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Vollständige Version anzeigen : Verfassungsrechtler: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden



Esreicht!
17.10.2015, 16:19
Hallo,


Asylrecht hat keinen Sonderstatus
Verfassungsrechtler: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden
Epoch Times, Samstag, 17. Oktober 2015 08:25
Das Grundrecht auf Asyl kann nach den Worten des Verfassungsrechtlers Rupert Scholz auch abgeschafft oder eingeschränkt werden: "Im Ernstfall kann das Grundrecht auf Asyl gemäß Artikel 16a GG sogar komplett abgeschafft werden. Die sogenannte `Ewigkeitsgarantie` des Artikels 79 Absatz 3 GG steht dem nicht entgegen."
http://media.epochtimes.de/2015/10/17/dts_image_9924_opnffmhnpf__pt_8.jpg

Der entsprechende Grundgesetz-Artikel 16a verfüge über keinen Sonderstatuts, der das Asylrecht über andere Verfassungsnormen hinaus hebe, schreibt Scholz in einem Beitrag für das Nachrichtenmagazin "Focus".

Wie jedes andere Grundrecht auch funktioniere das Asylrecht nur im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung. Im Falle der Kollision oder Konkurrenz des Asylrechts mit anderen Verfassungsnormen sei der Gesetzgeber zum Ausgleich verpflichtet.

"Im Ernstfall kann das Grundrecht auf Asyl gemäß Artikel 16a GG sogar komplett abgeschafft werden", so Scholz. "Die sogenannte `Ewigkeitsgarantie` des Artikels 79 Absatz 3 GG steht dem nicht entgegen."

Von "herausragender Bedeutung" für die mögliche Begrenzung des Asylrechts durch den Gesetzgeber sind nach den Worten von Scholz "die Verfassungsprinzipien des Rechts- und des Sozialstaatsprinzips". Auch das Asylrecht stehe unter dem vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Schrankenvorbehalt der "Sicherheit des Staates und seiner Bevölkerung".....

http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/verfassungsrechtler-grundrecht-auf-asyl-kann-im-ernstfall-komplett-abgeschafft-werden-a1277007.html




Nachdem bereits einheimische Mieter auf die Straße gesetzt werden, um Migranten Platz zu machen, der Verpflegungstagessatz für Asylforderer höher als von deutschen HartzIV-Empfängern ist und vieles mehr den Sozialfrieden gefährdet und vor allem die Sicherheit durch nicht registrierte Kriminelle und Terroristen gefährdet ist, muß das Asylrecht überdacht werden, ansonsten gibts Bürgerkrieg! Alles was hierzulande gegen die Einheimischen geschieht, ist auf freiwilliger Basis der so genannten "demokratischen" Parteien, die feigerweise für ihr Handeln den Gesetzgeber verantwortlich machen!


kd

Wolf Fenrir
17.10.2015, 17:37
So ein vollkommen totaler Blödsinn mit dieser famosen Ewigkeitsgarantie was man des öfteren liest.

Waren die Verfasser des BRD Grundgesetzes damals schon genau so Wahnsinnig wie die gegenwärtige Regierung?

Dachten sie die BRD und ihr Grundgesetz ist nun die Krönung und der Endpunkt für Deutschland ?

Wie anmaßend !:crazy::fuck: Auch die BRD wird keine 1000 Jahre erleben und damit auch nicht die :haha:Ewigkeitsgaranie :fuck::fuck::fuck::cool:

opppa
17.10.2015, 19:52
Wozu muß es eigentlich ein Asylrecht im Grundgesetz geben?

Inzwischen bestimmen doch die Einwanderer, wer hier einreisen (und schmarotzen) darf!

:aggr:

Schwabenpower
17.10.2015, 19:58
So ein vollkommen totaler Blödsinn mit dieser famosen Ewigkeitsgarantie was man des öfteren liest.

Waren die Verfasser des BRD Grundgesetzes damals schon genau so Wahnsinnig wie die gegenwärtige Regierung?

Dachten sie die BRD und ihr Grundgesetz ist nun die Krönung und der Endpunkt für Deutschland ?

Wie anmaßend !:crazy::fuck: Auch die BRD wird keine 1000 Jahre erleben und damit auch nicht die :haha:Ewigkeitsgaranie :fuck::fuck::fuck::cool:
Du weißt, wer die Verfasser waren? Noch Fragen?

Falls ja, was steht bez. Verfassung da drin?

Eben

tosh
17.10.2015, 20:09
Hallo,


"....Auch das Asylrecht stehe unter dem vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Schrankenvorbehalt der "Sicherheit des Staates und seiner Bevölkerung"....."

http://www.epochtimes.de/politik/deu...-a1277007.html (http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/verfassungsrechtler-grundrecht-auf-asyl-kann-im-ernstfall-komplett-abgeschafft-werden-a1277007.html)

Nachdem bereits einheimische Mieter auf die Straße gesetzt werden, um Migranten Platz zu machen, der Verpflegungstagessatz für Asylforderer höher als von deutschen HartzIV-Empfängern ist und vieles mehr den Sozialfrieden gefährdet und vor allem die Sicherheit durch nicht registrierte Kriminelle und Terroristen gefährdet ist, muß das Asylrecht überdacht werden*, ansonsten gibts Bürgerkrieg! Alles was hierzulande gegen die Einheimischen geschieht, ist auf freiwilliger Basis der so genannten "demokratischen" Parteien, die feigerweise für ihr Handeln den Gesetzgeber verantwortlich machen!

kd

Das Bundesverfassungsgericht kann mW gar keinen "Schrankenvorbehalt der Sicherheit des Staates und seiner Bevölkerung" setzen, es hat sich streng an das GG zu halten - und gemäß Artikel 79 Absatz 3 GG darf auch dieses Grundrecht nicht im Wesensgehalt verändert werden.

*Das Asylrecht gemäß GG muss nicht überdacht oder abgeschafft werden, da es nur für Politisch Verfolgte gilt, das sind bekanntlich weniger als 1% der Zudringlinge.
Zudem schränkt bereits das GG das Asylrecht ein wenn der Asylant über einen Rechtsstaat hier einreist.

tosh
17.10.2015, 20:11
So ein vollkommen totaler Blödsinn mit dieser famosen Ewigkeitsgarantie was man des öfteren liest.

Waren die Verfasser des BRD Grundgesetzes damals schon genau so Wahnsinnig wie die gegenwärtige Regierung?

Dachten sie die BRD und ihr Grundgesetz ist nun die Krönung und der Endpunkt für Deutschland ?

Wie anmaßend !:crazy::fuck: Auch die BRD wird keine 1000 Jahre erleben und damit auch nicht die :haha:Ewigkeitsgaranie :fuck::fuck::fuck::cool:

Aber nein. Das GG soll bekanntlich nur gelten bis sich die Deutschen eine Verfassung geben!

Wolf Fenrir
17.10.2015, 20:25
Aber nein. Das GG soll bekanntlich nur gelten bis sich die Deutschen eine Verfassung geben!:haha:Kann man den Hammerschlag hören der die Nägel im Sarg der BRD einschlägt ?

Ruepel
17.10.2015, 20:34
Noch wichtiger wäre es wenn dieses Land eine Verfassung hätte,Herr "Verfassungsrechtler"!

Fenzer03
17.10.2015, 20:38
Art. 146 GG. Darum haben uns die herrn Politverbrecher nunmehr seit 25 Jahren betrogen.
Sie wissen auch warum.
Wenn D eine Verfassung hätte, gäbe es vermutlich keine EU keinen Euro und Asylforderer vermutlich auch nicht.

Schwabenpower
17.10.2015, 20:40
Das Bundesverfassungsgericht kann mW gar keinen "Schrankenvorbehalt der Sicherheit des Staates und seiner Bevölkerung" setzen, es hat sich streng an das GG zu halten - und gemäß Artikel 79 Absatz 3 GG darf auch dieses Grundrecht nicht im Wesensgehalt verändert werden.

*Das Asylrecht gemäß GG muss nicht überdacht oder abgeschafft werden, da es nur für Politisch Verfolgte gilt, das sind bekanntlich weniger als 1% der Zudringlinge.
Zudem schränkt bereits das GG das Asylrecht ein wenn der Asylant über einen Rechtsstaat hier einreist.
Nein. Über einen sicheren Staat. Von Rechtsstaat steht da wohlweislich nichts

Erik der Rote
17.10.2015, 20:46
So ein vollkommen totaler Blödsinn mit dieser famosen Ewigkeitsgarantie was man des öfteren liest.

Waren die Verfasser des BRD Grundgesetzes damals schon genau so Wahnsinnig wie die gegenwärtige Regierung?

das Grundgesetz war ein Besatzungsstatut unter der Regie der westlichen Allierten es sollte solange bestehen wie die Deutschen in der Lage sein werden in freiheit sich ihre eigene Verfassung zu geben ! Deshalb kann sie schon aus intrinsischen Gründen nie einen Ewigkeitsstatus deklarieren !

brain freeze
17.10.2015, 20:55
das Grundgesetz war ein Besatzungsstatut unter der Regie der westlichen Allierten es sollte solange bestehen wie die Deutschen in der Lage sein werden in freiheit sich ihre eigene Verfassung zu geben ! Deshalb kann sie schon aus intrinsischen Gründen nie einen Ewigkeitsstatus deklarieren !

Es gab 1945 eine gültige Verfassung.

GSch
18.10.2015, 06:40
Es gab schon seit 1933 keine gültige Verfassung mehr. Die Weimarer Verfassung war nur noch als einfaches Recht anwendbar, wenn es gerade passte. Wenn nicht, konnte sie nach Belieben übergangen werden.

Was sich 1945 änderte, war, dass auch noch der Staat, den diese Verfassung definierte, verschwunden war. Staatsvolk und Staatsgebiet gab es schon noch, aber die Staatsgewalt hatte sich völlig aufgelöst.

Klar, man hätte versuchen können, ihn wieder herzustellen. Aber das scheiterte schon am Ost-West-Konflikt, der sich bald nach Kriegsende offenbarte. Außerdem hatte man ja aus den Erfahrungen beim Untergang der Republik gewisse Lehren gezogen. Der wurde durch die Schwächen der Weimarer Verfassung nicht ausgelöst, aber begünstigt.

mick31
18.10.2015, 07:20
Art. 146 GG. Darum haben uns die herrn Politverbrecher nunmehr seit 25 Jahren betrogen.
Sie wissen auch warum.
Wenn D eine Verfassung hätte, gäbe es vermutlich keine EU keinen Euro und Asylforderer vermutlich auch nicht.

Wurden wir nicht, große Teile des Landes sind immer noch besetzt.

Trotzdem haben uns die BRD Parteien den Staat gestohlen und an die Ausländer verschachert.

Bruddler
18.10.2015, 07:39
So ein vollkommen totaler Blödsinn mit dieser famosen Ewigkeitsgarantie was man des öfteren liest.

Waren die Verfasser des BRD Grundgesetzes damals schon genau so Wahnsinnig wie die gegenwärtige Regierung?

Dachten sie die BRD und ihr Grundgesetz ist nun die Krönung und der Endpunkt für Deutschland ?

Wie anmaßend !:crazy::fuck: Auch die BRD wird keine 1000 Jahre erleben und damit auch nicht die :haha:Ewigkeitsgaranie :fuck::fuck::fuck::cool:

Die damaligen Verfasser des BRD-Grundgesetzes wollten alles besser, und wiedergutmachen und sind dabei weit über's Ziel hinausgeschossen. Sie waren von ihren Gesetzeskonstrukten derart überzeugt und faszniniert, dass sie dabei die reale Welt und deren mögliche Veränderungen total ignoriert haben.
M.E. sollte bspw. die sogen. "Religionsfreiheit" zwar nicht abgeschafft, aber dennoch einer eingehenden Überprüfung unterzogen wird. Es darf nicht sein, dass sich bei uns barbarische Weltanschauungen mit der sogen. "Religionsfreiheit" rechtfertigen können...

Van der Graf Generator
18.10.2015, 07:49
Auch die BRD wird keine 1000 Jahre erleben

Deutschland und Russland sollen leben.
Die BRD -- sie muss deshalb weg. Lieber in 1000 Stunden als in 1000 Jahren.

Ich habe aber keine Hoffnung.

Van der Graf Generator
18.10.2015, 07:50
Wurden wir nicht, große Teile des Landes sind immer noch besetzt.

Trotzdem haben uns die BRD Parteien den Staat gestohlen und an die Ausländer verschachert.

Nein, das waren die Deutschen (West) selbst, die Parteien sind nur Ausdruck dafür.
Es ist eine in meinen Augen falsche Sichtweise, das den Parteien allein in die Schuhe zu schieben. Die Deutschen haben die Parteien gemästet.

Bruddler
18.10.2015, 07:52
Deutschland und Russland sollen leben.
Die BRD -- sie muss deshalb weg. Lieber in 1000 Stunden als in 1000 Jahren.

Ich habe aber keine Hoffnung.
Der Werdegang von Deutschland ist längst vorgegeben, dabei haben die einheimischen Deutschen nur ein vorgetäuschtes Mitspracherecht. :hi:

BlackForrester
18.10.2015, 08:34
Das Bundesverfassungsgericht kann mW gar keinen "Schrankenvorbehalt der Sicherheit des Staates und seiner Bevölkerung" setzen, es hat sich streng an das GG zu halten - und gemäß Artikel 79 Absatz 3 GG darf auch dieses Grundrecht nicht im Wesensgehalt verändert werden.

*Das Asylrecht gemäß GG muss nicht überdacht oder abgeschafft werden, da es nur für Politisch Verfolgte gilt, das sind bekanntlich weniger als 1% der Zudringlinge.
Zudem schränkt bereits das GG das Asylrecht ein wenn der Asylant über einen Rechtsstaat hier einreist.


Vollkommen Deiner Meinung-
a) Ein Kriegsflüchtling wird nun einmal nicht politisch verfolgt, sondern flieht vor Krieg und hat damit keinen Anspruch auf das garantierte Asylrecht
b) Der hunderttausendfache Missbrauch des Asylrechts durch die Parteien, durch die vollziehenden Behörden und durch diverse weitere Organisationen und Menschen heißt doch nicht, dass Art. 16a GG abgeschafft oder verändert werden muss - man muss diesen Art. nur so anwenden, wie der Wortlaut es darstellt.

Van der Graf Generator
18.10.2015, 08:40
Der Werdegang von Deutschland ist längst vorgegeben, dabei haben die einheimischen Deutschen nur ein vorgetäuschtes Mitspracherecht. :hi:

Sie wollen mehrheitlich auch irgendwie keines haben. Diejenigen, die sich ktitisch äussern, werden vom Mehrheitsdeutschen als "Nazis" durch die Strassen gejagt, das trauen die sich bei Leuten mit Einwanderereltern wie mir aber noch lange nicht.

Bruddler
18.10.2015, 08:45
Sie wollen mehrheitlich auch irgendwie keines haben. Diejenigen, die sich ktitisch äussern, werden vom Mehrheitsdeutschen als "Nazis" durch die Strassen gejagt, das trauen die sich bei Leuten mit Einwanderereltern wie mir aber noch lange nicht.

Stimmt, man vertraut voll und ganz demjenigen, der die Richtung vorgibt...

http://www.ksta.de/image/view/2012/2/30/16177054,12829685,dmData,klschafe7+%25281333008211 713%2529+%25281333008211713%2529.jpg

BlackForrester
18.10.2015, 08:46
Die damaligen Verfasser des BRD-Grundgesetzes wollten alles besser, und wiedergutmachen und sind dabei weit über's Ziel hinausgeschossen. Sie waren von ihren Gesetzeskonstrukten derart überzeugt und faszniniert, dass sie dabei die reale Welt und deren mögliche Veränderungen total ignoriert haben.
M.E. sollte bspw. die sogen. "Religionsfreiheit" zwar nicht abgeschafft, aber dennoch einer eingehenden Überprüfung unterzogen wird. Es darf nicht sein, dass sich bei uns barbarische Weltanschauungen mit der sogen. "Religionsfreiheit" rechtfertigen können...


Ich bin - bei allen Mängeln und Schwächen - bis heute überzeugter Grundgesetzbefürworter (sollte sich dieses Land jemals eine Verfassung geben sollte sich diese - Artikel 1 - 20 betreffend sehr eng an das Grundgesetz halten) und gehe ich jetzt auf Deinen Kritikpunkt ein.

Ich will Niemanden vorschreiben an was er denn nun glauben mag - das ist Privatsache - aus der Religionsfreiheit jedoch abzuleiten, dass man durch seine Religion berechtig wäre Andere grundgesetzlich garantieren Rechte und Pflichten einzuschränken oder gar außer Kraft zu setzen widerspricht dem Grundgesetz fundamental.

Das Grundgesetz steht ÜBER einer Bibel, einem Koran, einer Thora und wie die "Glaubensbücher" sonst noch heißen - da gibt es also nichts zu prüfen, sondern man muss das Grundgesetz bzw. die daraus erwachsenden Rechte und Pflichten nur "wehrhaft" anwenden.
Genau hier aber liegt der Hund doch wirklich begraben, was am Ende dazu führt, dass in diesem Lande das Grundgesetz und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten - unter Mithilfe politisch indoktrinierter Justiz - vollkommen ab absurdum geführt wird.

Bruddler
18.10.2015, 08:50
Ich bin - bei allen Mängeln und Schwächen - bis heute überzeugter Grundgesetzbefürworter (sollte sich dieses Land jemals eine Verfassung geben sollte sich diese - Artikel 1 - 20 betreffend sehr eng an das Grundgesetz halten) und gehe ich jetzt auf Deinen Kritikpunkt ein.

Ich will Niemanden vorschreiben an was er denn nun glauben mag - das ist Privatsache - aus der Religionsfreiheit jedoch abzuleiten, dass man durch seine Religion berechtig wäre Andere grundgesetzlich garantieren Rechte und Pflichten einzuschränken oder gar außer Kraft zu setzen widerspricht dem Grundgesetz fundamental.

Das Grundgesetz steht ÜBER einer Bibel, einem Koran, einer Thora und wie die "Glaubensbücher" sonst noch heißen - da gibt es also nichts zu prüfen, sondern man muss das Grundgesetz bzw. die daraus erwachsenden Rechte und Pflichten nur "wehrhaft" anwenden.
Genau hier aber liegt der Hund doch wirklich begraben, was am Ende dazu führt, dass in diesem Lande das Grundgesetz und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten - unter Mithilfe politisch indoktrinierter Justiz - vollkommen ab absurdum geführt wird.

Einer (ehrlichen) Kompatibilitätsprüfung mit dem GG würde bspw. der Islam nicht standhalten... :hi:


Ich bin - bei allen Mängeln und Schwächen - bis heute überzeugter Grundgesetzbefürworter

Du hast sicherlich auch noch Windows98 auf Deinem PC installiert und verzichtest auf jegl. Update ? :hmm:

BlackForrester
18.10.2015, 08:50
So ein vollkommen totaler Blödsinn mit dieser famosen Ewigkeitsgarantie was man des öfteren liest.

Waren die Verfasser des BRD Grundgesetzes damals schon genau so Wahnsinnig wie die gegenwärtige Regierung?

Dachten sie die BRD und ihr Grundgesetz ist nun die Krönung und der Endpunkt für Deutschland ?

Wie anmaßend !:crazy::fuck: Auch die BRD wird keine 1000 Jahre erleben und damit auch nicht die :haha:Ewigkeitsgaranie :fuck::fuck::fuck::cool:


Die Ewigkeitsgarantie heißt ja nur dass Artikel 1 - 20 in ihrem Wesensgehalt nicht angetastet werden dürfen - und dies ist gut so. Oder würdest Du es für "korrekt" halten wenn man die Meinungsfreiheit, das Versammlungsrecht, die Pressefreiheit, die Religionsfreiheit und...und....und...abschafft und / oder massiv einschränkt?

Damit schützt Du dieses Land für politischer Radikalität von linken wie rechten Rand und dies ist gut so.

Dem steht ja nicht dagegen, dass man das Grundgesetz - in diesem Rahmen - erneuert, erweitert, anpasst.

frundsberg
18.10.2015, 08:59
Hallo,






Nachdem bereits einheimische Mieter auf die Straße gesetzt werden, um Migranten Platz zu machen, der Verpflegungstagessatz für Asylforderer höher als von deutschen HartzIV-Empfängern ist und vieles mehr den Sozialfrieden gefährdet und vor allem die Sicherheit durch nicht registrierte Kriminelle und Terroristen gefährdet ist, muß das Asylrecht überdacht werden, ansonsten gibts Bürgerkrieg! Alles was hierzulande gegen die Einheimischen geschieht, ist auf freiwilliger Basis der so genannten "demokratischen" Parteien, die feigerweise für ihr Handeln den Gesetzgeber verantwortlich machen!


kd


Nö. Deutsche befolgen Gesetze der Nachkriegsordnung, also der Alliierten, auch wenn diese ihren Selbsterhalt zur Disposition stellen. Natürlich kann ein Gesetz nicht Bestand haben, wenn dafür die eigenen Kinder Schulen räumen sollen, Alte aus Heimen geschmissen werden, einheimische Familien ihre Wohnungen räumen sollen.

So ein Gesetz dient der Volkszerstörung. Daß man darüber echt diskutiert zeigt, wie mental kaputt Deutsche sein können.
Intelligent, aber kaputt. Deutsche diskutieren darüber ob es rechtens sei, abgeschafft zu werden. Hauptsache Ausländer werden "menschenwürdig" untergebracht.
Sind Deutsche keine Menschen?

Glaubt man der CDU/CSU/SPD/GRÜNE/FDP/DIE LINKE/AFD/PIRATEN, dann haben die scheiß Deutschen gar keine REchte, sondern nur Pflichten.
Und die oberste Pflicht ist Gehorsam gegenüber dem eigenen Volkstod.

Über Deutschland lacht die ganze Welt, während die Deutschen selbst über "Nazis" lachen.

:haha:

BlackForrester
18.10.2015, 09:00
Der Werdegang von Deutschland ist längst vorgegeben, dabei haben die einheimischen Deutschen nur ein vorgetäuschtes Mitspracherecht. :hi:


Dafür kannst Du aber das Grundgesetz nicht verantwortlich machen.

Art. 20 Abs.2 sagt:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Wenn Du diesen Artikel nach Wortlaut liest wäre in Deutschland z.B. eine Volksabstimmung auf Bundesebene schon heute möglich - was fehlt ist ein einfaches Gesetz über was man als Volk abstimmen kann und welche Vorgaben dazu erfüllt sein müssen (also z.B.. eine Mindestwahlbeteiligung).

Dass dem nicht so ist liegt also nicht am Grundgesetz, sondern an der Verweigerungshaltung der Parteien und die wissen natürlich ganz genau, warum man dem Bürger nur das "Recht" einräumt alle vier, fünf Jahre wählen gehen zu dürfen und ansonsten sich den Parteien auf Gedeih und Verderb ausliefern zu müssen.

Ist ja auch einfacher per "Ermächtigung" von oben herab zu bestimmen als die Bürger zu überzeugen, das Kreuz bei einer Volksabstimmung am richtigen Platz zu machen.

frundsberg
18.10.2015, 09:00
Die Ewigkeitsgarantie heißt ja nur dass Artikel 1 - 20 in ihrem Wesensgehalt nicht angetastet werden dürfen - und dies ist gut so. Oder würdest Du es für "korrekt" halten wenn man die Meinungsfreiheit, das Versammlungsrecht, die Pressefreiheit, die Religionsfreiheit und...und....und...abschafft und / oder massiv einschränkt?

Damit schützt Du dieses Land für politischer Radikalität von linken wie rechten Rand und dies ist gut so.

Dem steht ja nicht dagegen, dass man das Grundgesetz - in diesem Rahmen - erneuert, erweitert, anpasst.

Das ist schon lange durch die CDU-Bonzen abgeschafft. Andere Gesetze "ruhen" einfach. Einfach genial wie viele BRD-Deutsche gar nicht raffen, was läuft.
Zeigt wie genial Merkel, Kauder, Gauck und Co. sind.

Van der Graf Generator
18.10.2015, 09:02
Das ist schon lange durch die CDU-Bonzen abgeschafft. Andere Gesetze "ruhen" einfach. Einfach genial wie viele BRD-Deutsche gar nicht raffen, was läuft.
Zeigt wie genial Merkel, Kauder, Gauck und Co. sind.

Nein, @frundsi, die sind weniger genial als die Mehrheitsdeutschen dumm.

Murmillo
18.10.2015, 09:04
...
Zeigt wie genial Merkel, Kauder, Gauck und Co. sind.

Skrupellosigkeit kann man eigebntlich nicht als Genialität bezeichnen !

Bruddler
18.10.2015, 09:09
Dafür kannst Du aber das Grundgesetz nicht verantwortlich machen.

Art. 20 Abs.2 sagt:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Wenn Du diesen Artikel nach Wortlaut liest wäre in Deutschland z.B. eine Volksabstimmung auf Bundesebene schon heute möglich - was fehlt ist ein einfaches Gesetz über was man als Volk abstimmen kann und welche Vorgaben dazu erfüllt sein müssen (also z.B.. eine Mindestwahlbeteiligung).

Dass dem nicht so ist liegt also nicht am Grundgesetz, sondern an der Verweigerungshaltung der Parteien und die wissen natürlich ganz genau, warum man dem Bürger nur das "Recht" einräumt alle vier, fünf Jahre wählen gehen zu dürfen und ansonsten sich den Parteien auf Gedeih und Verderb ausliefern zu müssen.

Ist ja auch einfacher per "Ermächtigung" von oben herab zu bestimmen als die Bürger zu überzeugen, das Kreuz bei einer Volksabstimmung am richtigen Platz zu machen.

Eine Volksabstimmung auf Bundesebene würde das Ende des Systems bedeuten, das wissen die BRD-Machthaber sehr genau.

BlackForrester
18.10.2015, 09:23
Einer (ehrlichen) Kompatibilitätsprüfung mit dem GG würde bspw. der Islam nicht standhalten... :hi:


Du hast sicherlich auch noch Windows98 auf Deinem PC installiert und verzichtest auf jegl. Update ? :hmm:


Egal in welcher Religion Du Dich bewegst - vieles darin ist "Interpretationssache" - ob ein Islam dem GG standhalten würde oder nicht könnte also entsprechend "interpretiert" werden. Dies ist für mich aber auch nicht der Punkt.
Der Punkt ist - wenn Jemand seine Religion so lebt, dass seine eigene, innere Überzeugung mit dem GG kollidiert (da brauchst Du nicht nur den Islam heranzuziehen, schau Dir das Judentum an bzw. wie ultraorthodoxe Juden Ihre Religion definieren) - dann gilt für mich
- im Falle Zuwanderer sofortiger Verlust der Aufenthaltserlaubnis und Abschiebung
- im Fall politischer Verfolgung und Anspruch auf Asyl - Inhaftierung in eine Abschiebehaft und dann Weiterleitung in ein Land der Wahl des Abzuschiebenden
- im Falle deutscher Staatsangehörigkeit - rigerose Umsetzung der gesetzlichen Möglichkeiten.

Der Vergleich mit einer Software gefällt mir immer wieder :D...es spricht doch nichts dagegen, dass man das Grundgesetz erweitert, anpasst, aktualisiert, also sozusagen "updatet". Der Wesenskern solch einer Software wird doch aber nicht auf den Kopf gestellt.

BlackForrester
18.10.2015, 09:28
Eine Volksabstimmung auf Bundesebene würde das Ende des Systems bedeuten, das wissen die BRD-Machthaber sehr genau.


Es wäre das Ende der Parteienallmacht und der Minderheitsregierungen in diesem Lande, welche gegen die Mehrheitswillen der Wähler wie Bürger sich ihr "Regierungsmandat" zusammentricksen...richtig. Wäre das schlecht? Für die Parteien ja - für das Land nicht unbedingt - und jetzt weißt Du auch, warum KEINE Partei jemals daran denken wird, das Grundgesetz durch eine Verfassung zu ersetzen.

Es würde also nicht das Ende des Systems bedeuten...sondern um bei Deinem Softwarebeispiel zu bleiben :D...ein update

Erik der Rote
18.10.2015, 09:31
Können wir nicht wie Assad Russland um Hilfe rufen ! selbst die russisch kommunisitsche Bestatzung war scheisse , aber nie wurde die Axt an die Substanz des Deutschen Volkes gelebt !

BlackForrester
18.10.2015, 09:32
Das ist schon lange durch die CDU-Bonzen abgeschafft. Andere Gesetze "ruhen" einfach. Einfach genial wie viele BRD-Deutsche gar nicht raffen, was läuft.
Zeigt wie genial Merkel, Kauder, Gauck und Co. sind.


Tja, es ist leider die vielgescholtene FDP, welche die letzte Bastion einer Rechtsstaatspartei in diesem Lande ist und auch das Grundgesetz mit Zähnen und klauen verteidigt. ALLE anderen Parteien (also beileibe nicht nur die CDU) legen seit fast 20 Jahren fleißig ihre Äxte an grundgesetzlich garantierte Rechte und Pflichten...

frundsberg
18.10.2015, 09:57
Nein, @frundsi, die sind weniger genial als die Mehrheitsdeutschen dumm.

http://cache1.asset-cache.net/gc/479504085-german-chancellor-angela-merkel-receives-the-gettyimages.jpg?v=1&c=IWSAsset&k=2&d=X7WJLa88Cweo9HktRLaNXrf5dEtgQNVSomzfsbeAc6D7BELl i12T4kIPamsBHlQ2ne4JZ3uxfRb0%2bIcsr9RI0Q%3d%3d

Oder so wird der Schuh draus. Merkel und de Maiziere haben offen angekündigt, Gesetze "auszusetzen" und "ruhen" zu lassen, nicht das es sie je interessiert hätte. Das Teso-Urteil von 1987 sieht die Wahrungspflicht der Politik zur E R H A L T U N G des deutschen Volkes vor. Und? Hat das je die transatlantisch-zionistischen Bonzen der Terrororganisation CDU/CSU (München, Mölln, Solingen, NSU, Massenansiedlungspolitik mit Zehntausenden Morden an Einheimischen) gestört???

Nö, natürlich nicht. Dafür gab es ja Dutzende Preise für Kohl und Merkel und Schröder, für IHREN Kampf gegen "Rassismus" und Fremdenfeindlichkeit.
Und nun macht Merkel eben den Sack zu ...

http://www.welt.de/politik/ausland/article147568341/Merkels-Willkommensruf-hallt-bis-nach-Westafrika.html

Dr Mittendrin
18.10.2015, 10:09
Vollkommen Deiner Meinung-
a) Ein Kriegsflüchtling wird nun einmal nicht politisch verfolgt, sondern flieht vor Krieg und hat damit keinen Anspruch auf das garantierte Asylrecht
b) Der hunderttausendfache Missbrauch des Asylrechts durch die Parteien, durch die vollziehenden Behörden und durch diverse weitere Organisationen und Menschen heißt doch nicht, dass Art. 16a GG abgeschafft oder verändert werden muss - man muss diesen Art. nur so anwenden, wie der Wortlaut es darstellt.

Als politisch Verfolgter könnte theoretisch der verfolgte Kommunist aus Saudiarabien kommen. Oder der verfolgte Marktwirtschaftler aus Nordkorea.
Darum geht es nicht.
Wie kann es sein, dass die Regierung BAM Werbevideos versendet um Migranten einzuladen in 17 Sprachen ?

Rüganer
18.10.2015, 10:18
Die Ewigkeitsgarantie heißt ja nur dass Artikel 1 - 20 in ihrem Wesensgehalt nicht angetastet werden dürfen - und dies ist gut so. ...

Nicht Artikel 1 bis 20, sondern Artikel 1 und 20!


3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 (http://dejure.org/gesetze/GG/1.html) und 20 (http://dejure.org/gesetze/GG/20.html)niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Der Artikel 16 wird durch diese Ewigkeitsgarantie also nicht geschützt.

Gehirnnutzer
18.10.2015, 10:29
Nette Erläuterung der Verfassungsrechtler, die richtig ist, aber nichts bringt. Natürlich fällt 16a nicht unter die Ewigkeitklausel, wer die Geschichte des GG mit seinen Änderungen verfolgt, weiß das auch ohne das die epochtimes angebliche Verfassungsrechtler befragt.

Das Asylrecht war von 1949 bis 1993 Teil des Artikels 16 nämlich Absatz 2 Nummer 2 (http://lexetius.com/GG/16,3). Es wurde 1993 eine eigenständiger Artikel nämlich Artikel 16a.

Der Abschaffung des Asylrechtes steht trotzdem unter pragmatischen Gesichtspunkten der Artikel 79 entgegen, genauer gesagt der Absatz 2 oder in zwei Zahlen dargestellt 421 und 46. Derzeit müssen 421 Mitglieder des Bundestages der Änderung des GG zustimmen und 46 Stimmen im Bundesrat für eine Änderung erreicht werden.

Zwar hätte die GK genug Sitze im Bundestag für eine solche Änderung, aber ihr glaubt doch selbst nicht, das sie einer solchen Änderung zustimmen und die Grünen und Linken würden, selbst wenn Weihnachten, Ostern, Lichterfest, Fastenbrechen und Halloween auf einen Tag fallen, einer solchen Änderung nicht zustimmen.

frundsberg
18.10.2015, 10:30
Skrupellosigkeit kann man eigebntlich nicht als Genialität bezeichnen !

Nein. Auch Böses oder Skrupelloses kann als "genial" bezeichnet werden, wenn man sich klarmacht, was Merkel durchbringt und was die Reaktion von Millionen Deutschen ist.
Sieht man auch schön an den dummen Fragen hier im Forum: "Warum der "Flüchtlingstsunamie" - während selbst DIE WELT es schreibt, daß es natürlich daran liegt, daß de Maizier Anweisung gegebne hat, niemanden zurückzuschicken, auch wenn KEIN Visum vorliegt.
Und Merkel hat gesagt, wir nehmen jeden und alle auf, es gibt für UNS keine Obergrenze.
Bei so viel Dummheit der Deutschen könnte Merkel auch sagen: WIR hassen euch, WIR werden EUCH fertigmachen, EURE Häuse enteignen, 20 weitere "flüchtlinge" über soziale Netzwerke hier anlocken, EURE Alten rausschmeißen, EURE Steuerabgaben weiter erhöhen und EUCH das Leben zur Hölle machen, bis ihr VOLK-SEIN-aufgebt" - die Deutschen, oder zumindestens die Westdeutschen raffen gar nichts.

Für die ist Merkel eine fette, alte Frau, die konservativ sei (jaja), für deutsche Werte stehe (jaja, Arbeit, Arbeit), grundgesetztreu sei (obwohl sie gerade mindestens 4 Gesetze bricht, einschließlich Dublin II) und ihre Heimat liebe (obwohl sie gerade gesagt hatte, daß sei nicht mehr ihre Heimat, das hat Frau Kasner, mit Zweitsitz in Paraquay gesagt), der DEUTSCHE peilt gar nichts.

Haben solche Individuen eigentlich ein Lebensrecht, wenn jeder alles mit ihnen machen kann und darf???
Kein Volk mit solchen Eigenschaften ist auf lange Sicht lebensfähig, da total unmündig. Also weigert sich, den eigenen Verstand zu nutzen und für SEIN Schicksal selbst verantwortlich sein zu wollen. Immer sollen andere dies und das machen, und dann jammert man, daß man keinen Respekt erntet, obwohl man ja so tolerant ist.

:haha:

frundsberg
18.10.2015, 10:33
Nein. Auch Böses oder Skrupelloses kann als "genial" bezeichnet werden, wenn man sich klarmacht, was Merkel durchbringt und was die Reaktion von Millionen Deutschen ist.
Sieht man auch schön an den dummen Fragen hier im Forum: "Warum der "Flüchtlingstsunamie" - während selbst DIE WELT es schreibt, daß es natürlich daran liegt, daß de Maizier Anweisung gegebne hat, niemanden zurückzuschicken, auch wenn KEIN Visum vorliegt.
Und Merkel hat gesagt, wir nehmen jeden und alle auf, es gibt für UNS keine Obergrenze.
Bei so viel Dummheit der Deutschen könnte Merkel auch sagen: WIR hassen euch, WIR werden EUCH fertigmachen, EURE Häuse enteignen, 20 weitere "flüchtlinge" über soziale Netzwerke hier anlocken, EURE Alten rausschmeißen, EURE Steuerabgaben weiter erhöhen und EUCH das Leben zur Hölle machen, bis ihr VOLK-SEIN-aufgebt" - die Deutschen, oder zumindestens die Westdeutschen raffen gar nichts.

Für die ist Merkel eine fette, alte Frau, die konservativ sei (jaja), für deutsche Werte stehe (jaja, Arbeit, Arbeit), grundgesetztreu sei (obwohl sie gerade mindestens 4 Gesetze bricht, einschließlich Dublin II) und ihre Heimat liebe (obwohl sie gerade gesagt hatte, daß sei nicht mehr ihre Heimat, das hat Frau Kasner, mit Zweitsitz in Paraquay gesagt), der DEUTSCHE peilt gar nichts.

Haben solche Individuen eigentlich ein Lebensrecht, wenn jeder alles mit ihnen machen kann und darf???
Kein Volk mit solchen Eigenschaften ist auf lange Sicht lebensfähig, da total unmündig. Also weigert sich, den eigenen Verstand zu nutzen und für SEIN Schicksal selbst verantwortlich sein zu wollen. Immer sollen andere dies und das machen, und dann jammert man, daß man keinen Respekt erntet, obwohl man ja so tolerant ist.

:haha:



Ironie off. Natürlich sind wir alle völlig un-schuldig an der momentanen Schuld. Schuld hat nur das Wetter alleine, deshalb kommen die 8 Mio. "Flüchtlinge" die die CDU-Regierung rief. Und nicht, weil die Regierung denen ALLES bezahlt. Nein, die wollen gar kein Geld. Nur besseres Wetter, Mensch!

frundsberg
18.10.2015, 10:37
Tja, es ist leider die vielgescholtene FDP, welche die letzte Bastion einer Rechtsstaatspartei in diesem Lande ist und auch das Grundgesetz mit Zähnen und klauen verteidigt. ALLE anderen Parteien (also beileibe nicht nur die CDU) legen seit fast 20 Jahren fleißig ihre Äxte an grundgesetzlich garantierte Rechte und Pflichten...

Richtig, die FDP, die genauso in der Atlanitk-Brücke wie CSU oder Grüne sitzt, wird sofort sämtliche Taschengeldbezüge einstellen!
Ich höre ja ihre Kritik schon die ganze Zeit: Merkel will das Volk ausmerzen und mit der FDP wird alles besser.

Die FDP ist genau so eine rechte Partei, wie CSU/CDU. Sie dienen der Wirtschaft, nicht dem Volke. Und die Wirtschaft dient den Banken, und die Banken sitzen eben in Londoner City, NY, und anderswo.

FDP, alles wird ok. Der einzige integre Mann der FDP war Möllemann. Aber der ist tot...
:haha:

Sprecher
18.10.2015, 10:40
Richtig, die FDP, die genauso in der Atlanitk-Brücke wie CSU oder Grüne sitzt, wird sofort sämtliche Taschengeldbezüge einstellen!
Ich höre ja ihre Kritik schon die ganze Zeit: Merkel will das Volk ausmerzen und mit der FDP wird alles besser.

Die FDP ist genau so eine rechte Partei, wie CSU/CDU. Sie dienen der Wirtschaft, nicht dem Volke. Und die Wirtschaft dient den Banken, und die Banken sitzen eben in Londoner City, NY, und anderswo.

FDP, alles wird ok. Der einzige integre Mann der FDP war Möllemann. Aber der ist tot...
:haha:

In der Atlantik-Brücke sitzen alle Systemparteien, inklusive der Linken.
http://www.stefan-liebich.de/de/topic/131.mitgliedschaften.html

-jmw-
18.10.2015, 14:38
Dass es keine Grundrechte gibt, die "ohne Obergrenze" gelten, sollte jedem klar sein, der in Schule, Berufsschule, Studium oder sonstwo "Recht" hatte und darin auch über Grundlagen des hiesigen Staats- und Verfassungsrechtes hörte oder auch nur einen Funken Hausverstand besitzt.
Juristen, Politologen, Verwaltungsfachleute müssen das sowieso wissen.
Wenn wir aus Medien und Politik hörten, dass das Grundrecht quasi unbeschränkt sei, ist das darum ganz klar eine bewusste Lüge derjenigen, die es behaupteten.

-jmw-
18.10.2015, 14:41
Ich glaube, Du schätzt die Bedeutung der sog. Ewigkeitsgarantie falsch ein. Sie besagt ja nicht, dass etwas für immer zu gelten habe. Sie besagt nur, dass wenn man bestimmte Grundregeln der Verfassung nicht mehr haben möchte, eine einfache Abstimmung mit Mehrheiten nicht reicht, sondern man eine neue Verfassung beschliessen muss (oder eine Revolution durchführen).


So ein vollkommen totaler Blödsinn mit dieser famosen Ewigkeitsgarantie was man des öfteren liest.

Waren die Verfasser des BRD Grundgesetzes damals schon genau so Wahnsinnig wie die gegenwärtige Regierung?

Dachten sie die BRD und ihr Grundgesetz ist nun die Krönung und der Endpunkt für Deutschland ?

Wie anmaßend !:crazy::fuck: Auch die BRD wird keine 1000 Jahre erleben und damit auch nicht die :haha:Ewigkeitsgaranie :fuck::fuck::fuck::cool:

-jmw-
18.10.2015, 14:44
[...] Ich will Niemanden vorschreiben an was er denn nun glauben mag - das ist Privatsache - aus der Religionsfreiheit jedoch abzuleiten, dass man durch seine Religion berechtig wäre Andere grundgesetzlich garantieren Rechte und Pflichten einzuschränken oder gar außer Kraft zu setzen widerspricht dem Grundgesetz fundamental. [...]
Meine Religion bzw. mein Recht auf freie Religionsausübung kann durchaus andere Grundrechte einschränken, genauso wie diese meine Religionsfreiheit einschränken können.

Heinrich_Kraemer
18.10.2015, 14:46
Sowas ist eine typisch deutsche Diskussion um hohle Phrasen im Bürokratiewillkürstaat deutscher Prägung.

Denn es ist doch klar, daß Gesetze hierzulande von der Bürokratie und Jurisprudenz mehr oder minder willkürlich zu ihren eigenen Gunsten gemacht sind. Jedes Bürgerrecht kann als Staatsraison sofort ausgehbelt werden.

Sehen die Staatsprofiteure, die diesen Staat zu ihren Gunsten konstruierten, ihre Pfründe bedroht, dann werden die gesetze eben rasch geändert bzw. anders ausgelegt.

Nur eines ist sicher: Gesetze werden sicher nicht zum Wohle des Untertanen gemacht bzw. ausgelegt, sondern zugunsten derjenigen die diese zu ihrem eigenen Vorteil machten.

Rookie
19.10.2015, 11:25
http://cache1.asset-cache.net/gc/479504085-german-chancellor-angela-merkel-receives-the-gettyimages.jpg?v=1&c=IWSAsset&k=2&d=X7WJLa88Cweo9HktRLaNXrf5dEtgQNVSomzfsbeAc6D7BELl i12T4kIPamsBHlQ2ne4JZ3uxfRb0%2bIcsr9RI0Q%3d%3d


http://www.welt.de/politik/ausland/article147568341/Merkels-Willkommensruf-hallt-bis-nach-Westafrika.html


Vielen Dank für die Verlinkung des Artikels, der ist echt gut.....

Nur so kann der Flüchtlingswahnsinn gestoppt werden. Solange man nicht anfängt, die Lage in den Herkunftsländern zu ändern (wenn es sein muss wieder mit Besetzung desjenigen), politisch und vor allem wirtschaftlich, solange werden sich Menschen auf den Weg machen.

Natürlich darf auch nicht vergessen werden, dass unser Sozialsystem auch vielen Schmarotzern den Weg schmackhaft macht, deshalb sollte man in solchen Fällen, dass Gleichstellungsgesetz mal aushebeln.

Aber das A und O ist es die Herkunftsländer aufzubauen, damit die Menschen dort auch wieder eine Zukunft sehen.

frundsberg
19.10.2015, 13:43
Vielen Dank für die Verlinkung des Artikels, der ist echt gut.....

Nur so kann der Flüchtlingswahnsinn gestoppt werden. Solange man nicht anfängt, die Lage in den Herkunftsländern zu ändern (wenn es sein muss wieder mit Besetzung desjenigen), politisch und vor allem wirtschaftlich, solange werden sich Menschen auf den Weg machen.

Natürlich darf auch nicht vergessen werden, dass unser Sozialsystem auch vielen Schmarotzern den Weg schmackhaft macht, deshalb sollte man in solchen Fällen, dass Gleichstellungsgesetz mal aushebeln.

Aber das A und O ist es die Herkunftsländer aufzubauen, damit die Menschen dort auch wieder eine Zukunft sehen.

Hast du überhaupt verstanden, daß die kommen S O L L E N? Das Menschen aus Afrika und anderswo herkommen, soll passieren! Ist also keine Macht der Afrikaner oder Moslems, sondern die Macht des zionistischen Westens will die Massenansiedlung und Verdrängung der Einheimischen. Folglich sind die Bonzen Todfeinde der Europäer, und nicht der Kongolese, der nur nutzt, was die CDU ihm bietet.

Rookie
19.10.2015, 14:02
Hast du überhaupt verstanden, daß die kommen S O L L E N? Das Menschen aus Afrika und anderswo herkommen, soll passieren! Ist also keine Macht der Afrikaner oder Moslems, sondern die Macht des zionistischen Westens will die Massenansiedlung und Verdrängung der Einheimischen. Folglich sind die Bonzen Todfeinde der Europäer, und nicht der Kongolese, der nur nutzt, was die CDU ihm bietet.

Natürlich habe ich das verstanden, denn wie man so schön sagt gehöre ich zu den sog. "Verschwörungstheoretikern".

Ich gehe ja nur auf den Artikel ein, in dem Ousmane Diarra in Mali sagt, dass es nur enden könne, wenn man den wirtschaftlichen und politischen Aufbau der Region durchsetzt und vorantreibt, da der Hauptgrund der dortigen Flüchtlinge angibt: Arbeitslosigkeit, mangelnde Schulausbildung und erst als 3. Grund Terror im Norden Malis (so wie es die BRICS-Staaten ja wollen)

Wenn man unser westliches System nimmt, dient dies nur dem Großkapital, bestehend aus div. Eliten. Der Rest, der nicht dazu gehört, ist austauschbare Masse.
Und ein nicht zusammengehöriges Volk (durch Traditionen, Lebensstil, etc.) ist ein nicht einiges Volk, und das kann man besser für seine Ziele einsetzen, daher hat diese Vermischung div. Rassen natürlich Methode

BlackForrester
19.10.2015, 14:43
Meine Religion bzw. mein Recht auf freie Religionsausübung kann durchaus andere Grundrechte einschränken, genauso wie diese meine Religionsfreiheit einschränken können.


Deine Religion oder Deine Definition einer Religion bzw. deren Ausübung kann NIEMALS ein Grundrecht - auch nur im Ansatz - einschränken.

Wenn Deine Definition einer Religion bzw. deren Ausübung ein Grundrecht auch nur im Ansatz verletzt ist dies schlicht und einfach grundgesetzfeindlich - denn dies hat JEDER zu kapieren...das Grundgesetz steht über JEDER Religion und wer dies auch nur im Ansatz nicht kapiert, nicht akzeptiert - dort ist die Türe.

Genau hier liegt aber mit eines der Probleme in diesem Lande - Parteien und Justiz, welche bereit und willens sind Grundrechte bis zur Sollbruchstelle und darüber hinaus zu beugen, weil man sich - warum auch immer und wem immer - Liebkind machen will.

BlackForrester
19.10.2015, 14:46
Richtig, die FDP, die genauso in der Atlanitk-Brücke wie CSU oder Grüne sitzt, wird sofort sämtliche Taschengeldbezüge einstellen!
Ich höre ja ihre Kritik schon die ganze Zeit: Merkel will das Volk ausmerzen und mit der FDP wird alles besser.

Die FDP ist genau so eine rechte Partei, wie CSU/CDU. Sie dienen der Wirtschaft, nicht dem Volke. Und die Wirtschaft dient den Banken, und die Banken sitzen eben in Londoner City, NY, und anderswo.

FDP, alles wird ok. Der einzige integre Mann der FDP war Möllemann. Aber der ist tot...
:haha:


Ich sage nicht dass mir der FDP alles oder etwas oder es überhaupt besser wird - ich sage nur, dass die FDP die EINZIGE Partei ist, für welche Bürgerrechte noch einen Wert besitzen, während z.B. die andere Bürgerrechtspartei (B90/DIEGRÜNEN) sich nicht schnell genug prostituieren konnte, als es um den Abbau derselben ging.

-jmw-
19.10.2015, 14:51
Die von Dir genannte Türe wirst Du den Vätern und Müttern des Grundgesetzes und den Herren und Damen Bundesverfassungsrichtern zeigen müssen!
Du schreibst, die Ausübung der Religion könne niemals ein Grundrecht einschränken. Die freie Religionsausübung ist doch selbst ein Grundrecht! Und Grundrechte können kollidieren. Es kann also Grundrechtskonflikte geben zwischen "meiner Religion" und etwas anderem und dann haben ordentliche Gerichte und in letzter Instanz das BVerfG zu entscheiden, ob im konkreten Fall "meine Religion" schwerer wiegt oder aber die Freiheit, Gleichheit, Meinung, das Eigentum odgl. eines anderen Bürgers bzw. irgendein Anspruch des Staates.
Das ist geltendes Recht, geltende Rechtssprechung und geltende Rechtslehre!


Deine Religion oder Deine Definition einer Religion bzw. deren Ausübung kann NIEMALS ein Grundrecht - auch nur im Ansatz - einschränken.

Wenn Deine Definition einer Religion bzw. deren Ausübung ein Grundrecht auch nur im Ansatz verletzt ist dies schlicht und einfach grundgesetzfeindlich - denn dies hat JEDER zu kapieren...das Grundgesetz steht über JEDER Religion und wer dies auch nur im Ansatz nicht kapiert, nicht akzeptiert - dort ist die Türe.

Genau hier liegt aber mit eines der Probleme in diesem Lande - Parteien und Justiz, welche bereit und willens sind Grundrechte bis zur Sollbruchstelle und darüber hinaus zu beugen, weil man sich - warum auch immer und wem immer - Liebkind machen will.

BlackForrester
19.10.2015, 15:00
Nicht Artikel 1 bis 20, sondern Artikel 1 und 20!



Richtig, und da streiten sich die Gelehrten - wie könnte man z.B. Art. 19 Abs. 2 definieren...gilt dieser Art. nur für Gesetze ODER kann man dies auch auf das Grundgesetz generell übertragen.

BlackForrester
19.10.2015, 15:44
Die von Dir genannte Türe wirst Du den Vätern und Müttern des Grundgesetzes und den Herren und Damen Bundesverfassungsrichtern zeigen müssen!
Du schreibst, die Ausübung der Religion könne niemals ein Grundrecht einschränken. Die freie Religionsausübung ist doch selbst ein Grundrecht! Und Grundrechte können kollidieren. Es kann also Grundrechtskonflikte geben zwischen "meiner Religion" und etwas anderem und dann haben ordentliche Gerichte und in letzter Instanz das BVerfG zu entscheiden, ob im konkreten Fall "meine Religion" schwerer wiegt oder aber die Freiheit, Gleichheit, Meinung, das Eigentum odgl. eines anderen Bürgers bzw. irgendein Anspruch des Staates.
Das ist geltendes Recht, geltende Rechtssprechung und geltende Rechtslehre!


Art. 2 GG Abs. 1 ist da eindeutig:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Lebe also Deine Religion wie Du es magst - daraus kannst Du aber kein "Recht" ableiten infolge der Reliogionsfreiheit Anderen Deine Sicht der Dinge aufzuzwingen...hier wird Dir nämlich der Riegel vorgeschoben.

Warum glaubst Du spreche ich davon, dass man Grundrechte bis zur Sollbruchstelle beugt oder gar bricht...weil man es zulässt, dass man die Rechte Anderer verletzt...

BlackForrester
19.10.2015, 15:49
Als politisch Verfolgter könnte theoretisch der verfolgte Kommunist aus Saudiarabien kommen. Oder der verfolgte Marktwirtschaftler aus Nordkorea.
Darum geht es nicht.
Wie kann es sein, dass die Regierung BAM Werbevideos versendet um Migranten einzuladen in 17 Sprachen ?


Erst einmal weder noch - erst wenn seine Freiheit gefährdet oder Gefahr für Leib und Leben besteht - politische Verfolgung kann auch nur aus Diskriminierung bestehen und daraus leitet sich kein Anspruch auf Asyl ab.

Warum man Werbevideos versendet...da kommt es ja auch die "Videos" an und was geworben werden soll.

Dr Mittendrin
19.10.2015, 16:31
Erst einmal weder noch - erst wenn seine Freiheit gefährdet oder Gefahr für Leib und Leben besteht - politische Verfolgung kann auch nur aus Diskriminierung bestehen und daraus leitet sich kein Anspruch auf Asyl ab.

Warum man Werbevideos versendet...da kommt es ja auch die "Videos" an und was geworben werden soll.

Bundes-Amt für Migration geworben für Migration.


http://www.focus.de/politik/ausland/es-gibt-nur-eine-einzige-frage-fluechtlingsdrama-im-news-ticker-kommentar_id_6726875.html



Warum gehen die Flüchtenden bewusst ein derart hohes Risiko ein und zahlen noch dafür das x-fache ihres Jahresgehaltes, um speziell in unser Land zu gelangen? Dafür gibt es nur eine Antwort: eine horrende überzogene Erwartung an ein Schlaraffenland-Deutschland. Und diese Erwartungshaltung muss aktiv geschaffen werden. Von den Asylanten in Deutschland selbst mit ihren Handys und sozialen Netzwerken und durch Werbevideos des Bam (Bundesamt für Migration).

-jmw-
19.10.2015, 17:04
Art. 2 GG Abs. 1 ist da eindeutig:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Zu den "Rechten anderer" und der "verfassungsmässigen Ordnung" gehört wie gesagt auch die Religionsfreiheit und das Recht, seine Religion (auch ausserhalb des 'stillen Kämmerleins') auszuüben.

Konflikte sind da vorprogrammiert und die können dann durchaus auch dazu führen, dass...


Lebe also Deine Religion wie Du es magst - daraus kannst Du aber kein "Recht" ableiten infolge der Reliogionsfreiheit Anderen Deine Sicht der Dinge aufzuzwingen...hier wird Dir nämlich der Riegel vorgeschoben.
... ich diesen "Riegel" tatsächlich "vorschiebe" und anderen von Gerichts wegen ein Reden oder Tun ge- oder verbiete, weil meine Religion das so will und deren gesetzesmässige oder Grundrechte im konkreten Falle zurückstehen müssen.

Gerade jetzt höre ich Kirchenglocken läuten. Ohne Religionsfreiheit würde das zurecht als Lärmbelästigung verboten.


Warum glaubst Du spreche ich davon, dass man Grundrechte bis zur Sollbruchstelle beugt oder gar bricht...weil man es zulässt, dass man die Rechte Anderer verletzt...
Man verletzt sie ja nicht, man schränkt sie nur ein.

tosh
19.10.2015, 17:18
Nein. Über einen sicheren Staat. Von Rechtsstaat steht da wohlweislich nichts

Der genaue, einschränkende Text:

GG Artikel16
......
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.

Alphateilchen
19.10.2015, 17:22
Im Übrigen sind die meisten Flüchtlinge ja nicht politisch verfolgt im Sinne des Asylrechts. Sie hatten nur das Pech, in einem Kriegsgebiet zu leben, wo geschossen wird und wollten da weg. In Syrien gibt es übrigens die meisten Flüchtlinge. Binnenflüchtlinge nennt man das, ca. 7,5 Millionen. Die sind nicht politisch verfolgt wie ein Regimegegner in einer Diktatur.

tosh
19.10.2015, 17:23
Art. 146 GG. Darum haben uns die herrn Politverbrecher nunmehr seit 25 Jahren betrogen.
Sie wissen auch warum.
Wenn D eine Verfassung hätte, gäbe es vermutlich keine EU keinen Euro und Asylforderer vermutlich auch nicht.
Eben.

GG Artikel 146Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.



Eine frei Entscheidung war und ist in einem bestzten Land natürlich nicht möglich, deshalb Artikel 146, der letzte im GG.

tosh
19.10.2015, 17:26
das Grundgesetz war ein Besatzungsstatut unter der Regie der westlichen Allierten es sollte solange bestehen wie die Deutschen in der Lage sein werden in freiheit sich ihre eigene Verfassung zu geben ! Deshalb kann sie schon aus intrinsischen Gründen nie einen Ewigkeitsstatus deklarieren !

Die Grundrechte sollten innerhalb des GG nicht im Wesensgehalt geändert werden, aber das GG selbst hatte lt. Art. 146 das Gegenteil von einem Ewigkeitsstatus!

tosh
19.10.2015, 17:34
Können wir nicht wie Assad Russland um Hilfe rufen ! selbst die russisch kommunisitsche Bestatzung war scheisse , aber nie wurde die Axt an die Substanz des Deutschen Volkes gelebt !

Das würde von der NATO als Angriff auf das NATO-Gebiet aufgefasst.

Wir müssten also erst aus der NATO austreten, aber das lassen die lieben NATO-Partner sicher nicht zu.

tosh
19.10.2015, 17:46
Nicht Artikel 1 bis 20, sondern Artikel 1 und 20!

Der Artikel 16 wird durch diese Ewigkeitsgarantie also nicht geschützt.

Es geht hier bei den Grundrechten nicht um ewig oder nicht ewig, sondern darum, dass sie solange das GG gilt nicht im Wesensgehalt angetastet werden dürfen:
Und die Grundrechte sind die Artikel 1 - 19!


Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Absatz 3 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:


Artikel




Präambel (http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_00/245200)


1 - 19
Die Grundrechte (http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01/245122)


20 - 37
Der Bund und die Länder (http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_02/245124)


......

GG Artikel 19

(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.


Du hast das Verwechselt mit der sog. "Ewigkeitsgarantie" die aber hauptsächlich nur das Verhältnis des Bundes zu den Ländern betrifft:

Artikel 79

....
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 (http://dejure.org/gesetze/GG/1.html) und 20 (http://dejure.org/gesetze/GG/20.html) niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Diese Garantie gilt wie gepostet nur innerhalb des GG, nicht aber für eine Verfassung gemäß Schlussbestimmung des GG, also auch nicht ewig.

Rüganer
19.10.2015, 18:06
Richtig, und da streiten sich die Gelehrten - wie könnte man z.B. Art. 19 Abs. 2 definieren...gilt dieser Art. nur für Gesetze ODER kann man dies auch auf das Grundgesetz generell übertragen.

Der Artikel 19 wird ja auch nicht durch diese Ewigkeitsgarantie geschützt.

Rüganer
19.10.2015, 18:07
Es geht hier bei den Grundrechten nicht um ewig oder nicht ewig, sondern darum, dass sie solange das GG gilt nicht im Wesensgehalt angetastet werden dürfen:
Und die Grundrechte sind die Artikel 1 - 19!


Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Absatz 3 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:


Artikel




Präambel (http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_00/245200)


1 - 19
Die Grundrechte (http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01/245122)


20 - 37
Der Bund und die Länder (http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_02/245124)


......

GG Artikel 19

(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.


Du hast das Verwechselt mit der sog. "Ewigkeitsgarantie" die aber hauptsächlich nur das Verhältnis des Bundes zu den Ländern betrifft:

Artikel 79

....
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 (http://dejure.org/gesetze/GG/1.html) und 20 (http://dejure.org/gesetze/GG/20.html) niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Diese Garantie gilt wie gepostet nur innerhalb des GG, nicht aber für eine Verfassung gemäß Schlussbestimmung des GG, also auch nicht ewig.



Siehe Beitrag #65.

tosh
19.10.2015, 18:12
Dass es keine Grundrechte gibt, die "ohne Obergrenze" gelten, sollte jedem klar sein, der in Schule, Berufsschule, Studium oder sonstwo "Recht" hatte und darin auch über Grundlagen des hiesigen Staats- und Verfassungsrechtes hörte oder auch nur einen Funken Hausverstand besitzt.
Juristen, Politologen, Verwaltungsfachleute müssen das sowieso wissen.
Wenn wir aus Medien und Politik hörten, dass das Grundrecht quasi unbeschränkt sei, ist das darum ganz klar eine bewusste Lüge derjenigen, die es behaupteten.

Bundeskanzlerin Merkel macht auf eine einfache Tatsache aufmerksam: Das Asylrecht kennt keine Obergrenze.*
http://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/merkel-grundrecht-auf-asyl-kennt-keine-obergrenze-13797029.html

*Das stimmt sogar, von einer Obergrenze ist im GG Art. 16a keine Rede!

Aber dieses Asylrecht ist im GG Art. 16a auf politisch Verfolgte begrenzt!
Als solche werden hier nur < 1% der Zudringlinge anerkannt!
Das hätte die Depperte der Welt verkünden müssen!

Flüchtling
19.10.2015, 18:17
Das ist egal, sie kommen nun so oder so, und Millionen Neubürger sind unterwegs, die kann man ja nicht erfrieren lassen. Baut, Leute, baut - baut ihnen Häuser, so viele und so schnell ihr könnt!

tosh
19.10.2015, 18:25
Die von Dir genannte Türe wirst Du den Vätern und Müttern des Grundgesetzes und den Herren und Damen Bundesverfassungsrichtern zeigen müssen!
Du schreibst, die Ausübung der Religion könne niemals ein Grundrecht einschränken. Die freie Religionsausübung ist doch selbst ein Grundrecht! Und Grundrechte können kollidieren. Es kann also Grundrechtskonflikte geben zwischen "meiner Religion" und etwas anderem und dann haben ordentliche Gerichte und in letzter Instanz das BVerfG zu entscheiden, ob im konkreten Fall "meine Religion" schwerer wiegt oder aber die Freiheit, Gleichheit, Meinung, das Eigentum odgl. eines anderen Bürgers bzw. irgendein Anspruch des Staates.
Das ist geltendes Recht, geltende Rechtssprechung und geltende Rechtslehre!
Stimmt.
Beispiel Kindesverstümmelung:
Freie Religionsausübung gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2).

Westphale
19.10.2015, 18:28
Bundeskanzlerin Merkel macht auf eine einfache Tatsache aufmerksam: Das Asylrecht kennt keine Obergrenze.*
http://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/merkel-grundrecht-auf-asyl-kennt-keine-obergrenze-13797029.html

*Das stimmt sogar, von einer Obergrenze ist im GG Art. 16a keine Rede!

Aber dieses Asylrecht ist im GG Art. 16a auf politisch Verfolgte begrenzt!
Als solche werden hier nur < 1% der Zudringlinge anerkannt!
Das hätte die Depperte der Welt verkünden müssen!


Das Asylrecht in Deutschland ist nicht auf den Art. 16a GG beschränkt.

Das Asylverfahrensgesetz regelt auch das Asyl für Flüchtlinge nach der Genfer Konvention.


§ 1 Geltungsbereich


(1) Dieses Gesetz gilt für Ausländer, die Folgendes beantragen:
1.Schutz vor politischer Verfolgung nach Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes oder
2.internationalen Schutz nach der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABl. L 337 vom 20.12.2011, S. 9); der internationale Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU umfasst den Schutz vor Verfolgung nach dem Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559, 560) und den subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie; der nach Maßgabe der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABl. L 304 vom 30.9.2004, S. 12) gewährte internationale Schutz steht dem internationalen Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU gleich; § 104 Absatz 9 des Aufenthaltsgesetzes bleibt unberührt.

-jmw-
19.10.2015, 19:18
Auch die Aufnahmen politisch Verfolgter ist begrenzt. Nicht durch den Wortlaut des Art. 16a, wohl aber durch andere Grundrechte und sowieso durch die Notwendigkeit des Erhalts des Staates.


Bundeskanzlerin Merkel macht auf eine einfache Tatsache aufmerksam: Das Asylrecht kennt keine Obergrenze.*
http://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/merkel-grundrecht-auf-asyl-kennt-keine-obergrenze-13797029.html

*Das stimmt sogar, von einer Obergrenze ist im GG Art. 16a keine Rede!

Aber dieses Asylrecht ist im GG Art. 16a auf politisch Verfolgte begrenzt!
Als solche werden hier nur < 1% der Zudringlinge anerkannt!
Das hätte die Depperte der Welt verkünden müssen!

-jmw-
19.10.2015, 19:19
Stimmt.
Beispiel Kindesverstümmelung:
Freie Religionsausübung gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2).
Z.B., ja.
Oder das Schächten.
Oder, weniger politisch brisant, das Läuten von Kirchenglocken oder die Sperrung einer bayerischen Dorfstrasse für eine katholische Prozession.

BlackForrester
19.10.2015, 20:18
Der Artikel 19 wird ja auch nicht durch diese Ewigkeitsgarantie geschützt.


Kann man durchaus so sehen...nur, wie steht da so schön "In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden"...wenn Du also diesen Satz streichst oder abänderst veränderst Du ja das Wesensgehalt des Grundgesetzes, indem Du ja einen "Schutzartikel" streichst oder abänderst.

Man kann sich also trefflich darüber streiten - am Ende entscheiden eh nicht wir.

tosh
19.10.2015, 20:31
Der Artikel 19 wird ja auch nicht durch diese Ewigkeitsgarantie geschützt.

Artikel 19 gehört zu den Grundrechten und darf deshalb nicht in seinem Wesensgehalt angetastet werden, GG Art 19 (2),
siehe #64

Womit der "Verfassungsrechtler" der Themenüberschrift widerlegt ist!

tosh
19.10.2015, 20:33
Das ist egal, sie kommen nun so oder so, und Millionen Neubürger sind unterwegs, die kann man ja nicht erfrieren lassen. Baut, Leute, baut - baut ihnen Häuser, so viele und so schnell ihr könnt!

Besser: Zurückschicken in wärmere Länder!

BlackForrester
19.10.2015, 20:46
Zu den "Rechten anderer" und der "verfassungsmässigen Ordnung" gehört wie gesagt auch die Religionsfreiheit und das Recht, seine Religion (auch ausserhalb des 'stillen Kämmerleins') auszuüben.


Ausüben kannst Du doch so lange Du willst...ob nun im stillen Kämmerlein oder ausserhalb desselben...das mag mir nun passen oder nicht, da schützt Dich das Grundgesetz vor mir...nur, wenn Du versuchen solltest mir Deine Sicht der Dinge aufzuzwingen, das mag Dir nun passen oder nicht schützt mich das Grundgesetz vor Dir.



Konflikte sind da vorprogrammiert und die können dann durchaus auch dazu führen, dass...
... ich diesen "Riegel" tatsächlich "vorschiebe" und anderen von Gerichts wegen ein Reden oder Tun ge- oder verbiete, weil meine Religion das so will und deren gesetzesmässige oder Grundrechte im konkreten Falle zurückstehen müssen.


Schau, was sagt Art. 3 u.a. im Wortlaut:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden
Art. 4 sagt:
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Art 5 sagt u.a.
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern

Trotzdem gibt es z.B. §130 StGb (Volksverhetzung) - sprich, die von mir zitierten Grundrechte werden Beschränkungen auferlegt und die Beschränkungen beginnen dort wo Art. 2 so treffend sagt: .... soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Das Grundgesetz ist kein Selbstmordpakt, sondern aus Rechten (in Deinem Falle der Religionsfreiheit) entstehen auch Pflichten, nämlich die Rechte Andere zu akzpetieren.



Gerade jetzt höre ich Kirchenglocken läuten. Ohne Religionsfreiheit würde das zurecht als Lärmbelästigung verboten.


Dir ist aber schon bekannt, dass es Gerichtsrurteile gibt, durch welche das Glockengeläut eingeschränkt wurde.



Man verletzt sie ja nicht, man schränkt sie nur ein.


Eine Einschränkung ist eine Verletzung...

tosh
19.10.2015, 20:51
Das Asylrecht in Deutschland ist nicht auf den Art. 16a GG beschränkt.

Das Asylverfahrensgesetz regelt auch das Asyl für Flüchtlinge nach der .... Genfer Konvention.

Doch, das Grundrecht GG Art. 16a ist auf politisch Verfolgte begrenzt!

Das Asylverfahrensgesetz gilt für Ausländer, die Asyl als politisch Verfolgte oder internationalen Schutz als Flüchtlinge usw. beantragen.

Man muss unterscheiden zwischen einem sehr einseitigen Grundrecht und einem einfachen Gesetz, das mehrere Antragsmöglichkeiten zusammenfasst.

Das Grundrecht kann nicht im Wesen geändert werden, solange das GG gilt.

Das AsylVfG kann jederzeit geändert werden.

BlackForrester
19.10.2015, 20:52
Bundes-Amt für Migration geworben für Migration.


Da ich das Video nicht kenne, kann ich auch keine Aussage dazu machen...

tosh
19.10.2015, 20:58
Auch die Aufnahmen politisch Verfolgter ist begrenzt. Nicht durch den Wortlaut des Art. 16a, wohl aber durch andere Grundrechte und sowieso durch die Notwendigkeit des Erhalts des Staates.

Durch welche andere Grundrechte ist die Aufnahme politisch Verfolgter denn begrenzt?

Wo steht im GG, dass der Staat erhalten werden müsse :?

Und wo wäre die Grenze gegebenenfalls?

Schwabenpower
19.10.2015, 21:15
Durch welche andere Grundrechte ist die Aufnahme politisch Verfolgter denn begrenzt?

Wo steht im GG, dass der Staat erhalten werden müsse :?

Und wo wäre die Grenze gegebenenfalls?
Es steht ja nicht da, wo genau wir sie aufnehmen müssen. Da sowieso gerade Knäste dafür geräumt werden, könnte man deren ursprüngliche Nutzung beibehalten.

Wir haben nämlich auch ein Grundrecht auf Unversehrtheit

GSch
19.10.2015, 23:54
Einer (ehrlichen) Kompatibilitätsprüfung mit dem GG würde bspw. der Islam nicht standhalten...

Unsere Gesetze und Gerichte beurteilen die Menschen nicht nach dem, was sie meinen oder glauben, sondern danach, was sie tun. Daher ist eine staatliche Qualitätsprüfung von Religionen oder anderen Ideologien grundsätzlich nicht möglich (BVerfG 2 BvR 1500/97).

Schwabenpower
19.10.2015, 23:57
Unsere Gesetze und Gerichte beurteilen die Menschen nicht nach dem, was sie meinen oder glauben, sondern danach, was sie tun. Daher ist eine staatliche Qualitätsprüfung von Religionen oder anderen Ideologien grundsätzlich nicht möglich (BVerfG 2 BvR 1500/97).
Wenn meine Religion mir befiehlt, alle Andersgläubigen zu töten, welche Prüfung ist dann noch nötig?

GSch
19.10.2015, 23:59
Wenn meine Religion mir befiehlt, alle Andersgläubigen zu töten, welche Prüfung ist dann noch nötig?

Ob du es tust.

Alphateilchen
20.10.2015, 00:04
Wenn meine Religion mir befiehlt, alle Andersgläubigen zu töten, welche Prüfung ist dann noch nötig?

Die gleiche Vorgehensweise, die da beispielsweise besagt "Meine Religion befiehlt mir, keine Mahlzeit anzunehmen, die von einem Angehörigen einer niedrigen Kaste zubereitet wurde" oder "meine Religion befiehlt, dass meine Frau sich zu verbrennen hat, wenn ich sterbe". Das geht halt dann nicht. Die Hindus kommen damit klar, dass einige Dinge ihrer Religion in ihrem modernen Staat nicht gehen.

Im Übrigen befiehlt der Islam keineswegs, dass der einzelne Gläubige Ungläubige töten muss. Mein türkischer Gemüsehändler muss mich nicht umbringen und ist trotzdem nach dem Verständnis seiner Religion ein rechtgläubiger Muslim. Für den einzelnen Muslim sind diese fünf Regeln (https://de.wikipedia.org/wiki/Islam#F.C3.BCnf_S.C3.A4ulen) verbindlich, sonst nichts.

Flüchtling
20.10.2015, 00:08
Wenn meine Religion mir befiehlt, alle Andersgläubigen zu töten, welche Prüfung ist dann noch nötig?
Du hast ja eine schlimme Religion erwischt. :D

Schwabenpower
20.10.2015, 00:17
Ob du es tust.
Das Wort "Befehl" solltest Du noch einmal nachschlagen. Vermutlich hast Du nicht gedient.

Schwabenpower
20.10.2015, 00:18
Du hast ja eine schlimme Religion erwischt. :D
OK, erwischt. Das "wenn" hätte ein "falls" sein müssen :(

Bruddler
20.10.2015, 03:37
Unsere Gesetze und Gerichte beurteilen die Menschen nicht nach dem, was sie meinen oder glauben, sondern danach, was sie tun. Daher ist eine staatliche Qualitätsprüfung von Religionen oder anderen Ideologien grundsätzlich nicht möglich (BVerfG 2 BvR 1500/97).

Absurdistan, wie es leibt und lebt...

opppa
20.10.2015, 07:29
Unsere Gesetze und Gerichte beurteilen die Menschen nicht nach dem, was sie meinen oder glauben, sondern danach, was sie tun. Daher ist eine staatliche Qualitätsprüfung von Religionen oder anderen Ideologien grundsätzlich nicht möglich (BVerfG 2 BvR 1500/97).

Es wäre doch "einfach" nur nötig, alle abgelehnten Asylbewerber abzuschieben, statt darauf Rücksicht zu nehmen, ob sich dieser Mensch dann in seiner Heimat auch wohl genug fühlt.

Wofür haben wir eigentlich Vorschriften, die festlegen, wer sich in Deutschland aufhalten darf, wenn der Staat nicht bereit ist, diese eigenen Vorschriften konsequent anzuwenden?

:?

Gehirnnutzer
20.10.2015, 08:14
Die gleiche Vorgehensweise, die da beispielsweise besagt "Meine Religion befiehlt mir, keine Mahlzeit anzunehmen, die von einem Angehörigen einer niedrigen Kaste zubereitet wurde" oder "meine Religion befiehlt, dass meine Frau sich zu verbrennen hat, wenn ich sterbe". Das geht halt dann nicht. Die Hindus kommen damit klar, dass einige Dinge ihrer Religion in ihrem modernen Staat nicht gehen.

Im Übrigen befiehlt der Islam keineswegs, dass der einzelne Gläubige Ungläubige töten muss. Mein türkischer Gemüsehändler muss mich nicht umbringen und ist trotzdem nach dem Verständnis seiner Religion ein rechtgläubiger Muslim. Für den einzelnen Muslim sind diese fünf Regeln (https://de.wikipedia.org/wiki/Islam#F.C3.BCnf_S.C3.A4ulen) verbindlich, sonst nichts.

Alphateilchen, was der Islam macht oder nicht macht, ist irrelevant. Was das Christentum macht oder nicht macht, ist irrlevant. Was sonst eine Religion macht oder nicht macht, ist irrlevant. Religionen sind weder friedlich noch aggressiv. Religion ist immer das, was die Menschen aus ihr machen.
Genau diesen Umstand hat man aber bisher missachtet oder nicht beachtet. In dem man in den Medien Menschen immer wieder aufzeigen lässt, dass ihr Verständnis ihres Glaubens ein friedlicher Islam ist, ändern man nichts daran, dass es Menschen gibt, deren Verständnis eben kein friedliches ist.
Es braucht kein Aufzeigen, dass Menschen ein friedliches Verständnis ihrer Religion haben, sondern das klare Aufzeigen, dass die oberste Instanz für unser Zusammenleben hier in Deutschland, keine Glaubensansichten oder Glaubensvorschriften egal welcher Religion sind, sondern das GG und die ihm untergeordnete Rechtsordnung.

Wir müssen uns diese alles ignorierende und entschuldigende Humanduselei abgewöhnen und knallharte Ansagen machen und das Angesagte knallhart durchziehen.

detti
20.10.2015, 08:18
Alphateilchen, was der Islam macht oder nicht macht, ist irrelevant. Was das Christentum macht oder nicht macht, ist irrlevant. Was sonst eine Religion macht oder nicht macht, ist irrlevant. Religionen sind weder friedlich noch aggressiv. Religion ist immer das, was die Menschen aus ihr machen.
Genau diesen Umstand hat man aber bisher missachtet oder nicht beachtet. In dem man in den Medien Menschen immer wieder aufzeigen lässt, dass ihr Verständnis ihres Glaubens ein friedlicher Islam ist, ändern man nichts daran, dass es Menschen gibt, deren Verständnis eben kein friedliches ist.
Es braucht kein Aufzeigen, dass Menschen ein friedliches Verständnis ihrer Religion haben, sondern das klare Aufzeigen, dass die oberste Instanz für unser Zusammenleben hier in Deutschland, keine Glaubensansichten oder Glaubensvorschriften egal welcher Religion sind, sondern das GG und die ihm untergeordnete Rechtsordnung.

Wir müssen uns diese alles ignorierende und entschuldigende Humanduselei abgewöhnen und knallharte Ansagen machen und das Angesagte knallhart durchziehen.

Um wie viel friedlicher wäre die Welt wenn es keine Religionen geben würde ?

Miwori
20.10.2015, 08:20
Man könnte für Kriegsflüchtlinge und derzeit nicht abschiebbare Illegale in Deutschland in separierten Arealen (z.B. ehem. Militärbasen) Flüchtlingslager streng nach UN-Standard errichten und vom UNHCR betreiben und verwalten lassen.
Damit wäre sämtlichen Verpflichtungen und Artikeln auch Genüge getan und die Leute hätten keinen Anreiz mehr, ausgerechnet nach Deutschland zu kommen.

Alphateilchen
20.10.2015, 09:02
Alphateilchen, was der Islam macht oder nicht macht, ist irrelevant. Was das Christentum macht oder nicht macht, ist irrlevant. Was sonst eine Religion macht oder nicht macht, ist irrlevant. Religionen sind weder friedlich noch aggressiv. Religion ist immer das, was die Menschen aus ihr machen.
Genau diesen Umstand hat man aber bisher missachtet oder nicht beachtet. In dem man in den Medien Menschen immer wieder aufzeigen lässt, dass ihr Verständnis ihres Glaubens ein friedlicher Islam ist, ändern man nichts daran, dass es Menschen gibt, deren Verständnis eben kein friedliches ist.
Es braucht kein Aufzeigen, dass Menschen ein friedliches Verständnis ihrer Religion haben, sondern das klare Aufzeigen, dass die oberste Instanz für unser Zusammenleben hier in Deutschland, keine Glaubensansichten oder Glaubensvorschriften egal welcher Religion sind, sondern das GG und die ihm untergeordnete Rechtsordnung.

Wir müssen uns diese alles ignorierende und entschuldigende Humanduselei abgewöhnen und knallharte Ansagen machen und das Angesagte knallhart durchziehen.

Ein Moslem, der hierzulande im Namen des Islam einen Menschen umbringt, wird genauso wegen Mord bestraft, wie andere Mörder auch. Da ist nix Humandusselei. Da reichen die bestehenden Gesetze schon aus.

GSch
20.10.2015, 09:32
Absurdistan, wie es leibt und lebt...

Die Alternative wäre die Gedankenpolizei. Wenn dir das lieber ist ...

-jmw-
20.10.2015, 12:10
Ausüben kannst Du doch so lange Du willst...ob nun im stillen Kämmerlein oder ausserhalb desselben...das mag mir nun passen oder nicht, da schützt Dich das Grundgesetz vor mir...nur, wenn Du versuchen solltest mir Deine Sicht der Dinge aufzuzwingen, das mag Dir nun passen oder nicht schützt mich das Grundgesetz vor Dir.
Dann schützt es vielleicht Dich - vielleicht aber auch mich.
Das haben dann ordentliche Gerichte zu entscheiden.


[...] Trotzdem gibt es z.B. §130 StGb (Volksverhetzung) - sprich, die von mir zitierten Grundrechte werden Beschränkungen auferlegt und die Beschränkungen beginnen dort wo Art. 2 so treffend sagt: .... soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Das Grundgesetz ist kein Selbstmordpakt, sondern aus Rechten (in Deinem Falle der Religionsfreiheit) entstehen auch Pflichten, nämlich die Rechte Andere zu akzpetieren.
Nichts anderes meinte ich.


Dir ist aber schon bekannt, dass es Gerichtsrurteile gibt, durch welche das Glockengeläut eingeschränkt wurde.
Schon, aber nicht gänzlich oder weitgehend abgeschafft.


Eine Einschränkung ist eine Verletzung...
Du schriebst doch drei Sätze drüber selbst von Beschränkungen, die es gäbe? Siehst Du die alle als "Verletzungen"?

-jmw-
20.10.2015, 12:12
Durch welche andere Grundrechte ist die Aufnahme politisch Verfolgter denn begrenzt?
Rechtsstaatsgeboet, Demokratiegebot, Gebot ordnungsgemässer Verwaltung, Sozialstaatsgeboet, Eigentumsgarantie u.a.


Wo steht im GG, dass der Staat erhalten werden müsse :?
Es muss nicht im GG stehen, um zu gelten.


Und wo wäre die Grenze gegebenenfalls?
Das müssen Fachleute entscheiden.

Miwori
20.10.2015, 13:58
Es gibt doch Artikel 11 Abs.2
den man nur per copy/paste auf Artikel 16a übertragen müßte und schon hätte man die Beschränkung, ohne den Wesensgehalt des Grundgesetzes zu beeinträchtigen.

Rüganer
20.10.2015, 16:59
Kann man durchaus so sehen...nur, wie steht da so schön "In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden"...wenn Du also diesen Satz streichst oder abänderst veränderst Du ja das Wesensgehalt des Grundgesetzes, indem Du ja einen "Schutzartikel" streichst oder abänderst.

Man kann sich also trefflich darüber streiten - am Ende entscheiden eh nicht wir.



Artikel 19 gehört zu den Grundrechten und darf deshalb nicht in seinem Wesensgehalt angetastet werden, GG Art 19 (2),
siehe #64

Womit der "Verfassungsrechtler" der Themenüberschrift widerlegt ist!

Artikel 16 GG wurde aber auch schon "angetastet". Und im Artikel 79 GG steht ja ganz klar, dass nur Artikel 1 und 20 geschützt sind.

Schwabenpower
20.10.2015, 17:01
Ein Moslem, der hierzulande im Namen des Islam einen Menschen umbringt, wird genauso wegen Mord bestraft, wie andere Mörder auch. Da ist nix Humandusselei. Da reichen die bestehenden Gesetze schon aus.
Was rauchst Du?

tosh
20.10.2015, 19:49
Es steht ja nicht da, wo genau wir sie aufnehmen müssen. Da sowieso gerade Knäste dafür geräumt werden, könnte man deren ursprüngliche Nutzung beibehalten.
In Bayern sind die Knäste überquellend voll mit Schleusern.


Wir haben nämlich auch ein Grundrecht auf Unversehrtheit
Dann müsstest du auch den Strassenverkehr abschaffen....

tosh
20.10.2015, 19:55
Unsere Gesetze und Gerichte beurteilen die Menschen nicht nach dem, was sie meinen oder glauben, sondern danach, was sie tun. Daher ist eine staatliche Qualitätsprüfung von Religionen oder anderen Ideologien grundsätzlich nicht möglich (BVerfG 2 BvR 1500/97).

Lies mal, da heisst es:

L e i t s ä t z e
zum Urteil des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2000
- 2 BvR 1500/97 -


Eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts werden will (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 5 Satz 2 WRV), muss rechtstreu sein.

a) Sie muss die Gewähr dafür bieten, dass sie das geltende Recht beachten, insbesondere die ihr übertragene Hoheitsgewalt nur in Einklang mit den verfassungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bindungen ausüben wird.

b) Sie muss außerdem die Gewähr dafür bieten, dass ihr künftiges Verhalten die in Art. 79 Abs. 3 GG umschriebenen fundamentalen Verfassungsprinzipien, die dem

staatlichen Schutz anvertrauten Grundrechte Dritter

sowie die Grundprinzipien des freiheitlichen Religions- und Staatskirchenrechts des Grundgesetzes nicht gefährdet.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2000/12/rs20001219_2bvr150097.html

Damit müssten eigentlich Koran und Islam in Deutschland verboten werden.

tosh
20.10.2015, 20:03
....Im Übrigen befiehlt der Islam keineswegs, dass der einzelne Gläubige Ungläubige töten muss. Mein türkischer Gemüsehändler muss mich nicht umbringen und ist trotzdem nach dem Verständnis seiner Religion ein rechtgläubiger Muslim. Für den einzelnen Muslim sind diese fünf Regeln (https://de.wikipedia.org/wiki/Islam#F.C3.BCnf_S.C3.A4ulen) verbindlich, sonst nichts.
Nein, da steht nur dass es fünf Hauptpflichten sind. Daneben gibt es zB die Pflicht Ungläubige zu töten.

Koransuren, die im starken Widerspruch zu Artikel 4 Grundgesetz stehenEuropeNews (http://europenews.dk/de/node/3990)04 Dezember 2007
Von Holger Danske (http://de.wikipedia.org/wiki/Holger_Danske)
Solange die Gewalt zu den Grundlagen und Äußerungsformen des Islam gehört, kann er unmöglich eine "Religion" im Sinne des Artikel 4 des Grundgesetzes sein. Unsere Verfassung deckt keine Bewegung, die zur Gewalt greift, nur weil sie sich "Religion" nennt.
Während das Grundgesetz in Deutschland die Grundrechte eines Menschen definiert und in Artikel 4, Absatz 1 die Freiheit des Glaubens, des Gewissens, der religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisse als unverletzlich erklärt, fordert der Koran in der 5.Sure, Vers 52 genau das Gegenteil: Was diese erwartet, ist drastisch beschrieben, so z.B. im Koranvers 40, Sure 8: „Bekämpft sie, bis alle Versuchung aufhört und die Religion allgemein verbreitet ist.“
Hier weitere Beispiele aus dem Koran: ...
„Als die schlimmsten Tiere gelten bei Allah diejenigen, die ungläubig sind und nicht glauben werden.“ (Koran, Sure 8,55, nach Muhammad Rassoul )
Koran, Sure 98, Vers 6: „Siehe die Ungläubigen vom Volk der Schrift (Juden und Christen): sie sind die schlechtesten der Geschöpfe.“
Das ist ein Verstoß gegen Art. 4 GG und §166 StGB.
„Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Ungläubigen, wo ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf !“ (Koran, Sure 9,5 nach R. Paret).
Verstoß gegen StGB §259 “Aufruf zur Gewalt”. Ungläubige = Andersgläubige, Nichtgläubige , alle Nichtmuslime ...
„Die Männer stehen über den Frauen, und wenn ihr fürchtet, dass Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie.“ Koran, Sure 4,34 (nach Rudi Paret)
Verstoß gegen Art. 3 GG , Gleichheit vor dem Gesetz
„Allah hat für euch angeordnet, ihr sollt eure Eide annullieren.“ Koran, Sure 6,2 (Übersetzung nach R. Paret)
„Wahrlich, Allah hat für euch eine Lösung eurer Eide angeordnet.“ Koran, Sure 66,2 (Übersetzung nach Muhammad Ahmed Rassoul )
Verstoß gegen:
§ 153 StGB Falsche uneidliche Aussage (1)
§ 154 StGB Meineid (1+2)
§ 155 StGB Eidesgleiche Bekräftigungen
§ 156 StGB Falsche Versicherung an Eides Statt
„Diejenigen aber, die ungläubig sind, - nieder mit ihnen!“ Koran, Sure 47,8 ( nach Paret )
„Die aber ungläubig sind – nieder mit ihnen! Koran, Sure 47,8 ( nach Rassoul )
Verstoß gegen Art. 4 GG, Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit (1) und (2) Art. 2 GG, Persönliche Freiheitsrechte
Koran 9/123. O die ihr glaubt, kämpfet wider jene der Ungläubigen, die euch benachbart sind, und laßt sie in euch Härte finden; und wisset, daß Allah mit den Gottesfürchtigen ist.
Sure 47:4 „Und wenn ihr auf diejenigen trefft, die den Glauben verweigert haben, so gilt das Schlagen der Genicke, bis, wenn ihr sie niedergekämpft habt, ihr dann die Fessel fest macht.“
Dem Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, kann ein Muslim niemals zustimmen. Denn folgende Suren des Koran stehen dagegen:
Sure 2, Vers 282: Bei Zeugenaussagen: „... und nehmt zwei Männer aus eurer Mitte zu Zeugen. Sind aber zwei Männer nicht zur Stelle, so bestimmt einen Mann und zwei Frauen, die sich eignen zu Zeugen ...“
Sure 4 zum Erben: „Männliche Erben sollen soviel haben wie zwei weibliche.“
Sure 4 zu Eheschließung: „Überlegt gut und nehmt nur eine, zwei, drei, höchstens vier Ehefrauen ...“.
Nach Sure 4, Vers 38 (Reklam-Koran) darf der Mann widerspenstige Ehefrauen ins Schlafgemach verbannen und sie schlagen, wenn sie nicht auf seine Ermahnungen hören!
Sure 4: „Die Männer sind den Weibern überlegen, wegen dessen, was Allah den einen vor den anderen gegeben hat.“
Im Grundgesetz, Artikel 2, Absatz 2 steht:
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“
Hingegen verordnet der Koran folgende Gewalttaten wie in
Sure 47, Vers 4: „Wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Kopf, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt. Die übrigen legt in Ketten.“ (...)
Koran-Experten haben 204 Verse gegen Nicht-Muslime gezählt.
Darin werden den „Ungläubigen“ harte Strafen angedroht. Die Gläubigen sollen keine Freundschaft mit Menschen schließen, die nicht dem Islam angehören.
Sure 9 nennt Christen „von Allah verfluchte Leute“ (...) „Allah schlage sie tot!“.
In der Sure 47, Verse 36/37 heißt es:
„Seid daher nicht milde gegen eure Feinde und ladet sie nicht zum Frieden ein. Ihr sollt die Mächtigen sein; denn Allah ist mit Euch und er entzieht euch nicht den Lohn eures Tuns (eurer Taten im Krieg)“. Das bekommen schon die kleinen Kinder in den vielen Koranschulen Deutschlands zu hören. Nicht das Grundgesetz gilt dort, sondern Mohammeds Wort. Sure 9, Vers 33 (Reclam-Koran): „Er ist’s, der entsandt hat seinen Gesandten mit der Leitung der Religion der Wahrheit, um sie sichtbar zu machen über jede andere Religion, auch wenn es den Ungläubigen zuwider ist!“
Da zwar die Forderungen und Aufrufe Mohammeds aus einem gewissen historischen Kontext erfolgten, jedoch nach allgemein herrschender und in der islamischen Welt offenkundig auch praktizierter Meinung einen zeitlos-allgemeingültigen Charakter besitzen, sind sie auch für Gegenwart und Zukunft sowie an jedem Ort noch immer als unmittelbare Handlungsanweisungen bzw. -richtlinien für vergleichbare Situationen und Konfliktlagen zu verstehen und daher auch von jedem Moslem grundsätzlich zu beherzigen.
„Eine Verfassung nach dem Prinzip der Gewaltenteilung mit der Institutionalisierung von Legislative, Exekutive und richterlicher Gewalt ist in der islamischen Staatstheorie nicht zu finden. Das ist aus islamischer Sicht insofern verständlich, als die Gesetze - nämlich die göttlichen Gesetze - als Scharia schon vorhanden sind und sich eine im Sinne des Wortes gesetzgebende Macht nicht mehr zu konstituieren braucht. NUR ALLAH IST GESETZGEBENDE MACHT!“ (Axel Köhler, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Islam-Leitbilder, S. 28)
Unter diesem Gesichtspunkt wäre hier zu fragen, inwieweit die Verbreitung des Koran von der in Artikel 4 des Grundgesetzes verbürgten Religionsfreiheit gedeckt ist, zumal die Sharia, deren Quelle der Koran ist, jeden mit dem Tod bedroht, der aus der islamischen Gemeinde austritt.
Das steht im klaren Widerspruch zur „negativen Religionsfreiheit“, die das Grundgesetz garantiert.
„Der Islam hält es für unausweichlich, dass Staat und Religion aufeinander bezogen werden. Dies bedeutet in einem islamischen Staat die BINDUNG von LEGISLATIVE und EXEKUTIVE an den KORAN als übergeordnete Grundnorm - ALS GRUNDGESETZ - …“
(ehemalige deutschen Diplomat u. Konvertit Murad W.Hoffmann in „Islam – der verkannte Glaube“, Al-Islam Nr.4, S.8f. 1995)
Ob der Islam eine "Religion" im Sinne des Artikel 4 Grundgesetz ist, kann also nicht am Maßstab der "friedlichen" Moslems, sondern nur an der im Islam lehrmäßig verankerten Gewaltbereitschaft und Praxis gemessen werden.
„ ... Die Zukunft des Islam in diesem, unserem Land, in Deutschland, gestalten wir; wir, die hier geboren und aufgewachsen sind, wir, die wir die deutsche Sprache sprechen und die Mentalität dieses Volkes kennen. Entscheidend ist, dass wir in diesem Land unsere Religionsfreiheit haben (auch wenn wir sie sehr häufig vor Gericht erst erstreiten müssen) und dass es keinen Grund gibt, nicht aktiv an der Neugestaltung dieser Gesellschaft mitzuwirken. Ich glaube nicht, dass es unmöglich ist, dass der Bundeskanzler im Jahre 2020 ein in Deutschland geborener und aufgewachsener Muslim ist, dass wir im Bundesverfassungsgericht einen muslimischen Richter oder eine muslimische Richterin haben, dass im Rundfunkrat auch ein muslimischer Vertreter sitzt, der die Wahrung der verfassungsmäßig garantierten Rechte der muslimischen Bürger sichert. … Dieses Land ist unser Land, und es ist unsere Pflicht, es positiv zu verändern. Mit der Hilfe Allahs werden wir es zu unserem Paradies auf der Erde machen, um es der islamischen Ummah und der Menschheit insgesamt zur Verfügung zu stellen. Allah verändert die Lage eines Volkes erst, wenn das Volk seine Lage ändert!“ Ibrahim El-Zayat, Präsident der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland e.V. (IGD) im Jugendmagazin der Muslimischen Jugend (MJ) TNT, Nr.1/9,1996, S.2
Die Zeit drängt, und es bleibt keine andere Wahl mehr, als entschieden zu handeln, wenn wir nicht unsere über Jahrhunderte hinweg mühsam erarbeiteten und erkämpften Rechts- und Wertegrundlagen, Frieden, Freiheit und Wohlstand über Bord werfen wollen, um erneut einer archaisch-faschistoiden Bewegung Raum zu gewähren - auch wenn sie diesmal unter dem Deckmantel einer Religion daherkommt.

tosh
20.10.2015, 20:13
Man könnte für Kriegsflüchtlinge und derzeit nicht abschiebbare Illegale in Deutschland in separierten Arealen (z.B. ehem. Militärbasen) Flüchtlingslager streng nach UN-Standard errichten und vom UNHCR betreiben und verwalten lassen.
Damit wäre sämtlichen Verpflichtungen und Artikeln auch Genüge getan und die Leute hätten keinen Anreiz mehr, ausgerechnet nach Deutschland zu kommen.

Funzt nicht. UNHCR hat viel zu wenig Geld.

Team Stronach kritisiert Kürzung der UNHCR-Mittel - News ... (http://www.salzburg24.at/team-stronach-kritisiert-kuerzung-der-unhcr-mittel/apa-s24_1425201548)

www.salzburg24.at/team...kuerzung-der-unhcr.../apa-s24_1425201548
04.09.2015 - Die Syrien-Nothilfe ist laut UNHCR aktuell nur zu 37 Prozent finanziert. ... die hohen Flüchtlingszahlen: “Erst die schlechte Versorgung der Flüchtlinge durch das UNHCR in den Lagern in Jordanien, der Türkei und im Libanon .....

tosh
20.10.2015, 20:16
Ein Moslem, der hierzulande im Namen des Islam einen Menschen umbringt, wird genauso wegen Mord bestraft, wie andere Mörder auch. Da ist nix Humandusselei. Da reichen die bestehenden Gesetze schon aus.
Dein Irrglaube.
Ein Moslem, der hier Babies verstümmelt oder Tiere schächtet oder gemäß Schariah mordet wird hier keineswegs bestraft wie normale Deutsche.

Schwabenpower
20.10.2015, 20:27
In Bayern sind die Knäste überquellend voll mit Schleusern.


Dann müsstest du auch den Strassenverkehr abschaffen....

Weil mein Auto auch ein Recht auf Unversehrtheit hat?

Krankheit und Tod sind verfassungswidrig

Alphateilchen
20.10.2015, 20:28
Nein, das sind nicht Befehle, die an den einzelnen Gläubigen gerichtet sind, sondern sie richten sich an die gesamte Umma in bestimmten Situationen.

Kein Staat lässt sich auch das Gewaltmonopol aus den Händen nehmen (naja, die USA ein wenig). Die Geschichte zeigt es auch: Moslems haben jede Menge Großreiche mit Völkern verschiedener Religionen begründet. In allen wurden "Ungläubige" zu mindestens meistens geduldet.

In Indonesien, um ein heutiges Land zu nennen, können Christen auch in Führungspositionen der Politik aufsteigen.

Dass es in den meisten islamischen Ländern Andersgläubige schwer haben, ist evident, darüber müssen wir nicht diskutieren, denn das ist Konsens. Aber das interessiert uns nicht. Wenn hier ein Moslem denkt, über ihn darf kein Ungläubiger wohnen, ist es dessen Problem.

Ungläubige generell zu töten ist also keine Pflicht für Moslems, auch wenn einzelne Moslems (wie IS) das so sehen. Man muss es nicht so sehen und das zählt. Aber selbst wenn, wäre das auch deren Problem, sie würden hier mit der Justiz konfrontiert werden.

Schwabenpower
20.10.2015, 20:31
Nein, das sind nicht Befehle, die an den einzelnen Gläubigen gerichtet sind, sondern sie richten sich an die gesamte Umma in bestimmten Situationen.

Kein Staat lässt sich auch das Gewaltmonopol aus den Händen nehmen (naja, die USA ein wenig). Die Geschichte zeigt es auch: Moslems haben jede Menge Großreiche mit Völkern verschiedener Religionen begründet. In allen wurden "Ungläubige" zu mindestens meistens geduldet.

In Indonesien, um ein heutiges Land zu nennen, können Christen auch in Führungspositionen der Politik aufsteigen.

Dass es in den meisten islamischen Ländern Andersgläubige schwer haben, ist evident, darüber müssen wir nicht diskutieren, denn das ist Konsens. Aber das interessiert uns nicht. Wenn hier ein Moslem denkt, über ihn darf kein Ungläubiger wohnen, ist es dessen Problem.

Ungläubige generell zu töten ist also keine Pflicht für Moslems, auch wenn einzelne Moslems (wie IS) das so sehen. Man muss es nicht so sehen und das zählt. Aber selbst wenn, wäre das auch deren Problem, sie würden hier mit der Justiz konfrontiert werden.
Warum wird dann ein Fratzenbuch Nutzer bestraft, der zu weit geringeren Straftaten aufgerufen haben soll?

Schachmatt

Alphateilchen
20.10.2015, 20:31
Dein Irrglaube.
Ein Moslem, der hier Babies verstümmelt oder Tiere schächtet oder gemäß Schariah mordet wird hier keineswegs bestraft wie normale Deutsche.

Beschneidung und Schächten sind ja nicht mit Mord zu vergleichen. Wer hier mordet und gefasst wird, wird wegen Mord verurteilt, so einfasch ist es. Du solltest nicht so viel Lügenpresse lesen. :auro:

Schwabenpower
20.10.2015, 20:33
Beschneidung und Schächten sind ja nicht mit Mord zu vergleichen. Wer hier mordet und gefasst wird, wird wegen Mord verurteilt, so einfasch ist es. Du solltest nicht so viel Lügenpresse lesen. :auro:
Ich lese Urteile.
Was kommt eigentlich nach Schachmatt?

tosh
20.10.2015, 20:41
Durch welche andere Grundrechte ist die Aufnahme politisch Verfolgter denn begrenzt?

Rechtsstaatsgeboet, Demokratiegebot, Gebot ordnungsgemässer Verwaltung, Sozialstaatsgeboet,
Solche Grundrechte sind in Art. 1-19 nicht zu finden


Eigentumsgarantie ....
Da ist nicht von einer Begrenzung politisch verfolgter die Rede, eher vom Gegenteil:
Artikel 14(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.



Wo steht im GG, dass der Staat erhalten werden müsse :?

Es muss nicht im GG stehen, um zu gelten.
Gilt also nur so lange bis wir zB Neutürkei oder Neuafrika werden.



Das müssen Fachleute entscheiden.
Nee, die Richtlinien der Politik erläßt das Merkel, zB keine Obergrenze...

tosh
20.10.2015, 20:45
Es gibt doch Artikel 11 Abs.2
den man nur per copy/paste auf Artikel 16a übertragen müßte und schon hätte man die Beschränkung, ohne den Wesensgehalt des Grundgesetzes zu beeinträchtigen.

Geht nicht, da Art. 16a nicht im Wesensgehalt geändert werden darf, weil es ein Grundrecht ist.

tosh
20.10.2015, 20:48
Artikel 16 GG wurde aber auch schon "angetastet".....
Inwiefern wurde denn Art. 16 GG in seinem Wesensgehalt angetastet?

tosh
20.10.2015, 20:53
Weil mein Auto auch ein Recht auf Unversehrtheit hat?

Dummfug, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gilt bekanntlich für Personen.

tosh
20.10.2015, 20:56
.....Die Geschichte zeigt es auch: Moslems haben jede Menge Großreiche mit Völkern verschiedener Religionen begründet...
Die Geschichte zeigt, sie haben noch mehr Reiche mit Mord und Landraub überzogen.

Schwabenpower
20.10.2015, 21:05
Dummfug, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gilt bekanntlich für Personen.
Willst Du meinem Auto die Persönlichkeit absprechen? :hd:

Schwabenpower
20.10.2015, 21:06
Die Geschichte zeigt, sie haben noch mehr Reiche mit Mord und Landraub überzogen.
Als der pädophile Epileptiker noch gar nicht geboren war

FranzKonz
20.10.2015, 21:09
Willst Du meinem Auto die Persönlichkeit absprechen? :hd:

In dem Zusammenhang darf ich an eine Thema zur Gleichstellungsproblematik (http://politikforen.net/showthread.php?79211-Gleichstellung-f%C3%BCr-Waschmaschinen) erinnern.

Schwabenpower
20.10.2015, 21:10
In dem Zusammenhang darf ich an eine Thema zur Gleichstellungsproblematik (http://politikforen.net/showthread.php?79211-Gleichstellung-f%C3%BCr-Waschmaschinen) erinnern.
:haha:

Ja, das hatte ich schon gelesen, als ich noch lange nicht angemeldet war. Das ist Kult! :dd:

tosh
20.10.2015, 21:11
Beschneidung und Schächten sind ja nicht mit Mord zu vergleichen. Wer hier mordet und gefasst wird, wird wegen Mord verurteilt, so einfasch ist es. ....
So einfach ist das nur für Alphateilchen. Beispiel eines Gerichtsurteils:

"Dabei ging es zunächst nicht um den Kampf der Kulturen im Gerichtssaal, sondern um die Angst einer 26-jährigen Deutschen marokkanischer Herkunft vor ihrem gewalttätigen marokkanischen Ehemann, der sie - trotz behördlicher Kontaktsperre - fortwährend weiter bedrohte. Er hatte sie geschlagen, er soll gesagt haben, er wolle sie notfalls töten.
Doch als die Anwältin der Frau, Barbara Becker-Rojczyk, die Ehe noch vor Ablauf des gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahres scheiden lassen wollte, schaltete Richterin D. auf stur. "Eine unzumutbare Härte", die eine sofortige Auflösung der Ehe nötig mache, liege "nicht vor". Die Frau habe vielmehr damit "rechnen" müssen, dass ihr in einem islamisch geprägten Land aufgewachsener Mann sein religiös verbrieftes "Züchtigungsrecht" auch ausübe.

In einer dienstlichen Erklärung legte die Richterin in Sachen Islam noch einmal nach: In Sure 4 Vers 34 enthalte der Koran "neben dem Züchtigungsrecht des Mannes gegenüber der ungehorsamen Ehefrau auch die Feststellung zur Überlegenheit des Mannes gegenüber der Frau".
Anders formuliert: Eine Frau, die einen Muslim heirate, müsse wissen, was auf sie zukommt...."
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-50990541.html

-jmw-
20.10.2015, 21:53
In dem zitierten Text geht es aber nicht um Religionen, sondern um Personengruppen, die einen besonderen Rechtsstatus zu erhalten begehren.


Lies mal, da heisst es:

L e i t s ä t z e
zum Urteil des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2000
- 2 BvR 1500/97 -


Eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts werden will (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 5 Satz 2 WRV), muss rechtstreu sein.

a) Sie muss die Gewähr dafür bieten, dass sie das geltende Recht beachten, insbesondere die ihr übertragene Hoheitsgewalt nur in Einklang mit den verfassungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bindungen ausüben wird.

b) Sie muss außerdem die Gewähr dafür bieten, dass ihr künftiges Verhalten die in Art. 79 Abs. 3 GG umschriebenen fundamentalen Verfassungsprinzipien, die dem

staatlichen Schutz anvertrauten Grundrechte Dritter

sowie die Grundprinzipien des freiheitlichen Religions- und Staatskirchenrechts des Grundgesetzes nicht gefährdet.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2000/12/rs20001219_2bvr150097.html

Damit müssten eigentlich Koran und Islam in Deutschland verboten werden.

Zirrus
20.10.2015, 21:55
Wir müssen und wir sollten das Asylrecht nicht abschaffen und dafür gibt es gute Gründe. Das Asylrecht wurde dazumal als Grundrecht mit in die Verfassung aufgenommen, weil man die Erfahrungen aus der nationalsozialistischen Zeit vor Augen hatte, was passiert, wenn sich kein Staat bereit findet, Menschen, die sich in höchster Not befinden, bei sich vorübergehend aufzunehmen. Auch will ich jeden Leser daran erinnern, dass er vielleicht einmal selber auf Asyl in einem anderen Land angewiesen sein kann, falls die politische Situation hier in Deutschland totalitäre Züge annimmt und man gezwungen sein wird, mit physischer Gewalt das Recht wieder herzustellen.


Aber was steht oder stand damals im Grundgesetz? Der Artikel 16 lautet:


„(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht Staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Politisch Verfolgte genießen Asyl.“


Wie wir sehen ist die Aussage, dass politisch Verfolgte Asyl bekommen recht bescheiden. Hier steht nichts davon das der Verfolgte seine ganze Sippschaft mitbringen darf, auch steht hier nichts von einer „Integration“ oder davon das der Muslim seine minderjährige Frau nachholen darf, um hier eine Parallelgesellschaft zu gründen. Auch lese ich nichts davon, dass der Verfolgte das Recht hätte, sich durch alle Instanzen zu klagen, davon steht da nichts.
Es ging den damaligen Autoren lediglich darum, für Menschen die vor Gewalt und Verfolgung fliehen müssen, hier in Deutschen den Menschen solange ein sichere Bleibe zu gewähren, bis sie wieder zurückkehren können.


Alles was jetzt durch den unkontrollierten Zustrom von Fremden eintritt, ist von diesen Politbonzen selbst verschuldet oder wurde fahrlässig herbeigeführt. Und was diese hochverräterischen „Rechtsgutachten“ betrifft, so ist hier äußerste Vorsicht angebracht, weil gerade die Artikel 1 – 20 im Grundgesetz einen „Ewigkeitsbestand“ haben und das passt einigen Leuten nicht, die liebend gerne diese Artikel „schleifen“ oder „relativieren“ würden, um den Weg frei zu haben, für die „Vereinigten Staaten von Europa“.


Besinnen wir uns darauf was der Artikel 16 aussagt, bevor er mit einer kriminellen Energie von diesen Ideologen in seinem Wesen entstellt wurde. Politisch Verfolgte genießen Asyl. Nicht mehr und nicht weniger.

-jmw-
20.10.2015, 21:58
Solche Grundrechte sind in Art. 1-19 nicht zu finden
Mnö, aber in Art. 20 u.a.
Als Staatsprinzipien haben sie faktisch Grundrechtscharakter.


Da ist nicht von einer Begrenzung politisch verfolgter die Rede, eher vom Gegenteil: [...]
Fettgedrucktes ändert nichts an der grundsätzlichen Eigentumsgarantie. Etwaige Beschränkungen dürfen das Recht an sich nicht aushöhlen. Das gilt auch für andere Grundrechte.


Gilt also nur so lange bis wir zB Neutürkei oder Neuafrika werden.
Ja, was denn sonst?


Nee, die Richtlinien der Politik erläßt das Merkel, zB keine Obergrenze...
Zwischen "müssen entscheiden" und "entscheidet" besteht ein Unterschied, den die deutsche Sprache glücklicherweise abzubilden in der Lage ist.

BlackForrester
20.10.2015, 22:03
Du schriebst doch drei Sätze drüber selbst von Beschränkungen, die es gäbe? Siehst Du die alle als "Verletzungen"?


Wenn Du ein Grundrecht eines Anderen verletzt, einschränkst oder gar in Abrede stellst...ja.

-jmw-
20.10.2015, 22:06
Wenn Du ein Grundrecht eines Anderen verletzt, einschränkst oder gar in Abrede stellst...ja.
Sind sie aber nicht, da vom BVerfG nicht beanstandet und z.T. in den entsprechenden Artikeln ja ausdrücklich als Möglichkeit vorgesehen.

Alphateilchen
20.10.2015, 22:46
So einfach ist das nur für Alphateilchen. Beispiel eines Gerichtsurteils:

"Dabei ging es zunächst nicht um den Kampf der Kulturen im Gerichtssaal, sondern um die Angst einer 26-jährigen Deutschen marokkanischer Herkunft vor ihrem gewalttätigen marokkanischen Ehemann, der sie - trotz behördlicher Kontaktsperre - fortwährend weiter bedrohte. Er hatte sie geschlagen, er soll gesagt haben, er wolle sie notfalls töten.
Doch als die Anwältin der Frau, Barbara Becker-Rojczyk, die Ehe noch vor Ablauf des gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahres scheiden lassen wollte, schaltete Richterin D. auf stur. "Eine unzumutbare Härte", die eine sofortige Auflösung der Ehe nötig mache, liege "nicht vor". Die Frau habe vielmehr damit "rechnen" müssen, dass ihr in einem islamisch geprägten Land aufgewachsener Mann sein religiös verbrieftes "Züchtigungsrecht" auch ausübe.

In einer dienstlichen Erklärung legte die Richterin in Sachen Islam noch einmal nach: In Sure 4 Vers 34 enthalte der Koran "neben dem Züchtigungsrecht des Mannes gegenüber der ungehorsamen Ehefrau auch die Feststellung zur Überlegenheit des Mannes gegenüber der Frau".
Anders formuliert: Eine Frau, die einen Muslim heirate, müsse wissen, was auf sie zukommt...."
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-50990541.html

Das sind aber zwei verschiedene Dinge. Fehlurteile gibt es immer wieder. In dem Fall (falls so tatsächlich entschieden wurde) geht die frau eben in die nächste Instanz. Mit unserem Recht ist ein Urteil, wie die Richterin D. sie vertritt, nicht vereinbar. Im linken Spiegel wird der Fall ja auch kritisiert. Kein vernünftiger Mensch möchte hier die Scharia, auch die Linken nicht.

Dein Thema war es aber, ob Muslime in Deutschland im Namen ihrer Religion morden dürfen.

GSch
20.10.2015, 23:54
Lies mal, da heisst es:

L e i t s ä t z e
zum Urteil des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2000
- 2 BvR 1500/97 -


Eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts werden will (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 5 Satz 2 WRV), muss rechtstreu sein.

a) Sie muss die Gewähr dafür bieten, dass sie das geltende Recht beachten, insbesondere die ihr übertragene Hoheitsgewalt nur in Einklang mit den verfassungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bindungen ausüben wird.

b) Sie muss außerdem die Gewähr dafür bieten, dass ihr künftiges Verhalten die in Art. 79 Abs. 3 GG umschriebenen fundamentalen Verfassungsprinzipien, die dem

staatlichen Schutz anvertrauten Grundrechte Dritter

sowie die Grundprinzipien des freiheitlichen Religions- und Staatskirchenrechts des Grundgesetzes nicht gefährdet.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2000/12/rs20001219_2bvr150097.html

Damit müssten eigentlich Koran und Islam in Deutschland verboten werden.

In dem Urteil ging es nicht darum, ob eine religiöse Gemeinschaft überhaupt erlaubt sein soll, sondern um die Voraussetzungen für den Status der Verleihung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (wie es ja auch im Text gesagt wird). Allerdings wird ja Rechtstreue von jedem Bürger und auch von jedem x-beliebigen Verein verlangt. Für diese gilt: so lange es den öffentlichen Frieden und die Sicherheit nicht stört, können die Leute erzählen, was sie wollen. Entscheidend ist, was sie tun.

Es ist genau wie bei politischen Parteien. Im KPD-Urteil 1956 hat das BVerfG gesagt, dass es legal ist, wenn eine Partei das Ziel hat, die gegenwärtige politische Ordnung der Bundesrepublik durch eine andere zu ersetzen. Verboten kann sie dann werden, wenn sie kämpferisch und aggressiv gegen die gegenwärtige Ordnung auftritt, also konkrete Handlungen gegen sie unternimmt.

Rüganer
22.10.2015, 13:37
Inwiefern wurde denn Art. 16 GG in seinem Wesensgehalt angetastet?

Inwiefern nicht?
Spielt aber auch keine Rolle. Da er nicht durch die Ewigkeitsgarantie geschützt ist, kann er auch in seinem Wesensgehalt angetastet werden.