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Vollständige Version anzeigen : Abgetriebenes Kind läuft heute Marathon



Jolly Joker
29.11.2005, 18:48
Von den Medien verschwiegen: Viele Kinder überleben ihre Abtreibung, und viele davon als Behinderte. Andere überleben und fragen heute: Was ist mit meinen Rechten? Warum wolltet ihr mich töten?

http://www.idea.de/cfml/index.cfm?menu_item_id=26&ArtikelID=36895&news=ger

Jolly Joker
29.11.2005, 18:59
Nur für gute Nerven:

http://www.babycaust.de/ohnewort.htm

Der Gerechte
29.11.2005, 19:25
Darum darf ja in der BRD auch nur bis zur 12.Woche abgetrieben werden .

murmeltier
29.11.2005, 19:33
Träger von Rechten und Pflichten wird man erst nach Vollendung der Geburt. Vorher ist der Fötus ein Zellklumpen der Frau die ihn beherbergt.

Das mag zwar hart klingen, ist aber so. Alles andere wozu dieser Fötus hochstilisiert wird, sind religiöse Vorstellungen.

Leo Navis
29.11.2005, 19:35
Träger von Rechten und Pflichten wird man erst nach Vollendung der Geburt. Vorher ist der Fötus ein Zellklumpen der Frau die ihn beherbergt.

Das mag zwar hart klingen, ist aber so. Alles andere wozu dieser Fötus hochstilisiert wird, sind religiöse Vorstellungen.
Das ist deine Meinung, kein faktum. Ansonsten würde es keine Diskussion darum geben.

Der Gerechte
29.11.2005, 19:39
Das ist deine Meinung, kein faktum. Ansonsten würde es keine Diskussion darum geben.

Man diskutiert auch über Gott .

Leo Navis
29.11.2005, 19:41
Man diskutiert auch über Gott .
Und weiter?

Jodlerkönig
29.11.2005, 19:42
Träger von Rechten und Pflichten wird man erst nach Vollendung der Geburt. Vorher ist der Fötus ein Zellklumpen der Frau die ihn beherbergt.

Das mag zwar hart klingen, ist aber so. Alles andere wozu dieser Fötus hochstilisiert wird, sind religiöse Vorstellungen.

das hat nix mit religiösen vorstellungen zu tun! das ist eine frage von anstand und charakter!

kein normales lebewesen macht sowas!

die normalität von abtreibungen, zeigt, wie verkommen die menschheit ist!

so ein kleines kind hat, da stimme ich dir zu, keine pflichten!

aber alles an Rechten die es gibt! insbesondere das auf LEBEN!

Roter engel
29.11.2005, 19:44
Ihhh, ich bekomm Alpträume *augenzuhalt*

JosephBlücher
29.11.2005, 19:44
Träger von Rechten und Pflichten wird man erst nach Vollendung der Geburt. Vorher ist der Fötus ein Zellklumpen der Frau die ihn beherbergt.

Das mag zwar hart klingen, ist aber so. Alles andere wozu dieser Fötus hochstilisiert wird, sind religiöse Vorstellungen.
Es ist auf alle Fälle mehr als ein Zellklumpen und außerdem sind es nicht nur religiöse, sondern vielmehr ethische Überlegungen.

Der Gerechte
29.11.2005, 19:56
Und weiter?

Nur weil man über Etwas diskutiert bedeutet das noch lange nicht , dass es ein Faktum ist . In diesem Fall :Ein Fötus in der 12. Woche muss kein Mensch sein = kein Mord .

Leo Navis
29.11.2005, 19:56
Nur weil man über Etwas diskutiert bedeutet das noch lange nicht , dass es ein Faktum ist . In diesem Fall :Ein Fötus in der 12. Woche muss kein Mensch sein = kein Mord .
woher weißt du, dass es Gott nicht gibt? Bist du allwissend?

JosephBlücher
29.11.2005, 19:57
Nur weil man über Etwas diskutiert bedeutet das noch lange nicht , dass es ein Faktum ist . In diesem Fall :Ein Fötus in der 12. Woche muss kein Mensch sein = kein Mord .
Ist das wirklich Faktum?

Roberto Blanko
29.11.2005, 19:57
woher weißt du, dass es Gott nicht gibt? Bist du allwissend?

Selbst wenn es einen Gott gibt, was ich glaube, ist es trotzdem kein Mord.

Gruß
Roberto

Leo Navis
29.11.2005, 19:59
Selbst wenn es einen Gott gibt, was ich glaube, ist es trotzdem kein Mord.

Gruß
Roberto
Es geht gerade eher um das Prinzip, ob man vorschnell über ungeborenes Leben oder eben über Gott urteilen darf.

JosephBlücher
29.11.2005, 20:02
Es geht gerade eher um das Prinzip, ob man vorschnell über ungeborenes Leben oder eben über Gott urteilen darf.
Zustimmung!

Der Gerechte
29.11.2005, 20:08
woher weißt du, dass es Gott nicht gibt? Bist du allwissend?

Kannst du beweisen , dass es ihn gibt ?

Der Gerechte
29.11.2005, 20:09
Ist das wirklich Faktum?

Kannst Du das Gegenteil beweisen ?

JosephBlücher
29.11.2005, 20:10
Kannst du beweisen , dass es ihn gibt ?
Das ist ja gerade die Frage, um die es hier eigentlich ging:
Ist es Mord oder nicht?
Da man es nicht abschließend beurteilen kann, sollte man auf diesem Gebiet sehr vorsichtig sein.
Das ist meine Meinung und ich denke auch in etwas das, was Leo sagen wollte.

Roberto Blanko
29.11.2005, 20:11
Es geht gerade eher um das Prinzip, ob man vorschnell über ungeborenes Leben oder eben über Gott urteilen darf.

Die werdende Mutter hat das alleinige Recht zu entscheiden, ob sie das Kind bekommen will oder nicht.

Gruß
Roberto

JosephBlücher
29.11.2005, 20:15
Die werdende Mutter hat das alleinige Recht zu entscheiden, ob sie das Kind bekommen will oder nicht.

Gruß
Roberto
Das sehe ich etwas anders.
Von Vergewaltigungsfällen abgesehen, ist jede werdende Mutter zumindestens fahrlässig in diese Situation geraten und muss dann eben auch die Konsequenzen tragen. Auf alle Fälle hat sie nicht das Recht, über das Leben ihres Kindes ( auch des ungeborenen ) zu richten.
Oder würdest du aus dem Fenster springen, wenn deine Mutter es wollte?

Vietminh
29.11.2005, 20:18
Die werdende Mutter hat das alleinige Recht zu entscheiden, ob sie das Kind bekommen will oder nicht.

Gruß
Roberto

Hat sie auch alleine zu entscheiden, ob es sich um einen Menschen handelt, oder nicht?

Der Gerechte
29.11.2005, 20:22
Das ist ja gerade die Frage, um die es hier eigentlich ging:
Ist es Mord oder nicht?
Da man es nicht abschließend beurteilen kann, sollte man auf diesem Gebiet sehr vorsichtig sein.
Das ist meine Meinung und ich denke auch in etwas das, was Leo sagen wollte.

Eine gute Aussage :top:

Leo Navis
29.11.2005, 20:23
Kannst du beweisen , dass es ihn gibt ?
Nein, wieso? Es geht hier um's Prinzip, ob man direkt verurteilen kann.

Roberto Blanko
29.11.2005, 20:28
Hat sie auch alleine zu entscheiden, ob es sich um einen Menschen handelt, oder nicht?

Die Frage stellt sich in diesem Zusammenhang nicht.


Das sehe ich etwas anders.
Von Vergewaltigungsfällen abgesehen, ist jede werdende Mutter zumindestens fahrlässig in diese Situation geraten und muss dann eben auch die Konsequenzen tragen. Auf alle Fälle hat sie nicht das Recht, über das Leben ihres Kindes ( auch des ungeborenen ) zu richten.

Wer dann, wenn nicht sie?


Oder würdest du aus dem Fenster springen, wenn deine Mutter es wollte?

Ich bin im Gegensatz zu einem Embryo alleine lebensfähig. Deshalb ist der Vergleich unangebracht.

Gruß
Roberto

JosephBlücher
29.11.2005, 20:32
Wer dann, wenn nicht sie?



Ich bin im Gegensatz zu einem Embryo alleine lebensfähig. Deshalb ist der Vergleich unangebracht.

Gruß
Roberto
1) Niemand hat dieses Recht
2) Ziemlich gefährliche Aussage, oder?
Damit würdest du jedem Schwerstbehinderten, bzw. schon Kranken sämtliches Recht auf Leben entziehen. Ich glaube nicht, daß das ein entscheidender Punkt ist...

Leo Navis
29.11.2005, 20:37
Die werdende Mutter hat das alleinige Recht zu entscheiden, ob sie das Kind bekommen will oder nicht.

Gruß
Roberto
Die Mutter hat ein Recht über das Leben?

Du willst die Mutter hier Gott spielen lassen. Das darf nicht sein.

Liegnitz
29.11.2005, 20:37
Bedingungsloser Schutz des Lebens


Der zweite internationale „Provida“-Kongress fand vom 10. bis 13. November unter dem Motto „Amerika lanciert eine Herausforderung: Globalisierung der Kultur für das Leben" in Lima statt
Lima (www.kath.net/Fidesdienst/red)
Der zweite internationale „Provida“-Kongress fand vom 10. bis 13. November unter dem Motto „Amerika lanciert eine Herausforderung: Globalisierung der Kultur für das Leben“ statt. Insgesamt nahmen rund 5.000 Delegierte aus verschiedenen Ländern teil. In der Schlusserklärung mit dem Titel „Erklärung von Lima“ erneuert die Bewegung ihr Engagement zum Schutz des Lebens und der Familie.
Der Kongress stellt die neuen Handlungsrichtlinien, wobei mit Nachdruck auf die grundlegenden Prinzipien zum Recht auf Leben und zu den Rechten der Familie hervorgehoben werden, auf: „Das erste Menschenrecht ist das Recht auf Leben ohne Diskriminierung hinsichtlich des Geschlechts, des Alters, der Rasse, des Glaubens, der sozioökonomischen Situation, des Gesundheitszustands oder jedes anderen Umstands“.

Deshalb müsse jedes menschliche Wesen geschützt und respektiert werden, von seiner Zeugung bis zum natürlichen Tod. In diesem Zusammenhang erinnert die Bewegung die Regierenden und Verantwortlichen in aller Welt daran, dass ihre erste Pflicht darin besteht, das Leben jedes menschlichen Wesens bedingungslos zu schützen, weshalb sie aufgefordert sind, sich dafür einzusetzen, dass „jede Praxis der Schwangerschaftsunterbrechung, Eugenetik, Euthanasie oder Manipulation des Menschenlebens abgeschafft wird, welche Mittel auch immer dazu eingesetzt werden“.
Im Schlussdokument wird auch daran erinnern, dass die Familie „das natürliche Umfeld für die Geburt und die Erziehung jedes menschlichen Wesens ist“. Die Familie gründet auf der Ehe zwischen einem Man und einer Frau, wird monogam geführt, als unauflöslich verstanden und dem Leben gegenüber offen. Deshalb wird gefordert, dass das Recht der Eltern auf die Erziehung, die ihnen von Natur aus zusteht, respektiert wird, da der Staat bei der Erziehung immer nur eine „beistehende“ Funktion habe.

Die Unterzeichner der Erklärung von Lima (nationale und internationale Organisationen, zum Schutz des Lebens und der Menschenwürde, aus verschiedenen Teilen der Welt) verpflichten sich, „auf permanente Weise über den Grad der Einhaltung des Rechts auf Leben und auf Menschenwürde zu wachen“. Deshalb werden sie „öffentlich diejenigen anklagen, die gegen dieses grundlegende Recht verstoßen“.
In diese Zusammenhang sollen nationale und internationale Überwachungsorganismen eingerichtet werden, die Parteien, politische Führungskräfte, gesellschaftliche Organisationen, Medien und deren Finanzgeber beobachten, „um die Menschen dokumentiert zu informieren, damit angemessene juridische, soziale und politische Schritte unternommen werden können“

Die Teilnehmer des ersten Internationalen Jugendtreffens der Provida-Bewegung beklagen, dass die Welt ihnen individualistische und konsumorientierte Lebensmodelle vorstellt, denen es an transzendenten Prinzipien fehlt. Diese Lebensmodelle beziehen das Glück aus dem Streben nach orientierungslosem Genuss und materiellen Gütern und führen zu einer Sittenlosigkeit, die schlimme Folgen, wie die Auflösung der Ehe und der Familie, der Verlust der Achtung für das menschliche Leben, die Zunahme von Gewalt, Egoismus und Verlust wahrer Werte hat.

In diesem Zusammenhang bekräftigen die Jugendlichen, dass sie sich bewusst in einem Lebensabschnitt der Entwicklung und des persönlichen Wachstums befinden, in denen sie lernen müssen, sich selbst zu beherrschen. Deshalb fordern sie Behörden, Verantwortliche der Medien und der Organisationen der bürgerlichen Gesellschaft auf, dafür zu sorgen, dass „die Wahrheit über die Entwicklung nicht aufgrund wirtschaftlicher, ideologischer, politischer und sozialer Interessen verzerrt oder manipuliert wird“.

Sie bitten um die Förderung authentischer, ethischer und sittlicher Werte, um Respekt für ihre Freiheit und ihr Recht sich in angemessener Weise auf die Ehe vorzubreiten und vor allem darum „nicht durch irreführende Kampagnen über so genannten ‚sicheren Sex’ dazu angeregt zu werden sexuelle Beziehungen einzugehen“. Die Jugendlichen verpflichten sich deshalb dazu „ihr Glück auf wahre Liebe - im Sinn der gegenseitigen Hingabe - zu gründen, und nicht falsche Schemen zu befolgen die nur zu Leere und Frustration führen, und dazu, ihre Sexualität in den Dienst der wahren Liebe und des Lebens zu stellen.



Warum gibt es insbesondere auch hier in Europa nicht viel viel mehr solcher Bewengen und Organisationen wie in Lima Kultur für das Leben?

Jodlerkönig
29.11.2005, 20:39
Wer dann, wenn nicht sie?


Gruß
Roberto

niemand hat das recht!

Roberto Blanko
29.11.2005, 20:44
Die Mutter hat ein Recht über das Leben?

Du willst die Mutter hier Gott spielen lassen. Das darf nicht sein.

Es ist natürlich viel besser, wenn man die Frau nach Holland fahren läßt. Oder in einem Keller kann man ja das Kind auch wegmachen lassen. Viele Frauen konnten wegen diesen Pfuschern kein Kind auf die Welt bringen. Begreift doch, daß man durch Verbote keine Abtreibungen verhindern kann.

Nur eine Beratung der werdenden Mutter kann etwas bewirken.

Gruß
Roberto

Leo Navis
29.11.2005, 20:46
Es ist natürlich viel besser, wenn man die Frau nach Holland fahren läßt. Oder in einem Keller kann man ja das Kind auch wegmachen lassen. Viele Frauen konnten wegen diesen Pfuschern kein Kind auf die Welt bringen. Begreift doch, daß man durch Verbote keine Abtreibungen verhindern kann.

Nur eine Beratung der werdenden Mutter kann etwas bewirken.

Gruß
Roberto
Moment mal, roberto. Es geht hier für's erste mal um die Frage, ob die Mutter dazu berechtigt ist, über Leben zu urteilen. Das, was du hier aufführst, sind spezielle Fälle, die wenig mit der Theorie zu tun haben.

Roberto Blanko
29.11.2005, 20:50
Moment mal, roberto. Es geht hier für's erste mal um die Frage, ob die Mutter dazu berechtigt ist, über Leben zu urteilen. Das, was du hier aufführst, sind spezielle Fälle, die wenig mit der Theorie zu tun haben.

Was nützt mir die schönste Theorie, die Praxix ist entscheidend. Und das war in Deutschland der 70er Jahre keine Ausnahme. Wenn eine Frau das Kind nicht will, wird es Möglichkeiten finden, es nicht zu bekommen.

Gruß
Roberto

Vietminh
29.11.2005, 20:50
Die Frage stellt sich in diesem Zusammenhang nicht.



Wer dann, wenn nicht sie?



Ich bin im Gegensatz zu einem Embryo alleine lebensfähig. Deshalb ist der Vergleich unangebracht.

Gruß
Roberto

Miserabel ausgewichen! Schwach Roberto, schwach!
Wer bestimmt, ob es sich um einen Menschen handelt, oder nicht?


Eine Mutter hat das Recht über das Leben ihres Kindes zu richten?
Da hatte man ja selbst im 3. Reich noch mehr Rechte :lach:.


Und wie sieht es mit Behinderten aus? Oder mit kleinen Kindern?


Ich habe nicht gefragt, ob Du dafür, doer dagegen bist, ich habe gefragt, ab wann der Mensch beginnt.

mfG Viet

hardstyler911
29.11.2005, 20:52
Als Holländer muß ich mich hier mal kurz einmischen, so einfach nach Holland fahren die Zeiten waren einmal! In Holland sind die Gesetze zur Abtreibung in den 90er Jahren erheblich verschärft worden. Auch in Holland ist es als Deutsche nicht mehr ohne weiteres möglich eine Abtreibung vorzunehmen. In den Niederlanden MUß seit dem auch ein Aufklärungsgespräch geführt werden und ohne diese Bescheinigung geht auch in NL nichts mehr. Das Aufklärungsgespräch muß dort übrigens eine psychologische Beratungsstelle führen und nicht wie bei uns ProFamilia oder sowas....die psychologischen Beratungsstellen in den Niederlanden lehnen es in aller Regel ab deutschen Frauen zu einer Abtreibung zu verhelfen. NUR ZUR INFO!!! :]

Jolly Joker
29.11.2005, 20:52
Darum darf ja in der BRD auch nur bis zur 12.Woche abgetrieben werden .

Abtreibung ist zwar danach verboten, aber STRAFREI und wird von den Krankenkassen bezahlt. Also nicht wirklich verboten, sondern vom Staat finanziert.

Leo Navis
29.11.2005, 20:54
Was nützt mir die schönste Theorie, die Praxix ist entscheidend. Und das war in Deutschland der 70er Jahre keine Ausnahme. Wenn eine Frau das Kind nicht will, wird es Möglichkeiten finden, es nicht zu bekommen.

Gruß
Roberto
Das interessiert nicht, und das weißt du. Es ging hier gerade um den theretischen Ansatz, ob eine Frau das Recht besitzt, über das Leben ihres Kindes zu urteilen.

Jolly Joker
29.11.2005, 20:55
Es ist natürlich viel besser, wenn man die Frau nach Holland fahren läßt. Oder in einem Keller kann man ja das Kind auch wegmachen lassen. Viele Frauen konnten wegen diesen Pfuschern kein Kind auf die Welt bringen.Gruß
Roberto

Man bist du blöd:

Eine Frau die abtreibt kann keine Kinder mehr bekommen ....

Dann hat sie doch ihr Ziel erreicht!

Roberto Blanko
29.11.2005, 20:57
Miserabel ausgewichen! Schwach Roberto, schwach!
Wer bestimmt, ob es sich um einen Menschen handelt, oder nicht?


Eine Mutter hat das Recht über das Leben ihres Kindes zu richten?
Da hatte man ja selbst im 3. Reich noch mehr Rechte :lach:.


Und wie sieht es mit Behinderten aus? Oder mit kleinen Kindern?


Ich habe nicht gefragt, ob Du dafür, doer dagegen bist, ich habe gefragt, ab wann der Mensch beginnt.

mfG Viet

Wenn der Mensch ohne die Mutter lebensfähig ist. Dann ist es ein Mensch. Aber das Thema hatten wir schon zigmal, es ist immer dasselbe.



Gruß
Roberto

Roberto Blanko
29.11.2005, 20:58
Man bist du blöd:

Eine Frau die abtreibt kann keine Kinder mehr bekommen ....

Dann hat sie doch ihr Ziel erreicht!

Es gibt aber vielleicht Frauen, die Jahre später ein Kind bekommen wollen. Du bist wirklich noch dussliger als ich dachte, Joker, und ich habe dich schon für sehr dusslig gehalten.

Gruß
Roberto

Leo Navis
29.11.2005, 20:58
Wenn der Mensch ohne die Mutter lebensfähig ist. Dann ist es ein Mensch. Aber das Thema hatten wir schon zigmal, es ist immer dasselbe.



Gruß
Roberto
Man kann das Kind mit wenigen Wochen aus dem Leib der Mutter rausschneiden und künstlich weiterernähren. Praktisch wäre es dann auch lebensfähig.

Liegnitz
29.11.2005, 20:59
Großbritannien: Rund 50 Kinder pro Jahr überleben Abtreibung
Bis zur 24. Schwangerschaftswoche darf auf Verlangen abgetrieben werden. Kinder mit Down Syndrom werden routinemäßig getötet.

London (www.kath.net / idea) In Großbritannien ist eine Abtreibungsdebatte entbrannt. Wie die Wochenzeitung Sunday Times berichtet, überleben einer staatlichen Studie zufolge jedes Jahr bis zu 50 Babys ihre Abtreibung. Der Hauptgrund: Nirgends in Europa ist die Abtreibung auf Verlangen so spät in der Schwangerschaft erlaubt wie in Großbritannien, nämlich bis zur 24. Woche.

In Deutschland beispielsweise sind Abtreibungen nach einer Pflichtberatung bis zur 12. Woche straffrei, in Frankreich reicht die Frist bis zur 10. Woche. In Großbritannien werden die zur Abtreibung vorgesehenen Kinder nach der 21. Woche durch eine Giftspritze ins Herz getötet; vor diesem Zeitpunkt werden Wehen eingeleitet in der Erwartung, daß es zu einer Fehlgeburt kommt, die das Kind nicht überlebt.

Doch diese Prozeduren führen nicht immer zum Tod. Einige Fachärzte fürchten, daß sie wegen Kindstötung angeklagt werden können, wenn ein Kind einen Schwangerschaftsabbruch überlebt, dann aber wegen unterlassener medizinischer Hilfeleistung stirbt.
Kinder mit Down Syndrom werden routinemäßig abgetrieben

Die Zahl der Abtreibungen ab der 18. Schwangerschaftswoche ist in Großbritannien von 5.166 im Jahr 1994 auf 7.432 im vorigen Jahr angestiegen. Dies hängt der Zeitung zufolge vor allem mit der vorgeburtlichen Diagnostik zusammen. Routinemäßig würden Kinder mit Down Syndrom abgetrieben, obwohl sie ein erfülltes Leben haben könnten.

Ferner haben sich durch den medizinischen Fortschritt die Überlebenschancen von Frühgeburten erheblich erhöht. 70 Prozent bis 80 Prozent der Babys, die nach der 23. oder 24. Schwangerschaftswoche zur Welt kommen, überleben langfristig. Einige Fachärzte wie der Professor für Gynäkologie und Geburtshilfe Stuart Campbell (London) plädieren dafür, die Abtreibungsfrist wenigstens auf die 18. Schwangerschaftswoche zu verkürzen.

Am 6. Dezember findet in London eine parlamentarische Anhörung statt, bei der die 28jährige Amerikanerin Gianna Jessen sprechen wird. Sie überlebte ihre eigene Abtreibung und will im April im Londoner Marathon mitlaufen. Jessen: „Wenn es bei der Abtreibung um Frauenrechte geht, dann frage ich: Was ist mit meinen Rechten?“
Deutschland: Achtjähriger Tim überlebte Abtreibung

In Deutschland hat unter anderem der als „Oldenburger Baby“ bekanntgewordene achtjährige Tim seine Abtreibung überlebt. Grund für den versuchten Abbruch in der 26. Schwangerschaftswoche im Jahr 1997 war ein diagnostiziertes Down-Syndrom. Der heute mehrfach behinderte Junge blieb neun Stunden lang unversorgt, bevor das Klinikpersonal lebenserhaltende Maßnahmen ergriff.
Nach Angaben der Stiftung „Ja zum Leben“ (Meschede) wurden im vorigen Jahr wesentlich mehr Ungeborene nach der 23. Schwangerschaftswoche abgetrieben als die 200 beim Statistischen Bundesamt gemeldeten Fälle. Fachleute gingen davon aus, daß bis zu 95 Prozent aller Kinder, bei denen das Down-Syndrom diagnostiziert werde, abgetrieben werden. Darunter seien zahlreiche Opfer von Fehldiagnosen. Die Stiftung fordert ein Verbot von Spätabtreibungen.



:( :( :(

Vietminh
29.11.2005, 20:59
Wenn der Mensch ohne die Mutter lebensfähig ist. Dann ist es ein Mensch. Aber das Thema hatten wir schon zigmal, es ist immer dasselbe.



Gruß
Roberto

Wie kommst Du auf dieses Kriterium?

Beginnt der Mensch bei den Christen nicht auch ab der Zeugung?


Gruß

Roberto Blanko
29.11.2005, 21:00
Das interessiert nicht, und das weißt du. Es ging hier gerade um den theretischen Ansatz, ob eine Frau das Recht besitzt, über das Leben ihres Kindes zu urteilen.

Ja, sie hat das recht dazu. Jetzt zufrieden?

Gruß
Roberto

Leo Navis
29.11.2005, 21:02
Ja, sie hat das recht dazu. Jetzt zufrieden?

Gruß
Roberto
Wie lange?

hardstyler911
29.11.2005, 21:02
Man bist du blöd:

Eine Frau die abtreibt kann keine Kinder mehr bekommen ....

Dann hat sie doch ihr Ziel erreicht!


wer hat Dir denn den Floh ins Ohr gesetzt?? ?(

Der Gerechte
29.11.2005, 21:03
Abtreibung ist zwar danach verboten, aber STRAFREI und wird von den Krankenkassen bezahlt. Also nicht wirklich verboten, sondern vom Staat finanziert.

In Deinem eigenen Link im Beitrag # 1 ist aber geschrieben , dass es nur bis zur
12.Woche straffrei in Deutschland ist . Also was denn nu ?(

Vietminh
29.11.2005, 21:03
Wie lange?

Bis das Kind in der Lage ist, seinen Wahlzettel anzukreuzen!

Aber das darf natürlich die Mutter entscheiden, das Kind gehört ihr ja.

Leo Navis
29.11.2005, 21:04
Bis das Kind in der Lage ist, seinen Wahlzettel anzukreuzen!
Also kurz nach der Geburt?

Liegnitz
29.11.2005, 21:04
Mein Bauch gehört mir. Dieser Frauenrechtsauspruch ist falsch.
Die Frau hat nicht das Recht über Leben und Tod ihres enstehenden Kindes zu entscheiden.
Und über den Zeitpunkt des menschlichen Enstehen streiten sich die Geister und handhaben es die Länder verschieden.

Roter engel
29.11.2005, 21:04
Mein Bauch gehört mir. Dieser Frauenrechtsauspruch ist falsch.
Die Frau hat nicht das Recht über Leben und Tod ihres enstehenden Kindes zu entscheiden.
Und über den Zeitpunkt des menschlichen Enstehen streiten sich die Geister und handhaben es die Länder verschieden.
Natürlich hat die Frau das

Jolly Joker
29.11.2005, 21:05
In Deinem eigenen Link im Beitrag # 1 ist aber geschrieben , dass es nur bis zur
12.Woche straffrei in Deutschland ist . Also was denn nu ?(

Bis zur 12.Woche ist es keine Straftat. Danach ist es eine Straftat, die aber nicht bestraft wird, um sich keine Wähler zu verprellen.

Alles klar?

Vietminh
29.11.2005, 21:05
Also kurz nach der Geburt?

Dann müsste man das Wahlberechtigungsalter auf null Jahre heruntersetzen, damit das Kind da schon ein Mensch ist!

Aber wie gesagt, das liegt natürlich im Ermessen der Erzeuger, wann der Mensch beginnt.

Roberto Blanko
29.11.2005, 21:06
Wie kommst Du auf dieses Kriterium?

Beginnt der Mensch bei den Christen nicht auch ab der Zeugung?


Gruß

Das sagt mir mein gesunder Menschenverstand.

Bei den Katholen, nicht bei den Christen. Dann wäre die Spirale auch ein Mordinstrument.


Wie lange?

Bis der werdende der Mensch ohne die Mutter lebensfähig ist.

Gruß
Roberto

Leo Navis
29.11.2005, 21:07
Bis der werdende der Mensch ohne die Mutter lebensfähig ist.

Gruß
Roberto
Ist er beim 0ten Lebensjahr.

Leo Navis
29.11.2005, 21:09
Dann müsste man das Wahlberechtigungsalter auf null Jahre heruntersetzen, damit das Kind da schon ein Mensch ist!

Aber wie gesagt, das liegt natürlich im Ermessen der Erzeuger, wann der Mensch beginnt.
Genau. Also kann man billiges Wahlvieh mit wenigen Jahren heranzüchten.

Roberto Blanko
29.11.2005, 21:09
Ist er beim 0ten Lebensjahr.

Nein. Komme mir jetzt nicht mit dem Leihmutterdreck, das lehne ich aus ethischen Gründen ab.

Gruß
Roberto

Leo Navis
29.11.2005, 21:10
Nein. Komme mir jetzt nicht mit dem Leihmutterdreck, das lehne ich aus ethischen Gründen ab.

Gruß
Roberto
Na und? Wen interessiert es, wen du ablehnst? Es geht hier um's theoretische.

Liegnitz
29.11.2005, 21:12
Natürlich hat die Frau das
Nein hat sie nicht.

Es sollte ein grundsätzliches Abtreibungsverbot egal in welcher Phase weltweit gelten.
Und Abtreibung verfolgt und geächtet werden.

Gott sei Dank erkennen das auch immer mehr selbst Atheisten aus ethischen moralischen Gründen.

Roberto Blanko
29.11.2005, 21:12
Na und? Wen interessiert es, wen du ablehnst? Es geht hier um's theoretische.

Dich scheint es brennend zu interessieren, ich bin dieses Thema schon min. dreimal durch. Aber zum Hardcorespammen reicht es allemal.

Gruß
Roberto

Leo Navis
29.11.2005, 21:15
Dich scheint es brennend zu interessieren, ich bin dieses Thema schon min. dreimal durch. Aber zum Hardcorespammen reicht es allemal.

Gruß
Roberto
Nein. ich sehe es einfach nur als Falsches an, zu urteilen, dass die Frau bis zu einem bestimmten Punkt, den du aber nicht genauer definieren willst, komplett urteilen kann über ihr Kind, beziehungsweise das Kind sich in dessen Eigentumsbereich befindet.

Und ein Kind ist ohne Mutter lebensfähig, schon nach wenigen Wochen.

Roberto Blanko
29.11.2005, 21:16
Nein. ich sehe es einfach nur als Falsches an, zu urteilen, dass die Frau bis zu einem bestimmten Punkt, den du aber nicht genauer definieren willst, komplett urteilen kann über ihr Kind, beziehungsweise das Kind sich in dessen Eigentumsbereich befindet.

Und ein Kind ist ohne Mutter lebensfähig, schon nach wenigen Wochen.

Wer sollte das Recht zu einem Urteil haben, wenn nicht die betroffende Frau?

Gruß
Roberto

discipulus
29.11.2005, 21:17
Von den Medien verschwiegen: Viele Kinder überleben ihre Abtreibung, und viele davon als Behinderte. Andere überleben und fragen heute: Was ist mit meinen Rechten? Warum wolltet ihr mich töten?

http://www.idea.de/cfml/index.cfm?menu_item_id=26&ArtikelID=36895&news=gerMan sollte die entsprechenden Ärtzte bestrafen! Wegen Unfähigkeit!

Leo Navis
29.11.2005, 21:19
Wer sollte das Recht zu einem Urteil haben, wenn nicht die betroffende Frau?

Gruß
Roberto
Niemand darf das.

Roberto Blanko
29.11.2005, 21:20
Niemand darf das.

Doch. Die Frau darf das. So ist es und so soll es bleiben.

Gruß
Roberto

Vietminh
29.11.2005, 21:21
Niemand darf das.

Die Frau kann schon ihren Wahlzettel abgeben und Demos besuchen, das Kind aber noch nicht. Fall ist klar, oder?

discipulus
29.11.2005, 21:22
Die Frau kann schon ihren Wahlzettel abgeben und Demos besuchen, das Kind aber noch nicht. Fall ist klar, oder?Das Ungeborene ist Teil ihres Körpers. Selbstverständlich darf sie darüber entscheiden!

Vietminh
29.11.2005, 21:23
Das Ungeborene ist Teil ihres Körpers. Selbstverständlich darf sie darüber entscheiden!

Dann sag mir, wann der Mensch beginnt. Roberto hat mir sein, drücken wir es freundlich aus, sehr eigenes Kriterium genannt.

Jetzt bist Du dran.

Leo Navis
29.11.2005, 21:24
Doch. Die Frau darf das. So ist es und so soll es bleiben.

Gruß
Roberto
Nein, darf sie eigentlich nicht.

Roberto Blanko
29.11.2005, 21:28
Nein, darf sie eigentlich nicht.

Bis zur 12. Woche darf sie es. Das ist eine Vereinbarung, mit der fast jeder leben kann.


Dann sag mir, wann der Mensch beginnt. Roberto hat mir sein, drücken wir es freundlich aus, sehr eigenes Kriterium genannt.


Und wie ist Deine Meinung. Sag mir, wann der Mensch beginnt.

Gruß
Roberto

discipulus
29.11.2005, 21:34
Dann sag mir, wann der Mensch beginnt. Roberto hat mir sein, drücken wir es freundlich aus, sehr eigenes Kriterium genannt.

Jetzt bist Du dran.Für mich ist der Unterschied zwischen einem Menschen und einem Hund der Geist des Menschen.
Der Geist des Menschen das ist für mich sein Charakter, sein Denken etc. halt das was den Menschen zum Mensch macht.

Und wann endwickelt sich dies? Ab dem Zeitpunkt der Geburt. Ab dem Zeitpunkt wo es den Körper der Mutter verlässt und den Einflüssen der Gesellschaft ausgesetzt ist.

Ich "befürchte" nun wird folgende Frage kommen: "Könnte man Deiner Meinung nach ein Kind im 9 Monat abtreiben?"
Dies ist eine schwere Frage. Wenn man ganz kalt nach meiner Auffassung des Beginns des Lebens urteilt dann ja. Allerdings gebe ich zu das ich ernste Skrupel hätte ein Kind im 9 Monat abtreiben zu lassen und kann daher diese Frage leider nicht zufriedenstellend beantworten.
Ich halte hier die bestehenden Fristen für sehr gut.

Im Eingangsbeitrag zu diesem Thema wurde von "Jolly Joker" folgende Frage in den Raum geworfen: " Was ist mit meinen Rechten?".
Als Antwort ist es hier am besten sich auf das gute alte BGB zu berufen das da sagt: "Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt." (§ 1 BGB)

Vietminh
29.11.2005, 21:38
Und wie ist Deine Meinung. Sag mir, wann der Mensch beginnt.

Gruß
Roberto

Bis ich etwas anderes beweisen kann, fühle ich mich gezwungen, den Zeungszeitpunkt zu benennen.

Wobei ich dir hier Recht geben muss, die Spirale müsste laut meiner Definition, konsequenterweise auch ein Mordwerkzeug sein. Es ist sehr heikel, doch biologisch betrachtet, ist der jeweilige Chromosomensatz, der das Indiviuum erst zum Individuum macht dahin, d.h., die Chance, dass es dich oder mich nochmal gibt, ist völlig ausgeschlossen.

Vietminh
29.11.2005, 21:39
Im Eingangsbeitrag zu diesem Thema wurde von "Jolly Joker" folgende Frage in den Raum geworfen: " Was ist mit meinen Rechten?".
Als Antwort ist es hier am besten sich auf das gute alte BGB zu berufen das da sagt: "Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt." (§ 1 BGB)

Menschsein durch Bundesbürgertum? :D

Roberto Blanko
29.11.2005, 21:46
Bis ich etwas anderes beweisen kann, fühle ich mich gezwungen, den Zeungszeitpunkt zu benennen.

Wobei ich dir hier Recht geben muss, die Spirale müsste laut meiner Definition, konsequenterweise auch ein Mordwerkzeug sein. Es ist sehr heikel, doch biologisch betrachtet, ist der jeweilige Chromosomensatz, der das Indiviuum erst zum Individuum macht dahin, d.h., die Chance, dass es dich oder mich nochmal gibt, ist völlig ausgeschlossen.

Also muß die Spirale und die Pille danach verboten werden.

Klar ist jeder Embryo einzigartig, aber ich habe damit kein Problem. Der Mensch stirbt, aber die Seele bleibt bestehen.

Gruß
Roberto

Vietminh
29.11.2005, 21:52
Also muß die Spirale und die Pille danach verboten werden.

Klar ist jeder Embryo einzigartig, aber ich habe damit kein Problem. Der Mensch stirbt, aber die Seele bleibt bestehen.

Gruß
Roberto

Wenn Du das so siehst, verstehe ich deinen Standpunkt.

Gruß Vietminh

discipulus
29.11.2005, 22:01
Menschsein durch Bundesbürgertum? :DNaja die Aussage des BGB dekt sich aber auch mit meiner Meinung über den Beginn des Lebens und damit den Zeitpunkt ab dem der Mensch Rechte hat.

JosephBlücher
29.11.2005, 23:01
Es ist natürlich viel besser, wenn man die Frau nach Holland fahren läßt. Oder in einem Keller kann man ja das Kind auch wegmachen lassen. Viele Frauen konnten wegen diesen Pfuschern kein Kind auf die Welt bringen. Begreift doch, daß man durch Verbote keine Abtreibungen verhindern kann.

Nur eine Beratung der werdenden Mutter kann etwas bewirken.

Gruß
Roberto
Da hast du ja auch völlig Recht, nur hat das nichts mit den zuvor geäußerten Dingen zu tun...

JosephBlücher
29.11.2005, 23:02
Was nützt mir die schönste Theorie, die Praxix ist entscheidend. Und das war in Deutschland der 70er Jahre keine Ausnahme. Wenn eine Frau das Kind nicht will, wird es Möglichkeiten finden, es nicht zu bekommen.

Gruß
Roberto
Aber kannn es zumindest hier nicht immer nur um die Theorie gehen?

JosephBlücher
29.11.2005, 23:04
Man bist du blöd:

Eine Frau die abtreibt kann keine Kinder mehr bekommen ....

Dann hat sie doch ihr Ziel erreicht!
Das ist so nicht korrekt...

Praetorianer
29.11.2005, 23:04
Träger von Rechten und Pflichten wird man erst nach Vollendung der Geburt. Vorher ist der Fötus ein Zellklumpen der Frau die ihn beherbergt.

Das mag zwar hart klingen, ist aber so. Alles andere wozu dieser Fötus hochstilisiert wird, sind religiöse Vorstellungen.

Nein, es ist ein menschliches Leben dessen Ermordung mit lebenslanger Haft zu ahnden ist!

Roberto Blanko
29.11.2005, 23:08
Aber kannn es zumindest hier nicht immer nur um die Theorie gehen?

Ich diskutiere in erster Linie praxisbezogen. Grau ist jede Theorie.

Meine ethische und religiöse Einstellung läßt sich nicht mit einer totalen Verdammung der Abtreibung verbinden. Entscheiden muß letztendlich die werdende Mutter, niemand anders. Eine Beratung zum Leben des Kindes befürworte ich. Ich bin ein sehr toleranter Mensch. Menschenrechte stehen bei mir an erster Stelle.

Gruß
Roberto

JosephBlücher
29.11.2005, 23:08
Bis der werdende der Mensch ohne die Mutter lebensfähig ist.

Gruß
Roberto
Was ist denn dann nun mit Behinderten?
Du windest dich und versuchst, deine eigenen Aussagen zu beugen und weichst allen Fragen durch sture Wiederholung von Gegenfragen aus.

Roberto Blanko
29.11.2005, 23:10
Was ist denn dann nun mit Behinderten?
Du windest dich und versuchst, deine eigenen Aussagen zu beugen und weichst allen Fragen durch sture Wiederholung von Gegenfragen aus.

Behinderte Menschen haben genauso wie nichtbehinderte Menschen ein Recht auf Leben.

Ich weiche keinesfalls aus.

Gruß
Roberto

Roberto Blanko
29.11.2005, 23:12
Nein, es ist ein menschliches Leben dessen Ermordung mit lebenslanger Haft zu ahnden ist!

Also müssen Spiralenträgerinnen auch lebenslang ins Gefängnis. Zensi hätte besser provoziert, Georgie.

Gruß
Roberto

JosephBlücher
29.11.2005, 23:15
Ich diskutiere in erster Linie praxisbezogen. Grau ist jede Theorie.

Meine ethische und religiöse Einstellung läßt sich nicht mit einer totalen Verdammung der Abtreibung verbinden. Entscheiden muß letztendlich die werdende Mutter, niemand anders. Eine Beratung zum Leben des Kindes befürworte ich. Ich bin ein sehr toleranter Mensch. Menschenrechte stehen bei mir an erster Stelle.

Gruß
Roberto
Entscheiden muss letzendlich die werdende Mutter...
Das Problem dabei ist doch wohl vor allem: Wie "zurechnungsfähig" ist eine solche Frau normalerweise, die zu einem solchen Schritt bereit ist? In der Regel wird sie wohl unter starkem Druck stehen...
Der die Beratung Ausübende hat den betreffenden Menschen noch nie zuvor gesehen und soll dann kurzfristig auf die Legitimität von deren Beweggründen eingehen- mindestens ein Drahtseilakt...
Warum muss dann das Kind unbedingt abgetrieben werden?
Man kann es notfalls auch zur Adoption freigeben...

JosephBlücher
29.11.2005, 23:16
Behinderte Menschen haben genauso wie nichtbehinderte Menschen ein Recht auf Leben.

Ich weiche keinesfalls aus.

Gruß
Roberto
Tust du jawohohl! ;)
Das widerspricht aber deiner Selbstständigkeitstheorie.

Roberto Blanko
29.11.2005, 23:19
Entscheiden muss letzendlich die werdende Mutter...
Das Problem dabei ist doch wohl vor allem: Wie "zurechnungsfähig" ist eine solche Frau normalerweise, die zu einem solchen Schritt bereit ist? In der Regel wird sie wohl unter starkem Druck stehen...
Der die Beratung Ausübende hat den betreffenden Menschen noch nie zuvor gesehen und soll dann kurzfristig auf die Legitimität von deren Beweggründen eingehen- mindestens ein Drahtseilakt...
Warum muss dann das Kind unbedingt abgetrieben werden?
Man kann es notfalls auch zur Adoption freigeben...

Wenn die werdende Mutter das Kind zur Welt bringen will und es zur Adoption freigeben will, dann ist das völlig ok. Ich begrüße solch ein Vorgehen ausdrücklich.

Sie hat min. 6 Wochen Zeit, sich beraten zu lassen. In dieser Zeit ist eine vernünftige Entscheidung in jedem Fall möglich.

Gruß
Roberto

Praetorianer
29.11.2005, 23:19
Also müssen Spiralenträgerinnen auch lebenslang ins Gefängnis. Zensi hätte besser provoziert, Georgie.

Gruß
Roberto

Lege mir doch nicht deine abwegigen Phantastereien in den Mund! :(

Roberto Blanko
29.11.2005, 23:20
Tust du jawohohl! ;)
Das widerspricht aber deiner Selbstständigkeitstheorie.

Inwiefern widerspricht das meiner "Selbstständigkeitstheorie"?

Gruß
Roberto

Roberto Blanko
29.11.2005, 23:21
Lege mir doch nicht deine abwegigen Phantastereien in den Mund! :(

Es ist Deine Phantastereien , Georgie, nicht meine.

Gruß
Roberto

Praetorianer
29.11.2005, 23:42
Es ist Deine Phantastereien , Georgie, nicht meine.

Gruß
Roberto

Unsinn, nirgends habe ich geschrieben Spiralträgerinnen müssten lebenslang ins Gefängnis.

John Donne
29.11.2005, 23:54
Die werdende Mutter hat das alleinige Recht zu entscheiden, ob sie das Kind bekommen will oder nicht.
[..]
Die Frage stellt sich in diesem Zusammenhang nicht.
[..]
Ich bin im Gegensatz zu einem Embryo alleine lebensfähig. Deshalb ist der Vergleich unangebracht.

Die werdende Mutter hat ganz sicher nicht das alleinige Recht zu entscheiden, ob sie das Kind bekommen will oder nicht. In diesem Zusammenhang stellt sich in ganz erheblichem Umfang die Frage, ob und wenn ja ab wann der Embryo als Mensch anzusehen ist. Schließlich ist der Staat nach dem Grundgesetz zum Schutz jeden menschlichen Lebens auf seinem Staatsgebiet verpflichtet. Diese Verpflichtung, die keineswegs Ausdruck religiöser Auffassung ist, hat auch das BVerfG in seinem Urteilen zum §218 StGB stets hervorgehoben.
Auf die Lebensfähigkeit eines (werdenden) Menschen abzustellen, ist m.E. abwegig: Auch schon geborene Kinder sind lange nach ihrer Geburt nicht allein lebensfähig. Es ist völlig willkürlich, das Lebensrecht dann daran festzumachen, ob der Mensch ein schon geborener oder ein noch ungeborener ist.



Träger von Rechten und Pflichten wird man erst nach Vollendung der Geburt. Vorher ist der Fötus ein Zellklumpen der Frau die ihn beherbergt.

Das mag zwar hart klingen, ist aber so. Alles andere wozu dieser Fötus hochstilisiert wird, sind religiöse Vorstellungen.


Das ist in dieser Schlichtheit falsch. Rechte, z.B. das Recht, als Erbe eingesetzt zu werden, hat man bereits als Fötus. Da offensichtlich das Recht auf Leben wesentlich elementarer ist, ist nicht einzusehen, warum einem werdenden Mensch dieses elementarere Recht gänzlich vorenthalten werden soll.

Was Du vertrittst, ist Deine Meinung. Das ist prinzipiell völlig in Ordnung, auch wenn ich die von Dir vertretene Meinung nicht teile. Der von Dir erhobene Absolutheitsanspruch ist allerdings völlig fehl am Platz - zumal er der herrschenden höchstrichterlichen Rechtsprechung widerspricht.

Grüße
John

Roberto Blanko
30.11.2005, 00:15
Unsinn, nirgends habe ich geschrieben Spiralträgerinnen müssten lebenslang ins Gefängnis.


Zitat von murmeltier
Träger von Rechten und Pflichten wird man erst nach Vollendung der Geburt. Vorher ist der Fötus ein Zellklumpen der Frau die ihn beherbergt.


Das mag zwar hart klingen, ist aber so. Alles andere wozu dieser Fötus hochstilisiert wird, sind religiöse Vorstellungen.



Nein, es ist ein menschliches Leben dessen Ermordung mit lebenslanger Haft zu ahnden ist!

Ein Fötus wird "ermordet", dafür forderst Du lebenslange Haft. Spiralenträgerinnen "ermorden" Föten, also gehören sie Deiner Auffassung nach lebenslang hinter Gittern.

Gruß
Roberto

Roberto Blanko
30.11.2005, 00:22
Die werdende Mutter hat ganz sicher nicht das alleinige Recht zu entscheiden, ob sie das Kind bekommen will oder nicht. In diesem Zusammenhang stellt sich in ganz erheblichem Umfang die Frage, ob und wenn ja ab wann der Embryo als Mensch anzusehen ist.

Die jetzige Regelung ist meiner Meinung nach ein guter Kompromiß.

...


Auch schon geborene Kinder sind lange nach ihrer Geburt nicht allein lebensfähig. Es ist völlig willkürlich, das Lebensrecht dann daran festzumachen, ob der Mensch ein schon geborener oder ein noch ungeborener ist.
...

Nein, aber sie sind auch ohne ihre leibliche Mütter lebensfähig. Die Versorgung des Kindes kann theoretisch jeder übernehmen. Aber bis zur 12. Woche (ich weiß, willkürlich festgelegt) ist Mutter und Kind als ein Leben zu betrachten.

Gruß
Roberto

John Donne
30.11.2005, 01:01
Die jetzige Regelung ist meiner Meinung nach ein guter Kompromiß.

Ich halte den jetzigen Kompromiß auch auch für recht gelungen.



Nein, aber sie sind auch ohne ihre leibliche Mütter lebensfähig. Die Versorgung des Kindes kann theoretisch jeder übernehmen. Aber bis zur 12. Woche (ich weiß, willkürlich festgelegt) ist Mutter und Kind als ein Leben zu betrachten.


Das sehen die Hüter unserer Verfassung anders:


Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Diese Schutzpflicht hat ihren Grund in Art. 1 Abs. 1 GG; ihr Gegenstand und - von ihm her - ihr Maß werden durch Art. 2 Abs. 2 GG näher bestimmt. Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet.
[..]
Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet und ihr damit die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen.
Das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und die grundsätzliche Pflicht zum Austragen des Kindes sind zwei untrennbar verbundene Elemente des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes.
[..]
Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein (Bestätigung von BVerfGE 39, 1 (44)). Das Lebensrecht des Ungeborenen darf nicht, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und sei es selbst der Mutter, überantwortet werden.

(Quelle: BVerfGE 88, 203 (http://webdroit.unige.ch/bibliographie/BVerfGE88IntGross.html), Hervorhebung von mir, J.D.)

"Grundsätzlich" bedeutet juristisch, daß es Ausnahmen gibt. Diese sind im Gesetz geregelt. Ich halte - wie oben schon gesagt - die jetzige Regelung für recht gut. Viel Spielraum in Richtung einer weiteren Liberalisierung besteht verfassungsrechtlich nicht - deutlich eher in die umgekehrte Richtung. M.E. ist der Sinn einer Verschärfung allerdings durchaus daran zu messen, inwieweit sie tatsächlich einen besseren Schutz für ungeborenes Leben bewirkt. Hier gilt es m.E. erst einmal die Kinderfreundlichkeit der Gesellschaft überhaupt zu verbessern. Klar muß aber auch sein, daß Abtreibung als Mittel zur Familienplanung keinesfalls legitim ist. Familienplanung, die ich in vollem Umfang befürworte, muß schlicht und ergreifend vorher stattfinden.

Grüße
John

Leo Navis
30.11.2005, 06:26
Ich diskutiere in erster Linie praxisbezogen. Grau ist jede Theorie.

Meine ethische und religiöse Einstellung läßt sich nicht mit einer totalen Verdammung der Abtreibung verbinden. Entscheiden muß letztendlich die werdende Mutter, niemand anders. Eine Beratung zum Leben des Kindes befürworte ich. Ich bin ein sehr toleranter Mensch. Menschenrechte stehen bei mir an erster Stelle.

Gruß
Roberto
Was du vergisst: Auch das Kind hat Rechte, nicht nur seine Mutter. Wenn du für Menschenrechte einstehst, dann musst du auch das Kind nicht ausnehmen sondern direkt einschließen.

Jodlerkönig
30.11.2005, 07:10
es ist schon eine merkwürdige gesellschaft...totkranken alten menschen verweigert man die sterbehilfe.....dafür ermorden wir unser ungeborenes leben...oder nach dem krieg verurteilte man, daß die naziärtzte ungeborene kinder töteten.....heute ist es dank der "ein Kind ist eine belastung mentalität" normal....

und wenn ich dann lese, eine frau, möchte ja später evtl noch ein kind...dem kann sie dann erzählen, deinen bruder haben wir abgetrieben, weil und der zeitpunkt nicht gepasst hat...


verkommene menschheit!

Wächter
30.11.2005, 09:34
Träger von Rechten und Pflichten wird man erst nach Vollendung der Geburt. Vorher ist der Fötus ein Zellklumpen der Frau die ihn beherbergt.

Das mag zwar hart klingen, ist aber so. Alles andere wozu dieser Fötus hochstilisiert wird, sind religiöse Vorstellungen.Na, da bin ich aber gespannt, was dich dazu qualifiziert, eine derart gewagte These aufzustellen.

Ich behaupte jetzt mal, dass wissenschaftliche Studien belegten, dass das Schmerzemfpinden eines Embrios dem eines ausgewachsenen Menschen entspricht, und dass eine Abtreibung einer Vierteilung gleichkommt.

guka62
30.11.2005, 10:39
Abtreiben finde ich Mord. Nur wer vergewaltigt oder ein derart krankes Kind hat dürfte sich abtreiben lassen.

Praetorianer
30.11.2005, 12:02
Ein Fötus wird "ermordet", dafür forderst Du lebenslange Haft. Spiralenträgerinnen "ermorden" Föten, also gehören sie Deiner Auffassung nach lebenslang hinter Gittern.

Gruß
Roberto


Roberto, ihr redet mal wieder einen Stuss zusammen, dass sich die Balken biegen. Murmeltier sprach von jedem Zeitpunkt vor der Geburt und du erzählst jetzt irgendetwas von Spiralenträgerinnen.

Wer allenernstes fordert, ein Kind im neunten Monat abzutreiben, kann gleich darüber diskutieren, ob diverse Kindermorde an Säulingen oder sogar Kleinkindern nicht legal möglich sein sollten, denn alleine lebensfähig ist dieses Kind genausowenig wie der das Kind im Mutterleib!

JosephBlücher
30.11.2005, 12:21
Inwiefern widerspricht das meiner "Selbstständigkeitstheorie"?

Gruß
Roberto
Du hast gesagt, daß die Mutter solange zu entscheiden hat, bis das Kind selbstständig überleben kann.
Behinderte können das i.d.R. nicht...

Vielfrass
30.11.2005, 12:42
bei unseren altvorderen, den germanen, war es angeblich üblich, das neugeborene auf die türschwelle zu legen un auf den vater/den hausherren zu warten. hob er das kind auf, war alles ok, stieg er darüber, hieß es ab in den orkus ... auch eine form von bevölkerung - und vermehrungspolitik ... :D

Roberto Blanko
30.11.2005, 12:58
Was du vergisst: Auch das Kind hat Rechte, nicht nur seine Mutter. Wenn du für Menschenrechte einstehst, dann musst du auch das Kind nicht ausnehmen sondern direkt einschließen.

Rechtsfähigkeit erlangt der Mensch mit der Vollendung der Geburt.


Du hast gesagt, daß die Mutter solange zu entscheiden hat, bis das Kind selbstständig überleben kann.
Behinderte können das i.d.R. nicht...

Aber sie können ohne die Mutter überleben. Jeder andere Mensch kann sich um den behinderten Menschen kümmern. Bei einem Embryo ist das nicht so ohne weitere möglich.

Gruß
Roberto

Jolly Joker
30.11.2005, 13:01
Im Eingangsbeitrag zu diesem Thema wurde von "Jolly Joker" folgende Frage in den Raum geworfen: " Was ist mit meinen Rechten?".
Als Antwort ist es hier am besten sich auf das gute alte BGB zu berufen das da sagt: "Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt." (§ 1 BGB)

Dann wäre es kein Mord, wenn ich einer im 9.Monat schwangeren das Kind aus dem Leib prügel?

Roberto Blanko
30.11.2005, 13:06
Roberto, ihr redet mal wieder einen Stuss zusammen, dass sich die Balken biegen. Murmeltier sprach von jedem Zeitpunkt vor der Geburt und du erzählst jetzt irgendetwas von Spiralenträgerinnen.

Wer allenernstes fordert, ein Kind im neunten Monat abzutreiben, kann gleich darüber diskutieren, ob diverse Kindermorde an Säulingen oder sogar Kleinkindern nicht legal möglich sein sollten, denn alleine lebensfähig ist dieses Kind genausowenig wie der das Kind im Mutterleib!

Du schriebst, daß Abtreibung in Deinem Augen Mord ist. Eine Spirale "mordet" also einen werdenden Menschen.


Die Spirale an sich ist ein mit Kupferdraht umwickeltes Plastik-T. Die Kupferionen sollen verhindern, dass sich das befruchtete Ei in der Gebärmutter einnisten kann.

Ein befruchtetes Ei (in Deiner Denkweise ein Mensch) wird durch die Spirale "ermordet". Also ist die eine Frau, die eine Spirale trägt in Deinen Augen eine Mörderin. Genauso verhält es sich mit Frauen, die die Pille danach eingenommen haben. Ein befruchtetes Ei wurde brutal "ermordet".

Und jetzt sag mir, wer von uns beiden hier Stuß schreibt!

Gruß
Roberto

Roberto Blanko
30.11.2005, 13:12
Na, da bin ich aber gespannt, was dich dazu qualifiziert, eine derart gewagte These aufzustellen.

Ich behaupte jetzt mal, dass wissenschaftliche Studien belegten, dass das Schmerzemfpinden eines Embrios dem eines ausgewachsenen Menschen entspricht, und dass eine Abtreibung einer Vierteilung gleichkommt.

Unfug, Wächterchen.


Die entsprechende Hirnentwicklung setzt aber erst zwischen der 20. und 40. Schwangerschaftswoche ein. Diese Herangehensweise wird auch von den Resultaten der modernen medizinischen Forschung unterstützt. „Vor der 26. Woche ist die Hirnrinde nicht funktionsfähig. Deshalb ist es auf jeden Fall unzutreffend, von einer ‚Wahrnehmung‘ oder einer ‚bewussten Reaktion‘ des Foetus zu sprechen“ (Maria Fitzgerald, Prof. für Neurobiologie, London).

Gruß
Roberto

Jolly Joker
30.11.2005, 13:15
Du schriebst, daß Abtreibung in Deinem Augen Mord ist. Eine Spirale "mordet" also einen werdenden Menschen.



Ein befruchtetes Ei (in Deiner Denkweise ein Mensch) wird durch die Spirale "ermordet". Also ist die eine Frau, die eine Spirale trägt in Deinen Augen eine Mörderin. Genauso verhält es sich mit Frauen, die die Pille danach eingenommen haben. Ein befruchtetes Ei wurde brutal "ermordet".

Und jetzt sag mir, wer von uns beiden hier Stuß schreibt!

Gruß
Roberto

5 Minuten vor der Geburt ist es ein Zellhaufen , und 5 Minuten später ist es ein Mensch. So kann es doch auch nicht sein, oder? Das Leben beginnt mit der Befruchtung, basta.

Roberto Blanko
30.11.2005, 13:21
5 Minuten vor der Geburt ist es ein Zellhaufen , und 5 Minuten später ist es ein Mensch. So kann es doch auch nicht sein, oder? Das Leben beginnt mit der Befruchtung, basta.

Also wird mit der Spirale gemordet. Basta.

Gruß
Roberto

malnachdenken
30.11.2005, 13:31
bei der überschrift diese thema musste ich erst ganz schön lange nachdenken...

discipulus
30.11.2005, 17:16
Dann wäre es kein Mord, wenn ich einer im 9.Monat schwangeren das Kind aus dem Leib prügel?Rein rechtlich gesehen nein.
Was es genau ist kann ich leider nicht sagen. Warscheinlich ist aber, dass es sich hier um schwere Körperverletzung der Mutter handelt.

Du kannst rechtlich nichts ermorden was keine Rechtsfähigkeit hat.

Praetorianer
30.11.2005, 17:42
Und jetzt sag mir, wer von uns beiden hier Stuß schreibt!

Du! :] undefined

Roberto Blanko
30.11.2005, 18:10
Du! :] undefined

Liest Du Deine Beiträge eigentlich oder rotzt Du die einfach so hin?

Du hast geschrieben, daß es Mord ist, wenn man eine befruchtete Eizelle durch Abtreibung "tötet". Also ist jede Frau, die mit einer Spirale verhütet eine Mörderin.

Ich habe übrigens um Dich nicht zu überfordern ganz langsam geschrieben.

Gruß
Roberto

Jolly Joker
30.11.2005, 19:31
Rein rechtlich gesehen nein.
Was es genau ist kann ich leider nicht sagen. Warscheinlich ist aber, dass es sich hier um schwere Körperverletzung der Mutter handelt.

Du kannst rechtlich nichts ermorden was keine Rechtsfähigkeit hat.

Das Gesetz ist eben nie vollkommen. Wenn ein Arzt die Wehen im 7.Monat einleitet und das Kind nach der Geburt tötet, dann ist es Mord.

Wenn ein Arzt das gleiche Kind im Mutterleib tötet, und dann die Wehen einleitet, ist es keine Mord.

Das zeigt eben, daß das Gesetz nie die Wirklichkeit umfaßt.

Wenn eine Mutter ein Kind nach der Geburt gegen die Wand schmeißt, regt sich ganz Deutschland auf, und fordert härtere Gesetze. Wenn ein Arzt das Kind im Mutterleib zerstückelt, regt sich niemand auf. Wie kann das sein.

Roberto Blanko
30.11.2005, 19:36
...

Wenn eine Mutter ein Kind nach der Geburt gegen die Wand schmeißt, regt sich ganz Deutschland auf, und fordert härtere Gesetze. Wenn ein Arzt das Kind im Mutterleib zerstückelt, regt sich niemand auf. Wie kann das sein.

Es werden keine Kinder im Mutterleib zerstückelt, sondern lediglich Zellhaufen.

Gruß
Roberto

discipulus
30.11.2005, 19:40
Das Gesetz ist eben nie vollkommen. Wenn ein Arzt die Wehen im 7.Monat einleitet und das Kind nach der Geburt tötet, dann ist es Mord.

Wenn ein Arzt das gleiche Kind im Mutterleib tötet, und dann die Wehen einleitet, ist es keine Mord.

Das zeigt eben, daß das Gesetz nie die Wirklichkeit umfaßt.

Wenn eine Mutter ein Kind nach der Geburt gegen die Wand schmeißt, regt sich ganz Deutschland auf, und fordert härtere Gesetze. Wenn ein Arzt das Kind im Mutterleib zerstückelt, regt sich niemand auf. Wie kann das sein.Naja ich binn ein Beführworter der Abtreibung.
Bei den Fristen die für eine Abtreibung zur Zeit vorgeschrieben sind habe ich dort keine Bedenken da für mich das Leben erst mit der Geburt beginnt. Ich berufe mich hierbei natürlich nicht einfach auf das BGB (obwohl ich ihm zustimme) sondern habe meine eigenen Überlegungen angestellt und sie auch schon in den vorhergehenden Beiträhgen in diesem Threat dargelegt (bei Interesse einfach ein kleinwenig blättern).

Chaos
30.11.2005, 19:42
ach Gott ach Gott, mal wieder das alte Thema, auch hübsch mit einer Überschrift versehen, die das ganze auf die emotionale Ebene zieht, wie üblich halt :(

Dass eine frisch befruchtete Eizelle lebt, ist nicht in Abrede zu stellen.
Das Abtöten einer solchen Eizelle als Mord hinzustellen, ist hingegen Schwachsinn.

discipulus
30.11.2005, 19:43
Dass eine frisch befruchtete Eizelle lebt, ist nicht in Abrede zu stellen.
Das Abtöten einer solchen Eizelle als Mord hinzustellen, ist hingegen Schwachsinn. Da stimme ich Dir zu.

Praetorianer
30.11.2005, 19:45
Liest Du Deine Beiträge eigentlich oder rotzt Du die einfach so hin?

Du hast geschrieben, daß es Mord ist, wenn man eine befruchtete Eizelle durch Abtreibung "tötet". Also ist jede Frau, die mit einer Spirale verhütet eine Mörderin.

Ich habe übrigens um Dich nicht zu überfordern ganz langsam geschrieben.

Gruß
Roberto

Roberto, ob du langsam oder schnell schreibst, ist ziemlich egal; in diesem Strang kommt nur selten dämliches Geschwafel dabei raus!

Du bist einfach nicht in der Lage die Beiträge auch nur ansatzweise nachzuvollziehen! Wenn es dich kognitiv überfordert, einen Unterschied zwischen einem acht oder neun Monate alten Embryo und einer Eizelle zu sehen, ist dir nicht mehr zu helfen!

Allerdings ist es vermulich doch keine Überforderung, du scheinst eher auf dem Spam-Tripp zu sein!

Equilibrium
30.11.2005, 19:49
Vor der Geburt ist der Mensch noch nicht fertig und damit kein Mensch.
Der Embryo ist nur ein Träger von Erbinformationen mehr nicht.#
Ich sehe keinerlei Grund gegen Abtreibungen.

Chaos
30.11.2005, 19:51
Jeder hier weiß, dass zwischen einer Eizelle und einem 8/9 Moante alten Embryo ein Unterschied besteht, die Frage richtet sich lediglich nach der Beschaffenheit des Unterschieds.

Equilibrium
30.11.2005, 19:51
Das ist ja gerade die Frage, um die es hier eigentlich ging:
Ist es Mord oder nicht?
Da man es nicht abschließend beurteilen kann, sollte man auf diesem Gebiet sehr vorsichtig sein.
Das ist meine Meinung und ich denke auch in etwas das, was Leo sagen wollte.



(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oderum eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,einen Menschen tötet.



Ein Mordmerkmal ist bei einer Abtreibung nicht vorhanden.
Ergo ist es auch kein Mord.

discipulus
30.11.2005, 19:54
Ein Mordmerkmal ist bei einer Abtreibung nicht vorhanden.
Ergo ist es auch kein Mord.Zumal man jemanden der keine Rechtsfähigkeit besitzt rechtlich gesehen nicht ermorden kann.

Equilibrium
30.11.2005, 19:54
Jeder hier weiß, dass zwischen einer Eizelle und einem 8/9 Moante alten Embryo ein Unterschied besteht, die Frage richtet sich lediglich nach der Beschaffenheit des Unterschieds.

Ein Embryo kann niucht 8-9 Monate alt sein.

Equilibrium
30.11.2005, 19:58
Dann wäre es kein Mord, wenn ich einer im 9.Monat schwangeren das Kind aus dem Leib prügel?

Das ist Unsinn.
Das Argument einer Frau im 9 Monat fällt schonmal weg.
Nur weniger als 1% aller Fälle sind Spätabtreibungen.


Von Spätabtreibung spricht man, wenn ein Fötus getötet wird, der bereits außerhalb der Gebärmutter überlebensfähig wäre, also bereits ab etwa 20-22 Wochen (von 38 Wochen). Diese Fälle machen weniger als 1% aller Abbrüche aus.

Quelle (http://de.wikipedia.org/wiki/Abtreibung)



Im übrigen wäre dies juristisch kein Mord.

Chaos
30.11.2005, 20:02
Entschuldigung, ich meine natürlich Fetus.
Ich habe unglücklicherweise eine falsche Bezeichnung übernommen.

Equilibrium
30.11.2005, 20:05
Entschuldigung, ich meine natürlich Fetus.
Ich habe unglücklicherweise eine falsche Bezeichnung übernommen.

Ich wiederhole nochmals:


Von Spätabtreibung spricht man, wenn ein Fötus getötet wird, der bereits außerhalb der Gebärmutter überlebensfähig wäre, also bereits ab etwa 20-22 Wochen (von 38 Wochen). Diese Fälle machen weniger als 1% aller Abbrüche aus.

Quelle (http://de.wikipedia.org/wiki/Abtreibung)

Wollen wir nun über die 99% der Fälle diskutieren oder über die 1 %?
Denn hier werden die unterschiedlichen Stadien/Fälle miteinander vermischt.

Chaos
30.11.2005, 20:18
Ich hatte nur fälschlicherweise einen Fetus als einen Embryo bezeichnet, was ich richtig stellen wollte, von einem Fetus spricht man ab der 9. Schwangerschaftswoche. Jedenfalls ist laut Wikipedia Fetus die richtige Bezeichnung für einen menschlichen Embryo von der 9. Schwangerschaftswoche.
Ich glaube, wir reden grad ein wenig aneinander vorbei.

John Donne
30.11.2005, 20:36
Zumal man jemanden der keine Rechtsfähigkeit besitzt rechtlich gesehen nicht ermorden kann.

§1 BGB ist bei der Beurteilung, ob gegen jemand Tatobjekt einer Tat im Sinne von §211 StGB sein kann, völlig unerheblich: Das Menschsein im Sinne dieser Vorschriften beginnt nicht wie im BGB mit der Vollendung der Geburt, sondern mit deren Beginn. Ein Arzt kann also beispielsweise ein Kind während der Geburt theoretisch durchaus ermorden.
§218 StGB stellt in der Tat klar, daß ein Schwangerschaftsabbruch nach geltendem deutschen Recht kein Mord ist. Aus §1 BGB allerdings abzuleiten, daß das Opfer der Abreibung, da nach BGB nicht rechtsfähig (außer im Erbrecht!), keinerlei Rechte besäße, widerspricht diametral höchstrichterlicher Rechtssprechung:


Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Diese Schutzpflicht hat ihren Grund in Art. 1 Abs. 1 GG; ihr Gegenstand und - von ihm her - ihr Maß werden durch Art. 2 Abs. 2 GG näher bestimmt. Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet.
[..]
Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet und ihr damit die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen.
Das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und die grundsätzliche Pflicht zum Austragen des Kindes sind zwei untrennbar verbundene Elemente des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes.
[..]
Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein (Bestätigung von BVerfGE 39, 1 (44)). Das Lebensrecht des Ungeborenen darf nicht, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und sei es selbst der Mutter, überantwortet werden.
[..]
Das Untermaßverbot läßt es nicht zu, auf den Einsatz auch des Strafrechts und die davon ausgehende Schutzwirkung für das menschliche Leben frei zu verzichten.

(Quelle (http://webdroit.unige.ch/bibliographie/BVerfGE88IntGross.html))

Offensichtlich ist das Kind im Mutterleib rechtlich alles andere als ein reiner Zellklumpen, eine Sache also. Wenn es (noch) kein Mensch ist, wieso ist dann der Staat nach Art 1 GG verpflichtet, seine Menschenwürde zu schützen?
Es ist nicht so, daß der Staat eine Wahl hätte: Er ist aus dem höchsten Rechtsgut der Verfassung, der Menschenwürde, verpflichtet, Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich mit Strafe zu bewehren. Alles andere - das muß einmal klar gesagt werden - tritt die Grunsätze unserer Verfassung mit Füßen.

Grüße
John

discipulus
30.11.2005, 20:47
Sehr interessanter Beitrag.

Jolly Joker
01.12.2005, 13:18
Ich wiederhole nochmals:



Wollen wir nun über die 99% der Fälle diskutieren oder über die 1 %?
Denn hier werden die unterschiedlichen Stadien/Fälle miteinander vermischt.

Bei 1Mio Abtreibungen in den letzten 5 Jahren sind dies 10.000 Fälle.

Equilibrium
14.12.2005, 20:19
Bei 1Mio Abtreibungen in den letzten 5 Jahren sind dies 10.000 Fälle.

Und diese 1% der Fälle sind illegal und werden Strafverfolgt.
Wo liegt also ihr Problem?

Jolly Joker
15.12.2005, 12:43
Und diese 1% der Fälle sind illegal und werden Strafverfolgt.
Wo liegt also ihr Problem?

Das Problem ist, daß du nicht lesen kannst.

Rechtswidrige Abtreibungen werden NICHT strafrechtlich verfolgt. Die AOK zahlt sogar für RECHTSWIDRIGE Abtreibungen.

Equilibrium
15.12.2005, 15:35
Das Problem ist, daß du nicht lesen kannst.

Rechtswidrige Abtreibungen werden NICHT strafrechtlich verfolgt. Die AOK zahlt sogar für RECHTSWIDRIGE Abtreibungen.

Quelle?




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