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Vollständige Version anzeigen : Entscheidung nach Aktenlage in der Psychiatrie/Psychologie



Großadmiral
14.07.2015, 18:25
Bei Vollzugslockerungen macht man sich es ja nicht einfach- keiner will eine katastrophale Fehleinschätzung verantworten.
Letztendlich entscheidet der Maßregelvollzugsleiter vulgo der Chefarzt der Einrichtung.
Dass Massenmörder aufgrund der Intervention verliebter Amateurpsychologinnen freikommen, ist eine populäre
Vorstellung, hat aber mit der Realität nichts zu tun.

Wenns interessiert, dann mache einen Strang auf, man kann das da diskutieren.

Erkläre doch mal den Unterschied zwischen Psychiater und Amateurpsychologinnen?
Ich weiß nur um den Unterschied in der Ausbildung und den daraus folgenden Kompetenzen.
Gibt es sonst noch etwas was man da beachten sollte?
Hältst du Entscheidungen nach Aktenlage in dem Bereich grundsätzlich für Vertretbar?
Wie kommt es das Psychotherapeuten(Amateurpsychologinnen) oft kein lesbares(Nachvollziehbarkeit) Sachverständigengutachten schreiben können?

GSch
14.07.2015, 19:06
Sicher hilft es, zunächst mal den Unterschied zwischen Psychiatern und Psychologen zu kennen. Ein Psychiater ist ein Mediziner, ein Psychologe ... nun ja, er glaubt, ein Menschenkenner zu sein.

Wenn Psychotherapeuten oder Amateurpsychologinnen kein lesbares Sachverständigengutachten schreiben können, dürfte das daran liegen, dass die eben keine Sachverständigen sind.

kotzfisch
14.07.2015, 21:05
Erkläre doch mal den Unterschied zwischen Psychiater und Amateurpsychologinnen?
Ich weiß nur um den Unterschied in der Ausbildung und den daraus folgenden Kompetenzen.
Gibt es sonst noch etwas was man da beachten sollte?
Hältst du Entscheidungen nach Aktenlage in dem Bereich grundsätzlich für Vertretbar?
Wie kommt es das Psychotherapeuten(Amateurpsychologinnen) oft kein lesbares(Nachvollziehbarkeit) Sachverständigengutachten schreiben können?

GSch hat den Ausbildungsunterschied erklärt.
Psychologen treffen im MRV (Maßregelvollzug) in der Regel keine Lockerungsentscheidungen alleine.
Aktenlageentscheidungen? Was genau meinst Du da? Begutachtungen nur nach Aktenlage?
So etwas gibt es, es ist dennoch völlig unseriös.Etwas völlig anderes sind Lockerungsentscheidungen oder
fällige gutachterliche Stellungnahmen, wie sie die Strafvollstreckungskammern etwa bei der Frage der Aussetzung der
Maßregel, ihrer Beendigung etc. anfordern oder die, die zur fälligen Anhörungen zur Frage der Fortdauer der Unterbringung
erforderlich sind.

Es ist ein weites Feld.Wie gesagt, wenn Dich das Thema interessiert, machen wir einen Fred zum MRV auf- es ist doch ein bißchen OT.

Großadmiral
15.07.2015, 10:40
GSch hat den Ausbildungsunterschied erklärt.
Psychologen treffen im MRV (Maßregelvollzug) in der Regel keine Lockerungsentscheidungen alleine.
Aktenlageentscheidungen? Was genau meinst Du da? Begutachtungen nur nach Aktenlage?
So etwas gibt es, es ist dennoch völlig unseriös.Etwas völlig anderes sind Lockerungsentscheidungen oder
fällige gutachterliche Stellungnahmen, wie sie die Strafvollstreckungskammern etwa bei der Frage der Aussetzung der
Maßregel, ihrer Beendigung etc. anfordern oder die, die zur fälligen Anhörungen zur Frage der Fortdauer der Unterbringung
erforderlich sind.

Es ist ein weites Feld.Wie gesagt, wenn Dich das Thema interessiert, machen wir einen Fred zum MRV auf- es ist doch ein bißchen OT.

Mit Entscheidung nach Aktenlage meine ich genau das. Ich erhalte eine Akte und Entscheide nur danach was enthalten ist, ist in meiner Branche so üblich.
Bei euch scheint es dies ja auch zu geben historisch kommt mir da der Fall des bayerischen Königs in den Sinn aktuell die NSU Sache.
Wenn es unseriös ist warum gibt es dann immer wieder Experten die es tun?

Großadmiral
15.07.2015, 10:48
Sicher hilft es, zunächst mal den Unterschied zwischen Psychiatern und Psychologen zu kennen. Ein Psychiater ist ein Mediziner, ein Psychologe ... nun ja, er glaubt, ein Menschenkenner zu sein.

Wenn Psychotherapeuten oder Amateurpsychologinnen kein lesbares Sachverständigengutachten schreiben können, dürfte das daran liegen, dass die eben keine Sachverständigen sind.

Ich weiß, aber die Ausbildungsdauern sind ähnlich 10+ Jahre.
Dummerweise dürfen sie es aber als Sachverständigengutachten abrechnen.
Gut es geht meist nicht zulasten der Staatskasse trotzdem ärgerlich.

kotzfisch
15.07.2015, 14:34
Mit Entscheidung nach Aktenlage meine ich genau das. Ich erhalte eine Akte und Entscheide nur danach was enthalten ist, ist in meiner Branche so üblich.
Bei euch scheint es dies ja auch zu geben historisch kommt mir da der Fall des bayerischen Königs in den Sinn aktuell die NSU Sache.
Wenn es unseriös ist warum gibt es dann immer wieder Experten die es tun?

Dann bist Du vielleicht Anwalt in der Schadensabwicklung- da kannst Du nach Aktenlage freilich entscheiden.
In der forensischen Psychiatrie nicht.
Es gibt kaum vertretbare Ausnahmen.

Großadmiral
15.07.2015, 15:50
Dann bist Du vielleicht Anwalt in der Schadensabwicklung- da kannst Du nach Aktenlage freilich entscheiden.
In der forensischen Psychiatrie nicht.
Es gibt kaum vertretbare Ausnahmen.

Gut wie kommt man dann in der NSU Sache auf diese Idee?
Was sind vertretbare Ausnahmen?

kotzfisch
15.07.2015, 17:58
Gut wie kommt man dann in der NSU Sache auf diese Idee?
Was sind vertretbare Ausnahmen?

Die einzige Ausnahme wäre Begutachtung bei Aktenlage bei völliger Verweigerung des Probanden.
Ich würde in diesem Falle erklären, dass ich keine Begutachtung durchführen kann.
In diese Verlegenheit kam ich noch nie, mache jedoch auch lange schon keine
Gutachten, sondern lediglich "gutachterliche Stellungnahmen", die völlig unproblematisches Alltagsgeschäft sind.
Es ist eine Gutachtensmafia, die sich Geld fürs Zweithaus und den Porsche "verdienen" will.
Es werden von den Landgerichten gerne auch immer dieselben Gutachter aus einem Pool angesprochen.
Es ist eine Binse, dass man als Gutachter genau weiß, in welche Richtung der Tenor des Gutachtens gehen soll.
Ich habe solche Praktiken abgelehnt und bin ohnehin nicht im Pool dabei,
sonst könnte ich schon als Privatier gehen. So läufts, wenn Du es genau wissen willst.
"verdienen"

Großadmiral
15.07.2015, 18:13
Die einzige Ausnahme wäre Begutachtung bei Aktenlage bei völliger Verweigerung des Probanden.
Ich würde in diesem Falle erklären, dass ich keine Begutachtung durchführen kann.
In diese Verlegenheit kam ich noch nie, mache jedoch auch lange schon keine
Gutachten, sondern lediglich "gutachterliche Stellungnahmen", die völlig unproblematisches Alltagsgeschäft sind.
Es ist eine Gutachtensmafia, die sich Geld fürs Zweithaus und den Porsche "verdienen" will.
Es werden von den Landgerichten gerne auch immer dieselben Gutachter aus einem Pool angesprochen.
Es ist eine Binse, dass man als Gutachter genau weiß, in welche Richtung der Tenor des Gutachtens gehen soll.
Ich habe solche Praktiken abgelehnt und bin ohnehin nicht im Pool dabei,
sonst könnte ich schon als Privatier gehen. So läufts, wenn Du es genau wissen willst.
"verdienen"

Also die übliche Korruption.