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Chronos
16.06.2016, 12:22
Chronos, dies ewige hinkonstruieren nervt:

a) Im Gegensatz zum 2. Weltkrieg wurde ganz Deutschland im 1. Weltkrieg nie besetzt, sondern nur das Rheinland. Auch handelt es sich dabei nicht um eine Besetzung im Sinne des § 43 HLKO sondern um eine Vertraglich geregelte Vereinbarung im Waffenstillstand von Compiegne, die in den Versailler Vertrag übernommen worden wurde.

b) Rechtlich war er ein Friedensvertrag unabhängig von den Auswirkungen seines Inhaltes.
Dein ewiges Verdrehen von Inhalten mittels juristischer Spitzfindigkeiten nervt nicht minder!

Ich zitiere nur kurz einen Abschnitt aus Wiki:


Deutschland musste Gebiete im Umfang von 70.570 km2 und Einwohnerverluste von 7,3 Millionen Einwohnern hinnehmen sowie alle Kolonien abgeben, der Vertrag bekräftige die Rheinlandbesetzung und eine daran anschließende zehn Kilometer tiefe entmilitarisierte Zone, wenn auch auf 15 Jahre begrenzt. Ein Anschluss Österreichs an Deutschland wurde unter den Vorbehalt des Völkerbundrates gestellt.[237]

Hinzu traten Rüstungsbeschränkungen wie die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht, Auflösung des Generalstabes, Schleifung der Festungen in der neutralen Zone, Verbot moderner Waffen (Panzer, U-Boote, Luftwaffe), Reduzierung des Landheers auf 100.000 und der Marine auf 15.000 Mann.[238]

Deutsche Gegenvorschläge lehnten die Sieger ab. Vom 16. bis zum 22. Juni 1919 kam es zu dramatischen und ununterbrochenen Beratungen der relevanten politischen Gremien, die Regierung Scheidemann trat am 19./20. Juni zurück, am 21. Juni versenkte sich die deutsche Hochseeflotte anlässlich der Friedensbedingungen. Die Nationalversammlung nahm angesichts der ultimativen Haltung der Siegermächte tags darauf, am 22. Juni 1919, mit 237 gegen 138 Stimmen bei 6 Enthaltungen den Vertrag an, sodass die Regierung Bauer am 28. Juni 1919 den Versailler Vertrag ohne Abstriche unterzeichnen musste.

Man mag aus formaljuristischer Sicht so etwas einen Vertrag nennen, aber inhaltlich und von der Zielsetzung her war das eine glatte Erpressung.

Eine Unterwerfungsurkunde über einen Besiegten, der sich nicht mehr wehren kann, ist kein Vertrag, sondern Nötigung.

Murmillo
16.06.2016, 12:59
...
Eine Unterwerfungsurkunde über einen Besiegten, der sich nicht mehr wehren kann, ist kein Vertrag, sondern Nötigung.

Aus heutiger Sicht also sittenwidrig und damit null und nichtig !

Dornröschen
16.06.2016, 13:06
Sind die Seiten wirklich informativ oder greifen sie zu Manipulation:

Auf der Seite heißt es:



Es ist klar verständlich, warum man mit eine mehrseitigen pdf verlinkt anstatt mit anderen Quellen diese Urteils, wie z.B. diese hier auf eine Schweizer Server (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html). Ein pdf gehen die wenigsten durch, sie gehen nach der Aussage auf der Seite.

In dem Urteil nichts vom Deutschen Kaiserreich noch vom Waffenstillstand im Jahre 1918.............................................. ....................................

Dornröschen, warum greift die Seite zur Manipulation?

Noch mal ein Kleinigkeit zu Gesetzen:

Gesetze haben ein Ausfertigungsdatum und ein Datum der Fassung. Das Ausfertigungsdatum gibt das Datum an, an dem das Gesetz erlassen wurde, die Fassung die letzte Änderung.

Das BGB trägt das Ausfertigungsdatum 18.08.189 (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html)6.

Das GmbHG trägt das Ausfertigungsdatum 20.04.1892 (http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/BJNR004770892.html)

Das StAG trägt das Ausfertigungsdatum 22.07.1913 (http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html)

Fällt dir etwas auf, Dornröschen? Das StAG hat das selbe Ausfertigungsdatum wie das RuStAG von 1913 und das hat seinen Grund, denn es ist immer noch das RuStAG von 1913.

Ach ja, noch eine Frage wurde Deutschland 1918 besetzt durch die Alliierten?

Ach ja, seit wann ist der Versailler Vertrag kein Friedensvertrag mehr?



http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html

Hier geht es ja um die Wiedervereinigung, die auch sehr dubios finde und nicht Durchblicke.

Chronos
16.06.2016, 13:27
Aus heutiger Sicht also sittenwidrig und damit null und nichtig !
Unter diesem Aspekt betrachte ich den Versailler Vertrag auch.

So eine Unterwerfungsurkunde Friedensvertrag zu nennen, ist eine Verhöhnung des Völkerrechts!

Deshalb wird der Versailler Vetrag auch oft zurecht als Schanddiktat bezeichnet.

FloridaGerd
16.06.2016, 15:34
Reichsbürger sind ...

Deutsche, die vor allem den Unterschied zwischen konstitutiv und deklaratorisch nicht zu kennen scheinen, einen besonderen Fetisch in Bezug auf Gesetzestexte zu haben scheinen, jedoch umso weniger Kenntnis von Rechts- oder Staatsrechtslehre besitzen.

Dornröschen
16.06.2016, 16:59
Dein ewiges Verdrehen von Inhalten mittels juristischer Spitzfindigkeiten nervt nicht minder!

Ich zitiere nur kurz einen Abschnitt aus Wiki:



Man mag aus formaljuristischer Sicht so etwas einen Vertrag nennen, aber inhaltlich und von der Zielsetzung her war das eine glatte Erpressung.

Eine Unterwerfungsurkunde über einen Besiegten, der sich nicht mehr wehren kann, ist kein Vertrag, sondern Nötigung.


Das sehe ich auch so und seitdem müssen wir zahlen und werden ausgeraubt. Die USA lebt nur davon, Kriege anzuzettel und dan auszurauben. Deshalb muß Azzad weg un deshalb mußten die anderen weg. Es sind immer vorgeschobene , erfundene Kriegsgründe. Jetzt wird Rußland zum Feind erklärt und die Satanisten reiben sich schon die Hände über die Gewinne.

DieScheinerei daran ist, daß unsere Marionetten mit der Zeit, immer mehr abgetreten haben, statt einen Friedenvertrag abzuschließen. Denke unter Kennedy wäre das möglich gewesen.

Dornröschen
16.06.2016, 17:04
Leben wir wirklich in einer Scheinwelt, Dornröschen oder bauen sich einige Menschen um die Prämisse "Weil es nicht gemacht wird, kann es nicht gemacht werden" eine Scheinwelt auf?

Tschuldigung, Dornröschen, aber wenn ich Sätze lese, wie das Grundrecht ist ein Seerecht, dann bezweifel ich, dass derjenige nach der Wahrheit sucht, sondern nur Bestätigungen für seine Ansichten konstruiert.

Dinge zu Hinterfragen ist nichts falsches, aber es geht darum sich zu informieren und nicht darum etwas zu konstruieren.



Es ist doch komisch, wegen der DUNS-Nummer einiger deutscher Ministerien, wird die Behauptung aufgestellt die Bundesrepublik sei kein Staat. Aber was ist dann z.b. mit Dänemark, der Folketing als auch der oberste dänische Gerichtshof haben eine DUNS-Nummer?

Wenn die Bundesrepublik ein GmbH sein soll, warum gibt es dann Widersprüche mit dem GmbH-Gesetz und dem HGB? Warum muss die Bundesrepublik denn eine GmbH? Warum nicht eine Verein, eine AG?

Oder nehmen wir doch die Existenz des Deutschen Reiches. Die Leute berufen sich auf die Urteile des BVerfG zum Grundlagenvertrag, zum Reichskonkordat.

Wenn man etwas mit einem Urteil begründet, dann müsste eigentlich das gesamte Urteil gelten, oder?




HAbe noch ein paar sehr interessante Seiten gefunden, muß ich aber erst genau durchlesen. Stelle fest, daß auch hier schon Leute versuchen die Wahrheit zu verdrehen von irgendwelchen Experten im Netz. Muß diese Seiten erst überprüfen.

Dornröschen
16.06.2016, 17:12
Ein Gedanke.
Der Westen ist durch die Alliierten nach wie vor besetzt. Die DDR war von Rußland besetzt. Wurde damals ein Friedensvertrag geschlossen mit Rußland?
Wenn das so wäre, dann wäre der Osten ein souveränes Land wo die westlichen Allierten eigentlich nichts zu melden hätten.

Wer kennt sich damit aus, was damals gelaufen ist?

Dornröschen
16.06.2016, 17:14
Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz für das Deutsche Reich
"RuStAG-1913" vom 22. Juli 1913

Hier können Sie das gesamte Gesetz ausdrucken


Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Balholm, an Bord M. Y. "Hohenzollern", den 22. Juli 1913.

(L. S.) Wilhelm.

Delbrück. Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913, angenommen am 29. Mai 2008 durch den Volks-Bundesrath.





zentrale@reichsjustizamt.de (zentrale@reichsjustizamt.de)
(praesidialsenat@reichspraesidium.de?subject=Pr%C3 %A4sidialsenat)
BuStAG vom 1. Juni 1870
„§1. Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust“[1] (https://geschichte.prepedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit#cite_note-Bundesangeh.C3.B6rigkeit-1).
RuStAG vom 22. Juli 1913
„§ 1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (https://geschichte.prepedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit#Kolonial-_und_Auslandsdeutsche_im_RuStAG) (§§ 33 bis 35) besitzt.“
RuStAG vom 5. Februar 1934
„§1. Deutscher ist, (…) wer die (…) unmittelbare Reichsangehörigkeit (…) besitzt.
RuStAG vom 1. Januar 1988
„§1. Deutscher ist, (…) wer die (…) unmittelbare Reichsangehörigkeit (…) besitzt.
StAG vom 1. Januar 2000
„§1. Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt“[2] (https://geschichte.prepedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit#cite_note-StAG-2).




https://geschichte.prepedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit (https://geschichte.prepedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit)



DAs wurde mehrmals geändert.

Dornröschen
16.06.2016, 17:19
Deutsche Staatsangehörigkeit
Deutsche Staatsangehörigkeit, seit dem 5. Februar 1934 Bezeichnung für die juristische (https://geschichte.prepedia.org/wiki/Juristisch)Angehörigkeit (https://geschichte.prepedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeit) einer Person zum deutschen Nationalstaat (https://geschichte.prepedia.org/wiki/Deutscher_Nationalstaat).
Sie unterscheidet deutsche Staatsangehörige (https://geschichte.prepedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rige) von ethnischen Deutschen (https://geschichte.prepedia.org/wiki/Ethnische_Deutsche), die im Ausland (https://geschichte.prepedia.org/wiki/Ausland) geboren wurden und in der Regel eine andere (https://geschichte.prepedia.org/wiki/Ausland)Staatsangehörigkeit (https://geschichte.prepedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeit) besitzen.
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird alternativ auch als einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit, bundesdeutsche Staatsangehörigkeit (https://geschichte.prepedia.org/wiki/Bundesdeutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit), deutsche Staatsbürgerschaft (https://geschichte.prepedia.org/wiki/Staatsb%C3%BCrgerschaft) und deutsche Bundesbürgerschaft bezeichnet.
Darüber hinaus existierten noch die Termini westdeutsche Staatsangehörigkeit (https://geschichte.prepedia.org/wiki/Westdeutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit) und Staatsangehörigkeit der DDR (https://geschichte.prepedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeit_der_DDR).
Im Deutschen Reich (https://geschichte.prepedia.org/wiki/Deutsches_Reich_%281871%E2%80%931918%29) galt zwischen 1871 und 1913 das Bundes- und Staatsangehörigkeitsgesetz (https://geschichte.prepedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit#Bundes-_und_Staatsangeh.C3.B6rigkeitsgesetz) des Norddeutschen Bundes (https://geschichte.prepedia.org/wiki/Norddeutscher_Bund).
Dieses ward im Sommer 1913 durch eine reformierte (https://geschichte.prepedia.org/wiki/Reform) Fassung, dem Reichs- und Staatsbürgerschaftsgesetz (https://geschichte.prepedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit#Reichs-_und_Staatsangeh.C3.B6rigkeitsgesetz) abgelöst, die bis Januar 1934 galt.

weiterlesen


Siehe auch


Staatsangehörigkeit (https://geschichte.prepedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeit)
Staatszugehörigkeit (https://geschichte.prepedia.org/wiki/Staatszugeh%C3%B6rigkeit)
Staatsbürgerschaft (https://geschichte.prepedia.org/wiki/Staatsb%C3%BCrgerschaft)
Staatsbürgerschaft der DDR (https://geschichte.prepedia.org/wiki/Staatsb%C3%BCrgerschaft_der_DDR)

Fußnoten
·documentArchiv.de: Gesetz über den Erwerb und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit (http://www.documentarchiv.de/nzjh/ndbd/bundes-staatsangehoerigkeit_ges.html), abgerufen am 20. Dezember 2013
··Gesetze im Internet: StAG – Staatsangehörigkeitsgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__1.html), abgerufen am 8. Juni 2013
··Ralf Kosiek (https://geschichte.prepedia.org/w/index.php?title=Ralf_Kosiek&action=edit&redlink=1): Jenseits der Grenzen. 1000 Jahre Volks- und Auslandsdeutsche, Grabert-Verlag-Tübingen 1987, Reihe: „Veröffentlichungen aus Hochschule, Wissenschaft und Forschung“, Band XII, ISBN 3-87847-087-8 (https://geschichte.prepedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/3878470878), S. 83
··documentArchiv.de: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (1913) (http://www.documentarchiv.de/ksr/1913/reichs-staatsangehoerigkeitsgesetz.html), abgerufen am 20. Dezember 2013
·· So erhielt am 25. Februar 1932 der staatenlose (https://geschichte.prepedia.org/wiki/Staatenlos)Adolf Hitler (https://geschichte.prepedia.org/wiki/Adolf_Hitler) die deutsche Reichs- und Staatsangehörigkeit mit seiner Einbürgerung (https://geschichte.prepedia.org/wiki/Einb%C3%BCrgerung) in den damaligen Freistaat Braunschweig (https://geschichte.prepedia.org/w/index.php?title=Freistaat_Braunschweig&action=edit&redlink=1) verliehen.
··dokumentArchiv.de: Reichsbürgergesetz (http://www.documentarchiv.de/ns/nbgesetze02.html), abgerufen am 20. Dezember 2013
··Bundesinnenministerium: Das Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 (http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/Themen/MigrationIntegration/ohneMarginalspalte/Das_Gesetz_zur_Reform.html), abgerufen am 20. Dezember 2013
·· Bundesgesetzblatt Teil III, 102-1: Staatsangehörigkeitsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Giederungsnummer 102-1 veröffentlichen Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864) geändert worden ist.
··Spiegel online: Regierungsbildung: Darauf haben sich Union und SPD geeinigt (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/neue-bundesregierung-union-und-spd-einigen-sich-auf-grosse-koalition-a-935607.html), abgerufen am 28. November 2013
·· Hier gilt es zu bedenken, dass es zurzeit drei Varianten eines Antrages auf Ausstellung einer Staatsbürgerschaftsurkunde existieren: a.) Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nach Artikel 116.1 GG (1950), b.) Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit aufgrund der Sammeleinbürgerungen des Großdeutschen Reiches (1938) und c.) Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (1913). Bei der Letzteren muss bei Antragstellung die Anlage V (V = Vorfahren) beigefügt werden.
··Friedrichshain-Kreuzberg: Staatsangehörigkeitsausweis (http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/staatsangehoerigkeitsbehoerde/artikel.165567.phpBezirksamt), abgerufen am 19. Juli 2015
··dejure.org: Art. 20 AEUV (http://dejure.org/gesetze/AEUV/20.html), abgerufen am 4. November 2013


·Europäische Kommission: Justiz (http://ec.europa.eu/justice/citizen/index_de.htm), abgerufen am 10. August 2013


https://geschichte.prepedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit

Dornröschen
16.06.2016, 17:21
.1. Das Fehlen von Hoheitszeichen (http://friedensvertrag.org/index.php/lexikon-2/47-6-1-das-fehlen-von-hoheitszeichen)
Auf der Vorderseite von Reisepässen und internationalen Urkunden von Staaten muß ein einheitliches Staatssymbol (Hoheitszeichen) vorhanden sein. Ein solches Hoheitszeichen hat jeder Staat. Man stelle sich beispielsweise einmal vor, daß das Ahornblatt der kanadischen Staatsflagge mal durch ein Kastanienblatt oder mal wieder durch ein Eichenblatt ersetzt werden würde. Niemand würde diesen Quatsch - und damit diesen Staat - noch ernst nehmen. Im "BRD"-System wird jedoch eine ganze Reihe von Adlern verwendet, deren Ausgestaltung offenbar mehr der künstlerischen Freiheit unterliegt, als irgendwelchen hoheitlichen Regelungen.


http://des-volkes-recht.de/Bundes_Reichsadler.html


Die verschiedenen Adler.

Dornröschen
16.06.2016, 17:26
Ein Fall der vor Gericht landete, mit Begündungen über Staatangehörigkeit

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS
BVerwG 5 C 5.05 (http://www.bverwg.de/entscheidungen/verwandte_dokumente.php?az=BVerwG+5+C+5.05)
Hessischer VGH - 17.08.2004 - AZ: VGH 12 UE 339/04
In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 6. Juli 2006
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Säcker
und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Schmidt und Prof. Dr. Berlit
beschlossen:
Zur gütlichen Beendigung dieses Rechtsstreits wird den Beteiligten folgender Vergleich vorgeschlagen:
Der Beklagte verpflichtet sich, der Klägerin einen deutschen Staatsangehörigkeitsausweis zu erteilen. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Gründe

........


http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=060706B5C5.05.0

Gehirnnutzer
16.06.2016, 17:30
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html

Hier geht es ja um die Wiedervereinigung, die auch sehr dubios finde und nicht Durchblicke.

Dornröschen, ich dachte schon, Chronos sei nicht mehr zu toppen.
Nun wenn man es fertig bringt, sich nicht um die Inhalte zu kümmern um dies geht, weil man gewisse Ansichten hat und weil es gegen ein bestimmtes Forenmitglied geht ist es schon bemerkenswert. Es ist bemerkenswert, dass man die Weimarer Republik zusammen mit dem Dritten Reich zum Besatzungskonstrukt deklariert, also genau den deutschen Staat, der dass hervorgebracht hat, worauf Chronos ja so wert legt und dessen Fehlen er bei der Bundesrepublik kritisiert, die Abstammungsregel nach dem Reichsbürgergesetz und eine durch ein Nationalversammlung verabschiedete Verfassung.

Dornröschen du topst es aber.
Denn dein letztes Post belegt, dass du dich nie wirklich mit den Inhalten deiner Seiten intensiv beschäftigt hast, wenn überhaupt. Das Gesamturteil auf das die von dir erwähnte Seite Rustag1913de in dem von dir im Post gemachten Zitat verweist, ist das gleiche Urteil, auf das ich in meinem Post #496 verweise. Das wäre ja eigentlich nicht so schlimm, wäre da jetzt nicht dein letztes Post #503 in dem du selber auf den gleich Link verweist wie ich.
Das Menschen zu faul sind links zu lesen, das ist ein bekannte Problem, also ist es Ausdruck deiner Faulheit, dass du nicht bemerkst, dass PDF und Link von mir auf das selbe Urteil verweisen und die erneute Nutzung meines Linkes als eigener Verweis könnte man als dreist ansehen. Aber lassen wir das, im Grunde beweist du nur, dass du das Urteil nie wirklich gelesen hast, gewschweige verstanden hast, was Verfahrensgegenstand war.

Ein Urteil aus dem Jahre 1973 kann sich schwerlich mit der Wiedervereinigung beschäftigen. In dem Urteil geht es um die Vereinbarkeit des Grundlagenvertrages zwischen Bundesrepublik Deutschland mit der Deutschen Demokratischen Republik und dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. In der Entscheidung wird Bezug auf das Wiedervereinigungsgebot im Grundgesetz genommen.

Es ist peinlich, dass du dich nicht mal selber wirklich mit dem beschäftigst auf das du verweist.

Dornröschen
16.06.2016, 17:45
Dornröschen, ich dachte schon, Chronos sei nicht mehr zu toppen.
Nun wenn man es fertig bringt, sich nicht um die Inhalte zu kümmern um dies geht, weil man gewisse Ansichten hat und weil es gegen ein bestimmtes Forenmitglied geht ist es schon bemerkenswert. Es ist bemerkenswert, dass man die Weimarer Republik zusammen mit dem Dritten Reich zum Besatzungskonstrukt deklariert, also genau den deutschen Staat, der dass hervorgebracht hat, worauf Chronos ja so wert legt und dessen Fehlen er bei der Bundesrepublik kritisiert, die Abstammungsregel nach dem Reichsbürgergesetz und eine durch ein Nationalversammlung verabschiedete Verfassung.

Dornröschen du topst es aber.
Denn dein letztes Post belegt, dass du dich nie wirklich mit den Inhalten deiner Seiten intensiv beschäftigt hast, wenn überhaupt. Das Gesamturteil auf das die von dir erwähnte Seite Rustag1913de in dem von dir im Post gemachten Zitat verweist, ist das gleiche Urteil, auf das ich in meinem Post #496 verweise. Das wäre ja eigentlich nicht so schlimm, wäre da jetzt nicht dein letztes Post #503 in dem du selber auf den gleich Link verweist wie ich.
Das Menschen zu faul sind links zu lesen, das ist ein bekannte Problem, also ist es Ausdruck deiner Faulheit, dass du nicht bemerkst, dass PDF und Link von mir auf das selbe Urteil verweisen und die erneute Nutzung meines Linkes als eigener Verweis könnte man als dreist ansehen. Aber lassen wir das, im Grunde beweist du nur, dass du das Urteil nie wirklich gelesen hast, gewschweige verstanden hast, was Verfahrensgegenstand war.

Ein Urteil aus dem Jahre 1973 kann sich schwerlich mit der Wiedervereinigung beschäftigen. In dem Urteil geht es um die Vereinbarkeit des Grundlagenvertrages zwischen Bundesrepublik Deutschland mit der Deutschen Demokratischen Republik und dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. In der Entscheidung wird Bezug auf das Wiedervereinigungsgebot im Grundgesetz genommen.

Es ist peinlich, dass du dich nicht mal selber wirklich mit dem beschäftigst auf das du verweist.


Ichbeschäftige mich sehr damit, aber es dauert bis man die Zusammenhänge versteht und erkennt.
Da ich da viele Quellen habe, suche ich den gemeinsamen Nenner und ich finde ineinem Artikel ist das halbwegs beschrieben.

Was du vergißt, daß es sichhier um ein komplexes Thema handelt, wo ich mich bestimmt nicht ad hock festlege. Also wird es noch eine Weile dauern, bis mei Fazit aus allem fertig ist.

Ich lasse mich da nicht unter Druck setzen und übernehme keine fremden Meinungen, sondern ich sehe es als Gedankenanstoß auch diese Richtung mal zu betrachten, ob ich sie verwerten kann.

Wie du siehst sind das sehr viele Informationen die ich gesammelt habe und vielleicht findet jemand den roten Faden, wie man das alles aufdröseln kann.

Gut Ding braucht Weile.

Du kannst sicher sein, ichhabe alles gelesen und mir verschiedene Videos angeschaut und das muß erst mal verarbeitet werden undda wird sich meine Einstellung erst mal ständig zu ändern, weil ich eine endgültige Wahrheit dazu noch nicht gefunden habe.

sleepwell
16.06.2016, 17:52
Wenn man etwas mit einem Urteil begründet, dann müsste eigentlich das gesamte Urteil gelten, oder?

Bestreitet niemand.
Deine Interpretation wird kritisiert.
Du versuchst einen Anspruch, den das BVG für die BRD erhebt, zum internationalem Recht zu erklären.

Das ist grober Unfug.
Mit dem DR identisch zu ein, bestimmt nicht die BRD.
Das bestimmen die Alliierten und eine internationale Anerkennung eines solchen Status.

GSch
16.06.2016, 19:40
Unter diesem Aspekt betrachte ich den Versailler Vertrag auch.

So eine Unterwerfungsurkunde Friedensvertrag zu nennen, ist eine Verhöhnung des Völkerrechts!

Deshalb wird der Versailler Vetrag auch oft zurecht als Schanddiktat bezeichnet.

Politisch magst du da Recht haben. Aber im Völkerrecht gilt das, was die Staaten vereinbaren. Es wird rein formal vorgegangen und nicht gefragt, ob es bei der Vereinbarung auch schön moralisch zugegangen ist. Sonst gäbe es wohl kaum noch Verträge. Schon gar keine Friedensverträge, denn da sind ja die beiden Parteien naturgemäß in sehr verschiedenen Positionen. Du willst also dem Sieger verbieten, aus seinem Sieg Nutzen zu ziehen? Sehr schön, aber wird wohl nicht funktionieren.

GSch
16.06.2016, 19:44
[B][FONT=&quot]Auf der Vorderseite von Reisepässen und internationalen Urkunden von Staaten muß ein einheitliches Staatssymbol (Hoheitszeichen) vorhanden sein. Ein solches Hoheitszeichen hat jeder Staat. ... Im "BRD"-System wird jedoch eine ganze Reihe von Adlern verwendet, deren Ausgestaltung offenbar mehr der künstlerischen Freiheit unterliegt, als irgendwelchen hoheitlichen Regelungen.

Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung. In diesem Fall wärmstens empfohlen wären die Bekanntmachung betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler vom 20. Januar 1950, BGBl. 1950 I 26 sowie der Erlass über die Dienstsiegel vom 20. Januar 1950, BGBl. 1950 I 26.

Da steht alles drin.

Dornröschen
16.06.2016, 20:32
Es gibt Menschen die gemeinsam einen eigenen Weg gehen. Bisher nichts gelesen, das die BRD dagegen etwas unternommen hätte.



Willkommen bei der Gemeinde Neuhaus i.W.

Diese Seite bietet Informationen für ihre Mitglieder und Gäste. Die staatliche Gemeinde Neuhaus und ihre Mitglieder haben sich willentlich in den staatlichen Rechtskreis / Rechtsstand von vor 1914 begeben und sich von der Bundesrepublik Deutschland als Besatzungskonstrukt getrennt.
Wir knüpfen dort an wo unser Land zuletzt seine Staatlichkeit aktiv genutzt hat; Wir sind eine – bei der UNO, EU, BRD – proklamierte / gemeldete Gebietskörperschaft mit Bodenrecht.
Die Gesetze von vor 1914 und die Verfassung Preußens von 1850 auf die wir uns berufen sind geltendes Recht. Diese Tatsache unterscheidet uns von den Kommunen (Gemeinden und Städte) der BRD.
Diese haben ihr Bodenrecht verloren und sind lediglich Firmen ohne hoheitliche Befugnisse.
Ebenso distanzieren wir uns von anderen Gruppen die sich ihre eigenen sogenannten "Verfassungen" ausgedacht haben.
Diese sind aber nicht vom Volk legitimiert. Bei solchen Gruppen handelt es lediglich um Vereine im Handelsrecht.


http://www.gemeinde-neuhaus.de/ (http://www.gemeinde-neuhaus.de/)


https://www.youtube.com/watch?v=wgttwl46L28 (https://www.youtube.com/watch?v=wgttwl46L28)


http://schaebel.de/was-mich-aergert/versklavung/nationaler-notstand-und-die-macht-der-gemeinden/002273/ (http://schaebel.de/was-mich-aergert/versklavung/nationaler-notstand-und-die-macht-der-gemeinden/002273/)

GSch
16.06.2016, 20:35
Wir sind eine – bei der UNO, EU, BRD – proklamierte / gemeldete Gebietskörperschaft mit Bodenrecht.

Sehr schön. Leider hat das rechtlich ungefähr so viel Wirksamkeit wie die Proklamation eines Faschingsprinzen.

Dornröschen
17.06.2016, 03:00
Sehr schön. Leider hat das rechtlich ungefähr so viel Wirksamkeit wie die Proklamation eines Faschingsprinzen.


So weit ich weiß, hat ein großer Teil der Bürger die deutsche Staatsbürgerschaft nach RuSTAG.

Was ist eine Gemeinde?


http://osnabruecker-land.com/gemeinde.htm

Das sieht mir nicht nach Faschingsprinzen aus, sondern gut durchdacht.


Quelle: Bewusst.TV: http://bewusst.tv/reaktivierung-der-g… (http://bewusst.tv/reaktivierung-der-gemeinden/)

Rhino
17.06.2016, 03:05
Immerhin ist der Fortbestand des Deutschen Reiches von der "Bundesregierung" höchst Offiziell Bestätigt worden. Man mag diese Reichsbürger für Spinner halten oder nicht,Völkerrechtlich gesehen,leben wir noch immer im "Deutschen Reich" .
Nur das unzensierte Internet ist Schuld daran,das die Feinde der BRD-GmbH und seine dilettantischen Rechtsgutachter nicht in der Lage sind,die Realität zu unterdrücken.
Durch welche Instanz denn? Doch allenfalls durch die judikative in einem Urteil oder gibt es da von der Kanzlerdarstellerin eine Verlautbarung?

Chronos
17.06.2016, 07:04
Politisch magst du da Recht haben. Aber im Völkerrecht gilt das, was die Staaten vereinbaren. Es wird rein formal vorgegangen und nicht gefragt, ob es bei der Vereinbarung auch schön moralisch zugegangen ist. Sonst gäbe es wohl kaum noch Verträge. Schon gar keine Friedensverträge, denn da sind ja die beiden Parteien naturgemäß in sehr verschiedenen Positionen. Du willst also dem Sieger verbieten, aus seinem Sieg Nutzen zu ziehen? Sehr schön, aber wird wohl nicht funktionieren.
Diese völkerrechtlichen Formalismen sind doch keiner Debatte mehr wert.

Wir sollten nicht unablässig Binsenweisheiten wiederkäuen, wie etwa die gefühlt vierhundertdreiundachtzigste Wiederholung, dass beispielsweise ein Neger, der sich irgendwie einen deutschen Pass ergaunerte (indem er vielleicht einer deutschen notgeilen Schlampe einen Braten in die Röhre schob), rein rechtlich als Deutscher zu gelten hat.

Das hat mittlerweile doch schon der hinterletzte Schlafmichel begriffen.

Mir geht es um den Etikettenschwindel, mit dem solche "Verträge" beschönigt werden und wir befinden uns hier in einem politischen Diskussionsforum und nicht in einem Forum für angehende Juristen, die unablässig die einzelnen Paragraphen rekapitulieren.

Ich schreibe hier meine Meinung zu einem aus meiner Sicht üblen Euphemismus. Mit einem Besiegten, dem man eine Pistole an den Kopf hält, schließt man keinen Friedensvertrag, sondern man diktiert ihm einen Unterwerfungsvertrag, den er gefälligst zu unterschreiben hat, sonst......

Also sollte man die Dinge beim Namen nennen und nicht so tun, als handle es sich um gnädiges Entgegenkommen.

MANFREDM
17.06.2016, 08:49
Es gibt Menschen die gemeinsam einen eigenen Weg gehen. Bisher nichts gelesen, das die BRD dagegen etwas unternommen hätte.



Willkommen bei der Gemeinde Neuhaus i.W.

Diese Seite bietet Informationen für ihre Mitglieder und Gäste. Die staatliche Gemeinde Neuhaus und ihre Mitglieder haben sich willentlich in den staatlichen Rechtskreis / Rechtsstand von vor 1914 begeben und sich von der Bundesrepublik Deutschland als Besatzungskonstrukt getrennt.
Wir knüpfen dort an wo unser Land zuletzt seine Staatlichkeit aktiv genutzt hat; Wir sind eine – bei der UNO, EU, BRD – proklamierte / gemeldete Gebietskörperschaft mit Bodenrecht.
Die Gesetze von vor 1914 und die Verfassung Preußens von 1850 auf die wir uns berufen sind geltendes Recht. Diese Tatsache unterscheidet uns von den Kommunen (Gemeinden und Städte) der BRD.
Diese haben ihr Bodenrecht verloren und sind lediglich Firmen ohne hoheitliche Befugnisse.
Ebenso distanzieren wir uns von anderen Gruppen die sich ihre eigenen sogenannten "Verfassungen" ausgedacht haben.
Diese sind aber nicht vom Volk legitimiert. Bei solchen Gruppen handelt es lediglich um Vereine im Handelsrecht.


http://www.gemeinde-neuhaus.de/ (http://www.gemeinde-neuhaus.de/)


https://www.youtube.com/watch?v=wgttwl46L28 (https://www.youtube.com/watch?v=wgttwl46L28)


http://schaebel.de/was-mich-aergert/versklavung/nationaler-notstand-und-die-macht-der-gemeinden/002273/ (http://schaebel.de/was-mich-aergert/versklavung/nationaler-notstand-und-die-macht-der-gemeinden/002273/)

Du solltest nicht verschweigen, daß die sog. Reichsbürger nach und nach für ihre Aktivitäten in den Knast wandern. So ist das eben, wenn man sich auf fragwürdige Rechts-Konstrukte und deren strunzdumme Urheber einläßt.

http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/ulm/urteil-vor-gmuender-amtsgericht-haftstrafe-fuer-reichsbuerger/-/id=1612/did=17372410/nid=1612/dqajb0/index.html

Hartz IV ist auch nicht: http://blog.krr-faq.net/?p=1475


Dem Jobcenter Potsdam genügten diese Phantasie-Papiere natürlich nicht. Es forderte die Familie auf, ihre Identität eindeutig nachzuweisen. Da die geforderten Unterlagen jedoch nicht vorgelegt wurden, versagte das Jobcenter den „Reichsbürgern“ schließlich das „Hartz IV“.

Und beim Finanzamt gibts auch was aufs Maul.

http://www.kostenlose-urteile.de/topten.reichsbuerger.htm

http://www.revierkohle.de/wp-content/uploads/2015/12/AV-Ende-18.12.2015.jpg

Dornröschen
17.06.2016, 08:51
Du solltest nicht verschweigen, daß die sog. Reichsbürger nach und nach für ihre Aktivitäten in den Knast wandern. So ist das eben, wenn man sich auf fragwürdige Rechts-Konstrukte und deren strunzdumme Urheber einläßt.

http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/ulm/urteil-vor-gmuender-amtsgericht-haftstrafe-fuer-reichsbuerger/-/id=1612/did=17372410/nid=1612/dqajb0/index.html

Hartz IV ist auch nicht: http://blog.krr-faq.net/?p=1475



Und beim Finanzamt gibts auch was aufs Maul.

http://www.kostenlose-urteile.de/topten.reichsbuerger.htm

http://www.revierkohle.de/wp-content/uploads/2015/12/AV-Ende-18.12.2015.jpg



Nichts verstanden aber das Maul aufreißen. Ab auf die stille Treppe.

Gehirnnutzer
17.06.2016, 09:41
So weit ich weiß, hat ein großer Teil der Bürger die deutsche Staatsbürgerschaft nach RuSTAG.

Was ist eine Gemeinde?


http://osnabruecker-land.com/gemeinde.htm

Das sieht mir nicht nach Faschingsprinzen aus, sondern gut durchdacht.


Quelle: Bewusst.TV: http://bewusst.tv/reaktivierung-der-g… (http://bewusst.tv/reaktivierung-der-gemeinden/)

Dornröschen, alle Bürger der Bundesrepublik haben die Staatsbürgerschaft nach RuStAG, weil das StAG nicht anderes als das RuStAG. Warum trägt es wohl das Ausfertigungsdaum 22.07.1913?

Ansonsten muss man dich wohl über einiges aufklären.

Völkerrecht funktioniert nicht wie Nationales Recht, auch wenn es in einigen Bereichen so aussehen mag. Nationales Recht beruht auf kodefizierten Recht und Gewohnheitsrecht und dessen Durchsetzung durch die Staatsgewalt. Völkerrecht beruht nur auf Anerkennung und dem Grundsatz pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten. Eine Staatsgewalt, die das Völkerrecht ähnlich wie das nationale Recht durchsetzt gibt es nicht.

Ein Proklamation ist nichts weiter als eine Erklärung und eine Erklärung entwickelt von sich aus Rechtskraft bzw. nur in Ausnahmefällen Rechtskraft. Rechtskraft kann sie normalerweise nur entwickeln, wenn sie auf eine Rechtgrundlage und einen Rechtsakt beruht, z.B. das Testament (gesetzliche Regelungen) oder die Proklamation der Beendigung des Kriegszustandes zwischen den Vereinigten Staaten und dem Deutschen Reich durch Präsident Truman (Kongressbeschluß) oder durch die Anerkennung der Erklärung von denen, an den die Erklärung gerichtet ist.

Doprnröschen, die Staatenlehre spricht von 3 Elementen, die notwendig sind damit ein Staat existent wird, Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt. Nehmen wir mal an ich einige mich mit den Bewohnern Helgolands und es wird der Staat Gehirnnutzers Königreich auf dem Gebiet der Insel Helgoland proklamiert (Entscheidung der Helgoländer). Es wird für die Insel Executive, Judikative und Legislative gebildet.
Wir haben also die Staatsgewalt, das Staatsgebiet (die Insel Helgoland) und das Staatsvolk (die Helgoländer), also alles was nach der Staatenlehre notwendig ist, damit ein Staat existiert. Dummerwiese egal was die Helgoländer erklären und was die Staatenlehre sagt, tatsächlich würde der Staat Gehirnnutzers Königreich erst existent werden, wenn andere Staaten ihn anerkennen.

Was im großen gilt, gilt auch im kleinen, die Gemeinde Neuhaus bzw. die, die sich für Repräsentanten dieses Teiles von Paderborn halten oder all die anderen, können viel proklamieren und an die UN schicken, solange keiner diese Erklärungen anerkennt sind sie nicht von Bedeutung.

Fahr mal nach Paderborn in den eingemeindeten Stadtteil Neuhaus und Frage die Bürger dort an wen sie ihre Gewerbe und Grundsteuer zahlen.

GSch
17.06.2016, 14:26
Ich schreibe hier meine Meinung zu einem aus meiner Sicht üblen Euphemismus. Mit einem Besiegten, dem man eine Pistole an den Kopf hält, schließt man keinen Friedensvertrag, sondern man diktiert ihm einen Unterwerfungsvertrag, den er gefälligst zu unterschreiben hat, sonst......

Ja, und das nennt man dann "Friedensvertrag". Hast du dir mal angesehen, wie so etwas zu Stande kommt? Sog. oder auch "Realpolitik" ... Nein, ist nicht schön, aber so läuft die Welt.

Chronos
17.06.2016, 14:32
Ja, und das nennt man dann "Friedensvertrag". Hast du dir mal angesehen, wie so etwas zu Stande kommt? Sog. oder auch "Realpolitik" ... Nein, ist nicht schön, aber so läuft die Welt.
Ich weiss, ich weiss!

Mit diesem Etikettenschwindel haben es auch die Amis geschafft, im Laufe der Jahre ihren Überfall auf Vietnam als "Intervention" zu verharmlosen.

sleepwell
17.06.2016, 18:40
Mit einem Besiegten, dem man eine Pistole an den Kopf hält, schließt man keinen Friedensvertrag, sondern man diktiert ihm einen Unterwerfungsvertrag, den er gefälligst zu unterschreiben hat, sonst......

Also sollte man die Dinge beim Namen nennen und nicht so tun, als handle es sich um gnädiges Entgegenkommen.

Das ist nicht richtig.
Ein Friedensvertrag regelt, unter welchen Bedingungen zwei Kriegsparteien wieder Frieden haben.
Da ist schon mal der Begriff ok.

Der Vertrag selber bestimmt den Preis für den Frieden.
Den zahlt selbstverständlich der Verlierer.
Das ist also auch ok.

Das einzige was zu diskutieren und zu bewerten wäre, ist die Höhe des Preises.
Der Versailler Vertrag zeigt, wie es nicht geht.

Liberalist
19.06.2016, 19:00
Dornröschen, alle Bürger der Bundesrepublik haben die Staatsbürgerschaft nach RuStAG, weil das StAG nicht anderes als das RuStAG. Warum trägt es wohl das Ausfertigungsdaum 22.07.1913?


Das ist doch jetzt nicht dein ernst, oder?

Gehirnnutzer
19.06.2016, 19:52
Das ist doch jetzt nicht dein ernst, oder?

Warum soll es nicht mein Ernst sein? Soll ich etwas Anderes schreiben, das nicht der Sachlage entspricht, nur weil du zu faul bist, dich darüber zu informieren wie Gesetze und dessen Änderungen rechtlich behandelt und dokumentiert werden und du mit dem jetzigen Inhalt des StAGs nicht einverstanden bist?

Liberalist, eine Meinung ändert nichts daran, was Sachlage ist.

Liberalist schau auf Ausfertigungsdatum

StAG (http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html)

GmbHG (http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/BJNR004770892.html)

BGB (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/)

Rhino
19.06.2016, 21:57
Dornröschen, alle Bürger der Bundesrepublik haben die Staatsbürgerschaft nach RuStAG, weil das StAG nicht anderes als das RuStAG. Warum trägt es wohl das Ausfertigungsdaum 22.07.1913?..
Wie sieht denn so eine Urkunde aus nach der man (Staats-)Buerger der Bundesrepublik ist?

GSch
19.06.2016, 22:28
Wie sieht denn so eine Urkunde aus nach der man (Staats-)Buerger der Bundesrepublik ist?

So sieht sie aus:

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/9/99/Staatsangehoerigkeitsausweis_Deutschland.jpg

Damit wird bescheinigt, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Diese Urkunde bekommen nur Leute, die schon Deutsche sind. Andere bekommen eine Einbürgerungsurkunde.

Gawen
19.06.2016, 23:10
Politisch magst du da Recht haben. Aber im Völkerrecht gilt das, was die Staaten vereinbaren. Es wird rein formal vorgegangen und nicht gefragt, ob es bei der Vereinbarung auch schön moralisch zugegangen ist. Sonst gäbe es wohl kaum noch Verträge.

Du läßt immer so schön aus, daß die Frage völlig ungeklärt ist, ob denn zwei Teilgebiete des DR, BRD und DDR, als Organisationsformen einer Modalität der jeweiligen Fremdherrschaft überhaupt in der Lage waren Teilgebiete des Reiches wirksam abzutreten.

M.E. hätten die eine Art Reichs-Schaltsekunde fingieren müssen, in der das Reich kurz in den Grenzen von 1937 bestand, um dann als Reich handelnd Teile seiner selbst abtreten zu können.

Das Völkerrecht kennt durchaus die Nichtigkeit von Verträgen, siehe z.B. Art. 53 Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge.

GSch
20.06.2016, 06:23
Das Völkerrecht kennt durchaus die Nichtigkeit von Verträgen, siehe z.B. Art. 53 Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge.

Wenn alle Welt einen Vertrag als rechtmäßig abgeschlossen und geltend anerkennt, dann ist er das. Und das trifft auf den Zwei-plus-Vier-Vertrag zu. Wo Deutschland heute liegt, steht da genau drin. Dazu war es nicht erforderlich, die ganze deutsche Geschichte seit dem Potsdamer Abkommen, dem Versailler Vertrag, dem Wiener Kongress oder dem Westfälischen Frieden durchzudeklinieren. Es ist so, wie es ist.

Gehirnnutzer
20.06.2016, 07:39
Du läßt immer so schön aus, daß die Frage völlig ungeklärt ist, ob denn zwei Teilgebiete des DR, BRD und DDR, als Organisationsformen einer Modalität der jeweiligen Fremdherrschaft überhaupt in der Lage waren Teilgebiete des Reiches wirksam abzutreten.

M.E. hätten die eine Art Reichs-Schaltsekunde fingieren müssen, in der das Reich kurz in den Grenzen von 1937 bestand, um dann als Reich handelnd Teile seiner selbst abtreten zu können.

Das Völkerrecht kennt durchaus die Nichtigkeit von Verträgen, siehe z.B. Art. 53 Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge.

Gawen, du versuchst hier einen Anspruch zu postulieren. Bei wem bzw. vor welchem Gericht willst du diesen Anspruch geltend machen?

Du erwähnst den Artikel 53 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge. Nehmen wir mal an, du bist Deutschland und hast einen Vertrag mit den USA und siehst diesen Vertrag als nichtig wegen Artikel 53 des Übereinkommens an. Nützt dir dummerweise nichts, weil die USA das Übereinkommen noch nicht ratifiziert hat.

Gawen, du machst den Fehler, Völkerrecht und seine Funktion wie nationales Recht zu betrachten. Völkerrecht funktioniert aber nicht wie nationales Recht, auch wenn es in einigen Bereichen so aussehen mag. Völkerrecht beruht auf Anerkennung.
Ein Staat existiert, wenn er Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt hat, in der Theorie. In der Praxis existiert er erst, wenn zu den 3 Elementen die Anerkennung durch andere Staaten kommt.

Panther
20.06.2016, 07:56
https://www.youtube.com/watch?v=Pe1_5BeosbY

Geheimnis gelüftet: UN stuft Deutschland als "Feindstaat" ein

https://www.youtube.com/watch?v=KudoI0w1KVc

Und warum das für die Deutschen sehr gefährlich werden könnte, im Falle eines Krieges zwischen Rußland und der USA.
Die US Kolonie BRD könnte Primärziel der Russen werden, weil hier taktische US Nuklearwaffen lagern, die in 10min in Moskau einschlagen können.
Peter Feist: Kriegshetze des Westens
https://www.youtube.com/watch?v=k9zO1QABpl0

Liberalist
20.06.2016, 10:59
Warum soll es nicht mein Ernst sein? Soll ich etwas Anderes schreiben, das nicht der Sachlage entspricht, nur weil du zu faul bist, dich darüber zu informieren wie Gesetze und dessen Änderungen rechtlich behandelt und dokumentiert werden und du mit dem jetzigen Inhalt des StAGs nicht einverstanden bist?

Liberalist, eine Meinung ändert nichts daran, was Sachlage ist.

Liberalist schau auf Ausfertigungsdatum

StAG (http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html)

GmbHG (http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/BJNR004770892.html)

BGB (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/)

Gut, dann sind wir wieder bei Mesut Özil.

Zitiere bitte nach dem RuStAG die Passage, an der du festmachst, dass Mesut Özil Staatsbürger der BRD geworden ist.

Chronos
20.06.2016, 12:20
Warum soll es nicht mein Ernst sein? Soll ich etwas Anderes schreiben, das nicht der Sachlage entspricht, nur weil du zu faul bist, dich darüber zu informieren wie Gesetze und dessen Änderungen rechtlich behandelt und dokumentiert werden und du mit dem jetzigen Inhalt des StAGs nicht einverstanden bist?

Liberalist, eine Meinung ändert nichts daran, was Sachlage ist.

Liberalist schau auf Ausfertigungsdatum

StAG (http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html)

GmbHG (http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/BJNR004770892.html)

BGB (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/)
Weshalb verschweigst du geflissentlich solche gravierenden Änderungen im StAG wie beispielsweise diese hier:


"Staatsangehörigkeitsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist"
Weshalb verschweigst du auch geflissentlich, dass erst im Jahre 2000 durch die rotgrüne Koalition eine grundlegende Änderung in diesem StAG dahingehend erfolgt ist, dass die vorherige Priorisierung des Abstammungsrechts auf eine Priorisierung des Geburtsortes umgestellt wurde?

Weshalb fängst du ständig damit an, sämtliche Verwinkelungen und Verästelungen samt aller juristischen Hintertürchen der Auslegungen herunterzubeten, anstatt ganz einfach mal zur Kenntnis zu nehmen, dass hier überwiegend die Sinn dieser Gesetzgebung hinterfragt wird, ungeachtet aller juristischen Binsenweisheiten, mit denen die Berufsgruppe der Wahrheitsverdreher auf jeden Kritiker eindrischt wie ein Farmer auf einen Heuschreckenschwarm?

Weshalb bist du nicht in der Lage, einfach mal auf die Kritik der reinen Vernunft an der absurden Gesetzgebung einzugehen, anstatt ständig nur irgendwelche juristischen Drahtverhaue zu deklamieren?

Ich fasse mal meine Ansicht über unsere bis ins Mark verfaulte Juristerei in aller Kürze zusammen und gehe davon aus, dass noch weitere Foristen ähnlich denken wie ich:

Einige unserer Gesetze sind im Laufe der Zeit pervertiert und es ist so oft daran herumgebastelt worden, dass sie sich mittlerweile gegen den Willen des Volkes richten und jeder Richter, der in diesen Fällen seinen Urteilsspruch "Im Namen des Volkes" hinausposaunt, wie gedruckt lügt und wegen Amtsmissbrauch aus dem Amt entfernt gehört.

Gehirnnutzer
20.06.2016, 12:29
Gut, dann sind wir wieder bei Mesut Özil.

Zitiere bitte nach dem RuStAG die Passage, an der du festmachst, dass Mesut Özil Staatsbürger der BRD geworden ist.

Liberalist, achte mal darauf, was ich wirklich schreibe. Ich habe geschrieben, das Mesut Özil auch nach dem ursprünglichen RuSTAG von 1913 Ausfertigunghsdatum 22.07.1913 in der Fassung vom 22.07.1913, auf das ihr euch so gerne bezieht, Deutscher sein bzw. hätte werden können.

Das RuStAG von 1913 (http://www.documentarchiv.de/ksr/1913/reichs-staatsangehoerigkeitsgesetz.html)

Es ist ganz einfach, nach §1 RuStAG in Verbindung mit

a) Einbürgerung von Mesut Özil direkt § 3 Absatz 1 Nr. 5 RuStAG

b) Durch Geburt (§ 3 Absatz 1 Nr. 1) in Verbindung mit der vorher abgeschlossenen Einbürgerung seines Vaters nach § 3 Absatz 1 Nr. 5 RuStAG

Nun für die tatsächliche rechtliche Grundlage Mesut Özils Staatsbürgerschaft fehlt mir die Information, wann sein Vater eingebürgert wurde. Ich kann also nicht sagen ob Mesut Özil die Staatsbürgerschaft durch Geburt erhalten hat oder als Minderjähriger miteingebürgert wurde. Da Özil 1983 geboren wurde, spielt das 2000 eingeführte und 2014 neugeregelte Optionsmodell hier keine Rolle.

Liberalist, das RuStAG hat niemals bestimmte Personengruppen davon ausgeschlossen Deutscher werden zu können. Auch nach dem die Nazis das Recht so geändert haben, das es nur noch die deutsche Staatsgehörigkeit gibt, hat das RuStAG keine Personengruppe von der Möglichkeit Deutscher zu werden ausgeschlossen, das wurde über das Reichsbürgergesetz 1935 eingeführt und durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 wieder aufgehoben.

Gehirnnutzer
20.06.2016, 12:50
Weshalb verschweigst du geflissentlich solche gravierenden Änderungen im StAG wie beispielsweise diese hier:


Ich verschweige gar nichts, Chronos. Ich schildere die Sachlage und die Sachlage ist, rechtlich sind das StAG und das RuStAG von 1913 das selbe Gesetz. Das sich der Inhalt seit 1913 geändert hat, das erkennt jede der Lesen kann schließlich gibt es hier genug Links zum RuStAG und zum StAG.

Ich kann nichts dafür, wenn du unter Dyslexie leidest und zwischen Meinung und Sachlage nicht unterscheiden kannst und deswegen einen angiftest.

Noch mal für dich, wie man die Änderungen bewertet, ist Meinungssache, hat also mit der Sachlage nichts zu tun. Auch verändern die Änderungen nicht die Sachlage, dass StAG und RuStAG ein und das selbe Gesetz rechtlich sind.

Wann kapierst du endlich, dass deine Meinung und meine Meinung über die Gesetzgebung etc. pp. nichts an einer Sachlage ändert. Wann lernst du endlich zwischen Sachlage und Meinung zu unterscheiden, anstatt darauf los zu giften.

Chronos
20.06.2016, 13:10
Ich verschweige gar nichts, Chronos. Ich schildere die Sachlage und die Sachlage ist, rechtlich sind das StAG und das RuStAG von 1913 das selbe Gesetz. Das sich der Inhalt seit 1913 geändert hat, das erkennt jede der Lesen kann schließlich gibt es hier genug Links zum RuStAG und zum StAG.
Sollte das jetzt ein Witz werden?

Auch wenn sich der Titel eines Gesetzes seit anno dunnemals nie geändert hat, ist es zwar immer noch das gleiche Gesetz, aber nach all den gravierenden bzw. fundamentalen Änderungen nicht mehr dasselbe Gesetz. :auro:


Ich kann nichts dafür, wenn du unter Dyslexie leidest und zwischen Meinung und Sachlage nicht unterscheiden kannst und deswegen einen angiftest.

Noch mal für dich, wie man die Änderungen bewertet, ist Meinungssache, hat also mit der Sachlage nichts zu tun. Auch verändern die Änderungen nicht die Sachlage, dass StAG und RuStAG ein und das selbe Gesetz rechtlich sind.

Wann kapierst du endlich, dass deine Meinung und meine Meinung über die Gesetzgebung etc. pp. nichts an einer Sachlage ändert. Wann lernst du endlich zwischen Sachlage und Meinung zu unterscheiden, anstatt darauf los zu giften.
Ich schreibe hier ausschließlich meine persönliche Ansicht (Meinung) zu einem Gesetz. Dabei interessiert mich der formaljuristische Sachverhalt nicht die Bohne.

Und nein, nach all den substanziellen Änderungen ist das StAG nicht mehr dasselbe Gesetz, sondern nur noch ein Gesetz gleichen Namens und gleicher Nummerierung.

Liberalist
20.06.2016, 13:11
Liberalist, achte mal darauf, was ich wirklich schreibe. Ich habe geschrieben, das Mesut Özil auch nach dem ursprünglichen RuSTAG von 1913 Ausfertigunghsdatum 22.07.1913 in der Fassung vom 22.07.1913, auf das ihr euch so gerne bezieht, Deutscher sein bzw. hätte werden können.

Das RuStAG von 1913 (http://www.documentarchiv.de/ksr/1913/reichs-staatsangehoerigkeitsgesetz.html)

Es ist ganz einfach, nach §1 RuStAG in Verbindung mit

a) Einbürgerung von Mesut Özil direkt § 3 Absatz 1 Nr. 5 RuStAG

b) Durch Geburt (§ 3 Absatz 1 Nr. 1) in Verbindung mit der vorher abgeschlossenen Einbürgerung seines Vaters nach § 3 Absatz 1 Nr. 5 RuStAG

Nun für die tatsächliche rechtliche Grundlage Mesut Özils Staatsbürgerschaft fehlt mir die Information, wann sein Vater eingebürgert wurde. Ich kann also nicht sagen ob Mesut Özil die Staatsbürgerschaft durch Geburt erhalten hat oder als Minderjähriger miteingebürgert wurde. Da Özil 1983 geboren wurde, spielt das 2000 eingeführte und 2014 neugeregelte Optionsmodell hier keine Rolle.

Liberalist, das RuStAG hat niemals bestimmte Personengruppen davon ausgeschlossen Deutscher werden zu können. Auch nach dem die Nazis das Recht so geändert haben, das es nur noch die deutsche Staatsgehörigkeit gibt, hat das RuStAG keine Personengruppe von der Möglichkeit Deutscher zu werden ausgeschlossen, das wurde über das Reichsbürgergesetz 1935 eingeführt und durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 wieder aufgehoben.

Jetzt hör auf mit dem Blödsinn, das zieht hier nicht.

Du schriebst folgendes:


Dornröschen, alle Bürger der Bundesrepublik haben die Staatsbürgerschaft nach RuStAG, weil das StAG nicht anderes als das RuStAG. Warum trägt es wohl das Ausfertigungsdaum 22.07.1913?


Nochmal, zitiere bitte nach dem RuStAG die Passage, an der du festmachst, dass Mesut Özil Staatsbürger der BRD geworden ist.

Gehirnnutzer
20.06.2016, 13:33
Sollte das jetzt ein Witz werden?

Auch wenn sich der Titel eines Gesetzes seit anno dunnemals nie geändert hat, ist es zwar immer noch das gleiche Gesetz, aber nach all den gravierenden bzw. fundamentalen Änderungen nicht mehr dasselbe Gesetz. :auro:


Ich schreibe hier ausschließlich meine persönliche Ansicht (Meinung) zu einem Gesetz. Dabei interessiert mich der formaljuristische Sachverhalt nicht die Bohne.

Und nein, nach all den substanziellen Änderungen ist das StAG nicht mehr dasselbe Gesetz, sondern nur noch ein Gesetz gleichen Namens und gleicher Nummerierung.

Chronos, du sagst, der formaljuristische Inhalt interessiert dich nicht, dann darfst du dich selbst nicht mal auf das RuSTAG von 1913 direkt berufen, wenn du jemanden von der deutschen Staatsbürgerschaft ausschließen möchtest.
Wenn du das heutige StAG als pervertiert ansiehst, weil es gewisse Einbürgerungen zulässt, dann müsstest du das RuSTAG von 1913 in seiner Fassung vom 22.07.1913 auch als pervertiert ansehen, denn es schließt genau wie das heutige StAG niemanden davon aus, Deutscher zu werden, denn die Einbürgerung ist zwar an Bedingungen gebunden, die haben aber nichts damit zu tun, ob jemand türkischer oder sonstiger Herkunft war.

Ob man 1913 bis 1932 einen Mesut Özil oder dessen Vater tatsächlich eingebürgert hätte, ist basierend auf die Bereiche des RuStAGs die keinen Anspruch auf die Staats- oder Recihsangehörigkeit postulieren, reine Spekulation und somit heute von uns beiden nicht zu beantworten.

Fakt ist eben nur, das es selbst schon 1913 möglich war, das Özil und andere rechtlich Deutsche werden bzw. seien konnten.

Was man davon halten soll, das ist jedem selber überlassen.

Chronos
20.06.2016, 15:49
Chronos, du sagst, der formaljuristische Inhalt interessiert dich nicht, dann darfst du dich selbst nicht mal auf das RuSTAG von 1913 direkt berufen, wenn du jemanden von der deutschen Staatsbürgerschaft ausschließen möchtest.
Wenn du das heutige StAG als pervertiert ansiehst, weil es gewisse Einbürgerungen zulässt, dann müsstest du das RuSTAG von 1913 in seiner Fassung vom 22.07.1913 auch als pervertiert ansehen, denn es schließt genau wie das heutige StAG niemanden davon aus, Deutscher zu werden, denn die Einbürgerung ist zwar an Bedingungen gebunden, die haben aber nichts damit zu tun, ob jemand türkischer oder sonstiger Herkunft war.

Ob man 1913 bis 1932 einen Mesut Özil oder dessen Vater tatsächlich eingebürgert hätte, ist basierend auf die Bereiche des RuStAGs die keinen Anspruch auf die Staats- oder Recihsangehörigkeit postulieren, reine Spekulation und somit heute von uns beiden nicht zu beantworten.

Fakt ist eben nur, das es selbst schon 1913 möglich war, das Özil und andere rechtlich Deutsche werden bzw. seien konnten.

Was man davon halten soll, das ist jedem selber überlassen.
Was dieses RuStAG von 1913 (bis 1933) seinerzeit möglich machte, ist heute angesichts der Flutung Deutschlands mit Millionen und Abermillionen Nichtdeutscher nicht mehr relevant.

Du schleichst um den Kern meiner Frage herum wie eine Katze um den heissen Brei:

Was zum Teufel hat die rotgrüne Koalition anno 2000 bewogen, vom lange zuvor geltenden Primat des Abstammungsprinzips abzugehen und stattdessen auf das im Wesentlichen vom amerikanischen Recht abgeleiteten Prinzip des Geburtsortes umzustellen?

Irgendwann zwischen 1933 und 2000 muss doch jemand diesen Primat der Abstammung als richtig erkannt und in dieses Gesetz eingepflegt haben, was dann erst 2000 durch die rotgrüne Koalition wieder verworfen wurde.

Was war die Ursache für die Abkehr von diesem Primat der Abstammung?

Gehirnnutzer
20.06.2016, 17:39
Was dieses RuStAG von 1913 (bis 1933) seinerzeit möglich machte, ist heute angesichts der Flutung Deutschlands mit Millionen und Abermillionen Nichtdeutscher nicht mehr relevant.

Du schleichst um den Kern meiner Frage herum wie eine Katze um den heissen Brei:

Was zum Teufel hat die rotgrüne Koalition anno 2000 bewogen, vom lange zuvor geltenden Primat des Abstammungsprinzips abzugehen und stattdessen auf das im Wesentlichen vom amerikanischen Recht abgeleiteten Prinzip des Geburtsortes umzustellen?

Irgendwann zwischen 1933 und 2000 muss doch jemand diesen Primat der Abstammung als richtig erkannt und in dieses Gesetz eingepflegt haben, was dann erst 2000 durch die rotgrüne Koalition wieder verworfen wurde.

Was war die Ursache für die Abkehr von diesem Primat der Abstammung?

Chronos, die Abstammung mit Nachweis über mehrere Generationen war nie Bestandteil des RuStAG, sondern wurden mit dem Reichsbürgergesetz von 1935 und den dazugehörigen Verordnungen eingeführt.
Das Kontrollratsgesetz hob dieses Gesetz und die Verordnungen September 1945 wieder auf.

Ansonsten war und ist für die Erlangung der Staatsangehörigkeit durch Geburt immer nur die Staatsangehörigkeit der Eltern relevant.

Das Geburtsortsprinzip wurde erst 2000 mit dem Optionsmodell eingeführt. Entgegengesetzt der Aussagen gewisser Kreise ist es kein reines Geburtsortprinzip, sondern ist an Bedigungen geknüpft (siehe § 4 Absatz 3 StAG (http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html)). Es gilt mit Ausnahme der Bedingungen von § 40b StAG nur für ab 2000 nach diesen Bedingungen geborenen Ausländer. 2014 wurde das Optionsmodell verändert. Es gelten die Bestimmungen nach § 29 StAG.

Schlummifix
13.07.2016, 12:31
Muahaha,

die Reichsbürger haben Merkel und Gauck ins UCC-Schuldenregister in Washington eingetragen :lach:

Die sind echt gut...

http://www.focus.de/politik/deutschland/ins-visier-geraten-reichsbuerger-bedrohen-merkel-und-gauck-und-greifen-zur-malta-masche_id_5725393.html

MANFREDM
15.07.2016, 12:49
Muahaha,

die Reichsbürger haben Merkel und Gauck ins UCC-Schuldenregister in Washington eingetragen :lach:

Die sind echt gut...

http://www.focus.de/politik/deutschland/ins-visier-geraten-reichsbuerger-bedrohen-merkel-und-gauck-und-greifen-zur-malta-masche_id_5725393.html

Mehr als lächerlich. Bereits wieder gelöscht. Ein Tipp: lese deine eigenen dümmlichen Links! Hier nochmal für Trottel:


Die Einträge im UCC-Register für die Bundeskanzlerin und den Bundespräsidenten wurden neben anderen laut Justizministerium auf Betreiben der Bundesregierung bereits wieder gelöscht.

Götz
15.07.2016, 14:02
Jedenfalls signalisierte die Bundesregierung (unfreiwillig) durch ihre Reaktion, daß sie derartige Machenschaften ernst nimmt und mit Argusaugen beobachtet.Wahrscheinlich auch bezüglich möglicher Konsequenzen durch eifernde US Anwälte und einem möglichen Paradigmenwechel in der US Außenpolitik. falls Trump US Präsient werden sollte, könnte die "Kanzlerin der freien Welt", plötzlich gerade dort zumndest erhebliche PR Probleme bekommen, was sich sehr folgenreich auf die politische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung der BRD und EUropa auswirken dürfte, einschließlich erheblicher Karrierenrückschlägen bei der noch etablierten Nomenklatura.

Schlummifix
15.07.2016, 14:04
Mehr als lächerlich. Bereits wieder gelöscht. Ein Tipp: lese deine eigenen dümmlichen Links! Hier nochmal für Trottel:

Ich fand die Aktion an sich lustig...Herr Trottel.

Hör mal auf mit deiner hate speech, die vergiftet das Klima.

In Medias Res
15.07.2016, 14:32
Mehr als lächerlich. Bereits wieder gelöscht. Ein Tipp: lese deine eigenen dümmlichen Links! Hier nochmal für Trottel:
Na ich weiß nicht so Recht. Ich lese in dem Artikel nichts von Strafverfolgung gegen die Reichsdeutschen Eintragsteller. Eigentlich sind ja ungerechtfertigte Forderung ein Betrugsdelikt, wenn man es genau nimmt und mal ehrlich die BRD nimmst es übergenau wenn es gegen Rechts geht.

Rhino
16.07.2016, 10:44
Na ich weiß nicht so Recht. Ich lese in dem Artikel nichts von Strafverfolgung gegen die Reichsdeutschen Eintragsteller. Eigentlich sind ja ungerechtfertigte Forderungen ein Betrugsdelikt, wenn man es genau nimmt und mal ehrlich die BRD nimmst es übergenau wenn es gegen Rechts geht.

Etwa so wie die Einkommensteuer und noch ein paar andere? Haengt am Rande auch mit der Sache zusammen.

Der Staat hat im allgemeinen ein Rechtfertigungsproblem, weil alles was er macht letztendlich auf der Androhung von organisierter Gewalt beruht. Und es ist eben kein vertragliches wiederseitiges Handeln zwischen dem Staat, seinen Organen, und den schonmal so genannten "Buergern". Denn kuendigen kann man das nicht.

glaubensfreie Welt
16.07.2016, 22:15
Etwa so wie die Einkommensteuer und noch ein paar andere? Haengt am Rande auch mit der Sache zusammen.

Der Staat hat im allgemeinen ein Rechtfertigungsproblem, weil alles was er macht letztendlich auf der Androhung von organisierter Gewalt beruht. Und es ist eben kein vertragliches wiederseitiges Handeln zwischen dem Staat, seinen Organen, und den schonmal so genannten "Buergern". Denn kuendigen kann man das nicht.

Es wird aber höchste Zeit die Steuern in Frage zu stellen. Der Staat ist doch ein von den Einwohnern des Landes eingesetzte Verwaltung. Damit ist der Bürger der Herr des Beamten.
Er kann in dieser Funktion natürlich bestimmen was der Beamte darf und was nicht. Was, wie viel und mit welchen Kosten verwaltet wird muss in der Entscheidung des Bürgers liegen.

Ist das in unserem Land gewährleistet?

Veruschka
17.07.2016, 13:26
Es wird aber höchste Zeit die Steuern in Frage zu stellen. Der Staat ist doch ein von den Einwohnern des Landes eingesetzte Verwaltung. Damit ist der Bürger der Herr des Beamten.
Er kann in dieser Funktion natürlich bestimmen was der Beamte darf und was nicht. Was, wie viel und mit welchen Kosten verwaltet wird muss in der Entscheidung des Bürgers liegen.

Ist das in unserem Land gewährleistet?
So-so, die Steuern in Frage stellen.
Wie soll ein Staat ohne Steuern denn funktionieren?

cornjung
17.07.2016, 18:46
So-so, die Steuern in Frage stellen.Wie soll ein Staat ohne Steuern denn funktionieren?
Es geht nicht um keine , sondern um weniger Steuern. Es geht nicht, dass manche immer mehr Steuern zahlen, damit immer mehr null Steuer zahlende Asylanten, Harzis und refugees durchgefüttert werden können.

glaubensfreie Welt
17.07.2016, 21:18
So-so, die Steuern in Frage stellen.
Wie soll ein Staat ohne Steuern denn funktionieren?

Für die Antwort fange ich für dich mal mit dem Anfang an. Eine Gruppe Siedler lässt sich an einem Ort nieder. Jeder geht einem Handwerk nach. Damit das ganze in einem organisierten Rahmen abläuft setzen sie sich zusammen und beschließen jeder etwas ein zu zahlen um die Kosten für die anfallenden kommunalen Dinge zu decken.

Welches diese Dinge sind beschließen AUSSCHLIEßLICH diese Leute die dafür Geld einzahlen. Wir die einzahlenden Bürger müssen bestimmen wie viel wir für was ausgeben wollen.

Einer der wichtigsten Schritte muss die Beseitigung des Beamtentum sein. Die Aufgaben müssen neu organisiert werden. Dafür gibt es bereits gute Pläne.

glaubensfreie Welt
17.07.2016, 21:25
Es geht nicht um keine , sondern um weniger Steuern. Es geht nicht, dass manche immer mehr Steuern zahlen, damit immer mehr null Steuer zahlende Asylanten, Harzis und refugees durchgefüttert werden können.

Sozialhilfeempfänger müssen gezielt gefordert werden. So kann man organisieren das sie sich selber verwalten. Damit sparen wir tausende Beamte ein. Asylanten muss man von den Wirtschaftseinwanderern trennen. Jedem kann in die Lage kommen flüchten zu müssen. Da ist er froh unter zu kommen. Aber das muss immer temporär sein.
Was wir gerade in Deutschland erleben ist aber Zerstörung des deutschen Volkes durch Integration. Asyl ist nicht Integration. DAS muss man auf die Straße tragen. Asyl ja - Integration nein! Und Fluchtursachen bekämpfen.

Veruschka
17.07.2016, 22:34
Für die Antwort fange ich für dich mal mit dem Anfang an. Eine Gruppe Siedler lässt sich an einem Ort nieder. Jeder geht einem Handwerk nach. Damit das ganze in einem organisierten Rahmen abläuft setzen sie sich zusammen und beschließen jeder etwas ein zu zahlen um die Kosten für die anfallenden kommunalen Dinge zu decken.

Welches diese Dinge sind beschließen AUSSCHLIEßLICH diese Leute die dafür Geld einzahlen. Wir die einzahlenden Bürger müssen bestimmen wie viel wir für was ausgeben wollen.

Einer der wichtigsten Schritte muss die Beseitigung des Beamtentum sein. Die Aufgaben müssen neu organisiert werden. Dafür gibt es bereits gute Pläne.
Gute Pläne? Von wem, von Dir? :)
Von mir aus schaff die Beamten ab, aber irgendeiner wird die Verwaltung schon übernehmen müssen.....letztendlich kommt es immer aufs gleiche raus.

glaubensfreie Welt
17.07.2016, 22:53
Gute Pläne? Von wem, von Dir? :)
Von mir aus schaff die Beamten ab, aber irgendeiner wird die Verwaltung schon übernehmen müssen.....letztendlich kommt es immer aufs gleiche raus.

Nein kommt es nicht. Wir müssen sicherstellen das die Veraltung keinen Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen kann. So sehe ich das z.B. so das Angestellte der Verwaltung nicht Wahlberechtigt sein dürfen.

In der gängigen Praxis ist es so das die jeweils Regierenden die Verwaltungsmitarbeiter besser stellt. So erkaufen sie sich Loyalität. Diese dürfte die Verwaltung aber gegenüber den Regierenden gar nicht haben. Sie sind keine Vertreter der Regierenden sondern Vertreter der Menschen die sie mit ihren Steuergeldern bezahlen.

Ja gute Pläne von mir. :dg: Mit denen gibt es auch kein Rentenloch. Nur mit den Pensionen und dem Traumzauberland der Beamten ist Schluss.

brausepaul
17.07.2016, 23:46
Man kann ein Land schon bürgerfreundlich fahren, wenn man das möchte. Guck Dir die Schweiz an, da funktioniert das. Sicher braucht man Verwaltungspersonal. Beamte kann man abschaffen. Es gibt normale Angestellte die loyaler sind wie ein Beamter. Schwarze Schafe hast Du immer. Die muß man konsequent aussortieren. Das passiert nicht, Fehler Nr. 1. Du müßtest diesen ganzen Parteienfilz entsorgen und der geht leider bis zum kleinen Angestellten in einer Behörde, der nur da arbeitet, weil er Behördenleiter x kennt. Das gleiche Spiel bei großen Firmen in der Wirtschaft, auch da Gefilze und Postengeschacher, ich war mal in einer großen Bude, da waren in einer Niederlassung 90% der Verwaltungsangestellten irgendwie verwandt... Totgemacht hat sich da niemand, die Sparte lief aber auch finanziell für die große Mutter recht gut, so dass da keine großen Nachfragen kamen.

Beamte gibt es nur wegen dem Gefilz. Und natürlich gibt es Leute die das gnadenlos ausnutzen, Lehrer die seit Jahren dauerkrank sind, Planstellen belegen und denen keiner an die Karre pissen kann. Eine ganz entferne Verwandte von mir ist früher mal zum Zoll gegangen, verbeamtet worden, 6 Jahre hat die gemacht und ist dann "krankheitsbedingt" mit 35 Jahren in den verdienten Ruhestand gegangen. Die hat NIX, aber ist halt schlau genug das System und die Ärzte zu bescheißen. Davon rennen hier Tausende rum und kosten richtig Kohle! Die Typen müßen besteuert werden, rein in die gesetzlichen KK, private KK abschaffen. Als Zusatzangebote kann sich ja jeder ne Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer "kaufen", geht ja auch für gesetzlich Versicherte. Das würde schon deutlich billiger gehen was den ganzen Wasserkopf betrifft, aber die Elite an der Spitze sägt natürlich seinen Neffen nicht finanziell ab der irgendwo als kleiner Beamter schindert. So zieht sich der Filz durch die ganze Verwaltung, vom Sachbearbeiter über Bürgermeister bis zum Finanzbeamten.

Dornröschen
18.07.2016, 06:26
Moderne Sklaverei

https://youtu.be/BexJs6ZraDg

Rhino
18.07.2016, 12:08
Es geht nicht um keine , sondern um weniger Steuern. Es geht nicht, dass manche immer mehr Steuern zahlen, damit immer mehr null Steuer zahlende Asylanten, Harzis und refugees durchgefüttert werden können.

Nicht zu vergessen Politiker, privilegierte Kozerne, Beamte, subventionierte Zivilgesellschaft usw. Dagegen sind die Hartzies kleine Fische.

Frumpel
18.07.2016, 17:03
Nein kommt es nicht. Wir müssen sicherstellen das die Veraltung keinen Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen kann. So sehe ich das z.B. so das Angestellte der Verwaltung nicht Wahlberechtigt sein dürfen.

In der gängigen Praxis ist es so das die jeweils Regierenden die Verwaltungsmitarbeiter besser stellt. So erkaufen sie sich Loyalität. Diese dürfte die Verwaltung aber gegenüber den Regierenden gar nicht haben. Sie sind keine Vertreter der Regierenden sondern Vertreter der Menschen die sie mit ihren Steuergeldern bezahlen.

Ja gute Pläne von mir. :dg: Mit denen gibt es auch kein Rentenloch. Nur mit den Pensionen und dem Traumzauberland der Beamten ist Schluss.

Ganz so einfach ist es nun mal nicht. Der Dienstherr erwartet einerseits von seinen Dienern den Verzicht auf gängige Arbeitnehmerrechte, z.B. Maßnahmen des Arbeitskampfes, und bürdet seinen Dienern die Pflicht zur politischen Mäßigung (bis hin zur absoluten Neutralität) auf, gewährt andererseits als Zeichen seinen Fürsorge einen unkündbaren Arbeitsplatz und sichere Bezüge, die auch über den Tod hinaus in Form von Hinterbliebenenpensionen an die überlebenden Ehepartner gezahlt werden. Allzu üppig im Vergleich zur freien Wirtschaft sind die Bezüge übrigens nicht, und auch die Pensionen sind nur wenige Prozent über den Renten. Ein sehr kleine Gruppe von Spitzenbeamten dürfen nicht zum Maßstab werden, das wäre genau so falsch wie wenn man die Gehälter der Vorstandsvorsitzenden mit dem Einkommen eines Finanzsekretärs vergleicht. Und: Beamte gibt es nicht nur in der Verwaltung, diese macht nur einen geringen Teil dieser Berufsgruppe aus.

Muninn
18.07.2016, 17:32
Hier das "Neuste aus Uhlenbusch":



http://www.focus.de/regional/mainz/verkehrskontrolle-wird-zur-geduldsprobe-wilde-verschwoerungstheoretiker-lassen-polizisten-verzweifeln_id_5130408.html


Wenn es eine BRD GmbH gibt. Dann müßte diese Firma in ein Handelsregister eingetragen sein.

MANFREDM
19.07.2016, 10:02
Hier das "Neuste aus Uhlenbusch":

http://www.focus.de/regional/mainz/verkehrskontrolle-wird-zur-geduldsprobe-wilde-verschwoerungstheoretiker-lassen-polizisten-verzweifeln_id_5130408.html

Aus dem Artikel:
Anzeigen wegen Personalienverweigerung

Sowohl der 39-Jährige als auch der 54-Jährige bekamen Anzeigen wegen ihrer Weigerung, ihre Personalien herauszugeben. Die Führerscheinstellen sollen nun überprüfen, ob die Männer für den Straßenverkehr geeignet sind.


Also MPU und die Figuren sind die Fahrerlaubnis los. So einfach ist das.

In Medias Res
19.07.2016, 15:42
Es geht nicht um keine , sondern um weniger Steuern. Es geht nicht, dass manche immer mehr Steuern zahlen, damit immer mehr null Steuer zahlende Asylanten, Harzis und refugees durchgefüttert werden können.
Hast Recht, das Steuersystem muss dringendst geändert werden, damit sich das Ausbeuten der Arbeiterklasse nicht mehr lohnt. Pauschal bis 500.000 Euro Jahreseinkommen 30%. Ab 500.000 Euro bis 1 Millionen 50%, ab 1 Million bis offen 90%. Die so gewonnen Steuermehreinnahmen sind zweckgebunden auszugeben für Infrastrucktur (Schulen,Strassen) Rentenaufstockung der Grundsicherung, Zuschüsse an die Krankenkassen, in Aus und Weiterbildung von Arbeitslosen, Schulabbrechern und Konsorten. Aufstockung der Sicherheitskräfte, Heer, Lehrer.....

cornjung
19.07.2016, 16:01
Hast Recht, das Steuersystem muss dringendst geändert werden, damit sich das Ausbeuten der Arbeiterklasse nicht mehr lohnt. Pauschal bis 500.000 Euro Jahreseinkommen 30%. Ab 500.000 Euro bis 1 Millionen 50%, ab 1 Million bis offen 90%. Die so gewonnen Steuermehreinnahmen sind zweckgebunden auszugeben für Infrastrucktur (Schulen,Strassen) Rentenaufstockung der Grundsicherung, Zuschüsse an die Krankenkassen, in Aus und Weiterbildung von Arbeitslosen, Schulabbrechern und Konsorten. Aufstockung der Sicherheitskräfte, Heer, Lehrer.....
Hartz4 oder Hilfe gibts nur für arbeitsunfähige, und nur für die , die einbezahlt haben. Hartz4 für arbeitsfähige, also für solche, die Arbeit als unzumutbat abklehnen, gehört gestrichen. Und dann diskutieren wir über deine Vorschläge.

Nicht zu vergessen Politiker, privilegierte Kozerne, Beamte, subventionierte Zivilgesellschaft usw. Dagegen sind die Hartzies kleine Fische.
Jeder Hartzi ist ein kleiner Fisch, aber die Gesamtheit der Sozial- Ausgaben ist gigantisch.

lucid
19.07.2016, 16:04
Hartz4 oder Hilfe gibts nur für arbeitsunfähige, und nur für die , die einbezahlt haben. Hartz4 für arbeitsfähige, also für solche, die Arbeit als unzumutbat abklehnen, gehört gestrichen. Und dann diskutieren wir über deine Vorschläge.

Jeder Hartzi ist ein kleiner Fisch, aber die Gesamtheit der Sozial- Ausgaben ist gigantisch.

Das stimmt so nicht.
Harzt-4, wenn man das "fördern und fordern" aussen vor lässt ist relativ billig.
Viel teurer ist die Umverteilung innerhalb der Mittel- und Oberschicht.

Murmillo
19.07.2016, 16:16
... Die so gewonnen Steuermehreinnahmen sind zweckgebunden auszugeben für Infrastrucktur (Schulen,Strassen) Rentenaufstockung der Grundsicherung, Zuschüsse an die Krankenkassen, in Aus und Weiterbildung von Arbeitslosen, Schulabbrechern und Konsorten. Aufstockung der Sicherheitskräfte, Heer, Lehrer.....

Kräftige Diätenerhöhung für Politiker haste noch vergessen !
Momentan sind doch die Abgeordnetendiäten nur an das magere Gehalt von Bundesrichtern gekoppelt. Da ist noch Luft nach oben ! Man könnte sie ja durchaus auch ans Durchschnittsgehalt der Vorstandsvorsitzenden der 10 führenden deutschen DAX-Konzerne anpassen !
Schließlich sind sie ja ( nach eigener Einbildung) ihr Geld wert !

Murmillo
19.07.2016, 16:23
Das stimmt so nicht.
Harzt-4, wenn man das "fördern und fordern" aussen vor lässt ist relativ billig.
Viel teurer ist die Umverteilung innerhalb der Mittel- und Oberschicht.

Du brauchst nur das fördern aussen vor zu lassen. Fordern kostet nix , außer die Nerven desjenigen, an den die Forderungen gestellt werden.

Veruschka
22.07.2016, 19:14
Nein kommt es nicht. Wir müssen sicherstellen das die Veraltung keinen Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen kann. So sehe ich das z.B. so das Angestellte der Verwaltung nicht Wahlberechtigt sein dürfen.

In der gängigen Praxis ist es so das die jeweils Regierenden die Verwaltungsmitarbeiter besser stellt. So erkaufen sie sich Loyalität. Diese dürfte die Verwaltung aber gegenüber den Regierenden gar nicht haben. Sie sind keine Vertreter der Regierenden sondern Vertreter der Menschen die sie mit ihren Steuergeldern bezahlen.

Ja gute Pläne von mir. :dg: Mit denen gibt es auch kein Rentenloch. Nur mit den Pensionen und dem Traumzauberland der Beamten ist Schluss.

Kein Wahlrecht für Verwaltungsmitarbeiter? So ein Schwachsinn.
Mit dem Grundgesetz hast Du es nicht so, gell?

Rhino
22.07.2016, 21:37
Kein Wahlrecht für Verwaltungsmitarbeiter? So ein Schwachsinn.
Mit dem Grundgesetz hast Du es nicht so, gell?... Er denkt wohl daran, dass eigentlich nur die Netto-Steuerzahler Wahlrecht haben duerften. Das war uebrigens der Grundgedanke von Parlamenten. Damit sollte, der Missbrauch eben dieser Steuern und deren unersaettliche Erhoehung, vorgebeugt werden. Ob das sinnvoll ist oder nicht, hat nichts mit der Frage von Grundgesetzkonformitaet zu tun. Verfassungsartige Gesetze kann man aendern, anders auslegen oder man kann sich eine neue geben (wenn man denn nun Souveraen ist).


Aber schauen wir kurz mal im Grundgesetzt fuer die BRD nach:


(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.
(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.
https://dejure.org/gesetze/GG/38.html
Das ist uebrigens Recht wage formuliert und ein Grundrecht ist das auch nicht. Wahlrecht gilt eigentlich als Buergerrecht. Womit wir wieder beim Thema des Stranges waeren ;)
Das naehere regelt ein Bundeswahlgesetz. Aha, und genau das wird man wohl aendern koennen.

Wenn das Wahlrecht auf aktive Steuerzahler beschraenkt wuerde, dann fielen Beamte, oeffentlicher Dienst, Banker, Subventionsfirmen usw. weg. Ist schwierig zu bestimmen. Aber wenn dann nur Leute waehlen koennten, die auch was Produktives fuer ihr Geld geleistet haben, dann kaeme die AfD spielend auf eine absolute Mehrheit. Vielleicht koennte es dann auch die FDP wieder schaffen ueber die 5% Hoerde zu koennen. Bei manchen Parteien saehe ich da Schwarz oder Rot.

Jedenfalls wuerde wohl die Steuern gesenkt und vermutlich auch vieles von dem Missbrauch dieser Gelder eingeschraenkt werden - aber das bleibt zunaechst hypothetisch. Ich finde nicht, dass jemand der nicht Netto beitraegt auch Entscheidungsgewalt ueber diese Beitraege haben sollte, aber das ist wiederum eine Frage der Moral und des Rechts. Politische Realitaet sieht nun mal anders aus.

glaubensfreie Welt
22.07.2016, 21:46
Ganz so einfach ist es nun mal nicht. Der Dienstherr erwartet einerseits von seinen Dienern den Verzicht auf gängige Arbeitnehmerrechte, z.B. Maßnahmen des Arbeitskampfes, und bürdet seinen Dienern die Pflicht zur politischen Mäßigung (bis hin zur absoluten Neutralität) auf, gewährt andererseits als Zeichen seinen Fürsorge einen unkündbaren Arbeitsplatz und sichere Bezüge, die auch über den Tod hinaus in Form von Hinterbliebenenpensionen an die überlebenden Ehepartner gezahlt werden. Allzu üppig im Vergleich zur freien Wirtschaft sind die Bezüge übrigens nicht, und auch die Pensionen sind nur wenige Prozent über den Renten. Ein sehr kleine Gruppe von Spitzenbeamten dürfen nicht zum Maßstab werden, das wäre genau so falsch wie wenn man die Gehälter der Vorstandsvorsitzenden mit dem Einkommen eines Finanzsekretärs vergleicht. Und: Beamte gibt es nicht nur in der Verwaltung, diese macht nur einen geringen Teil dieser Berufsgruppe aus.

Der Verzicht auf Arbeitskampf wird ja schon mal vom öffentlichen Dienst ignoriert. Ebenso die politische Mäßigung. Solange Beamte Wahlrecht haben werden sie ihren Herren bei dem es ihnen gut geht wählen und nicht nach dem was für das Land. Selbst wenn sie die Regierung hassen würden. Sie würden sie wählen. Darum MUSS das Wahlrecht für Beamte fallen. Eine Beamtenpension ist in der Regel mindestens doppelt so hoch wie eine Rente. Ein Vorstandsvorsitzender erarbeitet sein Geld in der freien Wirtschaft. Diese betreibt Wertschöpfung. Der Beamte lebt AUSSCHLIEßLICH von dem Geld das dem Wert-schöpfenden abgepresst wurde. Da auch noch zu beanstanden das ein Einkommen in der Kategorie geringer ist , ist schon mehr als dreist. Beamte stehen auf einer Stufe mit Sozialempfängern. Sie betreiben keine Wertschöpfung. Zum größten Teil wird ihre Leistung gar nicht benötigt. Nahezu alle Beamtenleistungen lassen sich auch durch Dienstleister sowie soziale Arbeitskräfte abwickeln.

Mittelfrank
25.07.2016, 23:30
Reichsbürger sind super))


https://www.youtube.com/watch?v=UqRn8AtqCXs

Makkabäus
13.09.2016, 20:01
Reichsbürger sind super))

Hat vermutlich auch etwas mit den Reichsbürgern zu tun ! Die Frau wehrt sich erfolgreich gegen die Einziehung ihres Führerscheins !


http://youtu.be/6uFyMYWO8RI