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Vollständige Version anzeigen : Wer zahlt Tierrettung?



Cybeth
27.09.2015, 23:27
Mein Kater wurde heute aus Nachbars Güllegrube von der Feuerwehr und DRLG rausgeholt.

Die Grüllegrube war nur 1/3 abgedeckt und geht insgesamt 4,50 in die Tiefe und ist mit 36000 Liter Wasser gefüllt. Der Schacht ist nur 50x50cm und ghet erst 1,50 Meter in die Tiefe breit und besteht aus Beton. Mein Kater hatte gar keine Chance sich selbst zu befreien und wäre dort elendig verstorben.

Er saß 2 Meter vom dem Loch unter der Erde entfernt, auf Treibgut von Ästen und Blätter und harte dort 10 Stunden aus, auf einer Fläche von 20x30cm. Die Feuerwehr konnte nicht einsteigen, da das Wasser nur 3 Grad hatte und sie keinen Neoprenanzug dabei hatten. Sie riefen dann den DLRG an, der mit 4 Mann anrückte und meinem Kater aus dem Wasser holten. Die Feuerwehr war im 2 Löschzügen vor Ort, insgesamt 15 Mann.

Frage, wer muss jetzt für die Unkosten aufkommen? Der Wehrleiter sagte gleich bei Ankunft zu mir, hier ist Gefahr in Verzug. Der Nachbar ist sich keiner Schuld bewusst.

Was meint ihr dazu?

pixelschubser
28.09.2015, 06:14
Mein Kater wurde heute aus Nachbars Güllegrube von der Feuerwehr und DRLG rausgeholt.

Die Grüllegrube war nur 1/3 abgedeckt und geht insgesamt 4,50 in die Tiefe und ist mit 36000 Liter Wasser gefüllt. Der Schacht ist nur 50x50cm und ghet erst 1,50 Meter in die Tiefe breit und besteht aus Beton. Mein Kater hatte gar keine Chance sich selbst zu befreien und wäre dort elendig verstorben.

Er saß 2 Meter vom dem Loch unter der Erde entfernt, auf Treibgut von Ästen und Blätter und harte dort 10 Stunden aus, auf einer Fläche von 20x30cm. Die Feuerwehr konnte nicht einsteigen, da das Wasser nur 3 Grad hatte und sie keinen Neoprenanzug dabei hatten. Sie riefen dann den DLRG an, der mit 4 Mann anrückte und meinem Kater aus dem Wasser holten. Die Feuerwehr war im 2 Löschzügen vor Ort, insgesamt 15 Mann.

Frage, wer muss jetzt für die Unkosten aufkommen? Der Wehrleiter sagte gleich bei Ankunft zu mir, hier ist Gefahr in Verzug. Der Nachbar ist sich keiner Schuld bewusst.

Was meint ihr dazu?

Hast Du ne Haftpflichtversicherung für das Tier abgeschlossen?

Murmillo
28.09.2015, 06:46
Mein Kater wurde heute aus Nachbars Güllegrube von der Feuerwehr und DRLG rausgeholt.

Die Grüllegrube war nur 1/3 abgedeckt und geht insgesamt 4,50 in die Tiefe und ist mit 36000 Liter Wasser gefüllt. Der Schacht ist nur 50x50cm und ghet erst 1,50 Meter in die Tiefe breit und besteht aus Beton. Mein Kater hatte gar keine Chance sich selbst zu befreien und wäre dort elendig verstorben.

Er saß 2 Meter vom dem Loch unter der Erde entfernt, auf Treibgut von Ästen und Blätter und harte dort 10 Stunden aus, auf einer Fläche von 20x30cm. Die Feuerwehr konnte nicht einsteigen, da das Wasser nur 3 Grad hatte und sie keinen Neoprenanzug dabei hatten. Sie riefen dann den DLRG an, der mit 4 Mann anrückte und meinem Kater aus dem Wasser holten. Die Feuerwehr war im 2 Löschzügen vor Ort, insgesamt 15 Mann.

Frage, wer muss jetzt für die Unkosten aufkommen? Der Wehrleiter sagte gleich bei Ankunft zu mir, hier ist Gefahr in Verzug. Der Nachbar ist sich keiner Schuld bewusst.

Was meint ihr dazu?

OmG ! Hatte die DLRG denn einen Helikopter im Einsatz oder sind sie nur mit nem Seenot-Rettungskreuzer auf die Güllegrube hinausgefahren ?:D
Nein, mal Spaß beiseite. Solche Fälle hatten sie letztens im Fernsehen. Für solche Einsätze muss der Tierhalter finanziell aufkommen.
http://www.qiez.de/berlin,mitte,reinickendorf/beratung-und-service/recht-finanzen-und-service/qiez-experte-tierrettung-wer-haftet-fuer-die-kosten/32907769
Und bei der Tier-Haftpflichtversicherung ist es so, dass diese normalerweise zwar für Schäden aufkommt, die von dem Tier verursacht werden- aber eine Rettung fällt genau da nicht drunter, weil ja einem Dritten kein Schaden entstanden ist. Kommt wohl also drauf an, ob ggf. in der Versicherungspolice steht, dass auch solche Fälle mit abgedeckt sind.
http://www.aachener-zeitung.de/ratgeber/recht/haftpflicht-kommt-nicht-fuer-tierrettung-auf-1.957285

Murmillo
28.09.2015, 06:47
Hast Du ne Haftpflichtversicherung für das Tier abgeschlossen?

Wird ihr u.U. nicht helfen, weil einem Dritten kein Schaden entstanden ist. Kommt nun also darauf an, ob solche Sachen von der Police mit erfasst werden.

Mütterchen
28.09.2015, 06:56
OmG ! Hatte die DLRG denn einen Helikopter im Einsatz oder sind sie nur mit nem Seenot-Rettungskreuzer auf die Güllegrube hinausgefahren ?:D
Nein, mal Spaß beiseite. Solche Fälle hatten sie letztens im Fernsehen. Für solche Einsätze muss der Tierhalter finanziell aufkommen.
http://www.qiez.de/berlin,mitte,reinickendorf/beratung-und-service/recht-finanzen-und-service/qiez-experte-tierrettung-wer-haftet-fuer-die-kosten/32907769
Und bei der Tier-Haftpflichtversicherung ist es so, dass diese normalerweise zwar für Schäden aufkommt, die von dem Tier verursacht werden- aber eine Rettung fällt genau da nicht drunter, weil ja einem Dritten kein Schaden entstanden ist. Kommt wohl also drauf an, ob ggf. in der Versicherungspolice steht, dass auch solche Fälle mit abgedeckt sind.
http://www.aachener-zeitung.de/ratgeber/recht/haftpflicht-kommt-nicht-fuer-tierrettung-auf-1.957285


Dem widerspricht dieser Artikel( bezieht sich auf das Bundesland Bayern).

Wenn Leib und Leben in Gefahr sind, muss niemand fürchten, zur Kasse gebeten zu werden. „Einsätze oder Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen“, bleiben laut bayerischem Feuerwehrgesetz gebührenfrei.

http://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/feuerwehr-einsaetze-kosten-zahlen-mm-2331130.html

Murmillo
28.09.2015, 06:58
Dem widerspricht dieser Artikel( bezieht sich auf das Bundesland Bayern).


http://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/feuerwehr-einsaetze-kosten-zahlen-mm-2331130.html

Da scheint es also auch noch Unterschiede zwischen den Bundesländern zu geben .

Lilly
28.09.2015, 06:59
Meines Wissens ist eine Katze in der Hausratversicherung mit drin, ist aber egal, wie schon geschrieben ist das hier kein Versicherungsfall. Es sei denn, denn Nachbar hat irgendwelche Sicherungspflichten verletzt. Es hätte ja auch ein Kind reinfallen können. Ansonsten wird es wohl teuer werden, weil ein Tierhalter halt grundsätzlich für die Kosten verantwortlich ist, den sein Tier verursacht.

Mütterchen
28.09.2015, 07:01
Da scheint es also auch noch Unterschiede zwischen den Bundesländern zu geben .

In dem Fall um den es sich hier dreht könnte die Rechnung schon ziemlich hoch ausfallen. Andererseits verstehe ich auch nicht, wie eine solche Gefahrenstelle ohne Absicherung sein darf. Ich weiß ja jetzt nicht wie das Gelände dort ist. Aber wäre da ein Mensch hineingeplumpst hätte der keine zehn Stunden überlebt.

pixelschubser
28.09.2015, 07:01
Wird ihr u.U. nicht helfen, weil einem Dritten kein Schaden entstanden ist. Kommt nun also darauf an, ob solche Sachen von der Police mit erfasst werden.

Da unser doofer Wauwau immer mal wieder stiften geht, weil die Hundemädchen so toll duften, haben wir in die Police alles reingenommen, was nur ging.

Der Idiot sass hier schon mitten auf der Kreuzung im Berufsverkehr und fand das alles ganz aufregend. Lass den mal ausbüchsen und der rennt vor ein Auto und der Fahrer verreisst und knallt gegen nen Baum.

Kostet irgendwas um die 40 Euronen im Jahr.

pixelschubser
28.09.2015, 07:03
In dem Fall um den es sich hier dreht könnte die Rechnung schon ziemlich hoch ausfallen. Andererseits verstehe ich auch nicht, wie eine solche Gefahrenstelle ohne Absicherung sein darf. Ich weiß ja jetzt nicht wie das Gelände dort ist. Aber wäre da ein Mensch hineingeplumpst hätte der keine zehn Stunden überlebt.

Naja, aufm Privatgrundstück kann ich meine Güllegrube durchaus auflassen. Die Katze "muss" ja dort nicht reinhopsen.

Mütterchen
28.09.2015, 07:07
Naja, aufm Privatgrundstück kann ich meine Güllegrube durchaus auflassen. Die Katze "muss" ja dort nicht reinhopsen.

Tatsächlich? Ich dachte immer, die müssen abgedeckt sein.
Was wäre denn, wenn eine Person hier reinfällt? Ein spielendes Kind oder jemand, der sich unbefugt auf dem Gelände ( das er nicht kennt), bewegt?

Murmillo
28.09.2015, 07:12
In dem Fall um den es sich hier dreht könnte die Rechnung schon ziemlich hoch ausfallen. Andererseits verstehe ich auch nicht, wie eine solche Gefahrenstelle ohne Absicherung sein darf. Ich weiß ja jetzt nicht wie das Gelände dort ist. Aber wäre da ein Mensch hineingeplumpst hätte der keine zehn Stunden überlebt.

Na ja, eine Absperrung könnte ja durchaus einen Menschen zurückhalten oder für ein Kind nicht so einfach zu überwinden sein. Für eine Katze aber wäre dies noch lange kein Hindernis.
Kommt also ganz auf die hier ja nicht näher beschriebenen Umstände an. Selbst ein offener Schacht wäre u.U. auf einem ansonsten nicht zugänglichen Gelände kein Problem.
Fraglich ist allerdings hier der Aufwand, der von der Feuerwehr betrieben wurde. Ist es denn notwendig, für die Rettung einer Katze mit 2 Löschzügen und 15 Mann anzurücken ? Nur um dann festzustellen, dass sie nichts machen können. Da hätte doch ein Pkw gereicht, der einen Kundigen vor Ort gebracht hätte, der dann das Weitere hätte veranlassen können.

Strandwanderer
28.09.2015, 07:14
Naja, aufm Privatgrundstück kann ich meine Güllegrube durchaus auflassen.


Vollkommener Quatsch!



Die Katze "muss" ja dort nicht reinhopsen.

Würdest du das auch zu einem Kleinkind sagen, das dort hineinfällt?

Wer eine Gefahrenstelle schafft, haftet dafür.

pixelschubser
28.09.2015, 08:07
Tatsächlich? Ich dachte immer, die müssen abgedeckt sein.
Was wäre denn, wenn eine Person hier reinfällt? Ein spielendes Kind oder jemand, der sich unbefugt auf dem Gelände ( das er nicht kennt), bewegt?


Vollkommener Quatsch!




Würdest du das auch zu einem Kleinkind sagen, das dort hineinfällt?

Wer eine Gefahrenstelle schafft, haftet dafür.

Natürlich ist das Quatsch und ich würde niemals eine der beiden Gruben auf unserem Grundstück offen stehen lassen.

Fällt da eins unserer Kinder rein, darf ich mich nach ner neuen Bleibe umsehen oder lande wahrscheinlich vor lauter Gram in der Klapse.


Prinzipiell deckt sowas aber die Haftpflicht ab. Was nicht heißen soll, dass ich das besonders prickelnd finde.

Bolle
28.09.2015, 08:23
also in Berlin muss man zahlen:


Zu den Hauptkunden der Wehrleute gehören bislang Katzenbesitzer, deren Tiere auf Bäume geklettert sind. Solche Einsätze kosten mindestens 342 Euro, sagt Rowenhagen. Er rät eine solche Alarmierung zu überdenken, weil Katzen irgendwann immer vom Baum herunterspringen. "Oder haben Sie schon mal ein Katzenskelett auf einem Baum gesehen?"

http://www.berliner-zeitung.de/archiv/seit-einem-jahr-gilt-die-neue-gebuehrenordnung---fuer-fehlalarme--tierrettung-und-andere-extras-muss-bezahlt-werden-feuerwehr-kassiert-millionen,10810590,10301606.html



Die bisher längste und teuerste Tierrettung gab es in Berlin. 10 000 € mussten die Halter eines Hundes bezahlen, der sich mit seiner Leine in einem Dachsbau verfangen hatte. Stundenlang gruben die Einsatzkräfte bis zu dreieinhalb Meter tief, ehe sie den Foxterrier befreien konnten.
http://www.umweltaktionen.de/blog/allgemein/die-feuerwehr-tierfreund-und-helfer/

Murmillo
28.09.2015, 08:41
Vollkommener Quatsch!




Würdest du das auch zu einem Kleinkind sagen, das dort hineinfällt?

Wer eine Gefahrenstelle schafft, haftet dafür.
Der Fall liegt ja eigentlich nicht anders als bei einem Pool oder einer Regentonne auf dem Grundstück.
Nach Rechtssprechung muss der Verkehrssicherungspflichtige sein Grundstück so einzäunen, daß Dritte das Grundstück nicht einfach betreten und zum Gartenteich, zur Regentonne und/oder zum Pool gehen können. Ist es nicht möglich, das Grundstück gegen unbefugtes Betreten zu schützen, so muss die Wasseroberfläche so abgedeckt werden, daß ein Hineinfallen oder gar ein Ertrinken ausgeschlossen ist. Dies kann durch Gitterroste, Planen, Holzverschläge etc. geschehen. Die Pflicht, die Wasseroberfläche wirksam abzudecken, besteht vor allem dann, wenn es in der Nachbarschaft Kleinkinder gibt. Denn es ist in diesen Fällen immer damit zu rechnen, dass die Kleinkinder die Gefahren, die von einem Gartenteich, einer Regentonne oder einem Pool ausgehen, nicht richtig einschätzen und dass es so zu einem Unfall kommt.
Aber:
Gerade Kleinkinder bedürfen ständiger Aufsicht, so dass ein Gartenteich-, Regentonnen- oder Poolbesitzer in der Regel nicht mit einem Aufsichtsversagen des Aufsichtspflichtigen rechnen muss.
Also- eine offene Güllegrube aufm ansonsten ordnungsgemäß eingezäunten Privatgrundstück ist rechtlich überhaupt kein Problem.
Eine andere Frage ist natürlich, wie du es verkraftest, wenn ein Kind durch so eine Sache auf deinem Grundstück ums Leben kommt, wo du es durch einfaches Abdecken der Gefahrenstelle hättest verhindern können. Aber dies ist dann kein rechtliches Problem.

Murmillo
28.09.2015, 08:49
Tatsächlich? Ich dachte immer, die müssen abgedeckt sein.
Was wäre denn, wenn eine Person hier reinfällt? Ein spielendes Kind oder jemand, der sich unbefugt auf dem Gelände ( das er nicht kennt), bewegt?

Nicht unbedingt, wenn der Eigentümer der Verkehrsssicherungspflicht dadurch nachgekommen ist, dass er sein Grundstück ordnungsgemäß einzäunt, und zwar so, dass es nicht so einfach durch Dritte betreten werden kann. Unbefugter Aufenthalt auf einem gesicherten Grundstück beinhaltet nun mal persönliches Pech, wenn ich verunfalle. Da gehts dann ja nicht nur um z.B. Güllegruben, Gartenteiche, Regentonnen und Swimmingpools, es könnte ja auch -mir völlig unbekannt-eine natürliche Geländekante/ Schlucht auf dem Grundstück sein, wo ich reinfallen und mirs Genick brechen kann.
Und für Kinder, gerade Kleinkinder, haben immer noch die Eltern die Aufsichtspflicht, die da in erster Linie greifen würde.

Nur mal als Beispiel- wenn ich ne Baugrube aushebe, reicht es ja auch aus, sie einzuzäunen. Klettert jemand über diesen Zaun und fällt hinein, so kann ich ja nichts dafür. Nirgendwo steht, dass ich die Baugrube auch noch abdecken müsste.
Und die Baugrube ist ja auch nichts anderes als so eine offene Güllegrube.

Pillefiz
28.09.2015, 10:31
vielleicht ist das in den Ländern unterschiedlich geregelt, aber wer die Feuerwehr ruft, der zahlt.

http://www.umweltaktionen.de/blog/allgemein/die-feuerwehr-tierfreund-und-helfer/

Ich würde mich mit der Feuerwehr in Verbindung setzen. Nicht in jedem Fall muss die Rettung bezahlt werden. Soweit ich noch weiss fallen keine Kosten an, wenn Leben bedroht ist. Kann sich aber schon geändert haben.
Manchmal macht die Feuerwehr gegen eine kleine Spende in die Kaffeekasse aber eine Übung draus. Also ab zur Wache und nett sein ;)

Cybeth
28.09.2015, 11:13
Als ich die Feuerwehr anrief war der erste Satz; den Einsatz müssen sie aber bezahlen. Das war mir erst mal Jacke wie Hose, da es um das Leben meines Katers ging.

Die Feuerwehr schickte zuerst den 2ten Wehrführer unseres Ortes an die Unfallstelle und der rief dann per Handy siene Kollegen an, da man den Kater nicht ohne Spezialgerät aus der Güllegrube befreien könnte, was ja auch der Fall war.

Ich stieg als erstes in die Grube, mit Gurtzeug und Absicherung, Taschenlampe in die Grube hinein, da es sich meinem Kater handelt und er keine Panik durch eine fremde Person dort unten bekommen sollte, um zu sehen wo mein Kater sich dort unten genau befindet. Das Wasser war halt extrem kalt, um die 3 Grad und vorher haben wir noch ein Luftmessung durchgeführt, ob der Sauerstoffgehalt in Ordnung ist. Dann sah ich meinen Kater ungefähr 2 Meter von dem Grubenloch entfernt auf diesem Treibgut sitzen. Da war ich erst mal beruhigt.

Dann bin ich wieder runter und verlangte nach einem Brett, das ich dem Kater auf das Treibgut und auf die Leiter legte, damit er direkt dort rüberlaufen konnte und die Leiter hoch, den engen Schacht hinauf. Er bewegte sich keinen Millimeter, da oben am Ausgang zu viele Leute standen und ziemlich Tumult herrschte.

Nach ungefähr 10-15 Min zog mich die Feuerwehr wieder hinaus, bevor ich eine Unterkühlung bekomme und riefen dann die DRLG an, wegen Neoprenanzug. Der Kater lies sich aber von dem Helfer nicht einfangen und sprang ins Wasser und schwamm um den DRLG Mann herum, also einen Bogen, in Richtung Leiter. Der DRLG Mann versuchte noch meinen Kater mit dem Kescher zu fangen, was ihm aber auch nicht gelang.

Mein Kater schwamm bis zur Leiter und kletterte ganz fix diese und verschwand gleich nach Hause.

Egal wer dort in die Güllegrube hinein gefallen wäre, hätte gar keine Chance gehabt. Ein Mensch hätte dort unten vielleicht ne halbe Stunde überleben können und von alleine wäre dort auch niemand hinaus gekommen. Ein Tier ebenso wenig. Also bei meinem Kater war Gefahr in Verzug, so wie der Wehrleiter sagte.

Der Nachbar hat selbst Tiere und 3 kleine Kinder und die Grube ist auf seinem nicht eingezäunten Grundstück, in einem Gartenteil unter einer großen Tanne.

Eine Versicherung habe ich für meinen Kater nicht abgeschlossen.

Ich muss auch dazu sagen, falls ich eine Rechnung von der Feuerwehr + DRLG bekomme, auch gerne bereit bin zu zahlen, da sie meinem Kater das Leben gerettet haben.

Mein Frage war nur, wie das mit der ungesicherten Grube des Nachbarn aussieht. Ob er sich an den Kosten beteiligen muss?

Murmillo
28.09.2015, 11:57
...
Der Nachbar hat selbst Tiere und 3 kleine Kinder und die Grube ist auf seinem nicht eingezäunten Grundstück, in einem Gartenteil unter einer großen Tanne.
...
Dies ist natürlich recht verantwortungslos, und dass sollte man dem Nachbarn auch sagen. Es kann ja nicht das Problem sein, sich für 10 € einen oder 2 Balken und Bretter zu besorgen, und daraus eine Abdeckung für den 50x50cm - Schacht zu bauen. Dies schafft normalerweise sogar der handwerklich Unbegabteste.

...
Mein Frage war nur, wie das mit der ungesicherten Grube des Nachbarn aussieht. Ob er sich an den Kosten beteiligen muss?
Gute Frage ! Aber Sicherungsvorschriften, die als Sicherheit für Menschen gedacht sind, gelten nun mal nicht für Tiere. Sonst müsste ja jedes Dach, welches von Katzen betreten wird, auch mit Absturzsicherungen versehen werden- wie für Menschen üblich . Ausserdem hast du ,als Besitzer der Katze, die Aufsichtspflicht über sie.
Ich würde sagen, es sieht rein rechtlich schlecht aus, den Nachbarn an eventuellen Kosten zu beteiligen.

Leberecht
28.09.2015, 12:10
Die Feuerwehr schickte zuerst den 2ten Wehrführer unseres Ortes an die Unfallstelle und der rief dann per Handy siene Kollegen an, ...
Gratulation an Eure Feuerwehr. Unsere rückte mit 2 Zügen, Blaulicht und tatüt, tatüt aus, um nach 100 m ein etwa 13-jähriges Mädchen von einem Parkbaum zu bergen. Es hatte sich in ca. 7 m Höhe verklettert und traute sich nicht mehr runter. Im Vorübergehen hörte ich den Feuerwehrmann sagen: "Du bist doch rauf gekommen, also kommst Du auch wieder runter." Stand aber nicht in der Lokalpresse. War ja auch kein betrunkener Fahrradfahrer umgekippt.