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Vollständige Version anzeigen : Strafanzeige gegen Merkel.



Rumburak
16.10.2015, 19:10
Der folgende Verweis enthält eine Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Ausdrucken. Senden Sie die Strafanzeige ausgefüllt und unterschrieben an die Bundesanwaltschaft. Die Addresse ist in der Strafanzeige angegeben.
https://paragraph81.wordpress.com/

DerPate
16.10.2015, 19:26
Da stimme ich zu, allerdings wird das nichts bringen, da Merkel als Bundestagsabgeordnete Immunität genießt.

Rumburak
16.10.2015, 19:54
Da stimme ich zu, allerdings wird das nichts bringen, da Merkel als Bundestagsabgeordnete Immunität genießt.

Ich bin auch nicht überzeugt, daß es juristisch etwas bringt, aber es ist ein Zeichen und inzwischen häufen sich die Anzeigen. Tausende kann man nicht unter den Tisch fallen lassen.

Schlummifix
16.10.2015, 20:04
Da stimme ich zu, allerdings wird das nichts bringen, da Merkel als Bundestagsabgeordnete Immunität genießt.

Die Staatsanwaltschaft kann die Aufhebung der Immunität beantragen, siehe Edathy.

Diverse Juristen halten ja die entsprechenden Tatbestände für erfüllt, insbesondere die Beihilfe zur Schleuserei.

Wäre nicht schlecht, wenn es aus der ganzen Republik Strafanzeigen nur so hageln würde.

Uri Gellersan
17.10.2015, 09:36
Tja, als bundesdeutscher Spitzenpolitiker sitzt man generell zwischen allen Stühlen.
Einerseits ist man dem Eid zum Wohle des deutschen Volkes verpflichtet, andererseits muss man den Vorgaben des Herrchens folgen.

Da rächt es sich immer wieder, dass die BRiD keine Souveränität besitzt.

Man merkt Merkel an, dass sie sich in ihrer Haut zunehmend unwohl fühlt.
Ihre bekannte Wankelmütigkeit ist da sicher nicht von Vorteil und der immer wieder hervorgehobene Machtinstinkt nützt ihr wenig.
Widerstand gegen Herrchen bedeutet geBarschelt zu werden, Bruch des Amtseides bedeutet Hochverrat.
Das ist echt zum Nägelbeißen.

Fairerweise muss man aber sagen, dass dies auch Kohl (vermurkste Einheit) und Schröder's Papier mit Toni Blair und der Agenda 2010 betraf.
Ich unterstelle, wenn sie könnten wie sie wollten wären sie bessere Kanzler gewesen und daraus ergibt sich meiner Ansicht nach, dass es dringend
eines Friedensvertrages mit voller Souveränität und dem endgültigen Abschluss der ewigen Schuld bedarf.
Ob es dafür angesichts der Flutung mit Migranten jetzt aber nicht zu spät ist, steht auf einem anderen Blatt.

Ich befürchte, Deutschland geht seinem Ende entgegen. Das Empire gewinnt.

sunbeam
17.10.2015, 11:09
Tja, als bundesdeutscher Spitzenpolitiker sitzt man generell zwischen allen Stühlen.
Einerseits ist man dem Eid zum Wohle des deutschen Volkes verpflichtet, andererseits muss man den Vorgaben des Herrchens folgen.

Da rächt es sich immer wieder, dass die BRiD keine Souveränität besitzt.

Man merkt Merkel an, dass sie sich in ihrer Haut zunehmend unwohl fühlt.
Ihre bekannte Wankelmütigkeit ist da sicher nicht von Vorteil und der immer wieder hervorgehobene Machtinstinkt nützt ihr wenig.
Widerstand gegen Herrchen bedeutet geBarschelt zu werden, Bruch des Amtseides bedeutet Hochverrat.
Das ist echt zum Nägelbeißen.

Fairerweise muss man aber sagen, dass dies auch Kohl (vermurkste Einheit) und Schröder's Papier mit Toni Blair und der Agenda 2010 betraf.
Ich unterstelle, wenn sie könnten wie sie wollten wären sie bessere Kanzler gewesen und daraus ergibt sich meiner Ansicht nach, dass es dringend
eines Friedensvertrages mit voller Souveränität und dem endgültigen Abschluss der ewigen Schuld bedarf.
Ob es dafür angesichts der Flutung mit Migranten jetzt aber nicht zu spät ist, steht auf einem anderen Blatt.

Ich befürchte, Deutschland geht seinem Ende entgegen. Das Empire gewinnt.

In wenigen Worten des Pudels Kern getroffen, sehr gut Uri. Kann Dir leider keinen grünen geben, fühle Dich dennoch mit mindestens 3 grünen bewertet!

black_swan
17.10.2015, 11:45
Da stimme ich zu, allerdings wird das nichts bringen, da Merkel als Bundestagsabgeordnete Immunität genießt.

man kann aber Merkel absetzen......:beten:

Esreicht!
29.10.2015, 15:03
Hallo,


Generalbundesanwaltschaft "prüft pflichtgemäß"400 Strafanzeigen gegen Merkel!
Was ist dran am Vorwurf des Hochverrats?
Donnerstag, 29.10.2015, 14:12 · von FOCUS-Online-Redakteurin Linda Hinz

http://p5.focus.de/img/fotos/origs5028594/3178512647-w630-h472-o-q75-p5/urn-newsml-dpa-com-20090101-151021-99-07947-large-4-3.jpg

Bei der Bundesanwaltschaft gingen rund 400 Strafanzeigen gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel ein dpa/Alexander Heinl


Rund 400 Strafanzeigen sind beim Generalbundesanwalt gegen Angela Merkel eingegangen. Einer der Vorwürfe: Hochverrat, weil die Flüchtlingspolitik die verfassungsmäßige Ordnung gefährde. Die Wut ist groß – doch die Klagen haben laut Strafrechtsexperten keine Aussicht auf Erfolg....

http://www.focus.de/politik/deutschland/schwere-vorwuerfe-in-der-fluechtlingskrise-400-strafanzeigen-gegen-merkel-was-ist-dran-am-vorwurf-des-hochverrats_id_5049186.html

Immerhin haben nun die Medien das Thema angenommen und damit wird eine breitere Leserschicht erreicht. Das an sich ist ja schon mal positiv. Ohne den Rechtsprofessor, der die Klagen als aussichtslos bezeichnet, gäbe es diese Veröffentlichung überhaupt nicht.Es bleibt weiter spannend!


kd

Flüchtling
29.10.2015, 15:09
man kann aber Merkel absetzen......:beten:

...und von der Steuer dann hoffentlich auch.

brausepaul
29.10.2015, 15:55
...und von der Steuer dann hoffentlich auch.
Jupp, ich fahr mit der Dienstkarre zu Pegida und natürlich ist das absetzbar :haha:

Gehirnnutzer
29.10.2015, 16:15
Och, da springen hier wieder einige auf die Publicity-Anzeigen an.

Schön, darf sich die Staatsanwalt mit solchen Anzeigen rumschlagen und die bearbeiten und es werden ja weil ihr weiterhin so idiotische Aufrufe starten werdet, noch mehr als 400 werden. Schön, dann darf der Anwerber der Isis nocht etwas länger auf seinen Prozess warten oder die Terrorzelle etc. pp..
Ich finde es absolut herrlich, wie die selben Leute, die sich andauernd über mangelnde und schlechte Strafverfolgung beschweren, so jubelnd und frohlockend dazu beitragen, das eben diese Strafverfolgung noch schlechter von statten geht, weil sie mit hirnlosen unüberlegten Anzeigen Ressourcen binden, schließlich muss man Mutti Merkel zeigen wo der Hammer hängt.

Es geht nicht darum irgendwie die Kritik an Merkels Handeln nieder zu machen, aber das ist der falsche Weg. Sich über Missbrauch von Befugnissen, ob nun berechtigt oder nicht, durch Missbrauch zu beschweren....................................

Gehirnnutzer
29.10.2015, 16:18
Hallo,



Immerhin haben nun die Medien das Thema angenommen und damit wird eine breitere Leserschicht erreicht. Das an sich ist ja schon mal positiv. Ohne den Rechtsprofessor, der die Klagen als aussichtslos bezeichnet, gäbe es diese Veröffentlichung überhaupt nicht.Es bleibt weiter spannend!


kd

Es braucht auch keinen Rechtsprofessor, den schon im ersten Satz des 1 Absatzes des § 81 StGB steht schon ein Teil des Tatbestandes, den Merkels Handeln nicht erfüllt, ist für jeden logisch denkenden Menschen klar ersichtlich.

Schlummifix
29.10.2015, 16:23
Nach BRD-Gesetzen wird es wahrscheinlich schwierig, Merkel zu packen.
Am ehesten wird noch etwas aus der AfD-Anzeige, Vorwurf der Schleuserei.

In jedem Fall hat sie ihren Amtseid verletzt, und Deutschland schwersten Schaden zugefügt.
Aber der ist nicht justiziabel.
Das zeigt mal wieder, in was für einem System wir hier leben.
Der Regierungschef kann Deutschland schwersten Schaden zufügen, auch finanziell. Und es passiert ihm nichts.
Steuerverschwendung ist ebenfalls nicht strafbar. Das wäre zu ändern.

latrop
29.10.2015, 17:25
Merkel kann keiner anzeigen. Die hat Immunität.
Da halten nur rigorose Massnahmen dagegen - sie aus der Regierung raus schmeissen.

Aber wer traut sich ?

latrop
29.10.2015, 17:28
Die Staatsanwaltschaft kann die Aufhebung der Immunität beantragen, siehe Edathy.

Diverse Juristen halten ja die entsprechenden Tatbestände für erfüllt, insbesondere die Beihilfe zur Schleuserei.

Wäre nicht schlecht, wenn es aus der ganzen Republik Strafanzeigen nur so hageln würde.

Da grinst die Alte doch nur drüber.

Sprecher
29.10.2015, 17:54
Och, da springen hier wieder einige auf die Publicity-Anzeigen an.

Schön, darf sich die Staatsanwalt mit solchen Anzeigen rumschlagen und die bearbeiten und es werden ja weil ihr weiterhin so idiotische Aufrufe starten werdet, noch mehr als 400 werden. Schön, dann darf der Anwerber der Isis nocht etwas länger auf seinen Prozess warten oder die Terrorzelle etc. pp..
Ich finde es absolut herrlich, wie die selben Leute, die sich andauernd über mangelnde und schlechte Strafverfolgung beschweren, so jubelnd und frohlockend dazu beitragen, das eben diese Strafverfolgung noch schlechter von statten geht, weil sie mit hirnlosen unüberlegten Anzeigen Ressourcen binden, schließlich muss man Mutti Merkel zeigen wo der Hammer hängt.

Es geht nicht darum irgendwie die Kritik an Merkels Handeln nieder zu machen, aber das ist der falsche Weg. Sich über Missbrauch von Befugnissen, ob nun berechtigt oder nicht, durch Missbrauch zu beschweren....................................

Also wenn man die BRD-Unrechtsjustiz durch Zumüllen mit derartigen Strafanzeigen lahmlegen kann hat das Ganze ja vielleicht doch einen Sinn.

Frontferkel
29.10.2015, 20:06
Och, da springen hier wieder einige auf die Publicity-Anzeigen an.

Schön, darf sich die Staatsanwalt mit solchen Anzeigen rumschlagen und die bearbeiten und es werden ja weil ihr weiterhin so idiotische Aufrufe starten werdet, noch mehr als 400 werden. Schön, dann darf der Anwerber der Isis nocht etwas länger auf seinen Prozess warten oder die Terrorzelle etc. pp..
Ich finde es absolut herrlich, wie die selben Leute, die sich andauernd über mangelnde und schlechte Strafverfolgung beschweren, so jubelnd und frohlockend dazu beitragen, das eben diese Strafverfolgung noch schlechter von statten geht, weil sie mit hirnlosen unüberlegten Anzeigen Ressourcen binden, schließlich muss man Mutti Merkel zeigen wo der Hammer hängt.

Es geht nicht darum irgendwie die Kritik an Merkels Handeln nieder zu machen, aber das ist der falsche Weg. Sich über Missbrauch von Befugnissen, ob nun berechtigt oder nicht, durch Missbrauch zu beschweren....................................

Der falsche Weg ? Entschuldige mal , aber hast Du nen Knoten im Hirn ? Die Anzeigen sind sogar begründet und nicht so nebenbei erstattet worden . Und wenn die Kanzlerin bestehende/geltende Gesetze bewusst bricht , dann ist wohl jede Anzeige gegen sie berechtigt .

latrop
29.10.2015, 21:57
Der falsche Weg ? Entschuldige mal , aber hast Du nen Knoten im Hirn ? Die Anzeigen sind sogar begründet und nicht so nebenbei erstattet worden . Und wenn die Kanzlerin bestehende/geltende Gesetze bewusst bricht , dann ist wohl jede Anzeige gegen sie berechtigt .

Du must bedenken, der Gehirnnutzer ist ein Schleimer und Rechtsverdreher.

Frontferkel
29.10.2015, 22:08
Du must bedenken, der Gehirnnutzer ist ein Schleimer und Rechtsverdreher.

Aber mein bester latrop , bin doch schon ein paar Tage hier und kenne jetzt schon ein paar Leutchen . Dich inbegriffen . Wir kommen doch auch gut klar oder ?
Und über Meister Gehirnnutzer muss ich meist schmunzeln , dabei gibt er sich immer solche Mühe . Nur heute ging ihm anscheinend das Schmalz aus . :))
(OT aus)

Gehirnnutzer
29.10.2015, 22:09
Der falsche Weg ? Entschuldige mal , aber hast Du nen Knoten im Hirn ? Die Anzeigen sind sogar begründet und nicht so nebenbei erstattet worden . Und wenn die Kanzlerin bestehende/geltende Gesetze bewusst bricht , dann ist wohl jede Anzeige gegen sie berechtigt .

Wo bricht die Kanzlerin die Gesetze? Gesetzestexte mal richtig lesen, z.B. § 18 Absatz 4 AsylVerfG, § 23 Aufenhaltsgesetz etc. pp.. Artikel 16a GG regelt, wer Anspruch auf Asyl hat, er enthält aber keinen Passus, der explizit verbietet Leute ohne Anspruch aufzunehmen. Dublin Abkommen plus die 2 Dublin-Verordnungen regeln auch nur, welche Personen nach europäischen Recht Deutschland verpflichtet ist aufzunehmen, sie verbieten aber nicht die Aufnahme anderer Personen.

Frontferkel, so einfach ist das eben nicht, wie du dir es vorstellst. Es ist die gebräuchliche Rechtsauffassung, dass wenn eine Rechtsnorm zu einem Bereich kein explizites Verbot enthält, eine Handlung in diesem Bereich nicht verboten ist. Solange das BVerfG als oberste Auslegungsinstanz des GG, nicht entscheidet, dass der Artikel 16a entgegengesetzt dieser Auffassung auszulegen ist, liegt kein Rechtsbruch vor.
Verfassungsklage kann nicht per Strafanzeige gestellt werden. Tja und wenn es eine solche Klage mal geben sollte und nicht nur die leeren Publicity-Drohungen des Herrn Seehofers und seines Innenministers, würde eine entsprechende Entscheidung nur dazu führen, dass die Bundesregierung ab Entscheidungszeitpunkt entsprechende Handlungen zu unterlassen hat.

Ach nur zu Info, das Handel von Mutti Merkel und ihrer Regierung kann nicht als Gewalt oder Drohung mit Gewalt ausgelegt werden, womit sich § 81 StGB schon nach lesen des Satzes 1 erledigt hat.

Gehirnnutzer
29.10.2015, 22:12
Du must bedenken, der Gehirnnutzer ist ein Schleimer und Rechtsverdreher.

Na laptrop, um diese Feststellung zu machen müsstest du über die Fähigkeit verfügen angeblich verdrehtes Recht argumentativ zu widerlegen, also zu entdrehen, verfügen. Eine entsprechende Argumentation lässt du aber vermissen.

Affenpriester
29.10.2015, 22:14
Da stimme ich zu, allerdings wird das nichts bringen, da Merkel als Bundestagsabgeordnete Immunität genießt.

Deswegen hat sie ja Immunität. So wie Botschafter, welche allesamt Kriminelle sind.
Die bekommen Immunität warum? Eben weil sie kriminell sind. Sonst bräuchten sie ja keine ... das ist doch der Ulk daran.

Frontferkel
29.10.2015, 22:20
Wo bricht die Kanzlerin die Gesetze? Gesetzestexte mal richtig lesen, z.B. § 18 Absatz 4 AsylVerfG, § 23 Aufenhaltsgesetz etc. pp.. Artikel 16a GG regelt, wer Anspruch auf Asyl hat, er enthält aber keinen Passus, der explizit verbietet Leute ohne Anspruch aufzunehmen. Dublin Abkommen plus die 2 Dublin-Verordnungen regeln auch nur, welche Personen nach europäischen Recht Deutschland verpflichtet ist aufzunehmen, sie verbieten aber nicht die Aufnahme anderer Personen.

Frontferkel, so einfach ist das eben nicht, wie du dir es vorstellst. Es ist die gebräuchliche Rechtsauffassung, dass wenn eine Rechtsnorm zu einem Bereich kein explizites Verbot enthält, eine Handlung in diesem Bereich nicht verboten ist. Solange das BVerfG als oberste Auslegungsinstanz des GG, nicht entscheidet, dass der Artikel 16a entgegengesetzt dieser Auffassung auszulegen ist, liegt kein Rechtsbruch vor.
Verfassungsklage kann nicht per Strafanzeige gestellt werden. Tja und wenn es eine solche Klage mal geben sollte und nicht nur die leeren Publicity-Drohungen des Herrn Seehofers und seines Innenministers, würde eine entsprechende Entscheidung nur dazu führen, dass die Bundesregierung ab Entscheidungszeitpunkt entsprechende Handlungen zu unterlassen hat.

Ach nur zu Info, das Handel von Mutti Merkel und ihrer Regierung kann nicht als Gewalt oder Drohung mit Gewalt ausgelegt werden, womit sich § 81 StGB schon nach lesen des Satzes 1 erledigt hat.

Mein werter Gehirnnutzer , ich stelle mir gar nichts vor . Ich bin nun mal kein Jurist . Aber wer nur allein das geltende Asylrecht/Gesetz bricht , macht sich strafbar . Du und ich würden schon jetzt im Schnellverfahren abgeurteilt und weg gesperrt sein .
Von den anderen von Ihr begangenen Rechtsbrüchen rede ich nicht , denn damit müsste ich mich erst eingehender befassen .
Den Knoten nimmst Du mir doch nicht krumm ?

latrop
29.10.2015, 22:24
Na laptrop, um diese Feststellung zu machen müsstest du über die Fähigkeit verfügen angeblich verdrehtes Recht argumentativ zu widerlegen, also zu entdrehen, verfügen. Eine entsprechende Argumentation lässt du aber vermissen.

Leute wie du, denen der Realitätssinn vollkommen abhanden gekommen ist, und die Gesetze so auslegen, wie es ihnen gerade in den Sinn kommt,gehören nicht zu meinem Umkreis.

Frontferkel
29.10.2015, 22:25
Deswegen hat sie ja Immunität. So wie Botschafter, welche allesamt Kriminelle sind.
Die bekommen Immunität warum? Eben weil sie kriminell sind. Sonst bräuchten sie ja keine ... das ist doch der Ulk daran.

Immunität kann man aufheben . Aber wer soll das in diesem Kampf gegen "Rechts"Staat ändern ?
Ich bin übrigens auch immun , gegen Lügenmedien etc .

Affenpriester
29.10.2015, 22:39
Immunität kann man aufheben . Aber wer soll das in diesem Kampf gegen "Rechts"Staat ändern ?
Ich bin übrigens auch immun , gegen Lügenmedien etc .

Wer soll sie aufheben in diesem korrupten Filz aus karrieregeilen Egomanen? Deren Eigenschaft verbietet es ihnen, Karrieresuizid zu begehen. Die reden alle erst halbwegs Klartext, wenn sie im Ruhestand sind.

Gehirnnutzer
29.10.2015, 23:45
Mein werter Gehirnnutzer , ich stelle mir gar nichts vor . Ich bin nun mal kein Jurist . Aber wer nur allein das geltende Asylrecht/Gesetz bricht , macht sich strafbar . Du und ich würden schon jetzt im Schnellverfahren abgeurteilt und weg gesperrt sein .
Von den anderen von Ihr begangenen Rechtsbrüchen rede ich nicht , denn damit müsste ich mich erst eingehender befassen .
Den Knoten nimmst Du mir doch nicht krumm ?

Frontferkel, ich möchte nur, das du die den Artikel 16a des GG durchliest, zeige mir den Passus des Gesetzes, der klipp und klar verbietet Menschen auch ohne Asylanspruch aufzunehmen. Lies die den Gesetzestext durch, der regelt nur, wer einen Anspruch auf Asyl hat, wo eine Aufnahmeverpflichtung durch Deutschland besteht.

Frontferkel, es geht mir nicht darum, irgendetwas gutzuheißen oder nicht.

Gehirnnutzer
29.10.2015, 23:47
Leute wie du, denen der Realitätssinn vollkommen abhanden gekommen ist, und die Gesetze so auslegen, wie es ihnen gerade in den Sinn kommt,gehören nicht zu meinem Umkreis.

laptrop,, dann bist du sicherlich fähig, den Passus aus Artikel 16a zu zitieren, der verbietet, Menschen auch ohne anspruch auf Asyl aufzunehmen.

Frontferkel
30.10.2015, 00:01
Frontferkel, ich möchte nur, das du die den Artikel 16a des GG durchliest, zeige mir den Passus des Gesetzes, der klipp und klar verbietet Menschen auch ohne Asylanspruch aufzunehmen. Lies die den Gesetzestext durch, der regelt nur, wer einen Anspruch auf Asyl hat, wo eine Aufnahmeverpflichtung durch Deutschland besteht.

Frontferkel, es geht mir nicht darum, irgendetwas gutzuheißen oder nicht.

Ok , werde ich tun .
Wenn aber kein Asylgrund vorliegt , lässt man die Leute erst gar nicht rein . Auch keine Syrer . Die B R D ist ein kleines Land mit einer hohen Bevölkerungsdichte und somit mitnichten ein Einwanderungsland .
Ach und Bürgerkrieg ist als Asylgrund ausgeschlossen . Es ist höchstens eine zeitlich begrenzte Duldung möglich .

Liberalist
30.10.2015, 00:27
Frontferkel, ich möchte nur, das du die den Artikel 16a des GG durchliest, zeige mir den Passus des Gesetzes, der klipp und klar verbietet Menschen auch ohne Asylanspruch aufzunehmen. Lies die den Gesetzestext durch, der regelt nur, wer einen Anspruch auf Asyl hat, wo eine Aufnahmeverpflichtung durch Deutschland besteht.

Frontferkel, es geht mir nicht darum, irgendetwas gutzuheißen oder nicht.


laptrop,, dann bist du sicherlich fähig, den Passus aus Artikel 16a zu zitieren, der verbietet, Menschen auch ohne anspruch auf Asyl aufzunehmen.

https://www.compact-online.de/merkels-einwanderungspolitik-verletzt-das-grundgesetz/

Nikolaus
30.10.2015, 03:32
....Hast du die Frage eigentlich verstanden, die du zitiert hast??

Nikolaus
30.10.2015, 03:34
Wenn aber kein Asylgrund vorliegt , lässt man die Leute erst gar nicht rein ....Doch. "Man" lässt sie.

Bolle
30.10.2015, 03:47
laptrop,, dann bist du sicherlich fähig, den Passus aus Artikel 16a zu zitieren, der verbietet, Menschen auch ohne Anspruch auf Asyl aufzunehmen.

Das verbietet zuerst der gesunde Menschenverstand und zweitens die Pflicht illegalen Aufenthalt zu beenden bzw. gar nicht erst zustande kommen zu lassen.
Ausnahmslos alle sind über sichere Drittstaaten nach Deutschland eingereist und haben somit kein Rechtsanspruch hier zu residieren. Aber das Recht hat man ja außer Kraft gesetzt......
Klar kann man gegen kein Recht verstoßen wenn es keines Gibt! geschickt eingefädelt.....

Hoheit und Souveränität über sein Staatsgebiet und Sicherheit der Grenzen sehen anders aus. Wer sich nicht einmal gegen anstürmende Zivilisten verteidigen kann, wie sollte das erst in einem bewaffneten Konflikt (Krieg) aussehen? Sind die Waffenkammern voll mit Teddybären u.a. Kuscheltieren?
Nein mein Lieber, das ist kein Spässle mehr! In Regierungskreisen ist der kollektive Wahn ausgebrochen! Aus Angst etwas falsche korrigieren zu müssen, nimmt man die Gefährdung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit in kauf.
Und da du schon mit dem GG kommst, noch nie war der Art. 20 GG aktueller denn jetzt.

Bruddler
30.10.2015, 06:48
Ok , werde ich tun .
Wenn aber kein Asylgrund vorliegt , lässt man die Leute erst gar nicht rein . Auch keine Syrer . Die B R D ist ein kleines Land mit einer hohen Bevölkerungsdichte und somit mitnichten ein Einwanderungsland .
Ach und Bürgerkrieg ist als Asylgrund ausgeschlossen . Es ist höchstens eine zeitlich begrenzte Duldung möglich .


Doch. "Man" lässt sie.

Ist wie in einem Kino, in dem man die Besuchermassen hereinwinkt, und sie erst dann kontrolliert, wenn sie bereits Platz genommen haben... :popcorn:

Liberalist
30.10.2015, 08:13
Hast du die Frage eigentlich verstanden, die du zitiert hast??

Ja.
Liest du eine Wertung von mir heraus?

Frontferkel
30.10.2015, 09:18
Doch. "Man" lässt sie.

Ach was , Du Blitzbirne . Mehr fällt Dir mal wieder nicht ein ? Na dann , ist man ja von Dir gewohnt .

Gehirnnutzer
30.10.2015, 09:40
Ok , werde ich tun .
Wenn aber kein Asylgrund vorliegt , lässt man die Leute erst gar nicht rein . Auch keine Syrer . Die B R D ist ein kleines Land mit einer hohen Bevölkerungsdichte und somit mitnichten ein Einwanderungsland .
Ach und Bürgerkrieg ist als Asylgrund ausgeschlossen . Es ist höchstens eine zeitlich begrenzte Duldung möglich .

Frontferkel, ich habe dich gebeten, den Passus des Artikels 16a zu zitieren, der verbietet Leute auch ohne Asylanspruch aufzunehmen. Du interpretierst etwas in den Artikel rein, das eben nicht in dem Gesetz steht.
Es fehlt die Erwähnung eines expliziten Verbotes im Gesetzestext.

Chronos
30.10.2015, 09:58
(....)

Frontferkel, ich habe dich gebeten, den Passus des Artikels 16a zu zitieren, der verbietet Leute auch ohne Asylanspruch aufzunehmen. Du interpretierst etwas in den Artikel rein, das eben nicht in dem Gesetz steht.
Es fehlt die Erwähnung eines expliziten Verbotes im Gesetzestext.
Was für eine seltsame Rechtsauffassung, die sogar sämtliche Vorschriften der StVO auf den Kopf stellt.

Wenn ich demnächst einen Bußgeldbescheid bekomme, weil ich ein Gebot missachtet habe, werde ich mich auf deine juristische "Expertise" berufen, denn beispielsweise das Rechtsfahrgebot verbietet auch nicht explizit das Fahren auf der linken Fahrbahnseite.

hamburger
30.10.2015, 10:05
Was für eine seltsame Rechtsauffassung, die sogar sämtliche Vorschriften der StVO auf den Kopf stellt.

Wenn ich demnächst einen Bußgeldbescheid bekomme, weil ich ein Gebot missachtet habe, werde ich mich auf deine juristische "Expertise" berufen, denn beispielsweise das Rechtsfahrgebot verbietet auch nicht explizit das Fahren auf der linken Fahrbahnseite.

Warum willst du die seltsame Logik des Gehirnnutzers darauf anwenden? Das darf man nur, wenn es dem Herren passt.
Links fahren ist nicht erlaubt, weil rechts fahren vorgeschrieben ist. Asyl bekommt jeder, auch wenn er keinen Grund dazu nachweisen kann, weil es ist ja nicht verboten, Asyl einfach mal so zu gewähren:fizeig:

Im Übrigen ist das Gesetz immer so auszulegen, wie es dem Gehirnnutzer gerade gefällt...Merkel lässt grüßen.

Gehirnnutzer
30.10.2015, 10:09
https://www.compact-online.de/merkels-einwanderungspolitik-verletzt-das-grundgesetz/

Nun Liberalist, du kommst nicht der Frage nach, sondern verweist nur auf Herrn Schachtschneider. Herr Schachtschneider ist zwar Staatsrechtler, aber die Feststellung ob etwas verfassungswidrig ist oder nicht kann er nicht treffen. Er kann nur die Rechtsauffassung vertreten, das er ein Handlung für verfassungswidrig hält. Die Feststellung und Entscheidung in diesem Fall trifft nur eine Instanz, das Bundesverfassungsgericht.

Wenn du diech mit Herrn Schachtschneider wirklich beschäftigen würdest, dann wüsstest du, das er oft vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hat, weil er der Rechtsauffassung war, etwas war verfassungswidrig, aber das Bundesverfassungsgericht ist nicht immer seiner Auffassung gefolgt.

Das Problem, Liberalist, und das verstehen du und andere nicht, es gibt beim Recht nicht immer ein eindeutiges richtig oder falsch. Der Artikel 16a regelt welche Personen Anspruch auf Asyl haben und die Bundesrepublik verpflichtet ist, sie aufzunehmen.
Was aber nicht darin steht, ist eine explizites Verbot, das Leute ohne Anspruch aufgenommen werden können.
Nun lassen die Regeln der Rechtsauslegung folgendes zu

a) die Auslegung, das ohne explizites Verbot im Gesetzestext, etwas nicht verboten ist,

aber genauso lässt sich nach den Regeln der Rechtsauslegung der Artikel 16a

b) unter Anwendung andere zulässiger Auslegungsregeln so auslegen, dass er die Aufnahme verbietet.

Beides ist zulässig, deswegen spricht man von Rechtsauffassungen. Solange aber das BverfG nicht entscheidet, kann man beiden Auffassungen folgen.

Entscheidet das BverfG, das die momentanen Handlungsweise verfassungswidrig ist und folgt somit der Rechtsauffassung Schachtschneiders, hat die Bundesregierung hier Handlungsweise abzustellen. Es hätte aber keine Auswirkungen für die bereits aufgenommen Personen.
Ein Rechtsbruch im eigentlichen Sinne liegt also nicht vor, die Strafanzeigen bringen also nichts, sondern nur eine Verfassungsklage.

hamburger
30.10.2015, 10:21
Nun Liberalist, du kommst nicht der Frage nach, sondern verweist nur auf Herrn Schachtschneider. Herr Schachtschneider ist zwar Staatsrechtler, aber die Feststellung ob etwas verfassungswidrig ist oder nicht kann er nicht treffen. Er kann nur die Rechtsauffassung vertreten, das er ein Handlung für verfassungswidrig hält. Die Feststellung und Entscheidung in diesem Fall trifft nur eine Instanz, das Bundesverfassungsgericht.

Wenn du diech mit Herrn Schachtschneider wirklich beschäftigen würdest, dann wüsstest du, das er oft vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hat, weil er der Rechtsauffassung war, etwas war verfassungswidrig, aber das Bundesverfassungsgericht ist nicht immer seiner Auffassung gefolgt.

Das Problem, Liberalist, und das verstehen du und andere nicht, es gibt beim Recht nicht immer ein eindeutiges richtig oder falsch. Der Artikel 16a regelt welche Personen Anspruch auf Asyl haben und die Bundesrepublik verpflichtet ist, sie aufzunehmen.
Was aber nicht darin steht, ist eine explizites Verbot, das Leute ohne Anspruch aufgenommen werden können.
Nun lassen die Regeln der Rechtsauslegung folgendes zu

a) die Auslegung, das ohne explizites Verbot im Gesetzestext, etwas nicht verboten ist,

aber genauso lässt sich nach den Regeln der Rechtsauslegung der Artikel 16a

b) unter Anwendung andere zulässiger Auslegungsregeln so auslegen, dass er die Aufnahme verbietet.

Beides ist zulässig, deswegen spricht man von Rechtsauffassungen. Solange aber das BverfG nicht entscheidet, kann man beiden Auffassungen folgen.

Entscheidet das BverfG, das die momentanen Handlungsweise verfassungswidrig ist und folgt somit der Rechtsauffassung Schachtschneiders, hat die Bundesregierung hier Handlungsweise abzustellen. Es hätte aber keine Auswirkungen für die bereits aufgenommen Personen.
Ein Rechtsbruch im eigentlichen Sinne liegt also nicht vor, die Strafanzeigen bringen also nichts, sondern nur eine Verfassungsklage.

Jetzt machst du dich endgültig lächerlich...der Dieb darf also die geklaute Ware behalten...erst die nach dem Urteil geklaute Ware wäre also zurück zu geben.
Glückwunsch zum Narrenorden...
Wenn jemand unter falschen Voraussetzungen Zugang zum Staatsgebiet erhält, entfällt seine Aufenthaltsberechtigung an dem Tage, wo das festgestellt wird.

Gehirnnutzer
30.10.2015, 11:03
Jetzt machst du dich endgültig lächerlich...der Dieb darf also die geklaute Ware behalten...erst die nach dem Urteil geklaute Ware wäre also zurück zu geben.
Glückwunsch zum Narrenorden...
Wenn jemand unter falschen Voraussetzungen Zugang zum Staatsgebiet erhält, entfällt seine Aufenthaltsberechtigung an dem Tage, wo das festgestellt wird.

hamburger, du kapierst es nicht. Der Flüchtling/Asylbewerber handelt ja nicht rechtswidrig, wenn ihm die einreise gewährt wird. Er hat dies ja nicht zu verantworten.

Frontferkel
30.10.2015, 11:11
Frontferkel, ich habe dich gebeten, den Passus des Artikels 16a zu zitieren, der verbietet Leute auch ohne Asylanspruch aufzunehmen. Du interpretierst etwas in den Artikel rein, das eben nicht in dem Gesetz steht.
Es fehlt die Erwähnung eines expliziten Verbotes im Gesetzestext.

Erst einmal muss ich gar nichts . Und Du bist ja des Lesens kundig . Dann lies Dir Absatz 2 , 3 und vier durch . Da steht es drin . Und jetzt die Frage an Dich , wo steht geschrieben , das man alle Menschen aufnehmen muss , die hierher kommen und zwar aus rein wirtschaftlichen Gründen ? Wie gesagt , ich bin kein Jurist und das Juristendeutsch ist abscheulich und geht mir auf den Kranz . Genau wie Deine Wortklaubereien .
Du willst etwas nicht wahr haben und zwar etwas was hier gerade im Lande abgeht und versteckst dich hinter Gesetzen , die auch Du nicht richtig interpretierst . Ich nehme stark an , das auch Du kein Jurist bist und die bestehenden Gesetze so auslegst , bis sie Deiner Meinung entsprechen . Tut mir leid , aber für Dein Hobby stehe ich nicht zur Verfügung .
Schönen Tag noch .

Scrooge
30.10.2015, 11:53
Erst einmal muss ich gar nichts . Und Du bist ja des Lesens kundig . Dann lies Dir Absatz 2 , 3 und vier durch . Da steht es drin . Und jetzt die Frage an Dich , wo steht geschrieben , das man alle Menschen aufnehmen muss , die hierher kommen und zwar aus rein wirtschaftlichen Gründen ? Wie gesagt , ich bin kein Jurist und das Juristendeutsch ist abscheulich und geht mir auf den Kranz . Genau wie Deine Wortklaubereien .
Du willst etwas nicht wahr haben und zwar etwas was hier gerade im Lande abgeht und versteckst dich hinter Gesetzen , die auch Du nicht richtig interpretierst . Ich nehme stark an , das auch Du kein Jurist bist und die bestehenden Gesetze so auslegst , bis sie Deiner Meinung entsprechen . Tut mir leid , aber für Dein Hobby stehe ich nicht zur Verfügung .
Schönen Tag noch .
Hier geht es aber doch um eine Strafanzeige, also um einen juristischen Hintergrund und die Bewertung, ob diese Strafanzeige Erfolg haben kann.

Natürlich kann man darüber auch auf emotionaler, moralischer oder allgemeiner Ebene diskutieren. Ist aber eher nicht zielführend.

Xenes
30.10.2015, 12:01
hamburger, du kapierst es nicht. Der Flüchtling/Asylbewerber handelt ja nicht rechtswidrig, wenn ihm die einreise gewährt wird. Er hat dies ja nicht zu verantworten.

Niemand hat dem Asylbewerber die Einreise gewährt. Dass sie irgendwo gehört haben Merkel würde alle aufnehmen bedeutet nicht, dass sie zur illegalen Einreise berechtigt sind. Die nehmen sich aber selbst das Recht dazu und walzen allein wegen ihrer Massen alles nieder (weshalb sie in diesen riesigen Pulks an die Grenzen kommen), wenn ihnen Widerstand entgegen gesetzt wird. Jeder Asylbewerber müsste eigentlich strafrechtlich belangt werden, da quasi jeder gegen das Dublin-III-Abkommen verstößt.

Frontferkel
30.10.2015, 12:31
Hier geht es aber doch um eine Strafanzeige, also um einen juristischen Hintergrund und die Bewertung, ob diese Strafanzeige Erfolg haben kann.

Natürlich kann man darüber auch auf emotionaler, moralischer oder allgemeiner Ebene diskutieren. Ist aber eher nicht zielführend.

Vollkommen richtig . Der Hirnnutzer aber , versucht es auf seine Art zu nutzen , bis es zu seiner Meinung passt und das ist kontraproduktiv .

hamburger
30.10.2015, 13:39
hamburger, du kapierst es nicht. Der Flüchtling/Asylbewerber handelt ja nicht rechtswidrig, wenn ihm die einreise gewährt wird. Er hat dies ja nicht zu verantworten.

Der Asylant hat kein Visum und damit keine Berechtigung deutschen Boden zu betreten. Asyl darf er hier überhaupt nicht bekommen, da er aus sicheren Drittstaaten kommt.
Bevor du Blödsinn postest, lies erst mal die gesetzlichen Bestimmungen durch.
Natürlich wird pro forma ein Verfahren gegen jeden Zudringlich eröffnet...nur aufgrund der mangelnden Rechtsstaatlichkeit nicht weiter verfolgt.
Merkel hat auch überhaupt nicht die gesetzliche Legitimation, irgendeinem die Einreise zu erlauben.
Das würde allenfalls das Parlament in einer Entscheidung tun können.
Diese Entscheidung ist nicht abgefragt worden, ein glatter Rechtsbruch.
Fazit, Merkel ist kriminell.

Tutsi
30.10.2015, 14:20
Man müßte mal nachfragen, in welcher Bredouille Merkel jetzt steckt.

http://www.deutsch-tuerkische-nachrichten.de/2015/10/520274/wikileaks-entvoelkerung-von-syrien-ist-teil-der-us-strategie/


Ob Bundeskanzlerin Angela Merkel ihre Politik der offenen Grenzen mit Washington abgesprochen hat, ist nicht bekannt. (http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2015/08/24/fluechtlinge-stoppt-endlich-den-wahnsinn-der-globalen-wirtschafts-kriege/)

http://www.deutsch-tuerkische-nachrichten.de/2015/10/520270/merkel-massenhaft-bei-bundesanwaltschaft-wegen-hochverrats-angezeigt/


Bundeskanzlerin Angela Merkel ist Informationen der Nachrichtenagentur AFP zufolge bei der Bundesanwaltschaft massenhaft wegen angeblichen Hochverrats angezeigt worden. Bislang seien rund 400 Strafanzeigen eingegangen, bestätigte Behördensprecherin Frauke Köhler am Donnerstag einen Bericht der Berliner Tageszeitung taz. Zum Inhalt der Anzeigen wollte sie keine Stellung abgeben. Der taz zufolge wird Merkel in einer offenbar organisierten Kampagne beschuldigt, wegen ihrer Flüchtlingspolitik den Bestand Deutschlands zu beeinträchtigen und die verfassungsmäßige Ordnung zu ändern.

Der taz zufolge ähneln sich viele Anzeigen. Ein entsprechendes Musterschreiben finde sich auf der Webseite des xenophoben Magazins Compact. Dort sei die Rede von „geradezu apokalyptischen Szenarien (…) die binnen eines Jahres Deutschlands Ende herbeiführen können„. Die meisten Anzeigensteller schickten solche Schreiben nicht anonym, sondern mit vollem Namen und Adresse. Dies deutet darauf hin, dass die Verärgerung über extreme Kreise weit hinausgeht: Konzertierte Aktionen von reinen Extremisten erfolgen fast immer mehrheitlich anonym.

Merkel sieht sich derzeit zunehmender Kritik wegen ihrer Politik ausgesetzt, in diesem Jahr hunderttausende Flüchtlinge aufzunehmen, die etwa vor dem Bürgerkrieg in Syrien geflohen sind (Video am Anfang des Artikels). Auch in ihrer eigenen Partei CDU wächst der Widerstand. (http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2015/10/25/offener-machtkampf-in-cdu-wegen-merkels-fluechtlingspolitik/)Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer von der CSU hat sogar mit dem Bruch der Koalition gedroht, sollte die Kanzlerin nicht umgehend einen offiziellen „Kurswechsel“ in der Flüchtlingspolitik bekanntgeben. In Umfragen verliert die CDU derzeit deutlich an Boden. (http://www.deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/)

Ist Frau Merkel im Fall ?

Bruddler
30.10.2015, 14:28
Der Asylant hat kein Visum und damit keine Berechtigung deutschen Boden zu betreten. Asyl darf er hier überhaupt nicht bekommen, da er aus sicheren Drittstaaten kommt.
Bevor du Blödsinn postest, lies erst mal die gesetzlichen Bestimmungen durch.
Natürlich wird pro forma ein Verfahren gegen jeden Zudringlich eröffnet...nur aufgrund der mangelnden Rechtsstaatlichkeit nicht weiter verfolgt.
Merkel hat auch überhaupt nicht die gesetzliche Legitimation, irgendeinem die Einreise zu erlauben.
Das würde allenfalls das Parlament in einer Entscheidung tun können.
Diese Entscheidung ist nicht abgefragt worden, ein glatter Rechtsbruch.
Fazit, Merkel ist kriminell.

Immer öfter taucht die Frage auf, wozu die "Dublin-III-Verordnung", wenn sie nach Belieben interpretiert oder gar gebrochen werden darf (?)... :hmm:

Helmar
30.10.2015, 15:31
Erst wenn die Polit-Desperados vor dem "Pack" wahrhaftige und hautnahe Angst verspüren, wird die Reise wieder in die richtige Richtung gelenkt werden.
Also, packen wir's an!!!

Scrooge
30.10.2015, 15:52
Vollkommen richtig . Der Hirnnutzer aber , versucht es auf seine Art zu nutzen , bis es zu seiner Meinung passt und das ist kontraproduktiv .
Und ich habe das Gefühl, dass Du das in seine Meinung reininterpretierst, bis es zu Deiner genau konträr ist.

Frontferkel
30.10.2015, 16:03
Und ich habe das Gefühl, dass Du das in seine Meinung reininterpretierst, bis es zu Deiner genau konträr ist.

Da trügt Dich Dein Gefühl . Ich habe keine Veranlassung dazu . Wir bzw. ich diskutieren hier ein Thema über Strafanzeigen gegen die Merkel und ob es auch sinnvoll ist . Wir sind fast alle keine Juristen und verweisen auf bestimmte Gesetze und ob man sie in diesem besonderen Fall anwenden kann . Und schon ist besagter User da und erklärt uns die Paragraphenwelt aus seiner Sicht , die er wie ich meine , für unumstößlich hält . Tut mir leid , aber mit einem Hobbyrechtsverdreher kann ich nicht ernsthaft diskutieren .

latrop
30.10.2015, 17:24
laptrop,, dann bist du sicherlich fähig, den Passus aus Artikel 16a zu zitieren, der verbietet, Menschen auch ohne anspruch auf Asyl aufzunehmen.

Dann lese dir den Satz von Prof. Schachtschneider ganz langsam durch :

Nur die persönliche Verfolgung eines Menschen, „durch die er in seinem Leben oder seiner Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist“, schafft nach der Genfer Flüchtlingskonvention, die auch als Asylgründe praktiziert werden, einen Asylgrund (Art. 1 A Nr. 2 der Konvention). Die Verfolgung muß von dem Herkunftsstaat ausgehen oder von den Kräften, die ein Land oder einen Landesteil wie ein Staat beherrschen.

Ich bin der Meinung und der politischen Überzeugung, dass unsere Politschranzen und auch du, mich unterdrücken und, wenn es hart auf hart kommt, auch verfolgen, weil ich nicht eurer Meinung bin.

So, meine Diskussion mit dir ist hiermit beendet.

tommy3333
30.10.2015, 17:42
Hallo,



Immerhin haben nun die Medien das Thema angenommen und damit wird eine breitere Leserschicht erreicht. Das an sich ist ja schon mal positiv. Ohne den Rechtsprofessor, der die Klagen als aussichtslos bezeichnet, gäbe es diese Veröffentlichung überhaupt nicht.Es bleibt weiter spannend!


kd
Von einer Klage weiß ich nichts. Ich dachte, es war eine Strafanzeige. Das ruft erst mal nur die Ermittlungsbehörden auf den Plan. Wobei man wohl als Außenstehender nicht einschätzen kann, wie intensiv und gründlich ermittelt werden wird, und ob aufgrund Merkels parlam. Immunität es überhaupt zu Ergebnissen geschweige denn zu einer Anklage kommen wird.

tommy3333
30.10.2015, 17:46
Wo bricht die Kanzlerin die Gesetze? Gesetzestexte mal richtig lesen, z.B. § 18 Absatz 4 AsylVerfG, § 23 Aufenhaltsgesetz etc. pp.. Artikel 16a GG regelt, wer Anspruch auf Asyl hat, er enthält aber keinen Passus, der explizit verbietet Leute ohne Anspruch aufzunehmen.
Wer trägt die Verantwortung für abgelehnte Asylbewerber, die nicht abgeschoben werden?

Liberalist
30.10.2015, 17:56
Nun Liberalist, du kommst nicht der Frage nach, sondern verweist nur auf Herrn Schachtschneider. Herr Schachtschneider ist zwar Staatsrechtler, aber die Feststellung ob etwas verfassungswidrig ist oder nicht kann er nicht treffen. Er kann nur die Rechtsauffassung vertreten, das er ein Handlung für verfassungswidrig hält. Die Feststellung und Entscheidung in diesem Fall trifft nur eine Instanz, das Bundesverfassungsgericht.

Wenn du diech mit Herrn Schachtschneider wirklich beschäftigen würdest, dann wüsstest du, das er oft vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hat, weil er der Rechtsauffassung war, etwas war verfassungswidrig, aber das Bundesverfassungsgericht ist nicht immer seiner Auffassung gefolgt.

Das Problem, Liberalist, und das verstehen du und andere nicht, es gibt beim Recht nicht immer ein eindeutiges richtig oder falsch. Der Artikel 16a regelt welche Personen Anspruch auf Asyl haben und die Bundesrepublik verpflichtet ist, sie aufzunehmen.
Was aber nicht darin steht, ist eine explizites Verbot, das Leute ohne Anspruch aufgenommen werden können.
Nun lassen die Regeln der Rechtsauslegung folgendes zu

a) die Auslegung, das ohne explizites Verbot im Gesetzestext, etwas nicht verboten ist,

aber genauso lässt sich nach den Regeln der Rechtsauslegung der Artikel 16a

b) unter Anwendung andere zulässiger Auslegungsregeln so auslegen, dass er die Aufnahme verbietet.

Beides ist zulässig, deswegen spricht man von Rechtsauffassungen. Solange aber das BverfG nicht entscheidet, kann man beiden Auffassungen folgen.

Entscheidet das BverfG, das die momentanen Handlungsweise verfassungswidrig ist und folgt somit der Rechtsauffassung Schachtschneiders, hat die Bundesregierung hier Handlungsweise abzustellen. Es hätte aber keine Auswirkungen für die bereits aufgenommen Personen.
Ein Rechtsbruch im eigentlichen Sinne liegt also nicht vor, die Strafanzeigen bringen also nichts, sondern nur eine Verfassungsklage.

Gehirnnutzer, ich hab jetzt überlegt, antworte ich dir ausführlich oder nicht. Ich habe mich entschlossen dies nicht zu tun und es kurz und knapp zu machen, weil bei dir eh Hopfen und Malz verloren ist.

Zunächst beantworte bitte folgende Frage bezüglich deiner Aussage:


Nun Liberalist, du kommst nicht der Frage nach, sondern verweist nur auf Herrn Schachtschneider.

Gehirnnutzer, jetzt frage ich dich, welche Frage hast du mir denn bitte gestellt?

Ja, ich verweise auf Herrn Schachtschneider, der ja im Gegensatz zu dir wirklich Staatsrechtsexperte ist. Wenn ich krank bin, gehe ich zum Arzt und nicht zum Klempner.

Zum Rest:


Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“ Diese Änderung des Grundgesetzes, eine Notwendigkeit für Deutschland, hat Wutstürme der Asylrechtsbefürworter ausgelöst. Sie wurde aber vom Bundesverfassungsgericht in ihrer Relevanz, das Grundrecht in den tatbestandlichen Fällen aufzuheben, in der Grundsatzentscheidung vom 14. Mai 1996 anerkannt (BVerfGE 94, 49 ff.). Das Gericht hat in Rn. 166 ausgesprochen:
„Das vom verfassungsändernden Gesetzgeber gewählte Konzept der sicheren Drittstaaten beschränkt den persönlichen Geltungsbereich des in Art. 16 a Abs. 1 GG nach wie vor gewährleisteten Grundrechts auf Asyl. Die Regelung knüpft an den Reiseweg des Ausländers Folgerungen für dessen Schutzbedürftigkeit: Wer aus einem sicheren Drittstaat im Sinne des Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG anreist, bedarf des Schutzes der grundrechtlichen Gewährleistung des Absatzes 1 in der Bundesrepublik Deutschland nicht, weil er in dem Drittstaat Schutz vor politischer Verfolgung hätte finden können. Der Ausschluß vom Asylgrundrecht ist nicht davon abhängig, ob der Ausländer in den Drittstaat zurückgeführt werden kann oder soll. Ein Asylverfahren findet nicht statt. Es entfällt auch das als Vorwirkung eines grundrechtlichen Schutzes gewährleistete vorläufige Bleiberecht. Hieran knüpft Art. 16a Abs. 2 Satz 3 GG die Folge, daß in den Fällen des Satzes 1 aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden können“.
Der verfassungsändernde Gesetzgeber hat mittels Art. 16 a GG den Fehler des Bundesverfassungsgerichts in der frühen, asylrechtlich problemlosen Zeit, weitgehend wiedergutgemacht und das subjektive Recht auf Asyl für die meisten Asylbewerber aufgehoben. Dem Gericht blieb nichts anders übrig, als das zu akzeptieren. Der Wortlaut der Novellierung ist eindeutig. Wer jedenfalls aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union einreist, kann sich auf das Asylgrundrecht nicht berufen. Das sind fast alle Asylbewerber, die nach Deutschland anders als mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff über die Nordsee oder Ostsee einreisen; denn Deutschland hat außer zur Schweiz nur Grenzen zu Mitgliedstaaten der Union. Die Schweiz ist allemal ein sicherer Drittstaat im Sinne des zitierten Satz 1 von Absatz 2 des Art. 16 a GG. Das Bundesverfassungsgericht hat in der zitierten Leitentscheidung in Rn. 186 klargestellt:
„Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im einzelnen bekannt ist“.

Entschuldige mal, das Ding ist eindeutig, was gibt es da mißzuinterpretieren?

Jetzt könntest du argumentieren, ja, für Syrer gilt das ja nicht mehr, dann frage ich dich, sind denn alle Flüchtlinge Syrer? Keineswegs.
Also kommen ohne Syrer hier immer noch massenhaft Asylanten an, die nicht hier einwandern dürften. Fertig ist die Kiste.

Gehirnnutzer
31.10.2015, 07:39
Gehirnnutzer, ich hab jetzt überlegt, antworte ich dir ausführlich oder nicht. Ich habe mich entschlossen dies nicht zu tun und es kurz und knapp zu machen, weil bei dir eh Hopfen und Malz verloren ist.

Zunächst beantworte bitte folgende Frage bezüglich deiner Aussage:



Gehirnnutzer, jetzt frage ich dich, welche Frage hast du mir denn bitte gestellt?

Ja, ich verweise auf Herrn Schachtschneider, der ja im Gegensatz zu dir wirklich Staatsrechtsexperte ist. Wenn ich krank bin, gehe ich zum Arzt und nicht zum Klempner.

Zum Rest:



Entschuldige mal, das Ding ist eindeutig, was gibt es da mißzuinterpretieren?

Jetzt könntest du argumentieren, ja, für Syrer gilt das ja nicht mehr, dann frage ich dich, sind denn alle Flüchtlinge Syrer? Keineswegs.
Also kommen ohne Syrer hier immer noch massenhaft Asylanten an, die nicht hier einwandern dürften. Fertig ist die Kiste.

Liberalist, Artikel 16a regelt, wer Anspruch auf Asyl hat und wer nicht, anders ausgedrückt, wen die Bundesrepublik verpflichtet ist aufzunehmen. Ich habe dich aber nach dem Passus des Gesetzestextes gefragt, der der Bundesrepublik verbietet Personen auch ohne Anspruch aufzunehmen. Einen solchen Passus haben weder du noch andere aufgezeigt.

Liberalist
31.10.2015, 08:45
Liberalist, Artikel 16a regelt, wer Anspruch auf Asyl hat und wer nicht, anders ausgedrückt, wen die Bundesrepublik verpflichtet ist aufzunehmen. Ich habe dich aber nach dem Passus des Gesetzestextes gefragt, der der Bundesrepublik verbietet Personen auch ohne Anspruch aufzunehmen. Einen solchen Passus haben weder du noch andere aufgezeigt.

Du hast den Passus bekommen, der besagt, dass kein Anspruch besteht, also kein Anspruch, auch kein Asylantrag.

Gehirnnutzer
31.10.2015, 09:49
Du hast den Passus bekommen, der besagt, dass kein Anspruch besteht, also kein Anspruch, auch kein Asylantrag.

Liberalist, es geht aber nicht um den Anspruch, sondern um die Frage, ob das Gesetz der Bundesrepublik Deutschland bzw. den Behörden verbietet, Personen ohne Anspruch auf Asyl, trotzdem Asyl zu gewähren bzw. Einreise und Aufenhalt. Das ist die Frage, denn nur wenn das verboten ist, begeht die Regierung Rechtsbruch.
Ich habe dich aufgefordert, den Passus zu erwähnen, der diese Verbot enthält. Das Problem ist aber, der Gesetzestext regelt inhaltlich vom Text her nur, wer einen Anspruch hat und wer nicht und somit nur, wem die Bundesrepublik verpflichtet ist, Asyl zu gewähren bzw. Einreise und Aufenthalt. Es steht aber nicht im Text drin, das es der Bundesrepublik verboten ist, auch Leuten, die keinen Anspruch haben, Asyl bzw. Aufenthalt und Einreise zu gewähren.

Es ist aber Fakt und da kannst du rum reden und auf Herrn Schachtschneider verweisen, ein solchen Verbot ist dem Text des Artikels nicht zu entnehmen. Liberalist, auch wenn es nicht direkt dem Text zu entnehmen ist, heißt es noch lange nicht, dass kein Verbot besteht. Es kann sich trotzdem nach den Regeln der Rechtsauslegung aus dem Gesetz ableiten lassen.
Leider lassen die Regeln der Rechtsauslegung in diesem Fall nur eine Sache aus dem Gesetz klar ableiten, nämlich die Verpflichtung der Bundesrepublik demjenigen Asyl zu gewähren, der die Bedingungen des Artikels erfüllt, also klar einen Anspruch hat.
Was sich nicht klar ableiten lässt aus dem Gesetz ist, ob es verboten ist Personen auch ohne Anspruch "Asyl" zu gewähren.

Beide Möglichkeiten lassen sich nach den Regeln der Rechtsauslegung aus dem Gesetz ableiten, deswegen spricht man ja von verschiedenen Rechtsauffassungen. Solange aber nicht durch eine dafür zuständige Instanz festgelegt wurde, welcher Rechtsauffassung zu folgen ist, gibt es vereinfacht dargestellt kein richtig oder falsch.

Liberalist
31.10.2015, 11:11
Liberalist, es geht aber nicht um den Anspruch, sondern um die Frage, ob das Gesetz der Bundesrepublik Deutschland bzw. den Behörden verbietet, Personen ohne Anspruch auf Asyl, trotzdem Asyl zu gewähren bzw. Einreise und Aufenhalt. Das ist die Frage, denn nur wenn das verboten ist, begeht die Regierung Rechtsbruch.
Ich habe dich aufgefordert, den Passus zu erwähnen, der diese Verbot enthält. Das Problem ist aber, der Gesetzestext regelt inhaltlich vom Text her nur, wer einen Anspruch hat und wer nicht und somit nur, wem die Bundesrepublik verpflichtet ist, Asyl zu gewähren bzw. Einreise und Aufenthalt. Es steht aber nicht im Text drin, das es der Bundesrepublik verboten ist, auch Leuten, die keinen Anspruch haben, Asyl bzw. Aufenthalt und Einreise zu gewähren.

Es ist aber Fakt und da kannst du rum reden und auf Herrn Schachtschneider verweisen, ein solchen Verbot ist dem Text des Artikels nicht zu entnehmen. Liberalist, auch wenn es nicht direkt dem Text zu entnehmen ist, heißt es noch lange nicht, dass kein Verbot besteht. Es kann sich trotzdem nach den Regeln der Rechtsauslegung aus dem Gesetz ableiten lassen.
Leider lassen die Regeln der Rechtsauslegung in diesem Fall nur eine Sache aus dem Gesetz klar ableiten, nämlich die Verpflichtung der Bundesrepublik demjenigen Asyl zu gewähren, der die Bedingungen des Artikels erfüllt, also klar einen Anspruch hat.
Was sich nicht klar ableiten lässt aus dem Gesetz ist, ob es verboten ist Personen auch ohne Anspruch "Asyl" zu gewähren.

Beide Möglichkeiten lassen sich nach den Regeln der Rechtsauslegung aus dem Gesetz ableiten, deswegen spricht man ja von verschiedenen Rechtsauffassungen. Solange aber nicht durch eine dafür zuständige Instanz festgelegt wurde, welcher Rechtsauffassung zu folgen ist, gibt es vereinfacht dargestellt kein richtig oder falsch.

Sag mal, willst du mich hier veräppeln?

Da wo kein Recht auf Asyl vorhanden ist ,kann es auch kein Gebot auf Asyl geben. Also da kein Gebot vorhanden ist, ist es auf der anderen Seite ein Verbot.

Deine Phrasendrescherei kannst du dir hier sparen, das zieht hier nicht. In der Medizin würde man sowas Kurpfuscherei nennen, was du hier betreibst.

Dazu § 18 Abs. 2, liest du überhaupt was dir verlinkt wird?



Wer sich auf das Grundrecht auf Asylrecht nicht berufen kann, muß an der Grenze zurückgewiesen oder aus dem grenznahen Raum zurückgeschoben werden. § 18 Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes stellt das im Sinne des Art. 16 a Abs. 2 S. 1 GG klar:
Pflicht zur Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung
„(2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn
1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,
2. Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet wird, oder
3. er eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer besonders schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, und seine Ausreise nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
(3) Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.
(4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit
1. die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist oder
2. das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.
(5) Die Grenzbehörde hat den Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln“.

hamburger
31.10.2015, 12:08
Das frage ich mich manchmal auch. Beratungsresitenz nennt man das...
In den USA würde der Gehirnnutzer echte Probleme bekommen.....mit seiner Auslegung von Gesetzen.

charger
31.10.2015, 13:06
Die schieben doch gebetsmühlenartig Humanitäre Notstandslagen als Argument vor sich her, wenn sie nicht alle hereinlassen täten, und neutralisieren damit die Asylgesetzgebung und deren Umsetzung.

Oder besser ausgedrückt, es wird auf die lange Bank geschoben und man gewinnt zeit sich die dinge hinzudrehen und es den Wirtschaftsbossen recht zu machen.

Die sind schon verdammt clevere Charakter nullen diese Polit trickser und das einfache Volk scheint gut unter Kontrolle gehalten zu sein, sonst würde man sich das so nicht trauen.

sunbeam
31.10.2015, 13:25
Gibt es denn schon Neuigkeiten wegen der Anzeige? Weiß man ob der zuständige Staatsanwalt sich nach seinem Lachanfall wieder beruhigt hat?

Herr B.
31.10.2015, 19:18
Gibt es denn schon Neuigkeiten wegen der Anzeige? Weiß man ob der zuständige Staatsanwalt sich nach seinem Lachanfall wieder beruhigt hat?
Ich wette keine Sau hat sich dazu die Zeit genommen eine weitere Anzeige gegen Merkel zu erstatten. Am wenigsten die, die
sich in der virtuellen Welt so vehement beißerisch gegen die Folgen ihrer Politik entrüsten.
Das System kennt seine Pappenheimer, und die sind, wie immer, verlässlichen Verhaltens...

Pegida kann also nicht mal 1000,000 Strafanzeigen aus der Anhängerschaft zusammentrommeln? Das ist arg mies. :hmm:

sunbeam
31.10.2015, 19:34
Ich wette keine Sau hat sich dazu die Zeit genommen eine weitere Anzeige gegen Merkel zu erstatten. Am wenigsten die, die
sich in der virtuellen Welt so vehement beißerisch gegen die Folgen ihrer Politik entrüsten.
Das System kennt seine Pappenheimer, und die sind, wie immer, verlässlichen Verhaltens...

Pegida kann also nicht mal 1000,000 Strafanzeigen aus der Anhängerschaft zusammentrommeln? Das ist arg mies. :hmm:

Der Kommentar aus dem sicheren Ottawa auf Deutschland im Jahr 2015 von Dir....was denkst Du welchen Schluß dies auf Deine Person zulässt?

hamburger
31.10.2015, 20:20
Ausgedruckt hatte ich das, aber nachdem schon ausreichend viele dies gemacht haben, nicht mehr abgeschickt. Die Menge der bisher eingegangenen Anzeigen reicht vollkommen aus. Mehr bringt da nichts.

Leberecht
31.10.2015, 20:53
Ich bin übrigens auch immun , gegen Lügenmedien etc .
Interessant! Gibt´s dagegen eine Impfung? Mir machen Lügenmedien immer noch zu schaffen.

Leberecht
31.10.2015, 21:02
Die reden alle erst halbwegs Klartext, wenn sie im Ruhestand sind.
Der miese und vergebliche Versuch, Schuld abzutragen, die sie sich durch ihre politische Tätigkeit aufgeladen haben. Pfui Deibel!

Frontferkel
31.10.2015, 21:22
Interessant! Gibt´s dagegen eine Impfung? Mir machen Lügenmedien immer noch zu schaffen.

Komm vorbei , ich habe noch eine sogenannte Pferdespritze . Oder wie wäre es mit einem Einlauf , wahlweise auch mit dickem Teer .:))

Leberecht
31.10.2015, 21:35
Komm vorbei , ich habe noch eine sogenannte Pferdespritze . Oder wie wäre es mit einem Einlauf , wahlweise auch mit dickem Teer .:))
Ah - nee, lieber nicht. Hab´generell eine Abneigung gegen Spritzen. Sind mir zu unnatürlich. :hmm:

Schwabenpower
31.10.2015, 21:38
Gibt es denn schon Neuigkeiten wegen der Anzeige? Weiß man ob der zuständige Staatsanwalt sich nach seinem Lachanfall wieder beruhigt hat?
Irgendwo las ich daß sie gar nicht erst angenommen wurde. Begründung war wohl fehlende Gewalt. Mag das verstehen wer will. Ich nicht

Frontferkel
31.10.2015, 22:16
Ah - nee, lieber nicht. Hab´generell eine Abneigung gegen Spritzen. Sind mir zu unnatürlich. :hmm:

Na dann bleibt nur noch die Lügenpresse zu ignorieren und sich im Netz zu informieren . Man muss trotzdem ab und an einen Blick in deren Elaborate werfen , um zu wissen was sie so verzapfen an Lügen , Halbwahrheiten und verdrehten Tatsachen . Kann aber auch Schmerzen verursachen , falls man zart Beseitet ist .

Herr B.
31.10.2015, 22:27
Der Kommentar aus dem sicheren Ottawa auf Deutschland im Jahr 2015 von Dir....was denkst Du welchen Schluß dies auf Deine Person zulässt?
Wo sollte ich denn eine Anzeige erstatten? Online bei der Bundespolizei? Nun, da kannst du denen bloß Tips zukommen
lassen, was ich letztes Jahr auch tat als ich einen Craigslist Post meldete der ganz offen Menschenhandel und Sexsklaverei
propagierte nachdem Craigslist auf meine vorherige Meldung dorthin nicht reagierte.
Ich muss sagen das CL Posting ist dann schwuppdiwupp verschwunden.
Aber Merkel und ihre Verstöße gegen das GG usw. usf., das geht nicht so leicht für jemanden der im Ausland wohnt, nicht
persönlich bei Ämtern erscheinen kann, und zu dem schon nicht mal eine laienhafte Orientierung im Amtsapparat der BRD besitzt.
Nö, ich muss die Angelegenheit da leider schon den physisch anwesenden Patrioten überlassen! Und über meine Person berechtigt
dies nicht zu etwaigen Schlussfolgerungen. Sorry.

Gehirnnutzer
01.11.2015, 15:28
Irgendwo las ich daß sie gar nicht erst angenommen wurde. Begründung war wohl fehlende Gewalt. Mag das verstehen wer will. Ich nicht


§ 81
Hochverrat gegen den Bund
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt



1.
den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder



2.
die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,


wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Flüchtling
01.11.2015, 15:45
Na dann bleibt nur noch die Lügenpresse zu ignorieren und sich im Netz zu informieren . Man muss trotzdem ab und an einen Blick in deren Elaborate werfen , um zu wissen was sie so verzapfen an Lügen , Halbwahrheiten und verdrehten Tatsachen . Kann aber auch Schmerzen verursachen , falls man zart Beseitet ist .Schmerzen und Übelkeit verursacht es leider nur bei denen, die Wahrheit kennen. Die, die mit und in der Lüge leben, denen geht es gut.
Siehe auch die, die nur Systemmedien konsumieren: Sie ahnen nichts von dem, was ihnen bevorsteht,
und sie sehen zuversichtlich in das Neue Jahr 2016.
Schließen im alten Jahr noch neue Rentenversicherungen ab, um in den Genuß von 5 % "Subvention" kommen zu können, für ihren friedlichen Lebensherbst, 2040 in der BRD.
Und damit diese harmonischen Zukunftsaussichten auch weiterhin auf sicherem Fundament stehen,
steht schon jetzt fest: "Wir wählen Merkel!
Und jeden Fremdenfeind und Nazi, der uns diese Zukunft rauben will, werden wir auf das erbittertste bekämpfen!"

Schwabenpower
01.11.2015, 15:55
§ 81
Hochverrat gegen den Bund


(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt



1.
den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder



2.
die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,


wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.


Danke.

Was mir jetzt noch fehlt: wo fehlt denn da bitte die Gewalt?

Frontferkel
01.11.2015, 15:56
Schmerzen und Übelkeit verursacht es leider nur bei denen, die Wahrheit kennen. Die, die mit und in der Lüge leben, denen geht es gut.
Siehe auch die, die nur Systemmedien konsumieren: Sie ahnen nichts von dem, was ihnen bevorsteht,
und sie sehen zuversichtlich in das Neue Jahr 2016.
Schließen im alten Jahr noch neue Rentenversicherungen ab, um in den Genuß von 5 % "Subvention" kommen zu können, für ihren friedlichen Lebensherbst, 2040 in der BRD.
Und damit diese harmonischen Zukunftsaussichten auch weiterhin auf sicherem Fundament stehen,
steht schon jetzt fest: "Wir wählen Merkel!
Und jeden Fremdenfeind und Nazi, der uns diese Zukunft rauben will, werden wir auf das erbittertste bekämpfen!"

Ja das ist traurig , aber leider wahr .

Flüchtling
01.11.2015, 16:02
Danke.

Was mir jetzt noch fehlt: wo fehlt denn da bitte die Gewalt?
Bei Merkel.

Schwabenpower
01.11.2015, 17:03
Bei Merkel.

Die hat ja die Gewalt :(

Gehirnnutzer
01.11.2015, 18:50
Danke.

Was mir jetzt noch fehlt: wo fehlt denn da bitte die Gewalt?

Schwabenpower eine Straftat hat sein Tatbestandsmerkmale, manchmal nur eins, aber es können auch mehrere seien. Eine Handlung oder eine Abfolge von Handlungen muss diese Tatbestandsmerkmale erfüllen, damit überhaupt eine Straftat vorliegt.

Nehmen wir mal an, man kommt auf die Idee das sich Deutschland, Österreich, die Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein sich unter einer gemeinsamen Verfassung zum Modernen Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation zusammenschließen und diese Idee wird in einer großen Volksabtimmung in diesen Ländern zugestimmt und sie wir umgesetzt.

Die ganze Geschichte beinträchtigt die Existenz der Bundesrepublik Deutschland im hohen Maße und änder die verfassungsmäßige Ordnung. Das ist für jeden klar ersichtlich. Zwei Dinge aus dem § 81 StGB sind erfüllt, trotzdem ist es kein Hochverrat, die Geschichte passiert auf freiwilliger Basis ohne das irgendjemand Gewalt angetan oder angedoht wird.
Würde jemand aber per Putsch die Regierungen dieser Länder versuchen abzusetzen um das Ganze durchzuziehen, dann hätten wir es mit Hochverrat zu tun. Ist natürlich sehr vereinfacht dargestellt, sollte aber zu Erklärung reichen.

Theoretisch kann man aus den Handlungen Merkels eine Erfüllung der Tatbestandsmerkmale der Nummern 1 und 2 des Absatzes 1 des § 81 StGB ableiten. Ob juristisch korrekt oder nicht, kann man außen vor lassen. Es fehlt dem Ganzen schon alleine die Gewalt oder die Androhung von Gewalt.
Nun könnte man zwar Denken, die Drohung mit der Beschlagnahme von Wohnraum wäre Gewalt in diesem Sinne, jedoch sind das keine Handlungen der Bundregierung, sondern der Kommunen.

charger
01.11.2015, 21:47
Kriminelle Energie oder Böse Absicht sind sozusagen aus juristischer Sicht nicht erkennbar, auch wenn die folge Auswirkungen für den Großteil der BRD Bürger nachteilig sein werden.
Das wird einfach ausgeblendet, das ist ja der Trick, und das ist der punkt wo einmal mehr jede menge Raum für heimtückische Handlungen unter dem Deckmantel der Rechtstaatlichkeit ermöglicht und begünstigt werden.

Flüchtling
01.11.2015, 21:53
Die hat ja die Gewalt :(

Und die "Nächstenliebe". Auf die sie sich ggf. womöglich berufen wird.
Wer könnte denn jemandem böse sein, der aus Nächstenliebe Millionen Schutzbedürftigen und Schwersttraumatisierten hier in der reichen BRD vorübergehend Heimstatt bot?!

ERNEUERER
01.11.2015, 22:24
Und die "Nächstenliebe". Auf die sie sich ggf. womöglich berufen wird.
Wer könnte denn jemandem böse sein, der aus Nächstenliebe Millionen Schutzbedürftigen und Schwersttraumatisierten hier in der reichen BRD vorübergehend Heimstatt bot?!



... erzähl , du scheinst etwas zu wissen :crazy:

Schwabenpower
01.11.2015, 23:13
Schwabenpower eine Straftat hat sein Tatbestandsmerkmale, manchmal nur eins, aber es können auch mehrere seien. Eine Handlung oder eine Abfolge von Handlungen muss diese Tatbestandsmerkmale erfüllen, damit überhaupt eine Straftat vorliegt.

Nehmen wir mal an, man kommt auf die Idee das sich Deutschland, Österreich, die Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein sich unter einer gemeinsamen Verfassung zum Modernen Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation zusammenschließen und diese Idee wird in einer großen Volksabtimmung in diesen Ländern zugestimmt und sie wir umgesetzt.

Die ganze Geschichte beinträchtigt die Existenz der Bundesrepublik Deutschland im hohen Maße und änder die verfassungsmäßige Ordnung. Das ist für jeden klar ersichtlich. Zwei Dinge aus dem § 81 StGB sind erfüllt, trotzdem ist es kein Hochverrat, die Geschichte passiert auf freiwilliger Basis ohne das irgendjemand Gewalt angetan oder angedoht wird.
Würde jemand aber per Putsch die Regierungen dieser Länder versuchen abzusetzen um das Ganze durchzuziehen, dann hätten wir es mit Hochverrat zu tun. Ist natürlich sehr vereinfacht dargestellt, sollte aber zu Erklärung reichen.

Theoretisch kann man aus den Handlungen Merkels eine Erfüllung der Tatbestandsmerkmale der Nummern 1 und 2 des Absatzes 1 des § 81 StGB ableiten. Ob juristisch korrekt oder nicht, kann man außen vor lassen. Es fehlt dem Ganzen schon alleine die Gewalt oder die Androhung von Gewalt.
Nun könnte man zwar Denken, die Drohung mit der Beschlagnahme von Wohnraum wäre Gewalt in diesem Sinne, jedoch sind das keine Handlungen der Bundregierung, sondern der Kommunen.
(Fett von mir)

Genau da liegt der Fehler.

KuK
02.11.2015, 00:53
Kriminelle Energie oder Böse Absicht sind sozusagen aus juristischer Sicht nicht erkennbar, auch wenn die folge Auswirkungen für den Großteil der BRD Bürger nachteilig sein werden.
Das wird einfach ausgeblendet, das ist ja der Trick, und das ist der punkt wo einmal mehr jede menge Raum für heimtückische Handlungen unter dem Deckmantel der Rechtstaatlichkeit ermöglicht und begünstigt werden.

Lerne er doch erstmal richtig unsere Sprache: schon wieder ein "Legosteiniker"! Da muß wohl irgendwo ein Nest sein!

Buella
02.11.2015, 08:24
Schwabenpower eine Straftat hat sein Tatbestandsmerkmale, manchmal nur eins, aber es können auch mehrere seien. Eine Handlung oder eine Abfolge von Handlungen muss diese Tatbestandsmerkmale erfüllen, damit überhaupt eine Straftat vorliegt.

Nehmen wir mal an, man kommt auf die Idee das sich Deutschland, Österreich, die Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein sich unter einer gemeinsamen Verfassung zum Modernen Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation zusammenschließen und diese Idee wird in einer großen Volksabtimmung in diesen Ländern zugestimmt und sie wir umgesetzt.

Die ganze Geschichte beinträchtigt die Existenz der Bundesrepublik Deutschland im hohen Maße und änder die verfassungsmäßige Ordnung. Das ist für jeden klar ersichtlich. Zwei Dinge aus dem § 81 StGB sind erfüllt, trotzdem ist es kein Hochverrat, die Geschichte passiert auf freiwilliger Basis ohne das irgendjemand Gewalt angetan oder angedoht wird.
Würde jemand aber per Putsch die Regierungen dieser Länder versuchen abzusetzen um das Ganze durchzuziehen, dann hätten wir es mit Hochverrat zu tun. Ist natürlich sehr vereinfacht dargestellt, sollte aber zu Erklärung reichen.

Theoretisch kann man aus den Handlungen Merkels eine Erfüllung der Tatbestandsmerkmale der Nummern 1 und 2 des Absatzes 1 des § 81 StGB ableiten. Ob juristisch korrekt oder nicht, kann man außen vor lassen. Es fehlt dem Ganzen schon alleine die Gewalt oder die Androhung von Gewalt.
Nun könnte man zwar Denken, die Drohung mit der Beschlagnahme von Wohnraum wäre Gewalt in diesem Sinne, jedoch sind das keine Handlungen der Bundregierung, sondern der Kommunen.

Um die Geschichte, welche Frau Merkel angekurbelt hat, mal etwas drastischer, bzw. plastischer darzustellen und zu beschleunigen!

Nun, nehmen wir mal an, Frau Merkel kommt auf die famose Idee, die Kämpfer des is, welche sich von den Strapazen des Kampfes gegen das böse syrische "Regime" und das böse russische "Regime" gesunden, erholen und kurieren, also aus rein humanitären und staatsräsonalen ( schließlich pflegen die Israelis diese "Helden" auch ) Gründen, natürlich ohne Obergrenze, Schutz zu gewähren!

Die Wohnungen für diese Herrschaften werden natürlich von Kommunen entsprechend besorgt und bereitgestellt!

Nun beginnen diese Herrschaften nach Herzens Lust und Laune ihre Religionsfreiheit auszuleben, womit die Sicherheitskräfte und die Bundeswehr überfordert sind und die innere Sicherheit nicht mehr gewährt ist! Diese brd - Einheiten desertieren und fliehen ins benachbarte Ausland, und Deutschland wird schwupps die wupps ein Kalifat à la is! Das war´s mit dem Bestand der brd!

Auch in diesem Fall hat die barmherzige Angela keine strafbaren Handlungen begangen, da nicht alle Tatbestände erfüllt und die Gewalt erst durch die geladenen Gäste, im Nachhinein ausging!

Somit würde ich resümieren, daß sich das liebe Grundgesetz, welches uns durch unsere netten Befreier übergestülpt wurde, als Mogelpackung erweist, da zum Einen längst bekannt war, daß es Bestrebungen der Befreier gab und gibt, die Deutschen zu beseitigen, und zum Anderen diese Deutschen niemals die Chance bekamen, sich eine Verfassung zu geben, wo sie sich u. a. gegen solche Invasionen, mit dem Begünstiger des trojanischen Pferdes in der Spitze der Bundesregierung, überhaupt zur Wehr setzen können!

Natürlich rein theoretisch!

Frankenberger_Funker
02.11.2015, 09:37
[...] Somit würde ich resümieren, daß sich das liebe Grundgesetz, welches uns durch unsere netten Befreier übergestülpt wurde, als Mogelpackung erweist, da zum Einen längst bekannt war, daß es Bestrebungen der Befreier gab und gibt, die Deutschen zu beseitigen, und zum Anderen diese Deutschen niemals die Chance bekamen, sich eine Verfassung zu geben, wo sie sich u. a. gegen solche Invasionen, mit dem Begünstiger des trojanischen Pferdes in der Spitze der Bundesregierung, überhaupt zur Wehr setzen können!

Natürlich rein theoretisch!

Die Absicht, das deutsche Volk zu vernichten, wurde in den 1940ern von maßgeblichen Personen des feindlichen Lagers mehrfach geäußert. Die Realisierung dieser Pläne wurde nur ausgesetzt, weil die BRD als Puffer zwischen den Blöcken des Kalten Krieges gebraucht wurde.

Nachdem nun keine Notwendigkeit mehr für eine "kulante" Behandlung Deutschlands besteht, wird dieses finale Kriegsziel allem Anschein nach umgesetzt.

Buella
02.11.2015, 10:02
Niemand hat die Absicht ... !

Auch, wenn´s so aussieht!

Frankenberger_Funker
02.11.2015, 10:15
Niemand hat die Absicht ... !

Auch, wenn´s so aussieht!

Wenn es aussieht wie ein Schwein und grunzt wie ein Schwein, dann isses zumeist auch eine Wutz. :cool:

Tryllhase
02.11.2015, 10:38
Die Absicht, das deutsche Volk zu vernichten, wurde in den 1940ern von maßgeblichen Personen des feindlichen Lagers mehrfach geäußert. Die Realisierung dieser Pläne wurde nur ausgesetzt, weil die BRD als Puffer zwischen den Blöcken des Kalten Krieges gebraucht wurde.
Nachdem nun keine Notwendigkeit mehr für eine "kulante" Behandlung Deutschlands besteht, wird dieses finale Kriegsziel allem Anschein nach umgesetzt.
Und dazu bedient man sich ausgerechnet mit einer Kanzlerin und einem Präsidenten zweier Personen, die 1989 gegen jede Wiedervereinigung und für einen reformierten Sozialismus waren?
Kommt denn kein einziger Westdepp auf die Idee, dass gerade dieses Ziel, weil durch Wahlen auch in 25 Jahren nicht demokratisch erreichbar, nun gewaltsam erreicht werden soll?

charger
02.11.2015, 11:38
Lerne er doch erstmal richtig unsere Sprache: schon wieder ein "Legosteiniker"! Da muß wohl irgendwo ein Nest sein!

Du darffst die Fähler gerne sahmeln und Dihch daran aufgeilen, aber verschön mich künftig mit deinem gestähnkere .


Bleib einfach bei der Sache, wenn Du das schaffst, du Oberlehrer.

KuK
02.11.2015, 15:43
Du darffst die Fähler gerne sahmeln und Dihch daran aufgeilen, aber verschön mich künftig mit deinem gestähnkere .


Bleib einfach bei der Sache, wenn Du das schaffst, du Oberlehrer.

Dann lese doch mal die Regeln dieses Forums, Du Förderschulabbrecher! Offenbar gibt es da Kompetenz-Mängel.

charger
02.11.2015, 16:57
Dann lese doch mal die Regeln dieses Forums, Du Förderschulabbrecher! Offenbar gibt es da Kompetenz-Mängel.

Willst du dich hier etwa als mod anbiedern, oder was ?:fizeig:

Es gibt also keine Diskussionsgrundlage zwischen uns, auser Pöbeleien kommt von dir nichts und dann auch noch über Forenregeln belehren wollen.
Geh mal deine Schrauben nachziehen lassen.

Xenes
03.11.2015, 17:30
Würde jemand aber per Putsch die Regierungen dieser Länder versuchen abzusetzen um das Ganze durchzuziehen, dann hätten wir es mit Hochverrat zu tun. Ist natürlich sehr vereinfacht dargestellt, sollte aber zu Erklärung reichen.


Es gibt noch die Möglichkeit, dass die Regierung selbst putscht, das findet derzeit statt.

In Deutschland findet gerade ein stiller Staatsstreich von Oben statt, der den demokratischen Rechtsstaat teilweise außer Kraft setzt, mit dem eindeutigen Ziel Deutschland vollkommen "umzuwandeln".

Und es besteht der Verdacht, dass die Regierung dieses putschähnliche Verhalten auf Anordnung und in Komplizenschaft fremder Mächte durchführt, was eindeutig Hochverrat/Landesverrat bedeutet.

Flüchtling
03.11.2015, 18:08
Ist also nur noch die Frage, wer "uns" bei einer "Beweis-" und "Prozessführung" hilft.
Merkel wohl eher nicht.:D:(

Thomas1734
03.11.2015, 18:35
Hallo Xenes,......als ich las....

"Und es besteht der Verdacht, dass die Regierung dieses putschähnliche Verhalten auf Anordnung und in
Komplizenschaft fremder Mächte durchführt, was eindeutig Hochverrat/Landesverrat bedeutet."

....fand ich mich in meiner Annahme endlich auch mal bestärkt, die ich so schon lange habe.

Warum sollte eine Bundesregierung und besonders in Person die Kanzlerin gebetsmühlenartig gegen den
Willen seines Volkes antreten und diese Flüchtlingspolitik, trotz bei stetig zunehmender Katastrophe"
verteidigen?

Das macht niemand aus Überzeugung gegen den Willen seines Volkes, denn das ist inzwischen bewiesen!

Natürlich kann man vom gesunden "Politiker-Verstand" erwarten, dass so eine Entwicklung auch mit
Voraussicht auf nationale Befindlichkeiten nicht gerade den Jubelschrei seiner Wähler und Steuerzahler
für diesen "Wahnsinn" ertönen lässt. Eher das Gegenteil ist der Fall im Fall ohne Ende.

Genau das ist es ja, denn aus Afrika sind ca. 8-15 000 000 Menschen auf dem Weg nach Europa.
Dagegen ist die syrische Flüchtlingskatastrophe noch nicht einmal die Generalprobe für
Europa, die nicht einmal im Ansatz beherrscht wird. Also ein Krieg mit Europa wäre nicht mehr nötig,
weil man seine Krieger auch in dieser Art Invasion durch Unterwanderung der EU in Stellung
bringen kann.

Also - Brüssel besteht inzwischen aus nahezu 50% Muslime und da wundert es nicht das es läuft
wie es läuft in Europa und Deutschland. Auch und gerade in Deutschland halten sich die muslimischen
Verbände auffallend zurück, wobei sie eigentlich an den Straßen stehen müssten um ihre Landsleute
und Glaubensbrüder zu begrüßen.
Und weil das auf kleinster fast unmerklicher Flamme passiert liegt der Verdacht nahe nicht selbst in
Verdacht zu geraten, so wie das Aufbegehren der Bevölkerung immer mehr ins Gegenteil umschlägt.

Also in Deckung bleiben ist angesagt, damit es hier nicht zum Bürger-und Glaubenskrieg in Deutschland
kommt, was sich ohnehin kaum noch vermeiden lässt so die Politiker diese Gefahr nicht schon selbst
erkannt haben.

Nun verwundert aber sehr, wie vehement mit größter Gegenwehr trotz aufkeimender Unruhe im Volk
immer noch politisch mit "Wir schaffen das" dagegen gehalten wird.

Hier stellt sich die Frage:.....wem nutz diese Politik und wer kann es sich leisten es darauf ankommen zu
lassen?

Man könnte sicher fast jedes Land dieser Welt durch "Umvolkung" und "unkontrollierter Unterwanderung"
auch ohne einen Krieg in die Knie zwingen, diesen Eindruck man inzwischen mit Deutschland bekommt,
aber genau mit Deutschland wird es nie in der Zukunft seiner Geschichte eine Multikulti-Nation geben in
der die Deutschen, ihre Kinder und Enkel zu Gästen in ihrer eigenen Heimat gemacht werden.

Selbst deutsche Minderheiten werden erfolgreich für eine eigene Heimat-Perspektive kämpfen. Ich glaube
unsere Politiker ahnen noch gar nicht wie sehr pder kurz davor sie stehen, dieses Land mit brennenden
Straßen als Alltagsbild zu sehen, will man den Deutschen seine Heimat nehmen. Das wird nie...niemals
durchgehen!

Eher wird es eine Regierungskrise mit Wechsel der Machtverhältnisse wie in Polen und schon bald auch
Frankreich geben. Danach beginnt die Beerdigung des unerfüllbaren verwirkten Traumes eines geeinten
Europas, das es schon heute nicht mehr ist.

Thomas

Xenes
03.11.2015, 21:01
Eher wird es eine Regierungskrise mit Wechsel der Machtverhältnisse wie in Polen und schon bald auch
Frankreich geben. Danach beginnt die Beerdigung des unerfüllbaren verwirkten Traumes eines geeinten
Europas, das es schon heute nicht mehr ist.

Thomas



Es geht nicht um ein geeintes Europa, denn Frau Merkel stiftet schon seit Jahren nur Unfrieden in Europa.
Es geht um die kranke Idee der "One-World", eines Europas ohne Grenzen und ohne Nationalstaaten, diktatorisch dirigiert aus Brüssel, für deren Durchsetzung die Asylflutung offensichtlich dient. Dieser kaputte Plan ist bereits gescheitert, denn die anderen europäischen Länder sperren sich dagegen, ihre Länder fluten zu lassen und ihre Grenzen aufzulösen.

Thomas1734
04.11.2015, 03:48
Hallo Xenes, ......es ist wohl so ein kranker Plan, denn anders diese Politik durch nichts mehr zu erklären wäre.

Es gibt sogar ab heute einen weiteren Beweis für die Enteignung nationaler Rechte der

"NOCH" - EU-Mitgliedsländer....

Auszug - Quelle:http://www.welt.de/


Einwanderungsrecht steht vor Eigentumsrecht


Europa muss Einwanderer aufnehmen und dafür durchaus auch auf Souveränität verzichten. Sonst ist die EU
nicht mehr die EU. Das heißt aber nicht, dass die Außengrenze nicht geschützt werden soll.

Im Klartext:.....Alle Flüchtlinge nachgewiesener Krisen-/Kriegsgebiete dieser Erde haben das Recht, in unsere
Heimat Deutschland einzudringen und haben sogar ein An-und Eigentums-/Recht auf Unterkunft; Versorgung und
Hilfe wie Beihilfe bis an Ende aller anerkannten Kriegs-/Krisenzeiten-Tage aus dem Herkunftsland von uns deutschen
Staatsbürger/Steuerzahler zu "verlangen".

Das bedeutet wir müssen alle Flüchtlinge dieser Welt ab sofort aufnehmen und auch versorgen, bis wir selbst nicht
mehr in der Lage sind unser Gesellschaftssystem zu finanzieren und auch auf das Risiko selbst zum Krisengebiet
zu werden.


Hiermit hat Brüssel die Hosen runter gelassen und eindeutig bewiesen, warum und wie diese Krisenpolitik so
passiert. Leider eben geht die Rechnung nicht ganz auf, da diese Trickserei von einigen Ländern w.u.a. auch
Ungarn, Dänemark u.a. inzwischen erkannt wurde.

Dieses Europa unter diesen Vorzeichen hat keine Zukunft mehr, weil - die Staaten brauchen Brüssel eigentlich
nicht und die fast 50% Moslime in Brüssel sollten sich nicht als europäische Brandstifter entpuppen.

Und genau in diese Richtung bewegt sich Europa!

Thomas

Pythia
04.11.2015, 09:41
Es geht nicht um ein geeintes Europa, denn Frau Merkel stiftet schon seit Jahren nur Unfrieden in Europa ... die anderen europäischen Länder sperren sich dagegen, ihre Länder fluten zu lassen und ihre Grenzen aufzulösen.Alles Schwachsinn. Gaz-Gerd und Visa-Joschka öffneten mir Rot/Grün nicht nur Europas Flutungstore für eine Flut, die auch kein Zaun mehr brensen kann, wie sich nun zeigt. Rot/Grün führte die BRD auch in ihren 1. aktiven Krieg, der mit Bombardierung Jugoslawiens erste Wellen für die jetzige Flut aufpeitschte, und Mißachtung bestehender Gesetze durch die BRD-Regierung wurde systematisiert.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
http://www.24-carat.de/2015/11/Flood.jpg
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
Merkel tat nichts weiter als Rot/Grün links zu überholen, um sich mit Proleten-Stimmen Wahlsiege zu sichern. Bestehende Gesetzte wurden aber noch nicht geändert: internationale Flughäfen haben Transit-Zonen für Leute ohne Visa, und Fluglinien, die Passagiere ohne Visa und ohne Rückflug-Ticket bringen, müssen diese Passagiere auf eigene Kosten wieder zu ihrem Abflugs-Ort zurück bringen.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
Asyl-Anträge können nur von Passagieren angenommen werden, die sich einwandfrei mit gültigen Papieren identifizieren können. Wer Idnetifizirerungs-Papiere "verloren" hat, kann aus der Transit-Zone Ersatz-Papiere von zuständigen Botschaften oder Konsulaten anfordern. Ist diese Identifizierung nicht möglich, müssen solche Passagiere mit dem nächstmöglichem Flug wieder zu ihrem Abflugs-Ort zurück.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
Jede andere Handhabung durch Grenzer ist verboten und kann zu Bestrafung und zu Dispensierung der betreffenden Grenzer führen. Europaweit. Und die Begründung "Ich folgte nur Befehlen" .führt besonders hier in der BRD zu einer Aufdeckung der Befehlskette. Das ist zumindest die Theorie. Aber Theorie und Praxis sind im Fall unseres Zuzügler-Tsunamis wie Marx und Murks, wobei Marx die Theorie ist.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
http://www.24-carat.de/2015/10/Zaun-t.jpg
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
Aber von Limes, Hadran-Wall und großer Mauer über Mason Dixon Line und Maginot Linie bis Eisernem Vorhang und Tortilla Curtain hatte noch nie eine Grenzbefestigung eine Flutung verhindert. Transit-Bereiche entlang der Grenzen mit gleichen Verfahren wie an Flughäfen könnten aber zumindest Asyl-Erschleicher davon abhalten in Europa auf Kosten der Steuerzahler und der sozial Schwachen zu faulenzen.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
Und es muß neu definiert werden, wer Anrecht auf Asyl hat: Bei Steinmeiers letzten Besuch dort bat ihn Afghanistans Präsident händeringend darum arbeitsfähige Afghanistan-Bürger zurück zu schicken, da bei weiterem Abzug von Arbeitsfähigen dem Land Hungersnot und Elend drohen. Das ist natürlich ebenso in Syrien und anderen Ländern mit internen Problemen. Also Abweisung aller Arbeitsfähigen.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
Frauen, Kinder, Alte und Behinderte solcher Länder sollten wir aber in 3 Wochen-Kursen ausbilden ihren Ländern als Trümmerfrauen, Trümmerkinder, Trümmeralte und Trümmerkrüppel so aus der Scheiße zu helfen, wie unsere Aufbau-Generationen es taten während und nach WK2:
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
http://www.24-carat.de/2015/09/Bomb-44.gifEinwanderungsrecht steht vor Eigentumsrecht
Alle haben Recht und alle haben Unrecht: Das macht den politischen Zank mit der Zuwanderung nach Europa perspektivlos. Wer Aufnahmebereitschaft fordert, hat ebenso Recht wie Institutionen, die ihre Grenzen des Möglichen erreichten. http://www.welt.de/debatte/kommentar...tumsrecht.html (http://www.welt.de/debatte/kommentare/article148359900/Einwanderungsrecht-steht-vor-Eigentumsrecht.html)

Xenes
04.11.2015, 10:21
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Ziel der satanischen Globalisten-Sekte ist offensichtlich die Zerschlagung des deutschen Sozialstaates.