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Vollständige Version anzeigen : Schnelles Urteil nach flüchtlingsfeindlicher Hetze



Putinversteher
01.10.2015, 17:19
Einen Tag nach der Veröffentlichung von Hetzbotschaften im Internet ist ein 26-Jähriger in Mecklenburg-Vorpommern dafür verurteilt worden. Das Amtsgericht Wismar entschied auf fünf Monate Gefängnis auf Bewährung und 300 Euro Geldstrafe.




Einen Tag nach der Veröffentlichung von Hetzbotschaften im Internet ist ein 26-Jähriger in Mecklenburg-Vorpommern dafür verurteilt worden. Das Amtsgericht Wismar entschied auf fünf Monate Gefängnis auf Bewährung und 300 Euro Geldstrafe, wie die Schweriner Staatsanwaltschaft mitteilte. Sie hatte erst am gleichen Tag das beschleunigte Verfahren beantragt.
Der 26-jährige Mann aus Gadebusch im Kreis Nordwestmecklenburg hatte demnach am Dienstag in einem sozialen Netzwerk angekündigt, ein Flüchtlingsheim anzuzünden, und verfassungsfeindliche Parolen veröffentlicht. Vor Gericht beteuerte er, er habe die Drohung nicht ernst gemeint und aus Frust gehandelt.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Das Handy des Mannes wurde als Tatobjekt eingezogen.
In Deutschland hatten zuletzt Hasskommentare insbesondere im sozialen Netzwerk Facebook für Aufsehen gesorgt. Kritiker werfen dem US-Unternahmen vor, nicht in ausreichendem Maße gegen Schmähbotschaften vorzugehen.

http://www.donaukurier.de/nachrichten/digital/netzundtechnik/Deutschland-Mecklenburg-Vorpommern-Fluechtlinge-Internet-Justiz-Schnelles-Urteil-nach-fluechtlingsfeindlicher-Hetze;art251974,3127543

Durkheim
01.10.2015, 22:38
Einen Tag nach der Veröffentlichung von Hetzbotschaften im Internet ist ein 26-Jähriger in Mecklenburg-Vorpommern dafür verurteilt worden. Das Amtsgericht Wismar entschied auf fünf Monate Gefängnis auf Bewährung und 300 Euro Geldstrafe.

Einen Tag nach der Veröffentlichung von Hetzbotschaften im Internet ist ein 26-Jähriger in Mecklenburg-Vorpommern dafür verurteilt worden. Das Amtsgericht Wismar entschied auf fünf Monate Gefängnis auf Bewährung und 300 Euro Geldstrafe, wie die Schweriner Staatsanwaltschaft mitteilte. Sie hatte erst am gleichen Tag das beschleunigte Verfahren beantragt.
Der 26-jährige Mann aus Gadebusch im Kreis Nordwestmecklenburg hatte demnach am Dienstag in einem sozialen Netzwerk angekündigt, ein Flüchtlingsheim anzuzünden, und verfassungsfeindliche Parolen veröffentlicht. Vor Gericht beteuerte er, er habe die Drohung nicht ernst gemeint und aus Frust gehandelt.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Das Handy des Mannes wurde als Tatobjekt eingezogen.
In Deutschland hatten zuletzt Hasskommentare insbesondere im sozialen Netzwerk Facebook für Aufsehen gesorgt. Kritiker werfen dem US-Unternahmen vor, nicht in ausreichendem Maße gegen Schmähbotschaften vorzugehen.

Schnelles Urteil nach flüchtlingsfeindlicher Hetze - Lesen Sie mehr auf:
http://www.donaukurier.de/nachrichten/digital/netzundtechnik/Deutschland-Mecklenburg-Vorpommern-Fluechtlinge-Internet-Justiz-Schnelles-Urteil-nach-fluechtlingsfeindlicher-Hetze;art251974,3127543#plx1629605491
Wow, und da sag noch einer, dass das deutsche Justizsystem lahmarschig ist. Das geht ja ratzfatz.

FranzKonz
02.10.2015, 10:36
Wow, und da sag noch einer, dass das deutsche Justizsystem lahmarschig ist. Das geht ja ratzfatz.

Tja, und das Arschloch, das die Kassiererin mit der Machete bedrohte, läuft frei herum. Da geht nichts ratzfatz. Die hiesige Justitia ist nicht blind, sondern einäugig.

Franko
02.10.2015, 10:45
Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Trotzdem kann und wird er Berufung einlegen.

Putinversteher
02.10.2015, 13:01
Wenn eine Gruppe von Jugendlichen (seien sie nun Deutsche oder Migranten) andere Leute zusammenschlagen, passiert nichts.
Bei Diebstahl passiert heute nichts mehr.
Nur Menschen, die Gesinnungsverbrechen begehen, da passiert heute noch was. Da lässt der Staat plötzlich die Muskeln spielen.
Die BRD ist kein Rechtsstaat, die BRD ist ein Willkürstaat!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Strandwanderer
02.10.2015, 13:07
Vollzitat


Da du den Beitrag als Originalzitat ohne eigenen Kommentar eingestellt hast, weiß man nicht, wie du den Sachverhalt beurteilst.


Mit der Abgabe einer eigenen Stellungnahme ist man als "Rebell" wohl überfordert?

Truitte
02.10.2015, 13:21
ehrlich gesagt, ist es auch selten dämlich, in einem öffentlichen Forum anzukündigen, daß man ein Asylbewerberheim anzünden will.
Allen anderen Erklärungen zu diesem Thema stimme ich auch zu.:gib5:

houston
02.10.2015, 14:51
Einen Tag nach der Veröffentlichung von Hetzbotschaften im Internet ist ein 26-Jähriger in Mecklenburg-Vorpommern dafür verurteilt worden. Das Amtsgericht Wismar entschied auf fünf Monate Gefängnis auf Bewährung und 300 Euro Geldstrafe.




Einen Tag nach der Veröffentlichung von Hetzbotschaften im Internet ist ein 26-Jähriger in Mecklenburg-Vorpommern dafür verurteilt worden. Das Amtsgericht Wismar entschied auf fünf Monate Gefängnis auf Bewährung und 300 Euro Geldstrafe, wie die Schweriner Staatsanwaltschaft mitteilte. Sie hatte erst am gleichen Tag das beschleunigte Verfahren beantragt.
Der 26-jährige Mann aus Gadebusch im Kreis Nordwestmecklenburg hatte demnach am Dienstag in einem sozialen Netzwerk angekündigt, ein Flüchtlingsheim anzuzünden, und verfassungsfeindliche Parolen veröffentlicht. Vor Gericht beteuerte er, er habe die Drohung nicht ernst gemeint und aus Frust gehandelt.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Das Handy des Mannes wurde als Tatobjekt eingezogen.
In Deutschland hatten zuletzt Hasskommentare insbesondere im sozialen Netzwerk Facebook für Aufsehen gesorgt. Kritiker werfen dem US-Unternahmen vor, nicht in ausreichendem Maße gegen Schmähbotschaften vorzugehen.

Schnelles Urteil nach flüchtlingsfeindlicher Hetze - Lesen Sie mehr auf:
http://www.donaukurier.de/nachrichten/digital/netzundtechnik/Deutschland-Mecklenburg-Vorpommern-Fluechtlinge-Internet-Justiz-Schnelles-Urteil-nach-fluechtlingsfeindlicher-Hetze;art251974,3127543#plx1629605491

Einen Tag danach?????:?
Das kann ja gar nicht sein......oder?
Das geht ja schneller als bei freisler

Don_Stefano
02.10.2015, 15:03
Kann ich eigentlich nicht glauben. Denn eine gewisse Ermittlungsarbeit muss ja sein. Es muss nachgewiesen werden dass wirklich er Texte veröffentlicht hat. Es könnte ja wohl auch sein, dass ein anderer sein Passwort geknackt hat. Hier müsste doch wohl erstmal sein Computer sichergestellt werden und bei seinem Internetprovider die Log-Protokolle angefordert werden. Andernfalls ist doch gar kein Beweis erbracht der zu einem rechtsgültigen Urteil führen kann.

brausepaul
02.10.2015, 15:19
Gib es zu und Du kommst mit Bewährung weg, streite es ab und Du gehst in den Knast wenn wir Dir das nachweisen... Könnte so gelaufen sein. Ich denke die Kerze brennt bei dem eh nicht besonders hell, von daher wird man sowas schon einschüchtern können.

Bruddler
02.10.2015, 16:23
Wow, und da sag noch einer, dass das deutsche Justizsystem lahmarschig ist. Das geht ja ratzfatz.

Wenn die anstehenden Asylverfahren auch nur halb so schnell "abgewickelt" wären...

Shahirrim
02.10.2015, 16:31
Wenn eine Gruppe von Jugendlichen (seien sie nun Deutsche oder Migranten) andere Leute zusammenschlagen, passiert nichts.
Bei Diebstahl passiert heute nichts mehr.
Nur Menschen, die Gesinnungsverbrechen begehen, da passiert heute noch was. Da lässt der Staat plötzlich die Muskeln spielen.
Die BRD ist kein Rechtsstaat, die BRD ist ein Willkürstaat!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Die BRD ist zur Schlachtung der Deutschen da. Deswegen dürfen Ausländer hier auch morden, was das Zeug hält. Natürlich muss ein bisschen Mimikry aufrecht erhalten werden, deswegen werden Ausländer, die 10 Deutsche abknallen, auch noch verhaftet. Aber es gab schon Bewährung für Mord an Deutschen hier bei Ausländern. War sogar am Mauerfalltag ein Fall.

Headroom
02.10.2015, 16:57
Vollzitate sind als solche zu kennzeichnen, entweder durch Anführungsstriche oder die foreneigene Zitatfunktion.

Sprecher
02.10.2015, 17:26
ehrlich gesagt, ist es auch selten dämlich, in einem öffentlichen Forum anzukündigen, daß man ein Asylbewerberheim anzünden will.
Allen anderen Erklärungen zu diesem Thema stimme ich auch zu.:gib5:

Der Mann hat Solidarität verdient und keine hochnäsigen Belehrungen wie "war selten dämlich".
Linke halten bei solchen Fällen zusammen wie Pech und Schwefel anstatt sich gegenseitig in den Rücken zu fallen.

Tryllhase
02.10.2015, 18:14
Der Mann hat Solidarität verdient und keine hochnäsigen Belehrungen wie "war selten dämlich".
Linke halten bei solchen Fällen zusammen wie Pech und Schwefel anstatt sich gegenseitig in den Rücken zu fallen.
Und deshalb wählst Du die NPD.

laurin
02.10.2015, 18:42
Der Mann hat Solidarität verdient und keine hochnäsigen Belehrungen wie "war selten dämlich".
Linke halten bei solchen Fällen zusammen wie Pech und Schwefel anstatt sich gegenseitig in den Rücken zu fallen.

Ne, ich finde, da hat @Truitte völlig recht. Natürlich ist sowas selten dämlich.

Stanley_Beamish
02.10.2015, 19:06
Einen Tag danach?????:?
Das kann ja gar nicht sein......oder?
Das geht ja schneller als bei freisler

Stimmt, das kann nicht sein. Bis eine Anzeige beim Staatsanwalt auf dem Tisch liegt, und der den Täter beim Provider ermittelt hat, vergehen schon einige Wochen.

Tryllhase
02.10.2015, 19:26
Stimmt, das kann nicht sein. Bis eine Anzeige beim Staatsanwalt auf dem Tisch liegt, und der den Täter beim Provider ermittelt hat, vergehen schon einige Wochen.
Fünf Minuten telefonisch, wenn es um politisch motivierte Taten geht.

houston
02.10.2015, 20:18
Stimmt, das kann nicht sein. Bis eine Anzeige beim Staatsanwalt auf dem Tisch liegt, und der den Täter beim Provider ermittelt hat, vergehen schon einige Wochen.
Sowas gibt es wirklich......

Seit Mitte 1997 wird in mehreren Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt,...) verstärkt versucht, nach Demonstrationen, Haus- und Baumbesetzungen und anderen Aktionen, Festgenommene durch das „beschleunigte Verfahren“ abzuurteilen. Die Idee hinter dem Schnellverfahren ist, daß Strafen nur dann „erzieherisch wirksam“ und „abschreckend“ seien, wenn die Strafe unmittelbar der Tat folgt.
http://www.eco-action.org/direct/schnellv.html


(http://www.eco-action.org/direct/schnellv.html)

latrop
02.10.2015, 20:38
Sowas gibt es wirklich......

Seit Mitte 1997 wird in mehreren Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt,...) verstärkt versucht, nach Demonstrationen, Haus- und Baumbesetzungen und anderen Aktionen, Festgenommene durch das „beschleunigte Verfahren“ abzuurteilen. Die Idee hinter dem Schnellverfahren ist, daß Strafen nur dann „erzieherisch wirksam“ und „abschreckend“ seien, wenn die Strafe unmittelbar der Tat folgt.
http://www.eco-action.org/direct/schnellv.html


(http://www.eco-action.org/direct/schnellv.html)


Ich bin zwar kein Freund dieser Taten, jedoch ihre Anklage und Verurteilung - das
ist und bleibt rot/grüne Sauerei - sprich Gesinnungsterror.

houston
02.10.2015, 20:43
Ich bin zwar kein Freund dieser Taten, jedoch ihre Anklage und Verurteilung - das
ist und bleibt rot/grüne Sauerei - sprich Gesinnungsterror.

Mir kommt es jeden tAG mehr so vor wie damals vor der Wende...Das System wehrt sich mit allen mitteln

tabasco
02.10.2015, 20:46
Richtig so.


Einen Tag nach der Veröffentlichung von Hetzbotschaften im Internet ist ein 26-Jähriger in Mecklenburg-Vorpommern dafür verurteilt worden. Das Amtsgericht Wismar entschied auf fünf Monate Gefängnis auf Bewährung und 300 Euro Geldstrafe.(...)[/COLOR]

->



Der 26-jährige Mann aus Gadebusch im Kreis Nordwestmecklenburg hatte demnach am Dienstag in einem sozialen Netzwerk angekündigt, ein Flüchtlingsheim anzuzünden

autochthon
02.10.2015, 20:48
Nicht ankündigen.

tabasco
02.10.2015, 20:50
Nicht ankündigen.

:vogel:

autochthon
02.10.2015, 20:53
:vogel:

Nicht ankündigen - Aber auch(!) nicht einmal daran denken. So etwas wäre ja auch strafbewährt. :D

Towarish
02.10.2015, 20:58
Es war ja auch nicht gerade schlau, hier in der BRD mit Brandstiftung öffentlich zu drohen, erst Recht nicht, wenn es um Flüchtlingsheime geht.

Der Mann ist doch selber Schuld!
In Zukunft werden einige Menschen Konservative oder Rechte allgemein mit diesem Deppen assoziieren.
Meinen "Dank" möchte ich an diesen "Helden" aussprechen.

Effektiver Widerstand sieht anders aus.

houston
02.10.2015, 20:58
Richtig so.


->

Was hat das mit Recht zu tun ???? sind wir hier im Wilden Westen? ..schnellverfahren... :?

Wolf Fenrir
02.10.2015, 21:02
Tja, und das Arschloch, das die Kassiererin mit der Machete bedrohte, läuft frei herum. Da geht nichts ratzfatz. Die hiesige Justitia ist nicht blind, sondern einäugig.Der Deutsche Du und ich sind Bürger 2 ter Klasse.

Die Schätzchen der BRD Politiker haben Narrenfreiheit, du kennst sicher auch genug Beispiele.

Das neueste was ich heut gehört hab ist wie man deutsche hinter die lieben armen netten " Flüchtlinge " stellt .

Ein festes Obdachlosenheim wird ab jetzt für die Schätzchen benötigt, den deutschen Obdachlosen werden Container angeboten:haha:
Man versteht ! ? Deutsche werden aus festen Unterkünften geworfen damit die Schätzchen einziehen können ... Hass !!!

Flüchtling
02.10.2015, 21:03
Fünf Minuten telefonisch, wenn es um politisch motivierte Taten geht.

So wie man Foren-Schreiberlinge, nach Einstellung eines zu beanstandenden Beitrags,
innerhalb von 40 Minuten vom Wohnzimmersessel
aus direkt ins Gefängnis verfrachtet.

Liberalist
02.10.2015, 21:05
Kann die Story nicht ein Fake sein zwecks Abschreckung?

autochthon
02.10.2015, 21:05
So wie man Foren-Schreiberlinge, nach Einstellung eines zu beanstandenden Beitrags,
innerhalb von 40 Minuten vom Wohnzimmersessel
aus direkt ins Gefängnis verfrachtet.

Das traf - wen!?

Sathington Willoughby
02.10.2015, 21:06
Einen Tag nach der Veröffentlichung von Hetzbotschaften im Internet ist ein 26-Jähriger in Mecklenburg-Vorpommern dafür verurteilt worden. Das Amtsgericht Wismar entschied auf fünf Monate Gefängnis auf Bewährung und 300 Euro Geldstrafe.




Einen Tag nach der Veröffentlichung von Hetzbotschaften im Internet ist ein 26-Jähriger in Mecklenburg-Vorpommern dafür verurteilt worden. Das Amtsgericht Wismar entschied auf fünf Monate Gefängnis auf Bewährung und 300 Euro Geldstrafe, wie die Schweriner Staatsanwaltschaft mitteilte. Sie hatte erst am gleichen Tag das beschleunigte Verfahren beantragt.
Der 26-jährige Mann aus Gadebusch im Kreis Nordwestmecklenburg hatte demnach am Dienstag in einem sozialen Netzwerk angekündigt, ein Flüchtlingsheim anzuzünden, und verfassungsfeindliche Parolen veröffentlicht. Vor Gericht beteuerte er, er habe die Drohung nicht ernst gemeint und aus Frust gehandelt.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Das Handy des Mannes wurde als Tatobjekt eingezogen.
In Deutschland hatten zuletzt Hasskommentare insbesondere im sozialen Netzwerk Facebook für Aufsehen gesorgt. Kritiker werfen dem US-Unternahmen vor, nicht in ausreichendem Maße gegen Schmähbotschaften vorzugehen.

Schnelles Urteil nach flüchtlingsfeindlicher Hetze - Lesen Sie mehr auf:
http://www.donaukurier.de/nachrichten/digital/netzundtechnik/Deutschland-Mecklenburg-Vorpommern-Fluechtlinge-Internet-Justiz-Schnelles-Urteil-nach-fluechtlingsfeindlicher-Hetze;art251974,3127543#plx1629605491
Und bei türkischen Totschlägern wartet man monatelang auf den Prozessbeginn...

Flüchtling
02.10.2015, 21:06
Kann die Story nicht ein Fake sein zwecks Abschreckung?

Meine auf jeden Fall. :D

houston
02.10.2015, 21:50
Du bist voll Deutschland.

:-)

Nein, doch ich.




begründe doch mal warum das richtig so ist ???????. oder kannst du nur Plappern ???

Pillefiz
02.10.2015, 21:52
bitte beim Thema bleiben!

Stanley_Beamish
02.10.2015, 21:53
Nach schnellem Urteil nach flüchtlingsfeindlicher Hetze hier ein schnelles Urteil nach Beleidigung einer Jüdin. :D

tabasco
02.10.2015, 21:54
begründe doch mal warum das richtig so ist ???????. oder kannst du nur Plappern ???
Jede Straftat-Ankündigung soll ernst genommen werden.

Na.

War doch gar nicht so kompliziert, wa?

Becker
02.10.2015, 21:57
Jede Straftat-Ankündigung soll ernst genommen werden.

Na.

War doch gar nicht so kompliziert, wa?
Bestrafe einen, erziehe Hundert.
Was lernen wir daraus? Nicht labern, sondern machen.

tabasco
02.10.2015, 21:59
Bestrafe einen, erziehe Hundert.
Was lernen wir daraus? Nicht labern, sondern machen.
Nicht labern - auf jeden Fall.

houston
02.10.2015, 21:59
Jede Straftat-Ankündigung soll ernst genommen werden.

Na.

War doch gar nicht so kompliziert, wa?

Darum gehts doch gar nicht...eine verurteilung innerhalb von 24 Std kann nicht gerechtfertigt sein..Ist sowas der rechtsstaat den du möchtest ?

Krabat
02.10.2015, 21:59
Die Standgerichte sind heute schneller als weiland beim Adolf im Krieg.

tabasco
02.10.2015, 22:00
Darum gehts doch gar nicht...eine verurteilung innerhalb von 24 Std kann nicht gerechtfertigt sein..Ist sowas der rechtsstaat den du möchtest ?
Du reibst Dich an falschen beispiel ab.

Stanley_Beamish
02.10.2015, 22:00
Jede Straftat-Ankündigung soll ernst genommen werden.

Na.

War doch gar nicht so kompliziert, wa?

Aber warum die Eile mit diesem Schnellgerichtsverfahren?
Und so ernst hat der Richter die Drohung wohl auch nicht genommen, sonst wäre der Täter nicht mit einer geringen Geldstrafe davongekommen.

tabasco
02.10.2015, 22:00
Aber warum die Eile mit diesem Schnellgerichtsverfahren?
Und so ernst hat der Richter die Drohung wohl auch nicht genommen, sonst wäre er nicht mit einer geringen Geldstrafe davongekommen.
Und Halbes Jahr auf Bewährung, oder?

houston
02.10.2015, 22:02
Die Standgerichte sind heute schneller als weiland beim Adolf im Krieg.

Für sowas hab ich auch nur den Namen "Schieds und Standgericht"

LOL
02.10.2015, 22:03
Einen Tag nach der Veröffentlichung von Hetzbotschaften im Internet ist ein 26-Jähriger in Mecklenburg-Vorpommern dafür verurteilt worden. Das Amtsgericht Wismar entschied auf fünf Monate Gefängnis auf Bewährung und 300 Euro Geldstrafe.




Einen Tag nach der Veröffentlichung von Hetzbotschaften im Internet ist ein 26-Jähriger in Mecklenburg-Vorpommern dafür verurteilt worden. Das Amtsgericht Wismar entschied auf fünf Monate Gefängnis auf Bewährung und 300 Euro Geldstrafe, wie die Schweriner Staatsanwaltschaft mitteilte. Sie hatte erst am gleichen Tag das beschleunigte Verfahren beantragt.
Der 26-jährige Mann aus Gadebusch im Kreis Nordwestmecklenburg hatte demnach am Dienstag in einem sozialen Netzwerk angekündigt, ein Flüchtlingsheim anzuzünden, und verfassungsfeindliche Parolen veröffentlicht. Vor Gericht beteuerte er, er habe die Drohung nicht ernst gemeint und aus Frust gehandelt.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Das Handy des Mannes wurde als Tatobjekt eingezogen.
In Deutschland hatten zuletzt Hasskommentare insbesondere im sozialen Netzwerk Facebook für Aufsehen gesorgt. Kritiker werfen dem US-Unternahmen vor, nicht in ausreichendem Maße gegen Schmähbotschaften vorzugehen.

http://www.donaukurier.de/nachrichten/digital/netzundtechnik/Deutschland-Mecklenburg-Vorpommern-Fluechtlinge-Internet-Justiz-Schnelles-Urteil-nach-fluechtlingsfeindlicher-Hetze;art251974,3127543

Dieser Mc-Pomm-Typ scheint schon in mehrfacher Hinsicht ein Vollholz zu sein!

Geronimo
02.10.2015, 22:04
Du reibst Dich an falschen beispiel ab.

Soll das Deutsch sein?

houston
02.10.2015, 22:04
Soll das Deutsch sein?
jydisch

tabasco
02.10.2015, 22:07
Soll das Deutsch sein?
In jeder Hinsicht.

Krabat
02.10.2015, 23:38
Soll das Deutsch sein?

Sei doch nicht so böse. Man bekommt zwar Tabasco aus Sibirien raus, aber eben niemals Sibirien aus Tabasco.

Geronimo
02.10.2015, 23:41
Sei doch nicht so böse. Man bekommt zwar Tabasco aus Sibirien raus, aber eben niemals Sibirien aus Tabasco.

Kommt die nicht aus der ukrainischen Steppe? Nicht, dass das einen großen Unterschied macht.....

Rumburak
02.10.2015, 23:55
Aber warum die Eile mit diesem Schnellgerichtsverfahren?
Und so ernst hat der Richter die Drohung wohl auch nicht genommen, sonst wäre der Täter nicht mit einer geringen Geldstrafe davongekommen.

Er hat eine Haftstrafe bekommen. Zur Bewährung ausgesetzt.

Schwabenpower
02.10.2015, 23:55
Aber warum die Eile mit diesem Schnellgerichtsverfahren?
Und so ernst hat der Richter die Drohung wohl auch nicht genommen, sonst wäre der Täter nicht mit einer geringen Geldstrafe davongekommen.

Bestrafe einen, erziehe alle.

DeutscherKämpfer
03.10.2015, 08:22
Wow, und da sag noch einer, dass das deutsche Justizsystem lahmarschig ist. Das geht ja ratzfatz.

Ja, Du musst nur Deutscher sein ...

https://www.youtube.com/watch?v=BzWoYQxj54E

Carl von Cumersdorff
03.10.2015, 08:58
Wow, und da sag noch einer, dass das deutsche Justizsystem lahmarschig ist. Das geht ja ratzfatz.

und jetzt sollte die Justiz alle Auslandsschmarotzer, Sozialsystembetrüger, Asylbetrüger, Drogendealer und ausländische Verbrecher genauso schnell verurteilen, insbesondere ausweisen.

ich58
03.10.2015, 11:55
Kann ich eigentlich nicht glauben. Denn eine gewisse Ermittlungsarbeit muss ja sein. Es muss nachgewiesen werden dass wirklich er Texte veröffentlicht hat. Es könnte ja wohl auch sein, dass ein anderer sein Passwort geknackt hat. Hier müsste doch wohl erstmal sein Computer sichergestellt werden und bei seinem Internetprovider die Log-Protokolle angefordert werden. Andernfalls ist doch gar kein Beweis erbracht der zu einem rechtsgültigen Urteil führen kann.
Bei politischer Justiz waren und sind die Urteile vorgedruckt.Es geht hier nicht um Recht,sonder eine Machtdemonstration des herrschenden Abschaums,leider hat sich seit 33 nichts geändert.

wastl
03.10.2015, 15:22
Mir kommt es jeden tAG mehr so vor wie damals vor der Wende...Das System wehrt sich mit allen mitteln

Yeah, kommt mir auch irgendwie bekannt vor.


https://www.youtube.com/watch?v=B7reIMSpBNA

wastl
03.10.2015, 15:25
und jetzt sollte die Justiz alle Auslandsschmarotzer, Sozialsystembetrüger, Asylbetrüger, Drogendealer und ausländische Verbrecher genauso schnell verurteilen, insbesondere ausweisen.

Nicht im freiesten aller freien Staaten auf deutschem Boden. Die Prioritäten liegen eher bei Falschparkern u.ä. Ordnungswidrigkeiten.

latrop
03.10.2015, 17:12
Ja, Du musst nur Deutscher sein ...

https://www.youtube.com/watch?v=BzWoYQxj54E

Richtig, bist du Durckheim kannst du durch alle Instanzen jahrelang.......

tabasco
03.10.2015, 20:12
Heuchelei ohne gleichen. Wollt ihr nicht, dass jemand, der ein Heim/Krankenhaus/Hotel/Kindergarten/Kirche anzuzünden ankündigt, dafür auch bestraft wird und dali?

Schwabenpower
03.10.2015, 20:32
und jetzt sollte die Justiz alle Auslandsschmarotzer, Sozialsystembetrüger, Asylbetrüger, Drogendealer und ausländische Verbrecher genauso schnell verurteilen, insbesondere ausweisen.

Nö. Zuerst die Vaterlandsverräter. Also ALLE Politikier und Beamte.

Carl von Cumersdorff
04.10.2015, 16:25
Nö. Zuerst die Vaterlandsverräter. Also ALLE Politikier und Beamte.

Für die steht noch ein Stück Mauer.

Sternenwanderer
07.10.2015, 18:36
Wow, und da sag noch einer, dass das deutsche Justizsystem lahmarschig ist. Das geht ja ratzfatz.

Ja, aber nur bei Einheimischen...:hmm:

Gehirnnutzer
10.10.2015, 12:03
Beschleunigtes Verfahren § 417 StPO (http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__417.html)


Strafprozeßordnung (StPO)
§ 417 Zulässigkeit
Im Verfahren vor dem Strafrichter und dem Schöffengericht stellt die Staatsanwaltschaft schriftlich oder mündlich den Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren, wenn die Sache auf Grund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist.

Tja, entweder haben wir eine Menge Verfahren, die man in Frage stellen kann, weil unberechtigte Personen Einsicht in die Akten erlangt haben oder wir haben einige Personen hier, die sich ohne Kenntnisse er Sachlage und der Beweise anmaßen eben jene beurteilen zu können.

Über den Umstand, das hier Vergleiche mit Taten angestellt wurden, wo das Amtsgericht und somit das Schöffengericht nicht zuständig ist, was auch bedeutet § 417 StPO kann keine Anwendung finden, wollen wir wohlwollend hinwegsehen.

Kleine Lektüre über Zuständigkeiten der Gerichte:

Zuständigkeit bei Strafsachen

Amtsgericht § 24 GVG (http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__24.html)

Landesgericht § 74 GVG (http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__74.html)

Oberlandesgericht § 120 GVG (http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__120.html)

Es bringt nichts, wenn man Kritik am beschleunigten Verfahren üben will, wenn man Vergleiche mit Verfahren anstellt, bei den ein beschleunigtes Verfahren von Gesetzes wegen schon nicht zulässig ist.

hamburger
10.10.2015, 13:01
Beschleunigtes Verfahren § 417 StPO (http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__417.html)



Tja, entweder haben wir eine Menge Verfahren, die man in Frage stellen kann, weil unberechtigte Personen Einsicht in die Akten erlangt haben oder wir haben einige Personen hier, die sich ohne Kenntnisse er Sachlage und der Beweise anmaßen eben jene beurteilen zu können.

Über den Umstand, das hier Vergleiche mit Taten angestellt wurden, wo das Amtsgericht und somit das Schöffengericht nicht zuständig ist, was auch bedeutet § 417 StPO kann keine Anwendung finden, wollen wir wohlwollend hinwegsehen.

Kleine Lektüre über Zuständigkeiten der Gerichte:

Zuständigkeit bei Strafsachen

Amtsgericht § 24 GVG (http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__24.html)

Landesgericht § 74 GVG (http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__74.html)

Oberlandesgericht § 120 GVG (http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__120.html)

Es bringt nichts, wenn man Kritik am beschleunigten Verfahren üben will, wenn man Vergleiche mit Verfahren anstellt, bei den ein beschleunigtes Verfahren von Gesetzes wegen schon nicht zulässig ist.

Wenn du etwas nachdenken würdest...dann erkennst du, dass diese Verfahren einen politischen Grund haben.
Die gleiche Handlungsweise gab es bei den Nazis. Verfahren wurden beschleunigt, um ein Exempel zu statuieren, was den Zwecken der Propaganda diente.
Wenn ein Verfahren politisch uninteressant ist, dann dauert es schon einmal Jahre bis zur Verhandlung.
Das ist die alte neue deutsche Justiz.

Gehirnnutzer
10.10.2015, 14:07
Wenn du etwas nachdenken würdest...dann erkennst du, dass diese Verfahren einen politischen Grund haben.
Die gleiche Handlungsweise gab es bei den Nazis. Verfahren wurden beschleunigt, um ein Exempel zu statuieren, was den Zwecken der Propaganda diente.
Wenn ein Verfahren politisch uninteressant ist, dann dauert es schon einmal Jahre bis zur Verhandlung.
Das ist die alte neue deutsche Justiz.

hamburger und? Unabhängig davon ob die Behauptung richtig ist oder nicht, die Mißachtung der Dinge die ich aufgeführt habe, führt dazu, dass man eure Kritik einfach zerlegen kann und der politische Aspekt in den Hintergrund gedrängt wird.

Kritik übt man, entweder mit der Absicht etwas zu verändern oder Applaus aus den eigenen Reihen zu bekommen. Wenn ich etwas erreichen will, dann muss man sich Gedanken darüber machen, wie man die, die nicht der selben Meinung sind erreicht und zum nachdenken bewege. Dazu ist schon mal notwendig, das man die Kritik so wenig angreifbar wie möglich macht.
Die Vergleiche, die ihr aufführt, werden von Menschen, die der selber Meinung sind wie ihr nicht hinterfragt, aber von denen, die keine Meinung haben oder anderer Meinung sind.
Wenn man über das beschleunigte Verfahren einen politischen Hintergrund belegen will, ist es kontraproduktiv, wenn man Vergleiche mit Verfahren anstellt,

a) von denen man nicht wissen kann, ob sie die Vorraussetzungen für das beschleunigte Verfahren erfüllen

oder

b) bei denen ein beschleunigtes Verfahren gar nicht möglich ist.

Und ansonsten lieber hamburger, mal etwas intelligenter vorgehen und schon sieht die Sache anders aus. Der Verurteilte hat gesagt, er habe die Sache aus Frust eingestellt und nicht ernst gemeint. Agumentiere auf Basis der Handlung, agumentiere, das Frust und fehlender Ernst keine Entschuldigung sind und dadurch der Vorsatz zu einer Straftat fehlt, aber es ein Bußgeld nach § 118 OWiG (http://dejure.org/gesetze/OWiG/118.html) auch getan hätte und man hier ein Exempel statuieren wollte.
Das basiert auf Auslegung und ist weniger angreifbar als falsche Vergleiche.

Bruddler
10.10.2015, 14:09
Schnelles Urteil nach "flüchtlingsfeindlicher Hetze"...na da sind Standgerichte wohl auch bald an der Tagesordnung ?! :hmm:

solg
10.10.2015, 14:15
Die Diebstahls-Serie eines Mönchengladbachers beschäftigt jetzt die Politiker im Landtag. Karim S. (31) hat bereits über 86 Straftaten begangen, davon allein 55 in den letzten eineinhalb Jahren. Dennoch läuft der Dieb weiter frei herum. Der CDU-Abgeordnete Jens Kamieth stellte deshalb eine Kleine Anfrage an die NRW-Landesregierung. Kamieth will wissen, warum es die Landesregierung toleriert, dass polizeibekannte Seriendiebe, gegen die 55 Strafanzeigen gestellt wurden, in Nordrhein-Westfalen auf freiem Fuß sind?
http://www.bild.de/regional/duesseldorf/duesseldorf/serien-dieb-wird-fall-fuer-den-landtag-42445724.bild.html

Putinversteher
10.10.2015, 14:17
Da du den Beitrag als Originalzitat ohne eigenen Kommentar eingestellt hast, weiß man nicht, wie du den Sachverhalt beurteilst.


Mit der Abgabe einer eigenen Stellungnahme ist man als "Rebell" wohl überfordert?

Ich beurteile den Sachverhalt gar nicht im ersten Post. Das habe ich in den darauffolgenden Posts gemacht. Oder siehst du im ersten Beitrag eine Beurteilung?

Gehirnnutzer
10.10.2015, 14:20
Schnelles Urteil nach "flüchtlingsfeindlicher Hetze"...na da sind Standgerichte wohl auch bald an der Tagesordnung ?! :hmm:

Bruddler, kannst du beweisen, dass die Bedingungen des § 417 StPO in diesem Fall nicht erfüllt waren oder in anderen Fällen erfüllt waren?

Noch mal zu Erinnerung, die Bedingungen sind

- einfacher Sachverhalt oder klare Beweislage

- Zuständigkeit des Amtsgerichtes

Bruddler
10.10.2015, 14:23
Die Diebstahls-Serie eines Mönchengladbachers beschäftigt jetzt die Politiker im Landtag. Karim S. (31) hat bereits über 86 Straftaten begangen, davon allein 55 in den letzten eineinhalb Jahren. Dennoch läuft der Dieb weiter frei herum. Der CDU-Abgeordnete Jens Kamieth stellte deshalb eine Kleine Anfrage an die NRW-Landesregierung. Kamieth will wissen, warum es die Landesregierung toleriert, dass polizeibekannte Seriendiebe, gegen die 55 Strafanzeigen gestellt wurden, in Nordrhein-Westfalen auf freiem Fuß sind?

http://www.bild.de/regional/duesseldorf/duesseldorf/serien-dieb-wird-fall-fuer-den-landtag-42445724.bild.html

Er heißt Karim, würde er Thomas oder Walter heißen, wäre er schon längst im Bau. :hi:

Gehirnnutzer
10.10.2015, 14:25
http://www.bild.de/regional/duesseldorf/duesseldorf/serien-dieb-wird-fall-fuer-den-landtag-42445724.bild.html

Und solg? Ist in diesem Fall oder besser gesagt in diesen Fällen die Beweislage klar?
Ansonsten dürfte bei der Anzahl der Straftaten eine Straferwartung von maximal 4 Jahren unwahrscheinlich sein, womit das Amtsgericht nicht mehr Zuständig ist.

Falscher Vergleich.

Bruddler
10.10.2015, 14:25
Bruddler, kannst du beweisen, dass die Bedingungen des § 417 StPO in diesem Fall nicht erfüllt waren oder in anderen Fällen erfüllt waren?

Noch mal zu Erinnerung, die Bedingungen sind

- einfacher Sachverhalt oder klare Beweislage

- Zuständigkeit des Amtsgerichtes

Erkläre Du mal lieber, was eine "flüchtlingsfeindliche Hetze" ist ! :isgut:

Strandwanderer
10.10.2015, 18:06
Ich beurteile den Sachverhalt gar nicht im ersten Post. Das habe ich in den darauffolgenden Posts gemacht. Oder siehst du im ersten Beitrag eine Beurteilung?


Nee, genau das habe ich ja schon festgestellt. Stell dich gefälligst nicht dumm!

Dein Strangtitel suggeriert, daß du selbst von "staatsfeindlicher Hetze" ausgehst.

Es ist üblich und in den Forenregeln verlangt, bereits im Startbeitrag einen eigenen Kommentar abzugeben.

hamburger
10.10.2015, 18:48
Und solg? Ist in diesem Fall oder besser gesagt in diesen Fällen die Beweislage klar?
Ansonsten dürfte bei der Anzahl der Straftaten eine Straferwartung von maximal 4 Jahren unwahrscheinlich sein, womit das Amtsgericht nicht mehr Zuständig ist.

Falscher Vergleich.

Es geht weder darum jemanden zu überzeugen noch um die Änderung der Verfahren.
Es geht nur darum, dass man erkennt, was die Grundlage der Schnellverfahren ist und aus welcher Motivation diese erfolgen.
Wenn bei angeblicher Flüchtlingshetze ein Verfahren in Minuten stattfinden kann, bei Kapitalverbrechen, zum Beispiel Mord oder Totschlag, die Verfahren erst nach langer Zeit stattfinden, dann stimmt etwas nicht.
Zudem solltest du auch gelesen haben, dass die Volksverhetzungsverfahren wegen der abschreckenden Wirkung als Schnellverfahren stattfinden.
Fassen wir zusammen, bei Mord oder Totschlag ist die abschreckende Wirkung nebensächlich, bei verbalen Entgleisungen gegen die Flüchtlinge ist der Justiz kein Aufwand zu groß.
Dafür bleiben die Kapitaldelikte schon einmal liegen.

Gehirnnutzer
10.10.2015, 19:00
Erkläre Du mal lieber, was eine "flüchtlingsfeindliche Hetze" ist ! :isgut:

Bruddler, erkläre mir mal bitte, warum ich das sollte?

1. Der Artikel im Eingangsbeitrag verwendet den Begriff "flüchtlingsfeindliche Hetze" nicht.

2. Der Artikel des Eingangsbeitrages enthält nur eine Aussage zu was der 26 jähriger verurteilt wurde, nicht weswegen. Der Artikel spricht von Hetzbotschaften und konkretisiert sie im Fall des 26 jährigen in soweit, das er gedroht hat ein Flüchtlingsheim anzuzünden und verfassungsfeindliche Parolen veröffentlicht hat. Ob diese verfassungsfeindlichen Parolen einen Straftatbestand erfüllen oder nicht, kann ich nicht sagen, denn ich kenne deren Inhalt nicht, jedoch mit der Androhung ein Flüchtlingsheim anzuzünden bekommen wir es mit einem vollkommen unpolitischen Straftatbestand (das Motiv kann zwar politisch sein) der Androhung von Straftaten nach § 126 Absatz1 Nr. 6 (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__126.html) zu tun.

Das verhängte Strafmaß spricht für folgende Möglichkeiten:

- reine Verurteilung nach § 126 StGB

- Verurteilung nach § 126 StGB in Tateinheit/Tatmehrheit mit § 130 Absatz 2 StGB

Theoretisch könnte man noch § 86a StGB einbringen, aber es spielt keine Rolle

Natürlich lässt sich durch die Nutzung des Begriffes Hetzbotschaften ein Bezug zum 130er assoziieren, ist aber nicht feststellbar. Mit der Drohung ein Flüchtlingsheim anzuzünden sieht es aber ander aus.

Wir brauchen uns nicht über ein Begriff zu unterhalten, der so nicht im Artikel erwähnt ist, insbesondere dann nicht, wenn ein einen Straftatbestand erfüllende Sache, deutlich erwähnt wurde.

Ansonsten ist zu sagen, der Mann hat sich alleine durch die Drohung strafbar gemacht, daran besteht kein Zweifel. Fraglich ist eigentlich nur, ob die Strafe ohne die momentan angespannte Lage so hart ausgefallen wäre. Wir haben es beim § 126 StGB mit einem Vergehen zu tun, wo es das Opportunitätsprinzip (https://de.wikipedia.org/wiki/Opportunit%C3%A4tsprinzip)gibt. Unter anderen Umständen wäre das Verfahren wahrscheinlich mangels öffentlichen Interesse oder der "geringe" der Schuld eingestellt oder per Strafbefehl und Zahlung eine Geldstrafe beendet worden.

Ermessensentscheidungen sind immer so eine Sache............................................. .........

Gehirnnutzer
10.10.2015, 19:25
Es geht weder darum jemanden zu überzeugen noch um die Änderung der Verfahren.
Es geht nur darum, dass man erkennt, was die Grundlage der Schnellverfahren ist und aus welcher Motivation diese erfolgen.
Wenn bei angeblicher Flüchtlingshetze ein Verfahren in Minuten stattfinden kann, bei Kapitalverbrechen, zum Beispiel Mord oder Totschlag, die Verfahren erst nach langer Zeit stattfinden, dann stimmt etwas nicht.
Zudem solltest du auch gelesen haben, dass die Volksverhetzungsverfahren wegen der abschreckenden Wirkung als Schnellverfahren stattfinden.
Fassen wir zusammen, bei Mord oder Totschlag ist die abschreckende Wirkung nebensächlich, bei verbalen Entgleisungen gegen die Flüchtlinge ist der Justiz kein Aufwand zu groß.
Dafür bleiben die Kapitaldelikte schon einmal liegen.

Sorry, hamburger, du kannst der Meinung sein, das es sich in diesem Fall um eine Sonderbehandlun handelt, auf Basis objektiver Fakten funktioniert es aber nicht. Wenn eine Verfahrensweise überhaupt nicht vorgesehen ist und auch nicht angewendet werden darf , dann kann man schlecht eine Sonderbehandlung damit belegen, das dieses Verfahren in diesen Fällen nicht zu Anwendung kommt.
hamburger ein Vergleich funktioniert nur bei Straftatbeständen, bei den das beschleunigte Verfahren zu Anwendung kommen kann. Das Problem ist aber der Punkt Beweislage. Sorry ich kann nicht beurteilen ob in einem spezifischen Fall die Beweislage genauso klar ist, wie in einem anderen spezifischen Fall mit anderem Straftatbestand.

Ansonsten lies meinen Beitrag #76

Schwabenpower
10.10.2015, 19:27
Bruddler, erkläre mir mal bitte, warum ich das sollte?

1. Der Artikel im Eingangsbeitrag verwendet den Begriff "flüchtlingsfeindliche Hetze" nicht.

2. Der Artikel des Eingangsbeitrages enthält nur eine Aussage zu was der 26 jähriger verurteilt wurde, nicht weswegen. Der Artikel spricht von Hetzbotschaften und konkretisiert sie im Fall des 26 jährigen in soweit, das er gedroht hat ein Flüchtlingsheim anzuzünden und verfassungsfeindliche Parolen veröffentlicht hat. Ob diese verfassungsfeindlichen Parolen einen Straftatbestand erfüllen oder nicht, kann ich nicht sagen, denn ich kenne deren Inhalt nicht, jedoch mit der Androhung ein Flüchtlingsheim anzuzünden bekommen wir es mit einem vollkommen unpolitischen Straftatbestand (das Motiv kann zwar politisch sein) der Androhung von Straftaten nach § 126 Absatz1 Nr. 6 (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__126.html) zu tun.

Das verhängte Strafmaß spricht für folgende Möglichkeiten:

- reine Verurteilung nach § 126 StGB

- Verurteilung nach § 126 StGB in Tateinheit/Tatmehrheit mit § 130 Absatz 2 StGB

Theoretisch könnte man noch § 86a StGB einbringen, aber es spielt keine Rolle

Natürlich lässt sich durch die Nutzung des Begriffes Hetzbotschaften ein Bezug zum 130er assoziieren, ist aber nicht feststellbar. Mit der Drohung ein Flüchtlingsheim anzuzünden sieht es aber ander aus.

Wir brauchen uns nicht über ein Begriff zu unterhalten, der so nicht im Artikel erwähnt ist, insbesondere dann nicht, wenn ein einen Straftatbestand erfüllende Sache, deutlich erwähnt wurde.

Ansonsten ist zu sagen, der Mann hat sich alleine durch die Drohung strafbar gemacht, daran besteht kein Zweifel. Fraglich ist eigentlich nur, ob die Strafe ohne die momentan angespannte Lage so hart ausgefallen wäre. Wir haben es beim § 126 StGB mit einem Vergehen zu tun, wo es das Opportunitätsprinzip (https://de.wikipedia.org/wiki/Opportunit%C3%A4tsprinzip)gibt. Unter anderen Umständen wäre das Verfahren wahrscheinlich mangels öffentlichen Interesse oder der "geringe" der Schuld eingestellt oder per Strafbefehl und Zahlung eine Geldstrafe beendet worden.

Ermessensentscheidungen sind immer so eine Sache............................................. .........

Das ist aber ein ganz Dicker Haken dran. Was war denn mit den Moslems, die in Duisburg(?) "Juden ins Gas" riefen?

Oder mit den zahlreichen Moslems, die "Ich bringe alle Kartoffeln/Deutsche um" schreien?

Paßt nicht zusammen.

Gehirnnutzer
10.10.2015, 19:48
Das ist aber ein ganz Dicker Haken dran. Was war denn mit den Moslems, die in Duisburg(?) "Juden ins Gas" riefen?

Oder mit den zahlreichen Moslems, die "Ich bringe alle Kartoffeln/Deutsche um" schreien?

Paßt nicht zusammen.

Schwabenpower, so makaber es klingen mag, wie lange liegt die letzte Brandstiftung in einem Flüchtlingsheim zurück.......................................

Schwabenpower, bestimmte Dinge lassen sich nicht immer auf die gleiche Weise bewerten, sondern es kommt auf die Zusammenhänge an. Was ist wahrscheinlicher etc. pp..

Schwabenpower
10.10.2015, 22:33
Schwabenpower, so makaber es klingen mag, wie lange liegt die letzte Brandstiftung in einem Flüchtlingsheim zurück.......................................

Schwabenpower, bestimmte Dinge lassen sich nicht immer auf die gleiche Weise bewerten, sondern es kommt auf die Zusammenhänge an. Was ist wahrscheinlicher etc. pp..

Du weichst aus. Was hat das mit Brandstiftung zu tun, die nicht einmal geklärt ist?

Die Rufe "Ich töte alle Deutschen" oder "Juden ins Gas" waren direkt da und die "Täter" bekannt. Was passierte? Eben!

brausepaul
10.10.2015, 23:00
Schwabenpower, so makaber es klingen mag, wie lange liegt die letzte Brandstiftung in einem Flüchtlingsheim zurück

2 Tage? http://www.tz.de/bayern/nach-brand-asyl-unterkunft-taeter-gefasst-5616135.html Der Nazi war wohl so perfekt getarnt, das der als Syrer durchgegangen ist...

Schwabenpower
10.10.2015, 23:01
2 Tage? http://www.tz.de/bayern/nach-brand-asyl-unterkunft-taeter-gefasst-5616135.html

Tja, und wie schnell wird da geurteilt?

Entschuldigung, da wird ja nicht mal Anklage erhoben. Das macht man nur, wenn leerstehende Häuser abgefackelt werden.

brausepaul
10.10.2015, 23:03
Er wird sicher schon morgen in ein anderes Heim verlegt, bei dem Einkäufer der die Kassiererin köpfen wollte ging das auch flott...

Schwabenpower
10.10.2015, 23:06
Er wird sicher schon morgen in ein anderes Heim verlegt, bei dem Einkäufer der die Kassiererin köpfen wollte ging das auch flott...

Genau. Es besteht ja auch keine Gefahr und die Sachlage ist nicht eindeutig. Da verzichtet man schon mal auf eine Anzeige.

Hätte einer der beiden natürlich "Ausländer raus!" geschriien, wären sie schon im Steinbruch.

Sherpa
11.10.2015, 00:05
Zuständigkeit bei Strafsachen …
Hallo Gehirnnutzer,
viele Deiner Ratschläge haben uns sicher schon geholfen. Danke. :)
Könntest Du uns bitte sagen, wie man Urteile erfahren kann? Ich versuche z.B. seit einiger Zeit herauszubekommen, welches harte Urteil ein Messerstecher (Siehe Zitat)
bekommen hat. Der Fall interessiert mich besonders, da ich in einem Nest nahe Fürstenwalde wohne. Über GOOGLE konnte ich bisher nichts zum Urteil finden.

http://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/peinlicher-auftritt-eines-messerstechers

1. Mai 2015 12:37 - Aktualisiert 12:46
Peinlicher Auftritt eines Messerstechers
Tyler W. stach in einer Bar einem Mann ein Rambo-Messer in den Bauch, schnitt einer Frau die Kniekehle durch. …
Amtsgericht Tiergarten, Saal 1002. Er hat eine braune Papiertüte überm Kopf, als er von sechs Justizwachtmeistern zur Anklagebank geführt wird.

Richterin: “Wovon leben Sie?” Er: “Sozial.” Die Anklage wirft dem mehrfach Vorbestraften gefährliche Körperverletzung vor.

Urteil 7. Mai. Der Messermann ist vorm Amtsgericht angeklagt. Damit drohen ihm maximal vier Jahre Haft.

Gehirnnutzer
11.10.2015, 01:28
Du weichst aus. Was hat das mit Brandstiftung zu tun, die nicht einmal geklärt ist?

Die Rufe "Ich töte alle Deutschen" oder "Juden ins Gas" waren direkt da und die "Täter" bekannt. Was passierte? Eben!

Ich weiche nicht aus, Schwabenpower. Das Problem mit manchen Dingen ist, das es auf die Zusammenhänge ankommt um etwas zu konkretisieren.

Nehmen wir mal den Ausspruch "Ich töte alle Deutschen" zum Beispiel. Das ist zunächst eine Aussage die zu allgemein ist, um als Drohung nach § 126 StGB zu gelten. Wenn wir jetzt aber nun einen Aufruf der Isis haben, der zur Taten gegen Deutsche aufruft und es schon entsprechende Anschläge in kürzerer Vergangenheit gab, und der aussprechende eine gewisse Nähe zu ISIS hat, ergibt sich ein andere und konkretere Bedrohungslage.
Es gibt keinen Maßstab, nach dem du sagen kannst, das hier ist ein Verstoß nach § 126 StGB und das nicht, sondern das muss im Einzelfall geprüft werden.
Du kannst nicht verneinen das vor kurzem Flüchtlingsheime angezündet worden sind.

Gehirnnutzer
11.10.2015, 01:59
Hallo Gehirnnutzer,
viele Deiner Ratschläge haben uns sicher schon geholfen. Danke. :)
Könntest Du uns bitte sagen, wie man Urteile erfahren kann? Ich versuche z.B. seit einiger Zeit herauszubekommen, welches harte Urteil ein Messerstecher (Siehe Zitat)
bekommen hat. Der Fall interessiert mich besonders, da ich in einem Nest nahe Fürstenwalde wohne. Über GOOGLE konnte ich bisher nichts zum Urteil finden.

http://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/peinlicher-auftritt-eines-messerstechers

Mit der Veröffentlichung von Strafurteilen ist das so eine Sache. ich zitiere mal das OLG München:


"Die öffentliche Berichterstattung über eine Straftat unter Namensnennung stellt regelmäßig eine erhebliche Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Täters dar, weil sein Fehlverhalten - über die öffentliche Hauptverhandlung hinaus - öffentlich bekannt gemacht und seine Person in den Augen des Publikums negativ qualifiziert wird (BVerfG NJW 1973, 1226; NJW 1993, 1463/1464). Eine derartige Berichterstattung ist aber nicht nur in Fällen schwerer Kriminalität zulässig (BGH NJW 2006, 599). Vielmehr verdient für die aktuelle Berichterstattung über Straftaten bei der Abwägung des Informationsinteresses der Öffentlichkeit an einer Berichterstattung gegen den damit zwangsläufig verbundenen Einbruch in den Persönlichkeitsbereich des Täters das Informationsinteresse im Allgemeinen den Vorrang. Wer den Rechtsfrieden bricht, durch diese Tat und ihre Folgen Mitmenschen oder Rechtsgüter der Gemeinschaft angreift oder verletzt, muss sich nicht nur den hierfür in der Rechtsordnung verhängten strafrechtlichen Sanktionen beugen. Er muss grundsätzlich auch dulden, dass das von ihm selbst durch seine Tat erregte Informationsinteresse der Öffentlichkeit in einer nach dem Prinzip freier Kommunikation lebenden Gemeinschaft auf den dafür üblichen Wegen befriedigt wird (BGH NJW 2006, 599/600). Während bei schweren Straftaten regelmäßig ein Interesse der Öffentlichkeit an einer auch die Person des Täters einbeziehenden vollständigen Information über die Straftat besteht, ist bei den sonstigen Straftaten unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalles zu entscheiden, wo die Grenze für das grundsätzlich vorhergehende Informationsinteresse der Öffentlichkeit an der aktuellen Berichterstattung zu ziehen ist und der Einbruch in die persönliche Sphäre des Täters durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt ist." (OLG München v. 29.4.2008, Az. 18 U 5645/07).

Es ist also nicht einfach veröffentlichte Urteile von Strafverfahren zu finden, insbesondere zu spezifischen Fällen. Manches geht nur vor Ort und ist auch mit Kosten verbunden. Hier findest du ein paar Links zu Gerichtsportalen (http://www.urteilfinden.de/gerichtsdatenbanken/). Mehr kann ich dir leider nicht bieten.

Ich persönlich bin der Meinung, das bei Strafverfahren Urteile mit bestimmten Straftatbeständen grundsätzlich veröffentlicht werden müssten und nur wenig Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte des Täters genommen werden sollte. Es gibt in den größeren Zeitungen schön die Rubrik Amtliche Bekanntmachungen, da müssten die Urteile erscheinen. Am wichtigsten wäre für mich nämlich die Begründung der Strafbemessung. Zu dem bin ich der Meinung, das Urteile in einer für Ottonormalverbraucher verständliche Sprache veröffentlicht werden müssten, damit es selbsterklärend wird.

Bruddler
11.10.2015, 05:55
Schwabenpower, so makaber es klingen mag, wie lange liegt die letzte Brandstiftung in einem Flüchtlingsheim zurück.......................................

Schwabenpower, bestimmte Dinge lassen sich nicht immer auf die gleiche Weise bewerten, sondern es kommt auf die Zusammenhänge an. Was ist wahrscheinlicher etc. pp..

Was für ein billiges und dümmliches "Argument". :trost:

Xarrion
11.10.2015, 07:17
Was für ein billiges und dümmliches "Argument". :trost:

Möchtegern-Jurist eben.
Ich lese sein ellenlanges Geschwafel meist gar nicht mehr. Unerträgliches Geschwalle.

Bruddler
11.10.2015, 07:28
Möchtegern-Jurist eben.
Ich lese sein ellenlanges Geschwafel meist gar nicht mehr. Unerträgliches Geschwalle.

Ich gestehe, manchmal war ich von seinem Geschwafel beeindruckt... :auro:

Bolle
11.10.2015, 07:32
Hallo Gehirnnutzer,
viele Deiner Ratschläge haben uns sicher schon geholfen. Danke. :)
Könntest Du uns bitte sagen, wie man Urteile erfahren kann? Ich versuche z.B. seit einiger Zeit herauszubekommen, welches harte Urteil ein Messerstecher (Siehe Zitat)
bekommen hat. Der Fall interessiert mich besonders, da ich in einem Nest nahe Fürstenwalde wohne. Über GOOGLE konnte ich bisher nichts zum Urteil finden.

http://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/peinlicher-auftritt-eines-messerstechers


Über ein Urteil zum Fall des mehrfach Vorbestraften Tyler W. aus Kenia ist nichts zu finden.

http://static.bz-berlin.de/data/uploads/2015/05/festnahme_1430476445-768x432.jpg
Hier bei seiner Festnahme.

http://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/peinlicher-auftritt-eines-messerstechers

Strandwanderer
11.10.2015, 08:51
Schwabenpower, so makaber es klingen mag, wie lange liegt die letzte Brandstiftung in einem Flüchtlingsheim zurück.......................................

Schwabenpower, bestimmte Dinge lassen sich nicht immer auf die gleiche Weise bewerten, sondern es kommt auf die Zusammenhänge an. Was ist wahrscheinlicher etc. pp..


Gehirnnutzer, was hat die "letzte Brandstiftung in einem Flüchtlingsheim" mit den Fragen des Vorredners zu tun?

Gehirnnutzer, du solltest nur noch "etc. pp." schreiben.

So könntest du dir dein übriges Extremgeschwafel sparen.

Gehirnnutzer
11.10.2015, 13:51
Was für ein billiges und dümmliches "Argument". :trost:


Möchtegern-Jurist eben.
Ich lese sein ellenlanges Geschwafel meist gar nicht mehr. Unerträgliches Geschwalle.


Ich gestehe, manchmal war ich von seinem Geschwafel beeindruckt... :auro:


Gehirnnutzer, was hat die "letzte Brandstiftung in einem Flüchtlingsheim" mit den Fragen des Vorredners zu tun?

Gehirnnutzer, du solltest nur noch "etc. pp." schreiben.

So könntest du dir dein übriges Extremgeschwafel sparen.

Interessant 3 verschiedene Personen, die gleiche Verhaltensweise. Ihn passen Dinge nicht, sie können aber etwas auf Fakten basierend nicht widerlegen und lassen den Frust über diese Unfähigkeit mit Beleidigungen an Gegendiskutanten aus, deren Meinung sie nicht mögen.

Meine Lieben, damit ihr gar nicht erst Frust schiebt, mehrere Möglichkeiten:

a) wenn ihr etwas sachlich nicht widerlegen könnt, denn das zu wollen kommt bei euren Gedankengängen nicht vor, haltet die Klappe und beendet die Konversation.

oder

b) macht euch mal selber kundig und kommt mit Gegenargumenten, belegt mit Quellen etc. pp..

oder

c) setzt mich auf ignore.

Ansonsten, lasst euch etwas gesagt sein, manche Dinge sind einfach so wie sie sind, insbesondere immer dann wenn Beurteilung und Ermessen eine Rolle spielen. Sie sind nicht so, wie wir uns es vorstellen oder wie wir möchten das sie sind. Manche sind nicht zu ändern und andere wiederum nicht hier.

Xarrion
11.10.2015, 13:57
Interessant 3 verschiedene Personen, die gleiche Verhaltensweise. Ihn passen Dinge nicht, sie können aber etwas auf Fakten basierend nicht widerlegen und lassen den Frust über diese Unfähigkeit mit Beleidigungen an Gegendiskutanten aus, deren Meinung sie nicht mögen.

....

Ja, 3 verschiedene Personen, die unabhängig voneinander zu der gleichen Einschätzung kommen, daß du ein Schwafler bist.
Gibt dir das nicht zu denken?

Strandwanderer
11.10.2015, 14:27
. . .

a) wenn ihr etwas sachlich nicht widerlegen könnt, denn das zu wollen kommt bei euren Gedankengängen nicht vor, haltet die Klappe und beendet die Konversation.





Man kann nur Behauptungen "widerlegen", die einen sachlichen Kern enthalten.

Das ist bei solchem diffusen Geschwafel . . .




Schwabenpower, bestimmte Dinge lassen sich nicht immer auf die gleiche Weise bewerten, sondern es kommt auf die Zusammenhänge an. Was ist wahrscheinlicher etc. pp..

. . . allerdings nicht der Fall.

Wenn dir Schwafelheini soviel an Diskussion gelegen ist, dann beantworte doch erstmal meine Frage:


Gehirnnutzer, was hat die "letzte Brandstiftung in einem Flüchtlingsheim" mit den Fragen des Vorredners zu tun?

Schwabenpower
11.10.2015, 14:41
Man kann nur Behauptungen "widerlegen", die einen sachlichen Kern enthalten.

Das ist bei solchem diffusen Geschwafel . . .



. . . allerdings nicht der Fall.

Wenn dir Schwafelheini soviel an Diskussion gelegen ist, dann beantworte doch erstmal meine Frage:
Den Zusammenhang mit Brandstiftung würde ich auch gerne erfahren. Zumal ja bis jetzt nur eine halbwegs geklärt ist.

Außer natürlich, es sind die Brandstiftungen der Insassen gemeint.

iglaubnix+2fel
11.10.2015, 14:46
ja, 3 verschiedene personen, die unabhängig voneinander zu der gleichen einschätzung kommen, daß du ein schwafler bist.
Gibt dir das nicht zu denken?

nein 4!

Schwabenpower
11.10.2015, 14:49
nein 4!

5.............

Strandwanderer
11.10.2015, 15:04
Interessant 3 verschiedene Personen, die gleiche Verhaltensweise.. Ihn passen Dinge nicht, sie können aber etwas auf Fakten basierend nicht widerlegen . . .


Ich fange mal mit dem "Widerlegen" an, in diesem Fall mit der Satzkatastrophe "Ihn passen Dinge nicht":

Da eine Mehrzahl von Personen gemeint ist, muß es "Ihnen passen . . . " heißen.

Alles andere ist erbärmliche Sprachverhunzung.



Ansonsten, lasst euch etwas gesagt sein, manche Dinge sind einfach so wie sie sind, insbesondere immer dann wenn Beurteilung und Ermessen eine Rolle spielen. Sie sind nicht so, wie wir uns es vorstellen oder wie wir möchten das sie sind. . . .

Diese Konjunktion schreibt man mit "ss" oder "ß" (bewährte Rechtschreibung), auch wenn @Gehirnnutzer es penetrant anders möchte.

Leberecht
11.10.2015, 19:34
Es bringt nichts, wenn man Kritik am beschleunigten Verfahren üben will, wenn man Vergleiche mit Verfahren anstellt, bei den ein beschleunigtes Verfahren von Gesetzes wegen schon nicht zulässig ist.
Fazit: Unsere Rechtsprechung ist korrekt. Liege ich richtig?

Gehirnnutzer
11.10.2015, 22:53
Fazit: Unsere Rechtsprechung ist korrekt. Liege ich richtig?

Leberecht, juristisch läuft es korrekt, das heißt aber nicht, es fehlt der politische Hintergrund. Das hier die Politik mit rein spielt ist unverkennbar, deswegen ist Kritik durchaus berechtigt. Der Fehler in diesem Thread ist, das hier der falsche Ansatz für die Kritik geübt wird.
Und so leid es mir tut, es gibt hier einige Diskutanten, die das nicht erkennen und lieber beleidigen.

Ein Grundproblem ist, das der Staatsanwalt Teil der Exekutive ist und Weisungsempfänger. Das ist übrigens nicht nur in Deutschland so, das gilt in den USA, in GB und vielen anderen Ländern. Das liegt einfach daran, das die Strafverfolgung Aufgabe der Exekutive ist. Das führt aber auch dazu, das die Politik eben die eigentliche unabhängige Rechtsprechung beeinflussen kann. Zwar hat jedes Justizsystem der genannten Staaten diverse Mittel um diese Manko auszugleichen. Ausführungen über diese Mittel spare ich mir, weil sie nichts am Endergebnis ändern.

Die Politik kann zwar nicht bestimmen welche Entscheidungen die Rechtsprechung im Einzelfall trifft. Aus dieser Sicht ist die Rechtsprechung tatsächlich unabhängig, trotzdem kann sie über den Staatsanwalt beeinflussen, wie sie Entscheidungen trifft (z.b. Verfahrensweisen wie Beschleunigtes Verfahren) oder welche Entscheidungen.

Das ist wie gesagt nicht nur hier so, das gilt auch in den USA etc.. Wie können uns zwar auf Basis der Idealvorstellung von unabhängiger Rechtsprechung echauffieren, aber das sind eben die von mir erwähnten Dinge, die eben so sind.

Bei der ganzen Sache begeht die Politik auch keine Rechtsbeugung, weil sie die Möglichkeiten des Systems ausnutzen kann.

Eine Menge Entscheidungen innerhalb eines Strafverfahrens, das besteht eben nicht nur aus dem Prozess vor den Gericht, sondern aus Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Hauptverfahren, trifft der Staatsanwalt.

Wer trifft wohl die erste Entscheidung anhand der Ermittlungen, ob der zur Anklageerhebung notwendige hinreichende Tatverdacht gegeben ist? Der Staatsanwalt!

Wer hat die Möglichkeit vereinfacht dargestellt nach dem eigenen Ermessen bei Vergehen Verfahren einzustellen oder gegen Auflagen einzustellen? Der Staatsanwalt!

Wer entscheidet bei relativen Antragsdelikten, ob ein besonderes Öffentliches Interesse vorliegt, so das der Staatsanwalt auch ohne Antrag von sich aus tätig wird? Der Staatsanwalt.

Vereinfacht dargestellt, trotz aller Gesetze und sonstigen Vorschriften und auch einer tatsächlich vorhandenen Unabhängigkeit der Rechtsprechung ist vieles von den Ermessensentscheidungen des Staatsanwaltes abhängig.

Das Ermessen einen Weisungsempfängers ist sicherlich nicht vollständig eigenständig.........................

Eigentlich müsste es klar sein, das hier im Thread zwar berechtigte Kritik geäußert wird, denn eine Beinflussung durch die Politik ist nicht zu verneinen. Sie ist aber zum Scheitern verurteilt, weil sie den falschen Ansatzpunkt wählt.

Die richtigen Ansetzpunkte wären das Verhalten der Politik oder das ungenügende System.

Sherpa
11.10.2015, 22:54
Mit der Veröffentlichung von Strafurteilen ist das so eine Sache. ich zitiere mal das OLG München:



Es ist also nicht einfach veröffentlichte Urteile von Strafverfahren zu finden, insbesondere zu spezifischen Fällen. Manches geht nur vor Ort und ist auch mit Kosten verbunden. Hier findest du ein paar Links zu Gerichtsportalen (http://www.urteilfinden.de/gerichtsdatenbanken/). Mehr kann ich dir leider nicht bieten.

Ich persönlich bin der Meinung, das bei Strafverfahren Urteile mit bestimmten Straftatbeständen grundsätzlich veröffentlicht werden müssten und nur wenig Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte des Täters genommen werden sollte. Es gibt in den größeren Zeitungen schön die Rubrik Amtliche Bekanntmachungen, da müssten die Urteile erscheinen. Am wichtigsten wäre für mich nämlich die Begründung der Strafbemessung. Zu dem bin ich der Meinung, das Urteile in einer für Ottonormalverbraucher verständliche Sprache veröffentlicht werden müssten, damit es selbsterklärend wird.
Da bin ich ganz Deiner Meinung.
Dank für den Link. :)

Sherpa
11.10.2015, 22:55
Über ein Urteil zum Fall des mehrfach Vorbestraften Tyler W. aus Kenia ist nichts zu finden.
Trotzdem danke. :)

Flüchtling
12.10.2015, 01:06
.... mich nämlich die Begründung der Strafbemessung. Zu dem bin ich der Meinung, das Urteile in einer für Ottonormalverbraucher verständliche Sprache veröffentlicht werden müssten, damit es selbsterklärend wird.
....Zum Beispiel so: "Aus purem Ausländerhass bedrängte der Angeklagte den Schutzbedürftigen.
Urteil: 15 Jahre Freiheitsentzug, mit anschließender lebenslanger Sicherungsverwahrung. Besondere Schwere der Schuld wird festgestellt, weil: Der Angeklagte ist Nazi.
Die Verurteilung erfolgt im Namen des Volkes."

laurin
18.03.2016, 22:25
Hat hier schon jemand über das meiner Meinung nach ungerecht harte Urteil für die Salzhemmendorfer, die einen Brandanschlag auf eine Asylunterkunft verübt haben, berichtet?



Nach einem Brandanschlag auf eine Asylunterkunft in Salzhemmendorf hat das Landgericht Hannover die beiden Haupttäter am Donnerstag zu langen Haftstrafen verurteilt. Die Angeklagten wiesen einen „nationalsozialistisch unterlegten Rassenhass“ auf.


Wegen versuchten Mordes und Brandstiftung muss der 31 Jahre alte Werfer des Brandsatzes acht Jahre ins Gefängnis. Sein 25 Jahre alter Mittäter, ein freiwilliger Feuerwehrmann, der später beim Löscheinsatz mit dabei war, erhielt sieben Jahre Haft. Außerdem wurde bei ihm ein Alkoholentzug angeordnet. Eine 24-Jährige, die die beiden Betrunkenen zum Tatort fuhr, wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Der Brandsatz flog in der Nacht zum 28. August vergangenen Jahres durch ein geschlossenes Fenster und landete in der Wohnung einer Familie aus Simbabwe. Nur weil ein Junge im Zimmer seiner Mutter schlief, wurde niemand verletzt. Die von einem Nachbarn alarmierte Feuerwehr konnte die Flammen löschen, bevor sie auf andere Räume übergriffen.

Zitat aus Focus

Selbstverständlich muß Brandstiftung an bewohnten Häusern bestraft werden.

Vor einigen Wochen jedoch haben sogenannte "Flüchtlinge" keine 20 km von Salzhemmendorf entfernt, nämlich in Hameln, versucht, ihre Flüchtlingsunterkunft in Brand zu stecken. Auch sie haben den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen.

Zu was wurden sie verurteilt? Dreimal dürft ihr raten: Zu Bewährungsstrafen!


Hameln/Salzhemmendorf. Im Salzhemmendorf-Prozess wurden lange Haftstrafen verhängt. Zwei Flüchtlinge, die in der Linsingen-Kaserne Feuer gelegt haben, erhielten Bewährungsstrafen. Misst die Justiz also mit zweierlei Maß, wie in sozialen Netzwerken gerne behauptet wird? Ein Blick in das deutsche Rechtssystem.

Dennis L. (31) aus Lauenstein, Sascha D. (25) aus Salzhemmendorf und Saskia B. (24) aus Springe sind zu langen Haftstrafen (4,5 bis 8 Jahre Gefängnis) wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes in vier Fällen in Tateinheit mit versuchter schwerer Brandstiftung verurteilt worden, weil sie einen Anschlag auf ein mit 31 Asylbewerbern und neun Deutschen bewohntes Haus in Salzhemmendorf verübt haben.
Die Flüchtlinge Ammar B. (26) und Jamal M. (21) haben auch ein Feuer gelegt und Menschen in Gefahr gebracht – die Libanesen sind aber nur wegen versuchter schwerer Brandstiftung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Zwei Brandstiftungen, zwei Urteile, die unterschiedlicher nicht sein könnten. In sozialen Netzwerken stellen Bürger die Frage „Misst die Justiz mit zweierlei Maß?“

http://www.dewezet.de/portal/startseite_Misst-die-Justiz-mit-zweierlei-Mass-_arid,787765.html

Ihr braucht die Dewezet nicht anzuklicken. Die Erklärung ist hanebüchen. Die Dewezet ist ein linkes Blatt.

Es ist schlicht und einfach unsere Gesinnungsjustiz!

Das Urteil für die jungen Deutschen ist viel zu hart. Und eine Frau, Mutter von zwei Kindern, zu 4 1/2 Jahren zu verurteilen, weil sie das Auto zum Tatort gefahren hat, ist eine Schweinerei.

Schwabenpower
18.03.2016, 23:17
Hat hier schon jemand über das meiner Meinung nach ungerecht harte Urteil für die Salzhemmendorfer, die einen Brandanschlag auf eine Asylunterkunft verübt haben, berichtet?




Zitat aus Focus

Selbstverständlich muß Brandstiftung an bewohnten Häusern bestraft werden.

Vor einigen Wochen jedoch haben sogenannte "Flüchtlinge" keine 20 km von Salzhemmendorf entfernt, nämlich in Hameln, versucht, ihre Flüchtlingsunterkunft in Brand zu stecken. Auch sie haben den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen.

Zu was wurden sie verurteilt? Dreimal dürft ihr raten: Zu Bewährungsstrafen!



http://www.dewezet.de/portal/startseite_Misst-die-Justiz-mit-zweierlei-Mass-_arid,787765.html

Ihr braucht die Dewezet nicht anzuklicken. Die Erklärung ist hanebüchen. Die Dewezet ist ein linkes Blatt.

Es ist schlicht und einfach unsere Gesinnungsjustiz!

Das Urteil für die jungen Deutschen ist viel zu hart. Und eine Frau, Mutter von zwei Kindern, zu 4 1/2 Jahren zu verurteilen, weil sie das Auto zum Tatort gefahren hat, ist eine Schweinerei.
Ach hier. Wollte es auch fragen, weil ich das heute im Autoradio hörte (WDR oder SWF, Rotfunk).

Schwabenpower
18.03.2016, 23:21
Hat hier schon jemand über das meiner Meinung nach ungerecht harte Urteil für die Salzhemmendorfer, die einen Brandanschlag auf eine Asylunterkunft verübt haben, berichtet?




Zitat aus Focus

Selbstverständlich muß Brandstiftung an bewohnten Häusern bestraft werden.

Vor einigen Wochen jedoch haben sogenannte "Flüchtlinge" keine 20 km von Salzhemmendorf entfernt, nämlich in Hameln, versucht, ihre Flüchtlingsunterkunft in Brand zu stecken. Auch sie haben den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen.

Zu was wurden sie verurteilt? Dreimal dürft ihr raten: Zu Bewährungsstrafen!



http://www.dewezet.de/portal/startseite_Misst-die-Justiz-mit-zweierlei-Mass-_arid,787765.html

Ihr braucht die Dewezet nicht anzuklicken. Die Erklärung ist hanebüchen. Die Dewezet ist ein linkes Blatt.

Es ist schlicht und einfach unsere Gesinnungsjustiz!

Das Urteil für die jungen Deutschen ist viel zu hart. Und eine Frau, Mutter von zwei Kindern, zu 4 1/2 Jahren zu verurteilen, weil sie das Auto zum Tatort gefahren hat, ist eine Schweinerei.
Ich finde es auf die Schnelle nicht: wie lauteten eigentlich die Urteile zu den türkischen Kopftretern, die ja niemals Tötungsabsichten hatten?

Ist vielleicht einen eigenen Strang wert, der Urteile vergleicht

Nikolaus
19.03.2016, 05:50
...http://www.dewezet.de/portal/startseite_Misst-die-Justiz-mit-zweierlei-Mass-_arid,787765.html

Ihr braucht die Dewezet nicht anzuklicken. Die Erklärung ist hanebüchen. Die Dewezet ist ein linkes Blatt....Ja, bloß nicht anklicken. Auf keinen Fall! Da steht nur ganz dummes Zeug drin. Braucht ihr nicht zu lesen.
Die behaupten doch tatsächlich, versuchten Mord müßte man härter bestrafen als versuchte Barndstiftung.
In Wirklichkeit gehts doch nur wieder drum, Nazis zu benachteiligen.

pixelschubser
19.03.2016, 07:26
Ja, bloß nicht anklicken. Auf keinen Fall! Da steht nur ganz dummes Zeug drin. Braucht ihr nicht zu lesen.
Die behaupten doch tatsächlich, versuchten Mord müßte man härter bestrafen als versuchte Barndstiftung.
In Wirklichkeit gehts doch nur wieder drum, Nazis zu benachteiligen.

Das Geflenne der Zecken möchte ich mal hören, wenn die mal wegen ihrer Straftaten den Knast von innen sehen würden und dort genau an die Leute gerieten, welche sie so hündisch hofieren oder die Leute, die wegen der Zecken in eben diesem Knast sitzen.

Keine Sorge, Nazis ficken Zecken nicht in den Arsch. Das machen Eure Freunde!

Stanley_Beamish
19.03.2016, 07:29
Ja, bloß nicht anklicken. Auf keinen Fall! Da steht nur ganz dummes Zeug drin. Braucht ihr nicht zu lesen.
Die behaupten doch tatsächlich, versuchten Mord müßte man härter bestrafen als versuchte Barndstiftung.
(...)

Sie hat doch recht. Hanebüchen am Artikel des linken Schmierblatts ist nicht die Forderung nach härterer Bestrafung von Mord, dem übrigens ja wohl jeder zustimmen wird, sondern die Einstufung der beiden gleichartigen Taten in verschiedene Straftatbestände. Wenn Deutsche zündeln und den Tod von Menschen in Kauf nehmen ist es versuchter Mord, bei Asylanten nur versuchte Brandstiftung, für die sie nach Meinung des Schreibers sogar verständliche Motive haben.



(...)
In Wirklichkeit gehts doch nur wieder drum, Nazis zu benachteiligen.

Es werden durch unsere eigenen Gerichte nicht Nazis benachteiligt, sondern Deutsche gegenüber Asylanten.

Murmillo
19.03.2016, 08:01
Ja, bloß nicht anklicken. Auf keinen Fall! Da steht nur ganz dummes Zeug drin. Braucht ihr nicht zu lesen.
Die behaupten doch tatsächlich, versuchten Mord müßte man härter bestrafen als versuchte Barndstiftung.
In Wirklichkeit gehts doch nur wieder drum, Nazis zu benachteiligen.

Ja , ganz klar. Brandstiftung, vielleicht noch ein rechter Hintergrund, da steht ganz klar eine Tötungsabsicht dahinter. Ganz klar ein versuchter Mord. Tot ist ja allerdings niemand .
2013, Weyhe in Niedersachsen. Daniel Siefert wird von Türkenbengeln derart gegen den Kopf getreten, dass sein Gehirn nur noch Matsch ist und er stirbt.
Oh Wunder. Das Gericht erkennt natürlich keinerlei Tötungsabsicht . Woher sollten denn auch die armen kleinen Türken wissen, dass man an den Kopftritten sterben kann. Hier ist es dann nur, obwohl ein Mensch tot ist, eine Körperverletzung mit Todesfolge. Die wird dann mit 5 Jahren und 9 Monaten bestraft.
Ist schon verrückt, nicht ?

laurin
19.03.2016, 09:37
Ja, bloß nicht anklicken. Auf keinen Fall! Da steht nur ganz dummes Zeug drin. Braucht ihr nicht zu lesen.
Die behaupten doch tatsächlich, versuchten Mord müßte man härter bestrafen als versuchte Barndstiftung.
In Wirklichkeit gehts doch nur wieder drum, Nazis zu benachteiligen.


Ammar B. und Jamal M. haben Feuer in der Linsingen-Kaserne gelegt. Im Wohnblock 4 lebten die Männer Tür an Tür mit 168 Frauen, Männern und Kindern zusammen. Dennoch bauten sie in ihrem Zimmer im Erdgeschoss Barrikaden aus Betten und legten Feuer, obwohl ihnen bewusst war, dass sich viele Flüchtlinge in dem dreistöckigen Gebäude aufhielten. Dann brachten sie sich in Sicherheit. Schutzsuchende und Ersthelfer gerieten in Gefahr.

Hast du das überlesen?

Und das soll nicht heimtückisch sein?

Politikqualle
19.03.2016, 09:43
Und das soll nicht heimtückisch sein? .. NEIN .. das ist vorsätzlich ..

Ein Blick in das deutsche Rechtssystem.
Dennis L. (31) aus Lauenstein, Sascha D. (25) aus Salzhemmendorf und Saskia B. (24) aus Springe sind zu langen Haftstrafen (4,5 bis 8 Jahre Gefängnis) wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes in vier Fällen in Tateinheit mit versuchter schwerer Brandstiftung verurteilt worden, weil sie einen Anschlag auf ein mit 31 Asylbewerbern und neun Deutschen bewohntes Haus in Salzhemmendorf verübt haben.
Die Flüchtlinge Ammar B. (26) und Jamal M. (21) haben auch ein Feuer gelegt und Menschen in Gefahr gebracht – die Libanesen sind aber nur wegen versuchter schwerer Brandstiftung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Zwei Brandstiftungen, zwei Urteile, die unterschiedlicher nicht sein könnten.

laurin
19.03.2016, 13:55
Überhaupt eine ganz windige Angelegenheit:

Die beiden "Flüchtlinge" Ammar B. und Jamal M. aus dem Libanon haben das Feuer gelegt, um schnell an ihre Pässe zu kommen. Sie wollten nämlich mal eben zu einer Beerdigung in die Heimat, aus der sie geflohen sind.

Ich nehme stark an, nicht zu Fuß. Also haben sie entweder Geld genug oder der deutsche Steuermichel finanziert ihnen auch noch Hin- und Rückflug.

Warum man diese beiden Kriminellen nicht sofort dorthin schickt, wo sie hergekommen sind und wo sie ja auch offensichtlich keinerlei Repressalien ausgesetzt sind, können uns wohl nur unsere unfähigen Politiker beantworten.

Menetekel
19.03.2016, 14:05
Hast du das überlesen?

Und das soll nicht heimtückisch sein?

Blindgänger erkennen nur das, was für sie richtig ist. Ansonsten wollen die den Rest gängeln.

Nikolaus
19.03.2016, 20:08
Sie hat doch recht. Hanebüchen am Artikel des linken Schmierblatts ist nicht die Forderung nach härterer Bestrafung von Mord, dem übrigens ja wohl jeder zustimmen wird, sondern die Einstufung der beiden gleichartigen Taten in verschiedene Straftatbestände. Wenn Deutsche zündeln und den Tod von Menschen in Kauf nehmen ist es versuchter Mord, bei Asylanten nur versuchte BrandstiftungWenn "Ausländer" versuchen jemanden zu ermorden, ist das auch Mordversuch. War aber nach nachvollziehbarer Auffassung des Gerichts hier nicht der Fall.

Wer aber eine Brandbombe nachts in ein Haus wirft, in dem Menschen schlafen, der zündelt nicht unter "Inkaufnahme" von irgendwas, sondern er beabsichtigt, jemanden zu verbrennen. Kaltblütig und heimtückisch.
Die sind noch viel zu milde davongekommen.

ich58
19.03.2016, 20:55
Wenn "Ausländer" versuchen jemanden zu ermorden, ist das auch Mordversuch. War aber nach nachvollziehbarer Auffassung des Gerichts hier nicht der Fall.

Wer aber eine Brandbombe nachts in ein Haus wirft, in dem Menschen schlafen, der zündelt nicht unter "Inkaufnahme" von irgendwas, sondern er beabsichtigt, jemanden zu verbrennen. Kaltblütig und heimtückisch.
Die sind noch viel zu milde davongekommen.
Das ist nur eine Unterstützung der ethnischen Gewohnheiten der Neger,die mache doch gern offenes Feuer,auch in Räumen. Das ist in Bonn einem Vermieter passiert,nur konnte er nichts dagegen machen ,da es Botschaftsmitarbeiter waren.

Don
19.03.2016, 20:56
Wenn "Ausländer" versuchen jemanden zu ermorden, ist das auch Mordversuch. War aber nach nachvollziehbarer Auffassung des Gerichts hier nicht der Fall.


Wir wissen, was für dich nachvollziehbar ist.

Anita Fasching
19.03.2016, 21:04
Wenn "Ausländer" versuchen jemanden zu ermorden, ist das auch Mordversuch. War aber nach nachvollziehbarer Auffassung des Gerichts hier nicht der Fall.

Wer aber eine Brandbombe nachts in ein Haus wirft, in dem Menschen schlafen, der zündelt nicht unter "Inkaufnahme" von irgendwas, sondern er beabsichtigt, jemanden zu verbrennen. Kaltblütig und heimtückisch.
Die sind noch viel zu milde davongekommen.

Wieso beabsichtigt er das?
Er nimmt es in Kauf, vielleicht hofft er es auch, evtl. will er es auch.
Aber er kann sich nicht sicher sein, und wir uns auch nicht. Es besteht auch die Möglichkeit, dass es beabsichtigt war, den Asylanten eine Drohung zu senden.

KuK
19.03.2016, 21:46
Hast du das überlesen?

Und das soll nicht heimtückisch sein?

Du verstehst aber auch gar nichts! Innen in einem Gebäude Barrikaden bauen, damit 168 Leute verbrennen können, Feuer legen und sich dann erst einmal feige entfernen... Das ist Aufdringlingsfolklore.

Einen Molly von außen auf ein Flüchtlingsheim schleudern ist ein Mordversuch.

Ja neee, ist klar!

Großer Friedrich, steig hernieder und regiere Deutschland wieder!


Blindgänger erkennen nur das, was für sie richtig ist. Ansonsten wollen die den Rest gängeln.

Blindgänger erkennen grundsätzlich gar nichts, da ihnen eine kognitive Fähigkeit fehlt. Wohl aber können sie sensibel auf Erschütterungen reagieren, die dann den ganzen Salat freisetzen....

Nikolaus
19.03.2016, 21:50
Hast du das überlesen?

Und das soll nicht heimtückisch sein?Zweimal Nein.

Nikolaus
19.03.2016, 21:55
.. NEIN .. das ist vorsätzlich ..Klar. Vorsätzlich, verantwortungslos, gemeingefährlich, dumm....alles Mögliche. Aber eben nicht heimtückisch.

Schwabenpower
19.03.2016, 21:55
Zweimal Nein.
Keinesfalls heimtückisch, da die Bewohner informiert waren.

Nikolaus
19.03.2016, 22:00
Keinesfalls heimtückisch, da die Bewohner informiert waren.Na dann sowieso nicht.

Flüchtling
19.03.2016, 22:01
Wenn eine Gruppe von Jugendlichen (seien sie nun Deutsche oder Migranten) andere Leute zusammenschlagen, passiert nichts.
Bei Diebstahl passiert heute nichts mehr.
Nur Menschen, die Gesinnungsverbrechen begehen, da passiert heute noch was. Da lässt der Staat plötzlich die Muskeln spielen.
Die BRD ist kein Rechtsstaat, die BRD ist ein Willkürstaat!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Das demokratischste, reichste und freiheitlichste Deutschland, das die Deutschen je hatten.

tabasco
19.03.2016, 22:06
Das demokratischste, reichste und freiheitlichste Deutschland, das die Deutschen je hatten.
Jepp. Es kann nur schlechter werden.

moishe c
19.03.2016, 22:21
Wenn "Ausländer" versuchen jemanden zu ermorden, ist das auch Mordversuch. War aber nach nachvollziehbarer Auffassung des Gerichts hier nicht der Fall.

Wer aber eine Brandbombe nachts in ein Haus wirft, in dem Menschen schlafen, der zündelt nicht unter "Inkaufnahme" von irgendwas, sondern er beabsichtigt, jemanden zu verbrennen. Kaltblütig und heimtückisch.
Die sind noch viel zu milde davongekommen.




Charakterlich bist du genau gleich wie die beteiligten Richter und Zeitungsschmierer einzuordnen!

Das ist für mich keine "neue" Erkenntnis, ich möchte es nur feststellen!

moishe c
19.03.2016, 22:34
Hast du das überlesen?

Und das soll nicht heimtückisch sein?



Für einem Mord muß nicht zwangsweise "Heimtücke" vorliegen!

"Heimtücke" ist nur ein alternatives Tatbestandsmerkmal von mehreren!

Maitre
19.03.2016, 22:52
Sehen wir es positiv: Immerhin werden die drei Meisterhirne noch nicht öffentlich gevierteilt.
Eine solche Tat ist allerdings an Dummheit wirklich nicht zu überbieten.

Rikimer
20.03.2016, 01:49
Ja, bloß nicht anklicken. Auf keinen Fall! Da steht nur ganz dummes Zeug drin. Braucht ihr nicht zu lesen.
Die behaupten doch tatsächlich, versuchten Mord müßte man härter bestrafen als versuchte Barndstiftung.
In Wirklichkeit gehts doch nur wieder drum, Nazis zu benachteiligen.

Dein Herz ist gross und weit wenn es Kriminelle, Vergewaltiger, Moerder, Brandstifter mit muselmanischem, aussereuropaeischem Hintergrund. Dagegen ist dein Herz dunkel, ja schwarz und eiseskalt, hasszerfressen, wenn die Taeter einen weissen, europaeischen, christlichen, mittelstaendischen Hintergrund haben.

Dabei stehst du symptomatisch fuer die derzeit herrschende geisteskranke 68er-Generation. Woher kommt dieses Zwiedenken, wo doch alle Menschen gleich waeren? Oder auch hier, seitens deiner Person, Luege, Selbstbetrug und Zerstoerung all dessen, was euch Kranke kaputt macht?

Worin besteht der Sinn dessen, einen Gast milder zu behandeln, dasGesetz zu verbiegen, am besten gar nicht erst anzuwenden, wenn nicht darin die Grundlagen des Staates, Recht und Ordnung, den Zusammenhalt, Solidaritaet etc. nachhaltig abzuschaffen?

Was glaubst du was du ernten wirst?

Shahirrim
20.03.2016, 02:20
Hast du das überlesen?

Und das soll nicht heimtückisch sein?

In Nikolaus' Welt ist das nur fahrlässig. Die wollten das ja nicht, waren nur zu faul zum nachdenken, dass ein Feuer da sich ausweiten kann.

Nikolaus
20.03.2016, 04:57
Für einem Mord muß nicht zwangsweise "Heimtücke" vorliegen!

"Heimtücke" ist nur ein alternatives Tatbestandsmerkmal von mehreren!Ja und? Trotzdem war die versuchte Brandstiftung der Flüchtlinge nicht "heimtückisch".

Nikolaus
20.03.2016, 05:00
In Nikolaus' Welt ist das nur fahrlässig.Irgendwie habt ihr Probleme mit dem Lesen. Es war vorsätzlich, nicht fahrlässig.

Stanley_Beamish
20.03.2016, 05:21
Jepp. Es kann nur schlechter werden.

Für jemanden, der in der Steppe eines Teilstaates der ehemaligen Sowjetunion geboren und aufgewachsen ist, mag das so erscheinen, wir älteren Deutschen wissen das besser.

Stanley_Beamish
20.03.2016, 05:35
In Nikolaus' Welt ist das nur fahrlässig. Die wollten das ja nicht, waren nur zu faul zum nachdenken, dass ein Feuer da sich ausweiten kann.

In Nikolaus' Welt waren die Mitbewohner auch nicht arglos, eines der Mordmerkmale, weil es ja Tag war, und man tagsüber immer damit rechnen muss, verbrannt zu werden, und der Beweggrund, die Herausgabe von Pässen zu erzwingen, ist in seiner Welt natürlich auch vollkommen berechtigt, und keinesfalls von niederer Art, einem weiteren Mordmerkmal.

laurin
20.03.2016, 09:43
Klar. Vorsätzlich, verantwortungslos, gemeingefährlich, dumm....alles Mögliche. Aber eben nicht heimtückisch.

Haarspalterei.

laurin
20.03.2016, 09:47
In Nikolaus' Welt waren die Mitbewohner auch nicht arglos, eines der Mordmerkmale, weil es ja Tag war, und man tagsüber immer damit rechnen muss, verbrannt zu werden, und der Beweggrund, die Herausgabe von Pässen zu erzwingen, ist in seiner Welt natürlich auch vollkommen berechtigt, und keinesfalls von niederer Art, einem weiteren Mordmerkmal.

:dg:

Nikolaus
20.03.2016, 14:01
Haarspalterei.Klar. Das ist Haarspalterei, ob etwas wirklich so oder so ist. Oder ganz anders.

Schwabenpower
20.03.2016, 14:04
In Nikolaus' Welt waren die Mitbewohner auch nicht arglos, eines der Mordmerkmale, weil es ja Tag war, und man tagsüber immer damit rechnen muss, verbrannt zu werden, und der Beweggrund, die Herausgabe von Pässen zu erzwingen, ist in seiner Welt natürlich auch vollkommen berechtigt, und keinesfalls von niederer Art, einem weiteren Mordmerkmal.
Zwecklos. Der erkennt weder Ironie noch Sarkasmus. Siehe meine Antwort oben

Stanley_Beamish
20.03.2016, 14:15
Zwecklos. Der erkennt weder Ironie noch Sarkasmus. Siehe meine Antwort oben

Ja, #123 :D

Shahirrim
20.03.2016, 16:17
Irgendwie habt ihr Probleme mit dem Lesen. Es war vorsätzlich, nicht fahrlässig.

Ich meinte dieses Beispiel von laurin:

Ammar B. und Jamal M. haben Feuer in der Linsingen-Kaserne gelegt. Im Wohnblock 4 lebten die Männer Tür an Tür mit 168 Frauen, Männern und Kindern zusammen. Dennoch bauten sie in ihrem Zimmer im Erdgeschoss Barrikaden aus Betten und legten Feuer, obwohl ihnen bewusst war, dass sich viele Flüchtlinge in dem dreistöckigen Gebäude aufhielten. Dann brachten sie sich in Sicherheit. Schutzsuchende und Ersthelfer gerieten in Gefahr.

Rumpelstilz
20.03.2016, 18:02
Für jemanden, der in der Steppe eines Teilstaates der ehemaligen Sowjetunion geboren und aufgewachsen ist, mag das so erscheinen, wir älteren Deutschen wissen das besser.
Deswegen werden ja auch immer weiter Armutsflüchtlinge eingeladen. Die finden auch die heruntergewirtschaftete BRD immer noch toll. Dankbare Untertanen in spe.

navy
20.03.2016, 18:35
Wow, und da sag noch einer, dass das deutsche Justizsystem lahmarschig ist. Das geht ja ratzfatz.

eine Lügen Nachricht! Geht gar nicht, das man irgendjemanden nach nur einem Tag verurteilt.

Nikolaus
20.03.2016, 22:39
Ich meinte dieses Beispiel von laurin:

Ammar B. und Jamal M. haben Feuer in der Linsingen-Kaserne gelegt. Im Wohnblock 4 lebten die Männer Tür an Tür mit 168 Frauen, Männern und Kindern zusammen. Dennoch bauten sie in ihrem Zimmer im Erdgeschoss Barrikaden aus Betten und legten Feuer, obwohl ihnen bewusst war, dass sich viele Flüchtlinge in dem dreistöckigen Gebäude aufhielten. Dann brachten sie sich in Sicherheit. Schutzsuchende und Ersthelfer gerieten in Gefahr.Ja eben. Und das war vorsätzlich, nicht fahrlässig. Hat irgendjemand was anderes behauptet?

Schwabenpower
20.03.2016, 23:23
Ja eben. Und das war vorsätzlich, nicht fahrlässig. Hat irgendjemand was anderes behauptet?
Ja. Du. Laß mal die Drogen weg.