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Vollständige Version anzeigen : Nein heißt Nein!



FranzKonz
30.08.2016, 12:44
Die ganze Sinnlosigkeit des Theaters um sexuelle Selbstbestimmung der Frau und Verschärfung des Strafrechts kommt im folgenden Urteil sehr schön zum Ausdruck:


Das Opfer hatte Bissspuren und Blutergüsse: Wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung am Neujahrsmorgen hat das Hamburger Landgericht einen Afghanen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Strafkammer hielt es am Montag für erwiesen, dass der etwa 19 Jahre alte Flüchtling am Neujahrsmorgen eine gleichaltrige Frau angriff, verletzte und sexuelle Handlungen an ihr vornahm. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und zehn Monate Haft auf Bewährung gefordert, der Verteidiger Freispruch.
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/bewaehrungsstrafe-fuer-sexuelle-noetigung-14411198.html

Nur mal so am Rande: Dazu hätte man gar keinen Vergewaltigungs- oder sexuellen Nötigungsparagraphen gebraucht. Es hätte völlig gereicht, den guten alten Paragraphen 223 auszuschöpfen:


§ 223
Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Wenn wir schon Gesetzesänderungen mit "Signalwirkung" brauchen, dann bitte durch Einführung eines Mindeststrafrahmens, der dem durch den Täter verletzten Menschenrecht des Opfers angemessen ist. Bei einer körperlichen Misshandlung ist da eine Mindeststrafe von 2 Jahren und einem Tag angemessen.

Kurti
30.08.2016, 14:18
Die ganze Sinnlosigkeit des Theaters um sexuelle Selbstbestimmung der Frau und Verschärfung des Strafrechts kommt im folgenden Urteil sehr schön zum Ausdruck:

Nur mal so am Rande: Dazu hätte man gar keinen Vergewaltigungs- oder sexuellen Nötigungsparagraphen gebraucht. Es hätte völlig gereicht, den guten alten Paragraphen 223 auszuschöpfen:

Wenn wir schon Gesetzesänderungen mit "Signalwirkung" brauchen, dann bitte durch Einführung eines Mindeststrafrahmens, der dem durch den Täter verletzten Menschenrecht des Opfers angemessen ist. Bei einer körperlichen Misshandlung ist da eine Mindeststrafe von 2 Jahren und einem Tag angemessen."Nur so am Rande": Bei dem Täter fand das Jugendstrafrecht Anwendung - somit braucht sich der Ermessensspielraum des Richters nicht innerhalb der Strafmaße für Erwachsene zu bewegen.

Hay
30.08.2016, 14:51
"Nur so am Rande": Bei dem Täter fand das Jugendstrafrecht Anwendung - somit braucht sich der Ermessensspielraum des Richters nicht innerhalb der Strafmaße für Erwachsene zu bewegen.

Ja, die Vergewaltigung war wahrscheinlich eine jugendtypische Verfehlung, Voraussetzung für die Anwendung des Jugendstrafrechts. Man könnte natürlich auch behaupten, dass eine Vergewaltigung keine jugendtypische Verfehlung darstellt und dann nach Erwachsenenstrafrecht verurteilen. Wenn man wollte.

Kurti
30.08.2016, 15:24
(...) Wenn man wollte.Nicht "man", sondern wie der unabhängige Richter will.

Sathington Willoughby
30.08.2016, 15:27
"Nur so am Rande": Bei dem Täter fand das Jugendstrafrecht Anwendung - somit braucht sich der Ermessensspielraum des Richters nicht innerhalb der Strafmaße für Erwachsene zu bewegen.

Der sog. "Flüchtling" war 19 Jahre und ist demnach erwachsen.
Leider haben die Richter unserer BRD immer wieder den Drang, auch mehr als 20jährige Ausländer noch als Jugendliche durchgehen zu lassen, um ihnen geringere Strafen aufbrummen zu können.

Da uns die Justiz mit solchen Bestien alleinelässt, bleibt dem Volk nur noch die gute, alte Selbstjustiz.

Sathington Willoughby
30.08.2016, 15:28
Ja, die Vergewaltigung war wahrscheinlich eine jugendtypische Verfehlung, Voraussetzung für die Anwendung des Jugendstrafrechts. Man könnte natürlich auch behaupten, dass eine Vergewaltigung keine jugendtypische Verfehlung darstellt und dann nach Erwachsenenstrafrecht verurteilen. Wenn man wollte.

Es handelte sich nur um ein interkulturelles Mistverständnis, bin ich mir sicher. :(
Die Ziegen in seinem Heimatdorf hatten längere Röcke, da konnte er nicht an sich halten.

Frankenberger_Funker
30.08.2016, 15:41
Nicht "man", sondern wie der unabhängige Richter will.

Kurti, findest du nicht, dass ein Richter auch eine gewisse Verantwortung der Gesellschaft gegenüber hat?

FranzKonz
30.08.2016, 17:16
Ja, die Vergewaltigung war wahrscheinlich eine jugendtypische Verfehlung, Voraussetzung für die Anwendung des Jugendstrafrechts. Man könnte natürlich auch behaupten, dass eine Vergewaltigung keine jugendtypische Verfehlung darstellt und dann nach Erwachsenenstrafrecht verurteilen. Wenn man wollte.

Und wenn man es so in's Gesetz schriebe, damit eine verantwortungslose Justiz nicht drum herum lavieren kann.

Geht aber meiner Ansicht nach fehl, denn damit hast Du Kopftretern und ähnlichen Gestalten, deren Achtung der Menschenrechte ebenfalls gegen Null tendiert, nicht erwischt. Ich bleibe also bei meiner eingangs erwähnten Sicht der Dinge, ergänze bestenfalls um einen generellen Ausschluß des Jugendstrafrechts für derartige Delikte.

Filofax
30.08.2016, 17:25
Die ganze Sinnlosigkeit des Theaters um sexuelle Selbstbestimmung der Frau und Verschärfung des Strafrechts kommt im folgenden Urteil sehr schön zum Ausdruck:



Nur mal so am Rande: Dazu hätte man gar keinen Vergewaltigungs- oder sexuellen Nötigungsparagraphen gebraucht. Es hätte völlig gereicht, den guten alten Paragraphen 223 auszuschöpfen:



Wenn wir schon Gesetzesänderungen mit "Signalwirkung" brauchen, dann bitte durch Einführung eines Mindeststrafrahmens, der dem durch den Täter verletzten Menschenrecht des Opfers angemessen ist. Bei einer körperlichen Misshandlung ist da eine Mindeststrafe von 2 Jahren und einem Tag angemessen.

Das ist ein Gesetz gemacht für die deutsche Steuerkartoffel, der beim Betriebsausflug aufs Oktoberfest nach der dritten Mass Bier der jungen Kollegin mal kurz an den Hintern langt, und ihn die Frau Richterin dann "mit voller Härte" als "Sextäter" verurteilen kann...

Für Frauenbeglücker aus dem Morgenland gelten in der Regel andere Gesetze...
Die sind ja dann auch "ungefähr 19 Jahre alt".

Wenn ich so etwas schon lese von einem Gericht:
Die sprechen "Urteile im Namen des Volkes", und sind nicht einmal in der Lage das exakte Alter des Angeklagten festzutellen.

Eine Lachnummer...

Tantalit
30.08.2016, 17:33
Und wenn man es so in's Gesetz schriebe, damit eine verantwortungslose Justiz nicht drum herum lavieren kann.

Geht aber meiner Ansicht nach fehl, denn damit hast Du Kopftretern und ähnlichen Gestalten, deren Achtung der Menschenrechte ebenfalls gegen Null tendiert, nicht erwischt. Ich bleibe also bei meiner eingangs erwähnten Sicht der Dinge, ergänze bestenfalls um einen generellen Ausschluß des Jugendstrafrechts für derartige Delikte.

Warum in den Gesetzen so gut wie nie "muß" steht dürfte an ihrer jüdischen Prägung liegen? ;)

FranzKonz
30.08.2016, 17:40
Das ist ein Gesetz gemacht für die deutsche Steuerkartoffel, der beim Betriebsausflug aufs Oktoberfest nach der dritten Mass Bier der jungen Kollegin mal kurz an den Hintern langt, und ihn die Frau Richterin dann "mit voller Härte" als "Sextäter" verurteilen kann. ...

Eine Lachnummer...


Du bist jetzt bei der "Nein heißt Nein"- Geschichte. Das ist zwar eine Lachnummer, aber aus anderen Gründen. Bei diesen sexuellen Geschichten ist das Problem weniger der Wille des Opfers, als vielmehr die Beweislage. Wenn die Beweislage dünn ist, vor allem wenn Aussage gegen Aussage steht und das (angebliche?) Opfer keine Verletzungen oder Kampfspuren vorweisen kann, ist eine Straftat nicht beweisbar. Ob so ein Opfern nun tatsächlich "Nein" gesagt hat, ist schon dreimal nicht beweisbar. Oder dürfen wir uns künfig nur noch mit Zeugen und Videoanlage vergnügen?

Im eingangs aufgeführten Falle hingegen handelt es sich um eine ganz klar bewiesene Straftat. Mit Zeugen, mit Verletzungen, also mit allem, was sich die Justiz nur wünschen kann, um das Vorliegen einer Straftat festzustellen.

FranzKonz
30.08.2016, 17:42
Warum in den Gesetzen so gut wie nie "muß" steht dürfte an ihrer jüdischen Prägung liegen? ;)

Deinen Judentick kannst Du Dir in den Arsch stopfen. Unsere Justiz ist maßgeblich von den alten Römern geprägt.

Tantalit
30.08.2016, 17:45
Deinen Judentick kannst Du Dir in den Arsch stopfen. Unsere Justiz ist maßgeblich von den alten Römern geprägt.

Zu fragen ob du das erklären kannst erübrigt sich ja bei deinem beschränkten Intellekt.

Das die Römer unser Justizsystem nach dem 2. Weltkrieg mehr prägen als Joda dürfte fast schon als Humoreske durchgehen. ;)

FranzKonz
30.08.2016, 17:48
Zu fragen ob du das erklären kannst erübrigt sich ja bei deinem beschränkten Intellekt.

Das die Römer unser Justizsystem nach dem 2. Weltkrieg mehr prägen als Joda dürfte fast schon als Humoreske durchgehen. ;)

Leider steht mir kein hinreichend wirksames Breitbandantiidiotikum zur Verfügung. Ich kann Dich also nicht heilen.

Politikqualle
30.08.2016, 17:49
.. habe ich schon so oft gehört : Nein heißt Nein! .. am Ende war sie überglücklich sich mir hingegeben zu haben :crazy:

Filofax
30.08.2016, 17:58
Du bist jetzt bei der "Nein heißt Nein"- Geschichte. Das ist zwar eine Lachnummer, aber aus anderen Gründen. Bei diesen sexuellen Geschichten ist das Problem weniger der Wille des Opfers, als vielmehr die Beweislage. Wenn die Beweislage dünn ist, vor allem wenn Aussage gegen Aussage steht und das (angebliche?) Opfer keine Verletzungen oder Kampfspuren vorweisen kann, ist eine Straftat nicht beweisbar. Ob so ein Opfern nun tatsächlich "Nein" gesagt hat, ist schon dreimal nicht beweisbar. Oder dürfen wir uns künfig nur noch mit Zeugen und Videoanlage vergnügen?

Im eingangs aufgeführten Falle hingegen handelt es sich um eine ganz klar bewiesene Straftat. Mit Zeugen, mit Verletzungen, also mit allem, was sich die Justiz nur wünschen kann, um das Vorliegen einer Straftat festzustellen.

Naja, das meine ich ja.
Dem Steuermichel wird mit so einem Gesetzt ein "Durchgreifen" vorgegaukelt, die wahren Problemfelder dabei einfach ausgespart.

Gegen dummes Herumgegrapsche hilft in der Regel kein "Strafrecht", aber Helfen würde es eben die Pappenheimer gar nicht erst ins Land zu lassen.
Aber das geht ja angeblich nicht, Menschenrechte, Fachkräftemangel, moralische Verpflichtung aus der Geschichte usw...

Kurti
30.08.2016, 18:17
Naja, das meine ich ja.
Dem Steuermichel wird mit so einem Gesetzt ein "Durchgreifen" vorgegaukelt, die wahren Problemfelder dabei einfach ausgespart.

Gegen dummes Herumgegrapsche hilft in der Regel kein "Strafrecht", aber Helfen würde es eben die Pappenheimer gar nicht erst ins Land zu lassen.
Aber das geht ja angeblich nicht, Menschenrechte, Fachkräftemangel, moralische Verpflichtung aus der Geschichte usw...Der "Fachkräftemangel" findet mit Sicherheit keine Würdigung bei den in Deutschland verhängten Urteilen. Es wird in Deutschland - mit Ausnahme der Jugendstrafrechts - kein Sonderstrafrecht mehr geben.

autochthon
30.08.2016, 18:20
Warum in den Gesetzen so gut wie nie "muß" steht dürfte an ihrer jüdischen Prägung liegen? ;)

Unsere Gesetze sind jüdischer Prägung?

Neu
30.08.2016, 18:24
Nicht "man", sondern wie der unabhängige Richter will.

Der - bitte was? Unabhängig?
https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)
""Gerd Seidel vertrat 2002 die Ansicht, in der heutigen Zeit gingen die wirklichen Gefahren für die richterliche Unabhängigkeit von der Rechtsprechung selbst aus: ... Weiter wird die Unabhängigkeit der Justiz von der Exekutive diskutiert.""

Neu
30.08.2016, 18:25
Das ist ein Gesetz gemacht für die deutsche Steuerkartoffel, der beim Betriebsausflug aufs Oktoberfest nach der dritten Mass Bier der jungen Kollegin mal kurz an den Hintern langt, und ihn die Frau Richterin dann "mit voller Härte" als "Sextäter" verurteilen kann...

Für Frauenbeglücker aus dem Morgenland gelten in der Regel andere Gesetze...
Die sind ja dann auch "ungefähr 19 Jahre alt".

Wenn ich so etwas schon lese von einem Gericht:
Die sprechen "Urteile im Namen des Volkes", und sind nicht einmal in der Lage das exakte Alter des Angeklagten festzutellen.

Eine Lachnummer...

Steht alles so in den Paragraphen.

Neu
30.08.2016, 18:27
Unsere Justiz ist maßgeblich von den alten Römern geprägt.

Sie ist vom GESETZGEBER geprägt.

Tantalit
30.08.2016, 18:28
Steht alles so in den Paragraphen.

Gegen Deutsche wurde und wird eben ein Feindstrafrecht angewendet, das sollte so langsam aber jeder merken.

Kurti
30.08.2016, 18:29
Unsere Gesetze sind jüdischer Prägung?Die meisten der israelischen 10 Gebote sind inzwischen Rechtsstandard in fast allen Ländern.

Neu
30.08.2016, 18:30
Gegen Deutsche wurde und wird eben ein Feindstrafrecht angewendet, das sollte so langsam aber jeder merken.

Ja, kein Problem. Nur, wenn dann die vielen Refugees auch in den Knast sollen, wirds buchstäblich eng. Das kann man mit der Gesetzgebung vermeiden.

Tantalit
30.08.2016, 18:33
Ja. Wer? Wer genau?

Wieviel Jodels sitzen im Bundestag?

Stanley_Beamish
30.08.2016, 18:35
"Nur so am Rande": Bei dem Täter fand das Jugendstrafrecht Anwendung - somit braucht sich der Ermessensspielraum des Richters nicht innerhalb der Strafmaße für Erwachsene zu bewegen.

Das liegt im Ermessen des Gerichts.
Dass in der BRD-Justiz 19-jährige nicht ausnahmsweise, sondern in der Regel nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden, macht dieses Skandalurteil auch nicht besser.

Neu
30.08.2016, 18:36
Es handelte sich nur um ein interkulturelles Mistverständnis, bin ich mir sicher. :(
Die Ziegen in seinem Heimatdorf hatten längere Röcke, da konnte er nicht an sich halten.

In seinem Land war das so usus, Frauen zu vergewaltigen. Es war ihm nicht bewusst, dass das ein Unrecht sein soll. Erst vor Gericht hat er das begriffen. Er hat ja auch Reue gezeigt. Also war das ja eigentlich garkeine Straftat, nicht wahr?

Tantalit
30.08.2016, 18:36
Ja, kein Problem. Nur, wenn dann die vielen Refugees auch in den Knast sollen, wirds buchstäblich eng. Das kann man mit der Gesetzgebung vermeiden.

Die Gefägnisse sind heute schon überbelegt mit Tüken, ;) da ist jetzt schon kein Platz mehr für unsere gut genährten hamitischen und negriden Fachkräfte.

romeo1
30.08.2016, 18:58
Du bist jetzt bei der "Nein heißt Nein"- Geschichte. Das ist zwar eine Lachnummer, aber aus anderen Gründen. Bei diesen sexuellen Geschichten ist das Problem weniger der Wille des Opfers, als vielmehr die Beweislage. Wenn die Beweislage dünn ist, vor allem wenn Aussage gegen Aussage steht und das (angebliche?) Opfer keine Verletzungen oder Kampfspuren vorweisen kann, ist eine Straftat nicht beweisbar. Ob so ein Opfern nun tatsächlich "Nein" gesagt hat, ist schon dreimal nicht beweisbar. Oder dürfen wir uns künfig nur noch mit Zeugen und Videoanlage vergnügen?

Im eingangs aufgeführten Falle hingegen handelt es sich um eine ganz klar bewiesene Straftat. Mit Zeugen, mit Verletzungen, also mit allem, was sich die Justiz nur wünschen kann, um das Vorliegen einer Straftat festzustellen.

Dem JuristInnengesindel mit dem Doppelnamen ist offensichtlich nicht klar, daß sie mit solchen Schandurteilen massiv dazu beitragen, den sozialen Frieden in diesem Landaufzukündigen.

konfutse
30.08.2016, 19:02
Kurti, findest du nicht, dass ein Richter auch eine gewisse Verantwortung der Gesellschaft gegenüber hat?
Nicht nur das, sondern er ist auch dem Gesetz verpflichtet. So unabhängig kann ein Richter also nicht sein.

FranzKonz
30.08.2016, 19:02
Dem JuristInnengesindel mit dem Doppelnamen ist offensichtlich nicht klar, daß sie mit solchen Schandurteilen massiv dazu beitragen, den sozialen Frieden in diesem Landaufzukündigen.

Jein. Der Gesetzgeber gibt den Rahmen vor, und dieser Rahmen ist bezüglich Straftaten, die elementare Menschenrechte des Opfers verletzen, offensichtlich zu weit gefasst.

Neu
30.08.2016, 19:16
Dem JuristInnengesindel mit dem Doppelnamen ist offensichtlich nicht klar, daß sie mit solchen Schandurteilen massiv dazu beitragen, den sozialen Frieden in diesem Landaufzukündigen.

Würde man Al Jazeera zu diesen Prozessen einladen, und richtige Urteile fällen, wäre das in den Herkunftsländern sehr schnell publik, wie man mit Vergewaltigern in Deutschland umgeht, und das Thema wäre garkeins.

Nein heisst Nein:
http://www.aljazeera.com/news/2016/07/german-parliament-approve-tougher-rape-law-160707071226408.html

Und, steht das was, dass überhaupt jemand verurteilt wurde? Dass das Angrapschen hier verboten wäre? Einladungen sind das, keine Abschreckungen. Deutsche Kuscheljustiz eben.

romeo1
30.08.2016, 19:18
Jein. Der Gesetzgeber gibt den Rahmen vor, und dieser Rahmen ist bezüglich Straftaten, die elementare Menschenrechte des Opfers verletzen, offensichtlich zu weit gefasst.

Es gibt keine zwingende Notwendigkeit einen 19-jährigen nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Man könnte genauso nach Erwachsenenrecht vorgehen. In diesem Jahr gab es inzw. unzählige Übergriffe auf die Weiblichkeiten jeden Alters, da hätte dem versifften rotzgrünen JuristInnengesindel auch dämmern müssen, daß mit harten Urteilen auf derartige Übergriffe Zeichen gesetzt werden. Das Zeichen, daß dieses JuristInnenpack gesetzt hat ist, daß sich die Asylinvasoren alles erlauben dürfen und mit keinerlei Konsequenzen für ihre Taten zu rechnen haben. Den Opfern wird signalisiert, daß sie allein und im Stick gelassen werden. So geht der soziale Frieden flöten und es wird nicht mehr lange dauern, bis es zu Selbstjustiz kommt.

romeo1
30.08.2016, 19:26
Würde man Al Jazeera zu diesen Prozessen einladen, und richtige Urteile fällen, wäre das in den Herkunftsländern sehr schnell publik, wie man mit Vergewaltigern in Deutschland umgeht, und das Thema wäre garkeins.

Nein heisst Nein:
http://www.aljazeera.com/news/2016/07/german-parliament-approve-tougher-rape-law-160707071226408.html

Und, steht das was, dass überhaupt jemand verurteilt wurde? Dass das Angrapschen hier verboten wäre? Einladungen sind das, keine Abschreckungen. Deutsche Kuscheljustiz eben.

Richtig. Aber wehe, Du bezahlst die GEZtapo nicht, da kann man schon mal in den Bau gehen, während das orientalische Dreckspack mit 120 Sozialstunden gekuschelt wird.

Kurti
30.08.2016, 19:29
(...) bis es zu Selbstjustiz kommt.Vorsicht, die Richter lassen sich nicht gerne deren "juristische Butter" vom Brot nehmen! Diesbezügliche Täter haben vermutlich mit besonders unnachsichtigen Strafen zu rechnen.

Neu
30.08.2016, 19:47
Vorsicht, die Richter lassen sich nicht gerne deren "juristische Butter" vom Brot nehmen! Diesbezügliche Täter haben vermutlich mit unnachsichtigen Strafen zu rechnen.

Klar. Vergewaltigen ist ja auch ein Kavaliersdelikt, wenn man Refugee ist. Selbstjustiz ist ein Kapitalverbrechen.

Neu
30.08.2016, 19:57
Es gibt keine zwingende Notwendigkeit einen 19-jährigen nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Man könnte genauso nach Erwachsenenrecht vorgehen. In diesem Jahr gab es inzw. unzählige Übergriffe auf die Weiblichkeiten jeden Alters, da hätte dem versifften rotzgrünen JuristInnengesindel auch dämmern müssen, daß mit harten Urteilen auf derartige Übergriffe Zeichen gesetzt werden. Das Zeichen, daß dieses JuristInnenpack gesetzt hat ist, daß sich die Asylinvasoren alles erlauben dürfen und mit keinerlei Konsequenzen für ihre Taten zu rechnen haben. Den Opfern wird signalisiert, daß sie allein und im Stick gelassen werden. So geht der soziale Frieden flöten und es wird nicht mehr lange dauern, bis es zu Selbstjustiz kommt.

Alle Refugees, alle IS - Kämpfer können nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden:
http://www.mv-recht.de/artikel/156/anwendung-des-jugendstrafrechts-auf-heranwachsende
""Nach § 105 Absatz 1 Nr. 1 JGG sind die Rechtsfolgen einer Straftat dem Jugendstrafrecht zu entnehmen, wenn der Täter zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand. Dies ist der Fall, wenn der Heranwachsende in seiner Persönlichkeit erhebliche Entwicklungsdefizite aufweist...""

Und jetzt zeige mir mal einen Moslem, der keine Entwicklungsdefizite hätte, wenn er erst ein halbes Jahr lang in Deutschland ist. In seiner Welt gelten Frauen als Unterklasse, und ungläubige Frauen sind noch zwei Klassen darunter. Diese Entwicklungsdefizite könnte man schnell beheben; einfach entsprechende Urteile fällen, die sich in ihren Kreisen schnell herumsprechen würden.

FranzKonz
30.08.2016, 19:59
Es gibt keine zwingende Notwendigkeit einen 19-jährigen nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Man könnte genauso nach Erwachsenenrecht vorgehen. In diesem Jahr gab es inzw. unzählige Übergriffe auf die Weiblichkeiten jeden Alters, da hätte dem versifften rotzgrünen JuristInnengesindel auch dämmern müssen, daß mit harten Urteilen auf derartige Übergriffe Zeichen gesetzt werden. Das Zeichen, daß dieses JuristInnenpack gesetzt hat ist, daß sich die Asylinvasoren alles erlauben dürfen und mit keinerlei Konsequenzen für ihre Taten zu rechnen haben. Den Opfern wird signalisiert, daß sie allein und im Stick gelassen werden. So geht der soziale Frieden flöten und es wird nicht mehr lange dauern, bis es zu Selbstjustiz kommt.

Alles, was Du da sagtest, ist richtig. Aber der Richter ist im Rahmen der Gesetze in seiner Entscheidung frei. Nur die Legislative hat die Möglichkeit, diesen Rahmen vorzugeben.

Statt das wirksam zu tun, kommen "Nein heißt Nein"-Pseudotexte ohne reale Auswirkungen. Das nenne ich nicht Gesetzgebung, sondern wörtliche Betäubung. Das aktuelle Gezeter um das Burkaverbot schlägt in die gleiche Kerbe.

Neu
30.08.2016, 20:00
Alles, was Du da sagtest, ist richtig. Aber der Richter ist im Rahmen der Gesetze in seiner Entscheidung frei. Nur die Legislative hat die Möglichkeit, diesen Rahmen vorzugeben.

Im Rahmen der Gesetze GEBUNDEN. Frei wäre was anderes.
Wirksam wäre, eine Regierung zu haben, die andere Gesetze beschließt. Die AfD wählen ist die Konsequenz.

Tantalit
30.08.2016, 20:24
Alles, was Du da sagtest, ist richtig. Aber der Richter ist im Rahmen der Gesetze in seiner Entscheidung frei. Nur die Legislative hat die Möglichkeit, diesen Rahmen vorzugeben.

Statt das wirksam zu tun, kommen "Nein heißt Nein"-Pseudotexte ohne reale Auswirkungen. Das nenne ich nicht Gesetzgebung, sondern wörtliche Betäubung. Das aktuelle Gezeter um das Burkaverbot schlägt in die gleiche Kerbe.

Man könnte auch sagen "Rabulistik" oder "man dreht sich im Kreis" und legt definitiv nix fest um sich immer ein Schlupfloch offen zu halten, also wenn das nicht jodelschen Ursprungs ist diese denke dann weiß ich es nicht. :)

Hay
30.08.2016, 20:25
Der sog. "Flüchtling" war 19 Jahre und ist demnach erwachsen.
Leider haben die Richter unserer BRD immer wieder den Drang, auch mehr als 20jährige Ausländer noch als Jugendliche durchgehen zu lassen, um ihnen geringere Strafen aufbrummen zu können.

Da uns die Justiz mit solchen Bestien alleinelässt, bleibt dem Volk nur noch die gute, alte Selbstjustiz.

Jugendstrafrecht geht bis 21, vorausgesetzt es handelt sich um jugendtypische Verfehlungen.

Hay
30.08.2016, 20:30
Es handelte sich nur um ein interkulturelles Mistverständnis, bin ich mir sicher. :(
Die Ziegen in seinem Heimatdorf hatten längere Röcke, da konnte er nicht an sich halten.

Natürlich wird das als interkulturelles Mißverständnis gewertet. Deswegen spendiert die Agentur für Arbeit, die von den Arbeitnehmern über die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gespeist wird, den Flüchtlingen ja sogenannte Benimmkurse und Flirtkurse. Und die Städte und Gemeinden lassen in den Schwimmbädern Comicplakate anbringen, dass die Frauen nicht einfach mit jedem Geschlechtsverkehr haben möchten, auch wenn sie Bikini tragen.

konfutse
30.08.2016, 20:59
Jugendstrafrecht geht bis 21, vorausgesetzt es handelt sich um jugendtypische Verfehlungen.
Muss ne abenteuerliche Begründung sein um Verabreichung von KO-Tropfen, Niederringen, Entkleiden, Beißen und Abwichsen als jugendtypisch darzustellen. Aber nach 6 Monaten Untersuchungshaft eine "Strafe" von 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit auszusprechen ist ein glatter Freispruch und hat auch nichts mit Jugendstrafe zu tun, sondern mit Kuscheljustiz.

Mr. BIG
31.08.2016, 06:38
Muss ne abenteuerliche Begründung sein um Verabreichung von KO-Tropfen, Niederringen, Entkleiden, Beißen und Abwichsen als jugendtypisch darzustellen. Aber nach 6 Monaten Untersuchungshaft eine "Strafe" von 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit auszusprechen ist ein glatter Freispruch und hat auch nichts mit Jugendstrafe zu tun, sondern mit Kuscheljustiz.

Aber bedenket doch und begreifet: dem so hilfreichen Zuzug ist sicher der Wohnort der Häuser aller RichtInnen bekannt!

In Medias Res
31.08.2016, 07:03
Wenn wir schon Gesetzesänderungen mit "Signalwirkung" brauchen, dann bitte durch Einführung eines Mindeststrafrahmens, der dem durch den Täter verletzten Menschenrecht des Opfers angemessen ist. Bei einer körperlichen Misshandlung ist da eine Mindeststrafe von 2 Jahren und einem Tag angemessen.
Was wir brauchen ist eine Vereinfachung des Strafrechts, ohne Winkelzüge und Milderungsfaktoren, ebenso sollte man Abstufung abschaffen.

Sathington Willoughby
01.09.2016, 05:49
Jugendstrafrecht geht bis 21, vorausgesetzt es handelt sich um jugendtypische Verfehlungen.

Ja, vorausgesetzt. Und wenn es hinweise gibt, dass der Deliquent zurückgeblieben ist. Oder wenn der richter milde sein will.

Valdyn
01.09.2016, 06:25
Nur mal so am Rande: Dazu hätte man gar keinen Vergewaltigungs- oder sexuellen Nötigungsparagraphen gebraucht. Es hätte völlig gereicht, den guten alten Paragraphen 223 auszuschöpfen:




Nein, denn eine Vergewaltigung bzw. sexueller Mißbrauch ist nicht zwingend auch immer eine körperliche Mißhandlung oder eine Gesundheitsschädigung.

Oder mißhandelt man die Frau oder schädigt sie gesundheitlich grundsätzlich wenn man mit ihr schläft? Der einzige Unterschied zu einer Vergewaltigung kann auch sein, daß sie schlicht nicht will und irgendwie dazu genötigt wird. Das kann auch ganz ohne körperliche Gewalt geschehen.

FranzKonz
01.09.2016, 08:23
Nein, denn eine Vergewaltigung bzw. sexueller Mißbrauch ist nicht zwingend auch immer eine körperliche Mißhandlung oder eine Gesundheitsschädigung.

Oder mißhandelt man die Frau oder schädigt sie gesundheitlich grundsätzlich wenn man mit ihr schläft? Der einzige Unterschied zu einer Vergewaltigung kann auch sein, daß sie schlicht nicht will und irgendwie dazu genötigt wird. Das kann auch ganz ohne körperliche Gewalt geschehen.

Offensichtlich kam mein Gedankengang nicht vollständig bei Dir an. Ich bezog mich ausdrücklich auf diesen speziellen Fall. Damit sollte keinesfalls die Abschaffung irgendeines Notzuchtparagraphen gefordert werden.

Die Idee hinter meinen Ausführungen ist, dass sich Strafen am verletzten Recht des Opfers zu orientieren hätten. Ein Hoeneß fährt wegen eines Steuervergehens ein, der oben angeführte Gewalttäter kommt mit Bewährung davon und verlässt innerlich grinsend den Gerichtssaal.

Der Unterschied in der Bewertung eines Delikts gegen das Eigentum gegenüber einem Delikt gegen die körperliche Unversehrtheit ist frappant.

Hay
01.09.2016, 08:26
Ja, vorausgesetzt. Und wenn es hinweise gibt, dass der Deliquent zurückgeblieben ist. Oder wenn der richter milde sein will.

Ja, es spielt ja der Erziehungsgedanke die tragende Rolle. Bei den Deppen dürfte es zudem nicht schwierig sein, gewisse Entwicklungsverzögerungen festzustellen.

Hay
01.09.2016, 08:30
Nein, denn eine Vergewaltigung bzw. sexueller Mißbrauch ist nicht zwingend auch immer eine körperliche Mißhandlung oder eine Gesundheitsschädigung.

Oder mißhandelt man die Frau oder schädigt sie gesundheitlich grundsätzlich wenn man mit ihr schläft? Der einzige Unterschied zu einer Vergewaltigung kann auch sein, daß sie schlicht nicht will und irgendwie dazu genötigt wird. Das kann auch ganz ohne körperliche Gewalt geschehen.


Natürlich ist eine Vergewaltigung eine Mißhandlung und eine körperlich und psychische Schädigung der Frau. Wenn ein Beischlaf ohne Zwang geschieht, handelt es sich auch nicht um eine Vergewaltigung. Wenn eine Frau sich bereiterklärt, für einen Albaner, bei dem der Papa Schulden hat, die Beine breit zu machen, handelt es sich ebenfalls nicht um eine Vergewaltigung.