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Vollständige Version anzeigen : Mann erschiesst Einbrecher



Freiheitsbote
14.06.2015, 12:26
In Hannover hat ein Familienvater einen Einbrecher erschossen.
Ich finde, dass der Mann alles richtig gemacht hat und freue mich, dass der Einbrecher tot ist.

Aber leider leben wir in einem System, in dem der Verteidiger kriminalisiert wird.
Darum sitzt der gute Mann jetzt in U-Haft, was eine riesengrosse Schweinerei ist.

Meine persönliche Meinung ist, dass der Mann unverzüglich freigelassen werden sollte.

Hier der Artikel:
http://www.unzensuriert.at/content/0017959-Familienvater-erschiesst-Einbrecher-und-wandert-dafuer-ins-Gefaengnis

Ich befürworte freiheitliche Waffen- und Notwehrrechte.
Jeder Mensch sollte das Recht haben, soviele Waffen zu besitzen, wie er für nötig hält. Und selbstverständlich muss er auch das Recht haben, jeden, der sein Leben oder Eigentum bedroht, der Gerechtigkeit zuzuführen.

Finch
14.06.2015, 13:22
Der Vorfall wurde hier bereits in einem Strang diskutiert:

http://www.politikforen.net/showthread.php?163596-Waffenbesitzer-gg-Einbrecher-1-0

Entscheidend werden der genaue Sachverhalt und Hergang sein. Bei tödlichen Verteidigungsmitteln, insbesondere bei Schusswaffengebrauch, setzt die Rspr. einen Warnschuss voraus, wenn dies dem Schützen zumutbar gewesen ist.
Aus den bisher dazu veröffentlichten Artikeln geht allerdings nicht genügend Information hervor, um den Vorfall richtig beurteilen könnte.

Freiheitsbote
14.06.2015, 13:59
Der Vorfall wurde hier bereits in einem Strang diskutiert:
http://www.politikforen.net/showthread.php?163596-Waffenbesitzer-gg-Einbrecher-1-0

Oh, vielleicht kann man es nach dorthin verschieben?


Entscheidend werden der genaue Sachverhalt und Hergang sein. Bei tödlichen Verteidigungsmitteln, insbesondere bei Schusswaffengebrauch, setzt die Rspr. einen Warnschuss voraus, wenn dies dem Schützen zumutbar gewesen ist.

Wenn jemand meint, er müsste wo einbrechen, dann verdient er den Tod. So einfach ist das.
Aber daran kann man mal sehen, wie bekloppt die Gesetze sind. Warum sollte man einen Warnschuss abgeben müssen?
Das ist ja wie mit Messern:
Man darf ein Messer tragen, aber es darf nur eine bestimmte Länge haben und es muss ein Klappmesser sein, das man nur mit beiden Händen öffnen kann.
Begründet wird das damit, um den Angreifer eine Chance zu geben.
Da kann man mal sehen, was für Geisteskranke es gibt, die dann auch noch Gesetze machen dürfen.

Finch
14.06.2015, 14:48
Oh, vielleicht kann man es nach dorthin verschieben?



Wenn jemand meint, er müsste wo einbrechen, dann verdient er den Tod. So einfach ist das.
Aber daran kann man mal sehen, wie bekloppt die Gesetze sind. Warum sollte man einen Warnschuss abgeben müssen?
Das ist ja wie mit Messern:
Man darf ein Messer tragen, aber es darf nur eine bestimmte Länge haben und es muss ein Klappmesser sein, das man nur mit beiden Händen öffnen kann.
Begründet wird das damit, um den Angreifer eine Chance zu geben.
Da kann man mal sehen, was für Geisteskranke es gibt, die dann auch noch Gesetze machen dürfen.

Weil unsere, so wie auch andere Rechtsordnungen, das Rechtsgut Leben als das höchste und schützenswerteste ansehen. Diesen Ansatz finde ich nicht verkehrt.

Du solltest allerdings nicht, wie eingangs, vom Notwehrrecht sprechen. Das was Du meinst, hat mit Notwehr ja nichts gemeinsam. Der Grund, warum jemand einen Einbrecher erschießen sollte, ist Deiner Auffassung nach die Rache. Dass ein Einbrecher den Tod verdient habe ist dem Notwehrrecht des deutschen Strafrechts völlig fern. Dementsprechend würde ich Deinen Anfangspost umschreiben.

Im Übrigen glaube ich nicht, dass ein Gesetz, das festlegt, welche Art von Messer man tragen darf damit begründet würde, einem potentiellen Aggressor eine Chance zu geben. Diese Gesetzesbegründung würde ich gern einmal sehen.

elbasyr6
15.06.2015, 11:13
Toter Einbrecher guter einbrecher

Freiheitsbote
15.06.2015, 12:01
Im Übrigen glaube ich nicht, dass ein Gesetz, das festlegt, welche Art von Messer man tragen darf damit begründet würde, einem potentiellen Aggressor eine Chance zu geben. Diese Gesetzesbegründung würde ich gern einmal sehen.

Siehe hier:
http://deutscheswaffenrecht.de/waffenstrafrecht/einhandmesser/
und:
http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/strafrecht/waffengesetz-erlaubte-messer-nach-dem-waffenrecht-strafrecht-taschenmesser-strafbar-rechtsanwalt-butterfly-faustmesser-wurfstern/8494/