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Vollständige Version anzeigen : Bild mit Schweinen gepostet - 2250 Euro Strafe



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kiwi
26.03.2017, 11:03
Du kannst in Deutschland keinen Richter ob seiner Entscheidung zu Verantwortung ziehen. Du kannst ggf. die nach Instanz über Berufung oder Revision anrufen, wo dann der nächste Richter vielleicht zu einem anderen Urteil kommt bzw. das Verfahren an das zuständige Gericht zugewiesen wird und dort neu verhandelt werden muss - aber Verantwortung heißt die Konsequenzen seines tuns zu tragen und mir ist nicht bekannt, dass auch nur EIN Richter infolge einer Urteilfindung jemals in den Knast gewandert ist.

Richtig - die richterliche Unabhängigkeit ist unabdingbar für eine Demokratie - aber diese Unabhängigkeit bringt auch die Verantwortung mit sich die Konsequenzen des handelns und tuns tragen zu müssen. Genau dies müssen aber die deutschen Richter nicht.
Die haben den Spruch drauf -- Im Namen des Volkes ergeht bla bla bla --jahrelang musste ich mir diese doofen Worte anhören nicht auf der Anklagebank :haha:

BlackForrester
26.03.2017, 11:05
Nein, das wäre ja noch verschärfter. Vielmehr müssen Gesetze so formuliert sein das sie eindeutig sind. Und nicht von der Auffassung eines Subjekts verfälscht oder gar ins Gegenteil gedreht werden kann. Wir haben gerade eine Welle von Angriffen auf die Freiheit durch Richter. Deutsche die sich gegen die Angriffe der Bundesregierung gegen sie zur Wehr gesetzt haben indem sie ein UNBEWOHNTES zukünftiges Flüchtlingsheim unbewohnbar gemacht haben, werden von Subjekten wegen versuchten Mordes angeklagt. Jeder Anwalt sagt das ist das ist Quatsch, es gibt keine rechtliche Grundlage für so eine Anklage. Sind sich aber die Subjekte Staatsanwalt und Richter einig wird deren Opfer wegen versuchten Mordes verurteilt. In den Instanzen sind dann auch nur wieder verquickte Gesellen.


Ob man Dich nun wegen versuchten Mordes oder wegen Brandstiftung für 5, 8 oder 10 Jahre hinter Gitter bringt ist - wo wäre da der Unterschied? Es macht sich medial halt besser und ist auch besser zu verkaufen von "versuchten Mord" zu sprechen als nur von (schwerer) Brandstiftung.

...und nein, es wäre nicht "ja noch verschärfter" - sondern es würde zu einer einheitlichen Rechtssprechung führen.
Ich will Dir dies an einem Beispiel aufzeigen. Es wird so 20 ,25 Jahr her als als die Staatsanwaltschaften und Gerichte nördlich der Mainlinie begonnen haben den Besitz von Drogen nicht mehr als Straftat einzustufen und zu verfolgen, während Du südlich der Mainlinie weiterhin als Straftäter behandelt wurdest. Solcherlei justziablen Unsinn kannst Du nur über Prädenzfälle ausschließen. Es kann doch nicht sein, dass man in einem Teil des Landes für etwas im Knast landet wofür man in einem anderen Teil des Landes nicht verfolgt wird.

BlackForrester
26.03.2017, 11:31
Ähmm.... was ein Rechtsstaat ist, scheint dir schon mal nicht so recht klar zu sein - so geht's schon los. Zudem gibt es selten wirklich gleiche Fälle - der Teufel steckt meist im Detail.


Ein Rechtsstaat hat erst einmal nichts, aber auch gar nichts mit der Urteilfindung zu tun, sondern definiert nur wie die Rechtssprechung zu funktionieren hat (also Rechte, Pflichten etc.).
Trotzdem kann dem Bürger der Eindruck vermittelt werden, man lebe in einem "Unrechtsstaat" - wobei dies sich aber auf die Rechtssprechung an sich bezieht und nein, ich widerspreche Dir dass es selten gleiche Fälle gibt.
Ich habe dieses Beispiel schon angeführt: Besitz von Drogen.
Da hat man - nördlich der Mainlinie - irgendwann vor 20, 25 Jahren entschieden, dass der Besitz von Drogen strafrrechtlich nicht mehr verfolgt wird bzw. nicht mehr bestraft wird, während man südlich der Mainlinie dafür immer noch in den Knast gewandert ist.

Man muss auch davon wegkommen, dass wir in Deutschland keine "politische" Justiz haben.
Zwar ist es formal richtig, dass die Politik keinen Einfluß auf Urteile hat - ABER - oftmals werden Richterstellen nach dem Parteibuch besetzt und wer nun das Parteibuch der Partei A besitzt wird seine "politische" Überzeugung genauso in sein Urteil einfließen lassen, wie der Richter, welcher das Parteibuch der Partei B besitzt.
Man sieht dies richtig drastisch, wenn man Bayern und die dortige Justiz mit Berlin und der dortigen Justiz vergleicht.

BlackForrester
26.03.2017, 11:33
Einen Richter kann man wegen Rechtsbeugung zur Verantwortung ziehen, aber dazu muss man ihm schon vorsätzlich falsche Rechtsanwendung beweisen können. Aber dazu sind die Hammerschwinger nicht blöd genug.


Jetzt wird es aber mehr als nur theoretisch :D...

hamburger
26.03.2017, 13:24
Jetzt wird es aber mehr als nur theoretisch :D...

Nur eine Anmerkung zum Troll Dalmatin. Da ich selbst durch das fehlende Staatshaftungsrecht geschädigt bin kenne ich die Konsequenzen.
Jeder Anwalt bestätigt die Tatsache, das es keine Chance zur Entschädigung gibt, denn man muss dem Beamten den unbedingten Vorsatz nachweisen.
Schon der Hinweis auf Fahrlässigkeit macht einen Erfolg unmöglich. Leute wie Dalmatin sind irgendwo in der Ablage P oder in eine Anstellung des öffentlichen Dienstes zu finden. Daher die sinnlosen Querverweise die nichts zum Thema beitragen.
Ein Richter am Amtsgericht Tostedt wurde der Protokollfälschung überführt...einige Jahre her. Er kam in ärztliche Behandlung und durfte später weiter machen.
Einen Richter zu überführen ist ohnehin faktisch unmöglich, seine Kollegen helfen ihm immer...und genau die sind sie Entscheidungsträger.
Das als Beispiel für Justiz.

BlackForrester
26.03.2017, 14:02
Nur eine Anmerkung zum Troll Dalmatin. Da ich selbst durch das fehlende Staatshaftungsrecht geschädigt bin kenne ich die Konsequenzen.
Jeder Anwalt bestätigt die Tatsache, das es keine Chance zur Entschädigung gibt, denn man muss dem Beamten den unbedingten Vorsatz nachweisen.
Schon der Hinweis auf Fahrlässigkeit macht einen Erfolg unmöglich. Leute wie Dalmatin sind irgendwo in der Ablage P oder in eine Anstellung des öffentlichen Dienstes zu finden. Daher die sinnlosen Querverweise die nichts zum Thema beitragen.
Ein Richter am Amtsgericht Tostedt wurde der Protokollfälschung überführt...einige Jahre her. Er kam in ärztliche Behandlung und durfte später weiter machen.
Einen Richter zu überführen ist ohnehin faktisch unmöglich, seine Kollegen helfen ihm immer...und genau die sind sie Entscheidungsträger.
Das als Beispiel für Justiz.


Deswegen lache ich mich ja auch immer tot wenn in diesem Lande von "Verbraucherschutz" die Rede ist. Zu Verbraucherschutz zählt auch der Rechtsschutz und ich brauche mir nur Fälle wie den von Harry Wörtz anzuschauen um zu wissen wie das System funktioniert.
Ich will den Richtern kein vorsätzliches Fehlurteil unterstellen - man hat sich aber wohl bei der Faktenlage mehr als nur getäuscht. Hat der Richter dafür die Haftung übernehmen müssen? Mitnichten - die Zeche bezahlt am Ende der Steuerzahler und das Leben eines Harry Wörtz ist wohl für den Rest seines Lebens versaut.

Dalmatin
26.03.2017, 17:29
Richtig ist dass Du - je nach Gericht und je nach Kammer - zu ein und demselben bzw. vergleichbaren Sachverhalt zwei sich widersprechende Urteile nicht nur finden kannst, sondern auch findest und in der Hinsicht sollte man sich doch Gedanken machen ob man nicht zur "Prädenzfallentscheidung" kommt. Würde die Gerichte nicht nur entlasten, sondern man wüsste als Kläger im Vorfeld schon ob es Sinn macht eine Klage zu erheben.

Exakt gleiche Fälle sind selten. Gleiche Eckpunkte alleine bedeuten nicht zwangsläufig, dass es sich auch tatsächlich um gleiche Fälle handelt. Absolutes Fallrecht ist nicht notwendigerweise das Gelbe vom Ei - ganz im Gegenteil - findest du in unserer Rechtsordnung ein deutlich höheres rechtliches Gehör. Auch ist Fallrecht ungleich unflexibler und korrekturresistenter und entzieht sich weitaus mehr der Rechtsfortbildung. Zudem sind Präzedenzfallentscheidungen nicht notwendigerweise gottgleich unfehlbar; die Gefahr rechtsfehlerhafte oder unzureichende rechtliche Würdigung zu tradieren ist deutlich größer. Es ist zudem völlig unsinnig, solche Komplexe auf simpelste Schlüsse runterzubrechen. Zudem ist - wie ich es hier an anderer Stelle bereits sagte - das Element des Fallrechts in unserer Rechtsordnung nicht völlig außen vor. Wenngleich höchstrichterliche Entscheidungen auch nicht zwangsläufig bindend sind, so spielen sie in der alltäglichen Rechtspraxis regelmäßig eine maßgebliche Rolle... bis hin zu den Bundesgerichten.


Du kannst in Deutschland keinen Richter ob seiner Entscheidung zu Verantwortung ziehen.

--> §§ 339, 348, 274, 331, 332, 335, 334, 345, 353b, 355 StGB StGB. Und exakt um solche Beispiele ging es im Kontext, auf den du dich beziehst.


Du kannst ggf. die nach Instanz über Berufung oder Revision anrufen, wo dann der nächste Richter vielleicht zu einem anderen Urteil kommt bzw. das Verfahren an das zuständige Gericht zugewiesen wird und dort neu verhandelt werden muss.

Was bewegt dich dazu, mir das nun breit zu erklären? Hast du das Gefühl, ich verstehe diese Zusammenhänge nicht so recht und es bedarf deiner Aufklärung???


aber Verantwortung heißt die Konsequenzen seines tuns zu tragen und mir ist nicht bekannt, dass auch nur EIN Richter infolge einer Urteilfindung jemals in den Knast gewandert ist.

Kommt drauf an, ob denn nun eine strafbare Handlung zugrunde liegt oder nicht. Ich habe nirgendwo statuiert, dass ein Richter wg. eines rechtlichen Fehlurteils in den Knast gekommen wäre. Wohl aber gibt es verurteilte Richter aufgrund echter Amtsdelikte.


Richtig - die richterliche Unabhängigkeit ist unabdingbar für eine Demokratie - aber diese Unabhängigkeit bringt auch die Verantwortung mit sich die Konsequenzen des handelns und tuns tragen zu müssen. Genau dies müssen aber die deutschen Richter nicht.


??? Was meinst du damit bzw. wie kommst du darauf?


Es wird so 20 ,25 Jahr her als als die Staatsanwaltschaften und Gerichte nördlich der Mainlinie begonnen haben den Besitz von Drogen nicht mehr als Straftat einzustufen und zu verfolgen, während Du südlich der Mainlinie weiterhin als Straftäter behandelt wurdest. Solcherlei justziablen Unsinn kannst Du nur über Prädenzfälle ausschließen. Es kann doch nicht sein, dass man in einem Teil des Landes für etwas im Knast landet wofür man in einem anderen Teil des Landes nicht verfolgt wird.

Das halte ich für ein Gerücht! Es gibt von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Toleranzgrenzen für bestimmte Drogen (da ist man übrigens bereits dran, eine einheitliche Freigrenze zu beschließen), aber die Feststellung, die du hier äußerst ist schlichtweg unzutreffend und zudem auch keine Option der Justiz.


Trotzdem kann dem Bürger der Eindruck vermittelt werden, man lebe in einem "Unrechtsstaat" - wobei dies sich aber auf die Rechtssprechung an sich bezieht

...was aber in den allermeisten Fällen vorwiegend auf Informationsdefiziten gepaart mit mangelnden Rechtskenntnissen basiert. Beides verschulden m E die Medien, die nicht hinreichend aufklären, sondern denen es nur um absatzfähige Sensationen geht. Da werden ein paar reißerische Eckdaten einem Urteil gegenüber gestellt und damit lässt man den Leser dann in seinem Sessel zurück. Zudem gelangt das Gros der angemessenen Urteile selbstverständlich erst gar nicht in die Medien, denn die locken nunmal keinen Hund hinterm Ofen vor.
Bring ein -oder zweimal monatlich einen reißerischen Fall von Kindesmissbrauch in die Presse... schmück die Fälle dann noch recht herzzerreissend aus und würze sie mit ein paar Brutalitäten und gegen Jahresende wird das Volk den Eindruck haben, dass wir in einem wahren Kinderschänderparadies leben, wo mindestens hinter jedem zweiten Gebüsch bereits der Schänder lauert und überhaupt wohl die Mehrheit aller Männer und Väter im Grunde genommen mehr oder weniger Missbrauchstäter sind. Das Volk im Kollektiv ist nunmal b l ö d und die Medien tun alles dafür, dass das auch möglichst so bleibt.


Man muss auch davon wegkommen, dass wir in Deutschland keine "politische" Justiz haben.
Zwar ist es formal richtig, dass die Politik keinen Einfluß auf Urteile hat - ABER - oftmals werden Richterstellen nach dem Parteibuch besetzt und wer nun das Parteibuch der Partei A besitzt wird seine "politische" Überzeugung genauso in sein Urteil einfließen lassen, wie der Richter, welcher das Parteibuch der Partei B besitzt.

Das mag vielleicht in Einzelfällen für das eine oder andere Amt eine Rolle spielen und vielleicht auch zu einem gewissen Teil auch auf das eine oder andere Bundesgericht zutreffen - darüber hinaus spielt das jedoch keine Rolle.


Man sieht dies richtig drastisch, wenn man Bayern und die dortige Justiz mit Berlin und der dortigen Justiz vergleicht.


Ich würde eher meinen: man denkt sich das richtig drastisch, wenn man die Justiz dieser beiden Länder miteinander vergleicht. Deshalb trifft es aber nicht notwendigerweise auch zu. In Bayern und Berlin herrschen sicherlich unterschiedliche Tendenzen und Selbstverständnisse vor, aber da würde ich die Ursache nicht unbedingt in Parteibüchern sehen. Auch die Finanzen und der Personalstand eines Landes spielen eine ganz entscheidende Rolle.


Deswegen lache ich mich ja auch immer tot wenn in diesem Lande von "Verbraucherschutz" die Rede ist. Zu Verbraucherschutz zählt auch der Rechtsschutz und ich brauche mir nur Fälle wie den von Harry Wörtz anzuschauen um zu wissen wie das System funktioniert.

Entschuldige, aber solch eine Meinungsbildung wäre einfach nur unsäglich minderbemittelt, dumm und einfältig und entspräche einer BILD-Manier. Wie ein System beschaffen ist und wie funktionsfähig es ist, bemisst sich sicher nicht an skurrilen Ausnahmefällen, sondern wohl doch eher am statistischen Regelfall, oder? Mit einer solch vorgehenden "Logik" könnte man restlos JEDES Gebiet als tonnenreif diagnostizieren... egal, ob nun Justiz, Medizin, das Bauwesen, die Lebensmittelversorgung.....


Ich will den Richtern kein vorsätzliches Fehlurteil unterstellen - man hat sich aber wohl bei der Faktenlage mehr als nur getäuscht. Hat der Richter dafür die Haftung übernehmen müssen? Mitnichten - die Zeche bezahlt am Ende der Steuerzahler und das Leben eines Harry Wörtz ist wohl für den Rest seines Lebens versaut.

Du willst absolute Sicherheit und vollkommene Unfehlbarkeit? Dann hättest du das Leben aber nicht wirklich verstanden und müsstes dir einen anderen Planeten suchen... möglichst einen, auf dem keine Menschen agieren! Schon mal drüber nachgedacht, was für Urteile bei rumkämen, müssten die Richter persönlich haften? Nö... darüber macht man sich keinen Kopp... Hauptsache man kann mal kräftig draufkloppen, mäkeln und kritisieren und dabei glauben, es ja um soooo viel besser zu wissen.

Dalmatin
26.03.2017, 17:46
Nur eine Anmerkung zum Troll Dalmatin.

Zu feige, um dich an mich persönlich zu richten? Typisches Trollverhalten ist übrigens dieses dein Verhalten, über indirekte Stimmungsmache gegen ein Diskussionsgegenüber zu agieren, dem man selber offensichtlich inhaltlich und sachlich nichts entgegenzusetzen vermag :D


Da ich selbst durch das fehlende Staatshaftungsrecht geschädigt bin kenne ich die Konsequenzen.

Diffus, faktenlos, verworren, unbegründet, pauschal, inhaltsleer... wie üblich, was von dir kommt.


Jeder Anwalt bestätigt die Tatsache, das es keine Chance zur Entschädigung gibt, denn man muss dem Beamten den unbedingten Vorsatz nachweisen.

Auch das ist so nicht zutreffend, da auch Fahrlässigkeit, fehlende Sorgfaltspflicht, Rechtswidrigkeit, Störungen, Mitverschulden etc.pp. maßgeblich sein können.


Schon der Hinweis auf Fahrlässigkeit macht einen Erfolg unmöglich.

Auch hier nur blanke Verworrenheit und diffuse Feststellungen. Zu mehr reicht es bei dir ja nicht, wie du nun schon oft genug beweisen hast! Warum sollte es einen Erfolg geben, wenn kein Verschulden (z. B. in Form von Fahrlässigkeit) vorliegt???


Leute wie Dalmatin sind irgendwo in der Ablage P oder in eine Anstellung des öffentlichen Dienstes zu finden. Daher die sinnlosen Querverweise die nichts zum Thema beitragen.

Sinnlose Querverweise? Ich habe dir hier genügend Fakten, Urteile, sachliche Begründungen geliefert, die sich exakt auf das zwischen uns diskutierte Thema bezogen. Auf keinen einzigen Aspekt bist du in der Lage einzugehen... oder vielleicht kapierst du sie schlicht und ergreifend auch nicht. Ich vermute zwischenzeitlich eher, dass es einfach am Intellekt bei dir scheitert!


Ein Richter am Amtsgericht Tostedt wurde der Protokollfälschung überführt...einige Jahre her. Er kam in ärztliche Behandlung und durfte später weiter machen.

Natürlich mal wieder nichts Konkretes, dafür inhaltsleeres Blablabla - nichts weiter! Und natürlich dürfen auch krude Verschwörungstheorien nicht fehlen:


Einen Richter zu überführen ist ohnehin faktisch unmöglich, seine Kollegen helfen ihm immer...und genau die sind sie Entscheidungsträger.


Das als Beispiel für Justiz.

Nein, das sind nur Beispiele deines Hirnsalates - nichts weiter!

hamburger
27.03.2017, 01:09
Zu feige, um dich an mich persönlich zu richten? Typisches Trollverhalten ist übrigens dieses dein Verhalten, über indirekte Stimmungsmache gegen ein Diskussionsgegenüber zu agieren, dem man selber offensichtlich inhaltlich und sachlich nichts entgegenzusetzen vermag :D



Diffus, faktenlos, verworren, unbegründet, pauschal, inhaltsleer... wie üblich, was von dir kommt.



Auch das ist so nicht zutreffend, da auch Fahrlässigkeit, fehlende Sorgfaltspflicht, Rechtswidrigkeit, Störungen, Mitverschulden etc.pp. maßgeblich sein können.



Auch hier nur blanke Verworrenheit und diffuse Feststellungen. Zu mehr reicht es bei dir ja nicht, wie du nun schon oft genug beweisen hast! Warum sollte es einen Erfolg geben, wenn kein Verschulden (z. B. in Form von Fahrlässigkeit) vorliegt???



Sinnlose Querverweise? Ich habe dir hier genügend Fakten, Urteile, sachliche Begründungen geliefert, die sich exakt auf das zwischen uns diskutierte Thema bezogen. Auf keinen einzigen Aspekt bist du in der Lage einzugehen... oder vielleicht kapierst du sie schlicht und ergreifend auch nicht. Ich vermute zwischenzeitlich eher, dass es einfach am Intellekt bei dir scheitert!



Natürlich mal wieder nichts Konkretes, dafür inhaltsleeres Blablabla - nichts weiter! Und natürlich dürfen auch krude Verschwörungstheorien nicht fehlen:





Nein, das sind nur Beispiele deines Hirnsalates - nichts weiter!

Letztmalig für dich eine Lesehilfe, Wirkung fraglich, wegen erwiesener Dummheit

http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/staatshaftungsrecht-ohne-haftung-11530924.html

Deine absolut blöden Verweise auf Gesetze und Vorschriften sind schon grenzwertig, da man damit aufgrund der von mir beschriebenen Fakten keine Aussicht auf Erfolg hat.
Du Dummbeutel weißt nicht einmal, was ein Zivilprozess über Schadenssummen von 200000 € an Gebühren kostet, die immer im vorab geleistet werden müssen.
Setzt dich also auf dein altes Fahrrad und schreibe von Dingen, wo du etwas Ahnung hat...Stricken und Kochen.

BlackForrester
27.03.2017, 02:04
Exakt gleiche Fälle sind selten. Gleiche Eckpunkte alleine bedeuten nicht zwangsläufig, dass es sich auch tatsächlich um gleiche Fälle handelt. Absolutes Fallrecht ist nicht notwendigerweise das Gelbe vom Ei - ganz im Gegenteil - findest du in unserer Rechtsordnung ein deutlich höheres rechtliches Gehör. Auch ist Fallrecht ungleich unflexibler und korrekturresistenter und entzieht sich weitaus mehr der Rechtsfortbildung. Zudem sind Präzedenzfallentscheidungen nicht notwendigerweise gottgleich unfehlbar; die Gefahr rechtsfehlerhafte oder unzureichende rechtliche Würdigung zu tradieren ist deutlich größer. Es ist zudem völlig unsinnig, solche Komplexe auf simpelste Schlüsse runterzubrechen. Zudem ist - wie ich es hier an anderer Stelle bereits sagte - das Element des Fallrechts in unserer Rechtsordnung nicht völlig außen vor. Wenngleich höchstrichterliche Entscheidungen auch nicht zwangsläufig bindend sind, so spielen sie in der alltäglichen Rechtspraxis regelmäßig eine maßgebliche Rolle... bis hin zu den Bundesgerichten.

Ich sage ja nicht, dass eine Justiz, welche auf Präzedenzfällen aufbaut dasa Gelbe vom Ei oder unfehlbar ist und ja, es gibt durchaus aus Risiken, welche bedacht werden müssen...es hätte aber den Vorteil, dass man für einen vergleichbaren Tatbeständ auch ein gleiches Urteil bekommt und nicht von der einen Kammer und dem einen Richter einfährt und bei der anderen kammer und einem anderen Richter mit Bewährung wegkommt.

Dabei kommt es doch nicht darauf an, ob der Einzelfall nun exakt gleich ist. Eine Steuerhinterziehung bleibt eine Steuerhinterziehung, Besitz von Drogen sind Besitz von Drogen. eine Trunkenheitsfahrt ist eine Trunkenheitsfahrt etc....




Kommt drauf an, ob denn nun eine strafbare Handlung zugrunde liegt oder nicht. Ich habe nirgendwo statuiert, dass ein Richter wg. eines rechtlichen Fehlurteils in den Knast gekommen wäre. Wohl aber gibt es verurteilte Richter aufgrund echter Amtsdelikte.

In diesem Land gilt die Unschuldvermutung - sprich, man hat so lange als unschuldig zu gelten bis die Schuld zweifelsfrei erwiesen ist. Gilt diese Maxime sind Fehlurteile de facto ausgeschlossen, da die Schuld ohne jeden Zweifel bewiesen werden muss. Dass dem nicht so ist geschieht Tag für Tag in diesem Lande und genau hier hake ich ein - ein Richter, der ein Fehlurteil spricht hat dafür auch die Konsequenzen zu tragen wie z.B. ein Arzt, dem ein Behandlungsfehler unterläuft. Den Arzt kann man in Regreß nehmen - den Richter nicht.



Das halte ich für ein Gerücht! Es gibt von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Toleranzgrenzen für bestimmte Drogen (da ist man übrigens bereits dran, eine einheitliche Freigrenze zu beschließen), aber die Feststellung, die du hier äußerst ist schlichtweg unzutreffend und zudem auch keine Option der Justiz.

Ich bin zu faul nachzuschauen - so weit mich meine Erinnerung nich trügt was es ein Amtsrichter auf dem Amtgericht Kiel, der den Besitz von geringen Mengen Drogen nicht mehr strafrechtlich verfolgen ließ und dann ist der ganzer Norden der Republik nachgezogen, während man im Bayern und Ba.-Wü. bei selbigen Besitz noch auf der Anklagebank gelandet ist.
Es ist schon ein Treppenwitz an sich, dass man mit unterschiedlichen Toleranzgrenzen arbeitet.



...was aber in den allermeisten Fällen vorwiegend auf Informationsdefiziten gepaart mit mangelnden Rechtskenntnissen basiert. Beides verschulden m E die Medien, die nicht hinreichend aufklären, sondern denen es nur um absatzfähige Sensationen geht. Da werden ein paar reißerische Eckdaten einem Urteil gegenüber gestellt und damit lässt man den Leser dann in seinem Sessel zurück. Zudem gelangt das Gros der angemessenen Urteile selbstverständlich erst gar nicht in die Medien, denn die locken nunmal keinen Hund hinterm Ofen vor.
Bring ein -oder zweimal monatlich einen reißerischen Fall von Kindesmissbrauch in die Presse... schmück die Fälle dann noch recht herzzerreissend aus und würze sie mit ein paar Brutalitäten und gegen Jahresende wird das Volk den Eindruck haben, dass wir in einem wahren Kinderschänderparadies leben, wo mindestens hinter jedem zweiten Gebüsch bereits der Schänder lauert und überhaupt wohl die Mehrheit aller Männer und Väter im Grunde genommen mehr oder weniger Missbrauchstäter sind. Das Volk im Kollektiv ist nunmal b l ö d und die Medien tun alles dafür, dass das auch möglichst so bleibt.

Wenn ein "normaler" Bürger von einem Unrechtsstaat spricht, dann meint dieser i.R. auch nicht das System der Rechtssprechung an sich (also Gewaltenteilung, von Weisungen unabhängige Richter etc.), sondern die gefällten Urteile. Man kann in diesem Lande Menschen zu Tode prügeln und kommt relativ ungeschoren davon. Extremurteile gehen selbst bis hin zu Freisprüchen - weil der zu Tode geprügelte nicht an den Schlägen an sich gestorben ist. Das wohl berühmt-berüchtigste Urteil dürfte ein gewisser Jonny K. sein, welcher einen Tag später an einem Blutgerinnsel verstorben ist. Dabei ist dieses Urteil beileibe kein Einzelfall.
Oder machen wir es ganz extrem - da werden aktuell "versuchte Mordurteile" gesprochen, weil man eine zukünftige Asylbewerberunterkunft abgefackelt hat...streiten wir nicht darüber, man kann so urteilen - dass aber dieselbe deutsche Justiz den Lynchmob in Suhl absolut ungeschorenen davonkommen ließ - glaubst Du dass solcherlei Urteile das Vertrauen in die Justiz stärken?



Das mag vielleicht in Einzelfällen für das eine oder andere Amt eine Rolle spielen und vielleicht auch zu einem gewissen Teil auch auf das eine oder andere Bundesgericht zutreffen - darüber hinaus spielt das jedoch keine Rolle.


Ich lasse Dir Deinen Traum



Ich würde eher meinen: man denkt sich das richtig drastisch, wenn man die Justiz dieser beiden Länder miteinander vergleicht. Deshalb trifft es aber nicht notwendigerweise auch zu. In Bayern und Berlin herrschen sicherlich unterschiedliche Tendenzen und Selbstverständnisse vor, aber da würde ich die Ursache nicht unbedingt in Parteibüchern sehen. Auch die Finanzen und der Personalstand eines Landes spielen eine ganz entscheidende Rolle.

Womit Du also sagen willst in Berlin fällen die Richter Urteile oder auch Nicht-Urteile nach Kassenlage?



Entschuldige, aber solch eine Meinungsbildung wäre einfach nur unsäglich minderbemittelt, dumm und einfältig und entspräche einer BILD-Manier. Wie ein System beschaffen ist und wie funktionsfähig es ist, bemisst sich sicher nicht an skurrilen Ausnahmefällen, sondern wohl doch eher am statistischen Regelfall, oder? Mit einer solch vorgehenden "Logik" könnte man restlos JEDES Gebiet als tonnenreif diagnostizieren... egal, ob nun Justiz, Medizin, das Bauwesen, die Lebensmittelversorgung.....

Du glaubst also ein Harry Wörtz wäre ein Einzelfall? Zu Deinem Optimismus beglückwünsche ich Dich...ich sehr Wörtz eher als Spitze des Eisberges



Du willst absolute Sicherheit und vollkommene Unfehlbarkeit? Dann hättest du das Leben aber nicht wirklich verstanden und müsstes dir einen anderen Planeten suchen... möglichst einen, auf dem keine Menschen agieren! Schon mal drüber nachgedacht, was für Urteile bei rumkämen, müssten die Richter persönlich haften? Nö... darüber macht man sich keinen Kopp... Hauptsache man kann mal kräftig draufkloppen, mäkeln und kritisieren und dabei glauben, es ja um soooo viel besser zu wissen.

Eine absolute Sicherheit verkaufen vielleicht die Parteien - ich nicht, denn absolute Sicherheit gibt es nicht und wird es nicht geben. Darum geht es aber auch nicht - sondern dass man in Haftung genommen werden kann.

Dalmatin
27.03.2017, 12:03
Letztmalig für dich eine Lesehilfe, Wirkung fraglich, wegen erwiesener Dummheit

http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/staatshaftungsrecht-ohne-haftung-11530924.html
Tja... wie ich schon sagte... du hast inhaltlich NICHTS (!!!) zu bieten und erst recht nichts Konkretes! Somit bleiben dir nur Beleidigungsversuche. Ein recht armseliges Verhalten.
Zu deinem Link: WAS willst DU damit aussagen???


Deine absolut blöden Verweise auf Gesetze und Vorschriften sind schon grenzwertig

:haha:
...soviel zum Thema "Dummheit unter Beweis stellen"! Wie ich es bereits vermutete... du kapierst meine Verweise erst gar nicht.


da man damit aufgrund der von mir beschriebenen Fakten keine Aussicht auf Erfolg hat.

Ja, sicher... deshalb auch die zahlreichen Urteile, die genau das Gegenteil davon belegen. Aber die stellen sich ja für deinen "Intellekt" als "...absolut blöde Verweise auf Gesetze und Vorschriften..." dar, die schon grenzwertig sind :D
Aber ok... glaub eben weiter an den Weihnachstmann, Osterhasen und... natürlich an deine "Fakten" :D


Du Dummbeutel weißt nicht einmal, was ein Zivilprozess über Schadenssummen von 200000 € an Gebühren kostet, die immer im vorab geleistet werden müssen.

Nein, natürlich weiß das ein Jurist nicht! Das weißt nur du :D
Schließt man von deinem Intellekt auf deine Finanzen, dann dürfte sich deine Schadenssumme wohl eher auf den benannten Betrag ohne die 5 Nullen belaufen. Ok, wenn man die letzten HartzIV-Erhöhungen deiner Haushaltskasse mit einkalkuliert, dann gesteh ich dir sogar noch eine Null hinzu ;)


Setzt dich also auf dein altes Fahrrad und schreibe von Dingen, wo du etwas Ahnung hat...Stricken und Kochen.

Du solltest nicht immer von dir auf andere schließen ;)

Dalmatin
27.03.2017, 12:35
Ich sage ja nicht, dass eine Justiz, welche auf Präzedenzfällen aufbaut dasa Gelbe vom Ei oder unfehlbar ist und ja, es gibt durchaus aus Risiken, welche bedacht werden müssen...es hätte aber den Vorteil, dass man für einen vergleichbaren Tatbeständ auch ein gleiches Urteil bekommt und nicht von der einen Kammer und dem einen Richter einfährt und bei der anderen kammer und einem anderen Richter mit Bewährung wegkommt.

Dabei kommt es doch nicht darauf an, ob der Einzelfall nun exakt gleich ist. Eine Steuerhinterziehung bleibt eine Steuerhinterziehung, Besitz von Drogen sind Besitz von Drogen. eine Trunkenheitsfahrt ist eine Trunkenheitsfahrt etc....

Doch, darauf kommt es ganz entscheidend an! Bestraft wird die individuelle Schuld und nicht das objektive Unrecht.


In diesem Land gilt die Unschuldvermutung - sprich, man hat so lange als unschuldig zu gelten bis die Schuld zweifelsfrei erwiesen ist. Gilt diese Maxime sind Fehlurteile de facto ausgeschlossen, da die Schuld ohne jeden Zweifel bewiesen werden muss. Dass dem nicht so ist geschieht Tag für Tag in diesem Lande und genau hier hake ich ein - ein Richter, der ein Fehlurteil spricht hat dafür auch die Konsequenzen zu tragen wie z.B. ein Arzt, dem ein Behandlungsfehler unterläuft. Den Arzt kann man in Regreß nehmen - den Richter nicht.

Denk das doch mal zu Ende: dann hast du das gleiche Problem, nur seitenverkehrt! Zudem: ein ärztlicher Kunstfehler ist alles andere, als einfach haftbar zu machen. Obendrein hast du in der Justiz den Instanzenweg... eine Möglichkeit, die sich bei ärztlichen Kunstfehlern häufig nicht bietet.


Wenn ein "normaler" Bürger von einem Unrechtsstaat spricht, dann meint dieser i.R. auch nicht das System der Rechtssprechung an sich (also Gewaltenteilung, von Weisungen unabhängige Richter etc.), sondern die gefällten Urteile.

Ja, das ist mir schon klar - ich weiß schon, was du meinst.


Man kann in diesem Lande Menschen zu Tode prügeln und kommt relativ ungeschoren davon. Extremurteile gehen selbst bis hin zu Freisprüchen - weil der zu Tode geprügelte nicht an den Schlägen an sich gestorben ist. Das wohl berühmt-berüchtigste Urteil dürfte ein gewisser Jonny K. sein, welcher einen Tag später an einem Blutgerinnsel verstorben ist. Dabei ist dieses Urteil beileibe kein Einzelfall.

Und das ist eben mal wieder genau so ein typischer Fall, bei dem das sog. "Rechtsempfinden" des normalen Bürgers aber mit tatsächlichem Recht NICHTS zu tun hat und obendrein die Presse in Punkto Aufklärung einen Totalausfall darstellt. Die Urteile im Falle Jonny K. waren - juristisch betrachtet - vollkommen regulär und alles andere, als Extremurteile. Der Richter ging bei seinem Urteil gegen den Haupttäter ziemlich an die Grenze des Machbaren. Hätte der BGH das Urteil einkassiert - mich hätte es nicht gewundert.


Oder machen wir es ganz extrem - da werden aktuell "versuchte Mordurteile" gesprochen, weil man eine zukünftige Asylbewerberunterkunft abgefackelt hat...streiten wir nicht darüber, man kann so urteilen - dass aber dieselbe deutsche Justiz den Lynchmob in Suhl absolut ungeschorenen davonkommen ließ - glaubst Du dass solcherlei Urteile das Vertrauen in die Justiz stärken?

Eine Frage der Beweisbarkeit. Den tatsächlich Verantwortlichen aus einem Mob bestimmte Taten nachzuweisen, ist problematisch. Soweit ich das aber mitbekommen habe, wurden doch in Suhl ein paar Hauptverantwortliche wg. schwerem Landfriedensbruch, Körperverletzung und sogar wg. versuchtem Totschlag dingefest gemacht, oder?


Ich lasse Dir Deinen Traum

Ich arbeite als Jurist im Staatsdienst und kann da nur von meinen Erfahrungen und Beobachtungen sprechen. Und die sind zweifellos recht real ;)


Womit Du also sagen willst in Berlin fällen die Richter Urteile oder auch Nicht-Urteile nach Kassenlage?

Ja, was durchaus nachvollziehbar ist. Es ist nunmal ein Unterschied, ob ich im Jahr 350-400 Fälle zu erledigen habe oder summa summarum nur 250. Womit wir bei einem wirklichen und mE massivsten Missstand angekommen sind - einem chronischen Personalmangel bei der Polizei und der Justiz.


Du glaubst also ein Harry Wörtz wäre ein Einzelfall? Zu Deinem Optimismus beglückwünsche ich Dich...ich sehr Wörtz eher als Spitze des Eisberges

Zumindest in solch einer Extremität halte ich das für Einzelfälle.


Eine absolute Sicherheit verkaufen vielleicht die Parteien - ich nicht, denn absolute Sicherheit gibt es nicht und wird es nicht geben. Darum geht es aber auch nicht - sondern dass man in Haftung genommen werden kann.

Wie gesagt... denk den Ansaz mal zu Ende. Und zudem: zeig mir ein Rechtssystem auf, in dem deine Vorstellung existiert und sich entsprechend bewährt hat.

BlackForrester
28.03.2017, 00:30
Doch, darauf kommt es ganz entscheidend an! Bestraft wird die individuelle Schuld und nicht das objektive Unrecht.

Sicher wird immer die indiduelle Schuld bestraft - wie soll es auch anders gehen.
Das Delikt ist aber dasselbe. Ich überspitze jetzt - es kann doch nicht sein, dass bei einem Gericht in RW nicht einmal ein Verfahren eröffnet wird, wenn ich mit einem Kilo Haschisch im Rücksack erwirtscht werden und beim Gericht in Bayern gehe ich dafür 2 Jahre in den Knast. Genau weil aber solche Urteile gefällt werden entsteht eben für den Bürger den Eindruck eines "Unrechtsstaates".
Bei einem Präzedenzurteil würde es dann heißen - nehmen wir die goldene Mitee - 1 Kilo Haschisch = 1 Jahr Haft...egal an welchem Gerichtstandort das Urteil gefällt wird. Dewegen bleibt die Schuld immer noch indivuduell - nur bei der Bestrafung muss man dann überall die gleiche Meßlatte anlegen.



Denk das doch mal zu Ende: dann hast du das gleiche Problem, nur seitenverkehrt! Zudem: ein ärztlicher Kunstfehler ist alles andere, als einfach haftbar zu machen. Obendrein hast du in der Justiz den Instanzenweg... eine Möglichkeit, die sich bei ärztlichen Kunstfehlern häufig nicht bietet.

Ich habe nirgends gesagt, dass es einfach wäre oder ist. Aber warum soll der Steuerzahler für ein "Fehlurteil" aufkommen? Für einen ärztlichen Behandlungsfehler muss ja auch nicht die Allgemeinheit gerade stehen. Dazu - in der Theorie hast Du den Instanzenweg - wenn Du das Geld dafür hast. Man hat sogar den Weg einer Wiederaufnahme des Verfahrens - wenn es Einem gilt dieses anzustrengen. Warum wohl hat man hier extrem hohe Hürden eingebaut?



Und das ist eben mal wieder genau so ein typischer Fall, bei dem das sog. "Rechtsempfinden" des normalen Bürgers aber mit tatsächlichem Recht NICHTS zu tun hat und obendrein die Presse in Punkto Aufklärung einen Totalausfall darstellt. Die Urteile im Falle Jonny K. waren - juristisch betrachtet - vollkommen regulär und alles andere, als Extremurteile. Der Richter ging bei seinem Urteil gegen den Haupttäter ziemlich an die Grenze des Machbaren. Hätte der BGH das Urteil einkassiert - mich hätte es nicht gewundert.

Ein Recht, welches solche Urteile nicht nur ermöglicht oder zulässt, sondern einfordert ist in meinen Augen ein pervertiertes Recht. DENN - dies setzt voraus, dass dieser Jonny K. einen Tag später - ungeachtet der Schläge und Tritte - an einen Gehinrgerinsel gestorben wäre.
Die Möglichkeit, dass ein Jonny K. auch ohne die Schläge und Tritte an einem Gehirngerinsel verstorben wäre darf man zwar nicht voll aussen vor lassen - dazu muss man sich dann aber absolut sicher sein, dass er eben am nächsten Tag so oder so verstorben wäre und nicht erst am übernächsten Tag, eine Woche später, einen Monat später oder in der besten aller Welten vielleicht Jahre, Jahrzehnte später. EIN Tag länger Leben ist absolut unbezahlbar und wer das Leben eines Anderen, gegen dessen Willen, verkürzt - und sei es auch nur einen Tag - begeht in meinen Augen nun einmal Totschlag, da er durch sein handeln billigend in Kauf nimmt, dass eine Person zu Tode kommt und dessen Leben dadurch verkürzt wird.
Dass die deutsche Rechtssprechung (gefördert und gefordert z.B. vom Justizminister Maas) - zum Schutze der Täter - dies anders sieht und ureilt ist mit ein Grund, dass immer mehr Menschen den Glauben an Recht und Gesetz verlieren. Ist es das wert oder sollte da nicht dringend ein umdenken stattfinden?



Eine Frage der Beweisbarkeit. Den tatsächlich Verantwortlichen aus einem Mob bestimmte Taten nachzuweisen, ist problematisch. Soweit ich das aber mitbekommen habe, wurden doch in Suhl ein paar Hauptverantwortliche wg. schwerem Landfriedensbruch, Körperverletzung und sogar wg. versuchtem Totschlag dingefest gemacht, oder?

Wenn ich es richtig im Kopf habe gab es Bewährungsstrafen und eine Haftstrafe...für versuchten Totschlag eine äußerst "harte" Bestrafung. Ach ja, versuchter Totschlag stand ja als Anklagepunkt gar nicht zur Debatte, sondern ich glaube es war Landfriedensbruch.




Ich arbeite als Jurist im Staatsdienst und kann da nur von meinen Erfahrungen und Beobachtungen sprechen. Und die sind zweifellos recht real ;)

Womit klar ist, warum Du das herrschende System verteidigst. Mache ich Dir nicht zum Vorwurf, nur eine wertfrei Feststellung.



Ja, was durchaus nachvollziehbar ist. Es ist nunmal ein Unterschied, ob ich im Jahr 350-400 Fälle zu erledigen habe oder summa summarum nur 250. Womit wir bei einem wirklichen und mE massivsten Missstand angekommen sind - einem chronischen Personalmangel bei der Polizei und der Justiz.

Was hat es damit zu tun - als Beispiel - wenn ein Intensivtäter zum x-ten Male vor Gericht steht diesen NICHT in U-Haft zu nehmen? Der "Papierkram" dürfte nicht erheblich aufwändiger sein als zu begründen, warum man keine U-Haft anordnet.



Zumindest in solch einer Extremität halte ich das für Einzelfälle.

Nun ja, wie war das mit dem Lehrer in Hessen. Angeklagt und verurteilt wegen Vergewaltigung einer Kollegin wobei Aussage gegen Aussage gestanden ist und es keine verwertbare Spuren gab. Erst ein neuer Anwalt hat sich dann die Mühe gemacht die zeitliche Abfolge nachzuprüfen und dabei festgestellt, dass es in dieser zeitlichen Abfolge nie zu einer Vergewaltigung gekommen sein kann. Hat dann Jahre gedauert bis ein Wiederaufnahmeverfahren angesetzt wurde (warum eigentlich?) und dann wurde unzweifelfrei festgestellt - es kann in dieser zeitlichen Abfolge niemals zu einer Vergewaltigung gekommen sein, was die angeblich Vergewaltigte dann zum Schluß auch gestanden hat.
Gut, der Mann ist heute tot - ob er ohne die unschuldige Inhaftierung heute noch leben würde, darüber kann man nur spekulieren - könnte aber sein, da sich sein Gesundheitszustand nach seiner Inhaftierung rapide verschlechtert hat.

Fall 2 - aus dem Kopf - gut, auch ein Einzelfall

Leider ist es so, dass Du solche Beispiel viel zu oft findest (ich lese gerne über Themen die mich interessieren) und ich habe noch keinen Richter erlebt, welcher sagte...jawohl, ich übernehme für mein Fehlurteil die Verantwortung und trage die Kosten. Man bekommt lt. richterliher Rechtssprechung glaube ich 25€ vom Staat als Haftentschädgung. Nein, nicht in der Stunde - am Tag. Soviel ist den deutschen Richtern die Unfreiheit eines Menschen infolge einer richterlichen Fehlentscheidung wert und gelingt es dann einem unschuldig inhaftierten noch einen Vermögensschaden geltend zu machen, dann behält die Justiz von diesem Schaden noch Geld ein - für Unterkunft, für Essen, für Trinken - alles mit Billigung und Dlldung der Richterschaft - denn diese könnte ja auch ganz andere Urteile fällen.



Wie gesagt... denk den Ansaz mal zu Ende. Und zudem: zeig mir ein Rechtssystem auf, in dem deine Vorstellung existiert und sich entsprechend bewährt hat.

Gibt es nach meinem Kenntnisstand nicht und da es dies nicht gibt weißt man auch nicht ob es sich bewähren wurde.

hamburger
28.03.2017, 09:19
Wie schon von mir im Vorab gesagt,öffentlicher Dienst...wen wundert noch der Blödsinn, den er absondert?
Kein normaler Bürger kann heute ein Verfahren gegen den Staat eröffnen, weil er ganz einfach nicht die finanziellen Mittel dazu hat.
Der Rechtsanwalt dazu kostet pro Stunde 500 €...andernfalls bekommt man nur Luschen...wie Dalmatin...
Entscheidend bei einem Verfahren ist die Gesetzeslage...wenn man einen absoluten Vorsatz des Staatsangestellten beweisen muss..und sich nicht umgekehrt für sein Handeln rechtfertigen muss, dann urteilt diese Schandjustiz immer pro Staat.
In den USA sitzen geistig normale Bürger im Gericht, die den Fall entscheiden...das ist der gravierende Unterschied.

Dr Mittendrin
28.03.2017, 09:32
Wie schon von mir im Vorab gesagt,öffentlicher Dienst...wen wundert noch der Blödsinn, den er absondert?
Kein normaler Bürger kann heute ein Verfahren gegen den Staat eröffnen, weil er ganz einfach nicht die finanziellen Mittel dazu hat.
Der Rechtsanwalt dazu kostet pro Stunde 500 €...andernfalls bekommt man nur Luschen...wie Dalmatin...
Entscheidend bei einem Verfahren ist die Gesetzeslage...wenn man einen absoluten Vorsatz des Staatsangestellten beweisen muss..und sich nicht umgekehrt für sein Handeln rechtfertigen muss, dann urteilt diese Schandjustiz immer pro Staat.
In den USA sitzen geistig normale Bürger im Gericht, die den Fall entscheiden...das ist der gravierende Unterschied.

Absolut richtig, ich wandte mich in Österreich an den Volksanwalt. Vergiss es, ein reiner Beamtenversteher.

Dr Mittendrin
28.03.2017, 09:39
Doch, darauf kommt es ganz entscheidend an! Bestraft wird die individuelle Schuld und nicht das objektive Unrecht.



Denk das doch mal zu Ende: dann hast du das gleiche Problem, nur seitenverkehrt! Zudem: ein ärztlicher Kunstfehler ist alles andere, als einfach haftbar zu machen. Obendrein hast du in der Justiz den Instanzenweg... eine Möglichkeit, die sich bei ärztlichen Kunstfehlern häufig nicht bietet.



Ja, das ist mir schon klar - ich weiß schon, was du meinst.



Und das ist eben mal wieder genau so ein typischer Fall, bei dem das sog. "Rechtsempfinden" des normalen Bürgers aber mit tatsächlichem Recht NICHTS zu tun hat und obendrein die Presse in Punkto Aufklärung einen Totalausfall darstellt. Die Urteile im Falle Jonny K. waren - juristisch betrachtet - vollkommen regulär und alles andere, als Extremurteile. Der Richter ging bei seinem Urteil gegen den Haupttäter ziemlich an die Grenze des Machbaren. Hätte der BGH das Urteil einkassiert - mich hätte es nicht gewundert.



Eine Frage der Beweisbarkeit. Den tatsächlich Verantwortlichen aus einem Mob bestimmte Taten nachzuweisen, ist problematisch. Soweit ich das aber mitbekommen habe, wurden doch in Suhl ein paar Hauptverantwortliche wg. schwerem Landfriedensbruch, Körperverletzung und sogar wg. versuchtem Totschlag dingefest gemacht, oder?



Ich arbeite als Jurist im Staatsdienst und kann da nur von meinen Erfahrungen und Beobachtungen sprechen. Und die sind zweifellos recht real ;)



Ja, was durchaus nachvollziehbar ist. Es ist nunmal ein Unterschied, ob ich im Jahr 350-400 Fälle zu erledigen habe oder summa summarum nur 250. Womit wir bei einem wirklichen und mE massivsten Missstand angekommen sind - einem chronischen Personalmangel bei der Polizei und der Justiz.



Zumindest in solch einer Extremität halte ich das für Einzelfälle.



Wie gesagt... denk den Ansaz mal zu Ende. Und zudem: zeig mir ein Rechtssystem auf, in dem deine Vorstellung existiert und sich entsprechend bewährt hat.

Ich sag es dir. Bin sehr gerichtserfahren. Die ganze Justiz ist tendenziös. Wenn man die Richtung ( Tendenz ) kennt, kann man vom Bauch raus schon sagen wie es aus geht. Es wird nur show gemacht.

Dr Mittendrin
28.03.2017, 09:43
http://regio-aktuell24.de/volksverhetzung-facebook-eintrag-bringt-user-eine-strafe-von-2-250-euro-ein/15562

Die Zustände in diesem Land werden unaufhaltsam immer perverser und gestörter. Da postet einer ein Bild mit ein paar Schweinen drauf - schon wird er wegen "Volksverhetzung" (also wegen nichts) zu einer drakonischen Strafe verurteilt, weil er angeblich eine "Menschengruppe verachte" und den "Frieden im Land störe". Wie krank ist das denn bitte? Wer hat diesem "Richter" und dieser "Staatsanwaltschaft" in den Kopf gekackt? Ich kann nur hoffen, dass dieser "Richter" eines Tages seine gerechte Strafe dafür bekommt, dass er ein fettes ekliges Stück Scheiße ist und unschuldige Leute wegen nichts verurteilt, nur weil er früher in der Schule gemobbt wurde und das anscheinend zu Recht. Und die Kölner Vergewaltiger laufen frei rum, von denen "stört" keiner "den Frieden". Ein absoluter Scheiß-Staat ist das.

Vor 40 Jahren wäre das ein Freispruch gewesen. Wenn Teens in der Öffentlichkeit ficken, kostet es höchtens 1200 € Strafe.

Dalmatin
28.03.2017, 16:05
Sicher wird immer die indiduelle Schuld bestraft - wie soll es auch anders gehen.
Das Delikt ist aber dasselbe. Ich überspitze jetzt - es kann doch nicht sein [...] Bei einem Präzedenzurteil würde es dann heißen - nehmen wir die goldene Mitee - 1 Kilo Haschisch = 1 Jahr Haft...egal an welchem Gerichtstandort das Urteil gefällt wird. Dewegen bleibt die Schuld immer noch indivuduell - nur bei der Bestrafung muss man dann überall die gleiche Meßlatte anlegen.

...was ein Widerspruch in sich wäre, weil du damit nämlich faktisch gerade nicht die individuelle Schuld bestrafen würdest, sondern eben wieder das objektive Unrecht. Aber lass doch endlich mal das BtMG außen vor, bei dem tatsächlich jedes Bundesland eine eigene Verordnung über die Auslegung von § 31a BtMG entwickelt hat, denn das ist ja gerade nicht der Regelfall hierzulande, sondern gehört zur absoluten Ausnahme. Zudem: wir brauchen zur Lösung dieses Problems nun wirklich nicht einen solch radikalen Schritt, wie gleich unsere gesamte, seit mehr als einem halben Jahrtausend gewachsene und stetig weiter entwickelte und an unsere Kultur und Gesellschaft angepasste Rechtsordnung übern Haufen zu werfen, um sie gegen eine völlig andere, fremde und nicht minder problembehaftete auszutauschen. Das wäre in etwa so hilfreich, als würdest du dein Haus komplett abreißen und es nach dem Bauplan deines Nachbarn neu aufbauen, nur weil deine gegenwärtige Wohnzimmercouch in deinem jetzigen Haus zu nahe am Heizkörper steht, was im Wohnzimmer deines Nachbarn nicht der Fall wäre.


Aber warum soll der Steuerzahler für ein "Fehlurteil" aufkommen? Für einen ärztlichen Behandlungsfehler muss ja auch nicht die Allgemeinheit gerade stehen.

Weil die Rechtsprechung nun mal hoheitliche Aufgabe des Staates ist und der Staat in dem Zusammenhang die Vertretungs-Institution des Volkes ist, für die ein Richter tätig ist. Die Justiz ist ja schließlich kein unabhängiges, losgelöstes Privatunternehmen und Recht ist kein Gut, das einem solchen Privatunternehmen vorbehalten wäre.


Dazu - in der Theorie hast Du den Instanzenweg - wenn Du das Geld dafür hast.

...oder andernfalls die Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe oder einer Pflichtverteidigung gegeben sind.


Man hat sogar den Weg einer Wiederaufnahme des Verfahrens - wenn es Einem gilt dieses anzustrengen. Warum wohl hat man hier extrem hohe Hürden eingebaut?

Was meinst du hier konkret mit "extrem hohe Hürden"? Die bei einem Wiederaufnahmeverfahren oder der Instanzenweg generell oder...?


Ein Recht, welches solche Urteile nicht nur ermöglicht oder zulässt, sondern einfordert ist in meinen Augen ein pervertiertes Recht. DENN - dies setzt voraus, dass dieser Jonny K. einen Tag später - ungeachtet der Schläge und Tritte - an einen Gehinrgerinsel gestorben wäre.

Kurz und bündig: Nein! Das ist eine völlig falsche Annahme von dir (dazu später).


Dass die deutsche Rechtssprechung (gefördert und gefordert z.B. vom Justizminister Maas) - zum Schutze der Täter - dies anders sieht und ureilt ist mit ein Grund, dass immer mehr Menschen den Glauben an Recht und Gesetz verlieren. Ist es das wert oder sollte da nicht dringend ein umdenken stattfinden?

Über einen Maas äußere ich mich hier mal lieber nicht, sonst müsste ich meine Eltern Lügen strafen, dass sie mir eine halbwegs gute Kinderstube zukommen haben lassen ;)
Darüber hinaus: das ist genau der Punkt, den ich zuvor kritisierte, nämlich dass das sog. "Rechtsempfinden" des Gros des Volkes aus dem Bauch heraus häufig nichts mit tatsächlichem Recht und Gerechtigkeit zu tun hat UND dass die Medien auch in dem Falle - wie üblich - total versagt haben und tatsächlich nichts zur Aufklärung beitrugen.

Zum angeblichen "Schutz des Täters" ist zu sagen, dass die Unschuldsvermutung ein hohes Gebot ist, wie du dies ja selber hier schon festgestellt hattest und es dieses Gebot nun mal erfordert, die Schuld eindeutig nachzuweisen und auch nur die erwiesene Schuld zu bestrafen. Zudem: es kommt NICHT darauf an, wie lange ein Jonny K. ohne die Schläge und Tritte noch gelebt hätte... ob er nun am nächsten Tag an einem bereits vor der Tat bestehenden gesundheitlichen Problem gestorben wäre oder ansonsten trotz dessen vielleicht sogar über 90 Jahre alt geworden wäre.

Im Falle Jonny K. spielten drei Aspekte eine maßgebliche Rolle: 1. Der eindeutige Tatnachweis, 2. der Tatbestand und 3. Jugendstrafrecht.

Zu 1: warst es nicht du, der unlängs in unserer Diskussion den Standpunkt vehement vertrat, dass es ohne eindeutigen Tatnachweis keine Verurteilung geben dürfe? Im Falle Jonny K. konnte nicht lückenlos geklärt werden, welche der Verletzungen durch welche Handlung verursacht wurde und welche Handlung wem zugerechnet werden kann. Hier hat die Kammer schon mal eine Gratwanderung gemacht und mehr oder weniger eine Kollektivschuld statuiert und ist damit - wie ich bereits vorhin sagte - an die Grenze des Machbaren gegangen.

Zu 2: der Tatbestand war 'Körperverletzung mit Todesfolge' und ist somit strafrechtlich von Totschlag oder gar Mord zu differenzieren. Und auch hier erinnere ich dich an deinen Standpunkt "Keine Verurteilung ohne eindeutigen Tatnachweis". Wie wir bereits festgestellt hatten, ist die individuelle, nachgewiesene Schuld zu bestrafen und nicht das objektive Unrecht. Du kannst nicht eben mal beliebig einen Tötungsvorsatz unterstellen und diesen dann bestrafen. Maßgeblich ist, ob der Täter tatsächlich und nachweislich in Tötungsabsicht gehandelt hatte. Nun kann man natürlich dein Argument einer Billigung in Betracht ziehen, also von bedingtem Tötungsvorsatz ausgehen. An einen solchen sind jedoch - zu Recht - entsprechend hohe Anforderungen zu stellen. Hier darüber zu diskutieren, würde aber wohl den Rahmen sprengen, denn da müssten wir uns in die Tiefen des Strafrechts begeben.

Zu 3: Jugendstrafrecht... ein Kapitel für sich, das ich persönlich in vielen Teilen für äußerst streitbar und reformbedürftig halte. Wie auch immer... da die Täter eben nach Jugendstrafrecht zu behandeln waren, kann man hier natürlich längst nicht von dem ansonsten üblichen Strafmaß ausgehen.


Wenn ich es richtig im Kopf habe gab es Bewährungsstrafen und eine Haftstrafe...für versuchten Totschlag eine äußerst "harte" Bestrafung. Ach ja, versuchter Totschlag stand ja als Anklagepunkt gar nicht zur Debatte, sondern ich glaube es war Landfriedensbruch.

Dazu kann ich nicht viel sagen, weil ich diesen Vorfall nur am Rande mitbekommen habe. ABER - und das gebe ich zu Bedenken: man kann sich tatsächlich nur dann ein Urteil über diesen bzw. über jeden Fall machen, wenn man wirklich SÄMTLICHE Details, die tatsächliche Rechtslage und alle rechtlichen Aspekte kennt. Alles andere ist schlicht und ergreifend grober Unfug! Und aus ebendiesem entstehen dann weit verbreitete verfehlte Schlussfolgerungen und das diffuse Gefühl, welches - wie du so schön sagst - "den Glauben an unser Recht und an Gerechtigkeit verlieren lässt". Man studiert heute nicht ohne Grund mindestens 9 Semester zzgl. 2 Jahre Referendarzeit Jura, weil sich tatsächliches Recht und Gerechtigkeit so simpel mal eben aus dem Bauch heraus beurteilen lässt. Die Komplexität unseres Rechts ist kein Selbstzweck, sondern hat sich aus den ganz praktischen Erfahrungen und Erkenntnissen unserer westlichen Kultur und Zivilisation heraus dazu entwickelt.


Womit klar ist, warum Du das herrschende System verteidigst. Mache ich Dir nicht zum Vorwurf, nur eine wertfrei Feststellung.

Ach, ich stehe unserem System, unserer Politik und nicht minder unserer Justiz schon auch zum Teil recht kritisch gegenüber - so ist das nicht. Es gibt zweifellos viele Missstände - das würde ich niemals bestreiten.


Was hat es damit zu tun - als Beispiel - wenn ein Intensivtäter zum x-ten Male vor Gericht steht diesen NICHT in U-Haft zu nehmen? Der "Papierkram" dürfte nicht erheblich aufwändiger sein als zu begründen, warum man keine U-Haft anordnet.

An die U-Haft sind nun mal entsprechende Bedingungen geknüpft - sie darf ja nicht eine Vorwegnahme der Strafe darstellen, sondern stellt vielmehr eine Präventivmaßnahme dar. Viel eher halte ich die Frage gerechtfertigt: wie kann es sein, dass ein Intensivtäter zum x-ten Mal mit einer Bewährung davonkommt (eben wieder mal - wie so oft - bedingt durch Jugendstrafrecht)?


Nun ja, wie war das mit dem Lehrer in Hessen. Angeklagt und verurteilt wegen Vergewaltigung einer Kollegin...

Hier sprichst du zwei tatsächliche Missstände an, die ich auch recht kritisch sehe: zum einen das leidige Gutachter(un)wesen in solchen Prozessen. Für Richter natürlich eine willkommene Einladung, es sich leicht zu machen, der Gutachtermeinung zu folgen und sich damit einen unliebsamen Fall vom Hals zu schaffen. Und hier spielt der Arbeitsdruck (und letztlich die Finanzen eines Bundeslandes) tatsächlich mit eine entscheidende Rolle, denn jeder abgeschlossene Fall ist ein guter Fall. Und als zweiten Missstand sprichst du das Problem der Wiederaufnahme an... wohl der empfindlichste Nerv der Justiz schlechthin (nicht nur in Deutschland), dem ein erhebliches Defizit an Berufsethik anhängt... begründet in menschlichem Versagen, fachlicher Unzulänglichkeit und schlicht und ergreifend fehlender Kontrollmechanismen, die wiederum in einer unfähigen Politik wurzeln, die sich ihrerseits aus der Volksdummheit und Volksgleichgültigkeit nährt. Letztlich kann man zusammenfassend sagen: ein System, ein Staat kann immer nur so gut sein, wie das Gros seiner Mitglieder, das ihn trägt und legitimiert.


...und ich habe noch keinen Richter erlebt, welcher sagte...jawohl, ich übernehme für mein Fehlurteil die Verantwortung und trage die Kosten.

Warum sollten denn ausgerechnet Richter päpstlicher sein, als der Papst. Sooo dolle verdient man als Richter ja nun nicht, als dass man für die paar Kröten dann auch noch für Arbeitsfehler persönlich aufkommen soll. By the way: ich habe auch noch keinen Arzt oder generell einen Arbeitnehmer erlebt, der bei einem Fehler bei seiner Arbeit dergleichen sagte ;) Einem Unternehmer hingegen bleibt da im Gegensatz naturgemäß nichts anderes übrig, wenn er Mist in seinem Geschäft baut oder Fehlentscheidungen trifft.


Man bekommt lt. richterliher Rechtssprechung glaube ich 25€ vom Staat als Haftentschädgung. Nein, nicht in der Stunde - am Tag. Soviel ist den deutschen Richtern die Unfreiheit eines Menschen infolge einer richterlichen Fehlentscheidung wert und gelingt es dann einem unschuldig inhaftierten noch einen Vermögensschaden geltend zu machen, dann behält die Justiz von diesem Schaden noch Geld ein - für Unterkunft, für Essen, für Trinken - alles mit Billigung und Dlldung der Richterschaft - denn diese könnte ja auch ganz andere Urteile fällen.

Auch ein Missstand, den ich dir voll und ganz unterschreibe! Die Entschädigungen sind blanker Hohn. Generell tut sich das deutsche Recht mit Schadensersatz noch immer recht schwer - auch in zivilrechtlichen Angelegenheiten. Allerdings ist (was die Haftentschädigung anbelangt) hier einzig der Gesetzgeber gefragt, denn die Justiz kann sich - zu Recht aus Gründen der Gewaltenteilung - nicht eigenmächtig z. B. über einen § 7 StrEG (Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen) hinwegsetzen... zumindest nicht, solange keine verfassungsrechtlichen Gründe vorliegen.

glaubensfreie Welt
28.03.2017, 21:10
Recht ist abstrakt, und das aus gutem Grunde. Eben nicht. Recht muss Rechtssicherheit bedeuten. 99 % der Lebenssituationen kann man mit ja und nein regulieren.



Sowas ist durchaus möglich, wenn die Täter nicht ausschließen konnten, dass sich jemand im Gebäude befindet. Aber werde mal konkret: von welchem Fall sprichst du da? Es ist die Regel, dass sich solch diffuses Stammtischgebrabbel, wie du es hier vom Stapel lässt, als barer Unsinn und Uniformiertheit rausstellt, wenn man ihm ein wenig auf den Zahn fühlt :D

http://www.tagesspiegel.de/politik/terrorprozess-gegen-gruppe-freital-wir-reden-hier-nicht-ueber-ein-paar-boeller/19561526.html


Hier wird wird vorsätzlich von der Staatsanwaltschaft ein Lügengebilde aufgebaut. Feuerwerkskörper werden als Bomben deklariert. Nach dem Grundgesetz zugelassener Widerstand gegen Volksfeinde wird als Terrorismus umgedichtet.

Wer eine Ausländische Invasion in unser Land lässt und den einheimischen Bürgern so ihre Heimat raubt darf das verhindern.



(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Dieser Tatbestand ist durch das herbeiführen der Ausländerinvasion erfüllt.

glaubensfreie Welt
28.03.2017, 21:18
Ob man Dich nun wegen versuchten Mordes oder wegen Brandstiftung für 5, 8 oder 10 Jahre hinter Gitter bringt ist - wo wäre da der Unterschied? Es macht sich medial halt besser und ist auch besser zu verkaufen von "versuchten Mord" zu sprechen als nur von (schwerer) Brandstiftung.

...und nein, es wäre nicht "ja noch verschärfter" - sondern es würde zu einer einheitlichen Rechtssprechung führen.
Ich will Dir dies an einem Beispiel aufzeigen. Es wird so 20 ,25 Jahr her als als die Staatsanwaltschaften und Gerichte nördlich der Mainlinie begonnen haben den Besitz von Drogen nicht mehr als Straftat einzustufen und zu verfolgen, während Du südlich der Mainlinie weiterhin als Straftäter behandelt wurdest. Solcherlei justziablen Unsinn kannst Du nur über Prädenzfälle ausschließen. Es kann doch nicht sein, dass man in einem Teil des Landes für etwas im Knast landet wofür man in einem anderen Teil des Landes nicht verfolgt wird.

Hier geht es um die Freiheit unseres Volkes. Da kann man nicht vor den Regimebütteln zurück weichen. In Syrien werden Menschen die sich gegen die gewählte Regierung stellen, Autobomben zünden Polizeistationen angreifen, ja ein ganzes Land verwüsten, vom CDU/SPD Regime als "bewaffnete Opposition" bezeichnet und unterstützt.
Deutsche Bürger die sich gegen die Ausländerinvasion zur Wehr setzen und so ihre Heimat und ihre Familien schützen wollen werden dagegen vom Regime als Terroristen verunglimpft.

Hatte das Thema schon einmal separathttps://www.politikforen.net/showthread.php?176020-Terroristen-VS-bewaffnete-Opposition angesprochen,

BlackForrester
28.03.2017, 22:23
Hier geht es um die Freiheit unseres Volkes. Da kann man nicht vor den Regimebütteln zurück weichen. In Syrien werden Menschen die sich gegen die gewählte Regierung stellen, Autobomben zünden Polizeistationen angreifen, ja ein ganzes Land verwüsten, vom CDU/SPD Regime als "bewaffnete Opposition" bezeichnet und unterstützt.
Deutsche Bürger die sich gegen die Ausländerinvasion zur Wehr setzen und so ihre Heimat und ihre Familien schützen wollen werden dagegen vom Regime als Terroristen verunglimpft.

Hatte das Thema schon einmal separathttps://www.politikforen.net/showthread.php?176020-Terroristen-VS-bewaffnete-Opposition angesprochen,


Du vergißt dabei das wesentliche. Hier droht Dir kein Ungemach von Seiten des Staates wenn Du beginnst den Rechtsweg zu bestreiten und auch gegen eine Regierung oder gegen den Staat zu klagen - ob man dies von Syrien auch behaupten können hat= Ich glaube her nicht und wenn man sich dann einfach einmal kundig macht, dann soll der Ursprung des Aufstandes in ein paar Jugendlichen gelegen haben, welche sich über den Staatspräsidenten lustig gemacht haben und dann von dessen Geheimpolizei ergriffen wurden...

Wenn Du es für gut befindest, dass man in diesem Land straflos das Eigentum eines Dritten vernichten darf - dann haben wir sehr unterschiedliche Sichtweisen.

glaubensfreie Welt
28.03.2017, 22:53
Du vergißt dabei das wesentliche. Hier droht Dir kein Ungemach von Seiten des Staates wenn Du beginnst den Rechtsweg zu bestreiten und auch gegen eine Regierung oder gegen den Staat zu klagen - ob man dies von Syrien auch behaupten können hat= Ich glaube her nicht und wenn man sich dann einfach einmal kundig macht, dann soll der Ursprung des Aufstandes in ein paar Jugendlichen gelegen haben, welche sich über den Staatspräsidenten lustig gemacht haben und dann von dessen Geheimpolizei ergriffen wurden...

Wenn Du es für gut befindest, dass man in diesem Land straflos das Eigentum eines Dritten vernichten darf - dann haben wir sehr unterschiedliche Sichtweisen.

Was du hier schreibst ist nicht dein ernst??? Die Menschen die sich körperlich gegen die Ausländerinvasion gestellt haben sind von langjährigen Haftstrafen bedroht. Der Rechtsweg ist in Deutschland eine Farce. Wie beschrieben steckt aus ebenfalls beschriebenen Gründen nahezu die gesamte Justiz unter einer Decke. (dessen Wein ich drink dessen Lied ich sing) Bürger die sich gegen die verbrecherischen Regierungspolitiker welche zum sogenannten Tag der deutschen Einheit in Dresden erschienen , zu Wort gemeldet haben wurden von der Lügenpresse aufs übelste diffamiert. Freie Meinungsäußerung massiv behindert. Deutsche Patrioten die gegen das Verbrecherregime ankämpfen sitzen in den Kerkern des Apparates. Deine Syrien Informationen sind reine Lügenpropaganda. Es gibt Informationen zu den handelnden Personen die in Syrien die Aufstände organisiert haben.

Was man ganz und gar nicht außer acht lassen darf ist die Region. Eine Staatsmaßnahme gegen einen Staatsfeind muss mit der Aktion in Saudiarabien verglichen werden. Ein Syrisches Gefängnis mit allen Methoden, mit einem saudischen.

BlackForrester
28.03.2017, 23:59
......................

Auch ein Missstand, den ich dir voll und ganz unterschreibe! Die Entschädigungen sind blanker Hohn. Generell tut sich das deutsche Recht mit Schadensersatz noch immer recht schwer - auch in zivilrechtlichen Angelegenheiten. Allerdings ist (was die Haftentschädigung anbelangt) hier einzig der Gesetzgeber gefragt, denn die Justiz kann sich - zu Recht aus Gründen der Gewaltenteilung - nicht eigenmächtig z. B. über einen § 7 StrEG (Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen) hinwegsetzen... zumindest nicht, solange keine verfassungsrechtlichen Gründe vorliegen.


Wir werden uns nicht im Ansatz einigen - für mich auch nicht weiter tragisch. Du hast Deinen Standpunkt, welche ich respektiere, auch wenn ich in weiten Teilen Deine Ansichten nicht teile.

An Ende bleibt - warum reden Teile der Bürger in diesem Lande von einem Unrechtsstaat und dies liegt eben mit in den gesprochenen Urteilen der Richter begründet.

Ich will Dir dies - aus meiner Sicht - verdeutlichen:
Wenn ich vorsätzlich körperliche Gewalt gegenüber einem Anderen anwende, dann nehme ich IMMER billgend in Kauf, dass der Andere sich schwer bis schwerst verletzt oder gar zu Tode kommt. Zwar ist z.B. Faustschlag nicht die Ursache des Todes, aber der sich infolge dieses Faustschlages ergebende Sturz wo der Andere sich dann den Schädel an einem Stein einschlägt. Da besteht ein kausaler, unmittelbarer Zusammenhang - kein Faustschlag, kein Sturz - kein Tod. Jegliche von der Justiz herangezogene Konstruktion dient nur dazu den Täter von seiner Schuld sozusagen freizusprechen.
Dann gibt es noch die Möglichkeit, dass ich ohne Vorsatz einen anderen Menschen zu Tode bringe. Sei es aus Unachtsamkeit, sei es weil ich einen Fehler mache oder ähnliche Gründe und genau hierfür ist in meinen Augen dann der Tatbetand der Körperverletzung mit Todesfolge gemacht. Es liegt eben KEIN Vorsatz vor durch mein handeln es billigend in Kauf zunehmen, dass ein anderer Mensch zu Tode kommen kann - sondern schlicht und einfach menschliches Versagen.

Auch endet meine Unschuldsvermutung da, wo Täter gemeinschaftlich handeln. Ob da dann das Opfer an den Schlägen von A, B oder C gestorben ist, ist für mich irrelevant...man hat gemeinschaftlich einen Menschen vom Leben in den Tod befördert und sich aktiv daran beteiligt.

So sehe ich das und ich weiß, dass ich mich damit im fundamentalen Gegensatz zur deutschen Rechtssprechung bewege, welche in meinem Augen am Tätersyndrom leidet.

BlackForrester
29.03.2017, 00:19
Was du hier schreibst ist nicht dein ernst??? Die Menschen die sich körperlich gegen die Ausländerinvasion gestellt haben sind von langjährigen Haftstrafen bedroht. Der Rechtsweg ist in Deutschland eine Farce. Wie beschrieben steckt aus ebenfalls beschriebenen Gründen nahezu die gesamte Justiz unter einer Decke. (dessen Wein ich drink dessen Lied ich sing) Bürger die sich gegen die verbrecherischen Regierungspolitiker welche zum sogenannten Tag der deutschen Einheit in Dresden erschienen , zu Wort gemeldet haben wurden von der Lügenpresse aufs übelste diffamiert. Freie Meinungsäußerung massiv behindert. Deutsche Patrioten die gegen das Verbrecherregime ankämpfen sitzen in den Kerkern des Apparates. Deine Syrien Informationen sind reine Lügenpropaganda. Es gibt Informationen zu den handelnden Personen die in Syrien die Aufstände organisiert haben.

Was man ganz und gar nicht außer acht lassen darf ist die Region. Eine Staatsmaßnahme gegen einen Staatsfeind muss mit der Aktion in Saudiarabien verglichen werden. Ein Syrisches Gefängnis mit allen Methoden, mit einem saudischen.


Aber sicher ist es mein Ernst. Gewalt ist in einer Demokratie - und mag diese noch so schlecht sein - IMMER das falsche Mittel, weil man damit nur Munition für das herrschende Establishment liefert.

Ich will Dir dies an einem ganz anderen Beispiel aufzeigen.
Das Verhältnis Israel zu den Palästinenser. So lange die Palästinenser immer wieder zum Mittel der Gewalt greifen kann Israel die Gegengewalt eben damit legitimieren. Stelle Dir jetzt einmal vor, man hört von palästinensischer Seite auf Gewalt anzuwenden, sondern zeigt seinen Widerstand über z.B. Sitzstreiks, Sitzblockladen, Demonstrationen OHNE jegliche Anwedung von Gewalt - hält sozusagen nach einem Schlag auf die rechte Wange gleich die linke Wange hin - dies würde den Staat Israel in seinen Grundfesten erschüttern und jeglicher Legitimation der Vorgehensweise gegen die Palästinenser berauben. Israel würde sich somit zum Paria der Weltgemeinschaft machen würde man das Problem nicht endlich lösen.
Solange aber die Trottel der Hamas, der Hisbollah und wie die noch so alles heißen man könnte mit Waffengewalt sein Ziel erreichen - so lange steht der Staat Israel gut da, denn, man wehrt sich ja nur gegen Gewalttäter.

Projeziere dies jetzt einmal auf Deutschland:
Gäbe es die Ausschreitungen nicht (nehmen wir Freital), sondern es hätten sich alle still und ruhig auf den Boden gesetzt - man hätte der Politik sofort jegliches Argument aus den Händen genommen und der Staat hätte gegen die eigenen, friedlichen Bürger vorgehen müssen. Wie dann die mediale Berichterstattung ausgefallen wäre - man könnte spekulieren. In der heutigen Zeit der sozialen Medien hätte man aber kaum von Ausschreitungen schreiben können.

So lange man Gewalt in einer Demokratie anwendet gibt man dem Anderen IMMER Munition um sinnbildlich seine Waffen zu laden und zu schießen...indem Augenblick wo man diese unterlässt wird es für den Anderen schwierig bis unmöglich seine Waffen zu laden und mit leerem Magazin schießt sich schlecht. Schon ´mal darüber nachgedacht?

Dalmatin
29.03.2017, 12:19
Eben nicht. Recht muss Rechtssicherheit bedeuten. 99 % der Lebenssituationen kann man mit ja und nein regulieren.

Die Abstraktheit des Rechts ergibt sich schlichtweg aus der Notwendigkeit, dass eine Rechtsnorm eine Vielzahl von Sachverhalten regeln muss. Andernfalls müsste man für jede denkbare Konstellation ein Gesetz erlassen, was absolut unsinnig wäre.


http://www.tagesspiegel.de/politik/terrorprozess-gegen-gruppe-freital-wir-reden-hier-nicht-ueber-ein-paar-boeller/19561526.html

Hier wird wird vorsätzlich von der Staatsanwaltschaft ein Lügengebilde aufgebaut. Feuerwerkskörper werden als Bomben deklariert.

Dazu kennst weder du noch ich die erforderlichen Details, um sich hierzu ein Urteil erlauben zu können oder hast du vielleicht Beweise dafür, dass die Staatsanwaltschaft in dem Falle "vorsätzlich ...ein Lügengebäude aufbaut"? Nein, hast du nicht! Du reimst es dir aus den paar wenigen Informationen die du hast, einfach mal eben so zusammen.


Nach dem Grundgesetz zugelassener Widerstand gegen Volksfeinde wird als Terrorismus umgedichtet.

Wer eine Ausländische Invasion in unser Land lässt und den einheimischen Bürgern so ihre Heimat raubt darf das verhindern.

Dieser Tatbestand ist durch das herbeiführen der Ausländerinvasion erfüllt.

Das sehe ich ganz entschieden anders! Wie bzw. worin begründest du denn

1. den Versuch, die Ordnung zu beseitigen, welche in Art. 20 Abs. 1-3 GG benannt ist?
2. dass anderweitige Abhilfe nicht möglich ist (insb. vor dem Hintergrund, dass exakt jene Politik, welche mehr oder weniger für die Flüchtlingsflutung steht, absehbar mehrheitlich wieder gewählt wird)?

Dalmatin
29.03.2017, 12:22
Ich sag es dir. Bin sehr gerichtserfahren. Die ganze Justiz ist tendenziös. Wenn man die Richtung ( Tendenz ) kennt, kann man vom Bauch raus schon sagen wie es aus geht. Es wird nur show gemacht.

Das trifft wohl (leider) für ein paar Bereiche zu. Ein typisches Beispiel dafür sind Sexualdelikte, sofern der Beschuldigte männlich ist.

Dr Mittendrin
29.03.2017, 12:26
Die Abstraktheit des Rechts ergibt sich schlichtweg aus der Notwendigkeit, dass eine Rechtsnorm eine Vielzahl von Sachverhalten regeln muss. Andernfalls müsste man für jede denkbare Konstellation ein Gesetz erlassen, was absolut unsinnig wäre.



Dazu kennst weder du noch ich die erforderlichen Details, um sich hierzu ein Urteil erlauben zu können oder hast du vielleicht Beweise dafür, dass die Staatsanwaltschaft in dem Falle "vorsätzlich ...ein Lügengebäude aufbaut"? Nein, hast du nicht! Du reimst es dir aus den paar wenigen Informationen die du hast, einfach mal eben so zusammen.



Das sehe ich ganz entschieden anders! Wie bzw. worin begründest du denn

1. den Versuch, die Ordnung zu beseitigen, welche in Art. 20 Abs. 1-3 GG benannt ist?
2. dass anderweitige Abhilfe nicht möglich ist (insb. vor dem Hintergrund, dass exakt jene Politik, welche mehr oder weniger für die Flüchtlingsflutung steht, absehbar mehrheitlich wieder gewählt wird)?[/

Im Punkt 2 belügt man ja das Volk was Folgen und Konsequenzen betrifft. Wer es durchschaut ist böse rechts und Staatsfeind oder gar Reichsbürger.
Sogar im Musterländle sind Haushalte extrem angespannt und das bei guter Konjunktur. Damit kann man nicht alle Jahre rechnen.

Natürlich wage ich den Widerstand nicht, mit der nötigen Masse ab 50000 würde ich es wagen. Wer nicht riskiert, der nicht gewinnt. Alle Veränderer waren in Haft, ob Nelson Mandela, Hitler oder Honecker.

Dr Mittendrin
29.03.2017, 12:30
Das trifft wohl (leider) für ein paar Bereiche zu. Ein typisches Beispiel dafür sind Sexualdelikte, sofern der Beschuldigte männlich ist.

Mir wurde der Reisepass abgenommen. Es war die vorangegangene Familienrichterin. Sehr schräge Argumentation, ich verlor. Das OLG in München argumentierte entgegengesetzt, ich gewann.

Über Unrechtsurteile könnte ich hier einen Strang füllen.

Wer oben steht weiss die Fraktion hier im Forum. Der weisse Mann steht ganz unten. Drum stimmt das Beispiel mit Sexualdelikt.

Dalmatin
29.03.2017, 13:39
Wir werden uns nicht im Ansatz einigen - für mich auch nicht weiter tragisch. Du hast Deinen Standpunkt, welche ich respektiere, auch wenn ich in weiten Teilen Deine Ansichten nicht teile.

An Ende bleibt - warum reden Teile der Bürger in diesem Lande von einem Unrechtsstaat und dies liegt eben mit in den gesprochenen Urteilen der Richter begründet.

Ich will Dir dies - aus meiner Sicht - verdeutlichen:

[...]

Jegliche von der Justiz herangezogene Konstruktion dient nur dazu den Täter von seiner Schuld sozusagen freizusprechen.



Es ist ja nun nicht so, dass mir deine Sicht fremd wäre oder ich sie nicht nachvollziehen könnte - ich halte sie durchaus für nachvollziehbar und verständlich, wenn man sich mit der Materie nicht bis in die Tiefen auseinandergesetzt hat, was man von einem Nicht-Juristen auch nicht erwarten kann. Allerdings solltest du dann aber auch nicht außer Acht lassen, dass das Urteil "Unrechtsstaat" in dem Zusammenhang doch ein recht oberflächliches und hinterfragungswürdiges Fundament hat und nicht notwendigerweise Substanz aufweist.

Vehement widerspreche ich dir in dem Punkt, dass es dem Rechtssystem darum ginge, den Täter möglichst von seiner Schuld freizusprechen. Das halte ich fast schon für einen verschwörungstheoretischen Ansatz - was hätte denn das System davon, möglichst viele tatsächliche Täter freizusprechen?


Wenn ich vorsätzlich körperliche Gewalt gegenüber einem Anderen anwende, dann nehme ich IMMER billgend in Kauf, dass der Andere sich schwer bis schwerst verletzt oder gar zu Tode kommt. Zwar ist z.B. Faustschlag nicht die Ursache des Todes, aber der sich infolge dieses Faustschlages ergebende Sturz wo der Andere sich dann den Schädel an einem Stein einschlägt. Da besteht ein kausaler, unmittelbarer Zusammenhang - kein Faustschlag, kein Sturz - kein Tod.

...womit du aber gerade nicht die individuelle Schuld bestrafen würdest, sondern einfach nur den objektiven Taterfolg und weil wir nun mal das Schuldprinzip haben, stricken wir uns halt einfach die erforderlich Schuld zusammen und unterstellen sie dem Täter.

Du darfst mir glauben, dass man es sich in unserer bestehenden Rechtsordnung auf fast keinem Gebiet leicht macht und die bestehenden Regeln ganz sicher keinem Selbstzweck dienen. So hat sich auch der Tatkomplex einer "Körperverletzung mit Todesfolge" mit all seinen Facetten aus einer langen, alltäglichen Rechtspraxis mit zahllosen Fällen heraus entwickelt... stets mit der Intension, so weit wie machbar für eine möglichst objektive Gerechtigkeit zu sorgen.

Du machst dir wirklich keinen Gedanken, was deine Sicht - so man ihr juristisch folgen würde - für gravierende Folgen für unser Rechtssystem hätte. Nur mal ein paar wenige Beispiele (von vielen) dieser Folgen: damit bestrafst du eben nicht mehr die tatsächliche individuelle Schuld des Täters, sondern du würdest ihm einfach mal eben eine solche unterstellen, indem du die willkürliche Maxime aufstellst "Wer Gewalt gegenüber einem Anderen anwendet, der nimmt dessen Tod billigend in kauf"... völlig gleich, ob der Täter nun tatsächlich vorsätzlich oder bedingt in Tötungsabsicht handelte, oder nicht. Das wäre bananenrepublikanisches Recht und würde zudem mit diesem Selbstverständnis Tür und Tor für ein Recht öffnen, das weder den Grundsätzen der Logik, noch dem Schuldprinzip folgen muss. Entweder du bestrafst prinzipiell die tatsächliche Schuld oder den objektiven Taterfolg - ein beliebiges Hin- und Herschalten geht nicht, ohne Willkür walten zu lassen. Solch einer recht willkürlichem Gleichnis-Systematik würden sich dann recht schnell andere hinzugesellen, wie z. B. "Wer kriminelle Geschäfte betreibt, muss damit rechnen, selber Opfer solcher zu werden" (hätte der Betrüger den Betrogenen nicht betrogen, hätte dieser seinem Unmut gegenüber dem Betrüger nicht mit der Eisenstange Ausdruck verliehen und der Betrüger wäre nicht zu tode gekommen), oder "Wer nicht gesund lebt, hat für sämtliche Folgen selber aufzukommen", oder "Wer Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht einhält, trägt grundsätzlich schuld an einem Unfall, in welchen er verwickelt ist" (wäre der Geschwindigkeitsignorant nur mit erlaubter Geschwindigkeit unterwegs gewesen, wäre er zum Zeitpunkt, als der Vorfahrtsmissachter die Kreuzung überquerte, noch gar nicht am Unfallort angelangt und es hätte sich erst gar kein Unfall ergeben) usw. usw. usw.
Obendrein würdest du damit Körperverletzung generell zum Tötungsdelikt machen - ohne Todesfolge käme dann halt nur der Versuch als strafbare Handlung infrage.


Dann gibt es noch die Möglichkeit, dass ich ohne Vorsatz einen anderen Menschen zu Tode bringe. Sei es aus Unachtsamkeit, sei es weil ich einen Fehler mache oder ähnliche Gründe und genau hierfür ist in meinen Augen dann der Tatbetand der Körperverletzung mit Todesfolge gemacht. Es liegt eben KEIN Vorsatz vor durch mein handeln es billigend in Kauf zunehmen, dass ein anderer Mensch zu Tode kommen kann - sondern schlicht und einfach menschliches Versagen.

...was nach geltendem Recht § 222 StGB (Fahrlässige Tötung) differenzierend regelt. "Körperverletzung mit Todesfolge" beinhaltet ja bereits die vorsätzliche Körperverletzung und qualifiziert zum bestehenden Körperverletzungstatbestand eben die Todesfolge.


Auch endet meine Unschuldsvermutung da, wo Täter gemeinschaftlich handeln. Ob da dann das Opfer an den Schlägen von A, B oder C gestorben ist, ist für mich irrelevant...man hat gemeinschaftlich einen Menschen vom Leben in den Tod befördert und sich aktiv daran beteiligt.

Damit würdest du die Kollektivschuld wieder einführen... ein Prinzip, gegen das sich - nicht ohne Grund - weit über 100 Staaten verpflichtend in den Genfer Konventionen ausgesprochen haben.


So sehe ich das und ich weiß, dass ich mich damit im fundamentalen Gegensatz zur deutschen Rechtssprechung bewege, welche in meinem Augen am Tätersyndrom leidet..

Nicht nur zur deutschen, sondern selbst zur US-amerikanischen.

Ab von einer rechtlichen Betrachtung würde ich persönlich solch einen menschlichen Abschaum lieber auf dem elektrischen Stuhl brutzeln sehen, anstatt als "Mitbürger" der Gesellschaft, in der ich lebe. Der Preis aber wäre zu hoch, wegen solcher Subjekte unseren hohen Zivilisationsstand zu opfern.

glaubensfreie Welt
29.03.2017, 21:06
Aber sicher ist es mein Ernst. Gewalt ist in einer Demokratie - und mag diese noch so schlecht sein - IMMER das falsche Mittel, weil man damit nur Munition für das herrschende Establishment liefert.

Nein in dem Falle nicht. Sie ist durch das Grundgesetz gedeckt. Die Ausländerinvasion ist ein Angriff auf die Grundordnung Deutschlands.
Die Gewalt hat sich darüber hinaus erst dann entladen als die Politik die die friedlichen Pegida Demonstrationen entweder ignoriert, oder die Bürger als Pack bezeichnet haben.
Aus dem Grunde kann ich Deine Erklärungsversuche nicht gelten lassen. Es gibt immer eine Abfolge der Ereignisse. Und den Ersten Stein hat die Bundesregierung mit ihren Angriffen gegen das eigene Volk geworfen. Im Anhang ein Artikel von heute. Werner Patzelt, der von Anfang an versucht hat sachlich zu bleiben wird seit dem permanent angegriffen. Von linken aber ich bin mir sicher auch von den Diensten. Eine friedliche sachliche Diskussion ist was die Terroristen in unserer Regierung um jeden Preis verhindern wollen. Denn sie würden ihr Fehlverhalten bloßstellen.
Das Handeln dieser Personen ist die eigentliche Fluchtursache der Menschen die hier her kommen. Sie sind nur Werkzeug im Spiel die Völker Europas zu zerstören.

glaubensfreie Welt
29.03.2017, 21:19
Die Abstraktheit des Rechts ergibt sich schlichtweg aus der Notwendigkeit, dass eine Rechtsnorm eine Vielzahl von Sachverhalten regeln muss. Andernfalls müsste man für jede denkbare Konstellation ein Gesetz erlassen, was absolut unsinnig wäre.

Das sehe ich anders. 99% aller Konflikte wiederholen sich in irgend einer Form und sind deshalb fest formulierbar. Recht ist nicht abstrakt. Alles geht mit 0 und 1 zu beantworten. Wer etwas anderes sagt versteht die Dinge einfach nicht. Und sicher ist für einige das Denken in Zusammenhängen zu schwer. Besonders Beamte haben da ihre liebe Not. Darum wird Dummheit so oft mit Arroganz überspielt.




Dazu kennst weder du noch ich die erforderlichen Details, um sich hierzu ein Urteil erlauben zu können oder hast du vielleicht Beweise dafür, dass die Staatsanwaltschaft in dem Falle "vorsätzlich ...ein Lügengebäude aufbaut"? Nein, hast du nicht! Du reimst es dir aus den paar wenigen Informationen die du hast, einfach mal eben so zusammen.

Woher nimmst du deine Dreistigkeit zu behaupten das meine Informationen nicht ausreichend sind.

Gehörst du den Diensten an?

Die Daten zum Sachverhalt sind allen zugänglich. Es gibt für eine derartige Anklage keinerlei rechtliche Grundlage. Hier wird durch die Staatsanwaltschaft an einem politischen Urteil gearbeitet. Wie so oft gegen freiheitliche Bürger. Gegen rechts und links. Der Staat stellt sich hier vorsätzlich gegen die Gesetzeslage in diesem Land. Haben aber erst die instruierten Richter ein im Sinne der Staatsanwaltschaft genehmes Urteil gesprochen wird das gebeugte Recht mit einem Mal legitim.




Das sehe ich ganz entschieden anders! Wie bzw. worin begründest du denn

1. den Versuch, die Ordnung zu beseitigen, welche in Art. 20 Abs. 1-3 GG benannt ist?
2. dass anderweitige Abhilfe nicht möglich ist (insb. vor dem Hintergrund, dass exakt jene Politik, welche mehr oder weniger für die Flüchtlingsflutung steht, absehbar mehrheitlich wieder gewählt wird)?

Auch im 3. Reich hat die übergroße Mehrheit die Partei gewählt die für viel Unheil verantwortlich ist. Und genau dafür ist der Paragraph eingefügt worden. Das Menschen guten Willens die Werte der Heimat auch gegen den geballten Mopp verteidigen.

Freidenkerin
30.03.2017, 22:45
Was kann denn der Richter dafür??? Der ist nunmal an geltendes Recht gebunden und kann nicht nach Gutdünken walten - würde er das, dann hätte er seinen Beruf verfehlt. Über den einen oder anderen Aspekt des Tatbestandes der Volksverhetzung mag man sich ja durchaus streiten können - in dem hier diskutierten Falle allerdings halte ich das Urteil für absolut richtig. Wirklich verfehlt ist es, wenn umgekehrte Tatbestände nicht gleichermaßen geahndet werden (vgl. "Köterrasse"). Was Köln betrifft, ist ein Vergleich unsinnig, da es sich einerseits um zwei verschiedene Tatbestände handelt und andererseits die Beweislage ungleich problematischer ist.
Wie bitte??? Du hältst es allen Ernstes für "absolut richtig", dass ein Unschuldiger, der lediglich einen Witz gemacht hat und ein Bild mit ein paar Schweinen drauf gepostet hat, zu Tausenden Euro Strafe verurteilt wird??? Sag mal, was läuft denn bei dir schief?! Und nein, der Richter ist nicht daran gebunden, sich wie das letzte Arschloch zu benehmen. Er hat die Pflicht, RECHT zu sprechen und nicht Unrecht, so wie hier. Und mit Recht meine ich echtes, richtiges, moralisch einwandfreies Recht und kein pervertiertes, deutschfeindliches "Recht". Klar?

Und der Vergleich mit Köln ist alles andere als unsinnig, weil der Tatbestand dort viel schlimmer ist und sie trotzdem frei herumlaufen. Was ist daran so schwer zu kapieren?

Dalmatin
31.03.2017, 01:04
Wie bitte??? Du hältst es allen Ernstes für "absolut richtig", dass ein Unschuldiger, der lediglich einen Witz gemacht hat und ein Bild mit ein paar Schweinen drauf gepostet hat, zu Tausenden Euro Strafe verurteilt wird??? Sag mal, was läuft denn bei dir schief?!

Nach solch einer Logik könnte man jeglichen Ehrverletzungsdelikten einfach mal eben die Begründung "Hab ja nur einen Witz gemacht" hinterherschieben um sich möglichen Tatbeständen zu entziehen. Die Höhe der Strafe ist zudem nicht fix, sondern abhängig von der Höhe des Einkommens und von der strafrechtlichen Vorgeschichte des Täters.


Und nein, der Richter ist nicht daran gebunden, sich wie das letzte Arschloch zu benehmen. Er hat die Pflicht, RECHT zu sprechen und nicht Unrecht, so wie hier. Und mit Recht meine ich echtes, richtiges, moralisch einwandfreies Recht und kein pervertiertes, deutschfeindliches "Recht". Klar?

Eben... der Richter ist in der Pflicht, nach geltendem Recht zu urteilen und an ebendieses ist er gebunden, soweit es nicht rechtswidrig ist, was bei einem § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB sicher so wenig der Fall ist, wie bei einem § 185 StGB. Ein Richter kann sich nicht einfach mal eben über bestehende Rechtsnormen hinwegsetzen und stattdessen nach seinem "moralischen" Rechtsempfinden urteilen. Sowas nennt sich Rechtsbeugung!


Und der Vergleich mit Köln ist alles andere als unsinnig, weil der Tatbestand dort viel schlimmer ist und sie trotzdem frei herumlaufen. Was ist daran so schwer zu kapieren?

Es handelt sich um verschiedene Tatbestände - da macht ein Vergleich von vornherein keinen Sinn. Obendrein - wie ich bereits sagte - war in Köln die Beweislage das eigentliche Problem. Du kannst doch nicht zwei Fälle vergleichen, bei denen bei dem einen der Tatnachweis klar gegeben ist und beim anderen nicht, um dann daraus dann solch eine Schlussfolgerung zu treffen.

Dalmatin
31.03.2017, 01:24
Das sehe ich anders. 99% aller Konflikte wiederholen sich in irgend einer Form und sind deshalb fest formulierbar. Recht ist nicht abstrakt. Alles geht mit 0 und 1 zu beantworten. Wer etwas anderes sagt versteht die Dinge einfach nicht.

Hier beweist eher du, dass du die Dinge schlichtweg nicht verstehst. Ich habe dir doch erklärt, wieso Recht abstrakt ist/sein muss. Du kannst nicht für jede denkbare Konstellation eine Rechtsnorm erlassen. Obendrein würde es im Falle einer noch nicht normierten Konstellation an der Rechtsgrundlage für eine (straf-)rechtliche Verfolgung fehlen.


Und sicher ist für einige das Denken in Zusammenhängen zu schwer. Besonders Beamte haben da ihre liebe Not. Darum wird Dummheit so oft mit Arroganz überspielt.

???


Woher nimmst du deine Dreistigkeit zu behaupten das meine Informationen nicht ausreichend sind.

Weil ich mit Sicherheit sagen kann, dass du die Gerichtsakten zum Fall nicht in Händen hast.


Die Daten zum Sachverhalt sind allen zugänglich.

Du hast keine Vorstellung, was in den Medien alles nicht bekannt gegeben wird bzw. was die Medien alles nicht wissen. Hast du schon mal einen Gerichtsakt in der Hand gehabt? Wohl kaum, denn sonst wäre dir dieser Umstand geläufig.


Es gibt für eine derartige Anklage keinerlei rechtliche Grundlage.

Wohl doch, denn deine Auffassung der Dinge scheint noch nichtmal der Verteidiger der Beschuldigten zu vertreten.


Hier wird durch die Staatsanwaltschaft an einem politischen Urteil gearbeitet. Wie so oft gegen freiheitliche Bürger. Gegen rechts und links. Der Staat stellt sich hier vorsätzlich gegen die Gesetzeslage in diesem Land.

Das kannst du doch nicht im Ansatz beurteilen, wenn du die Falldetails nicht kennst. Und die kennst du nicht, sondern nur das, was du aus den Medien darüber gehört hast.


Auch im 3. Reich hat die übergroße Mehrheit die Partei gewählt die für viel Unheil verantwortlich ist. Und genau dafür ist der Paragraph eingefügt worden. Das Menschen guten Willens die Werte der Heimat auch gegen den geballten Mopp verteidigen.

Wie und wordurch wird von der herrschenden Kaste hierzulande die in Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG definierte Ordnung zu beseitigen versucht, als dass die Voraussetzungen für einen entsprechenden Widerstand gegeben wären?

BlackForrester
01.04.2017, 00:27
Es ist ja nun nicht so, dass mir deine Sicht fremd wäre oder ich sie nicht nachvollziehen könnte - ich halte sie durchaus für nachvollziehbar und verständlich, wenn man sich mit der Materie nicht bis in die Tiefen auseinandergesetzt hat, was man von einem Nicht-Juristen auch nicht erwarten kann. Allerdings solltest du dann aber auch nicht außer Acht lassen, dass das Urteil "Unrechtsstaat" in dem Zusammenhang doch ein recht oberflächliches und hinterfragungswürdiges Fundament hat und nicht notwendigerweise Substanz aufweist.

Ich rede bisher NOCH nicht von einem Unrechtsstaat, obwohl die Parteien in diesem Lande schon die ersten Pflöcke eingeschlagen aus einem Rechtsstaat einen Unrechtsstaat zu machen.
Ich will Dir dies auch an einem Beispiel aufzeigen. In einem Rechtsstaat herrscht nicht umsonst die Gewaltenteilung. Dies ist in Deutschland ganz bewusst von den Parteien ausgehebelt worden, wenn es um die Kontenabfrage geht. Völlig anlass- und verachtslos können deutsche Behörden die Banlen zwingen Auskündfte geben zu müssen. Die Judikative ist ausgeschlossen, wedere überwacht man, noch kontrolliert man, noch wird man überhaupt eingebunden. Solcherlei Gebahren findet man in einem "Rechtsstaat" in der Regel nicht und ist eigentlich "Unrechtsstaaten" vorbehalten - sprich die Ausschaltung der Gewaltenteilung.



Vehement widerspreche ich dir in dem Punkt, dass es dem Rechtssystem darum ginge, den Täter möglichst von seiner Schuld freizusprechen. Das halte ich fast schon für einen verschwörungstheoretischen Ansatz - was hätte denn das System davon, möglichst viele tatsächliche Täter freizusprechen?

Wie heißt das Zauberwort - mildener Umstände. Taten unter Alkohol- oder Drogeneinfluß werden in der Regel milder bestraft, als hätte man seine Tat nicht unter Einlfuß von Beäubungsmittel begangen (gilt seltsamerweise nicht für das Verkehrsrecht).
Wenn Urteile gesprochen werden indem dem Täter bei einem Tötungsdelikt als Begründung herangeführt wird - "aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden" - um die einem mildernden oder milderen Urteil zu kommen oder wenn ein Gericht als milderungsgrund "Haftempfindlichkeit" angibt (auch hier ein Tötungsdelikt)- dann staunt der Laie, was es nicht alles so gibt um nicht zur Höchststrafe oder einen deutlicher längeren Haftdauer greifen zu müssen.



...womit du aber gerade nicht die individuelle Schuld bestrafen würdest, sondern einfach nur den objektiven Taterfolg und weil wir nun mal das Schuldprinzip haben, stricken wir uns halt einfach die erforderlich Schuld zusammen und unterstellen sie dem Täter.

Ich unterstelle nichts - so wie ich weiß, dass ich mich einem Schlag töten könnte so weiß dies JEDER der zuschlägt genauso wie ich.



Du darfst mir glauben, dass man es sich in unserer bestehenden Rechtsordnung auf fast keinem Gebiet leicht macht und die bestehenden Regeln ganz sicher keinem Selbstzweck dienen. So hat sich auch der Tatkomplex einer "Körperverletzung mit Todesfolge" mit all seinen Facetten aus einer langen, alltäglichen Rechtspraxis mit zahllosen Fällen heraus entwickelt... stets mit der Intension, so weit wie machbar für eine möglichst objektive Gerechtigkeit zu sorgen.

Objektivität ist eine Fama - eine Legende - ein Traum, denn es liegt immer im Auge des Betrachters.



Du machst dir wirklich keinen Gedanken, was deine Sicht - so man ihr juristisch folgen würde - für gravierende Folgen für unser Rechtssystem hätte. Nur mal ein paar wenige Beispiele (von vielen) dieser Folgen: damit bestrafst du eben nicht mehr die tatsächliche individuelle Schuld des Täters, sondern du würdest ihm einfach mal eben eine solche unterstellen, indem du die willkürliche Maxime aufstellst "Wer Gewalt gegenüber einem Anderen anwendet, der nimmt dessen Tod billigend in kauf"... völlig gleich, ob der Täter nun tatsächlich vorsätzlich oder bedingt in Tötungsabsicht handelte, oder nicht. Das wäre bananenrepublikanisches Recht und würde zudem mit diesem Selbstverständnis Tür und Tor für ein Recht öffnen, das weder den Grundsätzen der Logik, noch dem Schuldprinzip folgen muss. Entweder du bestrafst prinzipiell die tatsächliche Schuld oder den objektiven Taterfolg - ein beliebiges Hin- und Herschalten geht nicht, ohne Willkür walten zu lassen. Solch einer recht willkürlichem Gleichnis-Systematik würden sich dann recht schnell andere hinzugesellen, wie z. B. "Wer kriminelle Geschäfte betreibt, muss damit rechnen, selber Opfer solcher zu werden" (hätte der Betrüger den Betrogenen nicht betrogen, hätte dieser seinem Unmut gegenüber dem Betrüger nicht mit der Eisenstange Ausdruck verliehen und der Betrüger wäre nicht zu tode gekommen), oder "Wer nicht gesund lebt, hat für sämtliche Folgen selber aufzukommen", oder "Wer Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht einhält, trägt grundsätzlich schuld an einem Unfall, in welchen er verwickelt ist" (wäre der Geschwindigkeitsignorant nur mit erlaubter Geschwindigkeit unterwegs gewesen, wäre er zum Zeitpunkt, als der Vorfahrtsmissachter die Kreuzung überquerte, noch gar nicht am Unfallort angelangt und es hätte sich erst gar kein Unfall ergeben) usw. usw. usw.
Obendrein würdest du damit Körperverletzung generell zum Tötungsdelikt machen - ohne Todesfolge käme dann halt nur der Versuch als strafbare Handlung infrage.

Siehst Du - genau dies kritisiere ich - Du entlässt den Täter aus der Verantwortung für sein Tun und führst dies als "Milderungsgrund" an. Wer zuschlägt muss natürlich nie und nimmer damit rechnen, dass sein Opfer dumm stürzt, sich den Schädel einschlägt und stirbt - natürlich nicht. Hat der Getötete halt Pech gehabt.
Am Ende des Tages stellst Du Tötungen - je nach Hergang - sanktionslos. Es übersteigt mein perslönliches Rechtsempfinden, das man einen Menschen töten kann (ob nun willentlich und absichtlich oder eben dessen Tod ein Handeln billigend in Kauf nehmend) ohne dafür in die Verantwortung genommen zu werden.
Das Leben ist wohl unbestritten das allerhöchste Gut und dann im Falle - auch nicht unbedingt gewollter Tötung - strafrechtlicher besser wegzukommen als ein Uli Hoeneß, der NUR Steuern (also Geld) hinterzogen hat zeigt die Wertigkeit der deutschen Rechtssprechung und Justiz, wenn es eben um den Schutz des Lebens geht.



Damit würdest du die Kollektivschuld wieder einführen... ein Prinzip, gegen das sich - nicht ohne Grund - weit über 100 Staaten verpflichtend in den Genfer Konventionen ausgesprochen haben.

Dass deutsche Strafgesetz kennt aber den Begriff "gemeinschaftlich" als Tatbestand.




Ab von einer rechtlichen Betrachtung würde ich persönlich solch einen menschlichen Abschaum lieber auf dem elektrischen Stuhl brutzeln sehen, anstatt als "Mitbürger" der Gesellschaft, in der ich lebe. Der Preis aber wäre zu hoch, wegen solcher Subjekte unseren hohen Zivilisationsstand zu opfern.

Nichts und Niemand wird mich dazu bringen Folter oder die Todesstrafe als Mittel der Strafverfolgung oder als Strafbemessung für einen Rechtsstaat jemals zu aktzepieren, geschweige denn zu fordern.
Ich will aber auch nicht, dass ein unbescholtener Bürger in seiner Ohnmacht (wie eine Marianne Bachmaier) im Gerichtssaal zur Waffe greift, weil ein Richter nicht soviel Arsch in der Hose hat ein Urteil zu sprechen, welches auch die Befindlichkeiten, nein vor allem und mit hoher Priorität die Befindlichkeiten des Opfers bzw. dessen Angehörigen im Blickfeld hat. Damit zerstört solch ein Richter - die Befindlichkeiten eben nicht oder nur ungenügend betrachtend und wertend - das Leben des Nächsten und dies sollte sich JEDER Richter vor Augen halten und nicht nach Minderungründen suchen, warum der Täter nicht so bestraft wird, wie man diesen bestrafen könnte.

Liberalist
01.04.2017, 00:33
Was macht ihr hier?

BlackForrester
01.04.2017, 00:35
Nein in dem Falle nicht. Sie ist durch das Grundgesetz gedeckt. Die Ausländerinvasion ist ein Angriff auf die Grundordnung Deutschlands.
Die Gewalt hat sich darüber hinaus erst dann entladen als die Politik die die friedlichen Pegida Demonstrationen entweder ignoriert, oder die Bürger als Pack bezeichnet haben.


Wer entscheidet dann, welche Gewalt legitim und welche illegtim ist? Du? Ich? Dein Nachbar? Mein Nachbar? Am Ende stünde Anarchie, da Jeder eine Art Gewaltmonopol für sich reklamiert und meint im Recht zu sein.

Ich gehe ´mal davon aus, dass wir in weiten Teilen eine absolut konträer Meinung vertreten werden - was rechtfertig Dich mir mit der Dachlatte auf den Schädel einzuprügeln bzw. mich Dir mit der Dachlatte den Schädel einzuprügeln?

glaubensfreie Welt
02.04.2017, 00:36
Hier beweist eher du, dass du die Dinge schlichtweg nicht verstehst. Ich habe dir doch erklärt, wieso Recht abstrakt ist/sein muss. Du kannst nicht für jede denkbare Konstellation eine Rechtsnorm erlassen. Obendrein würde es im Falle einer noch nicht normierten Konstellation an der Rechtsgrundlage für eine (straf-)rechtliche Verfolgung fehlen.

Und ich habe dir erklärt das das vollkommen falsch ist. Man MUSS für jede denkbare Konstellation eine Regelung festschreiben. Wenn sie denkbar ist kann man das auch leicht tun. Es ist reine Faulheit es nicht zu tun.






Weil ich mit Sicherheit sagen kann, dass du die Gerichtsakten zum Fall nicht in Händen hast. Meine Infornationen genügen um die Dinge zu bewerten. Aber deine Worte offenbaren das es riesige Fehlentwicklungen gibt. Es muss sichergestellt sein das der Bürger der Souverän ist. Jede Regelung die dem im Wege steht ist ein Angriff auf die Freiheit.


Du hast keine Vorstellung, was in den Medien alles nicht bekannt gegeben wird bzw. was die Medien alles nicht wissen. Hast du schon mal einen Gerichtsakt in der Hand gehabt? Wohl kaum, denn sonst wäre dir dieser Umstand geläufig.


Genau das darf nichts zählen. 100% Öffentlichkeit sind Grundvoraussetzung für ein Faires Verfahren. Sobald jemand mit Sprüchen wie deinen kommt muss er aus dem Prozess heraus genommen werden.




Wohl doch, denn deine Auffassung der Dinge scheint noch nichtmal der Verteidiger der Beschuldigten zu vertreten.

Es geht bei Rcht nicht darum das einer gewinnst sondern das die Normen welche sich die Menschen selber aufgelegt haben eingehalten werden. Das darf weder vom Ankläger noch vom Verteidiger verschoben werden. Denn damit wäre es der Eingriff eines Subjektes in das Rchte des Volkes. Das ist leider Gang und Gäbe, aber nicht länger tolerierbar,






Wie und wordurch wird von der herrschenden Kaste hierzulande die in Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG definierte Ordnung zu beseitigen versucht, als dass die Voraussetzungen für einen entsprechenden Widerstand gegeben wären?

Die Ausländerinvasion dient dem Zweck die Mehrheitsverhältnisse in Deutschland zu verschieben. Heute ist jeder 5. Mensch in Deutschland ein Fremder. Das sagen zumindest die Zahlen der Regierung aus. Deutschland ist eines der am dichtesten besiedelten Länder der Erde. Dagegen haben die Länder aus denen die Invasoren kommen Platz ohne Ende. In keinem Land aus dem die Flüchtlinge kommen werden die Menschen mehr verfolgt und drangsaliert wie z.B. in Saudi Arabien. Einem Land mit dem das deutsche Regime beste Verbindungen pflegt. Das bestätigt das es nicht um humanitäre Hife sondern um Zerstörung der Nation geht. Das genügt ausreichend als Begründung.

glaubensfreie Welt
02.04.2017, 00:45
Wer entscheidet dann, welche Gewalt legitim und welche illegtim ist? Du? Ich? Dein Nachbar? Mein Nachbar? Am Ende stünde Anarchie, da Jeder eine Art Gewaltmonopol für sich reklamiert und meint im Recht zu sein.

Ich gehe ´mal davon aus, dass wir in weiten Teilen eine absolut konträer Meinung vertreten werden - was rechtfertig Dich mir mit der Dachlatte auf den Schädel einzuprügeln bzw. mich Dir mit der Dachlatte den Schädel einzuprügeln?

Unsere Gesetze müssen wir uns im demokratischen Prozess selber machen. Eine Regel muss im Konsens aller Bürger in der Wichtung der Mehrheiten beschlossen werden. Der Rechtsweg soll sicherstellen das niemand diskriminiert wird. Für mehr war er zu diesen Themen nie gedacht.

Wenn aber die Herrschenden gegen die Regeln verstoßen ist im Grundgesetz der Widerstand verankert. Da steht nichts von einer Dachlatte. Das Handeln der regierenden Straftäter muss nur gestoppt werden.

BlackForrester
02.04.2017, 01:13
Unsere Gesetze müssen wir uns im demokratischen Prozess selber machen. Eine Regel muss im Konsens aller Bürger in der Wichtung der Mehrheiten beschlossen werden. Der Rechtsweg soll sicherstellen das niemand diskriminiert wird. Für mehr war er zu diesen Themen nie gedacht.

Wenn aber die Herrschenden gegen die Regeln verstoßen ist im Grundgesetz der Widerstand verankert. Da steht nichts von einer Dachlatte. Das Handeln der regierenden Straftäter muss nur gestoppt werden.


Die Frage ist nur wie...denn wie stoppst Du Parteien und deren Mandatsträger welche klar grundgesetzfeindliche Positionen nicht nur beziehen, sondern sogar in den Parteistatuten festgeschrieben haben???

Wenn Du zu Mitteln der Gewalt greifst bist Du zum siegen verdammt...denn der Sieger macht die Regeln oder man schafft es ein umdenken in der Bevölkerung zu organisiern,

Dalmatin
02.04.2017, 02:22
Und ich habe dir erklärt das das vollkommen falsch ist. Man MUSS für jede denkbare Konstellation eine Regelung festschreiben. Wenn sie denkbar ist kann man das auch leicht tun. Es ist reine Faulheit es nicht zu tun.

Das ist Nonsens! Du kannst nicht jede denkbare Konstellation abdecken. Was übersehen wird, wäre dann rechtsfreier Raum. Obendrein hätte man dann ein Reglement im zweistelligen Millionenbereich. Und da sich Recht stets fort entwickelt, wäre man ständig damit beschäftigt die bestehenden unzähligen Regelungen anzupassen. Da hätte keiner mehr einen Durchblick.


Meine Infornationen genügen um die Dinge zu bewerten.

Die allgemein zugänglichen Informationen reichen i. d. R. eben nicht aus, um einen Fall beurteilen zu können.


Genau das darf nichts zählen. 100% Öffentlichkeit sind Grundvoraussetzung für ein Faires Verfahren.

Ich wüsste nicht, was daran fairer sein sollte, sondern das ganze Gegenteil wäre der Fall, da mit einer 100% Veröffentlichung die Persönlichkeitsrecht der Beteiligten markant verletzt würden. Zudem wäre solch ein Vorgehen fatal, denn sowas könnte ein Verfahren und dessen Verlauf beeinflussen und immens gefährden.


Sobald jemand mit Sprüchen wie deinen kommt muss er aus dem Prozess heraus genommen werden.

Dann hättest du aber keinen Juristen mehr, der in Prozessen agieren würde :D


Die Ausländerinvasion dient dem Zweck die Mehrheitsverhältnisse in Deutschland zu verschieben.

Diese Sicht teile ich ganz und gar nicht mit dir! Wer würde einen solchen Zweck denn verfolgen und aus welchen Gründen? Die Flutung mit sog. "Flüchtlingen" ist m. E. einfach nur ein Ausdruck der vollkommenen Unfähigkeit unserer Politik, auf vergangene Fehler (z. B. Lybien) zu reagieren, nebst eines unsäglich dämlichen Verständnisses von "Humanismus". Die sog. "Flüchtlingskrise" wird wie eine Art Naturkatastrophe betrachtet, dabei ist sie einfach nur hausgemacht.


Heute ist jeder 5. Mensch in Deutschland ein Fremder. Das sagen zumindest die Zahlen der Regierung aus. Deutschland ist eines der am dichtesten besiedelten Länder der Erde. Dagegen haben die Länder aus denen die Invasoren kommen Platz ohne Ende. In keinem Land aus dem die Flüchtlinge kommen werden die Menschen mehr verfolgt und drangsaliert wie z.B. in Saudi Arabien. Einem Land mit dem das deutsche Regime beste Verbindungen pflegt. Das bestätigt das es nicht um humanitäre Hife sondern um Zerstörung der Nation geht. Das genügt ausreichend als Begründung.

Zerstörung der Nationen ist eine Nebenwirkung... für die einen willkommen i. S. eines "gemeinsamen Europas" nach amerikanischem Vorbild, für die anderen nicht. "Humanismus" ist zwischenzeitlich zu einer Religion geworden, die ähnlich fanatisch betrieben wird, wie der Islam. Hinzu gesellt sich ein Gros an reichlich verblödeter Bevölkerung, der zum Teil alles egal ist oder die z. T. unmündig, doof und hirngewaschen ist. Es ist ja nun nicht so, dass die Politik ohne mehrheitliche Zustimmung agieren könnte, wie sie es tut. Wir werden in diesem Jahr wieder eine GroKo in gehabter Aufstellung bekommen. Warum? Weil Blödmichel sie mehrheitlich wählen wird. Und diese GroKo wird weitermachen, wie gehabt. Und wenn einst der Karren vor die Wand gefahren ist, wird es heißen "Das konnte ja keiner ahnen"... "Man hätte damals..." blablabla....

Dalmatin
02.04.2017, 03:37
Ich rede bisher NOCH nicht von einem Unrechtsstaat, obwohl die Parteien in diesem Lande schon die ersten Pflöcke eingeschlagen aus einem Rechtsstaat einen Unrechtsstaat zu machen.

Stimme dir da zu!


Ich will Dir dies auch an einem Beispiel aufzeigen. In einem Rechtsstaat herrscht nicht umsonst die Gewaltenteilung. Dies ist in Deutschland ganz bewusst von den Parteien ausgehebelt worden, wenn es um die Kontenabfrage geht. Völlig anlass- und verachtslos können deutsche Behörden die Banlen zwingen Auskündfte geben zu müssen. Die Judikative ist ausgeschlossen, wedere überwacht man, noch kontrolliert man, noch wird man überhaupt eingebunden. Solcherlei Gebahren findet man in einem "Rechtsstaat" in der Regel nicht und ist eigentlich "Unrechtsstaaten" vorbehalten - sprich die Ausschaltung der Gewaltenteilung.

Das kann ich nun so gar nicht nachvollziehen, was du da meinst... in einer Infragestellung der Rechtsstaatlichkeit ja, in einer Infragestellung möglicher Grundrechtsverletzungen ja, aber in Bezug auf eine daraus resultierende fehlende Gewaltenteilung sehe ich keinen Grund.


Wie heißt das Zauberwort - mildener Umstände. Taten unter Alkohol- oder Drogeneinfluß werden in der Regel milder bestraft, als hätte man seine Tat nicht unter Einlfuß von Beäubungsmittel begangen (gilt seltsamerweise nicht für das Verkehrsrecht).

Nicht seltsamerweise, denn Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln stellt ja selber bereits einen Tatbestand dar.


Wenn Urteile gesprochen werden indem dem Täter bei einem Tötungsdelikt als Begründung herangeführt wird - "aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden" - um die einem mildernden oder milderen Urteil zu kommen

...womit wir wieder bei der Frage der individuellen Schuld sind.


oder wenn ein Gericht als milderungsgrund "Haftempfindlichkeit" angibt (auch hier ein Tötungsdelikt)- dann staunt der Laie, was es nicht alles so gibt um nicht zur Höchststrafe oder einen deutlicher längeren Haftdauer greifen zu müssen.

Verständlich... zweifellos! Wobei solch ein Milderungsgrund schon auch seine Gründe in der Gerechtigkeit hat und so oft auch nicht zur Anwendung kommt.


Ich unterstelle nichts - so wie ich weiß, dass ich mich einem Schlag töten könnte so weiß dies JEDER der zuschlägt genauso wie ich. [...] Du entlässt den Täter aus der Verantwortung für sein Tun und führst dies als "Milderungsgrund" an. Wer zuschlägt muss natürlich nie und nimmer damit rechnen, dass sein Opfer dumm stürzt, sich den Schädel einschlägt und stirbt - natürlich nicht. Hat der Getötete halt Pech gehabt.

Richtig... KANN! Ist es nach überkommener Lebenserfahrung der Regelfall oder zumindest ein Fall, der mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten wird? Nein! Du kannst auch jemanden töten, wenn du Grippe hast oder einfach nur den Rückwärtsgang zum Einparken einlegst oder dich in einer Menschenmasse vordrängelst, weil du deinen Zug noch erreichen willst. Ist im Falle einer daraus resultierenden tatsächlichen Tötung deshalb von einem bedingten Tötungsdelikt auszugehen? Nein, natürlich nicht!
Es kommt daher schon entschieden darauf an, ob die Art der Handlung es unter einer Gesamtbetrachtung des Tatgeschehens und unter Einbezug der überkommenen Lebenserfahrung gebietet, eine Billigung anzunehmen. Bei einem kräftigeren Faustschlag ins Gesicht eines Neugeborenen oder Babys zu bejahen... bei gleichem Fautschlag gegen einen Erwachsenen hingegen nicht. Bei einem kräftigen Tritt gegen den Kopf eines am Boden liegenden eher zu bejahen... bei gleichem Tritt gegen den Oberschenkel nicht.


Objektivität ist eine Fama - eine Legende - ein Traum, denn es liegt immer im Auge des Betrachters.

...weshalb ich auch von einer möglichst objektiven Gerechtigkeit sprach und nicht von einer absoluten. Und eine solche ist durchaus möglich... relativ zum vorherrschenden Erkenntnisstand.


Am Ende des Tages stellst Du Tötungen - je nach Hergang - sanktionslos.

Nicht sanktionslos. Körperverletzung mit Todesfolge ist ein strafbarer Tatbestand, der auch zu einer Bestrafung führt.


Es übersteigt mein perslönliches Rechtsempfinden, das man einen Menschen töten kann (ob nun willentlich und absichtlich oder eben dessen Tod ein Handeln billigend in Kauf nehmend) ohne dafür in die Verantwortung genommen zu werden.

Aber das ist doch nicht der Fall. Egal, ob nun Fahrlässige Tötung oder eben Körperverletzung mit Todesfolge oder tatsächlich Totschlag (wegen erwiesener Billigung).


Das Leben ist wohl unbestritten das allerhöchste Gut und dann im Falle - auch nicht unbedingt gewollter Tötung - strafrechtlicher besser wegzukommen als ein Uli Hoeneß, der NUR Steuern (also Geld) hinterzogen hat zeigt die Wertigkeit der deutschen Rechtssprechung und Justiz, wenn es eben um den Schutz des Lebens geht.

So kann man das nicht betrachten. Es gibt da keine Verachtlichkeits-Rangliste.


Dass deutsche Strafgesetz kennt aber den Begriff "gemeinschaftlich" als Tatbestand.

Täterschaft und Teilnahme... das ist juristisch ein ziemlicher Komplex der Strafrechtstheorien. Anstiftung, mittelbare Täterschaft, Mittäterschaft, Beihilfe, Beteiligung... alles zu differenzierende Aspekte, die letztlich aber allesamt auf eine schuldadäquate Bestrafung des zurechenbaren Unrechts jedes Einzelnen rauslaufen und nicht auf eine Kollektivbestrafung.


Nichts und Niemand wird mich dazu bringen Folter oder die Todesstrafe als Mittel der Strafverfolgung oder als Strafbemessung für einen Rechtsstaat jemals zu aktzepieren, geschweige denn zu fordern.

Mich auch nicht - ich wollte dir damit nur aufzeigen, was mein "Bauchrechtsempfinden" dazu sagen würde ;)


Ich will aber auch nicht, dass ein unbescholtener Bürger in seiner Ohnmacht (wie eine Marianne Bachmaier) im Gerichtssaal zur Waffe greift, weil ein Richter nicht soviel Arsch in der Hose hat ein Urteil zu sprechen, welches auch die Befindlichkeiten, nein vor allem und mit hoher Priorität die Befindlichkeiten des Opfers bzw. dessen Angehörigen im Blickfeld hat. Damit zerstört solch ein Richter - die Befindlichkeiten eben nicht oder nur ungenügend betrachtend und wertend - das Leben des Nächsten und dies sollte sich JEDER Richter vor Augen halten und nicht nach Minderungründen suchen, warum der Täter nicht so bestraft wird, wie man diesen bestrafen könnte.

Es ist wohl leider zutreffend, dass man sich als Richter gelegentlich in einer Art Betriebsblindheit in einen Fall dermaßen in Details verrennen kann, dass das Große und Ganze dabei aus den Augen verloren wird. Dennoch... Strafrecht hat Strafrecht zu bleiben und soll kein Racherecht werden. Es ist nicht Aufgabe der Justiz, die Befindlichkeiten von Opfer und Angehörigen zu befriedigen, sondern den Täter nach geltendem Recht für seine erwiesenen Tathandlungen zu bestrafen. Dazu gehört nunmal, ALLE Aspekte zu beleuchten... jene, die sich GEGEN den Täter richten und ihm anzulasten sind, wie auch jene, die FÜR ihn sprechen. Alles andere wäre nicht gerecht.

Freidenkerin
02.04.2017, 10:55
Nach solch einer Logik könnte man jeglichen Ehrverletzungsdelikten einfach mal eben die Begründung "Hab ja nur einen Witz gemacht" hinterherschieben um sich möglichen Tatbeständen zu entziehen.
Wer sich von so einem harmlosen Witzbild gleich so in seiner "Ehre" verletzt sieht, dass er gleich die Bullen rufen muss, ist ne verweichlichte Pussy! Und wer tatsächlich in seiner Ehre verletzt wird (dazu gehört ein bißchen mehr als so ein harmloses Bild), der haut dem Ehrverletzer paarmal ordentlich in die Fresse und gut ist. Immer dieser bescheuerte deutsche Bürokratiewahn. Das kann man viel schneller und unbürokratischer regeln, das spart Zeit, Arbeit und Nerven.


Die Höhe der Strafe ist zudem nicht fix, sondern abhängig von der Höhe des Einkommens und von der strafrechtlichen Vorgeschichte des Täters.
Das Einkommen ist völlig irrelevant, soviel Geld für so ein harmloses Witzbild ist so oder so zu hoch. Angemessen wären 0 Euro.


Eben... der Richter ist in der Pflicht, nach geltendem Recht zu urteilen und an ebendieses ist er gebunden, soweit es nicht rechtswidrig ist, was bei einem § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB sicher so wenig der Fall ist, wie bei einem § 185 StGB. Ein Richter kann sich nicht einfach mal eben über bestehende Rechtsnormen hinwegsetzen und stattdessen nach seinem "moralischen" Rechtsempfinden urteilen. Sowas nennt sich Rechtsbeugung!
Dann soll er eben lieber "Rechtsbeugung" begehen, wenn er sonst lediglich die Alternative hat, Unrecht zu sprechen und ein widerliches Arschloch zu sein, so wie es ja hier der Fall war. Oder packen wir das Übel lieber gleich an der Wurzel und ändern die Gesetze, sodass solches Unrecht nie mehr gesprochen werden muss.


Es handelt sich um verschiedene Tatbestände - da macht ein Vergleich von vornherein keinen Sinn. Obendrein - wie ich bereits sagte - war in Köln die Beweislage das eigentliche Problem. Du kannst doch nicht zwei Fälle vergleichen, bei denen bei dem einen der Tatnachweis klar gegeben ist und beim anderen nicht, um dann daraus dann solch eine Schlussfolgerung zu treffen.
Der Tatnachweis war in Köln klar gegeben, es gab genug Zeugenaussagen, die davon berichtet haben, was da ablief. Das einzig richtige Vorgehen wäre gewesen, alle Nafris, die sich zu dem Zeitpunkt dort aufgehalten haben, für 10 oder mehr Jahre zu verknacken und gut ist. Hättest in jedem Fall die Richtigen getroffen.

latrop
02.04.2017, 11:03
Zitat von Dalmatin https://www.politikforen.net/images/buttons/viewpost-right.png (https://www.politikforen.net/showthread.php?p=8983734#post8983734) Eben... der Richter ist in der Pflicht, nach geltendem Recht zu urteilen und an ebendieses ist er gebunden, soweit es nicht rechtswidrig ist, was bei einem § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB sicher so wenig der Fall ist, wie bei einem § 185 StGB. Ein Richter kann sich nicht einfach mal eben über bestehende Rechtsnormen hinwegsetzen und stattdessen nach seinem "moralischen" Rechtsempfinden urteilen. Sowas nennt sich Rechtsbeugung!



Geltendes Recht ?
Ich dachte immer, der Richter ist auch seinem Gewissen verpflichtet. Aber das haben die heute nicht mehr.
Die sind mehr den Grünen und Wirrköpfen verpflichtet, weil sie selbst Grün und Verwirrt sind.

BlackForrester
02.04.2017, 12:16
Das kann ich nun so gar nicht nachvollziehen, was du da meinst... in einer Infragestellung der Rechtsstaatlichkeit ja, in einer Infragestellung möglicher Grundrechtsverletzungen ja, aber in Bezug auf eine daraus resultierende fehlende Gewaltenteilung sehe ich keinen Grund.

Man schließt ja explizit die richterliche Genehmigung und damit richterliche Prüfung der Rechtmässigkeit wie Kontrolle aus.



Nicht seltsamerweise, denn Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln stellt ja selber bereits einen Tatbestand dar.

Was dann die Frage aufwirft - was kann bei einem Tatbestand zur strafmilderung führen bzw. führt zur strafmilderung und in einem anderen Tatbestand führt es dann zur Strafverschärfung.
Entweder ich bin zurechnungsfähg oder nicht. Wenn ich vollgedröhnt in einem Falle einen Menschen totschlage und dann strafmildernd angerechnet wird das sich nicht mehr wusste was ich tue - sobald ich mich ans Steuer eines Kfz setze genau dieser "Milderungsgrund" entfällt und je höher die Dosis um so höher die 'Strafe - da staunt der Laie dann wie man hier einen "Bewußtseinszustand" als Gesetzgeber wie Richter total unterschiedlich wertet.



...womit wir wieder bei der Frage der individuellen Schuld sind.
Verständlich... zweifellos! Wobei solch ein Milderungsgrund schon auch seine Gründe in der Gerechtigkeit hat und so oft auch nicht zur Anwendung kommt.

Die "individuelle" Schuld ist die Tat an sich - Milderungsgründe sind am Ende nur dazu da die "individuelle" Schuld sozusagen zu rechtfertigen und ob dies einem Rechtssystem bzw. dem Rechtsempfinden gut tut stelle ich einmal in Zweifel.



Richtig... KANN! Ist es nach überkommener Lebenserfahrung der Regelfall oder zumindest ein Fall, der mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten wird? Nein! Du kannst auch jemanden töten, wenn du Grippe hast oder einfach nur den Rückwärtsgang zum Einparken einlegst oder dich in einer Menschenmasse vordrängelst, weil du deinen Zug noch erreichen willst. Ist im Falle einer daraus resultierenden tatsächlichen Tötung deshalb von einem bedingten Tötungsdelikt auszugehen? Nein, natürlich nicht!
Es kommt daher schon entschieden darauf an, ob die Art der Handlung es unter einer Gesamtbetrachtung des Tatgeschehens und unter Einbezug der überkommenen Lebenserfahrung gebietet, eine Billigung anzunehmen. Bei einem kräftigeren Faustschlag ins Gesicht eines Neugeborenen oder Babys zu bejahen... bei gleichem Fautschlag gegen einen Erwachsenen hingegen nicht. Bei einem kräftigen Tritt gegen den Kopf eines am Boden liegenden eher zu bejahen... bei gleichem Tritt gegen den Oberschenkel nicht.

Deswegen unterscheide ich ja zwischen sozusagen "Vorsatz" (sprich, ich wende gezielt und willentlich Gewalt gegenüber einem Anderen an) und dem, was ich als "menschliches" Versagen bezeichne und deswegen ist es auch gut, dass das Strafrecht hier unterschiedliche Anwendungsmöglichkeiten bietet.



Nicht sanktionslos. Körperverletzung mit Todesfolge ist ein strafbarer Tatbestand, der auch zu einer Bestrafung führt.
Aber das ist doch nicht der Fall. Egal, ob nun Fahrlässige Tötung oder eben Körperverletzung mit Todesfolge oder tatsächlich Totschlag (wegen erwiesener Billigung).

Bei einem Totschlag ist eine Haftstrafe zwingend - bei einer fahrlässigen Tötung oder Körperverletzung eben nicht und nun weiß ich nicht wie es Anderen geht...eine Bewährungsstrafe empfinde ich jetzt nicht unbedingt als Sanktion.



So kann man das nicht betrachten. Es gibt da keine Verachtlichkeits-Rangliste.

So muss man es betrachten...mit welcher Wertigkeit "richtet" ein Rechtssystem. Dies hat nichts mit einer Rangliste zu tun, sondern mit dem Selbstverständnis einer Gesellschaft.

Eine "Verächtlingskeits-Rangliste" - wie Du es nennst - haben wir doch schon. Nehmen wir als Beispiel die Tötung eines Menschen
- fahrlässige Tötung (Mindeststrafe Geldstrafe)
- Körperverletzung mit Todesfolge (Mindesstrafe 3 Jahre)
- Totschlag (Mindesstrafe 5 Jahre)
- Mord (Lebenslang, also 15 Jahre)



Es ist wohl leider zutreffend, dass man sich als Richter gelegentlich in einer Art Betriebsblindheit in einen Fall dermaßen in Details verrennen kann, dass das Große und Ganze dabei aus den Augen verloren wird. Dennoch... Strafrecht hat Strafrecht zu bleiben und soll kein Racherecht werden. Es ist nicht Aufgabe der Justiz, die Befindlichkeiten von Opfer und Angehörigen zu befriedigen, sondern den Täter nach geltendem Recht für seine erwiesenen Tathandlungen zu bestrafen. Dazu gehört nunmal, ALLE Aspekte zu beleuchten... jene, die sich GEGEN den Täter richten und ihm anzulasten sind, wie auch jene, die FÜR ihn sprechen. Alles andere wäre nicht gerecht.

Auf dieses Totschlagargument habe ich gewartet :D.
Ich behaupte in 99 vom 100 Fällen geht es dem Opfer / den Angehörigen nicht um Rache, sondern um das, was man individuell als Gerechtigkeit empfindet. Genau dieses wird bei der deutschen Rechtssprechung komplett ausgeblendet. Dies interessiert bei der Strafbemessung nicht - es geht dabei immer nur um den Täter.
Den Staatsanwälten wie Richtern ist es völlig egal ob z.B. eine Familie infolge einer Tat zubricht - es ist auch völlig egal, ob das Leben eines Menschen verpfuscht oder gar beendet ist etc. - das Opfer und oder die Angehörigen spielen eine absolut untergeordnete, vom Grundsatz her irrelevante, Rolle bei der Strafbemessung.

Dalmatin
02.04.2017, 20:02
Wer sich von so einem harmlosen Witzbild gleich so in seiner "Ehre" verletzt sieht, dass er gleich die Bullen rufen muss, ist ne verweichlichte Pussy! Und wer tatsächlich in seiner Ehre verletzt wird (dazu gehört ein bißchen mehr als so ein harmloses Bild)

Entweder eine Gesellschaft einigt sich darauf, dass es den Tatbestand der Beleidigung und Verächtlichmachung gibt, oder nicht. Ich meine, dass es in einer Zivilisation selbstverständlich sein sollte, einigermaßen zivilisiert miteinander umzugehen und Beleidigungen nicht sein müssen. Allen voran sie der Einstieg in das sind, was du im Folgenden schreibst:



der haut dem Ehrverletzer paarmal ordentlich in die Fresse und gut ist. Immer dieser bescheuerte deutsche Bürokratiewahn. Das kann man viel schneller und unbürokratischer regeln, das spart Zeit, Arbeit und Nerven.

Herrgott nochmal... wir leben doch nicht in Hinteranatolien, oder? Gerade das unterscheidet den zivilisierten Westen von Ugga-Agga-Regionen! Einerseits regst DU dich über exakt solch ein Verhalten von unseren "lieben" orientalischen "Mitbürgern" auf (wo ich absolut deiner Meinung bin) - andererseits aber forderst du hier aber genau solche Verhältnisse.


Das Einkommen ist völlig irrelevant, soviel Geld für so ein harmloses Witzbild ist so oder so zu hoch. Angemessen wären 0 Euro.

Es kommt immer auf den Kontext an, unter dem ein Witzbild Verwendung findet und in dem Kontext, wie der Handelnde es verwendet hatte, ist es nunmal eine Verächtlichmachung und Herabwürdigung. Das Einkommen ist immer relevant bei Geldstrafen, die sich in Tagessätzen bemessen.


Dann soll er eben lieber "Rechtsbeugung" begehen, wenn er sonst lediglich die Alternative hat, Unrecht zu sprechen und ein widerliches Arschloch zu sein, so wie es ja hier der Fall war. Oder packen wir das Übel lieber gleich an der Wurzel und ändern die Gesetze, sodass solches Unrecht nie mehr gesprochen werden muss.

Ich verstehe hier echt nicht deine Aufregung. Der Täter war kein unbeschriebenes Blatt, hat sich also den Großteil der Tagessätze selber zuzuschreiben. Und wieso sollte es Unrecht sein, eine Verächtlichmachung zu bestrafen? Weil sie ein Deutscher beging? Würden sich Ali und Mohammend entsprechend aufführen, ist man plötzlich empfindlicher. Ich bin ja nun wirklich alles andere, als ein Freund der Flüchtlingspolitik und der hier fordernden Flüchtlinge, aber deshalb muss ich nicht alles gut finden und Taten von Verächtlichmachung als kleinen Scherz betrachten, nur weil sie ein Deutscher beging.


Der Tatnachweis war in Köln klar gegeben, es gab genug Zeugenaussagen, die davon berichtet haben, was da ablief.

An den Tatnachweisen scheiterte es gerade. Klaro... man wusste, was geschah und dafür gab es auch Zeugenaussagen. Was man aber nicht nachweisen konnte, das waren einzelne Tathandlungen einzelnener Täter. Und die braucht es nunmal, wenn du jemanden dingfest machen willst.


Das einzig richtige Vorgehen wäre gewesen, alle Nafris, die sich zu dem Zeitpunkt dort aufgehalten haben, für 10 oder mehr Jahre zu verknacken und gut ist. Hättest in jedem Fall die Richtigen getroffen.

Komm... du weißt selber, dass das Quatsch ist. So agiert gerade Erdogan in der Türkei. Wünschst du dir solche Verhältnisse?

Dalmatin
02.04.2017, 20:08
Geltendes Recht ?
Ich dachte immer, der Richter ist auch seinem Gewissen verpflichtet. Aber das haben die heute nicht mehr.

"Nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen"... so beeidet man es. Das heißt nicht, seiner eigenen Meinung oder subjektivem Bauchgefühl freien Lauf lassen zu können ;)


Die sind mehr den Grünen und Wirrköpfen verpflichtet, weil sie selbst Grün und Verwirrt sind.

Grün mag vielleicht für den einen oder anderen Richter zutreffen. Die ich kenne dürften eher FDP- oder CDU-Wähler sein.

Dalmatin
02.04.2017, 20:39
Man schließt ja explizit die richterliche Genehmigung und damit richterliche Prüfung der Rechtmässigkeit wie Kontrolle aus.

Eben... deshalb darf man da wohl die Rechtsstaatlichkeit in Zweifel ziehen. Gewaltenteilung besagt aber nicht, dass soetwas nun zwangsläufig eines Richtervorbehalts bedarf, allen voran die Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden Norm der Abgabenordnung durchaus beklagt und daraufhin höchstrichterlich geprüft wurde.


Was dann die Frage aufwirft - was kann bei einem Tatbestand zur strafmilderung führen bzw. führt zur strafmilderung und in einem anderen Tatbestand führt es dann zur Strafverschärfung.
Entweder ich bin zurechnungsfähg oder nicht. Wenn ich vollgedröhnt in einem Falle einen Menschen totschlage und dann strafmildernd angerechnet wird das sich nicht mehr wusste was ich tue - sobald ich mich ans Steuer eines Kfz setze genau dieser "Milderungsgrund" entfällt und je höher die Dosis um so höher die 'Strafe - da staunt der Laie dann wie man hier einen "Bewußtseinszustand" als Gesetzgeber wie Richter total unterschiedlich wertet.

Alkoholisiert am Steuer vs. alkoholisiert in der Öffentlichkeit. Das eine ist ein Straftatbestand - das andere nicht. Gäbe es den Tatbestand, sich ab einem gewissen Promillewert nicht in der Öffentlichkeit aufhalten zu dürfen und sich keiner anderen Person nähern zu dürfen, erst dann hätte man eine vergleichsweise Situation.


Die "individuelle" Schuld ist die Tat an sich

Nein, du verwurstelst hier den objektiven Tatbestand mit der individuellen Schuld. Der Tatbestand kann eine Tötung sein - die individuelle Schuld indess "nur" Fahrlässigkeit.


Milderungsgründe sind am Ende nur dazu da die "individuelle" Schuld sozusagen zu rechtfertigen und ob dies einem Rechtssystem bzw. dem Rechtsempfinden gut tut stelle ich einmal in Zweifel.

Deine Zweifel resultieren aus einem falschen Ansatz. Auch ist deine Auffassung von Milderungsgründen unzutreffend. "Körperverletzung mit Todesfolge" ist kein Milderungsgrund von Totschlag, sondern eben ein eigenständiger Tatbestand. Ein echter Milderungsgrund wäre z. B. Geständigkeit oder Beihilfe zur Aufklärung einer Tat.


Deswegen unterscheide ich ja zwischen sozusagen "Vorsatz" (sprich, ich wende gezielt und willentlich Gewalt gegenüber einem Anderen an) und dem, was ich als "menschliches" Versagen bezeichne und deswegen ist es auch gut, dass das Strafrecht hier unterschiedliche Anwendungsmöglichkeiten bietet.

Eben. Wenn du das jetzt noch konsequent weiter führst, dann wirst du auf den Schluss kommen, dass es schlichtweg am Vorsatz des Totschlages fehlt, wenn ich jemandem einen Faustschlag verpasse und der daraufhin so unglücklich stürzt, dass er sich auf einem spitzen Stein eine tödliche Verletzung zuzieht. Dann habe ich mich vordergründig der Körperverletzung schuldig gemacht, die sich mit einer Todesfolge qualifiziert.


Bei einem Totschlag ist eine Haftstrafe zwingend - bei einer fahrlässigen Tötung oder Körperverletzung eben nicht und nun weiß ich nicht wie es Anderen geht...eine Bewährungsstrafe empfinde ich jetzt nicht unbedingt als Sanktion.

Wenn du keinen minderschweren Fall hast, liegt die Strafe nicht unter 3 Jahren, somit ist eine Bewährung auch nicht möglich. Du vermengst hier vermutlich das Jugendstrafrecht.


So muss man es betrachten...mit welcher Wertigkeit "richtet" ein Rechtssystem. Dies hat nichts mit einer Rangliste zu tun, sondern mit dem Selbstverständnis einer Gesellschaft.

Eine "Verächtlingskeits-Rangliste" - wie Du es nennst - haben wir doch schon. Nehmen wir als Beispiel die Tötung eines Menschen
- fahrlässige Tötung (Mindeststrafe Geldstrafe)
- Körperverletzung mit Todesfolge (Mindesstrafe 3 Jahre)
- Totschlag (Mindesstrafe 5 Jahre)
- Mord (Lebenslang, also 15 Jahre)

Da bist du aber in ein- und derselben Kategorie. Ich meinte das mit der Rangfolge an deinem Beispielsvergleich Steuerhinterziehung <--> Totschlag.


Auf dieses Totschlagargument habe ich gewartet :D.
Ich behaupte in 99 vom 100 Fällen geht es dem Opfer / den Angehörigen nicht um Rache, sondern um das, was man individuell als Gerechtigkeit empfindet.

Und du meinst, dass das "individuelle Gerechtigkeitsempfinden" eines Betroffenen objektiver wäre? Gerade das glaube ich nicht!


Genau dieses wird bei der deutschen Rechtssprechung komplett ausgeblendet. Dies interessiert bei der Strafbemessung nicht - es geht dabei immer nur um den Täter.

Natürlich geht es da nur um den Täter, denn um die Frage, wie man diesen ob seiner Tat nach herrschendem Recht zu behandeln hat, darum hat sich die Justiz ja gerade zu kümmern.


Den Staatsanwälten wie Richtern ist es völlig egal ob z.B. eine Familie infolge einer Tat zubricht - es ist auch völlig egal, ob das Leben eines Menschen verpfuscht oder gar beendet ist etc. - das Opfer und oder die Angehörigen spielen eine absolut untergeordnete, vom Grundsatz her irrelevante, Rolle bei der Strafbemessung.

Das ist so nicht ganz richtig, denn die Auswirkungen der Tat des Täters spielen gerade in der Ermittlung des Tatbestandes, aber auch in der Strafbeimessung eine nicht ungewichtige Rolle. Natürlich muss man letzteres begrenzen, denn sonst läuft man Gefahr, den Straftatbestand zu verwaschen.

glaubensfreie Welt
03.04.2017, 21:04
Die Frage ist nur wie...denn wie stoppst Du Parteien und deren Mandatsträger welche klar grundgesetzfeindliche Positionen nicht nur beziehen, sondern sogar in den Parteistatuten festgeschrieben haben???

Wenn Du zu Mitteln der Gewalt greifst bist Du zum siegen verdammt...denn der Sieger macht die Regeln oder man schafft es ein umdenken in der Bevölkerung zu organisiern,

Noch bin ich der Meinung das eine Änderung nur auf demokratischen Weg möglich ist. Er wird allerdings immer enger. Solange das Regime die Bürgerrechte immer mehr einschränkt. Die von Maas erreichte Internetzensur ist ein massiver Angriff. Hier fehlt mir allerdings der Aufschrei der freiheitlichen Menschen. Warum ist von der AFD kein Protest gekommen?

Ich stelle eine einfache Forderung.

Die Löschpflicht für Fake News und Hass Botschaften ist eine gute Sache. Muss aber auf ALLE Medien angewendet werden. Werden in den Tagesthemen Lügen und oder Hetze verbreitet, muss es die Möglichkeit geben das diese für die Tagesschau gesperrt werden.

glaubensfreie Welt
03.04.2017, 21:33
Das ist Nonsens! Du kannst nicht jede denkbare Konstellation abdecken. Was übersehen wird, wäre dann rechtsfreier Raum. Obendrein hätte man dann ein Reglement im zweistelligen Millionenbereich. Und da sich Recht stets fort entwickelt, wäre man ständig damit beschäftigt die bestehenden unzähligen Regelungen anzupassen. Da hätte keiner mehr einen Durchblick.

Recht kann sich nicht fortentwickeln. Sicher tut es das. Aber das ist falsch. Nicht umsonst spricht man von Rechtssicherheit. Wir haben den Zustand das Subjekte (Staatsanwälte, Richter) nach ihren persönlichen Interessen und denen ihrer Auftraggeber anklagen und urteilen können. Ein Zustand wie er nur mit einer Diktatur vergleichbar ist.





Die allgemein zugänglichen Informationen reichen i. d. R. eben nicht aus, um einen Fall beurteilen zu können.

Einmal mehr bestätigst du die Rechtsbeugung in Deutschland. Informationen werden geheim gehalten. So kann man das von den Auftraggebern gewünschte Urteil fällen. ( Ich warte immer noch auf die Ergebnisse der Unfallforscher zu dem Unfall auf dem Berliner Weihnachtsmarkt)

In der Konsequenz dieser Intransparenz darf man auf keinem Fall an diesem Unrechtssystem festhalten.




Ich wüsste nicht, was daran fairer sein sollte, sondern das ganze Gegenteil wäre der Fall, da mit einer 100% Veröffentlichung die Persönlichkeitsrecht der Beteiligten markant verletzt würden. Zudem wäre solch ein Vorgehen fatal, denn sowas könnte ein Verfahren und dessen Verlauf beeinflussen und immens gefährden.


Das wäre aber einmal eine Beeinflussung in Richtung gerechter Urteile. Rechtsstaat kann doch nur heißen das alle Bürger zu 100% Bescheid wissen. Staatsanwaltschaft und Gerichte müssen permanent kontrolliert werden. Gleichzeitig muss die permanente Eingriffsmöglichkeit des Volkes in deren Handeln möglich sein. Wenn jemand im Land unglaubwürdig ist dann sind es Beamte.





Dann hättest du aber keinen Juristen mehr, der in Prozessen agieren würde :D Und damit rechtfertigst du diese permanente Rechtsbeugung in D? Dann gibt es eben keine Juristen mehr. Was ist schlimm daran? Die Dinge müssen nur eindeutig geregelt werden. Das ist ein leichtes. Du darfst da nicht von deiner Leistungsfähigkeit ausgehen.


Diese Sicht teile ich ganz und gar nicht mit dir! Wer würde einen solchen Zweck denn verfolgen und aus welchen Gründen? Die Flutung mit sog. "Flüchtlingen" ist m. E. einfach nur ein Ausdruck der vollkommenen Unfähigkeit unserer Politik, auf vergangene Fehler (z. B. Lybien) zu reagieren, nebst eines unsäglich dämlichen Verständnisses von "Humanismus". Die sog. "Flüchtlingskrise" wird wie eine Art Naturkatastrophe betrachtet, dabei ist sie einfach nur hausgemacht.

Es gibt Kräfte die zum Ziel haben alle Völker der Erde zu eliminieren. Es ist eine andere Art Faschismus. Ich zerstöre die Genetik der Völker und forme mir ein Einheitsvolk. Das kann ich nach meinem Willen lenken. Betrachtet man die Welt als Ganzes, von den ersten zugänglichen Informationen über die Menschheit bis heute kann man sich das ganz gut erklären. Dann macht auch alles was passiert Sinn. Die gute Seite würde sagen Mensch sei frei, tu was du willst. Aber genau das sagen die Globalisierer nicht. Sie wollen eine Weltregierung die alle Menschen unter ihrer Knute hat. Solange es noch Völker gibt und die eine Heimat haben, gibt es für die Menschen Werte an denen sie festhalten können ohne in diese perverse Religiosität ab zu gleiten. Das Weltvolk hat keine Werte mehr. Es hat keine Sehnsucht weil es nicht mehr weiß nach was. Es bekommt einen Plaste- Brei vorgesetzt und es wird ihn fressen.


Besser kann man es nicht sagen,


https://www.youtube.com/watch?v=rPXI6tA31yI

houndstooth
05.04.2017, 12:09
[///]
:gp:

Uffzach
05.04.2017, 12:30
http://regio-aktuell24.de/volksverhetzung-facebook-eintrag-bringt-user-eine-strafe-von-2-250-euro-ein/15562

Die Zustände in diesem Land werden unaufhaltsam immer perverser und gestörter. Da postet einer ein Bild mit ein paar Schweinen drauf - schon wird er wegen "Volksverhetzung" (also wegen nichts) zu einer drakonischen Strafe verurteilt, weil er angeblich eine "Menschengruppe verachte" und den "Frieden im Land störe". Wie krank ist das denn bitte? Wer hat diesem "Richter" und dieser "Staatsanwaltschaft" in den Kopf gekackt? Ich kann nur hoffen, dass dieser "Richter" eines Tages seine gerechte Strafe dafür bekommt, dass er ein fettes ekliges Stück Scheiße ist und unschuldige Leute wegen nichts verurteilt, nur weil er früher in der Schule gemobbt wurde und das anscheinend zu Recht. Und die Kölner Vergewaltiger laufen frei rum, von denen "stört" keiner "den Frieden". Ein absoluter Scheiß-Staat ist das.

Dummheit muss bestraft werden. Verteidigt man Dummheit mit Dummheit, dann läuft man Gefahr, ebenso strafrechtlich belangt zu werden. :cool:

houndstooth
05.04.2017, 14:14
Das war ein grober Scherz und weit entfernt von einer Volksverhetzung.
Letztlich kann man dann Menschen bestrafen, lediglich weil sie sagen, ihnen gefalle
die Anzahl von Flüchtlingsdarstellern nicht, die hier einfluten.Wo sind die Grenzen.

Ein neutraler Mensch kann beschriebene Karikatur beim besten Willen nur als Persiflage ( feine und geistreiche Art der Verspottung - DWDS) betrachten.
Verspottung ist per Definition nicht gleichzusetzen mit 'Hetze'.

Mir erscheint der deutsche § 130 'Volksverhetzung' als breites Schleppnetz fuer jedmoegliche negative Meinungsaussage einer anderen Person gegenueber ; § 130 , z.T. schwammige Sprache , ermoeglicht viel Spielraum zur subjektiven ,willkuerlichen Interpretation. ( Somit unfair )

Diese breit ausgelegte,deutsche § 130 Gesetzgebung steht in starkem Kontrast zur anglo-amerikanischen 'Volksverhetzung' (incitement) bzw dessen Definition von 'Hetze' (1) Anglo-amerikanischer Auffassung beschraenkt sich bei der Definition von 'Volksverhetzung'' auf aktive Aufwiegelung , Anspornung zu aktiven Handlungen; Verhaltensweisen.

Da im vorliegenden Persiflage-Fall von keiner aktiven Aufwiegelung , Anspornung oder Anstiftung zu aktiven Handlungen die Rede ist, wuerde die Karikatur/Persiflage mit den Schweinen in anglo-amerikanischer Rechtsprechung auch nicht unter 'Volksverhetzung' fallen. ( Nicht , dass eine durchgeknallte linke Weltverbesserin es - der drei Minuten Weltruhm halber - nicht versuchen wuerde)

Dies bedeutet, dass die freie Meinungsaeusserung fuer deutsche Staatsangehoerige in DEU erheblich eingeschraenkt ist und willkuerlichen Interpretationen - symptomatisch fuer Despotismus - unterliegt.

Setzen deutsche Staatsorgane § 130 mit dem gleichen Eifer gegen fremde , fanatische Mord- und Genozid-befuerwortende, mohammedanische Hassprediger in Moscheen durch?

_________________________________________

(1)

(incitement) : “incitement(n): an act of urging on or spurring on or rousing to action or instigating…” [321G of Victoria’s Crimes Act ]
(incitement) the term “incites” means; urges another to engage imminently in conduct in circumstances under which there is a substantial likelihood of imminently causing such conduct;" - 18 U.S. Code § 1093 - Definitions)



Aufhetzung: ein Akt der Aufwiegelung oder Anspornung oder zu Aktionen aufruehrend oder anstiftend.. [321G of Victoria’s Crimes Act ]
"Der Begriff" Aufhetzung "bedeutet; draengt jemand anders zu imminentem Verhalten in Umstaenden , unter denen eine erhebliche Wahrscheinlichkeit besteht ein solches Verhalten unmittelbar zu verursachen" - 18 U.S. Code § 1093 - Definitions)

BlackForrester
05.04.2017, 22:14
Noch bin ich der Meinung das eine Änderung nur auf demokratischen Weg möglich ist. Er wird allerdings immer enger. Solange das Regime die Bürgerrechte immer mehr einschränkt. Die von Maas erreichte Internetzensur ist ein massiver Angriff. Hier fehlt mir allerdings der Aufschrei der freiheitlichen Menschen. Warum ist von der AFD kein Protest gekommen?

Ich stelle eine einfache Forderung.

Die Löschpflicht für Fake News und Hass Botschaften ist eine gute Sache. Muss aber auf ALLE Medien angewendet werden. Werden in den Tagesthemen Lügen und oder Hetze verbreitet, muss es die Möglichkeit geben das diese für die Tagesschau gesperrt werden.


Jetzt hätte ich dast meinen Kaffee über die Tastatur verteilt :D

Die ersten FakeNewser und die Spitze der Fakenewser sind doch genau die, welche nun per Gesetz - unter Androhung von Strafen - die Löschung verlangen.

Dalmatin
06.04.2017, 01:32
Ein neutraler Mensch kann beschriebene Karikatur beim besten Willen nur als Persiflage ( feine und geistreiche Art der Verspottung - DWDS) betrachten. Verspottung ist per Definition nicht gleichzusetzen mit 'Hetze'.

Hetze ist hier nur eine weitläufig zusammenfassende Überschrift. Auf die jew. Definition kommt es daher entschieden an.


Mir erscheint der deutsche § 130 'Volksverhetzung' als breites Schleppnetz fuer jedmoegliche negative Meinungsaussage einer anderen Person gegenueber ; § 130 , z.T. schwammige Sprache , ermoeglicht viel Spielraum zur subjektiven ,willkuerlichen Interpretation. ( Somit unfair )

Das, was du als "schwammige Sprache" betrachtest, ist schlicht und ergreifend eine übliche und notwendige Rechtsabstraktion, die nunmal das civil law mit sich bringt.


Diese breit ausgelegte,deutsche § 130 Gesetzgebung steht in starkem Kontrast zur anglo-amerikanischen 'Volksverhetzung' (incitement) bzw dessen Definition von 'Hetze' (1) Anglo-amerikanischer Auffassung beschraenkt sich bei der Definition von 'Volksverhetzung'' auf aktive Aufwiegelung , Anspornung zu aktiven Handlungen; Verhaltensweisen.

Was tut das zur Sache??? Andere Länder - anderes Recht! Sollte doch eigentlich einleuchten, oder?


Da im vorliegenden Persiflage-Fall [...] wuerde die Karikatur/Persiflage

Moooooment mal! Nur weil du hier eben mal ganz willkürlich und höchst vermessen etwas zu einem Persiflage-Fall erklärst, ist er das deshalb nicht notwendigerweise. Oder siehst du dich gar als letztgültige Instanz aller Weisheit im Universum? Dann hättest du allerdings ein ganz anderes "kleines" Problem :D


....in anglo-amerikanischer Rechtsprechung auch nicht unter 'Volksverhetzung' fallen. ( Nicht , dass eine durchgeknallte linke Weltverbesserin es - der drei Minuten Weltruhm halber - nicht versuchen wuerde)

Nochmals, weil es dich an dieser Stelle wieder und wieder und wieder und immer wieder aus der Kurve schleudert: wir leben hier NICHT im anglo-amerikanischen Raum! Was sagt uns das nun? Richtig! Hier gilt demnach auch nicht anglo-amerikanisches Recht, sondern deutsches, das seine Wurzeln im römischen Recht hat.


Dies bedeutet, dass die freie Meinungsaeusserung fuer deutsche Staatsangehoerige in DEU erheblich eingeschraenkt ist und willkuerlichen Interpretationen - symptomatisch fuer Despotismus - unterliegt.

Auch hier lediglich DEINE Interpretation, die einfach nur unzutreffend ist. "Freie Meinungsäußerung" findet stets dort ihre Grenzen, wo sie Rechtsgüter anderer zu verletzen versucht oder verletzt. Von einer "willkürlichen Interpretation", die "symptomatisch für Despotismus" sei, kann in dem Zusammenhang nur jemand sprechen, der von unserem Recht schlichtweg keine Ahnung hat, aber meint, sich aus seiner Ahnungslosigkeit heraus darüber ein Urteil erlauben zu können.


Setzen deutsche Staatsorgane § 130 mit dem gleichen Eifer gegen fremde , fanatische Mord- und Genozid-befuerwortende, mohammedanische Hassprediger in Moscheen durch?

Kommt durchaus auch vor: http://www.morgenpost.de/berlin/article208313819/Hassprediger-muss-wegen-Volksverhetzung-9600-Euro-zahlen.html

Dalmatin
06.04.2017, 02:03
Recht kann sich nicht fortentwickeln. Sicher tut es das. Aber das ist falsch. Nicht umsonst spricht man von Rechtssicherheit.

Recht kann sich nicht nur fortentwickeln, es MUSS sich sogar fortentwickeln. Warum? Ganz einfach: weil der Mensch/die Menschheit sich stetig fortentwickelt. Würde man deiner "Logik" folgen, dann würde man heute noch wegen Teufelsbuhlschaft anklagen und verurteilen können. Hexenprozesse? Tja... überholt und veraltet, ABER... muss man beibehalten... wegen der Rechtssicherheit und so
Hinkt ein wenig, deine Auffassung :crazy:, nicht wahr?


Wir haben den Zustand das Subjekte (Staatsanwälte, Richter) nach ihren persönlichen Interessen und denen ihrer Auftraggeber anklagen und urteilen können. Ein Zustand wie er nur mit einer Diktatur vergleichbar ist.

Na danke auch... ich gehöre beruflich diesem Kreis der "Subjekte" an. Kann ich deshalb nach meinen persönlichen Interessen urteilen? NEIN! Ich bin dem vorherrschenden Recht unterstellt und an ebendieses gebunden!


Einmal mehr bestätigst du die Rechtsbeugung in Deutschland. Informationen werden geheim gehalten. So kann man das von den Auftraggebern gewünschte Urteil fällen. ( Ich warte immer noch auf die Ergebnisse der Unfallforscher zu dem Unfall auf dem Berliner Weihnachtsmarkt)

Nur weil nicht alle Informationen an die breite Öffentlichkeit weitergegeben werden, heißt das längst nicht, dass solch ein Vorgehen rechtsbeugerisch wäre. Die Fakten existieren deshalb nicht minder und finden auch nicht minder Berücksichtigung im Verfahren. Rechtsbeugung wäre es nur dann, würden sie dem Verfahren und deren Beteiligte vorenthalten bleiben.


Das wäre aber einmal eine Beeinflussung in Richtung gerechter Urteile. Rechtsstaat kann doch nur heißen das alle Bürger zu 100% Bescheid wissen. Staatsanwaltschaft und Gerichte müssen permanent kontrolliert werden. Gleichzeitig muss die permanente Eingriffsmöglichkeit des Volkes in deren Handeln möglich sein.

...was allerdings nur dann statthaft wäre, würde das ganze Volk darüber urteilen. Zudem kann und darf Recht nicht meinungsdispositiv sein, sondern muss sich an wissenschaftliche Erkenntnisse orientieren und hat somit über dem Volk und seiner gerade mal vorherrschenden Meinung zu stehen.


Und damit rechtfertigst du diese permanente Rechtsbeugung in D? Dann gibt es eben keine Juristen mehr. Was ist schlimm daran? Die Dinge müssen nur eindeutig geregelt werden. Das ist ein leichtes.

Es ist eben kein Leichtes, weil Recht nicht leicht ist. Du studierst nicht mindestens 9 Jahre zzgl. 2 Jahre Referendarzeit, weil Recht "ein Leichtes" wäre. Wir leben nicht mehr als Neandertaler oder im Busch, sondern in einer recht komplexen Zivilisation!


Es gibt Kräfte die zum Ziel haben alle Völker der Erde zu eliminieren. Es ist eine andere Art Faschismus. Ich zerstöre die Genetik der Völker und forme mir ein Einheitsvolk. Das kann ich nach meinem Willen lenken. Betrachtet man die Welt als Ganzes, von den ersten zugänglichen Informationen über die Menschheit bis heute kann man sich das ganz gut erklären. Dann macht auch alles was passiert Sinn. Die gute Seite würde sagen Mensch sei frei, tu was du willst. Aber genau das sagen die Globalisierer nicht. Sie wollen eine Weltregierung die alle Menschen unter ihrer Knute hat.

Ab von dem Fakt, dass es zweifellos größenwahnsinnige Spinner und korrupte Interessenstreiber auf dieser Welt in aller couleur gibt, halte ich diese deine Sicht für verschwörungstheoretischen Nonsens.


Solange es noch Völker gibt und die eine Heimat haben, gibt es für die Menschen Werte an denen sie festhalten können ohne in diese perverse Religiosität ab zu gleiten. Das Weltvolk hat keine Werte mehr. Es hat keine Sehnsucht weil es nicht mehr weiß nach was. Es bekommt einen Plaste- Brei vorgesetzt und es wird ihn fressen.

Du widersprichst dir selber: einerseits prangerst du eine böswillige Kaste an, die in verschwörerischer Weltregierungsmanier alle Menschen und ihre Werte vereinheitlichen will - zugleich aber verlangst du selber genau das, nur nach eben gemäß deiner persönlichen Wertvorstellungen! Werte sind nicht notwendigerweise an eine bestimmte Vorstellung von Heimat gebunden. JEDER Mensch hat Werte und Sehnsüchte und jeder einzelne davon ist ein Fragment des Weltvolkes. Die jew. Werte und Sehnsüchte sind nur ziemlich verschieden, was auch Grund für die zahllosen Konflikte in dieser Welt ist, die i. d. R. durchaus recht leidenschaftlich geführt werden... gelegentlich bis zum Tod. Also erzähl hier nichts von fehlenden Werten und fehlender Leidenschaft - da straft dich ein Blick in das tagtägliche Weltgeschehen der Lüge.

glaubensfreie Welt
07.04.2017, 21:10
Recht kann sich nicht nur fortentwickeln, es MUSS sich sogar fortentwickeln. Warum? Ganz einfach: weil der Mensch/die Menschheit sich stetig fortentwickelt. Würde man deiner "Logik" folgen, dann würde man heute noch wegen Teufelsbuhlschaft anklagen und verurteilen können. Hexenprozesse? Tja... überholt und veraltet, ABER... muss man beibehalten... wegen der Rechtssicherheit und so
Hinkt ein wenig, deine Auffassung :crazy:, nicht wahr?

Das der Mensch sich entwickelt ist keine Begründung das Recht durch die Justiz selber gebeugt wird. Wir sprechen nicht von Gesellschaftlichen Veränderungen, welche durch die jeweils herrschende Kraft initiiert werden. Wir sprechen von Auslegungen der Gesetze durch die Justiz. Was zur folge hat das trotz bestehender Gesetze Gerichte vollkommen abstrakt entscheiden.



Na danke auch... ich gehöre beruflich diesem Kreis der "Subjekte" an. Kann ich deshalb nach meinen persönlichen Interessen urteilen? NEIN! Ich bin dem vorherrschenden Recht unterstellt und an ebendieses gebunden!

Natürlich kannst du das wenn dir das in deiner Position möglich ist. Gerichte können entscheidende Beweismittel einfach nicht zulassen. So kommen sie nach der erfassten Sachlage zu einem Ergebnis das rein gar nichts mit den tatsächlichen Ereignissen zu tun hat. Nehmen wir den Unfall auf dem Weihnachtsmarkt in Berlin. Es gibt keinerlei Ergebnisse der Unfallforschung dazu. Dabei ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet objektiv zu ermitteln oder zu lassen.



Nur weil nicht alle Informationen an die breite Öffentlichkeit weitergegeben werden, heißt das längst nicht, dass solch ein Vorgehen rechtsbeugerisch wäre. Die Fakten existieren deshalb nicht minder und finden auch nicht minder Berücksichtigung im Verfahren. Rechtsbeugung wäre es nur dann, würden sie dem Verfahren und deren Beteiligte vorenthalten bleiben.

Natürlich heißt es das. Nur wenn die Beteiligten lückenlos kontrolliert und alles veröffentlicht wird kann Täuschung stark eingeschränkt werden. Immer wieder verschwinden wichtige Beweismittel.



...was allerdings nur dann statthaft wäre, würde das ganze Volk darüber urteilen. Zudem kann und darf Recht nicht meinungsdispositiv sein, sondern muss sich an wissenschaftliche Erkenntnisse orientieren und hat somit über dem Volk und seiner gerade mal vorherrschenden Meinung zu stehen.


Hier widersprichst du dir selbst. Soll sich Recht nun durch das sich ändernde Leben weiterentwickeln oder doch nicht? Recht ist keine Wissenschaft. Das ist nur mittel zum Zweck um dem Bürger die Kontrolle über die Sachverhalte zu entziehen. Man kann alles zu einer Wissenschaft verkomplizieren. Wissenschaft im Wortsinn wird deshalb nicht daraus.



Es ist eben kein Leichtes, weil Recht nicht leicht ist. Du studierst nicht mindestens 9 Jahre zzgl. 2 Jahre Referendarzeit, weil Recht "ein Leichtes" wäre. Wir leben nicht mehr als Neandertaler oder im Busch, sondern in einer recht komplexen Zivilisation!

Wie schon bemerkt, Recht ist keine Wissenschaft. Es ist mehr als überfällig diesen Wust zu entzaubern und für JEDEN Bürger verständlich und kontrollierbar zu machen. Justiz ist kein wert-schöpfender Faktor. Sie entzieht ihre Kosten dem Vermögen der tatsächlich arbeitenden Menschen. Dinge sind nur Komplex weil sie vorsätzlich so konstruiert wurden. Man kann alles auch klar und überschaubar regeln.




Ab von dem Fakt, dass es zweifellos größenwahnsinnige Spinner und korrupte Interessenstreiber auf dieser Welt in aller couleur gibt, halte ich diese deine Sicht für verschwörungstheoretischen Nonsens.

Deine Meinung steht dir frei. Aber wenn du 9 Jahre studiert hast müsstest du von den Zusammenhängen in der Welt so viel mit bekomme haben das du es begreifen könntest. Erster Antrieb ist Reichtum und Macht. Diktator, Politiker oder Könige stehen in der Öffentlichkeit. Sie werden so es geht vom Volk kontrolliert. Wenn es ihm reicht werden sie abgesetzt. Um wie viel besser ist es da in der zweiten Reihe zu stehen. Als Beamter oder Berater steht man im Hintergrund. Kaum einer kennt seinen Namen. Der Beamtenapparat ist ein gut gewobenes Netz das die eigentliche Macht hat. Egal wer regiert, sie lenken den Machthaber in ihre Richtung. Als Trump gewählt wurde hat man einmal die Krake zucken sehen. Wie weit ihre Arme reichen und wie stark sie ist.




Du widersprichst dir selber: einerseits prangerst du eine böswillige Kaste an, die in verschwörerischer Weltregierungsmanier alle Menschen und ihre Werte vereinheitlichen will - zugleich aber verlangst du selber genau das, nur nach eben gemäß deiner persönlichen Wertvorstellungen! Werte sind nicht notwendigerweise an eine bestimmte Vorstellung von Heimat gebunden. JEDER Mensch hat Werte und Sehnsüchte und jeder einzelne davon ist ein Fragment des Weltvolkes. Die jew. Werte und Sehnsüchte sind nur ziemlich verschieden, was auch Grund für die zahllosen Konflikte in dieser Welt ist, die i. d. R. durchaus recht leidenschaftlich geführt werden... gelegentlich bis zum Tod. Also erzähl hier nichts von fehlenden Werten und fehlender Leidenschaft - da straft dich ein Blick in das tagtägliche Weltgeschehen der Lüge.

Was ist das für ein Quatsch? Der Mensch ist eben nicht Teil eines Weltvolkes. Er ist ein Individuum. Sein Volk ist die Rasse in der er aufgewachsen ist. So wie alle Tiere sich entsprechend ihrer Umwelt verändern tut es der Mensch auch. Sie haben ihren Lebensraum und der darf nicht von fremden Arten zerstört werden. Ein Europäer ist entsprechend seiner Umwelt eher hellhäutig. Ein Afrikaner eher dunkelhäutig. Es ist in ihren Genen verankert. Auch die zehnte Generation Europäer die sich in Afrika fortpflanzen würde, wäre hellhäutig. Wie kann man davon sprechen das es keine Menschenrassen gibt? Bei Pflanzen und Tieren wird dagegen bereits schon bei viel geringeren Unterschieden von Rasse gesprochen. Ein Weltvolk gibt es also nicht.
Die Konflikte in der Welt sind IMMER materieller Natur. Europa ist Christianisiert wurden um die Menschen zu kontrollieren und ihnen die Früchte ihrer Arbeit zu rauben. Religion ist nur das Mittel zum Zweck.

glaubensfreie Welt
07.04.2017, 21:14
Jetzt hätte ich dast meinen Kaffee über die Tastatur verteilt :D

Die ersten FakeNewser und die Spitze der Fakenewser sind doch genau die, welche nun per Gesetz - unter Androhung von Strafen - die Löschung verlangen.

Genau darauf wollte ich hinaus. Mit der Forderung kann man das Regime zwingen sich zu outen.

BlackForrester
08.04.2017, 09:45
Genau darauf wollte ich hinaus. Mit der Forderung kann man das Regime zwingen sich zu outen.


Da bin ich wirklich gespannt, bis wann dann die großen Löschorgien auf den Parteiseiten denn losgehen. Da wimmelt es ja nur so von Fake News :D

Arndt
08.04.2017, 10:11
Recht kann sich nicht nur fortentwickeln, es MUSS sich sogar fortentwickeln. Warum? Ganz einfach: weil der Mensch/die Menschheit sich stetig fortentwickelt. Würde man deiner "Logik" folgen, dann würde man heute noch wegen Teufelsbuhlschaft anklagen und verurteilen können. Hexenprozesse? Tja... überholt und veraltet, ABER... muss man beibehalten... wegen der Rechtssicherheit und so
Hinkt ein wenig, deine Auffassung :crazy:, nicht wahr? ...


















Ja, über Rechtsetzung an bestehenden Gesetzen vorbei gibt es interessante Literatur. Z.B. von Bernd Mertens, Mohr Siebeck 2009, ISSN 0934-0955. Rechtsetzende Kreativität muss nicht bedingungslos als wünschenswert angesehen werden, oder irre ich mich da?

BlackForrester
08.04.2017, 10:37
Eben... deshalb darf man da wohl die Rechtsstaatlichkeit in Zweifel ziehen. Gewaltenteilung besagt aber nicht, dass soetwas nun zwangsläufig eines Richtervorbehalts bedarf, allen voran die Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden Norm der Abgabenordnung durchaus beklagt und daraufhin höchstrichterlich geprüft wurde.

Grundlage der Gewaltenteilung ist - man will denn Menschenn vor (staatlicher) Willkür schützen. Wenn ich aber das Kontrollorgan ausschalte (also die Judikative), dann kann die Legislative und deren Vollstrecker, die Exikutive schalten und walten wie man gerade will und dann ist man als Bürger der Willkürhandlung schutzlos ausgeliefert.



Alkoholisiert am Steuer vs. alkoholisiert in der Öffentlichkeit. Das eine ist ein Straftatbestand - das andere nicht. Gäbe es den Tatbestand, sich ab einem gewissen Promillewert nicht in der Öffentlichkeit aufhalten zu dürfen und sich keiner anderen Person nähern zu dürfen, erst dann hätte man eine vergleichsweise Situation.

Es geht nur darum - in einem Falle kann es "strafverschärfend" wirken, im anderen Falle kann es "strafmildernd" wirken. Das ist Bananenrepublikjustiz nach Beliebigkeit. Entweder man ist "zurechnungsfähig" oder man ist es nicht.



Deine Zweifel resultieren aus einem falschen Ansatz. Auch ist deine Auffassung von Milderungsgründen unzutreffend. "Körperverletzung mit Todesfolge" ist kein Milderungsgrund von Totschlag, sondern eben ein eigenständiger Tatbestand. Ein echter Milderungsgrund wäre z. B. Geständigkeit oder Beihilfe zur Aufklärung einer Tat.

Wenn man einen Menschen mit körperliche Gewalt vorsätzlich angreift und damit billigend in Kauf nimmt dass dieser Menschen an dem Einsatz der körperlichen Gewalt versterben könnte und daraus dannn eine Körperverletzung mit Todesfolge konstruiert wird, dann nenne ich dies Mildungsgrund - dies mag im Juristendeutsch falsch ausgedrückt sein, gut.
Totschlag heißt zwingend 5 Jahre Haftstrafe - Körperverletzung mit Todesfolge reduziert dies auf eine Mindeststrafe von 3 Jahren und erfindet man noch die Fahrlässigkeit dazu, dann kommt man im besten Falle mit einer Geldstrafe weg.



Eben. Wenn du das jetzt noch konsequent weiter führst, dann wirst du auf den Schluss kommen, dass es schlichtweg am Vorsatz des Totschlages fehlt, wenn ich jemandem einen Faustschlag verpasse und der daraufhin so unglücklich stürzt, dass er sich auf einem spitzen Stein eine tödliche Verletzung zuzieht. Dann habe ich mich vordergründig der Körperverletzung schuldig gemacht, die sich mit einer Todesfolge qualifiziert.

Ich sprach nie von Vorsatz - ich sprach davon, dass man solche (Aus-)wirkungen billigend in Kauf nimmt. Als der sogannten "Eventualvprsatz".



Wenn du keinen minderschweren Fall hast, liegt die Strafe nicht unter 3 Jahren, somit ist eine Bewährung auch nicht möglich. Du vermengst hier vermutlich das Jugendstrafrecht.

§222 StGB: Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



Und du meinst, dass das "individuelle Gerechtigkeitsempfinden" eines Betroffenen objektiver wäre? Gerade das glaube ich nicht!

Ja, das glaube ich. Denn die Betroffenen haben auch die Auswirkung der Tat im Blick, was deutsche Gerichte mde faco komplett ausblenden - sondern man lässt die Betroffenen auch noch im Regen stehen.



Natürlich geht es da nur um den Täter, denn um die Frage, wie man diesen ob seiner Tat nach herrschendem Recht zu behandeln hat, darum hat sich die Justiz ja gerade zu kümmern.

Womit wir wieder beim Täter sind - was ist mit dem Opfer oder dessen Angehörigen.




Das ist so nicht ganz richtig, denn die Auswirkungen der Tat des Täters spielen gerade in der Ermittlung des Tatbestandes, aber auch in der Strafbeimessung eine nicht ungewichtige Rolle. Natürlich muss man letzteres begrenzen, denn sonst läuft man Gefahr, den Straftatbestand zu verwaschen.

Sorry dass ich dies jetzt so sage - mach Dich nicht lächerlich. Man tötet einen Menschen und kommt, nördlich der Mainlinie, Bewährung weg...dies ist eine Verhöhnung des Opfers sowie dessen Angehörigen durch die deutsche Justiz.

Warum haben wir wohl ein "Urteilsgefälle" in Deutschland. Ich behaupte einmal im Falle eines Jonny K. wären die Tätern in Bayern wegen gemeinschaftlichen Totschlags hinter Gittern verschwunden - weil eben dort ein ganzer anderer (Justiz-)Wertekanon herrscht wie z.B. in Berlin oder NRW - dort kann man Menschen eben totschlagen und dann sucht die Justiz alle nur möglichen Gründe (vor allem wenn noch Migrationshintergrund) um nicht anzuklagen bzw. nicht entsprechend zu urteilen.

Dalmatin
08.04.2017, 19:51
Ja, über Rechtsetzung an bestehenden Gesetzen vorbei gibt es interessante Literatur. Z.B. von Bernd Mertens, Mohr Siebeck 2009, ISSN 0934-0955. Rechtsetzende Kreativität muss nicht bedingungslos als wünschenswert angesehen werden, oder irre ich mich da?

Selbstverständlich nicht, wobei es mehr als verfehlt wäre, unsere Rechtsfortbildung mit der Rechtsetzung des Nationalsozialismus zu vergleichen... auch nur ansatzweise.

Arndt
08.04.2017, 20:21
Selbstverständlich nicht, wobei es mehr als verfehlt wäre, unsere Rechtsfortbildung mit der Rechtsetzung des Nationalsozialismus zu vergleichen... auch nur ansatzweise.
Womit die Diskussion natürlich "elegant" abgewürgt wäre. Nach den gängigen Methoden. So nach dem Motto "ich bring die Nazis ins Spiel, dann habe ich die Sache erledigt". Ich halte mein Argument dennoch aufrecht und wehre mich nicht ohne Berechtigung, wie ich meine, auch gegen "unsere Rechtsfortbildung". Es gibt inzwischen zahllose Beispiele für "unsere Rechtsfortbildung", die ich unter Rechtsbruch subsummieren würde.

glaubensfreie Welt
08.04.2017, 20:52
Dalmatin sollte begreifen das unser derzeitiges Rechtssystem absolut inakzeptabel ist. In einer Demokratie darf es nicht sein das ein Subjekt Regeln festlegt. Denn das macht das ganze zur Diktatur.

Ein wesentlicher Bestandteil einer Reform muss eine Loslösung des Rechts von jeglichen finanziellen Interessen seitens der Justiz sein.

Dalmatin
08.04.2017, 21:01
Grundlage der Gewaltenteilung ist - man will denn Menschenn vor (staatlicher) Willkür schützen. Wenn ich aber das Kontrollorgan ausschalte (also die Judikative), dann kann die Legislative und deren Vollstrecker, die Exikutive schalten und walten wie man gerade will und dann ist man als Bürger der Willkürhandlung schutzlos ausgeliefert.

Die Judikative hat diese Verfahrensweise geprüft, weshalb man hier nicht von einer Ausschaltung sprechen kann. Ein Richtervorbehalt ist nun mal nicht für jede exekutive Handlung erforderlich.


Es geht nur darum - in einem Falle kann es "strafverschärfend" wirken, im anderen Falle kann es "strafmildernd" wirken. Das ist Bananenrepublikjustiz nach Beliebigkeit. Entweder man ist "zurechnungsfähig" oder man ist es nicht.

Naja, wenn man es so unlogisch zusammenfasst, wie du es hier machst, dann kommt man wohl auf den Schluss, der dann aber gleichermaßen unlogisch und unzulässig ist, wie es bereits an der zugrundeliegenden Zusammenfassung hinkt. Mit solch einer Herangehensweise kannst du aus jeglichem Faktenvergleich eine Abstrusität diagnostizieren. So könnte ich auch feststellen: begehe ich bei einer Erste-Hilfe-Maßnahme als Arzt einen von markanter Sachkenntnislosigkeit geprägten Fehler, dann hafte ich und es wirkt sich zudem strafverschärfend aus - mache ich das als Laie, dann wird es mir nachgesehen = vollkommene Beliebigkeit ---> ergo: Bananenrepublik.


Wenn man einen Menschen mit körperliche Gewalt vorsätzlich angreift und damit billigend in Kauf nimmt dass dieser Menschen an dem Einsatz der körperlichen Gewalt versterben könnte und daraus dannn eine Körperverletzung mit Todesfolge konstruiert wird, dann nenne ich dies Mildungsgrund - dies mag im Juristendeutsch falsch ausgedrückt sein, gut.

Nein - genau da liegt der Hund begraben! Wenn man einen Menschen mit körperlicher Gewalt vorsätzlich angreift und damit billigend in Kauf nimmt dass dieser Menschen an dem Einsatz der körperlichen Gewalt versterben könnte, dann läge der bedingte Tötungsvorsatz ja vor und daraus würde dann eben keine Körperverletzung mit Todesfolge mehr resultieren. Der Punkt ist, dass du diese Billigung eben nicht grundsätzlich bei jeder Körperverletzung einfach mal annehmen kannst, sondern sie muss erwiesen sein... z. B. aus der Art der Tathandlung. Wenn ich heute einem Zeitgenossen eine ordentlich Backpfeife mit meiner Hand verpassen will und das auch mache, dann nehme ich damit längst nicht billigend in Kauf, dass er daran oder in einer daraus folgenden Verkettung stirbt. Bin ich nun Dackdecker und verpasse ich meinem Kollegen, mit dem ich gerade zusammen auf dem Dach stehe diese Backpfeife und der Kollege stürzt daraufhin am Dach runter, dann sieht es schon wieder ganz anders aus.


Totschlag heißt zwingend 5 Jahre Haftstrafe - Körperverletzung mit Todesfolge reduziert dies auf eine Mindeststrafe von 3 Jahren und erfindet man noch die Fahrlässigkeit dazu, dann kommt man im besten Falle mit einer Geldstrafe weg.

Da erfindet man nichts dazu... Körperverletzung mit Todesfolge und Fahrlässigkeit schließen einander aus. Entweder ich habe jemanden durch Fahrlässigkeit zu Tode gebracht oder eben mittels einer Körperverletzung.


Ich sprach nie von Vorsatz - ich sprach davon, dass man solche (Aus-)wirkungen billigend in Kauf nimmt. Als der sogannten "Eventualvprsatz".

Es wäre aber gerade bananenrepublikanisch, würde ich diesen Eventualvorsatz mal eben annehmen - völlig gleich, ob er tatsächlich vorlag oder erwiesene Tatsachen dafür sprechen, oder nicht.


§222 StGB: Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ok, du schriebst in dem Kontext von fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung - ich hatte mich da fälschlicherweise nur auf die Körperverletzung mit Todesfolge konzentriert.


Ja, das glaube ich. Denn die Betroffenen haben auch die Auswirkung der Tat im Blick

...und zudem nicht selten eine unsagbare Wut und Hass auf den Täter, gepaar mit einem Vergeltungsbedürfnis, was menschlich betrachtet sicherlich verständlich ist, aber alles andere als einen objektiven Umgang zulässt. Obendrein fehlt es den Betroffenen an der erforderlichen rechtlichen Kenntnis, um da einen gerechten Umgang zu finden.


was deutsche Gerichte mde faco komplett ausblenden

Wie gesagt... das ist so nicht richtig. Die Auswirkungen sind durchaus entscheidend für die Tatbestandsermittlung und fließen zudem auch in der Findung des Strafmaßes mit ein. Dennoch muss man hier scharfe Grenzen ziehen, da die individuelle Betroffenheit nicht entscheidend sein kann und darf. Alles andere würde in eklatante Ungerechtigkeit münden.


sondern man lässt die Betroffenen auch noch im Regen stehen.
Womit wir wieder beim Täter sind - was ist mit dem Opfer oder dessen Angehörigen.

Nochmals: die Gerichte sind dafür zuständig, den Täter zu bestrafen. Sie können - außer ggf. in Form eines Schadensausgleiches - nicht auch noch für eine Rehabilitation der Betroffenen sorgen. Das ist schlicht und ergreifend nicht die Aufgabe der Gerichte. Aufgabe des Staates? Ja, darüber kann man diskutieren.


Sorry dass ich dies jetzt so sage - mach Dich nicht lächerlich. Man tötet einen Menschen und kommt, nördlich der Mainlinie, Bewährung weg...dies ist eine Verhöhnung des Opfers sowie dessen Angehörigen durch die deutsche Justiz.

Es gibt solche Fälle - zweifellos; es gibt gleichermaßen auch umgekehrte Fälle. Mir kamen schon Urteile unter, bei denen ich mich fragte, was die Kammer da bloß geraucht hat, um solch einen Unfug zu urteilen. Aber auch da haben die Opfer und Angehörige (wenn sie Rechtsnachfolger sind) Möglichkeiten... z. B. als Nebenkläger aufzutreten. Trotzdem... man muss da vorsichtig sein, mit vorschnellen Urteilen über die Justiz, wenn man nicht sämtliche maßgeblichen Fakten und Details kennt, die zu einer bestimmten Entscheidung geführt haben. Ein getöteter Mensch auf der einen Waagschale - Bewährung auf der anderen Seite... das alleine besagt noch recht wenig und lässt mitnichten einen Schluss über das zuständige Gericht zu.


Warum haben wir wohl ein "Urteilsgefälle" in Deutschland. Ich behaupte einmal im Falle eines Jonny K. wären die Tätern in Bayern wegen gemeinschaftlichen Totschlags hinter Gittern verschwunden - weil eben dort ein ganzer anderer (Justiz-)Wertekanon herrscht wie z.B. in Berlin oder NRW - dort kann man Menschen eben totschlagen und dann sucht die Justiz alle nur möglichen Gründe (vor allem wenn noch Migrationshintergrund) um nicht anzuklagen bzw. nicht entsprechend zu urteilen.

Wie ich dir hier schon mal an anderer Stelle aufzeigte, ging die Kammer im Falle Jonny K. bereits bis an's Limit des Machbaren. In Bayern wäre es nicht anders gelaufen! Auch dort gilt Jugendstrafrecht und auch Bayern kann nicht Beweise aus der Richterrobe herbeizaubern. Zudem wäre Bayern nicht die letztmögliche Instanz gewesen. Wieviele Strafurteile kennst du insgesamt? Und woher kennst du sie? Vermutlich jene, die durch die Presse gingen und selbst bei denen wird vom Leser häufig nicht zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht unterschieden. Anhand dieser bekanntgegangenen Urteile kannst du überhaupt nichts resümieren. Auffallend milde (auch aus Bayern), wie auch völlig überzogene Urteile gibt es in sämtlichen Bundesländern und es liegt nunmal in der Natur der Pressse, dass hauptsächlich solche und anderweitigi populäre Fälle ihren Weg in die Medien finden, nicht aber das Gros der alltäglichen Urteile.

Dalmatin
08.04.2017, 21:04
Womit die Diskussion natürlich "elegant" abgewürgt wäre. Nach den gängigen Methoden. So nach dem Motto "ich bring die Nazis ins Spiel, dann habe ich die Sache erledigt".

Weil sich beide Systeme in dem Zusammenhang nun mal nicht vergleichen lassen.


Ich halte mein Argument dennoch aufrecht und wehre mich nicht ohne Berechtigung, wie ich meine, auch gegen "unsere Rechtsfortbildung". Es gibt inzwischen zahllose Beispiele für "unsere Rechtsfortbildung", die ich unter Rechtsbruch subsummieren würde.

...als da wären?

Bestmann
08.04.2017, 21:16
http://regio-aktuell24.de/volksverhetzung-facebook-eintrag-bringt-user-eine-strafe-von-2-250-euro-ein/15562

Die Zustände in diesem Land werden unaufhaltsam immer perverser und gestörter. Da postet einer ein Bild mit ein paar Schweinen drauf - schon wird er wegen "Volksverhetzung" (also wegen nichts) zu einer drakonischen Strafe verurteilt, weil er angeblich eine "Menschengruppe verachte" und den "Frieden im Land störe". Wie krank ist das denn bitte? Wer hat diesem "Richter" und dieser "Staatsanwaltschaft" in den Kopf gekackt? Ich kann nur hoffen, dass dieser "Richter" eines Tages seine gerechte Strafe dafür bekommt, dass er ein fettes ekliges Stück Scheiße ist und unschuldige Leute wegen nichts verurteilt, nur weil er früher in der Schule gemobbt wurde und das anscheinend zu Recht. Und die Kölner Vergewaltiger laufen frei rum, von denen "stört" keiner "den Frieden". Ein absoluter Scheiß-Staat ist das.

Vor langer -langer Zeit gab es Richter in diesem Unseren Deutschland ,die Menschen zum Tode verurteilten ,ja auch für NICHTIGKEITEN .
Ich hoffe das Wir von diesen Richtern noch sehr lange verschont bleiben .
Diebe und Vergewaltiger Räuber Erpresser ,und Gesetzesbrecher werden sehr milde mit Verwarnungen bestraft -noch -
Aber das kann sich schnell ändern ,wen Menschen mit einer anderen Meinung als die der Politiker angefeindet/Angeklagt werden .
Wobei GESETZESBRECHER der Regierenden/Regierung doch Angeklagt werden müssten .
Na ja .
Gruß Bestmann .

Dalmatin
08.04.2017, 22:04
Das der Mensch sich entwickelt ist keine Begründung das Recht durch die Justiz selber gebeugt wird. Wir sprechen nicht von Gesellschaftlichen Veränderungen, welche durch die jeweils herrschende Kraft initiiert werden. Wir sprechen von Auslegungen der Gesetze durch die Justiz. Was zur folge hat das trotz bestehender Gesetze Gerichte vollkommen abstrakt entscheiden.

Bring mal ein Beispiel dafür, sonst reden wir über bloße Theorien.


Natürlich kannst du das wenn dir das in deiner Position möglich ist. Gerichte können entscheidende Beweismittel einfach nicht zulassen.

Nee, so einfach ist das längst nicht! Der Strengbeweis ist geregelt (§§ 244 - 256 StPO) - darüber kann sich ein Richter nicht beliebig hinwegsetzen.


So kommen sie nach der erfassten Sachlage zu einem Ergebnis das rein gar nichts mit den tatsächlichen Ereignissen zu tun hat. Nehmen wir den Unfall auf dem Weihnachtsmarkt in Berlin. Es gibt keinerlei Ergebnisse der Unfallforschung dazu. Dabei ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet objektiv zu ermitteln oder zu lassen.

Ich kenne die Details nicht. Was sollte ein Ergebnis einer Unfallforschung da zutage bringen?


Natürlich heißt es das. Nur wenn die Beteiligten lückenlos kontrolliert und alles veröffentlicht wird kann Täuschung stark eingeschränkt werden. Immer wieder verschwinden wichtige Beweismittel.

Das würde aber Beteiligte bedürfen, die kompetent und kundig sind, was man bei der breiten Öffentlichkeit nicht annehmen kann. Dass immer wieder wichtige Beweismittel verschwinden würden, halte ich für ein Gerücht.


Hier widersprichst du dir selbst. Soll sich Recht nun durch das sich ändernde Leben weiterentwickeln oder doch nicht?

Ich sehe den Widerspruch nicht - worin siehst du einen solchen? Natürlich soll Recht sich durch das ändernde Leben weiterentwickeln.


Recht ist keine Wissenschaft. Das ist nur mittel zum Zweck um dem Bürger die Kontrolle über die Sachverhalte zu entziehen. Man kann alles zu einer Wissenschaft verkomplizieren. Wissenschaft im Wortsinn wird deshalb nicht daraus.

Natürlich ist Recht eine Wissenschaft! Die Rechtswissenschaft zählt zu den Geisteswissenschaften. Recht ist nun mal nicht so simpel, wie du es hier postulierst.


Wie schon bemerkt, Recht ist keine Wissenschaft. Es ist mehr als überfällig diesen Wust zu entzaubern und für JEDEN Bürger verständlich und kontrollierbar zu machen. Justiz ist kein wert-schöpfender Faktor. Sie entzieht ihre Kosten dem Vermögen der tatsächlich arbeitenden Menschen. Dinge sind nur Komplex weil sie vorsätzlich so konstruiert wurden. Man kann alles auch klar und überschaubar regeln.

Zu solchen Schlüssen kann nur jemand kommen, der sich mit der Materie nie wirklich auseinandergesetzt hat. Mach dir mal die Mühe und nimmt dir nur mal eine einzige Rechtsnorm vor und geh ihr auf den Grund. Du wirst schnell feststellen müssen, dass sich ein zunächst simpel erscheinender Umstand recht komplex entfaltet, wenn du die Wenn und Aber der alltäglichen Lebensanforderungen solch einer Norm gegenüberstellst. Dazu braucht es gar nicht mal Meinungsstreits über irgendwelche exotischen Strafrechtstheorien. Selbst im Zivilrecht ist der simple Rechtssatz, wonach ein Vertrag durch Angebot und Annehme zustande kommt, längst nicht so simpel, wie er auf den ersten Blick erscheinen mag. Die Rechtswissenschaft dürfte neben Medizin mit zu den anspruchvollsten Studiengängen schlechthin gehören und das nicht ohne Grund!


Deine Meinung steht dir frei. Aber wenn du 9 Jahre studiert hast

Das war ein Schreibfehler von mir: ich meinte mindestens 9 Semester + 2 Jahre Referendarzeit und nicht 9 Jahre + 2 Jahre. Käme unterm Strich auf ca. 8 Jahre, aber dazu müsste alles glatt laufen, was selten der Fall ist ;)


...müsstest du von den Zusammenhängen in der Welt so viel mit bekomme haben das du es begreifen könntest. Erster Antrieb ist Reichtum und Macht. Diktator, Politiker oder Könige stehen in der Öffentlichkeit. Sie werden so es geht vom Volk kontrolliert. Wenn es ihm reicht werden sie abgesetzt. Um wie viel besser ist es da in der zweiten Reihe zu stehen. Als Beamter oder Berater steht man im Hintergrund. Kaum einer kennt seinen Namen. Der Beamtenapparat ist ein gut gewobenes Netz das die eigentliche Macht hat. Egal wer regiert, sie lenken den Machthaber in ihre Richtung. Als Trump gewählt wurde hat man einmal die Krake zucken sehen. Wie weit ihre Arme reichen und wie stark sie ist.

Der Beamtenapparat ist aber keine Entität, sondern setzt sich aus vielen, vielen Individuen zusammen. Es sind weniger Beamte, als vielmehr Wirtschaft und Kapital, das die Mächte und somit das Geschick eines Landes lenkt... zumindest in der westlichen Welt.


Was ist das für ein Quatsch? Der Mensch ist eben nicht Teil eines Weltvolkes. Er ist ein Individuum. Sein Volk ist die Rasse in der er aufgewachsen ist. So wie alle Tiere sich entsprechend ihrer Umwelt verändern tut es der Mensch auch. Sie haben ihren Lebensraum und der darf nicht von fremden Arten zerstört werden. Ein Europäer ist entsprechend seiner Umwelt eher hellhäutig. Ein Afrikaner eher dunkelhäutig. Es ist in ihren Genen verankert. Auch die zehnte Generation Europäer die sich in Afrika fortpflanzen würde, wäre hellhäutig. Wie kann man davon sprechen das es keine Menschenrassen gibt? Bei Pflanzen und Tieren wird dagegen bereits schon bei viel geringeren Unterschieden von Rasse gesprochen. Ein Weltvolk gibt es also nicht.

Ob nun "Weltvolk" oder "Menschheit" - völlig egal, wie du es nennst. Ab davon warst DU es, der den Begriff des "Weltvolkes" eingebracht hat und der konstatierte, dass es keine Werte mehr hätte. Der Rassebegriff hat sich schlicht und ergreifen als verfehlt erwiesen, da er beliebig ist. Beim Menschen ist er obsolet. Zoologisch betrachtet stellt der heute lebende Mensch schon mal eine einzige Art dar - Punkt! Daran gibt es nichts zu rütteln. Woraus willst du denn Rasse oder Unterarten herleiten? Von den Oberflächenmerkmalen, die innerhalb relativ kurzer Zeit aufgrund unterschiedlicher Umweltbedingungen herausgebildet worden sind und deren genetische Basis bis heute unklar ist? Auch nach evolutionsbiologischen und molekulargenetischen Kriterien lassen sich Rassen beim Menschen nicht herleiten. Kurzum: Die Rassensystematiken finden beim Menschen keine Bestätigung. Und überhaupt: was sollen Rassen beim Menschen nun letztlich besagen? Ich sage es dir: NICHTS, REIN GAR NICHTS!!!
Wenn du von Europäern und Afrikanern sprichst, dann geht es um unterschiedliche Ethnien und Kulturen.


Die Konflikte in der Welt sind IMMER materieller Natur. Europa ist Christianisiert wurden um die Menschen zu kontrollieren und ihnen die Früchte ihrer Arbeit zu rauben. Religion ist nur das Mittel zum Zweck.

Auch da widerspreche ich dir vehement! Etwaige materielle Gegenständlichkeiten von Konflikten wurzelt in dem, was ich dazu vorgehend sagte, nämlich in Werte! Ich sagte etwaig, weil es auch nicht zutreffen ist, dass Konflikte immer materieller Natur sind. Wenn sich heute zwei gegenseitig die Köpfe wegen Beleidigungen einschlagen, oder ganze Völker wegen unterschiedlicher Gottessicht, dann ist das rein geistiger Natur.

glaubensfreie Welt
08.04.2017, 23:13
Bring mal ein Beispiel dafür, sonst reden wir über bloße Theorien.

Nehmen wir etwas alltägliches. In der STVO steht das der Fußgänger nur unter Äußerster Vorsicht, wenn er sicer ist das kein Fahrzeug kommt, die Straße betreten darf. Ein oder mehrere Richter haben das Recht gebeugt. jetzt hat der Fußgänger eine Vielzahl an Rechten, obwohl die STVO immer noch das Gegenteil aussagt. Würde jetzt jeder einzelne Richter das Recht separat beugen wären sie im einzelnen zumindest noch teilweise durch ihre Entscheidungsfreiheit gedeckt. Aber nein. Sie berufen sich auf vorangegangene Urteile. Auf diese Weiße wird ständig Recht gebeugt. und die Rege



Nee, so einfach ist das längst nicht! Der Strengbeweis ist geregelt (§§ 244 - 256 StPO) - darüber kann sich ein Richter nicht beliebig hinwegsetzen.

Wir sprechen von der Justiz in Verbindung mit dem Staat, https://www.pi-news.net/2013/04/die-ungereimtheiten-im-nsu-prozes-iii/
Zu dem Fall sind so viele Fragen offen. Damals hat (vorsätzlich) keiner Beweise gesammelt die den Staat oder die Dienste hätten belasten können.




Ich kenne die Details nicht. Was sollte ein Ergebnis einer Unfallforschung da zutage bringen?

Eben die Details fehlen. Wie war die Fahrtroute des LKW auf der Straße. Linke oder rechte Spur? Wie schnell war er? Wie waren die Fahrbahnbedingungen? War da Fahrzeug vor dem Unfall technisch intakt? Und das entscheidende, hätte das Fahrzeug durch einen Fahrfehler den Weg nehmen können den es genommen hat? Wie wurde der Fahrer exakt vorgefunden? Hätte er auch durch den Unfall von seinem Sitz geschleudert worden sein? Ist er angeschnallt gewesen? Fand man Alkohol oder Drogen im Blut? Welche Verletzungen stammen wovon?

Alles ganz normale Fragen die ich mir stelle. Und auf deren Beantwortung jeder Bürger ein Recht haben muss.




as würde aber Beteiligte bedürfen, die kompetent und kundig sind, was man bei der breiten Öffentlichkeit nicht annehmen kann. Dass immer wieder wichtige Beweismittel verschwinden würden, halte ich für ein Gerücht.


Genau deshalb muss recht so transparent gemacht werden das jeder Bürger immer im Bilde sein kann.



Ich sehe den Widerspruch nicht - worin siehst du einen solchen? Natürlich soll Recht sich durch das ändernde Leben weiterentwickeln.

Dann musst du dich auch so ausdrücken. Recht soll den benachteiligten schützen. Und nicht wie es in D der Fall ist dem Staat und den Beamten die Bürger fern halten. Bürgerrechte werden dynamisch abgebaut, Rechte der Verwaltung gegen den Bürger massiv erhöht. Das ist deine Welt.


Natürlich ist Recht eine Wissenschaft! Die Rechtswissenschaft zählt zu den Geisteswissenschaften. Recht ist nun mal nicht so simpel, wie du es hier postulierst.

Das ist absolut lächerlich und unakzeptabel. Recht ist keine Wissenschaft. So wie alle Geisteswissenschaften keine echten Wissenschaften sind. Beteiligte Personen haben hier ihre Tätigkeit vorsätzlich verkompliziert um so nach außen einen Status der Unantastbarkeit zu erlangen. Ich bringe dem Null Akzeptanz entgegen.




Zu solchen Schlüssen kann nur jemand kommen, der sich mit der Materie nie wirklich auseinandergesetzt hat. Mach dir mal die Mühe und nimmt dir nur mal eine einzige Rechtsnorm vor und geh ihr auf den Grund. Du wirst schnell feststellen müssen, dass sich ein zunächst simpel erscheinender Umstand recht komplex entfaltet, wenn du die Wenn und Aber der alltäglichen Lebensanforderungen solch einer Norm gegenüberstellst. Dazu braucht es gar nicht mal Meinungsstreits über irgendwelche exotischen Strafrechtstheorien. Selbst im Zivilrecht ist der simple Rechtssatz, wonach ein Vertrag durch Angebot und Annehme zustande kommt, längst nicht so simpel, wie er auf den ersten Blick erscheinen mag. Die Rechtswissenschaft dürfte neben Medizin mit zu den anspruchvollsten Studiengängen schlechthin gehören und das nicht ohne Grund!

In meiner Arbeit komme ich mit einer nicht geringen Reihe von Rechtsvorschriften in Berührung. Und habe auch einen gewissen Einblick wie Verwaltungsvorschriften entstehen. Das ist alles heiße Luft. Einziges Ziel den beteiligten Personen Lohn und Brot zu bescheren und dem Staat und den Anwälten Mittel in die Hand zu geben dem Bürger Geld ab zu pressen.
Die sogenannte Rechtswissenschaft ist keine Wissenschaft.



Das war ein Schreibfehler von mir: ich meinte mindestens 9 Semester + 2 Jahre Referendarzeit und nicht 9 Jahre + 2 Jahre. Käme unterm Strich auf ca. 8 Jahre, aber dazu müsste alles glatt laufen, was selten der Fall ist ;)

Das ist eigentlich egal, weil es keine zu akzeptierende "Bildung" ist.



Der Beamtenapparat ist aber keine Entität, sondern setzt sich aus vielen, vielen Individuen zusammen. Es sind weniger Beamte, als vielmehr Wirtschaft und Kapital, das die Mächte und somit das Geschick eines Landes lenkt... zumindest in der westlichen Welt.


Soo? Wirtschaft und Kapital sind Beamte? Das ist mir jetzt wirklich neu. Thomas de Maizere ist für mich das Paradebeispiel für die Verquickung. All sein Handeln ist für den Beamtenapparat und damit gegen den Bürger ausgelegt.





Ob nun "Weltvolk" oder "Menschheit" - völlig egal, wie du es nennst. Ab davon warst DU es, der den Begriff des "Weltvolkes" eingebracht hat und der konstatierte, dass es keine Werte mehr hätte. Der Rassebegriff hat sich schlicht und ergreifen als verfehlt erwiesen, da er beliebig ist. Beim Menschen ist er obsolet. Zoologisch betrachtet stellt der heute lebende Mensch schon mal eine einzige Art dar - Punkt! Daran gibt es nichts zu rütteln. Woraus willst du denn Rasse oder Unterarten herleiten? Von den Oberflächenmerkmalen, die innerhalb relativ kurzer Zeit aufgrund unterschiedlicher Umweltbedingungen herausgebildet worden sind und deren genetische Basis bis heute unklar ist? Auch nach evolutionsbiologischen und molekulargenetischen Kriterien lassen sich Rassen beim Menschen nicht herleiten. Kurzum: Die Rassensystematiken finden beim Menschen keine Bestätigung. Und überhaupt: was sollen Rassen beim Menschen nun letztlich besagen? Ich sage es dir: NICHTS, REIN GAR NICHTS!!!
Wenn du von Europäern und Afrikanern sprichst, dann geht es um unterschiedliche Ethnien und Kulturen.

Woher leiten Taubenzüchter ihre Unterscheidungen der Rassen? Genau auf diese Weiße kann man die Rasse des Menschen bestimmen. Jede Taube ist erst mal unbestritten ein Vogel. Spatz und Adler sind Vögel. Sehen sich aber nur bedingt ähnlich. Erbanlagen sorgen dafür das jede Art ihre Eigenarten hat. Das die Ringeltaube anders aussieht als die Lockentaube ist keine Ethnie oder Kultur. Das Afrikaner dunkelhäutig und Europäer heller sind ist kein kulturelles Ergebnis. Ziehe ich mit meiner Frau nach Afrika und wir zeigen da Kinder sind diese hell. Und wenn die sich wieder mit einem hellen Partner vervielfältigen bleiben sie auch hell. Da müssen hunderte Jahre vergehen bis sich die Gene anpassen und die Nachfahren wegen der Bedingungen auch dunkel werden. Wäre der "Staat" ehrlich würde er zulassen das Informationen über den aktuellen Stand der Genforschung an die Öffentlichkeit gelangen. Und der Staat ist eben nun mal die Verwaltung und nicht der Volksvertreter dem man nie erzählt was wirklich abgeht.




Auch da widerspreche ich dir vehement! Etwaige materielle Gegenständlichkeiten von Konflikten wurzelt in dem, was ich dazu vorgehend sagte, nämlich in Werte! Ich sagte etwaig, weil es auch nicht zutreffen ist, dass Konflikte immer materieller Natur sind. Wenn sich heute zwei gegenseitig die Köpfe wegen Beleidigungen einschlagen, oder ganze Völker wegen unterschiedlicher Gottessicht, dann ist das rein geistiger Natur.

Das ist vollkommen falsch. IMMER hatten Konflikte einen materiellen Hintergrund. ob es die Kreuzzüge, die russische Revolution, die Nationalsozialisten, die Bundesrepublik waren oder sind. Im Hintergrund sind Leute die mit dem Vehikel Religion oder Weltanschauung, ihre materiellen Interessen durchsetzen wollen.

Über Beziehungstaten im Affekt reden wir hier nicht. Es geht um Politik.

glaubensfreie Welt
09.04.2017, 00:01
https://www.youtube.com/watch?v=EoYR9hBGzEw

Arndt
09.04.2017, 08:55
Weil sich beide Systeme in dem Zusammenhang nun mal nicht vergleichen lassen.



...als da wären?

Woraus ergibt sich Ihr juristsches Verdikt gegen historische Vergleiche?

...als da wären?

Nehmen wir das momentan Naheliegendste, nämlich Maas´Netzdurchsetzungsgesetz. Natürlich können Sie argumentieren, das sei ja noch gar nicht verabschiedet. Aber sicher gehen Sie und ich doch absolut konform, wenn wir davon ausgehen, dass es kommt. Artikel 5 GG garantiert Meinungs- und Pressefreiheit. Das kommende Netzdurchsetzungsgesetz höhlt es unzulässig aus. Wozu bedarf es dieses Gesetzes? Die gebotene Einschränkung der Meinungsfreiheit wird im Artikel 5 GG hinreichend dargelegt. Meiner Meinung nach soll hier eine Strafbewehrung erfolgen, die unlogisch und in der Sache falsch ist. Haßkriminalität in sozialen Medien ist vordergründig die Motivation für dieses Gesetz. Es zielt, wenn es gegen Haß gerichtet ist, gegen eine zutiefst menschliche Emotion. Mit "zutiefst menschlich" meine ich allerdings nicht "zutiefst humanistisch", um das gleich vorwegzunehmen, sondern genetisch gegeben. Menschen haben Emotionen wie Haß, Ekel, Phobien etc. Die verbieten zu wollen, ist eine maßlose (um nicht zu kalauern mit "maaslose") juristische Anmaßung. Kriminalität ist bereits hinreichend gesetzlich verboten. Darunter fallen auch haßdiktierte Verbrechen wie Beleidigung, Körperverletzung, Hetze etc. Was also plant Ihr Kollege Maas mit diesem Gesetz? Auch wenn Sie es empört von sich weisen: Es gibt auffällige Parallelen für Begrifflichkeiten, mit denen in Deutschland Rechtsetzung begründet wurde, um sich eine ideologischen Gegnerschaft vom Hals zu halten . Im Übrigen nicht nur von den Nazis. Man ist nicht zwangsläufig ein Letzterer, wenn man solche geschmeidigen Rechtspraktiken als äußerst bedenklich ansieht. Ich fände noch zahlreiche weitere Beispiele für aktuelle geschmeidige "Rechtsfortbildung". Ich belasse es allerdings dabei. Ich bin kein Jurist. Folglich ist meine Fähigkeit zu plädieren, wie Sie es so schön demonstrieren, nahe null. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie verstehen wollen, womit ich Bauchschmerzen in Bezug auf die "Rechtsfortbildung" der jüngsten Zeit habe. Deshalb sehe ich die Fortsetzung unseres diesbezüglichen "Dialogs" als unsinnig zeitverschwendend an.

Dalmatin
09.04.2017, 13:23
Nehmen wir etwas alltägliches. In der STVO steht das der Fußgänger nur unter Äußerster Vorsicht, wenn er sicer ist das kein Fahrzeug kommt, die Straße betreten darf. Ein oder mehrere Richter haben das Recht gebeugt. jetzt hat der Fußgänger eine Vielzahl an Rechten, obwohl die STVO immer noch das Gegenteil aussagt. Würde jetzt jeder einzelne Richter das Recht separat beugen wären sie im einzelnen zumindest noch teilweise durch ihre Entscheidungsfreiheit gedeckt. Aber nein. Sie berufen sich auf vorangegangene Urteile. Auf diese Weiße wird ständig Recht gebeugt. und die Rege

Da musst du ein wenig konkreter werden. Es ist richtig, dass es etliche Urteile in diese Richtung gibt. Aber nur mit Überschriften und ohne explizite Beispiele bleibt deine Kritik ein unbegründeter Allgemeinplatz zu dem man nichts sagen kann.


Wir sprechen von der Justiz in Verbindung mit dem Staat, https://www.pi-news.net/2013/04/die-ungereimtheiten-im-nsu-prozes-iii/
Zu dem Fall sind so viele Fragen offen. Damals hat (vorsätzlich) keiner Beweise gesammelt die den Staat oder die Dienste hätten belasten können.

Der Fall ist ein einziges Konglomerat an dubiosesten, kaum zu durchschauenden Verstrickungen, Lügen, Korruption, div. Strippenzieherei verschiedenster Interessenvertreter... sowas kann nicht als Beispiel für irgendwas herhalten.


Eben die Details fehlen. Wie war die Fahrtroute des LKW auf der Straße. Linke oder rechte Spur? Wie schnell war er? Wie waren die Fahrbahnbedingungen? War da Fahrzeug vor dem Unfall technisch intakt? Und das entscheidende, hätte das Fahrzeug durch einen Fahrfehler den Weg nehmen können den es genommen hat? Wie wurde der Fahrer exakt vorgefunden? Hätte er auch durch den Unfall von seinem Sitz geschleudert worden sein? Ist er angeschnallt gewesen? Fand man Alkohol oder Drogen im Blut? Welche Verletzungen stammen wovon?

Wozu? Worauf willst du hinaus? Dass das ganze möglicherweise auch ein Unfall hätte sein können? Dagegen sprechen so ziemlich sämtliche Fakten und Ermittlungsergebnisse, die andererseits das offiziell bekannte Geschehen und den Tathergang recht eindeutig nachweisen konnten, so dass es solcher Untersuchungen sehr wahrscheinlich schlichtweg nicht bedurfte.


Genau deshalb muss recht so transparent gemacht werden das jeder Bürger immer im Bilde sein kann.

Recht IST transparent - jeder hat die Möglichkeit, sich über sämtliche Normen und herrschende Auslegungen und deren Herkunft, Zweck und Begründung zu informieren. Mit "transparent" meinst du vermutlich eher "einfacher zu durchschauen". Aber das ist letztlich nicht möglich. Sowas kann man - so man es denn will - ggf. noch mit einer Reform des Steuerrechts machen. Was die meisten anderen Rechtsgebiete anbelangt, ist das schlichtweg unmöglich.


Dann musst du dich auch so ausdrücken. Recht soll den benachteiligten schützen.

...unter anderem! Primär soll Recht ein Regelwerk für das zwischenmenschliche Zusammenleben innerhalb einer Gesellschaft im Sinne einer möglichst hohen objektiven Gerechtigkeit stellen.


Und nicht wie es in D der Fall ist dem Staat und den Beamten die Bürger fern halten. Bürgerrechte werden dynamisch abgebaut, Rechte der Verwaltung gegen den Bürger massiv erhöht. Das ist deine Welt.

Das ist mir wieder mal viel zu pauschal. Das sind einfach nur Überschriften, die du hier postulierst. Da kann man ebenso nur einfach mit gegenteiligen Behauptungen kontern. Das bringt nichts. Du musst konkreter werden und Beispiele dafür einbringen. Nur anhand solcher Begründungen kann man über deine Kritik diskutieren und eruieren, inwiefern sie berechtigt ist und wo nicht.


Das ist absolut lächerlich und unakzeptabel. Recht ist keine Wissenschaft. So wie alle Geisteswissenschaften keine echten Wissenschaften sind.

Das ist ein dermaßen hanebücherner, bildungsferner und kenntnisloser Nonsens, den du da vom Stapel lässt, dass es nur so kracht! Ohne Geisteswissenschaften (z. B. Wissenschaftstheorie bzw. Wissenschaftslehre), die - nebenbei bemerkt - gleichermaßen zu den Realwissenschaften gehören, wie die Naturwissenschaften, gäbe es auch keine Naturwissenschaften (die du vermutlich als einzig wahre Wissenschaften siehst), denn beide sind eng miteinander verflochten und stehen in einem steten Abhängigkeitsverhältnis. Wie definierst du denn, was "echte" Wissenschaft ist und was nicht, bzw. woran machst du das fest?


Beteiligte Personen haben hier ihre Tätigkeit vorsätzlich verkompliziert um so nach außen einen Status der Unantastbarkeit zu erlangen. Ich bringe dem Null Akzeptanz entgegen.

So kann das nur jemand interpretieren, der sich mit der Materie nicht ansatzweise auseinandergesetzt hat. Das, was du als Verkomplizierung wahrnimmst, ist kein Selbstzweck, sondern schlichtweg das Resultat eines stetigen, jahrhundertelangen Entwicklungsprozesses, möglichst objektiv gerechtige Lösungen (Regulatorien) für die alltäglichen Anforderungen des zwischenmenschlichen Lebens mit all seinen Aspekten unter Einbeziehung aller verfügbaren Erkenntnisse innerhalb eines sozio-kulturellen Gefüges zu entwickeln.


In meiner Arbeit komme ich mit einer nicht geringen Reihe von Rechtsvorschriften in Berührung. Und habe auch einen gewissen Einblick wie Verwaltungsvorschriften entstehen. Das ist alles heiße Luft. Einziges Ziel den beteiligten Personen Lohn und Brot zu bescheren und dem Staat und den Anwälten Mittel in die Hand zu geben dem Bürger Geld ab zu pressen.
Die sogenannte Rechtswissenschaft ist keine Wissenschaft.

Nochmals: das sind einfach nur unbegründete Überschriften. Wir reden über Pauschal-Luftblasen, wenn du dafür keine konkreten Beispiele einbringst, die dich auf deine Schlussfolgerungen kommen lassen. Zudem braucht es Alternativen, die du deiner Kritik gegenüberstellen müsstest, um sie zu begründen... also einerseits Beispiele dafür, was falsch läuft und zugleich Lösungen, wie es deiner Meinung nach richtig wäre.


Das ist eigentlich egal, weil es keine zu akzeptierende "Bildung" ist.

Du kannst nicht über etwas urteilen, über das du nichts weißt und das du nicht verstehst, weil du dich damit nicht auseinandergesetzt hast. Bevor du nicht zumindest 2 bis 3 Semester Jura studiert hast, fehlt dir schlicht und ergreifend jegliche Substanz, dir darüber ein Urteil erlauben zu können.


Soo? Wirtschaft und Kapital sind Beamte? Das ist mir jetzt wirklich neu. Thomas de Maizere ist für mich das Paradebeispiel für die Verquickung. All sein Handeln ist für den Beamtenapparat und damit gegen den Bürger ausgelegt.

Ich sagte nicht, dass Wirtschaft und Kapital Beamte sind, sondern dass Wirtschaft und Kapital die eigentliche Macht in der westlichen Welt darstellt. Die Politik ist lediglich ihre Hure.


Woher leiten Taubenzüchter ihre Unterscheidungen der Rassen? Genau auf diese Weiße kann man die Rasse des Menschen bestimmen. Jede Taube ist erst mal unbestritten ein Vogel. Spatz und Adler sind Vögel. Sehen sich aber nur bedingt ähnlich. Erbanlagen sorgen dafür das jede Art ihre Eigenarten hat. Das die Ringeltaube anders aussieht als die Lockentaube ist keine Ethnie oder Kultur. Das Afrikaner dunkelhäutig und Europäer heller sind ist kein kulturelles Ergebnis. Ziehe ich mit meiner Frau nach Afrika und wir zeigen da Kinder sind diese hell. Und wenn die sich wieder mit einem hellen Partner vervielfältigen bleiben sie auch hell. Da müssen hunderte Jahre vergehen bis sich die Gene anpassen und die Nachfahren wegen der Bedingungen auch dunkel werden.

Ich sagte nicht, dass Oberflächenmerkmale beim Menschen ethnisch oder kulturell bedingt sind, sondern dass sie sich aus wissenschaftlicher Sicht schlichtweg nicht hinsichtlich einer Rasseneinteilung eignen, wie sich letztlich nichts beim Menschen dafür eignet.

Hier mal ein Link, der das aus einer zusammenfassenden wissenschaftlichen Perspektive erklärt: http://www.spektrum.de/lexikon/biologie/menschenrassen/42123


Wäre der "Staat" ehrlich würde er zulassen das Informationen über den aktuellen Stand der Genforschung an die Öffentlichkeit gelangen. Und der Staat ist eben nun mal die Verwaltung und nicht der Volksvertreter dem man nie erzählt was wirklich abgeht.

Die (aktuellen) Erkenntnisse der Genforschung sind doch jedermann zugänglich. Geh in die nächstgelegene Fakultätsbibliothek und falls dir die Fülle an Informationen dort noch nicht ausreichen, dann such ein Fachinstitut auf.


Das ist vollkommen falsch. IMMER hatten Konflikte einen materiellen Hintergrund. ob es die Kreuzzüge, die russische Revolution, die Nationalsozialisten, die Bundesrepublik waren oder sind. Im Hintergrund sind Leute die mit dem Vehikel Religion oder Weltanschauung, ihre materiellen Interessen durchsetzen wollen.

...die stets von ganz bestimmten Werten bzw. Wertvorstellungen angetrieben waren. Keine Anspruchsdurchsetzung, ohne Anspruchsdenken und kein Anspruchsdenken, ohne zugrundeliegende Werte/Wertvorstellungen.


Über Beziehungstaten im Affekt reden wir hier nicht. Es geht um Politik.

Das spielt keine Rolle... Konflikte sind Konflikte - egal, ob nun 2, 10, 100, tausende oder millionen Menschen daran beteiligt sind. Konflikte im Kleinen sind nicht viel anders strukturiert und motiviert, als die großen Konflikte.

BlackForrester
09.04.2017, 14:01
Die Judikative hat diese Verfahrensweise geprüft, weshalb man hier nicht von einer Ausschaltung sprechen kann. Ein Richtervorbehalt ist nun mal nicht für jede exekutive Handlung erforderlich.

Mir ist keine exikutive Handlung bekannt, wo man OHNE richterliche Genehmigung in die Privatsphäre eines Menschen eindringen darf (es sein denn, es wäre Gefahr in Verzug).



Naja, wenn man es so unlogisch zusammenfasst, wie du es hier machst, dann kommt man wohl auf den Schluss, der dann aber gleichermaßen unlogisch und unzulässig ist, wie es bereits an der zugrundeliegenden Zusammenfassung hinkt. Mit solch einer Herangehensweise kannst du aus jeglichem Faktenvergleich eine Abstrusität diagnostizieren. So könnte ich auch feststellen: begehe ich bei einer Erste-Hilfe-Maßnahme als Arzt einen von markanter Sachkenntnislosigkeit geprägten Fehler, dann hafte ich und es wirkt sich zudem strafverschärfend aus - mache ich das als Laie, dann wird es mir nachgesehen = vollkommene Beliebigkeit ---> ergo: Bananenrepublik.

Entweder ich bin infolge Betäubungsmittelgenußes unzurechnungsfähig - dann gilt dies aber für ALLE meiner Handlung oder ich bin es eben nicht. Was ist daran unlogisch?



Nein - genau da liegt der Hund begraben! Wenn man einen Menschen mit körperlicher Gewalt vorsätzlich angreift und damit billigend in Kauf nimmt dass dieser Menschen an dem Einsatz der körperlichen Gewalt versterben könnte, dann läge der bedingte Tötungsvorsatz ja vor und daraus würde dann eben keine Körperverletzung mit Todesfolge mehr resultieren. Der Punkt ist, dass du diese Billigung eben nicht grundsätzlich bei jeder Körperverletzung einfach mal annehmen kannst, sondern sie muss erwiesen sein... z. B. aus der Art der Tathandlung. Wenn ich heute einem Zeitgenossen eine ordentlich Backpfeife mit meiner Hand verpassen will und das auch mache, dann nehme ich damit längst nicht billigend in Kauf, dass er daran oder in einer daraus folgenden Verkettung stirbt. Bin ich nun Dackdecker und verpasse ich meinem Kollegen, mit dem ich gerade zusammen auf dem Dach stehe diese Backpfeife und der Kollege stürzt daraufhin am Dach runter, dann sieht es schon wieder ganz anders aus.

Erst einmal korrigiere ich Dich - die deutsche Justiz unterscheidet zwischen "es wird schon nichts passieren" und "ich nehme an nichts passiert, aber wenn ja, so what"...es kommt am Ende also darauf an wie ein Richter wertet. Also kannst Du bei dem einen Richter wegen Deineer Backpfeife einfahren und der andere Richter entscheidet bei Deiner Dachdeckerbackpfeife auf Fahrlässigkeit (weil Du ja der Meinung bist, es wird ja nichts passieren).
Greifst Du zu Ersteren (es wird schon nicht passieren) entlässt Du einen Täter schlicht und einfach aus der Verantwortung für sein handeln und sein tun.



...und zudem nicht selten eine unsagbare Wut und Hass auf den Täter, gepaar mit einem Vergeltungsbedürfnis, was menschlich betrachtet sicherlich verständlich ist, aber alles andere als einen objektiven Umgang zulässt. Obendrein fehlt es den Betroffenen an der erforderlichen rechtlichen Kenntnis, um da einen gerechten Umgang zu finden.

Sicher ist dies nicht auszublenden - aber eine unsagbare Wut ist in der Regel bis zur Gerichtsverhandlung abgeebt und wird dann wieder angefacht wenn der Täter den Gerichtssaal als unbestrafter Mensch verlässt. (und solche Urteile gibt es).



Wie gesagt... das ist so nicht richtig. Die Auswirkungen sind durchaus entscheidend für die Tatbestandsermittlung und fließen zudem auch in der Findung des Strafmaßes mit ein. Dennoch muss man hier scharfe Grenzen ziehen, da die individuelle Betroffenheit nicht entscheidend sein kann und darf. Alles andere würde in eklatante Ungerechtigkeit münden.

Das ist die Frage wie man "gerecht oder ungerecht" definiert. Wenn die Bevölkerung das Gefühl bekommt, man steht am Ende als Opfer alleine da und die Justiz "greift nicht durch", dann wird dies früher oder später in ein berechtigtes Mißtrauen in die Justiz führen und dann sind wir nicht mehr allzu weit entfernt von Selbstjustiz.
Diese Verantwortung haben die Richter und dieser Verantwortung kommt man - zumindest in Teilen in diesem Land - nur noch rudimentär nach.



Nochmals: die Gerichte sind dafür zuständig, den Täter zu bestrafen. Sie können - außer ggf. in Form eines Schadensausgleiches - nicht auch noch für eine Rehabilitation der Betroffenen sorgen. Das ist schlicht und ergreifend nicht die Aufgabe der Gerichte. Aufgabe des Staates? Ja, darüber kann man diskutieren.

In einem Zivilprozeß gegen den Täter kann der Urteilsspruch im Strafprozeß bei der Bewertung und der dortigen Urteilsfindung durchaus mit einfließen (bzw. tut es). Bei einer Vorsatztat (dazu zählt auch der Eventualvorsatz) wird man in der Regel wenigstens montär deutlich besser entschädigt wie bei einer - ich nenne es jetzt fahrlässigen - Tat. Der Richterspruch im Strafprozeß wirkt sich also in der Regel unmittelbar auf den / die Betroffenen aus.



Wie ich dir hier schon mal an anderer Stelle aufzeigte, ging die Kammer im Falle Jonny K. bereits bis an's Limit des Machbaren. In Bayern wäre es nicht anders gelaufen! Auch dort gilt Jugendstrafrecht und auch Bayern kann nicht Beweise aus der Richterrobe herbeizaubern. Zudem wäre Bayern nicht die letztmögliche Instanz gewesen. Wieviele Strafurteile kennst du insgesamt? Und woher kennst du sie? Vermutlich jene, die durch die Presse gingen und selbst bei denen wird vom Leser häufig nicht zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht unterschieden. Anhand dieser bekanntgegangenen Urteile kannst du überhaupt nichts resümieren. Auffallend milde (auch aus Bayern), wie auch völlig überzogene Urteile gibt es in sämtlichen Bundesländern und es liegt nunmal in der Natur der Pressse, dass hauptsächlich solche und anderweitigi populäre Fälle ihren Weg in die Medien finden, nicht aber das Gros der alltäglichen Urteile.

Sage ich es einmal so - ich war nicht immer ein braver Bub und habe schon von den Segnungen deutscher Rechtssprechung profitiert. Ich kenne also Gerichtssääle nicht nur vom Hörensagen und Dank eines sehr guten Anwaltes wusste ich auch immer was ich vorlügen musste um seh gut wegzukommen :D

Dalmatin
09.04.2017, 14:51
Woraus ergibt sich Ihr juristsches Verdikt gegen historische Vergleiche?

...nicht gegen historische Vergleiche generell, sondern gegen diesen deinen ganz expliziten Vergleich. Es sollte einleuchten, dass sich eine Gesetzgebung, die auf Basis der Außerkraftsetzung der Grundrechte der Weimarer Reichsverfassung agierte, sich nicht mit unserer gegenwärtigen Situation vergleichen lässt.


Nehmen wir das momentan Naheliegendste, nämlich Maas´Netzdurchsetzungsgesetz. Natürlich können Sie argumentieren, das sei ja noch gar nicht verabschiedet. Aber sicher gehen Sie und ich doch absolut konform, wenn wir davon ausgehen, dass es kommt. Artikel 5 GG garantiert Meinungs- und Pressefreiheit. Das kommende Netzdurchsetzungsgesetz höhlt es unzulässig aus. Wozu bedarf es dieses Gesetzes? Die gebotene Einschränkung der Meinungsfreiheit wird im Artikel 5 GG hinreichend dargelegt. Meiner Meinung nach soll hier eine Strafbewehrung erfolgen, die unlogisch und in der Sache falsch ist. Haßkriminalität in sozialen Medien ist vordergründig die Motivation für dieses Gesetz. Es zielt, wenn es gegen Haß gerichtet ist, gegen eine zutiefst menschliche Emotion. Mit "zutiefst menschlich" meine ich allerdings nicht "zutiefst humanistisch", um das gleich vorwegzunehmen, sondern genetisch gegeben. Menschen haben Emotionen wie Haß, Ekel, Phobien etc. Die verbieten zu wollen, ist eine maßlose (um nicht zu kalauern mit "maaslose") juristische Anmaßung. Kriminalität ist bereits hinreichend gesetzlich verboten. Darunter fallen auch haßdiktierte Verbrechen wie Beleidigung, Körperverletzung, Hetze etc. Was also plant Ihr Kollege Maas mit diesem Gesetz? Auch wenn Sie es empört von sich weisen: Es gibt auffällige Parallelen für Begrifflichkeiten, mit denen in Deutschland Rechtsetzung begründet wurde, um sich eine ideologischen Gegnerschaft vom Hals zu halten . Im Übrigen nicht nur von den Nazis. Man ist nicht zwangsläufig ein Letzterer, wenn man solche geschmeidigen Rechtspraktiken als äußerst bedenklich ansieht. Ich fände noch zahlreiche weitere Beispiele für aktuelle geschmeidige "Rechtsfortbildung". Ich belasse es allerdings dabei. Ich bin kein Jurist. Folglich ist meine Fähigkeit zu plädieren, wie Sie es so schön demonstrieren, nahe null. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie verstehen wollen, womit ich Bauchschmerzen in Bezug auf die "Rechtsfortbildung" der jüngsten Zeit habe. Deshalb sehe ich die Fortsetzung unseres diesbezüglichen "Dialogs" als unsinnig zeitverschwendend an.

Hier ist zunächst mal eine höchst missverständliche Begriffsdifferenzierung erforderlich... ein Missverständnis, das unserer Diskussion markant zugrunde liegt: Was du (ich bin sehr dafür, dass wir uns hier - wie im Forum üblich - duzen, wenn du nichts dagegen hast) hier ansprichst, ist keine Rechtsfortbildung (Richterrecht), sondern bezieht sich einzig auf die Gesetzgebung, also bei deinem eingangs unserer Diskussion verwendeten Begriff der Rechtsetzung. Der Mist im System liegt hier also nicht in der Judikativen oder in unserem Rechtssystem begraben, sondern einzig bei der Legislativen. Ich gehe mit dir völlig konform, dass unsere Legislative sich zunehmend von einem demokratischen und rechtsstaatlichen Selbstverständnis zu verabschieden versucht. Die Qualität der Legislativen hat in den letzten Jahrzehnten rapide abgenommen, was man alleine schon an den jüngeren Rechtsnormen erkennen kann. Ich gehe sogar soweit, zu behaupten, dass wir seit Bestehen der Bundesrepublik noch nie eine derart schwache und katastrophale Legislative hatten, wie derzeit. Ein Maas ist für mich nicht nur das dunkelroteste Tuch aller bundesrepublikanischen Justizminister, sondern zugleich auch der vorläufige Gipfel des politischen und gesellschaftsintellektuellen Tiefpunktes. Das geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist mit ein Ausdruck vorherrschender politischer Schwachsinnigkeit und Inkompetenz... oder Ausdruck von blanker Hysterie und Überforderung... oder Ausdruck machtbesessenem Kalküls. Was auch immer... es ließe sich letztlich stets nur in Inkompetenz und Schwachsinnigkeit subsumieren. Inwieweit es Bestand findet, wird sich zeigen. Zumal damit versucht wird, eine private Rechtsfeststellung und Rechtsdurchsetzung zu etablieren (ein absolutes Unding!!!), wage ich zu bezweifeln, dass es sich wie geplant etablieren lassen wird. Allerdings kann es dazu führen, dass manche Betreiber (z. B. Facebook) über ihr Hausrecht in vorauseilender Gehorsamkeit wüten und damit faktisch umsetzen, was rechtlich nicht umsetzbar ist. Immer mehr kommt der Judikativen die Aufgabe zu, das Volk vor seinen beauftragten Vertretern zu schützen, wobei wir abschließend wieder bei deinem eingangs unserer Diskussion gezogenen Vergleich angelangt sind, dem ich nach-wie-vor aus eben diesem Grund widerspreche: Parallelen zur gesetzgeberischen Intension lassen sich (zumindest gegenwärtig) in Ansätzen ziehen - die einer praktischen Umsetzung hingegen nicht, da wir - wie ich es in meinem ersten Absatz feststellte - ein verfassunsgrechtliches Korrektiv haben, das im Dritten Reich gerade nicht mehr bestand, somit "...eine Rechtsetzung an bestehenden Gesetzen vorbei..." [Anm.: wobei hier nicht einfaches Recht, sondern ausschließlich Verfassungsrecht gemeint sein kann] nicht möglich ist. Ich würde das, wovon du hier sprichst, auch nicht als Rechtsfortentwicklung aufgrund einer kulturellen/zivilisatorischen Entwicklung sehen, sondern als Ausdruck einer erschreckend inkompetenten und unfähigen Regierung. Letztere kann jedoch immer nur so gut (oder schlecht) sein, wie das Volk, das es dazu beruft und legitimiert. Und da liegt der eigentliche Herd aller Fäulnis. Die nächste Legitimation für diese GroKo (vermutlich in relativ ähnlicher Besetzung) zeichnet sich bereits wieder ab, was mich nur zu der abschließenden Feststellung bringt: ES WIRD GELIEFERT, WIE BESTELLT - UNSER VOLK BEKOMMT GENAU DAS, WAS ES VERDIENT HAT!!!

Sathington Willoughby
09.04.2017, 15:50
Unabhängig davon, dass ich persönlich die Strafe auch als zu hoch empfinde, ist die Bestrafung selbst nichts falsches. Er ist mitnichten wegen "nichts" verurteilt worden. Stell dir mal vor, du wärst aus welchem Schicksalsschlag auch immer, ein Mensch, der sich irgendwo eine neue Heimat aufbauen will. Würdest du das dann immer noch so bewerten? Hier darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Auch wenn andere das tun - z.B. wenn gegen Deutsche gehetzt wird.

Es ist im übrigen völlig unerheblich, ob die Mehrheit der Flüchtlinge keine Flüchtlinge sind, ob die tatsächlichen Flüchtlinge hinsichtlich ihres Integrationserfolges viel zu oft scheitern oder irgendein anderes Problem welches hiermit zusammenhängt.

Wir können uns nicht als die vernünftigen, anständigen und zivilisierten bezeichnen und sowas dann durchgehen lassen.

Vielen Menschen hier bleibt nur noch der Sarkasmus, nimmt man ihnen auch noch dieses Ventil, wird es übel.

Zudem wurde nicht gehetzt, er hat nicht zu Mord oder Aufstand o.ä. aufgerufen, sondern nur, wie man das bei einem Linken sagen würde, seine Meinung ausgedrückt.

Google mal 'Tötet Roger Köppel', dann siehst du, was für Verhetzung straffrei bleibt.

glaubensfreie Welt
09.04.2017, 19:56
Da musst du ein wenig konkreter werden. Es ist richtig, dass es etliche Urteile in diese Richtung gibt. Aber nur mit Überschriften und ohne explizite Beispiele bleibt deine Kritik ein unbegründeter Allgemeinplatz zu dem man nichts sagen kann.

Ich schreibe hier nicht um Einzelfälle zu erörtern. Es gibt Bücher in denen aktuelle Urteile zusammengefasst sind, da kannst du genug Fälle finden.




Der Fall ist ein einziges Konglomerat an dubiosesten, kaum zu durchschauenden Verstrickungen, Lügen, Korruption, div. Strippenzieherei verschiedenster Interessenvertreter... sowas kann nicht als Beispiel für irgendwas herhalten.

Das sind die wichtigen Schnittpunkte von Politik und Justiz. Der Fall zeigt genau das auf von was ich spreche. Die Verquickung von Verwaltung ,Politik und Justiz. Vor der ist kein Bürger sicher.




Wozu? Worauf willst du hinaus? Dass das ganze möglicherweise auch ein Unfall hätte sein können? Dagegen sprechen so ziemlich sämtliche Fakten und Ermittlungsergebnisse, die andererseits das offiziell bekannte Geschehen und den Tathergang recht eindeutig nachweisen konnten, so dass es solcher Untersuchungen sehr wahrscheinlich schlichtweg nicht bedurfte.

Welche Fakten? Ich konnte nirgends etwas von Fakten lesen. Ganz kurz nach dem Unfall wurde die Frage noch gestellt. Im Netz gab es Bilder die recht klar die Möglichkeit offen lassen das der LKW in der Kurve die Fahrbahn verlassen hat weil er möglicherweise den Parkenden Bus nicht gesehen hat und in der Gasse zwischen den Buden den einzigen Weg gesehen hat.



Recht IST transparent - jeder hat die Möglichkeit, sich über sämtliche Normen und herrschende Auslegungen und deren Herkunft, Zweck und Begründung zu informieren. Mit "transparent" meinst du vermutlich eher "einfacher zu durchschauen". Aber das ist letztlich nicht möglich. Sowas kann man - so man es denn will - ggf. noch mit einer Reform des Steuerrechts machen. Was die meisten anderen Rechtsgebiete anbelangt, ist das schlichtweg unmöglich.


Ich kann mich nur wiederholen. Recht muss so geregelt sein das der einfachste Geist es durchschauen und sich selber verteidigen kann. Das ist möglich. Es ist nur vorsätzlich so verkompliziert damit immer der Apparat aktiviert werden muss.
Mit transparent meine ich aber auch die Sachverhalte. Permanent hört man zu politischen Fällen, darüber geben wir keine Auskunft. Das unterliegt der Geheimhaltung usw. Dahinter versteckt sich die herrschende Clique.


...unter anderem! Primär soll Recht ein Regelwerk für das zwischenmenschliche Zusammenleben innerhalb einer Gesellschaft im Sinne einer möglichst hohen objektiven Gerechtigkeit stellen.


Wie du schreibst "SOLL" Aber es ist längst von der Verwaltung in ihrem Sinne gebeugt worden. Mit dem Zusatz "und anderen" schaffen sie sich die vollkommene Narrenfreiheit.


Das ist mir wieder mal viel zu pauschal. Das sind einfach nur Überschriften, die du hier postulierst. Da kann man ebenso nur einfach mit gegenteiligen Behauptungen kontern. Das bringt nichts. Du musst konkreter werden und Beispiele dafür einbringen. Nur anhand solcher Begründungen kann man über deine Kritik diskutieren und eruieren, inwiefern sie berechtigt ist und wo nicht.

Wir sind hier in einem Politikforum. Wir wollen zuerst die Rahmenbedingungen ändern. Die Details kommen danach an die Reihe.



Das ist ein dermaßen hanebücherner, bildungsferner und kenntnisloser Nonsens, den du da vom Stapel lässt, dass es nur so kracht! Ohne Geisteswissenschaften (z. B. Wissenschaftstheorie bzw. Wissenschaftslehre), die - nebenbei bemerkt - gleichermaßen zu den Realwissenschaften gehören, wie die Naturwissenschaften, gäbe es auch keine Naturwissenschaften (die du vermutlich als einzig wahre Wissenschaften siehst), denn beide sind eng miteinander verflochten und stehen in einem steten Abhängigkeitsverhältnis. Wie definierst du denn, was "echte" Wissenschaft ist und was nicht, bzw. woran machst du das fest?


Nein. Man braucht keine Geisteswissenschaft. Diese Verflechtungen haben die Geisteswissenschaftler selber geschaffen um die Dinge zu kontrollieren und Macht aus zu üben. Der Mensch braucht zu seiner Existenz wie jedes andere Lebewesen eine Atmosphäre in der er Leben kann und Nahrung. Alles andere reiht sich dahinter ein. Die Naturwissenschaften braucht man um Handlungen so zu steuern das man überleben kann. Darüber nachzudenken warum das so ist kann man verbinden, muss es aber nicht. Und Recht kann man theoretisch mit den 10 Geboten abbilden. Auf mehr muss keiner einen Anspruch haben.



So kann das nur jemand interpretieren, der sich mit der Materie nicht ansatzweise auseinandergesetzt hat. Das, was du als Verkomplizierung wahrnimmst, ist kein Selbstzweck, sondern schlichtweg das Resultat eines stetigen, jahrhundertelangen Entwicklungsprozesses, möglichst objektiv gerechtige Lösungen (Regulatorien) für die alltäglichen Anforderungen des zwischenmenschlichen Lebens mit all seinen Aspekten unter Einbeziehung aller verfügbaren Erkenntnisse innerhalb eines sozio-kulturellen Gefüges zu entwickeln.

Ja , einem Jahrhunderte langen Weg in die falsche Richtung. Mittlerweile ist es so weit das Regelungen zum Schutz von Minderheiten so gedreht sind das sich die Mehrheit der Minderheit unterordnen muss. Was vollkommen dem Demokratieprinzip zuwider läuft.




Nochmals: das sind einfach nur unbegründete Überschriften. Wir reden über Pauschal-Luftblasen, wenn du dafür keine konkreten Beispiele einbringst, die dich auf deine Schlussfolgerungen kommen lassen. Zudem braucht es Alternativen, die du deiner Kritik gegenüberstellen müsstest, um sie zu begründen... also einerseits Beispiele dafür, was falsch läuft und zugleich Lösungen, wie es deiner Meinung nach richtig wäre.

Nochmals, wir sprechen hier darüber die Grundlagen vollkommen zu ändern. Da muss man nicht ins Detail gehen.




Du kannst nicht über etwas urteilen, über das du nichts weißt und das du nicht verstehst, weil du dich damit nicht auseinandergesetzt hast. Bevor du nicht zumindest 2 bis 3 Semester Jura studiert hast, fehlt dir schlicht und ergreifend jegliche Substanz, dir darüber ein Urteil erlauben zu können.


Mit der Aussage bestätigst du mich bestens in der Aussage das sich eine Kaste hinter künstlich verkomplizierten Regelungen versteckt und so gegen die Bevölkerung Macht ausübt. So etwas muss unbedingt beseitigt werden.



Ich sagte nicht, dass Wirtschaft und Kapital Beamte sind, sondern dass Wirtschaft und Kapital die eigentliche Macht in der westlichen Welt darstellt. Die Politik ist lediglich ihre Hure.
Das ist so nicht richtig. Die Beamten regieren das Land. Sie sagen der Wirtschaft was sie darf und was nicht. Politiker sind dabei austauschbare Statisten. Sie bekommen fertig ausgearbeitete Gesetzesvorlagen von den Beamten. In denen haben diese mit Hilfe ihrer Verklausulierungen die nur eingeweihte begreifen können, ihre eigenen Ziele eingearbeitet.
Um das mal für alle einfach zu machen, Die Politiker beschließen das alle Häuser grün gestrichen werden. Die Beamten verklausulieren aber den Gesetzestext so das bei genauem lesen und verstehen da steht das alle Häuser rot gestrichen werden müssen. Die Politiker bemerken das nicht und beschließen es. Erst im Nachhinein wird es offensichtlich.




Ich sagte nicht, dass Oberflächenmerkmale beim Menschen ethnisch oder kulturell bedingt sind, sondern dass sie sich aus wissenschaftlicher Sicht schlichtweg nicht hinsichtlich einer Rasseneinteilung eignen, wie sich letztlich nichts beim Menschen dafür eignet.

Warum nicht? Und warum dann bei Tieren und Pflanzen? Hier werden einfach ethische Aspekte mit wissenschaftlichen vermengt. Das darf nicht sein.

Hier mal ein Link, der das aus einer zusammenfassenden wissenschaftlichen Perspektive erklärt: http://www.spektrum.de/lexikon/biologie/menschenrassen/42123



Die (aktuellen) Erkenntnisse der Genforschung sind doch jedermann zugänglich. Geh in die nächstgelegene Fakultätsbibliothek und falls dir die Fülle an Informationen dort noch nicht ausreichen, dann such ein Fachinstitut auf.



...die stets von ganz bestimmten Werten bzw. Wertvorstellungen angetrieben waren. Keine Anspruchsdurchsetzung, ohne Anspruchsdenken und kein Anspruchsdenken, ohne zugrundeliegende Werte/Wertvorstellungen.



Das spielt keine Rolle... Konflikte sind Konflikte - egal, ob nun 2, 10, 100, tausende oder millionen Menschen daran beteiligt sind. Konflikte im Kleinen sind nicht viel anders strukturiert und motiviert, als die großen Konflikte.


Warum nicht? Und warum dann bei Tieren und Pflanzen? Hier werden einfach ethische Aspekte mit wissenschaftlichen vermengt. Das darf nicht sein.

Lima
10.04.2017, 02:32
... sowas kann nicht als Beispiel für irgendwas herhalten...

Oh doch. Hier handelt es sich um aktuelle BRD-Justiz, vorgeführt durch hochrangige BRD-Juristen.


btw Dalmatin: Schon mal was von Hilde Benjamin gehört?

Lima
10.04.2017, 02:40
...Primär soll Recht ein Regelwerk für das zwischenmenschliche Zusammenleben innerhalb einer Gesellschaft im Sinne einer möglichst hohen objektiven Gerechtigkeit stellen...





Welch hehre Worte! Dann erkläre mir mal das (https://picload.org/image/rcdowowa/vergleich.png):

58798

houndstooth
10.04.2017, 13:57
Hetze ist hier nur eine weitläufig zusammenfassende Überschrift. Auf die jew. Definition kommt es daher entschieden an.
Der Begriff 'Hetze' mag bei 'Dir dort' " nur ein weitläufig zusammenfassender" Begriff sein und somit Anlass zu unendlicher Willkuer geben, nicht jedoch in anderen zivilisierten Laendern wo 'Hetze' sehr eng und praezise definiert wird.

Das, was du als "schwammige Sprache" betrachtest, ist schlicht und ergreifend eine übliche und notwendige Rechtsabstraktion, die nunmal das civil law mit sich bringt.

Etwas "weitläufig Zusammenfassendes" ist unspezifisch , ungenau , nebuloes und schwammig und laedt ein zu weitläufigen, willkuerlichen, despotischen Interpretationen.

Der Begriff 'Genozid' z.B. ist im internationalem Recht nichts "weitläufig Zusammenfassendes", sondern sehr genau definiert. Oder betrachtet man 'Voelkermord' in DEU auch als eine 'weitläufig zusammenfassende Überschrift'?
Ditto der Begriff 'Aggression' . Agression ist im internationalem Recht keineswegs etwas "weitläufig Zusammenfassendes" , sondern ebenfall sehr praezise und genau definiert. Und so ist Hetze a la Streicher und mohammedanischer Hassprediger.


Was tut das zur Sache??? Andere Länder - anderes Recht! Sollte doch eigentlich einleuchten, oder?

Es tut viel zur Sache dass andere Laender eine enge Definition fuer 'Hetze' haben und somit der Begriff 'Hetze' dort juristisch nicht willkuerlich , wie anscheinend in Deutschland , missbraucht werden kann.

Es gibt viele internationale Vertraege in denen 'Hetze', das heisst , 'das Aufwiegeln; Anstacheln jemand Anders imminent physischen Schaden zuzufuegen', ausdruecklich und somit rechtlich verbunden verboten wird.

Demonstriere uns doch mal, wo im Schwein-Bild jemand aufgewiegelt, angestachelt wird , einer oder anderen Personen physischen Schaden zuzufuegen!

Da wir bei Genozid waren, 'Hetze' gegen eine identifizierbare Gruppe ist per Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide, Article III; (c) strafbar.
'Hetze' beinhaltet jedoch immer und nur, einer identifizierbaren Gruppe 'tangible' , also physischen Schaden , wie z.B. Voelkermord , zuzufuehren. (Direct and public incitement to commit genocide;)

Im vorliegendem Fall wurde durch die Karikatur niemandem 'tangible' /handfester Schaden zugefuegt.
Im Gegenteil , der Fall ist umgekehrt: das hysterische, uebereifrige, disorientierte Staatsorgan fuegt dem Hersteller der Karikatur unnoetigen Geld- und anderen Schaden zu.

Eine Karikatur , Persiflage (geistreiche Verspottung)etc , fuehrt niemandem physischen Schaden zu. Deutsche wurden oft als 'Kraut' , 'hun' oder 'boche' benannt und mit Pickelhaube und Monocle karikatiert. Kein einziger Deutscher hat durch diese Nomenklatur oder Karikatur oder Schimpfwort Schaden erlitten, also kann es auch keine Hetze sein.


Moooooment mal! Nur weil du hier eben mal ganz willkürlich und höchst vermessen etwas zu einem Persiflage-Fall erklärst, ist er das deshalb nicht notwendigerweise. Oder siehst du dich gar als letztgültige Instanz aller Weisheit im Universum? Dann hättest du allerdings ein ganz anderes "kleines" Problem :D

Schon am Ende eines sachlichen Arguments? Die Definition von 'Persiflage' kann jeder selber nachschauen und mit der 'geistreichen Verspottung' des 'Schwein'-bild vergleichen. Traurig dass man nicht zwischen 'Hetze' und Persiflage unterscheiden kann oder will.


Nochmals, weil es dich an dieser Stelle wieder und wieder und wieder und immer wieder aus der Kurve schleudert: wir leben hier NICHT im anglo-amerikanischen Raum! Was sagt uns das nun? Richtig! Hier gilt demnach auch nicht anglo-amerikanisches Recht, sondern deutsches, das seine Wurzeln im römischen Recht hat.

Hast Recht , "weitläufig Zusammenfassendes" ermoeglicht Despotismus ; Tyrannei. Du scheinst Dich in Tyrannei wohlzufuehlen. Die Mehrheit der Menschheit nicht.


"Government with insolence is despotism; but when contempt is added it becomes worse; and to pay for contempt is the excess of slavery. This species of government comes from Germany; [///] God help that country, thought I, be it England or elsewhere, whose liberties are to be protected by German principles of government, and Princes of Brunswick!"
(Thomas Payne; Right of Man ;1791)
"Eine unverschaemte Regierung ist Despotismus , kommt aber noch Verachtung hinzu wird sie noch schlimmer; und um Verachtung zahlen zu muessen ist der Ausbund von Sklaverei. Diese Art der Regierung kommt von Deutschland; [///] Gott helfe dem Land, dachte ich, sei es England oder sonstwo, dessen Freiheiten durch deutsche Regierungsprinzipien und Prinzen von Braunschweig ,beschuetzt werden"
(Thomas Payne; Rechte des Menschen ;1791)


Auch hier lediglich DEINE Interpretation, die einfach nur unzutreffend ist. "Freie Meinungsäußerung" findet stets dort ihre Grenzen, wo sie Rechtsgüter anderer zu verletzen versucht oder verletzt. Von einer "willkürlichen Interpretation", die "symptomatisch für Despotismus" sei, kann in dem Zusammenhang nur jemand sprechen, der von unserem Recht schlichtweg keine Ahnung hat, aber meint, sich aus seiner Ahnungslosigkeit heraus darüber ein Urteil erlauben zu können.

Es ist nicht meine Interpretation, sondern die, die ich in verschiedenen Urteilen Hoher Gerichte und im corpus des international law gelesen habe ( welches sich weitlaeufig auf anglo-amerikanisches Recht beruft), die logisch sind und deshalb Sinn machen.

Es ist patent unlogisch , irrational und einfach lachhaft ein Bild, eine 'geistreiche Verspottung' als 'Hetze' per se zu bezeichnen. Vielleicht 'schlechtem Geschmack' , doch schlechter Geschmack ist noch laengst keine 'Hetze'.

'Unserem Recht' ???

Unserem Recht ???

Der Staat soll mir vorschreiben ob ich schmunzeln oder lachen darf?
Der Staat soll mir verbieten mich ueber meine , oft naerrischen , Menschen lustig zu machen und sie zu verspotten?
Orwellian mind control ??

Gott helfe Karikaturisten und mir vor deutschem Recht und Tyrannei.

Dalmatin
12.04.2017, 20:41
Der Begriff 'Hetze' mag bei 'Dir dort' " nur ein weitläufig zusammenfassender" Begriff sein und somit Anlass zu unendlicher Willkuer geben, nicht jedoch in anderen zivilisierten Laendern wo 'Hetze' sehr eng und praezise definiert wird.

Ich sagte es dir schon einmal: so kann nur jemand reden, der schlichtweg nicht den Ansatz einer Ahnung von unserem Recht hat, jedoch vermessenerweise glaubt, sich ein Urteil über etwas erlauben zu können, über das er im Prinzip weder etwas weiß, noch versteht. Die von dir hier kritisierte Abstraktion ist unabdinglich und Gang und Gäbe in einem Rechtssystem, das sich primär an Rechtsnormen und nicht am Fallrecht orientiert. Dennoch ist es ein geradezu kindlich-naives Verständnis zu glauben, dass es damit getan sei und nun jeder darunter willkürlich definieren kann, wie er lustig ist. Das ist DEFINITIV NICHT der Fall, denn Hetze ist auch hierzulande eng und präzise definiert - einerseits durch die Norm selber, andererseits durch das Schrifttum und über Richterrecht.


Etwas "weitläufig Zusammenfassendes" ist unspezifisch , ungenau , nebuloes und schwammig und laedt ein zu weitläufigen, willkuerlichen, despotischen Interpretationen.

Es bleibt aber gerade nicht bei der von mir erwähnten weitläufig zusammenfassenden Überschrift, sondern die wird dann in der Norm schon konkreter definiert.


Der Begriff 'Genozid' z.B. ist im internationalem Recht nichts "weitläufig Zusammenfassendes", sondern sehr genau definiert. Oder betrachtet man 'Voelkermord' in DEU auch als eine 'weitläufig zusammenfassende Überschrift'?
Ditto der Begriff 'Aggression' . Agression ist im internationalem Recht keineswegs etwas "weitläufig Zusammenfassendes" , sondern ebenfall sehr praezise und genau definiert.

Im "internationalen Recht"??? Was bitteschön ist "internationales Recht"?


Es tut viel zur Sache dass andere Laender eine enge Definition fuer 'Hetze' haben und somit der Begriff 'Hetze' dort juristisch nicht willkuerlich , wie anscheinend in Deutschland , missbraucht werden kann.

Nicht "anscheinend" sondern 'scheinbar' wäre hier der einzig zutreffende Begriff! Scheinbar für jenen, der ein paar Überschriften aufschnappt, weiter keine Ahnung hat und dieses Wissendefizit mit barer Phantasie auffüllt, so wie du es hier machst.


Es gibt viele internationale Vertraege in denen 'Hetze', das heisst , 'das Aufwiegeln; Anstacheln jemand Anders imminent physischen Schaden zuzufuegen', ausdruecklich und somit rechtlich verbunden verboten wird.

Was hast du denn dauernd mit deinem "international"? Es gibt in dem Zusammenhang kein "internationales Recht" oder "internationale Verträge", sondern jeweils nationales Recht. Die rechtliche Definition von Hetze lässt sich hierzulande gem. der einschlägigen Norm mit "zum Hass aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordern, die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, indem eine Gruppe, Teile der Bevölkerung oder eine Einzelperson beschimpft, böswillig verächtlich gemmacht oder verleumdet werden, Handlungen der Nationalsozialisten gem. § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches öffentlich oder in einer Versammlung zu billigen, leugnen oder verharmlosen oder die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft zu billigen, zu verherrlichen oder zu rechtfertigen. Und dem ist dann stets noch die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens vorangestellt. Etwaige, noch offene Details hierzu sind - wie bereits erwähnt - durch die Rechtsfortbildung und das Schrifttum definiert. Also alles andere, als unpräzise oder willkürlich. Das Deutsche Recht ist insgesamt sehr präszise.


Demonstriere uns doch mal, wo im Schwein-Bild jemand aufgewiegelt, angestachelt wird , einer oder anderen Personen physischen Schaden zuzufuegen!

Physische Schädigung scheidet per Definition schon mal aus, denn das regeln andere Tatbestände, wie eben z. B. Körperverletzungsdelikte. Eine Aufwiegelung oder Anstachelung ist nicht zwingend nötig, wie du aus meinem vorgehenden Definitionskatalog ersehen kannst. Im Beispiel läge ein Angriff auf die Menschenwürde durch Beschimpfung oder böswilliger Verächtlichmachung vor.


Da wir bei Genozid waren, 'Hetze' gegen eine identifizierbare Gruppe ist per Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide, Article III; (c) strafbar.
'Hetze' beinhaltet jedoch immer und nur, einer identifizierbaren Gruppe 'tangible' , also physischen Schaden , wie z.B. Voelkermord , zuzufuehren. (Direct and public incitement to commit genocide

Hallo? Du weißt schon, dass deine hier eingebrachte Konvention etwas gänzlich anderes behandelt, nämlich eben die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes und somit NICHTS im Hinblick auf unsere hier geführte Diskussion definiert.


Im vorliegendem Fall wurde durch die Karikatur niemandem 'tangible' /handfester Schaden zugefuegt.

Darauf kommt es nicht im geringsten an! By the way kennt auch das common law den 'libel' als Tatbestand der Ehrverletzung per Schrift oder anderweitig dauerhafte Formen.


Im Gegenteil , der Fall ist umgekehrt: das hysterische, uebereifrige, disorientierte Staatsorgan fuegt dem Hersteller der Karikatur unnoetigen Geld- und anderen Schaden zu.

Eine Karikatur , Persiflage (geistreiche Verspottung)etc , fuehrt niemandem physischen Schaden zu. Deutsche wurden oft als 'Kraut' , 'hun' oder 'boche' benannt und mit Pickelhaube und Monocle karikatiert. Kein einziger Deutscher hat durch diese Nomenklatur oder Karikatur oder Schimpfwort Schaden erlitten, also kann es auch keine Hetze sein.

Es ist einfach nur Nonsens, was du da feststellst und hat auch nichts mit einem allg. Verständnis des Begriffes 'Hetze' zu tun. Nochmals: ein physischer Schaden ist weder im civil law, noch im common law von Relevanz, um den Tatbestand eines Ehrdelikts oder einer Hetze zu erfüllen! Dabei ist es unterm Strich unerheblich, ob dieses Ehrdelikt nun public (über Volksverhetzung) oder private (über Beleidigung, Verleumdung etc.) geahndet wird. Was Karikaturen oder Persiflagen betrifft, so kommt es darauf an, ob die Äußerung als Kunst oder als Meinungsäußerung zu verstehen ist... letztere findet ihre Grenzen in den einfachen Gesetzen, wie eben auch dem Strafrecht. Im hier diskutierten Falle handelt es sich klar um eine Meinungsäußerung!


Hast Recht , "weitläufig Zusammenfassendes" ermoeglicht Despotismus ; Tyrannei. Du scheinst Dich in Tyrannei wohlzufuehlen. Die Mehrheit der Menschheit nicht.

Sorry, aber das ist BLÖDSINN!


Es ist nicht meine Interpretation, sondern die, die ich in verschiedenen Urteilen Hoher Gerichte und im corpus des international law gelesen habe ( welches sich weitlaeufig auf anglo-amerikanisches Recht beruft), die logisch sind und deshalb Sinn machen.

Logisch ist unsere Definition und Sinn macht sie auch. Deine Ausführungen hier halte ich hingegen für mehr als fraglich in Punkto Kompetenz und Logik... aus vielen, vielen Gründen. Wie schon erläutert, ist z. B. dein Definitionsgebilde von "Hetze" völlig hanebüchern, wenn du voraussetzt, dass Hetze erst dann gegeben wäre, wenn sie zu physischer Schädigung führt. Selbst im internationalen Vergleich ist diese Definition purer Unsinn, gleichsam im Hinblick eines allgemeinen Verständnisses dieses Begriffes! Dann verwurstelst du Inhalte einer Konvention, die eine völlig andere Ausrichtung verfolgt und vermeinst, dass dies "internationales Recht" sei, dessen Definitionen du dann auch noch als allgemeingültig für alle Rechtsgebiete missdeutest und sie darüber hinaus überall in Zivilisationen als gültig betrachtest, nur nicht hierzulande. Junge, das ist einfach nur Hirnsalat!


Es ist patent unlogisch , irrational und einfach lachhaft ein Bild, eine 'geistreiche Verspottung' als 'Hetze' per se zu bezeichnen. Vielleicht 'schlechtem Geschmack' , doch schlechter Geschmack ist noch laengst keine 'Hetze'.

Der Punkt ist: es ist rechtlich keine "geistreiche Verspottung" bzw. Kunst, sondern schlicht und ergreifend eine handfeste Meinungsäußerung - daran gibt es nichts zu rütteln!


'Unserem Recht' ???

Unserem Recht ???

Der Staat soll mir vorschreiben ob ich schmunzeln oder lachen darf?
Der Staat soll mir verbieten mich ueber meine , oft naerrischen , Menschen lustig zu machen und sie zu verspotten?
Orwellian mind control ??

Gott helfe Karikaturisten und mir vor deutschem Recht und Tyrannei.

Lustig machen oder Verspotten hat nunmal seine Grenzen... zumindest in einer Zivilisation (ein Gefüge, das dir offensichtlich nicht recht einleuchtet). Der Staat verbietet auch hierzulande nicht Karikatur oder Spott, wenn es sich denn um eine solche handelt, was hier nicht der Fall ist. Dass dir das als juristischen Laien überhaupt nicht einleuchtet, will ich nicht verkennen, doch ändert es nichts daran, dass du schlicht und ergreifend nicht verstanden hast, worüber du dich hier auslässt.

Dalmatin
12.04.2017, 20:58
Oh doch. Hier handelt es sich um aktuelle BRD-Justiz, vorgeführt durch hochrangige BRD-Juristen.

Dem würde ich dann zustimmen, wenn dergleichen denn der Justizalltag in Deutschland wäre. Ist er aber nicht!


btw Dalmatin: Schon mal was von Hilde Benjamin gehört?

Yep, aber was tut sie hier zur Sache?


Welch hehre Worte! Dann erkläre mir mal das (https://picload.org/image/rcdowowa/vergleich.png):

58798

Es ist immer schwer, verschiedene Fälle im Resultat miteinander zu vergleichen, ohne sämtliche der jeweiligen entscheidungsrelevanten Details und Aspekte zu kennen. Und natürlich gibt es auch Ungerechtigkeiten und Fehlurteile - nach oben, wie auch nach unten, was das Strafmaß betrifft. Es wäre naiv, zu erwarten, dass ein (Rechts-)System auch nur annähernd perfekter wäre, als der Mensch an sich, der es geschaffen hat bzw. es betreibt. Ich sprach deshalb auch von einer möglichst hohen objektiven Gerechtigkeit.

Dalmatin
12.04.2017, 21:58
Ich schreibe hier nicht um Einzelfälle zu erörtern. Es gibt Bücher in denen aktuelle Urteile zusammengefasst sind, da kannst du genug Fälle finden.

Es geht nicht um Einzelfallerörterungen, sondern um greifbare Substanz, mit der du deine Behauptungen begründest. Du kannst nicht einfach mal eben behaupten, dass dies und jenes eben Mist ist, ohne es nicht anhand von Substanz zu begründen.


Das sind die wichtigen Schnittpunkte von Politik und Justiz. Der Fall zeigt genau das auf von was ich spreche. Die Verquickung von Verwaltung ,Politik und Justiz. Vor der ist kein Bürger sicher.

Nein, der Fall zeigt eben nichts in diesem Zusammenhang auf. Das ist NICHT der Justizalltag, den du damit glaubhaft machen willst, sondern das ist ein absolut unreguläres Konglomerat. Keine Frage... nicht sonderlich rühmlich, aber nichtsdestotrotz kein taugliches Beispiel für die Justiz unseres Landes.


Welche Fakten? Ich konnte nirgends etwas von Fakten lesen. Ganz kurz nach dem Unfall wurde die Frage noch gestellt. Im Netz gab es Bilder die recht klar die Möglichkeit offen lassen das der LKW in der Kurve die Fahrbahn verlassen hat weil er möglicherweise den Parkenden Bus nicht gesehen hat und in der Gasse zwischen den Buden den einzigen Weg gesehen hat.

Und der polnische Fahrer hat sich mal eben vor dieser Kurve auf den Beifahrersitz begeben, um sich dann selber in den Kopf zu schießen, weil er keine weiteren parkenden Busse mehr sehen wollte? Auch dass der als Täter bekannt gewordene Amri ein Selvie aus dem dem Führerhaus des Lkw mit einer relativ eindeutigen Nachricht an seine Glaubensbrüder verschickt hat, könnte das Resultat eines möglichen Unfalls sein? Dass nach dem Stillstand lt. Zeugen der Attentäter aus dem Lkw ausstieg und in Richtung Tiergarten floh, spricht ebensowenig für einen Unfall, wie der Fakt, dass der marokkanische Geheimdienst, wie auch der BND und das BKA mehrmals zuvor bereits vor Amri gewarnt hatten, wonach er Kontakte zum IS hätte und einen Terroranschlag vorhatte.


Ich kann mich nur wiederholen. Recht muss so geregelt sein das der einfachste Geist es durchschauen und sich selber verteidigen kann. Das ist möglich.

Das wäre in etwa vergleichbar, als würde ich feststellen: Medizin muss so leicht sein, dass der einfachste Geist in der Lage ist, sich oder seine Nächsten in jedem Krankheitsfalle selber behandeln zu können. Unsere Welt ist aber nunmal höchst komplex und deshalb sind auch die einzelnen Fachgebiete entsprechend komplex geworden - so auch unser Recht.


Es ist nur vorsätzlich so verkompliziert damit immer der Apparat aktiviert werden muss.

Das mag vielleicht dein Eindruck sein, aber er ist tatsächlich völlig falsch! Da ist nichts vorsätzlich verkompliziert. Deine Schlussfolgerung ist in etwa so klug, als würde ich feststellen: "Auf der Platine meines Computers sind viel zu viele Chips und technische Bauteile verbaut. Das ist einfach nur vorsätzlich verkompliziert, damit stets der Techniker kommen muss oder ein Neukauf erforderlich ist, wenn da mal was kaputt geht." Wir leben eben nicht mehr in einer Zeit, in welcher eine mechanische Rechenmaschine mit Kurbel dran den gleichen Zweck erfüllen könnte. Nicht anders verhält es sich mit dem Recht.


Mit transparent meine ich aber auch die Sachverhalte. Permanent hört man zu politischen Fällen, darüber geben wir keine Auskunft. Das unterliegt der Geheimhaltung usw. Dahinter versteckt sich die herrschende Clique.

Natürlich kann so etwas manchmal missbraucht und vorgeschoben sein - keine Frage. Oft ist es aber auch erforderlich, um dadurch nicht die Ermittlungen zu gefährden.


Wie du schreibst "SOLL" Aber es ist längst von der Verwaltung in ihrem Sinne gebeugt worden. Mit dem Zusatz "und anderen" schaffen sie sich die vollkommene Narrenfreiheit.

Wie und anhand was begründest du das denn?


Wir sind hier in einem Politikforum. Wir wollen zuerst die Rahmenbedingungen ändern. Die Details kommen danach an die Reihe.

So funktioniert das aber nicht, denn der Teufel steckt regelmäßig gerade in den Details. Ramenbedingungen und Details stehen in einer unabdinglichen Abhängigkeit.


Nein. Man braucht keine Geisteswissenschaft. Diese Verflechtungen haben die Geisteswissenschaftler selber geschaffen um die Dinge zu kontrollieren und Macht aus zu üben. Der Mensch braucht zu seiner Existenz wie jedes andere Lebewesen eine Atmosphäre in der er Leben kann und Nahrung. Alles andere reiht sich dahinter ein. Die Naturwissenschaften braucht man um Handlungen so zu steuern das man überleben kann. Darüber nachzudenken warum das so ist kann man verbinden, muss es aber nicht. Und Recht kann man theoretisch mit den 10 Geboten abbilden. Auf mehr muss keiner einen Anspruch haben.

Damit stellst du die gesamte menschliche Grundlage infrage. Ohne Geist, Erkenntnis, Empirik und Methodik gibt es auch keine Naturwissenschaft! Der Mensch und seine Kultur gründen gerade darauf und exakt das unterscheidet uns von Tieren und ermöglicht uns überhaupt erst unsere menschliche Kultur. Alleine mit den 10 Geboten lässt sich keine menschliche Zivilisation begründen.


Ja , einem Jahrhunderte langen Weg in die falsche Richtung. Mittlerweile ist es so weit das Regelungen zum Schutz von Minderheiten so gedreht sind das sich die Mehrheit der Minderheit unterordnen muss. Was vollkommen dem Demokratieprinzip zuwider läuft.

Auch hier wieder die Frage: worin begründest du diese deine Behauptung denn? Du musst doch irgendwelche Beispiele dazu benennen können, oder?


Nochmals, wir sprechen hier darüber die Grundlagen vollkommen zu ändern. Da muss man nicht ins Detail gehen.

Nochmals: das muss man, denn die Grundlagen stehen nunmal in unabdinglicher Abhängigkeit zu dem, was man letztlich im Detail erreichen will.


Mit der Aussage bestätigst du mich bestens in der Aussage das sich eine Kaste hinter künstlich verkomplizierten Regelungen versteckt und so gegen die Bevölkerung Macht ausübt. So etwas muss unbedingt beseitigt werden.

Wie kannst du etwas beurteilen, das du nicht kennst? Du musst dich mit dem Objekt deiner Kritik auseinandergesetzt haben, um es beurteilen oder kritisieren zu können. Ich kann dem Computerplatinenhersteller nicht sagen, dass er unnötig viel technisches Zeug auf seinen Platinen verbaut, wenn ich nicht weiß, welchem Zweck sie konkret dienen und warum sie so verbaut sind, wie sie verbaut sind.


Das ist so nicht richtig. Die Beamten regieren das Land. Sie sagen der Wirtschaft was sie darf und was nicht.

Beamte sind in dem Zusammenhang lediglich ausführende Organe. Was sie tun bzw. wonach sie sich zu richten haben, das bestimmt die Politik, die hierzulande mehrheitlich gewählt wird.


Politiker sind dabei austauschbare Statisten. Sie bekommen fertig ausgearbeitete Gesetzesvorlagen von den Beamten. In denen haben diese mit Hilfe ihrer Verklausulierungen die nur eingeweihte begreifen können, ihre eigenen Ziele eingearbeitet.

Ein Großteil unserer Politiker sind Juristen - die sollten eigentlich durchaus verstehen, worüber sie abstimmen. Zudem haben sie genügend Fachausschüsse, die Gesetztesentwürfe nach parteipolitischen Vorgaben für sie ausarbeiten und prüfen und in diesen Fachausschüssen sitzen nicht selten reichlich Lobbyisten aus der Wirtschaft.


Um das mal für alle einfach zu machen, Die Politiker beschließen das alle Häuser grün gestrichen werden. Die Beamten verklausulieren aber den Gesetzestext so das bei genauem lesen und verstehen da steht das alle Häuser rot gestrichen werden müssen. Die Politiker bemerken das nicht und beschließen es. Erst im Nachhinein wird es offensichtlich.

Dergleichen ist zweifellos noch nie vorgekommen. Es mag gelegentlich der Fall sein, dass sich verabschiedete Gesetze in der Rechtspraxis als unbrauchbar erweisen oder gegen Verfassungsrecht verstoßen, aber ursprünglich beinhalten sie durchaus stets den politischen Willen.


Warum nicht? Und warum dann bei Tieren und Pflanzen? Hier werden einfach ethische Aspekte mit wissenschaftlichen vermengt. Das darf nicht sein.

Weil Ethnie und Kultur bei Tieren keine Rolle spielt, aber man bei Tieren eine Klassifizierung benötigt, die sich - im Gegensatz zum Mensch - durchaus biologisch begründen lässt.

Dalmatin
12.04.2017, 22:45
Mir ist keine exikutive Handlung bekannt, wo man OHNE richterliche Genehmigung in die Privatsphäre eines Menschen eindringen darf (es sein denn, es wäre Gefahr in Verzug).

Platzverweis? Kontrollen? Freiheitsbeschränkungen (z. B. körperliche Untersuchung oder Identitätsfeststellung)?...


Entweder ich bin infolge Betäubungsmittelgenußes unzurechnungsfähig - dann gilt dies aber für ALLE meiner Handlung oder ich bin es eben nicht. Was ist daran unlogisch?

Wieso denn? Es ist hierzulande durchaus erlaubt, sich zugedröhnt frei zu bewegen oder sich unter Menschen zu begeben. Hingegen stellt es einen eigenständigen Tatbestand dar, in solch einem Zustand ein KFZ zu führen.


Erst einmal korrigiere ich Dich - die deutsche Justiz unterscheidet zwischen "es wird schon nichts passieren" und "ich nehme an nichts passiert, aber wenn ja, so what"...es kommt am Ende also darauf an wie ein Richter wertet. Also kannst Du bei dem einen Richter wegen Deineer Backpfeife einfahren und der andere Richter entscheidet bei Deiner Dachdeckerbackpfeife auf Fahrlässigkeit (weil Du ja der Meinung bist, es wird ja nichts passieren).
Greifst Du zu Ersteren (es wird schon nicht passieren) entlässt Du einen Täter schlicht und einfach aus der Verantwortung für sein handeln und sein tun.

Das war nur als grober Richtwert gedacht. Es kommt eben - wie immer - auf die konkreten Einzelumstände und die jew. erwiesenen Tatsachen an und nicht auf eine gerade vorherrschende richterlichen Lust und Laune.


Sicher ist dies nicht auszublenden - aber eine unsagbare Wut ist in der Regel bis zur Gerichtsverhandlung abgeebt und wird dann wieder angefacht wenn der Täter den Gerichtssaal als unbestrafter Mensch verlässt. (und solche Urteile gibt es).

Das sind zwei verschiedene Gefühlsquellen: einerseits der Hass auf den Täter (der mE sicher nicht "in der Regel bis zur Verhandlung" mal eben abebt, wenn der Täter das Leben eines nahestehenden Menschen ausgelöscht hat) und die Wut über ein als ungerecht empfundenes Urteil. Gerichte sind nicht dafür zuständig, für gute Gefühle bei den Angehörigen oder Opfern zu sorgen. Natürlich kann ein Täter den Gerichtssaal als unbestrafter Mensch verlassen, wenn ihm die Tat z. B. nicht eindeutig nachgewiesen werden kann oder er ohne Schuld handelte. Aber man kann andererseits nicht grundlegende Rechtsprinzipien über den Haufen werfen, weil man den Täter eben unbedingt hinter Schloss und Riegel sehen will.


Das ist die Frage wie man "gerecht oder ungerecht" definiert. Wenn die Bevölkerung das Gefühl bekommt, man steht am Ende als Opfer alleine da und die Justiz "greift nicht durch", dann wird dies früher oder später in ein berechtigtes Mißtrauen in die Justiz führen und dann sind wir nicht mehr allzu weit entfernt von Selbstjustiz.
Diese Verantwortung haben die Richter und dieser Verantwortung kommt man - zumindest in Teilen in diesem Land - nur noch rudimentär nach.

Da muss man schon differenzieren. Ein "Gefühl der Bevölkerung" steht nicht zwingend für den Umstand, dass es tatsächlich an Recht und Gerechtigkeit mangelt. Oft fehlt es an Informationen und an erforderlicher Fachkenntnis. Andererseits ist der Umstand, dass die Politik für eine notorische personelle Unterversorgung von Polizei und Justiz sorgt, kein Geheimnis, sondern allseits bekannt. Wenn das Volk dann mehrheitlich genau diese Politik wieder wählt, dann gibt es auch keinen Anlass, sich über die Folgen solcher Politik zu beklagen.


In einem Zivilprozeß gegen den Täter kann der Urteilsspruch im Strafprozeß bei der Bewertung und der dortigen Urteilsfindung durchaus mit einfließen (bzw. tut es). Bei einer Vorsatztat (dazu zählt auch der Eventualvorsatz) wird man in der Regel wenigstens montär deutlich besser entschädigt wie bei einer - ich nenne es jetzt fahrlässigen - Tat. Der Richterspruch im Strafprozeß wirkt sich also in der Regel unmittelbar auf den / die Betroffenen aus.

Das kann man so pauschal auf gar keinen Fall feststellen, da zivilrechtliche Schadensersatzansprüche (z. B. bei Gefährdungshaftung) nicht schuldabhängig sind.


Sage ich es einmal so - ich war nicht immer ein braver Bub und habe schon von den Segnungen deutscher Rechtssprechung profitiert. Ich kenne also Gerichtssääle nicht nur vom Hörensagen und Dank eines sehr guten Anwaltes wusste ich auch immer was ich vorlügen musste um seh gut wegzukommen :D

Du magst es glauben oder nicht, aber auf die Idee sind auch schon andere gekommen ;)
Es gibt kein Recht, das nicht auch genauso missbraucht wird, wie es gebraucht wird. Dies zu unterbinden würde wohl übermenschliche Fähigkeit erfordern.

BlackForrester
13.04.2017, 15:02
Platzverweis? Kontrollen? Freiheitsbeschränkungen (z. B. körperliche Untersuchung oder Identitätsfeststellung)?...

Ich sprach ein "eindringen" in die Privatsphäre.
Ein Platzverweis fällt wohl eher nicht darunter und eine Kontrolle, wo man ggf. Paß oder Führerschein darf auch nicht (schon beim Kofferraum öffnen kann es für den Polizeibeamten tricky werden) und eine Freiheitsbeschränkung (als Deine körperliche Untersuchung) ohne hinreichende Verdachtsmomente, auch dies kann für den ausführenden Beamten sich als äußerst tricky herausstellen.
Dass es gemacht wird - richtig - dies heißt aber noch lange nicht dass es zulässig wäre oder ist.



Wieso denn? Es ist hierzulande durchaus erlaubt, sich zugedröhnt frei zu bewegen oder sich unter Menschen zu begeben. Hingegen stellt es einen eigenständigen Tatbestand dar, in solch einem Zustand ein KFZ zu führen.

Nochmals - entweder man ist zurechnungsfähig - oder man ist es nicht. Dabei ist der Tatbetand doch völlig egal. Man kann doch bei der Tat A wegen unzurechnungsfähigkeit nicht bestraft werden, bei der Tat B aber schon. Das ist Willkürjustiz.



Das sind zwei verschiedene Gefühlsquellen: einerseits der Hass auf den Täter (der mE sicher nicht "in der Regel bis zur Verhandlung" mal eben abebt, wenn der Täter das Leben eines nahestehenden Menschen ausgelöscht hat) und die Wut über ein als ungerecht empfundenes Urteil. Gerichte sind nicht dafür zuständig, für gute Gefühle bei den Angehörigen oder Opfern zu sorgen. Natürlich kann ein Täter den Gerichtssaal als unbestrafter Mensch verlassen, wenn ihm die Tat z. B. nicht eindeutig nachgewiesen werden kann oder er ohne Schuld handelte. Aber man kann andererseits nicht grundlegende Rechtsprinzipien über den Haufen werfen, weil man den Täter eben unbedingt hinter Schloss und Riegel sehen will.

Womit wir beim Knackpunkt der gesamten Geschichte wäre. Was ist höher einzustufen - das "Wohl" des Täters oder das "Wohl" des Opfers bzw. der Gesellschaft. Wenn als Beispiel ein Serientäter (und auch dies sind keine Einzelfälle) nur mit erhobenem Zeigefinger bzw. Bewährungsstrafe bedacht wird, dann ist keine Abschreckung vorhanden.
Ob sich dies bei einer Haftstrafe anders darstellen würde - man weiß es nicht - aber wenn es nur EIN Opfer weniger geben würde wäre dies eben ein Opfer weniger. Was dabei auch nicht vergessen darf - gerade Menschen aus anderen Kulturkreisen sind sozusagen nach dem "Recht des Stärken" sozialisiert und da wird ein "mildes" Urteil als Schwäche ausgelegt und eher als Ansporn, als als Abschreckung gesehen.



Da muss man schon differenzieren. Ein "Gefühl der Bevölkerung" steht nicht zwingend für den Umstand, dass es tatsächlich an Recht und Gerechtigkeit mangelt. Oft fehlt es an Informationen und an erforderlicher Fachkenntnis. Andererseits ist der Umstand, dass die Politik für eine notorische personelle Unterversorgung von Polizei und Justiz sorgt, kein Geheimnis, sondern allseits bekannt. Wenn das Volk dann mehrheitlich genau diese Politik wieder wählt, dann gibt es auch keinen Anlass, sich über die Folgen solcher Politik zu beklagen.

Menschen sind keine Maschine - es reicht der "subjektive" Eindruck und wenn dann - zugegeben reißerisch aufgemacht - die ARD in einem Film über die Berliner "arabisch-libanesische Szene" zeigt wie sich gewisse arabische Familien auf den Gerichtsfluren benehmen und die Justizvollzugsbeamten tatenlos daneben stehen - was hat dies wohl für eine Aussenwirkung.



Das kann man so pauschal auf gar keinen Fall feststellen, da zivilrechtliche Schadensersatzansprüche (z. B. bei Gefährdungshaftung) nicht schuldabhängig sind.

Es geht nicht um Pauschalität, sondern um den Trend. Bei einer Vorsatztat wird in der Regel mit höheren Kompensationszahlungen geurteilt als bei einer Fahrlässigkeitstat - so zumindest mein subjektiver Eindruck.

houndstooth
13.04.2017, 15:53
Ich sagte es dir schon einmal: so kann nur jemand reden, der schlichtweg nicht den Ansatz einer Ahnung von unserem Recht hat, jedoch vermessenerweise glaubt, sich ein Urteil über etwas erlauben zu können, über das er im Prinzip weder etwas weiß, noch versteht. Die von dir hier kritisierte Abstraktion ist unabdinglich und Gang und Gäbe in einem Rechtssystem, das sich primär an Rechtsnormen und nicht am Fallrecht orientiert. Dennoch ist es ein geradezu kindlich-naives Verständnis zu glauben, dass es damit getan sei und nun jeder darunter willkürlich definieren kann, wie er lustig ist. Das ist DEFINITIV NICHT der Fall, denn Hetze ist auch hierzulande eng und präzise definiert - einerseits durch die Norm selber, andererseits durch das Schrifttum und über Richterrecht.



Es bleibt aber gerade nicht bei der von mir erwähnten weitläufig zusammenfassenden Überschrift, sondern die wird dann in der Norm schon konkreter definiert.



Im "internationalen Recht"??? Was bitteschön ist "internationales Recht"?



Nicht "anscheinend" sondern 'scheinbar' wäre hier der einzig zutreffende Begriff! Scheinbar für jenen, der ein paar Überschriften aufschnappt, weiter keine Ahnung hat und dieses Wissendefizit mit barer Phantasie auffüllt, so wie du es hier machst.



Was hast du denn dauernd mit deinem "international"? Es gibt in dem Zusammenhang kein "internationales Recht" oder "internationale Verträge", sondern jeweils nationales Recht. Die rechtliche Definition von Hetze lässt sich hierzulande gem. der einschlägigen Norm mit "zum Hass aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordern, die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, indem eine Gruppe, Teile der Bevölkerung oder eine Einzelperson beschimpft, böswillig verächtlich gemmacht oder verleumdet werden, Handlungen der Nationalsozialisten gem. § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches öffentlich oder in einer Versammlung zu billigen, leugnen oder verharmlosen oder die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft zu billigen, zu verherrlichen oder zu rechtfertigen. Und dem ist dann stets noch die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens vorangestellt. Etwaige, noch offene Details hierzu sind - wie bereits erwähnt - durch die Rechtsfortbildung und das Schrifttum definiert. Also alles andere, als unpräzise oder willkürlich. Das Deutsche Recht ist insgesamt sehr präszise.



Physische Schädigung scheidet per Definition schon mal aus, denn das regeln andere Tatbestände, wie eben z. B. Körperverletzungsdelikte. Eine Aufwiegelung oder Anstachelung ist nicht zwingend nötig, wie du aus meinem vorgehenden Definitionskatalog ersehen kannst. Im Beispiel läge ein Angriff auf die Menschenwürde durch Beschimpfung oder böswilliger Verächtlichmachung vor.



Hallo? Du weißt schon, dass deine hier eingebrachte Konvention etwas gänzlich anderes behandelt, nämlich eben die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes und somit NICHTS im Hinblick auf unsere hier geführte Diskussion definiert.



Darauf kommt es nicht im geringsten an! By the way kennt auch das common law den 'libel' als Tatbestand der Ehrverletzung per Schrift oder anderweitig dauerhafte Formen.



Es ist einfach nur Nonsens, was du da feststellst und hat auch nichts mit einem allg. Verständnis des Begriffes 'Hetze' zu tun. Nochmals: ein physischer Schaden ist weder im civil law, noch im common law von Relevanz, um den Tatbestand eines Ehrdelikts oder einer Hetze zu erfüllen! Dabei ist es unterm Strich unerheblich, ob dieses Ehrdelikt nun public (über Volksverhetzung) oder private (über Beleidigung, Verleumdung etc.) geahndet wird. Was Karikaturen oder Persiflagen betrifft, so kommt es darauf an, ob die Äußerung als Kunst oder als Meinungsäußerung zu verstehen ist... letztere findet ihre Grenzen in den einfachen Gesetzen, wie eben auch dem Strafrecht. Im hier diskutierten Falle handelt es sich klar um eine Meinungsäußerung!



Sorry, aber das ist BLÖDSINN!



Logisch ist unsere Definition und Sinn macht sie auch. Deine Ausführungen hier halte ich hingegen für mehr als fraglich in Punkto Kompetenz und Logik... aus vielen, vielen Gründen. Wie schon erläutert, ist z. B. dein Definitionsgebilde von "Hetze" völlig hanebüchern, wenn du voraussetzt, dass Hetze erst dann gegeben wäre, wenn sie zu physischer Schädigung führt. Selbst im internationalen Vergleich ist diese Definition purer Unsinn, gleichsam im Hinblick eines allgemeinen Verständnisses dieses Begriffes! Dann verwurstelst du Inhalte einer Konvention, die eine völlig andere Ausrichtung verfolgt und vermeinst, dass dies "internationales Recht" sei, dessen Definitionen du dann auch noch als allgemeingültig für alle Rechtsgebiete missdeutest und sie darüber hinaus überall in Zivilisationen als gültig betrachtest, nur nicht hierzulande. Junge, das ist einfach nur Hirnsalat!



Der Punkt ist: es ist rechtlich keine "geistreiche Verspottung" bzw. Kunst, sondern schlicht und ergreifend eine handfeste Meinungsäußerung - daran gibt es nichts zu rütteln!



Lustig machen oder Verspotten hat nunmal seine Grenzen... zumindest in einer Zivilisation (ein Gefüge, das dir offensichtlich nicht recht einleuchtet). Der Staat verbietet auch hierzulande nicht Karikatur oder Spott, wenn es sich denn um eine solche handelt, was hier nicht der Fall ist. Dass dir das als juristischen Laien überhaupt nicht einleuchtet, will ich nicht verkennen, doch ändert es nichts daran, dass du schlicht und ergreifend nicht verstanden hast, worüber du dich hier auslässt.


Deine Antwort befasst sich wenig und oberflaechlich mit der Materie 'Hetze' . Sachliche Argumente diesbezueglich sind Dir schnell ausgelaufen, also weichst Du auf die ad hominem Schiene und alberne Polemik aus. :auro:

Es ist nicht noetig hier den Begriff 'Hetze' neu zu definieren: das Verstehen/Erkennen des Begriffs ist weltweit bekannt und vielfach im corpus des Internationalen Rechts ( fuer das es viele Beispiele gibt) reflektiert und oben von mir zitiert.

Es ist durch seine Aktion ganz offensichtlich, dass ein deutsches Staatsorgan willkuerlich und signifikant vom international akzeptierten Verstehen der 'Hetze' voellig abweicht und sich damit auf den schluepfrigen Weg zur despotischen Gesinnungskontrolle ( mind control - fuer 'Klopperhorst' ). Mind control ist 'open ended' , d.h. ihre jeweilige Rechtfertigungen graduieren immer irrationaler bis hin zum Absurden.

Fuer die internationale Definition von 'Hetze' (inciteent) weist die International Commission of Jurists (ICJ) auf die sogenannten 'The Johannesburg Principles' hin , diese besagen dass


der Tatbestand 'Hetze' besteht wenn:


die Aussage als solche das Aufhetzen/Aufruehren zu imminente Gewalttaten bezweckt;
sie wahrscheinlich zu solchen Gewalttaten aufhetzt/aufwiegelt
eine direkte und sofortige Verbindung zwischen der Aussage per se und der Wahrscheinlichkeit oder Auftreten solcher Gewaltaetigkeiten besteht.





Kein halbwegs normaler Mensch wird bei dem besagtem Bild, dass eine Person mit einem Schwein im Hintergrund zeigt ,obige Hetz-Kriterien erkennen koennen.
Doch vielleicht kann 'Dalmatin' mal ausnahmsweise sachlich bleiben und uns demonstrieren inwiefern das Bild mit dem Schwein 'das Aufhetzen/Aufruehren zu imminente Gewalttaten bezweckt'; es 'wahrscheinlich zu solchen Gewalttaten aufhetzt/aufwiegelt' etc.

Bezueglich der oben aufgefuehrten konkreten Kriterien und der Versuchung die Freiheit der Meinungsäußerung durch schwammige Begriffe zu verwaessern gibt es


Die Gemeinsame Erklärung des UN-Special Rapporteur über die Meinungsfreiheit und die Meinungsäußerung , der OSCE - Vertreter der Medienfreiheit und der OAS Special Rapporteur für Freiheit der Meinungsäußerung , Internationale Mechanismen zur Förderung der Freiheit der Meinungsäußerung:


"während es legitim sein kann die Aufstachelung zum Terrorismus oder Terrorakte zu verbieten, sollten die Staaten keine vagen Begriffe wie "Verherrlichung" oder "Förderung" des Terrorismus bei der Meinungsäußerungseinschränkung anwenden. Aufstachelung (Hetze) sollte als direkter Aufruf zum Terrorismusa verstanden werden, mit der Absicht, dass dies Terrorismus fördert, und in einem Zusammenhang , in dem der Aufruf direkt ursächlich für die Erhöhung der tatsächlichen Wahrscheinlichkeit einer terroristischen Handlung verantwortlich is, vorkommt. "
OSCE = Organization for Security and Co-operation in Europe ;; OAS = Organization of American States

Wie wir klar erkennen koennen, wimmelt es nicht nur in der deutschen, angeblichen ?Definition? der 'Hetze' von 'vagen Begriffen' wie 'Angriff auf Menschenwürde '; 'beschimpft', 'böswillig' verächtlich gemmacht' oder 'verleumdet' .

Im starken Gegensatz zur international akzeptierten Definition, ist in der angeblichen deutschen Definition von 'Hetze' (1) keine Spur auf imminente Gefahr zu finden ; kein Bezug auf "die Aussage als solche das Aufhetzen/Aufruehren zu imminente Gewalttaten bezweckt; sie wahrscheinlich zu solchen imminenten Gewalttaten aufhetzt/aufwiegelt und eine direkte und sofortige Verbindung zwischen der Aussage per se und der Wahrscheinlichkeit oder Auftreten solcher Gewaltaetigkeiten besteht.

Beschraenkt sich die internationalen Hetz- Definitionskriterium ganz eng und ganz konkret nur auf 'nah bevorstehende Gewalttaetigkeiten' , wird in DEU angeblich ein breites Definitionschleppnetz ausgeworfen in dem sich vage Begriffe ; normale Alltagsbegebenheiten und das Gespenst 'Nationalsozialisten' tummeln die zur Definitionsunbestimmbarkeit hinfuehren ; abstrakte 'Gefahren' einbeziehen und somit unendliche - politisch gefaerbte - Hetz-Tatbestaende ermoeglichen => Willkuer => Despotismus.


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(1)
ZITAT Die rechtliche Definition von Hetze lässt sich hierzulande gem. der einschlägigen Norm mit "zum Hass aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordern, die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, indem eine Gruppe, Teile der Bevölkerung oder eine Einzelperson beschimpft, böswillig verächtlich gemmacht oder verleumdet werden, Handlungen der Nationalsozialisten gem. § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches öffentlich oder in einer Versammlung zu billigen, leugnen oder verharmlosen oder die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft zu billigen, zu verherrlichen oder zu rechtfertigen. Und dem ist dann stets noch die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens vorangestellt. TATIZ

Dalmatin
13.04.2017, 18:07
Deine Antwort befasst sich wenig und oberflaechlich mit der Materie 'Hetze' .

Weil es für den diskutierten Tatbestand überhaupt nicht darauf ankommt!


Sachliche Argumente diesbezueglich sind Dir schnell ausgelaufen, also weichst Du auf die ad hominem Schiene und alberne Polemik aus.

Ich habe dir genügend sachliche Argumente geliefert. Möglich natürlich auch, dass du sie schlichtweg nicht erkennen kannst.


Es ist nicht noetig hier den Begriff 'Hetze' neu zu definieren: das Verstehen/Erkennen des Begriffs ist weltweit bekannt und vielfach im corpus des Internationalen Rechts ( fuer das es viele Beispiele gibt) reflektiert und oben von mir zitiert.

Nochmals und nochmals und nochmals: ES GIBT IN DEM ZUSAMMENHANG KEIN "INTERNATIONALES RECHT"!!!!!!!!!!!! Es gibt verschiedene rechtliche Übereinkommen, die sich im Völkerrecht niederschlagen, aber KEIN "INTERNATIONALES RECHT" und daher auch KEINE INTERNATIONALEN RECHTLICHEN DEFINITIONEN, z. B. was Hetze ist. Das ist letztlich auch nur logisch und nachvollziehbar, da Begriffe - linguistsich betrachtet - stets ihre eigenen, gebietsbezogenen und kulturellen Entstehungsgeschichten und Prägungen haben und sich somit Abweichungen im Verständnis ihrer Bedeutung in verschiedenen Ländern ergeben können und daher naturgemäß niemals Anspruch auf globale Absolutheit oder universelle Gültigkeit erheben können! Ein Begriff und seine jew. Übersetzung in andere Sprachen ist daher grundsätzlich relativ zu verstehen.


Es ist durch seine Aktion ganz offensichtlich, dass ein deutsches Staatsorgan willkuerlich und signifikant vom international akzeptierten Verstehen der 'Hetze' voellig abweicht und sich damit auf den schluepfrigen Weg zur despotischen Gesinnungskontrolle ( mind control - fuer 'Klopperhorst' ). Mind control ist 'open ended' , d.h. ihre jeweilige Rechtfertigungen graduieren immer irrationaler bis hin zum Absurden.

Fuer die internationale Definition von 'Hetze' (inciteent) weist die International Commission of Jurists (ICJ) auf die sogenannten 'The Johannesburg Principles' hin , diese besagen dass
der Tatbestand 'Hetze' besteht wenn:



die Aussage als solche das Aufhetzen/Aufruehren zu imminente Gewalttaten bezweckt;
sie wahrscheinlich zu solchen Gewalttaten aufhetzt/aufwiegelt
eine direkte und sofortige Verbindung zwischen der Aussage per se und der Wahrscheinlichkeit oder Auftreten solcher Gewaltaetigkeiten besteht.



Absurd und irrational ist hier einzig dein krudes Verständnis! Das geht schon damit los, dass du hier - wieder einmal - ein vollkommen gegenstandsloses Pamphlet einbringst, das NICHTS, aber REIN GAR NICHTS zu dem zwischen uns hier diskutierten Thema beiträgt. Weder legen 'The Johannesburg Principles' irgendwelche international gültigen Begriffs-Definitionen fest, noch behandeln sie überhaupt das hier zwischen uns diskutierte Rechtsgebiet.

Deine Auffassung, was Hetze wäre, ist zudem selbst nach einem relativen allgemeinen Verständnis FALSCH! Hetze ist nicht erst dann Hetze, wenn sie darauf abzielt, Gewalttaten oder die Wahrscheinlichkeit dafür hervorzurufen. Hetze ist stets dann gegeben, wenn damit versucht wird, Hassgefühle, feindselige Stimmungen oder Emotionen (wozu nicht nur Hass, sondern auch Angst, Besorgnis etc.pp. gehört), Ausgrenzung, Isolation, Kündigung, Meidung, Konflikt, Ausschluss, Verachtung, Geringwertschätzung usw. usw. usw. gegen jemanden oder gegen etwas zu erzeugen. Punkt! Es ist weder in Deutschland, noch sonst wo erforderlich, dass sich diese Stimmung erst mal in Gewalt entladen muss oder die Wahrscheinlichkeit dafür markant erhöht, damit Hetze erfüllt ist.


Kein halbwegs normaler Mensch wird bei dem besagtem Bild, dass eine Person mit einem Schwein im Hintergrund zeigt ,obige Hetz-Kriterien erkennen koennen.

Ganz einfach: weil es auf diese deine obigen "Hetz-Kriterien" nicht im Geringsten ankommt. Es gibt sie schlichtweg nicht in dem Zusammenhang! Sie sind ein blankes Fehlverständnis deinerseits - mehr nicht!


Doch vielleicht kann 'Dalmatin' mal ausnahmsweise sachlich bleiben und uns demonstrieren inwiefern das Bild mit dem Schwein 'das Aufhetzen/Aufruehren zu imminente Gewalttaten bezweckt'; es 'wahrscheinlich zu solchen Gewalttaten aufhetzt/aufwiegelt' etc.

Ausnahmsweise? Ich war überwiegend sachlich dir gegenüber. Unsachlich ist vielmehr deine Feststellung, dass ich es nur in Ausnahmefällen gewesen wäre. Ebenso unsachlich ist dein Statement von "Wir" und "Du". Wäre mir neu, dass du der Sprecher der Forenuserschaft hier bist (auch wenn du dich selber dafür offenbar hältst). Es hätte also ausgereicht, wenn du darum gebeten hättest, DIR etwas zu demonstrieren!
Wie gesagt... deine Anfrage, dir hier zu demonstrieren, inwiefern das Bild mit dem Schwein 'das Aufhetzen/Aufruehren zu imminente Gewalttaten bezweckt'; es 'wahrscheinlich zu solchen Gewalttaten aufhetzt/aufwiegelt' ist völlig gegenstandslos, weil es auf diese deine vermeinten erforderlichen Bedingungen überhaupt nicht ankommt. Worauf es ankommt, das habe ich dir in meinem letzten Posting ausführlich dargelegt [...zum Hass aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordern [...] eine Gruppe, Teile der Bevölkerung oder eine Einzelperson beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden...]. Offenbar aber fehlt es dir an entsprechendem Intellekt, das erkennen zu können.


Bezueglich der oben aufgefuehrten konkreten Kriterien und der Versuchung die Freiheit der Meinungsäußerung durch schwammige Begriffe zu verwaessern gibt es

Die Gemeinsame Erklärung des UN-Special Rapporteur über die Meinungsfreiheit und die Meinungsäußerung , der OSCE - Vertreter der Medienfreiheit und der OAS Special Rapporteur für Freiheit der Meinungsäußerung , Internationale Mechanismen zur Förderung der Freiheit der Meinungsäußerung:

"während es legitim sein kann die Aufstachelung zum Terrorismus oder Terrorakte zu verbieten, sollten die Staaten keine vagen Begriffe wie "Verherrlichung" oder "Förderung" des Terrorismus bei der Meinungsäußerungseinschränkung anwenden. Aufstachelung (Hetze) sollte als direkter Aufruf zum Terrorismusa verstanden werden, mit der Absicht, dass dies Terrorismus fördert, und in einem Zusammenhang , in dem der Aufruf direkt ursächlich für die Erhöhung der tatsächlichen Wahrscheinlichkeit einer terroristischen Handlung verantwortlich is, vorkommt. "

OSCE = Organization for Security and Co-operation in Europe ;; OAS = Organization of American States

Was willst du denn damit? Wieder (zum xten-mal) ergoogelst du dir irgendwas, aber kapierst das Ergoogelte nicht ansatzweise im Kontext unserer Diskussion hier. Langsam ziehe ich deine Intelligenz ernsthaft in Zweifel! Lies dir mal genau durch, worum es in deinem jetzigen Pamphlet geht! Vorher brauchen wir uns da gar nicht drüber zu unterhalten.


Wie wir klar erkennen koennen, wimmelt es nicht nur in der deutschen, angeblichen ?Definition? der 'Hetze' von 'vagen Begriffen' wie 'Angriff auf Menschenwürde '; 'beschimpft', 'böswillig' verächtlich gemmacht' oder 'verleumdet' .

Zunächst: es geht nicht um Hetze als eigenständigen Tatbestand, sondern um VOLKSVerhetzung, die im weiteren näher definiert ist! "Angriff auf die Menschenwürde" ist kein autarkes Tatbestandsmerkmal, sondern stellt eine Vorbedingung dar, die erst in Verbindung mit explizit definierten Handlungen, wie Beschimpfung, böswillige Verächtlichmachung oder Verleumdung erfüllt werden kann. Was eine Beschimpfung, Verächtlichmachung oder Verleumdung konkret ist, kann ein Gesetz natürlich nicht abschließend auflisten, sondern ist dann eben durch ein Gericht im konkreten Einzelfall festzustellen.


Im starken Gegensatz zur international akzeptierten Definition

Zum xxxxxten Mal: ES GIBT KEINE INTERNATIONAL AKZEPTIERTE DEFINITION!!!!!!!!!! Das ist nichts weiter, als ein Fehlverständnis deinerseits!


ist in der angeblichen deutschen Definition von 'Hetze' (1) keine Spur auf imminente Gefahr zu finden

Ächz.... lesen könnte helfen: wie wär's mit der bereits in meinem letzten Posting erwähnten Eignung, den öffentlichen Frieden zu stören?


; kein Bezug auf "die Aussage als solche das Aufhetzen/Aufruehren zu imminente Gewalttaten bezweckt; sie wahrscheinlich zu solchen imminenten Gewalttaten aufhetzt/aufwiegelt und eine direkte und sofortige Verbindung zwischen der Aussage per se und der Wahrscheinlichkeit oder Auftreten solcher Gewaltaetigkeiten besteht. Weil Gewalt nicht das einzige ausschlaggebende Kriterium sein kann... weder hier, noch anderswo!


Beschraenkt sich die internationalen Hetz- Definitionskriterium ganz eng und ganz konkret nur auf 'nah bevorstehende Gewalttaetigkeiten' , wird in DEU angeblich ein breites Definitionschleppnetz ausgeworfen in dem sich vage Begriffe ; normale Alltagsbegebenheiten und das Gespenst 'Nationalsozialisten' tummeln die zur Definitionsunbestimmbarkeit hinfuehren ; abstrakte 'Gefahren' einbeziehen und somit unendliche - politisch gefaerbte - Hetz-Tatbestaende ermoeglichen => Willkuer => Despotismus.

ES GIBT KEIN INTERNATIONALES HETZ- DEFINITIONSKRITERIUM! ...allerhöchstens in deinem Kopf! Auf den Rest deines letzten Absatzes geh ich nicht weiter ein, denn der Inhalt ist einfach nur Ausdruck von purem Dilettantisum (um nicht zu sagen: Verblödung)!

glaubensfreie Welt
20.04.2017, 00:20
Es geht nicht um Einzelfallerörterungen, sondern um greifbare Substanz, mit der du deine Behauptungen begründest. Du kannst nicht einfach mal eben behaupten, dass dies und jenes eben Mist ist, ohne es nicht anhand von Substanz zu begründen.

Tiefer muss man die Sache nicht erörtern. Recht kann und muss man einer dünnen Broschüre festhalten. Mehr darf es nicht sein. Klare regeln die keine Auslegung zulassen. Ja und nein wie in der Informatik. Außer der Unversehrtheit von Leib und Leben gibt es kaum etwas das es wert ist rechtlich zu schützen. Null Toleranz gegenüber Befindlichkeiten.




Nein, der Fall zeigt eben nichts in diesem Zusammenhang auf. Das ist NICHT der Justizalltag, den du damit glaubhaft machen willst, sondern das ist ein absolut unreguläres Konglomerat. Keine Frage... nicht sonderlich rühmlich, aber nichtsdestotrotz kein taugliches Beispiel für die Justiz unseres Landes.

Doch unbedingt! Der Fall präsentiert uns die Verhaltensweise der beteiligten Justizmitarbeiter, Polizisten, Anwälten. Das Beginnt mit dem Auftreten der Gerichtssprecherin. Gestik, Mimik, Formulierungen und Aussagen. Diese Leute sind doch nicht für den Fall anders. Bei jedem anderen Fall von dem wir nichts erfahren werden sie sich ebenso verhalten. Bei besagten Fall ist sehr interessant wie ein entlastender Zeuge nach dem anderen stirbt.



Und der polnische Fahrer hat sich mal eben vor dieser Kurve auf den Beifahrersitz begeben, um sich dann selber in den Kopf zu schießen, weil er keine weiteren parkenden Busse mehr sehen wollte? Auch dass der als Täter bekannt gewordene Amri ein Selvie aus dem dem Führerhaus des Lkw mit einer relativ eindeutigen Nachricht an seine Glaubensbrüder verschickt hat, könnte das Resultat eines möglichen Unfalls sein? Dass nach dem Stillstand lt. Zeugen der Attentäter aus dem Lkw ausstieg und in Richtung Tiergarten floh, spricht ebensowenig für einen Unfall, wie der Fakt, dass der marokkanische Geheimdienst, wie auch der BND und das BKA mehrmals zuvor bereits vor Amri gewarnt hatten, wonach er Kontakte zum IS hätte und einen Terroranschlag vorhatte.

Zeigst du bitte einen Link zu dem Selvi von Amri im LKW! Würde gern nachprüfen ob es echt ist.

Geht man mit den verfügbaren Daten von der Verkehrssituation aus hat der LKW Fahrer plötzlich vor sich den stehenden Bus gesehen. ( Das der Bus vor dem Unfall da stand ist bestätigt) Er ist nach rechts ausgewichen. Sicher weil links der fließende Verkehr war. Rechts gab es nur den Z
Weg zwischen den Buden. Auf dem Marktgelände hat der LKW den kleinst möglichen Schaden angerichtet. Er ist immer in der Mitte geblieben. Wollte aber auf die Straße zurück. Bei der ersten Gelegenheit hat er versucht auf die Straße zurück zu kommen. Man hätte keinen anderen Weg nehmen können ohne noch mehr Schaden an zu richten. Der Fahrer kann bei so einer Aktion vom Lenkrad weggeschleudert worden sein. Es kann aber auch sein das auf ihn geschossen wurde. Ein übermotivierter Polizist oder Wachmann. Das würde den weiteren Verlauf erklären. Wo sind die ganzen Handybilder die bei so was immer gemacht werden? Warum wollte die Polizei um alles in der Welt verhindern das diese Bilder veröffentlicht werden? Es gibt keinerlei seriöse Aufklärung des Falles.


Das wäre in etwa vergleichbar, als würde ich feststellen: Medizin muss so leicht sein, dass der einfachste Geist in der Lage ist, sich oder seine Nächsten in jedem Krankheitsfalle selber behandeln zu können. Unsere Welt ist aber nunmal höchst komplex und deshalb sind auch die einzelnen Fachgebiete entsprechend komplex geworden - so auch unser Recht.

Medizin und jede Naturwissenschaft sind ernst zu nehmende Wissenschaften. Recht ist keine Wissenschaft. Es ist ein aus niederen Beweggründen geschaffenes Konstrukt Grundrechte brechen zu können und demokratische Entscheidungen zu untergraben.




Das mag vielleicht dein Eindruck sein, aber er ist tatsächlich völlig falsch! Da ist nichts vorsätzlich verkompliziert. Deine Schlussfolgerung ist in etwa so klug, als würde ich feststellen: "Auf der Platine meines Computers sind viel zu viele Chips und technische Bauteile verbaut. Das ist einfach nur vorsätzlich verkompliziert, damit stets der Techniker kommen muss oder ein Neukauf erforderlich ist, wenn da mal was kaputt geht." Wir leben eben nicht mehr in einer Zeit, in welcher eine mechanische Rechenmaschine mit Kurbel dran den gleichen Zweck erfüllen könnte. Nicht anders verhält es sich mit dem Recht.

Auch hier die gleiche Antwort. Technologie ist Wissenschaft, Recht nicht.


Natürlich kann so etwas manchmal missbraucht und vorgeschoben sein - keine Frage. Oft ist es aber auch erforderlich, um dadurch nicht die Ermittlungen zu gefährden.

Die Ermittlungen müssen aber immer untergeordnet werden. Das sind Verbrechen der Behörden im Zusammenspiel mit der Justiz.



Wie und anhand was begründest du das denn? Die Begründung habe ich dir mit dem Bild der Farbe gegeben. In unserer Stadt gibt es einen Bauamtsleiter. Der ist ein CDU Mann. Es regieren aber SPD/Grüne und Linke. Sie beschließen etwas und er setzt es einfach nicht um. Verdreht ihren Willen ins Gegenteil. Man kann ihn nicht entlassen weil er Beamter ist. Nur versetzen. Aber dann muss man ihn trotzdem weiter bezahlen. Und den neu eingesetzten ja auch.




So funktioniert das aber nicht, denn der Teufel steckt regelmäßig gerade in den Details. Ramenbedingungen und Details stehen in einer unabdinglichen Abhängigkeit.


Nein das sind die Dinge die klar geregelt sein müssen. Ohne Möglichkeit auf Auslegung.


Damit stellst du die gesamte menschliche Grundlage infrage. Ohne Geist, Erkenntnis, Empirik und Methodik gibt es auch keine Naturwissenschaft! Der Mensch und seine Kultur gründen gerade darauf und exakt das unterscheidet uns von Tieren und ermöglicht uns überhaupt erst unsere menschliche Kultur. Alleine mit den 10 Geboten lässt sich keine menschliche Zivilisation begründen.

Das ist mal wieder Quatsch. Der Mensch ist teil intelligent gemacht worden um selbstständig arbeiten zu können. Er ist ein modifizierter Affe.
Alles was der Mensch heute macht ist für ihn nie bestimmt worden.


Auch hier wieder die Frage: worin begründest du diese deine Behauptung denn? Du musst doch irgendwelche Beispiele dazu benennen können, oder?

Egal was du zu dem Thema nimmst. Frauenquote z.B. Warum soll ein starkes Unternehmen sich dem unterwerfen? Hier wird eindeutig etwas unnatürliches etabliert. In der Natur setzt sich das starke gegenüber dem schwachen durch. Alles andre ist unnatürlich. Geben wir also zivilisatorisch den Schwachen eine Chance zu überleben kann das doch nicht so weit führen das der Schwache über den Starken bestimmt. Es geht doch um einen freiwilligen Akt des Starken den er jederzeit widerrufen könnte.


Nochmals: das muss man, denn die Grundlagen stehen nunmal in unabdinglicher Abhängigkeit zu dem, was man letztlich im Detail erreichen will.

Das ist falsch.


Wie kannst du etwas beurteilen, das du nicht kennst? Du musst dich mit dem Objekt deiner Kritik auseinandergesetzt haben, um es beurteilen oder kritisieren zu können. Ich kann dem Computerplatinenhersteller nicht sagen, dass er unnötig viel technisches Zeug auf seinen Platinen verbaut, wenn ich nicht weiß, welchem Zweck sie konkret dienen und warum sie so verbaut sind, wie sie verbaut sind.



Der Platinenhersteller arbeitet nach wissenschaftlichen Grundlagen. Die Justiz hat so etwas nicht. Sie hat sich eine Pseudowelt erschaffen unter der die wert-schöpfenden Menschen leiden müssen und die unbedingt beseitigt werden muss. Darum trete ich für Demokratie und gegen den Rechtsstaat sein.


Beamte sind in dem Zusammenhang lediglich ausführende Organe. Was sie tun bzw. wonach sie sich zu richten haben, das bestimmt die Politik, die hierzulande mehrheitlich gewählt wird.


Das ist wieder Quatsch. Wie bereits ausführlich erörtert haben die Beamten das gesamte leben durchsetzt. Auch ihr niederträchtiges Handeln haben wir ausführlich offen gelegt.



Ein Großteil unserer Politiker sind Juristen - die sollten eigentlich durchaus verstehen, worüber sie abstimmen. Zudem haben sie genügend Fachausschüsse, die Gesetztesentwürfe nach parteipolitischen Vorgaben für sie ausarbeiten und prüfen und in diesen Fachausschüssen sitzen nicht selten reichlich Lobbyisten aus der Wirtschaft.



Das ist eine schlimme Entwicklung. Sie soll eine Distanz zwischen Volk und Politik bringen. Einfache Sachverhalte werden so verkompliziert abgebildet das ein Bürger ohne Werkzeuge die einem nur bei einem Jurastudium zugänglich gemacht werden nicht am politischen Leben teil haben kann. Das muss unbedingt abgeschafft werden.


Dergleichen ist zweifellos noch nie vorgekommen. Es mag gelegentlich der Fall sein, dass sich verabschiedete Gesetze in der Rechtspraxis als unbrauchbar erweisen oder gegen Verfassungsrecht verstoßen, aber ursprünglich beinhalten sie durchaus stets den politischen Willen.

Doch das kommt täglich vor. Die Formulierung "und anderen" findet sich ganz häufig. Damit kann man anti Terrorgesetze legal auf politische oder wirtschaftliche Gegner anwenden. Mir fällt in dem Zusammenhang der wiederholte Missbrauch der Telefonüberwachung ein.



Weil Ethnie und Kultur bei Tieren keine Rolle spielt, aber man bei Tieren eine Klassifizierung benötigt, die sich - im Gegensatz zum Mensch - durchaus biologisch begründen lässt.


Das ist schon wieder Quatsch. Nur weil wir minimal mehr können als Tiere fallen wir nicht aus dem wissenschaftlichen Raster. Kultur darf hier gar keine Rolle spielen. Allein die Auswertung der Gene ist der Marker.

houndstooth
20.04.2017, 18:18
@ 'Dalmatin' Du erscheinst , ohne erkennbaren Grund, ziemlich von Dir selber eingenommen zu sein.

Auch wuerde es Dir gut tun ueber Gelesenes weniger fluechtig nachzudenken; ich schrieb von 'international akzeptierte Definition/Verstehen von 'Hetze' ', Dein Aufschrei " ES GIBT IN DEM ZUSAMMENHANG KEIN "INTERNATIONALES RECHT"!!!!!!!!!!!! " daraufhin ist albern und ueberfluessig. Doch wir kommen gleich noch einmal auf diesen Punkt zurueck.


ES GIBT KEIN INTERNATIONALES HETZ- DEFINITIONSKRITERIUM!

'Dalmatin's rechthaberisches Rumschreierei ungenauer Aussagen entbehrt Spezifizitaet und negiert somit Aussagewert.


Hier nun eine ganz genaue und ganz spezifische Aussagen:
[LIST] Der 'Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte' hatte entschieden dass Geaeussertes nur dann als Hetze gelten kann wenn das Geaeusserte

in bestimmten Zusammenhang mit einem darauffolgenden Terrorismusakt , oder erhoehter Gefahr zu einem solchen, gebracht werden kann. (1)

18 U.S. Code § 2102 - Definitions:
Der Begriff "aufhetzen [zum Aufruhr] ", oder "organisieren, fördern, ermutigen, beteiligen oder einen Aufruhr zu führen", beinhaltet, aber ist nicht beschränkt auf das Drängen oder Veranlassen anderer Personen zum Aufruhr , gilt jedoch nicht fuer bloße mündliche oder schriftliche Befürwortung von Ideen oder Ausdruck des Glaubens , die nicht die Befuerwortung beinhalten irgendwelche Gewalthandlung/en , Behauptungen deren Berechtigung oder des Rechts solche Handlung oder Handlungen zu begehen . (2)

18 U.S. Code § 1093 - Definitions:
[D]er Begriff "hetzen" bedeutet einen anderen dazu zu draengen sich unmittelbar eines Verhaltens in Umstaende einzulassen unter welchen eine erhebliche Wahrscheinlichkeit besteht , ein solches Verhalten unmittelbar zu verursachen; (3)

Commonwealth Criminal Code ; Section 11.4 ; (in part):

(1) Eine Person, die auf die Begehung einer Straftat drängt, ist der Straftat der Aufhetzung schuldig.

(2) Für die Person, die schuldig ist, muss die Person beabsichtigen, dass die Straftat begangen wird.
.....
(3) Eine Person kann fuer schuldig befunden werden selbst wenn die Begehung der Straftat unmöglich ist. (4)

Australia ; Victorian Current Acts
CRIMES ACT 1958 - SECT 321G

1) Aufgrund dieses Gesetzes, bei der eine Person in Victoria oder anderswo irgend eine andere Person zu einer Verhaltensweise veranlasst, welche das Begehen einer Straftat - [...]

(2) Um fuer eine Person unter Unterabschnitt (1) der Hetze schuldig zu sein, -

(a) muss die Person beabsichtigen , dass die Straftat die begangen wird aus dem Gegenstand der Hetzebesteht; und[...] (5)


Es gibt viel mehr Beispiele , doch diese fuenf aus dem anglo-amerikanischem Sprachbereich sollen genuegen um uns den Roten Faden zu zeigen der durch obige internationale Gesetzgebung fuehrt :

Im Gegensatz zu DEU versteht internationale juristische Definition von 'Hetze' seinen operativen Teil als 'Beabsichtigung zur , imminenten/unmittelbaren Gewaltanwendung zwecks Durchsetzung eigener Ideen durch Andere.

Daraus folgt, im Gegensatz zu DEU , dass blosse Auesserungen und Befuerwortungen von Ideen, Meinungen und Glauben; in Wort und Bild voellig legal sind solange ihnen das Element der bezweckten, unmittelbaren Gewaltanwendung ,deren Befuerwortung,Foerderung oder Berechtigung fehlt.

Wir wissen, dass im Gegensatz zu DEU ,viele Staaten den Begriff 'Hetze' in ihren (Straf-) Gesetzbuechern der Klarheit wegen definiert haben.

Deutschland , im Gegensatz zu anderen Laendern, hat den Begriff 'Hetze' im Strafgesetzbuch ueberhaupt nicht definiert. Es scheint seine Anwendung ist zugleich seine Definition:
im '§ 130 StGB Volksverhetzung' wird aufgefuehrt auf welche Vergehen 'Hetze' zutrifft. Fuer '§ 130 StGB Volksverhetzung' ist z.B. der Tatbestand 'Hetze' mit " {Wer} zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert " erfuellt. Absent ist jedoch das Element der 'Beabsichtigung der imminenten Gewaltanwendung zur Durchsetzung des Subjekts der Aufforderung oder dessen Foerderung,Berechtigung.' Eckstein der anglo-amerikanischen Hetz-Definition.

Dieses Fehlen eines klar definierten deutschen Begriffs ermoeglicht deutscher Jurisprudenz, im Gegensatz zu Gerichten anderer Laender, schier unendliche Latitude zu willkuerlichen Interpretationen.

Es gibt eine international anerkannte (ueber 130 eminente Juristen aus aller Welt) Leitidee oder das juristisches Prinzip dass anglo-amerikanische Gesetzgebung bzgl. 'Hetze' unterliegt und es gibt einen juristischen Lackmustest der darueber entscheidet ob ein Tatbestand 'Hetze' vorliegt.

Die Leitidee oder das juristische Prinzip welches anglo-amerikanischen Gesetzgebung bzgl. 'Hetze' bestimmt, laesst uns die anglo-amerikanische Definition von 'Hetze' besser verstehen:


Mens rea
lat. fuer "schuldige Gesinnung", es stellt im Strafrecht die Voraussetzung zur Strafbarkeit dar.

Mehr noch mens rea bezieht sich auf kriminelle Absicht. Darüber hinaus ist es Gesinnung, besser Intention , die die Schuld anzeigt, die von der Satzung als Bestandteil eines Verbrechens verlangt wird." Actus reus non facit reum nisi mens sit rea" = "eine Tat ohne schuldige Gesinnung macht einen Angeklagten nicht schuldig." (6)

Auch an Hand dieser mens rea Kriterien versagt die Schuldigsprechung des Bildes-cum-Schwein den mens rea test.

houndstooth
20.04.2017, 18:20
Zur Entscheidung ob eine Auesserung in irgendeiner Form den Tatbestand der Hetze erfuellt gibt es einen juristischen Lackmustest:



'U.S.A. ; Der Brandenburg Test ' (7)

1. Die [Auesserung] Befürwortung "bezweckt Anstiftung oder Herbeifuehrung zu unmittelbar bevorstehenden , illegalen Handlungen"

2. Die [Auesserung] Befürwortung "produziert ausserdem wahrscheinlich, solche Handlungen."

Auch an Hand dieser Brandenburg test -Kriterien versagt die Schuldigsprechung als 'Hetze' des Bildes-cum-Schwein .

Gesetzgebungen liegen philosophische Einstellungen von Moral; Ethik und Geschichte zugrunde. Ein Unterschied zwischen anglo-amerikanischer und deutscher Philosophie ist klar erkennlich: in bestimmt guter Absicht und mit Rueckblick auf die Vergangenheit greift deutsche Gestzgebung in'§ 130 StGB weit um sich und ist somit willig Redefreiheit zu komprimittieren. Nunmehr die dritte deutsche Nachkriegsgeneration hat es nicht verdient im Schatten einer dunklen Vergangenheit sondern davon voellig unbeeinflusst zu leben.

Sicher , deutsche Gesetzgeber mit Blick auf Vergangenheit wollten Hetze im Keim ersticken, hatten dabei jedoch meiner Ansicht nach das Kind zugleich mit dem Bade ausgeschuettet : das Uebergreiffen zu schwammigen Restriktionen neigt die Wertebalance zum starken Nachteil freier, demokratischer Redefreiheit und bevormundet somit - unverdientermassen - ein ganzes Volk. (Mit oder ohne restriktive Gesetzgebung : Nazianhaenger hat es in einigen Laendern schon immer gegeben und wird es immer geben) In diesem Fall prueft ein deutsches Gericht nicht, es promulgiert.


[T]he International Commission of Jurists considers it essential that national legislation on incitement [...] should define incitement [...] in narrow terms, with sufficient safeguards to protect freedom of expression.
[...]
"The principle of proportionality requires restraint in resorting to criminal proceedings, particularly where other means are available for replying to criticism or attacks." ( www.eu2006.gv.at/en/News/Speeches_I...sschuss.html)

Die Internationale Juristenkommission hält es für wesentlich, dass die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über Hetze[...] eine enge Begründung festlegen, mit hinreichenden Schutzmaßnahmen zum Schutz der Meinungsfreiheit.
[...]
"Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfordert eine Zurückhaltung bei der Strafverfolgung, insbesondere wenn andere Mittel zur Beantwortung von Kritik oder Angriffen zur Verfügung stehen." (Englisch: www.eu2006.gv.at/en/News/Speeches_I...sschuss.html)


Wie gesagt... deine Anfrage, dir hier zu demonstrieren, inwiefern das Bild mit dem Schwein 'das Aufhetzen/Aufruehren zu imminente Gewalttaten bezweckt'; es 'wahrscheinlich zu solchen Gewalttaten aufhetzt/aufwiegelt' ist völlig gegenstandslos, weil es auf diese deine vermeinten erforderlichen Bedingungen überhaupt nicht ankommt.

Diese zwei Bedingungen stellen auf internationaler Ebene die Kardinalfragen zur Klaerung ob eine Aussage 'Hetze' darstellt oder nicht.
Es ist anhand gesetzlicher Definition im anglo-amerikanischem Rechtsraum offensichtlich, dass 'das Bild mit dem Schwein' logischerweise weder den 'Johannisburg Prinzipien' entspricht , noch den 'Brandenburg Test' nicht bestehen kann und somit lediglich ein Schmunzeln ausloesen wuerde.


ES GIBT KEIN INTERNATIONALES HETZ- DEFINITIONSKRITERIUM! ...allerhöchstens in deinem Kopf!

Deine Ignoranz ist nachgewiesen.

Abschliessend noch ein Spruch den hier jede Mutter ihren Kindern irgendwann einmal vorsagt:


'Sticks and stones/
May break my bones/
But words/
Will never hurt me.”
(proverb)

'Stöcke und Steine/
Könnten meine Knochen brechen /
Aber Worte /
Werden mich nie verletzen. "
(Sprichwort)

__________________________________________________ _____________________


(1) Ozturk v Turkey, paras.69-71. “The Court therefore discerns nothing which might justify the finding that
Mr Ozturk had any responsibility whatsoever for the problems caused by terrorism in Turkey and considers
that the use of the criminal law against the applicant cannot be justified in the circumstances of the present
case…” para.69.
(2) 18 U.S. Code § 2102 - Definitions
(b)
As used in this chapter, the term “to incite a riot”, or “to organize, promote, encourage, participate in, or carry on a riot”, includes, but is not limited to, urging or instigating other persons to riot, but shall not be deemed to mean the mere oral or written (1) advocacy of ideas or (2) expression of belief, not involving advocacy of any act or acts of violence or assertion of the rightness of, or the right to commit, any such act or acts.

(3)18 U.S. Code § 1093 - Definitions
the term “incites” means urges another to engage imminently in conduct in circumstances under which there is a substantial likelihood of imminently causing such conduct;

(4) Commonwealth Criminal Code ; Section 11.4 ; (in part):
(1) A person who urges the commission of an offence is guilty of the offence of incitement.
(2) For the person to be guilty, the person must intend that the offence incited be committed.
.....
(3) A person may be found guilty even if committing the offence incited is impossible.


(5) Australia ; Victorian Current Acts
CRIMES ACT 1958 - SECT 321G

1) Subject to this Act, where a person in Victoria or elsewhere incites any other person to pursue a course of conduct which will involve the commission of an offence by-
(a) the person incited;
(b) the inciter; or
(c) both the inciter and the person incited if the inciting is acted on in accordance with the inciter's intention, the inciter is guilty of the indictable offence of incitement.

(2) For a person to be guilty under sub-section (1) of incitement the person-
(a) must intend that the offence the subject of the incitement be committed; and
(b) must intend or believe that any fact or circumstance the existence of which is an element of the offence in question will exist at the time when the conduct constituting the offence is to take place.
(3) A person may be guilty under sub-section (1) of incitement notwithstanding the existence of facts of which the person is unaware which make commission of

(6) www.law.cornell.edu/wex/mens_rea
Mens Rea refers to criminal intent. Moreover, it is the state of mind indicating culpability which is required by statute as an element of a crime.

(7)Standard established in Brandenburg v. Ohio, 395 US 444 (1969), to determine when inflammatory speech intending to advocate illegal action can be restricted. The standard developed determined that speech advocating the use of force or crime could only be proscribed where two conditions were satisfied:
(1) the advocacy is “directed to inciting or producing imminent lawless action,” and
(2) the advocacy is also “likely to incite or produce such action.”

Dalmatin
21.04.2017, 23:12
Tiefer muss man die Sache nicht erörtern. Recht kann und muss man einer dünnen Broschüre festhalten. Mehr darf es nicht sein. Klare regeln die keine Auslegung zulassen. Ja und nein wie in der Informatik. Außer der Unversehrtheit von Leib und Leben gibt es kaum etwas das es wert ist rechtlich zu schützen. Null Toleranz gegenüber Befindlichkeiten.

Nicht dein Ernst - du verschaukelst mich hier doch, oder? Wenn das nun ein 7-jähriger geäußert hätte... ok, na gut... das könnte ich akzeptieren, aber ein (vermutlich) Erwachsener, der hier in diesem Land (vermutlich) aufgewachsen ist und in einer modernen Zivilisation lebt??? Außer Unversehrtheit von Leib und Leben... was würdest du denn sagen, wenn dein Chef dir sagt: "hey, ab morgen zahle ich dir nur noch die Hälfte deines Lohnes, weil ich jemanden gefunden habe, der es mir für das Geld macht: Fall entscheiden - Vogel, friß oder stirb!". Oder deinem Nachbarn gefällt dein Auto - er bricht es auf und macht es sich zueigen. Zufällig ist er ein erfahrener Kampfsportler: Fall entschieden - der Stärkere hat Recht. Ach ja... und da ist dann noch die Regierung, der deine Meinung nicht passt: Fall entschieden - ab in den Knast mit dir! Und dann gibt's noch diesen Polizisten, der dich so gar nicht abhaben kann und dich gerade vorm Supermarkt parken sieht. Er ruft den Abschleppdienst und lässt deine Karre abschleppen. Wo sie ist... tja... er mag dich nicht, also wirst du das nie erfahren.
Komm Junge... diese deine Vorstellungen sind Blech!


Doch unbedingt! Der Fall präsentiert uns die Verhaltensweise der beteiligten Justizmitarbeiter, Polizisten, Anwälten. Das Beginnt mit dem Auftreten der Gerichtssprecherin. Gestik, Mimik, Formulierungen und Aussagen. Diese Leute sind doch nicht für den Fall anders. Bei jedem anderen Fall von dem wir nichts erfahren werden sie sich ebenso verhalten. Bei besagten Fall ist sehr interessant wie ein entlastender Zeuge nach dem anderen stirbt.

Also bei meinen Prozessen ist noch kein Zeuge gestorben... kann also nicht so ganz repräsentativ sein der Fall, oder?


Zeigst du bitte einen Link zu dem Selvi von Amri im LKW! Würde gern nachprüfen ob es echt ist.

Habe ich nicht - ich denke auch nicht, dass dieses Selfie aus der Ermittlungsakte veröffentlicht wurde.


Geht man mit den verfügbaren Daten von der Verkehrssituation aus hat der LKW Fahrer plötzlich vor sich den stehenden Bus gesehen. ( Das der Bus vor dem Unfall da stand ist bestätigt) Er ist nach rechts ausgewichen. Sicher weil links der fließende Verkehr war. Rechts gab es nur den Weg zwischen den Buden. Auf dem Marktgelände hat der LKW den kleinst möglichen Schaden angerichtet. Er ist immer in der Mitte geblieben. Wollte aber auf die Straße zurück. Bei der ersten Gelegenheit hat er versucht auf die Straße zurück zu kommen. Man hätte keinen anderen Weg nehmen können ohne noch mehr Schaden an zu richten. Der Fahrer kann bei so einer Aktion vom Lenkrad weggeschleudert worden sein. Es kann aber auch sein das auf ihn geschossen wurde. Ein übermotivierter Polizist oder Wachmann. Das würde den weiteren Verlauf erklären. Wo sind die ganzen Handybilder die bei so was immer gemacht werden? Warum wollte die Polizei um alles in der Welt verhindern das diese Bilder veröffentlicht werden? Es gibt keinerlei seriöse Aufklärung des Falles.

Das sind doch alles Spekulationen. Woher willst du wissen, dass es keinerlei seriöse Aufklärung gab... am Umstand, dass die Ermittlungsakte nicht veröffentlicht wurde, lässt sich das nicht herleiten.


Medizin und jede Naturwissenschaft sind ernst zu nehmende Wissenschaften. Recht ist keine Wissenschaft. Es ist ein aus niederen Beweggründen geschaffenes Konstrukt Grundrechte brechen zu können und demokratische Entscheidungen zu untergraben.

Du könntest hier erst gar nicht von "Demokratie" oder "Grundrechte" oder Rechtsbruch reden, gäbe es nicht die Geisteswissenschaften und somit auch die Rechtswissenschaft, denn die sind es, die solche Konstrukte, wie Demokratie überhaupt erst ermöglichen. Und sie sind es ebenfalls, welche die Naturwissenschaften ermöglichen, denn ohne die Disziplin der Wissenschaftstheorie gäbe es keine Methodik und Empirik, welche den Naturwissenschaften erst den Boden geben, auf dem sie agieren.


Auch hier die gleiche Antwort. Technologie ist Wissenschaft, Recht nicht.

Auch hier das gleiche, wie ich eben vorher schrieb. Zudem stellst du hier einfach eine Feststellung bzw. Behauptung in den Raum, ohne diese aber begründen zu können.


Die Ermittlungen müssen aber immer untergeordnet werden. Das sind Verbrechen der Behörden im Zusammenspiel mit der Justiz.

Wen du Ermittlungen unterordnen würdest, dann würdest du damit die Grundlage für eine mögliche Verurteilung beschränken. Wie soll da ein gerechtes Verfahren ermöglicht werden?


Die Begründung habe ich dir mit dem Bild der Farbe gegeben. In unserer Stadt gibt es einen Bauamtsleiter. Der ist ein CDU Mann. Es regieren aber SPD/Grüne und Linke. Sie beschließen etwas und er setzt es einfach nicht um. Verdreht ihren Willen ins Gegenteil. Man kann ihn nicht entlassen weil er Beamter ist. Nur versetzen. Aber dann muss man ihn trotzdem weiter bezahlen. Und den neu eingesetzten ja auch.

Oh, wenn er seine Dienstpflichten verletzt, dann kann man ihm auch als Beamten sehr wohl an den Karren fahren, was bis hin zu seiner Suspendierung reichen kann.


Nein das sind die Dinge die klar geregelt sein müssen. Ohne Möglichkeit auf Auslegung.

Es geht nicht ohne Auslegung. Die lebenspraktischen Anforderungen an das Recht sind dermaßen komplex, dass Recht immer nur eine Abstraktion des Regelbedarfes abbilden kann anhand dessen dann der praktische Fall zu evaluieren ist.



Das ist mal wieder Quatsch. Der Mensch ist teil intelligent gemacht worden um selbstständig arbeiten zu können. Er ist ein modifizierter Affe. Alles was der Mensch heute macht ist für ihn nie bestimmt worden.

Das ist eine (eher religiöse) Weltanschauung, die du da von dir gibst, nicht aber wissenschaftliche Logik. Wer wäre denn in deinem Beispiel der Bestimmer, der etwas für den Menschen bestimmt hat oder eben nicht bestimmt hat?


Egal was du zu dem Thema nimmst. Frauenquote z.B. Warum soll ein starkes Unternehmen sich dem unterwerfen? Hier wird eindeutig etwas unnatürliches etabliert. In der Natur setzt sich das starke gegenüber dem schwachen durch. Alles andre ist unnatürlich.

"In der Natur..."... das ist wieder mal (religiöser) Glaube, den du da vom Stapel lässt. Es kommt nicht darauf an, dass du statt "Gott" den Begriff "Natur" verwendest, denn das läuft letztlich auf das gleiche raus. Ob du nun sagst, dass mit dem oder jenem gegen Gottes angeblichen Willen verstoßen würde oder etwas "widernatürlich" wäre ist ein- und dasselbe. Es gibt diese ominöse "Natur" nicht, von der du das ableitest, was du hier von dir gibst. So gesehen gehört zu menschlichen Natur ALLES, was der Mensch hervorbringt, denn er kann nichts hervorbringen, was nicht zu seiner Natur gehört.... so wenig, wie ein Elefant durch die Lüfte segeln kann, wie ein Vogel.


Geben wir also zivilisatorisch den Schwachen eine Chance zu überleben kann das doch nicht so weit führen das der Schwache über den Starken bestimmt. Es geht doch um einen freiwilligen Akt des Starken den er jederzeit widerrufen könnte.

Nur als ein Beispiel (von vielen) deiner Denkfehler: du setzt Stärke und Schwäche bei Mann/Frau einzig in einer möglichen körperlichen Überlegenheit an. Der Mensch ist aber mehr, als bloß eine Muskelmaschine. Er besitzt zudem Intelligenz, Logik, Empathie, Kreativität, Sozialität... alles Dinge, die ihn als "besondere" Spezie auszeichnen und von Tieren unterscheidet. Alleine von daher ist es bereits vollkommen verfehlt, einzig Muskelkraft als Stärke zu werten. Ab davon sehe ich auch nicht in dieser Frage, dass der Schwache den Starken beherrschen würde - wie kommst du darauf?


Das ist falsch.

Wieso, wieso, wieso... Mann, du begründest dich immer nicht!


Der Platinenhersteller arbeitet nach wissenschaftlichen Grundlagen. Die Justiz hat so etwas nicht. Sie hat sich eine Pseudowelt erschaffen unter der die wert-schöpfenden Menschen leiden müssen und die unbedingt beseitigt werden muss. Darum trete ich für Demokratie und gegen den Rechtsstaat sein.

...und bedienst dich mit der Demokratie bereits eines Konstrukes der Geisteswissenschaft und auch der Rechtswissenschaft :D
Die Justiz hat selbstverständlich nicht minder wissenschaftliche Grundlagen, wie die Technik oder die Naturwissenschaften.


Das ist wieder Quatsch. Wie bereits ausführlich erörtert haben die Beamten das gesamte leben durchsetzt. Auch ihr niederträchtiges Handeln haben wir ausführlich offen gelegt.

Unsinn! Missbrauch, Korruption und Niedertracht gibts auf ALLEN Gebieten - da nimmt das Beamtentum keine Sonderposition ein.


Das ist eine schlimme Entwicklung. Sie soll eine Distanz zwischen Volk und Politik bringen. Einfache Sachverhalte werden so verkompliziert abgebildet das ein Bürger ohne Werkzeuge die einem nur bei einem Jurastudium zugänglich gemacht werden nicht am politischen Leben teil haben kann. Das muss unbedingt abgeschafft werden.

Ich denke, viele Gebiete, mit denen die Politik befasst ist, sind allen auch ohne Jurastudium ganz gut zugänglich. Umgekehrt kann ich auch als Jurist längst nicht alle Gebiete nachvollziehen... eben in Bereichen, in denen es mir an entsprechendem Fachwissen fehlt, wie z. B. volkswirtschaftliche oder finanzpolitische Maßnahmen. Komme ich mit sowas beruflich in Berührung, dann muss ich mich da auch jedesmal erst ellenlange einarbeiten. Unsere Welt ist nun mal ziemlich komplex geworden, was Vor- und Nachteile hat.


Doch das kommt täglich vor. Die Formulierung "und anderen" findet sich ganz häufig. Damit kann man anti Terrorgesetze legal auf politische oder wirtschaftliche Gegner anwenden. Mir fällt in dem Zusammenhang der wiederholte Missbrauch der Telefonüberwachung ein.

"unter anderem"??? Mir wäre keine Rechtsnorm bekannt, die solch eine Formulierung gebraucht. Aber du kannst gewiss davon ausgehen, dass jedes Wort eines Gesetzes von der Politik IMMER wissentlich und willentlich verwendet wurde.


Das ist schon wieder Quatsch. Nur weil wir minimal mehr können als Tiere fallen wir nicht aus dem wissenschaftlichen Raster. Kultur darf hier gar keine Rolle spielen. Allein die Auswertung der Gene ist der Marker.

Aber gerade genetisch lassen sich beim Menschen Rassen eben nicht klassifizieren. Bei Tieren hingegen sehr wohl, weil sich die Populationen homogen entwickelt haben.

Dalmatin
22.04.2017, 01:16
@ 'Dalmatin' Du erscheinst , ohne erkennbaren Grund, ziemlich von Dir selber eingenommen zu sein.

Ich bin Jurist und traue mir in solchen Fragen eine gewisse Kompetenz zu!


Auch wuerde es Dir gut tun ueber Gelesenes weniger fluechtig nachzudenken; ich schrieb von 'international akzeptierte Definition/Verstehen von 'Hetze' ', Dein Aufschrei " ES GIBT IN DEM ZUSAMMENHANG KEIN "INTERNATIONALES RECHT"!!!!!!!!!!!! " daraufhin ist albern und ueberfluessig.

Ächzzzzzz!!!! Da ist nichts albern oder überflüssig! Zum einen schrieb ich in dem Kontext überhaupt nichts von "internationalem Recht", sondern ich negierte - wie du mich auch richtig zitiert hast - ein "internationales Definitionskriterium", was auf das gleiche wie "international akzeptiert" rausläuft. Zudem wäre es auch völlig belanglos, denn "international akzeptiert" wäre in dem Zusammenhang ja kein Selbstzweck, sondern würde dann in eine internationale, rechtliche Verbindlichkeit rauslaufen, die es - wie ich bereits xxx-fach ausführte - im Kontext unserer Unterhaltung so nicht gibt!


'Dalmatin's rechthaberisches Rumschreierei ungenauer Aussagen entbehrt Spezifizitaet und negiert somit Aussagewert.

??? Wenn du den Satz und das, was du damit aussagen willst mal irgendwann in ein verständliches Deutsch übersetzen kannst, lass es mich wissen.


Hier nun eine ganz genaue und ganz spezifische Aussagen:Hier nun eine ganz genaue und ganz spezifische Aussagen:

Der 'Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte' hatte entschieden [..](1)
18 U.S. Code § 2102 - Definitions:
Der Begriff "aufhetzen [zum Aufruhr] ",[...](2)
18 U.S. Code § 1093 - Definitions:
[D]er Begriff "hetzen" bedeutet [...](3)
Commonwealth Criminal Code ; Section 11.4 ; (in part):[...](4)
Australia ; Victorian Current Acts [...] (5)


Es gibt viel mehr Beispiele , doch diese fuenf aus dem anglo-amerikanischem Sprachbereich sollen genuegen um uns den Roten Faden zu zeigen der durch obige internationale Gesetzgebung fuehrt :

Meine Güte ist das ein dilettantischer Schwachsinn, den du da vom Stapel lässt... unglaublich!!! Das ist dermaßen viel Müll, dass ich mir einfach nicht die Mühe machen kann, alles einzeln aufzulisten. Nur beispielhaft: der Fall, über den der EGMR entschied, hat mit dem anglo-amerikanischen Sprachbereich schon mal nichts zu tun. Auch ist mir neu, dass Australien zum "anglo-amerikanischen Sprachraum" gehört. Zudem ist der Sprachraum in der hier diskutierten Sache ohnehin außen vor. Von einem roten Faden kann zudem nicht die Rede sein, denn dein Sammelsurium an ergoogelten Fragmenten besagt zum Thema... NICHTS!!! ABER REIN GAR NICHTS!!! Zum Teil beziehen sich die Inhalte auf ganz spezifische Einzelfälle die z. T. in einem gänzlich anderem rechtlichen Kontext stehen, wie z. B. gleich das erste Beispiel. Zum Teil gibst du ansonsten einfach nur Recht eines anderen Landes wieder, von dem man obendrein den Kontext überhaupt nicht kennt, um ihn hier auch nur annähernd irgendwie ins Felde führen zu können.


Im Gegensatz zu DEU versteht internationale juristische Definition von 'Hetze' seinen operativen Teil als 'Beabsichtigung zur , imminenten/unmittelbaren Gewaltanwendung zwecks Durchsetzung eigener Ideen durch Andere.

Fängst du hier schon wieder an mit "internationale juristische Definition". Und wenn ich dir jetzt - wieder einmal - sage, dass es eine solche NICHT GIBT, dann regst du dich darüber wieder auf und willst mir weißmachen, ich hätte dich völlig falsch zitiert oder verstanden.

Ansonsten kann ich zu deiner vorgehenden Feststellung nur sagen: Himmel hilf! Das kannst doch nicht allen ernstes selber glauben, was du hier vom Stapel lässt, oder? Um solch eine Aussage treffen zu können, bedürfte es einer weit, weit angelegten Studie, die überhaupt erst mal eine statthafte Definition finden müsste, ab welchem Ausmaß etwas als "international" betrachtet werden kann. Dann wäre es im weiteren vonnöten, einen vergleichbaren rechtlichen Kontext auszumachen, denn ein Begriff, wie z. B. Hetze kann - je nach rechtlichem Kontext - eine recht unterschiedliche Anwendbarkeit und somit Bedeutung haben. Ein Begriff steht in einem rechtlichen Konstrukt nie autark im Sinne einer absolut gültigen Tatbestandsdefinition, sondern bezieht sich GRUNDSÄTZLICH und IMMER auf einen rechtlichen Kontext. Und zuguter Letzt müsste man sich darauf einigen, welche Teile dieser Erde für solch eine Vergleichsstudie überhaupt herangezogen werden können und welche nicht und wie sich das im Einzelnen begründet. Kurzum: eine Aussage, wie du sie hier wirklich vollkommen (!) dilettantisch vom Stapel lässt, ist schlicht und ergreifend barer Unsinn der auf keinerlei Substanz basiert.


Daraus folgt, im Gegensatz zu DEU , dass blosse Auesserungen und Befuerwortungen von Ideen, Meinungen und Glauben; in Wort und Bild voellig legal sind solange ihnen das Element der bezweckten, unmittelbaren Gewaltanwendung ,deren Befuerwortung,Foerderung oder Berechtigung fehlt.

Nein, das ist schlichtweg FALSCH, wie vorgehend bereits grundsätzlich erläutert. Zudem halte ich dir hier einfach mal spezifisch per blinden Griff in nachbarschaftliches Recht entgegen:
Frankreich: Art. R. 624-3 und R. 624-4 französisches Strafgesetzbuch
Spanien: Código Penal, Ley Orgánica 10/1995 de 23 de Noviembre de 1995, ultima modificación: Ley-20273de 28.06.2008
Österreich: § 283 Strafgesetzbuch
Schweiz: Art. 261ff Schweizerisches Strafgesetzbuch

...alles Länder, die unserer strafrechtlichen Definition der Hetze i. S. einer Volksverhetzung recht gleich kommen.


Wir wissen, dass im Gegensatz zu DEU ,viele Staaten den Begriff 'Hetze' in ihren (Straf-) Gesetzbuechern der Klarheit wegen definiert haben.

NEIN, das wissen WIR NICHT - einzig DU GLAUBST dies zu wissen, weil du es dir einfach mal eben ohne jeglichen Fach- und Sachverstand zusammenreimst... weil es dir so gefällt und du das unsagbar Falsche in dieser Welt in Form von Deutschland für dich benennen können willst... warum auch immer dir das so wichtig sein mag (diese Frage kann dir wohl nur ein Psychologe deines Vertrauens beantworten... ich vermute mal, dass du eben ein Ausgewanderter bist, der nun nachträglich verzweifelt einen Grund dafür sucht, dass seine Entscheidung einzig richtig war).


Deutschland , im Gegensatz zu anderen Laendern, hat den Begriff 'Hetze' im Strafgesetzbuch ueberhaupt nicht definiert. Es scheint seine Anwendung ist zugleich seine Definition:
im '§ 130 StGB Volksverhetzung' wird aufgefuehrt auf welche Vergehen 'Hetze' zutrifft. Fuer '§ 130 StGB Volksverhetzung' ist z.B. der Tatbestand 'Hetze' mit " {Wer} zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert " erfuellt. Absent ist jedoch das Element der 'Beabsichtigung der imminenten Gewaltanwendung zur Durchsetzung des Subjekts der Aufforderung oder dessen Foerderung,Berechtigung.' Eckstein der anglo-amerikanischen Hetz-Definition.

Was interessiert hier denn irgend eine anglo-amerikanische Hetz-Definition (die es so nicht gibt) über deren jew. konkreten Kontext man zudem hier nichts weiß? Ist anglo-amerikanisches Recht von Gott persönlich verfasst, als dass du vermeinst, dieses als Maßstab für alles ansetzen zu können? Zudem ist alleine schon dein Begriff "anglo-amerikanische Hetz-Definition" erneut von Dilettantisum geprägt, dass es nur so scheppert! Das Common Law - und das meinst du damit eigentlich - ist kein gültiges Recht mit irgendwelchen einheitlichen Definitionen, sondern einfach nur ein Rechtskreis, der im anglo-amerikanischen Bereich (also Nordamerika, Südamerika, Zentralamerika und die Karibik) je nach Staat recht verschiedene Defintionen und recht unterschiedliche rechtlichen Bewertungen einzelner Tatbestände aufweist.


Dieses Fehlen eines klar definierten deutschen Begriffs ermoeglicht deutscher Jurisprudenz, im Gegensatz zu Gerichten anderer Laender, schier unendliche Latitude zu willkuerlichen Interpretationen.

Das malst du dir mal eben so aus in deinen kühnen Phantasien, hat aber mit der juristischen Realität überhaupt nichts zu tun. Ich sage es dir nochmals: lass besser die Finger davon, dir über etwas ein Urteil zu erlauben, von dem du wirklich rein gar keine Ahnung hast und dein Nichtwissen dafür mit blanken Phantasien auffüllst um daraus dann Feststellungen zu treffen. Dass dabei nur Schwachsinn rauskommen kann, sollte einleuchten, oder? Von Willkür kann hierzulande wahrhaftig keine Rede sein, da eben evtl. tatsächlich fehlende Konkretisierungen gerade mit dem von dir hier so verherrlichten Richterrecht aufgefüllt sind. Die Nichterforderlichkeit einer imminenten Gefahr von Gewalt begründet hier rein gar nichts, da dies einfach nur eine beliebige Interpretationsdefinition von Hetze darstellen würde, die sich vollkommen gleichrangig zu einer anderen verhalten würde, die eben diese Bedingung nicht ansetzt. Rein linguistisch gibt der Begriff der Hetze diesen Anhang (imminente Gewaltgefahr) im deutschprachigen Raum auch nicht her und eine internationale Definition gibt es dazu nicht (außer vielleicht in deiner Phantasie).


Es gibt eine international anerkannte (ueber 130 eminente Juristen aus aller Welt) Leitidee oder das juristisches Prinzip dass anglo-amerikanische Gesetzgebung bzgl. 'Hetze' unterliegt und es gibt einen juristischen Lackmustest der darueber entscheidet ob ein Tatbestand 'Hetze' vorliegt.

Die Leitidee oder das juristische Prinzip welches anglo-amerikanischen Gesetzgebung bzgl. 'Hetze' bestimmt, laesst uns die anglo-amerikanische Definition von 'Hetze' besser verstehen:


Mens rea
lat. fuer "schuldige Gesinnung", es stellt im Strafrecht die Voraussetzung zur Strafbarkeit dar.

Mehr noch mens rea bezieht sich auf kriminelle Absicht. Darüber hinaus ist es Gesinnung, besser Intention , die die Schuld anzeigt, die von der Satzung als Bestandteil eines Verbrechens verlangt wird." Actus reus non facit reum nisi mens sit rea" = "eine Tat ohne schuldige Gesinnung macht einen Angeklagten nicht schuldig." (6)

Auch an Hand dieser mens rea Kriterien versagt die Schuldigsprechung des Bildes-cum-Schwein den mens rea test.

Was du hier ellenlange ausführst und als ach so großartige Errungenschaft einer angeblichen "international anerkannten Leitidee einer anglo-amerikantischen Gesetzgebung" zu verkaufen versuchst, ist längst, längst, längst bereits DAS zentrale Element schlechthin im deutschen Strafrecht. Man nennt es schlicht und einfach nur "Schuldprinzip", das der Rechtsregel "nulla poena sine culpa" folgt, in unserer Verfassung fest verankert ist und zu deinem Einwand hier mal wieder nichts, aber rein gar nichts in deinem Sinne aussagt. Gerade auf Basis dieses Prinzips erfolgte im hier diskutierten Falle mit dem Schweinebildchen eine Verurteilung. Ich tu uns beiden hier einen Gefallen, auf den Rest deines Blödsinns nicht weiter einzugehen, denn wenn ich z. B. erst mal damit anfangen würde, deinen Begriff einer sog. "anglo-amerikanischen Gesetzgebung" zu zerlegen, um dir die Unsinnigkeit davon dann um die Ohren zu hauen, dann würde das sehr, sehr grob und hässlich werden ;)

Dalmatin
22.04.2017, 02:43
Zur Entscheidung ob eine Auesserung in irgendeiner Form den Tatbestand der Hetze erfuellt gibt es einen juristischen Lackmustest:



'U.S.A. ; Der Brandenburg Test ' (7)


1. Die [Auesserung] Befürwortung "bezweckt Anstiftung oder Herbeifuehrung zu unmittelbar bevorstehenden , illegalen Handlungen"

2. Die [Auesserung] Befürwortung "produziert ausserdem wahrscheinlich, solche Handlungen."

Auch an Hand dieser Brandenburg test -Kriterien versagt die Schuldigsprechung als 'Hetze' des Bildes-cum-Schwein .

Es gibt keinen solchen "juristischen Lackmustest". Von solch einem Unsinn habe ich noch nie gehört! Es gibt auch keine "internationale Definition", was Hetze ist und was nicht. Was du hier als Definition von Hetze annimmst, halte ich zudem (und sie ist es auch nach deutschem Sprachverständnis) für eine reichlich willkürliche, denn Hetze ist Hetze und Anstiftung oder Herbeiführung ist Anstiftung - das sind nach deutscher Sprache zwei verschiedene Paar Schuhe. Nach allg. deutschem Sprachverständnis kann es offenbleiben, ob Hetze nun zu irgendwelchen konkreten Handlungen führt oder nicht. Hetze ist stets dann gegeben, wenn mittels geeigneter unsachlicher, gehässiger, verleumderischer, verunglimpfender Äußerungen und Handlungen versucht wird, Hassgefühle, feindselige Stimmungen und Emotionen oder Gewalt gegen jemanden oder etwas zu erzeugen (so auch die Duden-Definition, die zunächst mal nichts mit einer rechtlichen Definition zu tun hat). Es kann rein rechtssystematisch (und auch rechtslogisch) dabei nicht darauf ankommen, ob das Ziel damit nun konkret erreicht wurde oder nicht. Und nochmals (zum xten-Mal): der Täter im diskutierten Falle wurde nicht einfach mal eben wegen "Hetze", sondern wegen Volksverhetzung verurteilt... ein Straftatbestand, der sich eigens definiert und sich im konkreten Falle durch eine Verächtlichmachung, Beleidigung bzw. Beschimpfung einer abgrenzbaren Gruppe Menschen festmachen ließ und dazu geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören.


Gesetzgebungen liegen philosophische Einstellungen von Moral; Ethik und Geschichte zugrunde. Ein Unterschied zwischen anglo-amerikanischer und deutscher Philosophie ist klar erkennlich: in bestimmt guter Absicht und mit Rueckblick auf die Vergangenheit greift deutsche Gestzgebung in'§ 130 StGB weit um sich und ist somit willig Redefreiheit zu komprimittieren. Nunmehr die dritte deutsche Nachkriegsgeneration hat es nicht verdient im Schatten einer dunklen Vergangenheit sondern davon voellig unbeeinflusst zu leben.

Was du hier ansprichst, trifft definitiv nicht auf die hier zwischen uns beiden diskutierten Aspekte der Rechtsnorm zu (§ 130 Abs. 1-2 StGB), denn die haben mit dem deutschen geschichtlichen Hintergrund nichts zu tun... sie ergeben sich schlicht und ergreifend aus dem Erfordernis, ein zivilisatorisches Miteinander möglichst reibungslos zu gestalten. Das Recht auf Meinungsfreiheit endet rechtslogisch dort, wo es versucht, die Rechte anderer (nämlich nicht in seiner Würde und Sicherheit durch Worte angegriffen zu werden) zu verletzten.
Was du hier meinst, das bezieht sich einzig auf § 130 Abs. 3-7 StGB. Ich denke, dass hierzulande kaum jemand darunter leidet, dass er die Verbrechen des Nationalsozialismus nicht öffentlich verherrlichen darf. Diese in Wahrheit winzige Meinungsäußerungsbeschneidung dermaßen aufzupushen, um hier gleich von "dritte deutsche Nachkriegsgeneration hat es nicht verdient" zu sprechen oder gar eine "Komprimittierung der Redefreiheit" zu diagnostizieren, ist hanebüchern und absurd!


Sicher , deutsche Gesetzgeber mit Blick auf Vergangenheit wollten Hetze im Keim ersticken, hatten dabei jedoch meiner Ansicht nach das Kind zugleich mit dem Bade ausgeschuettet

Es sind rechtliche Selbstverständlichkeiten, wie es sie längst nicht nur in Deutschland gibt, was ich dir in meinem vorgehenden Beitrag aufgezeigt habe und sie haben nichts mit einem "Blick auf die Vergangenheit" zu tun, sondern eher mit einem Blick auf ein zivilisiertes Miteinander.


das Uebergreiffen zu schwammigen Restriktionen neigt die Wertebalance zum starken Nachteil freier, demokratischer Redefreiheit und bevormundet somit - unverdientermassen - ein ganzes Volk. (Mit oder ohne restriktive Gesetzgebung : Nazianhaenger hat es in einigen Laendern schon immer gegeben und wird es immer geben) In diesem Fall prueft ein deutsches Gericht nicht, es promulgiert.

Da ist nichts restriktiv und auch nichts schwammig und es wird auch keine freie, demokratische Redefreiheit eingeschränkt oder bevormundet. So kann es nur jemand verstehen, der es nicht verstanden hat.



[T]he International Commission of Jurists considers it essential that national legislation on incitement [...] should define incitement [...] in narrow terms, with sufficient safeguards to protect freedom of expression.
[...]
"The principle of proportionality requires restraint in resorting to criminal proceedings, particularly where other means are available for replying to criticism or attacks." ( www.eu2006.gv.at/en/News/Speeches_I...sschuss.html (http://www.eu2006.gv.at/en/News/Speeches_I...sschuss.html))

Die Internationale Juristenkommission hält es für wesentlich, dass die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über Hetze[...] eine enge Begründung festlegen, mit hinreichenden Schutzmaßnahmen zum Schutz der Meinungsfreiheit.
[...]
"Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfordert eine Zurückhaltung bei der Strafverfolgung, insbesondere wenn andere Mittel zur Beantwortung von Kritik oder Angriffen zur Verfügung stehen." (Englisch: www.eu2006.gv.at/en/News/Speeches_I...sschuss.html (http://www.eu2006.gv.at/en/News/Speeches_I...sschuss.html))


Diese zwei Bedingungen stellen auf internationaler Ebene die Kardinalfragen zur Klaerung ob eine Aussage 'Hetze' darstellt oder nicht.
Es ist anhand gesetzlicher Definition im anglo-amerikanischem Rechtsraum offensichtlich, dass 'das Bild mit dem Schwein' logischerweise weder den 'Johannisburg Prinzipien' entspricht , noch den 'Brandenburg Test' nicht bestehen kann und somit lediglich ein Schmunzeln ausloesen wuerde.

Deine Ignoranz ist nachgewiesen.

Nichts ist nachgewiesen außer purem Dilettantismus deinerseits! Es gibt diese zwei Bedingungen schlicht und ergreifen nicht, die auf internationaler Ebene irgendwas zu einer Klärung im Kontext unserer Diskussion darstellen würden. Sie tun das lediglich in deinem Kopf, sonst gar nichts! Die ICJ kümmert sich um völlig andere Belange, nämlich um rein völkerrechtliche Fragen und Probleme und um Fragen extraterritorialer Staatenpflichten. Die beiden Zitate können alleine deshalb in dem von dir behaupteten Zusammenhang überhaupt nicht existieren, sondern sind eine bloße Erfindung von dir. Und wieder kann ich dir nur Blödsinn attestieren, alleine schon mit deiner völlig abstrusen Feststellung von wegen "...gesetzlicher Definitionen im anglo-amerikanischen Rechtsraum...". Wenn du auch nur annähernd abschätzen könntest, was du damit für einen hanebüchernen, dilettantischen Unsinn vom Stapel lässt, würdest du wohl eine sofortige Löschung deiner Beiträge bei der Moderartion beantragen, um dich hier nicht weiter zu blamieren.

Zum Schmunzeln allerdings geben viele deiner vielgepriesenen "anglo-amerikanischen" Gesetze Anlass, wie z. B. in Arizonas, wo jede Straftat, die mit einer getragenen roten Maske verübt wird, ein Kapitalverbrechen darstellt. Auch Arkansas kann sich damit brüsten, es Ehemännern zwar zu erlauben, ihre Ehefrau zu schlagen, jedoch höchstens einmal monatlich. Hingegen weiß Kalifornien noch, was Recht und Ordnung heißt, verbietet der Staat doch Frauen, mit einer Haushaltsschürze Auto zu fahren. Colorado hat andererseits den Dreh raus, wenn es um die Gesundheitsvorsorge ihrer Bürger geht, denn dort darf keiner ein Pferd reiten, wenn er eine Grippe hat oder erkältet ist. Ein recht seltsam anmutendes freiheitliches Verständnis schein Conneticut zu haben, denn dort ist es verboten, gebrauchte Rasierklingen wegzuwerfen. Auch Florida weiß mit solchen "freiheitlichen" Vorschriften, seine Bürger zu bevormunden, ist es dort schließlich untersagt, dass sich ein Mann in der Öffentlichkeit zeigt, wenn er keine Kleidung mit einem Gürtel trägt oder Kindern und Jugendlichen ist es ohne schriftliche Erlaubnis ihrer Eltern untersagt, Harry Potter-Bücher aus Schulbibliotheken zu entleihen.

Ich könnte dir hier zweifellos noch seitenlange solcher markant befremdlich anmutender "Freiheitsgesetze" deines als ach so über den Dingen stehend vermuteten "anglo-amerikanischen" Rechts präsentieren. Besser aber, du befragst mal deinen "juristischen Lackmustest" in Form des


'U.S.A. ; Der Brandenburg Test ' (7)


was der dazu meint. Sehr gut denkbar, dass solch obskure Rechtsvorschriften den 'Brandenburg Test' nicht bestehen würden und somit lediglich ein Schmunzeln ausloesen könnten. Für einen herzhaften Lacher im deutschsprachigen Rechtsraum sorgen diese Bevormundungen allemal :D


Abschliessend noch ein Spruch den hier jede Mutter ihren Kindern irgendwann einmal vorsagt:
'Sticks and stones/
May break my bones/
But words/
Will never hurt me.”
(proverb)

'Stöcke und Steine/
Könnten meine Knochen brechen /
Aber Worte /
Werden mich nie verletzen. "
(Sprichwort)





Glücklicherweise war meine Mutter lebenserfahren und gebildet genug, mich mit solch einem Mist verschont zu haben ;)