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Vollständige Version anzeigen : Rostock: 50 ausreisepflichtige Asylanten verursachen 500.000 € Kosten!



Franko
07.09.2015, 12:19
In der Propaganda von Medien, Politik und Behörden heißt es immer wieder aufs neue: Sämtliche Kosten, die Kreisen und kreisfreien Städten durch den ungebremsten Asylanten-Zustrom entstehen, würden doch von den Landesbehörden erstattet. Zum einen aber wird der Steuerzahler so oder so zur Ader gelassen. Zum anderen bleiben Kreise und Kommunen auf teils sechsstelligen Summen sitzen – Beispiel Rostock.

Die so genannten nicht erstattungsfähigen Aufwendungen erreichten dort im Haushaltsjahr 2013 eine Höhe von 447.200 Euro; 2014 waren es bereits 520.000 Euro (2012: 386.500 Euro). Wie die Verwaltung auf NPD-Anfrage weiter mitteilte, betreffen die Ausgaben fast ausschließlich Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 25 (5) des Aufenthaltsgesetzes. In der Hansestadt hielten sich zum Stichtag 1. Juli 2015 50 Ausländer auf, die von der 25-5-Regelung profitierten.

Laut Gesetzestext geht es dabei um Ausländer, die eigentlich ausreisepflichtig sind. Dennoch kann ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn die Ausreise „aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich … und mit dem Wegfall der Ausreishindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist.“ Dabei handelt es sich um einen jener typischen Schlupfloch- und (Kau-)Gummiparagraphen, die Lobby-Organisationen wie die „Flüchtlingsräte“ der Länder in der Praxis als willkommene Knetmasse nutzen.

So heißt es auf der Netzseite des niedersächsischen Flüchtlingsrates: „Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG können Sie erhalten, wenn Sie weder freiwillig ausreisen noch abgeschoben werden können“, beispielsweise, wenn „eine langfristige Reiseunfähigkeit“ vorliege. Aus Kleinen Anfragen der Schweriner NPD-Landtagsfraktion kennen wir es: plötzliche Ohnmachtsanfälle und Kreislaufzusammenbrüche bei Asylanten, die gerade die Aufforderung zum Abflug erhalten haben, aber auch völlig überraschend untergetauchte Kinder oder renitentes Verhalten. Im Bürokraten-Sprech ist dann von „Verhinderungsgründen für eine Ausreise“ die Rede.

Für den Fall, daß es eng zu werden droht, hat der Flüchtlingsrat natürlich auch den passenden Hinweis parat: „Sollte die Ausländerbehörde Ihre Aufenthaltserlaubnis nicht verlängern, weil eine Abschiebung oder Rückkehr möglich sein soll, suchen Sie sofort einen Anwalt oder eine Anwältin auf!“ Kommt es dazu, herrscht in so mancher Kanzlei geradezu ausgelassene Stimmung.

Flüchtlingsrat Niedersachsen: „Trotz Bezugs von Sozialleistungen oder bei Vorliegen eines Ausweisungsgrundes (insbesondere Straffälligkeit, aber zum Beispiel auch Drogenkonsum) kann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt oder verlängert werden.“

http://www.npd-mv.de/?p=15718

Selber schuld oder? Wenn die Kommunen sowas dulden...

Sathington Willoughby
07.09.2015, 12:52
Wenn die Bürger sowas dulden...