Lima
17.07.2017, 03:02
Keine Ahnung, warum hier alle auf die Judikative, Exekutive und Legislative der BRD schimpfen, diese funktionieren doch wunderbar:
Suhl: Mann rettet seinen Hund aus Teich und erhält zwei Anzeigen
Ein junger Mann hat in Thüringen seinen Hund aus dem Wasser gerettet. Weil sich das Tier in einigen Seerosen verfingt, eilte der 20-Jährige ihm zu Hilfe. Doch nun droht ihm eine Strafe.
Am Freitagabend rannte der Hund (http://www.focus.de/thema/hunderassen/) in der Stadt Suhl in einen Teich. Wie die Polizei (http://www.focus.de/thema/polizei/) am Sonntag mitteilte, blieb der Vierbeiner in einigen Seepflanzen stecken. Sein Herrchen reagierte blitzschnell, zog sich bis auf die Unterwäsche aus und sprang hinterher.
Die alarmierte Polizei war jedoch wenig erfreut über den mutigen Einsatz. Wie die "Thüringer Allgemeine Zeitung" (http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/blaulicht/detail/-/specific/Mann-rettet-Hund-aus-Teich-und-bekommt-Anzeige-1856768212) berichtet, hat der Mann für die Rettung gleich zwei Anzeigen erhalten. Er muss sich dafür verantworten, dass er seinen Hund nicht angeleint hatte. Auch der Sprung in den Teich sei verboten gewesen.
Link (http://www.focus.de/regional/thueringen/einsatz-in-suhl-mann-rettet-seinen-hund-aus-teich-polizei-stellt-zwei-anzeigen_id_7361447.html)
Suhl: Mann rettet seinen Hund aus Teich und erhält zwei Anzeigen
Ein junger Mann hat in Thüringen seinen Hund aus dem Wasser gerettet. Weil sich das Tier in einigen Seerosen verfingt, eilte der 20-Jährige ihm zu Hilfe. Doch nun droht ihm eine Strafe.
Am Freitagabend rannte der Hund (http://www.focus.de/thema/hunderassen/) in der Stadt Suhl in einen Teich. Wie die Polizei (http://www.focus.de/thema/polizei/) am Sonntag mitteilte, blieb der Vierbeiner in einigen Seepflanzen stecken. Sein Herrchen reagierte blitzschnell, zog sich bis auf die Unterwäsche aus und sprang hinterher.
Die alarmierte Polizei war jedoch wenig erfreut über den mutigen Einsatz. Wie die "Thüringer Allgemeine Zeitung" (http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/blaulicht/detail/-/specific/Mann-rettet-Hund-aus-Teich-und-bekommt-Anzeige-1856768212) berichtet, hat der Mann für die Rettung gleich zwei Anzeigen erhalten. Er muss sich dafür verantworten, dass er seinen Hund nicht angeleint hatte. Auch der Sprung in den Teich sei verboten gewesen.
Link (http://www.focus.de/regional/thueringen/einsatz-in-suhl-mann-rettet-seinen-hund-aus-teich-polizei-stellt-zwei-anzeigen_id_7361447.html)