfasst die Vorgabe eines Rahmens für das Regierungshandeln, den die einzelnen Ministerien mit Inhalten ausfüllen.
Innerhalb der von der Bundeskanzlerin bestimmten Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung. Diese Arbeitsweise heißt Ressortprinzip.

https://www.bundeskanzlerin.de/Webs/BKin/DE/Kanzleramt/Aufgaben/aufgaben_der_kanzlerin_node.html



Artikel 65 des Grundgesetzes lautet ähnlich.

Ich will hier ganz sicher nicht das Handeln dieser Irren rechtfertigen, aber so wie es scheint, verlief alles innerhalb des rechtlichen Rahmens des Handlungsspielraums eines Bundeskanzlers.

Die einzige Bremse wäre meines Wissens gewesen, der Kanzlerin das Misstrauen auszusprechen und somit entweder eine Regierungsneubildung oder Neuwahlen zu erzwingen.
Aber mit den devoten Flaschen der Regierungsparteien wäre das nicht zu machen gewesen.

Krombacher007
26.07.2017, 21:55
///

Zu deinem Zitat

Grundlage des Notfallmechanismus ist Artikel 78 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Dort heißt es: „Befinden sich ein oder mehrere Mitgliedstaaten aufgrund eines plötzlichen Zustroms von Drittstaatsangehörigen in einer Notlage, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission vorläufige Maßnahmen zugunsten der betreffenden Mitgliedstaaten erlassen.“

Ja, diese Möglichkeit hat die Kommission aber davon hat sie kein Gebrauch gemacht, denn es gibt keinen entsprechenden Erlass.

Und zu deinem zweiten Zitat

Rahmen für das Regierungshandeln

Nach Artikel 65 Grundgesetz (GG) bestimmt die Bundeskanzlerin die Richtlinien der Regierungspolitik und trägt dafür die Verantwortung. Diese Richtlinienkompetenz umfasst die Vorgabe eines Rahmens für das Regierungshandeln, den die einzelnen Ministerien mit Inhalten ausfüllen.
Innerhalb der von der Bundeskanzlerin bestimmten Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung. Diese Arbeitsweise heißt Ressortprinzip.

Das gibt ihr nciht die Möglichkeit Gesetze eigenmächtig außer Kraft zu setzen, denn dazu ist immer ein Parlamentsbeschluss nötig. Die Richtlinien der Regierungspolitik umfassen keine außerparlamentarischen Gesetzesänderungen oder Gesetzesaufhebungen.

Sie fühlt sich zwar wie eine Sönnenkönigin, aber sie hat trotzdem nicht die entsprechenden Befugnisse. Ihr Vorteil ist nur dass sich niemand gegen ihr eigenmächtiges Verhalten zur Wehr setzt, da jeder weiß dass damit seine Karriere beendet wäre

kotzfisch
26.07.2017, 21:56
Dieses EuGH-Urteil muss man wohl vor dem Hintergrund von zwei nicht erwähnten Aspekten sehen:

1. Die Dublin- bzw. Schengen-Regelung wurde seinerzeit für Griechenland ausgesetzt, weil Griechenland mit dem Massenansturm nicht mehr fertig wurde. Somit musste das Gericht wohl nachträglich diese Aussetzung juristisch absichern.

2. Der zweite Anlass dürfte aber als prophylaktische Hilfe für Italien gedacht sein.
Italien ersäuft in Massen an selbst geretteten oder von Hilfsorganisationen in italienische Häfen gebrachter "Schiffsbrüchiger".
Um vermutlich Italien zu entlasten und nicht gleichzeitig gegen das Dublin-Abkommen zu verstoßen, wird die starre rechtliche Bedingung des Erststaates insofern gelockert, dass EU-Drittländer Flüchtlinge aus Italien übernehmen können.
Damit ist die juristische Grundlage für einen verhandelbaren binneneuropäischen Flüchtlings-Austausch-Tourismus wasserdicht.

Darum geht es und der Tsunami geht nach der Btw los.

Chronos
26.07.2017, 22:00
(....)

Und zu deinem zweiten Zitat

Das gibt ihr nciht die Möglichkeit Gesetze eigenmächtig außer Kraft zu setzen, denn dazu ist immer ein Parlamentsbeschluss nötig. Die Richtlinien der Regierungspolitik umfassen keine außerparlamentarischen Gesetzesänderungen oder Gesetzesaufhebungen.

Sie fühlt sich zwar wie eine Sönnenkönigin, aber sie hat trotzdem nicht die entsprechenden Befugnisse. Ihr Vorteil ist nur dass sich niemand gegen ihr eigenmächtiges Verhalten zur Wehr setzt, da jeder weiß dass damit seine Karriere beendet wäre
Kannst du irgendeine Gesetzesgrundlage zitieren, die diese Einschränkungen der Richtlinienkompetenz belegen?

Davon ab: Wie konnte Merkel im Alleingang den Atomausstieg beschließen?

Krombacher007
26.07.2017, 22:05
Kannst du irgendeine Gesetzesgrundlage zitieren, die diese Einschränkungen der Richtlinienkompetenz belegen?

Davon ab: Wie konnte Merkel im Alleingang den Atomausstieg beschließen?

Es ergibt die Logik des Parlamentarismus, in welchem Gesetzesgebungs- und Änderngsverfahren beschrieben werden.

Der Atomausstieg war kein Alleingang von Merkel, sondern wurde, wie es sich gehört, vom Deutschen Bundestag parlamentarisch beschlossen

Circopolitico
26.07.2017, 22:17
Zeige mir doch mal einen Ministerlass dass das Schengenabkommen offiziell außer Kraft gesetzt wurde.

Es gab kein Ministerbeschluss, aber dafür ein Rechtsgutachten von E. Sharpston, die Generalbundesanwältin am EuGH ist.
Und es gab mehrere Fälle, in denen Sharpston von Ausnahmeregelungen der Dublin iii Verordnung sprach.
Für einige war es bindend.
(war vor einem Jahr, 17.06.2016)

Und auch Griechenland wurde als Bsp. genannt.

da hat Chronos Recht.

http://curia.europa.eu/juris/document/document_print.jsf;jsessionid=9ea7d2dc30d598508f40 190847119e5ca74adb500252.e34KaxiLc3qMb40Rch0SaxuSb xv0?doclang=DE&text=&pageIndex=0&part=1&mode=DOC&docid=175144&occ=first&dir=&cid=335990

Krombacher007
26.07.2017, 22:22
Es gab kein Ministerbeschluss, aber dafür ein Rechtsgutachten von E. Sharpston, die Generalbundesanwältin am EuGH ist.
Und es gab mehrere Fälle, in denen Sharpston von Ausnahmeregelungen der Dublin iii Verordnung sprach.
Für einige war es bindend.
(war vor einem Jahr, 17.06.2016)

Und auch Griechenland wurde als Bsp. genannt.

da hat Chronos Recht.

http://curia.europa.eu/juris/document/document_print.jsf;jsessionid=9ea7d2dc30d598508f40 190847119e5ca74adb500252.e34KaxiLc3qMb40Rch0SaxuSb xv0?doclang=DE&text=&pageIndex=0&part=1&mode=DOC&docid=175144&occ=first&dir=&cid=335990

Das jetzige Urteil widerspricht ja der Auffassung der Generalanwältin und daher kehre ich wieder zum bundesdeutschen Recht zurück. Und da wär ein Ministerlass das mindeste gewesen (selbst wenn die Generalanwältin Recht gehabt hätte!). Und Das Gesetz ändern konnte Merkel auch nciht, das geht nur mit dem Parlament. Ausgenommen wäre der Gesetzgebungsnotstand (GG Art. 8) aber davon haben sie es nciht gewagt Gebrauch zu machen, denn dann wäre das Vorhaben einer genauen juristischen Prüfung unterzogen worden.

Circopolitico
27.07.2017, 07:27
Das jetzige Urteil widerspricht ja der Auffassung der Generalanwältin und daher kehre ich wieder zum bundesdeutschen Recht zurück. Und da wär ein Ministerlass das mindeste gewesen (selbst wenn die Generalanwältin Recht gehabt hätte!). Und Das Gesetz ändern konnte Merkel auch nciht, das geht nur mit dem Parlament. Ausgenommen wäre der Gesetzgebungsnotstand (GG Art. 8) aber davon haben sie es nciht gewagt Gebrauch zu machen, denn dann wäre das Vorhaben einer genauen juristischen Prüfung unterzogen worden.

Ja, die Richter haben sich sehr deutlich von Sharpestons Gutachten und ihrem Plädoyer distanziert.
Hat mich überrascht

Krombacher007
27.07.2017, 07:32
Und Das Gesetz ändern konnte Merkel auch nciht, das geht nur mit dem Parlament. Ausgenommen wäre der Gesetzgebungsnotstand (GG Art. 8) aber davon haben sie es nciht gewagt Gebrauch zu machen, denn dann wäre das Vorhaben einer genauen juristischen Prüfung unterzogen worden.

Ich muss hier eine Korrektur vornehmen, da meine Finger eine Zahl vergaßen:
Es soll natürlich GG Art. 81 heißen

Krombacher007
27.07.2017, 07:35
Ja, die Richter haben sich sehr deutlich von Sharpestons Gutachten und ihrem Plädoyer distanziert.
Hat mich überrascht

Zu der gegenteiligen Auffassung (also gegenteilig zu Sharpestons Gutachten) kam zuvor auch schon der wissenschaftliche Dienst des Bundestages, der Frau merkel und die Regierung darüber informierte, dass es rechtlich einwandfrei wäre die Eindringlinge an der Grenze abzuweisen.

Flüchtling
27.07.2017, 07:43
"Rechtlich einwandfrei", aber eben nicht barmherzig.
Frau Dr. Merkel(s Politik) ist erfüllt von Barmherzigkeit gegenüber allen Menschen.


(Dass Deutsche keine Menschen sind, musste hier hoffentlich nicht eigens wegen Hitler erwähnt werden.)




[...] der Frau merkel und die Regierung darüber informierte, dass es rechtlich einwandfrei wäre die Eindringlinge an der Grenze abzuweisen.

hurxhobel
27.07.2017, 11:48
Klare Sache, die oberste Politikerin (deren Namen ich nicht aussprechen möchte) - hat ganz klar Gesetz und Recht gebrochen....

Wohl eher nicht, denn durch das Selbsteintrittsrecht durfte sie sich diese Million reinholen. Ohne Not! Mit der Begründung, Griechenland erfüllt nicht die Standarts für Asylverfahren. Dass die deutschen Ämter das auch nicht auf die Reihe bekommen würden, wäre natürlich abzusehen gewesen, das interessiert Madame aber leider nicht...

Chronos
27.07.2017, 12:01
Zu der gegenteiligen Auffassung (also gegenteilig zu Sharpestons Gutachten) kam zuvor auch schon der wissenschaftliche Dienst des Bundestages, der Frau merkel und die Regierung darüber informierte, dass es rechtlich einwandfrei wäre die Eindringlinge an der Grenze abzuweisen.
Dieser ganze juristische Drahtverhau mag ja für uns Nichtjuristen nicht mehr überschaubar sein, aber was mich an der ganzen Geschichte fasziniert, ist die Durchgängigkeit von Merkels einsamem Entschluss.

Wie war es möglich, dass nur aufgrund weniger Worte der Grökaz "Wir schaffen das" sofort der gesamte bundesdeutsche Behördenapparat bis hinunter zum einsamen Grenzbeamten sofort stramm stand und seinen Aufgaben und Dienstpflichten nicht mehr nachkam?

Wie ist so etwas möglich in einem Land, in dem Anweisungen an untergeordnete Dienststellen üblicherweise nur in Form schriftlicher Erlasse einschließlich fünf Durchschlägen ergehen?

Wie war es möglich, dass alle befassten Stellen - vom Polizisten bis zum Grenzer - starr und wie hypnotisiert herum saßen und alles geschehen ließen, nur weil die Kanzlerine ein paar Sprüche raushaute?

Da muss doch eine durchgängige Befehlskette von oben nach unten stattgefunden haben. Anders ist das doch nicht mehr zu erklären.

black_swan
27.07.2017, 12:48
Dieser ganze juristische Drahtverhau mag ja für uns Nichtjuristen nicht mehr überschaubar sein, aber was mich an der ganzen Geschichte fasziniert, ist die Durchgängigkeit von Merkels einsamem Entschluss.

Wie war es möglich, dass nur aufgrund weniger Worte der Grökaz "Wir schaffen das" sofort der gesamte bundesdeutsche Behördenapparat bis hinunter zum einsamen Grenzbeamten sofort stramm stand und seinen Aufgaben und Dienstpflichten nicht mehr nachkam?

Wie ist so etwas möglich in einem Land, in dem Anweisungen an untergeordnete Dienststellen üblicherweise nur in Form schriftlicher Erlasse einschließlich fünf Durchschlägen ergehen?

Wie war es möglich, dass alle befassten Stellen - vom Polizisten bis zum Grenzer - starr und wie hypnotisiert herum saßen und alles geschehen ließen, nur weil die Kanzlerine ein paar Sprüche raushaute?

Da muss doch eine durchgängige Befehlskette von oben nach unten stattgefunden haben. Anders ist das doch nicht mehr zu erklären.

obwohl wir nicht immer einer Meinung sind...:gp:

Es sind auch viele die davon profitieren- einige Raffgierige Unternehmer die sich unter dem Vorwand von Praktikanten kostenlose Arbeitskräfte holen und einige die als Vermieter Kasse machen - aber ich denke, die Realität wird Sie hoffentlich bald einholen - nicht umsonst gibt es ja die Spruchweisheit "Die Revolution frisst seine Kinder."

Circopolitico
27.07.2017, 13:11
Zu der gegenteiligen Auffassung (also gegenteilig zu Sharpestons Gutachten) kam zuvor auch schon der wissenschaftliche Dienst des Bundestages, der Frau merkel und die Regierung darüber informierte, dass es rechtlich einwandfrei wäre die Eindringlinge an der Grenze abzuweisen.

Ach das hätte ich mir ja denken können. Frei nach dem Motto "ups jetzt sind zu viele Flüchtlinge gekommen. Jetzt berufen wir uns mal doch auf Dublin iii" :vogel:

Es ist rechtlich einwandfrei, ja. Aber das Dublin iii ist antieuropäisch. Wenn es danach geht, müssen alle Flüchtlinge entweder nach Griechenland, Italien, Frankreich oder England...
Vielleicht hab ich jetzt auch ein Land vergessen, Geographie ist jetzt nicht gerade meine Stärke. Mea culpa.
Ich plädiere für eine Änderung von Dublin iii, zum Beispiel bezogen auf eine gerechte Verteilung, unabhängig vom 1. Land... und in Betrachtungsweise zu den "Ist-Zahlen", das heißt natürlich: keine Flüchtlinge momentan nach Deutschland, Italien oder Griechenland.
Und wenn die osteuropäischen Staaten nicht wollen, würde ich erst alle europäischen Förderungen für das betreffende Land streichen und im nächsten Schritt auch über einen Ausschluss aus der EU nachdenken.

FranzKonz
27.07.2017, 13:20
Ach das hätte ich mir ja denken können. Frei nach dem Motto "ups jetzt sind zu viele Flüchtlinge gekommen. Jetzt berufen wir uns mal doch auf Dublin iii" :vogel:

Es ist rechtlich einwandfrei, ja. Aber das Dublin iii ist antieuropäisch. Wenn es danach geht, müssen alle Flüchtlinge entweder nach Griechenland, Italien, Frankreich oder England...
Vielleicht hab ich jetzt auch ein Land vergessen, Geographie ist jetzt nicht gerade meine Stärke. Mea culpa.
Ich plädiere für eine Änderung von Dublin iii, zum Beispiel bezogen auf eine gerechte Verteilung, unabhängig vom 1. Land... und in Betrachtungsweise zu den "Ist-Zahlen", das heißt natürlich: keine Flüchtlinge momentan nach Deutschland, Italien oder Griechenland.
Und wenn die osteuropäischen Staaten nicht wollen, würde ich erst alle europäischen Förderungen für das betreffende Land streichen und im nächsten Schritt auch über einen Ausschluss aus der EU nachdenken.

Das ganze Problem gäbe es nicht, wenn die EU-Staaten auf einen vernünftigen Grenzschutz setzten. Ich hätte auch kein Problem damit, einen qualitativ hochwertigen Grenzschutz mitzufinanzieren oder durch deutsche Einheiten zu unterstützen. Das allerdings muss die Grundlage für Schengen und die diversen Dublins sein.

Krombacher007
27.07.2017, 19:03
Ach das hätte ich mir ja denken können. Frei nach dem Motto "ups jetzt sind zu viele Flüchtlinge gekommen. Jetzt berufen wir uns mal doch auf Dublin iii" :vogel:

Es ist rechtlich einwandfrei, ja. Aber das Dublin iii ist antieuropäisch. Wenn es danach geht, müssen alle Flüchtlinge entweder nach Griechenland, Italien, Frankreich oder England...
Vielleicht hab ich jetzt auch ein Land vergessen, Geographie ist jetzt nicht gerade meine Stärke. Mea culpa.
Ich plädiere für eine Änderung von Dublin iii, zum Beispiel bezogen auf eine gerechte Verteilung, unabhängig vom 1. Land... und in Betrachtungsweise zu den "Ist-Zahlen", das heißt natürlich: keine Flüchtlinge momentan nach Deutschland, Italien oder Griechenland.
Und wenn die osteuropäischen Staaten nicht wollen, würde ich erst alle europäischen Förderungen für das betreffende Land streichen und im nächsten Schritt auch über einen Ausschluss aus der EU nachdenken.

Als in den 1990er Jahren Deutschland von Asylsuchenden "überrannt" (ja, damals empfand man 200.000 im Jahr als unzumutbar) wurde, weil Deutschland EU-Außengrenze nach Osten war, da stand uns auch niemand bei und wir mussten alleine damit fertig werden. Es gab keine Hilfsangebote seitens der EU
Und nun soll diese Regelung auf einmal schlecht sein, nur weil Deutschland nicht Außengrenze ist? Die Regel war allen bekannt!
Ja, man kann ihnen beistehen und ihnen behördliche Hilfe zugestehen aber dieses plötzliche Anprangern kommt mir suspekt vor

black_swan
27.07.2017, 19:07
Kann man die Flüchtlinge nicht nach Hause schicken und denen sagen: Frag nicht was der STaat für dich tun kann - sondern frage dein Herkunftsland - was du für dein Land leisten kannst.

kotzfisch
27.07.2017, 20:35
Ich bestreite das und verweise auf das Gutachten von Udo di Fabio, in dem alle eklatanten Gesetzesverstöße der Zonenwachtel detailliert
gewürdigt sind.Als PDF frei im Netz erhältlich.

kotzfisch
27.07.2017, 20:35
60087

Nur mal so, zum Lachen.

Querulator
27.07.2017, 20:47
Richtig. Man muss es nur explizit erklären. Laut und vernehmbar."Freiwillig" geht immer.

Mit einer Obergrenze für Asylanten lässt sich zwar den Wählern vor der Nase herumwedeln, aber die wird völkerrechtlich nicht halten. Würde man allerdings die Invasoren ohne Asylanspruch stante pede abschieben, sähe es viel besser aus.

Querulator
27.07.2017, 20:49
der staatsanwalt, generalstaatsanwalt, sämtl. verfassungsschützer, sämtl. prozesshansel, müssten längst aufm weg ins kanzleramt sein. tat....vorsatz....wiederholter rechtsbruch...immenser schaden...wiederholungsgefahr....knast!
Die Antiterrortruppe hast du noch vergessen.

Deutsche_Substanz
27.07.2017, 20:51
60087

Nur mal so, zum Lachen.


Ist das ne Fälschung oder Spaß , oder war das damals wirklich so ?

kotzfisch
27.07.2017, 20:57
Ist das ne Fälschung oder Spaß , oder war das damals wirklich so ?

Ist echt.

John Donne
27.07.2017, 21:01
Das ganze Problem gäbe es nicht, wenn die EU-Staaten auf einen vernünftigen Grenzschutz setzten. Ich hätte auch kein Problem damit, einen qualitativ hochwertigen Grenzschutz mitzufinanzieren oder durch deutsche Einheiten zu unterstützen. Das allerdings muss die Grundlage für Schengen und die diversen Dublins sein.

Das wäre vernünftig, aber wo denkst Du hin? Seit wann sind unbedingte Voraussetzungen für Verträge und diese Verträge selbst in der EU verbindlich? Davon abgesehen: sichere EU-Außengrenzen, also die Festung Europa, sind geradezu nazesk. Herzlos und mit den europäischen Werten nicht zu vereinbaren. Sagen Merkel, Juncker und Co. Und das sind doch die Guten! Oder etwa nicht?

Deutsche_Substanz
27.07.2017, 21:07
Ist echt.


Wahnsinn !

Sven71
27.07.2017, 21:13
Sagen Merkel, Juncker und Co. Und das sind doch die Guten! Oder etwa nicht?

Sind sie. Darum ...

60088

kotzfisch
27.07.2017, 21:17
https://www.welt.de/geschichte/article149441251/Schon-die-DDR-nutzte-Fluechtlinge-als-Druckmittel.html

FranzKonz
27.07.2017, 21:27
Das wäre vernünftig, aber wo denkst Du hin? Seit wann sind unbedingte Voraussetzungen für Verträge und diese Verträge selbst in der EU verbindlich? Davon abgesehen: sichere EU-Außengrenzen, also die Festung Europa, sind geradezu nazesk. Herzlos und mit den europäischen Werten nicht zu vereinbaren. Sagen Merkel, Juncker und Co. Und das sind doch die Guten! Oder etwa nicht?

Nein. Ich auch nicht. Ich hätte nur gern ein bisschen Vernunft, und genug Rechtsstaat, dass auch Merkel, Juncker und Co. sich darein fügen.

Ist das zuviel verlangt?

John Donne
28.07.2017, 06:32
Nein. Ich auch nicht. Ich hätte nur gern ein bisschen Vernunft, und genug Rechtsstaat, dass auch Merkel, Juncker und Co. sich darein fügen.

Ist das zuviel verlangt?

Franz, Deine Forderungen predige ich seit Jahren. Dennoch lautet die Antwort auf Deine Frage wohl "Ja". Der jetzige Zustand ist das, was sich die Politik unter dem Primat der Politik vorstellt. Zeit, zum Primat des Rechts zurückzukehren.

FranzKonz
28.07.2017, 07:57
Franz, Deine Forderungen predige ich seit Jahren. Dennoch lautet die Antwort auf Deine Frage wohl "Ja". Der jetzige Zustand ist das, was sich die Politik unter dem Primat der Politik vorstellt. Zeit, zum Primat des Rechts zurückzukehren.

Die Aussage erinnert mich wieder einmal an einen genialen Blog-Eintrag von Friedrich Lenz (http://k.lenz.name/LB/archives/000994.html):


Under the „unwritten rules“, a political agreement can be adopted against the will of all EU Member States except the one holding the presidency. If Luxembourg puts it on the agenda somewhere, no one else can object.

That may or may not be a reasonable way to proceed. However, it is definitely not what the current rules of procedure say.

If someone wants to run the Council by a set of unwritten rules not incorporated in the current rules of procedure, they need to observe the necessary steps to change the written rules.

That is only common sense. Anybody who insists on running the Council based on a set of „unwritten rules“ really has no business influencing any legislation procedure in the first place. Legislation is writing rules. If you can’t do that even for your own procedure, then you clearly are not qualified to write rules everybody else is supposed to follow.

Assuming that running the Council by unwritten rules is acceptable, everybody could make up their own set of unwritten rules. That could be fun.


Es lohnt sich, den ganzen Artikel zu lesen.

tosh
28.07.2017, 10:53
...Entscheidung aus Solidarität
Um diese Entscheidungen durchzusetzen, könne ein EU-Mitglied auf einen Schlupfwinkel in der Dublin-Verordnung zurückgreifen: Eine Ausnahmeregelung der Vorschrift besage nämlich, dass ein EU-Staat vom sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen könne. Der Staat könne sozusagen für einen anderen einspringen, was die verpflichtende Bearbeitung von Asylanträgen angeht....

Also, ganz schlau werde ich aus dem Artikel, bzw. der bis dahin getätigten Begründung, daß es sich um eine humanitäre Ausnahmesituation handelte, nicht! Denn jetzt ist von politischen Entscheidungen die Rede, die sich auf der Solidarität mit anderen EU-Staaten begründen, erklärt ARD-Korrespondent Kolja Schwarz, bzw. daß ein eu-Staat vom sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen könne, also für einen anderen Staat einspringen könne, was die verpflichtende Bearbeitung von Asylanträgen angeht.

Damit bleibt das Dubliner Abkommen ja weiterhin ausgehebelt, bzw. kann jederzeit ausgebelt werden!
Denn die Merkel - Junta holt ja regelmäßig in Griechenland und Italien jede Menge Asyl-Betrüger ab!
Nach den Buntentag - Wahlen werden wir sehen, was die Grundsatzentscheidung dieses euGH wert ist?

;)
Dublin-III kennt also doch einen Ausnahmezustand !
Damit wurde dem Merkel nachträglich ein Persilschein für ihre Einladepolitik ausgestellt! :D

Eine willkommene Wahlhilfe für die CDU.

Der Ansturm von weiteren Millionen Syrern usw. besonders über die Türkei und Negern aus Afrika könnte nur durch die Festlegung einer Obergrenze gestoppt werden,
aber die CSU redet nur davon und wird weiter vor dem Merkel kuschen. :D

tosh
28.07.2017, 11:02
Das wäre vernünftig, aber wo denkst Du hin? Seit wann sind unbedingte Voraussetzungen für Verträge und diese Verträge selbst in der EU verbindlich? Davon abgesehen: sichere EU-Außengrenzen, also die Festung Europa, sind geradezu nazesk. Herzlos und mit den europäischen Werten nicht zu vereinbaren. Sagen Merkel, Juncker und Co. Und das sind doch die Guten! Oder etwa nicht?

Festung??? Wie soll das praktisch aussehen? Stacheldrahtverhaue auf allen Badestränden Südeuropas? Keine Chance.
Die würden sowieso von den Massen zB mit Leitern und Tunneln usw. überwunden.

Buella
28.07.2017, 11:17
Dublin-III kennt also doch einen Ausnahmezustand !
Damit wurde dem Merkel nachträglich ein Persilschein für ihre Einladepolitik ausgestellt! :D

Eine willkommene Wahlhilfe für die CDU.

Der Ansturm von weiteren Millionen Syrern usw. besonders über die Türkei und Negern aus Afrika könnte nur durch die Festlegung einer Obergrenze gestoppt werden,
aber die CSU redet nur davon und wird weiter vor dem Merkel kuschen. :D

Dem Ansturm, bzw. künftig immer heftiger werdenden Ansturm, kann nur durch eine rigorose Umsetzung der primären staatlichen Pflicht gegenüber seinem Souverän, nämlich die Grenzen zu schützen und zu verteidigen, begegnet werden!

Wenn die Staaten der eu-Außengrenzen, wie aktuell Italien, dieser Verpflichtung, sowohl gegenüber dem italiensichen, wie auch den anderen europäischen Staaten nicht nachkommt, müssen die jeweiligen Nationen diese Aufgabe selber übernehmen!

Nur nochmals zur Verdeutlichung der Problematik!
Der afrikanische Kontinent spukt jede Woche eine Millionen Menschen Bevölkerungswachstum aus!

Der Magnet, in Deutschland / Europa ein sorgenfreies Leben auf Kosten anderer zu genießen, wirkt mit jedem Einzelnen zu Unrecht ins Land Gelassenen immer stärker und wird, daß ist eine mathematische Zwangsläufigkeit, Europa vernichten!

Wer diesen Zusammenhang nicht erkennt, ist ein traumtänzerischer Schwachkopf, welcher früher oder später in einem Dritteweltland brd aufwacht!

Skaramanga
28.07.2017, 11:21
Festung??? Wie soll das praktisch aussehen? Stacheldrahtverhaue auf allen Badestränden Südeuropas? Keine Chance.
Die würden sowieso von den Massen zB mit Leitern und Tunneln usw. überwunden.

Nein ... Seeblockade entlang der Seeseitigen Grenze der sog. Anschlusszone (oder "Zollzone"), das sind 24sm von der Küsten-Basislinie. Vom Seerecht 100%ig gedeckt. Im Gegensatz zu früher kann man heute dank Satellitenüberwachung eine solche Blockade mit relativ wenigen Schiffen durchführen.

Natürlich müsste so eine Blockade auch entsprechend "robust" sein um zu funktionieren, d.h. Blockadebrecher werden rücksichtslos geentert oder versenkt. Sonst kann man's auch gleich lassen.

Buella
28.07.2017, 11:24
Nein ... Seeblockade entlang der Seeseitigen Grenze der sog. Anschlusszone (oder "Zollzone"), das sind 24sm von der Küsten-Basislinie. Vom Seerecht 100%ig gedeckt. Im Gegensatz zu früher kann man heute dank Satellitenüberwachung eine solche Blockade mit relativ wenigen Schiffen durchführen.

Natürlich müsste so eine Blockade auch entsprechend "robust" sein um zu funktionieren, d.h. Blockadebrecher werden rücksichtslos geentert oder versenkt. Sonst kann man's auch gleich lassen.

Richtig!
Der Schutz und die Verteidigung der Grenze, bzw. des Staatsgebiets und des Staatsvolks verlangt ein konsequentes und nachhaltiges (ist doch so eine beliebte Terminologie unserer Bessermenschen!) Handeln!

Wenn der erste Kahn abgedrängt wurde, macht das Schule!

tosh
28.07.2017, 11:28
Dem Ansturm, bzw. künftig immer heftiger werdenden Ansturm, kann nur durch eine rigorose Umsetzung der primären staatlichen Pflicht gegenüber seinem Souverän, nämlich die Grenzen zu schützen und zu verteidigen, begegnet werden!

Wenn die Staaten der eu-Außengrenzen, wie aktuell Italien, dieser Verpflichtung, sowohl gegenüber dem italiensichen, wie auch den anderen europäischen Staaten nicht nachkommt, müssen die jeweiligen Nationen diese Aufgabe selber übernehmen!...

Nur wie soll das praktisch aussehen, einen neuen Eisernen Vorhang um Deutschland?

Selbst der wurde oft überwunden, trotz Schiessbefehl...

tosh
28.07.2017, 11:29
Nein ... Seeblockade entlang der Seeseitigen Grenze der sog. Anschlusszone (oder "Zollzone"), das sind 24sm von der Küsten-Basislinie. Vom Seerecht 100%ig gedeckt. Im Gegensatz zu früher kann man heute dank Satellitenüberwachung eine solche Blockade mit relativ wenigen Schiffen durchführen.

Natürlich müsste so eine Blockade auch entsprechend "robust" sein um zu funktionieren, d.h. Blockadebrecher werden rücksichtslos geentert oder versenkt.* Sonst kann man's auch gleich lassen.
*Menschenrechte? Durchsetzbarkeit? Verträge (zB Genfer Konvention)?

Murmillo
28.07.2017, 11:33
Dublin-III kennt also doch einen Ausnahmezustand !


Damit wurde dem Merkel nachträglich ein Persilschein für ihre Einladepolitik ausgestellt! :D


Nein, wurde ihr nicht. Denn Frau Merkel ist, auch wenn sie die Regierungschefin spielt, eben nicht das EU-Mitglied Deutschland. Sie ist auch nicht, selbst wenn sie dies irrtümlich annimmt, die Königin von Deutschland. Und vom Parlament hat sie bis heute kein grünes Licht für ihren Alleingang bekommen.

Buella
28.07.2017, 11:37
Nur wie soll das praktisch aussehen, einen neuen Eisernen Vorhang um Deutschland?

Selbst der wurde oft überwunden, trotz Schiessbefehl...

Das kannst Du hier nachlesen:
https://www.politikforen.net/showthread.php?177702-Dublin-III-kennt-keinen-Ausnahmezustand&p=9119750&viewfull=1#post9119750

Zudem gilt es den Magneten abzustellen! Das ist das Allerwichtigste!
Wenn es diesen nicht mehr gibt, lohnt sich die Reise sowieso nicht!

Wer es dann noch schafft, bzw. nach Asyl fragt, darf gerne in einem Übergangslager auf den Ausgang des Verfahrens warten!
Wer von vornherein keine Identitätspapiere haben will, verbringt den Rest seiner Zeit in einem Übergangslager, bis ihm einfällt, wo wirklich seine Heimat ist!

Skaramanga
28.07.2017, 11:37
*Menschenrechte? Durchsetzbarkeit? Verträge (zB Genfer Konvention)?

Es gibt kein Menschenrecht auf unkontrolliertes ungehindertes Betreten fremden Territoriums. Auch nicht für Flüchtlinge. Nicht mal für die echten. Das kann alles auf See außerhalb der Hoheitsgewässer geklärt werden. Wer sich dem gewaltsam widersetzt ..., Fangschuss.

Die Alternative ist der Zusammenbruch der öffentlichen Sicherheit und der Sozialsysteme in Europa. Und dann hat sich das mit den Menschenrechten und irgendwelchen Konventionen.

Frankenberger_Funker
28.07.2017, 11:41
*Menschenrechte? Durchsetzbarkeit? Verträge (zB Genfer Konvention)?

Was soll damit sein? Kein internationaler Vertrag kann von einem der Vertragspartner verlangen, Selbstmord zu begehen.

„Die oder wir.“ Auf diese griffige Formel wird es hinauslaufen.

Buella
28.07.2017, 11:42
Es gibt kein Menschenrecht auf unkontrolliertes ungehindertes Betreten fremden Territoriums. Auch nicht für Flüchtlinge. Nicht mal für die echten. Das kann alles auf See außerhalb der Hoheitsgewässer geklärt werden. Wer sich dem gewaltsam widersetzt ..., Fangschuss.

Die Alternative ist der Zusammenbruch der öffentlichen Sicherheit und der Sozialsysteme in Europa. Und dann hat sich das mit den Menschenrechten und irgendwelchen Konventionen.

Auf das Letztere läuft es sowieso hinaus!

Sollte die brd alternativ dann endlich mohammedanisiert sein, hat es sich genauso mit Menschenrechten und irgendwelchen Konventionen!

Buella
28.07.2017, 11:43
Was soll damit sein? Kein internationaler Vertrag kann von einem der Vertragspartner verlangen, Selbstmord zu begehen.

„Die oder wir.“ Auf diese griffige Formel wird es hinauslaufen.

Unsere reprärentativen Volldemokraten und Staatenlenker und -denker haben sich offenkundig für "Die" entschieden!

Frankenberger_Funker
28.07.2017, 11:46
Unsere reprärentativen Volldemokraten und Staatenlenker und -denker haben sich offenkundig für "Die" entschieden!

Dieses Eindrucks kann ich mich auch immer weniger erwehren.

John Donne
28.07.2017, 11:47
Festung??? Wie soll das praktisch aussehen? Stacheldrahtverhaue auf allen Badestränden Südeuropas? Keine Chance.
Die würden sowieso von den Massen zB mit Leitern und Tunneln usw. überwunden.

Den Namen habe ich mir nicht ausgedacht, er wird u.a. von Organisationen wie Pro Asyl verwendet, um jegliche Grenzsicherung als inhuman zu diskreditieren. Gerade, weil er Bilder von Bunkern, MG-Nestern, Minen und Panzersperren in der Normandie hervorruft - neudeutsch würde man das Framing nennen. Das ist natürlich Unsinn. Natürlich kommt durch jede gesicherte Grenze jemand durch. Es ist aber doch albern, es garnicht zu versuchen. Dazu braucht man auch keine Minen und Panzersperren am Strand, sondern muß nur verhindern, daß Boote und Schiffe illegal die eigenen Gewässer befahren und anlanden. Wozu gibt es eine Marine? Schiffbrüchige sind in das Ursprungsland ihrer Reise zu verbringen. Das ist alles.

gurkenschorsch
28.07.2017, 11:47
Was überhaupt dieses Geschwafel von @tosh von wegen GfK schon wieder soll.

Aus Afrika kommen kaum Migranten, die überhaupt unter die GfK fallen.

Frankenberger_Funker
28.07.2017, 11:52
Den Namen habe ich mir nicht ausgedacht, er wird u.a. von Organisationen wie Pro Asyl verwendet, um jegliche Grenzsicherung als inhuman zu diskreditieren. Gerade, weil er Bilder von Bunkern, MG-Nestern, Minen und Panzersperren in der Normandie hervorruft - neudeutsch würde man das Framing nennen. Das ist natürlich Unsinn. Natürlich kommt durch jede gesicherte Grenze jemand durch. Es ist aber doch albern, es garnicht zu versuchen. Dazu braucht man auch keine Minen und Panzersperren am Strand, sondern muß nur verhindern, daß Boote und Schiffe illegal die eigenen Gewässer befahren und anlanden. Wozu gibt es eine Marine? Schiffbrüchige sind in das Ursprungsland ihrer Reise zu verbringen. Das ist alles.

Eben. Die Australier schaffen das ja auch, ohne die Kähne gleich zu versenken. Als humanitäre Geste gerne noch etwas Verpflegung für die Seefahrer, und dann retour.

Und wenn sie dann doch wieder zurückkommen, müsste man in der Tat robustere Maßnahmen in Betracht ziehen.

tosh
28.07.2017, 11:59
Nein, wurde ihr nicht. Denn Frau Merkel ist, auch wenn sie die Regierungschefin spielt, eben nicht das EU-Mitglied Deutschland. Sie ist auch nicht, selbst wenn sie dies irrtümlich annimmt, die Königin von Deutschland. Und vom Parlament hat sie bis heute kein grünes Licht für ihren Alleingang bekommen.
Doch, wurde.
Bitte keine Haarspaltereien. Sogar die MSM wissen, dass Merkel die Richtlinien der deutschen Politik bestimmt.

Jodlerkönig
28.07.2017, 12:06
Nein, wurde ihr nicht. Denn Frau Merkel ist, auch wenn sie die Regierungschefin spielt, eben nicht das EU-Mitglied Deutschland. Sie ist auch nicht, selbst wenn sie dies irrtümlich annimmt, die Königin von Deutschland. Und vom Parlament hat sie bis heute kein grünes Licht für ihren Alleingang bekommen.da hättest gestern abend hohmann hören müssen, der aus dem nähkästchen geplaudert hat, bevor er bei der cdu in ungnade gefallen ist. in der cdu hat niemand was zu sagen, ausser merkel. jegliche gegenstimme, verliert das recht, am mittagstischchen mit am haupttisch zu sitzen. wer der merkel innerparteilich nicht in den anus kriecht, hat auch keine aussicht auf ein höheres pöstchen. gerne gesehen ist es auch, wenn das eine parteimitglied ein anderes denunziert. wir leben in einer einfrauendiktatur und selbstverständlich handelt dieses luder so, alsob sie die chefin europas, deutschlands und der halben welt ist. alles was in brüssel über den tisch geht, hat merkel abgezeichnet. asselborm, junker und konsorten sind die pisspagen einer merkel. das dies nicht dem recht entspricht, ist klar, aber wurscht.

FranzKonz
28.07.2017, 12:24
Den Namen habe ich mir nicht ausgedacht, er wird u.a. von Organisationen wie Pro Asyl verwendet, um jegliche Grenzsicherung als inhuman zu diskreditieren. Gerade, weil er Bilder von Bunkern, MG-Nestern, Minen und Panzersperren in der Normandie hervorruft - neudeutsch würde man das Framing nennen. Das ist natürlich Unsinn. Natürlich kommt durch jede gesicherte Grenze jemand durch. Es ist aber doch albern, es garnicht zu versuchen. Dazu braucht man auch keine Minen und Panzersperren am Strand, sondern muß nur verhindern, daß Boote und Schiffe illegal die eigenen Gewässer befahren und anlanden. Wozu gibt es eine Marine? Schiffbrüchige sind in das Ursprungsland ihrer Reise zu verbringen. Das ist alles.

:top:

Es könnte so einfach sein, würde man lediglich geltendes Recht konsequent umsetzen.

tosh
28.07.2017, 12:32
Wenn die Staaten der eu-Außengrenzen, wie aktuell Italien, dieser Verpflichtung, sowohl gegenüber dem italiensichen, wie auch den anderen europäischen Staaten nicht nachkommt, müssen die jeweiligen Nationen diese Aufgabe selber übernehmen!...


Das kannst Du hier nachlesen:
https://www.politikforen.net/showthread.php?177702-Dublin-III-kennt-keinen-Ausnahmezustand&p=9119750&viewfull=1#post9119750
Bereits beantwortet:

*Menschenrechte? Durchsetzbarkeit? Verträge (zB Genfer Konvention)? Internationales Seerecht?

D hat schon garnicht genug Schiffe und Soldaten, alleine das ganze Mittelmeer zu überwachen.
Die anderen europ. Staaten würden sich zwar heimlich freuen, aber sie und die Welt würden uns wieder als Tätervolk an den Pranger stellen.

gurkenschorsch
28.07.2017, 12:38
da hättest gestern abend hohmann hören müssen, der aus dem nähkästchen geplaudert hat, bevor er bei der cdu in ungnade gefallen ist. in der cdu hat niemand was zu sagen, ausser merkel. jegliche gegenstimme, verliert das recht, am mittagstischchen mit am haupttisch zu sitzen. wer der merkel innerparteilich nicht in den anus kriecht, hat auch keine aussicht auf ein höheres pöstchen. gerne gesehen ist es auch, wenn das eine parteimitglied ein anderes denunziert. wir leben in einer einfrauendiktatur und selbstverständlich handelt dieses luder so, alsob sie die chefin europas, deutschlands und der halben welt ist. alles was in brüssel über den tisch geht, hat merkel abgezeichnet. asselborm, junker und konsorten sind die pisspagen einer merkel. das dies nicht dem recht entspricht, ist klar, aber wurscht.
Ich sagte es ja schon mal. So stand es auch im Stern oder Spiegel, das las ich beim Warten beim Friseur. Da ging es um Jens Spahn. Da stand im Bericht auch drin, dass Merkel nichts mehr hasst als Abstimmungen in der Partei/in der Regierung, von denen sie nicht weiß wie sie ausgehen. Abweichler duldet sie ebenfalls nicht.
Die treibt was sie will und aufgrund der Postengeilheit ihrer Mitstreiter tut auch niemand was dagegen, da ihre Posten unweigerlich mit Merkels Kanzlerschaft verquickt sind. Die Adjutanten ihrer Mitstreiter, also die, die auf niedrigerer Stufe stehen, haben dasselbe Problem. Denn wenn Merkel weg ist, ist wiederum der Mitstreiter weg und damit der Adjutant des Mitstreiters. So zieht sich das von oben nach unten durch und daher gibt es in dieser Partei auch immer nur eine Meinung - nämlich die Merkels.
Es ist auch absolut kein Wunder, dass Merkel zusammen mit ihren Mitstreitern jeden Abweichler wegradiert hat (was natürlich auch Symbolcharakter hat: bestrafe einen, erziehe tausend). Leute wie Altmaier, die noch nie eine eigene Meinung hatten und außer (Fressen und) Speichellecken nichts können, die können es bei Merkel weit bringen.
Leute mit eigener Meinung absolut nicht. Das ist auch in der Journaille bekannt, wird aber viel zu selten thematisiert. Mein Verdacht ist, dass die Journaille nämlich dasselbe Problem hätte wie die Mitstreiter und deren Adjutanten. Die Journalisten sind davon abhängig, Kontakte zu haben. Wenn die Journalisten nun zu kritisch auftreten, werden die Kontakte sofort abgebrochen und damit haben die Journalisten beruflich ein Problem. Wenn Merkel nicht mehr da sein sollte und damit ihre Mitstreiter und deren Adjutanten, haben die Journalisten auch ein Problem.
Deswegen gibt es auch so gut wie keine Merkelkritik. Weder aus den Reihen der Journaille, noch aus Reihen der eigenen Partei. Das betrifft sämtliche Medien: (Online-) Zeitungen, Radio, Fernsehen, usw.
Die, die sich als Kritiker aufspielen, wie beispielsweise Bosbach, sind in meinen Augen nichts anderes als Schauspieler, denen die Rolle des Kritikers zugedacht ist.
Die paar Journalisten, die Merkel kritisieren, sind nur Ausnahmen, die die Regel bestätigen.

Das alles hat natürlich mit einer Demokratie überhaupt nichts mehr zu tun und ist gleichzeitig ein Grund dafür, warum die Deutschen so blöd sind - denn sie werden durch dieses Sammelsurium verblödet.

herberger
28.07.2017, 12:44
Wir sind im Krieg Und wie in den beiden Weltkriegen zuvor, ist wieder einmal Deutschland das Hauptangriffsziel. Geändert haben sich Strategie und Waffen. Mit Panzern und Bomben wäre ja ein klassischer militärischer Krieg gegen die Mitte und den Motor Europas zur Zeit nicht durchführbar, allein schon, weil er gegenüber der Welt schlicht nicht zu rechtfertigen wäre, es gäbe dafür keine öffentlich verkaufbaren Argumente. Zudem haben ((( sie ))) gesehen , was passiert , wenn Deutschland mit Bomben und Panzern niedergerungen wird: Die Deutschen bauen einfach wieder alles auf. Es braucht also einen anderen Plan und andere Mittel und ein anderes Ziel , damit das Herz Europas ein für alle mal aufhört zu schlagen .Und so ist das Ziel nicht mehr Deutschland ...das Ziel, dass es zu vernichten gilt , dass ist das deutsche Volk. DENN EIN ZERSTÖRTES LAND KANN WIEDER AUFGEBAUT WERDEN, EIN ZERSTÖRTES VOLK NICHT! Die Auslöschung eines Volkes ist nicht reversibel. Ein Sieg , erlangt durch genetische Auflösung, währt ewig , er ist endgültig .Und aus diesem Grund werden nun gänzlich andere Waffen gewählt und verwendet. Die Waffen die ((( sie ))) nun einsetzen , sind Menschenströme , "Flüchtlinge". Einen solchen Krieg hat es so noch nie gegeben . Er ist der perfideste und zynischste Krieg , der vorstellbar ist. Die ((( Verantwortlichen ))) die diesen Krieg gegen uns führen, verstehen es sehr gut die Opferrolle zu spielen...obwohl sie wieder die Täter sind.

tosh
28.07.2017, 12:45
Was soll damit sein? Kein internationaler Vertrag kann von einem der Vertragspartner verlangen, Selbstmord zu begehen.
„Die oder wir.“ Auf diese griffige Formel wird es hinauslaufen.

Es gibt kein Menschenrecht auf unkontrolliertes ungehindertes Betreten fremden Territoriums. Auch nicht für Flüchtlinge. Nicht mal für die echten. Das kann alles auf See außerhalb der Hoheitsgewässer geklärt werden. Wer sich dem gewaltsam widersetzt ..., Fangschuss....
Das wäre Mord. Das wäre wohl nicht durchsetzbar.

Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit)
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erklärung_der_Menschenrechte

Die Europäische Menschenrechtskonvention (https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention) (EMRK) vom 4. November 1950 ist weitgehend von der UN-Charta beeinflusst. In Form der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (https://de.wikipedia.org/wiki/Charta_der_Grundrechte_der_Europ%C3%A4ischen_Union ) (GRCh, 2000/2009) bildete sie die Basis der Bestrebungen zu einer gemeinsamen Verfassung der EU...

Ausserdem haben die eu Länder die Genfer Flüchtlings Konvention GFK anerkannt.

FranzKonz
28.07.2017, 12:46
Das wäre Mord. ...

Blödsinn. Das wäre Notwehr.

tosh
28.07.2017, 12:52
Den Namen habe ich mir nicht ausgedacht, er wird u.a. von Organisationen wie Pro Asyl verwendet, um jegliche Grenzsicherung als inhuman zu diskreditieren. Gerade, weil er Bilder von Bunkern, MG-Nestern, Minen und Panzersperren in der Normandie hervorruft - neudeutsch würde man das Framing nennen. Das ist natürlich Unsinn. Natürlich kommt durch jede gesicherte Grenze jemand durch. Es ist aber doch albern, es garnicht zu versuchen. Dazu braucht man auch keine Minen und Panzersperren am Strand, sondern muß nur verhindern, daß Boote und Schiffe illegal die eigenen Gewässer befahren und anlanden. Wozu gibt es eine Marine? Schiffbrüchige sind in das Ursprungsland ihrer Reise zu verbringen. Das ist alles.
muß, sind...
Das Gegenteil wird derzeit gemacht, die Leute werden gerettet und nach EU verfrachtet.
Denn: In Syrien ist zB noch Krieg, in Afrika Hunger und Armut...

Und: Die Ursprungsländer nehmen die Leute garnicht zurück.

Krombacher007
28.07.2017, 12:53
Ausserdem haben die eu Länder die Genfer Flüchtlings Konvention GFK anerkannt.

Dir ist aber schon klar dass so gut wie keiner die Voraussetzungen nach GfK erfüllt und die meisten nur subsidären Schutz erhalten.

gurkenschorsch
28.07.2017, 12:53
muß, sind...
Das Gegenteil wird derzeit gemacht, die Leute werden gerettet und nach EU verfrachtet.
Denn: In Syrien ist zB noch Krieg, in Afrika Hunger und Armut...

Und: Die Ursprungsländer nehmen die Leute garnicht zurück.Hunger und Armut haben mit Menschenrechten nichts zu tun, mit der GfK erst recht nicht. Du bist so ein Dampfplauderer.

tosh
28.07.2017, 12:58
Wir sind im Krieg Und wie in den beiden Weltkriegen zuvor, ist wieder einmal Deutschland das Hauptangriffsziel. Geändert haben sich Strategie und Waffen. Mit Panzern und Bomben wäre ja ein klassischer militärischer Krieg gegen die Mitte und den Motor Europas zur Zeit nicht durchführbar, allein schon, weil er gegenüber der Welt schlicht nicht zu rechtfertigen wäre, es gäbe dafür keine öffentlich verkaufbaren Argumente. Zudem haben ((( sie ))) gesehen , was passiert , wenn Deutschland mit Bomben und Panzern niedergerungen wird: Die Deutschen bauen einfach wieder alles auf. Es braucht also einen anderen Plan und andere Mittel und ein anderes Ziel , damit das Herz Europas ein für alle mal aufhört zu schlagen .Und so ist das Ziel nicht mehr Deutschland ...das Ziel, dass es zu vernichten gilt , dass ist das deutsche Volk. DENN EIN ZERSTÖRTES LAND KANN WIEDER AUFGEBAUT WERDEN, EIN ZERSTÖRTES VOLK NICHT! Die Auslöschung eines Volkes ist nicht reversibel. Ein Sieg , erlangt durch genetische Auflösung, währt ewig , er ist endgültig .Und aus diesem Grund werden nun gänzlich andere Waffen gewählt und verwendet. Die Waffen die ((( sie ))) nun einsetzen , sind Menschenströme , "Flüchtlinge". Einen solchen Krieg hat es so noch nie gegeben . Er ist der perfideste und zynischste Krieg , der vorstellbar ist. Die ((( Verantwortlichen ))) die diesen Krieg gegen uns führen, verstehen es sehr gut die Opferrolle zu spielen...obwohl sie wieder die Täter sind.
Das stimmt wohl höchstens teilweise.
((( sie ))) machen Kriege in NO hauptsächlich um Feinde Israels platt zu machen, nicht um Flüchtlinge in die BRD zu schleusen.
Auch Hunger und Armut in Afrika hat nicht den Grund Flüchtlinge in die BRD zu schleusen.

Coriolanus
28.07.2017, 13:06
da hättest gestern abend hohmann hören müssen, der aus dem nähkästchen geplaudert hat, bevor er bei der cdu in ungnade gefallen ist. in der cdu hat niemand was zu sagen, ausser merkel. jegliche gegenstimme, verliert das recht, am mittagstischchen mit am haupttisch zu sitzen. wer der merkel innerparteilich nicht in den anus kriecht, hat auch keine aussicht auf ein höheres pöstchen. gerne gesehen ist es auch, wenn das eine parteimitglied ein anderes denunziert. wir leben in einer einfrauendiktatur und selbstverständlich handelt dieses luder so, alsob sie die chefin europas, deutschlands und der halben welt ist. alles was in brüssel über den tisch geht, hat merkel abgezeichnet. asselborm, junker und konsorten sind die pisspagen einer merkel. das dies nicht dem recht entspricht, ist klar, aber wurscht.

Das alles wäre leicht verschmerzbar, würde sich Angela Merkel ihrem Amtseid verpflichtet fühlen, und danach ihr politisches Handeln ausrichten.

ABAS
28.07.2017, 13:08
Hunger und Armut haben mit Menschenrechten nichts zu tun, mit der GfK erst recht nicht. Du bist so ein Dampfplauderer.

Doch! Jeder Menschen hat ein Recht auf Hunger und Armut. Insbesondere
den Voelkern in unterwickelten Laendern stehen das Menschenrecht auf Hunger
und Armut unantastbar zu, damit alle Menschen in zivilisierten, entwickelten
Laendern nicht in ihren Befindlichkeiten des Wohlgefuehls gestoert werden.

Das schlimme an Fluechtlingen ist nicht das sie Fluechtlinge sind und es sie
in Laender zieht wo Menschen gesaettigt und reich sind. Das schlimme ist
das die Fluechtlinge hungrig und arm sind, was satten und reichen Menschen
ein schlechtes Gewissen machen koennte.

Hungrige und arme Menschen sollten von ihrem Menschenrecht auf Hunger
und Armut diskret Gebrauch machen und ohne Aufsehen der Oeffentlichkeit
unmerklich sterben, weil das Recht auf einen stillen, unwuerdigen Tod ist
ebenfalls ein Menschenrecht.

Jodlerkönig
28.07.2017, 13:08
Das alles wäre leicht verschmerzbar, würde sich Angela Merkel ihrem Amtseid verpflichtet fühlen, und danach ihr politisches Handeln ausrichten.das tut sie aber nicht!

Coriolanus
28.07.2017, 13:37
das tut sie aber nicht!

Natürlich nicht. Nun besteht aber die Möglichkeit, die Merkel abzuwählen. Denkst Du damit wäre mehr als eins der unzähligen Probleme gelöst, die Deutschland oder Europa betreffen?

Jodlerkönig
28.07.2017, 13:42
Natürlich nicht. Nun besteht aber die Möglichkeit, die Merkel abzuwählen. Denkst Du damit wäre auch mehr als eins der unzähligen Probleme gelöst, die Deutschland oder Europa betreffen?es wäre ein anfang. tatsache ist, daß der wähler die aktuellen probleme nicht als solche erkennt, weil er ahnungslos und dumm gehalten wird. dahinter steht dieses unverantwortliche weib mit ihrem diktatorischen system. die kommende wahl dürfte die letzte wirkliche chance sein, noch etwas zu ändern bzw. abzumildern und in einem weiteren schritt zurück zu bilden.

jedenfalls kann das rezept nicht sein, still zu halten.

Coriolanus
28.07.2017, 13:52
es wäre ein anfang. tatsache ist, daß der wähler die aktuellen probleme nicht als solche erkennt, weil er ahnungslos und dumm gehalten wird. dahinter steht dieses unverantwortliche weib mit ihrem diktatorischen system.[...]

Der erste Satz stimmt, das ist zudem gewollt und somit eine Begleiterscheinung der Demokratie.

Der Schlussfolgerung liegt allerdings ein riesiger Denkfehler zu Grunde. Sollte Deine These zutreffen, dann kannst Du mir sicher die Frage leicht beantworten, wann das deutsche Volk seit 1945 nicht dumm und ahnungslos gehalten wurden?

Murmillo
28.07.2017, 16:43
da hättest gestern abend hohmann hören müssen, ....

Was, meinen Namensvetter ?

Murmillo
28.07.2017, 16:51
Doch, wurde.
Bitte keine Haarspaltereien. Sogar die MSM wissen, dass Merkel die Richtlinien der deutschen Politik bestimmt.

Also sind wir keine Demokratie und Merkel bestimmt ganz alleine, was gemacht wird ? Wie in einer Monarchie der König ?

GG Art.65:

Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.

Krombacher007
28.07.2017, 16:56
Also sind wir keine Demokratie und Merkel bestimmt ganz alleine, was gemacht wird ? Wie in einer Monarchie der König ?

GG Art.65:

Zu dem fett markierten würde Tosh vielleicht in Pofallas Manier antworten "Lass mich mit so einer Scheiße in Ruhe"

Murmillo
28.07.2017, 16:58
Natürlich nicht. Nun besteht aber die Möglichkeit, die Merkel abzuwählen. ...
Theoretisch und dem Gesetz nach - sicherlich ja ! Aber da gibts genug Schergen, die mit allen Mitteln- auch ungesetzlichen- versuchen werden, dies zu verhindern.

... Denkst Du damit wäre mehr als eins der unzähligen Probleme gelöst, die Deutschland oder Europa betreffen?
Nun, aber damit wäre erst mal ein Problem Deutschlands gelöst, und mit irgend was muss man doch mal anfangen. Und da ist es doch klug, erst mal das Hindernis zu beseitigen, was die Lösung noch vieler anderer Probleme blockiert, oder ?

Coriolanus
28.07.2017, 17:32
Nun, aber damit wäre erst mal ein Problem Deutschlands gelöst, und mit irgend was muss man doch mal anfangen. Und da ist es doch klug, erst mal das Hindernis zu beseitigen, was die Lösung noch vieler anderer Probleme blockiert, oder ?

Mit Merkel wäre ein guter Anfang gemacht, dem stimme ich zu.

tosh
28.07.2017, 17:36
Also sind wir keine Demokratie und Merkel bestimmt ganz alleine, was gemacht wird ? Wie in einer Monarchie der König ?

GG Art.65:

Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.

Nein. Merkel bzw. die Regierung wurden demokratisch gewählt, ein Königstitel wird dagegen meist vererbt.
Und wie du selbst zitierst, tragen zusätzlich auch Bundesminister für ihre Entscheidungen Verantwortung, innerhalb der Richtlinien des Kanzlers.

tosh
28.07.2017, 17:41
Dir ist aber schon klar dass so gut wie keiner die Voraussetzungen nach GfK erfüllt und die meisten nur subsidären Schutz erhalten.
Nein, es ist umgekehrt, zB 2015:

"....39.552 Personen erhielten im ersten Halbjahr 2015 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (34,7 Prozent aller Asylentscheidungen).
Zudem erhielten 680 Personen (0,6 %) subsidiären Schutz*..."
https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldu...stik-juni.html (https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2015/20150713-asylgeschaeftsstatistik-juni.html)

*Personen die nicht direkt verfolgt werden, aber aus humanitären Gründen ein Bleiberecht bekommen

tosh
28.07.2017, 17:48
Hunger und Armut haben mit Menschenrechten nichts zu tun...
Du bist so ein Dampfplauderer.

Aus https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erklärung_der_Menschenrechte

Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit) Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.


Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)

Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard (https://de.wikipedia.org/wiki/Lebensstandard), der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche (https://de.wikipedia.org/wiki/Unehelichkeit), genießen den gleichen sozialen Schutz.

Frankenberger_Funker
28.07.2017, 17:53
Du bist so ein Dampfplauderer.

Aus https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erklärung_der_Menschenrechte

Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit) Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.


Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)

Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard (https://de.wikipedia.org/wiki/Lebensstandard), der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche (https://de.wikipedia.org/wiki/Unehelichkeit), genießen den gleichen sozialen Schutz.



Dir ist doch hoffentlich klar, dass das in unserem Fall nur für deutsche Staatsbürger gilt und gelten kann?

Krombacher007
28.07.2017, 17:56
Nein, es ist umgekehrt, zB 2015:

"....39.552 Personen erhielten im ersten Halbjahr 2015 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (34,7 Prozent aller Asylentscheidungen).
Zudem erhielten 680 Personen (0,6 %) subsidiären Schutz*..."
https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldu...stik-juni.html (https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2015/20150713-asylgeschaeftsstatistik-juni.html)

*Personen die nicht direkt verfolgt werden, aber aus humanitären Gründen ein Bleiberecht bekommen

Dann hat man die Vorschrift dafür nicht wirklich angewandt und pauschal Schutz nach GfK gewährt, denn anders kann dieser Prozentsatz nicht zustande gekommen sein.

Edit:
Gerade kurz recherchiert und ja, es sit so das damals pauschal alle die sich Syrer nannten pauschal Schutz nach GFK erhielten, obwohl dies rechtlich falsch war.

John Donne
28.07.2017, 19:27
Das wäre Mord. Das wäre wohl nicht durchsetzbar.

Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit)
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erklärung_der_Menschenrechte
[...]


Richtig. Prinzipiell ist der Adressat allerdings der Staat, dessen Bürger man ist. Er ist in allererster Linie dazu verpflichtet, die Menschenrechte für die Menschen auf seinem Staatsgebiet - das sind regelmäßig seine Bürger, da er völkerrechtlich souverän und befugt ist, Nichtstaatsbürgern den Aufenthalt auf seinem Staatsgebiet zu verwehren. In keinem Fall kann sich ein Bürger eines Staates nach Belieben einen Staat aussuchen, der nun seine Menschenrechte zu verwirklichen hat.


Das wäre Mord. Das wäre wohl nicht durchsetzbar.
[...]
Die Europäische Menschenrechtskonvention (https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention) (EMRK) vom 4. November 1950 ist weitgehend von der UN-Charta beeinflusst. In Form der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (https://de.wikipedia.org/wiki/Charta_der_Grundrechte_der_Europ%C3%A4ischen_Union ) (GRCh, 2000/2009) bildete sie die Basis der Bestrebungen zu einer gemeinsamen Verfassung der EU...

Ausserdem haben die eu Länder die Genfer Flüchtlings Konvention GFK anerkannt.

Die Charta der Vereinten Nationen ist quasi die Satzung der Vereinten Nationen und regelt gar nichts im Verhältnis zwischen den Bürgern ihrer Mitglieder und ihren Mitgliedern, den Völkerrechtssubjekten, die - von wenigen Ausnahmen (z.B. Malteserorden und Heiliger Stuhl) alle Staaten sind. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte definiert in keiner Weise ein beliebig einklagbares Recht (https://www.menschenrechtserklaerung.de/asylrecht-3625/). In der EMRK (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Themenseiten/EuropaUndInternationaleZusammenarbeit/EuropaeischeKonventionMenschenrechte.pdf?__blob=pu blicationFile&v=1) tauchen die Termini "Asyl" und "Flüchtling" überhaupt nicht auf. Die GFK gewährt den Flüchtlingen in ihrem Sinne keineswegs ein Recht, das Gebiet eines dritten Staates zu betreten. Ihre Non-Refoulment-Klausel besagt, daß,falls sie ein das Gebiet eines Staates betreten haben und Flüchtlingen im Sinne der GFK (nach der abschließenden Enumeration von Gründen, die diese aufzählt), sie nicht in den Verfolgerstaat (wohl aber in einen dritten, nichtverfolgenden Staat) zurückgeschickt werden dürfen.


muß, sind...
Das Gegenteil wird derzeit gemacht, die Leute werden gerettet und nach EU verfrachtet.
[...]


Genau das ist wesentlicher Teil des Problems, da dies einen massiver Pullfaktor darstellt.


[...]
Denn: In Syrien ist zB noch Krieg, in Afrika Hunger und Armut...

Und: Die Ursprungsländer nehmen die Leute garnicht zurück.

1. Das sind Pushfaktoren. Die gilt es durchaus aus auszuschalten. Erstens wird das allerdings dauern und zweitens liegt das vor allem nicht in unserer Hand, sondern am schlechten Regieren der dortigen Machthaber.
2. Das ist eben sicherzustellen. Letztlich gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Das Ursprungsland ist das Land, dessen Staatsbürgerschaft der aus Seenot gerettete hat, dann ist das Land völkerrechtlich verpflichtet, seinen Staatsbürger zurückzunehmen. Dagegen, Ihn dorthin zu verbringen spräche allein - und gewichtig - das Non-Refoulment der GFK, falls er Flüchling in ihrem Sinne ist. Ist er es nicht, ist die Lage klar, anderenfalls ist es völlig okay, ihn einen Drittstaat außerhalb der EU zu bringen, möglicherweise gegen einen Obolus.
b) Das Ursprungsland ist nicht das Land, dessen Staatsbürger er ist. Dann spricht regelmäßig nichts dagegen, ihn dorthin zurückzubringen, möglicherweise gegen einen Obolus.

Murmillo
29.07.2017, 06:46
Nein. Merkel bzw. die Regierung wurden demokratisch gewählt, ein Königstitel wird dagegen meist vererbt.
Und wie du selbst zitierst, tragen zusätzlich auch Bundesminister für ihre Entscheidungen Verantwortung, innerhalb der Richtlinien des Kanzlers.

Richtig ! Dann hätte aber auch der zuständige Bundesminister die Entscheidung zum Öffnen der Grenzen fällen müssen, oder ? Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sie eine Entscheidung bezüglich Richtlinien treffen kann oder darf, welche (nicht nur) die Sicherheitslage in Deutschland rapide verschlechtert.

Murmillo
29.07.2017, 06:49
Du bist so ein Dampfplauderer.

Aus https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erklärung_der_Menschenrechte

Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit) Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.


Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)

Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard (https://de.wikipedia.org/wiki/Lebensstandard), der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche (https://de.wikipedia.org/wiki/Unehelichkeit), genießen den gleichen sozialen Schutz.



Ja, dies gilt für den Afghanen in Afghanistan, den Syrer in Syrien und den Deutschen in Deutschland. Gilt aber wohl kaum für z.B. illegal einreisende Afghanen und Syrer in Deutschland.

gurkenschorsch
29.07.2017, 06:52
Du bist so ein Dampfplauderer.

Aus https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erklärung_der_Menschenrechte

Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit) Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.


Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)

Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard (https://de.wikipedia.org/wiki/Lebensstandard), der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche (https://de.wikipedia.org/wiki/Unehelichkeit), genießen den gleichen sozialen Schutz.


Es geht aber zuerst um den Staat, in dem der Bürger ist bzw. aus dem er kommt.
Deswegen kannst du das Geschwafel auch ignorieren, weil es - wie so häufig- das Papier, auf das es geschrieben wurde, nicht wert ist.

Andernfalls müsste ja jeder dorthin migrieren dürfen, wo er diese Rechte wahrnehmen kann. Dann würde es aber kurzzeitig sehr eng werden. Kurzeitig deswegen, weil da ganz fix alles zusammenkrachen würde.

I.Ü. sind die realen Anforderungen an die Umsetzung der Menschenrechte relativ gering.

BlackForrester
29.07.2017, 09:43
Also, ganz schlau werde ich aus dem Artikel, bzw. der bis dahin getätigten Begründung, daß es sich um eine humanitäre Ausnahmesituation handelte, nicht! Denn jetzt ist von politischen Entscheidungen die Rede, die sich auf der Solidarität mit anderen EU-Staaten begründen, erklärt ARD-Korrespondent Kolja Schwarz, bzw. daß ein eu-Staat vom sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen könne, also für einen anderen Staat einspringen könne, was die verpflichtende Bearbeitung von Asylanträgen angeht.

Damit bleibt das Dubliner Abkommen ja weiterhin ausgehebelt, bzw. kann jederzeit ausgebelt werden! Denn die Merkel - Junta holt ja regelmäßig in Griechenland und Italien jede Menge Asyl-Betrüger ab! Nach den Buntentag - Wahlen werden wir sehen, was die Grundsatzentscheidung dieses euGH wert ist?


Das ist relativ einfach erklärt.
Lt. den diversen Dublin-Abkommen hat man in dem Land Asyl zu beantragen, welches man ein Eintritt in die EU betritt.

Wenn also ein Afrikaner italienischen Boden betritt muss er dort Asyl beantragen. Italien kann diesen Menschen aber weiterwandern lassen, dann kommt er an die österreichische Grenze. Nun können die Österreicher sagen "Du kommst hier nicht rein" und Asyl verwehren - sprich zurück nach Italien oder eben a) "Ja, stelle Deinen Asylantrag bei uns und wir entscheiden" bzw. b) wir lassen Dich durch unsere Land wandern und dann kommt man an die deutsche Grenze und hier wiederholt sich das Spiel. Man kann an der deutschen Grenze sagen "Du kommst hier nicht rein" und Asyl verwehren, sprich zurück nach Österreich oder eben "komm rein und stelle Deinen Asylantrag.

Die Dublin-Abkommen legen nur die Rechtsanspruch fest - sprich, dass man auf jeden Fall in dem Land, wo man die EU betritt, in das Asylverfahren kommen wird - die Dublin-Abkommen verbieten aber anderen Staaten nicht Menschen in das Asylverfahren zu nehmen, welche - ohne Asyl zu beantragen - durch die halbe EU gewandert sind um dort Asyl zu beantragen, wo die wirtschaftliche Situation für den jeweiligen Antragssteller die Beste ist.

BlackForrester
29.07.2017, 09:55
Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit) Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)

Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard (https://de.wikipedia.org/wiki/Lebensstandard), der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche (https://de.wikipedia.org/wiki/Unehelichkeit), genießen den gleichen sozialen Schutz.



Dies ist so weit völlig korrekt - aber eine Gesellschaft entscheidet erst einmal - es sei denn Du bist quasi Geburt schon Mitglied - ob man Mitglied einer Gesellschaft werden kann.

Es ist also nicht Aufgabe einer "fremden" Gesellschaft (also Staat) die in Art. 22 und 25 niedergelegten Rechte zu gewährleisten, sondern es ist die Aufgabe der "eigenen" Gesellschaft (also wieder Staat) diese zu gewährleisten.

tosh
29.07.2017, 10:34
Dir ist doch hoffentlich klar, dass das in unserem Fall nur für deutsche Staatsbürger gilt und gelten kann?

http://smilie-land.de/t/q-s/schilder/schild0064.gif

Auch wenn du es nicht weißt: Die Menschenrechte wurden von der UNO für alle Menschen aufgestellt!

tosh
29.07.2017, 10:40
Dann hat man die Vorschrift dafür nicht wirklich angewandt und pauschal Schutz nach GfK gewährt, denn anders kann dieser Prozentsatz nicht zustande gekommen sein.

Edit:
Gerade kurz recherchiert und ja, es sit so das damals pauschal alle die sich Syrer nannten pauschal Schutz nach GFK erhielten, obwohl dies rechtlich falsch war.

Recherchiert hast du z.T. richtig, aber es war für die Kriegsflüchtlinge trotzdem richtig* sie aus Zeitnot oft pauschal anzuerkennen.
Dass auch geprüft wurde sieht man daraus, dass 0,6 % nur subsidiären Schutz bekamen.


*UNHCR-Grundsatzpapier (http://www.unhcr.de/fileadmin/user_upload/dokumente/02_unhcr/in_deutschland/eckpunkte2012.pdf)

.....9. Es steht außer Zweifel, daß Personen, die im Zuge eines Krieges oder Konflikts verfolgt werden oder von Verfolgung bedroht sind, grundsätzlich als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention von 1951 und des Protokolls von 1967 angesehen werden sollten. Im Fall eines Massenzustroms von Flüchtlingen kann es sich aber als schwierig erweisen, jeden einzelnen Asylantrag nach den in der Konvention und im Protokoll festgelegten Verfahren zu prüfen. Deshalb hat sich die Praxis herausgebildet, bei großen Flüchtlingswellen, die unter Umständen erfolgen, die die Annahme nahelegen, daß die einzelnen Mitglieder der Gruppe als Flüchtlinge anzusehen sind, die sogenannte Prima-facie- oder Gruppenstatusfeststellung durchzuführen.

10. Die Feststellung des Status einer ganzen Gruppe ist mit dem Schutzsystem gemäß der Konvention und dem Protokoll weder unvereinbar noch ersetzt sie dieses.
Die Konvention und das Protokoll sind und bleiben die feste und universell anerkannte Grundlage für den Schutz derjenigen, die aufgrund einer ernstzunehmenden Bedrohung ihres Grundrechts auf Leben, Sicherheit, Freiheit und Würde gezwungen sind, ihr Land zu verlassen. Die Gruppenfeststellung ist eine Methode, um ein annehmbares Maß an Schutz zu gewährleisten, basierend auf Grundrechten und grundrechtlichen Garantien, ohne vorherige erstinstanzliche Prüfung jedes einzelnen Antrags. Sie garantiert eine lebenswichtige Zufluchtstätte für Kriegs-, Konflikt- oder Gewaltopfer (auch von Menschen, die im Zusammenhang mit Krieg, Konflikt oder Gewalt verfolgt werden), die als Teil einer Massenfluchtbewegung in ein Land kommen....
http://www.unhcr.de/mandat/genfer-fluechtlingskonvention.html

herberger
29.07.2017, 10:42
https://www.youtube.com/watch?v=YJE6TjfAVUc&t=10s

herberger
29.07.2017, 10:49
Spiegel TV auf einem kleinen Boot etwa 500 Menschen von der lybischen Küstenwache aus Seenot gerettet, um die Flüchtlinge als erster zu retten schnitt das lybische Küstenschutzboot ein deutsches NGO Schiff, als die aus Seenot geretteten Flüchtlinge erfuhren das es zurück nach Libyen geht waren sie verzweifelt obwohl man sie aus Seenot gerettet hat.

Laut Spiegel TV verdient der Schlepper bei einer Fracht von 500 Menschen 1 Million Euro netto.

tosh
29.07.2017, 11:10
Richtig. Prinzipiell ist der Adressat allerdings der Staat, dessen Bürger man ist. Er ist in allererster Linie dazu verpflichtet, die Menschenrechte für die Menschen auf seinem Staatsgebiet - das sind regelmäßig seine Bürger, da er völkerrechtlich souverän und befugt ist, Nichtstaatsbürgern den Aufenthalt auf seinem Staatsgebiet zu verwehren. In keinem Fall kann sich ein Bürger eines Staates nach Belieben einen Staat aussuchen, der nun seine Menschenrechte zu verwirklichen hat....
Nonsens. Adressat Staat usw. ist deine depperte Erfindung, davon steht nichts in der Erklärung:

"...Die Menschenrechtserklärung besteht aus 30 Artikeln. Diese enthält grundlegende Ansichten über die Rechte, die jedem Menschen zustehen sollten, „ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“[3] (https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte#cite_ note-Art.2-3) und unabhängig davon, in welchem rechtlichen Verhältnis er zu dem Land steht, in dem er sich aufhält.


Die GFK gewährt den Flüchtlingen in ihrem Sinne keineswegs ein Recht, das Gebiet eines dritten Staates zu betreten...
Richtig, deshalb erfolgt in der Regel ja die Prüfung der Antragsteller.


Das sind Pushfaktoren. Die gilt es durchaus aus auszuschalten. Erstens wird das allerdings dauern und zweitens liegt das vor allem nicht in unserer Hand*, sondern am schlechten Regieren der dortigen Machthaber.
*In NO und Afg beteiligt sich D bzw. unsere BW an den völkerechtswidrigen Kriegen, ist also mit Auslöser der Flüchtlingsströme. :wut:

herberger
29.07.2017, 11:31
http://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/die-retter-von-sea-watch-aus-berlin-verfolgen-einen-politischen-plan
Die EU will es den freiwilligen Senotrettern verbieten, in libysche Gewässer zu fahren und gerettete Migranten in größere Schiffe umzuladen. Dagegen wehrt sich der Sea Watch e.V. aus Pankow.
Auf dem Mittelmeer vor der libyschen Küste kreuzt die „Sea-Watch 2“, ein 33 Meter langes ehemaliges Forschungsschiff. 14 Besatzungsmitglieder befinden sich an Bord.

Das Schiff gehört dem Verein Sea-Watch e.V. mit Sitz in Pankow. Es nimmt Flüchtlinge und Migranten auf, die von Schleppern in Schlauchboote gesetzt wurden, und bringt sie nach Italien.
Die „Sea-Watch 2“ gehört zu einer Flotte von 12 Schiffen, die von neun Vereinen nach Libyen geschickt werden. Libyen ist derzeit das einzige nordafrikanische Land ohne gesicherte Grenzen und deshalb Durchzugsgebiet von Auswanderern und Flüchtlingen


Die Europäische Union will den Transport der Flüchtlinge und Migranten über das Mittelmeer einschränken und legt den Vereinen mit ihren 12 Schiffen heute dazu einen Verhaltenskodex zur Unterschrift vor.
Künftig soll es verboten sein, in libysche Gewässer zu fahren und gerettete Migranten auf größere Schiffe umzuladen.
Auch der Sea-Watch e.V. aus Pankow soll sich diesem Kodex unterwerfen. Der Vereinsvorstand will die Unterschrift verweigern, mit dem Argument, es gebe bereits einen Verhaltenskodex und das sei die Seenotrettung, zu der international jeder Bootsführer verpflichtet sei.
Richtig, Schiffbrüchige müssen geborgen werden, das ist eine Selbstverständlichkeit. Damit ist aber die Frage nicht beantwortet, wohin man die Geretteten bringt.
Die „Sea-Watch 2“ bringt niemanden nach Libyen zurück, aber alle nach Europa. Es geht also um mehr als Seenotrettung, es geht um Fluchthilfe und den Transfer von Auswanderern. Das wird vom Sea-Watch e.V. auch gar nicht bestritten. Im Gegenteil: Vereinsvorstand Frank Dörner fordert „sichere und legale Einreisewege“ nach Europa und ein „staatliches Rettungssystem“ im Mittelmeer.
Warum? Das erklärte Sea-Watch-Geschäftsführer Axel Grafmanns am 20. Juni 2017 in Berlin: Weil Europa eine Mitschuld an den Fluchtursachen trage. Wir Europäer würden uns aus der Verantwortung stehlen „für das Leid und Elend, das weltweit auch von uns verursacht worden ist“.
Nach dieser Sea-Watch-Logik geht es bei dem Transfer der Flüchtlinge und Migranten über das Mittelmeer also um einen Akt der Buße und der Wiedergutmachung. Das ist der politische Plan hinter den kreuzenden Schiffen vor Libyen.
Die Sea-Watch-Aktivisten und ihre Kollegen mögen die Welt so sehen. Doch sie können ihre Sicht der Dinge nicht allen anderen Europäern aufzwingen. Genau das tun sie aber, indem sie die Geretteten nicht zurück nach Libyen, sondern nach Italien bringen, von wo aus sie nach Norden weiterwandern. Die meisten von ihnen wollen nach Deutschland.
Die Sea-Watch-Aktivisten erwecken den Eindruck, reine Seenotretter zu sein. Tatsächlich aber wollen sie einer unbegrenzten Anzahl von Menschen den Weg nach Europa ebnen, egal ob die europäischen Länder diese Zuwanderung erlauben oder verkraften können.

tosh
29.07.2017, 11:37
Richtig ! Dann hätte aber auch der zuständige Bundesminister die Entscheidung zum Öffnen der Grenzen fällen müssen*, oder ? Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sie eine Entscheidung bezüglich Richtlinien treffen kann oder darf, welche (nicht nur) die Sicherheitslage in Deutschland rapide verschlechtert.

*Das ist tatsächlich ohne direkte Mitwirkung Merkels durch das BAMF geschehen:
Ausnahmen für flüchtende Syrer: Bundesamt kippt "Dublin" - n-tv.de (http://www.n-tv.de/politik/Bundesamt-kippt-Dublin-article15790871.html)

tosh
29.07.2017, 11:39
Ja, dies gilt für den Afghanen in Afghanistan, den Syrer in Syrien und den Deutschen in Deutschland. Gilt aber wohl kaum für z.B. illegal einreisende Afghanen und Syrer in Deutschland.
Deshalb gibt es ja die GFK und generell die Prüfung der Flüchtlinge.


Dies ist so weit völlig korrekt - aber eine Gesellschaft entscheidet erst einmal - es sei denn Du bist quasi Geburt schon Mitglied - ob man Mitglied einer Gesellschaft werden kann.

Es ist also nicht Aufgabe einer "fremden" Gesellschaft (also Staat) die in Art. 22 und 25 niedergelegten Rechte zu gewährleisten, sondern es ist die Aufgabe der "eigenen" Gesellschaft (also wieder Staat) diese zu gewährleisten.
Natürlich sollen die Menschenrechte für die Menschen erst einmal in dem Staat gelten zu dem jemand gehört. Aber sie sind davon unabhängig:


"...Die Menschenrechtserklärung besteht aus 30 Artikeln. Diese enthält grundlegende Ansichten über die Rechte, die jedem Menschen zustehen sollten, „ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“[3] (https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte#cite_ note-Art.2-3) und unabhängig davon, in welchem rechtlichen Verhältnis er zu dem Land steht, in dem er sich aufhält ..."
https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte

John Donne
29.07.2017, 13:03
Nonsens. Adressat Staat usw. ist deine depperte Erfindung, davon steht nichts in der Erklärung:

"...Die Menschenrechtserklärung besteht aus 30 Artikeln. Diese enthält grundlegende Ansichten über die Rechte, die jedem Menschen zustehen sollten, „ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“[3] (https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte#cite_ note-Art.2-3) und unabhängig davon, in welchem rechtlichen Verhältnis er zu dem Land steht, in dem er sich aufhält.
[...]


Daß der Staat, dessen Staatsbürgerschaft man hat, der primäre Adressat für die Verwirklichung der eigenen Menschenrechte ist, ergibt sich - wie erwähnt - schlicht aus der Souveränität der einzelnen Staaten: Natürlich muß ein Staat - z.B. Deutschland - für alle Menschen (und nicht nur seine Staatsbürger) bestimmte Menschenrechte garantieren. So muß die deutsche Polizei zweifellos auch Leib und Leben japanischer Touristen am Heidelberger Schloß beschützen. Der Unterschied zwischen den Staatsbürgern und Nichtstaatsbürgern ist jedoch folgender: Staatsbürgern darf die Einreise auf das Staatsgebiet, dessen Staatsbürgerschaft sie haben, nicht verwehrt werden. Nichtstaatsbürgern schon. Prinzipiell kann ein Staat quasi sagen, daß es mit Nichtstaatsbürger nichts zu tun haben will (ich fände das borniert, es wäre jedoch legitim). Damit ist er auch prinzipiell nicht dafür zuständig, ihnen, d.h. denen, die sich nicht auf seinem Staatsgebiet aufhalten, irgendwelche Menschenrechte zu gewähren. In der Praxis haben die meisten Staaten z.B. ein Interesse an zahlungskräftigen Touristen, allerdings keines an denen, die ihren Sozialsystemen auf der Tasche liegen. Sinnvollerweise wird das bei der Einreise kontrolliert (bei Zweifeln also Überprüfung, ob der Aufenthalt durch eigene Mittel finanziert werden kann, Rückflugticket etc.) und selbige ggf. abgelehnt. Und hier sind wir auch beim Kern des Problems: Der unkontrollierten Einreise. Zwar ergibt sich aus Artikel 13 des Internationalen Paktes über Bürgerliche und Politische Rechte (http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/ICCPR/iccpr_de.pdf), daß ein Staat einen Ausländer, d.h. Nicht-Staatsbürger, der sich nicht rechtmäßig auf seinem Hoheitsgebiet aufhält, ausweisen (und ggf. abschieben) kann. Die Praxis zeigt jedoch, daß das schwierig ist und man besser daran tut, entsprechende Personen gar nicht erst einreisen zu lassen.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (https://de.wikisource.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte) ist übrigens quasi eine heuristische Ideensammlung (man beachte das "sollte" in den von Dir zitierten Text), kein einklagbares Recht. Was gut ist, da etliche dort geforderte Rechte völlig ohne Einschränkung postuliert werden, was juristisch-handwerklich unterirdisch ist. Einige Beispiele:


Artikel 13 II

Würde letztlich beispielsweis implizieren, dass alle nach einem ordentlichen Urteil einsitzenden Straftäter die JVA umgehen verlassen dürften, um in ein anderes Land zu reisen. Als Deutscher JVA-Insasse hättest Du dann beispielsweise aufgrund er EU-Freizugügkeit ein Anrecht auf Entlassung um in ein anderes EU-Land einzureisen.
Artikel 19: Meinungsfreiheit

Wie dort schrankenlos gewährt, dürfte keine Meinungsäußerung als Verleumdung, Beleidungung etc. strafverfolgt werden.




[...]
Richtig, deshalb erfolgt in der Regel ja die Prüfung der Antragsteller.
[...]

Ja, aber zu spät, nämlich nach der Einreise (s.o).



[...]
*In NO und Afg beteiligt sich D bzw. unsere BW an den völkerechtswidrigen Kriegen, ist also mit Auslöser der Flüchtlingsströme. :wut:

Die Beteiligung Deutschlands am Krieg ist Afghanistan ist durch diverse UN-Resolution (z.B. 1386) gedeckt. Daran ist und war nichts Völkerrechtswidriges. Ob die Beteiligung sinnvoll war, steht auf einem anderen Blatt. M.E. war sie das nicht. Afghanistan muß seine Probleme selbst lösen.
Welches Land meinst Du mit "NO"?

Murmillo
29.07.2017, 14:28
*Das ist tatsächlich ohne direkte Mitwirkung Merkels durch das BAMF geschehen:
Ausnahmen für flüchtende Syrer: Bundesamt kippt "Dublin" - n-tv.de (http://www.n-tv.de/politik/Bundesamt-kippt-Dublin-article15790871.html)



"Dublin" hat mit dem Öffnen der Grenzen und hereinlassen der Asylfordererflut erst mal gar nichts zu tun. "Dublin" besagt lediglich, dass ein EU-Staat für bereits in ihm (illegal) befindliche Migranten, auch wenn er nicht Einreisestaat in die EU ist, das Asylverfahren übernehmen kann.

Krombacher007
29.07.2017, 17:12
Recherchiert hast du z.T. richtig, aber es war für die Kriegsflüchtlinge trotzdem richtig* sie aus Zeitnot oft pauschal anzuerkennen.
Dass auch geprüft wurde sieht man daraus, dass 0,6 % nur subsidiären Schutz bekamen.


*UNHCR-Grundsatzpapier (http://www.unhcr.de/fileadmin/user_upload/dokumente/02_unhcr/in_deutschland/eckpunkte2012.pdf)

.....9. Es steht außer Zweifel, daß Personen, die im Zuge eines Krieges oder Konflikts verfolgt werden oder von Verfolgung bedroht sind, grundsätzlich als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention von 1951 und des Protokolls von 1967 angesehen werden sollten. Im Fall eines Massenzustroms von Flüchtlingen kann es sich aber als schwierig erweisen, jeden einzelnen Asylantrag nach den in der Konvention und im Protokoll festgelegten Verfahren zu prüfen. Deshalb hat sich die Praxis herausgebildet, bei großen Flüchtlingswellen, die unter Umständen erfolgen, die die Annahme nahelegen, daß die einzelnen Mitglieder der Gruppe als Flüchtlinge anzusehen sind, die sogenannte Prima-facie- oder Gruppenstatusfeststellung durchzuführen.

10. Die Feststellung des Status einer ganzen Gruppe ist mit dem Schutzsystem gemäß der Konvention und dem Protokoll weder unvereinbar noch ersetzt sie dieses.
Die Konvention und das Protokoll sind und bleiben die feste und universell anerkannte Grundlage für den Schutz derjenigen, die aufgrund einer ernstzunehmenden Bedrohung ihres Grundrechts auf Leben, Sicherheit, Freiheit und Würde gezwungen sind, ihr Land zu verlassen. Die Gruppenfeststellung ist eine Methode, um ein annehmbares Maß an Schutz zu gewährleisten, basierend auf Grundrechten und grundrechtlichen Garantien, ohne vorherige erstinstanzliche Prüfung jedes einzelnen Antrags. Sie garantiert eine lebenswichtige Zufluchtstätte für Kriegs-, Konflikt- oder Gewaltopfer (auch von Menschen, die im Zusammenhang mit Krieg, Konflikt oder Gewalt verfolgt werden), die als Teil einer Massenfluchtbewegung in ein Land kommen....
http://www.unhcr.de/mandat/genfer-fluechtlingskonvention.html

In der Regel greift die GfK nur bei Personen, bei denen eine individuelle staatliche Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, soziale Gruppe oder politsche Überzeugung vorhanden ist. Dies kann temporär ausgedehnt werden auf Personen, die aus Gebieten geflohen sind, in denen ein bewaffneter Konflikt oder dauernde Gewalt herrscht. Aber dieser Schutz greift erst, wenn der Rat der Europäischen Union mit qualifizierter Mehrheit beschließt, dass ein Massenzustrom vorliegt und mir ist ein solcher Beschluss nicht bekannt. Also greift der erweiterte Schutz auch nicht und es bleibt bei den GFK-Anspruchsberechtigten die die o.g Kriterien der individuellen Verfolgung nachweisen können.

tosh
30.07.2017, 11:35
Prinzipiell kann ein Staat quasi sagen, daß es mit Nichtstaatsbürger nichts zu tun haben will (ich fände das borniert, es wäre jedoch legitim). Damit ist er auch prinzipiell nicht dafür zuständig, ihnen, d.h. denen, die sich nicht auf seinem Staatsgebiet aufhalten, irgendwelche Menschenrechte zu gewähren. ...

Bereits beantwortet:
"...Diese enthält grundlegende Ansichten über die Rechte, die jedem Menschen zustehen sollten, "ohne irgendeinen Unterschied, ..."
und unabhängig davon, in welchem rechtlichen Verhältnis er zu dem Land steht, in dem er sich aufhält...."


Die Beteiligung Deutschlands am Krieg ist Afghanistan ist durch diverse UN-Resolution (z.B. 1386) gedeckt.
Nein. Durch die Resolution 1386 wurde nach dem sog. Sieg über die Taliban die Einrichtung der International Security Assistance Force (https://de.wikipedia.org/wiki/International_Security_Assistance_Force) (ISAF) legitimiert, um die Kräfte der afghanischen Interimsregierung bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit in und um Kabul zu unterstützen. Der Krieg selbst war völkerrechtswidrig.


Welches Land meinst Du mit "NO"?
Nahost (Syrien, Irak,....)

tosh
30.07.2017, 11:48
Das ist tatsächlich ohne direkte Mitwirkung Merkels durch das BAMF geschehen:
Ausnahmen für flüchtende Syrer: Bundesamt kippt "Dublin" - n-tv.de (http://www.n-tv.de/politik/Bundesamt-kippt-Dublin-article15790871.html)

"Dublin" hat mit dem Öffnen der Grenzen und hereinlassen der Asylfordererflut erst mal gar nichts zu tun. "Dublin" besagt lediglich, dass ein EU-Staat für bereits in ihm (illegal) befindliche Migranten, auch wenn er nicht Einreisestaat in die EU ist, das Asylverfahren übernehmen kann.
Nee, das steht mW eben nicht im Dublin-Abkommen.

Bei dem Kippen von Dublin geht es um folgendes:

Dublin – Abkommen:

...Die Dublin-Übereinkunft hat vor 20 Jahren die Unsolidarität zum Prinzip erhoben. Bis heute, in der dritten Version (Dublin III), legt dieses Abkommen fest, dass jener EU-Staat für den Asylbewerber zuständig ist, den dieser als erster betreten hat. Es lässt den Rand Europas allein, die Länder in der geografischen Mitte sind fein raus. Auf diese Abkommen berufen sich jetzt diejenigen, die Menschen nach Griechenland schicken wollen: Wir halten uns doch nur an die Regeln.
Schon vor 2015 war Dublin ein zwar juristisch einwandfreies, aber moralisch verwerfliches Gebilde (http://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-05/Fluechtlinge-Deutschland-Kommentar). Aber dass auch nach 2015, nach der Flüchtlingskrise, noch so viele Staaten und Politiker diese zum Gesetz gewordene Perfidie noch für richtig und umsetzbar halten, ist schier unglaublich. Hat die Krise doch gezeigt, dass die Regelung nicht funktioniert. Die Flüchtlinge zogen weiter nach Mitteleuropa, nach Deutschland vor allem, und Deutschland tat gut daran, sich nicht an Dublin zu halten. Denn das hätte ja bedeutet, alle 800.000 Asylbewerber zurückzuschicken nach Griechenland oder Italien. Dublin musste ausgesetzt werden, damit Europa eine humane und zumindest in Ansätzen gemeinsame Antwort finden konnte. ...
http://www.zeit.de/politik/ausland/2017-03/europaeische-union-asylpolitik-fluechtlinge-griechenland-dublin-vertraege

BlackForrester
30.07.2017, 12:58
Natürlich sollen die Menschenrechte für die Menschen erst einmal in dem Staat gelten zu dem jemand gehört. Aber sie sind davon unabhängig:

"...Die Menschenrechtserklärung besteht aus 30 Artikeln. Diese enthält grundlegende Ansichten über die Rechte, die jedem Menschen zustehen sollten, „ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“[3] (https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte#cite_ note-Art.2-3) und unabhängig davon, in welchem rechtlichen Verhältnis er zu dem Land steht, in dem er sich aufhält ..."
https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte
(https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte)

Das widerspricht doch meine Aussage nicht und steht auch nicht im Gegensatz. Das "rechtliche" Verhältnis beschreibt ja nur - bist Du Staatsbürger eines Landes oder bist Du es nicht. Wenn Du kein Staatsbürger des entsprechendes Landes bist, dort aber Deinen Lebensmittelpunkt, Deiner Arbeit nachgehst etc. dann stehen Dir die gleichen "Menschenrechte" zu wie dem Staatsbürger des entsprechendes Landes.

Das Asyl- bzw. Flüchtlingsrecht ist - so lange im Antragsstatus ein "offenes, nicht geklärtes rechtliches Verhältnis" - und auf ein ungeklärtes, also nicht vorhandenes Rechtsverhältnis kann man sich nun einmal schwerlich berufen.

tosh
30.07.2017, 13:12
In der Regel greift die GfK nur bei Personen, bei denen eine individuelle staatliche Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, soziale Gruppe oder politsche Überzeugung vorhanden ist. Dies kann temporär ausgedehnt werden auf Personen, die aus Gebieten geflohen sind, in denen ein bewaffneter Konflikt oder dauernde Gewalt herrscht.
Da muss nichts ausgedehnt werden:

Anerkannte Flüchtlinge im Sinne der Konvention sind solche, die verfolgt werden wegen


Rasse (https://de.wikipedia.org/wiki/Rasse)
Religion (https://de.wikipedia.org/wiki/Religion)
Nationalität (https://de.wikipedia.org/wiki/Nationalit%C3%A4t)
Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe (https://de.wikipedia.org/wiki/Soziale_Gruppe)
politischer Überzeugung (https://de.wikipedia.org/wiki/Politik)

https://de.wikipedia.org/wiki/Abkommen_%C3%BCber_die_Rechtsstellung_der_Fl%C3%BC chtlinge#Das_Protokoll_.C3.BCber_die_Rechtsstellu

In den Kriegen oder Bürgerkriegen oder Konflikten in Afg und NO sind besonders die letzten 4 der Anerkennungsgründe gegeben!


Aber dieser Schutz greift erst, wenn der Rat der Europäischen Union mit qualifizierter Mehrheit beschließt, dass ein Massenzustrom vorliegt und mir ist ein solcher Beschluss nicht bekannt. Also greift der erweiterte Schutz auch nicht ....
In dem s.o. von mir zitierten *UNHCR-Grundsatzpapier (http://www.unhcr.de/fileadmin/user_upload/dokumente/02_unhcr/in_deutschland/eckpunkte2012.pdf) steht nichts davon dass erst ein Rat der Europäischen Union der BRD erlauben muss von der Einzelprüfung der Flüchtlinge abzuweichen.

Krombacher007
30.07.2017, 13:25
Da muss nichts ausgedehnt werden:

Anerkannte Flüchtlinge im Sinne der Konvention sind solche, die verfolgt werden wegen


Rasse (https://de.wikipedia.org/wiki/Rasse)
Religion (https://de.wikipedia.org/wiki/Religion)
Nationalität (https://de.wikipedia.org/wiki/Nationalit%C3%A4t)
Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe (https://de.wikipedia.org/wiki/Soziale_Gruppe)
politischer Überzeugung (https://de.wikipedia.org/wiki/Politik)

https://de.wikipedia.org/wiki/Abkommen_%C3%BCber_die_Rechtsstellung_der_Fl%C3%BC chtlinge#Das_Protokoll_.C3.BCber_die_Rechtsstellu

In den Kriegen oder Bürgerkriegen oder Konflikten in Afg und NO sind besonders die letzten 4 der Anerkennungsgründe gegeben!


In dem s.o. von mir zitierten *UNHCR-Grundsatzpapier (http://www.unhcr.de/fileadmin/user_upload/dokumente/02_unhcr/in_deutschland/eckpunkte2012.pdf) steht nichts davon dass erst ein Rat der Europäischen Union der BRD erlauben muss von der Einzelprüfung der Flüchtlinge abzuweichen.

Diese Gründe sind nicht durch einen Krieg gegeben, da Krieg eine genrelle Verflgung von Kriegsgegner bedeutet aber die GfK für individuell Verfolgte ist.


Auch der Flüchtlingsstatus gemäß Genfer Konvention ist daran gekoppelt, dass der Betroffene aufgrund spezifischer Umstände bedroht ist - allgemeine Notsituationen reichen nicht aus. Quelle (http://www.mdr.de/nachrichten/status-asyl-fluechtling-internationaler-un-subsidiaerer-schutz-genfer-konvention-familiennachzug100.html)

Völkerrechtliche Stellung

Kriegsflüchtlinge sind nicht als Flüchtling im Sinne von Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention (Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge) von 1951, als Konventionsflüchtling, anerkannt. Dieser völkerrechtliche Vertrag legt im Geiste der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948[1] – noch gänzlich beeinflusst von den Ereignissen des Zweiten Weltkriegs[2] – explizit rein persönliche und soziale Gründe als Legitimation für eine Flucht zugrunde, nämlich „Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung“.

Nicht erfasst sind aber materielle persönliche Notlagen, wie Hunger oder gravierende wirtschaftliche Probleme, und alle äußeren Umstände, wie Naturkatastrophen oder eben Krieg. Auch das Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1967, in dem die zeitliche und räumliche Begrenzung verworfen wurde, die ursprünglich in der Genfer Flüchtlingskonvention ausgesprochen worden war,[2] folgt diesem Begriff.Quelle (https://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsfl%C3%BCchtling)

Laut Artikel 1a der Genfer Flüchtlingskonvention ist ein Flüchtling eine Person, die wegen ihrer „Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“ verfolgt wird. Die Genfer Konvention bezieht sich allerdings nicht auf Personen, die aufgrund eines Krieges oder Bürgerkrieges ihr Land verlassen müssen. Der Schutz dieser Personengruppe ist jedoch gegenwärtig im EU-Recht geregelt. Sie genießen „subsidiären Schutz“, wenn ihnen in ihrem Herkunftsland die Todesstrafe, Folter oder eine Bedrohung des Lebens u.a. in Folge eines bewaffneten internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts drohen. Quelle (https://causa.tagesspiegel.de/gesellschaft/wie-gelingt-die-integration/die-deutschen-halten-es-bei-der-aufnahme-von-fluchtlingen-mit-kant.html)
Tosh, das wurde hier doch schon etliche Male durchgekaut und es ist doch müßig dass ausgerechnet ein alteingesessenes Mitglied jetzt schon wieder auf der Definition rumreiten will.

John Donne
30.07.2017, 13:27
Bereits beantwortet:
"...Diese enthält grundlegende Ansichten über die Rechte, die jedem Menschen zustehen sollten, "ohne irgendeinen Unterschied, ..."
und unabhängig davon, in welchem rechtlichen Verhältnis er zu dem Land steht, in dem er sich aufhält...."
[...]


Hast Du meine vorherige Antwort gelesen und verstanden? Das ist zu beweifeln, denn ich schrieb unter anderem:



[...]
Prinzipiell kann ein Staat quasi sagen, daß es mit Nichtstaatsbürger nichts zu tun haben will (ich fände das borniert, es wäre jedoch legitim). Damit ist er auch prinzipiell nicht dafür zuständig, ihnen, d.h. denen, die sich nicht auf seinem Staatsgebiet aufhalten, irgendwelche Menschenrechte zu gewähren.
[...]

(Fettung durch mich)

Ich habe die rechtliche in meinen vorherigen Beitrag erläutert und verschiedene Grüne genannt, die Deine rechtliche Auffassung widerlegen - und zwar jeder einzelne allein:

Die UN-Erklärung der Menschenrechte stellt kein rechtlich verbindliches Dokument dar (lies z.B. einfach mal den ersten Satz dazu in der deutschen Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte), hier (https://www.britannica.com/topic/Universal-Declaration-of-Human-Rights) ("The document’s nonbinding status was initially perceived as one of its major weaknesses.") oder direkt hier (http://www.un.org/en/sections/universal-declaration/human-rights-law/): "Adopted in 1948, the UDHR has inspired a rich body of legally binding international human rights treaties.")
Selbst wenn diese so wäre und der von Dir oben behauptetete Absatz rechtlich verbindlich wäre: Die UN-Mitgliedsstaaten sind souverän und entscheiden allein darüber, welchem Nichtstaatsbürger sie Zutritt zu ihrem Staatsgebiet gewähren. Auch nach dem von Dir zitierten Absatz der UN-Erlärung der Menschenrechte, müssen sie sich zunächst auf dem Staatsgebiet des Staates, den sie um Erfüllung ihrer Menschenrechte ersuchen, aufhalten! Dieser Aufenhalt kann ihnen legaler- und legitimerweise verwehrt werden. Was auch regelmäßig geschieht.




[...]
Nein. Durch die Resolution 1386 wurde nach dem sog. Sieg über die Taliban die Einrichtung der International Security Assistance Force (https://de.wikipedia.org/wiki/International_Security_Assistance_Force) (ISAF) legitimiert, um die Kräfte der afghanischen Interimsregierung bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit in und um Kabul zu unterstützen. Der Krieg selbst war völkerrechtswidrig.
[...]


Du meinst OEF? Darüber kann man streiten. Beteiligt hat sich die Bundeswehr auch hier erst, nachdem das Mandat für die ISAF sauber stand.



[...]
Nahost (Syrien, Irak,....)

An der deutschen Beteiligung in Syrien (Operation Counter Daesh) kann ich nicht völkerrechtswidriges erkennnen. Bitte belege Deine Behauptungen durch seriöse Quellen.
Am Irakkrieg hat sich Deutschland direkt gar nicht beteiligt. Meinst Du, es war völkerrechtswidrig, die USA und ihre Verbündeten ihre Infrakstruktur in Deutschland nutzen zu lassen?


Insgesamt halte ich die deutsche Beteiligung zwar weitgehend für einen Fehler, glaube aber nicht, daß das dadurch die aktuellen Ströme von Glücksrittern entstanden sind. Das hat ganz andere Gründe.

Murmillo
31.07.2017, 08:00
... Die Flüchtlinge zogen weiter nach Mitteleuropa, nach Deutschland vor allem, und Deutschland tat gut daran, sich nicht an Dublin zu halten. Denn das hätte ja bedeutet, alle 800.000 Asylbewerber zurückzuschicken nach Griechenland oder Italien...
Deutschland tat gut daran ? Unsere Kinder werden uns verfluchen dafür ! Haben wir nicht genug eigene Probleme ? Löhne im Keller, Arbeitslosigkeit, Wohnungsmangel, explodierende Mieten deswegen, KiTa-Plätze fehlen und... und... und ...
Für dich besteht da die Lösung darin, noch mehr ins Land zu holen ?
Dann kannst du entweder nicht logisch denken oder bist den Lügen der Politiker auf den Leim gegangen.


Dublin musste ausgesetzt werden, damit Europa eine humane und zumindest in Ansätzen gemeinsame Antwort finden konnte. ...

Und diese gemeinsame humane Lösung besteht ( zumindest in Ansätzen) nun worin ?
Deutschland nimmt fast alle auf, bis auch in Deutschland alles vor die Hunde geht, wie in Schweden, Frankreich etc.?

Eridani
31.07.2017, 08:15
Also, ganz schlau werde ich aus dem Artikel, bzw. der bis dahin getätigten Begründung, daß es sich um eine humanitäre Ausnahmesituation handelte, nicht! Denn jetzt ist von politischen Entscheidungen die Rede, die sich auf der Solidarität mit anderen EU-Staaten begründen, erklärt ARD-Korrespondent Kolja Schwarz, bzw. daß ein eu-Staat vom sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen könne, also für einen anderen Staat einspringen könne, was die verpflichtende Bearbeitung von Asylanträgen angeht.

Damit bleibt das Dubliner Abkommen ja weiterhin ausgehebelt, bzw. kann jederzeit ausgebelt werden!
Denn die Merkel - Junta holt ja regelmäßig in Griechenland und Italien jede Menge Asyl-Betrüger ab!
Nach den Buntentag - Wahlen werden wir sehen, was die Grundsatzentscheidung dieses euGH wert ist?

;)

Indem Merkel kategorisch eine Obergrenze von illegalen Armutsflüchtlingen ablehnt, beweist sie immer wieder auf's Neue, dass sie die Todfeindin des Deutschen Volkes ist!

https://scontent.ftxl1-1.fna.fbcdn.net/v/t1.0-9/20294341_694979587370892_2251249396634044331_n.jpg ?oh=f772d258554327167907d3599b95e33e&oe=5A0BFB81

Buella
31.07.2017, 09:28
Indem Merkel kategorisch eine Obergrenze von illegalen Armutsflüchtlingen ablehnt, beweist sie immer wieder auf's Neue, dass sie die Todfeindin des Deutschen Volkes ist!

...

Und nichts anderes! ;)

tosh
31.07.2017, 10:52
Diese Gründe sind nicht durch einen Krieg gegeben, da Krieg eine genrelle Verfolgung von Kriegsgegner bedeutet aber die GfK für individuell Verfolgte ist.
Quelle (http://www.mdr.de/nachrichten/status-asyl-fluechtling-internationaler-un-subsidiaerer-schutz-genfer-konvention-familiennachzug100.html)
Quelle (https://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsfl%C3%BCchtling)
Quelle (https://causa.tagesspiegel.de/gesellschaft/wie-gelingt-die-integration/die-deutschen-halten-es-bei-der-aufnahme-von-fluchtlingen-mit-kant.html)
Tosh, das wurde hier doch schon etliche Male durchgekaut und es ist doch müßig dass ausgerechnet ein alteingesessenes Mitglied jetzt schon wieder auf der Definition rumreiten will.
Danke für die Kommentare bzw. Quellen, die ich noch nicht kannte. Aber aus der GFK selbst ergibt sich etwas anderes:

Inhalt der Konvention von 1951
Die GFK gewährt kein Recht auf Asyl, begründet also keine Einreiserechte für Individuen, sie ist ein Abkommen zwischen Staaten und normiert das Recht im Asyl, nicht auf Asyl.[5] (https://de.wikipedia.org/wiki/Abkommen_%C3%BCber_die_Rechtsstellung_der_Fl%C3%BC chtlinge#cite_note-5) Flüchtlinge im Sinne der Konvention werden als Personen definiert, die sich aufgrund einer begründeten Furcht vor Verfolgung außerhalb des Staates aufhalten, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, ....
Die Genfer Flüchtlingskonvention ist – entgegen weit verbreiteter Annahme –nicht pauschal auf Kriegsflüchtlinge anwendbar,
außer bei den nachstehend aufgeführten spezifischen Fluchtgründen*, die sich fallweise auch aus Kriegen und Bürgerkriegen ergeben können. ....

Anerkannte Flüchtlinge im Sinne der Konvention sind solche, die verfolgt werden wegen


Rasse (https://de.wikipedia.org/wiki/Rasse)
Religion (https://de.wikipedia.org/wiki/Religion)
Nationalität (https://de.wikipedia.org/wiki/Nationalit%C3%A4t)
Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe (https://de.wikipedia.org/wiki/Soziale_Gruppe)
politischer Überzeugung (https://de.wikipedia.org/wiki/Politik)

https://de.wikipedia.org/wiki/Abkommen_%C3%BCber_die_Rechtsstellung_der_Fl%C3%BC chtlinge#Das_Protokoll_.C3.BCber_die_Rechtsstellu

Auch wenn in Kriegen/Bürgerkriegen generell große Menschengruppen verfolgt werden,
ist lt. GFK (rote Schrift) auch eine Pauschalierung de facto möglich und auch üblich, Beispiel s.u.!**
Denn: Auch die einzelnen Personen werden ja in diesen Konflikten verfolgt!
In den Kriegen oder Bürgerkriegen oder Konflikten in Afg und NO sind dabei besonders die letzten 4 der Anerkennungsgründe gegeben!

**Beispiel:
"....39.552 Personen erhielten im ersten Halbjahr 2015 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (34,7 Prozent aller Asylentscheidungen).
Zudem erhielten 680 Personen (0,6 %) subsidiären Schutz*..."
https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldu...stik-juni.html (https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2015/20150713-asylgeschaeftsstatistik-juni.html)

Ich gebe zu, dass da auch bei den Foristen einige Verwirrung herrscht, aber die GFK s.o. ist eigentlich leicht zu verstehen, und daran halte ich mich.

tosh
31.07.2017, 11:22
Hast Du meine vorherige Antwort gelesen und verstanden? Das ist zu beweifeln, denn ich schrieb unter anderem:
[QUOTE]Prinzipiell kann ein Staat quasi sagen, daß es mit Nichtstaatsbürger nichts zu tun haben will (ich fände das borniert, es wäre jedoch legitim). Damit ist er auch prinzipiell nicht dafür zuständig, ihnen, d.h. denen, die sich nicht auf seinem Staatsgebiet aufhalten, irgendwelche Menschenrechte zu gewähren.
Schon richtig, aber zB die EU Staaten lassen Flüchtlinge auf ihr Gebiet weil sie die GFK anerkannt haben.


...Die UN-Erklärung der Menschenrechte stellt kein rechtlich verbindliches Dokument dar ...
Das habe ich nie bestritten sondern selber zitiert "...die Rechte, die jedem Menschen zustehen sollten..."
(für dich extra rot formatiert)


Du meinst OEF? Darüber kann man streiten. Beteiligt hat sich die Bundeswehr auch hier erst, nachdem das Mandat für die ISAF sauber stand.
Nein, die BW hat sich schon vorher beteiligt, zB:
"...Einige größere militärische Operationen mit deutscher Beteiligung sind:



Schlacht um Tora Bora (https://de.wikipedia.org/wiki/Schlacht_um_Tora_Bora) Dezember 2001, OEF
Operation Anaconda (https://de.wikipedia.org/wiki/Operation_Anaconda) März 2002, OEF..."

ISAF wurde erst Oktober 2003 über Kabul hinaus ausgeweitet.
https://de.wikipedia.org/wiki/International_Security_Assistance_Force#Beschluss_ des_ersten_ISAF-Mandats

Ansonsten war der Angriffs-Krieg (voll pervers dies enduring freedom zu nennen) der USA völkerrechtswidrig da er ohne UN-Mandat begonnen wurde, und daran hat sich die BW beteiligt.


An der deutschen Beteiligung in Syrien (Operation Counter Daesh) kann ich nicht völkerrechtswidriges erkennnen.
Bitte belege Deine Behauptung durch seriöse Quellen dass es dafür ein Mandat des SR gibt.


Insgesamt halte ich die deutsche Beteiligung zwar weitgehend für einen Fehler, glaube aber nicht, daß das dadurch die aktuellen Ströme von Glücksrittern entstanden sind.
Ziemlich infam, Kriegsflüchtlinge als Glücksritter zu bezeichnen. Hoffentlich wirst du nie selber von einem Krieg betroffen.

Leberecht
31.07.2017, 11:54
[QUOTE=John Donne;9123136]
Schon richtig, aber zB die EU Staaten lassen Flüchtlinge auf ihr Gebiet weil sie die GFK anerkannt haben.
Das stimmt einfach nicht. EU-Staaten lassen nicht ´Flüchtlinge´auf ihr Gebiet, sie werden gar nicht gefragt. Irgendwann werden sie nicht mehr ´Flüchtlinge´ genannt, sondern Erpresser und auch als solche behandelt. Einfach, weil was anderes gar nicht mehr möglich sein wird.

Krombacher007
31.07.2017, 11:59
Danke für die Kommentare bzw. Quellen, die ich noch nicht kannte. Aber aus der GFK selbst ergibt sich etwas anderes:

Inhalt der Konvention von 1951
Die GFK gewährt kein Recht auf Asyl, begründet also keine Einreiserechte für Individuen, sie ist ein Abkommen zwischen Staaten und normiert das Recht im Asyl, nicht auf Asyl.[5] (https://de.wikipedia.org/wiki/Abkommen_%C3%BCber_die_Rechtsstellung_der_Fl%C3%BC chtlinge#cite_note-5) Flüchtlinge im Sinne der Konvention werden als Personen definiert, die sich aufgrund einer begründeten Furcht vor Verfolgung außerhalb des Staates aufhalten, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, ....
Die Genfer Flüchtlingskonvention ist – entgegen weit verbreiteter Annahme –nicht pauschal auf Kriegsflüchtlinge anwendbar,
außer bei den nachstehend aufgeführten spezifischen Fluchtgründen*, die sich fallweise auch aus Kriegen und Bürgerkriegen ergeben können. ....

Anerkannte Flüchtlinge im Sinne der Konvention sind solche, die verfolgt werden wegen


Rasse (https://de.wikipedia.org/wiki/Rasse)
Religion (https://de.wikipedia.org/wiki/Religion)
Nationalität (https://de.wikipedia.org/wiki/Nationalit%C3%A4t)
Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe (https://de.wikipedia.org/wiki/Soziale_Gruppe)
politischer Überzeugung (https://de.wikipedia.org/wiki/Politik)

https://de.wikipedia.org/wiki/Abkommen_%C3%BCber_die_Rechtsstellung_der_Fl%C3%BC chtlinge#Das_Protokoll_.C3.BCber_die_Rechtsstellu

Auch wenn in Kriegen/Bürgerkriegen generell große Menschengruppen verfolgt werden,
ist lt. GFK (rote Schrift) auch eine Pauschalierung de facto möglich und auch üblich, Beispiel s.u.!**
Denn: Auch die einzelnen Personen werden ja in diesen Konflikten verfolgt!
In den Kriegen oder Bürgerkriegen oder Konflikten in Afg und NO sind dabei besonders die letzten 4 der Anerkennungsgründe gegeben!

**Beispiel:
"....39.552 Personen erhielten im ersten Halbjahr 2015 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (34,7 Prozent aller Asylentscheidungen).
Zudem erhielten 680 Personen (0,6 %) subsidiären Schutz*..."
https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldu...stik-juni.html (https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2015/20150713-asylgeschaeftsstatistik-juni.html)

Ich gebe zu, dass da auch bei den Foristen einige Verwirrung herrscht, aber die GFK s.o. ist eigentlich leicht zu verstehen, und daran halte ich mich.

Da kann die UNHCR herumdefinieren wie sie wollen, der Text der GfK gibt keine pauschale Anerkennung her, sondern stets nur eine nach Prüfung, da es sich um einen Schutzstatus handelt, der nur aufgrund persönlicher Verfolgung gewährt wird. Daran ändert auch nichts, dass man in Deutschland gerade 2015 so doof war jedem der "Syrer" stammeln konnte, den Status GfK gab. Es war trotzdem falsch und daher ist man mittlerweile auch wieder von dieser Praxis weggegangen und vergibt überwiegend den subsidären Schutz und daher auch der Spruch des OVG Münster "Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erfordere, dass dem Kläger mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit wegen seiner politischen Überzeugung oder Religion eine schwerwiegende Verletzung grundlegender Menschenrechte drohe. (http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-02/fluechtlinge-syrien-oberverwaltungsgericht-nordrhein-westfalen-bamf-fluechtlingsstatus)"

Also nochmal, die GfK gibt keie auschale Anerkennung her, da es stets um einen Individualschutz geht, der glaubhaft nachgewiesen werden muss. Wenn Staaten davon abweichen zugunsten einer generellen Anerkennung, so können sie dies natürlich, denn es steht jedem Staat frei alle möglichen aufzunehmen aber niemand kann sich dabei auf die GfK berufen, sofern nicht seine persönliche Verfolgung vorliegt.


"Es sei nicht davon auszugehen, dass zurückkehrende Asylbewerber allein wegen ihres Asylantrags, ihres Aufenthalts hier oder wegen illegalen Verlassens ihres Heimatlands vom syrischen Staat als politische Gegner verfolgt würden"
Im Jahr 2015 haben syrische AsylbewerberInnen fast ausschließlich Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten. Dies ändert sich nun: PRO ASYL erreichen immer mehr BAMF-Bescheide und sogar Gerichtsurteile, die auf subsidiären Schutz entscheiden - mit fatalen Folgen für die Schutzsuchenden.Quelle (http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-02/fluechtlinge-syrien-oberverwaltungsgericht-nordrhein-westfalen-bamf-fluechtlingsstatus)


Während 2015 noch nahezu 100 Prozent der syrischen Flüchtlinge, über deren Antrag inhaltlich entschieden wurde, einen Flüchtlingsstatus gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) zugesprochen bekamen, ist diese Zahl in den vergangenen Monaten massiv gesunken: Bereits im April 2016 erhielten rund 16 Prozent der Syrer*innen nur noch subsidiären Schutz, im Juni 2016 waren es dann 46 Prozent und im August 2016 bereits rund 70 Prozent!Quelle (https://www.proasyl.de/news/immer-weniger-fluechtlingsschutz-fuer-menschen-aus-syrien-irak-eritrea-afghanistan/)


Kein voller Flüchtlingsschutz für Syrer

Im vergangenen Jahr wurde Syrern zunächst ein vollständiger Flüchtlingsschutz gewährt. Das gilt nicht mehr. Ein Gericht bestätigte dieses Vorgehen nun.
Voller Flüchtlingsstatus oder doch nur eingeschränkter Schutz? Nach Beginn der Flüchtlingskrise hatte das Bundesamt für Migration (Bamf) immer mehr syrischen Flüchtlingen nur noch subsidiären Schutz gewährt. Dagegen klagten viele der Flüchtlinge - und erhielten bisher Recht.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig bestätigte jetzt in einem Urteil dagegen die Sichtweise des Bamf. Demnach sei es zulässig, Flüchtlingen in bestimmten Fällen nur subsidiären Schutz einzuräumen.

"Für die Annahme, dass der syrische Staat jeden unter Generalverdacht stellt, der Opposition anzugehören, gibt es keine Anhaltspunkte", sagte die Vorsitzende Richterin des dritten Senats, Uta Strzyz.
Strittig war, ob Kriegsflüchtlinge aus Syrien bei einer Rückkehr grundsätzlich mit politischer Verfolgung, Festnahme oder Folter rechnen müssen. Nur dann hätten sie Anspruch auf den vollen Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Revision wurde nicht zugelassen.

Es ist das erste Mal in der aktuellen Flüchtlingssituation, dass bundesweit ein Obergericht nach mündlicher Verhandlung in dieser Frage entschieden hat. In dem Berufungsverfahren hatte sich das Bamf gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig gewehrt, das einer jungen Syrerin den vollen Schutzstatus zuerkannt hatte, sagte eine Gerichtssprecherin.
Hintergrund ist: Seit dem Frühjahr dieses Jahres bekommen immer mehr syrische Flüchtlinge nicht mehr den Schutzstatus als Flüchtling und damit ein längeres Aufenthaltsrecht sowie das Recht, enge Familienangehörige nach Deutschland nachzuholen, sondern den nachgeordneten subsidiären Schutz zuerkannt. In Zahlen stellt sich die Situation wie folgt dar: Im Januar und Februar 2016 bekamen nur 0,1 Prozent der syrischen Asylbewerber subsidiären Schutz zuerkannt, im April lag der Anteil schon bei mehr als 16 und im Oktober bei mehr als 66 Prozent.

Subsidiärer Schutz wird gewährt, wenn einer Person im Herkunftsland nicht individuelle Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe droht, sondern allgemein ernsthafter Schaden etwa aufgrund bewaffneter Konflikte. Quelle (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/urteil-zu-subsidiaerem-schutz-richter-bestaetigen-vorgehen-des-bamf-a-1122679.html)

tosh
31.07.2017, 12:03
Deutschland tat gut daran ? Unsere Kinder werden uns verfluchen dafür ! Haben wir nicht genug eigene Probleme ? Löhne im Keller, Arbeitslosigkeit, Wohnungsmangel, explodierende Mieten deswegen, KiTa-Plätze fehlen und... und... und ...
Für dich besteht da die Lösung darin, noch mehr ins Land zu holen ?
Dann kannst du entweder nicht logisch denken oder bist den Lügen der Politiker auf den Leim gegangen....

Halloooo!!! Das war nicht meine Meinung sondern deutlich als Zitat aus der "Zeit" gekennzeichnet!!!

Maggie
31.07.2017, 12:34
Für unsere Bundestrulla existiert Dublin-III nicht.

tosh
31.07.2017, 12:39
[QUOTE=tosh;9124473]
...EU-Staaten lassen nicht ´Flüchtlinge´auf ihr Gebiet, sie werden gar nicht gefragt. ...
Das stimmt einfach nicht. Die allermeisten Flüchtlinge bitten um Asyl.

tosh
31.07.2017, 12:42
Da kann die UNHCR herumdefinieren wie sie wollen, der Text der GfK gibt keine pauschale Anerkennung her, sondern stets nur eine nach Prüfung, ...
Doch, hast du Leseschwäche?

Inhalt der Konvention von 1951 GFK
Die GFK gewährt kein Recht auf Asyl, begründet also keine Einreiserechte für Individuen, sie ist ein Abkommen zwischen Staaten und normiert das Recht im Asyl, nicht auf Asyl.[5] (https://de.wikipedia.org/wiki/Abkommen_%C3%BCber_die_Rechtsstellung_der_Fl%C3%BC chtlinge#cite_note-5) Flüchtlinge im Sinne der Konvention werden als Personen definiert, die sich aufgrund einer begründeten Furcht vor Verfolgung außerhalb des Staates aufhalten, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, ....
Die Genfer Flüchtlingskonvention ist – entgegen weit verbreiteter Annahme –nicht pauschal auf Kriegsflüchtlinge anwendbar,
außer bei den nachstehend aufgeführten spezifischen Fluchtgründen*, die sich fallweise auch aus Kriegen und Bürgerkriegen ergeben können. ....

Krombacher007
31.07.2017, 12:59
[gekürzt]
[/B][/COLOR], die sich fallweise auch aus Kriegen und Bürgerkriegen ergeben können. ....

Fallweise bedeutet dass es eine Prüfung bedarf, denn fallweise heißt individuell und nicht pauschal.

Leberecht
31.07.2017, 13:10
[QUOTE=Leberecht;9124504]
Das stimmt einfach nicht. Die allermeisten Flüchtlinge bitten um Asyl.
Stimmt auch nicht. Denkst Du wirklich, die füllen den Asylantrag selber aus und bitten tun sie auch nicht. Wozu auch, ´Asyl´genügt vollauf für Komplettversorgung auf europäischem Standard und sogar für ganze Clans und über Generationen. So sieht´ aus und nicht anders.

tosh
01.08.2017, 11:01
Fallweise bedeutet dass es eine Prüfung bedarf, denn fallweise heißt individuell und nicht pauschal.

Nein, mit fallweise sind natürlich Kriege oder Bürgerkriege gemeint, bei denen es zB der Fall ist dass Sunniten wegen ihrer Religion von Schiiten verfolgt werden.
Dann ist die GFK also pauschal anzuwenden, wie es in ihr steht und wie es das BAMF zu Recht auch handhabte:

"...Die Genfer Flüchtlingskonvention ist – entgegen weit verbreiteter Annahme – nicht pauschal auf Kriegsflüchtlinge anwendbar, außer bei den nachstehend aufgeführten spezifischen Fluchtgründen, die sich fallweise auch aus Kriegen und Bürgerkriegen ergeben können. ....

Anerkannte Flüchtlinge im Sinne der Konvention sind solche, die verfolgt werden wegen


Rasse (https://de.wikipedia.org/wiki/Rasse)
Religion (https://de.wikipedia.org/wiki/Religion)
Nationalität (https://de.wikipedia.org/wiki/Nationalit%C3%A4t)
Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe (https://de.wikipedia.org/wiki/Soziale_Gruppe)

politischer Überzeugung (https://de.wikipedia.org/wiki/Politik)..."

Übrigens ergibt sich daraus auch, dass die GFK tatsächlich auch für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge gelten kann.

Du wills offensichtlich den Begriff "pauschal" in der GFK nicht verstehen, das deine individuelle Einzelfall-Prüfung ad absurdum führt.

tosh
01.08.2017, 11:14
[QUOTE=tosh;9124554]
Stimmt auch nicht. Denkst Du wirklich, die füllen den Asylantrag selber aus und bitten tun sie auch nicht. Wozu auch, ´Asyl´genügt vollauf für Komplettversorgung auf europäischem Standard und sogar für ganze Clans und über Generationen. So sieht´ aus und nicht anders.
Es ging dir darum ob die EU Staaten gefragt werden.
Die Bitte um Asyl oder der Ruf "Asyl" ist durchaus so eine Frage an ein EU-Land, egal wer dann den Antrag ausfüllt.
Ähnlich ruft ein in einem Kampf Unterlegener auch nicht immer "Ich bitte um Frieden!" sondern einfach nur "Friede!"

Ansonsten: Lerne bitte richtig zu zitieren! Dazu gibt es ja unten rechts die Funktion "Mit Zitat antworten"
Richtig wäre zB gewesen:

Das stimmt einfach nicht. Die allermeisten Flüchtlinge bitten um Asyl.

Krombacher007
01.08.2017, 11:37
[gekürzt]

Übrigens ergibt sich daraus auch, dass die GFK tatsächlich auch für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge gelten kann.

Du wills offensichtlich den Begriff "pauschal" in der GFK nicht verstehen, das deine individuelle Einzelfall-Prüfung ad absurdum führt.

Ich gebe es jetzt auf, da es wirklich keinen Zweck hat dir zu erklären dass es nicht so ist. Nicht der Krieg mit seiner allgemeinen Bedrohungslage kann als Grund angeführt werden, sondern nur wenn sich in dem Krieg heraus eine individuelle Verfolgung aus den genannten Gründen ergibt.
Aber ich beende es an dieser Stelle mit dir, denn deine lustige Definition der GfK wird mir zu blöde, denn die GfK vom Wortlaut her gibt solches nicht wieder. Alles andere sind gewollte Interpretationen, die aber im Wortlaut nicht zu finden sind. Es sei denn man wird ganz grün, denn bei den Grünen sollen am liebsten sogar Klima und Wetterflüchtlinge einen GfK-Status erhalten.

tosh
01.08.2017, 11:43
Ich gebe es jetzt auf, ...
OK, Du willst offensichtlich den Begriff "pauschal" in der GFK tatsächlich nicht verstehen.

Krombacher007
01.08.2017, 11:51
OK, Du willst offensichtlich den Begriff "pauschal" in der GFK tatsächlich nicht verstehen.

Das Wort "pauschal" kommt in der GfK an keiner einzigen Stelle vor. Dies entspringt nur den Wunschgedanken von einigen Interpretationen

Leberecht
01.08.2017, 11:54
[QUOTE=Leberecht;9124588]
Ansonsten: Lerne bitte richtig zu zitieren! Dazu gibt es ja unten rechts die Funktion "Mit Zitat antworten"
Richtig wäre zB gewesen:
Canossa - ich gelobe. :happy:

John Donne
01.08.2017, 20:35
Schon richtig, aber zB die EU Staaten lassen Flüchtlinge auf ihr Gebiet weil sie die GFK anerkannt haben.
[...]

Auch aus der GFK ergibt sich für einen Flüchtling im Sinne der GFK keineswegs das Recht, Zutritt zu einem Drittstaat zu erlangen. Anders ausgedrückt: Die EU-Staaten sind durch die GFK verpflichtet, jemandem, der sich als Flüchtling ausgibt (oder - seltener - sogar Flüchtling im Sinne der GFK ist), Zutritt zu ihrem Staatsgebiet oder dem Schengenraum zu gewähren. Tatsächlich ist die Sicherheit der EU-Außengrenze eine zwingende Voraussetzung für den Schengenraum. Die EU-Staaten lassen Flüchtlinge auf ihr Gebiet, weil sie sich gern in ihrer vermeintlichen moralischen Überlegenheit sonnen. Einen irgendwie gearteten rechtlichen Grund für die infantile Willkommenskultur gibt es nicht.



[...]
Ziemlich infam, Kriegsflüchtlinge als Glücksritter zu bezeichnen. Hoffentlich wirst du nie selber von einem Krieg betroffen.

Die ganz überwiegende Mehrzahl der sogenannten Flüchtlinge, sind nicht nur keine Flüchtlinge im Sinne der GFK, was man übrigens als Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtling keineswegs automatisch ist, sondern auch keine Kriegs- oder Bürgerkriegsflüchtlinge. Sie kommen auch nicht, weil sie hier Schutz suchen, sondern weil sie hier dauerhaft leben wollen und sich hier ein materiell besseres Leben erhoffen als in ihrer Heimat. Diesen Wunsch - ich nenne das Glücksrittertum - kann ihnen niemand übelnehmen. Aber hereinlassen muß man sie deshalb noch lange nicht.

tosh
01.08.2017, 23:17
... Die EU-Staaten lassen Flüchtlinge auf ihr Gebiet, weil sie sich gern in ihrer vermeintlichen moralischen Überlegenheit sonnen. ...
Die ganz überwiegende Mehrzahl der sogenannten Flüchtlinge, sind nicht nur keine Flüchtlinge im Sinne der GFK, was man übrigens als Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtling keineswegs automatisch ist, sondern auch keine Kriegs- oder Bürgerkriegsflüchtlinge. Sie kommen auch nicht, weil sie hier Schutz suchen, sondern weil sie hier dauerhaft leben wollen und sich hier ein materiell besseres Leben erhoffen als in ihrer Heimat. ....
Dümmliche Unterstellungen eines Menschen ohne jedes Mitgefühl.
Hoffentlich wirst du nie selber von so etwas betroffen:

http://img.welt.de/img/news1/crop138694687/5139407832-ci16x9-w780/Zivilisten-leben-in-dem-seit-vier-Jahren-andauernden-Krieg-in-Syrien-gefaehrlich.jpg
http://www.taz.de/picture/152566/948/Zersto__rtesHoms.jpg

Zyankali
02.08.2017, 01:06
das dublin abkommen war von vorne herein eine verarsche...

drum wundert es auch nicht, wenn mittlerweile alle "ankommerstaaten" sagen :fuck:

John Donne
02.08.2017, 19:48
Dümmliche Unterstellungen eines Menschen ohne jedes Mitgefühl.
[...]


Nackte Fakten:

Asylanerkennungsquote Januar bis Juni 2017: 0,5 %
Anerkennungsquote als Flüchtling Januar bis Juni 2017: 20,9%
(Quelle (http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/aktuelle-zahlen-zu-asyl-juni-2017.pdf?__blob=publicationFile))

Ich bin für eine Politik sine ira et studio und ohne hippieske Gefühlsduselei.

Buella
02.08.2017, 21:34
Dümmliche Unterstellungen eines Menschen ohne jedes Mitgefühl.
Hoffentlich wirst du nie selber von so etwas betroffen:

...



Nein! Das wünscht man Keinem!

Aber deswegen gleich ins Sozialsystem nach Deutschland durchgeschleust zu werden, wo es doch in Syrien genug nicht umkämpfte Gebiete, bzw. um Syrien friedliche Länder liegen, bzw. wohlhabende Brüder in Saudia Arabien und andere stinkreiche mohammedanische Länder in unmittelbarer Nähe liegen, läßt dann doch den Verdacht aufkommen, daß der Flüchtilant nicht Schutz sucht, sondern money for nothing und sich außerdem bereitwillig zum Mittel der Islamisierung machen läßt!

Sobald der Flüchtilant sicheren Boden unter den Füßen hat, ist er kein Flüchtling mehr!
Ab dann ist er ein Betrüger!

tosh
02.08.2017, 23:52
Nackte Fakten:

Asylanerkennungsquote Januar bis Juni 2017: 0,5 %
Anerkennungsquote als Flüchtling Januar bis Juni 2017: 20,9%
(Quelle (http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/aktuelle-zahlen-zu-asyl-juni-2017.pdf?__blob=publicationFile))...
Jetzt kommst du langsam mit Fakten. :-)

Aus deiner Quelle (http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/aktuelle-zahlen-zu-asyl-juni-2017.pdf?__blob=publicationFile) :
Die 0,5% wurden wegen politischer Verfolgung anerkannt.
Die 20,9% wurden auch als Asylanten anerkannt gemäß §3 Abs. 1 AsylG.
usw.
Nur 39,1% wurden abgelehnt.

Insgesamt widerspricht die Quelle deinem Posting:


Zitat von John Donne https://www.politikforen.net/images/buttons/viewpost-right.png (https://www.politikforen.net/showthread.php?p=9126826#post9126826) ....Die ganz überwiegende Mehrzahl der sogenannten Flüchtlinge, sind nicht nur keine Flüchtlinge im Sinne der GFK, was man übrigens als Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtling keineswegs automatisch ist, sondern auch keine Kriegs- oder Bürgerkriegsflüchtlinge.

Krombacher007
02.08.2017, 23:57
Jetzt kommst du langsam mit Fakten. :-)

Aus deiner Quelle (http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/aktuelle-zahlen-zu-asyl-juni-2017.pdf?__blob=publicationFile) :
Die 0,5% wurden wegen politischer Verfolgung anerkannt.
Die 20,9% wurden auch als Asylanten anerkannt gemäß §3 Abs. 1 AsylG.
usw.
Nur 39,1% wurden abgelehnt.

Insgesamt widerspricht die Quelle deinem Posting:

Die 20,9% wurden nicht als Asylant anerkannt, sondern als Flüchtling. Das ist wichtig, weil dieser Rechtsstatus ein anderer ist

tosh
03.08.2017, 00:06
Nein! Das wünscht man Keinem!

Aber deswegen gleich ins Sozialsystem nach Deutschland durchgeschleust zu werden, wo es doch in Syrien genug nicht umkämpfte Gebiete, bzw. um Syrien friedliche Länder liegen, bzw. wohlhabende Brüder in Saudia Arabien und andere stinkreiche mohammedanische Länder in unmittelbarer Nähe liegen, läßt dann doch den Verdacht aufkommen, daß der Flüchtilant nicht Schutz sucht, sondern money for nothing und sich außerdem bereitwillig zum Mittel der Islamisierung machen läßt!
Niemand verläßt gerne seine Heimat.
In Syrien selbst sind Millionen auf der Flucht.
SA usw. gehören meist zu den Feinden Syriens bzw. zu den Freunden USraels.
In den Lagern zB in der Türkei herrschen katastrophale Bedingungen.


Sobald der Flüchtilant sicheren Boden unter den Füßen hat, ist er kein Flüchtling mehr!
Ab dann ist er ein Betrüger!
Nonsens.
Wer gemäß GFK überprüft und als Flüchtling anerkannt ist, verliert diesen Status nicht wenn er seine Reise fortsetzt.

tosh
03.08.2017, 00:12
Die 20,9% wurden nicht als Asylant anerkannt, sondern als Flüchtling. Das ist wichtig, weil dieser Rechtsstatus ein anderer ist
Doch. Die Flüchtlinge bekamen Asyl gemäß Asylgesetz, §3 Abs. 1 AsylG. Quelle (http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/aktuelle-zahlen-zu-asyl-juni-2017.pdf?__blob=publicationFile)

Tja, die Verwirrung ist immer noch groß.

Krombacher007
03.08.2017, 00:19
Doch. Die Flüchtlinge bekamen Asyl gemäß Asylgesetz, §3 Abs. 1 AsylG. Quelle (http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/aktuelle-zahlen-zu-asyl-juni-2017.pdf?__blob=publicationFile)

Tja, die Verwirrung ist immer noch groß.

Du willst es einfach nicht verstehen :schreck:

Es gibt Asylanten und es gibt Flüchtlinge. Flüchtlingseigenschaft regelt Artikel 3 des Asylverfahrensgesetzes. Asylanten sind die Menschen, die im Asylverfahren nach Artikel 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden.
Der rechtliche Status der beiden Gruppen ist annähernd gleich aber es sind dennoch zwei unterschiedliche Gruppen.
Ich weiß, es sind Feinheiten und da durchzusteigen erfordert viel Zeit und Muße aber ich hatte dies alles mal getan und daher berichtige ich dich immer gerne.

Einleuchten müsste es selbst dem laien schon annhand der Tatsache, dass diese beiden Gruppen in der Tabelle aufgeteilt werden und nicht zusammengeführt genannt werden.
http://fs5.directupload.net/images/170803/jsczhh7c.png

tosh
03.08.2017, 12:35
....Es gibt Asylanten und es gibt Flüchtlinge. Flüchtlingseigenschaft regelt Artikel 3 des Asylverfahrensgesetzes. Asylanten sind die Menschen, die im Asylverfahren nach Artikel 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden.
Der rechtliche Status der beiden Gruppen ist annähernd gleich aber es sind dennoch zwei unterschiedliche Gruppen.
Ich weiß, es sind Feinheiten und da durchzusteigen erfordert viel Zeit und Muße aber ich hatte dies alles mal getan und daher berichtige ich dich immer gerne.

Einleuchten müsste es selbst dem laien schon annhand der Tatsache, dass diese beiden Gruppen in der Tabelle aufgeteilt werden und nicht zusammengeführt genannt werden.
http://fs5.directupload.net/images/170803/jsczhh7c.png
Du willst es einfach nicht verstehen :schreck:, aber ich berichtige dich immer gerne.

Bürgerkriegsflüchtlinge bekommen Asyl gemäß Asylverfahrensgesetz* §3 Abs. 1 AsylG, politisch Vervolgte bekommen Asyl gemäß Art. 16a Grundgesetz.
Beide Gruppen bekommen die Rechtsstellung als Flüchtlinge gemäß der Asylgesetze und sind somit zugleich Asylanten.
Einleuchten müsste es selbst dem laien schon annhand der Tatsache, dass diese beiden Gruppen in der Tabelle unter dem Oberbegriff Rechtsstellung als Flüchtling zusammengeführt genannt werden.

*Asylverfahrensgesetz bedeutet, dass sie ein Asylverfahren durchlaufen!

Krombacher007
03.08.2017, 14:38
Du willst es einfach nicht verstehen :schreck:, aber ich berichtige dich immer gerne.

Bürgerkriegsflüchtlinge bekommen Asyl gemäß Asylverfahrensgesetz* §3 Abs. 1 AsylG, politisch Vervolgte bekommen Asyl gemäß Art. 16a Grundgesetz.
Beide Gruppen bekommen die Rechtsstellung als Flüchtlinge gemäß der Asylgesetze und sind somit zugleich Asylanten.
Einleuchten müsste es selbst dem laien schon annhand der Tatsache, dass diese beiden Gruppen in der Tabelle unter dem Oberbegriff Rechtsstellung als Flüchtling zusammengeführt genannt werden.

*Asylverfahrensgesetz bedeutet, dass sie ein Asylverfahren durchlaufen!

Erzähle das der Bundeszentrale für politische Bildung, die es ja scheinbar auch nicht weiß :fizeig:


Für den Nachweis der politischen Verfolgung stellen die Gerichte in Deutschland entscheidend auf die Zielrichtung der Verfolgung ab, die politisch bestimmt sein und i. d. R. mit staatlichen Mitteln erfolgen muss. Die Abgrenzung zur rein strafrechtlichen Verfolgung kann im Einzelfall schwierig sein. Die Gefahr, dass ein Asylsuchender schweren Menschenrechtsverletzungen oder Folter ausgesetzt ist, reicht daher als solche für die Asylgewährung noch nicht aus. Allerdings scheidet in diesem Fall im Hinblick auf die aus dem GG und der Europäischen Menschenrechtskonvention von der Rechtsprechung abgeleitete Schutzpflicht gegenüber drohender unmenschlicher Behandlung eine Abschiebung oder Ausweisung an den Verfolgungsstaat aus. Das Asylrecht schützt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht vor den allgemeinen Nachteilen, die Bürger eines Staates aufgrund der in ihrem Heimatland herrschenden politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse zu ertragen haben. Nicht ausreichend sind daher Krieg, Bürgerkrieg, Revolution, Hungersnöte, Naturkatastrophen oder wirtschaftliche Nöte, um einen Asyltatbestand zu begründen. Keine Asylbewerber sind außerdem Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge, für die besondere Regelungen des Ausländerrechts gelten. Quelle (http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/21849/asylrecht)


https://pbs.twimg.com/media/CTJwxIAUsAAQrFB.png

Subsidiären Schutz erhalten Personen, die weder Flüchtlingsstatus noch Asylstatus haben, die aber glaubhaft machen können, dass ihnen in ihren Herkunftsländern ein ernsthafter Schaden droht. Flüchtlinge aus Syrien erhalten bisher in fast allen Fällen „primären Schutz“ – zumeist eine Rechtsstellung als Flüchtling und damit das Recht auf einen Aufenthalt für zunächst drei Jahre sowie auf Familiennachzug. „Andere Staaten geben in solchen Lagen auch nur eine Sicherheit für einen Aufenthalt für eine begrenzte Zeit“, sagte de Maizière am Freitagabend dem Deutschlandradio. „Und das werden wir in Zukunft mit den Syrern auch tun, indem wir ihnen sagen: Ihr bekommt Schutz, aber den sogenannten subsidiären Schutz – das heißt zeitlich begrenzt und ohne Familiennachzug.“Quelle (http://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/asylrecht-besonderer-schutz-fuer-syrische-fluechtlinge-bleibt-13898296.html)


Bürgerkriegsflüchtling ist nicht gleich Asylbewerber

In der Flüchtlingskrise fordert Nicola Beer, zwischen Asylberechtigen, Bürgerkriegsflüchtlingen und klassischen Zuwanderern zu unterscheiden.
...
"Asyl ist Asyl, und da gibt es auch keine Obergrenze. Aber Bürgerkriegsflüchtling ist nicht gleich Asylbewerber", verdeutlichte Beer.Quelle (https://www.liberale.de/content/buergerkriegsfluechtling-ist-nicht-gleich-asylbewerber)


Wer hat ein Recht auf Asyl?

Asyl im eigentlichen Sinne steht nach den Bestimmungen des Grundgesetzes nur denjenigen zu, die „politisch” verfolgt werden (Artikel 16a).

Gemeint sind Diskriminierungen durch einen Staat oder quasi-staatliche Organisationen aufgrund von konkreten Handlungen oder Betätigungen. Eine allgemeine Gefährdung etwa durch einen Bürgerkrieg reicht nicht aus.
...
Asylberechtigte sind rechtlich gleichgestellt mit den sogenannten „Flüchtlingen unter internationalem Schutz”. Mit diesem „primären Schutz“ werden sie nach den Bestimmungen der Genfer Konvention von 1951 aufgenommen, die Deutschland anerkennt.Quelle (http://www.bild.de/politik/inland/asylrecht/das-bedeuten-die-begriffe-43316712.bild.html)

Verstehe es doch endlich, dass der Rechtsstatus Asyl ein anderer ist wie der des Flüchtling. In ihrer Ausgestaltung sind sie sich zwar ähnlich aber dennoch sind es zwei unterschiedliche Rechtsstatus.

Chronos
03.08.2017, 15:01
Ist doch piepschnurzegal, wie die rechtlichen Grundlagen für den Schwindel lauten.

Schätzungsweise 90 % des gesamten hereingerödelten Schmarotzergesindels hat keinerlei Grund und Anspruch, hier zu sein.

Raus damit, und fertig. :wut:

tosh
03.08.2017, 18:47
Erzähle das der Bundeszentrale für politische Bildung, die es ja scheinbar auch nicht weiß.*
Verstehe es doch endlich, dass der Rechtsstatus Asyl ein anderer ist wie der des Flüchtling. In ihrer Ausgestaltung sind sie sich zwar ähnlich aber dennoch sind es zwei unterschiedliche Rechtsstatus.
*Nicht nötig, die wissen das:
In deinen neuen Quellen geht es um Asyl gemäß GG für politisch Verfolgte!
Daneben gibt es wesentlich mehr Asylverfahren und entsprechend Asyl für Kriegsflüchtlinge wie oben beschrieben.
Beide Asylanten-Gruppen sind wie du selber bewiesen aber noch nicht verstanden hast in der Tabelle unter dem Oberbegriff Rechtsstellung als Flüchtling zusammengefasst. Quelle (http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/aktuelle-zahlen-zu-asyl-juni-2017.pdf?__blob=publicationFile)

Skaramanga
04.08.2017, 11:23
Solange Ihr eine Bundeskanzlerin habt die durch und über die Gesetze trampelt wie der Elefant durchs Unterholz sind diese ganzen Diskussionen um juristische Feinheiten doch ohnehin belanglos.

John Donne
06.08.2017, 11:57
[...]
Aus deiner Quelle (http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/aktuelle-zahlen-zu-asyl-juni-2017.pdf?__blob=publicationFile) :
Die 0,5% wurden wegen politischer Verfolgung anerkannt.
[...]

Soweit richtig.



[...]
Die 20,9% wurden auch als Asylanten anerkannt gemäß §3 Abs. 1 AsylG.
usw.
[...]

Nein. Die 20,9% wurden als Flüchtlinge anerkannt und sind keine anerkannten Asylberechtigten. §3 I AsylG ("Ein Ausländer ist Flüchtling im Sinne des Abkommens vom 28. Juli 1951[...]") wiederholt schlicht die Kriterien der GFK (das ist das Abkommen vom 28. Juli 1951), wann jemand ein Flüchtling ist. Jemand, der Flüchtling ist, fällt allerdings nicht unter das Grundrecht auf des §16a I GG, das schon nach dem Grundgesetz allein politisch Verfolgten zukommt. Fakt ist, daß von allen Asylbewerbern im genannten Zeitraum lediglich 0,5% asylberechtigt waren.
Gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention (http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/gesetzetexte/gfk.prn.pdf) (Art. 31 I GFK) wäre die Bundesrepublik sogar berechtigt, nahezu alle Flüchtlinge für ihre illegal Einreise zu bestrafen, da nahezu alle nicht direkt aus dem Fluchtland in die Bundesrepublik eingereist sind. Sie fliehen ja nicht aus Österreich, der Schweiz, Frankeich, Tschechien oder Polen. Auch das Non-Refoulment gilt gegenüber dem Fluchtland, nicht gegenüber sicheren Drittstaaten.

Im Gegensatz zu anerkannten Asylberichtigten steht Flüchtlingen auch kein Aufenhaltstitel zu. Er kann ihnen gewährt werden, sie können geduldet werden, haben aber prinziell nur folgende Rechte


Non-Refoulment: Keine Abschiebung in den Fluchtstaat
Straffreiheit bei etwaiger illegaler Einreise, wenn sie direkt aus dem Flüchtland einreise und sich direkt bei den Behörden melden.
Anrecht auf einen Reiseausweis für Flüchtlinge
Ausübung bestimmter menschenrechtlicher Grundrechte.



Um die geringe Anerkennungsquote (seit 2002 stets < 2%) zu kaschieren, werden Konstrukte wie eine Gesamtschutzquote bemüht, in der

anerkannte Asylberechtigte,
anerkannte Flüchtlinge und
Nichtanerkannte mit Abschiebeverbot

addiert werden.

Die Gruppe der anerkannten Flüchtlinge mit Aufenthaltstitel basiert nicht auf einem Grundrecht (auf Asyl), sondern rein auf politischen Willen (weshalb es hier auch albern ist, eine quasi naturgesetzliche Alternativlosigkeit zu bemühen), weil der Bundesminister des Inneren und - mit seinem Einvernehmen - auch die Innenminister der Länder hier Aufenthaltstitel nach §23 I und II AufenthG vergeben (haben):


(1) Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die Anordnung kann unter der Maßgabe erfolgen, dass eine Verpflichtungserklärung nach § 68 abgegeben wird. Zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit bedarf die Anordnung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Innern.
(2) Das Bundesministerium des Innern kann zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Benehmen mit den obersten Landesbehörden anordnen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufnahmezusage erteilt. Ein Vorverfahren nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung findet nicht statt. Den betroffenen Ausländern ist entsprechend der Aufnahmezusage eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis zu erteilen. Die Niederlassungserlaubnis kann mit einer wohnsitzbeschränkenden Auflage versehen werden. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.


Das kann man nach dem Gesetz so machen. Sollte dann aber ehrlichweise sagen, daß man es eben so machen will und nicht, daß man es so machen muß, weil man eben nicht anders kann.

Die dritte Gruppen der Personen (Nichtanerkannte mit Abschiebeverbot) basiert im Wesentlichen auf einem Irrglauben der deutschen (und zunehmen europäischen) Justiz, daß das Leben außerhalb Europas an sich einen Menschenrechtsverstoß darstellt (sehr schön und treffend hier (http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/fluchtroute-mittelmeer-migrationssteuerung-im-einklang-mit-den-menschenrechten-15134709.html) dargestellt).

Soviel zu den Fakten. Von Dir kam da bisher rein gar nichts.

tosh
07.08.2017, 21:21
...Die 20,9% wurden als Flüchtlinge anerkannt und sind keine anerkannten Asylberechtigten....
Doch sie haben Asyl beantragt und bekamen Asyl gemäß §3 Abs.1 Asylgesetz.
Die Politisch Verfolgten haben auch Asyl beantragt und bekamen Asyl gemäß Art.16a Grundgesetz.
Beide sind also anerkannte Asylberechtigte und beide haben gleichzeitig die Rechtsstellung als Flüchtlinge:

http://fs5.directupload.net/images/170803/jsczhh7c.png

Quelle (http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/aktuelle-zahlen-zu-asyl-juni-2017.pdf?__blob=publicationFile)

Du solltest nicht dem BAMF widersprechen, das macht hier die Musik.

Frankenberger_Funker
07.08.2017, 21:31
Doch sie haben Asyl beantragt und bekamen Asyl gemäß §3 Abs.1 Asylgesetz.
Die Politisch Verfolgten haben auch Asyl beantragt und bekamen Asyl gemäß Art.16a Grundgesetz.
Beide sind also anerkannte Asylberechtigte und beide haben gleichzeitig die Rechtsstellung als Flüchtlinge:

http://fs5.directupload.net/images/170803/jsczhh7c.png

Quelle (http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/aktuelle-zahlen-zu-asyl-juni-2017.pdf?__blob=publicationFile)

Du solltest nicht dem BAMF widersprechen, das macht hier die Musik.


:achtung:

Schwabenpower
08.08.2017, 01:01
Soweit richtig.


Nein. Die 20,9% wurden als Flüchtlinge anerkannt und sind keine anerkannten Asylberechtigten. §3 I AsylG ("Ein Ausländer ist Flüchtling im Sinne des Abkommens vom 28. Juli 1951[...]") wiederholt schlicht die Kriterien der GFK (das ist das Abkommen vom 28. Juli 1951), wann jemand ein Flüchtling ist. Jemand, der Flüchtling ist, fällt allerdings nicht unter das Grundrecht auf des §16a I GG, das schon nach dem Grundgesetz allein politisch Verfolgten zukommt. Fakt ist, daß von allen Asylbewerbern im genannten Zeitraum lediglich 0,5% asylberechtigt waren.
Gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention (http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/gesetzetexte/gfk.prn.pdf) (Art. 31 I GFK) wäre die Bundesrepublik sogar berechtigt, nahezu alle Flüchtlinge für ihre illegal Einreise zu bestrafen, da nahezu alle nicht direkt aus dem Fluchtland in die Bundesrepublik eingereist sind. Sie fliehen ja nicht aus Österreich, der Schweiz, Frankeich, Tschechien oder Polen. Auch das Non-Refoulment gilt gegenüber dem Fluchtland, nicht gegenüber sicheren Drittstaaten.

Im Gegensatz zu anerkannten Asylberichtigten steht Flüchtlingen auch kein Aufenhaltstitel zu. Er kann ihnen gewährt werden, sie können geduldet werden, haben aber prinziell nur folgende Rechte


Non-Refoulment: Keine Abschiebung in den Fluchtstaat
Straffreiheit bei etwaiger illegaler Einreise, wenn sie direkt aus dem Flüchtland einreise und sich direkt bei den Behörden melden.
Anrecht auf einen Reiseausweis für Flüchtlinge
Ausübung bestimmter menschenrechtlicher Grundrechte.


Um die geringe Anerkennungsquote (seit 2002 stets < 2%) zu kaschieren, werden Konstrukte wie eine Gesamtschutzquote bemüht, in der

anerkannte Asylberechtigte,
anerkannte Flüchtlinge und
Nichtanerkannte mit Abschiebeverbot

addiert werden.

Die Gruppe der anerkannten Flüchtlinge mit Aufenthaltstitel basiert nicht auf einem Grundrecht (auf Asyl), sondern rein auf politischen Willen (weshalb es hier auch albern ist, eine quasi naturgesetzliche Alternativlosigkeit zu bemühen), weil der Bundesminister des Inneren und - mit seinem Einvernehmen - auch die Innenminister der Länder hier Aufenthaltstitel nach §23 I und II AufenthG vergeben (haben):


Das kann man nach dem Gesetz so machen. Sollte dann aber ehrlichweise sagen, daß man es eben so machen will und nicht, daß man es so machen muß, weil man eben nicht anders kann.

Die dritte Gruppen der Personen (Nichtanerkannte mit Abschiebeverbot) basiert im Wesentlichen auf einem Irrglauben der deutschen (und zunehmen europäischen) Justiz, daß das Leben außerhalb Europas an sich einen Menschenrechtsverstoß darstellt (sehr schön und treffend hier (http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/fluchtroute-mittelmeer-migrationssteuerung-im-einklang-mit-den-menschenrechten-15134709.html) dargestellt).

Soviel zu den Fakten. Von Dir kam da bisher rein gar nichts.
Nach oben. Bitte dort antackern

Sven71
08.08.2017, 03:55
Du solltest nicht dem BAMF widersprechen, das macht hier die Musik.

Du kannst dem Führer bedingunglos folgen, das aber bitte nicht von anderen erwarten. Zumal Du gerade erneut allen demonstrierst, daß Du NICHT verstehst, dafür aber Deine Überzeugungen nach Art von Tagespreisen änderst. Hauptsache gespammt.

tosh
08.08.2017, 10:13
:achtung:
Du sollst doch nicht von dir auf andere schliessen! :haha:

Chronos
08.08.2017, 11:50
(.....)

Du solltest nicht dem BAMF widersprechen, das macht hier die Musik.
Quatsch.

Das BAMF macht keine Musik, sondern spielt falsch.

Die spielen so falsch, dass sie sogar einen Bundeswehrleutnant als syrischen Asylbewerber anerkennen.

Auf das BAMF ist gepfiffen und getrommelt.