Leila
15.08.2016, 21:40
Den Vorsitzenden der Schweizerischen Volkspartei (SVP) unterlaufen fortwährend eklatante Fehler. Die unter dem Titel „Burka-Verbot“ initiierte Volksabstimmung hätte ich unter dem Titel „Allgemeines Verhüllungsverbot“ veranlaßt. Denn mich dünkt, daß die von den staatlich bevorzugten linksorientierten Medien (Radio und TV) zugunsten der Anhänger des Islams sprechen.
Als unparteiische Journalistin wäre ich froh, wenn die von den Befürwortern und Errichtern des ‚Islamischen Staates‘ befreiten Frauen in den deutschen und schweizerischen Hauptnachrichtensendungen gezeigt würden, wie sie ihre schwarzen Gewänder und Schleier freudenvoll verbrennen.
„Ausgelassen feiert das Volk die Befreiung vom IS.“ (http://www.blickamabend.ch/news/sieges-zigi-burka-feuer-bart-weg-in-manbidsch-ausgelassen-feiert-das-volk-die-befreiung-vom-is-id5375148.html)
Dazu der folgende Kommentar:
„Eine Frau verbrennt eine Burka. Ein Mann lässt sich den Bart schneiden. Eine ältere Frau zieht genüsslich an einer Zigarette. Diese Bilder erreichen uns aus Manbidsch nahe der Türkischen Grenze. Syrisch-kurdische Truppen haben nach wochenlangen Kämpfen die letzten Dschihadisten des Islamischen Staates (IS) aus der strategisch wichtigen Stadt vertrieben.“
Ganz anders geht es in der schönen Schweiz zu und her: „Vermummte attackieren Polizisten in Bern.“ (http://www.blick.ch/news/schweiz/bern/mit-flaschen-und-steinen-vermummte-attackieren-polizisten-in-bern-id5377833.html)
Mir ist schon klar, daß die linksversifften Medien unentwegt die SVP-Initiative mit dem Islam verknüpfen (denn die vermummten Linken befürworten die Undurchsichtigkeit und den Terrorismus, obschon sie sich gerne als politische Aufklärer gebärden, die der ‚Transparenz‘ huldigen).
Den Wortlaut der von der SVP initiierten Volksabstimmung gebe ich hiermit kund:
Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 10a
Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts
1 Niemand darf sein Gesicht im öffentlichen Raum und an Orten verhüllen oder verbergen, die allgemein zugänglich sind (ausgenommen Sakralstätten) oder der Erbringung von Publikumsdienstleistungen dienen.
2 Niemand darf eine Person zwingen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen.
3 Ausnahmen sind zu gestatten aus gesundheitlichen, sicherheitsrelevanten, klimatischen sowie Gründen des einheimischen Brauchtums.
Damit bin ich einverstanden – d.h. solange das orientalische Brauchtum nicht das okzidentalische Brauchtum dominiert. Denn nichts Schlimmeres kann ich mir vorstellen, als mein Gesicht verbergen zu müssen.
Als unparteiische Journalistin wäre ich froh, wenn die von den Befürwortern und Errichtern des ‚Islamischen Staates‘ befreiten Frauen in den deutschen und schweizerischen Hauptnachrichtensendungen gezeigt würden, wie sie ihre schwarzen Gewänder und Schleier freudenvoll verbrennen.
„Ausgelassen feiert das Volk die Befreiung vom IS.“ (http://www.blickamabend.ch/news/sieges-zigi-burka-feuer-bart-weg-in-manbidsch-ausgelassen-feiert-das-volk-die-befreiung-vom-is-id5375148.html)
Dazu der folgende Kommentar:
„Eine Frau verbrennt eine Burka. Ein Mann lässt sich den Bart schneiden. Eine ältere Frau zieht genüsslich an einer Zigarette. Diese Bilder erreichen uns aus Manbidsch nahe der Türkischen Grenze. Syrisch-kurdische Truppen haben nach wochenlangen Kämpfen die letzten Dschihadisten des Islamischen Staates (IS) aus der strategisch wichtigen Stadt vertrieben.“
Ganz anders geht es in der schönen Schweiz zu und her: „Vermummte attackieren Polizisten in Bern.“ (http://www.blick.ch/news/schweiz/bern/mit-flaschen-und-steinen-vermummte-attackieren-polizisten-in-bern-id5377833.html)
Mir ist schon klar, daß die linksversifften Medien unentwegt die SVP-Initiative mit dem Islam verknüpfen (denn die vermummten Linken befürworten die Undurchsichtigkeit und den Terrorismus, obschon sie sich gerne als politische Aufklärer gebärden, die der ‚Transparenz‘ huldigen).
Den Wortlaut der von der SVP initiierten Volksabstimmung gebe ich hiermit kund:
Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 10a
Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts
1 Niemand darf sein Gesicht im öffentlichen Raum und an Orten verhüllen oder verbergen, die allgemein zugänglich sind (ausgenommen Sakralstätten) oder der Erbringung von Publikumsdienstleistungen dienen.
2 Niemand darf eine Person zwingen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen.
3 Ausnahmen sind zu gestatten aus gesundheitlichen, sicherheitsrelevanten, klimatischen sowie Gründen des einheimischen Brauchtums.
Damit bin ich einverstanden – d.h. solange das orientalische Brauchtum nicht das okzidentalische Brauchtum dominiert. Denn nichts Schlimmeres kann ich mir vorstellen, als mein Gesicht verbergen zu müssen.