PDA

Vollständige Version anzeigen : "Reichsbürger"-Pass = Polente vor der Tür?



FaustDick
01.07.2017, 08:44
Bisher hatte ich mit der Reichsbürgerbewegung nichts am Hut, aber mittlerweile widert mich dieser Staat dermaßen an, dass ich schon rein aus kindischem Trotz so ein Ausweisdokument wie den Reichs-Personenausweis gerne besitzen würde.

Ein Bekannter von mir hat mir berichtet, dass er nach dem er den Reichs-Personenausweis beantragt hat promt die Polizei vor der Tür hatte, die ihn zum Verhör auf's Revier geschleift hat.

Muss man wirklich damit rechnen wenn man das Ding beantragt? Hat da jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Gehirnnutzer
01.07.2017, 09:19
Sorry, ich würde an deiner Stelle vorsichtig sein. Diese netten Reichsdokumente erfüllen je nach Sachlage diverse Straftatbestände. Einer davon ist § 267 StGB (https://dejure.org/gesetze/StGB/267.html), Urkundenfälschung.

Was viele nicht wissen, mit dem Paragraphen wird nicht nur die Fälschung selber bestraft, auch der Gebrauch von gefälschten Urkunden wird bestraft (........ eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.)

Der Fangstrick ist der Absatz 2, denn der Versuch ist auch strafbar. Theoretisch kann man schon den Erwerb oder den Besitz eines Reichsbürger-Pass als Versuch werten. Jedoch ist die momentane Rechtsprechung so, dass der bloße Besitz nicht als strafbar angesehen wird, der Erwerb, wenn er entgeltlich erfolgt, nach anderen Straftatbeständen geahndet werden kann.

Tja und wie man hier sieht

http://www.maz-online.de/Lokales/Oberhavel/Plumper-Reichsbuerger-Ausweis-keine-Straftat

kann man Glück haben, wenn man an einen Diletanten gerät.

Para ou rien
01.07.2017, 09:21
Ein Bekannter von mir hat mir berichtet, dass er nach dem er den Reichs-Personenausweis beantragt hat promt die Polizei vor der Tür hatte, die ihn zum Verhör auf's Revier geschleift hat.

Ganz bestimmt. :D

Ihr und eure "Bekannten" immer.

Murmillo
01.07.2017, 09:25
...
Muss man wirklich damit rechnen wenn man das Ding beantragt? ...

Ich habe damit zwar keine Erfahrungen, aber es gibt dazu schon ein Urteil des OLG Stuttgart, Az. 4 Ws 98/06, was dies alles von jeglicher Strafbewehrung freispricht: https://openjur.de/u/197269.html

2. Nach § 132 2. Altern. StGB macht sich nicht schuldig, wer im Namen des "Deutschen Reiches" Personalausweise oder Führerscheine herstellt, die in keiner Weise den Anschein amtlicher Dokumente erwecken.


Wenn also die Herstellung solcher Sachen schon nicht strafbewehrt ist, kann die Beantragung und der Besitz auch nicht strafbewehrt sein, weil es da ja, anders als bei z.B. Schusswaffen, keine staatliche Reglementierung gibt.
Ich würde also gegen die besagten Polizeibeamten Strafanzeige stellen.

Murmillo
01.07.2017, 09:27
Sorry, ich würde an deiner Stelle vorsichtig sein. Diese netten Reichsdokumente erfüllen je nach Sachlage diverse Straftatbestände. Einer davon ist § 267 StGB (https://dejure.org/gesetze/StGB/267.html), Urkundenfälschung.

Was viele nicht wissen, mit dem Paragraphen wird nicht nur die Fälschung selber bestraft, auch der Gebrauch von gefälschten Urkunden wird bestraft (........ eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.)

Der Fangstrick ist der Absatz 2, denn der Versuch ist auch strafbar. Theoretisch kann man schon den Erwerb oder den Besitz eines Reichsbürger-Pass als Versuch werten. Jedoch ist die momentane Rechtsprechung so, dass der bloße Besitz nicht als strafbar angesehen wird, der Erwerb, wenn er entgeltlich erfolgt, nach anderen Straftatbeständen geahndet werden kann.

Tja und wie man hier sieht

http://www.maz-online.de/Lokales/Oberhavel/Plumper-Reichsbuerger-Ausweis-keine-Straftat

kann man Glück haben, wenn man an einen Diletanten gerät.



Lies dir mal hier das Urteil des OLG Stuttgart durch:https://openjur.de/u/197269.html
Nix mit Urkundenfälschung !

Murmillo
01.07.2017, 09:40
Sorry, ich würde an deiner Stelle vorsichtig sein. Diese netten Reichsdokumente erfüllen je nach Sachlage diverse Straftatbestände. Einer davon ist § 267 StGB (https://dejure.org/gesetze/StGB/267.html), Urkundenfälschung.
...

Auch wenn ich nicht zur Reichsbürgerbewegung gehöre, erläutere mir doch mal die folgenden Fakten:
Nach 2 BvF 1/73 (BVerfG-Urteil) ist das Deutche Reich nach wie vor ein Völkerrechtssubjekt, aber nicht handlungsfähig. Diese Wertung des BVerfGH dürfte ja allgemein bekannt sein, nochmal: dass das Deutsche Reich als Völkerrechtssubjekt nach wie vor existiert, aber mangels staatlicher Strukturen momentan handlungsunfähig ist.
Und dann gibt es da noch die UN Resolution A/56/83 v. 12. Dez. 2001, hier nachzulesen:
http://www.jura.uni-muenchen.de/studium/studiengaenge/recht-nebenfach/ma-dipl-nebenfach/ilc_rules_de.pdf
Ich zitiere aus der Resolution:

Artikel 9
Verhalten im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der
staatlichen Stellen

Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder Personengruppe im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausübt und die Umstände die Ausübung dieser Befugnisse erfordern.

Inwiefern sollen also jegliche, auch hoheitliche Handlingen von Personen und Personengruppen im Namen des handlungsunfähigen Deutschen Reiches strafbewehrt sein, wo doch genau die Voraussetzungen, die in der UN-Resolution genannt werden, hier gegeben sind ?

Gehirnnutzer
01.07.2017, 09:54
Lies dir mal hier das Urteil des OLG Stuttgart durch:https://openjur.de/u/197269.html
Nix mit Urkundenfälschung !

Murmillo, lies dir mal auch den Link zu dem Artikel in meinem Posting durch, da steht es anders. Du solltest mal auf die Abkürzung OLG schauen Oberlandesgericht, eine Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es handelt sich nicht um den Bundesgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht.
Die Urteile des OLG sind keine Grundsatzentscheidungen, sondern gelten für den behandelten Fall. Man kann zwar in anderen Fällen auf das Urteil verweisen oder es auch als Revisionsbegründung nutzen, aber ob ein Richter in einem anderen Fall der Entscheidung folgt oder nicht, liegt in seinem Ermessen.

Vereinfacht gesagt, das Urteil sagt, in dem behandelten Fall handelte es sich nicht Urkundenfälschung, dass kann in anderen Fällen genauso sein, muss aber nicht.

Das wird dich das Urteil in dem von mir verlinkten Artikel auch belegt.

Gehirnnutzer
01.07.2017, 10:07
Auch wenn ich nicht zur Reichsbürgerbewegung gehöre, erläutere mir doch mal die folgenden Fakten:
Nach 2 BvF 1/73 (BVerfG-Urteil) ist das Deutche Reich nach wie vor ein Völkerrechtssubjekt, aber nicht handlungsfähig. Diese Wertung des BVerfGH dürfte ja allgemein bekannt sein, nochmal: dass das Deutsche Reich als Völkerrechtssubjekt nach wie vor existiert, aber mangels staatlicher Strukturen momentan handlungsunfähig ist.
Und dann gibt es da noch die UN Resolution A/56/83 v. 12. Dez. 2001, hier nachzulesen:
http://www.jura.uni-muenchen.de/studium/studiengaenge/recht-nebenfach/ma-dipl-nebenfach/ilc_rules_de.pdf
Ich zitiere aus der Resolution:

Inwiefern sollen also jegliche, auch hoheitliche Handlingen von Personen und Personengruppen im Namen des handlungsunfähigen Deutschen Reiches strafbewehrt sein, wo doch genau die Voraussetzungen, die in der UN-Resolution genannt werden, hier gegeben sind ?

Murmillo, musst du dich so diletantisch auf das Urteil zum Grundlagenvertrag beziehen, insbesondere, wenn jeder das Urteil (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html) im Internet nachlesen kann. Du solltest nicht nur diesen Teil lesen:


1. Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deuthttp://www.servat.unibe.ch/dfr/end.gifhttp://www.servat.unibe.ch/dfr/start.gifsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277 (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv002266.html#277)]; 3, 288 [319 f. (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv003288.html#319)]; 5, 85 [126 (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv005085.html#126)]; 6, 309 [336, 363 (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv006309.html#336)]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266 [277 (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv002266.html#277)]). Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367 (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv001351.html#362)]).

sondern auch ein Stück weiter lesen


Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.

Das mit der Teilidentität hat sich 1990 erledigt. Ergo Bundesrepublik Deutschland = Deutsche Reich und vollkommen handlungsfähig.

Liberalist
01.07.2017, 10:15
Das mit der Teilidentität hat sich 1990 erledigt. Ergo Bundesrepublik Deutschland = Deutsche Reich und vollkommen handlungsfähig.

Identisch mit dem deutschen Reich? Da hast du wohl noch ein Stück Land vergessen.

Aber erkläre mir mal bitte wie man darauf kommt handlungsfähig zu sein, nur weil zwecks räumlicher Ausdehnung das Gebiet der BRD identisch bzw. mehr teilidentisch mit dem des DR ist.

Gehirnnutzer
01.07.2017, 10:45
Identisch mit dem deutschen Reich? Da hast du wohl noch ein Stück Land vergessen.

Aber erkläre mir mal bitte wie man darauf kommt handlungsfähig zu sein, nur weil zwecks räumlicher Ausdehnung das Gebiet der BRD identisch bzw. mehr teilidentisch mit dem des DR ist.

Liberalist, ließ dir mal das Potsdamer Abkommen (http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html) durch. Genauer Punkt IX. Polen b). Was sagt der gesunde Menschenverstand, wenn er die Worte ließt "die früher deutschen Gebiete" liest, zum einen, dass die Vertragsparteien des Abkommens diese Gebieter nicht mehr als "deutsch" angesehen haben und dass schon zur der Zeit eine Rückgabe nicht geplant war. Die Ostgebiete sind Geschichte.

Ansonsten Liberalist, Völkerrecht funktioniert nur in teilen wie nationales Recht und beruht auf Anerkennung. Es ist schön wenn sich die Reichsdeppen auf die UN berufen nur ist die UN der größte Feind ihrer Ansicht, denn alle 192 Mitglieder der UN erkennen die Bundesrepublik Deutschland als Völkerrechtssubjekt Deutschland an.

Noch was für dich, bevor der Scheiß hier auch noch kommt. Das Völkerrecht kennt neben dem Friedensvertrag auch andere Maßnahmen/Mittel einen Krieg rechtlich zu beenden (https://books.google.de/books?id=MRU_q5e8-XsC&lpg=PA280&dq=%22Jeder+andere+Vertrag+kann+die+gleiche+Wirkun g+haben%22&pg=PA280&hl=de#v=onepage&q=%22Jeder%20andere%20Vertrag%20kann%20die%20gleic he%20Wirkung%20haben%22&f=false).

Die USA haben den Krieg 1951 beendet.

http://www.presidency.ucsb.edu/ws/?pid=13969

Frankreich und GB auch 1951.

Die Sowjetunion hat sich bis 1955 Zeit gelassen.

https://www.nd-archiv.de/ausgabe/1955-01-26

Murmillo
01.07.2017, 10:45
Murmillo, musst du dich so diletantisch auf das Urteil zum Grundlagenvertrag beziehen, insbesondere, wenn jeder das Urteil (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html) im Internet nachlesen kann. Du solltest nicht nur diesen Teil lesen:
...
sondern auch ein Stück weiter lesen

Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.
Das mit der Teilidentität hat sich 1990 erledigt. Ergo Bundesrepublik Deutschland = Deutsche Reich und vollkommen handlungsfähig.
Na ja, also mir fallen da Ungereimtheiten zwischen der Aussage eine Carlo Schmid und der des BVerfGH auf. Ich kann ja den Carlo Schmid noch dahingehend verstehen, dass sich Staaten auch mal umbenennen und sich ihre geografische Ausdehnung verändert, also Deutsches Reich = BRD). Genau dies sagt er ja mit :
...als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch"...
Wenn diese Identität tasächlich bestünde, warum bezeichnet dann der BVerfGH das Deutsche Reich als

...als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig...
Ich weiss ja nicht, ob du den Widerspruch erkennst, aber wie kann dem Urteil des BVerfGH nach das Deutscher Reich denn mangels institutionalisierter Organe nicht handlungsfähig sein, während es ja nach Carlo Schmid sich eigentlich nur in " Bundesrepublik Deutschland" umbenannt hat ? Denn dann wäre es ja nach wie vor handlungsfähig geblieben, zumindest auf dem Territorium, welches es zu dieser Zeit umfasste.
Und nach wie vor ist das Deutsche Reich , wenn es sich denn in "BRD" umbenannt hätte,auch nach der Wiedervereinigung immer noch nur teilidentisch mit dem eigentlichen Deutschen Reich, denn gemeint ist ja das Deutsche Reich bis zum Ende der Weimarer Republik 1933.

FaustDick
01.07.2017, 10:45
Ganz bestimmt. :D

Ihr und eure "Bekannten" immer.

Willst Du ihm unterstellen er hat sich das ausgedacht?

Ansonsten an die Anderen: Danke für die Hinweise vorerst mal!

Murmillo
01.07.2017, 11:03
Liberalist, ließ dir mal das Potsdamer Abkommen (http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html) durch. Genauer Punkt IX. Polen b). Was sagt der gesunde Menschenverstand, wenn er die Worte ließt "die früher deutschen Gebiete" liest, zum einen, dass die Vertragsparteien des Abkommens diese Gebieter nicht mehr als "deutsch" angesehen haben und dass schon zur der Zeit eine Rückgabe nicht geplant war. Die Ostgebiete sind Geschichte.
...
Mag ja alles so stimmen, aber das Urteil des BverfGH bezieht sich auf das Deutsche Reich in den Grenzen von 1933. Und damit bleibt, bis alle die Gebiete innerhalb der Grenzen von 1933 wieder zu Deutschland gehören, die BRD immer nur teilidentisch mit dem Deutschen Reich, um das es hier geht.

Liberalist
01.07.2017, 11:18
Liberalist, ließ dir mal das Potsdamer Abkommen (http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html) durch. Genauer Punkt IX. Polen b). Was sagt der gesunde Menschenverstand, wenn er die Worte ließt "die früher deutschen Gebiete" liest, zum einen, dass die Vertragsparteien des Abkommens diese Gebieter nicht mehr als "deutsch" angesehen haben und dass schon zur der Zeit eine Rückgabe nicht geplant war. Die Ostgebiete sind Geschichte.

Ansonsten Liberalist, Völkerrecht funktioniert nur in teilen wie nationales Recht und beruht auf Anerkennung. Es ist schön wenn sich die Reichsdeppen auf die UN berufen nur ist die UN der größte Feind ihrer Ansicht, denn alle 192 Mitglieder der UN erkennen die Bundesrepublik Deutschland als Völkerrechtssubjekt Deutschland an.

Noch was für dich, bevor der Scheiß hier auch noch kommt. Das Völkerrecht kennt neben dem Friedensvertrag auch andere Maßnahmen/Mittel einen Krieg rechtlich zu beenden (https://books.google.de/books?id=MRU_q5e8-XsC&lpg=PA280&dq=%22Jeder+andere+Vertrag+kann+die+gleiche+Wirkun g+haben%22&pg=PA280&hl=de#v=onepage&q=%22Jeder%20andere%20Vertrag%20kann%20die%20gleic he%20Wirkung%20haben%22&f=false).

Die USA haben den Krieg 1951 beendet.

http://www.presidency.ucsb.edu/ws/?pid=13969

Frankreich und GB auch 1951.

Die Sowjetunion hat sich bis 1955 Zeit gelassen.

https://www.nd-archiv.de/ausgabe/1955-01-26

Komm hier nicht wieder mit diesen Blödsinn, es wurde dir mehrfach dargelegt und bewiesen:

1) Da die BRD räumlich nicht mit den Grenzen des DR von 1937 identisch ist, kann es insgesamt räumlich nicht identisch sein.

Ist aber auch nicht das Thema, denn deine Aussage war folgende:


Das mit der Teilidentität hat sich 1990 erledigt. Ergo Bundesrepublik Deutschland = Deutsche Reich und vollkommen handlungsfähig.

Wie komt man auf den Blödsinn zu behaupten weil die BRD nicht mehr teilidentisch ist, ist diese souverän. Was hat räumliche Ausdehnung mit Souveränität zu tun?

Ferner wird im 2+4 Vertrag festegehalten, dass die deutsch-polnische Grenzfrage nicht geregelt wird, wenn dies extra vermerkt wird, kann davon keine Rede sein, dass es sich hier um Geschichte handelt, sondern ein um eine nach hinten verlagerte Problembehandlung.

ASber du weisst genau was Sache ist, du zündest hier mal wieder bewusst Nebelkerzen.

Ferner wie bereits hundertfach dir erläutert und dargelegt, die BRD befindet sich nach wie vor unter der Feindstaatenklausel, daher kann:

von einem Friedensvertrag keine Rede sein
von vollkommen handlungsfähig sowieso nicht

Und jetzt troll dich.

Liberalist
01.07.2017, 11:25
Na ja, also mir fallen da Ungereimtheiten zwischen der Aussage eine Carlo Schmid und der des BVerfGH auf. Ich kann ja den Carlo Schmid noch dahingehend verstehen, dass sich Staaten auch mal umbenennen und sich ihre geografische Ausdehnung verändert, also Deutsches Reich = BRD). Genau dies sagt er ja mit :
Wenn diese Identität tasächlich bestünde, warum bezeichnet dann der BVerfGH das Deutsche Reich als

Ich weiss ja nicht, ob du den Widerspruch erkennst, aber wie kann dem Urteil des BVerfGH nach das Deutscher Reich denn mangels institutionalisierter Organe nicht handlungsfähig sein, während es ja nach Carlo Schmid sich eigentlich nur in " Bundesrepublik Deutschland" umbenannt hat ? Denn dann wäre es ja nach wie vor handlungsfähig geblieben, zumindest auf dem Territorium, welches es zu dieser Zeit umfasste.
Und nach wie vor ist das Deutsche Reich , wenn es sich denn in "BRD" umbenannt hätte,auch nach der Wiedervereinigung immer noch nur teilidentisch mit dem eigentlichen Deutschen Reich, denn gemeint ist ja das Deutsche Reich bis zum Ende der Weimarer Republik 1933.

Die Sache ist folgende:

Teile der Wehrmacht haben kapituliert, die Regierung nicht, die war schon tot bzw. in Gefangenschaft, daher war das Reich nicht Handlungsfähig und hat eben nicht kapituliert.

Die allierten haben eben diesen Zustand so vorgefunden und haben das Reich unter den Teppich gekehrt und neue Staaten drauf gegründet. Wenn das ales völkerrechtlich rechtens hätte geschehen müssen, hätte eine andere Prozedur durchgeführt werden müssen. beginnend mit der Kapitulation des Reiches.
Die BRD ist daher nicht Rechtsnachfolger, da die BRD völkerrechtlich nicht aus dem DR hervorgegangen ist.

Wenn du mit dem Foristen Gehirnnutzer diskutierst, wird dieser bis zum Ende Nebelkerzen zünden um dies zu leugnen.

Gehirnnutzer
01.07.2017, 11:29
Na ja, also mir fallen da Ungereimtheiten zwischen der Aussage eine Carlo Schmid und der des BVerfGH auf. Ich kann ja den Carlo Schmid noch dahingehend verstehen, dass sich Staaten auch mal umbenennen und sich ihre geografische Ausdehnung verändert, also Deutsches Reich = BRD). Genau dies sagt er ja mit :
[COLOR=#000000][FONT=Arial]Wenn diese Identität tasächlich bestünde, warum bezeichnet dann der BVerfGH das Deutsche Reich

Ich weiss ja nicht, ob du den Widerspruch erkennst, aber wie kann dem Urteil des BVerfGH nach das Deutscher Reich denn mangels institutionalisierter Organe nicht handlungsfähig sein, während es ja nach Carlo Schmid sich eigentlich nur in " Bundesrepublik Deutschland" umbenannt hat ? Denn dann wäre es ja nach wie vor handlungsfähig geblieben.
Und nach wie vor ist das Deutsche Reich , wenn es sich denn in "BRD" umbenannt hätte,auch nach der Wiedervereinigung immer noch nur teilidentisch mit dem eigentlichen Deutschen Reich, denn gemeint ist ja das Deutsche Reich bis zum Ende der Weimarer Republik 1933.

Murmillo, beschäftige dich mal wirklich mit dem Recht. Der Begriff Weimarer Republik ist kein rechtlicher Begriff sondern ein historischer Begriff.

Ich spare mir mal Erklärung über Völkerrecht, sondern mal einfach die rechtliche Auswirkungen gewisser Aussagen logisch zur erfassen.

Gehen wir also mal davon aus die Bundesrepublik Deutschland ist nicht das Deutsche Reich und hätte somit auch kein Passrecht etc. pp.. Es wären aber nicht nur Pässe ungültig, sondern sämtlich Personenstandurkunden, die die Bundesrepublik ausgestellt hat. Somit endet die deutsche Staatsbürgerschaft bzw. Reichsbürgerschaft mit Eintritt der Handlungsunfähigkeit des Deutschen Reiches. Durch die fehlende Handlungsbefugnis der Bundesrepublik können ihre Urkunden nicht als rechtsverbindlicher Nachweis für die Abstammung und für die Geburt selber genutzt werden.
Da können die Eltern nachweislich bis in die zigste Generation deutsch gewesen sein, es hilft nichts, denn man selber hat keinen rechtsgültigen Nachweis, das man von ihnen abstammt.

Gehirnnutzer
01.07.2017, 11:36
Komm hier nicht wieder mit diesen Blödsinn, es wurde dir mehrfach dargelegt und bewiesen:

1) Da die BRD räumlich nicht mit den Grenzen des DR von 1937 identisch ist, kann es insgesamt räumlich nicht identisch sein.

Ist aber auch nicht das Thema, denn deine Aussage war folgende:



Wie komt man auf den Blödsinn zu behaupten weil die BRD nicht mehr teilidentisch ist, ist diese souverän. Was hat räumliche Ausdehnung mit Souveränität zu tun?

Ferner wird im 2+4 Vertrag festegehalten, dass die deutsch-polnische Grenzfrage nicht geregelt wird, wenn dies extra vermerkt wird, kann davon keine Rede sein, dass es sich hier um Geschichte handelt, sondern ein um eine nach hinten verlagerte Problembehandlung.

ASber du weisst genau was Sache ist, du zündest hier mal wieder bewusst Nebelkerzen.

Ferner wie bereits hundertfach dir erläutert und dargelegt, die BRD befindet sich nach wie vor unter der Feindstaatenklausel, daher kann:

von einem Friedensvertrag keine Rede sein
von vollkommen handlungsfähig sowieso nicht

Und jetzt troll dich.

1. Liberalist, wenn das Völkerrecht sagt, zu Beendigung eines Krieges gibt es auch andere Mittel als einen Friedenvertrag und zu diesen Mitteln wurde wie belegt gegriffen.

Du behauptest also unter Berufung auf das Völkerrecht, dass noch ein Friedensvertrag notwendig ist, obwohl das Völkerrecht sagt, es ist keiner mehr nötig

Gehirnnutzer
01.07.2017, 11:40
Mag ja alles so stimmen, aber das Urteil des BverfGH bezieht sich auf das Deutsche Reich in den Grenzen von 1933. Und damit bleibt, bis alle die Gebiete innerhalb der Grenzen von 1933 wieder zu Deutschland gehören, die BRD immer nur teilidentisch mit dem Deutschen Reich, um das es hier geht.

Tschuldigung, es kann kei Deutschland in den Grenzen von 1933 mehr geben. Teile dieser Grenzen orientierten sich an der Flußmitte einiger Flüße. Die sind aber seit 1933 gewandert.

Para ou rien
01.07.2017, 11:44
Du solltest nicht nur diesen Teil lesen:


Das ist aber doch so eine beliebte "Taktik" unserer Hpf-Völkerrechtsexperten. Man nehme 30 Seiten Urteilstext und exzerpiere daraus nach belieben 2-3 Sätze die in das kümmerliche Weltbild passen. Fertig ist die Wahnwichtel-Welt.

brain freeze
01.07.2017, 11:45
Murmillo, beschäftige dich mal wirklich mit dem Recht. Der Begriff Weimarer Republik ist kein rechtlicher Begriff sondern ein historischer Begriff.

Ich spare mir mal Erklärung über Völkerrecht, sondern mal einfach die rechtliche Auswirkungen gewisser Aussagen logisch zur erfassen.

Gehen wir also mal davon aus die Bundesrepublik Deutschland ist nicht das Deutsche Reich und hätte somit auch kein Passrecht etc. pp.. Es wären aber nicht nur Pässe ungültig, sondern sämtlich Personenstandurkunden, die die Bundesrepublik ausgestellt hat. Somit endet die deutsche Staatsbürgerschaft bzw. Reichsbürgerschaft mit Eintritt der Handlungsunfähigkeit des Deutschen Reiches. Durch die fehlende Handlungsbefugnis der Bundesrepublik können ihre Urkunden nicht als rechtsverbindlicher Nachweis für die Abstammung und für die Geburt selber genutzt werden.
Da können die Eltern nachweislich bis in die zigste Generation deutsch gewesen sein, es hilft nichts, denn man selber hat keinen rechtsgültigen Nachweis, das man von ihnen abstammt.

Die sog. BRD handelt hier quasi stellvertretend und zwar im Auftrag des anhaltenden Besatzungsrechtes. Sie schafft aus einem prinzipiell rechtswidrigen Zustand heraus auf der Grundlage eines vorläufigen Ordnungsgesetzes (sog. Grundgesetz) vorläufiges Recht, dessen Gültigkeit nur das Reich bewerten und bestätigen kann. Das heißt, die Praxis des Staatsbürgerschaftrechtes ist dann teilweise als rechtskonform, teilweise als rechtswidrig einzustufen.

Para ou rien
01.07.2017, 11:48
Willst Du ihm unterstellen er hat sich das ausgedacht?

Selbstverständlich. Alles erfunden. Ist in dieser Szene ja nicht unnormal, sich irgendwelche Schauermärchen auszudenken.

Dr Mittendrin
01.07.2017, 11:49
Sorry, ich würde an deiner Stelle vorsichtig sein. Diese netten Reichsdokumente erfüllen je nach Sachlage diverse Straftatbestände. Einer davon ist § 267 StGB (https://dejure.org/gesetze/StGB/267.html), Urkundenfälschung.

Was viele nicht wissen, mit dem Paragraphen wird nicht nur die Fälschung selber bestraft, auch der Gebrauch von gefälschten Urkunden wird bestraft (........ eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.)

Der Fangstrick ist der Absatz 2, denn der Versuch ist auch strafbar. Theoretisch kann man schon den Erwerb oder den Besitz eines Reichsbürger-Pass als Versuch werten. Jedoch ist die momentane Rechtsprechung so, dass der bloße Besitz nicht als strafbar angesehen wird, der Erwerb, wenn er entgeltlich erfolgt, nach anderen Straftatbeständen geahndet werden kann.

Tja und wie man hier sieht

http://www.maz-online.de/Lokales/Oberhavel/Plumper-Reichsbuerger-Ausweis-keine-Straftat

kann man Glück haben, wenn man an einen Diletanten gerät.






Hätte das DR eine Armee von 200000 Mann und die BRD keine, würde es umgekehrt laufen.
Glaub es, es gibt kompetentere Juristen bzgl DR als dich.

Liberalist
01.07.2017, 11:51
1. Liberalist, wenn das Völkerrecht sagt, zu Beendigung eines Krieges gibt es auch andere Mittel als einen Friedenvertrag und zu diesen Mitteln wurde wie belegt gegriffen.

Du behauptest also unter Berufung auf das Völkerrecht, dass noch ein Friedensvertrag notwendig ist, obwohl das Völkerrecht sagt, es ist keiner mehr nötig


Hör auf Stuss zu schreiben, das völkerrecht sagt nicht, dass keiner im Falle der BRD nötig sei.

Stelle dies dar.

Ich verweise dich nochmal darauf, dass die BRD in der UN oder der Feindstaatewnklausel steht.

Edith:

Zum dritten Mal:

Ist aber auch nicht das Thema, denn deine Aussage war folgende:


Das mit der Teilidentität hat sich 1990 erledigt. Ergo Bundesrepublik Deutschland = Deutsche Reich und vollkommen handlungsfähig.

Wie komt man auf den Blödsinn zu behaupten weil die BRD nicht mehr teilidentisch ist, ist diese souverän. Was hat räumliche Ausdehnung mit Souveränität zu tun?



und dann diese Aussage:


Das ist aber doch so eine beliebte "Taktik" unserer Hpf-Völkerrechtsexperten. Man nehme 30 Seiten Urteilstext und exzerpiere daraus nach belieben 2-3 Sätze die in das kümmerliche Weltbild passen. Fertig ist die Wahnwichtel-Welt.

:haha:

Unfassbar.

Gehirnnutzer
01.07.2017, 11:52
Die sog. BRD handelt hier quasi stellvertretend und zwar im Auftrag des anhaltenden Besatzungsrechtes. Sie schafft aus einem prinzipiell rechtswidrigen Zustand heraus auf der Grundlage eines vorläufigen Ordnungsgesetzes (sog. Grundgesetz) vorläufiges Recht, dessen Gültigkeit nur das Reich bewerten und bestätigen kann. Das heißt, die Praxis des Staatsbürgerschaftrechtes ist dann teilweise als rechtskonform, teilweise als rechtswidrig einzustufen.

brain freeze, wäre deine Aussage richtig, dann wären aber die Handlungen der Reichbürger in diesem Bereich sogar grundsätzlich rechtswidrig, da sie weder auf Grundlage des Besatzungsrechtes noch auf Grundlage der Weimarer Verfassung erfolgen noch Legitimation durch die beiden erfahren.

brain freeze
01.07.2017, 11:59
brain freeze, wäre deine Aussage richtig, dann wären aber die Handlungen der Reichbürger in diesem Bereich sogar grundsätzlich rechtswidrig, da sie weder auf Grundlage des Besatzungsrechtes noch auf Grundlage der Weimarer Verfassung erfolgen noch Legitimation durch die beiden erfahren.

Prinzipiell geht die gesamte Reichsbürgerdiskussion am Thema vorbei, denn separatistische "Reichsbürger" in eigenen Königreichen kann es freilich nicht geben. Nur ist der umfangreiche schwere und andauerende Rechtsbruch der sog. BRD ja wohl schwerwiegender einzustufen, als das Katz-und-Maus-Spiel deutscher Bürger, die versuchen, Gesetzeslücken und sich ergebende Widersprüchlichkeiten eines Unrechtsstaates auszunutzen. Mit den "irren und gemeingefährlichen Reichsbürgern" baut die BRD einen Popanz auf nach dem Motto "Haltet den Dieb".

Käuzle
01.07.2017, 12:01
Hallo,

solch ein Ausweis, oder das beantragen des sogenannten gelben Scheins ( Staatsbürgerschaftsurkunde) führt mittlerweile dazu, dass Du als Reichsbürger eingestuft wirst.
Dies kann unter Umständen sogar zum Entzug des Waffenscheins, bzw. der Waffenbesitzkarte führen. Auch von Hausdurchsuchungen habe ich bei diesem Thema schon gehört.
Und mit den gerade neu verabschiedeten Gesetzen könnte eventuell sogar ein Fahrverbot ausgesprochen werden.

Leberecht
01.07.2017, 12:04
Der letzte Beschluss des Bundestages zur Ehe zeigt doch nachdrücklich den Wert des Grundgesetzes. Es kann sich niemand mehr auf Gesetzestexte verlassen.

Dr Mittendrin
01.07.2017, 12:07
Hallo,

solch ein Ausweis, oder das beantragen des sogenannten gelben Scheins ( Staatsbürgerschaftsurkunde) führt mittlerweile dazu, dass Du als Reichsbürger eingestuft wirst.
Dies kann unter Umständen sogar zum Entzug des Waffenscheins, bzw. der Waffenbesitzkarte führen. Auch von Hausdurchsuchungen habe ich bei diesem Thema schon gehört.
Und mit den gerade neu verabschiedeten Gesetzen könnte eventuell sogar ein Fahrverbot ausgesprochen werden.

Fahrverbot nicht. MPU Androhung hab ich schon gehört.

Dr Mittendrin
01.07.2017, 12:14
Murmillo, beschäftige dich mal wirklich mit dem Recht. Der Begriff Weimarer Republik ist kein rechtlicher Begriff sondern ein historischer Begriff.

Ich spare mir mal Erklärung über Völkerrecht, sondern mal einfach die rechtliche Auswirkungen gewisser Aussagen logisch zur erfassen.

Gehen wir also mal davon aus die Bundesrepublik Deutschland ist nicht das Deutsche Reich und hätte somit auch kein Passrecht etc. pp.. Es wären aber nicht nur Pässe ungültig, sondern sämtlich Personenstandurkunden, die die Bundesrepublik ausgestellt hat. Somit endet die deutsche Staatsbürgerschaft bzw. Reichsbürgerschaft mit Eintritt der Handlungsunfähigkeit des Deutschen Reiches. Durch die fehlende Handlungsbefugnis der Bundesrepublik können ihre Urkunden nicht als rechtsverbindlicher Nachweis für die Abstammung und für die Geburt selber genutzt werden.
Da können die Eltern nachweislich bis in die zigste Generation deutsch gewesen sein, es hilft nichts, denn man selber hat keinen rechtsgültigen Nachweis, das man von ihnen abstammt.

Klar, selbst eine Hochzeit im Jahre 1985 wäre ungültig. Wenn sie regelkonform ´mit dem DR wäre, wäre sie auch vom DR legitimiert.

Gehirnnutzer
01.07.2017, 12:15
Hör auf Stuss zu schreiben, das völkerrecht sagt nicht, dass keiner im Falle der BRD nötig sei.

Stelle dies dar.

Ich verweise dich nochmal darauf, dass die BRD in der UN oder der Feindstaatewnklausel steht.

Liberalist, nun die Aussage über die Subjektindentität der Bundesrepublik steht nicht nur im Urteil zum Grundlagenvertrag, sondern in den Teso-Beschlüssen, dem Urteil zum Reichskonkordat etc. Aus dem Urteil des Reichskonkordat kannst du etwas wesentliches ableiten. Der Vatikan erkennt die Bundesrepublik Deutschland als Deutsches Reich an.
Und folgende Dinge ignoriert ihr gerne:

1. Völkerrecht funktioniert nur zum Teil wie nationales Recht und beruht auf Anerkennung.

2. Die Drei-Elemente-Lehre besagt ein Staat benötigt Staatsgewalt, Staatsvolk und Staatsgebiet. Tatsächlich benötig ein Staat in der Praxis noch ein viertes Element, die Anerkennung durch andere Staaten.

3. Lernt endlich mal, dass die UN-Charta eine Quelle des Völkerrechts ist, aber nicht die einzige. Was uns zu Punkt vier führt.

4. Die lieben Feindstaatenklauseln in der UN-Charta. Was besagen sie denn, Liberalist? Das weißt du wahrscheinlich nicht, weil du dich nie mit deren Inhalt geschweige denn wirklich mit Völkerrecht beschäftigt hast.
Vereinfacht dargestellt bedeuten sie nur, das bestimmte Verbote und Regeln der UN-Charta nicht für Staaten gelten, die Kriegsgegner während des II. Weltkrieges waren. Klingt wie ein Freibrief für die Alliierten, wäre es auch, wenn die Klauseln nicht, wie in einer Resolution festgestellt, obsolet wären.
Warum sind sie obsolet? Da kommen wir wieder auf die Quellen des Völkerrechts zurück. Dazu gehören neben der UN-Charta nämlich auch Abkommen und Verträge zwischen den Staaten. Das, was die Klauseln erlauben, ist schon längst wieder durch Verträge und Abkommen zwischen den entsprechenden Staaten wieder verboten.
Tja, wenn du jetzt mit dem Argument kommst, die Staaten könnten ihre Verträge brechen, dann spielen die Feindstaatenklauseln so oder so kein Rolle, denn die Charta können diese Staaten auch ohne Probleme brechen.

Murmillo
01.07.2017, 12:15
Murmillo, beschäftige dich mal wirklich mit dem Recht. Der Begriff Weimarer Republik ist kein rechtlicher Begriff sondern ein historischer Begriff.
...
Es geht darum, zu klären, um welches Deutsche Reich es sich handelt, denn deren gab es ja im Verlauf der Geschichte mehrere.
Die vier Hauptsiegermächte schlossen im Juni 1945 ein Abkommen, das als Berliner Erklärung bekannt wurde und mit dem sie die oberste Regierungsgewalt auf dem Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 übernahmen.
Also bezieht sich das Urteil des BVerfGH wohl auch auf dieses Deutsche Reich. Wenn du da was anderes weisst, lass es uns wissen.


...
Ich spare mir mal Erklärung über Völkerrecht, sondern mal einfach die rechtliche Auswirkungen gewisser Aussagen logisch zur erfassen.

Gehen wir also mal davon aus die Bundesrepublik Deutschland ist nicht das Deutsche Reich und hätte somit auch kein Passrecht etc. pp.. Es wären aber nicht nur Pässe ungültig, sondern sämtlich Personenstandurkunden, die die Bundesrepublik ausgestellt hat. Somit endet die deutsche Staatsbürgerschaft bzw. Reichsbürgerschaft mit Eintritt der Handlungsunfähigkeit des Deutschen Reiches. Durch die fehlende Handlungsbefugnis der Bundesrepublik können ihre Urkunden nicht als rechtsverbindlicher Nachweis für die Abstammung und für die Geburt selber genutzt werden.
Da können die Eltern nachweislich bis in die zigste Generation deutsch gewesen sein, es hilft nichts, denn man selber hat keinen rechtsgültigen Nachweis, das man von ihnen abstammt.

Selbst wenn das die Auswirkungen wären, kann dies doch keine Begründung dafür sein, das Völkerrecht zu missachten .
Es kann ja keiner was dagegen sagen, wenn sich Staaten neu bilden und dabei auch Gebietsreformen stattfinden. Es kann aber nicht sein, dass dann auch noch gleichzeitig andere Staaten auf dem selben Territorium existieren .
Warum hat man denn das Deutsche Reich nicht sauber nach dem Ende des 2.WK beerdigt ? Dann wäre dies alles heute doch völlig gegenstandslos und kein Carlo Schmid oder du müssten sich hahnebüchene Erklärungen ausdenken.
Sage mir einfach, warum das Deutsche Reich nach 1945 Fortbestand hatte. Sage mir auch, nach welchem Völkerrecht davon von den Alliierten Teile abgetrennt und an andere Staaten angegeliedert wurden. Dann möchte ich aber auch noch von dir wissen, nach welchem Recht auf dem Territorium des nach wie vor existenten Deutschen Reiches mal eben einfach so zwei neue Staaten gegründet wurden .
Im Übrigen würden sich für alle die Probleme, die du oben ansprichst. Lösungen finden lassen.
Aber das sind ja noch andere Dinge, welche du gar nicht erst ansprichst. Ich will ja gar nicht davon anfangen, dass dann Merkel samt allen unnützen Fressern im Bundestag ihren Hut nehmen könnte und sich wohl auch vor einem Gericht des Deutschen Reiches für ihr Handeln verantworten müsste. Zum Beispiel wäre sämtliche Gesetze null und nichtig, welche in der BRD erlassen wurden und es gälte wieder das Reichsstrafgesetzbuch. Und auch völkerrechtliche Verträge wären hinfällig, und damit u.a. auch der Vertrag über die Oder-Neisse Grenze zu Polen, und müssten neu verhandelt werden. Glaubst du allen Ernstes, ein Deutsche Reich würde zur EU gehören wollen, um dort all die anderen faulen Staaten durchzufüttern ?
Dies sind doch die wahren Gründe, warum man so einen Terz ums Deutsche Reich veranstaltet, statt einfach zuzugeben, dass man da nach 1945 Scheisse gebaut hat.

Gehirnnutzer
01.07.2017, 12:17
Klar, selbst eine Hochzeit im Jahre 1985 wäre ungültig. Wenn sie regelkonform ´mit dem DR wäre, wäre sie auch vom DR legitimiert.

Dazu bedarf es aber der Feststellung der Regelkonformität durch eine Behörde des DR und die entsprechende Rechtsgrundlage durch die Legislative des DR. Wenn aber das deutsche Reich handlungsunfähig ist, kann weder die Feststellung erfolgen noch die Rechtsgrundlage dazu geschaffen werden.

Dr Mittendrin
01.07.2017, 12:18
Es geht darum, zu klären, um welches Deutsche Reich es sich handelt, denn deren gab es ja im Verlauf der Geschichte mehrere.
Die vier Hauptsiegermächte schlossen im Juni 1945 ein Abkommen, das als Berliner Erklärung bekannt wurde und mit dem sie die oberste Regierungsgewalt auf dem Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 übernahmen.
Also bezieht sich das Urteil des BVerfGH wohl auch auf dieses Deutsche Reich. Wenn du da was anderes weisst, lass es uns wissen.



Selbst wenn das die Auswirkungen wären, kann dies doch keine Begründung dafür sein, das Völkerrecht zu missachten .
Es kann ja keiner was dagegen sagen, wenn sich Staaten neu bilden und dabei auch Gebietsreformen stattfinden. Es kann aber nicht sein, dass dann auch noch gleichzeitig andere Staaten auf dem selben Territorium existieren .
Warum hat man denn das Deutsche Reich nicht sauber nach dem Ende des 2.WK beerdigt ? Dann wäre dies alles heute doch völlig gegenstandslos und kein Carlo Schmid oder du müssten sich hahnebüchene Erklärungen ausdenken.
Sage mir einfach, warum das Deutsche Reich nach 1945 Fortbestand hatte. Sage mir auch, nach welchem Völkerrecht davon von den Alliierten Teile abgetrennt und an andere Staaten angegeliedert wurden. Dann möchte ich aber auch noch von dir wissen, nach welchem Recht auf dem Territorium des nach wie vor existenten Deutschen Reiches mal eben einfach so zwei neue Staaten gegründet wurden .
Im Übrigen würden sich für alle die Probleme, die du oben ansprichst. Lösungen finden lassen.
Aber das sind ja noch andere Dinge, welche du gar nicht erst ansprichst. Ich will ja gar nicht davon anfangen, dass dann Merkel samt allen unnützen Fressern im Bundestag ihren Hut nehmen könnte und sich wohl auch vor einem Gericht des Deutschen Reiches für ihr Handeln verantworten müsste. Zum Beispiel wäre sämtliche Gesetze null und nichtig, welche in der BRD erlassen wurden und es gälte wieder das Reichsstrafgesetzbuch. Und auch völkerrechtliche Verträge wären hinfällig, und damit u.a. auch der Vertrag über die Oder-Neisse Grenze zu Polen, und müssten neu verhandelt werden. Glaubst du allen Ernstes, ein Deutsche Reich würde zur EU gehören wollen, um dort all die anderen faulen Staaten durchzufüttern ?
Dies sind doch die wahren Gründe, warum man so einen Terz ums Deutsche Reich veranstaltet, statt einfach zuzugeben, dass man da nach 1945 Scheisse gebaut hat.

Denke das DR wäre eine zweite Schweiz.

Murmillo
01.07.2017, 12:21
brain freeze, wäre deine Aussage richtig, dann wären aber die Handlungen der Reichbürger in diesem Bereich sogar grundsätzlich rechtswidrig, da sie weder auf Grundlage des Besatzungsrechtes noch auf Grundlage der Weimarer Verfassung erfolgen noch Legitimation durch die beiden erfahren.

Was ist denn mit der UN-Resolution A/56/83 vom 12. Dez. 2001, auf die ich in meinem Post#6 hinweise ?

Dr Mittendrin
01.07.2017, 12:22
Dazu bedarf es aber der Feststellung der Regelkonformität durch eine Behörde des DR und die entsprechende Rechtsgrundlage durch die Legislative des DR. Wenn aber das deutsche Reich handlungsunfähig ist, kann weder die Feststellung erfolgen noch die Rechtsgrundlage dazu geschaffen werden.


Sag ich ja. Die Handlungsunfähigkeit resultiert aus der waffenlosen Konstruktion DR.

Ich wäre Reichsbürger, da es meine Überzeugung ist. Zahle auch keine GEZ.

Jedoch gebe ich denen ( BRDlingen ) kein Futter, das ihre Handlungsmacht begünstigt. Mache derzeit in Ungarn den Führerschein.
Ich zeige denen wo es geht den Stinkefinger, aber bleibe wie ein Fisch den sie nicht fassen können.

brain freeze
01.07.2017, 12:25
Dazu bedarf es aber der Feststellung der Regelkonformität durch eine Behörde des DR und die entsprechende Rechtsgrundlage durch die Legislative des DR. Wenn aber das deutsche Reich handlungsunfähig ist, kann weder die Feststellung erfolgen noch die Rechtsgrundlage dazu geschaffen werden.

Das ist eine Pseudoargumentation. Die gesetzgebende Legislative, die die bestehenden staatlichen Strukturen in ein rechtmäßiges Staatwesen überführt, kann jederzeit durch das deutsche Volk gewählt werden. Allerdings müssten dann auch die Alliierten einräumen, daß die BRD ohne Kleider dasteht und daß es sich beim sog. 2+4-Vertrag um einen Anscheinvertrag handelt, denn die Besatzungsmächte konnten die Souveränität Deutschlands nicht ersatzweise an von ihnen selbst geschaffene Organisationen abtreten.

Murmillo
01.07.2017, 12:26
Dazu bedarf es aber der Feststellung der Regelkonformität durch eine Behörde des DR und die entsprechende Rechtsgrundlage durch die Legislative des DR. Wenn aber das deutsche Reich handlungsunfähig ist, kann weder die Feststellung erfolgen noch die Rechtsgrundlage dazu geschaffen werden.

Dann greift Artikel 9 der UN-Resolution A/56/83 v. 12. Dez. 2001:

Artikel 9
Verhalten im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der
staatlichen Stellen

Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder Personengruppe im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausübt und die Umstände die Ausübung dieser Befugnisse erfordern.
Hatte ich aber schon mal in meinem Post#6 geschrieben, nur darauf eingegangen bist du ja wohlweislich bisher darauf nicht.

Liberalist
01.07.2017, 12:29
Liberalist, nun die Aussage über die Subjektindentität der Bundesrepublik steht nicht nur im Urteil zum Grundlagenvertrag, sondern in den Teso-Beschlüssen, dem Urteil zum Reichskonkordat etc. Aus dem Urteil des Reichskonkordat kannst du etwas wesentliches ableiten. Der Vatikan erkennt die Bundesrepublik Deutschland als Deutsches Reich an.
Und folgende Dinge ignoriert ihr gerne:

1. Völkerrecht funktioniert nur zum Teil wie nationales Recht und beruht auf Anerkennung.

2. Die Drei-Elemente-Lehre besagt ein Staat benötigt Staatsgewalt, Staatsvolk und Staatsgebiet. Tatsächlich benötig ein Staat in der Praxis noch ein viertes Element, die Anerkennung durch andere Staaten.

3. Lernt endlich mal, dass die UN-Charta eine Quelle des Völkerrechts ist, aber nicht die einzige. Was uns zu Punkt vier führt.

Gut, hat jetzt nicht wirklich etwas mit der Thematik zu tun.


4. Die lieben Feindstaatenklauseln in der UN-Charta. Was besagen sie denn, Liberalist? Das weißt du wahrscheinlich nicht, weil du dich nie mit deren Inhalt geschweige denn wirklich mit Völkerrecht beschäftigt hast.
Vereinfacht dargestellt bedeuten sie nur, das bestimmte Verbote und Regeln der UN-Charta nicht für Staaten gelten, die Kriegsgegner während des II. Weltkrieges waren. Klingt wie ein Freibrief für die Alliierten, wäre es auch, wenn die Klauseln nicht, wie in einer Resolution festgestellt, obsolet wären.
Warum sind sie obsolet? Da kommen wir wieder auf die Quellen des Völkerrechts zurück. Dazu gehören neben der UN-Charta nämlich auch Abkommen und Verträge zwischen den Staaten. Das, was die Klauseln erlauben, ist schon längst wieder durch Verträge und Abkommen zwischen den entsprechenden Staaten wieder verboten.
Tja, wenn du jetzt mit dem Argument kommst, die Staaten könnten ihre Verträge brechen, dann spielen die Feindstaatenklauseln so oder so kein Rolle, denn die Charta können diese Staaten auch ohne Probleme brechen.

Da ist der entschiedende Punkt:


Vereinfacht dargestellt bedeuten sie nur, das bestimmte Verbote und Regeln der UN-Charta nicht für Staaten gelten, die Kriegsgegner während des II. Weltkrieges waren.

Hier räumst du ein, dass die BRD eben nicht souverän ist.

Wäre diese Klausel obsolet, dann würde diese gestrichen, dies geschieht jedoch nicht, in den 90ern versuchte man dies zuletzt sowiet ist ich weiß.


Tja, wenn du jetzt mit dem Argument kommst, die Staaten könnten ihre Verträge brechen, dann spielen die Feindstaatenklauseln so oder so kein Rolle, denn die Charta können diese Staaten auch ohne Probleme brechen.

Ja komme ich, denn das Problem an der ganzen Sache ist eben, dass durch diese besagte Feinstaatenklausel Deutschlkand jederzeit angegriffen werden kann, ohne dass die UN einegschaltet werden muss, denn die BRD ist ja Feindstaat und das ist eben der feine Unterschied. Da nützen deine Nebelkerzen auch nicht wirklich was.

Ergo, kein Friedensvertrag, zwar bilateral zwischen den einzelnen Staaten, nicht aber mit dem UN-komplex.



Zum vierten Mal:

Ist aber auch nicht das Thema, denn deine Aussage war folgende:


Das mit der Teilidentität hat sich 1990 erledigt. Ergo Bundesrepublik Deutschland = Deutsche Reich und vollkommen handlungsfähig.




Wie komt man auf den Blödsinn zu behaupten weil die BRD nicht mehr teilidentisch ist, ist diese souverän. Was hat räumliche Ausdehnung mit Souveränität zu tun?

Gehirnnutzer
01.07.2017, 12:32
Es geht darum, zu klären, um welches Deutsche Reich es sich handelt, denn deren gab es ja im Verlauf der Geschichte mehrere.
Die vier Hauptsiegermächte schlossen im Juni 1945 ein Abkommen, das als Berliner Erklärung bekannt wurde und mit dem sie die oberste Regierungsgewalt auf dem Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 übernahmen.
Also bezieht sich das Urteil des BVerfGH wohl auch auf dieses Deutsche Reich. Wenn du da was anderes weisst, lass es uns wissen.



Selbst wenn das die Auswirkungen wären, kann dies doch keine Begründung dafür sein, das Völkerrecht zu missachten .
Es kann ja keiner was dagegen sagen, wenn sich Staaten neu bilden und dabei auch Gebietsreformen stattfinden. Es kann aber nicht sein, dass dann auch noch gleichzeitig andere Staaten auf dem selben Territorium existieren .
Warum hat man denn das Deutsche Reich nicht sauber nach dem Ende des 2.WK beerdigt ? Dann wäre dies alles heute doch völlig gegenstandslos und kein Carlo Schmid oder du müssten sich hahnebüchene Erklärungen ausdenken.
Sage mir einfach, warum das Deutsche Reich nach 1945 Fortbestand hatte. Sage mir auch, nach welchem Völkerrecht davon von den Alliierten Teile abgetrennt und an andere Staaten angegeliedert wurden. Dann möchte ich aber auch noch von dir wissen, nach welchem Recht auf dem Territorium des nach wie vor existenten Deutschen Reiches mal eben einfach so zwei neue Staaten gegründet wurden .
Im Übrigen würden sich für alle die Probleme, die du oben ansprichst. Lösungen finden lassen.
Aber das sind ja noch andere Dinge, welche du gar nicht erst ansprichst. Ich will ja gar nicht davon anfangen, dass dann Merkel samt allen unnützen Fressern im Bundestag ihren Hut nehmen könnte und sich wohl auch vor einem Gericht des Deutschen Reiches für ihr Handeln verantworten müsste. Zum Beispiel wäre sämtliche Gesetze null und nichtig, welche in der BRD erlassen wurden und es gälte wieder das Reichsstrafgesetzbuch. Und auch völkerrechtliche Verträge wären hinfällig, und damit u.a. auch der Vertrag über die Oder-Neisse Grenze zu Polen, und müssten neu verhandelt werden. Glaubst du allen Ernstes, ein Deutsche Reich würde zur EU gehören wollen, um dort all die anderen faulen Staaten durchzufüttern ?
Dies sind doch die wahren Gründe, warum man so einen Terz ums Deutsche Reich veranstaltet, statt einfach zuzugeben, dass man da nach 1945 Scheisse gebaut hat.

Murmillo, den Terz veranstalten Leute, die mit der Politik Deutschlands nicht einverstanden sind und unwillig oder unfähig sind den demokratischen Weg zur Änderung diese Politik zu gehen.

Völkerrecht funktioniert nicht wie nationales Recht. Völkerrecht beruht auf Anerkennung, es funktioniert nur bedingt wie nationales Recht. Es gibt zwar Gerichte, die auf völkerrechtliche Vereinbarungen beruhen. Es sind aber keine Gerichte, bei denen man einen Anspruch nach unserer Thematik einklagen oder geltend machen kann. Wenn die Mehrheit der Staaten dieser Welt, nehmen wir mal die Mitglieder der UN, also 192 Staaten, die Bundesrepublik gemäß ihre Selbstsicht (Tesobeschlüsse, etc.) als DR oder dessen Rechtsnachfolger ansehen, kurz gesagt als Völkerrechtssubjekt Deutschland, dann ist die Bundesrepublik dieses Subjekt.

Mit den Worten von Jellinek, die Normativität des faktischen.

Liberalist
01.07.2017, 12:35
Mal gucken wann Gsch hier auftaucht.

brain freeze
01.07.2017, 12:38
Murmillo, den Terz veranstalten Leute, die mit der Politik Deutschlands nicht einverstanden sind und unwillig oder unfähig sind den demokratischen Weg zur Änderung diese Politik zu gehen.

Völkerrecht funktioniert nicht wie nationales Recht. Völkerrecht beruht auf Anerkennung, es funktioniert nur bedingt wie nationales Recht. Es gibt zwar Gerichte, die auf völkerrechtliche Vereinbarungen beruhen. Es sind aber keine Gerichte, bei denen man einen Anspruch nach unserer Thematik einklagen oder geltend machen kann. Wenn die Mehrheit der Staaten dieser Welt, nehmen wir mal die Mitglieder der UN, also 192 Staaten, die Bundesrepublik gemäß ihre Selbstsicht (Tesobeschlüsse, etc.) als DR oder dessen Rechtsnachfolger ansehen, kurz gesagt als Völkerrechtssubjekt Deutschland, dann ist die Bundesrepublik dieses Subjekt.

Mit den Worten von Jellinek, die Normativität des faktischen.

Nein, weil diese Sichtweise das Selbstbestimmungsrecht der Völker als Kernelement des Völkerrechts aushebeln würde. Das nationale Recht bildet also selbstverständlich das Primat und muß eben nach innen und außen durchgesetzt werden, möglichst natürlich in einem politischen Prozeß. Nur steht das Besatzungskonstrukt BRD diesem Selbstbestimmungsrecht leider diametral entgegen.

Murmillo
01.07.2017, 12:40
Murmillo, den Terz veranstalten Leute, die mit der Politik Deutschlands nicht einverstanden sind und unwillig oder unfähig sind den demokratischen Weg zur Änderung diese Politik zu gehen.
...

Weisst du, diese Thematik Deutsches Reich ist nur ein kleiner Baustein in dem ganzen Mosaik an Fragen, die sich mir stellen. Da gehören auch die Nichtexistenz eines Friedensvertrages, die Feindstaatenklausel, etc.
Aber eine der wichtigsten Fragen für mich ist, warum heute, 72 Jahre nach dem Ende des 2.WK, immer noch Dokumente aus dieser Zeit als geheim eingestuft werden und diese Geheimhaltung auch immer wieder verlängert wurde. Was gibts denn da für Leichen im Keller der Alliierten zu entdecken ? Was haben die denn zu verbergen, was eventuell unser ganzes Geschichtsverständnis auf den Kopf stellen würde ?

Dr Mittendrin
01.07.2017, 12:41
Murmillo, den Terz veranstalten Leute, die mit der Politik Deutschlands nicht einverstanden sind und unwillig oder unfähig sind den demokratischen Weg zur Änderung diese Politik zu gehen.

Keine Chance. Auch wegen Hirnwäsche. Darum will ja Russland seine 100 % Souveräniität niemandem übergeben. Militärisch hätte dann keiner mehr den roten Knopf in Moskau, oder nur ein Ami der in Moskau sitzt.
Mir sagte ein britischer Soldat der Rheinarmee, du weisst ihr seid besetzt ? ja viele wissen es nicht aber ich.
Selbst einer putschenden Bundeswehr räume ich da wenig Chancen ein.




Völkerrecht funktioniert nicht wie nationales Recht. Völkerrecht beruht auf Anerkennung, es funktioniert nur bedingt wie nationales Recht. Es gibt zwar Gerichte, die auf völkerrechtliche Vereinbarungen beruhen. Es sind aber keine Gerichte, bei denen man einen Anspruch nach unserer Thematik einklagen oder geltend machen kann. Wenn die Mehrheit der Staaten dieser Welt, nehmen wir mal die Mitglieder der UN, also 192 Staaten, die Bundesrepublik gemäß ihre Selbstsicht (Tesobeschlüsse, etc.) als DR oder dessen Rechtsnachfolger ansehen, kurz gesagt als Völkerrechtssubjekt Deutschland, dann ist die Bundesrepublik dieses Subjekt.

Mit den Worten von Jellinek, die Normativität des faktischen.

Gehirnnutzer
01.07.2017, 12:43
Nein, weil diese Sichtweise das Selbstbestimmungsrecht der Völker als Kernelement des Völkerrechts aushebeln würde. Das nationale Recht bildet also selbstverständlich das Primat und muß eben nach innen und außen durchgesetzt werden, möglichst natürlich in einem politischen Prozeß. Nur steht das Besatzungskonstrukt BRD diesem Selbstbestimmungsrecht leider diametral entgegen.

Ah der Herr schein ein Egozentriker zu sein, denn diese Aussage kann man nur treffen, wenn man sich als Vertreter eines Volkswillen sieht.

Gehirnnutzer
01.07.2017, 12:50
Keine Chance. Auch wegen Hirnwäsche. Darum will ja Russland seine 100 % Souveräniität niemandem übergeben. Militärisch hätte dann keiner mehr den roten Knopf in Moskau, oder nur ein Ami der in Moskau sitzt.
Mir sagte ein britischer Soldat der Rheinarmee, du weisst ihr seid besetzt ? ja viele wissen es nicht aber ich.
Selbst einer putschenden Bundeswehr räume ich da wenig Chancen ein.

Diese Sprüche nerven langsam, mir hat ein Soldat gesagt ihr seid besetzt, Obama soll in einer 30 minütigen Rede auf der Airbase Rammstein gesagt "Deutschland ist immer noch ein besetztes Land,.............." obwohl er tatsächlich nur 5 Minuten Aufenhalt gehabt hat. Bla Bla.

Es gibt den ultimativen Beweis. Erlingt politische Macht, kündigt die EU-Mitgliedschaft (Artikel 50 EUV), Natotruppenstatut etc. pp. und schaut ob dies Kündigung angenommen wird.

Es fehlt sicherlich etwas, aber dass ist nicht die deutsche Souveränität, sondern eure Einsicht, dass man in eine Demokratrie Menschen überzeugen muss um Veränderungen zu erreichen und sich nicht als egozentrische Vertreter eines Volkswillens sehen darf.

brain freeze
01.07.2017, 12:51
Ah der Herr schein ein Egozentriker zu sein, denn diese Aussage kann man nur treffen, wenn man sich als Vertreter eines Volkswillen sieht.

Werd' nicht albern. Wenn das Reich einen Volksentscheid durchführt - der den Deutschen verfassungsmäßig zusteht (WRV) und seit Jahrzehnten rechtswidrig verweigert wird - über Verfassungsänderungen hin zu BRD-Vorstellungen, dann ist auch das zu respektierender Volkswille.

Dr Mittendrin
01.07.2017, 12:53
Ah der Herr schein ein Egozentriker zu sein, denn diese Aussage kann man nur treffen, wenn man sich als Vertreter eines Volkswillen sieht.

Wenn du so eine Anspielung auf Gefrustete machst, muss ich dir sagen du bist bei den bezahlten Verrätern. Überversorgter Staatsdienst die uns in der Privatwirtschaft über Gebühr abzocken damit der Besatzer auch noch was bekommt.

brain freeze
01.07.2017, 12:54
[...]
Es fehlt sicherlich etwas, aber dass ist nicht die deutsche Souveränität, sondern eure Einsicht, dass man in eine Demokratrie Menschen überzeugen muss um Veränderungen zu erreichen und sich nicht als egozentrische Vertreter eines Volkswillens sehen darf.

Hier geht es nicht um demokratische Willensbildung, sondern um Rechtsfundamente. In einem Knast wirst du die Knastregeln, die das BGB ignorieren, auch nicht per Agitation ändern können.

Dr Mittendrin
01.07.2017, 13:03
Diese Sprüche nerven langsam, mir hat ein Soldat gesagt ihr seid besetzt, Obama soll in einer 30 minütigen Rede auf der Airbase Rammstein gesagt "Deutschland ist immer noch ein besetztes Land,.............." obwohl er tatsächlich nur 5 Minuten Aufenhalt gehabt hat. Bla Bla.#

Der war 23 jahre bei der Rheinarmee. Denkst du das ist nur meine einzige Info bzgl Besatzung, oder Obama ?



Es gibt den ultimativen Beweis. Erlingt politische Macht, kündigt die EU-Mitgliedschaft (Artikel 50 EUV), Natotruppenstatut etc. pp. und schaut ob dies Kündigung angenommen wird.

Wenn Gesetz der BRD sogar gebrochen werden ( Eurorettung uvm ) dann ist das wohl ein Witz.





Es fehlt sicherlich etwas, aber dass ist nicht die deutsche Souveränität, sondern eure Einsicht,

Nö deine, ich hätte mir gewünscht, dass dein Sohn im Zinksarg heimgeflogen wird aus dem Hindukush. Und womöglich ein zweiter zum Russlandfeldzug geschickt wird. Und die Faketerrorattentate dich treffen. Weil unser Geheimdienst ist nicht der unsrige. Unsere Föööörerin wird abgehört :muaha:


dass man in eine Demokratrie Menschen überzeugen muss um Veränderungen zu erreichen und sich nicht als egozentrische Vertreter eines Volkswillens sehen darf.

Du hast wohl die Scheindemokratie, die Referenden scheut wie der Teufel das Weihwasser und Gesetze bricht nicht kapiert zu haben.

Wie soll man die überzeugen wenn man unsere Meinung nur via rt und Internet zulässt und nicht ARD ?
Weisst du nicht dass man Compact selten kaufen kann und warum ?

Diese 4. Macht ist Diktatur ?

Wöchentlich bricht die Kanzlerin den Amtseid, fasel hier nicht lange.

Flüchtling
01.07.2017, 14:34
Woher komme das Wort "Polente":
Bis vor wenigen Jahren fuhren Polizeibeamte in Ausübung ihres Dienstes mit "Citroën 2 CV"s ("Ente") herum, um z.B. unauffällig Schwerstverbrecher zu jagen.
Und so hat sich der Name "Polente" für Polizei bis heute gehalten.

Wem das nicht so geläufig ist, ist wohl noch zu jung. Einfach mal die Oma fragen!

torun
01.07.2017, 14:50
Woher komme das Wort "Polente":
Bis vor wenigen Jahren fuhren Polizeibeamte in Ausübung ihres Dienstes mit "Citroën 2 CV"s ("Ente") herum, um z.B. unauffällig Schwerstverbrecher zu jagen.
Und so hat sich der Name "Polente" für Polizei bis heute gehalten.

Wem das nicht so geläufig ist, ist wohl noch zu jung. Einfach mal die Oma fragen!

Polente abgeleitet von Polent = Schloss oder Rathaus. Stammt aus dem jiddischen. Den Begriff gab es bereits lange vor dem 2CV

GSch
01.07.2017, 20:32
Mal gucken wann Gsch hier auftaucht.

Huhu!

GSch
01.07.2017, 20:34
Ich verweise dich nochmal darauf, dass die BRD in der UN oder der Feindstaatewnklausel steht.

Das ist nett von dir, aber wo in der UN-Charta steht der Name "Germany" oder in welcher Sprache auch immer?

GSch
01.07.2017, 20:39
Was ist denn mit der UN-Resolution A/56/83 vom 12. Dez. 2001, auf die ich in meinem Post#6 hinweise ?

Gar nichts ist damit. Resolutionen der UN-Vollversammlung sind rechtlich ohne jeden Wert.

In der Resolution steht, dass die Vollversammung den Vorschlag der ILC für eine Konvention betreffend rechtswidriges Staatenhandeln gut findet. Dieser Vorschlag ist seitdem über das Stadium eines Vorschlags nicht hinausgekommen und daher rechtlich genau so viel wert wie die Resolution. Nämlich gar nichts.

Die Vollversammlung fasst seitdem regelmäßig alle drei Jahre eine Resolution, in der gesagt wird, der Vorschlag sei gut, und man wolle doch auf dem Gebiet mal weiterkommen. Daraus sieht man ja schon, wie viel man sich dafür kaufen kann.

GSch
01.07.2017, 20:41
Polente abgeleitet von Polent = Schloss oder Rathaus. Stammt aus dem jiddischen. Den Begriff gab es bereits lange vor dem 2CV

Gar nicht wahr. Ich habe selbst mal vor meiner Haustür auf der Straße einen grün-weiß lackierten 2CV gesehen, auf dessen Heckklappe "Pol Ente" stand.

Andererseits gibt es in Berlin auch einen Rechtsanwalt, der sich einen Polizei-Mannschaftswagen gekauft hat. Die Lackierung ist geblieben, bis auf das Wappen, und statt "Polizei" steht jetzt "Kanzlei" drauf.

Kurti
01.07.2017, 21:14
Mein Disney-Land-Pass wird auch nicht anerkannt -
ebenso die dort erworbenen Steckbriefe namhafter Politiker.


Wanted
dead or alive
Accused of land-grabbing

https://www.bing.com/th?id=Aa1afb1192fabed2b11e69e3fb0b1c1a8&w=110&h=110&c=12&rs=1&qlt=80&pcl=f9f9f9&cdv=1&pid=16.2 (http://de.wikipedia.org/wiki/Wladimir_Wladimirowitsch_Putin)

Liberalist
01.07.2017, 21:24
Huhu!

Nein. war klar.

Hat er dich wieder gerufen?

Liberalist
01.07.2017, 21:25
Das ist nett von dir, aber wo in der UN-Charta steht der Name "Germany" oder in welcher Sprache auch immer?

Was? :fuck:

Hans Huckebein
01.07.2017, 21:40
Die "Reichsbürger" haben sie auf dem kieker, die sind ein dorn im auge;

Warum auch immer, es gibt doch keine offenen fragen.....

Shahirrim
05.07.2017, 20:24
Bisher hatte ich mit der Reichsbürgerbewegung nichts am Hut, aber mittlerweile widert mich dieser Staat dermaßen an, dass ich schon rein aus kindischem Trotz so ein Ausweisdokument wie den Reichs-Personenausweis gerne besitzen würde.

Ein Bekannter von mir hat mir berichtet, dass er nach dem er den Reichs-Personenausweis beantragt hat promt die Polizei vor der Tür hatte, die ihn zum Verhör auf's Revier geschleift hat.

Muss man wirklich damit rechnen wenn man das Ding beantragt? Hat da jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Im Verfassungsschutzbericht steht, dass von 10.000 Reichsbürgern 500 rechtsextrem sind! Wow, das ist ja nun wirklich eine Menge. :D

Wäre niemand von denen rechts, würden die wohl nicht mal ernsthaft beachtet werden.

Neu
05.07.2017, 20:53
Die sog. BRD handelt hier quasi stellvertretend und zwar im Auftrag des anhaltenden Besatzungsrechtes. Sie schafft aus einem prinzipiell rechtswidrigen Zustand heraus auf der Grundlage eines vorläufigen Ordnungsgesetzes (sog. Grundgesetz) vorläufiges Recht, dessen Gültigkeit nur das Reich bewerten und bestätigen kann. Das heißt, die Praxis des Staatsbürgerschaftrechtes ist dann teilweise als rechtskonform, teilweise als rechtswidrig einzustufen.

Und gleichzeitig existiert das Deutsche Reich weiter. Zwar ohne Regierung, ohne eigene Behörden, aber es existiert halt. So, wie Afghanistan etwa.

ERNEUERER
05.07.2017, 21:37
Polente abgeleitet von Polent = Schloss oder Rathaus. Stammt aus dem jiddischen. Den Begriff gab es bereits lange vor dem 2CV


Richtig ... :gp:

Murmillo
06.07.2017, 06:33
Gar nichts ist damit. Resolutionen der UN-Vollversammlung sind rechtlich ohne jeden Wert.
...

Da gebe ich dir sogar Recht, mit einer Einschränkung: ausser, sie richtet sich gegen Russland! Dann wäre so eine Resolutuion völkerrechtlich verbindlich !

GSch
06.07.2017, 07:58
Da gebe ich dir sogar Recht, mit einer Einschränkung: ausser, sie richtet sich gegen Russland! Dann wäre so eine Resolutuion völkerrechtlich verbindlich !

Vielleicht wäre das ab und zu gar nicht so übel, aber es stimmt leider nicht. Theoretisch verbindlich sind nur Resolutionen des Sicherheitsrates, und auch die sind oft nicht das Papier wert, auf dem sie stehen. Aber für eine Resolution der Vollversammlung kann man sich gar nichts kaufen. Es sind rein politische Bekundungen, die niemanden verpflichten.

Pelle
22.08.2017, 18:04
https://www.youtube.com/watch?v=YZr4b8De_S0


https://www.youtube.com/watch?v=OHYDRtk8Kb4

Rikimer
22.08.2017, 18:07
Die "Reichsbürger" haben sie auf dem kieker, die sind ein dorn im auge;

Warum auch immer, es gibt doch keine offenen fragen.....

Das ist doch so merkwuerdig. Wenn das alles angeblich so irrelevant, weil geklaert ist, warum werden die Reichsbuerger dann so verfolgt vom Staat?

Das gibt einem zu denken.

opppa
22.08.2017, 18:07
Was dem einen die Gülen-Bewegung sind dem anderen seine Reichsbürger!

:fizeig:

Rikimer
22.08.2017, 18:13
Was dem einen die Gülen-Bewegung sind dem anderen seine Reichsbürger!

:fizeig:

Der Staat will sich also legitimieren, indem es Feindbilder zu schaffen versucht? Dann hat der Staat so oder so ein Legitimationsproblem. Als Mensch: ein Identitaetsproblem, einen unsicheren Charakter. Das wirft Fragen ueber Fragen auf.

opppa
22.08.2017, 18:26
Der Staat will sich also legitimieren, indem es Feindbilder zu schaffen versucht? Dann hat der Staat so oder so ein Legitimationsproblem. Als Mensch: ein Identitaetsproblem, einen unsicheren Charakter. Das wirft Fragen ueber Fragen auf.

Meinst Du Du da das Vorgehen des Türken-Liders?
Über die Reichsbürger weiß ich nichts, außer daß die deutschen Behörden wie der türkische Sultan auf Gülen-Anhänger reagieren!

:D

navy
22.08.2017, 18:37
Der Reichbürger, der letzten Jahr ein Feuergefecht sich mit der Polizei lieferte in Bayern, einen Polizisten erschoss, war Jäger.

Unter den Jägern, laufen noch mehr so versoffene Reichbürger Typen herum, machen sich wichtig

Graf
23.08.2017, 19:05
Die Eingangsfrage war doch ob er eventuell auch mit einer Hausdurchsuchung rechen muss wenn er so Ding beantragt.
Wo will er ihn beantragen? Bei Behörden der BRD nicht, weil die haben ja nur Papiere der BRD. Bei irgendwelchen Reichsverwesern? Ja gut, abe die stellen doch auch Dokumente her die es so nie gab.
Wenn die BRD Behörden, die UN oder die Marsmännchen sagen es gibt kein DR mehr dann kann doch so ein Teil auch nicht gefälscht sein. Wenn man sich aufs DR beruft dann muss doch auch Adler u HK drauf sein oder?

GSch
23.08.2017, 19:11
Dokumentenfälschung liegt auch vor, wenn man ein Dokument herstellt, das einem amtlichen Dokument so ähnlich sieht, dass die Möglichkeit einer Täuschung besteht. Zwar ist der private Besitz solcher Scherzartikel zulässig, aber man kann sich großen Ärger einhandeln, wenn man sie im Behördenverkehr oder im Geschäftsleben (Kontoeröffnung o. ä.) einsetzen will. Entsprechende Urteile gibt es.

HansMaier.
23.08.2017, 19:19
Die Eingangsfrage war doch ob er eventuell auch mit einer Hausdurchsuchung rechen muss wenn er so Ding beantragt.
Wo will er ihn beantragen? Bei Behörden der BRD nicht, weil die haben ja nur Papiere der BRD. Bei irgendwelchen Reichsverwesern? Ja gut, abe die stellen doch auch Dokumente her die es so nie gab.
Wenn die BRD Behörden, die UN oder die Marsmännchen sagen es gibt kein DR mehr dann kann doch so ein Teil auch nicht gefälscht sein. Wenn man sich aufs DR beruft dann muss doch auch Adler u HK drauf sein oder?


Der Schein der in Zukunft für Deutsche relevant sein wird, ist der Staatsbürgerschaftsnachweis,
der sogenannte "gelbe Schein". Nur wer auf den anspruchsberechtigt ist, wird im Post-BRD Deutschland Deutscher sein. Die Staatsbürgerschaft der BRD geht mit der BRD unter.
MfG
H.Maier

PS. Den gibts beim Ausländeramt. :cool:

Schopenhauer
23.08.2017, 19:38
Der Schein der in Zukunft für Deutsche relevant sein wird, ist der Staatsbürgerschaftsnachweis,
der sogenannte "gelbe Schein". Nur wer auf den anspruchsberechtigt ist, wird im Post-BRD Deutschland Deutscher sein. Die Staatsbürgerschaft der BRD geht mit der BRD unter.
MfG
H.Maier

PS. Den gibts beim Ausländeramt. :cool:

Steht sogar bei wiki:
https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis

Gehirnnutzer
24.08.2017, 03:20
Steht sogar bei wiki:
https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis

Schopenhauer, kurze Frage, wem und wann musst du rechtsverbindlich deine Staatsangehörigkeit nachweisen?

Hier mal ein Beispiel dafür
http://www.turning-japanese.info/2015/05/nationality-proof.html

Oh, ein anderer Staat (hier Japan) fordert einen rechtsverbindlichen Nachweis eine bestehenden Staatsbürgerschaft!!!!


Im Übrigen Schopenhauer, ein Staatsangehörigkeitsausweis ist nichts besonderes, den gab es schon früher

http://www.seltene-werte.de/de/shop/a:349,rc:22,t:staatsangehoerigkeitsausweis-preussen-1932
http://www.ebay.de/itm/401212028586

Was ist also der Staatsbürgerschaftsausweis?

So leid es mir tut, mein lieber Schopenhauer, es ist kein Dokument, das irgendeinen besonderen von anderen Staaten abweichenden Status der Bundesrepublik Deutschland belegt. Er ist einfach nur ein rechtsverbindlicher Nachweis der Staatsangehörigkeit z.B. bei Staatsangehörigkeitsangelegenheiten im internationalen Rechtsverkehr.

Tja, .................................
6050760508

Schopenhauer
24.08.2017, 07:19
Schopenhauer, kurze Frage, wem und wann musst du rechtsverbindlich deine Staatsangehörigkeit nachweisen?

Hier mal ein Beispiel dafür
http://www.turning-japanese.info/2015/05/nationality-proof.html

Oh, ein anderer Staat (hier Japan) fordert einen rechtsverbindlichen Nachweis eine bestehenden Staatsbürgerschaft!!!!


Im Übrigen Schopenhauer, ein Staatsangehörigkeitsausweis ist nichts besonderes, den gab es schon früher

http://www.seltene-werte.de/de/shop/a:349,rc:22,t:staatsangehoerigkeitsausweis-preussen-1932
http://www.ebay.de/itm/401212028586

Was ist also der Staatsbürgerschaftsausweis?

So leid es mir tut, mein lieber Schopenhauer, es ist kein Dokument, das irgendeinen besonderen von anderen Staaten abweichenden Status der Bundesrepublik Deutschland belegt. Er ist einfach nur ein rechtsverbindlicher Nachweis der Staatsangehörigkeit z.B. bei Staatsangehörigkeitsangelegenheiten im internationalen Rechtsverkehr.

Tja, .................................
6050760508

Ich habe nur den Link gesetzt. Meine Ansicht, Meinung o.ä. war da nicht drin enthalten.
Verzeih, aber das muss sich ein Jeder selbst erabeiten, eruieren- was auch immer. :)

Pelle
28.09.2017, 22:19
Razzien bei Reichsbürger heute

http://www.n-tv.de/politik/Polizei-nimmt-bei-Razzien-Reichsbuerger-fest-article20058233.html

https://www.welt.de/regionales/rheinland-pfalz-saarland/article169135196/Festnahme-in-Schweinfurt.html

http://www.mz-web.de/halle-saale/reichsbuerger-aus-reuden-adrian-ursache-kommt-im-hochsicherheitstrakt-vor-den-richter-28483784

Flüchtling
28.09.2017, 22:29
Ich habe nur den Link gesetzt. Meine Ansicht, Meinung o.ä. war da nicht drin enthalten.
Verzeih, aber das muss sich ein Jeder selbst erabeiten, eruieren- was auch immer. :)

URI-Nieren heißt das. Übermittler/-bringer von [mißliebig'] Botschaft(en) sind IMMER die Sündenböcke. Und -böckinnen.

Branka
29.09.2017, 01:07
Bisher hatte ich mit der Reichsbürgerbewegung nichts am Hut, aber mittlerweile widert mich dieser Staat dermaßen an, dass ich schon rein aus kindischem Trotz so ein Ausweisdokument wie den Reichs-Personenausweis gerne besitzen würde.

Ein Bekannter von mir hat mir berichtet, dass er nach dem er den Reichs-Personenausweis beantragt hat promt die Polizei vor der Tür hatte, die ihn zum Verhör auf's Revier geschleift hat.

Muss man wirklich damit rechnen wenn man das Ding beantragt? Hat da jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Naja, ich kenne bisher 5 Leute die den Deutschen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt haben. Bei 4 von denen ist bisher nix passiert, aber einem war es merkwürdig. Der hat ein Schreiben von der Behörde bekommen, das er seinen Waffenschein abgeben muss. Keine Begründung warum, weshalb, wieso - er muss seinen Waffenschein abgeben.

Naja, das Schreiben hat er erst kürzlich erhalten, mal sehen was er macht.

Branka
29.09.2017, 01:09
Sorry, ich würde an deiner Stelle vorsichtig sein. Diese netten Reichsdokumente erfüllen je nach Sachlage diverse Straftatbestände. Einer davon ist § 267 StGB (https://dejure.org/gesetze/StGB/267.html), Urkundenfälschung.

Was viele nicht wissen, mit dem Paragraphen wird nicht nur die Fälschung selber bestraft, auch der Gebrauch von gefälschten Urkunden wird bestraft (........ eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.)

Der Fangstrick ist der Absatz 2, denn der Versuch ist auch strafbar. Theoretisch kann man schon den Erwerb oder den Besitz eines Reichsbürger-Pass als Versuch werten. Jedoch ist die momentane Rechtsprechung so, dass der bloße Besitz nicht als strafbar angesehen wird, der Erwerb, wenn er entgeltlich erfolgt, nach anderen Straftatbeständen geahndet werden kann.

Tja und wie man hier sieht

http://www.maz-online.de/Lokales/Oberhavel/Plumper-Reichsbuerger-Ausweis-keine-Straftat

kann man Glück haben, wenn man an einen Diletanten gerät.






Wenn diese "netten" Reichsdokumente diverse Straftatbestände erfüllen, wieso bekommt man diese aber trotzdem von den Behörden ausgehändigt?

OttoI
29.09.2017, 02:10
Wenn diese "netten" Reichsdokumente diverse Straftatbestände erfüllen, wieso bekommt man diese aber trotzdem von den Behörden ausgehändigt?

Nun ich denke, das hast du völlig falsch verstanden. Diese Reichsbürger haben eigene Druckereien in denen sie diese Dokumente drucken(eher eigener PC). Ich selber wollte mir spasseshalber vor vielen Jahren selbst auch schon mal ein solches Dokument ausstellen lassen.

Tatsache ist, dass das 'Recht' natürlich auf Seiten der Reichsbürger ist - aber wie willst du gegen die unrechtmässige Staatsmacht ankommen, wenn die dir die GSG9 ins Haus schicken. Die BRD ist ein Besatzerkonstrukt und die Reichsbürger haben das Recht auf ihrer Seite - allerdings nicht die Gewalt der BRD-Organe, weshalb zur Zeit das auch keine Erfolgsgeschichte ist.

Herr B.
29.09.2017, 04:15
Dokumentenfälschung liegt auch vor, wenn man ein Dokument herstellt, das einem amtlichen Dokument so ähnlich sieht, dass die Möglichkeit einer Täuschung besteht. Zwar ist der private Besitz solcher Scherzartikel zulässig, aber man kann sich großen Ärger einhandeln, wenn man sie im Behördenverkehr oder im Geschäftsleben (Kontoeröffnung o. ä.) einsetzen will. Entsprechende Urteile gibt es.
Ich glaube das Problem liegt da drin daß diese Reichsbürger Pässe den Bundesadler führen. Der war wohl sowohl für die Weimarer Republik
zuständig, wird aber leider auch von der BRD verwendet. Könnte sein daß hier die Staatsanwaltschaft deswegen zwischen Gag-Artikel und
Dokumentenfälschung unterscheidet.
Wenn man weiter bedenkt daß es technisch ein strafbares Delikt ist eine BRD-Fahne die das Bundeswappen (Adler) enthält privat zu benutzen,
dann sieht man daß es hier zuvorderst um den unerlaubten Gebrauch von Siegeln oder Wappen geht.
Ich nehme mal an daß es sich mit der rechtlichen Lage der Landeswappen ähnlich verhält.

Schopenhauer
29.09.2017, 06:27
URI-Nieren heißt das. Übermittler/-bringer von [mißliebig'] Botschaft(en) sind IMMER die Sündenböcke. Und -böckinnen.

Hiobsbotschaft

Der Überbringer der schlechten Nachricht wird erschossen...

GSch
29.09.2017, 09:44
Ich glaube das Problem liegt da drin daß diese Reichsbürger Pässe den Bundesadler führen. Der war wohl sowohl für die Weimarer Republik zuständig, wird aber leider auch von der BRD verwendet. Könnte sein daß hier die Staatsanwaltschaft deswegen zwischen Gag-Artikel und Dokumentenfälschung unterscheidet.

In der Tat verwendet Deutschland seit den 20er Jahren das selbe Wappen und die selben Siegel (von der Nazizeit abgesehen). Es ist ja ein und der selbe Staat. Das kann also zu Problemen führen.


Wenn man weiter bedenkt daß es technisch ein strafbares Delikt ist eine BRD-Fahne die das Bundeswappen (Adler) enthält privat zu benutzen, dann sieht man daß es hier zuvorderst um den unerlaubten Gebrauch von Siegeln oder Wappen geht. Ich nehme mal an daß es sich mit der rechtlichen Lage der Landeswappen ähnlich verhält.

Die Bundesflagge mit dem Bundeswappen belegt ist überhaupt keine Flagge, die amtlich verwendet wird und geschützt ist, sondern ein Phantasieprodukt (wenn auch ein verbreitetes). Der Adler auf der Behördenflagge sieht ein wenig anders aus. Ich habe noch nie gehört, dass jemand deswegen Schwierigkeiten bekommen hat. Auch nicht mit der richtigen Bundesflagge - deren Besitz und privater Gebrauch ist erlaubt, so lange sie dabei nicht verächtlich gemacht oder verunglimpft wird.

kotzfisch
29.09.2017, 10:35
Naja, ich kenne bisher 5 Leute die den Deutschen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt haben. Bei 4 von denen ist bisher nix passiert, aber einem war es merkwürdig. Der hat ein Schreiben von der Behörde bekommen, das er seinen Waffenschein abgeben muss. Keine Begründung warum, weshalb, wieso - er muss seinen Waffenschein abgeben.

Naja, das Schreiben hat er erst kürzlich erhalten, mal sehen was er macht.
Er hatte keinen Waffenschein- höchstens eine WBK.

Murmillo
29.09.2017, 10:41
Naja, ich kenne bisher 5 Leute die den Deutschen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt haben. Bei 4 von denen ist bisher nix passiert, aber einem war es merkwürdig. Der hat ein Schreiben von der Behörde bekommen, das er seinen Waffenschein abgeben muss. Keine Begründung warum, weshalb, wieso - er muss seinen Waffenschein abgeben.

Naja, das Schreiben hat er erst kürzlich erhalten, mal sehen was er macht.

Nun hat aber eigentlich der Deutsche Staatsangehörigkeitsausweis zunächst erst einmal gar nichts mit der Reicghsbürgerbewegung zu tun. Dies ist nämlich ein amtliches Dokument der Bundesrepublik Deutschland.:https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis

Stanley_Beamish
29.09.2017, 10:46
Er hatte keinen Waffenschein- höchstens eine WBK.

Erstens weißt du Schwätzer das nicht, und zweitens ist es für den geschilderten Sachverhalt, nämlich dass ein Bürger eine von den Behörden ausgestellte Erlaubnis für den Umgang mit Waffen aufgrund des genannten Antrags zurückgeben muss, unerheblich.

kotzfisch
29.09.2017, 10:49
Erstens weißt du Schwätzer das nicht, und zweitens ist es für den geschilderten Sachverhalt, nämlich dass ein Bürger eine von den Behörden ausgestellte Erlaubnis für den Umgang mit Waffen aufgrund des genannten Antrags zurückgeben muss, unerheblich.

Quatsch, du Dorfdepp- Einen WS hatte er nicht- nie imLeben und eine WBK wird nicht widerrufen,weil Du dies oder jenes beantragst.Es ist diese Art von anekdotischen Geschichten:
ich kennen einen, der einen kennt, der....blablabla.
Dass Vollkoffer drauf reinfallen ist völlig klar.

Tryllhase
29.09.2017, 10:59
Quatsch, du Dorfdepp- Einen WS hatte er nicht- nie imLeben und eine WBK wird nicht widerrufen,weil Du dies oder jenes beantragst.Es ist diese Art von anekdotischen Geschichten:
ich kennen einen, der einen kennt, der....blablabla.
Dass Vollkoffer drauf reinfallen ist völlig klar.
Du irrst. So, wie in der DDR jeder zum Menschen zweiter Klasse gestempelt wurde, wenn er einen Ausreiseantrag stellte, so geht man heute mit den Reichsbürgern um. Man erklärt einfach, dass von ihnen eine Gefahr aus geht und will sie deshalb völlig entwaffnen. Begründung: mangelnde Zuverlässigkeit.

Stanley_Beamish
29.09.2017, 11:47
Quatsch, du Dorfdepp- Einen WS hatte er nicht- nie imLeben und eine WBK wird nicht widerrufen,weil Du dies oder jenes beantragst.Es ist diese Art von anekdotischen Geschichten:
ich kennen einen, der einen kennt, der....blablabla.
Dass Vollkoffer drauf reinfallen ist völlig klar.

Ja, wir wissen hier alle, dass du Klugscheisser den Unterschied zwischen einer Waffenbesitzkarte und einem Waffenschein kennst. Ist geschenkt.
Du hast aber, wie schon häufig, mal wieder den Sinn einer Aussage nicht verstanden.

kotzfisch
29.09.2017, 17:29
Ja, wir wissen hier alle, dass du Klugscheisser den Unterschied zwischen einer Waffenbesitzkarte und einem Waffenschein kennst. Ist geschenkt.
Du hast aber, wie schon häufig, mal wieder den Sinn einer Aussage nicht verstanden.

Ich verstehe, dass Du sinnlose Aussagen machst, dasschon.

cornjung
29.09.2017, 19:01
Quatsch, du Dorfdepp- Einen WS hatte er nicht- nie imLeben

Erstens weißt du Schwätzer das nicht,
Na ja, bei knapp 85 Millionen haben gerade mal 12.000 !!! Personen einen WS, und davon sind fast 60 % im Security-Gewerbe tätig, so das noch 5.000 " normale " Personen übrig bleinben. Vornemlich Juden und Politiker- die ohnhin Personenschutz haben- plus ein paar Anwälte, Richter und Sta. Faktisch bekommt und hat damit kein normaler Bürger einen WS, sprich er ist völlig schutzlos! In Israel oder Amerika hat bezw. bekommt Jeder einen WS.

Du irrst. So, wie in der DDR jeder zum Menschen zweiter Klasse gestempelt wurde, wenn er einen Ausreiseantrag stellte, so geht man heute mit den Reichsbürgern um. Man erklärt einfach, dass von ihnen eine Gefahr aus geht und will sie deshalb völlig entwaffnen. Begründung: mangelnde Zuverlässigkeit.
Stimmt, es geht hier aber darum, ob ein Reichsbürger einen WS hat.

Schwabenpower
29.09.2017, 19:03
Na ja, bei knapp 85 Millionen haben gerade mal 12.000 !!! Personen einen WS, und davon sind fast 60 % im Security-Gewerbe tätig, so das noch 5.000 " normale " Personen übrig bleinben. Vornemlich Juden und Politiker, plus ein paar Anwälte, Richter und Sta. Faktisch bekommt und hat damit kein normaler Bürger einen WS!

Stimmt, es geht hier aber darum, ob ein Reichsbürger einen WS hat.
So mancher Gutachter bekommt auch einen

Stanley_Beamish
29.09.2017, 19:21
Ich verstehe, dass Du sinnlose Aussagen machst, dasschon.

Nein, du verstehst gar nix. Du bist ein Depp, und ein Korinthenkacker obendrein.


Na ja, bei knapp 85 Millionen haben gerade mal 12.000 !!! Personen einen WS, und davon sind fast 60 % im Security-Gewerbe tätig, so das noch 5.000 " normale " Personen übrig bleinben. Vornemlich Juden und Politiker- die ohnhin Personenschutz haben- plus ein paar Anwälte, Richter und Sta. Faktisch bekommt und hat damit kein normaler Bürger einen WS, sprich er ist völlig schutzlos! In Israel oder Amerika hat bezw. bekommt Jeder einen WS.

Stimmt, es geht hier aber darum, ob ein Reichsbürger einen WS hat.

Nein, darum geht es eben nicht, sondern darum, dass schon der Anschein, "Reichsbürger" zu sein, ausreicht, um in den zuständigen Amtsstuben restringierende Aktivitäten auszulösen.

kotzfisch
30.09.2017, 10:19
Nein, du verstehst gar nix. Du bist ein Depp, und ein Korinthenkacker obendrein.



Nein, darum geht es eben nicht, sondern darum, dass schon der Anschein, "Reichsbürger" zu sein, ausreicht, um in den zuständigen Amtsstuben restringierende Aktivitäten auszulösen.

Du bist auch so ein" restringierter" Geist.
Die Unterscheidung ist bedeutsam, nicht korinthisch.
Rosen hat noch keiner geschissen.

Stanley_Beamish
30.09.2017, 10:54
Du bist auch so ein" restringierter" Geist.
Die Unterscheidung ist bedeutsam, nicht korinthisch.
Rosen hat noch keiner geschissen.

Du gibst keine Ruhe, was?
Dabei habe ich dir doch erklärt, worum es geht, Dumpfbacke.

kotzfisch
30.09.2017, 13:02
Du gibst keine Ruhe, was?
Dabei habe ich dir doch erklärt, worum es geht, Dumpfbacke.

Ich habe Dich auch lieb.
Du bist ein ganz toller Typ.

Sathington Willoughby
30.09.2017, 14:21
Sorry, ich würde an deiner Stelle vorsichtig sein. Diese netten Reichsdokumente erfüllen je nach Sachlage diverse Straftatbestände. Einer davon ist § 267 StGB (https://dejure.org/gesetze/StGB/267.html), Urkundenfälschung.

Was viele nicht wissen, mit dem Paragraphen wird nicht nur die Fälschung selber bestraft, auch der Gebrauch von gefälschten Urkunden wird bestraft (........ eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.)

Der Fangstrick ist der Absatz 2, denn der Versuch ist auch strafbar. Theoretisch kann man schon den Erwerb oder den Besitz eines Reichsbürger-Pass als Versuch werten. Jedoch ist die momentane Rechtsprechung so, dass der bloße Besitz nicht als strafbar angesehen wird, der Erwerb, wenn er entgeltlich erfolgt, nach anderen Straftatbeständen geahndet werden kann.

Tja und wie man hier sieht

http://www.maz-online.de/Lokales/Oberhavel/Plumper-Reichsbuerger-Ausweis-keine-Straftat

kann man Glück haben, wenn man an einen Diletanten gerät.






Wenn das Urkundenfälschung ist, muss es ja Reichsdeppendokus geben, denn gibt es die nicht, kann keine Fälschung vorliegen.

Herr B.
30.09.2017, 16:23
Die Bundesflagge mit dem Bundeswappen belegt ist überhaupt keine Flagge, die amtlich verwendet wird und geschützt ist, sondern ein Phantasieprodukt (wenn auch ein verbreitetes). Der Adler auf der Behördenflagge sieht ein wenig anders aus. Ich habe noch nie gehört, dass jemand deswegen Schwierigkeiten bekommen hat. Auch nicht mit der richtigen Bundesflagge - deren Besitz und privater Gebrauch ist erlaubt, so lange sie dabei nicht verächtlich gemacht oder verunglimpft wird.
Hier wird die Sache von einem Rechtsanwalt etwas anders dargelegt:

http://www.n-tv.de/ratgeber/Der-Adler-darf-nicht-auf-die-Fahne-article13191486.html

GSch
30.09.2017, 16:53
Hier wird die Sache von einem Rechtsanwalt etwas anders dargelegt:

http://www.n-tv.de/ratgeber/Der-Adler-darf-nicht-auf-die-Fahne-article13191486.html

Nicht nur der Schild, auch der Adler sieht auf der Bundesdienstflagge ein wenig anders aus als im Bundeswappen. Dem Herrn Rechtsanwalt spendiere ich zu Weihnachten eine Packung Brillenputztücher.

black_swan
30.09.2017, 17:24
Demokraten der Kahane Sekte klären auf:

https://www.contra-magazin.com/2016/10/amadeu-antonio-stiftung-klaert-auf-soviel-reichsbuerger-steckt-in-dir/

Soviel Reichsbürger steckt in Dir :D

Ruepel
30.09.2017, 18:33
URI-Nieren heißt das. Übermittler/-bringer von [mißliebig'] Botschaft(en) sind IMMER die Sündenböcke. Und -böckinnen.

Oller Spießer

Veruschka
01.10.2017, 11:27
Naja, ich kenne bisher 5 Leute die den Deutschen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt haben. Bei 4 von denen ist bisher nix passiert, aber einem war es merkwürdig. Der hat ein Schreiben von der Behörde bekommen, das er seinen Waffenschein abgeben muss. Keine Begründung warum, weshalb, wieso - er muss seinen Waffenschein abgeben.

Naja, das Schreiben hat er erst kürzlich erhalten, mal sehen was er macht.
Ganz ehrlich, ich glaub das nicht.
Ein belastender Verwaltungsakt muss immer eine Begründung enthalten.

cornjung
01.10.2017, 11:31
Ganz ehrlich, ich glaub das nicht.Ein belastender Verwaltungsakt muss immer eine Begründung enthalten.
Kannst du rugig glauben, denn die Begründung hier ist " mangelnde Zuverlässigkeit ". Dehnbar wie Kaugummi.

Lykurg
01.10.2017, 12:55
Sorry, ich würde an deiner Stelle vorsichtig sein. Diese netten Reichsdokumente erfüllen je nach Sachlage diverse Straftatbestände. Einer davon ist § 267 StGB (https://dejure.org/gesetze/StGB/267.html), Urkundenfälschung.

Was viele nicht wissen, mit dem Paragraphen wird nicht nur die Fälschung selber bestraft, auch der Gebrauch von gefälschten Urkunden wird bestraft (........ eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.)

Der Fangstrick ist der Absatz 2, denn der Versuch ist auch strafbar. Theoretisch kann man schon den Erwerb oder den Besitz eines Reichsbürger-Pass als Versuch werten. Jedoch ist die momentane Rechtsprechung so, dass der bloße Besitz nicht als strafbar angesehen wird, der Erwerb, wenn er entgeltlich erfolgt, nach anderen Straftatbeständen geahndet werden kann.

Tja und wie man hier sieht

http://www.maz-online.de/Lokales/Oberhavel/Plumper-Reichsbuerger-Ausweis-keine-Straftat

kann man Glück haben, wenn man an einen Diletanten gerät.

Stimmt so nicht! Die Frage ist eher, ob ein BRD-Personalausweis (man ist also "Personal" und keine "Person"!!!) überhaupt Rechtsgültigkeit besitzt, wenn die Besatzer-BRD bloß eine GmbH und kein echter "Staat" ist.

GSch
01.10.2017, 13:58
Stimmt so nicht! Die Frage ist eher, ob ein BRD-Personalausweis (man ist also "Personal" und keine "Person"!!!) überhaupt Rechtsgültigkeit besitzt, wenn die Besatzer-BRD bloß eine GmbH und kein echter "Staat" ist.

Nun dürfte es dich kaum überraschen, dass die Bundesrepublik Deutschland sich selbst sehr wohl als echten Staat ansieht und daher ihre Personalpapiere als geschützte Urkunden, deren Fälschung strafrechtlich verfolgt wird.

Meines Wissens tun das auch alle übrigen Länder der Welt. Jedenfalls bin ich mit meinem deutschen Pass schon viel herumgekommen und noch nie als staatenlos angesehen worden. Dito mit Ausweis, wo kein Pass erforderlich war.

brain freeze
01.10.2017, 15:37
Nun dürfte es dich kaum überraschen, dass die Bundesrepublik Deutschland sich selbst sehr wohl als echten Staat ansieht und daher ihre Personalpapiere als geschützte Urkunden, deren Fälschung strafrechtlich verfolgt wird.

Meines Wissens tun das auch alle übrigen Länder der Welt. Jedenfalls bin ich mit meinem deutschen Pass schon viel herumgekommen und noch nie als staatenlos angesehen worden. Dito mit Ausweis, wo kein Pass erforderlich war.

Klar, die BRD als Hauptmann von Köpenick. Nur daß eben keine Instanz dieser Realsatire ein Ende setzen kann.

GSch
01.10.2017, 15:53
Klar, die BRD als Hauptmann von Köpenick. Nur daß eben keine Instanz dieser Realsatire ein Ende setzen kann.

Na, dann ist der Fall ja klar. Im Völkerrecht gilt das Effektivitätsprinzip. Wenn ein Staat überall als souveräner Staat angesehen wird, dann ist er das auch. "Überall" bedeutet hier: von den anderen Staaten dieser Welt. Ein paar Besserwisser sind nun mal keine Völkerrechtssubjekte. Sag mir doch mal schnell einen Staat dieser Welt, der in Berlin nicht diplomatisch vertreten ist!

Politikqualle
01.10.2017, 16:00
.. Reichsbürger sind Bürger , die ihren Stammbaum der Reichsburg entnehmen können , also adlig sind ..
.
http://www.mosel.de/typo3temp/_processed_/csm_RB_Burg__c__Zeitz_3_d4b7120fd3.jpg

brain freeze
01.10.2017, 16:45
Na, dann ist der Fall ja klar. Im Völkerrecht gilt das Effektivitätsprinzip. Wenn ein Staat überall als souveräner Staat angesehen wird, dann ist er das auch. "Überall" bedeutet hier: von den anderen Staaten dieser Welt. Ein paar Besserwisser sind nun mal keine Völkerrechtssubjekte. Sag mir doch mal schnell einen Staat dieser Welt, der in Berlin nicht diplomatisch vertreten ist!

Klar wird die BRD anerkannt, solange sie die Rolle des rechtmäßigen Staates Deutsches Reich überzeugend und zur Zufriedenheit der Alliierten spielt. Ändert nichts an ihrem Wesen als Sequester und Anscheinstaat. Auch der Hauptmann von Köpenick war anerkannt, solange der Schwindel nicht aufflog. Für einen Rechtsnihilisten macht das natürlich keinen Unterschied, das ist mir auch klar.

GSch
01.10.2017, 20:28
Klar wird die BRD anerkannt, solange sie die Rolle des rechtmäßigen Staates Deutsches Reich überzeugend und zur Zufriedenheit der Alliierten spielt.

Na ja, was soll sie denn auch machen, staatsrechtlich ist sie das Deutsche Reich, nur unter einem anderen Namen. Raider heißt jetzt Twix (oder andersrum, kann mir das nie merken). Mit der Zufriedenheit der Alliierten hat das wohl weniger zu tun. Die UN, die EU, die NATO, ISO, IEC, WTO, Weltpostverein, Meterkonvention und alle möglichen anderen internationalen Organisationen scheinen Deutschland auch nicht für einen Scheinstaat zu halten.

Tut mir ja leid für dich, aber es gibt auf dieser Welt nur einen deutschen Staat. Aber wer den nicht mag, kann jederzeit auswandern.

brain freeze
01.10.2017, 20:38
Na ja, was soll sie denn auch machen, staatsrechtlich ist sie das Deutsche Reich, nur unter einem anderen Namen. Raider heißt jetzt Twix (oder andersrum, kann mir das nie merken). Mit der Zufriedenheit der Alliierten hat das wohl weniger zu tun. Die UN, die EU, die NATO, ISO, IEC, WTO, Weltpostverein, Meterkonvention und alle möglichen anderen internationalen Organisationen scheinen Deutschland auch nicht für einen Scheinstaat zu halten.

Tut mir ja leid für dich, aber es gibt auf dieser Welt nur einen deutschen Staat. Aber wer den nicht mag, kann jederzeit auswandern.

Ist sie staatsrechtlich natürlich nicht, aber da hast du dich ja gründlich immunisiert. Die sog. Bundesregierung behauptet diese Identität nur und niemand widerspricht. Das ist etwas anderes. Und klar hat der Mummenschanz mit den Siegermächten zu tun, die all die genannten Organisationen der Nachkriegszeit dominierten und deren Geschöpf diese BRD ist. Warum sollten die eine Scheinstaatlichkeit beanstanden und die "Nachkriegsordnung" ohne Not in Frage stellen? Na also.

Suppenkasper
01.10.2017, 21:43
Ist sie staatsrechtlich natürlich nicht, aber da hast du dich ja gründlich immunisiert. Die sog. Bundesregierung behauptet diese Identität nur und niemand widerspricht. Das ist etwas anderes. Und klar hat der Mummenschanz mit den Siegermächten zu tun, die all die genannten Organisationen der Nachkriegszeit dominierten und deren Geschöpf diese BRD ist. Warum sollten die eine Scheinstaatlichkeit beanstanden und die "Nachkriegsordnung" ohne Not in Frage stellen? Na also.

Die Bundesregierung hat zumindest noch 2015 diese Identität nicht behauptet, sondern, unter Bezugnahme auf das Bundesverfassungsgericht anlässlich einer Anfrage der "Linken", explizit festgestellt dass das Deutsche Reich nicht untergegangen und die BRD nicht sein Rechtsnachfolger, aber mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Völkerrechtssubjekt ist nun allerdings ein weit dehnbarer Begriff, der keineswegs nur Staaten, sondern auch Organisationen, wie besipielsweise das internationale Komitee vom Roten Kreuz oder eben die BRD-GmbH, umfassen kann.

https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964

GSch
01.10.2017, 21:58
Ist sie staatsrechtlich natürlich nicht, aber da hast du dich ja gründlich immunisiert. Die sog. Bundesregierung behauptet diese Identität nur und niemand widerspricht.

Das reicht völlig aus. Niemand auf der Welt betrachtet Deutschland als einen "Scheinstaat".

Schwabenpower
01.10.2017, 21:59
Das reicht völlig aus. Niemand auf der Welt betrachtet Deutschland als einen "Scheinstaat".
Doch.

GSch
01.10.2017, 22:06
Die Bundesregierung hat zumindest noch 2015 diese Identität nicht behauptet, sondern, unter Bezugnahme auf das Bundesverfassungsgericht anlässlich einer Anfrage der "Linken", explizit festgestellt dass das Deutsche Reich nicht untergegangen und die BRD nicht sein Rechtsnachfolger, aber mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.

https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964

Stimmt. Der deutsche Staat, früher auch mal als Deutsches Reich bekannt, noch früher als Norddeutscher Bund, heißt heute Bundesrepublik Deutschland. Früher hieß Twix Raider, oder so.


Völkerrechtssubjekt ist nun allerdings ein weit dehnbarer Begriff, der keineswegs nur Staaten, sondern auch Organisationen, wie besipielsweise das internationale Komitee vom Roten Kreuz oder eben die BRD-GmbH, umfassen kann.

Ein Unternehmen kann kein Völkerrechtssubjekt sein. Dies sind in erster Linie Staaten, in zweiter Linie Organisationen, die ihre Völkerrechtsfähigkeit von der ihrer Mitglieder (Staaten) ableiten. So ist z. B. die EU ein Völkerrechtssubjekt besonderer Art, weil ihre Mitglieder (darunter Deutschland) eben souveräne Staaten sind. Die Linde-Gruppe ist kein Völkerrechtssubjekt.

GSch
01.10.2017, 22:06
Doch.

Wer?

Schwabenpower
01.10.2017, 22:07
Wer?
Strangtitel gelesen?

Suppenkasper
01.10.2017, 22:08
Das reicht völlig aus. Niemand auf der Welt betrachtet Deutschland als einen "Scheinstaat".

Das vielleicht nicht, aber den eklatanten Mangel an Souveränität den die BRD besitzt haben auch schon "unbedeutende" Politiker wie der russische Präsident Putin durchaus öffentlich thematisiert.

GSch
01.10.2017, 22:11
Strangtitel gelesen?

Ach, du meinst ein paar Spinner. Ja, die Regierungen der Welt sind ja alle doof, die halten Deutschland für einen Staat. Ich gehe mal in den Keller zum Lachen, bin gleich wieder da.

Suppenkasper
01.10.2017, 22:12
Stimmt. Der deutsche Staat, früher auch mal als Deutsches Reich bekannt, noch früher als Norddeutscher Bund, heißt heute Bundesrepublik Deutschland. Früher hieß Twix Raider, oder so.



Ein Unternehmen kann kein Völkerrechtssubjekt sein. Dies sind in erster Linie Staaten, in zweiter Linie Organisationen, die ihre Völkerrechtsfähigkeit von der ihrer Mitglieder (Staaten) ableiten. So ist z. B. die EU ein Völkerrechtssubjekt besonderer Art, weil ihre Mitglieder (darunter Deutschland) eben souveräne Staaten sind. Die Linde-Gruppe ist kein Völkerrechtssubjekt.

Die BRD-GmbH ist auch kein Unternehmen im landläufigen Sinne, sonder ein de facto-Regime, und damit durchaus ein Völkerrechtssubjekt.

GSch
01.10.2017, 22:12
Das vielleicht nicht, aber den eklatanten Mangel an Souveränität den die BRD besitzt haben auch schon "unbedeutende" Politiker wie der russische Präsident Putin durchaus öffentlich thematisiert.

Und du glaubst diesem Schlapphut jedes Wort? Von einem Scheinstaat hat er jedenfalls nichts gesagt. Sonst gäbe es auch nicht eine schöne große russische Botschaft in bester Lage mitten in Berlin.

GSch
01.10.2017, 22:13
Die BRD-GmbH ist auch kein Unternehmen im landläufigen Sinne, sonder ein de facto-Regime, und damit durchaus ein Völkerrechtssubjekt.

Also ein Staat. So nennt man das.

Suppenkasper
01.10.2017, 22:14
Und du glaubst diesem Schlapphut jedes Wort? Von einem Scheinstaat hat er jedenfalls nichts gesagt. Sonst gäbe es auch nicht eine schöne große russische Botschaft in bester Lage mitten in Berlin.

Habe ich auch nicht behauptet. ich habe nur gesagt, dass er die Souveränität der BRD, und nicht nur dieser, zur Debatte stellt. Und nein, ich glaube ihm nicht jedes Wort, keine Sorge. So naiv bin ich nicht.

Suppenkasper
01.10.2017, 22:17
Also ein Staat. So nennt man das.

Ein Staat in dem Sinne wie das britische Protektorat Sarawak ein Staat war, ja.

Schwabenpower
01.10.2017, 22:19
Ach, du meinst ein paar Spinner. Ja, die Regierungen der Welt sind ja alle doof, die halten Deutschland für einen Staat. Ich gehe mal in den Keller zum Lachen, bin gleich wieder da.
Grüße Galileo von mir

Herr B.
02.10.2017, 05:13
Die BRD-GmbH ist auch kein Unternehmen im landläufigen Sinne, sonder ein de facto-Regime, und damit durchaus ein Völkerrechtssubjekt.
Lidl ist der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. Weiß doch jeder!

GSch
02.10.2017, 08:13
Grüße Galileo von mir


Gerne, kleine Gefälligkeit unter Kollegen.

GSch
02.10.2017, 08:18
Habe ich auch nicht behauptet. ich habe nur gesagt, dass er die Souveränität der BRD, und nicht nur dieser, zur Debatte stellt. Und nein, ich glaube ihm nicht jedes Wort, keine Sorge. So naiv bin ich nicht.

Und Putin schon gar nicht. Er weiß zwischen völkerrechtlicher Souveränität und uneingeschränkter Handlungsfreiheit wohl zu unterscheiden. Die letztere hat heute überhaupt kein Staat mehr, weil sie alle durch eine Menge völkerrechtlicher Verträge oder die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen an irgendwelche Regeln gebunden sind und Pflichten und Rechte haben. Manche mehr, manche weniger. Manche nehmen sie ernst, andere pfeifen drauf. Das alles ändert an der völkerrechtlichen Souveränität gar nichts.

Reichsbürger, Freemen on the Land und ähnliche Naturphänomene allerdings muss man wohl mehr unter psychiatrischen Gesichtspunkten betrachten als unter politischen.

Rhino
22.10.2017, 04:11
Die BRD-GmbH ist auch kein Unternehmen im landläufigen Sinne, sonder ein de facto-Regime, und damit durchaus ein Völkerrechtssubjekt.
Ist das BRD-GmbH nicht einfach nur eine Rechtsform fuer irgendwelche finanziellen oder kaufmaennischen Sachen, die die BRD zwangslaeufig abwickeln muss?

Regime ist da noch was anderes, das waeren dann die Summe der politischen Institution, die so etwas ausmacht.

GSch
22.10.2017, 07:30
Ist das BRD-GmbH nicht einfach nur eine Rechtsform fuer irgendwelche finanziellen oder kaufmaennischen Sachen, die die BRD zwangslaeufig abwickeln muss?

Natürlich ist der Staat in ziemlich großem Umfang auch wirtschaftlich tätig, vor allem als Kunde für alle möglichen Produkte und Dienstleistungen. Das kann er tun, weil er als Gebietskörperschaft Rechtspersönlichkeit besitzt. Beim wirtschaftlichen Handeln gelten für ihn mehr oder weniger die gleichen Regeln wie für private Körperschaften (Unternehmen wie GmbHs, AGs usw.), aber dadurch wird er keine. Wenn ich in der Apotheke etwas kaufe, werde ich auch kein Apotheker.

Es gibt sogar eine ganze Reihe von Unternehmen im Bundesbesitz (Post, Bahn), aber die Deutsche Post AG ist nicht die Bundesrepublik Deutschland, sondern gehört ihr. Ich bin auch nicht mein Goldhamster, nur weil er mir gehört. Auch die oft genannte "Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH" ist ein solches Unternehmen im Bundesbesitz, wie man durch Aufrufen ihrer Website in wenigen Minuten herausfinden kann. Schau einfach nach, wer die Geschäftsführer sind - Merkel und Steinmeier sind es nicht.

Kaktus
22.10.2017, 19:14
Ich lebe nicht in D und habe kein in D zugelassenes Auto, aber ihr. Vielleicht könnt ihr diesen Artikel anhand eurer Autopapiere mal überprüfen?



55 Millionen Autos in der BRD – und keiner ist Eigentümer seines Wagens?!!! (https://vielspassimsystem.wordpress.com/2017/09/20/55-millionen-autos-in-der-brd-und-keiner-ist-eigentuemer-seines-wagens/)
In der BRD waren im Januar 2008 laut Kraftfahrt-Bundesamt (http://www.kba.de/cln_005/nn_124584/DE/Statistik/Fahrzeuge/Bestand/bestand__node.html?__nnn=true) 55 Millionen Kraftfahrzeuge zugelassen. Eine ganze Menge, mehr als jeder zweite Bürger hat also ein Auto. Hat er, gehört ihm, hat er geleast oder gemietet.
Gehört uns unser Auto wirklich? Wir haben es bezahlt, natürlich. Oder gibt es hier einen schier unglaublichen Haken, den die meisten noch gar nicht gesehen haben?
Haben Sie für Ihr Auto bereits die Zulassungsbescheinigung Teil II oder noch den alten Fahrzeugbrief? Wenn Sie eine Zulassungsbescheinigung haben, dann lesen Sie einmal im oberen Abschnitt den Text genau durch. Fällt Ihnen etwas dabei auf?

Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.
Aha. Ich habe zwar ein Auto, habe es bezahlt und es gehört eigentlich mir. Aber diese Bescheinigung sagt, ich sei nicht der Eigentümer?
Aber ich habe doch bei der KFZ-Anmeldung das Auto auf meinen Namen angemeldet und durch Besitz der Papiere nachgewiesen, dass es mir tatsächlich gehört?
Die Frage ist, wer ist dann der Eigentümer, wenn nicht ich?
Ganz banal könnte man sagen, dass man dann eben andere Unterlagen zum Eigentumsnachweis benötigt. Reicht dafür ein Kaufvertrag?
Der TÜV NORD (http://www.tuev-nord.de/30706.asp) sagt:

Analog zum Fahrzeugbrief sollten Sie auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht im Fahrzeug aufbewahren, obwohl der Inhaber der Bescheinigung nicht als Eigentümer ausgewiesen wird.
Wir empfehlen Ihnen, Fahrzeugrechnungen und -Kaufverträge als ergänzenden Eigentumsnachweis besonders sorgsam zu verwahren.
Als ergänzenden Eigentumsnachweis? Ja wieso ergänzend? Wenn doch die Zulassungsbescheinigung das gar nicht beweist?
Auch einige Foren befassen sich mit diesem Thema. Eine interessante Situation – durch einen Unfall aufgedeckt – wird hier geschildert (http://www.motor-talk.de/forum/kfz-eigentumsnachweis-t1189130.html):
Der alte Fahrzeugbrief dagegen stellte unmissverständlich klar, wem das Auto gehörte: Dem Besitzer des Papiers.
Betrachtet man diesen seltsamen Sachverhalt einmal aus einer anderen, der gesetzlichen Perspektive, dann stellt sich heraus, dass da noch ganz andere Dinge eine Rolle spielen. Vielleicht wissen Sie als aufgeklärter Mensch, dass die SHAEF-Gesetze der Alliierten (https://brd-schwindel.org/download/RECHTSKUNDE/SHAEF_Milita%CC%88rgesetze_EN-DE.pdf), der Besatzer von Deutschland, immer noch gelten. Unser Land ist nach wie vor besetzt, was man unschwer an den 75.000 US-Soldaten erkennen kann.
Eines dieser SHAEF-Gesetze behandelt die Sperre und die Kontrolle von Vermögen: SHAEF-Gesetz Nr. 52 (https://brd-schwindel.org/download/RECHTSKUNDE/SHAEF-Gesetz_Nr52.pdf). Zitat:

Vermögen innerhalb des besetzten Gebietes, das unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise im Eigentum oder unter Kontrolle der folgenden Personen steht, wird hiermit Besitz oder Eigentumsrecht der Beschlagnahme (…) durch die Militärregierung unterworfen.
Ganz klar wird hierbei meiner Ansicht nach nicht, wer nun mit seinem Vermögen den Alliierten unterworfen wird und wer nicht.
Dies alles wirkt extrem seltsam und scheint beabsichtigt zu sein, denn man hätte die Sache auch deutlich klarer formulieren und darstellen können. Da die BRD real sowieso nicht mehr existiert, ist es zudem fraglich, wer hier gegen wen was rechtlich korrekt durchsetzen könnte. Es wird also von jedem einzelnen abhängen, was er daraus macht. Machen Sie was draus!https://vielspassimsystem.wordpress.com/2017/09/20/55-millionen-autos-in-der-brd-und-keiner-ist-eigentuemer-seines-wagens/

GSch
22.10.2017, 20:36
Die KFZ-Zulassung nennt in der Tat nicht den Eigentümer, sondern den Halter des Fahrzeugs. Zu dem gehen die Behörden mit allem, der Eigentümer ist ihnen egal. Es reicht, wenn der Halter den kennt. Eigentumsnachweis erfolgt durch Kaufvertrag oder ähnlich.

Der alte "Fahrzeugbrief" war übrigens keine Eigentumsurkunde, nur eine erweiterte Form der Zulassung. Allerdings durfte man vom rechtmäßigen Eigentümer des Fahrzeugs erwarten, dass er dieses Dokument hatte. Dem entspricht heute die Zulassung Teil II. Teil I ist an die Stelle des alten "Fahrzeugscheins" getreten.

Das SHAEF-Gesetz Nr. 52 gilt schon seit 1952 nicht mehr und betraf kein Privateigentum. Es galt bis dahin auch nur in der amerikanischen und britischen Besatzungszone.

Das alles herauszufinden dauert ein paar Minuten. Glaub nicht jeden Mist.

Pelle
30.11.2017, 23:17
News von den Reichsbürgern

https://www.mz-web.de/halle-saale/prozess-gegen-adrian-ursache-woher-stammt-kugel-rest-am-halstuch-eines-polizisten--28975844

https://www.mz-web.de/halle-saale/prozess-gegen-adrian-ursache-zeuge-st-328-vom-sek-erscheint-mit-peruecke-getarnt-28968112


https://www.youtube.com/watch?v=19pJHDwY04Y

https://www.youtube.com/watch?v=ETtdayoD5i8

https://www.youtube.com/watch?v=F19BjnF4WuE

Kaktus
01.12.2017, 06:23
Die KFZ-Zulassung nennt in der Tat nicht den Eigentümer, sondern den Halter des Fahrzeugs. Zu dem gehen die Behörden mit allem, der Eigentümer ist ihnen egal. Es reicht, wenn der Halter den kennt. Eigentumsnachweis erfolgt durch Kaufvertrag oder ähnlich.

Der alte "Fahrzeugbrief" war übrigens keine Eigentumsurkunde, nur eine erweiterte Form der Zulassung. Allerdings durfte man vom rechtmäßigen Eigentümer des Fahrzeugs erwarten, dass er dieses Dokument hatte. Dem entspricht heute die Zulassung Teil II. Teil I ist an die Stelle des alten "Fahrzeugscheins" getreten.

Das SHAEF-Gesetz Nr. 52 gilt schon seit 1952 nicht mehr und betraf kein Privateigentum. Es galt bis dahin auch nur in der amerikanischen und britischen Besatzungszone.

Das alles herauszufinden dauert ein paar Minuten. Glaub nicht jeden Mist.


Wir haben es im Weltnetz mit zwei unterschiedlichen Ausgaben der SHAEF-Gesetze zu tun. Eine kommt aus Bayern und eine aus NRW. Die aus Bayern weist die Ausnahme Deutsches Reich NICHT aus, die aus NRW, herausgegeben von Albert Hönntges, einer privaten Krefelder Verlagsbuchhandlung, MIT dieser Ausnahme. Die Sammlung aus Bayern kommt direkt von der bayerischen Hypo-Vereinsbank.
So, wie es sich bisher darstellt:
BRITEN
(b) Governments, nationals or residents of nations, other
than Germany which have been at war with any of the United Nations
at any time since September 1, 1939, and governments, nationals or
residents of territories which have been occupied since that date
by such nations or by Germany;
—————–
AMERIKANER
(b) Governments, nationals or residents of other nations,
including those territories occupied by them, at war with any of the
United Nations at any time since September 1, 1939
Man versteht, interpretiert den Artikel Nr. 52 somit wie folgt:
52 1. (a) „The German Reich“
Die Länder & die Gaue: Diese Begriffsdefinitionen deuten im Kontext auf nach 1914 hin.
52 1. (b) „other than Germany“
Germany ist nicht das Deutsche (Kaiser)Reich von 1871-1914.
52 1. (b) „such nations or by Germany“
Ist ebenso das Deutsche Reich
52 1. (f)*) „outside of Germany“
Es sollte klar sein, dass die Schreiberlinge des SHAEF genau wussten, wovon sie schrieben. Eine Verwechslung der Begriffe ist daher ausgeschlossen.
German Empire = Deutsches Kaiserreich – 1871-1914/18
German Reich = „Hitler-Deutschland“ – Stand 1937

Dies betrifft nun wen? Bzw. wen sodann eben nicht?
Dies unabhängig von den Versionen?
Somit gilt:
(b) Alle Länder, die von den Achsenmächten besetzt waren, sind beschlagnahmt. So lese ich diesen Text. Die Grundlage der EU als Marionetten(pseudo)staat der USA.
Auch in der nicht geänderten Fassung, ist es eindeutig, wer oder was von Beschlagnahme, Besatzung und Verwaltung ausgeschlossen IST.
Unsere 26 Heimat(h)staaten (nicht verwechseln mit den Bundesstaaten) werden auch in der ersten Fassung nicht berührt, denn diese sind seit dem 28. Oktober 1918 inklusive des Deutschen (Kaiser)Reichs HANDLUNGSUNFÄHIG und befanden sich definitiv niemals in Kampfhandlungen! Wie den auch!? Das Kaiserreich mit seinen Bundesstaaten jedoch befand sich in den Kampfhandlungen. Ebenso im Handelsrecht wie z.B. via der Annahme der HLKO (http://www.agmiw.org/haager-landkriegsordnung/).
Auch der nächste Krieg – so er den kommen möge – wird das Deutsche (Kaiser)Reich [das Völkerrechtssubjekt] und seine Staaten- und Stadtstaten nicht berühren.
Es gibt seit dem 28. Oktober 1918 KEINEN handlungsfähigen Staat mehr auf Deutschem Boden, das ist ein Faktum.
KEIN Staat oder Stadtstaat des Deutschen Reich als auch das Deutsche (Kaiser)Reich selbst war 1939 im Krieg mit den Alliierten, denn sie sind alle handlungsunfähig. Seit der Mobilmachung am 01. Auguust 1914 (ex 2 Tage) sind die Staaten eingefroren. Status Quo Ante Bellumm WK I.
Daraus erschliesst sich:
a) warum die Arbeit subsidiär nur über die originären Gemeinden gehen kann
b) warum die Feinde des Deutschen Reich diesen Status aufrecht erhalten wollen. Dies dient der besseren Ausbeutung der Ressoucen.
Was NGO’s auf diesem Boden treiben und wie diese Firmen sich nennen, nun das kann kein handlungsunfähiger Staat der Erde verhindern. Aber man kann die Menschen für ihre Taten bestrafen und internieren. Genau das taten die Alliierten mit den Deutschen, die ihre Staatsangehörigkeit (viele bis Heute!) leugnen und sich als „Deutsches Volk“ ausgeben und behaupten das Deutsche Reich [wohl eher das 3. Reich] sei ihr Staat.
Das Deutsche (Kaiser)Reich ist kein Staat sondern ein Statenbund bzw. ein Verein. Mit Deutschland bezeichnete man im Art. 3 der 1871er Verfassung den Verein, Deutsches Reich oder auch den ewigen Bund Deutsches Reich. Deutschland als Ganzes sind immer 26 unabhängige Staaten / Stadtstaaten, die durch die Bundesstaaten in das Deutsche Reich adaptiert sind, denn Bundesstaaten sind KEINE Staaten.
Das Deutsche Reich, ein Verein, ist also unzerstörbar und schützt die 26 Staaten und Stadtstaaten vor dem Zugriff Dritter. Aber die (Personalaussweis)-DEUTSCH sind eben nicht die Deutschen, sondern es wird nur VERMUTET (!), daß sie es sind. Aber ein großer Teil der DEUTSCH sind in Wirklichkeit keine echten Deutschen, weil sie die Bedingungen des RuStAG von 1913 (hier Ahnennachweise) nicht erfüllen (können).
Man beachte:
(1) Im notariellen Kaufertrag muss die Natürliche Person drin stehen. Hier: Familienname möglichst in Sperrschrift = M u s t e r m a n n.
(2) Wer (abbezahltes) Wohn“eigentum“ besitzt, möge als Personal-DEUTSCH beim Katasteramt versuchen einen mit dem Beglaubigungsvermerk, dem Dienstsiegel, mit Vor- und Zunamen unterschriebenen (ohne Zusätze wie i.A., i.V, gez.) Eigentumsnachweis zu erhalten.
(3) Bundesstaaten-Angehörige nach RuStAG 1913 mögen sich dieses Dokument besorgen. Sieher hierzu erhänzend:
➡ /handlungsleitfaden-rustag/ (http://www.agmiw.org/handlungsleitfaden-rustag/)

Auszug aus: Erster Teil, Art. 2 (1) des Überleitungsvertrags:

(1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind,sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.
Bestätigt wurde dies im 2. Bundesbereinigungsgesetz Art. 2 Satz (1) – (4) aus dem Jahr 2007.
➡ bundesbereinigungsgesetze/ (http://www.agmiw.org/bundesbereinigungsgesetze/)

Oder auch dieses Schmankerl:
Abschnitt I, Zentrale Landesbehörde § 1:
(4) Landesamt für Finanzen Das Landesamt für Finanzen – Dienststelle München – ist zuständig für die Angelegenheiten des im Rahmen der Wiedergutmachung beschlagnahmten und eingezogenen Vermögens, insbesondere gemäß dem Gesetz Nr. 52 der Militärregierung über die Sperre und Überwachung von Vermögen, dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 (BayBS III S. 223), zuletzt geändert durch § 45 des Gesetzes vom 31. Juli 1970 (GVBl S. 375, BayRS 27-1-I) und der Direktive Nr. 50 des Kontrollrats vom 29. April 1947 (GVBl S. 169).
Quelle: Datenbank “Bayern-Recht”
Siehe auch hier ➡ /bundes-drucksachen/ (http://www.agmiw.org/bundes-drucksachen/)


BRD (http://www.agmiw.org/tag/brd/)EIGENTUM (http://www.agmiw.org/tag/eigentum/)HKLO (http://www.agmiw.org/tag/hklo/)SHAEF (http://www.agmiw.org/tag/shaef/)Beitrags-Navigationhttp://www.agmiw.org/shaef-gesetz-nr-52-eigentum-vs-besitz/

Stimmt, man sollte nicht jeden Mist glauben - vor Allem nicht den, der von der Regierung kommt!

GSch
01.12.2017, 09:46
Es ist durchaus möglich, dass die in der amerikanischen und der britischen Zone veröffentlichten Fassungen der Militärregierungsgesetze sich leicht unterschieden. Sie galten ja auch nur innerhalb der jeweiligen Zone. Auf keinen Fall betrafen sie die sowjetische oder französische Zone, schon gar nicht fremde Staaten. Sie betrafen auch kein Privateigentum. Und sie wurden in den frühen 50er Jahren aufgehoben.

Für die wilden Interpretationen in der von dir zitierten unseriösen Quelle kannst du dir überhaupt nichts kaufen.


Das Deutsche Reich, ein Verein, ist also unzerstörbar ...

Und der VfL Bochum ist unabsteigbar.


(2) Wer (abbezahltes) Wohn“eigentum“ besitzt, möge ... beim Katasteramt versuchen einen mit dem Beglaubigungsvermerk, dem Dienstsiegel, mit Vor- und Zunamen unterschriebenen (ohne Zusätze wie i.A., i.V, gez.) Eigentumsnachweis zu erhalten.

Du willst das Dokument ja wohl von der Behörde haben, nicht vom Sachbearbeiter. Behördenmitarbeiter zeichnen stets "i. A.", vom Behördenpräsidenten und seinem Stellvertreter mal abgesehen. Und ob der Vorname zur Unterschrift gehört, hast nicht du zu entscheiden. Es gibt eine Liste von Unterschriften im QM-Handbuch der Behörde, und da zeichnet jeder so, wie er es gewohnt ist.

Pelle
18.12.2017, 08:57
Du willst das Dokument ja wohl von der Behörde haben, nicht vom Sachbearbeiter. Behördenmitarbeiter zeichnen stets "i. A.", vom Behördenpräsidenten und seinem Stellvertreter mal abgesehen. Und ob der Vorname zur Unterschrift gehört, hast nicht du zu entscheiden. Es gibt eine Liste von Unterschriften im QM-Handbuch der Behörde, und da zeichnet jeder so, wie er es gewohnt ist.

Die Behörden verstehen kein Spaß.

https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinfo-doku/die-welt-der-reichsbuerger-traeumer-aussteiger-extremisten-102.html

Oscha
11.01.2018, 15:30
Ich will echt nicht auf diesen Schubladen scheiß eingehen, wer was ja ist, Begriffe gebraucht werden, ohne Sinn und Verstand. Möchte nur mal anmerken, du sagst, Vorsicht...die Leute, die Meinen, das die BRD niemals vom Volk einen Staatlichen zu Gründenden Auftrag erhielt, sind ..."Reichsbürger". Jawoll, alles schön in seine Schublade, sagt NTV auch. Und das Bundesverfassungsgericht sagt, das Deutsche Reich als Rechtssubjekt ist da, aber Handlungsunfähig, das hiesse ja, wir alle sind Reichsbürger! Die meisten sogar von Geburt an! Nach Abstammung, bzw. Blut. Hmmm abstammung 1913...REICHSBÜRGER! Ach nee...waren ja die Nazis..oder wer? wie? Und zu dem § 267 StGB (https://dejure.org/gesetze/StGB/267.html), dieser Trifft hier nicht zu. Da kein Ausweis, kein Perso hier ein Dokument sein kann. Er äußert nur die Vermutung, das der Inhaber bei Antragstellung....siehe Wiki, erster Satz. Oder auch Innenministerium der Länder usw. Der Perso weist nämlich keine Staatsangehörigkeit aus, nur die deutsch. Nicht BRD. Da wir von Geburt an ja nach Abstammug Deutsche sind. 1913 gabs das Reich, Heute auch, die BRD kann nur durch UNS zum Staat werden siehe GG Artikel 20, 146 usw. und 2 Staaten auf 1 Gebiet mit 1 Staatsvolk? Neien geht nicht. Der Ausweis der Reichs..was auch immer ihr wollt Leute sagt ebensowenig aus, er äussert nur die Vermutung, da das Reich keine Ämter besitzt, kann sie nichts ausstellen. Vermutung! Nun gut, du warnst als Reichsbürger vor Dokumenten im Reich, das es nicht ausgestellt hat und zwar deswegen, weil eine NGO das Reich verwaltet und Ausweise ausstellt, die keine Staatsangehörigkeit ausweisen und uns dazu verleitet dieses Perso zu beantragen, um in dieser Verwaltung zu Juristischen Personen gemacht zu werdem. PauswG § 5. NAME?? PauswV §28 zu 1 und 2. Namen und Familiennamen. Ja ich weis, ich weis kenne die Argumente der Verwaltung...kenne aber auch ihre Gesetze und weis Gerichtsurteile zu Lesen.

Kaktus
11.01.2018, 15:44
Es ist durchaus möglich, dass die in der amerikanischen und der britischen Zone veröffentlichten Fassungen der Militärregierungsgesetze sich leicht unterschieden. Sie galten ja auch nur innerhalb der jeweiligen Zone. Auf keinen Fall betrafen sie die sowjetische oder französische Zone, schon gar nicht fremde Staaten. Sie betrafen auch kein Privateigentum. Und sie wurden in den frühen 50er Jahren aufgehoben.

Für die wilden Interpretationen in der von dir zitierten unseriösen Quelle kannst du dir überhaupt nichts kaufen.


Und der VfL Bochum ist unabsteigbar.



Du willst das Dokument ja wohl von der Behörde haben, nicht vom Sachbearbeiter. Behördenmitarbeiter zeichnen stets "i. A.", vom Behördenpräsidenten und seinem Stellvertreter mal abgesehen. Und ob der Vorname zur Unterschrift gehört, hast nicht du zu entscheiden. Es gibt eine Liste von Unterschriften im QM-Handbuch der Behörde, und da zeichnet jeder so, wie er es gewohnt ist.Hast du bitte einen link davon, wie/wann/wo genau die SHAEF-Gesetze, insbesondere Nr. 52 aufgehoben wurden?

Was das"i.A." betrifft: Urteile sollten doch vom Richter unterschrieben sein, und nicht von einem Sachbearbeiter/einer Sachbearbeiterin. Das ist aber meist nicht so.

GSch
11.01.2018, 21:09
Hast du bitte einen link davon, wie/wann/wo genau die SHAEF-Gesetze, insbesondere Nr. 52 aufgehoben wurden?

Gesetz Nr. A-16 der Alliierten Hohen Kommission, S. 881 Amtsblatt der AHK


Was das"i.A." betrifft: Urteile sollten doch vom Richter unterschrieben sein, und nicht von einem Sachbearbeiter/einer Sachbearbeiterin. Das ist aber meist nicht so.

Ein Gericht ist keine Behörde. Urteile müssen tatsächlich vom Richter / den Richtern unterschrieben werden, und das werden sie auch. Allerdings bleibt die Urschrift (die es ja nur einmal gibt) bei den Akten. Was die Parteien bekommen, sind Ausfertigungen. So ist die gesetzliche Regelung.

Die Unterschrift des Urkundsbeamten, die du auf der Ausfertigung findest, hat natürlich mit der des Richters nichts zu tun, sondern damit wird bescheinigt, dass die Ausfertigung mit der Urschrift übereinstimmt. So stehts ja auch im Beglaubigungsvermerk. Damit kannst du dann die Ausfertigung im Rechtsverkehr wie das Original einsetzen.

marion
11.01.2018, 21:16
Ich will echt nicht auf diesen Schubladen scheiß eingehen, wer was ja ist, Begriffe gebraucht werden, ohne Sinn und Verstand. Möchte nur mal anmerken, du sagst, Vorsicht...die Leute, die Meinen, das die BRD n


ich hab jetzt 1 langen und 1 ellenlange Beitrag von dir gelesen, den ellenlangen hab ich in der Hälfte wegen schwerer Lesbarkeit abgebrochen. Es wäre der besseren Lesbarkeit halber sinnvoll , die Gedanken besser zu ordnen und vor allem ABSÄTZE einzufügen!

Kaktus
12.01.2018, 15:20
Gesetz Nr. A-16 der Alliierten Hohen Kommission, S. 881 Amtsblatt der AHK



Ein Gericht ist keine Behörde. Urteile müssen tatsächlich vom Richter / den Richtern unterschrieben werden, und das werden sie auch. Allerdings bleibt die Urschrift (die es ja nur einmal gibt) bei den Akten. Was die Parteien bekommen, sind Ausfertigungen. So ist die gesetzliche Regelung.

Die Unterschrift des Urkundsbeamten, die du auf der Ausfertigung findest, hat natürlich mit der des Richters nichts zu tun, sondern damit wird bescheinigt, dass die Ausfertigung mit der Urschrift übereinstimmt. So stehts ja auch im Beglaubigungsvermerk. Damit kannst du dann die Ausfertigung im Rechtsverkehr wie das Original einsetzen.

Deine Quelle habe ich nicht gefunden, dafür aber das hier:


....Sehr geehrter Herr Dr. Waigel,
hier Antworten auf eine Anfragefrage bei den Besatzern in Stuttgart The MITRE Corporation WSEO/US EUCOM.
Anfrage vom 14.März 2010 an The MITRE Corporation WSEO/US EUCOM
Wörtliche und vollständige Wiedergabe des Textes
The MITRE Corporation ESEO/US EUCOM, Patch Barracks Support Office, 70569Stuttgart
Betr.: Ihre Anfrage vom 14. März 2010
Sehr geehrter Herr Pohorelly,
in Beantwortung Ihrer Anfrage hier die von den Alliierten erlassenen Gesetze, die bei der Übernahme dieses Hoheitsgebietes beschlossen und verkündet wurden.

1. Deutschland ist seit Ende des Zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat mehr, sondern ein militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte.
Mit Wirkung vom 12.09.1944 wurde es durch die Hauptsiegermacht USA beschlagnahmt (SHAEF-Gesetz Nr 52, Artikel I § 1)
2. Die Bundesrepublik Deutschland ist und war nie ein Staat, weder de jure noch defacto und zu keinem Zeitpunkt völkerrechtlich anerkannt.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Verwalter ohne jegliche Befugnisse, seit 1990 eine Finanzverwalter GmbH im Auftrag der alliierten Siegermächte.
3. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom 21.Februar 1947 (47) 50, kann [B]niemand in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin EIGENTÜMER von Grund und Boden sein.
4. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom 21.Februar 1947 (47) 50, kann jeder der in der so genannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin nur über so genannte Notarverträge infolge von Grundbuchämtern[B] ALLENFALLS BESITZER und nicht EIGENTÜMER sein.
5. Im Zusammenhang mit den Anträgen 6 und 7 kann NIEMAND in der so genannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin ENTEIGNET werden.
6. Eine Zwangsversteigerung stellt somit im Zusammenhang der Anträge 6,7 und 8 eine illegale Zwangsmaßnahme dar.
7. Die Betroffenen wurden, mangels der gesetzlich erforderlichen Zulassung der Militärregierung (SHAEF-Gesetz Nr. 52, und Nr. 53, [BK/O] (47) 50,....
Aus:
https://wissenschaft3000.wordpress.com/2015/08/12/deutschland-alliierte-gueltige-gesetze-a-b-s-o-l-u-t-e-s-muss-jeder-muss-das-wissen/

GSch
12.01.2018, 20:54
Deine Quelle habe ich nicht gefunden,

Ist nicht trivial, aber die Mühe musst du dir schon machen. Probier es mal bei der Bibliothek der juristischen Fakultät einer Uni in deiner Nähe.


... dafür aber das hier:

...

Aus:
https://wissenschaft3000.wordpress.com/2015/08/12/deutschland-alliierte-gueltige-gesetze-a-b-s-o-l-u-t-e-s-muss-jeder-muss-das-wissen/

Dabei handelt es sich um eine dumme Fälschung. Die Amerikaner haben das als "den größten Blödsinn, den wir je gesehen haben" bezeichnet. Ein englisches Original hat noch keiner gesehen.

Und bitte mach dich mal schlau, was die Interalliierte Kommandantur von Berlin war und wo sie zu bestimmen hatte.

Kaktus
13.01.2018, 05:49
Ist nicht trivial, aber die Mühe musst du dir schon machen. Probier es mal bei der Bibliothek der juristischen Fakultät einer Uni in deiner Nähe.



Dabei handelt es sich um eine dumme Fälschung. Die Amerikaner haben das als "den größten Blödsinn, den wir je gesehen haben" bezeichnet. Ein englisches Original hat noch keiner gesehen.

Und bitte mach dich mal schlau, was die Interalliierte Kommandantur von Berlin war und wo sie zu bestimmen hatte.
Ich habe keine dt. Bibliothek "vor meiner Haustür", weil ich nicht in D wohne.

Wenn das eine Fälschung ist, die ich da eingestellt habe, wo ist dann der amerikanische Kommentar dazu, den du hier anführst? Link?

GSch
13.01.2018, 07:44
Ich habe keine dt. Bibliothek "vor meiner Haustür", weil ich nicht in D wohne.

Kein Problem, man kann sich heute solche Sachen auch per Fernleihe beschaffen. Die Website, auf der man das bis vor einiger Zeit online lesen konnte, ist leider derzeit nicht erreichbar. Macht aber fast gar nichts:

https://books.google.de/books/about/Amtsblatt_der_Alliierten_Hohen_Kommissio.html?id=H MjFZwEACAAJ&redir_esc=y


Wenn das eine Fälschung ist, die ich da eingestellt habe, wo ist dann der amerikanische Kommentar dazu, den du hier anführst? Link?

https://reichling.wordpress.com/2010/09/24/us-hauptquartier-bestatigt-nichtexistenz-der-bundesrepublik/

Hast du schon Fortschritte bezüglich der Berliner Kommandantur gemacht?

Kaktus
13.01.2018, 09:47
Kein Problem, man kann sich heute solche Sachen auch per Fernleihe beschaffen. Die Website, auf der man das bis vor einiger Zeit online lesen konnte, ist leider derzeit nicht erreichbar. Macht aber fast gar nichts:

https://books.google.de/books/about/Amtsblatt_der_Alliierten_Hohen_Kommissio.html?id=H MjFZwEACAAJ&redir_esc=y


https://reichling.wordpress.com/2010/09/24/us-hauptquartier-bestatigt-nichtexistenz-der-bundesrepublik/

Hast du schon Fortschritte bezüglich der Berliner Kommandantur gemacht?

Danke für die links. Reichling's Blog (mit Deppen- Apostroph) ist im Gegensatz zu Schäuble der Meinung, dass die BRD sehr wohl souverän sei. Merkwürdig. Ein Impressum hat diese Seite auch nicht aufzuweisen....
Sie scheint mit anderen Seiten, wie Reichsdeppen-Rundschau, Sonnenstaatland und krr-faq-net verbandelt zu sein. An diesen Seiten wirken m.W. BND und Verfassungsschutz mit. Nee, dieser link überzeugt mich nicht.

Eigentlich: Wenn dt. Bürrger von der Regierung in fast allen Bereichen belogen und betrogen wurden, werden und wahrscheinlich auch in Zukunft keine Änderung statt findet, warum sollten sie dann irgendwelchen Erklärungen in Bezug auf die Rechtsstellung der BRD Glauben schenken?

hamburger
13.01.2018, 11:16
Danke für die links. Reichling's Blog (mit Deppen- Apostroph) ist im Gegensatz zu Schäuble der Meinung, dass die BRD sehr wohl souverän sei. Merkwürdig. Ein Impressum hat diese Seite auch nicht aufzuweisen....
Sie scheint mit anderen Seiten, wie Reichsdeppen-Rundschau, Sonnenstaatland und krr-faq-net verbandelt zu sein. An diesen Seiten wirken m.W. BND und Verfassungsschutz mit. Nee, dieser link überzeugt mich nicht.

Eigentlich: Wenn dt. Bürrger von der Regierung in fast allen Bereichen belogen und betrogen wurden, werden und wahrscheinlich auch in Zukunft keine Änderung statt findet, warum sollten sie dann irgendwelchen Erklärungen in Bezug auf die Rechtsstellung der BRD Glauben schenken?

Eine Auseinandersetzung mit GSCH ist sinnlos....denn wenn es kritisch wird...bringt er nichts mehr:D
Grundlage zur Gründung eines souveränen Staates ist die Einstellung von Kriegshandlungen, nicht der Status Quo.
Aus gutem Grund wurde auch kein Friedensvertrag gemacht...die Feindstaatenklausel niemals aufgehoben.
Die BRD war niemals souverän...manchmal findet Ferkel sogar noch alliierte Sonderrechte...die sie mal soeben aufheben lässt, aber niemandem offenbart, wo sie standen...geheim...und wie sie die aufgehoben hat -:haha:
Man muss GSCH wie einen Gläubigen...oder einen Staatsdiener behandeln...reden lassen, bis ein Wort gefällt.

GSch
13.01.2018, 20:11
Danke für die links. Reichling's Blog (mit Deppen- Apostroph) ist im Gegensatz zu Schäuble der Meinung, dass die BRD sehr wohl souverän sei. Merkwürdig. Ein Impressum hat diese Seite auch nicht aufzuweisen....
Sie scheint mit anderen Seiten, wie Reichsdeppen-Rundschau, Sonnenstaatland und krr-faq-net verbandelt zu sein. An diesen Seiten wirken m.W. BND und Verfassungsschutz mit. Nee, dieser link überzeugt mich nicht.

Na gut, dann frag doch bei der US-Botschaft. Dass du diese Antwort natürlich auf den Websites von Reichsdeppen nicht findest, dürfte nicht schwer zu verstehen sein.


Eigentlich: Wenn dt. Bürrger von der Regierung in fast allen Bereichen belogen und betrogen wurden, werden und wahrscheinlich auch in Zukunft keine Änderung statt findet, warum sollten sie dann irgendwelchen Erklärungen in Bezug auf die Rechtsstellung der BRD Glauben schenken?

Die Interalliierte Kommandantur in Berlin wird dir sicherlich endgültige und ewige Wahrheiten vermitteln.

Kaktus
14.01.2018, 08:17
Wer sagt mir denn, dass die nicht auch lügen?

GSch
14.01.2018, 17:58
Wer sagt mir denn, dass die nicht auch lügen?

Ganz einfach: alle, die dir eine Antwort geben, die nicht zu deinen vorgefassten Meinungen passt, sind dreckige Lügner.

Wahre, wirkliche, echte, ewige und endgültige Wahrheiten in der jeweils aktuellen Fassung findest du nur beim Reichsdeppen deines Vertrauens.

Rhino
14.01.2018, 22:01
Ganz einfach: alle, die dir eine Antwort geben, die nicht zu deinen vorgefassten Meinungen passt, sind dreckige Lügner.

Wahre, wirkliche, echte, ewige und endgültige Wahrheiten in der jeweils aktuellen Fassung findest du nur beim Reichsdeppen deines Vertrauens.


Die Leute als "Reichsdeppen" zu bezeichnen, macht Dich ganz sicher nicht glaubwuerdiger.

Kaktus
14.01.2018, 23:21
Die Leute als "Reichsdeppen" zu bezeichnen, macht Dich ganz sicher nicht glaubwuerdiger.
Das hast du falsch verstanden. "Reichsdeppen" bzw. Anti-Reichsdeppen haben ein eigenes Forum:
https://reichsdeppenrundschau.wordpress.com/tag/anti-reichsdeppen-forum/
Allerdings wird davon ausgegangen, dass es vom BVS unterwandert ist. Nun kannst du dich entscheiden, ob du lieber den "Reichsdeppen" glaubst, oder den "Ant-Reichsdeppen".

GSch
15.01.2018, 08:03
Das hast du falsch verstanden. "Reichsdeppen" bzw. Anti-Reichsdeppen haben ein eigenes Forum:
https://reichsdeppenrundschau.wordpress.com/tag/anti-reichsdeppen-forum/
Allerdings wird davon ausgegangen, dass es vom BVS unterwandert ist. Nun kannst du dich entscheiden, ob du lieber den "Reichsdeppen" glaubst, oder den "Ant-Reichsdeppen".

Ich würde vor allen Dingen das Sonnenstaatland-Forum (https://forum.sonnenstaatland.com/) empfehlen, wegen der Aktualität. Hier findet man auch jede Menge Links zu Facebookseiten oder YouTube-Videos der Reichsfuzzis oder sogar die Videos selbst, so dass man auch über die Standpunkte der anderen Seite steht authentisch informiert ist. Na ja, und dann muss man wirklich selbst entscheiden.

Klar doch, alles ist vom BfV (ich nehme an, das meinst du mit BVS) und vom BND und von der NSA und vom 1. FC Köln unterwandert, wie jeder weiß. Mach doch mal ein paar Vorschläge, von wem die andere Seite unterwandert ist. Oder werden die nur von reiner Liebe zur Wahrheit und Schönheit angetrieben? Steckt da vielleicht Putin hinter, der von einigen dieser Leute förmlich angebetet wird? Trump kanns wohl nicht sein, der ist sogar denen zu doof.

Kaktus
15.01.2018, 08:08
Ich würde vor allen Dingen das Sonnenstaatland-Forum (https://forum.sonnenstaatland.com/) empfehlen, wegen der Aktualität. Hier findet man auch jede Menge Links zu Facebookseiten oder YouTube-Videos der Reichsfuzzis oder sogar die Videos selbst, so dass man auch über die Standpunkte der anderen Seite steht authentisch informiert ist. Na ja, und dann muss man wirklich selbst entscheiden.

Klar doch, alles ist vom BfV (ich nehme an, das meinst du mit BVS) und vom BND und von der NSA und vom 1. FC Köln unterwandert, wie jeder weiß. Mach doch mal ein paar Vorschläge, von wem die andere Seite unterwandert ist. Oder werden die nur von reiner Liebe zur Wahrheit und Schönheit angetrieben? Steckt da vielleicht Putin hinter, der von einigen dieser Leute förmlich angebetet wird? Trump kanns wohl nicht sein, der ist sogar denen zu doof.
:muaha:

Klar, Putin war`s mal wieder. Du hattest noch vergessen, Psiram lobend zu erwähnen.
Selten so gelacht

GSch
15.01.2018, 09:29
Du hattest noch vergessen, Psiram lobend zu erwähnen.

O ja, bedauerliche Nachlässigkeit meinerseits.