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Vollständige Version anzeigen : Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden



Patriotistin
17.10.2015, 15:00
Asylrecht hat keinen Sonderstatus

Verfassungsrechtler: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

Das Grundrecht auf Asyl kann nach den Worten des Verfassungsrechtlers Rupert Scholz auch abgeschafft oder eingeschränkt werden: "Im Ernstfall kann das Grundrecht auf Asyl gemäß Artikel 16a GG sogar komplett abgeschafft werden. Die sogenannte `Ewigkeitsgarantie` des Artikels 79 Absatz 3 GG steht dem nicht entgegen."

Weiter unter:http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/verfassungsrechtler-grundrecht-auf-asyl-kann-im-ernstfall-komplett-abgeschafft-werden-a1277007.html



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Würde noch mal interessieren ob das den Tatsachen entspricht ....

Schwabenpower
17.10.2015, 15:04
Asylrecht hat keinen Sonderstatus

Verfassungsrechtler: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

Das Grundrecht auf Asyl kann nach den Worten des Verfassungsrechtlers Rupert Scholz auch abgeschafft oder eingeschränkt werden: "Im Ernstfall kann das Grundrecht auf Asyl gemäß Artikel 16a GG sogar komplett abgeschafft werden. Die sogenannte `Ewigkeitsgarantie` des Artikels 79 Absatz 3 GG steht dem nicht entgegen."

Weiter unter:http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/verfassungsrechtler-grundrecht-auf-asyl-kann-im-ernstfall-komplett-abgeschafft-werden-a1277007.html



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Würde noch mal interessieren ob das den Tatsachen entspricht ....
Wozu abschaffen? Einfach nur daran halten würde völlig genügen.

Kyffhäuser
17.10.2015, 15:49
Asylrecht hat keinen Sonderstatus

Verfassungsrechtler: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

Das Grundrecht auf Asyl kann nach den Worten des Verfassungsrechtlers Rupert Scholz auch abgeschafft oder eingeschränkt werden: "Im Ernstfall kann das Grundrecht auf Asyl gemäß Artikel 16a GG sogar komplett abgeschafft werden. Die sogenannte `Ewigkeitsgarantie` des Artikels 79 Absatz 3 GG steht dem nicht entgegen."

Weiter unter:http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/verfassungsrechtler-grundrecht-auf-asyl-kann-im-ernstfall-komplett-abgeschafft-werden-a1277007.html



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Würde noch mal interessieren ob das den Tatsachen entspricht ....

Das bedarf aber noch einer Genehmigung aus Washington.

Stanley_Beamish
17.10.2015, 15:52
Wozu abschaffen? Einfach nur daran halten würde völlig genügen.

Man kann Asyl gewähren, aber er sollte keinen Rechtsanspruch darauf geben. Daher hat es in einer Verfassung nichts zu suchen.

Schlummifix
17.10.2015, 15:56
Asylrecht hat keinen Sonderstatus

Verfassungsrechtler: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

Das Grundrecht auf Asyl kann nach den Worten des Verfassungsrechtlers Rupert Scholz auch abgeschafft oder eingeschränkt werden: "Im Ernstfall kann das Grundrecht auf Asyl gemäß Artikel 16a GG sogar komplett abgeschafft werden. Die sogenannte `Ewigkeitsgarantie` des Artikels 79 Absatz 3 GG steht dem nicht entgegen."

Weiter unter:http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/verfassungsrechtler-grundrecht-auf-asyl-kann-im-ernstfall-komplett-abgeschafft-werden-a1277007.html



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Würde noch mal interessieren ob das den Tatsachen entspricht ....

Wenn Rupert Scholz es sagt, wird es stimmen. Der schreibt unter anderem beim Standardkommentar zum GG mit
(Maunz/Dürig/Herzog/Scholz).

Vielen Dank für die Info !

Worauf warten wir dann noch? Zumindest eine erhebliche Einschränkung dürfte machbar sein, um diesen Staat zu retten.

Wählt die AfD, dann hat dieser ganze Asyl-Wahnsinn ein Ende. Die Bevölkerung hat es in der Hand.


Auch das Asylrecht stehe unter dem vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Schrankenvorbehalt der "Sicherheit des Staates und seiner Bevölkerung".

!!!

Schwabenpower
17.10.2015, 16:07
Man kann Asyl gewähren, aber er sollte keinen Rechtsanspruch darauf geben. Daher hat es in einer Verfassung nichts zu suchen.
Gibt es ja auch nicht. Einen Anspruch auf Asyl haben nur politisch (!) Verfolgte aus unseren direkten Nachbarländern.
Zu Kriegsflüchtigen steht ja nichts im GG bez. Asylrecht.

Anne Bonny
17.10.2015, 16:12
Asylrecht hat keinen Sonderstatus

Verfassungsrechtler: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

Das Grundrecht auf Asyl kann nach den Worten des Verfassungsrechtlers Rupert Scholz auch abgeschafft oder eingeschränkt werden: "Im Ernstfall kann das Grundrecht auf Asyl gemäß Artikel 16a GG sogar komplett abgeschafft werden. Die sogenannte `Ewigkeitsgarantie` des Artikels 79 Absatz 3 GG steht dem nicht entgegen."

Weiter unter:http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/verfassungsrechtler-grundrecht-auf-asyl-kann-im-ernstfall-komplett-abgeschafft-werden-a1277007.html



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Auch ich danke für die Info! Ich würde die Abschaffung des Asylrechts begeistert begrüßen. Würden sich zusätzliche EU Staaten dazu durchringen, könnten wir mit Gelassenheit dem Gezeter einiger mehr oder weniger einflussreichen ausländischen Politiker entgegensehen. :cool:

Schwabenpower
17.10.2015, 16:14
Lest es doch erstmal. Da muss nichts geändert werden. Abgeschafft auch nicht.
In der BRD kann niemandem Asyl gewährt werden. Prüfung ja, dauert 3 Sekunden

Leberecht
17.10.2015, 16:20
Verfassungsrechtler: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

Na und? Meinst Du, dann würden die ´Flüchtlinge´ausbleiben?

Patriotistin
17.10.2015, 16:21
Na und? Meinst Du, dann würden die ´Flüchtlinge´ausbleiben?
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Ist das nun eine Antwort auf meine FRAGE ?????

Arnsberger
17.10.2015, 16:22
Na und? Meinst Du, dann würden die ´Flüchtlinge´ausbleiben?
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Wenn man die Grenze vernünftig zumachen würde, dann irgendwann schon.

Chandra
17.10.2015, 16:23
Ist das nun eine Antwort auf meine FRAGE ?????

:D:haha:

Chandra
17.10.2015, 16:24
Wenn man die Grenze vernünftig zumachen würde, dann irgendwann schon.

Gerade in den Nachrichten Ungarn rüstet weiter auf mit Zäunen und Stacheldraht

Arnsberger
17.10.2015, 16:25
Gerade in den Nachrichten Ungarn rüstet weiter auf mit Zäunen und Stacheldraht

Die sind noch vernünftig.

Chandra
17.10.2015, 16:26
Ist das nun eine Antwort auf meine FRAGE ?????

ich antworte Dir
Murksel wird erneut zur Kanzlerin gewählt .............................

Stanley_Beamish
17.10.2015, 16:39
Gibt es ja auch nicht. Einen Anspruch auf Asyl haben nur politisch (!) Verfolgte aus unseren direkten Nachbarländern.
Zu Kriegsflüchtigen steht ja nichts im GG bez. Asylrecht.

Zur Zeit ist es so, dass jeder Mensch auf der Welt bei uns einen Asylantrag stellen darf, und ein durch mehrere Instanzen einklagbares Recht auf Gewährung hat, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Klagesachen dauern in der Regel mehr als ein Jahr, und beanspruchen unsere Gerichte dadurch so sehr, dass ordnungsgemäße Verfahren auch in anderen Fällen nicht mehr gewährleistet sind.
Wenn das Asylrecht nicht mehr grundgesetzlich garantiert wird, dann ist die Ablehnung ein Verwaltungsakt, der umgehend umgesetzt werden kann.

Leberecht
17.10.2015, 17:09
Wenn man die Grenze vernünftig zumachen würde, dann irgendwann schon.
Wie stellst Du Dir ´vernünftig zumachen´vor?

Arnsberger
17.10.2015, 17:15
Wie stellst Du Dir ´vernünftig zumachen´vor?

Jeden der sich nicht ausweisen kann, direkt wieder zurückschicken.
Keine Asylanten mehr aufnehmen.
Zur Not wie die Ungarn machen.

Captain_Spaulding
17.10.2015, 17:19
Asylrecht hat keinen Sonderstatus

Verfassungsrechtler: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

Das Grundrecht auf Asyl kann nach den Worten des Verfassungsrechtlers Rupert Scholz auch abgeschafft oder eingeschränkt werden: "Im Ernstfall kann das Grundrecht auf Asyl gemäß Artikel 16a GG sogar komplett abgeschafft werden. Die sogenannte `Ewigkeitsgarantie` des Artikels 79 Absatz 3 GG steht dem nicht entgegen."

Weiter unter:http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/verfassungsrechtler-grundrecht-auf-asyl-kann-im-ernstfall-komplett-abgeschafft-werden-a1277007.html



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Würde noch mal interessieren ob das den Tatsachen entspricht ....
Rein rechtlich gesehen sind diese ganzen "Flüchtlinge" ohnehin alle illegal hier, wegen des zweiten Absatzes :

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

Insofern würde ich nicht unbedingt auf so juristische Spitzfindigkeiten hoffen, die Politiker des BRD-Regimes haben ja besonders dieses Jahr gezeigt, dass sie sich einen Scheiß für das GG interessieren , solange man dem deutschen Volk Schaden zufügen kann.

mfg

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html

Leberecht
17.10.2015, 17:21
Ist das nun eine Antwort auf meine FRAGE ?????
Sorry, im Beitrag, auf ich postete, kann ich weder einen Fragesatz noch ein Fragezeichen entdecken. Wie lautet sie?

Gehirnnutzer
17.10.2015, 17:23
Rein rechtlich gesehen sind diese ganzen "Flüchtlinge" ohnehin alle illegal hier, wegen des zweiten Absatzes :


Insofern würde ich nicht unbedingt auf so juristische Spitzfindigkeiten hoffen, die Politiker des BRD-Regimes haben ja besonders dieses Jahr gezeigt, dass sie sich einen Scheiß für das GG interessieren , solange man dem deutschen Volk Schaden zufügen kann.

mfg

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html

Captain Spaulding, das dumme ist nur, der Artikel regelt nur, wer einen Anspruch auf Asyl hat, nicht den Aufenhalt hier ->Aufenhaltsgesetz, Verordnungen, Asylverfahrensgesetz, sonstige Rechsnormen und auch Anordenungen der Exekutive (Regierung).

Captain_Spaulding
17.10.2015, 17:24
Na und? Meinst Du, dann würden die ´Flüchtlinge´ausbleiben?
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Es gibt genügend 1. Welt Staaten ,wo die Flüchtlinge "ausbleiben" nur weil die Grenzen für sie geschlossen sind. Japan z.B. ... Der Staat ist eh ein Musterbeispiel für vernünftige volksfreundliche Politik.
Also mach dich doch nicht lächerlich, indem du hier den Muku-Stuss nachbetest.

Captain_Spaulding
17.10.2015, 17:27
Captain Spaulding, das dumme ist nur, der Artikel regelt nur, wer einen Anspruch auf Asyl hat, nicht den Aufenhalt hier ->Aufenhaltsgesetz, Verordnungen, Asylverfahrensgesetz, sonstige Rechsnormen und auch Anordenungen der Exekutive (Regierung).

Ich habe jetzt nicht nachgelesen, aber eine Aufenthaltsgenehmigung bekommt nur derjenige , der auch eine Arbeit vorweisen kann.
Wenn deine geliebten Gehirnchirurgen alle garnicht als Asylanten hier sind, wie du suggerierst , warum fordern sie dann "money" und Asyrecht?
....Also erzähl keinen Mist.

Leberecht
17.10.2015, 17:33
Also mach dich doch nicht lächerlich, indem du hier den Muku-Stuss nachbetest.
Mein Satz war doch kurz, prägnant und verständlich. Kein Zaun hält Flüchtlinge ab, wenn ihre ´Behandlung´ (in Deutschland), nachdem sie ihn überwunden haben, so wie derzeit beibehalten wird.

romeo1
17.10.2015, 17:41
Zur Zeit ist es so, dass jeder Mensch auf der Welt bei uns einen Asylantrag stellen darf, und ein durch mehrere Instanzen einklagbares Recht auf Gewährung hat, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Klagesachen dauern in der Regel mehr als ein Jahr, und beanspruchen unsere Gerichte dadurch so sehr, dass ordnungsgemäße Verfahren auch in anderen Fällen nicht mehr gewährleistet sind.
Wenn das Asylrecht nicht mehr grundgesetzlich garantiert wird, dann ist die Ablehnung ein Verwaltungsakt, der umgehend umgesetzt werden kann.

Das Asylrecht muß von einem einklagbaren Recht auf ein Gnadenrecht geändert werden, damit würden sich jahrelange Klageverfahren erübrigen und dem asylindustriellen Komplex wäre eine wichtige Stütze weggeschlagen worden.

Westphale
17.10.2015, 17:46
Rein rechtlich gesehen sind diese ganzen "Flüchtlinge" ohnehin alle illegal hier, wegen des zweiten Absatzes :


Insofern würde ich nicht unbedingt auf so juristische Spitzfindigkeiten hoffen, die Politiker des BRD-Regimes haben ja besonders dieses Jahr gezeigt, dass sie sich einen Scheiß für das GG interessieren , solange man dem deutschen Volk Schaden zufügen kann.

mfg

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html

Von den anerkannten Asylentscheidungen dieses Jahr sind aber ca 98% wegen dem Flüchtlingsstatus "§ 3 Abs. 1 AsylVfG" und nur ca 2% wegen "Art. 16a GG" entschieden worden.
Eine Abschaffung von "Art. 16a GG" würde da auch nicht viel helfen.
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/statistik-anlage-teil-4-aktuelle-zahlen-zu-asyl.pdf?__blob=publicationFile

Schwabenpower
17.10.2015, 17:54
Zur Zeit ist es so, dass jeder Mensch auf der Welt bei uns einen Asylantrag stellen darf, und ein durch mehrere Instanzen einklagbares Recht auf Gewährung hat, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Klagesachen dauern in der Regel mehr als ein Jahr, und beanspruchen unsere Gerichte dadurch so sehr, dass ordnungsgemäße Verfahren auch in anderen Fällen nicht mehr gewährleistet sind.
Wenn das Asylrecht nicht mehr grundgesetzlich garantiert wird, dann ist die Ablehnung ein Verwaltungsakt, der umgehend umgesetzt werden kann.
Da die Voraussetzungen nie erfüllt sind, liegt es nicht am Grundgesetz, sondern an der Rechtsprechung und Einzelgesetzen, die teilweise dem GG widersprechen.

Schwabenpower
17.10.2015, 17:55
Captain Spaulding, das dumme ist nur, der Artikel regelt nur, wer einen Anspruch auf Asyl hat, nicht den Aufenhalt hier ->Aufenhaltsgesetz, Verordnungen, Asylverfahrensgesetz, sonstige Rechsnormen und auch Anordenungen der Exekutive (Regierung).
Richtig. Nur hat hier niemand Anspruch auf Asyl. Absatz 2 reicht da schon

Captain_Spaulding
17.10.2015, 17:57
Mein Satz war doch kurz, prägnant und verständlich. Kein Zaun hält Flüchtlinge ab, wenn ihre ´Behandlung´ (in Deutschland), nachdem sie ihn überwunden haben, so wie derzeit beibehalten wird.

Und genau die These ist eben Muku-Stuss, stelle ein paar beherzte Einheimische in Waffen an der Grenze auf und die Invasoren gehen freiwillig zurück in die Heimat. Was meinst du denn, warum die Schweiz oder Japan oder Canada nicht geflutet werden... Oder Russland?

Weil die da Zäune haben und Männer in Waffen, die diese verteidigen, ganz einfach.
Die Flüchtlinge kommen nicht, weil sie in ihrer Heimat Krieg haben oder weil sie arm sind, sondern aus dem einfachen und einzigen Grund , dass sie eben wissen, dass sie her rein gelassen werden.

mfg

Stanley_Beamish
17.10.2015, 18:04
Da die Voraussetzungen nie erfüllt sind, liegt es nicht am Grundgesetz, sondern an der Rechtsprechung und Einzelgesetzen, die teilweise dem GG widersprechen.

Was genau verstehst du an "sich durch alle Instanzen klagen" nicht?
Kein verbrieftes Recht, keine Klage. So einfach ist das.

Captain_Spaulding
17.10.2015, 18:10
Von den anerkannten Asylentscheidungen dieses Jahr sind aber ca 98% wegen dem Flüchtlingsstatus "§ 3 Abs. 1 AsylVfG" und nur ca 2% wegen "Art. 16a GG" entschieden worden.
Eine Abschaffung von "Art. 16a GG" würde da auch nicht viel helfen.
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/statistik-anlage-teil-4-aktuelle-zahlen-zu-asyl.pdf?__blob=publicationFile

Kannst du die entsprechende Stelle bitte zitieren, habe jetzt auf dem ersten Blick in der Statistik nichts darüber gefunden.

mfg

Gehirnnutzer
17.10.2015, 18:12
Ich habe jetzt nicht nachgelesen, aber eine Aufenthaltsgenehmigung bekommt nur derjenige , der auch eine Arbeit vorweisen kann.
Wenn deine geliebten Gehirnchirurgen alle garnicht als Asylanten hier sind, wie du suggerierst , warum fordern sie dann "money" und Asyrecht?
....Also erzähl keinen Mist.

Captain_Spaulding, das ist typisch für dich, jemanden anzugreifen, der nur die Sachlage schildert. Nur mal eine Kleinigkeit aus dem Asylverfahrensgesetz:


§ 18 Aufgaben der Grenzbehörde (http://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__18.html)


(1) Ein Ausländer, der bei einer mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörde (Grenzbehörde) um Asyl nachsucht, ist unverzüglich an die zuständige oder, sofern diese nicht bekannt ist, an die nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung zur Meldung weiterzuleiten.

(2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn

1.er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,

2.Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet wird, oder

3.er eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer besonders schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, und seine Ausreise nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

(3) Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.

(4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit

1.die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist oder

2.das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.

(5) Die Grenzbehörde hat den Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln.

Mal als kleinen Hinweis eingespielt. Captain Spaulding es geht nur um den Sachverhalt. Nur zu Info, sobald die Bedingungen des Absatzes 4 gegeben sind, ist der Aufenthalt bis zum endgültigen Entscheid über den Asylantrag legal.

Hier führen einige so gern auf, das Merkel nicht berechtigt war, die Flüchtlinge einreisen zu lassen. Auch wenn Merkel das nicht machen durfte, für die, die als Folge dieser Anordnung eingereist sind, spielt das keine Rolle. Sie haben Aufenhaltsrecht bis ihr Antrag entschieden wurde.

black_swan
17.10.2015, 18:17
Auch ich danke für die Info! Ich würde die Abschaffung des Asylrechts begeistert begrüßen. Würden sich zusätzliche EU Staaten dazu durchringen, könnten wir mit Gelassenheit dem Gezeter einiger mehr oder weniger einflussreichen ausländischen Politiker entgegensehen. :cool:

Das Volk in Deutschland und Europa muss sich bewegen...

http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Politik/d/7445052/pegida-in-dresden-hat-weiter-zulauf.html

Westphale
17.10.2015, 18:19
Kannst du die entsprechende Stelle bitte zitieren, habe jetzt auf dem ersten Blick in der Statistik nichts darüber gefunden.

mfg
In der verlinkten PDF ist ganz unten eine Tabelle "Entscheidungen und Entscheidungsquoten"
2015
65714 Flüchtlingsstatus § 3 Abs. 1 AsylVfG" - 1576 Asyl "Art. 16a GG"

Captain_Spaulding
17.10.2015, 18:21
Captain_Spaulding, das ist typisch für dich, jemanden anzugreifen, der nur die Sachlage schildert. Nur mal eine Kleinigkeit aus dem Asylverfahrensgesetz:



Mal als kleinen Hinweis eingespielt. Captain Spaulding es geht nur um den Sachverhalt. Nur zu Info, sobald die Bedingungen des Absatzes 4 gegeben sind, ist der Aufenthalt bis zum endgültigen Entscheid über den Asylantrag legal.

Hier führen einige so gern auf, das Merkel nicht berechtigt war, die Flüchtlinge einreisen zu lassen. Auch wenn Merkel das nicht machen durfte, für die, die als Folge dieser Anordnung eingereist sind, spielt das keine Rolle. Sie haben Aufenhaltsrecht bis ihr Antrag entschieden wurde.

Lies mal Absatz 3 aus dem von dir zitierten Gesetz.
Diese Leute dürfen garkeinen Anstrag stellen, weil sie "sofort abzusschieben" sind.
Aber Fakten verdrehen war schon immer deine hohe Kunst.
Du würdest einen wirklich guten V-Mann abgeben...

Respekt.

Und warum fühlst du dich angegriffen? Machst du dich nicht gerade für die Gehirnchirurgen in Spe stark?

mfg

Gehirnnutzer
17.10.2015, 18:27
Richtig. Nur hat hier niemand Anspruch auf Asyl. Absatz 2 reicht da schon

Schwabenpower, das Wort Anspruch sagt nur aus, das jemand eine Recht auf etwas hat, nicht das ihm etwas nicht gegeben werden kann oder er anderweitig einen Anspruch bekommt. Siehe meinen letzten Beitrag: § 18 Absatz 4 ASylVfG setzt z.B. die Drittstaatenregelung außer Kraft.

Eins wird noch vergessen, jeder dessen Antrag bearbeitet wird, hat ein vorläufiges Aufenhaltsrecht bis sein Antrag beschieden ist (vorläufege Schutzbedürftigkeit).

Ich würde nicht mich darauf versteifen, wer hier irgendwie legal oder illegal hier ist, weil die Gesetze viele Ausnahmen kennen. Viel wichtige ist

a) eine Aufnahmestop, weil die Ressourcen für weitere Aufnahmen fehlen

b) ein schnellere Bearbeitung der Anträge und

c) zeitnah eine konsequente Abschiebung der Abgelehnten mit konsequenten Maßnahmen, die die Wiedereinreise erschweren bzw. verhindern (biometrische Datenbank etc.)

d) Einwanderung und Asyl sind getrennt zu behandeln. Eine Einwanderung ist konsequent nach dem Nutzen für den deutschen Staat zu regeln, nicht nach Gefühlsduseleien.

e) Die Durchsetzung einer europaweiten Asylpolitik gemäß dem Dubliner Abkommen und den 2 Dubliner Verordnungen und bei weiterer Weigerung einiger Staaten, dem Abkommen, dem sie zugestimmt haben, Einleitung des Verfahrens nach Artikel 50 des EU-Vertrages.

Das ganze Geschehen rund um die Krise beweist doch, das der europäische Gedanke in seiner jetzigen Form gescheitert ist.

Carl von Cumersdorff
17.10.2015, 18:31
Asylrecht hat keinen Sonderstatus

Verfassungsrechtler: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

Das Grundrecht auf Asyl kann nach den Worten des Verfassungsrechtlers Rupert Scholz auch abgeschafft oder eingeschränkt werden: "Im Ernstfall kann das Grundrecht auf Asyl gemäß Artikel 16a GG sogar komplett abgeschafft werden. Die sogenannte `Ewigkeitsgarantie` des Artikels 79 Absatz 3 GG steht dem nicht entgegen."

Weiter unter:http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/verfassungsrechtler-grundrecht-auf-asyl-kann-im-ernstfall-komplett-abgeschafft-werden-a1277007.html



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Würde noch mal interessieren ob das den Tatsachen entspricht ....

§ 16a GG sagt: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" Was sagt das aber aus? Nichts! Es ist nicht festgelegt, was politische Verfolgung ist und wo das Asylrecht genossen werden kann. Also könnte nach eigenem Gutdünken jeder verantwortlicher Entscheider vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Asyl gewähren bzw ablehnen.
Ich würde es begrüßen, wenn wir 1. die Aussagen der Asylanten vor Ort überprüfen und 2. die Herkunftsländer auffordern zu bestätigen ob die Person verfolgt wird, 3. ob dieser Herkunftsstaat dem Asylsuchenden Schutz gewähren kann oder ob es 4. wegen Unruhen und Machtverlust des Staates in dem Herkunftsgebiet nicht möglich ist und 5. welches polizeiliches Führungszeugnis der Asylant im Herkunftsland hat.
Wenn einer der Bananenstaaten diese Anfragen nicht beantwortet bzw Untersuchungsinspekteure bei der Arbeit behindert, dann sollten alle wirtschaftlichen Beziehungen beendet werden. Ein Asylsuchender, der seine Herkunft verweigert sollte in Haft genommen werden, bis seine Identität geklärt ist. Kriminelle und strafbar gemachte Asylanten sollten sofort in ihr Heimatland abgeschoben werden.

Patriotistin
17.10.2015, 18:32
ich antworte Dir
Murksel wird erneut zur Kanzlerin gewählt .............................

Und ich sag dir dann fresse ich nen Besen samt dem Stiel:basta:

Wolf Fenrir
17.10.2015, 18:35
Und ich sag dir dann fresse ich nen Besen samt dem Stiel:basta:In einigen politischen Kreisen geht man davon aus das Murksel die Wahlen 17 nicht mehr erlebt...

sunbeam
17.10.2015, 18:36
In einigen politischen Kreisen geht man davon aus das Murksel die Wahlen 17 nicht mehr erlebt...

Nur was kommt nach dieser Totengräberin? Ein Totengräber? Die Personen sind egal, das System ist das Problem.

Patriotistin
17.10.2015, 18:37
Sorry, im Beitrag, auf ich postete, kann ich weder einen Fragesatz noch ein Fragezeichen entdecken. Wie lautet sie?

Ah OK, das sollte ne interessierte Frage sein :)

Patriotistin
17.10.2015, 18:39
In einigen politischen Kreisen geht man davon aus das Murksel die Wahlen 17 nicht mehr erlebt...

Ja du ich auch .. und nun in meinem Interesse auch noch, den ich denke mal, nen Besen
würd mir so garnitt bekommen :haha:

Chandra
17.10.2015, 18:46
Und ich sag dir dann fresse ich nen Besen samt dem Stiel:basta:

Murksel war in Mecklenburg Vorpommern dort wurde sie gefeiert und als die Bürger befragt wurden ob sie Schnörkel wieder wählen, sagten sie voller Freude ja

Chandra
17.10.2015, 18:50
Ja du ich auch .. und nun in meinem Interesse auch noch, den ich denke mal, nen Besen
würd mir so garnitt bekommen :haha:

:haha: wir schaffen das, daß Dir der Besen bekommt :D

Schwabenpower
17.10.2015, 18:55
Was genau verstehst du an "sich durch alle Instanzen klagen" nicht?
Kein verbrieftes Recht, keine Klage. So einfach ist das.
Das verbriefte Recht gibt es nicht.

Schwabenpower
17.10.2015, 18:57
Schwabenpower, das Wort Anspruch sagt nur aus, das jemand eine Recht auf etwas hat, nicht das ihm etwas nicht gegeben werden kann oder er anderweitig einen Anspruch bekommt. Siehe meinen letzten Beitrag: § 18 Absatz 4 ASylVfG setzt z.B. die Drittstaatenregelung außer Kraft.

Eins wird noch vergessen, jeder dessen Antrag bearbeitet wird, hat ein vorläufiges Aufenhaltsrecht bis sein Antrag beschieden ist (vorläufege Schutzbedürftigkeit).

Ich würde nicht mich darauf versteifen, wer hier irgendwie legal oder illegal hier ist, weil die Gesetze viele Ausnahmen kennen. Viel wichtige ist

a) eine Aufnahmestop, weil die Ressourcen für weitere Aufnahmen fehlen

b) ein schnellere Bearbeitung der Anträge und

c) zeitnah eine konsequente Abschiebung der Abgelehnten mit konsequenten Maßnahmen, die die Wiedereinreise erschweren bzw. verhindern (biometrische Datenbank etc.)

d) Einwanderung und Asyl sind getrennt zu behandeln. Eine Einwanderung ist konsequent nach dem Nutzen für den deutschen Staat zu regeln, nicht nach Gefühlsduseleien.

e) Die Durchsetzung einer europaweiten Asylpolitik gemäß dem Dubliner Abkommen und den 2 Dubliner Verordnungen und bei weiterer Weigerung einiger Staaten, dem Abkommen, dem sie zugestimmt haben, Einleitung des Verfahrens nach Artikel 50 des EU-Vertrages.

Das ganze Geschehen rund um die Krise beweist doch, das der europäische Gedanke in seiner jetzigen Form gescheitert ist.
Sie haben den Anspruch nicht. Ergibt sich aus Abs. 2 und 3, sowie Dublin III.

Captain_Spaulding
17.10.2015, 18:59
In der verlinkten PDF ist ganz unten eine Tabelle "Entscheidungen und Entscheidungsquoten"
2015
65714 Flüchtlingsstatus § 3 Abs. 1 AsylVfG" - 1576 Asyl "Art. 16a GG"

Hab's gefunden. Aber wie kann es sein, dass ein untergeordnetes Gesetz über einem übergeordneten steht? Das ist juristisch mindesdtens genauso willkürlich wie die Eingangsthese im hier diskutierten Strang.
Für mich nicht sehr überzeugend.

mfg

Wolf Fenrir
17.10.2015, 19:20
Nur was kommt nach dieser Totengräberin? Ein Totengräber? Die Personen sind egal, das System ist das Problem. Richtig erkannt !!! Dazu hab ich X Beiträge geschrieben, mit einem Sturz der Merkelregierung ist nichts gewonnen, bei den darauf folgenden Neuwahlen würde dank Manipulation wieder eine BRD konforme Regierung an die Macht gelogen werden...

Ich bin mir seit geraumer Zeit sicher das eine grundsätzliche Änderung der Politik in Deutschland nicht durch Wahlen geschehen wird, sondern durch eine Revolution , Bürgerkrieg, Aufstand u.s.w Geschieht das nicht ändert sich nichts ... !!!

Großadmiral
17.10.2015, 19:32
Wenn Rupert Scholz es sagt, wird es stimmen. Der schreibt unter anderem beim Standardkommentar zum GG mit
(Maunz/Dürig/Herzog/Scholz).

Vielen Dank für die Info !

Worauf warten wir dann noch? Zumindest eine erhebliche Einschränkung dürfte machbar sein, um diesen Staat zu retten.

Wählt die AfD, dann hat dieser ganze Asyl-Wahnsinn ein Ende. Die Bevölkerung hat es in der Hand.



!!!

Einschränken bringt nichts 99,9% der Flüchtlinge haben jetzt schon keinen Anspruch auf Asyl.
Daher sollte man es ganz streichen.

Westphale
17.10.2015, 19:33
Hab's gefunden. Aber wie kann es sein, dass ein untergeordnetes Gesetz über einem übergeordneten steht? Das ist juristisch mindesdtens genauso willkürlich wie die Eingangsthese im hier diskutierten Strang.
Für mich nicht sehr überzeugend.

mfg
Unter- und übergeordnetes Gesetz trifft das wohl nicht . Das ist einmal das politische Asyl nach dem GG und das andere das Abkommen der Genfer Flüchtlingskonvention.

Leberecht
17.10.2015, 19:34
Die Flüchtlinge kommen nicht, weil sie in ihrer Heimat Krieg haben oder weil sie arm sind, sondern aus dem einfachen und einzigen Grund , dass sie eben wissen, dass sie her rein gelassen werden. mfg
Eben! Daran werden weder bewaffnete Soldaten an der Grenze was ändern (solange sie passiv bleiben), Justizorgane Grenzverletzer nicht verfolgen und staatliche Stellen sie und im Nachzug ihre ganze Sippe zeitlebens mit allem Nötigen gratis versorgt.

Lieschen
17.10.2015, 19:46
Nur was kommt nach dieser Totengräberin? Ein Totengräber? Die Personen sind egal, das System ist das Problem.

Eben...und das lässt sich leider nicht abwählen. Wenn sich in Deutschland etwas ändern soll - ändern muss -, dann nur durch einen Systemwechsel. Ich vermute mal, dass wird nicht ganz unblutig geschehen...

Gehirnnutzer
17.10.2015, 19:48
Hab's gefunden. Aber wie kann es sein, dass ein untergeordnetes Gesetz über einem übergeordneten steht? Das ist juristisch mindesdtens genauso willkürlich wie die Eingangsthese im hier diskutierten Strang.
Für mich nicht sehr überzeugend.

mfg

Captain Spaulding du begehst einen kleinen Denkfehler, du denkst nur darüber nach, was ein Gesetz besagt, aber nicht, wie es praktisch umgesetzt wird.

Wie du richtig erkannt hast, ist das Asylrecht an Bedingungen geknüpft. Praktisch heißt das, jemand muss die Feststellung treffen, ob die Bedingungen erfüllt sind.
Die Grenzbehörde trifft keine Entscheidungen oder Feststellungen darüber, ob jemand die Asylbedingungen erfüllt oder nicht, sondern sie trifft Entscheidungen darüber wer Einreisen darf und wer nicht.

Ein Asylbewerber will ja einreisen um Asyl zu bekommen. Im Rahmen ihrer eigentlichen Aufgabe kann die Grenzbehörde feststellen:

a) von wo eine Person einreist.

b) ob Einreisebeschränkungen für eine Person vorliegen, Haftbefehl, Wiedereinreiseverbot etc. pp..

Die Grenzbehörde kann auf Grund ihrer Aufgabe nur feststellen, ob die einreisetechnischen Bedigungen erfüllt sind und die Einreise verweigen, wenn sie nicht gegeben sind. Die eigentlich Feststellung ob jemand asylberechtigt ist, trifft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das Gesetz besagt zwar, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, aber ob die Bedingung erfüllt sind oder nicht muss festgestellt werden.

Das Recht hat seine eigene Sichtweise.

Großadmiral
17.10.2015, 19:49
Ich habe jetzt nicht nachgelesen, aber eine Aufenthaltsgenehmigung bekommt nur derjenige , der auch eine Arbeit vorweisen kann.
Wenn deine geliebten Gehirnchirurgen alle garnicht als Asylanten hier sind, wie du suggerierst , warum fordern sie dann "money" und Asyrecht?
....Also erzähl keinen Mist.

Es kommt auf den Aufenthaltszweck an.
Arbeit und Asyl sind nur 2 von vielen anerkannten Zwecken, ich las mal von 50.

Großadmiral
17.10.2015, 19:53
Das Asylrecht muß von einem einklagbaren Recht auf ein Gnadenrecht geändert werden, damit würden sich jahrelange Klageverfahren erübrigen und dem asylindustriellen Komplex wäre eine wichtige Stütze weggeschlagen worden.

Dafür reicht es die Drittstaatenregelung aus der Begründetheit in die Zulässigkeit des Asylantrages zu verlegen.

Schwabenpower
17.10.2015, 19:53
Captain Spaulding du begehst einen kleinen Denkfehler, du denkst nur darüber nach, was ein Gesetz besagt, aber nicht, wie es praktisch umgesetzt wird.

Wie du richtig erkannt hast, ist das Asylrecht an Bedingungen geknüpft. Praktisch heißt das, jemand muss die Feststellung treffen, ob die Bedingungen erfüllt sind.
Die Grenzbehörde trifft keine Entscheidungen oder Feststellungen darüber, ob jemand die Asylbedingungen erfüllt oder nicht, sondern sie trifft Entscheidungen darüber wer Einreisen darf und wer nicht.

Ein Asylbewerber will ja einreisen um Asyl zu bekommen. Im Rahmen ihrer eigentlichen Aufgabe kann die Grenzbehörde feststellen:

a) von wo eine Person einreist.

b) ob Einreisebeschränkungen für eine Person vorliegen, Haftbefehl, Wiedereinreiseverbot etc. pp..

Die Grenzbehörde kann auf Grund ihrer Aufgabe nur feststellen, ob die einreisetechnischen Bedigungen erfüllt sind und die Einreise verweigen, wenn sie nicht gegeben sind. Die eigentlich Feststellung ob jemand asylberechtigt ist, trifft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das Gesetz besagt zwar, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, aber ob die Bedingung erfüllt sind oder nicht muss festgestellt werden.

Das Recht hat seine eigene Sichtweise.
Warum lenkst Du ab?

Es hat immer noch nichts mit der Änderung des Asylgesetzes im Grundgesetz zu tun. Das muss weder geändert noch abgeschafft werden.
Nichts anderes schrieb ich. Warum dann die Nebelkerzen?

Schwabenpower
17.10.2015, 19:54
Dafür reicht es die Drittstaatenregelung aus der Begründetheit in die Zulässigkeit des Asylantrages zu verlegen.
Ja eben

Großadmiral
17.10.2015, 19:58
Was genau verstehst du an "sich durch alle Instanzen klagen" nicht?
Kein verbrieftes Recht, keine Klage. So einfach ist das.

Hier ist eher das Asylverfahrensgesetz das Problem und nicht das Grundrecht.

Captain_Spaulding
17.10.2015, 20:03
Unter- und übergeordnetes Gesetz trifft das wohl nicht . Das ist einmal das politische Asyl nach dem GG und das andere das Abkommen der Genfer Flüchtlingskonvention.

Seit wann sind die Genfer Konventionen ein einklagbares Recht? Ich habe das Gefühl, dass hier Recht und Gesetz willkürlich im Sinne des BRD-Regimes ausgelegt wird...

mfg

Strandwanderer
17.10.2015, 20:07
Das bedarf aber noch einer Genehmigung aus Washington.


. . . und von @Gehirnnutzer!

Captain_Spaulding
17.10.2015, 20:12
Eben! Daran werden weder bewaffnete Soldaten an der Grenze was ändern (solange sie passiv bleiben), Justizorgane Grenzverletzer nicht verfolgen und staatliche Stellen sie und im Nachzug ihre ganze Sippe zeitlebens mit allem Nötigen gratis versorgt.

Ok, jetzt weiß ich was du sagen willst....
Aber bedeuten geschlossene Grenzen nicht auch, dass man Eindringliunge sofort ausweist?
ich finde du betreibst Haarspalterei.

mfg

Großadmiral
17.10.2015, 20:18
Schwabenpower, das Wort Anspruch sagt nur aus, das jemand eine Recht auf etwas hat, nicht das ihm etwas nicht gegeben werden kann oder er anderweitig einen Anspruch bekommt. Siehe meinen letzten Beitrag: § 18 Absatz 4 ASylVfG setzt z.B. die Drittstaatenregelung außer Kraft.

Eins wird noch vergessen, jeder dessen Antrag bearbeitet wird, hat ein vorläufiges Aufenhaltsrecht bis sein Antrag beschieden ist (vorläufege Schutzbedürftigkeit).

Ich würde nicht mich darauf versteifen, wer hier irgendwie legal oder illegal hier ist, weil die Gesetze viele Ausnahmen kennen. Viel wichtige ist

a) eine Aufnahmestop, weil die Ressourcen für weitere Aufnahmen fehlen

b) ein schnellere Bearbeitung der Anträge und

c) zeitnah eine konsequente Abschiebung der Abgelehnten mit konsequenten Maßnahmen, die die Wiedereinreise erschweren bzw. verhindern (biometrische Datenbank etc.)

d) Einwanderung und Asyl sind getrennt zu behandeln. Eine Einwanderung ist konsequent nach dem Nutzen für den deutschen Staat zu regeln, nicht nach Gefühlsduseleien.

e) Die Durchsetzung einer europaweiten Asylpolitik gemäß dem Dubliner Abkommen und den 2 Dubliner Verordnungen und bei weiterer Weigerung einiger Staaten, dem Abkommen, dem sie zugestimmt haben, Einleitung des Verfahrens nach Artikel 50 des EU-Vertrages.

Das ganze Geschehen rund um die Krise beweist doch, das der europäische Gedanke in seiner jetzigen Form gescheitert ist.

Ja
Nur ist a) praktisch nicht durchführbar da jetzt schon Leute seit einem Jahr mit einer BüMA und trotzdem noch mehr Flüchtlinge reinkommen, ergo der Bearbeitungstau ist zu groß. Aber sobald ein Antragsteller deutschen Boden betritt muss sein Antrag bearbeitet werden. Man müsste sie also im Ausland abfangen.
b) Dafür müsste es ermöglicht werden offensichtlich unbegründete Anträge als unzulässige Anträge abzulehnen.
c) Wohin ? Wer nimmt die ? Wer soll die Abschiebung durchführen?
d) Es ist auch getrennt nur wird es andauernd vermengt.
e) Das wäre eine Lösung nur halte ich es momentan aus Personalmangel für nicht durchführbar.

Westphale
17.10.2015, 20:20
Seit wann sind die Genfer Konventionen ein einklagbares Recht? Ich habe das Gefühl, dass hier Recht und Gesetz willkürlich im Sinne des BRD-Regimes ausgelegt wird...

mfg
_
Das Asylverfahrensgesetz regelt auch das Asyl für Flüchtlinge nach der Genfer Konvention.


§ 1 Geltungsbereich


(1) Dieses Gesetz gilt für Ausländer, die Folgendes beantragen:1.Schutz vor politischer Verfolgung nach Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes oder
2.internationalen Schutz nach der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABl. L 337 vom 20.12.2011, S. 9); der internationale Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU umfasst den Schutz vor Verfolgung nach dem Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559, 560) und den subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie; der nach Maßgabe der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABl. L 304 vom 30.9.2004, S. 12) gewährte internationale Schutz steht dem internationalen Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU gleich; § 104 Absatz 9 des Aufenthaltsgesetzes bleibt unberührt.








In Deutschland wird der Begriff Konventionsflüchtling benutzt, um diese als Begünstigte des "kleinen Asyl" (Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz (https://de.wikipedia.org/wiki/Asylverfahrensgesetz)) von denen des grundgesetzlichen "großen Asyl" (Asylberechtigung nach Art. 16a Grundgesetz (https://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschlan d)) zu unterscheiden. Die Tatbestandsmerkmale in § 3 Abs. 1 AsylVfG entsprechen denen der Genfer Flüchtlingskonvention, während der Anspruch auf Asyl nach Art. 16a GG ("großes Asyl") entfallen kann, wenn der Asylbewerber über einen sicheren Drittstaat (https://de.wikipedia.org/wiki/Drittstaat) eingereist ist. Die Anerkennung als ausländischer Flüchtling erfolgt im Rahmen eines Asylverfahrens (https://de.wikipedia.org/wiki/Asylverfahren) beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesamt_f%C3%BCr_Migration_und_Fl%C3%BCchtlinge) .

https://de.wikipedia.org/wiki/Konventionsflüchtlinge#In_Deutschland

Großadmiral
17.10.2015, 20:24
Hab's gefunden. Aber wie kann es sein, dass ein untergeordnetes Gesetz über einem übergeordneten steht? Das ist juristisch mindesdtens genauso willkürlich wie die Eingangsthese im hier diskutierten Strang.
Für mich nicht sehr überzeugend.

mfg

Weil es nur das höherrangige Recht konkretisiert, dass Verfahren regelt.

Großadmiral
17.10.2015, 20:28
Seit wann sind die Genfer Konventionen ein einklagbares Recht? Ich habe das Gefühl, dass hier Recht und Gesetz willkürlich im Sinne des BRD-Regimes ausgelegt wird...

mfg

Seit sie in nationales Recht umgesetzt wurden.

Leberecht
17.10.2015, 20:33
Aber bedeuten geschlossene Grenzen nicht auch, dass man Eindringliunge sofort ausweist?
ich finde du betreibst Haarspalterei.
Natürlich bedeutet es das, nur wird es nicht getan, aus welchem Grund auch immer. 90% aller abgelehnten ´Asylanten´ werden auch weiterhin geduldet und genießen dieselben Leistungen wie anerkannte. Nicht umsonst werfen die Meisten ihre Ausweise weg. Da kann man wohl kaum von Haarspalterei reden.

D-Moll
01.11.2015, 18:36
Seehofer trau dich. Abschaffung des Asylrechts.

Don
01.11.2015, 18:38
Im Ernstfall kann das ganze GG abgeschafft werden.
Es ist nur Papier.

Buchenholz
04.11.2015, 13:24
Im Ernstfall kann das ganze GG abgeschafft werden.
Es ist nur Papier.
So ist es. Es ist das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt wird. Ein wertloser Götze. Zur Hölle mit diesem inhaltlich entstellten Grundgesetz. Es wurde in seiner bald 70jährigen Existenz nach ideologischen Belieben willkürlich ausgelegt und wenn das zu peinlich und lächerlich wurde halt einfach offen dagegen verstoßen, so wie auch jetzt und es wurde durch unzählige Ergänzungen aufgeplustert, zu mehr als dem doppelten des ursprünglichen Wortumfangs.

Das Grundgesetz wird gegen uns verwendet und stellt sich als unser Sargdeckel heraus. Die Existenz unseres Volkes steht auf dem Spiel. Es geht hier mittelfristig um Leben und Tod. Darum, ob wir als Angehörige eines freien Volk eine menschenwürdige Existenz führen können oder ob wir als benachteiligte, unterdrückte und gnadenlos ausgebeutete Minderheit im Elend versinken und still und leise von dieser Welt verschwinden werden. Ein Volk in dieser Gefahr kann es sich nicht leisten an falschen Götzen festzuhalten. Der ganze Rechtsstaat stellte sich doch immer als Farce heraus, wenn es um die existentiellen Interessen des leidenden Volkes ging und nun, wo es um unser nacktes physisches Überleben geht erst Recht.

Grundgesetz, Humanität, Menschenrechte, westliche Werte...diese ganzen verlogenen, pathologischen Konstrukte sind pervertierte Instrumentarien mit denen gerade ein Genozid betrieben wird. So wie es momentan interpretiert und verwendet wird ist das Grundgesetz ein verklausulierter Freibrief zum Genozid.
Die ganze weiße Rasse wird im Namen solcher ideologischen Begriffshülsen unterjocht und biologisch verdrängt. Das ist der größte Genozid der gesamten Menschheitsgeschichte.

Biologisch und psychisch gesunde Völker würden darauf mit einem offenen Befreiungskrieg antworten. Noch vor 50 Jahren hätten die heutigen Vorgänge einen sofortigen Bürgerkrieg ausgelöst und die damalige Bundeswehr hätte Panzerkolonnen Richtung Bundeshauptstadt geschickt, um solche Hochverräter, wie es unsere gesamte heutige politische Machtelite sind, festzusetzen und vor ein militärisches Standgericht gezerrt.

black_swan
04.11.2015, 13:52
Asylrecht hat keinen Sonderstatus

Verfassungsrechtler: Grundrecht auf Asyl kann im Ernstfall komplett abgeschafft werden

Das Grundrecht auf Asyl kann nach den Worten des Verfassungsrechtlers Rupert Scholz auch abgeschafft oder eingeschränkt werden: "Im Ernstfall kann das Grundrecht auf Asyl gemäß Artikel 16a GG sogar komplett abgeschafft werden. Die sogenannte `Ewigkeitsgarantie` des Artikels 79 Absatz 3 GG steht dem nicht entgegen."

Weiter unter:http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/verfassungsrechtler-grundrecht-auf-asyl-kann-im-ernstfall-komplett-abgeschafft-werden-a1277007.html



*****************************************



Würde noch mal interessieren ob das den Tatsachen entspricht ....

Wäre zu schön um Wahr zu sein, was ist das für ein Staat - kein Geld für die Rentner aber für die Refugees Milliarden...das soll mir mal jemand erklären.

Miwori
04.11.2015, 14:33
Es gibt auch die Möglichkeit, das deutsche Asylrecht und Asylverfahrensrecht durch ein einheitliches EU-Asylrecht abzulösen, das sich dann natürlich nicht daran orientiert, was ein oder zwei Länder wie Deutschland oder Schweden derzeit praktizieren, sondern daran, was dem Willen und der Praxis der überwiegende Mehrheit der Mitgliedsländer entspricht.
Deutschland muß sich in dieser Frage endlich anpassen und europäisieren und seine nationalen Sonderwege beenden!

latrop
04.11.2015, 16:30
Es gibt auch die Möglichkeit, das deutsche Asylrecht und Asylverfahrensrecht durch ein einheitliches EU-Asylrecht abzulösen, das sich dann natürlich nicht daran orientiert, was ein oder zwei Länder wie Deutschland oder Schweden derzeit praktizieren, sondern daran, was dem Willen und der Praxis der überwiegende Mehrheit der Mitgliedsländer entspricht.
Deutschland muß sich in dieser Frage endlich anpassen und europäisieren und seine nationalen Sonderwege beenden!


EU - Recht ?

Jedes Land sollte für sich ein eigenes Recht haben und nicht den von den Politbonzen in Brüssel kreierten Schwachsinn, die auf die Völker Europas keine Rücksicht nehmen.

Don
04.11.2015, 17:02
Es gibt auch die Möglichkeit, das deutsche Asylrecht und Asylverfahrensrecht durch ein einheitliches EU-Asylrecht abzulösen, das sich dann natürlich nicht daran orientiert, was ein oder zwei Länder wie Deutschland oder Schweden derzeit praktizieren, sondern daran, was dem Willen und der Praxis der überwiegende Mehrheit der Mitgliedsländer entspricht.
Deutschland muß sich in dieser Frage endlich anpassen und europäisieren und seine nationalen Sonderwege beenden!

Fuck the EU.

Rumpelstilz
04.11.2015, 21:03
So ist es. Es ist das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt wird. Ein wertloser Götze. Zur Hölle mit diesem inhaltlich entstellten Grundgesetz. Es wurde in seiner bald 70jährigen Existenz nach ideologischen Belieben willkürlich ausgelegt und wenn das zu peinlich und lächerlich wurde halt einfach offen dagegen verstoßen, so wie auch jetzt und es wurde durch unzählige Ergänzungen aufgeplustert, zu mehr als dem doppelten des ursprünglichen Wortumfangs.

Das Grundgesetz wird gegen uns verwendet und stellt sich als unser Sargdeckel heraus. Die Existenz unseres Volkes steht auf dem Spiel. Es geht hier mittelfristig um Leben und Tod. Darum, ob wir als Angehörige eines freien Volk eine menschenwürdige Existenz führen können oder ob wir als benachteiligte, unterdrückte und gnadenlos ausgebeutete Minderheit im Elend versinken und still und leise von dieser Welt verschwinden werden. Ein Volk in dieser Gefahr kann es sich nicht leisten an falschen Götzen festzuhalten. Der ganze Rechtsstaat stellte sich doch immer als Farce heraus, wenn es um die existentiellen Interessen des leidenden Volkes ging und nun, wo es um unser nacktes physisches Überleben geht erst Recht.

Grundgesetz, Humanität, Menschenrechte, westliche Werte...diese ganzen verlogenen, pathologischen Konstrukte sind pervertierte Instrumentarien mit denen gerade ein Genozid betrieben wird. So wie es momentan interpretiert und verwendet wird ist das Grundgesetz ein verklausulierter Freibrief zum Genozid.
Die ganze weiße Rasse wird im Namen solcher ideologischen Begriffshülsen unterjocht und biologisch verdrängt. Das ist der größte Genozid der gesamten Menschheitsgeschichte.

Biologisch und psychisch gesunde Völker würden darauf mit einem offenen Befreiungskrieg antworten. Noch vor 50 Jahren hätten die heutigen Vorgänge einen sofortigen Bürgerkrieg ausgelöst und die damalige Bundeswehr hätte Panzerkolonnen Richtung Bundeshauptstadt geschickt, um solche Hochverräter, wie es unsere gesamte heutige politische Machtelite sind, festzusetzen und vor ein militärisches Standgericht gezerrt.
In Uruguay ist das Recht auf Einwanderung in der Verfassung verankert. Praktisch würden aber sicher mehr als die Hälfte der Deutschen gar nicht den Anforderungen für eine Einwanderungen genügen, wenn sie denn wollten.

Der uruguayische Staat würde sich aber niemals, vor allem nicht nicht massenhaft, von abgelehnten Bewerbern im Klageverfahren zwingen lassen, sie aufzunehmen.

In der BRD ist das im Prinzip genauso. Und war ja früher auch genauso. Früher gab es ja auch schon Bürgerkriege und trotzdem gab es keine Flut von Asylanten. Damals wollte man sie eben nicht hereinlassen und heute will man es. Selbst die Bundeswehr soll "mithelfen".

Apollyon
05.11.2015, 06:27
Ich sehe das Problem ehr in der Menge und die Art wie sie untergebracht werden. Für mich ist nicht die Frage Ob sondern wie und wie viele.
Bei einer vernünftigen Flüchtlings bzw. Asylpolitik würden solche Gedanken oder Forderungen erst gar nicht aufkommen, es sei den man ist grundlegend asozial.

black_swan
05.11.2015, 08:55
Ich bin dafür das AsylRecht komplett abzuschaffen !!!!!!!!!!

Buchenholz
05.11.2015, 09:14
Ich sehe das Problem ehr in der Menge und die Art wie sie untergebracht werden. Für mich ist nicht die Frage Ob sondern wie und wie viele.
Bei einer vernünftigen Flüchtlings bzw. Asylpolitik würden solche Gedanken oder Forderungen erst gar nicht aufkommen, es sei den man ist grundlegend asozial.
"Flüchtlings- bzw. Asylpolitik" sind verklausulierte Codewörter für den weltweiten Genozid an den weißen Europäern. Deshalb können sie gar nicht vernünftig sein.

In dieser wahnsinnigen Welt, in der die meisten der mittlerweile 7,4 Milliarden (2050 ca. 10 Milliarden) Menschen nichts anderes als sozialer Sprengstoff und Bürgerkriegsmaterial mit enormem Zivilisationszerstörungspotential sind, gibt es nur eine vernünftige Position: totale Abschottung gegen alle sogenannten "Flüchtlinge" (also das Bürgerkriegsmaterial), egal ob diese vor selbstverursachtem Elend fliehen, vor selbstverursachten (und von den USA angeheizten) Bürgerkriegen, aus politischen Gründen (Islamisten, die vielen kleinen Terroristen u. Kriegsverbrecher) oder wegen der Abwesenheit eines Rechtsstaates nach westlichem Maßstab (also Kriminelle) oder aus welchen Gründen auch immer. Fängt man einmal an Ausnahmen gesetzlich zu fixieren, dann ist das, zumindest in unseren westlichen Gesellschaften, der Anfang vom Ende.

Abschottung mit militärischen Mitteln und im Extremfall auch Schiessbefehl wohlgemerkt. Denn Massenzuwanderung ist nichts anderes als das zeitgenössische Äquivalent zu früheren bewaffneten Eroberungszügen. Im Prinzip befinden wir uns gerade im dritten Weltkrieg, der halt im Moment nicht mit Waffen ausgefochten wird.

Apollyon
05.11.2015, 10:42
"Flüchtlings- bzw. Asylpolitik" sind verklausulierte Codewörter für den weltweiten Genozid an den weißen Europäern. Deshalb können sie gar nicht vernünftig sein.

In dieser wahnsinnigen Welt, in der die meisten der mittlerweile 7,4 Milliarden (2050 ca. 10 Milliarden) Menschen nichts anderes als sozialer Sprengstoff und Bürgerkriegsmaterial mit enormem Zivilisationszerstörungspotential sind, gibt es nur eine vernünftige Position: totale Abschottung gegen alle sogenannten "Flüchtlinge" (also das Bürgerkriegsmaterial), egal ob diese vor selbstverursachtem Elend fliehen, vor selbstverursachten (und von den USA angeheizten) Bürgerkriegen, aus politischen Gründen (Islamisten, die vielen kleinen Terroristen u. Kriegsverbrecher) oder wegen der Abwesenheit eines Rechtsstaates nach westlichem Maßstab (also Kriminelle) oder aus welchen Gründen auch immer. Fängt man einmal an Ausnahmen gesetzlich zu fixieren, dann ist das, zumindest in unseren westlichen Gesellschaften, der Anfang vom Ende.

Abschottung mit militärischen Mitteln und im Extremfall auch Schiessbefehl wohlgemerkt. Denn Massenzuwanderung ist nichts anderes als das zeitgenössische Äquivalent zu früheren bewaffneten Eroberungszügen. Im Prinzip befinden wir uns gerade im dritten Weltkrieg, der halt im Moment nicht mit Waffen ausgefochten wird.

Vergiss nicht deine Wohnung mit Alufolie auslegen um dich vor HAARP zuschützen.

Gehirnnutzer
05.11.2015, 13:21
Ich bin dafür das AsylRecht komplett abzuschaffen !!!!!!!!!!

Dann musst du nur noch:

421 MdBs davon überzeugen und natürlich ein paar Landesregierungen, damit auch die 46 notwendigen Stimmen im Bundesrat zustandekommen.

Frankenberger_Funker
05.11.2015, 13:29
Vergiss nicht deine Wohnung mit Alufolie auslegen um dich vor HAARP zuschützen.

Was ist das denn für ein kruder Satz?

Frankenberger_Funker
05.11.2015, 13:39
"Flüchtlings- bzw. Asylpolitik" sind verklausulierte Codewörter für den weltweiten Genozid an den weißen Europäern. Deshalb können sie gar nicht vernünftig sein.

In dieser wahnsinnigen Welt, in der die meisten der mittlerweile 7,4 Milliarden (2050 ca. 10 Milliarden) Menschen nichts anderes als sozialer Sprengstoff und Bürgerkriegsmaterial mit enormem Zivilisationszerstörungspotential sind, gibt es nur eine vernünftige Position: totale Abschottung gegen alle sogenannten "Flüchtlinge" (also das Bürgerkriegsmaterial), egal ob diese vor selbstverursachtem Elend fliehen, vor selbstverursachten (und von den USA angeheizten) Bürgerkriegen, aus politischen Gründen (Islamisten, die vielen kleinen Terroristen u. Kriegsverbrecher) oder wegen der Abwesenheit eines Rechtsstaates nach westlichem Maßstab (also Kriminelle) oder aus welchen Gründen auch immer. Fängt man einmal an Ausnahmen gesetzlich zu fixieren, dann ist das, zumindest in unseren westlichen Gesellschaften, der Anfang vom Ende.

Abschottung mit militärischen Mitteln und im Extremfall auch Schiessbefehl wohlgemerkt. Denn Massenzuwanderung ist nichts anderes als das zeitgenössische Äquivalent zu früheren bewaffneten Eroberungszügen. Im Prinzip befinden wir uns gerade im dritten Weltkrieg, der halt im Moment nicht mit Waffen ausgefochten wird.

Voll auf den Punkt gebracht. :gp:

Was speziell Deutschland betrifft, könnte man auch von einer Fortsetzung des 2. WK sprechen, nur eben mit anderen Mitteln.

Völkerrechtlich galt seit 1945 ohnehin nur ein Waffenstillstand. Der scheint nun aufgehoben zu sein. Nach der kulturell-materiellen Zerstörung Deutschlands wird jetzt auch das deutsche Volk an sich durch diese Masseneinwanderung gemäß der Hooton-Agenda vernichtet.

Buchenholz
05.11.2015, 15:21
Vergiss nicht deine Wohnung mit Alufolie auslegen um dich vor HAARP zuschützen.
Wo ist dein Problem? Lies Dir die UN-definition des Begriffs "Genozid" durch. Darunter fällt auch


b) das Zufügen von schweren körperlichen oder seelischen Schäden bei Angehörigen der Gruppe

c) die absichtliche Unterwerfung unter Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen
Ja, ich weiß. Du hast kein Problem. Du hast ein großes Bedürfnis nach moralischem Profit. Welcher Art auch immer die gerade herrschende Moral ist. Das ist völlig egal. Hauptsache Profit und Anerkennung.

Wir erleben hier eine vorsätzlich gesteuerte biologische Verdrängung einheimischer Völker durch invasive Fremdvölker. Daß diese Wanderungsbewegung nach der Erzeugung entsprechender Anreize und demonstrativer Permissivität eine erhebliche Eigendynamik entwickelt ändert nichts an der grundsätzlichen aktiven und passiven (durch Verweigerung und Unterdrückung jeder Gegenwehr) Steuerung. Der Staatsapparat bzw. die Staatsklasse sieht aus eiskaltem Machtkalkül ihre Hauptaufgabe darin jeden ernstzunehmenden Widerstand gegen diesen biologischen Verdrängungsprozeß durch eine beispiellose Indoktrination, soziale und berufliche Liquidierungen und juristische Verfolgung im Keim zu ersticken.

Und was die Bezeichnung der Massenmigration und deren Instrumentalisierung als dritten Weltkrieg bezeichnet, da verweise ich auf Clausewitz Bemerkung, daß Krieg die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln ist.
Die derzeitige Vernichtungspolitik gegen weite Teile der europäischen Völker, die Ziele und Auswirkungen dieser Politik wären noch vor zwei bis drei Generationen ein sofortiger Kriegsgrund gewesen. Unsere Völker und der Großteil ihrer damaligen Eliten hätten bis zum Tod gegen diese biologische Verdrängung gekämpft.
Aus o.g. lebenslangen Manipulations- und Verfolgungsgründen und v.a. durch die bis in die unteren Hierarchieebenen betriebene totale Entmachtung und Auslöschung (nicht physisch, aber machtpolitisch/beruflich/sozial) der zu ihren Völkern loyal stehenden nationalen Eliten in allen großen europäischen Kulturnationen, läßt sich zumindest bislang keine effektive militärische Gegenwehr mehr organisieren.

Wären die betroffenen Völker nicht durch parasitäre, verräterische Elemente aus ihrer eigenen Mitte entmachtet, staatlich indoktriniert und degeneriert sondern biologisch und psychisch gesund und verfügten sie noch über eine echte nationale Führungsschicht, die ihre existentiellen Interessen berücksichtigen und verteidigen, dann würden sie sich auch militärisch verteidigen und die unseren Kontinent überflutenden Fremdvölker würden mangels militärischer Schlagkraft erst gar nicht versuchen in Europa einzudringen.
Man muß die gegenwärtige Verdrängung einer ganzen Rasse und den daraus resultierenden Zivilisationsbruch daher trotz weitgehender Abwesenheit klassischer militärischer Methoden der Kriegsführung als Vernichtungskrieg bezeichnen. Und da er praktisch weltweit in allen von weißen Europäern bewohnten Staaten stattfindet ist es durchaus eine Art Weltkrieg. Egal wie geschwollen oder theatralisch dieser Begriff in Anbetracht der noch bestehenden relativen Ruhe klingt.
Theatralisch klingt dies nur, wenn man mit Scheuklappenblick durch die Gegend läuft und in engstens begrenztem zeitlichen Horizont denkt UND/ODER wenn einem dies Entwicklung aus charakterlicher Verkommenheit völlig egal ist.

Apollyon
06.11.2015, 04:59
Was ist das denn für ein kruder Satz?

Ich hab nur gelesen dass er überall Verschwörungen vermutet, darum habe ich einen passenden Satz formuliert, ich hätte auch fragen können ob der Aluhut nicht verrutscht ist. Ich hab es nicht so mit Substanzlosen und Fundamentlosen Theorien, die nur auf einer fragwürdigen Meinung basieren immerhin nimmt ein Mensch nur etwa 30 % seiner Realität über Nervenstränge wahr, der Rest wird durch das Gehirn erzeugt, zumindest habe ich das mal gelesen.

Chronos
06.11.2015, 05:39
Vergiss nicht deine Wohnung mit Alufolie auslegen um dich vor HAARP zuschützen.
Was soll dieser Nonsens?

Es geht um den faktischen galoppierenden Ethnozid an den Europäern und vor allem an uns Deutschen, aber nicht um irgendwelche phantastischen, pseudophysikalischen Hirngespinste!

Chronos
06.11.2015, 05:44
Ich hab nur gelesen dass er überall Verschwörungen vermutet, darum habe ich einen passenden Satz formuliert, ich hätte auch fragen können ob der Aluhut nicht verrutscht ist. Ich hab es nicht so mit Substanzlosen und Fundamentlosen Theorien, die nur auf einer fragwürdigen Meinung basieren immerhin nimmt ein Mensch nur etwa 30 % seiner Realität über Nervenstränge wahr, der Rest wird durch das Gehirn erzeugt, zumindest habe ich das mal gelesen.
Das Gefühl des Verbrennens bei Berührung einer heissen Herdplatte hat überhaupt nichts mit der Erfassung der soziologischen Ereignisse um uns herum zu tun.

Es ist längst keine Verschwörungstheorie mehr, dass die Europäer durch den Ansturm unsozialisierter und unzivilisierter Völkermassen aus Nahost und Afrika mittelfristig ausgerottet werden.

Um dies zur Kenntnis nehmen zu können, braucht man keine verkorksten, pseudowissenschaftliche Abhandlungen über Sinneswahrnehmungen hervorzuwürgen.

Apollyon
06.11.2015, 05:59
Was soll dieser Nonsens?

Es geht um den faktischen galoppierenden Ethnozid an den Europäern und vor allem an uns Deutschen, aber nicht um irgendwelche phantastischen, pseudophysikalischen Hirngespinste!

Euer "faktischer galoppierender Ethnozid" ist in meinen Augen eine Wahnvorstellung. Und im kulturhistorischen Kontext eine Nichtigkeit.
Niemand weiß was die Zeit bringt, im 30 jährigen Krieg wurde ein gewaltiger Teil der Bevölkerung ausgelöscht und trotzdem ging es weiter.
Ihr habt eine Ideologie angenommen die euch seelisch krank macht, so ist es zumindest wie ich es erfasse.

Und den Satz mit HAARP habe ich nur formuliert um zu zeigen wie lächerlich eure Aussagen sind.

Rumpelstilz
06.11.2015, 06:09
Euer "faktischer galoppierender Ethnozid" ist in meinen Augen eine Wahnvorstellung. Und im kulturhistorischen Kontext eine Nichtigkeit.
Niemand weiß was die Zeit bringt, im 30 jährigen Krieg wurde ein gewaltiger Teil der Bevölkerung ausgelöscht und trotzdem ging es weiter.
Ihr habt eine Ideologie angenommen die euch seelisch krank, so ist es zumindest wie ich es erfasse.

Und den Satz mit HAARP habe ich nur formuliert um zu zeigen wie lächerlich eure Aussagen sind.
Ein BRD-Systemling redet von "Wahnvorstllung".

Ich sage mal weiter nichts dazu und lass diesen Lachbeitrag mal so stehen. :auro:

Apollyon
06.11.2015, 06:10
Ein BRD-Systemling redet von "Wahnvorstllung".

Ich sage mal weiter nichts dazu und lass diesen Lachbeitrag mal so stehen. :auro:

Ich habe nie geschrieben dass ich die Doktrin der BRD angenommen habe. Und ich habe in der Vergangenheit auch nie geschrieben dass ich in irgendeiner Weise mit dem System sympathisiere.

Rumpelstilz
06.11.2015, 06:13
Ich habe nie geschrieben dass ich die Doktrin der BRD angenommen habe.
Geschrieben hast du das nicht. Aber nach fast zwei Jahrzehnten ausserhalb der BRD glaubst du doch nicht im Ernst, dass ich mich verarschen lasse?

Chronos
06.11.2015, 06:19
Euer "faktischer galoppierender Ethnozid" ist in meinen Augen eine Wahnvorstellung. Und im kulturhistorischen Kontext eine Nichtigkeit.
Niemand weiß was die Zeit bringt, im 30 jährigen Krieg wurde ein gewaltiger Teil der Bevölkerung ausgelöscht und trotzdem ging es weiter.
Ihr habt eine Ideologie angenommen die euch seelisch krank macht, so ist es zumindest wie ich es erfasse.

Und den Satz mit HAARP habe ich nur formuliert um zu zeigen wie lächerlich eure Aussagen sind.
Ich will ja nicht unhöflich werden, aber es geht nicht anders: Du schreibst einen grauenvollen Schmarrn zusammen!

Erstens wird diese angebliche Wahnvorstellung ganz schnell zur bitteren Realität, wenn man nur einen kleinen Besorgungsgang in unsere Städte, Städtchen oder Dörfer unternimmt. Fast nur noch Muselmanen und Neger stellen die dort flanierenden Personenkreise!
Die Zahlen wurden hier jetzt doch schon so oft konjugiert, dass ich mir jede weitere Begründung des faktisch stattfindenden Ethnozids sparen kann. Jeder kennt mittlerweile die Zahlen.

Zweitens ist der Hinweis auf den 30-jährigen Krieg kompletter Humbug.
Natürlich gab es damals enorme Verluste an Menschen, aber der fundamentale Unterschied zu heute besteht darin, dass die enstandenen Lücken nicht durch Muselmanen, Neger und sonstigen Bevölkerungsüberschuss fremder Ethnien aus fernen Ländern aufgefüllt wurden, sondern aus sich heraus regenerierten.

Apollyon
06.11.2015, 06:22
Ich will ja nicht unhöflich werden, aber es geht nicht anders: Du schreibst einen grauenvollen Schmarrn zusammen!

Erstens wird diese angebliche Wahnvorstellung ganz schnell zur bitteren Realität, wenn man nur einen kleinen Besorgungsgang in unsere Städte, Städtchen oder Dörfer unternimmt. Fast nur noch Muselmanen und Neger stellen die dort flanierenden Personenkreise!
Die Zahlen wurden hier jetzt doch schon so oft konjugiert, dass ich mir jede weitere Begründung des faktisch stattfindenden Ethnozids sparen kann. Jeder kennt mittlerweile die Zahlen.

Zweitens ist der Hinweis auf den 30-jährigen Krieg kompletter Humbug.
Natürlich gab es damals enorme Verluste an Menschen, aber der fundamentale Unterschied zu heute besteht darin, dass die enstandenen Lücken nicht durch Muselmanen, Neger und sonstigen Bevölkerungsüberschuss fremder Ethnien aus fernen Ländern aufgefüllt wurden, sondern aus sich heraus regenerierten.

Du hast den Hinweis falsch gedeutet, obwohl du erkannt hast dass die Lücken nicht durch andere Ethnien aufgefüllt wurden.
Ehrlich gesagt möchte ich dass es kracht in Deutschland und Europa, immerhin ist es eine Chance auf Veränderung.
Aber ich bezweifel dass es geschehen wird...

Bruddler
06.11.2015, 06:30
Das Gefühl des Verbrennens bei Berührung einer heissen Herdplatte hat überhaupt nichts mit der Erfassung der soziologischen Ereignisse um uns herum zu tun.

Es ist längst keine Verschwörungstheorie mehr, dass die Europäer durch den Ansturm unsozialisierter und unzivilisierter Völkermassen aus Nahost und Afrika mittelfristig ausgerottet werden.

Um dies zur Kenntnis nehmen zu können, braucht man keine verkorksten, pseudowissenschaftliche Abhandlungen über Sinneswahrnehmungen hervorzuwürgen.

Die Tatsache, dass bspw. jegl. Fahrkartenkontrollen zu Gunsten der "Flüchtlinge" komplett ausgesetzt werden, wäre noch vor ein paar Monaten auch als Verschwörungstheorie bezeichnet worden. :hi:

Bruddler
06.11.2015, 06:32
Du hast den Hinweis falsch gedeutet, obwohl du erkannt hast dass die Lücken nicht durch andere Ethnien aufgefüllt wurden.
Ehrlich gesagt möchte ich dass es kracht in Deutschland und Europa, immerhin ist es eine Chance auf Veränderung.
Aber ich bezweifel dass es geschehen wird...

Zu wessen Gunsten ? :?

Apollyon
06.11.2015, 06:37
Zu wessen Gunsten ? :?

Zu Gunsten aller die ein Friedfertiges leben vorziehen.

Aber mal zurück zum Thema.
Was genau ist der Ernstfall, es sieht jetzt schon ziemlich düster aus weil es zu viele sind und weil sie nicht so untergebracht werden wie es eigentlich sein sollte.

Bruddler
06.11.2015, 06:45
Zu Gunsten aller die ein Friedfertiges leben vorziehen.

D.h. Musel werden wohl den Kürzeren ziehen ?!

Apollyon
06.11.2015, 06:49
D.h. Musel werden wohl den Kürzeren ziehen ?!

Für Muslime die nicht Fähig sind einen anderen Weg zu gehen auf jeden Fall.

ERNEUERER
06.11.2015, 09:43
Wenn Rupert Scholz es sagt, wird es stimmen. Der schreibt unter anderem beim Standardkommentar zum GG mit
(Maunz/Dürig/Herzog/Scholz).

Vielen Dank für die Info !

Worauf warten wir dann noch? Zumindest eine erhebliche Einschränkung dürfte machbar sein, um diesen Staat zu retten.

Wählt die AfD, dann hat dieser ganze Asyl-Wahnsinn ein Ende. Die Bevölkerung hat es in der Hand.



!!!


Bin mir sicher , dass die AfD (Alternative für Deutschland) , wenn sie die absolute Mehrheit im BT erreicht ,
etliche absurde Regelungen u. Gesetze innerh. Tagen/Monaten zum Algemeinwohl des autochthonen Volkes
ändert ... so auch das Asyl-Gesetz :aggr: :D

Gehirnnutzer
06.11.2015, 12:20
Bin mir sicher , dass die AfD (Alternative für Deutschland) , wenn sie die absolute Mehrheit im BT erreicht ,
etliche absurde Regelungen u. Gesetze innerh. Tagen/Monaten zum Algemeinwohl des autochthonen Volkes
ändert ... so auch das Asyl-Gesetz :aggr: :D

Lerne erstmal etwas über Mehrheiten, das einzige Gesetz was die AFD mit einer Absoluten Mehrheit ändern kann, ist das Asylverfahrensgesetz.

Kleine Mehrheitslehre:



die meisten Stimmen für eine relative Mehrheit; (z. B. Art. 63 Abs. 4 (http://dejure.org/gesetze/GG/63.html) Grundgesetz (https://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschlan d))[1] (https://de.wikipedia.org/wiki/Mehrheit#cite_note-1)
die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für eine einfache Mehrheit (z. B. Art. 42 Abs. 2 (http://dejure.org/gesetze/GG/42.html) GG);
die Mehrheit der Mitglieder für eine absolute Mehrheit; (z. B. Art. 63 Abs. 2 (http://dejure.org/gesetze/GG/63.html) GG - ergänzt durch Art. 121 (http://dejure.org/gesetze/GG/121.html) GG)[2] (https://de.wikipedia.org/wiki/Mehrheit#cite_note-2)
zwei Drittel der Mitglieder für eine qualifizierte Mehrheit; (z. B. Art. 79 Abs. 2 (http://dejure.org/gesetze/GG/79.html) GG).


Das Änderungen des GG eine qualifizierte Mehrheiten in beiden Häusern benötigen (Bundesrat und Bundestag) sollte eigentlich für jemanden, der in einem Politikforum diskutiert zum Allgemeinwissen gehören.

Eine qualifizierte Mehrheit von 2/3 aus eigener Kraft im Bundestag, hat es zwar praktisch im Bundestag noch nie gegeben. Da aber die CSU so etwas im Bayrischen Landtag schon zu Wege gebracht hat, ist es zumindest theoretisch möglich, dass eine Partei im Bundestag eine 2/3 Mehrheit an Sitzen erringt.
Trotzdem ist es einfache im Bundestag die 2/3 Mehrheit zu erreichen, als im Bundesrat. Die GK hat zusammen 504 von insgesamt 631 Sitzen, 491 sind schon eine 2/3 Mehrheit.
Die notwendigen 46 von insgesamt 69 Stimmen im Bundesrat zu bekommen ist dagegen schwieriger.

Im Übrigen ist es eigentlich schon vermessen anzunehmen, das die AFD in absehbarer Zeit überhaupt alleine eine relative Mehrheit erringt, geschweige so große Stimmanteile auf sich vereint, das sie als Koalitionspartner für die Großen interessant wird.

Tryllhase
06.11.2015, 17:02
Lerne erstmal etwas über Mehrheiten, das einzige Gesetz was die AFD mit einer Absoluten Mehrheit ändern kann, ist das Asylverfahrensgesetz.
Kleine Mehrheitslehre:


die meisten Stimmen für eine relative Mehrheit; (z. B. Art. 63 Abs. 4 (http://dejure.org/gesetze/GG/63.html) Grundgesetz (https://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschlan d))[1] (https://de.wikipedia.org/wiki/Mehrheit#cite_note-1)
die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für eine einfache Mehrheit (z. B. Art. 42 Abs. 2 (http://dejure.org/gesetze/GG/42.html) GG);
die Mehrheit der Mitglieder für eine absolute Mehrheit; (z. B. Art. 63 Abs. 2 (http://dejure.org/gesetze/GG/63.html) GG - ergänzt durch Art. 121 (http://dejure.org/gesetze/GG/121.html) GG)[2] (https://de.wikipedia.org/wiki/Mehrheit#cite_note-2)
zwei Drittel der Mitglieder für eine qualifizierte Mehrheit; (z. B. Art. 79 Abs. 2 (http://dejure.org/gesetze/GG/79.html) GG).

Das Änderungen des GG eine qualifizierte Mehrheiten in beiden Häusern benötigen (Bundesrat und Bundestag) sollte eigentlich für jemanden, der in einem Politikforum diskutiert zum Allgemeinwissen gehören.
Eine qualifizierte Mehrheit von 2/3 aus eigener Kraft im Bundestag, hat es zwar praktisch im Bundestag noch nie gegeben. Da aber die CSU so etwas im Bayrischen Landtag schon zu Wege gebracht hat, ist es zumindest theoretisch möglich, dass eine Partei im Bundestag eine 2/3 Mehrheit an Sitzen erringt.
Trotzdem ist es einfache im Bundestag die 2/3 Mehrheit zu erreichen, als im Bundesrat. Die GK hat zusammen 504 von insgesamt 631 Sitzen, 491 sind schon eine 2/3 Mehrheit.
Die notwendigen 46 von insgesamt 69 Stimmen im Bundesrat zu bekommen ist dagegen schwieriger.
Im Übrigen ist es eigentlich schon vermessen anzunehmen, das die AFD in absehbarer Zeit überhaupt alleine eine relative Mehrheit erringt, geschweige so große Stimmanteile auf sich vereint, das sie als Koalitionspartner für die Großen interessant wird.
Womit ich mich in meiner Meinung bestätigt sehe, dass jede Teilnahme an einer Wahl eine nutzlose Handlung ist. Und dass wir uns in einer hoffnungslosen Situation befinden, aus der keiner der Anwesenden auch nur die Spur eines Ansatzes zur Lösung vorweisen kann.