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Vollständige Version anzeigen : Neue "Verfallsdaten" für Führerscheine geplant



Maximilian
04.07.2016, 21:01
Seit 2013 gelten Führerscheine nur noch 15 Jahre.

Alle bis dahin ausgestellten Fahrerlaubnisse sollten eigentlich noch bis zum Jahr 2033 ihre Gültigkeit behalten.

Jetzt sollten – abgestuft nach Geburtsjahrgängen – bis 2024 die rund 15 Millionen Führerscheine ausgewechselt werden, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, berichtet die Zeitung. Die etwa 30 Millionen ab dem 1. Januar 1999 vergebenen Lizenzen müssten dann abgestuft je nach Ausstellungsjahr bis 2033 ersetzt werden.


http://www.rp-online.de/leben/auto/news/neue-verfallsdaten-fuer-fuehrerscheine-geplant-aid-1.6094319


Die abzocke geht weiter. :(

autochthon
04.07.2016, 21:07
Alte, syrische Führerscheine behalten ihre Gültigkeit.

Deutschmann
04.07.2016, 21:09
Seit 2013 gelten Führerscheine nur noch 15 Jahre.

Alle bis dahin ausgestellten Fahrerlaubnisse sollten eigentlich noch bis zum Jahr 2033 ihre Gültigkeit behalten.

Jetzt sollten – abgestuft nach Geburtsjahrgängen – bis 2024 die rund 15 Millionen Führerscheine ausgewechselt werden, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, berichtet die Zeitung. Die etwa 30 Millionen ab dem 1. Januar 1999 vergebenen Lizenzen müssten dann abgestuft je nach Ausstellungsjahr bis 2033 ersetzt werden.


http://www.rp-online.de/leben/auto/news/neue-verfallsdaten-fuer-fuehrerscheine-geplant-aid-1.6094319


Die abzocke geht weiter. :(

Ich finde es dreist, diesen Scheiß auch noch "rückwirkend" abzuziehen.

tabasco
05.07.2016, 09:34
Ich finde es dreist, diesen Scheiß auch noch "rückwirkend" abzuziehen.

Ich finds klasse.

Praetorianer
05.07.2016, 09:38
Ich finds klasse.

Und was findest du daran klasse?

tabasco
05.07.2016, 09:39
Und was findest du daran klasse?

Eigentlich sollen Führerscheinprüfungen alle 5 Jahren stattfinden.

Schaschlik
05.07.2016, 09:53
Eigentlich sollen Führerscheinprüfungen alle 5 Jahren stattfinden.

Hier gehts aber nur um den Schein, nicht die Berechtigung. So wie bei Ausweisen!

brausepaul
05.07.2016, 09:57
Es ist ne miese Abzocke, mehr nicht. 45 Mio Führerscheine a 24 Euro, macht 1 Mrd zusätzliche Einnahmen....

Schwabenpower
05.07.2016, 10:00
Es ist ne miese Abzocke, mehr nicht. 45 Mio Führerscheine a 24 Euro, macht 1 Mrd zusätzliche Einnahmen....
Gestern hörte ich von 40 Euro

sunbeam
05.07.2016, 10:04
Blöde Frage jetzt, ich muss jetzt meinen rosa Lappen gegen eine kleine Karte tauschen? Bis wann?

Chandra
05.07.2016, 10:09
Es ist ne miese Abzocke, mehr nicht. 45 Mio Führerscheine a 24 Euro, macht 1 Mrd zusätzliche Einnahmen....

ja was hast Du denn gedacht die Volksverräter lassen sich immer was neues einfallen, sie mehr benötigen Kohle für sich und für unser netten Bereicherer :)

Chandra
05.07.2016, 10:16
Gestern hörte ich von 40 Euro

jetzt müßte das deutsche Volk zusammenhalten und sich dagegen wehren.
Sie können ja nicht Millionen von Menschen vor das Gericht ziehen .
Und wenn die ...... ihren Führerschein behalten dürfen, stellt sich mir wieder die Frage, warum?

brausepaul
05.07.2016, 10:19
Gestern hörte ich von 40 Euro

Ich hab mal etwas gegoogelt, da scheint es nach Region Unterschiede zu geben. Ich hab mal "Umtausch rosa Lappen in Kartenführerschein" genommen... Bei mir 24 Euro, geht aber tatsächlich auch bis 40 Euro hoch...

hamburger
05.07.2016, 10:19
Da der Führerschein unbegrenzt gültig ist muss der Bestandsschutz gelten.
Im übrigen müsste jeder Inhaber persönlich angeschrieben werden...mit einer Rechtsmittelbelehrung.
Somit ist das Ganze kalter (Tabasco)Kaffee.
Mehr Blödsinn geht nicht.

Chandra
05.07.2016, 10:20
Alte, syrische Führerscheine behalten ihre Gültigkeit.

Sie mal einer an
Ist ein Scherz oder ?

Chandra
05.07.2016, 10:22
Ich finde es dreist, diesen Scheiß auch noch "rückwirkend" abzuziehen.

Hoffentlich geht jetzt endlich das Volk auf die Barrikade und wehrt sich gegen diese Abzocke

Chandra
05.07.2016, 10:23
Ich finds klasse.
Was kann man daran Klasse finden :?

Irgendwann reicht es doch mal

Schwabenpower
05.07.2016, 10:23
jetzt müßte das deutsche Volk zusammenhalten und sich dagegen wehren.
Sie können ja nicht Millionen von Menschen vor das Gericht ziehen .
Und wenn die ...... ihren Führerschein behalten dürfen, stellt sich mir wieder die Frage, warum?
Ich werde keinesfalls mitmachen

Schwabenpower
05.07.2016, 10:24
Ich hab mal etwas gegoogelt, da scheint es nach Region Unterschiede zu geben. Ich hab mal "Umtausch rosa Lappen in Kartenführerschein" genommen... Bei mir 24 Euro, geht aber tatsächlich auch bis 40 Euro hoch...
Hängt wohl vom jeweiligen Anteil der "Flüchtlinge" ab.

Praetorianer
05.07.2016, 10:25
Eigentlich sollen Führerscheinprüfungen alle 5 Jahren stattfinden.

Um ein paar Milliarden sinnlos zu verpulvern?

Schwabenpower
05.07.2016, 10:25
Da der Führerschein unbegrenzt gültig ist muss der Bestandsschutz gelten.
Im übrigen müsste jeder Inhaber persönlich angeschrieben werden...mit einer Rechtsmittelbelehrung.
Somit ist das Ganze kalter (Tabasco)Kaffee.
Mehr Blödsinn geht nicht.
Richtig. Fälschungssicher ist auch Quatsch. Wird ohnehin bei jeder Kontrolle abgeglichen

Chandra
05.07.2016, 10:29
Ich werde keinesfalls mitmachen

wenn du zu den Einzelfällen gehörst wirst Du wohl den Kürzeren ziehen, die brummen Dir glatt fette Geldstrafen auf bis Du einen neuen Führerschein hast , oder drohen Dir gar mit Knast

Schwabenpower
05.07.2016, 10:31
wenn du zu den Einzelfällen gehörst wirst Du wohl den Kürzeren ziehen, die brummen Dir glatt fette Geldstrafen auf bis Du einen neuen Führerschein hast , oder drohen Dir gar mit Knast
Vorher mache ich einen neuen Führerschein in Syrien

Chandra
05.07.2016, 10:31
Da der Führerschein unbegrenzt gültig ist muss der Bestandsschutz gelten.
Im übrigen müsste jeder Inhaber persönlich angeschrieben werden...mit einer Rechtsmittelbelehrung.
Somit ist das Ganze kalter (Tabasco)Kaffee.
Mehr Blödsinn geht nicht.

Die Beamten haben doch nichts zu tun, daher gehe ich von aus das sie uns auch alle anschreiben werden

Chandra
05.07.2016, 10:32
Vorher mache ich einen neuen Führerschein in Syrien

:haha:
wird Dir nicht viel nützen :) weil Du keiner bist ;)

Schwabenpower
05.07.2016, 10:33
:haha:
wird Dir nicht viel nützen :) weil Du keiner bist ;)
200 Dollar und ich bin einer

Chandra
05.07.2016, 10:41
200 Dollar und ich bin einer

naja, daß ist es mir dann doch nicht wert meine Nationalität aufzugeben wegen eines Führerscheines, dann müßte es schön härter kommen.
Aber wie sieht es denn bei dem indischen Führerschein aus :D oder haben nur die Syrier diese Vorzüge

brausepaul
05.07.2016, 10:45
wenn du zu den Einzelfällen gehörst wirst Du wohl den Kürzeren ziehen, die brummen Dir glatt fette Geldstrafen auf bis Du einen neuen Führerschein hast , oder drohen Dir gar mit Knast

Die Frage ist ja ob das dann rechtlich "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis" wird wenn das Ding offiziell abgelaufen ist. Ich geh mal davon aus! Das wird dann richtig teuer und geht sogar bis in den Knast wenn man permanent ohne Pappe erwischt wird, Beispiele dafür gibt es genug!

Chandra
05.07.2016, 10:51
Die Frage ist ja ob das dann rechtlich "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis" wird wenn das Ding offiziell abgelaufen ist. Ich geh mal davon aus! Das wird dann richtig teuer und geht sogar bis in den Knast wenn man permanent ohne Pappe erwischt wird, Beispiele dafür gibt es genug!

Ja so werden sie es dann wohl verdrehen dieser elende Schurkenstaat
Meine Güte wann steht der Michel endlich auf, wann wischt er sich den Schlaf aus den Augen und läuft nicht mehr vernebelt durch sein Land

Schwabenpower
05.07.2016, 11:07
naja, daß ist es mir dann doch nicht wert meine Nationalität aufzugeben wegen eines Führerscheines, dann müßte es schön härter kommen.
Aber wie sieht es denn bei dem indischen Führerschein aus :D oder haben nur die Syrier diese Vorzüge
Wo schrieb ich denn, daß ich meine Nationalität aufgebe? Ich kaufe mir einen syrischen Paß und komme als Flüchtling wieder. Mit dem Auto :D

Chandra
05.07.2016, 11:11
Wo schrieb ich denn, daß ich meine Nationalität aufgebe? Ich kaufe mir einen syrischen Paß und komme als Flüchtling wieder. Mit dem Auto :D

lach , ich hoffen mit einem Maybach :Ddamit Du auch richtig ärmlich und verfolgt wirkst :haha:

Schwabenpower
05.07.2016, 11:15
lach , ich hoffen mit einem Maybach :Ddamit Du auch richtig ärmlich und verfolgt wirkst :haha:
Nur ein Skoda, aber dafür würde ich mir einen Ferrari ausleihen

Murmillo
05.07.2016, 11:18
Alte, syrische Führerscheine behalten ihre Gültigkeit.

So was gibts bei denen tatsächlich ?

Murmillo
05.07.2016, 11:21
lach , ich hoffen mit einem Maybach :Ddamit Du auch richtig ärmlich und verfolgt wirkst :haha:

Ja, aber dann mit einem Maybach Zeppelin DS8 aus den 1930ern, damit du auch glaubhaft versichern kannst, dir kein neueres, moderneres Auto leisten zu können !:D

Frumpel
05.07.2016, 12:08
Grundsätzlich sind alle Führerscheine, die aus der DDR und der früheren BRD stammen, auch jetzt noch gültig. Dokumente aus der Zeit vor 1949 allerdings nicht.

Quelle: http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Risiken-bei-Fahrten-mit-dem-DDR-Fuehrerschein-im-Ausland-166009778

Frumpel
05.07.2016, 12:11
Vorher mache ich einen neuen Führerschein in Syrien

Da reicht es, einmal rückwärts in die Wüste einzuparken und auf freiem Feld ein Kamel unfallfrei zu überholen.

ich58
05.07.2016, 12:14
So was gibts bei denen tatsächlich ?
Nach Esel und Kamel getrennt.

Maitre
05.07.2016, 14:21
Alte, syrische Führerscheine behalten ihre Gültigkeit.

Und das auch dann, wenn die Führerscheine unsichtbar sind oder auf der Flucht verloren wurden.

Tryllhase
05.07.2016, 16:49
Eigentlich sollen Führerscheinprüfungen alle 5 Jahren stattfinden.
Das wäre vergleichbar mit der Wiederholung von Schulabschlüssen, die ein Mensch im höheren Lebensalter nie wieder schaffen würde. Nur bei bestimmten Berufsgruppen (Busfahrer usw.) ist eine wiederholte Prüfung sinnvoll und auch vorgesehen. Das hilft aber nicht bei schlafenden LKW-Fahrern, die hier fast täglich das Kolonnenende übersehen. Solche periodischen (Über-)Prüfungen sind nur bei den hochgefährlichen Waffenbesitzern vorgesehen, obwohl die nur einen Bruchteil der jährlichen Unfälle verursachen. Aber: was sind schon die hunderte Tote durch schlafende oder telefonierende LKW-Fahrer gegen Einzelfälle durch Waffenmissbrauch!!! Kein Grund zum Einschreiten, muss man annehmen. Der Führerschein soll hingegen in ausschließlich abzockerischer Absicht ausgetauscht werden, ohne neue Prüfung. Bisher jedenfalls!

konfutse
05.07.2016, 17:04
Die etwa 30 Millionen ab dem 1. Januar 1999 vergebenen Lizenzen müssten dann abgestuft je nach Ausstellungsjahr bis 2033 ersetzt werden.

Geld gespart! Mein bereits umgetauschter Lappen datiert aus 1984.

Nanu
05.07.2016, 17:10
jetzt müßte das deutsche Volk zusammenhalten und sich dagegen wehren.
Sie können ja nicht Millionen von Menschen vor das Gericht ziehen .


Zombies sind weit davon entfernt, intelligente, aufmüpfige Franzosen zu sein.

Wolfger von Leginfeld
05.07.2016, 17:11
Seit 2013 gelten Führerscheine nur noch 15 Jahre.

Alle bis dahin ausgestellten Fahrerlaubnisse sollten eigentlich noch bis zum Jahr 2033 ihre Gültigkeit behalten.

Jetzt sollten – abgestuft nach Geburtsjahrgängen – bis 2024 die rund 15 Millionen Führerscheine ausgewechselt werden, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, berichtet die Zeitung. Die etwa 30 Millionen ab dem 1. Januar 1999 vergebenen Lizenzen müssten dann abgestuft je nach Ausstellungsjahr bis 2033 ersetzt werden.


http://www.rp-online.de/leben/auto/news/neue-verfallsdaten-fuer-fuehrerscheine-geplant-aid-1.6094319


Die abzocke geht weiter. :(

Wer nicht systemkonform ist wird vielleicht in Zukunft nur mehr zu Fuß oder mittels Fahrrad unterwegs sein dürfen.

Thomas1734
05.07.2016, 17:25
Ich wäre da als Staat noch weiter gegangen um die Konjunktur und das Wachstum zu retten.

also...

1.) .....wer eine Fahrerlaubnis besitzt aber selbst kein Fahrzeug regelmäßig führt, wird um eine Stufe herabgestuft!

Ergebnis:....die meisten Politiker dürften dann nur noch ein Dreirad auf dem Bürgerweg führen...lach


2.) .....der TÜV findet jährlich statt...., das bringt Umsatz, Steuern und .....na klar auch Diätenzuwachs.

Ergebnis:....solange ein Deutscher nicht ein Kamel führt, sondern ein Auto fährt muss man diesen schröpfen.
Zumeist bewegen sich beide schon heute sehr viel auf gleichen Level, also so kaum ein Unterschied wahrzu-
nehmen wäre. Genau betrachtet bekäme jeder Wähler genau das was er/sie verdient haben und sollten nicht
aufmucken. Hat doch bisher auch immer gut funktioniert.



3.).... ab 65 Jahre muss jeder Fahrerlaubnisinhaber die Fahrprüfung jährlich neu ablegen.

Ergebis:....endlich ist Ruhe auf den Straßen und endlich freie Fahrt für die Lobby!


Übrigens: Alle deutschen Autobahnen bekommen zum bestehenden Standstreifen noch zusätzlich einen
"Sandstreifen" ...nur....für Kamele!

Begründung:.....irgendwie muss es ja für die alsbald restlichen 50-65 000 000 Sozial-Ankömmlinge in Deutschland
auch eine gefahrlose Fortbewegungsmöglichkeit geben, mit der sie klar kommen.

Ich möchte mir nicht wirklich vorstellen, wenn mein Stern auf der Kühlerhaube bei 230 km/h plötzlich im
Hintern eines Kamels verschwindet.

Thomas

Süßer
05.07.2016, 18:46
Alte, syrische Führerscheine behalten ihre Gültigkeit.

Alte DDR-Führerscheine doch auch?

Hans Huckebein
05.07.2016, 20:55
Ich finds klasse.

Ich nicht.

Chandra
06.07.2016, 10:05
Ja, aber dann mit einem Maybach Zeppelin DS8 aus den 1930ern, damit du auch glaubhaft versichern kannst, dir kein neueres, moderneres Auto leisten zu können !:D

:D:gib5:

ich habe gestern gehört das wir bis 2028 Zeit hätten , oder hat er gesagt das bis dahin alles über die Bühne gelaufen ist :D hach bin ich wieder zerstreut :haha:
auf alle Fälle sollte man das Jahr 28 im Auge behalten :D;)

latrop
06.07.2016, 10:22
Alles Geldschneiderei, weil man ja dafür Gebühren bezahlen muss.

BlackForrester
06.07.2016, 10:44
Der Führerschein muss ja sozusagen 1 zu 1 umgestellt werden und nun weiß ja Jeder, der noch so einen grauen, alten Lappen besitzt, dass Erweiterung, Ergänzungen etc. auf der letzten Seite vorgenommen und per Stempel und Unterschrift sozusagen beglaubigt wurden.

Jetzt habe ich z.B. auf der letzten Seite einen netten Zusatz zu meinem Führerschein, welcher auf dem "neuen" Führerschein gar nicht abzubilden ist und mir die Führerscheinstelle auf dem Landratsamt auch nicht sagen kann, wie man diesen alten Zusatz auf den neuen Führerschein bringt (hat etwas mit einer Ausnahme zur Personenbeförderung zu tun OHNE dass ich einen Personenbeförderungsschein machen muss - nein, kein Bus- oder Taxischein - da gab es in grauer Vorzeit ´mal, auf Antrag und wenn man in einem bestimmten Gewerbe gearbeitet hat, eine Sonderregelung).

Es gab da auch mal die Regelung, dass Besitzer der Führerscheinklasse 2, welcher vor einem bestimmten Jahr ausgestellt wurden, auch Krafträder bis 250 ccm fahren dürfen OHNE dass man den Motorradführerschein besitzt. Wie man dies auf den "neuen" Führerschein übertragen will steht in den Sternen.

So Mancher wird dann wohl auf dem Klageweg erstreiten können, müssen, dürfen dass der alte, graue Lappen weiterhin Gültugkeit besitzt und man diesen nicht zwangsumtauschen muss :D...denn es darf ja kein Nachteil entstehen und alle Führerscheinklassen mit allen Berechtigungen muss auf den "neuen" Führerschein ja sichtbar sein.

Schwabenpower
06.07.2016, 14:00
Der Führerschein muss ja sozusagen 1 zu 1 umgestellt werden und nun weiß ja Jeder, der noch so einen grauen, alten Lappen besitzt, dass Erweiterung, Ergänzungen etc. auf der letzten Seite vorgenommen und per Stempel und Unterschrift sozusagen beglaubigt wurden.

Jetzt habe ich z.B. auf der letzten Seite einen netten Zusatz zu meinem Führerschein, welcher auf dem "neuen" Führerschein gar nicht abzubilden ist und mir die Führerscheinstelle auf dem Landratsamt auch nicht sagen kann, wie man diesen alten Zusatz auf den neuen Führerschein bringt (hat etwas mit einer Ausnahme zur Personenbeförderung zu tun OHNE dass ich einen Personenbeförderungsschein machen muss - nein, kein Bus- oder Taxischein - da gab es in grauer Vorzeit ´mal, auf Antrag und wenn man in einem bestimmten Gewerbe gearbeitet hat, eine Sonderregelung).

Es gab da auch mal die Regelung, dass Besitzer der Führerscheinklasse 2, welcher vor einem bestimmten Jahr ausgestellt wurden, auch Krafträder bis 250 ccm fahren dürfen OHNE dass man den Motorradführerschein besitzt. Wie man dies auf den "neuen" Führerschein übertragen will steht in den Sternen.

So Mancher wird dann wohl auf dem Klageweg erstreiten können, müssen, dürfen dass der alte, graue Lappen weiterhin Gültugkeit besitzt und man diesen nicht zwangsumtauschen muss :D...denn es darf ja kein Nachteil entstehen und alle Führerscheinklassen mit allen Berechtigungen muss auf den "neuen" Führerschein ja sichtbar sein.

Daran habe ich gar nicht gedacht. Danke!

Auch bei mir steht auf der letzten Seite eine Menge Zeug. Das wird ja interessant.

Pillefiz
06.07.2016, 14:58
https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-umschreiben/

Und was ist, wenn man nicht umtauscht? Die Fahrerlaubnis erlischt ja nicht

Sechserpack
06.07.2016, 17:09
Alte, syrische Führerscheine behalten ihre Gültigkeit.

Ich wunder mich, dass die über 1 Mio. im letzten Jahr nach Deutschland eingewanderten "Syrer" alle ihre Pässe "verloren" haben. Wenns aber ums Autofahren geht, finden sie auf wundersame Weise ihre Führerscheine wieder...

Nicht-EU-Führerscheine gelten in DE 6 Monate "ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland", die Geltungsdauer wird aber unbürokratisch auf 12 Monate verlängert.

Danach sollten die Raketentechniker und Radiologen aus dem Orient qua Gesetz eine theoretische und praktische Führerscheinprüfung (keine Fahrstunden nötig) ablegen. Das heisst, sie müssen zum ersten Mal im Leben nicht nur ein Kamel, sondern einen modernen LKW zu überholen lernen. Und das geht nicht immer gut - seit 2013 steigt die Anzahl der Verkehrstoten in Deutschland zum ersten Mal seit 1990 wieder.

black_swan
07.07.2016, 19:56
Das was die Politiker machen ist nix anderes als eine neue Form der besseren Überwachung der Bürger......und vor allem mehr Bevormundung.....ich sage wehred den Anfängen.

BlackForrester
30.07.2016, 10:25
Daran habe ich gar nicht gedacht. Danke!

Auch bei mir steht auf der letzten Seite eine Menge Zeug. Das wird ja interessant.


Bei meinem alten Herrn steht folgendes in seinem "neuen" Führerschein

A, A2, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T, C 172, BE 79.06 :D

A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren
Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

B
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

BE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.

C1
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

C1E
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt
der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt
Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten

C
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

CE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

T
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern). Nach Vollendung des 18. Lebensjahres, dürfen auch Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h geführt werden.

C172
Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste

BE79.06
Fahrzeuge der Klasse BE, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg übersteigt

Um da durchzublicken braucht man ja bald einen höheren Bildungsabschluss, dabei hatte mein alter Herr einen Standardführerschein der Klassen 2, 3, 4 und 5 - man macht also aus 4 Klassen insgesamt 14 Klassen und dies ist ja bei weitem nicht das Ende...bei einem Freund von mir sind es ingesamt 18 eingetragene "Führerscheinklassen" und auch da ginge noch mehr.

Dazu kommt...die "alten" Klasse 1 Schein hat mein alter Herr nie gemacht...darf jetzt aber auch unbeschränkt Mopeds fahren...ein Glücklicher, wer einen alten 2er besitzt - kriegt man eine ganze Führerscheinklasse geschenkt :D


Am Ende, man muss also höllisch aufpassen, wenn man seinen Führerschein zwangsumgeschrieben bekommt, dass man auch die Fahrzeuge bewegen darf, welche man vorher bewegen durfte und dass auch alle seperate Regelungen, welche es da so gibt, auch explizit aufgeführt sind - es könnte sonst ein böses erwachen geben.











Nachsatz:
Da ich ja meinen Führerschein Klasse 2 ab einem Alter von 50 Jahren verlängern muss und dies nun in Verbindung mit einem "neuen" EU-Führerschein geht war ich auf dem Amt und habe da freundlich nachgefragt, wie meine Führerscheinzusätze auf die Plastikkarte kommen. Nicht nur die Sachbearbeitern, auch der Amtsleiter waren ratlos, denn die Sondergenehmigung in meinem Führerschein zur Personenbeförderung bis 12 Personen beschränkt auf einen Betrieb X im Rahmen der Arbeitserbringung haben die Beiden noch nie gesehen und gestaunt dass es so etwas ´mal gegeben hat, aber da man mir diese aus Gründen der "Besitzstandswahrung" nicht nehmen kann wird nun geprüft wie man die Kuh vom Eis bekommt (zwar brauche ich die nimmer, weil in der Firma arbeite ich nimmer und weiß nicht einmal mehr ob es diese Firma gibt - aber was ich habe gebe ich nimmer her http://politikforen.net/images/smilies/breites_grinsen.gif).

Mein Vorschlag mir dann einfach den Busschein einzutragen fanden die Beiden auf jeden Fall nicht den Hit, ´mal sehen was da kommen wird :D

Maximilian
10.08.2016, 11:11
Blöde Frage jetzt, ich muss jetzt meinen rosa Lappen gegen eine kleine Karte tauschen? Bis wann?

Neue EU-Vorschrift: Bis zu diesem Datum müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen:

http://www.focus.de/auto/ratgeber/unterwegs/nicht-mehr-unbegrenzt-gueltig-neue-eu-vorschrift-bis-zu-diesem-datum-muessen-sie-ihren-fuehrerschein-umtauschen_id_5720898.html?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=facebook-focus-online-politik&fbc=facebook-focus-online-politik&ts=201608101054

Murmillo
10.08.2016, 11:16
Es ist ne miese Abzocke, mehr nicht. 45 Mio Führerscheine a 24 Euro, macht 1 Mrd zusätzliche Einnahmen....

Na ja, die (geschätzten) ca .900.00 € Herstellungs- und Transportkosten musst du schon abziehen !

Murmillo
10.08.2016, 11:17
Gestern hörte ich von 40 Euro

Ja, Gebührenerhöhung im Zuge der " Flüchtlingskrise" !