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Vollständige Version anzeigen : Einkommenssteuerbescheid für die Krankenkasse



Dornröschen
30.06.2016, 11:24
Steuerpflicht bei Rückerstattung, Bonus oder Prämie der Kasse
Das Finanzamt greift bei Prämien von Krankenkassen auch mit zu.
Bild: MEV-Verlag, Germany
Was bis heute viele gesetzlich Versicherte nicht wissen: Die heißbegehrte Prämie, der Bonus oder die Beitragsrückgewähr aus einem Wahltarif der Krankenkasse sind einkommensteuerpflichtig. Je nach individuellem Steuersatz bleibt vom "Bonbon" der Kasse oft nicht viel übrig.
Es klingt verlockend: Die Krankenkasse verspricht eine Prämie in Höhe von 75 EUR. Wer sich angesprochen fühlt, denkt schnell über einen Krankenkassenwechsel nach. Aber: Über solche Prämienangebote freut sich nicht nur der Kassenkunde, sondern auch das Finanzamt.
Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % kassiert der Staat schon 26,25 EUR - dem Versicherten bleiben dann nur noch 48,75 EUR von der Prämie übrig.


Bonus, Prämie und Rückerstattung
Grundsätzlich handelt es sich aus Sicht des Finanzamtes bei allen Boni, Prämien und Rückerstattungen (z. B. aus Wahltarifen (https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/wahltarife_idesk_PI434_HI1645504.html) nach § 53 SGB V) durch die Krankenkassen um Beitragsrückzahlungen

Die Krankenkassen melden die Höhe der im jeweiligen Kalenderjahr selbst durch die Mitglieder gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (s. GR v. 15.1.2013 (https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/gr-v-15012013-datenuebermittlung-zur-verbesserten-steuerlichen-beruecksichtigung-von-vorsorgeaufwendungen-durch-die-gkv-titel-red-gekuerzt_idesk_PI434_HI3710963.html)). Hierbei handelt es sich überwiegend um Beitragszahlungen freiwillig krankenversicherter, von Studenten oder aus Versorgungsbezügen. Erstattete Beiträge sowie die ausgeschütteten Prämien und Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten sind ebenfalls anzugeben

Daten.
https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/steuerpflicht-bei-rueckerstattung-bonus-praemie-der-krankenkasse_240_188894.html


Die Kontrolle der Sklaven wird immer perfekter.

Egal woher das Einkommen kommt, selbst Boni Zahlungen der Krankenkassen, stehen sie Gewehr bei Fuß, her damit.

Der Rentenbescheid ist gekommen und die ersten Aasgeier sind schon da.

Freiwillig Krankenversichert, muß ich mein Einkommen, alles vorlegen, immer nach der Rentenerhöhung und dann steigt der Beitrag.

Jetzt wollen sie auch den Einkommensteuerbescheid.

Zum Einkommen zählt:
Vermietung, Verpachtung
Arbeitsentgelt geringfügige Beschäftigung
Einmalzahlungen , Sonderzahlungen,
Renten und Rentenähnliche Einnahmen wie aus Der Rentenversicherung, Unfallversicherung, Betriebsrenten, Zusatzversorgung, Pensionen
Abfindungen, private Renten und Lebensversicherungen, Sozialhilfe

Im Grunde jeder Cent.

Wenn man Pech hat, zahlt man nach der Rentenerhöhung Steuern und zusätzlich noch höhere Krankenkassenbeiträge.


Die Rentenversicherung, die Krankenkasse und das Finanzamt haben Zugriff zu den Einkommenseinkünften.

Wie sieht das eigentlich bei den Bonzen und den Politdrecksäcken aus?

Wir haben bereits die NWO und die absolute Kontrolle. Demnächst muß du noch nachweisen, wofür du dein Geld ausgegeben hast. Das ist dann der Fall, wenn das Bargeld abgeschafft wird.

Sie haben dich von der Geburt an in ihren Klauen und wringen dich aus, wie einen nassen Lappen, bis er trocken ist.

Ich bin sauer.

Dornröschen
30.06.2016, 11:32
Als Nächstes kann ich zum Finanzamt latschen und überprüfen lassen, ob ich jetzt Steuerpflichtig bin.

In diesem Land hast du als Deutscher keine Chance, daß es dir mal besser geht.

Was man vorne bekommt, nehmensie hinten das doppelte weg.

Jodlerkönig
30.06.2016, 11:35
Als Nächstes kann ich zum Finanzamt latschen und überprüfen lassen, ob ich jetzt Steuerpflichtig bin.

In diesem Land hast du als Deutscher keine Chance, daß es dir mal besser geht.

Was man vorne bekommt, nehmensie hinten das doppelte weg.deswegen zahlen wir auf die mineralölsteuer auch eine mwst.


sowas funz in allen bereichen......und alle sind mit diesem staat soooooooo zufrieden,.

Dornröschen
30.06.2016, 12:06
Falls noch jemand Selbstständig oder freiwillig versichert ist.

Einkommensnachweise für die Krankenkasse
Zu Zwecken der Beitragsermittlung oder der Überprüfung der Zuzahlungsbefreiung sind die Krankenkassen auf die Erhebung bestimmter Daten angewiesen. Doch nicht alles muss der Versicherte preisgeben.
Die gesetzlichen Krankenkassen fordern von den Versicherten Einkommensteuerbescheide an, um den vom Versicherten zu zahlenden Beitrag zu ermitteln. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist dies im Grundsatz nicht zu beanstanden.


Um die Beitragshöhe oder auch Voraussetzungen für die Zuzahlungsbefreiung ermitteln zu können, müssen die Krankenkassen die hierfür erforderlichen Daten von den Versicherten erheben können.


Dies gilt jedoch nicht für freiwillig versicherte Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sind verpflichtet, ihrer Krankenkasse ihre Einkünfte auf andere Weise nachzuweisen, damit diese das beitragsrelevante Einkommen feststellen kann.

Bekanntgabe des beitragsrelevanten Einkommens – Verpflichtung der Versicherten


http://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Themen/Gesundheit_Soziales/KrankenkassenArtikel/EinkommensnachweiseFuerKrankenkasse.html (http://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Themen/Gesundheit_Soziales/KrankenkassenArtikel/EinkommensnachweiseFuerKrankenkasse.html)



Jetzt fehlt nur noch, falls man etwas zurück bekommt, daß das als Einmalzahlung läuft und auch als Einkommen zählt..

Ich hätte gerne von einigen Abgeordneten deren Einkommensnachweise und was davon versteuert wird und wie hoch ihre Krankenkassen beiträge sind.

Das ist natürlich Geheim.

luis_m
30.06.2016, 12:22
Den Einkommensteuerbescheid haben diese Verbrecher von mir auch schon haben wollen, mit Androhung von Sanktionen, und ich habe denen nichts gegeben.
Begründung: Ich zahle schon den Höchstsatz!
Die gaben nicht auf und es kam eine sog. Nachveranlagung oder so ähnlich 6 Jahre zurückliegend.
Mehrere hundert Euro. Was tun? Ab den Shit zum Steuerberatungsdepp, wofür wird der denn bezahlt.
Das Ergebnis war, das diese sog. Forderungen allesamt falsch waren. Der Kassenschlampe egal, trotzdem weitergefordert. So ging das eine Weile hin und her, bis ich einen von den Schwanzlutschern erwischt habe, der da etwas zu sagen hatte, nicht viel, aber für mich reichte das. Es kam heraus, daß es sich hierbei um einen sog. Softwarefehler handelte. Auf meine Frage wieviel davon betroffen wären kam die Antwort, daß nur ich es sei.
Auch die sog. Neuberechnung war falsch, es half dann nur noch die Androhung die Kasse zu wechseln und ein bißchen Öffentlichkeit herzustellen.
Das hat geklappt, ich habe seitdem meine Ruhe.
Nun kommen die Pensionszahlungen und da werden die wieder auftauchen.
Eigentlich sollte man zwei bis dreimal die Woche einen Arzt und oder einen Spezialisten aufsuchen und sei es nur um den Blutdruck zu messen damit Kosten verursacht werden.

Schaschlik
30.06.2016, 13:28
Sog. Vorsorgeaufwendungen, wie z.B. die Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung sind seit 2010 steuerfrei gestellt. Das heißt vereinfacht, sie werden bei der Einkommensteuererklärung vom Brutto abgezogen und nur auf den Rest werden Einkommenssteuern bezahlt. Wenn also Beiträge zurück erstattet werden, verringert sich der steuerfrei gestellte Einkommensanteil nachträglich, es muss also nachversteuert werden. Letztlich ist das auch logisch, denn sonst könnten findige Geschäftemacher ein Steuersparmodell auskaspern, nach welchem man zuerst sehr hohe Beiträge zahlt, welche die Steuerlast entsprechend mindern und im Anschluss würde man die Beiträge zu großem Teil erstattet bekommen und hätte faktisch steuerfreies Einkommen gehabt.

Wenn etwas ungerecht ist, dann dass freiwillig Versicherte ihre Vorsorgeaufwendungen für die Grundversorgung (gesetzl. KV) steuerfrei gestellt bekommen, während abhängig Beschäftigte auch ihre Beiträge zur geetzlichen KV versteuern müssen. Denn nur durch diese Regelung ist eine Angabe der Rückerstattung bei der Steuererklärung notwendig. Selbstständige oder solche mit Einkommen aus Kapitalerträgen über bestimmten Freibeträgen sind natürlich immer verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Die wollen das also nicht erst "jetzt" haben.

Man müsste natürlich auch ein wenig verstanden haben, um was es hier eigentlich geht, aber das tut ja der Aufregung hierzuforum nur selten einen Abbruch.

luis_m
30.06.2016, 13:50
Selbstständige oder solche mit Einkommen aus Kapitalerträgen über bestimmten Freibeträgen sind natürlich immer verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.
Nichts gebe ich ab.
Mehr wie den Höchstbeitrag können die mir nicht abnehmen. Meine Einkommensbescheid geht die einen Dreck an.

Murmillo
30.06.2016, 14:27
...und alle sind mit diesem staat soooooooo zufrieden,.

Was denn, du etwa nicht ?:sonicht:

Dornröschen
01.07.2016, 05:18
Nichts gebe ich ab.
Mehr wie den Höchstbeitrag können die mir nicht abnehmen. Meine Einkommensbescheid geht die einen Dreck an.



So wie ich gelesen habe muß man den nicht abgeben, es reicht , wenn man denen Einsicht gewährt.

Dornröschen
01.07.2016, 05:38
Als Rentner bekommt man die Hälfte von 14.6% als Zuschuß. Der tatsächliche Anteil beträgt 17,65% . Das bedeutet 10,35%
zahlt man selber.
Das haut rein bei der Rente.
Die Zusatzbeiträge die jetzt die Kassen nehmen, werden jetzt Prozentual berechnet. Vorher waren das z.B. 8.- Euro, wo sich Rentner aufgeregt haben. Dieser Zusatzbeitrag, wird garantiert steigen bei den vielen umsonst behandelten Invasoren. Das was die Kasse vom Bund bekommt, deckt das nicht.

Die Privat versichert sind, gibt es etliche Rentner die gar nicht mehr versichert sind, weil sie die Beiträge nicht mehr zahlen können. Da gehen sie dann ans Vermögen, bis nichts mehr da ist.

Haben sie den den Notfalltarif haben sie Probleme, da werden sie von privatärztlichen Praxen nicht mehr angenommen.

Gehirnnutzer
01.07.2016, 07:54
Steuerpflicht bei Rückerstattung, Bonus oder Prämie der Kasse
Das Finanzamt greift bei Prämien von Krankenkassen auch mit zu.
Bild: MEV-Verlag, Germany
Was bis heute viele gesetzlich Versicherte nicht wissen: Die heißbegehrte Prämie, der Bonus oder die Beitragsrückgewähr aus einem Wahltarif der Krankenkasse sind einkommensteuerpflichtig. Je nach individuellem Steuersatz bleibt vom "Bonbon" der Kasse oft nicht viel übrig.
Es klingt verlockend: Die Krankenkasse verspricht eine Prämie in Höhe von 75 EUR. Wer sich angesprochen fühlt, denkt schnell über einen Krankenkassenwechsel nach. Aber: Über solche Prämienangebote freut sich nicht nur der Kassenkunde, sondern auch das Finanzamt.
Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % kassiert der Staat schon 26,25 EUR - dem Versicherten bleiben dann nur noch 48,75 EUR von der Prämie übrig.


Bonus, Prämie und Rückerstattung
Grundsätzlich handelt es sich aus Sicht des Finanzamtes bei allen Boni, Prämien und Rückerstattungen (z. B. aus Wahltarifen (https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/wahltarife_idesk_PI434_HI1645504.html) nach § 53 SGB V) durch die Krankenkassen um Beitragsrückzahlungen

Die Krankenkassen melden die Höhe der im jeweiligen Kalenderjahr selbst durch die Mitglieder gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (s. GR v. 15.1.2013 (https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/gr-v-15012013-datenuebermittlung-zur-verbesserten-steuerlichen-beruecksichtigung-von-vorsorgeaufwendungen-durch-die-gkv-titel-red-gekuerzt_idesk_PI434_HI3710963.html)). Hierbei handelt es sich überwiegend um Beitragszahlungen freiwillig krankenversicherter, von Studenten oder aus Versorgungsbezügen. Erstattete Beiträge sowie die ausgeschütteten Prämien und Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten sind ebenfalls anzugeben

Daten.
https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/steuerpflicht-bei-rueckerstattung-bonus-praemie-der-krankenkasse_240_188894.html


Die Kontrolle der Sklaven wird immer perfekter.

Egal woher das Einkommen kommt, selbst Boni Zahlungen der Krankenkassen, stehen sie Gewehr bei Fuß, her damit.

Der Rentenbescheid ist gekommen und die ersten Aasgeier sind schon da.

Freiwillig Krankenversichert, muß ich mein Einkommen, alles vorlegen, immer nach der Rentenerhöhung und dann steigt der Beitrag.

Jetzt wollen sie auch den Einkommensteuerbescheid.

Zum Einkommen zählt:
Vermietung, Verpachtung
Arbeitsentgelt geringfügige Beschäftigung
Einmalzahlungen , Sonderzahlungen,
Renten und Rentenähnliche Einnahmen wie aus Der Rentenversicherung, Unfallversicherung, Betriebsrenten, Zusatzversorgung, Pensionen
Abfindungen, private Renten und Lebensversicherungen, Sozialhilfe

Im Grunde jeder Cent.

Wenn man Pech hat, zahlt man nach der Rentenerhöhung Steuern und zusätzlich noch höhere Krankenkassenbeiträge.


Die Rentenversicherung, die Krankenkasse und das Finanzamt haben Zugriff zu den Einkommenseinkünften.

Wie sieht das eigentlich bei den Bonzen und den Politdrecksäcken aus?

Wir haben bereits die NWO und die absolute Kontrolle. Demnächst muß du noch nachweisen, wofür du dein Geld ausgegeben hast. Das ist dann der Fall, wenn das Bargeld abgeschafft wird.

Sie haben dich von der Geburt an in ihren Klauen und wringen dich aus, wie einen nassen Lappen, bis er trocken ist.

Ich bin sauer.

Wieso bist du sauer? Wenn der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung voll abzugsfähig ist, verringern Prämien und Boni den gezahlten Arbeitnehmeranteil.

opppa
01.07.2016, 07:58
Steuerpflicht bei Rückerstattung, Bonus oder Prämie der Kasse
Das Finanzamt greift bei Prämien von Krankenkassen auch mit zu.
Bild: MEV-Verlag, Germany
Was bis heute viele gesetzlich Versicherte nicht wissen: Die heißbegehrte Prämie, der Bonus oder die Beitragsrückgewähr aus einem Wahltarif der Krankenkasse sind einkommensteuerpflichtig. Je nach individuellem Steuersatz bleibt vom "Bonbon" der Kasse oft nicht viel übrig.
Es klingt verlockend: Die Krankenkasse verspricht eine Prämie in Höhe von 75 EUR. Wer sich angesprochen fühlt, denkt schnell über einen Krankenkassenwechsel nach. Aber: Über solche Prämienangebote freut sich nicht nur der Kassenkunde, sondern auch das Finanzamt.
Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % kassiert der Staat schon 26,25 EUR - dem Versicherten bleiben dann nur noch 48,75 EUR von der Prämie übrig.


Bonus, Prämie und Rückerstattung
Grundsätzlich handelt es sich aus Sicht des Finanzamtes bei allen Boni, Prämien und Rückerstattungen (z. B. aus Wahltarifen (https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/wahltarife_idesk_PI434_HI1645504.html) nach § 53 SGB V) durch die Krankenkassen um Beitragsrückzahlungen

Die Krankenkassen melden die Höhe der im jeweiligen Kalenderjahr selbst durch die Mitglieder gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (s. GR v. 15.1.2013 (https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/gr-v-15012013-datenuebermittlung-zur-verbesserten-steuerlichen-beruecksichtigung-von-vorsorgeaufwendungen-durch-die-gkv-titel-red-gekuerzt_idesk_PI434_HI3710963.html)). Hierbei handelt es sich überwiegend um Beitragszahlungen freiwillig krankenversicherter, von Studenten oder aus Versorgungsbezügen. Erstattete Beiträge sowie die ausgeschütteten Prämien und Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten sind ebenfalls anzugeben

Daten.
https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/steuerpflicht-bei-rueckerstattung-bonus-praemie-der-krankenkasse_240_188894.html


Die Kontrolle der Sklaven wird immer perfekter.

Egal woher das Einkommen kommt, selbst Boni Zahlungen der Krankenkassen, stehen sie Gewehr bei Fuß, her damit.

Der Rentenbescheid ist gekommen und die ersten Aasgeier sind schon da.

Freiwillig Krankenversichert, muß ich mein Einkommen, alles vorlegen, immer nach der Rentenerhöhung und dann steigt der Beitrag.

Jetzt wollen sie auch den Einkommensteuerbescheid.

Zum Einkommen zählt:
Vermietung, Verpachtung
Arbeitsentgelt geringfügige Beschäftigung
Einmalzahlungen , Sonderzahlungen,
Renten und Rentenähnliche Einnahmen wie aus Der Rentenversicherung, Unfallversicherung, Betriebsrenten, Zusatzversorgung, Pensionen
Abfindungen, private Renten und Lebensversicherungen, Sozialhilfe

Im Grunde jeder Cent.

Wenn man Pech hat, zahlt man nach der Rentenerhöhung Steuern und zusätzlich noch höhere Krankenkassenbeiträge.


Die Rentenversicherung, die Krankenkasse und das Finanzamt haben Zugriff zu den Einkommenseinkünften.

Wie sieht das eigentlich bei den Bonzen und den Politdrecksäcken aus?

Wir haben bereits die NWO und die absolute Kontrolle. Demnächst muß du noch nachweisen, wofür du dein Geld ausgegeben hast. Das ist dann der Fall, wenn das Bargeld abgeschafft wird.

Sie haben dich von der Geburt an in ihren Klauen und wringen dich aus, wie einen nassen Lappen, bis er trocken ist.

Ich bin sauer.

Rötung durch mich!

Es ist doch schon ewig lange der Traum der Krankenkassen, von allem, wofür man Einkommensteuer bezahlt, auch Beiträge zu kassieren.

Wahrscheinlich sind wir davon verschont worden, weil der größte Teil der Volksvertreter sich scheut, ihr Klientel zu verärgern!
Dazu käme - für die Lobbyisten noch unproduktiv - dazu, daß dann bei den Arbeitnehmern die Steuerfreibeträge auch bei den Krankenkassenbeiträgen angerechnet werden müssten!

:hmm:

Dornröschen
01.07.2016, 09:31
oie Krönung.

Bin heute ganz früh zum Finanzamt und wollte klären, ob ich jetzt Einkommensteuerpflichitg bin.

Kein Raum besetzt, keine Marke zu ziehen. Durch ein Versehen war dieEingangstür offengelassen worden.
Sie haben heute geschlossen, weil Sportfest ist. Garantiert vom Steuerzahler bezahlt.

Hätte in der Tageszeitung gestanden. Lese keine Zeitungen mehr.

So hält man die Beamten bei Laune.

luis_m
01.07.2016, 12:57
Sportfest?
Rollstuhlrennen oder was?

Gehirnnutzer
01.07.2016, 14:17
oie Krönung.

Bin heute ganz früh zum Finanzamt und wollte klären, ob ich jetzt Einkommensteuerpflichitg bin.

Kein Raum besetzt, keine Marke zu ziehen. Durch ein Versehen war dieEingangstür offengelassen worden.
Sie haben heute geschlossen, weil Sportfest ist. Garantiert vom Steuerzahler bezahlt.

Hätte in der Tageszeitung gestanden. Lese keine Zeitungen mehr.

So hält man die Beamten bei Laune.

Dornröschen, einkommensteuerpflichtig bist du, wenn du diese Bedingungen (https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html) erfüllst. Steuerpflicht einer Person bedeutet aber noch nicht, dass sie tatsächlich Einkommenssteuer zahlen muss, dazu muss die Person Einkünfte erzielen, die der Einkommenssteuer unterliegen.

konfutse
01.07.2016, 14:45
...
[B][FONT=&amp]Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % kassiert der Staat schon 26,25 EUR - dem Versicherten bleiben dann nur noch 48,75 EUR von der Prämie übrig.
...
Diesen Einwand finde ich lustig, weil absurd. Oder gibt es jemanden, der vorrechnen kann, wie man für 75 Euro mehr Jahressteuerbrutto 35 Prozent Steuer errechnet?

Dornröschen
01.07.2016, 16:43
Dornröschen, einkommensteuerpflichtig bist du, wenn du diese Bedingungen (https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html) erfüllst. Steuerpflicht einer Person bedeutet aber noch nicht, dass sie tatsächlich Einkommenssteuer zahlen muss, dazu muss die Person Einkünfte erzielen, die der Einkommenssteuer unterliegen.


Ich hoffe ich finde Montag einen Beamten beim Finanzamt, der mir sagen kann, ob ich ab jetzt Steuernzahlen muß, möchte nicht nachher nachzahlen müssen. Die kennen da keine Gnade. Ob sie dazu berechtigt sind oder nicht.

Die Krankenkasse, darf sich den ansehen, bekommt ihn von mir aber nicht, daß ist Datenschutz.

Dima
01.07.2016, 21:29
deswegen zahlen wir auf die mineralölsteuer auch eine mwst.


sowas funz in allen bereichen......und alle sind mit diesem staat soooooooo zufrieden,.
"Die Deutschen sind mit ihrer Regierung so zufrieden wie seit 30 Jahren nicht mehr" stand in irgendeiner Onlinezeitung letztens. Ein Lacher.

sunbeam
01.07.2016, 21:31
"Die Deutschen sind mit ihrer Regierung so zufrieden wie seit 30 Jahren nicht mehr" stand in irgendeiner Onlinezeitung letztens. Ein Lacher.

Das mag sogar stimmen. Es gibt kein dümmeres Volk als das Deutsche.

Dornröschen
02.07.2016, 08:11
Versicherte schulden Krankenkassen 4,48 Milliarden Euro
Berlin (dpa) - Versicherte schulden den gesetzlichen Krankenkassen einem Bericht zufolge immer mehr Geld. Die Beitragsschulden summierten sich auf 4,48 Milliarden Euro, berichtete die "Rheinische Post" unter Berufung auf eine Aufstellung des Spitzenverbands der Krankenkassen.

Zitate


2011 hätten die Schulden noch gut eine Milliarde Euro betragen. Die Barmer GEK und der AOK-Bundesverband bestätigten demnach, dass auch die Zahl der Versicherten mit Beitragsschulden steige.


Der GKV-Spitzenverband forderte laut dem Bericht, der Staat müsse jenen, die die Beiträge nicht bezahlen können, mit Steuergeld helfen.

Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums sagte der "Rheinischen Post", man beobachte die Entwicklung der Rückstände "aufmerksam".


Im ersten Quartal 2016 haben die gesetzlichen Krankenkassen einen Überschuss von 406 Millionen Euro erzielt. Die Reserven stiegen damit auf 14,9 Milliarden Euro zum Stichtag Ende März, wie das Gesundheitsministerium in der
vergangenen Woche mitgeteilt hatte.


http://www.sueddeutsche.de/news/gesundheit/krankenversicherung-versicherte-schulden-krankenkassen-448-milliarden-euro-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-160702-99-535173 (http://www.sueddeutsche.de/news/gesundheit/krankenversicherung-versicherte-schulden-krankenkassen-448-milliarden-euro-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-160702-99-535173)


Das sind dann die Folgen. Wie in den USA sind hier auch schon etliche nicht mehr versichert, weil sie die Beiträge nicht mehr zahlen können.

Wahrscheinlich gewollt.


17,65 % Krankenkasse und jetzt noch Steuern, demnächst müssen 100% versteuert werden.

Bravo:germane:

opppa
02.07.2016, 08:36
Sportfest?
Rollstuhlrennen oder was?

Nääää!
Beamten-Mikado!

:aggr:

opppa
02.07.2016, 08:38
"Die Deutschen sind mit ihrer Regierung so zufrieden wie seit 30 Jahren nicht mehr" stand in irgendeiner Onlinezeitung letztens. Ein Lacher.

Versuche mal rauszukriegen, ab wann das Pflicht wird!

:D

Bruddler
02.07.2016, 08:54
"Die Deutschen sind mit ihrer Regierung so zufrieden wie seit 30 Jahren nicht mehr" stand in irgendeiner Onlinezeitung letztens. Ein Lacher.

Nicht nur die Deutschen sind mit ihrer Regierung zufrieden, auch die Schmarotzer und Glücksritter aus aller Herren Länder sind mit dieser Regierung äußerst zufrieden. :hzu:

konfutse
02.07.2016, 11:35
Versicherte schulden Krankenkassen 4,48 Milliarden Euro
Berlin (dpa) - Versicherte schulden den gesetzlichen Krankenkassen einem Bericht zufolge immer mehr Geld. Die Beitragsschulden summierten sich auf 4,48 Milliarden Euro, berichtete die "Rheinische Post" unter Berufung auf eine Aufstellung des Spitzenverbands der Krankenkassen.

Zitate


2011 hätten die Schulden noch gut eine Milliarde Euro betragen. Die Barmer GEK und der AOK-Bundesverband bestätigten demnach, dass auch die Zahl der Versicherten mit Beitragsschulden steige.


Der GKV-Spitzenverband forderte laut dem Bericht, der Staat müsse jenen, die die Beiträge nicht bezahlen können, mit Steuergeld helfen.

Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums sagte der "Rheinischen Post", man beobachte die Entwicklung der Rückstände "aufmerksam".
...
Lohnbeziehr können das nicht sein, denn die haben auf den Abzug der Beiträge keinen Einfluss. Also sind es Selbständige, Studenten oder Rentner. Wie stellt sich der Herr diese Hilfe mit Steuergeldern vor? Als Schenkung oder als Darlehn?

Dornröschen
02.07.2016, 11:45
Lohnbeziehr können das nicht sein, denn die haben auf den Abzug der Beiträge keinen Einfluss. Also sind es Selbständige, Studenten oder Rentner. Wie stellt sich der Herr diese Hilfe mit Steuergeldern vor? Als Schenkung oder als Darlehn?


Da sind viele bei, die vorher privat versichert, selbstständig waren. Rentner. Freiwillig Versicherte.

konfutse
02.07.2016, 12:36
Da sind viele bei, die vorher privat versichert, selbstständig waren. Rentner. Freiwillig Versicherte.
Als die viel Geld verdient haben, haben die sich der Solidargemeinschaft entzogen und als die Beiträge im Alter bei den ach so billigen Privaten ins unbezahlbare gestiegen sind, haben sie in die Solidargemeinschaft geflüchtet.