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Vollständige Version anzeigen : VT-Betrachtungen: Heute Die Bundesrepublik Deutschland GmbH



Gehirnnutzer
05.06.2015, 19:12
Nett wie viele Leutehier immer wieder die Bundesrepublik Deutschland GmbH erwähnen undda eine genaue Beschäftigung in den anderen Threads immer etwas OffTopic ist, betrachten wir uns die Sache mal etwa genauer.


Dabei lassen wir maldie Firmengeschichte der Bundesrepublik Deutschland FinanzagenturGmbH außer Acht, die hatte etliche Namensänderungen, die alleinschon den Stus belegen, den einige erzählen und beschäftigen unsmit ein paar rechtlichen Aspekten von GmbHs allgemein, an denen manauch schon sehen kann, was für ein Stus hier einige erzählen.


Vorab eine kleineErklärung des Begriffes „rechtsfähig“, den einige immer mitgeschäftsfähig oder schuldfähig verwechseln. Eine schönverständliche Definition ist die, das die Rechtsfähigkeit dieFähigkeit ist, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Die Rechtsfähigkeitbeginnt bei natürlichen Personen mit der Geburt, wenn man ganz genauist, mit dem verlassen des Geburtskanal.
Juristische Personenerlangen ihre Rechtsfähigkeit per Rechtsakt. Bei einer GmbH ist esdie Eintragung ins Handelsregister.


Nun beginnen wir.


Wenn ein Staat einbestimmte Organisationsform braucht, mach den Aussagen unsererFreunde eben eine GmbH, dann unterliegt diese Organisationsform denentsprechenden Bestimmungen dafür.
Bei einer GmbH alsGmbH-Gesetz, HGB etc.


http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/




Gesellschafter einerGmbH müssen den Gesellschaftsvertrag unterzeichnen (§ 2 GmbHG). Umein Vertrag zu unterzeichnen muss Rechtsfähigkeit vorhanden sein.
Wie man schön demImpressum entnehmen kann


http://www.deutsche-finanzagentur.de/de/impressum/


ist dieBundesrepublik Deutschland Gesellschaft der GmbH, was folgende Fragenaufwirft:


a) Wie kann etwasvon sich selber Gesellschafter sein?


b) Wie kann einejuristische Person, die nocht nicht Rechtsfähigkeit erlangt hat, wasja erst mit Eintragung ins Handelsregister der Fall ist, einenGesellschaftervertrag unterzeichnen.


Jede GmbH muss ihrenJahresabschluß veröffentlichen. Man kann die Abschlüsse über dasUnternehmensregister des Bundesanzeiger abrufen.


https://www.unternehmensregister.de/ureg/index.html?dest=ureg&language=de


Jedem, der Bilanzenund GuVs lesen kann, werden die Diskrepanzen auffallen zwischendiesen Berichten und dem entsprechenden Bundeshaushalten.


Wir können mitdiesen Diskrepanzen weiter machen, es gibt eine Menge davon, aber wirsparen uns das und stellen eine Frage:


Eintragungsdatum fürdie Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH ist 2004. Wie kanndas sein, wenn die Bundesrepublik seit 1990 angebliche ein GmbH istund eine GmbH erst durch Eintragung rechtsfähig wird?


Und zum Schluss nochdas liebe Argument der DUNS Nummer. Es herrscht der Irrtum, das dieseNummer nur an reine Wirtschaftsunternehmen vergeben wird, das dummeist nur „Business Organizations“ kann man zwar einfach mitGeschäftsorganisationen/Unternehmensorganisationen übersetzen, nurumfasst dieser Begriff im Englischen einiges mehr, wie man auchdieser Seite entnehmen kann


http://www.dnb.com/content/dam/english/dnb-data-insight/duns_number_overview_2011.pdf



The D-U-N-SNumber is assigned to all types of business organizations includingsole proprietorships, corporations, partnerships, non-profits andgovernment entities.


Es dürfte jedemklar sein, das die Bundesrepublik Deutschland eins auf jedenfallnicht ist, eine GmbH.

Deutsch-National
05.06.2015, 19:30
die brd ist eine organisationsform einer modalität der fremdherrschaft


Artikel 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


das grundgesetz ist also keine verfassung, die vollendung der einheit und freiheit für das gesamte deutsche volk bis heute nicht erreicht. was ja auch imgrundgesetz steht. die bundesbananenrepublik ist de jure eine zivile selbstverwaltungseinheit unter kontrolle der westlichen siegermächte. ob man diese verwaltungsform nun gmbh nennen möchte oder nicht, bleibt jedem selbst überlassen. ein freies land sind wir jedenfalls nicht.

Liberalist
05.06.2015, 19:36
...


Mit wem aus dem Forum hast du denn über die Deutschland Finacial Services GmbH diskutiert? :?

Gehirnnutzer
05.06.2015, 19:37
die brd ist eine organisationsform einer modalität der fremdherrschaft



das grundgesetz ist also keine verfassung, die vollendung der einheit und freiheit für das gesamte deutsche volk bis heute nicht erreicht. was ja auch imgrundgesetz steht. die bundesbananenrepublik ist de jure eine zivile selbstverwaltungseinheit unter kontrolle der westlichen siegermächte. ob man diese verwaltungsform nun gmbh nennen möchte oder nicht, bleibt jedem selbst überlassen. ein freies land sind wir jedenfalls nicht.

Du begehst hierbei drei Fehler, zum einen sprichst du dem 146 etwas zu, was er nicht beinhaltet, desweiteren vergisst du das auch die indirekte Zustimmung gemäß Verfassrechtslehre gilt und dritten, eine Verfassung wird durch ihre Aufgabe definiert durch nichts anderes.

Im Übrigen geht es hier um die GmbH nicht um die Verfassungsfrage.

Liberalist
05.06.2015, 19:43
Nett wie viele Leutehier immer wieder die Bundesrepublik Deutschland GmbH erwähnen undda eine genaue Beschäftigung in den anderen Threads immer etwas OffTopic ist, betrachten wir uns die Sache mal etwa genauer.


Dabei lassen wir maldie Firmengeschichte der Bundesrepublik Deutschland FinanzagenturGmbH außer Acht, die hatte etliche Namensänderungen, die alleinschon den Stus belegen, den einige erzählen und beschäftigen unsmit ein paar rechtlichen Aspekten von GmbHs allgemein, an denen manauch schon sehen kann, was für ein Stus hier einige erzählen.


Nochmal, wo hast du über diese GmbH diskutiert und mit wem?

Bitte Verlinkung.

Gehirnnutzer
05.06.2015, 19:52
Nochmal, wo hast du über diese GmbH diskutiert und mit wem?

Bitte Verlinkung.

Mein lieber Liberalist, ich schrieb "erwähnen".

Ansonsten:

http://www.politikforen.net/search.php?searchid=1887058&pp=

Strandwanderer
05.06.2015, 19:55
Nett wie viele Leutehier immer wieder die Bundesrepublik Deutschland GmbH erwähnen undda eine genaue Beschäftigung in den anderen Threads immer etwas OffTopic ist, betrachten wir uns die Sache mal etwa genauer.


Dabei lassen wir maldie Firmengeschichte der Bundesrepublik Deutschland FinanzagenturGmbH außer Acht, die hatte etliche Namensänderungen, die alleinschon den Stus belegen, den einige erzählen und beschäftigen unsmit ein paar rechtlichen Aspekten von GmbHs allgemein, an denen manauch schon sehen kann, was für ein Stus hier einige erzählen.


Vorab eine kleineErklärung des Begriffes „rechtsfähig“, den einige immer mitgeschäftsfähig oder schuldfähig verwechseln. Eine schönverständliche Definition ist die, das die Rechtsfähigkeit dieFähigkeit ist, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Die Rechtsfähigkeitbeginnt bei natürlichen Personen mit der Geburt, wenn man ganz genauist, mit dem verlassen des Geburtskanal.
Juristische Personenerlangen ihre Rechtsfähigkeit per Rechtsakt. Bei einer GmbH ist esdie Eintragung ins Handelsregister.


Nun beginnen wir.


Wenn ein Staat einbestimmte Organisationsform braucht, mach den Aussagen unsererFreunde eben eine GmbH, dann unterliegt diese Organisationsform denentsprechenden Bestimmungen dafür.
Bei einer GmbH alsGmbH-Gesetz, HGB etc.


http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/




Gesellschafter einerGmbH müssen den Gesellschaftsvertrag unterzeichnen (§ 2 GmbHG). Umein Vertrag zu unterzeichnen muss Rechtsfähigkeit vorhanden sein.
Wie man schön demImpressum entnehmen kann


http://www.deutsche-finanzagentur.de/de/impressum/


ist dieBundesrepublik Deutschland Gesellschaft der GmbH, was folgende Fragenaufwirft:


a) Wie kann etwasvon sich selber Gesellschafter sein?


b) Wie kann einejuristische Person, die nocht nicht Rechtsfähigkeit erlangt hat, wasja erst mit Eintragung ins Handelsregister der Fall ist, einenGesellschaftervertrag unterzeichnen.


Jede GmbH muss ihrenJahresabschluß veröffentlichen. Man kann die Abschlüsse über dasUnternehmensregister des Bundesanzeiger abrufen.


https://www.unternehmensregister.de/ureg/index.html?dest=ureg&language=de


Jedem, der Bilanzenund GuVs lesen kann, werden die Diskrepanzen auffallen zwischendiesen Berichten und dem entsprechenden Bundeshaushalten.


Wir können mitdiesen Diskrepanzen weiter machen, es gibt eine Menge davon, aber wirsparen uns das und stellen eine Frage: . . .


Die Frage lautet:
Welche Verschwörung ist denn für diese "Neuerung" ursächlich, laufend mehrere Worte zusammenzukleistern?

Deine übliche verkorkste Grammatik hätte doch vollends ausgereicht, den Text unleserlich zu machen.

Liberalist
05.06.2015, 19:56
Mein lieber Liberalist, ich schrieb "erwähnen".

Ansonsten:

http://www.politikforen.net/search.php?searchid=1887058&pp=

Ah, erwähnen und selber suchen. :D

Wenn Foristen diese erwähnen, also ich hab es noch nicht gelesen und du müsstest diese "Erwähner" ja gelesen haben, du schreibst ja, dass diese Stuss geschrieben haben, also müsstest du es doch verlinken können?

Oder bist du jetzt der einzige der Stuss schreibt? :?

Irgendwie kommt ja nichts raus wenn man die Maske benutzt?

Goldlocke
05.06.2015, 20:08
Mein lieber Liberalist, ich schrieb "erwähnen".

Ansonsten:

http://www.politikforen.net/search.php?searchid=1887058&pp=

Toller Link.

Strandwanderer
05.06.2015, 20:21
Ah, erwähnen und selber suchen. :D

Wenn Foristen diese erwähnen, also ich hab es noch nicht gelesen und du müsstest diese "Erwähner" ja gelesen haben, du schreibst ja, dass diese Stuss geschrieben haben, also müsstest du es doch verlinken können?

Oder bist du jetzt der einzige der Stuss schreibt? :?

Irgendwie kommt ja nichts raus wenn man die Maske benutzt?


Der Erklärbär sprach von "Stus".

Das spricht sich offenbar wie "Mus" und ist irgendetwas noch Unbekanntes.

Liberalist
05.06.2015, 20:26
Der Erklärbär sprach von "Stus".

Das spricht sich offenbar wie "Mus" und ist irgendetwas noch Unbekanntes.

Entschuldigung, Stus, ich verwechsel da was, mein Fehler.

Dachte der einzigste der hier ne VT aufbaut ist er. Aber das haben wir ja geklärt, die reden ja Stus.

autochthon
05.06.2015, 20:28
Der Erklärbär sprach von "Stus".

Das spricht sich offenbar wie "Mus" und ist irgendetwas noch Unbekanntes.

Manomeder. Das isd doch jezd echt Wurrscht!

Strandwanderer
05.06.2015, 20:34
.
Womöglich ist "Stus" ja etwas, das . . .


. . . mit dem verlassen des Geburtskanal . . .

einsetzt.

Oder findet man es . . .


. . . zwischendiesen Berichten und dem entsprechenden Bundeshaushalten . . . ?

WotanLiebtEuch
05.06.2015, 21:16
Die Frage lautet:
Welche Verschwörung ist denn für diese "Neuerung" ursächlich, laufend mehrere Worte zusammenzukleistern?

Deine übliche verkorkste Grammatik hätte doch vollends ausgereicht, den Text unleserlich zu machen.

Der NSA-Echtzeitfilter läuft etwas hakelig auf seinem "Endgerät" und verschluckt gerne Leerzeichen

moishe c
05.06.2015, 21:57
Nett wie viele Leutehier immer wieder die Bundesrepublik Deutschland GmbH erwähnen undda eine genaue Beschäftigung in den anderen Threads immer etwas OffTopic ist, betrachten wir uns die Sache mal etwa genauer.


Dabei lassen wir maldie Firmengeschichte der Bundesrepublik Deutschland FinanzagenturGmbH außer Acht, die hatte etliche Namensänderungen, die alleinschon den Stus belegen, den einige erzählen und beschäftigen unsmit ein paar rechtlichen Aspekten von GmbHs allgemein, an denen manauch schon sehen kann, was für ein Stus hier einige erzählen.


Vorab eine kleineErklärung des Begriffes „rechtsfähig“, den einige immer mitgeschäftsfähig oder schuldfähig verwechseln. Eine schönverständliche Definition ist die, das die Rechtsfähigkeit dieFähigkeit ist, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Die Rechtsfähigkeitbeginnt bei natürlichen Personen mit der Geburt, wenn man ganz genauist, mit dem verlassen des Geburtskanal.
Juristische Personenerlangen ihre Rechtsfähigkeit per Rechtsakt. Bei einer GmbH ist esdie Eintragung ins Handelsregister.


Nun beginnen wir.


Wenn ein Staat einbestimmte Organisationsform braucht, mach den Aussagen unsererFreunde eben eine GmbH, dann unterliegt diese Organisationsform denentsprechenden Bestimmungen dafür.
Bei einer GmbH alsGmbH-Gesetz, HGB etc.


http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/




Gesellschafter einerGmbH müssen den Gesellschaftsvertrag unterzeichnen (§ 2 GmbHG). Umein Vertrag zu unterzeichnen muss Rechtsfähigkeit vorhanden sein.
Wie man schön demImpressum entnehmen kann


http://www.deutsche-finanzagentur.de/de/impressum/


ist dieBundesrepublik Deutschland Gesellschaft der GmbH, was folgende Fragenaufwirft:


a) Wie kann etwasvon sich selber Gesellschafter sein?


b) Wie kann einejuristische Person, die nocht nicht Rechtsfähigkeit erlangt hat, wasja erst mit Eintragung ins Handelsregister der Fall ist, einenGesellschaftervertrag unterzeichnen.


Jede GmbH muss ihrenJahresabschluß veröffentlichen. Man kann die Abschlüsse über dasUnternehmensregister des Bundesanzeiger abrufen.


https://www.unternehmensregister.de/ureg/index.html?dest=ureg&language=de


Jedem, der Bilanzenund GuVs lesen kann, werden die Diskrepanzen auffallen zwischendiesen Berichten und dem entsprechenden Bundeshaushalten.


Wir können mitdiesen Diskrepanzen weiter machen, es gibt eine Menge davon, aber wirsparen uns das und stellen eine Frage:


Eintragungsdatum fürdie Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH ist 2004. Wie kanndas sein, wenn die Bundesrepublik seit 1990 angebliche ein GmbH istund eine GmbH erst durch Eintragung rechtsfähig wird?


Und zum Schluss nochdas liebe Argument der DUNS Nummer. Es herrscht der Irrtum, das dieseNummer nur an reine Wirtschaftsunternehmen vergeben wird, das dummeist nur „Business Organizations“ kann man zwar einfach mitGeschäftsorganisationen/Unternehmensorganisationen übersetzen, nurumfasst dieser Begriff im Englischen einiges mehr, wie man auchdieser Seite entnehmen kann


http://www.dnb.com/content/dam/english/dnb-data-insight/duns_number_overview_2011.pdf





Es dürfte jedemklar sein, das die Bundesrepublik Deutschland eins auf jedenfallnicht ist, eine GmbH.

Lieber Gehirnnutzer,


mit der "GmbH"-Thematik hast du dir ja nen hübschen kleinen Oregano-Papiertiger zusammengefaltet!

Dafür kriegst du auch ein Fleiß-Bienchen!

Aber Oregano hin, Origami her,

falte doch mal was zu den fortbestehenden Vorbehalten des Besatzungsregimes der sog. "Siegermächte" von 1945!

Du könntest dir ein weiteres Fleiß-Bienchen verdienen!

Leseratte
06.06.2015, 07:40
https://www.youtube.com/watch?v=nmHHoqRp7qY

Bruddler
06.06.2015, 07:55
Aus wirtschaftlichem Standpunkt betrachtet, ist die Bundesrepublik Deutschland GmbH ein Tochterunternehmen des international agierenden Mutterkonzerns USrael...:hi:

Liberalist
06.06.2015, 08:06
Aus wirtschaftlichem Standpunkt betrachtet, ist die Bundesrepublik Deutschland GmbH ein Tochterunternehmen des international agierenden Mutterkonzerns USrael...:hi:

Ist denn USreal jetzt Gesellschafter der Deutschland GmbH oder die Stus GmbH?

Bruddler
06.06.2015, 08:09
Ist denn USreal jetzt Gesellschafter der Deutschland GmbH oder die Stus GmbH?

Ich denke diese Frage kannst Du Dir selbst beantworten ?! :haha:

Liberalist
06.06.2015, 08:11
Ich denke diese Frage kannst Du Dir selbst beantworten ?! :haha:

Ok, dann tippe ich mal auf die Stus GmbH. :D

Ich nähere mich Stück für Stück dem Fall, dass ich verstehe was der Erklärbär eigentlich will. Der Weg ist aber noch lang.

Fenzer03
06.06.2015, 08:25
Ob die BRiD nun eine GmbH ist oder nicht ist eigentlich egal, jedenfalls ist die BRiD kein Staat wie andere.

Ulrich Maurer über die Souveränität der Bundesrepublik ...
Video zu "Ulrich Maurer BRD kein Staat"▶ 1:54
www.youtube.com/watch?v=ZLYO05RMzrc
24.03.2011 - Hochgeladen von DasSpektrum
Ulrich Maurer über die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland, ... Wichtig: Dies ist keine Werbung ...

-jmw-
06.06.2015, 10:02
Das Grundgesetz ist eine Verfassung, weil es die Staatsordnung regelt.
Die Bundesrepublik ist ein Staat, weil sie mir aufs Maul haut, wenn ich mich nicht an die Spielregeln halte.

Wäre die Bundesrepublik eine Unternehmnung, wäre sie darum immernoch ein Staat und ihre Satzung oder Hausordnung oder ihr Gesellschaftervertrag immernoch eine Verfassung.

(Weniger Jura und mehr Mut zur Soziologie, Leute! :) )

Gawen
06.06.2015, 10:28
Das Grundgesetz ist eine Verfassung, weil es die Staatsordnung regelt.

Scheint nicht so zu sein, wenn man z.B. die ganzen west-initiierten und eindeutig grundgesetz-feindlichen Abhöraktionen betrachtet, die nicht strafrechtlich verfolgt werden, im Gegensatz zu denen aus dem Osten.

Da muß dann wohl etwas über dem GG stehen, womit dieses keine Verfassung sein kann (über der per Definition nur noch die Götter stehen würden).

Buella
06.06.2015, 10:34
Das Grundgesetz ist eine Verfassung, weil es die Staatsordnung regelt.
Die Bundesrepublik ist ein Staat, weil sie mir aufs Maul haut, wenn ich mich nicht an die Spielregeln halte.

Wäre die Bundesrepublik eine Unternehmnung, wäre sie darum immernoch ein Staat und ihre Satzung oder Hausordnung oder ihr Gesellschaftervertrag immernoch eine Verfassung.

(Weniger Jura und mehr Mut zur Soziologie, Leute! :) )

Nun sind diese Spielregeln, nach welchen der sog. Staat brd organisiert wurde allerdings nicht die Spielregeln, welches sich ein Staatsvolk der Deutschen, nach dem Völkerrecht selbstbestimmt gegeben hat! Die brd ist somit kein Verfassungsstaat!

-jmw-
06.06.2015, 11:02
Regelverstösse und die Unfähigkeit oder der Unwille, sie zu ahnden, negieren die Regel nur dann, wenn es die Regel ist bzw. die Durchsetzung der Regel die Ausnahme ist. (Hab ich so jedenfalls mal gelernt.)
Das Abhören, Geldverschleuderung usw. sind nun aber zwar gewichtige, aber insgesamt gesehen doch Einzelfälle und daher bleibt die Verfassung Verfassung.


Scheint nicht so zu sein, wenn man z.B. die ganzen west-initiierten und eindeutig grundgesetz-feindlichen Abhöraktionen betrachtet, die nicht strafrechtlich verfolgt werden, im Gegensatz zu denen aus dem Osten.

Da muß dann wohl etwas über dem GG stehen, womit dieses keine Verfassung sein kann (über der per Definition nur noch die Götter stehen würden).

-jmw-
06.06.2015, 11:05
Nun sind diese Spielregeln, nach welchen der sog. Staat brd organisiert wurde allerdings nicht die Spielregeln, welches sich ein Staatsvolk der Deutschen, nach dem Völkerrecht selbstbestimmt gegeben hat! Die brd ist somit kein Verfassungsstaat!
"Selbstbestimmt gegeben" ist eine politjuristische Phrase!
"Die Deutschen" werden sich niemals eine Verfassung geben, weil weder alle Deutschen mitentscheiden noch gar sich dafür entscheiden werden.
Was möglich ist, ist eine irgendwie geartete Zustimmung eines hinreichend grossen Teils.
Z.B. durch jahrzehntelange Teilnahme am politischen Prozess der Bundesrepublik und den Verzicht darauf, dass Grundgesetz zu ersetzen.

Die BR ist ein Staat, hat eine Verfassung und hält sich dran - ergo "Verfassungsstaat".

Gawen
06.06.2015, 11:08
Regelverstösse und die Unfähigkeit oder der Unwille, sie zu ahnden, negieren die Regel nur dann, wenn es die Regel ist bzw. die Durchsetzung der Regel die Ausnahme ist. (Hab ich so jedenfalls mal gelernt.)

Der BND geht davon aus, dass nur die Presse, nicht aber Karlsruhe Probleme bereiten kann bei offenkundig GG-widrigen Aktionen wie Operation "Monkey Shoulder":

"Im Leitungsstab des BND sei man sich "des eingegangenen Risikos bewusst", heißt es weiter in den Akten, und: "Bei öffentlichem Bekanntwerden müssen wir mit einem Aufschrei der Presse rechnen.""

http://www.stern.de/investigativ/operation-monkeyshoulder-bnd-chef-verschwieg-umstrittenes-ausspaehprojekt-vor-kanzleramt-2198108.html

Das bedeutet, dass das GG dysfunktional ist. Die Schutzbestimmungen wirken nicht, also kann das GG keine Verfassung sein, sonst würden seine Bestimmungen ja zumindest vom Staat selbst eingehalten, da er ja pro forma an dieses gebunden ist.

Chronos
06.06.2015, 11:11
"Selbstbestimmt gegeben" ist eine politjuristische Phrase!
"Die Deutschen" werden sich niemals eine Verfassung geben, weil weder alle Deutschen mitentscheiden noch gar sich dafür entscheiden werden.
Was möglich ist, ist eine irgendwie geartete Zustimmung eines hinreichend grossen Teils.
Z.B. durch jahrzehntelange Teilnahme am politischen Prozess der Bundesrepublik und den Verzicht darauf, dass Grundgesetz zu ersetzen.

Die BR ist ein Staat, hat eine Verfassung und hält sich dran - ergo "Verfassungsstaat".
Eine Verfassung, an der eine Zweidrittelmehrheit eines Parteilisten-Parlaments nach Belieben und Parteiproporz herumbasteln kann, ist keine Verfassung, sondern eine Farce.

Wir haben keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz von des Alliierten Kontrollrats Gnaden, auch wenn ihr "schrecklichen Juristen" noch so oft mit dem Fuß aufstampfen werdet.

Buella
06.06.2015, 11:11
Regelverstösse und die Unfähigkeit oder der Unwille, sie zu ahnden, negieren die Regel nur dann, wenn es die Regel ist bzw. die Durchsetzung der Regel die Ausnahme ist. (Hab ich so jedenfalls mal gelernt.)
Das Abhören, Geldverschleuderung usw. sind nun aber zwar gewichtige, aber insgesamt gesehen doch Einzelfälle und daher bleibt die Verfassung Verfassung.

Es handelt sich bei den "Regelverstössen" um Verbrechenstatbestände und Offizialdelikte, welche durch die Staatsanwaltschaft verfolgt werden müssen!

Daß sie dies nicht tut, kann nur daran liegen, daß in den Gesetzen der brd, die Interessen und das Wohle der Besatzer über den Interessen und dem Wohle des deutschen Volkes stehen!

Womit wiederrum die Frage im Raum steht, wessen Interessen die brd tatsächlich verfolgt, wenn die brd doch der souveräne Staat der Deutschen ist?

Buella
06.06.2015, 11:22
"Selbstbestimmt gegeben" ist eine politjuristische Phrase!
"Die Deutschen" werden sich niemals eine Verfassung geben, weil weder alle Deutschen mitentscheiden noch gar sich dafür entscheiden werden.
Was möglich ist, ist eine irgendwie geartete Zustimmung eines hinreichend grossen Teils.
Z.B. durch jahrzehntelange Teilnahme am politischen Prozess der Bundesrepublik und den Verzicht darauf, dass Grundgesetz zu ersetzen.

Die BR ist ein Staat, hat eine Verfassung und hält sich dran - ergo "Verfassungsstaat".


Die irgendwie geartete Zustimmung durch jahrzehntelange Teilnahme am politischen Prozeß, bzw. einem durch Fremdherschaft oktroyierten Grundgesetz und politischen System, beinhaltet auch das jahrzehntelange Erdulden von Unrecht gegen das deutsche Volk im Interesse fremder Mächte und kann somit niemals eine selbstbestimmte Verfassung sein!

Strandwanderer
06.06.2015, 11:28
"Selbstbestimmt gegeben" ist eine politjuristische Phrase!
"Die Deutschen" werden sich niemals eine Verfassung geben, weil weder alle Deutschen mitentscheiden noch gar sich dafür entscheiden werden.
Was möglich ist, ist eine irgendwie geartete Zustimmung eines hinreichend grossen Teils.
Z.B. durch jahrzehntelange Teilnahme am politischen Prozess der Bundesrepublik und den Verzicht darauf, dass Grundgesetz zu ersetzen.

Die BR ist ein Staat, hat eine Verfassung und hält sich dran - ergo "Verfassungsstaat".


Willst du mit diesem Geschwafel dem "Gehirnnutzer" den Rang als Extremfaseler streitig machen?

-jmw-
06.06.2015, 11:33
Exakt!


Willst du mit diesem Geschwafel dem "Gehirnnutzer" den Rang als Extremfaseler streitig machen?

-jmw-
06.06.2015, 11:42
Der BND geht davon aus, dass nur die Presse, nicht aber Karlsruhe Probleme bereiten kann bei offenkundig GG-widrigen Aktionen wie Operation "Monkey Shoulder":

"Im Leitungsstab des BND sei man sich "des eingegangenen Risikos bewusst", heißt es weiter in den Akten, und: "Bei öffentlichem Bekanntwerden müssen wir mit einem Aufschrei der Presse rechnen.""

http://www.stern.de/investigativ/operation-monkeyshoulder-bnd-chef-verschwieg-umstrittenes-ausspaehprojekt-vor-kanzleramt-2198108.html

Das bedeutet, dass das GG dysfunktional ist. Die Schutzbestimmungen wirken nicht, also kann das GG keine Verfassung sein, sonst würden seine Bestimmungen ja zumindest vom Staat selbst eingehalten, da er ja pro forma an dieses gebunden ist.
Die Frage ist, ob die Nichtdurchsetzung der Regeln bereits ein Ausmass angenommen hat, dass der Bewohner ("Bürger" ist er dann ja irgendwie nicht mehr) der BR sie berechtigterweise ignorieren kann.

Auch gescheiterte Demokratien oder "schwache" oder "versagende" Staaten können eine Verfassung haben.
Und so weit sind wir noch lange nicht.

Buella
06.06.2015, 11:52
Die Frage ist, ob die Nichtdurchsetzung der Regeln bereits ein Ausmass angenommen hat, dass der Bewohner ("Bürger" ist er dann ja irgendwie nicht mehr) der BR sie berechtigterweise ignorieren kann.

Auch gescheiterte Demokratien oder "schwache" oder "versagende" Staaten können eine Verfassung haben.
Und so weit sind wir noch lange nicht.

Wo fängt eine "Nichtdurchsetzung der Regeln" an, bzw. wie stelltst Du Dir ein "berechtigterweise ignorieren" der Bürger dann vor?
Sind im Grundgesetz nicht die Abwehrrechte des Bürgers gegen jede staatliche Gewalt geregelt, ergo existiert das Grundgesetz überhaupt so, um staatliche Willkür zu verhindern?

-jmw-
06.06.2015, 11:57
Eine Verfassung, an der eine Zweidrittelmehrheit eines Parteilisten-Parlaments nach Belieben und Parteiproporz herumbasteln kann, ist keine Verfassung, sondern eine Farce.
Gibt es einen Schwellenwert entsprechender realexistierender Verfassungen, ab dessen Erreichen Du diese Deine Meinung ändertest?
Oder könnten auch70, 80, 90 Prozent aller Verfassungen eigentlich keine solchen sein?


Wir haben keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz von des Alliierten Kontrollrats Gnaden, auch wenn ihr "schrecklichen Juristen" noch so oft mit dem Fuß aufstampfen werdet.
Das Grundgesetz steht dazu zu stark und fest in der deutschen Verfassungstradition.

-jmw-
06.06.2015, 11:59
Es handelt sich bei den "Regelverstössen" um Verbrechenstatbestände und Offizialdelikte, welche durch die Staatsanwaltschaft verfolgt werden müssen!

Daß sie dies nicht tut, kann nur daran liegen, daß in den Gesetzen der brd, die Interessen und das Wohle der Besatzer über den Interessen und dem Wohle des deutschen Volkes stehen!

Womit wiederrum die Frage im Raum steht, wessen Interessen die brd tatsächlich verfolgt, wenn die brd doch der souveräne Staat der Deutschen ist?
Ganz einfach: Die BR ist nicht "der souveräne Staat der Deutschen".
Das macht sie aber weder zum Nichtstaat noch die Verfassung zur Nichtverfassung.

-jmw-
06.06.2015, 12:03
Die irgendwie geartete Zustimmung durch jahrzehntelange Teilnahme am politischen Prozeß, bzw. einem durch Fremdherschaft oktroyierten Grundgesetz und politischen System, beinhaltet auch das jahrzehntelange Erdulden von Unrecht gegen das deutsche Volk im Interesse fremder Mächte und kann somit niemals eine selbstbestimmte Verfassung sein!
Das ist in Deinem Sinne zwar richtig, aber mein Punkt war ja grad, dass Du das Wort "selbstbestimmt" überbewertest und auf den (scheinbar) bewussten Akt der Abstimmung über die Verfassung reduzierst.
"Die Deutschen" (d.h. eine hinreichend starke Minderheitenkoalition der wahlberechtigten Staatsbürger der Bundesrepublik) könnten das Grundgesetz jederzeit durch eine gewissen Machtinteressen nicht zuwiderlaufende andere Verfassung ersetzen.
Tun sie aber nicht, wollen sie auch nicht.
In diesem "schwachen", aber einzig relevanten Sinne ist das Grundgesetz "selbstbestimmt": Wir behalten es und tun's nicht weg.

Buella
06.06.2015, 12:06
Ganz einfach: Die BR ist nicht "der souveräne Staat der Deutschen".
Das macht sie aber weder zum Nichtstaat noch die Verfassung zur Nichtverfassung.

zu Deinem 1. Satz! Das ist mir schon klar!
Aber was ist die brd denn dann?

Gawen
06.06.2015, 12:09
Die Frage ist, ob die Nichtdurchsetzung der Regeln bereits ein Ausmass angenommen hat, dass der Bewohner ("Bürger" ist er dann ja irgendwie nicht mehr) der BR sie berechtigterweise ignorieren kann.

Auch gescheiterte Demokratien oder "schwache" oder "versagende" Staaten können eine Verfassung haben.
Und so weit sind wir noch lange nicht.

Im Licht des Grundgesetzes sind wir längst ein failed state! :D

Die fortwährenden offenkundig vorsätzlichen Verstösse gegen Artikel 20 Abs. 3 (Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden) machen die Verräterbande in Berlin, Pullach und Karlsruhe schon längst zu Vogelfreien.

So eine freiheitlich demokratische Grundordnung ist ja nun mal ein definiertes Ding.



„Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“

– BVerfGE 2, 1, 12

Die Volkssouveränität und die Verantwortlichkeit der Regierung wurden der EU geopfert und unsere Rechte auf Privatheit opfern sie mitsamt der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung der NATO.

Game over, GG.

-jmw-
06.06.2015, 12:10
Wo fängt eine "Nichtdurchsetzung der Regeln" an, bzw. wie stelltst Du Dir ein "berechtigterweise ignorieren" der Bürger dann vor?
Je weniger eine Regierung / Verwaltung / Gerichte bestehende Gesetze und Verordnungen durchsetzen können und/oder faktisch durchsetzen, desto weniger Legimität in diesem Sinne können sie beanspruchen.
Eine Regel, welche universell ignortiert wird, ist halt nicht (mehr) verbindlich.
Den Extremfall stellt eine Bürgerkriegssituation da, wo eines Tages einige Polizisten an Deine Tür klopfen - und jeder von einer anderen "Regierung" kommt.
Wir befinden uns hier und heute sehr nah am anderen Extrem der Skala.


Sind im Grundgesetz nicht die Abwehrrechte des Bürgers gegen jede staatliche Gewalt geregelt, ergo existiert das Grundgesetz überhaupt so, um staatliche Willkür zu verhindern?
Nicht nur, aber auch. Und? Wie viel staatlicher Willkür biste denn ausgesetzt? Musstest Du beim Amt schon mal mehr bezahlen für einen Schrieb? Bekommt man eine Stelle im Öff. Dienst nur noch dann, wenn man mit dem Behördneleiter verwandt/verschwägert ist? Wie viele Anzeigen bei Polizei und Anträge vor Gericht werden anteilsmässig am Gesamten einfach ignoriert? Usw. usw.
Wie gesagt, wir sind nahe am anderen Extrem.

Gawen
06.06.2015, 12:12
Wie gesagt, wir sind nahe am anderen Extrem.

Die BRD ist eine Diktatur fremdgesteuerter Gesetzloser! :D

Chronos
06.06.2015, 12:13
Gibt es einen Schwellenwert entsprechender realexistierender Verfassungen, ab dessen Erreichen Du diese Deine Meinung ändertest?
Oder könnten auch70, 80, 90 Prozent aller Verfassungen eigentlich keine solchen sein?
Was soll dieses ständige Verweisen auf andere Staaten? Es interessiert in diesem Zusammenhang nicht, wie andere Staaten ihre Verfassungen gestaltet haben.

Ich beziehe mich auf den Art. 146 GG, der bis dato nicht erfüllt wurde und somit das GG als beliebig ignorierbare Farce charakterisiert.

Ferner beziehe ich mich auf das BVerfG, das ebenfalls nur als Komödiantenstadl am laufenden Band gegen das GG verstößt und der Regierung Verstöße gegen das GG durchgehen lässt (denken wir nur an den Bruch des Maastricht-Bailout-Verbots ff. sowie die Basteleien der Regierung zum Art. 116 und den daraus abgeleiteten Vergewaltigungen des Staatsangehörigkeitsrechtes).


Das Grundgesetz steht dazu zu stark und fest in der deutschen Verfassungstradition.
Ich wüsste nicht, was der Auftrag eines Alliierten Kontrollrates mit der deutschen Verfassungstradition zu tun haben sollte.

Buella
06.06.2015, 12:14
Das ist in Deinem Sinne zwar richtig, aber mein Punkt war ja grad, dass Du das Wort "selbstbestimmt" überbewertest und auf den (scheinbar) bewussten Akt der Abstimmung über die Verfassung reduzierst.
"Die Deutschen" (d.h. eine hinreichend starke Minderheitenkoalition der wahlberechtigten Staatsbürger der Bundesrepublik) könnten das Grundgesetz jederzeit durch eine gewissen Machtinteressen nicht zuwiderlaufende andere Verfassung ersetzen.
Tun sie aber nicht, wollen sie auch nicht.
In diesem "schwachen", aber einzig relevanten Sinne ist das Grundgesetz "selbstbestimmt": Wir behalten es und tun's nicht weg.

Warum dann die Überwachung und der damit einhergehende Gesetzesbruch, bzw. die Nichtverfolgung der Verbrechen, bzw. die Auserkraftsetzung der Grundrechte und das nicht Vertreten deutscher Interessen?

-jmw-
06.06.2015, 12:29
Im Licht des Grundgesetzes sind wir längst ein failed state! :D [...]
Mag sein, dass Du das gerne hättest, richtiger wird es dadurch nicht. :)
Die Verwaltung hier am Ort funktioniert, die Polizei kommt, wenn man sie ruft, die Politik ist inkompetent und korrupt, aber auch nicht mehr als anderswo...
Ein "failed state" sieht für mich anders aus, "syrischer" oder "somalischer" oder vielleicht auch nur "jelzinscher".
Das Versagen oder der Unwille der Regierung, sich gewissen Machtinteressen entgegenzustellen, reicht da (lies: mir) nicht.

die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung - gegeen.
die Volkssouveränität - noch gegeben, wenngleich sie die classe politque nicht interessiert und das Volk aufpassen müsste, dass sie nicht entgültig an die Euirokraten verlustig geht.
die Gewaltenteilung - noch gegeben, trotz unglücklichen Zusammenwachsens von Exekutive, Legislative, Parteien, Stiftungen und öff. Medien.
die Verantwortlichkeit der Regierung - gegeben.
die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung - gegeben.
die Unabhängigkeit der Gerichte - gegeben.
das Mehrparteienprinzip - gegeben.
Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition - trotz "gegen rechts"-Geschreies gegeben.

-jmw-
06.06.2015, 12:33
zu Deinem 1. Satz! Das ist mir schon klar!
Aber was ist die brd denn dann?
Europäischer Vorknecht der angelsächsischen Hochfinanz?

Gawen
06.06.2015, 12:39
Das Versagen oder der Unwille der Regierung, sich gewissen Machtinteressen entgegenzustellen, reicht da (lies: mir) nicht.

Doch, das reicht sehr wohl. Der Rest ist nur noch Theaterdeko.

-jmw-
06.06.2015, 12:42
Was soll dieses ständige Verweisen auf andere Staaten? Es interessiert in diesem Zusammenhang nicht, wie andere Staaten ihre Verfassungen gestaltet haben.
Meist Du, es gäbe einen spezifisch deutschen Verfassungsbegriff?
Wenn ja, wie lautet dieser?
Wenn nicht, wie können zur Klärung der Frage, was eine Verfassung sei, andere Staaten bzw. andere Verfassungen nicht interessieren?


Ich beziehe mich auf den Art. 146 GG, der bis dato nicht erfüllt wurde und somit das GG als beliebig ignorierbare Farce charakterisiert.
Warum sollte wer ihn "erfüllen"?
Die alte Version besagte nichts weiter, als dass das Grundgesetz durch eine neue gesamtdeutsche (lies: BRD + DDR) Verfassung abgelöst werden kann.
Die neue Version stellt fest, dass das Grundgesetz nun in Gesamtdeutschland gelte.

Nichts daran hindert die Deutschen, bspw. eine Nationalversammlung einzuberufen und eine neue Verfassung zu beschliessen.
(Darf ich fragen, welche Schritte Du persönlich in diese Richtung unternommen hast? Oder sitzt Du auf Deinem Hintern und wartest, bis "andere", womöglich noch die Damen und Herren Politdarsteller in Berlin, das für Dich erledigen?)


Ferner beziehe ich mich auf das BVerfG, das ebenfalls nur als Komödiantenstadl am laufenden Band gegen das GG verstößt und der Regierung Verstöße gegen das GG durchgehen lässt (denken wir nur an den Bruch des Maastricht-Bailout-Verbots ff. sowie die Basteleien der Regierung zum Art. 116 und den daraus abgeleiteten Vergewaltigungen des Staatsangehörigkeitsrechtes).
(Vermeintliche) Verstösse gegen die Verfassung machen aus ihr keine Nichtverfassung.


Ich wüsste nicht, was die Maßgebung eines Alliierten Kontrollrates mit der deutschen Verfassungstradition zu haben sollte.
Ich frag mal so: Was stört Dich am Grundgesetz, was Du in den anderen deutschen Verfassungen nicht findest?

-jmw-
06.06.2015, 12:45
Warum dann die Überwachung und der damit einhergehende Gesetzesbruch, bzw. die Nichtverfolgung der Verbrechen, bzw. die Auserkraftsetzung der Grundrechte und das nicht Vertreten deutscher Interessen?
Die Selbstbestimmtheit bzw. allgemeine Anerkennung einer Verfassung schliesst doch nicht aus, dass konkrete Politiker und Beamte konkreten Sonder- oder Fremdinteressen dienen!

-jmw-
06.06.2015, 12:46
Doch, das reicht sehr wohl. Der Rest ist nur noch Theaterdeko.
Dir reicht das, weil Du einfach möchtest, dass die BR ein Nichtstaat mit Nichtverfassung wäre.
Womöglich deshalb, weil Du an "Staat" und "Verfassung" oder gar "Demokratie" (noch / zu) stark hängst. :)

Gawen
06.06.2015, 13:07
Dir reicht das, weil Du einfach möchtest, dass die BR ein Nichtstaat mit Nichtverfassung wäre.
Womöglich deshalb, weil Du an "Staat" und "Verfassung" oder gar "Demokratie" (noch / zu) stark hängst. :)

Ehrlich formulierte, funktionierende Verfassungen sind eine feine Sache, da kennt jeder den groben Rahmen, an den er sich zu halten hat.

Mir ist die Verfassungsanarchie der Nazen (siehe Fränkel, Der Doppelstaat) übrigens genauso zuwider wie der aktuelle Zustand.

Chronos
06.06.2015, 13:17
Meist Du, es gäbe einen spezifisch deutschen Verfassungsbegriff?
Wenn ja, wie lautet dieser?
Wenn nicht, wie können zur Klärung der Frage, was eine Verfassung sei, andere Staaten bzw. andere Verfassungen nicht interessieren?
Weil uns die Definition anderer Länder, wie diese eine Verfassung sehen, keinen Schritt weiterhilft.


Warum sollte wer ihn "erfüllen"?
Die alte Version besagte nichts weiter, als dass das Grundgesetz durch eine neue gesamtdeutsche (lies: BRD + DDR) Verfassung abgelöst werden kann.
Die neue Version stellt fest, dass das Grundgesetz nun in Gesamtdeutschland gelte.

Nichts daran hindert die Deutschen, bspw. eine Nationalversammlung einzuberufen und eine neue Verfassung zu beschliessen.
(Darf ich fragen, welche Schritte Du persönlich in diese Richtung unternommen hast? Oder sitzt Du auf Deinem Hintern und wartest, bis "andere", womöglich noch die Damen und Herren Politdarsteller in Berlin, das für Dich erledigen?)
Der imperative Artikel 146 ist eine klare Aufforderung an die Politik, nicht an einzelne Bürger:


Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


(Vermeintliche) Verstösse gegen die Verfassung machen aus ihr keine Nichtverfassung.
Wie oft denn noch? WIR HABEN KEINE VERFASSUNG! An einer Verfassung kann nicht herumgebastelt werden, sondern sie hat zeitlos gültig zu sein.

Und doch, ein Verstoß gegen das Grundgesetz und die gleichzeitige Duldung dieses Verstoßes durch das für die Wahrung des Grundgesetzes zuständige Verfassungsgericht (sowieso eine falsche Bezeichnung, denn eigentlich müsste es Grundgesetzgericht lauten) macht ein Grundgesetz obsolet.



Ich frag mal so: Was stört Dich am Grundgesetz, was Du in den anderen deutschen Verfassungen nicht findest?
Wie oft denn noch?

An einer Verfassung kann nicht herumgebastelt werden, aber am Grundgesetz wird laufend herumgebastelt. Also ist es keine Verfassung.

-jmw-
06.06.2015, 13:37
Weil uns die Definition anderer Länder, wie diese eine Verfassung sehen, keinen Schritt weiterhilft.
Also doch ein spezifisch deutscher Verfassungsbegriff?
Dann her damit!


Der imperative Artikel 146 ist eine klare Aufforderung an die Politik, nicht an einzelne Bürger:
Liest sich für mich wie eine Feststellung, nicht wie eine Aufforderung.
"freie Entscheidung" des "deutschen Volkes" klingt über dies doch eher nach Bürger als nach Politik.

1949 war jedem klar, dass das Grundgesetz eine Übergangsregelung für das Funktionieren der Westzonen als Staat war.
1989 ist aber nicht 1949, 2015 ist es auch nicht.
Ein - am Ende noch einklagbares - Recht des Bürgers darauf, dass Regierung oder BT nach dem Anschluss der DDR Vorbereitungen für eine neue gesamtdeutsche Verfassung treffen, gibt es nicht.

Aber, wie gesagt, niemand wird dran gehindert, ausser durch Desinteresse seiner selbst und/oder des Volkes.


Wie oft denn noch? WIR HABEN KEINE VERFASSUNG! An einer Verfassung kann nicht herumgebastelt werden, sondern sie hat zeitlos gültig zu sein.
Kannste freihand fünf Staaten nennen, wo das so gehandhabt wird?
Gar zehn?
Und selbst wenn ja, was ist mit den knapp unter 200 anderen? Haben die dann alle keine Verfassung? Und wieso wissen die das nicht?


Und doch, ein Verstoß gegen das Grundgesetz und die gleichzeitige Duldung dieses Verstoßes durch das für die Wahrung des Grundgesetzes zuständige Verfassungsgericht (sowieso eine falsche Bezeichnung, denn eigentlich müsste es Grundgesetzgericht lauten) macht ein Grundgesetz obsolet.
Weil die Amis uns abhören, müssen wir die Kompetenz der Länder nicht mehr festlegen? Weil das BVerfG nicht reagiert, brauchen wir keine Regularien mehr für den Bundeshaushalt?
Entweder Perfektion oder Anomie, was? Tertium non datur?
Das ist doch Unfug, ich bitte Dich, Du kannst doch Gesetze nicht für unnötig erklären, nur weil irgendein Verbrechen mal nicht verfolgt wird!


Wie oft denn noch?

An einer Verfassung kann nicht herumgebastelt werden, aber am Grundgesetz wird laufend herumgebastelt. Also ist es keine Verfassung.
Wie gesagt, dann gibt es vermutlich kaum oder keine Verfassungen auf der Welt.

-jmw-
06.06.2015, 13:39
Ehrlich formulierte, funktionierende Verfassungen sind eine feine Sache, da kennt jeder den groben Rahmen, an den er sich zu halten hat.
Ich sehe, wie gesagt, nicht, wo das beim GG nicht gegeben wär.


Mir ist die Verfassungsanarchie der Nazen (siehe Fränkel, Der Doppelstaat) übrigens genauso zuwider wie der aktuelle Zustand.
Können wir die Herren und Damen NSDAP-Mitglieder aus dem Faden raushalten? (Wär der erste, ich weiss...)

Rüganer
06.06.2015, 13:41
...
Ich frag mal so: Was stört Dich am Grundgesetz, was Du in den anderen deutschen Verfassungen nicht findest?

Was soll denn das für eine Verfassung sein, die von den Alliierten in Auftrag gegeben wurde und geprüft und genehmigt werden musste.
"Freie Selbstbestimmung" sieht anders aus.
Außerdem ist eine Verfassung überhaupt nichts wert, wenn man den Inhalt dieser Verfassung je nach Laune ändern kann.

Strandwanderer
06.06.2015, 13:47
Ich frag mal so: Was stört Dich am Grundgesetz, was Du in den anderen deutschen Verfassungen nicht findest?

Damit hat du dich mal wieder als Experte für dämliche Nebelwerfer-Fragen bewährt.


Den Asyl-Artikel im Grundgesetz, der die gegenwärtige Massenflutung begünstigt oder überhaupt erst ermöglicht, gab es so in keiner selbstbestimmten deutschen Verfassung.

Es gibt ihn auch nicht in den Verfassungen anderer Staaten.

-jmw-
06.06.2015, 13:49
Was soll denn das für eine Verfassung sein, die von den Alliierten in Auftrag gegeben wurde und geprüft und genehmigt werden musste.
"Freie Selbstbestimmung" sieht anders aus.
Das ist für die konkrete Frage irrelevant, die da lautete, was im Grundgesetz sei und/oder an ihm fehle, was in anderen deutschen Verfassungen fehle bzw. sich in ihnen fände.


Außerdem ist eine Verfassung überhaupt nichts wert, wenn man den Inhalt dieser Verfassung je nach Laune ändern kann.
Auch an Dich die Frage, ob Du mir eine Handvoll in diesem Sinne "wertige" Verfassungen nennen kannst.

-jmw-
06.06.2015, 13:54
Das Argument ist nicht stichhaltig, denn die Begründung für den Asylartikel waren gewisse Vorkommnisse von nach 1933, insofern wundert es nicht, taucht er bzw. ein Äquivalent in den Verfassungen von vor '33 nicht auf.
Das gilt analog auch für u.a. diverse Regeln den Kanzler betreffend.


Damit hat du dich mal wieder als Experte für dämliche Nebelwerfer-Fragen bewährt.

Den Asyl-Artikel, der die gegenwärtige Massenflutung begünstigt, gab es so in keiner selbstbestimmten deutschen Verfassung.

Es gibt ihn nicht einmal in den Verfsssungen anderer Staaten.

Rüganer
06.06.2015, 13:56
Das ist für die konkrete Frage irrelevant, die da lautete, was im Grundgesetz sei und/oder an ihm fehle, was in anderen deutschen Verfassungen fehle bzw. sich in ihnen fände. ...

Andere deutsche Verfassungen wurden nicht von Besatzern diktiert. Das ist der Punkt. Der Inhalt des Grundgesetzes spielt dabei überhaupt keine Rolle.


...Auch an Dich die Frage, ob Du mir eine Handvoll in diesem Sinne "wertige" Verfassungen nennen kannst.

Was gehen mich die Verfassungen von anderen Staaten an? Das ist für mich doch völlig irrelevant.

-jmw-
06.06.2015, 14:06
Andere deutsche Verfassungen wurden nicht von Besatzern diktiert. Das ist der Punkt. Der Inhalt des Grundgesetzes spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Mnö, der bzw. mein Punkt ist hier gerade, inwieweit sich das GG von anderen deutschen Verfassungen unterscheidet.
Ob diktiert oder nicht, ist dabei nachrangig bzw. womöglich Indiz für dieses oder jenes, denn - wieso wem was vorschreiben, was er eh täte?


Was gehen mich die Verfassungen von anderen Staaten an? Das ist für mich doch völlig irrelevant.
Dann gehst auch Du von einem besonderen deutschen Verfassungsbegriff aus?
Welchem? Deute mal einige Inhalte an, bitte!

Strandwanderer
06.06.2015, 14:12
Das Argument ist nicht stichhaltig, denn die Begründung für den Asylartikel waren gewisse Vorkommnisse von nach 1933, insofern wundert es nicht, taucht er bzw. ein Äquivalent in den Verfassungen von vor '33 nicht auf.


Die "gewissen Vorkommnisse" kannst du dir in deinen Nebelwerferarsch schieben.

Politische Flüchtlinge hat es auch schon vor dem Dritten Reich und auch anderswo auf der Welt gegeben. Trotzdem hatten und haben andere Verfassungen keine vergleichbare Bestimmung.

Die Tatsache, die du durch dein unermüdliches dummes Geschwurbel zu vernebeln suchst, ist, daß der Asylartikel der BRD den millionenfachen Mißbrauch durch Asylschmarotzer erst ermöglicht hat.

Chronos
06.06.2015, 14:59
Also doch ein spezifisch deutscher Verfassungsbegriff?
Dann her damit!


Liest sich für mich wie eine Feststellung, nicht wie eine Aufforderung.
"freie Entscheidung" des "deutschen Volkes" klingt über dies doch eher nach Bürger als nach Politik.

1949 war jedem klar, dass das Grundgesetz eine Übergangsregelung für das Funktionieren der Westzonen als Staat war.
1989 ist aber nicht 1949, 2015 ist es auch nicht.
Ein - am Ende noch einklagbares - Recht des Bürgers darauf, dass Regierung oder BT nach dem Anschluss der DDR Vorbereitungen für eine neue gesamtdeutsche Verfassung treffen, gibt es nicht.

Aber, wie gesagt, niemand wird dran gehindert, ausser durch Desinteresse seiner selbst und/oder des Volkes.

Kannste freihand fünf Staaten nennen, wo das so gehandhabt wird?
Gar zehn?
Und selbst wenn ja, was ist mit den knapp unter 200 anderen? Haben die dann alle keine Verfassung? Und wieso wissen die das nicht?

Weil die Amis uns abhören, müssen wir die Kompetenz der Länder nicht mehr festlegen? Weil das BVerfG nicht reagiert, brauchen wir keine Regularien mehr für den Bundeshaushalt?
Entweder Perfektion oder Anomie, was? Tertium non datur?
Das ist doch Unfug, ich bitte Dich, Du kannst doch Gesetze nicht für unnötig erklären, nur weil irgendein Verbrechen mal nicht verfolgt wird!

Wie gesagt, dann gibt es vermutlich kaum oder keine Verfassungen auf der Welt.
Lass doch ganz einfach dieses Nebelkerzen-Geschwurbel auf Nebenkriegsschauplätzen!

Für eine Verfassung gibt es ganz klare und unumstößliche Kriterien:

1. Sie hat nach einem iterativen Prozess vom Volk in direkter Befragung angenommen und bestätigt zu werden.

2. Sie kann durch keine wie auch immer geartete Regierung verändert oder ausser Kraft gesetzt werden.

3. Ein zu konstituierendes oberstes Gericht (dessen Mitglieder nicht durch Parteienproporz bestimmt und eingesetzt werden dürfen) hat die Einhaltung zu überwachen und bei Zuwiderhandlungen durch Politiker Strafmaßnahmen einzuleiten.

Alles andere ist Mumpitz und Volksverarschung. Basta.

Es ist völlig belanglos, wie in anderen Ländern Verfassungen verstanden und gehandhabt werden. Wir brauchen keine Vorbilder. Wir können unsere eigene Verfassung auch ohne fremde Hilfe konstituieren.

GSch
06.06.2015, 16:23
Für eine Verfassung gibt es ganz klare und unumstößliche Kriterien:

1. Sie hat nach einem iterativen Prozess vom Volk in direkter Befragung angenommen und bestätigt zu werden.

2. Sie kann durch keine wie auch immer geartete Regierung verändert oder ausser Kraft gesetzt werden.

3. Ein zu konstituierendes oberstes Gericht (dessen Mitglieder nicht durch Parteienproporz bestimmt und eingesetzt werden dürfen) hat die Einhaltung zu überwachen und bei Zuwiderhandlungen durch Politiker Strafmaßnahmen einzuleiten.

Wo steht das? Nach deinen Kriterien hat es in Deutschland überhaupt noch nie eine Verfassung gegeben.

Gehirnnutzer
06.06.2015, 16:29
Wo steht das? Nach deinen Kriterien hat es in Deutschland überhaupt noch nie eine Verfassung gegeben.

GSch, es ist immer schon das Problem gewesen, das gewisse Leute es nicht verstehen, das Idealvorstellung eben Vorstellungen sind, aber keine Vorschriften. Zu dumm, wenn dann noch diese Idealvorstellungen missverstanden werden.

-jmw-
06.06.2015, 17:01
Die "gewissen Vorkommnisse" kannst du dir in deinen Nebelwerferarsch schieben.

Politische Flüchtlinge hat es auch schon vor dem Dritten Reich und auch anderswo auf der Welt gegeben. Trotzdem hatten und haben andere Verfassungen keine vergleichbare Bestimmung.

Die Tatsache, die du durch dein unermüdliches dummes Geschwurbel zu vernebeln suchst, ist, daß der Asylartikel der BRD den millionenfachen Mißbrauch durch Asylschmarotzer erst ermöglicht hat.
Sehr gut erkannt und völlig richtig! :top:

-jmw-
06.06.2015, 17:12
Lass doch ganz einfach dieses Nebelkerzen-Geschwurbel auf Nebenkriegsschauplätzen!

Für eine Verfassung gibt es ganz klare und unumstößliche Kriterien:

1. Sie hat nach einem iterativen Prozess vom Volk in direkter Befragung angenommen und bestätigt zu werden.

2. Sie kann durch keine wie auch immer geartete Regierung verändert oder ausser Kraft gesetzt werden.

3. Ein zu konstituierendes oberstes Gericht (dessen Mitglieder nicht durch Parteienproporz bestimmt und eingesetzt werden dürfen) hat die Einhaltung zu überwachen und bei Zuwiderhandlungen durch Politiker Strafmaßnahmen einzuleiten.

Alles andere ist Mumpitz und Volksverarschung. Basta.

Es ist völlig belanglos, wie in anderen Ländern Verfassungen verstanden und gehandhabt werden. Wir brauchen keine Vorbilder. Wir können unsere eigene Verfassung auch ohne fremde Hilfe konstituieren.
Auf welche Art und Weise und mit welchen Mitteln könnte ich Dich davon überzeugen, dass Du Unrecht hast?

Strandwanderer
06.06.2015, 17:26
Auf welche Art und Weise und mit welchen Mitteln könnte ich Dich davon überzeugen, dass Du Unrecht hast?


Offenbar hast du Langeweile und willst uns - wie immer - die Zeit stehlen.

Du hast keine Argumente und erwartest, daß ausgerechnet diejenigen sie dir liefern, deren Ansichten du widerlegen willst. :haha:

-jmw-
06.06.2015, 17:28
Offenbar hast du Langeweile und willst uns - wie immer - die Zeit stehlen.

Du hast keine Argumente und erwartest, daß ausgerechnet diejenigen sie dir liefern, deren Ansichten du widerlegen willst. :haha:
Treffend auf den Punkt gebracht! :top:

Chronos
06.06.2015, 19:37
Wo steht das? Nach deinen Kriterien hat es in Deutschland überhaupt noch nie eine Verfassung gegeben.
Huch, jetzt wird schon auf die drei Grundregeln des "Management by Mushroom" ("Immer alle im Dunkeln halten, regelmäßig düngen und - wenn sie die Köpfe rausstrecken - sofort abschneiden....") zurückgegriffen.

Dein "Argument" passt vorzüglich in diese drei Grundregeln, die da lauten:

1. Das haben wir schon immer so gemacht.
2. Das haben wir noch nie so gemacht.
3. Da könnte ja jeder kommen.

Dann wird es eben höchste Zeit, dass mal eine Verfassung, die auch vom Volk direkt akzeptiert und bestätigt wird, das vom Alliierten Kontrollrat seinerzeit in Auftrag gegebene Grundgesetz ablöst.

Chronos
06.06.2015, 19:46
GSch, es ist immer schon das Problem gewesen, das gewisse Leute es nicht verstehen, das Idealvorstellung eben Vorstellungen sind, aber keine Vorschriften. Zu dumm, wenn dann noch diese Idealvorstellungen missverstanden werden.
Gehirnnutzer, es ist immer schon ein Problem gewesen, dass gewisse Leute ihre geistige Entropie dazu benutzen, jeden Ansatz einer Plausibilisierung des Gerechtigkeitsverständnisses mittels eines Labyrinths aus juristischen Winkelzügen und Abstrakten in die Irre zu führen.

Strandwanderer
06.06.2015, 20:15
.
Komisch:


"GSch" und "Gehirnnutzer" kommen einem wie siamesiche Zwillinge vor.

GSch
06.06.2015, 21:27
Dann wird es eben höchste Zeit, dass mal eine Verfassung, die auch vom Volk direkt akzeptiert und bestätigt wird, das vom Alliierten Kontrollrat seinerzeit in Auftrag gegebene Grundgesetz ablöst.

Erstens kommt es darauf an, ob das Grundgesetz gut funktioniert. Das tut es ohne Zweifel.

Zweitens gab es den Alliierten Kontrollrat schon lange nicht mehr (de facto), als man damit anfing.

Gehirnnutzer
06.06.2015, 22:37
Gehirnnutzer, es ist immer schon ein Problem gewesen, dass gewisse Leute ihre geistige Entropie dazu benutzen, jeden Ansatz einer Plausibilisierung des Gerechtigkeitsverständnisses mittels eines Labyrinths aus juristischen Winkelzügen und Abstrakten in die Irre zu führen.

Chronos, du stellst Behauptungen auf, das eine Verfassung diese und jene Bedingungen erfüllen muss, um eine Verfassung zu sein. Das Problem ist, wenn diese Bedingungen wirklich so wären, dann müsste man jede Verfassung daran messen können nicht nur das GG. Dir und anderen unterläuft ein typischer Fehler, die einseitig denken, wenn sie etwas beweisen wollen.

Schauen wir uns doch mal deine Behauptungen an:


1. Sie hat nach einem iterativen Prozess vom Volk in direkter Befragung angenommen und bestätigt zu werden.

Chronos, direkte Bestätigung schreibst du. Richtig, das GG hat nur indirekte Zustimmung durch Volksvertreter bekommen. Aber gemäß dieser Bedingung wäre das Beispiel für eine Verfassung schlecht hin auch keine Verfassung, denn es gab keinen Volksentscheid über die Verfassung der Vereinigten Staaten, sondern nur die indirekte Zustimmung durch Volksvertreter auf Konventen. Sag mal einen Ami, das er keine Verfassung hat............................
Schwierig wird es mit der direkten Zustimmung auch bei Verfassungen, die nicht ein zentrales Rechtsdokument sind, sondern die historische gewachsene Gesamtheit an Gesetzen, wie es bei den Briten der Fall ist.
Wollen wir uns jetzt jeden Staat der Erde vornehmen und seine Verfassungsgeschichte überprüfen? Sorry, aber dafür fehlt mir einfach die Zeit, aber man kann davon ausgehen, das wie auf weitere Verfassungen treffen würden, die diese Bedingung nicht erfüllen.

Tja, entweder haben wir eine Menge Staaten mit angeblicher Verfassung, die eigentlich keine Verfassung haben oder deine Bedingung ist falsch.


2. Sie kann durch keine wie auch immer geartete Regierung verändert oder ausser Kraft gesetzt werden.[quote]

Erklär mir mal bitte, wo hie die Bundesregierung das GG verändern oder außer Kraft setzen kann? Sorry, für eine Änderung des GG brauchst du qualifizierte Mehrheit von 2/3 Drittel in den Parlamenten. Zwar hätte die Regierung die die GK jetzt im Bundestag mehr als die notwendigen rund 420 Stimmen jedoch keine 2/3 Mehrheit im Senat.
Auch andere Verfassungen beinhalten die Möglichkeit der Änderung, wollen wir uns die Eidgenössischer Verfassung (https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html) ansehen?

Schlußfolgerung ist die gleiche wie eben, zeitsparen per copy and paste:

Tja, entweder haben wir eine Menge Staaten mit angeblicher Verfassung, die eigentlich keine Verfassung haben oder deine Bedingung ist falsch.

[quote]3. Ein zu konstituierendes oberstes Gericht (dessen Mitglieder nicht durch Parteienproporz bestimmt und eingesetzt werden dürfen) hat die Einhaltung zu überwachen und bei Zuwiderhandlungen durch Politiker Strafmaßnahmen einzuleiten.

Ist mir neu, das der Parteiproporz bestimmt, sorry aber es sind bisher der Bundesrat direkt und der Bundestag indirekt über einen Wahlausschuß in gleicher Zusammensetzung wie der Bundestag, die abwechselnd die Richter mit qualifizierter Mehrheit für eine Amtszeit von 12 Jahren gewählt haben.
Tja in den USA bestimmen auch die Politiker die Zusammensetzung des Supreme Courts, Vorschlag durch Präsidenten, Zustimmung durch den Senat.

Chronos, hier hast du auch wieder keine Bedingung, die entscheidet ob etwas eine Verfassung ist oder nicht, aber etwas, was man als einen Mangel und Kritik an der Verfassung auslegen kann, denn das Wahlverfahren wird ja durch das GG bestimmt.

Chronos, deine persönlichen Ansichten, wie eine Verfassung aussehen soll, sind deiner persönlichen Ansichten, aber keine allgemeinen Bedingungen, die festlegen ob etwas eine Verfassung ist oder nicht.

@Strandwanderer

Oh du großer Krieger der Gramatik........................................ Sorry, das wäre ja ein falsche Lob, denn die Gramatik kritisierst du nur

a) bei Leuten, die nicht deiner Meinung sind und

b) wenn dir die Argumente fehlen, etwas inhaltlich zu widerlegen.

Dir fehlt eigentlich nur ein Wesenszug, dann könntest du glatt der Zwilling vom Registrierten sein!

Strandwanderer
06.06.2015, 23:04
Wollen wir uns jetzt jeden Staat der Erde vornehmen und seine Verfassungsgeschichte überprüfen? Sorry, aber dafür fehlt mir einfach die Zeit . . .

Och, schade! Wo ich deiine Traktate sooo gerne lese.



Oh du großer Krieger der Gramatik........................................ Sorry, das wäre ja ein falsche Lob, denn die Gramatik kritisierst du nur a) bei Leuten, die . . .


. . . das Wort "Grammatik" nicht mal richtig schreiben können.

Gehirnnutzer
06.06.2015, 23:32
Och, schade! Wo ich deiine Traktate sooo gerne lese.




. . . das Wort "Grammatik" nicht mal richtig schreiben können.

Strandwanderer, da du keine Argumente hast, muss man dir ja irgendeinen anderen Grund geben, damit die Antworten kannst. Wir wollen doch nicht das es zu psychischen und physischen Rückstaustörungen bei dir kommt, die dir schaden könnten.

Gawen
07.06.2015, 00:44
Erstens kommt es darauf an, ob das Grundgesetz gut funktioniert. Das tut es ohne Zweifel.

Tut es nicht, die Regierenden missachten es ständig.

-jmw-
07.06.2015, 06:43
I.Ü. möchte ich gerne nochmal zum Thema des Fadens wiederholen: Wäre die Bundesrepublik eine Firma im Besitz von Ausländern, könnte sie immernoch ein Staat sein und eine Verfassung haben. Sie wär nur kein "öffentlicher" Staat (mehr), keine res publica, sondern ein privater. (Was, nebenbei, die Chancen auf gutes Management deutlich erhöhte. "Öffentlich" ist ja im Grunde "sozialistisch" und Sozialismus funzt nun mal nicht.)

GSch
07.06.2015, 07:33
Tut es nicht, die Regierenden missachten es ständig.

Na, dann funktionieren die Regierenden eben nicht richtig.

Rüganer
07.06.2015, 08:12
...

Nochmal: Was haben die Verfassungen von anderen Ländern für eine Relevanz?

Bruddler
07.06.2015, 08:29
Erstens kommt es darauf an, ob das Grundgesetz gut funktioniert. Das tut es ohne Zweifel.

Zweitens gab es den Alliierten Kontrollrat schon lange nicht mehr (de facto), als man damit anfing.

"Fein, dafür gibt es ein Leckerli !"

http://ais.badische-zeitung.de/piece/02/be/e1/9c/46064028.jpg

Gehirnnutzer
07.06.2015, 09:53
Nochmal: Was haben die Verfassungen von anderen Ländern für eine Relevanz?

Rüganer, sie haben Relevanz bei der Bestimmung ob etwas eine Verfassung ist oder nicht.

Rüganer, wenn jemand behauptet, das GG sei keine Verfassung, weil es Bedingung X nicht erfüllt, jedoch eine Verfassung, deren Verfassungsstatus nicht angezweifelt wird, diese Bedingung X auch nicht erfüllt, dann sind nur zwei Schlussfolgerungen möglich. Entweder

a) die Bedingung X kann keine Aussage darüber treffen,

oder

b) Die als Verfassung uneingeschränkt anerkannte Verfassung ist keine Verfassung.

Rüganer, das Problem bei dieser ganzen Diskussion ist, welche Aussage die Leute treffen wollen und welche sie treffen können.

Für die Aussage, ob das GG eine Verfassung ist oder nicht, muss ich als Maßstab andere Verfassungen mit einbeziehen.

Für die Aussage, das das GG nicht der Idealvorstellung einer Verfassung entspricht, sind andere Verfassungen irrelevant, denn hier ist die Idealvorstellung der Maßstab. Für die Bestimmung ob das GG eine Verfassung ist oder nicht, ist diese Aussage aber irrelevant, da eine Menge Verfassungen nicht den Idealvorstellungen entsprechen.

Es gibt vieles, das man als Grund für eine neue Verfassung anführen könnte, von diversen Mängeln (fehlen direktdemokratischer Elemente) bis hin zum Ansinnen der Väter des GGs, die das GG auf Grund der historischen Umstände als Provisorium für eine Übergangszeit geplant habe, jedoch lässt sich daraus aber keine rechtlich bindende Verpflichtung ableiten.

Chronos
07.06.2015, 10:13
Erstens kommt es darauf an, ob das Grundgesetz gut funktioniert. Das tut es ohne Zweifel.
Nein, tut es nicht.

Es wird laufend daran herumgebastelt, modifiziert, opportunisiert und auch laufend gebrochen, ohne dass der in ebendiesem Grundgesetz vorgeschriebene Gerichtshof tätig wird.


Zweitens gab es den Alliierten Kontrollrat schon lange nicht mehr (de facto), als man damit anfing.
Das ist ja erschreckend!

Wie willst du bei diesem Thema mitdiskutieren, wenn du nicht mal die Entstehungsgeschichte unseres Grundgesetzes kennst, das von niemand geringerem als dem Alliierten Kontrollrat in Auftrag gegeben und nach Änderungen letztlich in Kraft gesetzt wurde.

Aber was mich am Rande wirklich noch interessieren würde: Weshalb verteidigen du und deinesgleichen dieses jetzige Grundgesetz mit derartiger Vehemenz und Verve und sträuben sich mit Händen und Füßen gegen eine Diskussion über eine längst fällige Konstituierung einer Verfassung gemäß Artikel 146 ebendieses Grundgesetzes?

Welches Interesse steckt hinter dieser Verteidigung dieses Flickenteppiches namens Grundgesetz?

Gehirnnutzer
07.06.2015, 11:13
Nein, tut es nicht.

Es wird laufend daran herumgebastelt, modifiziert, opportunisiert und auch laufend gebrochen, ohne dass der in ebendiesem Grundgesetz vorgeschriebene Gerichtshof tätig wird.


Das ist ja erschreckend!

Wie willst du bei diesem Thema mitdiskutieren, wenn du nicht mal die Entstehungsgeschichte unseres Grundgesetzes kennst, das von niemand geringerem als dem Alliierten Kontrollrat in Auftrag gegeben und nach Änderungen letztlich in Kraft gesetzt wurde.

Aber was mich am Rande wirklich noch interessieren würde: Weshalb verteidigen du und deinesgleichen dieses jetzige Grundgesetz mit derartiger Vehemenz und Verve und sträuben sich mit Händen und Füßen gegen eine Diskussion über eine längst fällige Konstituierung einer Verfassung gemäß Artikel 146 ebendieses Grundgesetzes?

Welches Interesse steckt hinter dieser Verteidigung dieses Flickenteppiches namens Grundgesetz?

Chronos du begehst zwei Denkfehler:

Zwar ist das GG durch die Alliierten in Auftrag gegeben worden, relevant ist die Ratifizierung durch die frei gewählten Länderparlamente und somit die indirekte Zustimmung durch gewählte Volksvertreter.

Dein zweiter Fehler ist, aus dem Artikel 146 GG eine Verpflichtung abzuleiten, die dort nicht drin steht.

Chronos
07.06.2015, 11:32
Chronos du begehst zwei Denkfehler:

Zwar ist das GG durch die Alliierten in Auftrag gegeben worden, relevant ist die Ratifizierung durch die frei gewählten Länderparlamente und somit die indirekte Zustimmung durch gewählte Volksvertreter.
Und was, denkst du, wäre passiert, wenn diese Marionetten in den ach so frei gewählten Länderparlamenten das Grundgesetz nicht unterzeichnet hätten?


Dein zweiter Fehler ist, aus dem Artikel 146 GG eine Verpflichtung abzuleiten, die dort nicht drin steht.
Ach, dann ist der Passus im Artikel 146 also kein Auftrag, sondern nur eine unverbindliche Randnotiz?

Wozu dann überhaupt ein Grundgesetz, wenn man jeden Artikel nach Gusto und Zeitgeschmack mal als launige Anmerkung oder als humoristische Einlage betrachtet?

Auch deine Bemerkung in deinem letzten Beitrag über die angeblich nicht vom Parteiproporz abhängige Bestallung der Verfassungsrichter ist ja nur noch ein Witz.

Was ich eigentlich von dir nur noch wissen möchte, ist der Grund, weshalb du derart vehement und verbissen dieses Grundgesetz verteidigst und ebenso verkniffen eine neue, vom Volk in freier Wahl entschiedene Verfassung, die auch diesen Namen verdient, ablehnst?

Rüganer
07.06.2015, 11:59
...
Für die Aussage, ob das GG eine Verfassung ist oder nicht, muss ich als Maßstab andere Verfassungen mit einbeziehen.
...

Warum muss das ein Maßstab sein? Es interessiert mich doch nicht, ob andere Länder eine echte oder eine "unechte" Verfassung haben. Das ist das Problem der Völker in den anderen Ländern.
Großbritannien und Israel haben überhaupt keine Verfassung. Soll das jetzt auch ein Maßstab für Deutschland sein?

Marlen
07.06.2015, 12:01
Das kann kürzer gefasst werden: Deutschland ist zum Saftladen verkommen! Prost!

GSch
07.06.2015, 13:02
Nein, tut es nicht.

Es wird laufend daran herumgebastelt, modifiziert, opportunisiert und auch laufend gebrochen, ohne dass der in ebendiesem Grundgesetz vorgeschriebene Gerichtshof tätig wird.

Eine Verfassung hat zwar Dauercharakter, muss aber änderbar sein. Das ist in allen Ländern so. Nur die Zehn Gebote sind heute noch die gleichen wie damals.

Das Bundesverfassungsgericht kann übrigens nicht von sich aus tätig werden. Es muss angerufen werden - was oft genug passiert. Steht alles im Gesetz.


Wie willst du bei diesem Thema mitdiskutieren, wenn du nicht mal die Entstehungsgeschichte unseres Grundgesetzes kennst, das von niemand geringerem als dem Alliierten Kontrollrat in Auftrag gegeben und nach Änderungen letztlich in Kraft gesetzt wurde.

Der Allierte Kontrollrat trat im März 1948 zum letzten Mal zusammen. Formal existierte er bis 1990, tat aber nichts mehr, weil die Beschlüsse einstimmig gefasst werden mussten. Der Parlamentarische Rat trat bekanntlich im September 1948 zum ersten Mal zusammen.


Aber was mich am Rande wirklich noch interessieren würde: Weshalb verteidigen du und deinesgleichen dieses jetzige Grundgesetz mit derartiger Vehemenz und Verve und sträuben sich mit Händen und Füßen gegen eine Diskussion über eine längst fällige Konstituierung einer Verfassung gemäß Artikel 146 ebendieses Grundgesetzes?

Das Bessere ist des Guten Feind, aber man muss es erst einmal haben. Wir haben eine ausgezeichnet funktionierende Verfassung, die zumindest teilweise in einer ganzen Reihe anderer Länder abgeschrieben worden ist.

GSch
07.06.2015, 13:04
Und was, denkst du, wäre passiert, wenn diese Marionetten in den ach so frei gewählten Länderparlamenten das Grundgesetz nicht unterzeichnet hätten?

Ich darf dich darauf aufmerksam machen, dass zwei Mitglieder des Parlamentarischen Rates die Urschrift des Grundgesetzes nicht unterzeichnet haben, nämlich die beiden KPD-Mitglieder. Informiere dich gelegentlich mal über deren entsetzliches Ende.

Die Landtage haben das GG nicht unterzeichnet, aber ratifiziert. Mit Ausnahme Bayerns. Wir wissen alle über die schrecklichen Strafmaßnahmen Bescheid, die darauf hin gegen Bayern unternommen wurden.

GSch
07.06.2015, 13:07
Fein, dafür gibt es ein Leckerli !

Schäm dich, das verstößt gegen Artikel 20a GG.

Gehirnnutzer
07.06.2015, 15:05
Und was, denkst du, wäre passiert, wenn diese Marionetten in den ach so frei gewählten Länderparlamenten das Grundgesetz nicht unterzeichnet hätten?

Die typische Antwort, wenn jemand Schwierigkeiten bekommt, etwas seinem Weltbild nach der Prämisse "Wenn etwas nicht gemacht wird, kann es nicht gemacht werden". Dieser Marionettenspruch kommt immer dann, wenn eine Entscheidung nicht nach eurer Meinung getroffen worden ist oder die Fakten belegen, das es Entscheidungsfreiheit gibt, aber keine von euch gewünschte Entscheidung getroffen wird.



Ach, dann ist der Passus im Artikel 146 also kein Auftrag, sondern nur eine unverbindliche Randnotiz?

Eine Randnotiz ist er nicht. Dein Problem ist, eine rechtlich bindende Verpflichtung, also eine Verpflichtung der zwingend zu folgen ist, muss sich auch rechtlich ableiten lassen.



Artikel 146


Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Der Artikel sagt nur aus, wann das GG seine Gültigkeit verliert und wodurch es seine Gültigkeit verliert. Eine ganz schlichte Aussage, jedoch mit einer wichtigen Bedeutung, versucht jemand das GG mit einer oktroyierten Verfassung zu ersetzen, greift das Widerstandsrecht nach Artikel 20 Absatz 4.

In seiner ursprünglichen Form in Verbindung mit der ursprünglichen Präambel ist er immer Ausdruck des Wiedervereinigungsgebotes gewesen.

Was man theoretisch ableiten kann, sind der Wunsch nach einer neuen Verfassung als Ausdruck wiedererlangter Souveränität bzw. eine moralische Verpflichtung. Das macht alles Sinn, hat aber keinen rechtlich bindenden Charakter, weil es im Grunde subjektive Ansichten sind.
Einen rechtlich bindenden Charakter hätte man ableiten können, wenn sowohl ursprünglicher Artikel 146 GG als auch ursprüngliche Präambel der Ewigkeitsklausel des Artikel 79 GG unterworfen worden wären. Sind sie aber nicht.
Mit den entsprechenden Mehrheiten in beiden Häusern hätte der Artikel 146 GG jederzeit ersatzlos gestrichen werden können.





Auch deine Bemerkung in deinem letzten Beitrag über die angeblich nicht vom Parteiproporz abhängige Bestallung der Verfassungsrichter ist ja nur noch ein Witz.

Nun, worum geht es eigentlich, entweder um die objektive Beurteilung nach rechtlichen Gesichtspunkten ob das GG eine Verfassung ist oder nicht oder um die Aussage, das das GG nicht deinen Vorstellungen einer Verfassung entspricht?

Ich habe nur aufgeführt, das dein Grundgedanke, die politische Beeinflussung eines obersten Gerichtes in eine bestimmte Richtung viel eher nach dem US-System möglich ist, als durch das vom GG vorgeschriebene System


Was ich eigentlich von dir nur noch wissen möchte, ist der Grund, weshalb du derart vehement und verbissen dieses Grundgesetz verteidigst und ebenso verkniffen eine neue, vom Volk in freier Wahl entschiedene Verfassung, die auch diesen Namen verdient, ablehnst?

Chronos, wo habe ich behauptet, ich lehne eine neue Verfassung ab? Das deutsche Volk kann sich jederzeit eine neue Verfassung geben, völlig unabhängig vom Artikel 146 GG, weil es wieder das ist, was du anzweifelst, souverän, auch wenn die deutschen Politiker das souveräne Handeln verlernt haben.
Du musst nur eine ausreichende Mehrheit des deutschen Volkes von der Notwendigkeit einer neuen Verfassung überzeugen. Mit einer Falschaussage über eine Sachlage überzeugt man aber keine Menschen.

Gehirnnutzer
07.06.2015, 15:16
Warum muss das ein Maßstab sein? Es interessiert mich doch nicht, ob andere Länder eine echte oder eine "unechte" Verfassung haben. Das ist das Problem der Völker in den anderen Ländern.
Großbritannien und Israel haben überhaupt keine Verfassung. Soll das jetzt auch ein Maßstab für Deutschland sein?

Rüganer, wer oder was bestimmt objektiv was eine echte oder unechte Verfassung ist?

Strandwanderer
07.06.2015, 15:23
Rüganer, sie haben Relevanz bei der Bestimmung ob etwas eine Verfassung ist oder nicht.

Rüganer, wenn jemand behauptet, das GG sei keine Verfassung, weil es Bedingung X nicht erfüllt, . . .


Rüganer, das Problem bei dieser ganzen Diskussion ist, welche Aussage die Leute treffen wollen und welche sie treffen können.

. . .


Hatte man nicht noch drei weitere "Rüganer" im Text unterbringen können? Oder ist dies die Höchstzahl von namentlichen Anreden, die in der Nebelwerfer-Dienstvorschrift vorgesehen ist?

Stanley_Beamish
07.06.2015, 15:32
Erstens kommt es darauf an, ob das Grundgesetz gut funktioniert. Das tut es ohne Zweifel.


Ohne Zweifel?
Das grundgesetzlich garantierte Recht auf Asyl, und das aus Artikel 6 abgeleitete Recht auch von Ausländern auf Familienzusammenführung sind die entscheidenden rechtlichen Grundlagen für das Umvolkungsprogramm, das von Jahr zu Jahr immer schnellere Fahrt aufnimmt.



(...)
Zweitens gab es den Alliierten Kontrollrat schon lange nicht mehr (de facto), als man damit anfing.

Unfug. Bis zum Schluss haben die Alliierten noch die Vorlagen redigiert. Das Grundgesetz musste von den Militärgouverneuren angenommen werden, und ist somit ein Diktat der Siegermächte.

Gehirnnutzer
07.06.2015, 15:39
Hatte man nicht noch drei weitere "Rüganer" im Text unterbringen können? Oder ist dies die Höchstzahl von namentlichen Anreden, die in der Nebelwerfer-Dienstvorschrift vorgesehen ist?

Strandwanderer, wieder der unwiderstehliche Drang, dein Unfähigkeit meine Aussagen inhaltlich mit Argumenten zu widerlegen, mitzuteilen?

Strandwanderer
07.06.2015, 15:43
. . . dein Unfähigkeit meine Aussagen mit Argumenten zu widerlegen, mitzuteilen?


Was denn nun: "mitzuteilen" oder "widerlegen"?


So dankt er mir mein unermüdliches Bemühen, den Stil seiner Beiträge weiter zu verfeinern!

GSch
07.06.2015, 15:44
Ohne Zweifel?
Das grundgesetzlich garantierte Recht auf Asyl, und das aus Artikel 6 abgeleitete Recht auch von Ausländern auf Familienzusammenführung sind die entscheidenden rechtlichen Grundlagen für das Umvolkungsprogramm, das von Jahr zu Jahr immer schnellere Fahrt aufnimmt.

Na siehste, funktioniert doch.


Unfug. Bis zum Schluss haben die Alliierten noch die Vorlagen redigiert. Das Grundgesetz musste von den Militärgouverneuren angenommen werden, und ist somit ein Diktat der Siegermächte.

Das ändert nichts daran, dass der Alliierte Kontrollrat damit nichts zu tun hatte. Wenn du den hier reinzerrst, verrätst du eine Menge über das Niveau deiner historischen Kenntnisse.

Gehirnnutzer
07.06.2015, 15:47
Was denn nun: "mitzuteilen" oder "widerlegen"?


So dankt er mir mein unermüdliches Bemühen, den Stil seiner Beiträge weiter zu verfeinern!

touché ! :D

Strandwanderer
07.06.2015, 15:52
touché ! :D



Wenn du auch sonst - vor allem in politischen Dingen und im Gebrauch der deutschen Sprache - keine Bildung hast, bleibt dir immerhin noch deine Einbildung.

Stanley_Beamish
07.06.2015, 15:54
Na siehste, funktioniert doch.


Es funktioniert nicht in unserem Interesse, oder bist du ein Umvolkungsbefürworter?



Das ändert nichts daran, dass der Alliierte Kontrollrat damit nichts zu tun hatte. Wenn du den hier reinzerrst, verrätst du eine Menge über das Niveau deiner historischen Kenntnisse.

Korinthenkackerei.
Ob es sich beim Kontrollgremium um den Alliierten Kontrollrat oder um eine andere Kommission der Alliierten handelt, ist für die Tatsache, dass das Grundgesetz aufoktroyiert wurde, unerheblich.

GSch
07.06.2015, 16:00
Korinthenkackerei.
Ob es sich beim Kontrollgremium um den Alliierten Kontrollrat oder um eine andere Kommission der Alliierten handelt, ist für die Tatsache, dass das Grundgesetz aufoktroyiert wurde, unerheblich.

Setzen, Ziel verfehlt. Deine historischen Kenntnisse sind von Null nicht signifikant verschieden.

Gehirnnutzer
07.06.2015, 16:02
Ob es sich beim Kontrollgremium um den Alliierten Kontrollrat oder um eine andere Kommission der Alliierten handelt, ist für die Tatsache, dass das Grundgesetz aufoktroyiert wurde, unerheblich.

Tschuldigung, wo wurde es aufoktroyiert? Die Alliierten habe einen Enntwurf genehmigt, mehr nicht. Ratifiziert haben es die frei gewählten Länderparlamente.

Gawen
07.06.2015, 16:18
Tschuldigung, wo wurde es aufoktroyiert? Die Alliierten habe einen Enntwurf genehmigt, mehr nicht. Ratifiziert haben es die frei gewählten Länderparlamente.

Die haben alles vorgegeben, lüg Dir doch nicht in die Tasche! :D

http://www.verfassungen.de/de/de49/frankfurterdokumente48.htm

Gawen
07.06.2015, 16:21
Setzen, Ziel verfehlt. Deine historischen Kenntnisse sind von Null nicht signifikant verschieden.

Natürlich waren das nur die westlichen Reste des Kontrollrates, da sich die WK Allianz gerade wg. kalten Krieg in Auflösung befand.

Dein transatlantisches Herumgeeiere ist doch peinlich!

GSch
07.06.2015, 16:41
Die haben alles vorgegeben, lüg Dir doch nicht in die Tasche! :D

http://www.verfassungen.de/de/de49/frankfurterdokumente48.htm

Wenn du mal flüchtig lesen würdest, was du da verlinkst, würdest du feststellen, dass die Vorgaben der Westalliierten für die Verfassunggebende Versammlung sich auf reine Selbstverständlichkeiten beschränkten.

GSch
07.06.2015, 16:42
Natürlich waren das nur die westlichen Reste des Kontrollrates, da sich die WK Allianz gerade wg. kalten Krieg in Auflösung befand.

Dein transatlantisches Herumgeeiere ist doch peinlich!

Peinlich ist, wenn jemand behauptet, die Sowjets hätten am Auftrag für die Schaffung des Grundgesetzes mitgewirkt.

Stanley_Beamish
07.06.2015, 17:06
Tschuldigung, wo wurde es aufoktroyiert? Die Alliierten habe einen Enntwurf genehmigt, mehr nicht. Ratifiziert haben es die frei gewählten Länderparlamente.

Nein, sie haben einen Entwurf genehmigt, und diese Genehmigung macht die Ratifizierung durch ein vielleicht frei gewähltes, aber in diesem Zusammenhang ohnmächtiges Parlament natürlich zur Farce.

Gehirnnutzer
07.06.2015, 17:29
Nein, sie haben einen Entwurf genehmigt, und diese Genehmigung macht die Ratifizierung durch ein vielleicht frei gewähltes, aber in diesem Zusammenhang ohnmächtiges Parlament natürlich zur Farce.

Wieso das den Stanley Beamish? Nirgendwo ist festgeschrieben, wie eine Verfassung entworfen werden muss und die grundlegende Idealvorstellung einer Verfassung sieht als wichtigstes und ausschlaggebendes Kriterium die Zustimmung des Volkes, ob nun direkt durch Volksabstimmung oder indirekt über Volksvertreter.

Und eine Ratifizierung ist immer noch ein Zustimmungsprozess.

Strandwanderer
07.06.2015, 17:51
.
Schon die Annahme, ein bis 1990 unter Besatzungsregime stehendes Gemeinwesen könnte sich eine frei bestimmte Verfassung geben, ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten.

Die vier Mächte haben sich in allen wesentlichen Belangen einen Vorbehalt erhoben und diesen mit ihrer Militärmacht gesichert.

Für dei BRD waren das bis 1990 die drei Westmächte - und im Hintergrund ziehen sie noch immer die Marionettenfäden, wie die NSA-Affäre mehr als deutlich gezeigt hat.

Die endlosen, zusammengestotterten Beiträge von "Gehirnnutzer" und seinem Wurmfortsatz "GSch" sind eine Beleidigung für jeden denkenden Zeitgenossen.

hamburger
07.06.2015, 18:05
Wieso das den Stanley Beamish? Nirgendwo ist festgeschrieben, wie eine Verfassung entworfen werden muss und die grundlegende Idealvorstellung einer Verfassung sieht als wichtigstes und ausschlaggebendes Kriterium die Zustimmung des Volkes, ob nun direkt durch Volksabstimmung oder indirekt über Volksvertreter.

Und eine Ratifizierung ist immer noch ein Zustimmungsprozess.

Bist du wirklich so beratungsresistent oder......
Den Beitrag aus der Satiresendung die Anstalt solltest du dir 10 mal ansehen. sogar dort werden dem ahnungslosen Bürger die Fakten über die Souveränität erklärt.
Bist du sicher, das du dein Gehirn tatsächlich nutzt?

Rüganer
07.06.2015, 19:25
Hatte man nicht noch drei weitere "Rüganer" im Text unterbringen können? Oder ist dies die Höchstzahl von namentlichen Anreden, die in der Nebelwerfer-Dienstvorschrift vorgesehen ist?

Ich finde es eigentlich ganz gut, dass er mich immer an meinen Namen erinnert. Man wird langsam alt. :D

Strandwanderer
07.06.2015, 19:32
Ohne Zweifel?
Das grundgesetzlich garantierte Recht auf Asyl, und das aus Artikel 6 abgeleitete Recht auch von Ausländern auf Familienzusammenführung sind die entscheidenden rechtlichen Grundlagen für das Umvolkungsprogramm, das von Jahr zu Jahr immer schnellere Fahrt aufnimmt.


Na siehste, funktioniert doch.


Ist diese Antwort durch grenzenlose Dummheit oder durch primitivsten Zynismus zu erkären?

Wahrscheinlich durch beides.

Strandwanderer
07.06.2015, 19:37
Ich finde es eigentlich ganz gut, dass er mich immer an meinen Namen erinnert. Man wird langsam alt. :D


Wenn der Beitrag umfangreicher war, hat dieser Titan unter den Rhetorikern es schon auf sechs gebetsmühlenhafte Anreden gebracht.

GSch
07.06.2015, 19:50
Ist diese Antwort durch grenzenlose Dummheit oder durch primitivsten Zynismus zu erkären?

Wahrscheinlich durch beides.

Wenn ich die Beiträge von dir lese, überkommt mich regelmäßig eine nahezu unüberwindliche Inländerfeindlichkeit.

Strandwanderer
07.06.2015, 20:33
Wenn ich die Beiträge von dir lese, überkommt mich regelmäßig eine nahezu unüberwindliche Inländerfeindlichkeit.


Erkundige dich mal:

Dagegen gibt's sicher was von Ratiopharm!

GSch
07.06.2015, 20:56
Erkundige dich mal:

Dagegen gibt's sicher was von Ratiopharm!

Das tröstet mich enorm ... vielen Dank. Kannst du mir aus deiner Erfahrung was empfehlen?

Strandwanderer
07.06.2015, 21:01
Das tröstet mich enorm ... vielen Dank. Kannst du mir aus deiner Erfahrung was empfehlen?


Nein.

Ich leide ja im Unterschied zu dir Spinner nicht an "Inländerfeindlichkeit".

GSch
07.06.2015, 21:03
Nein.

Ich leide ja im Unterschied zu dir Spinner nicht an "Inländerfeindlichkeit".

Mal so unter Kollegen ... was fehlt dir dann? Oder hat das noch keiner rausgefunden? Oder fürchten sie sich davor, es dir zu sagen?

Liberalist
07.06.2015, 21:42
Mal so unter Kollegen ... was fehlt dir dann? Oder hat das noch keiner rausgefunden? Oder fürchten sie sich davor, es dir zu sagen?

Vielleicht liest er zu viel Stus. :?

Muninn
11.06.2015, 23:44
https://www.youtube.com/watch?v=QzTP4tSwNIc


Ich bin mir nicht sicher ob das Filmchen hier rein passt. Aber solche Meinungen hörte man bisher nur aus der VT`ler Ecke.

Blackbird
12.06.2015, 00:14
die brd ist eine organisationsform einer modalität der fremdherrschaft



das grundgesetz ist also keine verfassung, die vollendung der einheit und freiheit für das gesamte deutsche volk bis heute nicht erreicht. was ja auch imgrundgesetz steht. die bundesbananenrepublik ist de jure eine zivile selbstverwaltungseinheit unter kontrolle der westlichen siegermächte. ob man diese verwaltungsform nun gmbh nennen möchte oder nicht, bleibt jedem selbst überlassen. ein freies land sind wir jedenfalls nicht.

Das ist mit Verlaub gesagt, ziemlicher Unfug, den du hier verfasst hast. De jure bezogen auf das Völkerrecht ist Deutschland ein souveräner Staat, Mitglied in der UN. Seine innere und äußere Souveränität wurde ihm durch Artikel 7 der 2+4 Verträge vertraglich gewährleistet. Völkerrechtlich verbindlich wohlgemerkt. Selbstverständlich ist das GG die deutsche Verfassung. Im Jahre 1990 für das gesamte deutsche Volk übernommen. Der Artikel 146 GG n.F. garantiert immer noch das grundrechtlich gesicherte Recht auf eine vom Volk initiierte Volksabstimmung für eine neue Verfassung. Der Artikel 146 GG n.F. impliziert weder die Forderung nach staatlichem Handeln noch beurkundet er ein einklagbares Recht. Initiativen für eine neue Verfassung haben vom Volk selbst auszugehen, ebenso wie die Abstimmung darüber, durch Bundesversammlung oder aber durch Wahlen bestimmte ausführende Personen.
Der Artikel 146 GG a.F. hatte seine primäre Zielsetzung durch die Wiedervereinigung erreicht.

FranzKonz
12.06.2015, 00:19
Das ist mit Verlaub gesagt, ziemlicher Unfug, den du hier verfasst hast. De jure bezogen auf das Völkerrecht ist Deutschland ein souveräner Staat, Mitglied in der UN. Seine innere und äußere Souveränität wurde ihm durch Artikel 7 der 2+4 Verträge vertraglich gewährleistet. Völkerrechtlich verbindlich wohlgemerkt. Selbstverständlich ist das GG die deutsche Verfassung. Im Jahre 1990 für das gesamte deutsche Volk übernommen. Der Artikel 146 GG n.F. garantiert immer noch das grundrechtlich gesicherte Recht auf eine vom Volk initiierte Volksabstimmung für eine neue Verfassung. Der Artikel 146 GG n.F. impliziert weder die Forderung nach staatlichem Handeln noch beurkundet er ein einklagbares Recht. Initiativen für eine neue Verfassung haben vom Volk selbst auszugehen, ebenso wie die Abstimmung darüber, durch Bundesversammlung oder aber durch Wahlen bestimmte ausführende Personen.
Der Artikel 146 GG a.F. hatte seine primäre Zielsetzung durch die Wiedervereinigung erreicht.

Wäre Deutschland ein sourveräner Staat, läge die Selektorenliste des NSA offen.

Gawen
12.06.2015, 07:19
Seine innere und äußere Souveränität wurde ihm durch Artikel 7 der 2+4 Verträge vertraglich gewährleistet. Völkerrechtlich verbindlich wohlgemerkt.

Zitier mal.

Gawen
12.06.2015, 07:20
Wäre Deutschland ein sourveräner Staat, läge die Selektorenliste des NSA offen.

Wären wir souverän hätten wir eine Abwehr, die den BND für so was entmann hätte.