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Vollständige Version anzeigen : Bewährungsstrafe für Besitz von Kinderpornos



BlackForrester
24.07.2015, 22:00
http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id_74831586/schleswig-holstein-bewaehrungsstrafe-fuer-besitz-von-kinderpornos.html

Liest man solcherlei "Urteile" dann sieht man was im diesem Staat der Schutz der Kinder wirklich wert ist...große Dampfplauderei und nimmt man dann ´mal einen hoch, dann bekommt der Begriff "mit Samthandschuhen anfassen" eine vollkommen neue Bedeutung.

Dass sich der Richter und der Staatsanwalt noch im Spiegel selber betrachten können....

-jmw-
25.07.2015, 10:34
Der Schutz der Kinder... Ist dem so? Wären die Kinder denn sicherer durch eine höhere Strafe? Nein, wären sie nicht, denn der Mann besass ja Aufzeichnungen und die Taten sind also längst geschehen.
Hätte er sie selbst angefertigt oder für einen Livestream bezahlt odgl., dann wär's was anderes, aber so? Jetzt hat(te) er faktisch gar nichts mit den Opfern zu tun. Was will man da bestrafen?
Wenn schon, dann muss man mit Prävention und/oder der Würde der Opfer argumentieren.
Prävention wäre es nur, bestünde ein begründeter(!) Verdacht, er selbst könnte sich an Kindern vergreifen. Dazu muss er begutachtet werden, was ja wohl auch geschehen soll.

Rumburak
25.07.2015, 10:47
Der Schutz der Kinder... Ist dem so? Wären die Kinder denn sicherer durch eine höhere Strafe? Nein, wären sie nicht, denn der Mann besass ja Aufzeichnungen und die Taten sind also längst geschehen.
Hätte er sie selbst angefertigt oder für einen Livestream bezahlt odgl., dann wär's was anderes, aber so? Jetzt hat(te) er faktisch gar nichts mit den Opfern zu tun. Was will man da bestrafen?
Wenn schon, dann muss man mit Prävention und/oder der Würde der Opfer argumentieren.
Prävention wäre es nur, bestünde ein begründeter(!) Verdacht, er selbst könnte sich an Kindern vergreifen. Dazu muss er begutachtet werden, was ja wohl auch geschehen soll.

Na Moment mal. Gäbe es keine Konsumenten, gäbe es dafür gar keinen Markt. Ich sehe daher kein Problem Konsumenten wenigstens zehn Jahre zu verknacken, wenn dadurch auch nur ein Kind bewahrt wird. Es würden aber weitaus mehr sein.

BlackForrester
25.07.2015, 10:59
Der Schutz der Kinder... Ist dem so? Wären die Kinder denn sicherer durch eine höhere Strafe? Nein, wären sie nicht, denn der Mann besass ja Aufzeichnungen und die Taten sind also längst geschehen.
Hätte er sie selbst angefertigt oder für einen Livestream bezahlt odgl., dann wär's was anderes, aber so? Jetzt hat(te) er faktisch gar nichts mit den Opfern zu tun. Was will man da bestrafen?
Wenn schon, dann muss man mit Prävention und/oder der Würde der Opfer argumentieren.
Prävention wäre es nur, bestünde ein begründeter(!) Verdacht, er selbst könnte sich an Kindern vergreifen. Dazu muss er begutachtet werden, was ja wohl auch geschehen soll.


Richtig - die Taten waren bereits geschehen - würden diese "Taten" aber geschehen gäbe es keinen "Markt" dafür - das ist doch die Frage und dies dürfte man dann wohl doch verneinen.

Insofern hat sich dieser Mann zwar nicht direkt an den Kindern vergangen, aber durch sein Verhalten dafür gesorgt, dass sich an Kindern vergangen wird und dies ist dann zumindest als Täterschaft zu werten.

§25 StGB sagt:
Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.

Auch sagt §184b, Absatz 3 StGB:
Wer es unternimmt, sich den Besitz an einer kinderpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen, oder wer eine solche Schrift besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

3 Jahre wären also möglich gewesen (was wenig genug ist).

RobinderHut
25.07.2015, 11:17
Durch die Nachfrage dieser Medien generiert man aber automatisch auch ein höheres Angebot, ergo ist der Mann für mich durchaus "mitverantwortlich".

Antisozialist
25.07.2015, 11:41
http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id_74831586/schleswig-holstein-bewaehrungsstrafe-fuer-besitz-von-kinderpornos.html

Liest man solcherlei "Urteile" dann sieht man was im diesem Staat der Schutz der Kinder wirklich wert ist...große Dampfplauderei und nimmt man dann ´mal einen hoch, dann bekommt der Begriff "mit Samthandschuhen anfassen" eine vollkommen neue Bedeutung.

Dass sich der Richter und der Staatsanwalt noch im Spiegel selber betrachten können....

So viel Sammlerwut hätte mit lebenslänglicher Zwangseinweisung geahndet werden sollen. Anscheinend wird in diesem Land nur noch die HC-Leugnung und "Lagerarbeit" ernsthaft verfolgt.

-jmw-
25.07.2015, 16:32
Na Moment mal. Gäbe es keine Konsumenten, gäbe es dafür gar keinen Markt. Ich sehe daher kein Problem Konsumenten wenigstens zehn Jahre zu verknacken, wenn dadurch auch nur ein Kind bewahrt wird. Es würden aber weitaus mehr sein.


Richtig - die Taten waren bereits geschehen - würden diese "Taten" aber geschehen gäbe es keinen "Markt" dafür - das ist doch die Frage und dies dürfte man dann wohl doch verneinen.

Insofern hat sich dieser Mann zwar nicht direkt an den Kindern vergangen, aber durch sein Verhalten dafür gesorgt, dass sich an Kindern vergangen wird und dies ist dann zumindest als Täterschaft zu werten.[...]


Durch die Nachfrage dieser Medien generiert man aber automatisch auch ein höheres Angebot, ergo ist der Mann für mich durchaus "mitverantwortlich".
Richtig ist: Ohne Käufer kein Markt.
Mit dem Konsum selbst hat das erst mittelbar zu tun, denn wenn einer anonym, kostenfrei und einseitig (also nicht p2p) Material aus dem Internet lädt, nimmt er an keinem "Markt" teil und erzeugt also keine Nachfrage. (Ich gehe dabei davon aus, dass ein Obdachloser(!) sich nicht für tausende Euro solches Material illegal beschafft.)

Blondína
26.07.2015, 09:03
In so manchen Köpfen schwirrt anscheinend immer noch die Propaganda-Lüge von der "millionenschweren Kinderporno-Industrie" herum, die eine gewisse Ursula von der Leyen einst verbreitet hat, um ihre Pläne zur Installation einer Zensurinfrakturstur im Internet zu rechtfertigen.

Tatsächlich werden kinderpornografische Bilder und Videos nur in seltenen Ausnahmefällen verkauft, sondern fast immer getauscht.

Und die Hersteller sind auch keine kriminellen Geschäftsleute, die des Geldes wegen Kinder missbrauchen oder andere dabei filmen, sondern selbst Pädophile, die das Material in erster Linie für sich selbst herstellen. Es anschließend mit anderen zu tauschen, verschafft ihnen dabei noch einen zusätzlichen Kick.

Übrigens vergreift sich nur ein geringer Bruchteil der Pädophilen real an Kindern. Die meisten sammeln und tauschen "nur" Bilder und Videos. Und vom kursierenden Material wiederum ist das meiste schon jahre- und jahrzehntealt, die meisten Opfer längst erwachsen. Das macht es natürlich nicht besser, sich so was anzuschauen und es weiterzugeben, aber es ist schlicht falsch, dass in Deutschland täglich massenhaft Kinderpornos produziert und kommerziell verbreitet würde.

Das sollten wir glauben, weil unser Schutzinstinkt gegenüber Kindern und unsere Abscheu davor, sie sexuell zu missbrauchen, das noch zu filmen und anschließend ins Internet zu stellen dazu missbraucht werden sollte, eine Zensurinfrastruktur zu schaffen. Einmal am Laufen wäre diese dann nach und nach dazu benutzt worden, immer mehr Dinge aus dem Internet zu filtern, die unseren Regierenden nicht gefallen.

Das sollte man bei allem richtigen und wichtigen Engagement gegen sexuellen Missbrauch von Kindern niemals vergessen!

-jmw-
26.07.2015, 09:35
[...] Das macht es natürlich nicht besser [...]
Doch, tut es. Zumal von einem "libertären" Standpunkt das "Verbrechen" in den von Dir geschilderten Fällen "nur" im Eingriff in die Privatsphäre besteht: Man guckt sich Bilder und Filme an, deren Herstellung der/die Aufgenommene nicht zugestimmt hat.

(Wenn Du in Deinem Kopf jetzt eine gewisse Widerständigkeit spürst, ist das normal! Sie sollte Dich aber nicht davon abzuhalten, drüber nachzudenken, ob ich nicht Recht hab. :) )

Blondína
26.07.2015, 09:43
Doch, tut es. Zumal von einem "libertären" Standpunkt das "Verbrechen" in den von Dir geschilderten Fällen "nur" im Eingriff in die Privatsphäre besteht: Man guckt sich Bilder und Filme an, deren Herstellung der/die Aufgenommene nicht zugestimmt hat.

Ich meinte: Dass die in vielen kursierenden kinderpornografischen Medien dargestellten Kinder inzwischen längst erwachsen sind, macht es nicht besser sich diese - unter Missachtung ihrer Privatsphäre, wie du richtig schreibst - hergestellten und verbreiteten Bilder oder Videos anzuschauen.

Dass ein bloßer Konsument von Kinderpornografie geringere Schuld auf sich lädt als derjenige der sie herstellt, steht für mich außer Frage.

-jmw-
26.07.2015, 10:42
O.k., dann hab ich das missverstanden. :)


Ich meinte: Dass die in vielen kursierenden kinderpornografischen Medien dargestellten Kinder inzwischen längst erwachsen sind, macht es nicht besser sich diese - unter Missachtung ihrer Privatsphäre, wie du richtig schreibst - hergestellten und verbreiteten Bilder oder Videos anzuschauen.

Dass ein bloßer Konsument von Kinderpornografie geringere Schuld auf sich lädt als derjenige der sie herstellt, steht für mich außer Frage.

BlackForrester
26.07.2015, 13:18
Richtig ist: Ohne Käufer kein Markt.
Mit dem Konsum selbst hat das erst mittelbar zu tun, denn wenn einer anonym, kostenfrei und einseitig (also nicht p2p) Material aus dem Internet lädt, nimmt er an keinem "Markt" teil und erzeugt also keine Nachfrage. (Ich gehe dabei davon aus, dass ein Obdachloser(!) sich nicht für tausende Euro solches Material illegal beschafft.)


Nun ja, ein Obdachloser mit Rechner und Netzzugang scheint so "unvermögend" nicht zu sein. Darüber kann man aber nur spekulieren.

Wir wissen auch nicht...waren die "Filme" und "Fotos" so eine Art "kostenfreier Trailer", womit man zum Kauf animieren soll oder nicht...auch darüber können wir nur spekulieren. Sollte dies aber der Fall sein, dann ist selbstverständlich ein Markt vorhanden.

Fakt aber ist doch - erst durch das Verhalten dieses Mann werden solcherlei Filme und Fotos hergestellt um über das Netz verbreitet zu werden und damit ist der Mann doch auch "Täter", welche Andere dazu anstiftet solcherlei Filme und Fotos ins Netz zu stellen.

§25 StGB besagt doch eindeutig: Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.

Dere Besitz kinderpornographischer Medien ist eine Straftat und wer solche Medien besitzt lässt doch die Straftat (also die Herstellung) durch Andere begehen...oder habe ich da einen Knick in der Optik.

Westphale
26.07.2015, 15:17
.....

§25 StGB besagt doch eindeutig: Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.

Dere Besitz kinderpornographischer Medien ist eine Straftat und wer solche Medien besitzt lässt doch die Straftat (also die Herstellung) durch Andere begehen...oder habe ich da einen Knick in der Optik.

Juristisch wird wird man kein Täter einer Straftat oder Anstiftung dazu ( Herstellung von KiPo) nur durch nachträglichen Besitz dieser KiPo .
Stell dir vor ein 18jähriger besitzt KiPo die vor 25 Jahren hergestellt wurden. Wie kann er vor seiner Geburt zu der Tat angestiftet haben?

-jmw-
26.07.2015, 16:59
Nun ja, ein Obdachloser mit Rechner und Netzzugang scheint so "unvermögend" nicht zu sein. Darüber kann man aber nur spekulieren.

Wir wissen auch nicht...waren die "Filme" und "Fotos" so eine Art "kostenfreier Trailer", womit man zum Kauf animieren soll oder nicht...auch darüber können wir nur spekulieren. Sollte dies aber der Fall sein, dann ist selbstverständlich ein Markt vorhanden.

Fakt aber ist doch - erst durch das Verhalten dieses Mann werden solcherlei Filme und Fotos hergestellt um über das Netz verbreitet zu werden und damit ist der Mann doch auch "Täter", welche Andere dazu anstiftet solcherlei Filme und Fotos ins Netz zu stellen.
Die Blondina weiter oben schon schrieb, werden die meisten KiPos (und JuPos. Ich find, da sollte man unterscheiden.) von privaten Amateuren ohne Gewinnerzielungsabsicht hergestellt. Wie viele davon im Netz landen, weiss ich nicht, ist wohl auch gar nicht bekannt. Jedenfalls darf davon ausgegangen werden, dass viele Filmaufnahmen im Privaten bleiben, d.h. beim Hersteller oder in kleinen Kreisen.
Klar gibt es Leute, die Sammlungen verkaufen. Jedoch der normale "Markt" ist keiner, sondern Tausch oder einseitiges Herunterladen. Auch sind sicher mehr als 99 Prozent der Nutzer nicht bescheuert genug, zu versuchen, selbst zu produzieren. Dazu muss man nämlich entweder skrupellos sein oder schwer einen an der Waffel haben (oder beides).


§25 StGB besagt doch eindeutig: Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.

Dere Besitz kinderpornographischer Medien ist eine Straftat und wer solche Medien besitzt lässt doch die Straftat (also die Herstellung) durch Andere begehen...oder habe ich da einen Knick in der Optik.
Siehe #13.

Arya
26.07.2015, 17:15
http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id_74831586/schleswig-holstein-bewaehrungsstrafe-fuer-besitz-von-kinderpornos.html

Liest man solcherlei "Urteile" dann sieht man was im diesem Staat der Schutz der Kinder wirklich wert ist...große Dampfplauderei und nimmt man dann ´mal einen hoch, dann bekommt der Begriff "mit Samthandschuhen anfassen" eine vollkommen neue Bedeutung.

Dass sich der Richter und der Staatsanwalt noch im Spiegel selber betrachten können....

Das ist nunmal die gängige Rechtssprechung bei Ersttätern. Das muss einem nicht gefallen ist aber so.