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Vollständige Version anzeigen : Der Kniefall der Karlsruher Richter



Dornröschen
22.09.2015, 06:41
gepostet in Allgemein (http://blogs.stern.de/hans-martin_tillack/allgemein/), Politik & Panorama (http://blogs.stern.de/hans-martin_tillack/politik/) von Hans-Martin Tillack (http://blogs.stern.de/hans-martin_tillack/about/)
Zitat:
Das diskriminiere diejenigen Parteien, die nicht dem „Kartell“ der Berliner Parteien angehörten, rügt von Arnim. In der Tat fällt auf, dass von der CSU bis zu den Linken immer wieder große Einigkeit herrscht, wenn es darum geht, sich hohe staatliche Zuschüsse zu sichern und Kontrollen auszuschalten. Der stern hat darüber mehrfach berichtet.





Die Globalzuschüsse an die Parteistiftungen fließen auf der Basis einer Vereinbarung der Stiftungen selbst. Ein Stiftungsgesetz existiert nicht (http://www.stern.de/politik/deutschland/trotz-wahldebakel-fdp-stiftung-kassiert-weiter-steuermillionen-3316108.html).
Der Bundestag hat dem Bundesrechnungshof untersagt, die Mitarbeiterverträge der Abgeordneten zu prüfen. Dass der Rechnungshof das für verfassungswidrig hält (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/12/056/1205650.pdf), kümmert das Parlament nicht.
Der Rechnungshof prüft zwar die Fraktionen, hat aber - wie der stern im März 2014 publik machte (http://www.stern.de/politik/deutschland/bundesrechnungshof-oeffentliche-ruegen-der-fraktionen-sind-tabu-3402140.html) - noch nie einen Prüfbericht mit Mängelrügen veröffentlicht. Kurz nachdem der stern im März 2013 über das Informationsfreiheitsgesetz Einsicht in diese Berichte beantragt hatte, schränkte eine Allparteienkoalition im Bundestag „in einer Nacht-und-Nebel-Aktion“ (Arnim) das Einsichtsrecht in Rechnungshofakten drastisch ein (http://blogs.stern.de/hans-martin_tillack/klammheimlich-das-gesetz-geaendert/) und verhinderte damit die Offenlegung der Reports zu den Fraktionsfinanzen.


· Einige dieser Praktiken verstoßen eindeutig gegen frühere Urteile des Bundesverfassungsgerichts.

So hatte Karlsruhe im Jahr 1989 entschieden, der Rechnungshof sei „verpflichtet“, die Verwendung der Fraktionsgelder „regelmäßig nachzuprüfen“ und Beanstandungen publik zu machen.

Doch jetzt rechtfertigte der Zweite Senat sogar die 2013 vom Bundestag verhängte Einschränkung der Einsichtsrechte. Gegen die, so die Richter achselzuckend, hätte die ÖDP einfach früher vorgehen müssen.



· Früher hatte Karlsruhe noch einen anderen Grundsatz vertreten: Wenn die Bundestagsparteien in eigener Sache entschieden, müssten Gerichte umso gründlicher prüfen. Dieses Prinzip scheint nun nicht mehr zu gelten.

hubb
27.09.2015, 08:39
Man muss sich nur anschauen sie die Richter gewählt bzw verschoben werden den eine Wahl ist dass ja nicht --da haben die Parteien dass "Fell" schon unter sich verteilt und wir sollen uns da wundern wenn Urteile daraus kommen die den Parteien auch gefallen?

-jmw-
27.09.2015, 09:28
Formale vs. reale Gewaltenteilung.