Tankred
01.04.2016, 07:28
Unfassbar oder doch nur Aprilscherz? Offenbar gibt es Pläne, nachdem Supermärkte ihren Kunden nur Ware verkaufen sollen, die ihre GEZ zahlen. Dazu soll es wohl für alle eine Karte geben, die sie dann beim Einkauf vorzeigen müssen. Wer die nicht hat, weil er z.B. Verweigerer dieser Zwangsgebühr ist, soll die Lebensmittel zurück legen.
"Wie aus einem internen Papier des Bundeswirtschaftsministeriums hervorgeht, sollen die Kassierer dazu angehalten werden, den GEZ-Status des Kunden zu überprüfen. Auf die Frage „Haben Sie Ihren Rundfunkbeitrag gezahlt?“ sollen Kunden dann mit einem schriftlichen Überweisungsnachweis antworten. Diesen Nachweis in der Größe einer KreditkarteGehe zu Amazon für weitere Produkt-Informationen! soll eine neue "Kommission Rundfunkeinkauf" ab Mitte des Jahres verschicken.
Wer diesen Nachweis nicht vorbringen kann, muss seine Waren zurück ins Regal bringen. Diese Regel gilt zunächst für alle Supermärkte, Kioske und Tankstellen – soll womöglich ab 2017 auch auf Kaufhäuser und Einzelhandelsläden ausgedehnt werden.
"So haben wir den besten Zugriff auf die Menschen"
„Jeder geht einkaufen“, heißt es zur Begründung in dem Papier des Wirtschaftsministeriums. „So haben wir den besten Zugriff auf die Menschen.“ Mit Mahnbriefen komme die Gebühreneinzugszentrale bei rund 20 Prozent der Deutschen nicht weiter. Die intern als RuBeVe (Rundfunkbeitrag-Verweigerer) titulierten Nicht-Zahler müssten deutlich zu spüren bekommen, dass ihr Verhalten Konsequenzen hat.
Ein Ministeriumssprecher bestätigte die Pläne auf Nachfrage von FOCUS Online indirekt. „Es kann nicht sein, dass so viele Deutsche ihren Beitrag zum wichtigsten Teil des Gemeinwohls nicht leisten“, sagte er. Den Öffentlich-Rechtlichen entstünden durch die Verweigerer jedes Jahr ein Milliardenloch.
Mit der Einführung im Juli habe jeder Verweigerer die Möglichkeit, die Zahlungen noch nachzuliefern, heißt es. Dann jedoch werde es ernst: Mitarbeiter der ehemaligen Gebühreneinzugszentrale werden dann zu anonymen Testkäufen in Supermärkten ausrücken, um die Arbeit der Kassierer zu überwachen."
http://www.focus.de/finanzen/news/nicht-mehr-nur-die-postleitzahl-diese-dreiste-frage-muss-die-kassiererin-im-supermarkt-ihnen-bald-stellen_id_5398929.html
"Wie aus einem internen Papier des Bundeswirtschaftsministeriums hervorgeht, sollen die Kassierer dazu angehalten werden, den GEZ-Status des Kunden zu überprüfen. Auf die Frage „Haben Sie Ihren Rundfunkbeitrag gezahlt?“ sollen Kunden dann mit einem schriftlichen Überweisungsnachweis antworten. Diesen Nachweis in der Größe einer KreditkarteGehe zu Amazon für weitere Produkt-Informationen! soll eine neue "Kommission Rundfunkeinkauf" ab Mitte des Jahres verschicken.
Wer diesen Nachweis nicht vorbringen kann, muss seine Waren zurück ins Regal bringen. Diese Regel gilt zunächst für alle Supermärkte, Kioske und Tankstellen – soll womöglich ab 2017 auch auf Kaufhäuser und Einzelhandelsläden ausgedehnt werden.
"So haben wir den besten Zugriff auf die Menschen"
„Jeder geht einkaufen“, heißt es zur Begründung in dem Papier des Wirtschaftsministeriums. „So haben wir den besten Zugriff auf die Menschen.“ Mit Mahnbriefen komme die Gebühreneinzugszentrale bei rund 20 Prozent der Deutschen nicht weiter. Die intern als RuBeVe (Rundfunkbeitrag-Verweigerer) titulierten Nicht-Zahler müssten deutlich zu spüren bekommen, dass ihr Verhalten Konsequenzen hat.
Ein Ministeriumssprecher bestätigte die Pläne auf Nachfrage von FOCUS Online indirekt. „Es kann nicht sein, dass so viele Deutsche ihren Beitrag zum wichtigsten Teil des Gemeinwohls nicht leisten“, sagte er. Den Öffentlich-Rechtlichen entstünden durch die Verweigerer jedes Jahr ein Milliardenloch.
Mit der Einführung im Juli habe jeder Verweigerer die Möglichkeit, die Zahlungen noch nachzuliefern, heißt es. Dann jedoch werde es ernst: Mitarbeiter der ehemaligen Gebühreneinzugszentrale werden dann zu anonymen Testkäufen in Supermärkten ausrücken, um die Arbeit der Kassierer zu überwachen."
http://www.focus.de/finanzen/news/nicht-mehr-nur-die-postleitzahl-diese-dreiste-frage-muss-die-kassiererin-im-supermarkt-ihnen-bald-stellen_id_5398929.html