res nec mancipi
05.07.2015, 17:19
Hallo ich bin Neu hier .
Ich habe eine Blöde Frage, den es geht hier um etwas Konstruktives – Hypothetisches.
Also:
Ein Kind wird geboren in besetzten Deutschland ( Reich unter Verwaltung ),
in den Jahren 1950-1960.
Das Kind fährt mit seien Eltern ins Reich ( Deutschland ) , dabei wird dem Kind durch die Eltern die Verwaltete Geburtsstaatsbürgerschaft entzogen. Das Kind und seine Eltern kommen im Reich an ( im Westen ) .
Mit dem erreichen der Volljährigkeit, unterschreibt das Kind / der Mensch in freie Selbstbestimmung eine Willenserklärung zum beitritt als Bürger zu Bundes Republik.
In den Jahren 1990 tritt die DDR dem Wirtschaft Verband der Bundes Republik bei....
Soweit so Gut …
Im Rentenalter, 2011 kommt dann etwas Unerwartetes...... der Mensch wird Eigentümer und Besitzer in Abfolge an Grund und Boden im Verwalteten Gebiet des Deutschen Reichs.... nachweislich seit 1937 durch Erbe … Wenn, hierbei kein Lastenausgleich erfolgte, ( Freikauf von der Deutschen Reichsbürgerschaft ) ( Staatsvolks Anspruch ). Den ein Erwerb an Grund und Boden des Deutschen Reiches, in der Bundes Republik und im Besetzten Gebiet, ist nicht möglich., und somit keine Zugehörigkeit als Staats Volk - Bürger des Römischen Reiches, Heilige Nationen ..... ( Deutsche - Name für ein zusammen geschlossenen Staat,könnte sich jedoch auch Heisßn )
Nun, die Darstellung, auch wen nicht Real nur Hypothetisch, ist schon Interessant.
Nun habe ich die Frage :
Laut Römischen Recht im Natürlichen Sinne, bildet sich in Ablauf der Zeit auf dem Grund und Boden ein Staats Volk, der sein Schicksal bestimmen kann. ( Staatsgewalt leitet sich vom Grund und Boden aus. )
Was für eine Staats Angehörigkeit, wird durch Überlagerung aufgrund des nicht Gekauften oder Geschenkten Grund und Bodens gebildet. Und welche Bedeutung hat den der Artikel 146 für die Konstruierte Person, im Bezug auf die Staatsgewalt und das ( Reichs ) Deutsche Staats Volk, das es nicht mehr gibt . Welche Rechtlichen Konsequenzen ergeben sich für die Fiktive Person, da hierbei eine nicht mögliche Konstellation eingetreten sein würde,...
Durch welche Mechanismen geht die Staatsgewalt des Hypothetischen Bürgers, auf Deutsche ( Bundes Bürger ) (die eine Abstammung bis 1913 belegen können ) über …. ist der Hypothetische Deutsche Bürger ( Verfassung´s Gewalt des Deutschen Reiches von Deutschland ). Entstünde hierbei ein Rechts Anspruch, auf das …
Ist es ein Reichsbürger, ein Bundes Bürger – Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs ????
Eine kleine-kurze Anekdote:
Ein Ehepaar ( Familie Grünspecht ) hat zwei Kinder. Die Kinder Reisen in ein anderes Land und verbringen 75 % ihres Lebens in den anderen Land. Durch einen Umstand Erlangen sie nach 70 Jahren, die Kenntnis das ihre Eltern Verstorben sind . Nun, hat sich, jedoch ein Verwalter über den Grund und Boden der Familie ( Grünspecht ) hergemacht er Verwaltet es ... er Verkaufte ein Teil der Ackerflächen und er Lebt nach Umbau und nach Nutzung des Hauses mit seiner Familie, in den Haus der Familie Grünspecht. Nun kommen die Kinder, die Grünspechts zurück …. was nun sie wollen in ihr Eltern Haus einziehen... Dürfen die des den ???
Dürfen die Kinder so ohne wenn und aber das Haus vom Verwalter zurückfordern. ( freche Fragestellung )
Die Regeln über Grund und Boden bestehen seit der Antike.
(Menschlich - Materialistische Prägung )
Natürlich gab es vor etwa 35 Millionen Jahren keine so ausgeprägten Regeln für Grund und Boden wie Heute auf der Erde ...
Ich habe eine Blöde Frage, den es geht hier um etwas Konstruktives – Hypothetisches.
Also:
Ein Kind wird geboren in besetzten Deutschland ( Reich unter Verwaltung ),
in den Jahren 1950-1960.
Das Kind fährt mit seien Eltern ins Reich ( Deutschland ) , dabei wird dem Kind durch die Eltern die Verwaltete Geburtsstaatsbürgerschaft entzogen. Das Kind und seine Eltern kommen im Reich an ( im Westen ) .
Mit dem erreichen der Volljährigkeit, unterschreibt das Kind / der Mensch in freie Selbstbestimmung eine Willenserklärung zum beitritt als Bürger zu Bundes Republik.
In den Jahren 1990 tritt die DDR dem Wirtschaft Verband der Bundes Republik bei....
Soweit so Gut …
Im Rentenalter, 2011 kommt dann etwas Unerwartetes...... der Mensch wird Eigentümer und Besitzer in Abfolge an Grund und Boden im Verwalteten Gebiet des Deutschen Reichs.... nachweislich seit 1937 durch Erbe … Wenn, hierbei kein Lastenausgleich erfolgte, ( Freikauf von der Deutschen Reichsbürgerschaft ) ( Staatsvolks Anspruch ). Den ein Erwerb an Grund und Boden des Deutschen Reiches, in der Bundes Republik und im Besetzten Gebiet, ist nicht möglich., und somit keine Zugehörigkeit als Staats Volk - Bürger des Römischen Reiches, Heilige Nationen ..... ( Deutsche - Name für ein zusammen geschlossenen Staat,könnte sich jedoch auch Heisßn )
Nun, die Darstellung, auch wen nicht Real nur Hypothetisch, ist schon Interessant.
Nun habe ich die Frage :
Laut Römischen Recht im Natürlichen Sinne, bildet sich in Ablauf der Zeit auf dem Grund und Boden ein Staats Volk, der sein Schicksal bestimmen kann. ( Staatsgewalt leitet sich vom Grund und Boden aus. )
Was für eine Staats Angehörigkeit, wird durch Überlagerung aufgrund des nicht Gekauften oder Geschenkten Grund und Bodens gebildet. Und welche Bedeutung hat den der Artikel 146 für die Konstruierte Person, im Bezug auf die Staatsgewalt und das ( Reichs ) Deutsche Staats Volk, das es nicht mehr gibt . Welche Rechtlichen Konsequenzen ergeben sich für die Fiktive Person, da hierbei eine nicht mögliche Konstellation eingetreten sein würde,...
Durch welche Mechanismen geht die Staatsgewalt des Hypothetischen Bürgers, auf Deutsche ( Bundes Bürger ) (die eine Abstammung bis 1913 belegen können ) über …. ist der Hypothetische Deutsche Bürger ( Verfassung´s Gewalt des Deutschen Reiches von Deutschland ). Entstünde hierbei ein Rechts Anspruch, auf das …
Ist es ein Reichsbürger, ein Bundes Bürger – Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs ????
Eine kleine-kurze Anekdote:
Ein Ehepaar ( Familie Grünspecht ) hat zwei Kinder. Die Kinder Reisen in ein anderes Land und verbringen 75 % ihres Lebens in den anderen Land. Durch einen Umstand Erlangen sie nach 70 Jahren, die Kenntnis das ihre Eltern Verstorben sind . Nun, hat sich, jedoch ein Verwalter über den Grund und Boden der Familie ( Grünspecht ) hergemacht er Verwaltet es ... er Verkaufte ein Teil der Ackerflächen und er Lebt nach Umbau und nach Nutzung des Hauses mit seiner Familie, in den Haus der Familie Grünspecht. Nun kommen die Kinder, die Grünspechts zurück …. was nun sie wollen in ihr Eltern Haus einziehen... Dürfen die des den ???
Dürfen die Kinder so ohne wenn und aber das Haus vom Verwalter zurückfordern. ( freche Fragestellung )
Die Regeln über Grund und Boden bestehen seit der Antike.
(Menschlich - Materialistische Prägung )
Natürlich gab es vor etwa 35 Millionen Jahren keine so ausgeprägten Regeln für Grund und Boden wie Heute auf der Erde ...