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Vollständige Version anzeigen : IP-Speicherung als Beweis für Online-Kriminalität



Thorson
23.07.2015, 20:58
Hallo,

vorweg ich habe nicht vor, etwas Illegales im Netz zu tun, aber eine Frage stelle ich mir:

Wenn jemand z.B. illegal Musik runter geladen hat, und man seine IP ermitteln möchte, das Runterladen aber schon, sagen wir, 10 Tage her ist (und auch erst am 10. Tag die IP abgefragt wird), kann man dann die Person anhand der IP noch dran kriegen, offiziell wird sie ja nach 7 Tagen gelöscht.

Wer weiß da was?

opppa
24.07.2015, 07:00
Hallo,

vorweg ich habe nicht vor, etwas Illegales im Netz zu tun, aber eine Frage stelle ich mir:

Wenn jemand z.B. illegal Musik runter geladen hat, und man seine IP ermitteln möchte, das Runterladen aber schon, sagen wir, 10 Tage her ist (und auch erst am 10. Tag die IP abgefragt wird), kann man dann die Person anhand der IP noch dran kriegen, offiziell wird sie ja nach 7 Tagen gelöscht.

Wer weiß da was?

Mach Dir da keine Sorgen!

Die Abmahnanwälte sind da inzwischen schon so automatisiert, daß sie Deine Daten "schnell genug" anfordern. Im Notfall wird Dein Provider auch jederzeit behaupten können, daß er Deine Verbindungsdaten noch nicht gelöscht hat, weil er die noch für die Rechnungsstellung oder interne Auswertungen dringend braucht.

Der Ablauf ist wie folgt:
- Der Abmahnanwalt stellt bei der Überwachung von illegalen Musik- (oder Porno)angeboten Deine IP fest und gibt die sofort an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter, weil der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht. Und Du wirst Dir vorstellen können, wie verdächtig Du für jemanden bist, der von diesem Verlag - herrlich und in Freuden - lebt. Dabei kommt es (eigentlich) weniger auf die Strafbarkeit, als auf das beim Anwalt automatisierte Eintreiben von (relativ kleinen) Lizenzgebühren und (satten) Anwaltskosten.
- Die Staatsanwaltschaft übermittelt die Listen der Anwälte mit den IPs (als durchlaufende Posten) an die Provider, weil sie verpflichtet ist, strafbaren Handlungen nachzugehen.
- Der Provider muß dann (wohl hoffentlich in manueller Kleinarbeit) anhand der IP die Klardaten der betroffenen User an die Staatsanwaltschaft übermitteln.
- Der Abmahnanwalt wird sich dann - in seiner Eigenschaft als Vertreter des "Geschädigten" - ganz legal Einblick in die Listen mit den Klardaten verschffen, die Namen und Adressen rausschreiben und seine Rechnung schreiben und eintreiben.

Da dieser ganze Ablauf weitgehend automatisiert ist, wird es Dir kaum gelingen, aus dieser Christenverfolgung raus zu kommen, wenn Du einmal erfasst bist.

Deine einzige Chance besteht darin, daß Du irgendeiner Rechtsinstanz - und das wird keinesfalls der Abmahnanwalt sein, weil der ja davon lebt - klar zu machen, daß sie keine Straftat verfolgt, und daß kein öffentliches Interesse besteht. Daß ich es nicht wirklich lustig finde, daß hier staatliche Justizbehörden gesetzlich gezwungen sind, für die Abmahnanwälte Handlangerdienste zu leisten, will ich nicht diskutieren.

:hmm:

Gehirnnutzer
24.07.2015, 07:29
Mach Dir da keine Sorgen!

Die Abmahnanwälte sind da inzwischen schon so automatisiert, daß sie Deine Daten "schnell genug" anfordern. Im Notfall wird Dein Provider auch jederzeit behaupten können, daß er Deine Verbindungsdaten noch nicht gelöscht hat, weil er die noch für die Rechnungsstellung oder interne Auswertungen dringend braucht.

Der Ablauf ist wie folgt:
- Der Abmahnanwalt stellt bei der Überwachung von illegalen Musik- (oder Porno)angeboten Deine IP fest und gibt die sofort an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter, weil der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht. Und Du wirst Dir vorstellen können, wie verdächtig Du für jemanden bist, der von diesem Verlag - herrlich und in Freuden - lebt. Dabei kommt es (eigentlich) weniger auf die Strafbarkeit, als auf das beim Anwalt automatisierte Eintreiben von (relativ kleinen) Lizenzgebühren und (satten) Anwaltskosten.
- Die Staatsanwaltschaft übermittelt die Listen der Anwälte mit den IPs (als durchlaufende Posten) an die Provider, weil sie verpflichtet ist, strafbaren Handlungen nachzugehen.
- Der Provider muß dann (wohl hoffentlich in manueller Kleinarbeit) anhand der IP die Klardaten der betroffenen User an die Staatsanwaltschaft übermitteln.
- Der Abmahnanwalt wird sich dann - in seiner Eigenschaft als Vertreter des "Geschädigten" - ganz legal Einblick in die Listen mit den Klardaten verschffen, die Namen und Adressen rausschreiben und seine Rechnung schreiben und eintreiben.

Da dieser ganze Ablauf weitgehend automatisiert ist, wird es Dir kaum gelingen, aus dieser Christenverfolgung raus zu kommen, wenn Du einmal erfasst bist.

Deine einzige Chance besteht darin, daß Du irgendeiner Rechtsinstanz - und das wird keinesfalls der Abmahnanwalt sein, weil der ja davon lebt - klar zu machen, daß sie keine Straftat verfolgt, und daß kein öffentliches Interesse besteht. Daß ich es nicht wirklich lustig finde, daß hier staatliche Justizbehörden gesetzlich gezwungen sind, für die Abmahnanwälte Handlangerdienste zu leisten, will ich nicht diskutieren.

:hmm:

Nett, was du da schilderst, ist aber bis auf eine Ausnahme verfassungswidrig und verstößt gegen § 113 TKG.

Kater
24.07.2015, 07:35
Bitte mehr Butter bei die Fische, Hirnnutzer! Erkläre diesen interessanten Sachverhalt doch mal mit ein pasr Sätzen.

Heiliger
24.07.2015, 09:03
Hallo,

vorweg ich habe nicht vor, etwas Illegales im Netz zu tun, aber eine Frage stelle ich mir:

Wenn jemand z.B. illegal Musik runter geladen hat, und man seine IP ermitteln möchte, das Runterladen aber schon, sagen wir, 10 Tage her ist (und auch erst am 10. Tag die IP abgefragt wird), kann man dann die Person anhand der IP noch dran kriegen, offiziell wird sie ja nach 7 Tagen gelöscht.

Wer weiß da was?

Meister, wie Alt bist Du? Als Kind wird man heutzutage schon mit einer abgeänderten Unterlassungsklage im Mund geboren!

Bemühe mal Tante Google, denn das Thema ist von A-Z ausdiskutiert, aber nicht unbedingt hier!

Thorson
24.07.2015, 09:58
Nett, was du da schilderst, ist aber bis auf eine Ausnahme verfassungswidrig und verstößt gegen § 113 TKG.

Ich hätte das auch gerne erläutert.
Vor allem aber auch meine Kernfrage, nach 7 Tagen -sind doch 7 Tage, oder?- müssten theoretisch die IP Daten weg sein, selbst wenn das nicht der Fall wäre, wären sie doch nicht mehr als Beweise gültig, da die über 7 Tage hinausgehende Speicherung illegal war, und somit der Beweis nicht verwendet werden darf.

Thorson
24.07.2015, 10:00
Meister, wie Alt bist Du? Als Kind wird man heutzutage schon mit einer abgeänderten Unterlassungsklage im Mund geboren!

Bemühe mal Tante Google, denn das Thema ist von A-Z ausdiskutiert, aber nicht unbedingt hier!

Habe ich, gibt zig verschiedene Meinungen zu, daher frag ich hier nochmal, vllt. kann wer seine Ausführungen mit § und Grundsatzurteilen verifizieren.

Schlummifix
24.07.2015, 10:05
Die Anwälte benutzen eine Software zum Aufspüren von Opfern, deren Legalität ziemlich fragwürdig ist.
Wer sich noch auf Tauschbörsen rumtreibt, ist nicht ganz dicht.

Im Übrigen gibt es inzwischen legale Filmangebote wie Watchever, für ein paar Eur im Monat. Dann gibt es noch online-Recorder, die wohl auch legal sind.
Also Finger weg von Tauschbörsen.

hamburger
24.07.2015, 10:52
Die Anwälte benutzen eine Software zum Aufspüren von Opfern, deren Legalität ziemlich fragwürdig ist.
Wer sich noch auf Tauschbörsen rumtreibt, ist nicht ganz dicht.

Im Übrigen gibt es inzwischen legale Filmangebote wie Watchever, für ein paar Eur im Monat. Dann gibt es noch online-Recorder, die wohl auch legal sind.
Also Finger weg von Tauschbörsen.

Es gibt außer Tauschbörsen noch andere Möglichkeiten. Wenn man aus dem Netz etwas herunter lädt, von einem Portal, das sich im Ausland befindet und auf dem nur eine Speicherung stattfindet, gibt es keine Möglichkeit der Identifikation.
Denn das Portal hat keine Daten, wenn der Zugang per Paysafe oder ähnlichen bezahlt wurde, und auch die herunter geladenen Daten sind nicht identifizierbar.
Das ärgert zwar die Filmindustrie, ist aber nicht zu verhindern.
Die IP des deutschen Providers ist also nutzlos für die Verfolger.

Schlummifix
24.07.2015, 10:55
Was Filme und Musik angeht, begreife ich den Sinn dieses Tuns nicht mehr.
Weil es inzwischen genügend legale Angebote gibt, und zwar für nur ein paar Eur im Monat.
Abgesehen davon gibt es auch noch die TV-Recorder, die kostenlos sind.

Warum also noch teure Abmahnungen riskieren, kapiere ich nicht?
Und wenn ich einen ganz neuen Film unbedingt haben will, kaufe ich ihn eben bei iTunes.

Thorson
24.07.2015, 10:59
Aber man kann das Problem damit umgehen, dass man das Werk verlinkt und dann den Hinweis rein setzt, dass man nicht für den Inhalt von Verlinkungen verantwortlich ist......ist mir gerade so eingefallen. :cool:

Hrafnaguð
24.07.2015, 14:06
Hallo,

vorweg ich habe nicht vor, etwas Illegales im Netz zu tun, aber eine Frage stelle ich mir:

Wenn jemand z.B. illegal Musik runter geladen hat, und man seine IP ermitteln möchte, das Runterladen aber schon, sagen wir, 10 Tage her ist (und auch erst am 10. Tag die IP abgefragt wird), kann man dann die Person anhand der IP noch dran kriegen, offiziell wird sie ja nach 7 Tagen gelöscht.

Wer weiß da was?

Wie das rechtlich aussieht weiß ich nicht.
Aber eins weiß ich: Finger weg von Tauschbörsen wie etwa Bittorrent oder Anderen.

Musik: Auf Youtube findet man fast alles, inzwischen auch in ausreichender Audioqualität und es gibt youtube-to-mp3 converter.
Alles andere: Filehoster. Mir ist nur ein einziger Fall bekannt in dem ein Filehoster Kundendaten rausgab, das war dann aber auch ein
Kinderpornofall. Und da ist auch auch nur gut und richtig. Aber wegen Urheberrecht habe ich das noch nie gehört.
Zudem Filehoster wie Uploaded auch noch im Ausland sitzen. Foren in denen Downloadlinks eingestellt werden gibts auch wie Sand am
Meer. Auch da ist mir kein Fall bekannt daß jemand der auf einen Link geklickt hat oder einen Link eingestellt hat dafür belangt wurde.

Filesharing macht man einfach nicht mehr. Wer es trotzdem tut, ist selber schuld. Bittorrent etwa nutze ich nur für legale Downloads,
gibt einige Mods für Spiele die über das Torrentnetzwerk verbreitet werden.

Narrenschiffer
24.07.2015, 14:09
Wie das rechtlich aussieht weiß ich nicht.
Aber eins weiß ich: Finger weg von Tauschbörsen wie etwa Bittorrent oder Anderen.

Musik: Auf Youtube findet man fast alles, inzwischen auch in ausreichender Audioqualität und es gibt youtube-to-mp3 converter.
Alles andere: Filehoster. Mir ist nur ein einziger Fall bekannt in dem ein Filehoster Kundendaten rausgab, das war dann aber auch ein
Kinderpornofall. Und da ist auch auch nur gut und richtig. Aber wegen Urheberrecht habe ich das noch nie gehört.
Zudem Filehoster wie Uploaded auch noch im Ausland sitzen. Foren in denen Downloadlinks eingestellt werden gibts auch wie Sand am
Meer. Auch da ist mir kein Fall bekannt daß jemand der auf einen Link geklickt hat oder einen Link eingestellt hat dafür belangt wurde.

Filesharing macht man einfach nicht mehr. Wer es trotzdem tut, ist selber schuld. Bittorrent etwa nutze ich nur für legale Downloads,
gibt einige Mods für Spiele die über das Torrentnetzwerk verbreitet werden.

​Genau so ist es - Grünstes Grün!

Murmillo
24.07.2015, 14:30
...
Der Ablauf ist wie folgt:
- Der Abmahnanwalt stellt bei der Überwachung von illegalen Musik- (oder Porno)angeboten Deine IP fest und gibt die sofort an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter, weil der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht. ...
Ganz so einfach ist es nicht. Der Abmahnanwalt stellt höchstens fest, dass eine bestimmte IP während einer bestimmten Zeit über Filesharing/ Torrent auf eine bestimmte, urheberrechtsgeschützte Datei in einer Tauschbörse zugegriffen hat. Wem die IP gehört, kann er nicht feststellen.
Er muss sich also vom Gericht einen Beschluss besorgen, dass der Internet-Provider die Daten rauszurücken hat, wer zu welchem Zeitpunkt diese IP hatte, denn die ist dynamisch. Dann kann er, so denn dein Internetanbieter die Daten die erlaubten 7 Tage speichert, deine Adresse herauskriegen.
Vodafone z.B. speichert eigenen Angaben zufolge keine IPs - schlechte Karten für Abmahnanwälte.
Aber das Verfahren ist fehlerbehaftet. Wir haben zur Zeit in der Firma ein solches Verfahren am Hals. Da soll jemand Ostern vor 2 Jahren den Film " Killer Elite" über unseren Firmenanschluss heruntergeladen und weiterverbreitet haben. Nur- Ostern war niemand in der Firma. Bei uns arbeiten nur Auswärtige, die alle weit weg bei ihren Familien waren, und unser Chef wird wohl kaum selbst gewesen sein.
Kann sich also nur jemand auf unseren Anschluss aufgeschaltet haben oder unser WLAN wurde gehackt.
Die Sache köchelt nun seit mehr als 2 Jahren.

Gehirnnutzer
24.07.2015, 14:53
Wie das rechtlich aussieht weiß ich nicht.
Aber eins weiß ich: Finger weg von Tauschbörsen wie etwa Bittorrent oder Anderen.

Musik: Auf Youtube findet man fast alles, inzwischen auch in ausreichender Audioqualität und es gibt youtube-to-mp3 converter.
Alles andere: Filehoster. Mir ist nur ein einziger Fall bekannt in dem ein Filehoster Kundendaten rausgab, das war dann aber auch ein
Kinderpornofall. Und da ist auch auch nur gut und richtig. Aber wegen Urheberrecht habe ich das noch nie gehört.
Zudem Filehoster wie Uploaded auch noch im Ausland sitzen. Foren in denen Downloadlinks eingestellt werden gibts auch wie Sand am
Meer. Auch da ist mir kein Fall bekannt daß jemand der auf einen Link geklickt hat oder einen Link eingestellt hat dafür belangt wurde.

Filesharing macht man einfach nicht mehr. Wer es trotzdem tut, ist selber schuld. Bittorrent etwa nutze ich nur für legale Downloads,
gibt einige Mods für Spiele die über das Torrentnetzwerk verbreitet werden.

Sorry, falsche Ansage. Finger weg von urheberrechtlich geschütztem Material, denn Filesharing selber ist nicht illegal.

hamburger
24.07.2015, 16:33
Sorry, falsche Ansage. Finger weg von urheberrechtlich geschütztem Material, denn Filesharing selber ist nicht illegal.

Wenn ich das Material von Uploaded lade ist das vollkommen Banane:D

Brathering
24.07.2015, 20:09
Richtig. Man nimmt uploaded für Filme und für Musik ist Soulseek ideal.

Wer Youtube eine Alternative nennt, der liebt keine Musik! Und die Zahlportale haben auch keine guten unabhängigen Filme.

Stanley_Beamish
24.07.2015, 21:04
Ich hätte das auch gerne erläutert.
Vor allem aber auch meine Kernfrage, nach 7 Tagen -sind doch 7 Tage, oder?- müssten theoretisch die IP Daten weg sein, selbst wenn das nicht der Fall wäre, wären sie doch nicht mehr als Beweise gültig, da die über 7 Tage hinausgehende Speicherung illegal war, und somit der Beweis nicht verwendet werden darf.

Schon die gerichtliche Herausgabeanordnung an den Provider wegen solcher läppischen Vergehen ist meiner Meinung nach rechtswidrig, da die Vorratsdatenspeicherung nur zur Aufklärung schwerer Straftaten vorgesehen war.

Heiliger
25.07.2015, 08:13
Habe ich, gibt zig verschiedene Meinungen zu, daher frag ich hier nochmal, vllt. kann wer seine Ausführungen mit § und Grundsatzurteilen verifizieren.

Dann kannst du nicht richtig lesen oder bist zu faul dazu! Seit Jahren gibt es speziell für genau dieses Thema Foren wo alles aber auch alles ausführlich beschrieben wird.

Selbst Ausdrucken kannste alles von abgewandelter Unterlassungserklärung bis hin zu neuesten Urteilen.

Ist mühselig viel zu lesen, aber das ist nun mal so!

Murmillo
25.07.2015, 08:28
Schon die gerichtliche Herausgabeanordnung an den Provider wegen solcher läppischen Vergehen ist meiner Meinung nach rechtswidrig, da die Vorratsdatenspeicherung nur zur Aufklärung schwerer Straftaten vorgesehen war.

Na ja, nach §100 Telekommunikationsgesetz ist schon der Verdacht einer schweren Straftat ausreichend !
Und läppisch ist es keineswegs, wenn es nach Ansicht der Anwälte da z.B. um mehrere tausend Euro geht.

opppa
25.07.2015, 13:29
Na ja, nach §100 Telekommunikationsgesetz ist schon der Verdacht einer schweren Straftat ausreichend !
Und läppisch ist es keineswegs, wenn es nach Ansicht der Anwälte da z.B. um mehrere tausend Euro geht.

Nu ja, unsere (nicht meine) ReGIERung wird wohl gute Gründe dazu haben, die Daten von allen, die generell irgendwas äußern generell zu sammeln, um die Erkenntnisse nachträglich zu ihrer Verteidigung (gegen was auch immer) auswerten zu können.

Heute ist man mit der Datenbankentechnik schließlich schon viel weiter, als damals mit der Zettel- und Karteikartentechnik der Stasi!

:D

Brombeere
25.07.2015, 14:23
Mal dazu eine Frage, etwas O.T.: Da ich damit in D. bei Besuchen noch nicht befasst war und wenn ich etwas wollte, ins Internetcafe ging. Es gibt doch bei Aldi Chips fuer Internetzugang zu kaufen. Was muss denn der Kaeufer, will er diesen Chip kaufen, als Dokumentation vorlegen. Perser? Oder verkaufen die das so?
Gruss W.

Brathering
25.07.2015, 14:25
Mal dazu eine Frage, etwas O.T.: Da ich damit in D. bei Besuchen noch nicht befasst war und wenn ich etwas wollte, ins Internetcafe ging. Es gibt doch bei Aldi Chips fuer Internetzugang zu kaufen. Was muss denn der Kaeufer, will er diesen Chip kaufen, als Dokumentation vorlegen. Perser? Oder verkaufen die das so?
Gruss W.

Prepaidkarten werden in Deutschland einfach so verkauft. zur Registrierung muss man online seine Daten eingeben. Meine Erfahrung mit den Billiganbietern Fonic, Congstar und Aldi war, dass sie falsche Daten akzeptieren und nicht überprüfen. :)

Gawen
25.07.2015, 14:26
Ganz so einfach ist es nicht. Der Abmahnanwalt stellt höchstens fest, dass eine bestimmte IP während einer bestimmten Zeit über Filesharing/ Torrent auf eine bestimmte, urheberrechtsgeschützte Datei in einer Tauschbörse zugegriffen hat. Wem die IP gehört, kann er nicht feststellen.

Haben die denn etwas "festgestellt", in dem Sinne, daß sie gerichtsfeste Beweise haben? Ist nämlich bei digitalen Daten gar nicht so einfach. Aus einem Log ein "Dokument" im juristischen Sinne zu machen ist nicht ganz trivial und dafür gibt es durchaus gesetzliche Regelungen.

Ist deren Erfassungssystem der Abmahner / Abmahnhelfer geeicht/amtlich zertifiziert, sind die Zeitstempel der Erfassung der IP Adresse signiert (qualifizierter Zeitstempel mit Signatur)?

Ist der Radius Server des Profiders geeicht... usw.

Ohne qualifizierte Zeitstempel und Signaturen sind die Nutzerangaben zu IP-Adressen im Grunde rechtlich gesehen wertlos, denk mal an unseren lustigen Generalbundesanwaltsfuzzi, der ständig nach "Originaldokumenten" ruft! :D

Ansonsten kann das ja durchaus eine Fehlerfassung sein (falsche Zeitangabe zu dyn. IP -> falsche Nutzerdaten-Auskunft).

Murmillo
26.07.2015, 08:16
Haben die denn etwas "festgestellt", in dem Sinne, daß sie gerichtsfeste Beweise haben? Ist nämlich bei digitalen Daten gar nicht so einfach. Aus einem Log ein "Dokument" im juristischen Sinne zu machen ist nicht ganz trivial und dafür gibt es durchaus gesetzliche Regelungen.
...

Ich kann nur sagen, wie es bei unserer Firma gelaufen war. Da wurde festgestellt, dass eine Datei mit einem bestimmten Hash-Wert - was nichts weiter ist, als der digitale Fingerabdruck dieser Datei- zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem Torrent-Netzwerk über einen bestimmten IP-Anschluss zum Tausch angeboten wurde. Dieser Hash-Wert ist also eindeutig dieser urheberrechtsgeschützten Datei zugeordnet.
Ich nehme an, dass der Abmahnanwalt in unserem Fall mit dem Hash-Wert und der von ihm ermittelten IP zum Gericht gegangen ist, und eine Verfügung erwirkt hat, dass der Provider die Daten herausgeben muss, wem zum fraglichen Zeitpunkt diese IP zugeordnet war, was unsere Firma gewesen sein soll.
Offensichtlich waren der Hash-Wert der Datei und die IP-Adresse als gerichtsfeste Beweise genug, um das Gericht zu veranlassen, diese Verfügung zu erlassen.