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Vollständige Version anzeigen : Hund beisst Einbrecher !



cornjung
21.10.2015, 10:13
Selbstverständlich darf sich jeder gemäss den §§ 32 StGB und 227 BGB gegen einen rechtwidrigen Angriff eines Einbrecher wehren und in Notwehr verteidigen, und damit einen Angreifer auch verletzen. Und er darf in Nothilfe gemäss § 34 STGB auch einem anderen helfen.

Und das gilt selbstverständlich analog auch für einen Hund, auch wenn der als Sache angesehen wird. Beisst also ein Hund einen Angreifer oder Einbrecher, um ihn abzuwehren oder zu stellen, handelt er selbstverständlich in berechtigter Notwehr bezw. Nothilfe. Dem Halter drohen keinerlei Konsequenzen aus der Gefährdungs-Halter-Haftung.

Hier wird von einigen so getan, als müsste man sich sich von Migranten-einbrechern und schlägern ausrauben, und zum Krüppel oder ins Koma schlagen lassen. Das ist keinewegs so. AmStaff, Baseballer, Dobermann, Kopfstoss, Messer, Stuhl, Schlagring, Tritt in die Eier....gebrochenes Nasenbein und zertrümmerte Kniescheibe...alles ist zur Verteidigung gegen einen rechtswidrigen Angriff erlaubt.

Nein, da irrst du gewaltig!Selbst wenn du angegriffen wirst darf dein Hund niemanden anfallen und schon gar nicht dich verteidigen.Du hast dein Hund so zu halten, dass er niemanden angreift......selbst wenn du angegriffen wirst.Ich weiß....ich weiß....das ist Bullshit, aber so ist es leider nun einmal. Durch Ärger mit meinem Hund mussten wir uns von der Amtstierärztin belehren lassen.
Deine Amtstierärztin irrt sich, aber gewaltig. Oder sie ist eine bewusst falsch informierende depperte Gutmenschin.

Tantalit
21.10.2015, 10:36
Selbstverständlich darf sich jeder gemäss den §§ 32 StGB und 227 BGB gegen einen rechtwidrigen Angriff eines Einbrecher wehren und in Notwehr verteidigen, und damit einen Angreifer auch verletzen. Und er darf in Nothilfe gemäss § 34 STGB auch einem anderen helfen.

Und das gilt selbstverständlich analog auch für einen Hund, auch wenn der als Sache angesehen wird. Beisst also ein Hund einen Angreifer oder Einbrecher, um ihn abzuwehren oder zu stellen, handelt er selbstverständlich in berechtigter Notwehr bezw. Nothilfe. Dem Halter drohen keinerlei Konsequenzen aus der Gefährdungs-Halter-Haftung.

Hier wird von einigen so getan, als müsste man sich sich von Migranten-einbrechern und schlägern ausrauben, und zum Krüppel oder ins Koma schlagen lassen. Das ist keinewegs so. AmStaff, Baseballer, Dobermann, Kopfstoss, Messer, Stuhl, Schlagring, Tritt in die Eier....gebrochenes Nasenbein und zertrümmerte Kniescheibe...alles ist zur Verteidigung gegen einen rechtswidrigen Angriff erlaubt.

Deine Amtstierärztin irrt sich, aber gewaltig. Oder sie ist eine bewusst falsch informierende depperte Gutmenschin.

Egal wo man hinschaut überall nur noch lebensfremde und deutschen/menschenfeindliche Fachidioten am Werk.

Wer sich in Gefahr begibt (Einbrecher) wird darin umkommen bzw. zu schaden. :)

Thorson
21.10.2015, 10:44
Nej, in Notwehr darf der Hund beissen, was das Zeug hält.
Man muss nachher nur die Notwehr plausibel darlegen können.

Veruschka
21.10.2015, 10:49
Wenn sie mit ihrem Hund zum Amtstierarzt musste, dann hat sie wahrscheinlich eine Auflage dazu bekommen. Wahrscheinlich ist sie von einem anderem Hundehalter angezeigt worden.

cornjung
21.10.2015, 10:50
Nej, in Notwehr darf der Hund beissen, was das Zeug hält.Man muss nachher nur die Notwehr plausibel darlegen können.
Nein, der Einbrecher muss beweisen, dass er sich nur ein harmloser Besucher war, der sich " zufällig verlaufen " hat. Oder nur ein " Glas Wasser " gesucht hat, damit er nicht verdurstet.

Menetekel
21.10.2015, 10:53
Wenn sie mit ihrem Hund zum Amtstierarzt musste, dann hat sie wahrscheinlich eine Auflage dazu bekommen. Wahrscheinlich ist sie von einem anderem Hundehalter angezeigt worden.

Die Magd liegt tot am Boden, der Knecht liegt oben drauf, er wackelt mit dem Arsche WAHRSCHEINLICH stirbt er auch. :D

Seligman
21.10.2015, 10:57
Braver Hund.

kotzfisch
21.10.2015, 11:00
Selbstverständlich darf sich jeder gemäss den §§ 32 StGB und 227 BGB gegen einen rechtwidrigen Angriff eines Einbrecher wehren und in Notwehr verteidigen, und damit einen Angreifer auch verletzen. Und er darf in Nothilfe gemäss § 34 STGB auch einem anderen helfen.

Und das gilt selbstverständlich analog auch für einen Hund, auch wenn der als Sache angesehen wird. Beisst also ein Hund einen Angreifer oder Einbrecher, um ihn abzuwehren oder zu stellen, handelt er selbstverständlich in berechtigter Notwehr bezw. Nothilfe. Dem Halter drohen keinerlei Konsequenzen aus der Gefährdungs-Halter-Haftung.

Hier wird von einigen so getan, als müsste man sich sich von Migranten-einbrechern und schlägern ausrauben, und zum Krüppel oder ins Koma schlagen lassen. Das ist keinewegs so. AmStaff, Baseballer, Dobermann, Kopfstoss, Messer, Stuhl, Schlagring, Tritt in die Eier....gebrochenes Nasenbein und zertrümmerte Kniescheibe...alles ist zur Verteidigung gegen einen rechtswidrigen Angriff erlaubt.

Deine Amtstierärztin irrt sich, aber gewaltig. Oder sie ist eine bewusst falsch informierende depperte Gutmenschin.

Schlagring ist verboten.WaffG.

Kunigunde
21.10.2015, 11:10
Selbstverständlich darf sich jeder gemäss den §§ 32 StGB und 227 BGB gegen einen rechtwidrigen Angriff eines Einbrecher wehren und in Notwehr verteidigen, und damit einen Angreifer auch verletzen. Und er darf in Nothilfe gemäss § 34 STGB auch einem anderen helfen.

Und das gilt selbstverständlich analog auch für einen Hund, auch wenn der als Sache angesehen wird. Beisst also ein Hund einen Angreifer oder Einbrecher, um ihn abzuwehren oder zu stellen, handelt er selbstverständlich in berechtigter Notwehr bezw. Nothilfe. Dem Halter drohen keinerlei Konsequenzen aus der Gefährdungs-Halter-Haftung.

Deine Amtstierärztin irrt sich, aber gewaltig. Oder sie ist eine bewusst falsch informierende depperte Gutmenschin.
Ich weiß nicht ob du in der Realität schon einmal davon betroffen warst, aber zwischen Gesetz und umgesetzter Handhabe stehen Welten.
Selbst wenn der Hund dich verteidigt, was er bei einem körperlichen Angriff mit 1000%tiger Sicherheit machen wird, kommt es dann auf die Rasse an. Hast du einen ich-wollte-mal-ein-Hund-werden-Rasse (das soll jetzt keine Beleidigung für kleinere Hunde sein), dann gibt es ein dudu. Hast du aber einen Hund und vielleicht noch einen der auf der Liste der angeblichen Kampfhunde steht. Dann solltest du eine Schleimspur bei allen Ordnungshütern hinterlassen ansonsten bis du ihn los. Das schlimmste was passieren kann ist, dass der Hund eingeschläfert wird.
Zudem kann der Angegriffene dich auf Schadenersatz *undwasweißichnichtalles* verklagen.
Die Haftpflicht deines Hundes wird die Kosten jedenfalls nicht übernehmen, da bei so einem Fall dir immer Unterstellt wird, dass du die Schuld des Angriffs trägst. Also kannst du alles aus deiner eigenen Tasche bezahlen.

Das heißt im Klartext:
Kuffnucke bricht ein und greift dich an......Hund geht auf Kuffnucken los und beisst.....du bist schuld, dass dein Hund gebissen hast.....Kuffnucke kann Anzeige gegen dich ersatten und auf Schadensersatz u.v.m. klagen.

Ja, dass ist Deutschland.

Mir persönlich ist es aber wurscht.
Bei meinem Hund mach ich mir keine Sorgen, wenn ich hier Abends alleine bin. Sollte sich wirklich einer der Zigeuner auf mein Grund und Boden samt Haus verlaufen. Will ich einfach nur mal sehen wer schneller ist.....mein 50Kg vierpfotiges Lebendgewicht oder der zweibeinige Zigeunerbraten.
Ich hätte eher Angst, sollte er zubeissen, dass er sich an der Zigeunerbraten eine ansteckende Krankheit holt.


Hier wird von einigen so getan, als müsste man sich sich von Migranten-einbrechern und schlägern ausrauben, und zum Krüppel oder ins Koma schlagen lassen. Das ist keinewegs so. AmStaff, Baseballer, Dobermann, Kopfstoss, Messer, Stuhl, Schlagring, Tritt in die Eier....gebrochenes Nasenbein und zertrümmerte Kniescheibe...alles ist zur Verteidigung gegen einen rechtswidrigen Angriff erlaubt.
Auch hier gillt.....zwischen Gesetz und Handhabe liegen Welten.
Vor Jahren gab es mal einen Fall in Berlin (finde ich aber im Netz gerade nicht). Ein junger Mann der nach Hause kommt und einen Einbrecher dabei überrascht, wie der seine Eltern gefesselt und gefoltert hat, weil sie die Safekombination nicht rausgeben wollten. Der junge Mann hat dann mit einem Gewehr auf den Einbrecher geschossen. Ich weiß nicht mehr ob er ihn damit getötet hat, aber eines hat mich dieser Fall gelehrt.....
.....in Deutschland darfst du dich und schon gar nicht dein Eigentum verteidigen.
Der junge Mann wurde, glaube ich, wegen versuchten Todschlags festgenommen und auch verurteilt.

Auch wir haben für den Notfall Vorkehrungen getroffen und ich bin sowieso nicht der Typ der kampflos aufgibt. Mir persönlich ist es auch egal, ob der andere dabei draufgeht oder schwer verletzt wird.
Unbefugte haben mein Hof und Haus nicht zu betreten. Ansonsten müssen sie mit den Konsequenzen leben.

Kunigunde
21.10.2015, 11:15
Wenn sie mit ihrem Hund zum Amtstierarzt musste, dann hat sie wahrscheinlich eine Auflage dazu bekommen. Wahrscheinlich ist sie von einem anderem Hundehalter angezeigt worden.
Genau.
Die Amtstierärztin kam sogar zu uns. Ich hab mich geweigert mit meinem Hund zu ihr zu fahren. Das ist eine unbekannte Umgebung und das wäre nur Stress für ihn. Also hab ich ihr vorgeschlagen zu uns zu kommen. So könnte sie den Hund direkt vor Ort sehen und wie er bei uns lebt. Damit war sie, zu meinem Erstaunen, einverstanden.
Auflagen haben wir aber nicht bekommen....GsD.

Marlen
21.10.2015, 11:15
Braver Hund.Sehr gutes Tier ... :D

hthor
21.10.2015, 11:41
Wenn das ordnungsgemäss gekennzeichnet ist, das auf dem Grundstück ein gefährlicher Hund rumläuft und abgesichert ist, das der Hund aus dem Grundstück nicht ausbrechen kann, sowie Postboten Zeitungsausträger nicht gefährdet werden, ist es kein Problem.
Jeder der widerrechtlich auf ein privat oder fremdes Grundstück eindringt, ist dann selbst dafür verantwortlich wenn es zu Verletzungen durch den Hund kommt. Auch Firmengelände werden von bissigen Hunden bewacht und es ist nicht Strafbar.

Natürlich haben illegale Einwanderer, Muslime Sonderrechte, so stehen sie doch über das Bundesrecht, stehen über das Menschenrecht und geniessen eine höhere Stellung als einheimische Eu Bürger, die verpflichtet sind, für das Wohlergehen ihrer neuen Herren und Gebieter zu sorgen.
Der Gesetzgeber in Deutschland hat es aber bisher versäumt, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik anzupassen. Aber laut Gutmenschendenken
gilt trotzdem für alle EU Bürger , der Wille und das Wohlergehen der Einwanderer und und sogenannter Flüchtlinge ist höher zu bewerten, als das Grundgesetz der BRD und die Sicherheit der einheimischen Bürger stehen unter dem Wohlergehen der Fremden Einwanderer.

cornjung
21.10.2015, 12:24
Ich weiß nicht ob du in der Realität schon einmal davon betroffen warst, aber zwischen Gesetz und umgesetzter Handhabe stehen Welten.
Ich war in zig Notwehrprozessen als Zeuge anwesend, und habe mich selbst schon erfolgreich darauf berufen. Sogar auf Notwehrexzess.

Selbst wenn der Hund dich verteidigt....kommt es dann auf die Rasse an. Hast du aber einen Hund und vielleicht noch einen der auf der Liste der angeblichen Kampfhunde steht. Dann solltest du eine Schleimspur bei allen Ordnungshütern hinterlassen ansonsten bis du ihn los. Das schlimmste was passieren kann ist, dass der Hund eingeschläfert wird.Zudem kann der Angegriffene dich auf Schadenersatz *undwasweißichnichtalles* verklagen. Das heißt im Klartext:Kuffnucke bricht ein und greift dich an......Hund geht auf Kuffnucken los und beisst.....du bist schuld, dass dein Hund gebissen hast.....Kuffnucke kann Anzeige gegen dich ersatten und auf Schadensersatz u.v.m. klagen.
Nein. Es kommt eben nicht auf die Rasse an, sondern allein darauf, ob eine Notwehrsituation vorliegt. Sogar ein Kampf-bezw. Listenhund hat das Recht auf Notwehr. Ich kenne persönlich Fälle, in denen Kampfhunde Angreifer gebissen und schwer verletzt haben. Aber richtig ! Ermittlungen wurden eingestellt. Es kam gar nicht zur Anklage. Sogar Mitschuld wurde ausgeschlossen. Kein Angreifer oder Einbrecher kann dich auf sonst was verklagen. Selbst wenn er Kuffnucke ist. Das sind alles nur Gerüchte von völlig rechtsunkundigen Amateuren. Übrigens, wenn einer dein umzäüntes Grundstück unberechtigt betritt, und er vom Hund gebissen wurde, ist er zunächst mal er schuld, nicht du. Dich trifft höchstens eine kleine MIT- schuld ( § 254 ! ). Bitte komm jetzt nicht mit dem völligen Ausnahmefall vom 5 -jährigen Klein-Kind, was sich zufällig im Grundstück geirrt hat.

zwischen Gesetz und Handhabe liegen Welten......in Deutschland darfst du dich und schon gar nicht dein Eigentum verteidigen.
Nein, das Gegenteil ist richtig. Ich darf mich und mein Eigentum sehr wohl verteidigen. Sogar mit einer Waffe. Ich darf mich sogar mit einer illegalen Waffe auf Notwehr berufen. Sprich sogar eine illegale Waffe bricht nicht das Recht auf Notwehr. Es bleibt lediglich ein Verstoss gegen das WaffenG. Gibt beim ersten Mal ohnhin nur ne Geldstrafe. Höchstens Bewährung. Ja und ? Dafür lebst du.

Vor Jahren gab es mal einen Fall in Berlin (finde ich aber im Netz gerade nicht). Ein junger Mann der nach Hause kommt und einen Einbrecher dabei überrascht, wie der seine Eltern gefesselt und gefoltert hat, weil sie die Safekombination nicht rausgeben wollten. Der junge Mann hat dann mit einem Gewehr auf den Einbrecher geschossen.Der junge Mann wurde, glaube ich, wegen versuchten Todschlags festgenommen und auch verurteilt.

Ich gaube nicht, und bin sicher, so war es nicht. Ich habe im Pistorius und Sittensen Strang mehrere BGH ( !!! ) Urteile gepostet, in denen ein Einbrecher sogar erschossen wurde, und der Schütze in Notwehr frei gesprochen wurde. Egal, was irgendweine Amtstierärztin meint.

Kunigunde
21.10.2015, 14:23
Nein. Es kommt eben nicht auf die Rasse an, sondern allein darauf, ob eine Notwehrsituation vorliegt. Sogar ein Kampf-bezw. Listenhund hat das Recht auf Notwehr. Ich kenne persönlich Fälle, in denen Kampfhunde Angreifer gebissen und schwer verletzt haben. Aber richtig ! Ermittlungen wurden eingestellt. Es kam gar nicht zur Anklage. Sogar Mitschuld wurde ausgeschlossen. Kein Angreifer oder Einbrecher kann dich auf sonst was verklagen. Selbst wenn er Kuffnucke ist. Das sind alles nur Gerüchte von völlig rechtsunkundigen Amateuren. Übrigens, wenn einer dein umzäüntes Grundstück unberechtigt betritt, und er vom Hund gebissen wurde, ist er zunächst mal er schuld, nicht du. Dich trifft höchstens eine kleine MIT- schuld ( § 254 ! ). Bitte komm jetzt nicht mit dem völligen Ausnahmefall vom 5 -jährigen Klein-Kind, was sich zufällig im Grundstück geirrt hat.
(Eingekürzt durch mich)

Nein, mit dem 5jährigen Kind komme ich dir jetzt nicht.
Auch ich gebe nur meine Erfahrungen/Erlebnisse wieder und ich habe eben andere Erfahrungen gemacht als du. Ganz davon abgesehen, was uns diese Amtstierärtin erzählt hat. Die dachte nämlich das ist unser/mein erster Hund. Ich hab sie in dem Glauben gelassen. Dieser ist aber schon mein 5..
Das was Hunde in Notwehrsituationen im Zusammenhang mit Hausfriedensbruch ist vor Gericht sehr dehnbar und man ist auf den guten Willen eines Richters angewiesen. Zu dem muss man denen eine plausible Erlärung auftischen, die Hand und Fuß hat.
Aber wenn es um dieses Thema geht, dann prallen die verschiedensten Meinungen aufeiander und die Gelherten streiten sich auch.
Der Hund als Schutz vor Einbrechern (http://www.tierfreund.de/der-hund-als-schutz-vor-einbrechern/)
Hinweisschild: Vorsicht bissiger Hund (http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=208580)
www.123recht.net (http://www.123recht.net/Sowas-gibt-es-glaube-ich-nur-bei-uns-in-Deutschland-__f58550.html)
www.juraforum.de (http://www.juraforum.de/forum/t/hundebiss-gegen-einbrecher.254396/)
Gerichtsurteile zu Haftungsfragen beim Hund (http://toelt-und-hund.de/urteile-hund/hundehalterhaftung/index.php)
Halterhaftung (PDF) (http://www.geraldgroos.de/downloads/halterhaftung.pdf)

wtf
21.10.2015, 14:25
Schlagring ist verboten.WaffG.

Noch so ein Sachkundestreber...ich hatte bereits mit der Tastatur angesetzt :happy:

cornjung
21.10.2015, 14:31
Noch so ein Sachkundestreber...ich hatte bereits mit der Tastatur angesetzt :happy:
Besser einen verboteten Schlagring eingesetzt, und der Angreifer liegt im Spital, als ich. Wenn ich mich wehre, richtig, oder ich renne. Oder versuche es wenigstens.

wtf
21.10.2015, 14:36
Besser einen verboteten Schlagring eingesetzt, und der Angreifer liegt im Spital, als ich. Wenn ich mich wehre, richtig, oder ich renne. Oder versuche es wenigstens.

Richtig, richtig. Nur halt illegal im Fall eines Schlagrings. Das ist ein verbotener Gegenstand im Sinne des Waffengesetzes.

Affenpriester
21.10.2015, 15:00
Richtig, richtig. Nur halt illegal im Fall eines Schlagrings. Das ist ein verbotener Gegenstand im Sinne des Waffengesetzes.

Der fliegt ausm Fenster nach dem Einsatz. Oder passiert das draußen, kommt er weg.

wtf
21.10.2015, 15:01
Der fliegt ausm Fenster nach dem Einsatz. Oder passiert das draußen, kommt er weg.

Ich bin beeindruckt. Ein affenpriestiger Beitrag, den ich auch Anhieb verstehe.

Affenpriester
21.10.2015, 15:05
Ich bin beeindruckt. Ein affenpriestiger Beitrag, den ich auch Anhieb verstehe.

Willste mich mobben, oder was? :)

pixelschubser
21.10.2015, 15:12
Der fliegt ausm Fenster nach dem Einsatz. Oder passiert das draußen, kommt er weg.

Ist der Einbrecher alleine unterwegs, macht man es genau so oder besser noch radikaler. Solche Dinge regelt man ohne Zeugen und zwar final. Und im Nachhinein hat man eine schockbedingte Amnesie.

wtf
21.10.2015, 15:46
Willste mich mobben, oder was? :)

Keinesfalls. Ich schätze Deine Beiträge sehr. Bloß war dieser so gewöhnlich. Es fehlte der brilliante Gedankengang, das Irre und Unerwartete.

Affenpriester
21.10.2015, 15:58
Keinesfalls. Ich schätze Deine Beiträge sehr. Bloß war dieser so gewöhnlich. Es fehlte der brilliante Gedankengang, das Irre und Unerwartete.

Da war mein Beitrag quasi unerwartet fehlerhaft.
Wenn man etwas Unerwartetes erwartet, muss etwas Unerwartetes kommen, was in diesem Falle Erwartbares wäre, man erwartet es nur nicht, nich?
Manchmal sagen zwei Zeilen mehr aus als zwölf.

kotzfisch
21.10.2015, 16:45
Da war mein Beitrag quasi unerwartet fehlerhaft.
Wenn man etwas Unerwartetes erwartet, muss etwas Unerwartetes kommen, was in diesem Falle Erwartbares wäre, man erwartet es nur nicht, nich?
Manchmal sagen zwei Zeilen mehr aus als zwölf.

Was erwartest Du?

Affenpriester
21.10.2015, 17:26
Was erwartest Du?

Gar nix. Was soll ich erwarten? Vielleicht kannst du es mir ja sagen.

kotzfisch
21.10.2015, 17:39
Gar nix. Was soll ich erwarten? Vielleicht kannst du es mir ja sagen.

Das Erwartbare, das Unerwartete, das Ungeheure?
Jedenfalls zur Zeit nichts Gutes, schwant mir.

Affenpriester
21.10.2015, 17:55
Das Erwartbare, das Unerwartete, das Ungeheure?
Jedenfalls zur Zeit nichts Gutes, schwant mir.

Schau dich um, schau das Land an und deine Mitmenschen! Da brauchste gar nix mehr erwarten, das ist gewiss.

ich58
21.10.2015, 18:04
Richtig, richtig. Nur halt illegal im Fall eines Schlagrings. Das ist ein verbotener Gegenstand im Sinne des Waffengesetzes.
Deshalb Nudelholz und Küchenmesser bereithalten oder sich einen Kampfkater zulegen.Asrael es gibt Kuffnuken!

Sternenwanderer
21.10.2015, 19:42
Im Falle des Falles wäre es mir in dem Moment völlig egal, wer es richtet :crazy:
Ob unser "kleines Hündchen" oder ich selbst (wie und womit auch immer).
Wie jemand an anderer Stelle schon so richtig bemerkte: Hauptsache, du lebst !
Danach sehen wir weiter....

Helgoland
21.10.2015, 20:22
Schlagring ist verboten.WaffG.

Wenn schon, denn schon:

51995

kotzfisch
21.10.2015, 21:08
Wenn schon, denn schon:

51995

Wie fies ist das denn?
Schüttel!

Helgoland
21.10.2015, 22:52
Wie fies ist das denn?
Schüttel!

Stammt aus Venezuela.

moishe c
22.10.2015, 02:28
Wenn schon, denn schon:

51995


Das ist doch pure Nostalgie. 19.Jahrhundert ... :sark:

cornjung
22.10.2015, 09:57
Auch ich gebe nur meine Erfahrungen/Erlebnisse wieder und ich habe eben andere Erfahrungen gemacht als du. Ganz davon abgesehen, was uns diese Amtstierärtin erzählt hat.
Gemäss deinen Beiträgen hast du weder mit eigener noch mit Hunde- Notwehr persönliche Erfahrungen vor Gericht gemacht, sondern gibts nur wider, was du von einer rechtsunkundigen Amtstierärztin ( !!!! ) gehört, oder meinst, gelesen zu haben.

Übrigens, keine deiner angeführten Links stützt deine These, dass es auf die Rasse ankommt, ob ein Hund in Notwehr beissen darf, geschweige denn, dass ein Hund einen Angreifer oder Dieb nicht beissen darf. Aber lassen wir es gut sein... es gibt Leute, die wissen gar nicht was Notwehr ist. Die meinen tatsächlich, mann müsse sich berauben und ins Koma prügeln lassen, und ein scharfer Hund soll dabei noch zu zusehen. Und ein auf den Mann dressierter Polizeihund wäre num Streicheln da...

MANFREDM
22.10.2015, 10:11
Auch ich gebe nur meine Erfahrungen/Erlebnisse wieder und ich habe eben andere Erfahrungen gemacht als du. Ganz davon abgesehen, was uns diese Amtstierärtin erzählt hat.


Gemäss deinen Beiträgen hast du weder mit eigener noch mit Hunde- Notwehr persönliche Erfahrungen vor Gericht gemacht, sondern gibts nur wider, was du von einer rechtsunkundigen Amtstierärztin ( !!!! ) gehört, oder meinst, gelesen zu haben.

Übrigens, keine deiner angeführten Links stützt deine These, dass es auf die Rasse ankommt, ob ein Hund in Notwehr beissen darf, geschweige denn, dass ein Hund einen Angreifer oder Dieb nicht beissen darf. Aber lassen wir es gut sein... es gibt Leute, die wissen gar nicht was Notwehr ist. Die meinen tatsächlich, mann müsse sich berauben und ins Koma prügeln lassen, und ein scharfer Hund soll dabei noch zu zusehen. Und ein auf den Mann dressierter Polizeihund wäre num Streicheln da...

####

PS. Grün für Kunigunde!

Kunigunde
22.10.2015, 10:14
Gemäss deinen Beiträgen hast du weder mit eigener noch mit Hunde- Notwehr persönliche Erfahrungen vor Gericht gemacht, sondern gibts nur wider, was du von einer rechtsunkundigen Amtstierärztin ( !!!! ) gehört, oder meinst, gelesen zu haben.

Übrigens, keine deiner angeführten Links stützt deine These, dass es auf die Rasse ankommt, ob ein Hund in Notwehr beissen darf, geschweige denn, dass ein Hund einen Angreifer oder Dieb nicht beissen darf. Aber lassen wir es gut sein... es gibt Leute, die wissen gar nicht was Notwehr ist. Die meinen tatsächlich, mann müsse sich berauben und ins Koma prügeln lassen, und ein scharfer Hund soll dabei noch zu zusehen. Und ein auf den Mann dressierter Polizeihund wäre num Streicheln da...
ROOOOOOAAAARRRRR.....Gut gebrüllt Löwe.
Du hast die Weisheit mit der Schaumkelle geschlürft und die anderen sind eben alle nen Happen doof.
Also lass gut sein. Du hast Rech und ich meine Ruhe.

Kunigunde
22.10.2015, 10:18
####

PS. Grün für Kunigunde!
Dankeschön *knicksmacht* :)

pixelschubser
22.10.2015, 10:22
Das ist doch pure Nostalgie. 19.Jahrhundert ... :sark:

Aber ein ansehnliches Stück feinster Wertarbeit. So einen "Handschmeichler" würde ich mir auch zulegen.

Es gibt sie also doch: die eierlegende Wollmilchsau!

thabadguy
22.10.2015, 10:31
https://www.youtube.com/watch?v=03w8I5uIHZM

Besser als jeder Hund! :D

Seligman
22.10.2015, 11:05
Wie laeft soetwas ueberhaupt ab? Da geht ein Verletzter zur polizei und sagt: " Der Hund von der Mister Mueller hat mir gebeisst! und Mueller hat mir mit Baseballschlaeger gepruegelt! Wollt nur ausrauben des muellers Heim und da ist dieser Nazi...."

cornjung
22.10.2015, 11:11
Wie laeft soetwas ueberhaupt ab? Da geht ein Verletzter zur polizei und sagt: " Der Hund von der Mister Mueller hat mir gebeisst! und Mueller hat mir mit Baseballschlaeger gepruegelt! Wollt nur ausrauben des muellers Heim und da ist dieser Nazi...."
So ist es.

Wenn ein Angreifer oder Einbrecher gebissen wird, muss erst mal er erklären, warum er angegriffen oder eingebrochen ist.

Seligman
22.10.2015, 11:16
Bitte in maines Kultur gibt nix Fenster oder Tueren, Hab ich nicht gewusst dass ich nicht darf in des Muellers Heim rein! -- Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht! - Wie? nix vastehen! ---- Unwissenheit.... ach lassen wir das, geh einfach wieder ins Fluechtlingsheim und verhalte dich still. Wir kuemmern uns schon um diesen Mueller NAzi.

umananda
22.10.2015, 11:40
Schlagring ist verboten.WaffG.

Hunde schlagen äußerst selten mit den Pfoten ... deshalb ist ein sogenannter Schlagring bei Hunden eigentlich unüblich.

Servus umananda

Affenpriester
22.10.2015, 11:46
Vielleicht hätte er den Hund zurückbeißen sollen. Hätte er das gedurft oder wäre das Sachbeschädigung gewesen?

Seligman
22.10.2015, 11:51
Vielleicht hätte er den Hund zurückbeißen sollen. Hätte er das gedurft oder wäre das Sachbeschädigung gewesen?

Tierquaelerei, waers gewesen.

Affenpriester
22.10.2015, 11:59
Tierquaelerei, waers gewesen.

Ach ich dachte, das wäre der Hundebiss bereits.

Seligman
22.10.2015, 12:39
Ach ich dachte, das wäre der Hundebiss bereits.

Nein das war Erziehung.

ABAS
22.10.2015, 15:47
Nej, in Notwehr darf der Hund beissen, was das Zeug hält.
Man muss nachher nur die Notwehr plausibel darlegen können.

Es kann nicht schaden wenn man fuer Haus- und Schutzhunde
eine Haftpfichtversicherung abschliesst. Als Kind und Jugendlicher
bin ich auf dem laendlichen Anwesens meines Opas aufgewachen.

Gemeinsam mit meinem Opa habe ich Schaeferhunde abgerichtet
das sie unbekannte Personen, die auf den Hof gelangen anspringen,
umlegen und nur falls die Person sich wehrt und wieder aufstehen
wollen, zubeissen. Wer von einem 40 kg Schaeferhund angesprungen
und zu Fall gebracht, bleibt brav am Boden liegen solange der mit
seinen Zaehnen fletschende Koeter ueber ihm ist.

Es kam nicht dazu das die Hunde einen Einbrecher stellten. Dafuer
haben die Hunde aber einige Postboten, Handwerker, Vertreter,
Zeugen Jehovas und den Dorfpfarrer von den Fuessen geworfen.

kotzfisch
22.10.2015, 15:49
Hunde schlagen äußerst selten mit den Pfoten ... deshalb ist ein sogenannter Schlagring bei Hunden eigentlich unüblich.

Servus umananda

Hier liegt ein kleines Mißverständnis vor, Madame!

cornjung
23.10.2015, 10:58
Vielleicht hätte er den Hund zurückbeißen sollen. Hätte er das gedurft oder wäre das Sachbeschädigung gewesen?
Er hätte den Hund weder beissen noch töten dürfen, denn der Hund handelt in berechtigter Notweht, und dagegen gibts keine Notwehr. Deswegen darfst du dich gegen einen Polizeihund im Einsatz ja auch nicht wehren. Wir dir übrigens in auf jedem Hundeplatz, wo Polizei oder Zoll übt, bestätigen. Hier spamen Spasten wie MANFREDM, die von Notwehr nicht die geringste Ahnung haben. Weil sie sich eh nie wehren.