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Vollständige Version anzeigen : Bundesverfassungsgericht hat gerade mal schnell die Gewaltenteilung abgeschafft



Gawen
17.10.2016, 23:01
Das Bundesverfassungsgericht hat gerade ein interessantes Gewaltenteilungsvakuum geschaffen, indem es die G10 Kommission des BT in logischem Widerspruch zu eigener vorheriger Rechtsprechung praktisch zu einem juristischen Nichts sui generis degradiert hat. :)

Die sind echt witzig und wollen uns tatsächlich verkaufen, dass eine von der Verfassung vorgesehene Surrogat-Institution, die nicht von der Verfassung in Existenz, Status und wesentlichen Kompetenzen konstituiert wird und nicht als Staatsorgan vor dem BVerfg parteifähig ist, also praktisch machtlos, trotz alledem noch die ratio der Gewaltenteilung, nämlich die wechselseitige Begrenzung und Kontrolle staatlicher Macht, erfüllt...

Ich meine alle Willkür muß Grenzen haben. Für wie blöde halten die uns eigentlich? :D


1970: "Das Prinzip der Gewaltenteilung erlaubt auch, daß Rechtsschutz gegenüber Maßnahmen der Exekutive ausnahmsweise nicht durch Gerichte, sondern durch vom Parlament bestellte oder gebildete, unabhängige Institutionen innerhalb des Funktionsbereichs der Exekutive gewährt wird. Wesentlich ist, daß in diesem Fall noch die ratio der Gewaltenteilung, nämlich die wechselseitige Begrenzung und Kontrolle staatlicher Macht, erfüllt ist."

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv030001.html


2016: "Mit der G 10-Kommission hat der Gesetzgeber ein Organ geschaffen, das an die Stelle des Rechtswegs tritt, aber kein Gericht ist, das innerhalb des Funktionsbereichs der Exekutive agiert, aber nicht in diese inkorporiert ist, das Rechtskontrolle ausübt, aber auch Opportunitätserwägungen treffen kann. Es handelt sich um ein Kontrollorgan eigener Art außerhalb der rechtsprechenden Gewalt, das als Ersatz für den fehlenden gerichtlichen Rechtsschutz dient.

Vor diesem Hintergrund ist die G 10-Kommission nicht als oberstes Bundesorgan parteifähig. Sie wird nicht von der Verfassung in Existenz, Status und wesentlichen Kompetenzen konstituiert."

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-072.html


Das Bundesverfassungsgericht will uns hier offenkundig trollen! Bei so viel Offenkundigkeit ist es wohl so langsam Zeit, mal nach Artikel 20 GG zurückzutrollen, da ja nun offenkundig keine andere Abhilfe mehr möglich ist!

Danke BVerfG! :D

kotzfisch
17.10.2016, 23:08
Na wenns des auch in deutsch gibt.
Könnte man darauf antworten.

Gawen
17.10.2016, 23:13
Na wenns des auch in deutsch gibt.
Könnte man darauf antworten.

Das ist deutsch, lerne er verstehend lesen! :D

Es geht darum dass das Bundesverfassungsgericht einer Rechtsmittel-Ersatzinstitution, der G10 Kommission, den Rechtweg zwecks Ausübung ihrer Dienstpflichten als den Rechtsweg ersetzendes Kontrollorgan mit fadenscheinigen Argumenten verwehrt.

Die Argumentation ist völlig hirnrissig, mal kann die G10 Kommission nicht 1970 zum vollwertigen Ersatz für den ordentlichen Rechtsweg erklären und ihr dann praktisch das Recht verwehren ihren Job auch zu erledigen.

Damit hat sich das BVerfG engültig offen zum Hüter der real existierenden Verhältnisse statt der Verfassung und der FDGO gemacht.

Wahrscheinlich steht vor dem Verfassungsgericht nur noch die Verfassung vor Gericht, nachdem ja schon der Verfassungsschutz die Verfassung so schützt, wie ein Zitronenfalter Zitronen faltet! :D

KatII
17.10.2016, 23:16
Mutti macht das schon alleine. Gewalt ist eh verpönt.

kotzfisch
17.10.2016, 23:18
Das ist deutsch, lerne er verstehend lesen! :D

Gut, ich gestehe dann, dass ich zu dumm bin, das zu verstehen.

KatII
17.10.2016, 23:20
Was ist die G10 überhaupt?

Gawen
17.10.2016, 23:30
Was ist die G10 überhaupt?

Es gibt im GG eine Ausnahme von der Rechtsweggarantie, weswegen wir als Bürger gegen unsere Geheimdienste nicht vor Gericht klagen dürfen.

Der offizielle Ersatz für den ordentlichen Rechtsweg ist die G10 Kommission des Bundestages, die für uns Bürger prüfen soll, ob das auch alles seine Richtigkeit hat.

Die G10 Kommission hatte auf Herausgabe der BND Selektorenliste geklagt, die man ihr verweigert hatte und jetzt hat das BVerfG diese Klage abgewiesen, da die Kommission ja nur ein juristisches Nichts für sie sei.

Die haben also 2016 zu einem Nichts erklärt, was ihnen 1970 als Ersatz für den ordentlichen Rechtsweg genügt hat.

Klarer Fall von verbotener FDGO-feindlicher Willkürherrschaft quer durch die Staatsgewalten.

Tantalit
17.10.2016, 23:30
Was ist die G10 überhaupt?

Unser Rechstsystem ist voller lustiger Gesetze, die gar nicht wirklich etwas klar definieren, das werdet ihr noch alle merken.

Dieses Rechtssystem ist eher eine Rabulistik Übung.

KatII
17.10.2016, 23:42
Es gibt im GG eine Ausnahme von der Rechtsweggarantie, weswegen wir als Bürger gegen unsere Geheimdienste nicht vor Gericht klagen dürfen.

Der offizielle Ersatz für den ordentlichen Rechtsweg ist die G10 Kommission des Bundestages, die für uns Bürger prüfen soll, ob das auch alles seine Richtigkeit hat.

Die G10 Kommission hatte auf Herausgabe der BND Selektorenliste geklagt, die man ihr verweigert hatte und jetzt hat das BVerfG diese Klage abgewiesen, da die Kommission ja nur ein juristisches Nichts für sie sei.

Die haben also 2016 zu einem Nichts erklärt, was ihnen 1970 als Ersatz für den ordentlichen Rechtsweg genügt hat.

Klarer Fall von verbotener FDGO-feindlicher Willkürherrschaft quer durch die Staatsgewalten.
Ich war mal in einem Landesparlament Zuschauer bei einer Diskussionsrunde zur aktuellen Lage, Flüchtlinge, Kriminalität usw. Der Parlamentarier schob den Peter auf das Innere, der Bullensprecher schob ihn weiter Richtung Justiz, und die war nicht vertreten. Das alles unter der Preisung der Gewaltenteilung und (Achtung!) der Offenen Gesellschaft und des Liberalismus.

Murmillo
18.10.2016, 06:34
...
Die sind echt witzig und wollen uns tatsächlich verkaufen, dass eine von der Verfassung vorgesehene Surrogat-Institution,...
Wo ist die denn vorgesehen ? Denn das BVerg hat ja gerade festgestellt:

b) Vor diesem Hintergrund ist die G 10-Kommission nicht als oberstes Bundesorgan parteifähig. Sie wird nicht von der Verfassung in Existenz, Status und wesentlichen Kompetenzen konstituiert.

...
1970: "Das Prinzip der Gewaltenteilung erlaubt auch, daß Rechtsschutz gegenüber Maßnahmen der Exekutive ausnahmsweise nicht durch Gerichte, sondern durch vom Parlament bestellte oder gebildete, unabhängige Institutionen innerhalb des Funktionsbereichs der Exekutive gewährt wird. Wesentlich ist, daß in diesem Fall noch die ratio der Gewaltenteilung, nämlich die wechselseitige Begrenzung und Kontrolle staatlicher Macht, erfüllt ist."
...
Ja,aber da steht ja nicht drin, dass dieses Organ unbedingt geschaffen werden muss, noch gibt es irgendeinen rechtlichen Rahmen vor.

Es geht hier um ein Organstreitverfahren, nicht um ein Verfassungsbeschwerde-Verfahren, wie das BVerfG auch feststellte.
Und da ist die G10-Kommission kein oberstes Bundesorgan, weil, um noch mal darauf hinzuweisen:

Sie wird nicht von der Verfassung in Existenz, Status und wesentlichen Kompetenzen konstituiert
und weiter in den Ausführungen des BVerfG:

Sie ist nicht als durch das Grundgesetz oder durch die Geschäftsordnung mit eigenen Rechten ausgestatteter Teil des Bundestages anzusehen. Ungeachtet des Umstandes, dass das Grundgesetz sie schon nicht explizit erwähnt, bezeichnet Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG das Hilfsorgan - anders als den Wehrbeauftragten in Art. 45b GG - nicht als eines „des Bundestages“. Auch wird die G 10-Kommission nicht wie das Parlamentarische Kontrollgremium in Art. 45d GG als Pflichtgremium des Deutschen Bundestages statuiert.
Zum Organstreitverfahren:

Das Bundesverfassungsgericht kann angerufen werden, wenn Streit zwischen obersten Bundesorganen oder diesen gleichgestellten Beteiligten über ihre Rechte und Pflichten aus dem Grundgesetz besteht.
Ein solches Verfahren ist notwendig, weil die Organe untereinander keine Weisungsbefugnis besitzen. Indem es die wechselseitige gerichtliche Kontrolle der Verfassungsorgane ermöglicht, sichert das Organstreitverfahren die gewaltenteilige politische Willensbildung.http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Organstreitverfahren/organstreitverfahren_node.html (http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Organstreitverfahren/organstreitverfahren_node.htmlMit)
Mit seinem derzeitigen Urteil hat das BVerg lediglich festgestellt, dass die G10-Kommission eben kein oberstes Bundesorgan oder diesem gleichgestellt ist - und damit auch nicht auf Herausgabe von Akten gegen den BND klagen kann. Ganz offensichtlich hatte es der Gesetzgeber wohl versäumt, die G10-Kommission verfassungsrechtlich zu verankern. Und ein Kontrollorgan ausserhalb der Verfassung kann es nicht geben !
Und noch was ist wichtig in den Ausführungen des BVerG:

Die G 10-Kommission übt schließlich keine parlamentarische Kontrollfunktion aus. Im Anwendungsbereich des G 10 obliegt die politische Kontrolle dem Parlamentarischen Kontrollgremium. Die G 10-Kommission hingegen wird im Funktionsbereich der Exekutive tätig, indem sie über die Zulässigkeit und Notwendigkeit von konkreten Beschränkungsmaßnahmen entscheidet. Darüber hinaus wirkt sie nicht an der Erfüllung der Aufgaben des Bundestages im Bereich der Gesetzgebung, des Budgetrechts, des Kreations-, Informations- und Kontrollrechts mit und ist auch nicht an der Erörterung anstehender Probleme in öffentlicher Debatte beteiligt.

Also, für mich ist die Entscheidung des BVerfG völlig logisch und zu Recht ergangen.

GSch
18.10.2016, 09:03
Dem kann ich nur zustimmen. Organe sind grundsätzlich nicht rechtsfähig. Und Behörden oder Gremien sind nun mal Organe, selbst der Bundestag. Wenn du dich durch das Bundesverkehrsministerium in deinen Rechten verletzt siehst, kannst du also keine Klage gegen das Bundesverkehrsministerium einreichen, wohl aber gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Die Geheimdienste sind Behörden. Sie sind einem bestimmten Ministerium zugeordnet (Innen, Verteidigung), das die Fach- und Rechtsaufsicht führt. Wer meint, durch sie in seinen Rechten verletzt worden zu sein, dem steht der Rechtsweg durchaus offen. Nur das G10-Gremium kann er nicht verklagen.

Übrigens ging es hier in diesem Fall gar nicht um eine Klage gegen die G10-Kommission, sondern um eine Organklage dieser auf Herausgabe von Informationen. Aber damit ist sie gescheitert, wegen mangelnder Parteifähigkeit. Bestimmte Organe des Bundes können Partei in Organstreitverfahren sein, aber dazu müssen sie in der Verfassung oder in einschlägigen Gesetzen klar dazu ermächtigt werden; das trifft auf die G10-Kommission nicht zu. Ein Ausschuss des Bundestages ist sie auch nicht.

Der letzte Satz des von dir zitierten Beschlusses macht übrigens klar, dass Rechtsmittel durchaus vorhanden sind. Nur eben nicht das Organstreitverfahren.

Gawen
18.10.2016, 11:25
Also, für mich ist die Entscheidung des BVerfG völlig logisch und zu Recht ergangen.

Erkenne den logischen Kurzschluss:

- Grundlage: Gewaltenteilung muß gegeben sein, sonst Verstoss gegen Artikel 20 und der gilt ewig.

- 1970: vom Parlament bestellte oder gebildete, unabhängige Institutionen innerhalb des Funktionsbereichs der Exekutive = G10 Kommission ersetzt ordentlichen Rechtsweg

- 2016: Der Ersatz für den Rechtsweg darf selbst nicht klagen, um seinen Job erledigen zu können und BVerfG verweist auf den durch den Ersatz substituierten Rechtsweg

Rechtsweg wird ersetzt, Ersatz wird arbeitsunfähig geurteilt und auf den Rechtsweg verwiesen, den der Ersatz ersetzt. Juristisches perpetuum mobile! :D

nurmalso2.0
18.10.2016, 11:38
Gut, ich gestehe dann, dass ich zu dumm bin, das zu verstehen.


Das ist es ja. Der Regierung wäre es angenehmer, wenn "niemand" etwas von dem versteht was sie verabschieden. Die Hetz- und Lügenmedien liefern dann eine politisch korrekte Kurzfassung (Verklärung) und alles ist gut.

Murmillo
18.10.2016, 11:47
Erkenne den logischen Kurzschluss:

- Grundlage: Gewaltenteilung muß gegeben sein, sonst Verstoss gegen Artikel 20 und der gilt ewig.

- 1970: vom Parlament bestellte oder gebildete, unabhängige Institutionen innerhalb des Funktionsbereichs der Exekutive = G10 Kommission ersetzt ordentlichen Rechtsweg

- 2016: Der Ersatz für den Rechtsweg darf selbst nicht klagen, um seinen Job erledigen zu können und BVerfG verweist auf den durch den Ersatz substituierten Rechtsweg

Rechtsweg wird ersetzt, Ersatz wird arbeitsunfähig geurteilt und auf den Rechtsweg verwiesen, den der Ersatz ersetzt. Juristisches perpetuum mobile! :D

Klagen kann die G10-Kommission schon, aber nicht im Organstreitverfahren, denn sie ist nicht als Bundesorgan parteifähig, sondern im Verfassungsbreschwerdeverfahren. Dies hat doch das BVerfG festgestellt.

Gawen
18.10.2016, 12:13
Die Geheimdienste sind Behörden. Sie sind einem bestimmten Ministerium zugeordnet (Innen, Verteidigung), das die Fach- und Rechtsaufsicht führt. Wer meint, durch sie in seinen Rechten verletzt worden zu sein, dem steht der Rechtsweg durchaus offen.

Das ist falsch. Dieser Rechtsweg wurde durch die Notstandsgesetze verschlossen. Die G10 Kommission ist das Substitut für den verschlossenen Rechtsweg. Siehe BVerfG 30,1, insbes. Randnummer 105.

§ 13 G10G - Rechtsweg
"Gegen die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen nach den §§ 3 und 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und ihren Vollzug ist der Rechtsweg vor der Mitteilung an den Betroffenen nicht zulässig."

Gawen
18.10.2016, 12:19
Klagen kann die G10-Kommission schon, aber nicht im Organstreitverfahren, denn sie ist nicht als Bundesorgan parteifähig, sondern im Verfassungsbreschwerdeverfahren. Dies hat doch das BVerfG festgestellt.

Und durch diese Feststellung widerspricht das BVerfG sich selbst. Ein rechtloses Nichts kann nicht wirksamer Ersatz für den ordentlichen Rechtsweg im Rahmen der Gewaltenteilung sein, die sie nicht abschaffen können wg. Artikel 79.

Davon mal ganz abgesehen erwähnt das GG die G10 Kommission, ohne sie direkt beim Namen zu nennen.

"daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt."

Löwe
18.10.2016, 12:35
Gut, ich gestehe dann, dass ich zu dumm bin, das zu verstehen.

Der Kandidat hat 10 Punkte.:haha:

kotzfisch
18.10.2016, 12:39
Der Kandidat hat 10 Punkte.

Aber Dich Schwachkopf hat doch niemand gefragt.

Hrafnaguð
18.10.2016, 12:48
Gut, ich gestehe dann, dass ich zu dumm bin, das zu verstehen.

Er bezieht sich auf und schreibt in Behördensprech. Das sollst du gar nicht verstehen.
Kann mich noch an meine erste Steuererklärung erinnern. Ich starrte völlig verständnislos auf den Bogen und
dachte mir "Derjenige der sich DAS ausgedacht hat, der muß geisteskrank oder von bewußten, bösem Willen beherrscht sein!".

kotzfisch
18.10.2016, 12:59
Er bezieht sich auf und schreibt in Behördensprech. Das sollst du gar nicht verstehen.
Kann mich noch an meine erste Steuererklärung erinnern. Ich starrte völlig verständnislos auf den Bogen und
dachte mir "Derjenige der sich DAS ausgedacht hat, der muß geisteskrank oder von bewußten, bösem Willen beherrscht sein!".

Das tröstet.Nein, das ist für normalsinnige Menschen nicht verständlich.
Vielleicht will sich der Schreiber durch die Verwendung dieses Vokabulars auch nur abheben, wer weiss.

Syntrillium
18.10.2016, 13:09
hallo,

das Deutsch der Judikative ist für normale Menschen nicht verständlich, es sei denn, man ist selber Jurist.
Jeder Bereich hat seine Fachsprache!
mfg

Löwe
18.10.2016, 21:26
Aber Dich Schwachkopf hat doch niemand gefragt.

Sagt einer der sich selbst als dämlich bezeichnet.:haha:

kotzfisch
18.10.2016, 21:33
Sagt einer der sich selbst als dämlich bezeichnet.:haha:

Lies nach.Stimmt so nicht.
Der besamtendeutsch Text hat mich angekaast sonst nicht.
Lies nach oder LmaA.
Deine Wahl.

Löwe
18.10.2016, 21:38
Lies nach.Stimmt so nicht.
Der besamtendeutsch Text hat mich angekaast sonst nicht.
Lies nach oder LmaA.
Deine Wahl.

Na, wieder breit?:fizeig:

kotzfisch
18.10.2016, 21:42
Na, wieder breit?:fizeig:

Sag mal Du Schwachkopf, geh mir doch vom Bein.Mir nicht erinnerlich, dass wir uns kennen.

Verfass doch mal einen vernünftigen Beitrag- hier gehts doch nicht um Dich oder mich.

Süßer
18.10.2016, 21:54
Das ist falsch. Dieser Rechtsweg wurde durch die Notstandsgesetze verschlossen. Die G10 Kommission ist das Substitut für den verschlossenen Rechtsweg. Siehe BVerfG 30,1, insbes. Randnummer 105.

§ 13 G10G - Rechtsweg
"Gegen die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen nach den §§ 3 und 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und ihren Vollzug ist der Rechtsweg vor der Mitteilung an den Betroffenen nicht zulässig."

Entweder sind die Notstandsgesetze unwirksam, dh es kann wieder in Fällen geklagt werden wo sonst die G10 tätig geworden wäre. Oder der Geheimdienst hat mittlerweile die Macht übernommen. Denn es gibt wahrscheinlich keine Kontrollen mehr für die Dienste. Nach der Regel:sag mir wenn du nicht kritisieren darfst,..der hat die Macht.

Die Selektorenliste war zum NSA-Skandal gehörig? Das würde richtig Ärger geben, wenn zentrale fremde Geheimnisse hier öffentlich werden.

LG

Erik der Rote
19.10.2016, 12:38
das Bundesverfassungsgericht ist doch unter Voßkuhle nur noch ein Abnickverein geworden !

das liegt aber schon im System selbst gegründet das die Parteien ermächtigt die Verfassungsrichter vorschlagen !

FranzKonz
19.10.2016, 15:34
...
Danke BVerfG! :D

Genau genommen existiert eine Gewaltenteilung im GG ohnehin nicht, oder bestenfalls teilweise. In der EU schon gleich gar nicht.

hamburger
19.10.2016, 16:42
Genau genommen existiert eine Gewaltenteilung im GG ohnehin nicht, oder bestenfalls teilweise. In der EU schon gleich gar nicht.

Das GG ist auch nicht als Verfassung gemacht worden sondern als Provisorium, das den Siegermächten die volle Kontrolle über Deutschland erlaubt, mit Hilfe der Parteien und der Beamten, die deswegen privilegiert worden sind.
Das ist ähnlich wie die Capos in den Gefängnissen genutzt werden.
Genau deswegen haben die Parteien und die Politiker eine neue Verfassung verhindert.
Das BVerG ist nur ein Wurmfortsatz der Politik und kein Gericht.

FranzKonz
19.10.2016, 16:44
...
Das BVerG ist nur ein Wurmfortsatz der Politik und kein Gericht.

Weil eben auch die Richter von den Parteien besetzt werden. Anders hätte beispielsweise Peter Müller niemals Verfassungsrichter werden können.

sibilla
19.10.2016, 16:44
Er bezieht sich auf und schreibt in Behördensprech. Das sollst du gar nicht verstehen.
Kann mich noch an meine erste Steuererklärung erinnern. Ich starrte völlig verständnislos auf den Bogen und
dachte mir "Derjenige der sich DAS ausgedacht hat, der muß geisteskrank oder von bewußten, bösem Willen beherrscht sein!".

ich habe mir das regelmäßig mindestens dreimal selber laut vorgelesen und immer noch nicht verstanden und es wird immer schlimmer mit dem dummsprech der behörden.

grüßle s.

Hrafnaguð
19.10.2016, 17:06
ich habe mir das regelmäßig mindestens dreimal selber laut vorgelesen und immer noch nicht verstanden und es wird immer schlimmer mit dem dummsprech der behörden.

grüßle s.


Du sollst das auch nicht verstehen. Diese Sprache ist ein Machtinstrument.
Eine klare, bürgernahe Sprache bedürfte keiner Spezialisten die dir das für viel Geld übersetzen.
Also Anwälte, Steuerberarter u.A.

sibilla
19.10.2016, 18:03
Du sollst das auch nicht verstehen. Diese Sprache ist ein Machtinstrument.
Eine klare, bürgernahe Sprache bedürfte keiner Spezialisten die dir das für viel Geld übersetzen.
Also Anwälte, Steuerberarter u.A.

ich weiß das und trotzdem habe ich mich bemüht, zu verstehen. immerhin ging es um unser geld.

mit dieser beamtensprache und den eingefügten §§§ nach absatz usw. wirst du kirre gemacht.

und was glaubst du, wozu die neue schreibordnung erfunden wurde?

ich verweise nur noch auf meine signatur.

grüßle s.

Löwe
19.10.2016, 21:54
Sag mal Du Schwachkopf, geh mir doch vom Bein.Mir nicht erinnerlich, dass wir uns kennen.

Verfass doch mal einen vernünftigen Beitrag- hier gehts doch nicht um Dich oder mich.

:lmaa::vogel: Ist der vernünftig genug, oder auch zu hoch für dich?

kotzfisch
19.10.2016, 22:02
:lmaa::vogel: Ist der vernünftig genug, oder auch zu hoch für dich?

Ich knabbere noch dran.
Grins.

Nicht für ungut- passt schon!

Servas.

Gawen
19.10.2016, 23:18
Entweder sind die Notstandsgesetze unwirksam, dh es kann wieder in Fällen geklagt werden wo sonst die G10 tätig geworden wäre. Oder der Geheimdienst hat mittlerweile die Macht übernommen. Denn es gibt wahrscheinlich keine Kontrollen mehr für die Dienste. Nach der Regel:sag mir wenn du nicht kritisieren darfst,..der hat die Macht.

Wenn man sich das neue BND Gesetz so ansieht: Letzteres.

Affenpriester
19.10.2016, 23:27
Gut, ich gestehe dann, dass ich zu dumm bin, das zu verstehen.

Manche Dinge will man im Kern auch gar nicht verstehen.

Herbert Schönheit
20.10.2016, 04:23
Das Bundesverfassungsgericht hat gerade ein interessantes Gewaltenteilungsvakuum geschaffen, indem es die G10 Kommission des BT in logischem Widerspruch zu eigener vorheriger Rechtsprechung praktisch zu einem juristischen Nichts sui generis degradiert hat. :)

Die sind echt witzig und wollen uns tatsächlich verkaufen, dass eine von der Verfassung vorgesehene Surrogat-Institution, die nicht von der Verfassung in Existenz, Status und wesentlichen Kompetenzen konstituiert wird und nicht als Staatsorgan vor dem BVerfg parteifähig ist, also praktisch machtlos, trotz alledem noch die ratio der Gewaltenteilung, nämlich die wechselseitige Begrenzung und Kontrolle staatlicher Macht, erfüllt...

Ich meine alle Willkür muß Grenzen haben. Für wie blöde halten die uns eigentlich? :D


1970: "Das Prinzip der Gewaltenteilung erlaubt auch, daß Rechtsschutz gegenüber Maßnahmen der Exekutive ausnahmsweise nicht durch Gerichte, sondern durch vom Parlament bestellte oder gebildete, unabhängige Institutionen innerhalb des Funktionsbereichs der Exekutive gewährt wird. Wesentlich ist, daß in diesem Fall noch die ratio der Gewaltenteilung, nämlich die wechselseitige Begrenzung und Kontrolle staatlicher Macht, erfüllt ist."

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv030001.html


2016: "Mit der G 10-Kommission hat der Gesetzgeber ein Organ geschaffen, das an die Stelle des Rechtswegs tritt, aber kein Gericht ist, das innerhalb des Funktionsbereichs der Exekutive agiert, aber nicht in diese inkorporiert ist, das Rechtskontrolle ausübt, aber auch Opportunitätserwägungen treffen kann. Es handelt sich um ein Kontrollorgan eigener Art außerhalb der rechtsprechenden Gewalt, das als Ersatz für den fehlenden gerichtlichen Rechtsschutz dient.

Vor diesem Hintergrund ist die G 10-Kommission nicht als oberstes Bundesorgan parteifähig. Sie wird nicht von der Verfassung in Existenz, Status und wesentlichen Kompetenzen konstituiert."

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-072.html


Das Bundesverfassungsgericht will uns hier offenkundig trollen! Bei so viel Offenkundigkeit ist es wohl so langsam Zeit, mal nach Artikel 20 GG zurückzutrollen, da ja nun offenkundig keine andere Abhilfe mehr möglich ist!

Danke BVerfG! :D


Wann begreift ihr es eigentlich mal?

In Deutschland gibt es keine Gewaltenteilung sondern Gewaltenverschränkung.

Gewaltenteilung ist 19. Jahrhundert.
Gewaltenverschränkung - das Gegenteil also - ist ein explizit so gedachtes Feature des GG.

Siehe Wikipedia.

Gawen
22.10.2016, 15:02
In Deutschland gibt es keine Gewaltenteilung sondern Gewaltenverschränkung.

Ändert allerdings nichts an der ggs. Kontrollfunktion. ;)

black_swan
22.10.2016, 15:04
Hätte nie geglaubt und es für möglich gehalten, dass in Deutschland wieder eine Diktatur möglich wird.