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Vollständige Version anzeigen : Asylgesetzgebung



hpd1311
18.10.2015, 12:49
Angesichts des unaufhörlichen Flüchtlingsstroms wird von vielen Menschen eine Verschärfung des Asylrechts gefordert und die Änderungen nicht für ausreichend betrachtet. Was meint ihr? Muss das Asylrecht grundlegend geändert werden?

-jmw-
18.10.2015, 14:03
Es muss sichergestellt werden, dass nicht nur allein der Asyl bekommt, der berechtigt ist, sondern dass auch nur der klagt, bei dem eine gewisse Chance besteht, es zu erhalten. Widersprüche dürfen nur bei der erkennbaren Möglichkeit eines Verfahrensfehlers gestattet werden.

Abgesehen davon haben wir kein Asylproblem, sondern ein Flüchtlingsproblem. Und eigentlich haben wir auch kein Flüchtlingsproblem, sondern ein "Hereinlassen statt vor Ort helfen"-Problem. Und dieses haben wir aufgrund eines "Alle Menschen sind austauschbare Nummern und ob in der Bundesrepublik weisse Amerikaner deutscher Zunge oder braune Amerikaner deutscher Zunge leben ist doch egal"-Denkens.

wtf
18.10.2015, 14:08
Angesichts des unaufhörlichen Flüchtlingsstroms wird von vielen Menschen eine Verschärfung des Asylrechts gefordert und die Änderungen nicht für ausreichend betrachtet. Was meint ihr? Muss das Asylrecht grundlegend geändert werden?

Falsche Diagnose: Es gibt keinen unaufhörlichen Flüchtlingsstrom. Es gibt einen unaufhörlichen Strom an politisch geduldeten Asylbetrügern, die sich, ausnahmslos aus einem sicheren Drittland einströmend, illegal aufhalten.

Das Asylrecht muß folglich nicht verändert, sondern schlicht angewandt werden.

solg
18.10.2015, 14:46
Falsche Diagnose: Es gibt keinen unaufhörlichen Flüchtlingsstrom. Es gibt einen unaufhörlichen Strom an politisch geduldeten Asylbetrügern, die sich, ausnahmslos aus einem sicheren Drittland einströmend, illegal aufhalten.

Das Asylrecht muß folglich nicht verändert, sondern schlicht angewandt werden.

Ich habe jetzt mehrere Minuten über Deinen Beitrag nachgedacht und komme einfach nicht hinter die Logik, wieso Du die Refugees "Betrüger" nennst.

Wenn, wie Du richtig schreibst, das Asylrecht nicht verändert werden, sondern schlicht angewandt werden muss, dann heißt das im konsequenten Umkehrschluss, besonders hinsichtlich der "Flüchtlingskrise 2015", dass diejenigen, die dafür zuständig sind, dass entsprechende Gesetze eingehalten und umgesetzt werden, keinen großen Wert auf Einhaltung und Umsetzung dieser Gesetze legen.
Somit ist der Begriff "Betrüger" nicht zu halten, da ein Betrug nur stattfinden kann, wenn Kontrollmechanismen, z.B. in Form von Einhaltung bestehender Gesetze, in Kraft sind.

wtf
18.10.2015, 15:24
Ich habe jetzt mehrere Minuten über Deinen Beitrag nachgedacht und komme einfach nicht hinter die Logik, wieso Du die Refugees "Betrüger" nennst.


Na, da helfe ich doch gerne.

Der Befund lautet, daß niemand Deiner "Refugees" legal nach Deutschland darf, weil ausnahmslos alle aus einem sicheren Drittstaat kommen. Ich zählte die bereits auf: Türkei, Griechenland, Mazedonien, Serbien, Ungarn, Italien, Österreich. Es handelt sich ausnahmslos um Betrüger, weil nicht einer akut verfolgt ist. Deren einziges Motiv, Richtung Deutschland durchzumarschieren, sind die erwarteten überbordenden Sozialleistungen hierzulande (da liegt nebenbei der Schlüssel zur Lösung der Krise).

Geltendes Recht wird also hunderttausendfach gebrochen, und zwar sowohl von illegalen Eindringlingen als auch - und das ist die moralische Verkommenheit bei der Sache - von Regierenden. Wir sehen also organisierte Regierungskriminalität, d.h. schamlosen, bewußten Bruch geltenden Rechts.

solg
18.10.2015, 15:57
Na, da helfe ich doch gerne.

Wenn Du das wirklich gerne machst, dann solltest Du Dir bei Deiner Hilfe aber schon mehr Mühe geben, da Du mit Deiner Antwort ja noch mehr Fragen aufwirfst als zu beantworten.
Denn das was Du da schreibst bedeutet nichts anderes als, dass Du von einem Afghanen, Somalier oder Kurden erwartest, dass er die herrschenden Gesetze im Tausende km entfernten Germany eher achtet, als die Deutschen, die dafür zuständig sind, dass die Gesetze in Deutschland umgesetzt/eingehalten werden. Außerdem erwartest Du, dass diese Refugees sich gegen die direkten und indirekten Lockrufe aus Germany immun zu zeigen haben, und sich z.B. uninteressiert gegenüber den zu "erwarteten überbordenden Sozialleistungen hierzulande" zeigen sollen.
Warum sollten sie das tun? Würdest Du das an deren Stelle tun?

wtf
18.10.2015, 16:12
Warum sollten sie das tun? Würdest Du das an deren Stelle tun?

Ich verstehe den Punkt und gebe Dir recht. Das illegale Eindrungen ist verwerflich, aber verständlich. Anreize hat die Berliner Politblase gesetzt.

Nantwin
14.12.2015, 00:41
Warum sollten sie das tun?
Du würdest also aus dem Land indem du lebst abhauen, weil du in einem anderen Land fürs Nichtstun Geld und Unterkunft bekommst. Das hört sich nach der Definition eines Parasiten an. Dieser ist in der Regel schädlich für den Wirt und kann in manchen Fällen auch zu seinem Tod führen.
Wäre Deutschland mein Haus, der "Flüchtling" mein Gast, würde ich ihm bei diesem Verhalten erst eine schellende Ohrfeige verpassen und anschließend in hohem Bogen aus dem Haus werfen.
Auf die Gesetzgebung sollte man nicht vertrauten. Denn diejenigen, die Gesetze machen und für deren Einhaltung zuständig sind, arbeiten gegen die Interessen des deutschen Volkes. Somit muss, zur Lösung dieses Problemes und vieler anderer Probleme, das deutsche Volk selbst zur Tat schreiten.

Bolle
14.12.2015, 03:39
Ich habe jetzt mehrere Minuten über Deinen Beitrag nachgedacht und komme einfach nicht hinter die Logik, wieso Du die Refugees "Betrüger" nennst.

Wenn, wie Du richtig schreibst, das Asylrecht nicht verändert werden, sondern schlicht angewandt werden muss, dann heißt das im konsequenten Umkehrschluss, besonders hinsichtlich der "Flüchtlingskrise 2015", dass diejenigen, die dafür zuständig sind, dass entsprechende Gesetze eingehalten und umgesetzt werden, keinen großen Wert auf Einhaltung und Umsetzung dieser Gesetze legen.
Somit ist der Begriff "Betrüger" nicht zu halten, da ein Betrug nur stattfinden kann, wenn Kontrollmechanismen, z.B. in Form von Einhaltung bestehender Gesetze, in Kraft sind.

Ignorantia legis non excusat - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
Bei einem "Verbotsirrtum", den hier sicher einige anbringen werden, kann auf Strafe verzichtet werden, jedoch muss der Rechtszustand wieder hergestellt werden.
was auch in diesem Fall bedeuten würde - Rückführung bzw. Ausweisung in ein sicheren Drittstaat!

Bolle
14.12.2015, 03:42
Ich verstehe den Punkt und gebe Dir recht. Das illegale Eindrungen ist verwerflich, aber verständlich. Anreize hat die Berliner Politblase gesetzt.

Dennoch bleibt es ein Straftatbestand der zu ahnten bzw. der Rechtszustand wieder hergestellt ist!


Deutschland: Unerlaubte Einreise

Die Unerlaubte Einreise ist in Deutschland im § 14 (https://dejure.org/gesetze/AufenthG/14.html) Aufenthaltsgesetz (https://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsgesetz) (AufenthG) geregelt:

Die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ist unerlaubt, wenn er

1. einen erforderlichen Pass oder Passersatz nicht besitzt, (gemäß Passpflicht (https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Passpflicht&action=edit&redlink=1) für Ausländer, § 3)

2. den erforderlichen Aufenthaltstitel nicht besitzt (nach § 4, dazu gehören diverse Formen des Visums, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU),

2a. zwar ein erforderliches Visum bei Einreise besitzt, dieses aber durch Drohung, Bestechung oder Kollusion erwirkt oder durch unrichtige oder unvollständige Angaben erschlichen wurde und deshalb mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder annulliert wird, oder

3. nicht einreisen darf, es sei denn, er besitzt eine Betretenserlaubnis (nach den in § 11 geregelten Einreise- und Aufenthaltsverboten (https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Einreise-_und_Aufenthaltsverbot&action=edit&redlink=1))

Die unerlaubte Einreise entgegen Nr. 1 oder 2 ist eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird (§ 95 Abs. 1 Nr. 3).

Ein Ausländer, der unerlaubt einreisen will, wird an der Grenze (https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Deutsche_Grenz%C3%BCberg%C3%A4nge_ in_die_Nachbarstaaten&action=edit&redlink=1) zurückgewiesen (§ 15 Abs. 1). Die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden können Ausnahme-Visa und Passersatzpapiere ausstellen (§ 14 Abs. 2).

https://de.wikipedia.org/wiki/Illegaler_Grenz%C3%BCbertritt

Bolle
14.12.2015, 03:57
Was passiert jedoch:


Flüchtlinge:Anzeige schreiben, Anzeige zerreißen


Gegen Zehntausende Flüchtlinge wird wegen illegalen Grenzübertritts ermittelt. Berlin hat das gestoppt, andere wollen daran festhalten. Auch aus politischen Gründen.

Nach dem Termin bei der Polizei landen Flüchtlinge früher oder später in der Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber (ZAA). Dessen Mitarbeiter wiederum ignorieren die von der Polizei eröffneten Verfahren und leiten ein eigenes Asylverfahren ein; die der Polizei landeten "ungelesen" im "Schredder", kritisierte die Gewerkschaft der Polizei (https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/DE_Endstation-Abschnitt?open=&l=DE&ccm=700045140). Ebenso erging es Flüchtlingen, die an einem Bahnhof zunächst von der Bundespolizei aufgegriffen und dann an die Landespolizei übergeben wurden. Neue Behörde, neues Verfahren.

Vor gut zwei Wochen schließlich stoppte die Berliner Polizei diese Praxis. Flüchtlinge, die die Polizisten zum Beispiel außerhalb der Öffnungszeiten der Aufnahmestelle aufgreifen, werden nun nicht mehr angezeigt, sondern direkt in die Zentrale Erstbearbeitungsstelle gefahren.

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-10/fluechtlinge-polizei-ermittlung-illegale-einreise


Offener Rechtsbruch und Begünstigung von Straftaten!

Gehirnnutzer
14.12.2015, 04:43
Was passiert jedoch:


http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-10/fluechtlinge-polizei-ermittlung-illegale-einreise


Offener Rechtsbruch und Begünstigung von Straftaten!

Bolle, wo ist da ein offener Rechtsbruch? Du vergisst eine Kleinigkeit bei der ganzen Sache, bestraft wird ein Verstoß gegen § 14 AufenhG nach § 95 AufenthG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Da die Strafvorschriften des Allgemeinen Teils des StGB mit zur Anwendung kommen, was sagt uns der Strafrahmen?

Es handelt sich bei illegalem Grenzübertritt um ein Vergehen (Siehe § 12 StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/12.html)). Was ermöglicht ein Vergehen, die Einstellung des Verfahrens wegen der geringe der Schuld oder mangels öffentlichen Interesses (§§ 153 ff. StPO).

Der einzige Rechtsbruch, der hier begangen wird, ist die Nichteinhaltung von Formvorschriften verfahrenstechnischer Art.

Du kannst die massenhafte Anwendung des Opportunitätprinzips kritisieren, aber einen Rechtsbruch in dem Sinne, wie du ihn meinst gibt es nicht.

Bruddler
14.12.2015, 05:48
Falsche Diagnose: Es gibt keinen unaufhörlichen Flüchtlingsstrom. Es gibt einen unaufhörlichen Strom an politisch geduldeten Asylbetrügern, die sich, ausnahmslos aus einem sicheren Drittland einströmend, illegal aufhalten.

Das Asylrecht muß folglich nicht verändert, sondern schlicht angewandt werden.

Nach eigenem Bekunden, bestätigen die "Flüchtlinge" immer wieder, dass ihnen Schutz & Sicherheit nicht genügen, sie wollen ein besseres und komfortableres Leben, und zwar im gelobten Land (D).

Chronos
14.12.2015, 06:08
Bolle, wo ist da ein offener Rechtsbruch? Du vergisst eine Kleinigkeit bei der ganzen Sache, bestraft wird ein Verstoß gegen § 14 AufenhG nach § 95 AufenthG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Da die Strafvorschriften des Allgemeinen Teils des StGB mit zur Anwendung kommen, was sagt uns der Strafrahmen?

Es handelt sich bei illegalem Grenzübertritt um ein Vergehen (Siehe § 12 StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/12.html)). Was ermöglicht ein Vergehen, die Einstellung des Verfahrens wegen der geringe der Schuld oder mangels öffentlichen Interesses (§§ 153 ff. StPO).

Der einzige Rechtsbruch, der hier begangen wird, ist die Nichteinhaltung von Formvorschriften verfahrenstechnischer Art.

Du kannst die massenhafte Anwendung des Opportunitätprinzips kritisieren, aber einen Rechtsbruch in dem Sinne, wie du ihn meinst gibt es nicht.
Dein ganzes Hobbyjuristen-Geschwurbel mitsamt dem Paragrafen-Drahtverhau ändert nicht die Bohne daran, dass diese Scheissrepublik nur noch ein juristischer Trümmerhaufen ist.

Von diesem Verbrechergesindel in der Berliner Käseglocke werden ungeniert laufend Gesetze gebrochen. Das ist Fakt, auch wenn du dich hier wie ein Regenwurm auf einer heissen Herdplatte krümmst.

Bruddler
14.12.2015, 06:23
Dein ganzes Hobbyjuristen-Geschwurbel mitsamt dem Paragrafen-Drahtverhau ändert nicht die Bohne daran, dass diese Scheissrepublik nur noch ein juristischer Trümmerhaufen ist.

Von diesem Verbrechergesindel in der Berliner Käseglocke werden ungeniert laufend Gesetze gebrochen. Das ist Fakt, auch wenn du dich hier wie ein Regenwurm auf einer heissen Herdplatte krümmst.

Wetten, der "Gehirnnutzer" wird Dich alsbald dazu auffordern, stichhaltige Beweise für diese Gesetzesbrüche zu liefern ?!
Anschl. wird er Deine Beweise nach allen Regeln der Juristenkunst widerlegen... :haha:

Gehirnnutzer
14.12.2015, 07:57
Dein ganzes Hobbyjuristen-Geschwurbel mitsamt dem Paragrafen-Drahtverhau ändert nicht die Bohne daran, dass diese Scheissrepublik nur noch ein juristischer Trümmerhaufen ist.

Von diesem Verbrechergesindel in der Berliner Käseglocke werden ungeniert laufend Gesetze gebrochen. Das ist Fakt, auch wenn du dich hier wie ein Regenwurm auf einer heissen Herdplatte krümmst.


Wetten, der "Gehirnnutzer" wird Dich alsbald dazu auffordern, stichhaltige Beweise für diese Gesetzesbrüche zu liefern ?!
Anschl. wird er Deine Beweise nach allen Regeln der Juristenkunst widerlegen... :haha:

Schon mal darüber nachgedacht, das man kaum Leute erreicht in dem man das Maul aufreißt und Rechtsbruch, Rechtsbruch schreit, obwohl keiner vorliegt. Anstatt mich zu beleidigen, sollte ihr mal darüber nachdenken, wie man die Regierung daran hindern kann, zu diesen Schlupflöchern zu greifen bzw. dem Bürger den Mißbrauch der gesetzlichen Regeln vor Augen führen.

wtf
14.12.2015, 08:05
Nach eigenem Bekunden, bestätigen die "Flüchtlinge" immer wieder, dass ihnen Schutz & Sicherheit nicht genügen, sie wollen ein besseres und komfortableres Leben, und zwar im gelobten Land (D).

Ja, schön, das würde ich denen nicht mal vorwerfen. Säße ich auf einem Steinhaufen in Kamelistan, wäre ich auch schon im Treck.

Die Verbrecher, genauer Volksverräter sitzen in Berlin. Mit ihrer organisierten Regierungskriminalität, eifrig beklatscht von Lügenpresse und Goebbels-Gedächtnis-Funk, sind sie verantwortlich für die Masseninfiltration, weil sie ununterbrochen Herein spaziert! plärren.

Chronos
14.12.2015, 08:05
Schon mal darüber nachgedacht, das man kaum Leute erreicht in dem man das Maul aufreißt und Rechtsbruch, Rechtsbruch schreit, obwohl keiner vorliegt. Anstatt mich zu beleidigen, sollte ihr mal darüber nachdenken, wie man die Regierung daran hindern kann, zu diesen Schlupflöchern zu greifen bzw. dem Bürger den Mißbrauch der gesetzlichen Regeln vor Augen führen.
Schon mal darüber nachgedacht, dass man mit geschwurbeltem Verschleiern der Fakten das Misstrauen der Leute in diesen angeblichen "Rechtsstaat" eher vergrößert, als ausräumt?

Diese Regierung begeht offenen Rechtsbruch, und das muss auch in dieser Deutlichkeit gesagt werden.

Alleine die Verstöße gegen geltendes Recht hinsichtlich illegalem Grenzübertritt und folgender Urkundenfälschung, Betrug, Vortäuschung falscher Tatsachen sind bereits für den juristischen Laien klare Rechtsbrüche.

Ich verstehe wirklich nicht mehr, was es daran zu deuteln und zu verdrehen gibt.

Liberalist
14.12.2015, 08:07
Wetten, der "Gehirnnutzer" wird Dich alsbald dazu auffordern, stichhaltige Beweise für diese Gesetzesbrüche zu liefern ?!
Anschl. wird er Deine Beweise nach allen Regeln der Juristenkunst widerlegen... :haha:

https://www.compact-online.de/merkels-einwanderungspolitik-verletzt-das-grundgesetz/

Hat er alles schon erhaltten, er trollt trotzdem weiter.

solg
14.12.2015, 09:46
Du würdest also aus dem Land indem du lebst abhauen, weil du in einem anderen Land fürs Nichtstun Geld und Unterkunft bekommst. Das hört sich nach der Definition eines Parasiten an. Dieser ist in der Regel schädlich für den Wirt und kann in manchen Fällen auch zu seinem Tod führen.
Wäre Deutschland mein Haus, der "Flüchtling" mein Gast, würde ich ihm bei diesem Verhalten erst eine schellende Ohrfeige verpassen und anschließend in hohem Bogen aus dem Haus werfen.
Auf die Gesetzgebung sollte man nicht vertrauten. Denn diejenigen, die Gesetze machen und für deren Einhaltung zuständig sind, arbeiten gegen die Interessen des deutschen Volkes. Somit muss, zur Lösung dieses Problemes und vieler anderer Probleme, das deutsche Volk selbst zur Tat schreiten.
Nochmal, und es ist wirklich nicht schwer zu verstehen:
In der Staatsform in der wir leben, einer Demokratie (die ich persönlich und besonders in dieser Form ablehne, aber das ist ja nicht das Thema) sind wir, das Volk, der angebliche Souverän und wir übertragen unser "Hausrecht" (soviel das in einer globalisierten Welt überhaupt noch wert ist) sozusagen auf unsere Volksvertreter, damit die unsere Interessen durchsetzen und wir den Kopf frei haben um durch Arbeit und Konsum die Staatskasse zu füllen.
Wenn wir nicht mehr das Gefühl haben, dass unsere Interessen vertreten werden, dann liegt es an uns ihnen die Mandate zu entziehen, entweder dadurch indem wir zivilisiert und geduldig auf die nächste Wahl warten, weil wir an die Demokratie glauben oder, bei akuten Beschwerden, unseren Mandatsträgern auf die Dächer steigen.
Ist bei einem Anwalt ja auch nicht anders. Wenn Du mit seiner Arbeit unzufrieden bist, dann wirst Du ihn von seinen Aufgaben entbinden und nicht die Schuld bei Personen suchen, die im Zuge seiner Entscheidungen in Dein Leben getreten sind. Denn wenn Du die Schuld bei ihnen suchst (z.B. weil Du ein bemitleidenswerter Hasenfuß bist und von der Autorität, dem Status oder Auftreten Deines Anwalts nachhaltig beeindruckt), dann wird sich naturgemäß nichts ändern, denn der von Dir eingesetzte Entscheidungsträger entscheidet ja weiterhin nach Gutdünken, während Du die Auswirkungen seiner Entscheidungen bekämpfst, landläufig auch bekannt als Sisyphusarbeit.

Nantwin
14.12.2015, 12:09
.
Wie kommst du jetzt darauf, dass ich die Schuld bei bei den Einwanderern suche? Mit dem Satz "Somit muss, zur Lösung dieses Problems und vieler anderer Probleme, das deutsche Volk selbst zur Tat schreiben." meinte ich nicht die Ausweisung der illegalen Einwanderer, sondern in erster Linie den Sturz der führenden politischen (oder auch nicht politischen) Strukturen. Aber solange wir nicht auf eine Wahlbeteiligung von x<60% kommen, sehe ich da nicht viel Hoffnung.

Bolle
15.12.2015, 03:38
Bolle, wo ist da ein offener Rechtsbruch? Du vergisst eine Kleinigkeit bei der ganzen Sache, bestraft wird ein Verstoß gegen § 14 AufenhG nach § 95 AufenthG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Da die Strafvorschriften des Allgemeinen Teils des StGB mit zur Anwendung kommen, was sagt uns der Strafrahmen?

Es handelt sich bei illegalem Grenzübertritt um ein Vergehen (Siehe § 12 StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/12.html)). Was ermöglicht ein Vergehen, die Einstellung des Verfahrens wegen der geringe der Schuld oder mangels öffentlichen Interesses (§§ 153 ff. StPO).

Der einzige Rechtsbruch, der hier begangen wird, ist die Nichteinhaltung von Formvorschriften verfahrenstechnischer Art.

Du kannst die massenhafte Anwendung des Opportunitätprinzips kritisieren, aber einen Rechtsbruch in dem Sinne, wie du ihn meinst gibt es nicht.

Die unerlaubte Einreise ist eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird (§ 95 Abs. 1 Nr. 3).

bevor du loslegst:


Hinweis der Redaktion:Artikel 31 Absatz 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge hat folgenden Wortlaut:
Die vertragsschließenden Staaten ergreifen wegen illegaler Einreise oder unrechtmäßigen Aufenthalts keine Strafmaßnahmen gegen Flüchtlinge, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, wo ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht war und sofern sie sich unverzüglich den Behörden stellen und triftige Gründe für ihre illegale Einreise oder Anwesenheit darlegen.

http://dejure.org/gesetze/AufenthG/95.html

Affenpriester
15.12.2015, 06:55
Die unerlaubte Einreise ist eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird (§ 95 Abs. 1 Nr. 3).

bevor du loslegst:



http://dejure.org/gesetze/AufenthG/95.html

Altes Konzept.
Ein System sorgt für einen Zusammenbruch eines Gesetzes, das man aufzuweichen und abzuschaffen versucht. Man erklärt es dann als offensichtlich unsinnig, wirkungslos und nicht mehr zeitgemäß.
Ein Gesetz das funktioniert ist schwer abzuschaffen. Ich würds genauso machen.

Gehirnnutzer
15.12.2015, 07:12
Die unerlaubte Einreise ist eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird (§ 95 Abs. 1 Nr. 3).

bevor du loslegst:



http://dejure.org/gesetze/AufenthG/95.html

Bolle, ich habe hier nicht behauptet, das es keine Straftat sei. Du sprichst von Rechtsbruch. Es stellt aber kein Rechtsbruch dar, ein Verfahren und somit die Strafverfolgung, wenn die entsprechenden Bedingungen gegeben sind, nach dem Opportunitätsprinzip einzustellen.
Das sind dumme kleine Feinheiten, die einem auch die berechtigste Kritik kaputt machen, wenn man den falschen Ansatz wählt.

Bolle, denk mal nach. Einige normale Leute so wie du, ich bin nicht normal, ich habe eine kleine Macke:D, protestieren in der Öffentlichkeit mit dieser Kritik. Dann kommt ein Pressesprecher und sagt, wir verzichten im Einklang mit unseren Rechtsnormen auf die Strafverfolgung. Wie glaubst du reagiert dann die Mehrheit in Deutschland, wenn die Presse dann die gleiche Erklärung macht wie ich. Dann ist die ganze Rechtsbruchkritik für den Arsch.
Hier wird eindeutig eine zur Entlastung der Gerichte gedachte Option missbraucht. Dummerweise stelle aber Missbrauch nicht immer einen Rechtsbruch dar.

Noch etwas Bolle, dass ist ist jetzt nicht bös gemeint, ihr macht oft den gravierenden Fehler, die Bedeutung eines Gesetzes oder eines Abkommens nach dem zu beurteilen, was ihr mit ihm assoziiert, aber nicht mit seinem tatsächlichen Inhalt.

Nehmen wir das Dubliner Abkommen und die Dubliner Verordnungen. Sie regeln, wann ein Unterzeichnerstaat verpflichtet ist, einen Asylsuchenden oder einen Flüchtling aufzunehmen, sie enthalten aber keine Bestimmung, die es einem Staat verbietet, jemanden aufzunehmen, der die Bedingungen nicht erfüllt.
Einen Rechtsbruch kann Deutschland hier nur gegenüber den Unterzeichnerstaaten begehen und nur dann, wenn Deutschland sich weigert Flüchtlinge/Asylsuchende, für die nach dem Abkommen Aufnahmeverpflichtung besteht aufzunehmen. Was mit denen geschieht, bei denen diese Verpflichtung nicht besteht, überlassen diese Abkommen dem nationalen Recht und wie die Staaten das Abkommen in nationales Recht transformieren.

Recht soll allgemeingültig sein und viele Möglichkeiten abdecken, deswegen ist es ja abstrakt. Das dumme ist nur, wenn der Gesetzesgeber Normen schafft, so ist es fast unmöglich alles zu berücksichtigen und das ist etwas, was Regierungen, also die Executive, seit je her bei der Durch- und Umsetzung ihrer Politik ausnutzen.

Ansonsten ist es leider so, dass das Recht nicht immer so funktioniert, wie wir uns das vorstellen. Obwohl es den Gleichheitsgrundsatz gibt, darf ich als Schleswig-Holsteiner etwas, was ein Berliner, Bayer, selbst ein Hamburger nicht darf (rechtlich gesehen).

hamburger
15.12.2015, 11:50
Einige normale Leute so wie du, ich bin nicht normal, ich habe eine kleine Macke:D

Endlich mal eine Feststellung, der ich mich vorbehaltlos anschließen kann.:D

Die ständige Verletzung des rechts zu verfolgen wäre kein Problem...es müssten nur ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.
Die BRD ist kein Rechtsstaat, Recht bekommt nur der, der sehr viel Geld für Anwaltskanzleien zur Verfügung hat.
Gib mir 50 Millionen und ich garantiere dir, dass diverse Politiker gerichtlich verfolgt werden...dauert eine Zeit, wird aber passieren.

Gehirnnutzer
15.12.2015, 12:46
Endlich mal eine Feststellung, der ich mich vorbehaltlos anschließen kann.:D

Die ständige Verletzung des rechts zu verfolgen wäre kein Problem...es müssten nur ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.
Die BRD ist kein Rechtsstaat, Recht bekommt nur der, der sehr viel Geld für Anwaltskanzleien zur Verfügung hat.
Gib mir 50 Millionen und ich garantiere dir, dass diverse Politiker gerichtlich verfolgt werden...dauert eine Zeit, wird aber passieren.

hamburger, liest du nicht, was ich schreibe. Kapier mal endlich für die Strafverfolgung ist der Staatsanwalt verantwortlich und der gehört zu Rechtspflege nicht zur unabhängigen Rechtsprechung. Er ist weisungsgebunden.
Wenn als das jeweilige Justizministerium anweist, entsprechende Verfahren nach dem Opportunitätsprinzip einzustellen, dann läuft das rechtens hamburger, weil die Gesetze eben die Einstellungsmöglichkeit vorsehen.
Und da wir es nicht mit einem Antragsdelikt zu tun haben, sondern von Amts wegen ermittelt wird, gibt es auch nicht die Möglichkeit der Beschwerde gegen die Einstellung.
hanburger, irgendjemand kann dir gerne 50 Millionen geben und du kannst Anwälte angangieren. Sie werden sicherlich Strafantrag gegen Politiker stellen, dafür werden sie ja bezahlt, aber der Staatsanwalt deswegen Anklage ergebt ist eine andere Frage.

hamburger, machen wir es mal ganz einfach:

Ein Verstoß gegen § 95 AufenthG ist ein Vergehen keine Verbrechen.

Es ist richtig, das jemand der illegal einreist Rechtsbruch begeht, was die Strafverfolgung auslöst, also das Strafverfahren. Egal wie offensichtlich ein Straftat ist, das Strafverfahren gliedert sich in drei Teile,
Ermittlungsverfahren->Zwischenverfahren->Haupverfahren.
Am Ende des Ermittlungsverfahrens und zu Anfang des Zwischenverfahren entscheidet der Staatsanwalt ob er Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt und das Gericht, ob es die Anklage annimmt.

Ein Verfahren kann eingestellt werden

- wenn die Ermittlungen keine Beweise ergeben die zum dringenden Tatverdacht führen

- nach dem Opportunitätsprinzip, mangels öffentlichen Interesses oder geringe der Schuld, wenn es sich bei dem Delikt um ein Vergehen handelt.

- gegen Strafbefehl.

Durch die Beendigung des Verfahrens wird die Strafverfolgung eingestellt.

Hier wird zwar, wie schon gesagt, eine rechtliche Möglichkeit durch die Regierung, die Executive missbraucht, jedoch stellt dieser Missbrauch kein Rechtsbruch dar, weil sich an die gesetzlichen Bedingungen gehalten wird.

Chronos
15.12.2015, 12:58
(....)

Hier wird zwar, wie schon gesagt, eine rechtliche Möglichkeit durch die Regierung, die Executive missbraucht, jedoch stellt dieser Missbrauch kein Rechtsbruch dar, weil sich an die gesetzlichen Bedingungen gehalten wird.
Das ist doch wohl ein Witz!

Wenn also die Regierung (bzw. deren Mitglied, der Justizminister) aufgrund der Weisungsbefugnis einen Staatsanwalt zwingt, ein laufendes Verfahren wegen einer Straftat (illegaler Grenzübertritt, siehe auch den Beitrag von Bolle in #22) einzustellen, soll dies kein klarer Rechtsbruch durch ebendiese Regierung sein?

Was wäre denn dann überhaupt ein durch die Regierung verübter Rechtsbruch?

Merkst du denn nicht, dass du durch deine sehr seltsamen Interpretationen den gesamten Rechtsstaat als beliebig verfügbare Manövriermasse der Regierung darstellst?

Hay
15.12.2015, 13:00
Das ist doch wohl ein Witz!

Wenn also die Regierung (bzw. deren Mitglied, der Justizminister) aufgrund der Weisungsbefugnis einen Staatsanwalt zwingt, ein laufendes Verfahren wegen eines Vergehens (illegaler Grenzübertritt) einzustellen, soll dies kein klarer Rechtsbruch durch ebendiese Regierung sein?

Was wäre denn dann überhaupt ein durch die Regierung verübter Rechtsbruch?

Merkst du denn nicht, dass du durch deine sehr seltsamen Interpretationen den gesamten Rechtsstaat als beliebig verfügbare Manövriermasse der Regierung darstellst?

Was er faktisch ist!

Anders ist übrigens die Propagandarede der Merkel nicht zu verstehen.

http://www.pi-news.net/2015/12/merkel-im-sportpalast-die-satz-fuer-satz-analyse/#commentform

Chronos
15.12.2015, 13:09
Was er faktisch ist!

Anders ist übrigens die Propagandarede der Merkel nicht zu verstehen.

http://www.pi-news.net/2015/12/merkel-im-sportpalast-die-satz-fuer-satz-analyse/#commentform
Danke für den Link. Einfach nur noch unfassbar.

Jetzt bin ich hin- und her gerissen. Froh darüber zu sein, diese Rede einer komplett irren Lügnerin nicht live gehört zu haben, oder dankbar zu sein, weil ich jetzt sonst ein neues TV-Gerät kaufen müsste.

Ich halte diesen Irrsinn fast nicht mehr aus.

Gehirnnutzer
15.12.2015, 13:39
Das ist doch wohl ein Witz!

Wenn also die Regierung (bzw. deren Mitglied, der Justizminister) aufgrund der Weisungsbefugnis einen Staatsanwalt zwingt, ein laufendes Verfahren wegen einer Straftat (illegaler Grenzübertritt, siehe auch den Beitrag von Bolle in #22) einzustellen, soll dies kein klarer Rechtsbruch durch ebendiese Regierung sein?

Was wäre denn dann überhaupt ein durch die Regierung verübter Rechtsbruch?

Merkst du denn nicht, dass du durch deine sehr seltsamen Interpretationen den gesamten Rechtsstaat als beliebig verfügbare Manövriermasse der Regierung darstellst?

Chronos, warum mache ich mir eigentlich die Mühe etwas zu erklären, du scheinst es ja doch nicht zu lesen. Der Staatsanwalt stellt das Verfahren ja auf Basis einer Rechtsgrundlage eine. Es wird ja angewiesen diese Möglichkeit zu benutzen. Ohne Rechtsgrundlage ist es Rechtsbruch, aber mit Rechtsgrundlage...................

FranzKonz
15.12.2015, 13:42
Danke für den Link. Einfach nur noch unfassbar.

Jetzt bin ich hin- und her gerissen. Froh darüber zu sein, diese Rede einer komplett irren Lügnerin nicht live gehört zu haben, oder dankbar zu sein, weil ich jetzt sonst ein neues TV-Gerät kaufen müsste.

Ich halte diesen Irrsinn fast nicht mehr aus.

Der größere Irrsinn ist die Zustimmung, die das Merkel für diese Rede und seine "Karlsruher Erklärung" bekam.

Chronos
15.12.2015, 13:55
Chronos, warum mache ich mir eigentlich die Mühe etwas zu erklären, du scheinst es ja doch nicht zu lesen. Der Staatsanwalt stellt das Verfahren ja auf Basis einer Rechtsgrundlage eine. Es wird ja angewiesen diese Möglichkeit zu benutzen. Ohne Rechtsgrundlage ist es Rechtsbruch, aber mit Rechtsgrundlage...................
Ich hatte deine "Ausführungen" sehr wohl verstanden.

Wenn eine sogenannte "Rechtsgrundlage" die Regierung ermächtig, laufende Verfahren nach Gusto einstellen zu lassen, ist es nach Inhalt und Auswirkung bewertet keine Rechtsgrundlage, sondern eine Art Ermächtigungsgrundlage zum Rechtsbruch.

Dr Mittendrin
15.12.2015, 13:58
Der größere Irrsinn ist die Zustimmung, die das Merkel für diese Rede und seine "Karlsruher Erklärung" bekam.


Der Bundeshaushalt hat eine Obergrenze.

Dr Mittendrin
15.12.2015, 14:01
Bolle, ich habe hier nicht behauptet, das es keine Straftat sei. Du sprichst von Rechtsbruch. Es stellt aber kein Rechtsbruch dar, ein Verfahren und somit die Strafverfolgung, wenn die entsprechenden Bedingungen gegeben sind, nach dem Opportunitätsprinzip einzustellen.
Das sind dumme kleine Feinheiten, die einem auch die berechtigste Kritik kaputt machen, wenn man den falschen Ansatz wählt.

Bolle, denk mal nach. Einige normale Leute so wie du, ich bin nicht normal, ich habe eine kleine Macke:D, protestieren in der Öffentlichkeit mit dieser Kritik. Dann kommt ein Pressesprecher und sagt, wir verzichten im Einklang mit unseren Rechtsnormen auf die Strafverfolgung. Wie glaubst du reagiert dann die Mehrheit in Deutschland, wenn die Presse dann die gleiche Erklärung macht wie ich. Dann ist die ganze Rechtsbruchkritik für den Arsch.
Hier wird eindeutig eine zur Entlastung der Gerichte gedachte Option missbraucht. Dummerweise stelle aber Missbrauch nicht immer einen Rechtsbruch dar.

Noch etwas Bolle, dass ist ist jetzt nicht bös gemeint, ihr macht oft den gravierenden Fehler, die Bedeutung eines Gesetzes oder eines Abkommens nach dem zu beurteilen, was ihr mit ihm assoziiert, aber nicht mit seinem tatsächlichen Inhalt.

Nehmen wir das Dubliner Abkommen und die Dubliner Verordnungen. Sie regeln, wann ein Unterzeichnerstaat verpflichtet ist, einen Asylsuchenden oder einen Flüchtling aufzunehmen, sie enthalten aber keine Bestimmung, die es einem Staat verbietet, jemanden aufzunehmen, der die Bedingungen nicht erfüllt.
Einen Rechtsbruch kann Deutschland hier nur gegenüber den Unterzeichnerstaaten begehen und nur dann, wenn Deutschland sich weigert Flüchtlinge/Asylsuchende, für die nach dem Abkommen Aufnahmeverpflichtung besteht aufzunehmen. Was mit denen geschieht, bei denen diese Verpflichtung nicht besteht, überlassen diese Abkommen dem nationalen Recht und wie die Staaten das Abkommen in nationales Recht transformieren.

Recht soll allgemeingültig sein und viele Möglichkeiten abdecken, deswegen ist es ja abstrakt. Das dumme ist nur, wenn der Gesetzesgeber Normen schafft, so ist es fast unmöglich alles zu berücksichtigen und das ist etwas, was Regierungen, also die Executive, seit je her bei der Durch- und Umsetzung ihrer Politik ausnutzen.

Ansonsten ist es leider so, dass das Recht nicht immer so funktioniert, wie wir uns das vorstellen. Obwohl es den Gleichheitsgrundsatz gibt, darf ich als Schleswig-Holsteiner etwas, was ein Berliner, Bayer, selbst ein Hamburger nicht darf (rechtlich gesehen).

Du bist ein perfider Verdeher. Für mich als Deutschen ist es sogar strafbar über die grüne Grenze nach Österreich ( oder umgekehrt ) zu gehen.

Dr Mittendrin
15.12.2015, 14:09
Danke für den Link. Einfach nur noch unfassbar.

Jetzt bin ich hin- und her gerissen. Froh darüber zu sein, diese Rede einer komplett irren Lügnerin nicht live gehört zu haben, oder dankbar zu sein, weil ich jetzt sonst ein neues TV-Gerät kaufen müsste.

Ich halte diesen Irrsinn fast nicht mehr aus.



Drehofer: Wir haben eine exzellente Kanzlerin

http://www.focus.de/politik/videos/nach-zwist-in-muenchen-exzellente-kanzlerin-so-ausgiebig-lobt-seehofer-merkel-beim-cdu-parteitag_id_5155947.html

Neugier72
15.12.2015, 14:11
Der Bundeshaushalt hat eine Obergrenze.
Wenn ich in der folgenden Betrachtung einen Denkfehler habe bitte ich um eine Richtigstellung meiner Ansicht.
Theoretisch hat der Bundeshaushalt ein Obergrenze, stimmt soweit. Solange wir aber einen Kreditgeber finden wird er halt etwas nach oben angepasst, das europäische Defizitverfahren wegen der 3% könnten Merkel&Co wohl auch durch Aussitzeüber zumindest über ihre Amtszeit retten

Dr Mittendrin
15.12.2015, 14:13
Wenn ich in der folgenden Betrachtung einen Denkfehler habe bitte ich um eine Richtigstellung meiner Ansicht.
Theoretisch hat der Bundeshaushalt ein Obergrenze, stimmt soweit. Solange wir aber einen Kreditgeber finden wird er halt etwas nach oben angepasst, das europäische Defizitverfahren wegen der 3% könnten Merkel&Co wohl auch durch Aussitzeüber zumindest über ihre Amtszeit retten

Ja da ist noch Luft.

Die Goldmänner freuen sich schon auf schlechteres Rating. Wir müssen da hin wo Frankreich ist AA2.

Gehirnnutzer
15.12.2015, 14:24
Ich hatte deine "Ausführungen" sehr wohl verstanden.

Wenn eine sogenannte "Rechtsgrundlage" die Regierung ermächtig, laufende Verfahren nach Gusto einstellen zu lassen, ist es nach Inhalt und Auswirkung bewertet keine Rechtsgrundlage, sondern eine Art Ermächtigungsgrundlage zum Rechtsbruch.

Chronos, das Problem ist, jede Sache im Recht hat auch ihre negative Seite oder kann unter Umständen missbraucht werden. Als das Opportunitätsprinzip geschaffen wurde, hatte man im Auge, die Gerichte zu von Bagatellen zu entlasten. Glaubst du etwa, der Gesetzgeber konnte 1924 (http://lexetius.com/StPO/153,8) schon wissen, was man mit seine Regelung 2015 anstellt?

Gehirnnutzer
15.12.2015, 14:24
Du bist ein perfider Verdeher. Für mich als Deutschen ist es sogar strafbar über die grüne Grenze nach Österreich ( oder umgekehrt ) zu gehen.

Und du bist zu blöd zwischen Straftat und Strafverfolgung zu unterscheiden.

Chronos
15.12.2015, 14:34
Chronos, das Problem ist, jede Sache im Recht hat auch ihre negative Seite oder kann unter Umständen missbraucht werden. Als das Opportunitätsprinzip geschaffen wurde, hatte man im Auge, die Gerichte zu von Bagatellen zu entlasten. Glaubst du etwa, der Gesetzgeber konnte 1924 (http://lexetius.com/StPO/153,8) schon wissen, was man mit seine Regelung 2015 anstellt?
Da liegt doch der Hase bereits im Pfeffer!

Wer entscheidet denn, dass es sich um eine Bagatelle handelt? Der Justizminister? Das kann doch wohl nicht wahr sein!
Wenn es sich um eine derart alte Regelung handelt, wäre es doch allerhöchste Zeit, diese nun mal zu revidieren, um dem hohen Anspruch der Gewaltenteilung endlich gerecht zu werden.

Eine Regierung sollte nicht die Möglichkeit haben, in die Abläufe der Justiz eingreifen zu können.

Gehirnnutzer
15.12.2015, 14:50
Da liegt doch der Hase bereits im Pfeffer!

Wer entscheidet denn, dass es sich um eine Bagatelle handelt? Der Justizminister? Das kann doch wohl nicht wahr sein!
Wenn es sich um eine derart alte Regelung handelt, wäre es doch allerhöchste Zeit, diese nun mal zu revidieren, um dem hohen Anspruch der Gewaltenteilung endlich gerecht zu werden.

Eine Regierung sollte nicht die Möglichkeit haben, in die Abläufe der Justiz eingreifen zu können.

Die Unterscheidung hat man durch Verbrechen und Vergehen (§ 12 StGB) gemacht, über den Strafrahmen und das zu erwartende Strafmaß. Eigentlich soll Recht nicht willkürlich sein, aber mit solchen Kann-Bestimmungen weicht man das Recht auf (persönliche Meinung).

Chronos, ich schildere die ganzen Sachlagen nicht, weil ich die Machenschaften der Regierung gutheiße, sondern weil Kritik, die den falschen Ansatzpunkt hat, sinnlos verpufft.

hamburger
15.12.2015, 17:02
Chronos, warum mache ich mir eigentlich die Mühe etwas zu erklären, du scheinst es ja doch nicht zu lesen. Der Staatsanwalt stellt das Verfahren ja auf Basis einer Rechtsgrundlage eine. Es wird ja angewiesen diese Möglichkeit zu benutzen. Ohne Rechtsgrundlage ist es Rechtsbruch, aber mit Rechtsgrundlage...................

Du solltest eigentlich wissen, dass das ein Gericht im Wege des Anklageerzwingungsverfahren tätig werden kann...muss, wenn es beantragt wird.
Noch Fragen?

Gehirnnutzer
15.12.2015, 17:33
Du solltest eigentlich wissen, dass das ein Gericht im Wege des Anklageerzwingungsverfahren tätig werden kann...muss, wenn es beantragt wird.
Noch Fragen?

Haben der Herr mal wieder nur den Begriff aufgeschnappt und sich nicht informiert.



§ 172 (https://dejure.org/gesetze/StPO/172.html)
Beschwerde des Verletzten; Klageerzwingungsverfahren
(1) Ist der Antragsteller zugleich der Verletzte, so steht ihm gegen den Bescheid nach § 171 (https://dejure.org/gesetze/StPO/171.html)binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung die Beschwerde an den vorgesetzten Beamten der Staatsanwaltschaft zu. Durch die Einlegung der Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft wird die Frist gewahrt. Sie läuft nicht, wenn die Belehrung nach § 171 (https://dejure.org/gesetze/StPO/171.html) Satz 2 unterblieben ist.
(2) Gegen den ablehnenden Bescheid des vorgesetzten Beamten der Staatsanwaltschaft kann der Antragsteller binnen einem Monat nach der Bekanntmachung gerichtliche Entscheidung beantragen. Hierüber und über die dafür vorgesehene Form ist er zu belehren; die Frist läuft nicht, wenn die Belehrung unterblieben ist. Der Antrag ist nicht zulässig, wenn das Verfahren ausschließlich eine Straftat zum Gegenstand hat, die vom Verletzten im Wege der Privatklage verfolgt werden kann, oder wenn die Staatsanwaltschaft nach § 153 (https://dejure.org/gesetze/StPO/153.html) Abs. 1, § 153a (https://dejure.org/gesetze/StPO/153a.html) Abs. 1 Satz 1, 7 oder § 153b (https://dejure.org/gesetze/StPO/153b.html) Abs. 1 von der Verfolgung der Tat abgesehen hat; dasselbe gilt in den Fällen der §§ 153c (https://dejure.org/gesetze/StPO/153c.html) bis 154 (https://dejure.org/gesetze/StPO/154.html) Abs. 1 sowie der §§ 154b (https://dejure.org/gesetze/StPO/154b.html) und 154c (https://dejure.org/gesetze/StPO/154c.html).
(3) Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung muß die Tatsachen, welche die Erhebung der öffentlichen Klage begründen sollen, und die Beweismittel angeben. Er muß von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein; für die Prozeßkostenhilfe gelten dieselben Vorschriften wie in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Der Antrag ist bei dem für die Entscheidung zuständigen Gericht einzureichen.

(4) Zur Entscheidung über den Antrag ist das Oberlandesgericht zuständig. Die §§ 120 (https://dejure.org/gesetze/GVG/120.html) und 120b (https://dejure.org/gesetze/GVG/120b.html)des Gerichtsverfassungsgesetzes sind sinngemäß anzuwenden.

Haben wir es bei § 95 AufenthG mit einem Antragsdelikt zu tun? Nein, es ist ein Offizialdelikt.

Aber sehen wir es uns die Sache einfach mal an und tun so, als wäre das ganze ein Antragsdelikt. Antragsberechtigt ist der Verletzte oder seine Angehörigen. Der Verletzte in diesem Fall wäre Deutschland, vertreten durch Regierung, Staatsoberhaupt und Parlament, aber leider nicht der Bürger, da er ja seine Staatsgewalt delegiert. Also.............................................. ......................................

sleepwell
15.12.2015, 17:49
Angesichts des unaufhörlichen Flüchtlingsstroms wird von vielen Menschen eine Verschärfung des Asylrechts gefordert und die Änderungen nicht für ausreichend betrachtet. Was meint ihr? Muss das Asylrecht grundlegend geändert werden?

Asyl muss von Einwanderung getrennt werden und für die Einwanderung ist ein Gesetz zu schaffen.
Letzteres haben alle Industriestaaten, nur wir nicht, wir haben Multikulti.

Daneben ist ein entscheidender Grundsatz klar zu vertreten.
Die Identifizierungspflicht an der Grenze ist zwingende Bedingung.
Wer illegal D betritt, hat seinen Anspruch verloren.

hamburger
15.12.2015, 18:06
Haben der Herr mal wieder nur den Begriff aufgeschnappt und sich nicht informiert.



Haben wir es bei § 95 AufenthG mit einem Antragsdelikt zu tun? Nein, es ist ein Offizialdelikt.

Aber sehen wir es uns die Sache einfach mal an und tun so, als wäre das ganze ein Antragsdelikt. Antragsberechtigt ist der Verletzte oder seine Angehörigen. Der Verletzte in diesem Fall wäre Deutschland, vertreten durch Regierung, Staatsoberhaupt und Parlament, aber leider nicht der Bürger, da er ja seine Staatsgewalt delegiert. Also.............................................. ......................................

Wollen wir mal gemeinsam lesen.....


Ist der Antragsteller zugleich der Verletzte,

Somit sollte klar sein, das der Antragsteller nicht unbedingt der Verletzte sein muss...
Deine Ausführungen sind wie meistens mangelhaft. Es ist nur Sache eines entsprechenden Anwalts, ob hier eine Anklage erfolgen muss.
Dazu solltest du dich mal zu den Kosten spezieller Anwaltskanzleien und Gutachter informieren...schaffst du schon:D

Odin
15.12.2015, 19:34
Wetten, der "Gehirnnutzer" wird Dich alsbald dazu auffordern, stichhaltige Beweise für diese Gesetzesbrüche zu liefern ?!
Anschl. wird er Deine Beweise nach allen Regeln der Juristenkunst widerlegen... :haha:


Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann.

https://beamtendumm.wordpress.com/2012/10/11/advocati-damit-man-diese-spitzbuben-schon-von-weitem-erkennen-kann/

Strandwanderer
15.12.2015, 19:44
Dennoch bleibt es ein Straftatbestand der zu ahnten bzw. der Rechtszustand wieder hergestellt ist!


https://de.wikipedia.org/wiki/Illegaler_Grenz%C3%BCbertritt


Auch wenn man den Rechtsverstoß geahnt hat, wäre es zweckmäßig, ihn zu ahnen.

Gehirnnutzer
15.12.2015, 22:27
Wollen wir mal gemeinsam lesen.....



Somit sollte klar sein, das der Antragsteller nicht unbedingt der Verletzte sein muss...
Deine Ausführungen sind wie meistens mangelhaft. Es ist nur Sache eines entsprechenden Anwalts, ob hier eine Anklage erfolgen muss.
Dazu solltest du dich mal zu den Kosten spezieller Anwaltskanzleien und Gutachter informieren...schaffst du schon:D

Irrtum mein lieber hamburger, weil du einiges ignorierst.

1. Ist ein Verstoß gegen § 95 AufenthG kein Antragsdelikt, sondern ein Offizialdelikt. Ich habe meine Ausführungen in #43 hypothetisch unter der Annahme gemacht, der Verstoß wäre ein Antragsdelikt. Bei einem Offizialdelikt haben wir keinen Antragssteller.

2. Natürlich kann jemand anderes Antragsteller seinen, das ist in § 77 StGB (https://dejure.org/gesetze/StGB/77.html) geregelt. Das Ganze tut aber nichts zur Sache, weil wir es mit einem Offizialdelikt zu tun haben und nur hypothetisch annehmen, es ist ein Antragsdelikt. Aber führen wir unsere Hypothese einfach weiter, hamburger. Nenn mir ein Gesetz, das für unseren Fall einen anderen Antragssteller bestimmt als in § 77 StGB genannt. Spar dir die Mühe, denn selbst das ist irrelevant. Würdest du selber erkennen, wenn du § 172 StPO richtig gelesen hättest, hamburger. Siehe Punkt 3.

3. Ignorierst du den Verfahrenablauf.
Verfahrenseinstellung -> Beschwerde -> Bescheid über die Ablehnung der Beschwerde -> Klage.

Wem spricht § 172 Absatz 1 StPO das Recht der Beschwerde zu, nur dem Verletzten.

Da es aber kein Antragsdelikt ist, spielt es keine Rolle.

hamburger
15.12.2015, 23:12
Irrtum mein lieber hamburger, weil du einiges ignorierst.

1. Ist ein Verstoß gegen § 95 AufenthG kein Antragsdelikt, sondern ein Offizialdelikt. Ich habe meine Ausführungen in #43 hypothetisch unter der Annahme gemacht, der Verstoß wäre ein Antragsdelikt. Bei einem Offizialdelikt haben wir keinen Antragssteller.

2. Natürlich kann jemand anderes Antragsteller seinen, das ist in § 77 StGB (https://dejure.org/gesetze/StGB/77.html) geregelt. Das Ganze tut aber nichts zur Sache, weil wir es mit einem Offizialdelikt zu tun haben und nur hypothetisch annehmen, es ist ein Antragsdelikt. Aber führen wir unsere Hypothese einfach weiter, hamburger. Nenn mir ein Gesetz, das für unseren Fall einen anderen Antragssteller bestimmt als in § 77 StGB genannt. Spar dir die Mühe, denn selbst das ist irrelevant. Würdest du selber erkennen, wenn du § 172 StPO richtig gelesen hättest, hamburger. Siehe Punkt 3.

3. Ignorierst du den Verfahrenablauf.
Verfahrenseinstellung -> Beschwerde -> Bescheid über die Ablehnung der Beschwerde -> Klage.

Wem spricht § 172 Absatz 1 StPO das Recht der Beschwerde zu, nur dem Verletzten.

Da es aber kein Antragsdelikt ist, spielt es keine Rolle.

Wenn ich einen Antrag stelle, kann ich auch das OLG anrufen. Offizialdelikt bedeutet nur, das der STA verfolgen muss. Jederzeit kann ich trotzdem einen Strafantrag stellen und ein Anklage-erzwingungsverfahren einleiten.
Lass den Blödsinn sein...berechtigt ist jeder Deutsche, Strafantrag zu stellen.

Gehirnnutzer
15.12.2015, 23:29
Wenn ich einen Antrag stelle, kann ich auch das OLG anrufen. Offizialdelikt bedeutet nur, das der STA verfolgen muss. Jederzeit kann ich trotzdem einen Strafantrag stellen und ein Anklage-erzwingungsverfahren einleiten.
Lass den Blödsinn sein...berechtigt ist jeder Deutsche, Strafantrag zu stellen.

hamburger, mir vorwerfen ich hätte keine Ahnung, aber den Unterschied zwischen Strafanzeige, die jeder stellen kann und Strafantrag (§ 77 StGB) nicht kennen.


Strafanzeige

Mitteilung des Verdachts einer strafbaren Handlung an die Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Polizei); regelmäßig Veranlassung (im Unterschied zum Strafantrag nicht Voraussetzung) der Einleitung eines Strafverfahrens. Eine Verpflichtung zur Erstattung von Strafanzeigen (Anzeigepflicht (http://www.wissen.de/lexikon/anzeigepflicht-strafrecht)) besteht für jedermann nur hinsichtlich geplanter schwerer Verbrechen.

Strafantrag

förmliches Begehren der Einleitung eines Strafverfahrens, das bei sog. Antragsdelikten (http://www.wissen.de/lexikon/antragsdelikt)(z.B. bei Beleidigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und regelmäßig auch bei leichter vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung sowie bei Diebstahl, Unterschlagung und Betrug gegen Angehörige) formelle Voraussetzung für die Strafverfolgung ist (§§77ff. StGB). Antragsberechtigt ist der Verletzte oder Geschädigte, soweit er das 18. Lebensjahr vollendet hat, bei Minderjährigen der jeweilige gesetzlicher Vertreter.

Klageerzwingungsverfahren

der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zur Erzwingung der öffentlichen Klage (http://www.wissen.de/lexikon/oeffentliche-klage); nur zulässig, wenn die Tat nicht nur eine Übertretung oder ein Privatklagedelikt ist. Antragsberechtigt ist nur der durch eine Straftat Verletzte. Das Klageerzwingungsverfahren dient der Durchsetzung des Legalitätsprinzips (http://www.wissen.de/lexikon/legalitaetsprinzip); geregelt in §§172–177 StPO.

hamburger
15.12.2015, 23:40
Die Verletzung eines Gesetzes, die meine Sicherheit beeinträchtigt, berechtigt mich zum Strafantrag.
Das ist eine ganz einfache Tatsache, die auch in dem Strafantrag gegen Merkel Anwendung findet.

Dr Mittendrin
16.12.2015, 00:15
Schon mal darüber nachgedacht, dass man mit geschwurbeltem Verschleiern der Fakten das Misstrauen der Leute in diesen angeblichen "Rechtsstaat" eher vergrößert, als ausräumt?

Diese Regierung begeht offenen Rechtsbruch, und das muss auch in dieser Deutlichkeit gesagt werden.

Alleine die Verstöße gegen geltendes Recht hinsichtlich illegalem Grenzübertritt und folgender Urkundenfälschung, Betrug, Vortäuschung falscher Tatsachen sind bereits für den juristischen Laien klare Rechtsbrüche.

Ich verstehe wirklich nicht mehr, was es daran zu deuteln und zu verdrehen gibt.

Mir wird von dem Idioten schlecht.

Wenn ich lese Rechtsbruch ist kein Vergehen.

Entweder gehört es unter Ordnungswidrigkeit oder unter Straftat. Schleuserei ist strafbar. Ob ich nur indirekt eine Rolle spiele ist unerheblich. Alleine das Wissen davon und es nicht verhindert zu haben ist strafbar.
Lebte Hitler heute noch, würde er wegen verschiedener Angriffskriege in den Haag landen.
Gehirnnutzer würde ihn raus hauen.

Gehirnnutzer
16.12.2015, 04:49
Die Verletzung eines Gesetzes, die meine Sicherheit beeinträchtigt, berechtigt mich zum Strafantrag.
Das ist eine ganz einfache Tatsache, die auch in dem Strafantrag gegen Merkel Anwendung findet.

hamburger, du meinst sicherlich die Sache oder ähnliches:

52827

hamburger, was steht darüber:

Strafanzeige.

Strafanzeige darf jeder stellen, Strafantrag nur die Antragsberechtigten (§ 77 StGB (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__77.html)).

Gehirnnutzer
16.12.2015, 05:00
Mir wird von dem Idioten schlecht.

Wenn ich lese Rechtsbruch ist kein Vergehen.

Entweder gehört es unter Ordnungswidrigkeit oder unter Straftat. Schleuserei ist strafbar. Ob ich nur indirekt eine Rolle spiele ist unerheblich. Alleine das Wissen davon und es nicht verhindert zu haben ist strafbar.
Lebte Hitler heute noch, würde er wegen verschiedener Angriffskriege in den Haag landen.
Gehirnnutzer würde ihn raus hauen.

Weist du was, ich habe kein Bock mehr höflich zu bleiben und mir andauernd Beleidigungen anzuhören, nur weil ich euch auf eine Sachlage aufmerksam mache.

Dr. Mittendrin und Chronos, wenn ihr beiden Stubenwixer einem Trottel folgen wollt, der den Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag trotz Belege nicht kapiert, sei es drum.

Im Grunde genommen beweisen eure Einlagen nur, dass ihr überhaupt keine Kritik üben wollt, sondern euch nur echauffieren wollt, damit euch einer abgeht.

Sorry, Deutschland geht nicht vor die Hunde wegen Flüchtlingen, Migranten oder sonst was, sondern wegen Personen wie euch, die über ihre Kritik nicht nachdenken und ohne Grundlage blöd daher schwafeln und nicht merken, dass dadurch ihre Kritik zum scheitern verurteilt ist.

Olliver
16.12.2015, 05:59
...

Strafanzeige.

Strafanzeige darf jeder stellen, Strafantrag nur die Antragsberechtigten (§ 77 StGB (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__77.html)).

https://linksunten.indymedia.org/de/node/121729#comments

Welche Straftatbestände werden hier von der linksradikalen Gestapo verletzt?

Gehirnnutzer
16.12.2015, 07:20
https://linksunten.indymedia.org/de/node/121729#comments

Welche Straftatbestände werden hier von der linksradikalen Gestapo verletzt?

Olliver, das kann man nicht so einfach sagen, dazu braucht man Informationen darüber, wie diese Daten erlangt wurden, ob die betroffenden irgenwo etwas öffentlich gemacht haben etc. pp.

Dr Mittendrin
16.12.2015, 07:42
Weist du was, ich habe kein Bock mehr höflich zu bleiben und mir andauernd Beleidigungen anzuhören, nur weil ich euch auf eine Sachlage aufmerksam mache.

Dr. Mittendrin und Chronos, wenn ihr beiden Stubenwixer einem Trottel folgen wollt, der den Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag trotz Belege nicht kapiert, sei es drum.
Sorry, Deutschland geht nicht vor die Hunde wegen Flüchtlingen, Migranten oder sonst was, sondern wegen Personen wie euch, die über ihre Kritik nicht nachdenken und ohne Grundlage blöd daher schwafeln und nicht
Im Grunde genommen beweisen eure Einlagen nur, dass ihr überhaupt keine Kritik üben wollt, sondern euch nur echauffieren wollt, damit euch einer abgeht.
merken, dass dadurch ihre Kritik zum scheitern verurteilt ist.

Du übst keine Kritik. Ich habe locker 40 Gerichtsbesuche hinter mir. Ich kenne die Verdreherei.
Ich hatte einen Strafbefehl wegen Betrug, nach Einspruch wurde es ein Freispruch. ( Teurer Anwalt ) Wovon der Staat mir nur die Hälfte zahlte. Simple Frage an den Kläger, wie wurden sie denn geschädigt ? Die Antwort war Gestammel. Sein Produkt konnte er mir nicht andrehen!!!!
Die Simple Frage hätte man gleich stellen können.
Mit deiner Einstellung, Deutschland geht nicht wegen Migranten unter, muss man ja die Verdreherei lieben.
Doch dieses Land wird einen Bürgerkrieg und massiven Wohlstandsverlust erleben.
Auf welcher Seite du stehst wissen wir nun.
Ich kannte das von einem Richter, der auf meiner Seite stand.
Auf dem Flur: Hätten sie halt so oder so gesagt.

Buella
16.12.2015, 07:46
Falsche Diagnose: Es gibt keinen unaufhörlichen Flüchtlingsstrom. Es gibt einen unaufhörlichen Strom an politisch geduldeten Asylbetrügern, die sich, ausnahmslos aus einem sicheren Drittland einströmend, illegal aufhalten.

Das Asylrecht muß folglich nicht verändert, sondern schlicht angewandt werden.

In den allermeisten Fällen muß nicht mal das Asylrecht angewandt werden, sondern lediglich Schengen - Recht umgesetzt werden!

Helgoland
16.12.2015, 07:48
Die Verletzung eines Gesetzes, die meine Sicherheit beeinträchtigt, berechtigt mich zum Strafantrag.
Das ist eine ganz einfache Tatsache, die auch in dem Strafantrag gegen Merkel Anwendung findet.

Bist Du Staatsanwalt? Nur der kann nämlich einen Strafantrag stellen! Du kannst allenfalls eine Anzeige erstatten!

Dr Mittendrin
16.12.2015, 07:50
hamburger, du meinst sicherlich die Sache oder ähnliches:

52827

hamburger, was steht darüber:

Strafanzeige.

Strafanzeige darf jeder stellen, Strafantrag nur die Antragsberechtigten (§ 77 StGB (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__77.html)).

Ja klar. Wenn einer die Faust ins Gesicht bekommt, kann es nur die Person anzeigen ( Strafantrag) oder dessen Vertreter bei Minderjährigen.

Dr Mittendrin
16.12.2015, 07:53
Bist Du Staatsanwalt? Nur der kann nämlich einen Strafantrag stellen! Du kannst allenfalls eine Anzeige erstatten!

Stimmt. Ist aber unerheblich. Der Staatsanwalt bekommt was auf den Tisch. Dann prüft er ob es Öffentlichkeitsinteresse hat.
Kann ich mir bei Schleuserei vorstellen.

Buella
16.12.2015, 08:09
Ich habe jetzt mehrere Minuten über Deinen Beitrag nachgedacht und komme einfach nicht hinter die Logik, wieso Du die Refugees "Betrüger" nennst.

Wenn, wie Du richtig schreibst, das Asylrecht nicht verändert werden, sondern schlicht angewandt werden muss, dann heißt das im konsequenten Umkehrschluss, besonders hinsichtlich der "Flüchtlingskrise 2015", dass diejenigen, die dafür zuständig sind, dass entsprechende Gesetze eingehalten und umgesetzt werden, keinen großen Wert auf Einhaltung und Umsetzung dieser Gesetze legen.
Somit ist der Begriff "Betrüger" nicht zu halten, da ein Betrug nur stattfinden kann, wenn Kontrollmechanismen, z.B. in Form von Einhaltung bestehender Gesetze, in Kraft sind.

Wenn diese "Flüchtlinge" keine Betrüger sind, sondern tatsächlich in ihren Ländern politisch verfolgt werden, warum gehen sie dann nicht zur brd - Botschaft und stellen dort einen Asylantrag?

Warum erreichen sie den Honigtopf über den roten Willkommens - Kultur - Teppich, absolut mehrheitlich ohne ihre nationalen Identitäts - Dolumente? Die werden doch nicht etwas über ihre wahre Herkunft hinwegtäuschen wollen und die folgliche ( in der Realtität kaum stattfindende ) Abschiebung hinauszögern?

Die Einzigen, welche ihre nationalen Identitäts - Dokumente oft dabei haben, sind syrische Staatsbürger, aber auch nur, weil sie bevorzugt behandelt werden, und ohne Rechtsgrundlage als Asylanten anerkannt werden!

Was wiederum Begehrlichkeiten Anderer weckt, sich mit syrischen oder falschen syrischen Dokumenten illegalen Zutritt zum Asylverfahren zu verschaffen?

Wenn ein Mensch tatsächlich politisch verfolgt wird, dann ist er erstmal froh, den Arsch seiner Lieben und seinen eigenen Arsch gerettet zu haben!
Aber hiesige Asyl - Begehrer müssen ja unbedingt tausende Kilometer unter abenteuerlichen lebensbedrohlichen Bedingungen und / oder unter Zurücklassung der Lieben zurücklegen, um ihre betrügerische Absicht am sozialen Honigtopf und kulturbedingten Massenschlägereien und anderer krimineller Taten zu manifestieren!

Wenn der Asylschutz in sicheren europäischen Ländern noch nicht reicht, wird oftmals die Doppel - oder gar mehrfach - Asylkarte gespielt, weil man ja so furchtbar traumatisiert ist und gerne mal die Namen und Geburtsdaten vergißt oder vertauscht!

hamburger
16.12.2015, 08:36
hamburger, du meinst sicherlich die Sache oder ähnliches:

52827

hamburger, was steht darüber:

Strafanzeige.

Strafanzeige darf jeder stellen, Strafantrag nur die Antragsberechtigten (§ 77 StGB (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__77.html)).

Sollte die STA meine Anzeige nicht verfolgen kann ich jederzeit das Anklageerzwingungsverfahren durchführen.
Liebster Gehirnnutzer, genau darum ging es, um nichts anderes. Deine immer wieder zu beobachtende umschlängelung um den Sachverhalt idt schon merkwürdig.
Merkst du das selbst nicht?

Gehirnnutzer
16.12.2015, 08:53
Sollte die STA meine Anzeige nicht verfolgen kann ich jederzeit das Anklageerzwingungsverfahren durchführen.
Liebster Gehirnnutzer, genau darum ging es, um nichts anderes. Deine immer wieder zu beobachtende umschlängelung um den Sachverhalt idt schon merkwürdig.
Merkst du das selbst nicht?

Kannst du nicht, du kannst nur bei einem Strafantrag ein Klageerzwingungsverfahren durchführen.

hamburger
16.12.2015, 10:01
Kannst du nicht, du kannst nur bei einem Strafantrag ein Klageerzwingungsverfahren durchführen.

Dann zeige mal die juristische Begründung...:D

Gehirnnutzer
16.12.2015, 10:08
Dann zeige mal die juristische Begründung...:D

Ich habe aufgeführt, was eine Strafanzeige ist, ich habe aufgeführt was ein Strafantrag ist (Beitrag #50). Ich habe die Rechtsgrundlage für das Klageerwzingungsverfahren aufgeführt (§ 172 StPO verlinkt) etc. pp.

Konntest du alles nachlesen, aber ignorierst du vollkommen absichtlich.

Eizieizz
16.12.2015, 10:08
Es ist wirklich unglaublich was momentan rechtlich in Deutschland geschieht.
Der Rechtsstaat wird von der islamophilen Merkel aufgelöst in dem diese Kriminelle
ungestraft millionenfachen Rechtsbruch begeht.
Das hat bei ihr übrigens schon vor der Eindrinlingskrise angefangen.
So ist auch die Frauenquote komplett grundgesetzwidrig.

Warum kommt sie mit diesen kriminellem handeln durch?
Das liegt daran, dass es kurioserweise nur 25 Jahre nach der DDR
sehr viele Kommunisten in Deutschland gibt,
die wie Gehirnnutzer die Auflösung des Rechtsstaates gut heißen und unterstützen solange diese
kommunistischen Zielen dient.

Was kann man dagegen tun?
Nicht viel leider, Merkel hat mit der Auflösung des Rechtsstaates
eine Diktatur light aufgebaut in der Widerstand schwierig ist.

Ich persönlich bin der Meinung dass die beste Chance darin liegt,
dass mehrere patriotische Deutsche sich in einer Gegend in Deutschland
niederlassen so dass sie dort eine Mehrheit stellen und dann mit
Verweis auf die Illegalität der Merkelschen Politik und ihrer lächerlichen Fußhupen Minister und
BVG Richter eine Sezession dieses Landstrichs von der DDR 2.0 erklären.

Und wenn mehr Leute aufgrund der Resultate aufwachen sich in einem Dominoeffekt immer
mehr Landkreise anschließen.

Leberecht
16.12.2015, 10:24
Der Rechtsstaat wird von der islamophilen Merkel aufgelöst
Ich erlaube mir mal, in Deinem Satz ein Adjektiv durch ein anderes zu ersetzen: Der Rechtsstaat wird von der satanophilen Merkel aufgelöst.

elas
16.12.2015, 11:07
Angesichts des unaufhörlichen Flüchtlingsstroms wird von vielen Menschen eine Verschärfung des Asylrechts gefordert und die Änderungen nicht für ausreichend betrachtet. Was meint ihr? Muss das Asylrecht grundlegend geändert werden?

Im Prinzip nicht. Es muss nur richtig angewendet werden.
Was heute passiert ist vollkommen gesetzeswidrig.
Die Verantwortlichen gehören hinter Schloss und Riegel!

Graf
16.12.2015, 15:04
Normalerweise müsste auch alle 2 oder 3 Jahre eine Überprüfung statt finden ob die vorausetzungen des Asylgrundes überhaupt noch bestand haben. wenn nicht dann gibt es keinen Grund weiter hier zu sein.
Genauso haben Straftäter ihr Recht auf Asyl verwirkt. Egal wie lange sie schon Asyl beantragt o. es schon bekommen haben.

Gehirnnutzer
16.12.2015, 15:26
Es ist wirklich unglaublich was momentan rechtlich in Deutschland geschieht.
Der Rechtsstaat wird von der islamophilen Merkel aufgelöst in dem diese Kriminelle
ungestraft millionenfachen Rechtsbruch begeht.
Das hat bei ihr übrigens schon vor der Eindrinlingskrise angefangen.
So ist auch die Frauenquote komplett grundgesetzwidrig.

Warum kommt sie mit diesen kriminellem handeln durch?
Das liegt daran, dass es kurioserweise nur 25 Jahre nach der DDR
sehr viele Kommunisten in Deutschland gibt,
die wie Gehirnnutzer die Auflösung des Rechtsstaates gut heißen und unterstützen solange diese
kommunistischen Zielen dient.

Was kann man dagegen tun?
Nicht viel leider, Merkel hat mit der Auflösung des Rechtsstaates
eine Diktatur light aufgebaut in der Widerstand schwierig ist.

Ich persönlich bin der Meinung dass die beste Chance darin liegt,
dass mehrere patriotische Deutsche sich in einer Gegend in Deutschland
niederlassen so dass sie dort eine Mehrheit stellen und dann mit
Verweis auf die Illegalität der Merkelschen Politik und ihrer lächerlichen Fußhupen Minister und
BVG Richter eine Sezession dieses Landstrichs von der DDR 2.0 erklären.

Und wenn mehr Leute aufgrund der Resultate aufwachen sich in einem Dominoeffekt immer
mehr Landkreise anschließen.

Eizieizz ich heiße nichts gut, ich schildere die Sachlage anhand der Gesetze, die ihr nicht lest sondern überfliegt und Assoziationen anstellt, weswegen ihr auch die falschen Ansatzpunkte für Kritik wählt.

Olliver
16.12.2015, 16:26
https://scontent-frt3-1.xx.fbcdn.net/hphotos-xtp1/v/t1.0-9/12345662_1528252640826570_1479814354931934278_n.jp g?oh=133384bc25d498b69740dac46c774bbc&oe=56DB344E

Ingeborg
16.12.2015, 23:09
EU plant Überwachung von Kritikern und Umerziehungslager http://der-klare-blick.com/?p=36455

Ingeborg
16.12.2015, 23:22
Walldürn:
2 Syrer drohen vom Lidel zu springen

Konkret nannte der Syrer Probleme mit der Sauberkeit in den Toilettencontainern und Ratten, die sich regelmäßig im Gebäude aufhalten würden.

Warum denken eigentlich diese Vollhonks das jemand anderes ihre Toiletten putzt?

Herr B.
17.12.2015, 03:23
Walldürn:
2 Syrer drohen vom Lidel zu springen

Konkret nannte der Syrer Probleme mit der Sauberkeit in den Toilettencontainern und Ratten, die sich regelmäßig im Gebäude aufhalten würden.

Warum denken eigentlich diese Vollhonks das jemand anderes ihre Toiletten putzt?
Ratten halten sich doch nur wo's was zu futtern gibt. Vielleicht erst mal das mit dem nicht füttern ausprobieren!

Gehirnnutzer
17.12.2015, 04:29
EU plant Überwachung von Kritikern und Umerziehungslager http://der-klare-blick.com/?p=36455

Ingeborg, informiere dich mal selber und verifiziere die Dinge. Das European Council of Tolerance and Reconciliation (http://ectr.eu/) ist ein private Organisation, keine Einrichtung der EU. Interessant ist auch, dass dieses Rahmenstatut (http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/libe/dv/11_revframework_statute_/11_revframework_statute_en.pdf) schon 2013 dem EU-Parlament vorgelegt wurde. Das dieses Statut unter Kritik steht ist auch bekannt (http://www.heise.de/tp/news/Intolerantes-Toleranzpapier-2014716.html).
Einiges dieses Statutes ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, deswegen würde es nicht umgesetzt. Zu dem ist die EU der EMRK beigetreten, womit auch hier keine wirkliche Umsetzbarkeit besteht.

Private Organisationen dürfen Meinungen haben, genau wie du, sie dürfen diese Meinungen auch öffentlich Stellen vorlegen, gibt viele solche Möglichkeiten.

Ich wundere mich immer, das gerade der Personenkreis, der sich immer über Manipulationen in den Medien beschwert, selber manipuliert, in dem es falsche Eindrücke durch weglassen von Informationen erweckt.

hamburger
17.12.2015, 13:12
Manipulation in den Medien...gibt es nicht, denn die sind schon lange gleich geschaltet...intern.
Natürlich gibt es auch hier Experten, die versuchen, alles irgendwie um zu deuten...und dabei die Grundlagen ausblenden...
Für die nur eine Graphik...

https://scontent-frt3-1.xx.fbcdn.net/hphotos-xfl1/v/t1.0-9/998485_1089154877770620_441005773227726624_n.jpg?o h=70bb60bfbb13227f6755e4a167763454&oe=571063D2

Gehirnnutzer
17.12.2015, 16:18
Manipulation in den Medien...gibt es nicht, denn die sind schon lange gleich geschaltet...intern.
Natürlich gibt es auch hier Experten, die versuchen, alles irgendwie um zu deuten...und dabei die Grundlagen ausblenden...
Für die nur eine Graphik...

https://scontent-frt3-1.xx.fbcdn.net/hphotos-xfl1/v/t1.0-9/998485_1089154877770620_441005773227726624_n.jpg?o h=70bb60bfbb13227f6755e4a167763454&oe=571063D2

Wusste gar nicht, das die Junge Freiheit gleichgeschaltet ist, oder die Deutsche Stimme.

hamburger
17.12.2015, 16:23
Wusste gar nicht, das die Junge Freiheit gleichgeschaltet ist, oder die Deutsche Stimme.

Verstehendes Lesen ist gar nicht schwer...versuchs einfach mal:D

Bolle
17.12.2015, 16:25
Ingeborg, informiere dich mal selber und verifiziere die Dinge. Das European Council of Tolerance and Reconciliation (http://ectr.eu/) ist ein private Organisation, keine Einrichtung der EU. Interessant ist auch, dass dieses Rahmenstatut (http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/libe/dv/11_revframework_statute_/11_revframework_statute_en.pdf) schon 2013 dem EU-Parlament vorgelegt wurde. Das dieses Statut unter Kritik steht ist auch bekannt (http://www.heise.de/tp/news/Intolerantes-Toleranzpapier-2014716.html).
Einiges dieses Statutes ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, deswegen würde es nicht umgesetzt. Zu dem ist die EU der EMRK beigetreten, womit auch hier keine wirkliche Umsetzbarkeit besteht.

Private Organisationen dürfen Meinungen haben, genau wie du, sie dürfen diese Meinungen auch öffentlich Stellen vorlegen, gibt viele solche Möglichkeiten.

Ich wundere mich immer, das gerade der Personenkreis, der sich immer über Manipulationen in den Medien beschwert, selber manipuliert, in dem es falsche Eindrücke durch weglassen von Informationen erweckt.


Klar, total Privat.....nur weil es eine NGO ist, ist es noch lange nicht "privat"!

Vorsitzender ist der ehemalige britische (https://de.wikipedia.org/wiki/Grossbritannien_und_Nordirland) Premierminister (https://de.wikipedia.org/wiki/Premierminister_des_Vereinigten_K%C3%B6nigreichs) Tony Blair (https://de.wikipedia.org/wiki/Tony_Blair)[1] (https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Rat_f%C3%BCr_Toleranz_und_Vers%C 3%B6hnung#cite_note-1),

Dem ECTR gehören u. a. folgende Personen an:


Wjatscheslaw Mosche Kantor (https://de.wikipedia.org/wiki/Wjatscheslaw_Mosche_Kantor), Präsident des European Jewish Congress (https://de.wikipedia.org/wiki/European_Jewish_Congress) und Präsident des World Holocaust Forum (https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=World_Holocaust_Forum&action=edit&redlink=1)
José María Aznar (https://de.wikipedia.org/wiki/Jos%C3%A9_Mar%C3%ADa_Aznar), ehemaliger Premierminister von Spanien (https://de.wikipedia.org/wiki/Spanien);
Erhard Busek (https://de.wikipedia.org/wiki/Erhard_Busek), ehemaliger Vizekanzler von Österreich (https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96sterreich);
Georges Vassiliou (https://de.wikipedia.org/wiki/Georges_Vassiliou), ehemaliger Präsident von Zypern (https://de.wikipedia.org/wiki/Zypern);
Vaira Vīķe-Freiberga (https://de.wikipedia.org/wiki/Vaira_V%C4%AB%C4%B7e-Freiberga), ehemalige Präsidentin von Lettland (https://de.wikipedia.org/wiki/Lettland);
Rita Süssmuth (https://de.wikipedia.org/wiki/Rita_S%C3%BCssmuth), ehemalige Präsidentin des Deutschen Bundestags (https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Bundestag);
Igor Sergejewitsch Iwanow (https://de.wikipedia.org/wiki/Igor_Sergejewitsch_Iwanow), ehemaliger Außenminister und Präsident des Nationalen Sicherheitsrats der Russischen Föderation (https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsrat_der_Russischen_F%C3%B6deration), Professor der MGIMO-Universität (https://de.wikipedia.org/wiki/Staatliches_Moskauer_Institut_f%C3%BCr_Internation ale_Beziehungen);
Milan Kučan (https://de.wikipedia.org/wiki/Milan_Ku%C4%8Dan), ehemaliger Präsident von Slowenien (https://de.wikipedia.org/wiki/Slowenien);
Alfred Moisiu (https://de.wikipedia.org/wiki/Alfred_Moisiu), ehemaliger Präsident von Albanien (https://de.wikipedia.org/wiki/Albanien);
Göran Persson (https://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%B6ran_Persson), ehemaliger Premierminister von Schweden (https://de.wikipedia.org/wiki/Schweden);
Vilma Trajkovska (https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Vilma_Trajkovska&action=edit&redlink=1), Präsidentin der Boris Trajkovski (https://de.wikipedia.org/wiki/Boris_Trajkovski) International Foundation;
Talât Sait Halman (https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Talat_Sait_Halman&action=edit&redlink=1) († 2014), ehemaliger türkischer Kulturminister (https://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%BCrkei) und Professor der Bilkent-Universität (https://de.wikipedia.org/wiki/Bilkent-Universit%C3%A4t).


Der ECTR versteht sich als „Watchdog“ für Toleranz und bereitet praktische Empfehlungen für Regierungen und internationale Organisationen vor, um die interreligiösen und interethnischen Beziehungen in Europa zu verbessern.
Im Jahr 2013 hat der ECTR dem EU-Parlament (https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4isches_Parlament) ein Europäisches Rahmenstatut zur nationalen Förderung der Toleranz vorgelegt, das mit Blick auf mögliche Gefährdungen insbesondere der Meinungsfreiheit (https://de.wikipedia.org/wiki/Meinungsfreiheit) auf Kritik gestoßen ist.[2] (https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Rat_f%C3%BCr_Toleranz_und_Vers%C 3%B6hnung#cite_note-2)[3] (https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Rat_f%C3%BCr_Toleranz_und_Vers%C 3%B6hnung#cite_note-3)
https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Rat_f%C3%BCr_Toleranz_und_Vers%C 3%B6hnung

Gehirnnutzer
17.12.2015, 20:10
Klar, total Privat.....nur weil es eine NGO ist, ist es noch lange nicht "privat"!

Vorsitzender ist der ehemalige britische (https://de.wikipedia.org/wiki/Grossbritannien_und_Nordirland) Premierminister (https://de.wikipedia.org/wiki/Premierminister_des_Vereinigten_K%C3%B6nigreichs) Tony Blair (https://de.wikipedia.org/wiki/Tony_Blair)[1] (https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Rat_f%C3%BCr_Toleranz_und_Vers%C 3%B6hnung#cite_note-1),

Dem ECTR gehören u. a. folgende Personen an:


Wjatscheslaw Mosche Kantor (https://de.wikipedia.org/wiki/Wjatscheslaw_Mosche_Kantor), Präsident des European Jewish Congress (https://de.wikipedia.org/wiki/European_Jewish_Congress) und Präsident des World Holocaust Forum (https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=World_Holocaust_Forum&action=edit&redlink=1)
José María Aznar (https://de.wikipedia.org/wiki/Jos%C3%A9_Mar%C3%ADa_Aznar), ehemaliger Premierminister von Spanien (https://de.wikipedia.org/wiki/Spanien);
Erhard Busek (https://de.wikipedia.org/wiki/Erhard_Busek), ehemaliger Vizekanzler von Österreich (https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96sterreich);
Georges Vassiliou (https://de.wikipedia.org/wiki/Georges_Vassiliou), ehemaliger Präsident von Zypern (https://de.wikipedia.org/wiki/Zypern);
Vaira Vīķe-Freiberga (https://de.wikipedia.org/wiki/Vaira_V%C4%AB%C4%B7e-Freiberga), ehemalige Präsidentin von Lettland (https://de.wikipedia.org/wiki/Lettland);
Rita Süssmuth (https://de.wikipedia.org/wiki/Rita_S%C3%BCssmuth), ehemalige Präsidentin des Deutschen Bundestags (https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Bundestag);
Igor Sergejewitsch Iwanow (https://de.wikipedia.org/wiki/Igor_Sergejewitsch_Iwanow), ehemaliger Außenminister und Präsident des Nationalen Sicherheitsrats der Russischen Föderation (https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsrat_der_Russischen_F%C3%B6deration), Professor der MGIMO-Universität (https://de.wikipedia.org/wiki/Staatliches_Moskauer_Institut_f%C3%BCr_Internation ale_Beziehungen);
Milan Kučan (https://de.wikipedia.org/wiki/Milan_Ku%C4%8Dan), ehemaliger Präsident von Slowenien (https://de.wikipedia.org/wiki/Slowenien);
Alfred Moisiu (https://de.wikipedia.org/wiki/Alfred_Moisiu), ehemaliger Präsident von Albanien (https://de.wikipedia.org/wiki/Albanien);
Göran Persson (https://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%B6ran_Persson), ehemaliger Premierminister von Schweden (https://de.wikipedia.org/wiki/Schweden);
Vilma Trajkovska (https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Vilma_Trajkovska&action=edit&redlink=1), Präsidentin der Boris Trajkovski (https://de.wikipedia.org/wiki/Boris_Trajkovski) International Foundation;
Talât Sait Halman (https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Talat_Sait_Halman&action=edit&redlink=1) († 2014), ehemaliger türkischer Kulturminister (https://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%BCrkei) und Professor der Bilkent-Universität (https://de.wikipedia.org/wiki/Bilkent-Universit%C3%A4t).


https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Rat_f%C3%BCr_Toleranz_und_Vers%C 3%B6hnung

Sorry, Bolle, aber wenn man den Eindruck erweckt, das eine Organisation der EU angehört, dann ist das Wort privat in der Widerlegung angebracht. Die Organisation hat keine eigen Gewalt sondern beratende Funktion.
Wenn sie also ein Papier dem EU-Parlament vorlegt, heißt das eben nicht wie in Ingeborgs Post behauptet, die EU plant.

Bolle
18.12.2015, 03:32
Sorry, Bolle, aber wenn man den Eindruck erweckt, das eine Organisation der EU angehört, dann ist das Wort privat in der Widerlegung angebracht. Die Organisation hat keine eigen Gewalt sondern beratende Funktion.
Wenn sie also ein Papier dem EU-Parlament vorlegt, heißt das eben nicht wie in Ingeborgs Post behauptet, die EU plant.

Die EU und alle europäischen Regierungen Arbeiten nur im Auftrag und auf "Beratung" von "privat"! Das nennt man Lobbyismus, die "Privaten" heißen Thinktanks oder Denkfabriken!!

Gehirnnutzer
18.12.2015, 06:04
Die EU und alle europäischen Regierungen Arbeiten nur im Auftrag und auf "Beratung" von "privat"! Das nennt man Lobbyismus, die "Privaten" heißen Thinktanks oder Denkfabriken!!

Bolle, es ist aber komisch, das seit 2013 dieses Papier weder im EU-Parlament erörtert wurde oder entsprechende Gesetzesentwürfe in den nationalen Parlamenten eingereicht wurden. Es soll ja eine Art Richtschnur sein. Wenn man ssich mal mit den Dingen beschäftigen würde und nicht manipulativ Behauptungen aufstellen würde, dann wüsste man auch, warum seit 2013 nichts mehr geschehen ist.

Es gibt drei verbindliche Rechtsquellen für die Grund- und Menschenrechte. Rechtshierachisch auf der Ebene von Bundesgesetzen sind die EMRK und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (rechtsverbindliche Umsetzung der UN-Menschenrechtscharta) und darüber das GG.
Mit allen drei kollidiert dieses Statut in der vorgelegten Form und die Vorstellungen der Macher, die man den Erklärungen entnehmen kann, tun dies in gleicher Weise. Wer genau hinschaut und liest, merkt, das dieses Statut nicht umsetzbar ist, weil es in Verfassungsrecht eingreift, bzw. in Recht des Europarates, der eine eigene Organisation ist und nicht der EU angehört.

Nun das Statut fordert die Auslegung der Grund-/Menschenrechte in einer breiten Weise, was nichts anderes heißt als in einer der Statut gemäßen Form. Ohne diese Auslegung ließe sich das Statut auch nicht umsetzen.
Wer aber ist für die Auslegung verantwortlich:

Im Falle des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte das Human Rigths Comittee der UN und natürlich, weil rechtshierachisch auf Bundesgesetzebene im Falle Deutschlands das BVerfG. Die UN kratzt eine EU-Richtlinie wenig, würde aber die daraus resiltierenden Verstöße gegen den Pakt anprangern.
Im Falle der EMRK ist das der EGMR und eben auch das BVerfG. Der EGMR ist eine Einrichtung des Europarates und nicht der EU. Die EU ist aber als Unterzeichner der EMRK an die Rechtsprechung des EGMR gebunden.
Also auch hier schlechte Karten für das Statut.
Nicht nur im Falle des GG sondern im Grunde in allem Fällen ist das BVerfG letzte Auslegungsinstanz und die einzige Rechtsnorm, die dem BVerfg die Auslegung vor schreibt ist das GG selber.

Es dürfte jedem objektiven Betrachter klar sein, warum seit 2013 nichts geschehen ist.

Bolle
18.12.2015, 13:47
Bolle, es ist aber komisch, das seit 2013 dieses Papier weder im EU-Parlament erörtert wurde oder entsprechende Gesetzesentwürfe in den nationalen Parlamenten eingereicht wurden. Es soll ja eine Art Richtschnur sein. Wenn man ssich mal mit den Dingen beschäftigen würde und nicht manipulativ Behauptungen aufstellen würde, dann wüsste man auch, warum seit 2013 nichts mehr geschehen ist.

Es gibt drei verbindliche Rechtsquellen für die Grund- und Menschenrechte. Rechtshierachisch auf der Ebene von Bundesgesetzen sind die EMRK und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (rechtsverbindliche Umsetzung der UN-Menschenrechtscharta) und darüber das GG.
Mit allen drei kollidiert dieses Statut in der vorgelegten Form und die Vorstellungen der Macher, die man den Erklärungen entnehmen kann, tun dies in gleicher Weise. Wer genau hinschaut und liest, merkt, das dieses Statut nicht umsetzbar ist, weil es in Verfassungsrecht eingreift, bzw. in Recht des Europarates, der eine eigene Organisation ist und nicht der EU angehört.

Nun das Statut fordert die Auslegung der Grund-/Menschenrechte in einer breiten Weise, was nichts anderes heißt als in einer der Statut gemäßen Form. Ohne diese Auslegung ließe sich das Statut auch nicht umsetzen.
Wer aber ist für die Auslegung verantwortlich:

Im Falle des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte das Human Rigths Comittee der UN und natürlich, weil rechtshierachisch auf Bundesgesetzebene im Falle Deutschlands das BVerfG. Die UN kratzt eine EU-Richtlinie wenig, würde aber die daraus resiltierenden Verstöße gegen den Pakt anprangern.
Im Falle der EMRK ist das der EGMR und eben auch das BVerfG. Der EGMR ist eine Einrichtung des Europarates und nicht der EU. Die EU ist aber als Unterzeichner der EMRK an die Rechtsprechung des EGMR gebunden.
Also auch hier schlechte Karten für das Statut.
Nicht nur im Falle des GG sondern im Grunde in allem Fällen ist das BVerfG letzte Auslegungsinstanz und die einzige Rechtsnorm, die dem BVerfg die Auslegung vor schreibt ist das GG selber.

Es dürfte jedem objektiven Betrachter klar sein, warum seit 2013 nichts geschehen ist.

Gar nicht komisch ist, dass man erst vor kurzer Zeit zweimal die Gesetzeslage "nachgebessert", verschärft hat!




Gesetzesinitiative 2012

Der Bundesrat (https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesrat_(Deutschland)) verabschiedete am 2. März 2012 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Aufnahme menschenverachtender Tatmotive als besondere Umstände der Strafzumessung,[11] (https://de.wikipedia.org/wiki/Hasskriminalit%C3%A4t#cite_note-11) das eine härtere Bestrafung von Täter ermöglichen sollte, die aus rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Motiven gehandelt haben. Dazu sollte § 46 (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__46.html) Strafgesetzbuch (https://de.wikipedia.org/wiki/Strafgesetzbuch_(Deutschland)), der die Grundsätze der Strafzumessung (https://de.wikipedia.org/wiki/Strafzumessung_(Deutschland)#Grunds.C3.A4tze_der_S trafzumessung) verbindlich vorgibt, entsprechend ergänzt werden. Nach Auffassung des Bundesrats müsse das Strafrecht „ein klares Signal setzen, dass die Gesellschaft nicht bereit ist, entsprechende Gewalttaten – oftmals gegen ihre schwächsten Mitglieder – zu tolerieren.“ Einen eigenenStraftatbestand (https://de.wikipedia.org/wiki/Tatbestand) „Hassverbrechen“ sollte es hingegen nicht geben. In den Bundestag (https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Bundestag) brachten zudem die Fraktionen der SPD (https://de.wikipedia.org/wiki/SPD) und des Bündnis '90/Die Grünen (https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCndnis_%2790/Die_Gr%C3%BCnen) Gesetzentwürfe ein. Der Deutsche Bundestag hat am 18. Oktober 2012 mit den Stimmen der Unionsfraktion (https://de.wikipedia.org/wiki/Unionsfraktion) und der FDP-Fraktion (https://de.wikipedia.org/wiki/FDP-Fraktion) abgelehnt.[12] (https://de.wikipedia.org/wiki/Hasskriminalit%C3%A4t#cite_note-12)[13] (https://de.wikipedia.org/wiki/Hasskriminalit%C3%A4t#cite_note-13) Ein solches Gesetz trat also nicht in Kraft.

Gesetzesinitiative 2014

Am 27. August 2014 verabschiedete das Bundeskabinett der Großen Koalition einen Gesetzentwurf gegen Hasskriminalität. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Delikte, die aufgrund von Rassismus oder "sonstigen menschenverachtenden Beweggründen" begangen wurden, schärfer zu ahnden. Dazu solle § 46 (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__46.html)Strafgesetzbuch (https://de.wikipedia.org/wiki/Strafgesetzbuch_(Deutschland)), der die Grundsätze der Strafzumessung (https://de.wikipedia.org/wiki/Strafzumessung_(Deutschland)#Grunds.C3.A4tze_der_S trafzumessung)verbindlich vorgibt, entsprechend ergänzt werden. In der Begründung zum Gesetzentwurf verweist die Bundesregierung darauf, dass als "sonstige menschenverachtende Beweggründe" das 2001 beschlossene Definitionssystem "Politisch motivierte Kriminalität (https://de.wikipedia.org/wiki/Politische_Straftat#Politisch_motivierte_Kriminali t.C3.A4t) (PMK)" als Bezugspunkt herangezogen werden könne.[14] (https://de.wikipedia.org/wiki/Hasskriminalit%C3%A4t#cite_note-14)[15] (https://de.wikipedia.org/wiki/Hasskriminalit%C3%A4t#cite_note-15)
https://de.wikipedia.org/wiki/Hasskriminalit%C3%A4t#Gesetzesinitiative_2014

weiter:


Hassverbrechen

Gewalt und Straftaten, die durch Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, religiöse Intoleranz oder durch Vorurteile gegenüber der Behinderung, der sexuellen Ausrichtung oder Geschlechtsidentität einer Person motiviert sind – all dies sind Beispiele für Hassverbrechen.

Sie können jeden in der Gesellschaft betreffen. Unabhängig davon, wer das Opfer ist, schaden diese Straftaten jedoch nicht nur der betroffenen Einzelperson; sie richten sich auch gegen das grundlegende Bekenntnis der EU zur Demokratie und zu den Grundrechten der Gleichheit und Nichtdiskriminierung.

Um Hassverbrechen entgegenzuwirken, müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten die Sichtbarkeit dieser Verbrechen erhöhen und Täter zur Verantwortung ziehen. In zahlreichen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte werden die Länder verpflichtet, die Vorurteile aufzudecken, die Beweggründe für die Straftaten sind.

Aber das sind sicher auch alles Privatinitiativen und haben keine Auswirkung auf das reale Leben.......

Die taz schreibt:






Bundestag verschärft Strafrecht

Härtere Strafen für Hassverbrechen

Rassistische und menschenverachtende Straftaten sollen schärfer verfolgt werden. Grüne und Linke hätten sich noch mehr Details gewünscht.

Wer rassistisch motivierte Straftaten begeht, muss künftig mit härteren Strafen rechnen. Ein entsprechendes Gesetz wollte der Bundestag an Donnerstagnachmittag mit den Stimmen der Großen Koalition beschließen. Er setzt damit eine Empfehlung des NSU-Untersuchungsausschusses um.

Konkret soll eine Vorschrift geändert werden, die im Strafgesetzbuch die Strafzumessung für alle Delikte regelt (Paragraph 46). Schon bisher heißt es dort, dass „die Beweggründe und Ziele des Täters“ bei der Festlegung des Strafmaßes einzubeziehen sind. Künftig sollen im Gesetz aber „rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ Ziele ausdrücklich erwähnt werden.

Der Grund für diese Strafverschärfung: Bei Hassverbrechen ist nicht nur das konkrete Opfer gemeint, sondern es trifft alle Mitglieder der Gruppe, die der Täter mit seiner Straftat verunsichert.
Die Koalition hofft, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter künftig genauer hinschauen, wenn es Anzeichen für Rassismus gibt.
Grüne und Linke haben sich im Rechtsausschuss enthalten. Ihnen ist die Formulierung zu eng. Vor allem die Grünen hätten gern auch Hassverbrechen wegen der „Religion“ oder der „sexuellen Identität“ ausdrücklich im Gesetz erwähnt. Die Koalition hielt das nicht für nötig. „Das fällt alles unter ’menschenverachtend‘ “, erklärte Johannes Fechner, der rechtspolitische Sprecher der SPD.seiner Straftat verunsichert.

http://www.taz.de/!5015965/

Gehirnnutzer
18.12.2015, 14:44
Gar nicht komisch ist, dass man erst vor kurzer Zeit zweimal die Gesetzeslage "nachgebessert", verschärft hat!


https://de.wikipedia.org/wiki/Hasskriminalit%C3%A4t#Gesetzesinitiative_2014

weiter:



Aber das sind sicher auch alles Privatinitiativen und haben keine Auswirkung auf das reale Leben.......

Die taz schreibt:





http://www.taz.de/!5015965/

Sprechen wir hier jetzt über das Toleranzstatut oder über die deutsche Gesetzgebung. Eine Gesetzesinitiative von 2012 soll durch ein Statut von 2013 beeinflusst worden sein?

Ansonsten Bolle, eine Gesetzesinitiative ist kein Gesetz. Der § 46 StGB ist nicht zweimal nachgebessert worden, sondern nur einmal am 1.August 2015. Er hatte seit 1987 dis zu diesem Zeitpunkt unverändert Bestand. Kannst du ganz einfach der synoptischen Version des StGB (http://lexetius.com/StGB/46,2) entnehmen.

Wir können über Hassverbrechen diskutieren, aber dann entfernen wir uns von dem Statut und sehr von dem eigentlichen Thema des Threads.

Bolle
18.12.2015, 14:46
Sprechen wir hier jetzt über das Toleranzstatut oder über die deutsche Gesetzgebung. Eine Gesetzesinitiative von 2012 soll durch ein Statut von 2013 beeinflusst worden sein?

Ansonsten Bolle, eine Gesetzesinitiative ist kein Gesetz. Der § 46 StGB ist nicht zweimal nachgebessert worden, sondern nur einmal am 1.August 2015. Er hatte seit 1987 dis zu diesem Zeitpunkt unverändert Bestand. Kannst du ganz einfach der synoptischen Version des StGB (http://lexetius.com/StGB/46,2) entnehmen.

Wir können über Hassverbrechen diskutieren, aber dann entfernen wir uns von dem Statut und sehr von dem eigentlichen Thema des Threads.

Ich dachte mir es schon, dass das für dich völlig verschiedene Dinge sind und nichts miteinander zu tun haben!

Gehirnnutzer
18.12.2015, 15:02
Ich dachte mir es schon, dass das für dich völlig verschiedene Dinge sind und nichts miteinander zu tun haben!

Es sind nicht unbedingt verschiedene Dinge, das hängt von der Betrachtungsweise ab und wie man bestimmte Sachen definiert. Du versuchst aber die Gesetzesänderung als Folge dieses Statutes hinzustellen und dieser Zusammenhang besteht nicht.

Bolle
18.12.2015, 15:12
Es sind nicht unbedingt verschiedene Dinge, das hängt von der Betrachtungsweise ab und wie man bestimmte Sachen definiert. Du versuchst aber die Gesetzesänderung als Folge dieses Statutes hinzustellen und dieser Zusammenhang besteht nicht.

Gesetze werden immer auf Initiativen bestimmter Gruppen geändert, verschärft oder gestrichen! Immer ist es der Druck von Außen der Politik und Justiz dazu bringt Gesetze anzupassen.
Natürlich besteht da ein direkter Zusammenhang!
Ja ich weiß, wer in Deutschland Gesetzesinitiativen einbringen kann und das anschließende Prozedere kenne ich auch! Im Bundestag und Bundesrat sitzen unsere Lobbyvertreter (Volksvertreter genannt), die entweder im Interesse ihrer Lobbyisten handeln oder auch Gesetze, Einsätze, rettungsschirme und Hilfspakete durchwinken ohne überhaupt zu wissen was sie da beschließen. Es interessiert sie schlichtweg einfach nicht!

http://www.juraforum.de/lexikon/gesetzesinitiative

Gehirnnutzer
20.12.2015, 14:56
Gesetze werden immer auf Initiativen bestimmter Gruppen geändert, verschärft oder gestrichen! Immer ist es der Druck von Außen der Politik und Justiz dazu bringt Gesetze anzupassen.
Natürlich besteht da ein direkter Zusammenhang!
Ja ich weiß, wer in Deutschland Gesetzesinitiativen einbringen kann und das anschließende Prozedere kenne ich auch! Im Bundestag und Bundesrat sitzen unsere Lobbyvertreter (Volksvertreter genannt), die entweder im Interesse ihrer Lobbyisten handeln oder auch Gesetze, Einsätze, rettungsschirme und Hilfspakete durchwinken ohne überhaupt zu wissen was sie da beschließen. Es interessiert sie schlichtweg einfach nicht!

http://www.juraforum.de/lexikon/gesetzesinitiative

Und was hat das mit dem Toleranzstatut zu tun? Die Kritik, die an dem Statut geübt wird, betrifft die von ihm vorgeschlagenen Eingriffe in das allgemeine Leben und nicht Eingriffe in die Strafbemessung.

Neu
21.12.2015, 15:55
Angesichts des unaufhörlichen Flüchtlingsstroms wird von vielen Menschen eine Verschärfung des Asylrechts gefordert und die Änderungen nicht für ausreichend betrachtet. Was meint ihr? Muss das Asylrecht grundlegend geändert werden?

Nachdem ich mir den Strang durchgelesen habe, ist es völlig egal, ob man es ändert oder nicht. Es gab mal einen Ex - Bundeskanzler, der sogenanntes schwarzes Geld erfunden hatte, oder gültiges Geld schwarz angemalt hatte. Er sollte nun den Farbenlieferant benennen; jeder andere wäre in Beugehaft gekommen. Nachdem sich kein Richter fand, gegen die schwarze Farbe vorzugehen, ging das aus wie beim Hornberger Schießen.
In sofern wird man die Gesetze so lange "politisch" auslegen, wie es geht; erst das Verfassungsgericht könnte in 4 Jahren was dazu sagen, und in 6 Jahren weiß man dann weiter.

Leberecht
24.12.2015, 10:15
Wir sehen also organisierte Regierungskriminalität, d.h. schamlosen, bewußten Bruch geltenden Rechts.
Klare Worte, denen ist nichts hinzuzufügen. Vielleicht noch, daß unsere kriminelle Regierung versucht, von der Brüskürung geltendes Rechts abzulenken, indem sie wirkungslose Scheinaktivitäten dagegen vortäuscht.

kotzfisch
24.12.2015, 11:24
Das Gesetz gegen auch verbale "Hassverbrechen" hier wieder thematisch aufzunehmen, ist festzustellen, wie absurd es ist, eine persönliche Vorliebe
oder Abneigung, der Diskussion halber zb: "Ich kann Neger nicht ausstehen" unter Strafe zu stellen, weil es regierungsamtlich verordnet wird.

Gothaur
25.12.2015, 15:35
Das Gesetz gegen auch verbale "Hassverbrechen" hier wieder thematisch aufzunehmen, ist festzustellen, wie absurd es ist, eine persönliche Vorliebe
oder Abneigung, der Diskussion halber zb: "Ich kann Neger nicht ausstehen" unter Strafe zu stellen, weil es regierungsamtlich verordnet wird.
Darin zeigt sich aber mittlerweile diese Absurdität, diese hochgradige Schizophrenie in diesem Staate, bzw auch in wesentlichen Teilen Europas.
Während es allenthalben keinerlei Probleme darstellt, gegen Christentum sehr variationsreich zu wettern, bzw seinen Hass und Verachtung öffentlich in Worte zu kleiden, haben wir sanktionierende, bzw strafende Maßnahmen, wenn irgendwo der Hauch von sog. Islamhass, bzw Bashing herauszuhören ist.
Und alle tragen dies mit, schwimmen im Strom mit, halten ihre Klappe und applaudieren pflichtschuldig, wenn wieder mal jemand ausgemacht wurde, der sich dieses "Vergehen" schuldig gemacht hat. Das kotzt mich ganz gewaltig an, und macht mich richtig wütend.
Gruß

kotzfisch
25.12.2015, 16:06
Darin zeigt sich aber mittlerweile diese Absurdität, diese hochgradige Schizophrenie in diesem Staate, bzw auch in wesentlichen Teilen Europas.
Während es allenthalben keinerlei Probleme darstellt, gegen Christentum sehr variationsreich zu wettern, bzw seinen Hass und Verachtung öffentlich in Worte zu kleiden, haben wir sanktionierende, bzw strafende Maßnahmen, wenn irgendwo der Hauch von sog. Islamhass, bzw Bashing herauszuhören ist.
Und alle tragen dies mit, schwimmen im Strom mit, halten ihre Klappe und applaudieren pflichtschuldig, wenn wieder mal jemand ausgemacht wurde, der sich dieses "Vergehen" schuldig gemacht hat. Das kotzt mich ganz gewaltig an, und macht mich richtig wütend.
Gruß

Ohnmacht und Wut wallt auch in mir auf- wir können jedoch rein gar nichts tun.