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Vollständige Version anzeigen : Schüler lehnt Moschee-Besuch ab: 300 Euro Bußgeld



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joschka
15.04.2019, 22:23
Jeder wirklich aus- und gebildete Advokat wird gegen diesen "Bußgeldbescheid" Klage erheben können.
Nebenher Gegenklage einleiten: wegen offensichtlicher Manipulation, Nötigung und Geld- / Zeitverschwendung.
Die grünroten Terrorfreunde sind noch lange nicht am Ziel. Die, also Ihre werten Arbeits-Sklaven können sich noch wehren.

Lykurg
15.04.2019, 23:54
so kaputt ist das Deutsche Bildungs System vor allem in Norddeutschland, Berlin, NRW. Dumm Kriminellen Ausländern schenckt man Abi, mit den gefälschten Schul Zeugnissen und Diplomen mit Pseudo Wissenschaft
https://geopolitiker.files.wordpress.com/2018/10/3fcd3-islam_nazis_himmler.jpg

Himmler und Hitler bewunderten den kämpferischen Aspekt des Islam. Ich übrigens auch. Eine kämpferische Religion ist - neutral gesehen - stets aufbauender für ein Volk und eine Rasse als eine für unterwürfige Kriecher. Die germanisch-keltische Religion war ja ebenfalls kämpferisch.

-jmw-
16.04.2019, 08:52
Erdkunde ?

Das ist Quatsch in höchster Perfektion.

Was hat eine Moschee mit Erdkunde zu tun ?
Da unser Schulwesen kein eigenes Fach "Vergleichende Kulturwissenschaften" kennt, fallen dererlei Dinge eben anderen Fächern zu, u.a. eben der Erdkunde, die ja nicht nur die Physische, sondern auch die Humangeographie einschliesst.

Nietzsche
16.04.2019, 08:56
Ein Besuch einer Kirche, einer Synagoge oder eines heidnischen Tempels ist, sofern es im Rahmen des Erdkunde-, Sozialkunde-, Geschichts-, Religions-, Philosophie-, Ethik-, Kunst- oder Musikunterrichts geschieht, Teil der Schulpflicht und keine religiöse Handlung, die man verweigern dürfte.

Da die wenigsten Eltern mit mir den Schritt einer Abschaffung von Schulpflicht (und öffentlichen Schulen) gehen wollen, müssen sie das eben so hinnehmen.
Wie kommt man denn dahin? Ich bezweifel, dass die Schulpflicht für außerhalb der Schule gilt.

-jmw-
16.04.2019, 09:00
Himmler und Hitler bewunderten den kämpferischen Aspekt des Islam. Ich übrigens auch. Eine kämpferische Religion ist - neutral gesehen - stets aufbauender für ein Volk und eine Rasse als eine für unterwürfige Kriecher. Die germanisch-keltische Religion war ja ebenfalls kämpferisch.
Eine Religion kann nicht wahr sein und gleichzeitig im Widerspruch zu allgemeinen Lebensgesetzen stehen. Schaut es aus der Binnensicht(!) so aus, als täte sie es, versteht man entweder diese oder jene oder beide falsch.

-jmw-
16.04.2019, 09:02
Wie kommt man denn dahin? Ich bezweifel, dass die Schulpflicht für außerhalb der Schule gilt.
Verstehe ich nicht. Wie "wohin" und inwiefern "außerhalb"?

Nietzsche
16.04.2019, 09:04
Verstehe ich nicht. Wie "wohin" und inwiefern "außerhalb"?

Die Moschee befindet sich innerhalb des Schulgebäudes?

-jmw-
16.04.2019, 09:11
Die Moschee befindet sich innerhalb des Schulgebäudes?
Mit anderen Worten fragst Du, ob der Weg zur Schule und offizielle Schulausflüge ebenfalls unter die Schulpflicht fielen? Darf ich fragen, aus welchem Bundes- oder Ausland Du kommst?

pixelschubser
16.04.2019, 09:14
Da unser Schulwesen kein eigenes Fach "Vergleichende Kulturwissenschaften" kennt, fallen dererlei Dinge eben anderen Fächern zu, u.a. eben der Erdkunde, die ja nicht nur die Physische, sondern auch die Humangeographie einschliesst.

Es gibt aber das Fach "Religion" und in dem Rahmen sollten unsere Jungs den Hassmeiler in Berlin besuchen. Unsere Jungs waren "spontankrank" am Tag des Ausfluges.

Nur zur Info: Besuche von Kirchen oder Synagogen waren nicht geplant und fanden auch nicht statt im Rahmen des Religionsunterrichts.

Nietzsche
16.04.2019, 09:15
Mit anderen Worten fragst Du, ob der Weg zur Schule und offizielle Schulausflüge ebenfalls unter die Schulpflicht fielen? Darf ich fragen, aus welchem Bundes- oder Ausland Du kommst?
Wie kommen die Kinder zum offiziellen Schulausflugsziel? Welches Gesetz regelt das?

-jmw-
16.04.2019, 09:40
Es gibt aber das Fach "Religion" und in dem Rahmen sollten unsere Jungs den Hassmeiler in Berlin besuchen. Unsere Jungs waren "spontankrank" am Tag des Ausfluges.

Nur zur Info: Besuche von Kirchen oder Synagogen waren nicht geplant und fanden auch nicht statt im Rahmen des Religionsunterrichts.
Sofern es ein Konfessionsunterricht ist, kann man davon ausgehen, dass die lieben Leut' "ihre" Kirchen in ihrer Freizeit aufsuchen. Der Sonntag bietet sich da an. Dass keine Synagoge besucht wurde, ist in der Tat eine Lücke im Lehrplan.

-jmw-
16.04.2019, 10:02
Wie kommen die Kinder zum offiziellen Schulausflugsziel? Welches Gesetz regelt das?
§26, Satz 1, Abs. 1 Nr. 1 SchulG SH: "Eltern haben dafür zu sorgen, dass [...] die Schülerin oder der Schüler am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen teilnimmt". (klick (http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/bv5/page/bsshoprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-SchulGSH2007pG6&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0#jlr-SchulGSH2007pP26))

kiwi
16.04.2019, 10:07
Der Bub hätte hingehen sollen und bei Gelegenheit Schweineschmalz verteilen sollen in dieser Kaserne, getarnt als Gotteshaus!

Bei uns im Städtchen ist ein Geschäft für Tierfutter da gibt es getrocknete Sauohren -oder auf dem Markt ein Schweinefüßchen kaufen.
Schweineschmalz macht doch fettige Finger iiiigitt

kiwi
16.04.2019, 10:18
Dafür der Text aber so gestaltet als wenn er einer wäre. Nur .... das typische Beamtendeutsch fehlt.

Ich bleibe dabei: das hat m.M. irgendeiner zusammengeschustert. Aus welchem Grund auch immer.

das typische Beamtendeutsch fehlt.
Sehr richtig erkannt, es fehlt das Datum, normal ist es oben rechts.
Und der Verteilerschlüssel – meistens unten links.
Ob eine 3 fache Kopie angefertigt wurde und ob eine zu den Akten gelegt wurde ist auch nicht ersichtlich.
Das wäre Gründlichkeit und hätte mit Beamtendeutsch überhaupt nichts zu tun.:crazy::crazy:

Nietzsche
16.04.2019, 10:20
§26, Satz 1, Abs. 1 Nr. 1 SchulG SH: "Eltern haben dafür zu sorgen, dass [...] die Schülerin oder der Schüler am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen teilnimmt". (klick (http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/bv5/page/bsshoprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-SchulGSH2007pG6&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0#jlr-SchulGSH2007pP26))
Danke schön. Wieso reisen die dann nicht alle zwangsweise zur Klagemauer?

-jmw-
16.04.2019, 10:22
Danke schön. Wieso reisen die dann nicht alle zwangsweise zur Klagemauer?
Hoher Zeitaufwand, hohe Kosten, problematische Sicherheitslage, Nicht-EU-Ausland.

Nietzsche
16.04.2019, 10:24
Hoher Zeitaufwand, hohe Kosten, problematische Sicherheitslage, Nicht-EU-Ausland.
Ja aber für die Bildung! Da muss man eben in die Tasche greifen. Mit dem Schiff im übrigen. Wegen des Klimawandels!

-jmw-
16.04.2019, 10:25
Ja aber für die Bildung! Da muss man eben in die Tasche greifen. Mit dem Schiff im übrigen. Wegen des Klimawandels!
Du kannst dererlei ja gerne bei Schulen Deiner Wahl anregen. Ich gehe davon aus, dass alle aus o.g. Gründen ablehnen.

Tutsi
16.04.2019, 11:28
Himmler und Hitler bewunderten den kämpferischen Aspekt des Islam. Ich übrigens auch. Eine kämpferische Religion ist - neutral gesehen - stets aufbauender für ein Volk und eine Rasse als eine für unterwürfige Kriecher. Die germanisch-keltische Religion war ja ebenfalls kämpferisch.

:-) Cool :-) - als liegt der objektive Sinn hinter allem, daß unsere über Jahrzehnte verweichlichten Jungen, später Männer, sich entweder durchbeißen müssen oder gänzlich vergehen.

Bei Löwen ist das so eine Sache - nur die stärksten Löwen geben ihren Samen weiter - haben Löwinnen von anderen Löwen ihre Jungen und die neuen Löwen - die jungen kommen und wollen zeugen, dann verbeißen sie die bereits gezeugten Löwen - meistens durch einen Biß ins Genick. Damit die Löwin bereit ist.

Gilt das jetzt auch für Menschen ? :-)

pixelschubser
16.04.2019, 12:04
§26, Satz 1, Abs. 1 Nr. 1 SchulG SH: "Eltern haben dafür zu sorgen, dass [...] die Schülerin oder der Schüler am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen teilnimmt". (klick (http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/bv5/page/bsshoprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-SchulGSH2007pG6&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0#jlr-SchulGSH2007pP26))

Dem entgegen steht Artikel 140 GG! Weiterhin Artikel 3,4,7 GG.

pixelschubser
16.04.2019, 12:05
Sofern es ein Konfessionsunterricht ist, kann man davon ausgehen, dass die lieben Leut' "ihre" Kirchen in ihrer Freizeit aufsuchen. Der Sonntag bietet sich da an. Dass keine Synagoge besucht wurde, ist in der Tat eine Lücke im Lehrplan.

Unsere Kinder sind Heiden und werden sich weder an Kirchen-, Synagogen- oder Moscheebesuchen beteiligen!

Zumindest nicht, wenn ein Lehrplan es verlangt.

Muninn
16.04.2019, 12:07
Indoktrinierung im Klassenzimmer nur noch durch Zwang durchgesetzt:

In Rendsburg (Schleswig-Holstein) machte eine Erdkundeklasse einen Ausflug in eine Moschee. Die Eltern eines Schülers lehnten das ab. Nach einer Anzeige der Schulleitung drohen nun 300 Euro Bußgeld und ein Zwangs-Moschee-Besuch.

Eltern wie Schwerverbrecher behandelt. "Anhörungsverfahren". "Keine entlastenden Tatsachen vorgebracht". "Vorsätzliche Tat".
BRD, Herbst 2016:

http://i.imgur.com/HWlGtEY.png
http://www.mmnews.de/index.php/politik/86430-moschee-300

http://heumanns-brille.de/wp-content/uploads/2016/10/Heumann-Rendsburg.pdf



Hätte der Schüler eben an einer Pro Merkel Demo teilgenommen.

http://www.kn-online.de/var/storage/images/rnd/nachrichten/politik/inland/merkel-in-chemnitz-hunderte-demonstrieren-gegen-kanzlerin/708171918-2-ger-DE/Merkel-in-Chemnitz-Hunderte-demonstrieren-gegen-Kanzlerin_big_teaser_article.jpg

kotzfisch
16.04.2019, 12:12
Hätte der Schüler an einer Friday Demo teilgenommen,wäre nichts passiert.

Hank Rearden
16.04.2019, 12:17
Die Vorgehensweise der Schule ist schlicht verfassungswidrig!
Die Selbstbindung der Verwaltung ist eine Rechtsfigur des deutschenVerwaltungsrechts und bezeichnet die Bindung einer Verwaltungsbehörde durch früheres tatsächliches Handeln, insbesondere im Bereich der Leistungsverwaltung.
Nach Art. 3 Grundgesetz, der den Gleichbehandlungsgrundsatz regelt, hat die Verwaltung ihr Ermessen in gleichliegenden Fällen in gleicher Weise auszuüben. Hat eine Behörde etwa die Gewährung einer in ihrem Ermessen stehenden Subvention in einer bestimmten Art und Weise praktiziert, so darf sie hiervon in einem gleichliegenden Fall zu Lasten anderer Bewerber nur bei genereller Aufgabe der bisherigen Praxis oder abweichender Handhabung einer ermessenslenkenden Verwaltungsvorschrift für die Zukunft abweichen. Unerheblich ist, ob dem Interessenten an einer Bewilligungvon Förderungsmitteln die tatsächliche Vergabepraxis vorher bekannt gegeben warund wie er sich hierauf einstellen konnte.
Infolge der Selbstbindung tritt bei Ermessensentscheidungen eine Ermessensreduktion auf Null ein.

Wenn also Schüler, die fortgesetzt die Schule schwänzen, weil sie an einer Demo teilnehmen,nicht sanktioniert werden, darf ein Schüler, der einmalig und aus Gewissensgründen einer schulischen Veranstaltung ferngeblieben ist, erst recht nicht sanktioniert werden.

ImÜbrigen halte ich auch Art. 140, der auf Art. 136 WRV verweist, für einschlägig:
(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oderzur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.

Lykurg
16.04.2019, 12:30
:-) Cool :-) - als liegt der objektive Sinn hinter allem, daß unsere über Jahrzehnte verweichlichten Jungen, später Männer, sich entweder durchbeißen müssen oder gänzlich vergehen.

Bei Löwen ist das so eine Sache - nur die stärksten Löwen geben ihren Samen weiter - haben Löwinnen von anderen Löwen ihre Jungen und die neuen Löwen - die jungen kommen und wollen zeugen, dann verbeißen sie die bereits gezeugten Löwen - meistens durch einen Biß ins Genick. Damit die Löwin bereit ist.

Gilt das jetzt auch für Menschen ? :-)

Das ist in der Natur generell so.

Myschkin
16.04.2019, 13:50
Wer wie die Moslems auf die bedingungslose Unterstützung der Juden bauen kann, darf sich alles erlauben. Überall auf der Welt, aber nicht in Israel. Dort werden Moslems bombardiert und abgeknallt wie die Hasen, aber bei uns bekommen sie Geld noch und nöcher in den Arsch geblasen und obendrauf einen an Immunität grenzenden Sonderstatus. Aber die Juden haben damit natürlich überhaupt nichts zu tun, wie sie überhaupt an allem völlig unschuldig sind, was ihnen seit mehreren tausend Jahren vorgeworfen wird. Über tausend mal wurden sie aus den verschiedenen Ländern gejagt, aber daran waren selbstverständlich immer nur die anderen schuld.


HIAS Calls Trump Administration’s Proposed Refugee Ceiling Shameful


SILVER SPRING, Md.—Today, HIAS strongly condemned the Trump Administration’s announcement of a proposed refugee resettlement ceiling of 30,000 for Fiscal Year 2019, the lowest number ever set by any president since the Refugee Act became law in 1980.“

President Trump has once again betrayed America’s history and global leadership in providing safe haven for innocent human beings fleeing violence and persecution” said Mark Hetfield, President and CEO of HIAS, the global Jewish nonprofit that protects refugees.

“By setting the refugee number this low, this administration is betraying the commitments we made after World War II – followed by decades of bipartisan support – to ensure that the world never again turns its back on innocent people seeking safety.

During a period of unprecedented crisis, America has signaled it is a nation in retreat, and as a result the outlook for refugees looks even more bleak.”The announcement, known as the Presidential Determination (https://www.hias.org/blog/video-brief-history-presidential-determination), sets the ceiling on the maximum number of refugees that can be resettled in the coming year.

Since 1980, the average annual ceiling has been set at 96,229 refugees. Last year, the Presidential Determination was set at 45,000 but only a total of 20,918 have actually been admitted so far this year.
(…)
“Right now Jews are in the middle of the most reflective time of year and what this Administration has done to refugees and to our own country is shameful,” Hetfield said. “

President Trump is depriving our country of thousands of new Americans who could have been productive members of our community, grateful to be living in safety and freedom. HIAS and our supporters in the American Jewish community will continue to help refugees and demonstrate that America remains a welcoming country.”

https://www.hias.org/hias-calls-trump-administrations-proposed-refugee-ceiling-shameful

kiwi
16.04.2019, 13:57
Hoher Zeitaufwand, hohe Kosten, problematische Sicherheitslage, Nicht-EU-Ausland.

Bei uns im Städtchen gibt es auch eine Klagemauer –zur Not ginge doch auch die.:haha:https://www.politikforen.net/attachment.php?attachmentid=65422&stc=1

Nietzsche
16.04.2019, 14:18
Dem entgegen steht Artikel 140 GG! Weiterhin Artikel 3,4,7 GG.

Also ich lasse ja noch durchgehen, dass man die Architektur und Kultur angesehen hat und das keine religiöse Besichtigung war. Es gibt ja durchaus schöne Bauwerke und deren Geschichte.

Wenn es aber wie du schreibst um die Gleichheit geht, da gehen Tausende Schüler unentschuldigt nicht zur Schule um das Kima zu retten, und heute würde ICH argumentieren, dass mein Kind an genau dem Tag das Klima retten wollte.... Es sind ja alle vor dem Gesetz gleich, ansonsten müssten deren Eltern auch alle Strafe zahlen und die Lehrer/Direktoren die das gutheißen.

Tutsi
17.04.2019, 09:30
Hätte der Schüler eben an einer Pro Merkel Demo teilgenommen.

http://www.kn-online.de/var/storage/images/rnd/nachrichten/politik/inland/merkel-in-chemnitz-hunderte-demonstrieren-gegen-kanzlerin/708171918-2-ger-DE/Merkel-in-Chemnitz-Hunderte-demonstrieren-gegen-Kanzlerin_big_teaser_article.jpg

Was ist das für eine Truppe ? Und ist sie wirklich pro Merkelinisch ?

Schwabenpower
17.04.2019, 10:03
Die Vorgehensweise der Schule ist schlicht verfassungswidrig!
Die Selbstbindung der Verwaltung ist eine Rechtsfigur des deutschenVerwaltungsrechts und bezeichnet die Bindung einer Verwaltungsbehörde durch früheres tatsächliches Handeln, insbesondere im Bereich der Leistungsverwaltung.
Nach Art. 3 Grundgesetz, der den Gleichbehandlungsgrundsatz regelt, hat die Verwaltung ihr Ermessen in gleichliegenden Fällen in gleicher Weise auszuüben. Hat eine Behörde etwa die Gewährung einer in ihrem Ermessen stehenden Subvention in einer bestimmten Art und Weise praktiziert, so darf sie hiervon in einem gleichliegenden Fall zu Lasten anderer Bewerber nur bei genereller Aufgabe der bisherigen Praxis oder abweichender Handhabung einer ermessenslenkenden Verwaltungsvorschrift für die Zukunft abweichen. Unerheblich ist, ob dem Interessenten an einer Bewilligungvon Förderungsmitteln die tatsächliche Vergabepraxis vorher bekannt gegeben warund wie er sich hierauf einstellen konnte.
Infolge der Selbstbindung tritt bei Ermessensentscheidungen eine Ermessensreduktion auf Null ein.

Wenn also Schüler, die fortgesetzt die Schule schwänzen, weil sie an einer Demo teilnehmen,nicht sanktioniert werden, darf ein Schüler, der einmalig und aus Gewissensgründen einer schulischen Veranstaltung ferngeblieben ist, erst recht nicht sanktioniert werden.

ImÜbrigen halte ich auch Art. 140, der auf Art. 136 WRV verweist, für einschlägig:
(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oderzur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.
Danke. Die Eltern sollten einen guten Anwalt beauftragen. Mir wäre es das wert

Väterchen Frost
17.04.2019, 10:16
Hätte der Schüler eben an einer Pro Merkel Demo teilgenommen.

http://www.kn-online.de/var/storage/images/rnd/nachrichten/politik/inland/merkel-in-chemnitz-hunderte-demonstrieren-gegen-kanzlerin/708171918-2-ger-DE/Merkel-in-Chemnitz-Hunderte-demonstrieren-gegen-Kanzlerin_big_teaser_article.jpg

Hier sehen wir halt das Grüne in der hedwig-stumpfsinnigen Landesregierung, man könnte auch sagen das Faule im Ei. Es handelt sich um die Lieblingskonfession der Grüninnen und damit ist jeder männliche Schüler verpflichtet, teilzunehmen, um das "Großartige" der archaischen Religion Islam zur Kenntnis zu nehmen. Widersetzt man sich, kann das Land keine Ausnahme dulden und schlägt erbarmungslos zu (auch wenn die Kultusministersch CDU-Angehörige jüdischen Glaubens ist).

Testfrage: Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn einer Schülerin von ihrer alleinerziehenden Mutter verboten worden wäre, an einem nicht dem Religionsunterricht zugehörigen Besuch einer Synagoge / eines katholischen Klosters oder Münsters teilzunehmen???

-jmw-
20.04.2019, 11:18
Dem entgegen steht Artikel 140 GG! Weiterhin Artikel 3,4,7 GG.
Gibt es da Zustimmung aus Rechtsprechung und/oder Schrifttum?

-jmw-
20.04.2019, 11:20
Unsere Kinder sind Heiden und werden sich weder an Kirchen-, Synagogen- oder Moscheebesuchen beteiligen!

Zumindest nicht, wenn ein Lehrplan es verlangt.
Das sagt nun allerdings nichts dazu, ob der Ärger, den Du dann vielleicht bekommst, gesetzesmässig i.O. wär. :)

-jmw-
20.04.2019, 11:23
Auf jeden Fall billiger und ungefährlicher! :)


Bei uns im Städtchen gibt es auch eine Klagemauer –zur Not ginge doch auch die.:haha:https://www.politikforen.net/attachment.php?attachmentid=65422&stc=1

-jmw-
20.04.2019, 11:23
Wer wie die Moslems auf die bedingungslose Unterstützung der Juden bauen kann, darf sich alles erlauben. Überall auf der Welt, aber nicht in Israel. Dort werden Moslems bombardiert und abgeknallt wie die Hasen, aber bei uns bekommen sie Geld noch und nöcher in den Arsch geblasen und obendrauf einen an Immunität grenzenden Sonderstatus. Aber die Juden haben damit natürlich überhaupt nichts zu tun, wie sie überhaupt an allem völlig unschuldig sind, was ihnen seit mehreren tausend Jahren vorgeworfen wird. Über tausend mal wurden sie aus den verschiedenen Ländern gejagt, aber daran waren selbstverständlich immer nur die anderen schuld.
Can you imagine getting fired from 109 jobs and saying it was never your fault? (J. de la Rey) ;)

-jmw-
20.04.2019, 11:25
Also ich lasse ja noch durchgehen, dass man die Architektur und Kultur angesehen hat und das keine religiöse Besichtigung war. Es gibt ja durchaus schöne Bauwerke und deren Geschichte.

Wenn es aber wie du schreibst um die Gleichheit geht, da gehen Tausende Schüler unentschuldigt nicht zur Schule um das Kima zu retten, und heute würde ICH argumentieren, dass mein Kind an genau dem Tag das Klima retten wollte.... Es sind ja alle vor dem Gesetz gleich, ansonsten müssten deren Eltern auch alle Strafe zahlen und die Lehrer/Direktoren die das gutheißen.

und heute würde ICH argumentieren, dass mein Kind an genau dem Tag das Klima retten wollte
Das müsstest Du dann hinreichend belegen, was kaum machbar sein würd, wenn's tatsächlich gar nichts in die Richtung getan hätt.

-jmw-
20.04.2019, 11:25
Der Besuch einer Moschee ist so wenig eine "religiöse Übung" wie das Feuerlöschen bei Notre Dame eine ist.


[...]ImÜbrigen halte ich auch Art. 140, der auf Art. 136 WRV verweist, für einschlägig:
(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oderzur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.

Hay
20.04.2019, 11:45
Das müsstest Du dann hinreichend belegen, was kaum machbar sein würd, wenn's tatsächlich gar nichts in die Richtung getan hätt.

zu den Freitagsgebeten gibt es wohl kaum Führungen für die Ungläubigen.

Hay
20.04.2019, 11:46
Der Besuch einer Moschee ist so wenig eine "religiöse Übung" wie das Feuerlöschen bei Notre Dame eine ist.

In Stuttgart gibt es einen großen Tempel der Scientology. Könnten Klassen auch einmal einen Besuch planen, um zu erfahren, wie sich diese Glaubensrichtung darstellt.

Schwabenpower
20.04.2019, 11:47
Das müsstest Du dann hinreichend belegen, was kaum machbar sein würd, wenn's tatsächlich gar nichts in die Richtung getan hätt.
Nein. Müssen die Klimaschwänzer ja auch nicht

-jmw-
20.04.2019, 13:29
zu den Freitagsgebeten gibt es wohl kaum Führungen für die Ungläubigen.
Ich telefonier ja auch nicht beim Mittagessen.

-jmw-
20.04.2019, 13:29
In Stuttgart gibt es einen großen Tempel der Scientology. Könnten Klassen auch einmal einen Besuch planen, um zu erfahren, wie sich diese Glaubensrichtung darstellt.
Ja, warum nicht? Ich jedenfalls hätte nichts dagegen, ginge mein Kind da mit.

-jmw-
20.04.2019, 13:30
Nein. Müssen die Klimaschwänzer ja auch nicht
Wenn Du was tust, was alle tun, musst Du nicht belegen, dass Du tust, was alle tun, hingegen wenn Du was anderes tust, musste belegen, dass es irgendwo doch dasselbe ist. Wo's da jetzt die Überraschung, wie sollte es anders gehen?

Schwabenpower
20.04.2019, 13:38
Wenn Du was tust, was alle tun, musst Du nicht belegen, dass Du tust, was alle tun, hingegen wenn Du was anderes tust, musste belegen, dass es irgendwo doch dasselbe ist. Wo's da jetzt die Überraschung, wie sollte es anders gehen?
Nein. Welcher Schulschwänzer mußte jemals nachweisen, daß er auf einer Demo war? Eben.

-jmw-
20.04.2019, 13:44
Nein. Welcher Schulschwänzer mußte jemals nachweisen, daß er auf einer Demo war? Eben.
Jeder, der nicht auf "den" Demos war, sondern auf anderen, wird und würde es müssen.

Schwabenpower
20.04.2019, 13:49
Jeder, der nicht auf "den" Demos war, sondern auf anderen, wird und würde es müssen.
Nein. Woher willst Du wissen, ob jeder Schulschwänzer auf einer Demo war? Hat noch nie jemand überprüft, obwohl es schon zahlenmäßig nicht hinkommt.

Mehr als die Hälfte war ganz woanders

pixelschubser
20.04.2019, 14:11
Gibt es da Zustimmung aus Rechtsprechung und/oder Schrifttum?


Das sagt nun allerdings nichts dazu, ob der Ärger, den Du dann vielleicht bekommst, gesetzesmässig i.O. wär. :)

Ich benötige weder Rechtsprechung noch Schrifttum und auch keinen Ärger. Meine Kinder sind an diesen Tagen einfach spontan krank - FERTIG!

-jmw-
20.04.2019, 14:56
Ich weiss, dass das eine aktzeptiert wird und das andere nicht und das es also sinnlos ist, sich auf den Standpunkt zu stellen, es sei dasselbe, denn es wird eben nicht gleich behandelt. Wer darob die soziale Realität "unfair" nennen will, mag das tun.


Nein. Woher willst Du wissen, ob jeder Schulschwänzer auf einer Demo war? Hat noch nie jemand überprüft, obwohl es schon zahlenmäßig nicht hinkommt.

Mehr als die Hälfte war ganz woanders

-jmw-
20.04.2019, 14:57
Ich benötige weder Rechtsprechung noch Schrifttum
Benötigst Du nicht zur Beantwortung der Frage, ob etwas gegen "Artikel 140 GG! Weiterhin Artikel 3,4,7 GG" gehe? Wie machste es dann, Hühnerknochen werfen bei Vollmond?


[...] Meine Kinder sind an diesen Tagen einfach spontan krank - FERTIG!
Nur ist das den hier besprochenen Eltern eben nicht eingefallen. Nötigenfalls hätte man ja auch mal die Oma besuchen können o.ä., da kriegt man leicht ein o.k. vom Rektor.

pixelschubser
20.04.2019, 15:13
Benötigst Du nicht zur Beantwortung der Frage, ob etwas gegen "Artikel 140 GG! Weiterhin Artikel 3,4,7 GG" gehe? Wie machste es dann, Hühnerknochen werfen bei Vollmond?


Nur ist das den hier besprochenen Eltern eben nicht eingefallen. Nötigenfalls hätte man ja auch mal die Oma besuchen können o.ä., da kriegt man leicht ein o.k. vom Rektor.

Man kann sich auch bockbeinig gegen das System stellen. Ja.

War in dem Fall allerdings unklug von den Eltern. Ich bin der Ansicht, dass man sich dem System nicht so offenherzig entgegenstellen sollte, wenn man ein einigermassen entspanntes Leben führen will und möchte. Widerstand kann auch subtil stattfinden.

Hank Rearden
20.04.2019, 15:18
Der Besuch einer Moschee ist so wenig eine "religiöse Übung" wie das Feuerlöschen bei Notre Dame eine ist.

Ein selten dämlicher Analogieschluss, das Eine hat mit dem Anderen überhaupt nichts gemeinsam!
Ich würde den Besuch einer Moschee aus Gründen der Werbung für eine Religion durchaus unter den Begriff "religiöse" Übung subsumieren.
Der Religionsunterricht ist im strengem Sinn ja auch keine "Religiöse Übung", trotzdem kann die Teilnahme nicht erzwungen werden.
Und dass man ausgerechnet bei dieser Aktion so beharrlich darauf besteht, dass auch ja alle Schüler teilnehmen, belegt doch eindeutig,
woher der Wind weht...

Hay
20.04.2019, 22:54
Ja, warum nicht? Ich jedenfalls hätte nichts dagegen, ginge mein Kind da mit.

Nur garantiere ich, dass kein Lehrer auf die Idee käme, mit Schulklassen dort einen Besuch abzustatten.

Nietzsche
22.04.2019, 08:35
Das müsstest Du dann hinreichend belegen, was kaum machbar sein würd, wenn's tatsächlich gar nichts in die Richtung getan hätt.
Wieso sollte ich das belegen? In dem Fall darf die Schule anhand des Gesetzes belegen, dass die Schulschwänzerei am Freitag in Ordnung ist. Das Gesetz will ich sehen.

-jmw-
22.04.2019, 09:53
Wie die Eltern sich hätten verhalten sollen ist eine andere Frage als die, wie die Rechtslage sei. Ich antwortete auf diese, nicht auf jene. Da mir quer am A* vorbeigeht, ob die Eltern mit dem urteil leben können oder sich aus Protest auf dem Dachboden aufhängen, ist jene auch wenig interessant.


Man kann sich auch bockbeinig gegen das System stellen. Ja.

War in dem Fall allerdings unklug von den Eltern. Ich bin der Ansicht, dass man sich dem System nicht so offenherzig entgegenstellen sollte, wenn man ein einigermassen entspanntes Leben führen will und möchte. Widerstand kann auch subtil stattfinden.

-jmw-
22.04.2019, 09:56
Der Religionsunterricht ist eine "religiöse Übung", insofern er konfessionell und affirmativ ist. Handelt es sich hingegen um ein Fach Ethik-Religionwissenschaften, dann ist er es nicht und verweigern dürfte man auch kaum. Da müsste man aber einschlägige Regelungen und Urteile in den entsprechenden Bundesländern anschauen.

Der Besuch einer Moschee, nun... Sagen wir einfach mal, ich habe eine Ahnung, dass wenn es eine orthodoxe Kirche gewesen wäre, die Eltern auf sehr viel weniger "Verständnis" stossen würden!


Ein selten dämlicher Analogieschluss, das Eine hat mit dem Anderen überhaupt nichts gemeinsam!
Ich würde den Besuch einer Moschee aus Gründen der Werbung für eine Religion durchaus unter den Begriff "religiöse" Übung subsumieren.
Der Religionsunterricht ist im strengem Sinn ja auch keine "Religiöse Übung", trotzdem kann die Teilnahme nicht erzwungen werden.
Und dass man ausgerechnet bei dieser Aktion so beharrlich darauf besteht, dass auch ja alle Schüler teilnehmen, belegt doch eindeutig,
woher der Wind weht...

-jmw-
22.04.2019, 09:57
Nur garantiere ich, dass kein Lehrer auf die Idee käme, mit Schulklassen dort einen Besuch abzustatten.
Mag sein, das ändert aber an meiner Haltung ja nichts. :)

-jmw-
22.04.2019, 09:58
Wieso sollte ich das belegen? In dem Fall darf die Schule anhand des Gesetzes belegen, dass die Schulschwänzerei am Freitag in Ordnung ist. Das Gesetz will ich sehen.
Wenn Du behauptest, Dein Kind habe "Klima retten wollen", wirste glaubhaft machen müssen, dass dem auch so war. Die, die's in Zusammenhang mit den grossen Freitags-Demos tun, müssen's nicht, weil's da für die relevanten Entscheider bereits glaubhaft ist.

Nietzsche
22.04.2019, 09:59
Wenn Du behauptest, Dein Kind habe "Klima retten wollen", wirste glaubhaft machen müssen, dass dem auch so war. Die, die's in Zusammenhang mit den grossen Freitags-Demos tun, müssen's nicht, weil's da für die relevanten Entscheider bereits glaubhaft ist.

Das heißt wenn mein Kind bei Pegida mitrennt ist das auch in Ordnung, weils die Menge macht? Sind wir jetzt völlig in der Anarchie angekommen?

-jmw-
22.04.2019, 10:21
Das heißt wenn mein Kind bei Pegida mitrennt ist das auch in Ordnung, weils die Menge macht? Sind wir jetzt völlig in der Anarchie angekommen?
Wenn Dein Kind bei Pegia mitrennt, ist's i.O., wenn 10.000 andere Kinder da ebenfalls mitrennen und dies nicht (offensichtlich) von Erwachsenen initiiert wurde.
Wobei "i.O." hier ja auch nur heisst "wird wahrscheinlich nicht belangt".

Nietzsche
22.04.2019, 12:20
Wenn Dein Kind bei Pegia mitrennt, ist's i.O., wenn 10.000 andere Kinder da ebenfalls mitrennen und dies nicht (offensichtlich) von Erwachsenen initiiert wurde.
Wobei "i.O." hier ja auch nur heisst "wird wahrscheinlich nicht belangt".
Wenn ich mit Falschgeld bezahle ist es auch nicht ok wenns alle machen....

-jmw-
24.04.2019, 09:12
Wenn ich mit Falschgeld bezahle ist es auch nicht ok wenns alle machen....
Wo kein Kläger, da kein Richter!