Gawen
05.03.2017, 11:59
Es ist Zeit die Versager in Berlin abzuwählen.
Die sind nicht mal in der Lage das Verfassungssurrogat Grundgesetz verstehend zu lesen und durchzusetzen! :D
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
"Bei der konkreten Einsatzplanung im Innenministerium am Sonntag, dem 13. September, äußerten Beamte allerdings rechtliche Bedenken. Daraufhin verließ Innenminister de Maizière die Beratungen und rief Angela Merkel an. Die Kanzlerin traf keine Entscheidung, sondern verlangte von ihrem Minister Zusagen, dass die Grenzschließung vor Gerichten Bestand haben würde und es außerdem keine öffentlich schwer vermittelbaren Bilder vom Einsatz der Bundeswehr gegen Flüchtlinge gebe.
Wäre die Schließung der Grenze illegal gewesen?
Innenminister de Maizière erörterte daraufhin mit seinen Staatssekretären, führenden Beamten und Polizeiführern, ob diese Garantien gegeben werden könnten. Er verließ dann die Sitzung noch ein weiteres Mal für ein Telefonat. Diesmal holte er die Meinung des Koalitionspartners SPD ein.
Ohne die geforderten Garantien waren weder die Kanzlerin noch der Innenminister bereit, die am Vortag bereits mit dem Koalitionspartner vereinbarte Grenzschließung für Flüchtlinge anzuordnen. Schließlich wurde der bereits fertige Befehl der Bundespolizei umgeschrieben. Nun wurde befohlen, dass „Drittstaatsangehörigen ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente und mit Vorbringen eines Asylbegehrens die Einreise zu gestatten ist“. Das hieß: Zwar sollte es eine Kontrolle geben – aber eine, bei der jeder, der Asyl sagte, hereingelassen wurde, egal ob er aus einem sicheren Drittstaat oder einem sicheren Herkunftsland kam.
Die Zurückweisung von Flüchtlingen scheiterte im Herbst 2015 also nicht, wie bisher vermutet, an mangelndem politischem Willen. Vielmehr war die politische Entscheidung dafür bereits gefallen. Es fand sich in der entscheidenden Stunde nur kein führender deutscher Politiker, der bereit war, die Verantwortung dafür zu übernehmen."
https://www.welt.de/politik/deutschland/article162582074/Fast-haette-Merkel-die-Grenze-geschlossen.html
Die sind nicht mal in der Lage das Verfassungssurrogat Grundgesetz verstehend zu lesen und durchzusetzen! :D
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
"Bei der konkreten Einsatzplanung im Innenministerium am Sonntag, dem 13. September, äußerten Beamte allerdings rechtliche Bedenken. Daraufhin verließ Innenminister de Maizière die Beratungen und rief Angela Merkel an. Die Kanzlerin traf keine Entscheidung, sondern verlangte von ihrem Minister Zusagen, dass die Grenzschließung vor Gerichten Bestand haben würde und es außerdem keine öffentlich schwer vermittelbaren Bilder vom Einsatz der Bundeswehr gegen Flüchtlinge gebe.
Wäre die Schließung der Grenze illegal gewesen?
Innenminister de Maizière erörterte daraufhin mit seinen Staatssekretären, führenden Beamten und Polizeiführern, ob diese Garantien gegeben werden könnten. Er verließ dann die Sitzung noch ein weiteres Mal für ein Telefonat. Diesmal holte er die Meinung des Koalitionspartners SPD ein.
Ohne die geforderten Garantien waren weder die Kanzlerin noch der Innenminister bereit, die am Vortag bereits mit dem Koalitionspartner vereinbarte Grenzschließung für Flüchtlinge anzuordnen. Schließlich wurde der bereits fertige Befehl der Bundespolizei umgeschrieben. Nun wurde befohlen, dass „Drittstaatsangehörigen ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente und mit Vorbringen eines Asylbegehrens die Einreise zu gestatten ist“. Das hieß: Zwar sollte es eine Kontrolle geben – aber eine, bei der jeder, der Asyl sagte, hereingelassen wurde, egal ob er aus einem sicheren Drittstaat oder einem sicheren Herkunftsland kam.
Die Zurückweisung von Flüchtlingen scheiterte im Herbst 2015 also nicht, wie bisher vermutet, an mangelndem politischem Willen. Vielmehr war die politische Entscheidung dafür bereits gefallen. Es fand sich in der entscheidenden Stunde nur kein führender deutscher Politiker, der bereit war, die Verantwortung dafür zu übernehmen."
https://www.welt.de/politik/deutschland/article162582074/Fast-haette-Merkel-die-Grenze-geschlossen.html