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Vollständige Version anzeigen : Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott



Die Petze
20.02.2016, 10:21
Seit einiger Zeit beschäftige ich mich mit dem Menschen und wie es kommt, das wir (als Menschen) so vom Staat behandelt werden (zB als Melkkuh), wie es denn heuer der Fall ist.
Und bin auf folgendes gestossen....

Laut Definition des juristischen Wörterbuchs befindet sich die BRD im Rechtsbankrott:


Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Einrichtung, insbesondere eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise Rechtsbankrott, wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassieren, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z.B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen (z.B. pacta sunt servanda, Willkürverbot, Wettbewerb usw.).

(Köbler, Gerhard: Juristisches Wörterbuch; 15. Ausgabe, Verlag Vahlen, München, 2012)

weiterführend sehr interessant die Definition von Mensch (Achtung Fettgedrucktes):


"Mensch ist das mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen von seiner Geburt bis zu seinem Tod. Der M. steht im Mittelpunkt des von ihm gestalteten Rechtes. Er hat bestimmte grundlegende Rechte gegenüber dem Staat."

...esfehlen hier die Pflichten.....interessant
Laut dieser Definitionen sind Menschen freie, im Umkehrschluss nicht beherrschbares Wesen. Er ist ursprünglich nicht im Staat, sonst könnte er keine "grundlegenden Rechte gegenüber dem Staat" haben.

weiter zur Person, man achte auf das Fette


"Person ist, wer Träger von → Rechten und → Pflichten sein kann (→ Rechtssubjekt, → Rechtsfähigkeit). Natürliche P. ist der Mensch und zwar von der Vollendung seiner → Geburt bis zu seinem → Tod.“:

Bedeutet das, wenn ich als Mensch nur meine Rechte (zB Recht auf Unversehrtheit) wahrnehme und meine Pflichten (zB Steuerpflicht() nicht, würde ich rechtens handeln !?!?

Wie liesse sich dies in die Praxis umsetzen?

Die Forumsjuristen sind gefragt.

Tryllhase
20.02.2016, 10:36
Seit einiger Zeit beschäftige ich mich mit dem Menschen und wie es kommt, das wir (als Menschen) so vom Staat behandelt werden (zB als Melkkuh), wie es denn heuer der Fall ist.
Und bin auf folgendes gestossen....
Laut Definition des juristischen Wörterbuchs befindet sich die BRD im Rechtsbankrott:
(Köbler, Gerhard: Juristisches Wörterbuch; 15. Ausgabe, Verlag Vahlen, München, 2012)
weiterführend sehr interessant die Definition von Mensch (Achtung Fettgedrucktes):
...esfehlen hier die Pflichten.....interessant
Laut dieser Definitionen sind Menschen freie, im Umkehrschluss nicht beherrschbares Wesen. Er ist ursprünglich nicht im Staat, sonst könnte er keine "grundlegenden Rechte gegenüber dem Staat" haben.
weiter zur Person, man achte auf das Fette:

Bedeutet das, wenn ich als Mensch nur meine Rechte (zB Recht auf Unversehrtheit) wahrnehme und meine Pflichten (zB Steuerpflicht() nicht, würde ich rechtens handeln !?!?

Wie liesse sich dies in die Praxis umsetzen?

Die Forumsjuristen sind gefragt.
Da musst Du buchstäblich im Urschleim anfangen. Eike von Repgow schrieb vor 800 Jahren:
"Der Mensch gehört nur Gott und kann keinem anderen Menschen gehören; die Knechtschaft ist in Wahrheit entsprungen aus Zwang, Gefangenschaft und unrechter Gewalt, und das Unrecht, welches zur langen Gewohnheit geworden, will man jetzt für Recht ausgeben. "
Da erfährst Du erst einmal, worauf unser Recht eigentlich beruht: auf Unrecht!
Und mittels dieses Unrechts kann heute der Staat alles mit dir machen, was er will.

-jmw-
20.02.2016, 10:47
Da jeder Mensch immer auch Person ist, kommt er um die Pflicht nicht drumherum.


Seit einiger Zeit beschäftige ich mich mit dem Menschen und wie es kommt, das wir (als Menschen) so vom Staat behandelt werden (zB als Melkkuh), wie es denn heuer der Fall ist.
Und bin auf folgendes gestossen....

Laut Definition des juristischen Wörterbuchs befindet sich die BRD im Rechtsbankrott:

(Köbler, Gerhard: Juristisches Wörterbuch; 15. Ausgabe, Verlag Vahlen, München, 2012)

weiterführend sehr interessant die Definition von Mensch (Achtung Fettgedrucktes):



...esfehlen hier die Pflichten.....interessant
Laut dieser Definitionen sind Menschen freie, im Umkehrschluss nicht beherrschbares Wesen. Er ist ursprünglich nicht im Staat, sonst könnte er keine "grundlegenden Rechte gegenüber dem Staat" haben.

weiter zur Person, man achte auf das Fette

:

Bedeutet das, wenn ich als Mensch nur meine Rechte (zB Recht auf Unversehrtheit) wahrnehme und meine Pflichten (zB Steuerpflicht() nicht, würde ich rechtens handeln !?!?

Wie liesse sich dies in die Praxis umsetzen?

Die Forumsjuristen sind gefragt.

-jmw-
20.02.2016, 10:49
und kann keinem anderen Menschen gehören
Das entspricht nun allerdings nicht dem, was man im AT nachlesen kann. Jedenfalls nicht in einer strengen Form des Verbotes von "Knechtschaft".


Da musst Du buchstäblich im Urschleim anfangen. Eike von Repgow schrieb vor 800 Jahren:
"Der Mensch gehört nur Gott und kann keinem anderen Menschen gehören; die Knechtschaft ist in Wahrheit entsprungen aus Zwang, Gefangenschaft und unrechter Gewalt, und das Unrecht, welches zur langen Gewohnheit geworden, will man jetzt für Recht ausgeben. "
Da erfährst Du erst einmal, worauf unser Recht eigentlich beruht: auf Unrecht!
Und mittels dieses Unrechts kann heute der Staat alles mit dir machen, was er will.

Die Petze
20.02.2016, 19:08
Da jeder Mensch immer auch Person ist, kommt er um die Pflicht nicht drumherum.

Ist es vllt eher .....
"Der Mensch hat eine Person, aber er ist keine Person"
Eine natürliche Person (wie eine juristische Person) ist ein Rechtssubjekt....

Hast du ein juristisches Wörterbuch?

Die Petze
20.02.2016, 19:10
Da musst Du buchstäblich im Urschleim anfangen. Eike von Repgow schrieb vor 800 Jahren:
"Der Mensch gehört nur Gott und kann keinem anderen Menschen gehören; die Knechtschaft ist in Wahrheit entsprungen aus Zwang, Gefangenschaft und unrechter Gewalt, und das Unrecht, welches zur langen Gewohnheit geworden, will man jetzt für Recht ausgeben. "
Da erfährst Du erst einmal, worauf unser Recht eigentlich beruht: auf Unrecht!
Und mittels dieses Unrechts kann heute der Staat alles mit dir machen, was er will.

Bezeichnend ist eben, das selbst der Staat sich nicht an seine eigenen Statuten hält.....

Tryllhase
20.02.2016, 19:19
Bezeichnend ist eben, das selbst der Staat sich nicht an seine eigenen Statuten hält.....
Das hat er doch auch nicht nötig. Schon zu Repgows Ritterzeiten hatten die Knechte kein Mitspracherecht. Heute übernimmt der Staat die Rolle der alten Verknechter Adel und Kirche.

-jmw-
20.02.2016, 19:29
Ist es vllt eher .....
"Der Mensch hat eine Person, aber er ist keine Person"
Eine natürliche Person (wie eine juristische Person) ist ein Rechtssubjekt....
Und da jeder Mensch Träger von Rechten und Pflichten sein kann und es auch ist, ist jeder Mensch eine Person.


Hast du ein juristisches Wörterbuch?
Ich habe ein Internet. ;)

Die Petze
21.02.2016, 08:25
Und da jeder Mensch Träger von Rechten und Pflichten sein kann und es auch ist, ist jeder Mensch eine Person.

Hmm......ist deines Erachtens ein Ungeborenes eine Person ?
Ich störe mich an dem Verb "ist"....denn eine Person hast du erst nachdem man dir einen Namen gegeben hat, dich gemessen und gewogen hat. Stichwort: Geburtsurkunde.
.....stimmt's!?



Ich habe ein Internet. ;)
Dann müssen wir uns dem mangelhaften Duden bedienen. Das juristische Wörterbuch (Köbler) gibt es glaub ich nicht komplett online.
In unserem Fall wäre allerdings die Betrachtung aus juristischer Sicht die Ausschlaggebende.
Also noch mal
Mensch laut Duden: 1. mit der Fähigkeit zu logischem Denken und zur Sprache, zur sittlichen Entscheidung und Erkenntnis von Gut und Böse ausgestattetes höchstentwickeltes Lebewesen

Mensch in jur Definition:
"Mensch ist das mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen von seiner Geburt bis zu seinem Tod. Der M. steht im Mittelpunkt des von ihm gestalteten Rechtes. Er hat bestimmte grundlegende Rechte gegenüber dem Staat."
....keine Person zu finden ;)

Person laut Duden: Mensch als Individuum, in seiner spezifischen Eigenart als Träger eines einheitlichen, bewussten Ichs
(seltener) Persönlichkeit
Mensch hinsichtlich seiner äußeren, körperlichen Eigenschaften
Figur, Gestalt in der Dichtung oder im Film

Und zum Vergleich nochmal die juristische Definition:
"Person ist, wer Träger von → Rechten und → Pflichten sein kann (→ Rechtssubjekt, → Rechtsfähigkeit). Natürliche P. ist der Mensch und zwar von der Vollendung seiner → Geburt bis zu seinem → Tod.“

Die Petze
21.02.2016, 08:43
Das hat er doch auch nicht nötig. Schon zu Repgows Ritterzeiten hatten die Knechte kein Mitspracherecht. Heute übernimmt der Staat die Rolle der alten Verknechter Adel und Kirche.

Vater Staat und Mutter Kirche in ihrer Rolle der Erziehungsberechtigte....laut kanonischem Recht wird man mit der Taufe zur Person

Allerdings hat sich der Staat der Menschenwürde verpflichtet.....da wir uns aber als Personen ausgeben, identifizieren......gelitten

Die Petze
21.02.2016, 08:46
Ein Vortrag der euer Verständnis und euer Leben verändern kann, würde Mann/Männin es verstehen


https://www.youtube.com/watch?v=vJ3Qu8ZDXp0

GSch
21.02.2016, 08:53
Hmm......ist deines Erachtens ein Ungeborenes eine Person ?

Meines Erachtens schon, denn auch ein Ungeborenes hat in meinen Augen ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Nach BGB allerdings beginnt die Rechtsfähigkeit des Menschen erst mit Vollendung der Geburt. Dann ist er eine Person, ein Träger von Rechten und Pflichten. Natürlich werden seine Pflichten zunächst mal von den Eltern wahrgenommen.


Ich störe mich an dem Verb "ist"....denn eine Person hast du erst nachdem man dir einen Namen gegeben hat, dich gemessen und gewogen hat. Stichwort: Geburtsurkunde.
.....stimmt's!?

Stimmt nicht. Ein namenloses Findelkind ist genau so eine Person.


Person laut Duden: ...

Und zum Vergleich nochmal die juristische Definition:
"Person ist, wer Träger von → Rechten und → Pflichten sein kann (→ Rechtssubjekt, → Rechtsfähigkeit). Natürliche P. ist der Mensch und zwar von der Vollendung seiner → Geburt bis zu seinem → Tod.“

Der Duden ist natürlich kein juristisches Wörterbuch. Daher ist es kein Wunder, wenn die Definitionen verschieden sind. Der Duden spiegelt den allgemeinen Sprachgebrauch, nicht den juristischen.

moishe c
21.02.2016, 09:02
Seit einiger Zeit beschäftige ich mich mit dem Menschen und wie es kommt, das wir (als Menschen) so vom Staat behandelt werden (zB als Melkkuh), wie es denn heuer der Fall ist.
Und bin auf folgendes gestossen....

Laut Definition des juristischen Wörterbuchs befindet sich die BRD im Rechtsbankrott:

(Köbler, Gerhard: Juristisches Wörterbuch; 15. Ausgabe, Verlag Vahlen, München, 2012)

weiterführend sehr interessant die Definition von Mensch (Achtung Fettgedrucktes):



...esfehlen hier die Pflichten.....interessant
Laut dieser Definitionen sind Menschen freie, im Umkehrschluss nicht beherrschbares Wesen. Er ist ursprünglich nicht im Staat, sonst könnte er keine "grundlegenden Rechte gegenüber dem Staat" haben.

weiter zur Person, man achte auf das Fette

:

Bedeutet das, wenn ich als Mensch nur meine Rechte (zB Recht auf Unversehrtheit) wahrnehme und meine Pflichten (zB Steuerpflicht() nicht, würde ich rechtens handeln !?!?

Wie liesse sich dies in die Praxis umsetzen?

Die Forumsjuristen sind gefragt.




Gott sei Dank hast du die "Forumsjuristen" gefragt!


Ein solcher bin ich nicht und muß mir deshalb auch keine schlauen Antworten einfallen lassen!


Als einfacher Mitforist denke ich aber, daß du hier gedanklich Unterschiede/Gegensätze zwischen den zwei Begriffen "Mensch" und "Person" konstruierst, wo keine sind!

Weiteres:


Er ist ursprünglich nicht im Staat, sonst könnte er keine "grundlegenden Rechte gegenüber dem Staat" haben.

Diese Behauptung ist nicht zutreffend.


befindet sich die BRD im Rechtsbankrott:

Ebenfalls eine Behauptung, die du nicht beweisen kannst. Du beziehst dich da auf einen Begriff, "Rechtsbankrott", der im täglichen Leben keine juristische Rolle spielt, sondern allenfalls eine psychologische!


Dieser Satz von dir


Bedeutet das, wenn ich als Mensch nur meine Rechte (zB Recht auf Unversehrtheit) wahrnehme und meine Pflichten (zB Steuerpflicht() nicht, würde ich rechtens handeln !?!?

sagt genau das Gegenteil vom dem, was du zitierst!


"Person ist, wer Träger von → Rechten und → Pflichten sein kann (→ Rechtssubjekt, → Rechtsfähigkeit). Natürliche P. ist der Mensch und zwar von der Vollendung seiner → Geburt bis zu seinem → Tod.“

Da steht doch NICHT, daß du dir als Einzelner - nach Lust und Laune - deine Rechte und Pflichten auswählen kannst!



Abschließend noch


Wie liesse sich dies in die Praxis umsetzen?

dazu was.


1. Du legst dir eine Streitmacht zu, die der "BRD" Paroli bieten kann! Oder


2. du kaufst dir genügend "Entscheidungsträger" dieser "BRD", die deine Sache dann unterstützen.


Letzterer Weg scheint mir der preisgünstigere und praktikablere Weg zu sein! Also NACHDEM du die Finanzelite der "US-Ostküste" irgendwie ausgeschaltet hast ...

Die Petze
21.02.2016, 10:22
Meines Erachtens schon, denn auch ein Ungeborenes hat in meinen Augen ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Nach BGB allerdings beginnt die Rechtsfähigkeit des Menschen erst mit Vollendung der Geburt. Dann ist er eine Person, ein Träger von Rechten und Pflichten. Natürlich werden seine Pflichten zunächst mal von den Eltern wahrgenommen.
Fötus laut Duden: [menschliche] Leibesfrucht vom 4. Monat der Schwangerschaft an
Keine Person also....aber Mensch....aber eigentlich auch kein Mensch da
Mensch im Duden: mit der Fähigkeit zu logischem Denken und zur Sprache, zur sittlichen Entscheidung und Erkenntnis von Gut und Böse ausgestattetes höchstentwickeltes Lebewesen

Im jur. Wörterbuch (noch eindeutiger) Lebewesen in seinem eigenen Rechtskreis....siehe Menschenwürde



Stimmt nicht. Ein namenloses Findelkind ist genau so eine Person.
Klar....Staatseigentum, da Staatsvolk...
Du hast doch sicher ein jur. Wörterbuch.....schau mal rein



Der Duden ist natürlich kein juristisches Wörterbuch. Daher ist es kein Wunder, wenn die Definitionen verschieden sind. Der Duden spiegelt den allgemeinen Sprachgebrauch, nicht den juristischen.
Die Amtssprache ist dennoch juristisch klar abgegrenzt.....also alles was Personen (deren Rechte und Pflichten) betrifft, wird über die Amtssprache, die juristische Bedeutung, geregelt

GSch
21.02.2016, 10:51
Klar....Staatseigentum, da Staatsvolk...
Du hast doch sicher ein jur. Wörterbuch.....schau mal rein

Solltest du über ein juristisches Wörterbuch verfügen, gemäß dem ein namenloses Findelkind Staatseigentum ist, nenn mir doch bitte mal die Quelle. Kein Mensch ist Eigentum eines anderen Menschen. Das wäre im Widerspruch zu Art. 1 GG. Übrigens ist im GG an dieser Stelle tatsächlich mal vom Menschen die Rede, während sich sonst die Gesetzgebung vornehmlich mit der Person und ihren Rechten und Pflichten beschäftigt.

Its Me Jenna
21.02.2016, 10:53
In einem Satz: Die BRD ist kein Rechtstaat, sondern eine Firma, du bist in der BRD Person und kein Mensch.

GSch
21.02.2016, 11:09
In einem Satz: Die BRD ist kein Rechtstaat, sondern eine Firma, du bist in der BRD Person und kein Mensch.

Das Verhältnis des Menschen zum Staat definiert sich nun mal in erster Linie durch Rechte und Pflichten. Somit besteht eine Wechselwirkung zwischen zwei Personen. Je mehr der Staat den Menschen in Ruhe lässt, desto besser.

Rhino
21.02.2016, 11:15
Fötus laut Duden: [menschliche] Leibesfrucht vom 4. Monat der Schwangerschaft an
Keine Person also....aber Mensch....aber eigentlich auch kein Mensch da
Mensch im Duden: mit der Fähigkeit zu logischem Denken und zur Sprache, zur sittlichen Entscheidung und Erkenntnis von Gut und Böse ausgestattetes höchstentwickeltes Lebewesen
.....Dann waeren Kleinstkinder und Alzheimergreise ja auch keine Menschen.

Recht ist zwar nett, aber letztendlich muss es mit Macht durchgesetzt werden.
https://archive.org/details/RechtUndMachtFriedrichVonWieser

Its Me Jenna
21.02.2016, 12:11
Das Verhältnis des Menschen zum Staat definiert sich nun mal in erster Linie durch Rechte und Pflichten. Somit besteht eine Wechselwirkung zwischen zwei Personen. Je mehr der Staat den Menschen in Ruhe lässt, desto besser.

Rüschtüsch! Und deswegen strebe ich ja auch den liberalen Nationalstaat an. Das ist das humanistischste Konzept, das mir einfällt ;).

Dornröschen
21.02.2016, 15:47
Seit einiger Zeit beschäftige ich mich mit dem Menschen und wie es kommt, das wir (als Menschen) so vom Staat behandelt werden (zB als Melkkuh), wie es denn heuer der Fall ist.
Und bin auf folgendes gestossen....

Laut Definition des juristischen Wörterbuchs befindet sich die BRD im Rechtsbankrott:

(Köbler, Gerhard: Juristisches Wörterbuch; 15. Ausgabe, Verlag Vahlen, München, 2012)

weiterführend sehr interessant die Definition von Mensch (Achtung Fettgedrucktes):



...esfehlen hier die Pflichten.....interessant
Laut dieser Definitionen sind Menschen freie, im Umkehrschluss nicht beherrschbares Wesen. Er ist ursprünglich nicht im Staat, sonst könnte er keine "grundlegenden Rechte gegenüber dem Staat" haben.

weiter zur Person, man achte auf das Fette

:

Bedeutet das, wenn ich als Mensch nur meine Rechte (zB Recht auf Unversehrtheit) wahrnehme und meine Pflichten (zB Steuerpflicht() nicht, würde ich rechtens handeln !?!?

Wie liesse sich dies in die Praxis umsetzen?

Die Forumsjuristen sind gefragt.


Glaube der erste Schritt ist keine Anmeldung bei der Geburt beim Standesamt. Mit der Anmeldung bist du zur Person erklärt und bekommst eine Nummer.

Ich weiß nicht ob die deutsche Staatsbürgerschaft auch dazu gehört.

GSch
21.02.2016, 18:50
Glaube der erste Schritt ist keine Anmeldung bei der Geburt beim Standesamt. Mit der Anmeldung bist du zur Person erklärt und bekommst eine Nummer.

Ich weiß nicht ob die deutsche Staatsbürgerschaft auch dazu gehört.

Ein Blick ins BGB §1 täte dir sicher gut. Rechtsfähig, also eine Person, wirst du mit der Vollendung der Geburt. Das Standesamt hat damit nichts zu tun.

Ob du mit der Geburt auch deutscher Staatsangehöriger wirst, hängt davon ab, ob deine Eltern welche sind. Steht alles im StAG.

-jmw-
21.02.2016, 19:02
In einem Satz: Die BRD ist kein Rechtstaat, sondern eine Firma, du bist in der BRD Person und kein Mensch.
Wäre die BRD eine Firma, wär das Management besser.

Its Me Jenna
21.02.2016, 19:04
Wäre die BRD eine Firma, wär das Management besser.

Bis zu Beginn der 90er war das Management gut. In der dritten Generation scheitern viele Familienunternehmen; da ist die BRD kein Einzelfall ;).

Dornröschen
21.02.2016, 19:13
Ein Blick ins BGB §1 täte dir sicher gut. Rechtsfähig, also eine Person, wirst du mit der Vollendung der Geburt. Das Standesamt hat damit nichts zu tun.

Ob du mit der Geburt auch deutscher Staatsangehöriger wirst, hängt davon ab, ob deine Eltern welche sind. Steht alles im StAG.


Rechtsfähig ja, aber da bin ich noch Mensch. Sobald ich als Person angemeldet bin unterliege ich allen Pflichten, dieser GmbH.

Ausländer die keine Papiere haben und nicht registriert werden, müssen als Menschen behandlet werden und können nicht als Person verurteilt werden.

GSch
21.02.2016, 20:05
Rechtsfähig ja, aber da bin ich noch Mensch. Sobald ich als Person angemeldet bin unterliege ich allen Pflichten, dieser GmbH.

Mensch wirst du nicht durch einen staatlichen Rechtsakt. Person (natürliche Person) bist du mit Vollendung deiner Geburt.


Ausländer die keine Papiere haben und nicht registriert werden, müssen als Menschen behandlet werden und können nicht als Person verurteilt werden.

Jeder Mensch ist eine Person, völlig unabhängig von Herkunft oder Staatsangehörigkeit. Ob er Papiere hat und wenn ja, was für welche, ist auch völlig egal. Kannst du mir eine Stelle im StGB zeigen, wo ein Unterschied zwischen Menschen und Personen gemacht wird?

Die Petze
22.02.2016, 05:40
Solltest du über ein juristisches Wörterbuch verfügen, gemäß dem ein namenloses Findelkind Staatseigentum ist, nenn mir doch bitte mal die Quelle. Kein Mensch ist Eigentum eines anderen Menschen. Das wäre im Widerspruch zu Art. 1 GG. Übrigens ist im GG an dieser Stelle tatsächlich mal vom Menschen die Rede, während sich sonst die Gesetzgebung vornehmlich mit der Person und ihren Rechten und Pflichten beschäftigt.

Ein Kind ist eine Person. Der Mensch gehört sich selbst, die Person allerdings ist per Definition vom Staat erschaffen und in diesem Fall auch noch unmündig.

Der Staat ist natürlich verpflichtet Menschen zu schützen (GG Art. 1).....vA vor Personen
Personen fallen jedoch unter das Verwaltungsrecht
Menschen unter's positive (und überpositive) Menschenrecht.

Die Petze
22.02.2016, 05:45
Wäre die BRD eine Firma, wär das Management besser.

Allerdings....... :D .... eher ein Verein ;)

GSch
22.02.2016, 09:18
Ein Kind ist eine Person. Der Mensch gehört sich selbst, die Person allerdings ist per Definition vom Staat erschaffen und in diesem Fall auch noch unmündig.

Die juristische Person wird durch einen Rechtsakt geschaffen, die natürliche nicht. Jeder Mensch ist nach Vollendung der Geburt ohne Weiteres rechtsfähig, also eine natürliche Person. Es liegt in der Natur der Sache, dass er zunächst unmündig ist. Wann sich das ändert (in der Regel mit 18 Jahren) hat damit nichts zu tun, dass er eine Person ist.


Personen fallen jedoch unter das Verwaltungsrecht
Menschen unter's positive (und überpositive) Menschenrecht.

Das kannst du sicherlich mit dem VerwVfG belegen.

Hör auf, die Haare in 1/128 zu spalten - der Mensch ist eine Person, sobald es um Rechte und Pflichten gegenüber anderen Personen (Menschen oder auch juristischen Personen wie Unternehmen, Vereine, Staat) geht. So einfach ist das. Noch nie hat ein Richter diese feinen Unterschiede gemacht, von denen du hier dauernd schreibst. Solltest du das Gegenteil behaupten, sag mir doch bitte mal das Aktenzeichen eines einschlägigen Urteils, in dem der Richter gesagt hat, über den Menschen könne er nicht urteilen, über die Person dagegen schon.

Überpositive Rechtsgrundsätze haben es an sich, dass sie nicht explizit kodifiziert sind. Sind sie es dagegen, enthalten sie wieder Rechte und Pflichten für den Menschen, also die Person. Meistens dienen sie dem Schutz der Person in ihrem Verhältnis zum Staat, einer anderen Person.

Mehr findest du auf wikipedia unter "Person" (https://de.wikipedia.org/wiki/Person):


Person im juristischen Sinn ist der Oberbegriff für natürliche Personen und juristische Personen. Beide Rechtssubjekte sind Träger von Rechten und Pflichten; ihnen ist kraft Gesetzes Rechtsfähigkeit verliehen.

Wobei zu bemerken wäre, dass die Rechtsfähigkeit des Menschen von keinen Bedingungen abhängig ist und auch nicht vom Staat nach Erfüllung bestimmter Forderungen verliehen oder ggf. wieder entzogen wird. Sie ist dem Menschen von Natur aus eigen. Man kann weder auf sie verzichten, noch kann der Staat sie einem wegnehmen. (Nur die Geschäftsfähigkeit kann eingeschränkt werden.) Menschen ohne Rechtsfähigkeit, also keine Personen, wären Sklaven, aber das gibt es im deutschen Recht nicht wegen Art. 1 GG.


Die Rechtswissenschaft unterscheidet bei den Rechtssubjekten zwischen natürlicher und juristischer Person: Natürliche Person als abstrakter Rechtsbegriff umfasst die lebenden Menschen, während unter einer juristischen Person eine rechtlich verselbständigte und mit eigener Rechtsfähigkeit ausgestattete Personenmehrheit (Organisation) verstanden wird. Aus der Natur der juristischen Person ergeben sich für ihre Rechtsfähigkeit bestimmte Einschränkungen. Juristische Personen können nur insoweit Träger von Rechten und Pflichten sein, als das betreffende Grundrecht seinem Wesen nach auf juristische Personen anwendbar ist (zu verneinen bei der Glaubens- und Gewissensfreiheit). Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass den natürlichen Personen uneingeschränkte Rechtsfähigkeit zukommt.

-jmw-
22.02.2016, 13:08
Das sehe ich anders. Die Grundlagen vieler Probleme, die wir heute haben, wurden in den 90ern und vorher gelegt.


Bis zu Beginn der 90er war das Management gut. In der dritten Generation scheitern viele Familienunternehmen; da ist die BRD kein Einzelfall ;).

Its Me Jenna
22.02.2016, 17:28
Das sehe ich anders. Die Grundlagen vieler Probleme, die wir heute haben, wurden in den 90ern und vorher gelegt.

Die Grundlagen dafür wurden ab den 50ern etwa gelegt ;). Bis zum Beginn der 90er lief der Laden aber.

Die Petze
22.02.2016, 18:53
Die juristische Person wird durch einen Rechtsakt geschaffen, die natürliche nicht. Jeder Mensch ist nach Vollendung der Geburt ohne Weiteres rechtsfähig, also eine natürliche Person. Es liegt in der Natur der Sache, dass er zunächst unmündig ist. Wann sich das ändert (in der Regel mit 18 Jahren) hat damit nichts zu tun, dass er eine Person ist.
Du behauptest also, dass es zwischen Mensch und Person keinen Unterschied gibt....
...das mag dir im ersten Augenblick so erscheinen, allerdings gibt es per Definition (uA im jur. Wörterbuch) klare Unterscheidung.
Wenn es keinen Unterschied gäbe, bräuchte man keine unterschiedlichen Worte



Das kannst du sicherlich mit dem VerwVfG belegen.

Muss ich nicht....das VerwVfG iA befasst sich ausschliesslich mit Personen....
Oder findest du in diesen unzähligen Artikel irgendwo das Wort 'Mensch'


[
Hör auf, die Haare in 1/128 zu spalten - der Mensch ist eine Person, sobald es um Rechte und Pflichten gegenüber anderen Personen (Menschen oder auch juristischen Personen wie Unternehmen, Vereine, Staat) geht. So einfach ist das. Noch nie hat ein Richter diese feinen Unterschiede gemacht, von denen du hier dauernd schreibst. Solltest du das Gegenteil behaupten, sag mir doch bitte mal das Aktenzeichen eines einschlägigen Urteils, in dem der Richter gesagt hat, über den Menschen könne er nicht urteilen, über die Person dagegen schon.

Nö...auf keinen Fall sollte man aufhören Haare zu spalten.....denn der Staat ist ggü den Menschenrechten verpflichtet und verleiht Persönlichkeiten über Urkunden um den Mensch auszurauben.



Überpositive Rechtsgrundsätze haben es an sich, dass sie nicht explizit kodifiziert sind. Sind sie es dagegen, enthalten sie wieder Rechte und Pflichten für den Menschen, also die Person. Meistens dienen sie dem Schutz der Person in ihrem Verhältnis zum Staat, einer anderen Person.

Mehr findest du auf wikipedia unter "Person" (https://de.wikipedia.org/wiki/Person):



Wobei zu bemerken wäre, dass die Rechtsfähigkeit des Menschen von keinen Bedingungen abhängig ist und auch nicht vom Staat nach Erfüllung bestimmter Forderungen verliehen oder ggf. wieder entzogen wird. Sie ist dem Menschen von Natur aus eigen. Man kann weder auf sie verzichten, noch kann der Staat sie einem wegnehmen. (Nur die Geschäftsfähigkeit kann eingeschränkt werden.) Menschen ohne Rechtsfähigkeit, also keine Personen, wären Sklaven, aber das gibt es im deutschen Recht nicht wegen Art. 1 GG.

Du wirst von Vereinen regiert, die dir einen immensen Teil deiner Lebenszeit klauen um mit dem Erwirtschafteten irgendwelchen Schabernack zu treiben.....
Jetzt mal ehrlich....glaubst nur weil du dir 30 verschiedene Zahnpastas kaufen kannst alle 4 Jahre Kreuzchen machen darfst bist du ein Mensch mit Rechten....das ist armselig

Dornröschen
22.02.2016, 18:58
Mensch oder Person - Alexander Wagandt

https://www.youtube.com/watch?v=oTyjBjNkjok (https://www.youtube.com/watch?v=oTyjBjNkjok)


Menschen und Personen - oder - Leben im Märchen


https://www.youtube.com/watch?v=fsIYtLCZerU (https://www.youtube.com/watch?v=fsIYtLCZerU)

Flüchtling
22.02.2016, 19:00
Wenn einem von Hohen Politikern das Menschsein abgesprochen wird, kann man sich darauf berufen. Man ist dann nur noch "Person" mit all den Pflichten, die damit verbunden sind;
(seine) Menschenrechte hat man durch ungebührliches Verhalten hingegen verwirkt.

-jmw-
22.02.2016, 19:03
Die Grundlagen dafür wurden ab den 50ern etwa gelegt ;). Bis zum Beginn der 90er lief der Laden aber.
Ein Management, welches Fehler nicht ausbügelt, weil der Laden noch läuft, ist ein schlechtes Management!

Zum anderen Punkt: Meinst Du die 1950er? ;)

Its Me Jenna
22.02.2016, 19:32
Ein Management, welches Fehler nicht ausbügelt, weil der Laden noch läuft, ist ein schlechtes Management!

Zum anderen Punkt: Meinst Du die 1950er? ;)

Nein, wie du meine ich 1850, eher noch viel früher. Ab 1950 wurde es offiziell in die entsprechenden Wege geleitet. Die Lindenprophezeihung ist ja von 1850, da war es im Prinzip schon beschlossene Sache. Diese Prophezeihung wird sich erfüllen, weil gewisse Leute wollen, dass sie sich erfüllt und die haben offensichtlich noch das Sagen.

GSch
22.02.2016, 19:37
Muss ich nicht....das VerwVfG iA befasst sich ausschliesslich mit Personen....
Oder findest du in diesen unzähligen Artikel irgendwo das Wort 'Mensch'

Das bedeutet also, du kannst nicht belegen, dass im Gesetz ein solcher Unterschied gemacht wird. Hast du wenigstens ein einschlägiges Urteil zu bieten?

Die Petze
22.02.2016, 20:16
Das bedeutet also, du kannst nicht belegen, dass im Gesetz ein solcher Unterschied gemacht wird. Hast du wenigstens ein einschlägiges Urteil zu bieten?

2 unterschiedliche Worte......2 Bedeutungen
.....ist nicht so schwer. ....oder?

...etwa wie Welt und Erde....Recht und Unrecht. ...etc

GSch
22.02.2016, 21:01
Ein Urteil also auch nicht, in dem dieser bedeutungsvolle Unterschied klar wird. Na gut, alles klar.

RoyalTS
22.02.2016, 21:50
weiter zur Person, man achte auf das Fette


"Person ist, wer Träger von → Rechten und → Pflichten sein kann (→ Rechtssubjekt, → Rechtsfähigkeit). Natürliche P. ist der Mensch und zwar von der Vollendung seiner → Geburt bis zu seinem → Tod.“


Als erstes sei einmal zu erwähnen, das es in diesem Staat keine Gesetze gibt...sondern nur Richtlinien, welche sich auf Kann-Bestimmungen aufbauen.

Hier ist einmal erläutert wie ein Gesetz zu funktionieren hat:

GesetzAllg.: Festes Ordnungsprinzip, fester Zusammenhang zwischen Vorgängen und Dingen, z. B. in der Natur, der Gesellschaft, der Wissenschaft, des Denkens (Natur-, Sitten-, mathematisches, logisches G.).

Rechtl.: G. bezeichnet eine verbindliche Vorschrift (Erlaubnis, Gebot, Verbot) darüber, wie sich die Mitglieder einer Rechtsgemeinschaft verhalten sollen. G. regeln damit das Zusammenleben in einer Gesellschaft, einem Staat etc.

1) G. im formellen Sinne sind alle vom Gesetzgebungsorgan verfassungsgemäß verabschiedeten Rechtssätze. Es wird zwischen einfachen und verfassungsändernden G. (die eine bestimmte Mehrheit erfordern) unterschieden und zwischen Bundes- und Landes-G.

2) G. im materiellen Sinne sind hoheitliche Anordnungen mit allgemein verbindlicher Wirkung, die sich a) generell an eine unbestimmte Anzahl von Personen wenden oder b) abstrakt eine unbestimmte Anzahl von Fällen regeln.

Es wird zwischen höherrangigen (z. B. Verfassung) und niedrigerrangigen G. (z. B. förmliche G.), Rechtsverordnungen und Satzungen unterschieden. Von Ausnahmen abgesehen (z. B. Haushaltsgesetz), sind formelle G. zumeist auch materielle G. G. sind für alle drei Staatsgewalten verbindlich.

Siehe auch:
Bundestag (http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/17250/bundestag)
Gesetzgebende Gewalt (http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/17559/gesetzgebende-gewalt)

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 5., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2011.

Jetzt erkläre mir doch mal bitte einer wieso eine unumstößliche Sache in einer Kann-Bestimmung endet?
Wenn etwas zum Gesetz erklärt wird, dann ist dies unumstößlich....in der Natur ist das so, nicht im deutschen Gesetzgebungsverfahren....dort gibt es nur Kann-Bestimmungen.

Leberecht
22.02.2016, 22:10
Seit einiger Zeit beschäftige ich mich mit dem Menschen und wie es kommt, das wir (als Menschen) so vom Staat behandelt werden (zB als Melkkuh), wie es denn heuer der Fall ist.
Entstehen - Sein - Vergehen. Am deutlichsten wird dieses grundlegende Gesetz bei kurzlebigen Geschöpfen: Die Sterbensphase ist von Abnormalität und Dekadenz betreffs Systemerhaltung gekennzeichnet.

Leberecht
22.02.2016, 22:21
....glaubst nur weil du dir 30 verschiedene Zahnpastas kaufen kannst alle 4 Jahre Kreuzchen machen darfst bist du ein Mensch mit Rechten....das ist armselig
...denn beides eine Auswirkung gesellschaftlicher Entartung.

-jmw-
23.02.2016, 10:45
Nein, wie du meine ich 1850, eher noch viel früher. Ab 1950 wurde es offiziell in die entsprechenden Wege geleitet. Die Lindenprophezeihung ist ja von 1850, da war es im Prinzip schon beschlossene Sache. Diese Prophezeihung wird sich erfüllen, weil gewisse Leute wollen, dass sie sich erfüllt und die haben offensichtlich noch das Sagen.
Wer sagt denn, dass ich 1850 meinte? :)
's war eher gedacht als Witz, als Anspielung darauf, dass wenn man erstmal die Pille geschluckt hat und "rechts blinkt", es keine natürliche Grenze mehr gibt. 1950, 1850, 1550, 550, -50...

GSch
23.02.2016, 11:04
Jetzt erkläre mir doch mal bitte einer wieso eine unumstößliche Sache in einer Kann-Bestimmung endet?
Wenn etwas zum Gesetz erklärt wird, dann ist dies unumstößlich....in der Natur ist das so, nicht im deutschen Gesetzgebungsverfahren....dort gibt es nur Kann-Bestimmungen.

Nun tu nicht so dämlich. Das heißt einfach, dass etwas, was naturgemäß kein Träger von Rechten und Pflichten sein kann, eben keine Person ist. Tiere sind also keine, weil sie durchaus gewisse Rechte haben, aber du wirst nicht weit kommen, wenn du von ihnen die Erfüllung irgendwelcher Pflichten erwartest. Sachen sind ohnehin keine Personen. Menschengruppen (Organisationen) können eine sein, müssen aber nicht unbedingt; ein Verein ist eine Rechtsperson, wenn er eingetragen ist, sonst nicht, weil er dann nicht am Rechtsverkehr teilnehmen kann.

Analog: Ein Auto darf nur auf die Autobahn, wenn es seiner Bauart nach mindestens 60 km/h fahren kann. Es muss aber vielleicht je nach Verkehrslage auch mal langsamer fahren.

Im übrigen sind Gesetze war verpflichtend, aber nicht unumstößlich; man kann sie ändern.

Die Petze
23.02.2016, 19:41
...denn beides eine Auswirkung gesellschaftlicher Entartung.

Vllt aber auch nur ein Bewusstheitsdefizit.....
....entfacht durch eine arglistige Täuschung

Leberecht
23.02.2016, 19:57
Vllt aber auch nur ein Bewusstheitsdefizit.....
....entfacht durch eine arglistige Täuschung
Möglicherweise aber auch umgekehrt.

Die Petze
23.02.2016, 20:17
Nun tu nicht so dämlich. Das heißt einfach, dass etwas, was naturgemäß kein Träger von Rechten und Pflichten sein kann, eben keine Person ist. Tiere sind also keine, weil sie durchaus gewisse Rechte haben, aber du wirst nicht weit kommen, wenn du von ihnen die Erfüllung irgendwelcher Pflichten erwartest.

Entschuldige......aber das ist Quatsch....
Jede Person...natürliche oder juristische kann Träger sein....was aber nicht zwangsläufig bedeutet, dass sie es sein muss.
Dh.....wenn eine Person von Pflichten (per Statut) ausgenommen wird....
.....gibt es keine Pflicht.


Sachen sind ohnehin keine Personen. Menschengruppen (Organisationen) können eine sein, müssen aber nicht unbedingt; ein Verein ist eine Rechtsperson, wenn er eingetragen ist, sonst nicht, weil er dann nicht am Rechtsverkehr teilnehmen kann.

Analog: Ein Auto darf nur auf die Autobahn, wenn es seiner Bauart nach mindestens 60 km/h fahren kann. Es muss aber vielleicht je nach Verkehrslage auch mal langsamer fahren.

Autofahren ist in der BRD verboten :D


Im übrigen sind Gesetze war verpflichtend, aber nicht unumstößlich; man kann sie ändern.

Freudscher Verschreiber

Die Petze
23.02.2016, 20:22
Möglicherweise aber auch umgekehrt.

Wahrscheinlich .....von Fall zu Fall unterschiedlich

GSch
23.02.2016, 21:24
Jede Person...natürliche oder juristische kann Träger sein....was aber nicht zwangsläufig bedeutet, dass sie es sein muss.

Na siehste, jetzt hast auch du verstanden, was hinter der "kann"-Formulierung steckt.


Autofahren ist in der BRD verboten

Wird aber immer wieder versucht, wenn auch manchmal mit wenig Erfolg.

RoyalTS
23.02.2016, 23:56
[QUOTE=GSch;8415697]Nun tu nicht so dämlich. Das heißt einfach, dass etwas, was naturgemäß kein Träger von Rechten und Pflichten sein kann, eben keine Person ist. Tiere sind also keine, weil sie durchaus gewisse Rechte haben, aber du wirst nicht weit kommen, wenn du von ihnen die Erfüllung irgendwelcher Pflichten erwartest. Sachen sind ohnehin keine Personen. Menschengruppen (Organisationen) können eine sein, müssen aber nicht unbedingt; ein Verein ist eine Rechtsperson, wenn er eingetragen ist, sonst nicht, weil er dann nicht am Rechtsverkehr teilnehmen kann.

Analog: Ein Auto darf nur auf die Autobahn, wenn es seiner Bauart nach mindestens 60 km/h fahren kann. Es muss aber vielleicht je nach Verkehrslage auch mal langsamer fahren.

Im übrigen sind Gesetze war verpflichtend, aber nicht unumstößlich; man kann sie ändern.[/QUOTE

Du hast mich sicher etwas falsch verstanden.
Eine Kann oder Sollte Bestimmung gibt keinen Gesetzestext wieder, da dadurch das Recht in Zweifel gerät.
Das man Gesetze ändern kann weiß jeder, doch bleibt der Bestand der Gültigkeit auch im geänderten Zustand unantastbar, ansonsten ist es kein Gestz, sondern maximal eine Empfehlung.

Die Petze
24.02.2016, 05:42
Du hast mich sicher etwas falsch verstanden.
Eine Kann oder Sollte Bestimmung gibt keinen Gesetzestext wieder, da dadurch das Recht in Zweifel gerät.
Das man Gesetze ändern kann weiß jeder, doch bleibt der Bestand der Gültigkeit auch im geänderten Zustand unantastbar, ansonsten ist es kein Gestz, sondern maximal eine Empfehlung.

Diese Kann-Formulierung steht nicht in einem Gesetz.......sie steht im juristischen Wörterbuch, für Studium und Ausbildung (16. Auflage), G. Köbler

Bemerkenswert ist die Definition Mensch


Mensch ist das mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen von seiner Geburt bis zu seinem Tod. Der Mensch steht im Mittelpunkt des von ihm gestalteten Rechts. Er hat bestimmte grundlegende Rechte gegenüber dem Staat.
Hier steht nicht: Der Mensch ist eine Person.....wie GSch das hinstellt
Interessant auch;"...Mittelpunkt des vom ihm gestalteten Rechts...." und ".....hat Rechte gegenüber dem Staat

....von Pflichten steht da nichts
Bedeutet im logischen Umkehrschluss, was???

Die Petze
24.02.2016, 05:46
Schöner Aufsatz dazu

http://www.welcometofreedom.at/die-juristische-erklaerung-des-system-schachmatt-durch-geistige-sittlichkeit-aufsatz-von-joe-kreissl/

RoyalTS
24.02.2016, 13:20
Diese Kann-Formulierung steht nicht in einem Gesetz.......sie steht im juristischen Wörterbuch, für Studium und Ausbildung (16. Auflage), G. Köbler

Bemerkenswert ist die Definition Mensch


Hier steht nicht: Der Mensch ist eine Person.....wie GSch das hinstellt
Interessant auch;"...Mittelpunkt des vom ihm gestalteten Rechts...." und ".....hat Rechte gegenüber dem Staat

....von Pflichten steht da nichts
Bedeutet im logischen Umkehrschluss, was???

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 16 Irrtum über Tatumstände


(1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.
(2) Wer bei Begehung der Tat irrig Umstände annimmt, welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes verwirklichen würden, kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.


zum Seitenanfang (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__16.html#Seitenanfang)

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Datenschutz (https://www.gesetze-im-internet.de/datenschutz.html)


Kann oder kann nicht?

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 23 Strafbarkeit des Versuchs


(1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.
(2) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat (§ 49 Abs. 1).
(3) Hat der Täter aus grobem Unverstand verkannt, daß der Versuch nach der Art des Gegenstandes, an dem, oder des Mittels, mit dem die Tat begangen werden sollte, überhaupt nicht zur Vollendung führen konnte, so kann das Gericht von Strafe absehen oder die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2).


Du das sollen alles Gesetzestexte sein, wie man sie zu tausenden findet im deutschen Recht, klingt wohl eher nach einem Kochrezept statt nach einem Gesetz....im Recht wimmelt es nur so von hätte, wenn und aber....ist sowieso nur Gelaber oder könnte, kann uns sollte.

Schon Bismarck sagte:



Je weniger die Leute davon wissen, wie Würste und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie.Otto Eduard Leopold Fürst von Bismarck (http://www.aphorismen.de/autoren/person/662/Otto+Eduard+Leopold+F%C3%BCrst+von+Bismarck)(1815 - 1898), preußisch-deutscher Staatsmann und 1. Reichskanzler

GSch
24.02.2016, 13:40
(2) Wer bei Begehung der Tat irrig Umstände annimmt, welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes verwirklichen würden, kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.


(2) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat (§ 49 Abs. 1).
(3) Hat der Täter aus grobem Unverstand verkannt, daß der Versuch nach der Art des Gegenstandes, an dem, oder des Mittels, mit dem die Tat begangen werden sollte, überhaupt nicht zur Vollendung führen konnte, so kann das Gericht von Strafe absehen oder die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2).

Du das sollen alles Gesetzestexte sein, wie man sie zu tausenden findet im deutschen Recht, klingt wohl eher nach einem Kochrezept statt nach einem Gesetz....im Recht wimmelt es nur so von hätte, wenn und aber....ist sowieso nur Gelaber oder könnte, kann uns sollte.

Du nix doitsch? Du Außengeländer?

Im ersten Fall steht "kann nur...", das ist eine klare Forderung. Alles andere ist verboten. Es ist so wie bei "kann nicht...": es ist verboten.

Im zweiten Fall allerdings wird in der Tat dem Richter ein Ermessensspielraum gegeben, um die besonderen Umstände eines Falls richtig zu würdigen. Das ist doch erstens eine gute Idee und auch sehr vernünftig, weil kein Gesetz der Welt alle denkbaren Wechselfälle des Lebens vorhersehen und regeln kann. Es ist doch immer noch besser, wenn ein Mensch hinter dem Richtertisch sitzt als ein Computer.

RoyalTS
24.02.2016, 13:49
Du nix doitsch? Du Außengeländer?

Im ersten Fall steht "kann nur...", das ist eine klare Forderung. Alles andere ist verboten. Es ist so wie bei "kann nicht...": es ist verboten.

Im zweiten Fall allerdings wird in der Tat dem Richter ein Ermessensspielraum gegeben, um die besonderen Umstände eines Falls richtig zu würdigen. Das ist doch erstens eine gute Idee und auch sehr vernünftig, weil kein Gesetz der Welt alle denkbaren Wechselfälle des Lebens vorhersehen und regeln kann. Es ist doch immer noch besser, wenn ein Mensch hinter dem Richtertisch sitzt als ein Computer.

Du ich mehr deutsch als du?

Genau das ist der springende Punkt und genau aus dem geht die Rechtsbeugung hervor, übrigens strafbar.
Der Richter ist nämlich damit verpflichtet, sich oberen Urteilen zu beugen und mindere Urteile zu ändern und etwas, was der Ansichtssache unterliegt kann kein Gesetz sein, denn diese sind unumstößlich.
Deswegen haben wir ja hier im Land auch diesen Hick Hack mit den Gesetzen, weil nichts klar definiert ist und Anwälte, die schmutzigsten der Rechtswissenschaft sich da ihre Lücken suchen können und finden und Mörder und Kinderschänder einfach nicht zu greifen sind.

GSch
24.02.2016, 14:02
Genau das ist der springende Punkt und genau aus dem geht die Rechtsbeugung hervor, übrigens strafbar.

Wenn der Richter den Ermessensspielraum benutzt, den ihm das Gesetz gibt, begeht er natürlich keine Rechtsbeugung.


Der Richter ist nämlich damit verpflichtet, sich oberen Urteilen zu beugen und mindere Urteile zu ändern ...

Erklär mir das bitte. Was sind obere und mindere Urteile? Und wie soll der Richter die Urteile anderer Gerichte ändern?


... und etwas, was der Ansichtssache unterliegt kann kein Gesetz sein, denn diese sind unumstößlich.

Erstens hat der Richter nun mal in vielen Fällen einen Ermessensspielraum. Wenn das StGB sagt: "wird mit Freiheitsstrafe von mindestens ... und höchstens ... oder Geldstrafe bestraft", kann er ja nach den Umständen des Falles entscheiden.

Im Übrigen sind Gesetze nicht unumstößlich, sondern man kann sie ändern. "Man" ist allerdings nicht der Richter.


Deswegen haben wir ja hier im Land auch diesen Hick Hack mit den Gesetzen, weil nichts klar definiert ist und Anwälte, die schmutzigsten der Rechtswissenschaft sich da ihre Lücken suchen können und finden und Mörder und Kinderschänder einfach nicht zu greifen sind.

Klare Definitionen gibt es durchaus. Im Übrigen ist es das Amt eines Verteidigers, die für seinen Mandanten günstigen Umstände und Regelungen geltend zu machen. Auch Verbrecher haben das Recht auf eine ordentliche Verteidigung vor Gericht. Sonst könnte man sich das Verfahren ja sparen.

RoyalTS
24.02.2016, 15:12
Wenn der Richter den Ermessensspielraum benutzt, den ihm das Gesetz gibt, begeht er natürlich keine Rechtsbeugung.



Erklär mir das bitte. Was sind obere und mindere Urteile? Und wie soll der Richter die Urteile anderer Gerichte ändern?



Erstens hat der Richter nun mal in vielen Fällen einen Ermessensspielraum. Wenn das StGB sagt: "wird mit Freiheitsstrafe von mindestens ... und höchstens ... oder Geldstrafe bestraft", kann er ja nach den Umständen des Falles entscheiden.

Im Übrigen sind Gesetze nicht unumstößlich, sondern man kann sie ändern. "Man" ist allerdings nicht der Richter.



Klare Definitionen gibt es durchaus. Im Übrigen ist es das Amt eines Verteidigers, die für seinen Mandanten günstigen Umstände und Regelungen geltend zu machen. Auch Verbrecher haben das Recht auf eine ordentliche Verteidigung vor Gericht. Sonst könnte man sich das Verfahren ja sparen.

Wenn der Richter den Ermessensspielraum benutzt, den ihm das Gesetz gibt, begeht er natürlich keine Rechtsbeugung.

Ermessensspielraum gibt es bei der Strafzumessung und da gibt es höherrangige Vergleichsurteile, Tat nachgewiesen begangen....so kann die Strafe nicht höher ausfallen, als das vergleichbare Urteil eines höheren Gerichtes. .......wird häufig missachtet

Erklär mir das bitte. Was sind obere und mindere Urteile? Und wie soll der Richter die Urteile anderer Gerichte ändern?

Du Richter am Landgericht, vergleichbarer Fall liegt vor.....Amtsgericht hat sich wissentlich vertan, da die Rechtssprechung anders aussieht....und ein höherrangiges Urteil dich zu deinen Gunsten entlastet....der Richter hat nun die Chance Rechtsbeugung zu begehen oder das Urteil zu deinen Gunsten abzuändern, denn was ein Verfassungsgericht beurteilt hat ist Gesetz.

Erstens hat der Richter nun mal in vielen Fällen einen Ermessensspielraum. Wenn das StGB sagt: "wird mit Freiheitsstrafe von mindestens ... und höchstens ... oder Geldstrafe bestraft", kann er ja nach den Umständen des Falles entscheiden.

Im Übrigen sind Gesetze nicht unumstößlich, sondern man kann sie ändern. "Man" ist allerdings nicht der Richter.

Oder nach Gesicht, nach Lust und Laune oder ob ihn seine Frau die letzte Nacht ran gelassen hat oder nicht, ggf. gegen Geld oder zur Wahrung höherrangiger Interessen, werden hier und da auch Unschuldige geopfert...man nennt es Schwund....so wie in den USA, wo trotz erwiesener Unschuld schon Menschen hingerichtet worden sind.

Gesetze sind unumstößlich, ob ein § geändert wurde oder nicht, so haben die Gesetze immer eine klare Definition.....hat er oder hat er nicht, das zählt nicht zum Ermessensspielraum des Richters, sondern ganz konkret nur die Strafzumessung.Ich kann keinen dem die Beweislage gegenüber steht frei sprechen und jemand dem man nichts richtig nachweisen kann verurteilen.

Ist aber bei den Staatsanwälten und Richtern sowie Rechtsanwälten heute kein Problem. es sei angesichts der Tatsache, das 40% aller Absolventen von Hochschulen und Universitäten durchschnittlich schlechte Noten hatten kein Problem sie zu integrieren....nur 7% aller Studierten schaffen einen Abschluss besser als befriedigend, es ist nur billigend diese Leute zu integrieren.....und so etwas urteilt über Menschen.:kotz:

Jetzt will man dem Schweizer Modell folgen, die ganze Angelegenheit ist nur der versuchte Abklatsch wie ihn die Schweiz schon seit mehr als zehn Jahren praktiziert, schwer gebildete Menschen aus dem Ausland zu integrieren, da man sich dann die Mühe nicht machen muss sie selbst auszubilden....die Schweiz hatte damit Erfolg, wir Deutschen schaffen das nicht, da wir ganz anders aufgestellt sind.

Definitionen haben wir keine, wir sind selbst noch auf der Suche und manches Verfahren kann man sich wirklich sparen....ist nur raus geworfenes Geld.

GSch
24.02.2016, 20:36
Ermessensspielraum gibt es bei der Strafzumessung und da gibt es höherrangige Vergleichsurteile, Tat nachgewiesen begangen....so kann die Strafe nicht höher ausfallen, als das vergleichbare Urteil eines höheren Gerichtes. .......wird häufig missachtet.

Mach dich mal mit dem Begriff "inter partes" vertraut.

Die Petze
25.02.2016, 06:13
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 16 Irrtum über Tatumstände


(1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.
(2) Wer bei Begehung der Tat irrig Umstände annimmt, welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes verwirklichen würden, kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.


zum Seitenanfang (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__16.html#Seitenanfang)

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Datenschutz (https://www.gesetze-im-internet.de/datenschutz.html)


Kann oder kann nicht?

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 23 Strafbarkeit des Versuchs


(1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.
(2) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat (§ 49 Abs. 1).
(3) Hat der Täter aus grobem Unverstand verkannt, daß der Versuch nach der Art des Gegenstandes, an dem, oder des Mittels, mit dem die Tat begangen werden sollte, überhaupt nicht zur Vollendung führen konnte, so kann das Gericht von Strafe absehen oder die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2).


Du das sollen alles Gesetzestexte sein, wie man sie zu tausenden findet im deutschen Recht, klingt wohl eher nach einem Kochrezept statt nach einem Gesetz....im Recht wimmelt es nur so von hätte, wenn und aber....ist sowieso nur Gelaber oder könnte, kann uns sollte.

Schon Bismarck sagte:



Je weniger die Leute davon wissen, wie Würste und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie.Otto Eduard Leopold Fürst von Bismarck (http://www.aphorismen.de/autoren/person/662/Otto+Eduard+Leopold+F%C3%BCrst+von+Bismarck)(1815 - 1898), preußisch-deutscher Staatsmann und 1. Reichskanzler



Tja....man bekommt ja auch kein Recht vor Gericht......man bekommt ein Urteil, das meist noch nicht mal unterschrieben wird, weil keiner haften möchte.

Letzt las ich unter einem Behördenschreiben aus Bayern: maschinell beglaubigt :haha:

Es ist bezeichnend wie mit "Juristenjargon" Personen getäuscht werden......bzw sich täuschen lassen

RoyalTS
25.02.2016, 15:45
Tja....man bekommt ja auch kein Recht vor Gericht......man bekommt ein Urteil, das meist noch nicht mal unterschrieben wird, weil keiner haften möchte.

Letzt las ich unter einem Behördenschreiben aus Bayern: maschinell beglaubigt :haha:

Es ist bezeichnend wie mit "Juristenjargon" Personen getäuscht werden......bzw sich täuschen lassen

Ja wusstest du noch nicht um die neuen Stellenausschreibungen für Notare, sie müssen kompatibel sein zu einem PC, das man sie notgedrungener Weise auch in einem PC-Gehäuse arbeiten lassen kann.:D

RoyalTS
25.02.2016, 15:55
Mach dich mal mit dem Begriff "inter partes" vertraut.

Ich spreche hier nicht von normalen Urteilen, sondern von Urteilen des BverfG, sowie von Grundsatzurteilen höherrangiger Gerichte...gemäß dieser Urteile kommt das stare decisis zur Geltung...und trotz allem wird generös dagegen verstoßen.

GSch
25.02.2016, 16:49
Ich spreche hier nicht von normalen Urteilen, sondern von Urteilen des BverfG, sowie von Grundsatzurteilen höherrangiger Gerichte...gemäß dieser Urteile kommt das stare decisis zur Geltung...und trotz allem wird generös dagegen verstoßen.

Aber kein Gericht kann das StGB außer Kraft setzen. Wenn da ein gewisser Strafrahmen gegeben ist, in dem sich der Richter bewegen kann, dann kann er das. Jedenfalls so lange, wie das BVerfG das StGB nicht für verfassungswidrig erklärt und aufhebt. Aber das wäre mir neu.

stare decisis ist in den USA und Großbritannien von Bedeutung, auf dem Kontinent weniger. Wikipedia:


Im kontinentaleuropäischen Rechtskreis ist ein Gericht grundsätzlich frei, seinen Entscheidungen eine Rechtsauffassung zugrunde zu legen, die der der höheren Gerichte widerspricht. Etwas Anderes gilt nur dann, wenn ein Urteil vom Obergericht aufgehoben und an die Vorinstanz zurückverwiesen wurde. Diese ist dann - allerdings nur in dem zurückverwiesenen Fall - an die Rechtsauffassung des Obergerichts gebunden.

Trotz der grundsätzlichen Freiheit bei der Interpretation der Gesetze orientieren sich jedoch auch im kontinentaleuropäischen Rechtskreis Gerichte faktisch weitgehend an höchstgerichtlichen Urteilen.

Weil sie sonst von der Revisionsinstanz eins auf den Deckel kriegen könnten.

Don
25.02.2016, 18:03
Ist es vllt eher .....
"Der Mensch hat eine Person, aber er ist keine Person"
Eine natürliche Person (wie eine juristische Person) ist ein Rechtssubjekt....

Hast du ein juristisches Wörterbuch?

Ich lasse mich nicht von Winkeladvokaten definieren.

RoyalTS
25.02.2016, 18:06
Aber kein Gericht kann das StGB außer Kraft setzen. Wenn da ein gewisser Strafrahmen gegeben ist, in dem sich der Richter bewegen kann, dann kann er das. Jedenfalls so lange, wie das BVerfG das StGB nicht für verfassungswidrig erklärt und aufhebt. Aber das wäre mir neu.

stare decisis ist in den USA und Großbritannien von Bedeutung, auf dem Kontinent weniger. Wikipedia:



Weil sie sonst von der Revisionsinstanz eins auf den Deckel kriegen könnten.


Es geht hierbei nicht um den Strafrahmen, sondern dessen Anwendung, ich kann nicht einen, der dreimal geklaut hat für 3 Jahre wegsperren, während der Vergewaltiger nur für zwei Jahre hinter Gitter muss....wer hat vom menschlichen Standpunkt aus gesehen den größeren Schaden hinterlassen?

Die Petze
26.02.2016, 15:43
Ich lasse mich nicht von Winkeladvokaten definieren.

Bist du dennoch....und so wirst du auch behandelt....eben als PERSON

Die Petze
26.02.2016, 15:49
Es geht hierbei nicht um den Strafrahmen, sondern dessen Anwendung, ich kann nicht einen, der dreimal geklaut hat für 3 Jahre wegsperren, während der Vergewaltiger nur für zwei Jahre hinter Gitter muss....wer hat vom menschlichen Standpunkt aus gesehen den größeren Schaden hinterlassen?

Vor Gericht zählen menschliche Standpunkte mal gleich null...
Der Richter hat einen gesetzten Rahmen, in dem er sich nach gutdünken bewegen kann......
Und wenn es dir nicht passt zählt die normative Kraft des Faktischen


Normative Kraft des Faktischen

bedeutet, dass durch die tatsächliche Entwicklung ein Zustand geschaffen wird, den die Rechtsordnung anerkennt, z.B. unvordenkliche Verjährung, Durchsetzung einer durch Revolution an die Macht gelangten Regierung.

ist eine auf den Rechtsgelehrten Georg Jellinek (1851-1911) zurückgehende Wendung, die den Geltungsgrund des Rechts - in Abkehr von naturrechtlichen Traditionen (Naturrecht) - nicht in der gleichbleibenden Natur des Menschen oder in der Vernunft, sondern in den tatsächlichen Gewohnheiten des geschichtlich-sozialen Lebens sieht. In der modernen Industriegesellschaft ist das Gewohnheitsrecht, das die n.K.d.F. verkörpert, durch staatlich gesetztes Recht fast vollständig verdrängt worden. Allerdings beeinflusst die soziale Wirklichkeit insoweit den Rechtsetzungsprozess, als sich auch das Recht an ihr u. den sie prägenden Wertvorstellungen stets von neuem bewähren muss.

Die Petze
26.02.2016, 16:05
Das bedeutet also, du kannst nicht belegen, dass im Gesetz ein solcher Unterschied gemacht wird. Hast du wenigstens ein einschlägiges Urteil zu bieten?

Apropos Verwaltungsdingens....du bist doch Gscheit, oder!?!?....
Was bedeutet eigentlich dieser Satz:



....
Gesamtheit der für das Seewesen geltenden nationalen und internationalen (völkerrechtlichen) Vorschriften. Das deutsche private S. ist vor allem im 4. Buch des HGB und im SeemannsG enthalten. Zum öffentlichen S. gehören z.B. die Schiffsregister-Ordnung und die SeeschifffahrtsstrassenO. Internationale Vereinbarungen sind z.B. Abkommen über den Fischfang, den Festlandsockel und neuerdings über die Lagerung von Nuklearwaffen auf dem Meeresboden.

ist die Gesamtheit der die See und die Seeschifffahrt betreffenden Rechtssätze. Das S. ist teils Völkerrecht, teils staatliches Recht (vor allem Seehandelsrecht, §§476ff. HGB). Es betrifft auch das Arbeitsrecht, das Versicherungsrecht und das Verwaltungsrecht. :?: Lit.: Rabe, D., Seehandelsrecht, 4. A. 2000; Internationales Seerecht, hg.v. Platzöder, R./Grunenberg, H., 1990; Beckert/Breuer, Öffentliches Seerecht, 1991; Das UN-Seerechtsübereinkommen, hg.v. Erbguth, W., 1994; Herber, R., Seehandelsrecht, 1999; Herber, R., Seefrachtvertrag, 2. A. 2000; Handbuch des Seerechts, hg.v. Vitzthum, W. Graf v., 2006...

http://www.rechtslexikon.net/d/seerecht/seerecht.htm

Steht so auch im Köbel

GSch
26.02.2016, 16:13
Apropos Verwaltungsdingens....du bist doch Gscheit, oder!?!?....

Keine Antwort auf meine Frage ist auch eine Antwort.


Was bedeutet eigentlich dieser Satz:

http://www.rechtslexikon.net/d/seerecht/seerecht.htm

Steht so auch im Köbel

Das bedeutet genau das, was da steht. Wo ist das Problem?

Falls du den von dir hervorgehobenen Text meinst: nun ja, auf See wird gearbeitet, da gibt es Arbeitsverträge, das Schiff und die Ladung sind versichert, usw. usw. usf.

Am besten liest du mal den kompletten Text, den du verlinkt hast.

RoyalTS
26.02.2016, 17:08
Apropos Verwaltungsdingens....du bist doch Gscheit, oder!?!?....
Was bedeutet eigentlich dieser Satz:


http://www.rechtslexikon.net/d/seerecht/seerecht.htm

Steht so auch im Köbel


Deswegen fahren viele Reederein auch unter anderer Flagge, da die Versicherungen im Inland erheblich teurer sind als die ausländischen. Ein Schiff was nicht versichert ist wird nie in einen Hafen einlaufen können, passiert nämlich dann etwas, dann kann der Reeder gleich zumachen.
Die Leute auf See bekommen eine Heuer und die ist auch einklagbar insofern ist die Frage mit dem Arbeitsrecht wohl erschöpft, gleichwohl fallen die AG Beiträge unter das Versicherungsrecht.
Was das Verwaltungsrecht betrifft, so hängt an jeder Reederei immer eine Schiffsverwaltung und fast immer ein großes Lager mit dran und dort ist neben der Ausfuhr auch viel Im-und Export abzuwickeln, sowie eine entsprechende Logistik immer im Hintergrund und somit massig Verwaltungsarbeit zu leisten. Dort gilt das Verwaltungsrecht.

Ich denke doch dies bringt dich ein Stück weiter.

Die Petze
27.02.2016, 07:36
Keine Antwort auf meine Frage ist auch eine Antwort.



Das bedeutet genau das, was da steht. Wo ist das Problem?

Falls du den von dir hervorgehobenen Text meinst: nun ja, auf See wird gearbeitet, da gibt es Arbeitsverträge, das Schiff und die Ladung sind versichert, usw. usw. usf.

Am besten liest du mal den kompletten Text, den du verlinkt hast.

Aha.....und das Handelsrecht betrifft die Verwaltungsorgane, weil auf See gehandelt wird...

Könnte es vllt auch darin eine Verknüpfung geben, dass die meisten Behörden in den Handelsregistern zu finden sind???

Die Petze
27.02.2016, 07:49
Deswegen fahren viele Reederein auch unter anderer Flagge, da die Versicherungen im Inland erheblich teurer sind als die ausländischen. Ein Schiff was nicht versichert ist wird nie in einen Hafen einlaufen können, passiert nämlich dann etwas, dann kann der Reeder gleich zumachen.
Die Leute auf See bekommen eine Heuer und die ist auch einklagbar insofern ist die Frage mit dem Arbeitsrecht wohl erschöpft, gleichwohl fallen die AG Beiträge unter das Versicherungsrecht.
Was das Verwaltungsrecht betrifft, so hängt an jeder Reederei immer eine Schiffsverwaltung und fast immer ein großes Lager mit dran und dort ist neben der Ausfuhr auch viel Im-und Export abzuwickeln, sowie eine entsprechende Logistik immer im Hintergrund und somit massig Verwaltungsarbeit zu leisten. Dort gilt das Verwaltungsrecht.

Ich denke doch dies bringt dich ein Stück weiter.

Es heisst aber: das
Handelsrecht betrifft das Verwaltungsrecht

....und für Abwicklungen an einem Im/Exporthafen ist natürlich der Zoll verantwortlich.

Es heisst aber: das Handelsrecht betrifft das Verwaltungsrecht und nicht umgekehrt.....das bedeutet dass das Handelsrecht über dem Verwaltungsrecht steht.
Weil es darauf anwendbar ist.
Richtig?

RoyalTS
27.02.2016, 11:17
Es heisst aber: das
Handelsrecht betrifft das Verwaltungsrecht

....und für Abwicklungen an einem Im/Exporthafen ist natürlich der Zoll verantwortlich.

Es heisst aber: das Handelsrecht betrifft das Verwaltungsrecht und nicht umgekehrt.....das bedeutet dass das Handelsrecht über dem Verwaltungsrecht steht.
Weil es darauf anwendbar ist.
Richtig?

Der Zoll kontrolliert nur ob alles ordnungsgemäß deklariert wurde und in den entsprechenden Frachtbriefen auch die dementsprechende Ware aufgezeigt ist, diese Ware ist zu verzollen, das ist wiederum eine Sache des Finanzministeriums mit der Einfuhr/Ausfuhrsteuer.

Mehr macht der Zoll nicht, die gesamte Abwicklung obliegt den Schiffsverwaltungen und den Reederein....sprich also der Papierkram.

Wie du sicherlich weißt, gehört das Verwaltungsrecht zu jeder Sache die in einem Land stattfindet, willst du gegen ein bestehendes Urteil klagen musst du zum Verwaltungsgericht, nur die können die Rechtmäßigkeit in Frage stellen, da es ein Verwaltungsakt ist und so ist das für jedes einzelne Recht in Deutschland.

Die Petze
27.02.2016, 21:12
.......
Wie du sicherlich weißt, gehört das Verwaltungsrecht zu jeder Sache die in einem Land stattfindet, willst du gegen ein bestehendes Urteil klagen musst du zum Verwaltungsgericht, nur die können die Rechtmäßigkeit in Frage stellen, da es ein Verwaltungsakt ist und so ist das für jedes einzelne Recht in Deutschland.

Ja.....jeder amtliche Vorgang ist dort geregelt.

Aber die Einfuhr eines Gutes ist keine Amtshandlung.
Es ist Firmensache......der Zoll kontrolliert nur
.....ob alles rechtens ist
Wie zB die Polizei den Straßenverkehr.

Fällt dir noch was ein?
Warum zb stehen die meisten (deutschen) Behörden in internationalen Handelsregistern?
Eine Idee?

RoyalTS
27.02.2016, 22:22
Ja.....jeder amtliche Vorgang ist dort geregelt.

Aber die Einfuhr eines Gutes ist keine Amtshandlung.
Es ist Firmensache......der Zoll kontrolliert nur
.....ob alles rechtens ist
Wie zB die Polizei den Straßenverkehr.



Fällt dir noch was ein?
Warum zb stehen die meisten (deutschen) Behörden in internationalen Handelsregistern?
Eine Idee?

Das mit dem Zoll wie du es schreibst, hatte ich vorher schon geschrieben, jedoch sämtliche damit verbundenen Schreiberei gehört zum Verwaltungsrecht.

RoyalTS
27.02.2016, 22:44
Ja.....jeder amtliche Vorgang ist dort geregelt.

Aber die Einfuhr eines Gutes ist keine Amtshandlung.
Es ist Firmensache......der Zoll kontrolliert nur
.....ob alles rechtens ist
Wie zB die Polizei den Straßenverkehr.

Fällt dir noch was ein?
Warum zb stehen die meisten (deutschen) Behörden in internationalen Handelsregistern?
Eine Idee?

Hat nur rechtliche Bedeutung, sie unterligen somit der Rechtsprechung des jeweiligen Landes.
Du müsstest ansonsten immer einen weiten Weg gehen. Dies hat aber auch mit Wirtschaftsniederlassungen und Assekuranzen im Ausland zu tun.

GSch
28.02.2016, 12:08
Aha.....und das Handelsrecht betrifft die Verwaltungsorgane, weil auf See gehandelt wird...

Zweifelsohne gibt es auch jede Menge Verwaltungsakte, die den Seeverkehr betreffen.


Könnte es vllt auch darin eine Verknüpfung geben, dass die meisten Behörden in den Handelsregistern zu finden sind???

So lange es sich nicht gerade um die Wasserschutzpolizei, den Küstenschutz, das Deichbauamt, das Seegericht oder die Klassifikationsbehörden handelt, gibt es keinen Zusammenhang. Das Bergamt z. B. braucht sich um das Seerecht nicht zu kümmern.

GSch
28.02.2016, 12:10
Es heisst aber: das Handelsrecht betrifft das Verwaltungsrecht und nicht umgekehrt.....das bedeutet dass das Handelsrecht über dem Verwaltungsrecht steht.
Weil es darauf anwendbar ist.
Richtig?

Nein. Du nix doitsch?

GSch
28.02.2016, 12:12
Warum zb stehen die meisten (deutschen) Behörden in internationalen Handelsregistern?
Eine Idee?

Diese Register nehmen auch gerne staatliche Stellen aller Art in ihre Listen auf (obwohl die gar nicht rechtsfähig sind), weil sie ja auch am Wirtschaftsleben teilnehmen. So eine größere Behörde hat eine Menge Bedarf an Möbeln, Bürobedarf und Dienstleistungen aller Art, von der Reinigung der Gebäude bis zur Aktenvernichtung.

Die Petze
28.02.2016, 14:11
Diese Register nehmen auch gerne staatliche Stellen aller Art in ihre Listen auf (obwohl die gar nicht rechtsfähig sind), weil sie ja auch am Wirtschaftsleben teilnehmen. So eine größere Behörde hat eine Menge Bedarf an Möbeln, Bürobedarf und Dienstleistungen aller Art, von der Reinigung der Gebäude bis zur Aktenvernichtung.

Der Bundespräsident organisiert also Reinigung und Büroeinrichtungen seiner Behörde....ja krass.....dewegen is der auch so busy, gell :D

Die Petze
28.02.2016, 14:18
Nein. Du nix doitsch?

Man sagt: "Bist du kein Deutscher?".....

Schau in den Duden:


Worttrennung: be|tref|fen
Beispiel: was mich betrifft …
Bedeutungsübersicht

für jemanden, etwas gelten, von Bedeutung sein, sich auf jemanden beziehen; angehen
(gehoben) treffen; widerfahren; zustoßen
(gehoben) in bestimmter Weise seelisch treffen, bestürzt machen
(gehoben veraltend) antreffen, ertappen

http://www.duden.de/rechtschreibung/betreffen

Verstehst du das?

GSch
28.02.2016, 16:44
Der Bundespräsident organisiert also Reinigung und Büroeinrichtungen seiner Behörde....ja krass.....dewegen is der auch so busy, gell

Er muss nicht selbst die Treppen wischen, aber er ist als Behördenchef des Bundespräsidialamtes in letzter Instanz verantwortlich dafür, dass es getan wird.

GSch
28.02.2016, 16:45
Man sagt: "Bist du kein Deutscher?".....

Schau in den Duden:



http://www.duden.de/rechtschreibung/betreffen

Verstehst du das?

Mit ein wenig Mühe schon. Von "übergeordnet", "setzt außer Kraft", "ersetzt" oder so steht da allerdings nichts, oder habe ich etwas übersehen?

Die Petze
28.02.2016, 21:20
Mit ein wenig Mühe schon. Von "übergeordnet", "setzt außer Kraft", "ersetzt" oder so steht da allerdings nichts, oder habe ich etwas übersehen?

Klar steht das da nicht.....es steht dort "betrifft".....meint: "gilt für"

Es ist die Geschäftsordnung für die Geschäftsordnung

Die Petze
28.02.2016, 21:55
Klar sollte auch allen sein.....dass Menschenrechte für Personen nicht gültig sind

GSch
28.02.2016, 22:06
Klar sollte auch allen sein.....dass Menschenrechte für Personen nicht gültig sind

Sie gelten für Menschen. Also für natürliche Personen. Für juristische Personen nur so weit, als sie ihrer Natur nach auf sie anwendbar sind.

Die Petze
29.02.2016, 19:33
Sie gelten für Menschen. Also für natürliche Personen. Für juristische Personen nur so weit, als sie ihrer Natur nach auf sie anwendbar sind.

Wo steht das so geschrieben?

GSch
29.02.2016, 21:11
Wo steht das so geschrieben?

Art. 19 (3) GG

Die Petze
01.03.2016, 18:37
Art. 19 (3) GG

Das meinte ich nicht,

Wo steht das Menschenrechte für natürliche Personen gelten?

GSch
01.03.2016, 20:44
das meinte ich nicht,

wo steht das menschenrechte für natürliche personen gelten?

§1 bgb [weiß der Geier warum der Editor aus den Großbuchstaben immer kleine macht ...]

Die Petze
02.03.2016, 06:06
§1 bgb [weiß der Geier warum der Editor aus den Großbuchstaben immer kleine macht ...]

Da steht was von Rechtsfähigkeit des Menschen


§ 1
Beginn der Rechtsfähigkeit

Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.


zVgl


...
wo steht das Menschenrechte für natürliche Personen gelten?

Die Petze
02.03.2016, 07:04
-Das Menschenrecht ist das Recht des Menschen gegenüber dem Staat. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

-Personen (natürliche und juristische) haben Rechte und Pflichten.

Es gibt sogar Menschenpflichten
https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenpflichten

Bürgerpflicht wird abgeleitet von einer Staatangehörigkeit.

Bürgerpflicht ist eine Beschreibung für Pflichten, die sich aus der Staatsbürgereigenschaft (Staatsangehörigkeit zu einem bestimmten Staat) ergeben. Geregelt sind bürgerliche Pflichten in zahlreichen Gesetzen.
Ein Staatsangehöriger ist eine Person (juristische Fiktion)

Wer mal ins Personalausweisgesetz schaut. wird feststellen, dass nur eine Vermutung vorliegt, er sei deutscher Staatsangehöriger

Weiterführend:

Art. 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Das wäre zu beweisen.....und da beisst sich die Katze in den Schwanz.
Es wäre also ein Staatsangehörigkeitsnachweis (bekannt als gelber Schein) erforderlich.....
Wer ihn hat ist automatisch nach Besatzungsrecht ein Nazi, also somit ein Grund für die Alliierten sich weiterhin als Schutzmacht in deutschen Gefilden zu stationieren ;) .
Onkel Adi hat nämlich die deutsche Staatsangehörigkeit erlassen.
Und Gesetze von Onkel Adi sind verboten :D

Schaut mal welche Gesetze der GröFaZ alle erlassen hat und in BRD-Gesetze übergingen.
Auch ein Grund das wir weiterhin diesen "Schutz" benötigen

GSch
02.03.2016, 08:09
Da steht was von Rechtsfähigkeit des Menschen

Eben. Wenn der Mensch rechtsfähig ist, ist er eine (natürliche) Person - ein Träger von Rechten und Pflichten.

Sag mal, es mag ja das Niveau von BILD übersteigen, aber soooo furchtbar schwer ist das doch nun auch wieder nicht.

GSch
02.03.2016, 08:45
Bürgerpflicht wird abgeleitet von einer Staatangehörigkeit.

Ein Staatsangehöriger ist eine Person (juristische Fiktion)

Ein Staatsangehöriger ist zwangsläufig eine Person, weil mit der Staatsangehörigkeit Rechte und Pflichten verbunden sind.

Eine Fiktion ist das aber keineswegs. "Fiktion" bedeutet, dass man etwas annimmt, obwohl man weiß, dass es in Wirklichkeit nicht so ist. Der Fall liegt hier nicht vor.


Wer mal ins Personalausweisgesetz schaut. wird feststellen, dass nur eine Vermutung vorliegt, er sei deutscher Staatsangehöriger


Wer wirklich mal ins Personalausweisgesetz schaut, was du wohl noch nie getan hast, der stellt fest, dass das dort nicht steht.

Trotzdem ist es korrekt. Was normalerweise auch völlig ausreichend ist. "Vermutung" bedeutet im juristischen Sinne: Wer das Gegenteil behauptet, trägt die Beweislast. Bis zum Erweis des Gegenteils gilt der vermutete Sachverhalt als gegeben. (Es gibt sogar unwiderlegliche Vermutungen, bei denen es auf den tatsächlichen Sachverhalt gar nicht ankommt, aber das hier ist keine.)


Es wäre also ein Staatsangehörigkeitsnachweis (bekannt als gelber Schein) erforderlich.....

Als urkundlicher Nachweis deiner deutschen Staatsangehörigkeit, ja. Den braucht allerdings kaum jemand mal, und nur wenige Leute dürften so ein Ding haben. Im praktischen Leben genügt in aller Regel die "rechtliche Vermutung", die sich auf die Vorlage deutscher Identitätspapiere stützt. Mir jedenfalls hat man noch in keinem Land der Welt (Deutschland eingeschlossen) gesagt, mein deutscher Ausweis oder Pass wäre ja sehr schön, aber das sei kein Beweis dafür, dass ich wirklich Deutscher sei. (Was den Leuten dort vermutlich auch ziemlich egal war, so lange sie wussten, welcher Staat für mich verantwortlich wäre, falls es irgendwelchen Ärger mit mir geben würde.)


Wer ihn hat ist automatisch nach Besatzungsrecht ein Nazi, also somit ein Grund für die Alliierten sich weiterhin als Schutzmacht in deutschen Gefilden zu stationieren ;) .

Erstens würde mich mal interessieren, wo im Besatzungsrecht das stand (bitte Fundstelle zitieren).
Zweitens wurde das Besatzungsrecht 1955 in deutsches Recht umgewandelt.
Drittens wurde dieses ehemalige Besatzungsrecht größtenteils schon in den 50er Jahren vom Bundestag aufgehoben, die letzten Reste 2007.
Viertens müssen wir ja leider auf die sowjetische Schutzmacht schon seit mehr als 20 Jahren verzichten, die britische hat klare Pläne für ihren geordneten Rückzug, die französischen Kräfte gehören zu einer gemeinsamen deutsch-französischen Brigade (das Kommando haben abwechselnd deutsche und französische Offiziere), und die amerikanische Präsenz bewegt sich seit einer Reihe von Jahren auch immer mehr in Richtung reine Symbolik. Jedenfalls ist die Bundeswehr den hier stationierten Amis heute etwa im Verhältnis 6:1 überlegen.
Fünftens gibt es Nazis hierzulande gar nicht so wenige, und zwar ganz öffentlich, aber die wenigsten davon dürften sich für deine Haarspaltereien interessieren oder irgendwelche Scheine in welcher Regenbogenfarbe auch immer besitzen. Die Alliierten interessiert das übrigens auch nicht.


Onkel Adi hat nämlich die deutsche Staatsangehörigkeit erlassen.

Es gab seit 1870 die Bundesangehörigkeit (zum Norddeutschen Bund), später die Reichsangehörigkeit. Heute nennt man es eben deutsche Staatsangehörigkeit, was es natürlich früher auch schon war.


Und Gesetze von Onkel Adi sind verboten

Schaut mal welche Gesetze der GröFaZ alle erlassen hat und in BRD-Gesetze übergingen.
Auch ein Grund das wir weiterhin diesen "Schutz" benötigen

Welche Gesetze der Nazis von den Alliierten aufgehoben wurden, ist in den entsprechenden Kontrollratsgesetzen spezifisch aufgeführt. Dass pauschal alle Gesetze aus Hitlers Kanzlerschaft aufgehoben wurden, ist Blödsinn. Straßenverkehrsordnung und Energiewirtschaftsgesetz sowie Reichskonkordat wären Gegenbeispiele - die gelten bis heute (wenn auch in verschiedentlich novellierter Form). Auch ein Blick in Art. 123 GG täte dir sicher auch gut. Und dann kannst du uns sicher auch erklären, wer dich wovor "schützen" muss.

Die Petze
02.03.2016, 20:13
Eben. Wenn der Mensch rechtsfähig ist, ist er eine (natürliche) Person - ein Träger von Rechten und Pflichten.

Sag mal, es mag ja das Niveau von BILD übersteigen, aber soooo furchtbar schwer ist das doch nun auch wieder nicht.

Lies mal wie man juristisch eine Fiktion deutet.
Dann weisst du was eine Person ist

Die Petze
06.03.2016, 09:13
....
Wer wirklich mal ins Personalausweisgesetz schaut, was du wohl noch nie getan hast, der stellt fest, dass das dort nicht steht.
.....
.

Ja....du hast recht....hab mich geirrt....steht allerdings auf ner offiziellen Website....

Interessant ist jedenfalls, dass die Angaben auf einem Personalausweis nicht dem Gesetz entsprechen....und somit der PA ein falsches Dokument ist.
Dazu:


§ 23 Personalausweisregister
(1) Die Personalausweisbehörden führen Personalausweisregister.
(2) Das Personalausweisregister dient der Durchführung dieses Gesetzes, insbesondere

1.
der Ausstellung der Ausweise und der Feststellung ihrer Echtheit und
2.
der Identitätsfeststellung der Person, die den Ausweis besitzt oder für die er ausgestellt ist.

(3) Das Personalausweisregister darf neben dem Lichtbild, der Unterschrift des Ausweisinhabers und verfahrensbedingten Bearbeitungsvermerken ausschließlich folgende Daten enthalten:

1.
Familienname und Geburtsname,
2.
Vornamen,
...
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html

z Vgl

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/7e/Muster_des_Personalausweises_VS.jpg/330px-Muster_des_Personalausweises_VS.jpg

Juristisch, und auch in der deutschen Umgangssprache, ist Name von Familienname zu unterscheiden

Duden
Name:

Bezeichnung, Wort, mit dem etwas als [Vertreter einer] Art, Gattung von gleichartigen Gegenständen, Lebewesen o. Ä. benannt wird; Gattungsname, Appellativ
kennzeichnende Benennung eines Einzelwesens, Ortes oder Dinges, durch die es von anderen seiner Art unterschieden wird; Eigenname
Ruf, Renommee
http://www.duden.de/rechtschreibung/Name_Ruf_Benennung_Bezeichnung

Familienname:

Name, den jemand aufgrund seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Familie (1a) trägt und den er in der Regel bei der Geburt oder anlässlich einer Heirat bekommt; Nachname; Zuname
http://www.duden.de/rechtschreibung/Familienname

GSch
06.03.2016, 11:54
Interessant ist jedenfalls, dass die Angaben auf einem Personalausweis nicht dem Gesetz entsprechen....und somit der PA ein falsches Dokument ist.
Dazu:


https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html

z Vgl

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/7e/Muster_des_Personalausweises_VS.jpg/330px-Muster_des_Personalausweises_VS.jpg

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Du solltest es wirklich mal versuchen. §23 PAuswG sagt nichts darüber, was im Ausweis stehen muss. Schon gar nichts darüber, wie das entsprechende Formularfeld benannt sein muss.

Und das Muster, das zu zeigst, stammt aus der PAuswV; somit kann es nicht gesetzwidrig sein.

Es ist dir sicher aufgefallen, dass ein Unterschied zwischen "Name" und "Vorname" gemacht wird. Unter dem "Namen" eines Menschen versteht man in der deutschen Umgangssprache seinen Familiennamen, während der Vorname zur noch genaueren Bezeichnung dient. Vom "Familiennamen" spricht man eigentlich nur, wenn man einen Unterschied zum Vornamen herausstellen will. Wer kein Deutsch kann, dem hilft sicherlich die englische Übersetzung, wo "Surname" und "Given Names" erwähnt werden, oder die französische mit "Nom" und "Prénom". Offensichtlich ist der Sprachgebrauch in Frankreich genau so wie bei uns.

Die Petze
06.03.2016, 12:15
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Du solltest es wirklich mal versuchen. §23 PAuswG sagt nichts darüber, was im Ausweis stehen muss. Schon gar nichts darüber, wie das entsprechende Formularfeld benannt sein muss.

Und das Muster, das zu zeigst, stammt aus der PAuswV; somit kann es nicht gesetzwidrig sein.

Es ist dir sicher aufgefallen, dass ein Unterschied zwischen "Name" und "Vorname" gemacht wird. Unter dem "Namen" eines Menschen versteht man in der deutschen Umgangssprache seinen Familiennamen, während der Vorname zur noch genaueren Bezeichnung dient. Vom "Familiennamen" spricht man eigentlich nur, wenn man einen Unterschied zum Vornamen herausstellen will. Wer kein Deutsch kann, dem hilft sicherlich die englische Übersetzung, wo "Surname" und "Given Names" erwähnt werden, oder die französische mit "Nom" und "Prénom". Offensichtlich ist der Sprachgebrauch in Frankreich genau so wie bei uns.

Name= Bezeichnung einer Sache
Famielienname= Name einer Familie


§ 5 Ausweismuster; gespeicherte Daten
(1) Ausweise sind nach einheitlichen Mustern auszustellen.
(2) Der Personalausweis enthält neben der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung, dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer, der Zugangsnummer und den in Absatz 4 Satz 2 genannten Daten ausschließlich folgende sichtbar aufgebrachte Angaben über den Ausweisinhaber:

1.
Familienname und Geburtsname,
2.
Vornamen,
3.
Doktorgrad,
4.
Tag und Ort der Geburt,

GSch
06.03.2016, 12:20
Name= Bezeichnung einer Sache
Famielienname= Name einer Familie

Dass man mit dem "Namen" auch einen Menschen bezeichnen kann, ist dir wohl nie aufgefallen. Wenn ich mich jemandem vorstelle, sage ich gewöhnlich "Mein Name ist Meiermüller", nicht: "Mein Familienname ist Meiermüller". Dürrenmann konnte auch kein Deutsch: "Sein Name sei Gantenbein".

Die Petze
06.03.2016, 19:15
Dass man mit dem "Namen" auch einen Menschen bezeichnen kann, ist dir wohl nie aufgefallen. Wenn ich mich jemandem vorstelle, sage ich gewöhnlich "Mein Name ist Meiermüller", nicht: "Mein Familienname ist Meiermüller". Dürrenmann konnte auch kein Deutsch: "Sein Name sei Gantenbein".

Es geht hierbei um ein Dokument.
Ein Name kann alles sein.
Und warum der Name in Kapitalbuchstaben geschrieben wird, ist wohl auch klar ;)

RoyalTS
06.03.2016, 19:24
Name= Bezeichnung einer Sache
Famielienname= Name einer Familie

Das ist doch nur Wortklauberei....ob nun Familienname da steht oder Name, spielt doch gar keine Rolle, wenn du zu einer polizeilichen Aussage geladen wirst, fragt man dich auch nur Name und Vorname....der Geburtsname ist nur dann wichtig, wenn du z. b. heiratest, eine Straftat begangen hast und später geheiratet hast und für die Stammbaumführung und Geburt, alles andere spielt doch nur noch eine untergeordnete Rolle.

So lange ich nicht volljährig bin spricht man übrigens vom Familienname, danach nur noch vom Name...ist dir dies schon mal aufgefallen?

GSch
06.03.2016, 19:26
Und warum der Name in Kapitalbuchstaben geschrieben wird, ist wohl auch klar

Ja, zur besseren maschinellen Lesbarkeit. Es gibt Verwaltungsvorschriften dazu.

Lerne übrigens mal Deutsch - "capital letters" gibt's im Englischen, aber bei uns sind das Großbuchstaben. Aber warum die so heißen, verrate ich dir nicht.

Die Petze
06.03.2016, 19:35
.....

Es gab seit 1870 die Bundesangehörigkeit (zum Norddeutschen Bund), später die Reichsangehörigkeit. Heute nennt man es eben deutsche Staatsangehörigkeit, was es natürlich früher auch schon war.

.....


Die souveränen Bundesstaaten, Preußen, Hessen, Baden und deren Einwohner waren im Norddeutschen Bund vereinigt.....Flurbereinigung halt....

Aber eine alleinige deutsche Staatsangehörigkeit, ohne die Länder, gab es erst bei Hitler.
Aber das ist alles OT


Wäre es denn für dich legitim, wenn jemand (Person) feststellt kein Deutscher Staatsbürger mehr sein zu wollen, er seinen Perso abgibt und trotzdem, ohne Schaden anzurichten, sich auf BRD-Gebiet niederlässt?

Die Petze
06.03.2016, 19:36
Ja, zur besseren maschinellen Lesbarkeit. Es gibt Verwaltungsvorschriften dazu.

Lerne übrigens mal Deutsch - "capital letters" gibt's im Englischen, aber bei uns sind das Großbuchstaben. Aber warum die so heißen, verrate ich dir nicht.

Dann kann der Duden halt kein deutsch :D
http://www.duden.de/rechtschreibung/Kapitalbuchstabe

Die Petze
06.03.2016, 19:48
Das ist doch nur Wortklauberei....ob nun Familienname da steht oder Name, spielt doch gar keine Rolle, wenn du zu einer polizeilichen Aussage geladen wirst, fragt man dich auch nur Name und Vorname....der Geburtsname ist nur dann wichtig, wenn du z. b. heiratest, eine Straftat begangen hast und später geheiratet hast und für die Stammbaumführung und Geburt, alles andere spielt doch nur noch eine untergeordnete Rolle.

So lange ich nicht volljährig bin spricht man übrigens vom Familienname, danach nur noch vom Name...ist dir dies schon mal aufgefallen?

Wo ist das vermerkt?

GSch
06.03.2016, 19:48
Dann kann der Duden halt kein deutsch

Den Eindruck habe ich manchmal durchaus. Aber vermutlich weiß der Duden, dass man "Deutsch" in diesem Fall mit einem Kapitalbuchstaben schreibt, wenn es dir so viel bedeutet.

GSch
06.03.2016, 19:52
Die souveränen Bundesstaaten, Preußen, Hessen, Baden und deren Einwohner waren im Norddeutschen Bund vereinigt.....

Baden gehörte nicht zum Norddeutschen Bund, Hessen nur teilweise. Und ein deutscher Staat, der zum Norddeutschen Bund gehörte, war natürlich eben deswegen nicht mehr souverän.


Wäre es denn für dich legitim, wenn jemand (Person) feststellt kein Deutscher Staatsbürger mehr sein zu wollen, er seinen Perso abgibt und trotzdem, ohne Schaden anzurichten, sich auf BRD-Gebiet niederlässt?

Das wäre eine Ordnungswidrigkeit, wenn er älter als 16 Jahre ist. Niemand kann seine Staatsangehörigkeit einfach privat abgeben, ohne Mitwirkung der Behörden.

RoyalTS
06.03.2016, 19:54
Den Eindruck habe ich manchmal durchaus. Aber vermutlich weiß der Duden, dass man "Deutsch" in diesem Fall mit einem Kapitalbuchstaben schreibt, wenn es dir so viel bedeutet.

Terminus Koine....auch Umgangssprache oder Verkehrssprache genannt.....

Die Petze
06.03.2016, 20:30
....
Das wäre eine Ordnungswidrigkeit, wenn er älter als 16 Jahre ist. Niemand kann seine Staatsangehörigkeit einfach privat abgeben, ohne Mitwirkung der Behörden.

Es gibt Menschen die tun genau dies.
Ohne belangt zu werden, da der Geltungsbereich des OwiG fehlt ;)

Er verhält sich also "rechtsmäßig" :D

GSch
06.03.2016, 21:13
Es gibt Menschen die tun genau dies.
Ohne belangt zu werden, da der Geltungsbereich des OwiG fehlt

Er verhält sich also "rechtsmäßig"

Du weißt sehr gut, dass so mancher, der sich rechtswidrig verhält, das eine ganze Weile tun kann, ohne dafür richtig Ärger zu kriegen. Das liegt eher an der Schlampigkeit mancher Behörden oder der Geschicklichkeit beim Ausnutzen von Gesetzeslücken als an etwas anderem.

Da man seine Staatsangehörigkeit von sich aus ohne Mitwirkung der Behörden gar nicht ablegen kann (§§18, 26 StAG), ist der von dir behauptete Fall gar nicht möglich. Was das mit dem OWiG zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht. Eine OWi ist es, keinen Personalausweis zu besitzen. Dann ist man aber immer noch Deutscher. (Wenn ich meine Heiratsurkunde zerreiße, bin ich noch lange nicht geschieden.)

Die Petze
06.03.2016, 22:23
Du weißt sehr gut, dass so mancher, der sich rechtswidrig verhält, das eine ganze Weile tun kann, ohne dafür richtig Ärger zu kriegen. Das liegt eher an der Schlampigkeit mancher Behörden oder der Geschicklichkeit beim Ausnutzen von Gesetzeslücken als an etwas anderem.]
Ein fehlender Geltungsbereich ist keine Gesetzeslücke ;)


Da man seine Staatsangehörigkeit von sich aus ohne Mitwirkung der Behörden gar nicht ablegen kann (§§18, 26 StAG), ist der von dir behauptete Fall gar nicht möglich. Was das mit dem OWiG zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht. Eine OWi ist es, keinen Personalausweis zu besitzen. Dann ist man aber immer noch Deutscher. (Wenn ich meine Heiratsurkunde zerreiße, bin ich noch lange nicht geschieden.)

Zur Erinnerung:
Du hast eine Owi angeführt

Artikel 15 der Menschenrechte besagt iÜ

Artikel 15

1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.

2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

Was im Umkehrschluss bedeutet, wenn ich keine will, brauch ich keine.

Bei einer Heirat gibst du deinen Willen kund (durch deine Unterschrift) einen Lebensbund mit einer Männin einzugehen,
Eine Staatsangehörigkeit wird dir einfach verpasst, weil so üblich.
Und für Räuber äusserst praktisch.
Dazu
Weisst du was ein Orderpapier ist?


Orderpapier

Orderpapiere sind auf einen Namen lautende Wertpapiere, die durch Einigung, Indossament und Übergabe übertragen werden können. Der Begriffsbestandteil „Order“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass jemand den Auftrag zur Übertragung erteilt
...https://de.wikipedia.org/wiki/Orderpapier#Geborene_Orderpapiere

Damals,in der Weltwirtschaftskrise verpfändeten die Staaten ihre Bürger (wie der Name schon sagt) und deren zu erwartende Arbeits- und Wirtschaftsleistung an Privatbanken.
Das Konzept wurde anscheinend beibehalten.

GSch
07.03.2016, 13:17
Ein fehlender Geltungsbereich ist keine Gesetzeslücke.

Was folgt daraus? Ein Gesetz gilt da, wo die gesetzgebende Körperschaft zu bestimmen hat (Territorialprinzip), falls nicht das Gesetz selbst etwas anderes sagt (wie etwa das OWiG in §5). Solltest du anderer Meinung sein, dann zeig mir doch mal, wo im BGB der territoriale Geltungsbereich explizit genannt wird.


Bei einer Heirat gibst du deinen Willen kund (durch deine Unterschrift) einen Lebensbund mit einer Männin einzugehen,
Eine Staatsangehörigkeit wird dir einfach verpasst, weil so üblich.

Deine Augenfarbe und dein Geschlecht werden dir ja auch verpasst, ohne dass du gefragt wirst.


Damals,in der Weltwirtschaftskrise verpfändeten die Staaten ihre Bürger (wie der Name schon sagt) und deren zu erwartende Arbeits- und Wirtschaftsleistung an Privatbanken.
Das Konzept wurde anscheinend beibehalten.

Schwachsinn. Lies einfach mal, was du da verlinkst. Im Übrigen ist die Weltwirtschaftskrise vorbei, so weit mir bekannt. Und den Begriff "Bürger" gab es schon Jahrhunderte vorher.

Die Petze
07.03.2016, 18:59
Was folgt daraus? Ein Gesetz gilt da, wo die gesetzgebende Körperschaft zu bestimmen hat (Territorialprinzip), falls nicht das Gesetz selbst etwas anderes sagt (wie etwa das OWiG in §5). Solltest du anderer Meinung sein, dann zeig mir doch mal, wo im BGB der territoriale Geltungsbereich explizit genannt wird.

Was sagt den der Duden zu deinem (Territorialprinzip)
http://www.duden.de/suchen/dudenonline/Territorialprinzip



Deine Augenfarbe und dein Geschlecht werden dir ja auch verpasst, ohne dass du gefragt wirst.

Jo.....Naturgesetze gelten als überpositives Recht :D



Schwachsinn. Lies einfach mal, was du da verlinkst. Im Übrigen ist die Weltwirtschaftskrise vorbei, so weit mir bekannt. Und den Begriff "Bürger" gab es schon Jahrhunderte vorher.

Ich erinnere an 'Name'.....wie er im Perso angegeben ist, anstatt Familienname.....wie eigentlich mal vorgesehen.....Lies du halt nochmal

Die Petze
08.03.2016, 17:27
https://www.youtube.com/watch?v=mvFguQQ_q3s

Die Petze
10.03.2016, 07:29
https://www.youtube.com/watch?v=NnKPmmG5xDA

Die Petze
13.03.2016, 14:57
https://www.youtube.com/watch?v=nQSLjiCKxWc

Die Petze
14.03.2016, 06:15
Wer sich zum Mensch erklärt, kann nicht als Person behandelt werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Objektformel

Die Petze
15.03.2016, 05:51
https://www.youtube.com/watch?v=mmw06JkMuno

Die Petze
16.03.2016, 06:03
WER, trägt die Rechte an dem NAMEN DEINER PERSON?
Noch ein paar Fragen zu Deiner Geburtsurkunde:

Warst Du alt genug, um diesem Dokument zuzustimmen?

Hast Du das Dokument unterzeichnet?

Wessen Unternehmername erscheint auf dem Dokument?

Welcher Unternehmensbedienstete hat das Dokument unterzeichnet?

Wer gestatte es dem Unternehmen, über dich bei der Geburt eine Eigentumsurkunde auszustellen?
(Erinnere dich, dass eine Urkunde Eigentum anzeigt und dass jemand DEINE jur. PERSON nun aufgrund der
Geburtsurkunde als sein Eigentum beansprucht.)

Wer ist Begünstigter? Wer Treuhänder? Wer Gläubiger? Wer Schuldner?

Wer schuldet wem und warum ist offensichtlich alles auf den Kopf gestellt?

Veruschka
16.03.2016, 06:09
In einem Satz: Die BRD ist kein Rechtstaat, sondern eine Firma, du bist in der BRD Person und kein Mensch.
Au weia, die Weltanschauung von Reichsbürgern...

Its Me Jenna
16.03.2016, 10:29
Au weia, die Weltanschauung von Reichsbürgern...

Einigen wir uns auf Humanisten? Ich mag diese Kampfwörter nicht so, sondern diskutiere lieber sachlich...

Die Petze
25.03.2016, 06:03
https://www.youtube.com/watch?v=jxMvRDxq6LA#t=249

Die Petze
25.03.2016, 06:09
Au weia, die Weltanschauung von Reichsbürgern...

Was ist Reichsbürger?

Rhino
25.03.2016, 06:32
Was ist Reichsbürger?
Glaube nicht, dass sie eine von Vernunft geleitete Antwort auf die Frage hat.

Es ging ja auch um etwas anderes.

Die Petze
25.03.2016, 06:34
Glaube nicht, dass sie eine von Vernunft geleitete Antwort auf die Frage hat.

Es ging ja auch um etwas anderes.

Das hätte ich gerne festgestellt :)

Die Petze
31.10.2016, 22:40
https://www.youtube.com/watch?v=4fgEuvkhpkg
rif

Schwabenpower
31.10.2016, 22:59
Vermutlich haben wir deswegen keinen Menschen-, sondern einen Personalausweis.

Fortuna
31.10.2016, 23:31
Au weia, die Weltanschauung von Reichsbürgern...


Mein Reich ist nicht von dieser Welt!

Die Petze
01.11.2016, 18:25
Vermutlich haben wir deswegen keinen Menschen-, sondern einen Personalausweis.

Wie kommst du auf den Trichter ??????

;)

Schwabenpower
01.11.2016, 19:02
Wie kommst du auf den Trichter ??????

;)
Habe nachgesehen. Steht nix von Mensch drin

Herr B.
01.11.2016, 20:59
Habe nachgesehen. Steht nix von Mensch drin
Ein Personalausweis weist die Personalien auf. Deshalb heißt er 'Personalausweis'. Richtiger wäre Personalienausweis. Der
PA hat doch auch absolut nichts damit zu tun die Person, den Menschen also, zu entmenschlichen oder auf die Ebene von
Personal zu negieren.
Ich lebe in einem Land in dem es gar keine Personalausweise gibt. Man muß dann eben überall zwei, oder besser drei verschiedene
Photo ID's vorzeigen können, wie Führerschein, Reisepass, Geburtsurkunde, Resident Card usw. usf. Glaube mir, so ein Personalausweis
ist eine dufte und bequeme Sache!

GSch
01.11.2016, 21:04
Ein Personalausweis weist die Personalien auf. Deshalb heißt er 'Personalausweis'. Richtiger wäre Personalienausweis. Der
PA hat doch auch absolut nichts damit zu tun die Person, den Menschen also, zu entmenschlichen oder auf die Ebene von
Personal zu negieren.

Ich besitze übrigens auch einen Bibliotheksausweis. Nach dieser Logik wäre ich also ... na ja, jedenfalls hätte ich genug zu lesen.

Herr B.
01.11.2016, 21:12
Ich besitze übrigens auch einen Bibliotheksausweis. Nach dieser Logik wäre ich also ... na ja, jedenfalls hätte ich genug zu lesen.
Anscheinend darfst jetzt jedem sagen du seiest Bibliothekar. :D

Schwabenpower
01.11.2016, 21:21
Ich besitze übrigens auch einen Bibliotheksausweis. Nach dieser Logik wäre ich also ... na ja, jedenfalls hätte ich genug zu lesen.

Was mache ich dann mit meinem Baustellenausweis?

Schwabenpower
01.11.2016, 21:23
Ein Personalausweis weist die Personalien auf. Deshalb heißt er 'Personalausweis'. Richtiger wäre Personalienausweis. Der
PA hat doch auch absolut nichts damit zu tun die Person, den Menschen also, zu entmenschlichen oder auf die Ebene von
Personal zu negieren.
Ich lebe in einem Land in dem es gar keine Personalausweise gibt. Man muß dann eben überall zwei, oder besser drei verschiedene
Photo ID's vorzeigen können, wie Führerschein, Reisepass, Geburtsurkunde, Resident Card usw. usf. Glaube mir, so ein Personalausweis
ist eine dufte und bequeme Sache!

Ich habe sogar zwei: einen von meiner Firma undeinen der BRD. Der von der Firma ist tatsächlich ein Personal-Ausweis. Stehen übliche Daten drin, zusätzlich allerdings Zugangsberechtigungen auf dem Chip

Shahirrim
01.11.2016, 22:38
https://www.youtube.com/watch?v=4fgEuvkhpkg
rif

Danke sehr, das habe ich noch nicht gesehen.

Von den vielen Toten 2016 ist er der, den ich am Meisten betrauere. Nun ja, er muss halt das große Chaos nicht mehr miterleben. Seine Aufgabe hat er sowieso mehr als erfüllt mit dem, was er rausfand und in Vorträgen uns erklärte.

Herr B.
02.11.2016, 01:07
Ich habe sogar zwei: einen von meiner Firma undeinen der BRD. Der von der Firma ist tatsächlich ein Personal-Ausweis. Stehen übliche Daten drin, zusätzlich allerdings Zugangsberechtigungen auf dem Chip
Wohl, wohl. Aber mit dem Firmenausweis wirst du bei amtlichen Dienststellen gegen Wände prallen.

Schwabenpower
02.11.2016, 06:00
Wohl, wohl. Aber mit dem Firmenausweis wirst du bei amtlichen Dienststellen gegen Wände prallen.

Bei manchen brauche ich den sogar, da ich ohne gar nicht reinkomme ;)

GSch
02.11.2016, 06:27
Was mache ich dann mit meinem Baustellenausweis?

Dich freuen, dass du so eine schöne Baustelle bist. Genau wie ich mich freue, eine Bibliothek zu sein. Es heißt ja nicht "Bibliotheksnutzerausweis", sondern "Bibliotheksausweis". Den kriegen selbstverständlich nur Bibliotheken. Deutsch ist eine sehr präzise Sprache.

GSch
02.11.2016, 06:31
Ich habe sogar zwei: einen von meiner Firma undeinen der BRD. Der von der Firma ist tatsächlich ein Personal-Ausweis. Stehen übliche Daten drin, zusätzlich allerdings Zugangsberechtigungen auf dem Chip

Du hast's gut, du bist wenigstens Personal. Ich habe einen Dienstausweis. Das ist ganz übel. Personalräte usw. kennt man, aber wo gibt es einen Dienstrat? Man munkelt, der Chef habe irgendwo in einem gut verschlossenen Schrank auch noch ein paar Peitschen zu hängen.

hamburger
02.11.2016, 07:54
Du hast's gut, du bist wenigstens Personal. Ich habe einen Dienstausweis. Das ist ganz übel. Personalräte usw. kennt man, aber wo gibt es einen Dienstrat? Man munkelt, der Chef habe irgendwo in einem gut verschlossenen Schrank auch noch ein paar Peitschen zu hängen.

Dienstausweis....von der Behörde....haben wir doch gewusst....:haha:
Danke für das Outing:appl:

Dornröschen
02.11.2016, 08:42
Die Firma BRD

http://www.der-runde-tisch-berlin.info/firmabrdgmbh.htm


Interessant der Status Berlin und DDR
(http://www.der-runde-tisch-berlin.info/firmabrdgmbh.htm)




Kurzversion: Bananenrepublik Deutschland.

Das meiste läuft über Lizenzen

Rhino
02.11.2016, 15:51
Die Firma BRD

http://www.der-runde-tisch-berlin.info/firmabrdgmbh.htm


Interessant der Status Berlin und DDR
(http://www.der-runde-tisch-berlin.info/firmabrdgmbh.htm)




Kurzversion: Bananenrepublik Deutschland.

Das meiste läuft über Lizenzen

Unter dem Verweis findet sich.

Ein unabdingbares Erfordernis ist die Staatsgewalt. Nun, davon ist genug da, denn von der BRD und deren Körperschaften geht in steigendem Maße "Gewalt" aus. Die Frage ist aber dabei, ob diese dem Legalitätsprinzip entspricht, also vom Volk legitimiert und in voller Souveränität existent ist.
Nah ja, fairerweise muss man sagen, dass das schon immer mit (Androhung von) Gewalt abgelaufen ist. Aber meistens fuegen sich die Untert... eh "Buerger" sich ja artig. Bei rechtswidrigen Scheinregierungen ist es aber so, dass die immer aufdringlicher werden und daher auch auf mehr Widerstand stossen, selbst wenn der Widerstrebende sich gar nicht einer Legitimitaetsfrage bewusst ist. Hat man doch auch Klasse hinbekommen. Die Herrscher von Besatzersgnaden haben ja die meisten Gesetze und Beamten voriger Regierungen uebernommen. Auch wenn es da ein Gebot gab NS-Gesetze aufzuheben. Das von Adolf Hitler signierte Einkommensteuergesetzt hat man als solches uebernommen. Dadurch auch den (Sozial-)staat immer weiter ausgeweitet und mit dem Aufschwung der 50er Jahre auch in alle moeglichen Lebensbereiche ausgeweitet. Natuerlich meist unter der Maske der Fuersorge, der 08/15 Deutsche sollte sich ein Leben ohne diesen "Staat" eben nicht mehr vorstellen koennen.

Dornröschen
02.11.2016, 16:14
Unter dem Verweis findet sich.

Nah ja, fairerweise muss man sagen, dass das schon immer mit (Androhung von) Gewalt abgelaufen ist. Aber meistens fuegen sich die Untert... eh "Buerger" sich ja artig. Bei rechtswidrigen Scheinregierungen ist es aber so, dass die immer aufdringlicher werden und daher auch auf mehr Widerstand stossen, selbst wenn der Widerstrebende sich gar nicht einer Legitimitaetsfrage bewusst ist. Hat man doch auch Klasse hinbekommen. Die Herrscher von Besatzersgnaden haben ja die meisten Gesetze und Beamten voriger Regierungen uebernommen. Auch wenn es da ein Gebot gab NS-Gesetze aufzuheben. Das von Adolf Hitler signierte Einkommensteuergesetzt hat man als solches uebernommen. Dadurch auch den (Sozial-)staat immer weiter ausgeweitet und mit dem Aufschwung der 50er Jahre auch in alle moeglichen Lebensbereiche ausgeweitet. Natuerlich meist unter der Maske der Fuersorge, der 08/15 Deutsche sollte sich ein Leben ohne diesen "Staat" eben nicht mehr vorstellen koennen.


Je tiefer man gräbt stellen sich sehr merkwürdige Rechtsverhältnisse heraus. Überlege mir das das juristische Wörterbuch zu kaufen, habe davon viel gutes gelesen, da würde man wohl noch mal staunen, was einzelne Formulierungen oder Worte wirklich bedeuten.

GSch
02.11.2016, 16:20
Dienstausweis....von der Behörde....haben wir doch gewusst....
Danke für das Outing

Behördenmitarbeiter haben Dienstausweise, aber nicht nur die. Es gibt ja noch andere Dienste.

hamburger
02.11.2016, 16:54
Behördenmitarbeiter haben Dienstausweise, aber nicht nur die. Es gibt ja noch andere Dienste.

Recht hast du...Verfassungsschutz...Geheimdienst...welcher darf es denn sein?:?

Schwabenpower
02.11.2016, 17:38
Du hast's gut, du bist wenigstens Personal. Ich habe einen Dienstausweis. Das ist ganz übel. Personalräte usw. kennt man, aber wo gibt es einen Dienstrat? Man munkelt, der Chef habe irgendwo in einem gut verschlossenen Schrank auch noch ein paar Peitschen zu hängen.

Wir sind moderner: wir benutzen Elektroschocker.

GSch
02.11.2016, 18:47
Recht hast du...Verfassungsschutz...Geheimdienst...welcher darf es denn sein?

Nein doch, das sind ja Behörden. Such mal ein wenig im Web, und du wirst dich wundern, was es alles für Dienste gibt.

Die Petze
07.11.2016, 19:12
Je tiefer man gräbt stellen sich sehr merkwürdige Rechtsverhältnisse heraus. Überlege mir das das juristische Wörterbuch zu kaufen, habe davon viel gutes gelesen, da würde man wohl noch mal staunen, was einzelne Formulierungen oder Worte wirklich bedeuten.

Kauf es dir.....sehr interessant ;)

....so wie auch
https://www.youtube.com/watch?v=FMfzkKrlK2wdieser Beitrag

Dornröschen
07.11.2016, 19:59
Kauf es dir.....sehr interessant ;)

....so wie auch
https://www.youtube.com/watch?v=FMfzkKrlK2wdieser Beitrag





Das ist es was viele immer noch nicht begriffen haben. Wenn man denkt man wäre im Recht ist das schon der erste schwerwiegende Fehler.

Bevor ich mich mit dem System anlege, weiß ich genau wie ich vorgehen muß oder ich lasse es. Ist meine Erfahrung.

Kann man mit dem Buch echt was lernen, ist es gut beschrieben?

Corpus Delicti
07.11.2016, 20:17
Seit einiger Zeit beschäftige ich mich mit dem Menschen und wie es kommt, das wir (als Menschen) so vom Staat behandelt werden (zB als Melkkuh), wie es denn heuer der Fall ist.
Und bin auf folgendes gestossen....

Laut Definition des juristischen Wörterbuchs befindet sich die BRD im Rechtsbankrott:

(Köbler, Gerhard: Juristisches Wörterbuch; 15. Ausgabe, Verlag Vahlen, München, 2012)

weiterführend sehr interessant die Definition von Mensch (Achtung Fettgedrucktes):



...esfehlen hier die Pflichten.....interessant
Laut dieser Definitionen sind Menschen freie, im Umkehrschluss nicht beherrschbares Wesen. Er ist ursprünglich nicht im Staat, sonst könnte er keine "grundlegenden Rechte gegenüber dem Staat" haben.

weiter zur Person, man achte auf das Fette

:

Bedeutet das, wenn ich als Mensch nur meine Rechte (zB Recht auf Unversehrtheit) wahrnehme und meine Pflichten (zB Steuerpflicht() nicht, würde ich rechtens handeln !?!?

Wie liesse sich dies in die Praxis umsetzen?

Die Forumsjuristen sind gefragt.

Wenn du kein Sklave dieses Sklavenstaates sein willst, dann musst du dich erstmal als Mensch erklären öffentlich. Das schreibst du in jeden Brief an jedes Amt mit dem du zu tun hast immer. Also nicht mit der Unterschrift Herr dein Name und Nachname, sondern dein Vorname aus der Familie und dein Nachname. Alles klein geschrieben.

Corpus Delicti
07.11.2016, 20:20
Da jeder Mensch immer auch Person ist, kommt er um die Pflicht nicht drumherum.

Und welche Pflichten sollen das sein ?

Die Petze
07.11.2016, 20:26
Das ist es was viele immer noch nicht begriffen haben. Wenn man denkt man wäre im Recht ist das schon der erste schwerwiegende Fehler.
Du bist nie im Recht, du bist Recht.
Jeder Mensch ist ja auch (da)vor dem Gesetz gleich, und nicht mit dem Gesetz :D


Bevor ich mich mit dem System anlege, weiß ich genau wie ich vorgehen muß oder ich lasse es. Ist meine Erfahrung
Man kann sich ja ein wenig ausprobieren....so bei Knöllchen, oder so...mir wird bei begründeter Nichtzahlung, mittlerer Weile sofort die Staatsanwaltschaft angedroht :D


Kann man mit dem Buch echt was lernen, ist es gut beschrieben?

Ich würde sagen, wenn du nicht besonders firm in Gesetzen bist, lernst du mit diesen Buch nicht sehr viel...
Es ist eben doch nur ein Wörterbuch....aber die Definitionen sind spannend

Dornröschen
07.11.2016, 20:38
Du bist nie im Recht, du bist Recht.
Jeder Mensch ist ja auch (da)vor dem Gesetz gleich, und nicht mit dem Gesetz :D

Man kann sich ja ein wenig ausprobieren....so bei Knöllchen, oder so...mir wird bei begründeter Nichtzahlung, mittlerer Weile sofort die Staatsanwaltschaft angedroht :D


Ich würde sagen, wenn du nicht besonders firm in Gesetzen bist, lernst du mit diesen Buch nicht sehr viel...
Es ist eben doch nur ein Wörterbuch....aber die Definitionen sind spannend





Das Beste ist man ist bleibt unter dem Radar, ist das Leben leichter.:)

-jmw-
08.11.2016, 08:10
Und welche Pflichten sollen das sein ?
Das ist für das besprochene Probleme unerheblich und hängt von der konkreten Situation ab.

Nationalix
08.11.2016, 17:07
Seit einiger Zeit beschäftige ich mich mit dem Menschen und wie es kommt, das wir (als Menschen) so vom Staat behandelt werden (zB als Melkkuh), wie es denn heuer der Fall ist.
Und bin auf folgendes gestossen....

Laut Definition des juristischen Wörterbuchs befindet sich die BRD im Rechtsbankrott:

(Köbler, Gerhard: Juristisches Wörterbuch; 15. Ausgabe, Verlag Vahlen, München, 2012)

weiterführend sehr interessant die Definition von Mensch (Achtung Fettgedrucktes):



...esfehlen hier die Pflichten.....interessant
Laut dieser Definitionen sind Menschen freie, im Umkehrschluss nicht beherrschbares Wesen. Er ist ursprünglich nicht im Staat, sonst könnte er keine "grundlegenden Rechte gegenüber dem Staat" haben.

weiter zur Person, man achte auf das Fette

:

Bedeutet das, wenn ich als Mensch nur meine Rechte (zB Recht auf Unversehrtheit) wahrnehme und meine Pflichten (zB Steuerpflicht() nicht, würde ich rechtens handeln !?!?

Wie liesse sich dies in die Praxis umsetzen?

Die Forumsjuristen sind gefragt.

An dem Verhältnis des einzelnen Menschen zur Institution des Staates haben sich schon etliche Staatstheoretiker und Philosophen abgearbeitet.

Falls Du dieses Thema geschichtlich ergründen möchtest, müsstest Du in der griechischen Antike anfangen, in den Klammern die jeweiligen Werke.
Zu empfehlen sind hier Aristoteles (Politika), Platon (Politeia) und Kleisthenes (nur Sekundärliteratur).

Bei den Römern solltest Du Dich mit einigen Schriften von Cicero befassen.

Ebenfalls wegweisend ist die Vertragstheorie von Thomas Hobbes, John Locke und Jean-Jacques Rousseau.
Andere Sichtweisen bringen Thomas Jefferson, Immanuel Kant, Max Weber und Niccolo Machiavelli.
Für eine sozialistische Sichtweise siehe die Werke von Karl Marx und Lenin.

Ich wünsche Dir viel Lesevergnügen.

Als ersten Einstieg siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Staatstheorie

Corpus Delicti
08.11.2016, 20:00
Das ist für das besprochene Probleme unerheblich und hängt von der konkreten Situation ab.

Also ich schulde diesen Verbrechern keine Pflichten.

Dornröschen
09.11.2016, 05:11
Dürfen Medikamente an Demenzkranken erforscht werden?

Medikamente dürfen nur an schwer Demenzkranken getestet werden, wenn diese auch einen Nutzen davon haben. Ein neues Gesetz, über das der Bundestag diese Woche berät, soll das ändern. Die wichtigsten Fakten.


Zitate


Welche Regeln gibt es bislang?


Bislang dürfen Therapien vor allem an Patienten erprobt werden, die noch in der Lage sind, der Studienteilnahme zuzustimmen. Sie müssen den Studienaufbau, die Zielsetzung sowie Risiken und Nebenwirkungen abschätzen können. Das kann bei einer Demenz im Anfangsstadium noch der Fall sein, bereits bei mittelschwerer Ausprägung erfüllen jedoch nur wenige Patienten diese Voraussetzungen.


Was soll sich ändern?


Geht es nach Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), soll es künftig möglich sein, schwer Demenzkranke unter strengen Auflagen in medizinische Studien einzubeziehen, die für sie keinen direkten Nutzen haben. Das kann etwa der Fall sein, wenn die Krankheit bereits zu weit fortgeschritten ist.


Warum wird das Gesetz jetzt geändert?


Grundlage der Gesetzesinitiative ist eine EU-Verordnung, die 2018 in Kraft treten soll. Demnach sollen klinische Studien mit nicht einwilligungsfähigen Patienten erlaubt werden, auch, wenn sie den Patienten möglicherweise nichts mehr nutzen. Eine Ethikkommission soll dann entscheiden. Allerdings dürfen die EU-Staaten auf nationaler Ebene strengere Regeln einführen. Das neue deutsche Gesetz wäre ein Kompromiss zwischen der bislang strengen Regelung im Land und der liberalen EU-Verordnung.


http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/demenzkranke-duerfen-medikamente-an-ihnen-getestet-werden-a-1120068.html (http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/demenzkranke-duerfen-medikamente-an-ihnen-getestet-werden-a-1120068.html)


Das schlägt dem Faß den Boden aus. Demenzkranke als Versuchstiere mißbrauchen.
Der Mensch ist nur noch Nutzvieh. Ich könnte nur noch ......

-jmw-
09.11.2016, 15:21
Also ich schulde diesen Verbrechern keine Pflichten.
Das ist nicht der Punkt, sondern der Punkt ist, dass die weiter angedachte Trennung von "Mensch" und "Person" m.E. so nicht funzt, weil's gar keine Menschen gibt, die nicht auch Personen seien.

Die Petze
10.11.2016, 05:50
Das ist nicht der Punkt, sondern der Punkt ist, dass die weiter angedachte Trennung von "Mensch" und "Person" m.E. so nicht funzt, weil's gar keine Menschen gibt, die nicht auch Personen seien.

Sobald du dich im Staat registrierst bist du eine Person....eine zu verwaltende Einheit....
Und es gibt 100% Menschen die in keinem Register stehen, also nicht erfasst sind....
Auch in BRD-Gesetzen findest du die Trennung von Personen und Menschen....natürlich gibt es zigmal mehr Gesetze die Personen behandeln

-jmw-
10.11.2016, 16:39
Sobald du dich im Staat registrierst bist du eine Person....eine zu verwaltende Einheit....
Und es gibt 100% Menschen die in keinem Register stehen, also nicht erfasst sind....
Auch in BRD-Gesetzen findest du die Trennung von Personen und Menschen....natürlich gibt es zigmal mehr Gesetze die Personen behandeln
Jeder Mensch ist qua Mensch natürliche Person.

Die Petze
10.11.2016, 19:15
An dem Verhältnis des einzelnen Menschen zur Institution des Staates haben sich schon etliche Staatstheoretiker und Philosophen abgearbeitet.

Falls Du dieses Thema geschichtlich ergründen möchtest, müsstest Du in der griechischen Antike anfangen, in den Klammern die jeweiligen Werke.
Zu empfehlen sind hier Aristoteles (Politika), Platon (Politeia) und Kleisthenes (nur Sekundärliteratur).

Bei den Römern solltest Du Dich mit einigen Schriften von Cicero befassen.

Ebenfalls wegweisend ist die Vertragstheorie von Thomas Hobbes, John Locke und Jean-Jacques Rousseau.
Andere Sichtweisen bringen Thomas Jefferson, Immanuel Kant, Max Weber und Niccolo Machiavelli.
Für eine sozialistische Sichtweise siehe die Werke von Karl Marx und Lenin.

Ich wünsche Dir viel Lesevergnügen.

Als ersten Einstieg siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Staatstheorie

Ich will dir ja nicht zu Nahe treten, aber das sind olle Kamellen (für mich zumindest)....ein Staat ist fiktives Gedankenkonstrukt

Sicher hat er seine Existenz im Mitwirken seiner Bürgen....ich frage mich allerdings immer öfter:
"Was zur Hölle hat das mit mir zu tun???"

Ich fühle mich als Nummer behandelt und das ist meiner (und aller anderer) unwürdig....du verstehst?!

Die Petze
10.11.2016, 19:24
Jeder Mensch ist qua Mensch natürliche Person.

Sagt wer?....
Und wer verleiht einem Menschen Rechtsfähigkeit.....wenn nicht der Einzelne sich selbst.
GG Art 2

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Ich behaupte, wenn eine Person, welche auch immer, dem Menschen gleichgestellt wäre, müsste dieses Gesetz greifen....tut es aber nicht...es wird demnach regelmäßig
verletzt, missachtet, missbraucht, gebrochen (vom Staat selbst wohlgemerkt)
....eingehalten wird es selten

Nationalix
10.11.2016, 21:13
Ich will dir ja nicht zu Nahe treten, aber das sind olle Kamellen (für mich zumindest)....ein Staat ist fiktives Gedankenkonstrukt

Sicher hat er seine Existenz im Mitwirken seiner Bürgen....ich frage mich allerdings immer öfter:
"Was zur Hölle hat das mit mir zu tun???"

Ich fühle mich als Nummer behandelt und das ist meiner (und aller anderer) unwürdig....du verstehst?!

Spätestens dann, wenn zwei oder mehr Menschen zusammen sind, entsteht nahezu von allein ein Über- und Unterordnungsverhältnis bzw. ein Führungsanspruch einer Person. Das war bereits bei den Steinzeitmenschen so und wird auch noch in 1000 Jahren so sein, falls es dann noch Menschen gibt.

Und genau aus diesem Grund sind Staaten und deren Regierungen entstanden. In dieser Hinsicht verhält sich der Mensch wie Bienen oder Ameisen, den Paradebeispielen für staatenbildende Insekten. Ob Du das gut findest oder nicht spielt keine Rolle.

Die Petze
10.11.2016, 21:51
Spätestens dann, wenn zwei oder mehr Menschen zusammen sind, entsteht nahezu von allein ein Über- und Unterordnungsverhältnis bzw. ein Führungsanspruch einer Person. Das war bereits bei den Steinzeitmenschen so und wird auch noch in 1000 Jahren so sein, falls es dann noch Menschen gibt.

Und genau aus diesem Grund sind Staaten und deren Regierungen entstanden. In dieser Hinsicht verhält sich der Mensch wie Bienen oder Ameisen, den Paradebeispielen für staatenbildende Insekten. Ob Du das gut findest oder nicht spielt keine Rolle.

Ich bin ja nicht gegen Gemeinschaft.....oder Führungspersönlichkeiten....falls die Wahlfreiheit bestünde, der Führung zu folgen oder eben nicht....so wie in der Steinzeit ;)

Und es spielt sehr wohl eine Rolle, ob mir das gefällt....denn es schränkt mich ein

Nationalix
11.11.2016, 05:13
Ich bin ja nicht gegen Gemeinschaft.....oder Führungspersönlichkeiten....falls die Wahlfreiheit bestünde, der Führung zu folgen oder eben nicht....so wie in der Steinzeit ;)

Und es spielt sehr wohl eine Rolle, ob mir das gefällt....denn es schränkt mich ein

In der Steinzeit hattest Du wahrscheinlich nicht viel Auswahl. Da hieß es folge mir oder Du bist tot.
Und wenn Du dich eingeschränkt fühlst, musst Du auf eine einsame Insel ohne andere Menschen ziehen.

Die Petze
11.11.2016, 05:26
In der Steinzeit hattest Du wahrscheinlich nicht viel Auswahl. Da hieß es folge mir oder Du bist tot.
Und wenn Du dich eingeschränkt fühlst, musst Du auf eine einsame Insel ohne andere Menschen ziehen.

Das trifft für heute genauso zu...man ersetze Säbelzahntiger durch kriminelle Behördenbanden...

Nationalix
11.11.2016, 05:32
Das trifft für heute genauso zu...man ersetze Säbelzahntiger durch kriminelle Behördenbanden...

Dann bleibt dir nur die einsame Insel.

GSch
11.11.2016, 07:28
Sagt wer?....
Und wer verleiht einem Menschen Rechtsfähigkeit.....wenn nicht der Einzelne sich selbst.
GG Art 2

Rechtsfähigkeit bekommt man nicht verliehen. Die hat man von Natur aus, weil man als Mensch ja eine natürliche Person ist. Darum sagt auch das GG nichts zu diesem Thema.


Ich behaupte, wenn eine Person, welche auch immer, dem Menschen gleichgestellt wäre, müsste dieses Gesetz greifen....tut es aber nicht...es wird demnach regelmäßig
verletzt, missachtet, missbraucht, gebrochen (vom Staat selbst wohlgemerkt)
....eingehalten wird es selten

Dass du als Teil einer Gemeinschaft nicht tun und lassen kannst, was dir zufällig gerade in den Kopf kommt, beeinträchtigt deine Menschwürde keineswegs. Es zeichnet den Menschen vielmehr aus, dass er in der Lage ist, sich individuell und als Gemeinschaft selbst Regeln zu überlegen und sie festzusetzen, im Gegensatz zu den Tieren, die rein instinktiv handeln.

-jmw-
11.11.2016, 15:34
Sagt wer?....
Eines der Zitate im Eingangsbeitrag z.B.: "Natürliche P. ist der Mensch und zwar von der Vollendung seiner → Geburt bis zu seinem → Tod."


Und wer verleiht einem Menschen Rechtsfähigkeit.....wenn nicht der Einzelne sich selbst.
Soziologisch besehen: Die Gesellschaft dadurch, dass sie die Rechtsfähigkeit als bereits gegeben anerkennt.

Die Petze
13.11.2016, 10:07
Dann bleibt dir nur die einsame Insel.

Wahrscheinlich ist es utopisch....aber das glaube ich nicht...

Die Petze
13.11.2016, 15:36
Rechtsfähigkeit bekommt man nicht verliehen. Die hat man von Natur aus, weil man als Mensch ja eine natürliche Person ist. Darum sagt auch das GG nichts zu diesem Thema.

Scheint allerdings mit Holschuld belegt zu sein



Dass du als Teil einer Gemeinschaft nicht tun und lassen kannst, was dir zufällig gerade in den Kopf kommt, beeinträchtigt deine Menschwürde keineswegs. Es zeichnet den Menschen vielmehr aus, dass er in der Lage ist, sich individuell und als Gemeinschaft selbst Regeln zu überlegen und sie festzusetzen,
Sicher muss es irgendwelche Regeln geben.....Grundregeln lernen aber schon Kleinkinder mit Leichtigkeit, dafür brauch es kein Staatsapparat...

[ im Gegensatz zu den Tieren, die rein instinktiv handeln.
Da liegst du falsch....Regeln im Tierreich müssen auch erlernt werden und sind kein natürlicher angeborener Instinkt....bei Säugetieren zumindest

Die Petze
13.11.2016, 16:42
Eines der Zitate im Eingangsbeitrag z.B.: "Natürliche P. ist der Mensch und zwar von der Vollendung seiner → Geburt bis zu seinem → Tod."


Soziologisch besehen: Die Gesellschaft dadurch, dass sie die Rechtsfähigkeit als bereits gegeben anerkennt.

Im Köbler "Juristisches Wörterbuch" steht: Person ist wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann
....welche Person schliesst dies denn aus, also welche Entität müsste nicht Träger von Rechten und Pflichten sein???

-jmw-
14.11.2016, 07:58
Im Köbler "Juristisches Wörterbuch" steht: Person ist wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann
....welche Person schliesst dies denn aus, also welche Entität müsste nicht Träger von Rechten und Pflichten sein???
Jeder Mensch kann Träger von Rechten & Pflichten sein, daher ist jeder Mensch Person von Natur aus, also "Natürliche Person", also bringt die Unterscheidung zwischen "Mensch" und "Person" im Eingangsbeitrag nicht den gewünschten Erfolg.

GSch
14.11.2016, 08:27
Im Köbler "Juristisches Wörterbuch" steht: Person ist wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann
....welche Person schliesst dies denn aus, also welche Entität müsste nicht Träger von Rechten und Pflichten sein???

Z. B. der nicht eingetragene Verein.

Die Petze
14.11.2016, 18:37
Jeder Mensch kann Träger von Rechten & Pflichten sein, daher ist jeder Mensch Person von Natur aus, also "Natürliche Person", also bringt die Unterscheidung zwischen "Mensch" und "Person" im Eingangsbeitrag nicht den gewünschten Erfolg.

Es gibt also keinen Unterschied zwischen nat. Person und Mensch, juristisch betrachtet???....

Die Petze
14.11.2016, 18:40
Z. B. der nicht eingetragene Verein.

Also eine Partei zB....kann nicht Träger von Rechten und Pflichten sein.
Diese fallen unters Handelsrecht....haben wir ja schon festgestellt

Bedeutet ein Mensch könnte, muss aber nicht Träger von Rechten und Pflichten sein

GSch
14.11.2016, 20:20
Also eine Partei zB....kann nicht Träger von Rechten und Pflichten sein.
Diese fallen unters Handelsrecht....haben wir ja schon festgestellt

Blödsinn - das Handelsgesetzbuch gilt für Kaufleute. Und die sind sehr wohl Träger von Rechten und Pflichten. Was denkst du denn?

Für Parteien gilt aber das Parteiengesetz, und da steht drin (§37), dass eine Partei als solche als rechtsfähig behandelt wird, auch wenn sie ein nicht eingetragener Verein ist. Eine Partei kann also Besitz haben oder mieten, Arbeitgeber oder Herausgeber sein usw. usw. Sonst könnte sie kaum sinnvoll am politischen Leben teilnehmen.

Dornröschen
15.11.2016, 05:12
Ich weiß nicht ob euch schon aufgefallen ist, daß man das Grundgesetz ändern will.

Autobahn privatisieren, soll das Grundgesetz geändert werden. Integration soll das Grundgesetz geändert werden. Das sind für mich erste Anzeichen uns offiziell unserer Rechte zu berauben, an die sie sich selbst ja nicht mehr halten.

-jmw-
15.11.2016, 16:25
Es gibt also keinen Unterschied zwischen nat. Person und Mensch, juristisch betrachtet???....
Jeder Mensch ist eine Natürliche Person - nicht jede Natürliche Person muss ein Mensch sein, Marsianer wären auch welche.

Grenzer
15.11.2016, 16:30
Ich weiß nicht ob euch schon aufgefallen ist, daß man das Grundgesetz ändern will.

Autobahn privatisieren, soll das Grundgesetz geändert werden. Integration soll das Grundgesetz geändert werden. Das sind für mich erste Anzeichen uns offiziell unserer Rechte zu berauben, an die sie sich selbst ja nicht mehr halten.

Würdest Du mal bitte aus Deinem Dornröschenschlaf erwachen ? :D

Die Dreckspatzen ändern das Grundgesetz schon seit Jahren ,- je nach Gutdünken - und ständig wird es verschlimmbessert !
Ich hab noch eine alte Fassung von vor der Wende ,- das ist hart an Geschichtsfälschung ,- was die Mistkerle da oben am GG herumbasteln...

Dornröschen
15.11.2016, 17:13
Würdest Du mal bitte aus Deinem Dornröschenschlaf erwachen ? :D

Die Dreckspatzen ändern das Grundgesetz schon seit Jahren ,- je nach Gutdünken - und ständig wird es verschlimmbessert !
Ich hab noch eine alte Fassung von vor der Wende ,- das ist hart an Geschichtsfälschung ,- was die Mistkerle da oben am GG herumbasteln...




Kenne ich nicht. Du könntest ja mal als Vergleich die ersten 5 nebeneinander stellen. Dann sind wir genauso schlau wie du:D

Grenzer
15.11.2016, 17:22
Kenne ich nicht. Du könntest ja mal als Vergleich die ersten 5 nebeneinander stellen. Dann sind wir genauso schlau wie du:D

Die haben so oft am GG herumgepfuscht,- ich stelle hier mal einen Link ein ,- sehr übersichtliche Darstellung !

https://grundgesetz.wordpress.com/2008/01/13/die-grundgesetzanderungen-seit-1949/

Dornröschen
15.11.2016, 17:33
Danke, kannte ich noch nicht.

Das finde ich gutsteht weiter unten:

Zitat

Fazit: Wir haben in Deutschland kein einziges Gesetz, das gilt. 1. hat der Bundestag in seiner 53-jährigen Geschichte noch nie eins beschlossen, sondern nur im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
2. Hat der alliierte Kontrollrat bisher jedes Bundesgesetzblattgesetz durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt widerrufen. Sogar das Grundgesetz gilt schon lange nicht mehr, weil US Minister James Baker 1990 in Paris den Paragrafen 23 b des Grundgesetzes im Beisein von Kohl annuliert hat. Dieser Paragraph regelte die örtliche Zuständigkeit der Bundesrepublik (Eine Präambel ist kein Gesetz). Sie ist für Nirgenwo mehr zuständig.
Das dürfe euch doch nicht ganz unbekannt sein, weil alle deutschen Behörden und die Polizei sowieso so handeln, als gäbe es keine Gesetze, also nach dem oben gesagten richtig: Hauptsache der Bürger wird so richtig schön untergebuttert! Wehrt er sich, lernt er die staatliche Knute so richtig schön kennen oder wird gleich in die Klappsmühle eingeliefert.
Abschließend möchte ich noch sagen, daß ich meinen Hut vor dem Kontrollrat der Allierten ziehe. Die sind wirklich pfiffig, die Jungs.
PS: Habt ihr eigentlich gewußt, das Asyl ein anderer Ausdruck für Teufel ist?


Eigentlich alles nur Schein, egal wohin man sieht.

GSch
15.11.2016, 17:49
1. hat der Bundestag in seiner 53-jährigen Geschichte noch nie eins beschlossen, sondern nur im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Der Kommentator hat wirklich ein Problem zwischen den Ohren. Der Bundestag beschließt Gesetze am laufenden Band. Kann jeder in den Protokollen nachlesen. Nach der Ausfertigung werden sie natürlich im BGBl verkündet. Aber da steht nur, was der Bundestag vorher beschlossen hat.


2. Hat der alliierte Kontrollrat bisher jedes Bundesgesetzblattgesetz durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt widerrufen.

Eine Quelle wäre charmant. Als der Kontrollrat seine Arbeit endgültig eingestellt hat, gab es noch gar kein BGBl.


Sogar das Grundgesetz gilt schon lange nicht mehr, weil US Minister James Baker 1990 in Paris den Paragrafen 23 b des Grundgesetzes im Beisein von Kohl annuliert hat.

Erstens kann ein ausländischer Minister nichts dergleichen tun, zweitens ist das nie geschehen, sondern frei erlogen, drittens war Kohl damals in Paris überhaupt nicht anwesend, und viertens gab es im Grundgesetz niemals einen §23b.


Abschließend möchte ich noch sagen, daß ich meinen Hut vor dem Kontrollrat der Allierten ziehe. Die sind wirklich pfiffig, die Jungs.

Das ist nett von dir, nur gibt es seit 1948 gar keinen Kontrollrat mehr. Jedenfalls ist er seit damals nie mehr zusammengetreten.

Die Petze
15.11.2016, 18:01
Blödsinn - das Handelsgesetzbuch gilt für Kaufleute. Und die sind sehr wohl Träger von Rechten und Pflichten. Was denkst du denn?


Für Parteien gilt aber das Parteiengesetz, und da steht drin (§37), dass eine Partei als solche als rechtsfähig behandelt wird, auch wenn sie ein nicht eingetragener Verein ist. Eine Partei kann also Besitz haben oder mieten, Arbeitgeber oder Herausgeber sein usw. usw. Sonst könnte sie kaum sinnvoll am politischen Leben teilnehmen.

§ 37 Nichtanwendbarkeit einer Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 54 Nicht rechtsfähige Vereine
Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.

Was das für eine Klage bedeutet dürfte klar sein.....mitunter ist die Staatsanwaltschaft ggü des Justizministeriums weisungsgebunden....

Die Petze
15.11.2016, 18:07
Jeder Mensch ist eine Natürliche Person - nicht jede Natürliche Person muss ein Mensch sein, Marsianer wären auch welche.

"IST" ist falsch...."hat" wäre richtig

Dornröschen
15.11.2016, 18:21
Der Kommentator hat wirklich ein Problem zwischen den Ohren. Der Bundestag beschließt Gesetze am laufenden Band. Kann jeder in den Protokollen nachlesen. Nach der Ausfertigung werden sie natürlich im BGBl verkündet. Aber da steht nur, was der Bundestag vorher beschlossen hat.








Eine Quelle wäre charmant. Als der Kontrollrat seine Arbeit endgültig eingestellt hat, gab es noch gar kein BGBl.



Erstens kann ein ausländischer Minister nichts dergleichen tun, zweitens ist das nie geschehen, sondern frei erlogen, drittens war Kohl damals in Paris überhaupt nicht anwesend, und viertens gab es im Grundgesetz niemals einen §23b.



Das ist nett von dir, nur gibt es seit 1948 gar keinen Kontrollrat mehr. Jedenfalls ist er seit damals nie mehr zusammengetreten.


Hättest du die Seite von Praktiker angeklickt, hättest du diesen Kommentar lesen können und gewußt, es ist nicht von mir.

GSch
15.11.2016, 18:56
Was das für eine Klage bedeutet dürfte klar sein.....

Gewiss: dass eine Klage überhaupt möglich ist. Den nicht eingetragenen Verein kann man nicht verklagen.

GSch
15.11.2016, 18:58
Hättest du die Seite von Praktiker angeklickt, hättest du diesen Kommentar lesen können und gewußt, es ist nicht von mir.

Habe ich, darum habe ich ja ausdrücklich geschrieben, dass "der Kommentator" ein Problem zwischen den Ohren hat, nicht du. Allerdings hatte ich das beim letzten Satz wohl schon wieder vergessen. Pardon.

Ich nehme jedenfalls erfreut zur Kenntnis, dass du dir diesen Stuss offenbar nicht zu eigen machst.

-jmw-
16.11.2016, 09:18
"IST" ist falsch...."hat" wäre richtig
Bitte erklären! :)

GSch
16.11.2016, 09:57
"IST" ist falsch...."hat" wäre richtig

Einen Wellensittich hat man, oder auch einen anderen Vogel. Eine Person ist man. Es handelt sich dabei um die Rolle, die der Mensch als Mitglied der Gemeinschaft spielt, als Träger von Rechten und Pflichten eben.

Dornröschen
16.11.2016, 14:54
Ich weiß jetzt nicht mehr wo das Thema Reichsbürger zu finden ist. Habe inzwischen recherchiert und festgestellt, daß da damals nicht korrekte Aussagen gemacht wurden vom Oberüber.
Wer den Gelben Schein hat ist tatsächlich ein Nazi, weil er unter das Gesetz von Hitler fällt.

Denke, daß das vielen nicht bewußt war und die von ganz anderen Voraussetzunegn ausgegangen sind.

Hier eine Aufklärung darüber




Wenn das die Deutschen wüssten

https://www.youtube.com/watch?v=NO8cECin_uE (https://www.youtube.com/watch?v=NO8cECin_uE)

Hier geht es um das Buch und wo der Fallstrick da liegt und man aufpassen muß.



Menschen brauchen keine Staatsangehörigkeit - nur PERSONEN

http://freiemenschen.frei-tanken.com (http://freiemenschen.frei-tanken.com)
http://www.planb4you.eu/subscription.... (http://www.planb4you.eu/subscription.php?refnbr=18108)


Die "deutsche" Staatsangehörigkeit ist eine Gleichschaltung von 1934.
PERSONEN haben eine Staatsangehörigkeit und unterliegen der Passpflicht seit 1938.
Alle Menschen sind VOR dem Gesetz gleich und Richter sind dem Gesetz UNTERWORFEN!
Alles klar???? Fedback bitte unter verfassung1919@gmail.com

https://www.youtube.com/watch?v=xp7A0idugpc (https://www.youtube.com/watch?v=xp7A0idugpc)


Müssen Deutsche (Bayern, Preußen usw.) überhaupt einen Pass oder Perso haben?

https://www.youtube.com/watch?v=W2PGmuVnaso (https://www.youtube.com/watch?v=W2PGmuVnaso)


Ich finde der Unterschied wird hier sehr gut erklärt. Das sollte man wissen.

Die Petze
18.11.2016, 19:55
Ich weiß jetzt nicht mehr wo das Thema Reichsbürger zu finden ist. Habe inzwischen recherchiert und festgestellt, daß da damals nicht korrekte Aussagen gemacht wurden vom Oberüber.
Wer den Gelben Schein hat ist tatsächlich ein Nazi, weil er unter das Gesetz von Hitler fällt.

Denke, daß das vielen nicht bewußt war und die von ganz anderen Voraussetzunegn ausgegangen sind.

Hier eine Aufklärung darüber




Wenn das die Deutschen wüssten

https://www.youtube.com/watch?v=NO8cECin_uE (https://www.youtube.com/watch?v=NO8cECin_uE)

Hier geht es um das Buch und wo der Fallstrick da liegt und man aufpassen muß.



Menschen brauchen keine Staatsangehörigkeit - nur PERSONEN

http://freiemenschen.frei-tanken.com (http://freiemenschen.frei-tanken.com)
http://www.planb4you.eu/subscription.... (http://www.planb4you.eu/subscription.php?refnbr=18108)


Die "deutsche" Staatsangehörigkeit ist eine Gleichschaltung von 1934.
PERSONEN haben eine Staatsangehörigkeit und unterliegen der Passpflicht seit 1938.
Alle Menschen sind VOR dem Gesetz gleich und Richter sind dem Gesetz UNTERWORFEN!
Alles klar???? Fedback bitte unter verfassung1919@gmail.com

https://www.youtube.com/watch?v=xp7A0idugpc (https://www.youtube.com/watch?v=xp7A0idugpc)


Müssen Deutsche (Bayern, Preußen usw.) überhaupt einen Pass oder Perso haben?

https://www.youtube.com/watch?v=W2PGmuVnaso (https://www.youtube.com/watch?v=W2PGmuVnaso)


Ich finde der Unterschied wird hier sehr gut erklärt. Das sollte man wissen.

Schober ist sehr gut, war ich mal auf nem Vortrag
.....hat schon mehrere gerichtliche Feststellungen erwirkt....er hat auch ein steuer- und versicherungsfreies Kfz-Kennzeichen...lustige Sachen :D

Dornröschen
19.11.2016, 04:28
Ich weiß nicht ob ich richtig liege. Die Landräuber die hier einfallen, kommen teilweise mit Pässen einer Staatsangehörigkeit und diejenigen die ohne Papiere kommen swind Staatenlos, da nicht festgestellt werden kann wo sie herkommen.

Die eine Staatsangehörigkeit haben, müßten demnach rechtlich ganz anders behandelt werden. Wenn sie unsere "Staatsangehörigkeit annehmen sind sie dann genauso tot als Mensch und werden zur Person erklärt. Nur mit dieser Person können die dann Geld machen.
Die ohne Papiere kommen sind ja eigentlich illegal. Welchen Rechtsstatus haben die eigentlich in unserem Unrechtsstaat?

GSch
19.11.2016, 18:56
... und diejenigen die ohne Papiere kommen swind Staatenlos, da nicht festgestellt werden kann wo sie herkommen.

Wie kommst du denn darauf? Mann kann natürlich sehr wohl eine Staatsangehörigkeit haben, auch wenn einem die Dokumente fehlen, um sie zu belegen. Wenn ich meine Geburtsurkunde verliere, bin ich dann nicht mehr geboren worden?

Ebenso macht mich auch der vielzitierte "Gelbe Schein" nicht erst zu einem Deutschen. Ich muss es schon vorher sein, um das Ding zu kriegen. Es ist lediglich eine Bescheinigung über einen (in der Regel) seit Geburt bestehenden Zustand.


Wenn sie unsere "Staatsangehörigkeit annehmen sind sie dann genauso tot als Mensch und werden zur Person erklärt.

Werden sie nicht, denn sie sind ja von Natur aus natürliche Personen. Die meisten Leute überleben ihre Einbürgerung übrigens.


Die ohne Papiere kommen sind ja eigentlich illegal.

Niemand ist illegal, er kann höchstens illegal nach Deutschland einreisen. Das kann man übrigens durchaus auch mit Papieren.

Zyankali
11.01.2017, 20:46
intressanter leak aus einem 'gerichtssaal' :)


https://www.youtube.com/watch?v=Ft-N40krKq0

Die Petze
11.01.2017, 21:21
intressanter leak aus einem 'gerichtssaal' :)


https://www.youtube.com/watch?v=Ft-N40krKq0

Wegen "Rechtsbeschwerde" auf der Landesdomain nicht verfügbar.... auf .com auch nicht

Shahirrim
11.01.2017, 21:23
Wegen "Rechtsbeschwerde" auf der Landesdomain nicht verfügbar.... auf .com auch nicht

Stell auf Israel um (unten bei YouTube "Herkunft der Inhalte"). Da kann man ALLES sehen! :D

Zyankali
11.01.2017, 21:33
Wegen "Rechtsbeschwerde" auf der Landesdomain nicht verfügbar.... auf .com auch nicht

proxtube (oder ähnliches browser plugin) ist dein freund :)

Bari
11.01.2017, 22:06
Wegen "Rechtsbeschwerde" auf der Landesdomain nicht verfügbar.... auf .com auch nicht

Hier kannst Du jedes Video von youtube sichern, auch wenn es geblockt ist: (video URL speichern und dort einfügen, dann format wählen...)

http://convert2mp3.net/

"http://convert2mp3.net/

Die Petze
11.01.2017, 22:25
Stell auf Israel um (unten bei YouTube "Herkunft der Inhalte"). Da kann man ALLES sehen! :D

Guter Tipp....:D

Die Petze
12.01.2017, 11:17
Also unerhört.....ein Mensch hat sich gegen eine Festnahme durch Staatsbedienstete gewehrt
:OmG:

Hofheim
Widerstand bei Festnahme: Gesuchter "Reichsbürger" verhaftet
...
Der 53-Jährige hatte sich bei einer Verkehrskontrolle mit einem Fantasieausweis sowie weiteren gefälschten Papieren ausgewiesen und die Anordnungen der Polizisten ignoriert, wie die Beamten am Donnerstag mitteilten. Zudem habe er betont, dass er sie nicht als Polizisten anerkennen werde.

Autofahrer leistet Widerstand
...


http://www.focus.de/regional/bayern/hofheim-gesuchter-reichsbuerger-verhaftet-widerstand-gegen-beamte_id_6484065.html

...also was jetzt ....Autofahrer oder Reichsbürger....???
:D

Achso....warum wurde er gesucht?
Wegen Nötigung....


§ 240
Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

...zum Glück gibt es in der BRD kaum noch Amtsträger