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Daytrader84
26.07.2016, 18:34
Ich denke, es ist angesichts der immer größer werdenden Anzahl an Überfällen und anderen "Übergriffen" mal an der Zeit, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Die Fragestellung ergibt sich ja bereits aus der Überschrift.

Insbesondere geht es mir darum, wie es mit Kampftechniken aussieht, die beim Gegner schwere Verletzungen oder Schlimmeres hervorrufen können.

Ich unterstreiche:
Es soll niemand angegriffen werden! Es geht lediglich um die Verteidigung der eigenen oder einer anderen Person!

HansMaier.
26.07.2016, 18:38
Ich denke, es ist angesichts der immer größer werdenden Anzahl an Überfällen und anderen "Übergriffen" mal an der Zeit, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Die Fragestellung ergibt sich ja bereits aus der Überschrift.

Insbesondere geht es mir darum, wie es mit Kampftechniken aussieht, die beim Gegner schwere Verletzungen oder Schlimmeres hervorrufen können.

Ich unterstreiche:
Es soll niemand angegriffen werden! Es geht lediglich um die Verteidigung der eigenen oder einer anderen Person!

Vor allem darfst Du eins nicht, dich erwischen lassen...
MfG
H.Maier

Franko
26.07.2016, 18:42
Ich würde mal sagen alles außer Kopftreten ist erlaubt, weil das nicht zu unserer Kultur gehört ;)

Ich würde mich erst mit der Abwehr beschäftigen, sprich wie die Angriffe der Musels/Neger ins Leere laufen.

So verschwenden sie erstmal viel Kraft... wo Du dann eben mit gezielten Schlägen die Sache beendest.

Die müssen merken, dass Du ihnen überlegen bist. Nicht mit Größe/Masse, sondern mit Technik.

Wie die Musels vorgehen weißte ja... rumtänzeln, in der Gruppe, ... wollen dich eigentlich nur zu Boden bringen, Kopftritte, ausrauben.

Neger sind weniger auf Pügelei aus, denen geht es mehr ums ausrauben (vergewaltigen trifft auf dich ja nicht zu).

autochthon
26.07.2016, 18:43
Blöde Frage. Notwehr ist im Gesetzbuch legaldefiniert. Googlen - fertig.

Franko
26.07.2016, 18:44
Vor allem darfst Du eins nicht, dich erwischen lassen...

Ja wegrennen nach "der Tat" ist sinnvoll. Aber nur wenn der Angreifer irgendwie Schaden genommen hat. Die meisten von denen haben nicht unbedingt vor eine Anzeige wegen Raub/Körperverletzung usw. zu bekommen.

Daytrader84
26.07.2016, 18:47
(vergewaltigen trifft auf dich ja nicht zu).

Na, wer kann das heutzutage noch so genau sagen?
Ist doch für jeden Geschmack was reingekommen durch die offene Tür.

Hrafnaguð
26.07.2016, 18:51
Ich würde mal sagen alles außer Kopftreten ist erlaubt, weil das nicht zu unserer Kultur gehört ;)

Ich würde mich erst mit der Abwehr beschäftigen, sprich wie die Angriffe der Musels/Neger ins Leere laufen.

So verschwenden sie erstmal viel Kraft... wo Du dann eben mit gezielten Schlägen die Sache beendest.

Die müssen merken, dass Du ihnen überlegen bist. Nicht mit Größe/Masse, sondern mit Technik.

Wie die Musels vorgehen weißte ja... rumtänzeln, in der Gruppe, ... wollen dich eigentlich nur zu Boden bringen, Kopftritte, ausrauben.

Neger sind weniger auf Pügelei aus, denen geht es mehr ums ausrauben (vergewaltigen trifft auf dich ja nicht zu).


Da musste aber ein guter Techniker sein um dich gegen mehrere zu behaupten. Sicher, die Methoden den Rädelsführer
als ersten gezielt auszuknocken kann wirken. Aber was machst du wenn zwei von den Tiermenschen dann ein Messer ziehen?
Dann hilft nur noch weglaufen, Distanz schaffen. Bedenke - du wirst fast immer gegen mehrere kämpfen müssen.
Und nicht jeder hat die Zeit, das Talent oder kann es vom gesundheitlichen und/oder Aspekt des Alters her schaffen sich
in einer Kampfkunst bzw Selbstverteidigung fit zu machen. Einen .38er, den kann, mit etwas Zeit auf der Schießbahn und fachlicher Unterweisung,
auch ein Körperbehinderter benutzen, so er zumindest noch Arme hat. Und da sind unsere Waffengesetze vor und manchmal in der Anwendung
auch die Dynamik der Situation die zu schnell eskaliert um noch Schutz durch die Waffe zu garantieren. 7m ist etwa die Mindestdistanz in der ein
geübter Schütze gegen einen plötzlichen Messerangriff noch gezielt etwas ausrichten kann, darunter ist nur noch der Deutschuß mit Stoßgebet zu haben.

Jodlerkönig
26.07.2016, 18:53
Notwehr - Wie weit darf man gehen?

soweit, bis das magazin leer ist und sich die munition dem ende zu neigt, bis das messer bricht, bis die eisenstange verbogen ist und einen rechten winkel bildet.

wtf
26.07.2016, 19:00
Blöde Frage. Notwehr ist im Gesetzbuch legaldefiniert. Googlen - fertig.

Das Gesetz interessiert die Neo-Freislers nicht. Moderne Unrichter haben ausschließlich das Täterwohl im Fokus und werden niemals auf berechtigte Notwehr entscheiden, wenn der sich Wehrende Biodeutscher ist.

Also lautet der Rat, härtestmöglich zuzuschlagen und sofort abzuhauen. Ansonsten gilt die Bauernregel: Lieber ein Unrichter als vier Träger.

Wuehlmaus
26.07.2016, 19:02
Schrei "Allahu Ackbar" und dann bekommst Du mit mildernde Umstände nur eine Bewährungsstrafe.

tabasco
26.07.2016, 19:08
Ich denke, es ist angesichts der immer größer werdenden Anzahl an Überfällen und anderen "Übergriffen" mal an der Zeit, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Die Fragestellung ergibt sich ja bereits aus der Überschrift.

Insbesondere geht es mir darum, wie es mit Kampftechniken aussieht, die beim Gegner schwere Verletzungen oder Schlimmeres hervorrufen können.

Ich unterstreiche:
Es soll niemand angegriffen werden! Es geht lediglich um die Verteidigung der eigenen oder einer anderen Person!
Wäre mir in dem Moment egal, was erlaubt ist und was nicht ...

Daytrader84
26.07.2016, 19:13
Wäre mir in dem Moment egal, was erlaubt ist und was nicht ...

Habe aber auch keine Lust, hinterher im Bau mit 90% Migrantenanteil die Freuden homoerotischer Beziehungen kennenzulernen :(

herberger
26.07.2016, 19:15
Wenn anarchische Zustände herrschen sehr weit.

tabasco
26.07.2016, 19:23
Habe aber auch keine Lust, hinterher im Bau mit 90% Migrantenanteil die Freuden homoerotischer Beziehungen kennenzulernen :(Ich glaube, als Richtungsgebende Verhaltensregel könne die Aussage dienen: Verteidige Dich, über aber keine Rache.

Don
26.07.2016, 19:32
Ich denke, es ist angesichts der immer größer werdenden Anzahl an Überfällen und anderen "Übergriffen" mal an der Zeit, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Die Fragestellung ergibt sich ja bereits aus der Überschrift.

Insbesondere geht es mir darum, wie es mit Kampftechniken aussieht, die beim Gegner schwere Verletzungen oder Schlimmeres hervorrufen können.

Ich unterstreiche:
Es soll niemand angegriffen werden! Es geht lediglich um die Verteidigung der eigenen oder einer anderen Person!

Grundsätzlich erlaubt das Gesetz bei Notwehr jede Maßnahme, die geeignet ist die Gefahr sinngemäß sofort und endgültig abzuwehren.
Verhältnismäßigkeit gilt nur für das Uzwg-Gesetz.

Problematischerweise haben wir in diesem Land Richter und Staatsanwälte, die sich nicht wirklich daran gebunden fühlen.

Makkabäus
26.07.2016, 19:43
Im schlimmsten Fall befindet man sich in Notwehr, wenn man bereits tot ist !

Seligman
26.07.2016, 19:43
Ich denke, es ist angesichts der immer größer werdenden Anzahl an Überfällen und anderen "Übergriffen" mal an der Zeit, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Die Fragestellung ergibt sich ja bereits aus der Überschrift.

Insbesondere geht es mir darum, wie es mit Kampftechniken aussieht, die beim Gegner schwere Verletzungen oder Schlimmeres hervorrufen können.

Ich unterstreiche:
Es soll niemand angegriffen werden! Es geht lediglich um die Verteidigung der eigenen oder einer anderen Person!

Am besten ist wenn der Angreifer am Ende... Nein, ich wills anders formulieren: Wenn der Angreifer nur schwer verletzt ist, kanns passieren dass das Opfer zum Verlierer vor Gericht wird.

Selbstverteidigung muss aber zumindest verletzend wirken. Natuerlich koennte es aber auch der Fall sein dass der Angreifer nur etwas gestreichelt werden will. Was natuerlich besonders als Frau eine Ueberlegumg wert ist. Fuer diejenigen die sowieso auf Quickies stehen...:D
Allen anderen Frauen und auch Maennern empfiehlt sich zumindest Pfefferspray!
Egal obs verboten ist. Die sollen sich ihre "Gesetze" die mich an meiner Selbtverteidigung hindern einrahmen und ins Klo haengen.

Neu
26.07.2016, 19:51
Im schlimmsten Fall befindet man sich in Notwehr, wenn man bereits tot ist !

Eben. Wenn schon Not, sich eben entsprechend wehren. Und zwar mit dem ersten Schlag so, dass kein Treffer des Gegners mehr kommen kann. Es ist völlig egal, ob der Agressor dabei zu Tode kommt oder nicht. Wenn man sich wehren muss, gegen einen Amokläufer, einem Messerheld, .... und dann noch einem, der einem körperlich weit überlegen ist, jung ist, ... dann MUSS der einzige, der erste Schlag, den man führen kann, eine umwerfende Wirkung haben. Den zweiten wird man nicht mehr führen können.

mick31
26.07.2016, 20:33
Ich denke, es ist angesichts der immer größer werdenden Anzahl an Überfällen und anderen "Übergriffen" mal an der Zeit, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Die Fragestellung ergibt sich ja bereits aus der Überschrift.

Insbesondere geht es mir darum, wie es mit Kampftechniken aussieht, die beim Gegner schwere Verletzungen oder Schlimmeres hervorrufen können.

Ich unterstreiche:
Es soll niemand angegriffen werden! Es geht lediglich um die Verteidigung der eigenen oder einer anderen Person!

Kommt auf die Angreifer/Verteidiger Konstellation an.
Bei der Konstellation Angreifer Ausländer Verteidiger Deutscher darft du dich höchstens bestehlen/schlagen/abstechen lassen, für alles andere wirst du verurteilt.

Neu
26.07.2016, 20:44
Kommt auf die Angreifer/Verteidiger Konstellation an.
Bei der Konstellation Angreifer Ausländer Verteidiger Deutscher darfst du dich höchstens bestehlen/schlagen/abstechen lassen, für alles andere wirst du verurteilt.

Richtig. Und dann am besten sich selbst wegen Totschlags verurteilen lassen. Wenn ein Musel wegen Totschlags von dir zu Bewährung verurteilt wird, bist du tot.

Edit: Eigentlich war Notwehr mal erlaubt:
http://de-lege-lata.blogspot.de/2012/03/das-recht-braucht-dem-unrecht-nicht-zu.html

Fortuna
26.07.2016, 20:50
Ich denke, es ist angesichts der immer größer werdenden Anzahl an Überfällen und anderen "Übergriffen" mal an der Zeit, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Die Fragestellung ergibt sich ja bereits aus der Überschrift.

Insbesondere geht es mir darum, wie es mit Kampftechniken aussieht, die beim Gegner schwere Verletzungen oder Schlimmeres hervorrufen können.

Ich unterstreiche:
Es soll niemand angegriffen werden! Es geht lediglich um die Verteidigung der eigenen oder einer anderen Person!


Es ist nicht klug, wenn man sich schon im Vorfeld immer als "Rambo", oder "mit allen Wassern gewaschene Kampfsau" geriert. Man muß immer als weiches, wehrloses Würstchen auftreten, das lieber jedem Kampf aus dem Weg geht.

Auch nach dem V-Fall sollte man keinesfalls den Helden spielen und mit stolzgeschwellter Brust damit renomieren, wie cool man seine Gegner niedergemacht hat.

Wenn man das beherzigt, dann kann man im Verteidigungsfall volles Rohr zur Sache gehen und rücksichtslos mit allem was man hat zulangen.

Anschließend dann das weinende, zitternde Opfer spielen, da man ja "aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken" (sogenannten asthenischen Affekten) gehandelt hat.

Wer kampferfahren ist, wer "Kampftechniken" beherrscht (bzw. dies publik macht) der hat immer schlechte Karten.

Am besten, man ist ein armes verschüchtertes Häschen, das erst im Rausch des Gefechts zum Wolf wird. Hinterher dann schön zittern und jammern und alles wird gut - auch wenn man Deutscher ist.

In Medias Res
26.07.2016, 21:11
Ich denke, es ist angesichts der immer größer werdenden Anzahl an Überfällen und anderen "Übergriffen" mal an der Zeit, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Die Fragestellung ergibt sich ja bereits aus der Überschrift.

Insbesondere geht es mir darum, wie es mit Kampftechniken aussieht, die beim Gegner schwere Verletzungen oder Schlimmeres hervorrufen können.

Ich unterstreiche:
Es soll niemand angegriffen werden! Es geht lediglich um die Verteidigung der eigenen oder einer anderen Person!
Es hängt davon ab, wie stark der Angreifer wäre, ob er alleine wäre oder in einer Gruppe, ob er sich in einem einfachen Haltegriff ergibt oder ob man ihn die Knochen brechen muss und wenn das eigene Leben, also der eigen Tod bevorstehen würde, dann wäre es mir egal den anderen zuvorzukommen. Strafrechtliche Konsequenzen wären mir dann egal.

Zirrus
26.07.2016, 22:13
Notwehr ist die Gewalt, die notwendig ist, um die Gefahr abzuwehren, der man aussetzt ist. :germane:

Hrafnaguð
26.07.2016, 22:18
Im schlimmsten Fall befindet man sich in Notwehr, wenn man bereits tot ist !

So siehts der anständige deutsche Richter auch. Alles andere ist Notwehrübertretung.

Zirrus
26.07.2016, 22:19
Ich würde mal sagen alles außer Kopftreten ist erlaubt, weil das nicht zu unserer Kultur gehört ;)

Ich würde mich erst mit der Abwehr beschäftigen, sprich wie die Angriffe der Musels/Neger ins Leere laufen.

So verschwenden sie erstmal viel Kraft... wo Du dann eben mit gezielten Schlägen die Sache beendest.

Die müssen merken, dass Du ihnen überlegen bist. Nicht mit Größe/Masse, sondern mit Technik.

Wie die Musels vorgehen weißte ja... rumtänzeln, in der Gruppe, ... wollen dich eigentlich nur zu Boden bringen, Kopftritte, ausrauben.

Neger sind weniger auf Pügelei aus, denen geht es mehr ums ausrauben (vergewaltigen trifft auf dich ja nicht zu).

Warum trifft Vergewaltigung nicht zu? Ist er so hässlich? Davon einmal abgesehen, kennst du doch nicht die sexuellen Vorlieben von allen Negern, oder? :sark:

WIENER
26.07.2016, 22:30
soweit, bis das magazin leer ist und sich die munition dem ende zu neigt, bis das messer bricht, bis die eisenstange verbogen ist und einen rechten winkel bildet.


Du meinst also nachladen ist Notwehrüberschreitung???...Gemein!

Jetzt aber Ernst. Das letzte was ich mir überlege, während ich zuschlage, ob die "Notwehr" durch das Gesetz gedeckt ist. Im schlimmsten Fall zahl ich die paar Hundert Euro Geldstrafe wegen was auch immer. Das letzte mal ist aber schon ein paar Jahre her. Da war aber alles dabei, Rettung, Polizei und ein Haufen empörter Türken.

Tantalit
26.07.2016, 22:41
Ich denke, es ist angesichts der immer größer werdenden Anzahl an Überfällen und anderen "Übergriffen" mal an der Zeit, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Die Fragestellung ergibt sich ja bereits aus der Überschrift.

Insbesondere geht es mir darum, wie es mit Kampftechniken aussieht, die beim Gegner schwere Verletzungen oder Schlimmeres hervorrufen können.

Ich unterstreiche:
Es soll niemand angegriffen werden! Es geht lediglich um die Verteidigung der eigenen oder einer anderen Person!

Ganz einfach, deine Notwehrhandlung sollte verhältnißmäßig sein. ;)

Tantalit
26.07.2016, 22:43
Es ist nicht klug, wenn man sich schon im Vorfeld immer als "Rambo", oder "mit allen Wassern gewaschene Kampfsau" geriert. Man muß immer als weiches, wehrloses Würstchen auftreten, das lieber jedem Kampf aus dem Weg geht.

Auch nach dem V-Fall sollte man keinesfalls den Helden spielen und mit stolzgeschwellter Brust damit renomieren, wie cool man seine Gegner niedergemacht hat.

Wenn man das beherzigt, dann kann man im Verteidigungsfall volles Rohr zur Sache gehen und rücksichtslos mit allem was man hat zulangen.

Anschließend dann das weinende, zitternde Opfer spielen, da man ja "aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken" (sogenannten asthenischen Affekten) gehandelt hat.

Wer kampferfahren ist, wer "Kampftechniken" beherrscht (bzw. dies publik macht) der hat immer schlechte Karten.

Am besten, man ist ein armes verschüchtertes Häschen, das erst im Rausch des Gefechts zum Wolf wird. Hinterher dann schön zittern und jammern und alles wird gut - auch wenn man Deutscher ist.

Hier im Forum sind ja eh nur fronterfahrene Kampfsäue die nix zu befürchten haben. ;)

Fortuna
26.07.2016, 23:13
Hier im Forum sind ja eh nur fronterfahrene Kampfsäue die nix zu befürchten haben. ;)


Na dann, ...

Aber wer zu fronterfahren und kampfsäuisch ist, der rückt leicht ins Café Viereck ein.

Besser das Weichei spielen und auf Notwehr-Exzess, vielleicht auch Putativ-Notwehr machen.

Wenn das allerdings regelmäßig alle 14 Tage vorkommt, klappt der Dreh auch nicht mehr.

Deutschmann
27.07.2016, 06:21
Ich denke, es ist angesichts der immer größer werdenden Anzahl an Überfällen und anderen "Übergriffen" mal an der Zeit, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Die Fragestellung ergibt sich ja bereits aus der Überschrift.

Insbesondere geht es mir darum, wie es mit Kampftechniken aussieht, die beim Gegner schwere Verletzungen oder Schlimmeres hervorrufen können.

Ich unterstreiche:
Es soll niemand angegriffen werden! Es geht lediglich um die Verteidigung der eigenen oder einer anderen Person!

Grob gesagt: die Frage ist völlig unwichtig. Wer in einer Notwehrsituation noch anfängt zu überlegen, hat schon verloren. Notwehr kommt instinktiv. Und wer diesen Instinkt - ich sag mal "Überlebenswillen" - nicht hat, sollte sich besser vor möglichen Gefahren fern halten.

Murmillo
27.07.2016, 06:47
Ganz einfach, deine Notwehrhandlung sollte verhältnißmäßig sein. ;)

Die sogenannte "Verhältnismäßigkeit" gibt es nicht, sondern ist ein recht populärer Mythos. Es sind keine klaren Grenzen gezogen. Der Verteidiger muss das mildeste der Mittel wählen, muss sich aber bei der Verteidigung nicht auf Risiken für Leib und Leben einlassen. Er ist auch nicht verpflichtet zu flüchten, da das Recht dem Unrecht nicht weichen muss.


"Eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter findet – anders als beim rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB – nicht statt. Das heißt, dass der in Notwehr Handelnde keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen muss. So muss beispielsweise niemand eine Körperverletzung hinnehmen, falls diese nur durch eine tödliche Abwehrhandlung zu verhindern ist. Eine Ausnahme hiervon gilt nur bei dem sogenannten krassen Missverhältnis. So darf beispielsweise ein Obstdiebstahl (jedenfalls durch deliktunfähige Kinder) nicht mit tödlichem Schusswaffengebrauch vereitelt werden. Bereits der Diebstahl mittelwertiger Gegenstände darf nach herrschender Meinung jedoch mit einer tödlichen Abwehrhandlung vereitelt werden, sollten mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen." (Wikipedia)

http://knockout-magazin.de/index.php/notwehr-mythos-verhaeltnismaessigkeit/articles/notwehr-mythos-verhaeltnismaessigkeit.html

In Medias Res
27.07.2016, 07:08
Hier im Forum sind ja eh nur fronterfahrene Kampfsäue die nix zu befürchten haben. ;)

Wenn ich nichts zu befürchten hätte, wäre es keine Notwehr, dann wäre es jemanden eine Lektion erteilen.
Jedoch denke ich das du in deinem Leben noch nie mit Gewalt aus irgendeiner Situation heraus in Berührung kamst, sonst wüsstest du das man in solch einer Situation immer was zu befürchten hat und immer etwas an Schmerzen mit nimmt, ob körperlich oder seelisch.

mathetes
27.07.2016, 08:01
Ich denke, es ist angesichts der immer größer werdenden Anzahl an Überfällen und anderen "Übergriffen" mal an der Zeit, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Die Fragestellung ergibt sich ja bereits aus der Überschrift.

Insbesondere geht es mir darum, wie es mit Kampftechniken aussieht, die beim Gegner schwere Verletzungen oder Schlimmeres hervorrufen können.

Ich unterstreiche:
Es soll niemand angegriffen werden! Es geht lediglich um die Verteidigung der eigenen oder einer anderen Person!

Ich hatte in einer Vorlesung mal das gelernt, war zwar eine Vorlesung zum Thema Sachenrecht, aber der Dozent war Rechtsanwalt.

In Deutschland gilt der Grundsatz, dass das Recht dem Unrecht nicht zu weichen braucht, das ist für meine Begriffe garnicht so weit weg von dem "stand your ground"-Prinzip in den USA, Notwehr erfordert keine Verhältnismäßigkeit, d.h. wenn jemand mit einem Knüppel auf dich losgeht, darfst du ihn auch mit einer Flinte über den Haufen schießen, man muss sich selbst nicht in eine schlechtere Situation bringen, um beim Beispiel mit dem Knüppel zu bleiben, dass wenn der andere einen Knüppel hat, man selbst nur zum Knüppel greifen dürfte, das ist Unfug.

Das große Aber:

Das ist reine Theorie, man sagt nicht umsonst Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe und vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, es hat schon Fälle gegeben, wo Menschen verurteilt wurden, obwohl sie in meinen Augen in Notwehr gehandelt haben, in anderen Fällen sind Menschen freigesprochen worden, krassestes Beispiel ist denke ich der Rocker, der den Polizisten durch eine geschlossene Tür erschoß. Ich persönlich würde in einem Fall von Notwehr jede Aussage verweigern und einen Anwalt hinzuziehen. Ich denke nicht wenige haben sich durch eine unkluge Aussage vermeidbaren Ärger eingehandelt, deswegen Rechtsanwalt.


Das Gesetz interessiert die Neo-Freislers nicht. Moderne Unrichter haben ausschließlich das Täterwohl im Fokus und werden niemals auf berechtigte Notwehr entscheiden, wenn der sich Wehrende Biodeutscher ist.

Also lautet der Rat, härtestmöglich zuzuschlagen und sofort abzuhauen. Ansonsten gilt die Bauernregel: Lieber ein Unrichter als vier Träger.

Das stimmt so pauschal auch nicht, ich kann mich an einen Fall erinnern aus etwa dem letzten Jahr, wie ein Sportschütze einen Neger erschossen hat der ihm die Türe eingetreten hatte, die Waffe war nicht angemeldet, er hat wegen der Notwehr keinen Ärger bekommen, in einem anderen Fall hat ein arabischer Autohändler mit einer angemeldeten Waffe (Sportschütze) unter dubiosen Umständen einen anderen Araber auf seinem Gelände erschossen, er wurde verurteilt.

Helgoland
27.07.2016, 09:07
Es ist nicht klug, wenn man sich schon im Vorfeld immer als "Rambo", oder "mit allen Wassern gewaschene Kampfsau" geriert. Man muß immer als weiches, wehrloses Würstchen auftreten, das lieber jedem Kampf aus dem Weg geht.

Auch nach dem V-Fall sollte man keinesfalls den Helden spielen und mit stolzgeschwellter Brust damit renomieren, wie cool man seine Gegner niedergemacht hat.

Wenn man das beherzigt, dann kann man im Verteidigungsfall volles Rohr zur Sache gehen und rücksichtslos mit allem was man hat zulangen.

Anschließend dann das weinende, zitternde Opfer spielen, da man ja "aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken" (sogenannten asthenischen Affekten) gehandelt hat.

Wer kampferfahren ist, wer "Kampftechniken" beherrscht (bzw. dies publik macht) der hat immer schlechte Karten.

Am besten, man ist ein armes verschüchtertes Häschen, das erst im Rausch des Gefechts zum Wolf wird. Hinterher dann schön zittern und jammern und alles wird gut - auch wenn man Deutscher ist.

Das regelt ganz klar der §33 StGB:

Ein Notwehrexzess liegt nach § 33 des Strafgesetzbuches (StGB) dann vor, wenn der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet. Die (Rechts-)Folge eines solchen Exzesses ist, dass die Tat straffrei bleibt, da der Täter nicht schuldhaft gehandelt hat.

Mit einem guten Anwalt und entsprechendem Auftreten vor Gericht dürfte das für einen noch nicht durch Gewaltdelikte aufgefallenen Menschen kein Problem sein. Vorteilhaft ist es ausserdem, wenn das "Opfer" entsprechend vorbelastet ist.

Suedwester
27.07.2016, 09:38
Paragraph 32 StGB -- Notwehr

1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwaertigen rechtwidrigen
Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.



Paragraph 33 StGB ---- Ueberschreitung der Notwehr

Ueberschreitet der Taeter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht
oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.


Das sind erst mal die trockenen Fakten.
Zu (fast) jedem Begriff gibt es genaue Definitionen (z.B: gegenwaertig....
rechtswidriger Angriff.....)
Deswegen wird jeder Fall von Notwehr als Einzelfall "untersucht".
Wie (z.B.) in dem bereits genannten Fall, wo der Hausherr mit einer illegalen
Waffe auf einen gewaltsam Eindringenden schiesst. Die Notwehr kann
trotzdem gerechtfertigt sein. Der illegale Waffenbesitz kann/ wird aber
als gesonderte Straftat bestraft werden.

cornjung
27.07.2016, 09:44
...in anderen Fällen sind Menschen freigesprochen worden, krassestes Beispiel ist denke ich der Rocker, der den Polizisten durch eine geschlossene Tür erschoß.
Allen Angsthasen, depperten Gutmenschen und Feiglingen sei gesagt. Noch gilt in Deutschland das NotwehrRECHT ! Wer angegriffen wird, darf sich verteidigen und wehren. Und zwar so, dass Ruhe ist. Verhältnissmässigkeit gilt bei NW nicht ! Schuss ins Herz war Notwehr (https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjBlJOhmZPOAhWHlSwKHbRlBycQFggvMAM&url=http%3A%2F%2Fwww.fnp.de%2Flokales%2Ffrankfurt% 2FSchuss-ins-Herz-war-Notwehr%3Bart675%2C73208&usg=AFQjCNGOYifSMJSX9WQLW9Fn8v8mjoU8cA&sig2=nt4zshzwo8ElfWSPUgiWgA) Keineswegs muss ich mich zum Krüppel, oder gar in den Rollstuhl prügeln lassen. Und sogar wer sein Leben nur bedroht glaubt ( PutativN) , darf sich verteidigen, sogar schiessen...auch wenn hier im Forum ständig das Gegenteil behauptet wird.Das ist gilt sogar für Bordellbetreiber, Kampfsportler oder Rocker. Und in Ausnahmefällen wie hier, in der die Polizei die Haus- Türe aufgebrochen hat, ohne sich als Polzei erkennen zu geben, ist nicht mal ein Warnschuss nötig. Ja, richtig gelesen. Polizist erschossen: BGH spricht Hells Angel frei (https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwiYyeCIoZPOAhWGDywKHbHMAzkQFggiMAE&url=http%3A%2F%2Fwww.faz.net%2Faktuell%2Fgesellsch aft%2Fpolizist-erschossen-bgh-spricht-hells-angel-frei-11516279.html&usg=AFQjCNFhBfGq570RboCCNcKJfEGJLI10EA&sig2=07C1diDjOXnGqoe9kXD4Vw&bvm=bv.128153897,d.bGg)

Das Gesetz interessiert die Neo-Freislers nicht. Moderne Unrichter haben ausschließlich das Täterwohl im Fokus und werden niemals auf berechtigte Notwehr entscheiden, wenn der sich Wehrende Biodeutscher ist.Also lautet der Rat, härtestmöglich zuzuschlagen und sofort abzuhauen. Ansonsten gilt die Bauernregel: Lieber ein Unrichter als vier Träger.
Kann ich so nicht bestätigen. Und ich bin Deutscher, und hatte es meist mit Migranten zu tun. Das Problem liegt eher darin, dass die meisten keine Ahnung haben, sie selbst belastende Aussagen bei der Polizei machen, und sich damit selber um Kopf und Kragen reden. Deswegen gilt, keine Aussage bei der Polizei.

Wer kampferfahren ist, wer "Kampftechniken" beherrscht (bzw. dies publik macht) der hat immer schlechte Karten.
Auch ein KP hat selbstverständlich das Recht auf NW, und muss nicht extra darauf hinweisen. Höchstens wird beim Merkmal " erforderlich " genauer geprüft.

Ganz einfach, deine Notwehrhandlung sollte verhältnißmäßig sein.
Nein. Das ist bei Notwehr- anders beim Notstand- gerade nicht nötig. Und wurde hier schon zigfach gepostet.

Ich persönlich würde in einem Fall von Notwehr jede Aussage verweigern und einen Anwalt hinzuziehen. Ich denke nicht wenige haben sich durch eine unkluge Aussage vermeidbaren Ärger eingehandelt, deswegen Rechtsanwalt.
Stimmt 100 % ! Keinen Feld-Wald-und Wiesen-anwalt, sondern einen Fachanwalt für Strafrecht.

Valdyn
27.07.2016, 09:47
Die offizielle Schilderung dessen, was sich dann abspielt, lautet so: Der junge Mann, überrascht vom plötzlich aufgetauchten Jäger, springt auf den korpulenten Mann zu. Dabei löst sich ein Schuss aus dem Revolver des Waidmannes und trifft den Einbrecher tödlich, nämlich mitten ins Herz.

Er hat nicht geschossen, sondern der Schuß löste sich versehentlich. Hätte er ihn aus Distanz einfach so abgeknallt wär er eventuell sogar wegen Mord dran gewesen.

Natürlich muß Notwehr verhältnismäßig sein.

Schlummifix
27.07.2016, 09:50
Früher hieß es einmal, bei Notwehr ist jedes Mittel erlaubt, um den Angriff sofort und unmittelbar zu stoppen. Wobei keine Güterabwägung stattfindet.

Damit ist das deutsche Notwehrrecht genauso stark, wie das umstrittene amerikanische.

Heißt im Klartext, wenn jemand mit deiner Geldbörse wegrennt (Angriff auf Eigentum), darfst du ihm auch hinterherschießen.
Den Fall hatten wir neulich mit diesem Rentner, er wurde freigesprochen.

Das Geschwalle der "Juristin" Künast ist also reiner Unsinn: Wenn dich jemand mit einer Axt angreift, darfst du natürlich alles tun, um ihn sofort und endgültig zu stoppen.

cornjung
27.07.2016, 09:59
Er hat nicht geschossen, sondern der Schuß löste sich versehentlich. Hätte er ihn aus Distanz einfach so abgeknallt wär er eventuell sogar wegen Mord dran gewesen.Natürlich muß Notwehr verhältnismäßig sein.
Nein, Notwehr muss gerade nicht verhätnissmässig sein. Da du den entscheidenden Satz " zufällig " weg gelassen hast, damit die Aussage grob und vorsätzlich verfälscht, zitiere ich die Passage , die du bewusst unvollständig zitiert hast . Zitat " Was es zu verstehen gilt, ist die juristische Beurteilung der Richterin, Selbst wenn er auf den Einbrecher gezielt geschossen hätte, als dieser ihn angriff, wäre auch dies nicht strafbar, vielmehr ein Akt der Notwehr gewesen, erläutert sie die aktuelle höchststrichterliche Rechtsprechung ". Und das weiss jeder, der sich mit Notwehr auskennt. Du willst dich gar nicht verteidigen !

Früher hieß es einmal, bei Notwehr ist jedes Mittel erlaubt, um den Angriff sofort und unmittelbar zu stoppen. Wobei keine Güterabwägung stattfindet.
Stimmt genau. Angriff darf entgültig und sofort gestoppt werden. Sogar mit einem tödlichen Schuss. Und das ist immer noch so.

Tutsi
27.07.2016, 10:02
Früher hieß es einmal, bei Notwehr ist jedes Mittel erlaubt, um den Angriff sofort und unmittelbar zu stoppen. Wobei keine Güterabwägung stattfindet.

Damit ist das deutsche Notwehrrecht genauso stark, wie das umstrittene amerikanische.

Heißt im Klartext, wenn jemand mit deiner Geldbörse wegrennt (Angriff auf Eigentum), darfst du ihm auch hinterherschießen.
Den Fall hatten wir neulich mit diesem Rentner, er wurde freigesprochen.

Das Geschwalle der "Juristin" Künast ist also reiner Unsinn: Wenn dich jemand mit einer Axt angreift, darfst du natürlich alles tun, um ihn sofort und endgültig zu stoppen.

Ist die Frau überhaupt noch ernst zu nehmen ? !!!!

Valdyn
27.07.2016, 10:03
Ach so ist. Wenn also ein 15 Jähriges halbes Hemd einem gestanden Mann in den Magen boxt (warum auch immer) und er ihm das Hirn rauspustet ist das Notwehr? Alles klar.

Selbstverständlich muß Notwehr angemessen sein.

cornjung
27.07.2016, 10:09
Ach so ist. Wenn also ein 15 Jähriges halbes Hemd einem gestanden Mann in den Magen boxt (warum auch immer) und er ihm das Hirn rauspustet ist das Notwehr? Alles klar.
Nein, das hat auch niemand behauptet.

Valdyn
27.07.2016, 10:14
Nein, das hat auch niemand behauptet.

Da wär man ja auch schön blöd. Denn das wäre eben nicht verhältnismäßig. Du hast die Verhältnismäßigkeit bestritten.

Das Gesetz:

https://dejure.org/gesetze/StGB/32.html


(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Da steht die Verhältnismäßigkeit eigentlich ziemlich deutlich drin.

Was erforderlich ist nämlich. Nicht mehr. Das nennt man verhältnismäßig.

Suedwester
27.07.2016, 10:27
Er hat nicht geschossen, sondern der Schuß löste sich versehentlich. Hätte er ihn aus Distanz einfach so abgeknallt wär er eventuell sogar wegen Mord dran gewesen.

Natürlich muß Notwehr verhältnismäßig sein.


Nein, bei Notwehr gibt es keine Verhaelnismaessigkeit zu beachten.
Die gilt z.B. bei Polizeibeamten, die Massnahmen mit Zwang nach dem UZwG
durchsetzen wollen.

In dem von dir genannten Fall handelt es sich auch erst dann um Notwehr, wenn
bewusst, absichtlich.....(zum Zweck der Notwehr) der Schuss abgegeben wurde.
Nicht, wenn der Schuss sich versehentlich geloest hat, weil der Schuetze garnicht
schiessen (z.B.) nur drohen wollte.

cornjung
27.07.2016, 10:29
Was erforderlich ist nämlich. ...Das nennt man verhältnismäßig.
Nein. Das nennt man geboten. Erforderlich die Verteidigung, die den Angriff entgültig und sofort beendet. Aber lassen wirs...du gehöst zu denen, die sich weder verteidigen können, noch wehren wollen, und weil du zu feige bist das zuzugeben, redest du dir ein, man dürfe es nicht. Ich habe aber keine Lust mit jemanden zu diskutieren, der bei von mir angegeben Belegen und Urteilen bewusst falsch zitiert. Beitrag # 39.

Valdyn
27.07.2016, 10:32
Nein. Das nennt man geboten. Erforderlich die Verteidigung, die den Angriff entgültig und sofort beendet. Aber lassen wirs...du gehöst zu denen, die sich weder verteidigen können, noch wehren wollen, und weil du zu feige bist das zuzugeben, redest du dir ein, man dürfe es nicht.

Quatsch. Geboten, erforderlich...alles das gleiche. Das ist Verhältnismäßigkeit. Wenn du einen bevorstehenden Angriff auch mit einem Faustschlag auf die Nase abwehren kannst ist es unverhältnismäßig dafür die Schrotflinte zu nehmen. Sowas ist gemeint. Und nur die ganz Dummen verstehen das nicht.

Bewußt falsch zitiert?

Mein Gott was du nimmst du dich wichtig.

Suedwester
27.07.2016, 10:39
Da wär man ja auch schön blöd. Denn das wäre eben nicht verhältnismäßig. Du hast die Verhältnismäßigkeit bestritten.

Das Gesetz:

https://dejure.org/gesetze/StGB/32.html



Da steht die Verhältnismäßigkeit eigentlich ziemlich deutlich drin.

Was erforderlich ist nämlich. Nicht mehr. Das nennt man verhältnismäßig.


Dann kommt Paragraph 33 StGB ins Spiel:

Ueberschreitet der Taeter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht
oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Das heisst: Solange der sich Wehrende (Taeter) die oben genannten Gruende
fuer sich (einigermassen) glaubhaft in Anspruch nehmen kann, bleibt er
straffrei, egal wie seine Notwehr ausging.
Sollte er aber (z.B.) von sich geben, dass er den Angreifer aus Wut, Hass.....
"einfach nur plattmachen, killen..." wollte, koennte er nicht mehr unter den
"Schutz" des o.g. P. 33 StGB fallen. Um es mal vereinfacht zu sagen....

Valdyn
27.07.2016, 10:41
Dann kommt Paragraph 33 StGB ins Spiel:

Ueberschreitet der Taeter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht
oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Das heisst: Solange der sich Wehrende (Taeter) die oben genannten Gruende
fuer sich (einigermassen) glaubhaft in Anspruch nehmen kann, bleibt er
straffrei, egal wie seine Notwehr ausging.
Sollte er aber (z.B.) von sich geben, dass er den Angreifer aus Wut, Hass.....
"einfach nur plattmachen, killen..." wollte, koennte er nicht mehr unter den
"Schutz" des o.g. P. 33 StGB fallen. Um es mal vereinfacht zu sagen....

Ja, aber deshalb gibt es doch trotzdem grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit die hier bestritten wird.

Es kommt da eben auf den Einzelfall. Der unerfahrene Normalbürger überschreitet eben schnell die Grenze. Wenn der erfahrene Kampfsportler jemandem das Genick bricht obwohl es auch eine Backpfeife getan hätte wird er in Erklärungsnot kommen.

Suedwester
27.07.2016, 10:51
Quatsch. Geboten, erforderlich...alles das gleiche. Das ist Verhältnismäßigkeit. Wenn du einen bevorstehenden Angriff auch mit einem Faustschlag auf die Nase abwehren kannst ist es unverhältnismäßig dafür die Schrotflinte zu nehmen. Sowas ist gemeint. Und nur die ganz Dummen verstehen das nicht.

Bewußt falsch zitiert?

Mein Gott was du nimmst du dich wichtig.


Nee, nee..... Wenn man zwar Faeuste hat, aber ueberhaupt nicht damit umgehen
kann, kann (bzw. muss) die ----erforderliche--- Verteidigung ein Hammer, ein
Knueppel, der Rottweiler oder sogar die Schrotflinte sein....

Suedwester
27.07.2016, 11:05
Ja, aber deshalb gibt es doch trotzdem grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit die hier bestritten wird.

Es kommt da eben auf den Einzelfall. Der unerfahrene Normalbürger überschreitet eben schnell die Grenze. Wenn der erfahrene Kampfsportler jemandem das Genick bricht obwohl es auch eine Backpfeife getan hätte wird er in Erklärungsnot kommen.


Jeder Notwehrfall ist ein Einzelfall---vor Gericht---. Das hatte ich vorher auch schon
geschrieben.
Wenn eine "Backpfeife" ausreichen wuerde, handelt es sich wohl kaum um einen
"gegenwaertigen rechtwidrigen Angriff" im Sinne des --NOTWEHR-- Paragraphen.

Wenn ein 5-jaehriges Maedchen einem Muay Thai Champion gegen das Schienbein
tritt, kann der keine Notwehr fuer sich in Anspruch nehmen. Er kann ihr dann
eine Backpfeife geben, das waere dann aber eine Koerperverletzung.

Daytrader84
27.07.2016, 11:16
Ist die Frau überhaupt noch ernst zu nehmen ? !!!!

Stell' dir mal vor, wir kriegen 2017 Rot-Rot-Grün im Bund und man macht die Frau zur Justizministerin :hd:

mathetes
27.07.2016, 11:26
Quatsch. Geboten, erforderlich...alles das gleiche. Das ist Verhältnismäßigkeit. Wenn du einen bevorstehenden Angriff auch mit einem Faustschlag auf die Nase abwehren kannst ist es unverhältnismäßig dafür die Schrotflinte zu nehmen. Sowas ist gemeint. Und nur die ganz Dummen verstehen das nicht.

Bewußt falsch zitiert?

Mein Gott was du nimmst du dich wichtig.

Geht es bei der Verhältnismäßigkeit nicht um das zu schützende Rechtsgut, dass eben eine gestohlene Handtasche keine tödliche Gewalt rechtfertigt, ein Angriff auf Leib und Leben aber schon? Niemand muss sich in eine schlechtere Position bringen, indem er sich z.B. auf einen Faustkampf einlässt, anstatt zu schießen.

cornjung
27.07.2016, 11:30
Geboten, erforderlich...alles das gleiche. Das ist Verhältnismäßigkeit.
Nein, nur für dich völlig ahnunslosen Ignoranten ist das alles das Gleiche, weil du nicht mal ansatzweise informiert bist. Wenn es das Gleiche wäre, würde nicht das Gesetz von gebotener Notwehr und erforderlicher Verteidigung sprechen. Aber du bist nicht mal im Stande, Urteile richtig zu zitieren, wie willst du da Pragraphen lesen können...von verstehen ganz zu schweigen.

Ja, aber deshalb gibt es doch trotzdem grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit die hier bestritten wird.
Nein, die Verhätnismässigkeit gilt bei Notwehr grundsätzlich eben gerde nicht. " Eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter findet nicht statt. Das heißt, dass der in Notwehr Handelnde keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen muss ". Wie oft willste das noch hören ?

Nein, bei Notwehr gibt es keine Verhaelnismaessigkeit zu beachten.
Stimmt.

Schuss ins Herz war Notwehr

(https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjBlJOhmZPOAhWHlSwKHbRlBycQFggvMAM&url=http%3A%2F%2Fwww.fnp.de%2Flokales%2Ffrankfurt% 2FSchuss-ins-Herz-war-Notwehr%3Bart675%2C73208&usg=AFQjCNGOYifSMJSX9WQLW9Fn8v8mjoU8cA&sig2=nt4zshzwo8ElfWSPUgiWgA)Polizist erschossen: BGH spricht Hells Angel frei !!! (https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwiYyeCIoZPOAhWGDywKHbHMAzkQFggiMAE&url=http%3A%2F%2Fwww.faz.net%2Faktuell%2Fgesellsch aft%2Fpolizist-erschossen-bgh-spricht-hells-angel-frei-11516279.html&usg=AFQjCNFhBfGq570RboCCNcKJfEGJLI10EA&sig2=07C1diDjOXnGqoe9kXD4Vw&bvm=bv.128153897,d.bGg)
(https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjBlJOhmZPOAhWHlSwKHbRlBycQFggvMAM&url=http%3A%2F%2Fwww.fnp.de%2Flokales%2Ffrankfurt% 2FSchuss-ins-Herz-war-Notwehr%3Bart675%2C73208&usg=AFQjCNGOYifSMJSX9WQLW9Fn8v8mjoU8cA&sig2=nt4zshzwo8ElfWSPUgiWgA)

Valdyn
27.07.2016, 11:54
Geht es bei der Verhältnismäßigkeit nicht um das zu schützende Rechtsgut, dass eben eine gestohlene Handtasche keine tödliche Gewalt rechtfertigt, ein Angriff auf Leib und Leben aber schon? Niemand muss sich in eine schlechtere Position bringen, indem er sich z.B. auf einen Faustkampf einlässt, anstatt zu schießen.

Doch. Das ist doch eigentlich recht klar formuliert. Was erforderlich ist um einen Angriff abzuwehren.darf man tun. Es ist nicht erforderlich einen Faustschlaeger zu erschiessen. Da reicht auch eventuell srr Griff zum Regenschirm....aber wie gesagt, das ist alles im Einzelfall ueberpruefbar. Ging mir auch nur darum dass es Verhaeltnissmaessigkeit def. gibt und steckt im "erforderlichen".

In Medias Res
27.07.2016, 12:03
Doch. Das ist doch eigentlich recht klar formuliert. Was erforderlich ist um einen Angriff abzuwehren.darf man tun. Es ist nicht erforderlich einen Faustschlaeger zu erschiessen. Da reicht auch eventuell srr Griff zum Regenschirm....aber wie gesagt, das ist alles im Einzelfall ueberpruefbar. Ging mir auch nur darum dass es Verhaeltnissmaessigkeit def. gibt und steckt im "erforderlichen".
Aber sicherlich ist dieses erforderlich. Oder wie soll sich eine 50kg Frau gegen einen 90kg Schläger wehren? Es geht nur durch eine Waffe. Du kannst von einen nicht Kampferprobten Menschen erwarten das er sich auf einen 2 Kampf einlässt, wo er von Anfang an keine Chance hat. Zudem weißt du als Opfer doch gar nicht was hat dieser Täter vor, wird er mich nur verprügeln, bricht er mir die Knochen, macht er mich zu Krüppel oder bringt mich gar um.

mathetes
27.07.2016, 12:05
Doch. Das ist doch eigentlich recht klar formuliert. Was erforderlich ist um einen Angriff abzuwehren.darf man tun. Es ist nicht erforderlich einen Faustschlaeger zu erschiessen. Da reicht auch eventuell srr Griff zum Regenschirm....aber wie gesagt, das ist alles im Einzelfall ueberpruefbar. Ging mir auch nur darum dass es Verhaeltnissmaessigkeit def. gibt und steckt im "erforderlichen".

Das kann so nicht stimmen, da niemand seine Verteidigungssituation verschlechtern muss. Der Poster über mir bringt es auf den Punkt :dg:

Dieser Artikel soll recht fundiert sein:

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-10/notwehr-strafrecht-fischer-im-recht

Suedwester
27.07.2016, 12:08
Doch. Das ist doch eigentlich recht klar formuliert. Was erforderlich ist um einen Angriff abzuwehren.darf man tun. Es ist nicht erforderlich einen Faustschlaeger zu erschiessen. Da reicht auch eventuell srr Griff zum Regenschirm....aber wie gesagt, das ist alles im Einzelfall ueberpruefbar. Ging mir auch nur darum dass es Verhaeltnissmaessigkeit def. gibt und steckt im "erforderlichen".

Beispiel:
Der 60-jaehrige Foerster steigt im Wald aus dem Auto um mit seiner geladenen
Doppelflinte durchs Revier zu pirschen. Ploetzlich steht ein kraeftiger junger Mann
vor ihm, knallt ihm eine Faust auf die Nase. Der Foerster faellt mit seiner
Flinte im Arm rueckwaerts um und richtet die Waffe -bewusst- auf den Mann, der
weiter auf ihn losgeht/ losgehen will. Daraufhin drueckt der Foerster bewusst
(mit Absicht) ab, um den Angriff zu beenden. Er verletzt den Angreifer toedlich.

Sollte der Jaeger erst noch versuchen, den Regenschirm aus seinem Auto
zu holen....??

Das ist nicht der Sinn des NOTwehrparagraphen.

Neu
27.07.2016, 14:26
Grob gesagt: die Frage ist völlig unwichtig. Wer in einer Notwehrsituation noch anfängt zu überlegen, hat schon verloren. Notwehr kommt instinktiv. Und wer diesen Instinkt - ich sag mal "Überlebenswillen" - nicht hat, sollte sich besser vor möglichen Gefahren fern halten.

Nicht nur Instinkt. Notwehr, Abwehr muss GEÜBT werden, erlernt werden. Wer noch nie in einer Kampfsportgruppe geübt hat, Angriffe zu parieren, hat sehr wenig Chancen. Und:

Der beste Kampf ist der, den man nie geführt hat.

Hrafnaguð
27.07.2016, 16:05
Ist die Frau überhaupt noch ernst zu nehmen ? !!!!

Ja, denn ihre Partei ist momentan in 8 (? Infos die ich fand waren Stand 2014) von 17 Bundesländern in der Landesregierung vertreten
und fährt Wahlergebnisse zwischen fünf bis 30% ein und hat seit etwa 36 Jahren einen im Vergleich
zu den Wahlergebnissen überproportional hohen und alleräußerst verderblichen Einfluss auf die Geschicke
unseres Landes und unseres Volkes. Ob Künast völligen Unsinn daherschwallt oder nicht, sie hat Wähler die die Partei wählen und
von denen nicht unerhebliche Mengen genauso bekloppt sein dürften und damit für den Erhalt von Vaterland, Volk und Kultur ein gewaltiges
Gefahrenpotential darstellen. Und grüne "Richter" dürften in einem Fall den ein altväterlicher konservativer Richter kurz vorm Ruhestand problemlos als Notwehr durchwinkt, eher wie moderne Versionen eines Freislers urteilen, das "schäbiger Lump" noch exklusive, aber wenn
diese Politik nicht gestoppt wird, dann kommt das auch noch, als Zwischenstopp zum "im Namen Allahs, sie sind ja ein schäbiger Lump!".

Nicht mehr ernst nehmen kann man so etwas nur wenn es in einem Straflager verschwunden ist oder vor einem Peloton oder auf einem Stuhl steht, die Schlinge um den Hals.

Niklas87
27.07.2016, 16:20
Wenn bei mir eingebrochen wird und unbewaffnete Leute kommen rein und auf mich losgehen, darf ich mich mit einem Messer verteidigen und versuchen die abzustechen? Wohl kaum.

cornjung
27.07.2016, 17:01
Ja, aber deshalb gibt es doch trotzdem grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit die hier bestritten wird.


Mein Gott was du nimmst du dich wichtig.
Nein. Ich nehme dich nicht wichtig, ich widerlege deinen Unsinn. Ich habe Belege, Quellen und Zitate aus juristischen Kommentaren, und BGH-Urteile gepostet. BGH hat sogar tödliche Schüsse ohne Vorwarnung auf einen Polizisten durch Notwehr gedeckt gesehen, und den Rocker frei gesprochen. Nicht mal fahrlässige Tötung ! Von wegen Verhältnismässigkeit. Die ist gerade nicht nötig.

Statt mir dafür zu danken, hast du bewusst falsch zitiert, und als ich dich darauf hingewiesen habe, mir auch noch dummdreist erklärt " ich soll mich nicht so wichtig nehmen ". Im Kampfsportthread hast gerade du mir schon erklärt, bringe eh alles nichts, und das, obwohl du selber gepostet hast, dass du weder je bei einer Schlägerei anwesend warst, geschweige denn beteiligt oder bei einer späterem Verhandlung vor Gericht teil genommen hast.

Hier willste den Leuten einreden, man könne sich nicht mehr auf Notwehr berufen, sprich man könne sich nicht wehren, und dürfe sich nicht verteidigen. Sprich, man könne eh nix machen. Aber gut, im Nichtwähler strang haste mir ja auch erklärt, wählen bringe eh nichts. Dir gehts nicht um Aufkärung, Information und die Sache, sondern allein um Desinformation.

Wenn ein 5-jaehriges Maedchen einem Muay Thai Champion gegen das Schienbeintritt, kann der keine Notwehr fuer sich in Anspruch nehmen.
Stimmt, und auch kein Rentner kann sich auf gebotene Notwehr berufen, wenn er auf den 6-jährige Nachbarjunge schiesst, der ein paar Kirschen vom Baum klaut.

Wenn bei mir eingebrochen wird und unbewaffnete Leute kommen rein und auf mich losgehen, darf ich mich mit einem Messer verteidigen und versuchen die abzustechen? Wohl kaum.
Wer sein Leben nur bedroht glaubt, darf sogar schiessen. Du musst dich keinesfalls von angeblich " unbewaffneten Leuten " zum Krüppel oder in den Rollstuhl prügeln lassen, noch dazu jeder weiss, dass Einbrecher niemals unbewaffnet sind. Oder sind ihre Einbruchswerkzeuge etwa keine Waffen ?
Schuss ins Herz war Notwehr (https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjBlJOhmZPOAhWHlSwKHbRlBycQFggvMAM&url=http%3A%2F%2Fwww.fnp.de%2Flokales%2Ffrankfurt% 2FSchuss-ins-Herz-war-Notwehr%3Bart675%2C73208&usg=AFQjCNGOYifSMJSX9WQLW9Fn8v8mjoU8cA&sig2=nt4zshzwo8ElfWSPUgiWgA)

Polizist erschossen: BGH spricht Hells Angel frei !!! (https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwiYyeCIoZPOAhWGDywKHbHMAzkQFggiMAE&url=http%3A%2F%2Fwww.faz.net%2Faktuell%2Fgesellsch aft%2Fpolizist-erschossen-bgh-spricht-hells-angel-frei-11516279.html&usg=AFQjCNFhBfGq570RboCCNcKJfEGJLI10EA&sig2=07C1diDjOXnGqoe9kXD4Vw&bvm=bv.128153897,d.bGg)

mathetes
27.07.2016, 19:51
Wenn bei mir eingebrochen wird und unbewaffnete Leute kommen rein und auf mich losgehen, darf ich mich mit einem Messer verteidigen und versuchen die abzustechen? Wohl kaum.

Warum nicht? Du solltest natürlich nicht 60x auf sie einstechen, ab einem Punkt endet die Notwehr. Prinzipiell könntest du sie auch erschießen, natürlich nicht, wenn sie gerade am stiften sind, aber Notwehr heißt, dass man sich mit jeglichem nur erdenklichen Mittel verteidigen darf solange der Angriff anhält, sei es ein Küchenmesser, eine Machete oder eine illegale AK47. Denkst du der Gesetzgeber erwartet von einem Rentner z.B. sich auf einen Faustkampf mit gleich mehreren jüngeren Angreifern einzulassen, wenn er stattdessen von der Schußwaffe Gebrauch machen oder wenigstens zum Steakmesser greifen könnte?

kotzfisch
27.07.2016, 21:16
Warum nicht? Du solltest natürlich nicht 60x auf sie einstechen, ab einem Punkt endet die Notwehr. Prinzipiell könntest du sie auch erschießen, natürlich nicht, wenn sie gerade am stiften sind, aber Notwehr heißt, dass man sich mit jeglichem nur erdenklichen Mittel verteidigen darf solange der Angriff anhält, sei es ein Küchenmesser, eine Machete oder eine illegale AK47. Denkst du der Gesetzgeber erwartet von einem Rentner z.B. sich auf einen Faustkampf mit gleich mehreren jüngeren Angreifern einzulassen, wenn er stattdessen von der Schußwaffe Gebrauch machen oder wenigstens zum Steakmesser greifen könnte?

Guter Beitrag- klare Argumentation! Danke!

Süßer
27.07.2016, 21:52
Guter Beitrag- klare Argumentation! Danke!
Aber was Wichtiges vergessen.
Wenn es um Leben und Todt geht ist es besser wenn der dein Leben gefährdende ins Gras beißt.
Es gibt ein paar Vorausetzungen die erfüllt sein müssen aber wenn der Angriff im Gange ist, nicht auf die Kniescheibe sondern eine Doublette, besser noch eine Triplette ins Leben.
Letztendlich ist es fürs Gericht leichter sich für die (Über)lebenden zu entscheiden. Und es gibt nicht die überraschende Situation wo Aussage gegen Aussage steht (er wollte nur spielen, der tut nichts). Aber natürlich ist weiträumige Vermeidung dem Vorzug zu geben.
LG

kotzfisch
27.07.2016, 22:03
Aber was Wichtiges vergessen.
Wenn es um Leben und Todt geht ist es besser wenn der dein Leben gefährdende ins Gras beißt.
Es gibt ein paar Vorausetzungen die erfüllt sein müssen aber wenn der Angriff im Gange ist, nicht auf die Kniescheibe sondern eine Doublette, besser noch eine Triplette ins Leben.
Letztendlich ist es fürs Gericht leichter sich für die (Über)lebenden zu entscheiden. Und es gibt nicht die überraschende Situation wo Aussage gegen Aussage steht (er wollte nur spielen, der tut nichts). Aber natürlich ist weiträumige Vermeidung dem Vorzug zu geben.
LG

Gut, vielen Dank.Sichere Argumentation.Ich werde es merken.Interessant.

Valdyn
27.07.2016, 22:05
Das kann so nicht stimmen, da niemand seine Verteidigungssituation verschlechtern muss. Der Poster über mir bringt es auf den Punkt :dg:

Dieser Artikel soll recht fundiert sein:

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-10/notwehr-strafrecht-fischer-im-recht

Das wird dann eben im Einzelfall geprüft. Trotzdem gilt zunächst einmal der allgemeine Grundsatz, daß man Angriffe nur mit den dafür erforderlichen Mitteln abwehren darf. Alles darüber hinaus ist eben unverhältnismäßig.

Da brauchen wir auch nicht zig Beispiele konstruieren. Wie gesagt, wird das im Einzelfall geprüft. In dem einen ist eine Waffe dann zb. unverhältnismäßig, in einem anderen eben nicht.

Valdyn
27.07.2016, 22:12
Warum nicht? Du solltest natürlich nicht 60x auf sie einstechen, ab einem Punkt endet die Notwehr. Prinzipiell könntest du sie auch erschießen, natürlich nicht, wenn sie gerade am stiften sind, aber Notwehr heißt, dass man sich mit jeglichem nur erdenklichen Mittel verteidigen darf solange der Angriff anhält, sei es ein Küchenmesser, eine Machete oder eine illegale AK47. Denkst du der Gesetzgeber erwartet von einem Rentner z.B. sich auf einen Faustkampf mit gleich mehreren jüngeren Angreifern einzulassen, wenn er stattdessen von der Schußwaffe Gebrauch machen oder wenigstens zum Steakmesser greifen könnte?

Nein eben nicht. Das steht doch im allgemeinen Paragraphen. Nur mit den Mitteln, die ERFORDERLICH sind den Angriff zu stoppen. Wenn du da über das Ziel hinaussschießt ist es keine Notwehr mehr. Es sei denn, da greifen dann Ausnahmen wie Angst etc. Das wird dann eben im Einzelfall geprüft. Ein erfahrener Kampfsportler zb. der einen unbewaffenen 08/15 Normalo erschießt oder ihm das Genick bricht hat weit mehr getan als erforderlich wäre und er müßte wegen seiner Erfahrung in der Lage sein so einen Angreifer anders zu stoppen. So einer wird Erklärungsnotstand bekommen wenn er sich auf Notwehr berufen will.

Ivan
27.07.2016, 22:20
Notwehr - wie weit darf man gehen?

Ich gehe so weit, wie ich es für richtig halte und mein (oder die) Gegner stille halten. Aber das ist auch alles Situationsabhängig. Adrenalin geht hoch, evtl. ist man wütend etc. pp.

Aber eines steht fest: Man sollte sich am Ende ganz schnell vom Acker machen! In Deutschland ist doch vor Richtern nichts erlaubt.

brausepaul
27.07.2016, 22:32
Aber sicherlich ist dieses erforderlich. Oder wie soll sich eine 50kg Frau gegen einen 90kg Schläger wehren? Es geht nur durch eine Waffe.

In DEM Fall schon. Alles Auslegungssache. Umgekehrt, 50Kg Frau haut einem 90 Kg-Mann auf Maul, bekommst Du sicherlich ein Problem wenn Du die mit der Knarre wegpustest.

Es ist grundsätzlich das mildeste Mittel anzuwenden um einen Angriff abzuwehren. Das ist natürlich auch alles relativ und situationsabhängig. Natürlich muß ich nicht erst den Regenschirm aus dem Auto holen wenn ich den Vorschlaghammer grad in der Hand habe.

Wie hier schon geschrieben wurde, wenn möglich, unerkannt entkommen. Wenn das nicht möglich ist, nur Angaben zur Person falls die Polizei schneller ist, KEIN Wort zum Sachverhalt, Fachanwalt einschalten.

Ich denke das da draußen viele Fachidioten rumlaufen die keinen Schimmer (Stammtischmeinungen) haben, sich dann beim Verhör der Polizei rechtfertigen wollen (und sogar Recht gehabt hätten), sich dann aber um Kopf und Kragen reden. Da kann dann auch hinterher ein Anwalt nicht mehr viel machen wenn man sich durch ein paar dämliche Aussagen selbst in die Scheiße geritten hat.

Polizei ist geschult, der Bürger meist nicht. Durch gezielte Fragen kann der schon den "Täter" in eine Ecke drängen, aus der er mit eigener Kraft nicht mehr rauskommt und die Gefahr auch gar nicht erkennt. Was er da für ein Scheiß gelabert hat wird dem dann erst später bewusst, wenn der Anwalt oder der Richter das aufdröselt. Nur dann ist es zu spät...

Wolf Fenrir
27.07.2016, 22:36
Das Gesetz interessiert die Neo-Freislers nicht. Moderne Unrichter haben ausschließlich das Täterwohl im Fokus und werden niemals auf berechtigte Notwehr entscheiden, wenn der sich Wehrende Biodeutscher ist.

Also lautet der Rat, härtestmöglich zuzuschlagen und sofort abzuhauen. Ansonsten gilt die Bauernregel: Lieber ein Unrichter als vier Träger.:dg:Hast mir meinen Beitrag den ich auch so sinngemäß schreiben wollte quasi von der Tastatur genommen...

Tutsi
27.07.2016, 22:58
Stell' dir mal vor, wir kriegen 2017 Rot-Rot-Grün im Bund und man macht die Frau zur Justizministerin :hd:

War sie nicht mal Landwirtschaftsministerin ?

Wenn die Leute so doof sind, und wieder rot rot und grün wählen, dann haben sie es nicht anders verdient.

Manchmal bin ich auch allmählich zu müde, mich über alles aufzuregen.

Wem bringt es was ?

Heute in der Sendung auf ARD - über Geheimdienste.

http://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/videos/dokumentarfilm-im-ersten-schattenwelt-bnd-100.html

brausepaul
27.07.2016, 22:59
Und in Ausnahmefällen wie hier, in der die Polizei die Haus- Türe aufgebrochen hat, ohne sich als Polzei erkennen zu geben, ist nicht mal ein Warnschuss nötig. Ja, richtig gelesen. Polizist erschossen: BGH spricht Hells Angel frei (https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwiYyeCIoZPOAhWGDywKHbHMAzkQFggiMAE&url=http%3A%2F%2Fwww.faz.net%2Faktuell%2Fgesellsch aft%2Fpolizist-erschossen-bgh-spricht-hells-angel-frei-11516279.html&usg=AFQjCNFhBfGq570RboCCNcKJfEGJLI10EA&sig2=07C1diDjOXnGqoe9kXD4Vw&bvm=bv.128153897,d.bGg)


Auch alles relativ, Pistorius wurde verknackt, der hatte auch Angst und hat durch die Tür die Alte erschossen, statt den vermeintlichen Einbrecher.

Im Prinzip geht es nur darum dem Richter ne Story zu verkaufen die gesetzeskonform ist. Die muß glaubhaft sein, zum Notwehrgesetz passen und dann ist auch alles schick. Die Story bastelt man hinterher, in Ruhe mit dem Anwalt und nicht 30 min später, aufgewühlt auf dem Polizeirevier....

Tutsi
27.07.2016, 23:02
Ja, denn ihre Partei ist momentan in 8 (? Infos die ich fand waren Stand 2014) von 17 Bundesländern in der Landesregierung vertreten
und fährt Wahlergebnisse zwischen fünf bis 30% ein und hat seit etwa 36 Jahren einen im Vergleich
zu den Wahlergebnissen überproportional hohen und alleräußerst verderblichen Einfluss auf die Geschicke
unseres Landes und unseres Volkes. Ob Künast völligen Unsinn daherschwallt oder nicht, sie hat Wähler die die Partei wählen und
von denen nicht unerhebliche Mengen genauso bekloppt sein dürften und damit für den Erhalt von Vaterland, Volk und Kultur ein gewaltiges
Gefahrenpotential darstellen. Und grüne "Richter" dürften in einem Fall den ein altväterlicher konservativer Richter kurz vorm Ruhestand problemlos als Notwehr durchwinkt, eher wie moderne Versionen eines Freislers urteilen, das "schäbiger Lump" noch exklusive, aber wenn
diese Politik nicht gestoppt wird, dann kommt das auch noch, als Zwischenstopp zum "im Namen Allahs, sie sind ja ein schäbiger Lump!".

Nicht mehr ernst nehmen kann man so etwas nur wenn es in einem Straflager verschwunden ist oder vor einem Peloton oder auf einem Stuhl steht, die Schlinge um den Hals.

Grün.

Das verbissene Gesicht einer Frau Künast möchte ich mir nicht andauernd anschauen müssen.

Aber mir bereitet nur eines Sorge: Wir werden von Leuten in der Regierung geleitet, denn ich nie meine Kinder anvertraut hätte - deren Verantwortung nicht sehr weit gediehen ist. Die in erster Linie nur an sich denken - und uns nicht mal ihre Handlungsweisen erklären, weil sie denken, wir sind alle so blöd wie manche von ihnen.

Eine Welt, geleitet in der Verantwortlichkeit von (Seelen)Kindern.

Das kann nicht nur heiter werden - sondern eventuell brandgefährlich.

Politikqualle
27.07.2016, 23:06
Grün. Das verbissene Gesicht einer Frau Künast möchte ich mir nicht andauernd anschauen müssen. . .. na dann will ich dich mal am frühen Morgen ärgern .. :crazy:

http://cdn4.spiegel.de/images/image-413973-panoV9free-tvvo-413973.jpg

Tutsi
27.07.2016, 23:09
Ich schalte gleich eh wieder ab - :-) - nachdem es auf dem Wannsee so schön war, will ich mir nicht die "Petersilie" verhageln lassen :-)

.. na dann will ich dich mal am frühen Morgen ärgern .. :crazy:

http://cdn4.spiegel.de/images/image-413973-panoV9free-tvvo-413973.jpg

mathetes
28.07.2016, 07:33
Nein eben nicht. Das steht doch im allgemeinen Paragraphen. Nur mit den Mitteln, die ERFORDERLICH sind den Angriff zu stoppen. Wenn du da über das Ziel hinaussschießt ist es keine Notwehr mehr. Es sei denn, da greifen dann Ausnahmen wie Angst etc. Das wird dann eben im Einzelfall geprüft. Ein erfahrener Kampfsportler zb. der einen unbewaffenen 08/15 Normalo erschießt oder ihm das Genick bricht hat weit mehr getan als erforderlich wäre und er müßte wegen seiner Erfahrung in der Lage sein so einen Angreifer anders zu stoppen. So einer wird Erklärungsnotstand bekommen wenn er sich auf Notwehr berufen will.

Um sich als körperlich unterlegenes Opfer wirksam gegen einen oder mehrere Angreifer zu verteidigen, dürfte in der Regel eine Waffe erforderlich sein, in den meisten Fällen wird niemand einen überlegenen Gegner angreifen, alleine deswegen ist deine Argumenation nicht sonderlich überzeugend, wenn mehrere auf einen Kampfsportler losgehen, könnte wiederum der Einsatz einer Waffe erforderlich sein.

Eines allgemein, ich weiß nicht ob du in irgendeiner Weise eine juristische Vorbildung hast, ich hatte einige Vorlesungen im Bereich Wirtschaftsrecht, wenn ich eines gelernt habe, dann dass viele Gesetzestexte nicht immer das meinen, was ein Laie darunter verstanden wissen will, sondern regelrecht interpretiert werden müssen, durch Fachleute, winzige Kleinigkeiten müssen mitunter beachtet werden, dann gibt es noch ergänzende Rechtsnormen und dergleichen mehr.

http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/e/erforderlichkeit-der-notwehrhandlung/


Das relativ mildeste Verteidigungsmittel ist dasjenige, welches den geringsten Schaden anrichtet. Der Angegriffene muss sich jedoch hierbei nicht auf das Risiko einer unzureichenden Abwehrhandlung einlassen (das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen).

Das linke Richter mitunter das Recht beugen, ist wieder ein anderes Thema.

---

Andere Frage, wie sieht es beim Thema Nothilfe aus, wenn ich gerade jemanden überrasche wie er eine Frau vergewaltigt, dürfte ich ihn dann ohne Vorwarnung niederstechen? Ich denke Nothilfe ist nochmal kritischer als Notwehr.

Suedwester
28.07.2016, 07:50
Auch alles relativ, Pistorius wurde verknackt, der hatte auch Angst und hat durch die Tür die Alte erschossen, statt den vermeintlichen Einbrecher.

Im Prinzip geht es nur darum dem Richter ne Story zu verkaufen die gesetzeskonform ist. Die muß glaubhaft sein, zum Notwehrgesetz passen und dann ist auch alles schick. Die Story bastelt man hinterher, in Ruhe mit dem Anwalt und nicht 30 min später, aufgewühlt auf dem Polizeirevier....


Pistorius wurde in Suedafrika verurteilt. Nach suedafrikanischem Recht.
Das hat nichts mit deutscher Rechtsprechung in einem Notwehrfall in
Deutschland zu tun.

pixelschubser
28.07.2016, 07:50
---

Andere Frage, wie sieht es beim Thema Nothilfe aus, wenn ich gerade jemanden überrasche wie er eine Frau vergewaltigt, dürfte ich ihn dann ohne Vorwarnung niederstechen? Ich denke Nothilfe ist nochmal kritischer als Notwehr.

Theoretisch und durch das Strafrecht gedeckt, kannst Du den Vergewaltiger mit nem Knüppel von der Frau runterdreschen. Stichst Du ihn allerdings von hinten ab, kann das ein Götzl durchaus als heimtückisch werten und damit hast Du die Nothilfe überschritten.

Ein Knüppel kann allerdings auch letal eingesetzt werden. Schliesslich ist man ja nicht anatomisch geschult.

Suedwester
28.07.2016, 09:26
Warum nicht? Du solltest natürlich nicht 60x auf sie einstechen, ab einem Punkt endet die Notwehr. Prinzipiell könntest du sie auch erschießen, natürlich nicht, wenn sie gerade am stiften sind, aber Notwehr heißt, dass man sich mit jeglichem nur erdenklichen Mittel verteidigen darf solange der Angriff anhält, sei es ein Küchenmesser, eine Machete oder eine illegale AK47. Denkst du der Gesetzgeber erwartet von einem Rentner z.B. sich auf einen Faustkampf mit gleich mehreren jüngeren Angreifern einzulassen, wenn er stattdessen von der Schußwaffe Gebrauch machen oder wenigstens zum Steakmesser greifen könnte?


Richtig. Der Gesetzgeber erwartet vom Buerger eben nicht, dass er im Fall
einer NOTwehr (waehrend er sich in NOT befindet!!) auch noch "eben nebenbei"
nuechtern und sachlich ueberlegt ("abwaegt"), wie er sich demjenigen, der ihn
gerade zusammenschlagen oder abstechen... etc.... will, zur Wehr setzt.
--Erforderlich-- bedeutet dann eben nicht, dass nur das "geringste Mittel" angewendet
werden darf, sondern das Mittel, welches erforderlich ist.
Wenn man in einem NOTwehrfall bei der Gartenararbeit gerade eine Handsaege in der
einen Hand und eine Motorsaege in der anderen Hand haelt, muss man nicht
noch "abwaegen" ob die Handsaege evtl. ausreicht, den Angriff zu beenden.
Man kann sofort die Motorsaege nehmen, um den Angriff zu beenden.
Wie gesagt, im NOTwehrfall. Nicht wenn der Nachbar gerade Kirschen von deinem
Baum klaut.



Eine Verhaeltniskeitspruefung ist im Fall der Notwehr nicht vorgesehen, weil
diese nicht zumutbar ist. Sie wuerde naemlich das allgemeine Recht auf
Notwehr sinnlos machen.

Murmillo
28.07.2016, 10:35
Du meinst also nachladen ist Notwehrüberschreitung???...Gemein!

...

Mhm, wenn du dem Angreifer ein volles 33er Magazin aus deiner Glock-17 verabreicht hast, und er von seinem rechtswidrigen Angriff immer noch nicht ablässt, darfst du durchaus auch ein zweites Magazin nachladen.:D

Murmillo
28.07.2016, 10:41
...
Wie gesagt, im NOTwehrfall. Nicht wenn der Nachbar gerade Kirschen von deinem
Baum klaut.
...

Dies wäre ja auch kein rechtswidriger Angriff auf dich, sondern eine Gefahr für dein Eigentum und fällt somit unter StGB §34, rechtfertigender Notstand.
Und hier muss man dann schon die Verhältnismäßigkeit der Mittel abwägen.

§ 34 Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
D.h., den deine Kirschen klauenden Nachbarn darfst du nicht in Notwehr töten, aber ihm die Hand mit der Kettensäge abtrennen ,zwecks Abwehr der Gefahr von deinen Kirschen, darfst du schon !:D

cornjung
28.07.2016, 13:00
Warum nicht?
Auch wenn der Notwehr-Paragraph an sich klar geregelt ist, ist eben nur die " erforderliche " Verteidigung, und nur gegen einen " gegenwärtigen " Angriff gerechtfertigt. Natürlich ist ein Angriff eindeutig nicht mehr gegenwärtig ( bevorstehend, andauernd, noch nicht abgeschlossen ) , wenn der Angreifer flieht, ich ihm in Kenntnis davon dennoch in den Rücken schiesse, und auch noch sooooooo doof bin, das bei der Polzei so anzugeben. Erforderlich ist die Verteidigung, die aus Sicht des Angegrigffenen zum Zeitpunkt der Tat ( also ex-ante ! ) den Angriff entgültig und sofort ab-bezw. beendet. Zusätzlich muss ich aus mehreren möglichen, mir zum Zeitpunkt des Angriffs zu Verfügung stehenden Mitteln, das relativ mildeste Verteidigungsmittel einsetzen, aber ich muss mich nicht auf das Risiko einer unzureichenden oder untauglichen Abwehrhandlung einlassen (das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen). Natürlich kann sich niemand auf Notwehr berufen, wenn er auf den 6-jährige Nachbarjunge schiesst, der ein paar Kirschen vom Baum klaut.

Nein eben nicht. Das steht doch im allgemeinen Paragraphen. Nur mit den Mitteln, die ERFORDERLICH sind den Angriff zu stoppen. Wenn du da über das Ziel hinaussschießt ist es keine Notwehr mehr.
Ja und ? Es ist dann keine rechtfertigende Notwehr gemäss § 32 StGb mehr, aber frei gesprochen wirste trotzdem, wegen Notwehrexzess genäss § 33 StGB! Im Kampfsportthread hast du mir schon erklärt, KampfSporterfahrung bringe eh alles nichts, und das, obwohl du selber gepostet hast, dass du weder je auch nur eine Stunde KS bertrieben, je bei einer Schlägerei anwesend warst, geschweige denn beteiligt oder bei einer späterem Verhandlung vor Gericht teil genommen hast. Im Waffenthread haste gepostet, man habe selbst mit einer Waffe keine Chance. Und hier suggerierst du, man könne sich nicht mehr auf Notwehr berufen, sprich man könne sich nicht wehren, und dürfe sich nicht verteidigen. Das ist natürlich wider Unsinn. Sogar als 80 -jähriger kann ich ein Messer benutzen, oder einen Abzug betätigen.

Allen Angsthasen und naiven Gutmenschen zum Trotz. Noch gilt in Deutschland das NotwehrRECHT ! Wer angegriffen wird, darf sich verteidigen und wehren. Und zwar so, dass Ruhe ist. Verhältnissmässigkeit gilt bei NW nicht ! Schuss ins Herz war Notwehr (https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjBlJOhmZPOAhWHlSwKHbRlBycQFggvMAM&url=http%3A%2F%2Fwww.fnp.de%2Flokales%2Ffrankfurt% 2FSchuss-ins-Herz-war-Notwehr%3Bart675%2C73208&usg=AFQjCNGOYifSMJSX9WQLW9Fn8v8mjoU8cA&sig2=nt4zshzwo8ElfWSPUgiWgA) Keineswegs muss ich mich zum Krüppel, oder gar in den Rollstuhl prügeln lassen. Und sogar wer sein Leben nur bedroht glaubt ( PutativN) , darf sich verteidigen, sogar schiessen...auch wenn hier im Forum ständig das Gegenteil behauptet wird.Das ist gilt sogar für Kampfsportler oder Rocker. Und in Ausnahmefällen, wie hier, in der die Polizei die Haus- Türe aufgebrochen hat, ohne sich als Polzei erkennen zu geben, ist nicht mal ein Warnschuss nötig. Ja, richtig gelesen. Polizist erschossen: BGH spricht Hells Angel frei (https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwiYyeCIoZPOAhWGDywKHbHMAzkQFggiMAE&url=http%3A%2F%2Fwww.faz.net%2Faktuell%2Fgesellsch aft%2Fpolizist-erschossen-bgh-spricht-hells-angel-frei-11516279.html&usg=AFQjCNFhBfGq570RboCCNcKJfEGJLI10EA&sig2=07C1diDjOXnGqoe9kXD4Vw&bvm=bv.128153897,d.bGg)

Ehrenmeister
28.07.2016, 23:33
Mit den gegenwärtigen Veränderungen in Deutschland, wird der Begriff ,,Notwehr" sich noch sehr bald sehr dehnen.

Daytrader84
29.07.2016, 22:11
In dem Ort, wo meine Eltern wohnen, streift neuerdings eine Zigeuner-Bande um die Häuser.
Die sind schon dadurch aufgefallen, dass sie eine Nachbarin bedrängt und geschubst haben, als sie die werten Genossen nicht in ihre Wohnung lassen wollte.
Zeugen haben das gesehen und die Polizei gerufen.
Die haben nichts weiter gemacht als die Personalien aufzunehmen. Weiter nichts :dru:

Ich spiele mit den Gedanken, meinen Eltern zu raten, dass sie immer ein Messer griffbereit haben sollen, möglichst auch nachts, im Falle eines Einbruchs, bin mir aber nicht ganz sicher, ob das die richtige Entscheidung wäre.
Im Nahkampf wären sie den Bereicherern wahrscheinlich deutlich unterlegen, es sei denn, sie können den Überraschungsmoment nutzen. Welcher Einbrecher rechnet damit, dass der Hausherr mit einem Messer neben sich schläft?

lucid
29.07.2016, 22:48
Auch wenn der Notwehr-Paragraph an sich klar geregelt ist, ist eben nur die " erforderliche " Verteidigung, und nur gegen einen " gegenwärtigen " Angriff gerechtfertigt. Natürlich ist ein Angriff eindeutig nicht mehr gegenwärtig ( bevorstehend, andauernd, noch nicht abgeschlossen ) , wenn der Angreifer flieht, ich ihm in Kenntnis davon dennoch in den Rücken schiesse, und auch noch sooooooo doof bin, das bei der Polzei so anzugeben. Erforderlich ist die Verteidigung, die aus Sicht des Angegrigffenen zum Zeitpunkt der Tat ( also ex-ante ! ) den Angriff entgültig und sofort ab-bezw. beendet. Zusätzlich muss ich aus mehreren möglichen, mir zum Zeitpunkt des Angriffs zu Verfügung stehenden Mitteln, das relativ mildeste Verteidigungsmittel einsetzen, aber ich muss mich nicht auf das Risiko einer unzureichenden oder untauglichen Abwehrhandlung einlassen (das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen). Natürlich kann sich niemand auf Notwehr berufen, wenn er auf den 6-jährige Nachbarjunge schiesst, der ein paar Kirschen vom Baum klaut.

Ja und ? Es ist dann keine rechtfertigende Notwehr gemäss § 32 StGb mehr, aber frei gesprochen wirste trotzdem, wegen Notwehrexzess genäss § 33 StGB! Im Kampfsportthread hast du mir schon erklärt, KampfSporterfahrung bringe eh alles nichts, und das, obwohl du selber gepostet hast, dass du weder je auch nur eine Stunde KS bertrieben, je bei einer Schlägerei anwesend warst, geschweige denn beteiligt oder bei einer späterem Verhandlung vor Gericht teil genommen hast. Im Waffenthread haste gepostet, man habe selbst mit einer Waffe keine Chance. Und hier suggerierst du, man könne sich nicht mehr auf Notwehr berufen, sprich man könne sich nicht wehren, und dürfe sich nicht verteidigen. Das ist natürlich wider Unsinn. Sogar als 80 -jähriger kann ich ein Messer benutzen, oder einen Abzug betätigen.

Allen Angsthasen und naiven Gutmenschen zum Trotz. Noch gilt in Deutschland das NotwehrRECHT ! Wer angegriffen wird, darf sich verteidigen und wehren. Und zwar so, dass Ruhe ist. Verhältnissmässigkeit gilt bei NW nicht ! Schuss ins Herz war Notwehr (https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjBlJOhmZPOAhWHlSwKHbRlBycQFggvMAM&url=http%3A%2F%2Fwww.fnp.de%2Flokales%2Ffrankfurt% 2FSchuss-ins-Herz-war-Notwehr%3Bart675%2C73208&usg=AFQjCNGOYifSMJSX9WQLW9Fn8v8mjoU8cA&sig2=nt4zshzwo8ElfWSPUgiWgA) Keineswegs muss ich mich zum Krüppel, oder gar in den Rollstuhl prügeln lassen. Und sogar wer sein Leben nur bedroht glaubt ( PutativN) , darf sich verteidigen, sogar schiessen...auch wenn hier im Forum ständig das Gegenteil behauptet wird.Das ist gilt sogar für Kampfsportler oder Rocker. Und in Ausnahmefällen, wie hier, in der die Polizei die Haus- Türe aufgebrochen hat, ohne sich als Polzei erkennen zu geben, ist nicht mal ein Warnschuss nötig. Ja, richtig gelesen. Polizist erschossen: BGH spricht Hells Angel frei (https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwiYyeCIoZPOAhWGDywKHbHMAzkQFggiMAE&url=http%3A%2F%2Fwww.faz.net%2Faktuell%2Fgesellsch aft%2Fpolizist-erschossen-bgh-spricht-hells-angel-frei-11516279.html&usg=AFQjCNFhBfGq570RboCCNcKJfEGJLI10EA&sig2=07C1diDjOXnGqoe9kXD4Vw&bvm=bv.128153897,d.bGg)


Falls etwas geklaut wurde, also der Täter mit der Beute flieht, darf man ihn doch erschiessen, oder nicht?


Zum BGH Fall: War nurn bisschen spät, ne?

cornjung
30.07.2016, 09:29
Falls etwas geklaut wurde, also der Täter mit der Beute flieht, darf man ihn doch erschiessen, oder nicht?

Nein, wenn der Täter flieht eben nicht. Im Fall Sittensen wurde Notwehr verneint, weil der überfallene Rentner den 16-jährigen Albaner Labinot in den Rücken erschossen hat, als der schon auf der Flucht, sprich am Wegrennen war, sprich keine Verteidigung gegen einen Angriff vorlag, weil der Angiff beendet war. Sittensen: Rentner muss erneut vor Gericht (http://politikforen.net/showthread.php?150015-Sittensen-Rentner-muss-erneut-vor-Gericht&highlight=sittensen)

In Notwehr darf ich mich mit allen Mitteln wehren. Muss ich mit einem körperlichen Angriff rechnen, bin sogar berechtigt zu schiessen, sogar mit einer illegalen Waffe. Steht ein älterer Mann zwei Männern gegenüber, und ist sein Leben bedroht, glaubt ist er Einsatz einer Waffe ist absolut gerechtfertigt. Das völlig lebensfremde Angsthasen-und Gutmenschengeschwafel, ja, aber er hätte doch nicht gleich auch den Herrn Einbrecher- ist doch auch ein Mensch, meist sogar ein Besser-Mensch-Migrant oder Ausländer- schiessen müssen, er hätte doch " bitte, bitte, tut mir nix " wimmern , er hätte doch mindestens 10 Warnschüsse abgeben , er hätte sich doch zum Krüppel schlagen lassen sollen, ist alles Unsinn. Man darf sich in einer Notwehrsituation so verteidigen, dass man den Angriff effektiv, dh. sofort und entgültig abwehren kann. ( Lies mal die Beiträge 36, 39, 45, 53 und 61. Ich hatte mit Notwehr beruflich zu tun, und habe mich eingehenst damit befasst )

Zum BGH Fall: War nurn bisschen spät, ne?
Was war am BGH-Fall spät ?

Grundsätzlich erlaubt das Gesetz bei Notwehr jede Maßnahme, die geeignet ist die Gefahr sinngemäß sofort und endgültig abzuwehren.Verhältnismäßigkeit gilt nur für das Uzwg-Gesetz.

Stimmt. Verhältnismässigkeit gilt bei Notwehr nicht.

Ich persönlich würde in einem Fall von Notwehr jede Aussage verweigern und einen Anwalt hinzuziehen.
Das ist der wichtigste Satz im ganzen thread. Ausgerechnet die, welche am wenigsten Ahnung von Notwehr haben, meinen bei der Polizei die umfangreichsten Aussagen machen , und sich um Kopf und Kragen bringen zu müssen. Jeder Profi weiss, keine Aussage bei der Polizei zur Sache. KEINE !!!.

Schopenhauer
30.07.2016, 09:42
Nein, wenn der Täter flieht eben nicht. Im Fall Sittensen wurde Notwehr verneint, weil der überfallene Rentner den 16-jährigen Albaner Labinot in den Rücken erschossen hat, als der schon auf der Flucht, sprich am Wegrennen war, sprich keine Verteidigung gegen einen Angriff vorlag, weil der Angiff beendet war. Sittensen: Rentner muss erneut vor Gericht (http://politikforen.net/showthread.php?150015-Sittensen-Rentner-muss-erneut-vor-Gericht&highlight=sittensen)

In Notwehr darf ich mich mit allen Mitteln wehren. Muss ich mit einem körperlichen Angriff rechnen, bin sogar berechtigt zu schiessen, sogar mit einer illegalen Waffe. Steht ein älterer Mann zwei Männern gegenüber, und ist sein Leben bedroht, glaubt ist er Einsatz einer Waffe ist absolut gerechtfertigt. Das völlig lebensfremde Angsthasen-und Gutmenschengeschwafel, ja, aber er hätte doch nicht gleich auch den Herrn Einbrecher- ist doch auch ein Mensch, meist sogar ein Besser-Mensch-Migrant oder Ausländer- schiessen müssen, er hätte doch " bitte, bitte, tut mir nix " wimmern , er hätte doch mindestens 10 Warnschüsse abgeben , er hätte sich doch zum Krüppel schlagen lassen sollen, ist alles Unsinn. Man darf sich in einer Notwehrsituation so verteidigen, dass man den Angriff effektiv, dh. sofort und entgültig abwehren kann. ( Lies mal die Beiträge 36, 39, 45, 53 und 61. Ich hatte mit Notwehr beruflich zu tun, und habe mich eingehenst damit befasst )

Was war am BGH-Fall spät ?


Stimmt. Verhältnismässigkeit gilt bei Notwehr nicht.

Das ist der wichtigste Satz im ganzen thread. Ausgerechnet die, welche am wenigsten Ahnung von Notwehr haben, meinen bei der Polizei die umfangreichsten Aussagen machen , und sich um Kopf und Kragen bringen zu müssen. Jeder Profi weiss, keine Aussage bei der Polizei zur Sache. KEINE !!!.

Ich bin kein Profi, hatte aber schon mit der "Staatsgewalt" zu tun (Hausdurchsuchung wegen einer alten kranken Katze mit der ich zwei Mal beim Tierarzt war...eine Neverendingstory, deswegen halte ich deine Schlussfolgerung für absolut angebracht).

cornjung
30.07.2016, 13:38
Das wird dann eben im Einzelfall geprüft.
Im Einzelfall ist was ganz anderes Ausschlaggebend. Hat der jenige, der sich auf Notwehr beruft, von Notwehr keine Ahnung, und sich zusätzlich von der Polizei zu ihn selber belastenden Aussagen verleiten lassen, und sich damit selber um Kopf und Kragen geredet, oder geschwiegen, und vor Gericht seinen kompetenten Anwalt ihn verteidigen lassen. Warum frägt wohl jeder Anwalt als als aller erstens " Haben Sie bei der Polizei Aussagen gemacht " ?. Gut, aber warum erzähl ich dir das, hast du doch im real live mit Notwehr nichts am Hut.

Suedwester
30.07.2016, 14:34
Im Einzelfall ist was ganz anderes Ausschlaggebend. Hat der jenige, der sich auf Notwehr beruft, von Notwehr keine Ahnung, und sich zusätzlich von der Polizei zu ihn selber belastenden Aussagen verleiten lassen, und sich damit selber um Kopf und Kragen geredet, oder geschwiegen, und vor Gericht seinen kompetenten Anwalt ihn verteidigen lassen. Warum frägt wohl jeder Anwalt als als aller erstens " Haben Sie bei der Polizei Aussagen gemacht " ?. Gut, aber warum erzähl ich dir das, hast du doch im real live mit Notwehr nichts am Hut.


In einem eigenen Notwehrfall habe ich anschliessend eine Aussage bei
der Polizei gemacht und erst danach einen Fachanwalt beauftragt; in erster
Linie fuer die formellen Dinge vor Gericht (Strafprozessordnung/ Strafverfahrens-
recht). Der Anwalt hat damals meine Aussage geprueft und unveraendert
uebernommen. Die Sache wurde eingestellt. Auch eine spaetere Klage
auf Schmerzensgeld am Zivilgericht wurde daraufhin direkt abgewiesen.

Das sollte man allerdings wirklich nur machen, wenn man 100%ig weiss,
was man sagt und selbst eine solide Rechtskenntnis hat.
hat. Ansonsten kann man sich, wie du --zurecht-- immer wieder angemerkt
hast, unnoetig ernsthafte Schwierigkeiten einhandeln.

wtf
30.07.2016, 14:38
Es ist wirklich wichtig, die Klappe zu halten, falls man betroffen ist. Man hat die Unrechtssprechung sowieso gegen sich. Jedes unbedachte Wort kann die Sache nur verschlimmern.

Meiner unbedeutenden Meinung nach sind also zwei Dinge zu beachten: Der Notwehrrezipient sollte nicht mehr reden können; man selbst darf nicht reden.

Suedwester
30.07.2016, 14:56
Es ist wirklich wichtig, die Klappe zu halten, falls man betroffen ist. Man hat die Unrechtssprechung sowieso gegen sich. Jedes unbedachte Wort kann die Sache nur verschlimmern.

Meiner unbedeutenden Meinung nach sind also zwei Dinge zu beachten: Der Notwehrrezipient sollte nicht mehr reden können; man selbst darf nicht reden.


Einer der Rezipienten war schwerverletzt, das hatte gereicht, den Angriff
beider zu beenden. Reden konnte er aber nach einer gewissen Zeit wieder.
Zunaechst gab es keinerlei Zeugen, als der Vorfall am naechsten Tag
in der Presse bekannt gemacht wurde, meldete sich ein Anwohner, der den
Vorfall beobachtet hatte, bei der Polizei.
Ausserdem hatte es wohl "die Richtigen" erwischt, Kriminelle mit Mhg.....
Es war also auch etwas Glueck dabei.

DieterK
30.07.2016, 15:06
Ich werde jeden, der mich und mein Umfeld in Lebensgefahr bringt, eiskalt umbringen, sofern es mir möglich ist.
Da ist mir die ganze Rechtsprechung relativ egal.

Ruepel
30.07.2016, 18:30
Wie oft darf man Nachladen,oder worum geht's dir?

lucid
30.07.2016, 19:29
Nein, wenn der Täter flieht eben nicht. Im Fall Sittensen wurde Notwehr verneint, weil der überfallene Rentner den 16-jährigen Albaner Labinot in den Rücken erschossen hat, als der schon auf der Flucht, sprich am Wegrennen war, sprich keine Verteidigung gegen einen Angriff vorlag, weil der Angiff beendet war. Sittensen: Rentner muss erneut vor Gericht (http://politikforen.net/showthread.php?150015-Sittensen-Rentner-muss-erneut-vor-Gericht&highlight=sittensen)

Aber doch nur weil er kein Diebesgut dabei hatte, oder?

cornjung
30.07.2016, 20:57
Aber doch nur weil er kein Diebesgut dabei hatte, oder?
Oder hatte er doch was dabei, oder doch nicht , oder wie ?

Pletschi
31.07.2016, 04:09
Allen Angsthasen, depperten Gutmenschen und Feiglingen sei gesagt. Noch gilt in Deutschland das NotwehrRECHT ! Wer angegriffen wird, darf sich verteidigen und wehren. Und zwar so, dass Ruhe ist. Verhältnissmässigkeit gilt bei NW nicht ! Schuss ins Herz war Notwehr (https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjBlJOhmZPOAhWHlSwKHbRlBycQFggvMAM&url=http%3A%2F%2Fwww.fnp.de%2Flokales%2Ffrankfurt% 2FSchuss-ins-Herz-war-Notwehr%3Bart675%2C73208&usg=AFQjCNGOYifSMJSX9WQLW9Fn8v8mjoU8cA&sig2=nt4zshzwo8ElfWSPUgiWgA) Keineswegs muss ich mich zum Krüppel, oder gar in den Rollstuhl prügeln lassen. Und sogar wer sein Leben nur bedroht glaubt ( PutativN) , darf sich verteidigen, sogar schiessen...auch wenn hier im Forum ständig das Gegenteil behauptet wird.Das ist gilt sogar für Bordellbetreiber, Kampfsportler oder Rocker. Und in Ausnahmefällen wie hier, in der die Polizei die Haus- Türe aufgebrochen hat, ohne sich als Polzei erkennen zu geben, ist nicht mal ein Warnschuss nötig. Ja, richtig gelesen. Polizist erschossen: BGH spricht Hells Angel frei (https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwiYyeCIoZPOAhWGDywKHbHMAzkQFggiMAE&url=http%3A%2F%2Fwww.faz.net%2Faktuell%2Fgesellsch aft%2Fpolizist-erschossen-bgh-spricht-hells-angel-frei-11516279.html&usg=AFQjCNFhBfGq570RboCCNcKJfEGJLI10EA&sig2=07C1diDjOXnGqoe9kXD4Vw&bvm=bv.128153897,d.bGg)

Kann ich so nicht bestätigen. Und ich bin Deutscher, und hatte es meist mit Migranten zu tun. Das Problem liegt eher darin, dass die meisten keine Ahnung haben, sie selbst belastende Aussagen bei der Polizei machen, und sich damit selber um Kopf und Kragen reden. Deswegen gilt, keine Aussage bei der Polizei.

Auch ein KP hat selbstverständlich das Recht auf NW, und muss nicht extra darauf hinweisen. Höchstens wird beim Merkmal " erforderlich " genauer geprüft.

Nein. Das ist bei Notwehr- anders beim Notstand- gerade nicht nötig. Und wurde hier schon zigfach gepostet.

Stimmt 100 % ! Keinen Feld-Wald-und Wiesen-anwalt, sondern einen Fachanwalt für Strafrecht.

Ein paar Abkürzungen weniger wäre ratsam. Du schreibst so viel hier, dass es darauf nicht mehr ankommen sollte. Leute die mit (selbst gewählten) Abkürzungen argumentieren, scheint eine gewisse Empathie neutralen Lesern gegenüber abzugehen. Ist doch eigentlich nicht notwendig, ne?:cool:

Pletschi
31.07.2016, 04:18
Das wird dann eben im Einzelfall geprüft. Trotzdem gilt zunächst einmal der allgemeine Grundsatz, daß man Angriffe nur mit den dafür erforderlichen Mitteln abwehren darf. Alles darüber hinaus ist eben unverhältnismäßig.

Da brauchen wir auch nicht zig Beispiele konstruieren. Wie gesagt, wird das im Einzelfall geprüft. In dem einen ist eine Waffe dann zb. unverhältnismäßig, in einem anderen eben nicht.

Du bist aber auch so was von stur...:cool:

moishe c
31.07.2016, 04:42
Ein paar Abkürzungen weniger wäre ratsam. Du schreibst so viel hier, dass es darauf nicht mehr ankommen sollte. Leute die mit (selbst gewählten) Abkürzungen argumentieren, scheint eine gewisse Empathie neutralen Lesern gegenüber abzugehen. Ist doch eigentlich nicht notwendig, ne?:cool:


Werter Pletschi,

mir gab mal ein alter Hase den Rat, den Ort der stattgefundenen Notwehr möglichst schnell zu verlassen ... noch bevor man von jemandem gesehen wird ...


Ob dieser Rat gut ist, weiß ich allerdings nicht! :D

Pletschi
31.07.2016, 04:54
Werter Pletschi,

mir gab mal ein alter Hase den Rat, den Ort der stattgefundenen Notwehr möglichst schnell zu verlassen ... noch bevor man von jemandem gesehen wird ...


Ob dieser Rat gut ist, weiß ich allerdings nicht! :D

Dankeschön für den Tipp. Ich werde darüber angemessen lange nachdenken :-)

cornjung
31.07.2016, 10:02
Ein paar Abkürzungen weniger wäre ratsam. Du schreibst so viel hier, dass es darauf nicht mehr ankommen sollte. Leute die mit (selbst gewählten) Abkürzungen argumentieren, scheint eine gewisse Empathie neutralen Lesern gegenüber abzugehen.
Soll ich etwa noooooooch mehr, noch ausführlicher schreiben ? Ich schreibe hier fast gegen ein halbes Dutzend Foristen an, die nicht mal den § 32 StGB kennen, geschweige denn die Kommentar-Literatur und Rechtssprechung des BGH, und suggerieren, das Recht auf NW wäre faktisch abgeschafft.

Heiliger
31.07.2016, 10:04
Dankeschön für den Tipp. Ich werde darüber angemessen lange nachdenken :-)

Nicht zu lange. sonst klappt es mit dem weglaufen nicht mehr!

Der Tip ist aber Gold Wert!

Suedwester
31.07.2016, 10:40
Soll ich etwa noooooooch mehr, noch ausführlicher schreiben ? Ich schreibe hier fast gegen ein halbes Dutzend Foristen an, die nicht mal den § 32 StGB kennen, geschweige denn die Kommentar-Literatur und Rechtssprechung des BGH, und suggerieren, das Recht auf NW wäre faktisch abgeschafft.


.....und besonders gegen diejenigen , die immer wieder dieselben falschen
Behauptungen aufstellen, bzw. dieselben daemlichen Fragen stellen....
weil sie einfach zu hohl sind, das Geschriebene richtig zu lesen, darueber
nachzudenken und entsprechend zu begreifen.
Vom Strangeroeffner, dem das Thema doch offensichtlich sooo wichtig war,
hat man auch nichts mehr gesehen. Er hat weder eine Meinung, noch ein paar
(nuetzliche) Fragen dazu gepostet.

Stopblitz
31.07.2016, 10:47
Ist doch eigentlich sonnenklar. Je mehr Zeugen zugegen sind, die für dich aussagen, desto freier ist deine Hand wie heftig du deine Gegenwehr entwickelst.

Suedwester
31.07.2016, 10:59
Ist doch eigentlich sonnenklar. Je mehr Zeugen zugegen sind, die für dich aussagen, desto freier ist deine Hand wie heftig du deine Gegenwehr entwickelst.

Die Gegenwehr an sich stellt nicht das Problem dar.
Vielmehr ist es die Tatsache, dass du glaubhaft machen musst,
dass es sich um einen (gegenwaertigen rechtswidrigen) Angriff
handelte, der deine Gegenwehr erforderlich machte......

Dabei koennen (neutrale) Zeugen hilfreich sein.

"Erfundene" Zeugen der Gegenseite, die definitiv nicht dabei waren,
koennen dich unter Umstaenden erstmal richtig in die Scheixxe reiten.

Schopenhauer
31.07.2016, 10:59
.....und besonders gegen diejenigen , die immer wieder dieselben falschen
Behauptungen aufstellen, bzw. dieselben daemlichen Fragen stellen....
weil sie einfach zu hohl sind, das Geschriebene richtig zu lesen, darueber
nachzudenken und entsprechend zu begreifen.
Vom Strangeroeffner, dem das Thema doch offensichtlich sooo wichtig war,
hat man auch nichts mehr gesehen. Er hat weder eine Meinung, noch ein paar
(nuetzliche) Fragen dazu gepostet.

Das rot markierte ist universell auf alles übertragbar. Fast etwas für den "Was ärgert euch gerade" Strang. (Obwohl, wenn ich mich da jedesmal wirklich drüber ärgern würde, würde ich da gar nicht mehr rauskommen...:D;)).

cornjung
31.07.2016, 11:14
Die Gegenwehr an sich stellt nicht das Problem dar.Vielmehr ist es die Tatsache, dass du glaubhaft machen musst,dass es ich um einen (gegenwaertigen rechtswidrigen) Angriff handelte, der deine Gegenwehr erforderlich machte......Dabei koennen (neutrale) Zeugen hilfreich sein."Erfundene" Zeugen der Gegenseite, die definitiv nicht dabei waren, koennen dich unter Umstaenden erstmal richtig in die Scheixxe reiten.
Stimmt, exakt so ist es im real live.

Abgesehen davon, dass manche sich mit ihren Aussagen bei der Polizei ohnhin selber belasten, neutrale und unbeteiligte Zeugen aus Angst vor Repressalien keine Aussage zu machen wagen, kommt noch dazu, dass angreifende Migranten-Diebe-oder Schläger, die in Notwehr mal ausnahmsweise Prügel bezogen haben, regelmässig vors Gericht rennen, dort rum flennen, von Ausländer-und Migranten- Diskriminierung schwadronieren, und am entscheidensten, sich dort gegen-und wechselseitig mit ihrem ganzen Hartz4-Clan und dreisten Lügen, die eiskalt beeidet werden, Flankenschutz geben. Sprich, den Angegriffenen, der sich gewehrt hat, zum Angreifer hinstellen wollen. Nach dem Motto " am lautesten schreit der Dieb, wenn er mal bestolen wird.

Ziggfach vor Gericht so erlebt. " Ja Herr Vorsitzender, kann bestätigen- ich schwörs beim Leben meiner Mudder- mein " Bruder " hat nichts gemacht, und pöser Nazi-Schläger hat meinen Hartz4-Kollegen dumm angemacht und ihm Aua gemacht, und jetzt ist er lebenslang traumatisiert " blablabla...und dann kommt noch die grün-versiffte, gutmenschige, zur refugee-welcome Fraktion gehörende Frau Dr. hässliche Lesben- Staatsanwältin dazu.

Tantalit
01.08.2016, 16:25
Die sogenannte "Verhältnismäßigkeit" gibt es nicht, sondern ist ein recht populärer Mythos. Es sind keine klaren Grenzen gezogen. Der Verteidiger muss das mildeste der Mittel wählen, muss sich aber bei der Verteidigung nicht auf Risiken für Leib und Leben einlassen. Er ist auch nicht verpflichtet zu flüchten, da das Recht dem Unrecht nicht weichen muss.

(Wikipedia)

[/I]http://knockout-magazin.de/index.php/notwehr-mythos-verhaeltnismaessigkeit/articles/notwehr-mythos-verhaeltnismaessigkeit.html

Nö kein Mythos, wenn du meinst unbewaffnete die einen Einbruch begehen an Ort uns Stelle abknallen zu dürfen weil du dich bedroht fühlst werden dich die Gerichte eines besseren belehren.

Ist aber auch egal ich weiß ja das man dem Vorposter immer als erstes mal sagen muß das er keine Ahnung hat. ;)

Tantalit
01.08.2016, 16:28
Wenn ich nichts zu befürchten hätte, wäre es keine Notwehr, dann wäre es jemanden eine Lektion erteilen.
Jedoch denke ich das du in deinem Leben noch nie mit Gewalt aus irgendeiner Situation heraus in Berührung kamst, sonst wüsstest du das man in solch einer Situation immer was zu befürchten hat und immer etwas an Schmerzen mit nimmt, ob körperlich oder seelisch.

Was hier immer für Annahmen gemacht werden denen dann Hand und Fuß fehlt, faszinierend. ;)

Tantalit
01.08.2016, 16:30
Nein. Das ist bei Notwehr- anders beim Notstand- gerade nicht nötig. Und wurde hier schon zigfach gepostet.





Als Notwehr zählt jeweils das mildeste Mittel, das man zur Verfügung hat, um einen Angriff abzuwehren. Das heißt, auch bei Notwehr darf man niemanden stärker verletzten als notwendig. Allerdings liegt die Wahl das Mittels im Auge des Opfers. "Eine Frau, die sich in öffentlicher Umgebung einem ihr körperlich überlegenen Mann gegenübersieht, der sie womöglich sexuell bedrängt, darf diesen auch mit einem Messer abwehren. Notfalls bis zum Äußeren, also dem Tod des Angreifers", so Baumhöfener

http://www.focus.de/finanzen/recht/schreien-schlagen-wegrennen-notwehr-wie-weit-darf-ich-gehen_id_4463720.html

mathetes
01.08.2016, 18:16
Als Notwehr zählt jeweils das mildeste Mittel, das man zur Verfügung hat, um einen Angriff abzuwehren. Das heißt, auch bei Notwehr darf man niemanden stärker verletzten als notwendig. Allerdings liegt die Wahl das Mittels im Auge des Opfers. "Eine Frau, die sich in öffentlicher Umgebung einem ihr körperlich überlegenen Mann gegenübersieht, der sie womöglich sexuell bedrängt, darf diesen auch mit einem Messer abwehren. Notfalls bis zum Äußeren, also dem Tod des Angreifers", so Baumhöfener

http://www.focus.de/finanzen/recht/schreien-schlagen-wegrennen-notwehr-wie-weit-darf-ich-gehen_id_4463720.html


Illegale Waffen sind auch in einer Notwehr-Situation verboten.

Das stimmt so pauschal nicht, der Besitz illegaler Waffen bleibt strafbar, auch bei einer Notwehrhandlung, aber nicht deren Einsatz selbst. Der Autorin scheinen noch weitere Irrtümer unterlaufen zu sein, glaubt man den Userkommentaren.

Don
01.08.2016, 18:31
Nö kein Mythos, wenn du meinst unbewaffnete die einen Einbruch begehen an Ort uns Stelle abknallen zu dürfen weil du dich bedroht fühlst werden dich die Gerichte eines besseren belehren.



Das Kleinind hat den Unterschied zwischen dem Gesetz und der Weltanschauung vieler deutscher Richter und Staatsanwälte noch nicht verstanden.


Strafgesetzbuch (StGB)
§ 32 Notwehr (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.






Büblein, da steht nichts von verhältnismäßig. Sondern erforderlich. Und zwar mit dem, was zur Verfügung steht. Außer deutschen Juristen wird niemand verlangen du solltest erst mal im Keller nach etwas Milderem suchen, wenn du eine Waffe in der Hand hast.
Ein Einbruch ist bereits ein rechtswidriger Angriff.

Daß die faktische Rechtsauslegung in Schland nicht gesetzeskonform ist, wissen wir bereits.

Don
01.08.2016, 18:32
Als Notwehr zählt jeweils das mildeste Mittel, das man zur Verfügung hat, um einen Angriff abzuwehren. Das heißt, auch bei Notwehr darf man niemanden stärker verletzten als notwendig. Allerdings liegt die Wahl das Mittels im Auge des Opfers. "Eine Frau, die sich in öffentlicher Umgebung einem ihr körperlich überlegenen Mann gegenübersieht, der sie womöglich sexuell bedrängt, darf diesen auch mit einem Messer abwehren. Notfalls bis zum Äußeren, also dem Tod des Angreifers", so Baumhöfener

http://www.focus.de/finanzen/recht/schreien-schlagen-wegrennen-notwehr-wie-weit-darf-ich-gehen_id_4463720.html

Quatsch.

Carl von Cumersdorff
01.08.2016, 19:04
Ich denke, es ist angesichts der immer größer werdenden Anzahl an Überfällen und anderen "Übergriffen" mal an der Zeit, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Die Fragestellung ergibt sich ja bereits aus der Überschrift.

Insbesondere geht es mir darum, wie es mit Kampftechniken aussieht, die beim Gegner schwere Verletzungen oder Schlimmeres hervorrufen können.

Ich unterstreiche:
Es soll niemand angegriffen werden! Es geht lediglich um die Verteidigung der eigenen oder einer anderen Person!

Jeder Fremde, der einen berauben, überfallen, verletzen und töten will, sollte man sofort erschießen dürfen. Anschließend sollte das Bundesverdienstkreuz verliehen werden. Bei kriminellen Ausländer sogar am Bande.

cornjung
02.08.2016, 10:54
Als Notwehr zählt jeweils das mildeste Mittel, das man zur Verfügung hat, um einen Angriff abzuwehren.

Büblein, da steht nichts von verhältnismäßig. Sondern erforderlich.
Nein, das behaupten nur lebensfremde Gutmenschen, die Angreifer, Diebe, Schläger und Vergewaltiger in Schutz nehmen, und verteidigen, und ängstliche Feiglinge, die sich nicht verteidigen wollen. Das mildeste Mittel wäre nämlich immer, sich gar nicht in Notwehr zu wehren, oder nur unzureichend, sich dafür berauben und zusammen schlagen lassen, und anschliessend die Polizei zu rufen. Nach deiner Angsthasen-Deppen-und Feiglingen- logik wäre Notwehr nämlich faktisch abgeschafft.

Ich empfehle dir den Notwehrparapgraphen § 32 StGB durchzulesen. Da steht von mildestem Mittel kein Wort, dafür von erforderlicher Verteidigung. Erforderlich ist die Verteidigung, die aus Sicht des Angegriffenen zum Zeitpunkt der Tat ( also ex-ante ! ) den Angriff entgültig und sofort ab-bezw. beendet. Ich muss mich gerade nicht auf das Risiko einer unzureichenden oder untauglichen Abwehrhandlung einlassen. Von wegen Banane...

Nö kein Mythos, wenn du meinst unbewaffnete die einen Einbruch begehen an Ort uns Stelle abknallen zu dürfen weil du dich bedroht fühlst werden dich die Gerichte eines besseren belehren. Ist aber auch egal ich weiß ja das man dem Vorposter immer als erstes mal sagen muß das er keine Ahnung hat.
Nix " nö ". Nix " du hast doch eh keine Ahnung ". Du musst übrigens nicht in jedem thread darauf hinweisen, dass du ausser " nö, du hast keine Ahnung " keine weiteren " Argumente " hast.

Im KampfSportthread haste mir erklärt, KS bringe eh nichts, obwohl du noch keine Stunde KS gemacht, geschweige denn je einer Schlägerei beigewohnt hast. Im Waffenthread haste gepostet, Waffen bringen eh nix, obwohl das Merkel ohne ihre schwerst bewaffnete Leibwache keinen Schritt vors Haus macht ( von wegen Waffen bringen nix, warum sind den die dann alle bis an die Zähne bewaffnet ?????? ), und du eine scharfe Waffe noch nie angefasst hast. Und hier behauptest du, gegen bewaffnete Einbrecher und Migranten-Schläger-Gangs könne man nichts machen, obwohl du dich mit Notwehr noch nie befasst, geschweige denn dich je berufen hast.

Fakt ist, Mindestens nach der aktuellen Rechtsprechung darfst du sehr wohl auf einen Einbrecher ( der immer bewaffnet ist, selbst mit nur einem Einbruch- Schraubenzieher !!!! ) gezielt schiessen, wenn der dich angreift. ( Nein, nicht wenn er flieht in den Rücken !!!! ) Das ist gängige Rechtsprechung, hier ein Urteil unter Hunderten. Schuss ins Herz war Notwehr (https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjBlJOhmZPOAhWHlSwKHbRlBycQFggvMAM&url=http%3A%2F%2Fwww.fnp.de%2Flokales%2Ffrankfurt% 2FSchuss-ins-Herz-war-Notwehr%3Bart675%2C73208&usg=AFQjCNGOYifSMJSX9WQLW9Fn8v8mjoU8cA&sig2=nt4zshzwo8ElfWSPUgiWgA)

Keineswegs muss ich mich nämlich zum Krüppel, oder gar in den Rollstuhl prügeln lassen. Und sogar wer sein Leben nur bedroht glaubt ( PutativN) , darf sich verteidigen, sogar schiessen...auch wenn hier im Forum ständig das Gegenteil behauptet wird. Das ist gilt sogar für Kampfsportler oder Rocker. Und in Ausnahmefällen, wie hier, in der die Polizei die Haus- Türe aufgebrochen hat, ohne sich als Polzei erkennen zu geben, ist nicht mal ein Warnschuss nötig. Ja, richtig gelesen. Polizist erschossen: BGH spricht Hells Angel frei (https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwiYyeCIoZPOAhWGDywKHbHMAzkQFggiMAE&url=http%3A%2F%2Fwww.faz.net%2Faktuell%2Fgesellsch aft%2Fpolizist-erschossen-bgh-spricht-hells-angel-frei-11516279.html&usg=AFQjCNFhBfGq570RboCCNcKJfEGJLI10EA&sig2=07C1diDjOXnGqoe9kXD4Vw&bvm=bv.128153897,d.bGg)

Ganz einfach, deine Notwehrhandlung sollte verhältnißmäßig sein.
Ganz einfach, das ist falsch. Wie oft willste das noch hören ?

Valdyn
02.08.2016, 11:24
Büblein, da steht nichts von verhältnismäßig. Sondern erforderlich. Und zwar mit dem, was zur Verfügung steht. Außer deutschen Juristen wird niemand verlangen du solltest erst mal im Keller nach etwas Milderem suchen, wenn du eine Waffe in der Hand hast.
Ein Einbruch ist bereits ein rechtswidriger Angriff.

Daß die faktische Rechtsauslegung in Schland nicht gesetzeskonform ist, wissen wir bereits.

Es ist aber eben situationsbedingt ob für die Abwehr eines Angriffes Waffeneinsatz ERFORDERLICH ist oder eben nicht. Deshalb steckt da ganz allgemein in dem ERFORDERLICH eben die Verhältnismäßigkeit. Wenn ich einen Angriff auch mit einem Regenschirm abwehren kann muß ich den Angreifer nicht direkt erschießen. Es ist nicht ERFORDERLICH und unverhältnismäßig.

Und damit eben auch laut dem allgemeinen Passus verboten. Denn da steht ja deutlich:


Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Es ist nicht alles immer auch erforderlich was möglich ist.

Notwehr ist also nicht die Verteidigung, die über das erforderliche hinausgeht. Steht da. Ganz deutlich. Und nochmal: Wenn ein Angriff also auch mit dem Regenschirm leicht abwehren kann und ich den Angreifer trotzdem über den Haufen schieße ist es keine Notwehr mehr. Denn es ist nicht erforderlich ihn zu erschießen.

Völlig schleierhaft warum hier einige nicht kapieren was "erforderlich" bedeutet.

mathetes
02.08.2016, 11:35
@ cornjung, könnte man es so verkürzen, erforderlich war im Nachhinein das Mittel, das auch erfolgreich war, oder würde das wiederum zu weit gehen?

Valdyn
02.08.2016, 11:40
@ cornjung, könnte man es so verkürzen, erforderlich war im Nachhinein das Mittel, das auch erfolgreich war, oder würde das wiederum zu weit gehen?

Wenn deine kleine 6 jährige Tochter etwas tut, was sie nicht tun soll. Ist es erforderlich sie deshalb gleich übers Knie zu legen oder ist es erforderlich ihr zu erklären, daß sie das in Zukunft lassen soll. Erfolgreich wäre beides.

Was tust du, was ist erforderlich?

cornjung
02.08.2016, 11:50
Wenn ich einen Angriff auch mit einem Regenschirm abwehren kann muß ich den Angreifer nicht direkt erschießen..
Ha...ha...ha....:haha::haha::haha:einen Angreifer, einen bewaffneten Einbrecher, eine Schläger-gang oder Vergewaltiger mit einem Regenschirm abwehren...ohne Worte.

Völlig schleierhaft warum hier einige nicht kapieren was "erforderlich" bedeutet...
Völlig schleierhaft, warum hier einige hier nicht mal im Stande sind, Beiträge wie # 114 zu lesen, wenn sie schon keine Urteile lesen bezw. verstehen können. Zitat aus dem Urteil Schuss ins Herz war Notwehr (https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjBlJOhmZPOAhWHlSwKHbRlBycQFggvMAM&url=http%3A%2F%2Fwww.fnp.de%2Flokales%2Ffrankfurt% 2FSchuss-ins-Herz-war-Notwehr%3Bart675%2C73208&usg=AFQjCNGOYifSMJSX9WQLW9Fn8v8mjoU8cA&sig2=nt4zshzwo8ElfWSPUgiWgA) " Selbst wenn er auf den Einbrecher gezielt geschossen hätte, als dieser ihn angriff, wäre auch dies nicht strafbar, vielmehr ein Akt der Notwehr gewesen, erläutert sie die aktuelle höchststrichterliche Rechtsprechung ". Und das weiss jeder, der sich mit Notwehr auskennt. Angriff darf entgültig und sofort gestoppt werden. Sogar mit einem tödlichen Schuss. Im Einzefall ohne Vorwarnung. Polizist erschossen: BGH spricht Hells Angel frei (https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwiYyeCIoZPOAhWGDywKHbHMAzkQFggiMAE&url=http%3A%2F%2Fwww.faz.net%2Faktuell%2Fgesellsch aft%2Fpolizist-erschossen-bgh-spricht-hells-angel-frei-11516279.html&usg=AFQjCNFhBfGq570RboCCNcKJfEGJLI10EA&sig2=07C1diDjOXnGqoe9kXD4Vw&bvm=bv.128153897,d.bGg)

Valdyn
02.08.2016, 11:53
Was verstehst du nicht, wenn man hier zig mal betont, daß Notwehr immer situativ beurteilt wird. Was aber nichts an der allgemeinen Gültigkeit ändert, daß die Abwehr nur erforderlich sein darf und nicht mehr?

Und unterlasse es bitte in Zukunft meine Beiträge zu zitieren.

cornjung
02.08.2016, 12:00
Was verstehst du nicht, wenn man hier zig mal betont, daß Notwehr immer situativ beurteilt wird.
Ich verstehe es schon, es ist nur falsch, und wurde hier inzwischen zigfach widerlegt.

Was verstehst du an den Beiträgen # 114 und # 118 nicht ?

Suedwester
02.08.2016, 12:02
Als Notwehr zählt jeweils das mildeste Mittel, das man zur Verfügung hat, um einen Angriff abzuwehren. Das heißt, auch bei Notwehr darf man niemanden stärker verletzten als notwendig. Allerdings liegt die Wahl das Mittels im Auge des Opfers. "Eine Frau, die sich in öffentlicher Umgebung einem ihr körperlich überlegenen Mann gegenübersieht, der sie womöglich sexuell bedrängt, darf diesen auch mit einem Messer abwehren. Notfalls bis zum Äußeren, also dem Tod des Angreifers", so Baumhöfener

http://www.focus.de/finanzen/recht/schreien-schlagen-wegrennen-notwehr-wie-weit-darf-ich-gehen_id_4463720.html


Nein, im Notwehrfall ist das --erforderliche-- Mittel erlaubt.
Das kann/ wird in jedem tatsaechlichen Fall ein anderes sein. (siehe oben)

Paragraph 32 StGB:
1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt
nicht rechtswidrig.

2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, einen
gegenwaertigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem
anderen abzuwehren.

Paragraph 33 StGB:
"Ueberschreitet der Taeter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht
oder Schrecken, so wird er --nicht-- bestraft."
Das soll heissen: Nicht aus Wut, Hass, Rache, Mordlust........

Dazu muss allerdings erst ein Notwehrfall vorliegen...
Der Einbrecher am/ im Haus, der dich sieht und sofort wegrennt,
berechtigt dich nicht, "in Notwehr" (ihm "hinterherzuschiessen", z.B.)
Er hat --dich-- nicht angegriffen.
Laeufst du hinterher um ihn festzuhalten, und er greift dich daraufhin
an, ist es wiederum dein Recht, dich --in Notwehr--zu verteidigen.

Valdyn
02.08.2016, 12:03
Ich verstehe es schon, es ist nur falsch, und wurde hier inzwischen zigfach widerlegt.

Was verstehst du an den Beiträgen # 114 und # 118 nicht ?

Nochmal: Du bist penetrant und ich halte dich für gefährlich dumm. Ich habe keine Ahnung, was du für eine Mission hast. Ich habe mit dieser aber nichts zu tun.

Valdyn
02.08.2016, 12:05
Nein, im Notwehrfall ist das --erforderliche-- Mittel erlaubt.
Das kann/ wird in jedem tatsaechlichen Fall ein anderes sein. (siehe oben)



Ja, eben. Das Gericht wird einem schon erklären ob es erforderlich war dem Angreifer das Genick zu brechen oder ihn zu erwürgen oder ob eine Ohrfeige ausgereicht hätte.

Suedwester
02.08.2016, 12:19
Ja, eben. Das Gericht wird einem schon erklären ob es erforderlich war dem Angreifer das Genick zu brechen oder ihn zu erwürgen oder ob eine Ohrfeige ausgereicht hätte.


Wenn du die Grenzen der Notwehr aus Furcht, Schrecken, Verwirrung
ueberschreitest, bleibst du --straffrei-- (Paragraph 33 StGB)
Das muss man glaubhaft machen koennen, vor Gericht.
Da sollte vernuenftigerweise kein Spruch kommen wie:
"Der dreckige @$#%&^! hatte es verdient"..........oder so.
Dann waere deine Furcht, Verwirrung....nicht glaubhaft.

Und wenn, wie du sagst, eine OHRFEIGE ausgereicht haette,
liegt wohl kaum ein NOTWEHRFALL (Notwehr von NOT) vor.
Ich kann mir jedenfalls keinen Angriff vorstellen, der mit
einer Ohrfeige abgewehrt werden koennte.....
Das waere bestenfalls ein Angriffchen, oder ?!

cornjung
02.08.2016, 12:20
Nochmal: Du bist penetrant und ich halte dich für gefährlich dumm. Ich habe keine Ahnung, was du für eine Mission hast. Ich habe mit dieser aber nichts zu tun.
Nochmal...dein gefährlich dummer und pentranter Unsinn wurde hier bereits zigfach widerlegt. Dennoch wiederholst du ihn immer wieder. Was bezweckst du damit ? Du bist nicht nur nicht informiert, sondern weigerst dich auch noch, zitierten Belege, Paragraphen und Urteile zur Kenntnis zu nehmen. Du bist also auch noch besserwisserisch und rechthaberisch dumm und unbelehrbar. Was bezweckst du damit ?

Ich kenne deine Mission, du bist selber ein Feigling, der sich nicht verteidigen will oder kann, und willst darüber hinaus auch Anderen einreden, Notwehr wäre faktisch abgeschaft. Und willst damit Angreifer, Einbrecher und Räüber in Schutz nehmen. Ich werde nicht zu lassen, dass gefährlich dumme und feige Deppen wie du die Leute bewusst falsch informieren, und Einbrechern und Dieben Vorschub leisten.

Was verstehst du an den Beiträgen # 114 und # 118 nicht ?

Valdyn
02.08.2016, 12:25
Wenn du die Grenzen der Notwehr aus Furcht, Schrecken, Verwirrung
ueberschreitest, bleibst du --straffrei-- (Paragraph 33 StGB)
Das musst man glaubhaft machen, vor Gericht.
Da sollte vernuenftigerweise kein Spruch kommen wie;
Der dreckige @$#%&^! hatte es verdient..........oder so.
Dann waere deine Furcht, Verwirrung....nicht glaubhaft.

Und wenn, wie du sagst, eine OHRFEIGE ausgereicht haette,
liegt wohl kaum ein NOTWEHRFALL (Notwehr von NOT).
Ich kann mir jedenfalls keinen Angriff vorstellen, der mit
einer Ohrfeige abgewehrt werden koennte.....
Das waere bestenfalls ein Angriffchen, oder ?!

Ja, das weiß ich.

Doch, warum nicht. Ein Angriff kann vieles sein. Auch Bedrängung, fest am Arm halten, Herumschubserei...

Ein Angriff ist nicht nur reine massive körperliche Gewalt.

cornjung
02.08.2016, 12:34
Wenn du die Grenzen der Notwehr aus Furcht, Schrecken, Verwirrung
ueberschreitest, bleibst du --straffrei-- (Paragraph 33 StGB)
Stimmt, das kommt ja noch dazu. Selbst wenn du die Grenzen der Erforderlichkeit überschreiten würdest, käme umgehend § 33 StGB zum Zug. Aber erklär das mal einem gefährlich dummen Angsthasen/ Feigling und pentranten Ignoranten Valdyn, der nicht mal § 32 StGB kennt.

Suedwester
02.08.2016, 12:43
Ja, das weiß ich.

Doch, warum nicht. Ein Angriff kann vieles sein. Auch Bedrängung, fest am Arm halten, Herumschubserei...

Ein Angriff ist nicht nur reine massive körperliche Gewalt.


Ein "gegenwaertiger rechtwidriger Angriff" wird, wenn du fuer dich
das Notwehrrecht in Anspruch nehmen willst, auch einer sein muessen.

Aber irgendwo werden die Grenzen fliessend.

Darum ist es ein kompliziertes Thema, falls es dann ueberhaupt vor
Gericht geht....besonders bei einem "Angriffchen" durch
festhalten, schubsen, bedraengen, wo eine Ohrfeige (evtl.) reicht.

Wenn dann aber, nach deiner Ohrfeige an des Schubsers Kopf, eine
knackige Rechte -deine- Nase bricht, befindest -du- dich definitiv in einer
Notwehrsituation. Und damit war deine ausgeteilte Ohrfeige zwar
-deiner- Meinung nach verhaeltnismaessig, das mildeste Mittel....etc.,
aber keineswegs geeignet, den Angriff zu beenden, abzuwehren.
Erforderlich waere offenbar etwas anderes gewesen.........

Suedwester
02.08.2016, 12:51
Stimmt, das kommt ja noch dazu. Selbst wenn du die Grenzen der Erforderlichkeit überschreiten würdest, käme umgehend § 33 StGB zum Zug. Aber erklär das mal einem gefährlich dummen Angsthasen/ Feigling und pentranten Ignoranten Valdyn, der nicht mal § 32 StGB kennt.


Die Paragraphen 32, 33, 34...StGB sollte man im Fall von
Notwehr und Notstand (Paragraph 34 StGB) nicht ganz ausser
Acht lassen. Da koennen im Ernstfall die Grenzen schon mal
undeutlich werden.

Valdyn
02.08.2016, 12:55
Ein "gegenwaertiger rechtwidriger Angriff" wird, wenn du fuer dich
das Notwehrrecht in Anspruch nehmen willst, auch einer sein muessen.

Aber irgendwo werden die Grenzen fliessend.

Darum ist es ein kompliziertes Thema, falls es dann ueberhaupt vor
Gericht geht....besonders bei einem "Angriffchen" durch
festhalten, schubsen, bedraengen, wo eine Ohrfeige (evtl.) reicht.

Wenn dann aber, nach deiner Ohrfeige an des Schubsers Kopf, eine
knackige Rechte -deine- Nase bricht, befindest -du- dich definitiv in einer
Notwehrsituation. Und damit war deine ausgeteilte Ohrfeige zwar
-deiner- Meinung nach verhaeltnismaessig, das mildeste Mittel....etc.,
aber keineswegs geeignet, den Angriff zu beenden, abzuwehren.
Erforderlich waere offenbar etwas anderes gewesen.........

Sagte ich nicht bereits gefühlte eine Millionen mal, daß das immer situativ vor Gericht beurteilt wird?

Was ein rechtswidriger Angriff ist, ist deutlich definiert.

Was Notwehr ist, ist auch deutlich definiert.

Was bringt es hier unentwegt Phantasiefälle zu konstruieren wo das eine oder andere zutrifft.

MIR ist klar, daß es situativ beurteilt wird. Deswegen muß mir keiner anhand von fiktiven Beispielen erklären, daß es so oder so sein kann.

Es gibt aber hier Leute im Strang, die allgemein behaupten, daß bei Notwehr alles erlaubt sei. Denen habe ich versucht zu erklären, daß dem nicht so sei.

Und nochmal zum rechtswidrigen Angriff: Wie schon gesagt ist so etwas nicht auf reine massive körperliche Gewalt beschränkt sondern kann sich zb. auch auf Ehrverletzungen beziehen. Da wäre es gar nicht so weit hergeholt wenn sich eine Frau zb. auf körperlich leichten Bedrängungen oder ehrverletzenden Gesten etc. mit einer Ohrfeige wehrt. Und es soll sogar so sein, daß daraufhin die Belästigung aufhört. JAAA, ich weiß. In vielen anderen Fällen auch nicht...muß man sowas wirklich ausdiskutieren?

Noch einmal: Konkrete Fälle entscheiden konkrete Gerichte.

Alles was man zu dem Thema allgemein sagen kann, ist, was allgemein im Gesetz steht. Nämlich, daß Notwehr die Verteidigung ist, die erforderlich ist, einen Angriff abzuwehren. Aber eben auch nicht mehr. Findet mehr statt, kann die Ausnahme greifen (Fircht, Verwirrung etc.) Aber auch das klärt dann eben ein Gericht und ändert nichts an der Grundsätzlichkeit, daß Verteidigung eben nur erforderlich sein darf.

Nach Meinung einiger Geistesgrößen könnte man also schon jemanden über den Haufen schießen der einen rechtswidrigen Angriff auf die Ehre unternommen hat bzw. unternimmt. Einfach, weil er zufällig zum Regenschirm auch noch die Waffe in der anderen Hand hat....

Das ist natürlich großer Quatsch was die hier erzählen.

cornjung
02.08.2016, 13:03
Es gibt aber hier Leute im Strang, die allgemein behaupten, daß bei Notwehr alles erlaubt sei. Denen habe ich versucht zu erklären, daß dem nicht so sei.
Nein, dein Versuch, dich hier wieder mit lügnerischen Unterstellungen raus zu winden, ist zu durchsichtig und plump. Niemand im ganzen Strang hat allgemein behauptet, dass bei Notwehr Alles erlaubt ist, niemand hat behauptet, man könne in Notwehr ein 5 -jähriges Kind erschiessen, weil es einen Apfel stiehlt, niemand hat behaupte, man könne jemanden wegen eine lächerlichen Beleidigung erschiessen. Behauptet wurde hier, dass ich einen angreifenden und bewaffneten Einbrecher erschiessen darf, um mein Leben zu verteidigen. Und das wurde mit Urteilen des BGH auch bewiesen und belegt. Hast du die Beiträge # 114 und # 118 nicht gelesen, oder nicht verstanden ?

pixelschubser
02.08.2016, 13:18
Ja, das weiß ich.

Doch, warum nicht. Ein Angriff kann vieles sein. Auch Bedrängung, fest am Arm halten, Herumschubserei...

Ein Angriff ist nicht nur reine massive körperliche Gewalt.

Alles körperliche Gewalt!

Suedwester
02.08.2016, 13:28
Sagte ich nicht bereits gefühlte eine Millionen mal, daß das immer situativ vor Gericht beurteilt wird?

Was ein rechtswideriger Angriff ist definiert.

Was Notwehr ist definiert.

Was bringt es hier unentwegt Phantasiefälle zu konstruieren wo das eine oder andere zutrifft.

MIR ist klar, daß es situativ beurteilt wird. Deswegen muß mir keiner anhand von fiktiven Beispielen erklären, daß es so oder so sein kann.

Es gibt aber hier Leute im Strang, die allgemein behaupten, daß bei Notwehr alles erlaubt sei. Denen habe ich versucht zu erklären, daß dem nicht so sei.

Und nochmal zum rechtswidrigen Angriff: Wie schon gesagt ist so etwas nicht auf reine massive körperliche Gewalt beschränkt sondern kann sich zb. auch auf Ehrverletzungen beziehen. Da wäre es gar nicht so weit hergeholt wenn sich eine Frau zb. auf körperlich leichten Bedrängungen oder ehrverletzenden Gesten etc. mit einer Ohrfeige wehrt.

Aber, noch einmal gesagt: Konkrete Fälle entscheiden konkrete Gerichte.

Alles was man zu dem Thema allgemein sagen kann, ist, was allgemein im Gesetz steht. Nämlich, daß Notwehr die Verteidigung ist, die erforderlich ist, einen Angriff abzuwehren.

Nach Meinung einiger Geistesgrößen könnte man also schon jemanden über den Haufen schießen der einen rechtswidrigen Angriff auf die Ehre unternommen hat bzw. unternimmt.

Das ist natürlich großer Quatsch was die hier erzählen.


Sieh mal....
bisher habe ich sachlich und unter Zuhilfenahme der entsprechenden
Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch, argumentiert.

Kommentatoren von Gesetzestexten benutzen -grundsaetzlich-
echte oder moegliche, konstruierte Fallbeispiele um den Sinn
der Gesetze plausibel und nachvollziehbar zu machen.Fuer
Juristen, nicht fuer Laien . Das scheint dir nicht bekannt zu sein.

Und trotzdem wird im Ernstfall vor Gericht noch "ewig"
argumentiert, um ein Urteil zu faellen.

Wenn ein Strang ("Notwehr......") eroeffnet wird, reicht
es eben nicht, die entsprechenden Paragraphen zu nennen.
Weil Laien zwar meist den Text eines Gesetzes lesen koennen,
aber nur wenige den Text auch "zerlegen" und richtig verstehen
und interpretieren koennen.
Und genau dann kommen falsche Behauptungen zustande.

Da werden dann auch gerne Notwehr und Rechtfertigender Notstand
durcheinandergeworfen. Wie auch bei dir.....

Don
02.08.2016, 18:02
Es ist aber eben situationsbedingt ob für die Abwehr eines Angriffes Waffeneinsatz ERFORDERLICH ist oder eben nicht. Deshalb steckt da ganz allgemein in dem ERFORDERLICH eben die Verhältnismäßigkeit. Wenn ich einen Angriff auch mit einem Regenschirm abwehren kann muß ich den Angreifer nicht direkt erschießen. Es ist nicht ERFORDERLICH und unverhältnismäßig.

Und damit eben auch laut dem allgemeinen Passus verboten. Denn da steht ja deutlich:



Es ist nicht alles immer auch erforderlich was möglich ist.

Notwehr ist also nicht die Verteidigung, die über das erforderliche hinausgeht. Steht da. Ganz deutlich. Und nochmal: Wenn ein Angriff also auch mit dem Regenschirm leicht abwehren kann und ich den Angreifer trotzdem über den Haufen schieße ist es keine Notwehr mehr. Denn es ist nicht erforderlich ihn zu erschießen.

Völlig schleierhaft warum hier einige nicht kapieren was "erforderlich" bedeutet.

Du zum Beispiel. Ich muß nicht erst einen Regenschirm suchen gehen, wenn ich eine 38er in der Hand habe. Denn dazu ist die erforderliche Zeit nicht vorhanden. Geht es irgendwie ins Köpfchen was Angriff bedeutet?
Der in Notwehr agierende nimmt das, was er verfügbar hat. Und wenn er dem Angreifer die Kehle durchbeißt, eben die Zähne.
Das ist kein Videospiel in dem man alles mögliche Zeugs angeboten bekommt bevor es losgeht.
Man muss auch nicht ausprobieren ob vielleicht ein Tässchen Jasmintee ausreichend wäre.
Man nimmt das, was greifbar und am erfolgversprechendsten ist.
Wie behämmert seid ihr eigentlich alle?
Punkt.

Valdyn
02.08.2016, 18:13
Ersetz einfach "eforderlich" mit "notwendig". Vielleicht klingelts ja dann mal bei dir, daß Waffeneinsatz, der hier allgemein immer als rechtlich einwandfrei deklariert wird, in vielen Fällen eben weder erforderlich noch notwendig ist und damit keine Notwehr mehr ist. Aber wie gesagt, konkrete Fälle entscheiden konkrete Gerichte. Niemand hat davon gesprochen, daß jemand erst den Regenschirm hätte suchen müssen. Ich sagte, in der einen Hand den Schirm, in der anderen die Waffe, und IHR erzählt hier die ganze Zeit, daß man ohne weiteres bei jedem Angriff den gegenüber niederschießen dürfe, obwohl es eben auch der Schirm genau so getan hätte den Angriff abzuwehren und zu stoppen.

cornjung
02.08.2016, 18:35
...Regenschirm ...obwohl es eben auch der Schirm genau so getan hätte den Angriff abzuwehren und zu stoppen.
:haha::haha::haha:

Einen Angreifer, einen bewaffneten Einbrecher, eine Schläger-gang oder Vergewaltiger mit einem Regenschirm abwehren...ohne Worte, was hier für Bekloppte unterwegs sind. Warum haben in diesen Fällen die Angegriffenen geschossen, und sich erfolgreich auf Notwehr berufen ? Abwehr mit einem Kochlöffel, Regenschirm oder Schnuller hätte doch auch gereicht....
Schuss ins Herz war Notwehr (https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjBlJOhmZPOAhWHlSwKHbRlBycQFggvMAM&url=http%3A%2F%2Fwww.fnp.de%2Flokales%2Ffrankfurt% 2FSchuss-ins-Herz-war-Notwehr%3Bart675%2C73208&usg=AFQjCNGOYifSMJSX9WQLW9Fn8v8mjoU8cA&sig2=nt4zshzwo8ElfWSPUgiWgA) "

Im Einzefall ohne Vorwarnung. Polizist erschossen: BGH spricht Hells Angel frei (https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwiYyeCIoZPOAhWGDywKHbHMAzkQFggiMAE&url=http%3A%2F%2Fwww.faz.net%2Faktuell%2Fgesellsch aft%2Fpolizist-erschossen-bgh-spricht-hells-angel-frei-11516279.html&usg=AFQjCNFhBfGq570RboCCNcKJfEGJLI10EA&sig2=07C1diDjOXnGqoe9kXD4Vw&bvm=bv.128153897,d.bGg)

prinzregent
02.08.2016, 21:40
Notwehr - Wie weit darf man gehen?

Bis der Klappspaten verbogen ist.

Sofern es um das eigene Leben geht oder das Leben anderer Unschuldiger betroffen ist.
Ich kann jeden nur empfehlen, sich einen Spaten ins Auto zu legen.

cornjung
03.08.2016, 07:53
Niemand hat davon gesprochen, daß jemand erst den Regenschirm hätte suchen müssen. Ich sagte, in der einen Hand den Schirm, ...
Ich habe es mir überlegt. Du hast mich überzeugt.

Bankräüber, bewaffnete Einbrecher, Schläger-Banden und afrikanische refugee-Vergewaltiger können easy und locker mit dem Regenschirm abgewehrt werden...und deswegen wird bald die Leibwache-Kompanie der Merkel und die Polizei, statt mit Pistolen, mit
Kochlöffel, Regenschirm und Schnulli ausgerüstet. :haha::haha::haha:

Suedwester
03.08.2016, 09:52
Wer im Notwehrfall zoegert, weil er noch in irgendeine Richtung
"ueberlegen" will/muss.....hat sowieso keine Chance mehr.
Da retten einen nur Instinkt, List, Technik, Ueberraschungsmoment,
Ueberlebenswille, finale Zielstrebigkeit, Hilfmittel, Waffen.......
Und jedem muss klar sein, (evtl.) anschliessend fuer die Folgen seiner
Notwehr, geradezustehen zu muessen.
Immer noch besser, als den Rest des Lebens als Wachkomapatient
oder als Rollstuhlfahrer zu fristen.

Die Amis haben einen passenden Spruch dazu:

Don't bring a knife to a gunfight

wtf
03.08.2016, 10:08
Das als angemessen erachtete Notwehrmittel sollte zwar mildestmöglich gewählt sein, gleichzeitig ist aber dem Angegriffenen nicht zumutbar, irgendein Risiko einzugehen. Das trifft den Sachverhalt, fertig.

Vor einem Einbrecher mit dem Schraubenzieher stehend muß ich weder flüchten noch auf den Einsatz irgendeines zur Verfügung stehenden Notwehrmittels (Beil, Schußwaffe, Harpune) verzichten, zumal auch ein Notwehrexzeß u. U. straffrei bleibt. Wie bereits wiederholt erwähnt ist es absolut erforderlich, ohne Fachanwalt die Klappe zuhalten und keinerlei Aussage zum Tathergang zu machen. Jedes unbedachte Wort wird gegen das Opfer verwendet werden!

Suedwester
03.08.2016, 10:15
Das als angemessen erachtete Notwehrmittel sollte zwar mildestmöglich gewählt sein, gleichzeitig ist aber dem Angegriffenen nicht zumutbar, irgendein Risiko einzugehen. Das trifft den Sachverhalt, fertig.

Vor einem Einbrecher mit dem Schraubenzieher stehend muß ich weder flüchten noch auf den Einsatz irgendeines zur Verfügung stehenden Notwehrmittels (Beil, Schußwaffe, Harpune) verzichten, zumal auch ein Notwehrexzeß u. U. straffrei bleibt. Wie bereits wiederholt erwähnt ist es absolut erforderlich, ohne Fachanwalt die Klappe zuhalten und keinerlei Aussage zum Tathergang zu machen. Jedes unbedachte Wort wird gegen das Opfer verwendet werden!


Richtig.
Nur der letzte Satz nicht. ........"wird gegen das Opfer verwendet werden."
Dann, wenn es rechtlich gegen den "Verteidiger" geht, nach der Notwehr,
ist er TAETER, nicht Opfer. Aber ich verstehe, wie du es gemeint hast.....

wtf
03.08.2016, 10:26
Richtig.
Nur der letzte Satz nicht. ........"wird gegen das Opfer verwendet werden."
Dann, wenn es rechtlich gegen den "Verteidiger" geht, nach der Notwehr,
ist er TAETER, nicht Opfer. Aber ich verstehe, wie du es gemeint hast.....

Richtig, mit Opfer meine ich Verbrechensopfer. Die tote Stück Dreck verdient keine eigene Bezeichnung.

cornjung
03.08.2016, 10:26
Das als angemessen erachtete Notwehrmittel sollte zwar mildestmöglich gewählt sein, gleichzeitig ist aber dem Angegriffenen nicht zumutbar, irgendein Risiko einzugehen. Das trifft den Sachverhalt, fertig.
Lies mal die in den Beiträgen # 114 und 118 aufgeführten Urteile. Und das sind nur 2 von Dutzenden.

§ 32 StGB spricht von erforderlicher Verteidigung. Erforderlich ist die Verteidigung, die aus Sicht des Angegriffenen zum Zeitpunkt der Tat ( also ex-ante ! ) den Angriff entgültig und sofort ab-bezw. beendet. Ich muss mich gerade nicht auf das Risiko einer unzureichenden oder untauglichen Abwehrhandlung einlassen.

wtf
03.08.2016, 10:33
Lies mal die in den Beiträgen # 114 und 118 aufgeführten Urteile. Und das sind nur 2 von Dutzenden.

§ 32 StGB spricht von erforderlicher Verteidigung. Erforderlich ist die Verteidigung, die aus Sicht des Angegriffenen zum Zeitpunkt der Tat ( also ex-ante ! ) den Angriff entgültig und sofort ab-bezw. beendet. Ich muss mich gerade nicht auf das Risiko einer unzureichenden oder untauglichen Abwehrhandlung einlassen.

Ja, wir sind uns da doch einig. Trotzdem ist es Usus, daß zumindest niedriginstanzliche Urteile gegen den sich Wehrenden ausfallen, so auch das Erste gegen den HA, der in Putativnotwehr den Beamten durch die Tür erschoß.

Hoffen wir, daß die oberen Gerichte weiterhin gesetzeskonform und nicht von linker Ideologie getrieben urteilen.

Suedwester
03.08.2016, 10:35
Richtig, mit Opfer meine ich Verbrechensopfer. Die tote Stück Dreck verdient keine eigene Bezeichnung.

Schlimm genug, dass der Angreifer ueberhaupt vom Taeter zum Opfer
mutieren kann..... laut Gesetz.

cornjung
03.08.2016, 10:43
Hoffen wir, daß die oberen Gerichte weiterhin gesetzeskonform und nicht von linker Ideologie getrieben urteilen.
Beitrag # 106 !!!!

wtf
03.08.2016, 10:51
Beitrag # 106 !!!!

Hatte ich artig gelesen ;-)

Ich schrieb bereits über das taktische Vorgehen im hoffentlich niemals eintretenden Verteidigungsfall: Sowohl Verbrecher als auch Verteidiger dürfen keine Aussage machen. Der Verbrecher aus internistischen, der Verteidiger aus prozessuraltaktischen Gründen.

cornjung
03.08.2016, 11:01
Hatte ich artig gelesen ;-)
Ich schreibe hier fast gegen ein halbes Dutzend völlig ahnungsloser und strunzdummer Foristen, oder soll ich sagen Ignoranten und Trolle, an, die weder den Text des § 32 StGB kennen, noch die Kommentar-Literatur und Rechtssprechung des BGH, geschweige denn sich je auf Notwehr berufen haben, vor Gericht gezerrt wurden, und deswegen sich damit eingehenst befasst haben, dafür aber suggerieren, das Recht auf NW wäre faktisch abgeschafft. Oder man könne sich mit einem Regenschirm ( !!!!!! ) gegen Einbrecher, Schläger und Vergewaltiger wehren. Mildestes Mittel.

wtf
03.08.2016, 11:07
Entspann Dich und genieße das Leben. Gegen Schwarmdummheit ist kein Kraut gewachsen (außer Regenschirme als Verteidigungsmittel gegen angreifende Orientorks).

cornjung
03.08.2016, 11:26
Entspann Dich und genieße das Leben.
Das war nur eine Feststellung.

Ich sitze auf der Terrasse im Garten, schau auf den Rhein, und bin völlig entspannt....

moishe c
03.08.2016, 13:53
Man könnte ja auch versuchen, den Täter zu verwirren! Wie? Indem man ihn fragt

"wie hättest du es denn gerne?


Rasiert? Perforiert? Tranchiert? Oder Schädel-Hirn-traumatisiert? WIE JETZE???"

Es könnte sein, daß der Angreifer nachdenklich wird! So wie man das Eintreten dieses Effektes bemerkt, gibt man dem kriminellen Subjekt den Rest indem man mit forscher Stimme äußert

"Ich erwarte Ihre Sekundaner! Ihre Karte geben Sie bitte dem Hausmädchen! Finden Sie den Weg zur Haustür alleine???"




... ich weiß ... :haha:

Mr. BIG
03.08.2016, 14:30
Man könnte ja auch versuchen, den Täter zu verwirren! Wie? Indem man ihn fragt

"wie hättest du es denn gerne?


Rasiert? Perforiert? Tranchiert? Oder Schädel-Hirn-traumatisiert? WIE JETZE???"

Es könnte sein, daß der Angreifer nachdenklich wird! So wie man das Eintreten dieses Effektes bemerkt, gibt man dem kriminellen Subjekt den Rest indem man mit forscher Stimme äußert

"Ich erwarte Ihre Sekundaner! Ihre Karte geben Sie bitte dem Hausmädchen! Finden Sie den Weg zur Haustür alleine???"




... ich weiß ... :haha:


Lache nicht!

Das wäre ganz im Sinne feiner deutscher Lebensart!

Don
03.08.2016, 17:38
Sekundaner...........

kotzfisch
03.08.2016, 17:47
Sekundaner...........

OMG- warum nicht gleich Oktanden?

Hahahaha....
Sekundaner ist sehr geil!

Sven71
03.08.2016, 18:20
.. na dann will ich dich mal am frühen Morgen ärgern .. :crazy:

http://cdn4.spiegel.de/images/image-413973-panoV9free-tvvo-413973.jpg

Oh Mann, diese lästige Dazwischenbabblerin gehört einmal wöchentlich rund um den Äquator geprügelt.

Sven71
03.08.2016, 18:22
Sekundaner...........

Das war bestimmt die Autokorrektur.

Hrafnaguð
03.08.2016, 18:24
Ha...ha...ha....:haha::haha::haha:einen Angreifer, einen bewaffneten Einbrecher, eine Schläger-gang oder Vergewaltiger mit einem Regenschirm abwehren...ohne Worte.

Völlig schleierhaft, warum hier einige hier nicht mal im Stande sind, Beiträge wie # 114 zu lesen, wenn sie schon keine Urteile lesen bezw. verstehen können. Zitat aus dem Urteil Schuss ins Herz war Notwehr (https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjBlJOhmZPOAhWHlSwKHbRlBycQFggvMAM&url=http%3A%2F%2Fwww.fnp.de%2Flokales%2Ffrankfurt% 2FSchuss-ins-Herz-war-Notwehr%3Bart675%2C73208&usg=AFQjCNGOYifSMJSX9WQLW9Fn8v8mjoU8cA&sig2=nt4zshzwo8ElfWSPUgiWgA) " Selbst wenn er auf den Einbrecher gezielt geschossen hätte, als dieser ihn angriff, wäre auch dies nicht strafbar, vielmehr ein Akt der Notwehr gewesen, erläutert sie die aktuelle höchststrichterliche Rechtsprechung ". Und das weiss jeder, der sich mit Notwehr auskennt. Angriff darf entgültig und sofort gestoppt werden. Sogar mit einem tödlichen Schuss. Im Einzefall ohne Vorwarnung. Polizist erschossen: BGH spricht Hells Angel frei (https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwiYyeCIoZPOAhWGDywKHbHMAzkQFggiMAE&url=http%3A%2F%2Fwww.faz.net%2Faktuell%2Fgesellsch aft%2Fpolizist-erschossen-bgh-spricht-hells-angel-frei-11516279.html&usg=AFQjCNFhBfGq570RboCCNcKJfEGJLI10EA&sig2=07C1diDjOXnGqoe9kXD4Vw&bvm=bv.128153897,d.bGg)

In anderen Fällen wird anders geurteilt. Freis...äh NSU-Götzel hat mal einen nicht vorbestraften Notwehrausübenden zu drei Jahren und neun Monaten ohne Bewährung verknackt weil er sich, von mehreren Albanern angegriffen und dabei zusammengeschlagen zu werden, mit einem "Halsmesser", so einer Miniklinge
die man an der Halskette trägt, gewehrt hatte in dem er sie dem schlimmsten der Schläger in den Hals gestochen hat. War knapp für den Angreifer.
Wie man heute weiß bedeutet "zusammengeschlagen werden" in Verbindung mit irgendwas türkisch-marrokanisch-albanischem oder sonstwie
muselmanischen oftmals im Endresultat totgeschlagen zu werden. Der Mann hat in Panik gehandelt. Götzel hat ihn drei Jahre neun Monate einfahren lassen.
Allerdings wurde der Fall inzwischen neu aufgerollt:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/streitfall-notwehr-ich-habe-noch-nie-so-viel-angst-gehabt-a-659320.html

Ich kann mich nur der Meinung anschließen das man in dem Fall das man Notwehr ausüben musste, bei der Polizei NICHTS ohne einen Anwalt sagt.

Valdyn
03.08.2016, 19:08
Der Fall wird jedoch nur neu aufgerollt um über das Straßmaß neu zu entscheiden. Das grundsätzliche Urteil, daß die Verhältnismäßigkeit überschritten wurde bleibt bestehen. Begründung: Keine Angst, da gezielter Angriff, körperliche Überlegenheit, versteckte Waffe, Stich an lebensbedrohliche Stelle ohne Warnung.

mathetes
03.08.2016, 21:08
Der Fall wird jedoch nur neu aufgerollt um über das Straßmaß neu zu entscheiden. Das grundsätzliche Urteil, daß die Verhältnismäßigkeit überschritten wurde bleibt bestehen. Begründung: Keine Angst, da gezielter Angriff, körperliche Überlegenheit, versteckte Waffe, Stich an lebensbedrohliche Stelle ohne Warnung.

Die körperliche Überlegenheit des Angegriffenen könnte eine Rolle gespielt haben, wie wäre der Fall wohl ausgegangen, wenn der Angreifer 20KG schwerer gewesen wäre?

Süßer
03.08.2016, 21:33
Die körperliche Überlegenheit des Angegriffenen könnte eine Rolle gespielt haben, wie wäre der Fall wohl ausgegangen, wenn der Angreifer 20KG schwerer gewesen wäre?
Der 70kg Angreifer hatte schon den Freund vom überlegenen 90kg Infostudenten ko geschlagen. Diese körperliche Überlegenheit gab es es wohl nur im Gerichtssaal. Übrigens war der Grund warum Boxer Boxhandschuhe tragen einfach darin begründet, das ohne die Verletzungsgefahr viel zu hoch ist sowie ein einziger guter Treffer den Kampf idR sofort entscheidet, und nicht der Bessere gewinnt, sondern es entscheidet der Zufall.

Deswegen sind die Argumente klar nachzuvollziehen. Unser Neufreisler hat damit wohl seine Bewerbung für den NSU-Prozeß erfolgreich bestanden.

LG

mathetes
04.08.2016, 08:27
Der 70kg Angreifer hatte schon den Freund vom überlegenen 90kg Infostudenten ko geschlagen. Diese körperliche Überlegenheit gab es es wohl nur im Gerichtssaal. Übrigens war der Grund warum Boxer Boxhandschuhe tragen einfach darin begründet, das ohne die Verletzungsgefahr viel zu hoch ist sowie ein einziger guter Treffer den Kampf idR sofort entscheidet, und nicht der Bessere gewinnt, sondern es entscheidet der Zufall.

Deswegen sind die Argumente klar nachzuvollziehen. Unser Neufreisler hat damit wohl seine Bewerbung für den NSU-Prozeß erfolgreich bestanden.

LG

Weiß eigentlich jemand wie die Berufung ausging? Der Artikel war von 2009, 19 Monate hatte er zu dem Zeitpunkt schon abgesessen.

Valdyn
04.08.2016, 14:15
Der 70kg Angreifer hatte schon den Freund vom überlegenen 90kg Infostudenten ko geschlagen. Diese körperliche Überlegenheit gab es es wohl nur im Gerichtssaal. Übrigens war der Grund warum Boxer Boxhandschuhe tragen einfach darin begründet, das ohne die Verletzungsgefahr viel zu hoch ist sowie ein einziger guter Treffer den Kampf idR sofort entscheidet, und nicht der Bessere gewinnt, sondern es entscheidet der Zufall.

Deswegen sind die Argumente klar nachzuvollziehen. Unser Neufreisler hat damit wohl seine Bewerbung für den NSU-Prozeß erfolgreich bestanden.

LG

Es ist aber kein Zufall, daß man in verschiedenen Gewichtsklassen kämpfen läßt. Je nach Ansicht und wie es grade passt geht man immer von bestimmen Situationen aus.

Wenn aber zb. beide gleich gut treffen, beide gleich gut Kampfsport erfahren sind und beide gleich gut trainiert, dann steht der 70 kg Typ eventuell nie wieder auf während die 110 Muskelmasse nur kurz nach hinten taumelt. Um es mal etwas plastisch auszudrücken.

cornjung
04.08.2016, 14:45
In anderen Fällen wird anders geurteilt. Freis...äh NSU-Götzel hat mal..Ich kann mich nur der Meinung anschließen das man in dem Fall das man Notwehr ausüben musste, bei der Polizei NICHTS ohne einen Anwalt sagt.
Dieser Fall handelt von Notwehr gegen Schläger, nicht gegen Einbrecher. Also andere Situation. Im übrigen...jeder, der sich schon gewehrt und verteidigt hat, oder dabei war, weiss, dass ich mich im Ernstfall entweder zum Krüppel schlagen lassen kann, oder mich so wehren muss, dass sofort und entglültig Ruhe ist.

Nur völlig Bekloppte, die zudem noch nie eine Schlägerei real gesehen, geschweige denn involviert waren, faseln was von mildestem Mittel und " Regenschirmen ". Das du keine Aussage zur Sache machst, ist das A und O jeder klugen Verteidigung. Deswegen fragt auch jeder Anwalt als Erstes " Haben sie bei der Polizei ausgesagt, und sich um Kopf und Kragen geredet, oder kann man ihnen noch helfen, sprich sie verteidigen " ?

Süßer
04.08.2016, 15:46
Dieser Fall handelt von Notwehr gegen Schläger, nicht gegen Einbrecher. Also andere Situation. Im übrigen...jeder, der sich schon gewehrt und verteidigt hat, oder dabei war, weiss, dass ich mich im Ernstfall entweder zum Krüppel schlagen lassen kann, oder mich so wehren muss, dass sofort und entglültig Ruhe ist.

Nur völlig Bekloppte, die zudem noch nie eine Schlägerei real gesehen, geschweige denn involviert waren, faseln was von mildestem Mittel und " Regenschirmen ". Das du keine Aussage zur Sache machst, ist das A und O jeder klugen Verteidigung. Deswegen fragt auch jeder Anwalt als Erstes " Haben sie bei der Polizei ausgesagt, und sich um Kopf und Kragen geredet, oder kann man ihnen noch helfen, sprich sie verteidigen " ?

Theoretisch könnten Deine Annahmen stimmen, obwohl in der Kneipenschlägerei nach Gewichtsklassen kämpfen? Ich weiß nicht. Es ging hier aber um einen konkreten Fall. Da will ich mal nicht so sein und zitier für Dich noch mal. ;)


..einen Freund von Sven G. mit einem Fausthieb zu Boden schlägt. Dann wendet er sich Sven G. zu und schnauzt ihn an: "Was schaust du?" ..... - schubst den Älteren und holt aus.

Der Fall ist ein glasklares Beispiel für Notwehr. Nur der UnRichter erfindet seine eigenen Regeln.
Es fand ein Angriff mit eindeutigem Ergebnis statt und das zum Täter-gemachte-Opfer wird angegriffen. Also greift er zu den nächsten Verteidigungsmittel, Messer illegale Wumme, Axt, Balken, alles legal entsprechend der Gesetze.


Die Urteilsbegründung verdeutlichte, dass die Strafkammer den Studenten nicht als Opfer sah. Der "körperlich deutlich überlegene und zudem bewaffnete" Sven G. habe mit dem Stich "überzogen" gehandelt,
Das kann man auch als lyrischen Hinweis auf eine Voreingenommenheit der Richter lesen.


["Es gab zwar eine Notwehrlage", so Richter Götzl, doch der Einsatz des Messers sei unverhältnismäßig gewesen. "Sie sind über das zulässige Maß weit hinausgegangen", /QUOTE]
Dieser Satz entspricht in keiner Weise den §. Sklaven dürfen sich nicht wehren, wenn sie von ihren Herren gezüchtigt werden.

Und hier kommt das Zaubermittel, wie jeder zum Täter gemacht werden kann
[QUOTE]Sven G. habe "zielgerichtet" zugestochen, auch sein "überlegtes Verhalten" nach der Tat lasse nicht erkennen, dass er aus Angst gehandelt habe.

Hier wird vernünftiges Verhalten strafverschärfend bewertet. Der Götzl hat eine an der Klatsche. Für den sind alle Deutschen einfach nur rechtlose Sklaven, entsprechend dem römischen Recht.

Valdyn
04.08.2016, 16:03
Theoretisch könnten Deine Annahmen stimmen, obwohl in der Kneipenschlägerei nach Gewichtsklassen kämpfen? Ich weiß nicht. Es ging hier aber um einen konkreten Fall. Da will ich mal nicht so sein und zitier für Dich noch mal. ;)


Nicht nur theoretisch, auch praktisch.

Praktisch dürften die meisten Fälle die vor Gericht verhandelt werden auch Notwehr sein. Denn in den allermeisten Fällen handelt es sich wahrscheinlich um nicht kampferprobte Nichtkampfsportler die in irgendeiner Form angegriffen werden. Logisch. Angreifer wollen ja Opfer und suchen sich nicht den 2 Meter Hünen aus. Der Otto-Normal wird also praktisch sehr wahrscheinlich in den allermeisten Fällen mit Notwehr durchkommen, ganz egal mit was er sich wehrt. Im Zweifel macht er eben Angst und Furcht glaubhaft.

Wenn das allerdings nicht glaubhaft zu machen ist wie zb. in dem speziellen Fall, ein gezielter Stich in den Hals und eine verborgene Waffe sprechen nunmal schon für Überlegung und keine Affekt oder Impulshandlung wie sie in Angstsituationen normal wären, dann hat man eben ein Problem. Zu recht. Denn wäre das anders, wäre das ein Freibrief auf jeglichen Angriff mit maximaler Gewalt zu reagieren. Und dabei braucht es noch nicht einmal Waffen. Da reicht dann eben auch der gezielte einmalige Faustschlag des 2 Meter Hünen und der 70 kg Schmalhans steht nie wieder auf. Mit anderen Worten, entweder reagiert man tatsächlich aus Angst und Panik oder man sollte man sich schon gut überlegen auf welchen Angriff man wie reagiert wenn man Notwehr geltend machen will. Nur ist das eben auch nicht sehr glaubhaft, daß 2 Meter große 110 Kg schwere Muskelmasse vor einem unbewaffneten 70 Kg Fliegengewicht in Panik verfällt. Was jetzt fiktiv und allgemein von mir war und nichts mit dem konkreten Fall zu tun hatte.

Oder mit anderen Worten. Probleme vor Gericht haben in der Regel nur Kampfsportler die eben überzogen haben. Oder Leute die Waffen gegen Unbewaffnete eingesetzt haben. Und das ist auch vollkommen richtig, in diesen Fällen da genauer hinzuschauen.

wtf
04.08.2016, 16:04
Der Götzl hat eine an der Klatsche.

Ein politischer Richter, geistig nicht sehr weit von Roland entfernt. Na, da sitzt er ja gerade genau dem richtig Prozeß vor.

Süßer
04.08.2016, 16:19
Nicht nur theoretisch, auch praktisch.

Praktisch dürften die meisten Fälle die vor Gericht verhandelt werden auch Notwehr sein. Denn in den allermeisten Fällen handelt es sich wahrscheinlich um nicht kampferprobte Nichtkampfsportler die in irgendeiner Form angegriffen werden. Logisch. Angreifer wollen ja Opfer und suchen sich nicht den 2 Meter Hünen aus. Der Otto-Normal wird also praktisch sehr wahrscheinlich in den allermeisten Fällen mit Notwehr durchkommen, ganz egal mit was er sich wehrt. Im Zweifel macht er eben Angst und Furcht glaubhaft.

Wenn das allerdings nicht glaubhaft zu machen ist wie zb. in dem speziellen Fall, ein gezielter Stich in den Hals und eine verborgene Waffe sprechen nunmal schon für Überlegung und keine Affekt oder Impulshandlung wie sie in Angstsituationen normal wären, dann hat man eben ein Problem. Zu recht. Denn wäre das anders, wäre das ein Freibrief auf jeglichen Angriff mit maximaler Gewalt zu reagieren. Und dabei braucht es noch nicht einmal Waffen. Da reicht dann eben auch der gezielte einmalige Faustschlag des 2 Meter Hünen und der 70 kg Schmalhans steht nie wieder auf. Mit anderen Worten, entweder reagiert man tatsächlich aus Angst und Panik oder man sollte man sich schon gut überlegen auf welchen Angriff man wie reagiert wenn man Notwehr geltend machen will.

Du geht einfach von den falschen Voraussetzungen aus!

In der Theorie zerstört eine kriminelle Handlung die Rechtsordnung. Die Notwehr zielt darauf ab die rechtliche Ordnung so wie sie vor dem Angriff war bestehen zu lassen. Das kann sein das der Angegriffene möchte das er weiterlebt, wie in unserem Fall. Es ist unerheblich ob grün, braun, klein oder häßlich. Der Angreifer greift die Rechtsordnung aktuell und lokal an. Damit hat der Betroffene das Recht auf Notwehr. Period, Punkt, da gibt es nichts weiter zu püschen.

Die restlichen Bestimmungen sollen nur einen Mißbrauch der Notwehr behindern. Nun ist es so das die UNRICHTER sogar diese Bestimmungen, die einen Mißbrauch verhindern sollen, mißbrauchen. Einfach indem sie dem Betroffenen unterschieben; er hätte bewußt und geplant zu handeln. Mit deinen Erwägungen befürwortest Du das noch.
Alle Zusatzregeln sollen nur verhindern, das mittels Berufung auf Notwehr ein Bruch der Rechtsordnung begangen wird. Kirschdieb wird vom Baum geschossen- hat 2 Folgen, der Kirschdieb kann den Vermögensschaden nicht mehr gutmachen und er kann auch die Kirschen nicht verdauen. Somit ist die Lage im Vergleich zum vorherigen Zustand verändert.
In unserem Fall hat sich der Schläger zum Angriff auf 2 Leben entschlossen, somit verliert er selber den Schutz der Rechtsordnung für sein eigenes Leben.
Das ist Doppelmoral, Leute umnieten und dann Schadensersatz fordern und bekommen.

cornjung
04.08.2016, 16:27
Theoretisch könnten Deine Annahmen stimmen, obwohl in der Kneipenschlägerei nach Gewichtsklassen kämpfen? Ich weiß nicht. Es ging hier aber um einen konkreten Fall.
Sag mal, woher meinste eigentlich, woher ich meine Erfahrungen habe ? Geträümt ? Ich bin kein Jurist, nicht mal studiert. Ich war lange Jahre in der V-Gastro tätig, habe KS betrieben, zuerst selber meine Türe gemacht, und hatte später- als ich es mir leisten konnte- gute, dh. schlagstarke und mutige Jungs an der Türe. Bei uns hats desöfteren gekracht. Ich war im Lauf der Jahre bei Dutzenden Fällen live dabei, nur bei den wenigsten habe ich noch eingegriffen, nur die wenigsten landen vor Gericht. Ich war oft als Zeuge vor Gericht. Gelegentlich auch als Angeklagter. Ich habe gut aufgepasst....dieser Richter ist kein Einzellfall. Google mal Frank Hanebuth Körperverletzung !!!

Süßer
04.08.2016, 16:28
Ein politischer Richter, geistig nicht sehr weit von Roland entfernt. Na, da sitzt er ja gerade genau dem richtig Prozeß vor.
die Meinungsäußerung ließt sich aber im Zusammenhang meiner Erläuterungen etwas anders. Für mich ist die Offensichtlichkeit das Gotzl wirken kann, ein Beweis das wir es mit einer BRD Diktatur zu tun haben. Götzl und Freisler nehmen sich nicht viel. Der Angeklagter zu verweigern ihren Verteidiger zu entlassen weil sie ihm nicht mehr vertraut, unglaublich. Gibt es nur in Diktaturen.

Süßer
04.08.2016, 16:43
Sag mal, woher meinste eigentlich, woher ich meine Erfahrungen habe ? Geträümt ? Ich bin kein Jurist, nicht mal studiert. Ich war lange Jahre in der V-Gastro tätig, habe KS betrieben, zuerst selber meine Türe gemacht, und hatte später- als ich es mir leisten konnte- gute Jungs an der Türe. Ich war im Lauf der Jahre bei Dutzenden Fällen live dabei, nur bei den wenigsten habe ich eingegriffen, aber später stets als Zeuge vor Gericht. Ich habe gut aufgepasst....dieser Richter ist kein Einzellfall. Google mal Frank Hanebuth !!!

Dann diskutieren wir nicht? Denke mal bitte über meine Erläuterung nach, wegen lokalen Bruch der Rechtsordnung. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, sind wir der gleichen Meinung. Es geht nur um die Unrichter, die ihren Sklawen das Recht auf Notwehr aberkennen.

Wenn Du die Situation an der Türe ansprechen magst, Da ist die Situation etwas anders. Der Verantwortliche stellt, wie Du richtig schreibst 'gute Jungs' da hin. Er ist somit besonders vorbereitet. Deswegen werden die Richter bei einem einfachem körperlichen Angriff, nicht unbedingt den Zusammenbruch der Rechtsordnung sehen können. Deswegen wird die Verhältnismäßigkeit eher hinterfragt. Als Ausweg könnte ich Dir eventuell empfehlen, nicht nur genügend muskelbepackte Bodyguards sondern auch einen geistig beweglichen von der unteren Gewichtsklasse aufzustellen, der zB Gutscheine und Hausverbote (für einen Tag) verteilt.

cornjung
04.08.2016, 16:49
Als Ausweg könnte ich Dir eventuell empfehlen, nicht nur genügend muskelbepackte Bodyguards sondern auch einen geistig beweglichen von der unteren Gewichtsklasse aufzustellen, der zB Gutscheine und Hausverbote (für einen Tag) verteilt.
Wie kommst du darauf, dass ausgerechnet ich als ehemaliger KS muskelbepackte und Gäste abschreckende TS im Einsatz hatte ? Im Gegenteil, es waren drahtige, schnelle, schlanke und wendige KS. Die waren austrainiert, aber sicher keine gepumpten, langsamen und schwerfälligen Body-builder. Ein Kopfstoss, ein Schlag, ein Tritt...jeweils ein Treffer. Ende.

Süßer
04.08.2016, 17:09
Wie kommst du darauf, dass ausgerechnet ich als ehemaliger KS muskelbepackte und Gäste abschreckende TS im Einsatz hatte ? Im Gegenteil, es waren drahtige, schnelle, schlanke und wendige KS. Die waren austrainiert, aber sicher keine gepumpten, langsamen und schwerfälligen Body-builder. Ein Kopfstoss, ein Schlag, ein Tritt...jeweils ein Treffer. Ende.
Das ist kurios Du mißverstehst mich immer.

sondern auch einen geistig beweglichen von der unteren Gewichtsklasse aufzustellen, der zB Gutscheine und Hausverbote (für einen Tag) verteilt.

Wuehlmaus
04.08.2016, 17:53
Oder mit anderen Worten. Probleme vor Gericht haben in der Regel nur Kampfsportler die eben überzogen haben. Oder Leute die Waffen gegen Unbewaffnete eingesetzt haben. Und das ist auch vollkommen richtig, in diesen Fällen da genauer hinzuschauen.

Genauer hinschauen geht in Ordnung. Allerdings bin ich nur noch mit einem robusten handlichen Taschenmesser unterwegs. Denn eines ist sicher. Ich werde nicht mehr zusammengeschlagen. Und das spiele ich im Kopfkino auch regelmässig durch.

Graf
04.08.2016, 18:41
http://www.stern.de/panorama/gesellschaft/notwehr--mann-half-pruegelopfer---und-wurde-vor-gericht-bestraft-6695944.html

Don
04.08.2016, 18:58
Der Fall wird jedoch nur neu aufgerollt um über das Straßmaß neu zu entscheiden. Das grundsätzliche Urteil, daß die Verhältnismäßigkeit überschritten wurde bleibt bestehen. Begründung: Keine Angst, da gezielter Angriff, körperliche Überlegenheit, versteckte Waffe, Stich an lebensbedrohliche Stelle ohne Warnung.

Das ist klarer Rechtsbruch des Münchner Freislers.
a) Notwehr kennt keine Verhältnismäßigkeit. Wie oft denn noch?
b) Wie soll man sich anders verteidigen als gezielt?
c)er hat also nicht gesagt er könne aber Mikado? Hätte er, hätte er vermutlich den Satz nicht zu Ende sprechen können.
d) Das Notwehropfer muß dem Angreifer also vor dem Einsatz die Waffe vorzeigen und genehmigen lassen?

Götzl und Konsorten verdienen nichts anderes als einen praktischen Lehrgang. Mit einer gut instruierten Kuffnucken Gang. Manche lernen nur durch Schmerzen.

Valdyn
04.08.2016, 19:31
Das ist klarer Rechtsbruch des Münchner Freislers.
a) Notwehr kennt keine Verhältnismäßigkeit. Wie oft denn noch?
b) Wie soll man sich anders verteidigen als gezielt?
c)er hat also nicht gesagt er könne aber Mikado? Hätte er, hätte er vermutlich den Satz nicht zu Ende sprechen können.
d) Das Notwehropfer muß dem Angreifer also vor dem Einsatz die Waffe vorzeigen und genehmigen lassen?

Götzl und Konsorten verdienen nichts anderes als einen praktischen Lehrgang. Mit einer gut instruierten Kuffnucken Gang. Manche lernen nur durch Schmerzen.

Warum ist das so schwer, daß nicht jedes Mittel erforderlich ist? Erforderlich bedeutet notwendig. Was also notwendig ist, einen Angriff zu stoppen. Und das ist eben nicht immer der hier eigentlich permanent propagierte Waffeneinsatz. Oft ist eben auch NUR notwendig, dem Angreifer einen auf die Nuß zu geben oder ihn zurückzustoßen damit er aufhört...es kann so vieles sein. Jeder Fall ist da anders und wird vor Gericht als Einzelfall beurteilt. Und das bedeutet nichts anderes, als daß Notwehr eben auch eine Verhältnismäßigkeit kennt. Ja, wie oft eigentlich noch?

Wenn ich vor habe jemanden umzubringen, aus Notwehr, ist das eben vorher anzukündigen. Einfache Kiste. Und ein gezielter bewußter Stich in den Hals ist nichts anderes als eine Tötungsabsicht.

Hrafnaguð
04.08.2016, 19:57
Dieser Fall handelt von Notwehr gegen Schläger, nicht gegen Einbrecher. Also andere Situation. Im übrigen...jeder, der sich schon gewehrt und verteidigt hat, oder dabei war, weiss, dass ich mich im Ernstfall entweder zum Krüppel schlagen lassen kann, oder mich so wehren muss, dass sofort und entglültig Ruhe ist.

Nur völlig Bekloppte, die zudem noch nie eine Schlägerei real gesehen, geschweige denn involviert waren, faseln was von mildestem Mittel und " Regenschirmen ". Das du keine Aussage zur Sache machst, ist das A und O jeder klugen Verteidigung. Deswegen fragt auch jeder Anwalt als Erstes " Haben sie bei der Polizei ausgesagt, und sich um Kopf und Kragen geredet, oder kann man ihnen noch helfen, sprich sie verteidigen " ?

Dumm nur das von diesen Bekloppten jede Menge in Amtsrobe rumlaufen.

Affenpriester
04.08.2016, 19:58
Warum ist das so schwer, daß nicht jedes Mittel erforderlich ist? Erforderlich bedeutet notwendig. Was also notwendig ist, einen Angriff zu stoppen. Und das ist eben nicht immer der hier eigentlich permanent propagierte Waffeneinsatz. Oft ist eben auch NUR notwendig, dem Angreifer einen auf die Nuß zu geben oder ihn zurückzustoßen damit er aufhört...es kann so vieles sein. Jeder Fall ist da anders und wird vor Gericht als Einzelfall beurteilt. Und das bedeutet nichts anderes, als daß Notwehr eben auch eine Verhältnismäßigkeit kennt. Ja, wie oft eigentlich noch?

Wenn ich vor habe jemanden umzubringen, aus Notwehr, ist das eben vorher anzukündigen. Einfache Kiste. Und ein gezielter bewußter Stich in den Hals ist nichts anderes als eine Tötungsabsicht.

Darf ich nem Homo eine auf den Kopf hauen, grabscht der mir an den Arsch, oder darf ich das nur, wenn ich eine Frau bin und er nicht schwul? Bin ich homophob, schlag ich nem schwulen Grabbler ein lustiges Muster ins Gesicht oder darf ich einer ordinären Frau eine klatschen, wenn die mich mit sexuellen Anspielungen konfrontiert ... oder ist das nur andersrum legitim? Wer bestimmt, was verhältnismäßig ist?
Warum ist ein Tritt in einen Ausländer nur dann kein Hassverbrechen, wenn dieser von einem anderen Ausländer kommt und wann kommt Colt Seavers wieder ins Fernsehen?

Jodlerkönig
04.08.2016, 20:07
Darf ich nem Homo eine auf den Kopf hauen, grabscht der mir an den Arsch, oder darf ich das nur, wenn ich eine Frau bin und er nicht schwul? Bin ich homophob, schlag ich nem schwulen Grabbler ein lustiges Muster ins Gesicht oder darf ich einer ordinären Frau eine klatschen, wenn die mich mit sexuellen Anspielungen konfrontiert ... oder ist das nur andersrum legitim? Wer bestimmt, was verhältnismäßig ist?
Warum ist ein Tritt in einen Ausländer nur dann kein Hassverbrechen, wenn dieser von einem anderen Ausländer kommt und wann kommt Colt Seavers wieder ins Fernsehen?jetzt komm tu nicht so.....du weißt nur noch nicht, dass du schwul bist. :D

Klopperhorst
04.08.2016, 20:09
Darf ich nem Homo eine auf den Kopf hauen, grabscht der mir an den Arsch ...

Nur wenn du in der Gay-Kneipe bist. Ansonsten Hass-Verbrechen.

---

Valdyn
04.08.2016, 20:14
Darf ich nem Homo eine auf den Kopf hauen, grabscht der mir an den Arsch, oder darf ich das nur, wenn ich eine Frau bin und er nicht schwul? Bin ich homophob, schlag ich nem schwulen Grabbler ein lustiges Muster ins Gesicht oder darf ich einer ordinären Frau eine klatschen, wenn die mich mit sexuellen Anspielungen konfrontiert ... oder ist das nur andersrum legitim? Wer bestimmt, was verhältnismäßig ist?
Warum ist ein Tritt in einen Ausländer nur dann kein Hassverbrechen, wenn dieser von einem anderen Ausländer kommt und wann kommt Colt Seavers wieder ins Fernsehen?

Die Situation und die Beteiligten bestimmen was erforderlich bzw. notwendig ist bzw. verhältnismäßig ist. Wenn dir ein Homo an den Arsch packt mußt du ihn sicher nicht direkt erschießen damit er das läßt. Da sind wir uns doch wohl einig, oder etwa nicht?

Die allermeisten Menschen können so eine Situation im Vorfeld auch richtig einschätzen und greifen dann nicht sofort zur Waffe. Auch wenn einige hier propagieren, daß man es ja nicht wissen könne was passiert und lieber sofort schießen.

Mr. BIG
05.08.2016, 03:22
Die Situation und die Beteiligten bestimmen was erforderlich bzw. notwendig ist bzw. verhältnismäßig ist. Wenn dir ein Homo an den Arsch packt mußt du ihn sicher nicht direkt erschießen damit er das läßt. Da sind wir uns doch wohl einig, oder etwa nicht?

Die allermeisten Menschen können so eine Situation im Vorfeld auch richtig einschätzen und greifen dann nicht sofort zur Waffe. Auch wenn einige hier propagieren, daß man es ja nicht wissen könne was passiert und lieber sofort schießen.

Bei dir wissen sie es höchst wahrscheinlich und handeln sicher richtig und mit Bedacht!:D

Sven71
05.08.2016, 06:16
Warum ist das so schwer, daß nicht jedes Mittel erforderlich ist? Erforderlich bedeutet notwendig. Was also notwendig ist, einen Angriff zu stoppen. Und das ist eben nicht immer der hier eigentlich permanent propagierte Waffeneinsatz. Oft ist eben auch NUR notwendig, dem Angreifer einen auf die Nuß zu geben oder ihn zurückzustoßen damit er aufhört...es kann so vieles sein. Jeder Fall ist da anders und wird vor Gericht als Einzelfall beurteilt. Und das bedeutet nichts anderes, als daß Notwehr eben auch eine Verhältnismäßigkeit kennt. Ja, wie oft eigentlich noch?

Wenn ich vor habe jemanden umzubringen, aus Notwehr, ist das eben vorher anzukündigen. Einfache Kiste. Und ein gezielter bewußter Stich in den Hals ist nichts anderes als eine Tötungsabsicht.


In einer lebensbedrohlichen Situation kann nur einer entscheiden, was erforderlich ist. Und das auch nur in Sekundenbruchteilen. Und das ist der Angegriffene. Auf keinen Fall ist das ein steuergepamperter alter Sack, der nie im Leben angegriffen wurde, der sich für den Angegriffenen einen Scheiß interessiert und dem Politik vor Recht geht.
Der Rest ist Erbsenzählereri ohne praktische Relevanz. Und zudem in der praktischen Anwendung schlicht lebensfremd.

Affenpriester
05.08.2016, 06:49
Konfliktmanagement - wenn der potentielle Angreifer instinktiv weiß, dass ihm ein Angriff auf dich eine Lähmung, Verkrüppelung, Koma oder Tod bescheren könnte und es dich einen Dreck interessiert, ob du dafür in den Knast gehst, dann sucht er sich ein anderes Opfer.

Lahn12
05.08.2016, 08:07
Es kommt immer darauf an Wer sich gegen Wen verteidigen muss. Eine Paradebeispiel:

http://www.focus.de/regional/baden-wuerttemberg/verlegung-von-asylbewerberheim-unzufriedene-fluechtlinge-protestieren-dachdecker-zielen-mit-nagelschussgeraeten-auf-sie_id_5792043.html

Bruddler
05.08.2016, 08:19
Notwehr - Wie weit darf man gehen ?

Diese Frage würde ich mir in einer Notwehrsituation nicht stellen. :hi:

Suedwester
05.08.2016, 09:01
Warum ist das so schwer, daß nicht jedes Mittel erforderlich ist? Erforderlich bedeutet notwendig. Was also notwendig ist, einen Angriff zu stoppen. Und das ist eben nicht immer der hier eigentlich permanent propagierte Waffeneinsatz. Oft ist eben auch NUR notwendig, dem Angreifer einen auf die Nuß zu geben oder ihn zurückzustoßen damit er aufhört...es kann so vieles sein. Jeder Fall ist da anders und wird vor Gericht als Einzelfall beurteilt. Und das bedeutet nichts anderes, als daß Notwehr eben auch eine Verhältnismäßigkeit kennt. Ja, wie oft eigentlich noch?

Wenn ich vor habe jemanden umzubringen, aus Notwehr, ist das eben vorher anzukündigen. Einfache Kiste. Und ein gezielter bewußter Stich in den Hals ist nichts anderes als eine Tötungsabsicht.


Das harte Urteil ist ganz sicher kein Regelurteil. Eher eine Ausnahme.
Da waren wohl einige "unglueckliche Umstaende" ausschlaggebend.
Der Verurteilte wird den Fehler gemacht haben, dass er vor Gericht
eben nicht wirkte, als haette er aus "Furcht, Schrecken, Verwirrung...."
gehandelt und konnte deswegen keinen "Notwehrexzess" glaubhaft
machen. Er wirkte zu "zielgerichtet", meinte das Gericht.
Das Messer koennte einen Sesselpuper ebenfalls auf den Gedanken
bringen, dass der Mann Notwehrsituationen "sucht". Und wir wissen
nicht genau, was der Mann anschliessend gesagt hat......
Offenbar kam er zu abgebrueht, zu "zielgerichtet" 'rueber.
Deswegen hat man ihm die Straffreiheit nach Paragraph 33 StGB
(Ueberschreitung der Notwehr) eben nicht gewaehrt.

Affenpriester
05.08.2016, 09:10
Notwehr - Wie weit darf man gehen ?

Diese Frage würde ich mir in einer Notwehrsituation nicht stellen. :hi:

Wer sich in einer Notsituation solch eine Frage stellen kann, war nie in einer.

Bruddler
05.08.2016, 09:21
Wer sich in einer Notsituation solch eine Frage stellen kann, war nie in einer.

Nur die Naivsten glauben, dass man in einer Notwehrsituation den Angreifer zu einem Stuhlkreis einladen kann...

mathetes
05.08.2016, 09:22
Das harte Urteil ist ganz sicher kein Regelurteil. Eher eine Ausnahme.
Da waren wohl einige "unglueckliche Umstaende" ausschlaggebend.
Der Verurteilte wird den Fehler gemacht haben, dass er vor Gericht
eben nicht wirkte, als haette er aus "Furcht, Schrecken, Verwirrung...."
gehandelt und konnte deswegen keinen "Notwehrexzess" glaubhaft
machen. Er wirkte zu "zielgerichtet", meinte das Gericht.
Das Messer koennte einen Sesselpuper ebenfalls auf den Gedanken
bringen, dass der Mann Notwehrsituationen "sucht". Und wir wissen
nicht genau, was der Mann anschliessend gesagt hat......
Offenbar kam er zu abgebrueht, zu "zielgerichtet" 'rueber.
Deswegen hat man ihm die Straffreiheit nach Paragraph 33 StGB
(Ueberschreitung der Notwehr) eben nicht gewaehrt.

Dass man bei ihm zuhause ein verbotenes Springmesser gefunden hat, hat die Sache sicher auch nicht besser gemacht, aber ist eine Hausdurchsuchung in solchen Fällen eigentlich üblich?

torun
05.08.2016, 09:39
Dass man bei ihm zuhause ein verbotenes Springmesser gefunden hat, hat die Sache sicher auch nicht besser gemacht, aber ist eine Hausdurchsuchung in solchen Fällen eigentlich üblich?

Wenn das Opfer Deutscher ist, sicherlich nicht.

Suedwester
05.08.2016, 09:41
Dass man bei ihm zuhause ein verbotenes Springmesser gefunden hat, hat die Sache sicher auch nicht besser gemacht, aber ist eine Hausdurchsuchung in solchen Fällen eigentlich üblich?


Genau solche "Umstaende" koennen einen Richter beeinflussen.
Aus kleinen Zweifeln, bildet sich dann schnell(er) ein Gesamtbild.

Fuer die Hausdurchsuchung muss es Gruende gegeben haben, die
wir nicht kennen.

Auch wenn/ falls er noch nicht vorbestraft war, kann er doch
schon "auffaellig" gewesen bzw. "in Erscheinung getreten" sein.
Jedenfalls war es kein "Regelfall" mit "Regelurteil".....

cornjung
05.08.2016, 10:21
In einer lebensbedrohlichen Situation kann nur einer entscheiden, was erforderlich ist. Und das auch nur in Sekundenbruchteilen. Und das ist der Angegriffene. Auf keinen Fall ist das ein steuergepamperter alter Sack, der nie im Leben angegriffen wurde...
Stimmt. Beitrag # 114 und 118.

Das harte Urteil ist ganz sicher kein Regelurteil. Eher eine Ausnahme.Da waren wohl einige "unglueckliche Umstaende" ausschlaggebend.Der Verurteilte wird den Fehler gemacht haben, dass er vor Gericht eben nicht
So ist es. Der Richter ist eine bundesweit bekannte Ausnahme, und ging in seinem drakonischen und von vielen als rechtwidig beurteilten Urteil sogar über die Forderung der Staatsanwältin hinaus ( !!!!!! ), und der Angeklagte hat sich bei der Polizei selber belastet.


Wenn ich vor habe jemanden umzubringen, aus Notwehr, ist das eben vorher anzukündigen. Einfache Kiste.
NEIN !

Zum sechsten mal Nein! Wie oft denn noch ?


Schuss ins Herz war Notwehr ! (https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjBlJOhmZPOAhWHlSwKHbRlBycQFggvMAM&url=http%3A%2F%2Fwww.fnp.de%2Flokales%2Ffrankfurt% 2FSchuss-ins-Herz-war-Notwehr%3Bart675%2C73208&usg=AFQjCNGOYifSMJSX9WQLW9Fn8v8mjoU8cA&sig2=nt4zshzwo8ElfWSPUgiWgA)

Polizist erschossen: BGH spricht Hells Angel frei ! (https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwiYyeCIoZPOAhWGDywKHbHMAzkQFggiMAE&url=http%3A%2F%2Fwww.faz.net%2Faktuell%2Fgesellsch aft%2Fpolizist-erschossen-bgh-spricht-hells-angel-frei-11516279.html&usg=AFQjCNFhBfGq570RboCCNcKJfEGJLI10EA&sig2=07C1diDjOXnGqoe9kXD4Vw&bvm=bv.128153897,d.bGg)

Skaramanga
05.08.2016, 10:21
Man geht so weit bis der andere nicht mehr geht. Ganz einfach.

Don
05.08.2016, 10:36
Wenn ich vor habe jemanden umzubringen, aus Notwehr, ist das eben vorher anzukündigen. Einfache Kiste.

Genau. In der du dann liegst. Bevor du zu Ende gesabbelt hast.

Schopenhauer
05.08.2016, 15:35
Wenn ich vor habe jemanden umzubringen, aus Notwehr, ist das eben vorher anzukündigen.

Wenn man vor hat jemanden umzubringen ist das Mord und mitnichten Notwehr. Das ist ein gewaltiger Unterschied.

Tutsi
06.08.2016, 04:09
Ein recht bemerkenswertes Interview mit Michael Wolffson:

http://www.preussische-allgemeine.de/nachrichten/artikel/dann-brauchen-wir-keinen-staat-mehr.html


PAZ: Sie denken an das Buch von Tania Kambouri „Deutschland im Blaulicht – Notruf einer Polizistin“?

Wolffsohn: Wer das Buch dieser griechisch-stämmigen Polizistin gelesen hat, weiß, was Sache ist. Also: Wenn der Staat von sich aus auf sein Gewaltmonopol gegen wen auch immer und vielleicht auch in bester Absicht verzichtet, kann man sich nicht wundern, dass Individuen und Gruppen das „Recht“ selbst in die Hand nehmen. Damit befindet sich aber die Gesellschaft auf dem Weg in den Bürgerkrieg.

PAZ: Was fordern Sie als Konsequenz, um den Gefahren präventiv zu begegnen?

Wolffsohn: Zunächst einmal die Schärfung des Sicherheitsbedürfnisses im gesellschaftlichen Bewusstsein, welches dann auch bei Wahlen diejenigen Parteien stärkt, die etwa für die innere Sicherheit mehr tun wollen. Die ist ja lange Zeit vernachlässigt worden von den meisten demokratischen Parteien. Als einzige Ausnahme nenne ich die CSU in Bayern, wo es ja auch eine deutlich geringere Kriminalität gibt und was ein positives Beispiel darstellt. Zweitens: In einer Gesellschaft, in der Polizisten nicht mehr als „Dein Freund und Helfer“ gelten, sondern als „Bullen und Schweine“ beschimpft werden, kann man sich doch nicht wundern, dass dann diese vermeintlichen Bullen und Schweine, deren Stellenzahlen auch noch erheblich abgebaut wurden, nicht mehr in der Lage sind, in No-Go-Areas für Recht und Ordnung zu sorgen. Oder aus dem Ruder gelaufene Demonstrationen zu befrieden und gegen extremistische Täter vorzugehen.

Dornröschen
06.08.2016, 05:33
Randalierer schlägt Polizisten vor Präsidium dienstunfähig
Essen. Ein Polizist (37) ist von einem Randalierer so schwer verletzt worden, dass er dienstunfähig ist. Zudem rastete ein 53-Jähriger in der Citywache aus.



http://www.derwesten.de/wr/staedte/essen/randalierer-schlaegt-polizist-vor-praesidium-dienstunfaehig-id12071448.html


Nicht mal Polizisten sind mehr in der Lage sich zu wehren, weil vom Dienstherren Herrn Jäger so veranlaßt. Die braucht man also gar nicht mehr rufen, falls es brenzlig wird.

Was mich erstaunt, daß sich die Bürgerwehren aufgelöst haben, wegen Obrigskeithörigkeit. Statt sich im Geheimen zusamenzuschließen.

Das überhaupt noch jemand darauf hört, was von oben kommt wundert mich sehr. Uns wird der Schutz versagt und sind auf uns selbst angewiesen. Wir kriegen hier brasilianische Verhältnisse. Irgendwann herrscht hier die Kriminalität und man ist jeden Tag irgendwelchen Banden ausgeliefert.

Wer so blöde ist und nach einer Selbstverteidigung die Polizei ruft, dem kann man nicht mehr helfen.
(http://www.derwesten.de/wr/staedte/essen/randalierer-schlaegt-polizist-vor-praesidium-dienstunfaehig-id12071448.html)

mathetes
08.08.2016, 09:30
Es gab vor nicht allzu langer Zeit, einen sehr ungewöhnlichen Fall zum Thema Notwehr: http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.17-messerstiche-vater-und-sohn-toeten-vermieter-aus-notwehr.1394bdf4-2115-4e0c-adac-e0f59296e2ea.html

Gab damals wohl auch eine Diskussion hier:

http://politikforen.net/showthread.php?165174-Zwei-M%C3%B6rder-werden-von-Deutschem-Gericht-freigesprochen!

Tantalit
15.08.2016, 16:00
Das Kleinind hat den Unterschied zwischen dem Gesetz und der Weltanschauung vieler deutscher Richter und Staatsanwälte noch nicht verstanden.



Büblein, da steht nichts von verhältnismäßig. Sondern erforderlich. Und zwar mit dem, was zur Verfügung steht. Außer deutschen Juristen wird niemand verlangen du solltest erst mal im Keller nach etwas Milderem suchen, wenn du eine Waffe in der Hand hast.
Ein Einbruch ist bereits ein rechtswidriger Angriff.

Daß die faktische Rechtsauslegung in Schland nicht gesetzeskonform ist, wissen wir bereits.

Bist du eigentlich auch Jude?

Tantalit
15.08.2016, 16:01
Ganz einfach, das ist falsch. Wie oft willste das noch hören ?

Haha, wie lustig, Gerichte entscheiden tagtäglich so wie ich es beschreibe und ihr trollt trotzdem einfach weiter.

Praia61
15.08.2016, 18:00
Wenn man vor hat jemanden umzubringen ist das Mord und mitnichten Notwehr. Das ist ein gewaltiger Unterschied.

Falsch, man hat es ja nicht geplant es ergab sich aus der Situaton der Notwehr heraus.

Schopenhauer
15.08.2016, 18:17
Falsch, man hat es ja nicht geplant es ergab sich aus der Situaton der Notwehr heraus.

Ich zitierte Beitrag 176, Seite 18 in meinem Beitrag 196, Seite 20.

charger
15.08.2016, 20:48
Der Knackpunkt sind die eigenen angaben nach einer erfolgreichen oder auch weniger erfolgreichen Gefahrenabwehr, die vor Gericht auf die Waagschale gelegt werden, es wird schließlich nur über Sachverhalte und Abläufe geurteilt welche nachgewiesen werden können.
Da kann es schon leicht passieren das man sich nach einer erfolgreichen Selbstverteidigung durch übereifriges geplapper gegenüber der Polizei, gleich mal eine vorläufige Festnahme einhandelt usw....
Die goldene Regel lautet, Maul halten und Anwalt einschalten.

cornjung
15.08.2016, 23:26
Falsch, man hat es ja nicht geplant es ergab sich aus der Situaton der Notwehr heraus.
Wer vor hat jemanden umzubringen, hat es geplant.

Wenn man vor hat jemanden umzubringen ist das Mord und mitnichten Notwehr. Das ist ein gewaltiger Unterschied.
Stimmt. Wer vor hat, jemanden umzubringen, ist Angreifer, kein Verteidiger. GEGEN den ist Notwehr erlaubt, aber er kann sich nicht auf Notwehr berufen.

Haha, wie lustig, Gerichte entscheiden tagtäglich so wie ich es beschreibe und ihr trollt trotzdem einfach weiter.
Falsch. Du kennst keine Gerichtsurteile. Das ist aber dein Problem. Behalte es. Nochmal: Du bist penetrant und ich halte dich für gefährlich dumm. Ich habe keine Ahnung, was du für eine Mission hast. Ich habe mit dieser aber nichts zu tun.
Schuss ins Herz war Notwehr (https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjBlJOhmZPOAhWHlSwKHbRlBycQFggvMAM&url=http%3A%2F%2Fwww.fnp.de%2Flokales%2Ffrankfurt% 2FSchuss-ins-Herz-war-Notwehr%3Bart675%2C73208&usg=AFQjCNGOYifSMJSX9WQLW9Fn8v8mjoU8cA&sig2=nt4zshzwo8ElfWSPUgiWgA)

Im Einzefall ohne Vorwarnung. Polizist erschossen: BGH spricht Hells Angel frei (https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwiYyeCIoZPOAhWGDywKHbHMAzkQFggiMAE&url=http%3A%2F%2Fwww.faz.net%2Faktuell%2Fgesellsch aft%2Fpolizist-erschossen-bgh-spricht-hells-angel-frei-11516279.html&usg=AFQjCNFhBfGq570RboCCNcKJfEGJLI10EA&sig2=07C1diDjOXnGqoe9kXD4Vw&bvm=bv.128153897,d.bGg)

cornjung
16.08.2016, 09:11
***BagB - wtf***



Ausweislich deiner von mit zitierten Posts ist dir weder die Rechtslage, geschweige denn die Kommentare und Urteile zu Notwehr bekannt. Du hast dich selber nicht nur noch nie auf Notwehr berrufen, weil du ausweislich deiner Angaben mental ein Feigling und körperlich ein Schwächling bist, der sich lieber zusammen schlagen lässt, statt sich zu verteidigen und wehren. Das ist dein Problem.

Du suggerierst hier aber auch, das gesetzlich garantierte Notwehr-RECHT wäre faktisch abgeschafft, und man müsse sich in den Rollstuhl prügeln und berauben kassen. Gemäss dir Langzeit-Hartzer haben nur Ausländer, Asylanten, rape-refugees und deine Hartzer Rechte. Zu berauben, zu klauen, zu prügeln, zu schmarotzen und zu vergewaltigen. Noch ist es nicht soweit.

Praia61
16.08.2016, 10:29
In einer Notwehrsituation den Satz rufen "den Kerl mach ich jetzt kalt" und es zu tun , ist ein Ausdruck und die Verwirklichung eines Vorhabens , erfüllt aber nicht den Tatbestand einer Planung und kann somit kein Mord sein.
Oder erstellt man einen Plan schon innerhalb weniger Sekunden ?

pixelschubser
16.08.2016, 11:02
In einer Notwehrsituation den Satz rufen "den Kerl mach ich jetzt kalt" und es zu tun , ist ein Ausdruck und die Verwirklichung eines Vorhabens , erfüllt aber nicht den Tatbestand einer Planung und kann somit kein Mord sein.
Oder erstellt man einen Plan schon innerhalb weniger Sekunden ?

JA!

Instinktiv würde ich den Drecksack von ner Frau dreschen und mir wären die Konsequenzen für den Täter sowas von Rille. Damit wäre ich bereits im Tatbestand "Vorsatz", da ich den Tod des Angreifers bereits mit diesen Zeilen billigend in Kauf nehme!

Wie würdest Du agieren, wenn das Opfer Deine Frau, Tochter, Sohn, Mutter, Vater wäre?!

Valdyn
16.08.2016, 11:07
Die Frage ist da immer, hat man sich Zeit genommen zum Nachdenken für sein Handeln oder nicht. Wenn du den von der Frau in einem Vorgang prügelst ist das quasi Affekt. Wenn du ihn dir aber zwischendrin mal zurechtlegst um ihn besser zu treffen hast du schlechte Karten.

Praia61
16.08.2016, 11:24
Es ging mir darum, dass bei Mord neben dem Vorsatz auch die Planung bzw. Vorbereitung ausserhalb der aktuellen Konfliktsituation gegeben sein muss.
Daraus ergibt sich, dass man in einer Notwehrsituation keinen Mord begehen kann.
Das bedeutet für mich, dass der Angegriffene nicht wegen Mord belangt werden kann.

Affenpriester
16.08.2016, 11:33
In einer Notwehrsituation den Satz rufen "den Kerl mach ich jetzt kalt" und es zu tun , ist ein Ausdruck und die Verwirklichung eines Vorhabens , erfüllt aber nicht den Tatbestand einer Planung und kann somit kein Mord sein.
Oder erstellt man einen Plan schon innerhalb weniger Sekunden ?

Kommt drauf an. Ich hab den Mensch schon weggeräumt und verbuddelt, bevor ich ihn getroffen habe. Aber etwas anzukündigen ist sowieso doof, sich unmittelbar für irgendwas zu rächen auch. Handle ohne Motiv ... so wie Gott! Willkür ohne Zweck.

Valdyn
16.08.2016, 11:39
Es ging mir darum, dass bei Mord neben dem Vorsatz auch die Planung bzw. Vorbereitung ausserhalb der aktuellen Konfliktsituation gegeben sein muss.
Daraus ergibt sich, dass man in einer Notwehrsituation keinen Mord begehen kann.
Das bedeutet für mich, dass der Angegriffene nicht wegen Mord belangt werden kann.

Mord setzt nicht alleine nur die Planung voraus sondern es kann auch Mord sein, wenn man zb. spontan um des Tötens tötet. Oder zur Befriedigung des Geschlechtstriebes. Da muß nicht unbedingt ein vorher ausgetüftelter Plan vorstehen.

pixelschubser
16.08.2016, 13:26
Die Frage ist da immer, hat man sich Zeit genommen zum Nachdenken für sein Handeln oder nicht. Wenn du den von der Frau in einem Vorgang prügelst ist das quasi Affekt. Wenn du ihn dir aber zwischendrin mal zurechtlegst um ihn besser zu treffen hast du schlechte Karten.

Angenommen:

Ich habe mit einem derben Knüppel den Angreifer von der Frau "entfernt". Der liegt nun auch dem Rücken und ich kümmere mich um das Opfer,

Der Angreifer berappelt sich nun wieder und will mir an die Wäsche.

Lass ich ihn aufstehen, damit ich mir ihn nicht "zurechtgelegt" habe oder setze ich dem ganzen final ein Ende?!



Es wurde ja bereits erwähnt: Im Falle eines Falles sollte man tun und danach die Klappe halten. Mich würde selbst der Tod des Angreifers ausserordentlich traumatisieren, denn ich bin ja ansich ein völlig friedfertiger Mensch, der nicht mal ein Ei aufschlagen kann, ohne dass ihm die Tränen kommen.

Eintracht
16.08.2016, 13:28
"Ich verteidige mich selbst, mit 3 Schüssen in den Kopf"

cornjung
16.08.2016, 18:40
Mord setzt nicht alleine nur die Planung voraus sondern es kann auch Mord sein, wenn man zb. spontan um des Tötens tötet. Oder zur Befriedigung des Geschlechtstriebes. Da muß nicht unbedingt ein vorher ausgetüftelter Plan vorstehen.
Das ist leider wieder falsch.

Mord ist eine mittels im § 211 beschriebene vorsätzlichen Tötung.

Mord hat also genau zwei Voraussetzungen. Tötungsvorsatz und eines der im § 211 aufgeführten Mordmerkmale.

In Medias Res
16.08.2016, 19:00
Wer etwas zuviel Geld überhat, kann sich ja diese Spielzeugwaffe zulegen. Ja es wird als Spielzeug gelistet.

https://www.youtube.com/watch?v=CftIoXaByuU

Tantalit
16.08.2016, 20:53
***BagB - wtf***



Ausweislich deiner von mit zitierten Posts ist dir weder die Rechtslage, geschweige denn die Kommentare und Urteile zu Notwehr bekannt. Du hast dich selber nicht nur noch nie auf Notwehr berrufen, weil du ausweislich deiner Angaben mental ein Feigling und körperlich ein Schwächling bist, der sich lieber zusammen schlagen lässt, statt sich zu verteidigen und wehren. Das ist dein Problem.

Du suggerierst hier aber auch, das gesetzlich garantierte Notwehr-RECHT wäre faktisch abgeschafft, und man müsse sich in den Rollstuhl prügeln und berauben kassen. Gemäss dir Langzeit-Hartzer haben nur Ausländer, Asylanten, rape-refugees und deine Hartzer Rechte. Zu berauben, zu klauen, zu prügeln, zu schmarotzen und zu vergewaltigen. Noch ist es nicht soweit.

Ich hab zitiert du Idiot.

Haha, warum die Vollspaten immer persönlich werden müssen, streß mit der Arge?

Praia61
16.08.2016, 21:46
Ich hab zitiert du Idiot.

Haha, warum die Vollspaten immer persönlich werden müssen, streß mit der Arge?
Ein Idiot nennt einen anderen einen Idioten.
Persönlicher wie jemanden Idiot zu nennen geht gar nicht mehr.

Tantalit
16.08.2016, 21:48
Ein Idiot nennt einen anderen einen Idioten.
Persönlicher wie jemanden Idiot zu nennen geht gar nicht mehr.

Der hat aber angefangen und wenn du das am persönlichsten findest biste bestimmt Waldorschüler.

Ich hab ihn doch nicht spast genannt. ;)

Praia61
16.08.2016, 21:59
Der hat aber angefangen und wenn du das am persönlichsten findest biste bestimmt Waldorschüler.

Ich hab ihn doch nicht spast genannt. ;)
Mama, Mama der hat aber angefangen. Bist du ein Armleuchter.
Du Bubi, bist einige Nummern zu klein, dass ich mich mit dir abgebe.

Tantalit
16.08.2016, 22:01
Mama, Mama der hat aber angefangen. Bist du ein Armleuchter.
Du Bubi, bist einige Nummern zu klein, dass ich mich mit dir abgebe.

Und das sagt einer der sich selber Paria nennt, hihi.

Dir Vollhorst muß man bestimmt noch die Funktion von Smilies erklären.

Valdyn
16.08.2016, 22:06
Das ist leider wieder falsch.

Mord ist eine mittels im § 211 beschriebene vorsätzlichen Tötung.

Mord hat also genau zwei Voraussetzungen. Tötungsvorsatz und eines der im § 211 aufgeführten Mordmerkmale.

Du bist einfach nicht clever genug im Kontext zu lesen. An meinem Zitat ist nichts falsch. Und schon wieder schonmal gar nicht.

Praia61 schrieb:


Es ging mir darum, dass bei Mord neben dem Vorsatz auch die Planung bzw. Vorbereitung ausserhalb der aktuellen Konfliktsituation gegeben sein muss.
Daraus ergibt sich, dass man in einer Notwehrsituation keinen Mord begehen kann.
Das bedeutet für mich, dass der Angegriffene nicht wegen Mord belangt werden kann.

Da steht doch deutlich "neben dem Vorsatz" "auch die Planung". Auf den Vorsatz bezog ich mich gar nicht. Sondern auf eine Planung. Und die muß, wie in meinem von dir zitierten Beitrag steht,, nicht gegeben sein für Mord. Ein Mord kann also auch mit Vorsatz aber dennoch recht spontan sein.

Hoffe geholfen zu haben.

Im übrigen habe ich dich mehrmals gebeten mich nicht mehr zu zitieren. Wieso kommt das bei dir nicht an? Brauchst du meine Aufmerksamkeit?

Praia61
16.08.2016, 22:06
Und das sagt einer der sich selber Paria nennt, hihi.

Dir Vollhorst muß man bestimmt noch die Funktion von Smilies erklären.

Praia nicht Paria !
Bist du besoffen ?
Du kleiner Hilfsschüler schreibst mit einem Dipl. Ing.
Also was hast du zu bieten Bubi ?
Immer wieder mucken solche Kleingeister die null im Hirn und auf dem Konto haben auf.

Tantalit
16.08.2016, 22:09
Praia nicht Paria !
Bist du besoffen ?
Du kleiner Hilfsschüler schreibst mit einem Dipl. Ing.
Also was hast du zu bieten Bubi ?
Immer wieder mucken solche Kleingeister die null im Hirn und auf dem Konto haben auf.

Wir sind hier im Internet, du kannst auch ein vorbestrafter Kinderschänder mit dem IQ einer Florfliege sein woher soll ich das wissen.

Netter Versuch, get on my level. :)

Valdyn
16.08.2016, 22:13
Angenommen:

Ich habe mit einem derben Knüppel den Angreifer von der Frau "entfernt". Der liegt nun auch dem Rücken und ich kümmere mich um das Opfer,

Der Angreifer berappelt sich nun wieder und will mir an die Wäsche.

Lass ich ihn aufstehen, damit ich mir ihn nicht "zurechtgelegt" habe oder setze ich dem ganzen final ein Ende?!



Es wurde ja bereits erwähnt: Im Falle eines Falles sollte man tun und danach die Klappe halten. Mich würde selbst der Tod des Angreifers ausserordentlich traumatisieren, denn ich bin ja ansich ein völlig friedfertiger Mensch, der nicht mal ein Ei aufschlagen kann, ohne dass ihm die Tränen kommen.

Natürlich sind Theorie und Praxis zwei Paar Schuhe. In einer wirklichen Verteidigungssituation würde ich wahrscheinlich auch erst danach überlegen und vorher einfach handeln. Klare Sache. Man muß in solchen Fällen halt wissen was geht und was nicht. Einige meinen ja hier man könne prinzipiell jeden Angreifer niederschießen. Damit mag man in einigen Fällen straffrei rauskommen. In den allermeisten jedoch nicht.

Praia61
16.08.2016, 22:26
Natürlich sind Theorie und Praxis zwei Paar Schuhe. In einer wirklichen Verteidigungssituation würde ich wahrscheinlich auch erst danach überlegen und vorher einfach handeln. Klare Sache. Man muß in solchen Fällen halt wissen was geht und was nicht. Einige meinen ja hier man könne prinzipiell jeden Angreifer niederschießen. Damit mag man in einigen Fällen straffrei rauskommen. In den allermeisten jedoch nicht.

Das entscheidet letztlich in einer Verhandlung ein Richter, in der jeder individuelle Fall beurteilt wird.
Deswegen halte ich den Streit darüber ziemlich daneben.

cornjung
17.08.2016, 11:51
Im übrigen habe ich dich mehrmals gebeten mich nicht mehr zu zitieren.

Dir Vollhorst ...

... du Idiot.
Ich werde weiterhin dem Unsinn widersprechen, den ihr hier verbreitet. Ich wiederhole : Mord ist eine mittels im § 211 beschriebene vorsätzlichen Tötung. Mord hat also genau zwei Voraussetzungen. Tötungsvorsatz und eines der im § 211 aufgeführten Mordmerkmale.

Ausweislich eurer von mit zitierten Posts sind euch weder die Rechtslage, geschweige denn die Kommentare und Urteile zu Notwehr bekannt. Ihr beide Luschen und Schnullis habt euch selber nicht nur noch nie auf Notwehr berrufen, weil ihr ausweislich eurer eigenen Angaben mental ein Feigling und körperlich ein Schwächling seid, der sich lieber zusammen schlagen lässt, statt sich zu verteidigen und wehren. Das ist aber allein euer Problem.

Ihr suggeriert hier aber auch, das gesetzlich garantierte Notwehr-RECHT wäre faktisch abgeschafft, und man müsse sich in den Rollstuhl prügeln und berauben kassen. Gemäss euch haben nur Ausländer, Asylanten, rape-refugees und eure Hartzer Rechte. Zu berauben, zu klauen, zu prügeln, zu schmarotzen und zu vergewaltigen. Noch ist es nicht soweit.

wtf
17.08.2016, 12:10
Ihr suggerierst hier aber auch, das gesetzlich garantierte Notwehr-RECHT wäre faktisch abgeschafft, und man müsse sich in den Rollstuhl prügeln und berauben kassen. Gemäss euch haben nur Ausländer, Asylanten, rape-refugees und eure Hartzer Rechte. Zu berauben, zu klauen, zu prügeln, zu schmarotzen und zu vergewaltigen. Noch ist es nicht soweit.

Ich behaupte, auf dem Level niedriginstanzlicher Gerichte ist es abgeschafft, weil dort tätige Unrichter regelmäßig gegen geltendes Recht verstoßen, um ihnen wünschenswert erscheinende Wertvorstellungen durchzusetzen. Erst in höherer Instanz hat man eine Chance, einem nominell zustehendes Recht auch gesprochen zu sehen.

Schopenhauer
17.08.2016, 12:13
Ich behaupte, auf dem Level niedriginstanzlicher Gerichte ist es abgeschafft, weil dort tätige Unrichter regelmäßig gegen geltendes Recht verstoßen, um ihnen wünschenswert erscheinende Wertvorstellungen durchzusetzen. Erst in höherer Instanz hat man eine Chance, einem nominell zustehendes Recht auch gesprochen zu sehen.

Ich bin immer wieder entzückt über Deine treffende Wortwahl. :D;)

cornjung
17.08.2016, 12:31
Ich behaupte, auf dem Level niedriginstanzlicher Gerichte ist es abgeschafft, weil dort tätige Unrichter regelmäßig gegen geltendes Recht verstoßen, um ihnen wünschenswert erscheinende Wertvorstellungen durchzusetzen.
Teilweise ist das sicher so. Es kommen aber auch Fehler der Angeklagten hinzu. Entscheidend ist, keine Angaben bei der Polizei zu machen, und, statt einem Feld-Wald-Wiesen-Anwalt, einen Fachanwalt für Strafrecht zu engagieren.

Abgesehen davon, dass manche sich mit ihren Aussagen bei der Polizei ohnhin um Kopf und Kragen reden, selber belasten, neutrale und unbeteiligte Zeugen aus Angst vor Repressalien keine Aussage zu machen wagen, kommt noch dazu, dass angreifende Migranten-Diebe-oder Schläger, die in Notwehr mal ausnahmsweise Prügel bezogen haben, regelmässig vors Gericht rennen, dort rum flennen, von Ausländer-und Migranten- Diskriminierung schwadronieren, und am entscheidensten, sich dort gegen-und wechselseitig mit ihrem ganzen Hartz4-Clan und dreisten Lügen, die eiskalt beeidet werden, mit Meineiden Flankenschutz geben. Sprich, den Angegriffenen, der sich gewehrt hat, zum Angreifer hinstellen wollen. Nach dem Motto " am lautesten schreit der Dieb, wenn er mal bestolen wird. Und da hat bekommt ein objektiver und unvoreingenommener Richter Probleme. Und die gibts !

Ziggfach vor Gericht so erlebt. " Ja Herr Vorsitzender, kann bestätigen- ich schwörs beim Leben meiner Mudder- mein " Bruder " hat nichts gemacht, und pöser Nazi-Schläger hat meinen Hartz4-Kollegen provozierrrrrt und ihm Aua gemacht, und jetzt ist er lebenslang traumatisiert " blablabla...und dann kommt noch die grün-versiffte, gutmenschige, zur refugee-welcome Fraktion gehörende Frau Dr. hässliche Lesben- Staatsanwältin- " wir dulden keine Selbstjustiz " - dazu.

wtf
17.08.2016, 12:38
Natürlich, das haben wir ja schon durchgekaut. Am besten mit aller Gewalt zuschlagen und fliehen. Die zweitbeste Option ist nicht zu fliehen, aber die Klappe zu halten.

Schmerzfreie Gutmenschen hingegen glauben an den Rechtsstaat und lernen unter Schmerzen.

cornjung
17.08.2016, 12:42
Natürlich, das haben wir schon durchgekaut. Am besten mit aller Gewalt zuschlagen und fliehen. Die zweitbeste Option ist nicht zu fliehen, aber die Klappe zu halten.Schmerzfreie Gutmenschen hingegen glauben an den Rechtsstaat und lernen unter Schmerzen.
Stimmt. Aber die Wahrheit kann nicht oft genug wiederholt werden. :D

wtf
17.08.2016, 13:08
Stimmt. Aber die Wahrheit kann nicht oft genug wiederholt werden. :D

Ich widerspreche. Die Intelligenten hat man erreicht, die Dummen wird man nie erreichen. Der Ernstfall wird beide trennen.

cornjung
18.08.2016, 08:59
Dass gutmenschliche "Männer" eher dumme Schwächlinge sind, ist jetzt übrigens auch wissenschaftlich belegt:http://www.dailymail.co.uk/health/article-2325414/Men-physically-strong-likely-right-wing-political-views.html Für die, die kein Englisch können: Eine dänische Studie hat belegt, dass bei kräftigen und körperlich starken Männern eine signifikant höhere Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie konservative "rechte" politische Ansichten haben. Überrascht mich irgendwie gar nicht. Dem deutschen Mann hat es gefälligst wurscht zu sein, was er " darf ". So ist das. ...um keinesfalls noch mehr unnötig Zeit mit so einer Niete zu verschwenden.
Nur Bedenkenträger, Feiglinge, Gutmenschen und Schwächlinge wollen den Deutschen einreden, man " darf " sich nicht mehr wehren. Und wollen das Notwehr-RECHT immer weiter einschränken. Und das, nachdem ihr den Bürgern schon sämtliche Waffen verboten habt. Und die Polizei reduziert habt. Gut, dafür wurde die Bewaffnung der Leibwachen der Politiker verdoppelt.

...Dir Vollhorst...

...du Idiot.... .

Im übrigen habe ich dich mehrmals gebeten mich nicht mehr zu zitieren. Wieso kommt das bei dir nicht an? Brauchst du meine Aufmerksamkeit?
Nein, aber ihr beide Weicheier benötitigt dringenst Nachilfe. Ausser " Idiot und Vollhorst " habt ihr keine Argumente. Ich werde daher weiterhin dem Unsinn widersprechen, den ihr hier verbreitet. Ausweislich eurer von mit zitierten Posts sind euch weder die Rechtslage, geschweige denn die Kommentare und Urteile zu Notwehr bekannt. Ihr beide Luschen und Schnullis habt euch selber nicht nur noch nie auf Notwehr berrufen, weil ihr ausweislich eurer eigenen Angaben mental ein Feigling und körperlich ein Schwächling seid, der sich lieber zusammen schlagen lässt, statt sich zu verteidigen und wehren. Das ist aber allein euer Problem.

Ihr suggeriert hier aber auch, das gesetzlich garantierte Notwehr-RECHT wäre faktisch abgeschafft, und man müsse sich in den Rollstuhl prügeln und berauben kassen. Gemäss euch haben nur Ausländer, Asylanten, rape-refugees und eure Hartzer Rechte. Zu berauben, zu klauen, zu prügeln, zu schmarotzen und zu vergewaltigen. Noch ist es nicht soweit.

In Medias Res
18.08.2016, 11:57
Nur Bedenkenträger, Feiglinge, Gutmenschen und Schwächlinge wollen den Deutschen einreden, man " darf " sich nicht mehr wehren. Und wollen das Notwehr-RECHT immer weiter einschränken. Und das, nachdem ihr den Bürgern schon sämtliche Waffen verboten habt. Und die Polizei reduziert habt. Gut, dafür wurde die Bewaffnung der Leibwachen der Politiker verdoppelt.

.

Nein, aber ihr beide Weicheier benötitigt dringenst Nachilfe. Ausser " Idiot und Vollhorst " habt ihr keine Argumente. Ich werde daher weiterhin dem Unsinn widersprechen, den ihr hier verbreitet. Ausweislich eurer von mit zitierten Posts sind euch weder die Rechtslage, geschweige denn die Kommentare und Urteile zu Notwehr bekannt. Ihr beide Luschen und Schnullis habt euch selber nicht nur noch nie auf Notwehr berrufen, weil ihr ausweislich eurer eigenen Angaben mental ein Feigling und körperlich ein Schwächling seid, der sich lieber zusammen schlagen lässt, statt sich zu verteidigen und wehren. Das ist aber allein euer Problem.

Ihr suggeriert hier aber auch, das gesetzlich garantierte Notwehr-RECHT wäre faktisch abgeschafft, und man müsse sich in den Rollstuhl prügeln und berauben kassen. Gemäss euch haben nur Ausländer, Asylanten, rape-refugees und eure Hartzer Rechte. Zu berauben, zu klauen, zu prügeln, zu schmarotzen und zu vergewaltigen. Noch ist es nicht soweit.
Gott bist du ein Dummschwätzer. Keiner lässt sich einfach so ermorden, da kannst du noch so weich gewachsen sein, dann übernimmt das Unterbewusstsein die Körperführung und setzt zur Gegenwehr an.

Patriotistin
18.08.2016, 12:16
Ich denke, es ist angesichts der immer größer werdenden Anzahl an Überfällen und anderen "Übergriffen" mal an der Zeit, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Die Fragestellung ergibt sich ja bereits aus der Überschrift.

Insbesondere geht es mir darum, wie es mit Kampftechniken aussieht, die beim Gegner schwere Verletzungen oder Schlimmeres hervorrufen können.

Ich unterstreiche:
Es soll niemand angegriffen werden! Es geht lediglich um die Verteidigung der eigenen oder einer anderen Person!

Alles ist da erlaubt an Notwehr um sein eignes Leben zu schützen....
Ich für mein Teil hab im Haus enorm aufgerüstet...vom 3 Zack, Axtstiel, Beil, Pfeffespry bis zum Messer...drüber hinaus hab ich mir einen Schäferhund angeschaft mit dem als Angreiffer nicht gut Kirschenessen ist......unterwegs hab ich immer ein Messer und Pfeffesprey dabei.....Sollte es mal kommen werde ich mich niemals kampflos ergeben, ich werde bis zum bittrem ende Kämpfen .....

Praia61
18.08.2016, 12:20
Gott bist du ein Dummschwätzer. Keiner lässt sich einfach so ermorden, da kannst du noch so weich gewachsen sein, dann übernimmt das Unterbewusstsein die Körperführung und setzt zur Gegenwehr an.

Wer mehr Blödsinn schwätzt , ist die Frage.
1. Weiß man in den seltesten Fällen, dass der Angreifer vorhat einen Mord zu verüben.
2. Gibt es sehr wohl unterschiedliche Charaktere. Die einen sind von Natur aus wehrhafter, andere dagegen zurückhaltender und die bezeichnet cornjung hier berechtigt als Weicheier.
3. Gewalttäter suchen sich zumeist leichte Opfer, weshalb wohl, wenn doch alle Opfer vom Unterbewusstsein gleich geartet sind ?
4. Je häufiger du "Dummschwätzer, etc. verwendest , legt das nahe, dass du dir nicht anderweitig argumentativ helfen kannst, und das tun meist die dümmeren User.

In Medias Res
18.08.2016, 12:44
Ach schau da unser Spinner meldet sich auch wieder zu Wort.

Wer mehr Blödsinn schwätzt , ist die Frage.
1. Weiß man in den seltesten Fällen, dass der Angreifer vorhat einen Mord zu verüben.
Doch man merkt es, spätestens dann wenn er damit Anfängt. Und spätestens danach greift der Selbsterhaltungstrieb.


2. Gibt es sehr wohl unterschiedliche Charaktere. Die einen sind von Natur aus wehrhafter, andere dagegen zurückhaltender und die bezeichnet cornjung hier berechtigt als Weicheier.
Selbst diese Weicheier können nicht gegen ihre Urinstinkte an, weil der Körper automatisch handelt.

3. Gewalttäter suchen sich zumeist leichte Opfer, weshalb wohl, wenn doch alle Opfer vom Unterbewusstsein gleich geartet sind ?
Weil leichte Opfer, körperlich meist Unterlegen sind oder hast du schon mal einen Gewalttäter gesehen der sich mit einem 2 Meter Schrank anlegt oder überfällt. Gewalttäter sind Raubtiere und diese suchen immer das geschwächte angeschlagen Opfer um eine Chance zu haben.


4. Je häufiger du "Dummschwätzer, etc. verwendest , legt das nahe, dass du dir nicht anderweitig argumentativ helfen kannst, und das tun meist die dümmeren User.
Kannst du Blitzbirne sicherlich mit einer Statistik belegen, Herr Professor, Doktor, Diplom ........

Tantalit
18.08.2016, 13:56
Blablablablub Kein Zitat

Wenn ich dein Arge Berater wäre hätte ich dich schon längst in den Steinbruch geschickt.

Recht hat, wer sich durchsetzt du Clown. ;)

Grenzer
18.08.2016, 14:16
Alles ist da erlaubt an Notwehr um sein eignes Leben zu schützen....
Ich für mein Teil hab im Haus enorm aufgerüstet...vom 3 Zack, Axtstiel, Beil, Pfeffespry bis zum Messer...drüber hinaus hab ich mir einen Schäferhund angeschaft mit dem als Angreiffer nicht gut Kirschenessen ist......unterwegs hab ich immer ein Messer und Pfeffesprey dabei.....Sollte es mal kommen werde ich mich niemals kampflos ergeben, ich werde bis zum bittrem ende Kämpfen .....

Du bist eine gute Deutsche,- mögen noch mehr Frauen so sein wie Du !

Praia61
18.08.2016, 15:30
Ach schau da unser Spinner meldet sich auch wieder zu Wort.

Doch man merkt es, spätestens dann wenn er damit Anfängt. Und spätestens danach greift der Selbsterhaltungstrieb.


Selbst diese Weicheier können nicht gegen ihre Urinstinkte an, weil der Körper automatisch handelt.

Weil leichte Opfer, körperlich meist Unterlegen sind oder hast du schon mal einen Gewalttäter gesehen der sich mit einem 2 Meter Schrank anlegt oder überfällt. Gewalttäter sind Raubtiere und diese suchen immer das geschwächte angeschlagen Opfer um eine Chance zu haben.


Kannst du Blitzbirne sicherlich mit einer Statistik belegen, Herr Professor, Doktor, Diplom ........

Ob es ein Mord war stellt später ein Richter fest, du Narr.
Also kann der Angegriffene nie wissen ob er ermordet werden soll.
Ein logischer klarer Verstand ist bei dir Fehlanzeige.

Ein Körper handelt in diesem Sinne nicht automatisch.
Wedhalb lassen sich Tausende ohne Gegenwehr zum Massenerschiessen vor einen ausgehobenen Graben stellen ?
Du hast keine Ahnung, aber davon viel.
Ich soll was statistisch belegen ?
"Je häufiger..." sagt aus, wenn du es selbst nur einmal getan hast, dass meine Aussage korrekt ist.
Das versteht jeder Schulabbrecher und hat mit Statistik überhaupt nichts zu tun.
Hätte ich geschrieben "du hast schon oft jemand einen Dummkopf genannt", dann und nur dann ist ein statistischer Nachweis angebracht

Schopenhauer
18.08.2016, 15:40
Wenn ich dein Arge Berater wäre hätte ich dich schon längst in den Steinbruch geschickt.

Recht hat, wer sich durchsetzt du Clown. ;)

Wie kommst Du denn darauf?
User Cornjung hat ganz bestimmt keinen Arge Berater...:?

mathetes
18.08.2016, 16:24
Ach schau da unser Spinner meldet sich auch wieder zu Wort.

Doch man merkt es, spätestens dann wenn er damit Anfängt. Und spätestens danach greift der Selbsterhaltungstrieb.


Selbst diese Weicheier können nicht gegen ihre Urinstinkte an, weil der Körper automatisch handelt.

Weil leichte Opfer, körperlich meist Unterlegen sind oder hast du schon mal einen Gewalttäter gesehen der sich mit einem 2 Meter Schrank anlegt oder überfällt. Gewalttäter sind Raubtiere und diese suchen immer das geschwächte angeschlagen Opfer um eine Chance zu haben.


Kannst du Blitzbirne sicherlich mit einer Statistik belegen, Herr Professor, Doktor, Diplom ........

Ist eben die Frage was der reine Selbsterhaltungstrieb bringt, wenn man es mit einem oder mehreren überlegenen Angreifern zu tun hat und man keine Vorbereitungen getroffen hat, wie z.B. eine Gaspistole zu führen und damit dann eben nicht nur rumfuchteln sondern einem Angreifer auch aus nächster Nähe ins Gesicht zu schießen. Ich denke es braucht schon eine Portion "Wehrwillen" den viele (leider) nicht haben.

Tantalit
18.08.2016, 17:01
Wie kommst Du denn darauf?
User Cornjung hat ganz bestimmt keinen Arge Berater...:?

omg :D

Patriotistin
18.08.2016, 17:34
Du bist eine gute Deutsche,- mögen noch mehr Frauen so sein wie Du !

Leider sind viel zu viel Frauen immer noch auf der Schiene
"Schutzbedürftigs Frauchen"...sie trauen sich in dem Sinne nicht allzuviel zu....Ich denke es gehört schon eine gewisst kaltblütigkeit dazu jemanden ohne viel Tamtamtam volle Kanne mit dem Dreizack oder Messer Abzustechen....Aber wenns mir ans Leder geht bin ich nicht mehr Frau, sondern nur noch das PURE ÜBERLEBEN....

charger
18.08.2016, 17:53
Ich hab schon mal eine Schlägerei zwischen Mädels mit angeschaut , zwei Mädels im Furien Modus, das war das richtig heftig.

cornjung
18.08.2016, 17:56
Wenn ich dein Arge Berater wäre hätte ich dich schon längst in den Steinbruch geschickt.

Wie kommst Du denn darauf? User Cornjung hat ganz bestimmt keinen Arge Berater
Na ja, Tantalit ist gemäss Selbstauskunft ein seit Jahren jede Arbeit als unzumutbar - wie jede Notwehr als feige- ablehnender Langzeit-Hartzer, und hat einen Arge-Aufpasser und Vormund zur Seite, der ihm hilft, nicht zu verhungern. Alleine kommt er nicht zurecht. Die will ihn, einen feigen Hasenfuss und Schwächling, Flaschen sammel, Gurken ernten, Laub aufsammel schicken. Auch um ihm eine sinnvolle Beschäftigung zu ermöglichen. Schliessst jetzt von sich auf andere, und bei mit schliesst er halt , dass ich genau wie er auch Hartzi bin , und weil ich- im Gegensazu tu ihm- gross und schlags-stark bin, Steine schleppen soll.

wtf
18.08.2016, 18:01
Ich hab schon mal eine Schlägerei zwischen Mädels mit angeschaut , zwei Mädels im Furien Modus, das war das richtig heftig.

Ja, wenn Frauen zu sehr lieben...

Tantalit
18.08.2016, 18:04
Na ja, Tantalit ist gemäss Selbstauskunft jede Arbeit als unzumutbar ablehnender- wie jede Notwehr als feige ablehnder -Langzeit-Hartzer, und hat ständig mit seiner Arge Stress. Die will ihn Flaschen sammel, Gurken ernten, Laub aufsammel schicken. Schliessst von sich auf andere, und bei mit schliesst er halt , dass ich auch Hartzi , und weil ich gross und schlagstarkstark bin, Steine schleppen soll.

Ich schließ doch nicht von mir auf dich dann würdest du dich ja sauwohl fühlen, wärst intelligent, lägst die meiste Zeit im eigenen Garten und hättest auch sonst keine größeren Sorgen außer Schneckenfraß, Wasserpest und das surren Nachbars Mährobotors zu ertragen.

Kuck mal hier was hältst du davon?

http://www.golem.de/news/wiper-blitz-2-0-im-test-kein-spiessiges-rasenmaehen-mehr-am-samstag-teil-2-1608-122442.html ;)

cornjung
18.08.2016, 18:08
Ich schließ doch nicht von mir auf dich dann würdest du dich ja sauwohl fühlen, wärst intelligent, lägst die meiste Zeit im eigenen Garten und hättest auch sonst keine größeren Sorgen außer Schneckenfraß, Wasserpest und das surren Nachbars Mährobotors zu ertragen. Kuck mal hier was hältst du davon?
Träüm weiter...:D