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Bolle
15.01.2016, 14:22
​Sagt mal ehrlich, habt ihr von diesem Dokument und dem Prozedere es zu bekommen gewusst? Da hat man Reisepass und Personalausweis und ist nur mutmaßlicher Deutscher?





Staatsangehörigkeitsausweis

Der Staatsangehörigkeitsausweis (auch Staatsangehörigkeitsurkunde) der Bundesrepublik Deutschland (https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland) ist ein amtliches Dokument, das den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit (https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit) mit urkundlicher (https://de.wikipedia.org/wiki/Urkunde) Beweiskraft dokumentiert. (Nur) Mit einem solchen Ausweis ist die Staatsangehörigkeit verbindlich nachgewiesen. Als Rechtsgrundlage (https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsgrundlage) fungiert § 30 (http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__30.html) Staatsangehörigkeitsgesetz (https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsgesetz)(StAG).



Hintergrund

Entgegen weitläufiger Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk deutsch in einem (nachweislich echten) deutschen Personalausweis (https://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis_(Deutschland)) oder Reisepass (https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Reisepass) kein sicherer Nachweis über das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit,[1] (https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis#cite_note-1)[2] (https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis#cite_note-2) sondern legt die Vermutung (vgl. Indiz (https://de.wikipedia.org/wiki/Indiz)) nahe, dass der Ausweisinhaber im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist. Solche Ausweispapiere können daher lediglich zur widerlegbaren Glaubhaftmachung (https://de.wikipedia.org/wiki/Glaubhaftmachung) des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit dienen. Unter Glaubhaftmachung wird ein herabgesetztes Beweismaß verstanden, für das die Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausreicht, ohne dass ein formaler Beweis erbracht werden muss.

Für die Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises werden daher höhere Anforderungen an die Beweisführung gestellt als für die Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises. Bedingt durch das vom Abstammungsprinzip (https://de.wikipedia.org/wiki/Abstammungsprinzip) (ius sanguinis) geprägte deutsche Staatsangehörigkeitsrecht wurde die deutsche Staatsangehörigkeit in der Vergangenheit überwiegend durch eheliche (später auch uneheliche) Geburt und somit durch die Abstammung vom Vater, gegebenenfalls aber auch von der Mutter und deren Vorfahren (https://de.wikipedia.org/wiki/Vorfahren) bestimmt (je nach dem Zeitpunkt der Geburt). Regelmäßig bedarf es daher des Nachweises, dass die für die Weitergabe der deutschen Staatsangehörigkeit maßgeblichen Eltern und Voreltern des Betreffenden tatsächlich deutsche Staatsangehörige waren. Dafür sind alte Urkunden (https://de.wikipedia.org/wiki/Urkunde) (in erster Linie die Geburts-, Abstammungs- und Heiratsurkunden, aber auch Einbürgerungsurkunden, Heimatscheine, Arbeitsbücher, Ariernachweise (https://de.wikipedia.org/wiki/Ariernachweis), Soldbücher (https://de.wikipedia.org/wiki/Soldbuch) (Wehrmachtsausweis (https://de.wikipedia.org/wiki/Wehrmacht)), Kennkarten usw.), Pässe und Ausweise des Antragstellers und der Vorfahren sowie – falls vorhanden – für sie in Deutschland ausgestellte Dokumente wie Zeugnisse oder das Stammbuch der Familie (https://de.wikipedia.org/wiki/Familienstammbuch) beizubringen. Darüber hinaus sind auch die Aufenthaltsorte der betreffenden Personen von der Geburt bis zum Tod bzw. bis in die Gegenwart aufzulisten sowie ggf. durch Dokumente oder Beweise zu belegen.https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis

<font color="#252525"><span style="font-family: sans-serif">
https://youtu.be/Nqnqn3o46Bw

Bolle
15.01.2016, 14:26
https://i.ytimg.com/vi/Nqnqn3o46Bw/maxresdefault.jpg

Bruddler
15.01.2016, 14:28
Wir leben in einer Zeit, in der man nicht einmal genau weiß, ob man Weibchen, oder Männchen ist. :auro:

Rumburak
15.01.2016, 14:29
Schon merkwürdig, aber mir ist es eigentlich relativ egal, ob ich Staatsangehöriger der BRD bin.

torun
15.01.2016, 14:29
Im Saarland war ein solches Dokument notwendig um Beamter zu werden. Als ich geheiratet habe in den 70ern ( Frau Auslaenderin ) musste ich diese Urkunde auch beibringen.

Chandra
15.01.2016, 14:32
Wir leben in einer Zeit, in der man nicht einmal genau weiß, ob man Weibchen, oder Männchen ist. :auro:

Also heute morgen unter der Dusche war ich noch .... ja :D

Bolle
15.01.2016, 14:32
Schon merkwürdig, aber mir ist es eigentlich relativ egal, ob ich Staatsangehöriger der BRD bin.

Darum geht es gar nicht sondern was du für eine Staatsangehörigkeit hast.....
es ist die amtliche Beglaubigung dass du Deutscher bist!

RoyalTS
15.01.2016, 14:38
Ich habe mein Stammbuch, darin ist nachgewiesen seit dem 13. Jahrhundert deutscher Abstammung bin, das mit dem Ausweis ist übrigens schon als Rassismus zu bezeichnen, weil insofern du den Nachweis nicht hast, hast du zwar die Legitimation dich deutsch zu nennen, aber besitzt nur ein niederes Recht...nämlich das der Glaubhaftmachung.

Mit anderen Worten wer sich jetzt bei Gericht, wo du nur den Ausweis für die Legitimation benötigst, zu hart angegriffen oder veräppelt fühlt besitzt demnach das Recht den anderen als Rassistisch in seinen Ansichten zu bezeichnen?

Rumburak
15.01.2016, 14:43
Darum geht es gar nicht sondern was du für eine Staatsangehörigkeit hast.....
es ist die amtliche Beglaubigung dass du Deutscher bist!

Es reicht ja, wenn ich weiß daß ich Deutscher bin. Zweifelhafte Rechtsgrundlagen eines Staates können wir doch eh nicht beeinflussen, oder überblicken.

RoyalTS
15.01.2016, 14:46
Es reicht ja, wenn ich weiß daß ich Deutscher bin. Zweifelhafte Rechtsgrundlagen eines Staates können wir doch eh nicht beeinflussen, oder überblicken.

Das kannst du so nicht sehen, denn wir haben auch Menschen die bei uns eingebürgert sind, die haben den deutschen Pass, dürfen sich aber meiner Meinung nach nicht als deutsch ausgeben.

Ist die Sache mit der Staatsbürgerschaft und der Nationalität.....sind zwei verschiedene Schuhe.....

Rumpelstilz
15.01.2016, 14:50
Es reicht ja, wenn ich weiß daß ich Deutscher bin. Zweifelhafte Rechtsgrundlagen eines Staates können wir doch eh nicht beeinflussen, oder überblicken.
Wenn es keine "Bundesrepublik Deutschland" mehr gibt, ist die Frage, was mit solchen Dokumenten geschieht.

In Mosambik haben sie auch einmal echte Pässe an Ausländer ausgestellt und dafür läppische 5000 US$ kassiert. Als das dann seine Kreise zog, wurden diese echten Pässe nachträglich für ungültig erklärt.

Frumpel
15.01.2016, 14:50
Im Saarland war ein solches Dokument notwendig um Beamter zu werden. Als ich geheiratet habe in den 70ern ( Frau Auslaenderin ) musste ich diese Urkunde auch beibringen.

Bei mir hat die Geburtsurkunde als Nachweis für die deutsche Staatsbürgerschaft gereicht. Sowohl bei der Verbeamtung als auch bei der Hochzeit im Ausland.

RoyalTS
15.01.2016, 14:53
Das kannst du so nicht sehen, denn wir haben auch Menschen die bei uns eingebürgert sind, die haben den deutschen Pass, dürfen sich aber meiner Meinung nach nicht als deutsch ausgeben.

Ist die Sache mit der Staatsbürgerschaft und der Nationalität.....sind zwei verschiedene Schuhe.....

Da kann man aber wieder die ganze Rückständigkeit dieses Landes sehen, das gab es zu DDR Zeiten nicht, da war Staatsbürgerschaft und Nationalität für jeden gleich festgelegt worden....dieser Hickhack hier in dieser Mittelalterlichen Kommune BRD ist einfach manchmal nur abstoßend.
Ehe die hier mal etwas neues auf die Reihe bekommen sind mehr als 100 Jahre vergangen.

FranzKonz
15.01.2016, 14:54
Wir leben in einer Zeit, in der man nicht einmal genau weiß, ob man Weibchen, oder Männchen ist. :auro:

Mit dem Wissen ist's nicht getan, man muss auch den Beweis antreten. Das war früher deutlich einfacher: Schniedel vorgezeigt, und die Sache war bewiesen. Das scheint so nicht mehr zu stimmen.

Bolle
15.01.2016, 15:01
Ich habe mein Stammbuch, darin ist nachgewiesen seit dem 13. Jahrhundert deutscher Abstammung bin, das mit dem Ausweis ist übrigens schon als Rassismus zu bezeichnen, weil insofern du den Nachweis nicht hast, hast du zwar die Legitimation dich deutsch zu nennen, aber besitzt nur ein niederes Recht...nämlich das der Glaubhaftmachung.

Mit anderen Worten wer sich jetzt bei Gericht, wo du nur den Ausweis für die Legitimation benötigst, zu hart angegriffen oder veräppelt fühlt besitzt demnach das Recht den anderen als Rassistisch in seinen Ansichten zu bezeichnen?

Richtig, man brauch dieses Dokument:

http://www2.pic-upload.de/img/29436536/deutscher.png

Menetekel
15.01.2016, 15:02
Da kann man aber wieder die ganze Rückständigkeit dieses Landes sehen, das gab es zu DDR Zeiten nicht, da war Staatsbürgerschaft und Nationalität für jeden gleich festgelegt worden....dieser Hickhack hier in dieser Mittelalterlichen Kommune BRD ist einfach manchmal nur abstoßend.
Ehe die hier mal etwas neues auf die Reihe bekommen sind mehr als 100 Jahre vergangen.

Recht hast Du. Aber wie will ein nicht souveränes Land, oder Staat, etwas auf die Reihe bringen, wenn die wirklich regierenden Befreier den Politkaspern die Hände binden?

Tryllhase
15.01.2016, 15:03
Mit dem Wissen ist's nicht getan, man muss auch den Beweis antreten. Das war früher deutlich einfacher: Schniedel vorgezeigt, und die Sache war bewiesen. Das scheint so nicht mehr zu stimmen.
Es besteht ja heute auch keine Notwendigkeit mehr für diesen Beweis. Die Wehrpflicht wurde abgeschafft. In allen anderen Bereichen spielt das Geschlecht keine Rolle mehr.

Bruddler
15.01.2016, 15:09
Ein erstaunliches Dokument, das zwischen Deutsch und Passdeutsch unterscheidet...Ob dieses Dokument allen schmecken wird, wage ich zu bezweifeln. :pfeif:

[MIDNIGHT MOVER]
15.01.2016, 15:12
Ah. Dann sind also Migranten mit deutschem Personalausweis nur vermutlich Deutsche.

Rumburak
15.01.2016, 15:24
Das kannst du so nicht sehen, denn wir haben auch Menschen die bei uns eingebürgert sind, die haben den deutschen Pass, dürfen sich aber meiner Meinung nach nicht als deutsch ausgeben.

Ist die Sache mit der Staatsbürgerschaft und der Nationalität.....sind zwei verschiedene Schuhe.....

Sag ich doch die ganze Zeit, wobei ich Nationalität und Volkszugehörigkeit noch einmal trennen würde.

GSch
15.01.2016, 15:43
Natürlich ist man auch ohne so einen Schrieb Deutscher (falls man es ist), denn die meisten Deutschen haben so etwas gar nicht. Man braucht es im praktischen Leben kaum. Wer einen deutschen Personalausweis oder Reisepass vorlegt, wird damit im In- und Ausland anstandslos als Deutscher anerkannt. Jedenfalls ist es mir noch nie anders gegangen.

Rechtliche "Vermutung" heißt ja: man hat diese Vermutung auf seiner Seite und braucht keine weiteren Beweise. Wenn jemand gegenteiliger Meinung ist, liegt die Beweislast bei ihm, dass du vielleicht Argentinier oder Marokkaner bist und kein Deutscher.

GSch
15.01.2016, 15:45
Das kannst du so nicht sehen, denn wir haben auch Menschen die bei uns eingebürgert sind, die haben den deutschen Pass, dürfen sich aber meiner Meinung nach nicht als deutsch ausgeben.

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, der ist auch Deutscher nach Art. 116 GG. Wie man sie bekommen hat, ist unerheblich. Von "ausgeben" kann keine Rede sein.

Deutschmann
15.01.2016, 15:46
Darum geht es gar nicht sondern was du für eine Staatsangehörigkeit hast.....
es ist die amtliche Beglaubigung dass du Deutscher bist!

So langsam könnte man zu dem Schluss kommen dass der Personalausweis doch so eine Art Mitarbeiter-Stempelkarte ist. Verschwörungstheorie hin oder her.

Deutschmann
15.01.2016, 15:48
Ein erstaunliches Dokument, das zwischen Deutsch und Passdeutsch unterscheidet...Ob dieses Dokument allen schmecken wird, wage ich zu bezweifeln. :pfeif:

Die sind gerade dabei über einen einheitlichen Ausweis für Flüchtlinge abzustimmen. Ich hoffe ja nicht dass ..... :D

GSch
15.01.2016, 15:49
Mit anderen Worten wer sich jetzt bei Gericht, wo du nur den Ausweis für die Legitimation benötigst, zu hart angegriffen oder veräppelt fühlt besitzt demnach das Recht den anderen als Rassistisch in seinen Ansichten zu bezeichnen?

Das hat doch mit der Staatsangehörigkeit nichts zu tun, sondern vielleicht eher mit der Qualität deiner Aussagen vor Gericht. Welche Staatsangehörigkeit man als Angeklagter / Kläger / Beklagter / Zeuge / Nebenkläger / Gutachter oder was auch immer sonst hat, spielt in einer Verhandlung meist überhaupt keine Rolle. Den Ausweis musst du doch nur vorzeigen, um zu belegen, dass du auch tatsächlich die geladene Person bist. Wer sich in Deutschland aufhält, für den gelten die deutschen Gesetze, egal ob Deutscher oder Chinese.

Bolle
15.01.2016, 15:51
So langsam könnte man zu dem Schluss kommen dass der Personalausweis doch so eine Art Mitarbeiter-Stempelkarte ist. Verschwörungstheorie hin oder her.

Ich hab jetzt mal ein paar Tage versucht mich in das Thema einzuarbeiten.........es ist Wahnsinn! Onlineformulare lassen sich nicht downloaden, Behörden wissen nichts Bescheid oder streiten ab. Texte sind so formuliert, dass kein Mensch sie auf Anhieb verstehen kann. Wir haben hier tatsächlich eine sehr verworrene, unübersichtliche Rechtssituation und das hat mit Verschwörungstheorie wirklich nichts zu tun! Das ist Absicht.......

Deutschmann
15.01.2016, 15:53
Ich hab jetzt mal ein paar Tage versucht mich in das Thema einzuarbeiten.........es ist Wahnsinn! Onlineformulare lassen sich nicht downloaden, Behörden wissen nichts Bescheid oder streiten ab. Texte sind so formuliert, dass kein Mensch sie auf Anhieb verstehen kann. Wir haben hier tatsächlich eine sehr verworrene, unübersichtliche Rechtssituation und das hat mit Verschwörungstheorie wirklich nichts zu tun! Das ist Absicht.......

Du wirst lachen - aber das mit so einem Dokument hat mir vor nicht allzu langer Zeit auch ein Bekannter gesagt. Ich hatte das bis dato als "blabla" abgetan.

Murmillo
15.01.2016, 16:00
... In allen anderen Bereichen spielt das Geschlecht keine Rolle mehr.

Beim Gynäkölogen und auf der Entbindungsstation schon !:D

Bolle
15.01.2016, 16:10
So langsam könnte man zu dem Schluss kommen dass der Personalausweis doch so eine Art Mitarbeiter-Stempelkarte ist. Verschwörungstheorie hin oder her.



Zu § 1 Begriff des Deutschen

1.1 Allgemeines
Deutsche im Sinne des § 1 sind deutsche Staatsangehörige. Statusdeutsche fallen nicht unter den Begriff des Deutschen im Sinne des § 1. Rechtsgrundlagen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Statusdeutsche sind seit dem 1. August 1999 § 7 (Ausstellung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 des Bundesvertriebenengesetzes) und § 40a (Überleitung in die deutsche Staatsangehörigkeit). Die gesetzlichen Erwerbs- und Verlustgründe des Staatsangehörigkeitsgesetzes gelten für Statusdeutsche entsprechend.

http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/Anwendungshinweise_StAG.pdf

Bolle
15.01.2016, 16:14
Ein Staatsangehörigkeitsausweis bzw. ein Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher kann auf Antrag ausgestellt werden, wenn der Antragsteller den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder den Besitz der Deutscheneigenschaft nachgewiesen hat bzw. glaubhaft gemacht hat.


Den vg. Anträgen sind daher eigene Personenstandsurkunden sowie Personenstandsurkunden der Vorfahren (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden), die - nach Möglichkeit - bis in das Jahr 1914 zurückgehen und andere, Hinweise auf die deutsche Staatsangehörigkeit enthaltende Dokumente/Unterlagen
(z. B.: Einbürgerungsurkunde, Stammbuch, Ahnenpass, Militärbuch) beizufügen.
Ausländische Unterlagen sind mit einer staatlich anerkannten Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.

Hintergrund für dieses Datum ist, das zum 01. Januar 1914 das erste deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten ist. Zuvor bestand das Staatsgebilde, welches heute als "Deutschland" bekannt ist, aus verschiedenen Ländern mit jeweils eigenen Staatsangehörigkeiten und -gesetzen. Es kann daher in Einzelfällen notwendig sein, auch für die Zeit vor 1914 entsprechende Nachweise beizubringen.

Für Amtshandlungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten werden Gebühren erhoben.
Für die Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises bzw. eines Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher ist eine Festgebühr in Höhe von 25,-- EUR festgelegt.

https://www.kreis-re.de/default.asp?asp=showschlagw&zae=257

moishe c
15.01.2016, 16:30
https://i.ytimg.com/vi/Nqnqn3o46Bw/maxresdefault.jpg




"Alles klar" ist mit diesem Staatsangehörigkeitsausweis aber keineswegs!


1. bezieht sich diese Urkunde nur auf die "Staatsangehörigkeit"!

Und
2. muß man dann auch beweisen können, daß man die in der Urkunde genannte Person auch tatsächlich ist! Denn diese Urkunde beinhaltet kein DNS-Profil, keine Fingerabdrücke, ja noch nicht mal ein Lichtbild/Foto!

Bolle
15.01.2016, 16:34
"Alles klar" ist mit diesem Staatsangehörigkeitsausweis aber keineswegs!


1. bezieht sich diese Urkunde nur auf die "Staatsangehörigkeit"!

Und
2. muß man dann auch beweisen können, daß man die in der Urkunde genannte Person auch tatsächlich ist! Denn diese Urkunde beinhaltet kein DNS-Profil, keine Fingerabdrücke, ja noch nicht mal ein Lichtbild/Foto!

Richtig, deswegen gibt es ja noch eine zweite Urkunde:

http://www2.pic-upload.de/img/29436536/deutscher.png
http://wemepes.ch/pdf/Antrag%20Deutsch001.pdf

Don_Stefano
15.01.2016, 16:35
Wir leben in einer Zeit, in der man nicht einmal genau weiß, ob man Weibchen, oder Männchen ist. :auro:

Ich schon. Und wers nicht weiß hat nicht alle Tassen im Schrank.

konfutse
15.01.2016, 16:58
Wirklich erstaunlich:


Staatsangehörigkeitsfeststellung / Staatsangehörigkeitsausweis

Einzelne Behörden fordern, dass eine Person einen Nachweis vorlegt, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder nicht besitzt. Dieser Nachweis ist der Staatsangehörigkeitsausweis.

Hinweis:
Ein Deutscher verliert die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch, wenn er z. B. eine andere Staatsangehörigkeit annimmt (außer ab 27.08.2007 eine andere EU-Staatsangehörigkeit).

Es ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Vor Antragstellung werden Sie beraten und erhalten ein Antragsformular. Dem Antrag sind Nachweise über den Erwerb oder den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit beizufügen, z. B.

- frühere Staatsangehörigkeitsausweise
- Einbürgerungsurkunden (auch DDR)
- wenn vorhanden: DDR-Personalausweis
- wenn bisher keine Staatsangehörigkeitsfeststellung erfolgte, wird bis mindestens 1950 die Biografie beleuchtet.

Die Verwaltungsgebühr beträgt:

- für jeden ausgestellten Staatsangehörigkeitsausweis 25,00 Euro
- für jede ausgestellte Negativbescheinigung 10,00 Euro
http://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/Staatsangehoerigkeitsfeststellung.php

Das bedeutet wohl, dass die vor 1950 geborenen Westdeutschen keinen Staatsangehörigkeitsausweis bekommen können, wenn sie noch keinen haben. Die können nämlich ihre Staatsangehörigkeit nicht nachweisen. hihi ...

Tantalit
15.01.2016, 17:15
Darum geht es gar nicht sondern was du für eine Staatsangehörigkeit hast.....
es ist die amtliche Beglaubigung dass du Deutscher bist!

Das witzige ist das dieser Ausweis immer nur 6 Monate gilt. ;)

Bolle
15.01.2016, 17:17
Das witzige ist das dieser Ausweis immer nur 6 Monate gilt. ;)

Ja, und dann bist du wieder Türke oder was!

Ich liebe es, wenn die Ahnungslosen in Strängen auftauchen, wovon sie absolut keine Ahnung haben, aber dennoch glauben ihren Senf dazugeben zu müssen.


Warum ist die Gültigkeitsdauer meines Staatsangehörigkeitsausweises (auf zehn Jahre) begrenzt?

Nach altem Recht war die zeitliche Beschränkung des Staatsangehörigkeitsausweises gesetzlich vorgeschrieben.
Aufgrund einer Gesetzesänderung zum 28.08.2007 und der nunmehr verbindlichen Wirkung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit auch für die Zukunft ist die Befristung entfallen.
Sollten Sie nach Ablauf Ihres Staatsangehörigkeitsausweises einen unbefristeten Ausweis benötigen, stellen Sie einen neuen Antrag und fügen Sie den bisherigen abgelaufenen Ausweis in einfacher Kopie bei.

http://www.bva.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/BVA/Staatsangehoerigkeit/Feststellung/21_Feststellung1.html

Tantalit
15.01.2016, 17:25
Ja, und dann bist du wieder Türke oder was!

Ich liebe es, wenn die Ahnungslosen in Strängen auftauchen, wovon sie absolut keine Ahnung haben, aber dennoch glauben ihren Senf dazugeben zu müssen.



http://www.bva.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/BVA/Staatsangehoerigkeit/Feststellung/21_Feststellung1.html

Die vermeintlich Ahnungslosen helfen aber so Leuten wie dir ein bißchen Mehr an infos zu posten als einen copy paste Einzeiler. ;)

Silencer
15.01.2016, 19:00
https://i.ytimg.com/vi/Nqnqn3o46Bw/maxresdefault.jpg

Ja, habe ich gewusst. Und das schon vor 35 Jahren.
Ich als schlesischer Deutschstämmiger, dort auch noch geboren, habe ich nach meiner Übersiedlung nach West-Deutschland sofort darauf bestanden nicht nur Personalausweis zu erhalten sondern die Einbürgerungsurkunde und den Staatsangehörgkeitsausweis. Als Beweise konnte ich Stammbuch der Familie, Heiratsurkunden meiner Eltern und Großeltern, Wehrmachtsausweis meines Vaters, Geburtsurkunden meiner Ur-Großeltern, Großeltern, Eltern, alte Sparkassenbücher usw.
Ich bin also deutscher als viele von euch! :D Einen deutschen Schäferhund brauchte ich nicht nachweisen, und das in Bayern! :fizeig: Aber Deutschland und Bayern waren im Jahr 1981 noch Rechtstaaten.

Beobachter
15.01.2016, 21:14
https://wiki.sonnenstaatland.com/images/thumb/9/9d/Personenausweis-lorenz.jpg/500px-Personenausweis-lorenz.jpg

RoyalTS
15.01.2016, 22:52
Sag ich doch die ganze Zeit, wobei ich Nationalität und Volkszugehörigkeit noch einmal trennen würde.

Brauchst du nicht trennen, Staatsbürgerschaft: BRD, Nationalität: deutsch....mehr ist nicht nötig.

Staatsbürgerschaft steht für das Land in dem ich lebe, die Nationalität für die Abstammung.....sprich die Ehtnie.

Ich glaube sogar, das hieß zu Zonenzeiten auch anders, muss ich mal schauen.
Ich dachte es hieß Staatsangehörigkeit und Herkunft im Ausweis.

RoyalTS
16.01.2016, 00:01
Richtig, deswegen gibt es ja noch eine zweite Urkunde:

http://www2.pic-upload.de/img/29436536/deutscher.png
http://wemepes.ch/pdf/Antrag%20Deutsch001.pdf

Das ist aber leider der falsche Antrag, der gilt fuer die, welche nachweisen muessen, da sie woanders lebten, das ihre Abstammung deutscher Herkunft ist.

Das was du meinst ist der Staatsangehörigkeitsausweis, da du Deutscher bist.
Ist aber genauso ein Schwachsinn.

Ferner sollten die mal prüfen ob die diese veralteten Anträge überhaupt noch verwenden dürfen.
Schließlich hat die Bundesdruckerei nur noch einen halben Adler seit ihrer Teilprivatisierung und die drucken auch so.

Strandwanderer
16.01.2016, 05:25
Ein erstaunliches Dokument, das zwischen Deutsch und Passdeutsch unterscheidet...


Diesen Unterschied macht es eben gerade nicht, leider.

Siehe diesen Auszug aus dem Text im Erstbeitrag:

"Dafür sind alte Urkunden (https://de.wikipedia.org/wiki/Urkunde) (in erster Linie die Geburts-, Abstammungs- und Heiratsurkunden, aber auch Einbürgerungsurkunden, Heimatscheine, Arbeitsbücher, Ariernachweise (https://de.wikipedia.org/wiki/Ariernachweis), Soldbücher (https://de.wikipedia.org/wiki/Soldbuch) (Wehrmachtsausweis (https://de.wikipedia.org/wiki/Wehrmacht)), Kennkarten usw.), Pässe und Ausweise des Antragstellers und der Vorfahren sowie – falls vorhanden – für sie in Deutschland ausgestellte Dokumente wie Zeugnisse oder das Stammbuch der Familie (https://de.wikipedia.org/wiki/Familienstammbuch) beizubringen."

RoyalTS
16.01.2016, 19:17
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, der ist auch Deutscher nach Art. 116 GG. Wie man sie bekommen hat, ist unerheblich. Von "ausgeben" kann keine Rede sein.

Glaubst du nicht das sich hier die Geister scheiden?

Wie ich weiß ist es Menschen, welche aus einem anderen Staat kommen gestattet zwei Staatsbürgerschaften zu haben, nämlich die ihres Herkunftslandes und die des Staates in dem sie derzeit leben.
Eine Bekannte von mir besitzt keinen dieser Ausweise, ist eine Staatsbürgerin, da sie schon zu DDR-Zeiten in der DDR lebte.
Hat aber zwei Staatsbürgerschaften und es geht immer um die Herkunft, damit du überhaupt unterscheiden kannst.

GSch
16.01.2016, 20:30
Wie ich weiß ist es Menschen, welche aus einem anderen Staat kommen gestattet zwei Staatsbürgerschaften zu haben, nämlich die ihres Herkunftslandes und die des Staates in dem sie derzeit leben.

Im Prinzip geht das nicht. Doppelstaatsangehörigkeiten werden nicht gefördert. Wer Deutscher werden will, muss seine andere Staatsangehörigkeit ablegen. Schlag nach im StAG.


Eine Bekannte von mir besitzt keinen dieser Ausweise, ist eine Staatsbürgerin, da sie schon zu DDR-Zeiten in der DDR lebte.
Hat aber zwei Staatsbürgerschaften und es geht immer um die Herkunft, damit du überhaupt unterscheiden kannst.

Ich weiß nicht, was für Ausweise du meinst, aber wenn Sie DDR-Bürgerin war, war sie Deutsche. Kein Problem. Alle DDR-Bürger waren auch Deutsche im Sinne des Grundgesetzes. Daher konnten sie sich ohne Probleme Personalpapiere der Bundesrepublik ausstellen lassen, wenn sie in den Westen kamen, oder in einer konsularischen Vertretung der Bundesrepublik. Was sie ja 1990 in Budapest, Prag und Ost-Berlin massenhaft taten.

Carl von Cumersdorff
16.01.2016, 20:33
​Sagt mal ehrlich, habt ihr von diesem Dokument und dem Prozedere es zu bekommen gewusst? Da hat man Reisepass und Personalausweis und ist nur mutmaßlicher Deutscher?

https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis

<font color="#252525"><span style="font-family: sans-serif">
https://youtu.be/Nqnqn3o46Bw

Könnten wir später an der Macht die Gutmenschen staatenlos machen? Interessant.

konfutse
16.01.2016, 20:41
Im Prinzip geht das nicht. Doppelstaatsangehörigkeiten werden nicht gefördert. Wer Deutscher werden will, muss seine andere Staatsangehörigkeit ablegen. Schlag nach im StAG.
...
Im Prinzip geht es doch:


Ein Deutscher verliert die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch, wenn er z. B. eine andere Staatsangehörigkeit annimmt (außer ab 27.08.2007 eine andere EU-Staatsangehörigkeit).
http://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/Staatsangehoerigkeitsfeststellung.php

GSch
16.01.2016, 20:46
Im Prinzip geht es doch:


http://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/Staatsangehoerigkeitsfeststellung.php

Hier geht es darum, eine andere Staatsangehörigkeit anzunehmen, nicht darum, als Ausländer die deutsche zu bekommen.

Die Staatsangehörigkeiten der anderen EU-Staaten werden nicht als so ganz ausländisch angesehen. So können ja EU-Bürger auch bei Kommunalwahlen mitmachen. Sie können auch deutsche Beamte werden.

RoyalTS
17.01.2016, 00:09
Im Prinzip geht das nicht. Doppelstaatsangehörigkeiten werden nicht gefördert. Wer Deutscher werden will, muss seine andere Staatsangehörigkeit ablegen. Schlag nach im StAG.



Ich weiß nicht, was für Ausweise du meinst, aber wenn Sie DDR-Bürgerin war, war sie Deutsche. Kein Problem. Alle DDR-Bürger waren auch Deutsche im Sinne des Grundgesetzes. Daher konnten sie sich ohne Probleme Personalpapiere der Bundesrepublik ausstellen lassen, wenn sie in den Westen kamen, oder in einer konsularischen Vertretung der Bundesrepublik. Was sie ja 1990 in Budapest, Prag und Ost-Berlin massenhaft taten.

Also zwei Staatsbürgerschaften sind gar kein Problem, 2014 kam sogar ein Gesetz raus, das Kindern von eingewandertendie schon in Deutschland integriert sind das gleiche Recht zusteht und das obwohl sie hier geboren wurden.

opppa
17.01.2016, 09:19
Wir leben in einer Zeit, in der man nicht einmal genau weiß, ob man Weibchen, oder Männchen ist. :auro:

Das kannste Dir aber - natürlich gegen eine angemessene Gebühr - amtlich bestätigen lassen!

:fizeig:

Thomas1734
17.01.2016, 10:42
Am besten man besorgt siche einen syrischen Pass. Es sind ja genug im Umlauf, so an die 10 000 ende
und mehr. Gut der kostet zunächst etwas, aber damit hat man dann auch ausgesorgt.

Es stehen alle "Sorglos-Geld-Quellen" zur Verfügung, es gibt genug zu essen und keiner muss hungern,
für Bespäßung und Unterhaltung durch die Politiker ist auch gesorgt und notfalls reicht ein besorgter
Anruf beim regionalen Bundestagsabgeordneten und rennen alle um ’s persönliche Wohlergehen.

Man stelle sich nur mal vor unsere Politiker sie sich ja auch Volksbǘertreter nennen würden sich so
besorgt verhalten für deutsche mittellose Bürger, jene "deutsche Statsangehörige" bei denen die
politische Sönne noch nie oder kaum noch ankommt, die unsere Volksvertreter max. nur noch für’s
Kreuzchen auf dem Stimmzettel brauchen.

Und un frage man sich was ist nur aus Deutschland geworden und wohin werden es unsere Vertreter
fürs Volk noch bringen.

Werden wir bald für alle Flüchtlinge dieser Welt und alle restlichen europäischen Pleitestaaten in
Vollhaftung genommen? So genau danach sieht es leider aus!

Thomas

GSch
17.01.2016, 12:21
Also zwei Staatsbürgerschaften sind gar kein Problem, 2014 kam sogar ein Gesetz raus, das Kindern von eingewandertendie schon in Deutschland integriert sind das gleiche Recht zusteht und das obwohl sie hier geboren wurden.

Stimmt, aber wenn sie erwachsen werden, müssen sie sich zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden.

RoyalTS
17.01.2016, 16:33
Stimmt, aber wenn sie erwachsen werden, müssen sie sich zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden.

Das stimmt so auch nicht, seit 2014 gibt es die doppelte Staatsbürgerschaft für alle nach 1990 geborenen, die müssen sich also nicht mehr entscheiden.....übrigens derzeit ist die Quote in Deutschland das 4 Mio. Menschen hier leben, welche 2 Staatsbürgerschaften haben. Der größte Teil sind Europäer, aber ein nicht ganz so geringer Teil, sind Bürger, welche aus ideologischen, religiösen Gründen oder einfach nur deswegen weil sie in ihrem Herkunftsland noch die Pflicht haben militärisch zu dienen...einfach nicht aus der Staatsbürgerschaft ihres Herkunftslandes entlassen werden.
Dies hat die BRD so anerkannt und trotzdem eine zweite Staatsbürgerschaft ausgestellt.

Bei den 4 Mio. wie oben erwähnt ist aber nur ein ganz geringer Teil dabei, welche schon von dem oben erwähnten Gesetz Gebrauch gemacht haben.

GSch
17.01.2016, 16:42
aber ein nicht ganz so geringer Teil, sind Bürger, welche aus ideologischen, religiösen Gründen oder einfach nur deswegen weil sie in ihrem Herkunftsland noch die Pflicht haben militärisch zu dienen...einfach nicht aus der Staatsbürgerschaft ihres Herkunftslandes entlassen werden.

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen will, muss im Prinzip die andere ablegen. Jedenfalls muss er es versuchen. Bei manchen Ländern geht das einfach nicht, entweder aus Prinzip oder weil die Verwaltung nicht funktioniert. Nicht abgeleisteter Militärdienst ist auch ein Grund. In diesem Fall wird dann die doppelte Staatsangehörigkeit akzeptiert.

Das Prinzip, dass jeder nur eine Staatsangehörigkeit haben soll, ist in den letzten Jahren an verschiedenen Stellen aufgeweicht worden.

sibilla
17.01.2016, 17:00
Wirklich erstaunlich:


http://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/Staatsangehoerigkeitsfeststellung.php

Das bedeutet wohl, dass die vor 1950 geborenen Westdeutschen keinen Staatsangehörigkeitsausweis bekommen können, wenn sie noch keinen haben. Die können nämlich ihre Staatsangehörigkeit nicht nachweisen. hihi ...

okay, dann habe ich wohl die gnade der späten geburt (aussage kohl) und darf mich dann doch "deutsch" schimpfen?

ich blicke in diesem saustall nicht mehr durch.

"ironie off"

grüßle s.

sibilla
17.01.2016, 17:05
Das ist aber leider der falsche Antrag, der gilt fuer die, welche nachweisen muessen, da sie woanders lebten, das ihre Abstammung deutscher Herkunft ist.

Das was du meinst ist der Staatsangehörigkeitsausweis, da du Deutscher bist.
Ist aber genauso ein Schwachsinn.

Ferner sollten die mal prüfen ob die diese veralteten Anträge überhaupt noch verwenden dürfen.
Schließlich hat die Bundesdruckerei nur noch einen halben Adler seit ihrer Teilprivatisierung und die drucken auch so.


was heißt das? halber adler? bitte kläre mich auf.

grüßle s.

RoyalTS
17.01.2016, 18:52
[/B]

was heißt das? halber adler? bitte kläre mich auf.

grüßle s.

Nun ja, 2008 wurde die Bundesdruckerei an einen Privatinvestor verkauft und somit privatisiert, da die Druckerei damit befasst ist mehr oder weniger für den Bund zu arbeiten wurde der Adler halbiert, da er ein Hoheitszeichen ist und nur dort in voller Größe erscheinen darf wo der Bund zu 100% der Eigner ist.

Wenn du dich halt mal in Berlin z.B. umschaust, dann wirst du an jedem Ministerium den Bundesadler in seiner ganzen Staatlichkeit finden, nicht nur weil es ein Ministerium ist, sondern weil es fast immer Bundesimmobilien sind auf denen er prangt.

Mittlerweile hat der Bund die Bundesdruckerei wieder zurück gekauft, da der Finanzinvestor die Druckerei mit satten Schulden überhäuft hatte und die Druckerei mehr oder weniger vor dem Ruin stand....solche Geschäfte macht der Bund halt, solchen Finanzgenies das Zepter überlassen.

Die Privatisierung gilt als gescheitert, ist aber bei den Politikern nicht weiter verwunderlich, wann funktioniert denn mal etwas ordentlich was die machen?

Da kannst du suchen danach, das nächste große Loch wird mit Sicherheit die Baustelle Berliner Stadtschloss...ich sehe schon wieder wie Milliarden Gelder verschwinden werden.

Elbegeist
17.01.2016, 19:01
[/B]
was heißt das? halber adler? bitte kläre mich auf.
grüßle s.

............Goldbroiler?

Elbegeist :ironie::haha:

RoyalTS
17.01.2016, 23:32
[/B]

was heißt das? halber adler? bitte kläre mich auf.

grüßle s.

Du kannst dir das Logo auch selbst ansehen, gib einfach Bundesdruckerei im Suchfeld ein und Seite mit dem Logo zeigt dir den halben Adler.

RUMPEL
18.01.2016, 07:06
So langsam könnte man zu dem Schluss kommen dass der Personalausweis doch so eine Art Mitarbeiter-Stempelkarte ist. Verschwörungstheorie hin oder her.

Da liegst du wahrscheinlich gar nicht mal so falsch. Der Personalausweis ist ein Dokument noch aus der Besatzungszeit. Der Inhaber gehört zum PERSONAL der BRD, und er ist somit u. a. auch verpflichtet, für sämtliche Verbindlichkeiten der BRD einzustehen. Nur wer KEINEN Personalausweis besitzt, sondernn nur einen PASS, ist "richtiger" Deutscher, aber auch dann nur, wenn er gleichzeitig den vorher beschriebenen Staatsangehörigkeitsnachweis (GELBES Dokument) bekommt. Es gibt noch ein GRÜNES Dokument, welches in aller Regel nur "Zugewanderte" - auf Antrag - erhalten.

Ich glaube, der "Honigmann" hat vor Jahren mal einen Beitrag geliefert über diese Angelegenheit. Man könnte ja mal "kugeln".

RUMPEL
18.01.2016, 07:21
Die sind gerade dabei über einen einheitlichen Ausweis für Flüchtlinge abzustimmen. Ich hoffe ja nicht dass ..... :D

Du sprichst von einem "Flüchtlingsausweis". Einen solchen gab es aber auch schon nach 1945 in der BRD,. Flüchtlinge z. B. aus dem Osten beantragten einen solchen Ausweis. Da gab es sogar einen Flüchtlingsausweis A und einen Flüchtlingsausweis B. Ich weiß aber nicht mehr, welche Bewandtnis es damit hatte.

Deutschmann
18.01.2016, 07:23
Du sprichst von einem "Flüchtlingsausweis". Einen solchen gab es aber auch schon nach 1945 in der BRD,. Flüchtlinge z. B. aus dem Osten beantragten einen solchen Ausweis. Da gab es sogar einen Flüchtlingsausweis A und einen Flüchtlingsausweis B. Ich weiß aber nicht mehr, welche Bewandtnis es damit hatte.

Vielleicht Reichsdeutscher und Volksdeutscher?

Bergischer Löwe
18.01.2016, 07:34
Anhand der (gottseidank noch vorhandenen und nicht durch Schweden, Franzosen oder Österreicher vernichteten) Kirchenbücher ist meine Abstammung bis ins 16. Jahrhundert für beide elterliche Seiten nachweisbar. Mein beiden Großväter haben damit für sich und ihre Gattinnen ironischerweise ihre Ariernachweise geführt, um nach 1935 in den Staatsdienst treten zu können (1x kommunaler Beamter und 1x....naja....) und zu heiraten. Beide sind übrigens noch vorhanden. Bei Zweifeln möchte ich das Gesicht des "bunten", wahrscheinlich grünwählenden Standesbeamten sehen, wenn ich beide zum Beweis meiner Abstammung vorlegen würde. So mit Dienstsiegel seiner eigenen Behörde - nur vor 80 Jahren....:D

Bergischer Löwe
18.01.2016, 07:38
Vielleicht Reichsdeutscher und Volksdeutscher?

Flüchtlingsausweis A und B für Vertriebene der deutschen Ostgebiete (A: vor 1938 bereits dort gelebt, B: nach 1938 dorthin gezogen oder Ausgebombte)
Flüchtlingsausweis C für aus der Sowjetischen Besatzungszone (später DDR) geflohen.

RoyalTS
18.01.2016, 07:48
............Goldbroiler?

Elbegeist :ironie::haha:

Das konnte wieder nur von einem Sachsen kommen, den Begriff kennen hier aber nicht alle, die kennen immer nur ein halbes Hänchen oder Händl....ein Sachse grüßt Dresden:dg:

Elbegeist
18.01.2016, 08:10
Das konnte wieder nur von einem Sachsen kommen,
den Begriff kennen hier aber nicht alle, die kennen immer nur ein halbes Hänchen oder Händl....ein Sachse grüßt Dresden:dg:

Ein Dresdner grüßt einen Sachsen - merkwürdigerweise stammt der Begriff Broiler aus der englischen Sprache (bed. Gegrilltes) und
gehörte zum Sprachgebrauch in der Ex-DDR - in einer Doku wurde über die DDR-Hähnchenbraterei, wo nach über einen
Technologietransfer aus den USA berichtet wurde.

Elbegeist :gib5:

GSch
18.01.2016, 08:15
Ein Dresdner grüßt einen Sachsen - merkwürdigerweise stammt der Begriff Broiler aus der englischen Sprache (bed. Gegrilltes) und
gehörte zum Sprachgebrauch in der Ex-DDR - in einer Doku wurde über die DDR-Hähnchenbraterei, wo nach über einen
Technologietransfer aus den USA berichtet wurde.

Ich war kürzlich in den USA und habe mich sehr gewundert, dass es dort "Broiler" gibt. Na, jetzt weiß ich auch warum. Übrigens darf man dort auch an roten Ampeln rechts abbiegen. Merkwürdig, merkwürdig ...

Elbegeist
18.01.2016, 08:21
Ich war kürzlich in den USA und habe mich sehr gewundert, dass es dort "Broiler" gibt. Na, jetzt weiß ich auch warum. Übrigens darf man dort auch an roten Ampeln rechts abbiegen. Merkwürdig, merkwürdig ...

................und nicht zu vergessen bei Linksabbiegen bei Kreuzungen die Linksumfahrung.

Elbegeist :appl:

RUMPEL
18.01.2016, 23:30
Anhand der (gottseidank noch vorhandenen und nicht durch Schweden, Franzosen oder Österreicher vernichteten) Kirchenbücher ist meine Abstammung bis ins 16. Jahrhundert für beide elterliche Seiten nachweisbar. Mein beiden Großväter haben damit für sich und ihre Gattinnen ironischerweise ihre Ariernachweise geführt, um nach 1935 in den Staatsdienst treten zu können (1x kommunaler Beamter und 1x....naja....) und zu heiraten. Beide sind übrigens noch vorhanden. Bei Zweifeln möchte ich das Gesicht des "bunten", wahrscheinlich grünwählenden Standesbeamten sehen, wenn ich beide zum Beweis meiner Abstammung vorlegen würde. So mit Dienstsiegel seiner eigenen Behörde - nur vor 80 Jahren....:D

... Wenn du überhaupt auf einen deutschstämmigen Menschen dort triffst. Das ist in Behörden heute nicht mehr selbstverständlich. Ich habe auch noch allerlei Dokumente von den Großeltern und Eltern. Von Vater sogar eine Belobigung des Führers, in welchem dieser seinen Dank für seine, Vaters, geleisteten Verdienste im 1. WK bekundete.

RUMPEL
18.01.2016, 23:33
Ich war kürzlich in den USA und habe mich sehr gewundert, dass es dort "Broiler" gibt. Na, jetzt weiß ich auch warum. Übrigens darf man dort auch an roten Ampeln rechts abbiegen. Merkwürdig, merkwürdig ...

Den Begriff hatte man seinerzeit in der "DDR" von den Amerikanern übernommen. Ich habe damals - für meine damalige Firma - Schiffsladungen an "Broilern" in die Ostzone verkauft. Mit dem "grünen Pfeil" hab ich aber nichts zu tun :)

konfutse
19.01.2016, 15:49
Du musst dich doch nicht entschuldigen. Der Grüne Pfeil verlangt nun mal, genauso wie fehlende Fahrspurmarkierungen, ein klein wenig Intelligenz, die vor allem Westdeutschen abgängig scheint.

GSch
19.01.2016, 18:46
Du musst dich doch nicht entschuldigen. Der Grüne Pfeil verlangt nun mal, genauso wie fehlende Fahrspurmarkierungen, ein klein wenig Intelligenz, die vor allem Westdeutschen abgängig scheint.

Die haben offenbar die Amis nach dem Krieg mitgenommen. Da darf man nämlich auf der Autobahn rechts und links überholen. Darauf muss man sich als Deutscher erstmal einstellen.

Schwabenpower
19.01.2016, 18:49
Die haben offenbar die Amis nach dem Krieg mitgenommen. Da darf man nämlich auf der Autobahn rechts und links überholen. Darauf muss man sich als Deutscher erstmal einstellen.
Es gilt aber auch "keep your lane"
Wer die Spur wechselt, hat bei einem daraus folgenden Unfall den Joker. Keine dumme Regelung. Würde hier etwa 250000 Führerscheine kosten. Jährlich

RoyalTS
19.01.2016, 19:01
Ein Dresdner grüßt einen Sachsen - merkwürdigerweise stammt der Begriff Broiler aus der englischen Sprache (bed. Gegrilltes) und
gehörte zum Sprachgebrauch in der Ex-DDR - in einer Doku wurde über die DDR-Hähnchenbraterei, wo nach über einen
Technologietransfer aus den USA berichtet wurde.

Elbegeist :gib5:

Der wurde aber vorher von Sachsen aus nach Britannien exportiert, wie du sicher weißt ist das ursächsisch die Grundlage der heutigen englischen Sprache gewesen.
Schließlich haben einst Sachsen gemeinsam mit den Angeln dieses England begründet, es ist also eine Kolonie von uns, weitergehend natürlich auch die USA, ein wenig Karibik, Canada,Australien, Neuseeland und Papua Neuguinea zählen zur Krone und sind somit auch Teilkolonien von Sachsen....sag mal hat die Queen eigentlich schon mal Danke gesagt das wir Sachsen dieses Land zu dem erhoben haben was es heute ist?:haha:

RoyalTS
19.01.2016, 19:07
Der wurde aber vorher von Sachsen aus nach Britannien exportiert, wie du sicher weißt ist das ursächsisch die Grundlage der heutigen englischen Sprache gewesen.
Schließlich haben einst Sachsen gemeinsam mit den Angeln dieses England begründet, es ist also eine Kolonie von uns, weitergehend natürlich auch die USA, ein wenig Karibik, Canada,Australien, Neuseeland und Papua Neuguinea zählen zur Krone und sind somit auch Teilkolonien von Sachsen....sag mal hat die Queen eigentlich schon mal Danke gesagt das wir Sachsen dieses Land zu dem erhoben haben was es heute ist?:haha:

So und nun wieder zum Thema hier....

Shahirrim
19.01.2016, 19:10
Es reicht ja, wenn ich weiß daß ich Deutscher bin. Zweifelhafte Rechtsgrundlagen eines Staates können wir doch eh nicht beeinflussen, oder überblicken.

Das sollte man eh GSch oder Gehirnnutzer überlassen.

Frontferkel
19.01.2016, 23:04
Also heute morgen unter der Dusche war ich noch .... ja :D
Kannst Du doch ruhig sagen , ist doch beim duschen normal .....NACKT !:schreck:

Frontferkel
19.01.2016, 23:06
Darum geht es gar nicht sondern was du für eine Staatsangehörigkeit hast.....
es ist die amtliche Beglaubigung dass du Deutscher bist!
Nur gut das ich bzw. mein Bruder noch im Besitz aller Urkunden der Familie sind . Die älteste ist von 1892 , meinem Opa .

Fortuna
19.01.2016, 23:13
Die haben offenbar die Amis nach dem Krieg mitgenommen. Da darf man nämlich auf der Autobahn rechts und links überholen. Darauf muss man sich als Deutscher erstmal einstellen.


Auf der A3 ist rechts- und linksueberholen normal.

Frontferkel
19.01.2016, 23:29
Du sprichst von einem "Flüchtlingsausweis". Einen solchen gab es aber auch schon nach 1945 in der BRD,. Flüchtlinge z. B. aus dem Osten beantragten einen solchen Ausweis. Da gab es sogar einen Flüchtlingsausweis A und einen Flüchtlingsausweis B. Ich weiß aber nicht mehr, welche Bewandtnis es damit hatte.

Flüchtlingsausweis A = Reichsdeutscher , Flüchtlingsausweis B = Volksdeutscher .

Nereus
19.01.2016, 23:40
Nur gut das ich bzw. mein Bruder noch im Besitz aller Urkunden der Familie sind . Die älteste ist von 1892 , meinem Opa .

Der sogenannte Arierpass verlangte aber den urkundlich deutschen Nachweis bis 1800. Der konnte meist nur noch über die Taufbücher der Kirchen beschafft werden. Meine Tante war als Ober- und Lehrschwester des Westendkrankenhauses auch Urkundsbeamtin und konnte unsere Abstammung bis 1600 ermitteln. Alle Vorfahren kamen aus Cottbus, Spremberg, Guben, Pirna, dem Netzebruch, Schneidemühl und der Priegnitz, ehe sie um 1900 teilweise nach Berlin zogen.

Liberalist
19.01.2016, 23:45
​Sagt mal ehrlich, habt ihr von diesem Dokument und dem Prozedere es zu bekommen gewusst? Da hat man Reisepass und Personalausweis und ist nur mutmaßlicher Deutscher?

https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis

<font color="#252525"><span style="font-family: sans-serif">
https://youtu.be/Nqnqn3o46Bw

Der sogenannte gelbe Schein. Will man z.B. in der USA Immobilien kaufen, soll es nur mit diesen gehen.

Nereus
19.01.2016, 23:54
Du sprichst von einem "Flüchtlingsausweis". Einen solchen gab es aber auch schon nach 1945 in der BRD,. Flüchtlinge z. B. aus dem Osten beantragten einen solchen Ausweis. Da gab es sogar einen Flüchtlingsausweis A und einen Flüchtlingsausweis B. Ich weiß aber nicht mehr, welche Bewandtnis es damit hatte.
Hat mich auch interessiert.
Hier ein Fundstück dazu:

06.08.2011, 13:25
Hallo miteinander,
ich habe einmal nachgesehen, was ich bei mir vorliegen habe und was ich sonst zu den Flüchtlingsausweisen finde, wenn ich hier (http://de.wikipedia.org/wiki/Fl%C3%BCchtlingsausweis) nachsehe, gibt es drei Kategorien von Flüchtlingsausweisen, bzw. "Ausweis für Vertriebene und Flüchtlinge":

"A" für Vertriebene und Heimatvertriebene
"B" für nach Ausbombung hinzugezogene Einwohner
"C" für sogenannte Sowjetzonenflüchtlinge

Diese Einteilung erfolgte später nach dem Bundesvertriebenengesetz
Viele Grüße
Frank

http://forum.ahnenforschung.net/archive/index.php/t-56378.html

Frontferkel
19.01.2016, 23:54
Der sogenannte Arierpass verlangte aber den urkundlich deutschen Nachweis bis 1800. Der konnte meist nur noch über die Taufbücher der Kirchen beschafft werden. Meine Tante war als Ober- und Lehrschwester des Westendkrankenhauses auch Urkundsbeamtin und konnte unsere Abstammung bis 1600 ermitteln. Alle Vorfahren kamen aus Cottbus, Spremberg, Guben, Pirna, dem Netzebruch, Schneidemühl und der Priegnitz, ehe sie um 1900 teilweise nach Berlin zogen.
Ja , stimmt . Die Arierpässe sind ja auch noch in unsrem Besitz . Da muss ich mal nachsehen , denn ich weiß es nicht mehr . War irgend was mit 17... und ein paar zerdrehte .
Meine Vorfahren kamen aus Stuttgart , Baden-Baden , Memel und Königsberg , Potsdam und Berlin . Und dann gibt es noch einen Zwei aus dem Oderbruch , aber da weiß ich nicht so bescheid .

BRDDR_geschaedigter
19.01.2016, 23:56
Das wäre für mich problematisch, da wohl bei einer bei einer ECHTEN Staatsbürgerschaft nur die väterliche Linie zählt. Nach der wäre ich in Wahrheit Österreicher :D

RUMPEL
20.01.2016, 06:55
Der sogenannte Arierpass verlangte aber den urkundlich deutschen Nachweis bis 1800. Der konnte meist nur noch über die Taufbücher der Kirchen beschafft werden. Meine Tante war als Ober- und Lehrschwester des Westendkrankenhauses auch Urkundsbeamtin und konnte unsere Abstammung bis 1600 ermitteln. Alle Vorfahren kamen aus Cottbus, Spremberg, Guben, Pirna, dem Netzebruch, Schneidemühl und der Priegnitz, ehe sie um 1900 teilweise nach Berlin zogen.

Es gab auch bei den Arierpässen Unterschiede. Wenn ich es recht in Erinnerung habe, dann wurde die ursprüngliche Forderung hinsichtlich des Nachweises der deutschen Abstammung der letzten 8 Generationen später an die "Realität angeglichen". Der Grund mag gewesen sein, weil auch AH selbst die Bedingungenn nicht erfüllen konnte.

Überhaupt gab es so manchen Deutschen, der bei seiner "Ahnenforschung" auf Überraschungen stieß. In so mancher Familie gab es den einen oder anderen jüdischen Vorfahren, von dem man bisher nichts wusste. Und wer bei seinen Nachforschungen auf recht zweifelhafte Figuren stößt wie z. B. "Kaspar der hangen musste", der ein Kind gezeugt hatte mit der "unehrlichen schwarzen Köhler Lies", der wird vermutlich seine bisherigen Bemühungen um einen anständigen Stammbaum vorzeitig aufgeben.

Rikimer
20.01.2016, 20:59
Ein Staatsangehörigkeitsausweis bzw. ein Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher kann auf Antrag ausgestellt werden, wenn der Antragsteller den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder den Besitz der Deutscheneigenschaft nachgewiesen hat bzw. glaubhaft gemacht hat.


Den vg. Anträgen sind daher eigene Personenstandsurkunden sowie Personenstandsurkunden der Vorfahren (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden), die - nach Möglichkeit - bis in das Jahr 1914 zurückgehen und andere, Hinweise auf die deutsche Staatsangehörigkeit enthaltende Dokumente/Unterlagen
(z. B.: Einbürgerungsurkunde, Stammbuch, Ahnenpass, Militärbuch) beizufügen.
Ausländische Unterlagen sind mit einer staatlich anerkannten Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.

Hintergrund für dieses Datum ist, das zum 01. Januar 1914 das erste deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten ist. Zuvor bestand das Staatsgebilde, welches heute als "Deutschland" bekannt ist, aus verschiedenen Ländern mit jeweils eigenen Staatsangehörigkeiten und -gesetzen. Es kann daher in Einzelfällen notwendig sein, auch für die Zeit vor 1914 entsprechende Nachweise beizubringen.

Für Amtshandlungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten werden Gebühren erhoben.
Für die Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises bzw. eines Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher ist eine Festgebühr in Höhe von 25,-- EUR festgelegt.https://www.kreis-re.de/default.asp?asp=showschlagw&zae=257

Ich persoenlich kann dieses Dokument gar nicht beantragen. Weil meine Vorfahren vor mehr als 200 Jahren aus Deutschland ausgewandert sind. Richtig?

Und zwar aus dem Herzogtum bzw. Koenigreich Wuerrtemberg

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/8/83/HRR_1648.png/1256px-HRR_1648.png

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/6/6c/Deutscher_Bund.png/1024px-Deutscher_Bund.png

Erwachter
25.01.2016, 06:21
Hallo Leute, bevor hier noch mehr rum geraten wird empfehle ich euch: http://www.gelberschein.net
Hier gibt es alle Infos die man dazu braucht. Nur so viel, er ist wichtiger wie ihr alle denkt.
Die Brd vergibt mit diesem Antrag nicht die deutsche Staatsangehörigkeit sondern STELLT sie fest.
Wenn der Antrag Erfolg hat und alles bis vor dem 22.7.1913 nachgewiesen wurde, kann man sich seinen Schein in der AUSLÄNDERBEHÖRDE seines Landratsamtes abholen!
Wenn alles korrekt ausgefüllt ist MUSS man seinen Personalausweis abgeben da er dann Falschangaben enthält!
Wenn alles korrekt ausgefüllt ist, ist der Schein UNBEGRENZT gültig, da man keinem seine Staatsangehörigkeit entziehen darf!
www.gelberschein.net (http://www.gelberschein.net) hat auch einen ts3 Server der gut frequentiert ist für fragen aller Art.
Ich empfehle jedem diesen Film:
https://www.youtube.com/watch?v=fsIYtLCZerU
Informiert euch, das ist wichtig!

GSch
25.01.2016, 08:37
Die Brd vergibt mit diesem Antrag nicht die deutsche Staatsangehörigkeit sondern STELLT sie fest.

Das ist korrekt. Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist keine Einbürgerungsurkunde.


Wenn der Antrag Erfolg hat und alles bis vor dem 22.7.1913 nachgewiesen wurde, kann man sich seinen Schein in der AUSLÄNDERBEHÖRDE seines Landratsamtes abholen!

Vielfach reicht es aber auch, das bis 1950 nachzuweisen.


Wenn alles korrekt ausgefüllt ist MUSS man seinen Personalausweis abgeben da er dann Falschangaben enthält!

Welche?


Wenn alles korrekt ausgefüllt ist, ist der Schein UNBEGRENZT gültig, da man keinem seine Staatsangehörigkeit entziehen darf!

Der Staatsangehörigkeitsausweis dokumentiert die Staatsangehörigkeit des Inhabers zu dem Zeitpunkt seiner Ausstellung. Besondere Rechte oder Pflichten sind ja mit seiner Ausstellung nicht verbunden, daher hat eine Gültigkeitsbeschränkung wenig Sinn. Zwar ist dafür ein Feld vorgesehen, aber bei allen mir bekannten ausgefüllten Dokumenten ist dort nichts eingetragen.

Laut StAG §§17-29 kann man die deutsche Staatsangehörigkeit durchaus verlieren. Allerdings ist das ausgeschlossen, falls man dadurch staatenlos werden würde. Wenn man sie unrechtmäßig erworben hat, kann die Verleihung ohnehin rückgängig gemacht werden (das ist dann aber kein Entzug).

Erwachter
18.04.2016, 20:42
Wenn alles korrekt ausgefüllt ist MUSS man seinen Personalausweis abgeben da er dann Falschangaben enthält!
Welche?

Nun hat man dort einen FAMILIENNAMEN stehen und die Maske deiner Gemeinde, bei der erstellung des Ausweises lässt nur einen NAMEN zu. Und Falschangaben dürfen im Auweisdokument nicht drinn stehen. Juristisch gibt es sehr wohl einen unterschied zwischen Namen und Familiennamen, bemühe mal ein juritisches Wörterbuch.

Ausserdem begründest du mit der Ableitung von 1913 eine Angehörigkeit in einem Bundesstaat und nicht im deutschen Reich und somit kann sich die BRD, als Rechtsnachfolger des 3. Reiches, ihr "deutsch" in die Haare schmieren. Ich will keine Nazi angehörigkeit.

Bari
18.04.2016, 21:38
Wenn alles korrekt ausgefüllt ist MUSS man seinen Personalausweis abgeben da er dann Falschangaben enthält!
Welche?

Nun hat man dort einen FAMILIENNAMEN stehen und die Maske deiner Gemeinde, bei der erstellung des Ausweises lässt nur einen NAMEN zu. Und Falschangaben dürfen im Auweisdokument nicht drinn stehen. Juristisch gibt es sehr wohl einen unterschied zwischen Namen und Familiennamen, bemühe mal ein juritisches Wörterbuch.

Ausserdem begründest du mit der Ableitung von 1913 eine Angehörigkeit in einem Bundesstaat und nicht im deutschen Reich und somit kann sich die BRD, als Rechtsnachfolger des 3. Reiches, ihr "deutsch" in die Haare schmieren. Ich will keine Nazi angehörigkeit.

Da Du sicher ein juristisches Wörterbuch zur Hand hast, zitiere doch mal bitte die einschlägigen Stellen um Deine Ausführungen zu untermauern.

moishe c
18.04.2016, 23:31
​Sagt mal ehrlich, habt ihr von diesem Dokument und dem Prozedere es zu bekommen gewusst? Da hat man Reisepass und Personalausweis und ist nur mutmaßlicher Deutscher?

https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis

<font color="#252525"><span style="font-family: sans-serif">
https://youtu.be/Nqnqn3o46Bw




Das Ding kenne ich schon seit gut 50 Jahren, da haben sich ältere Geschwister sone Urkunde geholt.

Ich habe sowas nicht! Ich lebe nach dem Motto "ubi pene, ibi vagina"!

KALTENBORN
19.04.2016, 05:37
​Sagt mal ehrlich, habt ihr von diesem Dokument und dem Prozedere es zu bekommen gewusst? Da hat man Reisepass und Personalausweis und ist nur mutmaßlicher Deutscher?

Wem juckt es?
Seit wann hat jemand das Recht mir vorzuschreiben was ich mutmaßlich bin?

Pappenheimer
19.04.2016, 05:48
Was passiert eigentlich wenn die Behörden bei ihren Ermittlungen feststellen dass jemand doch kein Deutscher ist, ist diese Person dann staatenlos?

Nikolaus
19.04.2016, 05:53
Wenn alles korrekt ausgefüllt ist MUSS man seinen Personalausweis abgeben da er dann Falschangaben enthält!....Kein Problem. Du kriegst dann einen Neuen.
Aber warte erstmal, ob dich überhaupt jemand auffordert ihn abzugeben. Vorher MUSST du sowieso nichts.
du machst dir wahrscheinlich unnötige Sorgen.

Dornröschen
19.04.2016, 06:28
Heute ist es kaum noch möglich an die deutsche Staatsangehörigkeit zu kommen, weil man den Nachweis erbringen muß über seine deutschen Eltern und deren Eltern bis vor 1935. Die Behörden rücken diese Dokumente nicht mehr raus. Es gelten für deutsche Staatsanghörige die Rechte des deutschen Reichs.

Das eine ist RU STAG , das andere StAG

So habe ich das verstanden in Kurzfassung.

Der Staat steht nicht in der Bringschuld, der Bürger muß sich selbst darum bemühen.

In diesem Land ist alles auf Lügen aufgebaut.

Schopenhauer
19.04.2016, 06:49
Heute ist es kaum noch möglich an die deutsche Staatsangehörigkeit zu kommen, weil man den Nachweis erbringen muß über seine deutschen Eltern und deren Eltern bis vor 1935. Die Behörden rücken diese Dokumente nicht mehr raus. Es gelten für deutsche Staatsanghörige die Rechte des deutschen Reichs.

Das eine ist RU STAG , das andere StAG

So habe ich das verstanden in Kurzfassung.

Der Staat steht nicht in der Bringschuld, der Bürger muß sich selbst darum bemühen.

In diesem Land ist alles auf Lügen aufgebaut.

Die Lüge (und sonstiges drumrum) als Schmiermittel der "Gesellschaft".

GSch
19.04.2016, 09:12
Was passiert eigentlich wenn die Behörden bei ihren Ermittlungen feststellen dass jemand doch kein Deutscher ist, ist diese Person dann staatenlos?

Kommt drauf an, ob er noch eine andere Staatsangehörigkeit hat.

Kommt auch drauf an, wie lange er schon irrtümlich oder warum auch immer als Deutscher behandelt wurde. StAG §3 Abs. 2:


(2) Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem bei Behandlung als Staatsangehöriger der Erwerb der Staatsangehörigkeit angenommen wurde. Er erstreckt sich auf Abkömmlinge, die seither ihre Staatsangehörigkeit von dem nach Satz 1 Begünstigten ableiten.

GSch
19.04.2016, 09:14
Heute ist es kaum noch möglich an die deutsche Staatsangehörigkeit zu kommen, weil man den Nachweis erbringen muß über seine deutschen Eltern und deren Eltern bis vor 1935.

So schwierig ist das nun auch wieder nicht. Es gibt in diesem Land mehr als 70 Millionen Leute, die das geschafft haben. Die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt man automatisch, wenn man als Kind deutscher Eltern geboren wurde.

Nachweisen muss man das nur in Ausnahmefällen. Die meisten müssen das ihr ganzes Leben lang nicht tun.

Dornröschen
19.04.2016, 09:24
So schwierig ist das nun auch wieder nicht. Es gibt in diesem Land mehr als 70 Millionen Leute, die das geschafft haben. Die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt man automatisch, wenn man als Kind deutscher Eltern geboren wurde.

Nachweisen muss man das nur in Ausnahmefällen. Die meisten müssen das ihr ganzes Leben lang nicht tun.


Das stimmt auf keinen Fall, was du schreibst. Sobald deine Eltern dich beim Standesamt anmelden wirst du als Person behandelt. Als Personal.

Da inzwischen viele versuchen die Staatsangehörigkeit zu bekommen, was fatal wäre für das System, machen die Behöden Schwierigkeiten.

Du hast nicht begriffen worum es geht.

GSch
19.04.2016, 09:52
Das stimmt auf keinen Fall, was du schreibst. Sobald deine Eltern dich beim Standesamt anmelden wirst du als Person behandelt.

Und das gehört sich ja auch so. Eine (natürliche) Person ist man ab Vollendung der Geburt. Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung. In diesem Fall BGB §1.


Da inzwischen viele versuchen die Staatsangehörigkeit zu bekommen, was fatal wäre für das System, machen die Behöden Schwierigkeiten.

In der Tat versuchen viele Ausländer, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Ein so ganz trivialer Prozess ist das nicht. Wenn du allerdings deutsche Eltern hast, brauchst du überhaupt nichts weiter zu tun.


Du hast nicht begriffen worum es geht.

Dein Problem ist wohl eher, dass ich mal ins StAG reingesehen und es sogar begriffen habe.

Dornröschen
19.04.2016, 10:24
Und das gehört sich ja auch so. Eine (natürliche) Person ist man ab Vollendung der Geburt. Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung. In diesem Fall BGB §1.



In der Tat versuchen viele Ausländer, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Ein so ganz trivialer Prozess ist das nicht. Wenn du allerdings deutsche Eltern hast, brauchst du überhaupt nichts weiter zu tun.



Dein Problem ist wohl eher, dass ich mal ins StAG reingesehen und es sogar begriffen habe.

Ich glaube kaum, daß Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, die bekommt man nur wenn man deutsche Vorfahren hat, bis zum deutschen Reich hin.

Es gibt interessante Videos wo das genau erklärt wird, da das sehr verworren ist. Die leben dann auch nicht in Hessen glaube in der amerikanische Besatzungszone, sondern im Herzogtum......

Muß man sich ansehen, um das zu verstehen.

Für diese Menschen gilt das RuStag

Dornröschen
19.04.2016, 10:45
HIer ein paar Erklärungen dazu :


Deutsche Verfassung / Bundesverfassung / Reichsverfassung
des Deutschen Reiches "1871-1918 und heute immer noch"
(http://justitia-deutschland.org/R/Reichsverfassung-1871-1918-heute.htm)letzter Änderungsstand 28. Oktober 1918
Bitte auch die Übergangsgesetz im Reichsanzeiger (http://deutscher-reichsanzeiger.de) berücksichtigen

(http://volks-reichstag.info/daten/Die-Verfassung-aus1871.pdf)http://reichspraesidium.de/verfassung/


Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz für das Deutsche Reich
"RuStAG-1913" vom 22. Juli 1913

http://justitia-deutschland.org/reichsgesetze.htm



RuStaG – zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit



https://rustagida.wordpress.com/2015/09/22/rustag-zur-feststellung-der-deutschen-staatsangehoerigkeit/

GSch
19.04.2016, 11:00
Ich glaube kaum, daß Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, die bekommt man nur wenn man deutsche Vorfahren hat, bis zum deutschen Reich hin.

Das ist ein Weg, sie zu bekommen, und zwar der häufigste. Allerdings spielt das Deutsche Reich von 1913 hier keine Rolle - sind deine Eltern Deutsche, bist du es auch. Seit wann deine Eltern es waren und wie sie es geworden sind, ist völlig egal. Es reicht sogar ein Elternteil. StAG §4 Abs. 1 Satz 1:


Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Ansonsten gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten. §3 Abs. 1:


Die Staatsangehörigkeit wird erworben ...
5. für einen Ausländer durch Einbürgerung (§§ 8 bis 16, 40b und 40c).


Es gibt interessante Videos wo das genau erklärt wird, da das sehr verworren ist. Die leben dann auch nicht in Hessen glaube in der amerikanische Besatzungszone, sondern im Herzogtum......

Muß man sich ansehen, um das zu verstehen.

Oder um mal herzhaft zu lachen. Ein Herzogtum Hessen gab es nie. Gerade die Geschichte Hessens ist ein Musterbeispiel für die frühere deutsche Kleinstaaterei.


Für diese Menschen gilt das RuStag

Galt es vielleicht mal. Es gelten stets die Gesetze in der aktuellen Fassung. Das ehemalige RuStAG heißt heute StAG, weil es bekanntermaßen keine von der Staatsangehörigkeit verschiedene Reichsangehörigkeit mehr gibt.

Dornröschen
19.04.2016, 11:05
Das ist ein Weg, sie zu bekommen, und zwar der häufigste. Allerdings spielt das Deutsche Reich von 1913 hier keine Rolle - sind deine Eltern Deutsche, bist du es auch. Seit wann deine Eltern es waren und wie sie es geworden sind, ist völlig egal. Es reicht sogar ein Elternteil. StAG §4 Abs. 1 Satz 1:




Ansonsten gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten. §3 Abs. 1:





Oder um mal herzhaft zu lachen. Ein Herzogtum Hessen gab es nie. Gerade die Geschichte Hessens ist ein Musterbeispiel für die frühere deutsche Kleinstaaterei.



Galt es vielleicht mal. Es gelten stets die Gesetze in der aktuellen Fassung. Das ehemalige RuStAG heißt heute StAG, weil es bekanntermaßen keine von der Staatsangehörigkeit verschiedene Reichsangehörigkeit mehr gibt.


Leider ist bei dir Hopfen und Malz verloren, lebe weiter in deiner Illusion.

Hätte ich mir auch sparen können, wenn du nicht mal lesen willst oder kannst worum es geht.

GSch
19.04.2016, 11:14
Hätte ich mir auch sparen können, wenn du nicht mal lesen willst oder kannst worum es geht.

Es geht ums StAG. Eine durchaus lohnende Lektüre. Solltest du mal probieren.

tabasco
19.04.2016, 11:40
Ich glaube kaum, daß Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, die bekommt man nur wenn man deutsche Vorfahren hat, bis zum deutschen Reich hin.(…)
Gähn. Informier Dich.

Xarrion
19.04.2016, 11:45
Ich glaube kaum, daß Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, die bekommt man nur wenn man deutsche Vorfahren hat, bis zum deutschen Reich hin.

....

Leider nicht (mehr).
Die Deutsche Staatsangehörigkeit wird heute ohne jede Rücksicht auf die Abstammung generös verteilt.
Wer hat noch nicht, wer will noch mal? :auro:

Das fing schon damals unter Kohl mit den sog. Kontingentflüchtlingen an und wurde dann von der SPD-Regierung durch die Änderung des Rechts (Abschaffung des ius sanguinis) nahtlos fortgesetzt.

Dornröschen
19.04.2016, 11:46
Leider nicht (mehr).
Die Deutsche Staatsangehörigkeit wird heute ohne jede Rücksicht auf die Abstammung generös verteilt.
Wer hat noch nicht, wer will noch mal? :auro:



Dann versuche sie mal für dich zu bekommen. Dürfte ja dann kein Problem sein.

Mr. BIG
19.04.2016, 11:47
Gähn. Informier Dich.

Na klar, wenn man jüdisch ist, dann kann man sich die Staatszugehörigkeit nach Vorteilslage fast täglich neu erwürfeln!:haha:

Xarrion
19.04.2016, 11:49
Dann versuche sie mal für dich zu bekommen. Dürfte ja dann kein Problem sein.

Warum sollte ich?
Ich bin Deutscher von Geburt an.

hamburger
19.04.2016, 11:52
Na klar, wenn man jüdisch ist, dann kann man sich die Staatszugehörigkeit nach Vorteilslage fast täglich neu erwürfeln!:haha:

Der politischen Weltlage anpassen, ist doch praktisch.
Immer dahin, wo es am meisten gibt.....:D

tabasco
19.04.2016, 11:53
Na klar, wenn man jüdisch ist, dann kann man sich die Staatszugehörigkeit nach Vorteilslage fast täglich neu erwürfeln!:haha:

Überflüssiger Einwurf. Komplett.


Der politischen Weltlage anpassen, ist doch praktisch.
Immer dahin, wo es am meisten gibt.....:D

Ebenfalls überflüssig.

tabasco
19.04.2016, 11:55
(…)
Das fing schon damals unter Kohl mit den sog. Kontingentflüchtlingen an und wurde dann von der SPD-Regierung durch die Änderung des Rechts (Abschaffung des ius sanguinis) nahtlos fortgesetzt.
Kontingentflüchtlinge dürfen sich nach 6 Jahren einbürgern, der Rest der Ausländer nach 8. Wahnsinn, wie denen der Arsch gepudert wird, was?

Tantalit
19.04.2016, 13:06
​Sagt mal ehrlich, habt ihr von diesem Dokument und dem Prozedere es zu bekommen gewusst? Da hat man Reisepass und Personalausweis und ist nur mutmaßlicher Deutscher?


Zu A) ja habe ich gewußt und B) das GG ist so angelegt das jeder der den Geltunsgbereich (eigenlich unbegrenzt ) des GG also "Deutschland" betritt automatisch alle Rechte laut des GG genießt, keine Bervorzugung von ethinschen Deutschen oder schlechterstellung Nichtdeutscher.

Tja und was das in letzter Konsequenz heißt, da kannste ja mal drüber nachdenken. ;)

tabasco
19.04.2016, 13:21
​Sagt mal ehrlich, habt ihr von diesem Dokument und dem Prozedere es zu bekommen gewusst? Da hat man Reisepass und Personalausweis und ist nur mutmaßlicher Deutscher?(…)]
Ja, klar. Habe den Wisch auch für meine Kinder beantragen müssen.

Deine Verwunderung verwundert mich ...

lucid
19.04.2016, 18:16
Das wäre für mich problematisch, da wohl bei einer bei einer ECHTEN Staatsbürgerschaft nur die väterliche Linie zählt. Nach der wäre ich in Wahrheit Österreicher :D

Das muss nicht unbedingt. Nach dem Anschluss waren alle Ösis zumindest für ein paar Jahre Deutsch geworden, also auch offiziell. Und dann konnte man wohl noch durch Erklärung wählen, welche man behält nach der.. äh.. Befreiung. Also falls du passend geboren bist..

lucid
19.04.2016, 18:24
​Sagt mal ehrlich, habt ihr von diesem Dokument und dem Prozedere es zu bekommen gewusst? Da hat man Reisepass und Personalausweis und ist nur mutmaßlicher Deutscher?

Also das ist eigentlich falsch.
Entweder man hat die dt. Staatsangehörigkeit oder nicht. Normal erwirbt man Sie per Gesetz durch Geburt.
Was im Ausweis steht ist egal, dass kann dir die Staatsangehörigkeit weder geben noch nehmen.
Schneidest du deinen Führerschein durch darfst du ja auch trotzdem noch Auto fahren.

Hm, aber das heisst wohl, dass der Eintrag manchmal falsch ist?
Versteh ich nicht wie das passieren kann, dazu gibts doch Familienbücher etc. bei den Behörden.

HansMaier.
19.04.2016, 18:29
So schwierig ist das nun auch wieder nicht. Es gibt in diesem Land mehr als 70 Millionen Leute, die das geschafft haben. Die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt man automatisch, wenn man als Kind deutscher Eltern geboren wurde.

Keineswegs. Man bekommt nur die Staatsbürgerschaft der BRD.




Nachweisen muss man das nur in Ausnahmefällen. Die meisten müssen das ihr ganzes Leben lang nicht tun.

Nein, manche aber wollen den gelben Schein haben und kriegen ihn nicht.
Mein Chef z.B. Der kann dir haarklein erklären, warum Du dir mit allen BRD
Gesetzen den Popo abwischen kannst...
Ich habs andernorts schon mal geschrieben, ich setz es hier nochmal rein.
Man bekommt den Staatsbürgerschaftsnachweis nur dann, wenn die Vorfahren
väterlicherseits im Jahre 1913 schon Deutsche waren.
Und glaub mir, mein Chef war vor Ort und hat es sich vom Amt bestätigen lassen.


Den VTlern unter uns ist schon lange die Sache
mit dem "gelben Schein" bekannt, der Staatsbürgerschaftsurkunde und was es damit
auf sich hat. In Kürze, weder Reisepaß noch Personalausweise sind ein Beweis für
die deutsche Staatsangehörigkeit, sie legen nur die Vermutung nahe, der Inhaber
könnte deutscher Staatsbürger sein. Der einzig weltweit völkerrechtlich anerkannte
Beweis das jemand Deutscher ist, ist besagter "gelber Schein". Den kriegt aber nur
der, dessen Vorfahren väterlicherseits schon im Jahre 1913 Staatsbürger des
deutschen Kaisereiches waren. Und das ist tatsächlich so, denn mein Chef hat versucht
so einen Schein zu bekommen. Der ist BRDler von Geburt und auch mütterlicherseits
sind die schon seit jahrhunderten Deutsche. Der Vater aber, kam als Siebenbürger Sachse,
als Flüchtling vor der roten Armee, gegen Kriegsende nach Westdeutschland. Der bekam
dann auch den BRD Pass, aber das nützt alles nichts. Mein Chef wurde zum Ausländeramt!
geschickt und da bekam er bestätigt, daß er kein Anrecht auf den gelben Schein hat, weil
Rumänien 1913 zu Östereich/Ungarn gehörte. So. Was ist jetzt der Witz dabei? Sobald das
völkerrechtswidrige Besatzerkonstrukt BRD den Löffel abgibt, sind alle BRD Pässler die
keinen Anspruch auf den gelben Schein haben, staatenlos. Was die BRD heute an
Pässen für Gesindel aus aller Herren Länder raushaut, ist völlig schnuppe und endet
mit der BRD. Freut euch...

MfG
H.Maier

moishe c
19.04.2016, 18:38
Kontingentflüchtlinge dürfen sich nach 6 Jahren einbürgern, der Rest der Ausländer nach 8. Wahnsinn, wie denen der Arsch gepudert wird, was?



Nur mal am Rande,

wer "eingebürgert wird", kann auch wieder "ausgebürgert werden"


Siehe den angeblichen "schrecklichen Iwan" in den USA!

So einfach geht das!

lucid
19.04.2016, 18:49
Das ist Unsinn.
Erstmal ist die Staatsangehörigkeit des deutschen Reichs dieselbe wie die der BRD, denn die BRD ist das deutsche Reich. (Hm, das klingt eigentlich schon zu cool, um wahr zu sein, aber ist h.M.)

Zweitens ist das alles nur eine Frage der Nachweisbarkeit.

1913 war man - wenn ich mich richtig erinnere - noch Reichsangehöriger durch die Staatsangehörigkeit des Landes. Natürlich nicht jedes Land … aber wann hat denn Sachsen mal zu Rumänien gehört?
Mglw. war dein Vater Statusdeutscher.

tabasco
19.04.2016, 18:52
Nur mal am Rande,

wer "eingebürgert wird", kann auch wieder "ausgebürgert werden"


Siehe den angeblichen "schrecklichen Iwan" in den USA!

So einfach geht das!

Wenn die Staatsbürgerschaft unrechtmäßig erworben wurde, ja.

lucid
19.04.2016, 18:55
Und sie verlieren seit kurzem nichtmal ihre Alte.
Während: wenn man als normaler Deutscher z.B. die amerikanische annimmt, muss man darum betteln die dt. behalten zu dürfen.

Es ist wirklich schrecklich, und dann auch noch so sinnlos.
Naja ein richtiger Staat kann ja später wieder ausbürgern, aber trotzdem.

lucid
19.04.2016, 18:57
Zu A) ja habe ich gewußt und B) das GG ist so angelegt das jeder der den Geltunsgbereich (eigenlich unbegrenzt ) des GG also "Deutschland" betritt automatisch alle Rechte laut des GG genießt, keine Bervorzugung von ethinschen Deutschen oder schlechterstellung Nichtdeutscher.

Tja und was das in letzter Konsequenz heißt, da kannste ja mal drüber nachdenken. ;)

Du warst noch nie Wählen, oder?

HansMaier.
19.04.2016, 18:58
Solltest Du mich ansprechen, solltest Du dementsprechend quotieren...


Das ist Unsinn.
Erstmal ist die Staatsangehörigkeit des deutschen Reichs dieselbe wie die der BRD, denn die BRD ist das deutsche Reich. (Hm, das klingt eigentlich schon zu cool, um wahr zu sein, aber ist h.M.)

Wäre dem so, hätte mein Chef den gelben Schein bekommen müssen.
Er bekam ihn nicht. Merke. Was das USraelische Besatzerkonstrukt BRD
über sich selbst behauptet, ist völlig schnuppe. Hier zählt nur das Völkerrecht.



Zweitens ist das alles nur eine Frage der Nachweisbarkeit.

Gerne teile ich dir mit, ich kann mein Deutschtum bis 1750 nachweisen.
Du auch?




1913 war man - wenn ich mich richtig erinnere - noch Reichsangehöriger durch die Staatsangehörigkeit des Landes. Natürlich nicht jedes Land … aber wann hat denn Sachsen mal zu Rumänien gehört?
Mglw. war dein Vater Statusdeutscher.

Siebenbürger Sachsen, auch Sachsen aber in Siebenbürgen.
Und es war der Vater meines Chefs.
MfG
H.Maier

Tutsi
19.04.2016, 18:58
Meine Erfahrungen mit Mitmenschen: was jemand geschenkt bekommt, achtet er nicht.

Der Mensch achtet nur, was er sich erarbeiten mußte - Geschenktes mißachtet er. Daran hängt er nicht und verschwendet, was ihm leicht zugefallen ist.

So ist es mit allen Dingen.

lucid
19.04.2016, 18:58
Wenn die Staatsbürgerschaft unrechtmäßig erworben wurde, ja.

Ich glaub wenn man das GG entsprechend ändert kann man auch anlasslose Massenausbürgerungen machen, oder gibt es da unkündbare völkerrechtliche Verträge zu?

Tantalit
19.04.2016, 19:00
Du warst noch nie Wählen, oder?

Was hat deine Frage mit was zu tun?

lucid
19.04.2016, 19:03
Was hat deine Frage mit was zu tun?

Nichtdeutsche dürfen in Deutschland nicht Wählen, ausser kommunal.
Egal ob sie das GG betreten oder nicht. Das hätte jetzt auch noch gefehlt.

Mittelfrank
19.04.2016, 19:04
Ariernachweis :fizeig:

cc2
19.04.2016, 19:10
​Sagt mal ehrlich, habt ihr von diesem Dokument und dem Prozedere es zu bekommen gewusst? Da hat man Reisepass und Personalausweis und ist nur mutmaßlicher Deutscher?

https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis

<font color="#252525"><span style="font-family: sans-serif">
https://youtu.be/Nqnqn3o46Bw

...hatten doch zwei Sachsen bei einer Wahl das Problem, der Wahlleiter hat ihren Perso. nicht anerkannt!
Gibts ein Original übertragungs-Video im Internet.

tabasco
19.04.2016, 19:11
Ich glaub wenn man das GG entsprechend ändert kann man auch anlasslose Massenausbürgerungen machen, oder gibt es da unkündbare völkerrechtliche Verträge zu?

Jepp. Über das Vermeiden der Staatenlosigkeit, zum Beispiel.

moishe c
19.04.2016, 19:21
Wenn die Staatsbürgerschaft unrechtmäßig erworben wurde, ja.


Was glaubst du, wie schnell aus "rechtmäßig" ein "unrechtmäßig" werden kann!


Beispielsweise wenn die "Rechtmäßigkeit" im Rahmen einer "Selbstbedienung" erlangt wurde ...

lucid
19.04.2016, 19:34
Jepp. Über das Vermeiden der Staatenlosigkeit, zum Beispiel.

Also man kann heute recht günstig Staatsbürgerschaften von Entwicklungsländern kaufen. Australien macht das ja auch so.
Hätten wir hier nicht so Weicheier als Politiker würd man zur Abschiebung von Ausweis-verloren-Flüchtlingen schon jetzt so vorgehen.

Veruschka
19.04.2016, 19:39
Ich dachte, dass der Staatsangehörigkeitsausweis mittlerweile nur noch von bekloppten Reichsbürgern beantragt wird, weil sie ihren Pass bzw. der Perso ja meist an die Passbehörden wieder zurückschicken.

lucid
19.04.2016, 19:44
Ich dachte, dass der Staatsangehörigkeitsausweis mittlerweile nur noch von bekloppten Reichsbürgern beantragt wird, weil sie ihren Pass bzw. der Perso ja meist an die Passbehörden wieder zurückschicken.

Ich hoffe unfrei?

In letzter Zeit les ich öfter von denen; angeblich haben viele Gerichtsvollzieher Angst vor denen.
Schon krass, was man mit konsistenten Nicht-Anerkennen und etwas Selbstsicherheit hier so erreichen kann.

Tantalit
19.04.2016, 20:13
Nichtdeutsche dürfen in Deutschland nicht Wählen, ausser kommunal.
Egal ob sie das GG betreten oder nicht. Das hätte jetzt auch noch gefehlt.

Aus dem Grund werden in den USA soviel schwarze für Bagatellen eingesperrt für die man weiße laufen läßt, sie verlieren nämlich dann ihr Wahlrecht.

Tantalit
19.04.2016, 20:17
Was glaubst du, wie schnell aus "rechtmäßig" ein "unrechtmäßig" werden kann!


Beispielsweise wenn die "Rechtmäßigkeit" im Rahmen einer "Selbstbedienung" erlangt wurde ...

Nur nicht in Deutschland. ;)

BRDDR_geschaedigter
19.04.2016, 20:47
Das muss nicht unbedingt. Nach dem Anschluss waren alle Ösis zumindest für ein paar Jahre Deutsch geworden, also auch offiziell. Und dann konnte man wohl noch durch Erklärung wählen, welche man behält nach der.. äh.. Befreiung. Also falls du passend geboren bist..

1934 haben die Nazis die Reichsangehörigkeit der Staatsangehörigkeit (Z.B. Bayern oder Preußen) übergeordnet. Von da an, war einfach alles "deutsch".

GSch
19.04.2016, 21:36
Hier zählt nur das Völkerrecht.

Keineswegs. Was ein Staat über Erwerb und Verlust seiner Staatsangehörigkeit festlegt, ist nationales Recht und gehört nicht zum Völkerrecht. Sonst gäbe es ja auch nicht so verschiedene Regelungen in verschiedenen Ländern.

GSch
19.04.2016, 21:40
1934 haben die Nazis die Reichsangehörigkeit der Staatsangehörigkeit (Z.B. Bayern oder Preußen) übergeordnet. Von da an, war einfach alles "deutsch".

Sie haben die Länder-Staatsangehörigkeiten ganz und gar abgeschafft. Jetzt gab es nur noch Reichsangehörige, also deutsche Staatsangehörige. Bis dahin hatten die meisten Deutschen zwei Staatsangehörigkeiten: die von Sachsen ... Hamburg ... Brauschweig ... Baden ... usw. und dadurch auch die deutsche.

lucid
20.04.2016, 00:17
Sie haben die Länder-Staatsangehörigkeiten ganz und gar abgeschafft. Jetzt gab es nur noch Reichsangehörige, also deutsche Staatsangehörige. Bis dahin hatten die meisten Deutschen zwei Staatsangehörigkeiten: die von Sachsen ... Hamburg ... Brauschweig ... Baden ... usw. und dadurch auch die deutsche.

Ein Teil von der Verordnung von Fritsch wurde aber wieder wohl ausser Kraft gesetzt; hab da bisher noch nichts klares gefunden.
Heute gibt es ja wieder einige Länderstaatsangehörigkeiten, zB in Bayern, allerdings fehlen noch Gesetze dazu, so dass die Frage interessant ist, ob die quasi rückwirkend durchgängig existiert hat. Dann könnte man einfach die alten Gesetze anwenden.

GSch
20.04.2016, 08:15
Laut bayerischer Verfassung von 1946 gibt es eine bayerische Staatsangehörigkeit. Allerdings gibt es keinerlei Regelungen darüber, was man sich dafür kaufen kann. Da außerdem nach der Verfassung alle anderen in Bayern lebenden Deutschen genau die gleichen Rechte und Pflichten haben wie die Bayern, gibt es genau besehen gar keine Möglichkeit, zu prüfen, ob ein in Bayern lebender Deutscher vielleicht gar kein Bayer ist.

Das ist wohl der Situation von 1946 geschuldet, als es noch keinen deutschen Staat gab, der das selbst regeln konnte.

Auch die Länder Württemberg-Hohenzollern und Baden gaben sich eigene Staatsangehörigkeiten. Mit der Bildung von Baden-Württemberg 1952 fielen sie aber ersatzlos weg, weil die Verfassung des neuen Landes keine solche Regelung enthielt. In anderen Ländern gibt es nichts dieser Art. In den nach 1949 entstandenen Landesverfassungen steht nirgends etwas von dieser Art.

Erwachter
26.04.2016, 00:01
Name
Name ist die Bezeichnung einer einzelnen Person oder eines einzelnen Gegenstands zum Zweck der Heraushebung aus einer Gattung bzw. der Unterscheidung von andern Personen und Gegenständen. Im Privatrecht ist der N. einer Person ein besonderes →Persönlichkeitsrecht (§ 12 BGB, Namensrecht), das bei Störungen (Bestreiten eines eigenen Gebrauchs durch Fremden, Gebrauch des eigenen Namens durch Fremden) einen →Beseitigungsanspruch und →Unterlassungsanspruch gewährt. Gegebenenfalls kommt auch ein Schadensersatzanspruch in Betracht. Der N. eines Menschen besteht aus dem (frei von den Eltern eines Kindes für dieses wählbaren) →Vornamen und dem in Deutschland seit dem Hochmittelalter erscheinenden (grundsätzlich festen) →Familiennamen (Nachnamen). Er wird vor allem durch →Geburt (→Geburtsname, § 1616 BGB), →Eheschließung (→Ehename, § 1355 BGB) oder →Annahme an Kindes Statt sowie auf Grund besonderer Erklärungen erworben. Heiratet die geschiedene sorgeberechtigte Mutter wieder, so haben die mit ihr in der neuen Familie lebenden Kinder ein Recht darauf, dass ihr Familienname auch gegen den Willen ihres Vaters durch den neuen Familiennamen der Mutter ersetzt wird. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können bei gemeinsamem Sorgerecht einvernehmlich den Namen des Vaters oder den Namen der Mutter zum Geburtsnamen des Kindes bestimmen. Der N. kann auf Antrag bei Vorliegen bestimmter Gründe geändert werden. →Handeln in eigenem Namen, Handeln in fremdem Namen, →Pseudonym Lit.: Spoenla-Metternich, S. v., Namenserwerb, 1997; Schorlemer, B. v., Die zivilrechtlichen Möglichkeiten der Namensänderung, 1998; Westermann-Reinhardt, J., Das Ehe- und Familiennamensrecht, Diss. jur. Hannover 1999; Wagner-Kern, M., Staat und Namensänderung, 2002

http://www.sven-gutjahr.de/compact2015/index.php/gesetze/19-koebler-juristisches-woerterbuch-pdf

RUMPEL
30.04.2016, 21:50
Ich persoenlich kann dieses Dokument gar nicht beantragen. Weil meine Vorfahren vor mehr als 200 Jahren aus Deutschland ausgewandert sind. Richtig?

Und zwar aus dem Herzogtum bzw. Koenigreich Wuerrtemberg
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/8/83/HRR_1648.png/1256px-HRR_1648.png

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/6/6c/Deutscher_Bund.png/1024px-Deutscher_Bund.png

Boah... das sind die Schlimmsten :D

RUMPEL
30.04.2016, 21:54
Ich hoffe unfrei?

In letzter Zeit les ich öfter von denen; angeblich haben viele Gerichtsvollzieher Angst vor denen.
Schon krass, was man mit konsistenten Nicht-Anerkennen und etwas Selbstsicherheit hier so erreichen kann.

Angst. Wohl kaum. Die kommen mit einer Ladung Polizei wieder und gut ist.

RUMPEL
30.04.2016, 22:04
Laut bayerischer Verfassung von 1946 gibt es eine bayerische Staatsangehörigkeit. Allerdings gibt es keinerlei Regelungen darüber, was man sich dafür kaufen kann. Da außerdem nach der Verfassung alle anderen in Bayern lebenden Deutschen genau die gleichen Rechte und Pflichten haben wie die Bayern, gibt es genau besehen gar keine Möglichkeit, zu prüfen, ob ein in Bayern lebender Deutscher vielleicht gar kein Bayer ist.

Das ist wohl der Situation von 1946 geschuldet, als es noch keinen deutschen Staat gab, der das selbst regeln konnte.

Auch die Länder Württemberg-Hohenzollern und Baden gaben sich eigene Staatsangehörigkeiten. Mit der Bildung von Baden-Württemberg 1952 fielen sie aber ersatzlos weg, weil die Verfassung des neuen Landes keine solche Regelung enthielt. In anderen Ländern gibt es nichts dieser Art. In den nach 1949 entstandenen Landesverfassungen steht nirgends etwas von dieser Art.

Kannst du dir evtl vorstellen, dass dieses alles in voller Absicht geschah bzw geschieht? Die Vertreter der Neuen WeltOrdnung planen ja genau dieses: Die Abschaffung von Nationen und damit die Abschaffung einer nationalen Zugehörigkeit. Das wurde zunächst deutlich in den Verfassungen der Länder nach 1949, später sogar überdeutlich bei er sog. "Wieder"Vereinigung nach 1990. Und wenn man die Berliner Politik von heute genau betrachtet, kann man zu gar keinen anderen Schlüssen mehr kommen: Europa wird zunächst vorgeschoben um zu erreichen, dass die EU-Länder auf eigene nationale Interessen verzichten und sie an Brüssel abtreten. Das TTIP-Abkommen wird in weiterer SargNagel sein bei dem Bestattungsunternehmen EURUSA.

GSch
30.04.2016, 23:21
Kannst du dir evtl vorstellen, dass dieses alles in voller Absicht geschah bzw geschieht?

Doch, das ist sehr wahrscheinlich. Weil wir nämlich eine Staatsangehörigkeit des Saarlandes genau so nötig brauchen wie eine von Limbach-Oberfrohna. Oder von Reuß-Schleiz-Greiz jüngere Linie.

Rikimer
01.05.2016, 04:53
Doch, das ist sehr wahrscheinlich. Weil wir nämlich eine Staatsangehörigkeit des Saarlandes genau so nötig brauchen wie eine von Limbach-Oberfrohna. Oder von Reuß-Schleiz-Greiz jüngere Linie.
Du stellst dir nicht die Frage wozu, weshalb, warum der Drang der Weltelite alle Voelker, Nationen abzuschaffen. Und wem der Weg hin zur Zentralisierung, Kollektivierung, Vereinheitlichung, Verflachung nutzt.

GSch
01.05.2016, 09:07
Du stellst dir nicht die Frage wozu, weshalb, warum der Drang der Weltelite alle Voelker, Nationen abzuschaffen. Und wem der Weg hin zur Zentralisierung, Kollektivierung, Vereinheitlichung, Verflachung nutzt.

Du solltest dich lieber mal fragen, wem es hilft, die Menschheit in immer kleinere und noch kleinere Gruppen aufzuspalten, die sich heftig untereinander bekämpfen. Divide et impera - aber wer herrscht dann?

RUMPEL
01.05.2016, 17:01
Du solltest dich lieber mal fragen, wem es hilft, die Menschheit in immer kleinere und noch kleinere Gruppen aufzuspalten, die sich heftig untereinander bekämpfen. Divide et impera - aber wer herrscht dann?

Richtig. Die NWO-Weltregierung ist die Lösung.

RUMPEL
01.05.2016, 17:09
Du stellst dir nicht die Frage wozu, weshalb, warum der Drang der Weltelite alle Voelker, Nationen abzuschaffen. Und wem der Weg hin zur Zentralisierung, Kollektivierung, Vereinheitlichung, Verflachung nutzt.

Der Mann schreibt Unsinn, und das weiß er auch. Seine "heftigen Kämpfe untereinander" des letzten Jahrhunderts bspw wurden weder vom Saarland noch von Limbach-Oberfrohna inszeniert noch geführt, sondern ihre Urheber haben - auch heute übrigens noch -ihren Sitz in London und Washington.

Veruschka
01.05.2016, 17:14
Ich hoffe unfrei?

In letzter Zeit les ich öfter von denen; angeblich haben viele Gerichtsvollzieher Angst vor denen.
Schon krass, was man mit konsistenten Nicht-Anerkennen und etwas Selbstsicherheit hier so erreichen kann.
Die erreichen gar nichts damit.
Höchstens, dass der Gerichtsvollzieher im Anschluss die Polizei holt.

Rikimer
01.05.2016, 18:02
Die erreichen gar nichts damit.
Höchstens, dass der Gerichtsvollzieher im Anschluss die Polizei holt.
Wirklich?

Sand ins Getriebe des groessten Luegensystems streuen, welches jemals auf deutschem Boden existiert hat?

Merke: Wo Unrecht Pflicht wird, wird Widerstand Pflicht.

Und da ist es wenig hilfreich auf die eigenen Ahnen zu gucken, sie zu verhoehnen und zu verurteilen, wenn man selbst noch viel schlimmer versagt und im Grunde ihnen noch nicht mal das Wasser zu reichen wuerdig ist.

GSch
01.05.2016, 19:02
Richtig. Die NWO-Weltregierung ist die Lösung.

Schlechter als zügellose Kleinstaaterei kann sie kaum sein.

lucid
01.05.2016, 21:42
Angst. Wohl kaum. Die kommen mit einer Ladung Polizei wieder und gut ist.

Da war letztens so ein geiler Fall. Der Gerichtsvollzieher ist immer noch in psychiatrischer Behandlung und arbeitsunfähig. *g*
Gab aber auch Knast.

Einige Länder haben mittlerweile extra Info-Hefte weil die Gerichtsvollzieher und Beamten so verunsichert sind.
Und ich glaub Gerichtsvollzieher können Aufträge auch ablehnen.

Das System basiert viel stärker auf freiwilliger Kooperation als man das normal so glaubt.

lucid
01.05.2016, 22:49
Du solltest dich lieber mal fragen, wem es hilft, die Menschheit in immer kleinere und noch kleinere Gruppen aufzuspalten, die sich heftig untereinander bekämpfen. Divide et impera - aber wer herrscht dann?

Das ist ein systemisches Problem, über das ich mir letztens mal ein Gedanken gemacht hab.

Um die optimale Grösse von Einheiten sozialer Organisation (Gruppen) zu finden muss man imho mind. folgendes berücksichtigen:

1. Grosse Einheiten ermöglichen potentiell effizientere Arbeitsteilung.
2. Kleinere Einheiten sind aber weniger Anfällig für Machtmissbrauch / Unterdrückung von Teilgruppen.
3. Die Bereitschaft sich Umverteilung etc. zu unterwerfen braucht Homogenität; ein Sozialstaat ohne homogenen Volkskörper wär wohl allenfalls als Polizeistaat vorstellbar. Und Homogenität nimmt notwendig mit der Grösse der Einheiten ab.
4. Das gleiche gilt für Demokratie allgemein, sowie allgemein für freiwillige Kooperation. Grössere Einheiten haben mehr Korruptions- und Kooperationsprobleme, kurz: Infighting.

Der letzte Punkt ist der grundlegendeste. Menschen bilden fast automatisch Gruppen zur Kooperation gegen den Rest, deshalb kann es nicht nur "eine Gruppe" geben.
Eine einzige grosse Gruppe, selbst wenn es machbar wäre, wär sozusagen identisch mit einer Gesellschaft in der jeder seine eigene Gruppe ist, also: unbeschränkter Individualismus. Das entspricht einfach nicht der menschlichen Natur, deshalb bilden sich dann immer Teilgruppen gegen den Rest. Wenn man die eh hat spricht wohl auch alles dafür diese territorial zu organisieren.
Imho hat die westliche Welt im Moment ein Problem mit solchen Teilgruppen, z.B Banker, die sich auf Kosten des Rests und letztlich zum Nachteil aller (sie selbst werden vermutlich irgendwann gehängt oder so) bereichern. Um das zu begrenzen braucht man imho starke Nationalstaaten.

Aus meiner Sicht sind die Einheiten heute eher zu gross. Gutes Beispiel ist die USA und die pathologischere Version EU.
Ich denk auch Deutschland wär zu gross für einen unitären Staat, da wär imho ein Bundesstaat wie die BRD sinnvoll, aber mit viel mehr Autonomie für die Länder. Die EU beschränkt auf die dt. Bundesländer (incl. Österreich und so) würd glaub ich gut funktionieren.

Das ist imho einfach deshalb so weil Menschen soziale und sexuelle Lauftiere sind, also so ein Zwischending zw. Einzelgänger und Ameisenhaufen.
Um seine evolutionären Ziele zu erreichen braucht man immer mind. einen gegengeschlechtlichen Partner, o.b.d.A. eine Frau.
Um die besten Frauen zu fangen und zu verwalten ist es nun aber hilfreich mit anderen Männern zu kooperieren, die dann insoweit Freunde sind und deren Wohl einem deshalb auch wirklich wichtig ist.
Gleichzeitig sind die Freunde aber in Bezug auf die tatsächliche Verteilung der verfügbaren Frauen Feinde.
D.h. Menschen stehen zu allen anderen Menschen notwendig in einem Spannungsverhältnis zw. Freundschaft und Feindschaft. Und genau deshalb ist universale Nächstenliebe als alleinige Moral auch untauglich.
In der Realität bilden sich verschiedene Layer: Familie, Verwandte, Firma/Verein, Rasse/Nation, Kriegsbündnis, und andere.

Wer will kann darin übrigens auch eine evolutionäre Rechtfertigung des Faschismus / der Demokratie sehen (fast das gleiche übrigens: nationale Demokratie ist Cryptofaschismus). Das ist dann nämlich einfach eine Sozialtechnik um die Willensrichtung der Individuen bei grossen Gruppen zu synchronisieren, was effektivere Kooperation ermöglicht. Früher fand ich Demokratie immer sinnlos, aber die überragend hohe Leistungsfähigkeit des dritten Reichs kann man vermutlich nur dadurch erklären.

lucid
01.05.2016, 23:02
Die erreichen gar nichts damit.
Höchstens, dass der Gerichtsvollzieher im Anschluss die Polizei holt.

Zur allgemeinen Erheiterung zum Thema Reich vs. Bund hier ein Auszug aus der FAZ:


Wenn die Gewalt vom Bürger ausgeht



[..] Demnach hatte sich Ende November 2012 der Gerichtsvollzieher bei S. angekündigt, um ein Bußgeld zu vollstrecken. Am gleichen Tag drohte einem seiner Mitangeklagten, dem Mann, der inzwischen in Belgien untergetaucht ist, durch denselben Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung. Beide sollen daraufhin am Vortag verabredet haben, das mit Unterstützung des „Deutschen Polizeihilfswerks“ (DPHW) zu verhindern – einer Art privater Bürgerwehr, der S. nicht angehörte, die aber sein Mitangeklagter einige Monate zuvor gegründet hatte.

Ihn ruft S. an, als der Gerichtsvollzieher am folgenden Tag bei ihm auftaucht. Ein gutes Dutzend Männer, viele in täuschend echter Polizeiuniform, und eine Frau umstellen daraufhin den Gerichtsvollzieher, S. notiert sich die Daten von dessen Dienstausweis und ruft: „Festnehmen den Mann, er hat sich nicht korrekt ausgewiesen.“ Daraufhin folgt ein mehrere Minuten dauerndes Handgemenge, der Gerichtsvollzieher wehrt sich, woraufhin jemand „Gewalt gegen Polizeibeamte“ ruft und ein anderer den Gerichtsvollzieher fesseln will. Das misslingt. Sowohl der Gerichtsvollzieher als auch die „Hilfspolizisten“ wählen nun den Notruf.


20 Minuten später sind echte Polizisten am Tatort – just in dem Moment, als es dem Gerichtsvollzieher, der bis dahin festgehalten wurde, gelingt, mit einem Sprung über die Mauer des Gehöfts zu fliehen. Nach Angaben des Staatsanwalts hatte der Mann Todesangst. Er befand sich danach mehrere Monate in stationärer Behandlung, war fast ein Jahr lang dienstunfähig und leidet bis heute an einem posttraumatischen Belastungssyndrom.

Ullrich S. bestreitet die Tat nicht, sie ist ohnehin auf einem Video festgehalten, das die Polizei spielende Truppe an jenem Nachmittag „zu Schulungszwecken“ drehte und das später im Gerichtssaal gezeigt wird. Zunächst aber erläutert S., dass der Gerichtsvollzieher „aufgrund der gesetzlichen Situation im Lande“ überhaupt „nicht befugt“ gewesen sei, das Bußgeld zu vollstrecken. Deshalb habe er das Recht gehabt, den Mann vorläufig festzunehmen. Und im Übrigen brauche er jetzt mal die Bestätigung, dass Richter und Gericht überhaupt verfahrensberechtigt seien.[..]

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/urteil-gegen-falsche-polizisten-in-meissen-13967951.html





Ich hab mich so totgelacht. v.a. dass der Gerichtsvollzieher, dann vor den echten Polizisten in die Botanik flüchtet.

RUMPEL
02.05.2016, 05:48
Da war letztens so ein geiler Fall. Der Gerichtsvollzieher ist immer noch in psychiatrischer Behandlung und arbeitsunfähig. *g*
Gab aber auch Knast.

Einige Länder haben mittlerweile extra Info-Hefte weil die Gerichtsvollzieher und Beamten so verunsichert sind.
Und ich glaub Gerichtsvollzieher können Aufträge auch ablehnen.

Das System basiert viel stärker auf freiwilliger Kooperation als man das normal so glaubt.

Gerichtsvollzieher sind selbständig, also keine Beamte. Allerdings haben sie feste "Einsatzgebiete" wie früher bspw Schornsteinfeger.

RUMPEL
02.05.2016, 06:12
Das ist ein systemisches Problem, über das ich mir letztens mal ein Gedanken gemacht hab.

Um die optimale Grösse von Einheiten sozialer Organisation (Gruppen) zu finden muss man imho mind. folgendes berücksichtigen:

1. Grosse Einheiten ermöglichen potentiell effizientere Arbeitsteilung.
2. Kleinere Einheiten sind aber weniger Anfällig für Machtmissbrauch / Unterdrückung von Teilgruppen.
3. Die Bereitschaft sich Umverteilung etc. zu unterwerfen braucht Homogenität; ein Sozialstaat ohne homogenen Volkskörper wär wohl allenfalls als Polizeistaat vorstellbar. Und Homogenität nimmt notwendig mit der Grösse der Einheiten ab.
4. Das gleiche gilt für Demokratie allgemein, sowie allgemein für freiwillige Kooperation. Grössere Einheiten haben mehr Korruptions- und Kooperationsprobleme, kurz: Infighting.

Der letzte Punkt ist der grundlegendeste. Menschen bilden fast automatisch Gruppen zur Kooperation gegen den Rest, deshalb kann es nicht nur "eine Gruppe" geben.
Eine einzige grosse Gruppe, selbst wenn es machbar wäre, wär sozusagen identisch mit einer Gesellschaft in der jeder seine eigene Gruppe ist, also: unbeschränkter Individualismus. Das entspricht einfach nicht der menschlichen Natur, deshalb bilden sich dann immer Teilgruppen gegen den Rest. Wenn man die eh hat spricht wohl auch alles dafür diese territorial zu organisieren.
Imho hat die westliche Welt im Moment ein Problem mit solchen Teilgruppen, z.B Banker, die sich auf Kosten des Rests und letztlich zum Nachteil aller (sie selbst werden vermutlich irgendwann gehängt oder so) bereichern. Um das zu begrenzen braucht man imho starke Nationalstaaten.

Aus meiner Sicht sind die Einheiten heute eher zu gross. Gutes Beispiel ist die USA und die pathologischere Version EU.
Ich denk auch Deutschland wär zu gross für einen unitären Staat, da wär imho ein Bundesstaat wie die BRD sinnvoll, aber mit viel mehr Autonomie für die Länder. Die EU beschränkt auf die dt. Bundesländer (incl. Österreich und so) würd glaub ich gut funktionieren.

Das ist imho einfach deshalb so weil Menschen soziale und sexuelle Lauftiere sind, also so ein Zwischending zw. Einzelgänger und Ameisenhaufen.
Um seine evolutionären Ziele zu erreichen braucht man immer mind. einen gegengeschlechtlichen Partner, o.b.d.A. eine Frau.
Um die besten Frauen zu fangen und zu verwalten ist es nun aber hilfreich mit anderen Männern zu kooperieren, die dann insoweit Freunde sind und deren Wohl einem deshalb auch wirklich wichtig ist.
Gleichzeitig sind die Freunde aber in Bezug auf die tatsächliche Verteilung der verfügbaren Frauen Feinde.
D.h. Menschen stehen zu allen anderen Menschen notwendig in einem Spannungsverhältnis zw. Freundschaft und Feindschaft. Und genau deshalb ist universale Nächstenliebe als alleinige Moral auch untauglich.
In der Realität bilden sich verschiedene Layer: Familie, Verwandte, Firma/Verein, Rasse/Nation, Kriegsbündnis, und andere.

Wer will kann darin übrigens auch eine evolutionäre Rechtfertigung des Faschismus / der Demokratie sehen (fast das gleiche übrigens: nationale Demokratie ist Cryptofaschismus). Das ist dann nämlich einfach eine Sozialtechnik um die Willensrichtung der Individuen bei grossen Gruppen zu synchronisieren, was effektivere Kooperation ermöglicht. Früher fand ich Demokratie immer sinnlos, aber die überragend hohe Leistungsfähigkeit des dritten Reichs kann man vermutlich nur dadurch erklären.

Sehr gute Überlegungen. Und in der Tat ist die FAMILIE die Zelle des NATIONALSTAATES. Das wurde und wird bei der "Gründung Europas" zu wenig oder gar nicht berücksichtigt, sondern man schwadroniert darüber, dass "man den Nationalstaat überwinden wolle und müsse". Begründet wird dies damit, wie auch GSCH oben ausführt, dass Nationalstaaten für die großen kriegerischen Auseinandersetzungen z. B. im letzten Jahrhundert verantwortlich seien. Das ist Unsinn. Das Bild ändert sich, wenn man weiß, wer und wo die Pläne für die "Umgestaltung" bspw Europas schmiedete bzw geschmiedet wurden. Der ursprünglich als "War to end all wars" vorgesehene 1. WK brachte leider (?) nicht das gewünschte Ergebnis, so dass rasch ein weiterer großer Krieg her musste.

Inzwischen such(t)en sich unsere "Friedensplaner" andere Ziele aus. Z. B. Russland und den Nahen Osten, denn EUR und USA sind mittlerweile "demokratisiert" und bilden mit dem geplanten TTIP-Abkommen das "Herzstück" demokratischer Glückseligkeit.

GSch
02.05.2016, 10:07
Gerichtsvollzieher sind selbständig, also keine Beamte. Allerdings haben sie feste "Einsatzgebiete" wie früher bspw Schornsteinfeger.

Laut §154 GVG sind Gerichtsvollzieher Beamte.


Die Dienst- und Geschäftsverhältnisse der mit den Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen zu betrauenden Beamten (Gerichtsvollzieher) werden bei dem Bundesgerichtshof durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, bei den Landesgerichten durch die Landesjustizverwaltung bestimmt.

Es gab mal Überlegungen, sie aus dem Beamtensystem auszugliedern und ihre Rechtsstellung den Notaren anzugleichen, die ja freiberuflich tätig, aber mit öffentlichen Aufgaben "beliehen" sind. Das ist aber wieder in der Schublade verschwunden.

GSch
02.05.2016, 10:09
Begründet wird dies damit, wie auch GSCH oben ausführt, dass Nationalstaaten für die großen kriegerischen Auseinandersetzungen z. B. im letzten Jahrhundert verantwortlich seien.

Tatsache ist, dass die typische Größe des Nationalstaates so bemessen ist, dass er effizient Krieg führen kann. Das ist historisch gesehen seine wichtigste Aufgabe.

GSch
02.05.2016, 10:12
Da war letztens so ein geiler Fall. Der Gerichtsvollzieher ist immer noch in psychiatrischer Behandlung und arbeitsunfähig. *g*
Gab aber auch Knast.

Du wirst dich sicher freuen, zu hören, dass es dem Gerichtsvollzieher wieder ganz gut geht. Im Übrigen atmen die Beteiligten inzwischen allesamt für um die zwei Jahre herum ohne Bewährung gesiebte Luft.

lucid
02.05.2016, 11:14
Laut §154 GVG sind Gerichtsvollzieher Beamte.



Es gab mal Überlegungen, sie aus dem Beamtensystem auszugliedern und ihre Rechtsstellung den Notaren anzugleichen, die ja freiberuflich tätig, aber mit öffentlichen Aufgaben "beliehen" sind. Das ist aber wieder in der Schublade verschwunden.

Also in NRW hat es seit längerer Zeit freiberufliche Gerichtsvollzieher.
Man hat wohl noch nicht alle Gesetze angepasst; ich vermute Bundesgesetze v.a. nicht.

moishe c
02.05.2016, 14:03
Schlechter als zügellose Kleinstaaterei kann sie kaum sein.



Mit welcher Eiseskälte du den Menschen versuchst, ihnen ihre Ketten und ihren Untergang aufzuschwatzen ...

Dr Mittendrin
02.05.2016, 14:12
Ich hab jetzt mal ein paar Tage versucht mich in das Thema einzuarbeiten.........es ist Wahnsinn! Onlineformulare lassen sich nicht downloaden, Behörden wissen nichts Bescheid oder streiten ab. Texte sind so formuliert, dass kein Mensch sie auf Anhieb verstehen kann. Wir haben hier tatsächlich eine sehr verworrene, unübersichtliche Rechtssituation und das hat mit Verschwörungstheorie wirklich nichts zu tun! Das ist Absicht.......

Es ist eine Switch-Situation zwischen BRD Bürger und Reichsbürger. Hätte das deutsche Reich reisepässe, ich hätte ihn.
Es gibt sie nicht weil das deutsche Reich keine Konsulate hat. Nur Personalausweise.

brain freeze
02.05.2016, 14:13
Mit welcher Eiseskälte du den Menschen versuchst, ihnen ihre Ketten und ihren Untergang aufzuschwatzen ...

Nein nein, GSch ist einfach eine nüchterne Beamtenseele, ihm ist egal unter welchen Herren er Dienst tut. :D

Dr Mittendrin
02.05.2016, 14:15
Ich dachte, dass der Staatsangehörigkeitsausweis mittlerweile nur noch von bekloppten Reichsbürgern beantragt wird, weil sie ihren Pass bzw. der Perso ja meist an die Passbehörden wieder zurückschicken.

Das deutsche Reich ist nie untergegangen. Es hat nur keine Handlungsvollmacht.

moishe c
02.05.2016, 14:30
Nein nein, GSch ist einfach eine nüchterne Beamtenseele, ihm ist egal unter welchen Herren er Dienst tut. :D



Du glaubst also, er würde eine Erschießungsliste oder eine Einweisungsliste für Querulanten in Sicherheitsgewahrsam mit der selben stoischen Ruhe abzeichnen, wie eine Bestellung neuer Schreibtischsessel für die Sachbearbeiter? :)

moishe c
02.05.2016, 14:38
Das deutsche Reich ist nie untergegangen. Es hat nur keine Handlungsvollmacht.



Kleiner Fehler eingeschlichen!

Natürlich hat das Deutsche Reich "Handlungsvollmacht"!


Es ist allerdings handlungsunfähig mangels eigener Vertretungsstrukturen, zur Zeit, eben jetzt, seit 70 Jahren!


NUR, das "Deutsche Reich" wird gebildet vom Deutschen Volk!

Und DAS existiert NOCH!

Und könnte sich folglich ZU JEDER Zeit eben solche "Vertretungsstrukturen" geben, also neu schaffen!

ZU JEDER ZEIT!

brain freeze
02.05.2016, 14:46
Du glaubst also, er würde eine Erschießungsliste oder eine Einweisungsliste für Querulanten in Sicherheitsgewahrsam mit der selben stoischen Ruhe abzeichnen, wie eine Bestellung neuer Schreibtischsessel für die Sachbearbeiter? :)

Gut möglich - solange es gültige Durchführungsverordnungen gibt.

Gehirnnutzer
02.05.2016, 14:47
Also in NRW hat es seit längerer Zeit freiberufliche Gerichtsvollzieher.
Man hat wohl noch nicht alle Gesetze angepasst; ich vermute Bundesgesetze v.a. nicht.

lucid, man hat es nicht immer mit einem Gerichtsvollzieher zu tun. GV sind normalerweise nur für die zivilrechtlich Vollstreckung und von Gericht angeordnete Vollstreckungen zuständig. Für verwaltungsrechtliche Vollstreckungen ist der Vollstreckungsbeamte der zuständigen Gemeinde verantwortlich. Hat eine Gemeinde keinen Vollstreckungsbeamten oder ist das Vollstreckungsaufkommen zu hoch, kann sie einen GV im Rahmen der Amtshilfe beauftragen.

Dr Mittendrin
02.05.2016, 14:58
Kleiner Fehler eingeschlichen!

Natürlich hat das Deutsche Reich "Handlungsvollmacht"!


Es ist allerdings handlungsunfähig mangels eigener Vertretungsstrukturen, zur Zeit, eben jetzt, seit 70 Jahren!


NUR, das "Deutsche Reich" wird gebildet vom Deutschen Volk!

Und DAS existiert NOCH!

Und könnte sich folglich ZU JEDER Zeit eben solche "Vertretungsstrukturen" geben, also neu schaffen!

ZU JEDER ZEIT!


"handlungsunfähig" ok feiner Unterschied.

GSch
02.05.2016, 15:21
Also in NRW hat es seit längerer Zeit freiberufliche Gerichtsvollzieher.
Man hat wohl noch nicht alle Gesetze angepasst; ich vermute Bundesgesetze v.a. nicht.

Lautet die GVO in NRW anders als anderswo? Ich dachte, die GVO sei zwar Landesrecht, laute aber in allen Ländern gleich.

§154 GVG jedenfalls gilt auf jeden Fall. Allerdings bedeutet "Beamter" nicht in jedem Fall einen, der mit Brief und Siegel und Vereidigung einer geworden ist. In §839 BGB z. B. können damit auch Privatleute gemeint sein, die im öffentlichen Auftrag handeln.

GSch
02.05.2016, 15:24
Natürlich hat das Deutsche Reich "Handlungsvollmacht"!
Es ist allerdings handlungsunfähig mangels eigener Vertretungsstrukturen, zur Zeit, eben jetzt, seit 70 Jahren!

Und befindet sich damit im selben völkerrechtlichen Zustand wie das Römische oder das Mongolische Reich.


NUR, das "Deutsche Reich" wird gebildet vom Deutschen Volk!
Und DAS existiert NOCH!
Und könnte sich folglich ZU JEDER Zeit eben solche "Vertretungsstrukturen" geben, also neu schaffen!
ZU JEDER ZEIT!

Na, mal sehen, wann die Italiener das Imperium Romanum neu schaffen (Engländer, aufgepasst!) oder die Mongolen irgendeinen Nachfahren von Dschingis Khan auf den Schild heben. Und wie hieß gleich nochmal der letzte Inka? Atahualpa oder so ...

moishe c
02.05.2016, 15:54
Und befindet sich damit im selben völkerrechtlichen Zustand wie das Römische oder das Mongolische Reich.



Na, mal sehen, wann die Italiener das Imperium Romanum neu schaffen (Engländer, aufgepasst!) oder die Mongolen irgendeinen Nachfahren von Dschingis Khan auf den Schild heben. Und wie hieß gleich nochmal der letzte Inka? Atahualpa oder so ...



Da liegst du gar nicht mal sooo falsch (wie du dir wahrscheinlich insgeheim hoffst :) )!

Denn genau SO haben es die Kosovaren zu ihrem Kosovo, die Kroaten zu ihrem Kroatien und selbst die Mazedonier zu ihrem Mazedonien (laut Medien nix mehr "FYROM" :D ) gebracht!
Auch die Balten wieder zu ihren baltischen Staaten!
GENAU SO!

Aufstehen, sagen "wir wollen" und - abrakadabra - schon isses vollbracht! :sark:

GSch
02.05.2016, 19:33
Da liegst du gar nicht mal sooo falsch (wie du dir wahrscheinlich insgeheim hoffst :) )!

Denn genau SO haben es die Kosovaren zu ihrem Kosovo, die Kroaten zu ihrem Kroatien und selbst die Mazedonier zu ihrem Mazedonien (laut Medien nix mehr "FYROM" :D ) gebracht!
Auch die Balten wieder zu ihren baltischen Staaten!
GENAU SO!

Toll, das macht Hoffnung. Es lebe Nebukadnezar, Souverän des Neubabylonischen Reichs!

Herzprobleme? Die aztekische Regierung spendiert Sonderflüge nach Tenochtitlan für alle, die ein für alle Mal geheilt werden wollen.

moishe c
02.05.2016, 20:35
Toll, das macht Hoffnung. Es lebe Nebukadnezar, Souverän des Neubabylonischen Reichs!

Herzprobleme? Die aztekische Regierung spendiert Sonderflüge nach Tenochtitlan für alle, die ein für alle Mal geheilt werden wollen.


Nezar? Kenn ich nicht! Ich kenne nur Netzer ... und Olli Kahn, die Giganten des deutschen Fußballs ... :D


Und was meinst du mit Herz ...?

Wenn ich mal herzhaft lachen will, fliege ich mit El Al für 250 Ocken ins Erez, an die Mauer ... und stecke dort ein Zettelchen zwischen die Steine,

Text: "Gott (im Hebräischen gibbet eh keine Vokale, dat märkter garnitt :D ), STRAFE ENGLAND!"

und

"Gott (s.o. :D ), teile den Atlantik, damit die Yankees nach Hause GEHEN können!"


Du siehst, ICH habe keine "Probleme" ... :sark:

lucid
02.05.2016, 20:48
Ich hab jetzt mal ein paar Tage versucht mich in das Thema einzuarbeiten.........es ist Wahnsinn! Onlineformulare lassen sich nicht downloaden, Behörden wissen nichts Bescheid oder streiten ab. Texte sind so formuliert, dass kein Mensch sie auf Anhieb verstehen kann. Wir haben hier tatsächlich eine sehr verworrene, unübersichtliche Rechtssituation und das hat mit Verschwörungstheorie wirklich nichts zu tun! Das ist Absicht.......

Leider ist das keine Absicht, sondern der eben der gegenwärtige Zustand der dt. Verwaltung. In manchen Ländern (zB Bayern) ist es wohl etwas besser als in anderen.

RUMPEL
03.05.2016, 14:11
Laut §154 GVG sind Gerichtsvollzieher Beamte.



Es gab mal Überlegungen, sie aus dem Beamtensystem auszugliedern und ihre Rechtsstellung den Notaren anzugleichen, die ja freiberuflich tätig, aber mit öffentlichen Aufgaben "beliehen" sind. Das ist aber wieder in der Schublade verschwunden.

Das weiß ich besser.

RUMPEL
03.05.2016, 14:13
Also in NRW hat es seit längerer Zeit freiberufliche Gerichtsvollzieher.
Man hat wohl noch nicht alle Gesetze angepasst; ich vermute Bundesgesetze v.a. nicht.

So ist es. Und das betrifft auch andere Bundesländer.

BlackForrester
03.05.2016, 14:14
Ein erstaunliches Dokument, das zwischen Deutsch und Passdeutsch unterscheidet...Ob dieses Dokument allen schmecken wird, wage ich zu bezweifeln. :pfeif:


Du kannst einem Mischlingspudel lange den Stammbauausweis eines deutschen, rassereinen Schäferhundes geben...der Mischliungspudel wird deshalb nicht zum rassereinen, deutschen Schäferhund...ergo, ein Stück Papier sagt erst einmal gar nichts.

RUMPEL
03.05.2016, 14:17
Du glaubst also, er würde eine Erschießungsliste oder eine Einweisungsliste für Querulanten in Sicherheitsgewahrsam mit der selben stoischen Ruhe abzeichnen, wie eine Bestellung neuer Schreibtischsessel für die Sachbearbeiter? :)

Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.

RUMPEL
03.05.2016, 14:19
Mit dem Wissen ist's nicht getan, man muss auch den Beweis antreten. Das war früher deutlich einfacher: Schniedel vorgezeigt, und die Sache war bewiesen. Das scheint so nicht mehr zu stimmen. War der Schniedel beschnitten, dann "links raus "

GSch
03.05.2016, 14:19
Du glaubst also, er würde eine Erschießungsliste oder eine Einweisungsliste für Querulanten in Sicherheitsgewahrsam mit der selben stoischen Ruhe abzeichnen, wie eine Bestellung neuer Schreibtischsessel für die Sachbearbeiter?

Ihr glaubt wohl, das wäre so einfach. Das muss schon mit Ruhe gemacht werden. Aber ich habe gerade erst vor kurzer Zeit einen neuen Schreibtischsessel bekommen. Das reicht für's erste.

BlackForrester
03.05.2016, 14:22
Du glaubst also, er würde eine Erschießungsliste oder eine Einweisungsliste für Querulanten in Sicherheitsgewahrsam mit der selben stoischen Ruhe abzeichnen, wie eine Bestellung neuer Schreibtischsessel für die Sachbearbeiter? :)


Ohne jetzt irgendwem nahetreten zu wollen - Beamte sind und bleiben in der Regel Erfüllungsgehilfen des jeweiligen Staates und haben ja auch nichts zu verantworten - man führt je nur entsprechend durch, was von "Oben" vorgegeben wird und was von "Oben" kommt wird weder kritisiert, noch hinterfragt - sondern durchgeführt und umgesetzt.
Gilt jetzt mit Sicherheit nicht für alle Beamten - wie heißt es aber so schön - keine Regel ohne Ausnahme

RUMPEL
03.05.2016, 14:29
"Alles klar" ist mit diesem Staatsangehörigkeitsausweis aber keineswegs!


1. bezieht sich diese Urkunde nur auf die "Staatsangehörigkeit"!

Und
2. muß man dann auch beweisen können, daß man die in der Urkunde genannte Person auch tatsächlich ist! Denn diese Urkunde beinhaltet kein DNS-Profil, keine Fingerabdrücke, ja noch nicht mal ein Lichtbild/Foto!

Durch die neuen Reisepässe ist das erledigt. Bei der Einreise in andere (außereuropäische) Länder darfste jetzt deine beiden Zeigefingerchen auf ne Glasplatte drücken... und wirst durchgelassen, weil du der bist, der du sagst, dass du es bist.

RUMPEL
03.05.2016, 14:30
Ihr glaubt wohl, das wäre so einfach. Das muss schon mit Ruhe gemacht werden. Aber ich habe gerade erst vor kurzer Zeit einen neuen Schreibtischsessel bekommen. Das reicht für's erste.

Naja, es muss schon alles seine (deutsche) Ordnung haben. Korrekte Formulare, Einhaltung des Dienstweges usw. :D

Flüchtling
03.05.2016, 14:43
Ohne jetzt irgendwem nahetreten zu wollen - Beamte sind und bleiben in der Regel Erfüllungsgehilfen des jeweiligen Staates und haben ja auch nichts zu verantworten - man führt je nur entsprechend durch, was von "Oben" vorgegeben wird und was von "Oben" kommt wird weder kritisiert, noch hinterfragt - sondern durchgeführt und umgesetzt.
Gilt jetzt mit Sicherheit nicht für alle Beamten - wie heißt es aber so schön - keine Regel ohne Ausnahme
So hat keiner Verantwortung am Schluss. Denn die, die tun, was die "Beamten" sagen, sagen, man hätte gar nicht gewusst, um was es geht, und warum man es tue, denn man habe es getan, weil Weisungsbefugte es befahlen. Oben, an der Befehlskette heißt es, man sei "schon immer im Widerstand" gewesen, habe sich aber "der Dynamik" von Frau Dr. Merkels Wirken nicht entziehen können.
Und Frau Dr. Merkel stellt sich zu gegebener Zeit vor's Volk, dem erzählend: "Ich hab von alldem nichts gewusst, habe nur gemacht, was Friedensnobelpreisträger Baracke Obama empfohlen hatte."

BlackForrester
03.05.2016, 15:12
Durch die neuen Reisepässe ist das erledigt. Bei der Einreise in andere (außereuropäische) Länder darfste jetzt deine beiden Zeigefingerchen auf ne Glasplatte drücken... und wirst durchgelassen, weil du der bist, der du sagst, dass du es bist.


Wo? Ok USA glaube ich sofort...und wo sonst noch?

GSch
03.05.2016, 15:15
Ohne jetzt irgendwem nahetreten zu wollen - Beamte sind und bleiben in der Regel Erfüllungsgehilfen des jeweiligen Staates und haben ja auch nichts zu verantworten - man führt je nur entsprechend durch, was von "Oben" vorgegeben wird und was von "Oben" kommt wird weder kritisiert, noch hinterfragt - sondern durchgeführt und umgesetzt.
Gilt jetzt mit Sicherheit nicht für alle Beamten - wie heißt es aber so schön - keine Regel ohne Ausnahme

Das klingt ja überhaupt nicht gut. Schwein gehabt, dass ich kein Beamter bin.

Es trifft ja zu, dass ein Beamter ein Staatsdiener ist, der in einem besonderen Treueverhältnis steht. Was seine Bindung an rechtswidrige Anordnungen seiner Vorgesetzen betrifft, täte dir allerdings ein Blick ins jeweilige Landes- oder auch in Bundesbeamtengesetz sicher gut.

FranzKonz
03.05.2016, 16:02
War der Schniedel beschnitten, dann "links raus "

Auch beschnittene Schniedel finden sich am Weiblein eher selten.

RUMPEL
03.05.2016, 16:54
Wo? Ok USA glaube ich sofort...und wo sonst noch?

Thailand, Malaysia, Cambodia, Singapore, Hong Kong (China). Andere Länder habe ich in diesem Jahr noch nicht bereist. Es dürfte aber klar sein, dass die meisten Länder inzwischen weltweit sich an diesem Kontrollsystem beteiligen. Teilweise macht man aber nach meinen Beobachtungen nur Stichproben.

RUMPEL
03.05.2016, 16:55
Auch beschnittene Schniedel finden sich am Weiblein eher selten. Natürlich.

RUMPEL
03.05.2016, 17:07
Das klingt ja überhaupt nicht gut. Schwein gehabt, dass ich kein Beamter bin.

Es trifft ja zu, dass ein Beamter ein Staatsdiener ist, der in einem besonderen Treueverhältnis steht. Was seine Bindung an rechtswidrige Anordnungen seiner Vorgesetzen betrifft, täte dir allerdings ein Blick ins jeweilige Landes- oder auch in Bundesbeamtengesetz sicher gut.

Es trifft allerdings auch zu, dass wir in der BR D zu viele Beamte haben. Sie, wie auch die anderen staatlich alimentierten Hartzer und Scheinasylanten u.a. kosten die arbeitende Bevölkerung viel zu viel Steuergeld. Man könnte getrost mehr als die Hälfte von ihnen nach Hause schicken bzw sie im Straßenbau u dgl beschäftigen, wo sie - unter Aufsicht selbstverständlich - weniger Schaden anrichten.

BlackForrester
03.05.2016, 21:40
Thailand, Malaysia, Cambodia, Singapore, Hong Kong (China). Andere Länder habe ich in diesem Jahr noch nicht bereist. Es dürfte aber klar sein, dass die meisten Länder inzwischen weltweit sich an diesem Kontrollsystem beteiligen. Teilweise macht man aber nach meinen Beobachtungen nur Stichproben.


Falsche Richtung für mich...weiter als bis in die VAE bin ich noch nie auf dem Flugwege nach Osten gereist :D. Da wo ich mich so herumtreibe habe ich dies Art von "Paßkontrolle" bis heute noch nicht gesehen und die USA ist eh seit Bush meine persönliche No Go-Area.

BlackForrester
03.05.2016, 22:07
Das klingt ja überhaupt nicht gut. Schwein gehabt, dass ich kein Beamter bin.

Es trifft ja zu, dass ein Beamter ein Staatsdiener ist, der in einem besonderen Treueverhältnis steht. Was seine Bindung an rechtswidrige Anordnungen seiner Vorgesetzen betrifft, täte dir allerdings ein Blick ins jeweilige Landes- oder auch in Bundesbeamtengesetz sicher gut.


Wo sprach ich von einer "rechtswidrigen" Anordnung?

Wenn ein Innenministerium wie in NRW eine Ranking-Liste der einzelnen Polizeidirektionen führt, wo deren "Effektivität" bei Geschwindigskeitskontrollen bewertet wird, dann ist es mit Sicherheit keine rechtswidrige Anordnung, wenn von oben befohlen wird, dass man auf einer autobahnähnlichen, am tempobeschränkten Landstrasse öfters ´mal Geschwindigkeitskontrollen durchführt, weil dort die "Erfolgsquote" deutlich höher ist als an Gefahrenstellen wie z.B. Schulen, wo die Mehrheit der Autofahrer eher langsamer fährt, damit man ein Effektivitätsranking nach oben rutscht.
Klar, es wird vom Innenministerium NRW aufs vehemteste bestritten das dem so ist...wozu dann aber solch ein Ranking?

Nein, ich sage nicht, dass die deutschen Beamten rechtswidrig handeln...sondern eben im Rahmen geltendes Recht, wissend dass man zum Nachteil der Bürger agiert und reagiert, dies tun werden sobald die Anweisung von oben kommt und keiner stellt sich hin und sagt: Sorry, damit füge ich dem Bürger keine Nachteile zu, dies tue ich nicht. Das geltende Recht gäbe auch andere Möglichkeiten zum Vorteil des Bürgers her und nach dieser Maßgabe werde ich handeln.

Sven71
03.05.2016, 22:13
Darum geht es gar nicht sondern was du für eine Staatsangehörigkeit hast.....
es ist die amtliche Beglaubigung dass du Deutscher bist!

Ich werde es bei der nächsten Forderung des Finanzamtes anzweifeln ....

RUMPEL
04.05.2016, 05:58
Falsche Richtung für mich...weiter als bis in die VAE bin ich noch nie auf dem Flugwege nach Osten gereist :D. Da wo ich mich so herumtreibe habe ich dies Art von "Paßkontrolle" bis heute noch nicht gesehen und die USA ist eh seit Bush meine persönliche No Go-Area.

VAE werden von mir nur überflogen. In VSA war ich auch schon lange nicht mehr. Und in FFM ist man wohl schon einen Schritt weiter. Da schiebt man seinen (neuen) Pass in einen Schlitz ... und erhält ihn mit etwas Glück auch zurück. Die "herkömmliche" Passkontrolle gibt's da aber auch noch.

RUMPEL
04.05.2016, 06:12
Wo sprach ich von einer "rechtswidrigen" Anordnung?

Wenn ein Innenministerium wie in NRW eine Ranking-Liste der einzelnen Polizeidirektionen führt, wo deren "Effektivität" bei Geschwindigskeitskontrollen bewertet wird, dann ist es mit Sicherheit keine rechtswidrige Anordnung, wenn von oben befohlen wird, dass man auf einer autobahnähnlichen, am tempobeschränkten Landstrasse öfters ´mal Geschwindigkeitskontrollen durchführt, weil dort die "Erfolgsquote" deutlich höher ist als an Gefahrenstellen wie z.B. Schulen, wo die Mehrheit der Autofahrer eher langsamer fährt, damit man ein Effektivitätsranking nach oben rutscht.
Klar, es wird vom Innenministerium NRW aufs vehemteste bestritten das dem so ist...wozu dann aber solch ein Ranking?

Nein, ich sage nicht, dass die deutschen Beamten rechtswidrig handeln...sondern eben im Rahmen geltendes Recht, wissend dass man zum Nachteil der Bürger agiert und reagiert, dies tun werden sobald die Anweisung von oben kommt und keiner stellt sich hin und sagt: Sorry, damit füge ich dem Bürger keine Nachteile zu, dies tue ich nicht. Das geltende Recht gäbe auch andere Möglichkeiten zum Vorteil des Bürgers her und nach dieser Maßgabe werde ich handeln.

Die von dir angesprochene amtliche Hinterfotzigkeit ist in D inzwischen allgemein üblich. Besonders erfindungsreich sind da östliche Gemeinden - aber nicht nur dort -, wo man Schilder mit Geschwindigkeitsbegrenzungen hinter niedrigen Bäumen mit herunter hängenden Ästen und tief hängendem Blattwerk versteckt. Da wird dann lustig drauf los fotografiert.

Und sowas soll "mein" (Rechts)Staat sein? Ne, das ist er genauso wenig wie dieser Staat, in dem sich Politiker per Abstimmung im Bundes/Landtag ihre Gehälter und Diäten erhöhen und sich noch nebenbei die Taschen füllen. Und nicht nur das: Sie laden auch noch ohne Zustimmung des Volkes eine Millionenschar von Leuten aus dem Ausland ein, sich hier auf Kosten der deutschen Steuerzahler niederzulassen.

Was haben WIR BÜRGER noch mit SOLCHEN LEUTEN zu tun?

GSch
04.05.2016, 07:29
Ich werde es bei der nächsten Forderung des Finanzamtes anzweifeln ....

Hilft bloß nichts, weil es für die Höhe deiner Steuern völlig egal ist, ob du Chinese oder Argentinier oder sogar Deutscher bist.

GSch
04.05.2016, 07:33
... als an Gefahrenstellen wie z.B. Schulen, wo die Mehrheit der Autofahrer eher langsamer fährt,

Dein Vertrauen zum deutschen Autofahrer ehrt dich überaus, jedoch halte ich es für leicht übertrieben. Ein Bekannter von mir wohnt in einer "Spielstraße", in der man also eigentlich nur Schritttempo fahren darf. Das Schild ist auch groß und deutlich zu sehen. Er erzählt mir regelmäßig, wie die Leute da durchbrettern und sich noch etwas darauf einbilden, wenn sie "nur" 30 gefahren sind.


Nein, ich sage nicht, dass die deutschen Beamten rechtswidrig handeln...sondern eben im Rahmen geltendes Recht, ...

Wenn sie rechtmäßig ist, dann muss der Beamte die Anweisung ausführen, auch wenn er sie für hirnrissig hält. Seine Vorgesetzten sind klüger als er, sonst wären sie ja nicht seine Vorgesetzten. Oder ???

GSch
04.05.2016, 07:36
Und in FFM ist man wohl schon einen Schritt weiter. Da schiebt man seinen (neuen) Pass in einen Schlitz ... und erhält ihn mit etwas Glück auch zurück. Die "herkömmliche" Passkontrolle gibt's da aber auch noch.

Ja, das ist der neue Stil, das habe ich in München auch schon gesehen. So einen großen Überblick habe ich aber nicht, weil ich meistens in Länder fliege, für die ich keinen Pass brauche.

Textor
04.05.2016, 07:47
Wesentlich an der Feststellung ob man Deutscher ist betrifft eigentlich das Grundgesetz: Laut Artikel 116 Absatz 1 sind wahlberechtigt Deutsche. Eigentlich dürften nur Deutsche mit Nachweis wählen und auch gewählt werden. Man stelle sich also vor - Deutsche müssten nachweisen das sie Deutsche sind (mit dem Staatsangehörigkeitsnachweis), anerkannte Deutsche dagegen haben die gleichen Wahl- und Wählbarkeitsrechte. Anerkannt wird man als Deutscher wenn man z.B. lediglich acht Jahre in Deutschland gelebt hat. Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen...

GSch
04.05.2016, 07:57
Man stelle sich also vor - Deutsche müssten nachweisen das sie Deutsche sind (mit dem Staatsangehörigkeitsnachweis), anerkannte Deutsche dagegen haben die gleichen Wahl- und Wählbarkeitsrechte.

Normalerweise reicht der Personalausweis oder Reisepass. Das ist kein Beweis, aber "begründet die Vermutung", dass man Deutscher ist. Mit anderen Worten: wer das bestreitet, ist beweispflichtig. Und das dürfte in der Regel schwierig sein.


Anerkannt wird man als Deutscher wenn man z.B. lediglich acht Jahre in Deutschland gelebt hat. Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen...

... und vor allen Dingen die einschlägigen §§§ im StAG nochmal lesen.

Textor
04.05.2016, 08:13
... und vor allen Dingen die einschlägigen §§§ im StAG nochmal lesen.

STAG § 10
(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern...

Laß doch einfach mal deine neunmalklugen Kommentare...

Sven71
04.05.2016, 08:15
Hilft bloß nichts, weil es für die Höhe deiner Steuern völlig egal ist, ob du Chinese oder Argentinier oder sogar Deutscher bist.

Nicht ganz, mein Guter. Nicht ganz.

GSch
04.05.2016, 08:28
Nicht ganz, mein Guter. Nicht ganz.

Gut, aber meistens. Entscheidend ist doch in der Regel, ob du in Deutschland Geld verdienst.

GSch
04.05.2016, 08:29
STAG § 10
(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern...

Laß doch einfach mal deine neunmalklugen Kommentare...

... und lies doch mal den § ein wenig weiter und brich nicht sofort ab, wenn du gelesen zu haben meinst, was du wolltest.

Textor
04.05.2016, 08:45
... und lies doch mal den § ein wenig weiter und brich nicht sofort ab, wenn du gelesen zu haben meinst, was du wolltest.

Selbstverständlich bin ich unfähig den § 10 in Gänze zu lesen (deshalb habe ich auch drei Punkte dahinter gesetzt) - schon klar. Du bist einfach nur anstrengend - aber sei es drum, ich führe mit dir ganz sicherlich keine Debatten...

RUMPEL
04.05.2016, 10:33
Gut, aber meistens. Entscheidend ist doch in der Regel, ob du in Deutschland Geld verdienst.

Als "Digital Nomad" mit einem "Büro" und einem Konto auf den Cayman Isls käme man auch ganz gut über die Runden. Junge Leute mit ihren Compis sind längst hinter den Dreh gekommen... und drehen Rolli-Wolli ne Nase. :D

Sven71
04.05.2016, 18:32
Gut, aber meistens. Entscheidend ist doch in der Regel, ob du in Deutschland Geld verdienst.

ALs AUsländer kannst Du unter Umständen nur eingeschränkt steuerpflichtig sein. Eine Hütte auf den Kanaren, selten in Deutschland und dann eben darauf hinweisen, daß der deutsche Pass die Staatsbürgerschaft ja nur nahelegt und das Beweisdokument nicht vorliegt .... klar ist das eine Illusion. Aber alleine der Gedanke läßt die Sonne scheinen.

Bolle
05.05.2016, 11:33
Thema :?

Chronos
05.05.2016, 11:43
Thema :?
Sorry, erst jetzt soeben nach dem Einstellen meines vorstehenden Beitrags gesehen.

Bitte bei Bedarf verschieben. Danke.

Rhino
02.06.2016, 18:43
Schon merkwürdig, aber mir ist es eigentlich relativ egal, ob ich Staatsangehöriger der BRD bin.
Wie kommst Du darauf, dass Du Staatsangehoeriger der BRD bist?

Rumburak
03.06.2016, 06:08
Wie kommst Du darauf, dass Du Staatsangehoeriger der BRD bist?

Was denn sonst?

Rhino
03.06.2016, 10:21
Was denn sonst?
Was sagen denn die Dokumente?

Corega
20.06.2016, 14:59
Ich habe folgendes Video gesehen: https://www.youtube.com/watch?v=Nqnqn3o46Bw

Und möchte nun die vollwertige deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Dazu stellen sich mir zwei Fragen:

a) Er sagt (bei 27:15), dass man bei ehelicher Geburt den Vater ankreuzen soll, also man solle auf ihn verweisen als Grund für das Anrecht auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Ist das zwingend so? Meine Mutter war Beamtin und muss daher einen solchen Staatsangehörigkeitsnachweis erbracht haben, auf sie zu verweisen erscheint mir viel sinnvoller.

b) Eine weitere Frage zur selben Stelle (bei 27:15) im Video. Könnten Leute mit ausländischstämmigen, eingebürgertem Vater folglich unter keinen Umständen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben?

Schließlich: Habt ihr einen solchen Antrag schon gestellt, wie sind eure Erfahrungen? Gibt es hier im Forum vielleicht sogar einen Sammelthread zum Thema, der mir entgangen ist?

Deutschmann
20.06.2016, 15:12
Das Thema wurde hier schon behandelt. Benutze die erweiterte Suche.

Westphale
20.06.2016, 15:23
Ich habe folgendes Video gesehen: https://www.youtube.com/watch?v=Nqnqn3o46Bw

Und möchte nun die vollwertige deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Dazu stellen sich mir zwei Fragen:

a) Er sagt (bei 27:15), dass man bei ehelicher Geburt den Vater ankreuzen soll, also man solle auf ihn verweisen als Grund für das Anrecht auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Ist das zwingend so? Meine Mutter war Beamtin und muss daher einen solchen Staatsangehörigkeitsnachweis erbracht haben, auf sie zu verweisen erscheint mir viel sinnvoller.

b) Eine weitere Frage zur selben Stelle (bei 27:15) im Video. Könnten Leute mit ausländischstämmigen, eingebürgertem Vater folglich unter keinen Umständen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben?

Schließlich: Habt ihr einen solchen Antrag schon gestellt, wie sind eure Erfahrungen? Gibt es hier im Forum vielleicht sogar einen Sammelthread zum Thema, der mir entgangen ist?

Durch den gelben Schein erwirbt man die deutsche Staatsangehörigkeit nicht, sondern sie wird nur beurkundet.

Zu a) Wenn bei deiner Geburt schon die deutsche Staatsangehörigkeit, bei einem beliebigen deutschen Elternteil , vergeben wurde, dürfte es egal sein ob du Mutter oder Vater angibst

Zu b)Kinder von eingebürgerten Ausländern haben selbstverständlich die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung, wenn der Elternteil schon bei Geburt deutscher Staatsbürger war.

http://www.duesseldorf.de/buergerinfo/33/03/31st01.shtml

Corega
20.06.2016, 15:29
Ok, danke euch zwei. Insbesondere dir, Westphale.