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Vollständige Version anzeigen : Jäger tötet Einbrecher per Kopfschuss - Verfahren eingestellt



Thomas1734
28.12.2016, 05:35
Trotz Verstoßes gegen Waffengesetz Jäger
tötet Einbrecher per Kopfschuss

Verfahren eingestellt

Quelle: http://www.focus.de/panorama/trotz-verstoss-gegen-waffengesetz-fluechtling-bei-einbruch-erschossen-staatsanwaltschaft-stellt-verfahren-gegen-jaeger-ein_id_6411326.html

Einen tragischen Ausgang hat Ende April der Einbruch eines jungen albanischen Flüchtlings genommen.
Der Albaner, der gerade seinen 18. Geburtstag gefeiert hatte, war mitten in der Nacht in ein Fachwerkhaus
am Rande der Siedlung Neuenrade-Affeln rund 20 Kilometer südöstlich von Hagen in Nordrhein-Westfalen
eingebrochen und dabei vom Besitzer mit einem Kopfschuss getötet worden.
Die Staatsanwaltschaft wertete das Verhalten des Jägers als Notwehr – und stellte das Verfahren gegen den
63-Jährigen ein. Die Familie des Albaners hatte Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. Die Generalstaats-
anwaltschaft Hamm bestätigte nun jedoch die Entscheidung.
Der Einbruch war in der Nacht zum 26. April 2016 verübt worden. Der Wohnungseigentümer, ein 63-jähriger
Pensionär, war mit seiner Frau durch Geräusche im Haus aufgewacht. Der 63-jährige habe seine Pistole genom-
men, der er nahe des Bettes aufbewahrte, und sei in das Nebenzimmer gegangenen, aus dem die Geräusche
gekommen seien. Dort sei er plötzlich einem oder mehreren Tätern gegenübergestanden, sagte Bernd Maas,
Sprecher der Staatsanwaltschaft Hagen, FOCUS Online.

Dann sei alles ganz schnell gegangen. „Es ließ sich nicht eindeutig klären, ob es ein oder mehrere Einbrecher
waren, vermutlich war noch ein zweiter dabei. Der Besitzer soll jedenfalls mit einer Taschenlampe geblendet
worden sein und sich angegriffen gefühlt haben. Daraufhin soll er auf den Angreifer geschossen haben“, so Maas.
Der Jäger traf den Einbrecher dabei am Kopf. Der junge Albaner, der 2015 allein nach Deutschland gekommen war,
erlag einen Tag später im Krankenhaus der Schussverletzung.
.................................................. ................................................
Na also geht doch - Notwehr und Ruhe zieht ein selbst in den eigenen 4 Wänden.

Und ich hatte schon fast Zweifel, dass deutsches Recht und Notwehr in unserem Land auch keine Chance mehr
haben. Ist wohl doch nicht ganz so. Da könnten künftig noch viele Notwehraktionen behandelt werden müssen!

Thomas

Schlummifix
28.12.2016, 05:39
Sauberer Schuss, aber das dürfte die Ausnahme bleiben.
Dummerweise bei einem Jäger eingebrochen...
Der Rest der Deutschen ist ja längst entwaffnet, wie es die Politiker wollten.

Zyankali
28.12.2016, 05:43
https://www.youtube.com/watch?v=a-NX91u4qEM&t=14s

Helgoland
28.12.2016, 06:10
Der Rest der Deutschen ist ja längst entwaffnet, wie es die Politiker wollten.

Dann hör Dich mal in der "Szene" um! Momentan hat der schwarze Waffenhandel Hochkonjunktur und die Preise sind signifikant angestiegen! Hängt wohl irgendwie mit Angebot und Nachfrage zusammen. ;-)

Schlummifix
28.12.2016, 06:13
https://www.youtube.com/watch?v=LcrU9Mc4QPA

Thomas1734
28.12.2016, 10:43
Hallo Schlummifix,....

mal angenommen in der Nacht stehen plötzlich ein paar dunkle Typen an der Bettkante herum, kannst
Du ja auch in Notwehr handeln.

Wir haben das auch schon mal ausprobiert und in der Laube im Sommer auf ein paar solche Typen
gewartet, natürlich bei völliger Dunkelheit.

Nach dieser doch recht sportlichen Aktion hat sich bis heute keiner mehr gemeldet oder gar beschwert.

Und dabei taten uns die ungebetenen Besucher doch so leid, wie die aussahen, also ich hätte nicht
tauschen wollen. Aber es hat geholfen - bis heute!

Thomas

-jmw-
29.12.2016, 16:26
"Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen."

moishe c
29.12.2016, 16:31
Trotz Verstoßes gegen Waffengesetz Jäger
tötet Einbrecher per Kopfschuss

Verfahren eingestellt

Quelle: http://www.focus.de/panorama/trotz-verstoss-gegen-waffengesetz-fluechtling-bei-einbruch-erschossen-staatsanwaltschaft-stellt-verfahren-gegen-jaeger-ein_id_6411326.html

Einen tragischen Ausgang hat Ende April der Einbruch eines jungen albanischen Flüchtlings genommen.
Der Albaner, der gerade seinen 18. Geburtstag gefeiert hatte, war mitten in der Nacht in ein Fachwerkhaus
am Rande der Siedlung Neuenrade-Affeln rund 20 Kilometer südöstlich von Hagen in Nordrhein-Westfalen
eingebrochen und dabei vom Besitzer mit einem Kopfschuss getötet worden.
Die Staatsanwaltschaft wertete das Verhalten des Jägers als Notwehr – und stellte das Verfahren gegen den
63-Jährigen ein. Die Familie des Albaners hatte Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. Die Generalstaats-
anwaltschaft Hamm bestätigte nun jedoch die Entscheidung.
Der Einbruch war in der Nacht zum 26. April 2016 verübt worden. Der Wohnungseigentümer, ein 63-jähriger
Pensionär, war mit seiner Frau durch Geräusche im Haus aufgewacht. Der 63-jährige habe seine Pistole genom-
men, der er nahe des Bettes aufbewahrte, und sei in das Nebenzimmer gegangenen, aus dem die Geräusche
gekommen seien. Dort sei er plötzlich einem oder mehreren Tätern gegenübergestanden, sagte Bernd Maas,
Sprecher der Staatsanwaltschaft Hagen, FOCUS Online.

Dann sei alles ganz schnell gegangen. „Es ließ sich nicht eindeutig klären, ob es ein oder mehrere Einbrecher
waren, vermutlich war noch ein zweiter dabei. Der Besitzer soll jedenfalls mit einer Taschenlampe geblendet
worden sein und sich angegriffen gefühlt haben. Daraufhin soll er auf den Angreifer geschossen haben“, so Maas.
Der Jäger traf den Einbrecher dabei am Kopf. Der junge Albaner, der 2015 allein nach Deutschland gekommen war,
erlag einen Tag später im Krankenhaus der Schussverletzung.
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Na also geht doch - Notwehr und Ruhe zieht ein selbst in den eigenen 4 Wänden.

Und ich hatte schon fast Zweifel, dass deutsches Recht und Notwehr in unserem Land auch keine Chance mehr
haben. Ist wohl doch nicht ganz so. Da könnten künftig noch viele Notwehraktionen behandelt werden müssen!

Thomas





... darf der Jäger wenigstens das Geweih behalten? :sark:

sunbeam
29.12.2016, 16:33
Trotz Verstoßes gegen Waffengesetz Jäger
tötet Einbrecher per Kopfschuss

Verfahren eingestellt

Quelle: http://www.focus.de/panorama/trotz-verstoss-gegen-waffengesetz-fluechtling-bei-einbruch-erschossen-staatsanwaltschaft-stellt-verfahren-gegen-jaeger-ein_id_6411326.html

Einen tragischen Ausgang hat Ende April der Einbruch eines jungen albanischen Flüchtlings genommen.
Der Albaner, der gerade seinen 18. Geburtstag gefeiert hatte, war mitten in der Nacht in ein Fachwerkhaus
am Rande der Siedlung Neuenrade-Affeln rund 20 Kilometer südöstlich von Hagen in Nordrhein-Westfalen
eingebrochen und dabei vom Besitzer mit einem Kopfschuss getötet worden.
Die Staatsanwaltschaft wertete das Verhalten des Jägers als Notwehr – und stellte das Verfahren gegen den
63-Jährigen ein. Die Familie des Albaners hatte Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. Die Generalstaats-
anwaltschaft Hamm bestätigte nun jedoch die Entscheidung.
Der Einbruch war in der Nacht zum 26. April 2016 verübt worden. Der Wohnungseigentümer, ein 63-jähriger
Pensionär, war mit seiner Frau durch Geräusche im Haus aufgewacht. Der 63-jährige habe seine Pistole genom-
men, der er nahe des Bettes aufbewahrte, und sei in das Nebenzimmer gegangenen, aus dem die Geräusche
gekommen seien. Dort sei er plötzlich einem oder mehreren Tätern gegenübergestanden, sagte Bernd Maas,
Sprecher der Staatsanwaltschaft Hagen, FOCUS Online.

Dann sei alles ganz schnell gegangen. „Es ließ sich nicht eindeutig klären, ob es ein oder mehrere Einbrecher
waren, vermutlich war noch ein zweiter dabei. Der Besitzer soll jedenfalls mit einer Taschenlampe geblendet
worden sein und sich angegriffen gefühlt haben. Daraufhin soll er auf den Angreifer geschossen haben“, so Maas.
Der Jäger traf den Einbrecher dabei am Kopf. Der junge Albaner, der 2015 allein nach Deutschland gekommen war,
erlag einen Tag später im Krankenhaus der Schussverletzung.
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Na also geht doch - Notwehr und Ruhe zieht ein selbst in den eigenen 4 Wänden.

Und ich hatte schon fast Zweifel, dass deutsches Recht und Notwehr in unserem Land auch keine Chance mehr
haben. Ist wohl doch nicht ganz so. Da könnten künftig noch viele Notwehraktionen behandelt werden müssen!

Thomas


Toll! Ein Urteil das Mut macht und Schule machen sollte! Einer weniger! Dem toten Albaner noch nachträglich alles Gute zum Geburtstag!