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Vollständige Version anzeigen : Justizreform: Maas will u. a. das Wort "Mörder" aus dem Gesetz streichen!



Maggie
29.06.2015, 12:38
Der linke Maas will ein Gesetz reformieren, dass ein "Nazi" geschaffen hat. U. soll das Wort "Mörder" abgeschafft werden und "lebenslang" bei Mord soll es nicht prinzipiell geben.
Während andere (auch EU-Länder) ihre Gesetze verschärfen, werden sie bei uns verwässert.


Wie irre ist diese Reform?
Justizminister will das Wort „Mörder“ abschaffen!... und bei Mord soll es künftig nicht mehr automatisch „lebenslänglich“ geben


Von FRANZ SOLMS-LAUBACH

.

Mörder oder Totschläger? Das ist häufig die Frage, wenn ein Mensch umgebracht wird ...

Nun will Bundesjustizminister Heiko Maas (48, SPD) das Wort „Mörder“ abschaffen. Und: In Deutschland soll ein Mord zukünftig nicht mehr automatisch mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft werden.

Eine 16-köpfige Runde aus Wissenschaftlern, Richtern und Staatsanwälten erstellte nach Informationen des „Spiegel“ einen 282 Seiten starken Bericht. Darin wird empfohlen, den Begriff „Mörder” aus dem Strafrecht zu streichen. Auch vom „Totschläger” sollte nicht mehr die Rede sein. Am Montag wollen die Experten ihre Vorschläge Mass übergeben...
http://www.bild.de/politik/inland/justizminister/heiko-maas-will-das-wort-moerder-abschaffen-41543368.bild.html

Holdus
29.06.2015, 17:13
"Das Strafgesetzbuch wird auch weiterhin zwischen Mord und Totschlag unterscheiden. "
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gesetzgebung-reform-mord-211-mordmerkmale-lebenslaenglich/

Maggie
29.06.2015, 17:22
"Das Strafgesetzbuch wird auch weiterhin zwischen Mord und Totschlag unterscheiden. "
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gesetzgebung-reform-mord-211-mordmerkmale-lebenslaenglich/

Aber für jeden Mord wird nicht automatisch "lebenslang" verhängt, wie es bislang war.

Murmillo
29.06.2015, 17:23
Aber für jeden Mord wird nicht automatisch "lebenslang" verhängt, wie es bislang war.

Genau, Ehrenmorde und Morde aus religiösen Gründen können natürlich nicht länger genau so wie ein ganz normaler, schnöder Mord behandelt werden !:crazy:

Maggie
29.06.2015, 17:28
Genau, Ehrenmorde und Morde aus religiösen Gründen können natürlich nicht länger genau so wie ein ganz normaler, schnöder Mord behandelt werden !:crazy:

Ja, "rassistische" Morde sollen natürlich auch schärfer geahndet werden.:)

Dayan
29.06.2015, 17:30
Haustyranen Mord soll entkriminalisiert werden.Also Frauen die sich von ihren Männer unterdrückt fühlen und ihren Mann vergiften oder im Schlaf ausschalten sollen minder bestrafft werden,wenn überhaupt!Gute Nacht deutsche Männer!

Shahirrim
29.06.2015, 17:31
Gab es also vor Hitler keine Mörder?
Scheinbar nicht, der Adolf war also der erste Mörder. :umkipp:

Maggie
29.06.2015, 17:35
Haustyranen Mord soll entkriminalisiert werden.Also Frauen die sich von ihren Männer unterdrückt fühlen und ihren Mann vergiften oder im Schlaf ausschalten sollen minder bestrafft werden,wenn überhaupt!Gute Nacht deutsche Männer!

Genau. Die "Heimtücke" soll gestrichen werden, weil die Frauen so im Nachteil sind, da sie selten einen "direkten" Mord begehen, wie die Männer.

Maggie
29.06.2015, 17:36
Gab es also vor Hitler keine Mörder?
Scheinbar nicht, der Adolf war also der erste Mörder. :umkipp:

So was denken sich nur linke Idioten aus! Anstatt die Gesetze zu verschärfen...

Dayan
29.06.2015, 17:36
Genau. Die "Heimtücke" soll gestrichen werden, weil die Frauen so im Nachteil sind, da sie selten einen "direkten" Mord begehen, wie die Männer.Ich bin aus dem Schneider aber eueren Männchen nicht.Die sind euch auf Leben und Tod ausgeliefert.Haben die es verdient?Wie gesagt ich bin da raus!

Dayan
29.06.2015, 17:38
Gab es also vor Hitler keine Mörder?
Scheinbar nicht, der Adolf war also der erste Mörder. :umkipp:Irgendwann wirst du heiraten.Möglicheweise wird dich deine Ehefrau als RTyran empfiunden und dich um Nieten.Dafür bekommt sie ein Paar Sozial Stunden und du gehst unter die Erde.Mein Gott Israel ist ein Paradies!

Shahirrim
29.06.2015, 17:40
Irgendwann wirst du heiraten.Möglicheweise wird dich deine Ehefrau als RTyran empfiunden und dich um Nieten.Dafür bekommt sie ein Paar Sozial Stunden und du gehst unter die Erde.Mein Gott Israel ist ein Paradies!

So schrecklich ist also die Ehe? Wen hast du bloß geheiratet, Doc? :D

Tryllhase
29.06.2015, 17:46
Gab es also vor Hitler keine Mörder?
Scheinbar nicht, der Adolf war also der erste Mörder. :umkipp:
Richtig. Nicht mal der Sarajewo-Attentäter war einer, denn der bekommt nun ein Denkmal.

Maggie
29.06.2015, 17:52
Im Gesetz steht "wer einen Mord begeht, der ist ein "Mörder"!" Das gefällt Maas nicht.

Maggie
29.06.2015, 17:54
Die Hessische Justizministerin ist gegen die Änderung:


Hessens Justizministerin gegen Strafrechtsänderung


WIESBADEN. Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) hat die von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) geplante Änderung des Strafrechts als „sinnlos und gefährlich“ kritisiert. Die Milderung des Strafmaßes für Mord stelle nach ihrer Auffassung den Wert des Lebens als das höchste zu schützende Rechtsgut in Frage.

„Ich halte es für das völlig falsche Signal, in Zeiten wie diesen eine Art Lehrbuchdiskussion über Mord- und Totschlagsparagrafen zu führen. Ich sehe wenig Bedarf für eine grundlegende Reform der Paragrafen, weil wir in Deutschland eine jahrzehntelange gefestigte Rechtsprechung zu dem Themenkomplex haben“, sagte Kühne-Hörmann der Bild.

Begriff „Mörder“ als Relikt der Nationalsozialisten

Hintergrund ist der Bericht einer Expertenkommission aus Wissenschaftlern und Juristen, die seit Mai 2014 an einer Überarbeitung des deutschen Strafrechts arbeitet. Darin empfiehlt das Gremium laut Spiegel, Mord künftig nicht mehr zwangsläufig mit lebenslanger Haft zu bestrafen. Außerdem sollten die Begriffe „Mörder“ und „Totschläger“ aus dem Strafrecht gestrichen werden, da sie der „Tätertypenlehre“ der nationalsozialistischen Rechtswissenschaft entstammten...

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2015/hessens-justizministerin-gegen-strafrechtsaenderung/

Tryllhase
29.06.2015, 17:55
Im Gesetz steht "wer einen Mord begeht, der ist ein "Mörder"!" Das gefällt Maas nicht.
Da liegt er voll im Trend. Schließlich bezeichnet die Lügenpresse auch schweren Raub grundsätzlich als Diebstahl.

Dayan
29.06.2015, 17:59
So schrecklich ist also die Ehe? Wen hast du bloß geheiratet, Doc? :DIch lebe in Israel!Ich habe aus Liebe geheiratet.Meine Frau hat mich verschont wo sie mich hätte zermalmen können.(Teilweise verdienter weise).Ich habe gut gewählt eine Frau mit Herz und Mut.Wenn du so willst einen deutsche Pali=Ihre Grosseltern wurden aus Schlesien vertrieben!Sie fühlt sich in Israel wohl Zu Hause.Israelischen gesetzen sind auch Frauenfreundlich.Meine Frau kannte das Wort Verzeihung und Gnade!Ich hoffe du wählst genau so gut wie ich!

Maggie
29.06.2015, 18:09
Da liegt er voll im Trend. Schließlich bezeichnet die Lügenpresse auch schweren Raub grundsätzlich als Diebstahl.

Ja, Verharmlosen und Schönreden gehört zum Handwerk der linken Gutmenschen.

Tryllhase
29.06.2015, 18:24
Ja, Verharmlosen und Schönreden gehört zum Handwerk der linken Gutmenschen.
Das Schlimme ist, dass diese Linken die DDR noch links überholen wollen, denn nicht mal die strengen DDR-Ideologen haben sich an den Begriffen gestört. Da hatte man zwar jedes Delikt auf Auswirkung von Resten kapitalistischen Denkens zurück geführt, und den sozialistischen Menschen erschaffen wollen, aber Mord blieb Mord.

Dalmatin
29.06.2015, 18:51
So was denken sich nur linke Idioten aus! Anstatt die Gesetze zu verschärfen...

Das hat nichts mit links zu tun, sondern ist ein Thema, das schon laaaaaange diskutiert wird. Es geht auch nicht um eine Entschärfung, sondern lediglich um die Möglichkeit, genauer und fallbezogener zu differenzieren, weil die bisherige Mord-Klassifizierung zu Unverhältnismäßigkeiten führt, die sich fragwürdig hinsichtlich einer möglichst objektiven Gerechtigkeit verhalten.

Dalmatin
29.06.2015, 19:01
Irgendwann wirst du heiraten.Möglicheweise wird dich deine Ehefrau als RTyran empfiunden und dich um Nieten.Dafür bekommt sie ein Paar Sozial Stunden und du gehst unter die Erde.Mein Gott Israel ist ein Paradies!

...offenbar auch für Leute, denen jeglicher ansatzweise nötiger Vestand fehlt, solch simple Sachverhalte realistisch einschätzen zu können, denn hättest du ihn, würdest du nicht (wieder einmal) solch einen derben, grenzdebilen Schwachsinn vom Stapel lassen.

Nebenbei: Sozialstunden ist eine Erziehungsmaßnahme, die als Strafe ausschließlich im Jugendstrafrecht Anwendung findet und grundsätzlich für erwiesenen Mord kein Strafmittel darstellt... auch nicht im Jugendstrafrecht. Ironie sollte eine gewisse realistische Basis haben mit 'ner Priese Intelligenz gewürzt, sonst geht der Schuss blamabel nach hinten los. Naja... das scheint bei dir und deinen Absonderungen ja die Regel zu sein, da kommt es natürlich auf eine mehr oder weniger nicht an :D

Dayan
29.06.2015, 19:02
...offenbar auch für Leute, denen jeglicher ansatzweise nötiger Vestand fehlt, solch simple Sachverhalte realistisch einschätzen zu können, denn hättest du ihn, würdest du nicht (wieder einmal) solch einen derben, grenzdebilen Schwachsinn vom Stapel lassen.

Nebenbei: Sozialstunden ist eine Erziehungsmaßnahme, die als Strafe ausschließlich im Jugendstrafrecht Anwendung findet und grundsätzlich für erwiesenen Mord kein Strafmittel darstellt... auch nicht im Jugendstrafrecht. Ironie sollte eine gewisse realistische Basis haben mit 'ner Priese Intelligenz gewürzt, sonst geht der Schuss blamabel nach hinten los. Naja... das scheint bei dir und deinen Absonderungen ja die Regel zu sein, da kommt es natürlich auf eine mehr oder weniger nicht an :DGewalt.DieMeschugenen werden nicht alle!

Dalmatin
29.06.2015, 19:16
Gewalt.DieMeschugenen werden nicht alle!

Gewalt??? Wenn du mir bei Gelegenheit übersetzt, was du mit den aneinandergereihten Worten sagen willst, kann ich dir darauf antworten.

Tryllhase
29.06.2015, 19:32
Das hat nichts mit links zu tun, sondern ist ein Thema, das schon laaaaaange diskutiert wird. Es geht auch nicht um eine Entschärfung, sondern lediglich um die Möglichkeit, genauer und fallbezogener zu differenzieren, weil die bisherige Mord-Klassifizierung zu Unverhältnismäßigkeiten führt, die sich fragwürdig hinsichtlich einer möglichst objektiven Gerechtigkeit verhalten.
Eine "möglichst objektive Gerechtigkeit" gab es in keiner Gesellschaftsordnung und wird es auch zukünftig nicht geben. Jedes Strafrecht ist politisch gefärbt und damit ungerecht. Die geplante Änderung geht in Richtung des strafmildernden Verstehens von Tätern, wofür das "Volk" absolut kein Verständnis hat. Der Austausch von Begriffen ändert daran nichts, denn die Tätertypenlehre ist längst nicht mehr Bestandteil der heutigen Rechtssprechung.

Dayan
29.06.2015, 19:39
Gewalt??? Wenn du mir bei Gelegenheit übersetzt, was du mit den aneinandergereihten Worten sagen willst, kann ich dir darauf antworten.Das ist jidisch.Das musst du nicht verstehen!

Dayan
29.06.2015, 19:41
Also seid gut zu eueren Frauen!

Brotzeit
29.06.2015, 19:49
Die Dekadenz in der sogenannten politischen Kaste bzw. in der herrschenden politischen "Führungsebene" ist nicht mehr zu übersehen!

Dalmatin
29.06.2015, 23:03
Eine "möglichst objektive Gerechtigkeit" gab es in keiner Gesellschaftsordnung und wird es auch zukünftig nicht geben.

Doch, die gibt es durchaus! Was es nicht gibt, das ist eine objektive Antwort, was eine gerechte Strafe ist. Aber auch in der Frage erfolgt keine willkürliche Festlegung, sondern eine auf empirischer Basis.


Jedes Strafrecht ist politisch gefärbt und damit ungerecht.

Das ist eine viel zu pauschale Feststellung, allen voran der Bergriff Politik erstmal klar umrissen sein müsste, was er nicht ist. Du verwechselst hier Politik mit Ideologie, was unzutreffend ist.


Die geplante Änderung geht in Richtung des strafmildernden Verstehens von Tätern, wofür das "Volk" absolut kein Verständnis hat. Der Austausch von Begriffen ändert daran nichts, denn die Tätertypenlehre ist längst nicht mehr Bestandteil der heutigen Rechtssprechung.

Das ganze Gegenteil ist der Fall: eine Tätertypologie kennt das deutsche Strafrecht - zumindest seit Bestehen der BRD - eben gerade und einzig nur in der Differenzierung von Mord und Totschlag und zwar dogmatisch und ist damit sogar normierter Bestandteil der heutigen Rechtssprechung und ganz praktischer Strafrechtsalltag. Die Refomierung des Mörder-Begriffes ändert sehr wohl etwas, nämlich ein Weg vom Mörder und hin zum Mord (so es denn einer ist) und damit ein Hin zu einer objektiveren Gerechtigkeit, welche auf Tatbestandsmerkmale und nicht auf typologische Merkmale abzustellen hat. Und selbstverständlich haben strafmildernde Aspekte in einem Strafsystem, dem das Schuldprinzip zugrunde liegt, berücksichtigt zu werden.

Das fehlende Verständnis des Volkes ist wahrhaftig kein Maßstab für Gerechtigkeit.

Tryllhase
30.06.2015, 09:55
Doch, die gibt es durchaus! Was es nicht gibt, das ist eine objektive Antwort, was eine gerechte Strafe ist. Aber auch in der Frage erfolgt keine willkürliche Festlegung, sondern eine auf empirischer Basis.

Das ist eine viel zu pauschale Feststellung, allen voran der Bergriff Politik erstmal klar umrissen sein müsste, was er nicht ist. Du verwechselst hier Politik mit Ideologie, was unzutreffend ist.

Das ganze Gegenteil ist der Fall: eine Tätertypologie kennt das deutsche Strafrecht - zumindest seit Bestehen der BRD - eben gerade und einzig nur in der Differenzierung von Mord und Totschlag und zwar dogmatisch und ist damit sogar normierter Bestandteil der heutigen Rechtssprechung und ganz praktischer Strafrechtsalltag. Die Refomierung des Mörder-Begriffes ändert sehr wohl etwas, nämlich ein Weg vom Mörder und hin zum Mord (so es denn einer ist) und damit ein Hin zu einer objektiveren Gerechtigkeit, welche auf Tatbestandsmerkmale und nicht auf typologische Merkmale abzustellen hat. Und selbstverständlich haben strafmildernde Aspekte in einem Strafsystem, dem das Schuldprinzip zugrunde liegt, berücksichtigt zu werden.
Das fehlende Verständnis des Volkes ist wahrhaftig kein Maßstab für Gerechtigkeit.
"Das heutige deutsche Strafgesetzbuch (https://de.wikipedia.org/wiki/Strafgesetzbuch_(Deutschland)) unterscheidet nach wie vor Mord und Totschlag in der von den Nationalsozialisten eingeführten Form. Beide Verbrechen werden jedoch - wie bei anderen Straftaten auch - auf Verwirklichung des Tatbestands (https://de.wikipedia.org/wiki/Tatbestand) und nicht auf Vorliegen eines Tätertyps geprüft."
Also ist doch mit Ausnahme der Begriffe das Problem offenbar schon gelöst. Aber Du hast Recht- auch bei uns wird entgegen meinem obigen Zitat, natürlich auf Vorliegen eines Tätertyps geprüft. Auf rein ideologisch- politischer Basis. Der rechte Täter wird anders, als der linke Täter behandelt, bei völlig identischer Tat. Übrigens gab es auch in der DDR noch den "Volksschädling", der besonders hart bestraft wurde, obwohl es meist nur um Lappalien (Hamsterer) ging.

Maya
30.06.2015, 10:06
Genau, Ehrenmorde und Morde aus religiösen Gründen können natürlich nicht länger genau so wie ein ganz normaler, schnöder Mord behandelt werden !:crazy:

Aber ganz bestimmt der Mord an Bediensteten unseres Staates. Wie sonst ist es denn zu erlären, das ein Mörder, der einen unschuldigen Passanten killt, mit 2 Jahren davon kommt, während ein wütender Arbeitsloser, der einen ARGE Mitarbeiter killt, vielleicht weil er sein Geld mal wieder verzögert gekriegt hat oder er Sanktionen wegen Kleinigkeiten erhalten hat, das der dann lebenslang kriegt.*

Zweierlei Maß ist das.*

Zweierlei Maß.

Das muss aufhören!

Murmillo
30.06.2015, 10:27
...
Zweierlei Maß ist das.*
...

Richtigerweise: zweierlei Maas ...

Frank
30.06.2015, 10:30
Mörder sind also Nazis?

herberger
30.06.2015, 10:31
Dann wird auch keiner mehr ermordet,denn da steckt ja das Wort Mord und Mörder drinn.

herberger
30.06.2015, 10:33
Mörder sind also Nazis?


Hitler gleich Massenmörder das geht ja denn schon mal überhaupt nicht mehr.

Niklas87
30.06.2015, 10:37
Nur doof dass im Buch Mose von vor fast 4000 Jahren schon von Mördern die Rede ist.

Aber klar, man will eben die Ehrenmorde nicht mehr als Ehrenmorde bezeichnen müssen. Neusprech wird immer weiter ausgebaut.

Drache
30.06.2015, 10:38
Gab es also vor Hitler keine Mörder?
Scheinbar nicht, der Adolf war also der erste Mörder. :umkipp:

Wieder Dummschwätz ala Links!
Schon in der Bibel wurde der erste Mord beschrieben... Kain und Abel.
Da aber die Linken mit der Bibel nix am Hut haben...

Schlummifix
30.06.2015, 10:41
Heiko Maas, was stimmt mit dem nicht?

Als Kind wurde er immer gehauen, weil er eine Brille hatte und so ein feuchtes Handtuch ist?
Jetzt muss er sich wichtig machen?

Tryllhase
30.06.2015, 10:41
Was fürn Quatsch von dem Maas. Mord und Totschlag gabs auch schon im Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871,§§211 und 212: http://lexetius.com/StGB/211 und http://lexetius.com/StGB/212.
Also hat es bereits dem Gesetz von 1871 nach Mörder und Totschläger gegeben, nicht erst bei den Nazis, denn wenn es die Begriffe " Mord" und " Totschlag" 1871 schon gab,gabs auch die entsprechenden Begriffe für diejenigen, die Mord und Totschlag begingen dafür, und dies sind nun mal dann Mörder und Totschläger .
Es geht eigentlich mehr um die Typologie. Alles Andere ist reine Wortklauberei. Ein Raubkopierer ist ein völlig gewaltloser Mensch, während ein Straßenräuber in den Medien zum Dieb heruntergespielt wird. Mörder und Totschläger werden dann gemeinsam zum "Lebens-Beender" gemacht. Die Verlogenheit ist nicht mehr zu überbieten.

Deutschmann
30.06.2015, 11:00
Das ist das Pre-Sommerloch. Wie ich bereits sagte - wenn das durchgeht, fährt er den NS-Jägern so richtig in die Parade. Daran hat seine "Expertenkommission" wohl nicht gedacht.

Murmillo
30.06.2015, 11:00
Der linke Maas will ein Gesetz reformieren, dass ein "Nazi" geschaffen hat. U. soll das Wort "Mörder" abgeschafft werden und "lebenslang" bei Mord soll es nicht prinzipiell geben.
Während andere (auch EU-Länder) ihre Gesetze verschärfen, werden sie bei uns verwässert.

Was für ein Quatsch von dem Maas.
Mord und Totschlag gabs auch schon im Reichsstrafgesetzbuch von 1871, hier zu finden https://ia600408.us.archive.org/34/items/dasstrafgesetzb00germgoog/dasstrafgesetzb00germgoog.pdf in der Novelle vom 26. Februar 1876, Ausgabe 1932- also noch vor den Nazis.
Auf Seite 71 findet man die entsprechenden §§ 211 und 212.
Wenn es also bereits 1871 die Begriffe " Mord" und " Totschlag" gab, so gab es auch schon die entsprechenden, deutschen Begriffe für Personen, welche Mord und Totschlag begingen, und dies sind dann nun mal Mörder und Totschläger. Hat alles gar nichts mit den Nazis zu tun !

Murmillo
30.06.2015, 11:01
Es geht eigentlich mehr um die Typologie. Alles Andere ist reine Wortklauberei. Ein Raubkopierer ist ein völlig gewaltloser Mensch, während ein Straßenräuber in den Medien zum Dieb heruntergespielt wird. Mörder und Totschläger werden dann gemeinsam zum "Lebens-Beender" gemacht. Die Verlogenheit ist nicht mehr zu überbieten.

Hatte den Beitrag - jetzt #40- nochmal gelöscht und überarbeitet, insbersondere einen Link zu dem Originaltext von 1871 eingefügt.

Dalmatin
30.06.2015, 21:13
"Das heutige deutsche Strafgesetzbuch (https://de.wikipedia.org/wiki/Strafgesetzbuch_(Deutschland)) unterscheidet nach wie vor Mord und Totschlag in der von den Nationalsozialisten eingeführten Form. Beide Verbrechen werden jedoch - wie bei anderen Straftaten auch - auf Verwirklichung des Tatbestands (https://de.wikipedia.org/wiki/Tatbestand) und nicht auf Vorliegen eines Tätertyps geprüft."

Das ist eine höchst allgemeine, oberflächliche Feststellung, die einer eingehenderen juristischen Betrachtung nicht stand hält. Die differenzierende Normierung von Mord und Totschlag widerspricht längst nicht nur begriffsmäßig der Systematik des StGB, welche ansonsten einzig auf Tatmerkmale, nicht aber auf persönliche Eigenschaften eines Täters abstellt, sondern eben auch ganz rechtspraktisch. Die Feststellung, es werde lediglich die Verwirklichung und nicht der Tätertyp geprüft, ist somit nicht nur praktisch unzutreffend, sondern stellt auch ein Paradoxon dar, da § 211 II StGB ja gerade Tätertypologie und Verwirklichung als Einheit normiert und in dieser starren Kasuistik den Anforderungen an Einzelfallsgerechtigkeit und Rechtssicherheit nicht hinreichend gerecht wird, was in Abfolge immer wieder zu abenteuerlichen Verrenkungen und Widersprüchlichkeiten in der Rechtsprechung führt. Eine Reform ist daher längst überfällig, sinnvoll und mehr als berechtigt.

Es macht einfach keinen Sinn, zwischen Mord und Totschlag zu differenzieren. Einzig sinnvoll wäre, einen Tötungstatbestand mit der Variante eines minderschweren Falles zu normieren.

Im Prinzip hat das auch mit Maas nichts grundlegendes zu tun - eine Reform des Kernbereichs der Tötungsdelikte ist seit den 70er ein vieldiskutiertes Thema und war sogar schon mal mit dem 6. StrRG geplant. Geschehen ist aber bislang - wie eben so oft in der Politik - nichts.


Aber Du hast Recht- auch bei uns wird entgegen meinem obigen Zitat, natürlich auf Vorliegen eines Tätertyps geprüft. Auf rein ideologisch- politischer Basis. Der rechte Täter wird anders, als der linke Täter behandelt, bei völlig identischer Tat. Übrigens gab es auch in der DDR noch den "Volksschädling", der besonders hart bestraft wurde, obwohl es meist nur um Lappalien (Hamsterer) ging.

Das ist eine rechtspopulistische Mär!!! Du wirst mir selbstverständlich kein einziges Beispiel liefern können, das deine unzutreffende Feststellung einer systematischen Ungleichbehandlung bestätigen könnte - ganz einfach, weil es keins gibt.

Dalmatin
30.06.2015, 21:38
Was für ein Quatsch von dem Maas.

Das hat mit Maas nicht viel zu tun, sondern ist schon seit den 70er ein vieldiskutiertes Thema. Irgendwann in den 90er war sogar schon mal eine Änderung geplant, wurde dann aber doch nicht durchgeführt. Die hM ist sich in der Frage schon lange einig - Verteidiger sowieso, aber auch Richter und... man höre und staune, auch die Seite der Ankläger.


Mord und Totschlag gabs auch schon im Reichsstrafgesetzbuch von 1871, hier zu finden https://ia600408.us.archive.org/34/items/dasstrafgesetzb00germgoog/dasstrafgesetzb00germgoog.pdf in der Novelle vom 26. Februar 1876, Ausgabe 1932- also noch vor den Nazis.
Auf Seite 71 findet man die entsprechenden §§ 211 und 212.
Wenn es also bereits 1871 die Begriffe " Mord" und " Totschlag" gab, so gab es auch schon die entsprechenden, deutschen Begriffe für Personen, welche Mord und Totschlag begingen, und dies sind dann nun mal Mörder und Totschläger. Hat alles gar nichts mit den Nazis zu tun !

Du verstehst sehr offensichtlich deine eigene Quelle nicht! Unterschieden wurde die Tötung mit Überlegung, ohne Überlegung und eine minderschwere Definition. Alle Varianten stellten ausschließlich auf Tatmerkmale ab. Der Mörder - und somit die Tätertypologie - wurde tatsächlich erst 1941 eingebracht.

kotzfisch
30.06.2015, 21:40
Vielleicht könntest Du für die gutwilligen Nichtjuristen hier die Zielrichtung einmal grob und allgemeinverständlich
aufzeigen.Im Prinzip habe ich es grob verstanden, worauf diese Reform zielt, wäre aber sehr gerne fähig, die auch
begünden zu können, meine forensischen Kollegen und ich sind schlicht überfordert, dies gegenwärtig vernünftig erklären zu
können.Anfrage einer Argumentationshilfe also für forens.Psychiater, die ja nicht immer allen juristischen Denkansätzen
zu folgen imstande sind.

Ein kurzer Abriß wäre furchtbar nett von Dir.
Oder tue es nur für mich, wenns andere nicht interessiert.

Murmillo
01.07.2015, 06:12
...
Du verstehst sehr offensichtlich deine eigene Quelle nicht! Unterschieden wurde die Tötung mit Überlegung, ohne Überlegung und eine minderschwere Definition. Alle Varianten stellten ausschließlich auf Tatmerkmale ab. Der Mörder - und somit die Tätertypologie - wurde tatsächlich erst 1941 eingebracht.

Das Reichs-Strafgesetzbuch von 1871 in der Überarbeitung 1876 spricht eindeutig in §211 von Mord ( Tötung mit Überlegung) ,in §212 von Totschlag ( Tötung ohne Überlegung)und in §213 wird sogar der Begriff des Totschlägers genannt.
Also sind die Begriffe " Mörder" und "Totschläger" schon erst mal keine Begriffe aus der Nazizeit, wie es dargestellt wird.
So schreibt ja ntv hier:http://www.n-tv.de/politik/Moerder-und-Totschlaeger-sollen-weg-article15390476.html

Die 16-köpfige Runde aus Wissenschaftlern, Richtern und Staatsanwälten erstellte nach Informationen des "Spiegel" einen 282 Seiten starken Bericht. Darin wird auch empfohlen, den Begriff "Mörder" aus dem Strafrecht zu streichen. Auch vom "Totschläger" sollte nicht mehr die Rede sein. So würden die letzten Spuren der "Tätertypenlehre" der Nazizeit aus dem Strafgesetzbuch getilgt, argumentieren die Juristen.
Um was es bei der Änderung geht , wird in dem bereits 2014 an den Bundesrat gestellten Antrag beschrieben:https://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser/Drucksachen/drucknews.cgi?texte=0054_2D14
Und wenn ich dann bei ntv lese:

Eine Expertenkommission schlägt nun Änderungen vor: Nach übereinstimmenden Medienberichten soll Mord demnach nicht mehr automatisch mit lebenslanger Freiheitsstrafe verknüpft sein.
ist die Stoßrichtung doch klar.Wer, wenn nicht unsere " dringend benötigten Fachkräfte" würde denn von so einer Neuregelung profitieren.
Glaubst du wirklich, da würde ein "normaler" Mörder weniger Strafe bekommen, oder zielt das mehr auf z.B. " Ehrenmörder", "Mörder, die sich nicht im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte wegen des Hungerns an Ramadan" oder Mördern aus religiösem Fanatismus - also Morden vor allem von Migranten oder im Migrantenmillieu- ab, denen man so längere Freiheitsstrafen ersparen will ?

Murmillo
01.07.2015, 06:15
Vielleicht könntest Du für die gutwilligen Nichtjuristen hier die Zielrichtung einmal grob und allgemeinverständlich
aufzeigen...

Dies wurde hier schon 2014 recht gut dargelegt:
https://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser/Drucksachen/drucknews.cgi?texte=0054_2D14

Bolle
01.07.2015, 06:28
Übrigens wurden die Steuerklassen I bis IV auch von den NAZIS eingeführt! Werden die jetzt auch abgeschafft? Oder die Schaumweinsteuer die kaiser Wilhelm zur Finanzierung der Kriegsmarine einführte...... wird die endlich abgeschafft? Gerade im deutschen Steuersystem gibt es Relikte aus uralten und eben auch aus Nazi-Zeiten......
Da kann sich der Herr Justizminister ja mal mit dem Finanzminister zusammensetzen......

Deutschmann
01.07.2015, 07:15
Übrigens wurden die Steuerklassen I bis IV auch von den NAZIS eingeführt! Werden die jetzt auch abgeschafft? Oder die Schaumweinsteuer die kaiser Wilhelm zur Finanzierung der Kriegsmarine einführte...... wird die endlich abgeschafft? Gerade im deutschen Steuersystem gibt es Relikte aus uralten und eben auch aus Nazi-Zeiten......
Da kann sich der Herr Justizminister ja mal mit dem Finanzminister zusammensetzen......

Aber nie und nimmer. Bei Geld hört der Nazi auf.

Tryllhase
01.07.2015, 12:19
Das ist eine höchst allgemeine, oberflächliche Feststellung, die einer eingehenderen juristischen Betrachtung nicht stand hält. Die differenzierende Normierung von Mord und Totschlag widerspricht längst nicht nur begriffsmäßig der Systematik des StGB, welche ansonsten einzig auf Tatmerkmale, nicht aber auf persönliche Eigenschaften eines Täters abstellt, sondern eben auch ganz rechtspraktisch. Die Feststellung, es werde lediglich die Verwirklichung und nicht der Tätertyp geprüft, ist somit nicht nur praktisch unzutreffend, sondern stellt auch ein Paradoxon dar, da § 211 II StGB ja gerade Tätertypologie und Verwirklichung als Einheit normiert und in dieser starren Kasuistik den Anforderungen an Einzelfallsgerechtigkeit und Rechtssicherheit nicht hinreichend gerecht wird, was in Abfolge immer wieder zu abenteuerlichen Verrenkungen und Widersprüchlichkeiten in der Rechtsprechung führt. Eine Reform ist daher längst überfällig, sinnvoll und mehr als berechtigt.

Es macht einfach keinen Sinn, zwischen Mord und Totschlag zu differenzieren. Einzig sinnvoll wäre, einen Tötungstatbestand mit der Variante eines minderschweren Falles zu normieren.

Im Prinzip hat das auch mit Maas nichts grundlegendes zu tun - eine Reform des Kernbereichs der Tötungsdelikte ist seit den 70er ein vieldiskutiertes Thema und war sogar schon mal mit dem 6. StrRG geplant. Geschehen ist aber bislang - wie eben so oft in der Politik - nichts.



Das ist eine rechtspopulistische Mär!!! Du wirst mir selbstverständlich kein einziges Beispiel liefern können, das deine unzutreffende Feststellung einer systematischen Ungleichbehandlung bestätigen könnte - ganz einfach, weil es keins gibt.
Dann wollen wir uns mal diese rechtspopulistische Mär einmal näher betrachten. Es ist doch wohl für jeden Bürger ersichtlich, dass rechtsextreme Straßenstraftaten anders behandelt werden, als genau identische linksextremistische, wo Ordnungshüter und Organe grundsätzlich Samthandschuhe aufsetzen (müssen?). Wo könnten die Ursachen liegen?
Ich hoffe ja, dass auch in der neuen Regelung das Motiv eine wichtige Rolle bei der Beurteilung der Tat, vor allem bei der Verhinderung von Wiederholungstaten, spielt.
Und hier sind wir sofort auch beim ideologisch begründeten Motiv angekommen.
Heute gilt ja fast schon als Lehrmeinung, dass rechte Gesinnung keine vom GG gedeckte, äußerungsfähige Meinung verkörpere , sondern eine verbrecherische Ansicht wäre. So weit, so gut.
Wie sieht es nun auf der linken Seite aus? Hierzu müssen wir auf die Klassiker zurück greifen, denn die derzeitige Linke hüllt sich ja in Schafspelze. An erster Stelle erscheint hier Lenin, der neben eine Vielzahl von höchst brauchbaren Anregungen auch ziemlich verwerfliche "Anweisungen zum Umgang mit dem politischen Gegner" gab. Man findet sie heute nicht mehr im Wortlaut im Internet, weil sie zu brüskierend wirken, aber Trotzkis Distanzierung davon ist noch auffindbar.
"Für die Weltrevolution darf kein (...) Verbrechen groß genug sein." Lenin
Kein Verbrechen, also auch nicht Mord und Totschlag der damals und heute noch gültigen Definition?
Mir sind in der Bundesrepublik keine Richter mehr mit rechter Gesinnung bekannt. Der Trend geht dort wie in allen Gesellschaftsschichten nach links. Und er rechtfertigt linke Gewalttaten. Und da meinst Du, das wäre bei Tötungsdelikten anders? Da lachen ja die Hühner, bis ihnen die Körner aus dem Kropf fallen!

Maggie
01.07.2015, 12:55
Übrigens wurden die Steuerklassen I bis IV auch von den NAZIS eingeführt! Werden die jetzt auch abgeschafft? Oder die Schaumweinsteuer die kaiser Wilhelm zur Finanzierung der Kriegsmarine einführte...... wird die endlich abgeschafft? Gerade im deutschen Steuersystem gibt es Relikte aus uralten und eben auch aus Nazi-Zeiten......
Da kann sich der Herr Justizminister ja mal mit dem Finanzminister zusammensetzen......

Vermutlich werden auch bald die Autobahnen dicht gemacht.

Dalmatin
01.07.2015, 15:28
Vielleicht könntest Du für die gutwilligen Nichtjuristen hier die Zielrichtung einmal grob und allgemeinverständlich
aufzeigen.Im Prinzip habe ich es grob verstanden, worauf diese Reform zielt, wäre aber sehr gerne fähig, die auch
begünden zu können, meine forensischen Kollegen und ich sind schlicht überfordert, dies gegenwärtig vernünftig erklären zu
können.Anfrage einer Argumentationshilfe also für forens.Psychiater, die ja nicht immer allen juristischen Denkansätzen
zu folgen imstande sind.

Ein kurzer Abriß wäre furchtbar nett von Dir.
Oder tue es nur für mich, wenns andere nicht interessiert.

Es ist wirklich schwer möglich, das gesamt Ausmaß der Problematik zusammenfassend zu erklären, ohne das nicht mit meterlangen juristischen Erläuterungen zu machen, weil viele Teufel in den Details stecken.

Das augenscheinlichste, und auch für Nichtjuristen gut nachvollziehbare Problem ergibt sich aus der kategorischen Dogmatik der Mordklassifizierung, die bisweilen wirklicher Gerechtigkeit entgegensteht. Trifft ein Merkmal der drei Mordmerkmalsgruppen zu, ist dogmatisch nach § 211 StGB zu erkennen, was grundsätzlich zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe führt und somit jeglichen strafmildernden Umständen Tür und Tor schließt und damit eine Fallgerechtigkeit in Form der Bestrafung der tatsächlichen Schuld unmöglich macht. Mord ist aber sowenig gleich Mord, wie Körperverletzung gleich Körpervereltzung ist.

Mit der bestehenden Regelung hätte z. B. ein Sexualtäter, der sein Opfer im Affekt tötet und sich damit u. a. des Totschlages zu verantworten hat, eine deutlich bessere Position, als z. B. eine Mutter, die in einer Verzweiflungstat zuerst ihr Kind tötet, einen darauffolgenden missglückten Selbstmordversuch jedoch überlebt und somit strafrechtlich zur Mörderin wird. Das vielzitierte Haustyrannenbeispiel zeigt eine (von vielen) weiteren praktischen Fallgruppen auf: erschlägt der jahrelang gewalttätige Ehemann in einer der vielen Eskalationen seine Frau, so wäre das Totschlag, weil es i. d. R. an kategorischen Mordmerkmalen fehlt. Überlebt die Ehefrau solch eine Eskalation und ersticht ihren Mann hinterher im Schlaf, ist sie nach gegenwärtiger Rechtslage aber ungleich härter zu bestrafen, da ihre Tathandlung ein Mordmerkmal erfüllt. Die Rechtsprechung war deshalb in so manchen Fällen zu ganz üblen Verrenkungen genötigt, wollte sie Fallgerechtigkeit erreichen. Bisweilen mündete das sogar in äußerst fragwürdige bis rechtsbeugende Urteile. Als berühmtestes Beispiel wäre hier wohl der Fall Bachmeier zu benennen, bei dem man das tatbestandliche Mordmerkmal letztlich auf eine ganz abenteuerliche Weise "weggezaubert" hat (so weit ich das noch im Kopf habe, hat man ihr das Erkennen der Heimtücke in Abrede gestellt). Sowas hebt in weiterer Abfolge wiederum die Rechtssicherheit aus den Angeln, denn zurecht kann sich im nächsten Mordfall der Täter darauf berufen, dass auch er seine Heimtücke nicht erkannt habe.

Das ist erstmal nur der augenscheinlichste Problempunkt in dieser Thematik - etliche weitere verbergen sich in juristischen Details, die ich dir an dieser Stelle aber in ihrer Ausführlichkeit ersparen möchte. Um dennoch etwas davon anzusprechen, sei z. B. als primärste Problematik das umstrittene Verhältnis von § 211 und § 212 StGB erwähnt. So sieht z. B. der BGH zwischen Mord und Totschlag kein Qualifikationsverhältnis, sondern jeweils selbstständige Tatbestände. Die herrschende Lehre hingegen sieht in § 212 StGB ein Grunddelikt, in § 211 StGB eine Qualifikation und konsequenterweise in § 216 StGB eine Privilegierung. Beide Auffassungen ziehen unterschiedliche Problemkonstellationen nach sich, die von Fall zu Fall zu recht unterschiedlichen Ergebnisse führen können, insbesondere dann, wenn mehrere Personen am Mordgeschehen beteiligt sind, §§ 14, 27, 28 StGB mit ins Spiel kommen und sich die Frage der Anwendbarkeit des Akzessorietätsprinzip bzw. andererseits einer Akzessorietätslockerung stellt. Besonders wirkt sich das in Fällen mit sog. "gekreuzten Mordmerkmalen“ aus, also Fälle, in denen eine oder mehrere Personen an einer Tötung beteiligt sind, von den Motiven des Haupttäters nichts wussten, selber keine Mordmerkmale aufweisen oder vielleicht andere Mordmotive als der Haupttäter verfolgten. Da kann - je nachdem, welche Auffassung vertreten wird - § 28 I oder § 28 II zur Anwendung kommen, was zu einer unterschiedlichen Strafbarkeit des/der Mittäter(s) führt.

Alles Folgen einer überflüssig dogmatischen Tatbestandsdefinition, die letztlich nicht nur Probleme in der Fallgerechtigkeit aufwirft, sondern auch der Rechtssicherheit entgegensteht. Weitaus sinnvoller ist es, einzig einen Tötungstatbestand zugrunde zu legen, der durch Subsumption und nicht kategorisch zu qualifizieren ist.

Es geht letztlich also nicht darum, Mordmerkmale abzuschaffen, sondern einzig darum, diesen gegenüber evtl. strafmildernde Umstände nicht kategorisch vorzuenthalten und damit flexibler im Hinblick auf eine tatsächliche Fallgerechtigkeit urteilen zu können, so, wie das auch bei sämtlichen andereren Straftaten der Fall ist, die sich - eben mit Ausnahme von Mord - allesamt in eine homogene Strafrechtssystematik einfügen.

Dalmatin
01.07.2015, 16:00
Das Reichs-Strafgesetzbuch von 1871 in der Überarbeitung 1876 spricht eindeutig in §211 von Mord ( Tötung mit Überlegung) ,in §212 von Totschlag ( Tötung ohne Überlegung)und in §213 wird sogar der Begriff des Totschlägers genannt.
Also sind die Begriffe " Mörder" und "Totschläger" schon erst mal keine Begriffe aus der Nazizeit, wie es dargestellt wird.
So schreibt ja ntv hier:http://www.n-tv.de/politik/Moerder-und-Totschlaeger-sollen-weg-article15390476.html

Niemand behauptet, dass die Begriffe "Mörder" und "Totschläger" Begriffe aus der Nazizeit wären, sondern dass die Nationalsozialisten das Bild des Tätertypus ins Strafrecht normiert haben und diesen somit kategorisch anhand bestimmter Merkmale klassifizierten, was eben zu jenen Problemen führt, die ich in meinem vorgehenden Beitrag an kotzfisch erläuterte. Die Diskussion um den Beitrag der Nazis ist daher letztlich auch nur ein unwesentlicher rechtsgeschichtlicher Nebenplatz, bei dem es einzig nur darum geht, auf die dahinterstehende typisierende und somit problematische Systematik hinzuweisen.


Um was es bei der Änderung geht , wird in dem bereits 2014 an den Bundesrat gestellten Antrag beschrieben:https://www.umwelt-online.de/cgi-bin...exte=0054_2D14 (https://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser/Drucksachen/drucknews.cgi?texte=0054_2D14)
Und wenn ich dann bei ntv lese:
Eine Expertenkommission schlägt nun Änderungen vor: Nach übereinstimmenden Medienberichten soll Mord demnach nicht mehr automatisch mit lebenslanger Freiheitsstrafe verknüpft sein.




Öhm... ich verstehe jetzt nicht, was du damit sagen willst?!?


....ist die Stoßrichtung doch klar.Wer, wenn nicht unsere " dringend benötigten Fachkräfte" würde denn von so einer Neuregelung profitieren.
Glaubst du wirklich, da würde ein "normaler" Mörder weniger Strafe bekommen, oder zielt das mehr auf z.B. " Ehrenmörder", "Mörder, die sich nicht im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte wegen des Hungerns an Ramadan" oder Mördern aus religiösem Fanatismus - also Morden vor allem von Migranten oder im Migrantenmillieu- ab, denen man so längere Freiheitsstrafen ersparen will ?

Es ist schon erstaunlich: hier im Forum wird den "Gutmenschen" ständig vorgeworfen, alles nur noch unter der Nazilampe zu sehen, aber gleichzeitig wird hier genau das gleiche gemacht... nur seitenverkehrt. Alles dreht sich in den Köpfen der Leute hier nur noch um die Moslems. Ja, selbst, wenn eine seit den 60er/70er diskutierte Reform einer Strafnorm wieder aufgegriffen wird, dann geht's natürlich für die Leute hier wieder mal um nichts anderes, als um Moslems, Moselms und nochmals Moslems.

Dabei fallen so manche deiner benannten Taten gar nicht mal unter Mord, sondern stellen einen Totschlag dar, weil sie häufig aus dem Affekt geschehen. Wenn du meinst, Mord wäre ein Verbrechen, das einzig von Moslems bzw. Migranten ausginge, dann irrst du dich gewaltig - sie verhalten sich sogar weitgehend in Relation zum Bevölkerungsanteil. Alleine deine obskure Differenzierung, von "normalen" Mördern zu sprechen (das sind dann vermutlich die deutschen Täter) und diesen einen anderen, nämlich den muslimischen/migrantischen Mörder gegenüber zu stellen, zeigt, wie sehr deine Moslembrille deine Wahrnehmung bereits verzerrt hat.

Murmillo
01.07.2015, 16:20
...

Es ist schon erstaunlich: hier im Forum wird den "Gutmenschen" ständig vorgeworfen, alles nur noch unter der Nazilampe zu sehen, aber gleichzeitig wird hier genau das gleiche gemacht... nur seitenverkehrt. Alles dreht sich in den Köpfen der Leute hier nur noch um die Moslems. Ja, selbst, wenn eine seit den 60er/70er diskutierte Reform einer Strafnorm wieder aufgegriffen wird, dann geht's natürlich für die Leute hier wieder mal um nichts anderes, als um Moslems, Moselms und nochmals Moslems.

Dabei fallen so manche deiner benannten Taten gar nicht mal unter Mord, sondern stellen einen Totschlag dar, weil sie häufig aus dem Affekt geschehen. Wenn du meinst, Mord wäre ein Verbrechen, das einzig von Moslems bzw. Migranten ausginge, dann irrst du dich gewaltig - sie verhalten sich sogar weitgehend in Relation zum Bevölkerungsanteil. Alleine deine obskure Differenzierung, von "normalen" Mördern zu sprechen (das sind dann vermutlich die deutschen Täter) und diesen einen anderen, nämlich den muslimischen/migrantischen Mörder gegenüber zu stellen, zeigt, wie sehr deine Moslembrille deine Wahrnehmung bereits verzerrt hat.



Nach übereinstimmenden Medienberichten soll Mord demnach nicht mehr automatisch mit lebenslanger Freiheitsstrafe verknüpft sein. Vielmehr sollten die Gesetze den Gerichten mehr Flexibilität ermöglichen, berichteten der "Spiegel" und die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" unter Berufung auf den Abschlussbericht der Kommission.
Dann habe ich aber folgende Fragen:
Warum soll Mord, und ich spreche von Mord ( nicht von Totschlag) auch nach der neuen Definition, die wohl nun erarbeitet werden soll, nun auf einmal nicht mehr mit lebenslanger Freiheiststrafe bestraft werden ?
Werden nun Morde bzw. Mörder in verschiedene Klassen eingeteilt ? Bin ich dann, wenn ich einem Neger die Rübe runterhaue , ein " schlechter" Mörder und werde hart bestraft, während die 5 Brüder, die ihre Schwester im religiösen Wahn mit 250 Messerstiche töten dann ja "im Affekt" handelten und, wenn sie schon nicht als " nur" Totschläger gelten, zumindest als " gute Mörder" mit einer geringen Freiheitstrafe vom Hof gehen?
Wer profitiert nun davon ?
Was ist denn so schlecht an der bisherigen Definitionen von Mord und Totschlag? Dass sie noch von den Nazis stammen ?

Dalmatin
01.07.2015, 16:26
Dann wollen wir uns mal diese rechtspopulistische Mär einmal näher betrachten. Es ist doch wohl für jeden Bürger ersichtlich, dass rechtsextreme Straßenstraftaten anders behandelt werden, als genau identische linksextremistische, wo Ordnungshüter und Organe grundsätzlich Samthandschuhe aufsetzen (müssen?). Wo könnten die Ursachen liegen?

Die liegen m. E. bereits in deiner falschen Annahme, dass bei identischem Tatbestand und bei identischer Beweislage eine Ungleichbehandlung erfolgen würde. Wie kommst du auf das dünne Brett? Woran machst du das konkret fest? Welche Vorfälle kannst du dazu benennen, die dich zu solch einem Schluss kommen lassen. Oder sind es am Ende nicht doch einfach nur recht diffuse Baucheindrücke, ohne tatsächlicher sachlicher Grundlage?


Ich hoffe ja, dass auch in der neuen Regelung das Motiv eine wichtige Rolle bei der Beurteilung der Tat, vor allem bei der Verhinderung von Wiederholungstaten, spielt.

Das wird es zweifellos. Auch werden weiter die Tatmerkmale eine Rolle spielen, nur sind diese dann auch einer Gesamtbeurteilung zugänglich und nicht - wie bislang - einzig.


Und hier sind wir sofort auch beim ideologisch begründeten Motiv angekommen.
Heute gilt ja fast schon als Lehrmeinung, dass rechte Gesinnung keine vom GG gedeckte, äußerungsfähige Meinung verkörpere , sondern eine verbrecherische Ansicht wäre. So weit, so gut.

Ganz so stimmt das nicht. Eine nationalsozialistische Gesinnung ist - rein rechtlich betrachtet - kein Verbrechen, aber einschlägige Äußerungen können ein Vergehen (nicht Verbrechen) darstellen. Strafrechtlich relevant ist genau genommen nicht die Äußerung selber, sondern ihre (potentielle) Auswirkung auf andere. Systematisch betrachtet ist dieser Umstand auch bei anderen Tatbeständen gegeben, wie z. B. bei Beleidigung.


Wie sieht es nun auf der linken Seite aus? Hierzu müssen wir auf die Klassiker zurück greifen, denn die derzeitige Linke hüllt sich ja in Schafspelze. An erster Stelle erscheint hier Lenin, der neben eine Vielzahl von höchst brauchbaren Anregungen auch ziemlich verwerfliche "Anweisungen zum Umgang mit dem politischen Gegner" gab. Man findet sie heute nicht mehr im Wortlaut im Internet, weil sie zu brüskierend wirken, aber Trotzkis Distanzierung davon ist noch auffindbar.
"Für die Weltrevolution darf kein (...) Verbrechen groß genug sein." Lenin
Kein Verbrechen, also auch nicht Mord und Totschlag der damals und heute noch gültigen Definition?

Je nu... da muss man nunmal auch die jüngere deutsche Geschichte mit berücksichtigen, deren - vor allem hier lebenden - Opfer und die nachfolgenden Generation, von entsprechenden Äußerungen ungleich anders getroffen wird, als von linksideologischen.


Mir sind in der Bundesrepublik keine Richter mehr mit rechter Gesinnung bekannt. Der Trend geht dort wie in allen Gesellschaftsschichten nach links. Und er rechtfertigt linke Gewalttaten. Und da meinst Du, das wäre bei Tötungsdelikten anders? Da lachen ja die Hühner, bis ihnen die Körner aus dem Kropf fallen!

Dieser Eindruck entsteht, weil oft Birnen mit Tomaten verglichen werden. Tötet ein Linker einen wildfremden Menschen aus Hassmotiven und lässt sich die Tat identisch nachweisen, wird er mit Sicherheit keine andere Behandlung erfahren, als der rechte Täter bei identischer Tat.

sleepwell
01.07.2015, 16:36
Wird Zeit, das die politisch korrekte Sprache auch im Gesetz Einzug hält.
Es muss natürlich heißen, die Mörderinnen und Mörder, die Diebinnen und Diebe ...
Zur Emanzipation des Mannes gehört es eben, das wir auch die negativen Begriffe gleichberechtigt und damit weiblich, in den Raum schmettern.

Oder habe ich da was nicht verstanden ... :haha:

Murmillo
01.07.2015, 16:44
Wird Zeit, das die politisch korrekte Sprache auch im Gesetz Einzug hält.
Es muss natürlich heißen, die Mörderinnen und Mörder, die Diebinnen und Diebe ...
Zur Emanzipation des Mannes gehört es eben, das wir auch die negativen Begriffe gleichberechtigt und damit weiblich, in den Raum schmettern.

Oder habe ich da was nicht verstanden ... :haha:

Nö, nö nö, Mördx , Diebx und Totschlägx, um mal bei Professx Lann-Hornscheidt zu bleiben .

FranzKonz
01.07.2015, 16:48
Der linke Maas will ein Gesetz reformieren, dass ein "Nazi" geschaffen hat. U. soll das Wort "Mörder" abgeschafft werden und "lebenslang" bei Mord soll es nicht prinzipiell geben.
Während andere (auch EU-Länder) ihre Gesetze verschärfen, werden sie bei uns verwässert.

Hmm. Ist das vielleicht diskiminierend für die Minderheit der Assassinen?

kotzfisch
01.07.2015, 16:59
Es ist wirklich schwer möglich, das gesamt Ausmaß der Problematik zusammenfassend zu erklären, ohne das nicht mit meterlangen juristischen Erläuterungen zu machen, weil viele Teufel in den Details stecken.

Das augenscheinlichste, und auch für Nichtjuristen gut nachvollziehbare Problem ergibt sich aus der kategorischen Dogmatik der Mordklassifizierung, die bisweilen wirklicher Gerechtigkeit entgegensteht. Trifft ein Merkmal der drei Mordmerkmalsgruppen zu, ist dogmatisch nach § 211 StGB zu erkennen, was grundsätzlich zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe führt und somit jeglichen strafmildernden Umständen Tür und Tor schließt und damit eine Fallgerechtigkeit in Form der Bestrafung der tatsächlichen Schuld unmöglich macht. Mord ist aber sowenig gleich Mord, wie Körperverletzung gleich Körpervereltzung ist.

Mit der bestehenden Regelung hätte z. B. ein Sexualtäter, der sein Opfer im Affekt tötet und sich damit u. a. des Totschlages zu verantworten hat, eine deutlich bessere Position, als z. B. eine Mutter, die in einer Verzweiflungstat zuerst ihr Kind tötet, einen darauffolgenden missglückten Selbstmordversuch jedoch überlebt und somit strafrechtlich zur Mörderin wird. Das vielzitierte Haustyrannenbeispiel zeigt eine (von vielen) weiteren praktischen Fallgruppen auf: erschlägt der jahrelang gewalttätige Ehemann in einer der vielen Eskalationen seine Frau, so wäre das Totschlag, weil es i. d. R. an kategorischen Mordmerkmalen fehlt. Überlebt die Ehefrau solch eine Eskalation und ersticht ihren Mann hinterher im Schlaf, ist sie nach gegenwärtiger Rechtslage aber ungleich härter zu bestrafen, da ihre Tathandlung ein Mordmerkmal erfüllt. Die Rechtsprechung war deshalb in so manchen Fällen zu ganz üblen Verrenkungen genötigt, wollte sie Fallgerechtigkeit erreichen. Bisweilen mündete das sogar in äußerst fragwürdige bis rechtsbeugende Urteile. Als berühmtestes Beispiel wäre hier wohl der Fall Bachmeier zu benennen, bei dem man das tatbestandliche Mordmerkmal letztlich auf eine ganz abenteuerliche Weise "weggezaubert" hat (so weit ich das noch im Kopf habe, hat man ihr das Erkennen der Heimtücke in Abrede gestellt). Sowas hebt in weiterer Abfolge wiederum die Rechtssicherheit aus den Angeln, denn zurecht kann sich im nächsten Mordfall der Täter darauf berufen, dass auch er seine Heimtücke nicht erkannt habe.

Das ist erstmal nur der augenscheinlichste Problempunkt in dieser Thematik - etliche weitere verbergen sich in juristischen Details, die ich dir an dieser Stelle aber in ihrer Ausführlichkeit ersparen möchte. Um dennoch etwas davon anzusprechen, sei z. B. als primärste Problematik das umstrittene Verhältnis von § 211 und § 212 StGB erwähnt. So sieht z. B. der BGH zwischen Mord und Totschlag kein Qualifikationsverhältnis, sondern jeweils selbstständige Tatbestände. Die herrschende Lehre hingegen sieht in § 212 StGB ein Grunddelikt, in § 211 StGB eine Qualifikation und konsequenterweise in § 216 StGB eine Privilegierung. Beide Auffassungen ziehen unterschiedliche Problemkonstellationen nach sich, die von Fall zu Fall zu recht unterschiedlichen Ergebnisse führen können, insbesondere dann, wenn mehrere Personen am Mordgeschehen beteiligt sind, §§ 14, 27, 28 StGB mit ins Spiel kommen und sich die Frage der Anwendbarkeit des Akzessorietätsprinzip bzw. andererseits einer Akzessorietätslockerung stellt. Besonders wirkt sich das in Fällen mit sog. "gekreuzten Mordmerkmalen“ aus, also Fälle, in denen eine oder mehrere Personen an einer Tötung beteiligt sind, von den Motiven des Haupttäters nichts wussten, selber keine Mordmerkmale aufweisen oder vielleicht andere Mordmotive als der Haupttäter verfolgten. Da kann - je nachdem, welche Auffassung vertreten wird - § 28 I oder § 28 II zur Anwendung kommen, was zu einer unterschiedlichen Strafbarkeit des/der Mittäter(s) führt.

Alles Folgen einer überflüssig dogmatischen Tatbestandsdefinition, die letztlich nicht nur Probleme in der Fallgerechtigkeit aufwirft, sondern auch der Rechtssicherheit entgegensteht. Weitaus sinnvoller ist es, einzig einen Tötungstatbestand zugrunde zu legen, der durch Subsumption und nicht kategorisch zu qualifizieren ist.

Es geht letztlich also nicht darum, Mordmerkmale abzuschaffen, sondern einzig darum, diesen gegenüber evtl. strafmildernde Umstände nicht kategorisch vorzuenthalten und damit flexibler im Hinblick auf eine tatsächliche Fallgerechtigkeit urteilen zu können, so, wie das auch bei sämtlichen andereren Straftaten der Fall ist, die sich - eben mit Ausnahme von Mord - allesamt in eine homogene Strafrechtssystematik einfügen.

VIELEN DANK!
Gut erklärt!
Habe es sogar verstanden.

Dalmatin
01.07.2015, 18:28
Dann habe ich aber folgende Fragen:
Warum soll Mord, und ich spreche von Mord ( nicht von Totschlag) auch nach der neuen Definition, die wohl nun erarbeitet werden soll, nun auf einmal nicht mehr mit lebenslanger Freiheiststrafe bestraft werden ?

Nicht mehr automatisch (!)... das ist der entschiedende Unterschied. Lies dir mal die beiden Beispiele in meinem Beitrag #51 (dritter Absatz) durch; da lässt sich schon nachvollziehen, wieso eine Flexibilität nötig ist.


Werden nun Morde bzw. Mörder in verschiedene Klassen eingeteilt ?

Das muss man mal abwarten, was die zuständige Kommission empfiehlt und was davon letztlich tatsächlich übernommen wird. Ich denke, es wird darauf hinauslaufen, Mord und Totschlag nur noch in einen Tötungstatbestand zu normieren... durchaus mit Qualifizierungsmerkmalen, denen aber nicht dogmatisch eine festgelegte Bestrafung gegenüber steht.


Bin ich dann, wenn ich einem Neger die Rübe runterhaue , ein " schlechter" Mörder und werde hart bestraft, während die 5 Brüder, die ihre Schwester im religiösen Wahn mit 250 Messerstiche töten dann ja "im Affekt" handelten und, wenn sie schon nicht als " nur" Totschläger gelten, zumindest als " gute Mörder" mit einer geringen Freiheitstrafe vom Hof gehen?
Wer profitiert nun davon ?

In erster Linie jene, die zwar planmäßig getötet haben, deren Tat jedoch trotzdem signifikante strafmildernde Umstände aufweist. Davon profitiert weder der Negerrübenabhauer, noch der moslemische Rudelmord. Profitiert hätte z. B. eine Marianne Bachmeier.


Was ist denn so schlecht an der bisherigen Definitionen von Mord und Totschlag? Dass sie noch von den Nazis stammen ?

Um die Nazis geht's da doch gar nicht - das ist lediglich ein unmaßgebliches Beiwerk. Was so schlecht an der bisherigen Definition ist, habe ich in Beitrag #51 ausführlicher beschrieben.

Tryllhase
01.07.2015, 18:33
Die liegen m. E. bereits in deiner falschen Annahme, dass bei identischem Tatbestand und bei identischer Beweislage eine Ungleichbehandlung erfolgen würde. Wie kommst du auf das dünne Brett? Woran machst du das konkret fest? Welche Vorfälle kannst du dazu benennen, die dich zu solch einem Schluss kommen lassen. Oder sind es am Ende nicht doch einfach nur recht diffuse Baucheindrücke, ohne tatsächlicher sachlicher Grundlage?
Das wird es zweifellos. Auch werden weiter die Tatmerkmale eine Rolle spielen, nur sind diese dann auch einer Gesamtbeurteilung zugänglich und nicht - wie bislang - einzig.
Ganz so stimmt das nicht. Eine nationalsozialistische Gesinnung ist - rein rechtlich betrachtet - kein Verbrechen, aber einschlägige Äußerungen können ein Vergehen (nicht Verbrechen) darstellen. Strafrechtlich relevant ist genau genommen nicht die Äußerung selber, sondern ihre (potentielle) Auswirkung auf andere. Systematisch betrachtet ist dieser Umstand auch bei anderen Tatbeständen gegeben, wie z. B. bei Beleidigung.
Je nu... da muss man nunmal auch die jüngere deutsche Geschichte mit berücksichtigen, deren - vor allem hier lebenden - Opfer und die nachfolgenden Generation, von entsprechenden Äußerungen ungleich anders getroffen wird, als von linksideologischen.
Dieser Eindruck entsteht, weil oft Birnen mit Tomaten verglichen werden. Tötet ein Linker einen wildfremden Menschen aus Hassmotiven und lässt sich die Tat identisch nachweisen, wird er mit Sicherheit keine andere Behandlung erfahren, als der rechte Täter bei identischer Tat.
Zu 1.
Die Ungleichbehandlung beginnt schon im Gesetz, nach welchem linksradikale Schmierereien, ich glaube sogar einschließlich der Aufrufe zur Gewalt, nicht mit Strafe bedroht sind.
Zu letztens:
Dann sage mir bitte mal, was der jugendliche Berliner Attentäter, der vor ein paar Jahren aus linksextremem Hass fast dreißig Personen mit seinem Messer verletzt hatte, für eine Strafe bekommen hat.

Dalmatin
01.07.2015, 18:53
Zu 1.
Die Ungleichbehandlung beginnt schon im Gesetz, nach welchem linksradikale Schmierereien, ich glaube sogar einschließlich der Aufrufe zur Gewalt, nicht mit Strafe bedroht sind.

Aufrufe zu Gewalt sanktioniert § 111 StGB... auch wenn solche linkerseits erfolgen. Unter § 130 StGB können durchaus auch linksradikale Äußerungen fallen. Geschützt sind ja nicht nur rassische, religiöse oder ethnische Gruppen, sondern durchaus auch nationale, was Deutsche nicht ausnimmt. Was Schmierereien betrifft, so kann das durchaus auch linksideologische betreffen, z. B. Kennzeichen der KPD.


Zu letztens:
Dann sage mir bitte mal, was der jugendliche Berliner Attentäter, der vor ein paar Jahren aus linksextremem Hass fast dreißig Personen mit seinem Messer verletzt hatte, für eine Strafe bekommen hat.

Ich weiß nicht, von welchen Fall du sprichst.

Tryllhase
01.07.2015, 19:10
Aufrufe zu Gewalt sanktioniert § 111 StGB... auch wenn solche linkerseits erfolgen. Unter § 130 StGB können durchaus auch linksradikale Äußerungen fallen. Geschützt sind ja nicht nur rassische, religiöse oder ethnische Gruppen, sondern durchaus auch nationale, was Deutsche nicht ausnimmt. Was Schmierereien betrifft, so kann das durchaus auch linksideologische betreffen, z. B. Kennzeichen der KPD.

Ich weiß nicht, von welchen Fall du sprichst.
Das wundert mich aber, dass dieser Fall nicht mal mehr in juristischen Kreisen bekannt sein soll:
Amoklauf eines Jugendlichen in Berlin - Ausdruck des gesellschaftlichen NiedergangsVon Lucas Adler
3. Juni 2006Nachdem Berlin in den vergangenen Wochen bereits durch den öffentlichen Hilferuf einiger Lehrer der Rütli-Hauptschule und den rechtsradikalen Überfall auf einen Abgeordneten der Linkspartei.PDS in die Medien geraten war, wirft nun der Amoklauf eines Jugendlichen erneut ein Schlaglicht auf den gesellschaftlichen Niedergang in der deutschen Hauptstadt.
Am Abend des 26. Mai hatte der 16-jährige Mike P. auf dem Heimweg von der Einweihungsfeier des Berliner Hauptbahnhofs mit einem Klappmesser wahllos über 30 Menschen niedergestochen. Der Berliner Polizeivizepräsident Neubeck sprach von Messerstichen "in den Rücken und in den Gesäßbereich, aber auch in den Brustbereich".
24 Opfer mussten ins Krankenhaus gebracht werden, davon 15 zur stationären Versorgung. Sechs Personen erlitten lebensgefährliche Verletzungen und mussten sich einer Notoperation unterziehen. Inzwischen besteht bei keinem der Verletzten mehr akute Lebensgefahr. Weil eines der ersten Opfer mit HIV infiziert ist, besteht die Gefahr einer Infektion für alle Opfer, die mit dem Blut in Berührung gekommen sind. Eine Übertragung des Virus’ lässt sich jedoch erst nach mehreren Wochen durch Tests eindeutig nachweisen.

Dalmatin
02.07.2015, 13:22
Das wundert mich aber, dass dieser Fall nicht mal mehr in juristischen Kreisen bekannt sein soll:
Amoklauf eines Jugendlichen in Berlin - Ausdruck des gesellschaftlichen Niedergangs

Von Lucas Adler
3. Juni 2006

Nachdem Berlin in den vergangenen Wochen bereits durch den öffentlichen Hilferuf einiger Lehrer der Rütli-Hauptschule und den rechtsradikalen Überfall auf einen Abgeordneten der Linkspartei.PDS in die Medien geraten war, wirft nun der Amoklauf eines Jugendlichen erneut ein Schlaglicht auf den gesellschaftlichen Niedergang in der deutschen Hauptstadt.
Am Abend des 26. Mai hatte der 16-jährige Mike P. auf dem Heimweg von der Einweihungsfeier des Berliner Hauptbahnhofs mit einem Klappmesser wahllos über 30 Menschen niedergestochen. Der Berliner Polizeivizepräsident Neubeck sprach von Messerstichen "in den Rücken und in den Gesäßbereich, aber auch in den Brustbereich".
24 Opfer mussten ins Krankenhaus gebracht werden, davon 15 zur stationären Versorgung. Sechs Personen erlitten lebensgefährliche Verletzungen und mussten sich einer Notoperation unterziehen. Inzwischen besteht bei keinem der Verletzten mehr akute Lebensgefahr. Weil eines der ersten Opfer mit HIV infiziert ist, besteht die Gefahr einer Infektion für alle Opfer, die mit dem Blut in Berührung gekommen sind. Eine Übertragung des Virus’ lässt sich jedoch erst nach mehreren Wochen durch Tests eindeutig nachweisen.

Der Fall war mir tatsächlich nicht bekannt. Er stellt andererseits aber auch keine nennenswerte juristische Kuriosität dar, als das man ihn unbedingt kennen müsste. Zudem fällt er unters Jugendstrafrecht, mit dem ich glücklicherweise nie etwas in meiner beruflichen Praxis zu tun hatte. Für eine Jugendstrafe fiel diese mit 7 Jahren aber durchaus deutlich aus. Nicht so recht nachvollziehen kann ich aber, was der Fall denn nun mit linksradikal zu tun haben soll!?! Ist für dich alles links, was nicht definitiv rechts ist??? Oder war die Tat deshalb bereits linksmotiviert, weil über sie in dieser 'world socialist web site' bereichtet wurde?

Der Bericht dieses Lucas Adler ist billigste Schmiererei.

Tryllhase
02.07.2015, 15:00
Der Fall war mir tatsächlich nicht bekannt. Er stellt andererseits aber auch keine nennenswerte juristische Kuriosität dar, als das man ihn unbedingt kennen müsste. Zudem fällt er unters Jugendstrafrecht, mit dem ich glücklicherweise nie etwas in meiner beruflichen Praxis zu tun hatte. Für eine Jugendstrafe fiel diese mit 7 Jahren aber durchaus deutlich aus. Nicht so recht nachvollziehen kann ich aber, was der Fall denn nun mit linksradikal zu tun haben soll!?! Ist für dich alles links, was nicht definitiv rechts ist??? Oder war die Tat deshalb bereits linksmotiviert, weil über sie in dieser 'world socialist web site' bereichtet wurde?
Der Bericht dieses Lucas Adler ist billigste Schmiererei.
Vielleicht keine juristische Kuriosität, aber doch eine erhebliche Straftat.
Ich weiß nicht, weshalb Du den Boten prügelst. Der Fall war damals in aller Munde und Adlers Bericht ist nach meiner Erinnerung sachlich richtig. Nur dass damals noch klar hinzu kam, dass der Jugendliche dem linken Milieu angehörte und die Tat aus Ablehnung der gesellschaftlichen Verhältnisse begangen haben wolle. Da das Internet aber in solchen Fällen einen Speicher mit langsam nachlassendem Gedächtnis darstellt, ist Adlers Bericht möglicherweise der einzige, der noch übriggeblieben ist. Und da sind wir wieder bei der Ungerechtigkeit angekommen. Trotzdem danke für die Angabe des Strafmaßes. Davon habe ich nie etwas in den Medien gefunden.

Dalmatin
02.07.2015, 15:27
Vielleicht keine juristische Kuriosität, aber doch eine erhebliche Straftat.
Ich weiß nicht, weshalb Du den Boten prügelst. Der Fall war damals in aller Munde und Adlers Bericht ist nach meiner Erinnerung sachlich richtig. Nur dass damals noch klar hinzu kam, dass der Jugendliche dem linken Milieu angehörte und die Tat aus Ablehnung der gesellschaftlichen Verhältnisse begangen haben wolle. Da das Internet aber in solchen Fällen einen Speicher mit langsam nachlassendem Gedächtnis darstellt, ist Adlers Bericht möglicherweise der einzige, der noch übriggeblieben ist. Und da sind wir wieder bei der Ungerechtigkeit angekommen. Trotzdem danke für die Angabe des Strafmaßes. Davon habe ich nie etwas in den Medien gefunden.

Gerne doch!

Was ich an dem Artikel von Adler mehr als nur unseriös finde, ist nicht die Schilderung des Vorkommnis, sondern seine Schlussfolgerung, in der er solche Taten nicht als das beschreibt, was sie sind (nämlich Einzeltaten), sondern um jeden Preis meint, einen großen (gesellschaftlichen) Zusammenhang diagnostizieren zu können, natürlich nicht, ohne das auch gleich in Relation zu einem "Niedergang der Gesellschaft" zu stellen, was schon fast einem religiösen Prediger anmutet. Völlig zusammenhanglos liefert er dafür Beispiele (Amokläufe an Schulen) und meint, daraus einen Nenner festmachen zu können, obgleich dem bereits eine ganz oberflächliche Betrachtung der einzelnen Fälle widersprechen würde. Daneben will er auch gleich Schuldige ausmachen können und selbstredend hat er auch noch in verschwörungstheoretischer Manier gleich ein paar Anhaltspunkte dafür parat, dass diese obendrein in böswilliger Weise, mindestens aber in fahrlässiger Ignoranz handeln. Schlussendlich zieht er dann auch noch völlig abstruse politische Resümees, die dem Intellekt eines 7. Klässlers einer Hauptschule entsprechen, der seine ersten Gehversuche in politischer Meinungsbildung macht.

Leider reiht sich Adler mit dieser Art von "Journalismus" zwischenzeitlich recht gut in den Mainstream-Jorunalismus ein :(

Murmillo
03.07.2015, 06:04
...
Es geht letztlich also nicht darum, Mordmerkmale abzuschaffen, sondern einzig darum, diesen gegenüber evtl. strafmildernde Umstände nicht kategorisch vorzuenthalten und damit flexibler im Hinblick auf eine tatsächliche Fallgerechtigkeit urteilen zu können, so, wie das auch bei sämtlichen andereren Straftaten der Fall ist, die sich - eben mit Ausnahme von Mord - allesamt in eine homogene Strafrechtssystematik einfügen.

Na, welch ein Glück ! Da werden ja die bisherigen und kommenden Opfer von Morden beruhigt sein, dass man sich so ausführlich ihrer Mördern annimmt und versucht, wegen der " Fallgerechtigkeit"( natürlich nur wegen der, wer was anderes behauptet, ist ein Aluhutträger !) für diese strafmildernde Umstände zu finden !
Vielleicht sollte man dies für die Opfer auch, damit sie nicht so lange tot sein müssen !

Maya
03.07.2015, 14:17
Mörder sind also Nazis?

Nicht zwangsläufig. Mörder ist, wer einen Menschen tötet, egal aus welchem Grund. Nur wer aus Notwehr tötet, kann u.u. frei gesprochen werden.*



Richtigerweise: zweierlei Maas ...

Mag sein, müsste im Duden nachschauen, aber verstanden hast Du schon, worum es mir geht!

Dalmatin
03.07.2015, 17:56
Na, welch ein Glück ! Da werden ja die bisherigen und kommenden Opfer von Morden beruhigt sein, dass man sich so ausführlich ihrer Mördern annimmt und versucht, wegen der " Fallgerechtigkeit"( natürlich nur wegen der, wer was anderes behauptet, ist ein Aluhutträger !) für diese strafmildernde Umstände zu finden !
Vielleicht sollte man dies für die Opfer auch, damit sie nicht so lange tot sein müssen !

Was das Strafrecht anbelangt, so ist es nunmal die Aufgabe der Justiz, sich der Täter anzunehmen und nicht der Opfer. Und es ist ebenfalls die Aufgabe der Justiz, für Gerechtigkeit zu sorgen. Da unser Strafsystem dem Schuldprinzip folgt, muss man die jeweilige Schuld ermitteln und einzig diese ist zu ahnden - alles andere wäre nicht gerecht.

Deine Bedenken sind unnötig, den davon profitieren werden bei einem Mord nicht allzuviele Täter.