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Vollständige Version anzeigen : Erbrecht



Würfelqualle
08.10.2015, 17:23
Ich hätte mal ´ne Frage zum Erbrecht.

Meine Ex ist als Alleinerbin festgestellt worden. Beide Elternteile gestorben. Es geht um ein Haus, Ländereien und Bargeld. Meine Ex hat noch einen Bruder. Der hat ja Anspruch auf 25 % Pflichterbe. Nun meine Frage. Auf was bezieht sich der Pflichtanteil des Bruders ? Nur auf Bargeld, oder auf das gesamte Erbe ?

Xarrion
08.10.2015, 17:24
Ich hätte mal ´ne Frage zum Erbrecht.

Meine Ex ist als Alleinerbin festgestellt worden. Beide Elternteile gestorben. Es geht um ein Haus, Ländereien und Bargeld. Meine Ex hat noch einen Bruder. Der hat ja Anspruch auf 25 % Pflichterbe. Nun meine Frage. Auf was bezieht sich der Pflichtanteil des Bruders ? Nur auf Bargeld, oder auf das gesamte Erbe ?

Selbstverständlich auf den gesamten Nachlaß.

Würfelqualle
08.10.2015, 17:28
Auch wenn meine Ex in den Grundbüchern allein drin steht ?

Krabat
08.10.2015, 17:46
Auch wenn meine Ex in den Grundbüchern allein drin steht ?

Wenn sie im Grundbuch steht, ist es doch ihr Eigentum. Eventuell ging es zu Lebzeiten des Erblassers durch Schenkung in ihr Eigentum über.

Würfelqualle
08.10.2015, 17:50
Wenn sie im Grundbuch steht, ist es doch ihr Eigentum. Eventuell ging es zu Lebzeiten des Erblassers durch Schenkung in ihr Eigentum über.

Entschuldigung, sie steht noch nicht drin, ist aber als Alleinerbin festgestellt worden. Sie nimmt jetzt postalisch das Erbe an und dann wird der Name in den Grundbüchern geändert auf den Namen meiner Ex.

Xarrion
08.10.2015, 17:59
Entschuldigung, sie steht noch nicht drin, ist aber als Alleinerbin festgestellt worden. Sie nimmt jetzt postalisch das Erbe an und dann wird der Name in den Grundbüchern geändert auf den Namen meiner Ex.

Dann wird bei Ermittlung des Pflichtteilsanspruches natürlich auch die Immobilie (Verkehrswert) berücksichtigt.

Würfelqualle
08.10.2015, 18:06
Ich frag dann doch lieber einen Fachanwalt für Erbrecht.

:crazy:

Jodlerkönig
08.10.2015, 18:09
Wenn sie im Grundbuch steht, ist es doch ihr Eigentum. Eventuell ging es zu Lebzeiten des Erblassers durch Schenkung in ihr Eigentum über.und zwar um erbschaftssteuer zu sparen. diese schenkung muß aber mind. 10 jahre zurückliegen, ansonst fällt diese schenkung in die erbmaße zurück.

wtf
08.10.2015, 19:02
Ich verstand den Strangtitel als Imperativ. Sauerei hier.

Würfelqualle
08.10.2015, 19:15
Ich verstand den Strangtitel als Imperativ. Sauerei hier.

Das sollen die User lieber im Strang Asylanten.

:crazy:

Kurti
08.10.2015, 19:34
Ich frag dann doch lieber einen Fachanwalt für Erbrecht.

:crazy:Das Honorar kannst du dir in einem solch klaren Fall getrost sparen.
Deine Ex sollte besser das Gespräch mit ihrem Bruder suchen, ob der sein Erbe in bar oder als Miteigentümer ins Grundbuch eingetragen werden möchte.

Schlummifix
08.10.2015, 19:38
Vollständige Enterbung ist in ganz seltenen Fällen allerdings möglich,
z.B. wenn der Erbe dem Erblasser nach dem Leben trachtete :D . Das nur am Rande.

Chronos
08.10.2015, 19:42
Wenn sie im Grundbuch steht, ist es doch ihr Eigentum. Eventuell ging es zu Lebzeiten des Erblassers durch Schenkung in ihr Eigentum über.
Der Grundbucheintrag sagt gar nichts über die Eigentumsverhältnisse der betreffenden Immobilie aus.

Bindend ist nur eine dahinter stehender Ehevertrag, ein Schenkungsvertrag, ein Gesellschaftsvertrag oder eine sonstige vertragliche Vereinbarung über die Eigentumsrechte an der Immobilie.

Beispiel: Ein Ehepaar (in Zugewinngemeinschaft) trennt sich und nur der Mann ist im Grundbuch als alleiniger Eigentümer der Immobilie eingetragen).

Dann steht der Frau ganz automatisch die Hälfte des Eigentums zu, da es sich um einen gemeinsam erarbeiteten Zugewinn handelt und bei der Scheidung die Hälfte des Zugewinns automatisch der Frau zugesprochen wird - Grundbucheintrag hin oder her.

Niesmitlust
08.10.2015, 20:26
Wenn sie als Alleinerbin eingetragen ist, dann hat der Bruder zwar ein Anrecht auf seinen Pflichtteil, allerdings nur in finanzieller Hinsicht, nicht auf Immobilien, Gegenstände etc. Sofern solche vorhanden sind fließt deren Wert dennoch mit ins Erbe ein, d.h. dass er entsprechend dem Wert auszuzahlen ist. Es zählt der Wert des gesamten Nachlasses, nicht nur das, was auf dem Konto noch war. Er kann da auch einen Gutachter verlangen, der alles schätzt. Das Gutachten wäre dann von der Alleinerbin zu zahlen.
Ich hab selber grad ein ähnliches Problem.

Pillefiz
08.10.2015, 22:48
Ich frag dann doch lieber einen Fachanwalt für Erbrecht.

:crazy:

hat der Bullimie und kennt sich mit Erbrechen aus?

Würfelqualle
09.10.2015, 14:22
hat der Bullimie und kennt sich mit Erbrechen aus?

Nein, er kennt sich aber evtl. mit Erbrecht aus.

:crazy:

latrop
09.10.2015, 16:53
Komisch, hatten wir das Thema nicht schon mal voriges
Jahr ?

Antisozialist
10.10.2015, 03:40
Ich hätte mal ´ne Frage zum Erbrecht.

Meine Ex ist als Alleinerbin festgestellt worden. Beide Elternteile gestorben. Es geht um ein Haus, Ländereien und Bargeld. Meine Ex hat noch einen Bruder. Der hat ja Anspruch auf 25 % Pflichterbe. Nun meine Frage. Auf was bezieht sich der Pflichtanteil des Bruders ? Nur auf Bargeld, oder auf das gesamte Erbe ?

Der Pflichtteil bezieht sich auf das gesamte Erbe und nicht nur das Bargeld.

Würfelqualle
10.10.2015, 06:47
Komisch, hatten wir das Thema nicht schon mal voriges
Jahr ?

Jeder Erbrechtfall ist ja wohl anders.

Deutschmann
10.10.2015, 07:29
Ich hätte mal ´ne Frage zum Erbrecht.

Meine Ex ist als Alleinerbin festgestellt worden. Beide Elternteile gestorben. Es geht um ein Haus, Ländereien und Bargeld. Meine Ex hat noch einen Bruder. Der hat ja Anspruch auf 25 % Pflichterbe. Nun meine Frage. Auf was bezieht sich der Pflichtanteil des Bruders ? Nur auf Bargeld, oder auf das gesamte Erbe ?

Grob gesagt auf Alles. Das kann aber durch Geld ausgeglichen werden.

Scrooge
10.10.2015, 14:46
Jeder Erbrechtfall ist ja wohl anders.
Aber Du selbst hast doch vor einem halben Jahr nach genau diesem Fall gefragt, nur dass sich jetzt die Rahmenbedingungen etwas geändert haben:
http://www.politikforen.net/showthread.php?161821-Erbrecht

Würfelqualle
10.10.2015, 15:00
Aber Du selbst hast doch vor einem halben Jahr nach genau diesem Fall gefragt, nur dass sich jetzt die Rahmenbedingungen etwas geändert haben:
http://www.politikforen.net/showthread.php?161821-Erbrecht

Nun ist der Vater verstorben und es existiert doch ein Testament, das meine Ex als Alleinerbin bezeichnet.

Bolle
10.10.2015, 15:04
Nun ist der Vater verstorben und es existiert doch ein Testament, das meine Ex als Alleinerbin bezeichnet.

Die Erbfälle sind von einander zu trennen! So wie ich das verstehe, ist im Fall 1 der jetzt verstorbene Vater Miterbe (da war die gesetzliche Erbfolge in Kraft, da kein Testament).
Bei seinem Tod (Erbfall2) tritt dann sein Testament in Kraft.

Scrooge
10.10.2015, 16:47
Die Erbfälle sind von einander zu trennen! So wie ich das verstehe, ist im Fall 1 der jetzt verstorbene Vater Miterbe (da war die gesetzliche Erbfolge in Kraft, da kein Testament).
Bei seinem Tod (Erbfall2) tritt dann sein Testament in Kraft.
Im ersten Strang lebte der Vater noch und man dachte, es gäbe kein Testament. Da hat man schon mal spekuliert, wie's ausgehen könnte. Jetzt ist er tot und es gibt doch ein Testament.
Da es zwei Stränge mit gleichem Titel und zum gleichen Thema zu unterschiedlichen Zeitpunkten gibt, kam latrop das alles bekannt vor.