Vollständige Version anzeigen : Gina-Lisa wegen Falschaussage verurteilt - Legislative vs. Judikative
Schwabenpower
24.08.2016, 14:03
Es ist eine Verurteilungsstatistik, daher gehe ich davon aus, dass sie nicht nur um die Opferzahlen gepokert haben.
Könntest Du mal bitte die Frage beantworten?
Schwabenpower
24.08.2016, 14:06
Doch bleibt es bei: Wieso ich?
Weil Du es gefordert hast. Die härtere Bestrafung. Da stimme ich Dir auch zu. Nur muß man bei unserer Gesetzgebung aufpassen.
Dann kämst Du ggf. auch dann in den Knast, wenn Du Deine Frau beim eincremen Deiner Tochter filmst (überspitzt)
Nach den einschlägigen Statistiken feministischer Organisationen.
Warum erzählst Du eigentlich derartigen Unfug, wo Dir doch die Studie der bayrischen Polizei vorliegt? Hast Du sie nicht gelesen? Verstehst Du sie nicht?
Lies einfach ab Seite 264, die Zusammenfassung. Auf der Seite 265 wirst du schon fündig:
http://www.polizei.bayern.de/content/4/3/7/vergewaltigung_und_sexuelle_n_tigung_in_bayern_bpf i.pdf
Die Zahl 3% spielt bei Feministinnen eine wesentliche Rolle. Es gibt dazu eine Studie von irgendwelchen Genderistinnen oder wie sich die Männerhasserinnen nennen, die zu dem Ergebnis kommt, dass aufgrund der Tatsache, dass nur 3% der Frauen wegen einer falschen Verdächtigung oder im Schlimmstfall Freiheitsberaubung dran kommen dazu feststellt, dass nur 3% Falschaussagen wären. Und - das ist das Schärfste an der Argumentation - wie man die vielen Einstellungen und Freisprüche vermeiden könnte.
Das Hässliche an dieser Argumentation, die Falschaussagen werden überhaupt nicht als vergleichbares Verbrechen wahrgenommen. Fehlt einem Opfer einer Falschbeschuldigung die nervliche Kraft oder die finanziellen Mittel, gegen die Schuldige vorzugehen, passiert gar nichts. Die Frau, die einen Mann falsch beschuldigt, kann den Staatsapparat für sie arbeiten arbeiten lassen, wenn sie sich als Lügnerin herausstellt, interessiert es kein Schwein von staatlicher Seite, ob das Konsequenzen hat, der Mann muss sich einen Anwalt nehmen, Anzeige erstatten und ggf. zivilrechtlich vorgehen, weil es staatlicherseits wenig Interesse gibt, gegen Falschanschuldigerinnen vorzugehen.
Weiterhin im weiten Feld der Freisprüche, die sich aus Mangel an Beweisen ergeben, schliessen Feministinnen propagandistisch nicht ungeschickt völlig aus, dass es durchaus auch deswegen an Beweisen mangeln kann, weil der Beschuldigte unschuldig ist und die Justiz einfach das nicht feststellen kann. Sie behaupten einfach jeder Freispruch, der nicht explizit mit der Verurteilung der Anschuldigerin endet, sei der Freispruch eines Vergewaltigers.
Die Menge an Falschanschuldigungen, die entweder schon die Polizistinnen oder dann später die Staatsanwältinnen (die Privilegien von Frauen sind in diesem Punkte krass, da werden ja fast nur Frauen eingesetzt mit Rücksicht auf die Frauen, im Grunde müsste man auch jedem angeklagten Schwarzen zubilligen, dass nur schwarze Polizisten ihn verhören und nur schwarze Staatsanwälte ihn anklagen dürfen) direkt mal als evident erstunken und erlogen rausgefischt werden, bevor es zum Prozess kommt, bleiben unberücksichtigt.
Das Ziel ist klar, die Falschanschuldigung soll als quasi nichtexistentes Ammenmärchen dargestellt und auf Dauer im Sinne der Feministinnen die Beweislastumkehr durchgesetzt werden. Und die Propaganda fruchtet ja, wie man an Usern wie "Neu" gut sehen kann, der für jede gutmenschliche Argumentation empfänglich ist - auch wenn sie nett verpackt den Rechtsstaat durch die Hintertür abschaffen will.
Nöö. Man geht den Falschanschuldigungen schon nach:
http://www.polizei.bayern.de/content/4/3/7/vergewaltigung_und_sexuelle_n_tigung_in_bayern_bpf i.pdf
Ab Seite 264.
FranzKonz
24.08.2016, 19:58
Lies einfach ab Seite 264, die Zusammenfassung. Auf der Seite 265 wirst du schon fündig:
http://www.polizei.bayern.de/content/4/3/7/vergewaltigung_und_sexuelle_n_tigung_in_bayern_bpf i.pdf
Sag deutlich, was Du sagen willst, oder lass es.
Stanley_Beamish
24.08.2016, 20:19
Ähnlich oft? Nach den einschlägigen Statistiken werden doch nur etwa 5% der Vergewaltiger rechtskräftig verurteilt. Bei 3% der verhandelten Fälle ist das eher im Promillebereich zu suchen.
Wenn überhaupt, dann wurden nicht 5% der Vergewaltiger verurteilt, sondern 5% der Angeklagten.
Wenn das Gericht nämlich zum dem Schluss kommt, dass die Beweislage die Vergewaltigung durch den Angeklagten bestätigt, dann wird auch verurteilt. Da gibt es keine Ausnahme.
FranzKonz
24.08.2016, 20:37
Wenn überhaupt, dann wurden nicht 5% der Vergewaltiger verurteilt, sondern 5% der Angeklagten.
Wenn das Gericht nämlich zum dem Schluss kommt, dass die Beweislage die Vergewaltigung durch den Angeklagten bestätigt, dann wird auch verurteilt. Da gibt es keine Ausnahme.
Selbst das ist schon überzogen. 5% der Denunzierten trifft es eher. Wurde alles schon im Kachelmann-Strang bis zum Erbrechen erörtert.
Stanley_Beamish
24.08.2016, 20:47
Selbst das ist schon überzogen. 5% der Denunzierten trifft es eher. Wurde alles schon im Kachelmann-Strang bis zum Erbrechen erörtert.
Und die Feministen "argumentieren" mit der Formel: Denunziert = schuldig.
Weil Du es gefordert hast. Die härtere Bestrafung. Da stimme ich Dir auch zu. Nur muß man bei unserer Gesetzgebung aufpassen.
Dann kämst Du ggf. auch dann in den Knast, wenn Du Deine Frau beim eincremen Deiner Tochter filmst (überspitzt)
Wenn irgendwelche Halunken nicht mehr ohne Risiko Sexvideos ohne Einverständnis der Abgebildeten veröffentlichen können, muß man sich hüten, die eigene Familie bei Alltäglichkeiten abzubilden?
Schwabenpower
24.08.2016, 23:06
Wenn irgendwelche Halunken nicht mehr ohne Risiko Sexvideos ohne Einverständnis der Abgebildeten veröffentlichen können, muß man sich hüten, die eigene Familie bei Alltäglichkeiten abzubilden?
Ja. So wie heute Gesetze gemacht werden.
Geht ja schon damit los, wie Sex überhaupt definiert wird
Ja. So wie heute Gesetze gemacht werden.
Geht ja schon damit los, wie Sex überhaupt definiert wird
Dann ist die Gesetzeslage eben zu ändern.
Schwabenpower
24.08.2016, 23:16
Dann ist die Gesetzeslage eben zu ändern.
Präzise zu formulieren. Genau da liegt das Problem.
Ist mir selbst passiert: auf einem Bild von einer Baustelle war am Rand ein Teil der mitgekommenen Sekretärin zu sehen etwa von Knie bis Taille. Das Bild tauchte im Bericht nicht einmal auf, war aber natürlich im System gespeichert. Sie zeigte mich bei der Staatsanwaltschaft an. Wegen Kunsturheberrechts oder so. Ich mußte tatsächlich zur polizeilichen Vernehmung
Frontferkel
24.08.2016, 23:16
Eigentlich gehört die Hexe Schwarzer vor Gericht und verurteilt . Einmal wegen übelster Hetze und wegen Diskriminierung .
Schwabenpower
24.08.2016, 23:18
Eigentlich gehört die Hexe Schwarzer vor Gericht und verurteilt . Einmal wegen übelster Hetze und wegen Diskriminierung .
Wegen Volksverhetzung: Weibsvolk :D
Präzise zu formulieren. Genau da liegt das Problem.
Ist mir selbst passiert: auf einem Bild von einer Baustelle war am Rand ein Teil der mitgekommenen Sekretärin zu sehen etwa von Knie bis Taille. Das Bild tauchte im Bericht nicht einmal auf, war aber natürlich im System gespeichert. Sie zeigte mich bei der Staatsanwaltschaft an. Wegen Kunsturheberrechts oder so. Ich mußte tatsächlich zur polizeilichen Vernehmung
Ist natürlich absurd, hat aber mit dem, was Frau Lohfink widerfuhr, soviel zu tun, wie Kinder mit Erbsenpistole mit einem Banküberfall. Das ungewünschte Veröffentlichen eines sexuelle Tätigkeit präsentierenden Videos hat das Potenzial, en Leben massiv zu beschädigen. Was Du schilderst, ist an Bedeutungslosigkeit nicht zu überbieten.
FranzKonz
24.08.2016, 23:27
Eigentlich gehört die Hexe Schwarzer vor Gericht und verurteilt . Einmal wegen übelster Hetze und wegen Diskriminierung .
Eigentlich gehören Hexen auf den Scheiterhaufen.
Frontferkel
24.08.2016, 23:37
Eigentlich gehören Hexen auf den Scheiterhaufen.
:top: Oh ja .
Schwabenpower
24.08.2016, 23:44
Eigentlich gehören Hexen auf den Scheiterhaufen.
Ist dafür nicht Krabat zuständig?
Schwabenpower
24.08.2016, 23:47
Ist natürlich absurd, hat aber mit dem, was Frau Lohfink widerfuhr, soviel zu tun, wie Kinder mit Erbsenpistole mit einem Banküberfall. Das ungewünschte Veröffentlichen eines sexuelle Tätigkeit präsentierenden Videos hat das Potenzial, en Leben massiv zu beschädigen. Was Du schilderst, ist an Bedeutungslosigkeit nicht zu überbieten.
Genau das meine ich doch: die Gesetze sind zu unpräzise formuliert.
Genau deswegen wurde doch die Anzeige überhaupt erst aufgenommen. Natürlich bestand kein öffentliches Interesse. Aber es beschäftigt erst einmal die Justiz. Und stiehlt mir die Zeit.
Nach Urteil gegen Gina-Lisa Lohfink Alice Schwarzer, Sie sind ein Skandal
von Dr. Alexander Stevens
Alice Schwarzers Fakten – und die Polizeiliche Kriminalstatistik
Bekannt ist hingegen die Zahl der Vergewaltigungsanzeigen, die laut polizeilicher Kriminalstatistik in der Justiz als erwiesene Falschbeschuldigungen gewertet und strafrechtlich verfolgt werden. Sie liegt bei immerhin 7 Prozent.
Dabei sprechen zahlreiche - ideologisch gänzlich unverdächtige - Studien dafür, dass die wirkliche Zahl sogar noch deutlich darüber liegen dürfte: So konnte etwa das rechtsmedizinische Institut Hamburg, das die größte deutsche Opferambulanz betreibt, eine Falschbelastungsquote von 27 Prozent nachweisen. Nachweisen meint den Nachweis, dass die angeblich Vergewaltigten sich ihre Verletzungen selbst zugefügt hatten.
Selbst Polizeibehörden gehen davon aus, dass die Falschbelastungsquote bei Sexualdelikten deutlich höher liegt als bei den statistisch erfassten 7 Prozent. So ergibt etwa eine Sachbearbeiterbefragung des LKA Bayern, dass die Ermittler den Anteil der Vortäuschungen und falschen Verdächtigungen an allen Anzeigen nach § 177 Strafgesetzbuch im Durchschnitt auf ein Drittel schätzen.
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/alice-schwarzer-zu-lohfink-urteil-skandal-sexualstrafrecht-falsche-verdaechtigung-kriminalstatistik/
Was ist hier eigentlich der Skandal?
Aber zurück zum Fall: Skandalös am Fall "Gina-Lisa" ist die Tatsache, dass Täter von Falschbeschuldigungen im Sexualstrafrecht quasi nie eine Strafverfolgung zu befürchten haben – im Gegensatz zu kleinen Schwarzfahrern und Kiffern, wo die Justiz mit aller Härte des Gesetzes zuschlägt.
Das hat einen Grund. Die Justiz will nämlich trotz der eklatanten Fallzahlen rund um Falschbeschuldigungen bei Sexualdelikten um jeden Preis vermeiden, dass wahre Opfer davon abgehalten werden, Strafanzeige gegen ihren Peiniger zu erstatten, weil sie fürchten, dass die Ermittler Zweifel am Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen haben könnten.
So belegt eine Studie des LKA Bayern (https://www.polizei.bayern.de/content/4/3/7/vergewaltigung_und_sexuelle_n_tigung_in_bayern_bpf i.pdf), dass Anzeigen wegen Vortäuschung oder falscher Verdächtigung - mit wenigen Ausnahmen – nur äußerst selten von der Polizei an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden. Das geschieht nach dieser Studie nur dann, wenn das vermeintliche Opfer gesteht, den Sachverhalt falsch geschildert zu haben, oder die Beweislage bei Abschluss der Ermittlungen klar gegen die Aussagen des vermeintlichen Opfers spricht. Und selbst in diesen Fällen wurde noch rund ein Viertel der Strafverfahren ohne Folgen für die mutmaßliche Täterin eingestellt.
Der Autor Dr. Alexander Stevens ist Rechtsanwalt in München. Er ist spezialisiert auf die Vertretung von Tätern und Opfern in Sexualstrafsachen. Er ist außerdem Autor des Buchs "Sex vor Gericht".
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/alice-schwarzer-zu-lohfink-urteil-skandal-sexualstrafrecht-falsche-verdaechtigung-kriminalstatistik/2/
Vollzitat
In einen generellen Lobgesang auf die deutsche Justiz will ich nicht einstimmen, denn die genannten Kritiker fallen wegen ihrer Seltenheit positiv auf. In der Gesamtheit ist die deutsche Justiz ziemlich gruselig - aus erster Hand sowohl als Kläger, wie auch als Gerichtssachverständiger. Die Volten zu vieler steuergepamperter Schreibarbeitsvermeider (aka: Richter) lassen jeden Abenteuerspielplatz und jede Achterbahn blass aussehen.
Aber damit genug, zurück zu Gina-Lisa.
Ob die Richterin hier bei den Fakten geblieben ist, weiß ich nicht. Auch ich kenne die Akten nicht und das fragliche Video habe ich nicht gesehen. Sollte es zutreffen, daß die Klägerin hier eine Abwehrhaltung versucht hat - unter Substanzeinfluss vergeblich -, dann wäre das zu würdigen gewesen. KO-Tropfen hatte sie vermutet und so wurde das in den Medien auch kolportiert. Mit Vermutungen gewinnt man keinen strafrechtlichen Prozess, also musste ihr Anwalt verfahrenstaktisch damit argumentieren als wäre es eine Tatsache. Oder er hätte ihr von dem Argument abraten müssen. Das werden die beiden unter sich ausmachen müssen.
Im derzeitigen Verfahren ging es nun längst nicht mehr um eine Vergewaltigung, sondern in der Gegenrichtung um die falsche Verdächtigung. Die Angeklagte war Gina-Lisa. Und der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten", der aus dem Strafrecht stammt, wäre auch hier anzuwenden gewesen. Wenn ein Sachverständiger die Anwendung von KO-Tropfen mit der im Strafrecht erforderlichen Sicherheit ausschließen will - und in einem Verfahren wegen falscher Verdächtigung geht es um den Ausschluß -, dann lehnt er sich verdammt weit aus dem Fenster.
Natriumoxybat beispielsweise - wäre das Mittel meiner Wahl für so einen Zweck - ist maximal 12 Stunden nach Einnahme nachweisbar, es wird über Zwischenstufen zu CO2 und Wasser und damit völlig unverdächtigen Substanzen abgebaut. Innerhalb dieser 12 Stunden müsste jene Videonacht stattgefunden haben und am Tag danach dürfte es der Frau bei Annahme der Anwendung von Natrriumoxybat entsprechend verkatert gegangen sein (vgl. Erfahrungsberichte von Xyrem-Patienten). Bis sie überhaupt bei der Polizei war und letztlich eine Blut- oder Uringewinnung eingeleitet wurde, war ein Nachweis nicht mehr möglich.
Wir reden hier sehr wahrscheinlich von einem Vollidioten, der als Gerichtssachverständiger bestellt wurde. Das Statement "es gab keine KO-Tropfen" (Formulierung der Richterin) ist in dieser Form nicht möglich. Es waren allenfalls keine solchen nachweisbar, was aber auch genau gar nichts bedeutet.
Stanley_Beamish
25.08.2016, 07:31
(...)
Wir reden hier sehr wahrscheinlich von einem Vollidioten, der als Gerichtssachverständiger bestellt wurde. Das Statement "es gab keine KO-Tropfen" (Formulierung der Richterin) ist in dieser Form nicht möglich. Es waren allenfalls keine solchen nachweisbar, was aber auch genau gar nichts bedeutet.
Die Aussage des Sachverständigen war, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit keine KO-Tropfen verabreicht wurden, und hat das meiner Meinung nach auch nachvollziehbar begründet.
Die ehemalige Germany's next Topmodel-Kandidatin sei in der umstrittenen Nacht wach, ansprechbar und orientiert gewesen. Das ergebe sich aus den Videofilmen, die in der Sexnacht gemacht wurden. Unter der Wirkung dieser Mittel könne man keine Pizza bestellen und mit der Managerin telefonieren, wie es Gina-Lisa aber wohl getan hat.
https://www.promiflash.de/news/2016/08/22/gutachter-aussage-im-gina-lisa-prozess-keine-k-o-tropfen.html
Die Aussage des Sachverständigen war, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit keine KO-Tropfen verabreicht wurden, und hat das meiner Meinung nach auch nachvollziehbar begründet.
https://www.promiflash.de/news/2016/08/22/gutachter-aussage-im-gina-lisa-prozess-keine-k-o-tropfen.html
Tja, genau das ist aber nicht nachvollziehbar. Ich versuche mal, der Täter zu sein: Ich mische Gina-Lisa erst mal eine reduzierte Dosis in den Drink. Also die Variante, in der Natriumoxybat als Partydroge wirkt und beim Opfer sogar die Libido steigert. Eine substanzgesteuert manipulierte Sexbereitschaft gewissermaßen. In dem Zustand kann sie sehr wohl noch telefonieren, etc.
Nach ein paar Drinks mehr ist sie knülle, aber noch wach. Kann sich aber nicht mehr effektiv wehren. Ist Sex in dem Zustand, bei nurmehr schlaffer Abwehr automatisch einvernehmlich? Darf man mit einer betrunkenen Frau machen was man will? Notfalls schieße ich ihr eine weitere Dosis Natriumoxybat in einen Drink nach, dann pennt sie. Nach dem Aufwachen hat sie mitunter einen Filmriss, kann sich nicht mehr an alles erinnern. Bis sie einigermaßen auf der Reihe ist, das verbreitete Video zur Kenntnis nimmt, bei der Polizei war, etc., etc. ist die Substanz nicht mehr nachweisbar. Der Sachverständige findet laboranalytisch nichts und stützt sich auf Videoclips als Indiz, die aber irreführend sein können.
Alles bestens für Täter. Als Sachverständiger würde ich hier schlicht feststellen, daß der Einsatz von Substanzen möglich war, dies aber aus analysetechnischen Gründen nicht mehr gesichert werden kann.
Und ich schränke nochmals ein: ich kenne keines der Videos. Möglicherweise werde ich meine Sicht der Dinge ändern, sofern es Zugang zum kompletten Videomaterial gibt.
Praetorianer
25.08.2016, 09:48
In einen generellen Lobgesang auf die deutsche Justiz will ich nicht einstimmen, denn die genannten Kritiker fallen wegen ihrer Seltenheit positiv auf. In der Gesamtheit ist die deutsche Justiz ziemlich gruselig - aus erster Hand sowohl als Kläger, wie auch als Gerichtssachverständiger. Die Volten zu vieler steuergepamperter Schreibarbeitsvermeider (aka: Richter) lassen jeden Abenteuerspielplatz und jede Achterbahn blass aussehen.
Aber damit genug, zurück zu Gina-Lisa.
Ob die Richterin hier bei den Fakten geblieben ist, weiß ich nicht. Auch ich kenne die Akten nicht und das fragliche Video habe ich nicht gesehen. Sollte es zutreffen, daß die Klägerin hier eine Abwehrhaltung versucht hat - unter Substanzeinfluss vergeblich -, dann wäre das zu würdigen gewesen. KO-Tropfen hatte sie vermutet und so wurde das in den Medien auch kolportiert. Mit Vermutungen gewinnt man keinen strafrechtlichen Prozess, also musste ihr Anwalt verfahrenstaktisch damit argumentieren als wäre es eine Tatsache. Oder er hätte ihr von dem Argument abraten müssen. Das werden die beiden unter sich ausmachen müssen.
Im derzeitigen Verfahren ging es nun längst nicht mehr um eine Vergewaltigung, sondern in der Gegenrichtung um die falsche Verdächtigung. Die Angeklagte war Gina-Lisa. Und der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten", der aus dem Strafrecht stammt, wäre auch hier anzuwenden gewesen. Wenn ein Sachverständiger die Anwendung von KO-Tropfen mit der im Strafrecht erforderlichen Sicherheit ausschließen will - und in einem Verfahren wegen falscher Verdächtigung geht es um den Ausschluß -, dann lehnt er sich verdammt weit aus dem Fenster.
Natriumoxybat beispielsweise - wäre das Mittel meiner Wahl für so einen Zweck - ist maximal 12 Stunden nach Einnahme nachweisbar, es wird über Zwischenstufen zu CO2 und Wasser und damit völlig unverdächtigen Substanzen abgebaut. Innerhalb dieser 12 Stunden müsste jene Videonacht stattgefunden haben und am Tag danach dürfte es der Frau bei Annahme der Anwendung von Natrriumoxybat entsprechend verkatert gegangen sein (vgl. Erfahrungsberichte von Xyrem-Patienten). Bis sie überhaupt bei der Polizei war und letztlich eine Blut- oder Uringewinnung eingeleitet wurde, war ein Nachweis nicht mehr möglich.
Wir reden hier sehr wahrscheinlich von einem Vollidioten, der als Gerichtssachverständiger bestellt wurde. Das Statement "es gab keine KO-Tropfen" (Formulierung der Richterin) ist in dieser Form nicht möglich. Es waren allenfalls keine solchen nachweisbar, was aber auch genau gar nichts bedeutet.
Ich weiss jetzt ehrlich gesagt nicht, wie du auch nur ansatzweise darauf kommst, dass der Gutachter aufgrund der nicht mehr zu führenden Nachweisbarkeit von Natriumoxybat den Einsatz dieser ausgeschlossen hätte. Das hat mit dem Geschehen hier ziemlich genau "0" zu tun.
Du scheinst weiterhin der völlig abstrusen Überzeugung zu sein, Gina-Lisa sei unmittelbar nach der Tat zur Polizei gegangen und hätte da das Nachweisbarkeitsfenster mit Pech knapp verfehlt. Nichts ist weiter von der Realität weg.
Du versteifst dich auf einen Punkt der Staatsanwaltschaft bei einer Vielzahl von Beweisen, den du völlig verfälscht darstellst. Nachdem die jetzige Verteidigung (damals die angeblich geschädigte) sich nach einiger Zeit, in der das Verfahren schon lief, entschlossen hatte plötzlich doch den Vorwurf der Vergewaltigung zu erheben, hatte sie das Problem, dass 12 Videos über das gesamte fragliche Wochenende verteilt existierten, die sie beim einvernehmlichen Sex zeigten, wie sie lachte, tanzte, rauchte, sie hatte nachweislich in der Zwischenzeit telefoniert, hatte sich Pizza bestellt und ihre Managerin angerufen.
Dieses Problem dachte die jetztige Verteidigung - damals Nebenklägerin - zu lösen, indem sie behauptete, sie sei da auf den Videos im vollem Einvernehmen zu sehen, weil die damaligen Angeklagten sie mit KO-Tropfen gefügig gemacht hätten. Das Gericht hatte hier zu diesem Thema einen Sachverständigen geladen, der anhand der Videos sagen sollte, ob diese Aussage glaubhaft sei. Ist jetzt nicht dein Ernst, dass du bei den o.b. Handlungen auf den Videos den Einsatz von Hydroxybuttersäure postulieren willst oder? Ich weiss jetzt gar nicht, wie man so ein dreistes Verhalten noch umdeuten und irgendwie erklären kann und es ist mir völlig unklar, wie du den Gutachter als Vollidioten darstellen willst. Völlig abgesehen davon, dass das ein Beweis in einer langen Kette von Beweisen war.
Der einzige Vollidiot war der Verteidiger. Oder wenn der nur berühmt werden wollte und ihn sein Ruf als Anwalt nicht interessiert, dann Gina-Lisa.
Es geht hier auch nicht um einen Lobgesang auf die deutsche Justiz, sondern darum festzuhalten, dass dort offenkundig weniger Leute ihren Verstand über Bord geschmissen haben als in der Politik, die sich hier eingemischt und massiv Druck auf Richterin und Staatsanwälting aufbauen wollte.
Wer ernsthaft der Auffassung ist, hier hätte keine Verurteilung erfolgen dürfen, kann den gesamten Strafvollzug abschaffen. Eine kreative Geschichte kann man auch um jeden angeklagten mutmaßlichen Sexualmörder aufbauen, der in flagranti am Tatort erwischt und vorher bei der Tat gefilmt wurde. Eine klarere Beweislage als diese hier wird man kaum finden, letztlich geht es um eine Frau, die eine Vergewaltigung behauptet, aber dabei gefilmt wurde, dass es einvernehmlich war und deren abenteuerliche Märchenstunde, in der jeder einzelne Baustein ins Reich der Märchen verbannt wird.
Praetorianer
25.08.2016, 10:01
Tja, genau das ist aber nicht nachvollziehbar. Ich versuche mal, der Täter zu sein: Ich mische Gina-Lisa erst mal eine reduzierte Dosis in den Drink. Also die Variante, in der Natriumoxybat als Partydroge wirkt und beim Opfer sogar die Libido steigert. Eine substanzgesteuert manipulierte Sexbereitschaft gewissermaßen. In dem Zustand kann sie sehr wohl noch telefonieren, etc.
Nach ein paar Drinks mehr ist sie knülle, aber noch wach. Kann sich aber nicht mehr effektiv wehren. Ist Sex in dem Zustand, bei nurmehr schlaffer Abwehr automatisch einvernehmlich? Darf man mit einer betrunkenen Frau machen was man will? Notfalls schieße ich ihr eine weitere Dosis Natriumoxybat in einen Drink nach, dann pennt sie. Nach dem Aufwachen hat sie mitunter einen Filmriss, kann sich nicht mehr an alles erinnern. Bis sie einigermaßen auf der Reihe ist, das verbreitete Video zur Kenntnis nimmt, bei der Polizei war, etc., etc. ist die Substanz nicht mehr nachweisbar. Der Sachverständige findet laboranalytisch nichts und stützt sich auf Videoclips als Indiz, die aber irreführend sein können.
Alles bestens für Täter. Als Sachverständiger würde ich hier schlicht feststellen, daß der Einsatz von Substanzen möglich war, dies aber aus analysetechnischen Gründen nicht mehr gesichert werden kann.
Und ich schränke nochmals ein: ich kenne keines der Videos. Möglicherweise werde ich meine Sicht der Dinge ändern, sofern es Zugang zum kompletten Videomaterial gibt.
Du stellst den ganzen Vorgang völlig auf den Kopf. Sie hat eine Vergewaltigung behauptet, wird dann irgendwann gefragt, warum sie bei 12 Videos mitmacht. Sie müsse wohl in dem Moment unter KO-Tropfen gestanden haben und hätte deswegen nichts machen können.
Natürlich ist nichts mehr analytisch nachweisbar, wenn Frauen Monate nach der fraglichen Nacht eine Vergewaltigung behaupten. Wenn sie behauptet, sie hätte in den 12 Sequenzen aber jeweils unter Einfluss von KO-Tropfen gestanden und deswegen nichts machen können, kann ein Gutachter natürlich etwas dazu sagen.
Antisozialist
25.08.2016, 10:34
In einen generellen Lobgesang auf die deutsche Justiz will ich nicht einstimmen, denn die genannten Kritiker fallen wegen ihrer Seltenheit positiv auf. In der Gesamtheit ist die deutsche Justiz ziemlich gruselig - aus erster Hand sowohl als Kläger, wie auch als Gerichtssachverständiger. Die Volten zu vieler steuergepamperter Schreibarbeitsvermeider (aka: Richter) lassen jeden Abenteuerspielplatz und jede Achterbahn blass aussehen.
Aber damit genug, zurück zu Gina-Lisa.
Ob die Richterin hier bei den Fakten geblieben ist, weiß ich nicht. Auch ich kenne die Akten nicht und das fragliche Video habe ich nicht gesehen. Sollte es zutreffen, daß die Klägerin hier eine Abwehrhaltung versucht hat - unter Substanzeinfluss vergeblich -, dann wäre das zu würdigen gewesen. KO-Tropfen hatte sie vermutet und so wurde das in den Medien auch kolportiert. Mit Vermutungen gewinnt man keinen strafrechtlichen Prozess, also musste ihr Anwalt verfahrenstaktisch damit argumentieren als wäre es eine Tatsache. Oder er hätte ihr von dem Argument abraten müssen. Das werden die beiden unter sich ausmachen müssen.
Im derzeitigen Verfahren ging es nun längst nicht mehr um eine Vergewaltigung, sondern in der Gegenrichtung um die falsche Verdächtigung. Die Angeklagte war Gina-Lisa. Und der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten", der aus dem Strafrecht stammt, wäre auch hier anzuwenden gewesen. Wenn ein Sachverständiger die Anwendung von KO-Tropfen mit der im Strafrecht erforderlichen Sicherheit ausschließen will - und in einem Verfahren wegen falscher Verdächtigung geht es um den Ausschluß -, dann lehnt er sich verdammt weit aus dem Fenster.
Natriumoxybat beispielsweise - wäre das Mittel meiner Wahl für so einen Zweck - ist maximal 12 Stunden nach Einnahme nachweisbar, es wird über Zwischenstufen zu CO2 und Wasser und damit völlig unverdächtigen Substanzen abgebaut. Innerhalb dieser 12 Stunden müsste jene Videonacht stattgefunden haben und am Tag danach dürfte es der Frau bei Annahme der Anwendung von Natrriumoxybat entsprechend verkatert gegangen sein (vgl. Erfahrungsberichte von Xyrem-Patienten). Bis sie überhaupt bei der Polizei war und letztlich eine Blut- oder Uringewinnung eingeleitet wurde, war ein Nachweis nicht mehr möglich.
Wir reden hier sehr wahrscheinlich von einem Vollidioten, der als Gerichtssachverständiger bestellt wurde. Das Statement "es gab keine KO-Tropfen" (Formulierung der Richterin) ist in dieser Form nicht möglich. Es waren allenfalls keine solchen nachweisbar, was aber auch genau gar nichts bedeutet.
Nach Aussage des Staatsanwalts verlieren die Opfer von K.O.-Tropfen derartig viel an Körperspannung und eigenem Willen, dass sie wie Gummipuppen herumgetragen werden können. Dies würde sich aber nicht mit den Videoaufnahmen und dem Telefonat mit der Managerin decken.
Nach Aussage des Staatsanwalts verlieren die Opfer von K.O.-Tropfen derartig viel an Körperspannung und eigenem Willen, dass sie wie Gummipuppen herumgetragen werden können. Dies würde sich aber nicht mit den Videoaufnahmen und dem Telefonat mit der Managerin decken.
Siehe Nr. 273. Ich gebe zu bedenken, daß "KO-Tropfen" ein unscharfer Sammelbegriff für sehr unterschiedliche Substanzgruppen ist und daß noch immer die Dosierung den Unterschied macht.
Ich weiss jetzt ehrlich gesagt nicht, wie du auch nur ansatzweise darauf kommst, dass der Gutachter aufgrund der nicht mehr zu führenden Nachweisbarkeit von Natriumoxybat den Einsatz dieser ausgeschlossen hätte. Das hat mit dem Geschehen hier ziemlich genau "0" zu tun.
Du scheinst weiterhin der völlig abstrusen Überzeugung zu sein, Gina-Lisa sei unmittelbar nach der Tat zur Polizei gegangen und hätte da das Nachweisbarkeitsfenster mit Pech knapp verfehlt. Nichts ist weiter von der Realität weg.
Du versteifst dich auf einen Punkt der Staatsanwaltschaft bei einer Vielzahl von Beweisen, den du völlig verfälscht darstellst. Nachdem die jetzige Verteidigung (damals die angeblich geschädigte) sich nach einiger Zeit, in der das Verfahren schon lief, entschlossen hatte plötzlich doch den Vorwurf der Vergewaltigung zu erheben, hatte sie das Problem, dass 12 Videos über das gesamte fragliche Wochenende verteilt existierten, die sie beim einvernehmlichen Sex zeigten, wie sie lachte, tanzte, rauchte, sie hatte nachweislich in der Zwischenzeit telefoniert, hatte sich Pizza bestellt und ihre Managerin angerufen.
Ich habe im Gegenteil ausdrücklich betont, daß mir die Videos, deren genaue zeitliche Abfolge, etc. nicht bekannt sind. Sogar zweimal. Du hast selektiv gelesen und ich denke eigentlich, daß Du es besser weißt: So argumentiert man nicht.
Dieses Problem dachte die jetztige Verteidigung - damals Nebenklägerin - zu lösen, indem sie behauptete, sie sei da auf den Videos im vollem Einvernehmen zu sehen, weil die damaligen Angeklagten sie mit KO-Tropfen gefügig gemacht hätten. Das Gericht hatte hier zu diesem Thema einen Sachverständigen geladen, der anhand der Videos sagen sollte, ob diese Aussage glaubhaft sei. Ist jetzt nicht dein Ernst, dass du bei den o.b. Handlungen auf den Videos den Einsatz von Hydroxybuttersäure postulieren willst oder?
Ich postuliere gar nichts. Ich stelle aber ausdrücklich fest, daß der Einsatz dieser Substanz schon aufgrund der leichten Verfügbarkeit definitiv möglich war (das ist kein Postulat, ich schließe nicht aus, daß keine Substanz im Spiel war) und daß genau dadurch das auf den - mir wie gesagt nicht bekannten - Videos angeblich voll orientiert erscheinende Verhalten medizinisch möglich ist. Vor diesem Hintergrund kann der Sachverständige auf keinen Fall "mit hoher Wahrscheinlichkeit" (und so wurde er zitiert) den Substanzeinsatz ausschließen.
Ob die Nachweisbarkeit nun an den Nachwirkungen der Substanz oder anderweitigem, mitunter von der Angeklagten selbst zu verantwortenden Verhaltensfehlern scheiterte, weiß ich nicht und vertrete da entgegen Deiner Darstellung keine Überzeugung, sondern eine in Betracht zu ziehende Möglichkeit. Woher möchtest Du denn wissen, daß sich die Angeklagte substanzbedingt nicht an den Sex erinnern konnte und erst durch das kursierende Video auf diesen Vorgang aufmerksam wurde?
Ich gestehe Dir gerne zu, daß Du die Beweisführung, die Videos im Einzelnen und die Chronologie der einzelnen Clips besser kennst als ich. Einen einschlägigen Irrtumsvorbehalt habe ich unter #273 längst eingeräumt. Das offenbar emotional aufgeladene Unterstellen von Überzeugungen solltest Du daher bleiben lassen. Mir geht es ausschließlich um das Statement des Sachverständigen und dem Schluß, den die Richterin daraus gezogen hat. Wenn die übrigen Beweise hinreichend erdrückend sind zu Ungunsten der Angeklagten, dann ist das so und das akzeptiere ich auch gerne, sobald ich die Zeit finde, mir das im Detail anzusehen.
Daß der Anwalt eine schillernde Figur ist, muss hier mangels Widerspruch nicht diskutiert werden.
Sicher kannst Du zu meiner Aufklärung beitragen und mir einen Link zu einer vollständigen Sammlung aller relevanten Videoclips mitteilen.
Wenn sie behauptet, sie hätte in den 12 Sequenzen aber jeweils unter Einfluss von KO-Tropfen gestanden und deswegen nichts machen können, kann ein Gutachter natürlich etwas dazu sagen.
Ich habe den Eindruck, wir müssen uns doch ausführlicher über das Wirkprofil in Frage kommender Substanzen unterhalten. Die Idee, daß die einfach nur zur Bewusstlosigkeit führen, geht an der Realität vorbei. Was beobachtbares Verhalten angeht, müsste ich die Videos tatsächlich selbst sehen. Mit Ton. In korrekter zeitlicher Abfolge idealerweise mit time index, welche die Angeklagte bereits beim Sex zeigt, bevor jene Szene stattfand, in der sie sich abwehrend geäußert haben soll. Wenn alleine die zeitliche Abfolge schon unklar ist, sind solche Clips beinahe unbrauchbar.
Und jetzt beruhige Dich einfach mal wieder. Nochmal: Mir geht es nur um das Statement des Gutachters.
FranzKonz
25.08.2016, 12:13
... sobald ich die Zeit finde, mir das im Detail anzusehen. ...
Wie kann man seine Zeit mit Gelaber verplempern, wenn man keine hat, um die Grundlagen zu betrachten?
Praetorianer
25.08.2016, 12:55
Ich habe den Eindruck, wir müssen uns doch ausführlicher über das Wirkprofil in Frage kommender Substanzen unterhalten. Die Idee, daß die einfach nur zur Bewusstlosigkeit führen, geht an der Realität vorbei. Was beobachtbares Verhalten angeht, müsste ich die Videos tatsächlich selbst sehen. Mit Ton. In korrekter zeitlicher Abfolge idealerweise mit time index, welche die Angeklagte bereits beim Sex zeigt, bevor jene Szene stattfand, in der sie sich abwehrend geäußert haben soll. Wenn alleine die zeitliche Abfolge schon unklar ist, sind solche Clips beinahe unbrauchbar.
Und jetzt beruhige Dich einfach mal wieder. Nochmal: Mir geht es nur um das Statement des Gutachters.
Ich habe die Clips nicht gesehen, nur einen einzigen selektiven Ausschnitt, der an die Öffentlichkeit gelangt ist. Du scheinst ein komplett falsches Bild von dem ganzen Fall zu haben, schon deine ganzen Zeitangaben ergeben überhaupt keinen Sinn. Es geht nicht um eine fragliche Nacht, wie du es formuliert hast, es geht um ein Wochenende. Im Laufe dieses Wochenendes ist es immer wieder zu Geschlechtsverkehr gekommen. Die Behauptung der Angeklagten, es sehe darauf nur nach einvernehmlichem Verkehr aus, weil sie unter dem Einfluss von KO-Tropfen gestanden hätte.
Du konstruierst mehr oder minder irrelevante Theorien, was sich außerhalb dieser Videos abgespielt habe. Die Aussage war, sie habe mitgemacht, weil sie unter KO-Tropfen gestanden habe. Diese Szenen lagen Gericht und Gutachter vor und Letzterer musste beurteilen, ob die Darstellung der Beschuldigten realistisch ist, dass sie bei diesen Sexszenen unter KO-Tropfen gestanden hatte und somit unfähig war und diese Wehrlosigkeit für eine Vergewaltigung ausgenutzt wurde. Dein ganzer Vorwurf gegen den Gutachter, er hätte das nicht im Labor analytisch nachweisen können, zielt vollkommen ins Leere, weder hat er noch das Gericht sowas behauptet noch hat. Sie hat sich eben nicht gegen die vermeintlichen Übergriffe gewehrt, weil sie angeblich unter dem Einfluss von KO-Tropfen außer Stande war, sich zu wehren. Nochmals, diese Verteidigung funktioniert nur, wenn sie zum Zeitpunkt der entsprechenden Videoclips unter der Wirkung von KO-Tropfen stand, so dass der Sex nicht einvernehmlich war, obwohl sie aktiv mitgemacht hat.
Wenn du mit Kritik an deinen Beiträgen nicht umgehen kannst, dann lassen wir es besser einfach dabei bewenden.
cornjung
25.08.2016, 16:27
""Entgegen der weit verbreiteten Stereotype, wonach die Quote der Falschanschuldigungen bei Vergewaltigung beträchtlich ist, liegt der Anteil bei nur 3 %.""
Nööööö ! Deine angeblichen nur 3 ( drei !!!! ) % sind von dir frei erfunden. Meinst du, es ist dir zuzumuten, Fakten und Zahlen zur Kenntnis zu nehmen ? Kannst du lesen ? Zitat " Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden "
Falschbeschuldigung, die Wunderwaffe für die Frau (http://de.wikimannia.org/Falschbeschuldigung#Falschbeschuldigung.2C_die_Wun derwaffe_f.C3.BCr_die_Frau)
Kripo Rostock – Acht von zehn Vergewaltigungen sind vorgetäuscht !!! (https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjJseOPm9jOAhWEvhQKHfh0C4gQFggcMAA&url=http%3A%2F%2Fwww.ostsee-zeitung.de%2FRegion-Rostock%2FRostock%2FAcht-von-zehn-Vergewaltigungen-sind-vorgetaeuscht&usg=AFQjCNH4et9_m9y2sWwsFk1t6pamvR4xTQ&sig2=1E2bbA46yzX5h2OtZ_TeHg&bvm=bv.129759880,d.bGg)
Neue LKA-Polizeistudie behandelt auch vorgetäuschte Vergewaltigungen !!!
(https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjI2enRm9jOAhUFSBQKHZ8yDtEQFggkMAE&url=http%3A%2F%2Fgenderama.blogspot.com%2F2007%2F0 4%2Fneue-polizeistudie-behandelt-auch.html&usg=AFQjCNERMqCaRhDLTn0rhZ3d0wHxfK-mfw&sig2=Sstj1FfpLzcOCmr3EZQQ9Q)
(https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjI2enRm9jOAhUFSBQKHZ8yDtEQFggkMAE&url=http%3A%2F%2Fgenderama.blogspot.com%2F2007%2F0 4%2Fneue-polizeistudie-behandelt-auch.html&usg=AFQjCNERMqCaRhDLTn0rhZ3d0wHxfK-mfw&sig2=Sstj1FfpLzcOCmr3EZQQ9Q)
Wie kann man seine Zeit mit Gelaber verplempern, wenn man keine hat, um die Grundlagen zu betrachten?
Weil der Zugang zu den Grundlagen fehlt. Oder hast Du die fraglichen VIdeos gerade auf der Festplatte? Dann her damit.
Schwabenpower
25.08.2016, 16:38
Weil der Zugang zu den Grundlagen fehlt. Oder hast Du die fraglichen VIdeos gerade auf der Festplatte? Dann her damit.
Du willst ja nur kostenlos an Pornos kommen :D
Schwabenpower
25.08.2016, 16:43
Wenn du ein Porno mit diesem verunstaltetem Amateur-Billig-Schmuddel-Luder gesehen hast, willst du keine Pornos mehr sehen.
Deswegen habe ich auch gar nicht erst gesucht ;) Will ja nicht schwul werden:schreck:
FranzKonz
25.08.2016, 17:01
Weil der Zugang zu den Grundlagen fehlt. Oder hast Du die fraglichen VIdeos gerade auf der Festplatte? Dann her damit.
Pornos kriegst Du doch wohl an jeder Ecke, auch mit hübscheren Mädels als diesem. Für die sachliche Grundlage sollten die veröffentlichten Aussagen des Gutachters, bzw. der Richterin und der Staatsanwältin reichen.
Ich habe die Clips nicht gesehen, nur einen einzigen selektiven Ausschnitt, der an die Öffentlichkeit gelangt ist. Du scheinst ein komplett falsches Bild von dem ganzen Fall zu haben, schon deine ganzen Zeitangaben ergeben überhaupt keinen Sinn. Es geht nicht um eine fragliche Nacht, wie du es formuliert hast, es geht um ein Wochenende. Im Laufe dieses Wochenendes ist es immer wieder zu Geschlechtsverkehr gekommen. Die Behauptung der Angeklagten, es sehe darauf nur nach einvernehmlichem Verkehr aus, weil sie unter dem Einfluss von KO-Tropfen gestanden hätte.
Nun, dann habe ich wohl einen fehlerhaften Bericht (http://www.stern.de/lifestyle/leute/gina-lisa-lohfink--chronik-einer-angekuendigten-schaendung-6888744.html)gelesen, denn dort sieht die Chronik so aus:
Am 1. Juni einvernehmlicher Sex im Hotel. Am Tag danach abends in einem Club, viel Alk und dann nach Angaben der Angeklagten ein Filmriss und am nächsten Tag sei sie einigermaßen verwirrt in ihr Hotel zurückgekehrt (= Videoszenen aus nur einer Nacht). Dem Friseur habe sie nur wirres Zeug erzählt.
Der Sachverständige indes stützt sich auf Videos und welche Handlungen unter dem Einfluß von KO-Tropfen nicht möglich seien. Dem stimme ich nur dann zu, wenn die Pizza- und Telefonclips NACH dem Sex und damit ggf. NACH Gabe der Substanzen gedreht wurden. Was keiner von uns hier wissen kann, wenn nur der eine Clip bekannt ist. Und auf dem wirkt die Angeklagte während der sexuellen Handlungen nicht sehr aktiv.
Der Sachverständige ist m. E. unverändert nicht ganz bei Trost. Ohne Substanzanalyse eine Feststellung mit "hoher Wahrscheinlichkeit" zu treffen, nachdem er als Toxikologe (= Laborratte, nur punktuell Patientenkontakt, wenig klinische Erfahrung) ein paar Videos gesehen hat, ist mehr als mutig. Keines der Videos gibt ihm Aufschluss darüber, wann ggf. Substanzen verabreicht wurden, welche Zeitspannen zwischen den Clips liegen, ob die Zeitangaben der Dateien evtl. manpuliert wurden (Hausdurchsuchung und Materialsicherung erst Wochen nach der Tat!). Das mag auf Dich konstruiert wirken, jedoch müssen gerade in einem strafrechtlichen Verfahren die sich bietenden Möglichkeiten in Betracht gezogen werden.
Aus meiner Sicht sind die in den Medien preisgegebenen Fakten weder für die eine, noch für die andere Variante wirklich aussagekräftig. Ich vermute wohlwollend, daß die dem Gericht vorliegenden Materialien tatsächlich erhärtend sind und nehme die Diskrepanzen des Stern-Artikels zu dem hier im Thread geschilderten Ablauf mit hochgezogener Augenbraue zur Kenntnis.
Und keine Sorge, mit Deiner Kritik kann ich wunderbar umgehen. Nur nicht mit Verdrehungen. Eine Fallunterscheidung ist keine Tatsachenbehauptung und da rege ich erneut zu etwas mehr Vorsicht an. Wie Du mit einer solchen Anregung umgehst, ist alleine Deine Entscheidung.
Pornos kriegst Du doch wohl an jeder Ecke, auch mit hübscheren Mädels als diesem. Für die sachliche Grundlage sollten die veröffentlichten Aussagen des Gutachters, bzw. der Richterin und der Staatsanwältin reichen.
Na, die veröffentlichten eben gerade nicht, die sind sehr dürftig. Was der Anlass für meine Einwendung war. Richtig ist aber auch, daß die mir bekannte Berichterstattung offenbar von der gerichtskundigen Chronik diskrepant zu sein scheint, wenn ich einigen Beiträgen in diesem Thread Glauben schenken darf. Siehe hierzu #288
Pornos kriegst Du doch wohl an jeder Ecke, auch mit hübscheren Mädels als diesem. Für die sachliche Grundlage sollten die veröffentlichten Aussagen des Gutachters, bzw. der Richterin und der Staatsanwältin reichen.
Rapevideos?
Du willst ja nur kostenlos an Pornos kommen :D
Nein, ich habe nie von kostenlos gesprochen :D
Schwabenpower
25.08.2016, 18:07
Nein, ich habe nie von kostenlos gesprochen :D
Wieviel zahlst Du? :cool:
Wieviel zahlst Du? :cool:
Hehehe, für genau was denn? Länge, Bildqualität, Surround-Sound ja/nein (unverzichtbar bei Pornos ....), Untertitel (Gestöhne auf englisch, russisch, polnisch und arabisch erbeten)
Schwabenpower
25.08.2016, 18:14
Hehehe, für genau was denn? Länge, Bildqualität, Surround-Sound ja/nein (unverzichtbar bei Pornos ....), Untertitel (Gestöhne auf englisch, russisch, polnisch und arabisch erbeten)
Pfft. Kaufen oder dumm sterben :bäh:
Sozusagen gekauft wie nicht besehen
Stanley_Beamish
25.08.2016, 18:15
Nun, dann habe ich wohl einen fehlerhaften Bericht (http://www.stern.de/lifestyle/leute/gina-lisa-lohfink--chronik-einer-angekuendigten-schaendung-6888744.html)gelesen, denn dort sieht die Chronik so aus:
(..)
Diesen tendenziösen Bericht in feinster Lügenpresse-Manier solltest du nicht allzu ernst nehmen. Zumindest nicht die Aussage Gina-Lisas auf die Vorhaltungen der Staatsanwaltschaft, dass die Szene im Flur nicht nach Flucht aussehe:
"Aber ich musste doch cool bleiben und mitspielen. Der hat mir gedroht. Ich musste dem Typ hundertmal sagen, dass ich wieder zurückkomme, da kann ich doch nicht in Panik davonlaufen. Der hätte mich doch sofort wieder in die Wohnung reingezogen." widerspricht doch klar ihrer Darstellung, dass die Sexhandlungen ihr erst wieder durch die Videos bewusst wurden.
FranzKonz
25.08.2016, 18:51
Na, die veröffentlichten eben gerade nicht, die sind sehr dürftig. Was der Anlass für meine Einwendung war. Richtig ist aber auch, daß die mir bekannte Berichterstattung offenbar von der gerichtskundigen Chronik diskrepant zu sein scheint, wenn ich einigen Beiträgen in diesem Thread Glauben schenken darf. Siehe hierzu #288
Eigentlich reicht es, dem Link im Eingangsbeitrag zu folgen. Falls man nicht unter einem Totalverlust an Vertrauen gegenüber Presse und Justiz leidet, ist der Zeitungsartikel hinreichend.
Im Interview mit dem Portal "Refinery29" fordert die 29-Jährige
"Schaut euch alle die Videos an, dann seht ihr......."
Wohlwissend, das alle Videos gelöscht wurden. Sehr glaubwürdig diese Frau.
Falls man nicht unter einem Totalverlust an Vertrauen gegenüber Presse und Justiz leidet, ist der Zeitungsartikel hinreichend.
Tja, total vielleicht noch nicht, aber ....
Pfft. Kaufen oder dumm sterben :bäh:
Sozusagen gekauft wie nicht besehen
Wie geschäftstüchtig ...
Schwabenpower
25.08.2016, 19:39
Wie geschäftstüchtig ...
Dabei bin ich nicht mal Jude :fizeig:
kotzfisch
25.08.2016, 20:15
Jetzad haben wir 300 sinnlose Postings über die sinnlose Low Budget Matratze und ihr besoffenes Geficke.
Reicht zu, finde ich.
Francetic
26.08.2016, 10:35
Wobei das unerlaubte Filmen auch eine Straftat sein kann. Die wurde aber nicht verhandelt
Erfahrungsgemäss pickt Staatsanwalt & co sich die Sache raus wo das höhere Strafmass zu erwarten ist, laienhaft formuliert wenn ich im gestohlenen KFZ jemanden überfahre wird dann wegen der Tötung Anklage erhoben und nicht wegen KFZ Diebstahl.
https://dejure.org/gesetze/StPO/154.html nochmal im Juristendeutsch . deckt sich auch mit eigenen Erfahrungen.
Nur im RL sieht das Happy End meist anders aus, Kumpel stand auch wegen so Tussi wie Pohfink vor Gericht am ende kam dann raus ,Rache weil er schluss gemacht hatte ,der ist aber nix passiert nur`n du du vom Richter das wars und er hatt sein Job verloren.
Hoffe kannst mein Text entziffern , an dem Tag wo Philosophie zu Filosofie wurde, hab ick beschlossen gleich meine eigene Rechtschreibreform zu machen ;-)
Praetorianer
26.08.2016, 12:30
Nun, dann habe ich wohl einen fehlerhaften Bericht (http://www.stern.de/lifestyle/leute/gina-lisa-lohfink--chronik-einer-angekuendigten-schaendung-6888744.html)gelesen, denn dort sieht die Chronik so aus:
Am 1. Juni einvernehmlicher Sex im Hotel. Am Tag danach abends in einem Club, viel Alk und dann nach Angaben der Angeklagten ein Filmriss und am nächsten Tag sei sie einigermaßen verwirrt in ihr Hotel zurückgekehrt (= Videoszenen aus nur einer Nacht). Dem Friseur habe sie nur wirres Zeug erzählt.
Der Sachverständige indes stützt sich auf Videos und welche Handlungen unter dem Einfluß von KO-Tropfen nicht möglich seien. Dem stimme ich nur dann zu, wenn die Pizza- und Telefonclips NACH dem Sex und damit ggf. NACH Gabe der Substanzen gedreht wurden. Was keiner von uns hier wissen kann, wenn nur der eine Clip bekannt ist. Und auf dem wirkt die Angeklagte während der sexuellen Handlungen nicht sehr aktiv.
Der Sachverständige ist m. E. unverändert nicht ganz bei Trost. Ohne Substanzanalyse eine Feststellung mit "hoher Wahrscheinlichkeit" zu treffen, nachdem er als Toxikologe (= Laborratte, nur punktuell Patientenkontakt, wenig klinische Erfahrung) ein paar Videos gesehen hat, ist mehr als mutig. Keines der Videos gibt ihm Aufschluss darüber, wann ggf. Substanzen verabreicht wurden, welche Zeitspannen zwischen den Clips liegen, ob die Zeitangaben der Dateien evtl. manpuliert wurden (Hausdurchsuchung und Materialsicherung erst Wochen nach der Tat!). Das mag auf Dich konstruiert wirken, jedoch müssen gerade in einem strafrechtlichen Verfahren die sich bietenden Möglichkeiten in Betracht gezogen werden.
Aus meiner Sicht sind die in den Medien preisgegebenen Fakten weder für die eine, noch für die andere Variante wirklich aussagekräftig. Ich vermute wohlwollend, daß die dem Gericht vorliegenden Materialien tatsächlich erhärtend sind und nehme die Diskrepanzen des Stern-Artikels zu dem hier im Thread geschilderten Ablauf mit hochgezogener Augenbraue zur Kenntnis.
Und keine Sorge, mit Deiner Kritik kann ich wunderbar umgehen. Nur nicht mit Verdrehungen. Eine Fallunterscheidung ist keine Tatsachenbehauptung und da rege ich erneut zu etwas mehr Vorsicht an. Wie Du mit einer solchen Anregung umgehst, ist alleine Deine Entscheidung.
Die Vielzahl der Unterstellungen, die deine Beiträge enthalten in Kombination mit der Empfindlichkeit, wie du auf vermeintliche Unterstellungen reagierst, sprechen da eine andere Sprache.
Du bezeichnest in jedem Beitrag den Sachverständigen als nicht ganz bei Trost bzw. Vollidioten, um dann, wenn man dich beim Wort nimmt und die in sich unlogische Argumentation angreift, dich darauf zurückzuziehen, du habest das gar nicht behauptet und wenn die Videos Entsprechendes hergäben, würdest du es vielleicht zurücknehmen und dass du dir solche Unterstellungen verbätest, nur um im nächsten Beitrag nochmal zu schreiben, dass der Gutachter nicht ganz bei Trost sein kann.
Du konstruierst eine recht unplausible Geschichte, die in sich völlig unschlüssig ist, die man um jeden Mörder zusammenbauen könnte, der bei der Tat gefilmt wurde. Solche Geschichten scheinen wohl auch auf die Richterin sehr konstruiert gewirkt zu haben.
PS: Dein Stern-Bericht ist ein weiterer unter endlosen Berichten, die von allen Medien vor der Verhandlungsführung so zu lesen waren, während es nach der Urteilsverkündung den meisten Blättern doch zu peinlich wurde. Es ist schön, dass du die Diskrepanzen zu dem, was hier geschrieben wird, mit hochgezogenen Augenbrauen zur Kenntnis nimmst. Diese Diskrepanzen würden dir auch auffallen, wenn du einfach die aktuellen Artikel der Presse liest, anstatt Artikel vom 8. Juni zu Grunde zu legen, als man sich noch mit Manuela Schwesig einig war. Insbesondere sehr vertrauenserweckend, dass die Autorin gleich mal einen Vorwurf gegen das Maxxim zurücknehmen musste, also wohl einfach nachweislich Bullshit zusammengeschrieben hat.
Immerhin erklärt sie ihre tendentiöse Darstellung:
Anmerkung: Der stern gab Sebastian C. und Pardis F. über ihren Anwalt, ihre Sicht der Dinge zu erklären. Diese Möglichkeit wurde von den Beteiligten nicht wahrgenommen.
Also keine Alice Schwarzer, sondern einfach nur ne Journalistin, die halt den Leuten genehm ist, die ihr Brot geben und man erkennt hier klar, welche Seite das war. Die Ehrlichkeit in diesem Absatz spricht klar für sie.
PPS: Ernsthaft, ich finde es völlig unangemessen, wenn jemand Zweifel an deinen Darstellungen völlig sachlich äußert, dem zu schreiben, er solle sich beruhigen.
Praetorianer
26.08.2016, 12:37
Eigentlich reicht es, dem Link im Eingangsbeitrag zu folgen. Falls man nicht unter einem Totalverlust an Vertrauen gegenüber Presse und Justiz leidet, ist der Zeitungsartikel hinreichend.
Jein. Dieser Artikel begründet ja zeitgleich ernste Zweifel an der Presse. Es wurde den Medien zu heiß, mit den Lügen weiterzumachen, die sie bis dahin über den Fall verbreitet hatten. Schau dir den Artikel an, den Sven71 verlinkt hat und der ist einer der weitaus Sachlicheren der damaligen Zeit! Tenor - auch beim Spiegel damals noch - zwei wilde Halbaffen vergewaltigen ein unschuldiges Mädel vor laufender Kamera und eine Staatsanwältin dient sich der patriarchalen Männergewalt an.
Ich fand es hier gerade gut von Staatsanwältin und Richterin gegen einen von einer Bundesministerin (!!!!) und der gesamten Presselandschaft unterstützten Meute standhaft geblieben zu sein.
PPS: Ernsthaft, ich finde es völlig unangemessen, wenn jemand Zweifel an deinen Darstellungen völlig sachlich äußert, dem zu schreiben, er solle sich beruhigen.
Das liegt daran, daß es eben nicht sachlich war. Ich habe von Anfang an, schon vor Deinem Auftritt, klargestellt, daß ich keinen umfassenden Einblick in die Sachlage habe und daß es mir allein um eine sachverständige Bewertung anhand eines Videos geht. Und auch wenn Du es nicht einsehen willst: Es ist schlicht ein Unding, Substanzeinflüsse anhand von Videos zu beurteilen, die keinerlei Aufschluss darüber geben können - von vornherein nicht - ob und ggf. wann etwas verabreicht wurde. Gerade die eine veröffentlichte Sequenz, die ebenfalls nur Teil eines Zusammenschnitts aus mehreren zeitlich auseinanderliegenden Clips ist, zeigt die Angeklagte völlig passiv auf der Couch liegend. Das erforderte schon ein zusammenhängendes, ungeschnittenes Video über den gesamten Abend.
Ich bestreite nicht die Richtigkeit des Urteils, ich kritisiere das Vorgehen eines Sachverständigen auch dann, wenn das Ergebnis am Ende passt. Die Feststellung einer Wahrscheinlichkeit ist nicht beliebig und eine "hohe Wahrscheinlichkeit" bar jeglicher Laboranalyse ist äußerst gewagt. Noch dazu für einen Toxikologen, der eher selten klinisch beurteilt. Nimm einfach mal zur Kenntnis, daß ich den Job auch nicht erst seit gestern mache.
Du argumentierst die ganze Zeit gegen mich, als hielte ich Gina-Lisa definitiv für das Opfer und konstruierte das nun zurecht. Das meinte ich weiter oben mit Selektivlesen. Obwohl ich schon vor Deinem ersten Beitrag einschlägig einschränkende Bemerkungen zur Kenntnis der Sachlage gemacht habe, weil mich der Fall nicht derart interessiert hat. Daher auch der ältere Artikel als einzige Hintergrundinformation. Mehr als darauf hinzuweisen und klarzustellen, daß mich einzig das sachverständige Statement stört und der ganze Rest einschließlich des Urteils dafür mithin irrelevant ist, kann ich beim besten Willen nicht zur Klarstellung leisten. Das zu ignorieren, ist mitnichten sachlich. Im Gegenteil, es lief auf die Unterstellung von Tatsachenbehauptungen hinaus ("Postulat"), die ich nicht getätigt habe. Es ist etwas völlig anderes, weitere Möglichkeiten aufzuzeigen und Zweifel zu äußern.
Um es deutlich zu machen: Gina-Lisa geht mir grundsätzlich am Arsch vorbei. Es ist mir aber prinzipiell nicht egal, wenn ein Urteil vom Votum eines Experten abhängt und der sich eine Sicherheit anmaßt, die er schlechterdings nicht haben kann. DAS UND NUR DAS WAR DER PUNKT. Herrje.
Am Ende des Tages kennst Du die übrigen Videoclips und die Aktenlage genausowenig wie ich und vertraust auf das Urteil der Richterin. Und daher kannst Du nicht wissen, ob und ggf. was diese sich "zurechtkonstruiert" hat (was ich gar nicht glaube, aber genauso billig unterstellen könnte, wenn ich wollte). Sachlich? Naja ...
Schwabenpower
26.08.2016, 14:45
Erfahrungsgemäss pickt Staatsanwalt & co sich die Sache raus wo das höhere Strafmass zu erwarten ist, laienhaft formuliert wenn ich im gestohlenen KFZ jemanden überfahre wird dann wegen der Tötung Anklage erhoben und nicht wegen KFZ Diebstahl.
https://dejure.org/gesetze/StPO/154.html nochmal im Juristendeutsch . deckt sich auch mit eigenen Erfahrungen.
Nur im RL sieht das Happy End meist anders aus, Kumpel stand auch wegen so Tussi wie Pohfink vor Gericht am ende kam dann raus ,Rache weil er schluss gemacht hatte ,der ist aber nix passiert nur`n du du vom Richter das wars und er hatt sein Job verloren.
Hoffe kannst mein Text entziffern , an dem Tag wo Philosophie zu Filosofie wurde, hab ick beschlossen gleich meine eigene Rechtschreibreform zu machen ;-)
Habe schon verstanden ;)
(Bin gut im Training, weil ich heute Arbeitsberichte durchgegangen bin. Bin nicht sicher, wer das grauenhaftere Deutsch hat: Albaner, Türken oder Deutsche)
BlackForrester
28.08.2016, 15:53
Ganz einfach, sie hat zwei Männer der Vergewaltigung beschuldigt und damit aus feministischer Sicht der Gesellschaft genutzt. Frag Heiko Maas und Manuela Schwesig.
Tja, als Mann bleibt Dir da nur über - biete keiner Frau eine Angriffsfläche, sonst könntest Du enormes Pech haben.
Du kannst dieses Instrument auch nutzen um Dich bei Dir unbeliebten Frau noch unbeliebter zu machen.
Zuletzt in Düsseldorf...ich stehe im Hotel vor dem Aufzug, Aufzug hält, eine nicht unbekannte Politikerin steht da ´drin und fragt mich, ob ich nach unten fahre wolle, ich bejahe, auf die Frage warum ich dann nicht in den Aufzug steige meine Antwort - ich steige NIE alleine mit einer Frau in den Aufzug um mich keinem Verdacht auszusetzen...dann schl0ß sich die Aufzugstüre und ich könnte nur noch kurz ein selten dämliches wie auch erzürntes Gesicht bewundern :D
rechtsvonlinks
28.08.2016, 16:54
... Ich habe das Video nicht gesehen, aber ich denke die ganze Wut von Frau Schmutzfink kam dadurch zustande, dass ihre Ficker das Video heimlich veröffentlicht haben. Das ist auch ein recht fieser Zug, denn diese beiden Typen die gern Gruppensex mit Schlampen haben sind auch nicht besser.
Da hat sich Pack mit Pack vergnügt. Mit keinem der drei beteiligten Personen muss man Mitleid haben.
Nettaktivist
29.08.2016, 01:47
Da hat sich Pack mit Pack vergnügt. Mit keinem der drei beteiligten Personen muss man Mitleid haben.
Ja, aber wenn man die Botox-fixierte, dumme Schlauchbootfresse sieht, da muss man ja denken, die will nur ficken, nein keine Currywurst mit Mayo, nä, einfach nur hirnlos ficken. Zu mehr scheint die auch sonst nicht fähig. Und diese Hundehalsbandträger von der Presse sind natürlich FC Bayern konditioniert. Wenn du nicht schön brav linientreu breichtest, darfste auch nicht mal dran. Is wohl klar...
Sowas bietet natürlich den wirklichen vergewaltigten Opfern einen Bärendienst! Ekelhaft , sowas.
Wo sind diese unvermeintlichen, kämpferischen Feministinnen?
Da hat sich Pack mit Pack vergnügt. Mit keinem der drei beteiligten Personen muss man Mitleid haben.
Das ist sicher richtig.
Schlimm dabei ist aber, dass ein normal-falschbeschuldigter Mann jahrelang im Knast sitzt. ...
Die Falschbeschuldigerin jedoch maximal mit einer lächerlichen Geldstrafe oder irgendwas mit Bewährung milde behandelt wird.
Frauenbevorzugung pur.
Gerecht geht anders.
Schön wäre es, wenn der Fall wenigstens Maas das Amt kosten würde:
Schäuble soll Rücktritt von Maas für richtig halten
Angebliche Äußerungen des Justizministers zum Fall Lohfink führen zu Streit in der großen Koalition. Auch wegen des entlassenen Generalbundesanwalts wird Maas kritisiert.
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-09/fall-gina-lisa-lohfink-heiko-maas-wolfgang-schaeuble-ruecktritt
Nettaktivist
03.09.2016, 22:10
Schön wäre es, wenn der Fall wenigstens Maas das Amt kosten würde:
Ich bin mir sicher einen sechsjährigen in meiner Umgebung zu finden, der logischer Denken und andere Handeln lassen könnte, als dieser Saarländische Depp, ganz ohne Steuerzahlerkosten. Tut mir jetzt leid für die mehrzähligen Restsaarländer, dafür könnt ihr ja nix, ihr seid ja wenigstens noch normal und äusserst liebenswert...
In Medias Res
04.09.2016, 08:18
Das ist sicher richtig.
Schlimm dabei ist aber, dass ein normal-falschbeschuldigter Mann jahrelang im Knast sitzt. ...
Die Falschbeschuldigerin jedoch maximal mit einer lächerlichen Geldstrafe oder irgendwas mit Bewährung milde behandelt wird.
Frauenbevorzugung pur.
Gerecht geht anders.
In diesem Fall gab es jedoch keine Verurteilung, gar einen Freispruch wegen Vergewaltigung. Aso sehe ich das Urteil bei diesem Schmudelweib schon als angemessen. Der Rest Schadenersatz Ansprüche müssen sie Zivilrechtlich klären.
konfutse
04.09.2016, 17:11
Schön wäre es, wenn der Fall wenigstens Maas das Amt kosten würde:
Das setzt voraus, dass Maas ein anständiger Minister wäre, wie Schäuble gesagt hat. Er weiß selbst, dass das nicht der Fall ist. In dieser Staatssimulation sind anständige Politiker wohl selten anzutreffen.
Souvenir
11.02.2017, 11:48
Heute wurde über die von Gina-Lisa eingelegte Revision entschieden,
hier ein Bericht über das Urteil (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gescheiterte-revision-im-fall-lohfink-ein-richter-teilt-aus-a-1134069.html)
Der Richter wies den Vorwurf zurück, der Fall Lohfink schrecke Frauen ab, eine Vergewaltigung anzuzeigen. "Keine Staatsanwaltschaft in Deutschland wird ein Vergewaltigungsopfer allein deshalb anklagen, weil dem Täter die Vergewaltigung nicht nachgewiesen werden konnte." Im Fall Lohfink aber hätten die Videos den Vorwurf der Vergewaltigung klar widerlegt. (aus dem Link im Zitat)
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