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Vollständige Version anzeigen : Chef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter:"Zehn Prozent der Flüchtlinge werden straffällig"



Alter Preuße
09.11.2015, 09:08
Soviel zu der offiziellen Aussage, die kriminalität wird durch die Scheinasylannten nicht ansteigen. der Chef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, André Schulz, nennt mal Zahlen: "Zehn Prozent der Flüchtlinge werden straffällig". Ist natürlich eine unglaubliche Zahl, und unter Krminalität versteht der nur schwere Straftaten. Leichte Sachen sind darin gar nicht enthalten.



Bspw.: "Schulz: Nein, das kann man so nicht sagen. Es gibt Fälle, bei denen sich eine Gruppe zusammenrottet und zum Beispiel fürs Duschen eine Art Schutzgeld von fünf Euro verlangt und vorher die Duschköpfe abmontiert. Aber das ist menschlich und keine strukturelle Kriminalität."
Die Welt: Ach ja?
Schulz: Doch, leider. Es kommen halt nicht nur Herzchirurgen ins Land. Die Masse verhält sich auch friedlich und dankbar. Aber rund zehn Prozent der Flüchtlinge werden straffällig. Das zeigen die Fallzahlen aus den Ländern.
Die Welt: Finden Sie zehn Prozent viel oder wenig?
Schulz: Man muss bedenken: Es kommen eine Menge junge Männer aus Perspektivlosigkeit hierher und bleiben perspektivlos. Das sind Risikofaktoren für Straffälligkeit. Dass aus dieser Gruppe dann ein Teil straffällig wird, ist völlig normal. Es würde Deutschen unter solchen Umständen genauso ergehen. Religion und Herkunft spielen da eine untergeordnete Rolle. (Deshalb sind es ja auch nur die Kosovo-Albaner, Georger und Neger, die straffällig werden. Oder hat er bei dieser Aussage gelogen? Siehe weiter unten !)
"Braunschweig zum Beispiel hat seit Wochen ein riesiges Problem mit der Erstaufnahmeunterkunft. Dort sollten anfangs 500 Asylbewerber leben, nun sind es über 3000. In der Nachbarschaft gab es eine deutlich spürbare Zunahme von Eigentumsdelikten: Wohnungseinbrüche, Fahrrad- und Ladendiebstähle. Es wurden dort im dreistelligen Bereich Tatverdächtige ermittelt (und wieviele wurden nicht ermittelt ? Die kommen ja noch dazu !). Die wichtigste Erkenntnis: Die Täter sind keine Kriegsflüchtlinge. Es sind keine Syrer, keine Afghanen, keine Iraker. Sondern junge Männer aus dem Balkan, dem Kaukasus, Nord-, West- und Zentralafrika." Schön, mal offiziell das zu hören, was der "Stammtisch" schon lange weiß und in unseren Medien geleugnet wird.





"Die Welt: Ständig heißt es, die Georgier seien ein Problem. Stimmt das?
Schulz: Ja, aber schon länger. Auch hier gilt: keine Verallgemeinerung. Aber in der Tat sind viele Georgier mit diesen Taten in Verbindung zu bringen, da gibt es auch ein entsprechendes BKA-Lagebild zu. Da können wir von organisierter Kriminalität sprechen, von der sogenannten Russen-Mafia."

"Es werden junge Männer in Georgien rekrutiert, um hier gezielt Einbrüche und Ladendiebstähle zu begehen. Dann kommen sie her, lassen sich registrieren und stellen einen Asylantrag in der Gewissheit, dass sie so erst mal ein Jahr ganz legal hier leben können. Sie bekommen ein Taschengeld, eine Unterkunft, aber darum geht es ihnen nicht. Sie sind hier, um Straftaten zu begehen. Wir sprechen von mehr als 1000 Personen, bei denen wir das klar feststellen konnten."



Wenn man das Interview liest, hat man nur Verachtung für den übrig. Er nennt und kennt die Zahlen, verharmlost das aber alles und ist stromlinienfärmig und aalglatt auf Regierungslinie. Ein typischer Vertreter unseres Beamtentuns. Rückgratlos und feige. Wider besserem Wissen wird hier die offizielle Regierungslinie mitgetragen. Aber zumindest werden einmal ein paar Zahlen und Fakten genannt, die die Lügenpresse und unsere Regierung bloßstellen.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article148582571/Zehn-Prozent-der-Fluechtlinge-werden-straffaellig.html

RUMPEL
09.11.2015, 10:37
Soviel zu der offiziellen Aussage, die kriminalität wird durch die Scheinasylannten nicht ansteigen. der Chef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, André Schulz, nennt mal Zahlen: "Zehn Prozent der Flüchtlinge werden straffällig". Ist natürlich eine unglaubliche Zahl, und unter Krminalität versteht der nur schwere Straftaten. Leichte Sachen sind darin gar nicht enthalten.



Bspw.: "Schulz: Nein, das kann man so nicht sagen. Es gibt Fälle, bei denen sich eine Gruppe zusammenrottet und zum Beispiel fürs Duschen eine Art Schutzgeld von fünf Euro verlangt und vorher die Duschköpfe abmontiert. Aber das ist menschlich und keine strukturelle Kriminalität."
Die Welt: Ach ja?
Schulz: Doch, leider. Es kommen halt nicht nur Herzchirurgen ins Land. Die Masse verhält sich auch friedlich und dankbar. Aber rund zehn Prozent der Flüchtlinge werden straffällig. Das zeigen die Fallzahlen aus den Ländern.
Die Welt: Finden Sie zehn Prozent viel oder wenig?
Schulz: Man muss bedenken: Es kommen eine Menge junge Männer aus Perspektivlosigkeit hierher und bleiben perspektivlos. Das sind Risikofaktoren für Straffälligkeit. Dass aus dieser Gruppe dann ein Teil straffällig wird, ist völlig normal. Es würde Deutschen unter solchen Umständen genauso ergehen. Religion und Herkunft spielen da eine untergeordnete Rolle. (Deshalb sind es ja auch nur die Kosovo-Albaner, Georger und Neger, die straffällig werden. Oder hat er bei dieser Aussage gelogen? Siehe weiter unten !)
"Braunschweig zum Beispiel hat seit Wochen ein riesiges Problem mit der Erstaufnahmeunterkunft. Dort sollten anfangs 500 Asylbewerber leben, nun sind es über 3000. In der Nachbarschaft gab es eine deutlich spürbare Zunahme von Eigentumsdelikten: Wohnungseinbrüche, Fahrrad- und Ladendiebstähle. Es wurden dort im dreistelligen Bereich Tatverdächtige ermittelt (und wieviele wurden nicht ermittelt ? Die kommen ja noch dazu !). Die wichtigste Erkenntnis: Die Täter sind keine Kriegsflüchtlinge. Es sind keine Syrer, keine Afghanen, keine Iraker. Sondern junge Männer aus dem Balkan, dem Kaukasus, Nord-, West- und Zentralafrika." Schön, mal offiziell das zu hören, was der "Stammtisch" schon lange weiß und in unseren Medien geleugnet wird.





"Die Welt: Ständig heißt es, die Georgier seien ein Problem. Stimmt das?
Schulz: Ja, aber schon länger. Auch hier gilt: keine Verallgemeinerung. Aber in der Tat sind viele Georgier mit diesen Taten in Verbindung zu bringen, da gibt es auch ein entsprechendes BKA-Lagebild zu. Da können wir von organisierter Kriminalität sprechen, von der sogenannten Russen-Mafia."

"Es werden junge Männer in Georgien rekrutiert, um hier gezielt Einbrüche und Ladendiebstähle zu begehen. Dann kommen sie her, lassen sich registrieren und stellen einen Asylantrag in der Gewissheit, dass sie so erst mal ein Jahr ganz legal hier leben können. Sie bekommen ein Taschengeld, eine Unterkunft, aber darum geht es ihnen nicht. Sie sind hier, um Straftaten zu begehen. Wir sprechen von mehr als 1000 Personen, bei denen wir das klar feststellen konnten."



Wenn man das Interview liest, hat man nur Verachtung für den übrig. Er nennt und kennt die Zahlen, verharmlost das aber alles und ist stromlinienfärmig und aalglatt auf Regierungslinie. Ein typischer Vertreter unseres Beamtentuns. Rückgratlos und feige. Wider besserem Wissen wird hier die offizielle Regierungslinie mitgetragen. Aber zumindest werden einmal ein paar Zahlen und Fakten genannt, die die Lügenpresse und unsere Regierung bloßstellen.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article148582571/Zehn-Prozent-der-Fluechtlinge-werden-straffaellig.html

Das alles lässt sich nur dann vermeiden, wenn diese fremden Eindringlinge schon VORHER einen Antrag auf Einreisegenehmigung/Visa usw in ihrem jeweiligen Heimatland stellen, so wie du und ich das auch tun müssen, wenn wir ein fremdes Land besuchen wollen. In den meisten Fällen - EU-Länder natürlich ausgenommen - läuft ein Besuchervisum nach 15 Tagen ab, kann oftmals auch nicht verlängert werden. Die USA sind da besonders pingelig. Nur unsere Frau von Sinnen in Berlin setzt sich über alle Gesetze, selbst über das bestehende sog. "Asyl"gesetz hinweg und verfügt "per Ordre di Mutti", dass "ihr Kinderlein alle alle kommen könnt".

Der Beifall von Herrn KORNBLUM ist ihr da natürlich sicher :) >>> http://www.welt.de/debatte/kommentare/article148576080/Mach-weiter-so-Kanzlerin.html

Jaaa ! Machen Sie ruhig so weiter, Frau von Sinnen :D :haha:

wtf
09.11.2015, 11:27
Der scheint es nicht so mit der Prozentrechnung zu haben.

Zunächst einmal haben sich mindestens 99,9% wegen illegalen Grenzübertritts und Asylbetrug strafbar gemacht (Verstoß gg. Artikel 16 Abs. 2 des Grundgesetzes), Erschleichung von Sozialleistungen etc. Daß dazu noch die milieuüblichen Straftaten kommen...geschenkt. Raus mit Asylbetrügern, und gut ist es.

autochthon
09.11.2015, 11:29
der Nachbar hat doch bereits entkräftigt. Mit offiziellen Zahlen aus dem "Bundesamt für politische Umerziehung". :D

Le Bon
09.11.2015, 11:38
Es wird sehr, sehr böse enden!

Schlummifix
09.11.2015, 11:39
Merkel ist eine politische Amokläuferin, aktuell fehlen sage und schreibe 370 000 Plätze für Flüchtlinge.
Deshalb klotzt man jetzt überall diese hässlichen Containerdörfer hin, wo die Kriminalität grassiert.
In Hamburg gabs erste Straßenkämpfe zwischen Flüchtlingen und Polizei.
Jetzt kommt auch noch der Winter.

Wir haben es dann halt vorausgesagt, das ist wichtig. Eine Katastrophe mit Ansage, made by Angela Merkel.

http://www.sueddeutsche.de/politik/studie-plaetze-zur-fluechtlinge-fehlen-1.2728405

Murmillo
09.11.2015, 11:47
... In den meisten Fällen - EU-Länder natürlich ausgenommen - läuft ein Besuchervisum nach 15 Tagen ab, kann oftmals auch nicht verlängert werden. Die USA sind da besonders pingelig. ...

Also, ein Visum kann auch 10 Jahre gültig sein! Dennoch ist der (auch der visumfreie) Besuchs-Aufenthalt in den USA und ,glaube ich, auch in Deutschland , in der Regel auf maximal 90 Tage begrenzt.
So kenne ich dass, und ich war schon mehrfach über eine Dauer von 30 Tagen in den USA.

Alter Preuße
09.11.2015, 14:40
Der scheint es nicht so mit der Prozentrechnung zu haben.

Zunächst einmal haben sich mindestens 99,9% wegen illegalen Grenzübertritts und Asylbetrug strafbar gemacht (Verstoß gg. Artikel 16 Abs. 2 des Grundgesetzes), Erschleichung von Sozialleistungen etc. Daß dazu noch die milieuüblichen Straftaten kommen...geschenkt. Raus mit Asylbetrügern, und gut ist es.

Das stimmt natürlich. Und dann geht es immer nur um ermittelte Straftäter. Bei den nicht aufgeklärten Straftaten gibt es natürlich auch eine Anzahl von Scheinasyllanten als Täter.

Gehirnnutzer
09.11.2015, 15:21
Der scheint es nicht so mit der Prozentrechnung zu haben.

Zunächst einmal haben sich mindestens 99,9% wegen illegalen Grenzübertritts und Asylbetrug strafbar gemacht (Verstoß gg. Artikel 16 Abs. 2 des Grundgesetzes), Erschleichung von Sozialleistungen etc. Daß dazu noch die milieuüblichen Straftaten kommen...geschenkt. Raus mit Asylbetrügern, und gut ist es.

wtf, und hier irrst du. Artikel 16 GG regelt nur einen Anspruch und trifft die Aussage, derjenige hat Anspruch, derjenige hat keinen Anspruch, da kann nichts gebrochen werden. Asylbetrug kannst du auch nicht vorwerfen, dazu müsste eine positiver Asylbescheid auf Grund falschen Angaben vorliegen. Das hast du auch nicht, weil die Verfahren ja größtenteils noch laufen. Einen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz hast du auch nicht, weil

a) das Merkel die Einreise genehmigt hat

b) solange die Feststellung (Verfahren) zu Asyleigenschaft bzw. Flüchtlingseigenschaft läuft, haben sie ein "vorläufiges Aufenhaltsrecht".

wtf, Recht sieht die Dinge anders und es läuft etwas anders als du dir es vorstellst.

Filofax
09.11.2015, 15:54
Bspw.: "Schulz: Nein, das kann man so nicht sagen. Es gibt Fälle, bei denen sich eine Gruppe zusammenrottet und zum Beispiel fürs Duschen eine Art Schutzgeld von fünf Euro verlangt und vorher die Duschköpfe abmontiert. Aber das ist menschlich und keine strukturelle Kriminalität."


ach so menschlich schon klar. Na dann gehts ja...



Schulz: Doch, leider. Es kommen halt nicht nur Herzchirurgen ins Land. Die Masse verhält sich auch friedlich und dankbar. Aber rund zehn Prozent der Flüchtlinge werden straffällig. Das zeigen die Fallzahlen aus den Ländern.

Die Leute die sich hier als "Flüchtlinge" aufhalten sind nahezu ALLE bereits straffällig geworden, da sie sich illegal hier aufhalten. Ein sehr grosser Teil macht zudem falsche Angaben, mit anderen Worten: Betrug!


Finden Sie zehn Prozent viel oder wenig?
Schulz: Man muss bedenken: Es kommen eine Menge junge Männer aus Perspektivlosigkeit hierher und bleiben perspektivlos. Das sind Risikofaktoren für Straffälligkeit. Dass aus dieser Gruppe dann ein Teil straffällig wird, ist völlig normal. Es würde Deutschen unter solchen Umständen genauso ergehen. Religion und Herkunft spielen da eine untergeordnete Rolle.

Blödsinn hoch 10.
Wenn es so wäre, dann müssten trostlose Nester in Meck - Pomm Horte der Kriminalität sein. Sind sie aber nicht. Der glaubt doch seine Lügen die er da erzählt selber nicht..,



Braunschweig zum Beispiel hat seit Wochen ein riesiges Problem mit der Erstaufnahmeunterkunft. Dort sollten anfangs 500 Asylbewerber leben, nun sind es über 3000. In der Nachbarschaft gab es eine deutlich spürbare Zunahme von Eigentumsdelikten: Wohnungseinbrüche, Fahrrad- und Ladendiebstähle. Es wurden dort im dreistelligen Bereich Tatverdächtige ermittelt (und wieviele wurden nicht ermittelt ? Die kommen ja noch dazu !). Die wichtigste Erkenntnis: Die Täter sind keine Kriegsflüchtlinge. Es sind keine Syrer, keine Afghanen, keine Iraker. Sondern junge Männer aus dem [B]Balkan, dem Kaukasus, Nord-, West- und Zentralafrika."

Jaja, immer diese "guten Syrer". Warum herrscht in diesen Ländern wohl ständig Mord- und Todschlag, weil das alles derartige Friedensengel sind?


"Die Welt: Ständig heißt es, die Georgier seien ein Problem. Stimmt das?
Schulz: Ja, aber schon länger. Auch hier gilt: keine Verallgemeinerung. Aber in der Tat sind viele Georgier mit diesen Taten in Verbindung zu bringen, da gibt es auch ein entsprechendes BKA-Lagebild zu. Da können wir von organisierter Kriminalität sprechen, von der sogenannten Russen-Mafia."

"Es werden junge Männer in Georgien rekrutiert, um hier gezielt Einbrüche und Ladendiebstähle zu begehen. Dann kommen sie her, lassen sich registrieren und stellen einen Asylantrag in der Gewissheit, dass sie so erst mal ein Jahr ganz legal hier leben können. Sie bekommen ein Taschengeld, eine Unterkunft, aber darum geht es ihnen nicht. Sie sind hier, um Straftaten zu begehen. Wir sprechen von mehr als 1000 Personen, bei denen wir das klar feststellen konnten."

Dummschwätzer.



Wenn man das Interview liest, hat man nur Verachtung für den übrig. Er nennt und kennt die Zahlen, verharmlost das aber alles und ist stromlinienfärmig und aalglatt auf Regierungslinie. Ein typischer Vertreter unseres Beamtentuns. Rückgratlos und feige. Wider besserem Wissen wird hier die offizielle Regierungslinie mitgetragen. Aber zumindest werden einmal ein paar Zahlen und Fakten genannt, die die Lügenpresse und unsere Regierung bloßstellen.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article148582571/Zehn-Prozent-der-Fluechtlinge-werden-straffaellig.html

Die Taktik besteht darin die Probleme kleinen eher unbedeutenden Flüchtlingsgruppen ("Georgier") unterzujubeln um die grosse Masse der "ehrlichen Flüchtlinge" reinzuwaschen. Alleine solche Sätze wie "es kommen halt nicht nur Herzchirurgen ins Land" ist doch an Blödheit nicht mehr zu übertreffen.

Es ist sehr sehr wahrscheinlich noch KEIN EINZIGER HERZCHIRURG als "Flüchtling" in die BRD eingewandert, wahrscheinlich noch nicht mal irgendein Chirurg und wahrscheinlich noch nicht mal ein einziger richtiger Facharzt. Mit der Aussage "nicht nur" wird aber ausgedrückt dass es die schon gibt.
Das ist doch Blödsinn, wer Facharzt in Syrien war fliegt einfach nch Kanada oder die USA und schippert nicht im Gummiboot in die EU.

Wer jetzt wo und wann genau wie oft stradffällig wird ist im Prinzip relativ egal, am Ende sind sie eigentlich alle Betrüger, da sie unsere Sozialsysteme ausbeuten obwohl sie nicht dazu berechtigt sind. Ob jetzt der von den Medien gehypte Superflüchtling, der nach unzähligen teuren "Integrationskursen" eine Küchenlehre beginnt und danach ein Dasein als Hartz4 - Aufstocker fristet, da er mit seinem kümmerlichen Mindestlohn seine 5-köpfige Familie nie ernähern können wird, wirklich "produktiver" ist als der georgische Kleinganove ist sehr fraglich.

RUMPEL
09.11.2015, 19:27
Also, ein Visum kann auch 10 Jahre gültig sein! Dennoch ist der (auch der visumfreie) Besuchs-Aufenthalt in den USA und ,glaube ich, auch in Deutschland , in der Regel auf maximal 90 Tage begrenzt.
So kenne ich dass, und ich war schon mehrfach über eine Dauer von 30 Tagen in den USA.

Ich hab ein "Indefinately" im Pass (was wohl 10 Jahre bedeutet). Aber grundsätzlich gilt für Amerika: Rundumcheck und etliche Angaben im Antrag. Meine Kinder wissen das besser als ich. Die haben schon mehfach gemeckert über die Pingeligkeit der Amis.

wtf
09.11.2015, 20:07
wtf, und hier irrst du. Artikel 16 GG regelt nur einen Anspruch und trifft die Aussage, derjenige hat Anspruch, derjenige hat keinen Anspruch, da kann nichts gebrochen werden. Asylbetrug kannst du auch nicht vorwerfen, dazu müsste eine positiver Asylbescheid auf Grund falschen Angaben vorliegen. Das hast du auch nicht, weil die Verfahren ja größtenteils noch laufen. Einen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz hast du auch nicht, weil

a) das Merkel die Einreise genehmigt hat

b) solange die Feststellung (Verfahren) zu Asyleigenschaft bzw. Flüchtlingseigenschaft läuft, haben sie ein "vorläufiges Aufenhaltsrecht".

wtf, Recht sieht die Dinge anders und es läuft etwas anders als du dir es vorstellst.

Ich wußte gar nicht, daß eine Bundeskanzlerin über dem Grundgesetz steht. Das ist neu. Nein, ist es nicht, denn das gab es ja beim Herrn Reichskanzler ebenfalls.

Im Absatz 2 des Artikel 16 steht, daß niemand ein Anrecht auf Asyl hat, der (sinngemäß) aus einem sicheren Drittland kommt. Ergo sind Reisende aus Österreich, Italien, Ungarn, Slowenien, Kratien, Serbien, Mazedonien, Griechenland oder der Türkei asylberechtigt. Punkt. Folglich sind praktisch alle Zudringlinge illegal im Land, da sie kein Visum besitzen.

Schwabenpower
09.11.2015, 20:14
Ich wußte gar nicht, daß eine Bundeskanzlerin über dem Grundgesetz steht. Das ist neu. Nein, ist es nicht, denn das gab es ja beim Herrn Reichskanzler ebenfalls.

Im Absatz 2 des Artikel 16 steht, daß niemand ein Anrecht auf Asyl hat, der (sinngemäß) aus einem sicheren Drittland kommt. Ergo sind Reisende aus Österreich, Italien, Ungarn, Slowenien, Kratien, Serbien, Mazedonien, Griechenland oder der Türkei asylberechtigt. Punkt. Folglich sind praktisch alle Zudringlinge illegal im Land, da sie kein Visum besitzen.
Im Absatz 1 beschränkt es sich ja schon auf politisch (!) Verfolgte. Dublin III konkretisiert noch Abs. 2

Gehirnnutzer
09.11.2015, 23:00
Ich wußte gar nicht, daß eine Bundeskanzlerin über dem Grundgesetz steht. Das ist neu. Nein, ist es nicht, denn das gab es ja beim Herrn Reichskanzler ebenfalls.

Im Absatz 2 des Artikel 16 steht, daß niemand ein Anrecht auf Asyl hat, der (sinngemäß) aus einem sicheren Drittland kommt. Ergo sind Reisende aus Österreich, Italien, Ungarn, Slowenien, Kratien, Serbien, Mazedonien, Griechenland oder der Türkei asylberechtigt. Punkt. Folglich sind praktisch alle Zudringlinge illegal im Land, da sie kein Visum besitzen.

wtf, die Einreise ist nicht abhängig vom Asylanspruch, siehe:


§ 18 Aufgaben der Grenzbehörde (http://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/BJNR111260992.html)


(1) Ein Ausländer, der bei einer mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörde (Grenzbehörde) um Asyl nachsucht, ist unverzüglich an die zuständige oder, sofern diese nicht bekannt ist, an die nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung zur Meldung weiterzuleiten.

(2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn
1.er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,
2.Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet wird, oder
3.er eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer besonders schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, und seine Ausreise nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

(3) Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.

(4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit
1.die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist oder
2.das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.

(5) Die Grenzbehörde hat den Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln.

wtf, ich kann die jetzt noch weitere Paragraphen des Asylverfahrensgesetzes und des Aufenthaltrechtes um die Ohren hauen, aber aus welchem Grund. Allein der markierte Passus aus § 18 müsste ein ausreichende Beleg dafür sein, dass die Herrschaften sich zumindest temporär juristisch legal in Deutschland aufhalten.

Ausnahmen bestätigen die Regel und zu jedem Gesetz lässt sich entweder im Gesetz selber oder in einem anderen Gesetz eine Ausnahme finden.

Schwabenpower
09.11.2015, 23:04
wtf, die Einreise ist nicht abhängig vom Asylanspruch, siehe:



wtf, ich kann die jetzt noch weitere Paragraphen des Asylverfahrensgesetzes und des Aufenthaltrechtes um die Ohren hauen, aber aus welchem Grund. Allein der markierte Passus aus § 18 müsste ein ausreichende Beleg dafür sein, dass die Herrschaften sich zumindest temporär juristisch legal in Deutschland aufhalten.

Ausnahmen bestätigen die Regel und zu jedem Gesetz lässt sich entweder im Gesetz selber oder in einem anderen Gesetz eine Ausnahme finden.









Werfe ich mal Dublin III ins Feld:


1.die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist

Genau das sind die Außengrenzen der EU:

Gehirnnutzer
09.11.2015, 23:09
Werfe ich mal Dublin III ins Feld:



Genau das sind die Außengrenzen der EU:

Schwabenpower, Dublin III regelt, wann Deutschland jemanden nach EU-Recht aufnehmen muss, enthält aber keinen Passus, der Deutschland verbietet jemanden aufzunehmen. Es heißt außerdem "oder", was heißt erfolgt eine Anordnung nach § 18 Absatz 4 Nummer 2 wird Dublin III bzw. Absatz 4 Nummer 1 irrelevant.

Murmillo
10.11.2015, 07:45
wtf, die Einreise ist nicht abhängig vom Asylanspruch, siehe:
...



Verstehe ich jetzt aber nicht. Du selbst zitierst:


§ 18 Aufgaben der Grenzbehörde (http://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/BJNR111260992.html)


(1) Ein Ausländer, der bei einer mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörde (Grenzbehörde) um Asyl nachsucht, ist unverzüglich an die zuständige oder, sofern diese nicht bekannt ist, an die nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung zur Meldung weiterzuleiten.

Das steht nichts von subsidiärem Schutz, sondern ausdrücklich Asyl.
Asyl aber bekommt ja nach GG nur, wer politisch verfolgt ist.Gemeint sind Diskriminierungen durch einen Staat oder quasi-staatliche Organisationen aufgrund von konkreten Handlungen oder Betätigungen. Eine allgemeine Gefährdung etwa durch einen Bürgerkrieg reicht nicht aus.
Wieso also kommen die " Bürgerkriegsflüchtlinge" so einfach über die Grenze ?

Weiterhin führst du an:


(4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit
...
2.das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.

Ja, das Bundesministerium des Inneren hat dies anzuordnen. Hat es dies aber ? Ich habe da meine Zweifel.
Oder kam die Anweisung von der Kanzlerin. Aber die steht doch gar nicht im Gesetz als dazu berechtigt.

Flüchtling
10.11.2015, 07:52
...
Oder kam die Anweisung von der Kanzlerin. Aber die steht doch gar nicht im Gesetz als dazu berechtigt.
Es genügt, wenn die Kanzlerin etwas sagt. Merkel ist Gesetz.
Und 80 Millionen BRD-Bürger können nicht irren.

Gehirnnutzer
10.11.2015, 08:44
Verstehe ich jetzt aber nicht. Du selbst zitierst:
.

Das steht nichts von subsidiärem Schutz, sondern ausdrücklich Asyl.
Asyl aber bekommt ja nach GG nur, wer politisch verfolgt ist.[/FONT][/FONT][/COLOR]Gemeint sind Diskriminierungen durch einen Staat oder quasi-staatliche Organisationen aufgrund von konkreten Handlungen oder Betätigungen. Eine allgemeine Gefährdung etwa durch einen Bürgerkrieg reicht nicht aus.
Wieso also kommen die " Bürgerkriegsflüchtlinge" so einfach über die Grenze ?

Weiterhin führst du an:

Ja, das Bundesministerium des Inneren hat dies anzuordnen. Hat es dies aber ? Ich habe da meine Zweifel.
Oder kam die Anweisung von der Kanzlerin. Aber die steht doch gar nicht im Gesetz als dazu berechtigt.

Murmillo, das war ein Beispiel für eine Möglichkeit. Ich habe doch bereits erwähnt, das es auch andere Möglichkeiten gibt, z.B. das Aufenhaltsgesetz


Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
§ 23 Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden;
Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen; Neuansiedlung von Schutzsuchenden (http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/index.html#BJNR195010004BJNE002503116)


(1) Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die Anordnung kann unter der Maßgabe erfolgen, dass eine Verpflichtungserklärung nach § 68 abgegeben wird. Zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit bedarf die Anordnung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Innern.
(2) Das Bundesministerium des Innern kann zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Benehmen mit den obersten Landesbehörden anordnen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufnahmezusage erteilt. Ein Vorverfahren nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung findet nicht statt. Den betroffenen Ausländern ist entsprechend der Aufnahmezusage eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis zu erteilen. Die Niederlassungserlaubnis kann mit einer wohnsitzbeschränkenden Auflage versehen werden. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
(3) Die Anordnung kann vorsehen, dass § 24 ganz oder teilweise entsprechende Anwendung findet.



(4) Das Bundesministerium des Innern kann im Rahmen der Neuansiedlung von Schutzsuchenden im Benehmen mit den obersten Landesbehörden anordnen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bestimmten, für eine Neuansiedlung ausgewählten Schutzsuchenden (Resettlement-Flüchtlinge) eine Aufnahmezusage erteilt. Absatz 2 Satz 2 bis 5 und § 24 Absatz 3 bis 5 gelten entsprechend.

Bezüglich der Kanzlerin:

Wir können hier eine Diskussion darüber starten, wie weit die Richtlinienkompetenz der Kanzlerin nach Artikel 65 GG geht und ob dadurch der Innenminister zu bestimmten Handlungen veranlasst bzw. gezwungen werden kann. Das dumme ist nur, diese Diskussion bringt uns dann nur zu einem anderen Problem.

Wenn die Kanzlerin etwas gemacht hat, was sie nicht durfte, bedeutet das nicht automatisch, das der Aufenhalt der Flüchtlinge illegal wird bzw. sie Rechtsbruch begangen haben. Hierfür müssten dann z.B. auch folgende Fragen gestellt werden:

a) Kennen die Flüchtlinge die Befugnisse der Kanzlerin?

b) Hätten die Flüchtlinge erkennen können, dass der Innenminister unerlaubt zu einer Handlung gezwungen wurde?

Wenn man es genau nimmt, würde die Rechtsstellung der eingereisten Flüchtlinge in einem solchen Fall erstmal in der Luft hängen, weil man sich sicherlich praktisch darüber steiten würde, ob hier bona fides anwendbar ist.

Murmillo, es ist leider keineswegs so einfach, wie einige hier denken.

summa ius summ iniura

Carl von Cumersdorff
10.11.2015, 09:00
Jeder, der ohne Visum in Deutschland bzw der EU eingedrungen ist bzw Personen eingeschleust hat, hat sich straffällig gemacht. § 95, § 96, § 97 AufenthG. Damit wären wir bei 100 %!

Schwabenpower
10.11.2015, 15:44
Jeder, der ohne Visum in Deutschland bzw der EU eingedrungen ist bzw Personen eingeschleust hat, hat sich straffällig gemacht. § 95, § 96, § 97 AufenthG. Damit wären wir bei 100 %!
Und die es haben gewähren lassen, haben sich der Beihilfe schuldig gemacht.

Welche humanitäre Gründe soll es denn bitte bei Flüchtlingen aus Österreich geben? Werden die da gefoltert? Den Hunden zum Fraß vorgeworfen?

Eher nicht, womit humanitäre Gründe wegfallen.

Bleibt noch politischer Grund. Und da gibt es nur einen: dem deutschen Volk zu schaden.

Das ganze Geblubber ist also Unsinn.

Cizero
11.11.2015, 17:23
Stell Dir bloss mal vor, in Syrien herrscht seit über 4 Jahren Krieg und die Allerdümmsten haben das hier noch gar nicht bemerkt. Haben auch keinerlei Ahnung davon, dass es bei uns ein Grundgesetz gibt, indem u.a. eindeutig geregelt ist, wann wem unter welchen Umständen politisches Asyl zu gewähren ist.

Sathington Willoughby
11.11.2015, 17:47
Man muss sagen, dass dereits 10% in den ersten Tagen und Wochen bereits kriminell sind. Wenn das Asylverfahren abgeschlossen ist und sie sich mit Deutschen um Wohnungen und Hartz4 kloppen müssen resp. in ihre ethnischen Ghettos abgleiten, werden dreimal so viele kriminell werden, soviel ist sicher.

Jede Humanität von heute müssen unsere Kinder morgen mit viel Blut bezahlen. Entweder mit ihrem oder mit fremdem.