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Vollständige Version anzeigen : Prozessbetrug in Hamburg eingestellt trotz Audio / Tonband beweisen.



WikingerWolf
14.07.2017, 00:46
Hallo,

Ich möchte hier einfach einmal einen authentischen Fall schildern, der einem befreundeten paar passiert ist, und mir Meinungen von Usern dazu durchlesen.

Die unten geschriebene Geschichte hat sich tatsächlich so angespielt....

meine Bekannte hatte zusammen mit deren Freund Autos verkauft.
Das war 2012, als die bekannte einen VW Passat mit zurückgedrehten Kilometern an einen Käufer aus Hamburg verkauft hatte.
Meine Bekannte wusste nichts von den zurückgedrehten Kilometern, und war gleich sofort bereits, den VW Passat zurück zu nehmen, und den vollen Kaufpreis zu erstatten.
Der Käufer aus Hamburg wollte aber mehr Geld, so dass die rückabwicklung nicht zustande kam, weil sich die bekannte nicht erpressen lassen wollte.
Der Käufer beauftragte dann später einen Rechtsanwalt Michael B. Aus Hamburg, und reichte Klage vor dem Landgericht Hamburg ein.
Das Dumme an der tatsächlich stattgefundenen Geschichte ist nur, dass die bekannte nur einen Kaufvertrag ausgefüllt, und selbst keine Kopie des Kaufvertrages hatte.
Der Käufer aus Hamburg fälschte den Kaufpreis, und trug einen ca. Fast € 1000 höheren Kaufpreis in den Kaufvertrag ein, und klagte dann auf rückabwicklung bzw. Schadenersatz.
Die bekannte nahm sich einen Rechtsanwalt aus Braunschweig, der aber Fehler gemacht hatte, so dass die Verhandlung in Hamburg im Sommer 2014 verloren ging, und der Käufer aufgrund seines gefälschten Kaufvertrages gewonnen hatte.
Meine Bekannte legte dann Berufung über einen Rechtsanwalt aus Wernigerode ein, der aber sagte, die Berufung hätte keinen Erfolg, weil der erstinstanzliche Anwalt aus Braunschweig so massive Fehler gemacht habe, so dass die Berufung vom Oberlandesgericht Hamburg niedergeschmettert wurde.
Im Sommer 2015 erfolgte dann tatsächlich die Rückgabe des Autos abzüglich Nutzungsvorteile, so dass in bar € 7000.-- ausbezahlt worden sind Zug um Zug gegen Rückgabe des Autos.
Der Käufer forderte wieder mehr Geld, obwohl ihm im Urteil des Landgerichts Hamburg ca. € 12300.-- zugesprochen worden sind, forderte er € 15000.-- weil er selbst ja noch Unkosten gehabt hätte.
Ab Sommer 2015 wurden dann auch Telefongespräche und das Übergabe Gespräch im Sommer 2015 heimlich aufgenommen, weil der Käufer ja schon einmal gelogen hatte vor Gericht, und einen Kaufvertrag gefälscht hatte.
So wurden Beweise gesammelt und aufgenommen.
Im Herbst 2015 wurde dann der Rechtsanwalt Thomas B. Des Käufers darüber informiert, dass man Audio Aufnahmen habe, worin auch der Käufer den Prozessbetrug zugegeben hatte, und es solle jetzt mit der Zahlung von € 7000.-- die Sache erledigt sein, weil der Käufer nachweislich Prozessbetrug begangen hatte.
Der Käufer ließ aber nicht locker, und pochte auf die Restzahlung und drohte, das Haus meiner Bekannten versteigern lassen zu wollen, um an das Geld zu kommen. Dazu hatte er sich sogar in das Grundbuch eintragen lassen, und wollte nun die Zwangsversteigerung erwirken.
Auch drohte er mit juristischen Schritten gegen meine Bekannte wegen der Audi Aufnahmen, und im Ende Februar 2016 wurde dann auch meiner Bekannten nachts bei ihrem Haus aufgelauert, und ein maskierter verschaffte sich Zutritt ins Haus, durchsuchte alles, und nahm das Smartphone mit, weil er dort die Audio Aufnahmen vermutete, die sich auch tatsächlich dort abgespeichert befinden hatten. Jedoch gäb es noch mehrere Kopien davon.
Anfang März 2016 schaltete sich dann die Kripo ein, und wertete auch die Audio Aufnahmen aus, und fertigte eine Strafanzeige gegen den Käufer wegen Prozessbetruges.
Jetzt im Juli 2017 kam Bescheid von der Staatsanwaltschaft Hamburg, dass das Verfahren wegen Prozessbetrug gegen den Käufer eingestellt worden ist.
Meine bekannte erhält außerdem noch Rechnungen vom Oberlandesgericht Hamburg wegen der Berufung in Höhe von über €1100.-- wobei sich auch das Oberlandesgericht Hamburg in das Grundbuch meiner Bekannten eingetragen hat.
Aufgrund des Drucks und der angedrohten und schon bereits eingeleiteten Zwangsversteigerung hatte meine Bekannte dem Käufer aus Hamburg die noch geforderten ca. Fast € 10000.-- ausgezahlt, und dafür einen Kredit aufgenommen.
Meine Bekannte und der ehem. Freund haben sich wegen dieser Angelegenheit schon sehr oft gestritten, und die bekannte fordert jetzt das Geld von dem ehem. Freund, weil sie ja gemeinsam das Auto verkauft haben.
Ich muss noch dazu sagen, dass der Freund, der schon einmal beruflich Autos früher verkauft hatte, der bekannten ausdrücklich gesagt hatte, dass egal, was passiert man nie dem Käufer nur einen Kaufvertrag aushändigt, sondern immer auch eine Kopie sich anfertigt.
Diese Regel hatte die bekannte nicht eingehalten, und ist dann an diesen Käufer aus Hamburg geraten, der meine Bekannte und die Justiz Hamburg betrogen, indem er Prozessbetrug gemacht hatte!
Wie sieht ihr den Fall:
Wer hat recht, wer unrecht, und wie sollte man sich jetzt weiter verhalten?
Ich schreibe das nur für meine Bekannte, um auch den beiden Ratschläge geben zu können.
Ist der ehem. Freund verpflichtet, der bekannten den finanziellen Schaden zu ersetzen, den ihr durch den Prozessbetrug des Käufers entstanden ist?







[/B]

Bestmann
14.07.2017, 01:01
Ja so ist das Leben ,Dummheit wird im "besonderem " bestraft .
Es gibt für alles Regeln und Gesetze ,und wer sich nicht daran hält ,ist nicht nur der Dumme ,sondern auch der Zahlmeister!
Handel und Wandel ,im besonderen mit Wahren wie Autos sollten den Profis überlassen werden .
Die schnelle Mark ist sehr selten zu erzielen .
Gruß ...

WikingerWolf
14.07.2017, 07:41
Das die ganze Sache extrem DUMM gelaufen ist zum Nachteil meiner Bekannten, steht außer Zweifel, beantwortet aber nicht meine Frage:

1.) was könnte die bekannte noch machen, bzw. wie könnte ihr noch geholfen werden?
Denn schließlich hat ja nicht nur der Käufer Prozessbetrug begangen, sondern auch der ersteinstantliche Rechtsanwalt aus Braunschweig erhebliche Fehler gemacht, wie der berufungsanwalt aus Wernigerode schriftlich festgestellt hatte.

2.) die beiden, d.h. Meine Bekannte und ihr Freund hatten das Auto gemeinsam verkauft, wobei meine Bekannte das Auto an dem Tag, wo der Hamburger Käufer kam, alleine verkauft hatte, und auch nur eine Ausfertigung des Kaufvertrages geschrieben hatte, welche sie im Original dem Käufer mitgab, ohne sich selbst eine Kopie vom Kaufvertrag zu fertigen, bzw. eine zweite Ausfertigung zu schreiben. Somit existierte ja nur ein Kaufvertrag, welchen nur der Käufer hatte.
Ist der Freund also nun zum Schadenersatz gegenüber der Bekannten verpflichtet?

Deutschmann
14.07.2017, 07:55
Im Grunde sind mündliche Verträge gleichbedeutend mit schriftlichen. Nur das zu beweisen wird im Zweifel schwer sein. Wenn nur deine Bekannte als Verkäufer aufgetreten ist, wird sie wohl keine Ansprüche an ihren Freund geltend machen können. So meine Einschätzung.

marion
14.07.2017, 08:17
Sie möge das als Lehrgeld betrachten. Heimlich gemachte Audioaufnahmen sind als Beweismittel unzulässig, weil schlichtweg illegal erworben. Da wundert es einen schon, dass die Polizei das nicht gesagt hat und überhaupt eine Anzeige geschrieben hat. Das da die Einstellung vom Gericht kommt ist logisch, es gibt ja keine Beweise . Damit ist zu dem Fall alles gesagt, der 1. Anwalt hätte schon auf die minimalen Siegchancen mangels Beweis hinweisen müssen, wenn er Ehre gehabt hätte



1.) was könnte die bekannte noch machen, bzw. wie könnte ihr noch geholfen werden?
Denn schließlich hat ja nicht nur der Käufer Prozessbetrug begangen, sondern auch der ersteinstantliche Rechtsanwalt aus Braunschweig erhebliche Fehler gemacht, wie der berufungsanwalt aus Wernigerode schriftlich festgestellt hatte.

wenn sie noch mehr Geld zum vergeigen hat, könnte sie ja noch den 1. Anwalt wegen Fehlern versuchen zu verklagen.
Sag ihr, sie möge einfach einen Schlussstrisch drunter ziehen und die Lehren daraus ziehen

-jmw-
14.07.2017, 09:01
Wie sieht ihr den Fall:
Kein Raum f.d. Schwachen Dummen?

WikingerWolf
14.07.2017, 09:23
Na gut, und wäre der Freund moralisch verpflichtet, den Schaden gutzumachen?

Immerhin wurde laut meinen Informationen das Auto mit €700,-- Gewinn nach Abzug aller Unkosten verkauft, was sich beide geteilt haben, also €35o,-- für jeden.

Der Freund hatte aber vorher der Bekannten gesagt, immer grundsätzlich 2 Ausfertigungen des Kaufvertrages auszufüllen, und dieses hatte die bekannte leider nicht beherzigt, was ja erst den Prozessbetrug auslösen konnte.

-jmw-
14.07.2017, 09:25
Der Freund hatte, soweit ich das sehen kann, mit dem Unglück praktisch nichts zu tun und ist also nicht zu Ausgleich verpflichtet.

Deutschmann
14.07.2017, 09:39
Wie es marion geschrieben hat: das Thema abhaken.

In der Regel wird das auch kein Rechtsschutz mehr übernehmen, sondern sie wird das aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Bolle
14.07.2017, 09:40
Wie es marion geschrieben hat: das Thema abhaken.

In der Regel wird das auch kein Rechtsschutz mehr übernehmen, sondern sie wird das aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Genau, unter Lebenserfahrung verbuchen und abhaken!

Gehirnnutzer
14.07.2017, 11:25
Na gut, und wäre der Freund moralisch verpflichtet, den Schaden gutzumachen?

Immerhin wurde laut meinen Informationen das Auto mit €700,-- Gewinn nach Abzug aller Unkosten verkauft, was sich beide geteilt haben, also €35o,-- für jeden.

Der Freund hatte aber vorher der Bekannten gesagt, immer grundsätzlich 2 Ausfertigungen des Kaufvertrages auszufüllen, und dieses hatte die bekannte leider nicht beherzigt, was ja erst den Prozessbetrug auslösen konnte.

WinkingerWolf, die Drohung mit der Zwangsversteigerung ist heiße Luft. Jede Eintragung im Grundbuch bedarf der Bewilligung durch den Rechteinhaber.

marion
14.07.2017, 12:08
WinkingerWolf, die Drohung mit der Zwangsversteigerung ist heiße Luft. Jede Eintragung im Grundbuch bedarf der Bewilligung durch den Rechteinhaber.

der Gegner hat den Prozess gewonnen und kann sich damit einen Titel holen und den GV in die Spur schicken, aber wegen so einen kleinen Betrag wird wohl niemand was ins Grundbuch schreiben und dann zwangsversteigern , da gibts auch so was wie Verhältnismässigkeit

Gehirnnutzer
14.07.2017, 15:30
der Gegner hat den Prozess gewonnen und kann sich damit einen Titel holen und den GV in die Spur schicken, aber wegen so einen kleinen Betrag wird wohl niemand was ins Grundbuch schreiben und dann zwangsversteigern , da gibts auch so was wie Verhältnismässigkeit

marion, nur zur deiner Info, ein Gläubiger mit Titel kann gegen Immobilien des Schuldners vollstrecken lassen, er kann aber seinen Titel nicht ins Grundbuch eintragen. Mit seinem Titel muss er zum zuständigen Vollstreckungsgericht und die Vollstreckung beantragen. Beschließt das Gericht die Anordnung der Vollstreckung, dann wird diese auf Anweisung des Gerichtes in Abteilung II des Grundbuches eingetragen und dem Gläubiger und dem Schuldner mitgeteilt. Ist das Verfahren eröffnet gibt es noch genug Möglichkeiten dagegen vorzugehen (§§30a ff. ZVG (https://www.gesetze-im-internet.de/zvg/index.html#BJNR000970897BJNE022601308)).
Der Gläubiger kann zwar eine Grundschuld als Sicherheit für sein Forderung einfordern, da gilt aber wieder die Bewilligung.

So einfach und schnell ist Zwangsversteigern nicht. Ums Zahlen selber wird aber WikingerWolfs Bekannte wohl nicht herumkommen.

marion
14.07.2017, 16:41
marion, nur zur deiner Info, ein Gläubiger mit Titel kann gegen Immobilien des Schuldners vollstrecken lassen, er kann aber seinen Titel nicht ins Grundbuch eintragen. Mit seinem Titel muss er zum zuständigen Vollstreckungsgericht und die Vollstreckung beantragen.

das ist mir schon klar, dass es über das Vollstreckungsgericht geht und nicht jeder da irgendwas reinschreiben kann , wenn es denn dann wirklich zur Zwangsversteigerung kommen sollte, sollte der Delinquent mal fragen, ob er denn die Zustimmung der jeweiligen Besatzungsmacht der ExBesatzungszone sehen kann :) wobei wir beim nächsten Thema wären ;) denn ohne deren Zustimmung geht das nicht und damit nichtig, wurde auch nach 90 so verankert, weiß nur fast niemand :(

Neu
14.07.2017, 17:50
Suche dir jemanden bei der Kriminalpolizei, bei dem du einen Strafantrag stellst. Der lädt ihn ein zum Verhör. Und macht ihm klar, dass, wenn er den Schaden begleicht, die Anzeige wegen Betrugs nicht weitergeleitet wird. Wenn der Fall tatsächlich im Jahre 2025 verhandelt wird, (keine Zivilsache, sondern eine Strafsache), trittst du als Nebenkläger auf.

marion
14.07.2017, 18:30
Suche dir jemanden bei der Kriminalpolizei, bei dem du einen Strafantrag stellst. Der lädt ihn ein zum Verhör. Und macht ihm klar, dass, wenn er den Schaden begleicht, die Anzeige wegen Betrugs nicht weitergeleitet wird. Wenn der Fall tatsächlich im Jahre 2025 verhandelt wird, (keine Zivilsache, sondern eine Strafsache), trittst du als Nebenkläger auf.

du hast wohl die 1. Seite nicht gelesen :) hier sind alle Messen(Urteile) längst gelesen :prost:

Neu
14.07.2017, 18:47
du hast wohl die 1. Seite nicht gelesen :) hier sind alle Messen(Urteile) längst gelesen :prost:

Nöö. Das war Zivilrecht. Das geht eh nicht.

marion
14.07.2017, 18:53
Nöö. Das war Zivilrecht. Das geht eh nicht.

wo nimmst du jetzt die Beweise für ein Strafverfahren her?

Neu
14.07.2017, 19:04
wo nimmst du jetzt die Beweise für ein Strafverfahren her?

Das muss die Staatsanwaltschaft besorgen. Eine ganz andere Ausgangslage.

WikingerWolf
15.07.2017, 13:08
der 1. Anwalt hätte schon auf die minimalen Siegchancen mangels Beweis hinweisen müssen, wenn er Ehre gehabt hätte




wenn sie noch mehr Geld zum vergeigen hat, könnte sie ja noch den 1. Anwalt wegen Fehlern versuchen zu verklagen.
Sag ihr, sie möge einfach einen Schlussstrisch drunter ziehen und die Lehren daraus ziehen

Nicht ganz richtig:

Der erste Anwalt aus Braunschweig hatte laut Einschätzung des -zweiten- Rechtsanwalts aus Wernigerode folgende Fehler gemacht:
59841

59842

59843



WinkingerWolf, die Drohung mit der Zwangsversteigerung ist heiße Luft. Jede Eintragung im Grundbuch bedarf der Bewilligung durch den Rechteinhaber.

Diese Eintragung ins Grundbuch ist aber 2015 tatsächlich passiert.


der Gegner hat den Prozess gewonnen und kann sich damit einen Titel holen und den GV in die Spur schicken, aber wegen so einen kleinen Betrag wird wohl niemand was ins Grundbuch schreiben und dann zwangsversteigern , da gibts auch so was wie Verhältnismässigkeit

Auch das Oberlandesgericht Hamburg hatte sich wegen des Betrages von ca. €1100.-- in das Grundbüch eingetragen.


Das muss die Staatsanwaltschaft besorgen. Eine ganz andere Ausgangslage.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte ja das Verfahren trotz beweisen
(Die Audio Aufnahmen, und weiterer Zeugenaussagen)
Eingestellt.

Gehirnnutzer
15.07.2017, 14:06
Diese Eintragung ins Grundbuch ist aber 2015 tatsächlich passiert.


Sorry, für alle Eintragungen außer die bei der Anordnung der Zwangsversteigerung (§ 869 ZPO, §19 Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung) gilt § 19 GBO.

Was möglich ist, ein Gläubiger kann beim Grundbuchamt zur Absicherung seiner Forderung aus einem vollstreckbaren Titel beim Grundbuch eine Eintragung beantragen, die Bedarf aber auch der Eintragungsbewilligung.

marion
15.07.2017, 14:10
wenn die Bekannte noch Zeit, Nerven und Geld hat , kann sie damit im weiteren Verlauf der nächsten Jahre von erstgenannten noch jede Menge versenken. Du berichtest hier dann mal alle halbe Jahre , wie der Sachstand ist. Wie war doch der Betrag der Anfangs mehr zur Debatte stand? 1000€ ? Wieviel hat sie jetzt schon mehr als die 1000 bezahlt?? Mit dem 1000er wegen der nichtausgefertigten Vertragskopie für ihre Akten, hätte sie als Lehrgeld grad mal 300€s bezahlt, da ja der Gewinn 700€ war. Jetzt hat sie das sicher schon das 10fache gekostet, auch wenn ihr Rechtsempfinden sich dagegen sträubt, sollte Mann oder Frau dann mal wieder den Verstand einschalten ;) da hülft auch immer gern das Bismarckkreuz auf einem Blatt Papier ;)

Hay
15.07.2017, 14:34
Hallo,

Ich möchte hier einfach einmal einen authentischen Fall schildern, der einem befreundeten paar passiert ist, und mir Meinungen von Usern dazu durchlesen.

Die unten geschriebene Geschichte hat sich tatsächlich so angespielt....

meine Bekannte hatte zusammen mit deren Freund Autos verkauft.
Das war 2012, als die bekannte einen VW Passat mit zurückgedrehten Kilometern an einen Käufer aus Hamburg verkauft hatte.
Meine Bekannte wusste nichts von den zurückgedrehten Kilometern, und war gleich sofort bereits, den VW Passat zurück zu nehmen, und den vollen Kaufpreis zu erstatten.
Der Käufer aus Hamburg wollte aber mehr Geld, so dass die rückabwicklung nicht zustande kam, weil sich die bekannte nicht erpressen lassen wollte.
Der Käufer beauftragte dann später einen Rechtsanwalt Michael B. Aus Hamburg, und reichte Klage vor dem Landgericht Hamburg ein.
Das Dumme an der tatsächlich stattgefundenen Geschichte ist nur, dass die bekannte nur einen Kaufvertrag ausgefüllt, und selbst keine Kopie des Kaufvertrages hatte.
Der Käufer aus Hamburg fälschte den Kaufpreis, und trug einen ca. Fast € 1000 höheren Kaufpreis in den Kaufvertrag ein, und klagte dann auf rückabwicklung bzw. Schadenersatz.
Die bekannte nahm sich einen Rechtsanwalt aus Braunschweig, der aber Fehler gemacht hatte, so dass die Verhandlung in Hamburg im Sommer 2014 verloren ging, und der Käufer aufgrund seines gefälschten Kaufvertrages gewonnen hatte.
Meine Bekannte legte dann Berufung über einen Rechtsanwalt aus Wernigerode ein, der aber sagte, die Berufung hätte keinen Erfolg, weil der erstinstanzliche Anwalt aus Braunschweig so massive Fehler gemacht habe, so dass die Berufung vom Oberlandesgericht Hamburg niedergeschmettert wurde.
Im Sommer 2015 erfolgte dann tatsächlich die Rückgabe des Autos abzüglich Nutzungsvorteile, so dass in bar € 7000.-- ausbezahlt worden sind Zug um Zug gegen Rückgabe des Autos.
Der Käufer forderte wieder mehr Geld, obwohl ihm im Urteil des Landgerichts Hamburg ca. € 12300.-- zugesprochen worden sind, forderte er € 15000.-- weil er selbst ja noch Unkosten gehabt hätte.
Ab Sommer 2015 wurden dann auch Telefongespräche und das Übergabe Gespräch im Sommer 2015 heimlich aufgenommen, weil der Käufer ja schon einmal gelogen hatte vor Gericht, und einen Kaufvertrag gefälscht hatte.
So wurden Beweise gesammelt und aufgenommen.
Im Herbst 2015 wurde dann der Rechtsanwalt Thomas B. Des Käufers darüber informiert, dass man Audio Aufnahmen habe, worin auch der Käufer den Prozessbetrug zugegeben hatte, und es solle jetzt mit der Zahlung von € 7000.-- die Sache erledigt sein, weil der Käufer nachweislich Prozessbetrug begangen hatte.
Der Käufer ließ aber nicht locker, und pochte auf die Restzahlung und drohte, das Haus meiner Bekannten versteigern lassen zu wollen, um an das Geld zu kommen. Dazu hatte er sich sogar in das Grundbuch eintragen lassen, und wollte nun die Zwangsversteigerung erwirken.
Auch drohte er mit juristischen Schritten gegen meine Bekannte wegen der Audi Aufnahmen, und im Ende Februar 2016 wurde dann auch meiner Bekannten nachts bei ihrem Haus aufgelauert, und ein maskierter verschaffte sich Zutritt ins Haus, durchsuchte alles, und nahm das Smartphone mit, weil er dort die Audio Aufnahmen vermutete, die sich auch tatsächlich dort abgespeichert befinden hatten. Jedoch gäb es noch mehrere Kopien davon.
Anfang März 2016 schaltete sich dann die Kripo ein, und wertete auch die Audio Aufnahmen aus, und fertigte eine Strafanzeige gegen den Käufer wegen Prozessbetruges.
Jetzt im Juli 2017 kam Bescheid von der Staatsanwaltschaft Hamburg, dass das Verfahren wegen Prozessbetrug gegen den Käufer eingestellt worden ist.
Meine bekannte erhält außerdem noch Rechnungen vom Oberlandesgericht Hamburg wegen der Berufung in Höhe von über €1100.-- wobei sich auch das Oberlandesgericht Hamburg in das Grundbuch meiner Bekannten eingetragen hat.
Aufgrund des Drucks und der angedrohten und schon bereits eingeleiteten Zwangsversteigerung hatte meine Bekannte dem Käufer aus Hamburg die noch geforderten ca. Fast € 10000.-- ausgezahlt, und dafür einen Kredit aufgenommen.
Meine Bekannte und der ehem. Freund haben sich wegen dieser Angelegenheit schon sehr oft gestritten, und die bekannte fordert jetzt das Geld von dem ehem. Freund, weil sie ja gemeinsam das Auto verkauft haben.
Ich muss noch dazu sagen, dass der Freund, der schon einmal beruflich Autos früher verkauft hatte, der bekannten ausdrücklich gesagt hatte, dass egal, was passiert man nie dem Käufer nur einen Kaufvertrag aushändigt, sondern immer auch eine Kopie sich anfertigt.
Diese Regel hatte die bekannte nicht eingehalten, und ist dann an diesen Käufer aus Hamburg geraten, der meine Bekannte und die Justiz Hamburg betrogen, indem er Prozessbetrug gemacht hatte!
Wie sieht ihr den Fall:
Wer hat recht, wer unrecht, und wie sollte man sich jetzt weiter verhalten?
Ich schreibe das nur für meine Bekannte, um auch den beiden Ratschläge geben zu können.
Ist der ehem. Freund verpflichtet, der bekannten den finanziellen Schaden zu ersetzen, den ihr durch den Prozessbetrug des Käufers entstanden ist?







[/B]

Ich muss schon sagen, dass ich bislang solche Geschichten mit immer neuen Wendungen und vor allem Lücken, in die stattdessen Wertungen einfließen, die immer länger und unglaublicher werden, mir bislang nur von Orientalen geläufig sind, vornehmlich Indern und anderen Ethnien und Volksgruppen, in denen Tepppiche mitunter auch ganz, ganz tief fliegen.

marion
15.07.2017, 14:55
Ich muss schon sagen, dass ich bislang solche Geschichten mit immer neuen Wendungen und vor allem Lücken, in die stattdessen Wertungen einfließen, die immer länger und unglaublicher werden, mir bislang nur von Orientalen geläufig sind, vornehmlich Indern und anderen Ethnien und Volksgruppen, in denen Tepppiche mitunter auch ganz, ganz tief fliegen.

die Orientalen regeln sowas aber nicht in zig Jahren über zig Instanzen, sondern auf dem kurzen Dienstweg so oder so ;) deshalb halten die auch nix von unserem mehrstufigen System, wo sich Verfahren u. U. über JAHRZEHNTE hinziehen können

Hay
15.07.2017, 15:26
die Orientalen regeln sowas aber nicht in zig Jahren über zig Instanzen, sondern auf dem kurzen Dienstweg so oder so ;) deshalb halten die auch nix von unserem mehrstufigen System, wo sich Verfahren u. U. über JAHRZEHNTE hinziehen können


Nein, aber wenn sie dann eine Geschichte erzählen, kann die schon sehr, sehr ähnlich klingen. Der Zuhörer verliert dann mitunter den Faden oder rätselt über die Lücken in der Geschichte oder darüber, dass Mutmaßungen Fakten ersetzen bzw. die sogenannten Fakten in der Erzählung irgendwie unlogisch zusammengefügt wurden. Kurz: Man kann sich dann so recht keinen Reim darauf machen, was einen angesichts der Längen bzw. Überlängen dieser Geschichten schon in eine depressive Resignation versetzen kann.

Hier hat sich Gehirnnutzer mit einer solchen Lücke bzw. Unlogik in der Geschichte befaßt:








Diese Eintragung ins Grundbuch ist aber 2015 tatsächlich passiert.
Sorry, für alle Eintragungen außer die bei der Anordnung der Zwangsversteigerung (§ 869 ZPO, §19 Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung) gilt § 19 GBO.

Was möglich ist, ein Gläubiger kann beim Grundbuchamt zur Absicherung seiner Forderung aus einem vollstreckbaren Titel beim Grundbuch eine Eintragung beantragen, die Bedarf aber auch der Eintragungsbewilligung.

Die ganze Geschichte glänzt von Satz zu Satz durch lauter Ungenauigkeiten und Unglaublichkeiten.

Antisozialist
15.07.2017, 17:53
Hallo,

Ich möchte hier einfach einmal einen authentischen Fall schildern, der einem befreundeten paar passiert ist, und mir Meinungen von Usern dazu durchlesen.

Die unten geschriebene Geschichte hat sich tatsächlich so angespielt....

meine Bekannte hatte zusammen mit deren Freund Autos verkauft.
Das war 2012, als die bekannte einen VW Passat mit zurückgedrehten Kilometern an einen Käufer aus Hamburg verkauft hatte.
Meine Bekannte wusste nichts von den zurückgedrehten Kilometern, und war gleich sofort bereits, den VW Passat zurück zu nehmen, und den vollen Kaufpreis zu erstatten.
Der Käufer aus Hamburg wollte aber mehr Geld, so dass die rückabwicklung nicht zustande kam, weil sich die bekannte nicht erpressen lassen wollte.
Der Käufer beauftragte dann später einen Rechtsanwalt Michael B. Aus Hamburg, und reichte Klage vor dem Landgericht Hamburg ein.
Das Dumme an der tatsächlich stattgefundenen Geschichte ist nur, dass die bekannte nur einen Kaufvertrag ausgefüllt, und selbst keine Kopie des Kaufvertrages hatte.
Der Käufer aus Hamburg fälschte den Kaufpreis, und trug einen ca. Fast € 1000 höheren Kaufpreis in den Kaufvertrag ein, und klagte dann auf rückabwicklung bzw. Schadenersatz.
Die bekannte nahm sich einen Rechtsanwalt aus Braunschweig, der aber Fehler gemacht hatte, so dass die Verhandlung in Hamburg im Sommer 2014 verloren ging, und der Käufer aufgrund seines gefälschten Kaufvertrages gewonnen hatte.
Meine Bekannte legte dann Berufung über einen Rechtsanwalt aus Wernigerode ein, der aber sagte, die Berufung hätte keinen Erfolg, weil der erstinstanzliche Anwalt aus Braunschweig so massive Fehler gemacht habe, so dass die Berufung vom Oberlandesgericht Hamburg niedergeschmettert wurde.
Im Sommer 2015 erfolgte dann tatsächlich die Rückgabe des Autos abzüglich Nutzungsvorteile, so dass in bar € 7000.-- ausbezahlt worden sind Zug um Zug gegen Rückgabe des Autos.
Der Käufer forderte wieder mehr Geld, obwohl ihm im Urteil des Landgerichts Hamburg ca. € 12300.-- zugesprochen worden sind, forderte er € 15000.-- weil er selbst ja noch Unkosten gehabt hätte.
Ab Sommer 2015 wurden dann auch Telefongespräche und das Übergabe Gespräch im Sommer 2015 heimlich aufgenommen, weil der Käufer ja schon einmal gelogen hatte vor Gericht, und einen Kaufvertrag gefälscht hatte.
So wurden Beweise gesammelt und aufgenommen.
Im Herbst 2015 wurde dann der Rechtsanwalt Thomas B. Des Käufers darüber informiert, dass man Audio Aufnahmen habe, worin auch der Käufer den Prozessbetrug zugegeben hatte, und es solle jetzt mit der Zahlung von € 7000.-- die Sache erledigt sein, weil der Käufer nachweislich Prozessbetrug begangen hatte.
Der Käufer ließ aber nicht locker, und pochte auf die Restzahlung und drohte, das Haus meiner Bekannten versteigern lassen zu wollen, um an das Geld zu kommen. Dazu hatte er sich sogar in das Grundbuch eintragen lassen, und wollte nun die Zwangsversteigerung erwirken.
Auch drohte er mit juristischen Schritten gegen meine Bekannte wegen der Audi Aufnahmen, und im Ende Februar 2016 wurde dann auch meiner Bekannten nachts bei ihrem Haus aufgelauert, und ein maskierter verschaffte sich Zutritt ins Haus, durchsuchte alles, und nahm das Smartphone mit, weil er dort die Audio Aufnahmen vermutete, die sich auch tatsächlich dort abgespeichert befinden hatten. Jedoch gäb es noch mehrere Kopien davon.
Anfang März 2016 schaltete sich dann die Kripo ein, und wertete auch die Audio Aufnahmen aus, und fertigte eine Strafanzeige gegen den Käufer wegen Prozessbetruges.
Jetzt im Juli 2017 kam Bescheid von der Staatsanwaltschaft Hamburg, dass das Verfahren wegen Prozessbetrug gegen den Käufer eingestellt worden ist.
Meine bekannte erhält außerdem noch Rechnungen vom Oberlandesgericht Hamburg wegen der Berufung in Höhe von über €1100.-- wobei sich auch das Oberlandesgericht Hamburg in das Grundbuch meiner Bekannten eingetragen hat.
Aufgrund des Drucks und der angedrohten und schon bereits eingeleiteten Zwangsversteigerung hatte meine Bekannte dem Käufer aus Hamburg die noch geforderten ca. Fast € 10000.-- ausgezahlt, und dafür einen Kredit aufgenommen.
Meine Bekannte und der ehem. Freund haben sich wegen dieser Angelegenheit schon sehr oft gestritten, und die bekannte fordert jetzt das Geld von dem ehem. Freund, weil sie ja gemeinsam das Auto verkauft haben.
Ich muss noch dazu sagen, dass der Freund, der schon einmal beruflich Autos früher verkauft hatte, der bekannten ausdrücklich gesagt hatte, dass egal, was passiert man nie dem Käufer nur einen Kaufvertrag aushändigt, sondern immer auch eine Kopie sich anfertigt.
Diese Regel hatte die bekannte nicht eingehalten, und ist dann an diesen Käufer aus Hamburg geraten, der meine Bekannte und die Justiz Hamburg betrogen, indem er Prozessbetrug gemacht hatte!
Wie sieht ihr den Fall:
Wer hat recht, wer unrecht, und wie sollte man sich jetzt weiter verhalten?
Ich schreibe das nur für meine Bekannte, um auch den beiden Ratschläge geben zu können.
Ist der ehem. Freund verpflichtet, der bekannten den finanziellen Schaden zu ersetzen, den ihr durch den Prozessbetrug des Käufers entstanden ist?







[/B]

Tut mir leid, aber die Justiz kann sich nicht mit Bagatellen herumschlagen. Es muss ehemaligen Telefonistinnen und Köchen aus Ausschwitz der Prozess gemacht werden, bevor diese im Pflegeheim versterben. Ebenso chronischen HC-Leugnern, die die nationale Sicherheit gefährden.

WikingerWolf
15.07.2017, 20:37
Nein, aber wenn sie dann eine Geschichte erzählen, kann die schon sehr, sehr ähnlich klingen. Der Zuhörer verliert dann mitunter den Faden oder rätselt über die Lücken in der Geschichte oder darüber, dass Mutmaßungen Fakten ersetzen bzw. die sogenannten Fakten in der Erzählung irgendwie unlogisch zusammengefügt wurden. Kurz: Man kann sich dann so recht keinen Reim darauf machen, was einen angesichts der Längen bzw. Überlängen dieser Geschichten schon in eine depressive Resignation versetzen kann.

Hier hat sich Gehirnnutzer mit einer solchen Lücke bzw. Unlogik in der Geschichte befaßt:



Die ganze Geschichte glänzt von Satz zu Satz durch lauter Ungenauigkeiten und Unglaublichkeiten.

Gut, was die Ungenauigkeiten und Länge des sachvortrages anbetrifft gebe ich meine Zustimmung,
Zumal ich auch kein Rechtsanwalt bin, um es juristisch genau so zu beschreiben um auf den eigentlich wesentlicheren Punkt zu kommen.

Die Unglaublichkeit:
Ja, deswegen habe ich ja das dreiseitige geschwärzte schreiben des Rechtsanwalts aus Wernigerode mit hochgeladen,
Damit Beweise für die Geschichte da sind.

Bezüglich der Länge der Geschichte, auch hier gebe ich recht.
Daher nochmals die Geschichte in Kurzform:

meine Bekannte und ihr Freund haben 2012 zusammen ein Auto 🚗 verkauft.
Der Kaufvertrag lief auf den Namen der Bekannten, jedoch wurde nur eine Ausfertigung geschrieben, die der Käufer hatte.
Der hatte dann Prozessbetrug begangen, indem er diesen einen Kaufvertrag gefälscht hatte, und eine höhere kaufpreissumme eingetragen hatte.
Der Käufer hatte dann meine Bekannte vor Gericht verklagt, und sich dadurch Geld ergaunert.
Ist der Freund der Bekannten dafür verantwortlich?

WikingerWolf
15.07.2017, 20:53
Tut mir leid, aber die Justiz kann sich nicht mit Bagatellen herumschlagen. Es muss ehemaligen Telefonistinnen und Köchen aus Ausschwitz der Prozess gemacht werden, bevor diese im Pflegeheim versterben. Ebenso chronischen HC-Leugnern, die die nationale Sicherheit gefährden.

Die haben ja wenigstens noch gelebt, auch wenn deren "Verbrechen" schon weit über 50 Jahre zeitlich zurück gelegen haben, und somit eigentlich sowie schon verjährt wären.

Richtig lächerlich wird die deutsche Justiz, wenn die im Jahre 1987 einen Fall von 1941 neu aufrollen und verhandeln, wo ein Pole in Bremen wegen Brandstiftung 1942 hingerichtet wurde.

Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Walerian_Wróbel

Deutschmann
15.07.2017, 21:02
Gut, was die Ungenauigkeiten und Länge des sachvortrages anbetrifft gebe ich meine Zustimmung,
Zumal ich auch kein Rechtsanwalt bin, um es juristisch genau so zu beschreiben um auf den eigentlich wesentlicheren Punkt zu kommen.

Die Unglaublichkeit:
Ja, deswegen habe ich ja das dreiseitige geschwärzte schreiben des Rechtsanwalts aus Wernigerode mit hochgeladen,
Damit Beweise für die Geschichte da sind.

Bezüglich der Länge der Geschichte, auch hier gebe ich recht.
Daher nochmals die Geschichte in Kurzform:

meine Bekannte und ihr Freund haben 2012 zusammen ein Auto 🚗 verkauft.
Der Kaufvertrag lief auf den Namen der Bekannten, jedoch wurde nur eine Ausfertigung geschrieben, die der Käufer hatte.
Der hatte dann Prozessbetrug begangen, indem er diesen einen Kaufvertrag gefälscht hatte, und eine höhere kaufpreissumme eingetragen hatte.
Der Käufer hatte dann meine Bekannte vor Gericht verklagt, und sich dadurch Geld ergaunert.
Ist der Freund der Bekannten dafür verantwortlich?




Und auch in aller Kürze: nicht deine Bekannte und ihr Freund haben ein Auto verkauft, sondern deine Bekannte hat ein Auto verkauft (rot markiert). Es ist nix zu holen. Der Zug ist ab.