Vollständige Version anzeigen : Die Lüge vom Deuxit oder Warum der Deuxit in weiter Ferne liegt.
Gehirnnutzer
02.07.2016, 00:20
Die Briten haben für den Brexit gestimmt und nun geht der Ruf nach dem Austritt Reih um in Europa.
Auch wenn die AfD mit dem Pseudogerede vom Austritt, wenn sich die EU nicht reformiert, sie will zwar den Austritt, aber wie in Großbritannien belügt sie auch die Bürger.
Ein Referendum zu fordern, wo es keine rechtliche Grundlage dafür gibt, ist Betrug.
Also heißt es zuerst, die rechtliche Grundlage für ein Referendum zu schaffen und damit fangen die Probleme an.
Nun, man könnte eine einfachrechtliche Grundlage schaffen, also als Gesetz über den normalen Gesetzgebungsprozeß. Es ist anzunehmen, dass ein solches Gesetz zustimmungspflichtig wäre, somit würde eine Mehrheit im Bundestag nicht ausreichen um ein solches Gesetz zu verabschieden. Eine Mehrheit der Stimmen im Bundesrat würde zu dem benötigt.
Nun ein solches Gesetz wäre sicherlich nicht verfassungswidrig, jedoch könnte eine Referendum auf dieser Basis, dass die Frage des Austritts stellt, mit dem jetzigen Artikel 23 GG kollidieren und verfassungswidrig sein.
Im Grunde lässt sich aus dem Artikel 23 GG zum einen die Notwendigkeit eine Referendumsregelung auf Verfassungsebene ableiten und zum anderen sogar die Notwendigkeit einer qualifizierten Mehrheit beim Ergebnis des Referendums.
Was laberst du für einen pseudojuristischen Scheiß? War der Anschluss Österreichs völkerrechtlich legal oder nicht?
MorganLeFay
02.07.2016, 00:35
Hi Gehirnnutzer
Ich bin nicht ganz sicher, worauf Du hinauswillst?
Einige Mitgliedsstaaten lassen Referenden zu, andere nicht. Dass Deutschland Volksabstimmungen nur in sehr speziellen Faellen zulaesst, ist m.E. Allgemeinbildung, oder sollte es sein (ich bin ziemlich sicher, sowas in der Schule gehoert zu haben).
Insofern, nein, Deutschland kann nicht einfach die Frage der EU-Mitgliedschaft zur Wahl stellen.
Sollte es das koennen?
Oder ist die Frage, wenn ja, dann wie?
Oder ist es wuenschenswert? Haette ein EU-Vertrag jedem Mitgliedstaat die Moeglichkeit geben sollen, wie das UK ein Referendum ueber Mitgliedschaft durchzufuehren (und wenn dem so ist, zu welchen Bedingungen und mit welchen Modalitaeten)?
Gehirnnutzer
02.07.2016, 00:36
Was laberst du für einen pseudojuristischen Scheiß? War der Anschluss Österreichs völkerrechtlich legal oder nicht?
KatII, dann erkläre mal, warum das pseudojuristischer Scheiß ist?
Volksabstimmungen, Referenden gibt es auf Bundesebene nicht. Okay, für eine Sache schon und die ist in Artikel 146 GG erwähnt. Also, wie soll ohne Rechtsgrundlage ein Referendum abgehalten werden.
Mit Völkerrecht hat das übrigens nichts zu tun.
Gehirnnutzer
02.07.2016, 00:40
Hi Gehirnnutzer
Ich bin nicht ganz sicher, worauf Du hinauswillst?
Einige Mitgliedsstaaten lassen Referenden zu, andere nicht. Dass Deutschland Volksabstimmungen nur in sehr speziellen Faellen zulaesst, ist m.E. Allgemeinbildung, oder sollte es sein (ich bin ziemlich sicher, sowas in der Schule gehoert zu haben).
Insofern, nein, Deutschland kann nicht einfach die Frage der EU-Mitgliedschaft zur Wahl stellen.
Sollte es das koennen?
Oder ist die Frage, wenn ja, dann wie?
Oder ist es wuenschenswert? Haette ein EU-Vertrag jedem Mitgliedstaat die Moeglichkeit geben sollen, wie das UK ein Referendum ueber Mitgliedschaft durchzufuehren (und wenn dem so ist, zu welchen Bedingungen und mit welchen Modalitaeten)?
MorganLeFay, wenn etwas Allgemeinbildung ist, wieso rufen dann Leute, die eigentlich über diese Allgemeinbildung verfügen sollten, zu etwas auf, was nicht möglich ist?
Schwabenpower
02.07.2016, 00:41
MorganLeFay, wenn etwas Allgemeinbildung ist, wieso rufen dann Leute, die eigentlich über diese Allgemeinbildung verfügen sollten, zu etwas auf, was nicht möglich ist?
Das ist Unsinn. Natürlich ist es möglich. Welches Naturgesetz spricht denn dagegen?
Towarish
02.07.2016, 00:44
Hi Gehirnnutzer
Ich bin nicht ganz sicher, worauf Du hinauswillst?
Einige Mitgliedsstaaten lassen Referenden zu, andere nicht. Dass Deutschland Volksabstimmungen nur in sehr speziellen Faellen zulaesst, ist m.E. Allgemeinbildung, oder sollte es sein (ich bin ziemlich sicher, sowas in der Schule gehoert zu haben).
Insofern, nein, Deutschland kann nicht einfach die Frage der EU-Mitgliedschaft zur Wahl stellen.
Sollte es das koennen?
Oder ist die Frage, wenn ja, dann wie?
Oder ist es wuenschenswert? Haette ein EU-Vertrag jedem Mitgliedstaat die Moeglichkeit geben sollen, wie das UK ein Referendum ueber Mitgliedschaft durchzufuehren (und wenn dem so ist, zu welchen Bedingungen und mit welchen Modalitaeten)?
Unabhängig von bürokratischen Floskeln, warum sollte das nicht gehen?
Frage stellen, Referendum organisieren und durchführen. Ende.
MorganLeFay
02.07.2016, 00:47
Unabhängig von bürokratischen Floskeln, warum sollte das nicht gehen?
Frage stellen, Referendum organisieren und durchführen. Ende.
Mit Recht und Gesetz hast du es nicht so, oder?
MorganLeFay
02.07.2016, 00:49
MorganLeFay, wenn etwas Allgemeinbildung ist, wieso rufen dann Leute, die eigentlich über diese Allgemeinbildung verfügen sollten, zu etwas auf, was nicht möglich ist?
Ok, verstanden. Jetzt weiss ich worum es Dir geht. Der Unterschied zwischen Dir und mir ist, dass Du Dir die Muehe machst, es zu erklaeren.
Towarish
02.07.2016, 00:49
Mit Recht und Gesetz hast du es nicht so, oder?
Ich habe es nicht so mit Idiotie.
Schwabenpower
02.07.2016, 00:50
Mit Recht und Gesetz hast du es nicht so, oder?
Recht und Gesetz werden von Menschen gemacht. Welchen?
MorganLeFay
02.07.2016, 00:52
Recht und Gesetz werden von Menschen gemacht. Welchen?
Recht und Gesetz kann man aendern. Nur momentan ist ein Referendum wie im UK in Deutschland nicht moeglich. Ich sage nicht, dass es per se unmoeglich ist.
KatII, dann erkläre mal, warum das pseudojuristischer Scheiß ist?
Volksabstimmungen, Referenden gibt es auf Bundesebene nicht. Okay, für eine Sache schon und die ist in Artikel 146 GG erwähnt. Also, wie soll ohne Rechtsgrundlage ein Referendum abgehalten werden.
Mit Völkerrecht hat das übrigens nichts zu tun.
Du willst mich mit Paragraphen einlullen. Ich bin kein Jurist. Und Deutschland ist für echte Demokratie zu groß, zu heterogen, und es ist ein zu starker Pol in der Weltpolitik für diesen Scheiß. Das einstige Empire hat mit dem Brexit nun endgültig seinen Rückzug von der Weltbühne beschlossen.
War nun Österreichs Anschluss rechtens oder nicht? Weich nicht aus, Paragraphenreiter.
MorganLeFay
02.07.2016, 00:52
Ich habe es nicht so mit Idiotie.
Ich dich auch.
Das ist Unsinn. Natürlich ist es möglich. Welches Naturgesetz spricht denn dagegen?
Die Angst unserer "Eliten".
1998 waren Volksbefragungen auf Bundesebene sogar Wahlkampfthema der SPD.
Inzwischen wissen unsere “Volksparteien”, daß solcherlei Teilhabe des Souveräns gefährlich für sie werden könnte, also bleibt es bei dem Verbot.
Wenn ich nicht irre, verlangen nur die AfD und die NPD dieses “mehr Demokratie wagen”.
Towarish
02.07.2016, 01:02
Die Angst unserer "Eliten".
1998 waren Volksbefragungen auf Bundesebene sogar Wahlkampfthema der SPD.
Inzwischen wissen unsere “Volksparteien”, daß solcherlei Teilhabe des Souveräns gefährlich für sie werden könnte, also bleibt es bei dem Verbot.
Wenn ich nicht irre, verlangen nur die AfD und die NPD dieses “mehr Demokratie wagen”.
Aus genau diesem Grunde hat diese Regelung keine Bedeutung, man muss schon ein ganz dummer Ochse sein, um sich daran zu halten.
Bzw. darin ein Hindernis zu sehen.
Klopperhorst
02.07.2016, 01:04
Der "Deuxit" ist das Deutsche Reich, der einzige legitime, souveräne Staat der Deutschen.
Nationalfarben sind dann Schwarz, Weiß, Rot - wobei die Farben von Lützows Wilder Jagd auch zulässig sind.
Aber zunächst muss die Ehre Bismarcks wiederhergestellt werden.
Nur das Deutsche Reich kann Souveränität zurückerlangen.
Die BRD ist ein Konstrukt der Siegermächte. Wer das nicht versteht, wird niemals frei sein, wie es die Väter einst waren.
---
Aus genau diesem Grunde hat diese Regelung keine Bedeutung, man muss schon ein ganz dummer Ochse sein, um sich daran zu halten.
Bzw. darin ein Hindernis zu sehen.
Sehe ich etwas anders.
Ich muß mich nämlich daran halten, bis Michel aufwacht und Parteien wählt, die Volksbefragungen auch auf Bundesebene nicht fürchten, also die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen.
Schwabenpower
02.07.2016, 01:10
Die Angst unserer "Eliten".
1998 waren Volksbefragungen auf Bundesebene sogar Wahlkampfthema der SPD.
Inzwischen wissen unsere “Volksparteien”, daß solcherlei Teilhabe des Souveräns gefährlich für sie werden könnte, also bleibt es bei dem Verbot.
Wenn ich nicht irre, verlangen nur die AfD und die NPD dieses “mehr Demokratie wagen”.
Ich kann mich auch irren, aber ich habe es auch so im Kopf: AfD und NPD
Wolf Fenrir
02.07.2016, 01:12
Die Briten haben für den Brexit gestimmt und nun geht der Ruf nach dem Austritt Reih um in Europa.
Auch wenn die AfD mit dem Pseudogerede vom Austritt, wenn sich die EU nicht reformiert, sie will zwar den Austritt, aber wie in Großbritannien belügt sie auch die Bürger.
Ein Referendum zu fordern, wo es keine rechtliche Grundlage dafür gibt, ist Betrug.
Also heißt es zuerst, die rechtliche Grundlage für ein Referendum zu schaffen und damit fangen die Probleme an.
Nun, man könnte eine einfachrechtliche Grundlage schaffen, also als Gesetz über den normalen Gesetzgebungsprozeß. Es ist anzunehmen, dass ein solches Gesetz zustimmungspflichtig wäre, somit würde eine Mehrheit im Bundestag nicht ausreichen um ein solches Gesetz zu verabschieden. Eine Mehrheit der Stimmen im Bundesrat würde zu dem benötigt.
Nun ein solches Gesetz wäre sicherlich nicht verfassungswidrig, jedoch könnte eine Referendum auf dieser Basis, dass die Frage des Austritts stellt, mit dem jetzigen Artikel 23 GG kollidieren und verfassungswidrig sein.
Im Grunde lässt sich aus dem Artikel 23 GG zum einen die Notwendigkeit eine Referendumsregelung auf Verfassungsebene ableiten und zum anderen sogar die Notwendigkeit einer qualifizierten Mehrheit beim Ergebnis des Referendums.:D:cool: Hätten Revolutionäre Kräfte auf der ganzen Welt deine verschrobene Gesetzestreue gehabt, hätte es keine Französische , Russische und sonst etwaige Umbrüche gegeben...
Du dämlicher " Gehirnnutzer " solltest wissen es gibt Situationen da schert sich niemand um Gesetze und Paragraphen:cool:
Ich kann mich auch irren, aber ich habe es auch so im Kopf: AfD und NPD
Bei der AfD dürfte es klar sein, wäre schön, würde die NPD auch die 5 % schaffen, das ließe dann hoffen.
Der "Deuxit" ist das Deutsche Reich, der einzige legitime, souveräne Staat der Deutschen.
Nationalfarben sind dann Schwarz, Weiß, Rot - wobei die Farben von Lützows Wilder Jagd auch zulässig sind.
Aber zunächst muss die Ehre Bismarcks wiederhergestellt werden.
Nur das Deutsche Reich kann Souveränität zurückerlangen.
Die BRD ist ein Konstrukt der Siegermächte. Wer das nicht versteht, wird niemals frei sein, wie es die Väter einst waren.
---
Meine Fresse, was klammert "ihr" euch an das Reich. Wir hatten es doch schon, die BRD IST das Reich. Hat Bismarck sich an Preussen geklammert? Nein, er hat es aufgelöst. Gottchen, sprengt mal ein paar Barriereren in "eurem" Schädel. Es geht aufwärts.
Schwabenpower
02.07.2016, 01:15
:D:cool: Hätten Revolutionäre Kräfte auf der ganzen Welt deine verschrobene Gesetzestreue gehabt, hätte es keine Französische , Russische und sonst etwaige Umbrüche gegeben...
Du dämlicher " Gehirnnutzer " solltest wissen es gibt Situationen da schert sich niemand um Gesetze und Paragraphen:cool:
Die Gesetze waren immer das Problem. Schon bei Hitler und Honecker. Rein gesetzlich dürfte es keine "Wiedervereinigung" geben.
Die einzig unveränderlichen Gesetze sind eben die Naturgesetze
Ein Referendum zu fordern, wo es keine rechtliche Grundlage dafür gibt, ist Betrug.
Das deutsche Volk über seine Rechte zu belügen ist der schlimmere Betrug! :D
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt."
Schwabenpower
02.07.2016, 01:17
Bei der AfD dürfte es klar sein, wäre schön, würde die NPD auch die 5 % schaffen, das ließe dann hoffen.
Dafür sind die BRD-ler zu dumm / gehirngewaschen und die Deutschen zu wenig
Dafür sind die BRD-ler zu dumm / gehirngewaschen und die Deutschen zu wenig
Hast leider recht.
Schwabenpower
02.07.2016, 01:20
Hast leider recht.
Was mich sicherlich nicht freut
Klopperhorst
02.07.2016, 01:20
Meine Fresse, was klammert "ihr" euch an das Reich. Wir hatten es doch schon, die BRD IST das Reich. Hat Bismarck sich an Preussen geklammert? Nein, er hat es aufgelöst. Gottchen, sprengt mal ein paar Barriereren in "eurem" Schädel. Es geht aufwärts.
Wir befinden uns noch am 7.5.1945.
Das heisst, wir Deutschen haben noch keine eigene Entscheidung über die Form unseres Staates getroffen.
Alles, was seit dem passierte, lag im Ermessen der Sieger (Russland, USA).
Erst wenn wir uns einen eigenen Staat geben, und dieser ist zweifelsohne das Deutsche Reich, werden wir frei sein.
---
Erst wenn wir uns einen eigenen Staat geben, und dieser ist zweifelsohne das Deutsche Reich, werden wir frei sein.
---
Zu schön, um wahr werden zu können.
Schwabenpower
02.07.2016, 01:24
Wir befinden uns noch am 7.5.1945.
Das heisst, wir Deutschen haben noch keine eigene Entscheidung über die Form unseres Staates getroffen.
Alles, was seit dem passierte, lag im Ermessen der Sieger (Russland, USA).
Erst wenn wir uns einen eigenen Staat geben, und dieser ist zweifelsohne das Deutsche Reich, werden wir frei sein.
---
Das ist korrekt
Towarish
02.07.2016, 01:24
Sehe ich etwas anders.
Ich muß mich nämlich daran halten, bis Michel aufwacht und Parteien wählt, die Volksbefragungen auch auf Bundesebene nicht fürchten, also die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen.
Du wirst dich nicht daran halten, sondern nicht am Verbot vorbeikommen.
Wolf Fenrir
02.07.2016, 01:27
Die Gesetze waren immer das Problem. Schon bei Hitler und Honecker. Rein gesetzlich dürfte es keine "Wiedervereinigung" geben.
Die einzig unveränderlichen Gesetze sind eben die NaturgesetzeEinspruch ! bei Hitler gab es kein Gesetz zum Schaden des Volkes...
Wolf Fenrir
02.07.2016, 01:32
Der "Deuxit" ist das Deutsche Reich, der einzige legitime, souveräne Staat der Deutschen.
Nationalfarben sind dann Schwarz, Weiß, Rot - wobei die Farben von Lützows Wilder Jagd auch zulässig sind.
Aber zunächst muss die Ehre Bismarcks wiederhergestellt werden.
Nur das Deutsche Reich kann Souveränität zurückerlangen.
Die BRD ist ein Konstrukt der Siegermächte. Wer das nicht versteht, wird niemals frei sein, wie es die Väter einst waren.
---:gib5::dg:Dem ist nichts hinzuzufügen !!!...
Towarish
02.07.2016, 01:36
Wir befinden uns noch am 7.5.1945.
Das heisst, wir Deutschen haben noch keine eigene Entscheidung über die Form unseres Staates getroffen.
Alles, was seit dem passierte, lag im Ermessen der Sieger (Russland, USA).
Erst wenn wir uns einen eigenen Staat geben, und dieser ist zweifelsohne das Deutsche Reich, werden wir frei sein.
---
Unsinn, werter Kloppi! Es kann höchstens das GG durch eine neue Verfassung ersetzt werden, aber nicht mehr und mehr ist auch nicht wirklich notwendig. Kat hat schon Recht, die BRD ist der Nachfolger des DR.
Namen spielen da keine Rolle, solange Gesellschaft/Volk und Fläche übereinstimmen.
Die Staatsform ist auch bloß zweitrangig, es handelt sich um das gleiche Land.
Unsinn, werter Kloppi! Es kann höchstens das GG durch eine neue Verfassung ersetzt werden, aber nicht mehr und mehr ist auch nicht wirklich notwendig. Kat hat schon Recht, die BRD ist der Nachfolger des DR.
Namen spielen da keine Rolle, solange Gesellschaft/Volk und Fläche übereinstimmen.
Die Staatsform ist auch bloß zweitrangig, es handelt sich um das gleiche Land.
Nö, wir leben immer noch in einer teilidentischen „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ die eben nicht vollidentisch mit dem Reich ist.
Sonst hätten sie bei 2+4 nicht nur die polnische Grenze garantiert, sondern die Ostgebiete abgetreten. Konnten sie aber nicht. Warum wohl? :)
Klopperhorst
02.07.2016, 01:44
Unsinn, werter Kloppi! Es kann höchstens das GG durch eine neue Verfassung ersetzt werden, aber nicht mehr und mehr ist auch nicht wirklich notwendig. Kat hat schon Recht, die BRD ist der Nachfolger des DR.
Namen spielen da keine Rolle, solange Gesellschaft/Volk und Fläche übereinstimmen.
Die Staatsform ist auch bloß zweitrangig, es handelt sich um das gleiche Land.
Ohne den Klugscheisser spielen zu wollen.
Die letzte legitime Reichsregierung wurde völkerrechtswidrig verhaftet.
Das Grundgesetz entstand auf Anweisung der Sieger.
Es gilt auch heute für jeden echten Deutschen noch der Führerbefehl, so bescheuert das auch klingen mag.
Wir sind noch besetzt und nicht eigenständig. Solange die Handlungsfähigkeit des Reiches nicht wiederhergestellt ist, erübrigt sich jede Diskussion über Souveränität.
---
Schwabenpower
02.07.2016, 01:47
Einspruch ! bei Hitler gab es kein Gesetz zum Schaden des Volkes...
Das war auch nicht gemeint. Dennoch gab es Gesetze, die heute als verwerflich angesehen werden. Ob sie das wirklich waren, ist ein anderes Thema.
Grundsätzlich sind eben von Menschen gemachte Gesetze Schall und Rauch
Towarish
02.07.2016, 01:48
Nö, wir leben immer noch in einer teilidentischen „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ die eben nicht vollidentisch mit dem Reich ist.
Sonst hätten sie bei 2+4 nicht nur die polnische Grenze garantiert, sondern die Ostgebiete abgetreten. Konnten sie aber nicht. Warum wohl? :)
Ebenfalls Unsinn, es ist nicht unüblich, dass Kriegsverlierern Land abgenommen wird. Ob und was genau geschieht ist Gegenstand von Verhandlungen nach dem Krieg.
Deutschland hat verloren und deswegen an Land eingebüßt.
Nicht mehr und nicht weniger.
Deutschland kann diese Gebiete auch nicht mehr beanspruchen. Bzw. es hat kein Recht darauf.
Wollt ihr sie zurück, so müsst ihr die Polen/Russen danach fragen oder sie mit Gewalt zurückholen.
Nö, wir leben immer noch in einer teilidentischen „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ die eben nicht vollidentisch mit dem Reich ist.
Sonst hätten sie bei 2+4 nicht nur die polnische Grenze garantiert, sondern die Ostgebiete abgetreten. Konnten sie aber nicht. Warum wohl? :)
Mann muss auch mal verlieren können. Aber die heutige Situation übertifft sogar das Reich von '40. Ohne einen einzigen Schuss sputen die Frankomanen und Osteuropa ist unter Kontrolle.
Schwabenpower
02.07.2016, 01:51
Ebenfalls Unsinn, es ist nicht unüblich, dass Kriegsverlierern Land abgenommen wird. Ob und was genau geschieht ist Gegenstand von Verhandlungen nach dem Krieg.
Deutschland hat verloren und deswegen an Land eingebüßt.
Nicht mehr und nicht weniger.
Deutschland kann diese Gebiete auch nicht mehr beanspruchen. Bzw. es hat kein Recht darauf.
Wollt ihr sie zurück, so müsst ihr die Polen/Russen danach fragen oder sie mit Gewalt zurückholen.
Letzteres wird seit mindestens 40. Jahren systematisch verhindert. Weil es logisch ist
Towarish
02.07.2016, 01:52
Ohne den Klugscheisser spielen zu wollen.
Die letzte legitime Reichsregierung wurde völkerrechtswidrig verhaftet.
Das Grundgesetz entstand auf Anweisung der Sieger.
Es gilt auch heute für jeden echten Deutschen noch der Führerbefehl, so bescheuert das auch klingen mag.
Wir sind noch besetzt und nicht eigenständig. Solange die Handlungsfähigkeit des Reiches nicht wiederhergestellt ist, erübrigt sich jede Diskussion über Souveränität.
---
Kriege laufen nicht nach irgendwelchen Regeln ab. Deutschland hat verloren und sein Schicksal lag in den Händen der Siegermächte. Mehr gibt es nicht dazu zu sagen.
Die hätten euch auch umbringen können und keiner würde sie daran hindern können oder irgendetwas vorwerfen können.
Die Privilegien der Sieger halt.
Einspruch ! bei Hitler gab es kein Gesetz zum Schaden des Volkes...
Idiot! Hitler hat alles vergeigt. Er hat den deutschen Fleiß geplündert und er hat die "weiße Rasse" dezimiert.
Klopperhorst
02.07.2016, 01:57
Kriege laufen nicht nach irgendwelchen Regeln ab. Deutschland hat verloren und sein Schicksal lag in den Händen der Siegermächte. Mehr gibt es nicht dazu zu sagen.
Die hätten euch auch umbringen können und keiner würde sie daran hindern können oder irgendetwas vorwerfen können.
Die Privilegien der Sieger halt.
Nach den Regeln des Völkerrechts darf man aber keine legitime Regierung eines Landes verhaften und eine eigene Regierungen einsetzen.
Das tat man nicht mal in Japan.
Wie gesagt: Wir befinden uns noch im Mai 1945, nur ohne Ausgangssperre und Lebensmittelkarten.
Das Reich besteht jedenfalls formal fort, und jedem echten Deutschen obliegt seine Wiedererrichtung.
---
BRDDR_geschaedigter
02.07.2016, 01:57
Mit Recht und Gesetz hast du es nicht so, oder?
Welches Recht denn? Alles was die "BRD" vertritt, ist automatisch rechtens?
Ein Staat lebt von seiner Legitimität und wenn die Leute ein Referendum wollen, dann machen sie das auch.
Towarish
02.07.2016, 02:02
Nach den Regeln des Völkerrechts darf man aber keine legitime Regierung eines Landes verhaften und eine eigene Regierungen einsetzen.
Das tat man nicht mal in Japan.
Und die Welt dreht sich trotzdem weiter. Im Leben verläuft nun mal nicht alles nach Plan.
Der Kriegsgewinner entscheidet über die Zukunft und nicht irgendwelche dubiosen Völkerrechte.
Er kann sich an diese halten, oder nicht.
Wieso muss man das überhaupt erklären?
Klopperhorst
02.07.2016, 02:04
Und die Welt dreht sich trotzdem weiter. Im Leben verläuft nun mal nicht alles nach Plan.
Der Kriegsgewinner entscheidet über die Zukunft und nicht irgendwelche dubiosen Völkerrechte.
Er kann sich an diese halten, oder nicht.
Wieso muss man das überhaupt erklären?
Das muss man erklären, um zu verdeutlichen, wo eine echte Widerstandsbewegung gegen das System ansetzen muss.
Die BRD zu überwinden, wie einst die DDR überwunden wurde, ist das Ziel.
Unser Auftrag ist das Deutsche Reich.
https://www.youtube.com/watch?v=aQ08MysvI2A
---
Das muss man erklären, um zu verdeutlichen, wo eine echte Widerstandsbewegung gegen das System ansetzen muss.
Die BRD zu überwinden, wie einst die DDR überwunden wurde, ist das Ziel.
Unser Auftrag ist das Deutsche Reich.
---
Nein, Kloppi, Revolution ist SCHEISSßZZe!!! Du als Wessi kannst es nicht nachempfinden, was ein radikaler Umbruch in der Gesellschaft bedeutet. Towarish und ich und alle Ossis, die etwas älter sind, haben eine Revolution miterlebt. Es kann auch sanfter ablaufen. Aber, wir kommen eh nicht drumrum.
Mann muss auch mal verlieren können. Aber die heutige Situation übertifft sogar das Reich von '40. Ohne einen einzigen Schuss sputen die Frankomanen und Osteuropa ist unter Kontrolle.
Egal, das Reich ist in den Grenzen von 1871 wiederherzustellen! :)
Egal, das Reich ist in den Grenzen von 1871 wiederherzustellen! :)
Dann fang mal an, die "Neudeutschen" dazu zu überreden :fizeig:
Klopperhorst
02.07.2016, 02:30
Egal, das Reich ist in den Grenzen von 1871 wiederherzustellen! :)
Sehr richtig,
Ohne dieses Bewusstsein wird man ohnehin nichts mehr verändern können.
Die vielen BRD-Lemminge ohne höhere Ambitionen als dem Beifall für eine Multikulti-"Nationalmannschaft" werden keine Revolution mehr hervorbringen.
---
Was laberst du für einen pseudojuristischen Scheiß? War der Anschluss Österreichs völkerrechtlich legal oder nicht?
Was hat Österreich 1938 mit der Gegenwart zu tun?
Bitte unterscheide zwei Dinge:
1) Die Frage, inwieweit es wünschenswert ist, daß auch Inhalte von fundamentaler Bedeutung durch Volksabstimmungen entschieden werden können.
2) Die Frage, inwieweit die derzeit geltende Gesetzeslage in Deutschland ein derartiges Referendum ermöglicht.
Meine Fresse, was klammert "ihr" euch an das Reich. Wir hatten es doch schon, die BRD IST das Reich. Hat Bismarck sich an Preussen geklammert? Nein, er hat es aufgelöst. Gottchen, sprengt mal ein paar Barriereren in "eurem" Schädel. Es geht aufwärts.
Kein schlechter Gedanke. Wenn es um Souveränität geht, sollte sich niemand auf Begrifflchkeiten oder bestimmte historische Modelle engführen. Schwarzweißrot war im 19. Jahrhundert eine vollkommen ahistorische und künstliche Prägung genau wie das Reich, das im übrigen alles andere als ein starker Zentralstaat war, sondern nichts anderes als ein Präsidialverein, dessen Vorsitzender "Kaiser" hieß.
Coriolanus
02.07.2016, 02:42
Idiot! Hitler hat alles vergeigt. Er hat den deutschen Fleiß geplündert und er hat die "weiße Rasse" dezimiert.
„Man mag heute darüber sagen, was man will: Deutschland war im Jahre 1936 ein blühendes, glückliches Land. Auf seinem Antlitz lag das Strahlen einer verliebten Frau. Und die Deutschen waren verliebt – verliebt in Hitler… Und sie hatten allen Grund zur Dankbarkeit. Hitler hatte die Arbeitslosigkeit bezwungen und ihnen eine neue wirtschaftliche Blüte gebracht. Er hatte den Deutschen ein neues Bewusstsein ihrer nationalen Kraft und ihrer nationalen Aufgabe vermittelt.“
(Sefton Delmer (https://de.wikipedia.org/wiki/Sefton_Delmer), Trail Sinister – An Autobiography. Secker & Warburg, 1961, S.282 (Impacts and Influences : Media power in the Twentieth Century, S. 91, Die Deutschen und ich, Hamburg 1961, S. 288)
„Man mag heute darüber sagen, was man will: Deutschland war im Jahre 1936 ein blühendes, glückliches Land. Auf seinem Antlitz lag das Strahlen einer verliebten Frau. Und die Deutschen waren verliebt – verliebt in Hitler… Und sie hatten allen Grund zur Dankbarkeit. Hitler hatte die Arbeitslosigkeit bezwungen und ihnen eine neue wirtschaftliche Blüte gebracht. Er hatte den Deutschen ein neues Bewusstsein ihrer nationalen Kraft und ihrer nationalen Aufgabe vermittelt.“
(Sefton Delmer (https://de.wikipedia.org/wiki/Sefton_Delmer), Trail Sinister – An Autobiography. Secker & Warburg, 1961, S.282 (Impacts and Influences : Media power in the Twentieth Century, S. 91, Die Deutschen und ich, Hamburg 1961, S. 288)
Blablabla.
...et respice finem.
Long Ryder
02.07.2016, 02:50
Idiot! Hitler hat alles vergeigt. Er hat den deutschen Fleiß geplündert und er hat die "weiße Rasse" dezimiert.
Im grunde das,was merkel auch gerade schafft.
Coriolanus
02.07.2016, 02:59
Blablabla.
Zu mehr reicht es bei Dir nicht, wenn man Zeitzeugen rezitiert. Kurios ist, bis vor wenigen Monaten hatte ich selbst noch alles was mit Hitler im Zusammenhang steht, automatisch und reflexhaft von mir gewiesen.
Aber wer bin ich, daß ich es besser wissen könnte, als der britische Chefpropagandist Sefton Delmer? Oder hier, Winston Churchill himself, alles nur "Blablabla":
Deutschlands unverzeihliches Verbrechen vor dem Zweiten Weltkrieg bestand in seinem Versuch, seine Wirtschaftsmacht von dem weltweiten Handelssystem unabhängig zu machen und seinen eigenen Austauschmechanismus zu schaffen, der die Weltfinanz der Möglichkeit berauben würde, zu profitieren.
(Churchill an Lord Robert Boothby, zitiert im Vorwort zu Sydney Rogerson, Propanda in the Next War, 2. Auflage, 2001, orig.1938)
„Ich habe immer gesagt: Würde Grossbritannien in einem Krieg besiegt, so würde ich hoffen, dass wir einen Hitler fänden, der uns den uns gebührenden Platz unter den Nationen zurückgäbe.“
(Winston Churchill in The London Times, Montag, 7. November 1938)
Kriege laufen nicht nach irgendwelchen Regeln ab. Deutschland hat verloren und sein Schicksal lag in den Händen der Siegermächte. Mehr gibt es nicht dazu zu sagen.
Die hätten euch auch umbringen können und keiner würde sie daran hindern können oder irgendetwas vorwerfen können.
Die Privilegien der Sieger halt.
Archaisches Recht, beschäftige Dich mal mit den aktuellen, modernen Regeln, Hagener Landkriegsordnung und so.
[...] Wir hatten es doch schon, die BRD IST das Reich. [...]
Nein, die BRD ist das Anti-Reich.
Wir hatten in Deutschland bisher keinen Staat, der derart umfassend entfernt war von der Reichsidee, wie die Bundesrepublik Deutschland. Dafür wurde sie ja auch geboren und aufgezogen.
Völkerrechtliche Subjektidentität ändert daran nichts.
Und, ja doch!, der Reichsgedanke ist als einer der schärfsten Gegensätze geeignet, ihn dem Status quo entgegenzusetzen. Sonst landeten wir am Ende bei einer "bereinigten" BRD, fingen also bloss von vorne an mit dem Unfug. Wer kann das wollen?
Es gilt auch heute für jeden echten Deutschen noch der Führerbefehl
Die Regierung Hitler handelte nach '34 bzw. '37 wegen des Bruches des Ermächtigungsgesetzes aber illegal.
Ohne den Klugscheisser spielen zu wollen.
Die letzte legitime Reichsregierung wurde völkerrechtswidrig verhaftet.
Das Grundgesetz entstand auf Anweisung der Sieger.
Es gilt auch heute für jeden echten Deutschen noch der Führerbefehl, so bescheuert das auch klingen mag.
Wir sind noch besetzt und nicht eigenständig. Solange die Handlungsfähigkeit des Reiches nicht wiederhergestellt ist, erübrigt sich jede Diskussion über Souveränität.
---
Wir hatten in Deutschland bisher keinen Staat, der derart umfassend entfernt war von der Reichsidee, wie die Bundesrepublik Deutschland. ...
Völkerrechtliche Subjektidentität ändert daran nichts.
Das mag durchaus sein. Völkerrechtliche Subjektidentität bedeutet ja auch nicht, dass das politische System gleich sein muss, oder die politischen Leitideen.
Dass die Bundesrepublik mit einigen der früheren "Reichsideen" nichts mehr zu tun hat, ist doch eigentlich keine schlechte Idee.
Egal, das Reich ist in den Grenzen von 1871 wiederherzustellen! :)
1871?
Was ist mit späteren Entwicklungen wie Abtretungen an der Westgrenze und im Norden oder Zugewinnen im Süden und Südosten?
Entwicklungen, deren Rechtmässigkeit eigentlich kaum bestritten wird?
Die Briten haben für den Brexit gestimmt und nun geht der Ruf nach dem Austritt Reih um in Europa.
Auch wenn die AfD mit dem Pseudogerede vom Austritt, wenn sich die EU nicht reformiert, sie will zwar den Austritt, aber wie in Großbritannien belügt sie auch die Bürger.
Ein Referendum zu fordern, wo es keine rechtliche Grundlage dafür gibt, ist Betrug.
Also heißt es zuerst, die rechtliche Grundlage für ein Referendum zu schaffen und damit fangen die Probleme an.
Nun, man könnte eine einfachrechtliche Grundlage schaffen, also als Gesetz über den normalen Gesetzgebungsprozeß. Es ist anzunehmen, dass ein solches Gesetz zustimmungspflichtig wäre, somit würde eine Mehrheit im Bundestag nicht ausreichen um ein solches Gesetz zu verabschieden. Eine Mehrheit der Stimmen im Bundesrat würde zu dem benötigt.
Nun ein solches Gesetz wäre sicherlich nicht verfassungswidrig, jedoch könnte eine Referendum auf dieser Basis, dass die Frage des Austritts stellt, mit dem jetzigen Artikel 23 GG kollidieren und verfassungswidrig sein.
Im Grunde lässt sich aus dem Artikel 23 GG zum einen die Notwendigkeit eine Referendumsregelung auf Verfassungsebene ableiten und zum anderen sogar die Notwendigkeit einer qualifizierten Mehrheit beim Ergebnis des Referendums.
Wie immer Schwachsinn von dir, darfst mich gerne wieder denunzieren.
Das mag ja sein. Völkerrechtliche Subjektidentität bedeutet ja auch nicht, dass das politische System gleich sein muss, oder die politischen Leitideen.
Richtig. Die Bundesrepublik ist entsprechend "das Reich" in einem und ist es nicht in einem anderen Sinne.
Das geht in der Juristerei bekanntlich häufig so ab. :)
Dass die Bundesrepublik mit einigen der früheren "Reichsideen" nichts mehr zu tun hat, ist doch eigentlich keine schlechte Idee.
Es ist auch notwendig. Unvereinbares zu vereinbaren, das geht nicht. Eine liberaldemokratische Repulik ist halt kein "Reich" in einem vernünftigen Wortsinne.
Wie immer Schwachsinn von dir, darfst mich gerne wieder denunzieren.
Braucht er nicht, Du denunzierst Dich mit dem ersten Teil des Satzes selbst - als jemand nämlich, dem die (hier: rechtliche) Wirklichkeit am Arsche vorbeigeht. Nur kann man ohne Erkennen realer Probleme halt auch keine realen Lösungen entwickeln!
Braucht er nicht, Du denunzierst Dich mit dem ersten Teil des Satzes selbst - als jemand nämlich, dem die (hier: rechtliche) Wirklichkeit am Arsche vorbeigeht. Nur kann man ohne Erkennen realer Probleme halt auch keine realen Lösungen entwickeln!
Volksentscheide stehen in der Verfassung, aber sie werden uns von den Parteien aus Bosheit und Eigennutz verweigert, mehr ist nicht da brauch ich nicht Saudumm auf siebengescheit machen.
Strandwanderer
02.07.2016, 08:33
. . .
Ein Referendum zu fordern, wo es keine rechtliche Grundlage dafür gibt, ist Betrug.
Also heißt es zuerst, die rechtliche Grundlage für ein Referendum zu schaffen und damit fangen die Probleme an. . . .
Die Probleme fangen schon an, wenn @Gehirnnutzer sich zur Gehirnnutzung entschließt.
Da versandet mancher Satz, weil der @Gehirnnutzer am Ende bereits vergessen hat, wie er ihn angefangen hat:
Auch wenn die AfD mit dem Pseudogerede vom Austritt, wenn sich die EU nicht reformiert, sie will zwar den Austritt, aber wie in Großbritannien belügt sie auch die Bürger.
Armer @Gehirnnutzer!
Volksentscheide stehen in der Verfassung, aber sie werden uns von den Parteien aus Bosheit und Eigennutz verweigert, mehr ist nicht da brauch ich nicht Saudumm auf siebengescheit machen.
Ja, Volksentscheide stehen in der Verfassung. Es steht aber auch darin, worüber abgestimmt wird, nämlich über Gebietsänderungen. Von Abstimmungen über die EU oder sonst andere Themata findet sich hingegen nichts! Was sich aber findet, und das ist eine interessante Beobachtung vomGehirnnutzer, ist eine Verpflichtung der Bundesrepublik auf Förderung der Integration und der EU. D.h. ein Volksentscheid wäre quasi verfassungsändernd und nicht bloss einfachgesetzlich. Das müsste bei einer Volksentscheidsgesetzgebung berücksichtigt werden. (Und sei es nur dahingehend, dass man dem Souverän eben ausdrücklich das Recht zugesteht, das GG mit einer einfachen/absoluten statt mit einer qualifizierten Mehrheit zu ändern.)
Ja, Volksentscheide stehen in der Verfassung. Es steht aber auch darin, worüber abgestimmt wird, nämlich über Gebietsänderungen. Von Abstimmungen über die EU oder sonst andere Themata findet sich hingegen nichts! Was sich aber findet, und das ist eine interessante Beobachtung vomGehirnnutzer, ist eine Verpflichtung der Bundesrepublik auf Förderung der Integration und der EU. D.h. ein Volksentscheid wäre quasi verfassungsändernd und nicht bloss einfachgesetzlich. Das müsste bei einer Volksentscheidsgesetzgebung berücksichtigt werden. (Und sei es nur dahingehend, dass man dem Souverän eben ausdrücklich das Recht zugesteht, das GG mit einer einfachen/absoluten statt mit einer qualifizierten Mehrheit zu ändern.)
Art. 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Versteht jeder Depp außer Juristen und BRD Systemlinge.
Volksentscheide stehen in der Verfassung, aber sie werden uns von den Parteien aus Bosheit und Eigennutz verweigert, ...
Volksentscheide sind zwar nach Art. 20 (2) Satz 2 GG zulässig, aber im präzise geregelten Verfahren für die Bundesgesetzgebung tauchen sie dennoch nirgends auf. Das ist nicht Schuld der bösen, bösen Parteien, sondern des Parlamentarischen Rates.
Dagegen stehen sie heute in allen Landesverfassungen. Und das ist grundgesetzkonform. Es wird ja auch oft genug Gebrauch davon gemacht. Nur können die Länder nicht über Bundesangelegenheiten bestimmen.
Stanley_Beamish
02.07.2016, 08:41
Braucht er nicht, Du denunzierst Dich mit dem ersten Teil des Satzes selbst - als jemand nämlich, dem die (hier: rechtliche) Wirklichkeit am Arsche vorbeigeht. Nur kann man ohne Erkennen realer Probleme halt auch keine realen Lösungen entwickeln!
Es ist ja auch schwachsinnig, sich in der Sache auf eine sog. rechtliche Wirklichkeit zu beziehen. Rechte und Gesetze kann man von heute auf morgen mit einem Federstrich ändern.
Was man nicht so ohne Weiteres ändern kann, ist die soziologische Wirklichkeit des gehirngewaschenen Bundesbürgers, der offensichtlich mit den momentanen Zuständen in der Mehrheit im Großen und Ganzen zufrieden ist. An die schleichende Umvolkung hat er sich mittlerweile gewöhnt, und wird auch weitere Millionen an Flüchtlingen hinnehmen.
Wollte das Volk wirklich ein Referendum, dann würden dafür auch sehr schnell die Möglichkeiten geschaffen. Im äußersten Fall baumelten dann eben ein paar Regierungsmitglieder an Laternenpfählen, oder dieses nette Instrument würde wieder aus der Mottenkiste geholt: Klick (https://de.wikipedia.org/wiki/Guillotine)
Bruddler
02.07.2016, 08:41
Die Briten haben für den Brexit gestimmt und nun geht der Ruf nach dem Austritt Reih um in Europa.
Auch wenn die AfD mit dem Pseudogerede vom Austritt, wenn sich die EU nicht reformiert, sie will zwar den Austritt, aber wie in Großbritannien belügt sie auch die Bürger.
Ein Referendum zu fordern, wo es keine rechtliche Grundlage dafür gibt, ist Betrug.
Also heißt es zuerst, die rechtliche Grundlage für ein Referendum zu schaffen und damit fangen die Probleme an.
Nun, man könnte eine einfachrechtliche Grundlage schaffen, also als Gesetz über den normalen Gesetzgebungsprozeß. Es ist anzunehmen, dass ein solches Gesetz zustimmungspflichtig wäre, somit würde eine Mehrheit im Bundestag nicht ausreichen um ein solches Gesetz zu verabschieden. Eine Mehrheit der Stimmen im Bundesrat würde zu dem benötigt.
Nun ein solches Gesetz wäre sicherlich nicht verfassungswidrig, jedoch könnte eine Referendum auf dieser Basis, dass die Frage des Austritts stellt, mit dem jetzigen Artikel 23 GG kollidieren und verfassungswidrig sein.
Im Grunde lässt sich aus dem Artikel 23 GG zum einen die Notwendigkeit eine Referendumsregelung auf Verfassungsebene ableiten und zum anderen sogar die Notwendigkeit einer qualifizierten Mehrheit beim Ergebnis des Referendums.
Was bitteschön ist ein "Pseudogerede" ? :hmm:
Bruddler
02.07.2016, 08:49
Du willst mich mit Paragraphen einlullen. Ich bin kein Jurist. Und Deutschland ist für echte Demokratie zu groß, zu heterogen, und es ist ein zu starker Pol in der Weltpolitik für diesen Scheiß. Das einstige Empire hat mit dem Brexit nun endgültig seinen Rückzug von der Weltbühne beschlossen.
War nun Österreichs Anschluss rechtens oder nicht? Weich nicht aus, Paragraphenreiter.
Ich sag' mal so, ein System (Land), das keine Referenda auf Bundesebene zulässt, hat mit Demokratie nix am Hut. :hi:
Skorpion968
02.07.2016, 08:50
Die Briten haben für den Brexit gestimmt und nun geht der Ruf nach dem Austritt Reih um in Europa.
Auch wenn die AfD mit dem Pseudogerede vom Austritt, wenn sich die EU nicht reformiert, sie will zwar den Austritt, aber wie in Großbritannien belügt sie auch die Bürger.
Ein Referendum zu fordern, wo es keine rechtliche Grundlage dafür gibt, ist Betrug.
Also heißt es zuerst, die rechtliche Grundlage für ein Referendum zu schaffen und damit fangen die Probleme an.
Nun, man könnte eine einfachrechtliche Grundlage schaffen, also als Gesetz über den normalen Gesetzgebungsprozeß. Es ist anzunehmen, dass ein solches Gesetz zustimmungspflichtig wäre, somit würde eine Mehrheit im Bundestag nicht ausreichen um ein solches Gesetz zu verabschieden. Eine Mehrheit der Stimmen im Bundesrat würde zu dem benötigt.
Nun ein solches Gesetz wäre sicherlich nicht verfassungswidrig, jedoch könnte eine Referendum auf dieser Basis, dass die Frage des Austritts stellt, mit dem jetzigen Artikel 23 GG kollidieren und verfassungswidrig sein.
Im Grunde lässt sich aus dem Artikel 23 GG zum einen die Notwendigkeit eine Referendumsregelung auf Verfassungsebene ableiten und zum anderen sogar die Notwendigkeit einer qualifizierten Mehrheit beim Ergebnis des Referendums.
Sorry, das versteht kein Mensch und das wird auch nicht kommen.
Bruddler
02.07.2016, 08:57
Das deutsche Volk über seine Rechte zu belügen ist der schlimmere Betrug! :D
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt."
Die Realität sieht etwas anders aus:
"Alle Staatsgewalt geht von den Volksvertretern aus. Deren Enscheidungen sind an den jew. Fraktionszwang gebunden". :hi:
Murmillo
02.07.2016, 09:09
Unabhängig von bürokratischen Floskeln, warum sollte das nicht gehen?
Frage stellen, Referendum organisieren und durchführen. Ende.
Ganz einfach. Das GG sieht in Art.29 eine Volksbefragung ausschließlich zu Fragen einer Neugliederung des Bundesgebietes vor. Und das wars auch schon. Allerdings hat in Deutschland dann, anders als z.B. die Volksbefragung in GB zum Brexit, das Ergebnis einen verbindlichen Charakter.
Dessen ungeachtet kannst du natürlich im ersten Schritt eine Petition eingeben. In diesem Fall müsste sie dann zunächst mal eine Änderung des GG Art. 29 zum Inhalt haben.
Versteht jeder Depp außer Juristen und BRD Systemlinge.
Wahlgrundsätze sind im Grundgesetz geregelt und weiterfolgend in Wahlgesetzen.
Abstimmungsgrundsätze nur für den Fall einer Neugliederung des Bundesgebietes gem. 29 GG. Andere gibt es nicht.
Was sagt uns das? Dass Abstimmungen grundsätzlich zulässig wären, der derzeit mangels gesetzlicher Grundlage nicht stattfinden können.
Ansonsten sieh #71.
Wahlgrundsätze sind im Grundgesetz geregelt und weiterfolgend in Wahlgesetzen.
Abstimmungsgrundsätze nur für den Fall einer Neugliederung des Bundesgebietes gem. 29 GG. Andere gibt es nicht.
Was sagt uns das? Dass Abstimmungen grundsätzlich zulässig wären, der derzeit mangels gesetzlicher Grundlage nicht stattfinden können.
Ansonsten sieh #71.
Falsch, das sagt uns das uns die Parteien die uns die Republik gestohlen haben aus Bosheit volksabstimmungen verweigern indem sie einfach kein solches Gesetz schaffen.
Das Soziale und das Juristische hängen nun aber zusammen! Dass sich kurzfristig eine Mehrheit dafür findet, in verfassungswidriger Weise Volksentscheide einzuführen - wieso sollte man damit rechnen? Und wieso sollte man die Möglichkeit als Einwand oder Argument gelten lassen?
Ja, sicher, täten die Leut' Parteien wählen, die Volksentscheide umsetzen wollen, ginge das. Das brauchte aber Zeit und hiesse selbst im Falle einer Wahl von AfD oder NPD doch noch lange nicht, dass das Grundgesetz missachtet würde.
Es ist ja auch schwachsinnig, sich in der Sache auf eine sog. rechtliche Wirklichkeit zu beziehen. Rechte und Gesetze kann man von heute auf morgen mit einem Federstrich ändern.
Was man nicht so ohne Weiteres ändern kann, ist die soziologische Wirklichkeit des gehirngewaschenen Bundesbürgers, der offensichtlich mit den momentanen Zuständen in der Mehrheit im Großen und Ganzen zufrieden ist. An die schleichende Umvolkung hat er sich mittlerweile gewöhnt, und wird auch weitere Millionen an Flüchtlingen hinnehmen.
Wollte das Volk wirklich ein Referendum, dann würden dafür auch sehr schnell die Möglichkeiten geschaffen. Im äußersten Fall baumelten dann eben ein paar Regierungsmitglieder an Laternenpfählen, oder dieses nette Instrument würde wieder aus der Mottenkiste geholt: Klick (https://de.wikipedia.org/wiki/Guillotine)
Falsch, das sagt uns das uns die Parteien die uns die Republik gestohlen haben aus Bosheit volksabstimmungen verweigern indem sie einfach kein solches Gesetz schaffen.
Wenn überhaupt, dann haben uns die Wähler die Republik gestohlen, denn sie haben mehrheitlich Parteien gewählt, die nicht ernsthaft Volksentscheide einführen wollten.
Wenn überhaupt, dann haben uns die Wähler die Republik gestohlen, denn sie haben mehrheitlich Parteien gewählt, die nicht ernsthaft Volksentscheide einführen wollten.
Armer Systemling, wenn du aufwachst wird der Kater groß.
Stanley_Beamish
02.07.2016, 09:56
Das Soziale und das Juristische hängen nun aber zusammen! Dass sich kurzfristig eine Mehrheit dafür findet, in verfassungswidriger Weise Volksentscheide einzuführen - wieso sollte man damit rechnen? Und wieso sollte man die Möglichkeit als Einwand oder Argument gelten lassen?
Ja, sicher, täten die Leut' Parteien wählen, die Volksentscheide umsetzen wollen, ginge das. Das brauchte aber Zeit und hiesse selbst im Falle einer Wahl von AfD oder NPD doch noch lange nicht, dass das Grundgesetz missachtet würde.
Ich habe doch geschrieben, warum der Einwand richtig ist. Liest du eigentlich die Beiträge, auf die du antwortest?
Es müssen weder Parteien gewählt werden, und auch auf ein Grundgesetz muss natürlich keine Rücksicht genommen werden. Das wird einfach durch eine neue, vom Volk bestimmte Verfassung abgelöst. Wenn das Volk es will und auch faktisch die Mittel dazu hat, seine Vorstellungen durchzusetzen, dann wird es auch geschehen.
Es ist aber aufgrund jahrzehntelanger Gehirnwäsche weder willens, noch in der Lage, sich gegen die Parteiendiktatur durchzusetzen, denn dafür benötigte man bewaffnete Kräfte.
Stanley_Beamish
02.07.2016, 09:58
Armer Systemling, wenn du aufwachst wird der Kater groß.
Der Systemling versteht offensichtlich nicht, dass es gerade die Parteien sind, die sich unseren Staat unter den Nagel gerissen haben. Das gilt es zu ändern.
Die Briten haben für den Brexit gestimmt und nun geht der Ruf nach dem Austritt Reih um in Europa.
Auch wenn die AfD mit dem Pseudogerede vom Austritt, wenn sich die EU nicht reformiert, sie will zwar den Austritt, aber wie in Großbritannien belügt sie auch die Bürger.
Ein Referendum zu fordern, wo es keine rechtliche Grundlage dafür gibt, ist Betrug.
Also heißt es zuerst, die rechtliche Grundlage für ein Referendum zu schaffen und damit fangen die Probleme an.
Nun, man könnte eine einfachrechtliche Grundlage schaffen, also als Gesetz über den normalen Gesetzgebungsprozeß. Es ist anzunehmen, dass ein solches Gesetz zustimmungspflichtig wäre, somit würde eine Mehrheit im Bundestag nicht ausreichen um ein solches Gesetz zu verabschieden. Eine Mehrheit der Stimmen im Bundesrat würde zu dem benötigt.
Nun ein solches Gesetz wäre sicherlich nicht verfassungswidrig, jedoch könnte eine Referendum auf dieser Basis, dass die Frage des Austritts stellt, mit dem jetzigen Artikel 23 GG kollidieren und verfassungswidrig sein.
Im Grunde lässt sich aus dem Artikel 23 GG zum einen die Notwendigkeit eine Referendumsregelung auf Verfassungsebene ableiten und zum anderen sogar die Notwendigkeit einer qualifizierten Mehrheit beim Ergebnis des Referendums.
Das ist alles sehr abstrakt, Gehirnnutzer.
Du hast wahrscheinlich 1989 nicht in der DDR gelebt, sonst hättest Du die praktische Erfahrung gemacht, wie schnell sich Verhältnisse von Grund auf ändern können, die gestern noch in Beton gegossen schienen. Das ist allein eine frage des Leidensdrucks.
Und das ist wohl auch ein Grund dafür, daß gerade die Mitteldeutschen, nicht die Westdeutschen, heute in Massen auf die Straße gehen, weil sie seit 89 wissen: sie können etwas verändern. Der Dresdner hat die Erfahrung gemacht, der Kölner nicht.
Ich sag Dir mal, was ganz praktisch innerhalb der nächsten Jahre passieren wird:
Die EU ist pleite, das Geldsystem bricht zusammen, in unserem Fall der Euro. Immer mehr Geberländer treten aus, neue Nehmerländer von der Türkei bis Aserbaidschan oder der Ukraine wollen rein und kommen vielleicht rein, vielleicht auch nicht, das spielt für die weitere Entwicklung keine Rolle mehr.
Im Endeffekt muß Deutschland für den Lebensstandart sämtlicher anderer Länder aufkommen, da deren Industrien durch den Euro gründlich kaputt und wettbewerbsunfähig gemacht wurden. Das wiederum ist so nicht durchsetzbar, denn die Widerstände dagegen würden in Deutschland und 2-3 verbliebenen Zahlerländern revolutionsartige Formen annehmen.
Konkret könnten die Entwicklungen für die BRD so aussehen:
Die AfD wird so stark, daß die übrigen Parteien deren Inhalte übernehmen und mit oder ohne die AFd in der Regierung Referenden über EU-Mitgliedschaft und andere fundamentale Fragen sofort möglich machen. Kein Gesetz oder Vertrag der Welt könnte die Politiker daran hindern, entsprechende Änderungen (einschließlich der Verfassung) vorzunehmen. Am allerwenigstan übrigens das BVG, das sowieso nur noch zum Steigbügelhalter des Machterhalts der Altparteien verkommen ist. Die gleichen Verfassungsrichter würden den EU-Traum, wenn der Wind aus Berlin anders weht, sofort fallenlassen. Ehe Du überhaupt realisierst, was passiert ist. Wer in die eine Richtung korrupt ist, ist es nach Bedarf auch in die andere Richtung.
Genauso gut kann aber auch folgendes passieren:
Der o.a. Leidensdruck bewirkt, daß die AfD auf Bundesebene die absolute Mehrheit bekommt. Z.B. durch Neuwahlen, denn 2017 wird das natürlich noch nicht der Fall sein. (Andererseits glaube ich aber eher nicht, daß der jetzige Kurs noch eine ganze Wahlperiode gehalten werden kann. Das wird sich zeigen).
In dem Fall braucht es kein Referendum, da der EU-Austritt Deutschlands dann durch die Politik erfolgen würde und die Altparteienreste sich dem anschließen müßten, ob sie wollen oder nicht.
Kurz: eine Politik für die Interessen des eigenen Volkes zu machen, wird ganz einfach eine Überlebensfrage für alle Parteien und Politiker in Deutschland werden.
Das war bisher nur deswegen noch nicht der Fall, weil immer noch genügend "Restwohlstand" für die Ruhigstellung der eigenen Bevölkerung vorhanden war und das "ungute Gefühl" im Volk durch die Propaganda der Medien klein gehalten wurde. Diese Mittel werden wegfallen, wenn die Umverteilung Größenordnungen annimmt, die benötigt werden, um das sinkende Schiff überhaupt noch über Wasser zu halten. Und das wird dann den Ausschlag geben für die Entwicklungen, wie ich sie oben beschrieben habe.
Reilinger
02.07.2016, 10:07
Ich finde es beruhigend, dass in einem bösen, rechten Forum über die Möglichkeit gesetzeskonformer Umsetzung von Volksabstimmungen und anderen demokratischen Mitteln zur Kontrolle der Parteiendiktatur diskutiert wird.
Insbesondere mit Blick auf die Regierung, die seit einigen Jahren eindrucksvoll beweist, dass sie im Zweifelsfall auf jedes Gesetz einfach scheißt. :cool:
Myschkin
02.07.2016, 10:10
§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.
gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2.
einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3.
eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4.
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder
5.
einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
Kann jemand erklären, inwieweit sich die AFD einen Vermögensvorteil verschafft, wenn sie eine Volksabstimmung über die Mitgliedschaft in der EU fordert? Man kann ihr vorwerfen, dass sie fordert, was sich nicht verwirklichen lässt, aber was das mit Betrug zu tun haben soll, erschliesst sich mir nicht.
Ich sehe und höre jeden Tag Politiker, die etwas fordern. Nicht selten ziemlich unwahrscheinliche Sachen. Nach dem Brexit traten sie mit Vorschlägen einer weiteren europäischen Integration und Vertiefung an die Öffentlichkeit? Sind das ebenfalls Betrüger, Juncker, Merkel, Schäuble und Kauder?
Die Briten haben für den Brexit gestimmt und nun geht der Ruf nach dem Austritt Reih um in Europa.
Auch wenn die AfD mit dem Pseudogerede vom Austritt, wenn sich die EU nicht reformiert, sie will zwar den Austritt, aber wie in Großbritannien belügt sie auch die Bürger.
Ein Referendum zu fordern, wo es keine rechtliche Grundlage dafür gibt, ist Betrug.
Also heißt es zuerst, die rechtliche Grundlage für ein Referendum zu schaffen und damit fangen die Probleme an.
Nun, man könnte eine einfachrechtliche Grundlage schaffen, also als Gesetz über den normalen Gesetzgebungsprozeß. Es ist anzunehmen, dass ein solches Gesetz zustimmungspflichtig wäre, somit würde eine Mehrheit im Bundestag nicht ausreichen um ein solches Gesetz zu verabschieden. Eine Mehrheit der Stimmen im Bundesrat würde zu dem benötigt.
Nun ein solches Gesetz wäre sicherlich nicht verfassungswidrig, jedoch könnte eine Referendum auf dieser Basis, dass die Frage des Austritts stellt, mit dem jetzigen Artikel 23 GG kollidieren und verfassungswidrig sein.
Im Grunde lässt sich aus dem Artikel 23 GG zum einen die Notwendigkeit eine Referendumsregelung auf Verfassungsebene ableiten und zum anderen sogar die Notwendigkeit einer qualifizierten Mehrheit beim Ergebnis des Referendums.
Die bis in die 1990er Jahre hinein in der Staatsrechtslehre (https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsrechtslehre) vorherrschende Auffassung, dass bundesweite Volksentscheide aufgrund von Initiativverfahren zu anderen Themen als einer Gebietsneugliederung dem Geist des Grundgesetzes entgegenstünden, hat sich gewandelt. Die hierfür vorgebrachten Begründungen, insbesondere das aufgrund der “Weimarer Erfahrungen” der Parlamentarische Rat (https://de.wikipedia.org/wiki/Parlamentarischer_Rat) diese ausdrücklich verhindern wollte, gelten als historisch widerlegt.[14] (https://de.wikipedia.org/wiki/Volksentscheid#cite_note-14) Als herrschende Meinung gilt mittlerweile, dass eine solche Aufnahme direktdemokratischer Initiativrechte aufgrund des Art. 20 (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html) (2) (Staatsgewalt) ausdrücklich möglich ist, hierfür aber zwingend eine Anpassung des Grundgesetzes, insbesondere der Art. 76 (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_76.html) (1) (Gesetzgebung des Bundes), Art. 77 (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_77.html) (Mitwirkung der Länder) und Art. 82 (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_82.html) (Ausfertigung von Gesetzen), notwendig sei.
In einem engen Zusammenhang damit steht die Frage, ab wann die Übertragung von Souveränitätsrechten an die Europäische Union (https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Union) faktisch einer Ablösung des Grundgesetzes gleichkäme. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht) zur Eurorettung (https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Finanzstabilisierungsfazilit%C3%A 4t) vom 7. September 2011[24] (https://de.wikipedia.org/wiki/Volksentscheid#cite_note-24) sagte dessen Präsident Andreas Voßkuhle (https://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Vo%C3%9Fkuhle) in einem Interview, für eine Abgabe weiterer Kernkompetenzen wie der Budgethoheit des Bundestages an die Europäische Union „müsste Deutschland sich eine neue Verfassung geben. Dafür wäre ein Volksentscheid nötig. Ohne das Volk geht es nicht!“
Aus dem Volk initiierte Volksentscheide[Bearbeiten (https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Volksentscheid&veaction=edit&vesection=11) | Quelltext bearbeiten (https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Volksentscheid&action=edit§ion=11)]In allen Bundesländern besteht die Möglichkeit, über den Weg von Volksinitiative (in einigen Bundesländern stattdessen Antrag auf ein Volksbegehren (https://de.wikipedia.org/wiki/Antrag_auf_ein_Volksbegehren); in Sachsen (https://de.wikipedia.org/wiki/Sachsen) Volksantrag (https://de.wikipedia.org/wiki/Volksantrag); in Bremen (https://de.wikipedia.org/wiki/Bremen) und Thüringen (https://de.wikipedia.org/wiki/Th%C3%BCringen) Bürgerantrag) und Volksbegehren einen Volksentscheid herbeizuführen. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen den Bundesländern, zu welchen Fragen ein Volksentscheid überhaupt zulässig ist:
https://de.wikipedia.org/wiki/Volksentscheid
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/2/24/StimmzettelVE11_WT_Muster.png/800px-StimmzettelVE11_WT_Muster.png
Stimmzettel Volksentscheid Hessen 2011
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/8/8c/Stimmzettel_Volksabstimmung_Hessen_2011.jpg/800px-Stimmzettel_Volksabstimmung_Hessen_2011.jpg
Nach der Wiedervereinigung (https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Wiedervereinigung) nahmen alle neuen deutschen Bundesländer, nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen der friedlichen Revolution (https://de.wikipedia.org/wiki/Wende_und_friedliche_Revolution_in_der_DDR), Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide in ihre Landesverfassungen auf. In der unmittelbaren Folge reformierten auch eine Reihe von westlichen Bundesländern (beispielsweise Schleswig-Holstein und Bremen) die entsprechenden Regelungen und gestalteten sie anwendungsfreundlicher. Zwischen 1990 und 1999 kam es zu sechs aus der Bevölkerung initiierten Volksentscheiden (in Bayern 1991, 1995 und 1998, in Schleswig-Holstein 1997 und 1998, sowie Hamburg 1998 und 1999). Um und nach 2000 wurden in einer ganzen Reihe weiterer Bundesländer die Regelungen für direkte Demokratie anwendungsfreundlicher geändert (so beispielsweise in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Baden-Württemberg). Seit 2000 wurden zwölf aus der Bevölkerung initiierte Volksentscheide in deutschen Bundesländern abgehalten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Volksentscheid
Gehirnnutzer
02.07.2016, 10:21
Wir befinden uns noch am 7.5.1945.
Das heisst, wir Deutschen haben noch keine eigene Entscheidung über die Form unseres Staates getroffen.
Alles, was seit dem passierte, lag im Ermessen der Sieger (Russland, USA).
Erst wenn wir uns einen eigenen Staat geben, und dieser ist zweifelsohne das Deutsche Reich, werden wir frei sein.
---
Wir befinden uns schon viel weiter Klopperhorst, nur diejenigen, die glauben Völkerrecht funktioniert wie nationales Recht, befinden sich teilweise in der Vergangenheit.
http://www.presidency.ucsb.edu/ws/?pid=13969
sleepwell
02.07.2016, 10:21
Ein Referendum zu fordern, wo es keine rechtliche Grundlage dafür gibt, ist Betrug...
Ist es nicht.
Zum einen impliziert die Forderung das Herstellen der rechtlichen Bedeutung.
Zum zweiten kann ein Parlament jeder Zeit eine Meinungserhebung beschließen. Eine Frage der Formulierung. Das Ergebnis hat dann nur keine bindende Wirkung. Es steht aber als Meinung zur Beachtung im Raum.
Zum dritten kann man das auch über die Verfassungen der Länder über Volksbegehren juristisch anschieben. Stichwort Bundesrat.
Betrug ist also deutlich zu hoch gegriffen ...
Die Briten haben für den Brexit gestimmt und nun geht der Ruf nach dem Austritt Reih um in Europa.
Auch wenn die AfD mit dem Pseudogerede vom Austritt, wenn sich die EU nicht reformiert, sie will zwar den Austritt, aber wie in Großbritannien belügt sie auch die Bürger.
Ein Referendum zu fordern, wo es keine rechtliche Grundlage dafür gibt, ist Betrug.
Also heißt es zuerst, die rechtliche Grundlage für ein Referendum zu schaffen und damit fangen die Probleme an.
Nun, man könnte eine einfachrechtliche Grundlage schaffen, also als Gesetz über den normalen Gesetzgebungsprozeß. Es ist anzunehmen, dass ein solches Gesetz zustimmungspflichtig wäre, somit würde eine Mehrheit im Bundestag nicht ausreichen um ein solches Gesetz zu verabschieden. Eine Mehrheit der Stimmen im Bundesrat würde zu dem benötigt.
Nun ein solches Gesetz wäre sicherlich nicht verfassungswidrig, jedoch könnte eine Referendum auf dieser Basis, dass die Frage des Austritts stellt, mit dem jetzigen Artikel 23 GG kollidieren und verfassungswidrig sein.
Im Grunde lässt sich aus dem Artikel 23 GG zum einen die Notwendigkeit eine Referendumsregelung auf Verfassungsebene ableiten und zum anderen sogar die Notwendigkeit einer qualifizierten Mehrheit beim Ergebnis des Referendums.
Bin ja mal gespannt, was Deine Vorzeige - Lügokraten mit dem von den Besetzungsmächten oktroyierten Grundgesetz machen, wenn alle Staaten aus der glorreichen brd - gelobhudelten und angebeteten eu - Demokratie - Gottheit austreten und die brd - Lügo - Spasten am Ende alleine dastehen?
:cool:
Gehirnnutzer
02.07.2016, 10:29
Kann jemand erklären, inwieweit sich die AFD einen Vermögensvorteil verschafft, wenn sie eine Volksabstimmung über die Mitgliedschaft in der EU fordert? Man kann ihr vorwerfen, dass sie fordert, was sich nicht verwirklichen lässt, aber was das mit Betrug zu tun haben soll, erschliesst sich mir nicht.
Ich sehe und höre jeden Tag Politiker, die etwas fordern. Nicht selten ziemlich unwahrscheinliche Sachen. Nach dem Brexit traten sie mit Vorschlägen einer weiteren europäischen Integration und Vertiefung an die Öffentlichkeit? Sind das ebenfalls Betrüger, Juncker, Merkel, Schäuble und Kauder?
Klasse Retourkutsche, hast Recht, ich habe hier aber Betrug nicht im Sinne des Straftatbestandes gemein, sondern als Synonym für Lüge.
Das ist Unsinn. Natürlich ist es möglich. Welches Naturgesetz spricht denn dagegen?
Die brd - Spastokraten haben ihr Volks- / Völker - Vernichtungs - Programm zum alternativlosen Naturgesetz erklärt!
brain freeze
02.07.2016, 10:36
Die Briten haben für den Brexit gestimmt und nun geht der Ruf nach dem Austritt Reih um in Europa.
Auch wenn die AfD mit dem Pseudogerede vom Austritt, wenn sich die EU nicht reformiert, sie will zwar den Austritt, aber wie in Großbritannien belügt sie auch die Bürger.
Ein Referendum zu fordern, wo es keine rechtliche Grundlage dafür gibt, ist Betrug.
[...]
Nach gültiger WRV besteht natürlich die Möglichkeit einer Volksabstimmung für das deutsche Volk. "Betrug" ist, den Deutschen ihre Verfassungsrechte vorzuenthalten. Klar wird die BRD einen Teufel tun, ein Referendum zur EU zuzulassen. So ein Angebot ans Volk ist Ultima ratio der Politkaste, wenn es bereits zu spät ist.
Armer Systemling, wenn du aufwachst wird der Kater groß.
Ich nehme das so einfach mal zur Kenntnis.
Ich habe doch geschrieben, warum der Einwand richtig ist. Liest du eigentlich die Beiträge, auf die du antwortest? Es müssen weder Parteien gewählt werden, und auch auf ein Grundgesetz muss natürlich keine Rücksicht genommen werden. Das wird einfach durch eine neue, vom Volk bestimmte Verfassung abgelöst. Wenn das Volk es will und auch faktisch die Mittel dazu hat, seine Vorstellungen durchzusetzen, dann wird es auch geschehen.
Es ist aber aufgrund jahrzehntelanger Gehirnwäsche weder willens, noch in der Lage, sich gegen die Parteiendiktatur durchzusetzen, denn dafür benötigte man bewaffnete Kräfte.
Die Möglichkeit einer neuen Verfassung via u.a. Einberufung einer Nationalversammlung ist, richtig, eine weitere Möglichkeit der Implementation direktdemokratischer Verfahren.
"Myschkin" klingt zwar ausländisch, ich nehme aber an, auch dort, wo Du bzw. der Name herkomm(s)t, differenziert man zwischen Alltags- und (u.a.) juristischer Fachsprache. :)
Kann jemand erklären, inwieweit sich die AFD einen Vermögensvorteil verschafft, wenn sie eine Volksabstimmung über die Mitgliedschaft in der EU fordert? Man kann ihr vorwerfen, dass sie fordert, was sich nicht verwirklichen lässt, aber was das mit Betrug zu tun haben soll, erschliesst sich mir nicht.
Ich sehe und höre jeden Tag Politiker, die etwas fordern. Nicht selten ziemlich unwahrscheinliche Sachen. Nach dem Brexit traten sie mit Vorschlägen einer weiteren europäischen Integration und Vertiefung an die Öffentlichkeit? Sind das ebenfalls Betrüger, Juncker, Merkel, Schäuble und Kauder?
Der Systemling versteht offensichtlich nicht, dass es gerade die Parteien sind, die sich unseren Staat unter den Nagel gerissen haben. Das gilt es zu ändern.
Parteien gehören schlicht verboten.
Gehirnnutzer
02.07.2016, 11:13
Na, mal abgesehen von den üblichen Beleidigungen, habe ich einige mal angeregt etwas nachzudenken und nachzulesen.
Ich finde es aber komisch, dass es einige hier gibt, die beim Brexit, die mangelnde Rechtsverbindlich des britischen Referendums anmerken, sich aber darüber aufregen, wenn man aufzeigt, was hier für ein rechtsverbindliches Referendum notwendig ist.
Leute, es ist zwar richtig, das Artiklel 20 Absatz 2 auch auf Abstimmungen verweist. Es gibt sie ja auch auf Landes- und Kommunalebene, dort sind entsprechende Rechtsgrundlagen geschaffen worden. Auf Bundesebene gibt es aber keine entsprechende Rechtsgrundlagen, die müssen erst geschaffen werden. Die Erwähnung in Artikel 20 Absatz 2 reicht dazu nicht aus. Das ergibt sich z.B. auch aus dem nächsten Absatz dieses Artikels.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Mal die Artikel 70 bis 82 GG angeschaut, dort irgendwie das Wort Referendum oder ein Synonym dafür gefunden. Der rechtsverbindliche Abschluß völkerrechtlicher Verträge läuft über die Gesetzgebung, ergo auch die Einleitung des Verfahrens nach Artikel 50 EUV.
Buella, Revolution und Bürgerkrieg, schön, den Spruch hört man immer wieder. Eigentlich ein einfacher Weg, hat nur ein kleines Problem, nämlch das Problem, wie Völkerrecht funktioniert. Völkerrecht beruht auf Anerkennung und Staaten beruhen eben nicht nur wie in der Staatenlehre angegeben auf Staatsgebiet, Staatsgewalt und Staatsvolk. Ein Staat wird erst existent, wenn andere Staaten ihn anerkennen.
Noch mal:
Ich habe nicht geschrieben, das Volksabstimmungen auf Bundesebene nicht möglich sind. Ich habe geschrieben, dass es dafür noch keine Rechtsgrundlage gibt, die aber für die Rechtsverbindlichkeit notwendig wäre.
Ich habe aufgeführt, was für die Rechtsgrundlage notwendig wäre, bzw. was diese Rechtsgrundlage beeinflussen könnte.
Daraus ergibt sich, die Art und Weise, wie die AfD also zu einer Volksabstimmung aufruft, istauf Grund der Sachlage eine Lüge, weil eine Menge mehr notwendig ist, als die wahlkampftechnische Ankündigung einer Absicht. Die AfD handelt hier genau wie die Etablierten, der Bürger wird nicht aufgeklärt.
Bruddler
02.07.2016, 11:19
Nach gültiger WRV besteht natürlich die Möglichkeit einer Volksabstimmung für das deutsche Volk. "Betrug" ist, den Deutschen ihre Verfassungsrechte vorzuenthalten. Klar wird die BRD einen Teufel tun, ein Referendum zur EU zuzulassen. So ein Angebot ans Volk ist Ultima ratio der Politkaste, wenn es bereits zu spät ist.
Dann werden sie sagen, "seht her, das Volk hat es so gewollt, das Volk hat so entschieden"... :pfeif:
Soweit in den Nachrichten zu hören, bilden die Alt-Parteien ein Bündnis gegen AfD und AfD selbst möchte mit Pegida und NPD nicht viel zu tun haben, distanziert sich:
http://www.berliner-zeitung.de/berlin/positionspapier-berliner-parteien-schliessen-breites-buendnis-gegen-die-afd-24328916
https://mopo24.de/nachrichten/afd-sachsen-kritik-an-pegida-partei-dresden-15250
http://www.welt.de/politik/deutschland/article147459891/Die-Allianz-der-Fremdenfeinde-formiert-sich.html
http://www.kul-tours.de/monitor-panorama-ard-primitive-hetze-gegen-afd.html
http://www.metropolico.org/2015/09/22/warum-pegida-partei-werden-muss/
Die AfD will in die Ecke der etablierten Parteien rutschen - deshalb auch der interne Streit - sie haben sich noch nicht gefunden, weil zu unterschiedliche Kräfte innerhalb des inneren Kreises noch an einer Zielführung arbeiten.
Gehirnnutzer
02.07.2016, 11:21
Nach gültiger WRV besteht natürlich die Möglichkeit einer Volksabstimmung für das deutsche Volk. "Betrug" ist, den Deutschen ihre Verfassungsrechte vorzuenthalten. Klar wird die BRD einen Teufel tun, ein Referendum zur EU zuzulassen. So ein Angebot ans Volk ist Ultima ratio der Politkaste, wenn es bereits zu spät ist.
Och brain freeze, ein kleiner Satz, aus Artikel 73 WRV (http://www.verfassungen.de/de/de19-33/verf19-i.htm):
Das Verfahren beim Volksentscheid und beim Volksbegehren regelt ein Reichsgesetz.
Vorgesehen ja, aber auch nur mit gesetzlicher Grundlage, das Gesetz fehlt also.
Gehirnnutzer
02.07.2016, 11:25
Stimmzettel Volksentscheid Hessen 2011
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/8/8c/Stimmzettel_Volksabstimmung_Hessen_2011.jpg/800px-Stimmzettel_Volksabstimmung_Hessen_2011.jpg
https://de.wikipedia.org/wiki/Volksentscheid
Alles richtig, aber das ist Länderebene, da gibt es die entsprechenden verfassungsrechtlichen Regelungen und Gesetze, aber wir sprechen von der Bundesebene.
brain freeze
02.07.2016, 11:28
Och brain freeze, ein kleiner Satz, aus Artikel 73 WRV (http://www.verfassungen.de/de/de19-33/verf19-i.htm):
Vorgesehen ja, aber auch nur mit gesetzlicher Grundlage, das Gesetz fehlt also.
Nö, die gesetzliche Grundlage gab es durch das Gesetz über den Volksentscheid: http://www.documentarchiv.de/wr/1921/volksentscheid_ges.html
Gehirnnutzer
02.07.2016, 11:31
Ist es nicht.
Zum einen impliziert die Forderung das Herstellen der rechtlichen Bedeutung.
Zum zweiten kann ein Parlament jeder Zeit eine Meinungserhebung beschließen. Eine Frage der Formulierung. Das Ergebnis hat dann nur keine bindende Wirkung. Es steht aber als Meinung zur Beachtung im Raum.
Zum dritten kann man das auch über die Verfassungen der Länder über Volksbegehren juristisch anschieben. Stichwort Bundesrat.
Betrug ist also deutlich zu hoch gegriffen ...
sleepwell, denk mal darüber nach, wie der Bürger den Aufruf über ein Referendum wahrnimmt. Er geht davon aus, gewählt, sofort Referendum, unmittelbarer Austritt und hat GB vor Augen.
Die AfD tut das selbe, wie die Etablierten, nämlich den Bürger absichtlich nicht über die Sachlage aufzuklären.
KatII, dann erkläre mal, warum das pseudojuristischer Scheiß ist?
Volksabstimmungen, Referenden gibt es auf Bundesebene nicht. Okay, für eine Sache schon und die ist in Artikel 146 GG erwähnt. Also, wie soll ohne Rechtsgrundlage ein Referendum abgehalten werden.
Mit Völkerrecht hat das übrigens nichts zu tun.
Mit "Völkerrecht" nicht, mit "Demokratie" aber schon. Aber Demokratie ist dann, wenn sie einem passt, nicht wahr? Das UK hat ein Referendum abgehalten, und die Mehrheit entschied sich für den Austritt aus der EU. Die Regierung MUSS sich nicht danach richten, sie tut es aber trotzem, weil sie genau DAS unter Demokratie vesteht. In England. Lediglich unsere Berliner Volldemokraten und der uns allen ans Herzb gewachsene Harald Junker in Brüssel und seine Claqueure scheuen keine Mühen, gegen große Teile ds britischen Volkes zu hetzen. Warum? Ihnen passt die Richtung nicht. Sooo hatten sie sich die Demokratie nicht vorgestellt, sondern eher so:
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt." - in Die Brüsseler Republik, Der Spiegel, 27. Dezember 1999.
Gehirnnutzer
02.07.2016, 11:41
Nö, die gesetzliche Grundlage gab es durch das Gesetz über den Volksentscheid: http://www.documentarchiv.de/wr/1921/volksentscheid_ges.html
Du liest es aber nicht. Es stellt Bedingungen dafür, wer einen Volksentscheid veranlassen konnte und in welchen Fällen, vereinfacht dargestellt, bei Streitigkeiten bei der Gesetzgebung oder bei Verfassungsänderungen.
Spinnen wir die Geschichte also weiter. Das Ganze heißt nämlich, es hätte erst ein Gesetzgebungsverfahren zum Antrag des Verfahrens nach Artikel 50 EUV geben müssen, bevor das Volk darüber entscheiden hätte können.
Im Grunde genommen, die Situation wie jetzt, wenn die Politiker oder der Reichspräsident nicht wollen, kann das Volk nicht abstimmen.
brain freeze
02.07.2016, 11:46
Du liest es aber nicht. Es stellt Bedingungen dafür, wer einen Volksentscheid veranlassen konnte und in welchen Fällen, vereinfacht dargestellt, bei Streitigkeiten bei der Gesetzgebung oder bei Verfassungsänderungen.
Spinnen wir die Geschichte also weiter. Das Ganze heißt nämlich, es hätte erst ein Gesetzgebungsverfahren zum Antrag des Verfahrens nach Artikel 50 EUV geben müssen, bevor das Volk darüber entscheiden hätte können.
Im Grunde genommen, die Situation wie jetzt, wenn die Politiker oder der Reichspräsident nicht wollen, kann das Volk nicht abstimmen.
Offenbar hast du wieder nur oberflächlich gelesen, z.B. §1, Abs.1, Pkt. 3. (Erfolgreiches Begehren löst VE aus)
Gehirnnutzer
02.07.2016, 11:49
Mit "Völkerrecht" nicht, mit "Demokratie" aber schon. Aber Demokratie ist dann, wenn sie einem passt, nicht wahr? Das UK hat ein Referendum abgehalten, und die Mehrheit entschied sich für den Austritt aus der EU. Die Regierung MUSS sich nicht danach richten, sie tut es aber trotzem, weil sie genau DAS unter Demokratie vesteht. In England. Lediglich unsere Berliner Volldemokraten und der uns allen ans Herzb gewachsene Harald Junker in Brüssel und seine Claqueure scheuen keine Mühen, gegen große Teile ds britischen Volkes zu hetzen. Warum? Ihnen passt die Richtung nicht. Sooo hatten sie sich die Demokratie nicht vorgestellt, sondern eher so:
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt." - in Die Brüsseler Republik, Der Spiegel, 27. Dezember 1999.
Rumpel, selbst ein nicht rechtsverbindliches Referendum ähnlich dem britischen, bräuchte zunächst eine rechtliche Grundlage. Rechtliche Grundlagen für Volksentscheide gibt es Deutschland nur auf Länderebene nicht aber auf Bundesebene.
Einfach ausgedrückt, das Parlament oder die Regierung braucht mindestens eine gesetzliche Befugnis eine entsprechende Befragung durchzuführen.
Im Übrigen Rumpel vergisst du bei deinen Überlegungen den Artikel 50 EUV selber.
1) Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten....................................... .........................................
tommy3333
02.07.2016, 11:56
Die Briten haben für den Brexit gestimmt und nun geht der Ruf nach dem Austritt Reih um in Europa.
Auch wenn die AfD mit dem Pseudogerede vom Austritt, wenn sich die EU nicht reformiert, sie will zwar den Austritt, aber wie in Großbritannien belügt sie auch die Bürger.
Ein Referendum zu fordern, wo es keine rechtliche Grundlage dafür gibt, ist Betrug.
Also heißt es zuerst, die rechtliche Grundlage für ein Referendum zu schaffen und damit fangen die Probleme an.
Nun, man könnte eine einfachrechtliche Grundlage schaffen, also als Gesetz über den normalen Gesetzgebungsprozeß. Es ist anzunehmen, dass ein solches Gesetz zustimmungspflichtig wäre, somit würde eine Mehrheit im Bundestag nicht ausreichen um ein solches Gesetz zu verabschieden. Eine Mehrheit der Stimmen im Bundesrat würde zu dem benötigt.
Nun ein solches Gesetz wäre sicherlich nicht verfassungswidrig, jedoch könnte eine Referendum auf dieser Basis, dass die Frage des Austritts stellt, mit dem jetzigen Artikel 23 GG kollidieren und verfassungswidrig sein.
Im Grunde lässt sich aus dem Artikel 23 GG zum einen die Notwendigkeit eine Referendumsregelung auf Verfassungsebene ableiten und zum anderen sogar die Notwendigkeit einer qualifizierten Mehrheit beim Ergebnis des Referendums.
Wer ist eigentlich der Souverän in diesem Land?
Gehirnnutzer
02.07.2016, 12:12
Offenbar hast du wieder nur oberflächlich gelesen, z.B. §1, Abs.1, Pkt. 3. (Erfolgreiches Begehren löst VE aus)
Habe ich schon gelesen, beschäftigt sich aber mit der Einreichung einer Gesetzesvorlage und deren Ablehnung durch den Reichstag. Eine ziemlich abstrakte Möglichkeit brain freeze mit zu vielen Eventualitäten.
Rein theoretisch ist es möglich danach eine Gesetzesentwurf über den Austritt in den Reichstag per Volksbegehren einzubringen. Der resultierende Volksentscheid nach diesem Punkt, wäre aber nur in einem Fall der direkte Volksentscheid über den Austritt, wenn der Reichstag den Entwurf vollständig ablehnt (Anmerkung: Das Gesetz lässt sogar in diesem Fall die Auslegung zu, das es bei vollständiger Ablehnung des Entwurfes keinen Volksentscheid gibt).
Im anderen Fall, wäre es ein Volksentscheid nur über die Änderungen, die der Reichstag am Entwurf vorgenommen hat.
Selbst nach der WRV gäbe es Probleme mit einem entsprechenden Volksentscheid.
Gehirnnutzer
02.07.2016, 12:13
Wer ist eigentlich der Souverän in diesem Land?
Was sind die verfassungsrechtlichen Vorschriften?
BRDDR_geschaedigter
02.07.2016, 12:14
Habe ich schon gelesen, beschäftigt sich aber mit der Einreichung einer Gesetzesvorlage und deren Ablehnung durch den Reichstag. Eine ziemlich abstrakte Möglichkeit brain freeze mit zu vielen Eventualitäten.
Rein theoretisch ist es möglich danach eine Gesetzesentwurf über den Austritt in den Reichstag per Volksbegehren einzubringen. Der resultierende Volksentscheid nach diesem Punkt, wäre aber nur in einem Fall der direkte Volksentscheid über den Austritt, wenn der Reichstag den Entwurf vollständig ablehnt (Anmerkung: Das Gesetz lässt sogar in diesem Fall die Auslegung zu, das es bei vollständiger Ablehnung des Entwurfes keinen Volksentscheid gibt).
Im anderen Fall, wäre es ein Volksentscheid nur über die Änderungen, die der Reichstag am Entwurf vorgenommen hat.
Selbst nach der WRV gäbe es Probleme mit einem entsprechenden Volksentscheid.
Man kann sich also völkerrechtlich z.B. als Bayern als unabhängig erklären per Referendum, aber ein Deuxit geht nicht?
Das ist ja ne tolle Logik.
tommy3333
02.07.2016, 12:19
Was sind die verfassungsrechtlichen Vorschriften?
Was haben die verfassungsrechtlichen Vorschriften mit dem Vorwurf der "Lüge" und "Betrug" zu tun? Wer ist nun der Souverän?
Murmillo
02.07.2016, 12:21
Was sind die verfassungsrechtlichen Vorschriften?
Danach kannst du ja nicht gehen, denn darauf wird doch in diesem Land geschissen ! Siehe die Meinung von Verfassungsrechtlern zur Flüchtlingskrise und Öffnung der Grenzen.
Liberalist
02.07.2016, 12:22
sleepwell, denk mal darüber nach, wie der Bürger den Aufruf über ein Referendum wahrnimmt. Er geht davon aus, gewählt, sofort Referendum, unmittelbarer Austritt und hat GB vor Augen.
Die AfD tut das selbe, wie die Etablierten, nämlich den Bürger absichtlich nicht über die Sachlage aufzuklären.
Entschuldigung, die BRD hat das Recht aus der EWU und somit aus der EU auszutreten, wenn sich die von einer Stabilitätsunion in eine Destabilisierungsunion verwandeln sollte. Diese stellte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag klar.
Du schreibst mal wieder Wirsing, die Destabilisierungsunion ist längst eingegtreten, man muss nur die Parteien wählen, welche einen Austritt befürworten.
Gehirnnutzer
02.07.2016, 12:22
Man kann sich also völkerrechtlich z.B. als Bayern als unabhängig erklären per Referendum, aber ein Deuxit geht nicht?
Das ist ja ne tolle Logik.
BRDDR_geschädigter, es gibt kein Völkerrechtliches Referendum, es gibt nur die völkerrechtlich Anerkennung eines nationalen Referendums.
Klopperhorst
02.07.2016, 12:23
Nein, Kloppi, Revolution ist SCHEISSßZZe!!! Du als Wessi kannst es nicht nachempfinden, was ein radikaler Umbruch in der Gesellschaft bedeutet. Towarish und ich und alle Ossis, die etwas älter sind, haben eine Revolution miterlebt. Es kann auch sanfter ablaufen. Aber, wir kommen eh nicht drumrum.
Ich bin kein "Wessi". Ich befinde mich lediglich physisch in der Alt-BRD, bin aber gebürtig in der DDR aufgewachsen und habe den Umbruch selbst miterlebt.
So wie die DDR unterging, muss auch die BRD untergehen und durch einen echten Staat der Deutschen ersetzt werden.
Dazu gehört Abzug aller Besatzer (die Russen sind weg, die Amis sind noch da) und natürlich eine echte Verfassung sowie ein Friedensvertrag.
---
ochmensch
02.07.2016, 12:26
Volksentscheide auf Bundesebene zu fordern, weil es die eben noch nicht gibt, ist Betrug? Also ist jede politische Forderung Betrug, da sie ja noch nicht umgesetzt ist, oder wie jetzt?
Gehirnnutzer
02.07.2016, 12:28
Entschuldigung, die BRD hat das Recht aus der EWU und somit aus der EU auszutreten, wenn sich die von einer Stabilitätsunion in eine Destabilisierungsunion verwandeln sollte. Diese stellte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag klar.
Du schreibst mal wieder Wirsing, die Destabilisierungsunion ist längst eingegtreten, man muss nur die Parteien wählen, welche einen Austritt befürworten.
Liberalist, du sprichst von einer Feststellung, die dir nicht obliegt sondern entweder dem Parlament oder dem BVerfG. Ein solcher Austritt wäre aber immer noch ein Austritt nach Artikel 50 EUV, nur der Entscheidungsweg wäre ein anderer.
Hier geht es aber um den Entscheidungsweg Referendum.
Gehirnnutzer
02.07.2016, 12:33
Volksentscheide auf Bundesebene zu fordern, weil es die eben noch nicht gibt, ist Betrug? Also ist jede politische Forderung Betrug, da sie ja noch nicht umgesetzt ist, oder wie jetzt?
ochmensch, es werden aber nicht Volksentscheide auf Bundesebene gefordert, sondern ein Volksentscheid über den Austritt aus der EU, also es wird ein Schritt weiter gegangen und der Bürger nicht darüber aufgeklärt, das zunächst erstmal die Grundlage für Volksentscheide auf BUndesebene geschaffen werden muss. Es wird der Eindruck erweckt, in dem ich eine Partei wähle, bekomme ich sofort den Volksentscheid über die EU und das ist ein Lüge.
Dr Mittendrin
02.07.2016, 12:33
Liberalist, du sprichst von einer Feststellung, die dir nicht obliegt sondern entweder dem Parlament oder dem BVerfG. Ein solcher Austritt wäre aber immer noch ein Austritt nach Artikel 50 EUV, nur der Entscheidungsweg wäre ein anderer.
Hier geht es aber um den Entscheidungsweg Referendum.
So wie man heute schon sagt, Schengen und Dublin funktioniert nicht. ( Sind auch Gesetze ) So wird es trotz deinem Paragrafengeschwafel die EU zerreissen.
Liberalist
02.07.2016, 12:35
Liberalist, du sprichst von einer Feststellung, die dir nicht obliegt sondern entweder dem Parlament oder dem BVerfG. Ein solcher Austritt wäre aber immer noch ein Austritt nach Artikel 50 EUV, nur der Entscheidungsweg wäre ein anderer.
Hier geht es aber um den Entscheidungsweg Referendum.
Wie bitte?
Ich habe dir bereits oben geschrieben, dass dies eine Aussage des Bundesverfassungsgerichts ist und die nötigen Parteien gewählt werden müssen, die dies wollen. Fertig ist die Kiste.
Hör auf Nebelkerzen zu zünden, du behauptest es gäbe keine rechtliche Grundlage für einen Austritt, doch die gibt es und du hast es eben zugegeben, da du ja eingeräumt hast, dass es eben ein Parlament benötigt.
So und wenn nun eine Partei eine Volksabstimmung durchführen lässt und sich der Mehrheit des Volkes beugt, dann ist der Rettich eben gegessen.
Gehirnnutzer
02.07.2016, 12:36
So wie man heute schon sagt, Schengen und Dublin funktioniert nicht. ( Sind auch Gesetze ) So wird es trotz deinem Paragrafengeschwafel die EU zerreissen.
Wo funktionieren sie nicht, Dr. Mittendrin? Ich habe oft genug nach der Textpassage gefragt, die verbietet, Ausländern auch ohne Anspruch auf Asyl den Aufenthalt zu gewähren. Es ist ein unterschied, ob etwas nicht funktioniert, oder ob etwas unterschiedliche Auslegungen zulässt.
brain freeze
02.07.2016, 12:37
Habe ich schon gelesen, beschäftigt sich aber mit der Einreichung einer Gesetzesvorlage und deren Ablehnung durch den Reichstag. Eine ziemlich abstrakte Möglichkeit brain freeze mit zu vielen Eventualitäten.
Rein theoretisch ist es möglich danach eine Gesetzesentwurf über den Austritt in den Reichstag per Volksbegehren einzubringen. Der resultierende Volksentscheid nach diesem Punkt, wäre aber nur in einem Fall der direkte Volksentscheid über den Austritt, wenn der Reichstag den Entwurf vollständig ablehnt (Anmerkung: Das Gesetz lässt sogar in diesem Fall die Auslegung zu, das es bei vollständiger Ablehnung des Entwurfes keinen Volksentscheid gibt).
Im anderen Fall, wäre es ein Volksentscheid nur über die Änderungen, die der Reichstag am Entwurf vorgenommen hat.
Selbst nach der WRV gäbe es Probleme mit einem entsprechenden Volksentscheid.
Du faselst schon wieder. Nicht abstrakt, sondern konkret siehe Volksentscheid Fürstenenteignung oder Youngplan. Erst behauptetest du noch, es gäbe keine gesetzliche Grundlage für Volksentscheide, dann weist man dich darauf hin, und du holst sämtliche Einschränkungen einer Volksgesetzgebung heraus. Das war aber nicht Gegenstand meines Einwandes. Die Behauptung, die damalige Gesetzeslage entspräche de facto der heutigen, ist lächerlich.
Klopperhorst
02.07.2016, 12:39
... Ich habe oft genug nach der Textpassage gefragt, die verbietet, Ausländern auch ohne Anspruch auf Asyl den Aufenthalt zu gewähren. Es ist ein unterschied, ob etwas nicht funktioniert, oder ob etwas unterschiedliche Auslegungen zulässt.
Das ganze Grundgesetz ist ein riesiger Gummiparagraph, dessen Teilbereiche sich gegenseitig ausschließen, dann doch immer wieder zurecht gebogen werden.
Wer dieses zusammenhangslose Werk entwickelt hat, konnte nicht ganz dicht sein. Es kann nur dem Kriegsschock und der Hatz der Sieger geschuldet sein, dass so ein Pamphlet zusammengeschustert wurde.
---
ochmensch
02.07.2016, 12:39
ochmensch, es werden aber nicht Volksentscheide auf Bundesebene gefordert, sondern ein Volksentscheid über den Austritt aus der EU, also es wird ein Schritt weiter gegangen und der Bürger nicht darüber aufgeklärt, das zunächst erstmal die Grundlage für Volksentscheide auf BUndesebene geschaffen werden muss. Es wird der Eindruck erweckt, in dem ich eine Partei wähle, bekomme ich sofort den Volksentscheid über die EU und das ist ein Lüge.
Erstmal ist völlig unklar, woher du jetzt nimmst, dass die AfD einen Dexit fordert, eine Quelle sehe ich auch nicht im Ausgangsbeitrag. Zweitens ist die Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene eine zentrale Forderung der AfD. Da wirst du schwer behaupten können, die AfD suggeriere, dass es sowas bereits gäbe. Also hier von "Betrug" zu reden, ist für mich völliger Unsinn.
Dr Mittendrin
02.07.2016, 12:40
Wo funktionieren sie nicht, Dr. Mittendrin? Ich habe oft genug nach der Textpassage gefragt, die verbietet, Ausländern auch ohne Anspruch auf Asyl den Aufenthalt zu gewähren. Es ist ein unterschied, ob etwas nicht funktioniert, oder ob etwas unterschiedliche Auslegungen zulässt.
Du fragst warum was nicht funktioniert ? Gibst dich hier so schlau. Sicherer Drittstaat ?
Zum Schaden des Volkes hat es nun mal keine unterschiedlichen Auslegungen zu geben.
Gehirnnutzer
02.07.2016, 12:41
Wie bitte?
Ich habe dir bereits oben geschrieben, dass dies eine Aussage des Bundesverfassungsgerichts ist und die nötigen Parteien gewählt werden müssen, die dies wollen. Fertig ist die Kiste.
Hör auf Nebelkerzen zu zünden, du behauptest es gäbe keine rechtliche Grundlage für einen Austritt, doch die gibt es und du hast es eben zugegeben, da du ja eingeräumt hast, dass es eben ein Parlament benötigt.
So und wenn nun eine Partei eine Volksabstimmung durchführen lässt und sich der Mehrheit des Volkes beugt, dann ist der Rettich eben gegessen.
Ich zünde keine Nebelkerzen. Du verstehst das Thema diese Threads nicht.
Hier geht es ausschließlich um die Frage eines Referendums bezüglich des Austrittes, nicht um die Entscheidung des BverfG und die Feststellung ob tatsächlich eine Destabilisierungsunion vorliegt. Du kannst gerne darüber einen eigenen Thread aufmachen.
Hier geht es um Referendum nicht um anderes!!!!!!!!!!!!!!!
Rumpel, selbst ein nicht rechtsverbindliches Referendum ähnlich dem britischen, bräuchte zunächst eine rechtliche Grundlage. Rechtliche Grundlagen für Volksentscheide gibt es Deutschland nur auf Länderebene nicht aber auf Bundesebene.
Einfach ausgedrückt, das Parlament oder die Regierung braucht mindestens eine gesetzliche Befugnis eine entsprechende Befragung durchzuführen.
Im Übrigen Rumpel vergisst du bei deinen Überlegungen den Artikel 50 EUV selber.
Das will ich gar nicht bestreiten, vor allem deshalb nicht, weil ich es nicht weiß. Was ist kritisiere, ist die Art und Weise, wie man mit Volksentscheiden anderer Länder - hier UK - hierzulande umgeht. Was derzeit in den Medien abläuft, ist das übliche Drehbuch: Nazis, Fremdenfeindlichkeit, naja das ganze Hetz-Programm der Volldemokraten.
Dr Mittendrin
02.07.2016, 12:45
Das ganze Grundgesetz ist ein riesiger Gummiparagraph, dessen Teilbereiche sich gegenseitig ausschließen, oder dann doch immer wieder zurecht gebogen werden.
Wer dieses zusammenhangslose Werk entwickelt hat, konnte nicht ganz dicht sein. Es kann nur dem Kriegsschock und der Hatz der Sieger geschuldet sein, dass so ein Pamphlet zusammengeschustert wurde.
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Ich wäre auch für ein Einwanderungsgesetz. Kleineres Übel ) Um den MUKU Deppen den Wind aus den Segeln zu nehmen mit Rassismus, Fremdenfeindlichkeit. Und den Punkt Bürgerkrieg in ein eigenes Regelwerk EU übergreifend zu fassen, wie die Leute temporär zu behandeln sind. Die Passsyrer fliegen hochkant raus. Das politische Asyl betrifft eine winzige Minderheit.
BRDDR_geschaedigter
02.07.2016, 12:45
Das ganze Grundgesetz ist ein riesiger Gummiparagraph, dessen Teilbereiche sich gegenseitig ausschließen, dann doch immer wieder zurecht gebogen werden.
Wer dieses zusammenhangslose Werk entwickelt hat, konnte nicht ganz dicht sein. Es kann nur dem Kriegsschock und der Hatz der Sieger geschuldet sein, dass so ein Pamphlet zusammengeschustert wurde.
---
Es wurde ja auch in der Villa Rothschild zig mal vorgelegt und musste zig Mal zurechtgebogen werden.
Wenn es die Alliierten gut gemeint hätten, dann hätte sie uns so was wie die US-Verfassung gegeben.
brain freeze
02.07.2016, 12:45
Das ganze Grundgesetz ist ein riesiger Gummiparagraph, dessen Teilbereiche sich gegenseitig ausschließen, dann doch immer wieder zurecht gebogen werden.
Wer dieses zusammenhangslose Werk entwickelt hat, konnte nicht ganz dicht sein. Es kann nur dem Kriegsschock und der Hatz der Sieger geschuldet sein, dass so ein Pamphlet zusammengeschustert wurde.
---
Es ist eben ein zur "Verfassung" aufgeblasenes provisorisches Ordnungsgesetz der Alliierten. Sein Ziel: die rechtliche Legitimierung der völkerrechtswidrigen Teilung Deutschlands.
Liberalist
02.07.2016, 12:47
Ich zünde keine Nebelkerzen. Du verstehst das Thema diese Threads nicht.
Hier geht es ausschließlich um die Frage eines Referendums bezüglich des Austrittes, nicht um die Entscheidung des BverfG und die Feststellung ob tatsächlich eine Destabilisierungsunion vorliegt. Du kannst gerne darüber einen eigenen Thread aufmachen.
Hier geht es um Referendum nicht um anderes!!!!!!!!!!!!!!!
Du bist eine einzige fleischgewordene Nebelkerze.
Nochmal für dich, es spielt keine Rolle, sollte die Afd eine Kampagne für einen Austritt durchführen, mehr als 50% bekommen, die Regierung stellen, sich nochmal rückversichern wollen durch einen Volksentscheid und dieser eben für einen Austritt ist, dann mag das zwar sein, dass die Regierung daran nicht gebunden ist, sich aber an das Ergebnis hält, dann kann diese vielleicht nicht aus der EU austreten, aber aus der EWU und fliegt gleichzeitig aus der EU.
Es ist eben so wie es ist, die AfD kann (sofern sie dies überhaupt tut) durchaus Versprechungen machen.
Nebelkerze nicht gezündet.
Gehirnnutzer
02.07.2016, 12:49
Erstmal ist völlig unklar, woher du jetzt nimmst, dass die AfD einen Dexit fordert, eine Quelle sehe ich auch nicht im Ausgangsbeitrag. Zweitens ist die Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene eine zentrale Forderung der AfD. Da wirst du schwer behaupten können, die AfD suggeriere, dass es sowas bereits gäbe. Also hier von "Betrug" zu reden, ist für mich völliger Unsinn.
ochmensch, ich habe den Brexit und die Aussage der AfD genommen, wenn es keine entsprechenden Reformen in der EU gibt, einen Deuxit zu fordern. Sie erweckt damit einen Eindruck, eine entsprechendes Referendum würde es direkt in kürzester Zeit direkt durch ihre Wahl geben.
Es müssen erst die Grundlagen geschaffen werden und da besteht auch das Problem, das eine einfachgesetzliche Regelung nicht ausreichen wird, sondern Änderungen des GG notwendig wären, was die AfD alleine nicht erreichen könnte.
Vitalienbruder
02.07.2016, 12:50
Referendum hin- oder her - um überhaupt aus der EU austreten zu können, müsste Deutschland erst mal ein souveräner Staat werden.
Theoretisch wäre es möglich, dass Deutschland irgendwann das einzige EU-Land wäre. Der letzte macht dann das Licht aus.
In der Praxis wird es wohl eher so sein, das Deutschland als einzige Zahler übrig bleiben wird und alle anderen per steigender Verschuldung mitfinanziert. Außer denen wird der Überfremdungsextremismus des linkspopulistischen BRD-Regimes zu krass, dass sie lieber arm leben, aber dafür ihre Identität aufrecht erhalten. Dann könnte obiger Fall tatsächlich eintreten.
Gehirnnutzer
02.07.2016, 12:51
Es wurde ja auch in der Villa Rothschild zig mal vorgelegt und musste zig Mal zurechtgebogen werden.
Wenn es die Alliierten gut gemeint hätten, dann hätte sie uns so was wie die US-Verfassung gegeben.
Das GG wurde nicht in der Villa Rothschild zig mal vorgelegt, sondern sein Entwurf. Zum bindenden Verfassung/GG ist es erst durch die Ratifizierung des freigewählten Länderparlamente geworden.
BRDDR_geschaedigter
02.07.2016, 12:51
Referendum hin- oder her - um überhaupt aus der EU austreten zu können, müsste Deutschland erst mal ein souveräner Staat werden.
Theoretisch wäre es möglich, dass Deutschland irgendwann das einzige EU-Land wäre. Der letzte macht dann das Licht aus.
In der Praxis wird es wohl eher so sein, das Deutschland als einzige Zahler übrig bleiben wird und alle anderen per steigender Verschuldung mitfinanziert. Außer denen wird der Überfremdungsextremismus des linkspopulistischen BRD-Regimes zu krass, dass sie lieber arm leben, aber dafür ihre Identität aufrecht erhalten. Dann könnte obiger Fall tatsächlich eintreten.
Souverän ist man, wenn man es will.
BRDDR_geschaedigter
02.07.2016, 12:52
Das GG wurde nicht in der Villa Rothschild zig mal vorgelegt, sondern sein Entwurf. Zum bindenden Verfassung/GG ist es erst durch die Ratifizierung des freigewählten Länderparlamente geworden.
Und? Fakt ist, es wurde vorgelegt und zig mal korrigiert.
Vitalienbruder
02.07.2016, 12:54
Souverän ist man, wenn man es will.
Als Person ja, aber als Land?
Mütterchen
02.07.2016, 12:54
mick31 ist raus.
Gehirnnutzer
02.07.2016, 12:55
Und? Fakt ist, es wurde vorgelegt und zig mal korrigiert.
Richtig, aber es gibt keine "Bestimmungen" und Vorstellungen darüber, wie einer Verfassung entworfen werden muss, sondern die Bedingung der Zustimmung des Volkes, unabhängig ob direkt oder indirekt.
BRDDR_geschaedigter
02.07.2016, 12:56
Als Person ja, aber als Land?
Souverän ist immer nur ein Volk. Der Papst oder der Zar waren nur souverän als Person.
Klopperhorst
02.07.2016, 12:56
Das GG wurde nicht in der Villa Rothschild zig mal vorgelegt, sondern sein Entwurf. ...
Sophistische Spitzfindigkeiten bringen uns nicht weiter.
---
BRDDR_geschaedigter
02.07.2016, 12:56
Richtig, aber es gibt keine "Bestimmungen" und Vorstellungen darüber, wie einer Verfassung entworfen werden muss, sondern die Bedingung der Zustimmung des Volkes, unabhängig ob direkt oder indirekt.
Das Volk hat dem nie zugestimmt.
ochmensch
02.07.2016, 12:57
ochmensch, ich habe den Brexit und die Aussage der AfD genommen, wenn es keine entsprechenden Reformen in der EU gibt, einen Deuxit zu fordern. Sie erweckt damit einen Eindruck, eine entsprechendes Referendum würde es direkt in kürzester Zeit direkt durch ihre Wahl geben.
Es müssen erst die Grundlagen geschaffen werden und da besteht auch das Problem, das eine einfachgesetzliche Regelung nicht ausreichen wird, sondern Änderungen des GG notwendig wären, was die AfD alleine nicht erreichen könnte.
Eine gute Diskussionsgrundlage wäre zumindest mal eine Quelle. Aber schon allein, was du ausführst, also "wenn es keine entsprechenden Reformen gibt, usw." widerspricht ja bereits dem "eine entsprechendes Referendum würde es direkt in kürzester Zeit direkt durch ihre Wahl geben". Also da versuchst du etwas an den Haaren herbeizuziehen, was absolut nicht verifizierbar ist. Nochmal, Volksentscheide sind zentrale Forderung der AfD. Wie sollte die AfD also den Anschein erwecken können, dass es die schon gäbe? Deine Argumentation ist da von vorherein unschlüssig.
brain freeze
02.07.2016, 12:58
Richtig, aber es gibt keine "Bestimmungen" und Vorstellungen darüber, wie einer Verfassung entworfen werden muss, sondern die Bedingung der Zustimmung des Volkes, unabhängig ob direkt oder indirekt.
Die Zustimmung des deutschen Volkes gab es aber nicht.
Und jetzt erspar uns den Blödsinn von der freibleibenden Möglichkeit, dem Geltungsbereich des GG "beizutreten". Widerlich dieses Sich-winden.
tommy3333
02.07.2016, 12:58
Es ist eben ein zur "Verfassung" aufgeblasenes provisorisches Ordnungsgesetz der Alliierten. Sein Ziel: die rechtliche Legitimierung der völkerrechtswidrigen Teilung Deutschlands.
Worüber auch das Volk nicht abstimmte. Das "Establishment" will eben möglichst keine Volksabstimmungen, schon gar nicht auf Bundesebene oder zu pol. Richtungsentscheidungen. Man nennt sein Land in diesen erlauchten Kreisen eine "Demokratie" und meint, u.a. Russland, Polen, Ungarn, die Türkei, China und selbst die Briten und die Schweiz über "Demokratie" belehren zu können, und hat aber selber eine Demokratie auf dem Niveau Russlands, Irans, der Türkei, Chinas oder Ägyptens. Wahrscheinlich hat Russland inzwischen sogar noch mehr Demokratie als D. Mir ist zumindest noch nicht aufgefallen, dass die russ. Regierung ihre eigenen Gesetze missachtet.
Eines hat Brexit und die vielen Reaktionen auf das Abstimmungsergebnis wohl bestätigt: Der Unterschied zwischen Wahlen und Volksabstimmungen ist, dass Volksabstimmungen etwas ändern könnten.
Frankenberger_Funker
02.07.2016, 13:00
Richtig, aber es gibt keine "Bestimmungen" und Vorstellungen darüber, wie einer Verfassung entworfen werden muss, sondern die Bedingung der Zustimmung des Volkes, unabhängig ob direkt oder indirekt.
Wie meinen?? Das wird ja immer konfuser.
Idiot! Hitler hat alles vergeigt. Er hat den deutschen Fleiß geplündert und er hat die "weiße Rasse" dezimiert.
Adolf kannte das Wort "nachhaltig" noch nicht. Insofern war sein Werk verbesserungswürdig. Auch fehlte der Vorsatz. Merkel kennt das Wort "nachhaltig" sehr wohl. Und es geschieht durchaus auch vorsätzlich. Sie ist perfekter und effizienter.
Klopperhorst
02.07.2016, 13:03
... Wahrscheinlich hat Russland inzwischen sogar noch mehr Demokratie als D. ...
Putin wies darauf hin, dass die Abgeordneten des Bundesrats in der BRD nicht frei gewählt werden, wogegen das komplementäre System in Russland vom Volk gewählt wird.
---
Wir befinden uns schon viel weiter Klopperhorst, nur diejenigen, die glauben Völkerrecht funktioniert wie nationales Recht, befinden sich teilweise in der Vergangenheit.
http://www.presidency.ucsb.edu/ws/?pid=13969
Ja, wo befinden wir uns denn?
Erzählt wird etwas von europäischem Friedensprojekt!
Frieden kann nur mit Gerechtigkeit einhergehen, bzw. auf dem Fundament von Gerechtigkeit gebaut werden!
Wie es um die Gerechtigkeit für die Deutschen bestellt ist, muß man hier wohl nicht näher ausführen!
Sprich! Das sogenannte Friedensprojekt ist gar keins!
Da können die brd - Spasten den Deutschen noch so schöne eu - Bildchen malen, es bleibt bei Bildchen und irgendwann dämmerts dem Letzten, daß er vollumfänglich um seine Früchte seiner Lebensleistung und um Gerechtigkeit und seine Freiheit und Souveranität verarscht wurde!
Stanley_Beamish
02.07.2016, 13:07
Das Volk hat dem nie zugestimmt.
Es wurde auch nicht gefragt. Das Grundgesetz durfte nur im Rahmen der Vorgaben der Sieger formuliert werden.
1990 war die Chance, diesen Makel der Fremdbestimmheit durch einen Volksentscheid aller Deutschen über eine neu geschaffene Verfassung zu tilgen.
Vitalienbruder
02.07.2016, 13:09
Ich wäre auch für ein Einwanderungsgesetz. Kleineres Übel ) Um den MUKU Deppen den Wind aus den Segeln zu nehmen mit Rassismus, Fremdenfeindlichkeit. [...]
Das nützt doch nichts, die Muku-Faschos würden Dir trotzdem Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vorwerfen, siehe AfD. Aber lass sie doch einfach weiter mit der Nazikeule dreschen, solange sie nicht merken, dass sie längst abgebrochen ist.
Gehirnnutzer
02.07.2016, 13:10
Stanley_Beamisch, waren die Länderparlamente 1949 nicht freigewählt oder die DDR Volkskammer 1989?
Die Idealvorstellung einer Verfassung spricht von Zustimmung, differenziert aber nicht zwischen indirekter Zustimmung über Volksvertreter oder direkter Zustimmung.
Klopperhorst
02.07.2016, 13:18
Das Volk hat dem nie zugestimmt.
Nur mal eine kleine Liste, über was das Volk nicht entscheiden durfte.
- Zuwanderung und Verbleib von "Gast"arbeitern
- Stationierung von amerikanischen Atomwaffen
- Einführung des Euro und Aufgabe der D-Mark
- Massenzuwanderung unter Mißbrauch des Asylrechts
- Banken-Rettungspolitik und Verpfändung der Sparguthaben
- Aggressionspolitik gegen Russland (Sanktionen)
---
tommy3333
02.07.2016, 13:22
Putin wies darauf hin, dass die Abgeordneten des Bundesrats in der BRD nicht frei gewählt werden, wogegen das komplementäre System in Russland vom Volk gewählt wird.
---
Wir haben auch keine wirkliche Trennung zwischen Legislative und Exekutive. Diese Trennung - wie sie das GG fordert und die gesetzgebende Hoheit in die Legislative legt - ist in D eine Farce. Es gibt diese Trennung nicht, weil der Bundestag zu Beginn einer Legislaturperiode nichts weiter ist als ein Kanzlerwahlverein, und für den Rest der Legislaturperiode der Abnickverein der Regierung. Die Gesetze werden eben nicht von der Legislative gemacht, sondern von der Exekutive. Die Abstimmungsergebnisse stehen wg. des Fraktionszwangs ja schon vorher fest. Sicherheitshalber machen die Fraktionen zur vorausschauenden Disziplinierung auch noch "Probeabstimmungen" (hallo?). das macht die angebliche "Entscheidungsfreiheit" der Mandatsträger - angeblich nur "ihrem Gewissen" zu unterliegen - zu einer weiteren Farce. Und manchmal werden Gesetze nicht mal mehr von der Exekutive gemacht, wenn den Regierungsmitgliedern einfach die Kompetenz fehlt, die zu haben sie eigentlich verpflichtet sind. Dann macht auch mal bspw. die Rechtsabteilung der Deutschen Bank ein Gesetz.
Na, mal abgesehen von den üblichen Beleidigungen, habe ich einige mal angeregt etwas nachzudenken und nachzulesen.
Ich finde es aber komisch, dass es einige hier gibt, die beim Brexit, die mangelnde Rechtsverbindlich des britischen Referendums anmerken, sich aber darüber aufregen, wenn man aufzeigt, was hier für ein rechtsverbindliches Referendum notwendig ist.
Leute, es ist zwar richtig, das Artiklel 20 Absatz 2 auch auf Abstimmungen verweist. Es gibt sie ja auch auf Landes- und Kommunalebene, dort sind entsprechende Rechtsgrundlagen geschaffen worden. Auf Bundesebene gibt es aber keine entsprechende Rechtsgrundlagen, die müssen erst geschaffen werden. Die Erwähnung in Artikel 20 Absatz 2 reicht dazu nicht aus. Das ergibt sich z.B. auch aus dem nächsten Absatz dieses Artikels.
Mal die Artikel 70 bis 82 GG angeschaut, dort irgendwie das Wort Referendum oder ein Synonym dafür gefunden. Der rechtsverbindliche Abschluß völkerrechtlicher Verträge läuft über die Gesetzgebung, ergo auch die Einleitung des Verfahrens nach Artikel 50 EUV.
Buella, Revolution und Bürgerkrieg, schön, den Spruch hört man immer wieder. Eigentlich ein einfacher Weg, hat nur ein kleines Problem, nämlch das Problem, wie Völkerrecht funktioniert. Völkerrecht beruht auf Anerkennung und Staaten beruhen eben nicht nur wie in der Staatenlehre angegeben auf Staatsgebiet, Staatsgewalt und Staatsvolk. Ein Staat wird erst existent, wenn andere Staaten ihn anerkennen.
Noch mal:
Ich habe nicht geschrieben, das Volksabstimmungen auf Bundesebene nicht möglich sind. Ich habe geschrieben, dass es dafür noch keine Rechtsgrundlage gibt, die aber für die Rechtsverbindlichkeit notwendig wäre.
Ich habe aufgeführt, was für die Rechtsgrundlage notwendig wäre, bzw. was diese Rechtsgrundlage beeinflussen könnte.
Daraus ergibt sich, die Art und Weise, wie die AfD also zu einer Volksabstimmung aufruft, istauf Grund der Sachlage eine Lüge, weil eine Menge mehr notwendig ist, als die wahlkampftechnische Ankündigung einer Absicht. Die AfD handelt hier genau wie die Etablierten, der Bürger wird nicht aufgeklärt.
Das war nicht meine Frage!
Ich weiß nicht, wie Du darauf kommst?
Das brd - Besatzungs - Grundgesetz ist eine Einbahnstraße, welches einer Einbahnstraße ( neuer Art. 23 GG ) folgt!
Warum wurde nicht von vornherein der eu - Ausstieg gesetzlich geregelt?
Weil es die Deutschen nicht zu entscheiden haben und es auch nicht gewollt ist!
Somit zeigt sich auch darin ganz deutlich, was die eu ist! Ein Konstrukt, welches so existiert, damit sich die Strippenzieher an der Plünderung und Vernichtung - "Germany must perish!" - "Wir sind 1939 nicht in den Krieg eingetreten, um Deutschland vor Hitler oder die Juden vor Auschwitz oder den Kontinent vor dem Faschismus zu retten. Wie 1914 sind wir für den nicht weniger edlen Grund in den Krieg eingetreten, daß wir eine deutsche Vorherrschaft in Europa nicht akzeptieren können." - Deutschlands gesundstoßen!
Was soll sich daran bis heute geändert haben, bzw. wie erklärst Du Dir eine Politik, welche alles, nur nicht zum Wohle des deutschen Volkes unternimmt, sondern exakt das Gegenteil?
Stanley_Beamish
02.07.2016, 13:24
Stanley_Beamisch, waren die Länderparlamente 1949 nicht freigewählt oder die DDR Volkskammer 1989?
Die Idealvorstellung einer Verfassung spricht von Zustimmung, differenziert aber nicht zwischen indirekter Zustimmung über Volksvertreter oder direkter Zustimmung.
Du bist eben eine Systemling, durch und durch, und wirst daher die für Forderungen nach mehr direkter Demokratie benötigten Denkmuster nie verstehen. Da ist bei dir eine Sperre, die eigentlich eine Änderung deines Nicks in "Gehirngewaschener" zur Folge haben müsste.
In beiden von dir genannten Fällen wurde nicht dem Willen des Volkes entsprochen, weder indirekt noch direkt. Die Abgeordneten hatten gar kein Mandat dafür, genauso wie Kohl kein Mandat zur Euroeinführuing, und Merkel kein Mandat zur Energiewende oder zur Flüchtlingsinvasion hatte. Ich kann mich jedenfalls nicht entsinnen, dass diese Themen bei Wahlen zur Debatte standen.
Stanley_Beamish
02.07.2016, 13:30
Wir haben auch keine wirkliche Trennung zwischen Legislative und Exekutive. Diese Trennung - wie sie das GG fordert und die gesetzgebende Hoheit in die Legislative legt - ist in D eine Farce. Es gibt diese Trennung nicht, weil der Bundestag zu Beginn einer Legislaturperiode nichts weiter ist als ein Kanzlerwahlverein, und für den Rest der Legislaturperiode der Abnickverein der Regierung. Die Gesetze werden eben nicht von der Legislative gemacht, sondern von der Exekutive. Die Abstimmungsergebnisse stehen wg. des Fraktionszwangs ja schon vorher fest. Sicherheitshalber machen die Fraktionen zur vorausschauenden Disziplinierung auch noch "Probeabstimmungen" (hallo?). das macht die angebliche "Entscheidungsfreiheit" der Mandatsträger - angeblich nur "ihrem Gewissen" zu unterliegen - zu einer weiteren Farce. Und manchmal werden Gesetze nicht mal mehr von der Exekutive gemacht, wenn den Regierungsmitgliedern einfach die Kompetenz fehlt, die zu haben sie eigentlich verpflichtet sind. Dann macht auch mal bspw. die Rechtsabteilung der Deutschen Bank ein Gesetz.
Auch die Verfassungsgerichte sind natürlich nicht unabhängig, weil dort Richter nach Parteienproporz sitzen. Die waren in dem einen Jahr als Abgeordnete Mitglied der Legislative, im nächsten Jahr als Minister Mitglied der Exkutive, und danach als Verfassungsrichter Mitglied der Jurisdiktion. Gehandelt wird aber in jedem Fall nur im Interesse der Partei, der sie angehören.
Nur mal eine kleine Liste, über was das Volk nicht entscheiden durfte.
- Zuwanderung und Verbleib von "Gast"arbeitern
- Stationierung von amerikanischen Atomwaffen
- Einführung des Euro und Aufgabe der D-Mark
- Massenzuwanderung unter Mißbrauch des Asylrechts
- Banken-Rettungspolitik und Verpfändung der Sparguthaben
- Aggressionspolitik gegen Russland (Sanktionen)
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Das sind ja "kaum" elementare Entscheidungen?
Da braucht es auch keine Entscheidung vom Volk!
Das schaffen die sich in der der Demokratie - Simulation eingenisteten Bevölkerungs-Vertreter ganz alleine!
Nicht, daß da mal was schiefläuft, bei der Abschaffung der Deutschen!
tommy3333
02.07.2016, 13:39
Auch die Verfassungsgerichte sind natürlich nicht unabhängig, weil dort Richter nach Parteienproporz sitzen. Die waren in dem einen Jahr als Abgeordnete Mitglied der Legislative, im nächsten Jahr als Minister Mitglied der Exkutive, und danach als Verfassungsrichter Mitglied der Jurisdiktion. Gehandelt wird aber in jedem Fall nur im Interesse der Partei, der sie angehören.
Ja, und auch die 4. Gewalt ist nicht so ganz unabhängig wie immer behauptet wird (von wegen "Pressefreiheit"), weil in den Verwaltungsräten der "Öffentlich Rechtlichen Fernsehanstalten" ebenfalls Politiker und Parteien überrepräsentiert sind.
Gehirnnutzer
02.07.2016, 13:46
Du bist eben eine Systemling, durch und durch, und wirst daher die für Forderungen nach mehr direkter Demokratie benötigten Denkmuster nie verstehen. Da ist bei dir eine Sperre, die eigentlich eine Änderung deines Nicks in "Gehirngewaschener" zur Folge haben müsste.
In beiden von dir genannten Fällen wurde nicht dem Willen des Volkes entsprochen, weder indirekt noch direkt. Die Abgeordneten hatten gar kein Mandat dafür, genauso wie Kohl kein Mandat zur Euroeinführuing, und Merkel kein Mandat zur Energiewende oder zur Flüchtlingsinvasion hatte. Ich kann mich jedenfalls nicht entsinnen, dass diese Themen bei Wahlen zur Debatte standen.
Stanley_Beamish, Sachlagen sind keine Meinung. Deine persönliche Meinung über die Dinge ändert nichts an der Sachlage. Im Übrigen, ständige Beleidigungen ändern auch nichts an der Sachlage.
Klopperhorst
02.07.2016, 13:50
Wir haben auch keine wirkliche Trennung zwischen Legislative und Exekutive. Diese Trennung - wie sie das GG fordert und die gesetzgebende Hoheit in die Legislative legt - ist in D eine Farce. Es gibt diese Trennung nicht, weil der Bundestag zu Beginn einer Legislaturperiode nichts weiter ist als ein Kanzlerwahlverein, und für den Rest der Legislaturperiode der Abnickverein der Regierung. Die Gesetze werden eben nicht von der Legislative gemacht, sondern von der Exekutive. Die Abstimmungsergebnisse stehen wg. des Fraktionszwangs ja schon vorher fest. Sicherheitshalber machen die Fraktionen zur vorausschauenden Disziplinierung auch noch "Probeabstimmungen" (hallo?). das macht die angebliche "Entscheidungsfreiheit" der Mandatsträger - angeblich nur "ihrem Gewissen" zu unterliegen - zu einer weiteren Farce. Und manchmal werden Gesetze nicht mal mehr von der Exekutive gemacht, wenn den Regierungsmitgliedern einfach die Kompetenz fehlt, die zu haben sie eigentlich verpflichtet sind. Dann macht auch mal bspw. die Rechtsabteilung der Deutschen Bank ein Gesetz.
Es ist klar, dass Demokratie nicht so funktioniert, dass das Volk alle Details von Gesetzen bestimmen kann. Aber die grobe Richtung sollte das Volk in einer Demokratie bestimmen können.
Die sog. Volksvertreter sind heute Plutokraten, also fühlen sich denen verpflichtet, die das Geld haben und nicht dem Volke.
Zwar sind wir noch nicht so weit wie in den USA, wo nur derjenige Präsident werden kann, der das meiste Geld hat - aber die Hinterzimmer-Klüngelei gerade in Krisensituationen ist bezeichnend für die Parteien-Diktatur BRD.
Schon Helmut Schmidt entschied nach Gutsherrenart beim Nato-Doppelbeschluss und setzte sich über die massiven Proteste des Volkes hinweg.
Der andere Helmut sagte gerne "Basta", um seine Ordre et Mufti Entscheidungen zu untermauern. Nicht mal wissenschaftliche Beiräte konnten dann noch etwas ausrichten, wie bei der Aufnahme von Italien und Griechenland in den Euro-Raum.
Merkel ist der unglückselige Abschluss dieser ganzen Malaise und handelt quasi nur noch im Alleingang.
---
Gehirnnutzer
02.07.2016, 13:54
Ja, wo befinden wir uns denn?
Erzählt wird etwas von europäischem Friedensprojekt!
Frieden kann nur mit Gerechtigkeit einhergehen, bzw. auf dem Fundament von Gerechtigkeit gebaut werden!
Wie es um die Gerechtigkeit für die Deutschen bestellt ist, muß man hier wohl nicht näher ausführen!
Sprich! Das sogenannte Friedensprojekt ist gar keins!
Da können die brd - Spasten den Deutschen noch so schöne eu - Bildchen malen, es bleibt bei Bildchen und irgendwann dämmerts dem Letzten, daß er vollumfänglich um seine Früchte seiner Lebensleistung und um Gerechtigkeit und seine Freiheit und Souveranität verarscht wurde!
Buella, ich habe lange genug versuch sachlich zu bleiben und Beleidigungen den Moderatoren zu überlassen, aber irgendwann ist bei mir auch ein Ende erreicht.
Wenn in diesem Thread Spaten rumlaufen, dann bin garantiert ich das nicht. Du Buella, Stanley_Beamish und andere gehören zu einer Spezies von Trotteln, die nicht ähig sind zwischen Sachlagen und Meinungen zu unterscheiden.
Die einzige Meinung, die ich geäußert habe, ist die über die Art und Weise wie die Afd etwas fordert, alles andere sind Sachlagen und ehrlich gesagt, wer andere beleidigt, weil ihm Sachlagen nicht passen,........................................... .......................
Die Briten haben für den Brexit gestimmt und nun geht der Ruf nach dem Austritt Reih um in Europa.
Auch wenn die AfD mit dem Pseudogerede vom Austritt, wenn sich die EU nicht reformiert, sie will zwar den Austritt, aber wie in Großbritannien belügt sie auch die Bürger.
Ein Referendum zu fordern, wo es keine rechtliche Grundlage dafür gibt, ist Betrug.
Also heißt es zuerst, die rechtliche Grundlage für ein Referendum zu schaffen und damit fangen die Probleme an.
Nun, man könnte eine einfachrechtliche Grundlage schaffen, also als Gesetz über den normalen Gesetzgebungsprozeß. Es ist anzunehmen, dass ein solches Gesetz zustimmungspflichtig wäre, somit würde eine Mehrheit im Bundestag nicht ausreichen um ein solches Gesetz zu verabschieden. Eine Mehrheit der Stimmen im Bundesrat würde zu dem benötigt.
Nun ein solches Gesetz wäre sicherlich nicht verfassungswidrig, jedoch könnte eine Referendum auf dieser Basis, dass die Frage des Austritts stellt, mit dem jetzigen Artikel 23 GG kollidieren und verfassungswidrig sein.
Im Grunde lässt sich aus dem Artikel 23 GG zum einen die Notwendigkeit eine Referendumsregelung auf Verfassungsebene ableiten und zum anderen sogar die Notwendigkeit einer qualifizierten Mehrheit beim Ergebnis des Referendums.
Da es noch nichtmal ein Referendum zum Beitritt gegeben hat, ist jede rechtliche Grundlage als irrelevant zu bezeichnen. Diktaturen machen halt was und fragen nicht lange. Da müsste man erstmal eine Demokratie haben, und das Volk müsste der Souverän werden. Dann ginge sogar was rechtliches.
Buella, ich habe lange genug versuch sachlich zu bleiben und Beleidigungen den Moderatoren zu überlassen, aber irgendwann ist bei mir auch ein Ende erreicht.
Wenn in diesem Thread Spaten rumlaufen, dann bin garantiert ich das nicht. Du Buella, Stanley_Beamish und andere gehören zu einer Spezies von Trotteln, die nicht ähig sind zwischen Sachlagen und Meinungen zu unterscheiden.
Die einzige Meinung, die ich geäußert habe, ist die über die Art und Weise wie die Afd etwas fordert, alles andere sind Sachlagen und ehrlich gesagt, wer andere beleidigt, weil ihm Sachlagen nicht passen,........................................... .......................
Ich würde mal sagen, Du versteckst Dich mit Deiner Sachlage hinter den Realitäten, da Du Dir nicht die Wahrheit darüber eingestehen willst, welches Unrecht hier Besatzer - grundgesetzlich und schein - demokratisch verpackt, an den Deutschen verübt wird!
P.S.: Es war nicht meine Absicht, Dich zu beleidigen! Dafür habe ich micht bewußt pauschalisierend und nicht konkret ausgedrückt!
War, berücksichtigt man das brd - Urteil bzgl. "ACAB" einer klarer Fauxpas meinerseits!
Entschuldigung! ;)
Stanley_Beamisch, waren die Länderparlamente 1949 nicht freigewählt oder die DDR Volkskammer 1989?
Die Idealvorstellung einer Verfassung spricht von Zustimmung, differenziert aber nicht zwischen indirekter Zustimmung über Volksvertreter oder direkter Zustimmung.
Diktatoren bezeichnen sich eben auch als Volksvertreter. Ob indirekt oder zugestimmt oder sonstwas - wer fragt danach?
Stanley_Beamish
02.07.2016, 14:20
Stanley_Beamish, Sachlagen sind keine Meinung. Deine persönliche Meinung über die Dinge ändert nichts an der Sachlage. Im Übrigen, ständige Beleidigungen ändern auch nichts an der Sachlage.
Ich weiß, wie ich heiße, du musst nicht in jedem zweiten Satz den Namen deines Ansprechpartners wiederholen.
Und ich habe nicht meine Meinung wiedergegeben, sondern die Sachlage. Aber das versteht ein Gehirngewaschener natürlich nicht.
Schwabenpower
02.07.2016, 14:23
Die brd - Spastokraten haben ihr Volks- / Völker - Vernichtungs - Programm zum alternativlosen Naturgesetz erklärt!
Und die Gehirngewaschenen glauben das auch
Ganz einfach. Das GG sieht in Art.29 eine Volksbefragung ausschließlich zu Fragen einer Neugliederung des Bundesgebietes vor. Und das wars auch schon.
Inwiefern schliesst Artikel 29 GG Abstimmungen in anderen Sachgebieten aus?
Und ganz nebenbei: Wo blieb die Abstimmung bei der Teilwiedervereinigung?
"Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf."
sleepwell
02.07.2016, 14:56
sleepwell, denk mal darüber nach, wie der Bürger den Aufruf über ein Referendum wahrnimmt. Er geht davon aus, gewählt, sofort Referendum, unmittelbarer Austritt und hat GB vor Augen.
Die AfD tut das selbe, wie die Etablierten, nämlich den Bürger absichtlich nicht über die Sachlage aufzuklären.
Das glaube ich in dem Punkt nicht.
Das es keine Volksentscheide auf Bundesebene gibt, das ist bekannt.
Darüber ist und wird, laufend diskutiert, weil aktuelles Thema dank Abstimmungen in anderen Ländern.
Ganz vorne Schweiz, aber auch Holland mit Ukraine.
Und aktuell natürlich GB, wo über alle Medien getrötet wird, wir haben so was nicht.
Lichtblau
02.07.2016, 15:50
Towarish ist raus.
Wieso?
Strandwanderer
02.07.2016, 16:15
Klasse Retourkutsche, hast Recht, ich habe hier aber Betrug nicht im Sinne des Straftatbestandes gemein, sondern als Synonym für Lüge.
Da deine Wortfindungsprobleme und sonstigen sprachlichen Behinderungen allgemein bekannt sind, kannst du mit Verständnis rechnen.
Also eins ist schon mal sicher, du wirst niemals ein Revolutionär werden. Du bist dazu verdammt, in deinem Leben an einem Buch gekettet zu sein und die Ereignisse in der Welt zu erwarten, sie aber niemals herbeiführen zu können. Aber wie heißt es so schön: „Ein Ring, sie zu knechten, sie alle zu finden, ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden!“
Aber nimm es nicht persönlich, nicht in jeder Brust kann das Herz eines Revolutionärs schlagen. :germane:
Das Grundgesetz verliert in dem Augenblick seine Bedeutung, indem nicht mehr die Mehrheit des Volkes hinter diesem Gesetz steht! Falls nun die Mehrheit des Volkes eine Abstimmung über den Verbleib in der EU wünscht, wird das auch gesehen, weil niemand diese Mehrheit daran hindern kann eine Abstimmung darüber abzuhalten und somit Tatsachen zu schaffen!
Wer es jedoch versucht, der wird ganz einfach von dieser Mehrheit aus dem Amt gejagt – wenn er Glück hat, falls er Pech hat, dann wird er gehängt! Das ist jedenfalls das Resümee, das ich aus der empirischen geschichtlichen Kontinuität der Völker dieser Erde ziehe.
Einspruch ! bei Hitler gab es kein Gesetz zum Schaden des Volkes...
Hitler was das Schlimmste, was unserem Volk passieren konnte!
Hitler was das Schlimmste,( den internationalen Bankstern)was unserem Volk passieren konnte!
Einfügung durch mich
aber natürlich , NDS war englische Besatzungszone, deshalb war dort wohl die Umerziehung nach 68 besonders erfolgreich :( bloss gutt das uns das in der SBZ erspart blieb, deine
Thesen kannst du beim Gauckler, dem Maasmännel und Co anbringen, da kriegste aber mittlerweile auch nicht mehr viel Beifall ;)
https://freddyweb4.wordpress.com/entlarvende-historische-zitate/
hamburger
02.07.2016, 17:26
Der Gehirnnutzer sollte sich vor irgendwelchen Beiträgen zunächst mal fragen, warum es den 146 überhaupt gibt.
Leider hat er das nicht begriffen...da es scheinbar dazu profunder Kenntnisse des Rechts und der Geschichte bedarf.
Die sind bei ihm nicht vorhanden und so kann man seine begrenzten Beiträge auch bewerten.
Eine Verfassung ist die Grundlage eines Staates, die zwar mit eine entsprechenden Mehrheit geändert ....aber niemals so abgeschafft werden kann.
Das GG hat seine eigene Abschaffung aus guten Grund implementiert, was logischerweise auch keine Verfassung anderer Länder hat.
Damals war man optimistisch, das eines Tages die Besatzung enden wird und dann eine Verfassung für das Volk vom Volk errichtet werden kann.
Die USA und ihre Handlanger...CDU/CSU/SPD/FDP waren und sind dazu aber nicht bereit.
Sie leben mit dem GG besser und haben sich ihre Privilegien fest geschrieben.
Dazu haben sie das BVerG und alle Beamte als weitere Nutznießer ins Boot geholt.
So haben wir an der Spitze diese Staates eine mafiöse Vereinigung...und keine Demokratie.
Volksentscheide könnten die Kriminellen absetzen und deswegen wehren sie sich mit allen Mitteln dagegen.
Der Gehirnnutzer ist nur ein weiteres Opfer der Bildungsmisere...er kann nichts dafür.
Einfügung durch mich
aber natürlich , NDS war englische Besatzungszone, deshalb war dort wohl die Umerziehung nach 68 besonders erfolgreich :( bloss gutt das uns das in der SBZ erspart blieb, deine
Thesen kannst du beim Gauckler, dem Maasmännel und Co anbringen, da kriegste aber mittlerweile auch nicht mehr viel Beifall ;)
https://freddyweb4.wordpress.com/entlarvende-historische-zitate/
Willst du jetzt für die nationalsozialistische Weltanschauung Werbung treiben, indem du mit dem Joker der Halbwahrheiten hantierst ? :Nazi:
Stanley_Beamish
02.07.2016, 17:47
Hitler was das Schlimmste, was unserem Volk passieren konnte!
Nein, das Schlimmste, das unserem Volk passieren konnte, ist Merkel. Wenn ihr Werk vollendet ist, wird es uns als Volk nicht mehr geben.
Willst du jetzt für die nationalsozialistische Weltanschauung Werbung treiben, indem du mit dem Joker der Halbwahrheiten hantierst ? :Nazi:
dann widerlege doch einfach stichhaltig die "Halbwahrheiten" du Vollhonk, beim J.FC Fuller kann man zu den Ursachen von WKI folgendes sinngemäss lesen: Engländer (Balfour) zu Ami: Die Deutschen hängen uns ab. Ami: Dann müsst ihr härter arbeiten. Engländer : Mit Krieg kommen wir schneller ans Ziel "Die Entscheidungschlachten der westlichen Welt" wenn ich bei WKII bin werd ich dir Honk mitteilen, was da der gute Fuller da zu berichten weiß, dem kannste nicht mit der Nazikeule kommen:iwarte::iwarte::iwarte::128::128::und tschüss::emwm::emwm::emwm::emwm::hpffraktur::hpff raktur::hpffraktur::hpffraktur::dftt::dftt::dftt:: muaha::muaha::muaha:
Nein, das Schlimmste, das unserem Volk passieren konnte, ist Merkel. Wenn ihr Werk vollendet ist, wird es uns als Volk nicht mehr geben.
Die Merkel ist aber nicht daran schuld, dass viele Deutsche keine Kinder ist die Welt setzen. Merkel ist somit die Folge dieser negativen Handlung.
Die Merkel ist aber nicht daran schuld, dass viele Deutsche keine Kinder ist die Welt setzen. Merkel ist somit die Folge dieser negativen Handlung.
doch ist sie, wie alle anderen Politiker die unsere MRD generös in aller Welt verteilen, statt hier sinnvoll einzusetzen, wann widerlegts du dIe Halbwahrheiten :?
dann widerlege doch einfach stichhaltig die "Halbwahrheiten" du Vollhonk, beim J.FC Fuller kann man zu den Ursachen von WKI folgendes sinngemäss lesen: Engländer (Balfour) zu Ami: Die Deutschen hängen uns ab. Ami: Dann müsst ihr härter arbeiten. Engländer : Mit Krieg kommen wir schneller ans Ziel
Der White - Balfour Dialog von 1910 ist immer wieder witzig! :D
https://books.google.de/books?id=JjFvCwAAQBAJ&pg=PT29&lpg=PT29&dq=j.f.c+fuller+balfour&source=bl
Der White - Balfor Dialog von 1910 ist immer wieder witzig! :D
https://books.google.de/books?id=JjFvCwAAQBAJ&pg=PT29&lpg=PT29&dq=j.f.c+fuller+balfour&source=bl
danke , aber ob das den Zirrus bekehren kann ?? Wohl eher nicht :(
Lichtblau
02.07.2016, 18:17
Es wurde ja auch in der Villa Rothschild zig mal vorgelegt und musste zig Mal zurechtgebogen werden.
Wenn es die Alliierten gut gemeint hätten, dann hätte sie uns so was wie die US-Verfassung gegeben.
Alter. Das Grundgesetz in einer Villa mit dem Namen gemacht. Der Hammer. Das ist ne offene Ansage wer den Krieg gewonnen hat.
Stanley_Beamish
02.07.2016, 18:23
Die Merkel ist aber nicht daran schuld, dass viele Deutsche keine Kinder ist die Welt setzen. Merkel ist somit die Folge dieser negativen Handlung.
Das würde sich in einer homogenen Umgebung auf einem niedrigen Niveau einpendeln. Deutschland ist eines der dichtbesiedelsten Länder der Welt, eine Bevölkerungszahl von 40 Millionen wäre also kein Unglück. Dadurch dass aber die abnehmende autochthone Bevölkerung mit Negern, Orientalen und Zigeunern aufgefüllt wird, verstärkt sich die negative Einstellung der Deutschen zu eigenen Kindern. Man fühlt sich nicht mehr wohl in seinem eigenen Land, und hält es daher für besser, keinen eigenen Nachwuchs in die Welt zu setzen.
Buella, ich habe lange genug versuch sachlich zu bleiben und Beleidigungen den Moderatoren zu überlassen, aber irgendwann ist bei mir auch ein Ende erreicht.
Wenn in diesem Thread Spaten rumlaufen, dann bin garantiert ich das nicht. Du Buella, Stanley_Beamish und andere gehören zu einer Spezies von Trotteln, die nicht ähig sind zwischen Sachlagen und Meinungen zu unterscheiden.
Die einzige Meinung, die ich geäußert habe, ist die über die Art und Weise wie die Afd etwas fordert, alles andere sind Sachlagen und ehrlich gesagt, wer andere beleidigt, weil ihm Sachlagen nicht passen,........................................... .......................
Der Grund, warum Du hier auf so viel Kritik stößt, ist, weil Deine ganze hier zur Schau gestellte Logik verschroben ist.
Einerseits bezichtigst Du die AfD des "Betruges", weil sie einen Volksentscheid zum EU-Austritt fordert. Das begründest Du damit, daß er rechtlich nicht vorgesehen sei und Deiner Meinung nach mit dem Artikel 23 GG vielleicht kollidieren könnte.
Aber wieso soll es "Betrug" sein, wenn eine Partei eine Forderung stellt, selbst wenn diese eine Gesetzesänderung erforderlch machen sollte? Eine inhaltliche Forderung ist erst mal eine Zielformulierung. Die Frage der Machbarkeit stellt sich erst sekundär. Die AfD sagt ja nicht: wir wollen sofort abstimmen, wie die Schweizer das könnten. Du kannst davon ausgehen, daß ein Höcke da die Gesetzeslage auch kennt. Als die Grünen den Atomausstieg gefordert haben, hat auch das mit einer ganzen Reihe von Gesetzen und Verträgen kollidiert, trotzdem wurde es im Endeffekt durchgesetzt.
Dir scheint der Vorgang der Meinungsbildung durch Ziel-und Werteformulierung politischer Parteien in Demokratien nicht vertraut zu sein.
Inhaltlich wäre es bei entsprechenden Mehrheiten äußerst einfach, ein Referendum zum Eu-Austritt Deutschlands abzuhalten und die Gesetzeslage entsprechend anzupassen. Der Artikel 23 GG wurde erst 1992 eingefügt, der ließe sich problemlos wieder aus dem GG entfernen, falls es da überhaupt Probleme geben sollte (was ich nicht glaube).
In einer Demokratie (die wir letztlich immer noch haben) kommt es allein auf Mehrheiten an. Wir könnten uns auch eine komlett neue Verfassung geben, und das völlig "verfassungskonform" mit der alten. Steht alles jetzt schon drin im GG.
Dein Problem ist: Du erweckst hier den Eindruck, den Lesern die Merkelsche Alternativlosigkeit vorgauckeln zu wollen. Nach dem Motto, wie die Altparteien immer vorgegangen sind: geht nicht, steht nicht drin, können wir nicht. Du tust so, als wenn Deine persönliche Meinung (zu der Du ein gutes Recht hast), eine unveränderliche Gesetzeslage und damit ein Zwang sei, dem sich alle Andersdenkenden anzupassen hätten. Aber den Unsinn glaubt eben keiner mehr. Auch hier im Forum nicht.
danke , aber ob das den Zirrus bekehren kann ?? Wohl eher nicht :(
Wichtig ist, dass andere Mitleser sich so eine qualifizierte eigene Meinung bilden können.
Verstockte Umerzogene nochmal umzuerziehen ist mir zu anstrengend. :)
http://up.picr.de/26077213wh.jpg
Stanley_Beamish, Sachlagen sind keine Meinung. Deine persönliche Meinung über die Dinge ändert nichts an der Sachlage. Im Übrigen, ständige Beleidigungen ändern auch nichts an der Sachlage.
Dein Herumreiten auf der Machbarkeitsfrage wirkt wie eine Flucht, ein Ausweichmanöver. Warum sagst Du nicht, was Du eigentlich inhaltlich willst und wir diskutieren darüber?
Ich meine nicht, ob Du für oder gegen EU-Austritt bist, sondern ob Du eine Volksabstimmung darüber abhalten willst! Also mal Butter bei die Fische: Wieviel demokratie darf es denn Deiner Meinung nach sein?
Du verhältst Dich in dieser Hinsicht exakt so, wie die Politiker der Altparteien sich immer verhalten haben, wenn es um Volksabstimmungen ging, egal zu welchem Thema. Immer hieß es: geht nicht, sieht unsere Verfassung nicht vor, wir haben eine repräsentative und keine direkte Demokratie etc blabla..
Weil sich nämlich kein Politiker je getraut hat, einfach nur laut und deutlich die Wahrheit zu sagen, die heißt:
"Wir wollen gar keine Volksabstimmung, weil die negativ für unsere Absicht ausgehen könnte und wir das nicht zulassen wollen!"
Das nämlich traut sich kein Politiker zu sagen, weil es bedeuten würde, zuzugeben, daß man bewußt gegen das Volk und damit eigentlich undemokratisch regiert.
Cameron in England war da anders. Er hat klar gesagt: Ich habe diese Meinung, aber wir haben hier eine essentielle Frage, die das ganze Volk direkt massiv betrifft, und deswegen beuge ich mich dem Urteil meines Volkes, auch wenn es gegen mich ausfällt.
Er hätte das nicht machen müssen, er hätte das Referendum auch verhindern können. Er hätte auch die Schotten nicht über ihre Unabhängigkeit abstimmen lassen müssen in 2014. Cameron hat sich damit als echter Demokrat, als echter Diener des Volkes qualifiziert, wie es in einer Demokratie eigentlich normal sein sollte. Ein Gewissen gegenüber dem eigenen Volk zu zeigen, was sich nicht darin erschöpft, sich gerade in die aktuelle Gesetzeslage zu flüchten, sondern immer von den Inhalten ausgeht, um die es geht. Kein deutscher Politiker der Altparteien hätte das Format dazu gehabt.
Schwabenpower
02.07.2016, 19:28
Dein Herumreiten auf der Machbarkeitsfrage wirkt wie eine Flucht, ein Ausweichmanöver. Warum sagst Du nicht, was Du eigentlich inhaltlich willst und wir diskutieren darüber?
Ich meine nicht, ob Du für oder gegen EU-Austritt bist, sondern ob Du eine Volksabstimmung darüber abhalten willst! Also mal Butter bei die Fische: Wieviel demokratie darf es denn Deiner Meinung nach sein?
Du verhältst Dich in dieser Hinsicht exakt so, wie die Politiker der Altparteien sich immer verhalten haben, wenn es um Volksabstimmungen ging, egal zu welchem Thema. Immer hieß es: geht nicht, sieht unsere Verfassung nicht vor, wir haben eine repräsentative und keine direkte Demokratie etc blabla..
Weil sich nämlich kein Politiker je getraut hat, einfach nur laut und deutlich die Wahrheit zu sagen, die heißt:
"Wir wollen gar keine Volksabstimmung, weil die negativ für unsere Absicht ausgehen könnte und wir das nicht zulassen wollen!"
Das nämlich traut sich kein Politiker zu sagen, weil es bedeuten würde, zuzugeben, daß man bewußt gegen das Volk und damit eigentlich undemokratisch regiert.
Cameron in England war da anders. Er hat klar gesagt: Ich habe diese Meinung, aber wir haben hier eine essentielle Frage, die das ganze Volk direkt massiv betrifft, und deswegen beuge ich mich dem Urteil meines Volkes, auch wenn es gegen mich ausfällt.
Er hätte das nicht machen müssen, er hätte das Referendum auch verhindern können. Er hätte auch die Schotten nicht über ihre Unabhängigkeit abstimmen lassen müssen in 2014. Cameron hat sich damit als echter Demokrat, als echter Diener des Volkes qualifiziert, wie es in einer Demokratie eigentlich normal sein sollte. Ein Gewissen gegenüber dem eigenen Volk zu zeigen, was sich nicht darin erschöpft, sich gerade in die aktuelle Gesetzeslage zu flüchten, sondern immer von den Inhalten ausgeht, um die es geht. Kein deutscher Politiker der Altparteien hätte das Format dazu gehabt.
Sehr gut! :dg:
Cameron in England war da anders. Er hat klar gesagt: Ich habe diese Meinung, aber wir haben hier eine essentielle Frage, die das ganze Volk direkt massiv betrifft, und deswegen beuge ich mich dem Urteil meines Volkes, auch wenn es gegen mich ausfällt.
Er hätte das nicht machen müssen, er hätte das Referendum auch verhindern können. Er hätte auch die Schotten nicht über ihre Unabhängigkeit abstimmen lassen müssen in 2014. Cameron hat sich damit als echter Demokrat, als echter Diener des Volkes qualifiziert, wie es in einer Demokratie eigentlich normal sein sollte. Ein Gewissen gegenüber dem eigenen Volk zu zeigen, was sich nicht darin erschöpft, sich gerade in die aktuelle Gesetzeslage zu flüchten, sondern immer von den Inhalten ausgeht, um die es geht. Kein deutscher Politiker der Altparteien hätte das Format dazu gehabt.Ich mag die Inselaffen nicht, aber aus den von Dir vortrefflich aufgezeigten Gründen habe ich hohen Respekt vor dem von Cameron vorbildlich gezeigten Demokratievermögen der Engländer. Etwas, das die unsagbar dämlichen Zombies leider nicht haben. Respekt und Chapeau vor Cameron und seinem Volk, obgleich ich den Inselaffen nach wie vor die Pest an den Leib wünsche.
Es wurde auch nicht gefragt. Das Grundgesetz durfte nur im Rahmen der Vorgaben der Sieger formuliert werden.
1990 war die Chance, diesen Makel der Fremdbestimmheit durch einen Volksentscheid aller Deutschen über eine neu geschaffene Verfassung zu tilgen. Eine Verfassung ist eine Verfassung. Dem "Souverän" eines Tages klar zu machen, dass man eine deutsche Verfasung gar nicht braucht, wenn man MItglied einer supranationalen Organisation ist und darauf drängt, eines Tages einer Weltregierung anzugehören nach dem Muster der Neuen WeltOrdnung, das wird dann nicht so einfach sein. Den Schwebezustand zu erhalten und dann einfach mal "beizutreten" ohne politischen Ballast wie Verfassuung und derlei Klimbim ist dann doch irgendwie bequemer.
Stanley_Beamish
02.07.2016, 19:41
Dein Herumreiten auf der Machbarkeitsfrage wirkt wie eine Flucht, ein Ausweichmanöver. Warum sagst Du nicht, was Du eigentlich inhaltlich willst und wir diskutieren darüber?
Ich meine nicht, ob Du für oder gegen EU-Austritt bist, sondern ob Du eine Volksabstimmung darüber abhalten willst! Also mal Butter bei die Fische: Wieviel demokratie darf es denn Deiner Meinung nach sein?
Du verhältst Dich in dieser Hinsicht exakt so, wie die Politiker der Altparteien sich immer verhalten haben, wenn es um Volksabstimmungen ging, egal zu welchem Thema. Immer hieß es: geht nicht, sieht unsere Verfassung nicht vor, wir haben eine repräsentative und keine direkte Demokratie etc blabla..
Weil sich nämlich kein Politiker je getraut hat, einfach nur laut und deutlich die Wahrheit zu sagen, die heißt:
"Wir wollen gar keine Volksabstimmung, weil die negativ für unsere Absicht ausgehen könnte und wir das nicht zulassen wollen!"
Das nämlich traut sich kein Politiker zu sagen, weil es bedeuten würde, zuzugeben, daß man bewußt gegen das Volk und damit eigentlich undemokratisch regiert.
Cameron in England war da anders. Er hat klar gesagt: Ich habe diese Meinung, aber wir haben hier eine essentielle Frage, die das ganze Volk direkt massiv betrifft, und deswegen beuge ich mich dem Urteil meines Volkes, auch wenn es gegen mich ausfällt.
Er hätte das nicht machen müssen, er hätte das Referendum auch verhindern können. Er hätte auch die Schotten nicht über ihre Unabhängigkeit abstimmen lassen müssen in 2014. Cameron hat sich damit als echter Demokrat, als echter Diener des Volkes qualifiziert, wie es in einer Demokratie eigentlich normal sein sollte. Ein Gewissen gegenüber dem eigenen Volk zu zeigen, was sich nicht darin erschöpft, sich gerade in die aktuelle Gesetzeslage zu flüchten, sondern immer von den Inhalten ausgeht, um die es geht. Kein deutscher Politiker der Altparteien hätte das Format dazu gehabt.
Cameron hätte das Referendum aber auch umsetzen, und nach Artikel 50 den Austritt des Vereinigten Königreichs offiziell erklären müssen.
Den Scherbenhaufen, den er hinterlassen hat, seinem Nachfolger zu überantworten, ist nicht die feine englische Art.
Ich mag die Inselaffen nicht, aber aus den von Dir vortrefflich aufgezeigten Gründen habe ich hohen Respekt vor dem von Cameron vorbildlich gezeigten Demokratievermögen der Engländer. Etwas, das die unsagbar dämlichen Zombies leider nicht haben. Respekt und Chapeau vor Cameron und seinem Volk, obgleich ich den Inselaffen nach wie vor die Pest an den Leib wünsche.
Ich habe die Engländer immer zu schätzen gewusst. Ihnen die Pest zu wünschen, wäre von meiner Seite unfair, da nicht berechtigt. Man war zu mir immer nett und fair. Vordergründig und pöbelhaft, wie man es leider bei uns Deutschen antrifft, war man mir gegenüber nie.
Cameron hätte das Referendum aber auch umsetzen, und nach Artikel 50 den Austritt des Vereinigten Königreichs offiziell erklären müssen.
Den Scherbenhaufen, den er hinterlassen hat, seinem Nachfolger zu überantworten, ist nicht die feine englische Art.
Falsche Einstellung und Beurteilung britischer Politik. England betreibt immer und ausschließlich Politik für England. Freundschaft unter Staaten ist dort unbekannt bzw absurd. Es war Hitlers Problem, dieses nie wirklich vertanden zu haben. Auch Gabriel hat nichts begriffen. Für die Englander ist er, wie viele andere auch, schlicht ein Großmaul. Für mich auch.
Kriege laufen nicht nach irgendwelchen Regeln ab. Deutschland hat verloren und sein Schicksal lag in den Händen der Siegermächte. Mehr gibt es nicht dazu zu sagen.
Die hätten euch auch umbringen können und keiner würde sie daran hindern können oder irgendetwas vorwerfen können.
Die Privilegien der Sieger halt.
Es ist zwar bitter, aber du hast recht. Der Sieger macht die Geschäftsbedingungen!
Das würde sich in einer homogenen Umgebung auf einem niedrigen Niveau einpendeln. Deutschland ist eines der dichtbesiedelsten Länder der Welt, eine Bevölkerungszahl von 40 Millionen wäre also kein Unglück. Dadurch dass aber die abnehmende autochthone Bevölkerung mit Negern, Orientalen und Zigeunern aufgefüllt wird, verstärkt sich die negative Einstellung der Deutschen zu eigenen Kindern. Man fühlt sich nicht mehr wohl in seinem eigenen Land, und hält es daher für besser, keinen eigenen Nachwuchs in die Welt zu setzen.
So redet sich jeder die Wahrheit schön, wie es ihm gerade passt, um die Schuld bei den anderen Leuten zu suchen, aber niemals bei sich selber.
Kinder zu zeugen ist immer eine persönliche Angelegenheit und hat überhaupt nichts, aber auch gar nichts, mit der restlichen Gesellschaft zu tun. Wäre es nicht so, dann hätten ja alle deutschen Einwohner keine Kinder, dem ist aber nicht so! Nicht nur das, man kann ziemlich genau feststellen, welche Gesellschaftsgruppen keine Kinder haben und welche politischen Strömungen diese Personen anhängen. Kurz gesagt, deine Aussage ist falsch, da sie leicht millionenfach widerlegt werden kann!
Die Einwanderung ist wieder eine ganz andere Frage und die Ursachen dafür sind wohl etwas komplexerer Natur, als das man sie in einem kuren Kommentar ausdiskutieren könnte, deshalb verzichte ich jetzt auch darauf.
Cameron hätte das Referendum aber auch umsetzen, und nach Artikel 50 den Austritt des Vereinigten Königreichs offiziell erklären müssen.
Den Scherbenhaufen, den er hinterlassen hat, seinem Nachfolger zu überantworten, ist nicht die feine englische Art.
Das britische Parlament legt den Zeitpunkt fest, wann es aus der EU austreten will, sonst keiner!
Das britische Parlament legt den Zeitpunkt fest, wann es aus der EU austreten will, sonst keiner!
wann widerlegst du meine Halbwahrheiten? Soviel Zeit musste dir schon nehmen, die Beweise will isch schon sehen
wann widerlegst du meine Halbwahrheiten? Soviel Zeit musste dir schon nehmen, die Beweise will isch schon sehen
Dann, wenn du gelernt hast, deine Mitforisten nicht zu beschimpfen oder zu beleidigen. :isgut:
Stanley_Beamish
02.07.2016, 23:07
So redet sich jeder die Wahrheit schön, wie es ihm gerade passt, um die Schuld bei den anderen Leuten zu suchen, aber niemals bei sich selber.
Kinder zu zeugen ist immer eine persönliche Angelegenheit und hat überhaupt nichts, aber auch gar nichts, mit der restlichen Gesellschaft zu tun. Wäre es nicht so, dann hätten ja alle deutschen Einwohner keine Kinder, dem ist aber nicht so! Nicht nur das, man kann ziemlich genau feststellen, welche Gesellschaftsgruppen keine Kinder haben und welche politischen Strömungen diese Personen anhängen. Kurz gesagt, deine Aussage ist falsch, da sie leicht millionenfach widerlegt werden kann!
Die Einwanderung ist wieder eine ganz andere Frage und die Ursachen dafür sind wohl etwas komplexerer Natur, als das man sie in einem kuren Kommentar ausdiskutieren könnte, deshalb verzichte ich jetzt auch darauf.
Es besteht ein Unterschied zwischen Einwanderern, die mit Hoffnungen auf eine gute Zukunft in ein neues Land kommen, und dabei auch noch die Unterstützung der Politiker erhalten, die eigentlich auf das Wohl der Deutschen eingeschworen wurden, und einer einheimischen Bevölkerung, die sich in ihrer angestammten Heimat nicht mehr zuhause fühlt, und hier keine Zukunft mehr für sich oder zukünftige Nachfahren sieht. Auch kann man eine überwiegend homogene Bevölkerung von 40 Millionen Deutschen nicht mit einer heterogenen Bevölkerung von 80 Millionen gleichsetzen, in der die Autochthonen auch noch die Minderheit stellen.
Das britische Parlament legt den Zeitpunkt fest, wann es aus der EU austreten will, sonst keiner!
Das Prozedere ist unwichtig. Dann soll Cameron das Ergebnis des Referendums eben dem Parlament zur Abstimmung vorlegen. Aber bitteschön noch in seiner Amtszeit, so wie er es vor der Volksabstimmung erklärt hatte. Der EU den Austritt zu erklären, ist jedenfalls die Aufgabe des Regierungschefs.
Dann, wenn du gelernt hast, deine Mitforisten nicht zu beschimpfen oder zu beleidigen. :isgut:
gute :appl: Ausrede gerade deswegen müsstest du doch versucht sein, den Titel Vollhonk wieder lozuwerden, würde ich dann sogar zurück nehmen, aber ebend nur dann bei sicherer Beweislage gegen die Halbwahrheiten
Coriolanus
03.07.2016, 01:40
Sorry, das versteht kein Mensch und das wird auch nicht kommen.
Was soll daran schwer zu verstehen sein?
Laut GG verschreibt sich die BRD der EU. Das GG ist solange gültig, bis das deutsche Volk sich eine neue Verfassung gibt.
Um nichts anderes geht es bei diesem Thema. Wenn die Deutschen also tatsächlich aus der EU rauswollten, sollten sie am Besten den Weg über eine neue und echte Verfassung gehen.
Murmillo
03.07.2016, 07:36
Inwiefern schliesst Artikel 29 GG Abstimmungen in anderen Sachgebieten aus?
...
Artikel 29 schließt sie weder explizit aus noch ein, wohl aber das " Gesetz über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Art.29 Abs.6 GG" :
§ 1 Gegenstand des Volksentscheides
Gegenstand des Volksentscheides ist das gemäß Artikel 29 Abs. 2 des Grundgesetzes beschlossene Gesetz über eine Maßnahme zur Neugliederung. Abzustimmen ist über die Frage, ob die betroffenen Länder wie bisher bestehenbleiben sollen oder ob das neue oder neu umgrenzte Land gebildet werden soll.
http://www.gesetze-im-internet.de/ggart29abs6g/BJNR013170979.html
...
Und ganz nebenbei: Wo blieb die Abstimmung bei der Teilwiedervereinigung?
...
Dies frage ich mich auch, und genau so, wo der im GG Art.146 ausdrücklich festgeschriebene Entscheid für eine neue Verfassung bleibt.
Artikel 29 schließt sie weder explizit aus noch ein, wohl aber das " Gesetz über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Art.29 Abs.6 GG"
Das ist wie der Name schon sagt eine Art Ausführungsverordnung in Gesetzesform zu Art. 29, das andere Volksabstimmungen, die den Art. 29 nicht betreffen, eben nicht regelt.
Das schließt also auch nichts aus. :)
So redet sich jeder die Wahrheit schön, wie es ihm gerade passt, um die Schuld bei den anderen Leuten zu suchen, aber niemals bei sich selber.
Kinder zu zeugen ist immer eine persönliche Angelegenheit und hat überhaupt nichts, aber auch gar nichts, mit der restlichen Gesellschaft zu tun. Wäre es nicht so, dann hätten ja alle deutschen Einwohner keine Kinder, dem ist aber nicht so!
Jein.
Es ist schon in erster Linie eine rein persönliche Entscheidung, und der Hauptgrund für die Kinderarmut dürfte tatsächlich im Drang zur unbegrenzten Selbtsverwirklichung sein (der aber auch wieder durch die Indoktrinierung der Gesellschaft beeinflußt wird).
Trotzdem aber spielen die gesellschaftlichen Zustände, in die die Kinder hineingesetzt werden, schon eine Rolle für die Eltern. Ich erinnere mich noch an die Stimmung der 80er Jahre. Damals sagten viele: heute kann man keine Kinder mehr in die Welt setzen, weil diese durch Umweltzerstörung, Atomenergie, Ozonloch und Waldsterben sowieso demnächst untergehen wird. Solange es die Grünen gibt, haben sie dieses Spiel mit der Angst als ihrer Geschäftsidee betrieben. Aber viele haben das damals geglaubt und ich denke schon, daß das den einen oder anderen auch tatsächlich von Kindern abgehalten hat.
Und heute?
Ließ mal den Sarrazin und überlege, wie sich junge Eltern fühlen, wenn sie sich die Zukunft Deutschlands (und damit die ihrer Kinder) so ausmalen, wie sie da beschrieben wird. Ich kann mir schon vorstellen, daß das auch einen Einfluß auf die Entscheidung für oder gegen Kinder haben kann.
Die Idealvorstellung einer Verfassung spricht von Zustimmung, differenziert aber nicht zwischen indirekter Zustimmung über Volksvertreter oder direkter Zustimmung.
Du scheinst die “repräsentative Demokratie” zu bevorzugen.
Ich könnte damit einverstanden sein, hätten wir denn eine.
Aber:
Nichtmal alle “Bevölkerungsvertreter” werden vom “Souverän” gewählt, sondern die Parteien schicken die Parteisoldaten in die Parlamente und in die Regierung, von denen sie Unterwürfigkeit erwarten.
Aber auch die direkt gewählten Repräsentanten der Bevölkerung könnten ihr
Wahlvolk nur wirklich vertreten, dürften sie nach dem GG handeln, also bei jeder Abstimmung …. nur ihrem Wissen und Gewissen folgen.
Wir wissen aber alle um den Fraktionszwang, um Erpressungen, Redeverbote, … in unseren Parlamenten.
Also? Lösung?
Gehirnnutzer
04.07.2016, 09:27
Du scheinst die “repräsentative Demokratie” zu bevorzugen.
Ich könnte damit einverstanden sein, hätten wir denn eine.
Aber:
Nichtmal alle “Bevölkerungsvertreter” werden vom “Souverän” gewählt, sondern die Parteien schicken die Parteisoldaten in die Parlamente und in die Regierung, von denen sie Unterwürfigkeit erwarten.
Aber auch die direkt gewählten Repräsentanten der Bevölkerung könnten ihr
Wahlvolk nur wirklich vertreten, dürften sie nach dem GG handeln, also bei jeder Abstimmung …. nur ihrem Wissen und Gewissen folgen.
Wir wissen aber alle um den Fraktionszwang, um Erpressungen, Redeverbote, … in unseren Parlamenten.
Also? Lösung?
Sherpa, du scheinst auch nicht zwischen Sachlage und Meinung unterscheiden zu können. Eine Sachlage sagt nichts darüber aus, was ich bevorzuge oder für richtig oder falsch halte. Eine Sachlage ist was sie ist.
Du scheinst die “repräsentative Demokratie” zu bevorzugen.
Ich könnte damit einverstanden sein, hätten wir denn eine.
Aber:
Nichtmal alle “Bevölkerungsvertreter” werden vom “Souverän” gewählt, sondern die Parteien schicken die Parteisoldaten in die Parlamente und in die Regierung, von denen sie Unterwürfigkeit erwarten.
Aber auch die direkt gewählten Repräsentanten der Bevölkerung könnten ihr Wahlvolk nur wirklich vertreten, dürften sie nach dem GG handeln, also bei jeder Abstimmung …. nur ihrem Wissen und Gewissen folgen.
Wir wissen aber alle um den Fraktionszwang, um Erpressungen, Redeverbote, … in unseren Parlamenten.
Also? Lösung?
Sherpa, du scheinst auch nicht zwischen Sachlage und Meinung unterscheiden zu können. Eine Sachlage sagt nichts darüber aus, was ich bevorzuge oder für richtig oder falsch halte. Eine Sachlage ist was sie ist.
Tut mir leid, ich wollte Dir nichts unterstellen.
Aber Deine Meinung zu der von mir oben geschilderten Sachlage würde mich interessieren.
Gehirnnutzer
05.07.2016, 09:32
Tut mir leid, ich wollte Dir nichts unterstellen.
Aber Deine Meinung zu der von mir oben geschilderten Sachlage würde mich interessieren.
Sherpa, zunächst einmal eine pragmatische Sicht:
Es gibt kein Wahlsystem mit Volksvertretern, in dem es ausgeschlossen ist, das die Abgeordneten nicht durch Dinge beeinflusst werden. Wiederwahl, Geld für den Wahlkampf etc. pp.. Lösungen gibt es dagegen nicht.
Die Verhältniswahl wird immer eine Listenwahl sein. Selbst mit der Möglichkeit Personen aus den Listen zu streichen, wer auf die Liste kommt, bestimmt die Partei. Mehrheitswahlsystem, entweder bestimmt eine Partei, wer in einem Wahlkreis antritt oder derjenige, der den Wahlkampf finanziert.
Die Lösungen um die Möglichkeiten der Beeinflussung zu verringern, wären ein rein steuerfinanzierter Wahlkampf, was aber dann neue Felder der Beeinflussung eröffnet und natürlich die Begrenzung oder den Ausschluß der Wiederwahl, was aber das Problem in sich birgt, das einem nach ein paar Legislaturperioden die Kandidaten ausgehen.
Ich persönlich würde zu ein paar an sich undemokratischen Massnahmen greifen, für die sich keiner entscheiden würde:
a) Das Wahlsystem was wir haben bleibt.
b) Verbot der Wahlkampfkostenerstattung nach Stimmen, Verbot der Parteistimmen. Es gibt eine steuerfinanzierte feste Anzahl von Anzeigen und Werbespots für die zur Wahl zugelassenen Parteien. Was darüber hinausgeht kann nur über Mitgliederbeiträge oder ehrenamtlichen Einsatz erfolgen.
c) Wer als Direktkandidat antritt, kann nicht noch mal über die Liste einziehen, entweder oder.
d) Zum Kanzler kann nur ein direktgewählter Abgeordneter gewählt werden. Kommt ein Minister aus dem Parlament, gilt diese Beschränkung auch für ihn.
e) Wer über die Liste ins Parlament einzieht, hat auch für die nächste Wahl den Listenplatz mit entsprechender Position automatisch inne, außer er stellt sich nicht mehr zur Wahl.
f) die Stellengarantie für Beamte wird absolut abgeschafft. Es kann nicht sein, das Beamte gegenüber Abgeordneten aus der freien Wirtschaft einen Vorteil haben.
Über eine Art Finanzausgleich zwischen großen und kleinen Parteien könnte man auch nachdenken.
deutschland
05.07.2016, 14:20
Die Briten haben für den Brexit gestimmt und nun geht der Ruf nach dem Austritt Reih um in Europa.
Auch wenn die AfD mit dem Pseudogerede vom Austritt, wenn sich die EU nicht reformiert, sie will zwar den Austritt, aber wie in Großbritannien belügt sie auch die Bürger.
Ein Referendum zu fordern, wo es keine rechtliche Grundlage dafür gibt, ist Betrug.
Also heißt es zuerst, die rechtliche Grundlage für ein Referendum zu schaffen und damit fangen die Probleme an.
Nun, man könnte eine einfachrechtliche Grundlage schaffen, also als Gesetz über den normalen Gesetzgebungsprozeß. Es ist anzunehmen, dass ein solches Gesetz zustimmungspflichtig wäre, somit würde eine Mehrheit im Bundestag nicht ausreichen um ein solches Gesetz zu verabschieden. Eine Mehrheit der Stimmen im Bundesrat würde zu dem benötigt.
Nun ein solches Gesetz wäre sicherlich nicht verfassungswidrig, jedoch könnte eine Referendum auf dieser Basis, dass die Frage des Austritts stellt, mit dem jetzigen Artikel 23 GG kollidieren und verfassungswidrig sein.
Im Grunde lässt sich aus dem Artikel 23 GG zum einen die Notwendigkeit eine Referendumsregelung auf Verfassungsebene ableiten und zum anderen sogar die Notwendigkeit einer qualifizierten Mehrheit beim Ergebnis des Referendums.
Zitat:
Ein Referendum zu fordern, wo es keine rechtliche Grundlage dafür gibt, ist Betrug. !
inwiefern soll das Betrug sein?
jeder kann eine solche Forderung stellen !
jeder kann z.B. durch eine Unterschriftenaktion oder durch eine Befragung herausfinden, ob er mit seinem Begehren eine Mehrheit sieht !
rundweg zu behaupten, das dafür eine rechtliche Grundlage vorhanden sein muß, ist absolut falsch !
Gehirnnutzer
05.07.2016, 14:30
Zitat:
Ein Referendum zu fordern, wo es keine rechtliche Grundlage dafür gibt, ist Betrug. !
inwiefern soll das Betrug sein?
jeder kann eine solche Forderung stellen !
jeder kann z.B. durch eine Unterschriftenaktion oder durch eine Befragung herausfinden, ob er mit seinem Begehren eine Mehrheit sieht !
rundweg zu behaupten, das dafür eine rechtliche Grundlage vorhanden sein muß, ist absolut falsch !
deutschland, wenn etwas rechtsverbindlich sein soll, dann braucht es eine rechtliche Grundlage. Du kannst für ein EU-Referendum hunderttausende Unterschriften sammeln und die vor Lammerts Büro abladen, es gäbe kein Referendum. Lammer würde dir wahrscheinlich die Kosten für die Entsorgung in Rechnung stellen.
Volksbegehren und Volksabstimmungen gibt es im Moment nur auf Landesebene und darunter, nicht aber auf Bundesebene.
Der Betrug der AfD, bzw. die Lüge besteht darin, den falschen Eindruck zu erwecken, es gäbe die Möglichkeit eines rechtsverbindlichen Referendums.
deutschland
05.07.2016, 14:45
deutschland, wenn etwas rechtsverbindlich sein soll, dann braucht es eine rechtliche Grundlage. Du kannst für ein EU-Referendum hunderttausende Unterschriften sammeln und die vor Lammerts Büro abladen, es gäbe kein Referendum. Lammer würde dir wahrscheinlich die Kosten für die Entsorgung in Rechnung stellen.
Volksbegehren und Volksabstimmungen gibt es im Moment nur auf Landesebene und darunter, nicht aber auf Bundesebene.
Der Betrug der AfD, bzw. die Lüge besteht darin, den falschen Eindruck zu erwecken, es gäbe die Möglichkeit eines rechtsverbindlichen Referendums.
rechtlich gesehen magst du Recht haben, dennoch sehe ich in dieser "AfD Aussage" keinen juristischen Straftatbestand, den man als Betrug werten kann !
Jede Partei ködert mit irgendwelchen Aussagen, die fernab jeglicher Realität sind, Wählerstimmen !
jede Partei macht das !
die Aussage: "Deutschland gehört nicht zum Islam" kannst du ebenfalls nicht juristisch bewerten !
Gehirnnutzer
05.07.2016, 14:53
rechtlich gesehen magst du Recht haben, dennoch sehe ich in dieser "AfD Aussage" keinen juristischen Straftatbestand, den man als Betrug werten kann !
Jede Partei ködert mit irgendwelchen Aussagen, die fernab jeglicher Realität sind, Wählerstimmen !
jede Partei macht das !
die Aussage: "Deutschland gehört nicht zum Islam" kannst du ebenfalls nicht juristisch bewerten !
Ich sehe auch keinen juristischen Tatbestand darin. Ich halte es aber für richtig, nachdem, was in GB gelaufen ist, auf die Sache aufmerksam zu machen.
deutschland
05.07.2016, 15:14
Ich sehe auch keinen juristischen Tatbestand darin. Ich halte es aber für richtig, nachdem, was in GB gelaufen ist, auf die Sache aufmerksam zu machen.
natürlich ist jeden gestattet hier im HPF seine Meinung kund zu tun, selbst wenn diese noch so unbequem oder seltsam erscheinen mag.
die politische Kompetenz der AfD kann ich hier nicht beurteilen, glaube aber dennoch, dass Bewegung auch in der Frage einer Volksabstimmung kommen wird !
Das glaube ich in dem Punkt nicht.
Das es keine Volksentscheide auf Bundesebene gibt, das ist bekannt.
Darüber ist und wird, laufend diskutiert, weil aktuelles Thema dank Abstimmungen in anderen Ländern.
Ganz vorne Schweiz, aber auch Holland mit Ukraine.
Und aktuell natürlich GB, wo über alle Medien getrötet wird, wir haben so was nicht.
Es wird überhaupt nichts diskutiert. Zumindest von den Institutionen, welche diese tun müßten!
Es wird diktiert und jede Alternative weg - diffamiert!
Die Schein - Demokratie - Kaste und deren Medien stemmen sich gegen jede Veränderung des eingeschlagenen Weges, hin zu einem System, einer Gesellschaft, welche sie nie zur Diskussion stellten. Jedem Kritiker malen sie den Naszi aufs Hirn.
Den Dammbruch dieses ideologischen Wahnsinns vor Augen, fahren sie den Karren immer weiter in den Dreck der Unfreiheit!
Dabei stören die Völker bloß! Sie haben zu gehorchen, zu kuschen, zu bezahlen und zu verschwinden!
Am Ende, sofern der gesunde Menschenverstand nicht siegt, wird ein faschistisches Ausbeutungs - System, dies zeichnet sich längst ab, stehen, welches in seiner Perversion und Perfidität jede dagewesen Tyrannei in den Schatten stellen wird!
Die Menschenrechte und das drauf fußende Grundgesetz kann man bereits heute einrahmen und im Museum ausstellen!
Es wird nur noch abgestaubt und hergenommen, um die Unfreiheiten zu beschleunigen!
Schopenhauer
06.07.2016, 08:43
Es wird überhaupt nichts diskutiert. Zumindest von den Institutionen, welche diese tun müßten!
Es wird diktiert und jede Alternative weg - diffamiert!
Die Schein - Demokratie - Kaste und deren Medien stemmen sich gegen jede Veränderung des eingeschlagenen Weges, hin zu einem System, einer Gesellschaft, welche sie nie zur Diskussion stellten. Jedem Kritiker malen sie den Naszi aufs Hirn.
Den Dammbruch dieses ideologischen Wahnsinns vor Augen, fahren sie den Karren immer weiter in den Dreck der Unfreiheit!
Dabei stören die Völker bloß! Sie haben zu gehorchen, zu kuschen, zu bezahlen und zu verschwinden!
Am Ende, sofern der gesunde Menschenverstand nicht siegt, wird ein faschistisches Ausbeutungs - System, dies zeichnet sich längst ab, stehen, welches in seiner Perversion und Perfidität jede dagewesen Tyrannei in den Schatten stellen wird!
Die Menschenrechte und das drauf fußende Grundgesetz kann man bereits heute einrahmen und im Museum ausstellen!
Es wird nur noch abgestaubt und hergenommen, um die Unfreiheiten zu beschleunigen!
:gp:
Sherpa, zunächst einmal eine pragmatische Sicht:
Es gibt kein Wahlsystem mit Volksvertretern, in dem es ausgeschlossen ist, das die Abgeordneten nicht durch Dinge beeinflusst werden. Wiederwahl, Geld für den Wahlkampf etc. pp.. Lösungen gibt es dagegen nicht.
Die Verhältniswahl wird immer eine Listenwahl sein. Selbst mit der Möglichkeit Personen aus den Listen zu streichen, wer auf die Liste kommt, bestimmt die Partei. Mehrheitswahlsystem, entweder bestimmt eine Partei, wer in einem Wahlkreis antritt oder derjenige, der den Wahlkampf finanziert.
Die Lösungen um die Möglichkeiten der Beeinflussung zu verringern, wären ein rein steuerfinanzierter Wahlkampf, was aber dann neue Felder der Beeinflussung eröffnet und natürlich die Begrenzung oder den Ausschluß der Wiederwahl, was aber das Problem in sich birgt, das einem nach ein paar Legislaturperioden die Kandidaten ausgehen.
Ich persönlich würde zu ein paar an sich undemokratischen Massnahmen greifen, für die sich keiner entscheiden würde:
a) Das Wahlsystem was wir haben bleibt.
b) Verbot der Wahlkampfkostenerstattung nach Stimmen, Verbot der Parteistimmen. Es gibt eine steuerfinanzierte feste Anzahl von Anzeigen und Werbespots für die zur Wahl zugelassenen Parteien. Was darüber hinausgeht kann nur über Mitgliederbeiträge oder ehrenamtlichen Einsatz erfolgen.
c) Wer als Direktkandidat antritt, kann nicht noch mal über die Liste einziehen, entweder oder.
d) Zum Kanzler kann nur ein direktgewählter Abgeordneter gewählt werden. Kommt ein Minister aus dem Parlament, gilt diese Beschränkung auch für ihn.
e) Wer über die Liste ins Parlament einzieht, hat auch für die nächste Wahl den Listenplatz mit entsprechender Position automatisch inne, außer er stellt sich nicht mehr zur Wahl.
f) die Stellengarantie für Beamte wird absolut abgeschafft. Es kann nicht sein, das Beamte gegenüber Abgeordneten aus der freien Wirtschaft einen Vorteil haben.
Über eine Art Finanzausgleich zwischen großen und kleinen Parteien könnte man auch nachdenken.
Jede Diktatur ist pragmatisch!
Schließlich will sie als solche überleben und die Pfründe der Nutznießer sichern!
Zu diesem Zweck hat sich das brd - Parteien - System das Volk zur Beute gemacht und heuchelt Demokratie und Pragmatismus zum Wohle des Volkes!
Jeder Emporkömmling, welcher an diesem schein - demokratischen Monster kratzt, wird ganz pragmatisch zum Abschuß freigegeben und schließlich erlegt, ausgeweidet und zur Abschreckung aufgehängt!
Jein.
Es ist schon in erster Linie eine rein persönliche Entscheidung, und der Hauptgrund für die Kinderarmut dürfte tatsächlich im Drang zur unbegrenzten Selbtsverwirklichung sein (der aber auch wieder durch die Indoktrinierung der Gesellschaft beeinflußt wird).
Trotzdem aber spielen die gesellschaftlichen Zustände, in die die Kinder hineingesetzt werden, schon eine Rolle für die Eltern. Ich erinnere mich noch an die Stimmung der 80er Jahre. Damals sagten viele: heute kann man keine Kinder mehr in die Welt setzen, weil diese durch Umweltzerstörung, Atomenergie, Ozonloch und Waldsterben sowieso demnächst untergehen wird. Solange es die Grünen gibt, haben sie dieses Spiel mit der Angst als ihrer Geschäftsidee betrieben. Aber viele haben das damals geglaubt und ich denke schon, daß das den einen oder anderen auch tatsächlich von Kindern abgehalten hat.
Und heute?
Ließ mal den Sarrazin und überlege, wie sich junge Eltern fühlen, wenn sie sich die Zukunft Deutschlands (und damit die ihrer Kinder) so ausmalen, wie sie da beschrieben wird. Ich kann mir schon vorstellen, daß das auch einen Einfluß auf die Entscheidung für oder gegen Kinder haben kann.
Von den gesellschaftlichen Zwängen lassen sich immer nur die Schwachen beeinflussen. Die Starken orientieren sich in der Regel an die Notwendigkeiten des Lebens.
Für einige Menschen stellt sich erst gar nicht die Frage, ob man Kinder haben sollte oder nicht, es ist vielmehr eine Entscheidung, die von existenzieller Bedeutung für den Bestand der Firma oder des Betriebes ist.
Kurz gesagt, Kinder in die Welt zu setzten ist immer eine persönliche Entscheidung und in der Regel auch ein persönliches Bedürfnis. Auch wenn der eine oder andere wenig materielle Güter hat, so ist das kein Grund auf Kinder zu verzichten. Gibt man seinen Kindern Liebe, Güte und etwas Fleiß mit auf dem Lebensweg, dann schaffen die sich ihre eigene Zukunft ganz alleine.
Die Kinderlosigkeit ist in der Tat auch ein Markenzeichen von vielen Linksintellektuellen, die in den 70ziger und 80ziger Jahren ihre Propaganda in die Welt gesetzt haben, dass man in diese „schlechte Welt“ keine Kinder setzen dürfe und deshalb haben die vorsorglich ihre Kinder abgetrieben. Nur diese Typen haben übersehen, dass, wenn viele ihre Kinder umbringen, man die Heerscharen der kinderlosen Alten nicht mehr versorgen kann, wenn keine Nachkommen vorhanden sind.
Nun müsste ich eigentlich fragen, ob die wenigen jungen Menschen nicht auch das Recht hätten, diese Alten, wenn sie nicht mehr lebenstüchtig sind und sich nicht mehr selber versorgen können, einfach „abzutreiben“? Aber so zynisch will ich jedoch nicht sein. Jedoch plädiere ich dafür, diesen alten Kinderlosen das Wahlrecht abzusprechen, wenn es um die Zukunft dieses Landes geht, weil wer keine Kinder hat, hat keine Zukunft und deshalb auch nicht das Recht über die Zukunft der jungen Menschen mitzuentscheiden.
Erst wurde die Ehe zerstört und jetzt wundert man sich über die Kinderarmut alleinerziehender Mütter.
Unsere Politik ist schuld weil der Torheit der Weg bereitet wird.
Multiplex
06.07.2016, 11:38
Leute, es ist zwar richtig, das Artiklel 20 Absatz 2 auch auf Abstimmungen verweist. Es gibt sie ja auch auf Landes- und Kommunalebene, dort sind entsprechende Rechtsgrundlagen geschaffen worden. Auf Bundesebene gibt es aber keine entsprechende Rechtsgrundlagen, die müssen erst geschaffen werden.
Noch mal:
Ich habe nicht geschrieben, das Volksabstimmungen auf Bundesebene nicht möglich sind. Ich habe geschrieben, dass es dafür noch keine Rechtsgrundlage gibt, die aber für die Rechtsverbindlichkeit notwendig wäre.
Typisch deutsche Untertanen-Rechtsauffassung: "Es ist alles verboten, was nicht erlaubt ist". Ein freiheitliches Volk denkt anders.
Gehirnnutzer
06.07.2016, 11:43
Typisch deutsche Untertanen-Rechtsauffassung: "Es ist alles verboten, was nicht erlaubt ist". Ein freiheitliches Volk denkt anders.
Multiplex, wer beruft sich den so gerne auf das Widerstandsrecht nach Artikel 20 Absatz 4 GG? Du solltest mal auf Artikel 20 Absatz 3 GG einen Blick werfen.
Multiplex
06.07.2016, 11:43
Von den gesellschaftlichen Zwängen lassen sich immer nur die Schwachen beeinflussen. Die Starken orientieren sich in der Regel an die Notwendigkeiten des Lebens.
Für einige Menschen stellt sich erst gar nicht die Frage, ob man Kinder haben sollte oder nicht, es ist vielmehr eine Entscheidung, die von existenzieller Bedeutung für den Bestand der Firma oder des Betriebes ist.
Kurz gesagt, Kinder in die Welt zu setzten ist immer eine persönliche Entscheidung und in der Regel auch ein persönliches Bedürfnis. Auch wenn der eine oder andere wenig materielle Güter hat, so ist das kein Grund auf Kinder zu verzichten. Gibt man seinen Kindern Liebe, Güte und etwas Fleiß mit auf dem Lebensweg, dann schaffen die sich ihre eigene Zukunft ganz alleine.
Die Kinderlosigkeit ist in der Tat auch ein Markenzeichen von vielen Linksintellektuellen, die in den 70ziger und 80ziger Jahren ihre Propaganda in die Welt gesetzt haben, dass man in diese „schlechte Welt“ keine Kinder setzen dürfe und deshalb haben die vorsorglich ihre Kinder abgetrieben. Nur diese Typen haben übersehen, dass, wenn viele ihre Kinder umbringen, man die Heerscharen der kinderlosen Alten nicht mehr versorgen kann, wenn keine Nachkommen vorhanden sind.
Nun müsste ich eigentlich fragen, ob die wenigen jungen Menschen nicht auch das Recht hätten, diese Alten, wenn sie nicht mehr lebenstüchtig sind und sich nicht mehr selber versorgen können, einfach „abzutreiben“? Aber so zynisch will ich jedoch nicht sein. Jedoch plädiere ich dafür, diesen alten Kinderlosen das Wahlrecht abzusprechen, wenn es um die Zukunft dieses Landes geht, weil wer keine Kinder hat, hat keine Zukunft und deshalb auch nicht das Recht über die Zukunft der jungen Menschen mitzuentscheiden.
Gut gesagt. Ich werde nie vergessen, wie man so blöde sein kann, zu behaupten, "man muss heute keine Kinder mehr kriegen". Und das von sonst eigentlich intelligenten Menschen. Solch dümmliche Aussagen sollten direkt zur Abwertung führen, denn sie zeigen, dass jemand was ganz Entscheidendes nicht zu Ende denken kann.
Schaschlik
06.07.2016, 15:37
Die Angst unserer "Eliten".
1998 waren Volksbefragungen auf Bundesebene sogar Wahlkampfthema der SPD.
Inzwischen wissen unsere “Volksparteien”, daß solcherlei Teilhabe des Souveräns gefährlich für sie werden könnte, also bleibt es bei dem Verbot.
Wenn ich nicht irre, verlangen nur die AfD und die NPD dieses “mehr Demokratie wagen”.
Das mag sein, aber wenn die etwas zu melden haben, wird 2016 genauso Vergangenheit sein wie 1998.
Long Ryder
06.07.2016, 15:42
Erst wurde die Ehe zerstört und jetzt wundert man sich über die Kinderarmut alleinerziehender Mütter.
Unsere Politik ist schuld weil der Torheit der Weg bereitet wird.
Das ist das deutsche volk selber.die politiker sind lediglich das unappetitliche abbild davon.
tommy3333
06.07.2016, 17:50
deutschland, wenn etwas rechtsverbindlich sein soll, dann braucht es eine rechtliche Grundlage. Du kannst für ein EU-Referendum hunderttausende Unterschriften sammeln und die vor Lammerts Büro abladen, es gäbe kein Referendum. Lammer würde dir wahrscheinlich die Kosten für die Entsorgung in Rechnung stellen.
Volksbegehren und Volksabstimmungen gibt es im Moment nur auf Landesebene und darunter, nicht aber auf Bundesebene.
Der Betrug der AfD, bzw. die Lüge besteht darin, den falschen Eindruck zu erwecken, es gäbe die Möglichkeit eines rechtsverbindlichen Referendums.
Das sehe ich anders. Der Betrug besteht - und das seit Jahrzehnten - darin, dem Volk Glauben zu machen, es sei der Souverän. "Souverän" ist er nur einmal alle 4 Jahre dafür, einen Blankoscheck auszustellen. Mehr nicht, zumindest nicht auf Bundesebene. D ist das "westlich" geprägte Land, in dem das Volk über die wenigsten Mittel zur "demokratischen Mitbestimmung" verfügt. Auf Bundesebene gibt es eben keine zu pol. Richtungsentscheidungen - da gibt es nur die eine zu Personalentscheidungen alle 4 Jahre und der Scharade, sich von Allen alles Mögliche und auch Unmögliche versprechen lassen zu können. Unverbindlich natürlich.
sleepwell
06.07.2016, 18:05
Es wird überhaupt nichts diskutiert. Zumindest von den Institutionen, welche diese tun müßten!
Wird schon.
Nenne es gerne eine Scheindiskussion. Würde die Sache auch treffen.
Nur, Politiker lassen sich alle Nasen lang darüber aus.
Das sie es in Wirklichkeit nicht ändern wollen, das ist ein anderes Thema.
Wird schon.
Nenne es gerne eine Scheindiskussion. Würde die Sache auch treffen.
Nur, Politiker lassen sich alle Nasen lang darüber aus.
Das sie es in Wirklichkeit nicht ändern wollen, das ist ein anderes Thema.
Nein! Es wird diktiert und jede Alternative weg - diffamiert!
Das ist keine Diskussion!
Das ist Totalitarismus in Reinkultur!
FranzKonz
07.07.2016, 18:39
...
Ein Referendum zu fordern, wo es keine rechtliche Grundlage dafür gibt, ist Betrug.
...
Das ist albern. Wenn ich das Ergebnis fordere, fordere ich naturgemäß die dahin führenden Schritte mit ein.
Gehirnnutzer
07.07.2016, 19:53
Das ist albern. Wenn ich das Ergebnis fordere, fordere ich naturgemäß die dahin führenden Schritte mit ein.
Weiß denn der Bürger überhaupt, welche Schritte notwendig sind? Weiß die AfD selber, was dazu notwendig ist?
Kann die Grundlage einfach-gesetzlich geschaffen werden oder muss das GG geändert werden? Allein die Frage beeinflusst, ob die AfD alleine ein Referendum überhaupt auf die Wege bringen kann und wie lange es bis zu einem Referendum dauert.
FranzKonz, wieviele der durchschnittlichen Wähler kennen den Gesetzgebungsprozeß oder was notwendig ist um das GG zu ändern?
Wir mögen alle zwar unterschiedliche Ansichten haben, aber ich sage 90% der Forenmitglieder informieren sich selbstständig aus eigenem Antrieb, beim durchschnittlichen Wähler kann froh sein, wenn man überhaupt über 25% kommt.
FranzKonz
07.07.2016, 20:11
Weiß denn der Bürger überhaupt, welche Schritte notwendig sind? Weiß die AfD selber, was dazu notwendig ist?
Kann die Grundlage einfach-gesetzlich geschaffen werden oder muss das GG geändert werden? Allein die Frage beeinflusst, ob die AfD alleine ein Referendum überhaupt auf die Wege bringen kann und wie lange es bis zu einem Referendum dauert.
FranzKonz, wieviele der durchschnittlichen Wähler kennen den Gesetzgebungsprozeß oder was notwendig ist um das GG zu ändern?
Wir mögen alle zwar unterschiedliche Ansichten haben, aber ich sage 90% der Forenmitglieder informieren sich selbstständig aus eigenem Antrieb, beim durchschnittlichen Wähler kann froh sein, wenn man überhaupt über 25% kommt.
Wenn ich zum Bahnhof will, fordere ich ein Taxi an. Dabei ist mir völlig wurscht, wie ein Auto funktioniert, ich kenne auch den Weg nicht. Ich sage dem Taxifahrer: Bring mich zum Bahnhof. Und dann fährt er mich hin.
Die AfD sagt: Macht ein Referendum.
Nun hat die Regierung die Wahl: Sie kann eines machen, oder sie lehnt es ab.
Lehnt sie es ab, wird die AfD mit Recht sagen: Diese Regierung verweigert dem Bürger die Entscheidung.
Towarish
09.07.2016, 18:45
Archaisches Recht, beschäftige Dich mal mit den aktuellen, modernen Regeln, Hagener Landkriegsordnung und so.
Krieg ist keine Veranstaltung, die nach Regeln abläuft. Dort wird gemordet und gemordet wird bekanntlich nicht nach Regeln.
Es gab da mal eine Zeit, da haben sich heldenhafte Europäer in Reihen voreinander aufgestellt und sich gegenseitig angeschossen.
Das nenne ich primitive Kriegsführung.
Towarish
09.07.2016, 18:46
Ganz einfach. Das GG sieht in Art.29 eine Volksbefragung ausschließlich zu Fragen einer Neugliederung des Bundesgebietes vor. Und das wars auch schon. Allerdings hat in Deutschland dann, anders als z.B. die Volksbefragung in GB zum Brexit, das Ergebnis einen verbindlichen Charakter.
Dessen ungeachtet kannst du natürlich im ersten Schritt eine Petition eingeben. In diesem Fall müsste sie dann zunächst mal eine Änderung des GG Art. 29 zum Inhalt haben.
Na welch ein Glück, dass dir das GG nicht das Scheißen verbietet. Sonst würdest du da wohl auch keine Möglichkeit zur Realisierung sehen, was?
KatII, dann erkläre mal, warum das pseudojuristischer Scheiß ist?
Volksabstimmungen, Referenden gibt es auf Bundesebene nicht. Okay, für eine Sache schon und die ist in Artikel 146 GG erwähnt. Also, wie soll ohne Rechtsgrundlage ein Referendum abgehalten werden.
Mit Völkerrecht hat das übrigens nichts zu tun.
Nicht die höchsten Gipfel lassen uns stolpern, sondern die widersprüchlichen Gesetze.
Krieg ist keine Veranstaltung, die nach Regeln abläuft. Dort wird gemordet und gemordet wird bekanntlich nicht nach Regeln.
Es gab da mal eine Zeit, da haben sich heldenhafte Europäer in Reihen voreinander aufgestellt und sich gegenseitig angeschossen.
Das nenne ich primitive Kriegsführung.
Mord ist kein Krieg.
Towarish
09.07.2016, 21:55
Mord ist kein Krieg.
Krieg ist lediglich die Steigerung von Mord.
Murmillo
10.07.2016, 09:53
Krieg ist lediglich die Steigerung von Mord.
Nein, Krieg ist staatlich erlaubter Mord !
tommy3333
10.07.2016, 15:27
Wenn ich zum Bahnhof will, fordere ich ein Taxi an. Dabei ist mir völlig wurscht, wie ein Auto funktioniert, ich kenne auch den Weg nicht. Ich sage dem Taxifahrer: Bring mich zum Bahnhof. Und dann fährt er mich hin.
Die AfD sagt: Macht ein Referendum.
Nun hat die Regierung die Wahl: Sie kann eines machen, oder sie lehnt es ab.
Lehnt sie es ab, wird die AfD mit Recht sagen: Diese Regierung verweigert dem Bürger die Entscheidung.
Eben. Es ist ganz einfach. Sofern das Volk auch wirklich der Souverän ist. Schwer machen sich damit offenbar nur Politmumien, Apparatschiks und Rechtsverdreher. Die sollten sich vielleicht mal damit auseinandersetzen, was eine "Demokratie" auszeichnet, anstatt sich fadenscheinig hinter irgendwelchen Gesetzen zu verstecken, was sie ja offenbar auch meisterhaft beherrschen. Wahrscheinlich ist die Gesetzesflut genau deswegen so absurd monströs, damit sich das "Establishment" so bequem dahinter verstecken kann. Oder eben sie sagen offen, dass wir keine wirkliche Demokratie haben. Das wäre wenigstens ehrlich.
Frontferkel
11.07.2016, 21:59
Das mag sein, aber wenn die etwas zu melden haben, wird 2016 genauso Vergangenheit sein wie 1998.
So wie ein Schaschlik-Spieß , der wurde 98 gegessen und wird 2016 gegessen .
Es ist nur hinreichend bekannt , wer wirklich mehr " Demokratie " will . Die Altparteien sind es zumindest nicht .
Frontferkel
11.07.2016, 22:10
Weiß denn der Bürger überhaupt, welche Schritte notwendig sind? Weiß die AfD selber, was dazu notwendig ist?
Kann die Grundlage einfach-gesetzlich geschaffen werden oder muss das GG geändert werden? Allein die Frage beeinflusst, ob die AfD alleine ein Referendum überhaupt auf die Wege bringen kann und wie lange es bis zu einem Referendum dauert.
FranzKonz, wieviele der durchschnittlichen Wähler kennen den Gesetzgebungsprozeß oder was notwendig ist um das GG zu ändern?
Wir mögen alle zwar unterschiedliche Ansichten haben, aber ich sage 90% der Forenmitglieder informieren sich selbstständig aus eigenem Antrieb, beim durchschnittlichen Wähler kann froh sein, wenn man überhaupt über 25% kommt.
Tolle Pirouette . Es ist schon blöd , wenn man auf seinem eigenen Glatteis , eine Bauchlandung hinlegt .
Das schreibe ich nur , nachdem ich den ganzen Strang gelesen habe .
Leberecht
11.07.2016, 22:22
Nein, Krieg ist staatlich erlaubter Mord !
Krieg ist staatlich verordneter Mord. Das ist unstrittig. Strittig bleibt, ob er Notwehr eines Volkes gleichkommt oder nicht.
Schaschlik
12.07.2016, 07:18
So wie ein Schaschlik-Spieß , der wurde 98 gegessen und wird 2016 gegessen .
Es ist nur hinreichend bekannt , wer wirklich mehr " Demokratie " will . Die Altparteien sind es zumindest nicht .
Vor der Wahl sind sie alle größte Freunde der Demokratie. Da würden mir auch sofort, ähm, historische Beispiele einfallen.
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