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Vollständige Version anzeigen : Rechtswissenschaftler erstattet Anzeige gegen Merkel, Gabriel und weitere Mittäter wegen Hochverrats



Truitte
26.10.2015, 15:21
Vor kurzem kündigte die AfD (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-afd-kuendigt-klage-gegen-angela-merkel-an-a-1057029.html) an, eine Anzeige gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen „Schlepper-Tätigkeit“ zu erstatten. Auch auf der Seite des COMPACT-Magazins (https://www.compact-online.de/pflicht-zum-widerstand-strafanzeige-gegen-angela-merkel/) gibt es zwischenzeitlich ein Vorlage zur Strafanzeige gegen Angela Merkel wegen Hochverrats. Nun legt der Rechtswissenschaftler René Schneider aus Münster nach und erstattet Anzeige gegen Angela Merkel, Sigmar Gabriel, Thomas der Maizière und Ursula von der Leyen, ebenfalls wegen Hochverrats!
http://www.zukunftskinder.org/wp-content/uploads/2015/10/hochverrat1.jpg
weiter unter:http://www.zukunftskinder.org/?p=52393

thabadguy
26.10.2015, 15:26
Institut für Asylrecht? Dahinter hätte ich jetzt eher eine der üblichen Asylmafia-Organisationen vermutet.

Tantalit
26.10.2015, 15:29
Vor kurzem kündigte die AfD (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-afd-kuendigt-klage-gegen-angela-merkel-an-a-1057029.html) an, eine Anzeige gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen „Schlepper-Tätigkeit“ zu erstatten. Auch auf der Seite des COMPACT-Magazins (https://www.compact-online.de/pflicht-zum-widerstand-strafanzeige-gegen-angela-merkel/) gibt es zwischenzeitlich ein Vorlage zur Strafanzeige gegen Angela Merkel wegen Hochverrats. Nun legt der Rechtswissenschaftler René Schneider aus Münster nach und erstattet Anzeige gegen Angela Merkel, Sigmar Gabriel, Thomas der Maizière und Ursula von der Leyen, ebenfalls wegen Hochverrats!

weiter unter:http://www.zukunftskinder.org/?p=52393


Da denkt wohl einer immer noch das hier wäre ein Rechtstaat.

sunbeam
26.10.2015, 15:40
Auch wenn ich diese Aktionen mehr als gut heiße, sehe ich doch bereits den Reißwolf wieder surren in Karlsruhe und dem Erstatter der Anzeige die geballte Kraft des Justizapparat ins Gesicht fliegen.

Schlummifix
26.10.2015, 15:41
Das ist ein bekannter Rechter. Nichts für Ungut, ich finde das OK.

(:lach: der hat 52 Semester Jura studiert, ohne Abschluss)
http://www.stern.de/lifestyle/leute/nach-anzeige-gegen-til-schweiger--moechtegern-jurist-droht-auch-dem-stern-6444984.html

Ich würde mich aber freuen, wenn das einmal renommierte Juristen machen würden. Schachtschneider hat ja bereits ein Gutachten gefertigt,
wonach Merkels Politik verfassungswidrig ist.

In Deutschland gibt es tausende Juristen, Richter, Juraprofessoren, Staatsrechtler. Richter im Ruhestand. Experten im Asyl- und Ausländerrecht.
Von denen würde ich mir das wünschen.

luis_m
26.10.2015, 15:42
Papier ist ja soooooooooooo geduldig!

Tantalit
26.10.2015, 15:44
Das ist ein bekannter Rechter. Nichts für Ungut, ich finde das OK.

Ich würde mich aber freuen, wenn das einmal renommierte Juristen machen würden. Schachtschneider hat ja bereits ein Gutachten gefertigt,
wonach Merkels Politik verfassungswidrig ist.

In Deutschland gibt es tausende Juristen, Richter, Juraprofessoren, Staatsrechtler. Richter im Ruhestand. Expterten im Asyl- und Ausländerrecht.
Von denen würde ich mir das wünschen.

Das ist eben unsere Elite satt und bequem in diesem System angekommen.

Bolle
26.10.2015, 15:48
Und wer hebt die Immunität der Beschuldigten auf?

Buella
26.10.2015, 16:05
Das ist ein bekannter Rechter. Nichts für Ungut, ich finde das OK.

(:lach: der hat 52 Semester Jura studiert, ohne Abschluss)
http://www.stern.de/lifestyle/leute/nach-anzeige-gegen-til-schweiger--moechtegern-jurist-droht-auch-dem-stern-6444984.html

Ich würde mich aber freuen, wenn das einmal renommierte Juristen machen würden. Schachtschneider hat ja bereits ein Gutachten gefertigt,
wonach Merkels Politik verfassungswidrig ist.

In Deutschland gibt es tausende Juristen, Richter, Juraprofessoren, Staatsrechtler. Richter im Ruhestand. Experten im Asyl- und Ausländerrecht.
Von denen würde ich mir das wünschen.

Naja!

Wenn sauber begründet, muß der Staatsanwalt dem nachgehen!

Dürfen "Rechte" in diesem Staat keine Anzeige stellen?

Tantalit
26.10.2015, 16:21
Naja!

Wenn sauber begründet, muß der Staatsanwalt dem nachgehen!

Dürfen "Rechte" in diesem Staat keine Anzeige stellen?

Der Staatanwalt muß nur was die Politik ihm befiehlt, das ist schon mal ein großer Fehler in unserem System.

sleepwell
26.10.2015, 16:55
Na ja, den nimmt keiner ernst.
Man muss auch nicht gleich die Karte Hochverrat ziehen, obwohl es welcher ist.

Gauweiler hat den einfachen juristischen Ansatz bei Jauch auf den Punkt gebracht.
Merkels Entscheidungen sind illegal, weil sie bedürfen der Segnung durch das Parlament.
Ist selbst in einer Pseudodemokratie so.

Insofern ist ihr Schalten und Walten methodisch eine Anleihe aus dem Führungsstil der Vergangenheit ...
Geht gar nicht.

tosh
26.10.2015, 20:19
Vor kurzem kündigte die AfD (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-afd-kuendigt-klage-gegen-angela-merkel-an-a-1057029.html) an, eine Anzeige gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen „Schlepper-Tätigkeit“ zu erstatten. Auch auf der Seite des COMPACT-Magazins (https://www.compact-online.de/pflicht-zum-widerstand-strafanzeige-gegen-angela-merkel/) gibt es zwischenzeitlich ein Vorlage zur Strafanzeige gegen Angela Merkel wegen Hochverrats. Nun legt der Rechtswissenschaftler René Schneider aus Münster nach und erstattet Anzeige gegen Angela Merkel, Sigmar Gabriel, Thomas der Maizière und Ursula von der Leyen, ebenfalls wegen Hochverrats!
http://www.zukunftskinder.org/wp-content/uploads/2015/10/hochverrat1.jpg
weiter unter:http://www.zukunftskinder.org/?p=52393

Dort steht im StGB:

§ 81
Hochverrat gegen den Bund

(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt




1.
den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder



2.
die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,


wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.



Fazit: Von Gewalt oder Drohung mit Gewalt kann nicht die Rede sein - deshalb wird die Anzeige natürlich abgeschmettert.

Übrigens wollte die Afd nicht Anzeige erstatten, sie hat das tatsächlich getan:

Strafanzeige gegen Merkel wegen Schleuserei

BerlinDie Alternative für Deutschland (AfD) hat Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (http://www.handelsblatt.com/themen/angela-merkel) (CDU) wegen ihrer Entscheidung zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge aus Budapest am 5. September gestellt. Aus Sicht der Partei hat die Kanzlerin mit ihrer Willkommensgeste gegen Paragraf 96 im Aufenthaltsgesetz (Einschleusen von Ausländern) (http://dejure.org/gesetze/AufenthG/96.html) verstoßen.

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/debatte-ueber-fluechtlinge-afd-vize-beschimpft-merkel-als-schleuserin/12430480.html

Rumburak
26.10.2015, 20:33
Anzeigen gibt es schon massenhaft, von AfD, NPD, der Bevölkerung, aber nie hört man etwas, daß diesen Anzeigen nachgegangen würde.

Sprecher
26.10.2015, 20:41
Anzeigen gibt es schon massenhaft, von AfD, NPD, der Bevölkerung, aber nie hört man etwas, daß diesen Anzeigen nachgegangen würde.

Dieses hilflose Vertrauen, das soviele immer noch in diesen Dreckstaat haben, ist geradezu bemitleidenswert.

Buella
26.10.2015, 22:02
Der Staatanwalt muß nur was die Politik ihm befiehlt, das ist schon mal ein großer Fehler in unserem System.

Richtig! Staatsanwälte sich weisungsgebunden!
Und somit ist der Hochverrat, etc. ... niemals verfolgbar, so es die Politik nicht wünscht!

Welches Mittel bleibt den Menschen dann aber?

FaustDick
27.10.2015, 00:43
Naja!

Wenn sauber begründet, muß der Staatsanwalt dem nachgehen!

Dürfen "Rechte" in diesem Staat keine Anzeige stellen?

Wo denkst Du hin? Das verbittet der "Aufstand der Anständigen"!

Helgoland
27.10.2015, 05:00
Aktionen dieser Art dürften eher zur Erheiterung der Justizorgane beitragen.

brausepaul
27.10.2015, 05:14
Natürlich wird nix passieren. Dann soll sich aber auch niemand wundern wenn dann die Bude irgendwann gestürmt wird, weil alle rechtlichen Mittel nicht möglich sind. Aber evtl. passiert ja was wenn die erste Stadt brennt wenn die Musel durchdrehen und Forderungen durchsetzen wollen. In Schweden kommt man ja jetzt nach den schweren Krawallen auch zu der Erkenntnis das man den Zustrom begrenzen sollte...

Sven71
27.10.2015, 06:45
Da denkt wohl einer immer noch das hier wäre ein Rechtstaat.

Es muß Linksstaat heißen. Rechtsstaat ist schließlich pfui ...

Sven71
27.10.2015, 06:45
Aktionen dieser Art dürften eher zur Erheiterung der Justizorgane beitragen.

Wurde die Justizorganspende eigentlich schon erfunden?

Filofax
27.10.2015, 06:57
Naja!

Wenn sauber begründet, muß der Staatsanwalt dem nachgehen!

Dürfen "Rechte" in diesem Staat keine Anzeige stellen?

Ja dürfen sie zwar heisst aber nicht dass der Staatsanwalt sich das überhaupt durchliest.
Das wandert gleich in den Papierkorb.

Sprecher
27.10.2015, 07:08
Und deshalb befinden sicg alle "seriösen Patrioten", die meinen man könne dieses System von innen heraus reformieren, auf dem Holzweg.
Genauso bringt es nichts sich beim Feind anzubiedern, sich ständig abzugrenzen und zu distanzieren um "keine Angriffsfläche zu bieten".
Es hilft gar nichts! Ein gnadenloser Feind muss genauso gnadenlos bekämpft werden und das passiert nicht mit Strafanzeigen oder friedlichen Montagsspaziergängen.

brain freeze
27.10.2015, 07:27
Und deshalb befinden sicg alle "seriösen Patrioten", die meinen man könne dieses System von innen heraus reformieren, auf dem Holzweg.
Genauso bringt es nichts sich beim Feind anzubiedern, sich ständig abzugrenzen und zu distanzieren um "keine Angriffsfläche zu bieten".
Es hilft gar nichts! Ein gnadenloser Feind muss genauso gnadenlos bekämpft werden und das passiert nicht mit Strafanzeigen oder friedlichen Montagsspaziergängen.

Du kannst das Rechtsverständnis und die Rechtstradition nicht einfach abschütteln. Auch nach einer "Wende" wird es in irgendeiner Weise Rechtsprechung geben müssen. Und die wird sich am heutigen Rechtssystem orientieren. Was heute rechtswidrig ist, kann dann nicht morgen plötzlich rechtskonform sein.

Das ist das Spannungsfeld, in dem sich der Bürger bewegt, der diesen Staat (inzwischen) ablehnt, aber in einem Rechtsstaat leben will. Das sag ich völlig wertungsfrei.

Reilinger
27.10.2015, 07:32
Anzeigen gibt es schon massenhaft, von AfD, NPD, der Bevölkerung, aber nie hört man etwas, daß diesen Anzeigen nachgegangen würde.

Ja, schon niedlich, wie viele immer noch glauben, man könnte einer verbrecherischen Diktatur mit Papierfliegern beikommen. :)
Der Glaube an den "Rechtsstaat" ist ähnlich tief andressiert, wie die Verehrung des ausländischen Menschen als sakrosanktem Heilsbringer.

Reilinger
27.10.2015, 07:34
Ja dürfen sie zwar heisst aber nicht dass der Staatsanwalt sich das überhaupt durchliest.
Das wandert gleich in den Papierkorb.

So wie es seit Jahrzehnten mit Strafanzeigen gegen ausländische Kulturbereicherer gehandhabt wird, wenn dies in Städten geschieht, in denen dieser Personenkreis bereits eine gewisse "Schlagkraft" entwickelt hat. Das ist eine bewährte Strategie im Umgang mit unliebsamem Papierkram...

Veruschka
27.10.2015, 07:35
Vor kurzem kündigte die AfD (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-afd-kuendigt-klage-gegen-angela-merkel-an-a-1057029.html) an, eine Anzeige gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen „Schlepper-Tätigkeit“ zu erstatten. Auch auf der Seite des COMPACT-Magazins (https://www.compact-online.de/pflicht-zum-widerstand-strafanzeige-gegen-angela-merkel/) gibt es zwischenzeitlich ein Vorlage zur Strafanzeige gegen Angela Merkel wegen Hochverrats. Nun legt der Rechtswissenschaftler René Schneider aus Münster nach und erstattet Anzeige gegen Angela Merkel, Sigmar Gabriel, Thomas der Maizière und Ursula von der Leyen, ebenfalls wegen Hochverrats!
http://www.zukunftskinder.org/wp-content/uploads/2015/10/hochverrat1.jpg
weiter unter:http://www.zukunftskinder.org/?p=52393
Kein Mensch nimmt sowas ernst.

Flüchtling
27.10.2015, 08:11
"Läbbe geht weiter"

(Dragoslav Stepanovic)

Amadeus
27.10.2015, 08:29
[...]Ein gnadenloser Feind muss genauso gnadenlos bekämpft werden und das passiert nicht mit Strafanzeigen oder friedlichen Montagsspaziergängen.

Nämlich wie?

Helgoland
27.10.2015, 08:35
Was heute rechtswidrig ist, kann dann nicht morgen plötzlich rechtskonform sein.

Der umgekehrte Fall ist gängige Praxis.

black_swan
27.10.2015, 08:42
Das ist ein bekannter Rechter. Nichts für Ungut, ich finde das OK.

(:lach: der hat 52 Semester Jura studiert, ohne Abschluss)
http://www.stern.de/lifestyle/leute/nach-anzeige-gegen-til-schweiger--moechtegern-jurist-droht-auch-dem-stern-6444984.html

Ich würde mich aber freuen, wenn das einmal renommierte Juristen machen würden. Schachtschneider hat ja bereits ein Gutachten gefertigt,
wonach Merkels Politik verfassungswidrig ist.

In Deutschland gibt es tausende Juristen, Richter, Juraprofessoren, Staatsrechtler. Richter im Ruhestand. Experten im Asyl- und Ausländerrecht.
Von denen würde ich mir das wünschen.

Die haben extrem hohe Pension und viel Geld und die handeln nach dem Prinzip - nach mir die Sinnflut...denen ist es völlig scheiss Egal was nach ihrem Ableben kommt.

Ich will ja nix gegen die Deutschen sagen, aber im gegensatz zu anderen Ländern höhre ich sehr oft gerade von alten Menschen , die sagen "Wie gut dass ich nicht mehr Jung sein muss".....

Ich denke , da bedarf es keiner weiteren Worte mehr.

iglaubnix+2fel
27.10.2015, 08:43
Es muß Linksstaat heißen. Rechtsstaat ist schließlich pfui ...

Und Linksempfinden, Linksmittel, Linksanwalt, Linksbelehrung, Linker Winkel, Linksfahrgebot, Linksspruch, Linksgutachten, Linksanwaltskammer, ......

Gehirnnutzer
27.10.2015, 09:01
Anzeigen gibt es schon massenhaft, von AfD, NPD, der Bevölkerung, aber nie hört man etwas, daß diesen Anzeigen nachgegangen würde.

Rumburak, es ist ganz einfach, weil es sich Größtenteils um Publicity-Anzeigen handelt. Sie sind zwar professionell aufgesetzt, dies aber nur um einer Strafverfolgung wegen § 164 StGB Falsche Verdächtigung oder einem Bußgeld wegen § 118 OWiG Belästigung der Allgemeinheit (umgangssprachlich Grober Unfug) zu entgehen.

Rumburak nehmen wir als erstes § 81 StGB Hochverrat gegen den Bund


(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt


1.
den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder



2.
die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,


wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Rumburak, das Gesetz gibt vor, was verletzt bzw. wie gehandelt werden muss, um es zu verletzen. Nicht persönliche subjektive Ansichten egal ob nun ideologischer oder anderer Art.

Sicherlich lässt sich irgendwie ableiten, das Merkels Handlungen den Bestand der Bundesrepublik gefährden könnten oder die verfassungsmäßige Ordnung ändern, jedoch fehlt ein wichtiges Tatbestandsmerkmal, die Gewalt bzw. die Drohung mit Gewalt.

§ 96 Aufenhaltsgesetz funktioniert auch nicht. Ich könnte auf diverse Vorschriften verweisen, aber als Beispiel dürften § 22 ff. AufenthG (http://dejure.org/gesetze/AufenthG/22.html) reichen.

Rumburak, nur weil man etwas dafür hält, ist es das noch lange nicht.

Die Einstellung des Verfahrens wird der Person, die die Anzeige gestellt hat mitgeteilt. Rumburak glaubst du, die Afd oder sonst jemand wird der Öffentlichkeit mitteilen, dass das Verfahren eingestellt wurde.

solg
27.10.2015, 09:14
Und deshalb befinden sicg alle "seriösen Patrioten", die meinen man könne dieses System von innen heraus reformieren, auf dem Holzweg.
Genauso bringt es nichts sich beim Feind anzubiedern, sich ständig abzugrenzen und zu distanzieren um "keine Angriffsfläche zu bieten".
Es hilft gar nichts! Ein gnadenloser Feind muss genauso gnadenlos bekämpft werden und das passiert nicht mit Strafanzeigen oder friedlichen Montagsspaziergängen.

Bravo! Wer glaubt er könne das System nach den Regeln des Systems reformieren, der glaubt auch immer, dass er mit seiner Stimme Verantwortung trägt. Dem System hingegen ist die Stimme völlig egal. Parteien und Gruppierungen, die dem System nicht mal als "Agent Provocateur wider Willen" nutzen bzw. ernsthaft bedrohlich werden, sind innerhalb kürzester verboten. Wie wichtig dem System so Dinge wie Rechtsstaatlichkeit oder die eigenen Gesetze sind, zeigt aktuell die sogenannte "Flüchtlingskrise" sehr deutlich auf.

Valdyn
27.10.2015, 09:17
Und deshalb befinden sicg alle "seriösen Patrioten", die meinen man könne dieses System von innen heraus reformieren, auf dem Holzweg.
Genauso bringt es nichts sich beim Feind anzubiedern, sich ständig abzugrenzen und zu distanzieren um "keine Angriffsfläche zu bieten".
Es hilft gar nichts! Ein gnadenloser Feind muss genauso gnadenlos bekämpft werden und das passiert nicht mit Strafanzeigen oder friedlichen Montagsspaziergängen.

Bist du nicht der, der anderen immer vorhält, daß sie bei Wahlen keinen Stimmzettel abgeben? Bißchen inkonsistent dein Gedankengebäude.

Filofax
27.10.2015, 10:03
Rumburak, es ist ganz einfach, weil es sich Größtenteils um Publicity-Anzeigen handelt. Sie sind zwar professionell aufgesetzt, dies aber nur um einer Strafverfolgung wegen § 164 StGB Falsche Verdächtigung oder einem Bußgeld wegen § 118 OWiG Belästigung der Allgemeinheit (umgangssprachlich Grober Unfug) zu entgehen.

Rumburak nehmen wir als erstes § 81 StGB Hochverrat gegen den Bund



Rumburak, das Gesetz gibt vor, was verletzt bzw. wie gehandelt werden muss, um es zu verletzen. Nicht persönliche subjektive Ansichten egal ob nun ideologischer oder anderer Art.

Sicherlich lässt sich irgendwie ableiten, das Merkels Handlungen den Bestand der Bundesrepublik gefährden könnten oder die verfassungsmäßige Ordnung ändern, jedoch fehlt ein wichtiges Tatbestandsmerkmal, die Gewalt bzw. die Drohung mit Gewalt.

§ 96 Aufenhaltsgesetz funktioniert auch nicht. Ich könnte auf diverse Vorschriften verweisen, aber als Beispiel dürften § 22 ff. AufenthG (http://dejure.org/gesetze/AufenthG/22.html) reichen.

Rumburak, nur weil man etwas dafür hält, ist es das noch lange nicht.

Die Einstellung des Verfahrens wird der Person, die die Anzeige gestellt hat mitgeteilt. Rumburak glaubst du, die Afd oder sonst jemand wird der Öffentlichkeit mitteilen, dass das Verfahren eingestellt wurde.

Der Gehirnnutzer hat im Prinzip schon Recht.

Nur:
Der Staat hat generell schon dass Gewaltmonopol, er hat eben die Verpfichtung diese Gewalt den Gesetzen nach einzusetzen.
"Wegschauen" und "alle durchwinken" ist eben auch eine Ausübung von Gewalt.

Über Zwangsräumungen von Wohnungen will ich gar nicht reden.

Aber dafür jetzt Merkel persönlich des Hochverrates zu bezichtigen?
Wird so nicht funktionieren.

Buella
27.10.2015, 10:23
Ja dürfen sie zwar heisst aber nicht dass der Staatsanwalt sich das überhaupt durchliest.
Das wandert gleich in den Papierkorb.

Mir ist das schon klar, bzw. welches Gericht dieses Staates denn überhaupt ein solches Verfahren verhandeln könnte!

elas
27.10.2015, 10:32
Da wäre ein unbefristeter Generalstreik mit Sternfahrt nach Berlin die wirkungsmächtigere Methode.

Buella
27.10.2015, 10:35
Da wäre ein unbefristeter Generalstreik mit Sternfahrt nach Berlin die wirkungsmächtigere Methode.

Da hast Du wahrscheinlich recht!
Es wird wohl nichts bringen, sich auf die Institutionen dieses Staates zu verlassen!

elas
27.10.2015, 10:40
Da hast Du wahrscheinlich recht!
Es wird wohl nichts bringen, sich auf die Institutionen dieses Staates zu verlassen!

Eben.

Der Souverän muss die Initiative ergreifen wenn die Obrigkeit gegen die Gesetze handelt.

Gehirnnutzer
27.10.2015, 10:45
Der Gehirnnutzer hat im Prinzip schon Recht.

Nur:
Der Staat hat generell schon dass Gewaltmonopol, er hat eben die Verpfichtung diese Gewalt den Gesetzen nach einzusetzen.
"Wegschauen" und "alle durchwinken" ist eben auch eine Ausübung von Gewalt.

Über Zwangsräumungen von Wohnungen will ich gar nicht reden.

Aber dafür jetzt Merkel persönlich des Hochverrates zu bezichtigen?
Wird so nicht funktionieren.

Filofax, unterscheide mal zwischen moralisch nicht in Ordnung und rechtlich nicht in Ordnung. Natürlich hat der Staat das Gewaltmonopol, aber das hat wenig mit dem Gewaltbegriff des § 81 StGB zu tun.

Jetzt zu den sogenannten Zwangsräumungen. Nun, das langjährige Mieter ihre Wohnung wegen Flüchtlingen verlieren sollen, ist moralisch nicht in Ordnung. Die Geschichte wird aber von der Presse anders dargestellt als sie ist. Auch wenn eine Kommune Vermieter ist, sie hat sich an die Kündigungsfristen zu halten. Im Gegensatz zum Mieter, der eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten hat und ohne Begründung kündigen kann, kann ein Vermieter nicht so einfach kündigen.
Einem vertragstreuen Mieter kann der Vermieter nur in Sonderfällen kündigen, das sind z.B. Eigenbedarf oder Hinderung an angemessener wirtschaftlicher Verwertung. Außerdem gelten für den Vermieter bei ordentlicher Kündigung andere Kündigungsfristen, die sich nach der Dauer des bestehenden Mietverhältnisses richten

Mietverhältnisse bis 5 Jahre -> Kündigungsfrist 3 Monate
Mietverhältnis mehr als 5 Jahre -> Kündigungsfrist 6 Monate
Mietverhältnis länger als 8 Jahre -> Kündigungsfrist 9 Monate

Zwangsräumungen gibt es so einfach nicht, da muss erst Räumungsklage erhoben werden und dementsprechend entschieden werden. So ein Verfahren dauert auch seine Zeit.

Die Boulevard-Presse greift das natürlich gerne auf, weil kaum einer ihrer Leser diesen Hintergrund kennt.

Für die betroffenen Mieter ist es trotzdem nicht so einfach, weil sowohl Klage, Räumungsklage und auch Umzug Geld kosten. Auch wenn die Presse hier aufbauscht, sind die Kündigungen idiotisch, weil im Grunde genommen eine Menge Kosten verursacht werden, der Wohnraum aber für die Kommune in keinem Fall wirklich zeitnah zu Verfügung steht.

Die Beschlagnahmen sind eine andere Sache. Sie können nur ungenutzte Wohnraum/Wohnfläche betreffen. Zwar sind die rechtlichen Grundlagen dafür in vielen Ordnungsgesetzen vorhanden, aber am Ende sind das auch nur Notlösungen, denn eine Beschlagnahme ist zeitlich begrenzt und kann nur bedingt verlängert werden.

Wenn man es genau nimmt, ohne hier irgendetwas zu beschönigen, sind das alles Maßnahmen zu anderen Zwecken. Einerseits ein Hilferuf der Kommunen an Land und Bund und andererseits sind Drohungen mit rechtlich erlaubten Mitteln immer ein Weg kostengünstigere "freiwillige" Vereinbarungen zu bekommen.

Murmillo
27.10.2015, 10:46
Naja!

Wenn sauber begründet, muß der Staatsanwalt dem nachgehen!

Dürfen "Rechte" in diesem Staat keine Anzeige stellen?

Der Generalbundesanwalt untersteht aber dem Justizminister, dieser ist weisungsberechtigt. Und der Justizminister wiederum untersteht der Regierungschefin.
Ist also nix mit einer unabhängigen Justiz, wie in Portugal oder Italien. Diese bräuchte man nämlich, um mal diese ganze Polit-Mafia anzuklagen.
Was mit Staatsanwälten passiert, welche versuchen, unabhängig und gegen die Weisung des Justizministers ( die es ja angeblich gar nicht gab) zu ermitteln, hat man ja am Vorgänger des jetzigen Generalbundesanwalts gesehen.

Filofax
27.10.2015, 10:48
Mir ist das schon klar, bzw. welches Gericht dieses Staates denn überhaupt ein solches Verfahren verhandeln könnte!

Meines Wissens (bin jurister Laie) würden Verfahen bei denen es um Hochverrat geht am OLG verhandelt werden.
Also bei Merkel dann wohl in Berlin wenn man diesen Ort als "Tatort" für ihre Vergehen hernehmen würde.

Aber ist ja alles theoretisch:
"Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus..."

Ich denke, der ganze deutsche Justitapparat ist ja selber ganz tief in diesen "Verrat" (wenn man es so nennen will) verstrickt und das schon seid Jahren wenn nicht Jahrzehnten.
Da geht es ja nicht nur darum dass unkontrolliert Leute ohne Rechtsgrundlage ins Land gelassen werden, es geht ja auch um Dinge wie ausbleibende Abschiebungen da man sich der Antifa beugt.
Das ist Strafvereitlung im grossen Stil, und alle Organe des Staates halten die Suppe seit Jahren am köcheln.

Unserer Bundeskanzlerin jetzt also einen "Staatsstreich" vorzuwerfen ist - Gehirnnutzer hat da schon Recht - eine etwas sinnlose Sache, da sie ja von einem gewaltigem Apparat (dem "Staat") und sogar den Bürgern (Refugees welcome) getragen werden.
Es ist ja auch nicht so, dass z.B. die Bundespolizei (früher = Bundesgrenzschutz") gezwungen wird, diese Leute hereinzulassen.
Im Internet geistern Fotos herum von Bundespolizisten mit Kleinkinder auf dem Arm - Selfies, wer so etwas als Beamter macht der sollte sich nicht beschweren wegen "Überarbeitung".

Buella
27.10.2015, 10:48
Der Generalbundesanwalt untersteht aber dem Justizminister, dieser ist weisungsberechtigt. Und der Justizminister wiederum untersteht der Regierungschefin.
Ist also nix mit einer unabhängigen Justiz, wie in Portugal oder Italien. Diese bräuchte man nämlich, um mal diese ganze Polit-Mafia anzuklagen.
Was mit Staatsanwälten passiert, welche versuchen, unabhängig zu ermitteln, hat man ja am Vorgänger des jetzigen Generalbundesanwalts gesehen.

Da hast Du leider recht!

Filofax
27.10.2015, 11:15
Filofax, unterscheide mal zwischen moralisch nicht in Ordnung und rechtlich nicht in Ordnung. Natürlich hat der Staat das Gewaltmonopol, aber das hat wenig mit dem Gewaltbegriff des § 81 StGB zu tun.



Guter Beitrag, ich habs ja schon im zweiten Beitrag etwas klargestellt, beim "Hochverräter" haben die Gesetzesmacher wohl an jemand gedacht der die bestehende Ordnung beseitigt und nicht unbedingt durchs Nichtstuen und Hände in den Schoss das Land ins Verderben führt.

Aber im Grunde ist der "Gewaltbegriff" unendlich dehnbar und vollkommen abstrakt gehalten, eine Gerichtsbarkeit die nicht auf Merkels Schiene fahren würde hätte meiner amateurhaften Meinung nach schon Anhaltspunkte, den Straftatbestand des Hochverrats anzuwenden.

Wenn jemand tatenlos und gesetzeswidrig eine Flutung mit massenhaft Illegalen zulässt dann ist das schon als "Gewaltakt" zu bezeichnen, nur ob sie nun Vorsatz hat damit diesen Staat aufzulösen?
Nein, das denke selbst ich als Konservativer nicht es sind einfach Getriebene die da Handeln, wie es Seehofer schon passend sagte: "Der Stöpsel auf die Flasche geht jetzt nimmer rauf".

Bei Parteien die hinter "Deutschland verrecke" Bannern hinterhermarschieren hätte man da ja schon eher Anhaltspunkte anzunehmen, es handelt sich um eine bewuss herbeigeführte ("gewalttätige") Eskalation.

Am Ende ist vor Gericht doch immer alles "Auslegungssache".
Deswegen wird ein kleiner Paketzusteller der - unter hundertausenden anderen Kommentaren - über brennende Flüchtlingsheime geifert verknackt, weil ihm unterstellt wird er hätte "zu Gewalt aufgerufen". Ist natürlich lächerlich da vollkommen irrelevant, das wäre so wie wenn man seinem Kollegen in der Kantine eine Pommes von der Gabel stehlen würde: Diebstahl, aber "kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung"

tosh
27.10.2015, 11:46
Du kannst das Rechtsverständnis und die Rechtstradition nicht einfach abschütteln. Auch nach einer "Wende" wird es in irgendeiner Weise Rechtsprechung geben müssen. Und die wird sich am heutigen Rechtssystem orientieren. Was heute rechtswidrig ist, kann dann nicht morgen plötzlich rechtskonform sein.....
Aha.
Filbinger: „Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein“

tosh
27.10.2015, 11:48
Anzeigen gibt es schon massenhaft, von AfD, NPD, der Bevölkerung, aber nie hört man etwas, daß diesen Anzeigen nachgegangen würde.

Abwarten. Die Anzeige der AfD ist noch zu neu.

tosh
27.10.2015, 11:55
Richtig! Staatsanwälte sich weisungsgebunden!
Und somit ist der Hochverrat, etc. ... niemals verfolgbar, so es die Politik nicht wünscht!

Welches Mittel bleibt den Menschen dann aber?

Das von mir vorgeschlagene Misstrauensvotum gegen Merkel.

Wenn das scheitert, gibt es letztlich das Widerstandsrecht gemäß GG.

tosh
27.10.2015, 11:57
Aktionen dieser Art dürften eher zur Erheiterung der Justizorgane beitragen.
Ja.

§ 81
Hochverrat gegen den Bund

(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt




1.
den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder



2.
die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,



wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.



Fazit: Von Gewalt oder Drohung mit Gewalt kann nicht die Rede sein - deshalb wird die Anzeige natürlich abgeschmettert.

tosh
27.10.2015, 12:01
....Rumburak nehmen wir als erstes § 81 StGB Hochverrat gegen den Bund...

Sicherlich lässt sich irgendwie ableiten, das Merkels Handlungen den Bestand der Bundesrepublik gefährden könnten oder die verfassungsmäßige Ordnung ändern, jedoch fehlt ein wichtiges Tatbestandsmerkmal, die Gewalt bzw. die Drohung mit Gewalt*......

*Das schrieb ich bereits gestern, siehe #12 (http://politikforen.net/showthread.php?167548-Rechtswissenschaftler-erstattet-Anzeige-gegen-Merkel-Gabriel-und-weitere-Mitt%C3%A4ter-wegen-Hochverrats&p=8212491&viewfull=1#post8212491)

Buella
27.10.2015, 12:05
Das von mir vorgeschlagene Misstrauensvotum gegen Merkel.

Wenn das scheitert, gibt es letztlich das Widerstandsrecht gemäß GG.

Mißtrauensvotum durch wen?
Klar, Du meinst das parlamentarische Mißtrauensvotum!

Wie lange will den irgend ein Parlamentarier warten, bis er die Mißtrauensfrage stellt?
Vielleicht in 5 Jahren, wenn hier mindestens 10 Millionen Fremdkörper als "Flüchtlinge" eingeflutet wurden!

Ich sehe momentan niemanden, in keinem brd - Parlament, welcher ernsthaft den Völkermord an den Deutschen zu stoppen vermag, geschweige denn gewillt ist!

Jeder parlamentarische Depp solidarisiert sich mit seinen Äußerungen, ob pro oder contra Merkel, zuerst mit den armen "Flüchtlingen", und das man helfen muß und blafaselblafaselblafasel ... !

tosh
27.10.2015, 12:05
...Der Staat hat generell schon dass Gewaltmonopol, er hat eben die Verpfichtung diese Gewalt den Gesetzen nach einzusetzen.
"Wegschauen" und "alle durchwinken" ist eben auch eine Ausübung von Gewalt....
Das dürften die Volkszertreter und die Justiz ganz anders sehen.

Buella
27.10.2015, 12:16
Das dürften die Volkszertreter und die Justiz ganz anders sehen.

Gewalt in Form von Diffamierung und Stigmatisierung, gar Arbeitsplatzverlust, wenn man gegen die Flüchtlingspolitik opponiert, bzw. die zur Neutraliät verpflichtete Regierung und die Medien dazu aufrufen!

FranzKonz
27.10.2015, 12:26
Und wer hebt die Immunität der Beschuldigten auf?

Seehofer?

Esreicht!
27.10.2015, 12:53
Seehofer?

Aktuell gibts ein neues Ultimatum von Seehofer, wenn sich bis 01.11. nichts an der deutsch-österreichischen Grenze ändert. Leider hat er es bei einer pauschalen Drohung belassen, vermutlich um nicht in die Pflicht genommen zu werden!

kd

Gehirnnutzer
27.10.2015, 13:00
Der Generalbundesanwalt untersteht aber dem Justizminister, dieser ist weisungsberechtigt. Und der Justizminister wiederum untersteht der Regierungschefin.
Ist also nix mit einer unabhängigen Justiz, wie in Portugal oder Italien. Diese bräuchte man nämlich, um mal diese ganze Polit-Mafia anzuklagen.
Was mit Staatsanwälten passiert, welche versuchen, unabhängig und gegen die Weisung des Justizministers ( die es ja angeblich gar nicht gab) zu ermitteln, hat man ja am Vorgänger des jetzigen Generalbundesanwalts gesehen.

Was hat der Staatsanwalt mit der Unabhängigkeit der Rechtsprechung zu tun? Er ist überall, auch in Italien und Portugal Teil der Executive, nicht der Judikative. Einziger Unterschied zwischen den Staaten ist, das sie unterschiedliche Mittel und Systeme haben, den Einfluß anderer Teile der Executive auf die Staatsanwaltschaft auszugleichen. Ob sie wirksam sind oder nicht, mag jeder für sich selbst entscheiden.

Defacto ist es aber so, das die hier im Thread gemachten Äußerungen hinsichtlich einer Strafverfolgung Merkels irrelevant sind, da die vorgeworfenen Straftatbestände egal ob § 81 StGB oder § 96 AufenthG nicht erfüllt sind und der Staatsanwalt das Verfahren so oder so einstellen muss.

Im Übrigen würde ich jedem Diskutanten mal die genaue Lektüre des Artikels 16a und verschiedener Paragraphen des Asylverfahrengesetz und des Aufenthaltgesetzes empfehlen unter genauer Beachtung des Inhaltes:

a) wenn ein Gesetz etwas nicht explizit verbietet, ist es auch nicht verboten. Artikel 16a GG regelt nur den Anspruch auf Asyl, also die Fälle, wo die Bundesrepublik Personen aufnehmen muss. Jedoch enthält es kein Verbot auch andere Personen aufzunehmen.

b) Behörden können nur gemäß ihren zugeteilten Aufgaben entscheiden. Die Grenzbehörde kann nicht über Asyl entscheiden, sondern nur über die Einreise.

Es liegt kein Verstoß gegen Asylbestimmungen oder Aufenhaltsbestimmungen durch die Bundesregierung vor, selbst wenn es gewisse Publicity-Strafanzeigen scheinbar behaupten. Die einzige Frage, die sich stellt, liegt in der Natur von Rechtsverordnungen, vereinfacht gesagt "Rechtsnormen", die die Executive ohne Legislativprozeß erlassen kann.

1. Rechtsverordnungen können nicht allgemein erlassen werden. Per Gesetz wird bestimmt für welchen Zweck, Bereich, in welchem Rahmen etc. pp.. die Executive legitimiert ist Rechtsverordnungen zu erlassen.

2. Ob die Bundregierung ausreichend legitimiert war kann eigentlich nur von Parlamentsseite geprüft werden.

Wolfger von Leginfeld
27.10.2015, 13:00
Aktuell gibts ein neues Ultimatum von Seehofer, wenn sich bis 01.11. nichts an der deutsch-österreichischen Grenze ändert. Leider hat er es bei einer pauschalen Drohung belassen, vermutlich um nicht in die Pflicht genommen zu werden!

kd

Fragt sich nur im welchen Jahr dem 01.11. :)

Transatlantiker Seehofer sollte sich lieber auf die nächste Welle AUS Afrika einstellen.

Murmillo
27.10.2015, 13:25
Was hat der Staatsanwalt mit der Unabhängigkeit der Rechtsprechung zu tun? ....
Wo bitte schreibe ich irgendwas von Unabhängigkeit der Rechtssprechung ? Ich schrieb "unabhängige Justiz", und da gehören die Staatsanwaltschaften ja wohl mit dazu.

FranzKonz
27.10.2015, 13:26
Aktuell gibts ein neues Ultimatum von Seehofer, wenn sich bis 01.11. nichts an der deutsch-österreichischen Grenze ändert. Leider hat er es bei einer pauschalen Drohung belassen, vermutlich um nicht in die Pflicht genommen zu werden!

kd

Eben. Darum nannte ich ihn. Der Kerl ist eine Luftnummer. War er schon als "Gesundheitsexperte".

Sprecher
27.10.2015, 13:33
Bist du nicht der, der anderen immer vorhält, daß sie bei Wahlen keinen Stimmzettel abgeben? Bißchen inkonsistent dein Gedankengebäude.

Nö NPD-wählen ärgert das System nunmal mehr als Nichtwählen.Hast du schonmal wegen niedriger Wahlbeteiligung ein derartiges Betroffenheitsgesülze gehört wie bei guten Ergebnissen für die NPD?
Der Hauptgrund nicht NPD zu wählen ist schlicht Obrigkeitshörigkeit ("sowas wählt man nicht, das gehört sich nicht") und nichts anderes.

Menetekel
27.10.2015, 13:38
Wo bitte schreibe ich irgendwas von Unabhängigkeit der Rechtssprechung ? Ich schrieb "unabhängige Justiz", und da gehören die Staatsanwaltschaften ja wohl mit dazu.

Der hier als Rechtserzieher tätige Forist hat eben noch mit dem Deuten von Geschriebenem zu tun. Da stolpert das kluge Bürschlein eben noch "ab und an". :D
Kommt sich aber deshalb überhaupt nicht beschlagen vor.

Filofax
27.10.2015, 13:38
Aktuell gibts ein neues Ultimatum von Seehofer, wenn sich bis 01.11. nichts an der deutsch-österreichischen Grenze ändert. Leider hat er es bei einer pauschalen Drohung belassen, vermutlich um nicht in die Pflicht genommen zu werden!

kd

Und liebe Angela, wenn Du mein Ultimatum nicht einhälts, dann Gnade Dir Gott, dann geschieht schreckliches!

Dann setze ich ein neues Ultimatum!

Lächerlich...

Nachtrag:

Der Seehofer ist echt ein Klaun (Clown):
"Sollte ich keinen Erfolg haben, müssen wir überlegen, welche Handlungsoptionen wir haben"

Puh, was für eine Drohung:
Also wenn Du nicht machst, was ich Dir sage, dann muss ich mal erst mal nachdenken, ob ich dann handeln werde!

Der Seehofer ist doch ein Waschlappen wie er im Buche steht!
Er könnte sagen (und es dann auch machen):

Grenzen dicht oder ab Montag jeden Tag 100 Reisebusse mit "Refugees!" von der bayerischen Grenze vor das Bundeskanzleramt.

Da kann Merkel dann mit ihrem dummen "wir schaffen das" dann weitersehen.

Menetekel
27.10.2015, 13:41
Vor kurzem kündigte die AfD (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-afd-kuendigt-klage-gegen-angela-merkel-an-a-1057029.html) an, eine Anzeige gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen „Schlepper-Tätigkeit“ zu erstatten. Auch auf der Seite des COMPACT-Magazins (https://www.compact-online.de/pflicht-zum-widerstand-strafanzeige-gegen-angela-merkel/) gibt es zwischenzeitlich ein Vorlage zur Strafanzeige gegen Angela Merkel wegen Hochverrats. Nun legt der Rechtswissenschaftler René Schneider aus Münster nach und erstattet Anzeige gegen Angela Merkel, Sigmar Gabriel, Thomas der Maizière und Ursula von der Leyen, ebenfalls wegen Hochverrats!
http://www.zukunftskinder.org/wp-content/uploads/2015/10/hochverrat1.jpg
weiter unter:http://www.zukunftskinder.org/?p=52393

Hoffentlich erreichen die auch bald mal Wirkung gegen diese Trulla. Ansonsten bitteschön auf die Straße, wenn es Parteien und Vereinigungen vorbereiten. Nicht immer kann die Antifamafia in der Überzahl auftreten, wenn endlich mehr Aufrechte antreten.

tosh
27.10.2015, 13:42
Mißtrauensvotum durch wen?
Klar, Du meinst das parlamentarische Mißtrauensvotum!

Wie lange will den irgend ein Parlamentarier warten, bis er die Mißtrauensfrage stellt?*
Vielleicht in 5 Jahren, wenn hier mindestens 10 Millionen Fremdkörper als "Flüchtlinge" eingeflutet wurden!

Ich sehe momentan niemanden, in keinem brd - Parlament, welcher ernsthaft den Völkermord an den Deutschen zu stoppen vermag, geschweige denn gewillt ist!

Jeder parlamentarische Depp solidarisiert sich mit seinen Äußerungen, ob pro oder contra Merkel, zuerst mit den armen "Flüchtlingen", und das man helfen muß und blafaselblafaselblafasel ... !

Doch, Seehofer.

Flüchtlingskrise: Seehofer droht Merkel mit Verfassungsklage (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/horst-seehofer-droht-angela-merkel-mit-verfassungsklage-a-1057085.html)


*Ich schätze mal, im Winter ist die Lage dafür genügend katastrophal,
die Eindringlinge werden nach wie vor zu uns weitergeleitet....

tosh
27.10.2015, 13:52
§ 81
Hochverrat gegen den Bund

(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt




1.
den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen*

oder




2.
die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,



wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.


Gewalt in Form von Diffamierung und Stigmatisierung, gar Arbeitsplatzverlust, wenn man gegen die Flüchtlingspolitik opponiert, bzw. die zur Neutraliät verpflichtete Regierung und die Medien dazu aufrufen!

Ein Aufruf ist mE noch keine Gewalt oder Drohung der Regierung mit Gewalt.

*Merkel dazu: "Wir sind 80 Millionen..."

cornjung
27.10.2015, 13:56
Der hier als Rechtserzieher tätige Forist.....

Wo bitte schreibe ich irgendwas von Unabhängigkeit der Rechtssprechung ? Ich schrieb "unabhängige Justiz", und da gehören die Staatsanwaltschaften ja wohl mit dazu.
Stimmt.

Die Staatsanwaltschaft ist eine weisungsgebundene Behörde ! Und ohne Anklage kein Urteil.


(https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland)

tosh
27.10.2015, 14:04
.....Der Staat hat generell schon dass Gewaltmonopol, er hat eben die Verpfichtung diese Gewalt den Gesetzen* nach einzusetzen.
"Wegschauen" und "alle durchwinken" ist eben auch eine Ausübung von Gewalt....
Ergänzung:

Merkel schaut sogar hocherfreut hin, uns droht doch die Überalterung.

Durchwinken, das tun die Balkanstaaten und Österreich.

*Da gibt es im GG das Asylrecht, für Kriegsflüchtlinge gibt es internationale Verträge, was wird da von Merkel & Co nicht eingehalten?

Gehirnnutzer
27.10.2015, 14:04
Wo bitte schreibe ich irgendwas von Unabhängigkeit der Rechtssprechung ? Ich schrieb "unabhängige Justiz", und da gehören die Staatsanwaltschaften ja wohl mit dazu.

Murmillo, du machst einen sehr markanten Fehler , du verwechselst Justiz und Judikative. Justiz ist ein synonym für Rechtspflege.

Zur Rechtspflege gehören

- die gesamte Judikative, also alle Gerichte und Gerichtsbarkeiten
- die Rechtsanwälte
- Teile der Executive, wie Staatsanwaltschaft, Gerichtsvollzieher, Urkundenbeamte Schiedsmänner, etc. pp.

Die Judikative ist die rechtsprechende Gewalt.

tosh
27.10.2015, 14:05
Da wäre ein unbefristeter Generalstreik mit Sternfahrt nach Berlin die wirkungsmächtigere Methode.

Ja, den Generalstreik habe ich auch schon vorgeschlagen.

Buella
27.10.2015, 14:09
Doch, Seehofer.

Flüchtlingskrise: Seehofer droht Merkel mit Verfassungsklage (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/horst-seehofer-droht-angela-merkel-mit-verfassungsklage-a-1057085.html)

*Ich schätze mal, im Winter ist die Lage dafür genügend katastrophal,
die Eindringlinge werden nach wie vor zu uns weitergeleitet....


Hunde die bellen beißen nicht!
Seehofer gehört außerdem zum System!

Es wird weiter geflutet!

Filofax
27.10.2015, 14:11
Doch, Seehofer.

Flüchtlingskrise: Seehofer droht Merkel mit Verfassungsklage (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/horst-seehofer-droht-angela-merkel-mit-verfassungsklage-a-1057085.html)

Drohung einer Verfassungsklage? Lächerlich...

Seehofer könnte doch ganz einfach eine riesige "Unterstützerliste" erstellen. Auf die kommen dann rauf:

-alle "Till Schweigers" dieser Republik die sich nicht zu blöd waren in den "Refugees welcome" Chor einzustimmen
-alle "Joko und Klaase" die sich durch besonders tapferen Widerstend gegen "Pegidioten" , AfD usw hervorgetan haben...
-alle Mitläufer, wie z.B. Fussballprofis die sich nicht zu dumm waren Refugess Welcome Trikos überzuziehen
-alle Teddybär- und Windelverteiler in den "Flüchtlingsheimen"

Dann wird nach dem "Münchener Schlüssel" verteilt:
Einkommen, vorheriges Eintreten für Flüchtlinge:
Wer wenig Punkte erzielt der bekommt einen Flüchtling, wer einen Highscore erzielt dem werden dann 10 Flüchtlinge geschickt.

Till Schwaiger hat tapfer gekämpft und ist stinkreich, er darf 10 Flüchtlinge aufnehmen. Das er angeblich "nie da ist" kein Problem, wozu gibt es den Pizzaservice und Schweiger wird wohl kaum seine Protzvilla selber putzen, da hat er sowieso schon Personal.

Zu Ralf Stegner und Heiko Mass schicken wir nur 8 Flüchtlinge, sie verdienen ja nicht ganz so viel wie ein Schweiger.

Die Studentin die am Münchener Hbf sehnsüchtig auf ihre "Refugees" wartet: leider nur ein Flüchtling, sie verdient ja nix.

Der Fussballprofi mit dem "Refugee welcome" Trikot war zwar nur Mitläufer, aber da er Millionen verdient: 5 Flüchtlinge zu ihm!

Jedem "Flüchtling" wird dann eine Person zugewiesen die ja vorher bekundet hat er sei "welcome".
Da kann er sich dann "registrieren" lassen und seinen Gastgeber nach Herzenslust bereichern.

Verpflegung, Krankenkasse, spätere Rente:
Alles geht dann auf Kosten der "Refugees welcome Krakeeler"...

Ist ja aber kein Problem, denn laut Stegner:
"jeden Euro den wir heute in Refugees stecken bekommen wir später wieder mehrfach heraus!"

Auf die Art und Weise käme eine Liste mit sicherlich 2 - 3 Mio Personen zusammen, durchschnittliche Aufnahme: 5 Personen.

Also für die nächsten 3 - 5 Jahre wäre erst mal Ruhe.

tosh
27.10.2015, 14:13
.....Jetzt zu den sogenannten Zwangsräumungen. Nun, das langjährige Mieter ihre Wohnung wegen Flüchtlingen verlieren sollen, ist moralisch nicht in Ordnung. Die Geschichte wird aber von der Presse anders dargestellt als sie ist. Auch wenn eine Kommune Vermieter ist, sie hat sich an die Kündigungsfristen zu halten. Im Gegensatz zum Mieter, der eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten hat und ohne Begründung kündigen kann, kann ein Vermieter nicht so einfach kündigen.
Einem vertragstreuen Mieter kann der Vermieter nur in Sonderfällen kündigen, das sind z.B. Eigenbedarf* oder Hinderung an angemessener wirtschaftlicher Verwertung. Außerdem gelten für den Vermieter bei ordentlicher Kündigung andere Kündigungsfristen, die sich nach der Dauer des bestehenden Mietverhältnisses richten.....
*Den Eigenbedarf hat der Bund ja, nämlich die Unterbringung bzw. Siedlung der armen Flüchtlinge.

Übrigens sind sogar Enteignungen lt. GG möglich:
Artikel 14
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.....

Flüchtling
27.10.2015, 14:20
Hunde die bellen beißen nicht!
Seehofer gehört außerdem zum System!

Es wird weiter geflutet!
Eben. Wenn er es ernst meinen würde, würde er, statt (Merkel) "vorzuwarnen", zuerst
handeln.

tosh
27.10.2015, 14:21
Aktuell gibts ein neues Ultimatum von Seehofer, wenn sich bis 01.11. nichts an der deutsch-österreichischen Grenze ändert. Leider hat er es bei einer pauschalen Drohung belassen, vermutlich um nicht in die Pflicht genommen zu werden!

kd
Stimmt, Wischiwaschi!

...."Wir konnten uns darauf nicht vorbereiten"Bis Allerheiligen (http://www.welt.de/debatte/kommentare/article147200502/Seehofer-gibt-den-Strauss-und-das-ist-richtig-so.html)werde er noch abwarten, ob die bayerischen Forderungen nach einer Begrenzung der Zuwanderung in Berlin Gehör fänden, sagte Seehofer weiter. "Sollte ich keinen Erfolg haben, müssen wir überlegen, welche Handlungsoptionen wir haben", fügte er mit Blick auf schon früher angedrohte "Notwehrmaßnahmen" hinzu.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article148070602/Seehofer-setzt-Merkel-Ultimatum-bis-Allerheiligen.html

Will er noch den Rat aller Heiligen einholen :?

tosh
27.10.2015, 14:24
Fragt sich nur im welchen Jahr dem 01.11. :)....
Gemeint ist 1.11.2015

"...Seehofer forderte ein Ende der "Politik des Durchwinkens". "Dieses Ziel kann nicht erst im nächsten Jahr erreicht werden, sondern muss sofort umgesetzt werden", sagte er und brachte erneut Maßnahmen "bayerischer Notwehr" ins Spiel."Es gibt aus bayerischer Sicht Grenzen der Bemühungen", fügte Seehofer hinzu, der den Kurs der Kanzlerin in der Flüchtlings- und Asylpolitik seit Wochen scharf kritisiert. "Wir haben nur noch ein ganz, ganz kleines Zeitfenster. Bis zum Frühjahr können wir nicht mehr warten, dieses durch falsche Entscheidungen ausgelöste Chaos zu beenden."....
http://www.welt.de/politik/deutschland/article148070602/Seehofer-setzt-Merkel-Ultimatum-bis-Allerheiligen.html

tosh
27.10.2015, 14:27
....Er könnte sagen (und es dann auch machen):

Grenzen dicht oder ab Montag jeden Tag 100 Reisebusse mit "Refugees!" von der bayerischen Grenze vor das Bundeskanzleramt.

Da kann Merkel dann mit ihrem dummen "wir schaffen das" dann weitersehen.

Die meisten Eindringlinge werden auch jetzt schon von bayern in andere Bundesländer weitergeleitet.

tosh
27.10.2015, 14:30
Hunde die bellen beißen nicht!
Seehofer gehört außerdem zum System!

Es wird weiter geflutet!

Abwarten.
Er hat auch schon durch die Einrichtung der Schnellrückführungslager die Zahl der Zudringlinge aus dem Balkan erheblich begrenzt.

Gehirnnutzer
27.10.2015, 14:33
*Den Eigenbedarf hat der Bund ja, nämlich die Unterbringung bzw. Siedlung der armen Flüchtlinge.

Übrigens sind sogar Enteignungen lt. GG möglich:
Artikel 14
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.....

tosh, man sollte einen Absatz vollständig lesen.

[quote](3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.[quote]

Ein Gesetz unterliegt dem Legislativprozeß und in diesem Fall sicherlich einem Normenkontrollverfahren. Ich vermute, dass du den rechtlichen Unterschied zwischen Besitz und Eigentum und somit den Unterschied zwischen Beschlagnahme und Enteignung nicht kennst.

tosh
27.10.2015, 14:35
Drohung einer Verfassungsklage? Lächerlich...

Seehofer könnte doch ganz einfach eine riesige "Unterstützerliste" erstellen. .....
1. Helfen ist human und christlich.
2. Anfangs war nicht abzusehen, dass die 10.000 Flüchtlinge pro Tag zum Dauerzustand werden würden.

tosh
27.10.2015, 14:37
Eben. Wenn er es ernst meinen würde, würde er, statt (Merkel) "vorzuwarnen", zuerst
handeln.

Erst schiessen dann warnen ist pfui.

tosh
27.10.2015, 14:41
tosh, man sollte einen Absatz vollständig lesen....
Das tat ich schon mehrfach.


Ich vermute, dass du den rechtlichen Unterschied zwischen Besitz und Eigentum und somit den Unterschied zwischen Beschlagnahme und Enteignung nicht kennst.
Auch hier vermutest du falsch.

Der Hinweis auf Enteignungen sollte nur zeigen, was uns u.a. noch alles blühen kann.

Gehirnnutzer
27.10.2015, 15:12
Das tat ich schon mehrfach.


Auch hier vermutest du falsch.

Der Hinweis auf Enteignungen sollte nur zeigen, was uns u.a. noch alles blühen kann.

tosh, eine Enteignung gemäß Artikel 14 Absatz 3 GG ist keine Abhilfe. Zunächst muss der Gesetzgebungsprozess durchlaufen werden. Bedingt durch die Entschädigungspflicht gehört ein solches Gesetz zu den zustimmungspflichtigen Gesetzen, muss also von Bundesrat und Bundestag beschlossen werden. Das dauert einige Zeit. Danach wird es mit fast absoluter Sicherheit Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens werden. Anderthalb bis 2 Jahre bevor es, wenn es überhaupt einem Normenkontrollverfahren stand hält, überhaupt in Anwendung kommt.
Kein wirksames Mittel, wenn es auf kurzfristige "Abhilfe" an kommt. Zu dem ist 2017 Bundeswahljahr.................................... ...

Tryllhase
27.10.2015, 15:27
tosh, eine Enteignung gemäß Artikel 14 Absatz 3 GG ist keine Abhilfe. Zunächst muss der Gesetzgebungsprozess durchlaufen werden. Bedingt durch die Entschädigungspflicht gehört ein solches Gesetz zu den zustimmungspflichtigen Gesetzen, muss also von Bundesrat und Bundestag beschlossen werden. Das dauert einige Zeit. Danach wird es mit fast absoluter Sicherheit Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens werden. Anderthalb bis 2 Jahre bevor es, wenn es überhaupt einem Normenkontrollverfahren stand hält, überhaupt in Anwendung kommt.
Kein wirksames Mittel, wenn es auf kurzfristige "Abhilfe" an kommt. Zu dem ist 2017 Bundeswahljahr.................................... ...

Fürchten Sie da keine langwierigen Rechtsstreitigkeiten?
Palmer: Nein, das Polizeigesetz hat da klare Regelungen. Wenn Obdachlosigkeit in einer Stadt droht, dürfen leer stehende Häuser zur Unterbringung beschlagnahmt werden. Und dieser Notfall kann durchaus eintreten, wenn alle Unterkünfte überfüllt sind und so wie derzeit trotzdem an manchen Tagen 50 Flüchtlinge auf einmal in Tübingen eintreffen. Wir würden im Fall einer Beschlagnahme den Sofortvollzug anordnen. Das heißt, ein Rechtsstreit kann nur im Nachhinein klären, ob der Schritt zulässig gewesen ist oder nicht. Aber die Unterbringung würde in jedem Fall gelingen.

Gehirnnutzer
27.10.2015, 15:36
Fürchten Sie da keine langwierigen Rechtsstreitigkeiten?
Palmer: Nein, das Polizeigesetz hat da klare Regelungen. Wenn Obdachlosigkeit in einer Stadt droht, dürfen leer stehende Häuser zur Unterbringung beschlagnahmt werden. Und dieser Notfall kann durchaus eintreten, wenn alle Unterkünfte überfüllt sind und so wie derzeit trotzdem an manchen Tagen 50 Flüchtlinge auf einmal in Tübingen eintreffen. Wir würden im Fall einer Beschlagnahme den Sofortvollzug anordnen. Das heißt, ein Rechtsstreit kann nur im Nachhinein klären, ob der Schritt zulässig gewesen ist oder nicht. Aber die Unterbringung würde in jedem Fall gelingen.

Werter Tryllhase, sie scheinen den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum im Gegensatz zu tosh nicht zu kennen. Wir reden hier über die Enteignung nicht über die Beschlagnahme. Bei einer Beschlagnahme wird einer Person die Verfügungsgewalt über eine Sache entzogen (der Besitz), das Eigentum verbleibt aber.
Sie haben zwar Recht, das die Ordnungs- und Polizeigesetze die Möglichkeit der Beschlagnahme beeinhalten, jedoch ist eine Beschlagnahme zeitlich begrenzt, zu dem kann nur etwas beschlagnahmt werden, was dem Beschlagnahmezweck dient. In unserem Falle also leerstehender Wohnraum.

Wolfger von Leginfeld
27.10.2015, 15:55
Gemeint ist 1.11.2015

"...Seehofer forderte ein Ende der "Politik des Durchwinkens". "Dieses Ziel kann nicht erst im nächsten Jahr erreicht werden, sondern muss sofort umgesetzt werden", sagte er und brachte erneut Maßnahmen "bayerischer Notwehr" ins Spiel."Es gibt aus bayerischer Sicht Grenzen der Bemühungen", fügte Seehofer hinzu, der den Kurs der Kanzlerin in der Flüchtlings- und Asylpolitik seit Wochen scharf kritisiert. "Wir haben nur noch ein ganz, ganz kleines Zeitfenster. Bis zum Frühjahr können wir nicht mehr warten, dieses durch falsche Entscheidungen ausgelöste Chaos zu beenden."....
http://www.welt.de/politik/deutschland/article148070602/Seehofer-setzt-Merkel-Ultimatum-bis-Allerheiligen.html

Bin schon neugierig, was passiert wenn der 01.11 verstreicht? Passiert nichts von Merkels Seite müsste er eigenmächtig handeln oder zurücktreten.

Tryllhase
27.10.2015, 15:56
Werter Tryllhase, sie scheinen den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum im Gegensatz zu tosh nicht zu kennen. Wir reden hier über die Enteignung nicht über die Beschlagnahme. Bei einer Beschlagnahme wird einer Person die Verfügungsgewalt über eine Sache entzogen (der Besitz), das Eigentum verbleibt aber.
Sie haben zwar Recht, das die Ordnungs- und Polizeigesetze die Möglichkeit der Beschlagnahme beeinhalten, jedoch ist eine Beschlagnahme zeitlich begrenzt, zu dem kann nur etwas beschlagnahmt werden, was dem Beschlagnahmezweck dient. In unserem Falle also leerstehender Wohnraum.
Ich kenne den Unterschied sehr wohl. Aber was nützt denn eine "zeitliche Begrenzung" im Gesetz, wenn daraus ein Dauerzustand wird? Und was nützt überhaupt noch irgendein Gesetz, wenn es von der Politik doch laufend gebrochen wird? Wir gehen einem nie gekannten, zeitlich unbegrenzten Notstand entgegen. Und man wird deshalb vermutlich auch Gesetzgebungsverfahren extrem verkürzen. Wenigstens, um die Form zu wahren. Die DDR ist Vorbild.

Gehirnnutzer
27.10.2015, 16:08
Ich kenne den Unterschied sehr wohl. Aber was nützt denn eine "zeitliche Begrenzung" im Gesetz, wenn daraus ein Dauerzustand wird? Und was nützt überhaupt noch irgendein Gesetz, wenn es von der Politik doch laufend gebrochen wird? Wir gehen einem nie gekannten, zeitlich unbegrenzten Notstand entgegen. Und man wird deshalb vermutlich auch Gesetzgebungsverfahren extrem verkürzen. Wenigstens, um die Form zu wahren. Die DDR ist Vorbild.

Tryllhase, welches Gesetz hat denn die Politik gebrochen in letzter Zeit?

Rüganer
27.10.2015, 16:12
Tryllhase, welches Gesetz hat denn die Politik gebrochen in letzter Zeit?

Wie oft willst du diese Frage noch stellen? Das wurde dir doch schon ausführlich erklärt.

Gehirnnutzer
27.10.2015, 16:27
Wie oft willst du diese Frage noch stellen? Das wurde dir doch schon ausführlich erklärt.

Och Rüganer, hat die Bundesregierung jemanden, der die Bedingungen erfüllt den Asylanspruch verweigert? Ist die Bundesregierung nicht dem Verpflichtungen des Dubliner Abkommens nachgekommen? Rüganer, das Dumme ist, man sollte in Gesetze nichts hinein interpretieren, was nicht in ihnen steht. Siehe Beitrag #32.

Rüganer
27.10.2015, 16:30
Och Rüganer, hat die Bundesregierung jemanden, der die Bedingungen erfüllt den Asylanspruch verweigert? Ist die Bundesregierung nicht dem Verpflichtungen des Dubliner Abkommens nachgekommen? Rüganer, das Dumme ist, man sollte in Gesetze nichts hinein interpretieren, was nicht in ihnen steht. Siehe Beitrag #32.

Nach welcher Rechtsgrundlage werden denn Asylanten in der BRD aufgenommen, die sich vor ihrer Einreise in die BRD bereits in einem sicheren Drittstaat wie z. B. Ungarn aufhielten?

Westphale
27.10.2015, 16:37
Nach welcher Rechtsgrundlage werden denn Asylanten in der BRD aufgenommen, die sich vor ihrer Einreise in die BRD bereits in einem sicheren Drittstaat wie z. B. Ungarn aufhielten?

Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)[QUOTE]
Paragraf § 18
----

4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit1.die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist oder
2.das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.

http://www.gesetze-im-internet.de/as...111260992.html[QUOTE] (http://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/BJNR111260992.html)]

Im Dublin-Abkommen gibt es eine ähnliche Einschränkung

Murmillo
27.10.2015, 16:39
Nach welcher Rechtsgrundlage werden denn Asylanten in der BRD aufgenommen, die sich vor ihrer Einreise in die BRD bereits in einem sicheren Drittstaat wie z. B. Ungarn aufhielten?

Richtig ! §26a AsylVerfG ! Wäre für uns aber in erster Linie Österreich- die Österreicher könnten sich dann mit den Ungarn balgen, so denn ihre Gesetze auch so sind.
Damit wäre die Möglichkeit ausgeschlossen, nach GG Art.16a Asyl zu beantragen.
Aber da gäbe es noch AsylVerfG §3, und der macht sie alle zu " Flüchtlingen",mit Anspuch auf Schutz:

1) Ein Ausländer ist Flüchtling im Sinne des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559, 560), wenn er sich 1.aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe
2.außerhalb des Landes (Herkunftsland) befindet,
a)dessen Staatsangehörigkeit er besitzt und dessen Schutz er nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht nicht in Anspruch nehmen will oder
b)...

Also von Bürgerkrieg steht da erst mal nichts, aber 2a)
dessen Staatsangehörigkeit er besitzt und dessen Schutz er nicht in Anspruch nehmen kann umfasst wieder so ziemlich jeden. So ist dass nun mal mit Gummigesetzen.

Gehirnnutzer
27.10.2015, 16:41
Nach welcher Rechtsgrundlage werden denn Asylanten in der BRD aufgenommen, die sich vor ihrer Einreise in die BRD bereits in einem sicheren Drittstaat wie z. B. Ungarn aufhielten?


Rüganer ich empfehle dir mal die Lektüre des Asylverfahrengesetz, z.B. § 18 Absatz 4 oder auch die Lektüre des Aufenhaltsgesetzes, z.B. § 23 AufenthG.

cornjung
27.10.2015, 16:43
Rüganer ich empfehle dir mal die Lektüre des Asylverfahrengesetz, z.B. § 18 Absatz 4 oder auch die Lektüre des Aufenhaltsgesetzes, z.B. § 23 AufenthG.

Tryllhase, welches Gesetz hat denn die Politik gebrochen in letzter Zeit?

Wie oft willst du diese Frage noch stellen? Das wurde dir doch schon ausführlich erklärt.
Die derzeitige Flüchtlingspolitik Merkels - Öffnung der Grenzen für JEDERMAN plus Gewährung von Stütze an JEDEN, der nach Deutschland einreist- ist klar Grundgesetz-, Verfassungs-und Völker rechts- WIDRIG.

1. ) Deutsches Asylrecht und Genfer Konvention: Recht auf Asyl hat nur, wer persönlich verfolgt wird. Ein Mensch hat kein Recht auf Asyl, weil er in einer Krisen oder Kriegsregion lebt. Geschweige denn, wenn er aus angeblicher wirtschaftlicher Not kommt. Alleine damit haben 98 % der Ankommenden KEIN Anrecht auf Asyl.

2. ) Eu-Recht: Nach dem Dublin II Abkommen hat niemand in Deutschland Recht auf Asyl, der aus einem sicheren Drittstaat einreist. Da Deutschland von sicheren und stabilen EU Nachbarn umgeben ist, müsste ein Asylsuchender per Flugzeug oder Nord/Ostsee ankommen, um einen Asylantrag stellen zu können.


12.000 refugees. Täglich ! Aber natürlich sind nicht die Millionen Flüchtlinge, ihre Kosten und zukünftigen Probleme mit ihnen das Problem. Nein, natürlich nicht. Problem sind einzig und allein die paar Rechten, welche auf das Problem hinweisen. Deren Kritik wird als Hetze von rechtsradikalem Nazi-Pack und fremdenfeindlichen Rassisten diffamiert.

Merkel erklärt dagegen täglich, wer vor " Elend, Hunger und Tod " flieht , kann nicht aufgehalten werden. Sie verschweigt natürlich, dass sie die Flüchtlinge gar nicht aufhalten will, im Gegenteil, mit freier Kost und Logis, kostenloser Krankenversicherung und Taschengeld sogar noch anlockt. Natürlich verschweigt sie zusätzlich, dass Länder wie Arabien, Israel oder Ungarn die Flüchtlinge sehr wohl aufhalten. Die haben ganz einfach ihre Grenzen geschlossen. Nur dem deutschen Michel wird eingeredet, das ginge in Deutschland nicht. Dafür warten ja noch mindestens 100 Millionen Flüchtlinge auf die Aufnahme nach Germoney. In 5 Jahren hat Deutschland mindestens 10 Millionen mehr Einwohner...Musels, Neger und Zigeuner. Refugee welcoooooome...

MERKEL SCHAFFT DAS....

Man müsste nicht mal die Grenzen schliessen, es würde reichen, Essen, Unterkunft, Krankenversicherung und reichlich Kohle für jeden, der sich in Deutschland Flüchtling nennt, zu streichen. Mindestens aber reduzieren. Und alle Nichtflüchtlinge konsequent abzuschieben. Damit werden Millionen und immer neue Millionen Ausländer nicht mehr angestiftet, angelockt, motiviert und verleitet, ihre Heimat zu verlassen, sich ins Mittelmeer zu stürzen, und sich zu uns " schleusen " zu lassen.

Rüganer
27.10.2015, 16:43
Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)

Paragraf § 18
----

4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit1.die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist oder
2.das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.

http://www.gesetze-im-internet.de/as...111260992.html (http://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/BJNR111260992.html)[QUOTE]


Warum zitierst du nicht alles aus diesem Paragrafen?
Da steht übrigens auch drin:

[QUOTE](5) Die Grenzbehörde hat den Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln.

Klassisches Eigentor von dir.
Wieviele Ausländer wurden in den letzten Monaten nicht erkennungsdienstlich behandelt?

Murmillo
27.10.2015, 16:48
...
Klassisches Eigentor von dir.
Wieviele Ausländer wurden in den letzten Monaten nicht erkennungsdienstlich behandelt?

Das Wichtigste habt ihr beide vergessen, AsylVerfG §18

(2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn
1.er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,

Dagegen wird tatsächlich verstossen.

(5) Die Grenzbehörde hat den Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln.
Kannst du vergessen, weil ja gar nicht drinsteht, wann und in welchem Zeitraum dies zu erfolgen hat.

Rüganer
27.10.2015, 16:49
Rüganer ich empfehle dir mal die Lektüre des Asylverfahrengesetz, z.B. § 18 Absatz 4 oder auch die Lektüre des Aufenhaltsgesetzes, z.B. § 23 AufenthG.

Laut Artikel 18 des Asylverfahrensgesetz sind alle Ausländer von den Grenzbehörden erkennungsdienstlich zu behandeln. Wird aber nicht gemacht. Also ein klarer Rechtsbruch.

Westphale
27.10.2015, 16:54
-----

Warum zitierst du nicht alles aus diesem Paragrafen?
Da steht übrigens auch drin:


(5) Die Grenzbehörde hat den Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln.

Klassisches Eigentor von dir.
Wieviele Ausländer wurden in den letzten Monaten nicht erkennungsdienstlich behandelt?

Werden die nicht bei der Registrierung als Asylbewerber beim BAMF erkennungsdienstlich behandelt?
Da steht ja nicht, das sie sofort erkennungsdienstlich behandelt werden müssen.

Cruithne
27.10.2015, 16:56
Na ja, den nimmt keiner ernst.
Man muss auch nicht gleich die Karte Hochverrat ziehen, obwohl es welcher ist.

Gauweiler hat den einfachen juristischen Ansatz bei Jauch auf den Punkt gebracht.
Merkels Entscheidungen sind illegal, weil sie bedürfen der Segnung durch das Parlament.
Ist selbst in einer Pseudodemokratie so.

Insofern ist ihr Schalten und Walten methodisch eine Anleihe aus dem Führungsstil der Vergangenheit ...
Geht gar nicht.

Als hätten wir noch eine unabhängige Justiz in Deutschland... Merkel und co. könnten selbst Babys auf Kirchaltaren für rituelle Zwecke opfern und würden damit durchkommen, Gesetze gelten für alle, nur nicht für Banker und Politiker in diesem Land

Westphale
27.10.2015, 17:01
Das Wichtigste habt ihr beide vergessen, AsylVerfG §18


2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn
1.er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,


Dagegen wird tatsächlich verstossen.

.

In Absatz 4 kann diese Bestimmung ja durch das Bundesinnenministerium aufgehoben werden

Gehirnnutzer
27.10.2015, 17:03
Die derzeitige Flüchtlingspolitik Merkels - Öffnung der Grenzen für JEDERMAN plus Gewährung von Stütze an JEDEN, der nach Deutschland einreist- ist klar Grundgesetz-, Verfassungs-und Völker rechts- WIDRIG.

1. ) Deutsches Asylrecht und Genfer Konvention: Recht auf Asyl hat nur, wer persönlich verfolgt wird. Ein Mensch hat kein Recht auf Asyl, weil er in einer Krisen oder Kriegsregion lebt. Geschweige denn, wenn er aus angeblicher wirtschaftlicher Not kommt. Alleine damit haben 98 % der Ankommenden KEIN Anrecht auf Asyl.

2. ) Eu-Recht: Nach dem Dublin II Abkommen hat niemand in Deutschland Recht auf Asyl, der aus einem sicheren Drittstaat einreist. Da Deutschland von sicheren und stabilen EU Nachbarn umgeben ist, müsste ein Asylsuchender per Flugzeug oder Nord/Ostsee ankommen, um einen Asylantrag stellen zu können.


12.000 refugees. Täglich ! Aber natürlich sind nicht die Millionen Flüchtlinge, ihre Kosten und zukünftigen Probleme mit ihnen das Problem. Nein, natürlich nicht. Problem sind einzig und allein die paar Rechten, welche auf das Problem hinweisen. Deren Kritik wird als Hetze von rechtsradikalem Nazi-Pack und fremdenfeindlichen Rassisten diffamiert.

Merkel erklärt dagegen täglich, wer vor " Elend, Hunger und Tod " flieht , kann nicht aufgehalten werden. Sie verschweigt natürlich, dass sie die Flüchtlinge gar nicht aufhalten will, im Gegenteil, mit freier Kost und Logis, kostenloser Krankenversicherung und Taschengeld sogar noch anlockt. Natürlich verschweigt sie zusätzlich, dass Länder wie Arabien, Israel oder Ungarn die Flüchtlinge sehr wohl aufhalten. Die haben ganz einfach ihre Grenzen geschlossen. Nur dem deutschen Michel wird eingeredet, das ginge in Deutschland nicht. Dafür warten ja noch mindestens 100 Millionen Flüchtlinge auf die Aufnahme nach Germoney. In 5 Jahren hat Deutschland mindestens 10 Millionen mehr Einwohner...Musels, Neger und Zigeuner. Refugee welcoooooome...

MERKEL SCHAFFT DAS....

Man müsste nicht mal die Grenzen schliessen, es würde reichen, Essen, Unterkunft, Krankenversicherung und reichlich Kohle für jeden, der sich in Deutschland Flüchtling nennt, zu streichen. Mindestens aber reduzieren. Und alle Nichtflüchtlinge konsequent abzuschieben. Damit werden Millionen und immer neue Millionen Ausländer nicht mehr angestiftet, angelockt, motiviert und verleitet, ihre Heimat zu verlassen, sich ins Mittelmeer zu stürzen, und sich zu uns " schleusen " zu lassen.

cornjung, ich könnte mich jetzt über Einreise, Aufenhalt und Asyl, die Zusammenhänge und die Unterschiede, die Verantwortlichkeitenten etc. auslassen, aber das spar ich mir. Das Abkommen regelt, wer einen Anspruch hat. Aus dem Anspruch ergibt sich eine Verpflichtung, diese Person aufzunehmen.
Eine Rechtsnorm kann nur das bewirken, was sie beinhaltet. Keine der Rechtsnormen enthält einen Passus, der die Aufnahme von Leuten ohne Anspruch verbietet, dass wäre aber notwendig für den von dir erwähnten angeblichen Rechtsbruch.

Gehirnnutzer
27.10.2015, 17:05
Als hätten wir noch eine unabhängige Justiz in Deutschland... Merkel und co. könnten selbst Babys auf Kirchaltaren für rituelle Zwecke opfern und würden damit durchkommen, Gesetze gelten für alle, nur nicht für Banker und Politiker in diesem Land

Noch ein Trottel der den Unterschied zwischen Justiz und Judikative nicht kennt. Die Justiz kann nicht unabhängig sein, weil Teile der Executive zur ihr gehören, unabhängig ist nur die rechtsprechende Gewalt, die Richter.

Rüganer
27.10.2015, 17:14
Werden die nicht bei der Registrierung als Asylbewerber beim BAMF erkennungsdienstlich behandelt?
Da steht ja nicht, das sie sofort erkennungsdienstlich behandelt werden müssen.

Ist das BAMF eine Grenzbehörde?
Woher weißt du überhaupt, dass sich alle dort registrieren lassen?

Rüganer
27.10.2015, 17:17
In Absatz 4 kann diese Bestimmung ja durch das Bundesinnenministerium aufgehoben werden

Aber das geht doch auch nicht einfach so. Das Bundesinnenministerium darf nicht einfach Gesetze aufheben.

Rüganer
27.10.2015, 17:24
... Keine der Rechtsnormen enthält einen Passus, der die Aufnahme von Leuten ohne Anspruch verbietet, dass wäre aber notwendig für den von dir erwähnten angeblichen Rechtsbruch.

Wo steht, dass das notwendig ist?

Westphale
27.10.2015, 17:31
Ist das BAMF eine Grenzbehörde?
Woher weißt du überhaupt, dass sich alle dort registrieren lassen?

Das BAMF hat die Aufgabe die erkennungsdiesntliche Behandlung vorzunehmen.
Nach welchen Gesetzen oder Verordnungen ist mir nicht bekannt.

Meldet sich ein Ausländer im Inland als Asylsuchender, wird er an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung verwiesen. Dort wird die für seine Unterbringung zuständige Aufnahmeeinrichtung ermittelt. Bei der Außenstelle des Bundesamtes, die der zuständigen Erstaufnahmeeinrichtung zugeordnet ist, stellt der Asylbewerber persönlich seinen Asylantrag.
Das Bundesamt erhebt die persönlichen Daten und führt die vorgeschriebene erkennungsdienstliche Behandlung durch. Der Asylbewerber wird über seine Rechte und Pflichten im Asylverfahren belehrt und erhält für die Durchführung des Verfahrens eine Aufenthaltsgestattung. Der Antragsteller wird persönlich zu seinen Asylgründen angehört.
http://www.bamf.de/DE/DasBAMF/Aufgaben/Asylverfahren/asylverfahren-node.html


Das sich eventuell nicht alle registrieren lassen, mag sein. Ob diese Verfahrensweise aber rechtswidrig ist,sollte dann ein Gericht klären.
Ich halte diese Strafanzeigen eher für (Wahlkampf-) Propaganda als das sie Erfolg versprechen.
Wenn gegen das Grundgesetz verstossen worden sein soll, sollte man eine Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

Westphale
27.10.2015, 17:37
Aber das geht doch auch nicht einfach so. Das Bundesinnenministerium darf nicht einfach Gesetze aufheben.

Das Gesetz wird nicht aufgehoben, sondern im Gesetz steht, welche Ausnahmen es gibt. Ua auch, dass das Bundesinnenministerium zB aus humanitären Gründen davon absehen kann

Rüganer
27.10.2015, 17:59
Das Gesetz wird nicht aufgehoben, sondern im Gesetz steht, welche Ausnahmen es gibt. Ua auch, dass das Bundesinnenministerium zB aus humanitären Gründen davon absehen kann

Das ist aber viel zu schwammig.

Rüganer
27.10.2015, 18:00
Das BAMF hat die Aufgabe die erkennungsdiesntliche Behandlung vorzunehmen.
Nach welchen Gesetzen oder Verordnungen ist mir nicht bekannt.
...

In dem Gesetz steht aber, dass diese Ausländer von den Grenzbehörden erkennungsdienstlich behandelt werden müssen.

Schwabenpower
27.10.2015, 18:14
In dem Gesetz steht aber, dass diese Ausländer von den Grenzbehörden erkennungsdienstlich behandelt werden müssen.

Aber nicht an unseren Grenzen

Rüganer
27.10.2015, 18:16
Aber nicht an unseren Grenzen

Wo denn sonst?

Westphale
27.10.2015, 18:17
In dem Gesetz steht aber, dass diese Ausländer von den Grenzbehörden erkennungsdienstlich behandelt werden müssen.


Da steht noch mehr drin, auch, dass das Bundesamt (Ausländerbehörde) diese Aufgabe hat.


§ 19 Aufgaben der Ausländerbehörde und der Polizei
(1) Ein Ausländer, der bei einer Ausländerbehörde oder bei der Polizei eines Landes um Asyl nachsucht, ist in den Fällen des § 14 Abs. 1 unverzüglich an die zuständige oder, soweit diese nicht bekannt ist, an die nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung zur Meldung weiterzuleiten.



(2) Die Ausländerbehörde und die Polizei haben den Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln (§ 16 Abs. 1).


§ 16 Sicherung, Feststellung und Überprüfung der Identität
(1) Die Identität eines Ausländers, der um Asyl nachsucht, ist durch erkennungsdienstliche Maßnahmen zu sichern, es sei denn, dass er noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat. Nach Satz 1 dürfen nur Lichtbilder und Abdrucke aller zehn Finger aufgenommen werden. Zur Bestimmung des Herkunftsstaates oder der Herkunftsregion des Ausländers kann das gesprochene Wort außerhalb der förmlichen Anhörung des Ausländers auf Ton- oder Datenträger aufgezeichnet werden. Diese Erhebung darf nur erfolgen, wenn der Ausländer vorher darüber in Kenntnis gesetzt wurde. Die Sprachaufzeichnungen werden beim Bundesamt aufbewahrt.
(1a) Zur Prüfung der Echtheit des Dokumentes oder der Identität des Ausländers dürfen die auf dem elektronischen Speichermedium eines Passes, anerkannten Passersatzes oder sonstigen Identitätspapiers gespeicherten biometrischen und sonstigen Daten ausgelesen, die benötigten biometrischen Daten erhoben und die biometrischen Daten miteinander verglichen werden. Biometrische Daten nach Satz 1 sind nur die Fingerabdrücke, das Lichtbild und die Irisbilder.



(2) Zuständig für die Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 1a sind das Bundesamt und, sofern der Ausländer dort um Asyl nachsucht, auch die in den §§ 18 und 19 bezeichneten Behörden sowie die Aufnahmeeinrichtung, bei der sich der Ausländer meldet.

Schwabenpower
27.10.2015, 18:19
Wo denn sonst?


An den Außengrenzen der EU, wo denn sonst?

Rüganer
27.10.2015, 18:20
Da steht noch mehr drin, auch, dass das Bundesamt (Ausländerbehörde) diese Aufgabe hat.

Und? Dennoch müssen die laut Gesetz von den Grenzbehörden erkennungsdienstlich behandelt werden. Das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun.

Rüganer
27.10.2015, 18:20
An den Außengrenzen der EU, wo denn sonst?

Das ist aber kein EU-Gesetz.

Schwabenpower
27.10.2015, 18:22
Das ist aber kein EU-Gesetz.


Doch. Dublin III. Und Grundgesetz.

Rüganer
27.10.2015, 18:25
Doch. Dublin III. Und Grundgesetz.

Wir reden hier über das Asylverfahrensgesetz!

Großadmiral
27.10.2015, 18:33
Vor kurzem kündigte die AfD (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-afd-kuendigt-klage-gegen-angela-merkel-an-a-1057029.html) an, eine Anzeige gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen „Schlepper-Tätigkeit“ zu erstatten. Auch auf der Seite des COMPACT-Magazins (https://www.compact-online.de/pflicht-zum-widerstand-strafanzeige-gegen-angela-merkel/) gibt es zwischenzeitlich ein Vorlage zur Strafanzeige gegen Angela Merkel wegen Hochverrats. Nun legt der Rechtswissenschaftler René Schneider aus Münster nach und erstattet Anzeige gegen Angela Merkel, Sigmar Gabriel, Thomas der Maizière und Ursula von der Leyen, ebenfalls wegen Hochverrats!
http://www.zukunftskinder.org/wp-content/uploads/2015/10/hochverrat1.jpg
weiter unter:http://www.zukunftskinder.org/?p=52393

Ist der wirklich Jurist?

Westphale
27.10.2015, 19:05
Und? Dennoch müssen die laut Gesetz von den Grenzbehörden erkennungsdienstlich behandelt werden. Das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun.


Nach §16 IST das Bundesamt, die Polizei und die Grenzbehörde zuständig .
Ob die Grenzbehörde die ED-Behandlung an das Bundesamt weitergeben kann (Organleihe oder Amtshilfe) kann ich nicht sagen. Ich bin kein Jurist, aber eindeutig rechtswidrig scheint mir das nicht zu sein.

Buella
27.10.2015, 19:22
Da steht noch mehr drin, auch, dass das Bundesamt (Ausländerbehörde) diese Aufgabe hat.

Unerlaubte Einreise und illegaler Aufenhalt sind immer noch Straftaten! Demnach darf die Polizei den Straftäter erkennungsdienstlich behandeln!

Filofax
27.10.2015, 19:26
Tryllhase, welches Gesetz hat denn die Politik gebrochen in letzter Zeit?

Eigentlich alle.
Gehen wir doch mal durch:

Art. 1 Menschenwürde
Ein Kölner Oberbürgermeister bezeichnet Menschen die friedlich eine angemeldete Demo besuchen als: "braune Sosse, die das Klo heruntergespült werden muss"
Klar, der spitzfindige Jurist sagt: "war ja keine direkte Person benannt, insofern darf er das sagen" Ich finds einfach nur widerlich und bezeichnend für einen "echten Demokraten"...
Pack, Rattenfänger, Nazi: Einem politisch Andersdenkenden die Würde als Mensch abzusprechen gehört zu Grundrepertoir der heutigen Politikergeneration.

Art 2 Recht auf Leben
Gebrochen, die reichen Stern Society - Ladies der 1970er "ich habe abgetrieben" haben sich durchgesetzt, scheiss aufs Grundgesetz, mein Bauch gehört mir!

Art 3 Gleichberechtigung
Gebrochen, siehe die ausufernde "positive Diskriminierung", Frauen bekommen einen Job nur weil sie eine Frau sind, Quoten-, Gender und Migrantengaga. Deutschland verblödet und schafft sich ab, juhu!

Art 4 Glaubensfreiheit
Gebrochen. Keine Gleichbehandlung der Religionen. Zur Glaubensfreiheit gehört es auch, eine Religion grundlegend abzulehnen. Im Falle des Islam so nicht möglich ohne tiefgreifende, sogar strafrechtliche Konsequenzen. Jesus zu "verunglimpfen" stellt kein Problem dar, beim Propheten schaut es schon anders aus. Natürlich spielt es auch eine Rolle wer "hetzt".
Was "Charlie Hebdo" darf das darf noch lange nicht ein "rechter Politiker".

Art 5 Meinungsfreiheit (darin Kunstfreiheit, Pressefreiheit usw...) - das wichtigste Grundrecht!
Gebrochen. Immerzu und fortwährend.
Bedarf eigentlich keines Kommentares. Die Meinung ist frei, aber aufgrund der überwäältigenden historischen Schuld des deutschen Volkes blabla...

Art 6 Schutz der Familie
Gebrochen. Statt Familie wird auf grenzenlose Beliebigkeit gesetzt. Schwulenlobby allenorten. Jeder darf mit jedem. Wann dürfen Hundeliebhaber endlich ihre Köter heiraten und kommen ins Ehegattensplitting?

Art 7 Religionsunterreicht an Schulen
Gebrochen, man schwimmt mit dem Zweitgeist und unterrichtet jetzt "Islamkunde", die Lehrer zwielichtige Gestalten ohne wirklichen rechtlichen Auftrag.
Ausserdem interessant: "Bremer Klausel": Wenn ein Land was anderes entscheidet, dann gilt dieses Grundrecht nicht mehr!

Art 8 Versammlungsfreiheit
Gebrochen. Für die Politik gibt es gut oder böse. Staatlich unterstützte Schlägerbanden werden ausgeschickt, um missliebige Versammlungen zu gewaltsam stören. Sog. "Auflagen" als reine Schikane bei missliebigen "Aufmärschen". Verbot durch kommunale Behörden, werden meist gekippt, haben aber keine Konsequenzen für den Miesepeter. Sollen den Demoanmelder zermürben.

Art 9 Vereinsmeierei
Ja, der Deutsche und seine Vereine. Leider wird oft vergessen, dass zur "Vereinsfreiheit" eben auch die negative Vereinsfreiheit gehört. Die ist meistens nicht gegeben, Vereine haben oft mafiöse Strukturen entwickelt und verteidigen ihre Clans. Gerade wenn es da um die Nutzung des öffentlichen Raumes geht. Die Gerichte interessiert es aber nicht.
Auch hier kann man natürlich wieder ins bekannte rechts/links Schema verfallen: Ein Verein zur Unterstützung von politischen Häftlingen? - Was die rote Hilfe darf dass darf die Gegenseite noch lange nicht, das ist dann kein Verein mehr sondern eine "kriminelle Vereinigung"...

Art 10 Briefgeheimnis
Wer muss heute noch Briefe abfangen wie die DDR, heute nennt sich das "Vorratsdatenspeicherung". Natürlich nur zu unserem Besten!

Art 11 Freie Wahl des Wohnorts
Gebrochen. Jeder darf seinen Wohnort frei wählen. Ausser er ist bei der NPD. Jeder darf sein Bier da trinken wo er will, aber: "Kein Bier für Nazis!"

Art 12 Berufsfreiheit.
Gebrochen. Gerade ganz frisch die Forderung eines Gewerkschaftsfuzzies: Bei "Hasskommentaren" auf Facebook fristlose Kündigung! Unsere Demokraten sind begeistert!

So, das sind nur mal die ersten 12 Grundrechte. Mindestens 90% davon sind eindeutig gebrochen worden.
So viel zu Deiner Frage.

Großadmiral
27.10.2015, 19:31
Naja!

Wenn sauber begründet, muß der Staatsanwalt dem nachgehen!

Dürfen "Rechte" in diesem Staat keine Anzeige stellen?

Hast du die "Anzeige" gelesen.

Großadmiral
27.10.2015, 19:35
Filofax, unterscheide mal zwischen moralisch nicht in Ordnung und rechtlich nicht in Ordnung. Natürlich hat der Staat das Gewaltmonopol, aber das hat wenig mit dem Gewaltbegriff des § 81 StGB zu tun.

Jetzt zu den sogenannten Zwangsräumungen. Nun, das langjährige Mieter ihre Wohnung wegen Flüchtlingen verlieren sollen, ist moralisch nicht in Ordnung. Die Geschichte wird aber von der Presse anders dargestellt als sie ist. Auch wenn eine Kommune Vermieter ist, sie hat sich an die Kündigungsfristen zu halten. Im Gegensatz zum Mieter, der eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten hat und ohne Begründung kündigen kann, kann ein Vermieter nicht so einfach kündigen.
Einem vertragstreuen Mieter kann der Vermieter nur in Sonderfällen kündigen, das sind z.B. Eigenbedarf oder Hinderung an angemessener wirtschaftlicher Verwertung. Außerdem gelten für den Vermieter bei ordentlicher Kündigung andere Kündigungsfristen, die sich nach der Dauer des bestehenden Mietverhältnisses richten

Mietverhältnisse bis 5 Jahre -> Kündigungsfrist 3 Monate
Mietverhältnis mehr als 5 Jahre -> Kündigungsfrist 6 Monate
Mietverhältnis länger als 8 Jahre -> Kündigungsfrist 9 Monate

Zwangsräumungen gibt es so einfach nicht, da muss erst Räumungsklage erhoben werden und dementsprechend entschieden werden. So ein Verfahren dauert auch seine Zeit.

Die Boulevard-Presse greift das natürlich gerne auf, weil kaum einer ihrer Leser diesen Hintergrund kennt.

Für die betroffenen Mieter ist es trotzdem nicht so einfach, weil sowohl Klage, Räumungsklage und auch Umzug Geld kosten. Auch wenn die Presse hier aufbauscht, sind die Kündigungen idiotisch, weil im Grunde genommen eine Menge Kosten verursacht werden, der Wohnraum aber für die Kommune in keinem Fall wirklich zeitnah zu Verfügung steht.

Die Beschlagnahmen sind eine andere Sache. Sie können nur ungenutzte Wohnraum/Wohnfläche betreffen. Zwar sind die rechtlichen Grundlagen dafür in vielen Ordnungsgesetzen vorhanden, aber am Ende sind das auch nur Notlösungen, denn eine Beschlagnahme ist zeitlich begrenzt und kann nur bedingt verlängert werden.

Wenn man es genau nimmt, ohne hier irgendetwas zu beschönigen, sind das alles Maßnahmen zu anderen Zwecken. Einerseits ein Hilferuf der Kommunen an Land und Bund und andererseits sind Drohungen mit rechtlich erlaubten Mitteln immer ein Weg kostengünstigere "freiwillige" Vereinbarungen zu bekommen.

Grundsätzlich ist auch die Beschlagnahme bewohnten Wohnraums möglich.
Dies scheitert allerdings regelmäßig an der fehlenden Verhältnismäßigkeit.

Buella
27.10.2015, 19:36
Hast du die "Anzeige" gelesen.

Ich hab die Anzeige 1 x gelesen!

Großadmiral
27.10.2015, 19:40
Ich hab die Anzeige 1 x gelesen!

Gut dann hast du sicher gemerkt das eine schlüssige Begründung fehlt.

Sprecher
27.10.2015, 19:44
Grundsätzlich ist auch die Beschlagnahme bewohnten Wohnraums möglich.
Dies scheitert allerdings regelmäßig an der fehlenden Verhältnismäßigkeit.

Noch.

Großadmiral
27.10.2015, 19:47
Noch.

Da hast du leider recht.
Ich sehe dem mit freudiger Erwartung entgegen.

Carl von Cumersdorff
27.10.2015, 19:50
Auch wenn ich diese Aktionen mehr als gut heiße, sehe ich doch bereits den Reißwolf wieder surren in Karlsruhe und dem Erstatter der Anzeige die geballte Kraft des Justizapparat ins Gesicht fliegen.

Die werden dem das Leben schwer machen. Hoffentlich hat er einen langen Atem. Daraus müsste man eine Sammelklage machen.

Buella
27.10.2015, 19:53
Gut dann hast du sicher gemerkt das eine schlüssige Begründung fehlt.

Dann muß ich nochmal lesen!

Buella
27.10.2015, 20:04
Gut dann hast du sicher gemerkt das eine schlüssige Begründung fehlt.

Begründet hat er es schon!
Ob schlüssig entscheidet der Staatsanwalt!

;)

Großadmiral
27.10.2015, 20:23
Begründet hat er es schon!
Ob schlüssig entscheidet der Staatsanwalt!

;)

Bei dieser Argumentation ist das Ergebnis eindeutig.

Gehirnnutzer
27.10.2015, 20:28
Eigentlich alle.
Gehen wir doch mal durch:

Art. 1 Menschenwürde
Ein Kölner Oberbürgermeister bezeichnet Menschen die friedlich eine angemeldete Demo besuchen als: "braune Sosse, die das Klo heruntergespült werden muss"
Klar, der spitzfindige Jurist sagt: "war ja keine direkte Person benannt, insofern darf er das sagen" Ich finds einfach nur widerlich und bezeichnend für einen "echten Demokraten"...
Pack, Rattenfänger, Nazi: Einem politisch Andersdenkenden die Würde als Mensch abzusprechen gehört zu Grundrepertoir der heutigen Politikergeneration.

Art 2 Recht auf Leben
Gebrochen, die reichen Stern Society - Ladies der 1970er "ich habe abgetrieben" haben sich durchgesetzt, scheiss aufs Grundgesetz, mein Bauch gehört mir!

Art 3 Gleichberechtigung
Gebrochen, siehe die ausufernde "positive Diskriminierung", Frauen bekommen einen Job nur weil sie eine Frau sind, Quoten-, Gender und Migrantengaga. Deutschland verblödet und schafft sich ab, juhu!

Art 4 Glaubensfreiheit
Gebrochen. Keine Gleichbehandlung der Religionen. Zur Glaubensfreiheit gehört es auch, eine Religion grundlegend abzulehnen. Im Falle des Islam so nicht möglich ohne tiefgreifende, sogar strafrechtliche Konsequenzen. Jesus zu "verunglimpfen" stellt kein Problem dar, beim Propheten schaut es schon anders aus. Natürlich spielt es auch eine Rolle wer "hetzt".
Was "Charlie Hebdo" darf das darf noch lange nicht ein "rechter Politiker".

Art 5 Meinungsfreiheit (darin Kunstfreiheit, Pressefreiheit usw...) - das wichtigste Grundrecht!
Gebrochen. Immerzu und fortwährend.
Bedarf eigentlich keines Kommentares. Die Meinung ist frei, aber aufgrund der überwäältigenden historischen Schuld des deutschen Volkes blabla...

Art 6 Schutz der Familie
Gebrochen. Statt Familie wird auf grenzenlose Beliebigkeit gesetzt. Schwulenlobby allenorten. Jeder darf mit jedem. Wann dürfen Hundeliebhaber endlich ihre Köter heiraten und kommen ins Ehegattensplitting?

Art 7 Religionsunterreicht an Schulen
Gebrochen, man schwimmt mit dem Zweitgeist und unterrichtet jetzt "Islamkunde", die Lehrer zwielichtige Gestalten ohne wirklichen rechtlichen Auftrag.
Ausserdem interessant: "Bremer Klausel": Wenn ein Land was anderes entscheidet, dann gilt dieses Grundrecht nicht mehr!

Art 8 Versammlungsfreiheit
Gebrochen. Für die Politik gibt es gut oder böse. Staatlich unterstützte Schlägerbanden werden ausgeschickt, um missliebige Versammlungen zu gewaltsam stören. Sog. "Auflagen" als reine Schikane bei missliebigen "Aufmärschen". Verbot durch kommunale Behörden, werden meist gekippt, haben aber keine Konsequenzen für den Miesepeter. Sollen den Demoanmelder zermürben.

Art 9 Vereinsmeierei
Ja, der Deutsche und seine Vereine. Leider wird oft vergessen, dass zur "Vereinsfreiheit" eben auch die negative Vereinsfreiheit gehört. Die ist meistens nicht gegeben, Vereine haben oft mafiöse Strukturen entwickelt und verteidigen ihre Clans. Gerade wenn es da um die Nutzung des öffentlichen Raumes geht. Die Gerichte interessiert es aber nicht.
Auch hier kann man natürlich wieder ins bekannte rechts/links Schema verfallen: Ein Verein zur Unterstützung von politischen Häftlingen? - Was die rote Hilfe darf dass darf die Gegenseite noch lange nicht, das ist dann kein Verein mehr sondern eine "kriminelle Vereinigung"...

Art 10 Briefgeheimnis
Wer muss heute noch Briefe abfangen wie die DDR, heute nennt sich das "Vorratsdatenspeicherung". Natürlich nur zu unserem Besten!

Art 11 Freie Wahl des Wohnorts
Gebrochen. Jeder darf seinen Wohnort frei wählen. Ausser er ist bei der NPD. Jeder darf sein Bier da trinken wo er will, aber: "Kein Bier für Nazis!"

Art 12 Berufsfreiheit.
Gebrochen. Gerade ganz frisch die Forderung eines Gewerkschaftsfuzzies: Bei "Hasskommentaren" auf Facebook fristlose Kündigung! Unsere Demokraten sind begeistert!

So, das sind nur mal die ersten 12 Grundrechte. Mindestens 90% davon sind eindeutig gebrochen worden.
So viel zu Deiner Frage.

Filofax, du begehst einen entscheidenen Fehler, du interpretierst die Grundrechte nach deinen Vorstellungen und nicht nach ihren Inhalten, außerdem setzt du Personen mit Gewalten gleich, was genauso falsch ist. Ich könnte jetzt jeden Punkt mit dir durchgehen, aber das würde uns vom Thema entfernen.

Buella
27.10.2015, 21:05
Bei dieser Argumentation ist das Ergebnis eindeutig.

Das Ergebnis solcher Anzeigen, ob begründet oder nicht, ist in diesem Saustall immer eindeutig!

Truitte
27.10.2015, 21:19
Ist der wirklich Jurist?
Dem Briefkopf zu entnehmen wohl schon!

tosh
27.10.2015, 21:35
tosh, eine Enteignung gemäß Artikel 14 Absatz 3 GG ist keine Abhilfe. Zunächst muss der Gesetzgebungsprozess durchlaufen werden. Bedingt durch die Entschädigungspflicht gehört ein solches Gesetz zu den zustimmungspflichtigen Gesetzen, muss also von Bundesrat und Bundestag beschlossen werden. Das dauert einige Zeit. Danach wird es mit fast absoluter Sicherheit Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens werden. Anderthalb bis 2 Jahre bevor es, wenn es überhaupt einem Normenkontrollverfahren stand hält, überhaupt in Anwendung kommt.
Kein wirksames Mittel, wenn es auf kurzfristige "Abhilfe" an kommt. Zu dem ist 2017 Bundeswahljahr.................................... ...

Wer spricht denn von kurzfristiger Abhilfe....

Die Umvolkung ist ein langjähriger Prozess.

tosh
27.10.2015, 21:39
Bin schon neugierig, was passiert wenn der 01.11 verstreicht? Passiert nichts von Merkels Seite müsste er eigenmächtig handeln oder zurücktreten.

Da passiert ja schon was zum 1.11.15:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-bundesregierung-beschliesst-neues-asylgesetz-a-1055193.html

Also wohl ein Schuss in den Ofen von Seehofer....

tosh
27.10.2015, 21:50
Also von Bürgerkrieg steht da erst mal nichts, ....

Du vergisst:

Subsidiärer SchutzAuf subsidiären Schutz kann ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser Anspruch haben, dem weder durch die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft noch durch das Asylrecht Schutz gewährt werden kann. Er wird als subsidiär Schutzberechtigter anerkannt, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht.
Als ernsthafter Schaden gilt:


die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,
Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder
eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.

http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Subsidiaer/subsidiaererschutz.html?nn=1363214

Deshalb werden fast alle Kriegsflüchtlinge zB aus Syrien hier anerkannt.

tosh
27.10.2015, 21:52
.....Deutsches Asylrecht und Genfer Konvention: Recht auf Asyl hat nur, wer persönlich verfolgt wird. Ein Mensch hat kein Recht auf Asyl, weil er in einer Krisen oder Kriegsregion lebt. Geschweige denn, wenn er aus angeblicher wirtschaftlicher Not kommt. Alleine damit haben 98 % der Ankommenden KEIN Anrecht auf Asyl....

Subsidiärer SchutzAuf subsidiären Schutz kann ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser Anspruch haben, dem weder durch die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft noch durch das Asylrecht Schutz gewährt werden kann. Er wird als subsidiär Schutzberechtigter anerkannt, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht.
Als ernsthafter Schaden gilt:


die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,
Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder
eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.

http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Subsidiaer/subsidiaererschutz.html?nn=1363214

Deshalb werden fast alle Kriegsflüchtlinge zB aus Syrien hier anerkannt.

tosh
27.10.2015, 21:55
....Wieviele Ausländer wurden in den letzten Monaten nicht erkennungsdienstlich behandelt?

Laut Artikel 18 des Asylverfahrensgesetz sind alle Ausländer von den Grenzbehörden erkennungsdienstlich zu behandeln. Wird aber nicht gemacht. Also ein klarer Rechtsbruch.

Die wenigsten. Die über die grüne Grenze eindrangen. Na, wieviele waren das?

Arnsberger
27.10.2015, 21:57
Subsidiärer Schutz

Auf subsidiären Schutz kann ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser Anspruch haben, dem weder durch die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft noch durch das Asylrecht Schutz gewährt werden kann. Er wird als subsidiär Schutzberechtigter anerkannt, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht.
Als ernsthafter Schaden gilt:


die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,
Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder
eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.

http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Subsidiaer/subsidiaererschutz.html?nn=1363214

Deshalb werden fast alle Kriegsflüchtlinge zB aus Syrien hier anerkannt.

Allerdings dürfen diese Menschen keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bekommen. Warum die dann integriert werden sollen, erschließt sich mir nicht.
Dazu sind das keine Kriegsflüchtlinge.

tosh
27.10.2015, 21:58
Werden die nicht bei der Registrierung als Asylbewerber beim BAMF erkennungsdienstlich behandelt?
Da steht ja nicht, das sie sofort erkennungsdienstlich behandelt werden müssen.

Erkennungsdienstlich behandelt werden sie meist an der Grenze, das BAMF prüft die Asylanträge später....

tosh
27.10.2015, 22:10
Da steht noch mehr drin, auch, dass das Bundesamt (Ausländerbehörde) diese Aufgabe hat.

"(2) Die Ausländerbehörde und die Polizei haben den Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln (§ 16 Abs. 1)."

De facto macht wohl die Polizei die erkennungsdienstliche Sache, da das BAMF überfordert ist.

tosh
27.10.2015, 22:11
Das ist aber kein EU-Gesetz.

Doch, Dublin III Vertrag.

tosh
27.10.2015, 22:14
Unerlaubte Einreise und illegaler Aufenhalt sind immer noch Straftaten! Demnach darf die Polizei den Straftäter erkennungsdienstlich behandeln!
Sowieso:

§ 19 Aufgaben der Ausländerbehörde und der Polizei

(2) Die Ausländerbehörde und die Polizei haben den Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln (§ 16 Abs. 1).

tosh
27.10.2015, 22:19
Eigentlich alle.
Gehen wir doch mal durch:
.............
Grün!

tosh
27.10.2015, 22:21
Dann muß ich nochmal lesen!

Gewalt oder Gewaltandrohung fehlen.

tosh
27.10.2015, 22:22
Begründet hat er es schon!....
Inwiefern?

tosh
27.10.2015, 22:26
Subsidiärer Schutz

Auf subsidiären Schutz kann ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser Anspruch haben, dem weder durch die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft noch durch das Asylrecht Schutz gewährt werden kann. Er wird als subsidiär Schutzberechtigter anerkannt, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht.
Als ernsthafter Schaden gilt:



die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,
Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder
eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.


http://www.bamf.de/DE/Migration/Asyl...tml?nn=1363214 (http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Subsidiaer/subsidiaererschutz.html?nn=1363214)

Deshalb werden fast alle Kriegsflüchtlinge zB aus Syrien hier anerkannt.

Allerdings dürfen diese Menschen keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bekommen.
Wo steht das?


Dazu sind das keine Kriegsflüchtlinge.
Was denn sonst?

Valdyn
27.10.2015, 22:33
Nö NPD-wählen ärgert das System nunmal mehr als Nichtwählen.Hast du schonmal wegen niedriger Wahlbeteiligung ein derartiges Betroffenheitsgesülze gehört wie bei guten Ergebnissen für die NPD?
Der Hauptgrund nicht NPD zu wählen ist schlicht Obrigkeitshörigkeit ("sowas wählt man nicht, das gehört sich nicht") und nichts anderes.

Meine Güte....dieses "Betroffenheitsgesülze" dient nur dazu, die Leute für sich zu gewinnen. Der Rechte ist eben der, auf den man mit dem Finger zeigen und sagen kann, so wollen wir nicht sein. Das schlechte Image hat er, das wird er nicht mehr los. Der Drops ist bis in alle Ewigkeit gelutscht. Gäbe es keine Rechten, würde das nicht funktionieren.

Wir brauchen keine NPD sondern eine bürgerliche konservative nationale Partei. Eben eine die mehrheitsfähig ist. Dazu muß man sich von den Klischeerechten verabschieden.

Buella
27.10.2015, 22:36
Gewalt oder Gewaltandrohung fehlen.

Hat er doch versucht zu begründen!

Buella
27.10.2015, 22:41
Gewalt oder Gewaltandrohung fehlen.

Unter "B." begündet er den Tatbestand der Gewalt!

Filofax
28.10.2015, 02:10
Filofax, du begehst einen entscheidenen Fehler, du interpretierst die Grundrechte nach deinen Vorstellungen und nicht nach ihren Inhalten, außerdem setzt du Personen mit Gewalten gleich, was genauso falsch ist. Ich könnte jetzt jeden Punkt mit dir durchgehen, aber das würde uns vom Thema entfernen.

Schwache Antwort, da hätte ich mehr erwartet.
Keine echten Argumente mehr?

Nun, was Du mir vorwirfst macht eben genau die Gegenseite, sie "interpretiert" eben einfache Sachverhalte völlig um, weil sich nach deren Meinung der Zeitgeist geändert hat, und dabei verletzen sie die Grundrechte.

Nehmen wir Art. 6
Schutz der Familie.
Der Begriff Famile ist nun mal biologisch vorgegeben, da gibt es keinen "Interpretationsspielraum" so wie Du hier unterstellst.
Trotzdem wurde dieses Grundrecht abgeschafft, geopfert auf dem Altar der Homolobby.
Demnächst werden hier alle Dämme brechen, die Pädophilen werden ein Freudenfest veranstalten!

Nehmen wir Art 5 und die abenteuerliche Begründung des Verfassungsgerichtes, warum eben der §130 quasi über diesem Gesetz steht.
Entschuldigung lieber "Gehirnnutzer", hast Du dazu mal die Begründung des Gerichtes gelesen?
Da wird herumgeredet um den heissen Brei, die Richter winden sich wie ein Aal im Angeleimer, bis sie sich dann zu subjektiv - emotionalen Begründungen versteigen wie dem "Schrecken, die die nationalsozialistische Herrschaft verursacht" habe oder auch eine echte Schote: dem Grundgesetz als "Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des nationalsozialistischen Regimes"

Meine Güte was für ein Dünnpfiff den diese hochbezahlten Rockträger da verzapfen, da bringt ja jede Bananenrepublik in Westafrika gescheitere Urteilsbegründungen.

Einem Staat, der mit solchen aberwitzigen Begründungen ("besonderer Schrecken" - werden jetzt auch Geisterbahnen auf dem Rummel verboten?) das wohl weltweit gemeinhin gesehen ALLERWICHTIGSTE Grundrecht abschafft (weil man sich so erschreckt hat), scheint von seinem eigenem "Grundgesetz" nicht sonderlich überzeugt zu sein.

Ich denke, da wirst Du kaum wiedersprechen können, es sei denn Du legst jetzt ein ähnlich dümmliches Geschwurbel wie unser "oberstes" Gericht hin.

Murmillo
28.10.2015, 05:54
Wo steht das?
...

Im AufenthG §7 .

§ 7 Aufenthaltserlaubnis (1) Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. ...

Murmillo
28.10.2015, 06:07
Filofax, du begehst einen entscheidenen Fehler, du interpretierst die Grundrechte nach deinen Vorstellungen und nicht nach ihren Inhalten, ...

Machen das den die Verfassungsrichter anders? Ich meine, wie, wenn nicht nach den Vorstellungen soll man denn irgendwelche Rechte interpretieren ?
Und auch die Interpretation der Inhalte liegt doch immer im Auge des Betrachters.
Was sollen sie denn sonst auch für Maßstäbe anlegen, die eines " göttlichen Wesens"? Nur, wer teilt ihnen denn diese Vorstellungen mit? Der Papst ?
Warum revidiert das BVerfG seine eigenen Urteile, wenn da nicht auf einmal die Inhalte des GG anders gesehen würden , z.B. bei der Parteienfinanzierung ? So , wie du schreibst, gäbe es nur eine einzige Interpretation der Inhalte, unabhängig von dem, der darüber befindet.
Dem scheint aber nicht so zu sein.

hubb
28.10.2015, 07:48
Das ist doch nur Show als wenn die Leute die sie teilweise selber ins Amt geholt hat nun gegen sie ermitteln würden ..da passiert nichts ...Meiner Meinung nach hätte die STA längst wegen Amtspflichtverletzung ermitteln müssen ... Amtseid: Schaden vom Volk abwenden-- usw nein da passiert leider nichts

Gehirnnutzer
28.10.2015, 07:52
Schwache Antwort, da hätte ich mehr erwartet.
Keine echten Argumente mehr?

Nun, was Du mir vorwirfst macht eben genau die Gegenseite, sie "interpretiert" eben einfache Sachverhalte völlig um, weil sich nach deren Meinung der Zeitgeist geändert hat, und dabei verletzen sie die Grundrechte.

Nehmen wir Art. 6
Schutz der Familie.
Der Begriff Famile ist nun mal biologisch vorgegeben, da gibt es keinen "Interpretationsspielraum" so wie Du hier unterstellst.
Trotzdem wurde dieses Grundrecht abgeschafft, geopfert auf dem Altar der Homolobby.
Demnächst werden hier alle Dämme brechen, die Pädophilen werden ein Freudenfest veranstalten!

Nehmen wir Art 5 und die abenteuerliche Begründung des Verfassungsgerichtes, warum eben der §130 quasi über diesem Gesetz steht.
Entschuldigung lieber "Gehirnnutzer", hast Du dazu mal die Begründung des Gerichtes gelesen?
Da wird herumgeredet um den heissen Brei, die Richter winden sich wie ein Aal im Angeleimer, bis sie sich dann zu subjektiv - emotionalen Begründungen versteigen wie dem "Schrecken, die die nationalsozialistische Herrschaft verursacht" habe oder auch eine echte Schote: dem Grundgesetz als "Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des nationalsozialistischen Regimes"

Meine Güte was für ein Dünnpfiff den diese hochbezahlten Rockträger da verzapfen, da bringt ja jede Bananenrepublik in Westafrika gescheitere Urteilsbegründungen.

Einem Staat, der mit solchen aberwitzigen Begründungen ("besonderer Schrecken" - werden jetzt auch Geisterbahnen auf dem Rummel verboten?) das wohl weltweit gemeinhin gesehen ALLERWICHTIGSTE Grundrecht abschafft (weil man sich so erschreckt hat), scheint von seinem eigenem "Grundgesetz" nicht sonderlich überzeugt zu sein.

Ich denke, da wirst Du kaum wiedersprechen können, es sei denn Du legst jetzt ein ähnlich dümmliches Geschwurbel wie unser "oberstes" Gericht hin.

filofax, mir gehen nicht die Argumente aus, nur ist es zum größten Teil Off-Topic hinsichtlich des Themas dieses Stranges auf die von dir erwähnten Punkte einzugehen.

Aber gehen wir mal kurz auf das letzte Post ein. Schon beim Begriff Familie begehst du einen Denkfehler. Natürlich lässt sich eine Familie biologisch definieren und natürlich haben auch biologische Eigenschaften Bedeutung für das Recht, aber ein simpler Gedankengang bzw. ein paar Gedanken hätten dich darauf bringen müssen, dass der der Familienbegriff auch eine rechtliche Definition hat, ich sage nur Adoptivkinder

Hinsichtlich des 130er muss ich sagen, Filofax, Gesetzestext lesen, denn der sagt aus, was unter Strafe gestellt ist und nicht persönliche Interpretation (Grundlage sind die Regeln der Rechtsauslegung). Der 130er schränkt die Meinungäußerungen eine, denn er bestraft Äußerungen, wenn sie auf eine bestimmte Art und Weise geschehen.
Du führst das BVerfG auf, auch schön. Dummerweise gibt es da nicht nur die Wunsiedelentscheidung von 2009 (http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20091104_1bvr215008.html), die du hier so schön erwähnst, sondern auch die Entscheidung BVerfGE 90,241 (http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Meinungsfreiheit/198-BVerfG-Az-1-BvR-2394-Auschwitz-Luege.html). Nun die Entscheidung aus 2009 spricht von einem nicht allgemeinen Gesetz, das zulässig ist, die Entscheidung 90,241 spricht von einem allgemeinen Gesetz. Was nun? Die 2009er Entscheidung hebt die Entscheidung aus dem Jahre 1994 nicht auf............................................... ......
Man kann zwar so wie du ankreiden, dass sich das BVerfG in der Entscheidung in seiner Entscheidung 2009 mit seiner Auslegungsbefugnis des GG weit aus dem Fenster gelegt hat, eine Abschaffung eines Grundrechtes liegt aber nicht vor, so wie du behauptest, weil durch den 130er nur eine bestimmte Art und Weise der Meinungsäußerung bestraft.

Damit belassen wir es mit dem 130er, weil das hier keine 130er Diskussion ist.

Gehirnnutzer
28.10.2015, 08:09
Machen das den die Verfassungsrichter anders? Ich meine, wie, wenn nicht nach den Vorstellungen soll man denn irgendwelche Rechte interpretieren ?
Und auch die Interpretation der Inhalte liegt doch immer im Auge des Betrachters.
Was sollen sie denn sonst auch für Maßstäbe anlegen, die eines " göttlichen Wesens"? Nur, wer teilt ihnen denn diese Vorstellungen mit? Der Papst ?
Warum revidiert das BVerfG seine eigenen Urteile, wenn da nicht auf einmal die Inhalte des GG anders gesehen würden , z.B. bei der Parteienfinanzierung ? So , wie du schreibst, gäbe es nur eine einzige Interpretation der Inhalte, unabhängig von dem, der darüber befindet.
Dem scheint aber nicht so zu sein.

Murmillo, du hast damit durchaus recht, jedoch folgt die Auslegung der Verfassungsrichter den Regeln der Rechtsauslegung und nicht reinen subjektiven Ansichten. Ich würde dir raten, dir, auch wenn es zunächst schwer verständlich ist, ein Urteil des BVerfG vollständig durchzulesen, nicht nur die Leitsätze oder die Pressemitteilungen. Die Urteile führen nämlich schön die unterschiedlichen Rechtsauffassungen der beteiligten Parteien auf und natürlich auch die Begründung der Richter für ihre Entscheidung.

Murmillo, ein Gericht kann nicht immer Entscheidungen treffen, die einem passen. Mir passen auch manche Entscheidungen des BVerfG nicht, aber ich stelle sie nicht in Frage, wenn die Begründung für mich nachvollziehbar ist. Ich habe eins gelernt dich meine intensive Beschäftigung mit dem Recht. Recht ist nicht immer so eindeutig, wie es eigentlich seien sollte. Es gibt manchmal kein richtig oder falsch und da ist es eben Entscheidung des BVerfG welcher Rechtsauffassung man folgt.

Gehirnnutzer
28.10.2015, 08:11
Das ist doch nur Show als wenn die Leute die sie teilweise selber ins Amt geholt hat nun gegen sie ermitteln würden ..da passiert nichts ...Meiner Meinung nach hätte die STA längst wegen Amtspflichtverletzung ermitteln müssen ... Amtseid: Schaden vom Volk abwenden-- usw nein da passiert leider nichts

Mal abgesehen, das der Amtseid keine solche rechtliche Wirkung hat, wie der Eid vor Gericht:

"Nulla poena sine lege" -> Keine Strafe ohne Gesetz.

Murmillo
28.10.2015, 09:06
Murmillo, du hast damit durchaus recht, jedoch folgt die Auslegung der Verfassungsrichter den Regeln der Rechtsauslegung und nicht reinen subjektiven Ansichten...

Ich würde sagen, warten wir nun mal ab, um wieder auf das Thema des Stranges zurück zu kommen.
Mittlerweile spricht der bayerische Innenminister auch von einer Verfassungsklage wegen Verstosses gegen europäisches und deutsches Recht und das die Bundesegierung dazu nicht befugt sei.
Und ich gehe davon aus, dass er sich vorher rechtlich hat beraten lassen, bevor er solche Statements abgibt.

Arnsberger
28.10.2015, 12:13
Was denn sonst?

Weil sie mehrere sichere Länder, in denen kein Krieg herrscht, durchquert haben.

Murmillo
28.10.2015, 12:38
...

Was denn sonst?

Wirtschaftsflüchtlinge, die zum Teil schon jahrelang im Ausland gelebt hatten ( z.B. Türkei) und die nun ihre Felle dort fortschwimmen sehen !
Direkt aus dem Krieg kommen die zum größten Teil jedenfalls nicht und sind damit auch keine Kriegsflüchtlinge !

Gehirnnutzer
28.10.2015, 12:54
Ich würde sagen, warten wir nun mal ab, um wieder auf das Thema des Stranges zurück zu kommen.
Mittlerweile spricht der bayerische Innenminister auch von einer Verfassungsklage wegen Verstosses gegen europäisches und deutsches Recht und das die Bundesegierung dazu nicht befugt sei.
Und ich gehe davon aus, dass er sich vorher rechtlich hat beraten lassen, bevor er solche Statements abgibt.

Murmillo, mal im ernst. Bayern spricht dies, Bayern spricht das. Seehofer droht hier, Seehofer droht da. Und was geschieht? Nichts, nothing...

Ansonsten, schwingt im Unterton bei dir eine typische Ansicht mit, die eigentlich falsch ist: Wer vor dem BundesVerfG klagt, hat recht. Aber eine Klage bedeutet nichts automatischen, sondern drückt die begründete "Ansicht"/Auffassung aus, das ein Rechtsbruch vorliegt. Die Feststellung, ob ein Rechtsbruch vorliegt, trifft aber das Gericht.

Wenn es zur Klage und dem Verfahren kommt, kann ich dir die Reaktionen einiger hier im Forum vorhersagen, denn die sind vollkommen unabhängig davon, ob tatsächlich ein Rechtsbruch vorliegt oder nicht.

Entscheidet nämlich das BVerfG nämlich, dass kein Rechtsbruch vorliegt, werden du und andere hier ohne das Urteil überhaupt gelesen zu haben, die Klage von der beinflussten Rechtssprechung des BVerfG anstimmen, weil ja schließlich die Politiker in den Parlamenten die Richter bestimmen.
Heißt die Entscheidung, es liegt ein Rechtsbruch vor, ist die Reaktion Jubel, Trubel, Heiterkeit, auch ohne das Urteil zu lesen. Es werden die Freudengesänge derjenigen anklingen, die bei anderen Entscheidungen das ebengenannte Klagelied angestimmt haben.

Ob tatsächlich ein Rechtsbruch vorliegt oder nicht, ist irrelevant.

Murmillo
28.10.2015, 13:40
...
Ansonsten, schwingt im Unterton bei dir eine typische Ansicht mit, die eigentlich falsch ist: Wer vor dem BundesVerfG klagt, hat recht. Aber eine Klage bedeutet nichts automatischen, sondern drückt die begründete "Ansicht"/Auffassung aus, das ein Rechtsbruch vorliegt. Die Feststellung, ob ein Rechtsbruch vorliegt, trifft aber das Gericht.
...
Du irrst ! Ich meinte nur, dass es offensichtlich auch eine begründete Ansicht gibt, dass hier ein Rechtsbruch vorliegt.Für dich scheint ja völlig klar, dass dies nicht so ist. Aber offensichtlich sieht das der bayerische Innenminister, und der wird ja Rechtsberater haben, völlig anders.


...
Entscheidet nämlich das BVerfG nämlich, dass kein Rechtsbruch vorliegt, werden du und andere hier ohne das Urteil überhaupt gelesen zu haben, die Klage von der beinflussten Rechtssprechung des BVerfG anstimmen, weil ja schließlich die Politiker in den Parlamenten die Richter bestimmen.
...
Ist es denn nicht so ? Es hat schon ein eigenartiges Beigeschmäckle, wenn die Politiker diejenigen bestimmen, welche nachher über ihr Tun und Handeln zu Gericht sitzen sollen.
Und die Besetzung der Richterstellen ist fest zwischen SPD und CDU ausgekungelt. Scheidet nämlich ein Richter aus, wird der Nachfolger von der Partei bestimmt, welche auch den Vorgänger bestimmt hatte. Dies ist schon sehr eigenartig.
Und warum wird eine solche Sache von erheblicher Tragweite, wie die Wahl der Verfassungsrichter, denn nicht öffentlich, sondern geheim vom Plenum des Bundestages durchgeführt ?

..
Entscheidet nämlich das BVerfG nämlich, dass kein Rechtsbruch vorliegt, werden du und andere hier ohne das Urteil überhaupt gelesen zu haben, die Klage von der beinflussten Rechtssprechung des BVerfG anstimmen, weil ja schließlich die Politiker in den Parlamenten die Richter bestimmen.
Heißt die Entscheidung, es liegt ein Rechtsbruch vor, ist die Reaktion Jubel, Trubel, Heiterkeit, auch ohne das Urteil zu lesen. Es werden die Freudengesänge derjenigen anklingen, die bei anderen Entscheidungen das ebengenannte Klagelied angestimmt haben.

Ob tatsächlich ein Rechtsbruch vorliegt oder nicht, ist irrelevant.
Und warum ist dies so ? Warum sind Gesetze nicht so gefasst, dass da gar nicht erst das BVerfG angerufen werden muss ?
Du beliebst doch immer zu schreiben, dass z.B. in GG §16a nicht drin steht , dass nicht auch anderweitig Asyl gewährt werden kann . Aber warum steht denn da nicht drin, das dies nicht so ist ?
Warum müssen die Gesetze immer noch ein Hintertürchen haben,durch die man es wiederum aushebeln kann? Z.B. AsylG §18. Der liest sich erst mal gut , und dann kommt :

(4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit
1....
2.das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.

Und wo sind die völkerrechtlichen und humanitären Gründe genau definiert oder was ist das politische Interesse der Bundesrepublik Deutschland ? Kann alles sein, oder nichts.
Und da wunderst du dich, dass man dann so reagiert ?

maxikatze
28.10.2015, 13:49
Na ja, den nimmt keiner ernst.
Man muss auch nicht gleich die Karte Hochverrat ziehen, obwohl es welcher ist.

Gauweiler hat den einfachen juristischen Ansatz bei Jauch auf den Punkt gebracht.
Merkels Entscheidungen sind illegal, weil sie bedürfen der Segnung durch das Parlament.
Ist selbst in einer Pseudodemokratie so.

Insofern ist ihr Schalten und Walten methodisch eine Anleihe aus dem Führungsstil der Vergangenheit ...
Geht gar nicht.

Das Handeln der Demokratiesimulanten ist danach ausgerichtet, als ob ihnen der Staat gehöre. Das garstige Volk stört dabei nur.
Und zum ersten Mal erlebe ich, dass Konservative völlig zerstritten und uneinig sind. Was man sonst eher aus dem linken Spektrum kennt.

Gehirnnutzer
28.10.2015, 15:21
Du irrst ! Ich meinte nur, dass es offensichtlich auch eine begründete Ansicht gibt, dass hier ein Rechtsbruch vorliegt.Für dich scheint ja völlig klar, dass dies nicht so ist. Aber offensichtlich sieht das der bayerische Innenminister, und der wird ja Rechtsberater haben, völlig anders.

Hier irrst du Murmillo, für mich ist nur klar, das jemand die Absicht äußert zu klagen, aber es bis jetzt nicht getan hat. Sorry aber für diese Politgeplänkel zwischen München und Berlin habe ich kein Verständnis. Entweder man ist der Ansicht es liegt ein Rechtsbruch vor, dann klagt man oder man ist nicht diese Ansicht. Man erwägtt, blabla, man will blablabla. Bei solchen Gerede geht es nicht um das Recht sondern rein darum über Unmutsäußerungen und ähnliches eine Politikänderung beim Bund zu bewirken.
Ich wandle ein Filmzitat mal ab, tun oder nicht tun, es gibt kein Versuchen und kein Abwägen. Recht sollte nicht für Politgeplänkel missbraucht werden.




Ist es denn nicht so ? Es hat schon ein eigenartiges Beigeschmäckle, wenn die Politiker diejenigen bestimmen, welche nachher über ihr Tun und Handeln zu Gericht sitzen sollen.
Und die Besetzung der Richterstellen ist fest zwischen SPD und CDU ausgekungelt. Scheidet nämlich ein Richter aus, wird der Nachfolger von der Partei bestimmt, welche auch den Vorgänger bestimmt hatte. Dies ist schon sehr eigenartig.
Und warum wird eine solche Sache von erheblicher Tragweite, wie die Wahl der Verfassungsrichter, denn nicht öffentlich, sondern geheim vom Plenum des Bundestages durchgeführt ?

Drehst du dir nhier nich ein wenig die Argumente hin. Die Richter werden abwechselnd von Bundesrat und Bundestag für 12 Jahre gewählt. 12 Jahre sind 3 Legislaturperioden. Ist ein GK, die eine qualifizierte Mehrheit im Bundestag hinter sich vereint die Regel?
Wollen wir die etlichen Entscheidungen aufzählen, wo das BVerfG dem Gesetzgeber auf die Finger gehauen hat?

Murmillo, jeder Mensch betrachtet die Dinge mit ein durch seine Einstellung geprägten Erwartungshaltung. Wird die Erwartungshaltung nicht erfüllt, ist der erste Gedanke immer Manipulation.


Und warum ist dies so ? Warum sind Gesetze nicht so gefasst, dass da gar nicht erst das BVerfG angerufen werden muss ?
Du beliebst doch immer zu schreiben, dass z.B. in GG §16a nicht drin steht , dass nicht auch anderweitig Asyl gewährt werden kann . Aber warum steht denn da nicht drin, das dies nicht so ist ?
Warum müssen die Gesetze immer noch ein Hintertürchen haben,durch die man es wiederum aushebeln kann? Z.B. AsylG §18. Der liest sich erst mal gut , und dann kommt :

Und wo sind die völkerrechtlichen und humanitären Gründe genau definiert oder was ist das politische Interesse der Bundesrepublik Deutschland ? Kann alles sein, oder nichts.
Und da wunderst du dich, dass man dann so reagiert ?

Murmillo, betrachte mal die Gesetze etwas anders. Gesetze sind abstrakt, weil sie eine Vielzahl von Möglichkeiten abdecken sollen. Konntest du dir die Flüchtlingssituation von heute bereits schon 2008 vorstellen?
Oder ein anderer Punkt, die Grundrechte konkurrieren untereinander aber auch mit den Interessen der Allgemeinheit. Kann man wirklich eindeutig und für jede Möglichkeit z.B. eine Grundrechtshierachie festlegen, ohne dass man manche Grundrechte nicht ad absurdum führt. Wer soll entscheiden?
Die Welt verändert sich, auch bestimmte Ansichten ändern sich, aber es liegt in der Natur des Gesetzgebungsprozeßes, dass sich Gesetze nicht so schnell diesem Wandel anpassen lassen. Gestaltet man ein Gesetz flexible, so hat es eine gewisse eigene Anpassungsfähigkeit, wird aber weniger eindeutig. Je strikter ein Gesetz gefasst wird, desto eindeutiger wird es, aber desto weniger anpassungsfähig ist es.
Recht ist so ein komplexes Gebiet, das ich hier nur ein paar Zusammnehänge anreißen konnte. Es gibt eine Menge mehr Zusammenhänge und Aspekte. Grundsätze wie Rechtssicherheit und Rechtskontinuität etc. pp..

Murmillo, unser Blick ist von Natur aus fokusiert auf den Einzelfall, so das wir manche Zusammenhänge gar nicht sehen oder einfach ignorieren.

tosh
28.10.2015, 17:21
Gewalt oder Gewaltandrohung fehlen.

Hat er doch versucht zu begründen!
Großadmiral meinte doch, dass eine schlüssige Begründung fehle.

tosh
28.10.2015, 17:25
Im AufenthG §7 .

Danke.

tosh
28.10.2015, 17:31
Weil sie mehrere sichere Länder, in denen kein Krieg herrscht, durchquert haben.

.....Direkt aus dem Krieg kommen die zum größten Teil jedenfalls nicht und sind damit auch keine Kriegsflüchtlinge !

Egal was jemand durchquert und wo er zuletzt war, wenn er vor Krieg in seinem Land floh ist er ein Kriegsflüchtling.

tosh
28.10.2015, 17:41
Hier irrst du Murmillo, für mich ist nur klar, das jemand die Absicht äußert zu klagen, aber es bis jetzt nicht getan hat. Sorry aber für diese Politgeplänkel zwischen München und Berlin habe ich kein Verständnis. Entweder man ist der Ansicht es liegt ein Rechtsbruch vor, dann klagt man oder man ist nicht diese Ansicht. Man erwägtt, blabla, man will blablabla. Bei solchen Gerede geht es nicht um das Recht sondern rein darum über Unmutsäußerungen und ähnliches eine Politikänderung beim Bund zu bewirken.
Ich wandle ein Filmzitat mal ab, tun oder nicht tun, es gibt kein Versuchen und kein Abwägen. Recht sollte nicht für Politgeplänkel missbraucht werden....

Die CSU ist mit der CDU als Union und als Regierungskoalition verbunden - unter Freunden schlägt man nicht gleich zu sondern warnt erst einmal und hofft auf Einsicht.

Ansonsten abwarten, Seehofer hat dem merkel ein Ultimatum gestellt (1.11.15).

Shahirrim
28.10.2015, 17:46
Nö NPD-wählen ärgert das System nunmal mehr als Nichtwählen.Hast du schonmal wegen niedriger Wahlbeteiligung ein derartiges Betroffenheitsgesülze gehört wie bei guten Ergebnissen für die NPD?
....
Richtig. Die Nichtwahl wird von Demokraten am Wahlabend traurig erwähnt, aber ein Tag danach ist sie wieder vergessen. Kommt die NPD aber auf 10%, dann toben die Demokraten über Wochen auf die blöden Wähler.

Truitte
28.10.2015, 17:47
Richtig. Die Nichtwahl wird von Demokraten am Wahlabend traurig erwähnt, aber ein Tag danach ist sie wieder vergessen. Kommt die NPD aber auf 10%, dann toben die Demokraten über Wochen auf die blöden Wähler.
NPD - Stimme = Gute Stimme :D

Sprecher
28.10.2015, 17:50
Richtig. Die Nichtwahl wird von Demokraten am Wahlabend traurig erwähnt, aber ein Tag danach ist sie wieder vergessen. Kommt die NPD aber auf 10%, dann toben die Demokraten über Wochen auf die blöden Wähler.

Und im Ausland gelten wir dann endlich wieder als kinderfressende Nazi-Ungeheuer, was den ein oder anderen Räfjudschie vielleicht dann doch vom Bereichern abhält.

Gehirnnutzer
28.10.2015, 18:05
Die CSU ist mit der CDU als Union und als Regierungskoalition verbunden - unter Freunden schlägt man nicht gleich zu sondern warnt erst einmal und hofft auf Einsicht.

Ansonsten abwarten, Seehofer hat dem merkel ein Ultimatum gestellt (1.11.15).

tosh, wie gesagt, das ist Politikgeplänkel. Entweder man ist der Ansicht, es wurde ein Rechtsbruch begangen, dann muss man ohne wenn und aber klagen oder man ist der Ansicht, es ist kein Rechtsbruch begangen worden. Ein dazwischen gibt es nicht.
Und wenn wir doch ein wenig Politik rein bringen wollen, es klagt ja nicht die CSU, sondern im eigentlichen Sinne das Land Bayern durch seine Regierung. Welche Interessen und Ansichten hat Seehofer als MP und sein Innenminister in erster Linie zu vertreten in diesem Fall? Die Interessen des Landes Bayern und nicht die Interessen eines politischen Zusammenhaltes auf Bundesebene.

tosh und zum 1.11.15 sage ich dir, da wird nichts geschehen, nicht weil Sonntag ist, nicht weil in den katholischen Bundesländern Allerheiligen gefeiert wird, das ist nur die Tarnung, sondern weil es nur wie davor BlaBlaBla von Seehofer ist.

Murmillo
29.10.2015, 05:40
Egal was jemand durchquert und wo er zuletzt war, wenn er vor Krieg in seinem Land floh ist er ein Kriegsflüchtling.

Aha ? Die Syrer, welche aus der Türkei kommen, haben also begründete Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung - wohlbemerkt in der Türkei, denn von da kommen sie ja ?

Nikolaus
29.10.2015, 05:58
Die CSU ist mit der CDU als Union und als Regierungskoalition verbunden - unter Freunden schlägt man nicht gleich zu sondern warnt erst einmal und hofft auf Einsicht.

Ansonsten abwarten, Seehofer hat dem merkel ein Ultimatum gestellt (1.11.15).Unter Freuden schlägt man überhaupt nicht zu.
Und eine Warnung jemanden zu schlagen nennt man eine Drohung. In diesem Fall natürlich wieder mal eine leere Drohung. Der Knilch will sich nur wieder aufspielen und für sich persönlich was rausschlagen aus dieser Situation.

MANFREDM
29.10.2015, 06:26
Aha ? Die Syrer, welche aus der Türkei kommen, haben also begründete Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung - wohlbemerkt in der Türkei, denn von da kommen sie ja ?

Als Kriegsflüchtling hat man keinen Anspruch auf Asyl. Kriegsflüchtlinge erhalten nur ein begrenztes Aufenthaltrecht. Asylanten erhalten nach Anerkennung ein unbegrenztes Aufenthaltsrecht. Nach Meinung von Rechtskundigen haben fast alle Syrer keinen Anspruch auf Asyl. So ist die Rechtslage bzw. wäre, wenn die BRD danach handeln würde.

Murmillo
29.10.2015, 06:54
Als Kriegsflüchtling hat man keinen Anspruch auf Asyl. Kriegsflüchtlinge erhalten nur ein begrenztes Aufenthaltrecht. Asylanten erhalten nach Anerkennung ein unbegrenztes Aufenthaltsrecht. Nach Meinung von Rechtskundigen haben fast alle Syrer keinen Anspruch auf Asyl. So ist die Rechtslage bzw. wäre, wenn die BRD danach handeln würde.

Meine Definition ist nicht dem GG Artikel16a entnommen, sondern der Genfer Flüchtlingskonvention.
Und natürlich erhält ein Kriegsflüchtling kein Asyl, sondern nur ein begrenztes Aufenthaltsrecht.
Leider werden die Tatbestände Asylant und Flüchtling in den Medien immer zusammengewürfelt und von Politikern- erst letztens hörte ich von der Grünen Göring-Eckardt, die Syrer wären die zukünftigen Deutschen- so getan, als wäre mit dem Flüchtlingsstatus automatisch ein Daueraufenthaltsrecht verbunden.

tosh
29.10.2015, 16:17
Aha ? Die Syrer, welche aus der Türkei kommen, haben also begründete Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung - wohlbemerkt in der Türkei, denn von da kommen sie ja ?

Nein, die Furcht wurde abgelöst durch skandalöse Zustände in den Flüchtlingscamps, trotzdem sind sie Kriegsflüchtlinge.

tosh
29.10.2015, 16:19
Unter Freuden schlägt man überhaupt nicht zu.
Und eine Warnung jemanden zu schlagen nennt man eine Drohung. In diesem Fall natürlich wieder mal eine leere Drohung. Der Knilch will sich nur wieder aufspielen und für sich persönlich was rausschlagen aus dieser Situation.

Etwas gerichtlich überprüfen zu lassen bedeutet doch nicht jemanden zu schlagen.

tosh
29.10.2015, 16:22
Meine Definition ist nicht dem GG Artikel16a entnommen, sondern der Genfer Flüchtlingskonvention.
Und natürlich erhält ein Kriegsflüchtling kein Asyl, sondern nur ein begrenztes Aufenthaltsrecht.
Leider werden die Tatbestände Asylant und Flüchtling in den Medien immer zusammengewürfelt* und von Politikern- erst letztens hörte ich von der Grünen Göring-Eckardt, die Syrer wären die zukünftigen Deutschen- so getan, als wäre mit dem Flüchtlingsstatus automatisch ein Daueraufenthaltsrecht verbunden.
*Sage ich schon seit Monaten.
Besonders weil das sogar das dumme Merkel vor aller Welt unbedarft zusammenwürfelte haben wir jetzt die Katastrophe!

Neu
29.10.2015, 16:24
Der Knilch will sich nur wieder aufspielen und für sich persönlich was rausschlagen aus dieser Situation.

Und zwar Wählerstimmen. Damit die CSU nicht untergeht, bezieht man verbal gegen die Flüchtlingspolitik Stellung.

Nikolaus
29.10.2015, 19:09
Etwas gerichtlich überprüfen zu lassen bedeutet doch nicht jemanden zu schlagen.Na warum hast du dann diesen Ausdruck verwendet?

Nikolaus
29.10.2015, 19:12
Und zwar Wählerstimmen. Damit die CSU nicht untergeht, bezieht man verbal gegen die Flüchtlingspolitik Stellung.Ich denk, der Merkel ans Bein zu pissen, ist ihm noch wichtiger als Wählerstimmen.

Frankenberger_Funker
29.10.2015, 19:46
Allerdings dürfen diese Menschen keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bekommen. Warum die dann integriert werden sollen, erschließt sich mir nicht.
Dazu sind das keine Kriegsflüchtlinge.

Diese Leute sollen "integriert" werden, weil sie als Siedler ins Land geholt werden. Man braucht sie als "Blutauffrischer" im Sinne Hootons und als Lohndrücker. Es wird vielleicht ein paar Alibi-Abschiebungen geben, aber das Gros in Millionenstärke wird nicht mehr gehen.

charger
29.10.2015, 21:35
Aufgrund der den Sozialen frieden massiv gefährdenden Vorgänge, welcher die Völkerwanderung zweifellos bewirken wird und der damit einhergehenden und fortschreitenden sozialen Drangsalierungen dem eigenen Volk gegenüber, müssten die Staatsanwälte eigentlich von sich aus tätig werden.

Aber welcher Hund beißt schon in die Hand die ihn füttert.

hamburger
30.10.2015, 19:17
http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/klage-wegen-merkels-entscheidung-zur-grenzoeffnung-a1280335.html

Die Rechtsgrundlagen der Entscheidung kennt bisher niemand...aber genau die hätte IM Erika schon lange veröffentlichen müssen.

Heifüsch
31.10.2015, 00:51
Hochverrat! Was hinter den 400 Strafanzeigen gegen Angela Merkel steckt
Was wird der Bundeskanzlerin vorgeworfen?

"Die Entscheidung der Bundesregierung (http://web.de/magazine/schlagwort/bundesregierung), Anfang September Tausende Flüchtlinge nach Deutschland reisen zu lassen, die in Ungarn festsaßen, kommentierte der stellvertretende Parteivorsitzende der AfD (http://web.de/magazine/schlagwort/afd) Alexander Gauland (http://web.de/magazine/schlagwort/alexander-gauland) mit den Worten: "Frau Merkel hat sich als Schleuser betätigt". Auch das wird der Kanzlerin in den Strafanzeigen vorgeworfen wird.
Neben der Schleusertätigkeit geht es aber auch um Hochverrat. Die Sprecherin des Generalbundesanwalts teilte "Focus Online" mit, dass alle Strafanzeigen nun pflichtgemäß geprüft würden..."


http://web.de/magazine/politik/hochverrat-400-strafanzeigen-angela-merkel-steckt-31029866 (http://web.de/magazine/politik/hochverrat-400-strafanzeigen-angela-merkel-steckt-31029866)

Murmillo
31.10.2015, 09:51
Nein, die Furcht wurde abgelöst durch skandalöse Zustände in den Flüchtlingscamps, trotzdem sind sie Kriegsflüchtlinge.

Skandalöse Zustände in Flüchtlingscamps sind aber kein Asylgrund oder Grund für eine Anerkennung als Flüchtling.Davon steht weder was im GG noch in der Genfer Flüchtlingskonvention.
Und dass sie hier nicht als Kriegsflüchtlinge gelten, besagt schon die Sichere-Drittstaaten-Regel. Was meinst du wohl, warum die existiert ?
Wären sie real anzuerkennende Kriegsflüchtlinge, hätte man so eine Regel in Hinblick auf die Genfer Flüchtlingskonvention gar nicht aufstellen können.

Murmillo
31.10.2015, 09:53
http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/klage-wegen-merkels-entscheidung-zur-grenzoeffnung-a1280335.html

Die Rechtsgrundlagen der Entscheidung kennt bisher niemand...aber genau die hätte IM Erika schon lange veröffentlichen müssen.

Was will sie denn veröffentlichern, wenn da nichts existiert, jedenfalls keine rechtlichen Grundlagen ?

tosh
31.10.2015, 15:44
Skandalöse Zustände in Flüchtlingscamps sind aber kein Asylgrund oder Grund für eine Anerkennung als Flüchtling.Davon steht weder was im GG noch in der Genfer Flüchtlingskonvention.
Stimmt.


Und dass sie hier nicht als Kriegsflüchtlinge gelten, besagt schon die Sichere-Drittstaaten-Regel.
Sie gelten laut dieser Regel als Flüchtlinge, in ihr heisst es:

Sicherer Drittstaat
Sicherer Drittstaat ist seit dem Asylkompromiss (https://de.wikipedia.org/wiki/Asylkompromiss) von 1992 ein zentraler Begriff des deutschen Asylrechts (https://de.wikipedia.org/wiki/Asylrecht_%28Deutschland%29). Nach Artikel 16a Abs. 2 (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html) des Grundgesetzes (https://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschlan d) ist ein sicherer Drittstaat (https://de.wikipedia.org/wiki/Drittstaat) ein solcher, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (https://de.wikipedia.org/wiki/Abkommen_%C3%BCber_die_Rechtsstellung_der_Fl%C3%BC chtlinge) und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (https://de.wikipedia.org/wiki/Konvention_zum_Schutze_der_Menschenrechte_und_Grun dfreiheiten) gewährleistet ist.... wiki

Murmillo
31.10.2015, 15:48
...
Sie gelten laut dieser Regel als Flüchtlinge, in ihr heisst es:

Sicherer Drittstaat

Sicherer Drittstaat ist seit dem Asylkompromiss (https://de.wikipedia.org/wiki/Asylkompromiss) von 1992 ein zentraler Begriff des deutschen Asylrechts (https://de.wikipedia.org/wiki/Asylrecht_%28Deutschland%29). Nach Artikel 16a Abs. 2 (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html) des Grundgesetzes (https://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschlan d) ist ein sicherer Drittstaat (https://de.wikipedia.org/wiki/Drittstaat) ein solcher, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (https://de.wikipedia.org/wiki/Abkommen_%C3%BCber_die_Rechtsstellung_der_Fl%C3%BC chtlinge) und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (https://de.wikipedia.org/wiki/Konvention_zum_Schutze_der_Menschenrechte_und_Grun dfreiheiten) gewährleistet ist.... wiki

Eben, und in dem sicheren Drittstaat gelten sie ja auch als Flüchtlinge, aber eben nicht im sicheren Viert- Fünft- oder Sechststaat, den sie auf der Suche nach dem finanz-ertragsreichsten Plätzchen durchwandern.

tosh
31.10.2015, 21:32
Eben, und in dem sicheren Drittstaat gelten sie ja auch als Flüchtlinge, aber eben nicht im sicheren Viert- Fünft- oder Sechststaat, den sie auf der Suche nach dem finanz-ertragsreichsten Plätzchen durchwandern.
Nein, sie können nur nicht Asyl gemäß GG als politische Verfolgte beantragen:

"...Personen, die über sichere Drittstaaten eingereist sind, können sich nach Art. 16a Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz in Verbindung mit § 26a Abs. 1 AsylG in der Regel nicht auf das Asylrecht nach Art. 16a Grundgesetz berufen, da nach dem Willen des Gesetzgebers (https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgeber) schon in dem sicheren Drittstaat die Möglichkeit bestand, Asyl zu beantragen, womit keine Notwendigkeit einer Asylbeantragung in Deutschland (https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland) mehr gegeben sei..."
https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherer_Drittstaat

Apophis
31.10.2015, 21:58
"Deutschland (https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland)"


Den Verweis hättest Du Dir sparen können - der gilt schon lange nicht mehr als zeitgemäß.


https://www.youtube.com/watch?v=YWfy63Wmdlw

A.

Großadmiral
01.11.2015, 08:00
Dem Briefkopf zu entnehmen wohl schon!

Dann sollte er auch so arbeiten.

Murmillo
01.11.2015, 09:39
Nein, sie können nur nicht Asyl gemäß GG als politische Verfolgte beantragen:

"...Personen, die über sichere Drittstaaten eingereist sind, können sich nach Art. 16a Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz in Verbindung mit § 26a Abs. 1 AsylG in der Regel nicht auf das Asylrecht nach Art. 16a Grundgesetz berufen, da nach dem Willen des Gesetzgebers (https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgeber) schon in dem sicheren Drittstaat die Möglichkeit bestand, Asyl zu beantragen, womit keine Notwendigkeit einer Asylbeantragung in Deutschland (https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland) mehr gegeben sei..."
https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherer_Drittstaat

Nein, dies betrifft genau so Kriegsflüchtlinge, denn für die gilt AsylVerfG §18 (1) ebenso, wie für politisch Verfolgte.Denn sowohl der politisch Verfolgte als auch der Kriegsflüchtling sind dem Gesetz nach zunächst mal "Ausländer, die bei einer mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörde (Grenzbehörde) um Asyl nachsuchen" und werden gleich behandelt.

tosh
01.11.2015, 10:22
Den Verweis hättest Du Dir sparen können - der gilt schon lange nicht mehr als zeitgemäß....
Es ging nicht um unsere Souveränität.

tosh
01.11.2015, 11:46
Nein, dies betrifft genau so Kriegsflüchtlinge, denn für die gilt AsylVerfG §18 (1) ebenso, wie für politisch Verfolgte.Denn sowohl der politisch Verfolgte als auch der Kriegsflüchtling sind dem Gesetz nach zunächst mal "Ausländer, die bei einer mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörde (Grenzbehörde) um Asyl nachsuchen" und werden gleich behandelt.

Richtig, du redest ja selber von Kriegsflüchtlingen, das entspricht auch § 1 Geltungsbereich Asylg,
und bestätigst die Ausgangsbehauptung, dass es sich weiter um Flüchtlinge handelt.

Etwas anderes ist, dass ihnen nach §18 in einigen Fällen die Einreise verweigert werden kann.

Murmillo
01.11.2015, 14:46
...
und bestätigst die Ausgangsbehauptung, dass es sich weiter um Flüchtlinge handelt.
...

Wäre dem so, dürfte es aber keinen §18 (1) im AsylVerfG geben, weil echte Kriegsflüchtlinge, so sie denn als solche zählen würden, dürfte man ja nach Genfer Flüchtlingskonvention nicht abweisen. Man hat aber doch diesen Passus gesetzlich festgeschrieben. Warum wohl? Doch ganz offensichtlich, weil Kriegsflüchtlinge, welche über sichere Herkunftsstaaten hier versuchen einzureisen, sich nicht mehr auf ihren Kriegsflüchtlingsstatus berufen können. Einen anderen Grund dafür gibt es nicht, oder unser Gesetz würde, wie schon geschrieben, mit den Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention kollidieren.

tosh
01.11.2015, 19:28
Wäre dem so, dürfte es aber keinen §18 (1) im AsylVerfG geben, weil echte Kriegsflüchtlinge, so sie denn als solche zählen würden, dürfte man ja nach Genfer Flüchtlingskonvention nicht abweisen. ....
Man darf die echten Kriegsflüchtlinge lt. Gesetz hier abweisen, da sie ja bereits in einem sicheren Drittstaat untergebracht sind.

Murmillo
02.11.2015, 06:56
Man darf die echten Kriegsflüchtlinge lt. Gesetz hier abweisen, da sie ja bereits in einem sicheren Drittstaat untergebracht sind.

Untergebracht ? Offensichtlich nicht, denn sonst würden sie ja nicht bei uns an der Grenze stehen und Einlass begehren.
Dies ist ja das eigentliche Problem. Die Transitstaaaten - allesamt EU-Mitglieder- kommen ihrer Pflicht zur Unterbringung und Registrierung ja gar nicht erst nach, sondern lassen die Flüchtlinge einfach ziehen bzw. beschleunigen die Reise durch Bustransfers.
Gerade wegen dieses masenhaftesn Verstosses gegen geltendes EU-Recht sollte man ja konsequent das Schengen III-Abkommen in bezug auf die Sichere-Drittstaten-Regel durchsetzen. Anders wäre es, würden nur ein paar Flüchtlinge an den deutschen Grenzen ankommen, die irgendwie durch die Kontrollen geschlüpft sind.
Und natürlich kann man dann die ganzen Flüchtlinge nicht in z.B. Österreich belassen- die wären dann recht schnell am Ende.
Aber da muss dann eine EU-weite Verteilung der Flüchtlinge her. So wie im Augenblick geht es jedenfalls nicht weiter.

tosh
02.11.2015, 18:13
Untergebracht ? Offensichtlich nicht, denn sonst würden sie ja nicht bei uns an der Grenze stehen und Einlass begehren.
Dies ist ja das eigentliche Problem. Die Transitstaaaten - allesamt EU-Mitglieder- kommen ihrer Pflicht zur Unterbringung und Registrierung ja gar nicht erst nach, sondern lassen die Flüchtlinge einfach ziehen bzw. beschleunigen die Reise durch Bustransfers.
Gerade wegen dieses masenhaftesn Verstosses gegen geltendes EU-Recht sollte man ja konsequent das Schengen III-Abkommen in bezug auf die Sichere-Drittstaten-Regel durchsetzen.* Anders wäre es, würden nur ein paar Flüchtlinge an den deutschen Grenzen ankommen, die irgendwie durch die Kontrollen geschlüpft sind.
Und natürlich kann man dann die ganzen Flüchtlinge nicht in z.B. Österreich belassen- die wären dann recht schnell am Ende.
Aber da muss dann eine EU-weite Verteilung der Flüchtlinge her. So wie im Augenblick geht es jedenfalls nicht weiter.
Die meisten kommen aus sicheren Lagern in der Türkei.

*Das wollen jetzt offensichtlich Seehofer (der hat sich durchgesetzt) und Merkel mit Hilfe der Transitzonen, wer nicht anerkannt wird soll garnicht erst in Deutschland einreisen, verteilt und viele Monate überprüft und versorgt werden, wie es Apokalypse-Engel Gabriel will.

Nur: Die Asylbetrüger werden an diesen Lagern vorbei über die grüne Grenze eindringen!

Ansonsten wird es falls die SPD doch noch mitzieht, zu einem fürchterlichen Rückstau bis auf die gr. Inseln kommen, denn alle Balkanstaaten werden die Grenzen dicht machen.!

Apophis
07.11.2015, 22:02
Es ging nicht um unsere Souveränität.

"Unsere Souveränität"

Dann glaub´ mal schon weiter an irgendwelche Märchen...

A.