PDA

Vollständige Version anzeigen : Feministische Verschärfung des Sexualstrafrechts



Heinrich_Kraemer
09.07.2016, 13:34
Zwar vom 7.7. und schon im Feminismusstrang gepostet, aber weil keinerlei Resonanz hier jetzt als Thema des Tages, u.a. weil auch am Tag des Deutschlandspiels gegen Frankeich hinterrücks eingeführt:

Was man als völlig durchgeknallte schwedische Feminismusexzesse verwundert beobachtete, nämlich daß "Vergwaltigung" in der Willkür der Frau liegt, wenn ihr nach dem Beischlaf was nicht passte (vgl. Assange), hat ab heute auch hierzulande Einzug gehalten, denn es ist völlig unnachweisbar, ob eine Frau denn nun auch wirklich "nein" sagte, v.a. wenn keinerlei Vergewaltigungsspuren vorhanden.

Da werden wohl tausende Unschuldige im Bau landen mit zerstörtem Leben, weil den zickigen Weiber hinterher irgendwas nicht paßt und der liebe Staat diese Willkür durchsetzt, schön umverteilt. Kachelmann wird es mit einem Freispruch, der dennoch seine berufliche Existenz und gesellschaftliches Ansehen vernichtete, so wohl nichtmehr geben:




07.07.2016
(...)
Das "Ja" der Abgeordneten war deutlich. Alle 601 Bundestagsmandatare stimmten am Donnerstag für die "Nein ist Nein"-Regel, für eine massive Verschärfung des Sexualstrafrechts also: Künftig ist in Deutschland nicht mehr nur Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung strafbar, sondern es reicht bereits aus, wenn der Täter sich über den Willen des Opfers hinwegsetzt. Ein "Nein", ein Weinen oder "Hör auf" ist genug.

Ein solches "Hör auf!" hat auch die Anlassgeberin eben dieses Gesetzes, das Model Gina-Lisa Lohfink, von sich gegeben, als sie – wie sie sagt – im Jahr 2012 von zwei Männern vergewaltigt worden ist. Seit der Vergewaltigungsprozess zugunsten der Angeklagten und gegen Lohfink ausgegangen ist, wurde in Deutschland über die veraltete Rechtslage diskutiert: Man habe kratzen, beißen, schreien müssen, um eine Verurteilung zu erwirken, monierten viele; wer in Schockstarre war oder gar unter Drogeneinfluss stand, wie es bei Lohfink der Fall gewesen sein dürfte, habe vor Gericht keine Chance.
Unbehagen

Das ist mit der Verschärfung nun Geschichte. Allein: Die Neuregelung hinterlässt auch viele Fragezeichen. Bei Kritikern keimt die Angst auf, dass durch die neue Rechtslage das Schlafzimmer zum Ort des Verbrechens gestempelt wird – ein Unbehagen, das vor allem in sozialen Netzwerken und Leitartikeln formuliert wird. So fürchtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung, dass man etwa für eine "Fehlinterpretation als Vergewaltiger bestraft werden kann"; die Zeit meint gar: "Was leidenschaftliche Liebesnacht und was Vergewaltigung war, definiert die Frau am Tag danach." Auch hier dient der Fall Lohfink gern als Beispiel. Die 29-Jährige steht derzeit wegen "falscher Verdächtigung" vor Gericht, weil sie die beiden Männer zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt haben soll.
(...)
http://kurier.at/chronik/weltchronik/deutschland-verschaerfung-im-sexualstrafrecht-nein-mit-vielen-fragezeichen/208.486.129

Bleibt in Zukunft wohl nur die amtlich/ notarielle Beglaubigung, wie man es jetzt genau mit einer Frau machen will im gegenseitigen Einverständnis, das ganze auf Video zu dokumentieren und dann im Zweifelsfall vom Voyeurmasturbationsjuristen verteidigen zu lassen.

Meine Fresse. Und das einstimmig beschlossen...

Gärtner
09.07.2016, 13:36
Das ist - neben der umfassenden Fehlerhaftigkeit - vor allem eines:

Eine wirkungsvolle Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Strafrechtsjuristen.

Erik der Rote
09.07.2016, 13:44
da werden sich ja die maghrebinischen und syrischen Jungmänner bei nächsten Silvester denken - oh nein es gibt eine neue Gesetzgebung dann mal Finger weg von den deutschen Frauen ! Vor allem verfolgen sie lebhaft die innerdeutsche DIskussion !

diese Gesetz wird die normale Entwicklung der Sexualität von deutschen Jungmänner noch mehr behindern - die Araber wegen denen man es gemacht werden davon nicht viel mitbekommen !

In Medias Res
09.07.2016, 13:45
Zwar vom 7.7. und schon im Feminismusstrang gepostet, aber weil keinerlei Resonanz hier jetzt als Thema des Tages, u.a. weil auch am Tag des Deutschlandspiels gegen Frankeich hinterrücks eingeführt:

Was man als völlig durchgeknallte schwedische Feminismusexzesse verwundert beobachtete, nämlich daß "Vergwaltigung" in der Willkür der Frau liegt, wenn ihr nach dem Beischlaf was nicht passte (vgl. Assange), hat ab heute auch hierzulande Einzug gehalten, denn es ist völlig unnachweisbar, ob eine Frau denn nun auch wirklich "nein" sagte, v.a. wenn keinerlei Vergewaltigungsspuren vorhanden.

Da werden wohl tausende Unschuldige im Bau landen mit zerstörtem Leben, weil den zickigen Weiber hinterher irgendwas nicht paßt und der liebe Staat diese Willkür durchsetzt, schön umverteilt. Kachelmann wird es mit einem Freispruch, der dennoch seine berufliche Existenz und gesellschaftliches Ansehen vernichtete, so wohl nichtmehr geben:





Bleibt in Zukunft wohl nur die amtlich/ notarielle Beglaubigung, wie man es jetzt genau mit einer Frau machen will im gegenseitigen Einverständnis, das ganze auf Video zu dokumentieren und dann im Zweifelsfall vom Voyeurmasturbationsjuristen verteidigen zu lassen.

Meine Fresse. Und das einstimmig beschlossen...
Dann werde doch einfach Schwul, dann haste die Probleme nicht mehr.:D Oder lebe einfach in Abstinenz oder wenn du es unbedingt nötig hast, such ein entsprechendes Establishment auf und zahle einen kleinen Obolus für die paar Minuten Vergnügen.
Mal ernsthaft, was führst du den für Beziehungen, wenn du sowas für deinem Partner voraussetzt. Man muss auch nicht jede Schlampe die man nach 3 Minuten in der Disse kennen gelernt hat abschleppen.

marcus1011
09.07.2016, 13:45
Im Bundestag sitzen in der Tat hauptsächlich weltfremde Idioten!!

Als Mann bist du eh meist der rechtlose Depp, und dank diesem Gesetz wird das ganze noch gesteigert. Ich glaube auch nicht das durch dieses Gesetz nur eine muslimische Gruppenfingerei verhindert wird. Es wird lediglich den deutschen Mann mit voller Härte treffen!

Erik der Rote
09.07.2016, 13:47
Im Bundestag sitzen in der Tat hauptsächlich weltfremde Idioten!!



nein meistens nur Leut edie Angst haben ihren Job zu verlieren und deshalb jeder Parteilinie des Vorstandes der PArtei folgen die direkt ausgesucht wurde !

Chandra
09.07.2016, 13:51
Im Bundestag sitzen in der Tat hauptsächlich weltfremde Idioten!!

Als Mann bist du eh meist der rechtlose Depp, und dank diesem Gesetz wird das ganze noch gesteigert. Ich glaube auch nicht das durch dieses Gesetz nur eine muslimische Gruppenfingerei verhindert wird. Es wird lediglich den deutschen Mann mit voller Härte treffen!


Im Bundestag sitzen in der Tat hauptsächlich weltfremde Idioten!!
und bald muffelnde Kopftücher und Beschnittene

Leberecht
09.07.2016, 13:53
Zwar vom 7.7. und schon im Feminismusstrang gepostet, aber weil keinerlei Resonanz hier jetzt als Thema des Tages, u.a. weil auch am Tag des Deutschlandspiels gegen Frankeich hinterrücks eingeführt:

Was man als völlig durchgeknallte schwedische Feminismusexzesse verwundert beobachtete, nämlich daß "Vergwaltigung" in der Willkür der Frau liegt, wenn ihr nach dem Beischlaf was nicht passte (vgl. Assange), hat ab heute auch hierzulande Einzug gehalten, denn es ist völlig unnachweisbar, ob eine Frau denn nun auch wirklich "nein" sagte, selbst wenn keinerlei Vergewaltigungsspuren vorhanden.

Da werden wohl tausende Unschuldige im Bau landen mit zerstörtem Leben, weil den zickigen Weiber hinterher irgendwas nicht paßt und der liebe Staat diese Willkür durchsetzt, schön umverteilt. Kachelmann wird es mit einem Freispruch, der dennoch seine berufliche Existenz und gesellschaftliches Ansehen vernichtete, so wohl nichtmehr geben:
Bleibt in Zukunft wohl nur die amtlich/ notarielle Beglaubigung, wie man es jetzt genau mit einer Frau machen will im gegenseitigen Einverständnis, das ganze auf Video zu dokumentieren und dann im Zweifelsfall vom Voyeurmasturbationsjuristen verteidigen zu lassen.

Meine Fresse. Und das einstimmig beschlossen...

Schon Goethe beschrieb einen Lehrling, welcher der Geister nicht mehr Herr wurde, die er gerufen hatte. Unsere Regierung ist in ähnlicher Situation, ruft aber nicht nach dem Meister, sondern versucht der Geister Herr zu werden durch Bedrucken von Papier.

marcus1011
09.07.2016, 13:56
und bald muffelnde Kopftücher und Beschnittene

Ich musste ob dieser Aussage erst mal überlegen....du meinst vermutlich die angekündigte Moslempartei. Ja, dass dürfte interessant werden. Würde Grünen und Linken einiges Kopfzerbrechen bereiten :D

Chandra
09.07.2016, 14:00
Ich musste ob dieser Aussage erst mal überlegen....du meinst vermutlich die angekündigte Moslempartei. Ja, dass dürfte interessant werden. Würde Grünen und Linken einiges Kopfzerbrechen bereiten :D

:D:gib5:
man kann nur hoffen das es nicht dazu kommen wird .

autochthon
09.07.2016, 14:12
Für mich als Biodeutschen ist dieses "Nein heisst Nein" unfassbar und zeigt erst wie weit wir gediehen sind.

JEDER deutsche mit deutschen Eltern weiß - Wenn die Dame kein Interesse an Dir zeigt, dann war es das.
Wer dennoch weiterbaggert oder gar übergriffig wird, muss extrem(!) krank sein im Kopf!!! So jemand hatte gute Chancen noch zu Zeiten der Bonner Republik beim Psychater zu landen.
Gesellschaftlich geächtet war er sowieso. Das wurde gesellschaftlich geächtet!! Deutschland bis in die 70-er /80-er Jahre war diesbezüglich ein gesunder Staat.

Dann kamen die Grünen....

Schopenhauer
09.07.2016, 14:27
Für mich als Biodeutschen ist dieses "Nein heisst Nein" unfassbar und zeigt erst wie weit wir gediehen sind.

JEDER deutsche mit deutschen Eltern weiß - Wenn die Dame kein Interesse an Dir zeigt, dann war es das.
Wer dennoch weiterbaggert oder gar übergriffig wird, muss extrem(!) krank sein im Kopf!!! So jemand hatte gute Chancen noch zu Zeiten der Bonner Republik beim Psychater zu landen.
Gesellschaftlich geächtet war er sowieso. Das wurde gesellschaftlich geächtet!! Deutschland bis in die 70-er /80-er Jahre war diesbezüglich ein gesunder Staat.

Dann kamen die Grünen....


So ist es. Außerdem soll damit nur die Bindung zwischen Mann und Frau weiterhin demontiert werden. Schweden ist das Versuchslabor für diese Experimente. In Amerika gibt es eine Männerbewegung mit Namen: MGTOW. Bei Interesse gogglen.

Xarrion
09.07.2016, 14:27
Für mich als Biodeutschen ist dieses "Nein heisst Nein" unfassbar und zeigt erst wie weit wir gediehen sind.

JEDER deutsche mit deutschen Eltern weiß - Wenn die Dame kein Interesse an Dir zeigt, dann war es das.
Wer dennoch weiterbaggert oder gar übergriffig wird, muss extrem(!) krank sein im Kopf!!! So jemand hatte gute Chancen noch zu Zeiten der Bonner Republik beim Psychater zu landen.
Gesellschaftlich geächtet war er sowieso. Das wurde gesellschaftlich geächtet!! Deutschland bis in die 70-er /80-er Jahre war diesbezüglich ein gesunder Staat.

Dann kamen die Grünen....


Korrekt.
Daß so eine Selbstverständlichkeit nunmehr in Gesetzesform festgeschrieben werden muß, zeigt deutlich, wie verkommen dieses Land mittlerweile ist, und welche Unsitten sich hier breitgemacht haben.
Der Gesetzgeber verfällt mal wieder in blinden Aktionismus, vermeidet es aber tunlichst, die Ursachen für die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes klar zu benennen.
Von dem Willen einer nachhaltigen Beseitigung dieser Ursachen wollen wir lieber gar nicht erst reden.

[MIDNIGHT MOVER]
09.07.2016, 14:31
Korrekt.
Daß so eine Selbstverständlichkeit nunmehr in Gesetzesform festgeschrieben werden muß, zeigt deutlich, wie verkommen dieses Land mittlerweile ist, und welche Unsitten sich hier breitgemacht haben.
Der Gesetzgeber verfällt mal wieder in blinden Aktionismus, vermeidet es aber tunlichst, die Ursachen für die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes klar zu benennen.

Letztendlich ist es ja auch so: Früher hatte eine Frau ja so etwas wie einen männlichen Anhang (Brüder, Freund, Bekannte etc.). Falls da mal ein Mann zu weit ging, wurde der dann halt ganz "unbürokratisch" gemaßregelt. In einer atomisierten Gesellschaft sind diese alten Mechanismen aber aufgebrochen oder gar verpönt.

Xarrion
09.07.2016, 14:38
;8621423']Letztendlich ist es ja auch so: Früher hatte eine Frau ja so etwas wie einen männlichen Anhang (Brüder, Freund, Bekannte etc.). Falls da mal ein Mann zu weit ging, wurde der dann halt ganz "unbürokratisch" gemaßregelt. In einer atomisierten Gesellschaft sind diese alten Mechanismen aber aufgebrochen oder gar verpönt.

Noch vor wenigen Jahren brauchte in diesem Land eine Frau keineswegs einen männlichen Beschützer um unbehelligt zu bleiben.
Was hat sich seither verändert?
Ja, überflüssige Frage, ich weiß.

BRDDR_geschaedigter
09.07.2016, 14:48
Für mich als Biodeutschen ist dieses "Nein heisst Nein" unfassbar und zeigt erst wie weit wir gediehen sind.

JEDER deutsche mit deutschen Eltern weiß - Wenn die Dame kein Interesse an Dir zeigt, dann war es das.
Wer dennoch weiterbaggert oder gar übergriffig wird, muss extrem(!) krank sein im Kopf!!! So jemand hatte gute Chancen noch zu Zeiten der Bonner Republik beim Psychater zu landen.
Gesellschaftlich geächtet war er sowieso. Das wurde gesellschaftlich geächtet!! Deutschland bis in die 70-er /80-er Jahre war diesbezüglich ein gesunder Staat.

Dann kamen die Grünen....


Man will dem Michel die Sexualität verbieten. Ein Gesetz, dass nur den öffentlichen Raum betrifft, hätte locker gereicht.

Das Gesetz hat also andere Ziele.

Heinrich_Kraemer
09.07.2016, 14:56
Das ist - neben der umfassenden Fehlerhaftigkeit - vor allem eines:

Eine wirkungsvolle Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Strafrechtsjuristen.

Gelassen ausgesprochen. Ich sehe hier aber v.a. die totale Willkürherrschaft durchgesetzt, welche maximale bürokratische Macht des einzelnen Bürokraten bedingt, den Weibern noch dicke Umverteilung zusätzlich sichern kann, wenn Mann nicht so spurt, wie es Frau gerade paßt. Nichtmal beim Schnackseln hält sich der Staat mehr raus, was eine Existenz willkürlich vernichten kann. Stell mir gerade vor, wie genußvoll der Beischlaf dann jetzt ist, mit dem im Hinterkopf.

Die professionellen Damen wirds freuen.

-jmw-
09.07.2016, 17:23
:top:


[...] Man muss auch nicht jede Schlampe die man nach 3 Minuten in der Disse kennen gelernt hat abschleppen.

black_swan
09.07.2016, 17:25
Für mich als Biodeutschen ist dieses "Nein heisst Nein" unfassbar und zeigt erst wie weit wir gediehen sind.

JEDER deutsche mit deutschen Eltern weiß - Wenn die Dame kein Interesse an Dir zeigt, dann war es das.
Wer dennoch weiterbaggert oder gar übergriffig wird, muss extrem(!) krank sein im Kopf!!! So jemand hatte gute Chancen noch zu Zeiten der Bonner Republik beim Psychater zu landen.
Gesellschaftlich geächtet war er sowieso. Das wurde gesellschaftlich geächtet!! Deutschland bis in die 70-er /80-er Jahre war diesbezüglich ein gesunder Staat.

Dann kamen die Grünen....


Wie lamarschig unsere Politiker sind, dabei hätten Sie ganz normal das Gesetz vor 50 Jahren verabschieden können, und gut isss. aber heute schafft die Regierung nichtmal ne Grenzkontrolle und keiner traut sich was gegen Merkel zu unternehmen, befehlsgehorsam wie zu Adolfs Zeiten.

Praetorianer
09.07.2016, 17:33
Zwar vom 7.7. und schon im Feminismusstrang gepostet, aber weil keinerlei Resonanz hier jetzt als Thema des Tages, u.a. weil auch am Tag des Deutschlandspiels gegen Frankeich hinterrücks eingeführt:

Was man als völlig durchgeknallte schwedische Feminismusexzesse verwundert beobachtete, nämlich daß "Vergwaltigung" in der Willkür der Frau liegt, wenn ihr nach dem Beischlaf was nicht passte (vgl. Assange), hat ab heute auch hierzulande Einzug gehalten, denn es ist völlig unnachweisbar, ob eine Frau denn nun auch wirklich "nein" sagte, v.a. wenn keinerlei Vergewaltigungsspuren vorhanden.

Da werden wohl tausende Unschuldige im Bau landen mit zerstörtem Leben, weil den zickigen Weiber hinterher irgendwas nicht paßt und der liebe Staat diese Willkür durchsetzt, schön umverteilt. Kachelmann wird es mit einem Freispruch, der dennoch seine berufliche Existenz und gesellschaftliches Ansehen vernichtete, so wohl nichtmehr geben:





Bleibt in Zukunft wohl nur die amtlich/ notarielle Beglaubigung, wie man es jetzt genau mit einer Frau machen will im gegenseitigen Einverständnis, das ganze auf Video zu dokumentieren und dann im Zweifelsfall vom Voyeurmasturbationsjuristen verteidigen zu lassen.

Meine Fresse. Und das einstimmig beschlossen...

Ich hatte da schon meine Meinung zu gesagt. Es war auch in der Vergangenheit das A und O, ob der Richter der Frau, die die Beschuldigung vorbringt glaubt oder dem Angeklagten, wenn es zur Aussage gegen Aussage kommt. Soviel ändert sich daran gar nicht.

Was viel bezeichnender ist, eine Familienministerin solidarisiert sich öffentlich mit einer mutmaßlichen Falschbeschuldigerin. Zumindest die Staatsanwaltschaft sieht Gina Lisa Lohfinck wohl als solche. Ohne die Unschuldsvermutung - die selbstverständlich auch für Gina-Lisa gilt - zu vernachlässigen, aber das an sich ist ein ungeheuerlicher Vorgang.

Heinrich_Kraemer
09.07.2016, 17:38
Ich hatte da schon meine Meinung zu gesagt. Es war auch in der Vergangenheit das A und O, ob der Richter der Frau, die die Beschuldigung vorbringt glaubt oder dem Angeklagten, wenn es zur Aussage gegen Aussage kommt. Soviel ändert sich daran gar nicht.

Was viel bezeichnender ist, eine Familienministerin solidarisiert sich öffentlich mit einer mutmaßlichen Falschbeschuldigerin. Zumindest die Staatsanwaltschaft sieht Gina Lisa Lohfinck wohl als solche. Ohne die Unschuldsvermutung - die selbstverständlich auch für Gina-Lisa gilt - zu vernachlässigen, aber das an sich ist ein ungeheuerlicher Vorgang.

Ja. So wie ich es verstanden habe, war bis zum 7.7. die Regelung folgende: Gab es Spuren einer vergewaltigung, die nicht selbst zugefügt wurden usw. war der Straftatbestand erfüllt.

Jetzt sieht die Sache anders aus, weil eben auch ohne objektive Beweise (Spuren) der Straftatbestand erfüllt wird, sagte die Frau vorher "Nein". Nur wird dies eben nicht nachweisbar sein und damit völlige Willkür gegenüber dem Mann.

Wie Du in Deinem vorigen Beitrag scharfsinnig erkannt hast, hat ein nicht unerheblicher Teil der Männer überhaupt nicht überrissen, was dieses Gesetzgebung bedeutet. Sieht man hier im Strang: Es wird sich auf igrendwelche Schlampen, asozialen Verhältnisse und Onenightstands konzentriert.

Xarrion
09.07.2016, 17:41
Ja. So wie ich es verstanden habe, war bis zum 7.7. die Regelung folgende: Gab es Spuren einer vergewaltigung, die nicht selbst zugefügt wurden usw. war der Straftatbestand erfüllt.

Jetzt sieht die Sache anders aus, weil eben auch ohne objektive Beweise (Spuren) der Straftatbestand erfüllt wird, sagte die Frau vorher "Nein". Nur wird dies eben nicht nachweisbar sein und damit völlige Willkür gegenüber dem Mann.

Wie Du in Deinem vorigen Beitrag scharfsinnig erkannt hast, hat ein nicht unerheblicher Teil der Männer überhaupt nicht überrissen, was dieses Gesetzgebung bedeutet. Sieht man hier im Strang: Es wird sich auf igrendwelche Schlampen, asozialen Verhältnisse und Onenightstands konzentriert.

Wenn Madame es sich am nächsten Tag überlegt, daß sie ja eigentlich doch keine Lust hatte, ist der Mann fällig.
Vor Gericht hat der Mann von vornherein keine Chance.

elas
09.07.2016, 17:42
Zwar vom 7.7. und schon im Feminismusstrang gepostet, aber weil keinerlei Resonanz hier jetzt als Thema des Tages, u.a. weil auch am Tag des Deutschlandspiels gegen Frankeich hinterrücks eingeführt:

Was man als völlig durchgeknallte schwedische Feminismusexzesse verwundert beobachtete, nämlich daß "Vergwaltigung" in der Willkür der Frau liegt, wenn ihr nach dem Beischlaf was nicht passte (vgl. Assange), hat ab heute auch hierzulande Einzug gehalten, denn es ist völlig unnachweisbar, ob eine Frau denn nun auch wirklich "nein" sagte, v.a. wenn keinerlei Vergewaltigungsspuren vorhanden.

Da werden wohl tausende Unschuldige im Bau landen mit zerstörtem Leben, weil den zickigen Weiber hinterher irgendwas nicht paßt und der liebe Staat diese Willkür durchsetzt, schön umverteilt. Kachelmann wird es mit einem Freispruch, der dennoch seine berufliche Existenz und gesellschaftliches Ansehen vernichtete, so wohl nichtmehr geben:





Bleibt in Zukunft wohl nur die amtlich/ notarielle Beglaubigung, wie man es jetzt genau mit einer Frau machen will im gegenseitigen Einverständnis, das ganze auf Video zu dokumentieren und dann im Zweifelsfall vom Voyeurmasturbationsjuristen verteidigen zu lassen.

Meine Fresse. Und das einstimmig beschlossen...



Nein ist Nein ........und blöd bleibt blöd!

Heinrich_Kraemer
09.07.2016, 17:44
Wenn Madame es sich am nächsten Tag überlegt, daß sie ja eigentlich doch keine Lust hatte, ist der Mann fällig.
Vor Gericht hat der Mann von vornherein keine Chance.

Ja. Das Verhältnis zwischen Männlein und Weiblein dürfte sich damit weiter verschärfen, weil die lieben Frauen diese Karte dann zusätzlich noch spielen können, wenn der liebe Mann nicht immer brav das macht, was die gute meint zu meinen, vielleicht mal eine andere vögelt usw.

Schöne Zeiten in Feministenschland.

elas
09.07.2016, 17:46
Für mich als Biodeutschen ist dieses "Nein heisst Nein" unfassbar und zeigt erst wie weit wir gediehen sind.

JEDER deutsche mit deutschen Eltern weiß - Wenn die Dame kein Interesse an Dir zeigt, dann war es das.
Wer dennoch weiterbaggert oder gar übergriffig wird, muss extrem(!) krank sein im Kopf!!! So jemand hatte gute Chancen noch zu Zeiten der Bonner Republik beim Psychater zu landen.
Gesellschaftlich geächtet war er sowieso. Das wurde gesellschaftlich geächtet!! Deutschland bis in die 70-er /80-er Jahre war diesbezüglich ein gesunder Staat.

Dann kamen die Grünen....


...oder Islamist.

Niklas87
09.07.2016, 17:48
Nur dass nein eben oft "ja" bedeutet weil Frauen sich beim flirten eben rar machen wollen. Das Gesetz führt nur dazu dass biodeutsche noch mehr Hemmungen beim flirten haben werden, während sich Musels / Südländer einfach nehmen was sie wollen und das bei den Weibchen gut ankommt.

Siehe

https://www.youtube.com/watch?v=QMk0-pZfx5Q

Heinrich_Kraemer
09.07.2016, 17:48
Nein ist Nein ........und blöd bleibt blöd!

Du hast das Thema nicht begriffen. :OmG:

Xarrion
09.07.2016, 17:50
Nur dass nein eben oft "ja" bedeutet weil Frauen sich beim flirten eben rar machen wollen. Das Gesetz führt nur dazu dass biodeutsche noch mehr Hemmungen beim flirten haben werden, während sich Musels / Südländer einfach nehmen was sie wollen.

Dann sei es eben so. Die deutschen Frauen wollen es offensichtlich nicht anders.
Aber hinterher dann auch nicht wieder rumheulen, wenn die Herren Refjutschies etwas entschlossener zur Tat schreiten.
Wohl bekomm´s.

Gärtner
09.07.2016, 17:50
Gelassen ausgesprochen. Ich sehe hier aber v.a. die totale Willkürherrschaft durchgesetzt, welche maximale bürokratische Macht des einzelnen Bürokraten bedingt, den Weibern noch dicke Umverteilung zusätzlich sichern kann, wenn Mann nicht so spurt, wie es Frau gerade paßt. Nichtmal beim Schnackseln hält sich der Staat mehr raus, was eine Existenz willkürlich vernichten kann. Stell mir gerade vor, wie genußvoll der Beischlaf dann jetzt ist, mit dem im Hinterkopf.

Die professionellen Damen wirds freuen.

Das wird á la longue auf US-amerikanische Verhältnisse hinauslaufen, wo inzwischen ernsthaft gefordert wird, vor jeder sexuellen Begegnung eine schriftliche Vereinbarung über die beiderseitige Zustimmung zur Einleitung von Leibesübungen zu treffen. Kein Sex ohne Beischlaf-Vertrag, das nenn ich doch mal romantisch!

Ich erinnere mich noch, wie ich mich vor ein paar Jahren darüber lustig gemacht habe, als Universitäten und Unternehmen in den USA ihren Mitarbeitern sagten, sie sollen bitte niemals mit einer Frau alleine in einen Raum gehen, weil es gegen ausgedachte Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs keine realistischen Abwehrchancen gibt. Was habe ich damals gelacht und mir gedacht, naja, die USA, die sind halt ein Dritte-Welt-Land und kein Rechtsstaat. Bei uns undenkbar.

So kann man sich irren.

elas
09.07.2016, 17:53
Du hast das Thema nicht begriffen. :OmG:

Sicher....du aber bist gescheiter als der gesamte Bundestag zusammen!

Niklas87
09.07.2016, 17:53
[/B]
Dann sei es eben so. Die deutschen Frauen wollen es offensichtlich nicht anders.
Aber hinterher dann auch nicht wieder rumheulen, wenn die Herren Refjutschies etwas entschlossener zur Tat schreiten.
Wohl bekomm´s.

Hat nichts mit speziell deutschen Frauen zu tun sondern liegt an der biologie des weiblichen Geschlechts sich dominanten Männchen hinzugeben

Praetorianer
09.07.2016, 17:54
Ja. So wie ich es verstanden habe, war bis zum 7.7. die Regelung folgende: Gab es Spuren einer vergewaltigung, die nicht selbst zugefügt wurden usw. war der Straftatbestand erfüllt.

Ob der Tatbestand hat auch damals der Richter im Zweifel definiert. ;) Oft stand auch damals einfach nur Aussage gegen Aussage, ohne dass zwingende Beweise vorgelegen haben. Krasse Fehlurteile gibt es in beide Richtungen (es gibt ja nun auch Vergewaltiger, die freigesprochen werden). Übrigens wurden auch schon konkrete Beweise, wie Alibis, Spuren, etc. auch in Verfahren von Richtern einfach so weggewischt - zumindest nach Aussagen von Geschädigten.

Für eine frei erfundene Falschaussage ändert sich nicht viel. Manchmal liegen die vermeintlichen Vergewaltigungen ja Jahre zurück.



Jetzt sieht die Sache anders aus, weil eben auch ohne objektive Beweise (Spuren) der Straftatbestand erfüllt wird, sagte die Frau vorher "Nein". Nur wird dies eben nicht nachweisbar sein und damit völlige Willkür gegenüber dem Mann.

Da hast du ein zu hehres Bild von der Justiz imo. Die Aussage einer Frau konnte auch früher schon völlig reichen.



Wie Du in Deinem vorigen Beitrag scharfsinnig erkannt hast, hat ein nicht unerheblicher Teil der Männer überhaupt nicht überrissen, was dieses Gesetzgebung bedeutet. Sieht man hier im Strang: Es wird sich auf igrendwelche Schlampen und Onenightstands konzentriert.

Ich fürchte, was du jetzt durch dieses neue Gesetz kommen siehst, gab es früher schon genauso. Fehlurteile. Der Vergewaltigungsvorwurf ist ein relativ effektives Mittel, die Existenz von jemandem zu ruinieren. Dazu muss der nichtmal schuldig gesprochen werden. Paar Monate Untersuchungshaft -> Job weg -> lässt sich scheiden, Familie wendet sich ab -> Ruf ist ruiniert. Muss nicht alles so eintreten, kann aber durchaus sein. Selbst wenn Gericht und Staatsanwaltschaft zu der Überzeugung kommt, die Unschuld ist zweifelsfrei erwiesen, für die Falschbeschuldigerin hat das meistens lächerliche Konsequenzen.

Xarrion
09.07.2016, 17:55
Hat nichts mit speziell deutschen Frauen zu tun sondern liegt an der biologie des weiblichen Geschlechts sich dominanten Männchen hinzugeben

Das ist durchaus möglich.
Dann sollen die Madames aber auch nicht heulen, wenn der Herr Rapefjutschie nicht weiß, was das Wort "Nein" bedeutet.
Kismet.

Towarish
09.07.2016, 17:56
da werden sich ja die maghrebinischen und syrischen Jungmänner bei nächsten Silvester denken - oh nein es gibt eine neue Gesetzgebung dann mal Finger weg von den deutschen Frauen ! Vor allem verfolgen sie lebhaft die innerdeutsche DIskussion !

diese Gesetz wird die normale Entwicklung der Sexualität von deutschen Jungmänner noch mehr behindern - die Araber wegen denen man es gemacht werden davon nicht viel mitbekommen !

Vermutlich ist genau das der Grund für dieses Gesetz. Man versucht dieses Problem damit in den Girff zu bekommen, dass man nicht potentielle Täter ausweist, sondern einfach die Gesetze verschärft. Man möchte ja schließlich keine einzige flüchtende Fachkraft verlieren.

Heinrich_Kraemer
09.07.2016, 17:58
Das wird á la longue auf US-amerikanische Verhältnisse herauslaufen, wo inzwischen ernsthaft gefordert wird, vor jeder sexuellen Begegnung eine schriftliche Vereinbarung über die beiderseitige Zustimmung zur Einleitung von Leibesübungen zu treffen. Kein Sex ohne Beischlaf-Vertrag, das nenn ich doch mal romatisch!

Ich erinnere mich noch, wie ich mich vor ein paar Jahren darüber lustig gemacht habe, als Universitäten und Unternehmen in den USA ihren Mitarbeitern sagten, sie sollen bitte niemals mit einer Frau alleine in einen Raum gehen, weil es gegen ausgedachte Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs keine realistischen Abwehrchancen gibt. Was habe ich damals gelacht und mir gedacht, naja, die USA, die sind halt ein Dritte-Welt-Land und kein Rechtsstaat. Bei uns undenkbar.

So kann man sich irren.

Die Vergleiche mit dem angelsächsischen Rechtssystem halte ich immer für sehr problematisch, weil völlig andere Rechtstradition mit common law. Also individuelles (!) Richterrecht auf Rechtsformalismus, mit direkter Wahl der Richter (gibts bis heute noch in vielen Bundesstaaten soweit ich weiß), z.T. mit Laienjury. Das mit der staatstechnischen Subsidiarität bringt regional (!) schon ziemlich facettenreiches und unnachvollziehbares Rechtsverstädnnis hervor, für einen Kontinentaleuropäer. Da legt man schon die Ohren an. Für Trunkenheit in der Öffentlichkeit z.B. gibts gleich mal 4 Wochen Haft direkt im Sheriffs office, je nach county und Region dort. Erinnert eher an Westernfilme, kann einen aber schon auch selsbt treffen. Nur mal als Bsp.

Wir haben hier ja eine Anknüpfung ans römische Recht, mit hohem Professionalisierungsgrad, Zentralisierungsgrad, so gut wie keiner Chance für den Laien hier Einfluß zu nehmen, kurz: Bürokratenwillkür wie zu Zeiten des schönsten Feudalismus. Durch Verbeamtung zusätzlich völlig Absicherung und Loyalität zur Regierungsentscheidung.

Heinrich_Kraemer
09.07.2016, 18:01
Sicher....du aber bist gescheiter als der gesamte Bundestag zusammen!

Dazu nur noch das:

http://i.stack.imgur.com/jiFfM.jpg

Heinrich_Kraemer
09.07.2016, 18:04
Ob der Tatbestand hat auch damals der Richter im Zweifel definiert. ;) Oft stand auch damals einfach nur Aussage gegen Aussage, ohne dass zwingende Beweise vorgelegen haben. Krasse Fehlurteile gibt es in beide Richtungen (es gibt ja nun auch Vergewaltiger, die freigesprochen werden). Übrigens wurden auch schon konkrete Beweise, wie Alibis, Spuren, etc. auch in Verfahren von Richtern einfach so weggewischt - zumindest nach Aussagen von Geschädigten.

Für eine frei erfundene Falschaussage ändert sich nicht viel. Manchmal liegen die vermeintlichen Vergewaltigungen ja Jahre zurück.



Da hast du ein zu hehres Bild von der Justiz imo. Die Aussage einer Frau konnte auch früher schon völlig reichen.



Ich fürchte, was du jetzt durch dieses neue Gesetz kommen siehst, gab es früher schon genauso. Fehlurteile. Der Vergewaltigungsvorwurf ist ein relativ effektives Mittel, die Existenz von jemandem zu ruinieren. Dazu muss der nichtmal schuldig gesprochen werden. Paar Monate Untersuchungshaft -> Job weg -> lässt sich scheiden, Familie wendet sich ab -> Ruf ist ruiniert. Muss nicht alles so eintreten, kann aber durchaus sein. Selbst wenn Gericht und Staatsanwaltschaft zu der Überzeugung kommt, die Unschuld ist zweifelsfrei erwiesen, für die Falschbeschuldigerin hat das meistens lächerliche Konsequenzen.

Das wusste ich so nicht und laß es mal dahingestellt.

Zum 3.Abs: Man sah es am Fall Kachelmann, welche Folgen möglich, selbst bei Freispruch.

John Donne
09.07.2016, 18:08
Das wird á la longue auf US-amerikanische Verhältnisse hinauslaufen, wo inzwischen ernsthaft gefordert wird, vor jeder sexuellen Begegnung eine schriftliche Vereinbarung über die beiderseitige Zustimmung zur Einleitung von Leibesübungen zu treffen. Kein Sex ohne Beischlaf-Vertrag, das nenn ich doch mal romantisch!
[...]

Traurig, aber wahr...

tabasco
09.07.2016, 18:08
[SIZE=3]Für mich als Biodeutschen ist dieses "Nein heisst Nein" unfassbar (...).(...) Für Musels ja auch . Deswegen braucht man das Gesetz.

:-)

autochthon
09.07.2016, 18:16
Für Musels ja auch . Deswegen braucht man das Gesetz.

:-)


Naja. So aus dem Zusammenhang gerissen (Im Zitat fehlt die Hälfte), passt Deine Antwort.

-jmw-
09.07.2016, 18:17
[...] Selbst wenn Gericht und Staatsanwaltschaft zu der Überzeugung kommt, die Unschuld ist zweifelsfrei erwiesen, für die Falschbeschuldigerin hat das meistens lächerliche Konsequenzen.
Wir sollten auf den Jahrtausende alten Grundsatz zurückgreifen, demjenigen, der wissentlich falschbeschuldigt, diejenige Strafe zu geben, die der Beschuldigte bekommen hätte.

Praetorianer
09.07.2016, 18:17
Für Musels ja auch . Deswegen braucht man das Gesetz.

:-)

Der Antimuselparagraph mit den Vergewaltigungen aus der Gruppe ist lächerlich und wird nach dem, was Juristen dazu in normalen Tageszeitungen publizieren, als verfassungswidrig kassiert werden. Es sollte ja jetzt Gruppenangehörigkeit reichen, um wegen Vergewaltigung verurteilt zu werden.

Dieses Gesetz ist der lächerliche Versuch des Staates so zu tun als könne er gegen Vergewaltigermobs etwas ausrichten.

Xarrion
09.07.2016, 18:20
Der Antimuselparagraph mit den Vergewaltigungen aus der Gruppe ist lächerlich und wird nach dem, was Juristen dazu in normalen Tageszeitungen publizieren, als verfassungswidrig kassiert werden. Es sollte ja jetzt Gruppenangehörigkeit reichen, um wegen Vergewaltigung verurteilt zu werden.

Dieses Gesetz ist der lächerliche Versuch des Staates so zu tun als könne er gegen Vergewaltigermobs etwas ausrichten.

Komisch, bei Prozessen gegen irgendwelche Lager-Köche reicht die Gruppenzugehörigkeit problemlos zur Verurteilung.
Und bei Vergewaltigerhorden soll das auf einmal verfassungswidrig sein?

Querfront
09.07.2016, 18:20
Das ist ein Kachelmann-Assange Gesetz. Wie soll man das denn nachweisen? Gilt jetzt bei Aussage gegen Aussage nur noch die Version der Frau? Für unsere Neubürger gelten eh andere Regeln.

Praetorianer
09.07.2016, 18:21
Wir sollten auf den Jahrtausende alten Grundsatz zurückgreifen, demjenigen, der wissentlich falschbeschuldigt, diejenige Strafe zu geben, die der Beschuldigte bekommen hätte.

Wird wohl nicht gemacht und somit bleibt die Falschanschuldigung weitgehend folgenlos, wenn überhaupt verfolgt. Einzig, wenn jemand unschuldig im Gefängnis saß, gibt es da manchmal überhaupt erwähnenswerte Strafen wegen Freiheitsberaubung. Der Vorwurf erstmal ist fast risikolos.

Natürlich nur für völlig schamlose Lügnerinnen, denen ihr Ruf egal ist, alle anderen werden eh niemanden (absichtlich) falsch beschuldigen.

Praetorianer
09.07.2016, 18:23
Komisch, bei Prozessen gegen irgendwelche Lager-Köche reicht die Gruppenzugehörigkeit problemlos zur Verurteilung.
Und bei Vergewaltigerhorden soll das auf einmal verfassungswidrig sein?

Warten wir es ab, was das letztinstanzliche Urteil dazu ist. Im Moment ist das ja geltendes Gesetz.

Praetorianer
09.07.2016, 18:24
Das ist ein Kachelmann-Assange Gesetz. Wie soll man das denn nachweisen? Gilt jetzt bei Aussage gegen Aussage nur noch die Version der Frau? Für unsere Neubürger gelten eh andere Regeln.

Beim Assangegesetz gilt aber: Die Aussage des mutmaßlichen Opfers, was dich gar nicht wegen Vergewaltigung anzeigen will, zählt im Zweifel auch nicht, es zählt die Meinung einer feministischen Staatsanwältin.

-jmw-
09.07.2016, 18:25
Na, das liesse sich ja ändern! Politisch, meine ich. Vielleicht kann man die AfD für diese Idee erwärmen.


Wird wohl nicht gemacht und somit bleibt die Falschanschuldigung weitgehend folgenlos, wenn überhaupt verfolgt. Einzig, wenn jemand unschuldig im Gefängnis saß, gibt es da manchmal überhaupt erwähnenswerte Strafen wegen Freiheitsberaubung. Der Vorwurf erstmal ist fast risikolos.

Natürlich nur für völlig schamlose Lügnerinnen, denen ihr Ruf egal ist, alle anderen werden eh niemanden (absichtlich) falsch beschuldigen.

Praetorianer
09.07.2016, 18:32
Na, das liesse sich ja ändern! Politisch, meine ich. Vielleicht kann man die AfD für diese Idee erwärmen.

Kann mir gut vorstellen, dass mit der AFD sowas machbar wäre. Nur hat die halt im Moment nicht die Möglichkeiten dazu.

tabasco
09.07.2016, 18:33
Naja. So aus dem Zusammenhang gerissen (Im Zitat fehlt die Hälfte), passt Deine Antwort.

Nicht für Ungut :-)

Korgan
09.07.2016, 18:39
ein Grund mehr nichts mehr mit deutschen "Frauen" anzufangen. Am besten ne Ausländerin die noch relativ neu hier ist und noch nichts von diesem ganzen feministischen Wahnsinn hier mitgekriegt hat.

Korgan
09.07.2016, 18:44
haben diese weltfremden Idioten im Bunzeltag überhaupt schonmal mit Frauen zu tun gehabt? Ich meine es ist doch ganz normal das eine Frau mal nein sagt aber es garnicht wirklich meint, 5 Minuten später kann es schon ganz anders aussehen. Wann tritt das Gesetz eigentlich in Kraft, was das einer?

tabasco
09.07.2016, 18:52
ein Grund mehr nichts mehr mit deutschen "Frauen" anzufangen. Am besten ne Ausländerin die noch relativ neu hier ist und noch nichts von diesem ganzen feministischen Wahnsinn hier mitgekriegt hat.
Wozu braucht man sie noch überhaupt, eigentlich? Es gibt doch Katalogbräute. Jedes Couleurs.

cajadeahorros
09.07.2016, 19:01
haben diese weltfremden Idioten im Bunzeltag überhaupt schonmal mit Frauen zu tun gehabt? Ich meine es ist doch ganz normal das eine Frau mal nein sagt aber es garnicht wirklich meint, 5 Minuten später kann es schon ganz anders aussehen. Wann tritt das Gesetz eigentlich in Kraft, was das einer?

Darum geht es ja nicht. Sie sind nicht weltfremd. Alles soll genau so sein, daß jede Sexualität prinzipiell unter Strafandrohung steht, vor allem die schönste, d.h. spontane mit mäßig bekannten Personen. Daher wurde schon bei AIDS jede, also wirklich JEDE SEUCHENGYGIENISCHE MASSNAHME BEWUSST UNTERLASSEN (einfach mal mit einer Salmonelleninfektion vergleichen), und jetzt gabs den Fangschuß, der mit dem Fall Kachelmann eingeläutet wurde. Als eun bekanntes Gesicht mit freiem Sexualleben zur öffentlichen Hinrichtung geführt wurde und nur leidlich überlebt hat, weil er mit hunderttausenden von Euro und einen Anwalt mit Rückgrat der Verleumderin ihre Lügen nachweisen konnte. Die jetzt, höchstrichterlich bestätigt, trotzdem weiter verleumden kann.

Man ekelt sich nur noch vor diesem Drecksstaat und sei mnen wurmartigen Bänkelsängern.

Zu anderer Stunde mehr davon.

In Medias Res
09.07.2016, 22:08
Warten wir es ab, was das letztinstanzliche Urteil dazu ist. Im Moment ist das ja geltendes Gesetz.
Wir haben doch schon solch einen Paragraphen, der muss nur einfach erweitert werden und gut ist es.
§ 129
Bildung krimineller Vereinigungen Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

tosh
09.07.2016, 22:18
So ist es. Außerdem soll damit nur die Bindung zwischen Mann und Frau weiterhin demontiert werden. Schweden ist das Versuchslabor für diese Experimente. In Amerika gibt es eine Männerbewegung mit Namen: MGTOW. Bei Interesse gogglen.

Es gehört ganz einfach zu "Deutschland schafft sich ab!" :D

Es wird künftig noch weniger Geburten bei Deutschen geben.
Die Musels und Neger interessiert das Gesetz natürlich nicht...

Deutsche_Substanz
09.07.2016, 22:21
Man sollte ausserehelich ja sowieso keinen Sex haben.

Das Gesetz ist passend für die pervertierte Endzeitgesellschaft und wird den deutschen Mann noch mehr aus dem Zeugungswettbewerb drängen zu Gunsten der südlichen testosterongesteuerten Dummköpfe.

tosh
09.07.2016, 22:26
Zitat von autochthon http://politikforen.net/images/buttons/viewpost-right.png (http://politikforen.net/showthread.php?p=8621397#post8621397) [SIZE=3]Für mich als Biodeutschen ist dieses "Nein heisst Nein" unfassbar (...).(...)


Für Musels ja auch . Deswegen braucht man das Gesetz.

:-)

Dummfug. Musels können sich immer damit herausreden, dass sie die deutsche Sprache ja nicht verstehen.

tosh
09.07.2016, 22:32
Man sollte ausserehelich ja sowieso keinen Sex haben.*

Das Gesetz ist passend für die pervertierte Endzeitgesellschaft und wird den deutschen Mann noch mehr aus dem Zeugungswettbewerb drängen zu Gunsten der südlichen testosterongesteuerten Dummköpfe.

*Du glaubst wohl, Ehefrauen werden von dem Gesetz keinen Gebrauch machen?

Deutsche_Substanz
09.07.2016, 22:40
*Du glaubst wohl, Ehefrauen werden von dem Gesetz keinen Gebrauch machen?


Christlich getraute wohl weniger, aber den BRD Zombie Weiber ist generell natürlich selbst das zuzutrauen.

tosh
09.07.2016, 23:04
Christlich getraute wohl weniger, aber den BRD Zombie Weiber ist generell natürlich selbst das zuzutrauen.

Stimmt.
Und christliche Trauung ist ja meist nur noch zu 100% Tradition.

Schwabenpower
10.07.2016, 00:38
Man will dem Michel die Sexualität verbieten. Ein Gesetz, dass nur den öffentlichen Raum betrifft, hätte locker gereicht.

Das Gesetz hat also andere Ziele.
Exakt! Ein weiteres Mittel zum Zweck. Nicht das einzige und nicht das erste

AnastasiaNatalja
10.07.2016, 01:28
Nur dass nein eben oft "ja" bedeutet weil Frauen sich beim flirten eben rar machen wollen. Das Gesetz führt nur dazu dass biodeutsche noch mehr Hemmungen beim flirten haben werden, während sich Musels / Südländer einfach nehmen was sie wollen und das bei den Weibchen gut ankommt.

Siehe

https://www.youtube.com/watch?v=QMk0-pZfx5Q

Was für ein Blödsinn ! Wenn ich nein sage, meine ich auch tatsächlich nein, ist jawohl unglaublich ! :basta:

Niklas87
10.07.2016, 03:02
Was für ein Blödsinn ! Wenn ich nein sage, meine ich auch tatsächlich nein, ist jawohl unglaublich ! :basta:

Kommt drauf an...

Schopenhauer
10.07.2016, 07:47
Es gehört ganz einfach zu "Deutschland schafft sich ab!" :D

Es wird künftig noch weniger Geburten bei Deutschen geben.
Die Musels und Neger interessiert das Gesetz natürlich nicht...

Ja. Das gehört zu der Taktik, daß sich an Kleinigkeiten (diese vordergründigen, vorgeschobenen Sachen sind ja nur die Aufhänger...wieder mal ne neue Sau durchs Dorf treiben, stöhn) "abgearbeitet" wird und das was eigentlich dahinter steckt, nämlich die Bindung zwischen Mann und Frau immer weiter zu zerschlagen, ziemlich im Nebel bleibt und demzufolge leider! und auch nicht bemerkt wird. Für denjenigen, der da nicht hinter schaut, wird das eigentliche Ziel so ja nicht sichtbar. Divide et impera. Klappt doch hervorragend. Immer und immer und immer wieder. :D

So hat Deutschland wirklich bald fertig, obwohl-es ist wahrscheinlich sowieso nichts mehr zu retten.

cajadeahorros
10.07.2016, 07:52
Was für ein Blödsinn ! Wenn ich nein sage, meine ich auch tatsächlich nein, ist jawohl unglaublich ! :basta:

Und dann ziehst du dich freiwillig aus und legst dich duldsam hin, um danach irgendwann zu Polizei zu gehen? Anders macht das Gesetz keinen Sinn (unter der sowieso falschen Annahme eines wohlmeinenden Gesetzgebers) denn alles andere ist längst abgedeckt.

maxikatze
10.07.2016, 08:03
Hat nichts mit speziell deutschen Frauen zu tun sondern liegt an der biologie des weiblichen Geschlechts sich dominanten Männchen hinzugeben

Das solltest du nicht verallgemeinern. Schon mal was von "Augenhöhe" gehört?

Schopenhauer
10.07.2016, 08:06
Und dann ziehst du dich freiwillig aus und legst dich duldsam hin, um danach irgendwann zu Polizei zu gehen? Anders macht das Gesetz keinen Sinn (unter der sowieso falschen Annahme eines wohlmeinenden Gesetzgebers) denn alles andere ist längst abgedeckt.

Es ist längst abgedeckt. Richtig. (Obwohl so manche Herren der Schöpfung das ja auch nicht so genau nehmen, noch nicht mal im geistig/seelischen Bereich). Zunehmend stelle ich fest, daß es bei so manchen Zeitgenossen "Grenzen zu akzeptieren" mangelt, bei Frauen im übrigen auch, denn was ist diese Grenzüberschreitung genau betrachtet denn anderes, als ein Mangel an Respekt und Achtung anderen ggü-übertragbar auch auf andere Ebenen. Das fängt ja nicht erst im körperlichen Bereich an, sondern viel früher.

Grenzen nicht zu akzeptieren, ist ein Anzeichen einer schweren Störung.

maxikatze
10.07.2016, 08:22
haben diese weltfremden Idioten im Bunzeltag überhaupt schonmal mit Frauen zu tun gehabt? Ich meine es ist doch ganz normal das eine Frau mal nein sagt aber es garnicht wirklich meint, 5 Minuten später kann es schon ganz anders aussehen. Wann tritt das Gesetz eigentlich in Kraft, was das einer?

Wieso gehst du davon aus, dass ein Nein ein Ja bedeutet? Ein energisches Nein ist kein Ja oder Jein, im Sinne von vielleicht. Das "Missverständnis" kann nach hinten losgehen. Notfalls würde ich ihm nämlich einen Denkzettel verpassen, wenn sich ein Fremder erlauben würde, mich zu begrabschen. Deutest du das dann immer noch als ein Ja? Muss Frau erst soweit gehen, damit es Mann kapiert, dass er zu weit gegangen ist?
Wenn in Badeanstalten Frauen unsittlich berührt werden, weil es Männer gibt, die glauben, damit durchzukommen, gehört das nicht nur verwarnt, sondern bestraft. Wobei ich sagen muss, dass Bewährungsstrafen eben nicht weiterhelfen. Die werden in einem anderen Kulturkreis nicht als Strafe empfunden.

John Donne
10.07.2016, 08:37
[...]
Ich fürchte, was du jetzt durch dieses neue Gesetz kommen siehst, gab es früher schon genauso. Fehlurteile. Der Vergewaltigungsvorwurf ist ein relativ effektives Mittel, die Existenz von jemandem zu ruinieren. Dazu muss der nichtmal schuldig gesprochen werden. Paar Monate Untersuchungshaft -> Job weg -> lässt sich scheiden, Familie wendet sich ab -> Ruf ist ruiniert. Muss nicht alles so eintreten, kann aber durchaus sein. Selbst wenn Gericht und Staatsanwaltschaft zu der Überzeugung kommt, die Unschuld ist zweifelsfrei erwiesen, für die Falschbeschuldigerin hat das meistens lächerliche Konsequenzen.

So ist es. Schön nachvollziehbar am Fall von Heidi K. (Täterin) und Horst Arnold (Opfer) (https://de.wikipedia.org/wiki/Justizirrtum_um_Horst_Arnold):



[...]
2001 wurde Arnold von seiner Arbeitskollegin Heidi K. der Vergewaltigung bezichtigt, die er am 28. August 2001 in einem Vorbereitungsraum für Biologie in einer Pause begangen haben sollte. Arnold beteuerte den Behörden gegenüber seine Unschuld. Er wurde in Untersuchungshaft genommen und am 24. Juni 2002 vom Landgericht Darmstadt zu fünf Jahren Haft verurteilt; eine Revision gegen das Urteil wies der Bundesgerichtshof am 13. Dezember 2002 als „offensichtlich unbegründet“ zurück.

Arnold musste die gesamte Haftstrafe verbüßen, da er die ihm zur Last gelegte Tat weiterhin bestritt und sich weigerte, sich in einer Therapiegruppe für Sexualstraftäter damit auseinanderzusetzen.
[...]
Der 2001 für die Ermittlungen zuständige Kriminalhauptkommissar Horst Plefka sagte aus, er habe von Anfang an Zweifel an dem von K. behaupteten Tatgeschehen gehabt. Ermittlungen in der Vergangenheit von K. zur Prüfung ihrer Glaubwürdigkeit seien jedoch unterblieben, da man Angst vor einem „Aufschrei“ gehabt habe. Im ersten Verfahren war Plefka nicht als Zeuge geladen gewesen.
[...]
Nach seinem Freispruch kämpfte Arnold vergeblich um eine angemessene Haftentschädigung; bis zu seinem Tod wurde sie nicht ausgezahlt.

Auch die Wiedereingliederung in seinen Beruf als Lehrer konnte er nicht erreichen. Um wieder als Lehrer eingestellt zu werden, müsse er sich erneut bewerben, teilte ihm das Hessische Kultusministerium mit. Für eine automatische oder wenigstens bevorzugte Wiedereinstellung Arnolds sah das Ministerium keine Veranlassung. Arnold lebte bis zuletzt von ALG II.
[...]
Im April 2013 wurde im Zusammenhang mit dem Fall Arnold vor dem Landgericht Darmstadt gegen Heidi K. Anklage wegen Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft erhoben. Heidi K. wurde bei um die Hälfte gekürzten Bezügen vom Schuldienst suspendiert. Gegen die Gehaltskürzung reichte sie Klage ein.
[...]
Das Verfahren endete mit der Verurteilung von Heidi K. wegen schwerer Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten und dem Verlust ihres Beamtenstatus sowie ihrer Pensionsansprüche.
[...]
Arnolds Tochter verklagte K. nach dem Urteil auf Schmerzensgeld in Höhe von 80.000 Euro. Das Landgericht Osnabrück verurteilte K. in einem Versäumnisurteil am 11. Oktober 2013 zur Zahlung der geforderten Summe. K. erhob fristgerecht Einspruch und machte Verjährung geltend. Am 5. Februar 2014 nahm Hartmut Lierow als Anwalt von Arnolds Tochter die Zivilklage zurück. Die Entscheidung seiner Mandantin sei „besonderen Umständen geschuldet“. Sie habe ihre Ansprüche bislang nicht vollstrecken lassen können, weil K. dagegen Einspruch eingelegt und ihre weiterlaufenden Beamtenbezüge rechtzeitig an Dritte abgetreten habe. Während K. im Zivilverfahren aufgrund ihrer Mittellosigkeit Prozesskostenhilfe beziehe und insofern kein Kostenrisiko trage, sei zu befürchten, dass seine Mandantin auch bei Bestätigung des Urteils mangels Vollstreckbarkeit nicht nur die zugesprochene Entschädigungssumme nicht erhalten werde, sondern auch noch auf den gesamten, von ihr vorzustreckenden Verfahrenskosten sitzen bleiben werde.
[...]


Daß die Täterin ihrer mehr als gerechten Strafe zugeführt wurde, ist schön, allerdings für das Opfer zu spät. Und im Gegensatz zu ihm wird sie die volle Strafe wohl kaum absitzen müssen...

Schopenhauer
10.07.2016, 08:40
Wieso gehst du davon aus, dass ein Nein ein Ja bedeutet? Ein energisches Nein ist kein Ja oder Jein, im Sinne von vielleicht. Das "Missverständnis" kann nach hinten losgehen. Notfalls würde ich ihm nämlich einen Denkzettel verpassen, wenn sich ein Fremder erlauben würde, mich zu begrabschen. Deutest du das dann immer noch als ein Ja? Muss Frau erst soweit gehen, damit es Mann kapiert, dass er zu weit gegangen ist?
Wenn in Badeanstalten Frauen unsittlich berührt werden, weil es Männer gibt, die glauben, damit durchzukommen, gehört das nicht nur verwarnt, sondern bestraft. Wobei ich sagen muss, dass Bewährungsstrafen eben nicht weiterhelfen. Die werden in einem anderen Kulturkreis nicht als Strafe empfunden.

In meiner Studienzeit habe ich in einem Bistro gearbeitet. Dort waren auch Billiardtische und ich war für den ganzen Laden verantwortlich. Da hingen an der Theke allerlei Männer rum. Einige waren richtig dreist und wollten mich immer einladen. Ich hatte keinerlei Interesse daran. Es flogen Bierdeckel rüber mit der Aufschrift: Ich will mir dir ins Bett und ähnlicher Mist. Einer war so dreist und packte mir an den Hintern, als ich mit einem schweren Tablett daran vorbei musste. Als ich wieder daran vorbei musste hatte ich die Hände frei, schnappte mir einen Que und zog ihm richtig einen drüber. Einer war dabei, der mein Nein zu einer "Einladung" nicht akzeptierte. Er lauerte mir auf als ich den Laden nachts zu schloss. Ich wimmelte ihn irgendwie ab. Da es mir gelungen ist hat dieser Typ mir am nächsten Tag beide vorderen Reifen zerstochen und mir an die Scheiben gespuckt...

maxikatze
10.07.2016, 08:52
In meiner Studienzeit habe ich in einem Bistro gearbeitet. Dort waren auch Billiardtische und ich war für den ganzen Laden verantwortlich. Da hingen an der Theke allerlei Männer rum. Einige waren richtig dreist und wollten mich immer einladen. Ich hatte keinerlei Interesse daran. Es flogen Bierdeckel rüber mit der Aufschrift: Ich will mir dir ins Bett und ähnlicher Mist. Einer war so dreist und packte mir an den Hintern, als ich mit einem schweren Tablett daran vorbei musste. Als ich wieder daran vorbei musste hatte ich die Hände frei, schnappte mir einen Que und zog ihm richtig einen drüber. Einer war dabei, der mein Nein zu einer "Einladung" nicht akzeptierte. Er lauerte mir auf als ich den Laden nachts zu schloss. Ich wimmelte ihn irgendwie ab. Da es mir gelungen ist hat dieser Typ mir am nächsten Tag beide vorderen Reifen zerstochen und mir an die Scheiben gespuckt...

Sei froh, dass nicht mehr passiert ist. Solche Typen sind zu allem fähig.

Schopenhauer
10.07.2016, 08:57
Sei froh, dass nicht mehr passiert ist. Solche Typen sind zu allem fähig.

Ja. Das ist so. Ich hatte einen Vorteil, denn ich habe seit dem Kindesalter an Aikido und Judo als Sportart betrieben. Menschen, die keinerlei Grenzen akzeptieren sind stets mit Vorsicht zu genießen. Das fängt nicht erst beim körperlichen an, sondern viel früher. (Normalerweise wäre ich rein körperlich gesehen niemals gegen den Typen angekommen, da er groß und breit war. Das bin ich gar nicht. Ich bin sehr zierlich.)

RobinderHut
10.07.2016, 10:08
Problem ist doch:
Die, die das Nein sowieso nicht interessiert, kümmern sich auch durch dieses Gesetz nicht weiter drum.
Die aber, die man fälschlich beschuldigt, werden jetzt noch etwas mehr belastet und ggf. massive existenzbedrohende Situationen erleiden.

Praetorianer
10.07.2016, 10:41
So ist es. Schön nachvollziehbar am Fall von Heidi K. (Täterin) und Horst Arnold (Opfer) (https://de.wikipedia.org/wiki/Justizirrtum_um_Horst_Arnold):



Daß die Täterin ihrer mehr als gerechten Strafe zugeführt wurde, ist schön, allerdings für das Opfer zu spät. Und im Gegensatz zu ihm wird sie die volle Strafe wohl kaum absitzen müssen...

Das ist in vielerlei Hinsicht ein Extremfall. Sowohl bei den Konsequenzen für das Opfer als auch für die Täterin.

Was viele unglaublich überschätzen sind die zeitlichen, personellen und technischen Möglichkeiten der Justiz. Manchmal vielleicht auch die Kompetenz oder das Interesse der beteiligten Jusristen, wobei ich das nicht verallgemeinerin würde Da glauben einige, da würden bei Vergewaltigungsvorwürfen irgendwelche Columbos kommen und die Wahrheit ans Licht bringen. Dabei gilt da wie überall im Rechtssystem, dass Recht haben und Recht bekommen zwei paar Schuhe sind. Bei schwierigen Fällen, woe es Aussage gegen Aussage steht, ganz besonders.

Viele Frauen, die wirklich vergewaltigt wurden und Männer, die falsch beschuldigt werden, gehen da glaube ich mit sehr hoher Naivität an die Sache ran und sind geschockt zu erleben, wie wenig ihr persönliches Schicksal den Justizbetrieb rührt. Daher die Empörung auf beiden Seiten.

Königstiger87
10.07.2016, 10:43
Was für ein Schwachsinn. Im Gegenteil die Richtlinien um einen Vergewaltungsprozess führen zu dürfen müssen massiv verschärft werden. Nach solchen Fällen wie Kachelmann und Horst Arnold sollte klar sein, dass das Wort einer Frau eben nicht ausreicht! Es gilt schließlich im Zweifel für den Angeklagten!

Also Prozesse dürfen nur geführt werden, wenn keine Aussage gegen Aussage Situation entsteht:

- Endweder gab es Zeugen
- Oder klarer Beweise (Filmaufnahme) oder körperliche Spuren, die nicht durch harten einvernämlichen Sex erklärt werden.

Zusätzlich muss die Strafe für eine Falschbeschuldigung massiv erhöht werden. Immer mindestens 10 Jahre + massive finanzielle Entschädigung.

BRDDR_geschaedigter
10.07.2016, 10:48
Was für ein Blödsinn ! Wenn ich nein sage, meine ich auch tatsächlich nein, ist jawohl unglaublich ! :basta:

Noch einmal! Es geht in dem Gesetz nicht um ein explizites Nein. Es reicht schon, wenn die Frau sich nur ein einer "Zwanslage" fühlt.

Schopenhauer
10.07.2016, 11:05
Noch einmal! Es geht in dem Gesetz nicht um ein explizites Nein. Es reicht schon, wenn die Frau sich nur ein einer "Zwanslage" fühlt.

Es geht darum (unter anderem, versteht sich), ein absolutes Mißtrauen der Geschlechter untereinander herzustellen...

lucid
10.07.2016, 11:27
Bringt man heute den Kindern nicht mehr bei, dass man Frauen nicht schlägt?
Oder ist das ein allgemeines Selbstdisziplinproblem?
Oder war das noch nie so universal verbreitet wie ich dachte?

Vllt liegt es daran, dass man den Kindern beibringt, dass Frauen gleichberechtigt sind und auch ständig prügelnde Frauen in Filmen gezeigt werden.
Vllt ist das Entgegenkommen was man Frauen ggü. da traditionell gezeigt hat auch daran gebunden, dass sich Frauen weiblich geben, weniger provokant sind, eben schutzbedürftiger und schwächer sind. Judo etc. verursacht da vllt grade die falsche Haltung. Heisst vllt auch, dass man als Frau auf eine Beleidigung nur mit einer Ohrfeige reagieren sollte und keine Waffen/Gegenstände oder Kampfsportkenntnisse nutzen sollte.

Dass man Frauen in der Schule heute zu Kampflesben ausbildet ist da sicher nicht hilfreich, aber zum Glück erkennt man die sehr schnell.
Man bräuchte mal wieder verbindliche Standards was angemessenes Verhalten betrifft. Vllt gar sowas wie Freundlichkeit. Komischerweise passiert mir sowas eigentlich nie, selbst wenn ich sehr unverschämt zu Frauen bin, weil eigentlich weiss man eh vorher wie sie reagieren wenn man eine Sekunde beobachtet und nachdenkt.

Feste Grenzen haben heute übrigens die allerwenigsten Frauen. Ich weiss nicht, ob es früher anders war, aber imho muss man heute normalerweise darum kämpfen und Frauen halten sich da normal auch nicht an Vereinbarungen (ich dagegen schon).
"Grenzen respektieren" ist glaub ich auch mehr eine Redensart. Jeder muss seine Grenzen selbst festlegen und selbst durchsetzen (durch Sanktionierung von Überschreitungen). Wer da nachgiebig ist kann sich nicht über den anderen beschweren. Selbstachtung heisst ggf. dann halt ByeBye. Frauen mit Selbstachtung trifft man nur halt ziemlich selten. (Mittlerweile versuch ich garnicht mehr Frauen Selbstachtung zu erklären, vollkommen zwecklos in 95% der Fälle).

Korgan
10.07.2016, 11:40
Frauen können heute eben machen was sie wollen ohne irgendwelche gesellschaftlichen Sanktionen befürchten zu müssen. "Verrückt" sein ist für Frauen angesagt. Schon sowas einfaches wie auf Nachrichten antworten oder sich an Verabredungen halten ist für viele, vor allem jüngere Frauen schon nicht mehr drin. Hallo? Ich halte mich doch nicht an Verabredungen, ich bin schließlich eine Frau, ich bin selbstständig und emanzipiert und von so einem chauvinistischen Mannschwein muss ich mir garnichts sagen lassen. Die haben uns schliesslich die letzten paar 10.000 Jahre unterdrückt. Ich mache halt wonach mir ist, denn ich bin eine Frau und ich höre auf meine Gefühle. (weisse) Männer sind die Untermenschen der Postmoderne.

Heinrich_Kraemer
10.07.2016, 12:41
Man sollte ausserehelich ja sowieso keinen Sex haben.

Das Gesetz ist passend für die pervertierte Endzeitgesellschaft und wird den deutschen Mann noch mehr aus dem Zeugungswettbewerb drängen zu Gunsten der südlichen testosterongesteuerten Dummköpfe.

Das ist ja sehr ehrenswert, ist aber eben auch von diesem Gesetz betroffen, wobei es im Extremfall ja nichtmal zum Beischlaf gekommen sein muß. Ehelich hin oder her.

Anne Bonny
10.07.2016, 13:08
Das ist durchaus möglich.
Dann sollen die Madames aber auch nicht heulen, wenn der Herr Rapefjutschie nicht weiß, was das Wort "Nein" bedeutet.
Kismet.

Vorbeugen ist besser als Schuhe vollkotzen

Also:

https://images-eu.ssl-images-amazon.com/images/I/41WG1CDVF6L._SX300_QL70_.jpg

Nein sagen kann missverstanden oder gar nicht verstanden werden. Also gleich eindeutige Gesten machen, liebe Schwestern. Wer zart besaitet ist, kann auch zum Pfefferspray greifen.

Heinrich_Kraemer
10.07.2016, 14:01
Mir fällt hierzu im Moment noch ein Berliner BürgerINNENbegehren ein, welches Komplimente gegenüber Frauen unter Strafe stellen will, weil sexistisch. Gab da eine extra Radiosendung dazu, wie, warum und überhaupt, kurz vor der EM.


Finde ich interessant. Während in Südeuropa die Theatralisierung der Schönheit der Frau zum alltäglichen Umgang gehört und als Beleidigung empfunden wird, wenn nicht, haut im schönen Nordland die staatliche Keule drauf. Witzigerweise stehen dann aber die nordischen Weiber im Gros genau auf den südeuropäischen Mann, der theatralisiert, mit Ehre die Frau umwirbt, aus übersteigertem stolzen Männlichkeitsgefühl heraus. Ganz egal welche politische Anschauung die Weiber meinen zu haben, sieht man hier zur Diskussion zu Herrn Ronaldo, den es heute wieder zu bewundern gilt. Es ist die ehrenvolle Familiengesellschaft, die hier patriachal mitschwingt im Gegensatz zum mittel-/nordeuropäischen Sozialstaatsfeminismus. Verlogen.

Eine stolze, energische südeuropäische Frau braucht hingegen brauch anscheinend weniger eine staatliche Abzocklung, staatliche Selbstverwirklichung und ständigen staatlichen "Schutz" um sich gegen Komplimente und sog. "Vergewaltigung" zu wehren, da wird eher aus eigener Energie mit familiärem Rückhalt gehandelt. Interessante Enstprechung zum allmächtigen Sozialstaat, wo man immer nur Forderungen an Dritte stellt, anstatt selber zu handeln. Die Familienbezogene Gesellschaft hat auch ganz andere soziale Konrtollmechanismen gegen die grössten Auswüchse, im Gegensatz zum Sozialstaat, der die Familie bewußt zerstörte um mehr Kontrolle über den einzelnen auszuüben. Die Auswüchse sieht man hier jetzt schön Stück für Stück.

Für meinen Teil kann ich nur sagen, daß ich mich immer unwohler in Nord-/Mitteleuropa fühle, weil mir auch die traditionelle hölzerne Mentalität und der blöde großmäulige Totalitarismus seit eh und je gar nicht paßt, dazu dann der sukzessive Ausbau staatlicher Allmacht. Die Weiber sind v.a. vermännlichte unsexy großmäulige Hohlbratzen fordernd aber dann sofort Opfer, die Männer naja, dementsprechend. Die Entsprechung findet sich in der etablierten Politik.

Im Süden Europas fühle ich mich da irgendwie wohler.

Wäre mal interessant, was z.B. Costa, oder andere als südeuopäer dazu sagen.

Niklas87
10.07.2016, 14:46
Das solltest du nicht verallgemeinern. Schon mal was von "Augenhöhe" gehört?

Schöne Idealvorstellung. Hat sich leider nicht durchgesetzt. Die Frauen hören auf Kinder zu kriegen, wählen Parteien die ihnen schaden und das Patriachart indirekt wiederherstellen (durch muslimische Masseneinwanderung) etc.

BRDDR_geschaedigter
10.07.2016, 14:49
Schöne Idealvorstellung. Hat sich leider nicht durchgesetzt. Die Frauen hören auf Kinder zu kriegen, wählen Parteien die ihnen schaden und das Patriachart indirekt wiederherstellen (durch muslimische Masseneinwanderung) etc.

Auf gut deutsch gesagt geisteskrank.

maxikatze
10.07.2016, 16:22
Schöne Idealvorstellung. Hat sich leider nicht durchgesetzt. Die Frauen hören auf Kinder zu kriegen, wählen Parteien die ihnen schaden und das Patriachart indirekt wiederherstellen (durch muslimische Masseneinwanderung) etc.


https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/Geburten/Geburten.html

John Donne
10.07.2016, 16:31
Das ist in vielerlei Hinsicht ein Extremfall. Sowohl bei den Konsequenzen für das Opfer als auch für die Täterin.

Was viele unglaublich überschätzen sind die zeitlichen, personellen und technischen Möglichkeiten der Justiz. Manchmal vielleicht auch die Kompetenz oder das Interesse der beteiligten Jusristen, wobei ich das nicht verallgemeinerin würde Da glauben einige, da würden bei Vergewaltigungsvorwürfen irgendwelche Columbos kommen und die Wahrheit ans Licht bringen. Dabei gilt da wie überall im Rechtssystem, dass Recht haben und Recht bekommen zwei paar Schuhe sind. Bei schwierigen Fällen, woe es Aussage gegen Aussage steht, ganz besonders.

Viele Frauen, die wirklich vergewaltigt wurden und Männer, die falsch beschuldigt werden, gehen da glaube ich mit sehr hoher Naivität an die Sache ran und sind geschockt zu erleben, wie wenig ihr persönliches Schicksal den Justizbetrieb rührt. Daher die Empörung auf beiden Seiten.

Volle Zustimmung, insbesondere für die ersten beiden Sätze. Da ich Dir momentan kein "Grün" verpassen kann:

:top:

Der von mir zitierte Fall ist in jeder Beziehgung extrem, keine Frage. Er zeigt aber m.E. doch, was durch bloße Behauptung angerichtet werden kann.

Wesentlich muß letzlich doch sein, daß die rechtsstaatliche Errungenschaft "in dubio pro reo" zwingend in Strafrechtsprozessen gelten muß. Auch und gerade in Fällen, in denen der Vorwurf der Vergewaltigung im Raum steht. Und welche substantielle Verbesserung ist dann zu erwarten?.

Sehr aufschlußreich ist m.E. die Kolumne von Thomas Fischer in der ZEIT (Klick (http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/rechtspolitik-sexualstrafrecht-nein-heisst-nein-fischer-im-recht)):



[...]
Sehr problematisch ist die praktische Umsetzung. Wie viele Strafanzeigen wegen "Grabschens" durch Unbekannte (in der Öffentlichkeit) wird es geben? Und wie sollen diese Taten verfolgt werden? Es ist kaum zu erwarten, dass der "Grabscher", der einer Frau in der Straßenbahn an den Hintern gefasst hat, dies alsbald zugeben und seine Personalien offenbaren wird. Es ist ebenso wenig wahrscheinlich, dass sich auf den Ruf der begrabschten Frau umstehende Fahrgäste auf den Verdächtigen stürzen und ihn bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.

Von den (angeblich) unermesslich vielen Taten wird also allenfalls ein äußerst geringer Teil überhaupt zur Anzeige kommen; hiervon wird wiederum der weitaus größte Teil entweder mit Einstellung wegen Unerweislichkeit (Paragraf 170 Abs. 2 StPO) enden oder zu Verfahrenseinstellung gegen kleine Geldauflagen, maximal zu Geldstrafen im untersten Bereich führen. Ein volkspädagogischer Effekt dürfte kaum eintreten: Jeder weiß auch heute schon, dass das Verhalten als sozial verächtlich angesehen wird und "verboten" ist.
[...]
Die Beweisbarkeit der angeblichen Handlung ist extrem problematisch, wenn – was naheliegt – keine Augenzeugen vorhanden sind. Der eine sagt ja, der andere nein – wem soll man glauben? Soll gegen jedes unverschämte Tätscheln mit den Keulen einer öffentlichen Verhandlung und einer Begutachtung durch Glaubwürdigkeitssachverständige in die Schlacht gezogen werden? Woher sollen all die qualifizierten Gutachter kommen? Wer soll sie bezahlen? Ist die Gesellschaft willens, pro Jahr 5.000 Glaubwürdigkeitsgutachten à 3.000 Euro zu berappen für aufgrund ihrer Unerweislichkeit eingestellte Verfahren wegen etwa solcher Vorwürfe: "… legte der Angeklagte in einem unbeobachteten Moment überraschend ungefähr zwei Sekunden lang seine linke Hand auf die rechte Brust der Geschädigten …."

Und wie hoch wird wohl die Quote von Fehlentscheidungen sein – mal so herum, mal so herum?

Sehr interessant ist übrigens auch die Anwendung im Jugendstrafrecht. Der "Grabsch"-Tatbestand wird ja, wie alle Straftatbestände, auf alle Personen ab dem 14. Lebensjahr anzuwenden sein. Da kann man nur sagen: Viel Vergnügen, liebe Jugendrichter!
[...]


In einem früheren Beitrag schrieb er:


[...]
Zum journalistischen Tiefpunkt der Woche erklären wir folgende Passage aus einem Bericht der Frauenzeitschrift Brigitte online zum "Fall Lohfink":

"Der Vorgang ist ein fatales Signal an die vielen Frauen in Deutschland, die sexuelle Gewalt erleben. Schon jetzt kommt es bei rund 160.000 Vergewaltigungen pro Jahr zu unfassbar wenigen Verurteilungen: ungefähr 1.000 (…) Was jetzt noch hinzu kommt: Frauen, die gegen ihre Peiniger aussagen, sehen sich nun auch noch der Gefahr ausgesetzt, dass sie wegen Falschaussage zu hohen Geldstrafen verurteilt werden können."

In diesen Zeilen purer Kenntnisfreiheit findet sich alles, was beim an Bürgerrechte, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und journalistische Kompetenz glaubenden Menschen einen Brechreiz auslöst. Weder gibt es "160.000 Vergewaltigungen pro Jahr" noch "unfassbar wenige Verurteilungen": Beides ist frei erfunden. Dasselbe gilt für das angeblich "jetzt (!) Hinzukommende (!)": Dass Menschen, die andere Personen einer Straftat beschuldigen, allein deswegen selbst strafbar sein könnten.
[...]
Voraussetzung des Paragrafen 164 Strafgesetzbuch ist, dass jemand einen anderen Menschen zu Unrecht beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben. Es fällt einem spontan nicht sehr viel ein, was rechtspolitisch dagegen sprechen sollte: Wer andere Menschen absichtlich in die Gefahr bringt, aufgrund falscher Anschuldigungen jahrelang unschuldig im Gefängnis zu sitzen, darf (!) doch vielleicht seinerseits bestraft werden. Oder?

Unerhört, meint Brigitte online, unbeeindruckt von der Wirklichkeit: Jetzt werden auch noch "die Peiniger" (Plural!) des "Opfers" (Singular) gegen dessen Strafanzeige geschützt!
[...]
Frau Rechtsanwältin Clemm ist, wie man immer wieder lesen und hören darf, eine so genannte "Opferanwältin". Was das sein soll, weiß weder die Strafprozessordnung noch sonst jemand, außer denen, die sich ebenfalls "Opferanwalt" nennen. Opferanwälte sind – und darauf kommt es an – in jedem Fall die Guten, Opfer-Anwältinnen ergo die ganz besonders Guten: Praktisch un(über)treffbar. Denn wer könnte was dagegen haben, für die "Opfer" von bösem Tun zu sorgen und einzustehen, damit sie nicht durch die Justiz "traumatisiert" werden (vgl. auch Programm von "Nebenklage e.V.". Gründungsmitglied: Clemm).

Welcher bei Trost befindliche Mensch würde als Beruf "Täteranwalt" angeben? Welche Rechtsanwältin würde sich widerspruchslos öffentlich so nennen lassen? Wenn jemand von der Presse "Terroristenanwältin" oder "NSU-Anwältin" genannt wird, bricht der Sturm der Entrüstung los. Die "Opferanwältin", die genau dasselbe tut, nämlich die Interessen ihres Mandanten vertritt, hat sich in dreißig Jahren sprachlich an die Spitze der "Reform" geschlängelt. Der ideologische Rest ergibt sich zwanglos aus der Gleichsetzung von "das Opfer" und "die Frau".
[...]
Die neue Lösung soll nun darin bestehen, dass das Aussprechen des Wortes "Nein" oder der Formulierung "Ich will nicht" irgendwie isoliert, begründungslos, zusammenhanglos neben dem sonstigen Verhalten des Opfers steht. Das ist Unfug. Handelt es sich um eine "offene", ersichtlich nicht von Nötigungshandlungen getragene Situation, wird man selbstverständlich (!) auch weiterhin das "Tatopfer" fragen müssen (!), warum es einerseits "nein" gesagt, andererseits aber widerstandslos getan hat, was der oder die Täter(in) verlangte. Alles andere wäre ein grober Verstoß gegen die gesetzliche Aufklärungspflicht. Denn das Aussprechen des Wortes "Nein" ist ja kein magisches Zauberritual, das die Deutung einer Situation ein für allemal festlegt und entscheidet. Wie jede andere Aussage in jedem anderem Zusammenhang kann das "Nein" oder "Hör' auf" ganz ernst, halb ernst oder gar nicht ernst gemeint sein; es kann überdacht, geändert, beeinflusst, aufgegeben, beschränkt, ausgeweitet, missverstanden werden.

Was denn sonst? Es gilt doch für das "Nein" (ebenso wie für das "Ja") im Zusammenhang mit sexueller Betätigung nichts anderes als im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Betätigung, mit allen anderen Einwilligungen oder Zustimmungen. Meint jemand ernsthaft, die Fragen der Freiwilligkeit, des Wollens oder Nichtwollens, der Ambivalenz oder des Nicht-So-Wollens, der Abhängigkeiten und Zwiespältigkeiten, der Fehldeutungen und Umdeutungen, ließen sich durch eine Beweiserhebung darüber erledigen, ob das Wort "Nein" in der Geschichte vorkommt oder nicht? Es scheint fast so – aber das ist eine sehr alberne Vorstellung. Die Ansicht von Frau Clemm, es "mache keinen großen Unterschied", ob eine Bedrohung mit dem Tod (!) bewiesen werden müsse oder eine – wie auch immer gestaltete – Äußerung des Unwillens, zeigt gravierende Kenntnis- und Erfahrungslücken bei der sogenannten "Opferanwältin".

So viel also zur "Alltagstauglichkeit", also zur abermals versprochenen "Schutzlückenschließung". Bisher musste bewiesen werden, dass das Tatopfer nicht wollte und sich fürchtete. Nach neuem Recht muss bewiesen werden, dass es nicht wollte. In beiden Fällen zudem, dass der Täter wusste oder zumindest damit rechnete, dass es nicht wollte. Wer sich davon eine Flut von neuen Verurteilungen verspricht, muss an gravierenden Verkennungen leiden oder hat kaum Ahnung vom Strafprozess.
[...]



Und m.E. noch aufschlußreicher waren die Reaktionen:


[...]
Was BGH-Richter Thomas Fischer in seiner Zeit-Kolumne gegen die geplante Reform des Sexualstrafrechts herumschwadroniert, ist platter, reaktionärer, unverhohlener Antifeminismus. Die sehr wohl bestehenden Probleme des aktuell geltenden Strafrechts mit sexueller Gewalt und Missachtung der sexuellen Selbstbestimmung der Frau sind diesem "Herren der alten Schule" erkennbar unbekannt. … Das alles ist zudem gepaart mit einem zwischen den Zeilen aufglimmenden Hass auf jene neuen Frauen, vor deren Aufstieg in Führungspositionen sich dieser Alte ganz offenkundig fürchtet. (…) Bedenklich, dass solche Männer als Vorsitzende an einem höchsten Bundesgericht noch eine ganze Weile werden Recht sprechen dürfen. (…)

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. S.R., Hamburg
[...]
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Fischer, ich bin gebeten worden, auf Ihre letzte "Kolumne" zu antworten, und zwar in so einer Art Gegenprogramm mit möglichst vielen Daten, Fakten und meines Wissens zutreffenden Behauptungen. Ich könnte also schreiben, dass in Bezug auf sexualisierte Gewalt in Deutschland nichts sinkt außer der Verurteilungsquote und dem Niveau einer gewissen Zeit-Kolumne, (…) dass Ihre Darstellung der Rechtslage ein bisschen unvollständig ist, weil zufällig die Normen fehlen, nach denen die von Ihnen beschriebenen Konstellationen strafbar sein sollen, und ich könnte ein paar Ausführungen zu Rechtsgutspyramiden, Sachverständigengutachten und Bundestagsanhörungen machen. Aber ehrlich: Wer will das lesen?

Dr. jur. Ulrike Lembke
[...]

(Quelle (http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-07/rechtspolitik-strafrechtsreform-nachlese-empoerung-fischer-im-recht))

Prinzipiell fände ich die letzte Ausgabe der Kolumne sogar richtig lustig, wenn der Inhalt nich so ernst wäre und ich nicht wüßte, es mit völlig humorbefreiten, ideologisierten LobbyistInnen (ich verwende das Binnen-I normalerweise nicht; hier scheint es mir jedoch angebracht) zu tun zu haben.

Sathington Willoughby
10.07.2016, 16:37
Zwar vom 7.7. und schon im Feminismusstrang gepostet, aber weil keinerlei Resonanz hier jetzt als Thema des Tages, u.a. weil auch am Tag des Deutschlandspiels gegen Frankeich hinterrücks eingeführt:

Was man als völlig durchgeknallte schwedische Feminismusexzesse verwundert beobachtete, nämlich daß "Vergwaltigung" in der Willkür der Frau liegt, wenn ihr nach dem Beischlaf was nicht passte (vgl. Assange), hat ab heute auch hierzulande Einzug gehalten, denn es ist völlig unnachweisbar, ob eine Frau denn nun auch wirklich "nein" sagte, v.a. wenn keinerlei Vergewaltigungsspuren vorhanden.

Da werden wohl tausende Unschuldige im Bau landen mit zerstörtem Leben, weil den zickigen Weiber hinterher irgendwas nicht paßt und der liebe Staat diese Willkür durchsetzt, schön umverteilt. Kachelmann wird es mit einem Freispruch, der dennoch seine berufliche Existenz und gesellschaftliches Ansehen vernichtete, so wohl nichtmehr geben:





Bleibt in Zukunft wohl nur die amtlich/ notarielle Beglaubigung, wie man es jetzt genau mit einer Frau machen will im gegenseitigen Einverständnis, das ganze auf Video zu dokumentieren und dann im Zweifelsfall vom Voyeurmasturbationsjuristen verteidigen zu lassen.

Meine Fresse. Und das einstimmig beschlossen...
Es war überfällig und ist ein gutes Urteil.
Natürlich wird kein Mann jetzt ad hoc verknackt, es braucht immer noch Beweise, man hat lediglich in Fällen, wo eine (Südländer)Gruppe sich einzelne Mädchen rauspickt, eine bessere Handhabe, die Täter auch dranzubekommen.

Und ohne die Massenzuwanderung völlig unkultivierter Orientalen hätte es noch lange gedauert, bis das Gesetz erlassen worden wäre.

Freidenkerin
10.07.2016, 17:25
ein Grund mehr nichts mehr mit deutschen "Frauen" anzufangen. Am besten ne Ausländerin die noch relativ neu hier ist und noch nichts von diesem ganzen feministischen Wahnsinn hier mitgekriegt hat.
Ok, musst mal die Raff-you-cheese fragen, ob sie dir eine von ihren Schleiereulen abgeben. Nur nicht wundern, wenn du auf diese Frage hin nen Kopf kürzer gemacht wirst, das kann schon passieren.


haben diese weltfremden Idioten im Bunzeltag überhaupt schonmal mit Frauen zu tun gehabt? Ich meine es ist doch ganz normal das eine Frau mal nein sagt aber es garnicht wirklich meint
Nein, das ist nicht normal. Ein ausdrückliches Nein heißt Nein.

Königstiger87
10.07.2016, 18:06
Nein, das ist nicht normal. Ein ausdrückliches Nein heißt Nein.

Nein nicht immer. Manche Frauen sind schlampig-devot. Die wollen auch härter erobert werden. Wobei Mann natürlich schon den Unterschied zwischen einer ängstlich-weinenden Frau und einer angegeilten erkennen sollte....

Freidenkerin
10.07.2016, 18:34
Nein nicht immer. Manche Frauen sind schlampig-devot. Die wollen auch härter erobert werden. Wobei Mann natürlich schon den Unterschied zwischen einer ängstlich-weinenden Frau und einer angegeilten erkennen sollte....
Ja ok. Ich bezog mich jetzt halt selbstverständlich auf normale gesunde Frauen, nicht auf geisteskranke.

elas
10.07.2016, 23:10
Für Musels ja auch . Deswegen braucht man das Gesetz.

:-)

Die Nürnberger hängen keinen, sie hätten ihn denn.

tosh
10.07.2016, 23:24
Es war überfällig und ist ein gutes Urteil.
Natürlich wird kein Mann jetzt ad hoc verknackt, es braucht immer noch Beweise*, man hat lediglich in Fällen, wo eine (Südländer)Gruppe sich einzelne Mädchen rauspickt, eine bessere Handhabe, die Täter auch dranzubekommen.

Und ohne die Massenzuwanderung völlig unkultivierter Orientalen hätte es noch lange gedauert, bis das Gesetz erlassen worden wäre.

*Beweise? Meinst du Videobeweise? :lach:

tosh
10.07.2016, 23:27
....Nein, das ist nicht normal. Ein ausdrückliches Nein heißt Nein.

Raff-you-cheese leider nix verstehen deutsches Sprache.... :haha:

Freidenkerin
10.07.2016, 23:41
Raff-you-cheese leider nix verstehen deutsches Sprache.... :haha:
Wenn sie ein ausdrückliches Nein nicht verstehen, dann muss man zu ihnen eben in einer Sprache reden, die jeder versteht:

http://www.gunspictures.net/wp-content/uploads/2013/01/tumblr_mg90r3MWDe1rvhbxso1_1280.jpg

tosh
10.07.2016, 23:52
Wenn sie ein ausdrückliches Nein nicht verstehen, dann muss man zu ihnen eben in einer Sprache reden, die jeder versteht:

http://www.gunspictures.net/wp-content/uploads/2013/01/tumblr_mg90r3MWDe1rvhbxso1_1280.jpg

Diese Sprache beherrschen Raff-you-cheese allerdings besser als deutsche Frauen....

Schwabenpower
11.07.2016, 00:07
Wenn sie ein ausdrückliches Nein nicht verstehen, dann muss man zu ihnen eben in einer Sprache reden, die jeder versteht:

http://www.gunspictures.net/wp-content/uploads/2013/01/tumblr_mg90r3MWDe1rvhbxso1_1280.jpg
Wird nur eines passieren: die - deutsche - Frau wird angeklagt, verurteilt und eingeknastet. Es sei denn, sie hatte Spaß mit einem Deutschen Mann, der sich danach nicht erpressen läßt. Der Mann ist tot

Lichtblau
11.07.2016, 00:19
Ein Nein ist doch niemals beweisbar.

Ein unendlicher Schwachsinn.
Das wird dramatische Folgen haben.

KuK
11.07.2016, 00:25
Dann werde doch einfach Schwul, dann haste die Probleme nicht mehr.:D Oder lebe einfach in Abstinenz oder wenn du es unbedingt nötig hast, such ein entsprechendes Establishment auf und zahle einen kleinen Obolus für die paar Minuten Vergnügen.
Mal ernsthaft, was führst du den für Beziehungen, wenn du sowas für deinem Partner voraussetzt. Man muss auch nicht jede Schlampe die man nach 3 Minuten in der Disse kennen gelernt hat abschleppen.

Gehe mal lieber "in medias res", bevor Du hier völlig verkehrte Fremdworte coram publico verwendest.
Du kannst mir da nicht imprägnieren, da bist Du nicht kombinent für. Darüber brauchst Du Dir keine Infusion machen. Zudem verwendest Du grottiges Deutsch und der Dativ ist dem Genitiv sein Tod!

Multiplex
11.07.2016, 00:30
Für mich als Biodeutschen ist dieses "Nein heisst Nein" unfassbar und zeigt erst wie weit wir gediehen sind.

JEDER deutsche mit deutschen Eltern weiß - Wenn die Dame kein Interesse an Dir zeigt, dann war es das.
Wer dennoch weiterbaggert oder gar übergriffig wird, muss extrem(!) krank sein im Kopf!!! So jemand hatte gute Chancen noch zu Zeiten der Bonner Republik beim Psychater zu landen.
Gesellschaftlich geächtet war er sowieso. Das wurde gesellschaftlich geächtet!! Deutschland bis in die 70-er /80-er Jahre war diesbezüglich ein gesunder Staat.

Dann kamen die Grünen....


Es geht doch bei der Diskussion, dass SIE jederzeit im nachhinein bestimmen kann, ob sie wollte oder nicht. Man gibt ihr die Entscheidungshoheit, und sie kann mit dir machen, was sie will, wenn du einmal mit ihr gepennt hast. Nur Idioten sehen hier kein gigantisches Missbrauchspotenzial.

Multiplex
11.07.2016, 00:32
Wenn sie ein ausdrückliches Nein nicht verstehen, dann muss man zu ihnen eben in einer Sprache reden, die jeder versteht:

http://www.gunspictures.net/wp-content/uploads/2013/01/tumblr_mg90r3MWDe1rvhbxso1_1280.jpg

Es geht nicht um ein klares nein, sondern: "Eigentlich habe ich mich schon ein wenig vergewaltigt gefühlt". Sämtliche Verführungskünste eines Mannes werden so im Keim erstickt. DAS wollen die erreichen.

Heinrich_Kraemer
11.07.2016, 12:54
Und munter wuchern die feministischen Auswüchse des lieben deutsche Gerechtigkeitsstaates. Wieso neben Existenzminimum, nicht gleich auch noch die berufliche Existenz des Erzeugers vernichten, die ja sehr oft an den Führerschein gebunden ist?! Dann hat man womöglich gleich noch einen Hartzer mehr, der der Hilfe des Nannystaates bedarf.


Höchststrafe Führerscheinentzug: Der Satz der Familienministerin Manuela Schwesig wird besonders bei männlichen Autofahrern nachhallen. Denn es soll geprüft werden, ob man Männern, die nicht für den Unterhalt ihrer Kinder aufkommen, auch den Führerschein wegnehmen könnte.


Kann das ernst gemeint sein? Die stellvertretende Bundesvorsitzende der SPD und Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat einen Satz fallen gelassen, bei dem man vermuten könnte, sie wolle unbelehrbaren Männern, die keinen Unterhalt für ihre Sprösslinge zahlen wollen, schon bald den Führerschein entziehen. "Ich finde es richtig, dass wir auch prüfen, ob Vätern, die sich in die Büsche schlagen und keinen Unterhalt für Kinder zahlen, auch der Führerschein entzogen werden kann", lautet der genaue Wortlaut der Ministerin.
(...)
http://www.auto-service.de/news/83048-empfindliche-strafe-fuehrerscheinentzug-zahlungsunwillige-maenner.html

In Medias Res
11.07.2016, 18:22
Gehe mal lieber "in medias res", bevor Du hier völlig verkehrte Fremdworte coram publico verwendest.
Du kannst mir da nicht imprägnieren, da bist Du nicht kombinent für. Darüber brauchst Du Dir keine Infusion machen. Zudem verwendest Du grottiges Deutsch und der Dativ ist dem Genitiv sein Tod!
Ich wusste ja gar nicht das dieses hier eine Schule ist und du der Oberlehrer bist. Oder bist du vielleicht einer von diesen getroffenen Hunden die immer Bellen oder bist du gar wirklich ein Zwerg, der auf diese Art und Weise seine Minderwertigkeit Komplexe ausleben will?
Na und, bin halt ein alter Dementer Sack, der mal ein Fremdwort, das fast gleich lautet, verwechselt hat. Außerdem habe ich mit Sicherheit schon mehr vergessen, als du jemals gelernt haben wirst.:D

AnastasiaNatalja
14.07.2016, 21:16
Kommt drauf an...

Das glaube ich kaum. Wenn ich wollte, würde ich ja sagen ;)



Und dann ziehst du dich freiwillig aus und legst dich duldsam hin, um danach irgendwann zu Polizei zu gehen? Anders macht das Gesetz keinen Sinn (unter der sowieso falschen Annahme eines wohlmeinenden Gesetzgebers) denn alles andere ist längst abgedeckt.

Das war kein Statement zum Gesetz an sich, sondern nur auf PeterEnis Beitrag. :)


Noch einmal! Es geht in dem Gesetz nicht um ein explizites Nein. Es reicht schon, wenn die Frau sich nur ein einer "Zwanslage" fühlt.

Siehe mein Antwort an cajadeahorros. ;)

Dalmatin
26.07.2016, 09:18
Es geht doch bei der Diskussion, dass SIE jederzeit im nachhinein bestimmen kann, ob sie wollte oder nicht. Man gibt ihr die Entscheidungshoheit, und sie kann mit dir machen, was sie will, wenn du einmal mit ihr gepennt hast. Nur Idioten sehen hier kein gigantisches Missbrauchspotenzial.

Lass mal die Kirche im Dorf... in der Praxis wird sich kaum etwas ändern. Das Nadelöhr ist und bleibt der Beweis, respektive ein erwiesener Vorsatz - daran ändert auch eine Weitung des objektiven Tatbestandes nichts! Im Prinzip hat die Politik mit diesem Gesetz einmal mehr ihre Inkompetenz unter Beweis gestellt. Eine Nebelkerze eines scheinbaren Aktionismus für's Volk und für die keifende grüne und feministische Lobby.

Multiplex
26.07.2016, 09:55
Lass mal die Kirche im Dorf... in der Praxis wird sich kaum etwas ändern. Das Nadelöhr ist und bleibt der Beweis, respektive ein erwiesener Vorsatz - daran ändert auch eine Weitung des objektiven Tatbestandes nichts! Im Prinzip hat die Politik mit diesem Gesetz einmal mehr ihre Inkompetenz unter Beweis gestellt. Eine Nebelkerze eines scheinbaren Aktionismus für's Volk und für die keifende grüne und feministische Lobby.

Du weißt doch gar nicht, was die Praxis war oder sein wird.

Dalmatin
26.07.2016, 14:15
Du weißt doch gar nicht, was die Praxis war oder sein wird.

Sicher... als Jurist in der Justiz habe ich davon selbstverständlich keine Ahnung :D
Dafür scheinst du aber Bescheid zu wissen. Dann erkläre mir Unwissenden doch mal, wie sich dein Statement aus den beschlossenen Änderungen der §§ 177, 179 StGB ergeben soll.

Multiplex
26.07.2016, 15:32
Sicher... als Jurist in der Justiz habe ich davon selbstverständlich keine Ahnung :D
Dafür scheinst du aber Bescheid zu wissen. Dann erkläre mir Unwissenden doch mal, wie sich dein Statement aus den beschlossenen Änderungen der §§ 177, 179 StGB ergeben soll.

Du bist befangen und kannst damit nicht mitreden. Hierzu sollte man Justizopfer befragen.

tommy3333
26.07.2016, 17:07
Das ist - neben der umfassenden Fehlerhaftigkeit - vor allem eines:

Eine wirkungsvolle Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Strafrechtsjuristen.
Es ist vor allem eines: Augenwischerei. Die Gesetzesverschärfung wurde (angeblich) als Folge der Kölner Silvesternacht beschlossen. Wie viele Anzeigen gab es? Wie viele Opfer gab es? Und wie viele Täter wurden geschnappt? Und wie viele wurden davon verurteilt? Wenn man diese Zahlen miteinander vergleicht, entpuppt sich diese Reform als Offenbarungseid dieses Rechtsstaats, dessen Kontrolle über die innere Sicherheit entglitten ist.


900 Sexualdelikte mit mehr als 1.200 Opfern. Das ist die traurige offizielle Bilanz der Übergriffe in der Silvesternacht von Köln. Die SZ schreibt darüber hinaus, dass wegen der Übergriffe in Gruppen wahrscheinlich mehr als 2.000 Männer an den Taten beteiligt waren. Ermittelt wurden 120, was einem Anteil von sechs Prozent entspricht. Gerade einmal vier Täter wurden davon letztlich verurteilt, was einem Wert von 0,2% entspricht. Damit blieben 99,8% der in dieser Nacht an Frauen begangenen Straftaten ungesühnt. Eine Zahl, die beschämt, aber leider nicht überrascht. So hatte Rainer Wendt, Vorsitzender der Polizeigewerkschaft, bereits am 6. Januar (http://www.n-tv.de/politik/Wendt-zweifelt-an-Verurteilung-der-Taeter-article16700286.html)öffentlich verlauten lassen, er gehe nicht davon aus, dass es überhaupt zu Verurteilungen kommen werde.

http://www.rolandtichy.de/meinungen/die-sogenannte-reform-des-sexualstrafrechts-ist-ein-offenbarungseid/


Aber ich gebe Dir durchaus recht mit der Vermutung, dass auch Strafrechtsjuristen davon profitieren könnten, vor allem wenn Frauen dem Rosenkrieg nach gescheiterten Beziehungen noch etwas "Würze" verleihen wollen.

Dalmatin
26.07.2016, 17:13
Du bist befangen und kannst damit nicht mitreden. Hierzu sollte man Justizopfer befragen.

Ist schon klar, dass es in dem Zusammenhang Missbrauch seitens vorgeblicher Opfer gibt. Solch einen Missbrauch gibt es aber bei nahezu sämtlichen (Straf-)Rechtsnormen - was meinst du, wie oft Notwehr vorgeschoben bzw. missbraucht wird. Trotzdem... die beschlossenen Änderungen, insbesondere die des § 179 StGB, werden zu kaum nennenswerten Veränderungen führen... zumindest nicht im "Normalfall". Die von dir angeführte Opferwillkür wäre einzig in ganz besonderen Ausnahmekonstellationen denkbar, wie etwa im Rahmen eines erwiesenen "Gewaltverhältnisses", wobei sich auch da das Nadelöhr der Beweisbarkeit stellt.

Alles in allem mal wieder ein satter Fehlschuss der Legislativen; ein Zug, der von einer umfassenden Inkompetenz zeugt, bei der es einem die Haare aufstellt! Man versucht - wie so oft - Probleme "per Gesetz" zu lösen, die sich nunmal aber nicht per Gesetz lösen lassen. Ähnliche Vorgehensweise sieht man fast schon alltäglich in zahllosen Fällen. Selbst im Falle der jüngsten Attentate fällt einem de Maiziere nichts anderes ein, als die tumbe Diskussion über Shootinggames neu aufzubrühen und über eine Verschärfung des Waffenrechts nachzudenken. Schwachkopfhandlungen, die nur eins beweisen: totale Inkompetenz!
Meine Meinung: die bestehenden Gesetze reichen aus! Man kann Vergewaltigungen und sexuellen Missbrauch nicht "per Gesetz" ausschalten. Dergleichen gab es seit jeher und wird es wohl immer geben - daran ändern auch "noch härtere Gesetze" nichts!

tommy3333
26.07.2016, 17:13
Ein Nein ist doch niemals beweisbar.

Ein unendlicher Schwachsinn.
Das wird dramatische Folgen haben.
Das ist für die Initiatoren auch nicht wichtig. Und das einzige, was am Ende für die Beteiligten wichtig sein wird, ist, wer die Beweislast trägt.

Filofax
26.07.2016, 17:19
Lass mal die Kirche im Dorf... in der Praxis wird sich kaum etwas ändern. Das Nadelöhr ist und bleibt der Beweis, respektive ein erwiesener Vorsatz - daran ändert auch eine Weitung des objektiven Tatbestandes nichts! Im Prinzip hat die Politik mit diesem Gesetz einmal mehr ihre Inkompetenz unter Beweis gestellt. Eine Nebelkerze eines scheinbaren Aktionismus für's Volk und für die keifende grüne und feministische Lobby.

Lächerlich.
Es braucht doch schon lange keinen Beweis mehr.
Es reicht wenn eine Frau ihre Story halbwegs glaubhaft rüberbringt, schon klicken die Handschellen...

Kachelmann ist da nur das prominenteste Beispiel.

umananda
26.07.2016, 17:28
Das ist - neben der umfassenden Fehlerhaftigkeit - vor allem eines:

Eine wirkungsvolle Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Strafrechtsjuristen.

Es ist eine richtige Entscheidung, dass ein "Nein" ausreichend ist ... es mag schon sein, dass es einigen stört, aber wäre dieses Gesetz schon vor der besagten Kölner Silvesternacht in Kraft gewesen, dann wären weitaus mehr von diesen arabischen und nordafrikanischen Angreifern verurteilt worden.

Servus umananda

Dalmatin
26.07.2016, 18:48
Es ist eine richtige Entscheidung, dass ein "Nein" ausreichend ist

Das war bislang nicht anders (vgl. § 177 I StGB)!


... es mag schon sein, dass es einigen stört, aber wäre dieses Gesetz schon vor der besagten Kölner Silvesternacht in Kraft gewesen, dann wären weitaus mehr von diesen arabischen und nordafrikanischen Angreifern verurteilt worden.

Ganz sicher nicht - es wäre nichts, aber rein gar nichts anderes dabei rausgekommen. Dass kaum Täter verurteilt wurden (und die paar wenigen, deren man habhaft wurde, kamen ohne nennenswerte Strafen davon) scheiterte schlichtweg am eindeutigen individuellen Schuldnachweis. Das hätte sich mit der Änderung nicht anders verhalten.

Dalmatin
26.07.2016, 18:58
Lächerlich.
Es braucht doch schon lange keinen Beweis mehr.
Es reicht wenn eine Frau ihre Story halbwegs glaubhaft rüberbringt, schon klicken die Handschellen...

Kachelmann ist da nur das prominenteste Beispiel.

...mit dem Resultat eines Freispruchs! Nebenbei: es gab im Falle Kachelmann einen ganzen Wulst an Beweisen, die allesamt aber nicht ausreichten, die vorgeworfene Täterschaft tatsächlich nachzuweisen.

Multiplex
26.07.2016, 19:08
Lächerlich.
Es braucht doch schon lange keinen Beweis mehr.
Es reicht wenn eine Frau ihre Story halbwegs glaubhaft rüberbringt, schon klicken die Handschellen...

Kachelmann ist da nur das prominenteste Beispiel.

Eben. Wem glaubt man denn mehr? Wie soll ein Mann beweisen, dass eine Frau garantiert kein Nein gesagt hat? Nur Fachidioten wollen hier die Rechtsprechung mit der Rechtstheorie widerlegen.

umananda
26.07.2016, 21:13
Das war bislang nicht anders (vgl. § 177 I StGB)!



Ganz sicher nicht - es wäre nichts, aber rein gar nichts anderes dabei rausgekommen. Dass kaum Täter verurteilt wurden (und die paar wenigen, deren man habhaft wurde, kamen ohne nennenswerte Strafen davon) scheiterte schlichtweg am eindeutigen individuellen Schuldnachweis. Das hätte sich mit der Änderung nicht anders verhalten.

Nein, du irrst dich. Auch die sexuelle Belästigung durch Grapschen sowie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aus einer Gruppe heraus wird künftig bestraft. Wer dem Opfer den Fluchtweg versperrt ist ein Straftäter, ganz gleich ob er selber grapscht ... das ist schon etwas anders als vorher.

Servus umananda

Praetorianer
26.07.2016, 22:07
Nein, du irrst dich. Auch die sexuelle Belästigung durch Grapschen sowie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aus einer Gruppe heraus wird künftig bestraft. Wer dem Opfer den Fluchtweg versperrt ist ein Straftäter, ganz gleich ob er selber grapscht ... das ist schon etwas anders als vorher.

Servus umananda

Das, was rausgekommen wäre, ist Theorie. Die Schwierigkeit wird sowohl vorher wie nachher auch die Beweisbarkeit bleiben, da hat Dalmatin schon Recht. Das Grapschen war auch vorher schon strafbar, lediglich nicht als sexuelle Belästigung und m.W. ein Antragsdelikt.

Bei den wenigen Straftaten, die verurteilt wurden, die man im vergleich zu dem Ausmaß mit der Lupe suchen muss, wären ein paar Straftaten etwas härter geahndet worden. Bestraft wurden bislang ja hauptsächlich diejenigen, die ein Handy dabei haben mitgehen lassen, denen man wenigstens einen Raub nachweisen konnte. Die Sexualstraftäter, die überführt und verurteilt wurden, beschränken sich auf ein paar wenige, die von irgendwem dabei fotographiert wurden oder von einer Überwachungskamera gefilmt wurden.

Gegen einen Mob von mehreren Tausend Männern, die sich aufführen wie Barbaren, ist der Rechtsstaat ein ziemlich zahlloser Tiger. Das betrifft den ersten Mai ebenfalls, obwohl die Polizei darauf solide vorbereitet ist. In Köln war sie zu allem Überfluss heillos überfordert. Die Regierung versucht hier ihre Verantwortungslosigkeit, hunderttausende hasserfüllte muslimische junge Männer ins Land gelassen zu haben, mit blindem Aktionismus zu verdecken.

umananda
26.07.2016, 22:24
Das, was rausgekommen wäre, ist Theorie. Die Schwierigkeit wird sowohl vorher wie nachher auch die Beweisbarkeit bleiben, da hat Dalmatin schon Recht. Das Grapschen war auch vorher schon strafbar, lediglich nicht als sexuelle Belästigung und m.W. ein Antragsdelikt.

Bei den wenigen Straftaten, die verurteilt wurden, die man im vergleich zu dem Ausmaß mit der Lupe suchen muss, wären ein paar Straftaten etwas härter geahndet worden. Bestraft wurden bislang ja hauptsächlich diejenigen, die ein Handy dabei haben mitgehen lassen, denen man wenigstens einen Raub nachweisen konnte. Die Sexualstraftäter, die überführt und verurteilt wurden, beschränken sich auf ein paar wenige, die von irgendwem dabei fotographiert wurden oder von einer Überwachungskamera gefilmt wurden.

Gegen einen Mob von mehreren Tausend Männern, die sich aufführen wie Barbaren, ist der Rechtsstaat ein ziemlich zahlloser Tiger. Das betrifft den ersten Mai ebenfalls, obwohl die Polizei darauf solide vorbereitet ist. In Köln war sie zu allem Überfluss heillos überfordert. Die Regierung versucht hier ihre Verantwortungslosigkeit, hunderttausende hasserfüllte muslimische junge Männer ins Land gelassen zu haben, mit blindem Aktionismus zu verdecken.

Zahnlos ist eine Gesellschaft wenn sie ihre Gesetze nicht kompromisslos anwendet. Straftäter gehören ausgewiesen, ganz gleich ob ihre Heimat ein Krisengebiet ist oder nicht. "Wir" werden es noch lernen müssen, dass "wir uns" von humanistischer Gefühlsdusserlei verabschieden müssen.

Servus umananda

Dalmatin
26.07.2016, 22:58
Nein, du irrst dich. Auch die sexuelle Belästigung durch Grapschen sowie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aus einer Gruppe heraus wird künftig bestraft. Wer dem Opfer den Fluchtweg versperrt ist ein Straftäter, ganz gleich ob er selber grapscht ... das ist schon etwas anders als vorher.

Jaja, ich weiß doch, dass du auf die beschlossenen §§ 184 i, 184 j StGB anspielst. Die gemeinschaftliche Begehung (§ 184 j StGB) ist nun keine Neuerfindung, sondern eine gleiche Systematik enthielt bereits der bisherige § 177 II Nr. 2 StGB. Es ändert nichts an dem, was ich vorher anführte. Die von dir vermutete Kollektivstrafbarkeit (...aus einer Gruppe heraus...) existiert nicht im deutschen Recht - das Schuldprinzip ist nicht ausgehebelt. Es bleibt bei der individuellen Schuld, und die muss erwiesen sein. Mit einer bloßen Anwesenheit in einer Gruppe ist diese nicht erfüllt und damit bist du bei der gleichen und unlösbaren Problematik, wie sie zu Silvester gegeben war und die dazu führte, dass es kaum einschlägige Verurteilungen gab.

NICHTS wird sich damit in der Praxis ändern - insbesondere nicht, was unsere lieben "Schutzsuchenden" in dem Zusammenhang anbelangt. Es wird der Justiz mehr Arbeit machen und u. U. zu mehr Missbrauch führen, aber mit Sicherheit (!) keine Probleme lösen! Was in dem Zusammenhang hierzulande gerade abläuft ist blanke Hysterie, eine unsägliche Maß- und Verhältnislosigkeit und billigster Populismus, der fleißig von einer inkompetenten Politik bedient wird und zweifellos mehr der Ablenkung von den tatsächlichen Problemen dienen soll, als irgend etwas zu einer Lösung beizutragen!

umananda
26.07.2016, 23:23
Jaja, ich weiß doch, dass du auf die beschlossenen §§ 184 i, 184 j StGB anspielst. Die gemeinschaftliche Begehung (§ 184 j StGB) ist nun keine Neuerfindung, sondern eine gleiche Systematik enthielt bereits der bisherige § 177 II Nr. 2 StGB. Es ändert nichts an dem, was ich vorher anführte. Die von dir vermutete Kollektivstrafbarkeit (...aus einer Gruppe heraus...) existiert nicht im deutschen Recht - das Schuldprinzip ist nicht ausgehebelt. Es bleibt bei der individuellen Schuld, und die muss erwiesen sein. Mit einer bloßen Anwesenheit in einer Gruppe ist diese nicht erfüllt und damit bist du bei der gleichen und unlösbaren Problematik, wie sie zu Silvester gegeben war und die dazu führte, dass es kaum einschlägige Verurteilungen gab.

NICHTS wird sich damit in der Praxis ändern - insbesondere nicht, was unsere lieben "Schutzsuchenden" in dem Zusammenhang anbelangt. Es wird der Justiz mehr Arbeit machen und u. U. zu mehr Missbrauch führen, aber mit Sicherheit (!) keine Probleme lösen! Was in dem Zusammenhang hierzulande gerade abläuft ist blanke Hysterie, eine unsägliche Maß- und Verhältnislosigkeit und billigster Populismus, der fleißig von einer inkompetenten Politik bedient wird und zweifellos mehr der Ablenkung von den tatsächlichen Problemen dienen soll, als irgend etwas zu einer Lösung beizutragen!

Bestehende Gesetze bedürfen nur einer gewissen politischen Richtungsänderung, damit sie konsequent angewendet werden. Ich habe nicht behauptet, dass sie unter den jetzigen politischen Voraussetzungen vollzogen werden. Alles geht Hand in Hand.

Servus umananda

Filofax
26.07.2016, 23:45
...mit dem Resultat eines Freispruchs! Nebenbei: es gab im Falle Kachelmann einen ganzen Wulst an Beweisen, die allesamt aber nicht ausreichten, die vorgeworfene Täterschaft tatsächlich nachzuweisen.

Mach Dich doch nicht lächerlich!

Es gab null Beweise, die ganze Anklage basierte lediglich auf den Lügen seiner damaligen Freundin!

Wie "neutral" (hüstel) unsere deutschn Richter sind, kannst Du in dieser Aussage sehen:


Während dieses Termins ließ Kachelmann sich zum ersten und letzten Mal im Rahmen des Verfahrens zu den Vorgängen in der Nacht zum 9. Februar ein. Er erklärte, Claudia D. habe auf ihn im Schlafzimmer gewartet und es sei zu einvernehmlichem Sex gekommen. Dann hätten sie auf dem Sofa vor dem Fernseher gesessen, gegessen und Weißwein getrunken. Hiernach habe sie ihn mit den Flugtickets konfrontiert. Es habe ein etwa halbstündiges emotionsgeladenes Gespräch gegeben. In diesem Gespräch habe sie die Beziehung beendet.....

https://de.wikipedia.org/wiki/Kachelmann-Prozess

Der Haftrichter legte während des Termins dar, er halte die Aussage Kachelmanns nicht für glaubhaft. Er ging zunächst davon aus, die Aussagen mutmaßlicher Opfer seien allgemein wahrheitsgemäß, und schloss aus, dass die Verletzungen selbst beigebracht wurden. [B]Außerdem erschien es ihm unglaubhaft, dass eine Frau erst sexuelle Handlungen vornehme, um dann erst den Partner mit solchen Vorwürfen zu konfrontieren./B]


Wie frech ist das denn bitte?
Die Frau hatte es genau darauf abgesehen, SIE wollte den Sex mit Kachelmann damit sie ihn dann einen Tag später beschuldigen kann! (als er schon nach Kanada geflogen war und sich nicht mehr wehren konnte) Da rennt sie zur Polizei und zeigt die Vergewaltigung an!
Das war alles genau geplant und unsere "durchgegenderten" Gerichte fallen natürlich prompt drauf rein!
Kachelmann, der Vergewaltiger, das "Opfer" hat ja immer Recht egal wie wirr ihre Aussagen sind!


Später verstrickte sich dann das angebliche "Vergewaltigungsopfer" immer mehr in Widersprüche, aber selbst das veranlasste die Justiz nicht, da mal etwas tiefer "nachzubohren"...
Am Ende gab es dann einen zweitklassigen Freispruch von einer Justiz, die offenbar weniger an der Wahrheitsfindung interessiert war sondern eher daran, aus dieser peinlichen Geschichte nicht komplett das Gesicht zu verlieren.

Wenn Du einen noch extremeren Fall möchtest, bittesehr:

https://de.wikipedia.org/wiki/Justizirrtum_um_Ralf_Witte


Zwei Gutachter hatten im Verfahren erklärt, Jennifer W. sei „absolut glaubwürdig“.[1][2] Witte konnte jedoch ein Alibi für die vermeintlichen Tatzeitpunkte vorweisen, es wurden keinerlei DNA-Spuren gefunden und eine medizinische Untersuchung stellte die Jungfräulichkeit des Mädchens fest.

jetzt wird es vogelwild:


Drei Monate nach der Verurteilung erhob das vermeintliche Opfer W. bei der Staatsanwaltschaft Hannover neue Anschuldigungen. Sie sei seit ihrem achten Lebensjahr Opfer eines Mädchenhändlerrings gewesen und über Jahre hinweg unter anderem von ihrem Vater[2] vergewaltigt und dabei gefilmt worden. Dabei habe sie mit ansehen müssen, wie Babys gegen die Wand geworfen und getötet worden seien. Die Staatsanwaltschaft prüfte die Angaben ergebnislos. Weder konnten die Beschuldigten identifiziert noch der Tatort lokalisiert werden. Die Revision von Ralf Wittes Urteil beim Bundesgerichtshof war zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen, trotzdem leitete die Staatsanwaltschaft ihre Erkenntnisse nicht weiter.

Mädchenhändlerring, Babys an die Wand geklatscht, aber Hallo!
Wird schon so gewesen sein wenn das arme Mädel das so sagt!

Aber nach 5 Jahren wurde der gute Mann ja dann doch noch freigelassen, und jetzt bitte anschnallen:


Für die zu Unrecht erlittenen fünfeinhalb Jahre Haft erhielt er eine Entschädigung von 50.000 Euro

Wer ist verantwortlich für diese Fehlurteile, die leider keine Ausnahme sind:
Natürlich die Gerichte, aber auch die Herrschar an "Guachtern" in solchen Fällen:
Irgendwelche Doktoren und Professoren von Pseudowissenschaften wie "Psychologie", Leute die sich ihre Gutachten aus den Fingern saugen, das sind die gleichen Leute die dann die echten Vergewaltiger als "austherapiert" titulieren damit sie danach dann möglichst schnell weitermachen können!
Da könnte man dann genausogut auch ein Medium von "Astro TV" hernehmen, die Trefferquote wäre sicherlich auch nicht schlechter!

Praetorianer
27.07.2016, 00:19
Zahnlos ist eine Gesellschaft wenn sie ihre Gesetze nicht kompromisslos anwendet. Straftäter gehören ausgewiesen, ganz gleich ob ihre Heimat ein Krisengebiet ist oder nicht. "Wir" werden es noch lernen müssen, dass "wir uns" von humanistischer Gefühlsdusserlei verabschieden müssen.

Servus umananda

Zur Anwendung der Gesetze hätte zunächst mal eine Polizeipräsenz dorthin gehört, dass man der Täter erstmal habhaft werden kann. Aber auch am 1. Mai können wir unsere Gesteze nicht durchsetzen. Allerdings geht hier immerhin die Polizei gegen den Mob vor, wenn er übertreibt. Da gilt dann im Zweifel "Mitgegangen, Mitgehangen" und dann bekommt eben die ganze Masse den Polizeiknüppel zu spüren. Bei Muslimen ist die Angst nicht, was der Mob macht, sondern, dass es nachher zum Generalverdacht gegen den Mob kommt. Da muss man in der Tat dazulernen.

umananda
27.07.2016, 00:36
Zur Anwendung der Gesetze hätte zunächst mal eine Polizeipräsenz dorthin gehört, dass man der Täter erstmal habhaft werden kann. Aber auch am 1. Mai können wir unsere Gesteze nicht durchsetzen. Allerdings geht hier immerhin die Polizei gegen den Mob vor, wenn er übertreibt. Da gilt dann im Zweifel "Mitgegangen, Mitgehangen" und dann bekommt eben die ganze Masse den Polizeiknüppel zu spüren. Bei Muslimen ist die Angst nicht, was der Mob macht, sondern, dass es nachher zum Generalverdacht gegen den Mob kommt. Da muss man in der Tat dazulernen.

Die Polizei war in dieser Silvesternacht völlig überfordert. Aber ich nehme an, dass auch die deutsche Polizei dazulernt.

Servus umananda

Dalmatin
28.07.2016, 10:50
Mach Dich doch nicht lächerlich!

Lächerlich? Gab es nun einen finalen Freispruch oder nicht?


Es gab null Beweise, die ganze Anklage basierte lediglich auf den Lügen seiner damaligen Freundin!

So rum läuft das nicht! Habe ich als Richter ein statthaftes Gutachten vorliegen, dann IST das erst mal ein Beweis, und zwar so lange, bis dieser Beweis entkräftet ist. Es ist nicht nur ein äußerst dilettantisches und laienhaftes Verständnis, das du hier wiedergibst, wenn du das letztgültige Resultat aus einem Verfahren als Ausgangslage behauptest, sondern sowas ist einfach nur dumm!!! Genau so, wie dein nächster Satz:


Wie "neutral" (hüstel) unsere deutschn Richter sind, kannst Du in dieser Aussage sehen:

Junge, sowas ist typisches intelligenzloses BILD-Niveau, das du mit dieser Feststellung aufzeigst! "SO sind unsere deutschen Richter". NEIN! So ist bestenfalls DIESER EINE Haftrichter in DIESEM EINEN Fall - nicht mehr und nicht weniger! Und dieser Haftrichter ist auch nicht "unsere deutschen Richter", sondern einer davon! Niemand - ich am wenigsten - hat je behauptet, dass es keine richterlichen Fehlentscheidungen in Deutschland gäbe, wobei man die Entscheidung des Haftrichters hier schlichtweg nicht beurteilen kann, ohne sämtliche entscheidungsrelevanten Details zu kennen.


Die Frau hatte es genau darauf abgesehen, SIE wollte den Sex mit Kachelmann damit sie ihn dann einen Tag später beschuldigen kann! (als er schon nach Kanada geflogen war und sich nicht mehr wehren konnte) Da rennt sie zur Polizei und zeigt die Vergewaltigung an!
Das war alles genau geplant und unsere "durchgegenderten" Gerichte fallen natürlich prompt drauf rein!

Warum hast du dich nicht als Zeuge der Verteidigung angeboten? Du warst ja anscheinend live dabei, als dass du solch eine Aussage treffen kannst :D


Kachelmann, der Vergewaltiger, das "Opfer" hat ja immer Recht egal wie wirr ihre Aussagen sind!

Von der deutschen Strafrechtspraxis hast du keine Ahnung, Junge! Die Verurteilungsquote in tatsächlich zur Anklage gekommenen Fällen von Vergewaltigungen liegt bei ca. 8 bis 15 % und damit ungleich niedriger, als im Durchschnitt sämtlicher angeklagten Straftaten (Verurteilungsquote von ca. 25 %). Es kann also wahrhaftig keine Rede davon sein, dass der Mann stets der Vergewaltiger ist und das Opfer immer Recht bekommt.

Später verstrickte sich dann das angebliche "Vergewaltigungsopfer" immer mehr in Widersprüche, aber selbst das veranlasste die Justiz nicht, da mal etwas tiefer "nachzubohren"...
Am Ende gab es dann einen zweitklassigen Freispruch von einer Justiz, die offenbar weniger an der Wahrheitsfindung interessiert war sondern eher daran, aus dieser peinlichen Geschichte nicht komplett das Gesicht zu verlieren.


Wenn Du einen noch extremeren Fall möchtest, bittesehr:

https://de.wikipedia.org/wiki/Justizirrtum_um_Ralf_Witte (https://de.wikipedia.org/wiki/Justizirrtum_um_Ralf_Witte)

Komm... solche Fälle kannst du dir stecken... einschließlich den Fall Kachelmann! Ich kenne sogar noch extremere Fälle, als den Fall Witte. Fehlurteile gibt es in jedem Bereich und in alle Richtungen - so etwas besagt NICHTS im hier diskutierten Kontext.


Wer ist verantwortlich für diese Fehlurteile, die leider keine Ausnahme sind:

Doch, es sind Ausnahmen und eben nicht die Regel in der deutschen Strafjustiz!


Natürlich die Gerichte, aber auch die Herrschar an "Guachtern" in solchen Fällen:
Irgendwelche Doktoren und Professoren von Pseudowissenschaften wie "Psychologie", Leute die sich ihre Gutachten aus den Fingern saugen, das sind die gleichen Leute die dann die echten Vergewaltiger als "austherapiert" titulieren damit sie danach dann möglichst schnell weitermachen können!
Da könnte man dann genausogut auch ein Medium von "Astro TV" hernehmen, die Trefferquote wäre sicherlich auch nicht schlechter!

Ich kann mich nur wiederholen: Stammtischgeschwafel und billigstes, bildungsfernes, vollprolliges und fern der Lebenspraxis vegetierendes BILD-Niveau, das du hier mit solchen unterbelichteten Statements präsentierst und das nicht gerade für dich und deinen intellektuellen Hintergrund spricht. Eine Universität hast du jedenfalls noch nie von innen gesehen - so viel steht fest, denn wäre dir nur ansatzweise akademisches Denken und wissenschaftliche Grundkenntnisse geläufig, würdest du keinen solchen Schwachfug über eine allseits anerkannte Disziplin der empirischen Wissenschaften absondern. Das Gutachterwesen ist zweifellos ein bisweilen streitbares und äußerst problematisches Feld in der Justiz, da widerspreche ich dir nicht. Allerdings trifft das gleichermaßen auf die menschliche Seele bzw. Psyche zu, die naturgemäß nunmal weitestgehend nicht einer naturwissenschaftlich-mathematischen Analysen zugänglich ist. Den Bogen zwischen einem Fall einerseits und dem Individuum und der Gesellschaft andererseits in eine Verhältnismäßigkeit von vorherrschender Gerechtigkeit zu bringen, kann - je nach Konstellation - ein äußerst schwieriges Unterfangen sein. Der Mensch kann sich nun mal immer nur derjenigen Möglichkeiten bedienen, die ihm gerade zur Verfügung stehen und versuchen, damit das Bestmögliche zu bewirken. Dass das nicht immer klappt, liegt in der Natur der menschlichen Fehlbarkeit und im allgemeinen Risiko des Lebens. Dein selten verblödeter Vergleich von wegen Gutachtertum und Astro-TV zeigt einfach nur auf, dass du offenbar gerne mitzureden versuchst, tatsächlich aber NULL Ahnung davon hast, worüber du dich auslässt. Wenn du wirklich mitreden willst, dann bring doch zur Abwechslung mal Fakten anstelle deines Stammtischgeschwätzes: wieviel Prozent der (psychologischen) Gutachten in Fällen von Vergewaltigungen liegen denn konkret daneben, als dass sie sich mit einer Trefferquote eines Astro-TV-Schwindlers vergleichen ließen? Was ist eine Pseudowissenschaft und wieso ist die Psychologie eine solche?

Dalmatin
28.07.2016, 10:53
Bestehende Gesetze bedürfen nur einer gewissen politischen Richtungsänderung, damit sie konsequent angewendet werden. Ich habe nicht behauptet, dass sie unter den jetzigen politischen Voraussetzungen vollzogen werden. Alles geht Hand in Hand.

Servus umananda

Eine konsequente Anwendung erfordert erst mal einen entsprechend erwiesenen Tatbestand, an dem es nicht selten scheitert... so auch in den verhandelten Fällen der Silvesternacht in Köln. Die Politik spielt in dem Zusammenhang kaum eine Rolle, sondern die Aktenlage.

Multiplex
28.07.2016, 11:15
Es ändert nichts an dem, was ich vorher anführte. Die von dir vermutete Kollektivstrafbarkeit (...aus einer Gruppe heraus...) existiert nicht im deutschen Recht - das Schuldprinzip ist nicht ausgehebelt. Es bleibt bei der individuellen Schuld, und die muss erwiesen sein. Mit einer bloßen Anwesenheit in einer Gruppe ist diese nicht erfüllt und damit bist du bei der gleichen und unlösbaren Problematik, wie sie zu Silvester gegeben war und die dazu führte, dass es kaum einschlägige Verurteilungen gab.

Der Mangel im deutschen Rechtssystem, dass keine Gruppendynamik berücksichtigt wird, ist schon seit über 20 Jahren bekannt. Es nützt hier nichts, wenn du das Problem selbst wiedergibst, mit dem sinngemäßen Kommentar "weißt doch, wie's ist". Das tun andere Juradeppen auch.

Wer kriminelle Unternehmen und Organisationen von innen kennt, weiß, dass man mit individueller Schuld nicht weit kommt, wenn sich ein Krimineller auf den Anderen beruft und Alle sich im Recht wähnen. Man sieht ja bei VW, wie schnell das geht.

Multiplex
28.07.2016, 11:24
Eine konsequente Anwendung erfordert erst mal einen entsprechend erwiesenen Tatbestand, an dem es nicht selten scheitert... so auch in den verhandelten Fällen der Silvesternacht in Köln. Die Politik spielt in dem Zusammenhang kaum eine Rolle, sondern die Aktenlage.

Hör doch auf mit dem dummen Gequatsche. Es ist keine Kunst, einen Tatbestand solange anzuzweifeln, bis man ihn komplett zerfleddert hat. Im Zweifel reicht es dann, wenn die Sonne im falschen Winkel geschienen hat und man den Täter nicht richtig gesehen haben kann. :D Gib dir keine Mühe, deutsche Richter geben nicht selten absolut lächerliche Fehlurteile ab. Manchmal möchte man ihnen einfach nur die Fresse polieren.

Dalmatin
28.07.2016, 11:31
Der Mangel im deutschen Rechtssystem, dass keine Gruppendynamik berücksichtigt wird, ist schon seit über 20 Jahren bekannt.

??? Das wäre mir neu! Eine strafrechtliche Kollektivhaftung würde nicht nur jeglichen rechtsstaatlichen Grundsätzen zuwiderlaufen sondern wäre auch in höchstem Maße menschenrechtswidrig! Welches westliche Rechtssystem ist in diesem Punkt anders gestrickt, als dass du das im deutschen in dem Zusammenhang als Missstand hervorhebst, der seit über 20 Jahren bekann wäre?

Dalmatin
28.07.2016, 11:38
Hör doch auf mit dem dummen Gequatsche. Es ist keine Kunst, einen Tatbestand solange anzuzweifeln, bis man ihn komplett zerfleddert hat. Im Zweifel reicht es dann, wenn die Sonne im falschen Winkel geschienen hat und man den Täter nicht richtig gesehen haben kann.

Komm... das glaubst du doch selber nicht! Mag ja sein, dass die Verteidigung dergleichen stets versucht (das ist nunmal ihr Job), aber das ist eben nur eine Seite der Medaillie, die in den seltensten Fällen aufgeht.


Gib dir keine Mühe, deutsche Richter geben nicht selten absolut lächerliche Fehlurteile ab.

Wie willst du das beurteilen? Bauchgefühl und lediglich die Kenntnis von Eckpunkten medienträchtiger Fälle sind da denkbar schlechte Ratgeber.


Manchmal möchte man ihnen einfach nur die Fresse polieren.

Zweifellos :D

Filofax
28.07.2016, 11:45
Von der deutschen Strafrechtspraxis hast du keine Ahnung, Junge! Die Verurteilungsquote in tatsächlich zur Anklage gekommenen Fällen von Vergewaltigungen liegt bei ca. 8 bis 15 % und damit ungleich niedriger, als im Durchschnitt sämtlicher angeklagten Straftaten (Verurteilungsquote von ca. 25 %). Es kann also wahrhaftig keine Rede davon sein, dass der Mann stets der Vergewaltiger ist und das Opfer immer Recht bekommt.

Mich interessieren reale Fälle, nicht irgendwelche Zahlenjongliererei...
Wenn es eine Frau drauf anlegt, hat der Mann eben sehr schlechte Karten.
Ich bezweifel auch eine angebliche "Verurteilungsquote" von 25 % sämtlicher zur Anklage erhobener Straftaten, das wäre ja en Armutszeugnis für die Staatsanwaltchaften und eine riesige Geldverschwendung.



Komm... solche Fälle kannst du dir stecken... einschließlich den Fall Kachelmann! Ich kenne sogar noch extremere Fälle, als den Fall Witte. Fehlurteile gibt es in jedem Bereich und in alle Richtungen - so etwas besagt NICHTS im hier diskutierten Kontext.

Nein, das ist Blödsinn. Fehlurteile bei schweren Verbrechen sind extremst selten.
Mir ist z.B. kaum ein Fall bekannt der letzten 20 Jahre, wo ein Mörder erwiesenermassen unschuldig im Knast sass.



Doch, es sind Ausnahmen und eben nicht die Regel in der deutschen Strafjustiz!

Wer will das beurteilen? Du?



Das Gutachterwesen ist zweifellos ein bisweilen streitbares und äußerst problematisches Feld in der Justiz

Es geht mir hier nicht um Gutachter im Allgemeinen, es geht mir um die Psychologen, eine Pseudo - Wissenschaft


Wenn du wirklich mitreden willst, dann bring doch zur Abwechslung mal Fakten anstelle deines Stammtischgeschwätzes: wieviel Prozent der (psychologischen) Gutachten in Fällen von Vergewaltigungen liegen denn konkret daneben, als dass sie sich mit einer Trefferquote eines Astro-TV-Schwindlers vergleichen ließen? Was ist eine Pseudowissenschaft und wieso ist die Psychologie eine solche?

Du hast leider nicht verstanden, wie solche Gutachten eigentlich funktionieren.
Weder der Wahrsager noch der Psychologe hat ein Interesse daran, falsch zu liegen. Das wäre ja dumm.
Beide bedienen sich ähnlicher Methoden, ihre Aussagen sind oft von schier grenzenloser Beliebigkeit geprägt.
Lies dir mal die Biografie von Gerd Postel durch:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Postel

Falsche Ärzte, besonders in solch abgehobenen Positionen, waren fast immer "Psychologen/Psychater". Weil es eben eine Pseuso - Wissenschaft ist, das ist eine leichte Übung für Hochstapler dort zu glänzen!


Armin Nack, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, lobte rückblickend in einem Vortrag an der Universität Passau 2012 Postels Tätigkeit als psychiatrischer Gutachter. In einem von Nack verantworteten Fall sei Postels Arbeit trotz zwei weiterer mit dem Fall befassten gelernten Psychiatern die beste gewesen.[23] Auch seine Leistungen während der Probezeit in der Zschadraßer Psychiatrie wurden vom damaligen Krankenhausleiter Horst Krömker als „überdurchschnittlich“ beurteilt

Multiplex
28.07.2016, 12:12
??? Das wäre mir neu! Eine strafrechtliche Kollektivhaftung würde nicht nur jeglichen rechtsstaatlichen Grundsätzen zuwiderlaufen sondern wäre auch in höchstem Maße menschenrechtswidrig! Welches westliche Rechtssystem ist in diesem Punkt anders gestrickt, als dass du das im deutschen in dem Zusammenhang als Missstand hervorhebst, der seit über 20 Jahren bekann wäre?

Tu doch nicht so. Man kann auch eine juristische Person anklagen, ohne jede Einzelperson darin zu kennen.

Multiplex
28.07.2016, 12:15
Komm... das glaubst du doch selber nicht! Mag ja sein, dass die Verteidigung dergleichen stets versucht (das ist nunmal ihr Job), aber das ist eben nur eine Seite der Medaillie, die in den seltensten Fällen aufgeht.



Wie willst du das beurteilen? Bauchgefühl und lediglich die Kenntnis von Eckpunkten medienträchtiger Fälle sind da denkbar schlechte Ratgeber.
Sehr viele Richter urteilen nach Tagesform. Da braucht man nur im falschen Moment zu husten, und er fühlt sich angepisst. Hoch emotional und die Fakten können nach Belieben ignoriert werden. Du brauchst gar nicht erst zu versuchen, die Rechtspraxis mit der Rechtstheorie zu widerlegen.

Dalmatin
28.07.2016, 12:49
Mich interessieren reale Fälle, nicht irgendwelche Zahlenjongliererei...

Und du meinst, dass Statistiken keine realen Fälle zugrunde liegen? Dann hast du etwas ganz grundlegendes nicht so recht verstanden!


Wenn es eine Frau drauf anlegt, hat der Mann eben sehr schlechte Karten.

Inwiefern soll sich das explizit bei Sexualstraftaten anders verhalten, als bei anderen Straftaten?


Ich bezweifel auch eine angebliche "Verurteilungsquote" von 25 % sämtlicher zur Anklage erhobener Straftaten, das wäre ja en Armutszeugnis für die Staatsanwaltchaften und eine riesige Geldverschwendung.

Das war ein Fehler meinerseits. Ich meinte eigentlich die Verurteilungsquote der aufgeklärten Fällen (vgl. Statistisches Jahrbuch Justiz, wie auch Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts und die Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts).


Nein, das ist Blödsinn. Fehlurteile bei schweren Verbrechen sind extremst selten.
Mir ist z.B. kaum ein Fall bekannt der letzten 20 Jahre, wo ein Mörder erwiesenermassen unschuldig im Knast sass.

Was denn nun? Erst sprichst du in dem Zusammenhang von "...Fehlurteile, die leider keine Ausnahme sind..." und nun erklärst du genau das ganze Gegenteil davon zur Realität! Kannst du dich mal auf eine Position festlegen? Meine Aussage über Fehlurteile war im übrigen ganz allgemein gehalten... dementsprechend sagte ich "Fehlurteile gibt es in jedem Bereich und in alle Richtungen - so etwas besagt NICHTS im hier diskutierten Kontext".


Wer will das beurteilen? Du?

Ja! Wenn auch seit Jahren nicht mehr im Bereich des Strafrechts tätig, so traue ich mir als Jurist in der Justiz durchaus auch heute noch eine gewisse diesbezügliche Beurteilung zu!


Es geht mir hier nicht um Gutachter im Allgemeinen, es geht mir um die Psychologen, eine Pseudo - Wissenschaft

Und ich bezog mich auch explizit auf genau solche Gutachten. Bau- oder Marktgutachen z. B. würden ja auch wohl keinen Sinn im Kontext unserer Diskussion machen ;)


Du hast leider nicht verstanden, wie solche Gutachten eigentlich funktionieren.
Weder der Wahrsager noch der Psychologe hat ein Interesse daran, falsch zu liegen. Das wäre ja dumm.
Beide bedienen sich ähnlicher Methoden, ihre Aussagen sind oft von schier grenzenloser Beliebigkeit geprägt.

So stellt es sich dir dar, weil du dir beliebige Phantasien zu diesem Gebiet machst, ohne aber tatsächliche Kenntnisse darüber zu haben. Psychologie ist nicht einfach mal eben Psychologie, sondern umfasst zum einen im rechtspsychologischen Gutachterwesen ein relativ breites Spektrum einschlägiger Fachrichtungen, wie z. B. die forensische Psychologie, Neuropsychologie, klinische Psychologie bzw. die Psychopathologie... und bezieht darüber hinaus nicht selten Aspekte der Schulmedizin mit ein. Dementsprechend finden sich auch viele approbierte Ärzte darunter. Darüber hinaus bedienen sich rechtspsychologische Gutacher selbstverständlich wissenschaftlich anerkannter Methoden, die dementsprechend im Gutachten zu dokumentieren sind.


Lies dir mal die Biografie von Gerd Postel durch:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Postel

Falsche Ärzte, besonders in solch abgehobenen Positionen, waren fast immer "Psychologen/Psychater". Weil es eben eine Pseuso - Wissenschaft ist, das ist eine leichte Übung für Hochstapler dort zu glänzen!

Was soll denn ein Hochstapler des 19. Jahrhunderts aus diesem Bereich bitteschön belegen... mal ab von dem Umstand, dass im 19. Jh. die Psychologie nichts mit der heutigen Wissenschaft zu tun hatte, sondern eher als Subdisziplin der Philosophie mehr als spekulative und rationale Metaphysik verstanden wurde. Deine Behauptung einer angeblichen "Pseudowissenschaft" wird durch nichts gestützt... noch nichtmal seitens der Naturwissenschaften. Vielmehr haftet deinem Verständnis eine eher 'volkstümliche' Sicht an, wie sie hierzulande noch bis Mitte des 20. Jh. verbreitet war.
Zudem: es gab auch schon falsche Rechtsanwälte, wie auch falsche Lehrer, falsche Ärzte, ja sogar Fälle von falschen Chirurgen sind bekannt. Und "fast immer"? Wie viele Hochstapler in abgehobenen Positionen sind dir denn bekannt, als dass du hier eine solche Anhäufung gerade unter den Psychologen feststellen könntest?

Dalmatin
28.07.2016, 12:54
Tu doch nicht so. Man kann auch eine juristische Person anklagen, ohne jede Einzelperson darin zu kennen.

Zivilrechtlich ja, aber niemalsnicht strafrechtlich!


Sehr viele Richter urteilen nach Tagesform. Da braucht man nur im falschen Moment zu husten, und er fühlt sich angepisst. Hoch emotional und die Fakten können nach Belieben ignoriert werden.

Ja, solche Pfosten gibt es leider. Zumindest steht in der Justiz das Korrektiv durch den Instanzenweg zur Verfügung. In der Medizin hat man diese Möglichkeit häufig nicht - der verursachte Schaden solcher Pfosten kann da ungleich gravierender sein.

Multiplex
28.07.2016, 12:58
Zivilrechtlich ja, aber niemalsnicht strafrechtlich!


Mit welcher Begründung denn? Weil es schon immer so war?

Dalmatin
28.07.2016, 13:20
Mit welcher Begründung denn? Weil es schon immer so war?

Nein, sondern weil sich das Strafrecht ausschließlich nur gegen natürliche Personen richten kann. Nur solche können strafrechtlich belangt werden. Juristische Personen sind nach dem strafrechtlichen Schuldprinzip nicht schuldfähig. Es gibt zwar immer wieder eine Diskussion über die Einführung eines Unternehmensstrafrechts, aber das läge dann mehr in einem Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts und würde keinesfalls einen Ersatz der persönlichen strafrechtlichen Verantwortung darstellen. Keine Ahnung, wie weit der Unsinn inzwischen gediegen ist. Glaube NRW hat sich diesbezüglich stark gemacht. Gut möglich, dass man das zwischenzeitlich wieder verworfen hat.

Multiplex
28.07.2016, 13:24
Nein, sondern weil sich das Strafrecht ausschließlich nur gegen natürliche Personen richten kann. Nur solche können strafrechtlich belangt werden. Juristische Personen sind nach dem strafrechtlichen Schuldprinzip nicht schuldfähig.
Hab ich's mir doch gedacht. Eine lupenreine Tautologie. Eine Begründung durch sich selbst, oder weil es schon immer so war.

Es gibt zwar immer wieder eine Diskussion über die Einführung eines Unternehmensstrafrechts, aber das läge dann mehr in einem Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts und würde keinesfalls einen Ersatz der persönlichen strafrechtlichen Verantwortung darstellen. Keine Ahnung, wie weit der Unsinn inzwischen gediegen ist. Glaube NRW hat sich diesbezüglich stark gemacht. Gut möglich, dass man das zwischenzeitlich wieder verworfen hat.
Eine logische Begründung, warum man Unternehmen strafrechtlich nicht belangen kann, existiert also nicht.

Dalmatin
28.07.2016, 16:05
Hab ich's mir doch gedacht. Eine lupenreine Tautologie. Eine Begründung durch sich selbst, oder weil es schon immer so war.
Eine logische Begründung, warum man Unternehmen strafrechtlich nicht belangen kann, existiert also nicht.

Nein, keine Tautologie, sondern bare Logik, die doch ganz klar auf der Hand liegt. Wenn dich ein Auto anfährt, dann ist das Auto so wenig schuld und schuldfähig, wie analog die juristische Person, sondern immer jene, welche steuern oder handeln bzw. mit Taten agieren - beim Auto der Fahrer, bei einem Unternehmen eben die handelnde(n) Person(en).

tommy3333
28.07.2016, 16:58
Eben. Wem glaubt man denn mehr? Wie soll ein Mann beweisen, dass eine Frau garantiert kein Nein gesagt hat? Nur Fachidioten wollen hier die Rechtsprechung mit der Rechtstheorie widerlegen.
Strauss-Kahn wäre bei Anwendung eines solchen Gesetzes wahrscheinlich in den Kahn gewandert.

Multiplex
28.07.2016, 21:12
Nein, keine Tautologie, sondern bare Logik, die doch ganz klar auf der Hand liegt. Wenn dich ein Auto anfährt, dann ist das Auto so wenig schuld und schuldfähig, wie analog die juristische Person, sondern immer jene, welche steuern oder handeln bzw. mit Taten agieren - beim Auto der Fahrer, bei einem Unternehmen eben die handelnde(n) Person(en).

Kriminelle Unternehmen entwickeln aber eine Eigendynamik. Aber der Begriff existiert in der Justiz nicht. Also wird er nicht angewendet. :D

Dalmatin
31.07.2016, 11:23
Kriminelle Unternehmen entwickeln aber eine Eigendynamik. Aber der Begriff existiert in der Justiz nicht. Also wird er nicht angewendet. :D

Sicher, aber eine pauschale Verurteilung würde letztlich bedeuten, dass gegenüber dem Einzelnen nach dem Motto verfahren wird: "wirst schon irgendwie auch mit schuld sein... oder auch nicht. Egal... verurteilt wirst du trotzdem!". Das würde das strafrechtliche Schuldprinzip auf den Kopf stellen - mit fatalen Folgen.

Multiplex
31.07.2016, 11:59
Sicher, aber eine pauschale Verurteilung würde letztlich bedeuten, dass gegenüber dem Einzelnen nach dem Motto verfahren wird: "wirst schon irgendwie auch mit schuld sein... oder auch nicht. Egal... verurteilt wirst du trotzdem!". Das würde das strafrechtliche Schuldprinzip auf den Kopf stellen - mit fatalen Folgen.
Ja warum denn nicht? Wird doch bei KZ-Buchhaltern auch so gemacht! Eine klitzekleine Sippenhaft ist manchmal äußerst angebracht. Aber du bist so verlogen und wirst jetzt behaupten, das wäre ja was gaaaaanz aaaaanderes, ne?