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Vollständige Version anzeigen : Bundesverfassungsgericht: NSA- Sektorenlisten bleiben geheim



Deutscher Michel
17.11.2016, 02:20
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, daß die Bundesregierung die Inhalte der sogenannten Sektorenlisten des US- amerikanischen Geheimdienstes NSA weiterhin geheim halten darf und auch dem NSA- Untersuchungsausschuß des Bundestages keine Einblicke in die Listen gewähren muß, weil ein solcher Vorgang u.a. die Geheimhaltungsinteressen der USA berühren würde:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-084.html

http://www.rp-online.de/politik/deutschland/nsa-untersuchungsausschuss-darf-selektorenlisten-nicht-einsehen-aid-1.6396912


Eigentlich müßte man nun diesen Ausschuß sofort oder spätestens nach dem Karneval auflösen, weil er nur ein teures Vehikel ohne jeden Sinn darstellt, oder?

Wann wird eigentlich das von Merkel vollmundig angekündigte No Spy- Abkommen mit den USA auf den Weg gebracht?

navy
17.11.2016, 04:22
Das Bundesverfassungsgericht arbeiter also für Ausländische Geheimdienste, wie ich das sehe und die spionieren unsere Minister damit wie bewiesen aus

Affenpriester
17.11.2016, 07:48
Das Bundesverfassungsgericht arbeiter also für Ausländische Geheimdienste, wie ich das sehe und die spionieren unsere Minister damit wie bewiesen aus

Nix Neues also ... .

Zirrus
17.11.2016, 20:33
Warum sollte man den Ausschuss auflösen? Und was hat das mit dem „No Spy-Abkommen“ zwischen Deutschland und den USA zu tun? Nichts!


Der Sachverhalt ist doch der, die Bundesrepublik hat einen Vertrag mit den USA geschlossen, indem sie sich verpflichtet hat, über die spezifischen geheimdienstlichen Aktivitäten der USA zu schweigen. Würde die BRD diese Daten veröffentlichen, dann würde sie damit den Vereinigten Staaten von Amerika einen Schaden zu fügen, weil dadurch die US-Aufklärung durch den Feind unterlaufen und sabotiert werden könnte. Es steht der BRD aber zu jeder Zeit frei, dieses Ankommen zu kündigen. Das Problem dabei ist nur, wer nichts geben will, der bekommt auch nichts!
Sicher, dieses Urteil ist nicht ganz leicht zu verstehen, weil der eine oder andere Leser glauben könnte, dass die Geheimdienste nun machen können was sie wollen, aber dem ist nicht so.
Ob es allerdings sinnvoll ist, das Geheimdienste direkt miteinander kommunizieren, ist wiederum eine andere Frage. Ich meine jedoch, es wäre besser, wenn man das Außenministerium oder das Bundeskanzleramt dazwischen schalten würde, um zu verhindern, dass aus solchen Kooperationen ein Eigenleben entsteht, dass unserem Volk zuwider handeln könnte.

Merkelraute
17.11.2016, 22:51
...
Der Sachverhalt ist doch der, die Bundesrepublik hat einen Vertrag mit den USA geschlossen, indem sie sich verpflichtet hat, über die spezifischen geheimdienstlichen Aktivitäten der USA zu schweigen. Würde die BRD diese Daten veröffentlichen, dann würde sie damit den Vereinigten Staaten von Amerika einen Schaden zu fügen, weil dadurch die US-Aufklärung durch den Feind unterlaufen und sabotiert werden könnte. ....
Ist das der Grund, weshalb heute der US Geheimdienstkoordinator Clapper zurückgetreten (http://www.deutschlandfunk.de/usa-geheimdienstkoordinator-clapper-erklaert-ruecktritt.447.de.html?drn:news_id=678960) ist? Vielleicht eine Gegenleistung für das Schweigen.

Deutscher Michel
19.11.2016, 07:01
Warum sollte man den Ausschuss auflösen?

Welche Daseinsberechtigung hätte denn dieser Ausschuß nach diesem Urteil noch und welche Erkenntnisse könnte man von diesem Gremium unter diesen Voraussetzungen erwarten?



Und was hat das mit dem „No Spy-Abkommen“ zwischen Deutschland und den USA zu tun? Nichts!

Es gibt bisher kein derartiges Abkommen, weil Frau Merkel es nicht geschafft hat, das uneingeschränkte Ausspionieren ihrer Staatsbürger und der heimischen Unternehmen durch Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage zu unterbinden. Wieso sollte man nicht darüber diskutieren?



Der Sachverhalt ist doch der, die Bundesrepublik hat einen Vertrag mit den USA geschlossen, indem sie sich verpflichtet hat, über die spezifischen geheimdienstlichen Aktivitäten der USA zu schweigen. Würde die BRD diese Daten veröffentlichen, dann würde sie damit den Vereinigten Staaten von Amerika einen Schaden zu fügen, weil dadurch die US-Aufklärung durch den Feind unterlaufen und sabotiert werden könnte. Es steht der BRD aber zu jeder Zeit frei, dieses Ankommen zu kündigen. Das Problem dabei ist nur, wer nichts geben will, der bekommt auch nichts!

Wieso sollte denn ein Staatsoberhaupt überhaupt einen solchen Vertrag unterzeichnen, der sein Staatsvolk und die eigene Wirtschaft quasi zum Freiwild ausländischer Geheimdienste degradiert?



Sicher, dieses Urteil ist nicht ganz leicht zu verstehen, weil der eine oder andere Leser glauben könnte, dass die Geheimdienste nun machen können was sie wollen, aber dem ist nicht so.
Ob es allerdings sinnvoll ist, das Geheimdienste direkt miteinander kommunizieren, ist wiederum eine andere Frage. Ich meine jedoch, es wäre besser, wenn man das Außenministerium oder das Bundeskanzleramt dazwischen schalten würde, um zu verhindern, dass aus solchen Kooperationen ein Eigenleben entsteht, dass unserem Volk zuwider handeln könnte.

Man stelle sich vor, der indische Geheimdienst hätte durch vertragliche Regelungen freie Hand, alle US- Bürger und die nordamerikanische Wirtschaft nach eigenem Ermessen auszuspionieren und die gesammelten Daten nach Belieben zu verwenden. Würde das gegenwärtige Staatsoberhaupt der USA auch schulterzuckend auf bestehende Verträge verweisen, wenn das die Weltöffentlichkeit mitkäme und einfach so weitermachen, wie bisher?

Zyankali
19.11.2016, 08:09
einfach mal dieses video schauen, da wird die sachlage erklärt.


https://www.youtube.com/watch?v=QzTP4tSwNIc

Zirrus
19.11.2016, 15:53
Welche Daseinsberechtigung hätte denn dieser Ausschuß nach diesem Urteil noch und welche Erkenntnisse könnte man von diesem Gremium unter diesen Voraussetzungen erwarten?



Es gibt bisher kein derartiges Abkommen, weil Frau Merkel es nicht geschafft hat, das uneingeschränkte Ausspionieren ihrer Staatsbürger und der heimischen Unternehmen durch Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage zu unterbinden. Wieso sollte man nicht darüber diskutieren?



Wieso sollte denn ein Staatsoberhaupt überhaupt einen solchen Vertrag unterzeichnen, der sein Staatsvolk und die eigene Wirtschaft quasi zum Freiwild ausländischer Geheimdienste degradiert?



Man stelle sich vor, der indische Geheimdienst hätte durch vertragliche Regelungen freie Hand, alle US- Bürger und die nordamerikanische Wirtschaft nach eigenem Ermessen auszuspionieren und die gesammelten Daten nach Belieben zu verwenden. Würde das gegenwärtige Staatsoberhaupt der USA auch schulterzuckend auf bestehende Verträge verweisen, wenn das die Weltöffentlichkeit mitkäme und einfach so weitermachen, wie bisher?

Wenn wir eine Minderheit das Recht einräumen, durch ein Ausschuss praktische die Regierungsarbeit durch die Hintertür zu sabotieren, dann wird es keine vertrauliche Zusammenarbeit zwischen den diversen Regierungen mehr geben. Die Bundesrepublik wäre damit isoliert und könnte nur noch als Zuschauer an der Weltpolitik teilnehmen. Und genauso verstehe ich auch das Urteil vom Bundesverfassungsgericht.
Falls aber eine Mehrheit im Bundestag, die diesen Ausschuss bilden, eine Änderung wünscht, dann steht es dieser Mehrheit der Abgeordneten frei, einen Beschluss im Parlament zu fassen, der es der Bundesregierung untersagt, eine Zusammenarbeit auf dieser Basis mit den US-Geheimdiensten zu betreiben.


Ein „No-Spy-Abkommen“ habe ich immer für Unsinn gehalten, weil es praktisch gar nicht machbar ist.
Staaten haben das legitime Interesse sich über die Redlichkeit anderer Staaten, Organisationen, Firmen, Forschung und Personen diskret zu informieren und werden das auch tun und wer das nicht macht und die Redlichkeit seiner Gegner und „Freunde“ nicht überprüft, ist ein Idiot und gehört eingesperrt.


Du solltest die Realität nicht einfach willkürlich verbiegen, bis sie in dein Weltbild passt. Deutschland arbeitet mit den USA in sehr viele Dingen eng zusammen und profitiert von dieser Zusammenarbeit. Auch in dem geheimdienstlichen Bereich gibt es eine enge Zusammenarbeit, was für Deutschland durchaus nützlich ist. Und nur weil einige Dumpfbacken beim BND so weitergemacht haben, wie vor 1989 heißt das noch lange nicht, dass die Zusammenarbeit schlecht sei.
Es ist auch falsch, wenn man unterstellt, dass die Bundesregierung quasi vorsätzlich den amerikanischen Geheimdiensten gestatte hätte, die gesamte deutsche Bevölkerung auszuspionieren. Richtig ist vielmehr, dass die Tranfunzeln im Bundestag zu blöd waren, um zu begreifen, was man alles mit „großzügigen“ Verträgen machen kann, wenn man sie „kreativ“ auslegt und bei dem „Gastgeber“ niemand ist, der genügend Sachverstand hat, um diese Vorgänge nachvollziehen zu können.
Wie wir sehen, ist das in erster Linie ein deutsches Problem, weil wir zu viele Typen im Bundestag hocken haben, die nicht die notwendige Vorbildung mitbringen, wenn es um professionelles Handeln geht und nicht um das Belabern von alten dümmlichen Wählern.


Vertragliche Regelungen sind einfach notwendig, wenn man Einrichtungen auf dem Territorium eines anderen Staates unterhält, um von dort eine geheimdienstliche Aufklärung gegen diverse andere Staaten, Organisationen und Personen zu betreiben.

konfutse
19.11.2016, 16:05
... weil ein solcher Vorgang u.a. die Geheimhaltungsinteressen der USA berühren würde.
Die obersten Gesetzeshüter genehmigen die Bespitzelung durch anderen Staaten, weil man deren Interessen höher bewertet als den Schutz deutscher Bürger und deren Sicherheitsbedürfnis. Das ist einer Bananenrepublik würdig.