Tutsi
21.09.2015, 17:44
http://www.way-to-allah.com/themen/Menschenrechte.html
Weitaus bessere Strategie ist es, sich im islamischen Rahmen, also im Rahmen von Qur'an und Sunna, mit dem Menschenrechtsphänomen zu befassen.
Dabei stellt man zunächst fest, dass sich der Begriff "Menschenrechte" weder im Judentum, noch im Christentum oder Islam entwickelt hat - nicht nur, weil dieser Begriff in den islamischen Rechtsquellen nicht auftaucht, sondern weil es einem gläubigen Menschen gegen den Strich geht, ein Individuum als Inhaber von Rechten zu begreifen. Göttliche Rechte für Menschen, ja, aber Rechte des Menschen, nein. In der Tat ist dieser Begriff unmittelbar mit der Vorstellung der Aufklärer des 18. Jahrhunderts verbunden, dass der Mensch autonomer Maßstab aller Dinge sei. Das ist für Menschen mit transzendenter Bindung inakzeptabel.
Zum zweiten musste es muslimischen Juristen widerstreben, ja als blasphemisch erscheinen, göttliche Normen in eine hierarchische Ordnung höherund niederrangiger Rechten zu zwängen. Das deutsche Recht kennt z.B. die normative Rangfolge von (i) Völkerrecht, (ii) Grundgesetz, (iii) Gesetzen, (iv) Verordnungen, (v) Verwaltungsrichtlinien, (vi) Verwaltungsakte. Im Gegensatz dazu führen muslimische Juristen seit jeher sämtliche Normen der Scharia als gleichrangig auf, von der rituellen Reinigung bis zum Zinsverbot.
Eine islamische Menschenrechtslehre
Beides - der mangelhafte Begriff "Menschenrechte" und die Ablehnung einer Rechtshierarchie hätten indessen der Entwicklung einer islamischen Menschenrechtslehre nicht im Wege stehen müssen. Dass dies gleichwohl versäumt wurde, setzte den Islam dem falschen Verdacht aus, menschenrechtsfeindlich zu sein. Dabei wäre es relativ einfach gewesen, mit etwas Einfallsreichtum zu beweisen, dass der Islam (i) alle klassischen Menschenrechte schon seit 1400 Jahren kennt und (ii) besser verankert hat als der Okzident seinen Kodex.
Das Verfahren dazu ist einfach: Wenn Allah (t.) in al-Nisa: 92 Mord verbietet und den Mörder eines einzelnen in al-Ma'ida: 32 mit jemand gleichsetzt, der die ganze Menschheit ermordet hat, dann kann man daraus zwar nicht unmittelbar, aber mittelbar - als Reflex - ein allgemeines Recht auf Leben ableiten. Wenn Allah (t.) in al-Schura(42): 38 die Muslime dazu anhält, ihre Angelegenheiten im Benehmen miteinander zu regeln, dann kann man daraus zumindest mittelbar ein allgemeines Recht auf politische Partizipation herleiten. Wenn die ersten drei Kalifen durch Wahl ermittelt wurden, ohne mit dem Propheten (s.) blutsverwandt zu sein, kann man daraus ableiten, dass ein islamischer Staat eine demokratische Republik sein kann, jedenfalls aber keine Monarchie sein muss. Stolpern wir also nicht über Terminologie, wo ein islamischer Rechtschutz für Menschen ....
Man kann nur staunen, wie die islamischen Vertreter so einiges verdrehen, daß es für sie günstig erscheint. Und wer legt denn die Scharia fest ? Allah kann nicht reden und deshalb bleibt dieses Scharia Gericht auch nur von Menschenhand gemacht.
google: muslime und die menschenrechte
Für die Zukunft merken:
Eine andere Frage ist es, ob es völkerrechtlich zulässig ist, das Amt des Staatsoberhaupts in einem muslimischen Staat einem Muslim vorzubehalten. Auch dies halte ich für irrelevant: Zum einen ist es unwahrscheinlich, dass in einem mehrheitlich muslimischen Land ein Nichtmuslim als Amir gewählt würde. Zum anderen betrachtet die Umma die Zugehörigkeit zum Islam als Kriterium für die Mitgliedschaft zu ihr. Muslimsein entspricht insofern einer Staatszugehörigkeit, und das Völkerrecht überlässt die innere Organisation eines Staates den jeweiligen Staatsbürgern.
Bei uns ist es aber möglich, daß Politiker mit muslimischen Hintergrund bereits agieren. Was wird erst werden, wenn weitere Posten in der Gesellschaft mit Muslimen besetzt werden - auch Richter - nach welchen Recht wird er urteilen ?
Und für Frauen zu merken:
Gleichberechtigung
Was die Rechte der Frau anbetrifft, ist vorab festzustellen, dass der Gleichheitsgrundsatz nur erfordert, gleiche Sachverhalte gleich zu behandeln. Ungleiche Sachverhalte dürfen also grundsätzlich ungleich behandelt werden. Ob es modisch ist oder nicht gehen die muslimischen Männer und die muslimischen Frauen nun aber einmal davon aus, dass Frauen und Männer physiologisch und damit auch psychologisch nicht identisch sind, wie es Allah (t.) so köstlich in Al-'lmran: 36 sagt: "...ein Junge ist halt nicht wie ein Mädchen..." Daher sind aus islamischer Sicht unterschiedliche Regelungen gerechtfertigt, soweit sie sich aus dem biologischen Unterschied der Geschlechter ergeben.
Dass eine Muslima - im Gegensatz zum Muslim - nach Umkehrschluss aus al-Ma'ida: 5 keine interreligiöse Ehe mit einem Juden oder Christen eingehen kann, hängt unmittelbar mit dem soeben geschilderten Verständnis der Rolle des Mannes in der Ehe zusammen; denn wenn dieser eine Chefrolle hat, kann seine muslimische Frau kaum erwarten, dass er ihre Überzeugungen sensibel honoriert. Schließlich ist nur ein Muslim gehalten, alle Propheten zu ehren.[Weil sich das eheliche Rollenverständnis hier zugunsten der Frau gewandelt hat, gibt es in Deutschland neuerdings Imame, welche die Ehe einer Muslima mit einem Nichtmuslim dulden. Sie ziehen damit die Schlussfolgerung aus einer Bedeutung von al-Ma'ida 5:3 die sie zuvor selbst erst hineingelegt hatten - m.E. ein unzulässiges Verfahren zur Unterwertung der Scharia unter die eigene Vernunft.]
Dass eine Frau gleichzeitig nur einen Ehemann ehelichen kann, mag ursprünglich damit zu tun gehabt haben, dass schon aus römischer Sicht pater semper incertus. Die Mehrehe mag Männern aber auch angesichts des großen Frauen- und Witwen- "überschusses" in kriegerischen Zeiten erlaubt worden sein. Wie dem auch sei: Auch hier sehe ich auf Grund der zivilisatorischen Entwicklung der umma keine signifikante Benachteiligung der Frau mehr; hat sich doch die Einehe im islamischen Bereich im Einklang mit dem Qur'an de facto durchgesetzt. Mehrehen in der muslimischen Welt sind heute nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen seltener als ehebrecherische Verhältnisse mit bestallten Maitressen im Okzident. Es kann kein Zweifel sein, dass dies der von Allah (t.) im Qur'an selbst in Gang gesetzten Entwicklung entspricht; denn Allah hat gern. an-Nisa: 129 Selbst ausgeschlossen, dass ein Mann mehreren Ehefrauen gerecht werden könnte, selbst wenn er es wünschte. Allah hat die Mehrehe in an-Nisa: 3 zusätzlich unter eine klare Bedingung gestellt, die fast nie eingehalten wurde, ja von Männern beim Zitieren des Verses gewöhnlich unter den Tisch fallen gelassen wird.
Hier wird so getan, als wäre Allah eine reale Person und der hat diese Gesetze ins Buch gegossen. Allah ist wie Gott eine Kraft, die aber nicht selbst spricht. Wer da spricht" - sind Leute, die früher sagten: durch mich spricht Gott - also hört auf mich. Und dabei gaben sie, den jeweiligen geographischen und lebensbefindlichen Situationen nur ein Sprachrohr.
Und in Ländern, in denen über die Sprache die Möglichkeit gegeben wird, aus einer Aussage mehrere Interpretationen zu erlauben, kann viele verdreht werden oder anders: zu den Gunsten des jeweiligen Interessenten ausgelegt werden.
Wenn diese "islamischen Menschenrechte" hier Einlaß finden, dann werden sich so manche Leute sehr wundern.
Aber - es ist ja alles nicht so schlimm, sagen die Leute, die gern den Islam hier sehen möchten.
Inwieweit der Blogger, der kritische Zeilen schrieb, nun seine 1000 Peitschenschläge nicht mehr weiter bekommt, darüber wurde in der letzten Zeit nicht mehr in der Öffentlichkeit geschrieben. Was mich wundert. Und - wen kümmert es noch ?
Mit der Freiheit, wie wir sie kennen, wird es mit der Einführung der Scharia hier in Europa dann vorbei sein.
Résumé
Dieser Überblick führt zu der Schlussfolgerung, dass die Menschenrechte im Islam nicht voll mit den Menschenrechts-Pakten der Vereinten Nationen übereinstimmen, weshalb diese denn auch von vielen muslimischen Ländern nur unter dem Vorbehalt ratifiziert wurden, dass die Scharia davon unberührt bleibt. Wie wir gesehen haben, ist der Konfliktsbereich andererseits so klein, dass der Islam als ein komplementäres Menschenrechtssystem verstanden werden kann. Was den Konfliktbereich anbetrifft, habe ich gezeigt, wie er auf einzelnen Gebieten im Wege einer islamkonformen Neuinterpretation der Quellen (idjtihad) und der strikten Einhaltung des islamischen Strafverfahrensrechts wenn nicht bereinigt, so doch entschärft werden kann. Doch dieses Verfahren hat Grenzen, weil die Scharia als göttliches Recht letztlich nicht zur Disposition steht, auch dann nicht, wenn Änderungen scheinbar im öffentlichen Interesse (maslaha) stünden. Soweit sich der Konflikt deshalb nicht lösen lässt, bleibt den Muslimen nur übrig, ihn auszusitzen, bis der Wind der Moderne und Postmoderne in einer Post-Post-Moderne wieder dreht. Das gilt z. B. hinsichtlich der rechtlichen Aufwertung gleichgeschlechtlicher Verhältnisse analog zur normalen Ehe. In dieser und anderer Hinsicht gilt es einfach, Geduld zu zeigen. Geduld ist eine muslimische Primärtugend.
Weitaus bessere Strategie ist es, sich im islamischen Rahmen, also im Rahmen von Qur'an und Sunna, mit dem Menschenrechtsphänomen zu befassen.
Dabei stellt man zunächst fest, dass sich der Begriff "Menschenrechte" weder im Judentum, noch im Christentum oder Islam entwickelt hat - nicht nur, weil dieser Begriff in den islamischen Rechtsquellen nicht auftaucht, sondern weil es einem gläubigen Menschen gegen den Strich geht, ein Individuum als Inhaber von Rechten zu begreifen. Göttliche Rechte für Menschen, ja, aber Rechte des Menschen, nein. In der Tat ist dieser Begriff unmittelbar mit der Vorstellung der Aufklärer des 18. Jahrhunderts verbunden, dass der Mensch autonomer Maßstab aller Dinge sei. Das ist für Menschen mit transzendenter Bindung inakzeptabel.
Zum zweiten musste es muslimischen Juristen widerstreben, ja als blasphemisch erscheinen, göttliche Normen in eine hierarchische Ordnung höherund niederrangiger Rechten zu zwängen. Das deutsche Recht kennt z.B. die normative Rangfolge von (i) Völkerrecht, (ii) Grundgesetz, (iii) Gesetzen, (iv) Verordnungen, (v) Verwaltungsrichtlinien, (vi) Verwaltungsakte. Im Gegensatz dazu führen muslimische Juristen seit jeher sämtliche Normen der Scharia als gleichrangig auf, von der rituellen Reinigung bis zum Zinsverbot.
Eine islamische Menschenrechtslehre
Beides - der mangelhafte Begriff "Menschenrechte" und die Ablehnung einer Rechtshierarchie hätten indessen der Entwicklung einer islamischen Menschenrechtslehre nicht im Wege stehen müssen. Dass dies gleichwohl versäumt wurde, setzte den Islam dem falschen Verdacht aus, menschenrechtsfeindlich zu sein. Dabei wäre es relativ einfach gewesen, mit etwas Einfallsreichtum zu beweisen, dass der Islam (i) alle klassischen Menschenrechte schon seit 1400 Jahren kennt und (ii) besser verankert hat als der Okzident seinen Kodex.
Das Verfahren dazu ist einfach: Wenn Allah (t.) in al-Nisa: 92 Mord verbietet und den Mörder eines einzelnen in al-Ma'ida: 32 mit jemand gleichsetzt, der die ganze Menschheit ermordet hat, dann kann man daraus zwar nicht unmittelbar, aber mittelbar - als Reflex - ein allgemeines Recht auf Leben ableiten. Wenn Allah (t.) in al-Schura(42): 38 die Muslime dazu anhält, ihre Angelegenheiten im Benehmen miteinander zu regeln, dann kann man daraus zumindest mittelbar ein allgemeines Recht auf politische Partizipation herleiten. Wenn die ersten drei Kalifen durch Wahl ermittelt wurden, ohne mit dem Propheten (s.) blutsverwandt zu sein, kann man daraus ableiten, dass ein islamischer Staat eine demokratische Republik sein kann, jedenfalls aber keine Monarchie sein muss. Stolpern wir also nicht über Terminologie, wo ein islamischer Rechtschutz für Menschen ....
Man kann nur staunen, wie die islamischen Vertreter so einiges verdrehen, daß es für sie günstig erscheint. Und wer legt denn die Scharia fest ? Allah kann nicht reden und deshalb bleibt dieses Scharia Gericht auch nur von Menschenhand gemacht.
google: muslime und die menschenrechte
Für die Zukunft merken:
Eine andere Frage ist es, ob es völkerrechtlich zulässig ist, das Amt des Staatsoberhaupts in einem muslimischen Staat einem Muslim vorzubehalten. Auch dies halte ich für irrelevant: Zum einen ist es unwahrscheinlich, dass in einem mehrheitlich muslimischen Land ein Nichtmuslim als Amir gewählt würde. Zum anderen betrachtet die Umma die Zugehörigkeit zum Islam als Kriterium für die Mitgliedschaft zu ihr. Muslimsein entspricht insofern einer Staatszugehörigkeit, und das Völkerrecht überlässt die innere Organisation eines Staates den jeweiligen Staatsbürgern.
Bei uns ist es aber möglich, daß Politiker mit muslimischen Hintergrund bereits agieren. Was wird erst werden, wenn weitere Posten in der Gesellschaft mit Muslimen besetzt werden - auch Richter - nach welchen Recht wird er urteilen ?
Und für Frauen zu merken:
Gleichberechtigung
Was die Rechte der Frau anbetrifft, ist vorab festzustellen, dass der Gleichheitsgrundsatz nur erfordert, gleiche Sachverhalte gleich zu behandeln. Ungleiche Sachverhalte dürfen also grundsätzlich ungleich behandelt werden. Ob es modisch ist oder nicht gehen die muslimischen Männer und die muslimischen Frauen nun aber einmal davon aus, dass Frauen und Männer physiologisch und damit auch psychologisch nicht identisch sind, wie es Allah (t.) so köstlich in Al-'lmran: 36 sagt: "...ein Junge ist halt nicht wie ein Mädchen..." Daher sind aus islamischer Sicht unterschiedliche Regelungen gerechtfertigt, soweit sie sich aus dem biologischen Unterschied der Geschlechter ergeben.
Dass eine Muslima - im Gegensatz zum Muslim - nach Umkehrschluss aus al-Ma'ida: 5 keine interreligiöse Ehe mit einem Juden oder Christen eingehen kann, hängt unmittelbar mit dem soeben geschilderten Verständnis der Rolle des Mannes in der Ehe zusammen; denn wenn dieser eine Chefrolle hat, kann seine muslimische Frau kaum erwarten, dass er ihre Überzeugungen sensibel honoriert. Schließlich ist nur ein Muslim gehalten, alle Propheten zu ehren.[Weil sich das eheliche Rollenverständnis hier zugunsten der Frau gewandelt hat, gibt es in Deutschland neuerdings Imame, welche die Ehe einer Muslima mit einem Nichtmuslim dulden. Sie ziehen damit die Schlussfolgerung aus einer Bedeutung von al-Ma'ida 5:3 die sie zuvor selbst erst hineingelegt hatten - m.E. ein unzulässiges Verfahren zur Unterwertung der Scharia unter die eigene Vernunft.]
Dass eine Frau gleichzeitig nur einen Ehemann ehelichen kann, mag ursprünglich damit zu tun gehabt haben, dass schon aus römischer Sicht pater semper incertus. Die Mehrehe mag Männern aber auch angesichts des großen Frauen- und Witwen- "überschusses" in kriegerischen Zeiten erlaubt worden sein. Wie dem auch sei: Auch hier sehe ich auf Grund der zivilisatorischen Entwicklung der umma keine signifikante Benachteiligung der Frau mehr; hat sich doch die Einehe im islamischen Bereich im Einklang mit dem Qur'an de facto durchgesetzt. Mehrehen in der muslimischen Welt sind heute nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen seltener als ehebrecherische Verhältnisse mit bestallten Maitressen im Okzident. Es kann kein Zweifel sein, dass dies der von Allah (t.) im Qur'an selbst in Gang gesetzten Entwicklung entspricht; denn Allah hat gern. an-Nisa: 129 Selbst ausgeschlossen, dass ein Mann mehreren Ehefrauen gerecht werden könnte, selbst wenn er es wünschte. Allah hat die Mehrehe in an-Nisa: 3 zusätzlich unter eine klare Bedingung gestellt, die fast nie eingehalten wurde, ja von Männern beim Zitieren des Verses gewöhnlich unter den Tisch fallen gelassen wird.
Hier wird so getan, als wäre Allah eine reale Person und der hat diese Gesetze ins Buch gegossen. Allah ist wie Gott eine Kraft, die aber nicht selbst spricht. Wer da spricht" - sind Leute, die früher sagten: durch mich spricht Gott - also hört auf mich. Und dabei gaben sie, den jeweiligen geographischen und lebensbefindlichen Situationen nur ein Sprachrohr.
Und in Ländern, in denen über die Sprache die Möglichkeit gegeben wird, aus einer Aussage mehrere Interpretationen zu erlauben, kann viele verdreht werden oder anders: zu den Gunsten des jeweiligen Interessenten ausgelegt werden.
Wenn diese "islamischen Menschenrechte" hier Einlaß finden, dann werden sich so manche Leute sehr wundern.
Aber - es ist ja alles nicht so schlimm, sagen die Leute, die gern den Islam hier sehen möchten.
Inwieweit der Blogger, der kritische Zeilen schrieb, nun seine 1000 Peitschenschläge nicht mehr weiter bekommt, darüber wurde in der letzten Zeit nicht mehr in der Öffentlichkeit geschrieben. Was mich wundert. Und - wen kümmert es noch ?
Mit der Freiheit, wie wir sie kennen, wird es mit der Einführung der Scharia hier in Europa dann vorbei sein.
Résumé
Dieser Überblick führt zu der Schlussfolgerung, dass die Menschenrechte im Islam nicht voll mit den Menschenrechts-Pakten der Vereinten Nationen übereinstimmen, weshalb diese denn auch von vielen muslimischen Ländern nur unter dem Vorbehalt ratifiziert wurden, dass die Scharia davon unberührt bleibt. Wie wir gesehen haben, ist der Konfliktsbereich andererseits so klein, dass der Islam als ein komplementäres Menschenrechtssystem verstanden werden kann. Was den Konfliktbereich anbetrifft, habe ich gezeigt, wie er auf einzelnen Gebieten im Wege einer islamkonformen Neuinterpretation der Quellen (idjtihad) und der strikten Einhaltung des islamischen Strafverfahrensrechts wenn nicht bereinigt, so doch entschärft werden kann. Doch dieses Verfahren hat Grenzen, weil die Scharia als göttliches Recht letztlich nicht zur Disposition steht, auch dann nicht, wenn Änderungen scheinbar im öffentlichen Interesse (maslaha) stünden. Soweit sich der Konflikt deshalb nicht lösen lässt, bleibt den Muslimen nur übrig, ihn auszusitzen, bis der Wind der Moderne und Postmoderne in einer Post-Post-Moderne wieder dreht. Das gilt z. B. hinsichtlich der rechtlichen Aufwertung gleichgeschlechtlicher Verhältnisse analog zur normalen Ehe. In dieser und anderer Hinsicht gilt es einfach, Geduld zu zeigen. Geduld ist eine muslimische Primärtugend.