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Tamina
08.03.2017, 11:12
Sicherheitsrisiko E-Akte

Zitate

Das E-Government-Gesetz des Bundes verpflichtet die Bundesbehörden ab dem Jahr 2020 zur vollständigen elektronischen Aktenführung.
Die grün-schwarze Koalition in Baden-Württemberg hat am Dienstag beschlossen, diese E-Akte einzuführen. Ziel des Vorhabens ist es, dass alle Mitarbeiter der Landesverwaltungsbehörden von überall auf dieselbe Akte zugreifen können. Sicherheitsrisiken sind inklusive.

Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) dient laut dem Bundesministerium des Inneren dem Ziel, die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern und Bund, Ländern und Kommunen zu ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten.
Die landesweite Einführung der elektronischen Akte (E-Akte) ist beschlossene Sache und startet bereits im kommenden Juni. Für das ressortübergreifende Projekt sei eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 32 Millionen Euro vorgesehen.

»Künftig kommt das Amt zum Bürger«

»Künftig kommt nicht mehr der Bürger aufs Amt, sondern das Amt zum Bürger«, so der baden-württembergische Innenminister und Schäuble-Schwiegersohn Thomas Strobl (CDU).

Die E-Akte werde »den Kontakt zwischen den Bürgern und der Verwaltung des Landes vereinfachen und modernisieren«.

http://www.metropolico.org/2017/03/08/sicherheitsrisiko-e-akte/ (http://www.metropolico.org/2017/03/08/sicherheitsrisiko-e-akte/)



Das bedeutet keine beglaubigten Dokumente mehr, daß Personal wird verwaltet und absolute Kontrolle, keinerlei Souverenität mehr.

Die Rechte werden in einem rasanten Tempo beschnitten. Das Amt meldet sich dann, wöfür und an wen du all dein Geld abgeben mußt.


Es ist nicht mehr möglich Eigentum und Herkunft nachzuweisen, weil alles keine Rechtsgültigkeit hat.