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Vollständige Version anzeigen : Mundwasser und die Polizei



pixelschubser
21.01.2016, 01:26
Guten Morgen liebe Mitforisten,

ich komme soeben von unserer hiesigen Polizeiwache und bin einigermassen entsetzt über meine Blauäugigkeit und fassungslos über die Inkompetenz unserer Polizisten.

Aber, ich erzähle die Geschichte mal der Reihe nach:

Heute Nacht hätte ich um 23:45 Uhr meinen Dienst antreten sollen und habe mich also nach meinem Abendessen und nem Bier gegen 18 Uhr ins Bett gelegt, um gegen 22 Uhr aufzustehen, meinen Kaffee zu trinken, zu duschen und mir den Mund mit dem guten "DiaDent"-Mundwasser vom roten Netto zu spülen. Meine Zähne waren bereits sauber, da sie ja in ihrem Becherchen lagen. Also Haftcreme drauf und rein mit den neuen Beißerchen.

Pünktlich gegen 23 Uhr bin ich dann ins Auto gestiegen und habe mich auf den Weg zur Arbeit gemacht. Doch plötzlich leuchtete hinter mir die freundlich Aufforderung der Polizei auf, rechts ranzufahren. Dem kam ich natürlich nach, denn ich kenne das ja schon, in der Nacht in eine allgemeine Verkehrskontrolle zu geraten.

Fenster runter, Papiere in der Hand und ein freundliches Wort für den Herren in blau....dachte ich!

Heute nun ein Novum: Ich wurde nicht nur gefragt, ob ich vor Fahrtantritt getrunken hätte, nein, heute durfte ich pusten. 0,89 Promille waren das Ergebnis und man bot mit nun an, zu einer "geeichten" Messung mit zur Wache zu kommen. Da ich mir keiner Schuld bewusst war und bin sagte ich natürlich zu, wies die beiden Beamten aber darauf hin, dass ich ein Mundwasser benutzt hatte. Ich rief meinen Schichtleiter an und teilte ihm mit, dass ich mich etwas verspäten würde.

Auf der Wache angekommen wurde nun das Messgerät in Betrieb genommen und die Messung sollte losgehen. Nur wollte das Gerät nicht. Das Papier war alle und musste nun von ZWEI Beamten überaus umständlich erneuert werden. Nach zwei Fehlschlägen war dann die neue Rolle Druckerpapier ins Gerät eingefädelt und....Es gab die Meldung "Alkohol in der Umgebungsluft" aus und schaltete ab. Mehrfach gelang die Messung nicht. Ein Dräger 7110, wie es viele vielleicht kennen. Wir zogen also nach mehreren vergeblichen Versuchen dann in ein anderes Zimmer um.

Dort gelangen dann die zwei notwenigen Messungen mit Werten von einmal 0,345 und 0,349 mg/L. Das heisst, ich habe also laut Messung knapp 0,7 Promille in der Atemluft gehabt.

Ich liege also im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit und eine Weiterfahrt wurde mir untersagt.

Als ich vorhin nach Hause kam, bin ich natürlich erst einmal ins Bad und habe mir die Flasche Mundwasser genau angesehen. Wer schaut als Neunutzer und frischer Gebissträger schon auf die Inhalte. Ist doch nur Mundwasser und macht frischen Atem....63,5 Vol/% hat das Zeug!!!! Und es kommt noch heftiger: Auch die Haftcreme ist alkoholhaltig und das Messgerät erkennt diese Faktoren nicht.

Im Netz habe ich dazu sogar etwas gefunden: http://www.unfallzeitung.de/zeitung/forschung-zahnhaftcreme-kann-promillewerte-verfaelschen

Im Augenblick bin ein wenig baff und werde wohl das Schreiben der Bußgeldstelle abwarten müssen. Und nachher muss ich das Auto noch holen....gute 20 Minuten Fußmarsch.

Tja, wieder was gelernt.

Gärtner
21.01.2016, 01:40
Naja, das ist nicht unbedingt der polizeilichen Inkompetenz anzulasten. Viel eher dem Hersteller solcher Präparate, der Mundwässer etc. mit derart hochalkoholischer Dosierung vertreibt.

Haben sie denn deinen Führerschein einbehalten?

pixelschubser
21.01.2016, 01:52
Naja, das ist nicht unbedingt der polizeilichen Inkompetenz anzulasten. Viel eher dem Hersteller solcher Präparate, der Mundwässer etc. mit derart hochalkoholischer Dosierung vertreibt.

Haben sie denn deinen Führerschein einbehalten?

Ich schreibe das auch meiner Unkenntnis zu. 63,5 Vol/% im Mundwasser hätte ich nie für möglich gehalten. Oder alkoholhaltige Haftcreme. Wer denkt denn an sowas?

Nein, den Lappen hab ich noch - ist auch "nur" ne OWi.

Ich stell mir dabei auch vor, was das für einen trockenen Alkoholiker bedeuten könnte. Da sind die Hersteller dieser Präparate wirklich mal gefordert.

Auf der Mundwasserflasche steht übrigens der Alkoholgehalt nur hinten drauf. Zwar rot unterlegt, aber doch eher "übersehbar" platziert. Der Hersteller wird gar nicht angegeben, sondern nur die verantwortliche Person. MAXIM Markenprodukte GmbH in Pulheim.

In dem Bereich sollte ich mich dringend umorientieren und auf alkoholfreie Produkte setzen.

Chronos
21.01.2016, 05:55
Kollege Pixelschubser, da wäre ich an Deiner Stelle deutlich bockiger gewesen.

So nicht, Sportsfreunde!

Als erstes hätte ich darauf bestanden, den möglichen Alkoholgehalt des Mundwassers zu Protokoll zu geben und hätte deshalb auf einer Blutprobe bestanden.

Zweitens: Wenn Du Dir sicher warst, dass es nur durch das Mundwasser zu dieser Fehlmessung kommen konnte und der Bußgeldbescheid trudelt ein und der Betrag ist schmerzhaft, sofort zu einem Anwalt für Verkehrsrecht.

Ich könnte ausflippen! Millionen zugewanderten Gesindel brechen hier sämtliche Gesetze der Straßenverkehrsordnung und kein Polizist kümmert sich darum.

Aber dann machen diese Scheiss-Bullen derartigen Mist. Nicht mehr zu fassen, was in diesem Drecksstaat langsam los ist.

Murmillo
21.01.2016, 06:24
Guten Morgen liebe Mitforisten,

ich komme soeben von unserer hiesigen Polizeiwache und bin einigermassen entsetzt über meine Blauäugigkeit und fassungslos über die Inkompetenz unserer Polizisten.

...

Na ja, ich hoffe ja, dein eines Bier war nicht dieses hier:
53285 denn dies hat mit 67,5% Alkoholgehalt mehr als dein Mundwasser.:D

Wenn du den Polizisten gesagt hattest, dass du ein Mundwasser benutzt hast, hätten sie dich eigentlich einfach nur den Mund mit Wasser aussspülen lassen sollen. Danach hätte der gemessene Wert nahe bei oder Null sein müssen, und der Drops wäre gelutscht gewesen.
In der " Märkischen Allgemeinen" wurde mal so ein Fall geschildert. Da hatte man einen Fahrer mit 3,22 Promille gemessen der auch angab, ein Mundwasser benutzt zu haben.
Hier haben die Beamten ihn einfach den Mund ausspülen lassen und nochmal gemessen. Das Ergebnis waren 0 Promille.

Murmillo
21.01.2016, 06:30
...
Nein, den Lappen hab ich noch - ist auch "nur" ne OWi.
...

0,7 Promille ( zum ersten Mal, hoffe ich) würden 500€ Geldstrafe, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot bedeuten !
Also lass die Sache bloß nicht auf sich beruhen. Hier liegt eindeutig ein Fehlverhalten der Beamten vor !

pixelschubser
21.01.2016, 06:43
Kollege Pixelschubser, da wäre ich an Deiner Stelle deutlich bockiger gewesen.

So nicht, Sportsfreunde!

Als erstes hätte ich darauf bestanden, den möglichen Alkoholgehalt des Mundwassers zu Protokoll zu geben und hätte deshalb auf einer Blutprobe bestanden.

Zweitens: Wenn Du Dir sicher warst, dass es nur durch das Mundwasser zu dieser Fehlmessung kommen konnte und der Bußgeldbescheid trudelt ein und der Betrag ist schmerzhaft, sofort zu einem Anwalt für Verkehrsrecht.

Ich könnte ausflippen! Millionen zugewanderten Gesindel brechen hier sämtliche Gesetze der Straßenverkehrsordnung und kein Polizist kümmert sich darum.

Aber dann machen diese Scheiss-Bullen derartigen Mist. Nicht mehr zu fassen, was in diesem Drecksstaat langsam los ist.


Na ja, ich hoffe ja, dein eines Bier war nicht dieses hier:
53285 denn dies hat mit 67,5% Alkoholgehalt mehr als dein Mundwasser.:D

Wenn du den Polizisten gesagt hattest, dass du ein Mundwasser benutzt hast, hätten sie dich eigentlich einfach nur den Mund mit Wasser aussspülen lassen sollen. Danach hätte der gemessene Wert nahe bei oder Null sein müssen, und der Drops wäre gelutscht gewesen.
In der " Märkischen Allgemeinen" wurde mal so ein Fall geschildert. Da hatte man einen Fahrer mit 3,22 Promille gemessen der auch angab, ein Mundwasser benutzt zu haben.
Hier haben die Beamten ihn einfach den Mund ausspülen lassen und nochmal gemessen. Das Ergebnis waren 0 Promille.

Mir wurde weder gestattet, mir den Mund auszuspülen noch die Zähne herauszunehmen und die Haftcreme zu entfernen. Ein Arzt für eine Blutprobe war nicht erreichbar bzw. war kein Richter erreichbar, der die Blutprobe anzuordnen gehabt hätte.

Über den Alkoholgehalt des Mundwassers und der Haftcreme war ich mir bis heute Nacht gar nicht bewusst. Ich hatte die Polizisten allerdings darauf hingewiesen und das wurde auch zu Protokoll genommen.

Glücklicherweise sind wir auch in Sachen Verkehrsrecht rechtsschutzversichert und es wird wohl erstmal einen Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid geben - wahrscheinlich im weiteren Verlauf auch die anwaltliche Vertretung, denn der Staat scheint ja dringend Geld zu brauchen. Mal abgesehen davon, dass ich nun auch noch Punkte kassieren werde.

Am besten war grad mein "Morgenspaziergang" um das Auto zu holen und nun hab ich noch einen Anruf bei meiner Chefin zu tätigen. Es kommt ja noch ein Arbeitsausfall hinzu.

Zumindest haben die Herren Polizisten auf "Eigensicherung" geachtet und mich ordentlich gefilzt, bevor ich in die Minna steigen durfte. Den illegalen Gegenstand haben sie dabei nicht entdeckt und mit etwas krimineller Energie wäre es verdammt leicht gewesen, diesen im Fahrzeug einzusetzen.

pixelschubser
21.01.2016, 06:47
0,7 Promille ( zum ersten Mal, hoffe ich) würden 500€ Geldstrafe, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot bedeuten !
Also lass die Sache bloß nicht auf sich beruhen. Hier liegt eindeutig ein Fehlverhalten der Beamten vor !

Leider nicht zum ersten Mal. Vor gut 20 Jahren hab ich suffbedingt den Lappen schonmal abgeben dürfen. Deswegen achte ich ja peinlichst darauf, immer nüchtern zu fahren.

Ich habe aber mitbekommen, dass sie bei der Personenabfrage übers Zentralregister ein "keine Eintragungen" als Antwort bekamen. Dürfte aber immer noch irgendwo stehen, dass da mal was war und ich wäre damit den Lappen für immer los.

Murmillo
21.01.2016, 06:51
...
Ich habe aber mitbekommen, dass sie bei der Personenabfrage übers Zentralregister ein "keine Eintragungen" als Antwort bekamen. Dürfte aber immer noch irgendwo stehen, dass da mal was war und ich wäre damit den Lappen für immer los.

Ich glaube nicht, dass da irgendwelche Vorgänge von vor 20 Jahren noch eine Rolle spielen.Sollte eigentlich auch längst gelöscht sein.
Aber den Lappen wärst du beim 2.Mal auch nicht los. Es erhöht sich nur die Geldstrafe auf 1000 € und das Fahrverbot beträgt 3 Monate.
Die Fahrerelaubnis würde nur bei einer Strassenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss entzogen.

Xarrion
21.01.2016, 06:55
Leider nicht zum ersten Mal. Vor gut 20 Jahren hab ich suffbedingt den Lappen schonmal abgeben dürfen. Deswegen achte ich ja peinlichst darauf, immer nüchtern zu fahren.

Ich habe aber mitbekommen, dass sie bei der Personenabfrage übers Zentralregister ein "keine Eintragungen" als Antwort bekamen. Dürfte aber immer noch irgendwo stehen, dass da mal was war und ich wäre damit den Lappen für immer los.

Das ist nur die übliche Abfrage (POLAS), ob du z.B. zur Fahndung ausgeschrieben bist, oder ob gegen dich ein Haftbefehl besteht.
Alkoholbedingte Auffälligkeiten im Straßenverkehr werden von der Polizei an die Führerscheinstelle gemeldet, und erst dort werden Ermittlungen zu früheren Alkoholfahrten durchgeführt.
Die Polizei ist lediglich für die Strafverfolgung zuständig, die Führerscheinstelle hingegen überprüft die Fahreignung.

Maximilian
21.01.2016, 06:58
Guten Morgen liebe Mitforisten,

ich komme soeben von unserer hiesigen Polizeiwache und bin einigermassen entsetzt über meine Blauäugigkeit und fassungslos über die Inkompetenz unserer Polizisten.

Aber, ich erzähle die Geschichte mal der Reihe nach:

Heute Nacht hätte ich um 23:45 Uhr meinen Dienst antreten sollen und habe mich also nach meinem Abendessen und nem Bier gegen 18 Uhr ins Bett gelegt, um gegen 22 Uhr aufzustehen, meinen Kaffee zu trinken, zu duschen und mir den Mund mit dem guten "DiaDent"-Mundwasser vom roten Netto zu spülen. Meine Zähne waren bereits sauber, da sie ja in ihrem Becherchen lagen. Also Haftcreme drauf und rein mit den neuen Beißerchen.

Pünktlich gegen 23 Uhr bin ich dann ins Auto gestiegen und habe mich auf den Weg zur Arbeit gemacht. Doch plötzlich leuchtete hinter mir die freundlich Aufforderung der Polizei auf, rechts ranzufahren. Dem kam ich natürlich nach, denn ich kenne das ja schon, in der Nacht in eine allgemeine Verkehrskontrolle zu geraten.

Fenster runter, Papiere in der Hand und ein freundliches Wort für den Herren in blau....dachte ich!

Heute nun ein Novum: Ich wurde nicht nur gefragt, ob ich vor Fahrtantritt getrunken hätte, nein, heute durfte ich pusten. 0,89 Promille waren das Ergebnis und man bot mit nun an, zu einer "geeichten" Messung mit zur Wache zu kommen. Da ich mir keiner Schuld bewusst war und bin sagte ich natürlich zu, wies die beiden Beamten aber darauf hin, dass ich ein Mundwasser benutzt hatte. Ich rief meinen Schichtleiter an und teilte ihm mit, dass ich mich etwas verspäten würde.

Auf der Wache angekommen wurde nun das Messgerät in Betrieb genommen und die Messung sollte losgehen. Nur wollte das Gerät nicht. Das Papier war alle und musste nun von ZWEI Beamten überaus umständlich erneuert werden. Nach zwei Fehlschlägen war dann die neue Rolle Druckerpapier ins Gerät eingefädelt und....Es gab die Meldung "Alkohol in der Umgebungsluft" aus und schaltete ab. Mehrfach gelang die Messung nicht. Ein Dräger 7110, wie es viele vielleicht kennen. Wir zogen also nach mehreren vergeblichen Versuchen dann in ein anderes Zimmer um.

Dort gelangen dann die zwei notwenigen Messungen mit Werten von einmal 0,345 und 0,349 mg/L. Das heisst, ich habe also laut Messung knapp 0,7 Promille in der Atemluft gehabt.

Ich liege also im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit und eine Weiterfahrt wurde mir untersagt.

Als ich vorhin nach Hause kam, bin ich natürlich erst einmal ins Bad und habe mir die Flasche Mundwasser genau angesehen. Wer schaut als Neunutzer und frischer Gebissträger schon auf die Inhalte. Ist doch nur Mundwasser und macht frischen Atem....63,5 Vol/% hat das Zeug!!!! Und es kommt noch heftiger: Auch die Haftcreme ist alkoholhaltig und das Messgerät erkennt diese Faktoren nicht.

Im Netz habe ich dazu sogar etwas gefunden: http://www.unfallzeitung.de/zeitung/forschung-zahnhaftcreme-kann-promillewerte-verfaelschen

Im Augenblick bin ein wenig baff und werde wohl das Schreiben der Bußgeldstelle abwarten müssen. Und nachher muss ich das Auto noch holen....gute 20 Minuten Fußmarsch.

Tja, wieder was gelernt.


Warum Sie in der Verkehrskontrolle auf gar keinen Fall pusten sollten:

http://www.focus.de/finanzen/recht/kein-aprilscherz-warum-sie-in-der-verkehrskontrolle-nicht-pusten-sollten_id_3735444.html

;)

Murmillo
21.01.2016, 06:59
Leider nicht zum ersten Mal. Vor gut 20 Jahren hab ich suffbedingt den Lappen schonmal abgeben dürfen. Deswegen achte ich ja peinlichst darauf, immer nüchtern zu fahren.
...

Hab gerade mal nachgeschaut. Nach StVG §29 (1) 3. beträgt die Tilgungsfrist solcher Eintragungen 10 Jahre. Nach (5) beginnt die Frist mit der Neuerteilung des Führerscheins bzw. spätestens 5 Jahre nach dem Delikt.
Also sollte nach spätestens 15 Jahren der Eintrag gelöscht sein.
Dein Führerscheientzug vor 20 Jahren ist also unerheblich und längst getilgt.

pixelschubser
21.01.2016, 07:04
Hab gerade mal nachgeschaut. Nach StVG §29 (1) 3. beträgt die Tilgungsfrist solcher Eintragungen 10 Jahre. Nach (5) beginnt die Frist mit der Neuerteilung des Führerscheins bzw. spätestens 5 Jahre nach dem Delikt.
Also sollte nach spätestens 15 Jahren der Eintrag gelöscht sein.
Dein Führerscheientzug vor 20 Jahren ist also unerheblich und längst getilgt.

Wenigstens ein wenig Licht am Horizont. Danke für die Information.

Murmillo
21.01.2016, 07:07
Wenigstens ein wenig Licht am Horizont. Danke für die Information.

So lange die Kontrolle nicht so, wie hier in Russland abgelaufen ist :D:

https://www.youtube.com/watch?v=CFKC1c758QE

pixelschubser
21.01.2016, 07:09
Warum Sie in der Verkehrskontrolle auf gar keinen Fall pusten sollten:

http://www.focus.de/finanzen/recht/kein-aprilscherz-warum-sie-in-der-verkehrskontrolle-nicht-pusten-sollten_id_3735444.html

;)

Ich war und bin mir keiner Schuld bewusst. Aus diesem Grunde hab ich ja da auch mitgespielt. Für die Zukunft werde ich das anders handhaben. Da bestehe ich dann auf den Blutwert und mir ist es egal, wo die dann den Richter und den Arzt auftreiben!

Mein Tag ist eh schon im Arsch - da nehm ich die Bullen doch gleich mit in einen beschissenen Tag!

Mütterchen
21.01.2016, 07:11
Warum Sie in der Verkehrskontrolle auf gar keinen Fall pusten sollten:

http://www.focus.de/finanzen/recht/kein-aprilscherz-warum-sie-in-der-verkehrskontrolle-nicht-pusten-sollten_id_3735444.html

;)

Das bedeutet dann aber auch dass Pixelschubser nicht mehr erwarten kann als ein Bußgeld.

Frank
21.01.2016, 07:13
Ich war und bin mir keiner Schuld bewusst. Aus diesem Grunde hab ich ja da auch mitgespielt. Für die Zukunft werde ich das anders handhaben. Da bestehe ich dann auf den Blutwert und mir ist es egal, wo die dann den Richter und den Arzt auftreiben!

Mein Tag ist eh schon im Arsch - da nehm ich die Bullen doch gleich mit in einen beschissenen Tag!

Es ist zu spät, aber Du hättest auf den Blutwert bestehen müssen. Dieses Atemzeug ist immer gefährlich.

pixelschubser
21.01.2016, 07:14
So lange die Kontrolle nicht so, wie hier in Russland abgelaufen ist :D:

https://www.youtube.com/watch?v=CFKC1c758QE

Ganz sicher nicht. Mensch, ich war aufm Weg zur Arbeit und Alk ist bei uns im Laden ein sofortiger Kündigungsgrund. Selbst bei Restalkohol sind die bei uns in der Firma ganz schnell, auf meine Arbeitskraft zu verzichten.

Murmillo
21.01.2016, 07:16
Das bedeutet dann aber auch dass Pixelschubser nicht mehr erwarten kann als ein Bußgeld.

Ja , aber in Höhe von 500 € !
Nach Bußgeldtabelle sind bei einem Ersttäter über 0,5 Promille 500 €, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot fällig.
Dies ist schon ganz schön happig !

pixelschubser
21.01.2016, 07:16
Das bedeutet dann aber auch dass Pixelschubser nicht mehr erwarten kann als ein Bußgeld.

Das wird die Bußgeldstelle sicher anders sehen, aber ich hoffe, dass ich relativ kostenneutral aus der Nummer rauskomme...

pixelschubser
21.01.2016, 07:18
Ja , aber in Höhe von 500 € !
Nach Bußgeldtabelle sind bei einem Ersttäter über 0,5 Promille 500 €, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot fällig.
Dies ist schon ganz schön happig !

Das wäre wirklich happig. In der Tat!

Mütterchen
21.01.2016, 07:19
Ich war und bin mir keiner Schuld bewusst. Aus diesem Grunde hab ich ja da auch mitgespielt. Für die Zukunft werde ich das anders handhaben. Da bestehe ich dann auf den Blutwert und mir ist es egal, wo die dann den Richter und den Arzt auftreiben!

Mein Tag ist eh schon im Arsch - da nehm ich die Bullen doch gleich mit in einen beschissenen Tag!

Ich kann das gut nachvollziehen.Es ist ja auch jedesmal eine bittere Erfahrung wenn einem klar wird dass man sich überflüssigen Ärger deswegen eingefangen hat weil man sich konstruktiv und freundlich verhalten wollte.
Leider Gottes scheint es tatsächlich so zu sein dass man sich einfach wehren muss. Prinzipiell.
Aber nach Maximilians Link dürfte dir trotzdem nicht mehr als ein Bußgeldbescheid ins Haus flattern dürfen und auch der wird sich im verkraftbaren Rahmen halten. Und das nächste Mal werden die Polizisten eben auf einen sehr sturen und uneinsichtigen Pixelschubser treffen. Das ist dann aber ihr Pech.

Mütterchen
21.01.2016, 07:20
Ja , aber in Höhe von 500 € !
Nach Bußgeldtabelle sind bei einem Ersttäter über 0,5 Promille 500 €, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot fällig.
Dies ist schon ganz schön happig !

Das wäre in der Tat happig, mehr als das. Habe ich denn so missverstanden was in dem Artikel erwähnt wird?

Zumal der Atemalkoholwert überhaupt keine rechtliche Rolle spiele, ergänzt Nierenz: „Entscheidend dafür, ob ein Fahrzeugführer noch geeignet ist, ein Fahrzeug zu fahren, ist der Blutalkoholwert. Der Atemalkoholwert liefert lediglich einen – relativ genauen – Anhaltspunkt.“

pixelschubser
21.01.2016, 07:21
Es ist zu spät, aber Du hättest auf den Blutwert bestehen müssen. Dieses Atemzeug ist immer gefährlich.

Hätte ich! Absolut richtig.

Man geht einfach viel zu gutmütig/blauäugig an solche Dinge heran.

Murmillo
21.01.2016, 07:22
Ganz sicher nicht. Mensch, ich war aufm Weg zur Arbeit und Alk ist bei uns im Laden ein sofortiger Kündigungsgrund. Selbst bei Restalkohol sind die bei uns in der Firma ganz schnell, auf meine Arbeitskraft zu verzichten.

Ich wollte dich doch nur ein wenig erheitern !
Ich denke mal, dass du dir keine Sorgen machen musst. Ein Verkehrsanwalt wird zur Not, wenn sich das Ordnungsamt nach deinem Einspruch gegen den Bescheid uneinsichtig zeigt, sicherlich problemlos gegen den Bußgeldbescheid vorgehen können.
Aber hier noch mal was zum Problem Zahnprothesenträger und dem Dräger 7110:
http://www.unfallzeitung.de/zeitung/forschung-zahnhaftcreme-kann-promillewerte-verfaelschen

pixelschubser
21.01.2016, 07:24
Ich kann das gut nachvollziehen.Es ist ja auch jedesmal eine bittere Erfahrung wenn einem klar wird dass man sich überflüssigen Ärger deswegen eingefangen hat weil man sich konstruktiv und freundlich verhalten wollte.
Leider Gottes scheint es tatsächlich so zu sein dass man sich einfach wehren muss. Prinzipiell.
Aber nach Maximilians Link dürfte dir trotzdem nicht mehr als ein Bußgeldbescheid ins Haus flattern dürfen und auch der wird sich im verkraftbaren Rahmen halten. Und das nächste Mal werden die Polizisten eben auf einen sehr sturen und uneinsichtigen Pixelschubser treffen. Das ist dann aber ihr Pech.

Das nächste Mal wird sich meine Kooperation ganz sicher darauf beschränken, dass ich sofort eine Messung meines Blutalkoholwertes verlangen werde.

Der Verdacht als Grundlage einer OWi wird mir sicher nie wieder passieren.

Murmillo
21.01.2016, 07:27
Das wäre in der Tat happig, mehr als das. Habe ich denn so missverstanden was in dem Artikel erwähnt wird?

Bei ihm wurde auf der Wache eine Nachkontrolle mit einem Dräger 7110 Alkotest Evidential durchgeführt.
Dieses ist das einzige von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassenene Messgerät zur Bestimmung einer beweissicheren Alkoholkonzentration in der Atemluft .

pixelschubser
21.01.2016, 07:28
Ich wollte dich doch nur ein wenig erheitern !
Ich denke mal, dass du dir keine Sorgen machen musst. Ein Verkehrsanwalt wird zur Not, wenn sich das Ordnungsamt nach deinem Einspruch gegen den Bescheid uneinsichtig zeigt, sicherlich problemlos gegen den Bußgeldbescheid vorgehen können.
Aber hier noch mal was zum Problem Zahnprothesenträger und dem Dräger 7110:
http://www.unfallzeitung.de/zeitung/forschung-zahnhaftcreme-kann-promillewerte-verfaelschen

Wieder nervender Stress.

Den Artikel kenne ich ja und den werd ich den Herrschaften von der Bußgeldstelle auch formal mitteilen. Dass ich Zahnprothesenträger bin, kann ich jederzeit auch bei diesen Leuten belegen. ;)

Ausm Messgerät saufen zu wollen, ist allerdings schon erheiternd.

pixelschubser
21.01.2016, 07:29
Gut. Später weiter... meine Lütte muss zur Tagesmutter.

Späte Vaterfreuden.

wtf
21.01.2016, 07:29
Schau mal hier:



Nach der bundeseinheitlichen Verwaltungsrichtlinie dürfen binnen 10 Minuten vor der ersten Atemprobe am Dräger Evidentialgerät durch den Betroffenen keine Substanzen oral aufgenommen werden. Dies wird als Kontrollzeit bezeichnet. Darauf hat das Messpersonal zu achten. Störsubstanzen, insbesondere Mundrestalkohol und alkoholhaltige Substanzen (z.B. Mundspray, Mundspülung oder Bronchialspray) können den Atemalkohol-Messwert erheblich verfälschen.


LINK (http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/atemalkohol-richtiges-verhalten-bei-alkoholkontrolle)

Strandwanderer
21.01.2016, 07:43
.
Das zulässige Ablehnen der Atemkontrolle wäre hier die Lösung gewesen.

Denn die dann erforderliche Blutprobe hätte ja 0,0 Promille ergeben.

Jodlerkönig
21.01.2016, 07:47
Das nächste Mal wird sich meine Kooperation ganz sicher darauf beschränken, dass ich sofort eine Messung meines Blutalkoholwertes verlangen werde.

Der Verdacht als Grundlage einer OWi wird mir sicher nie wieder passieren.der mist ist, wer denkt schon an sowas. es passiert ja nicht jeden tag. ich drück dir die daumen! ich hatte ähnliches ja auch schon vor vielen jahren. deshalb ist auf jede frage der bullen, erstmal ein deutliches "nein" fällig.

Mütterchen
21.01.2016, 07:56
Bei ihm wurde auf der Wache eine Nachkontrolle mit einem Dräger 7110 Alkotest Evidential durchgeführt.
Dieses ist das einzige von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassenene Messgerät zur Bestimmung einer beweissicheren Alkoholkonzentration in der Atemluft .

Ach so - ja da habe ich wieder mal schlampig gelesen.

Makkabäus
21.01.2016, 08:08
Schon ägerlich, aber da ich kein PKW fahren darf kenne ich sowas nicht.

Habe aber auch so schlechte Erfahrungen gemacht mit dem "Freund und Helfer", weil man mich während meiner Studienzeit oft willkürlich im Rahmen der sogenannten Schleierfahndung, wie es hieß, "zufällig" kontrolliert hat.
Obwohl diese Begründung fadenscheinig war, da in meiner Nähe nie irgendeine Straftat passiert ist, fragte ich mich immer, nach was die denn bitteschön fahnden.

Der Gipfel der Absurdität wurde erreicht, als ich mit zwei Taschen Schmutzwäsche (ein Rucksack auf dem Rücken, die Sporttasche an der einen Hand) unterwegs war zum Waschsalon.
Zwei zivile Beamte stiegen irgendwann eilig aus ihrem Fahrzeug und fragten mich was denn der Inhalt meiner Taschen sei, aber ohne die Antwort abzuwarten ging schon einer der Beamten zu meinem auf dem Rücken befindlichen Rucksack und hob ihn hoch, um zu sehen wie schwer er ist.
Die meinten es sei sehr verdächtig wenn ein junger Mann wie ich mit schweren Taschen unterwegs sei.

Ich finde es verdächtig wenn Beamte anscheinend nicht ausgelastet sind oder unter einer Langeweile zu leiden haben und deshalb anfangen willkürlich Menschen auszusuchen und sie zu belästigen :fuck:

rumpelgepumpel
21.01.2016, 08:16
Schon ägerlich, aber da ich kein PKW fahren darf kenne ich sowas nicht.

Habe aber auch so schlechte Erfahrungen gemacht mit dem "Freund und Helfer", weil man mich während meiner Studienzeit oft willkürlich im Rahmen der sogenannten Schleierfahndung, wie es hieß, "zufällig" kontrolliert hat.
Obwohl diese Begründung fadenscheinig war, da in meiner Nähe nie irgendeine Straftat passiert ist, fragte ich mich immer, nach was die denn bitteschön fahnden.

Der Gipfel der Absurdität wurde erreicht, als ich mit zwei Taschen Schmutzwäsche (ein Rucksack auf dem Rücken, die Sporttasche an der einen Hand) unterwegs war zum Waschsalon.
Zwei zivile Beamte stiegen irgendwann eilig aus ihrem Fahrzeug und fragten mich was denn der Inhalt meiner Taschen sei, aber ohne die Antwort abzuwarten ging schon einer der Beamten zu meinem auf dem Rücken befindlichen Rucksack und hob ihn hoch, um zu sehen wie schwer er ist.
Die meinten es sei sehr verdächtig wenn ein junger Mann wie ich mit schweren Taschen unterwegs sei.

Ich finde es verdächtig wenn Beamte anscheinend nicht ausgelastet sind oder unter einer Langeweile zu leiden haben und deshalb anfangen willkürlich Menschen auszusuchen und sie zu belästigen :fuck:

hmm, du darfst keinen PKW fahren und wirst vom Staatsschutz überwacht der das Gewicht deiner Rucksäcke prüft ... ?

und warum ist das so ? :D

Makkabäus
21.01.2016, 08:24
hmm, du darfst keinen PKW fahren und wirst vom Staatsschutz überwacht der das Gewicht deiner Rucksäcke prüft ... ?

und warum ist das so ? :D

Weil ich nach deren Vorurteilen aussehe wie ein Krimineller :D

Ich habe nun einmal ein Mafia-Gesicht :D

Bergischer Löwe
21.01.2016, 08:40
Vor vielen Jahren (als ich noch jung und dumm war) geriet ich nach einer kleinen Soirée mit Freunden in eine allgemeine Verkehrskontrolle. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich drei 0,3 l Krombacher und einen Tequila intus. Der Konsum war noch nicht lange her. Als die Kelle rauskam hatte ich den wohl genialsten Panikanfall aller Zeiten. Ich nahm ein Fisherman`s Friend in den Mund. Extra stark. Lag in meiner Mittelkonsole. Es war dunkel und der Beamte sah es wohl nicht. Der Beamte verzichtete - für ihn dummerweise - aufs Anhauchen, da mein Auto wohl schon deutlich genug nach Kneipe "roch" und ging von einem "erfolgreichen" Test aus. Ich wurde aufgefordert auszusteigen und einen Atemalkoholtest zu machen. War schon so ein Digitalgerät. Ich pustete rein und zu meinem fassungslosen Erstaunen zeigte das Gerät "0,01" an. Ich wurde freundlich entlassen und durfte meine Fahrt ungehindert fortsetzen.

Noch heute glaube ich, daß diese offensichtliche Fehlmessung mit dem kleinen Helfer aus dem Hause "Lofthouse" zu tun hatte. Offenbar war der Sensor im Gerät dadurch schachmatt gesetzt.

Süßer
21.01.2016, 09:50
Ich war und bin mir keiner Schuld bewusst. Aus diesem Grunde hab ich ja da auch mitgespielt. Für die Zukunft werde ich das anders handhaben. Da bestehe ich dann auf den Blutwert und mir ist es egal, wo die dann den Richter und den Arzt auftreiben!

Mein Tag ist eh schon im Arsch - da nehm ich die Bullen doch gleich mit in einen beschissenen Tag!

Ich denke das es günstiger ist wenn die kein Blut abnehmen. Red lieber mit deinem Anwalt.

pixelschubser
21.01.2016, 10:04
Ich denke das es günstiger ist wenn die kein Blut abnehmen. Red lieber mit deinem Anwalt.


Meine Anwältin wird sicherlich ein paar Takte dazu zu sagen haben. Die Frau hat wirklich Haare auf den Zähnen.

Kreuzbube
21.01.2016, 10:07
Ein Fall für die neue Titanic-Ausgabe.:)

Kunigunde
21.01.2016, 10:10
Ich schreibe das auch meiner Unkenntnis zu. 63,5 Vol/% im Mundwasser hätte ich nie für möglich gehalten. Oder alkoholhaltige Haftcreme. Wer denkt denn an sowas?

Nein, den Lappen hab ich noch - ist auch "nur" ne OWi.

Ich stell mir dabei auch vor, was das für einen trockenen Alkoholiker bedeuten könnte. Da sind die Hersteller dieser Präparate wirklich mal gefordert.

Auf der Mundwasserflasche steht übrigens der Alkoholgehalt nur hinten drauf. Zwar rot unterlegt, aber doch eher "übersehbar" platziert. Der Hersteller wird gar nicht angegeben, sondern nur die verantwortliche Person. MAXIM Markenprodukte GmbH in Pulheim.

In dem Bereich sollte ich mich dringend umorientieren und auf alkoholfreie Produkte setzen.
Du sollst das Mundwasser nicht trinken ;)

KuK
21.01.2016, 10:19
Moin, Pixelschubser!


Ich war und bin mir keiner Schuld bewusst. Aus diesem Grunde hab ich ja da auch mitgespielt. Für die Zukunft werde ich das anders handhaben. Da bestehe ich dann auf den Blutwert und mir ist es egal, wo die dann den Richter und den Arzt auftreiben!

Mein Tag ist eh schon im Arsch - da nehm ich die Bullen doch gleich mit in einen beschissenen Tag!

Hüte Dich auch vor verschiedenen Medikamenten. "Klosterfrau" hat 80% Alk., selbst "Meditonsin" hat noch 20%.

Nach Zugang des Bußgeldbescheides kannst Du immer noch Einspruch wegen Verfahrensfehlern erheben.

Laß den Kopf nicht hängen. Auf den Silvester-"Feiern" in Köln, Hamburg und Stuttgart haben es die Trachtengruppler nicht hinbekommen, mehr als 9(!) aus 2000 Rechtsbrechern einzukasteln. Für die Untersagung eines Karnevalszug in Köln waren sie dann aber wieder zuständig, weil ein Mottowagen-Traktor 2 Monate TÜV-abgelaufen war.

Besten Gruß auch von Metabo,

KuK

kotzfisch
21.01.2016, 10:39
Guten Morgen liebe Mitforisten,



Hallo Pixelschubser,
Blutprobe ist rechtssicher, keineswegs der Atemalkohol.
Die von uns im Maßregelvollzug eingesetzten DRÄGER Geräte zeigen sogar gelegentlich unbegründet Artefakte, die dann
beim Mundausspülen verschwinden.Nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" müßte Dir bei ansonstem klinisch reinen Bundeszentralregister
ein astreiner Freispruch gelingen, denn rechtssicher haben die Karnevalisten gar nichts in der Hand.
Wenn Du versichert bist: Einspruch und klagen- das wird keinen Bestand haben.

pixelschubser
21.01.2016, 10:39
Moin, Pixelschubser!



Hüte Dich auch vor verschiedenen Medikamenten. "Klosterfrau" hat 80% Alk., selbst "Meditonsin" hat noch 20%.

Nach Zugang des Bußgeldbescheides kannst Du immer noch Einspruch wegen Verfahrensfehlern erheben.

Laß den Kopf nicht hängen. Auf den Silvester-"Feiern" in Köln, Hamburg und Stuttgart haben es die Trachtengruppler nicht hinbekommen, mehr als 9(!) aus 2000 Rechtsbrechern einzukasteln. Für die Untersagung eines Karnevalszug in Köln waren sie dann aber wieder zuständig, weil ein Mottowagen-Traktor 2 Monate TÜV-abgelaufen war.

Besten Gruß auch von Metabo,

KuK

Liebe Grüsse von uns an Euch. Es ist schön, dass Du noch immer nicht den Weg an die große Tafel angetreten hast.

Ich lass den Kopf nicht hängen - ich würde mir ja das spitze Kinn in die Brust stechen. Mich nervt bei dieser Nummer allerdings ungemein, dass es nicht möglich war, einen Richter aufzutreiben und einen entsprechenden Arzt.

Wir leben in einer mittelgrossen Stadt und da hat man keinen Solchen in Bereitschaft? Dieses Land ist wirklich mittlerweile nur noch ein Schatten seiner selbst!

pixelschubser
21.01.2016, 10:41
Hallo Pixelschubser,
Blutprobe ist rechtssicher, keineswegs der Atemalkohol.
Die von uns im Maßregelvollzug eingesetzten DRÄGER Geräte zeigen sogar gelegentlich unbegründet Artefakte, die dann
beim Mundausspülen verschwinden.Nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" müßte Dir bei ansonstem klinisch reinen Bundeszentralregister
ein astreiner Freispruch gelingen, denn rechtssicher haben die Karnevalisten gar nichts in der Hand.
Wenn Du versichert bist: Einspruch und klagen- das wird keinen Bestand haben.

Danke!

Genau so habe ich das Ding auf meinem Zettel.

pixelschubser
21.01.2016, 10:47
Du sollst das Mundwasser nicht trinken ;)

Hätte ich mal machen sollen. Von innen einreiben sozusagen! ;)

elas
21.01.2016, 10:59
So lange die Kontrolle nicht so, wie hier in Russland abgelaufen ist :D:

https://www.youtube.com/watch?v=CFKC1c758QE

Potentielle Flüchtlinge, die wegen Polizeigewalt ins Merkelland flüchten:ätsch:

HaHoHe
21.01.2016, 11:02
Das nächste Mal wird sich meine Kooperation ganz sicher darauf beschränken, dass ich sofort eine Messung meines Blutalkoholwertes verlangen werde.

Der Verdacht als Grundlage einer OWi wird mir sicher nie wieder passieren.

Sag einfach du verweigerst komplett, dann brauchen sie die richterliche Anordnung zum Blutalkoholtest. Ich weiß nicht genau wie das läuft, wenn du sagst, dass du den Blutalkoholtest verlangst, also ob das dann nicht auch ohne Richter gehen könnte da du ja einverstanden bist.

tabasco
21.01.2016, 11:06
(…)
Heute Nacht hätte ich um 23:45 Uhr meinen Dienst antreten sollen und habe mich also nach meinem Abendessen und nem Bier gegen 18 Uhr ins Bett gelegt, um gegen 22 Uhr aufzustehen(…)
Na, zumindest "nen" Bier hattest Du doch intus.

Alter Preuße
21.01.2016, 11:16
Als ich vorhin nach Hause kam, bin ich natürlich erst einmal ins Bad und habe mir die Flasche Mundwasser genau angesehen. Wer schaut als Neunutzer und frischer Gebissträger schon auf die Inhalte. Ist doch nur Mundwasser und macht frischen Atem....63,5 Vol/% hat das Zeug!!!! Und es kommt noch heftiger: Auch die Haftcreme ist alkoholhaltig und das Messgerät erkennt diese Faktoren nicht.

Im Netz habe ich dazu sogar etwas gefunden: http://www.unfallzeitung.de/zeitung/forschung-zahnhaftcreme-kann-promillewerte-verfaelschen

Im Augenblick bin ein wenig baff und werde wohl das Schreiben der Bußgeldstelle abwarten müssen. Und nachher muss ich das Auto noch holen....gute 20 Minuten Fußmarsch.

Tja, wieder was gelernt.

Vielleicht hättest Du auf einer Blutentnahme bestehen sollen, denn das Mundwasser trinkst Du ja nicht, deshalb kommt der Alkohol hieraus ja nicht ins Blut.

Alter Preuße
21.01.2016, 11:17
Na, zumindest "nen" Bier hattest Du doch intus.

Der Alkohol aus einem Bier ist doch nach 4-5 Stunden bereits abgebaut.

Kreuzbube
21.01.2016, 11:21
Hätte ich mal machen sollen. Von innen einreiben sozusagen! ;)

...und beim nächstenmal besser Odol! Ich weiß...wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen. Wird sich schnell aufklären, diese Provinz-Posse.:)

moishe c
21.01.2016, 13:08
Liebe Grüsse von uns an Euch. Es ist schön, dass Du noch immer nicht den Weg an die große Tafel angetreten hast.

Ich lass den Kopf nicht hängen - ich würde mir ja das spitze Kinn in die Brust stechen. Mich nervt bei dieser Nummer allerdings ungemein, dass es nicht möglich war, einen Richter aufzutreiben und einen entsprechenden Arzt.

Wir leben in einer mittelgrossen Stadt und da hat man keinen Solchen in Bereitschaft? Dieses Land ist wirklich mittlerweile nur noch ein Schatten seiner selbst!



Hallöchen Pixel!



Mich nervt bei dieser Nummer allerdings ungemein, dass es nicht möglich war, einen Richter aufzutreiben und einen entsprechenden Arzt.

---Nicht nerven lassen! Sei doch froh, denn diese Umstände, die eine Blutentnahme bei dir verhindert haben, gehen alleine zu Lasten der Polizei!

Denn nachdem du denen gesagt hast "... Mundwasser ... Haftcreme ...", hätten die, als "fachkundige" Alkotest-Bediener den Alko-Tester GAR NICHT einsetzen DÜRFEN!

Denn die dadurch möglichen Fehlergebnisse des Testers MÜSSEN ihnen als "Fachkundigen" bekannt sein!

Das ist ein Steilpaß für deine RA!




Siehste, das läuft hier in Schtugartt anders. Wenn ich da morgens gegen 6.15 in die Drogenkontrolle stadtauswärts reinkomme, dann wurde ich bislang IMMER - nach kurzem prüfendem Blick - durchgewunken. Denn ich habe ja das Gesicht eines reiferen Volksgenossen, der gerade von Nachtschicht kommt!

Während die Jungschen in ihren gepimpten Golf GTI u.ä. alle aussteigen müssen und von der Gänsdarmeria Suebica nen Einlauf verpaßt bekommen ... :haha:

Kunigunde
21.01.2016, 14:08
Hätte ich mal machen sollen. Von innen einreiben sozusagen! ;)
Kleine innerliche Desinfektion....höhö :D

sunbeam
21.01.2016, 15:00
Ich wurde vor Jahren mal zufällig bei einer Kontrolle überprüft und musste in dieses Kontrollgerät blasen. Vorher hatte ich entweder ein Fishermens Friend oder ein anderes Minz-haltiges Drops gelutscht. Jedenfalls hatte ich keinen Tropfen Alkohol getrunken, die Messung ergab dennoch einen Wert um die 0,3 Promille. Der Polizist kannte wohl diesen Effekt und da ich nach Überprüfung meiner Papiere wohl als unbescholten bislang in den Datenbanken firmierte, durfte ich weiterfahren.

Murmillo
21.01.2016, 15:44
Sag einfach du verweigerst komplett, dann brauchen sie die richterliche Anordnung zum Blutalkoholtest. Ich weiß nicht genau wie das läuft, wenn du sagst, dass du den Blutalkoholtest verlangst, also ob das dann nicht auch ohne Richter gehen könnte da du ja einverstanden bist.
Nach StPO §81a (2) kann auch d ein Staatsanwalt oder die Polizei selbst diese Blutalkoholkontrolle anordnen.

§ 81a
Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe
(1)...
(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.
(3) ...
Der Rahmen ist aber eng gefasst, damit die Polizei essich nicht zu einfach macht und nicht zu hohe Kosten mit zu vielen Blutproben verursacht.
Allerdings kann man wohl, wenn man den Atemalkoholtest verweigert, freiwillig in einen Blutalkoholtest einwilligen. Die Initiative dazu muss aber von den Beamten ausgehen.

Bolle
21.01.2016, 15:49
Kollege Pixelschubser, da wäre ich an Deiner Stelle deutlich bockiger gewesen.

So nicht, Sportsfreunde!

Als erstes hätte ich darauf bestanden, den möglichen Alkoholgehalt des Mundwassers zu Protokoll zu geben und hätte deshalb auf einer Blutprobe bestanden.

Zweitens: Wenn Du Dir sicher warst, dass es nur durch das Mundwasser zu dieser Fehlmessung kommen konnte und der Bußgeldbescheid trudelt ein und der Betrag ist schmerzhaft, sofort zu einem Anwalt für Verkehrsrecht.

Ich könnte ausflippen! Millionen zugewanderten Gesindel brechen hier sämtliche Gesetze der Straßenverkehrsordnung und kein Polizist kümmert sich darum.

Aber dann machen diese Scheiss-Bullen derartigen Mist. Nicht mehr zu fassen, was in diesem Drecksstaat langsam los ist.

Er hätte auf eine Blutentnahme bestehen sollen! Die hätte nämlich 0,0 ergeben! Es sei denn, er trinkt dieses Mundwasser!

Gärtner
21.01.2016, 15:54
Ich kann das gut nachvollziehen.Es ist ja auch jedesmal eine bittere Erfahrung wenn einem klar wird dass man sich überflüssigen Ärger deswegen eingefangen hat weil man sich konstruktiv und freundlich verhalten wollte.
Leider Gottes scheint es tatsächlich so zu sein dass man sich einfach wehren muss. Prinzipiell.
Aber nach Maximilians Link dürfte dir trotzdem nicht mehr als ein Bußgeldbescheid ins Haus flattern dürfen und auch der wird sich im verkraftbaren Rahmen halten. Und das nächste Mal werden die Polizisten eben auf einen sehr sturen und uneinsichtigen Pixelschubser treffen. Das ist dann aber ihr Pech.

Das ist leider ein immer wieder erscheinendes Mißverständnis zumal unter rechtstreuen Bürgern: der Irrglaube nämlich, sie müßten beim Zusammentreffen mit der Polizei "konstruktiv" sein. Das einzige, das man zu tun hat, ist zu schweigen. Alles andere wird nämlich von den Beamten einzig zum Nachteil des jeweiligen Bürgers ausgelegt.

Also: Immer vom Schweigerecht Gebrauch machen. Dann kommt man sogar aus noch schlimmeren Situationen glimpflich heraus. Zum Beispiel wie hier:


https://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/04/19/keiner-hat-was-gesehen/

Frontferkel
21.01.2016, 16:20
...und beim nächstenmal besser Odol! Ich weiß...wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen. Wird sich schnell aufklären, diese Provinz-Posse.:)
auch Odol - Mundwasser enthält Alkohol . Wieviel weiß ich jetzt nicht aus dem Stand .

pixelschubser
21.01.2016, 17:00
Der Alkohol aus einem Bier ist doch nach 4-5 Stunden bereits abgebaut.

Eben. Ich habe dieses Bier zwischen 17 und 18 Uhr getrunken und danach gute 4 Stunden geschlafen.

Vor etwa 2 Jahren waren wir auf nem Konzert und ich hatte dort ein Bier getrunken, als ich in die Alkoholprobe geriet. Der Wert lag damals bei 0,00 und die Probe war relativ zeitnah nach dem Konsum der Hopfenblütentees.

pixelschubser
21.01.2016, 17:05
Wie geschrieben warte ich jetzt erstmal den Bescheid der Bußgeldstelle ab und werde dann die weiteren Schritte einleiten.

Vielen Dank ersteinmal für den Zuspruch und Eure Tipps.


Ach ja: Eine Bitte an die Moderation. Würdet ihr diesen Strang bitte in den nicht öffentlichen Bereich verschieben. Mein Weib hat mir grad erzählt, dass dieser Strang bei Google gleich auf der ersten Seite erscheint, wenn man Mundwasser als Suchbegriff eingibt.

Mir steht so gar nicht der Sinn nach weiteren "allgemeinen Verkehrskontrollen".

pixelschubser
21.01.2016, 17:10
Vielleicht hättest Du auf einer Blutentnahme bestehen sollen, denn das Mundwasser trinkst Du ja nicht, deshalb kommt der Alkohol hieraus ja nicht ins Blut.

Das ist so nicht ganz richtig. Ich habe mich dazu heute mal belesen und erfahren, dass ich den Alkohol über die Schleimhaut im Mund durchaus ins Blut aufnehme.

Inwieweit da dann die Blutalkoholkonzentration den Messwerten der Atemluft entspricht, weiß ich allerdings nicht.

Das müsste dann im Zweifel über einen Widerspruch und durch meine RA geklärt werden.

Rumburak
21.01.2016, 17:21
Er hätte auf eine Blutentnahme bestehen sollen! Die hätte nämlich 0,0 ergeben! Es sei denn, er trinkt dieses Mundwasser!

Falsch. Alles verweigern und die Blutentnahme muß angeordnet werden. Warum sollte man sich freiwillig stechen lassen?

HaHoHe
21.01.2016, 17:23
Nach StPO §81a (2) kann auch d ein Staatsanwalt oder die Polizei selbst diese Blutalkoholkontrolle anordnen.

Der Rahmen ist aber eng gefasst, damit die Polizei essich nicht zu einfach macht und nicht zu hohe Kosten mit zu vielen Blutproben verursacht.
Allerdings kann man wohl, wenn man den Atemalkoholtest verweigert, freiwillig in einen Blutalkoholtest einwilligen. Die Initiative dazu muss aber von den Beamten ausgehen.

Hatte mal diesen Artikel gelesen, daher dachte ich ein Bluttest ginge nicht ohne richterliche Anordnung und dass man nicht einwilligen sollte:

http://www.kanzlei-nierenz.de/was-man-in-der-verkehrskontrolle-einfach-nicht-machen-sollte/#comments

sibilla
21.01.2016, 17:36
So lange die Kontrolle nicht so, wie hier in Russland abgelaufen ist :D:

https://www.youtube.com/watch?v=CFKC1c758QE

hör auf zu schmatzen, das ist ein astreiner kroatischer opa.

ich kenne solche.

grüßle s.

sibilla
21.01.2016, 17:44
Wieder nervender Stress.

Den Artikel kenne ich ja und den werd ich den Herrschaften von der Bußgeldstelle auch formal mitteilen. Dass ich Zahnprothesenträger bin, kann ich jederzeit auch bei diesen Leuten belegen. ;)



Ausm Messgerät saufen zu wollen, ist allerdings schon erheiternd.


das ist ein kroatischer opa, über den habe ich auch schon so gelacht, weil ich diese sippschaft von vorne bis hinten und zwitschgedure kenne, hehehe.


nu, wenns pressiert, legst du denen die teile auf den tisch und drohst, ich kann euch in den poppes beißen, näch?:))

liebe grüßle, s.

sibilla
21.01.2016, 17:52
Schon ägerlich, aber da ich kein PKW fahren darf kenne ich sowas nicht.

Habe aber auch so schlechte Erfahrungen gemacht mit dem "Freund und Helfer", weil man mich während meiner Studienzeit oft willkürlich im Rahmen der sogenannten Schleierfahndung, wie es hieß, "zufällig" kontrolliert hat.
Obwohl diese Begründung fadenscheinig war, da in meiner Nähe nie irgendeine Straftat passiert ist, fragte ich mich immer, nach was die denn bitteschön fahnden.

Der Gipfel der Absurdität wurde erreicht, als ich mit zwei Taschen Schmutzwäsche (ein Rucksack auf dem Rücken, die Sporttasche an der einen Hand) unterwegs war zum Waschsalon.
Zwei zivile Beamte stiegen irgendwann eilig aus ihrem Fahrzeug und fragten mich was denn der Inhalt meiner Taschen sei, aber ohne die Antwort abzuwarten ging schon einer der Beamten zu meinem auf dem Rücken befindlichen Rucksack und hob ihn hoch, um zu sehen wie schwer er ist.
Die meinten es sei sehr verdächtig wenn ein junger Mann wie ich mit schweren Taschen unterwegs sei.

Ich finde es verdächtig wenn Beamte anscheinend nicht ausgelastet sind oder unter einer Langeweile zu leiden haben und deshalb anfangen willkürlich Menschen auszusuchen und sie zu belästigen :fuck:

könnte das evtl. was mit der schleyerfahndung in den 70ern zu tun gehabt haben?

da wurde jeder mausköttel mit vorgehaltener waffe von noch eierschalenhinterdenohrenhabenden jungen polizisten angehalten, untersucht und ausgefragt, und das mehrmals am tag.

die scharfe waffe war permanent auf dich gerichtet, zum schluß haben wir nur noch gelacht.:ätsch:

grüßle s.

sibilla
21.01.2016, 17:56
Liebe Grüsse von uns an Euch. Es ist schön, dass Du noch immer nicht den Weg an die große Tafel angetreten hast.

Ich lass den Kopf nicht hängen - ich würde mir ja das spitze Kinn in die Brust stechen. Mich nervt bei dieser Nummer allerdings ungemein, dass es nicht möglich war, einen Richter aufzutreiben und einen entsprechenden Arzt.

Wir leben in einer mittelgrossen Stadt und da hat man keinen Solchen in Bereitschaft? Dieses Land ist wirklich mittlerweile nur noch ein Schatten seiner selbst!

merkst was?

die sind alle anderweitig beschäftigt oder väärschwunden, traurige sache das.

grüßle s.

kotzfisch
21.01.2016, 17:58
Falsch. Alles verweigern und die Blutentnahme muß angeordnet werden. Warum sollte man sich freiwillig stechen lassen?

Wenn er nichts getrunken hat, hätte er darauf bestehen können und sollen.

sibilla
21.01.2016, 17:59
Hätte ich mal machen sollen. Von innen einreiben sozusagen! ;)

sag ich doch, denk an den marilli, hehe :D

aber hinterher immer gut spülen, näch? mit purem wasser, versteht sich.

pixl, das wird schon, ös werd nix so heiß geßn, wieras kocht werd, gell?:))

grüßle s.

sibilla
21.01.2016, 18:01
Potentielle Flüchtlinge, die wegen Polizeigewalt ins Merkelland flüchten:ätsch:

nää, der bleibt zu hause, da gehts im supergut, dem kroatischen opa.

der hat noch arbeit, der hat spaß, seine familie um sich rum und er kann lachen.

grüßle s.

Alter Preuße
21.01.2016, 18:03
Das ist so nicht ganz richtig. Ich habe mich dazu heute mal belesen und erfahren, dass ich den Alkohol über die Schleimhaut im Mund durchaus ins Blut aufnehme.

Inwieweit da dann die Blutalkoholkonzentration den Messwerten der Atemluft entspricht, weiß ich allerdings nicht.

Das müsste dann im Zweifel über einen Widerspruch und durch meine RA geklärt werden.

Aber Du behälst doch das Mundwasser nur einige Sekunden im Mund, da kann doch nicht arg viel Alkohol in den Körper kommen.

sibilla
21.01.2016, 18:03
Na, zumindest "nen" Bier hattest Du doch intus.

hast du den ganzen strang gelesen, oder schiffst du nur mal wieder schrägscheps rein, um deine giftlereien zu verspritzen?

wie armselig

Makkabäus
21.01.2016, 18:08
könnte das evtl. was mit der schleyerfahndung in den 70ern zu tun gehabt haben?.

In den Siebzigern war ich noch flüssig und habe Seepferdchen gespielt :D

Nein, ich wurde jedesmal willkürlich kontrolliert und weil den Beamten gerade langweilig war.
Von Zufall kann keine Rede sein, man hat mich aufgrund meines Aussehens ausgesucht !

Die letzte "Zufallskontrolle" ist aber 5 Jahre her, die Polizei scheint also etwas dazu gelernt zu haben :D

sibilla
21.01.2016, 18:14
In den Siebzigern war ich noch flüssig und habe Seepferdchen gespielt :D

Nein, ich wurde jedesmal willkürlich kontrolliert und weil den Beamten gerade langweilig war.
Von Zufall kann keine Rede sein, man hat mich aufgrund meines Aussehens ausgesucht !

Die letzte "Zufallskontrolle" ist aber 5 Jahre her, die Polizei scheint also etwas dazu gelernt zu haben :D

ui, so jung bist du noch, dann verzeih mir.

ich halte dagegen, du hast dein aussehen verändert, gibs zu :D

ich wünsche eine gute nacht, bis morgen.

eins muß ich dir noch sagen, deine bilder im bilderstrang sind phänomenal. :dg:

laku noc, s.

Gärtner
21.01.2016, 18:15
(...) Eine Bitte an die Moderation. Würdet ihr diesen Strang bitte in den nicht öffentlichen Bereich verschieben. Mein Weib hat mir grad erzählt, dass dieser Strang bei Google gleich auf der ersten Seite erscheint, wenn man Mundwasser als Suchbegriff eingibt.

Dem ist nicht so. Überzeuge dich selbst:


https://www.google.de/search?q=mundwasser

Rumburak
21.01.2016, 18:16
Wenn er nichts getrunken hat, hätte er darauf bestehen können und sollen.

Warum? Blutentnahme ist Körperverletzung und wenn man sich nichts zu Schulden kommen lassen hat, wäre es bescheuert darum zu betteln.

Postkarte
21.01.2016, 18:19
Es ist doch wohl so, dass dieser Alcotest überhaupt keine Relevanz für Bußgelder, Owi-Verfahren hat oder gar als 'gerichtsfest' gilt.

Der Alcotest ist nur dazu dar, um einen 'Anfangsverdacht' zu bestätigen, woraufhin eine Blutentnahme angeordnet wird. Nur das Ergebnis dieser Blutentnahme ist relevant. Da dies dem werten Herrn Pixelschubser versagt geblieben ist, sollte die Sache im Sande verlaufen. Hoffe ich.


Das Hauptanwendungsgebiet der Atemalkoholbestimmung sind Verkehrskontrollen (https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrskontrolle) im Straßenverkehr (https://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenverkehr) durch die Polizei (https://de.wikipedia.org/wiki/Polizei). Hierbei werden direkt am Einsatzort zu einer ersten Kontrolle des Blutalkoholspiegels handelsübliche Messgeräte eingesetzt. Da die angezeigten Werte vergleichsweise ungenau sind, wird bei einer Bestätigung des Anfangsverdachtes im Folgenden eine Blutentnahme angeordnet, um eine exakte Messung des Blutalkoholspiegels unter kontrollierten Laborbedingungen durchführen zu können.

https://de.wikipedia.org/wiki/Atemalkoholbestimmung

Dr Mittendrin
21.01.2016, 18:25
Guten Morgen liebe Mitforisten,

ich komme soeben von unserer hiesigen Polizeiwache und bin einigermassen entsetzt über meine Blauäugigkeit und fassungslos über die Inkompetenz unserer Polizisten.

Aber, ich erzähle die Geschichte mal der Reihe nach:

Heute Nacht hätte ich um 23:45 Uhr meinen Dienst antreten sollen und habe mich also nach meinem Abendessen und nem Bier gegen 18 Uhr ins Bett gelegt, um gegen 22 Uhr aufzustehen, meinen Kaffee zu trinken, zu duschen und mir den Mund mit dem guten "DiaDent"-Mundwasser vom roten Netto zu spülen. Meine Zähne waren bereits sauber, da sie ja in ihrem Becherchen lagen. Also Haftcreme drauf und rein mit den neuen Beißerchen.

Pünktlich gegen 23 Uhr bin ich dann ins Auto gestiegen und habe mich auf den Weg zur Arbeit gemacht. Doch plötzlich leuchtete hinter mir die freundlich Aufforderung der Polizei auf, rechts ranzufahren. Dem kam ich natürlich nach, denn ich kenne das ja schon, in der Nacht in eine allgemeine Verkehrskontrolle zu geraten.

Fenster runter, Papiere in der Hand und ein freundliches Wort für den Herren in blau....dachte ich!

Heute nun ein Novum: Ich wurde nicht nur gefragt, ob ich vor Fahrtantritt getrunken hätte, nein, heute durfte ich pusten. 0,89 Promille waren das Ergebnis und man bot mit nun an, zu einer "geeichten" Messung mit zur Wache zu kommen. Da ich mir keiner Schuld bewusst war und bin sagte ich natürlich zu, wies die beiden Beamten aber darauf hin, dass ich ein Mundwasser benutzt hatte. Ich rief meinen Schichtleiter an und teilte ihm mit, dass ich mich etwas verspäten würde.

Auf der Wache angekommen wurde nun das Messgerät in Betrieb genommen und die Messung sollte losgehen. Nur wollte das Gerät nicht. Das Papier war alle und musste nun von ZWEI Beamten überaus umständlich erneuert werden. Nach zwei Fehlschlägen war dann die neue Rolle Druckerpapier ins Gerät eingefädelt und....Es gab die Meldung "Alkohol in der Umgebungsluft" aus und schaltete ab. Mehrfach gelang die Messung nicht. Ein Dräger 7110, wie es viele vielleicht kennen. Wir zogen also nach mehreren vergeblichen Versuchen dann in ein anderes Zimmer um.

Dort gelangen dann die zwei notwenigen Messungen mit Werten von einmal 0,345 und 0,349 mg/L. Das heisst, ich habe also laut Messung knapp 0,7 Promille in der Atemluft gehabt.

Ich liege also im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit und eine Weiterfahrt wurde mir untersagt.

Als ich vorhin nach Hause kam, bin ich natürlich erst einmal ins Bad und habe mir die Flasche Mundwasser genau angesehen. Wer schaut als Neunutzer und frischer Gebissträger schon auf die Inhalte. Ist doch nur Mundwasser und macht frischen Atem....63,5 Vol/% hat das Zeug!!!! Und es kommt noch heftiger: Auch die Haftcreme ist alkoholhaltig und das Messgerät erkennt diese Faktoren nicht.

Im Netz habe ich dazu sogar etwas gefunden: http://www.unfallzeitung.de/zeitung/forschung-zahnhaftcreme-kann-promillewerte-verfaelschen

Im Augenblick bin ein wenig baff und werde wohl das Schreiben der Bußgeldstelle abwarten müssen. Und nachher muss ich das Auto noch holen....gute 20 Minuten Fußmarsch.

Tja, wieder was gelernt.

Pusten ist schon mal gar nicht Pflicht.
Eine Blutprobe kostet die 600€. Und das müssen sie kostenmäsig verantworten.
Der Pustetest ist nicht gerichtsfest.
Darf daher nicht zu einer Strafe, Busgeld, OWI, Fahrverbot führen.

Dr Mittendrin
21.01.2016, 18:27
Wenn er nichts getrunken hat, hätte er darauf bestehen können und sollen.

Genau. Machen sie nur wenn sie sich sicher sind. Ohne pusten sind sie nicht sicher und müssen beim Arzt die 600 € löhnen wenn es unter 0,5 ist.

Leberecht
21.01.2016, 18:36
Das bedeutet dann aber auch dass Pixelschubser nicht mehr erwarten kann als ein Bußgeld.
Gerade darum und nur darum geht es dem Staat. Meint etwa noch jemand, es ginge um öffentliche Sicherheit?

kotzfisch
21.01.2016, 19:03
Warum? Blutentnahme ist Körperverletzung und wenn man sich nichts zu Schulden kommen lassen hat, wäre es bescheuert darum zu betteln.

Es wäre das einzig rechtssichere Testverfahren, wenn er wirklich nichts getrunken hat.
Verstehst Du das denn nicht?

Ruepel
21.01.2016, 19:12
Ganz sicher nicht. Mensch, ich war aufm Weg zur Arbeit und Alk ist bei uns im Laden ein sofortiger Kündigungsgrund. Selbst bei Restalkohol sind die bei uns in der Firma ganz schnell, auf meine Arbeitskraft zu verzichten.

Dann zieh nach Russland,dort klebt an jeder Vodka Flasche ein Führerschein.

Rumburak
21.01.2016, 19:15
Es wäre das einzig rechtssichere Testverfahren, wenn er wirklich nichts getrunken hat.
Verstehst Du das denn nicht?

In dem Fall.

tabasco
21.01.2016, 19:34
Dem ist nicht so. Überzeuge dich selbst:


https://www.google.de/search?q=mundwasser

Den Weibern soll man eben nicht trauen.


hast du den ganzen strang gelesen, oder schiffst du nur mal wieder schrägscheps rein, um deine giftlereien zu verspritzen?
wie armselig
Gut, dass zumindest Du Dich sachlich einbringst.

Maitre
21.01.2016, 19:40
Dem ist nicht so. Überzeuge dich selbst:


https://www.google.de/search?q=mundwasser

Bei den Suchbegriffen Mundwasser und Polizei ist es wirklich so.

https://www.google.de/#q=mundwasser+polizei

jack000
21.01.2016, 19:44
Im Augenblick bin ein wenig baff und werde wohl das Schreiben der Bußgeldstelle abwarten müssen. Und nachher muss ich das Auto noch holen....gute 20 Minuten Fußmarsch.

Tja, wieder was gelernt.
Hätte denn nicht eine Blutprobe das Thema aus der Welt geschafft?

Nationalix
21.01.2016, 19:44
Es geht doch nichts über einen (un)gepflegten Mundgeruch. :crazy:

Schwabenpower
21.01.2016, 19:56
Vor vielen Jahren war es bei mir eher das Gegenteil. Wir fuhren zu einem Biergarten, mit meinem Auto. Dann entschied sich ein Kollege, zurück zu fahren, so daß ich ungehemmt meine Biere trank. 3 x 0,5 Liter.

Prompt auf dem Rückweg Kontrolle, beim Fahrer natürlich 0. Ich durfte dann aber auch mal pusten. Erstaunlich war, daß es nicht mal 0,3 Promille ergab.

Zahlen mußten wir trotzdem: der Fahrer hatte seinen Führerschein vergessen.

Fazit: es wäre billiger gewesen, wenn ich nach 3 Bier gefahren wäre.

Maitre
21.01.2016, 19:57
Hätte denn nicht eine Blutprobe das Thema aus der Welt geschafft?

Die Staatsgewalt war scheinbar nicht in der Lage oder nicht gewillt, eine Blutprobenentnahme zu organisieren.
Dafür hat der pixelschubser jetzt ein mittelschweres Problem an der Backe. Leider bin ich auch nicht allzusehr davon überzeugt, dass ein Anwalt alles so einfach abschmettern kann. Dazu habe ich schon zu haarsträubende Dinge erlebt. In meinem Falle war es ein Unfall, verursacht durch eine komplett ungesicherte kommunale Baustelle. Als es zum Gerichtsverfahren kam, waren sowohl die von der Polizei gemachten Fotos "verschwunden" als auch die Akte von Hinweisen auf den Missstand bereinigt.

Mütterchen
21.01.2016, 19:59
Gerade darum und nur darum geht es dem Staat. Meint etwa noch jemand, es ginge um öffentliche Sicherheit?

Ich glaube schon dass die Angst vor Führerscheinentzug die Leute stärker davon abhält, alkoholisiert ins Auto zu steigen als ihr Bestreben, die öffentliche Sicherheit zu wahren.

tabasco
21.01.2016, 20:01
Gerade darum und nur darum geht es dem Staat. Meint etwa noch jemand, es ginge um öffentliche Sicherheit?

Ich will nicht dass Besoffene und auch Angetrunkene das Auto fahren. Du?

Leberecht
21.01.2016, 20:10
Ich glaube schon dass die Angst vor Führerscheinentzug die Leute stärker davon abhält, alkoholisiert ins Auto zu steigen als ihr Bestreben, die öffentliche Sicherheit zu wahren.
Natürlich stimmt das. Das ändert aber nichts daran, daß der Staat kein Interesse an der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit hat, erst recht, wenn das mit Steuereinbußen verbunden ist, z.B. durch Arbeitslosigkeit infolge Trunkenheitsfahrten Berufstätiger.

Schwabenpower
21.01.2016, 20:12
Ich will nicht dass Besoffene und auch Angetrunkene das Auto fahren. Du?
Ja. Denn 95 % aller Unfälle werden durch nüchterne Fahrer verursacht.

tabasco
21.01.2016, 20:19
Ja. Denn 95 % aller Unfälle werden durch nüchterne Fahrer verursacht.
Das beruhigt.

ABAS
21.01.2016, 20:21
Guten Morgen liebe Mitforisten,

ich komme soeben von unserer hiesigen Polizeiwache und bin einigermassen entsetzt über meine Blauäugigkeit und fassungslos über die Inkompetenz unserer Polizisten.

Aber, ich erzähle die Geschichte mal der Reihe nach:

Heute Nacht hätte ich um 23:45 Uhr meinen Dienst antreten sollen und habe mich also nach meinem Abendessen und nem Bier gegen 18 Uhr ins Bett gelegt, um gegen 22 Uhr aufzustehen, meinen Kaffee zu trinken, zu duschen und mir den Mund mit dem guten "DiaDent"-Mundwasser vom roten Netto zu spülen. Meine Zähne waren bereits sauber, da sie ja in ihrem Becherchen lagen. Also Haftcreme drauf und rein mit den neuen Beißerchen.

Pünktlich gegen 23 Uhr bin ich dann ins Auto gestiegen und habe mich auf den Weg zur Arbeit gemacht. Doch plötzlich leuchtete hinter mir die freundlich Aufforderung der Polizei auf, rechts ranzufahren. Dem kam ich natürlich nach, denn ich kenne das ja schon, in der Nacht in eine allgemeine Verkehrskontrolle zu geraten.

Fenster runter, Papiere in der Hand und ein freundliches Wort für den Herren in blau....dachte ich!

Heute nun ein Novum: Ich wurde nicht nur gefragt, ob ich vor Fahrtantritt getrunken hätte, nein, heute durfte ich pusten. 0,89 Promille waren das Ergebnis und man bot mit nun an, zu einer "geeichten" Messung mit zur Wache zu kommen. Da ich mir keiner Schuld bewusst war und bin sagte ich natürlich zu, wies die beiden Beamten aber darauf hin, dass ich ein Mundwasser benutzt hatte. Ich rief meinen Schichtleiter an und teilte ihm mit, dass ich mich etwas verspäten würde.

Auf der Wache angekommen wurde nun das Messgerät in Betrieb genommen und die Messung sollte losgehen. Nur wollte das Gerät nicht. Das Papier war alle und musste nun von ZWEI Beamten überaus umständlich erneuert werden. Nach zwei Fehlschlägen war dann die neue Rolle Druckerpapier ins Gerät eingefädelt und....Es gab die Meldung "Alkohol in der Umgebungsluft" aus und schaltete ab. Mehrfach gelang die Messung nicht. Ein Dräger 7110, wie es viele vielleicht kennen. Wir zogen also nach mehreren vergeblichen Versuchen dann in ein anderes Zimmer um.

Dort gelangen dann die zwei notwenigen Messungen mit Werten von einmal 0,345 und 0,349 mg/L. Das heisst, ich habe also laut Messung knapp 0,7 Promille in der Atemluft gehabt.

Ich liege also im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit und eine Weiterfahrt wurde mir untersagt.

Als ich vorhin nach Hause kam, bin ich natürlich erst einmal ins Bad und habe mir die Flasche Mundwasser genau angesehen. Wer schaut als Neunutzer und frischer Gebissträger schon auf die Inhalte. Ist doch nur Mundwasser und macht frischen Atem....63,5 Vol/% hat das Zeug!!!! Und es kommt noch heftiger: Auch die Haftcreme ist alkoholhaltig und das Messgerät erkennt diese Faktoren nicht.

Im Netz habe ich dazu sogar etwas gefunden: http://www.unfallzeitung.de/zeitung/forschung-zahnhaftcreme-kann-promillewerte-verfaelschen

Im Augenblick bin ein wenig baff und werde wohl das Schreiben der Bußgeldstelle abwarten müssen. Und nachher muss ich das Auto noch holen....gute 20 Minuten Fußmarsch.

Tja, wieder was gelernt.


In ca. 4 Stunden schlaf ist ein halber Liter Bier nahezu
vollstaendig abgebaut. Der Koerper baut im Schlaf ca.
0,1 Promille je Stunde ab.

Das ist Dir vermutlich bekannt. Es ist zwar jetzt zu spaet
aber beim naechsten mal koenntest Du auf eine Blutprobe
bestehen um Dich zu entlasten.

Wenn die Blutprobe einen Messwert von 0,0 Promille
ergibt ist das ein gerichtsbestaendiger Beweis fuer Deine
Unschuld und was der Atemalkoholtest bei der Polizei an
Ergebnissen gezeigt hat, mit Verlaub gesagt, scheissegal!

Schwabenpower
21.01.2016, 20:24
Das beruhigt.
53306

tabasco
21.01.2016, 20:25
53306
Das beunruhigt

:D

kotzfisch
21.01.2016, 20:26
In dem Fall.

Natürlich nur in diesem Falle, da hast Du recht.

Schwabenpower
21.01.2016, 20:26
Das beunruhigt

:D
Lieber fünf besoffene Männer im Bus vor mir als eine nüchterne Frau :D

Gärtner
21.01.2016, 20:38
Bei den Suchbegriffen Mundwasser und Polizei ist es wirklich so.

https://www.google.de/#q=mundwasser+polizei

Diese Wortkombination wird so selten angefragt, daß Google Trends dazu keine Ergebnisse liefern kann.

Narrenschiffer
21.01.2016, 20:43
Diese Wortkombination wird so selten angefragt, daß Google Trends dazu keine Ergebnisse liefern kann.
Nix Neues unter der Sonne:
http://blog.docx.org/2010/04/15/322-promille-durch-mundwasser322-promille-durch-mundwasser/

Gärtner
21.01.2016, 20:46
53306

Mit der Käßmann wär das lustiger.


http://fs5.directupload.net/images/160121/497nhnx3.jpg

Schwabenpower
21.01.2016, 20:49
Mit der Käßmann wär das lustiger.



Ja, aber ich kriege sowas nicht hin

Leberecht
21.01.2016, 20:50
Ich will nicht dass Besoffene und auch Angetrunkene das Auto fahren. Du?
Natürlich nicht, auch der Staat will es nicht. Er will auch nicht, daß sexuelle Belästiger und Vergewaltiger ihrer Strafe entgehen. Allerdings hält sich in diesen Fällen sein Bestrafungseifer in Grenzen, während er im Falle des problemlosen Abkassierens bei Verkehrsdelikten groß ist.

ABAS
21.01.2016, 20:53
Lieber fünf besoffene Männer im Bus vor mir als eine nüchterne Frau :D

Es fahren weniger alkoholisierte Frauen mit Autos durch die
Welt als Maenner. Frau fahren dafuer oefter bekifft oder einer
gezogenen Nase " Schnee " mit ihren Autos durch die Gegend.

Schwabenpower
21.01.2016, 20:56
Es fahren weniger alkoholisierte Frauen mit Autos durch die
Welt als Maenner. Frau fahren dafuer oefter bekifft oder einer
gezogenen Nase " Schnee " mit ihren Autos durch die Gegend.
Bei Frauen ist der Zustand egal. Die können es nicht

ABAS
21.01.2016, 21:10
Bei Frauen ist der Zustand egal. Die können es nicht

Sei nicht so ungerecht! Frauen koennen sogar bei Menstruation und
Schwangerschaft mit Autos durch die Gegend fahren und sich dabei
noch waehrend der Fahrt die Fingernaegel lackieren. Wir als Maenner
koennen das nicht!

Schwabenpower
21.01.2016, 21:11
Sei nicht so ungerecht! Frauen koennen sogar bei Menstruation und
Schwangerschaft mit Autos durch die Gegend fahren und sich dabei
noch waehrend der Fahrt die Fingernaegel lackieren. Wir als Maenner
koennen das nicht!
Doch können wir. Denk mal nach.

ABAS
21.01.2016, 21:15
Doch können wir. Denk mal nach.

Na gut! Wir koennen es doch! Mir faellt gerade ein das ich mal
einer Freundin im Sommer beim Autofahren die Fussnaegel
lackiert habe. Sie hatte ein Auto mit Automatikgetriebe. Haha!

Schwabenpower
21.01.2016, 21:23
Na gut! Wir koennen es doch! Mir faellt gerade ein das ich mal
einer Freundin im Sommer beim Autofahren die Fussnaegel
lackiert habe. Sie hatte ein Auto mit Automatikgetriebe. Haha!
Siehste! ;)

Obwohl der artgerechte Platz im Auto für die Frau ja der Kofferraum ist

pixelschubser
22.01.2016, 07:10
Aber Du behälst doch das Mundwasser nur einige Sekunden im Mund, da kann doch nicht arg viel Alkohol in den Körper kommen.

Schon richtig, sie haben ja aber nur den Atemalkoholgehalt getestet.

Ich hab heute Nacht mit nem Kollegen gesprochen, der ein ähnliches Erlebnis hatte. Der meinte, ich solle den Bescheid gar nicht erst abwarten, sondern sofort schriftlich die Vorgehensweise bemängeln und darauf hinweisen, dass sie eine Messung des Blutalkoholgehaltes hätten machen müssen. Nur so gäbe es auch einen gerichtlich verwertbaren Beleg für eine OWi/Trunkenheitsfahrt.

pixelschubser
22.01.2016, 07:25
Nix Neues unter der Sonne:
http://blog.docx.org/2010/04/15/322-promille-durch-mundwasser322-promille-durch-mundwasser/

Interessant! Mir wurde nämlich nicht gestattet, mir den Mund auszuspülen oder die Haftcreme zu entfernen. Und in dem Raum war ein Waschbecken, so dass sie mich beobachten hätten können.

Die Aussage war, dass ich "Nichts zu mir nehmen dürfe!".

Neugier72
22.01.2016, 07:32
Der Knackpunkt dürfte der zweite Atemlufttest auf der Wache sein.
Wenn es das Gerät: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/AlkTestGeraete02.php war ist die Hoffnung nur noch auf einen Anwalt zu legen der einen Fehler im Prozedere findet.

pixelschubser
22.01.2016, 07:38
Der Knackpunkt dürfte der zweite Atemlufttest auf der Wache sein.
Wenn es das Gerät: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/AlkTestGeraete02.php war ist die Hoffnung nur noch auf einen Anwalt zu legen der einen Fehler im Prozedere findet.

Nun, in diesem Text steht aber auch, dass die Messwerte durch Mundwasser verfälscht werden. Und genau auf diesen Punkt habe ich hingewiesen und auch darum gebeten, mir den Mund spülen zu dürfen. Was jedoch wie oben geschrieben abgelehnt wurde.

Neugier72
22.01.2016, 07:46
Nun, in diesem Text steht aber auch, dass die Messwerte durch Mundwasser verfälscht werden. Und genau auf diesen Punkt habe ich hingewiesen und auch darum gebeten, mir den Mund spülen zu dürfen. Was jedoch wie oben geschrieben abgelehnt wurde.
Deshalb brauchst du auf jeden Fall einen Anwalt. Weil entscheidend oder zumindest nicht ganz ohne ist sicher dabei dann auch die Zeitachse Mundspülung-erster Test-zweiter Test. Das Bußgeldverfahren ist eh schon angelaufen, von daher kannst du es nicht verschlimmern und im allerschlechtesten Fall immer noch zurückziehnen. Ärgerlich ist die verplemberte Zeit die jetzt noch dazu kommt, schon klar.

Xarrion
22.01.2016, 08:07
Nun, in diesem Text steht aber auch, dass die Messwerte durch Mundwasser verfälscht werden. Und genau auf diesen Punkt habe ich hingewiesen und auch darum gebeten, mir den Mund spülen zu dürfen. Was jedoch wie oben geschrieben abgelehnt wurde.

In diesem Text steht aber noch etwas anderes:

"Durch kurz vor der Messung eingenommene alkoholhaltige Substanzen (z.B. alkoholhaltige Pralinen oder Mundspray) steigt die in der Atemluft gemessene Alkoholkonzentration über den Wert in der Lungenluft an. Um eine Verfälschung des Messergebnisses durch derartigen Restalkohol oder andere Restsubstanzen im Mund auszuschließen, ist deshalb vor dem Messzyklus eine Kontrollzeit von mindestens zehn Minuten einzuhalten. Während dieser Kontrollzeit darf der Proband weder rauchen noch irgend etwas zu sich nehmen. Nur bei Einhaltung dieser Zeit ist sichergestellt, dass eine Beeinflussung des Ergebnisses nicht mehr erfolgen kann."

Und diese Kontrollzeit von mindestens 10 Minuten Dauer vor der Messung wurde zweifelsfrei eingehalten.
Somit ist das Testergebnis verwertbar.

Schwabenpower
22.01.2016, 09:10
In diesem Text steht aber noch etwas anderes:

"Durch kurz vor der Messung eingenommene alkoholhaltige Substanzen (z.B. alkoholhaltige Pralinen oder Mundspray) steigt die in der Atemluft gemessene Alkoholkonzentration über den Wert in der Lungenluft an. Um eine Verfälschung des Messergebnisses durch derartigen Restalkohol oder andere Restsubstanzen im Mund auszuschließen, ist deshalb vor dem Messzyklus eine Kontrollzeit von mindestens zehn Minuten einzuhalten. Während dieser Kontrollzeit darf der Proband weder rauchen noch irgend etwas zu sich nehmen. Nur bei Einhaltung dieser Zeit ist sichergestellt, dass eine Beeinflussung des Ergebnisses nicht mehr erfolgen kann."

Und diese Kontrollzeit von mindestens 10 Minuten Dauer vor der Messung wurde zweifelsfrei eingehalten.
Somit ist das Testergebnis verwertbar.

Die Haftcreme war aber noch drin. Da liegt wohl eher der Knackpunkt als im Mndwasser.

Neugier72
22.01.2016, 09:36
Die Haftcreme war aber noch drin. Da liegt wohl eher der Knackpunkt als im Mndwasser.
Ich bin wirklich gespannt wie es ausgeht.
Wegen mir wurde vor ungefähr zehn Jahren mal ein Verkehrsschild innerhalb der Zeit zwischen Widerspruch und Verhandlung versetzt, da gings nur um einen läppischen Punkt und die Geldbuße. Meine Fotos unmittelbar nach dem Verstoß hatten keinen bestand, von daher ist für mich in diesem Rechtssystem nichts unmöglich.

pixelschubser
22.01.2016, 09:41
Die Haftcreme war aber noch drin. Da liegt wohl eher der Knackpunkt als im Mndwasser.

Das kommt ja auch noch mit dazu und eben, dass mir auch nach dieser Kontrollzeit nicht die Möglichkeit einer Mundspülung mit Wasser gegeben wurde. Und ich hatte explizit darum gebeten.

pixelschubser
22.01.2016, 09:42
Ich bin wirklich gespannt wie es ausgeht.
Wegen mir wurde vor ungefähr zehn Jahren mal ein Verkehrsschild innerhalb der Zeit zwischen Widerspruch und Verhandlung versetzt, da gings nur um einen läppischen Punkt und die Geldbuße. Meine Fotos unmittelbar nach dem Verstoß hatten keinen bestand, von daher ist für mich in diesem Rechtssystem nichts unmöglich.

Frag mich mal! ;-)

pixelschubser
22.01.2016, 09:43
In diesem Text steht aber noch etwas anderes:

"Durch kurz vor der Messung eingenommene alkoholhaltige Substanzen (z.B. alkoholhaltige Pralinen oder Mundspray) steigt die in der Atemluft gemessene Alkoholkonzentration über den Wert in der Lungenluft an. Um eine Verfälschung des Messergebnisses durch derartigen Restalkohol oder andere Restsubstanzen im Mund auszuschließen, ist deshalb vor dem Messzyklus eine Kontrollzeit von mindestens zehn Minuten einzuhalten. Während dieser Kontrollzeit darf der Proband weder rauchen noch irgend etwas zu sich nehmen. Nur bei Einhaltung dieser Zeit ist sichergestellt, dass eine Beeinflussung des Ergebnisses nicht mehr erfolgen kann."

Und diese Kontrollzeit von mindestens 10 Minuten Dauer vor der Messung wurde zweifelsfrei eingehalten.
Somit ist das Testergebnis verwertbar.

Die haben mich von der Verkehrskontrolle bis zum Messen über ne halbe Stunde warten lassen.

Neugier72
22.01.2016, 09:44
Frag mich mal! ;-)
Die Antwort kenne ich :-). Ich drück dir die Daumen.