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Vollständige Version anzeigen : Zum Thema Gleichberechtigung und 218, vor allem @FeministInnen:



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carn
23.08.2016, 11:41
Bekanntermaßen sind von der Strafandrohung des 218 StGB vor allem Frauen betroffen, da Männer "im Allgemeinen" (*) nicht schwanger werden können, weshalb eben "nahezu nur" Frauen sich dem Problem gegenüber sehen können ungeplant schwanger zu sein und auch noch berücksichtigen zu müssen, dass sie ggf. bestraft werden, wenn sie damit falsch umgehen.

Soweit ich das sehe, halten deshalb einige FeministInnen den 218 auch für eine Art gezielte strafrechtliche Gängelung von Frauen, da Männer da quasi außen vorbleiben und es somit vor allem Frauen trifft (und halt ein paar Männer, die als Abtreiber arbeiten). Als Beispiel ein Link: https://www.klassegegenklasse.org/nieder-mit-dem-mordparagraph-218/ "Der Paragraph 218, ein klares Instrument der Frauenunterdrückung, war also auch ein klares Instrument der Klassenherrschaft." "In der Tradition der Frauen, die gegen den „Schandparagraphen“ demonstriert haben, fordern wir die Abschaffung des Paragraph 218 und den freien und kostenlosen Zugang zu sicheren Möglichkeiten der Abtreibung für alle, ohne Zwangsberatungen, Fristen, Indikationen und Tabuisierung." (Ich übernehme keinerlei Garantie, dass der verlinkte Inhalt schlüssig, sinnvoll, angemessen und/oder mit dem GG vereinbar ist; er dient lediglich als Beleg, dass manche den 218 so sehen)

Meine Frage an die, die das so oder ähnlich sehen (also den allgemeinen Punkt, dass 218 Frauenunterdrückung beinhaltet und nicht, dass man die verlinkten Inhalte an sich teilt; die sind nur ein Beispiel dafür, dass irgendwer das allgemein so sieht):

Würde sich euer Urteil ändern, wenn die Strafandrohung des 218 StGB sich explizit auch, soweit sinnvoll, gegen den Erzeuger richtet?

Würde sich etwas am Urteil ändern, wenn es durchaus vorkommen würde, dass Erzeuger verurteilt würden, eventuell sogar ins Gefängnis müssen, weil sie gezielt versuchten, Schwangere zu einer Abtreibung zu bringen?

z.b. indem es für den Erzeuger verboten ist, ihr z.b. damit zu drohen, sie sitzen zu lassen, wenn sie nicht abtreibt, oder z.b. sie solange psychisch runterzumachen bis sie endlich in die Abtreibung einwilligt; oder z.b. ihr solange vorzujammern, wie egoistisch es sei, ihm das Kind "aufzuzwingen", dass die Schwangere es tatsächlich so empfindet und deshalb abtreibt; oder ihr einredet, es sei egoistisch und grausam das Kind auf die Welt zu bringen, oder ... lässt sich beliebig ergänzen, Männer sind erstaunlich kreativ wenn es darum geht, Frauen zu Abtreibungen zu motivieren; mit solchen Dingen macht es der Erzeuger ihr ja gezielt schwerer nicht abzutreiben; und da der 218 eben "will", dass sie nicht abtreibt, würde es vielleicht auch Sinn machen, wenn der 218 in irgendeiner Weise dem Erzeuger auferlegt, ihr nicht noch zusätzlich Steine in diesen Weg zu legen. Vor allem da einige Erzeuger bei sowas gezielt und aus Habgier handeln dürften, um Unterhaltszahlungen zu vermeiden.

Bitte keine Diskussionen über die Sinnhaftigkeit, Zulässigkeit, Umsetzbarkeit und/oder genaue Formulierung, da mich vor allem die Meinung von FeministInnen und Gleichgesinnten geht, ob das denn etwas an der Beurteilung des 218 ändern würde.

Und ja, ich bin mir bewusst, dass § 240 Abs. 4 Nr. 2 StGB teilweise solche Dinge erfassen könnte, aber in vielen Fällen ist das etwas schwammig und wenig eindeutig, so würde man z.b. die Trennungsdrohung, die gezielt eine Abtreibung herbeiführen soll, unter Umständen nicht unter § 240 StGB einordnen; aber wenn die Mutter nach § 218 StGB möglichst das Leben des ungeborenen schonen soll, wäre eine Pflicht des Vaters neben Nötigung noch anderes Handeln, welches die Beendigung dieses Lebens zum Ziel hat, zu unterlassen, zumindest begründbar.

Hilfsweise, wenn es hier keine FeministInnen oder Gleichgesinnte geben sollte, bitte einen Rat, in welchen Foren ich die denn finden könnte.

(* Es sei mir bitte nachgesehen, wenn ich für die Diskussion vorschlage, von einem biologisch-binären Geschlechterbild auszugehen, weil ansonsten die ganzen Formulierungen viel zu kompliziert werden.)

Zausel
23.08.2016, 12:06
Da gehörst du hin: http://feminismus.forumo.de/
Und bitte belästige uns nicht weiter!

carn
23.08.2016, 12:14
Da gehörst du hin: http://feminismus.forumo.de/
Und bitte belästige uns nicht weiter!

Das Forum kenne ich schon, da gibt es, wenn ich richtig zähle ungefähr 1 bis 2 UserInnen, so dass mir das etwas zu einseitig wäre.

Ist Feminismus in diesem Forum verpönt?

Abgesehen davon habe ich wenig mit Feminismus zu tun, weshalb ich ja gerade sowas frage; wenn ich selbst über eine Weltsicht genau Bescheid weiß, muss ich da ja niemand anderen fragen.

Stanley_Beamish
23.08.2016, 12:31
(...)
§ 240 Abs. 4 Nr. 2 StGB
(...)


Damit hast du doch schon selbst hinreichend deine Frage beantwortet. Strang kann zu.

Niklas87
23.08.2016, 12:36
Der 3rd wave Feminismus ist einer der Sargnägel der westlichen Zivilisationen.

übertriebenes Misstrauen zwischen den beiden Geschlechtern, Singledasein, Vergewaltigungs-Gummiparagraphen, Kinderlosigkeit, druck der Gesellschaft auf Frauen Karriere zu machen etc pp

carn
23.08.2016, 12:41
Damit hast du doch schon selbst hinreichend deine Frage beantwortet. Strang kann zu.

Nein, denn wenn ich wissen will, wie sich eine politische Bewertung des § 218 StGB aufgrund einer expliziten Änderung mit Strafandrohung im § 218 StGB ändert, wird das nicht dadurch beantwortet, dass im § 240 Abs. 4 Nr. 2 StGB möglicherweise ähnliches unter Strafe steht.

Abgesehen davon fällt einiges, was sich Erzeuger so gegenüber der Schwangeren letztlich aus Habgier erlauben, nicht unter § 240 Abs. 4 Nr. 2 StGB.

Oder was sollte an der Aussage, die Schwangere solle besser abtreiben, weil sie eine dumme Nuss sei und es somit viel anständiger sei, das Kind erst gar nicht zur Welt zu bringen, als aus Egoismus ein Kind mit so einer Mutter zu strafen, Nötigung sein?

Beleidigung könnte man vielleicht draus machen (wobei Strafrechtskommentare dazu neigen, von einer Verfolgung von Beleidigungen innerhalb von Beziehungen abzusehen), aber Nötigung ist da keine. Da mangelt es schon an Androhung eines empfindlichen Übels, über das der Drohende vorgeblich gebietet.

carn
23.08.2016, 12:48
Der 3rd wave Feminismus ist einer der Sargnägel der westlichen Zivilisationen.

übertriebenes Misstrauen zwischen den beiden Geschlechtern, Singledasein, Vergewaltigungs-Gummiparagraphen, Kinderlosigkeit, druck der Gesellschaft auf Frauen Karriere zu machen etc pp

Die Ansicht, § 218 sei gegen Frauen gerichtet, ist nicht erst 3.Welle Feminismus. Es gibt einen Artikel von Alice Schwarzer von 1971-73 der explizit den 218 als instrumenr zur Frauenunterdrückung bezeichnet; somit hat bereits der 2. Welle Feminismus solche Ansichten vertreten.

Da ich den betreffenden Artikel gerade nicht finde, hier was von 1988 (auch noch 2. Welle): http://www.zeit.de/1988/09/ein-gesetz-gegen-frauen

Ändert aber nichts an der Frage, ob diese Bewertung des 218 sich ändern würde, wenn dieser von der praktischen Wirkung her nicht mehr fast nur Frauen betrifft.

Stanley_Beamish
23.08.2016, 13:35
Nein, denn wenn ich wissen will, wie sich eine politische Bewertung des § 218 StGB aufgrund einer expliziten Änderung mit Strafandrohung im § 218 StGB ändert, wird das nicht dadurch beantwortet, dass im § 240 Abs. 4 Nr. 2 StGB möglicherweise ähnliches unter Strafe steht.

Abgesehen davon fällt einiges, was sich Erzeuger so gegenüber der Schwangeren letztlich aus Habgier erlauben, nicht unter § 240 Abs. 4 Nr. 2 StGB.

Oder was sollte an der Aussage, die Schwangere solle besser abtreiben, weil sie eine dumme Nuss sei und es somit viel anständiger sei, das Kind erst gar nicht zur Welt zu bringen, als aus Egoismus ein Kind mit so einer Mutter zu strafen, Nötigung sein?

Beleidigung könnte man vielleicht draus machen (wobei Strafrechtskommentare dazu neigen, von einer Verfolgung von Beleidigungen innerhalb von Beziehungen abzusehen), aber Nötigung ist da keine. Da mangelt es schon an Androhung eines empfindlichen Übels, über das der Drohende vorgeblich gebietet.

Du willst also den Straftatbestand der Beleidigung und Nötigung von Schwangeren gesondert ins Strafgesetzbuch aufnehmen. obwohl er schon mit den vorhandenen Gesetzen abgedeckt ist. Habe ich dich da richtig verstanden?

carn
23.08.2016, 14:27
Du willst also den Straftatbestand der Beleidigung und Nötigung von Schwangeren gesondert ins Strafgesetzbuch aufnehmen. obwohl er schon mit den vorhandenen Gesetzen abgedeckt ist. Habe ich dich da richtig verstanden?

Nein.

Ich will grundsätzlich dem Erzeuger auferlegen, nicht gezielt auf die Schwangere einzuwirken, um bei ihr den Entschluss zur Abtreibung hervorzurufen. Ich halte lediglich fest, dass das teilweise schon durch Nötigung und/oder Beleidigung untersagt sein könnte. Aber teilweise ist zu wenig und ferner ist es damit nicht klar genug, damit es auch bei den Adressaten ankommt und die es wirklich kapieren.

Als ein Beispiel, ein "Es wäre egoistisch von dir, jetzt ein Kind zu bekommen, denn das hätte kein schönes Leben." kann sehr wohl darauf abzielen, den Entschluss zur Abtreibung zu wecken, als auch dazu geeignet sein. Aber es ist weder Nötigung, noch Beleidigung. (Und ich ziele nur auf den Erzeuger ab, weil der natürlich eigentlich genauso wie die Schwangere eine besondere Pflicht gegenüber dem ungeborenen hat, weshalb wenigstens ihm auferlegt werden kann, Handlungen zwecks Hervorrufung des Entschlusses zur Abtreibung zu unterlassen)

Ich könnte vermutlich noch dutzende weitere Beispiele finden, ist aber für die eigentliche Threadfrage, nämlich wie das die Wahrnehmung des 218 verändern könnte, irrelevant.

edit:
Alternativ lässt es sich beschreiben, dass Anstiftung zur Abtreibung für den Erzeuger teilweise oder vollständig unabhängig davon strafbar sein soll, ob die Abtreibung für die Schwangere straffrei ist; momentan ist jegliche Anstiftung zur Abtreibung vor 12. Woche nach Befruchtung grundsätzlich straffrei, da ja die Schwangere straffrei abtreiben kann; aber eine automatische Straffreiheit für den Anstifter - vor allem wenn er als Erzeuger/Kindsvater eigentlich besonders verpflichtet ist - aufgrund der Straffreiheit der Ausführenden ist nicht sinnvoll.

edit:
Zu den juristischen Aspekten bitte davon ausgehen, dass ich mir da hinreichend Dinge überlegt habe. Das könnte ich hier natürlich auch seitenlang darlegen, aber damit würde die eigentliche Frage vergessen werden, nämlich ob nach einer solchen Änderungen FeministInnen vielleicht etwas weniger jammern würden, dass der 218 in Gesetz gegossenes Patriachat und Gängelung der Sexualität von Frauen ist.

Stanley_Beamish
23.08.2016, 14:32
Nein.
(...)


Doch, lies selbst!


Ich will grundsätzlich dem Erzeuger auferlegen, nicht gezielt auf die Schwangere einzuwirken, um bei ihr den Entschluss zur Abtreibung hervorzurufen.

Das hast du geschrieben.

carn
23.08.2016, 14:51
Doch, lies selbst!



Das hast du geschrieben.

Dann bitte begründen, durch welches Gesetz ein Erzeuger heutzutage eine Strafe zu fürchten hat, wenn er zu der Schwangeren sagt:

"Es wäre egoistisch von dir, jetzt ein Kind zu bekommen, denn das hätte kein schönes Leben."

, wobei er es in der Absicht tut, damit bei ihr den Entschluss zu einer Abtreibung im Rahmen von § 218a Abs. 1 StGB zu wecken, wobei das Motiv die Vermeidung von Unterhaltszahlungen, also Habgier ist.

(Und mal wieder erste Seite in einem Thread rum, ohne dass irgendwer versucht hat, die eigentliche Threadfrage zu beantworten.)

-jmw-
24.08.2016, 11:03
Für FeministInnen kann ich nicht sprechen. Die Überlegung, den Erzeuger (oder auch den/die LebenspartnerIn) einer Schwangeren in die G'schicht einzubeziehen, finde ich wichtig, richtig und naheliegend. Kennen dürften einige die Idee eines "Abtreibungsrechts für Männer" dahingehend, dass, wo die Frau sich des Kindes physisch entledigen darf, der Mann dies juristisch tun dürfen soll. Ich halte das einerseits für problematisch für die Ehe- und Familienkultur, andererseits für folgerichtig im Sinne individualrechtlicher Gleichheit.

Zur Frage im Eingangsbeitrag: Ein Mann, der eine Frau zur Tötung eines bereits geborenen Kindes aufforderte, drängte, zwänge, würde streng bestraft. Warum dies nicht auch geschehen sollte bei einem ungeborenen, wäre zu klären - vorausgesetzt freilich, die Fraue mache sich überhaupt strafbar.

(Am Rande sei erwähnt, dass die gerechte Strafe für Fötizid selbstverständlich die Hinrichtung ist wie bei jedem anderen Mord auch!)

torun
24.08.2016, 11:14
Dann bitte begründen, durch welches Gesetz ein Erzeuger heutzutage eine Strafe zu fürchten hat, wenn er zu der Schwangeren sagt:

"Es wäre egoistisch von dir, jetzt ein Kind zu bekommen, denn das hätte kein schönes Leben."

, wobei er es in der Absicht tut, damit bei ihr den Entschluss zu einer Abtreibung im Rahmen von § 218a Abs. 1 StGB zu wecken, wobei das Motiv die Vermeidung von Unterhaltszahlungen, also Habgier ist.

(Und mal wieder erste Seite in einem Thread rum, ohne dass irgendwer versucht hat, die eigentliche Threadfrage zu beantworten.)

Welches Gesetz schuetzt den Mann dem ein Kind untergejubelt wird dass er nicht wollte ?

carn
24.08.2016, 11:17
Warum dies nicht auch geschehen sollte bei einem ungeborenen, wäre zu klären - vorausgesetzt freilich, die Fraue mache sich überhaupt strafbar.

Rechtlich genügt bei Anstiftung, wenn die Tat rechtswidrig ist; ob der Ausführende eine Strafe bekommt oder straffrei bleibt ändert nichts an der Tat des Anstifters:
https://de.wikipedia.org/wiki/Anstiftung_%28Deutschland%29
"Der angestiftete Haupttäter muss eine vorsätzliche (https://de.wikipedia.org/wiki/Vorsatz_%28Deutschland%29) rechtswidrige (https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtswidrigkeit#Strafrecht) Haupttat (https://de.wikipedia.org/wiki/Haupttat) begehen. Ob der Haupttäter auch schuldhaft (https://de.wikipedia.org/wiki/Schuld_%28Strafrecht%29) gehandelt hat, ist unbeachtlich (sogenannte limitierte Akzessorietät (https://de.wikipedia.org/wiki/Akzessoriet%C3%A4t#Akzessoriet.C3.A4t_im_Strafrech t)). Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 26 (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__26.html) StGB („...rechtswidriger Tat...“) und dem Grundsatz, dass jeder gemäß seiner eigenen Schuld (https://de.wikipedia.org/wiki/Schuld_%28Strafrecht%29) zu bestrafen ist (§ 29 (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__29.html) StGB)."

Abtreibung nach Beratung und Frist im Sinne von 218a Abs. 1 ist rechtswidrig, also ein Verbot der Anstiftung dazu prinzipiell möglich.

Verständlich ist, dass Schuld und Strafe des Angestifteten für die Ahndung des Anstifters wenig relevant sind, unmittelbar an einer anderen Konstellation (was allerdings ansonsten nichts mit dem vorliegenden zu tun hat):
A gibt dem 13-jährigen B eine Waffe und fordert ihn auf, C zu töten. B macht das. B bleibt straffrei, da unter 14, A würde als Anstifter zum Totschlag oder Mord bestraft.

carn
24.08.2016, 11:22
Welches Gesetz schuetzt den Mann dem ein Kind untergejubelt wird dass er nicht wollte ?

§ 177 und ein paar ff. StGB. Wenn er in die sexuellen Handlungen eingewilligt hat, schützt ihn kein Gesetz, aber da gibts ja auch keine Notwendigkeit.

Abgesehen davon geht es beim 218 nicht um den Schutz von Männern oder Frauen, sondern um den des ungeborenen Kindes, ob "untergejubelt" oder nicht ist egal.

Ferner, was hat der Schutz von Männern vor "unterjubeln" mit der Frage zu tun, wie sich der Eindruck bezüglich des 218 ändern könnte?

Schopenhauer
24.08.2016, 11:28
Ich frage mich, was das überhaupt für "Beziehungen"? sein sollen. Gibt es keine Verhütung? Und welcher Mann, der seine Frau liebt, kommt denn mit sowas daher? Und umgekehrt (der Vollständigkeit halber): Welche Frau, die ihren Mann/Partner liebt, jubelt ihm denn ein Kind unter?

TullaMore
24.08.2016, 11:33
Ich frage mich, was das überhaupt für "Beziehungen"? sein sollen. Gibt es keine Verhütung? Und welcher Mann, der seine Frau liebt, kommt denn mit sowas daher?

Kann Dich leider nicht mehr grün bewerten...

Ich für mich lehne eine Abtreibung ab, könnte ich nicht, würde ich nicht machen, es sei denn, das Kind wäre schwerstbehindert oder meine Gesundheit stark gefährdet.

Allerdings finde ich das Thema auch irgendwie überflüssig, ich betrachte ein maximal 12 Wochenalten Fötus nicht als Mensch wie ein Baby im 9. Monat, es ist halt ein Fötus und wenn Frau ihn nicht austragen möchte, soll sie es abtreiben (wenn SIE es will).

Der Mann hat meiner Meinung nach keinerlei Mitspracherecht, sorry, ist der Körper der Frau. Einfach Pech gehabt, dann wird er halt Vater oder auch nicht - je nach Entscheidung der Frau.

Muninn
24.08.2016, 11:35
Das Forum kenne ich schon, da gibt es, wenn ich richtig zähle ungefähr 1 bis 2 UserInnen, so dass mir das etwas zu einseitig wäre.

Ist Feminismus in diesem Forum verpönt?

Abgesehen davon habe ich wenig mit Feminismus zu tun, weshalb ich ja gerade sowas frage; wenn ich selbst über eine Weltsicht genau Bescheid weiß, muss ich da ja niemand anderen fragen.

Hier im Forum können Sie Klartext reden. Also nutzen Sie nicht das Wort Feminismus sondern Femifaschismus.

Wollen Sie auch Männer in ein Konzentrationslager sperren und den Rest ermorden lassen?


Die Femitheistin will 90% der männlichen Bevölkerung für eine bessere Welt eliminierenhttp://www.vice.com/de/read/diese-feministin-will-90-prozent-der-maennlichen-bevoelkerung-eliminieren-628

Sonsee
24.08.2016, 11:39
Die Ansicht, § 218 sei gegen Frauen gerichtet, ist nicht erst 3.Welle Feminismus. Es gibt einen Artikel von Alice Schwarzer von 1971-73 der explizit den 218 als instrumenr zur Frauenunterdrückung bezeichnet; somit hat bereits der 2. Welle Feminismus solche Ansichten vertreten.

Da ich den betreffenden Artikel gerade nicht finde, hier was von 1988 (auch noch 2. Welle): http://www.zeit.de/1988/09/ein-gesetz-gegen-frauen

Ändert aber nichts an der Frage, ob diese Bewertung des 218 sich ändern würde, wenn dieser von der praktischen Wirkung her nicht mehr fast nur Frauen betrifft.

Hm wir reden doch von mündigen Bürgern oder? Es würde schwer werden nachzuweisen inwiefern ein Mann eine Frau unter Druck gesetzt hat. Ist es beweisbar macht er sich sowieso strafbar.
Der Staat sollte nicht alles reglementieren. Der § 218 ist nicht gegen Frauen gerichtet sondern auf das Recht des Kindes, es gibt Länder da wird Abtreibung als Verhütungsmittel benutzt. Eine Abtreibung kann auch viele negative Folgen haben, immerhin ist es die Beendigung eines Lebens, dass sollte sich eine Frau auch bewusst machen.

Kunigunde
24.08.2016, 11:41
Kann Dich leider nicht mehr grün bewerten...

Ich für mich lehne eine Abtreibung ab, könnte ich nicht, würde ich nicht machen, es sei denn, das Kind wäre schwerstbehindert oder meine Gesundheit stark gefährdet.

Allerdings finde ich das Thema auch irgendwie überflüssig, ich betrachte ein maximal 12 Wochenalten Fötus nicht als Mensch wie ein Baby im 9. Monat, es ist halt ein Fötus und wenn Frau ihn nicht austragen möchte, soll sie es abtreiben (wenn SIE es will).

Der Mann hat meiner Meinung nach keinerlei Mitspracherecht, sorry, ist der Körper der Frau. Einfach Pech gehabt, dann wird er halt Vater oder auch nicht - je nach Entscheidung der Frau.
:gp:
Grün geht gerade nicht.

carn
24.08.2016, 11:42
Ich frage mich, was das überhaupt für "Beziehungen"? sein sollen. Gibt es keine Verhütung? Und welcher Mann, der seine Frau liebt, kommt denn mit sowas daher? Und umgekehrt (der Vollständigkeit halber): Welche Frau, die ihren Mann/Partner liebt, jubelt ihm denn ein Kind unter?

Verhütung kann versagen. Aufs Leben gerechnet hätte eine Frau, die durchgehend von 15 bis 40 regelmäßig Sex hat, aber immer verhütet, bei Verhütung durchgehend mit Kondom eine Chance in Größenordnung von 60-80% doch schwanger zu werden, bei Pille vielleicht 5-20%. Ca. 100000 der jährlich ca. 200000 ungeplanten Schwangerschaften kommen zu Stande, obwohl die Frau versuchte zu verhüten.

Dass in solchen Fällen keine Märchenehe vorliegt, ist offensichtlich.

carn
24.08.2016, 11:44
Wollen Sie auch Männer in ein Konzentrationslager sperren und den Rest ermorden lassen?


Nein.

torun
24.08.2016, 11:45
Kann Dich leider nicht mehr grün bewerten...

Ich für mich lehne eine Abtreibung ab, könnte ich nicht, würde ich nicht machen, es sei denn, das Kind wäre schwerstbehindert oder meine Gesundheit stark gefährdet.

Allerdings finde ich das Thema auch irgendwie überflüssig, ich betrachte ein maximal 12 Wochenalten Fötus nicht als Mensch wie ein Baby im 9. Monat, es ist halt ein Fötus und wenn Frau ihn nicht austragen möchte, soll sie es abtreiben (wenn SIE es will).

Der Mann hat meiner Meinung nach keinerlei Mitspracherecht, sorry, ist der Körper der Frau. Einfach Pech gehabt, dann wird er halt Vater oder auch nicht - je nach Entscheidung der Frau.

Die sitzen dann als Alleinerziehende in den Fluren der Sozialaemter !

carn
24.08.2016, 11:45
Allerdings finde ich das Thema auch irgendwie überflüssig, ich betrachte ein maximal 12 Wochenalten Fötus nicht als Mensch wie ein Baby im 9. Monat, es ist halt ein Fötus und wenn Frau ihn nicht austragen möchte, soll sie es abtreiben (wenn SIE es will).


Für die Frage der strafrechtlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs sind aber keine persönlichen Meinungen zu Grunde zu legen, sondern das Grundgesetz im Rahmen der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht.

torun
24.08.2016, 11:46
Verhütung kann versagen. Aufs Leben gerechnet hätte eine Frau, die durchgehend von 15 bis 40 regelmäßig Sex hat, aber immer verhütet, bei Verhütung durchgehend mit Kondom eine Chance in Größenordnung von 60-80% doch schwanger zu werden, bei Pille vielleicht 5-20%. Ca. 100000 der jährlich ca. 200000 ungeplanten Schwangerschaften kommen zu Stande, obwohl die Frau versuchte zu verhüten.

Dass in solchen Fällen keine Märchenehe vorliegt, ist offensichtlich.

Und diese Zahlen stammen woher ?

TullaMore
24.08.2016, 11:47
[/B]

Die sitzen dann als Alleinerziehende in den Fluren der Sozialaemter !

Ja, das mag sein. Wenn man sich von einem unverantwortlichen Asozialen schwängern lässt und selbst sein Leben nicht im Griff hat, ist das wohl die logische Folge.

carn
24.08.2016, 11:49
Es würde schwer werden nachzuweisen inwiefern ein Mann eine Frau unter Druck gesetzt hat.

Es gibt umfangreiche Erfahrung im Justizwesen hinsichtlich der Nachweisbarkeit von Anstiftung; stellt also kein prinzipielles Problem dar.


Ist es beweisbar macht er sich sowieso strafbar.


Nein:

Wenn Erzeuger zu der Schwangeren sagt:

"Es wäre egoistisch von dir, jetzt ein Kind zu bekommen, denn das hätte kein schönes Leben."

, wobei er es in der Absicht tut, damit bei ihr den Entschluss zu einer Abtreibung im Rahmen von § 218a Abs. 1 StGB zu wecken, wobei das Motiv die Vermeidung von Unterhaltszahlungen, also Habgier ist,

dann gibt es keine Strafe, selbst wenn das nachweisbar ist.



Der § 218 ist nicht gegen Frauen gerichtet sondern auf das Recht des Kindes,

Weswegen der Staat es zumindest machen könnte, entsprechende Handlungen des Erzeugers unter Strafe zu stellen, wenn diese im Sinne einer Anstiftung beabsichtigt sind und auch so wirken können. Denn das würde dann auch das Recht des Kindes schützen.

TullaMore
24.08.2016, 11:57
Für die Frage der strafrechtlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs sind aber keine persönlichen Meinungen zu Grunde zu legen, sondern das Grundgesetz im Rahmen der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht.

Ich dachte, man darf bis zu 12. Woche abtreiben?

carn
24.08.2016, 11:57
Und diese Zahlen stammen woher ?

http://www.forschung.sexualaufklaerung.de/4540.html?&L=0&cHash=a646376806&tx_prbooks_pi2[curContent]=20402&tx_prbooks_pi2[originalPid]=4540&tx_prbooks_pi2[showUid]=424

Gemäß dieser Umfrage erleben ca. 16% aller Frauen im Laufe des Lebens eine ungeplante Schwangerschaft. Ca. die Hälfte davon treibt nicht ab.

Da es gemäß Statistik etwa 100000 Abtreibungen järhlich gibt, müsste es - wenn eben bei ca. 50% der ungeplanten Schwangerschaften abgetrieben wird - etwa 200000 ungeplante Schwangerschaften jährlich geben.

Dass etwa die Hälfte der Schwangerschaften trotz Verhütung zu Stande kommen, ist meines Wissens auch in der Studie drin; kann die Studie aber selber gerade nicht aufschlagen; muss ich nochmal überprüfen.

Dass bei regelmäßigen Sex von 15 bis 40 trotz entsprechender Verhütungen relevanten Chancen für Schwangerschaft bestehen ergibt sich aus dem auf Jahr bezogenen Pearl-Index:

https://de.wikipedia.org/wiki/Pearl-Index#Pearl-Index_der_einzelnen_Verh.C3.BCtungsmethoden



Antibabypille (https://de.wikipedia.org/wiki/Antibabypille)
0,1
0,9





Kondom (https://de.wikipedia.org/wiki/Kondom)
2 (0,6 bei optimaler Anwendung)
12




Das ergibt auf 25 Jahre in etwa die genannten Größenordnungen; exakt sind diese Zahlen etwas schwer bestimmbar, da ja nur wenige Frauen durchgehend von 15-40 sexuelle aktiv sind, durchgehend nur mit einem Verhütungsmittel verhüten und durchgehen nicht geplant schwanger werden; aber als Schätzung ist das trotzdem realistisch und deckt sich mit der obigen Umfrage, nach der ca. 8% aller Frauen trotz Verhütung im Leben mindestens eine ungeplante Schwangerschaft erleben.

Nachdem ich nun dargelegt habe, dass meine Aussagen fundiert sind, wäre eine Äußerung zur Threadfrage möglich?

carn
24.08.2016, 12:01
Ich dachte, man darf bis zu 12. Woche abtreiben?

Nach 218a Abs. 1 ist das lediglich straffrei aber immer noch rechtswidrig.

Detaillierte Begründung da:
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html

Manche finden manches was da gesagt wird falsch; aber bis das BVerfG ein Urteil fällt ala "Schwnagerschaftsabbruch III: OMG, WTF????!!!!! Was haben die damals für ein Quatsch entschieden? Ab heute gilt stattdessen ..." ist der Staat an die darin festgelegten Grundsätze im Wesentlichen gebunden; z.b. daran:
"

1. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Diese Schutzpflicht hat ihren Grund in Art. 1 Abs. 1 GG; ihr Gegenstand und - von ihm her - ihr Maß werden durch Art. 2 Abs. 2 GG näher bestimmt. Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet.





2. Die Schutzpflicht für das ungeborene Leben ist bezogen auf das einzelne Leben, nicht nur auf menschliches Leben allgemein.





3. Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter.


"

Schopenhauer
24.08.2016, 12:03
Verhütung kann versagen. Aufs Leben gerechnet hätte eine Frau, die durchgehend von 15 bis 40 regelmäßig Sex hat, aber immer verhütet, bei Verhütung durchgehend mit Kondom eine Chance in Größenordnung von 60-80% doch schwanger zu werden, bei Pille vielleicht 5-20%. Ca. 100000 der jährlich ca. 200000 ungeplanten Schwangerschaften kommen zu Stande, obwohl die Frau versuchte zu verhüten.

Dass in solchen Fällen keine Märchenehe vorliegt, ist offensichtlich.

Eben. Es war dann aber auch vorher keine "Beziehung", denn auch das ist schon vorher klar und ist somit, zumindest wie ich eine Beziehung verstehe, generell mit "abgedeckt." (Ein besseres Wort fällt mir gerade nicht ein). Ich sehe darin keinerlei Problem. Siehe meinen vorherigen Text.

Süßer
24.08.2016, 12:46
Das Forum kenne ich schon, da gibt es, wenn ich richtig zähle ungefähr 1 bis 2 UserInnen, so dass mir das etwas zu einseitig wäre.

Ist Feminismus in diesem Forum verpönt?

Abgesehen davon habe ich wenig mit Feminismus zu tun, weshalb ich ja gerade sowas frage; wenn ich selbst über eine Weltsicht genau Bescheid weiß, muss ich da ja niemand anderen fragen.

Da stellt sich die Frage, mit welcher Weltsicht Du genau auftritts. Trolle, Propagandisten etc haben wir hier zu Genüge.
Versteh mich bitte nicht falsch, Du tritts hier mit einer speziellen Meinung auf, die man nicht so richtig nachvollziehen kann. (Eine Vorstellung hilft manchmal ;)).

Meine Meinung ist zu Thema, das neue Leben entsteht zwar mit der Zeugung aber die Seele,, und damit die Einzigartigkeit des Ichs, erst mit den Prägungen im 3. Monat. Deswegen bin ich der Meinung, ab dem 3.Monat ist das Embryo eine Persönlichkeit. Abtreibung ab da ist Mord.
Bis zur 12. Woche, hat der Embryo nicht diese Merkmale. Deswegen ist die Abtreibung als chirugischer Eingriff zu werten. Das sagt nichts über die völkische Enozid-Komponente die diesen Abtreibungen innewohnt. Aber das muß politisch gelöst/geheilt werden, entschrechend der Losung: Kinder sind die Zukunft der Gesellschaft und die Familie ihre Zelle.

LG

Freidenkerin
24.08.2016, 12:56
Ich will grundsätzlich dem Erzeuger auferlegen, nicht gezielt auf die Schwangere einzuwirken, um bei ihr den Entschluss zur Abtreibung hervorzurufen.
Dem stimme ich zu. Ein Mann hat grundsätzlich nicht zu versuchen, eine Frau, die von ihm schwanger ist, zur Abtreibung zu überreden. Und ja, ein solches Verhalten sollte man auch mit Konsequenzen belegen. Wer als Mann nicht Vater werden will, soll Kondome benutzen. Und wer mit 100%iger Sicherheit nicht Vater werden will, soll keinen Sex haben. Ganz einfach.


ich betrachte ein maximal 12 Wochenalten Fötus nicht als Mensch wie ein Baby im 9. Monat, es ist halt ein Fötus und wenn Frau ihn nicht austragen möchte, soll sie es abtreiben (wenn SIE es will).
Nein. Wer nicht schwanger werden will, soll verhüten. Wer 100%ig nicht schwanger werden will, soll keinen Sex haben. Ganz einfach.


Der Mann hat meiner Meinung nach keinerlei Mitspracherecht, sorry, ist der Körper der Frau. Einfach Pech gehabt, dann wird er halt Vater oder auch nicht - je nach Entscheidung der Frau.
Wenn er mit der Frau verheiratet ist, sollte er schon ein Mitspracherecht haben - nämlich dahingehend, dass die Frau, mit der immerhin verheiratet ist, nicht gegen seinen Willen abtreiben kann. Aber das müsste man meiner Meinung nach nicht extra festlegen, ich bin sowieso für ein Verbot der Abtreibung - außer bei den Sonderfällen Vergewaltigung (auch in der Ehe), Inzest, Behinderung des Kindes oder schwere Gesundheitsgefährdung für die Mutter.


Verhütung kann versagen. Aufs Leben gerechnet hätte eine Frau, die durchgehend von 15 bis 40 regelmäßig Sex hat, aber immer verhütet, bei Verhütung durchgehend mit Kondom eine Chance in Größenordnung von 60-80% doch schwanger zu werden, bei Pille vielleicht 5-20%. Ca. 100000 der jährlich ca. 200000 ungeplanten Schwangerschaften kommen zu Stande, obwohl die Frau versuchte zu verhüten.
Pech!

Erwachsene, mündige, vernunftbegabte Menschen sollen sich darüber im Klaren sein, dass keine Verhütung 100%ige Sicherheit bietet. Darüber soll sich jeder im Klaren sein, bevor er Sex hat, auch mit Verhütung. Dass die Verhütung versagt hat, ist keine Rechtfertigung für eine Abtreibung. Wer nicht damit klarkommt, dass es keine 100%ige Sicherheit gibt, aber definitiv 100%ig keine Kinder will, soll halt enthaltsam leben.

carn
24.08.2016, 12:58
Versteh mich bitte nicht falsch, Du tritts hier mit einer speziellen Meinung auf, die man nicht so richtig nachvollziehen kann. (Eine Vorstellung hilft manchmal ;)).


Ich versuche die "spezielle Meinung" zu Grunde zu legen, die dem Staat bindend durch Art. 1 Abs. 1 GG vorgegeben ist, nach der eben ungeborene würdebehaftete Grundrechtsträger mit der Menschenwürde und dem Recht auf Leben sind, die bzw. das geborene ebenfalls haben (wobei wohl aufgrund der besonderen Umstände des noch nicht geboren seins die Auswirkungen und der Schutz dieser Rechte unterschiedlich sind und sein müssen).



Meine Meinung ist zu Thema, das neue Leben entsteht zwar mit der Zeugung aber die Seele,, und damit die Einzigartigkeit des Ichs, erst mit den Prägungen im 3. Monat. Deswegen bin ich der Meinung, ab dem 3.Monat ist das Embryo eine Persönlichkeit. Abtreibung ab da ist Mord.
Bis zur 12. Woche, hat der Embryo nicht diese Merkmale. Deswegen ist die Abtreibung als chirugischer Eingriff zu werten. Das sagt nichts über die völkische Enozid-Komponente die diesen Abtreibungen innewohnt. Aber das muß politisch gelöst/geheilt werden, entschrechend der Losung: Kinder sind die Zukunft der Gesellschaft und die Familie ihre Zelle.

LG


Ich habe auch meine persönliche Meinung zu dem Thema. Aber wichtiger als meine persönliche Meinung finde ich, dass irgendein Depp sich auch dafür interessieren sollte, an welche Grundsätze der Staat hier eigentlich gebunden ist und zwar unabhängig davon, ob diese nun der eigenen persönlichen Meinung entsprechen oder nicht.

Süßer
24.08.2016, 13:00
Ich versuche die "spezielle Meinung" zu Grunde zu legen, die dem Staat bindend durch Art. 1 Abs. 1 GG vorgegeben ist, nach der eben ungeborene würdebehaftete Grundrechtsträger mit der Menschenwürde und dem Recht auf Leben sind, die bzw. das geborene ebenfalls haben (wobei wohl aufgrund der besonderen Umstände des noch nicht geboren seins die Auswirkungen und der Schutz dieser Rechte unterschiedlich sind und sein müssen).

Ich habe auch meine persönliche Meinung zu dem Thema. Aber wichtiger als meine persönliche Meinung finde ich, dass irgendein Depp sich auch dafür interessieren sollte, an welche Grundsätze der Staat hier eigentlich gebunden ist und zwar unabhängig davon, ob diese nun der eigenen persönlichen Meinung entsprechen oder nicht.

Das bestärkt mich in der Ansicht, das ich Dich nicht verstehen kann. Ich werde dies hier passiv beobachten. Viel Glück und

LG

torun
24.08.2016, 13:01
Ich versuche die "spezielle Meinung" zu Grunde zu legen, die dem Staat bindend durch Art. 1 Abs. 1 GG vorgegeben ist, nach der eben ungeborene würdebehaftete Grundrechtsträger mit der Menschenwürde und dem Recht auf Leben sind, die bzw. das geborene ebenfalls haben (wobei wohl aufgrund der besonderen Umstände des noch nicht geboren seins die Auswirkungen und der Schutz dieser Rechte unterschiedlich sind und sein müssen).




Ich habe auch meine persönliche Meinung zu dem Thema. Aber wichtiger als meine persönliche Meinung finde ich, dass irgendein Depp sich auch dafür interessieren sollte, an welche Grundsätze der Staat hier eigentlich gebunden ist und zwar unabhängig davon, ob diese nun der eigenen persönlichen Meinung entsprechen oder nicht.
Wer sind denn diese Deppen ?

TullaMore
24.08.2016, 13:11
Dem stimme ich zu. Ein Mann hat grundsätzlich nicht zu versuchen, eine Frau, die von ihm schwanger ist, zur Abtreibung zu überreden. Und ja, ein solches Verhalten sollte man auch mit Konsequenzen belegen. Wer als Mann nicht Vater werden will, soll Kondome benutzen. Und wer mit 100%iger Sicherheit nicht Vater werden will, soll keinen Sex haben. Ganz einfach.


Nein. Wer nicht schwanger werden will, soll verhüten. Wer 100%ig nicht schwanger werden will, soll keinen Sex haben. Ganz einfach.


Wenn er mit der Frau verheiratet ist, sollte er schon ein Mitspracherecht haben - nämlich dahingehend, dass die Frau, mit der immerhin verheiratet ist, nicht gegen seinen Willen abtreiben kann. Aber das müsste man meiner Meinung nach nicht extra festlegen, ich bin sowieso für ein Verbot der Abtreibung - außer bei den Sonderfällen Vergewaltigung (auch in der Ehe), Inzest, Behinderung des Kindes oder schwere Gesundheitsgefährdung für die Mutter.


Pech!

Erwachsene, mündige, vernunftbegabte Menschen sollen sich darüber im Klaren sein, dass keine Verhütung 100%ige Sicherheit bietet. Darüber soll sich jeder im Klaren sein, bevor er Sex hat, auch mit Verhütung. Dass die Verhütung versagt hat, ist keine Rechtfertigung für eine Abtreibung. Wer nicht damit klarkommt, dass es keine 100%ige Sicherheit gibt, aber definitiv 100%ig keine Kinder will, soll halt enthaltsam leben.

Darf ich fragen warum?

carn
24.08.2016, 13:23
Wer sind denn diese Deppen ?

Eigentlich wären das die auf das Grundgesetz bzw. in dieser Hinsicht äquivalente Landesverfassungen vereidigten Mitglieder der jeweiligen Regierungen, in deren Zuständigkeitsbereich der Schutz ungeborener fällt; insoweit deren Aktivität hierbei aber unzureichend ist, ist wohl der ein solcher Depp, dem dieses auffällt.

carn
24.08.2016, 13:26
Das bestärkt mich in der Ansicht, das ich Dich nicht verstehen kann. Ich werde dies hier passiv beobachten. Viel Glück und

LG

Es ist echt unverständlich, wenn jemand möchte, dass der Staat sich möglichst an die ihm durch das Grundgesetz auferlegten Grundsätze halten soll?

Süßer
24.08.2016, 13:28
Es ist echt unverständlich, wenn jemand möchte, dass der Staat sich möglichst an die ihm durch das Grundgesetz auferlegten Grundsätze halten soll?


Das nicht aber drücke Deine eigene Meinung deutlich aus.
Nochmal viel Glück bei Deinem Vorhaben.

Schopenhauer
24.08.2016, 13:31
Ich versuche die "spezielle Meinung" zu Grunde zu legen, die dem Staat bindend durch Art. 1 Abs. 1 GG vorgegeben ist, nach der eben ungeborene würdebehaftete Grundrechtsträger mit der Menschenwürde und dem Recht auf Leben sind, die bzw. das geborene ebenfalls haben (wobei wohl aufgrund der besonderen Umstände des noch nicht geboren seins die Auswirkungen und der Schutz dieser Rechte unterschiedlich sind und sein müssen).




Ich habe auch meine persönliche Meinung zu dem Thema. Aber wichtiger als meine persönliche Meinung finde ich, dass irgendein Depp sich auch dafür interessieren sollte, an welche Grundsätze der Staat hier eigentlich gebunden ist und zwar unabhängig davon, ob diese nun der eigenen persönlichen Meinung entsprechen oder nicht.

Für mich ist es vollkommen unverständlich, was der Staat damit zu tun haben soll? Das ist eine Sache zwischen Mann und Frau. Er hat sich da überhaupt nicht reinzuhängen, denn diese Sache ist absolute Privatsache. Ich für meinen Teil habe diesen Staat für so etwas noch nie gebraucht. So weit kommt das noch. :D

Schopenhauer
24.08.2016, 13:39
Kann Dich leider nicht mehr grün bewerten...

Ich für mich lehne eine Abtreibung ab, könnte ich nicht, würde ich nicht machen, es sei denn, das Kind wäre schwerstbehindert oder meine Gesundheit stark gefährdet.

Allerdings finde ich das Thema auch irgendwie überflüssig, ich betrachte ein maximal 12 Wochenalten Fötus nicht als Mensch wie ein Baby im 9. Monat, es ist halt ein Fötus und wenn Frau ihn nicht austragen möchte, soll sie es abtreiben (wenn SIE es will).

Der Mann hat meiner Meinung nach keinerlei Mitspracherecht, sorry, ist der Körper der Frau. Einfach Pech gehabt, dann wird er halt Vater oder auch nicht - je nach Entscheidung der Frau.

Rot markiert: Das sehe ich auch so.
Grün markiert: Ein Mann der einen wirklich liebt trägt das auch mit. Vorausgesetzt er weiß, daß es weder für die Mutter gut ist vollkommen unglücklich damit zu sein-oder für das Kind. Eine unglückliche Mutter ist niemals gut für ein Kind. Das sollte sich doch eigentlich schon rumgesprochen haben. Dachte ich jedenfalls.

carn
24.08.2016, 13:47
Für mich ist es vollkommen unverständlich, was der Staat damit zu tun haben soll?

Frauen treiben nach eigenen Angaben vermeintlich unter anderem ab aufgrund von:
-kein Kinderwunsch
-Schwierigkeiten in der Partnerschaft (was alles mögliche bis zur schweren Nötigung heißen kann)
-keine finanziellen Mittel für weiteres Kind
-Unvereinbarkeit von Kind und Ausbildung
-unzureichend Wohnraum
-Unvereinbarkeit mit Beschäftigungssituation
-Unzureichende Kinderbetreuungsmöglichkeiten
-Ablehnung der Schwangerschaft durch sonstiges soziales Umfeld

Sollte es ein Regierungsmitglied, das durch den auf das Grundgesetz geleisteten Eid auch zum Schutz des Lebens ungeborener verpflichtet ist, eines Staates, der über Strafgesetze, Sozialgesetze, Arbeitsrecht, Ausbildungsrecht und -finanzierung, Steuergesetze, Sozialversicherung, Wohnraumförderung, Baurecht, Schulpflicht, verschiedene sozialstaatliche Hilfen und Einrichtungen und bestimmt noch einige andere Dinge sowieso die oben genannten Gründe mit beeinflusst, nicht interessieren, ob und inwieweit diese Gesetze und seine damit ausgeübte Beeinflussung Abtreibungen eher befördern oder eher zu verhindern helfen, um dann ggf. die Gesetze unter Berücksichtigung der anderen betroffenen Grundrechte entsprechend abzuändern?

Schopenhauer
24.08.2016, 13:58
Frauen treiben nach eigenen Angaben vermeintlich unter anderem ab aufgrund von:
-kein Kinderwunsch
-Schwierigkeiten in der Partnerschaft (was alles mögliche bis zur schweren Nötigung heißen kann)
-keine finanziellen Mittel für weiteres Kind
-Unvereinbarkeit von Kind und Ausbildung
-unzureichend Wohnraum
-Unvereinbarkeit mit Beschäftigungssituation
-Unzureichende Kinderbetreuungsmöglichkeiten
-Ablehnung der Schwangerschaft durch sonstiges soziales Umfeld

Sollte es ein Regierungsmitglied, das durch den auf das Grundgesetz geleisteten Eid auch zum Schutz des Lebens ungeborener verpflichtet ist, eines Staates, der über Strafgesetze, Sozialgesetze, Arbeitsrecht, Ausbildungsrecht und -finanzierung, Steuergesetze, Sozialversicherung, Wohnraumförderung, Baurecht, Schulpflicht, verschiedene sozialstaatliche Hilfen und Einrichtungen und bestimmt noch einige andere Dinge sowieso die oben genannten Gründe mit beeinflusst, nicht interessieren, ob und inwieweit diese Gesetze und seine damit ausgeübte Beeinflussung Abtreibungen eher befördern oder eher zu verhindern helfen, um dann ggf. die Gesetze unter Berücksichtigung der anderen betroffenen Grundrechte entsprechend abzuändern?

Mag sein.. Was aber genau haben denn meine Einlassungen damit zu tun? Meinst Du ich kann das ändern? Oder meinst Du, weil der Staat meint, er könne sich in der Form (weil andere etwas tun, womit ich teilweise auch nicht einverstanden wäre-WOHLGEMERKT!) auch in mein Leben reinhängen? Dafür ist doch letztendlich jeder selbst verantwortlich und dann sehe ich nicht, was meine Einstellung dazu, damit zu tun hat, was andere tun. Ausserdem würde ich mich auch nicht in der Form in andere Leute Leben reinhängen, weil ich dazu gar kein Recht habe. Und es auch gar nicht haben WILL.

carn
24.08.2016, 14:08
Oder meinst Du, weil der Staat meint, er könne sich in der Form (weil andere etwas tun, womit ich teilweise auch nicht einverstanden wäre-WOHLGEMERKT!) auch in mein Leben reinhängen?

Nein, sondern vielmehr, wenn der Staat sich sowieso in dein Leben reinhängt, dann soll er dies wenigstens unter Beachtung seiner Grundsätze tun. Wenn der Staat also sowieso Ausbildung regelt, dann muss er bei dieser Regelung auch berücksichtigen, wie das sich auf Abtreibungen auswirkt (insofern es eben da einen Zusammenhang gibt). Und wenn er schon per 218 Abtreibung strafrechtlich regelt, dann soll er es wenigstens um des Schutzes ungeborener willen tun, dabei soweit als möglich die Gleichberechtigung von Mann und Frau beachten und dabei soweit als möglich den Eindruck von Frauenfeindlichkeit vermeiden, was in Summe eben heißen kann, zu prüfen, ob und welche Regeln hinsichtlich des Erzeugers angebracht sind.

Wenn du einen libertären Staat bevorzugst, der einen möglichst in Ruhe lässt, sage ich nicht mal was dagegen. Aber wir haben nunmal einen einmischenden Staat; der soll sich aber wenigstens entsprechend seiner sonst so hochgelobten Prinzipien einmischen, wenn er es denn nicht sein lassen kann.

Schopenhauer
24.08.2016, 14:17
Nein, sondern vielmehr, wenn der Staat sich sowieso in dein Leben reinhängt, dann soll er dies wenigstens unter Beachtung seiner Grundsätze tun. Wenn der Staat also sowieso Ausbildung regelt, dann muss er bei dieser Regelung auch berücksichtigen, wie das sich auf Abtreibungen auswirkt (insofern es eben da einen Zusammenhang gibt). Und wenn er schon per 218 Abtreibung strafrechtlich regelt, dann soll er es wenigstens um des Schutzes ungeborener willen tun, dabei soweit als möglich die Gleichberechtigung von Mann und Frau beachten und dabei soweit als möglich den Eindruck von Frauenfeindlichkeit vermeiden, was in Summe eben heißen kann, zu prüfen, ob und welche Regeln hinsichtlich des Erzeugers angebracht sind.

Wenn du einen libertären Staat bevorzugst, der einen möglichst in Ruhe lässt, sage ich nicht mal was dagegen. Aber wir haben nunmal einen einmischenden Staat; der soll sich aber wenigstens entsprechend seiner sonst so hochgelobten Prinzipien einmischen, wenn er es denn nicht sein lassen kann.

Dann sind wir uns ja wenigstens darin einig.
Wie ich weiter oben schon anführte brauchte ich den "Staat" (was auch immer das sein soll?) eben in meinen eigenen Entscheidungen nicht. Ich kann auf diesen Kram gut und gerne verzichten. Wo komme ich denn dahin, wenn ich mir von völlig fremden Leuten und mit fragwürdigen Motiven/Intentionen (oder meinst Du im Ernst es hätte irgendwas mit Menschlichkeit zu tun?) in meine ureigensten Entscheidungen reinreden lassen würde...

luis_m
24.08.2016, 14:23
Kurzum, die Männer sind immer die Pöhsen!

carn
24.08.2016, 15:10
Kurzum, die Männer sind immer die Pöhsen!

Behauptet wer?

carn
24.08.2016, 15:14
wenn ich mir von völlig fremden Leuten und mit fragwürdigen Motiven/Intentionen (oder meinst Du im Ernst es hätte irgendwas mit Menschlichkeit zu tun?)

Den Tod von ungeborenen Menschen nach Möglichkeit abzuwenden, hat allgemein etwas mit Menschlichkeit zu tun. Ob konkretes staatliches Handeln da etwas mit Menschlichkeit zu tun hat, mag hingegen fraglich sein.

Schopenhauer
24.08.2016, 15:17
Den Tod von ungeborenen Menschen nach Möglichkeit abzuwenden, hat allgemein etwas mit Menschlichkeit zu tun. Ob konkretes staatliches Handeln da etwas mit Menschlichkeit zu tun hat, mag hingegen fraglich sein.

Jetzt haust Du aber gewaltig daneben...Bringt Dir das was? Oder was bezweckst Du damit?

carn
24.08.2016, 15:23
Jetzt haust Du aber gewaltig daneben...Bringt Dir das was? Oder was bezweckst Du damit?

Womit haue ich daneben? Du hast was gefragt, ich habe geantwortet.

Schopenhauer
24.08.2016, 15:30
Womit haue ich daneben? Du hast was gefragt, ich habe geantwortet.

Ja, ich habe etwas gefragt...Stimmt. Dein Pauschalurteil so auf meinen Beitrag anzuwenden ist keine feine Art, oder?
Ich habe dich schon mal gefragt, ob Du meinst ich könne an den Entscheidungen anderer Menschen was ändern...?
Beantworte mal die Frage. Desweiteren selbstverständlich die Frage, was ich aufgrund meiner obigen Einlassungen damit zu tun habe...

Auf geht's..

Anne Bonny
24.08.2016, 15:40
Dem stimme ich zu. Ein Mann hat grundsätzlich nicht zu versuchen, eine Frau, die von ihm schwanger ist, zur Abtreibung zu überreden. Und ja, ein solches Verhalten sollte man auch mit Konsequenzen belegen. Wer als Mann nicht Vater werden will, soll Kondome benutzen. Und wer mit 100%iger Sicherheit nicht Vater werden will, soll keinen Sex haben. Ganz einfach.


Nein. Wer nicht schwanger werden will, soll verhüten. Wer 100%ig nicht schwanger werden will, soll keinen Sex haben. Ganz einfach.


Wenn er mit der Frau verheiratet ist, sollte er schon ein Mitspracherecht haben - nämlich dahingehend, dass die Frau, mit der immerhin verheiratet ist, nicht gegen seinen Willen abtreiben kann. Aber das müsste man meiner Meinung nach nicht extra festlegen, ich bin sowieso für ein Verbot der Abtreibung - außer bei den Sonderfällen Vergewaltigung (auch in der Ehe), Inzest, Behinderung des Kindes oder schwere Gesundheitsgefährdung für die Mutter.


Pech!

Erwachsene, mündige, vernunftbegabte Menschen sollen sich darüber im Klaren sein, dass keine Verhütung 100%ige Sicherheit bietet. Darüber soll sich jeder im Klaren sein, bevor er Sex hat, auch mit Verhütung. Dass die Verhütung versagt hat, ist keine Rechtfertigung für eine Abtreibung. Wer nicht damit klarkommt, dass es keine 100%ige Sicherheit gibt, aber definitiv 100%ig keine Kinder will, soll halt enthaltsam leben.


Typisch AfD - Rot dafür! :dru:

Shahirrim
24.08.2016, 15:42
Typisch AfD - Rot dafür! :dru:

Da muss ich mal mit grün ausgleichen. :bäh:

sunbeam
24.08.2016, 15:44
Typisch AfD - Rot dafür! :dru:

Was passt Dir alter Schrumpelpussy an ihrer Meinung nicht?

Anne Bonny
24.08.2016, 15:45
Da muss ich mal mit grün ausgleichen. :bäh:

Tja, wat den een sien uhl is den annern sien nachtigall ... :D

Leberecht
24.08.2016, 15:56
Aber wir haben nunmal einen einmischenden Staat; der soll sich aber wenigstens entsprechend seiner sonst so hochgelobten Prinzipien einmischen, wenn er es denn nicht sein lassen kann.
Die ureigenste Aufgabe eines Staates ist zu leiten und zu lenken und das bedeutet zwangsläufig Einmischung. Allerdings nur, um für Recht und Ordnung innerhalb seines Territoriums und zum Wohle seines Volkes zu sorgen. Der deutsche Staat hat diese Prämisse längst über den Haufen geworfen und sein Handeln auf den Untergang des eigenen Volk ausgerichtet.

Towarish
24.08.2016, 16:05
Die Ansicht, § 218 sei gegen Frauen gerichtet, ist nicht erst 3.Welle Feminismus. Es gibt einen Artikel von Alice Schwarzer von 1971-73 der explizit den 218 als instrumenr zur Frauenunterdrückung bezeichnet; somit hat bereits der 2. Welle Feminismus solche Ansichten vertreten.

Da ich den betreffenden Artikel gerade nicht finde, hier was von 1988 (auch noch 2. Welle): http://www.zeit.de/1988/09/ein-gesetz-gegen-frauen

Ändert aber nichts an der Frage, ob diese Bewertung des 218 sich ändern würde, wenn dieser von der praktischen Wirkung her nicht mehr fast nur Frauen betrifft.

Was habt ihr für Probleme (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__218.html)?

Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.
gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
2.
leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.

Es kann also nicht nur Frauen treffen.
Mit Frauenunterdrückung hat das auch rein gar nichts zu tun.

Hier geht es um das Kind, welches nun mal nur von einer Frau zur Welt gebracht werden kann.

Towarish
24.08.2016, 16:07
Nein, sondern vielmehr, wenn der Staat sich sowieso in dein Leben reinhängt, dann soll er dies wenigstens unter Beachtung seiner Grundsätze tun. Wenn der Staat also sowieso Ausbildung regelt, dann muss er bei dieser Regelung auch berücksichtigen, wie das sich auf Abtreibungen auswirkt (insofern es eben da einen Zusammenhang gibt). Und wenn er schon per 218 Abtreibung strafrechtlich regelt, dann soll er es wenigstens um des Schutzes ungeborener willen tun, dabei soweit als möglich die Gleichberechtigung von Mann und Frau beachten und dabei soweit als möglich den Eindruck von Frauenfeindlichkeit vermeiden, was in Summe eben heißen kann, zu prüfen, ob und welche Regeln hinsichtlich des Erzeugers angebracht sind.

Wenn du einen libertären Staat bevorzugst, der einen möglichst in Ruhe lässt, sage ich nicht mal was dagegen. Aber wir haben nunmal einen einmischenden Staat; der soll sich aber wenigstens entsprechend seiner sonst so hochgelobten Prinzipien einmischen, wenn er es denn nicht sein lassen kann.

Wenn Mann/Frau zu blöd zum Verhüten sind, sollen sie keine politischen Forderungen stellen.
Steht denen echt nicht zu.

carn
24.08.2016, 16:08
Ich habe dich schon mal gefragt, ob Du meinst ich könne an den Entscheidungen anderer Menschen was ändern...?
Beantworte mal die Frage. Desweiteren selbstverständlich die Frage, was ich aufgrund meiner obigen Einlassungen damit zu tun habe...


Du hast selbstständlich die Chance, am Verhalten anderern Menschen etwas zu ändern. Wie hoch die Chance ist, hängt von den einzelnen Umständen ab.

Bezüglich letzterem, wenn ich die letzten Post richtig überblicke, hast du gefragt:
"Für mich ist es vollkommen unverständlich, was der Staat damit zu tun haben soll?" (wobei "damit" wohl Thema Abtreibung allgemein meint)

woraufhin ich begründet habe, dass der Staat damit zu tun haben soll, da es seine Prinzipien in gewissem Maße gebieten.

Ob du damit was zu tun hast oder nicht, hängt davon ab, hängt von verschiedenem ab, z.b. ob du es für sinnvoll und aussichtsreich hälst, überhaupt eine Einhaltung der Prinzipien vom Staat einzufordern. Alternativ kann dir das auch völlig egal sein. Verstehe also nicht ganz, was du da noch genau wissen willst.

Towarish
24.08.2016, 16:09
Hier geht es um das Kind, welches nun mal nur von einer Frau zur Welt gebracht werden kann.

Ergänzend:
Frau kann ja einen Beschwerdebrief an die Evolution verfassen, mal sehen ob diese sich davon beeindrucken lässt.

Schopenhauer
24.08.2016, 16:15
Was habt ihr für Probleme (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__218.html)?


Es kann also nicht nur Frauen treffen.
Mit Frauenunterdrückung hat das auch rein gar nichts zu tun.

Hier geht es um das Kind, welches nun mal nur von einer Frau zur Welt gebracht werden kann.

Ja. Das Kind sollte eben auch möglichst auf Eltern bauen können, welche sich lieben, denn da kommt ein solch verquaster Kram gar nicht erst vor. Was ist denn das für eine "Beziehung", wo Selbstverständlichkeiten wie einvernehmliche Entscheidungen ggf. erzwungen werden können. Und darüber hinaus Gegebenheiten in der Zuständigkeit völlig unrealistisch behandelt werden. Eben ohne Einbeziehung von Gefühlen. Das bedingt sich selbstverständlich Gegenseitig.

carn
24.08.2016, 16:15
Es kann also nicht nur Frauen treffen.
Mit Frauenunterdrückung hat das auch rein gar nichts zu tun.

Hier geht es um das Kind, welches nun mal nur von einer Frau zur Welt gebracht werden kann.

Abstrakt ist der 218 geschlechtsneutral, aber da eben nur Frauen schwanger werden können, werden in der praktischen Wirkung vor allem Frauen betroffen.

Einfaches Beispiel grade aus Irland, da ist Abtreibung außer in Lebensgefahr verboten. Grad haben 2 Frauen einen PR-Stunt daraus gemacht, dass die eine zum Abtreiben nach GB gegangen sein soll. Auswirkung des irischen Gesetzes auf Frauen: Sie stehen leichter mit einem Kind da, für das sie unterhaltspflichtig sind; sie können nicht mit Abtreibungen ihren Lebensunterhalt verdienen; und wenn sie ungeplant schwanger werden und abtreiben wollen, müssen sie ins Ausland reisen. Auswirkung des irischen Gesetzes auf Männer: Sie stehen leichter mit einem Kind da, für das sie unterhaltspflichtig sind; und sie können nicht mit Abtreibungen ihren Lebensunterhalt verdienen.

=> Männer von dem Gesetz weniger stark betroffen.

Und das gilt - weniger drastisch - auch für den deutschen 218. Eine Frau sollte darauf achten, dass sie eine eigene Schwangerschaft nicht 2-3 Monate verpennt, sonst ist kaum noch was mit dem Abtreiben in D. Männer betrifft das nicht. Ergo biologisch bedingt unterschiedliche Wirkung auf Männer und Frauen.

Und in Folge machen - um mich der hiesigen Nomenklatur anzupassen - "Feminazis" daraus ein "§ 218 ist Frauenunterdrückung".

Kann man doof finden; ich finde das z.b. doof. Ändert aber nichts daran, dass genau das gemacht wird.

carn
24.08.2016, 16:18
Ja. Das Kind sollte eben auch möglichst auf Eltern bauen können, welche sich lieben, denn da kommt ein solch verquaster Kram gar nicht erst vor. Was ist denn das für eine "Beziehung", wo Selbstverständlichkeiten wie einvernehmliche Entscheidungen ggf. erzwungen werden können. Und darüber hinaus Gegebenheiten in der Zuständigkeit völlig unrealistisch behandelt werden. Eben ohne Einbeziehung von Gefühlen. Das bedingt sich selbstverständlich Gegenseitig.

Es ist nunmal in D erlaubt - und wohl auch vom GG her gar nicht anders regelbar - mit einer beliebigen Anzahl an dummen Arschlöchern/Zicken Sex zu haben, womit es infolge garanteirt auch viele tun, womit infolge es unvermeidlich (keine 100% Verhütungsmittel) auftritt, dass Schwangerschaften auftreten, obwohl alles andere als eine "Beziehung" existiert.

Aber auch dann wäre es aufgrund des Lebensrecht des ungeborenen zu bevorzugen, wenn nicht abgetrieben würde.

Schopenhauer
24.08.2016, 16:18
Du hast selbstständlich die Chance, am Verhalten anderern Menschen etwas zu ändern. Wie hoch die Chance ist, hängt von den einzelnen Umständen ab.

Bezüglich letzterem, wenn ich die letzten Post richtig überblicke, hast du gefragt:
"Für mich ist es vollkommen unverständlich, was der Staat damit zu tun haben soll?" (wobei "damit" wohl Thema Abtreibung allgemein meint)

woraufhin ich begründet habe, dass der Staat damit zu tun haben soll, da es seine Prinzipien in gewissem Maße gebieten.

Ob du damit was zu tun hast oder nicht, hängt davon ab, hängt von verschiedenem ab, z.b. ob du es für sinnvoll und aussichtsreich hälst, überhaupt eine Einhaltung der Prinzipien vom Staat einzufordern. Alternativ kann dir das auch völlig egal sein. Verstehe also nicht ganz, was du da noch genau wissen willst.

Das sagst Du mir? Ich finde Dich ja ganz niedlich...Geradezu entzückend.

Nichts für ungut. Ich wünsch Dir was...:)

Towarish
24.08.2016, 16:28
Abstrakt ist der 218 geschlechtsneutral, aber da eben nur Frauen schwanger werden können, werden in der praktischen Wirkung vor allem Frauen betroffen.

Einfaches Beispiel grade aus Irland, da ist Abtreibung außer in Lebensgefahr verboten. Grad haben 2 Frauen einen PR-Stunt daraus gemacht, dass die eine zum Abtreiben nach GB gegangen sein soll. Auswirkung des irischen Gesetzes auf Frauen: Sie stehen leichter mit einem Kind da, für das sie unterhaltspflichtig sind; sie können nicht mit Abtreibungen ihren Lebensunterhalt verdienen; und wenn sie ungeplant schwanger werden und abtreiben wollen, müssen sie ins Ausland reisen. Auswirkung des irischen Gesetzes auf Männer: Sie stehen leichter mit einem Kind da, für das sie unterhaltspflichtig sind; und sie können nicht mit Abtreibungen ihren Lebensunterhalt verdienen.

=> Männer von dem Gesetz weniger stark betroffen.

Die Antwort darauf findest du weiter unten.


Und das gilt - weniger drastisch - auch für den deutschen 218. Eine Frau sollte darauf achten, dass sie eine eigene Schwangerschaft nicht 2-3 Monate verpennt, sonst ist kaum noch was mit dem Abtreiben in D. Männer betrifft das nicht. Ergo biologisch bedingt unterschiedliche Wirkung auf Männer und Frauen.

Nämlich hier:

Richtig! Männer und Frauen sind NICHT gleich, weshalb das Gerede über Gleichberechtigung von vorn bis hintern stinkt!

Es handelt sich lediglich um einen Versuch der Unfähigen sich Vorteile zu ergaunern. Man siehe allein die Frauenquote im Vorstand.
Einfach nur dreist.


Und in Folge machen - um mich der hiesigen Nomenklatur anzupassen - "Feminazis" daraus ein "§ 218 ist Frauenunterdrückung".

Kann man doof finden; ich finde das z.b. doof. Ändert aber nichts daran, dass genau das gemacht wird.

Wenn du das doof findest, dann habe ich einen guten Rat für dich. Man sollte nicht auf jeden Furz etwas geben, der politische Forderungen stellt.

Towarish
24.08.2016, 16:30
Ja. Das Kind sollte eben auch möglichst auf Eltern bauen können, welche sich lieben, denn da kommt ein solch verquaster Kram gar nicht erst vor. Was ist denn das für eine "Beziehung", wo Selbstverständlichkeiten wie einvernehmliche Entscheidungen ggf. erzwungen werden können. Und darüber hinaus Gegebenheiten in der Zuständigkeit völlig unrealistisch behandelt werden. Eben ohne Einbeziehung von Gefühlen. Das bedingt sich selbstverständlich Gegenseitig.

Bei zwei verantwortungsbewussten Menschen sollte das ja auch kein Problem sein. Für den Rest gilt #59 (http://politikforen.net/showthread.php?172968-Zum-Thema-Gleichberechtigung-und-218-vor-allem-FeministInnen&p=8687669&viewfull=1#post8687669).

Nur sind es Frauen, welche massiv Heuchelei betreiben.
Kein Mann möche Mist bauen, weil "Frau es ja auch machen darf".

Frauen im Gegenzug kommen mit Aussagen wie "Männer machen doch (angeblich) dies, also dürfen wir das auch."

Wie billig und wie bescheuert muss man sein, um so zu argumentieren oder zu denken?

carn
24.08.2016, 18:08
Richtig! Männer und Frauen sind NICHT gleich, weshalb das Gerede über Gleichberechtigung von vorn bis hintern stinkt!


Ändert aber nichts an der unterschiedlichen Wirkung und daran, was "Feminazis" daraus ableiten.



Wenn du das doof findest, dann habe ich einen guten Rat für dich. Man sollte nicht auf jeden Furz etwas geben, der politische Forderungen stellt.

Was aber nichts an der Threadfrage ändert, ob der "Furz" den 218 ggf. anders bewerten würde, wenn dieser eben für Männer auch Sanktionen vorsieht, nämlich wenn sie als Erzeuger eine Schwangere zum Abtreiben anstiften.

Schopenhauer
24.08.2016, 18:38
Bei zwei verantwortungsbewussten Menschen sollte das ja auch kein Problem sein. Für den Rest gilt #59 (http://politikforen.net/showthread.php?172968-Zum-Thema-Gleichberechtigung-und-218-vor-allem-FeministInnen&p=8687669&viewfull=1#post8687669).

Nur sind es Frauen, welche massiv Heuchelei betreiben.
Kein Mann möche Mist bauen, weil "Frau es ja auch machen darf".

Frauen im Gegenzug kommen mit Aussagen wie "Männer machen doch (angeblich) dies, also dürfen wir das auch."

Wie billig und wie bescheuert muss man sein, um so zu argumentieren oder zu denken?

Rot markiert: Ist es auch nicht.


Oftmals stimmt das. Ich denke inzwischen beide Geschlechter tun sich da nicht viel. Oder anders ausgedrückt: Heuchelei gibt es auf beiden Seiten, es ist m.E. nur etwas anders "ausgeprägt".

Ich habe mal erlebt in näherem Umfeld, daß ein Mann "fremd gegangen" ist (ist schon ein paar Jährchen her). Das tat die Frau dann auch und warf ihm dann vor: Du machst das doch auch. Dabei komme ich mir irgendwie vor als hätte mich ein Bus gestreift, denn das ist wirklich Kindergartenniveau. Und ich frage mich da immer: Was wollen denn solche Leute noch miteinander? Mir ist es ja völlig wumpe ob die sich gegenseitig bescheissen oder nicht. Dieses "denken" und die daraus folgende Argumentation ist völlig daneben.

Towarish
24.08.2016, 18:55
Ändert aber nichts an der unterschiedlichen Wirkung und daran, was "Feminazis" daraus ableiten.
Was aber nichts an der Threadfrage ändert, ob der "Furz" den 218 ggf. anders bewerten würde, wenn dieser eben für Männer auch Sanktionen vorsieht, nämlich wenn sie als Erzeuger eine Schwangere zum Abtreiben anstiften.

Auf mich wirkst du so, als ob du dir hier eine ganz bestimmte Antwort erhoffst und jetzt so lange schreiben wirst, bist du sie bekommst, um zufrieden/bestätigt davonzuziehen.
Du hast bereits von anderen und mir Antworten bekommen. Es gibt also keinen Grund das weiter zu diskutieren, weil irgendwelche Dummköpfe es anders sehen oder bewerten könnten.

carn
24.08.2016, 19:24
Auf mich wirkst du so, als ob du dir hier eine ganz bestimmte Antwort erhoffst und jetzt so lange schreiben wirst, bist du sie bekommst, um zufrieden/bestätigt davonzuziehen.
Du hast bereits von anderen und mir Antworten bekommen. Es gibt also keinen Grund das weiter zu diskutieren, weil irgendwelche Dummköpfe es anders sehen oder bewerten könnten.

Sorry, wenn meine Frage ist, wie irgendwelche Leute irgendwas bewerten oder bewerten würden, ist die Aussage, die Ansicht solcher Leute oder die Leute seien selber dumm, keine Antwort auf die Frage.

Deswegen frage ich weiter, ob irgendwer was dazu sagen möchte, ob und wie "Feministinnen" (oder wie auch immer man sie nennen mag) den 218 anders bewerten würden, wenn dieser Sanktionen für Anstiftung zur Abtreibung für den Erzeuger vorsähe. Meinungen dazu?

Towarish
24.08.2016, 19:30
Sorry, wenn meine Frage ist, wie irgendwelche Leute irgendwas bewerten oder bewerten würden, ist die Aussage, die Ansicht solcher Leute oder die Leute seien selber dumm, keine Antwort auf die Frage.

Deswegen frage ich weiter, ob irgendwer was dazu sagen möchte, ob und wie "Feministinnen" (oder wie auch immer man sie nennen mag) den 218 anders bewerten würden, wenn dieser Sanktionen für Anstiftung zur Abtreibung für den Erzeuger vorsähe. Meinungen dazu?

Ich habe dir bereits geschrieben, warum die das beseitigt haben wollen.

Ob sie diesen Paragraph überhaupt anders bewerten würden und wie sie es bewerten würden, wenn Männer in Zukunft stärker betroffen würden, ist absolut unwichtig, denn es ist in Ordnung wie es ist.
Klar ist, dass sie weitere/neue Forderungen stellen werden, wenn sie bekommen was sie wollen.

Vielleicht werden die es ja gar nicht anders bewerten, vielleicht schon. Vielleicht werden die vorerst zufrieden sein, vielleicht nicht. Wahrscheinlich nicht. Hier geht es nämlich ums Prinzip und nicht um die Details.

Man kann es drehen wie man will, es wird nur Mist dabei herauskommen.
Kann uns daher egal sein.

torun
24.08.2016, 22:00
Sorry, wenn meine Frage ist, wie irgendwelche Leute irgendwas bewerten oder bewerten würden, ist die Aussage, die Ansicht solcher Leute oder die Leute seien selber dumm, keine Antwort auf die Frage.

Deswegen frage ich weiter, ob irgendwer was dazu sagen möchte, ob und wie "Feministinnen" (oder wie auch immer man sie nennen mag) den 218 anders bewerten würden, wenn dieser Sanktionen für Anstiftung zur Abtreibung für den Erzeuger vorsähe. Meinungen dazu?

Meine Fresse, woher sollen wir wissen welche Bewertungen "Feministinnen" in ihren Hirnen ausbrueten. Anstiftung zur Abtreibung, muss man beweisen koennen. Glaube kaum dass der Erzeuger dies in aller Oeffentlichkeit vor Zeugen versucht. Also waere Aussage gegen Aussage.

Sonsee
24.08.2016, 22:08
Meine Fresse, woher sollen wir wissen welche Bewertungen "Feministinnen" in ihren Hirnen ausbrueten. Anstiftung zur Abtreibung, muss man beweisen koennen. Glaube kaum dass der Erzeuger dies in aller Oeffentlichkeit vor Zeugen versucht. Also waere Aussage gegen Aussage.

Reden wir von Behinderten oder von mündigen Frauen, sind sie mündig werden sie selbst eine Entscheidung fällen können.

torun
24.08.2016, 22:18
Reden wir von Behinderten oder von mündigen Frauen, sind sie mündig werden sie selbst eine Entscheidung fällen können.

Die vielbeschworenen 'Feministinnen' sollen ihre Entscheidung abhaengig machen von der Meinung eines Mannes ? Lachhaft ! Wenn die abtreiben wollen tun sie es, egal was der Erzeuger darueber denkt.

Freidenkerin
24.08.2016, 23:07
Darf ich fragen warum?
Weil es höchst ungerecht und unmoralisch dem Kind gegenüber ist, dass es erst von zwei Menschen, die einvernehmlich und willentlich Sex miteinander haben, ins Leben gerufen wird und die danach plötzlich meinen, ach nee doch nicht. Das ist einfach hochgradig verantwortungslos, dekadent, inkonsequent und unfair. Das Kind soll nicht unter der Blödheit seiner Eltern leiden und dafür büßen müssen. Es wurde von ihnen durch einvernehmlichen Sex ins Leben gerufen - also haben die Eltern auch zu dieser Entscheidung zu stehen - fertig! Es ist ja zum Beispiel auch gemein, wenn jemand ständig anderen Menschen etwas verspricht und diese Versprechen dann immer wieder bricht. Ein solch unfaires, infantiles und moralisch verwerfliches Verhalten ist ja auch jedes erwachsenen, mündigen und vernunftbegabten Menschen unwürdig.

Ein neuer Mensch erhält seine Lebensberechtigung grundsätzlich daraus, dass beide Elternteile, die an seiner Zeugung und Entstehung beteiligt sind, ebendiesem Vorgang zustimmen. Einvernehmlicher Sex IST diese Zustimmung! Denn die Forschung auf dem Gebiet der menschlichen Fortpflanzung ist mittlerweile so weit fortgeschritten, dass man heutzutage allgemein weiß, dass durch Sex nun mal Kinder entstehen können und keine Verhütungsmethode 100%ig sicher ist. Dies lernt jeder Jugendliche in Biologie 8. Klasse und daher kann auch von jedem erwachsenen, mündigen Bürger verlangt werden, darüber Bescheid zu wissen und dann je nach persönlichem Kinderwunsch entsprechend zu handeln.

Dass Vergewaltigung ein völlig anderer Fall ist, habe ich ja bereits geschrieben. Es steht VÖLLIG außer Frage, dass eine vergewaltigte Frau jegliches Recht hat, das daraus entstandene Kind abzutreiben. Denn hier geschah der Akt, der zur Zeugung führte, ja gewaltsam und gegen den erklärten Willen der Frau. Aus diesem Grund haben solche Kinder auch prinzipiell keine Lebensberechtigung - es sei denn, die betroffene Frau erteilt sie dem Kind freiwillig noch nachträglich (was ich persönlich aber ganz sicher niemals tun würde).

Ein Verbot der Abtreibung (außer aus triftigem Grund) würde also bewirken, dass die Menschen mehr Verantwortung übernehmen, indem sie auch die Konsequenzen ihres Handelns tragen müssen und sich nicht feige durch einen moralisch verwerflichen Akt ihrer eigenen Verantwortung entziehen können. Sie würden also gezwungen, mehr und vorher über ihr Handeln nachzudenken. Und das ist gut so. Und es würden keine ungeborenen Kinder mehr ihres Lebensrechts beraubt, welches sie nun mal zweifelsohne besitzen, sofern sie durch einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gezeugt wurden.


Ein Mann der einen wirklich liebt trägt das auch mit.
Wieso sollte ein vernünftiger Mann es bedenkenlos mittragen, wenn seine Frau sein eigenes Kind abtreiben will? Man kann andere Menschen lieben und muss trotzdem nicht jeden Bullshit von ihnen tolerieren. Wer als Mann einen Kinderwunsch hat und aber gleichzeitig weiß, dass die eigene Frau mit einem Kind unglücklich wäre, der muss sich eben eine andere Frau suchen, die sich ebenso ein Kind wünscht und damit nicht unglücklich wäre.


Typisch AfD - Rot dafür! :dru:
Weil es ja auch sooo schlimm ist zu verlangen, dass erwachsene mündige Menschen die Verantwortung und natürlichen Konsequenzen für ihr eigenes Handeln tragen sollen. :crazy: Ja nee ist klar.


Wenn Mann/Frau zu blöd zum Verhüten sind, sollen sie keine politischen Forderungen stellen.
Steht denen echt nicht zu.
:gp:

carn
25.08.2016, 04:32
Meine Fresse, woher sollen wir wissen welche Bewertungen "Feministinnen" in ihren Hirnen ausbrueten.

Entschuldigung wenn ich vor dem Posten nicht eine sorgfältige Untersuchung der politischen Gesinnung der Nutzerpopulation dieses Forums gemacht habe, anhand derer ich dann hätte erkennen müssen, dass es hier exakt 0 Nutzer gäbe, die mir weiterhelfen könnten. Naiv dachte ich, dass wenn man in den Titel reinschreibt "vor allem @Feministinnen", dass dann andere User gleich im ersten Post neben dem üblichen noch ein "Und übrigens: Feministinnen gibts hier kaum, wirst also wenig feedback von denen hier kriegen" reinschreiben, wenn es denn so ist.


Anstiftung zur Abtreibung, muss man beweisen koennen.

Bevor man sich mit dem Problem beschäftigt es zu beweisen, müsste es erstmal verboten sein. Momentan ist es das in Bezug auf 95% der Abtreibungen nicht. Es gibt momentan kein Gesetz, was es einem Erzeuger untersagt, der Schwangeren täglich 3 mal eine Nachricht ala "Ein Kind jetzt würde mein Leben zerstören; bitte tu mir das nicht an." zu schreiben.



Glaube kaum dass der Erzeuger dies in aller Oeffentlichkeit vor Zeugen versucht. Also waere Aussage gegen Aussage.

Da dieser Aspekt aber genauso bei vielen anderen Delikten zutrifft (z.b. Nötigung und Vergewaltigung geschehen häufig auch nichtöffentlich und "Aussage gegen Aussage" gibts auch da), spricht das nicht grundsätzlich dagegen.

carn
25.08.2016, 04:39
Reden wir von Behinderten oder von mündigen Frauen, sind sie mündig werden sie selbst eine Entscheidung fällen können.

Sogar dann wenn der B selber erwägt einen Bankraub zu begehen und selbstständig eben entscheidet dies zu tun oder zu unterlassen, ist es für den A verboten den B dazu zu bringen zu versuchen, dass der B einen Bankraub begeht. Das ist auch sinnvoll, denn wenn B mit sich hadert, ob er nun soll oder nicht, wird die zu bevorzugende Entscheidung (keinen Bankraub begehen) im Allgemeinen erschwert, wenn der A auf den B einredet, dass Bankraub doch eine gute Idee sei.

Insoweit also staatlicherseits der Schutz ungeborener anzustreben ist (was eben in D der Fall ist), kann ein Verbot der Anstiftung zur Abtreibung auch dann Sinn machen, wenn alle Frauen selbstständig ihre Entscheidung treffen.

(Wobei mich irgendwann mal interessieren würde, worin sich diese selbstständigen und mündigen Entscheidungen von nichtselbständigen bzw. unmündigen Entscheidungen unterscheiden; habe genug Stories gelesen, bei denen eine, die sich für eine Abtreibung entschieden hat, dann selbst und von anderen gesagt bekam, wie wohlüberlegt, eigenständig, emanzipiert, bla sie doch entschieden habe, während ich diese Attribute erstmal nicht mit dem geschilderten Entscheidungsprozess in Verbindung bringen konnte; habe da also eventuell noch ein Wissensdefizit)

carn
25.08.2016, 04:48
Aus diesem Grund haben solche Kinder auch prinzipiell keine Lebensberechtigung - es sei denn, die betroffene Frau erteilt sie dem Kind freiwillig noch nachträglich (was ich persönlich aber ganz sicher niemals tun würde).

welches sie nun mal zweifelsohne besitzen, sofern sie durch einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gezeugt wurden.



Auch ein bei einer Vergewaltigung gezeugtes Kind hat das Recht auf Leben; dieses hängt nicht von der Entstehung ab. Was sich allerdings ganz massiv ändert, ist inwieweit es von der Frau durch Strafandrohung seitens des Staates, der es total verbockt hat, die Frau vor der Vergewaltigung zu schützen, dazu angehalten werden darf, dieses Lebensrecht zu achten.

Ist allerdings im Ergebnis im Wesentlichen das gleiche.

Wobei ich persönlich würde allerdings aus dem Aspekt heraus, dass einige durch Vergewaltigung Schwangere auch aus der Furcht heraus, der Vergewaltiger könnte durch das Kind eher auch zukünftig leichter auf ihr Leben Einfluss nehmen, sich gegen das Kind entscheiden wollen, für den Fall, dass man sagt, die Situation erfordert leider einen Eingriff in ein Lebensrecht, grundsätzlich erwägen, ob der Furcht einiger solcher Frauen nicht auch anderweitig als durch Eingriffe in das Lebensrecht eines unschuldigen abgeholfen werden kann. Wenn man schon Eingriffe in ein Lebensrecht vornimmt.

Schopenhauer
25.08.2016, 05:36
Weil es höchst ungerecht und unmoralisch dem Kind gegenüber ist, dass es erst von zwei Menschen, die einvernehmlich und willentlich Sex miteinander haben, ins Leben gerufen wird und die danach plötzlich meinen, ach nee doch nicht. Das ist einfach hochgradig verantwortungslos, dekadent, inkonsequent und unfair. Das Kind soll nicht unter der Blödheit seiner Eltern leiden und dafür büßen müssen. Es wurde von ihnen durch einvernehmlichen Sex ins Leben gerufen - also haben die Eltern auch zu dieser Entscheidung zu stehen - fertig! Es ist ja zum Beispiel auch gemein, wenn jemand ständig anderen Menschen etwas verspricht und diese Versprechen dann immer wieder bricht. Ein solch unfaires, infantiles und moralisch verwerfliches Verhalten ist ja auch jedes erwachsenen, mündigen und vernunftbegabten Menschen unwürdig.

Ein neuer Mensch erhält seine Lebensberechtigung grundsätzlich daraus, dass beide Elternteile, die an seiner Zeugung und Entstehung beteiligt sind, ebendiesem Vorgang zustimmen. Einvernehmlicher Sex IST diese Zustimmung! Denn die Forschung auf dem Gebiet der menschlichen Fortpflanzung ist mittlerweile so weit fortgeschritten, dass man heutzutage allgemein weiß, dass durch Sex nun mal Kinder entstehen können und keine Verhütungsmethode 100%ig sicher ist. Dies lernt jeder Jugendliche in Biologie 8. Klasse und daher kann auch von jedem erwachsenen, mündigen Bürger verlangt werden, darüber Bescheid zu wissen und dann je nach persönlichem Kinderwunsch entsprechend zu handeln.

Dass Vergewaltigung ein völlig anderer Fall ist, habe ich ja bereits geschrieben. Es steht VÖLLIG außer Frage, dass eine vergewaltigte Frau jegliches Recht hat, das daraus entstandene Kind abzutreiben. Denn hier geschah der Akt, der zur Zeugung führte, ja gewaltsam und gegen den erklärten Willen der Frau. Aus diesem Grund haben solche Kinder auch prinzipiell keine Lebensberechtigung - es sei denn, die betroffene Frau erteilt sie dem Kind freiwillig noch nachträglich (was ich persönlich aber ganz sicher niemals tun würde).

Ein Verbot der Abtreibung (außer aus triftigem Grund) würde also bewirken, dass die Menschen mehr Verantwortung übernehmen, indem sie auch die Konsequenzen ihres Handelns tragen müssen und sich nicht feige durch einen moralisch verwerflichen Akt ihrer eigenen Verantwortung entziehen können. Sie würden also gezwungen, mehr und vorher über ihr Handeln nachzudenken. Und das ist gut so. Und es würden keine ungeborenen Kinder mehr ihres Lebensrechts beraubt, welches sie nun mal zweifelsohne besitzen, sofern sie durch einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gezeugt wurden.


Wieso sollte ein vernünftiger Mann es bedenkenlos mittragen, wenn seine Frau sein eigenes Kind abtreiben will? Man kann andere Menschen lieben und muss trotzdem nicht jeden Bullshit von ihnen tolerieren. Wer als Mann einen Kinderwunsch hat und aber gleichzeitig weiß, dass die eigene Frau mit einem Kind unglücklich wäre, der muss sich eben eine andere Frau suchen, die sich ebenso ein Kind wünscht und damit nicht unglücklich wäre.


Weil es ja auch sooo schlimm ist zu verlangen, dass erwachsene mündige Menschen die Verantwortung und natürlichen Konsequenzen für ihr eigenes Handeln tragen sollen. :crazy: Ja nee ist klar.


:gp:

Ich habe vorausgesetzt, daß dieses Paar sich liebt. Siehe meine Beiträge. ;) Wieso sollte er sich dann eine andere Frau suchen, wenn sie dann schwanger ist und aus irgendwelchen Gründen unglücklich wäre mit dieser Entscheidung? (Vorausgesetzt die Verhütung hat versagt).

Schopenhauer
25.08.2016, 05:44
Auch ein bei einer Vergewaltigung gezeugtes Kind hat das Recht auf Leben; dieses hängt nicht von der Entstehung ab. Was sich allerdings ganz massiv ändert, ist inwieweit es von der Frau durch Strafandrohung seitens des Staates, der es total verbockt hat, die Frau vor der Vergewaltigung zu schützen, dazu angehalten werden darf, dieses Lebensrecht zu achten.

Ist allerdings im Ergebnis im Wesentlichen das gleiche.

Wobei ich persönlich würde allerdings aus dem Aspekt heraus, dass einige durch Vergewaltigung Schwangere auch aus der Furcht heraus, der Vergewaltiger könnte durch das Kind eher auch zukünftig leichter auf ihr Leben Einfluss nehmen, sich gegen das Kind entscheiden wollen, für den Fall, dass man sagt, die Situation erfordert leider einen Eingriff in ein Lebensrecht, grundsätzlich erwägen, ob der Furcht einiger solcher Frauen nicht auch anderweitig als durch Eingriffe in das Lebensrecht eines unschuldigen abgeholfen werden kann. Wenn man schon Eingriffe in ein Lebensrecht vornimmt.

Sag mal, was genau hast Du hier eigentlich vor? Ich denke doch wohl, daß man nicht über ungeborenes Leben und dessen Recht palavern sollte, wenn man noch nicht mal die Rechte des bestehenden Lebens achtet...

Also so langsam finde ich dich nicht mehr niedlich, sondern eher erschreckend. Redest du doch hier von Menschlichkeit und anderen hehren Dingen...

carn
25.08.2016, 06:48
Sag mal, was genau hast Du hier eigentlich vor?
Eindrücke über Meinungen über Abtreibung, 218 und den ganzen Themenkomplex erhalten, speziell hinsichtlich Sanktionierung von Fehlverhaltn des Erzeugers.


Ich denke doch wohl, daß man nicht über ungeborenes Leben und dessen Recht palavern sollte, wenn man noch nicht mal die Rechte des bestehenden Lebens achtet...


Da geborene wie ungeborene das gleiche Recht auf Leben haben, wenn auch vielleicht nicht in gleichem Umfang, gibt es diese Unterscheidung nicht. Abgesehen davon achte ich das Recht auf Leben. Ich nehme nur zur Kenntnis, dass im Falle einer Vergewaltigung alle scheinbar davon ausgehen, dass zwecks Milderung der Folgen der Vergewaltigung für das Opfer ein Leben genommen werden darf; so richtig überzeugt mich das nicht, aber alle anderen scheinen davon überzeugt zu sein, also irre ich vielleicht; dementsprechend bin ich bereit mich da dem Mehrsheitsurteil zu beugen, dass zur Minderung der Folgen einer Vergewaltigung für das Opfer ein Leben genommen werden darf, und würde vorschlagen schlicht anhand der Sichtweise des Opfers zu entscheiden, welches denn genommen werden soll, und insofern Auswahl verbleibt, selbstverständlich das von demjenigen, der an dem ganzen überhaupt Schuld ist. Wäre ja grotesk, wenn man zwecks Minimierung der Folgen einer Straftat töten dürfte und wenn es zur Minimierung hinreichend wäre den Täter zu töten, aber man stattdessen einen unschuldigen Dritten tötet, der nun überhaupt nichts für die Straftat kann.

Klar, idealerweise sollte man niemand töten.

Und ja, vermutlich wird irgendwer sagen, dass meine Schlussfolgerung falsch sei; aber sie kann meiner Ansicht nach nur falsch sein, wenn entweder ungeborene und geborene ein verschiedenes Recht auf Leben haben; davon steht aber nichts im GG; oder wenn Töten zwecks Minimierung der Folgen einer Straftat für das Opfer zumindest doch nicht so eindeutig richtig ist, wie das die Mehrheit vermeint.



Also so langsam finde ich dich nicht mehr niedlich, sondern eher erschreckend. Redest du doch hier von Menschlichkeit und anderen hehren Dingen...

Ich versuche zu vermeiden von Menschlichkeit zu reden, da sich unter diesem Gummibegriff alles verstecken kann. Ich rede vom Recht auf Leben Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz, sowie der Menschenwürde von ungeborenen und Mutter Art. 1 Abs. 1 GG, sowie von Recht auf Handlungsfreiheit der Mutter Art. 2 Abs. 1 GG, sowie vom Gleichberechtigungsgrundsatz Art. 3 GG.

Schopenhauer
25.08.2016, 07:04
Eindrücke über Meinungen über Abtreibung, 218 und den ganzen Themenkomplex erhalten, speziell hinsichtlich Sanktionierung von Fehlverhaltn des Erzeugers.


Da geborene wie ungeborene das gleiche Recht auf Leben haben, wenn auch vielleicht nicht in gleichem Umfang, gibt es diese Unterscheidung nicht. Abgesehen davon achte ich das Recht auf Leben. Ich nehme nur zur Kenntnis, dass im Falle einer Vergewaltigung alle scheinbar davon ausgehen, dass zwecks Milderung der Folgen der Vergewaltigung für das Opfer ein Leben genommen werden darf; so richtig überzeugt mich das nicht, aber alle anderen scheinen davon überzeugt zu sein, also irre ich vielleicht; dementsprechend bin ich bereit mich da dem Mehrsheitsurteil zu beugen, dass zur Minderung der Folgen einer Vergewaltigung für das Opfer ein Leben genommen werden darf, und würde vorschlagen schlicht anhand der Sichtweise des Opfers zu entscheiden, welches denn genommen werden soll, und insofern Auswahl verbleibt, selbstverständlich das von demjenigen, der an dem ganzen überhaupt Schuld ist. Wäre ja grotesk, wenn man zwecks Minimierung der Folgen einer Straftat töten dürfte und wenn es zur Minimierung hinreichend wäre den Täter zu töten, aber man stattdessen einen unschuldigen Dritten tötet, der nun überhaupt nichts für die Straftat kann.

Klar, idealerweise sollte man niemand töten.

Und ja, vermutlich wird irgendwer sagen, dass meine Schlussfolgerung falsch sei; aber sie kann meiner Ansicht nach nur falsch sein, wenn entweder ungeborene und geborene ein verschiedenes Recht auf Leben haben; davon steht aber nichts im GG; oder wenn Töten zwecks Minimierung der Folgen einer Straftat für das Opfer zumindest doch nicht so eindeutig richtig ist, wie das die Mehrheit vermeint.



Ich versuche zu vermeiden von Menschlichkeit zu reden, da sich unter diesem Gummibegriff alles verstecken kann. Ich rede vom Recht auf Leben Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz, sowie der Menschenwürde von ungeborenen und Mutter Art. 1 Abs. 1 GG, sowie von Recht auf Handlungsfreiheit der Mutter Art. 2 Abs. 1 GG, sowie vom Gleichberechtigungsgrundsatz Art. 3 GG.

Zu allererst mal: Ich bin hier als Subjekt unterwegs. Meinst du denn wirklich (nach aufmerksamem Lesen meiner Beiträge, wohlgemerkt), daß ich in irgendeiner Form wirk-lich auf die Mehrheitsmeinung etwas gebe? Was hat das mit meinen ureigensten Entscheidungen zu tun? Deweiteren: Was haben irgendwelche Gesetze, die nicht von mir gesetzt wurden mit meinem Leben zu tun?

Rot markiert:
Ich unterscheide da. Und nun? (Ich setze hier den Umstand der Zeugung (Vergewaltigung) voraus. So möchte ich das verstanden wissen. Unter genau diesem Aspekt. Nicht, daß hier Mißverständnisse aufkommen.)

carn
25.08.2016, 07:08
Ich unterscheide da. Und nun? (Ich setze hier den Umstand der Zeugung (Vergewaltigung) voraus. So möchte ich das verstanden wissen. Unter genau diesem Aspekt. Nicht, daß hier Mißverständnisse aufkommen.)

Vertritts du eine Meinung, die wohl nicht mit dem GG vereinbar wäre. Ist kein Problem, haben hier auch ein paar andere schon gemacht. (Da denke ich unter anderem auch eine bestimmte Karte in einem Profilbild, deren Vereinbarkeit mit Art. 23 Abs. 1 GG ich vorläufig fraglich sehen würde, wenn sie denn als Statement über einen aktuell gewünschten Grenzverlauf zu verstehen ist)

Schopenhauer
25.08.2016, 07:10
Vertritts du eine Meinung, die wohl nicht mit dem GG vereinbar wäre. Ist kein Problem, haben hier auch ein paar andere schon gemacht. (Da denke ich unter anderem auch eine bestimmte Karte in einem Profilbild, deren Vereinbarkeit mit Art. 23 Abs. 1 GG ich vorläufig fraglich sehen würde)

Selbstverständlich kann man hier nach einer Vergewaltigung abtreiben. Was redest du denn da?

Goldlocke
25.08.2016, 07:33
Mal sehen, wann jemand hier seinem lucidum intervallum folgt, sofern er ihn hat.:D

carn
25.08.2016, 07:39
Selbstverständlich kann man hier nach einer Vergewaltigung abtreiben. Was redest du denn da?

Du sprachst davon, dass ungeborene aufgrund der Zeugung durch Vergewaltigung ein verschiedenes Lebensrecht hätten; das ist mit dem GG nicht vereinbar.

Schopenhauer
25.08.2016, 07:39
Du sprachst davon, dass ungeborene aufgrund der Zeugung durch Vergewaltigung ein verschiedenes Lebensrecht hätten; das ist mit dem GG nicht vereinbar.

Was soll das? Lies meine Texte genau und auch die vorausgegangenen Texte. Kontext!

maxikatze
25.08.2016, 07:44
Eindrücke über Meinungen über Abtreibung, 218 und den ganzen Themenkomplex erhalten, speziell hinsichtlich Sanktionierung von Fehlverhaltn des Erzeugers.


Da geborene wie ungeborene das gleiche Recht auf Leben haben, wenn auch vielleicht nicht in gleichem Umfang, gibt es diese Unterscheidung nicht. Abgesehen davon achte ich das Recht auf Leben. Ich nehme nur zur Kenntnis, dass im Falle einer Vergewaltigung alle scheinbar davon ausgehen, dass zwecks Milderung der Folgen der Vergewaltigung für das Opfer ein Leben genommen werden darf; so richtig überzeugt mich das nicht, aber alle anderen scheinen davon überzeugt zu sein, also irre ich vielleicht; dementsprechend bin ich bereit mich da dem Mehrsheitsurteil zu beugen, dass zur Minderung der Folgen einer Vergewaltigung für das Opfer ein Leben genommen werden darf, und würde vorschlagen schlicht anhand der Sichtweise des Opfers zu entscheiden, welches denn genommen werden soll, und insofern Auswahl verbleibt, selbstverständlich das von demjenigen, der an dem ganzen überhaupt Schuld ist. Wäre ja grotesk, wenn man zwecks Minimierung der Folgen einer Straftat töten dürfte und wenn es zur Minimierung hinreichend wäre den Täter zu töten, aber man stattdessen einen unschuldigen Dritten tötet, der nun überhaupt nichts für die Straftat kann.

Klar, idealerweise sollte man niemand töten.

Und ja, vermutlich wird irgendwer sagen, dass meine Schlussfolgerung falsch sei; aber sie kann meiner Ansicht nach nur falsch sein, wenn entweder ungeborene und geborene ein verschiedenes Recht auf Leben haben; davon steht aber nichts im GG; oder wenn Töten zwecks Minimierung der Folgen einer Straftat für das Opfer zumindest doch nicht so eindeutig richtig ist, wie das die Mehrheit vermeint.



Ich versuche zu vermeiden von Menschlichkeit zu reden, da sich unter diesem Gummibegriff alles verstecken kann. Ich rede vom Recht auf Leben Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz, sowie der Menschenwürde von ungeborenen und Mutter Art. 1 Abs. 1 GG, sowie von Recht auf Handlungsfreiheit der Mutter Art. 2 Abs. 1 GG, sowie vom Gleichberechtigungsgrundsatz Art. 3 GG.

:appl:
Ich stolpere auch jedes Mal über das Argument.

carn
25.08.2016, 07:49
Was soll das? Lies meine Texte genau und auch die vorausgegangenen Texte. Kontext!

Du hast von mir den Satz hervorgehoben:
"Da geborene wie ungeborene das gleiche Recht auf Leben haben, wenn auch vielleicht nicht in gleichem Umfang, gibt es diese Unterscheidung nicht."

und gesagt:
"Ich unterscheide da."

Falls ich missverstanden habe, warum und wann du da genau einen Unterscheidung zwischen Lebensrecht geborener und ungeborener machst, ändert das nichts daran, dass eine solche Unterscheidung nicht dem GG entspricht. Es gibt das Recht auf Leben. Das hat man oder eben nicht. Da gibt es keine Unterscheidung.

Schopenhauer
25.08.2016, 07:53
Du hast von mir den Satz hervorgehoben:
"Da geborene wie ungeborene das gleiche Recht auf Leben haben, wenn auch vielleicht nicht in gleichem Umfang, gibt es diese Unterscheidung nicht."

und gesagt:
"Ich unterscheide da."

Falls ich missverstanden habe, warum und wann du da genau einen Unterscheidung zwischen Lebensrecht geborener und ungeborener machst, ändert das nichts daran, dass eine solche Unterscheidung nicht dem GG entspricht. Es gibt das Recht auf Leben. Das hat man oder eben nicht. Da gibt es keine Unterscheidung.

Ich rede auch nicht von Gesetzen, die von jemand anders gemacht werden/wurden...Erschließt sich eigentlich auch aus meinen Beiträgen. Ich habe dich schon mal gefragt (in einem anderen Zusammenhang) was das alles mit mir zu tun hat...

Nicht vergessen: Ich bin hier als Subjekt unterwegs...Kannst du da unterscheiden?

carn
25.08.2016, 08:21
Ich rede auch nicht von Gesetzen, die von jemand anders gemacht werden/wurden...Erschließt sich eigentlich auch aus meinen Beiträgen. Ich habe dich schon mal gefragt (in einem anderen Zusammenhang) was das alles mit mir zu tun hat...

Nicht vergessen: Ich bin hier als Subjekt unterwegs...Kannst du da unterscheiden?

Was genau ist, wenn dich die Gesetze nicht sonderlich interessieren, dein Problem dabei, wenn ich feststelle, dass deine Meinung nicht mit diesen Gesetzen in Einklang ist?
Das ist dann halt so. Wäre ja auch überraschend, wenn irgendwem irgendwas egal ist, aber der dann trotzdem eine Meinung zufälligerweise genau konform mit dem hat, was ihm egal ist.

Du hast wohl eine Meinung zum Thema Lebensrecht ungeborener, die nicht dem Grundgesetz entspricht. Ist einfach nur eine Feststellung. Keine Konsequenz, nichts.

Schopenhauer
25.08.2016, 08:34
Was genau ist, wenn dich die Gesetze nicht sonderlich interessieren, dein Problem dabei, wenn ich feststelle, dass deine Meinung nicht mit diesen Gesetzen in Einklang ist?
Das ist dann halt so. Wäre ja auch überraschend, wenn irgendwem irgendwas egal ist, aber der dann trotzdem eine Meinung zufälligerweise genau konform mit dem hat, was ihm egal ist.

Du hast wohl eine Meinung zum Thema Lebensrecht ungeborener, die nicht dem Grundgesetz entspricht. Ist einfach nur eine Feststellung. Keine Konsequenz, nichts.

Wenn ich dir schon schrieb, daß mich die Gesetze nicht interessieren und das ich damit noch nie Probleme hatte, habe ich ja eben kein Problem. Der User @ Towarish hatte dir bereits geschrieben wo der Hase im Pfeffer liegt. Nimm das mal zur Kenntnis, oder siehst du nicht was da gespielt werden soll?

Meinst du mich interessieren diese Feststellungen, die von dir getroffen wurden? Nach meinen ganzen Beiträgen hier, wenn man denn überhaupt versteht WOVON ich eigentlich rede. Hat das irgendwelchen Einfluss auf mein Leben, was jemand anders denkt, meint, glaubt oder sagt bezüglich meines bisherigen Lebens oder bezüglich meines fortdauernden Lebens? Oder auf meine ureigensten Entscheidungen?

Sieh mal meine Texte im Zusammenhang....

-jmw-
25.08.2016, 08:41
[...] Ein neuer Mensch erhält seine Lebensberechtigung grundsätzlich daraus, dass beide Elternteile, die an seiner Zeugung und Entstehung beteiligt sind, ebendiesem Vorgang zustimmen. [...] Aus diesem Grund haben solche Kinder auch prinzipiell keine Lebensberechtigung - es sei denn, die betroffene Frau erteilt sie dem Kind freiwillig noch nachträglich [...]
Kann ein Mensch seine Lebensberechtigung nachträglich zu irgendeinem Zeitpunkt oder in irgendeinem Zeitraum auch gegen denn Willen der betroffenen Frau erhalten?

carn
25.08.2016, 08:59
Der User @ Towarish hatte dir bereits geschrieben wo der Hase im Pfeffer liegt. Nimm das mal zur Kenntnis, oder siehst du nicht was da gespielt werden soll?

Klar habe ich seinen letzten Post zur Kenntnis genommen; da er sich aber mir zuvor darüber beschwert hat, dass ich quasi hier ewig sinnlos diskutieren will, bis ich die gewünschte Antwort kriege, ich erwiedert habe, dass ich eigentlich nur auf suche nach irgendwelchen Antworten auf die im Eingangspost genannten Fragen bin und er im nächsten Post dann genau auf diese Fragen eingegangen ist,

dachte ich mir, es sei gut, darauf nichts mehr zu erwidern, denn andernfalls würde ich seinen Vorwurf wohl nur bestätigen - ich wollte Antworten auf Fragen, er hat die aus seiner Sicht zutreffenden Antworten gegeben, kann man dann so lassen. Wenn du dich seiner Antwort anschließt, auch gut.

Wenn er will, dass ich noch was zu seiner Antwort sage, dann soll er sich melden; klar könnte ich noch was dazu schreiben, steckt ja schließlich eine Behauptung drin, die wenigstens vom Grundgesetz her als unzutreffend anzusehen ist.


Meinst du mich interessieren diese Feststellungen, die von dir getroffen wurden? Nach meinen ganzen Beiträgen hier, wenn man denn überhaupt versteht WOVON ich eigentlich rede. Hat das irgendwelchen Einfluss auf mein Leben, was jemand anders denkt, meint, glaubt oder sagt bezüglich meines bisherigen Lebens oder bezüglich meines fortdauernden Lebens? Oder auf meine ureigensten Entscheidungen?

Sieh mal meine Texte im Zusammenhang....

Sieh mal meine Texte im Zusammenhang. Du fragtest mit "Und nu?" was die Konsequenz daraus ist, dass du beim Lebensrecht entsprechend differenzierst. Das habe ich dir gesagt. Warum du dich darüber beschwerst, wenn ich eine Frage beantworte die du stellst, verstehe ich nicht; stell die Frage halt nicht.

Auch schon wieder in deinem jetzigen Post, mehrere Fragen, aber ob du willst das ich antworte ist unklar. Lass einfach die Fragezeichen weg, wenn die Antwort dich sowieso nicht interessiert. Aber da du nunmal Fragezeichen verwendest, in Reihenfolge Antworten auf die letzten drei:
Nein. Ja. Ja, ein wenig.

Schopenhauer
25.08.2016, 09:07
Klar habe ich seinen letzten Post zur Kenntnis genommen; da er sich aber mir zuvor darüber beschwert hat, dass ich quasi hier ewig sinnlos diskutieren will, bis ich die gewünschte Antwort kriege, ich erwiedert habe, dass ich eigentlich nur auf suche nach irgendwelchen Antworten auf die im Eingangspost genannten Fragen bin und er im nächsten Post dann genau auf diese Fragen eingegangen ist,

dachte ich mir, es sei gut, darauf nichts mehr zu erwidern, denn andernfalls würde ich seinen Vorwurf wohl nur bestätigen - ich wollte Antworten auf Fragen, er hat die aus seiner Sicht zutreffenden Antworten gegeben, kann man dann so lassen. Wenn du dich seiner Antwort anschließt, auch gut.

Wenn er will, dass ich noch was zu seiner Antwort sage, dann soll er sich melden; klar könnte ich noch was dazu schreiben, steckt ja schließlich eine Behauptung drin, die wenigstens vom Grundgesetz her als unzutreffend anzusehen ist.


Sieh mal meine Texte im Zusammenhang. Du fragtest mit "Und nu?" was die Konsequenz daraus ist, dass du beim Lebensrecht entsprechend differenzierst. Das habe ich dir gesagt. Warum du dich darüber beschwerst, wenn ich eine Frage beantworte die du stellst, verstehe ich nicht; stell die Frage halt nicht.

Auch schon wieder in deinem jetzigen Post, mehrere Fragen, aber ob du willst das ich antworte ist unklar. Lass einfach die Fragezeichen weg, wenn die Antwort dich sowieso nicht interessiert. Aber da du nunmal Fragezeichen verwendest, in Reihenfolge Antworten auf die letzten drei:
Nein. Ja. Ja, ein wenig.

Wenn du das verstanden hast was er schrieb, wüsstest du auch das dieses hier sinnlos ist. Kenntnisnahme bedeutet bei mir auch "verstehen." Also erübrigt sich für mich das auch.

Text von Towarish: "Bei zwei verantwortungsbewussten Menschen sollte das auch kein Problem sein. Für den Rest gilt #59."
Entnommen aus # 67, Seite 7. In diesem Strang.

carn
25.08.2016, 09:28
Kann ein Mensch seine Lebensberechtigung nachträglich zu irgendeinem Zeitpunkt oder in irgendeinem Zeitraum auch gegen denn Willen der betroffenen Frau erhalten?

Zwar ändert sich nichts an der Lebensberechtigung, aber die Durchsetzung ändert sich mit Ende der 14.SSW, da ab da Abtreibung nur noch bei Gesundheitsgefahr für die Schwangere zulässig ist.

Auch wenn "Gesundheitsgefahr" hier in der Praxis schonmal ziemlich, ziemlich weit ausgelegt wird, ist das eine Änderung der Durchsetzung.

So wäre rein formal für eine Frau, die entführt, vergewaltigt, schwanger und 3 Monate gefangen gehalten wird, die eine psychisch robuste Natur hat und der es unmöglich ist, nach Holland zu fahren, Abtreibung unter Strafandrohung verboten.

Ähnliches gilt auch für Frauen, die schlicht 3 Monate nicht mitbekommen, dass sie schwanger sind (was nicht mal zwingend durch mangelnde Aufmerksamkeit der Frau verschuldet sein muss).

Freidenkerin
25.08.2016, 18:15
Auch ein bei einer Vergewaltigung gezeugtes Kind hat das Recht auf Leben
Nein.


dieses hängt nicht von der Entstehung ab.
Doch, davon hängt es sogar primär und ganz entscheidend ab.


Wobei ich persönlich würde allerdings aus dem Aspekt heraus, dass einige durch Vergewaltigung Schwangere auch aus der Furcht heraus, der Vergewaltiger könnte durch das Kind eher auch zukünftig leichter auf ihr Leben Einfluss nehmen, sich gegen das Kind entscheiden wollen, für den Fall, dass man sagt, die Situation erfordert leider einen Eingriff in ein Lebensrecht, grundsätzlich erwägen, ob der Furcht einiger solcher Frauen nicht auch anderweitig als durch Eingriffe in das Lebensrecht eines unschuldigen abgeholfen werden kann. Wenn man schon Eingriffe in ein Lebensrecht vornimmt.
Eine Frau sowie jeder andere Mensch hat grundsätzlich das Recht, sich den schädlichen Folgen eines an ihm begangenen Verbrechens soweit wie möglich zu entledigen. Wenn z. B. dir einer dein Auto zerkratzt, verlangt ja schließlich auch niemand von dir, dass du jetzt den Rest deines Lebens mit einem zerkratzten Auto rumfährst - sondern du hast selbstverständlich das Recht, den entstandenen Schaden aus der Straftat zu beseitigen und dein Auto wieder so herzurichten wie es vorher war (idealerweise auf Kosten des Straftäters, da dieser den Schaden ja verursacht hat). Das heißt, ein Vergewaltiger sollte u.a. auch dazu verurteilt werden, die Kosten für die Abtreibung zu tragen.


aber man stattdessen einen unschuldigen Dritten tötet, der nun überhaupt nichts für die Straftat kann.
Die entscheidenden Punkte sind,

1. dass dieser "unschuldige Dritte" durch die Straftat erst zustande kam,
2. dass sein erzwungenes Weiterleben gegen den Willen der Frau das Verbrechen an ihr noch fortsetzt und es quasi bestätigt,
3. dass der Täter für sein Verbrechen noch belohnt wird, indem ihm ein biologischer Erfolg, nämlich die Fortpflanzung, gewährt wird,
4. dass die Frau noch unnötig die Strapazen der Schwangerschaft und Geburt für ein unerwünschtes Kind durchstehen müsste, wozu sie nach solch einem Verbrechen sicher am allerwenigsten Lust hat,
4. dass die Frau für immer damit leben müsste, dass nun ein unerwünschtes und ihr gewaltsam aufgezwungenes Kind als lebende und bleibende Verbindung zwischen ihr und dem Verbrecher auf Erden existiert.

All das ist eine absolute Zumutung für das Opfer und verhöhnt es aufs Äußerste. Wer ernsthaft Abtreibung nach Vergewaltigung verbieten würde, ist ein abartiger, perverser Verbrecher, der Täter belohnt und Opfern ins Gesicht spuckt.


Du sprachst davon, dass ungeborene aufgrund der Zeugung durch Vergewaltigung ein verschiedenes Lebensrecht hätten; das ist mit dem GG nicht vereinbar.
Dann soll das GG eben dahingehend geändert werden. So wie es momentan ist, ist es eh scheiße.


Kann ein Mensch seine Lebensberechtigung nachträglich zu irgendeinem Zeitpunkt oder in irgendeinem Zeitraum auch gegen denn Willen der betroffenen Frau erhalten?
Nein.


So wäre rein formal für eine Frau, die entführt, vergewaltigt, schwanger und 3 Monate gefangen gehalten wird, die eine psychisch robuste Natur hat und der es unmöglich ist, nach Holland zu fahren, Abtreibung unter Strafandrohung verboten.
Ja, für einen solchen speziellen Fall müsste übrigens auch noch das Gesetz geändert werden - also wenn einem Vergewaltigungsopfer nachweislich der Zugang zu einer Abtreibung verwehrt wurde, sie auch danach noch abtreiben kann, sobald sie dann die Möglichkeit dazu hat.

carn
25.08.2016, 18:56
Eine Frau sowie jeder andere Mensch hat grundsätzlich das Recht, sich den schädlichen Folgen eines an ihm begangenen Verbrechens soweit wie möglich zu entledigen. Wenn z. B. dir einer dein Auto zerkratzt, verlangt ja schließlich auch niemand von dir, dass du jetzt den Rest deines Lebens mit einem zerkratzten Auto rumfährst - sondern du hast selbstverständlich das Recht, den entstandenen Schaden aus der Straftat zu beseitigen und dein Auto wieder so herzurichten wie es vorher war (idealerweise auf Kosten des Straftäters, da dieser den Schaden ja verursacht hat).


Der entscheidende Punkt ist, dass aufgrund des Rechtes auf Widerherstellung andere Rechte nicht verschwinden, sie müssen höchstens zurücktreten gegenüber dem anderen Recht.

Bei Schwangerschaft durch Vergewaltigung gibt es eine eindeutige Rechtekollision.

Die Vergewaltigte hat das Recht darauf, die Folgen der Tat für sie selbst zu minimieren.

Das ungeborene hat das Recht zu leben.

Beides lässt sich eventuell nicht vereinbaren; wenn man dann seitens des Gesetzgebers zu dem Schluss, dass das Recht der Schwangeren obsiegt, dann beudetet das nicht, dass das ungeborene nicht mehr ein Recht auf Leben hat. Sondern dass dieses Recht auf Leben das Recht der Schwangeren eben nicht überwiegt.


Um das an einem anderen Beispiel zu verdeutlichen: A will den B ermorden, der sowas bereits befürchtet. A schleicht sich deshalb mit Messer nachts in B's Haus. B ist aber vorbereitet, knipst mit auf A gerichteter Waffe das Licht an und fordert ihn auf, das Messer fallen zu lassen. A stürzt mit Messer voraus auf B zu. Frieren wir das mal ein.

Hat B das Recht auf Leben? Sicher.
A Recht auf Leben? Auch.
Heißt das, dass B sich abstechen lassen muss? Nein, denn B hat auch das Recht sein Leben zu verteidigen.

B darf also schießen. Hat A im Augenblick vor der Schussabgabe immer noch ein Recht auf Leben? Ja. Blos braucht das B nicht sonderlich zu scheren; einzig, wenn es sich für B vielleicht doch einrichten ließe, dass der A nicht stirbt, wäre das ganz nett; aber B soll sich keinen Kopf drum machen.

Trotzdem hat A durchgehend ein Lebensrecht.

Und das ist auch nicht irrelevant; denn z.b. B ruft vorher die Polizei an, der A komme wohl vorbei, um ihn umzubringen, aber kein Problem er hat eine Waffe und wird A ggf. halt damit stoppen; ob Polizei jetzt oder später kommt ist B egal, später sollte es dann halt gleich mit Krankenwagen oder Leichenwagen sein; kann der Polizei das egal sein, dass voraussichtlich der B in legitimer Notwehr den A erschießen wird? Nein, wenn die Polizei es irgendwie einrichten könnte, wäre es ganz gut den A vorher zu stoppen; damit der nicht erschossen wird; warum? weil der A eben das Recht auf Leben hat, was eben auch geschützt werden sollte, wenn es sich einrichten lässt.





Die entscheidenden Punkte sind,

1. dass dieser "unschuldige Dritte" durch die Straftat erst zustande kam,
2. dass sein erzwungenes Weiterleben gegen den Willen der Frau das Verbrechen an ihr noch fortsetzt und es quasi bestätigt,
3. dass der Täter für sein Verbrechen noch belohnt wird, indem ihm ein biologischer Erfolg, nämlich die Fortpflanzung, gewährt wird,
4. dass die Frau noch unnötig die Strapazen der Schwangerschaft und Geburt für ein unerwünschtes Kind durchstehen müsste, wozu sie nach solch einem Verbrechen sicher am allerwenigsten Lust hat,
4. dass die Frau für immer damit leben müsste, dass nun ein unerwünschtes und ihr gewaltsam aufgezwungenes Kind als lebende und bleibende Verbindung zwischen ihr und dem Verbrecher auf Erden existiert.

All das ist eine absolute Zumutung für das Opfer und verhöhnt es aufs Äußerste. Wer ernsthaft Abtreibung nach Vergewaltigung verbieten würde, ist ein abartiger, perverser Verbrecher, der Täter belohnt und Opfern ins Gesicht spuckt.

Da kann man nicht widersprechen.


Dann soll das GG eben dahingehend geändert werden.


Wozu?
Frauen dürfen doch nach Vergewaltigung trotz des Lebensrechtes des ungeborenen abtreiben. Wozu dem ungeborenen auch noch das Lebensrecht verweigern?

Schopenhauer
25.08.2016, 19:17
:popcorn:

Kunigunde
25.08.2016, 21:32
:popcorn:
Ick setz mich mal dazu :popcorn:

Pillefiz
25.08.2016, 21:37
Ick setz mich mal dazu :popcorn:

rutscht mal ein Stück http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=5026 (http://www.smiliemania.de/)

Zyankali
25.08.2016, 21:45
Frauen dürfen doch nach Vergewaltigung trotz des Lebensrechtes des ungeborenen abtreiben. Wozu dem ungeborenen auch noch das Lebensrecht verweigern?

verstehe die aussage nicht ?


hol mir jedoch auch popcorn....

TullaMore
25.08.2016, 21:47
Hier, ne runde virtuelle Chips für alle. :gruetzi:


Ok, kurz was zum Thema.

Die Frage ist doch:

Ist Abtreibung Mord?

Wenn ja, dann muss Abtreibung unter Strafe stehen und darf nicht angewandt werden, nie. Nicht bei Vergewaltigung, schwerer Krankheit von Mutter oder Kind, gar nicht, denn Mord ist nicht legalisierbar, indem man sagt "ja aber, bei dem oder dem darf man es" - nein, darf man nicht. Wenn es Mord ist, wird JEDES Leben ausgetragen.

Wenn es jedoch kein Mord ist, ist es völlig in Ordnung und die Entscheidung der jeweiligen Frau. Da gibt es dann auch kein "aber nur bei..." - nein, dann ist es immer erlaubt.

Pillefiz
25.08.2016, 22:05
besser ein ungewolltes oder aufgezwungenes Kind abtreiben, als es später zu misshandeln

Freidenkerin
25.08.2016, 22:13
Ich habe vorausgesetzt, daß dieses Paar sich liebt.
Ja, ich weiß. Ich habe dazu doch auch geschrieben:


Man kann andere Menschen lieben und muss trotzdem nicht jeden Bullshit von ihnen tolerieren.
Sollte nachvollziehbar sein.


:popcorn:
Schmecken lassen.

Zyankali
25.08.2016, 22:18
Die Frage ist doch:

Ist Abtreibung Mord?

da wirds schwierig...

mord, wo geht das denn überhaupt los ?

wann ist es notwehr, wann totschlag, wann mord... ?



das ist alles soooo schwammig...

Schopenhauer
25.08.2016, 22:29
Ja, ich weiß. Ich habe dazu ja aber auch geschrieben:




Schmecken lassen.

Ich weiß, daß Du das geschrieben hast. Liebe setzt für mich eben auch voraus, daß ein Mann der eine Frau liebt weiß, daß es ihre Entscheidung ist. Siehe meine Beiträge oben. Ich kann hier nur von mir sprechen und mein Mann würde mich zu so etwas niemals zwingen, überreden oder sonstiges. Und er würde sich auch dann keine andere Frau suchen, wenn ich mich dagegen entschieden hätte, vorausgesetzt die Verhütung hätte versagt. Andersrum hätte ich ihm auch kein Kind untergejubelt, wenn er keines gewollt hätte. Der Kinderwunsch spielte keine Rolle als ich ihn kennenlernte. Und somit hätte ich mir keinen anderen Mann gesucht (habe ich eh nicht, man trifft sich halt :D), wenn er keine gewollt hätte. :)

Freidenkerin
25.08.2016, 22:49
Der entscheidende Punkt ist, dass aufgrund des Rechtes auf Widerherstellung andere Rechte nicht verschwinden, sie müssen höchstens zurücktreten gegenüber dem anderen Recht.

(...)
Ich kann deinem Gedankengang folgen (teile ihn jedoch nicht). Du bist der Meinung, dass ein Menschenleben, das nun einmal - warum auch immer - existiert, grundsätzlich das Recht auf Leben habe. Na gut. Ich sehe das nicht so. Aber diese Meinungsverschiedenheit dürfte auf die Handlungen in der Praxis überhaupt keinen Einfluss haben, denn ob das Vergewaltigungskind nun ein Lebensrecht hat oder nicht - das Recht des Vergewaltigungsopfers wiegt in jedem Fall schwerer und das Ergebnis wäre ja sowieso dasselbe: Entweder sie treibt halt ab, oder sie lässt es sein und gewährt freiwillig dem Kind das Recht zu leben. Nichts anderes schrieb ich ja auch. Warum jetzt auf das Lebensrecht des Kindes pochen, wenn das Recht der vergewaltigten Frau sowieso in jedem Fall schwerer wiegt? Insofern brauchen wir da nicht weiter zu diskutieren - es hat keinen Einfluss auf die letztendliche praktische Handlung.


Wozu?
Frauen dürfen doch nach Vergewaltigung trotz des Lebensrechtes des ungeborenen abtreiben. Wozu dem ungeborenen auch noch das Lebensrecht verweigern?
Versteh ich nicht. Wenn es abgetrieben wird, wird ihm doch das Lebensrecht verweigert. Aber ist ja letztendlich auch egal, ob es nun ein Lebensrecht hat oder nicht - Hauptsache, dem Vergewaltigungsopfer wird nicht verboten es abzutreiben.


Die Frage ist doch:

Ist Abtreibung Mord?

Wenn ja, dann muss Abtreibung unter Strafe stehen und darf nicht angewandt werden, nie. Nicht bei Vergewaltigung, schwerer Krankheit von Mutter oder Kind, gar nicht, denn Mord ist nicht legalisierbar, indem man sagt "ja aber, bei dem oder dem darf man es" - nein, darf man nicht. Wenn es Mord ist, wird JEDES Leben ausgetragen.

Wenn es jedoch kein Mord ist, ist es völlig in Ordnung und die Entscheidung der jeweiligen Frau. Da gibt es dann auch kein "aber nur bei..." - nein, dann ist es immer erlaubt.
Das ist völlig absurder Unfug. Denkt man diesen Gedankengang logisch zu Ende, so dürfte die Beendigung eines Menschenlebens niemals und unter gar keinen Umständen gerechtfertigt sein. Dann dürfte weltweit kein Staat mehr Schwerverbrecher hinrichten oder Schwerkranke von ihrem unheilbaren Leid erlösen, usw. usf. Was aber völliger Blödsinn ist. Für die Beendigung eines Menschenlebens kann es durchaus verschiedene, vernünftige und moralisch rechtmäßige Gründe geben. Eben zum Beispiel die Hinrichtung von Schwerverbrechern, die Erlösung unheilbar und leidender Schwerkranker, die Abtreibung nach Vergewaltigung, etc.

Und ja, das mag auch alles Mord sein. Na und? Dann ist das eben so. Mord, also die willentliche und überlegte Beendigung eines Menschenlebens, muss nicht immer moralisch verwerflich sein. Sicher ist es das in sehr vielen Fällen und sollte in dem Fall dann auch Konsequenzen nach sich ziehen - aber eben nicht immer. Intelligente und vernünftige Menschen sollten da anhand der Begleitumstände grundsätzlich differenzieren. So einfach und pauschal ist das nämlich niemals zu beurteilen. Insofern ist es völlig gut und richtig, Dinge wie "ja, aber nur bei..." zu sagen. Das zeugt nämlich davon, dass man wirklich nachdenkt und alle relevanten Aspekte mit einbezieht und nicht der Bequemlichkeit halber Dinge in einen Topf wirft, die in moralischer Hinsicht überhaupt nicht zusammengehören.

Freidenkerin
25.08.2016, 22:54
Ich weiß, daß Du das geschrieben hast. Liebe setzt für mich eben auch voraus, daß ein Mann der eine Frau liebt weiß, daß es ihre Entscheidung ist.
Ach so. Na gut. Für mich setzt Liebe dies nicht voraus. Aber da sind wir diesbezüglich halt unterschiedlicher Meinung.

Schopenhauer
25.08.2016, 23:02
Ach so. Na gut. Für mich setzt Liebe dies nicht voraus. Aber da sind wir diesbezüglich halt unterschiedlicher Meinung.

Ja, sind wir wohl, denn für mich zählt die Achtung und der Respekt dazu. Und das schließt für mich eben aus, den Menschen, den ich liebe zu etwas zu überreden oder gar zu zwingen. :)

Kunigunde
25.08.2016, 23:08
Ja, sind wir wohl, denn für mich zählt die Achtung und der Respekt dazu. Und das schließt für mich eben aus, den Menschen, den ich liebe zu etwas zu überreden oder gar zu zwingen. :)
Genau :dg:

carn
26.08.2016, 05:04
Die Frage ist doch:

Ist Abtreibung Mord?

Wenn ja, dann muss Abtreibung unter Strafe stehen und darf nicht angewandt werden, nie. Nicht bei Vergewaltigung, schwerer Krankheit von Mutter oder Kind, gar nicht, denn Mord ist nicht legalisierbar, indem man sagt "ja aber, bei dem oder dem darf man es" - nein, darf man nicht. Wenn es Mord ist, wird JEDES Leben ausgetragen.

Wenn es jedoch kein Mord ist, ist es völlig in Ordnung und die Entscheidung der jeweiligen Frau. Da gibt es dann auch kein "aber nur bei..." - nein, dann ist es immer erlaubt.

Falsche Frage.

Die erste Frage muss sein, was für Rechte existieren oder überhaupt betroffen sind.

Z.b. ich will eine Fliege platthauen, weil sie mich nervt; da fragt man nicht, ist das Mord; sondern erstmal, ob es irgendwelche Rechte gibt, die dem totklatschen der Fliege nun entgegenstehen und welche die es unterstützen; und da erkennt man dann ziemlich schnell, dass die Fliege juristisch kein Lebensrecht hat und solange es sich nicht um eine bedrohte Fliegenart handelt, das Tierschutzgesetz nichts dazu sagt und die Fliege auch niemand anderes gehört, und in Folge ich die völlig frei totklatschen darf oder auch nicht; ob etwas Mord ist, ist erst am Ende zu fragen.

Und in Bezug auf Abtreibung heißt damit die entscheidende Frage:
Hat das ungeborene ein Recht auf Leben?

Und diese Frage ist vom Bundesverfassungsgericht beantwortet worden mit:
Ja. Womit es nicht völlig in Ordnung ist und womit der Staat versuchen sollte, ungeborene zu schützen.

Danach stellt sich erst die Frage nach Mord oder ähnlichem. Was auch schon beantwortet wurde, nein, ist kein Mord.

Und es stimmt nicht, dass nur weil das ungeborene das Recht auf Leben hat, Abtreibung nicht unter bestimmten Umständen zuzulassen ist.

Wenn der Staat glaubt, dass er ungeborene besser schützen kann, wenn er den Schwangeren eher mit Hilfe als mit Strafe begegnet, dann darf er das. Denn das Strafrecht ist kein Selbstzweck, sondern dient gewissen Zielen, hier dem Schutz ungeborener; und wenn das Ziel besser durch anderes als das Strafrecht erreichbar erscheint, dann nutzt man halt nur wenig das Strafrecht. Auch wenn es einem komisch vorkommen sollte, dann kann der Staat mit einem "ist allgemein verboten, aber dann und dann gibts Ausnahmen ..." kommen.

carn
26.08.2016, 05:13
Warum jetzt auf das Lebensrecht des Kindes pochen, wenn das Recht der vergewaltigten Frau sowieso in jedem Fall schwerer wiegt? Insofern brauchen wir da nicht weiter zu diskutieren - es hat keinen Einfluss auf die letztendliche praktische Handlung.


Weil es eben doch Einfluss haben kann; vielleicht nicht auf die Entscheidung selbst; aber auf andere relevante Dinge.

Z.b. wenn sich eine Frau doch gegen eine Abtreibung nach Vergewaltigung entscheidet, dann muss sie in einer Gesellschaft, die sich bewusst ist, dass auch ein unter Vergewaltigung gezeugtes ungeborenes idealerweise leben können sollte, weniger Vorwürfe anhören, warum sie denn ein Vergewaltigungskind ausgetragen hat; ist ein solches ungeborenes aber aus Sicht anderer nur ein parasitärer Zellhaufen, der vielleicht auch noch "Vergewaltigergene" hat, dann kann es einiges an Ablehnung geben.

z.b. hat dann der Staat vielmehr Grund darauf zu achten, dass er nicht mit dem Sorgerecht einer solchen Frau noch eins reinwürgt, indem sie dann der Vergewaltiger aus dem Gefängnis heraus immer wieder mit juristischem Getue nervt, denn der Staat bevorzugt es ja eigentlich wenn sie nciht abtreibt, also hat er ihr das so einfach wie möglich zu machen (In den USA ist das Thema, da gibt es Probleme da: http://www.salon.com/2015/10/04/parental_rights_for_rapists_youd_be_surprised_how_ cruel_the_law_can_be/ und solche Frauen können mit weniger Verständnis rechnen, solange die meisten denken "Selbst schuld du dumme Nuss, hättest halt den Zellhaufen wegmachen lassen sollen"; wer aber denkt "Toll, dass diese Frau sich dazu durchringen konnte, das unschuldige Kind am Leben zu lassen" dem ist viel leichter klar, was das für ein beschissenes Unrecht ist).


Und abgesehen davon geht es auch darum, dass man niemanden das Menschsein absprechen darf. Niemals. Selbst wenn es zulässig ist, ihn zu töten.

Kunigunde
26.08.2016, 06:54
Falsche Frage.

Die erste Frage muss sein, was für Rechte existieren oder überhaupt betroffen sind.

Z.b. ich will eine Fliege platthauen, weil sie mich nervt; da fragt man nicht, ist das Mord; sondern erstmal, ob es irgendwelche Rechte gibt, die dem totklatschen der Fliege nun entgegenstehen und welche die es unterstützen; und da erkennt man dann ziemlich schnell, dass die Fliege juristisch kein Lebensrecht hat und solange es sich nicht um eine bedrohte Fliegenart handelt, das Tierschutzgesetz nichts dazu sagt und die Fliege auch niemand anderes gehört, und in Folge ich die völlig frei totklatschen darf oder auch nicht; ob etwas Mord ist, ist erst am Ende zu fragen.

Und in Bezug auf Abtreibung heißt damit die entscheidende Frage:
Hat das ungeborene ein Recht auf Leben?

Und diese Frage ist vom Bundesverfassungsgericht beantwortet worden mit:
Ja. Womit es nicht völlig in Ordnung ist und womit der Staat versuchen sollte, ungeborene zu schützen.

Danach stellt sich erst die Frage nach Mord oder ähnlichem. Was auch schon beantwortet wurde, nein, ist kein Mord.

Und es stimmt nicht, dass nur weil das ungeborene das Recht auf Leben hat, Abtreibung nicht unter bestimmten Umständen zuzulassen ist.

Wenn der Staat glaubt, dass er ungeborene besser schützen kann, wenn er den Schwangeren eher mit Hilfe als mit Strafe begegnet, dann darf er das. Denn das Strafrecht ist kein Selbstzweck, sondern dient gewissen Zielen, hier dem Schutz ungeborener; und wenn das Ziel besser durch anderes als das Strafrecht erreichbar erscheint, dann nutzt man halt nur wenig das Strafrecht. Auch wenn es einem komisch vorkommen sollte, dann kann der Staat mit einem "ist allgemein verboten, aber dann und dann gibts Ausnahmen ..." kommen.

Alter Falter, man kann aber auch Äpfel mit Birnen vergleichen :OmG:
Fliege nervt und sitzt an der Wand....F-Klatsche nehmen....draufhaun....Schluß mit nerven....Basta.

Mich würde vielmehr interessieren, warum du dir als Mann darüber Gedanken machst, ob eine Frau einen Abbruch hat oder nicht?
Aus meiner Erfahrung sind es komischerweise eigentlich immer die Männer die sich mit dem Thema befassen und nein, ich bin kein Feminazi. Ich habe lediglich eine eigene Meinung dazu.....als Frau.
Wenn ich in einer Ehe oder Beziehung lebe, dann muss so ein Thema zwischen beiden Partnern entschieden werden. In einer intakten Beziehung (so wie sie @Schoppenhauer schon beschrieben hat) stellen sich solche Fragen erst gar nicht. Entweder es wird Verhütet und man will keine Kinder oder man will Kinder und verhütet dann eben nicht.
Lebe ich in keiner Beziehung und es passiert, weil alle Verhütungsmaßnahmen versagt haben, dann entscheide ich...als Frau.......ohne Mitspracherecht des "Erzeugers".

Ich trage die Verantwortung für mich und das Ungeborene...nicht der Mann.
Ich hafte mit meiner Gesundheit....nicht der Mann.
Ich muss meine Lebensart einschränken und umstellen....nicht der Mann.
Ich muss eventuell meinen Job aufgeben......nicht der Mann.
Ich muss meinem Geld (Unterhalt) hinterher rennen....nicht der Mann.
Doch das Wichtigste am allen ist......ich muss das Kind zur Welt bringen.....nicht der Mann.

Und ich könnte mit dir Wetten......wenn Männer selber Kinder zur Welt bringen könnten, dann würden sich die Gesetze ganz schnell ändern.
Denn die Gesetze denken sich doch größtenteils Männer aus. Sie urteilen damit über etwas, was sie nie in ihrem Leben selbst erleben können.

Stanley_Beamish
26.08.2016, 07:04
(...)
Lebe ich in keiner Beziehung und es passiert, weil alle Verhütungsmaßnahmen versagt haben, dann entscheide ich...als Frau.......ohne Mitspracherecht des "Erzeugers".
(...)


Weder die Frau, noch der Erzeuger entscheiden darüber, sondern der Gesetzgeber.
Das in einer Frau heranwachsende Leben ist zwar durch Versorgungsleitungen mit ihr verbunden, aber eben kein Teil von ihr, und schon gar nicht ihr Eigentum, sondern ein eigenständiges Wesen, das unter dem Schutz des Grundgesetzes steht.

Schopenhauer
26.08.2016, 07:08
Alter Falter, man kann aber auch Äpfel mit Birnen vergleichen :OmG:
Fliege nervt und sitzt an der Wand....F-Klatsche nehmen....draufhaun....Schluß mit nerven....Basta.

Mich würde vielmehr interessieren, warum du dir als Mann darüber Gedanken machst, ob eine Frau einen Abbruch hat oder nicht?
Aus meiner Erfahrung sind es komischerweise eigentlich immer die Männer die sich mit dem Thema befassen und nein, ich bin kein Feminazi. Ich habe lediglich eine eigene Meinung dazu.....als Frau.
Wenn ich in einer Ehe oder Beziehung lebe, dann muss so ein Thema zwischen beiden Partnern entschieden werden. In einer intakten Beziehung (so wie sie @Schoppenhauer schon beschrieben hat) stellen sich solche Fragen erst gar nicht. Entweder es wird Verhütet und man will keine Kinder oder man will Kinder und verhütet dann eben.
Lebe ich in keiner Beziehung und es passiert, weil alle Verhütungsmaßnahmen versagt haben, dann entscheide ich...als Frau.......ohne Mitspracherecht des "Erzeugers".

Ich trage die Verantwortung für mich und das Ungeborene...nicht der Mann.
Ich hafte mit meiner Gesundheit....nicht der Mann.
Ich muss meine Lebensart einschränken und umstellen....nicht der Mann.
Ich muss eventuell meinen Job aufgeben......nicht der Mann.
Ich muss meinem Geld (Unterhalt) hinterher rennen....nicht der Mann.
Doch das Wichtigste am allen ist......ich muss das Kind zur Welt bringen.....nicht der Mann.

Und ich könnte mit dir Wetten......wenn Männer selber Kinder zur Welt bringen könnten, dann würden sich die Gesetze ganz schnell ändern.
Denn die Gesetze denken sich doch größtenteils Männer aus. Sie urteilen damit über etwas, was sie nie in ihrem Leben selbst erleben können.

Rot markiert:
Das sehe ich ganz genau so. Diese Frage stelle ich mir auch, denn was weiß denn ein Mann davon wie das alles ist...Merkwürdige Intention...

Grün markiert: Dem ist inhaltlich nichts hinzuzufügen. :)

(In einer intakten Beziehung die auf Liebe, Achtung und Vertrauen basiert ist so etwas gar kein Thema (wie ich hier bereits ausführte).

Ich bin keine Feministin. War ich auch nie, da ich Ideologien (in sämtlichen daherkommenden Mänteln) absolut ablehne.

TullaMore
26.08.2016, 07:12
Falsche Frage.

Die erste Frage muss sein, was für Rechte existieren oder überhaupt betroffen sind.

Z.b. ich will eine Fliege platthauen, weil sie mich nervt; da fragt man nicht, ist das Mord; sondern erstmal, ob es irgendwelche Rechte gibt, die dem totklatschen der Fliege nun entgegenstehen und welche die es unterstützen; und da erkennt man dann ziemlich schnell, dass die Fliege juristisch kein Lebensrecht hat und solange es sich nicht um eine bedrohte Fliegenart handelt, das Tierschutzgesetz nichts dazu sagt und die Fliege auch niemand anderes gehört, und in Folge ich die völlig frei totklatschen darf oder auch nicht; ob etwas Mord ist, ist erst am Ende zu fragen.

Und in Bezug auf Abtreibung heißt damit die entscheidende Frage:
Hat das ungeborene ein Recht auf Leben?

Und diese Frage ist vom Bundesverfassungsgericht beantwortet worden mit:
Ja. Womit es nicht völlig in Ordnung ist und womit der Staat versuchen sollte, ungeborene zu schützen.

Danach stellt sich erst die Frage nach Mord oder ähnlichem. Was auch schon beantwortet wurde, nein, ist kein Mord.

Und es stimmt nicht, dass nur weil das ungeborene das Recht auf Leben hat, Abtreibung nicht unter bestimmten Umständen zuzulassen ist.

Wenn der Staat glaubt, dass er ungeborene besser schützen kann, wenn er den Schwangeren eher mit Hilfe als mit Strafe begegnet, dann darf er das. Denn das Strafrecht ist kein Selbstzweck, sondern dient gewissen Zielen, hier dem Schutz ungeborener; und wenn das Ziel besser durch anderes als das Strafrecht erreichbar erscheint, dann nutzt man halt nur wenig das Strafrecht. Auch wenn es einem komisch vorkommen sollte, dann kann der Staat mit einem "ist allgemein verboten, aber dann und dann gibts Ausnahmen ..." kommen.

Das ist Doppelmoralisch, wenn es ein Recht auf Leben gibt, hat der Fötus das immer, ohne Ausnahmen.

carn
26.08.2016, 08:18
Alter Falter, man kann aber auch Äpfel mit Birnen vergleichen :OmG:
Fliege nervt und sitzt an der Wand....F-Klatsche nehmen....draufhaun....Schluß mit nerven....Basta.


Das war kein Vergleich, sondern eine Erläuterung der juristischen Denkschritte, die man klären muss, bevor man Mord ja/nein klärt.



Mich würde vielmehr interessieren, warum du dir als Mann darüber Gedanken machst, ob eine Frau einen Abbruch hat oder nicht?


Weil jährlich ca. 100000 unschuldige und wehrlose Menschen bei Abtreibungen umkommen; der Staat hat unschuldige und wehrlose Menschen zu schützen (*); bei Abtreibung kann er zwar vielleicht nicht viel tun aus verschiedenen Gründen, aber das wenige was er tun kann, wenigstens das soll er tun.

(*ja, auch das Leben von wehrhaften und einer Straftat verdächtigen Menschen ist zu schützen; aber da darf sich der Staat auch etwas weniger mühen, Schutz unschuldiger hat Priorität)



Entweder es wird Verhütet und man will keine Kinder oder man will Kinder und verhütet dann eben nicht.

Auch in intakten Beziehungen kann die Verhütung versagen.


Lebe ich in keiner Beziehung und es passiert, weil alle Verhütungsmaßnahmen versagt haben, dann entscheide ich...als Frau.......ohne Mitspracherecht des "Erzeugers".

Ich trage die Verantwortung für mich und das Ungeborene...nicht der Mann.
Ich hafte mit meiner Gesundheit....nicht der Mann.
Ich muss meine Lebensart einschränken und umstellen....nicht der Mann.
Ich muss eventuell meinen Job aufgeben......nicht der Mann.
Ich muss meinem Geld (Unterhalt) hinterher rennen....nicht der Mann.
Doch das Wichtigste am allen ist......ich muss das Kind zur Welt bringen.....nicht der Mann.


Und wenn dem so ist, was spricht dagegen dem Erzeuger zu untersagen, den Versuch zu unternehmen, dich zu einer Abtreibung zu bringen? Das stört dich doch überhaupt nicht, wenn das dem verboten wird.



Und ich könnte mit dir Wetten......wenn Männer selber Kinder zur Welt bringen könnten, dann würden sich die Gesetze ganz schnell ändern.

Wenn due einen Vorschlag hast, wie man das auf die Probe stellen könnte nur zu; du würdest die Wette verlieren.
Mir ist leider nichts besseres eingefallen, als Männern unter Strafandrohung die Anstiftung zur Abtreibung zu verbieten. Damit müssen sie zwar immer noch nicht selbst austragen, aber sie müssen sich ohne Mucks der Entscheidung der Frau beugen, wenn die zum Austragen hin tendiert.



Denn die Gesetze denken sich doch größtenteils Männer aus. Sie urteilen damit über etwas, was sie nie in ihrem Leben selbst erleben können.

Ich habe mir ein "Gesetz" ausgedacht, dass sich gegen Männer richtet, die sich gegenüber einer schwangeren (Ex-)Sexpartnerin falsch verhalten.

Da ich ein Mann bin, hetereo und nicht zolibatär lebe, urteile ich damit über etwas, was ich in meinem Leben selbst erleben kann.

Hingegen wenn du sagst, meine Idee sei Mist, dann urteilst du darüber, was Männer in Anbetracht einer Schwangeren (Ex-)Sexpartnerin alles zumutbar ist, obwohl du selbst niemals in deren Situation kommen kannst. Du solltest es also vielleichtund mir und anderen Männern das Urteil überlassen, was in dieser Konstallation Männer für Gesetze treffen sollen, und du solltest unser Urteil wohl einfach akzeptieren.

Und mein Urteil ist: Es ist Männern zumutbar, (Ex-)Sexpartnerinnen nicht zur Abtreibung anzustiften.

Worüber du aber urteilen könntest und worum es hier geht, ist welchen Eindruck das bei dir macht, vor allem hinsichtlich dem, dass scheinbar bei Abtreibung immer nur Männer Frauen gängeln, wenn hier mal Männer Männer gängeln.

carn
26.08.2016, 08:25
Das ist Doppelmoralisch, wenn es ein Recht auf Leben gibt, hat der Fötus das immer, ohne Ausnahmen.

Eingriffe in das Recht auf Leben sind unter bestimmten Umständen erlaubt und unter anderen bestimmten Umständen vom Staat tatenlos hinzunehmen. Das ist keine Doppelmoral, sondern folgt dem Prinzip, dass nicht nur Zweck staatlichen Handelns legitim sein muss, sondern auch dass dafür eingesetze Mittel, sowie die Relation.

Und das Mittel "Wir reduzieren Frauen zu Gebärmaschienen" zur Erreichung des Ziels "0 Abtreibungen" wäre selbst dann nicht legitim, wenn es funktionieren würde.

Sobald man aber feststellt, dass unter bestimmten Umständen das Austragen der Schwangerschaft vom Staat nicht mit vorgehaltener Waffe erzwungen werden darf, dann kann man nicht umhin sich auf die "graue" mit vielen "dunkelsten schwarzen Flecken" versehene Frage einzulassen, ob, wann und wie der Staat Schwangere hinsichtlich Abtreibungen sanktioniert. Und dann kann das aktuelle Gesetz unter Umständen sinnvoll sein, so sinnvoll wie ein Gesetz eben sein kann, dass das Töten von unschuldigen und wehrlosen Menschen regelt, um die Zahl der getöteten unter Vermeidung von Würdeverletzungen zu minimieren.

In Medias Res
26.08.2016, 08:26
Bekanntermaßen sind von der Strafandrohung des 218 StGB vor allem Frauen betroffen, da Männer "im Allgemeinen" (*) nicht schwanger werden können, weshalb eben "nahezu nur" Frauen sich dem Problem gegenüber sehen können ungeplant schwanger zu sein und auch noch berücksichtigen zu müssen, dass sie ggf. bestraft werden, wenn sie damit falsch umgehen.
Wer nicht verhütet und das ist nicht nur Männersache, der ist es selber Schuld wenn man ungewollt Schwanger wird. Ist ja nicht so das man hier in Deutschland keinen Zugang zu Verhütungsmittel aller arten hat. Außerdem wenn ich keinen Autounfall haben will, dann fahre ich auch kein Auto.


In der Tradition der Frauen, die gegen den „Schandparagraphen“ demonstriert haben, fordern wir die Abschaffung des Paragraph 218 und den freien und kostenlosen Zugang zu sicheren Möglichkeiten der Abtreibung für alle, ohne Zwangsberatungen, Fristen, Indikationen und Tabuisierung." (Ich übernehme keinerlei Garantie, dass der verlinkte Inhalt schlüssig, sinnvoll, angemessen und/oder mit dem GG vereinbar ist; er dient lediglich als Beleg, dass manche den 218 so sehen) Tip dann wandere nach USA aus, da kannst du auch 7 Monate alte Föten abtreiben wenn es dir beliebt. Ansonsten komme ich noch auf den Rest zurück.


Meine Frage an die, die das so oder ähnlich sehen (also den allgemeinen Punkt, dass 218 Frauenunterdrückung beinhaltet und nicht, dass man die verlinkten Inhalte an sich teilt; die sind nur ein Beispiel dafür, dass irgendwer das allgemein so sieht): Du bist völlig Falsch in einem Forum, hier geht es um die Auseinandersetzung zu einem Thema, wenn du nur Zustimmung und Gleichgesinnte sucht mach ne Selbsthilfegruppe auf oder such dir einen Stammtisch.


Würde sich euer Urteil ändern, wenn die Strafandrohung des 218 StGB sich explizit auch, soweit sinnvoll, gegen den Erzeuger richtet? Nein würde es nicht.


Würde sich etwas am Urteil ändern, wenn es durchaus vorkommen würde, dass Erzeuger verurteilt würden, eventuell sogar ins Gefängnis müssen, weil sie gezielt versuchten, Schwangere zu einer Abtreibung zu bringen?
Gibt es doch nennt sich Nötigung.

z.b. indem es für den Erzeuger verboten ist, ihr z.b. damit zu drohen, sie sitzen zu lassen, wenn sie nicht abtreibt,
aber nur wenn im gegenzug einen Paragraphen gibt der das weibliche Wesen bestraft wenn sie versucht mit einer Schwangerschaft den Mann zu einer Heirat oder zusammen sein zu Zwingen.

oder z.b. sie solange psychisch runterzumachen bis sie endlich in die Abtreibung einwilligt; oder z.b. ihr solange vorzujammern, wie egoistisch es sei, ihm das Kind "aufzuzwingen", dass die Schwangere es tatsächlich so empfindet und deshalb abtreibt; oder ihr einredet, es sei egoistisch und grausam das Kind auf die Welt zu bringen, oder ... lässt sich beliebig ergänzen, Männer sind erstaunlich kreativ wenn es darum geht, Frauen zu Abtreibungen zu motivieren; mit solchen Dingen macht es der Erzeuger ihr ja gezielt schwerer nicht abzutreiben; und da der 218 eben "will", dass sie nicht abtreibt, würde es vielleicht auch Sinn machen, wenn der 218 in irgendeiner Weise dem Erzeuger auferlegt, ihr nicht noch zusätzlich Steine in diesen Weg zu legen. Vor allem da einige Erzeuger bei sowas gezielt und aus Habgier handeln dürften, um Unterhaltszahlungen zu vermeiden.Und nun komme ich auf diesen Paragraphen zurück, er dient dem Schutz der Frau die eben nicht abtreiben will, aber durch Umstände dazu gezwungen wird. Und genau das was du hier breit anklagst soll dieser Paragraph verhindern und genau diesen willst du abschaffen? Ist das die Logik der Frau?


Bitte keine Diskussionen über die Sinnhaftigkeit, Zulässigkeit, Umsetzbarkeit und/oder genaue Formulierung, da mich vor allem die Meinung von FeministInnen und Gleichgesinnten geht, ob das denn etwas an der Beurteilung des 218 ändern würde. Ernsthaft, was suchst du dann in einem Diskussionsforum, wenn du keine Diskussion und andere Sichtweisen erleben willst. Mach einen Stammtisch auf. Hier bist du mit dieser Einstellung falsch.


Und ja, ich bin mir bewusst, dass § 240 Abs. 4 Nr. 2 StGB teilweise solche Dinge erfassen könnte, aber in vielen Fällen ist das etwas schwammig und wenig eindeutig, so würde man z.b. die Trennungsdrohung, die gezielt eine Abtreibung herbeiführen soll, unter Umständen nicht unter § 240 StGB einordnen; aber wenn die Mutter nach § 218 StGB möglichst das Leben des ungeborenen schonen soll, wäre eine Pflicht des Vaters neben Nötigung noch anderes Handeln, welches die Beendigung dieses Lebens zum Ziel hat, zu unterlassen, zumindest begründbar. Gibt es eine Verpflichtung, wenn man Sex mit einem anderen hat, das man auf ewig mit diesem zusammen sein muss? Wenn mir mit der Zeit gewisse Merkmale auffallen die mir am Partner nicht mehr möglich machen mit diesem Zusammen zu leben, ob es die Art ist wie er/sie schläft, furzt, isst, redet, ob sie ihre äußeren Merkmale verändert oder sonstiges, darf man sich nicht trennen? Nennt man sowas dann nicht auch Nötigung, jemanden dazu zu zwingen etwas gegen seinen Willen weiter fortzusetzen?


Hilfsweise, wenn es hier keine FeministInnen oder Gleichgesinnte geben sollte, bitte einen Rat, in welchen Foren ich die denn finden könnte.
Frag doch einfach bei der Schwarzer nach, die kann dir sicherlich weiterhelfen.

carn
26.08.2016, 08:40
Diese Frage stelle ich mir auch, denn was weiß denn ein Mann davon wie das alles ist...Merkwürdige Intention...


Für mich ist es nicht nachvollziehbar, warum alle da so ein Brett vor dem Kopf haben und nicht kapieren, warum das jemand relevant finden könnte.

Wenn die AFD mal wieder vom Schießbefehl an der Grenze fasselt, die USA einen Möchtegern- oder echten Massenmörder hinsichtlich möglicher zukünftiger Massenmordpläne zu ruppig befragt oder wenn mal wieder in einem anderen Land ein brutaler Killer hingerichtet wird, jaulen so viele gleich los von wegen Menschenwürde, Grundrechten, etc., blabla.

Und jeder kapiert sofort, warum die Losheulen, auch wenn man die Meinung nicht teilt: weil solche Dinge ausgehend von Menschenwürde und Grundrechten doch wenigstens nicht erfreulich sind; so kann es beim Schießen an der Grenze mal durchaus auch einen tödlich treffen, der sich gar nichts zu schulden kommen hat lassen, was seinen Tod rechtfertigen würde; so ist Folter aufgrund der Menschenwürde eventuell grundsätzlich abzulehnen; so ist die Todesstrafe aufgrund der Menschenwürde eventuell grundsätzlich abzulehnen; das kapiert jeder sofort, viele bewusst, aber der Rest instinktiv.

Wenn aber jemand ausgehend von der biologischen Tatsache, dass ungeborene lebende Exemplare der Spezies Mensch sind, und der juristischen Tatsache, dass sie DIE Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz und DAS Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 GG haben, darüber nachgrübelt, ob und was man denn in Angesicht davon, dass jährlich 100000 von diesen aus verschiedensten Gründen getötet werden, dann verstehen so viele immer nur Bahnhof, suchen nach irgendwelchen verborgenen Motiven und sehen den Wald vor Lauter Bäumen nicht.

Der Staat hat die Grundrechte möglichst zu schützen; das gilt für die Grundrechte von Leuten, die über unsere Grenzen stolpern; das gilt für Verdächtige in Gewahrsam (zwar erstmal nur für solche in unserem Gewahrsam, aber unter Freunden kann man sich ja auch mal dran stören, wenn die was mit ihren Verdächtigen falsch machen); das gilt für verurteilte Mörder (siehe vorherige Klammer); und das gilt auch für diese ungeborenen lebenden Exemplare der Spezies Mensch mit Menschenwürde und dem Recht auf Leben.

Abgesehen davon gehe ich davon aus, dass wenn man mal geeignet das BVerfG mal so fragt, dass es sich nicht vor einer Antwort drücken kann:
"Handelt es sich eventuell bei diesen lebenden Exemplaren der Spezies Mensch mit der Menschenwürde und dem Recht auf Leben um Menschen im Sinne Art. 1 Abs. 1 GG?"
dass die Antwort dann ein wenn auch extrem verklausuliertes und mit vielen "aber" versehenes "Ja" ist.

Der Staat hat all die zu schützen, die ihm als Menschen zu gelten haben. Dementsprechend hat er die ungeborenen auch zu schützen, soweit das eben machbar ist.

carn
26.08.2016, 08:45
Und nun komme ich auf diesen Paragraphen zurück, er dient dem Schutz der Frau die eben nicht abtreiben will, aber durch Umstände dazu gezwungen wird. Und genau das was du hier breit anklagst soll dieser Paragraph verhindern und genau diesen willst du abschaffen? Ist das die Logik der Frau?


Verstehe Frage nicht. Weder will ich den 218 noch den 240 weg; es soll lediglich auch im 218 eine entsprechende Strafandrohung rein für Erzeuger, die zur Abtreibung anstiften.



Gibt es eine Verpflichtung, wenn man Sex mit einem anderen hat, das man auf ewig mit diesem zusammen sein muss? Wenn mir mit der Zeit gewisse Merkmale auffallen die mir am Partner nicht mehr möglich machen mit diesem Zusammen zu leben, ob es die Art ist wie er/sie schläft, furzt, isst, redet, ob sie ihre äußeren Merkmale verändert oder sonstiges, darf man sich nicht trennen? Nennt man sowas dann nicht auch Nötigung, jemanden dazu zu zwingen etwas gegen seinen Willen weiter fortzusetzen?


Nötigung setzt Verwerflichkeit der Mittel-Zweck-Relation voraus. Das wird im Allgemeinen bei den üblichen Beziehungsstreitigkeiten NICHT gegeben sein.

Bei Abtreibung kann es eher gegeben sein (da dann der Zweck schonmal verwerflich ist), aber vieles, was Männer so alles zu Frauen sagen, damit die abtreiben, dürfte nicht drunter fallen.

ABAS
26.08.2016, 08:51
Bekanntermaßen sind von der Strafandrohung des 218 StGB vor allem Frauen betroffen, da Männer "im Allgemeinen" (*) nicht schwanger werden können, weshalb eben "nahezu nur" Frauen sich dem Problem gegenüber sehen können ungeplant schwanger zu sein und auch noch berücksichtigen zu müssen, dass sie ggf. bestraft werden, wenn sie damit falsch umgehen.

Soweit ich das sehe, halten deshalb einige FeministInnen den 218 auch für eine Art gezielte strafrechtliche Gängelung von Frauen, da Männer da quasi außen vorbleiben und es somit vor allem Frauen trifft (und halt ein paar Männer, die als Abtreiber arbeiten). Als Beispiel ein Link: https://www.klassegegenklasse.org/nieder-mit-dem-mordparagraph-218/ "Der Paragraph 218, ein klares Instrument der Frauenunterdrückung, war also auch ein klares Instrument der Klassenherrschaft." "In der Tradition der Frauen, die gegen den „Schandparagraphen“ demonstriert haben, fordern wir die Abschaffung des Paragraph 218 und den freien und kostenlosen Zugang zu sicheren Möglichkeiten der Abtreibung für alle, ohne Zwangsberatungen, Fristen, Indikationen und Tabuisierung." (Ich übernehme keinerlei Garantie, dass der verlinkte Inhalt schlüssig, sinnvoll, angemessen und/oder mit dem GG vereinbar ist; er dient lediglich als Beleg, dass manche den 218 so sehen)

Meine Frage an die, die das so oder ähnlich sehen (also den allgemeinen Punkt, dass 218 Frauenunterdrückung beinhaltet und nicht, dass man die verlinkten Inhalte an sich teilt; die sind nur ein Beispiel dafür, dass irgendwer das allgemein so sieht):

Würde sich euer Urteil ändern, wenn die Strafandrohung des 218 StGB sich explizit auch, soweit sinnvoll, gegen den Erzeuger richtet?

Würde sich etwas am Urteil ändern, wenn es durchaus vorkommen würde, dass Erzeuger verurteilt würden, eventuell sogar ins Gefängnis müssen, weil sie gezielt versuchten, Schwangere zu einer Abtreibung zu bringen?

z.b. indem es für den Erzeuger verboten ist, ihr z.b. damit zu drohen, sie sitzen zu lassen, wenn sie nicht abtreibt, oder z.b. sie solange psychisch runterzumachen bis sie endlich in die Abtreibung einwilligt; oder z.b. ihr solange vorzujammern, wie egoistisch es sei, ihm das Kind "aufzuzwingen", dass die Schwangere es tatsächlich so empfindet und deshalb abtreibt; oder ihr einredet, es sei egoistisch und grausam das Kind auf die Welt zu bringen, oder ... lässt sich beliebig ergänzen, Männer sind erstaunlich kreativ wenn es darum geht, Frauen zu Abtreibungen zu motivieren; mit solchen Dingen macht es der Erzeuger ihr ja gezielt schwerer nicht abzutreiben; und da der 218 eben "will", dass sie nicht abtreibt, würde es vielleicht auch Sinn machen, wenn der 218 in irgendeiner Weise dem Erzeuger auferlegt, ihr nicht noch zusätzlich Steine in diesen Weg zu legen. Vor allem da einige Erzeuger bei sowas gezielt und aus Habgier handeln dürften, um Unterhaltszahlungen zu vermeiden.

Bitte keine Diskussionen über die Sinnhaftigkeit, Zulässigkeit, Umsetzbarkeit und/oder genaue Formulierung, da mich vor allem die Meinung von FeministInnen und Gleichgesinnten geht, ob das denn etwas an der Beurteilung des 218 ändern würde.

Und ja, ich bin mir bewusst, dass § 240 Abs. 4 Nr. 2 StGB teilweise solche Dinge erfassen könnte, aber in vielen Fällen ist das etwas schwammig und wenig eindeutig, so würde man z.b. die Trennungsdrohung, die gezielt eine Abtreibung herbeiführen soll, unter Umständen nicht unter § 240 StGB einordnen; aber wenn die Mutter nach § 218 StGB möglichst das Leben des ungeborenen schonen soll, wäre eine Pflicht des Vaters neben Nötigung noch anderes Handeln, welches die Beendigung dieses Lebens zum Ziel hat, zu unterlassen, zumindest begründbar.

Hilfsweise, wenn es hier keine FeministInnen oder Gleichgesinnte geben sollte, bitte einen Rat, in welchen Foren ich die denn finden könnte.

(* Es sei mir bitte nachgesehen, wenn ich für die Diskussion vorschlage, von einem biologisch-binären Geschlechterbild auszugehen, weil ansonsten die ganzen Formulierungen viel zu kompliziert werden.)

Oh! Ein Strang ueber Abtreibung! Sowas gab es im HPF noch nie!
Nachdem Du Deine Rolle als InnovatorIn ausgekostet hast, empfehle
ich Dir:


Dr. Sommer

http://www.bravo.de/dr-sommer

Affenpriester
26.08.2016, 09:02
Die Frau hat doch alleinige Entscheidungsgewalt bezüglich Abtreibung. Auch wieder verkehrt? Jetzt muss der Mann trotzdem noch schuld sein, weil er sie überredet. Wenn mich meine Frau überredet, in eine Passantentraube zu brettern, kann ich das auch nicht auf sie schieben. Entweder sie hat einen eigenen Willen, oder eben nicht. Der Wille herrscht über das Gefühl, er dient diesem nicht. Bei 98 Prozent der Menschen ist es andersrum ... und dann wundern sie sich ... und jammern ... und streiten. Wenn die Frau sich verprügeln, schwängern und danach vollseiern lässt, dann ist sie selber schuld.

Klopperhorst
26.08.2016, 09:03
...
Wenn aber jemand ausgehend von der biologischen Tatsache, dass ungeborene lebende Exemplare der Spezies Mensch sind, und der juristischen Tatsache, dass sie DIE Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz und DAS Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 GG haben, darüber nachgrübelt, ob und was man denn in Angesicht davon, dass jährlich 100000 von diesen aus verschiedensten Gründen getötet werden, dann verstehen so viele immer nur Bahnhof, suchen nach irgendwelchen verborgenen Motiven und sehen den Wald vor Lauter Bäumen nicht....

Erstmal: Ich bin in der aktuellen demografischen Situation auch gegen Abtreibung aus nicht-medizinischen Gründen bei Deutschen.
Andererseits erzählst du hier großen Unsinn.

Ungeborene, zumal in den ersten Schwangerschaftswochen, sind eben noch keine Menschen im definitorischen Sinne, sondern Vorstufen. Insbesondere haben sie noch kein voll entwickeltes Nervensystem, geschweige denn ein Bewusstsein, was sie zu Menschen machen würde.

Mich hätte es überhaupt nicht interessiert, wenn man mich abgetrieben hätte. Es wäre an mir vorüber wie Schlaf. Evt. hätte das noch nicht ICH einige physikalische Reaktionen gezeigt, so wie die Saite eines Instruments schwingt, auch ohne dass sie einen Zuhörer, also ein erkennendes und fühlendes Bewusstsein, besitzt.

Die Einwände gegen frühschwangerschaftliche Abbrüche sind rein ideologischer bzw. religiöser Natur.

---

Dayan
26.08.2016, 09:06
Ich fordere Gleichberechtigung für den Mann!https://www.youtube.com/watch?v=OwA2CLrWrvk

Schopenhauer
26.08.2016, 09:07
Für mich ist es nicht nachvollziehbar, warum alle da so ein Brett vor dem Kopf haben und nicht kapieren, warum das jemand relevant finden könnte.

Wenn die AFD mal wieder vom Schießbefehl an der Grenze fasselt, die USA einen Möchtegern- oder echten Massenmörder hinsichtlich möglicher zukünftiger Massenmordpläne zu ruppig befragt oder wenn mal wieder in einem anderen Land ein brutaler Killer hingerichtet wird, jaulen so viele gleich los von wegen Menschenwürde, Grundrechten, etc., blabla.

Und jeder kapiert sofort, warum die Losheulen, auch wenn man die Meinung nicht teilt: weil solche Dinge ausgehend von Menschenwürde und Grundrechten doch wenigstens nicht erfreulich sind; so kann es beim Schießen an der Grenze mal durchaus auch einen tödlich treffen, der sich gar nichts zu schulden kommen hat lassen, was seinen Tod rechtfertigen würde; so ist Folter aufgrund der Menschenwürde eventuell grundsätzlich abzulehnen; so ist die Todesstrafe aufgrund der Menschenwürde eventuell grundsätzlich abzulehnen; das kapiert jeder sofort, viele bewusst, aber der Rest instinktiv.

Wenn aber jemand ausgehend von der biologischen Tatsache, dass ungeborene lebende Exemplare der Spezies Mensch sind, und der juristischen Tatsache, dass sie DIE Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz und DAS Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 GG haben, darüber nachgrübelt, ob und was man denn in Angesicht davon, dass jährlich 100000 von diesen aus verschiedensten Gründen getötet werden, dann verstehen so viele immer nur Bahnhof, suchen nach irgendwelchen verborgenen Motiven und sehen den Wald vor Lauter Bäumen nicht.

Der Staat hat die Grundrechte möglichst zu schützen; das gilt für die Grundrechte von Leuten, die über unsere Grenzen stolpern; das gilt für Verdächtige in Gewahrsam (zwar erstmal nur für solche in unserem Gewahrsam, aber unter Freunden kann man sich ja auch mal dran stören, wenn die was mit ihren Verdächtigen falsch machen); das gilt für verurteilte Mörder (siehe vorherige Klammer); und das gilt auch für diese ungeborenen lebenden Exemplare der Spezies Mensch mit Menschenwürde und dem Recht auf Leben.

Abgesehen davon gehe ich davon aus, dass wenn man mal geeignet das BVerfG mal so fragt, dass es sich nicht vor einer Antwort drücken kann:
"Handelt es sich eventuell bei diesen lebenden Exemplaren der Spezies Mensch mit der Menschenwürde und dem Recht auf Leben um Menschen im Sinne Art. 1 Abs. 1 GG?"
dass die Antwort dann ein wenn auch extrem verklausuliertes und mit vielen "aber" versehenes "Ja" ist.

Der Staat hat all die zu schützen, die ihm als Menschen zu gelten haben. Dementsprechend hat er die ungeborenen auch zu schützen, soweit das eben machbar ist.

Du setzt es in falsche Zusammenhänge. Weißt du noch als ich dich gefragt habe ob du den Unterschied kennst? Bezüglich der Ich-Ebene. Ich schrieb dir, daß ich hier als Subjekt unterwegs bin bezogen auf das von dir gestellte Thema. Meines Erachtens überspannst du das Thema und fasst den Bogen (bezüglich der Ebenen) viel zu weit. Du bringst da komplexe Zusammenhänge rein, die jedes für sich schon eines eigenen Stranges bedürf(t)en. Sofern man denn so etwas überhaupt diskutieren möchte.

Freidenkerin
26.08.2016, 09:07
Ja, sind wir wohl, denn für mich zählt die Achtung und der Respekt dazu. Und das schließt für mich eben aus, den Menschen, den ich liebe zu etwas zu überreden oder gar zu zwingen. :)
Ja. Für mich zählt eben auch dazu, seinen eigenen Idealen treu zu bleiben, sich nicht komplett für den anderen zu verbiegen und ALLES von ihm zu tolerieren. Wo habe ich denn von Zwang geredet? Bleiben wir mal bei dem Beispiel: Ein Mann erwartet von seiner Frau, mit der er verheiratet ist, ein Kind und wünscht sich dieses auch. Das Kind wurde in Liebe gezeugt und ist gesund. Die Frau wäre aber mit dem Kind unglücklich und will es abtreiben. Sofern Abtreibung in dem Fall legal ist (was es momentan leider ist), dann sollte der Mann seine Frau tatsächlich nicht dazu zwingen, das Kind auszutragen. Weiß nicht, wo du dies bei mir rausgelesen haben willst. Aber die Frau muss dann evtl. damit leben, dass der Mann das nicht toleriert und sich von ihr scheiden lässt, so wie ich das in dem Fall machen würde, wenn ich der Mann wäre. Auch wenn er die Frau liebt. Denn wie ich schon sagte, man kann Menschen lieben und muss trotzdem nicht jeden Mist von ihnen tolerieren.


Das ist Doppelmoralisch, wenn es ein Recht auf Leben gibt, hat der Fötus das immer, ohne Ausnahmen.
Ein Recht auf Leben gibt es aber nicht ohne Unterschiede für alle. Und selbst wenn es so wäre, können unter bestimmten Umständen andere Rechte, die damit kollidieren, schwerer wiegen.


Wer nicht verhütet und das ist nicht nur Männersache, der ist es selber Schuld wenn man ungewollt Schwanger wird. Ist ja nicht so das man hier in Deutschland keinen Zugang zu Verhütungsmittel aller arten hat. Außerdem wenn ich keinen Autounfall haben will, dann fahre ich auch kein Auto.
Sehr gut. :dg: :gp:

Schopenhauer
26.08.2016, 09:11
Weil es höchst ungerecht und unmoralisch dem Kind gegenüber ist, dass es erst von zwei Menschen, die einvernehmlich und willentlich Sex miteinander haben, ins Leben gerufen wird und die danach plötzlich meinen, ach nee doch nicht. Das ist einfach hochgradig verantwortungslos, dekadent, inkonsequent und unfair. Das Kind soll nicht unter der Blödheit seiner Eltern leiden und dafür büßen müssen. Es wurde von ihnen durch einvernehmlichen Sex ins Leben gerufen - also haben die Eltern auch zu dieser Entscheidung zu stehen - fertig! Es ist ja zum Beispiel auch gemein, wenn jemand ständig anderen Menschen etwas verspricht und diese Versprechen dann immer wieder bricht. Ein solch unfaires, infantiles und moralisch verwerfliches Verhalten ist ja auch jedes erwachsenen, mündigen und vernunftbegabten Menschen unwürdig.

Ein neuer Mensch erhält seine Lebensberechtigung grundsätzlich daraus, dass beide Elternteile, die an seiner Zeugung und Entstehung beteiligt sind, ebendiesem Vorgang zustimmen. Einvernehmlicher Sex IST diese Zustimmung! Denn die Forschung auf dem Gebiet der menschlichen Fortpflanzung ist mittlerweile so weit fortgeschritten, dass man heutzutage allgemein weiß, dass durch Sex nun mal Kinder entstehen können und keine Verhütungsmethode 100%ig sicher ist. Dies lernt jeder Jugendliche in Biologie 8. Klasse und daher kann auch von jedem erwachsenen, mündigen Bürger verlangt werden, darüber Bescheid zu wissen und dann je nach persönlichem Kinderwunsch entsprechend zu handeln.

Dass Vergewaltigung ein völlig anderer Fall ist, habe ich ja bereits geschrieben. Es steht VÖLLIG außer Frage, dass eine vergewaltigte Frau jegliches Recht hat, das daraus entstandene Kind abzutreiben. Denn hier geschah der Akt, der zur Zeugung führte, ja gewaltsam und gegen den erklärten Willen der Frau. Aus diesem Grund haben solche Kinder auch prinzipiell keine Lebensberechtigung - es sei denn, die betroffene Frau erteilt sie dem Kind freiwillig noch nachträglich (was ich persönlich aber ganz sicher niemals tun würde).

Ein Verbot der Abtreibung (außer aus triftigem Grund) würde also bewirken, dass die Menschen mehr Verantwortung übernehmen, indem sie auch die Konsequenzen ihres Handelns tragen müssen und sich nicht feige durch einen moralisch verwerflichen Akt ihrer eigenen Verantwortung entziehen können. Sie würden also gezwungen, mehr und vorher über ihr Handeln nachzudenken. Und das ist gut so. Und es würden keine ungeborenen Kinder mehr ihres Lebensrechts beraubt, welches sie nun mal zweifelsohne besitzen, sofern sie durch einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gezeugt wurden.


Wieso sollte ein vernünftiger Mann es bedenkenlos mittragen, wenn seine Frau sein eigenes Kind abtreiben will? Man kann andere Menschen lieben und muss trotzdem nicht jeden Bullshit von ihnen tolerieren. Wer als Mann einen Kinderwunsch hat und aber gleichzeitig weiß, dass die eigene Frau mit einem Kind unglücklich wäre, der muss sich eben eine andere Frau suchen, die sich ebenso ein Kind wünscht und damit nicht unglücklich wäre.


Weil es ja auch sooo schlimm ist zu verlangen, dass erwachsene mündige Menschen die Verantwortung und natürlichen Konsequenzen für ihr eigenes Handeln tragen sollen. :crazy: Ja nee ist klar.


:gp:

Hier.

Schopenhauer
26.08.2016, 09:12
Ich weiß, daß Du das geschrieben hast. Liebe setzt für mich eben auch voraus, daß ein Mann der eine Frau liebt weiß, daß es ihre Entscheidung ist. Siehe meine Beiträge oben. Ich kann hier nur von mir sprechen und mein Mann würde mich zu so etwas niemals zwingen, überreden oder sonstiges. Und er würde sich auch dann keine andere Frau suchen, wenn ich mich dagegen entschieden hätte, vorausgesetzt die Verhütung hätte versagt. Andersrum hätte ich ihm auch kein Kind untergejubelt, wenn er keines gewollt hätte. Der Kinderwunsch spielte keine Rolle als ich ihn kennenlernte. Und somit hätte ich mir keinen anderen Mann gesucht (habe ich eh nicht, man trifft sich halt :D), wenn er keine gewollt hätte. :)

Das setze ich mal darunter.

Schopenhauer
26.08.2016, 09:13
Ja, sind wir wohl, denn für mich zählt die Achtung und der Respekt dazu. Und das schließt für mich eben aus, den Menschen, den ich liebe zu etwas zu überreden oder gar zu zwingen. :)

Und das.

In Medias Res
26.08.2016, 09:17
Verstehe Frage nicht. Weder will ich den 218 noch den 240 weg; es soll lediglich auch im 218 eine entsprechende Strafandrohung rein für Erzeuger, die zur Abtreibung anstiften. Wenn jemand nur etwas macht, weil ein anderer ihn was sagt ohne Druck auszuüben, so ist er alleine dafür verantwortlich. Sollte Druck ausgeübt werden, so wird dieser im Paragraphen zur Nötigung abgehandelt. Eine Änderung ist also in diesem Fall nicht nötigt.



Nötigung setzt Verwerflichkeit der Mittel-Zweck-Relation voraus.
Bei Abtreibung kann es eher gegeben sein (da dann der Zweck schonmal verwerflich ist)
Fassen wir also mal zusammen. Es ist keine Nötigung, wenn eine Frau Schwanger wird, gegen den Willen ihres Geschlechtspartners und diesen dazu dann die nächsten 18-28 Jahre erpresst für ihre gewollten Kinder zu zahlen, hat sie angekündigt das sie vorhat bei diesen Geschlechtsakt schwanger zu werden? Wenn nicht wie nennst du das? Gibt es einen Paragraphen der dieses regelt und die Frau zu Rechenschaft zieht? Wie wäre es wenn in solch einem Fall der Frau die Kinder entzogen werden und dem Mann zugesprochen wird und die Frau soll für die Kinder Unterhalt bezahlen die nächsten 18-28 Jahre?
Wann fängt eigentlich die Gleichberechtigung des Mannes an?

Schopenhauer
26.08.2016, 09:17
Ja. Für mich zählt eben auch dazu, seinen eigenen Idealen treu zu bleiben, sich nicht komplett für den anderen zu verbiegen und ALLES von ihm zu tolerieren. Wo habe ich denn von Zwang geredet? Bleiben wir mal bei dem Beispiel: Ein Mann erwartet von seiner Frau, mit der er verheiratet ist, ein Kind und wünscht sich dieses auch. Das Kind wurde in Liebe gezeugt und ist gesund. Die Frau wäre aber mit dem Kind unglücklich und will es abtreiben. Sofern Abtreibung in dem Fall legal ist (was es momentan leider ist), dann sollte der Mann seine Frau tatsächlich nicht dazu zwingen, das Kind auszutragen. Weiß nicht, wo du dies bei mir rausgelesen haben willst. Aber die Frau muss dann evtl. damit leben, dass der Mann das nicht toleriert und sich von ihr scheiden lässt, so wie ich das in dem Fall machen würde, wenn ich der Mann wäre. Auch wenn er die Frau liebt. Denn wie ich schon sagte, man kann Menschen lieben und muss trotzdem nicht jeden Mist von ihnen tolerieren.


Ein Recht auf Leben gibt es aber nicht ohne Unterschiede für alle. Und selbst wenn es so wäre, können unter bestimmten Umständen andere Rechte, die damit kollidieren, schwerer wiegen.


Sehr gut. :dg: :gp:

Ich würde eben meinen Mann nicht verlassen, wenn er keine Kinder gewollt hätte. Andersrum würde mein Mann mich nicht verlassen, wenn ich kein Kind gewollt hätte. Warum sollte ich einen Menschen den ich liebe dafür verlassen?

Freidenkerin
26.08.2016, 09:19
Hier.
Ja. Na und? Würde ich genauso wieder schreiben. Lese da keinen Zwang heraus. Etwas nicht zu tolerieren, bedeutet nicht gleich, den anderen gewaltsam zum gewünschten Verhalten zu zwingen, es kann genauso bedeuten, einfach die Beziehung mit ihm zu beenden und damit das Verhalten nicht widerspruchslos mitzutragen. Nichts anderes schrieb ich auch.

Affenpriester
26.08.2016, 09:19
Menschenrechte? Kenn ich nicht!

Freidenkerin
26.08.2016, 09:24
Ich würde eben meinen Mann nicht verlassen, wenn er keine Kinder gewollt hätte. Andersrum würde mein Mann mich nicht verlassen, wenn ich kein Kind gewollt hätte. Warum sollte ich einen Menschen den ich liebe dafür verlassen?
Ein Mensch, der sich sehr stark Kinder wünscht, sollte das schon machen. Sonst wäre er doch für immer unglücklich. Ich könnte mir NIEMALS ein Leben ohne Kinder vorstellen. Hätte sich ein Mann in mich verliebt und ich mich in ihn, der aber partout keine Kinder will, so hätte ich keine Beziehung mit ihm angefangen bzw. sie rechtzeitig beendet. Schweren Herzens zwar, aber das hätte ich getan. Bei aller Liebe.

Schopenhauer
26.08.2016, 09:31
Ja. Na und? Würde ich genauso wieder schreiben. Lese da keinen Zwang heraus. Etwas nicht zu tolerieren, bedeutet nicht gleich, den anderen gewaltsam zum gewünschten Verhalten zu zwingen, es kann genauso bedeuten, einfach die Beziehung mit ihm zu beenden und damit das Verhalten nicht widerspruchslos mitzutragen. Nichts anderes schrieb ich auch.

Es geht gar nicht darum ob nun gewaltsam oder nicht. Mein Mann würde noch nicht mal auf die Idee kommen. Andersrum ich auch nicht. Wie ich schon weiter oben schrieb sollten die Zuständigkeiten bei Menschen die sich lieben klar sein. Und dann akzeptiere ich was er will und er was ich will. Jeweils aufgeteilt nach den Zuständigkeiten. Siehe z.B. den Teil in Kunigundes Beitrag, welchen ich weiter oben grün markiert habe. Ich liebe ihn, also werde ich ihn deswegen wohl kaum verlassen. Oder meinst du ich liebe ihn dann weniger oder er liebt mich weniger? Also das versteh wer will- ich muss das nicht verstehen.

Schopenhauer
26.08.2016, 09:35
Ein Mensch, der sich sehr stark Kinder wünscht, sollte das schon machen. Sonst wäre er doch für immer unglücklich. Ich könnte mir NIEMALS ein Leben ohne Kinder vorstellen. Hätte sich ein Mann in mich verliebt und ich mich in ihn, der aber partout keine Kinder will, so hätte ich keine Beziehung mit ihm angefangen bzw. sie rechtzeitig beendet. Schweren Herzens zwar, aber das hätte ich getan. Bei aller Liebe.

Ich hatte nie eine so feste Vorstellung. Warum auch? Ich schrieb weiter oben schon, daß als ich auf ihn traf ein Kinderwunsch kein Thema war.

Pillefiz
26.08.2016, 09:36
Und das.

Musst du dich jetzt schon selbst zitieren? Hier scheinen eine Leute Zeilenhonorar zu bekommen

Klopperhorst
26.08.2016, 09:38
Es geht gar nicht darum ob nun gewaltsam oder nicht. Mein Mann würde noch nicht mal auf die Idee kommen. Andersrum ich auch nicht. Wie ich schon weiter oben schrieb sollten die Zuständigkeiten bei Menschen die sich lieben klar sein. Und dann akzeptiere ich was er will und er was ich will. Jeweils aufgeteilt nach den Zuständigkeiten. Siehe z.B. den Teil in Kunigundes Beitrag, welchen ich weiter oben grün markiert habe. Ich liebe ihn, also werde ich ihn deswegen wohl kaum verlassen. Oder meinst du ich liebe ihn dann weniger oder er liebt mich weniger? Also das versteh wer will- ich muss das nicht verstehen.

Liebe ist ja ein starker Instinkt. In Wahrheit steht bei diesem Instinkt natürlich immer die Zeugung und Aufzucht von Nachwuchs im Vordergrund. Alles andere ist nur Beiwerk und Illusion.
Wenn du dich selbst in einer kinderlosen Partnerschaft an deinen Mann hängst und umgekehrt, so ist unbewusst immer noch die Hoffnung auf gemeinsame Kinder vorhanden. Ansonsten wäre es lediglich eine Freundschaft, wo man sich gegenseitig unterstützt, aber keine Partnerschaft im herkömmlichen Sinne.

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Affenpriester
26.08.2016, 09:47
Liebe ist ja ein starker Instinkt. In Wahrheit steht bei diesem Instinkt natürlich immer die Zeugung und Aufzucht von Nachwuchs im Vordergrund. Alles andere ist nur Beiwerk und Illusion.
Wenn du dich selbst in einer kinderlosen Partnerschaft an deinen Mann hängst und umgekehrt, so ist unbewusst immer noch die Hoffnung auf gemeinsame Kinder vorhanden. Ansonsten wäre es lediglich eine Freundschaft, wo man sich gegenseitig unterstützt, aber keine Partnerschaft im herkömmlichen Sinne.

---

Jedes Gefühl erfüllt einen Zweck, sonst käme es ja nicht auf. Der Gefühlsmensch ist ein Knecht der Umstände und der Verstand ein Sklave der Logik.
So ist das Leben eben.

Freidenkerin
26.08.2016, 09:52
Es geht gar nicht darum ob nun gewaltsam oder nicht. Mein Mann würde noch nicht mal auf die Idee kommen. Andersrum ich auch nicht. Wie ich schon weiter oben schrieb sollten die Zuständigkeiten bei Menschen die sich lieben klar sein. Und dann akzeptiere ich was er will und er was ich will. Jeweils aufgeteilt nach den Zuständigkeiten. Siehe z.B. den Teil in Kunigundes Beitrag, welchen ich weiter oben grün markiert habe. Ich liebe ihn, also werde ich ihn deswegen wohl kaum verlassen. Oder meinst du ich liebe ihn dann weniger oder er liebt mich weniger? Also das versteh wer will- ich muss das nicht verstehen.
Ja, ich sag ja auch nicht, dass eine solche Situation toll wäre. Im Idealfall sind sich Partner vorher drüber einig, ob sie Kinder wollen oder nicht und beginnen nicht erst zu diskutieren, wenn die Frau längst schwanger ist. Wenn einer partout keine Kinder will, der andere aber unbedingt, dann wäre es eben von vornherein nicht klug, diese Beziehung überhaupt weiter zu führen.


Ich hatte nie eine so feste Vorstellung. Warum auch?
Ich hatte schon immer diese feste Vorstellung. Warum auch nicht? Kinder machen das Leben unendlich viel lebenswerter. Außerdem sind süße, blonde, blauäugige Kinder absolut niedlich und es ist eine unverzichtbare Freude, solche zu haben. Hätte ich nie allein für einen bestimmten Mann darauf verzichten wollen. Da hätte ich mir halt einen anderen suchen müssen. Zum Glück musste ich das nie, denn der Mann meines Lebens ist und war auch schon immer genauso kinderlieb wie ich. :)


Liebe ist ja ein starker Instinkt. In Wahrheit steht bei diesem Instinkt natürlich immer die Zeugung und Aufzucht von Nachwuchs im Vordergrund. Alles andere ist nur Beiwerk und Illusion.
Wenn du dich selbst in einer kinderlosen Partnerschaft an deinen Mann hängst und umgekehrt, so ist unbewusst immer noch die Hoffnung auf gemeinsame Kinder vorhanden. Ansonsten wäre es lediglich eine Freundschaft, wo man sich gegenseitig unterstützt, aber keine Partnerschaft im herkömmlichen Sinne.

---
:dg: Kann dir leider grad kein Grün geben.

Schopenhauer
26.08.2016, 09:53
Jedes Gefühl erfüllt einen Zweck, sonst käme es ja nicht auf. Der Gefühlsmensch ist ein Knecht der Umstände und der Verstand ein Sklave der Logik.
So ist das Leben eben.

Eben. Das ist auch nicht nur ein Instinkt. Zur Liebe gehört ja eben auch Respekt, Achtung und Vertrauen. Das hat eben auch eine Gefühlsgrundlage.:)

In Medias Res
26.08.2016, 09:54
Liebe ist ja ein starker Instinkt. In Wahrheit steht bei diesem Instinkt natürlich immer die Zeugung und Aufzucht von Nachwuchs im Vordergrund. Alles andere ist nur Beiwerk und Illusion.Bist ganz schön Desillusioniert.


Wenn du dich selbst in einer kinderlosen Partnerschaft an deinen Mann hängst und umgekehrt, so ist unbewusst immer noch die Hoffnung auf gemeinsame Kinder vorhanden.
Wir leben in einer Zeit wo man weiß woran es liegt wenn man keine Kinder hat. Früher wo man Unfruchtbarkeit oder andere medizinische Gründe nicht feststellen konnte, hätte man deine Aussage durchgehen lassen können, heute nicht mehr. Die Leute bleiben bewusst zusammen obwohl sie Wissen sie werden nie eigene Kinder haben oder sie trennen sich halt, aber deine Aussage ist heute nicht mehr haltbar.

Affenpriester
26.08.2016, 09:57
Bist ganz schön Desillusioniert.


Wir leben in einer Zeit wo man weiß woran es liegt wenn man keine Kinder hat. Früher wo man Unfruchtbarkeit oder andere medizinische Gründe nicht feststellen konnte, hätte man deine Aussage durchgehen lassen können, heute nicht mehr. Die Leute bleiben bewusst zusammen obwohl sie Wissen sie werden nie eigene Kinder haben oder sie trennen sich halt, aber deine Aussage ist heute nicht mehr haltbar.

Klopperhorst sieht es sicher als Kompliment, desillusioniert zu sein.

TullaMore
26.08.2016, 09:57
Ja, ich sag ja auch nicht, dass eine solche Situation toll wäre. Im Idealfall sind sich Partner vorher drüber einig, ob sie Kinder wollen oder nicht und beginnen nicht erst zu diskutieren, wenn die Frau längst schwanger ist. Wenn einer partout keine Kinder will, der andere aber unbedingt, dann wäre es eben von vornherein nicht klug, diese Beziehung überhaupt weiter zu führen.


Ich hatte schon immer diese feste Vorstellung. Warum auch nicht? Kinder machen das Leben unendlich viel lebenswerter. Außerdem sind süße, blonde, blauäugige Kinder absolut niedlich und es ist eine unverzichtbare Freude, solche zu haben. Hätte ich nie allein für einen bestimmten Mann darauf verzichten wollen. Da hätte ich mir halt einen anderen suchen müssen. Zum Glück musste ich das nie, denn der Mann meines Lebens ist und war auch schon immer genauso kinderlieb wie ich. :)


:dg: Kann dir leider grad kein Grün geben.

Und ein Kind mit dunklen Haaren wird dann in der Jauche entsorgt? Oder weniger geliebt? Und was passiert, wenn das süße Kind während der Geburt stecken bleibt, Sauerstoffmangel leidet, Gehirnschaden - schwere geistige Behinderung? Auch die Jauche oder kommt dann mal der Mensch in Dir vor?

-jmw-
26.08.2016, 10:05
Nun war meine Frage ja keine nach dem Gesetzesstand, sondern eine nach der Meinung von Freidenkerin. :)


Zwar ändert sich nichts an der Lebensberechtigung, aber die Durchsetzung ändert sich mit Ende der 14.SSW, da ab da Abtreibung nur noch bei Gesundheitsgefahr für die Schwangere zulässig ist.

Auch wenn "Gesundheitsgefahr" hier in der Praxis schonmal ziemlich, ziemlich weit ausgelegt wird, ist das eine Änderung der Durchsetzung.

So wäre rein formal für eine Frau, die entführt, vergewaltigt, schwanger und 3 Monate gefangen gehalten wird, die eine psychisch robuste Natur hat und der es unmöglich ist, nach Holland zu fahren, Abtreibung unter Strafandrohung verboten.

Ähnliches gilt auch für Frauen, die schlicht 3 Monate nicht mitbekommen, dass sie schwanger sind (was nicht mal zwingend durch mangelnde Aufmerksamkeit der Frau verschuldet sein muss).

Seligman
26.08.2016, 10:08
(* Es sei mir bitte nachgesehen, wenn ich für die Diskussion vorschlage, von einem biologisch-binären Geschlechterbild auszugehen, weil ansonsten die ganzen Formulierungen viel zu kompliziert werden.)

:haha: Ja, kannste ruhig machen. ...Dafuer wird dich hier sicher niemand ruegen.

Affenpriester
26.08.2016, 10:11
:haha: Ja, kannste ruhig machen. ...Dafuer wird dich hier sicher niemand ruegen.

Gibt es noch andere Geschlechter als die beiden biologischen? Irgendwas Ausgedachtes vielleicht, von irgendwelchen kranken Spinnern.

Seligman
26.08.2016, 10:14
Gibt es noch andere Geschlechter als die beiden biologischen? Irgendwas Ausgedachtes vielleicht, von irgendwelchen kranken Spinnern.

Dich sollte man nochmal durchwaschen, damit auch du die lesbische Frau in dir entdeckst.

Affenpriester
26.08.2016, 10:21
Dich sollte man nochmal durchwaschen, damit auch du die lesbische Frau in dir entdeckst.

Ich bin entartet genug, das ist schon fast Kunst.
Aber die fünfunddreißigeinhalb dazugebildeten Geschlechter mach ich nicht mit. Im Universum basiert alles auf Widersprüchen, also auf gegenteiliger Symmetrie.
An der rechten Hand ist der Daumen links, bla bla. Es kann nur zwei Geschlechter geben, denn das Zweigeschlecht ist geschlechtslos. Ein Zwitter braucht keine Geschlechter. Jetzt teilen sich ein paar verwirrte Hippies die Geschlechter in irgendwelche Sparten, wie es denen lieb ist ... m.E. sind die kranker im Kopf als es gut für eine Gesellschaft sein kann.

-jmw-
26.08.2016, 10:23
Nein.
O.k., danke! Eine m.E. zwar abseitige Meinung, aber wenigstens konsequent und das ist ja auch etwas wert. :)

Schopenhauer
26.08.2016, 10:38
Die Frau hat doch alleinige Entscheidungsgewalt bezüglich Abtreibung. Auch wieder verkehrt? Jetzt muss der Mann trotzdem noch schuld sein, weil er sie überredet. Wenn mich meine Frau überredet, in eine Passantentraube zu brettern, kann ich das auch nicht auf sie schieben. Entweder sie hat einen eigenen Willen, oder eben nicht. Der Wille herrscht über das Gefühl, er dient diesem nicht. Bei 98 Prozent der Menschen ist es andersrum ... und dann wundern sie sich ... und jammern ... und streiten. Wenn die Frau sich verprügeln, schwängern und danach vollseiern lässt, dann ist sie selber schuld.

Grüner geht es nun wirklich nicht. :)
Rot markiert habe ich nur der Einfachheit halber. Insgesamt und vollinhaltlich: Absolut TOP!:respekt:

-jmw-
26.08.2016, 10:43
Hier, ne runde virtuelle Chips für alle. :gruetzi:


Ok, kurz was zum Thema.

Die Frage ist doch:

Ist Abtreibung Mord?

Wenn ja, dann muss Abtreibung unter Strafe stehen und darf nicht angewandt werden, nie. Nicht bei Vergewaltigung, schwerer Krankheit von Mutter oder Kind, gar nicht, denn Mord ist nicht legalisierbar, indem man sagt "ja aber, bei dem oder dem darf man es" - nein, darf man nicht. Wenn es Mord ist, wird JEDES Leben ausgetragen.

Wenn es jedoch kein Mord ist, ist es völlig in Ordnung und die Entscheidung der jeweiligen Frau. Da gibt es dann auch kein "aber nur bei..." - nein, dann ist es immer erlaubt.
"Mord" ist bereits ein juristisch aufgeladener Begriff. Faktisch besehen gibt's nur Tötungen. Und die sind jeweils besonders zu qualifizieren: Tötung in Notwehr, Tötung aus Fahrlässigkeit, Tötung im Kriege, Tötung via Hinrichtung usw. usw.
Diese Qualifizierung muss nicht binär, schwarz-weiss sein, sondern kann ihrererseits intern abgestuft werden. Im Krieg zu töten ist bspw. erlaubt - aber nicht wahllos.
Das mag auch für sog. Abtreibung gelten. Es dürften sich alle Seiten einig sein, dass mindestens Notwehr im Sinne der Rettung von Gesundheit und Leben der Mutter vor der Kinde diskutabel sei.

-jmw-
26.08.2016, 10:43
Schöner Strang, btw!

carn
26.08.2016, 10:48
Jetzt muss der Mann trotzdem noch schuld sein, weil er sie überredet. Wenn mich meine Frau überredet, in eine Passantentraube zu brettern, kann ich das auch nicht auf sie schieben.

Es wird auch nicht auf sie geschoben. Der Fahrer ist wegen Totschlag dran, die ihn überredende Beifahrerin wegen Anstiftung zum Totschlag.

Bei Anstiftung wird keine Schuld auf den Anstifter geschoben; sondern Anstifter und Täter werden entsprechend ihrer jeweiligen Schuld bestraft.

Bei Abtreibung wurde pauschal festgelegt, dass Schwangere und ausführender Abtreiber keine Schuld haben, wenn vor 14.SSW und mit Beratungsschein. Dabei hat man - ohne darüber nachzudenken - auch noch jeglichem Anstifter ebenfalls Straffreiheit zugebilligt.

Was keinen Sinn macht, denn Abtreibung hat man ja nicht deswegen straffrei gestellt, weil daran nichts problematisches sei, sondern weil man gegenüber der Schwangeren auf Hilfe statt Strafe setzen wollte; gibt also keinen Grund, warum die Straffreiheit auch zwingend für den Anstifter wirken muss.

Zyankali
26.08.2016, 10:53
irgendwie erinnert mich die ganze diskussion an eine biblische frucht...

carn
26.08.2016, 10:54
Ungeborene, zumal in den ersten Schwangerschaftswochen, sind eben noch keine Menschen im definitorischen Sinne, sondern Vorstufen. Insbesondere haben sie noch kein voll entwickeltes Nervensystem, geschweige denn ein Bewusstsein, was sie zu Menschen machen würde.

Bitte Grundgesetzartikel, Verfassungsgerichtsurteil oder sonstige relevante Stelle nennen, die belegt, dass erst mit einem Bewusstsein ein Mensch im Sinne des Grundgesetzes existiert.

Falls keine Stelle bekannt, dann sorry, erzählst du hier Unsinn, hast große Wissenslücken hinsichtlich des Grundgesetzes und weißt es nicht mal.

Mich interessiert nicht, wann welcher neunmalkluge Philosoph irgendwas von sich gegeben hat, was der Mensch sei und was nicht. Das Grundgesetz ist für den Staat bindend, das Philosophengelaber nicht.

Und so als Tipp, neugeborene haben auch kein Bewusstsein; sind das dann auch keine Menschen?


Die Einwände gegen frühschwangerschaftliche Abbrüche sind rein ideologischer bzw. religiöser Natur.


Lies wenigstens das, damit du weißt, dass du in dem Punkt irrst:
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html
"1. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Diese Schutzpflicht hat ihren Grund in Art. 1 Abs. 1 GG; ihr Gegenstand und - von ihm her - ihr Maß werden durch Art. 2 Abs. 2 GG näher bestimmt. Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet.







2. Die Schutzpflicht für das ungeborene Leben ist bezogen auf das einzelne Leben, nicht nur auf menschliches Leben allgemein.






3. Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter.



"
Da sagt das Bundesverfassungsgericht, dass das Grundgesetz den Staat zum Schutz ungeborener verpflichtet, da diese individuell Menschenwürde und Recht auf Leben haben.

Was ist daran religiöse oder ideologische Natur, wenn ich sage: "Staat, du hast die Pflicht, mach deinen Scheißjob, wenns geht ein bischen besser."

Das ist doch ganz normaler Standard, dass der Staat sich an seine Grundsätze zu halten hat.

Affenpriester
26.08.2016, 10:54
Es wird auch nicht auf sie geschoben. Der Fahrer ist wegen Totschlag dran, die ihn überredende Beifahrerin wegen Anstiftung zum Totschlag.

Bei Anstiftung wird keine Schuld auf den Anstifter geschoben; sondern Anstifter und Täter werden entsprechend ihrer jeweiligen Schuld bestraft.

Bei Abtreibung wurde pauschal festgelegt, dass Schwangere und ausführender Abtreiber keine Schuld haben, wenn vor 14.SSW und mit Beratungsschein. Dabei hat man - ohne darüber nachzudenken - auch noch jeglichem Anstifter ebenfalls Straffreiheit zugebilligt.

Was keinen Sinn macht, denn Abtreibung hat man ja nicht deswegen straffrei gestellt, weil daran nichts problematisches sei, sondern weil man gegenüber der Schwangeren auf Hilfe statt Strafe setzen wollte; gibt also keinen Grund, warum die Straffreiheit auch zwingend für den Anstifter wirken muss.

Man sollte sich nicht immer zwanghaft mit den Schwachen solidarisieren. Die Frau ist doch selbst schuld, wenn sie sich zuquatschen lässt. Hat sie ihn geliebt, sich bedroht gefühlt, erpresst oder genötigt? Wer will das im Nachhinein beweisen und warum? Die kann sich durch ihre scheiß Gefühle sonstwas einreden ... Fakt bleibt, sie hat abgetrieben. Was die hinterher erzählt sollte keine Rolle spielen, das ist viel zu undurchsichtig. Manchmal ist der Gefickte eben selbst schuld, auch wenn er ne Frau ist.

carn
26.08.2016, 10:59
Meines Erachtens überspannst du das Thema und fasst den Bogen (bezüglich der Ebenen) viel zu weit. Du bringst da komplexe Zusammenhänge rein, die jedes für sich schon eines eigenen Stranges bedürf(t)en. Sofern man denn so etwas überhaupt diskutieren möchte.

Danke, auf Seite 15 hast du erkannt, was ich bereits im ERSTEN Post sagte:

"Bitte keine Diskussionen über die Sinnhaftigkeit, Zulässigkeit, Umsetzbarkeit und/oder genaue Formulierung, da mich vor allem die Meinung von FeministInnen und Gleichgesinnten geht, ob das denn etwas an der Beurteilung des 218 ändern würde."

Ich habe eine konkrete Frage, nämlich wie dies hinsichtlich der möglicherweise in 218 zu sehenden Benachteilgung von Frauen wirken würde, wenn der 218 auch eine Strafandrohung von anstiftende Erzeuger beinhalten würde.

Wenn wir also über 15 Seiten oder mehr über alle Facetten dieses komplexen Themas disktuieren, dann sorry, ist das nicht meine Schuld. Ich hätte nicht über Posts gemotzt ala: "Keine Ahnung warum man den Unfug machen sollte oder was für ein Schwachsinn in deinem Hirn da alles abläuft, du irrer Abtreibungsgegner, aber hinsichtlich der Gleichberechtigung würde das wirken wie folgt: ....".

carn
26.08.2016, 11:05
Wenn jemand nur etwas macht, weil ein anderer ihn was sagt ohne Druck auszuüben, so ist er alleine dafür verantwortlich. Sollte Druck ausgeübt werden, so wird dieser im Paragraphen zur Nötigung abgehandelt. Eine Änderung ist also in diesem Fall nicht nötigt.


Nein, wenn der A zu dem B sagt: "Guck mal, da drüben, die alte Omi, die hat viel Kohle, kann man bestimmt gut ausrauben." und der B antwortet:"Danke für den tollen Vorschlag, das wäre mir jetzt gerade nicht aufgefallen, ich mach es gleich" und geht anschließend die Omi ausrauben, dann ist B wegen Raubes schuldig und A wegen Anstiftung zum Raub.

Anstiftung bedeutet keine Negierung oder Verringerung der Schuld des Täters, sondern der Anstifter hat eben selbst was falsch gemacht, für das er nach eigener Schuld bestraft werden kann.



Fassen wir also mal zusammen. Es ist keine Nötigung, wenn eine Frau Schwanger wird, gegen den Willen ihres Geschlechtspartners und diesen dazu dann die nächsten 18-28 Jahre erpresst für ihre gewollten Kinder zu zahlen, hat sie angekündigt das sie vorhat bei diesen Geschlechtsakt schwanger zu werden? Wenn nicht wie nennst du das? Gibt es einen Paragraphen der dieses regelt und die Frau zu Rechenschaft zieht? Wie wäre es wenn in solch einem Fall der Frau die Kinder entzogen werden und dem Mann zugesprochen wird und die Frau soll für die Kinder Unterhalt bezahlen die nächsten 18-28 Jahre?
Wann fängt eigentlich die Gleichberechtigung des Mannes an?

Das ist keine Nötigung. Das ist etwas, mit dem Mann lernen muss zu leben.

Klopperhorst
26.08.2016, 11:06
Bitte Grundgesetzartikel, Verfassungsgerichtsurteil oder sonstige relevante Stelle nennen, die belegt, dass erst mit einem Bewusstsein ein Mensch im Sinne des Grundgesetzes existiert.

Falls keine Stelle bekannt, dann sorry, erzählst du hier Unsinn, hast große Wissenslücken hinsichtlich des Grundgesetzes und weißt es nicht mal.
...

Das schwammige Grundgesetz bezieht sich auf lebende, geborene Personen - nicht auf menschliche Vorstufen, Zellhaufen in der 3. Schwangerschaftswoche.
Ansonsten besteht natürlich auch die Möglichkeit, einem körperlich lebenden Hirntoten die Geräte abzustellen. Das kollidiert überhaupt nicht mit den Menschenrechten, im Gegenteil.

---

Schopenhauer
26.08.2016, 11:09
Danke, auf Seite 15 hast du erkannt, was ich bereits im ERSTEN Post sagte:

"Bitte keine Diskussionen über die Sinnhaftigkeit, Zulässigkeit, Umsetzbarkeit und/oder genaue Formulierung, da mich vor allem die Meinung von FeministInnen und Gleichgesinnten geht, ob das denn etwas an der Beurteilung des 218 ändern würde."

Ich habe eine konkrete Frage, nämlich wie dies hinsichtlich der möglicherweise in 218 zu sehenden Benachteilgung von Frauen wirken würde, wenn der 218 auch eine Strafandrohung von anstiftende Erzeuger beinhalten würde.

Wenn wir also über 15 Seiten oder mehr über alle Facetten dieses komplexen Themas disktuieren, dann sorry, ist das nicht meine Schuld. Ich hätte nicht über Posts gemotzt ala: "Keine Ahnung warum man den Unfug machen sollte oder was für ein Schwachsinn in deinem Hirn da alles abläuft, du irrer Abtreibungsgegner, aber hinsichtlich der Gleichberechtigung würde das wirken wie folgt: ....".

Rot markiert:
Das habe ich sofort erkannt. :);)

Grün markiert:
Das ist überhaupt nicht meine Art, z.B. dämlich rumzupöbeln oder primitive Sticheleien und ähnliches. Das ist mir einfach zu blöd und ich habe das auch nicht nötig. Ich mag das nicht und ich mochte das auch noch nie. Ich schau mir das erst mal an, was ich so "textlich" vor mir habe. Geht ja nur über die Sprache. Hier eben schriftlich. :)

carn
26.08.2016, 11:10
Das schwammige Grundgesetz bezieht sich auf lebende, geborene Personen - nicht auf menschliche Vorstufen, Zellhaufen in der 3. Schwangerschaftswoche.
Ansonsten besteht natürlich auch die Möglichkeit, einem körperlich lebenden Hirntoten die Geräte abzustellen. Das kollidiert überhaupt nicht mit den Menschenrechten, im Gegenteil.

---
Beleg?

Ich habe das BVerfG zitiert, dass klar sagt, dass auch "menschliche Vorstufen, Zellhaufen in der 3. Schwangerschaftswoche" Menschenwürde und Recht auf Leben haben.

Affenpriester
26.08.2016, 11:11
Nein, wenn der A zu dem B sagt: "Guck mal, da drüben, die alte Omi, die hat viel Kohle, kann man bestimmt gut ausrauben." und der B antwortet:"Danke für den tollen Vorschlag, das wäre mir jetzt gerade nicht aufgefallen, ich mach es gleich" und geht anschließend die Omi ausrauben, dann ist B wegen Raubes schuldig und A wegen Anstiftung zum Raub.

Anstiftung bedeutet keine Negierung oder Verringerung der Schuld des Täters, sondern der Anstifter hat eben selbst was falsch gemacht, für das er nach eigener Schuld bestraft werden kann.



Das ist keine Nötigung. Das ist etwas, mit dem Mann lernen muss zu leben.

Ich bin bei so einem Spruch kein Anstifter, kein Gericht würde mich dafür verurteilen, den Räuber schon. Anstiftung ist, wenn ich dir den Auftrag dafür gebe, dich dazu erpresse, oder sonstwas. Nicht, wenn jemand aufgrund eines scherzhaften Spruches losmarschiert.

carn
26.08.2016, 11:12
Man sollte sich nicht immer zwanghaft mit den Schwachen solidarisieren.

Das kannst du so halten, ich darf vom Staat aufgrund des GGs anderes fordern, denn dieses sieht vor allem Solidarität mit den Schwachen vor, was hier das abzutreibende bzw. abgetriebene Kind ist, dem es eben zum Verhängnis wird, wenn die Mutter zu willensschwach und der Vater zu niederträchtig ist.

Klopperhorst
26.08.2016, 11:16
...
Ich habe das BVerfG zitiert, dass klar sagt, dass auch "menschliche Vorstufen, Zellhaufen in der 3. Schwangerschaftswoche" Menschenwürde und Recht auf Leben haben.

Es mag sein, dass irgendeine Blähung naturwissenschaftlich unaufgeklärter Verfassungsrichter dazu existiert. Im Grundgesetz steht davon nichts.
Nebenbei ist es völlig unerheblich, was ein Advokat dazu sagt, da Gehirnströme und Bewusstsein in solch frühen Vorformen menschlichen Lebens nicht nachzuweisen sind.

Eine befruchtete Eizelle mag einen ideellen Wert haben, mit einem geborenen Menschen ist sie nicht vergleichbar.
Dein Körper sondert täglich genügend Zellen mit Erbmaterial ab, aus denen theoretisch neue Menschen entstehen könnten. Wie weit willst du das "Recht auf Leben" denn ausdehnen?

---

Affenpriester
26.08.2016, 11:16
Das kannst du so halten, ich darf vom Staat aufgrund des GGs anderes fordern, denn dieses sieht vor allem Solidarität mit den Schwachen vor, was hier das abzutreibende bzw. abgetriebene Kind ist, dem es eben zum Verhängnis wird, wenn die Mutter zu willensschwach und der Vater zu niederträchtig ist.

Genau das ist das, was hier falsch läuft.

carn
26.08.2016, 11:17
Ich bin bei so einem Spruch kein Anstifter, kein Gericht würde mich dafür verurteilen, den Räuber schon. Anstiftung ist, wenn ich dir den Auftrag dafür gebe, dich dazu erpresse, oder sonstwas. Nicht, wenn jemand aufgrund eines scherzhaften Spruches losmarschiert.

Nein, siehe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Anstiftung_(Deutschland)
"Die überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur versteht darunter jegliches Hervorrufen eines Tatentschlusses (https://de.wikipedia.org/wiki/Tatentschluss).[2] (https://de.wikipedia.org/wiki/Anstiftung_%28Deutschland%29#cite_note-2)[3] (https://de.wikipedia.org/wiki/Anstiftung_%28Deutschland%29#cite_note-3) Hiernach reicht also die Herbeiführung einer verlockenden Situation gegebenenfalls aus."

Es fehlt höchstens Tatabsicht bei A, wenn das tatsächlich als schlechter Scherz gemeint war. Aber zwecks Textkürze habe ich dazu halt nichts gesagt; auf jeden Fall kann A's Handeln hier für eine Verurteilung wegen Anstiftung im Prinzip ausreichen. Denn A hat den Tatentschluss hervorgerufen.

Aber spätestens wenn A noch ein "Geh doch rüber und raub sie aus." hinzufügen würde, wäre es Anstiftung; womit eben hinreichend gezeigt ist, dass Anstiftung überhaupt nicht Druck, Drohung, Nötigung, Bezahlung oder sonstwas braucht.

[MIDNIGHT MOVER]
26.08.2016, 11:18
Die Einwände gegen frühschwangerschaftliche Abbrüche sind rein ideologischer bzw. religiöser Natur.

---

Im Prinzip schon. Allerdings breiteten sich mit so einer Ansicht dann auch schnell gewisse bequemliche Einstellungen in der Gesellschaft aus, und das befördert dann durchaus wieder die "Wegwerfgesellschaft" und den Hedonismus. Ich bin mir nicht sicher, ob man dem gemeinen Menschen so etwas wirklich erzählen sollte...

Affenpriester
26.08.2016, 11:21
Nein, siehe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Anstiftung_(Deutschland)
"Die überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur versteht darunter jegliches Hervorrufen eines Tatentschlusses (https://de.wikipedia.org/wiki/Tatentschluss).[2] (https://de.wikipedia.org/wiki/Anstiftung_%28Deutschland%29#cite_note-2)[3] (https://de.wikipedia.org/wiki/Anstiftung_%28Deutschland%29#cite_note-3) Hiernach reicht also die Herbeiführung einer verlockenden Situation gegebenenfalls aus."

Es fehlt höchstens Tatabsicht bei A, wenn das tatsächlich als schlechter Scherz gemeint war. Aber zwecks Textkürze habe ich dazu halt nichts gesagt; auf jeden Fall kann A's Handeln hier für eine Verurteilung wegen Anstiftung im Prinzip ausreichen. Denn A hat den Tatentschluss hervorgerufen.

Aber spätestens wenn A noch ein "Geh doch rüber und raub sie aus." hinzufügen würde, wäre es Anstiftung; womit eben hinreichend gezeigt ist, dass Anstiftung überhaupt nicht Druck, Drohung, Nötigung, Bezahlung oder sonstwas braucht.

Es ist keine Anstiftung. Ich wäre ein Trottel, täte ich dafür verurteilt werden. Das Gericht hat meine Intention oder die Qualität dieses Scherzes nicht zu beurteilen, es war keine Anstiftung ... ja noch nicht einmal Mittäterschaft.

-jmw-
26.08.2016, 11:25
Das ist der normale Gang eines Fadens. Es geht erst um eine konkrete Information, Position, Nachfrage odgl. und kommt dann vom Höckchen aufs Stöckchen.
Solltest Du hierbleiben wollen, wozu ich nur anraten kann, wirste Dich daran gewöhnen müssen.


Danke, auf Seite 15 hast du erkannt, was ich bereits im ERSTEN Post sagte:

"Bitte keine Diskussionen über die Sinnhaftigkeit, Zulässigkeit, Umsetzbarkeit und/oder genaue Formulierung, da mich vor allem die Meinung von FeministInnen und Gleichgesinnten geht, ob das denn etwas an der Beurteilung des 218 ändern würde."

Ich habe eine konkrete Frage, nämlich wie dies hinsichtlich der möglicherweise in 218 zu sehenden Benachteilgung von Frauen wirken würde, wenn der 218 auch eine Strafandrohung von anstiftende Erzeuger beinhalten würde.

Wenn wir also über 15 Seiten oder mehr über alle Facetten dieses komplexen Themas disktuieren, dann sorry, ist das nicht meine Schuld. Ich hätte nicht über Posts gemotzt ala: "Keine Ahnung warum man den Unfug machen sollte oder was für ein Schwachsinn in deinem Hirn da alles abläuft, du irrer Abtreibungsgegner, aber hinsichtlich der Gleichberechtigung würde das wirken wie folgt: ....".

carn
26.08.2016, 11:28
Es mag sein, dass irgendeine Blähung naturwissenschaftlich unaufgeklärter Verfassungsrichter dazu existiert. Im Grundgesetz steht davon nichts.
Nebenbei ist es völlig unerheblich, was ein Advokat dazu sagt, da Gehirnströme und Bewusstsein in solch frühen Vorformen menschlichen Lebens nicht nachzuweisen sind.

Doch, genau dazu sagt das Grundgesetz was:
https://dejure.org/gesetze/GG/93.html
"(1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:



1.
über die Auslegung dieses Grundgesetzes aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans oder anderer Beteiligter, die durch dieses Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind;


"

Wenn also eines morgens Bundesregierung und Parlament schlaftrunken und mit Restalkohol im Reichstag rumfläzen und irgendein Abgeordneter springt auf und sagt:"Embryos haben keine Menschenwürde im Sinne Art. 1 Abs. 1 GG." und irgendwer von der Regierung ruft zurück: "Doch, haben sie, deshalb schützt unsere Regierung sie auch", dann löst man die Frage gemäß dem WORTLAUT des GGs nicht dadurch, dass man irgendeinen Naturwissenschaftler das entscheiden lässt, sondern - vielleicht nach ein paar Gesetzesbeschlüssen, Verfassungsklagen und ähnlich Späßchen - man trifft sich in Karlsruhe wieder (dann hoffentlich wieder nüchtern) und lauscht andächtig dem Urteil des BVerfG, was dann ein "Ja, Embryos haben Menschenwürde" oder "nein, sie haben kein" oder "... (was auch immer man sich sonst so ausdenken kann)" und das ist dann die BINDENDE Auslegung von Art. 1 Abs. 1 GG.

Und wenn das BVerfG entscheidet "Ja", dann hat von da an der Abgeordnete, der anderes meinte schlicht unrecht bis zu dem Tag, ab dem das BVerfG dann vielleicht zu einer anderen Auslegung gelangt.

Also tut mir leid, genau "irgendeine Blähung naturwissenschaftlich unaufgeklärter Verfassungsrichter" entscheidet darüber, ob und was für den Staat Menschenwürde hat und was nicht.

Kann man doof finden, ist aber einfach eine Tatsache.


Eine befruchtete Eizelle mag einen ideellen Wert haben, mit einem geborenen Menschen ist sie nicht vergleichbar.
Dein Körper sondert täglich genügend Zellen mit Erbmaterial ab, aus denen theoretisch neue Menschen entstehen könnten. Wie weit willst du das "Recht auf Leben" denn ausdehnen?

Ich persönlich billige alle lebenden Organismen, die zur Spezies Mensch gehören, das Recht auf Leben zu. Bevor wir dumm weiterdiskutieren und du mit "masturbation ist massenmord" oder ähnlich schlauen Argumenten kommst, schau bitte nochmal nach, was Organismen sind und wie festzustellen wäre, ob ein Organismus zur Spezies Mensch gehört.

carn
26.08.2016, 11:29
Es ist keine Anstiftung. Ich wäre ein Trottel, täte ich dafür verurteilt werden. Das Gericht hat meine Intention oder die Qualität dieses Scherzes zu beurteilen, es war keine Anstiftung ... ja noch nicht einmal Mittäterschaft.

Ein "Geh doch rüber und raub sie aus." soll keine Anstiftung sein?

carn
26.08.2016, 11:30
Genau das ist das, was hier falsch läuft.

Mag sein.

Wenn unbestreitbar die Einhaltung des GGs zu untragbaren Konsequenzen führt, muss es eben abgeändert oder abgeschafft werden.

Aber bis dahin soll dieser Staat versuchen es einzuhalten.

torun
26.08.2016, 11:32
Ein "Geh doch rüber und raub sie aus." soll keine Anstiftung sein?

Ist es auch nicht. Eine Aufforderung der niemand folge leisten muss ! Oder leckst du jemanden am Arsch wenn er dir das sagt ?

Klopperhorst
26.08.2016, 11:34
Doch, genau dazu sagt das Grundgesetz was:
https://dejure.org/gesetze/GG/93.html
"(1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:
....

Wenn also eines morgens Bundesregierung und Parlament schlaftrunken und mit Restalkohol im Reichstag rumfläzen und irgendein Abgeordneter springt auf und sagt:"Embryos haben keine Menschenwürde im Sinne Art. 1 Abs. 1 GG." und irgendwer von der Regierung ruft zurück: "Doch, haben sie, deshalb schützt unsere Regierung sie auch" ...
Und wenn das BVerfG entscheidet "Ja", dann hat von da an der Abgeordnete, der anderes meinte schlicht unrecht bis zu dem Tag, ab dem das BVerfG dann vielleicht zu einer anderen Auslegung gelangt.


Diese Richter beziehen ihre Weisheiten dann wohl nicht aus wiss. Quellen.
Auch ist der Begriff Embryo zu schwammig. Reden wir hier vom 8. Monat oder von der 2. Woche? Man sollte hier wissenschaftliche Gründe vorlegen und keine allgemeinen Gründe.
Eine befruchtete Eizelle wird gewöhnlich sogar ganz normal abortiert, ohne dass Menschen nachhelfen müssten. Das ist sozusagen business as usual der Natur.
Bis zu einer gewissen Zeit ist kein menschliches Stadium erreicht, da kein Nervensystem existiert.



Ich persönlich billige alle lebenden Organismen, die zur Spezies Mensch gehören, das Recht auf Leben zu. Bevor wir dumm weiterdiskutieren und du mit "masturbation ist massenmord" oder ähnlich schlauen Argumenten kommst, schau bitte nochmal nach, was Organismen sind und wie festzustellen wäre, ob ein Organismus zur Spezies Mensch gehört.

Embryonen gleichen eher Reptilien als Menschen. Hast du dich überhaupt mal mit der Embryonalgenese auseinandergesetzt, ehe du deine dummen Richter hier zitierst?

---

Affenpriester
26.08.2016, 11:38
Ein "Geh doch rüber und raub sie aus." soll keine Anstiftung sein?

Nein, ist es nicht.

In Medias Res
26.08.2016, 11:40
Nein, wenn der A zu dem B sagt: "Guck mal, da drüben, die alte Omi, die hat viel Kohle, kann man bestimmt gut ausrauben." und der B antwortet:"Danke für den tollen Vorschlag, das wäre mir jetzt gerade nicht aufgefallen, ich mach es gleich" und geht anschließend die Omi ausrauben, dann ist B wegen Raubes schuldig und A wegen Anstiftung zum Raub.

Anstiftung bedeutet keine Negierung oder Verringerung der Schuld des Täters, sondern der Anstifter hat eben selbst was falsch gemacht, für das er nach eigener Schuld bestraft werden kann. Anstiftung ist, wenn ich jemanden aufhetze etwas zu tun, was er vielleicht gar nicht wollte, bzw vorhatte. Und das ist in deinem Beispiel nicht der Fall.




Das ist keine Nötigung. Das ist etwas, mit dem Mann lernen muss zu leben. Nee, klar.
Widdewiddewitt und Drei macht Neune !!
Ich mach' mir die Welt
Widdewidde wie sie mir gefällt ....

In Medias Res
26.08.2016, 11:44
Nein, ist es nicht.
Das will das Mädel nicht verstehen. Ein Satz reicht nicht aus um daraus eine Anstiftung zu konstruieren.

umananda
26.08.2016, 11:47
(...)

Ist Feminismus in diesem Forum verpönt?

(...)

Eigentlich nicht ... es sind hier nur einige intelligenzbefreite Personen unterwegs, die davon überzeugt sind, dass die Gleichberechtigung von Frauen daran Schuld wäre, dass es mit ihrem Europa den Bach heruntergehen würde. Es sind die gleichen Figuren, die hinter der Flüchtlingsinvasion eine zionistische Weltverschwörung sehen und dem Wahnsinn verfallen sind, dass selbst ihre gewählte Merkel deren Marionette sei. Es sind vielerlei Gründe, dass man hier kaum ernsthaft über solche Dinge diskutieren kann ... aber das wirst du schon noch selber herausfinden.

Servus umananda

Affenpriester
26.08.2016, 11:50
Das will das Mädel nicht verstehen. Ein Satz reicht nicht aus um daraus eine Anstiftung zu konstruieren.

Noch mehr solcher Mädels und bald reichts. Irgendwann kommt eine empathische Frau drauf, dass es einen Kontext gibt und gibt dem Umfeld erst eine Mitschuld und dann eine Hauptschuld.
Die Menschen werden hilflos und schwach gemacht, wenn schwache Leute ständig in Schutz genommen werden.
Wenn ich einen schlechten Scherz mache und es fühlen sich drei beleidigt und einer läuft Amok, dann ist das nicht meine Schuld.

Frank
26.08.2016, 11:52
Eigentlich nicht ... es sind hier nur einige intelligenzbefreite Personen unterwegs, die davon überzeugt sind, dass die Gleichberechtigung von Frauen daran Schuld wäre, dass es mit ihrem Europa den Bach heruntergehen würde. Es sind die gleichen Figuren, die hinter der Flüchtlingsinvasion eine zionistische Weltverschwörung sehen und dem Wahnsinn verfallen sind, dass selbst ihre gewählte Merkel deren Marionette sei. Es sind vielerlei Gründe, dass man hier kaum ernsthaft über solche Dinge diskutieren kann ... aber das wirst du schon noch selber herausfinden.

Servus umananda

Und man könnte meinen, dass man immer wieder mit den gleichen Leuten debattiert. Dieses lucidhafte Einerlei ist einfach langweilig und hohl.

umananda
26.08.2016, 11:57
Und man könnte meinen, dass man immer wieder mit den gleichen Leuten debattiert. Dieses lucidhafte Einerlei ist einfach langweilig und hohl.

Das tut man ja auch irgendwie .... (mit den gleichen Leuten debattieren), aber trotzdem kristallisieren sind manchmal ganz gute Informationen und Diskussionen heraus. Ja, aber du hast recht. Dieses Einerlei von gewissen Usern ist wirklich hohl und fad ...

Servus umananda

Kunigunde
26.08.2016, 12:13
Weder die Frau, noch der Erzeuger entscheiden darüber, sondern der Gesetzgeber.
Das in einer Frau heranwachsende Leben ist zwar durch Versorgungsleitungen mit ihr verbunden, aber eben kein Teil von ihr, und schon gar nicht ihr Eigentum, sondern ein eigenständiges Wesen, das unter dem Schutz des Grundgesetzes steht.
So lange es sich in meinem Körper befindet, gehört es zu meinem Körper.....also auch mir.
Wie ich mit meinem Körper umgehe, dass schreibt mir kein Gesetz vor oder sagen wir es anders......was das Gesetz sagt ist mir Latte.

Affenpriester
26.08.2016, 12:21
So lange es sich in meinem Körper befindet, gehört es zu meinem Körper.....also auch mir.
Wie ich mit meinem Körper umgehe, dass schreibt mir kein Gesetz vor oder sagen wir es anders......was das Gesetz sagt ist mir Latte.

Manchmal ist das Gesetz einfach nur dumm oder kann es in keinem Fall irgendwem rechtmachen. Dann sollte man ihm auch persönlich die Legitimität absprechen ... mir sind so einige Gesetze rille, ich hab nichts unterschrieben.

Freidenkerin
26.08.2016, 12:40
Und ein Kind mit dunklen Haaren wird dann in der Jauche entsorgt? Oder weniger geliebt? Und was passiert, wenn das süße Kind während der Geburt stecken bleibt, Sauerstoffmangel leidet, Gehirnschaden - schwere geistige Behinderung? Auch die Jauche oder kommt dann mal der Mensch in Dir vor?
Sag mal, was hast du denn für Probleme? Kinder, die mir optisch nicht gefallen würden, zeuge ich gar nicht erst, indem ich mir einfach von vornherein 'nen hübschen Mann dafür suche. Da hat man sowas nicht nötig. Lass deine Paranoia mal behandeln.

Kunigunde
26.08.2016, 12:48
Das war kein Vergleich, sondern eine Erläuterung der juristischen Denkschritte, die man klären muss, bevor man Mord ja/nein klärt.
Wie ich finde eine ziemlich unpassende Erläuterung gegenüber den eigentlichen Thema.


Weil jährlich ca. 100000 unschuldige und wehrlose Menschen bei Abtreibungen umkommen; der Staat hat unschuldige und wehrlose Menschen zu schützen (*); bei Abtreibung kann er zwar vielleicht nicht viel tun aus verschiedenen Gründen, aber das wenige was er tun kann, wenigstens das soll er tun.


(*ja, auch das Leben von wehrhaften und einer Straftat verdächtigen Menschen ist zu schützen; aber da darf sich der Staat auch etwas weniger mühen, Schutz unschuldiger hat Priorität)
Meinst du damit die außerhalb des Mutterleibs lebensunfähigen Föten?


Auch in intakten Beziehungen kann die Verhütung versagen.
Ich kann da immer nur für mich sprechen und diesen dann auch mit meinem Mann wie erwachsene Menschen zusammen klären.


Und wenn dem so ist, was spricht dagegen dem Erzeuger zu untersagen, den Versuch zu unternehmen, dich zu einer Abtreibung zu bringen? Das stört dich doch überhaupt nicht, wenn das dem verboten wird.
Es ist mir sowieso Latte, da wenn es sich um einen Ex-Sexpartner handelt und nicht um meinen Mann/festen Partner. Ich sowieso alleine darüber entscheide.


Wenn due einen Vorschlag hast, wie man das auf die Probe stellen könnte nur zu; du würdest die Wette verlieren.
Mir ist leider nichts besseres eingefallen, als Männern unter Strafandrohung die Anstiftung zur Abtreibung zu verbieten. Damit müssen sie zwar immer noch nicht selbst austragen, aber sie müssen sich ohne Mucks der Entscheidung der Frau beugen, wenn die zum Austragen hin tendiert.
Nein ich habe keinen Vorschlag und ich sag es ehrlich....ich mach mir da auch keine Köppe drum
Denn jeder kann immer nur über eine Situation urteilen, wenn er sie selbst erlebt hat. Da es viele verschiedene Menschen gibt...gibt es auch viele verschiedene Situationen wie sie in diese Lage kommen.


Ich habe mir ein "Gesetz" ausgedacht, dass sich gegen Männer richtet, die sich gegenüber einer schwangeren (Ex-)Sexpartnerin falsch verhalten.
Und wo bleibt der Rest?
Was ist denn mit der Frau die sich dann für das Kind entscheidet und alleine dasteht, weil der gnädige Herr ne Flocke gemacht hat


Da ich ein Mann bin, hetereo und nicht zolibatär lebe, urteile ich damit über etwas, was ich in meinem Leben selbst erleben kann.
Kann.


Hingegen wenn du sagst, meine Idee sei Mist, dann urteilst du darüber, was Männer in Anbetracht einer Schwangeren (Ex-)Sexpartnerin alles zumutbar ist, obwohl du selbst niemals in deren Situation kommen kannst.
Ich habe nirgends gesagt deine Idee sei Mist.


Du solltest es also vielleichtund mir und anderen Männern das Urteil überlassen, was in dieser Konstallation Männer für Gesetze treffen sollen, und du solltest unser Urteil wohl einfach akzeptieren.
Soweit ich das verhindern kann, werde ich mir von fremden Männern nicht vorschreiben lassen, was ich mit meinem Körper machen darf und was nicht


Und mein Urteil ist: Es ist Männern zumutbar, (Ex-)Sexpartnerinnen nicht zur Abtreibung anzustiften.
Anstiften ist wohl nicht die richtige Bezeichnung, denn im endefekt entscheidet schluß endlich immer die Frau (außer vielleicht in einer intakten Partnerschaft)


Worüber du aber urteilen könntest und worum es hier geht, ist welchen Eindruck das bei dir macht, vor allem hinsichtlich dem, dass scheinbar bei Abtreibung immer nur Männer Frauen gängeln, wenn hier mal Männer Männer gängeln.
Eigentlich habe ich es noch nie erlebt dass ein Mann seine (Ex)-Partnerin dazu "angestiftet" hat.

Olliver
26.08.2016, 15:13
.... im endefekt entscheidet schluß endlich immer die Frau

......

Richtig.

Und wie nennt man ein System, wo immer NUR EINE entscheidet?

Richtig: Feministische Frauen-Diktatur.

umananda
26.08.2016, 16:06
Richtig.

Und wie nennt man ein System, wo immer NUR EINE entscheidet?

Richtig: Feministische Frauen-Diktatur.

Naja, dann musst du versuchen eine Frau zu werden, die auch mit einem Kind schwanger sein kann. Du solltest nichts unversucht lassen und keine Anstrengungen scheuen. Feministische Frauen-Diktatur??? Vielleicht sollte man dich dahingehend aufklären, dass es völlig natürlich ist, dass nur Frauen ein Baby austragen können. Du bellst den falschen Mond an.

Servus umananda

Kunigunde
26.08.2016, 16:12
Richtig.

Und wie nennt man ein System, wo immer NUR EINE entscheidet?

Richtig: Feministische Frauen-Diktatur.
Das ist doch Quatsch.

Nicht ein System. Das wäre das Ganze.
Besser wäre in einem Teil eines Systems oder in einem Teil wo es sowieso um die Frau geht.
Nur weil eine Frau sich das Recht rausnimmt über ihren eigenen Körper zu entscheiden. Hat das nichts, aber auch gar nichts mit einer feminitsischen Frauendiktatur zu tun

In Medias Res
26.08.2016, 16:27
So lange es sich in meinem Körper befindet, gehört es zu meinem Körper.....also auch mir.
Wie ich mit meinem Körper umgehe, dass schreibt mir kein Gesetz vor oder sagen wir es anders......was das Gesetz sagt ist mir Latte.
Gut dann kann man auch sagen der Mann der in dir steckt, zumindest zum Teil:D, dem gehörst du, du bist ein Teil seines Körpers geworden und was er dann mit dem teil seines Körpers macht geht auch niemanden was an. Richtig? So habe ich ich deine Einlassung verstanden.

In Medias Res
26.08.2016, 16:29
Naja, dann musst du versuchen eine Frau zu werden, die auch mit einem Kind schwanger sein kann. Du solltest nichts unversucht lassen und keine Anstrengungen scheuen. Feministische Frauen-Diktatur??? Vielleicht sollte man dich dahingehend aufklären, dass es völlig natürlich ist, dass nur Frauen ein Baby austragen können. Du bellst den falschen Mond an.

Servus umananda
Die Zeiten sind vorbei, man braucht keine Frau mehr um Kinder auszutragen. Schon mal den Begriff künstlicher Gebärmutter gehört?

Agram
26.08.2016, 16:43
Eine Feministin sagte der Burkini ist ein Emanzipationswekzug.
http://www.welt.de/politik/article157871127/Burkini-ist-eine-super-Idee-ein-Emanzipationswerkzeug.html

Schopenhauer
26.08.2016, 16:43
Das ist doch Quatsch.

Nicht ein System. Das wäre das Ganze.
Besser wäre in einem Teil eines Systems oder in einem Teil wo es sowieso um die Frau geht.
Nur weil eine Frau sich das Recht rausnimmt über ihren eigenen Körper zu entscheiden. Hat das nichts, aber auch gar nichts mit einer feminitsischen Frauendiktatur zu tun

Was willste da machen...es dreht sich im Kreis. Immer und immer wieder...Da bekomme ich ja nen Knoten im Hirn und mir wird schon ganz schwindelig. Bei der Wärme werde ich auch noch müde und muß so langsam wirklich gähnen.

(Ich bin nur froh, daß ich mit meinem Mann noch nie diese Probleme hatte).

Kunigunde
26.08.2016, 17:31
Gut dann kann man auch sagen der Mann der in dir steckt, zumindest zum Teil:D, dem gehörst du, du bist ein Teil seines Körpers geworden und was er dann mit dem teil seines Körpers macht geht auch niemanden was an. Richtig? So habe ich ich deine Einlassung verstanden.
Sorry, aber das ist für mich Wortklauberei und Verdrehungen von Tatsachen, die so viel miteinander zu tun haben wie Nutella und saure Gurken.

Kunigunde
26.08.2016, 17:33
Was willste da machen...es dreht sich im Kreis. Immer und immer wieder...Da bekomme ich ja nen Knoten im Hirn und mir wird schon ganz schwindelig. Bei der Wärme werde ich auch noch müde und muß so langsam wirklich gähnen.

(Ich bin nur froh, daß ich mit meinem Mann noch nie diese Probleme hatte).
Eben. Das ist als wenn man ein Rundschreiben zu schnell gelesen hat ;)
GsD muss ich mir mit meinem Mann um sowas auch keine Gedanken machen.

Kunigunde
26.08.2016, 17:37
Die Zeiten sind vorbei, man braucht keine Frau mehr um Kinder auszutragen. Schon mal den Begriff künstlicher Gebärmutter gehört?
Neeee...aber eine Erfindung die eine Welt voller Femnazis unter Garantie braucht :dg:

carn
26.08.2016, 17:39
Ist es auch nicht. Eine Aufforderung der niemand folge leisten muss ! Oder leckst du jemanden am Arsch wenn er dir das sagt ?

Ok, du erzählst also blos deine Meinung und stellst keine Behauptung hinsichtlich dem Strafrecht auf.

Im Strafrecht begründet eine Aufforderung "Geh doch rüber und raub sie aus." auf die der angesprochene antwortet, dass er die Idee noch nicht hatte, woraufhin er rüber geht und sie ausraubt, einen "Anfangs"verdacht auf Anstiftung. Und das fass bitte ruhig als Tatsache auf. Da hilft es nichts, wenn du meinst, dass das nicht so sein sollte.

carn
26.08.2016, 17:40
Nein, ist es nicht.

Ok, noch einer, der ohne Ahnung daherschwätzt.

Ich hatte vorher mal den wikipedia Artikel zu Anstiftung verlinkt. Sogar um den zu lesen, sind Leute zu faul.

carn
26.08.2016, 17:43
Anstiftung ist, wenn ich jemanden aufhetze etwas zu tun, was er vielleicht gar nicht wollte, bzw vorhatte. Und das ist in deinem Beispiel nicht der Fall.

Tatentschluss hervorrufen reicht. Ob das hetzend oder scherzhaft freundlich mit einem "Puste ihm doch endlich die Birne weg" passiert, ist prinzipiell egal. Und in meinem Beispiel sagte der B sogar explizit, dass er vor As Aufforderung nicht die Idee hatte, die Omi auszurauben; also nicht mal sauber gelesen.


Nee, klar.
Widdewiddewitt und Drei macht Neune !!
Ich mach' mir die Welt
Widdewidde wie sie mir gefällt ....

Ist juristisch keine Nötigung. Ich könnte dir auch erklären warum, würde aber eh nicht gelesen werden.

Was ist so schwer daran zu akzpetieren, dass irgendetwas juristisch so oder so ist?

Ich kann ja verstehen, wenn jemand sagt, dass er es schlecht findet wie es ist. Aber wozu leugnen, wie es ist?

carn
26.08.2016, 17:55
Diese Richter beziehen ihre Weisheiten dann wohl nicht aus wiss. Quellen.

Doch, schon. Sie haben eben nur Gründe gehabt, warum sie aus der Abwesenheit von Bewusstsein nicht gefolgert haben, dass deshalb es kein Mensch sei.


Auch ist der Begriff Embryo zu schwammig. Reden wir hier vom 8. Monat oder von der 2. Woche? Man sollte hier wissenschaftliche Gründe vorlegen und keine allgemeinen Gründe.

Also wenn du schon vermeintlich mit Wissenschaft ranklotzt, solltest du wissen, dass "Embryo" üblicherweise vor der 9. Woche verwendet wird.
https://de.wikipedia.org/wiki/Embryo


Eine befruchtete Eizelle wird gewöhnlich sogar ganz normal abortiert, ohne dass Menschen nachhelfen müssten. Das ist sozusagen business as usual der Natur.
Bis zu einer gewissen Zeit ist kein menschliches Stadium erreicht, da kein Nervensystem existiert.

Es fasziniert mich immer wieder, dass jemand dieses Argument bringt und scheinbar:
- glaubt, dass würde ich vielleicht noch nicht wissen
- glaubt, man könne daraus, dass etwas oft natürlich stirbt, folgern, es sei kein Mensch

Offensichtlich kann man daraus, ob und wie oft irgendwas unter irgendwelchen Umständen stirbt, nicht folgern, ob dieses etwas ein Mensch ist oder nicht.


Embryonen gleichen eher Reptilien als Menschen. Hast du dich überhaupt mal mit der Embryonalgenese auseinandergesetzt, ehe du deine dummen Richter hier zitierst?


Im Gegensatz zu dir, google ich sachen über die ich nichts weiß (z.b. würde mir nie der Fehler passieren, zu behaupten irgendeine richterliche Aussage sei fürs Grundgesetz egal, ohne mal ein bischen rumzugoogeln, wenn ich es schlicht mangels juristischer Kenntnis vorläufig nicht so genau weiß) und/oder lese links, die mir andere an den Kopf schmeißen, also ja.

Aus welchen Aspekt der Embryogenese meinst du folgern zu können, dass sich da entwickelnde Etwas sei kein Mensch? Und ist dieses Menschkriterium mittels empirischer Beweise begründbar? Also dass man irgendwas testet, misst, untersucht oder sonstwas und nachher sagen kann "Die wissenschaftliche Hypothese dieses sei kein Menschkriterium ist empirisch widerlegt".

carn
26.08.2016, 18:01
Meinst du damit die außerhalb des Mutterleibs lebensunfähigen Föten?

Nicht ganz, da man von Föten erst etwa ab 9. Woche nach Befruchtung spricht. Aber abgesehen davon, ja. Und bitte nicht auf dem "lebensunfähig" rumreiten; das Argument ist so null, es gibt ein Haufen geborene Menschen, die lebensunfähig sind und trotzdem sind es Menschen. Lebensfähigkeit macht also nicht der Unterschied zwischen Mensch und Nichtmensch.





Und wo bleibt der Rest?
Was ist denn mit der Frau die sich dann für das Kind entscheidet und alleine dasteht, weil der gnädige Herr ne Flocke gemacht hat


Das Thema artet sowieso zu sehr aus. Und ich fürchte es könnte hier Leute geben, die auf den Sozialstaat nicht gut zu sprechen sind.

Schopenhauer
26.08.2016, 18:04
Eben. Das ist als wenn man ein Rundschreiben zu schnell gelesen hat ;)
GsD muss ich mir mit meinem Mann um sowas auch keine Gedanken machen.

Jo. :gib5:

(Wenn ich keine Ohren hätte könnte ich glatt einmal im Kreis lachen. :D)

Stanley_Beamish
26.08.2016, 18:06
Diese Richter beziehen ihre Weisheiten dann wohl nicht aus wiss. Quellen.
Auch ist der Begriff Embryo zu schwammig. Reden wir hier vom 8. Monat oder von der 2. Woche? Man sollte hier wissenschaftliche Gründe vorlegen und keine allgemeinen Gründe.
Eine befruchtete Eizelle wird gewöhnlich sogar ganz normal abortiert, ohne dass Menschen nachhelfen müssten. Das ist sozusagen business as usual der Natur.
Bis zu einer gewissen Zeit ist kein menschliches Stadium erreicht, da kein Nervensystem existiert.




Embryonen gleichen eher Reptilien als Menschen. Hast du dich überhaupt mal mit der Embryonalgenese auseinandergesetzt, ehe du deine dummen Richter hier zitierst?

---

Es ist eigentlich ganz einfach.
Mit der Befruchtung beginnt die Menschwerdung. Nur so ist ein genauer Zeitpunkt festzulegen, der sowohl messbar, als auch logisch nachvollziehbar ist. In dem Punkt stimme ich mit der Lehre der christlichen Kirchen zu 100% überein.
Zu Beginn mag ein Fötus einem Reptil ähneln, es ist aber mit der Zusammenführung der beiden DNA alles schon so angelegt, dass am Ende immer ein fertiger Mensch dabei herauskommt, und nie eine Echse.

Sitting Bull
26.08.2016, 18:07
Tagt hier jetzt der Gynäkologen-Kongreß ?

Kunigunde
26.08.2016, 18:25
Nicht ganz, da man von Föten erst etwa ab 9. Woche nach Befruchtung spricht. Aber abgesehen davon, ja. Und bitte nicht auf dem "lebensunfähig" rumreiten; das Argument ist so null, es gibt ein Haufen geborene Menschen, die lebensunfähig sind und trotzdem sind es Menschen. Lebensfähigkeit macht also nicht der Unterschied zwischen Mensch und Nichtmensch.
Ich habe ganz explizit vom "nicht lebensfähig ausserhalb des Mutterleibes" geschrieben.
Auch wenn, nach deiner Aussage, es geborene Menschen gibt die "lebensunfähig" sind. Sind sie soweit lebensfähig das sie den Mutterleib nicht mehr brauchen.
Deswegen macht es für mich einen großen Unterschied.


Das Thema artet sowieso zu sehr aus. Und ich fürchte es könnte hier Leute geben, die auf den Sozialstaat nicht gut zu sprechen sind.
Tja, das hättest du dir vorher übelegen sollen.

Kunigunde
26.08.2016, 18:26
Jo. :gib5:

(Wenn ich keine Ohren hätte könnte ich glatt einmal im Kreis lachen. :D)
:gib5:

Olliver
26.08.2016, 19:38
Das ist doch Quatsch.

Nicht ein System. Das wäre das Ganze.
Besser wäre in einem Teil eines Systems oder in einem Teil wo es sowieso um die Frau geht.
Nur weil eine Frau sich das Recht rausnimmt über ihren eigenen Körper zu entscheiden. Hat das nichts, aber auch gar nichts mit einer feminitsischen Frauendiktatur zu tun

In diesem Punkt sehr wohl.
Denn der Mann darf in der Regel den ganzen Zirkus finanzieren.
Und hat keinerlei Mitspracherecht.

torun
26.08.2016, 20:15
Ok, du erzählst also blos deine Meinung und stellst keine Behauptung hinsichtlich dem Strafrecht auf.

Im Strafrecht begründet eine Aufforderung "Geh doch rüber und raub sie aus." auf die der angesprochene antwortet, dass er die Idee noch nicht hatte, woraufhin er rüber geht und sie ausraubt, einen "Anfangs"verdacht auf Anstiftung. Und das fass bitte ruhig als Tatsache auf. Da hilft es nichts, wenn du meinst, dass das nicht so sein sollte.

Unfug, selbst wenn er die "Idee" noch nicht hatte muss er der Aufforderung nicht Folge leisten. Da ist nix mit Anfangsverdacht auf Anstiftung. Das ist gaengige Rechtssprechung
Ab und zu auch mal die Kommentare zu den Gesetzen und BGH Entscheidungen lesen.

Kunigunde
26.08.2016, 20:18
In diesem Punkt sehr wohl.
Denn der Mann darf in der Regel den ganzen Zirkus finanzieren.
Und hat keinerlei Mitspracherecht.
Das ist doch wohl ein anderes Thema.

Olliver
26.08.2016, 20:27
Das ist doch wohl ein anderes Thema.

Nein,
es gehört zusammen.
Ursache Wirkung.

Dazu gehört auch Falschbeschuldigung, Kindesentzug, Unterhaltsergaunerung etc. pp.....
Alles Facetten der feministischen Diktatur.

Kunigunde
26.08.2016, 20:32
Nein,
es gehört zusammen.
Ursache Wirkung.
Mir persönlich ist schon klar das es zusammengehört, aber zu diesem Themanstrang sollte man nicht zu weit ausholen. Das sprengt den Strang.

Pillefiz
26.08.2016, 20:32
Nein,
es gehört zusammen.
Ursache Wirkung.

Dazu gehört auch Falschbeschuldigung, Kindesentzug, Unterhaltsergaunerung etc. pp.....
Alles Facetten der feministischen Diktatur.

könntest ja nach der Geburt das Kind selber aufziehen. Und hinter dem Unterhalt her rennen. DAS wäre mal Gleichberechtigung

Klopperhorst
26.08.2016, 21:03
...

Im Gegensatz zu dir, google ich sachen über die ich nichts weiß ...

Dann wüsstest du, dass Zellklumpen noch kein Bewusstsein haben.
Nochmal: Ich lehne Abtreibung aus hedonistischen Gründen bei Deutschen ab, wenn dann soll ausgetragen und adoptiert werden - obgleich dies sicher auch eine Belastung für das Kind ist - aber die Demografie ist zu schlecht, als dass hedonistische Abtreibung zulässig wäre.
Abtreibung bei Orientalen und Negriden ist aber durchaus moralisch vertretbar, aus den oben genannten Gründen.

---

carn
26.08.2016, 22:07
Unfug, selbst wenn er die "Idee" noch nicht hatte muss er der Aufforderung nicht Folge leisten. Da ist nix mit Anfangsverdacht auf Anstiftung. Das ist gaengige Rechtssprechung
Ab und zu auch mal die Kommentare zu den Gesetzen und BGH Entscheidungen lesen.

Ach, dann bitte ich doch.

Ich habe hier Fischer 2015.
§ 26, Rn 6:
"Als Tathandlung der Anstiftung kommt jede Form kommunikativer Einflussnahme in Betracht, namentlich Anregung, Überredung, Ratschläge, auch scheinbar allgemein Erwägungen oder Verharmlosungen, wenn sie auf die Herbeiführung eines konkreten Tatentschlusses abzielen."

Ist "Geh doch rüber und raub sie aus" eine Anregung? Sicher. Zielt die darauf ab, dass einTatentschluss entsteht? Hat mein Fall offengelassen, aber wenn der A den B so auffordert und der B das dann macht, dann ist der A mindestens verdächtig; alleine bereits wenn A den B dann nicht doch noch versucht vom bevorstehenden Raub abzuhalten oder gar seelenruhig zuschaut, würde dem A auch eine solche Absicht zu unterstellen sein.

§26, Rn 3:
"Bestimmen des Täters zur Tat bedeutet nach Definition der Rspr. in ihm den Entschluss zur Tat durch eine hierfür ursächliche Handlung (unten 4) hervorzufen"

Wie war es in meinem Fall? Der B sagt explizit, dass A's Aussage ursächlich für seinen folgenden Raub ist.

Das einzige, was A's Hals aus der Schlinge bringen kann, ist, wenn A ohne Vorsatz handelte; aber abgesehen von dieser Ungewissheit ist das Handeln des A selbstverständlich Anstiftung nach Fischer 2015.

Ich höre?

carn
26.08.2016, 22:10
Dann wüsstest du, dass Zellklumpen noch kein Bewusstsein haben.

Wie ich bereits sagte, ich kenne die Entwicklung. Du irrst halt nur, dass du glaubst, es käme mir auf das Bewusstsein an. Und darauf kommt es auch dem GG nicht an.


Abtreibung bei Orientalen und Negriden ist aber durchaus moralisch vertretbar, aus den oben genannten Gründen.


Ich fürchte, Appelle an die Werte des GG werden hier nicht zwingend fruchten. Wird das Forum eigentlich in D gehostet? Kann bei solch Aussagen schonmal relevant sein.

torun
26.08.2016, 22:19
Ach, dann bitte ich doch.

Ich habe hier Fischer 2015.
§ 26, Rn 6:
"Als Tathandlung der Anstiftung kommt jede Form kommunikativer Einflussnahme in Betracht, namentlich Anregung, Überredung, Ratschläge, auch scheinbar allgemein Erwägungen oder Verharmlosungen, wenn sie auf die Herbeiführung eines konkreten Tatentschlusses abzielen."

Ist "Geh doch rüber und raub sie aus" eine Anregung? Sicher. Zielt die darauf ab, dass einTatentschluss entsteht? Hat mein Fall offengelassen, aber wenn der A den B so auffordert und der B das dann macht, dann ist der A mindestens verdächtig; alleine bereits wenn A den B dann nicht doch noch versucht vom bevorstehenden Raub abzuhalten oder gar seelenruhig zuschaut, würde dem A auch eine solche Absicht zu unterstellen sein.

§26, Rn 3:
"Bestimmen des Täters zur Tat bedeutet nach Definition der Rspr. in ihm den Entschluss zur Tat durch eine hierfür ursächliche Handlung (unten 4) hervorzufen"

Wie war es in meinem Fall? Der B sagt explizit, dass A's Aussage ursächlich für seinen folgenden Raub ist.

Das einzige, was A's Hals aus der Schlinge bringen kann, ist, wenn A ohne Vorsatz handelte; aber abgesehen von dieser Ungewissheit ist das Handeln des A selbstverständlich Anstiftung nach Fischer 2015.

Ich höre?
Das ist alles richtig. Muss man aber beweisen koennen. Wenn nur Person A und Person B steht nun wieder Aussage gegen Aussage. Jetzt kann man natuerlich wieder 10 Zeugen herbeikonstruieren, aber wer sagt so etwas bei Zeugen.

Klopperhorst
26.08.2016, 22:20
...
Ich fürchte, Appelle an die Werte des GG werden hier nicht zwingend fruchten. Wird das Forum eigentlich in D gehostet? Kann bei solch Aussagen schonmal relevant sein.

Das Forum wird in Moskau gehostet. Sonst noch Fragen?

---

torun
26.08.2016, 22:36
Wie ich bereits sagte, ich kenne die Entwicklung. Du irrst halt nur, dass du glaubst, es käme mir auf das Bewusstsein an. Und darauf kommt es auch dem GG nicht an.


Ich fürchte, Appelle an die Werte des GG werden hier nicht zwingend fruchten. Wird das Forum eigentlich in D gehostet? Kann bei solch Aussagen schonmal relevant sein.

Solche Aussagen beschleunigen deinen Abschied.

Affenpriester
27.08.2016, 00:46
Ok, noch einer, der ohne Ahnung daherschwätzt.

Ich hatte vorher mal den wikipedia Artikel zu Anstiftung verlinkt. Sogar um den zu lesen, sind Leute zu faul.

Du kannst verlinken, was du willst ... deine Interpretation bleibt Dummfug.

Olliver
27.08.2016, 02:29
könntest ja nach der Geburt das Kind selber aufziehen. Und hinter dem Unterhalt her rennen. DAS wäre mal Gleichberechtigung

Kinder werden von Frauen als Waffe gegen ihren Ex benutzt.

Wenn du als Mann das Kind selbst aufziehen willst muss ein Gericht dir das Sorgerecht zusprechen.
Da du als Mann aber meist den ganzen Tag arbeitest ist das Vorhaben bei den feminisierten Gerichten nahezu unmöglich.
Es sei denn die Frau will das Kind nicht, bzw es liegen schwere Straftaten bzw Rauschgiftsucht bei der Frau vor.

Das mit dem hinter dem Unterhalt her rennen relativiert sich, da der Staat das übernimmt.

carn
27.08.2016, 04:52
Das ist alles richtig. Muss man aber beweisen koennen. Wenn nur Person A und Person B steht nun wieder Aussage gegen Aussage. Jetzt kann man natuerlich wieder 10 Zeugen herbeikonstruieren, aber wer sagt so etwas bei Zeugen.

OMG.

Du hast wirklich keine Ahnung vom Recht und bildets dir ein, du wüsstest was?

Indiz, dass du wohl keine Ahnung hast:
Es ist absoluter Standard bei Juristenausbildungen und ähnliches, dass bei Schilderung einer Fallkonstruktion, z.b. in einer Klausur, solange nichts anderes gesagt wird davon auszugehen ist, dass der entscheidenden Stelle der Fall genau so wie geschildert auch ausreichend bewiesen wurde bzw. bekannt ist.

Deswegen ist, dass du jetzt, nachdem ich eine abstrakte Fallschilderung gebracht hatte ("A", "B"), darauf rumreitest, dass meine Fallkonstruktion nichts enthält, wie dass dem A nachgewiesen werden können sollte, ein ziemlich starkes Indiz, dass du keinerlei nennenswerte Ausbildung in Jura oder ähnlichem hattest; sonst ist einem nämlich sofort immer unmittelbar klar, dass bei Fallkonstellationen mangelnde Hinweise auf mögliche Beweisbarkeit ABSOLUT rein gar kein Punkt ist, weil das schlicht zwecks schnellerer Erfassbarkeit weggelassen wird.

edit:
Aber immerhin bestätigst du, dass meine Behauptung, der geschilderte Fall wäre Anstiftung bzw. wenigstens Verdacht auf Anstiftung, zutreffend war und deine und gegenteilige Behauptungen von anderen, dass sowas vor Gericht keine Anstiftung sein könnte, falsch war.

carn
27.08.2016, 05:04
Solche Aussagen beschleunigen deinen Abschied.

Wo ist das Problem an der Aussage?

Ich finde es wichtig, dass jeder der sich strafbar macht oder Opfer einer Straftat wird, dieses auch weiß, selbst wenn es einem dann doch egal ist, es eh niemals beweisbar wäre oder das Gesetz total dämlich erscheint oder sonstwas. Folglich weise ich andere grundsätzlich daraufhin, wenn Aussagen/Handlungen ihrerseits strafbar sein könnten; ob die das dann interessiert, ist mir größtenteils egal; man sollte halt nur wissen, wenn man gegen Gesetze verstößt, damit man wenigstens wissend entscheidet, ob man drauf pfeift oder nicht. Und bei Forenbetreibern ist es nunmal relevant, wo die formal beheimatet sind. Wenn der hiesige in Russland sitzt, war Klopperhorst's Aussage ja kein Problem für den Forenbetreiber.

Und bezüglich des ersten Teils: Es ist echt ein Problem, wenn ich feststelle, dass Klopperhorst wohl eher nicht von irgendwas überzeugt wird, wenn einfach nur argumentiert wird, dass das nach GG so sein soll? Musste jetzt deshalb jemand weinen oder so? Sitzt der jetzt gerade verzweifelt vor der Tastatur, haut den Kopf auf den Tisch und jammert "Hilfe, wie konnte man mir nur unterstellen, ich stünde nicht zu 100% zu unserem wunderbaren Grundgesetz"?

Schopenhauer
27.08.2016, 05:38
OMG.

Du hast wirklich keine Ahnung vom Recht und bildets dir ein, du wüsstest was?

Indiz, dass du wohl keine Ahnung hast:
Es ist absoluter Standard bei Juristenausbildungen und ähnliches, dass bei Schilderung einer Fallkonstruktion, z.b. in einer Klausur, solange nichts anderes gesagt wird davon auszugehen ist, dass der entscheidenden Stelle der Fall genau so wie geschildert auch ausreichend bewiesen wurde bzw. bekannt ist.

Deswegen ist, dass du jetzt, nachdem ich eine abstrakte Fallschilderung gebracht hatte ("A", "B"), darauf rumreitest, dass meine Fallkonstruktion nichts enthält, wie dass dem A nachgewiesen werden können sollte, ein ziemlich starkes Indiz, dass du keinerlei nennenswerte Ausbildung in Jura oder ähnlichem hattest; sonst ist einem nämlich sofort immer unmittelbar klar, dass bei Fallkonstellationen mangelnde Hinweise auf mögliche Beweisbarkeit ABSOLUT rein gar kein Punkt ist, weil das schlicht zwecks schnellerer Erfassbarkeit weggelassen wird.

edit:
Aber immerhin bestätigst du, dass meine Behauptung, der geschilderte Fall wäre Anstiftung bzw. wenigstens Verdacht auf Anstiftung, zutreffend war und deine und gegenteilige Behauptungen von anderen, dass sowas vor Gericht keine Anstiftung sein könnte, falsch war.

Hast du dir schon mal das ach so tolle "Recht" lach (Beweislastumkehr, Einheitsbrei bezüglich Legislative/Exekutive) angesehen. Wir haben hier ein paar Stränge dazu...:)

Schopenhauer
27.08.2016, 05:40
Kinder werden von Frauen als Waffe gegen ihren Ex benutzt.

Wenn du als Mann das Kind selbst aufziehen willst muss ein Gericht dir das Sorgerecht zusprechen.
Da du als Mann aber meist den ganzen Tag arbeitest ist das Vorhaben bei den feminisierten Gerichten nahezu unmöglich.
Es sei denn die Frau will das Kind nicht, bzw es liegen schwere Straftaten bzw Rauschgiftsucht bei der Frau vor.

Das mit dem hinter dem Unterhalt her rennen relativiert sich, da der Staat das übernimmt.

Das ist andersrum genau so. Sorry. Siehe das Kindschaftsrecht vom Jahr 1999 (Man achte auf dessen (eigentlichen) Sinn und dessen Auswirkungen).

Pulchritudo
27.08.2016, 05:46
OMG.

Du hast wirklich keine Ahnung vom Recht und bildets dir ein, du wüsstest was?

Indiz, dass du wohl keine Ahnung hast:
Es ist absoluter Standard bei Juristenausbildungen und ähnliches, dass bei Schilderung einer Fallkonstruktion, z.b. in einer Klausur, solange nichts anderes gesagt wird davon auszugehen ist, dass der entscheidenden Stelle der Fall genau so wie geschildert auch ausreichend bewiesen wurde bzw. bekannt ist.

Deswegen ist, dass du jetzt, nachdem ich eine abstrakte Fallschilderung gebracht hatte ("A", "B"), darauf rumreitest, dass meine Fallkonstruktion nichts enthält, wie dass dem A nachgewiesen werden können sollte, ein ziemlich starkes Indiz, dass du keinerlei nennenswerte Ausbildung in Jura oder ähnlichem hattest; sonst ist einem nämlich sofort immer unmittelbar klar, dass bei Fallkonstellationen mangelnde Hinweise auf mögliche Beweisbarkeit ABSOLUT rein gar kein Punkt ist, weil das schlicht zwecks schnellerer Erfassbarkeit weggelassen wird.

edit:
Aber immerhin bestätigst du, dass meine Behauptung, der geschilderte Fall wäre Anstiftung bzw. wenigstens Verdacht auf Anstiftung, zutreffend war und deine und gegenteilige Behauptungen von anderen, dass sowas vor Gericht keine Anstiftung sein könnte, falsch war.

Versteht das jemand? Ich nicht. Google-Translator 'Juristendeutsch' -> 'Deutsch' habe ich noch nicht entdeckt.

carn
27.08.2016, 05:52
Hast du dir schon mal das ach so tolle "Recht" lach (Beweislastumkehr, Einheitsbrei bezüglich Legislative/Exekutive) angesehen. Wir haben hier ein paar Stränge dazu...:)
Klar.

Nur ändert das halt nichts daran, dass ein "Raub doch die Oma da drüben aus" "Wäre ich grad nicht drauf gekommen, mach ich gleich" Anstiftung zum Raub sein dürfte.

Schopenhauer
27.08.2016, 05:58
Klar.

Nur ändert das halt nichts daran, dass ein "Raub doch die Oma da drüben aus" "Wäre ich grad nicht drauf gekommen, mach ich gleich" Anstiftung zum Raub sein dürfte.

Du hast mich nicht verstanden. Macht nix.
(Ich für meinen Teil muss mich nicht auf Kleinglüngelei kaprizieren, wenn schon das ganze ach so tolle "System" und dessen Grundlagen bis zum Himmel stinken). :D

carn
27.08.2016, 05:59
Versteht das jemand? Ich nicht. Google-Translator 'Juristendeutsch' -> 'Deutsch' habe ich noch nicht entdeckt.

Juristen und verwandete Berufe haben in der Ausbildung einen Haufen Übungen und Klausuren mit abstrakten Fallkonstellation zur Erlernung und Üben der Anwendung der Gesetze. Dabei ist es völlig normal, dass einfach nur der Fall geschildert wird und teils explizit teils ohne Angabe davon auszugehen ist, dass dieser auch genau so nachweisbar wäre.

Jemand, der diesen Übungs- und Klausurenkram hinter sich hat, wüsste sofort, dass bei der abstrakten Fallkonstellation die Beweisbarkeitsfrage der Einfachheit weggelassen wurde und würde das Argument folglich gar nicht vorbringen.

Da torun es doch tut, ist am plausibelsten damit erklärbar, dass er diesen Übungs- und Klausurenkram nicht gemacht hat; folglich keinerlei juristische Ausbildung hat; ist eigentlich kein Problem; nur dann mit solcher Gewissheit und ohne mal gegoogelt zu haben, was zum Thema juristisch so gesagt wird, irgendwas behaupten, ist eigentlich peinlich.

carn
27.08.2016, 06:01
Du hast mich nicht verstanden. Macht nix.
(Ich für meinen Teil muss mich nicht auf Kleinglüngelei kaprizieren, wenn schon das ganze ach so tolle "System" und dessen Grundlagen bis zum Himmel stinken). :D

Auch wenn das gesamte Rechtssystem Mist ist, ändert das nichts daran, dass man nicht Dinge darüber behaupten sollte, die nicht stimmen, wenn man keine Ahnung hat, wie das hier einige tun.

Dann sagt man halt einfach "ist mir egal" oder was auch immer, statt trotz mangelnder Kenntnis zu behaupten, irgendetwas sei so und so.

Leberecht
27.08.2016, 06:05
Das ist andersrum genau so. Sorry. Siehe das Kindschaftsrecht vom Jahr 1999 (Man achte auf dessen (eigentlichen) Sinn und dessen Auswirkungen).
Rechtstheorie und -praxis gleichen mittlerweile denen der ehemaligen DDR, deshalb ist es müßig, über Rechtsparagraphen zu diskutieren. Wie im Spiel Papier den Brunnen zudeckt, setzt das Wort "alternativlos" in der Rechtspraxis jeden Rechtsparagrafen mit Leichtigkeit außer Kraft. Die Zukunft wird diesen Zustand jedem noch halbwegs Rechtsgläubigen drastisch vor Augen führen.

Schopenhauer
27.08.2016, 06:14
Rechtstheorie und -praxis gleichen mittlerweile denen der ehemaligen DDR, deshalb ist es müßig, über Rechtsparagraphen zu diskutieren. Wie im Spiel Papier den Brunnen zudeckt, setzt das Wort "alternativlos" in der Rechtspraxis jeden Rechtsparagrafen mit Leichtigkeit außer Kraft. Die Zukunft wird diesen Zustand jedem noch halbwegs Rechtsgläubigen drastisch vor Augen führen.

So ist es.
Du bist aber optimistisch bezüglich Deines letzten Satzes. :):hi:

Pillefiz
27.08.2016, 06:23
Juristen und verwandete Berufe haben in der Ausbildung einen Haufen Übungen und Klausuren mit abstrakten Fallkonstellation zur Erlernung und Üben der Anwendung der Gesetze. Dabei ist es völlig normal, dass einfach nur der Fall geschildert wird und teils explizit teils ohne Angabe davon auszugehen ist, dass dieser auch genau so nachweisbar wäre.

Jemand, der diesen Übungs- und Klausurenkram hinter sich hat, wüsste sofort, dass bei der abstrakten Fallkonstellation die Beweisbarkeitsfrage der Einfachheit weggelassen wurde und würde das Argument folglich gar nicht vorbringen.

Da torun es doch tut, ist am plausibelsten damit erklärbar, dass er diesen Übungs- und Klausurenkram nicht gemacht hat; folglich keinerlei juristische Ausbildung hat; ist eigentlich kein Problem; nur dann mit solcher Gewissheit und ohne mal gegoogelt zu haben, was zum Thema juristisch so gesagt wird, irgendwas behaupten, ist eigentlich peinlich.

Was soll das hier werden, und was hat das mit dem Strangthema zu tun?

Olliver
27.08.2016, 06:35
Das ist andersrum genau so. Sorry. Siehe das Kindschaftsrecht vom Jahr 1999 (Man achte auf dessen (eigentlichen) Sinn und dessen Auswirkungen).

andersrum genau so?

Eben nicht.
Wo werden Kinder vom Mann benutzt um Unterhalt zu generieren?
Statistisch so selten, dass es keine Rolle spielt.

Schopenhauer
27.08.2016, 06:45
andersrum genau so?

Eben nicht.
Wo werden Kinder vom Mann benutzt um Unterhalt zu generieren?
Statistisch so selten, dass es keine Rolle spielt.

Was ist mit der psychischen Instrumentalisierung?
Spielt das keine Rolle?

(Es geht ja eben nicht nur über das Geld. Sollte eigentlich bekannt sein...)

torun
27.08.2016, 07:24
Wo ist das Problem an der Aussage?

Ich finde es wichtig, dass jeder der sich strafbar macht oder Opfer einer Straftat wird, dieses auch weiß, selbst wenn es einem dann doch egal ist, es eh niemals beweisbar wäre oder das Gesetz total dämlich erscheint oder sonstwas. Folglich weise ich andere grundsätzlich daraufhin, wenn Aussagen/Handlungen ihrerseits strafbar sein könnten; ob die das dann interessiert, ist mir größtenteils egal; man sollte halt nur wissen, wenn man gegen Gesetze verstößt, damit man wenigstens wissend entscheidet, ob man drauf pfeift oder nicht. Und bei Forenbetreibern ist es nunmal relevant, wo die formal beheimatet sind. Wenn der hiesige in Russland sitzt, war Klopperhorst's Aussage ja kein Problem für den Forenbetreiber.

Und bezüglich des ersten Teils: Es ist echt ein Problem, wenn ich feststelle, dass Klopperhorst wohl eher nicht von irgendwas überzeugt wird, wenn einfach nur argumentiert wird, dass das nach GG so sein soll? Musste jetzt deshalb jemand weinen oder so? Sitzt der jetzt gerade verzweifelt vor der Tastatur, haut den Kopf auf den Tisch und jammert "Hilfe, wie konnte man mir nur unterstellen, ich stünde nicht zu 100% zu unserem wunderbaren Grundgesetz"?

Du fragst wo das Forum gehostet ist mit dem Hinweis auf die Relevanz bestimmter Aussagen betreffs der Werte des GG.
Ich unterstelle dir ganz einfach, dass du nichts weiter als ein Denunziant bist.

carn
27.08.2016, 07:27
Was soll das hier werden, und was hat das mit dem Strangthema zu tun?

Strangthema:
"Würde sich euer Urteil [über den 218 und dessen vermeintliche oder tatsächliche Frauenunterdrückung] ändern, wenn die Strafandrohung des 218 StGB sich explizit auch, soweit sinnvoll, gegen den Erzeuger richtet?"
"Würde sich etwas am Urteil ändern, wenn es durchaus vorkommen würde, dass Erzeuger verurteilt würden, eventuell sogar ins Gefängnis müssen, weil sie gezielt versuchten, Schwangere zu einer Abtreibung zu bringen?"

In Folge hab ich erläutert, dass Verbot der Anstiftung zur Abtreibung hier eine Option wäre (~als "gezielt versuchten, Schwangere zu einer Abtreibung zu bringen" bereits Teil des Threadthemas), daraufhin haben Leute, die wohl meinten Ahnung zu haben, Dinge hinsichtlich Anstiftung gesagt, die Quatsch sind; dabei behaupteten sie vermeintliche Wissenslücken meinerseits bezüglich Anstiftung; einer davon war torun, der somit Wissen bzw. Qualifikation bezüglich Juristerei vorgegeben hat und mir abgesprochen hat; weshalb es legitim ist darauf hinzuweisen, dass wie durch seinen Umgang mit einem Beispielfall nahegelegt, er wohl da eigentlich gar keine Ahnung hat und nur dumm daherschwätzt und das eigentlich sogar weiß.

carn
27.08.2016, 07:31
Du fragst wo das Forum gehostet ist mit dem Hinweis auf die Relevanz bestimmter Aussagen betreffs der Werte des GG.
Ich unterstelle dir ganz einfach, dass du nichts weiter als ein Denunziant bist.

Wie ich sagte, wenn irgendwer möglicherweise Straftaten begeht, dann sage ich das demjenigen. Wenn in einem im Deutschland gehosteten Forum irgendwer Dinge postet, deren Veröffentlichung vielleicht nach § 130 StGB strafbar sein könnte, dann teile ich das vielleicht dem Forenbetreiber mit, damit der dann grübeln kann, ob das denn so ist und ob er das Risiko eingehen will, sich durch die weitere Veröffentlichung der betrefenden Posts strafbar zu machen.

Aber da in Russland gehostet, stellt sich die Frage nicht, ob dass denn nun gegen § 130 StGB verstoßen hat oder nicht.

edit: Mir persönlich ist das allerdings eher recht, wenn Leute ihre Meinung sagen; dann weiß man immerhin, welch Geistes Kind jemand ist.

torun
27.08.2016, 07:32
Juristen und verwandete Berufe haben in der Ausbildung einen Haufen Übungen und Klausuren mit abstrakten Fallkonstellation zur Erlernung und Üben der Anwendung der Gesetze. Dabei ist es völlig normal, dass einfach nur der Fall geschildert wird und teils explizit teils ohne Angabe davon auszugehen ist, dass dieser auch genau so nachweisbar wäre.

Jemand, der diesen Übungs- und Klausurenkram hinter sich hat, wüsste sofort, dass bei der abstrakten Fallkonstellation die Beweisbarkeitsfrage der Einfachheit weggelassen wurde und würde das Argument folglich gar nicht vorbringen.

Da torun es doch tut, ist am plausibelsten damit erklärbar, dass er diesen Übungs- und Klausurenkram nicht gemacht hat; folglich keinerlei juristische Ausbildung hat; ist eigentlich kein Problem; nur dann mit solcher Gewissheit und ohne mal gegoogelt zu haben, was zum Thema juristisch so gesagt wird, irgendwas behaupten, ist eigentlich peinlich.

Brauch ich auch nicht. Du willst die "Anstiftung" zur Abtreibung strafrechtlich verfolgen. Ich sage jede Anschuldigung muss auch vor Gericht bewiesen werden. Und das ist kein Konstrukt sondern immer noch die Regel.

In Medias Res
27.08.2016, 07:40
Tatentschluss hervorrufen reicht. Ob das hetzend oder scherzhaft freundlich mit einem "Puste ihm doch endlich die Birne weg" passiert, ist prinzipiell egal. Und in meinem Beispiel sagte der B sogar explizit, dass er vor As Aufforderung nicht die Idee hatte, die Omi auszurauben; also nicht mal sauber gelesen.


Ist juristisch keine Nötigung. Ich könnte dir auch erklären warum, würde aber eh nicht gelesen werden.

Was ist so schwer daran zu akzpetieren, dass irgendetwas juristisch so oder so ist?

Ich kann ja verstehen, wenn jemand sagt, dass er es schlecht findet wie es ist. Aber wozu leugnen, wie es ist?
An deiner Stelle würde ich jeden Tag zu Gott beten, das der Islam nicht die Kontrolle in Deutschland übernimmt. Dann kannst du deine Paragraphen sonstwo hinstecken und man zeigt dir als Frauchen wo dein Platz ist, dann ist es vorbei mit all deinen Freiheiten. Das ist das Dilemma wenn man einer Partei gesonderte Rechte einräumt, aber nichts ist für die Ewigkeit.

Pillefiz
27.08.2016, 07:49
Strangthema:
"Würde sich euer Urteil [über den 218 und dessen vermeintliche oder tatsächliche Frauenunterdrückung] ändern, wenn die Strafandrohung des 218 StGB sich explizit auch, soweit sinnvoll, gegen den Erzeuger richtet?"
"Würde sich etwas am Urteil ändern, wenn es durchaus vorkommen würde, dass Erzeuger verurteilt würden, eventuell sogar ins Gefängnis müssen, weil sie gezielt versuchten, Schwangere zu einer Abtreibung zu bringen?"

In Folge hab ich erläutert, dass Verbot der Anstiftung zur Abtreibung hier eine Option wäre (~als "gezielt versuchten, Schwangere zu einer Abtreibung zu bringen" bereits Teil des Threadthemas), daraufhin haben Leute, die wohl meinten Ahnung zu haben, Dinge hinsichtlich Anstiftung gesagt, die Quatsch sind; dabei behaupteten sie vermeintliche Wissenslücken meinerseits bezüglich Anstiftung; einer davon war torun, der somit Wissen bzw. Qualifikation bezüglich Juristerei vorgegeben hat und mir abgesprochen hat; weshalb es legitim ist darauf hinzuweisen, dass wie durch seinen Umgang mit einem Beispielfall nahegelegt, er wohl da eigentlich gar keine Ahnung hat und nur dumm daherschwätzt und das eigentlich sogar weiß.

Abtreibung ist (unter Bedingungen, die jede Frau erreicht, die das will), straffrei. Wo keine Straftat, da kein Anstifter

Affenpriester
27.08.2016, 07:58
Abtreibung ist (unter Bedingungen, die jede Frau erreicht, die das will), straffrei. Wo keine Straftat, da kein Anstifter

Eben.

In Medias Res
27.08.2016, 08:00
Klar.

Nur ändert das halt nichts daran, dass ein "Raub doch die Oma da drüben aus" "Wäre ich grad nicht drauf gekommen, mach ich gleich" Anstiftung zum Raub sein dürfte.
Mädel warum erweiterst du deine Grundaussage dazu weiter. Bist du auf den trichter gekommen das deine 1. Aussage nicht haltbar ist und passt diese dann pöapö an, meinst du es fällt hier keinem auf.
Aber kommen wir mal etwas zum Thema zurück. Ich bin dafür das ein Gesetzt eingebracht wird, das es Männer erlaubt die Abtreibung einklagen zu können im Schnellverfahren versteht sich ja, wenn er vorsätzlich getäuscht wurde von der Frau, wie z.B. Ja ich nehme immer die Pille.

In Medias Res
27.08.2016, 08:01
Juristen und verwandete Berufe haben in der Ausbildung einen Haufen Übungen und Klausuren mit abstrakten Fallkonstellation zur Erlernung und Üben der Anwendung der Gesetze. Dabei ist es völlig normal, dass einfach nur der Fall geschildert wird und teils explizit teils ohne Angabe davon auszugehen ist, dass dieser auch genau so nachweisbar wäre.

Jemand, der diesen Übungs- und Klausurenkram hinter sich hat, wüsste sofort, dass bei der abstrakten Fallkonstellation die Beweisbarkeitsfrage der Einfachheit weggelassen wurde und würde das Argument folglich gar nicht vorbringen.

Da torun es doch tut, ist am plausibelsten damit erklärbar, dass er diesen Übungs- und Klausurenkram nicht gemacht hat; folglich keinerlei juristische Ausbildung hat; ist eigentlich kein Problem; nur dann mit solcher Gewissheit und ohne mal gegoogelt zu haben, was zum Thema juristisch so gesagt wird, irgendwas behaupten, ist eigentlich peinlich.
Mädel, komm erstmal in der Realität an, deinen ganzen Klausurkram kannst du vergessen, das wahre Leben sieht anders aus.

Pillefiz
27.08.2016, 08:25
Mädel, komm erstmal in der Realität an, deinen ganzen Klausurkram kannst du vergessen, das wahre Leben sieht anders aus.

Du meinst, das ist ein Mädchen, das sich hat anstiften lassen? :haha:

Frank
27.08.2016, 08:33
Wie ich sagte, wenn irgendwer möglicherweise Straftaten begeht, dann sage ich das demjenigen. Wenn in einem im Deutschland gehosteten Forum irgendwer Dinge postet, deren Veröffentlichung vielleicht nach § 130 StGB strafbar sein könnte, dann teile ich das vielleicht dem Forenbetreiber mit, damit der dann grübeln kann, ob das denn so ist und ob er das Risiko eingehen will, sich durch die weitere Veröffentlichung der betrefenden Posts strafbar zu machen.

Aber da in Russland gehostet, stellt sich die Frage nicht, ob dass denn nun gegen § 130 StGB verstoßen hat oder nicht.

edit: Mir persönlich ist das allerdings eher recht, wenn Leute ihre Meinung sagen; dann weiß man immerhin, welch Geistes Kind jemand ist.

Wenn Du meinst, dass ein Beitrag in irgendeiner Form nicht im Limit ist, dann benutze den Meldeknopf.

Und wenn Du noch ein einziges Mal andeutest, dass hier ein User eine Straftat begangen hat und Du latent dazu neigst, es prüfen zu lassen - schmeiße ich dich raus.

OneDownOne2Go
27.08.2016, 08:58
Abtreibung ist (unter Bedingungen, die jede Frau erreicht, die das will), straffrei. Wo keine Straftat, da kein Anstifter

Jain. Der Gesetzgeber hat hier - unter dem Druck des Verfassungsgerichtes - getrickst. Er macht von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch und erklärt "einfach" das Nichtvorliegen eines Tatbestandes, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Analog dazu könnte er auch festlegen, dass es straffrei bleibt, jemanden an einem Mittwoch mit ungeradem Datum in Monaten, deren Namen ein e enthält mit einem Schürhaken zu erschlagen, falls das im Schatten des Kölner Doms passiert. Willkürlich, oder? Zu mehr hat es aber leider nicht gereicht...

-jmw-
27.08.2016, 09:32
Wo ist das Problem an der Aussage? [...]
Problem ist, dass in der Vergangenheit durchaus Leute versucht haben, im juristisch gegen das Forum bzw. einzelne Mitglieder vorzugehen. Aus dieser Erfahrung heraus reagieren wir allergisch auf alles, was auch nur entfernt nach sowas riecht. Da Du neu bist und nicht etabliert, wird freilich jedes Wort Deinerseits in so eine Richtung auf die Goldwaage gelegt.