Vollständige Version anzeigen : Gerichtshof schleppt 91jährige vor Gericht
Abendländer
21.09.2015, 21:05
Dieser perverse Staat ist sich für nichts zu schade.
Feige, wenn es gegen jugendliche Straftäter geht - besonders aus dem muslimischen Bereich - brutal wenn es gegen die eigenen Landsleute geht, besonders um wehrlose ältere Menschen.
Verkommener Rechtsstaat
http://www.welt.de/politik/deutschland/article146652028/91-jaehrige-SS-Helferin-in-260-000-Faellen-angeklagt.html
Richtig so. Lieber spät als nie.
Grillenminister
21.09.2015, 21:13
Dieser perverse Staat ist sich für nichts zu schade.
Feige, wenn es gegen jugendliche Straftäter geht - besonders aus dem muslimischen Bereich - brutal wenn es gegen die eigenen Landsleute geht, besonders um wehrlose ältere Menschen.
Verkommener Rechtsstaat
http://www.welt.de/politik/deutschland/article146652028/91-jaehrige-SS-Helferin-in-260-000-Faellen-angeklagt.html
Ob 91 oder 120 Jahre, die von ihr verübten Verbrechen müssen juristisch aufgearbeitet werden. Die von ihr tormenten Menschen hatten nicht einmal die Chance auf ein rechtstaatliches Verfahren. Alter schütz in diesem Fall nicht vor Strafe.
Dieser perverse Staat ist sich für nichts zu schade.
Feige, wenn es gegen jugendliche Straftäter geht - besonders aus dem muslimischen Bereich - brutal wenn es gegen die eigenen Landsleute geht, besonders um wehrlose ältere Menschen.
Verkommener Rechtsstaat
http://www.welt.de/politik/deutschland/article146652028/91-jaehrige-SS-Helferin-in-260-000-Faellen-angeklagt.html
die SS Lady können sie dann zum SS Oska Gröning in die Zelle setzen
Helgoland
21.09.2015, 21:23
Ob 91 oder 120 Jahre, die von ihr verübten Verbrechen müssen juristisch aufgearbeitet werden.
Es wimmelt auf der Welt von Kriegsverbrechern, nur werden die meisten davon bei uns mit militärischen Ehren empfangen oder bekommen sogar Friedensnobelpreise.
Es wimmelt auf der Welt von Kriegsverbrechern, nur werden die meisten davon bei uns mit militärischen Ehren empfangen oder bekommen sogar Friedensnobelpreise.
gleich und gleich gesellt sich gern.
Dieser perverse Staat ist sich für nichts zu schade.
Feige, wenn es gegen jugendliche Straftäter geht - besonders aus dem muslimischen Bereich - brutal wenn es gegen die eigenen Landsleute geht, besonders um wehrlose ältere Menschen.
Verkommener Rechtsstaat
http://www.welt.de/politik/deutschland/article146652028/91-jaehrige-SS-Helferin-in-260-000-Faellen-angeklagt.html
Wie verläßliche Quellen der West - Allierten bestätigten, welche jedoch noch für mindestens 100 Jahre geheim bleiben, und auf welche sich die brd - Justiz beruft, ist es offenkundig und somit bewiesen, daß die Beschuldigte ihre Funk - Befehle direkt aus dem rechten Hoden vom "Führer" erhielt! Sie war Mit - Glied der Naszi - Geheimorganisation rechter Führer - Hoden befiehl, wir folgen bis die Funken fliegen!
Das zdf bringt eine History - Sondersendung mit knopp´scher Wissenschaftsstudie zum Bebraunpinseln rechter Eier für die weg-gegenderte Lebensgemeinschaft!
herberger
21.09.2015, 21:28
Aus der Vernehmung des Auschwitz Kommandanten Richard Baer in der Frankfurter Untersuchungshaft
Es ging um die Anklage gegen Eichmann.
"Eichmann der Name ist mir vollkommen unbekannt und ich hatte dienstlich nie mit einem Eichmann etwas zu tun"!
FranzKonz
21.09.2015, 21:34
Ob 91 oder 120 Jahre, die von ihr verübten Verbrechen müssen juristisch aufgearbeitet werden. Die von ihr tormenten Menschen hatten nicht einmal die Chance auf ein rechtstaatliches Verfahren. Alter schütz in diesem Fall nicht vor Strafe.
Da für diese Fälle nachträglich die Verjährungsfrist aufgehoben wurde, muss das natürlich vor Gericht. Ist zwar albern, aber wozu hat man schon einen Rechtsstaat. Egal wie zweifelhaft er ist.
FranzKonz
21.09.2015, 21:36
Wann hört das bloß auf?
In absehbarer Zeit. Ich frage mich nur, welche Verrückte sowas noch zur Anzeige bringen. Darauf kommt ein Staatsanwalt nicht von alleine.
FranzKonz
21.09.2015, 21:37
Es wimmelt auf der Welt von Kriegsverbrechern, nur werden die meisten davon bei uns mit militärischen Ehren empfangen oder bekommen sogar Friedensnobelpreise.
Das ist wirklich bitterlich!
OneDownOne2Go
21.09.2015, 21:38
In absehbarer Zeit. Ich frage mich nur, welche Verrückte sowas noch zur Anzeige bringen. Darauf kommt ein Staatsanwalt nicht von alleine.
Doch, es gibt eine eigene Sonderstaatsanwaltschaft die nichts anderes tut, als Archive in aller Welt nach Hinweisen auf "Nazi-Verbrecher" zu durchforschen und dann entsprechend natürlich auch Anklage zu erheben.
Geronimo
21.09.2015, 21:38
In absehbarer Zeit. Ich frage mich nur, welche Verrückte sowas noch zur Anzeige bringen. Darauf kommt ein Staatsanwalt nicht von alleine.
Das Simon-Wiesenthal-Zentrum Los Angeles hat doch vor einiger Zeit zu flächendeckenden Denunziationen aufgerufen. Vor allem junge Leute sollten in ihrer eigenen Familiengeschichte nachforschen. Das trägt Früchte.
Geronimo
21.09.2015, 21:39
Doch, es gibt eine eigene Sonderstaatsanwaltschaft die nichts anderes tut, als Archive in aller Welt nach Hinweisen auf "Nazi-Verbrecher" zu durchforschen und dann entsprechend natürlich auch Anklage zu erheben.
In Ludwigsburg, so weit ich weiß. Das hat man den gründlichen Schwaben überlassen.
hephland
21.09.2015, 21:42
mord und beihilfe zum mord verjähren halt nicht. und das ist auch richtig so. warten wir das ergebnis des verfahrens ab.
OneDownOne2Go
21.09.2015, 21:43
In Ludwigsburg, so weit ich weiß. Das hat man den gründlichen Schwaben überlassen.
Ja, ich denke auch. Aber ich war jetzt schlicht zu faul, das noch mal zu recherchieren.
FranzKonz
21.09.2015, 21:44
Die Welt ist verrückt, und Deutschland ein Irrenhaus.
Helgoland
21.09.2015, 21:46
Das ist wirklich bitterlich!
Nein, leider menschlich.
herberger
21.09.2015, 21:46
mord und beihilfe zum mord verjähren halt nicht. und das ist auch richtig so. warten wir das ergebnis des verfahrens ab.
In vielen Ländern sind die Jahre 1944 bis etwa 1948 ein weisser Fleck,es gibt keine oder lückenhafte juristischen Unterlagen.
Ich weiß jetzt nicht wie viel Morde es in Frankreich zu dieser Zeit gab, die Mordrate war jedenfalls extrem hoch.
FranzKonz
21.09.2015, 21:46
mord und beihilfe zum mord verjähren halt nicht. und das ist auch richtig so. warten wir das ergebnis des verfahrens ab.
Mord verjährte. Erst wurde die Verjährungsfrist verlängert, und dann aufgehoben, um diese Fälle vor den Kadi bringen zu können. Auch eine der vielen Rechtsbeugungen hierzulande.
OneDownOne2Go
21.09.2015, 21:46
Die Welt ist verrückt, und Deutschland ein Irrenhaus.
Und das ist die Webpräsenz der Irren: http://www.zentrale-stelle.de/pb/,Lde/Startseite
Nicht sehr professionell, vielleicht solltenich denen mal ein Angebot schicken? Geld spielt bei diesem Thema ja keine Rolle...
Geronimo
21.09.2015, 21:47
mord und beihilfe zum mord verjähren halt nicht. und das ist auch richtig so. warten wir das ergebnis des verfahrens ab.
Das ist erst in den 1970er Jahren eingeführt worden. Und damit hat mein ein ehern rechtsstaatliches Prinzip verletzt!
hephland
21.09.2015, 21:48
Mord verjährte. Erst wurde die Verjährungsfrist verlängert, und dann aufgehoben, um diese Fälle vor den Kadi bringen zu können. Auch eine der vielen Rechtsbeugungen hierzulande.
ich kann in der aufhebung der verjährungsfrist keine rechtsbeugung erkennen.
hephland
21.09.2015, 21:49
Das ist erst in den 1970er Jahren eingeführt worden. Und damit hat mein ein ehern rechtsstaatliches Prinzip verletzt!
welches?
Geronimo
21.09.2015, 21:53
welches?
Rechtsvorschriften können nicht rückwirkend geändert werden. Beispiel: heute ist Rauchen von Tabak legal. Nächstes Jahr wird es verboten. In 10 Jahren wird ein Gesetz gemacht, in dem Tabakgenuss rückwirkend für alle Zeit bestraft wird. Du und ich, sollten wir dann noch leben, würden bei entsprechender Denunziation bestraft. Durch eine rückwirkend eingeführte Rechtsvorschrift.
Alles klar?
OneDownOne2Go
21.09.2015, 21:53
welches?
Fängt bei nulla poena sine lege an...
herberger
21.09.2015, 21:53
Die Verjährung war ein wichtiges Rechtsgut und diente nicht da zu einem Täter zu begünstigen.In der zivilisierten Justiz war man der Ansicht das nach einer gewissen Zeit kein ordnungsgemäßer Prozess mehr möglich ist.
Mord verjährte. Erst wurde die Verjährungsfrist verlängert, und dann aufgehoben, um diese Fälle vor den Kadi bringen zu können. Auch eine der vielen Rechtsbeugungen hierzulande.Das Mord früher verjährte ist der eigentliche Skandal.
OneDownOne2Go
21.09.2015, 21:55
Das Mord früher verjährte ist der eigentliche Skandal.
Was willst du denn nach 70 Jahren noch wirklich rechtssicher aufklären? Das ist doch lächerlich...
Frankenberger_Funker
21.09.2015, 21:55
ich kann in der aufhebung der verjährungsfrist keine rechtsbeugung erkennen.
Deine Erkenntnisfähigkeit scheint generell eher rudimentär zu sein.
Headroom
21.09.2015, 21:56
Unlängst haben sie auch schon einen 94-jährigen Schreibtischhengst aus Auschwitz zu 4 Jahren Haft verurteilt. Einfach nur pervers.
hephland
21.09.2015, 21:56
Rechtsvorschriften können nicht rückwirkend geändert werden. Beispiel: heute ist Rauchen von Tabak legal. Nächstes Jahr wird es verboten. In 10 Jahren wird ein Gesetz gemacht, in dem Tabakgenuss rückwirkend für alle Zeit bestraft wird. Du und ich, sollten wir dann noch leben, würden bei entsprechender Denunziation bestraft. Durch eine rückwirkend eingeführte Rechtsvorschrift.
Alles klar?
Fängt bei nulla poena sine lege an...
das mag ja sein, aber mord und beihilfe zum mord waren auch in der nazizeit verboten.
die frage der verjährungsfrist scheint mir da nachrangig.
hephland
21.09.2015, 21:58
Die Verjährung war ein wichtiges Rechtsgut und diente nicht da zu einem Täter zu begünstigen.In der zivilisierten Justiz war man der Ansicht das nach einer gewissen Zeit kein ordnungsgemäßer Prozess mehr möglich ist.
du bist also auch der ansicht, daß es ein skandal war, daß man nazitäter viel zu lange unbehelligt gelassen hat?
hephland
21.09.2015, 21:58
Das Mord früher verjährte ist der eigentliche Skandal.
richtig!
hephland
21.09.2015, 22:00
Unlängst haben sie auch schon einen 94-jährigen Schreibtischhengst aus Auschwitz zu 4 Jahren Haft verurteilt. Einfach nur pervers.
pervers ist, daß man das nicht früher abgehandelt hat. noch perverser sind die untaten der nazibarbaren.
Was willst du denn nach 70 Jahren noch wirklich rechtssicher aufklären? Das ist doch lächerlich...
Ich meinte dies ganz allgemein und nicht speziell auf NS-Fälle bezogen. Insofern, warum sollte dies nicht möglich sein? DNS-Proben gab es ja auch nicht vor 70 Jahren - Wissenschaft und Technik schreiten immer weiter voran, auch in der Forensik.
Grotesk!
Und in der Verhandlung treten dann "Opfer" der Dame auf,
die diese nach 2 Generationen wieder erkennen...
Wann endet diese Farce, dieser Wahnsinn?
OneDownOne2Go
21.09.2015, 22:02
das mag ja sein, aber mord und beihilfe zum mord waren auch in der nazizeit verboten.
die frage der verjährungsfrist scheint mir da nachrangig.
Das mag dir so scheinen, aber das ist ein Trugschluss. Die Verjährung hat den Sinn, ein ordnungsgemäßes Verfahren sicherzustellen, das ist für sich schon (theoretisch) ein hohes Rechtsgut. Nach 70 Jahren kann man maximal "nach Aktenlage" prozessieren, Zeugen dürften sich kaum noch finden, und falls doch, woran können die sich wohl noch verlässlich erinnern? Auch dürfte eine administrative Tätigkeit damals wohl kaum ausgereicht haben, um eine Anklage wegen Behilfe zum Mord oder gar Mord zu begründen. Nur sind der Justiz die wirklichen Täter eben schon seit Jahren ausgegangen, deswegen kommt es dann zu Farcen wie dieser hier.
herberger
21.09.2015, 22:02
du bist also auch der ansicht, daß es ein skandal war, daß man nazitäter viel zu lange unbehelligt gelassen hat?
Die Anklage ist die Schuld und die Verurteilung ist der Beweis.
FranzKonz
21.09.2015, 22:03
Das Mord früher verjährte ist der eigentliche Skandal.
Nein. Aber ich bin zu faul, Dir das zu erklären.
Deutschmann
21.09.2015, 22:03
In absehbarer Zeit. Ich frage mich nur, welche Verrückte sowas noch zur Anzeige bringen. Darauf kommt ein Staatsanwalt nicht von alleine.
Die Zentralstelle in Ludwigsburg sucht und sammelt Fakten. Diese leitet sie an die zuständigen Länder weiter. Dann obliegt das denen ob die Anklage erheben oder nicht.
OneDownOne2Go
21.09.2015, 22:05
Ich meinte dies ganz allgemein und nicht speziell auf NS-Fälle bezogen. Insofern, warum sollte dies nicht möglich sein? DNS-Proben gab es ja auch nicht vor 70 Jahren - Wissenschaft und Technik schreiten immer weiter voran, auch in der Forensik.
Ich denke nicht, dass du hier noch forensische Beweise finden wirst. Was auch? Fingerabdrücke oder DNS auf Dokumenten?
herberger
21.09.2015, 22:06
Schmieren Prozesse kann man daran erkennen, wenn Zeugen auftreten die nichts zur Sache aussagen können, wenn die Zeugen den Angeklagten nicht kennen und der Angeklagte die Zeugen nicht kennt.So etwas ähnliches passiert auch bei dem NSU Prozess gerade.
Warum sind (!!!) 70 Jahre (!!!) nach der dt. Kapitulation
nicht alle Dokumente von damals frei zugänglich,
liegen in alliierten Archiven?
Was dürfen die Deutschen nicht wissen???
Esreicht!
21.09.2015, 22:10
mord und beihilfe zum mord verjähren halt nicht. und das ist auch richtig so. warten wir das ergebnis des verfahrens ab.
Zum ersten war sie Funkerin, zum zweiten gehts nicht um Verurteilung oder nicht, sondern allein um eine Marketingmaßnahme für die Holocaust-Industrie. Die Medien werden 24 Std. täglich die Geschichte aus dem letzten Jahrtausend aufleben lassen!
kd
FranzKonz
21.09.2015, 22:10
Ob da wohl das Jugendrecht herangezogen wird?
OneDownOne2Go
21.09.2015, 22:12
Ob da wohl das Jugendrecht herangezogen wird?
Müsste eigentlich. Aber ich habe daran doch "gewisse Zweifel"...
beemaster
21.09.2015, 22:14
Die Anklage ist die Schuld und die Verurteilung ist der Beweis.
Sorry, wie sind hier im Rechtsstaat, und nicht in dem, für dein spinnertes Herz schlägt.
Headroom
21.09.2015, 22:15
pervers ist, daß man das nicht früher abgehandelt hat. noch perverser sind die untaten der nazibarbaren.
Sicher, aber die lassen sich nicht sühnen indem man auch noch die letzte KZ Putzfrau vor Gericht zerrt, die schon mit einem Bein im Grab steht.
OneDownOne2Go
21.09.2015, 22:16
Sorry, wie sind hier im Rechtsstaat [...]
Und ich nehme an, du meinst das ernst? :haha:
Ich denke nicht, dass du hier noch forensische Beweise finden wirst. Was auch? Fingerabdrücke oder DNS auf Dokumenten?
In diesem speziellen Fall einer Anklage auf Massenmord wird es sich noch zeigen... Manchmal reicht sogar ein mitgegangen, mitgehangen, denn keiner zwang im KZ Nichtgefangene zum fortwährenden Beisein an Massenmorden...das war zumeist freiwillig!
Da spielen also Dokumente über Aufenthaltsort und -zeit ebenso eine Rolle, wie ggf. festgehaltene Zeugenaussagen.
herberger
21.09.2015, 22:18
In Dokus habe ich gesehen bei dem Auschwitzprozess in Frankfurt um 1960 waren Schulklassen als Zuschauer anwesend,daraus kann man schlussfolgern das öffentliche Interesse war wohl sehr mäßig.Wenn man zum Vergleich die Prozesse von Demjanuk und diesen SS Buchhalter sieht wo sich die Medien überschlagen haben.
OneDownOne2Go
21.09.2015, 22:19
In diesem speziellen Fall einer Anklage auf Massenmord wird es sich noch zeigen... Manchmal reicht sogar ein mitgegangen, mitgehangen, denn keiner zwang im KZ Nichtgefangene zum fortwährenden Beisein an Massenmorden...das war zumeist freiwillig!
Da spielen also Dokumente über Aufenthaltsort und -zeit ebenso eine Rolle, wie ggf. festgehaltene Zeugenaussagen.
Dass das Gefettete "reicht" ist a) genau das Problem und b) vieles, aber sicher nicht rechtsstaatlich.
beemaster
21.09.2015, 22:20
Es wimmelt auf der Welt von Kriegsverbrechern, nur werden die meisten davon bei uns mit militärischen Ehren empfangen oder bekommen sogar Friedensnobelpreise.
Ab wie vielen Jahren möchtest du Mord resp Beihilfe denn straffrei stellen?
Dass das Gefettete "reicht" ist a) genau das Problem und b) vieles, aber sicher nicht rechtsstaatlich.In diesem Fall tut es das schon, denn wenn du freiwillig an einem Massenmord dabei bist und das mehrmals, weil ja dein Job etc, so bist du auch nicht besser als die Henker.
Gilt letztlich für die IS-Mitläufer u.a. welche bei solchen Morden auch nur irgendwie mit dabei sind, ja ebenso! Man muss sie aber identifizieren können....
Geronimo
21.09.2015, 22:25
Ab wie vielen Jahren möchtest du Mord resp Beihilfe denn straffrei stellen?
An deiner Stelle wäre ich bei diesem Thema vorsichtig. Könnte gut sein, dass du eines Tages auch vor Gericht stehst. Wegen Beihilfe zum massenhaften Mord an Deutschen. Dann wünschen sich Typen wie du nichts dringender als eine Verjährung.
OneDownOne2Go
21.09.2015, 22:26
In diesem Fall tut es das schon, denn wenn du freiwillig an einem Massenmord dabei bist und das mehrmals, weil ja dein Job etc, so bist du auch nicht besser als die Henker.
Gilt letztlich für die IS-Mitläufer u.a. welche bei solchen Morden auch nur irgendwie mit dabei sind, ja ebenso! Man muss sie aber identifizieren können....
Ich dachte ja bisher, unser Rechtssystem würde nach tatsächlicher, persönlicher Schuld fragen. Wieder was gelernt...
herberger
21.09.2015, 22:27
Sorry, wie sind hier im Rechtsstaat, und nicht in dem, für dein spinnertes Herz schlägt.
In der Sowjetunion wurden in den 30er Jahre massenhaft Menschen gemordet oder in Lagern gesperrt als Grund Trotzkismus,Die Masse dieser verurteilten wussten noch nicht mal was Trotzkismus ist.
beemaster
21.09.2015, 22:29
Und ich nehme an, du meinst das ernst? :haha:
Du hast recht, wenn man daran denkt, dass solche Leute wie du noch frei herumlaufen, könnte man ins Grübeln kommen, ob der Staat nicht auf dem rechten Auge blind ist.
Ich dachte ja bisher, unser Rechtssystem würde nach tatsächlicher, persönlicher Schuld fragen. Wieder was gelernt...Machst du dich denn nicht persönlich schuldig wenn du freiwillig und letztlich ja auch bewusst mit und für Mörder arbeitest, damit diese ihre Opfer hinrichten können?
OneDownOne2Go
21.09.2015, 22:30
Du hast recht, wenn man daran denkt, dass solche Leute wie du noch frei herumlaufen, könnte man ins Grübeln kommen, ob der Staat nicht auf dem rechten Auge blind ist.
Nun, bei der Frage, ob du ein dämlicher Idiot bist, erübrigt sich dafür jede Grübelei :)
OneDownOne2Go
21.09.2015, 22:34
Machst du dich denn nicht persönlich schuldig wenn du freiwillig und letztlich ja auch bewusst mit und für Mörder arbeitest, damit diese ihre Opfer hinrichten können?
Welchen Beitrag hat sie dazu denn persönlich geleistet? Und in welchem Bewusstsein hat sie das getan? Meinst du, sie hat sich wissentlich und willentlich an einem Massenmord beteiligt?
Geronimo
21.09.2015, 22:34
Du hast recht, wenn man daran denkt, dass solche Leute wie du noch frei herumlaufen, könnte man ins Grübeln kommen, ob der Staat nicht auf dem rechten Auge blind ist.
Dafür, Freundchen, hast du dir Permafrost redlich verdient!!!!!!
OneDownOne2Go
21.09.2015, 22:36
Dafür, Freundchen, hast du dir Permafrost redlich verdient!!!!!!
Wir haben heute schon eine Petze dauergefrostet, und was der kleine Akkord-Käsepacker und freiwillige "Flüchtlings"-Helfer von mir denkt, das ist mir nun ehrlich gänzlich Einerlei. ;)
beemaster
21.09.2015, 22:37
Nun, bei der Frage, ob du ein dämlicher Idiot bist, erübrigt sich dafür jede Grübelei :)
Herr Moderator, Sie werden doch nicht Ihre Contencance verlieren, bloß weil ich einen wunden Punkt getroffen habe?
OneDownOne2Go
21.09.2015, 22:39
Herr Moderator, Sie werden doch nicht Ihre Contencance verlieren, bloß weil ich einen wunden Punkt getroffen habe?
Sollte ich die mal verlieren, wärest du der erste, der es merken würde. ;)
Geronimo
21.09.2015, 22:40
Wir haben heute schon eine Petze dauergefrostet, und was der kleine Akkord-Käsepacker und freiwillige "Flüchtlings"-Helfer von mir denkt, das ist mir nun ehrlich gänzlich Einerlei. ;)
Wie du meinst.
Allerdings behalte ich mir vor, bei den anstehenden Strafprozeßen gegen "Flüchtlingshelfer", rückwirkend die Todesstrafe wg. "Beihilfe zum Massenmord" zu fordern.
OneDownOne2Go
21.09.2015, 22:42
Wie du meinst.
Allerdings behalte ich mir vor, bei den anstehenden Strafprozeßen gegen "Flüchtlingshelfer", rückwirkend die Todesstrafe wg. "Beihilfe zum Massenmord" zu fordern.
Streng nach rechtsstaatlichen Grundsätzen natürlich! Rechtsstaat ist, was man draus macht... ;)
Geronimo
21.09.2015, 22:44
Streng nach rechtsstaatlichen Grundsätzen natürlich! Rechtsstaat ist, was man draus macht... ;)
Selbstverständlich.:hi:
Welchen Beitrag hat sie dazu denn persönlich geleistet? Und in welchem Bewusstsein hat sie das getan? Meinst du, sie hat sich wissentlich und willentlich an einem Massenmord beteiligt?Das sie überhaupt in solchen Mörderladen bewusst, freiwillig und länger mitgearbeitet hat, reicht vollkommen als persönlicher Beitrag, denn damit dient, versorgt und hilft sie ja auch aktiv dem dortigen Mördersystem.
Sie hätte den Job ja auch schmeissen können, sie hatte die Wahl, oder etwa nicht?
beemaster
21.09.2015, 22:48
Das sie überhaupt in solchen Mörderladen bewusst, freiwillig und länger mitgearbeitet hat, reicht vollkommen als persönlicher Beitrag, denn damit dient, versorgt und hilft sie ja auch aktiv dem dortigen Mördersystem.
Sie hätte den Job ja auch schmeissen können, sie hatte die Wahl, oder etwa nicht?
Freilcih hätte sie das machen können - aber sie wollte dabei sein.
OneDownOne2Go
21.09.2015, 22:48
Das sie überhaupt in solchen Mörderladen bewusst, freiwillig und länger mitgearbeitet hat, reicht vollkommen als persönlicher Beitrag, denn damit dient, versorgt und hilft sie aktiv dem dortigen Mördersystem.
Sie hätte den Job ja auch schmeissen können, sie hatte die Wahl, oder etwa nicht?
Hatte sie die 1944 ehrlich? In dem Fall weiß ich es nicht, zugegeben, aber ich weiß von anderen, dass sie das taten, was man ihnen befahl. Und als Nachrichtenhelferin war sie - nach damaligen Maßstäben - in einem Lager besser dran, als bei einer frontnahen Verwendung. Wie weit man jemandem vorwerfen kann, nicht den Heldentod gesucht zu haben, darüber könnte man zumindest streiten.
autochthon
21.09.2015, 22:55
Wann hört das bloß auf?
Nie.
Wenn die letzten Zeugen der Diktatur verblichen sind - kommen die vielschreiber des HPF dran... :D
Hatte sie die 1944 ehrlich? In dem Fall weiß ich es nicht, zugegeben, aber ich weiß von anderen, dass sie das taten, was man ihnen befahl. Und als Nachrichtenhelferin war sie - nach damaligen Maßstäben - in einem Lager besser dran, als bei einer frontnahen Verwendung. Wie weit man jemandem vorwerfen kann, nicht den Heldentod gesucht zu haben, darüber könnte man zumindest streiten.
Ich kenne diesen Fall ja auch nicht, ich schreibe ebenso allgemein.
Was aber den Befehl für solche Taten bzw Jobs angeht, so gab es meines Wissens darin keinen derartigen Befehl den man nicht widersprechen konnte. Ein eindringliches "ich halte das hier nicht länger aus" hätte in solchen Fällen wohl schon gereicht...
OneDownOne2Go
21.09.2015, 23:01
Ich kenne diesen Fall ja auch nicht, ich schreibe ebenso allgemein.
Was aber den Befehl für solche Taten bzw Jobs angeht, so gab es meines Wissens darin keinen derartigen Befehl den man nicht widersprechen konnte. Ein eindringliches "ich halte das hier nicht länger aus" hätte in solchen Fällen wohl schon gereicht...
Ich glaube, du stellst dir das etwas zu einfach vor. Meine Großmutter war vom BDM als Helefrin in einem Lazarett bestimmt worden, in dem jeden Tag der endlose Strom der Verwundeten und Verstümmelten floss. Verglichen damit war der Dienst auf einer Funkbude wohl eher ein lauer Lenz.
Freilcih hätte sie das machen können - aber sie wollte dabei sein.Das kann weder du, noch ich wirklich wissen...
Ich zweifel daran, dass die das alle tatsächlich so wollten. Manche waren wohl einfach nur zu bequem, oder zu feige, aufzumucken, damit sie nicht schlecht dastehen, oder weniger verdienen etc...
Deutschmann
21.09.2015, 23:04
Das sie überhaupt in solchen Mörderladen bewusst, freiwillig und länger mitgearbeitet hat, reicht vollkommen als persönlicher Beitrag, denn damit dient, versorgt und hilft sie ja auch aktiv dem dortigen Mördersystem.
Sie hätte den Job ja auch schmeissen können, sie hatte die Wahl, oder etwa nicht?
Ein interessanter Ansatz. Jetzt stellt sich nur die Frage: was ist mit den KZ-eigenen Brotbäckern? Haben die an der Tötungsmaschinerie mitgewirkt oder haben die durch das Brot backen die Häftlinge am Leben erhalten? Entscheide dich: Mörder oder Held?
Ich glaube, du stellst dir das etwas zu einfach vor. Meine Großmutter war vom BDM als Helefrin in einem Lazarett bestimmt worden, in dem jeden Tag der endlose Strom der Verwundeten und Verstümmelten floss. Verglichen damit war der Dienst auf einer Funkbude wohl eher ein lauer Lenz.
Klar, aber wieso sollte ein Richter zB. einen Funker eines Raubmörderkommandos gnädiger entgegenkommen, nur weil die Alternative des Funkers ansonsten knochenharte Arbeit gewesen wäre...?
OneDownOne2Go
21.09.2015, 23:12
Klar, aber wieso sollte ein Richter zB. einen Funker eines Raubmörderkommandos gnädiger entgegenkommen, nur weil die Alternative des Funkers ansonsten knochenharte Arbeit gewesen wäre...?
Was ich meinte war, 1944 waren sich viele schon alleine selbst die Nächsten, selbst eine Meldung zum Dienst in einem Lager, so es eine gab, kann viele Motive gehabt haben, von denen nicht eins Mordlust oder der Wille zur Mithilfe war. Vergessen wir auch nicht, dass die Angeklagte damals noch ein Mädchen war.
Geronimo
21.09.2015, 23:16
Wie sieht das eigentlich mit den Massenmördern und Vergewaltigern aus dem griechischen Bürgerkrieg aus? Die sind ja noch etwas jünger. Allerdings habe ich da noch nie etwas von Prozessen gehört. Von den Kindermördern der IDF ganz zu schweigen. Da sind die Amis von ganz anderem Kaliber. Ach ja, Lt. Kelly. Den gab´s ja mal. Zwei Jahre Haft. Für das sinnlose und mutwillige Auslöschen eines ganzen vietnamesischen Dorfes. Nach acht Wochen wurde er begnadigt. Den haben sie noch nicht mal degradiert. Und diese Farce fand auch nur statt, weil es in der Presse vorkam.
Ein interessanter Ansatz. Jetzt stellt sich nur die Frage: was ist mit den KZ-eigenen Brotbäckern? Haben die an der Tötungsmaschinerie mitgewirkt oder haben die durch das Brot backen die Häftlinge am Leben erhalten? Entscheide dich: Mörder oder Held?
Was mich betrifft ists einfach: JEDER der dort freiwillig arbeitete und wusste was dort geschah, und trotzdem dort weiter arbeitete, war letztlich ein Mitarbeiter am Massenmord!
Deutschmann
21.09.2015, 23:19
Was mich betrifft ists einfach: JEDER der dort freiwillig arbeitete und wusste was dort geschah, und trotzdem dort weiter arbeitete, war letztlich ein Mitarbeiter am Massenmord!
OK. Verstehe. Wie die "Kapos" in diesen Lagern?
OK. Verstehe. Wie die "Kapos" in diesen Lagern?Richtig, für mich gilt dies auch für die Kapos, sofern sie es freiwillig wurden.
Es wimmelt auf der Welt von Kriegsverbrechern, nur werden die meisten davon bei uns mit militärischen Ehren empfangen oder bekommen sogar Friedensnobelpreise.
Zum ersten war sie Funkerin, zum zweiten gehts nicht um Verurteilung oder nicht, sondern allein um eine Marketingmaßnahme für die Holocaust-Industrie. Die Medien werden 24 Std. täglich die Geschichte aus dem letzten Jahrtausend aufleben lassen!
kd
So isses!
Frontferkel
21.09.2015, 23:26
Richtig so. Lieber spät als nie.
Merkt Dir das gut , ist ja Dein Satz .
Nur sind der Justiz die wirklichen Täter eben schon seit Jahren ausgegangen, deswegen kommt es dann zu Farcen wie dieser hier.
Die Zentralstelle in Ludwigsburg sucht und sammelt Fakten. Diese leitet sie an die zuständigen Länder weiter. Dann obliegt das denen ob die Anklage erheben oder nicht.
Wenn diese Zentralstelle überleben will, …, da kommt eben auch diese Oma recht. Deutliche Worte zu diesen Prozessen gab es schon – wie üblich aber nicht von deutschen Fachleuten.
http://www.daserste.de/doku/beitrag_dyn~uid,ub4hqwqmheayq31h~cm.asp
…………………
Bei dem Prozess in München geht es aber nicht nur um Schuld oder Unschuld des Angeklagten Ivan Demjanjuk, es geht auch um die Glaubwürdigkeit der deutschen Justiz bei der Verfolgung von NS-Verbrechen. Deutsche SS-Männer mit einem vergleichbaren Rang wie Demjanjuk, die in Sobibor oder in anderen Vernichtungslagern Dienst taten, wurden von westdeutschen Gerichten nur dann verurteilt, wenn ihnen konkrete Mordtaten oder die Teilnahme an Exzessen nachgewiesen werden konnten. Sonst wurden sie freigesprochen.
…
Warum aber hat die Zentrale Stelle die Ermittlungen gegen Demjanjuk vorangetrieben und sie an die Staatsanwaltschaft weitergegeben, obwohl sie davon ausgehen musste, dass die Beweise nach der bisherigen Rechtspraxis für eine Verurteilung nicht ausreichen würden?
Weil es keinen Anspruch auf "Gleichheit im Unrecht" gebe und sich Demjanjuk deshalb vor Gericht verantworten müsse, so eine Vertreterin der Zentralen Stelle.
…………………………
Der Rechtsexperte Christiaan F. Rüter sieht noch einen anderen Grund. Für ihn ist die Zentrale Stelle im Jahr ihres 50-jährigen Bestehens in Schwierigkeiten. In den letzten 20 Jahren sei den Ludwigsburger Ermittlern, die Jahrzehnte erfolgreich nach NS-Tätern gesucht hatten, kein wirklich großer Fisch mehr ins Netz gegangen. Weil die meisten NS-Täter mittlerweile gestorben seien, hätten sie Probleme, ihre Behörde zu legitimieren.
Deshalb, so Rüter, hätte die Zentrale Stelle den Fall des kleinen Wachmannes Ivan Demjanjuk genutzt, um rechtzeitig zur Feier ihres 50-jährigen Bestehens noch einmal groß in die Schlagzeilen zu kommen. Dass Demjanjuk immer noch der Ruf anhaftet, "Ivan der Schreckliche" zu sein, sei da gerade recht gekommen.
Christiaan F. Rüter: "Die Zentrale Stelle braucht einen Posaunenstoß, um davon abzulenken und ihr 50-jähriges Bestehen zu feiern. Dazu ist Demjanjuk ungewöhnlich geeignet, denn anders als all die kleinen deutschen Demjanjuks und die kleinen ukrainischen Demjanjuks, die unbehelligt in der Bundesrepublik leben, klebt an diesem Demjanjuk noch immer "Ivan der Schreckliche", obwohl er es nicht war." Damit ist der Prozess gegen Ivan Demjanjuk auch zum Prüfstein für die Glaubwürdigkeit der Zentralen Stelle geworden.
Frontferkel
21.09.2015, 23:32
Wann hört das bloß auf?
Das frage ich mich schon sehr lange . Eine 19jährige Funkerin soll an der Tötung von über 260ooo Menschen beteiligt sein . Womit ? Mit Funkwellen ? Vollkommen absurd .
Frontferkel
21.09.2015, 23:46
Unlängst haben sie auch schon einen 94-jährigen Schreibtischhengst aus Auschwitz zu 4 Jahren Haft verurteilt. Einfach nur pervers.
Der Hr. Gröning war nur einfacher SS-Mann und wurde als Buchhalter hingestellt . Lächerlich . Er musste auf Befehl , von der Rampe Koffer ins Lager befördern .
Diese Prozesse sind eine Farce sondergleichen .
Sprecher
21.09.2015, 23:55
Der Hr. Gröning war nur einfacher SS-Mann und wurde als Buchhalter hingestellt . Lächerlich . Er musste auf Befehl , von der Rampe Koffer ins Lager befördern .
Diese Prozesse sind eine Farce sondergleichen .
Diesem Wendehals Gröning gönne ich es von ganzem Herzen. Wer anderen eine Grube gräbt...
Frontferkel
22.09.2015, 00:01
Machst du dich denn nicht persönlich schuldig wenn du freiwillig und letztlich ja auch bewusst mit und für Mörder arbeitest, damit diese ihre Opfer hinrichten können?
Du vergisst/unterschlägst die damalige Zeit . Wer war sich denn bewusst das dieses System auch mordete ? Du vergisst , wie viele Andere auch , die Lebensumstände , das Zeitgeschehen und den Zeitgeist .
Auch die Alliierten waren Mörder und viele haben freiwillig und bewusst mit gewirkt am Morden . Das war deren Zeitgeist und Sichtweise.
Frontferkel
22.09.2015, 00:04
Diesem Wendehals Gröning gönne ich es von ganzem Herzen. Wer anderen eine Grube gräbt...
Meinst Du es so , wegen seiner gestammelten Entschuldigung und dem weinerlichen Bedauern ? Der alte Mann ist senil und ob er die Haft antreten muss ist fraglich .
Frontferkel
22.09.2015, 00:10
Das sie überhaupt in solchen Mörderladen bewusst, freiwillig und länger mitgearbeitet hat, reicht vollkommen als persönlicher Beitrag, denn damit dient, versorgt und hilft sie ja auch aktiv dem dortigen Mördersystem.
Sie hätte den Job ja auch schmeissen können, sie hatte die Wahl, oder etwa nicht?
Zeitgeschichte , ist anscheinend nicht so Deine Sache . Versetze Dich in die Zeit von damals und überlege , was Du getan hättest . Versuche es einfach , auch wenn Du Grieche bist .
Sprecher
22.09.2015, 00:20
Meinst Du es so , wegen seiner gestammelten Entschuldigung und dem weinerlichen Bedauern ? Der alte Mann ist senil und ob er die Haft antreten muss ist fraglich .
Nein es geht um etwas anderes, das wir hier leider aus 130 Gründen nicht diskutieren dürfen. Und dass wir das nicht dürfen, verdanken wir nicht zu unwesentlichen Teilen genau diesem Herren.
Rumpelstilz
22.09.2015, 03:58
mord und beihilfe zum mord verjähren halt nicht. und das ist auch richtig so. warten wir das ergebnis des verfahrens ab.
In manchen Laendern schon ...
https://de.wikipedia.org/wiki/Salomon_Morel
"Er war verantwortlich für die Ermordung von mehr als 1.500 gefangenen deutschen Zivilisten, die zur Zeit der Verteibung der deutschen Bevölkerung zunächst noch in ihren oberschlesischen Wohnorten verblieben waren, aber auch für Morde an polnischer Zivilbevölkerung.
Als man auf ihn aufmerksam geworden war, floh Morel 1992 nach Israel. Er wurde von der polnischen Regierung wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gesucht. Polen forderte 1998 und 2005 seine Auslieferung, die jedoch von Israel mit der Begründung verweigert wurde, die Verbrechen seien verjährt und Morel bereits alt und krank. Ab 1996 lief gegen ihn ein Strafprozess in Polen."
Helgoland
22.09.2015, 04:40
Ab wie vielen Jahren möchtest du Mord resp Beihilfe denn straffrei stellen?
Gar nicht, wie kommst Du darauf? Und was hat das mit meinem Beitrag zu tun?
Murmillo
22.09.2015, 06:00
Ob 91 oder 120 Jahre, die von ihr verübten Verbrechen müssen juristisch aufgearbeitet werden. Die von ihr tormenten Menschen hatten nicht einmal die Chance auf ein rechtstaatliches Verfahren. Alter schütz in diesem Fall nicht vor Strafe.
Nun, einen Salomon Morel schützt aber sein Alter davor, wird offiziell von Israel so angegeben.
Dieser perverse Staat ist sich für nichts zu schade.
Feige, wenn es gegen jugendliche Straftäter geht - besonders aus dem muslimischen Bereich - brutal wenn es gegen die eigenen Landsleute geht, besonders um wehrlose ältere Menschen.
Verkommener Rechtsstaat
http://www.welt.de/politik/deutschland/article146652028/91-jaehrige-SS-Helferin-in-260-000-Faellen-angeklagt.html
...genau. Und die andere 91 jährige hatte "das Gas nachgefüllt"...alles klar :cool:
iglaubnix+2fel
22.09.2015, 06:06
Nun, einen Salomon Morel schützt aber sein Alter davor, wird offiziell von Israel so angegeben.
Wieder eine jüdische Extrawurst unter den vielen noch nicht angeschnittenen!
Murmillo
22.09.2015, 06:06
Mord verjährte. Erst wurde die Verjährungsfrist verlängert, und dann aufgehoben, um diese Fälle vor den Kadi bringen zu können. Auch eine der vielen Rechtsbeugungen hierzulande.
Zumal ja ganz offensichtich gegen das Rückwirkungsverbot im Strafrecht , welches im GG Art.103 (2) eindeutig festgeschrieben ist, verstossen wurde:
Art 103
(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.
Und nach den Gesetzen zu dieser Zeit verjährte Mord nun mal nach einer bestimmten Frist.
Murmillo
22.09.2015, 06:19
ich kann in der aufhebung der verjährungsfrist keine rechtsbeugung erkennen.
Na , dann lies dir mal meinen Post#101 durch und zusätzlich noch StGB §1.
Mord verjährte. Erst wurde die Verjährungsfrist verlängert, und dann aufgehoben, um diese Fälle vor den Kadi bringen zu können. Auch eine der vielen Rechtsbeugungen hierzulande.Zu deiner Information:
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung
Unter Rechtsbeugung versteht man im deutschen Recht (https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesdeutsches_Recht) die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter (https://de.wikipedia.org/wiki/Richter), Amtsträger (https://de.wikipedia.org/wiki/Amtstr%C3%A4ger) oder Schiedsrichter (https://de.wikipedia.org/wiki/Schiedsrichter_(Rechtswesen)) bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei (https://de.wikipedia.org/wiki/Partei_(Recht)).
Zumal ja ganz offensichtich gegen das Rückwirkungsverbot im Strafrecht , welches im GG Art.103 (2) eindeutig festgeschrieben ist, verstossen wurde:
Und nach den Gesetzen zu dieser Zeit verjährte Mord nun mal nach einer bestimmten Frist.Die Aufhebung einer Verjährungsfrist hat mit dem Straftatbestand der Rechtsbeugung nicht das Geringste zu tun.
Murmillo
22.09.2015, 07:03
Die Aufhebung einer Verjährungsfrist hat mit dem Straftatbestand der Rechtsbeugung nicht das Geringste zu tun.
Neeeeiiiin, natürlich überhaupt nicht !Ist ja auch keine Rechtsbeugung, dies war ein glatter Rechtsbruch !
Natürlich spräche in deinen Augen auch gar nichts dagegen, wenn man wegen "rechtsradikalen Straftaten" einsitzenden Personen per Gesetzesänderung nachträglich lebenslänglich mit anschliessender Sicherungsverwahrung geben würde. Auch dies wäre für dich sicherlich keine Rechtsbeugung oder Rechtsbruch.
Der Begriff der Rechtssicherheit ist dir sicherlich auch völlig unbekannt !
...
Natürlich spräche in deinen Augen auch gar nichts dagegen, wenn man wegen "rechtsradikalen Straftaten" einsitzenden Personen per Gesetzesänderung nachträglich lebenslänglich mit anschliessender Sicherungsverwahrung geben würde. Auch dies wäre für dich sicherlich keine Rechtsbeugung oder Rechtsbruch.
...Warum antwortest du mit konjunktiven Unterstellungen?
hephland
22.09.2015, 08:09
Zumal ja ganz offensichtich gegen das Rückwirkungsverbot im Strafrecht , welches im GG Art.103 (2) eindeutig festgeschrieben ist, verstossen wurde:
Und nach den Gesetzen zu dieser Zeit verjährte Mord nun mal nach einer bestimmten Frist.
Na , dann lies dir mal meinen Post#101 durch und zusätzlich noch StGB §1.
das mit der verjährungsfrist ist unerheblich, weil mord bzw. beihilfe zum mord auch zum mutßalichem tatzeitpunkt verboten war.
das mit der verjährungsfrist ist unerheblich, weil mord bzw. beihilfe zum mord auch zum mutßalichem tatzeitpunkt verboten war.
Sie war Funkerin.......keine Henkerin! "Beihilfe zum Mord", werden die Hersteller der Funkgeräte auch angeklagt?
hephland
22.09.2015, 08:20
Sie war Funkerin.......keine Henkerin! "Beihilfe zum Mord", ...
das zu klären wird aufgabe des gerichtes sein.
Dr Mittendrin
22.09.2015, 08:26
Die Aufhebung einer Verjährungsfrist hat mit dem Straftatbestand der Rechtsbeugung nicht das Geringste zu tun.
Doch.
Man beugt Recht, damit es nicht zu Verjährungen kommt.
Aufhebung der Verjährung ist Rechtsbeugung, weil es in Absicht gewisser Verurteilungen geht deren Taten nicht in der Zukunft sondern in der Vergangenheit liegen.
Ich erinnere mich zufällig an Mielke, der in den 30ern einen Polizisten erschoss.
Oder einen Nazi der in Italien Dorfbewohner erschiessen lies.
Dr Mittendrin
22.09.2015, 08:34
Das sie überhaupt in solchen Mörderladen bewusst, freiwillig und länger mitgearbeitet hat, reicht vollkommen als persönlicher Beitrag, denn damit dient, versorgt und hilft sie ja auch aktiv dem dortigen Mördersystem.
Sie hätte den Job ja auch schmeissen können, sie hatte die Wahl, oder etwa nicht?
Du legst diese Untaten sehr weit aus. Ich auch. Jeder Steuerzahler fördert diesen Asylwahn.
Die müsste man alle mal ihrer Strafe zuführen.
Murmillo
22.09.2015, 08:36
###edit###. Es ist nicht gegen ein "Rückwirkungsverbot im Strafrecht" "verstossen wurde:", w[COLOR="#0000FF"]###edit###[/COLOR. Belege Deinen ###edit###
Vielleicht solltest du erst mal dein Behauptung, so wie ich es getan habe, belegen, ###edit###. Oder ist die Behauptung eines ManfredM
Es ist nicht gegen ein "Rückwirkungsverbot im Strafrecht" "verstossen wurde:" für dich bereits Beweis deiner kruden Theorie genug ?
###edit###
Dr Mittendrin
22.09.2015, 08:38
Zu deiner Information:
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung
Falsch angewendet dewegen, weil ich bei Gesetzesänderung zukünftige Fälle bedienen will, nicht rückwärtige.
Murmillo
22.09.2015, 08:47
das mit der verjährungsfrist ist unerheblich, weil mord bzw. beihilfe zum mord auch zum mutßalichem tatzeitpunkt verboten war.
Das mag ja sein und ist auch unbestritten, aber es gab eben auch die Verjährungsfrist von 20 Jahren für die Strafverfolgung solcher Taten.
Und im Hinbick auf GG Art. 103 ist es dann höchst bedenklich, wenn man extra zur Verfolgung bestimmter Taten einfach mal so bestehende Regeln bricht oder ändert. Mann kann nicht einfach Rechtsnormen nachträglich schaffen, um auf eine begangene Straftat zu reagieren.
Im Übrigen war man sich dessen bei der Verlängerung der Verjährungsfrist 1965 durchaus bewusst. Man wollte nämlich eigentlich gleichzeitig den Art. 103 GG ändern, tat es dann aber doch nicht. Warum ? Ich nehme an, weil man sich durchaus bewusst war, dass es dafür keine Mehrheit gegeben hätte.
Murmillo
22.09.2015, 08:56
Warum antwortest du mit konjunktiven Unterstellungen?
Weils genau darauf hinausläuft und auch bei den Änderungen der Verjährungsfristen hinauslief.
Wärens nicht die Nazis gewesen, kein Hahn hätte nach einer Verlängerung der Verjährungsfristen gekräht.
Was mich betrifft ists einfach: JEDER der dort freiwillig arbeitete und wusste was dort geschah...
Das bezweifel ich.
Eintracht
22.09.2015, 09:11
Richtig so. Lieber spät als nie.
Du bist einfach nur erbärmlich
Es wimmelt auf der Welt von Kriegsverbrechern, nur werden die meisten davon bei uns mit militärischen Ehren empfangen oder bekommen sogar Friedensnobelpreise.
Scheint derzeit eine Art Torschlusspanik zu sein, jetzt werden einfache Hilfskräfte (Funkerin) vor die Gerichte gezerrt.
Was machen die bloss in 20 Jahren?
Vielleicht spürt man dann noch einen Hundertjährigen auf der als 13-jähriger Hitlerjunge den SS - Männern für einen Zwickel die Schuhe geputzt hat, den wird man dann wohl auch noch irgendwie für den "tausendfachen Massenmord" verantwortlich machen...
Murmillo
22.09.2015, 09:22
Es ist nicht gegen ein "Rückwirkungsverbot im Strafrecht" "verstossen wurde:", ###edit###.
###edit###
Wo bleibt dein Beweis, dass hier eben nicht gegen das Rückwirkungsverbot im Strafrecht verstossen wurde ? Untermauer es doch mal mit Beweisen-ich habe GG Art. 103 und StGB §1 genannt.
Also- ManfredM, ###edit###- wo sind deine Gegenbeweise ?
MANFREDM
22.09.2015, 09:23
Unfähig bist du-und jeder kanns hier nachlesen. Wo bleibt dein Beweis, dass hier eben nicht gegen das Rückwirkungsverbot im Strafrecht verstossen wurde ? Untermauer es doch mal mit Beweisen-ich habe GG Art. 103 und StGB §1 genannt. Also- ManfredM, altes Heißluftgebläse- wo sind deine Gegenbeweise ?
Du hast keinen Beleg gebracht. Es ist nicht gegen ein "Rückwirkungsverbot im Strafrecht" "verstossen wurde:", ###edit###.
Herr Moderator, Sie werden doch nicht Ihre Contencance verlieren, bloß weil ich einen wunden Punkt getroffen habe?
Ach was. Wen soll das schon anheben. Meinungsfreiheit ist euch einen Dreck wert. Weiß jeder, kennt jeder.
Dr Mittendrin
22.09.2015, 09:31
Es ist nicht gegen ein "Rückwirkungsverbot im Strafrecht" "verstossen wurde:"###edit###
Im übrigen ist die 91 jährige Täterin nicht zu ihren Taten gezwungen worden. Die Morde im KZ sind von den Tätern und dieser Helferin bewußt und nicht unter Zwang verübt worden. Das Verfahren ist völlig korrekt.
Rückwirkungsverbot.
Für einen ###edit### bring ich ein anderes Beispiel.
Ein Mann wird 1950 wegen Homosexualität verurteilt. 2000 DM Strafe
Nun kommt heute ein Gericht drauf und sagt, den Herrn B müssen wir rehabilitieren, da wir eine neues Gesetz haben.
herberger
22.09.2015, 09:36
Die Sowjetunion war als Ankläger an den IMT in Nürnberg beteiligt, die Urteile wurden nach eine erweiterten Interpretation der Landkriegsordnung gefällt, trotzdem trat die Sowjetunion inklusive ihrer Verbündeten nach 1945 nicht der Kriegsordnung bei.
MANFREDM
22.09.2015, 09:37
Rückwirkungsverbot. Für einen ###edit### bring ich ein anderes Beispiel. Ein Mann wird 1950 wegen Homosexualität verurteilt. 2000 DM Strafe
Nun kommt heute ein Gericht drauf und sagt, den Herrn B müssen wir rehabilitieren, da wir eine neues Gesetz haben.
Belege Fehlanzeige.
Richtig so. Lieber spät als nie.
Grün.
Dr Mittendrin
22.09.2015, 09:42
Belege Fehlanzeige.
Nachgeschobene Verjährung ist Beleg.Da rückwirkend.
Ein Täter muss immer wissen was ihn erwartet.
Murmillo
22.09.2015, 09:59
Du hast keinen Beleg gebracht. Es ist nicht gegen ein "Rückwirkungsverbot im Strafrecht" "verstossen wurde:", ###edit###
ManfredM, such dir mal nen anderen Textbaukasten, der hier wird langsam langweilig.
Wo sind deine Beweise, nicht nur heisse Luft. Aber ich wills dir gerne noch mal erläutern:
Art. 103 II GG verankert die verfassungsrechtliche Grundnorm des Gesetzlichkeitsprinzips , nämlich den Grundsatz „nullum crimen, nulla poena sine lege” und in § 1 StGB wird dies mit genau gleichen Worten widergegeben. Dieser Grundsatz stammt übrigens aus der Staatslehre und dass genau dieser Grundsatz in Art. 103 GG verankert ist, wirst auch du nicht bestreiten können. Daraus leiten sich 4 Prinzipien ab:
1.der Bestimmtheitsgrundsatz (nulla poena sine lege certa).
2. die Unzulässigkeit von Gewohnheitsrecht (nulla poena sine lege certa).
3. das Analogieverbot (nulla poena sine lege stricta)
und eben
4. das Rückwirkungsverbot (nulla poena sine lege praevia).
Unter dem Rückwirkungsverbot versteht man, dass eine Strafvorschrift weder mit rückwirkender Kraft geschaffen noch die Strafe mit rückwirkender Kraft verschärft werden kann. Es umfasst sowohl , ob eine Tat überhaupt strafbar ist als auch als auch wie diese Strafbarkeit geahndet werden soll. Das Rückwirkungsverbot soll nun aber nur für für die Frage, welches Verhalten strafbar ist und welche Strafe sich daran knüpft gelten , nicht dagegen für das Strafprozessrecht und die Strafverfolgungsvoraussetzungen .
Diese Auffassung ist unter Juristen sehr umstritten und ich schließe mich deren Meinung an.
So, und nun bin ich auf deine Ausführungen dazu gespannt. Du wirst mir jetzt sicherlich in allgemein verständlichen Worten erläutern, warum meine und die Auffassung vieler Juristen falsch ist.
hephland
22.09.2015, 10:03
...
So, und nun bin ich auf deine Ausführungen dazu gespannt. Du wirst mir jetzt sicherlich in allgemein verständlichen Worten erläutern, warum meine und die Auffassung vieler Juristen falsch ist.
nenne mal ein paar von diesen "vielen juristen". kann für dich ja nicht so schwer sein, oder?
Machst du dich denn nicht persönlich schuldig wenn du freiwillig und letztlich ja auch bewusst mit und für Mörder arbeitest, damit diese ihre Opfer hinrichten können?
Das mit dem "freiwillig" darf zumindest in einigen Fällen bezweifelt werden. Der Gröning z.B. hatte nachweislich um Versetzung gebeten als der mitbekommen hatte was da passiert. Wurde ihm nur nicht genehmigt. Was hätte er denn damals machen sollen, einfach weigern und sich erschießen lassen? Im nachhinein wären immer alle Helden gewesen, schon klar...
Man lernt eben nie aus!
Bisher wusste ich noch nicht, dass eine Tätigkeit als Fernmelder bzw. Fernmelderin als Beihilfe zu Mord gewertet wird.....
Als nächste Angeklagte werden dann alle noch lebenden Telefonistinnen aus den Vermittlungsstellen vor Gericht gestellt, weil sie sich vor über 70 Jahren mal wegen des Durchstellens eines Telefonats eines SS-Generals der Beihilfe an einem Verbrechen schuldig machten.
Daher fordere ich: Alle noch lebenden Telefonistinnen sind wegen Beihilfe vor Gericht zu stellen. Sie waren aktive Mittäter.
(Mannohmannohmann, ist diese Justiz plemplem....)
herberger
22.09.2015, 10:29
Der neueste Trend bei den Holos ist, alle Deutschen wussten über den Holo bescheid, das ist so etwas von dämlich. Wenn alle Deutschen es wussten, dann wusste es auch die ganze Welt. Ich habe vor kurzem gelesen man konnte sogar während des WKII von Polen aus in die Schweiz telefonieren.
Zumal ja ganz offensichtich gegen das Rückwirkungsverbot im Strafrecht , welches im GG Art.103 (2) eindeutig festgeschrieben ist, verstossen wurde:
Und nach den Gesetzen zu dieser Zeit verjährte Mord nun mal nach einer bestimmten Frist.
Du mißinterpretierst den Paragraphen.
"(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde."
Du wärst nur aus dem Schneider wenn die TAT nicht strafbar gewesen wäre zum dem Zeitpunkt an dem sie begangen wurde. Das hat mit geänderten Verjährungsfristen mal so rein gar nichts zu tun. ;)
moishe c
22.09.2015, 10:40
Das Mord früher verjährte ist der eigentliche Skandal.
Halt doch deine große Gusche, Helene!
Der Skandal ist, daß die sog. "Siegerstaaten" ihre Morde und sonstigen Verbrechen gegen die Deutschen schlicht und einfach
amnestiert
haben!
Und der zweite Skandal ist, daß die UN Deutschland von der Anwendung ihrer eigenen schönen Schutzrechte in ihrer verschissenen "Charta" für alles, was im Zusammenhang mit dem 2.WK mit Deutschland veranstaltet wurde,
ausgenommen
haben!
DAS sind die wirklichen Skandale!
Murmillo
22.09.2015, 10:49
nenne mal ein paar von diesen "vielen juristen". kann für dich ja nicht so schwer sein, oder?
Nun, ich interpretiere z.B. Prof.Dr. Bernd Heinrich von der HU Berlin und Christian Wagner von der Uni Trier genau in dieser Richtung.
Mir ist auch bewusst, dass Rechtssprechung und herrschende Meinung hier anders sind, aber dem muss man sich ja nicht anschließen- oder ?Rechtssprechung und herrschende Meinung müssen nämlich noch lange nicht dem eigentlichen Sinn eines Gestzes entsprechen, als es geschaffen wurde.
Und gerade in Bezug auf GG Art 103 ist für mich die Begründung des BVerG in Bezug auf die Verlängerung der Verjährungsfristen nicht nachvollziehbar.
Das BVerfG hält ja eine solche nachträgliche Verjährungsverlängerung oder einen gänzlichen Ausschluss für grundgesetzkonform und begründete seine Auffassung damit, dass die Verjährung nicht die Strafbarkeit selbst ausschließe,sondern nur die gerichtliche Verfolgung der Tat und somit das Rückwirkungsverbot des Art. 103 II GG auf eine Änderung der Verjährungsregeln nicht anwendbar sei. Das Gesetzlichkeitsprinzip schütze den Bürger allein vor einer rückwirkenden Begründung oder Erhöhung der Strafbarkeit, aber garantiere darüber hinaus nicht, dass von ihm begangene Straftaten nur solange verfolgt werden könne, wie es das Gesetz im Zeitpunkt der Tatbegehung vorsah.
Nun, dies kann man durchaus auch anders sehen.
Der oben genannte Christian Wagner schreibt dazu:
Die Begründung ist insofern fraglich, als dass Art. 103 II GG nicht in erster Linie
Vertrauensschutz gewährleisten soll, sondern die Ausübung der Strafgewalt an abstrakte und
von dem zu entscheidenden Fall losgelöst formulierte Regeln binden will. Die Gefahr, dass
diese Regeln unterhöhlt werden, wenn man die Ahndung bereits begangener Taten anstrebt,
besteht sowohl im Bereich der materiellen Strafbarkeit als auch im Bereich der
Voraussetzungen für eine gerichtliche Verfolgbarkeit der Tat. Ohne das Bestreben, die
Bestrafung von nationalsozialistischen Gräueltaten zu ermöglichen, wäre diese wegen des mit
der Zeit eintretenden Beweisverlustes problematische Regelung kaum Gesetz geworden. Man
könnte also auch den Standpunkt vertreten, das Gesetzlichkeitsprinzip auch auf prozessuale
Voraussetzungen anzuwenden.
Halt doch deine große Gusche, Helene!
Der Skandal ist, daß die sog. "Siegerstaaten" ihre Morde und sonstigen Verbrechen gegen die Deutschen schlicht und einfach
amnestiert
haben!
Und der zweite Skandal ist, daß die UN Deutschland von der Anwendung ihrer eigenen schönen Schutzrechte in ihrer verschissenen "Charta" für alles, was im Zusammenhang mit dem 2.WK mit Deutschland veranstaltet wurde,
ausgenommen
haben!
DAS sind die wirklichen Skandale!
Die haben auch von vorne weg gesagt, jeder US Pilot, wenn er Zivilisten in Irak, Afghanistan & Co. trifft ist er unschuldig. Der darf morden wie er will, gibt keine juristischen Konsequenzen, eine Rechtfertigung ist auch ueberfluessig. Die Welt ist in der Phase wo der technisch ueberlegene machen darf was er will.
beemaster
22.09.2015, 10:51
Halt doch deine große Gusche, Helene!
Der Skandal ist, daß die sog. "Siegerstaaten" ihre Morde und sonstigen Verbrechen gegen die Deutschen schlicht und einfach
amnestiert
haben!
Und der zweite Skandal ist, daß die UN Deutschland von der Anwendung ihrer eigenen schönen Schutzrechte in ihrer verschissenen "Charta" für alles, was im Zusammenhang mit dem 2.WK mit Deutschland veranstaltet wurde,
ausgenommen
haben!
DAS sind die wirklichen Skandale!
Lügner! Die deutsche Nachkriegsjustiz hat in den 50ern und 60ern mehr Morde amnestiert als alle Alliierten zusammen.
moishe c
22.09.2015, 10:53
Die Zentralstelle in Ludwigsburg sucht und sammelt Fakten. Diese leitet sie an die zuständigen Länder weiter. Dann obliegt das denen ob die Anklage erheben oder nicht.
Lieber Deutschmann,
du hast in deinem Beitrag einen kleinen Schreibfehler. Dieser stellt eine unrichtige Änderung der Tatsachen dar, und deshalb korrigiere ich ihn!
Die sammeln dort nicht "Fakten"!
Sondern "Akten"! Das ist Fakt!
Der Unterschied zwischen "Fakten" und "Akten" ist ofenkundig und muß hier nicht (unbedingt) weiter erörtert werden!
OneDownOne2Go
22.09.2015, 10:54
Lügner! Die deutsche Nachkriegsjustiz hat in den 50ern und 60ern mehr Morde amnestiert als alle Alliierten zusammen.
Es gibt eben Verbrechen gegen die Menschlichkeit, und Verbrechen für die Menschlichkeit. Erstere werden offenbar nur von Deutschen begangen, letztere offenbar eher an Deutschen. Da muss sich ein selbsternannter Tugendwächter deiner Couleur nun ehrlich nicht so aufregen. Atme tief durch...
moishe c
22.09.2015, 10:55
Ich denke nicht, dass du hier noch forensische Beweise finden wirst. Was auch? Fingerabdrücke oder DNS auf Dokumenten?
Mit der Erwähnung von "forensischen Beweisen" näherst du dich gefährlich dem Tempolimit von 130 ... :sark:
herberger
22.09.2015, 10:57
Dieser Shmul Morell wurde von den Polen nicht etwa strafverfolgt weil er Deutsche ermordet hat sondern nur wegen der Ermordung von Polen im Zuge der Stalinist. Säuberungen.
moishe c
22.09.2015, 10:58
Sorry, wie sind hier im Rechtsstaat, und nicht in dem, für dein spinnertes Herz schlägt.
Jetzt haste dich aber ganz schön bekleckert ... Ächzstaat ... :haha:
OneDownOne2Go
22.09.2015, 10:59
Mit der Erwähnung von "forensischen Beweisen" näherst du dich gefährlich dem Tempolimit von 130 ... :sark:
Immerhin stelle ich ja in den Raum, dass es solche zumindest gegeben haben könnte. Ich bin einfach kein Anhänger des Offenkundigkeitsprinzips...
moishe c
22.09.2015, 11:02
Lügner! Die deutsche Nachkriegsjustiz hat in den 50ern und 60ern mehr Morde amnestiert als alle Alliierten zusammen.
Ein "Lügner" von dir, du kleiner Systemlautsprecher, ist schon fast das Bändchen zum Verdienstkreuz aus Stahlblech ... :haha:
OneDownOne2Go
22.09.2015, 11:03
Ein "Lügner" von dir, du kleiner Systemlautsprecher, ist schon fast das Bändchen zum Verdienstkreuz aus Stahlblech ... :haha:
Zumal das der pure Blödsinn ist. Im Vergleich zum Alliierten Stalin war Adi maximal ein bemühter Amateur-Mörder.
beemaster
22.09.2015, 11:05
Es gibt eben Verbrechen gegen die Menschlichkeit, und Verbrechen für die Menschlichkeit. Erstere werden offenbar nur von Deutschen begangen, letztere offenbar eher an Deutschen. Da muss sich ein selbsternannter Tugendwächter deiner Couleur nun ehrlich nicht so aufregen. Atme tief durch...
Dann musst du doch auch die Verfolgung der Bomberflieger auf Coventry, London etc.. fordern.
herberger
22.09.2015, 11:06
Bei den Waldheim Prozessen in der DDR um 1950 wurden viele Angeklagte schon während der Untersuchungshaft ermordet. Eine Brandenburger Verfassung Richterin sagte in den 90er Jahren zu den Waldheim Prozessen, "Man könne doch nicht so naiv sein um zu Glauben das man den Faschismus mit Samthandschuhen bekämpft"!
OneDownOne2Go
22.09.2015, 11:06
Dann musst du doch auch die Verfolgung der Bomberflieger auf Coventry, London etc.. fordern.
Klar - und zwar gleich, wenn Hermann Göring sein Denkmal in Berlin bekommen hat und hirnlose Briten in Coventry skandieren "Hermann Goering, do it again!"... :)
Sprecher
22.09.2015, 11:08
Lügner! Die deutsche Nachkriegsjustiz hat in den 50ern und 60ern mehr Morde amnestiert als alle Alliierten zusammen.
Zahlen, Belege?
Selbst Sanitäter und Musiker wurden als Kriegsverbrecher verfolgt!
51392
51393
51394
Sprecher
22.09.2015, 11:15
Klar - und zwar gleich, wenn Hermann Göring sein Denkmal in Berlin bekommen hat und hirnlose Briten in Coventry skandieren "Hermann Goering, do it again!"... :)
Mit dem Zusatz "but next time better".
Allein in Hamburg gab es 1943 hundertmal mehr Tote als bei dem ach so furchtbaren Angriff auf Coventry.
Sorry, wie sind hier im Rechtsstaat, und nicht in dem, für dein spinnertes Herz schlägt.
"Wir haben gottlob einen Rechtsstaat. Aber leider ist er nicht
identisch mit dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland."
Johannes Gross (Capital Nr. 1/1994).
moishe c
22.09.2015, 11:21
"Wir haben gottlob einen Rechtsstaat. Aber leider ist er nicht
identisch mit dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland."
Johannes Gross (Capital Nr. 1/1994).
:haha:
Der Gross war gut, den hab ich gerne gesehen ... damals ...
Lebt der noch?
:haha:
Der Gross war gut, den hab ich gerne gesehen ... damals ...
Lebt der noch?
Nein. Leider.
https://de.wikipedia.org/wiki/Johannes_Gross
Dann musst du doch auch die Verfolgung der Bomberflieger auf Coventry, London etc.. fordern.
....und wie wäre es denn, wenn man dann auch diese hier drankriegen würde:
http://www.ksta.de/image/view/2008/1/20/13254194,10726207,dmData,Vietnam+%2528120340953153 2%2529.jpg
https://www.tagesschau.de/multimedia/bilder/sendungsbild432034~_v-videowebm.jpg
http://www.caretas.com.pe/2003/1788/web/vietnam/31-2.jpg
http://i.ytimg.com/vi/tSKA_Ce4lBg/maxresdefault.jpg
Ach so, halt, mein Irrtum. Das waren doch die Guten. Muss man einfach wissen.
Ach so, halt, mein Irrtum. Das waren doch die Guten. Muss man einfach wissen.
https://www.youtube.com/watch?v=PdDXA9RWpEs
(....)
Im übrigen ist die 91 jährige Täterin nicht zu ihren Taten gezwungen worden. Die Morde im KZ sind von den Tätern und dieser Helferin bewußt und nicht unter Zwang verübt worden. Das Verfahren ist völlig korrekt.
Welcher Taten hat sie sich als Funkerin denn nachgewiesenermaßen konkret schuldig gemacht?
FranzKonz
22.09.2015, 11:40
Eine andere Meinung ist keine Lüge, und ich erwarte mir vernünftige Umgangsformen.
Falls ich was übersehen habe, bitte ich um Meldung.
....und wie wäre es denn, wenn man dann auch diese hier drankriegen würde:
...Verbrechen werden nicht juristisch gegeneinander aufgerechnet.
Welcher Taten hat sie sich als Funkerin denn nachgewiesenermaßen konkret schuldig gemacht?Die Schuldfrage wird das Gericht klären - vermutlich der Mittäterschaft am Massenmord.
Verbrechen werden nicht juristisch gegeneinander aufgerechnet.
Aber in moralisch-ethischer Hinsicht schon. Zumindest bei uns Deutschen wird das doch auch getan.
Weshalb dann nicht bei den sinnlosen Morden der Amis wie beispielsweise während des Vietnam- oder Irakkrieges?
Die Schuldfrage wird das Gericht klären - vermutlich der Mittäterschaft am Massenmord.
Über die Objektivität der deutschen Gerichte - speziell bei diesem Thema - kann man eh nur noch Witze reissen.
Murmillo
22.09.2015, 14:53
Du mißinterpretierst den Paragraphen.
"(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde."
Du wärst nur aus dem Schneider wenn die TAT nicht strafbar gewesen wäre zum dem Zeitpunkt an dem sie begangen wurde. Das hat mit geänderten Verjährungsfristen mal so rein gar nichts zu tun. ;)
Na ja, dies wäre die Auslegung des Verfassungsgerichtshofes, weil es in den Art.103 (2) hineininterpretiert, er würde nur die Strafbarkeit und die Strafhöhe betreffen, nicht aber die eigentliche Strafverfolgung . Und da stimme ich eben nicht mit dieser Auffassung überein, weil dies bedeuten würde, dass man beliebig das Gesetz untergraben könnte, um sich erweiterte Möglichkeiten der gerichtlichen Verfolgung bereits begangener Straftaten zu verschaffen. Dies kann aber nicht im Sinne der Rechtssicherheit sein und auch nicht im Sinne eines Staates, der sich ja " Rechtsstaat" nennt. Und deswegen gehe ich davon aus, dass der Art.103 garantiert nicht mit dem Hintergedanken geschaffen wurde, der nun darin gesehen wird.
.
>> Die 91 Jahre alte deutsche Staatsangehörige soll in ihrer Funktion als Funkerin der Kommandantur des Lagers von April bis Juli 1944 bei der systematischen Ermordung verschleppter Juden (http://www.welt.de/themen/holocaust/) geholfen haben. <<
Wie hat die "Funkerin" das nur gemacht.
Hatten die Nazis Funkgeräte, die Vergasungen oder gar Erschießungen vornehmen konnten?
Affenpriester
22.09.2015, 15:31
Sorry, wie sind hier im Rechtsstaat, und nicht in dem, für dein spinnertes Herz schlägt.
Rechtsstaat? Demokratie? Freiheit? Was schwadronierst gerade du von sowas? Nicht eines davon hast du verinnerlicht oder begriffen ... nur Täter um dich herum, wa?
Ich versuche ja meist, zu deutliche Worte zu vermeiden, allerdings nicht immer ... so wie jetzt.
Du bist kein freiheitlicher Demokrat, du bist ein Opfer. Nicht mehr und nicht weniger. Dein Sinn für Freiheit ist so tief, wie der Inhalt deiner Beiträge.
Freiheit heißt, sich widersetzen zu dürfen ... ohne Verfolgung.
Ja zu Homoehe, ja zum Asylantenheim, ja zu dies, ja zu allem. Mit einem "Ja" gibst du deine ausdrückliche Erlaubnis ... verstehst du das? "Guck doch weg und halts Maul" ... das ist dein Sinn von Freiheit? Entweder ja sagen oder schweigen ... das ist dein Prinzip einer Demokratie? Wer sich wehrt bekommt auf den Deckel ... und du Superleuchte haust noch mit drauf. Du hast nicht einmal Mitleid verdient, du Opfer! Du bist nicht anders als die Nazis ... es ist einfach so. Du wirst es nie verstehen, denn Opfer haben sich eingerichtet in ihre Opferrolle und bauen eine Beziehung zu ihrem Täter auf ... sie nehmen ihn in Schutz. Du bist taub und blind und siehst es nicht ... ich kann es dir nicht deutlich machen, denn du interpretierst meinen Beitrag als Angriff. Opfer sind eben Opfer und jede Hilfestellung belästigt sie in ihrer Opferrolle. So sei es ... du wirst noch einiges opfern müssen und stets einen Schuldigen finden. Gratulation, du bist der Gute!
Murmillo
22.09.2015, 15:39
.
>> Die 91 Jahre alte deutsche Staatsangehörige soll in ihrer Funktion als Funkerin der Kommandantur des Lagers von April bis Juli 1944 bei der systematischen Ermordung verschleppter Juden (http://www.welt.de/themen/holocaust/) geholfen haben. <<
Wie hat die "Funkerin" das nur gemacht.
Hatten die Nazis Funkgeräte, die Vergasungen oder gar Erschießungen vornehmen konnten?
Multifunktionsgeräte gibts eben nicht erst seit heute !
Multifunktionsgeräte gibts eben nicht erst seit heute !
Alle Wetter, da hatten die Nazis aber eine tolle Technik - und wenn man bedenkt, das in den 40er Jahren.
Trotzdem ist die Frage nicht geklärt, WIE sie das gemacht hat.
Die wird doch nicht ihre Funkstation auf ihrem Buckel umher geschleppt haben - und der Gerätestecker stak bestimmt nicht in ihrem Hintern.
herberger
22.09.2015, 16:28
Diese Prozesse haben nur einen Zeck,die sollen helfen das die Schmarotzer von der Nazi Verfolgung weiter sich Geld in die Taschen stecken können.
Falls der Holo nicht einzigartig war dann wurde er es nach 1945 ganz bestimmt.
Rumburak
22.09.2015, 16:43
Richtig so. Lieber spät als nie.
Ach hör doch auf. Das sind reine Schauprozesse zur Befriedung einer perversen Gruppe, von denen auch noch ein guter Teil, sehr gut davon lebt das Gestern nie vergessen zu machen.
Gerechtigkeit interessiert da Niemanden und ganz andere Verbrecher sind heute in Amt und Würden. Weltweit und auch bei uns.
Ach hör doch auf. Das sind reine Schauprozesse zur Befriedung einer perversen Gruppe, von denen auch noch ein guter Teil, sehr gut davon lebt das Gestern nie vergessen zu machen.
Gerechtigkeit interessiert da Niemanden und ganz andere Verbrecher sind heute in Amt und Würden. Weltweit und auch bei uns.
Jap, das sehe ich allerdings auch so.
Richtig so. Lieber spät als nie.
Das, was ich über dich denke, darf ich hier nicht schreiben.
In absehbarer Zeit. Ich frage mich nur, welche Verrückte sowas noch zur Anzeige bringen. Darauf kommt ein Staatsanwalt nicht von alleine.
Die heutigen Staatsanwälte sind alle viel zu jung, um diese Zeit noch mitgemacht zu haben.
Und die, die diese Zeit noch kennen, sind alle in Pension oder schon tot.
Geronimo
22.09.2015, 16:59
Ach hör doch auf. Das sind reine Schauprozesse zur Befriedung einer perversen Gruppe, von denen auch noch ein guter Teil, sehr gut davon lebt das Gestern nie vergessen zu machen.
Gerechtigkeit interessiert da Niemanden und ganz andere Verbrecher sind heute in Amt und Würden. Weltweit und auch bei uns.
So ganz nebenbei dient es aktuell auch der Unterfütterung der geplanten Auslöschung unseres Volkes durch Refjudschies aus aller Welt. Als moralischer Hintergrund, so zu sagen. Allerdings sollten sich die Verantwortlichen und Mitläufer von heute darüber im Klaren sein, dass auch sie noch als über 90-jährige dafür zur Verantwortung gezogen werden könnten.
Hoffentlich natürlich viel früher.
Rumburak
22.09.2015, 17:01
Das, was ich über dich denke, darf ich hier nicht schreiben.
Naja. Einerseits würde ich es als Jude vielleicht auch so sehen, andererseits hätte ich "Täterland" dann sicher nicht als Heimat gewählt.
So sind sie halt.:?
Rumburak
22.09.2015, 17:05
So ganz nebenbei dient es aktuell auch der Unterfütterung der geplanten Auslöschung unseres Volkes durch Refjudschies aus aller Welt. Als moralischer Hintergrund, so zu sagen. Allerdings sollten sich die Verantwortlichen und Mitläufer von heute darüber im Klaren sein, dass auch sie noch als über 90-jährige dafür zur Verantwortung gezogen werden könnten.
Hoffentlich natürlich viel früher.
Wenn sich im Volk nicht bald erwähneswerter Widerstand regt, sehe ich dafür allerdings schwarz. Die geschätzten 50000, die jeden Monat sachsenweit auf die Straße gehen, interessieren die da Oben nicht wirklich.
Geronimo
22.09.2015, 17:09
Wenn sich im Volk nicht bald erwähneswerter Widerstand regt, sehe ich dafür allerdings schwarz. Die geschätzten 50000, die jeden Monat sachsenweit auf die Straße gehen, interessieren die da Oben nicht wirklich.
Das wird sich friedlich alles nicht mehr rückgängig machen lassen. Noch nicht einmal stoppen, also den Status Quo halten. Führt aber jetzt vom Thema weg.
Affenpriester
22.09.2015, 17:10
Wenn sich im Volk nicht bald erwähneswerter Widerstand regt, sehe ich dafür allerdings schwarz. Die geschätzten 50000, die jeden Monat sachsenweit auf die Straße gehen, interessieren die da Oben nicht wirklich.
50.000, die unangekündigt in den Bundestag einreiten, reichen aber. Warum irgendwo Schilder hochhalten? Ein Netzwerk gibts doch ... nicht nur eins. Die bekommen ungenehmigte Parties hin, unangemeldete Demos ... mit tausenden Leuten. Fünftausend Leute, die dort einfach einreiten ... erwischt die aufm falschen Fuß und wäre Signal.
pervers ist, daß man das nicht früher abgehandelt hat. noch perverser sind die untaten der nazibarbaren.
Reg dich wieder ab, die Untaten der rot/linke Barbaren kommen auch noch dran.
Und dann bist du reif.
hephland
22.09.2015, 17:12
Reg dich wieder ab, die Untaten der rot/linke Barbaren kommen auch noch dran.
Und dann bist du reif.
soso, wegen welchen vergehens denn?
Rumburak
22.09.2015, 17:14
50.000, die unangekündigt in den Bundestag einreiten, reichen aber. Warum irgendwo Schilder hochhalten? Ein Netzwerk gibts doch ... nicht nur eins. Die bekommen ungenehmigte Parties hin, unangemeldete Demos ... mit tausenden Leuten. Fünftausend Leute, die dort einfach einreiten ... erwischt die aufm falschen Fuß und wäre Signal.
Das Potential ist zweifellos gegeben. Bräuchte nur einen Führer, der "auf gehts" sagt. Leider sind auch unter den Demonstranten wieder verschiedenste Gruppen, die nicht geeint sind. Freie Kameradschaften, NPD, Pegida und kleinere Bürgerbewegungen in vielen Städten.
Affenpriester
22.09.2015, 17:15
soso, wegen welchen vergehens denn?
Erbschuld und indirekte Mittäterschaft. Du wählst doch, oder? Also ... du legitimierst dieses System, das die Welt ausbeutet ... durch Beteiligung. Verstehste?
Rumburak
22.09.2015, 17:15
soso, wegen welchen vergehens denn?
Ist egal. Wir urteilen dann so wie die BRD. Anwesenheit, oder falsche Gesinnung reicht. Und du magst doch die BRD.:))
Ab wie vielen Jahren möchtest du Mord resp Beihilfe denn straffrei stellen?
Du kommst auch noch dran.
Du hast dafür gesorgt, dass 100 000 de sich in D breit machen können.
iglaubnix+2fel
22.09.2015, 17:19
soso, wegen welchen vergehens denn?
Borniertheit! ( Und zwar groß geschrieben)
Freilcih hätte sie das machen können - aber sie wollte dabei sein.
Genau wie du heute !
Affenpriester
22.09.2015, 17:23
Das Potential ist zweifellos gegeben. Bräuchte nur einen Führer, der "auf gehts" sagt. Leider sind auch unter den Demonstranten wieder verschiedenste Gruppen, die nicht geeint sind. Freie Kameradschaften, NPD, Pegida und kleinere Bürgerbewegungen in vielen Städten.
Der muss aber für Ordnung sorgen und diejenigen mit aller Härte aussortieren, die Hitlersticker und billige Phrasen dort bläken. Friedlich solls laufen und freies Geleit für Zuschauer und Handlanger. Abgeordnete werden festgehalten. Wie ne Geiselnahme ... da darf kein Hitlerverschnitt rumjubeln. Will der Staat schießen? Der wird überrumpelt. Es wird dann knallen und Anzeigen hageln ... aber jeder wird sehen ... da sind Leute, die sich nichts mehr gefallen lassen ... da ist jemand, der sich wehrt. Ganz egal, was der Staatsfunk sagt und wie das ausgeht ... es wird Einfluss haben und Warnung sein! Mit bunten Schildern erreichst du nichts.
.
>> Die 91 Jahre alte deutsche Staatsangehörige soll in ihrer Funktion als Funkerin der Kommandantur des Lagers von April bis Juli 1944 bei der systematischen Ermordung verschleppter Juden (http://www.welt.de/themen/holocaust/) geholfen haben. <<
Wie hat die "Funkerin" das nur gemacht.
Hatten die Nazis Funkgeräte, die Vergasungen oder gar Erschießungen vornehmen konnten?Liebesgrüße und Geburtstagswünsche werden sicher nicht ihre einzigen Funksprüche gewesen sein.
Ist funken eigentlich eine Straftat ?
OneDownOne2Go
22.09.2015, 17:34
Ist funken eigentlich eine Straftat ?
Wird Zeit, dass Faber Castell vor Gericht kommt.. die haben im KZ ja sicher auch Bleistifte verwendet. :crazy:
Lügner! Die deutsche Nachkriegsjustiz hat in den 50ern und 60ern mehr Morde amnestiert als alle Alliierten zusammen.
Beweise und Quellen ??
Lieber Deutschmann,
du hast in deinem Beitrag einen kleinen Schreibfehler. Dieser stellt eine unrichtige Änderung der Tatsachen dar, und deshalb korrigiere ich ihn!
Die sammeln dort nicht "Fakten"!
Sondern "Akten"! Das ist Fakt!
Der Unterschied zwischen "Fakten" und "Akten" ist ofenkundig und muß hier nicht (unbedingt) weiter erörtert werden!
Das ist der Witz des Tages.:D
hephland
22.09.2015, 17:37
Ist funken eigentlich eine Straftat ?
bei deinen vorbildern konnte man schon fürs radiohören geköpft werden.
Ist funken eigentlich eine Straftat ?Das hängt von den Tatumständen des Funkens ab - Funksprüche zur Koordinierung von Straftaten werden sicher als Mittäterschaft gewertet.
OneDownOne2Go
22.09.2015, 17:41
Das hängt von den Tatumständen des Funkens ab - Funksprüche zur Koordinierung von Straftaten werden sicher als Mittäterschaft gewertet.
Den "Tatumständen des Funkens"? Wenn ich den erwische, der dir ins Hirn gesch... und dann nicht gespült hat, dann ist er dran! :auro:
OneDownOne2Go
22.09.2015, 17:42
bei deinen vorbildern konnte man schon fürs radiohören geköpft werden.
War das in einem Rechtsstaat? :hmm:
Naja. Einerseits würde ich es als Jude vielleicht auch so sehen, andererseits hätte ich "Täterland" dann sicher nicht als Heimat gewählt.
So sind sie halt.:?
Wo verdient man dann am Besten an der Holoindustrieaufbereitung ?
Liebesgrüße und Geburtstagswünsche werden sicher nicht ihre einzigen Funksprüche gewesen sein.
Das kann sein.
Aber was hat sie denn so schlimmes, im Auftrag ihrer Vorgesetzten, gefunkt, dass man sie im Alter von 91 Jahren verurteilen möchte.
Außer das sie evtl. Hitler zum Geburtstag zu gratulieren hatte.
soso, wegen welchen vergehens denn?
Schon nur deshalb, weil du bei rot/grün/links mitgemacht hast.
Wie hat oben jemand so schön geschrieben :
du hättest ja aussteigen können, hast es aber nicht getan.
herberger
22.09.2015, 17:46
Der Soldat vorne rechts, arbeitete als Kellner in Erfurt in einer Bahnhofsgaststätte, Anfang der 70er Jahre bekam er eine Zeugenladung von der Hamburger Staatsanwaltschaft, da durch wurde die Stasi auf diesen Mann aufmerksam, in einem Prozess in der DDR wurde er zum Tode verurteilt wegen Mord in unbekannter Höhe und auch hingerichtet.
http://www11.pic-upload.de/22.09.15/4kq683vfkic6.jpg (http://www.pic-upload.de/view-28385091/ghetto-bloesche-DW-Politik-Warschau.jpg.html)
hephland
22.09.2015, 17:46
Schon nur deshalb, weil du bei rot/grün/links mitgemacht hast.
und das verstößt gegen weches gesetz?
übrigens kann ich bei "rot/grün/links" gar nicht mitgemacht haben, weil es das nur in der wilden phantasie wirrer dummköpfe gab.
und das verstößt gegen weches gesetz?
übrigens kann ich bei "rot/grün/links" gar nicht mitgemacht haben, weil es das nur in der wilden phantasie wirrer dummköpfe gab.
Und was steht in deiner Signatur ?
linksfraktion
mitgefangen - mitgehangen.
Affenpriester
22.09.2015, 17:49
Den "Tatumständen des Funkens"? Wenn ich den erwische, der dir ins Hirn gesch... und dann nicht gespült hat, dann ist er dran! :auro:
Das moralische Theoretisieren vor der warmen Zentralheizung ist schon amüsant. Wäre es das nicht, müsste man sich aufregen und dazu hab ich keine Lust jetzt.
Man erkennt es, 70 Jahre danach ... ganz deutlich. Bei ner Tüte Chips vorm Fernseher fabuliert man, inwieweit ein Funker an der Schaltung an irgendeiner Koordinierung beteiligt war, den, im Nachhinein zu Verbrechen erklärten Dingen, seinen Stempel aufgedrückt zu haben. Man selbst hätte den Dienst verweigert und sich an die Front oder direkt vor der Tür in den Himmel versetzen lassen. Der Tee ist aber lecker heute und gibt mir ein gutes Gefühl. Schwachsinn!
soso, wegen welchen vergehens denn?
Wegen 10 Millionen Toten, die auf EUER Konto gehen.
hephland
22.09.2015, 17:51
Und was steht in deiner Signatur ?
linksfraktion
mitgefangen - mitgehangen.
was weißt du denn von der hieisgen lindsfraktion?
kamerad konz ist da übrigens auch.
OneDownOne2Go
22.09.2015, 17:52
Das moralische Theoretisieren vor der warmen Zentralheizung ist schon amüsant. Wäre es das nicht, müsste man sich aufregen und dazu hab ich keine Lust jetzt.
Man erkennt es, 70 Jahre danach ... bei ner Tüte Chips vorm Fernseher fabuliert man, inwieweit ein Funker an der Schaltung an irgendeiner Koordinierung beteiligt war, im Nachhinein zu Verbrechen erklärter Dingen, seinen Stempel aufgedrückt zu haben. Man selbst hätte den Dienst verweigert und sich an die Front oder direkt vor der Tür in den Himmel versetzen lassen. Der Tee ist aber lecker heute und gibt mir ein gutes Gefühl. Schwachsinn!
Bei Kurti dürfte es wohl eher ein Fall von Alterssenilität sein. Wollte man konsequent sein, man müsste jetzt jede Seele auftreiben, die mit der Angeklagten gefunkt hat, denn die müssten ja ebenfalls Mittäter sein - oder hat der Äther das Tatbestandliche quasi weg gewaschen?
hephland
22.09.2015, 17:52
Wegen 10 Millionen Toten, die auf EUER Konto gehen.
wer ist "euer"?
...
Aber was hat sie denn so schlimmes, im Auftrag ihrer Vorgesetzten, gefunkt, dass man sie im Alter von 91 Jahren verurteilen möchte.
Außer das sie evtl. Hitler zum Geburtstag zu gratulieren hatte.Auf den Befehlsnotstand beriefen sich alle NS-Täter - eine koordinierende Kommunikation mittels Funkens war zum Transport der Gefangenen zu den KZs sicher notwendig.
soso, wegen welchen vergehens denn?
Wegen 10 Millionen Toten, die auf EUER Konto gehen.
Da hab ich doch glattweg dich NULL vergessen zu den 10 Millionen dazuzuschreiben.
Es sind 100 Millionen die euerer Ideologie zum Opfer gefallen sind.
FranzKonz
22.09.2015, 18:00
was weißt du denn von der hieisgen lindsfraktion?
kamerad konz ist da übrigens auch.
Genosse Konz, wenn ich bitten darf. Kameraden sind die Anderen. :D
wer ist "euer"?
Du bist nicht nur blöd sondern auch noch dämlich - ist bei dir auch nicht anders zu erwarten.
OneDownOne2Go
22.09.2015, 18:01
wer ist "euer"?
Auf den Befehlsnotstand beriefen sich alle NS-Täter - eine koordinierende Kommunikation mittels Funkens war zum Transport der Gefangenen zu den KZs sicher notwendig.
Sprecht euch doch mal ab. Der eine heult rum, dass man schon für's hören der falschen Sender geköpft werden konnte, der andere leugnet den Befehlsnotstand. Das reimt sich irgendwie nicht zusammen... :auro:
moishe c
22.09.2015, 18:02
bei deinen vorbildern konnte man schon fürs radiohören geköpft werden.
Und bei deinen Vorbildern fürs Nicht-Radiohören! :fizeig:
Sorry, die haben ja weniger geköpft, da gab es ja mehr Genickschuß, oder ne Fahrt im "Gas-Gaz", oder einen Ausflug in die russischen Wälder ...
Affenpriester
22.09.2015, 18:06
Bei Kurti dürfte es wohl eher ein Fall von Alterssenilität sein. Wollte man konsequent sein, man müsste jetzt jede Seele auftreiben, die mit der Angeklagten gefunkt hat, denn die müssten ja ebenfalls Mittäter sein - oder hat der Äther das Tatbestandliche quasi weg gewaschen?
Ich weiß nicht, warum viele stur auf Rache aus sind. In einem Rechtsstaat muss dem nachgegangen werden, sicher. Aber hallo ... ein Funker! Der hatte keinerlei Einfluss und EGAL was er getan hätte ... es hätte nichts verändert ... nur seine Familie gefährdet. Man kann ihn oder sie verabscheuen dafür und vielleicht sich, weil man dasselbe getan hätte. Aber man muss vergeben können. Wer das nicht kann, wird ernten was er sät ... Hass und Vergeltung.
Auf den Befehlsnotstand beriefen sich alle NS-Täter - eine koordinierende Kommunikation mittels Funkens war zum Transport der Gefangenen zu den KZs sicher notwendig.
Und das ist eine fürchterliche Tat.
So ungefähr, als wenn ein Funker der BW im Jugoslawienkrieg seine Funksprüche absetzen musste.
Bei dir ist ein Rad ab, schau mal nach.
herberger
22.09.2015, 18:11
Auf den Befehlsnotstand beriefen sich alle NS-Täter - eine koordinierende Kommunikation mittels Funkens war zum Transport der Gefangenen zu den KZs sicher notwendig.
Die Angeklagten wurden auch zu Zeugen des Holos gemacht,man zwang sie den Holo zu bestätigen und sie konnten nur noch sagen sie hatten persönlich direkt da mit nichts zu tun.Die Leute kämpften nicht für eine historische Wahrheit sondern um ihr eigenes Heil.
FranzKonz
22.09.2015, 18:11
Das hängt von den Tatumständen des Funkens ab - Funksprüche zur Koordinierung von Straftaten werden sicher als Mittäterschaft gewertet.
Sind auch die Postboten schon angeklagt?
OneDownOne2Go
22.09.2015, 18:14
Ich weiß nicht, warum viele stur auf Rache aus sind. In einem Rechtsstaat muss dem nachgegangen werden, sicher. Aber hallo ... ein Funker! Der hatte keinerlei Einfluss und EGAL was er getan hätte ... es hätte nichts verändert ... nur seine Familie gefährdet. Man kann ihn oder sie verabscheuen dafür und vielleicht sich, weil man dasselbe getan hätte. Aber man muss vergeben können. Wer das nicht kann, wird ernten was er sät ... Hass und Vergeltung.
Da kann ich nur sagen: Auf in die nächste Runde! Der Mensch lernt eh nie was dazu...
FranzKonz
22.09.2015, 18:15
Auf den Befehlsnotstand beriefen sich alle NS-Täter - eine koordinierende Kommunikation mittels Funkens war zum Transport der Gefangenen zu den KZs sicher notwendig.
Es ist eben nicht jeder ein Bradley Manning oder Edward Snowden.
Wobei zu beachten ist, dass Manning 35 Jahre in einem "demokratischen Rechtsstaat" kassierte.
Dr Mittendrin
22.09.2015, 18:16
was weißt du denn von der hieisgen lindsfraktion?
kamerad konz ist da übrigens auch.
Lern deutsch.
hephland
22.09.2015, 18:26
Lern deutsch.
lölchen!
wie schreibt man die Sprache?
Sind auch die Postboten schon angeklagt?Falls es Postboten in den KZs gab, so wurden für diese Dienste vermutlich Funktionshäftlinge verwendet.
Die Kommentare einiger hier, werden langsam total blöd, weil sie in ihrer Dummheit nicht mehr wissen, was sie schreiben sollen, um alte Leute zur Rechenschaft zu ziehen.
Geronimo
22.09.2015, 18:48
Die Kommentare einiger hier, werden langsam total blöd, weil sie in ihrer Dummheit nicht mehr wissen, was sie schreiben sollen, um alte Leute zur Rechenschaft zu ziehen.
Wie gesagt, die bedenken nicht, dass ihnen das auch einmal blühen könnte. Ich jedenfalls hoffe das aus ganzem Herzen!
FranzKonz
22.09.2015, 18:49
Falls es Postboten in den KZs gab, so wurden für diese Dienste vermutlich Funktionshäftlinge verwendet.
Irgendwer hat auch des Führers Befehle verteilt. Auch die von Himmler und seinen Kumpanen.
Es ist eben nicht jeder ein Bradley Manning oder Edward Snowden.
Wobei zu beachten ist, dass Manning 35 Jahre in einem "demokratischen Rechtsstaat" kassierte.Von deinen weit hergeholten Kontexten wird sich der zuständige Richter bestimmt nicht beeindrucken lassen, falls der Verteidiger überhaupt derartige zur Entlastung der Angeklagten vortragen sollte.
Das hängt von den Tatumständen des Funkens ab - Funksprüche zur Koordinierung von Straftaten werden sicher als Mittäterschaft gewertet.
Dann muss der Ankläger aber erst beweisen, dass diese Straftaten per Funk koordiniert wurden. Das wäre ja mal was ganz neues, denn laut Raul Hilberg wurden diese Straftaten ausschließlich per Telepathie befohlen und koordiniert.
Rumburak
22.09.2015, 19:05
Auf den Befehlsnotstand beriefen sich alle NS-Täter - eine koordinierende Kommunikation mittels Funkens war zum Transport der Gefangenen zu den KZs sicher notwendig.
Und du hättest das natürlich tapfer verweigert und wärst lieber den Heldentod gestorben. Aber gewiss wärst du als Anführer der obersten Widerstandsgruppe "Kurti" gar nicht in die Verlegenheit geraten, weil du und deine wackeren Mannen, vorher Deutschland von dem Joch der Nationalsozialisten befreit hättet.
herberger
22.09.2015, 19:07
Die heutigen Juristen haben überhaupt keine Vorstellung was Auschwitz war und könnten schon deswegen eine Mittäterschaft nicht beurteilen,sie haben nicht die geringsten Vorstellungen von der räumlichen Beschaffenheit von Auschwitz.Ausserdem die Begriffe Todeslager oder Vernichtungslager wurden erst nach 1945 benutzt.Ausser Theresienstadt gab es kein spezielles Lager für Juden.
Irgendwer hat auch des Führers Befehle verteilt. Auch die von Himmler und seinen Kumpanen.Diese "Irgendwers" werden/wurden als sog. Mitläufer eingestuft - das SS-KZ-Personal jedoch oftmals nicht.
Auf den Befehlsnotstand beriefen sich alle NS-Täter - eine koordinierende Kommunikation mittels Funkens war zum Transport der Gefangenen zu den KZs sicher notwendig.
Gut erkannt. Bei näherem Nachdenken tun sich da riesige Abgründe auf!
Als nächstes muss man die Hersteller der Funkgeräte sowie der Morsetasten und Mikrofone vor den Kadi zerren, denn die haben schließlich das Teufelszeug geliefert.
Dann kommen die Hersteller der Elektroleitungen dran, die den Strom in die Funkanlage leiteten. Auch die Antennenhersteller nicht zu vergessen!
Alle haben sich der Beihilfe schuldig gemacht, denn sie hätten ja wissen müssen.....blablabla.....
Mann, hast du 'n Rad ab! :vogel:
Diese "Irgendwers" werden/wurden als sog. Mitläufer eingestuft - das SS-KZ-Personal jedoch oftmals nicht.
Aha. Führende Nationalsozialisten sind also nur Mitläufer und einfache Funker sind Mittäter?
Was willst du uns hier eigentlich ständig für einen Blödsinn erzählen? :crazy:
Tryllhase
22.09.2015, 19:17
Diese "Irgendwers" werden/wurden als sog. Mitläufer eingestuft - das SS-KZ-Personal jedoch oftmals nicht.
In der DDR konnte man mit so einer Vergangenheit sogar Chef-Komiker werden und wird auch heute noch gern gezeigt.
Carl von Cumersdorff
22.09.2015, 19:19
Dieser perverse Staat ist sich für nichts zu schade.
Feige, wenn es gegen jugendliche Straftäter geht - besonders aus dem muslimischen Bereich - brutal wenn es gegen die eigenen Landsleute geht, besonders um wehrlose ältere Menschen.
Verkommener Rechtsstaat
http://www.welt.de/politik/deutschland/article146652028/91-jaehrige-SS-Helferin-in-260-000-Faellen-angeklagt.html
Die Staatsanwaltschaft hat keinerlei Kenntnisse aber hauptsache erstmal anklagen. Klar, als Funkerin war man auch verantwortlich, Juden in die Gaskammer zu führen. Welche Aufgaben haben Funker heute? Vielleicht wäre es mal besser gewesen, wenn unsere Staatsanwaltschaft Anklagen gegen Russen, Polen und Tschechen angestrebt hätte, die Verbrechen an Deutsche begangen haben (von GI`s und Tommys rede ich noch nicht). Wie mir selbst erst jetzt bekannt wurde, haben Polen mit ihren Verbrechen an Deutsche schon direkt am 1.9.39 angefangen. Es gab Listen von allen Orten, wo Deutsche wohnten. Irgendwie schon merkwürdig, wenn man doch überfallen wurde. Naja. Unser Staat wird die Gerechtigkeit an grausam ermordeten Kinder, Frauen und Männern aus Deutschland nicht mehr bearbeiten und bestrafen. Da muss erst wieder ein Weltkrieg kommen, um die gesitig verirrten Gestalten in Deutschland von der Macht zu beseitigen.
P.S. Wer mit seiner Hand Verbrechen begangen hat, soll auch bestraft werden. Koffertragen gehört aber nicht dazu.
In der DDR konnte man mit so einer Vergangenheit sogar Chef-Komiker werden und wird auch heute noch gern gezeigt.
Meinst du Eberhard Cohrs? Ja, das war ein guter Mann. :))
Geronimo
22.09.2015, 19:30
Und du hättest das natürlich tapfer verweigert und wärst lieber den Heldentod gestorben. Aber gewiss wärst du als Anführer der obersten Widerstandsgruppe "Kurti" gar nicht in die Verlegenheit geraten, weil du und deine wackeren Mannen, vorher Deutschland von dem Joch der Nationalsozialisten befreit hättet.
So ungefähr. Jedenfalls legt dies das Verhalten von Kurtis Sippe nahe. Wie wir ja aus seinen Erzählungen wissen, haben die sich heldenhaft nach Brasilien abgesetzt und von da aus den Krieg gegen die Nazibestien geführt und - gewonnen!!!!
Gut erkannt. Bei näherem Nachdenken tun sich da riesige Abgründe auf!
Als nächstes muss man die Hersteller der Funkgeräte sowie der Morsetasten und Mikrofone vor den Kadi zerren, denn die haben schließlich das Teufelszeug geliefert.
Dann kommen die Hersteller der Elektroleitungen dran, die den Strom in die Funkanlage leiteten. Auch die Antennenhersteller nicht zu vergessen!
Alle haben sich der Beihilfe schuldig gemacht, denn sie hätten ja wissen müssen.....blablabla.....
...An "näheres Nachdenken" erinnern deine riesenhaften Gedankensprünge keinesfalls.
OneDownOne2Go
22.09.2015, 19:40
An "näheres Nachdenken" erinnern deine riesenhaften Gedankensprünge keinesfalls.
Er denkt nur deinen "Ansatz" konsequent bis zum Ende durch. Du kannst ihm schlecht vorwerfen, dass dein Grundgedanke keinen Schuss Pulver taugt.
...
P.S. Wer mit seiner Hand Verbrechen begangen hat, soll auch bestraft werden. Koffertragen gehört aber nicht dazu.Das "Koffertragen" in den KZs übernahmen Funktionshäftlinge.
Das "Koffertragen" in den KZs übernahmen Funktionshäftlinge.
Die hätten die Befehle auch verweigern können.
OneDownOne2Go
22.09.2015, 19:50
Die hätten die Befehle auch verweigern können.
So mutig wäre nur Kurti gewesen. Der hätte sich die HühnerHeldenbrust entblößt und gerufen "Tötet mich sofort, ich werde dieses Jahrhundertverbrechen nicht unterstützen!" :vogel:
Frankenberger_Funker
22.09.2015, 19:58
Ist funken eigentlich eine Straftat ?
Zu meiner Zeit war's jedenfalls noch keine. Und ich hab gefunkt auf Teufel komm raus. :D
Gut erkannt. Bei näherem Nachdenken tun sich da riesige Abgründe auf!
Als nächstes muss man die Hersteller der Funkgeräte sowie der Morsetasten und Mikrofone vor den Kadi zerren, denn die haben schließlich das Teufelszeug geliefert.
Dann kommen die Hersteller der Elektroleitungen dran, die den Strom in die Funkanlage leiteten. Auch die Antennenhersteller nicht zu vergessen!
Alle haben sich der Beihilfe schuldig gemacht, denn sie hätten ja wissen müssen.....blablabla.....
...Letztlich kommt man bei weiterem "Nachdenken" bei den Zwangsarbeitern der SS an, die während der seinerzeitigen Kriegswirtschaft sehr häufig in kriegsnotwendigen Betrieben eingesetzt wurden, zu denen vermutlich auch die Funkgeräte-Fabriken zählten.
OneDownOne2Go
22.09.2015, 20:14
Letztlich kommt man bei weiterem "Nachdenken" bei den Zwangsarbeitern der SS an, die während der seinerzeitigen Kriegswirtschaft sehr häufig in kriegsnotwendigen Betrieben eingesetzt wurden, zu denen vermutlich auch die Funkgeräte-Fabriken zählten.
Dann hatte sie SS ja Recht, dass sie diese Verbrechens-Helfer in recht nennenswerter Zahl getötet hat. Wer hätte das gedacht, der Kurti ein SS-Apologet... :schreck:
An "näheres Nachdenken" erinnern deine riesenhaften Gedankensprünge keinesfalls.
Nö, deine Antwort beweist nur, dass du nicht in stringenten kausalen Verkettungen denken kannst!
Hätte Johannes Gensfleisch nicht den Buchdruck erfunden, wären Hitlers "Mein Kampf", "Der Stürmer" und der "Völkische Beobachter" nie gedruckt worden und somit hätte des Führers Aufstieg nie stattfinden können!
Da kann ich doch nur sagen: Gutenberg, die alte Nazi-Sau, hat sich posthum der Beihilfe schuldig gemacht! :wut:
Kleiner Scherz, aber genau so läuft doch bei euch das Schuldzuweisungs-Flussdiagramm prinzipiell ab.....
Letztlich kommt man bei weiterem "Nachdenken" bei den Zwangsarbeitern der SS an, die während der seinerzeitigen Kriegswirtschaft sehr häufig in kriegsnotwendigen Betrieben eingesetzt wurden, zu denen vermutlich auch die Funkgeräte-Fabriken zählten.
Ja, letztlich waren die Zwangsarbeiter schuld daran, dass der Krieg überhaupt so lange gedauert hat. :crazy:
Antisozialist
22.09.2015, 21:10
Richtig so. Lieber spät als nie.
Es handelt sich aber um eine Nebenfigur mit kurzer Restlebenserwartung. Die Verfolgungskapazitäten sind in Deutschland bereits so knapp, dass man selbst bei schweren Steuerhinterziehern nicht zu Ende ermitteln kann.
Es handelt sich aber um eine Nebenfigur mit kurzer Restlebenserwartung. Die Verfolgungskapazitäten sind in Deutschland bereits so knapp, dass man selbst bei schweren Steuerhinterziehern nicht zu Ende ermitteln kann.
Das ganze ist eh nur Ablenkungsmanöver. Aber es ist ja auch egal... Der Staat stirbt. Demokratiestirbt.
beemaster
22.09.2015, 22:46
Du kommst auch noch dran.
Du hast dafür gesorgt, dass 100 000 de sich in D breit machen können.
Dir ist schon klar, was du da geschrieben hast?
Flüchtling
22.09.2015, 23:25
So mutig wäre nur Kurti gewesen. Der hätte sich die HühnerHeldenbrust entblößt und gerufen "Tötet mich sofort, ich werde dieses Jahrhundertverbrechen nicht unterstützen!" :vogel:Analogie zu denen, die bis vor kurzem riefen: "Wenn ICH damals gelebt hätte, hätte ICH Hitler aus dem Verkehr gezogen!"Erstaunlich nur, dass jene Mundhelden nun nicht Merkel "aus dem Verkehr" ziehen :D
Dr Mittendrin
22.09.2015, 23:29
lölchen!
wie schreibt man die Sprache?
Das Deutsch...die Sprache
OneDownOne2Go
22.09.2015, 23:36
Analogie zu denen, die bis vor kurzem riefen:
"Wenn ICH damals gelebt hätte, hätte ICH Hitler aus dem Verkehr gezogen!"
Erstaunlich nur, dass jener Mundheld nun nicht Merkel
"aus dem Verkehr" zieht.
:D
Merkel ist, um's mal pathetisch zu sagen, nur der erste Kopf einer Hydra. Schlag ihn ab, und es wachsen drei neue nach. So, wie ein aus dem Verkehr gezogener Hitler das Schicksal nicht mehr gewendet hätte, würde es jetzt auch nichts bewirken. Es besteht eine erschreckende Einhelligkeit unter den "Eliten" aller etablierten Parteien, diese suizidale Politik im Prinzip unverändert fortzusetzen, wenn vielleicht auch mit leicht anderen Akzenten. Man müsste also - eine Wahnsinns-Idee und praktisch nicht umsetzbar - auch die komplette Elite aus dem Verkehr ziehen, beseitigen, was auch immer.
Nehmen wir mal an, jemand wäre wahnsinnig genug das zu tun, und er hätte auch die Mittel dazu, dann hätte er aber noch immer nichts gewonnen, weil er das Staatswesen enthauptet hat, ohne entsprechend für Ersatz des Hauptes sorgen zu können. Denn da ist schlicht nichts, was sich ersatzweise ins Feld führen ließe. Das klassische Problem aller politischen Attentäter, ob sie nur Erfolg haben oder scheitern, letztlich bewirken sie gar nichts.
Geronimo
22.09.2015, 23:42
Dir ist schon klar, was du da geschrieben hast?
Hat er doch nett ausgedrückt, Herr katholischer Gewerkschaftsschreiberling.:wink:
Geronimo
22.09.2015, 23:45
Merkel ist, um's mal pathetisch zu sagen, nur der erste Kopf einer Hydra. Schlag ihn ab, und es wachsen drei neue nach. So, wie ein aus dem Verkehr gezogener Hitler das Schicksal nicht mehr gewendet hätte, würde es jetzt auch nichts bewirken. Es besteht eine erschreckende Einhelligkeit unter den "Eliten" aller etablierten Parteien, diese suizidale Politik im Prinzip unverändert fortzusetzen, wenn vielleicht auch mit leicht anderen Akzenten. Man müsste also - eine Wahnsinns-Idee und praktisch nicht umsetzbar - auch die komplette Elite aus dem Verkehr ziehen, beseitigen, was auch immer.
Nehmen wir mal an, jemand wäre wahnsinnig genug das zu tun, und er hätte auch die Mittel dazu, dann hätte er aber noch immer nichts gewonnen, weil er das Staatswesen enthauptet hat, ohne entsprechend für Ersatz des Hauptes sorgen zu können. Denn da ist schlicht nichts, was sich ersatzweise ins Feld führen ließe. Das klassische Problem aller politischen Attentäter, ob sie nur Erfolg haben oder scheitern, letztlich bewirken sie gar nichts.
Sollten die Zahlen von deagle.com nur halbwegs zutreffen, erledigt das die Dynamik der Ereignisse ganz von selbst.
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