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Vollständige Version anzeigen : Über die Notwehrproblematiken im Sinne der BRD Gesetzgebung.



charger
12.05.2015, 18:48
Ich eröffne darüber einen Faden und bitte um Erfahrungsberichte und Meinungen.

cornjung
12.05.2015, 18:50
Ich eröffne darüber einen Faden und bitte um Erfahrungsberichte und Meinungen.
Was für ne Problematik ? Was für Erfahrungen ?

HansMaier.
12.05.2015, 18:54
Was für ne Problematik ? Was für Erfahrungen ?

Er meint sicherlich, daß ein BRD Ureinwohner brutalst vom Staat
verfolgt wird, wenn er sich gewaltsam gegen Übergriffe durch
Importbereicherer wehrt. Gibt ja genug derartige Fälle.
Ich rate jedem, nach erfolgreicher Abwehr, rasch entfernen und
keinesfalls auf Staatsbüttel vertrauen...
MfG
H.Maier

charger
12.05.2015, 18:57
Das eine sich verteidigende Person, ganz schnell zum Täter, rechtsverdreht werden kann.

charger
12.05.2015, 19:00
Er meint sicherlich, daß ein BRD Ureinwohner brutalst vom Staat
verfolgt wird, wenn er sich gewaltsam gegen Übergriffe durch
Importbereicherer wehrt. Gibt ja genug derartige Fälle.
Ich rate jedem, nach erfolgreicher Abwehr, rasch entfernen und
keinesfalls auf Staatsbüttel vertrauen...
MfG
H.Maier

Wird nur blöd wenn du dich auf deinem eigenem Grund und Boden befindest und der Stunk in Mehrzahl zu Dir nach Hause kommt und man alleine ist.

HansMaier.
12.05.2015, 19:04
Wird nur blöd wenn du dich auf deinem eigenem Grund und Boden befindest und der Stunk in Mehrzahl zu Dir nach Hause kommt und man alleine ist.

Tja, ist wohl eine Frage der Feuerkraft.
Merke: Nur ein toter Zeuge redet nicht....
MfG
H.Maier

Anita Fasching
12.05.2015, 19:07
Wird nur blöd wenn du dich auf deinem eigenem Grund und Boden befindest und der Stunk in Mehrzahl zu Dir nach Hause kommt.

In Berlin hat es ein Deutscher vor ca.2 Jahren überlebt.
Aber nur, in dem er vor die Tür ging und den ersten des fremdländischen Mobs mit dem Messer niedermachte.
Es war seine einzige Chance, es war Notwehr gegen einen mordbereiten Mob aus Kulturbereicherern.
Trotzdem hat die ehrenwerten Familie und die restliche muselmanische Gesellschaft dem potentiellen Nachwuchstotschläger eine gigantische Trauerzeremonie bereitet, mitten in der BRD-Hauptstadt.

Hrafnaguð
12.05.2015, 19:10
In Berlin hat es ein Deutscher vor ca.2 Jahren überlebt.
Aber nur, in dem er vor die Tür ging und den ersten des fremdländischen Mobs mit dem Messer niedermachte.
Es war seine einzige Chance, es war Notwehr gegen einen mordbereiten Mob aus Kulturbereicherern.
Trotzdem hat die ehrenwerten Familie und die restliche muselmanische Gesellschaft dem potentiellen Nachwuchstotschläger eine gigantische Trauerzeremonie bereitet, mitten in der BRD-Hauptstadt.

Ersguterjunge, nix verstehen warum tot, böse Deutsche, hat gemacht ohne Grund!

Brotzeit
22.05.2015, 14:13
Hier - Passend zum Thema - ein Link zu einem aktuelle "Norwehrfall" aus einen Provinzblatt .......

http://www.op-online.de/region/frankfurt/prozess-landgericht-frankfurt-freispruch-trotz-lebensgefaehrlicher-messerattacke-5037754.html

Nicht zu glauben wie dekadent die deutsche Justiz ist .............



Freispruch trotz lebensgefährlicher Messerattacke

Prozess: Messer mit voller Wucht in die Lunge gestoßen

22.05.15 - 13:15







Frankfurt - Ein 36 Jahre alter Mann hat einem Kontrahenten ein Messer mit voller Wucht in die Lunge gestoßen. Trotzdem wurde er freigesprochen.

Trotz einer lebensgefährlichen Messerattacke auf seinen Kontrahenten ist ein 36 Jahre alter Mann vom Landgericht Frankfurt vom Vorwurf des Totschlagsversuchs freigesprochen worden. Der Angeklagte habe in einer Notwehrsituation gehandelt, als er seinem Gegner das Messer mit voller Wucht in die Lunge gestoßen habe, hieß es in dem Urteil vom Freitag. Zwischen dem Angeklagten und der Familie des Verletzten hatte es bereits einen Tag zuvor aus nichtigem Anlass Streit gegeben. Kurz vor der Tat eskalierte diese Auseinandersetzung erneut. Der Angeklagte wurde dabei von dem späteren Verletzten festgehalten und bedrängt. Dies habe ihm das Recht gegeben, sich mit dem Messer zur Wehr zu setzten, erklärten die Richter. Der Angeklagte war bereits früher einmal zu einer Haftstrafe wegen Totschlagsversuchs verurteilt worden, die er fünf Jahre lang im Gefängnis verbüßte.

Nikolaus
22.05.2015, 15:05
Das eine sich verteidigende Person, ganz schnell zum Täter, rechtsverdreht werden kann.
Oder daß ein Täter sich rechtsverdrehend als verteidigendes Opfer darzustellen versucht.

Tantalit
22.05.2015, 15:16
Das eine sich verteidigende Person, ganz schnell zum Täter, rechtsverdreht werden kann.

Ja kann passieren und weiter?

wtf
22.05.2015, 19:32
Das Notwehrrecht ist eigentlich glasklar formuliert. Problematisch sind schlicht Freislers Enkel, die mit Hingabe Rechtsbeugung betreiben, wenn dabei nur ein verhaßter Biodeutscher gedemütigt und/oder ein Migrationsbehinderter gehätschelt werden kann.

Es scheint tatsächlich sinnvoll geworden zu sein, sich nicht auf die Trümmer des sog. Rechtsstaats zu verlassen.

Cudi
22.05.2015, 19:44
Ich eröffne darüber einen Faden und bitte um Erfahrungsberichte und Meinungen.

http://dejure.org/gesetze/StGB/33.html

Die Rechtslage ist sehr schwammig. Ein guter Anwalt ist sicherlich von Vorteil.

herberger
22.05.2015, 20:13
Dieser Staat hat überhaupt kein Recht mehr Steuern zu erheben,denn verbummsfideln kann der Steuerzahler sein Geld auch alleine.

Buchenholz
22.05.2015, 20:16
Hier - Passend zum Thema - ein Link zu einem aktuelle "Norwehrfall" aus einen Provinzblatt .......

http://www.op-online.de/region/frankfurt/prozess-landgericht-frankfurt-freispruch-trotz-lebensgefaehrlicher-messerattacke-5037754.html

Nicht zu glauben wie dekadent die deutsche Justiz ist .............



Freispruch trotz lebensgefährlicher Messerattacke

Prozess: Messer mit voller Wucht in die Lunge gestoßen

...

Frankfurt - Ein 36 Jahre alter Mann hat einem Kontrahenten ein Messer mit voller Wucht in die Lunge gestoßen. Trotzdem wurde er freigesprochen.

Trotz einer lebensgefährlichen Messerattacke auf seinen Kontrahenten ist ein 36 Jahre alter Mann vom Landgericht Frankfurt vom Vorwurf des Totschlagsversuchs freigesprochen worden. Der Angeklagte habe in einer Notwehrsituation gehandelt, als er seinem Gegner das Messer mit voller Wucht in die Lunge gestoßen habe, hieß es in dem Urteil vom Freitag. Zwischen dem Angeklagten und der Familie des Verletzten hatte es bereits einen Tag zuvor aus nichtigem Anlass Streit gegeben. Kurz vor der Tat eskalierte diese Auseinandersetzung erneut. Der Angeklagte wurde dabei von dem späteren Verletzten festgehalten und bedrängt. Dies habe ihm das Recht gegeben, sich mit dem Messer zur Wehr zu setzten, erklärten die Richter. Der Angeklagte war bereits früher einmal zu einer Haftstrafe wegen Totschlagsversuchs verurteilt worden, die er fünf Jahre lang im Gefängnis verbüßte.
Interessant, der Messerjocke war also schon einmal rechtskräftig wegen Totschlagsversuchs verurteilt und trotzdem wentschied der Richter auf Notwehr?

Dann muß man im Vergleich dazu mal diesen Fall lesen (PI):

Notwehr wird zum versuchten Totschlag (http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/)

Hier hat sich ein deutscher Student, der zuvor nie mit dem Gesetz in Konflikt stand mit einem klitzekleinen Necklace-Messer, daß er an der Halskette trug, gegen fünf Ausländer gewehrt, die ihn und seinen Freund angegriffen haben.
Der Richter machte aus der Notwehr "versuchten Totschlag", obwohl er im Urteil selbst anerkannte, daß es eine Notwehrsituation war. Aber die Verteidigung mit dem Minimesserchen erschien im unangemessen und daher entschied er auf versuchten Totschlag.

Die Arroganz des betreffenden Richters scheint grenzenlos:

Der Verteidiger des Angeklagten ging in einem Schriftsatz sogar so weit: „Es ist tragisch, dass hier Täter und Opfer vertauscht werden.“ Auf die Frage, ob er hinter diesen Worten seines Anwalts stehe, sagte Sven G.: „Ich teile die Meinung.“
„Eine drastische Formulierung“, empörte sich Vorsitzender Richter Manfred Götzl. „So etwas habe ich hier noch nicht erlebt.“

kotzfisch
22.05.2015, 20:31
Interessant, der Messerjocke war also schon einmal rechtskräftig wegen Totschlagsversuchs verurteilt und trotzdem wentschied der Richter auf Notwehr?

Dann muß man im Vergleich dazu mal diesen Fall lesen (PI):

Notwehr wird zum versuchten Totschlag (http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag/)

Hier hat sich ein deutscher Student, der zuvor nie mit dem Gesetz in Konflikt stand mit einem klitzekleinen Necklace-Messer, daß er an der Halskette trug, gegen fünf Ausländer gewehrt, die ihn und seinen Freund angegriffen haben.
Der Richter machte aus der Notwehr "versuchten Totschlag", obwohl er im Urteil selbst anerkannte, daß es eine Notwehrsituation war. Aber die Verteidigung mit dem Minimesserchen erschien im unangemessen und daher entschied er auf versuchten Totschlag.

Die Arroganz des betreffenden Richters scheint grenzenlos:










GÖTZL? Alles klar.

Hrafnaguð
22.05.2015, 21:49
GÖTZL? Alles klar.

"NOTWEHR??? Sie sind ja..ein schhhäbiger Lump!"

kotzfisch
22.05.2015, 22:32
"NOTWEHR??? Sie sind ja..ein schhhäbiger Lump!"

Ich verstehe natürlich die Anspielung.
Nice work.

Zack1
23.05.2015, 00:07
In Berlin hat es ein Deutscher vor ca.2 Jahren überlebt.
Aber nur, in dem er vor die Tür ging und den ersten des fremdländischen Mobs mit dem Messer niedermachte.
Es war seine einzige Chance, es war Notwehr gegen einen mordbereiten Mob aus Kulturbereicherern.
.......


Stimmt gar nicht!
Der Getötete war ausgebildeter Streithansl ähhh Mittler. Die anderen 19 die er mitbrachte waren im Alter zw. 6-9
und keiner wog über 40 Kilo.
Der Nazi Deutsche erwartete den Minitrupp mit einer SS (Teil) Kampfgruppe von ungefähr 250 Mann.
Alle waren mit Mpi bewaffnet, mind. 6 Handgranaten am Mann, dazu 3 SMG's und eine n Batterie (3 Stk.
ein Geschütz war ausgefallen) 8,8 cm Geschützen - feuerbereit!
Als der Minitrupp Kinder um die Ecke kamen begannen die Deutschen sofort und ohne Warnung (Natürlich sind Deutsche!)
zu schießen. Die 19 6-9 jährigen flohen und wurden Asd. nicht getroffen, eben weil sie so klein waren.
Diese Schwächung des Friedenkorps nutzte der Nazi Deutsche, preschte mit 19 keine 18 , keine 19 es waren genau 19! SS Kämpfern vor und metztelte den Friendensbringer, der schon lange die Arme gehoben hatte, mit 88 Messerstichen nieder.
Anschließend sprang er dem ruchlos Niedergemetztelten 18 mal auf den Körper!
Genau so ist es gewesen!!!!!!!11 :basta:















Oder so ähnlich.




Im übrigen ist der Themeröffner ein Dummtroll.

Geronimo
23.05.2015, 01:34
GÖTZL? Alles klar.

Mit dem Urteil hat er sich für höhere Aufgaben qualifiziert.

Tja, der Vorsitzende im NSU-Schauprozeß ist sorgfältig ausgewählt worden. "Frrrrau Zschäpe...sie sind ja eine Lumpin!"

charger
26.05.2015, 21:54
http://dejure.org/gesetze/StGB/33.html

Die Rechtslage ist sehr schwammig. Ein guter Anwalt ist sicherlich von Vorteil.

Ja, ohne einen solchen geht es für einen höchst wahrscheinlich in die Hose wenn die umstände nicht so ganz eindeutig sein sollten, nur Rechtsanwälte bekommen Akteneinsicht.

Towarish
27.05.2015, 18:39
Er meint sicherlich, daß ein BRD Ureinwohner brutalst vom Staat
verfolgt wird, wenn er sich gewaltsam gegen Übergriffe durch
Importbereicherer wehrt. Gibt ja genug derartige Fälle.
Ich rate jedem, nach erfolgreicher Abwehr, rasch entfernen und
keinesfalls auf Staatsbüttel vertrauen...
MfG
H.Maier

Bloß keine wertvollen Fachkräfte schädigen! Schließlich müssen die noch Frauen vergewaltigen und Kinder zeugen, auf das hier nicht die Braunen ganz plötzlich die Macht ergreifen!

cornjung
27.05.2015, 19:26
Bloß keine wertvollen Fachkräfte schädigen! Schließlich müssen die noch Frauen vergewaltigen und Kinder zeugen, auf das hier nicht die Braunen ganz plötzlich die Macht ergreifen!

Das Notwehrrecht ist eigentlich glasklar formuliert. Problematisch sind schlicht Freislers Enkel, die mit Hingabe Rechtsbeugung betreiben, wenn dabei nur ein verhaßter Biodeutscher gedemütigt und/oder ein Migrationsbehinderter gehätschelt werden kann.
Das Notwehrrecht ist zwar klar formuliert, aber der Teutel liegt im Detail. Beweiswürdigung. Wann beginnt bezw. endet ein Angriff, und was ist eine erforderliche Verteidigung ?

Zudem sind Richter meist links, urteilen mehrheitlich gegen Bio-Deutsche, und hätscheln Ausländer und Migranten. Sie vermeiden zudem tunlichst, als Ausländer-oder Migrantenfeindlich zu gelten, weil das in DEUTSCHLAND politisch nicht gewollt, und damit Karriere-feindlich ist. In Arabien natürlich nicht. Da ist es genau anders herum. Da hat der Ausländer gegen einen Araber keine Chance.

Ausserdem treten Ausländer und Migranten prinzipiell im Rudel auf, und geben sich vor Gericht mit Meineiden Rückendeckung und Sperrfeuer. Und der Deutsche ist meist alleine. Da nützt dann auch der beste Anwalt nichts, wenn der ganze Clan falsche Aussagen am Fliessband beeidet.

Gehirnnutzer
29.05.2015, 09:19
Das Notwehrrecht ist zwar klar formuliert, aber der Teutel liegt im Detail. Beweiswürdigung. Wann beginnt bezw. endet ein Angriff, und was ist eine erforderliche Verteidigung ?


cornjung, ihr übt sicherlich berechtigter Weise Kritik, jedoch lasst ihr einen Aspekt ganz außen vor, nämlich der, das man mit Notwehr auch Straftaten verschleiern kann und das muss man auch berücksichtigen.

Im Grunde liegt auf jeder Seite vieles im argen. Eine Rechtsprechung, die den Bürger verunsichert, das er Angst hat sich zu wehren, eine Mentalität, die Eigenschaften von Menschen und nicht Handlungen als Legitimation für Notwehr sehen und fehlende Rechtssicherheit.

Sorry, aber in Sittensen hätte spätestens nach der Ablehnung der Klageerhebung durch das Gericht Schluss sein müssen. Sorry, es kann nicht sein, das nur weil nicht in einem Hauptverfahren auf Notwehr entschieden worden ist, jemand gegen die Entscheidungen mehr Rechtsmittel einlegen kann, als es nach einem Verfahren der Fall ist. Sorry, wenn Staatsanwalt und Gericht der Meinung waren, es ist Notwehr, dann sollte diese Feststellung auch ohne Verfahren bindende Wirkung haben.

cornjung
29.05.2015, 10:25
cornjung, ihr übt sicherlich berechtigter Weise Kritik, jedoch lasst ihr einen Aspekt ganz außen vor, nämlich der, das man mit Notwehr auch Straftaten verschleiern kann und das muss man auch berücksichtigen.
Du kennst scheinbar nur die Theorie, aber weder Praxis noch Realität. Ich habe knapp zwei Dutzend Gerichtsverhandlungen über Notwehr erlebt, meist als Zeuge, ausnahmsweise auch als Angklagter. In allen Fällen haben die angeblichen Opfer- meist Ausländer oder Hartz4-Migranten- ihre Straftaten verschleiert. Sie haben nämlich verschwiegen, dass sie angefangen haben, aber ausnahmsweise an die Falschen geraten sind. An Leute, die nicht auf die Polizei vertrauen, sondern auf ihre Schlagkraft. Und auf ihr verfassungsrechtlich verbürgtes NOTwehr RECHT!!!!

Die Angeklagten waren meist geübte Kampfspotler, die sich gegen angreifende, beleidigende und zuerst schlagende Migranten-Rudel gewehrt und verteidigt haben, und denen so aufs Maul geschlagen haben, dass die zum Gericht gerannt sind, und dort mit blauern Augen und humpelnd Knieen sas arme bemitleidenswerte Opfer markiert haben. Dort wurden die Angreifer als Hartz4 Empfänger kostenlos und auf Steuerzahler-kosten ( Armenrecht """ )verteidigt, haben rum gewinselt und rum geheult, gelogen dfass sich die Balken biegen, und die Richter mit falschen meineidigen Zeugenaussagen zugetextet und voll geschleimt. " Herr Rischter, Angklagte isch Nazi und hat misch profosiiiiirt, meine Bruder bestäääätigt es ".

Und die Richter waren meist ohnhin latent Ausländer und Migranten-freundlich, wollten sich keineswegs auch nur dem Verdacht der Ausländerfeindlichkeit aussetzen. Druck von oben, " historische Verantwortung " uns so.... Weisst du eigentlich, dass du vor deutschen Gerichten als Deutscher diskriminiert wirst, und als Ausländer oder Migrant bevorzugt ? Ps. Jeder Migrant weiss es.

cornjung
29.05.2015, 20:25
cornjung, ihr übt sicherlich berechtigter Weise Kritik, jedoch lasst ihr einen Aspekt ganz außen vor, nämlich der, das man mit Notwehr auch Straftaten verschleiern kann und das muss man auch berücksichtigen.
Beitrag # 25 ? Kein Kommentar ?

Gehirnnutzer
29.05.2015, 20:39
Beitrag # 25 ? Kein Kommentar ?

cornjung, ich beurteile ungern Sachen, über die ich nicht Informationen aus verschiedenen Quellen habe und sei mir nicht böse, aber die Diskussion um den erschossenen Türken in den USA zeigt auf, das deine persönliche Sichtweise subjektiv focusiert ist und einiges ignoriert, es fehlen mir Informationen aus einer weiteren Quelle um mir eine Meinung zu bilden und deinen Beitrag zu kommentieren.

cornjung
30.05.2015, 11:34
cornjung, ich beurteile ungern Sachen, über die ich nicht Informationen aus verschiedenen Quellen habe und sei mir nicht böse, aber die Diskussion um den erschossenen Türken in den USA zeigt auf, das deine persönliche Sichtweise subjektiv focusiert ist und einiges ignoriert, es fehlen mir Informationen aus einer weiteren Quelle um mir eine Meinung zu bilden und deinen Beitrag zu kommentieren.
Natürlich bin ich persönlich focusiert, weil betroffen. Aber bitte, was konktet ignoriere ich ? Welche konkreten Infos fehlen dir ? Du bist doch Jurist. Ich bin zwar keiner, bin aber, beruflich bedingt, ein erfahrener und profunder Kenner des Notwehrrechts in Deutschland. Ich habe meine Kompetenz in zig Beiträgen in den Strängen Ist Oscar Pistorius immer noch der Paralympics-"Star" oder ein (http://politikforen.net/showthread.php?150419-Ist-Oscar-Pistorius-immer-noch-der-Paralympics-quot-Star-quot-oder-ein-eiskalter-M%C3%B6rder&highlight=pistorius) -und Sittensen: Rentner muss erneut vor Gericht (http://politikforen.net/showthread.php?150015-Sittensen-Rentner-muss-erneut-vor-Gericht&highlight=Sittensen%3A+Rentner+muss+erneut+vor+Ger icht) nachgewiesen. Bitte lies nach, auch was ich zum Kampfsport (http://politikforen.net/showthread.php?27294-Kampfsport&highlight=kampfsport) geschrieben habe. Ich weiss sehr wohl, von was ich poste. Ich kenne die §§ 32 und 33 StGB in-und auswendig, die RechtSpr und die Realität vor Gericht. Habe ich bezw. meine Security sich oft genug darauf berufen müssen.

Van der Graf Generator
30.05.2015, 12:29
Ich habe vor 3 Jahren etwa mal eine Situation gehabt, wo eine alte Dame, die mit ihrem Hund im Bus sass, von 2 Moslembengels um die 16, kräftige Typen, beleidigt wurde und ihr Hund gequält wurde. Nachdem ich das muslimische Dreckspack erst aus dem Bus geworfen hatte (ich mache seit zig Jahren Verteidigungssport) und dort nochmal körperlich zurechtgestutzt hatte, gratulierten mir andere AUSLÄNDER dazu (ich denke, Muslime waren das nicht, ich meinte, es seien Portugiesen und Griechen gewesen) -- von den DEUTSCHEN (Biodeutsche) , die das gesehen haben, bin ich bei der Polizei angezeigt worden, dafür, dass ich den Moslembengel eine Lektion erteilt hatte.

Die Sache verlief sich dann schliesslich, auch dank der alten Dame, aber trotzdem.
Ich würde es immer wieder machen.

Ausserdem empfinde ich mich selbst als Russlanddeutscher und kann einen gewissen Akzent an den Tag legen, obwohl ich äusserlich eigentlich nicht von einem Deutschen zu unterscheiden bin und normal akzentfrei rede. Das "hilft" dann auch.

"Geholfen" hat nicht nur dieses Erlebnis bei meiner Einschätzung, sehr, sehr viele Deutsche sind vaterlandslose feige opportunistische Konsumtrottel.

Van der Graf Generator
30.05.2015, 12:33
Du kennst scheinbar nur die Theorie, aber weder Praxis noch Realität. Ich habe knapp zwei Dutzend Gerichtsverhandlungen über Notwehr erlebt, meist als Zeuge, ausnahmsweise auch als Angklagter. In allen Fällen haben die angeblichen Opfer- meist Ausländer oder Hartz4-Migranten- ihre Straftaten verschleiert. Sie haben nämlich verschwiegen, dass sie angefangen haben, aber ausnahmsweise an die Falschen geraten sind. An Leute, die nicht auf die Polizei vertrauen, sondern auf ihre Schlagkraft. Und auf ihr verfassungsrechtlich verbürgtes NOTwehr RECHT!!!!

Die Angeklagten waren meist geübte Kampfspotler, die sich gegen angreifende, beleidigende und zuerst schlagende Migranten-Rudel gewehrt und verteidigt haben, und denen so aufs Maul geschlagen haben, dass die zum Gericht gerannt sind, und dort mit blauern Augen und humpelnd Knieen sas arme bemitleidenswerte Opfer markiert haben. Dort wurden die Angreifer als Hartz4 Empfänger kostenlos und auf Steuerzahler-kosten ( Armenrecht """ )verteidigt, haben rum gewinselt und rum geheult, gelogen dfass sich die Balken biegen, und die Richter mit falschen meineidigen Zeugenaussagen zugetextet und voll geschleimt. " Herr Rischter, Angklagte isch Nazi und hat misch profosiiiiirt, meine Bruder bestäääätigt es ".

Und die Richter waren meist ohnhin latent Ausländer und Migranten-freundlich, wollten sich keineswegs auch nur dem Verdacht der Ausländerfeindlichkeit aussetzen. Druck von oben, " historische Verantwortung " uns so.... Weisst du eigentlich, dass du vor deutschen Gerichten als Deutscher diskriminiert wirst, und als Ausländer oder Migrant bevorzugt ? Ps. Jeder Migrant weiss es.
So habe ich das auch kennengelernt. Nur in meinem Fall waren es Biodeutsche, die mich angezeigt hatten. Die Moslembengel hatten sich getrollt.

Sjard
30.05.2015, 17:39
So habe ich das auch kennengelernt. Nur in meinem Fall waren es Biodeutsche, die mich angezeigt hatten. Die Moslembengel hatten sich getrollt.

Was für dumme Idioten, du zeigst vorbildhaft Zivilcourage und die zeigen dich dafür an. Eigentlich sollte doch jeder Deutsche,
der in einer Stadt lebt, wissen, das die Aggressionen und das Anbahnen eines Konflikt fast immer von den Mohammedanern ausgeht.
In meiner Schulzeit habe ich selbst als 8-Jähriger erlebt, wie mich ein ca. 18 Jähriger Bosnier und ein ebenso alter Türke
schlagen wollten, weil ich ihnen nicht rechtzeitig Platz gemacht habe.
( Auf einem Gang, der 4 Meter breit war und auf dem sie genug Platz hatten vorbei zu stolzieren ).
Typisch für dieses Pack ist es sich immer an Jüngeren,
sehr viel Älteren oder an Personen in der Unterzahl zu vergreifen.
Aber immer davon faseln wie viel "Ehre" sie hätten.

Daytrader84
30.05.2015, 17:52
Was für dumme Idioten, du zeigst vorbildhaft Zivilcourage und die zeigen dich dafür an. Eigentlich sollte doch jeder Deutsche,
der in einer Stadt lebt, wissen, das die Aggressionen und das Anbahnen eines Konflikt fast immer von den Mohammedanern ausgeht.
In meiner Schulzeit habe ich selbst als 8-Jähriger erlebt, wie mich ein ca. 18 Jähriger Bosnier und ein ebenso alter Türke
schlagen wollten, weil ich ihnen nicht rechtzeitig Platz gemacht habe.
( Auf einem Gang, der 4 Meter breit war und auf dem sie genug Platz hatten vorbei zu stolzieren ).
Typisch für dieses Pack ist es sich immer an Jüngeren,
sehr viel Älteren oder an Personen in der Unterzahl zu vergreifen.
Aber immer davon faseln wie viel "Ehre" sie hätten.

Manch einer denkt, er tut was für seinen moralischen Lebenslauf, wenn er dem allerletzten Abschaum etwas Gutes tut.

Stopblitz
30.05.2015, 20:55
Oder daß ein Täter sich rechtsverdrehend als verteidigendes Opfer darzustellen versucht.

Das haben ein paar Schwarzköpfe hier in HH vor ein paar Jahren auch versucht. Überführt wurden sie durch einen Videobeweis. Diese Genies, dachten sie könnten einen Kampfsportlehrer auf einem Bahnsteig zusammenschlagen und ausrauben. Nachdem sie, recht handfest, vom Gegenteil überzeugt wurden versuchten sie sich als die Opfer eines einzelnen Schlägers darzustellen.

Meine Regel: Fällt dich ein Schwarzkopf an, mach ihn alle, lass ihn liegen und entferne dich schleunigst. So hat man beides, keinen Ärger, und seine Ruhe.

Stopblitz
30.05.2015, 21:01
http://dejure.org/gesetze/StGB/33.html

Die Rechtslage ist sehr schwammig. Ein guter Anwalt ist sicherlich von Vorteil.

Oder ein toter Schwarzkopf, wie der lebensunwerte Berufskriminelle Labinot S.

Cudi
30.05.2015, 21:07
Oder ein toter Schwarzkopf, wie der lebensunwerte Berufskriminelle Labinot S.

Er war - glaube ich - erst 15 Jahre alt und damit noch ein Kind. Die meisten Deutschen haben dunkle Haare und dunkle Augen.

Schrottkiste
31.05.2015, 00:52
Ich habe vor 3 Jahren etwa mal eine Situation gehabt, wo eine alte Dame, die mit ihrem Hund im Bus sass, von 2 Moslembengels um die 16, kräftige Typen, beleidigt wurde und ihr Hund gequält wurde. Nachdem ich das muslimische Dreckspack erst aus dem Bus geworfen hatte (ich mache seit zig Jahren Verteidigungssport) und dort nochmal körperlich zurechtgestutzt hatte, gratulierten mir andere AUSLÄNDER dazu (ich denke, Muslime waren das nicht, ich meinte, es seien Portugiesen und Griechen gewesen) -- von den DEUTSCHEN (Biodeutsche) , die das gesehen haben, bin ich bei der Polizei angezeigt worden, dafür, dass ich den Moslembengel eine Lektion erteilt hatte.

Die Sache verlief sich dann schliesslich, auch dank der alten Dame, aber trotzdem.
Ich würde es immer wieder machen.

Ausserdem empfinde ich mich selbst als Russlanddeutscher und kann einen gewissen Akzent an den Tag legen, obwohl ich äusserlich eigentlich nicht von einem Deutschen zu unterscheiden bin und normal akzentfrei rede. Das "hilft" dann auch.

"Geholfen" hat nicht nur dieses Erlebnis bei meiner Einschätzung, sehr, sehr viele Deutsche sind vaterlandslose feige opportunistische Konsumtrottel.

(Textfettung durch mich)


:top::top:

schastar
31.05.2015, 04:36
In Berlin hat es ein Deutscher vor ca.2 Jahren überlebt.
Aber nur, in dem er vor die Tür ging und den ersten des fremdländischen Mobs mit dem Messer niedermachte.
Es war seine einzige Chance, es war Notwehr gegen einen mordbereiten Mob aus Kulturbereicherern.
Trotzdem hat die ehrenwerten Familie und die restliche muselmanische Gesellschaft dem potentiellen Nachwuchstotschläger eine gigantische Trauerzeremonie bereitet, mitten in der BRD-Hauptstadt.

Da möchte ich aber noch anmerken daß es erst zu dem tödlichen Stich kam nachdem er durch den Mob eine Schädelbruch erlitt.

Stopblitz
31.05.2015, 07:28
Er war - glaube ich - erst 15 Jahre alt und damit noch ein Kind. Die meisten Deutschen haben dunkle Haare und dunkle Augen.

Er war ein Berufsverbrecher, bei dem keinerlei Aussicht auf Besserung bestand und offenbar alt genug um einen alten Mann in seinem Haus zu überfallen und zu foltern. Jetzt tut er keinem mehr was und das ist gut so. Es sollte viel öfter so ein Muschkote abgeschossen werden. Dann wissen die anderen, dass es hier Grenzen gibt, die sie nicht überschreiten sollten. Dass du Partei für diesen Bastard ergreifst verwundert mich nicht weiter. Es mögen Passdeutsche sein, die schwarze Haare und dunkle Augen haben. Unsere gewissenlosen Politiker können diesem Dreck ja nicht schnell genug die deutsche Staatsangehörigkeit in den ungeputzten Hintern schieben.

In GB kann man schon wunderbar sehen welche Unkultur die Schwarzköpfe nach Europa bringen. Hier ein Video aus Leeds. Schön, nicht?

http://www.liveleak.com/view?i=3be_1433026244

Anita Fasching
31.05.2015, 11:47
Da möchte ich aber noch anmerken daß es erst zu dem tödlichen Stich kam nachdem er durch den Mob eine Schädelbruch erlitt.


Was seine Notwehrreaktion um so verständlicher machte.
Trotzdem wurde ja irgendwie auch sein Leben zerstört, da er glaub ich wegziehen musste aus seinem Kiez und womöglich sogar eine neue Identität bekam.

Sjard
31.05.2015, 13:00
Er war ein Berufsverbrecher, bei dem keinerlei Aussicht auf Besserung bestand und offenbar alt genug um einen alten Mann in seinem Haus zu überfallen und zu foltern. Jetzt tut er keinem mehr was und das ist gut so. Es sollte viel öfter so ein Muschkote abgeschossen werden. Dann wissen die anderen, dass es hier Grenzen gibt, die sie nicht überschreiten sollten. Dass du Partei für diesen Bastard ergreifst verwundert mich nicht weiter. Es mögen Passdeutsche sein, die schwarze Haare und dunkle Augen haben. Unsere gewissenlosen Politiker können diesem Dreck ja nicht schnell genug die deutsche Staatsangehörigkeit in den ungeputzten Hintern schieben.

In GB kann man schon wunderbar sehen welche Unkultur die Schwarzköpfe nach Europa bringen. Hier ein Video aus Leeds. Schön, nicht?

http://www.liveleak.com/view?i=3be_1433026244

Terroristengen sage ich nur.

Tantalit
31.05.2015, 13:02
(Textfettung durch mich)
:top::top:

Du etwa nicht, woran erkenne wir das?

cornjung
31.05.2015, 13:29
Oder mit Messern. Meinen Mann wollten sie schon mehrfach belangen, weil er sich gerne einmischt, wenn jemand zusammengeschlagen oder verfolgt, belästigt wird. Da passiert es schonmal, dass das kognitiv zurückgebliebene Gegenüber ein Messer zückt und auf ihn losgeht. Mal davon abgesehen, dass es selten eine gute Idee ist, einen durchtrainierten 2,06 m - Hünen mit 150 kg Kampfgewicht frontal anzugreifen muss man doch in jedem Fall damit rechnen, dass man ordentlich was auf die Schnauze bekommt. Die Deppen liegen dann jedesmal mit gebrochenem Kiefer, Nase und Rippen im Krankenhaus und mein Mann soll sich dann wegen "Notwehrexsess" verantworten.
Wer in Notwehr handelt, handelt rechtmässig. Wer die Notwehr aus Furcht, Schrecken oder Verwirrung überschreitet ( Notwehrexzess ), bleibt gemäss § 33 StGB straffrei.

Stopblitz
31.05.2015, 13:32
Terroristengen sage ich nur.

Das ist nichts weiter als Schrott, der hier in Mitteleuropa nichts verloren hat. In GB hingegen sind Sie gut aufgehoben. :D

Arya
31.05.2015, 15:53
Wer in Notwehr handelt, handelt rechtmässig. Wer die Notwehr aus Furcht, Schrecken oder Verwirrung überschreitet ( Notwehrexzess ), bleibt gemäss § 33 StGB straffrei.

Es wurde auch nie Anklage erhoben, aber der Tenor war jedes Mal der gleiche: "ein so starker Mann wie Sie hätte sich doch sicher anders zu helfen gewusst.." bla blub

Sprecher
31.05.2015, 15:58
Es wurde auch nie Anklage erhoben, aber der Tenor war jedes Mal der gleiche: "ein so starker Mann wie Sie hätte sich doch sicher anders zu helfen gewusst.." bla blub

Naja so ganz normal finde ich es nicht gerade wenn man ständig andere Leute mit Kieferbruch ins Krankenhaus schickt.

Arya
31.05.2015, 17:24
Naja so ganz normal finde ich es nicht gerade wenn man ständig andere Leute mit Kieferbruch ins Krankenhaus schickt.

Nicht "ständig", aber in den letzten 4 Jahren gab es fünf solche Situationen. Jedes Mal war ein Messer im Spiel, bzw. einmal ein Beil. Mein Mann ist alles andere als ein grobschlächtiger Schläger, aber wenn jemand mit einer Waffe auf ihn zugeht in der Absicht, diese zu benutzen, sieht er rot und langt kräftig zu um sicher zu gehen, dass der andere erstmal kampfunfähig ist.

Cudi
31.05.2015, 21:26
Er war ein Berufsverbrecher, bei dem keinerlei Aussicht auf Besserung bestand und offenbar alt genug um einen alten Mann in seinem Haus zu überfallen und zu foltern. Jetzt tut er keinem mehr was und das ist gut so. Es sollte viel öfter so ein Muschkote abgeschossen werden. Dann wissen die anderen, dass es hier Grenzen gibt, die sie nicht überschreiten sollten. Dass du Partei für diesen Bastard ergreifst verwundert mich nicht weiter. Es mögen Passdeutsche sein, die schwarze Haare und dunkle Augen haben. Unsere gewissenlosen Politiker können diesem Dreck ja nicht schnell genug die deutsche Staatsangehörigkeit in den ungeputzten Hintern schieben.

In GB kann man schon wunderbar sehen welche Unkultur die Schwarzköpfe nach Europa bringen. Hier ein Video aus Leeds. Schön, nicht?

http://www.liveleak.com/view?i=3be_1433026244

Er war erst 15 Jahre alt und noch ein halbes Kind. Wenn Du Tötungsphantasien hast, gehe nach Syrien und Irak. Ich zahle dir die Hinreise. Die Rückreise übernehme aus ökonomischen Gründe nicht, da hinfällig. Vermutlich wirst Du dir beim Hinflug in die Hosen scheißen und an Herzinfarkt sterben.

Stopblitz
31.05.2015, 21:28
Er war erst 15 Jahre alt und noch ein halbes Kind. Wenn Du Tötungsphantasien hast, gehe nach Syrien und Irak. Ich zahle dir die Hinreise. Die Rückreise übernehme aus ökonomischen Gründe nicht, da hinfällig. Vermutlich wirst Du dir beim Hinflug in die Hosen scheißen und an Herzinfarkt sterben.

Er war ein Krimineller Lump, den es genau rechtzeitig erwischt hat. Wie alt dürfen Muschkoten denn werden bevor sie für ihre Verbrechen bezahlen müssen? Du scheinst ja die Hosen bis zum Gürtel voll davor zu haben, dass noch mehr Deutsche dem Beispiel von Ernst B. folgen und kriminelle Südländer waidgerecht abschießen. Ist eben Berufsrisiko für den kriminellen Dreck.

Rüganer
31.05.2015, 21:34
Er war erst 15 Jahre alt und noch ein halbes Kind. Wenn Du Tötungsphantasien hast, gehe nach Syrien und Irak. Ich zahle dir die Hinreise. Die Rückreise übernehme aus ökonomischen Gründe nicht, da hinfällig. Vermutlich wirst Du dir beim Hinflug in die Hosen scheißen und an Herzinfarkt sterben.

Wenn man in ein Haus einbricht, dann muss man auch mit Gegenwehr des Eigentümers rechnen. Das weiß man auch schon mit 15.
Wer weiß, was das für ein Schwerverbrecher geworden wäre, wenn dieser Opa ihn nicht erschossen hätte?
Dem Opa sollte man einen Orden verleihen.

Großadmiral
31.05.2015, 21:42
Er war - glaube ich - erst 15 Jahre alt und damit noch ein Kind. Die meisten Deutschen haben dunkle Haare und dunkle Augen.

Mit was für deutschen hast du den zu tun?

wtf
31.05.2015, 21:43
Er war erst 15 Jahre alt und noch ein halbes Kind.

Er war originär kriminell und hat willentlich ein Verbrechen begangen, bei dem er an ein Opfer geraten ist, das weniger wehrlos als erwartet war. Der gesellschaftliche Verlust durch sein Frühableben ist überschaubar.

Stopblitz
31.05.2015, 21:43
Mit was für deutschen hast du den zu tun?

Die heißen Kemal, Mahmout und Deniz.

Stopblitz
31.05.2015, 21:45
Der gesellschaftliche Verlust durch sein Frühableben ist überschaubar.

Der was?!

wtf
31.05.2015, 21:47
Der was?!

Vielleicht wäre er Weltmeister im Lockpicking, Nobelpreisträger oder ein berühmter Schauspieler geworden. Hm, eher nicht.

Stopblitz
31.05.2015, 21:52
Vielleicht wäre er Weltmeister im Lockpicking, Nobelpreisträger oder ein berühmter Schauspieler geworden. Hm, eher nicht.

Ersteres ja, gut möglich. Letzteres, nichtmal in einem Paralleluniversum.

Cudi
31.05.2015, 22:01
Mit was für deutschen hast du den zu tun?

Mit der autochthonen Bevölkerung. Die Nachnahmen wie: Ziegelgänsberger, Müller, Maier oder Eder haben. Dunkelbraune Haare und braune Augen.

Cudi
31.05.2015, 22:03
Er war originär kriminell und hat willentlich ein Verbrechen begangen, bei dem er an ein Opfer geraten ist, das weniger wehrlos als erwartet war. Der gesellschaftliche Verlust durch sein Frühableben ist überschaubar.

Welches Verbrechen? Ein Schwerverbrechen?

Stopblitz
31.05.2015, 22:04
Mit der autochthonen Bevölkerung. Die Nachnahmen wie: Ziegelgänsberger, Müller, Maier oder Eder haben. Dunkelbraune Haare und braune Augen.

Und die sind in welcher Bezeihung nun die Rechtfertigung für das kriminelle Verhalten von Labinot S.?

Stopblitz
31.05.2015, 22:05
Welches Verbrechen? Ein Schwerverbrechen?

Schwerer Raub, Nötigung und Folter? Das sind für Leute wie dich natürlich nur Kavaliersdelikte

Wolf Fenrir
31.05.2015, 22:06
Notwehr

(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.

(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Cudi
31.05.2015, 22:08
Und die sind in welcher Bezeihung nun die Rechtfertigung für das kriminelle Verhalten von Labinot S.?

In einem Beitrag sind mehrere Aspekte und Behauptungen vorhanden. In diesem Fall hast Du mitunter die Ausländer als Schwarzköpfe bezeichnet. Worauf ich mit meinem Post entgegnete.

Stopblitz
31.05.2015, 22:10
In einem Beitrag sind mehrere Aspekte und Behauptungen vorhanden. In diesem Fall hast Du mitunter die Ausländer als Schwarzköpfe bezeichnet. Worauf ich mit meinem Post entgegnete.

Es sind ja auch fast ausschließlich Schwarzköpfe, die hier Gewaltverbrechen, gleich welcher Art begehen und die sich im Falles ihres Scheiterns als Opfer darstellen. Was im Fall Labinot S. Nur mittels einer an Rechtsbeugung grenzenden Verhandlung möglich war.

Cudi
31.05.2015, 22:15
Schwerer Raub, Nötigung und Folter? Das sind für Leute wie dich natürlich nur Kavaliersdelikte

Leute wie ich sind Verfechter der Rechtsstaatlichkeit. Von Folter war in diesem Fall keine Rede. Auch nicht vom Raub. Eher Diebstahl. Nötigung ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer kleinen Geldstrafe geahndet, nicht mit dem Tod.

Stopblitz
31.05.2015, 22:17
Leute wie ich sind Verfechter der Rechtsstaatlichkeit. Von Folter war in diesem Fall keine Rede. Auch nicht vom Raub. Eher Diebstahl. Nötigung ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer kleinen Geldstrafe geahndet, nicht mit dem Tod.

Wenn ein Kuffnucke verhandelt wird schraubt man seine Taten grundsätzlich von der Schwere her nach unten. Schließlich soll das dumme Michelvolk nichts von der kriminellen Energie wissen, die in solchen Leuten steckt. In diesem Fall hatte der Muschkote eben Pech und es war auch nicht sein erstes Delikt seinem Vorstrafenregister nach.

Cudi
31.05.2015, 22:18
Es sind ja auch fast ausschließlich Schwarzköpfe, die hier Gewaltverbrechen, gleich welcher Art begehen und die sich im Falles ihres Scheiterns als Opfer darstellen. Was im Fall Labinot S. Nur mittels einer an Rechtsbeugung grenzenden Verhandlung möglich war.

Du bist in Wirklichkeit ein Schrumpfgermane mit dunkler Haarfarbe und dunklen Augen. 70% der Deutschen weisen diese Merkmale auf.

Cudi
31.05.2015, 22:22
Wenn ein Kuffnucke verhandelt wird schraubt man seine Taten grundsätzlich von der Schwere her nach unten. Schließlich soll das dumme Michelvolk nichts von der kriminellen Energie wissen, die in solchen Leuten steckt. In diesem Fall hatte der Muschkote eben Pech und es war auch nicht sein erstes Delikt seinem Vorstrafenregister nach.

Als Marco Weiss eine 13 Jährige Engländerin in der Türkei vergewaltigte und daraufhin eingeknastet wurde, habt ihr aber aufgejault.

Stopblitz
31.05.2015, 22:29
Als Marco Weiss eine 13 Jährige Engländerin in der Türkei vergewaltigte und daraufhin eingeknastet wurde, habt ihr aber aufgejault.

Ich auch, bei allem was die Welt an Frauen zu bieten hat ausgerechnet eine Britin. Pfui Deibel, wie ekelhaft. Der Typ war regelrecht pervers.

Stopblitz
31.05.2015, 22:31
Du bist in Wirklichkeit ein Schrumpfgermane mit dunkler Haarfarbe und dunklen Augen. 70% der Deutschen weisen diese Merkmale auf.

Mit 1,88 ünerrage ich nahezu jeden Muschkoten, der sich hier herumtreibt. Lasse ich mir von dem Dreck auch nichts gefallen. Kommen die auf Armlänge an mich heran bereite ich nicht auf eine Prügelei mit denen vor.

Cudi
31.05.2015, 22:40
Mit 1,88 ünerrage ich nahezu jeden Muschkoten, der sich hier herumtreibt. Lasse ich mir von dem Dreck auch nichts gefallen. Kommen die auf Armlänge an mich heran bereite ich nicht auf eine Prügelei mit denen vor.

Nein, bist Du nicht. Und wenn jemand "buh" ruft, scheißt Du dir sofort in die Hosen.

Stopblitz
31.05.2015, 22:41
Nein, bist Du nicht. Und wenn jemand "buh" ruft, scheißt Du dir sofort in die Hosen.

So verzweifelt? Hast du es schon mit einem Biss in den Teppich versucht?

Shahirrim
31.05.2015, 22:42
Nein, bist Du nicht. Und wenn jemand "buh" ruft, scheißt Du dir sofort in die Hosen.

Nimm mal den Mund nicht zu voll, bei Conny hast du dich doch auch vor einer Prügelei gedrückt, die er dir angeboten hat, wenn ich mich richtig erinnere.

Stopblitz
31.05.2015, 22:44
Nimm mal den Mund nicht zu voll, bei Conny hast du dich doch auch vor einer Prügelei gedrückt, die er dir angeboten hat, wenn ich mich richtig erinnere.

Mach dir keine Sorgen um unseren Inseltürken, der bleibt dir erhalten.

cornjung
31.05.2015, 22:48
Oder ein toter Schwarzkopf, wie der lebensunwerte Berufskriminelle Labinot S.
Wer ist denn das ?

Stopblitz
31.05.2015, 22:50
Wer ist denn das ?

Der Verbrecher, der mit seinen Komplizen den gehbehinderten Rentner Ernst B. In seinem Haus in Sittensen überfallen und ausgeraubt hat und dabei draufging.

Candymaker
31.05.2015, 22:50
Ich auch, bei allem was die Welt an Frauen zu bieten hat ausgerechnet eine Britin. Pfui Deibel, wie ekelhaft. Der Typ war regelrecht pervers.

Muschi ist Muschi. Das Wichtigste, dass sie dabei ihre Klappe hält.

Shahirrim
31.05.2015, 22:50
Wer ist denn das ?

Der Kosovoalbaner, der dachte, in Sittensen bei Rentnern einzubrechen lohnt sich. Tja, der Rentner hatte aber ne Knarre und uns von dieser Fachkraft erlöst.

Stopblitz
31.05.2015, 22:50
muschi ist muschi. Das wichtigste, dass sie dabei ihre klappe hält.

igitt!!!

Cudi
31.05.2015, 22:55
Nicht meine Art, große Sprüche zu klopfen.

cornjung
31.05.2015, 22:55
Der Verbrecher, der mit seinen Komplizen den gehbehinderten Rentner Ernst B. In seinem Haus in Sittensen überfallen und ausgeraubt hat und dabei draufging.
Ach so, ja, ich erinnere mich. In dem Strang habe ich ja auch reichlich gepostet. Stimmt, die Musel-Migranten waren ja damals wie üblich Hartz4-Schmarotzer und, auch üblich, in der Überzahl, ich glaube 5: 1, und das Opfer ein 70-Jahre alter gehbehindter schwacher Greis auf Krüken.. Typisch...lies mal Beiträge 23, 25, 28.

Stopblitz
31.05.2015, 22:56
Nicht meine Art, große Sprüche zu klopfen.

:fizeig:

Das merke ich gerade?

:haha:

cornjung
31.05.2015, 23:08
Ich habe vor 3 Jahren etwa mal eine Situation gehabt, wo eine alte Dame, die mit ihrem Hund im Bus sass, von 2 Moslembengels um die 16, kräftige Typen, beleidigt wurde und ihr Hund gequält wurde. Nachdem ich das muslimische Dreckspack erst aus dem Bus geworfen hatte (ich mache seit zig Jahren Verteidigungssport) und dort nochmal körperlich zurechtgestutzt hatte, gratulierten mir andere AUSLÄNDER dazu (ich denke, Muslime waren das nicht, ich meinte, es seien Portugiesen und Griechen gewesen) -- von den DEUTSCHEN (Biodeutsche) , die das gesehen haben, bin ich bei der Polizei angezeigt worden, dafür, dass ich den Moslembengel eine Lektion erteilt hatte.Die Sache verlief sich dann schliesslich, auch dank der alten Dame, aber trotzdem.Ich würde es immer wieder machen.Ausserdem empfinde ich mich selbst als Russlanddeutscher und kann einen gewissen Akzent an den Tag legen, obwohl ich äusserlich eigentlich nicht von einem Deutschen zu unterscheiden bin und normal akzentfrei rede. Das "hilft" dann auch."Geholfen" hat nicht nur dieses Erlebnis bei meiner Einschätzung, sehr, sehr viele Deutsche sind vaterlandslose feige opportunistische Konsumtrottel.
Die einstmals tapferen und mutigen Deutschen, die vor 70 Jahren fast ganz Europa besiegt hatten, und vor dessen Kamffkraft die halbe Welt erzittert, wurde auf Anweisung der Sieger zu Feiglingen und Luschen umerzogen. Damit sie nie mehr kämpfen wollen.

Wer heute einem Deutschen auf der Strasse hilft, der angegriffen wurde, und den Angreifer niedermacht, wird vom Deutschen sogar oft noch kritisiert " Ja, so heftig hätte man auch nicht schlagern müssen ". Ich habe es selbst erlebt.

Man hat aus den Deutschen devote Ducker und kuschende Angsthasen gemacht. Und wenn sich mal ein Deutscher wehrt, rennen die geschlagenen Migranten vor Gericht, und zeigen ihn an. Und werden sogar noch umsonst verteidigt. Auf Staatskosten.

Wenn ich in Arabien einen Araber nur anrühre, werde ich sofort eingesperrt. Und ausgewiesen.

Cudi
31.05.2015, 23:11
:fizeig:

Das merke ich gerade?

:haha:

Ich erzähle dir zwei wahre Gegebenheiten aus diesem Forum.

- Ein Kurde wollte mich mit seiner Sippe "besuchen".

. Ein Rocker wollte mit seiner Bande bei mir "vorbeischauen".

Ich gab den beiden meine reale Adresse und Telefonnummer. Nichts kam.

cornjung
31.05.2015, 23:14
Leute wie ich sind Verfechter der Rechtsstaatlichkeit. Von Folter war in diesem Fall keine Rede. Auch nicht vom Raub. Eher Diebstahl. Nötigung ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer kleinen Geldstrafe geahndet, nicht mit dem Tod.
Lies den Fall mal nach. Sie haben den alten Mann tatsächlich gefoltert, um das Vesteck seins Safes zu erfaheren. Diebstahl mit Gewalt ist bei uns Raub. Und mit Waffen schwerer Raub !

cornjung
31.05.2015, 23:18
Als Marco Weiss eine 13 Jährige Engländerin in der Türkei vergewaltigte und daraufhin eingeknastet wurde, habt ihr aber aufgejault.
Stimmt, aber nur, weil sie damit einverstanden war. Ok, soweit ich mich erinnere.

cornjung
31.05.2015, 23:22
Nicht "ständig", aber in den letzten 4 Jahren gab es fünf solche Situationen. Jedes Mal war ein Messer im Spiel, bzw. einmal ein Beil. Mein Mann ist alles andere als ein grobschlächtiger Schläger, aber wenn jemand mit einer Waffe auf ihn zugeht in der Absicht, diese zu benutzen, sieht er rot und langt kräftig zu um sicher zu gehen, dass der andere erstmal kampfunfähig ist.

So habe ich das auch kennengelernt. Nur in meinem Fall waren es Biodeutsche, die mich angezeigt hatten. Die Moslembengel hatten sich getrollt.
Ein geübter und trainierter Einzelner hat es im Kampf gegen ein Rudel normaler Strassenschläger leichter, als vor Gericht gegen mehrere Zeugen, die sich gegenseitig mittels falscher Aussage oder sogar Meineid decken. Sobald nämlich einer , maximal zwei am Boden wimmernd nach dem Notarzt plärren, geht der Rest normalerweise stiften. Sie sind nämlich völlig überrascht, dass sich eine deutsche Kartoffel verteidigt und wehrt. Meinen sie doch, alle Deutschen wären depperte Dummmichel, hilflose Ducker und körperliche Luschen.

Dafür bekommt man dann von der deutschen lebensfremden STA vor Gericht bisweilen zu hören, ja, ja " sie hätten ja auch die Polizei rufen können " . Und " sooooo " heftig hätten sie sich nicht verteidigen brauchen. Dabei weiss jeder, dass man im Nahkampf nur zwei Optionen hat. Weglaufen oder richtig hinlangen. Und zwar so, dass sich der Angreifer nicht mehr rührt.

cornjung
31.05.2015, 23:26
Ich erzähle dir zwei wahre Gegebenheiten aus diesem Forum.

- Ein Kurde wollte mich mit seiner Sippe "besuchen".

. Ein Rocker wollte mit seiner Bande bei mir "vorbeischauen".

Ich gab den beiden meine reale Adresse und Telefonnummer. Nichts kam.
Glaube ich sofort. Ich wurde früher oft bedroht. Immer nur über Dritte oder per Telefon. Nie kam auch nur einer vorbei. Gekommen sind die, die sich nicht ankündigen.

Stopblitz
01.06.2015, 05:57
Ich erzähle dir zwei wahre Gegebenheiten aus diesem Forum.

- Ein Kurde wollte mich mit seiner Sippe "besuchen".

. Ein Rocker wollte mit seiner Bande bei mir "vorbeischauen".

Ich gab den beiden meine reale Adresse und Telefonnummer. Nichts kam.

Und nun möchtest du mich einladen dich zu besuchen? Wozu? Ich fahre doch nicht nach Bayern um mit einem Muschkotenlobbyisten zu diskutieren, dass man als krimineller Ausländer auch mal unter die Räder kommen kann. Diese Kriminellen Lumpen müssen eben einsehen, dass sie nicht Kugelsicher sind und dass es eben deutsche Bürger gibt, die nicht bereit sind sich von diesem Abfall ausnehmen zu lassen. Ob der Verbrecher nun fünfzehn oder fünfzig ist, ist dabei völlig unerheblich. Es ist bloß verlogen die Schicksale der Opfer dieser Verbrecher als gottgegeben zu sehen und sich gleichzeitig die Augen aus dem Kopf zu weinen, wenn es mal so einen Bastard erwischt. Das passiert eh viel zu selten.

Stopblitz
01.06.2015, 05:59
Lies den Fall mal nach. Sie haben den alten Mann tatsächlich gefoltert, um das Vesteck seins Safes zu erfaheren. Diebstahl mit Gewalt ist bei uns Raub. Und mit Waffen schwerer Raub !

Das ist aber nicht nett von dir Cudi, den Rächer der erlegten Kuffnucken mit solchen Nebensächlichkeiten zu belästigen. :D

Murmillo
01.06.2015, 07:35
Stimmt, aber nur, weil sie damit einverstanden war. Ok, soweit ich mich erinnere.

Auf Vergewaltigung erkannte nicht mal das türkische Gericht, nur auf sexuellen Missbrauch. Cudi übertreibt in Türkenmanier wieder mal.

schastar
01.06.2015, 10:06
Was seine Notwehrreaktion um so verständlicher machte.
Trotzdem wurde ja irgendwie auch sein Leben zerstört, da er glaub ich wegziehen musste aus seinem Kiez und womöglich sogar eine neue Identität bekam.

Sein Leben wurde also duch ausländisches Pack zerstört.

Großadmiral
05.06.2015, 17:55
Mit der autochthonen Bevölkerung. Die Nachnahmen wie: Ziegelgänsberger, Müller, Maier oder Eder haben. Dunkelbraune Haare und braune Augen.

Wohl kaum. Bei uns haben 80% blaue Augen und knapp die Hälfte ist Blond.

Don
05.06.2015, 18:58
Glaube ich sofort. Ich wurde früher oft bedroht. Immer nur über Dritte oder per Telefon. Nie kam auch nur einer vorbei. Gekommen sind die, die sich nicht ankündigen.
Ich glaube dem Türken nicht mal die Satzzeichen.

Zack1
05.06.2015, 20:19
Labbert der Türkenpenner "Cudi" mal wieder den üblichen Dünnschiß?

Wie ich an den Antworten ersehen kann behauptet er das Labinot so hieß das Stück Scheiße auf 2 Beinen , der jetzt Gottseidank (Danke GOTT!:happy: ), schon lange von den Würmern im Kosovo verdaut worden ist (jetzt Scheiße² :haha: ) 15 Jahre alt gewesen wäre bei dieser Tat.
Schon wieder gelogen, schon wieder falsch, ein typischer "Cudi": Maul aufreissen und dumm wie 2,5 Meter Torf (wahlweise
Lügner sein). Der Nachwuchsintensivtäter war 16 Jahre alt.
Ich werde ihn nur noch "Cudi der Lügner" nennen.
http://www.bild.de/news/2010/raeuber-labinot-s-starb-bei-ueberfall-auf-millionaer-15097790.bild.html

Das genau solche Typen das Klima zwischen der einheimischen Bevölkerung und "Neu"ankömmlingen vergiften
begreift Cudi der Lügner in seiner stupenden Einfalt nicht das haben die Penner schon nicht begriffen als 2008(??)
ein Jungmarokkaner namens "Salih" in Köln "Messer" bekommen hat weil er versuchte einen ebensojungen Rußlanddeutschen
auszurauben. Natürlich zusammen mit einem anderen Jungverbrecher aus Marokko. Wie man es kennt.
Würden irgendwelche Jungkevins u. ä. türkische Opis überfallen wäre es natürlich etwas gaaanz anderes. :fuck:

In Saudi-Arabien hätte der Hausherr ne vergoldete Kalaschnikov AK 47 vom König bekommen mit dem Auftrag
beim nächsten Überfall alle zu erschießen. Klar dass das alle Nichtdeutscher Herkunft waren, die, ebenso klar, auch vorher
schon mit Kriminalität aufgefallen sind. Wenigstens haben Sie den Kongoni#er nach Hause geschickt. Eine ganz
kleine Meldung in einer kleinen Zeitung:

49821

Wobei da nichts von Rückkehr steht. Also in 3 spätestens aber in 10 Jahren wieder hier wo wir den Kongoni#er durchfüttern
"dürfen" damit er uns "bereichert".

kotzfisch
05.06.2015, 23:25
Notwehr kann schnell in Rassismus übergehen und ist dann ein Hassverbrechen.
Schöne neue Welt der BRD.

Rockatansky
06.06.2015, 01:10
Das eine sich verteidigende Person, ganz schnell zum Täter, rechtsverdreht werden kann.


scheißegal. Lieber verteidigt, Kanacken erledigt und am leben, dann Mörder ... genannt werden - egal - als TOT sein und Kanacker überlebt !!

Bruddler
06.06.2015, 06:55
Das eine sich verteidigende Person, ganz schnell zum Täter, rechtsverdreht werden kann.

Notwehr kann schnell in Rassismus übergehen und ist dann ein Hassverbrechen.
Schöne neue Welt der BRD.

Entscheidend bei der Notwehrproblematik ist die Täter-Opfer-Konstellation ! :hzu:

cornjung
06.06.2015, 09:01
Notwehr kann schnell in Rassismus übergehen und ist dann ein Hassverbrechen.
Schöne neue Welt der BRD.

Entscheidend bei der Notwehrproblematik ist die Täter-Opfer-Konstellation ! :hzu:
Natürlich.

Erstens greifen Migranten normalerweise nur im Rudel, also Überzahl vom mindestens 4:1 an, und sind damit auch vor Gericht als Zeugen in Überzahl. Sprich, der einzelne Deutsche, der sich auf Notwehr beruft, hat von vorneherein einen schlechten Stand, weil seine Aussage von mehreren " Zeugen " bestritten wird. Migranten lügen Meineide am Fliessband . Und biegen damit den Sachverhalt um. So dass selbst ein unvoreigenommener Richter ein völlig falsches Bild vom Tatgeschehen bekommt.

Und zudem trifft der häüfig Deutsche auf migrantenaffin umerzogene grün-linke Richter , die Deutsche diskriminieren und Ausländer und Migranten bevorzugen- " schwere Kindheit "- und zudem von oben noch zu Ausländerfreundlickeit angewiesen sind. Beiträge 23, 25, 28.

Der Deutsche zahlt also Steuern, und mit denen werden die Migranten kostenlos ( Armenrecht !!! ) gegen ihn verteidigt. Aber nur bei uns. In Arabien hat ein NichtAraber, also Ausländer oder Migrant gegen einen Araber vor Gericht keine Chance.

cornjung
06.06.2015, 09:08
Ich glaube dem Türken nicht mal die Satzzeichen.
Meine Aussage bezog sich allein darau, dass ich aus Erfahrung weiss, dass keiner kommt, der sich vorher ankündigt.

Sternenwanderer
13.06.2015, 14:24
Hier - Passend zum Thema - ein Link zu einem aktuelle "Norwehrfall" aus einen Provinzblatt .......

http://www.op-online.de/region/frankfurt/prozess-landgericht-frankfurt-freispruch-trotz-lebensgefaehrlicher-messerattacke-5037754.html

Nicht zu glauben wie dekadent die deutsche Justiz ist .............



Freispruch trotz lebensgefährlicher Messerattacke

Prozess: Messer mit voller Wucht in die Lunge gestoßen

22.05.15 - 13:15







Frankfurt - Ein 36 Jahre alter Mann hat einem Kontrahenten ein Messer mit voller Wucht in die Lunge gestoßen. Trotzdem wurde er freigesprochen.

Trotz einer lebensgefährlichen Messerattacke auf seinen Kontrahenten ist ein 36 Jahre alter Mann vom Landgericht Frankfurt vom Vorwurf des Totschlagsversuchs freigesprochen worden. Der Angeklagte habe in einer Notwehrsituation gehandelt, als er seinem Gegner das Messer mit voller Wucht in die Lunge gestoßen habe, hieß es in dem Urteil vom Freitag. Zwischen dem Angeklagten und der Familie des Verletzten hatte es bereits einen Tag zuvor aus nichtigem Anlass Streit gegeben. Kurz vor der Tat eskalierte diese Auseinandersetzung erneut. Der Angeklagte wurde dabei von dem späteren Verletzten festgehalten und bedrängt. Dies habe ihm das Recht gegeben, sich mit dem Messer zur Wehr zu setzten, erklärten die Richter. Der Angeklagte war bereits früher einmal zu einer Haftstrafe wegen Totschlagsversuchs verurteilt worden, die er fünf Jahre lang im Gefängnis verbüßte.

So ein tolles Notwehrurteil bekommst du aber nur, wenn du ein Kuffnucke bist !
Als deutscher 'Ureinwohner' wanderst du dafür in den Knast wie vergleichbare Fälle zeigen.

Sternenwanderer
13.06.2015, 14:42
Das haben ein paar Schwarzköpfe hier in HH vor ein paar Jahren auch versucht. Überführt wurden sie durch einen Videobeweis. Diese Genies, dachten sie könnten einen Kampfsportlehrer auf einem Bahnsteig zusammenschlagen und ausrauben. Nachdem sie, recht handfest, vom Gegenteil überzeugt wurden versuchten sie sich als die Opfer eines einzelnen Schlägers darzustellen.

Meine Regel: Fällt dich ein Schwarzkopf an, mach ihn alle, lass ihn liegen und entferne dich schleunigst. So hat man beides, keinen Ärger, und seine Ruhe.

Richtig ! Den Fehler, anschließend auf die 'Staatsmacht' zu warten, macht jeder höchstens ein Mal :D

Freiheitsbote
14.06.2015, 23:09
So ein tolles Notwehrurteil bekommst du aber nur, wenn du ein Kuffnucke bist !
Als deutscher 'Ureinwohner' wanderst du dafür in den Knast wie vergleichbare Fälle zeigen.

Da muss ich jetzt ausnahmsweise mal widersprechen.
Es ist richtig, dass wir in einem System leben, in dem der Verteidiger kriminalisiert wird. Damit habe ich auch schon so meine Erfahrungen gemacht.
Aber einmal bin ich auch freigesprochen worden, das war so eine ähnliche Situation wie die geschilderte. Da ging die Kriminalisierung dann "nur" soweit, dass ich zwar angeklagt wurde, aber das Gericht hat die Notwehr anerkannt, so dass ich dann freigesprochen wurde.
Und ich bin kein Kuffnucke.

Geronimo
14.06.2015, 23:14
Da muss ich jetzt ausnahmsweise mal widersprechen.
Es ist richtig, dass wir in einem System leben, in dem der Verteidiger kriminalisiert wird. Damit habe ich auch schon so meine Erfahrungen gemacht.
Aber einmal bin ich auch freigesprochen worden, das war so eine ähnliche Situation wie die geschilderte. Da ging die Kriminalisierung dann "nur" soweit, dass ich zwar angeklagt wurde, aber das Gericht hat die Notwehr anerkannt, so dass ich dann freigesprochen wurde.
Und ich bin kein Kuffnucke.

Was wäre wohl mit dir passiert, wenn du schon vorher 5 Jahre im Knast wegen Totschlag gesessen hättest? Am besten noch mit "rechtem Hintergrund". Ich sage es dir: du würdest hier heute nicht schreiben. Du hättest nämlich SV gekriegt, weil Wiederholungstäter. So siehts aus!

Freiheitsbote
14.06.2015, 23:25
Was wäre wohl mit dir passiert, wenn du schon vorher 5 Jahre im Knast wegen Totschlag gesessen hättest? Am besten noch mit "rechtem Hintergrund".

Das kann ich Dir nicht sagen. Allerdings war ich auch schon mal im Knast, zwar nicht wegen Totschlag, aber immerhin.
Trotzdem bin ich in dem einen Fall freigesprochen worden. Da ist mir aber ein Stein, ach was, ein ganzer Felsbrocken vom Herz gefallen.
Denn es hätte auch anders ausgehen können.

Geronimo
14.06.2015, 23:27
Das kann ich Dir nicht sagen. Allerdings war ich auch schon mal im Knast, zwar nicht wegen Totschlag, aber immerhin.
Trotzdem bin ich in dem einen Fall freigesprochen worden. Da ist mir aber ein Stein, ach was, ein ganzer Felsbrocken vom Herz gefallen.
Denn es hätte auch anders ausgehen können.

Dann hast du verdammt Glück gehabt. Und eben nicht Richter Götzl. So wie der arme Sven G.

kotzfisch
14.06.2015, 23:34
Dummes Geschwätze- hier ist keiner vermutlich jemals eingefahren.
Ich habe mehrere Knäste beruflich besucht und kann nur sagen: Da möchtest Du nicht sein.
Wegen putativer Notwehr möchte erst recht niemand rein.
Also Notwehr ausüben und nichts wie weg.

Das dumme Geschwätze kann man sich sparen.

Ich habe mehr Knäste von innen gesehen, als jeder Knacki hier.Beruflich, versteht sich.
Ich kann letztlich keinen empfehlen.

Bäh----besonders auf # 104 bezogen.

Freiheitsbote
14.06.2015, 23:40
Dann hast du verdammt Glück gehabt.

Ja.


Und eben nicht Richter Götzl. So wie der arme Sven G.

Die meisten Richter sind ja auch Linke.
Die ganzen Linken sind ja in der Politik, im Journalismus, im Lehramt und eben auch in der Justiz.
Dann hat man da so welche wie den Götzl, der einen Verteidiger kriminalisiert und verurteilt. Aber so wie ich gehört habe, ist der Sven in der Revision freigesprochen worden.

In Köln hat mal ein Mann einen Jugendlichen erstochen, der ihn mit einer Flasche erschlagen und ausrauben wollte.
Der hatte das Glück, dass er noch nicht mal angeklagt wurde. Die Polizei hat zwar gegen ihn ermittelt, das wurde aber eingestellt.
Und die linken Spiesser haben geheult:
"Der arme Jugendliche, der war doch noch so jung, warum hat der böse Mann ihn nur tot gemacht..."
Da kann man mal sehen, wie bekloppt die linken Spiesser sind.

Ich befürworte ja freiheitliche Waffen- und Notwehrrechte.
Wenn man das Recht hätte, den Angreifer an Ort und Stelle der Gerechtigkeit zu überführen, kämen viel weniger Leute auf dumme Ideen.
More Guns - Less Crime (http://www.blu-news.org/2012/09/07/freie-waffen-fur-freie-burger/).

kotzfisch
14.06.2015, 23:47
Notwehr in einer besonderen Situation heisst auch immer: mach den Wortführer weg.
Und Dich dann vom Acker.

Freiheitsbote
14.06.2015, 23:51
Ich habe mehr Knäste von innen gesehen, als jeder Knacki hier.Beruflich, versteht sich.
Ich kann letztlich keinen empfehlen.

Ich habe auch nicht gesagt, ein Knastaufenthalt wäre etwas Schönes oder Empfehlenswertes.


Bäh----besonders auf # 104 bezogen.

Warum Du jetzt so unhöflich wirst, erschliesst sich mir nicht.

cornjung
15.06.2015, 09:03
Was wäre wohl mit dir passiert, wenn du schon vorher 5 Jahre im Knast wegen Totschlag gesessen hättest? Am besten noch mit "rechtem Hintergrund". Ich sage es dir: du würdest hier heute nicht schreiben. Du hättest nämlich SV gekriegt, weil Wiederholungstäter. So siehts aus!
Stimmt, es sei denn du bist mittelloser Asylant, Neger- " Flüchtling " oder Hartz4- Migrant.

Dummes Geschwätze- hier ist keiner vermutlich jemals eingefahren. Ich habe mehrere Knäste beruflich besucht und kann nur sagen: Da möchtest Du nicht sein.Ich habe mehr Knäste von innen gesehen, als jeder Knacki hier.Beruflich, versteht sich.Ich kann letztlich keinen empfehlen.
Sobal ein Mensch getötet wird, wird automatisch U-Haft angeordnet. Und über den deutschen Knast lacht jeder Ausländer oder Migrant.

Das haben ein paar Schwarzköpfe hier in HH vor ein paar Jahren auch versucht. Überführt wurden sie durch einen Videobeweis. Diese Genies, dachten sie könnten einen Kampfsportlehrer auf einem Bahnsteig zusammenschlagen und ausrauben. Nachdem sie, recht handfest, vom Gegenteil überzeugt wurden versuchten sie sich als die Opfer eines einzelnen Schlägers darzustellen.Meine Regel: Fällt dich ein Schwarzkopf an, mach ihn alle, lass ihn liegen und entferne dich schleunigst. So hat man beides, keinen Ärger, und seine Ruhe.
Ich habe zig Gerichtsverhandlungen über Notwehr erlebt, meist als Zeuge, ausnahmsweise auch als Angklagter. In allen Fällen haben die angeblichen Opfer- meist kriminelle Ausländer oder zigfach vorbestrafte Hartz4-Migranten- verschwiegen, dass sie angefangen haben, aber ausnahmsweise an die Falschen geraten sind. Nicht an die üblich kuschenden deutschen Gutmenschen- Kartoffeln, sondern an Leute, die nicht auf die Polizei vertrauen, sodern auf ihre Erfahrung und ihre schnellen Fäuste. Und vor allem auf ihr gesetzlich garantiertes NOTwehr RECHT !!!!

Die Angeklagten waren meist geübte Kampfspotler, die sich gegen angreifende, beleidigende und zuerst schlagende Migranten-Rudel erfolgreich gewehrt und verteidigt haben, und denen so aufs Maul geschlagen haben, dass sie nicht nur nie mehr zu sehen waren, sondern auch noch frech und verleumderisch zum Gericht gerannt sind, und dort mit blauen Augen, humpelnddn Beinen und gebrochenen Nasen auf Opfer markiert haben. Dort wurden die Angreifer als Hartz4 Empfänger kostenlos und auf deutsche Steuerzahler-kosten ( Armenrecht !!!!! ) verteidigt, haben rum gewinselt und rum geheult, und die Richter mit meineidigen Zeugenaussagen zugetextet und voll geschleimt. " Herr Rischter, Angeklagte isch rechter Nazi und pöööser Schläger, hat misch zuerst provosiiiert und dann Aua gemacht, alle meine Brüder und meine Mutter bestätigen es ".

Und die grün-gutmenschigen Richter, ohnhin meist ohnehin Ausländer und Migranten-freundlich dressiert , weil " historische Verantwortung ", wollten sich keineswegs auch nur dem Verdacht der Ausländerfeindlichkeit aussetzen. Vor deutschen Gerichten wird man als Deutscher faktisch diskriminiert, und als Ausländer oder Migrant bevorzugt ! Jeder Migrant weiss es.

So ein tolles Notwehrurteil bekommst du aber nur, wenn du ein Kuffnucke bist ! Als deutscher 'Ureinwohner' wanderst du dafür in den Knast wie vergleichbare Fälle zeigen.
Das Notwehrrecht ist zwar klar formuliert, aber der Teufel liegt im Detail der Beweiswürdigung. Was in ein Angriff, und was ist eine erforderliche Verteidigung ? Zudem sind Richter meist links, urteilen mehrheitlich gegen Bio-Deutsche, und hätscheln Ausländer und Migranten. Sie vermeiden zudem tunlichst, als Ausländer-oder Migrantenfeindlich zu gelten, weil das in DEUTSCHLAND politisch nicht gewollt, und damit Karriere-feindlich ist. In Arabien natürlich nicht. Da ist es genau anders herum. Da hat der Ausländer gegen einen Araber keine Chance.

Ausserdem treten Ausländer und Migranten prinzipiell im Rudel auf, und geben sich vor Gericht mit Meineiden Rückendeckung und Sperrfeuer. Und der Deutsche ist meist alleine. Da nützt dann auch der beste Anwalt nichts, wenn der ganze Clan falsche Aussagen am Fliessband beeidet.

Warum Du jetzt so unhöflich wirst, erschliesst sich mir nicht.
Mich haste zwar nicht gemeint, ich antworte dennoch. Das ist hier normal, musst du nicht persönlich nehmen.

hthor
15.06.2015, 09:14
Natürlich.

Erstens greifen Migranten normalerweise nur im Rudel, also Überzahl vom mindestens 4:1 an, und sind damit auch vor Gericht als Zeugen in Überzahl. Sprich, der einzelne Deutsche, der sich auf Notwehr beruft, hat von vorneherein einen schlechten Stand, weil seine Aussage von mehreren " Zeugen " bestritten wird. Migranten lügen Meineide am Fliessband . Und biegen damit den Sachverhalt um. So dass selbst ein unvoreigenommener Richter ein völlig falsches Bild vom Tatgeschehen bekommt.

Und zudem trifft der häüfig Deutsche auf migrantenaffin umerzogene grün-linke Richter , die Deutsche diskriminieren und Ausländer und Migranten bevorzugen- " schwere Kindheit "- und zudem von oben noch zu Ausländerfreundlickeit angewiesen sind. Beiträge 23, 25, 28.

Der Deutsche zahlt also Steuern, und mit denen werden die Migranten kostenlos ( Armenrecht !!! ) gegen ihn verteidigt. Aber nur bei uns. In Arabien hat ein NichtAraber, also Ausländer oder Migrant gegen einen Araber vor Gericht keine Chance.

Im Prinzip ist deiner Aussage wenig hinzuzufügen weil sie fast den Tatsachen entsprechen.
Allerdings irrst du dich was den Richter betrifft. Die stehen unter enormen Druck, eine harte Verurteilung zuungunsten
eines straffällig gewordenen Migranten, Politiker, Parteien linksgrüne Organisation^würden so einen Richter so in der Mangel nehmen
das ihm schwindlig wird. Andersrum würde ein mildes Urteil für ein NPD Schläger eine grosse Empörung auslösen.
Der sonstige Ermessungsspielraum für Richter ist bei solchen Fällen etwas eingeschränkt.

kotzfisch
15.06.2015, 09:19
Ich habe auch nicht gesagt, ein Knastaufenthalt wäre etwas Schönes oder Empfehlenswertes.



Warum Du jetzt so unhöflich wirst, erschliesst sich mir nicht.


Auf den Knast bezogen: BÄH! Nicht auf Dich.

cornjung
15.06.2015, 09:26
Im Prinzip ist deiner Aussage wenig hinzuzufügen weil sie fast den Tatsachen entsprechen. Allerdings irrst du dich was den Richter betrifft. Die stehen unter enormen Druck, eine harte Verurteilung zuungunsten eines straffällig gewordenen Migranten, Politiker, Parteien linksgrüne Organisation^würden so einen Richter so in der Mangel nehmen das ihm schwindlig wird. Andersrum würde ein mildes Urteil für ein NPD Schläger eine grosse Empörung auslösen. Der sonstige Ermessungsspielraum für Richter ist bei solchen Fällen etwas eingeschränkt.
Das habe ich nicht bestritten, lies nach.

kotzfisch
15.06.2015, 09:42
Stimmt, es sei denn du bist mittelloser Asylant, Neger- " Flüchtling " oder Hartz4- Migrant.

Sobal ein Mensch getötet wird, wird automatisch U-Haft angeordnet. Und über den deutschen Knast lacht jeder Ausländer oder Migrant.

Ich habe zig Gerichtsverhandlungen über Notwehr erlebt, meist als Zeuge, ausnahmsweise auch als Angklagter. In allen Fällen haben die angeblichen Opfer- meist kriminelle Ausländer oder zigfach vorbestrafte Hartz4-Migranten- verschwiegen, dass sie angefangen haben, aber ausnahmsweise an die Falschen geraten sind. Nicht an die üblich kuschenden deutschen Gutmenschen- Kartoffeln, sondern an Leute, die nicht auf die Polizei vertrauen, sodern auf ihre Erfahrung und ihre schnellen Fäuste. Und vor allem auf ihr gesetzlich garantiertes NOTwehr RECHT !!!!

Die Angeklagten waren meist geübte Kampfspotler, die sich gegen angreifende, beleidigende und zuerst schlagende Migranten-Rudel erfolgreich gewehrt und verteidigt haben, und denen so aufs Maul geschlagen haben, dass sie nicht nur nie mehr zu sehen waren, sondern auch noch frech und verleumderisch zum Gericht gerannt sind, und dort mit blauen Augen, humpelnddn Beinen und gebrochenen Nasen auf Opfer markiert haben. Dort wurden die Angreifer als Hartz4 Empfänger kostenlos und auf deutsche Steuerzahler-kosten ( Armenrecht !!!!! ) verteidigt, haben rum gewinselt und rum geheult, und die Richter mit meineidigen Zeugenaussagen zugetextet und voll geschleimt. " Herr Rischter, Angeklagte isch rechter Nazi und pöööser Schläger, hat misch zuerst provosiiiert und dann Aua gemacht, alle meine Brüder und meine Mutter bestätigen es ".

Und die grün-gutmenschigen Richter, ohnhin meist ohnehin Ausländer und Migranten-freundlich dressiert , weil " historische Verantwortung ", wollten sich keineswegs auch nur dem Verdacht der Ausländerfeindlichkeit aussetzen. Vor deutschen Gerichten wird man als Deutscher faktisch diskriminiert, und als Ausländer oder Migrant bevorzugt ! Jeder Migrant weiss es.

Das Notwehrrecht ist zwar klar formuliert, aber der Teufel liegt im Detail der Beweiswürdigung. Was in ein Angriff, und was ist eine erforderliche Verteidigung ? Zudem sind Richter meist links, urteilen mehrheitlich gegen Bio-Deutsche, und hätscheln Ausländer und Migranten. Sie vermeiden zudem tunlichst, als Ausländer-oder Migrantenfeindlich zu gelten, weil das in DEUTSCHLAND politisch nicht gewollt, und damit Karriere-feindlich ist. In Arabien natürlich nicht. Da ist es genau anders herum. Da hat der Ausländer gegen einen Araber keine Chance.

Ausserdem treten Ausländer und Migranten prinzipiell im Rudel auf, und geben sich vor Gericht mit Meineiden Rückendeckung und Sperrfeuer. Und der Deutsche ist meist alleine. Da nützt dann auch der beste Anwalt nichts, wenn der ganze Clan falsche Aussagen am Fliessband beeidet.

Mich haste zwar nicht gemeint, ich antworte dennoch. Das ist hier normal, musst du nicht persönlich nehmen.

Ob über einen deutschen Knast ein sog."Migrant" lacht, glaube ich auch, ich perönlich wollte da nicht sein.
Wir kultivierten Mitteleuropäer sind doch ein bißchen haftempfindlicher.

Für Kanackers ist es wie Urlaub, schon klar.

hthor
15.06.2015, 11:44
Und zudem trifft der häüfig Deutsche auf migrantenaffin umerzogene grün-linke Richter , die Deutsche diskriminieren und Ausländer und Migranten bevorzugen- " schwere Kindheit "- und zudem von oben noch zu Ausländerfreundlickeit angewiesen sind. Beiträge 23, 25, 28.



Das habe ich nicht bestritten, lies nach.

bezog sich auf dieser rotmarkierten Aussage, aber es wäre überflüssig sich mit unerheblichen Kleinigkeiten auseinanderzusetzen, prinzipiell sind wir bei diesen Thema einer Meinung

Sternenwanderer
16.06.2015, 16:43
Da muss ich jetzt ausnahmsweise mal widersprechen.
Es ist richtig, dass wir in einem System leben, in dem der Verteidiger kriminalisiert wird. Damit habe ich auch schon so meine Erfahrungen gemacht.
Aber einmal bin ich auch freigesprochen worden, das war so eine ähnliche Situation wie die geschilderte. Da ging die Kriminalisierung dann "nur" soweit, dass ich zwar angeklagt wurde, aber das Gericht hat die Notwehr anerkannt, so dass ich dann freigesprochen wurde.
Und ich bin kein Kuffnucke.

O.k., ich stimme dir insoweit zu, das es Ausnahmen/Grenzfälle gibt.
Ich war auch einmal in der gleichen Situation wie du; das ging auch gut aus, aber dafür brauchst du m.E. auch einen sehr pfiffigen Anwalt. Sonst geht das ohne Migrationshintergrund schnell in die Hose....

Zack1
17.06.2015, 08:30
Dann hat man da so welche wie den Götzl, der einen Verteidiger kriminalisiert und verurteilt. Aber so wie ich gehört habe, ist der Sven in der Revision freigesprochen worden.
[/U].

Nein Sven G. ist nicht im Revisionsverfahre freigeprochen worden.
Sven G. hat im Revisionsverfahren ein paar Monate weniger bekommen (ich meine zw. 5-8. Die Strafe war zuerst 4 Jahre 2 Monate.
Nee 3 Jahre 9 monate
Revision: zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Dalmatin
17.06.2015, 11:07
Es ist richtig, dass wir in einem System leben, in dem der Verteidiger kriminalisiert wird.

Diese Feststellung ist von einer Dummheit geprägt, die letztlich wohl hauptverantwortlich für die vorherrschenden katastophalen Zustände in diesem unserem Lande ist. Was du hier äußerst, unterschreitet "intellektuell" sogar noch das Niveau einer BILD-Zeitung.

Wir leben in keinem "System, in dem der Verteidiger kriminalisiert wird". Wer einen IQ und Bildungshintergrund aufweist, um solch eine Feststellung aus seinem Hirn rauskacken zu können, der sollte eigentlich ohne Begleitung einer mündigen, geistig gesunden Person gar nicht alleine vor dem Computer im Internet rumsurfend sitzen dürfen!!!


Die meisten Richter sind ja auch Linke.

...und das weißt du bitteschön woher? Nööö... du weißt es nicht, aber stöpselst es dir halt mal eben einfach zusammen, weil's so schön in dein Weltbild passt. Die Richter, die ich kenne (und das sind nicht wenige), sind mit überwiegender Mehrheit tiefschwarz. Der nächstgrößte Anteil ist wohl im Lager der FDP zu finden.


Die ganzen Linken sind ja in der Politik, im Journalismus, im Lehramt und eben auch in der Justiz.

Journalismus und Lehramt möglicherweise, aber in der Politik und Justiz ganz sicher nicht!


Dann hat man da so welche wie den Götzl, der einen Verteidiger kriminalisiert und verurteilt. Aber so wie ich gehört habe, ist der Sven in der Revision freigesprochen worden.

In Köln hat mal ein Mann einen Jugendlichen erstochen, der ihn mit einer Flasche erschlagen und ausrauben wollte.
Der hatte das Glück, dass er noch nicht mal angeklagt wurde. Die Polizei hat zwar gegen ihn ermittelt, das wurde aber eingestellt.
Und die linken Spiesser haben geheult:
"Der arme Jugendliche, der war doch noch so jung, warum hat der böse Mann ihn nur tot gemacht..."
Da kann man mal sehen, wie bekloppt die linken Spiesser sind.

Tja, so "versteht" die Welt halt jemand, dem ganz offensichtlich die Befähigung dazu gänzlich fehlt. http://politikforen.net/images/smilies/breites_grinsen.gif


Ich befürworte ja freiheitliche Waffen- und Notwehrrechte.
Wenn man das Recht hätte, den Angreifer an Ort und Stelle der Gerechtigkeit zu überführen, kämen viel weniger Leute auf dumme Ideen.
More Guns - Less Crime (http://www.blu-news.org/2012/09/07/freie-waffen-fur-freie-burger/).

"Der Gerechtigkeit"... mit diesem Nonsens fängt dein "Verstehen" schon an. Was ist denn "Gerechtigkeit"?

More guns - less crime?... jaaa, superkluge Strategie, die sich in den USA tagtäglich recht anschaulich als Schuss in den Ofen beweist.

Trantor
17.06.2015, 12:20
Diese Feststellung ist von einer Dummheit geprägt, die letztlich wohl hauptverantwortlich für die vorherrschenden katastophalen Zustände in diesem unserem Lande ist. Was du hier äußerst, unterschreitet "intellektuell" sogar noch das Niveau einer BILD-Zeitung.

Wir leben in keinem "System, in dem der Verteidiger kriminalisiert wird". Wer einen IQ und Bildungshintergrund aufweist, um solch eine Feststellung aus seinem Hirn rauskacken zu können, der sollte eigentlich ohne Begleitung einer mündigen, geistig gesunden Person gar nicht alleine vor dem Computer im Internet rumsurfend sitzen dürfen!!!



...und das weißt du bitteschön woher? Nööö... du weißt es nicht, aber stöpselst es dir halt mal eben einfach zusammen, weil's so schön in dein Weltbild passt. Die Richter, die ich kenne (und das sind nicht wenige), sind mit überwiegender Mehrheit tiefschwarz. Der nächstgrößte Anteil ist wohl im Lager der FDP zu finden.



Journalismus und Lehramt möglicherweise, aber in der Politik und Justiz ganz sicher nicht!



Tja, so "versteht" die Welt halt jemand, dem ganz offensichtlich die Befähigung dazu gänzlich fehlt. http://politikforen.net/images/smilies/breites_grinsen.gif



"Der Gerechtigkeit"... mit diesem Nonsens fängt dein "Verstehen" schon an. Was ist denn "Gerechtigkeit"?

More guns - less crime?... jaaa, superkluge Strategie, die sich in den USA tagtäglich recht anschaulich als Schuss in den Ofen beweist.

Weisst du von dir sollte man eigentlich mehr erwarten als nur argumentlose Beleidigungen.
Herr "Anwalt"

Dalmatin
17.06.2015, 12:52
Weisst du von dir sollte man eigentlich mehr erwarten als nur argumentlose Beleidigungen.

Abgesehen davon, dass der Freiheitsbote nichts bietet, worauf man argumentieren könnte, geh' Du doch gleich mal mit gutem Beispiel voran und bring selber welche, wenn du schon meinst, andere mit erhobenem Zeigefinger altklug belehren zu müssen. Oder hast du am Ende gar keine???


Herr "Anwalt"

Ich bin kein Anwalt - nicht jeder Jurist ist zwangsläufig Anwalt.

Trantor
17.06.2015, 13:32
Abgesehen davon, dass der Freiheitsbote nichts bietet, worauf man argumentieren könnte, geh' Du doch gleich mal mit gutem Beispiel voran und bring selber welche, wenn du schon meinst, andere mit erhobenem Zeigefinger altklug belehren zu müssen. Oder hast du am Ende gar keine???

Nun er hat erstmal eine Behauptung aufgestellt, es wäre an dir gewesen diese Behauptung sachlich argumentativ zu widerlegen....
Da ich seiner Behauptung zum Teil zustimme wenn vllt nicht in dieser Undifferenziertheit und du keine Gegenargumente gebracht hast wäre eigentlich kein Argumente von meiner Seite nötig....
aber gut, seis drum.

Recht basiert immer auf einer ideologischen Wertvorstellung und die ist beliebig. Den einzigen objektiven Anhaltspunkt den man hat ist die Mehrheitmeinung, ein mehrheitliches Gerechtigkeitsempfinden der Gesellschaft. Den sollte das Recht wenn möglich treffen mit ihm übereinstimmen, ansonsten dürfte es zu Widerständen kommen. darüberhimaus gibt es keinen objektiven Masstab für Recht.
Typisches Beispiel ist zB die Todesstrafe - es gibt keine eindeutige moralische universal gültige objektive Gerechtigkeitsvorstlellung nach der man sich richten könnte ob sie gerecht ist oder nicht. Im einem Land gilt sie als gerecht im anderen nicht, danach richtet sich eben auch das Recht.

Genauso verhält es sich in vielen anderen Fällen wie auch hier in Bezug zum Thema "wo hört der Eigenschutz die Selbstverteidungug auf wo beginnt die Straftat". die Grenze dazwischen kann nie eindeutig objektiv universell gerecht definiert werden. Jedes einzelne Individuum hat dazu seine ganz eigenen persönliche Vorstellung. Das Recht hat aber die Notwendigkeit eine Grenze festzulegen. Nur diese Grenze ist beliebig und wenn dann wie oben beschrieben nur oder bestenfalls an der Mehrheitsmeinung der Bevölkerung orientiert. Das bedeutet aber das man je nach Staat, Ideologie bzw Volk zu einer komplett anderen Beurteilung der Lage kommen kann. Es ist wohl unbestritten das zB Selbstverteidigungrechte in Amerika viel weiter reichen als in Deutschland.
Wenn man dann beide Rechtssprechungen mit einander vergleicht ist die Aussage "der Verteidiger wird kriminalisiert" vllt polemisch in Relation aber zu anderen Rechtssprechungen/Gerechtigkeitsempfindungen für Deutschland durchaus vertretbar.
Das Problem mit euch (linken+rechten) Ideologen ist halt immer das ihr eure Gerechtigkeitsvorstellung für die einzig wahre haltet, und gnadenlos unreflektiert hirnlos alles überfahrt was nicht dieser Vorstellung entspricht.


Ich bin kein Anwalt - nicht jeder Jurist ist zwangsläufig Anwalt.
Verzeihung.

Freiheitsbote
17.06.2015, 18:52
Wir leben in keinem "System, in dem der Verteidiger kriminalisiert wird".

Der Fall Sven G. beweist, dass wir sehr wohl in einem System leben, in dem der Verteidiger kriminalisiert werden.


Die Richter, die ich kenne (und das sind nicht wenige), sind mit überwiegender Mehrheit tiefschwarz. Der nächstgrößte Anteil ist wohl im Lager der FDP zu finden.

CDU und FDP sind heutzutage ganz linke Parteien.
Und die Richter, die einen Verteidiger in den Knast stecken (siehe Sven G.), können unmöglich "tiefschwarz" sein. Das sind ganz klar linke Spiesser.
Genauso wie die Richter/Juristen, die deutschfeindliche Rassisten/Moslems, die einen Mord begangen haben, lediglich zu ganz kleinen Bewährungsstrafen verurteilen.
Aber diese Richter/Juristen sind es dann, die einen kleinen Steuerhinterzieher jahrelang in den Knast stecken.
Da kann mir doch keiner erzählen, die seien "tiefschwarz". Das sind Linke durch und durch.


Journalismus und Lehramt möglicherweise, aber in der Politik und Justiz ganz sicher nicht!

Viele Politiker sind gelernte Lehrer und Juristen.


Tja, so "versteht" die Welt halt jemand, dem ganz offensichtlich die Befähigung dazu gänzlich fehlt.

Was für eine Befähigung soll mir da fehlen?
Ein "Jugendlicher" hat versucht, einen Mann mit einer Flasche zu erschlagen, um ihn auszurauben. Der Mann hat sich mit einem Messer verteidigt und der "Jugendliche" hat das nicht überlebt. Recht so.
Die Polizei hat dann zwar gegen den Mann ermittelt, aber das wurde eingestellt und er wurde nicht angeklagt.
So weit, so gut.
Aber mir ist eben aufgefallen, wie die linken Spiesser geheult haben. Da kamen so Sprüche wie:
"Der arme Jugendliche, der war doch noch so jung. Warum hat der Mann ihn tot gemacht? Das hat der arme Jugendliche nicht verdient."
Daran kann man mal sehen, wie bekloppt die linken Spiesser sind.
Und wenn solche Leute in der Politik und Justiz sitzen, ist es nicht weiter verwunderlich, dass wir in einem System leben, in dem der Verteidiger kriminalisiert wird.


"Der Gerechtigkeit"... mit diesem Nonsens fängt dein "Verstehen" schon an. Was ist denn "Gerechtigkeit"?

Nun, den linken Spiessern ist es besonders wichtig, dass der Täter den Tatort unversehrt verlassen darf.
Keine Ahnung, warum denen das so wichtig ist, aber das verstehen sie unter "Gerechtigkeit".
Und da sie eben unter "Gerechtigkeit" verstehen, dass ein Täter den Tatort unversehrt verlassen darf, sind sie natürlich folgerichtig daran interessiert, den Verteidiger möglichst wehrlos und kampfunfähig zu machen, ihn zu kriminalisieren.
Auch das halten sie für "Gerechtigkeit".
Und wenn ein Täter mal den Tatort nicht unversehrt verlassen konnte, weil sich der Verteidiger ein bisschen zuviel verteidigt hat, dann empfinden sie das als "Ungerechtigkeit", so dass sie dann versuchen werden, den Verteidiger möglichst hart zu bestrafen.

So, jetzt wissen wir, was linke Spiesser unter "Gerechtigkeit" verstehen.
Normale Menschen verstehen unter Gerechtigkeit eben etwas anderes. Und es ist doch gut, dass es da auch andere Auffassungen gibt.
Denn so gibt es eine Alternative zu den linken Spiessern.


More guns - less crime?... jaaa, superkluge Strategie, die sich in den USA tagtäglich recht anschaulich als Schuss in den Ofen beweist.

Das Prinzip "More Guns - Less Crime" funktioniert ganz hervorragend.
Siehe hier:
http://www.blu-news.org/2012/09/07/freie-waffen-fur-freie-burger/

Gut, zugegeben, dieses Prinzip ist nicht so gut geeignet, wenn man unter "Gerechtigkeit" versteht, dass der Angreifer den Tatort unversehrt verlassen darf.
Und ja, wenn man daran interessiert ist, die Menschen wehrlos und kampfunfähig zu machen, um den Verbrechern einen Vorteil zu verschaffen, dann passt das auch nicht so gut.
Aber wir haben ja schon geklärt, dass es verschiedene Auffassungen von Gerechtigkeit gibt.

Dalmatin
17.06.2015, 20:03
Recht basiert immer auf einer ideologischen Wertvorstellung und die ist beliebig. Den einzigen objektiven Anhaltspunkt den man hat ist die Mehrheitmeinung, ein mehrheitliches Gerechtigkeitsempfinden der Gesellschaft. Den sollte das Recht wenn möglich treffen mit ihm übereinstimmen, ansonsten dürfte es zu Widerständen kommen. darüberhimaus gibt es keinen objektiven Masstab für Recht.

Das ist denkbar falsch! Unsere Rechtsgüter basieren auf einem langen, langen Erfahrungshintergrund, der sich aus der menschlichen Zivilisation herausgebildet hat und gerade nicht auf beliebige und noch weniger auf ideologische Wertvorstellungen.


Typisches Beispiel ist zB die Todesstrafe - es gibt keine eindeutige moralische universal gültige objektive Gerechtigkeitsvorstlellung nach der man sich richten könnte ob sie gerecht ist oder nicht. Im einem Land gilt sie als gerecht im anderen nicht, danach richtet sich eben auch das Recht.

Ich habe hier nicht den Standpunkt behauptet, wonach es eine universal gültige objektive Gerechtigkeit gäbe. Von daher geht deine Argumentation ins Leere!


Genauso verhält es sich in vielen anderen Fällen wie auch hier in Bezug zum Thema "wo hört der Eigenschutz die Selbstverteidungug auf wo beginnt die Straftat". die Grenze dazwischen kann nie eindeutig objektiv universell gerecht definiert werden.

Nochmals: du diskutierst in dem Zusammenhang einzig mit dir selber! Niemand - außer dir - argumentiert hier objektive, universelle Gerechtigkeit. Das ist alleine DEINE Fiktion!


Jedes einzelne Individuum hat dazu seine ganz eigenen persönliche Vorstellung. Das Recht hat aber die Notwendigkeit eine Grenze festzulegen. Nur diese Grenze ist beliebig und wenn dann wie oben beschrieben nur oder bestenfalls an der Mehrheitsmeinung der Bevölkerung orientiert. Das bedeutet aber das man je nach Staat, Ideologie bzw Volk zu einer komplett anderen Beurteilung der Lage kommen kann. Es ist wohl unbestritten das zB Selbstverteidigungrechte in Amerika viel weiter reichen als in Deutschland.

Abgesehen von dem Umstand, dass die von dir argumentierte Beliebigkeit Unfug ist, redest du auch hier einmal mehr völlig am Thema vorbei! Es geht hier NICHT um die Frage, welche Ideologie, welches Recht welches Staates, sondern schlichtweg um die von mir angegriffene Feststellung des Freiheitsboten oder um die verfehlte Kritik dieses Threads an unserem Rechtssystem im Zusammenhang mit dem Institut der Notwehr nach deutschem Recht.


Wenn man dann beide Rechtssprechungen mit einander vergleicht ist die Aussage "der Verteidiger wird kriminalisiert" vllt polemisch in Relation aber zu anderen Rechtssprechungen/Gerechtigkeitsempfindungen für Deutschland durchaus vertretbar.

Der erste Satz von dir, der sich tatsächlich mit dem Thema befasst. Da halte ich engegen, dass es an der Aussage, wonach hierzulande "der Verteidiger kriminalisiert wird", an jeglicher Substanz fehlt. Das geht schon damit los, dass die Leute hier, die sowas äußern, nicht den Hauch einer Ahnung von dem Rechtssystem haben, über das sie sich auszulassen versuchen. Dein Vergleich mit anderen Rechtssystemen geht ebenfalls fehl, denn selbst in den USA braucht es den erwiesenen Tatbestand der erforderlichen Selbstverteidigung, um eine solche zu rechtfertigen. Im Raum steht auch dort zunächst der Tatbestand einer strafbaren Handlung, was hier im Forum bereits als Kriminalisierung gehandelt wird. Der Umstand, dass in den USA ein großzügigerer Umgang in Punkto Selbstverteidigung vorherrscht, ist vordergründig der dortigen Verbreitung von Waffen geschuldet. Mit Ideologie hat das nicht viel zu tun.


Das Problem mit euch (linken+rechten) Ideologen ist halt immer das ihr eure Gerechtigkeitsvorstellung für die einzig wahre haltet, und gnadenlos unreflektiert hirnlos alles überfahrt was nicht dieser Vorstellung entspricht.

Gnadenlos unreflektiert und auch reichlich einfältig und hirnlos ist hier eigentlich nur dein Selbstverständnis, mit welchem du die Welt in linke und rechte Ideologen einteilst (sofern sie nicht deiner Meinung sind), und dich selber vermutlich in der verständigen, weisen Mitte wähnst :D

Darüber hinaus habe ich hier überhaupt keine Gerechtigkeitsvorstellung geäußert, die ich für die einzig wahre halte. Auch diese ist ein reines Phantasieprodukt von dir. Und so kann ich mein Posting an dich damit abschließen, wie ich es begonnen habe: du diskutierst überwiegend mit dir selber. Du phantasierst dir was zusammen und darüber diskutierst du dann.

Dalmatin
17.06.2015, 20:52
Der Fall Sven G. beweist, dass wir sehr wohl in einem System leben, in dem der Verteidiger kriminalisiert werden.

Zum einen ist es völlig falsch, aus einem Fall ein ganzes System herzuleiten. Zum anderen hat zurecht alles seine Grenzen - auch Notwehr. Wäre dem nicht so, würde man rechtsfreie Räume schaffen, die ihrerseits zu einem neuen Platz der Kriminalität werden. Ein Verteidiger steht nicht außerhalb von Recht und Gesetz. Wo kämen wir hin, wenn dem so wäre. Er wird dann kriminalisiert, wenn er selber erweislich eine entsprechende Tathandlung begeht. Du machst dir keine Vorstellung, wie oft Notwehr als Tatbegründung missbraucht wird.


CDU und FDP sind heutzutage ganz linke Parteien.

Und woran machst du das fest? CDU und FDP unterscheiden sich noch mehr als deutlich von den Linken.


Und die Richter, die einen Verteidiger in den Knast stecken (siehe Sven G.), können unmöglich "tiefschwarz" sein. Das sind ganz klar linke Spiesser.

Richter entscheiden kaum nach irgendwelchen eigenen ideologischen Vorstellungen, sondern nach Aktenlage in Korrelation zu geltendem Recht. Die juristisch maßgeblichen Feinheiten sieht der Außenstehende selten, sondern stellt einen bestimmten (regelmäßig unvollständigen) Informationsstand seinem eigenen Bauchgefühl gegenüber, was dann zu völlig falschen Schlussfolgerungen führt. Ich weiß nicht, was es an dem letztgültigen Urteil im Falle von Sven G. zu bemängeln gäbe. Dass er das Maß völlig überschritten hatte, räumte Sven G. sogar selber ein.


Genauso wie die Richter/Juristen, die deutschfeindliche Rassisten/Moslems, die einen Mord begangen haben, lediglich zu ganz kleinen Bewährungsstrafen verurteilen.

Das halte ich für ein Gerücht erster Sahne! Nenne mir mal solch einen Fall.


Aber diese Richter/Juristen sind es dann, die einen kleinen Steuerhinterzieher jahrelang in den Knast stecken.
Da kann mir doch keiner erzählen, die seien "tiefschwarz". Das sind Linke durch und durch.

Auch das halte ich für ein Gerücht. Ein kleiner Steuerhinterzieher landet nicht so schnell hinter Gittern. Da muss er es schon arg bunt treiben oder eben doch kein kleiner, sondern ein gewichtiger Steuerhinterzieher sein.


Ein "Jugendlicher" hat versucht, einen Mann mit einer Flasche zu erschlagen, um ihn auszurauben. Der Mann hat sich mit einem Messer verteidigt und der "Jugendliche" hat das nicht überlebt. Recht so.
Die Polizei hat dann zwar gegen den Mann ermittelt, aber das wurde eingestellt und er wurde nicht angeklagt.
So weit, so gut.
Aber mir ist eben aufgefallen, wie die linken Spiesser geheult haben. Da kamen so Sprüche wie:
"Der arme Jugendliche, der war doch noch so jung. Warum hat der Mann ihn tot gemacht? Das hat der arme Jugendliche nicht verdient."
Daran kann man mal sehen, wie bekloppt die linken Spiesser sind.

Fanaten und Ideologen gibt es überall und in allen politischen Lagern - egal, ob links, rechts, religiös, öko, spirituell, kapitalistisch oder was auch immer. Es gibt keinen Grund, auf deren Geheul was zu geben. Wenn man sich über das Geheul und die Meinungen sämtlicher Ideologen aufregt, hätte man nichts anderes mehr zu tun.


Und wenn solche Leute in der Politik und Justiz sitzen, ist es nicht weiter verwunderlich, dass wir in einem System leben, in dem der Verteidiger kriminalisiert wird.

Politik kennt vordergründig nur zwei Götter: Macht und Geld! Da ist für Ideologien wenig Platz. Solche dienen eher dazu, dem Volk Honig ums Maul zu schmieren. Hat man den Eindruck, der Wähler will was für oder gegen Ausländer hören, bekommt er das. Und will man ihn vor den Karren für igendwelche Interessen spannen, dann gibts entsprechende ideologische Bonbons.


Nun, den linken Spiessern ist es besonders wichtig, dass der Täter den Tatort unversehrt verlassen darf.
Keine Ahnung, warum denen das so wichtig ist, aber das verstehen sie unter "Gerechtigkeit".
Und da sie eben unter "Gerechtigkeit" verstehen, dass ein Täter den Tatort unversehrt verlassen darf, sind sie natürlich folgerichtig daran interessiert, den Verteidiger möglichst wehrlos und kampfunfähig zu machen, ihn zu kriminalisieren.
Auch das halten sie für "Gerechtigkeit".
Und wenn ein Täter mal den Tatort nicht unversehrt verlassen konnte, weil sich der Verteidiger ein bisschen zuviel verteidigt hat, dann empfinden sie das als "Ungerechtigkeit", so dass sie dann versuchen werden, den Verteidiger möglichst hart zu bestrafen.

Das ist ein Bild, das du dir irgendwie zusammengemalt hast, mit der Realität hat das aber nichts zu tun. Solche "linke Spiesser" gibt es schlichtweg nicht. Was es in dem Zusammenhang gibt, das sind betriebsblinde, grenzenlos für alles Verständnis habende Sozialarbeiter, wie man sie z. B. häufig in der Jugendgerichtshilfe antrifft. Auch der eine oder andere Jugendrichter ist in dem Punkt etwas anfällig. Ansonsten aber halte ich dein Bild für ziemlich realitätsfremd.


So, jetzt wissen wir, was linke Spiesser unter "Gerechtigkeit" verstehen.
Normale Menschen verstehen unter Gerechtigkeit eben etwas anderes. Und es ist doch gut, dass es da auch andere Auffassungen gibt.
Denn so gibt es eine Alternative zu den linken Spiessern.

Der "normale Mensch" hat selten Ahnung vom Recht. Dass er anders tickt, als juristisch geschulte Menschen, liegt auf der Hand.


Das Prinzip "More Guns - Less Crime" funktioniert ganz hervorragend.
Siehe hier:
http://www.blu-news.org/2012/09/07/freie-waffen-fur-freie-burger/

Das ist eine kindlich-naive, höchst einfältige Perspektive. Die Realität sieht anders aus:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/schusswaffen-in-den-usa-sieben-kinder-und-jugendliche-sterben-pro-tag-a-997192.html
http://www.n-tv.de/politik/Die-Macht-der-US-Waffenlobby-article9792376.html

Wenn du glaubst, dass eine liberalere Bewaffnung nur für eine Seite wirksam ist, dann irrst du gewaltig.


Gut, zugegeben, dieses Prinzip ist nicht so gut geeignet, wenn man unter "Gerechtigkeit" versteht, dass der Angreifer den Tatort unversehrt verlassen darf.

Nochmals: das ist ein Phantasiekonstrukt von dir, bar jeglicher Realität. Solch ein Verständnis haben bestenfalls Anarchisten.


Und ja, wenn man daran interessiert ist, die Menschen wehrlos und kampfunfähig zu machen, um den Verbrechern einen Vorteil zu verschaffen, dann passt das auch nicht so gut.
Aber wir haben ja schon geklärt, dass es verschiedene Auffassungen von Gerechtigkeit gibt.

So frappant verschieden sind die vorherrschenden gar nicht mal. Entscheidend verschieden sind meist jene, die in den Köpfen einzelner Zeitgenossen rumspuken, weil sie ziemlich kurzsichtig und undurchdacht sind.

charger
17.06.2015, 22:18
Da ich schuldig bin diesen Thread eröffnet zu haben, möchte ich auch mal wieder eine Wortmeldung von mir lassen, ich tat es aufgrund persönlicher Betroffenheit und möchte gegenwärtig noch nicht mehr dazu sagen.


Das das Notwehrrecht, so wie es im Juristischen sinne gedacht ist, durch tieferes nachdenken ziemlich schlüssig und verständlich rüberkommt, eröffnet sich ausgeglichenen und einigermaßen auf neutraler ebene befindlichen Menschen, eben um einiges leichter.

Betroffene, welche warum auch immer den Rahmen des Notwehrrechtes überschreiten, blüht ja auch nicht zwingend eine Verurteilung wegen Totschlages, siehe den Fall des Hell`s Angel Rockers, welcher einen SEK Beamten durch eine Tür erschoss, in der irrigen Annahme,(so seine Behauptung) es handele sich um einen Angriff von Bandidos angehörigen.
Freispruch !
Begründung, "Putativnotwehr".
Der Aufschrei war groß und ich konnte es auch kaum fassen, aber Gerichte Urteilen eben schlicht und einfach nach Faktenlagen, nicht nach persönlich individuellen Gerechtigkeitsempfindlichkeiten.

Betroffene Opfer von Angriffen auf sich selbst oder hab und gut, denken zum Zeitpunkt der Tat Geschehnisse wohl auch eher selten über die Rechtsfolgen ihrer eigenen Abwehr Handlungen nach.

Dem Gesetzgeber bleibt bei genauer Überlegung eigentlich gar nichts anderes übrig den Rahmen des Notwehrrechtes so eng zu stecken wie es eben geht,(aber für manche ist selbst das noch zu weit), um keine Freiräume für als Notwehr getarnte Morde zu schaffen.

Es gibt einfach erschreckend gewissenlose Mitbürger, die vor nichts zurückschrecken.

Freiheitsbote
17.06.2015, 22:28
Zum einen ist es völlig falsch, aus einem Fall ein ganzes System herzuleiten. Zum anderen hat zurecht alles seine Grenzen - auch Notwehr.

Fakt ist, dass das herrschende System daran interessiert ist, dass der Täter den Tatort unversehrt verlassen darf.
Das hat logischerweise zur Folge, dass dieses System daran interessiert ist, den Verteidiger möglichst wehrlos und kampfunfähig zu machen, ihn zu kriminalisieren.

Mal ein Beispiel aus eigener Erfahrung:
Vor ca. 20 Jahren war ich mit meiner damaligen Freundin auf einem Volksfest. Dann ist sie pinkeln gegangen. Als sie vom WC zurückkam, sah ich, wie ein besoffener Spinner sie angegriffen hat.
Er hat sie am Kragen gepackt und ihr Ohrfeigen gegeben.
Dann bin ich natürlich schnell da hin gerannt, habe den Kerl von ihr weggeschubst, habe ihm zwei Faustschläge und einen Tritt vors Bein verpasst.
Dann ist er umgefallen. (Man muss dazusagen, dass der Kerl um einiges grösser und breiter war als ich).
Damit war das Thema für mich erledigt.
Aber der Spinner hat dann die Polizei gerufen, es wurden Personalien aufgenommen usw.
Ein paar Wochen später hatte ich plötzlich eine Lampe wegen "gefährliche Körperverletzung" und bin zur Polizei vorgeladen worden.
Der Polizist hat mir dann erklärt, dass die beiden Faustschläge noch im Rahmen waren, aber der Tritt gegen das Bein hätte die "Verhältnismäßigkeit" überschritten.
Ah ja...
Und genau das verstehen die linken Spiesser dann unter "Gerechtigkeit".
In einer gerechten Ordnung hätte man zu dem Angreifer gesagt:
"Pass mal auf, Du Knallkopp, wenn Du meinst, Du müsstest Frauen angreifen, dann musst Du Dich nicht wundern, wenn der Mann kommt und Dir eine gehörige Tracht Prügel verabreicht. Du kannst froh sein, dass Dir nicht mehr passiert ist.
So, und jetzt schleich Dich."


Und woran machst du das fest? CDU und FDP unterscheiden sich noch mehr als deutlich von den Linken.

Ich kann da keine nennenswerten Unterschiede feststellen.


Richter entscheiden kaum nach irgendwelchen eigenen ideologischen Vorstellungen, sondern nach Aktenlage in Korrelation zu geltendem Recht.

Ein System basiert immer auch auf einer Ideologie.


Das halte ich für ein Gerücht erster Sahne! Nenne mir mal solch einen Fall.

In Berlin haben mal ein paar Moslems in einem U-Bahnhof einen Kerl namens Guiseppe ermordet. Das müsste im Jahr 2010 gewesen sein.
Und die Täter haben dafür nur ganz kleine Bewährungsstrafen bekommen.


Auch das halte ich für ein Gerücht. Ein kleiner Steuerhinterzieher landet nicht so schnell hinter Gittern. Da muss er es schon arg bunt treiben oder eben doch kein kleiner, sondern ein gewichtiger Steuerhinterzieher sein.

Der Richter, der die Mörder von Guiseppe zu kleinen Bewährungsstrafen verurteilt hat, ist dafür bekannt, dass er Steuerhinterzieher sehr hart bestraft.

Es ist doch sehr auffällig, dass Steuerhinterzieher oft sehr harte Strafen bekommen, während z.B. deutschfeindliche "Intensivtäter" nur sehr milde Strafen bekommen.
Warum gibt es wohl "Intensivtäter"?
Weil das System der linken Spiesser auf ganzer Linie versagt hat.
Also weg damit.


Fanaten und Ideologen gibt es überall und in allen politischen Lagern - egal, ob links, rechts, religiös, öko, spirituell, kapitalistisch oder was auch immer. Es gibt keinen Grund, auf deren Geheul was zu geben. Wenn man sich über das Geheul und die Meinungen sämtlicher Ideologen aufregt, hätte man nichts anderes mehr zu tun.

Wie ich schon sagte, basiert jedes System immer auch auf einer Ideologie.
Und wenn es zur Ideologie der linken Spiesser gehört, dem Verbrecher das Recht einzuräumen, den Tatort unversehrt zu verlassen, dann hat diese Ideologie eben auch Auswirkungen auf die Gesetze.

Klar, ein Richter muss jemanden dann nach diesen Gesetzen verurteilen.
Wenn die Gesetze sagen, dass man einen Verteidiger hart bestrafen muss, der irgendseine "Verhältnismäßigkeit" überschritten hat, dann wird der Richter das tun.
Und wenn die Gesetze es ihm ermöglichen, einen deutschfeindlichen "Intensivtäter" zu einer kleinen Bewährungsstrafe zu verurteilen, dann wird er das tun, vorallem wenn er ein linker Spiesser ist.
Linke Spiesser sind ja grundsätzlich immer auch deutschfeindliche Rassisten.

Das beweist doch nur, dass das System der linken Spiesser der letzte Schrott ist.
Also weg damit.


Das ist eine kindlich-naive, höchst einfältige Perspektive. Die Realität sieht anders aus:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/schusswaffen-in-den-usa-sieben-kinder-und-jugendliche-sterben-pro-tag-a-997192.html
http://www.n-tv.de/politik/Die-Macht-der-US-Waffenlobby-article9792376.html


Die meisten Journalisten sind linke Spiesser.
Von daher muss man zwischen Wirklichkeit und linker Propaganda unterscheiden können.
Spiegel und n-tv sind linke Propaganda hoch drei.

kotzfisch
17.06.2015, 22:51
Zum einen ist es völlig falsch, aus einem Fall ein ganzes System herzuleiten. Zum anderen hat zurecht alles seine Grenzen - auch Notwehr. Wäre dem nicht so, würde man rechtsfreie Räume schaffen, die ihrerseits zu einem neuen Platz der Kriminalität werden. Ein Verteidiger steht nicht außerhalb von Recht und Gesetz. Wo kämen wir hin, wenn dem so wäre. Er wird dann kriminalisiert, wenn er selber erweislich eine entsprechende Tathandlung begeht. Du machst dir keine Vorstellung, wie oft Notwehr als Tatbegründung missbraucht wird.



Und woran machst du das fest? CDU und FDP unterscheiden sich noch mehr als deutlich von den Linken.



Richter entscheiden kaum nach irgendwelchen eigenen ideologischen Vorstellungen, sondern nach Aktenlage in Korrelation zu geltendem Recht. Die juristisch maßgeblichen Feinheiten sieht der Außenstehende selten, sondern stellt einen bestimmten (regelmäßig unvollständigen) Informationsstand seinem eigenen Bauchgefühl gegenüber, was dann zu völlig falschen Schlussfolgerungen führt. Ich weiß nicht, was es an dem letztgültigen Urteil im Falle von Sven G. zu bemängeln gäbe. Dass er das Maß völlig überschritten hatte, räumte Sven G. sogar selber ein.



Das halte ich für ein Gerücht erster Sahne! Nenne mir mal solch einen Fall.



Auch das halte ich für ein Gerücht. Ein kleiner Steuerhinterzieher landet nicht so schnell hinter Gittern. Da muss er es schon arg bunt treiben oder eben doch kein kleiner, sondern ein gewichtiger Steuerhinterzieher sein.



Fanaten und Ideologen gibt es überall und in allen politischen Lagern - egal, ob links, rechts, religiös, öko, spirituell, kapitalistisch oder was auch immer. Es gibt keinen Grund, auf deren Geheul was zu geben. Wenn man sich über das Geheul und die Meinungen sämtlicher Ideologen aufregt, hätte man nichts anderes mehr zu tun.



Politik kennt vordergründig nur zwei Götter: Macht und Geld! Da ist für Ideologien wenig Platz. Solche dienen eher dazu, dem Volk Honig ums Maul zu schmieren. Hat man den Eindruck, der Wähler will was für oder gegen Ausländer hören, bekommt er das. Und will man ihn vor den Karren für igendwelche Interessen spannen, dann gibts entsprechende ideologische Bonbons.



Das ist ein Bild, das du dir irgendwie zusammengemalt hast, mit der Realität hat das aber nichts zu tun. Solche "linke Spiesser" gibt es schlichtweg nicht. Was es in dem Zusammenhang gibt, das sind betriebsblinde, grenzenlos für alles Verständnis habende Sozialarbeiter, wie man sie z. B. häufig in der Jugendgerichtshilfe antrifft. Auch der eine oder andere Jugendrichter ist in dem Punkt etwas anfällig. Ansonsten aber halte ich dein Bild für ziemlich realitätsfremd.



Der "normale Mensch" hat selten Ahnung vom Recht. Dass er anders tickt, als juristisch geschulte Menschen, liegt auf der Hand.



Das ist eine kindlich-naive, höchst einfältige Perspektive. Die Realität sieht anders aus:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/schusswaffen-in-den-usa-sieben-kinder-und-jugendliche-sterben-pro-tag-a-997192.html
http://www.n-tv.de/politik/Die-Macht-der-US-Waffenlobby-article9792376.html

Wenn du glaubst, dass eine liberalere Bewaffnung nur für eine Seite wirksam ist, dann irrst du gewaltig.



Nochmals: das ist ein Phantasiekonstrukt von dir, bar jeglicher Realität. Solch ein Verständnis haben bestenfalls Anarchisten.



So frappant verschieden sind die vorherrschenden gar nicht mal. Entscheidend verschieden sind meist jene, die in den Köpfen einzelner Zeitgenossen rumspuken, weil sie ziemlich kurzsichtig und undurchdacht sind.

Der Dummheit sind Götter meist machtlos ergeben.Der differenzierten Betrachtung oft sowieso.Grüß Dich Gott und willkommen zurück hier.

Dalmatin
18.06.2015, 00:11
Fakt ist, dass das herrschende System daran interessiert ist, dass der Täter den Tatort unversehrt verlassen darf.
Das hat logischerweise zur Folge, dass dieses System daran interessiert ist, den Verteidiger möglichst wehrlos und kampfunfähig zu machen, ihn zu kriminalisieren.

Wie erklärst du dir aus dieser Feststellung dann die zahllosen Freisprüche eben gerade aufgrund von Notwehr? Diese Fälle sind dir im Gros noch nicht mal bekannt, weil sie selten den Weg in die Medien finden. Es gibt sie aber - und das nicht zu knapp!


Mal ein Beispiel aus eigener Erfahrung:
Vor ca. 20 Jahren war ich mit meiner damaligen Freundin auf einem Volksfest. Dann ist sie pinkeln gegangen. Als sie vom WC zurückkam, sah ich, wie ein besoffener Spinner sie angegriffen hat.
Er hat sie am Kragen gepackt und ihr Ohrfeigen gegeben.
Dann bin ich natürlich schnell da hin gerannt, habe den Kerl von ihr weggeschubst, habe ihm zwei Faustschläge und einen Tritt vors Bein verpasst.
Dann ist er umgefallen. (Man muss dazusagen, dass der Kerl um einiges grösser und breiter war als ich).
Damit war das Thema für mich erledigt.
Aber der Spinner hat dann die Polizei gerufen, es wurden Personalien aufgenommen usw.
Ein paar Wochen später hatte ich plötzlich eine Lampe wegen "gefährliche Körperverletzung" und bin zur Polizei vorgeladen worden.
Der Polizist hat mir dann erklärt, dass die beiden Faustschläge noch im Rahmen waren, aber der Tritt gegen das Bein hätte die "Verhältnismäßigkeit" überschritten.
Ah ja...

Die Polizei redet viel, wenn der Tag lange ist. Wenn du deshalb verurteilt worden bist, dann ganz sicher nicht wegen der Verhältnismäßigkeit, denn es bedürfte schon eines unerträglichen Missverhältnisses, um überhaupt in die Bahn zu gelangen (vgl. auch Beschluss des BGH vom 01.03.2011, Az. 3 StR 450/10). Solch ein unerträgliches Missverhälntis ist juristisch ein höchst exotischer Ausnahmefall. Eher denkbar wäre der Umstand, dass es an der Erforderlichkeit einer Verteidigungshandlung fehlte, z. B. weil kein gegenwärtiger Angriff mehr stattfand.


Und genau das verstehen die linken Spiesser dann unter "Gerechtigkeit".
In einer gerechten Ordnung hätte man zu dem Angreifer gesagt:
"Pass mal auf, Du Knallkopp, wenn Du meinst, Du müsstest Frauen angreifen, dann musst Du Dich nicht wundern, wenn der Mann kommt und Dir eine gehörige Tracht Prügel verabreicht. Du kannst froh sein, dass Dir nicht mehr passiert ist.
So, und jetzt schleich Dich."

Eine gerechte Ordnung legitimiert Rache und Vergeltung nicht.


Ich kann da keine nennenswerten Unterschiede feststellen.

Die würdest du schneller feststellen, als dir lieb ist, hätten wir tatsächlich eine linke Regierung. Aber ich muss dir insofern Recht geben, dass unsere gegenwärtige Regierung durchaus einem gewissen Linksdruck (vorwiegend durch die Medien) gegenübersteht.


Ein System basiert immer auch auf einer Ideologie.

Kommt drauf an, wie weit man den Begriff der Ideologie fasst. Wenn jeglicher Wert auf Ideologie basiert, dann könnte man das wohl so feststellen. Wobei man anmerken muss, dass Ideologie Sachargumente stets ihren Maximen unterordnet. In unserem System ist - zumindest überwiegend - aber das Gegenteil der Fall.


In Berlin haben mal ein paar Moslems in einem U-Bahnhof einen Kerl namens Guiseppe ermordet. Das müsste im Jahr 2010 gewesen sein.
Und die Täter haben dafür nur ganz kleine Bewährungsstrafen bekommen.

Das Urteil dürfte - soweit ich das noch in Erinnerung habe - nicht rechtskräftig sein, da die Staatsanwaltschaft damals Berufung ankündigte und wohl auch einlegte. Von Ermordung kann aber trotzdem keine Rede sein, sondern eben von Körperverletzung mit Todesfolge. Das war aber weniger das Problem, sondern der Umstand, dass der Richter darin einen minderschweren Fall sah (Mitschuld des Opfers). Dass der BGH dies bestätigen wird, halte ich für unwahrscheinlich. Nebenbei erntete das Urteil auch einige Reaktionen des Unverständnisses seitens der Politik. Weder der Umstand der Berufung durch die StA, noch die Unmutsäußerungen seitens der Politik ob dieses Urteils decken sich mit deiner Feststellung, wonach das herrschende System daran interessiert sei, dass der Täter unbedingt unbehelligt davonkommen soll.


Der Richter, der die Mörder von Guiseppe zu kleinen Bewährungsstrafen verurteilt hat, ist dafür bekannt, dass er Steuerhinterzieher sehr hart bestraft.

Dazu kann ich nichts sagen... ich kenne seine Urteile nicht.


Es ist doch sehr auffällig, dass Steuerhinterzieher oft sehr harte Strafen bekommen, während z.B. deutschfeindliche "Intensivtäter" nur sehr milde Strafen bekommen.
Warum gibt es wohl "Intensivtäter"?
Weil das System der linken Spiesser auf ganzer Linie versagt hat.
Also weg damit.

Du vergleichst Äpfel mit Tomaten, denn die meisten Täter, über die du hier sprichst, fallen unter ein Sonderstrafrecht, nämlich dem Jugendstrafrecht. Und das haben - nebenbei bemerkt - nicht "die linken Spießer" erfunden, sondern das entwickelte sich laaaaaange vor irgendwelchen "linken Spießern" heraus und zwar parallel in vielen Ländern. In Deutschland hat es sich um die Jahrhundertwende 18xx/19xx durchschlagend etabliert. Da existieren deine "linken Spießer" noch nichtmal Samenzelle hinter dem väterlichen Hosenstall ;)


Wie ich schon sagte, basiert jedes System immer auch auf einer Ideologie.
Und wenn es zur Ideologie der linken Spiesser gehört, dem Verbrecher das Recht einzuräumen, den Tatort unversehrt zu verlassen, dann hat diese Ideologie eben auch Auswirkungen auf die Gesetze.

Diese Ideologie gibt es aber nicht - zumindest nicht systemetabliert. Sie ist ein Hirngespinst, das du dir kreierst.


Klar, ein Richter muss jemanden dann nach diesen Gesetzen verurteilen.
Wenn die Gesetze sagen, dass man einen Verteidiger hart bestrafen muss, der irgendseine "Verhältnismäßigkeit" überschritten hat, dann wird der Richter das tun.

Nenne mir diese entsprechenden Gesetze. Ich nenne dir hier zwei der maßgeblichsten, nämlich §§ 32, 33 StGB:

§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

§ 33 Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Und jetzt sage mir, wo da steht, dass man einen Verteidiger hart bestrafen muss. Und bei der Gelegenheit auch gleich die Mär von der Verhältnismäßigkeit.


Und wenn die Gesetze es ihm ermöglichen, einen deutschfeindlichen "Intensivtäter" zu einer kleinen Bewährungsstrafe zu verurteilen, dann wird er das tun, vorallem wenn er ein linker Spiesser ist.

Wenn eine möglichst milde Strafe anvisiert wird, dann meist aus Gründen, weil es sich um Jugendliche handelt. In diesen Genuss kommen übrigens auch deutsche, ausländerfeindliche Jugendliche.


Linke Spiesser sind ja grundsätzlich immer auch deutschfeindliche Rassisten.

Die findest du aber nicht unter Richtern.


Das beweist doch nur, dass das System der linken Spiesser der letzte Schrott ist.
Also weg damit.

Mir sind Idelogen generell zuwider - egal, ob sie von links, von rechts, von Jesus oder Mohammend losgeschickt kommen.


Die meisten Journalisten sind linke Spiesser.
Von daher muss man zwischen Wirklichkeit und linker Propaganda unterscheiden können.
Spiegel und n-tv sind linke Propaganda hoch drei.

Das ändert aber nichts an den Tatsachen, die in den beiden Artikeln beschrieben sind.

Dalmatin
18.06.2015, 00:13
Da ich schuldig bin diesen Thread eröffnet zu haben, möchte ich auch mal wieder eine Wortmeldung von mir lassen, ich tat es aufgrund persönlicher Betroffenheit und möchte gegenwärtig noch nicht mehr dazu sagen.


Das das Notwehrrecht, so wie es im Juristischen sinne gedacht ist, durch tieferes nachdenken ziemlich schlüssig und verständlich rüberkommt, eröffnet sich ausgeglichenen und einigermaßen auf neutraler ebene befindlichen Menschen, eben um einiges leichter.

Betroffene, welche warum auch immer den Rahmen des Notwehrrechtes überschreiten, blüht ja auch nicht zwingend eine Verurteilung wegen Totschlages, siehe den Fall des Hell`s Angel Rockers, welcher einen SEK Beamten durch eine Tür erschoss, in der irrigen Annahme,(so seine Behauptung) es handele sich um einen Angriff von Bandidos angehörigen.
Freispruch !
Begründung, "Putativnotwehr".
Der Aufschrei war groß und ich konnte es auch kaum fassen, aber Gerichte Urteilen eben schlicht und einfach nach Faktenlagen, nicht nach persönlich individuellen Gerechtigkeitsempfindlichkeiten.

Betroffene Opfer von Angriffen auf sich selbst oder hab und gut, denken zum Zeitpunkt der Tat Geschehnisse wohl auch eher selten über die Rechtsfolgen ihrer eigenen Abwehr Handlungen nach.

Dem Gesetzgeber bleibt bei genauer Überlegung eigentlich gar nichts anderes übrig den Rahmen des Notwehrrechtes so eng zu stecken wie es eben geht,(aber für manche ist selbst das noch zu weit), um keine Freiräume für als Notwehr getarnte Morde zu schaffen.

Es gibt einfach erschreckend gewissenlose Mitbürger, die vor nichts zurückschrecken.

:gp:

Dalmatin
18.06.2015, 00:18
Der Dummheit sind Götter meist machtlos ergeben.Der differenzierten Betrachtung oft sowieso.Grüß Dich Gott und willkommen zurück hier.

Tja, das hatte der gute Schiller wohl schon früh erkannt ;)

Danke für den netten Willkommensgruß :hsl:

Freiheitsbote
18.06.2015, 00:56
Die Polizei redet viel, wenn der Tag lange ist. Wenn du deshalb verurteilt worden bist, dann ganz sicher nicht wegen der Verhältnismäßigkeit, denn es bedürfte schon eines unerträglichen Missverhältnisses, um überhaupt in die Bahn zu gelangen (vgl. auch Beschluss des BGH vom 01.03.2011, Az. 3 StR 450/10). Solch ein unerträgliches Missverhälntis ist juristisch ein höchst exotischer Ausnahmefall. Eher denkbar wäre der Umstand, dass es an der Erforderlichkeit einer Verteidigungshandlung fehlte, z. B. weil kein gegenwärtiger Angriff mehr stattfand.

Naja, ich musste vor Gericht.
Der Richter hat dann gesehen, dass das arme "Opfer", dem ich vors Bein getreten habe, grösser und breiter war als ich.
Und er hat auch zugegeben, dass er meine Freundin angegriffen und geschlagen hat, weil er "schlecht drauf" war.
Da hat der Richter gesagt, wenn ich 200 Mark bezahle, wird die Sache eingestellt. Mein Rechtsanwalt hat dann gesagt, dass ich das so machen soll.
Aber das ich deswegen überhaupt angeklagt wurde, ist eine Sauerei. Und das ich 200 Mark bezahlen musste, sowieso.


Eine gerechte Ordnung legitimiert Rache und Vergeltung nicht.

Das sagst Du.
Ich bin da ganz anderer Auffassung.


Aber ich muss dir insofern Recht geben, dass unsere gegenwärtige Regierung durchaus einem gewissen Linksdruck (vorwiegend durch die Medien) gegenübersteht.

Siehste.


Kommt drauf an, wie weit man den Begriff der Ideologie fasst. Wenn jeglicher Wert auf Ideologie basiert, dann könnte man das wohl so feststellen. Wobei man anmerken muss, dass Ideologie Sachargumente stets ihren Maximen unterordnet. In unserem System ist - zumindest überwiegend - aber das Gegenteil der Fall.

Jeder Mensch vertritt bestimmte Ideale und Werte. Und wenn ein Mensch Gesetze macht, basieren diese Gesetze auf seinen Idealen und Wertvorstellungen.
Und die Gesetzgebung der linken Spiesser basiert eben auf deren "Idealen" und "Werten".


Von Ermordung kann aber trotzdem keine Rede sein, sondern eben von Körperverletzung mit Todesfolge.

Ja, klar, wenn deutschfeindliche Rassisten/Moslems einen Mord begehen, wird das von den linken Spiessern immer zu einer "Körperverletzung mit Todesfolge" gemacht.
In einer gerechten Ordnung würden sie schlicht und einfach die Todesstrafe bekommen, egal ob man das nun als Mord oder sonst was einstuft.


Das war aber weniger das Problem, sondern der Umstand, dass der Richter darin einen minderschweren Fall sah (Mitschuld des Opfers).

Da haben wir also ein paar deutschfeindliche Rassisten/Moslems, die einen Jungen totschlagen bzw. tottreten wollen.
Der Junge hat Angst, läuft weg und vor ein Auto, was er leider nicht überlebt.
Klar, dass ein linker/deutschfeindlicher Richter darin einen "minderschweren Fall" sieht und sogar dem Jungen noch eine "Mitschuld" gibt, um die Mörder zu kleinen Bewährungsstrafen verurteilen zu können.

In einer gerechten Ordnung wäre das nicht passiert.
Denn man darf ja nicht vergessen, dass die Mörder sog. "Intensivtäter" waren, d.h. also, dass sie schon vor diesem Mord diverse Verbrechen begangen haben.
Sie sind also niemals richtig bestraft worden und mussten nie die Verantwortung für ihre Taten übernehmen.
Selbst nachdem sie einen Mord begangen haben, hat ein linker/deutschfeindlicher Richter es so gedreht, dass sie keine Verantwortung für ihre Tat übernehmen müssen.


Du vergleichst Äpfel mit Tomaten, denn die meisten Täter, über die du hier sprichst, fallen unter ein Sonderstrafrecht, nämlich dem Jugendstrafrecht.

Das Jugendstrafrecht gehört sowieso abgeschafft.
Das ist neben der Einkommenssteuer der grösste Schwachsinn, den es gibt.


Nenne mir diese entsprechenden Gesetze. Ich nenne dir hier zwei der maßgeblichsten, nämlich §§ 32, 33 StGB:
§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
§ 33 Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Soweit die Theorie.


Wenn eine möglichst milde Strafe anvisiert wird, dann meist aus Gründen, weil es sich um Jugendliche handelt.

Und warum wird eine milde Strafe anvisiert?
Um "Intensivtäter" zu züchten.
In einer gerechten Ordnung muss jeder Mensch - egal ob er 15 oder 50 ist - die volle Verantwortung für seine Handlungen übernehmen.
In schweren Fällen bedeutet das dann die Todesstrafe.


Die findest du aber nicht unter Richtern.

Linke Spiesser sind grundsätzlich immer auch deutschfeindliche Rassisten.
Und die findet man häufig unter Journalisten, Lehrern, Politikern und eben auch Juristen, wie z.B. Richtern.

Trantor
18.06.2015, 07:47
Das ist denkbar falsch! Unsere Rechtsgüter basieren auf einem langen, langen Erfahrungshintergrund, der sich aus der menschlichen Zivilisation herausgebildet hat und gerade nicht auf beliebige und noch weniger auf ideologische Wertvorstellungen.
Ich habe hier nicht den Standpunkt behauptet, wonach es eine universal gültige objektive Gerechtigkeit gäbe. Von daher geht deine Argumentation ins Leere!
Du Widersprichst dich schon in den ersten zwei Sätzen.
Die Logik ist ganz enfach, wenn es keine objektive Gerechtigikeit gibt ist das Recht zwangsweise beliebig. Die Schlüsse die man aus historischen Erfahrungen gezogen hat sind eben ebenfalls nicht objektivierbar. Manche haben diese Erfahrungen gemacht manche andere. Manche ziehen diese Schlüsse manche ziehen andere Schlüsse. Solange es keine Objektivierbarkeit gibt, hat keiner das Recht zu sagen so ist es richtig oder so ist es falsch. Das nennt man Beliebigkeit.
Das es trotzdem grundsätzliche Gemeinsamkeiten gibt und grundsätzliche Regelungen die für eine Gesellschaft Sinn machen und ihr zum Vorteil gereichen und in fast allen Gesellschaften ähnlich behandelt werden ändert an dieser Feststellung nichts.
Spätestens im Detail kommen die Unterschiede zu tragen wie eben bei der Frage Todesstrafe oder nicht oder wo hört die Selbstverteidigung auf und das Verbrechen an.


Nochmals: du diskutierst in dem Zusammenhang einzig mit dir selber! Niemand - außer dir - argumentiert hier objektive, universelle Gerechtigkeit. Das ist alleine DEINE Fiktion!

Diese Erklärung bzgl der fehlende objektivierbarkeit von Gerechtigkeit ist die Grundlage für die Argumentation warum es keinen Sinn macht darüber zu streiten wieweit Selbstverteidigung gehen kann, da dies eine rein subjektive Entscheidung ist und sich das Recht in diesen Detailfragen eben nach Mehrheiten oder subjektiven Schlüssen der Machthaber richtet.




Abgesehen von dem Umstand, dass die von dir argumentierte Beliebigkeit Unfug ist,
Es ist Unfug weil....?
Du weist doch noch was ein Argument ist oder?




Der erste Satz von dir, der sich tatsächlich mit dem Thema befasst. Da halte ich engegen, dass es an der Aussage, wonach hierzulande "der Verteidiger kriminalisiert wird", an jeglicher Substanz fehlt. Das geht schon damit los, dass die Leute hier, die sowas äußern, nicht den Hauch einer Ahnung von dem Rechtssystem haben, über das sie sich auszulassen versuchen. Dein Vergleich mit anderen Rechtssystemen geht ebenfalls fehl, denn selbst in den USA braucht es den erwiesenen Tatbestand der erforderlichen Selbstverteidigung, um eine solche zu rechtfertigen. Im Raum steht auch dort zunächst der Tatbestand einer strafbaren Handlung, was hier im Forum bereits als Kriminalisierung gehandelt wird. Der Umstand, dass in den USA ein großzügigerer Umgang in Punkto Selbstverteidigung vorherrscht, ist vordergründig der dortigen Verbreitung von Waffen geschuldet. Mit Ideologie hat das nicht viel zu tun.

Auch die Waffengesetzte sind einer Ideeologie geschuldet, wie so ziemlich alles was Gerechtigkeit angeht.
Fakt ist einfach das es Mesnchen gibt welche nach ihrem subjektivem Gerechtiigkeitsgefühl bzgl ihrer Selbstverteidigung weiter zu gehen als es nach dem deutschen Gestzt erlaubt ist. Das es mehrere Menschen gibt die so denken, beweist sich dadurch das es Länder gibt welche diesen Menschen recht gibt. In dem einen Land wird die ideologische Entscheidung in die eine Reichtung getroffen in dem anderen eben eine andere.
Keine von beiden ist richtig da keine objektiviert werden kann. Entsprechend dem kann durchaus das Gefühl entstehen bei der Selbstverteidigung als Verbrecher behandelt zu werden da es seinem subjektiven Gerechtigkeitsempfinden widerspricht, und das er damit nicht alein ist beweisen Länder wie Amerika wo eben ein anderes Recht gesprochen wird.
Darum auch der lange Vorbau bezüglich der Objektivierbarkeit.
Aber offensichtlich habe ich dich als Juristen damit überfordert....


Gnadenlos unreflektiert und auch reichlich einfältig und hirnlos ist hier eigentlich nur dein Selbstverständnis, mit welchem du die Welt in linke und rechte Ideologen einteilst (sofern sie nicht deiner Meinung sind), und dich selber vermutlich in der verständigen, weisen Mitte wähnst :D

Auch hier wieder fehlt dir das Verständnis, ich habe nicht geteilt ich habe beide Ideolgogien in einen Sack gesteckt. Denn ein Ausdruck des Extremismus ist es zu glauben die alleinige Wahrheit zu besitzen und dabei macht es keinen Unterschied ob man der Linken oder Rechten Seite angehört.


Darüber hinaus habe ich hier überhaupt keine Gerechtigkeitsvorstellung geäußert, die ich für die einzig wahre halte. Auch diese ist ein reines Phantasieprodukt von dir. Und so kann ich mein Posting an dich damit abschließen, wie ich es begonnen habe: du diskutierst überwiegend mit dir selber. Du phantasierst dir was zusammen und darüber diskutierst du dann.

Doch indirekt schon, du hast jemanden der meint das man bei der Selbstverteidigung in Deutschland wenn man nach seinem eigenen Gerechtigkeitsgefühl handelt in den Bereich der Kriminalität rutscht, lächrlich gemacht. Damit stellst du dein Gefühl von Gerechtigkeit über seines. Das ist letztendlich normal, jeder macht das, man sollte aber genügend Selbstreflektion haben um zu wissen das seine eigen Gerechtigkeitsvorstellung nicht zwingend das non + Ultra ist.

Dalmatin
18.06.2015, 12:19
Du Widersprichst dich schon in den ersten zwei Sätzen.
Die Logik ist ganz enfach, wenn es keine objektive Gerechtigikeit gibt ist das Recht zwangsweise beliebig.

Das ist keine Logik, sondern allerbestenfalls eine recht eindimensinale, naiv-kindliche Schlussfolgerung. Die Rede war von einer universal gültigen objektiven Gerechtigkeit. Eine solche gibt es natürlich nicht. Das heißt aber längst nicht, dass deshalb zwangsläufig Beliebigkeit vorherrscht, denn das ist definitiv nicht der Fall! Schonmal was von Empirie gehört? Wissenschaft.... ist dir auch kein Begriff? Wenn man in solch Metaperspektiven analysiert, dann müsste man zu dem Schluss kommen, dass man in dem Zusammenahng wohl von einer relativen Objektivität sprechen kann, die sich in enger Korrelation zur Empirik aller wissenschaftlichen Disziplinen verhält.


Die Schlüsse die man aus historischen Erfahrungen gezogen hat sind eben ebenfalls nicht objektivierbar. Manche haben diese Erfahrungen gemacht manche andere. Manche ziehen diese Schlüsse manche ziehen andere Schlüsse.

Das ist einmal mehr trantorischer Schwachsinn im Quadrat! Deine "Überlegung" hätte vielleicht Berechtigung, würden die Menschen in kleinen, isolierten Kulturen leben und obendrein jenseits jeglicher Erkenntnisfähigkeit. Für dein Argument bist du aber allein in Punkto Isolation zigtausend Jahre zu spät dran.


Solange es keine Objektivierbarkeit gibt, hat keiner das Recht zu sagen so ist es richtig oder so ist es falsch. Das nennt man Beliebigkeit.

Es gibt aber Objektivierbarkeit. Deine kindlichen Gedanken und Schlussfolgerungen zum Thema gehen in dem Zusammenhang völlig fehl!


Das es trotzdem grundsätzliche Gemeinsamkeiten gibt und grundsätzliche Regelungen die für eine Gesellschaft Sinn machen und ihr zum Vorteil gereichen und in fast allen Gesellschaften ähnlich behandelt werden ändert an dieser Feststellung nichts.
Spätestens im Detail kommen die Unterschiede zu tragen wie eben bei der Frage Todesstrafe oder nicht oder wo hört die Selbstverteidigung auf und das Verbrechen an.

Das interessiert nicht im Ansatz, was den Kontext unserer Diskussion anbelangt, weil dessen Ausgangspunkt sich ausschließlich inhärent eines ganz bestimmten Rechtssystem bezog!


Diese Erklärung bzgl der fehlende objektivierbarkeit von Gerechtigkeit ist die Grundlage für die Argumentation warum es keinen Sinn macht darüber zu streiten wieweit Selbstverteidigung gehen kann, da dies eine rein subjektive Entscheidung ist und sich das Recht in diesen Detailfragen eben nach Mehrheiten oder subjektiven Schlüssen der Machthaber richtet.

Falsch! Es ist DEINE subjektive Erklärung ob einer fehlenden Objektivierbarkeit. Die mag ja vielleicht in deinem Kopf existieren, jedoch hat sie deshalb keinen Anspruch auf Wahrheit und Realitätsgehalt. Wenn auch nicht universal gültig, so ist Recht durchaus objektivierbar und wird dementsprechend auch gehandelt.


Es ist Unfug weil....?
Du weist doch noch was ein Argument ist oder?

Du weißt noch, was Lesen und Verstehen in die Praxis umgesetzt bedeutet? Ja? Dann lies im zitierten Posting ein paar Absätze drüber, da habe ich die Erklärung bereits geliefert.


Auch die Waffengesetzte sind einer Ideeologie geschuldet, wie so ziemlich alles was Gerechtigkeit angeht.

Mit Ideologie hat das meist nichts zu tun, sondern mit ganz pragmatischen und kulturell spezifischen Hintergründen, die sich im jeweiligen gesellschaftlichen Gefüge tradiert haben. Lies mal ein wenig über die Geschichte der Waffenkultur in den USA, dann leuchtet vielleicht auch dir ein wenig was ein. Gerechtigkeit basiert zudem auf übereinkommende, methodische Erkenntnis und Logik und nicht auf Ideologie.


Fakt ist einfach das es Mesnchen gibt welche nach ihrem subjektivem Gerechtiigkeitsgefühl bzgl ihrer Selbstverteidigung weiter zu gehen als es nach dem deutschen Gestzt erlaubt ist. Das es mehrere Menschen gibt die so denken, beweist sich dadurch das es Länder gibt welche diesen Menschen recht gibt. In dem einen Land wird die ideologische Entscheidung in die eine Reichtung getroffen in dem anderen eben eine andere.

Das subjektive Gerechtigkeitsgefühl ist in dem Zusammenhang völlig irrelevant - gleichsam dein "Argument", dass irgendwas bewiesen wäre, weil es Länder gäbe, welche solchen Menschen Recht geben würde. Solche Länder gibt es nicht, auch die USA, an die du vermutlich in dem Zusammenhang gerade denkst, kommen deiner Vorstellungswelt nicht nach! Du hast weder den leisesten Dunst einer Ahnung vom US-Recht oder dem anderer Länder (außer natürlich, was du oberflächlich vermutlich aus den Medien kennst), noch bist du in der Lage, einen rechtsphilosophisch haltbaren oder zumindest substantiierten Gedanken zu fassen.


Keine von beiden ist richtig da keine objektiviert werden kann.

Doch, kann es und wird es auch!


Entsprechend dem kann durchaus das Gefühl entstehen bei der Selbstverteidigung als Verbrecher behandelt zu werden da es seinem subjektiven Gerechtigkeitsempfinden widerspricht, und das er damit nicht alein ist beweisen Länder wie Amerika wo eben ein anderes Recht gesprochen wird.
Darum auch der lange Vorbau bezüglich der Objektivierbarkeit.

Nochmals: du hast vom US-Recht keinen Dunst, glaubst aber, irgendwas darüber zu wissen. Und du hast auch nicht kapiert, was ich dir speziell dazu im letzten Beitrag erklärte, sondern laberst weiter von irgendwelchen verschiedenen Ideologien und Beliebigkeit, weil nicht objektivierbar. Das ist gelebter Schwachsinn!


Aber offensichtlich habe ich dich als Juristen damit überfordert....

Natürlich überforderst du mich damit. Das liegt nunmal in der Natur der Sache, dass ich eben Jurist und kein Psychiater oder Pädagoge bin, die wohl eher Verständnis für deinen Hirnsalat und seine Ursachen aufbringen könnten.


Auch hier wieder fehlt dir das Verständnis, ich habe nicht geteilt ich habe beide Ideolgogien in einen Sack gesteckt. Denn ein Ausdruck des Extremismus ist es zu glauben die alleinige Wahrheit zu besitzen und dabei macht es keinen Unterschied ob man der Linken oder Rechten Seite angehört.

Das spielt überhaupt keine Rolle! Dann teilst du eben in Extremisten und Nichtextremisten auf - bleibt sich unterm Strich strukturell gleich!


Doch indirekt schon, du hast jemanden der meint das man bei der Selbstverteidigung in Deutschland wenn man nach seinem eigenen Gerechtigkeitsgefühl handelt in den Bereich der Kriminalität rutscht, lächrlich gemacht. Damit stellst du dein Gefühl von Gerechtigkeit über seines. Das ist letztendlich normal, jeder macht das, man sollte aber genügend Selbstreflektion haben um zu wissen das seine eigen Gerechtigkeitsvorstellung nicht zwingend das non + Ultra ist.

Es ist völlig schnurz, was dieser jemand für eine Gerechtigkeitsvorstellung hat oder nicht hat. Er kritisiert ein System, das er nicht im Ansatz begriffen hat. Darauf zielte mein Angriff. Über rechtsphilosophische Hintergründe oder Themen dreht sich die Diskussion längst nicht, denn das würde erfordern, erstmal das zu begreifen, was kritisiert wird.

Trantor
18.06.2015, 13:19
Das ist keine Logik, sondern allerbestenfalls eine recht eindimensinale, naiv-kindliche Schlussfolgerung. Die Rede war von einer universal gültigen objektiven Gerechtigkeit. Eine solche gibt es natürlich nicht. Das heißt aber längst nicht, dass deshalb zwangsläufig Beliebigkeit vorherrscht, denn das ist definitiv nicht der Fall! Schonmal was von Empirie gehört? Wissenschaft.... ist dir auch kein Begriff? Wenn man in solch Metaperspektiven analysiert, dann müsste man zu dem Schluss kommen, dass man in dem Zusammenahng wohl von einer relativen Objektivität sprechen kann, die sich in enger Korrelation zur Empirik aller wissenschaftlichen Disziplinen verhält.

auch relative Objektivität ist keine Objektivität auch sie ist abhängig von den Zielen Ideolgien und Wertvorstellungen der einzelnen Subjekte und damit eben subjektiv.
Gleiches gilt für die Schlussfolgerungen der Wissenschaft und Empirie ich kann zwar wissenschaftlich feststellen welche gesetzliche Massnahmen ein bestimmtes gesetztes Ziel wohl am besten erreichen würde. Das Ziel selbst aber ist wiederum rein subjektiv definiert. Es gibt keine objektivierbaren Ziele und damit keine objektivierbare Gerechtigkeit und damit kein objektiviertes Recht - ist das denn so schwer zu verstehen?


Das ist einmal mehr trantorischer Schwachsinn im Quadrat! Deine "Überlegung" hätte vielleicht Berechtigung, würden die Menschen in kleinen, isolierten Kulturen leben und obendrein jenseits jeglicher Erkenntnisfähigkeit. Für dein Argument bist du aber allein in Punkto Isolation zigtausend Jahre zu spät dran.

Dann zeige mir dochmal anhand wissenschaftlicher Studien oder auf Basis historischer Erfahrungen wie man damit objektiv die Todesstrafe rechtfertigen kann oder nicht.
ansonsten bleibt es dabei wie bei dir üblich , kein Gegenargument nur Beleidigung.
Dh solange es keine Antwort auf die Frage gibt bzw kein passendes Gegenargument bleibt es dabei auch wissenschaftliche Erkenntnise und auch keine historische Erfahrungen führen zu einer Objektivierbarkeit von Zielen und damit von Recht und Gesetzt.


Es gibt aber Objektivierbarkeit. Deine kindlichen Gedanken und Schlussfolgerungen zum Thema gehen in dem Zusammenhang völlig fehl!

Rabähhh Rabähh es gibt Objektivierbarkeit Rabähh Rabähh Rabääh ich will mein Weltbild nicht ändern Rabähh. Meine Fresse bist du ein kleines Kind, hat dir nie jemand beigebracht das Widerspruch ohne Argumente sinnlos ist? Bring ein Gegenargument wenn du widersprischt, "Nein das ist falsch" brüllen und mit dem Fuss wie Rumpelstilzchen aufzustampfen ist kein Gegenargumtent.
Es gibt keine Objektivierbarkeit wie du im letzten Post schon selbst zugestimmt hattest in Bezug auf "Gerechtigkeit" - alles alles in Leben ist von persönlichen Zielen und Wertvorstellungen abhängig, die Ideolgie das Gerechtigkeitsempfinden, entsprechend auch das Recht und kein Mensch hat das Recht zu sagen meine Wertevorstellung ist besser oder gültiger als deine - der einzige Massstab der sinnvollerweise anzulegen ist ist ein Mehrheitsentscheid und selbst der ist keine objekltive Lösung sondern nur eine praktikable.

ansonsten hat das alles weiterreden keinen Sinn erst recht nicht wenn du dir laufend selbst widersprichst.
Gerechtigkeit ist nicht objektivierbar aber Recht schon?
DH Recht hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun?
Und wenn doch wie kann es denn sein das das eine objektivierbar sein soll das andere aber nicht?

sy aber offensichtlich hast du nicht den Horizont diese Fragen zu beantwort ja nichtmal die Selbstreflektion dir selbst diese Fragen überhaupt zu stellen.
Und ja ich habe aufgeteilt zwischen Extremist und Nichtextremist.
Ein Extremist ist per Definition derjenige der seine subjektive Wertvorstellung über die der andere stellt sprich sie für objektiv hält - sprich genau das was du tust.

cornjung
18.06.2015, 14:52
Du machst dir keine Vorstellung, wie oft Notwehr als Tatbegründung missbraucht wird. Richter entscheiden kaum nach irgendwelchen eigenen ideologischen Vorstellungen, sondern nach Aktenlage in Korrelation zu geltendem Recht. Die juristisch maßgeblichen Feinheiten sieht der Außenstehende selten, sondern stellt einen bestimmten (regelmäßig unvollständigen) Informationsstand seinem eigenen Bauchgefühl gegenüber, was dann zu völlig falschen Schlussfolgerungen führt .Der "normale Mensch" hat selten Ahnung vom Recht. Dass er anders tickt, als juristisch geschulte Menschen, liegt auf der Hand.
Hier geht es um Notwehr, also um Verteidigung gegen einen Angriff. Sprich, entscheidend ist, wer sich verteidigt, und wer angefangen hat. Und das ist eine Frage des Sachverhaltes, und der hängt von Zeugen ab. Und wem der Richter glaubt. Beweiswürdigung.

Betroffene, welche warum auch immer den Rahmen des Notwehrrechtes überschreiten, blüht ja auch nicht zwingend eine Verurteilung wegen Totschlages, siehe den Fall des Hell`s Angel Rockers, welcher einen SEK Beamten durch eine Tür erschoss, in der irrigen Annahme,(so seine Behauptung) es handele sich um einen Angriff von Bandidos angehörigen.Freispruch !Begründung, "Putativnotwehr".Der Aufschrei war groß und ich konnte es auch kaum fassen..Es gibt einfach erschreckend gewissenlose Mitbürger, die vor nichts zurückschrecken.
Der Freispruch ist völlig ok !

Das vorinstanzliche LG hatte den A. ja noch zu 8,5 Jahren wegen Todschlags verurteilt. Die haben zwar auch auf Putativnotwehr erkannt, aber behauptet, der gezielte Einsatz einer lebensgefährlichen Waffe müsse grundsätzlich stets zunächst angedroht und gegebenenfalls auch ein Warnschuss abgegeben werden. Die Richter hatten geurteilt, dass der Angeklagte nicht ohne Vorwarnung die tödliche Waffe einsetzen durfte, auch wenn der Angeklagte irrtümlich die Voraussetzungen einer Notwehrlage angenommen habe.

Der BGH hat anders entschieden.. Wenn Warnungen in der konkreten „Kampflage" keinen Erfolg versprechen oder die Gefahr für das angegriffene Rechtsgut sogar vergrößern, dürfe auch eine lebensgefährliche Waffe unmittelbar eingesetzt werden. Im Augenblick irrtümlich angenommener akuter höchster Lebensgefahr sei es dem Angeklagten nicht zuzumuten gewesen, zunächst noch durch weitere Drohungen oder die Abgabe eines Warnschusses auf sich aufmerksam zu machen und seine „Kampf-Position" unter Umständen zu schwächen. Weil dieser seinen Irrtum auch nicht fahrlässig verursacht habe, könne er auch wegen fahrlässiger Tötung nicht verurteilt werden.

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (§ 32 StGB) Als ein solcher Angriff gilt jede Bedrohung rechtlich geschützter Interessen durch menschliches Verhalten. Ein Angriff ist gegenwärtig, sobald diese Bedrohung unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert. Maßstab für das „unmittelbare Bevorstehen" ist hier die Wertung des § 22 StGB (Versuch). Weder erfolgt eine Rechtsgüterabwägung, noch eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Lediglich bei einem krassen Missverhältnis der Rechtsgüter darf das Notwehrrecht nicht angewandt werden, z. B. bei Kindern oder absoluten Bagatellfällen. Das BGH-Urteil stützt sich auf die rechtlich anerkannte Wertung, wonach eine irrtümlich angenommene Notwehrlage wie eine tatsächlich gegebene Notwehrsituation zu behandeln ist. Der Täter geht bei einer solchen sog. Putativnotwehr irrig von Umständen aus, die im Falle ihres tatsächlichen Vorliegens sein Handeln rechtfertigen würden.

Dalmatin
18.06.2015, 22:20
auch relative Objektivität ist keine Objektivität auch sie ist abhängig von den Zielen Ideolgien und Wertvorstellungen der einzelnen Subjekte und damit eben subjektiv.

Aha... die Masse der einzelnen Subjekte drückt ihre Subjektivität aus :D Oh man... dir sind ja offensichtlich nichtmal die grundlegendsten Begriffe geläufig! Relative Objektivität ist einer intersubjektiven Überprüfbarkeit zugänglich und kann somit durchaus den Status von Objektivität für sich beanspruchen. Universelle und absolute Gültigkeit ist dafür nicht erforderlich. Das würde letztlich nämlich ewigliche Gültigkeit in allen Dimensionen bedeuten - ein völlig irrsinniger Anspruch.


Gleiches gilt für die Schlussfolgerungen der Wissenschaft und Empirie ich kann zwar wissenschaftlich feststellen welche gesetzliche Massnahmen ein bestimmtes gesetztes Ziel wohl am besten erreichen würde. Das Ziel selbst aber ist wiederum rein subjektiv definiert. Es gibt keine objektivierbaren Ziele und damit keine objektivierbare Gerechtigkeit und damit kein objektiviertes Recht - ist das denn so schwer zu verstehen?

Zu verstehen ist hier eigentlich nur, dass du keine Ahnung hast. Das beweist sich bereits in deiner Aussage, wonach "...Wissenschaft und Empirie wissenschaftlich feststellen könnte, welche gesetzliche Massnahmen ein bestimmtes gesetztes Ziel wohl am besten erreichen würde...". Dieser Satz könnte von einem 9-jährigen stammen und zeigt eigentlich nur auf, dass du weder verstanden hast, was ich damit eigentlich meinte, noch, dass du überhaupt eine Ahnung hast, wovon du redest. Das ist Hausfreuenphilosophie, was du hier zum Besten gibst. Wissenschaft und Empirie liefern in dem Zusammenhang Daten, zeigen methodisch strukturelle Zusammenhänge und Kausalitäten auf. Nicht mehr und nicht weniger! Selbstverständlich gibt es objektivierbare Ziele und objektivierbare Gerechtigkeit.


Dann zeige mir dochmal anhand wissenschaftlicher Studien oder auf Basis historischer Erfahrungen wie man damit objektiv die Todesstrafe rechtfertigen kann oder nicht.

Dazu gibt es ganze Bibliotheken füllendes Material und gleichermaßen zahllose Studien. Ich werde einen Teufel tun, und mir die Mühe machen, irgendwelche für dich rauszusuchen. Befasse dich mal mit Begriffen, wie überpositives Recht oder Vernunftrecht als Grundlage. Ich habe keine Lust, bei Adam und Eva anzufangen.


ansonsten bleibt es dabei wie bei dir üblich , kein Gegenargument nur Beleidigung.

ansosnten bleibt es dabei wie bei dir üblich, keine Substanz, nur sinnloser Hirnsalat :D


Dh solange es keine Antwort auf die Frage gibt bzw kein passendes Gegenargument bleibt es dabei auch wissenschaftliche Erkenntnise und auch keine historische Erfahrungen führen zu einer Objektivierbarkeit von Zielen und damit von Recht und Gesetzt.

Ja, red dir das halt ein, wenn's dir damit besser geht. Die Realität der menschlichen Zivilisation sieht zwar anders aus, aber... egal!


Rabähhh Rabähh es gibt Objektivierbarkeit Rabähh Rabähh Rabääh ich will mein Weltbild nicht ändern Rabähh. Meine Fresse bist du ein kleines Kind, hat dir nie jemand beigebracht das Widerspruch ohne Argumente sinnlos ist? Bring ein Gegenargument wenn du widersprischt, "Nein das ist falsch" brüllen und mit dem Fuss wie Rumpelstilzchen aufzustampfen ist kein Gegenargumtent.

So, und damit hast du nun dein ohenhin geistig niedriges Niveau nochmals um gut 90 % unterschritten und bringst deinen Alltags-IQ nun ungeschönt zum Ausdruck, sodass ich den Rest deines kindischen Gebrabbels nicht mehr lesen werde und die Diskussion mit dir hiermit beende.

Solltest du irgendwann mal wieder lichte Moment haben, in denen du zumindest halbwegs in der Lage bist, ein einigermaßen erwachsenen Niveau aufrecht zu erhalten, kannst du dich ja wieder melden. Bis dahin... geh raus in die Sonne, spiel mit den Kindern in deiner Nachbarschaft oder lies deine wöchentliche Micky Maus (oder besser: lass sie dir vorlesen und von einem Erwachsenen erklären, was in den Donald- und Micky-Geschichten passiert), aber verschone mich mit deinem Geseiere!

Dalmatin
18.06.2015, 23:08
Naja, ich musste vor Gericht.
Der Richter hat dann gesehen, dass das arme "Opfer", dem ich vors Bein getreten habe, grösser und breiter war als ich.
Und er hat auch zugegeben, dass er meine Freundin angegriffen und geschlagen hat, weil er "schlecht drauf" war.
Da hat der Richter gesagt, wenn ich 200 Mark bezahle, wird die Sache eingestellt. Mein Rechtsanwalt hat dann gesagt, dass ich das so machen soll.
Aber das ich deswegen überhaupt angeklagt wurde, ist eine Sauerei. Und das ich 200 Mark bezahlen musste, sowieso.

Kann man - ohne die Details zu kennen - schwer beurteilen. Wie lautete die Anklage? Körperverletzung?


Das sagst Du.
Ich bin da ganz anderer Auffassung.

Eine andere Auffassung führt zwangsläufig zu Anarchie und zur Legitimation von Kriminalität. Damit erschafft man exakt jene Zustände, die man mit Recht geahndet wissen will.


Jeder Mensch vertritt bestimmte Ideale und Werte. Und wenn ein Mensch Gesetze macht, basieren diese Gesetze auf seinen Idealen und Wertvorstellungen.
Und die Gesetzgebung der linken Spiesser basiert eben auf deren "Idealen" und "Werten".

Das mag auf totalitäre Diktaturen zutreffen, ist für unsere Gesellschaftsform aber nicht festzustellen.


Ja, klar, wenn deutschfeindliche Rassisten/Moslems einen Mord begehen, wird das von den linken Spiessern immer zu einer "Körperverletzung mit Todesfolge" gemacht.

Ganz bestimmt nicht! Mord ist Mord und Körperverletzung mit Todesfolge ist Körperverletzung mit Todesfolge. Da spielt irgend eine ideologische Gesinnung keine Rolle, sondern ganz sachliche Gegebenheiten, wie z. B. das Fehlen einer erweislichen Tötungsabsicht.

I
n einer gerechten Ordnung würden sie schlicht und einfach die Todesstrafe bekommen, egal ob man das nun als Mord oder sonst was einstuft.

Was du hier propagierst, hat nichts mit einer gerechten Ordnung zu tun, sondern mit blanker Willkür. Noch nichtmal in den USA hätte es dafür die Todesstrafe gegeben.


Da haben wir also ein paar deutschfeindliche Rassisten/Moslems, die einen Jungen totschlagen bzw. tottreten wollen.

Woher willst du wissen, dass sie ihn tottreten wollten??? So geht's schon los! Du reimst dir willkürlich etwas zusammen und willst daraus dann eine Tötung rechtfertigen. Das ist nicht besser, als die Logik von Kapitalverbrechern.


Der Junge hat Angst, läuft weg und vor ein Auto, was er leider nicht überlebt.
Klar, dass ein linker/deutschfeindlicher Richter darin einen "minderschweren Fall" sieht und sogar dem Jungen noch eine "Mitschuld" gibt, um die Mörder zu kleinen Bewährungsstrafen verurteilen zu können.

Die Bewährungsstrafe des Haupttäters hat den rechtlichen Bewährungsrahmen ausgereizt, was nun nicht unbedingt eine "kleine Bewährungsstrafe" darstellt. Die Perspektive eines minderschweren Falles ist durchaus legitim, wenngleich auch kaum vertretbar in diesem Falle.


In einer gerechten Ordnung wäre das nicht passiert.

Eine gerechte Ordnung berücksichtigt aber nunmal strafmildernde Umstände.


Denn man darf ja nicht vergessen, dass die Mörder sog. "Intensivtäter" waren, d.h. also, dass sie schon vor diesem Mord diverse Verbrechen begangen haben.

Verbrechen nicht, aber Straftaten.


Sie sind also niemals richtig bestraft worden und mussten nie die Verantwortung für ihre Taten übernehmen.

Das Dilemma des Jugendstrafrechts eben.


Selbst nachdem sie einen Mord begangen haben, hat ein linker/deutschfeindlicher Richter es so gedreht, dass sie keine Verantwortung für ihre Tat übernehmen müssen.

Nochmals: sie haben keinen Mord begangen und zu verantworten hatten sie sich sehr wohl, nur eben ohne den Vollzug einer Haftstrafe. Das Urteil ist zweifellos daneben. Warum der Richter deshalb allerdings deutschfeindlich sein soll oder links sein soll, erschließt sich mir ganz und gar nicht.


Das Jugendstrafrecht gehört sowieso abgeschafft. Das ist neben der Einkommenssteuer der grösste Schwachsinn, den es gibt.

Reformiert gehört es zweifellos. Abschaffung halte ich für eine Verfehlung.


Und warum wird eine milde Strafe anvisiert?
Um "Intensivtäter" zu züchten.

Nein, der Hintergedanke ist der Erziehungsgedanke und möglichst individuell auf eine positive Entwicklung des Jugendlichen einzuwirken. Das ist in unserer in der Theorie verhafteten, schwer vergeistigten Gesellschaft zwischenzeitlich aber völlig entgleist und wird der Realität schlichtweg nicht mehr gerecht.


In einer gerechten Ordnung muss jeder Mensch - egal ob er 15 oder 50 ist - die volle Verantwortung für seine Handlungen übernehmen.

Eine gerechte Ordnung urteilt die Schuld. Und die ist nunmal bei Jugendlichen ganz klar nicht dieselbige, wie bei einem Erwachsenen.


In schweren Fällen bedeutet das dann die Todesstrafe.

Eine Gesellschaft, die selber tötet, hat jegliche Legitimation verloren, Tötung im Namen des Rechts zu ahnden.


Linke Spiesser sind grundsätzlich immer auch deutschfeindliche Rassisten.
Und die findet man häufig unter Journalisten, Lehrern, Politikern und eben auch Juristen, wie z.B. Richtern.

Du siehst die Welt schwarz-/weiß. Die Realität bewegt sich aber zu 98 % in Graustufen ;)

Freiheitsbote
19.06.2015, 04:01
Eine andere Auffassung führt zwangsläufig zu Anarchie und zur Legitimation von Kriminalität. Damit erschafft man exakt jene Zustände, die man mit Recht geahndet wissen will.

Ist es nicht eher so, dass das System der linken Spiesser zur Legitimation von Kriminalität führt?
Denn wenn man den Angreifer vor den Konsequenzen seiner Handlungen schützt (z.B. indem man die Menschen möglichst kampfunfähig und wehrlos macht, sei es durch restriktive Waffengesetze oder Einschränkung der Notwehrrechte), verschafft man dem Angreifer einen Vorteil.
Wenn man dem Verbrecher das Recht zugesteht, den Tatort unversehrt verlassen zu dürfen, legitimiert man damit Kriminalität.


Das mag auf totalitäre Diktaturen zutreffen, ist für unsere Gesellschaftsform aber nicht festzustellen.

Gesetze werden doch von Menschen gemacht? Und hat nicht jeder Mensch bestimmte Ideale und Wertvorstellungen?
Wenn ein Mensch nun eine Gesellschaft aufbaut, Gesetze macht oder sonst was, basiert das immer auf seinen Ideale und Wertvorstellungen.
Das merkt man z.B. daran, dass das, was für Dich "Willkür" ist, für einen anderen Gerechtigkeit ist, und umgekehrt.
Dementsprechend werden dann die Gesetze aussehen.


Ganz bestimmt nicht! Mord ist Mord und Körperverletzung mit Todesfolge ist Körperverletzung mit Todesfolge. Da spielt irgend eine ideologische Gesinnung keine Rolle, sondern ganz sachliche Gegebenheiten, wie z. B. das Fehlen einer erweislichen Tötungsabsicht

Wenn ein Deutscher jemandem auf den Kopf tritt, bis er tot ist, wird die Tötungsabsicht ganz klar erkannt.
Macht ein deutschfeindlicher Rassist/Moslem sowas, ist es plötzlich nur eine "Körperverletzung mit Todesfolge".


Was du hier propagierst, hat nichts mit einer gerechten Ordnung zu tun, sondern mit blanker Willkür.

Nö, sondern mit Gerechtigkeit.
Da sind ein paar deutschfeindliche Rassisten/Moslems, die an einen U-Bahnhof gehen, mit der Absicht, in Überzahl einen Einzelnen anzugreifen.
Das ist "blanke Willkür".
In einer gerechten Ordnung würden sie dafür schlicht und einfach die Todesstrafe bekommen.
Denn es war deren Entscheidung, an einen U-Bahnhof zu gehen, um in Überzahl einen Einzelnen anzugreifen. Also geht man davon aus, dass da eine Tötungsabsicht vorlag.
Darum Todesstrafe, besonders dann, wenn derjenige, den sie angegriffen haben, dabei ums Leben kam.


Woher willst du wissen, dass sie ihn tottreten wollten??? So geht's schon los! Du reimst dir willkürlich etwas zusammen und willst daraus dann eine Tötung rechtfertigen.

Habe ich schon erklärt:
Sie sind an einen U-Bahnhof gegangen, um einen Einzelnen in Überzahl anzugreifen. Also unterstellt man ihnen eine Tötungsabsicht, was die Todesstrafe zur Folge hat.
Man muss ja auch bedenken, dass sie dann nie wieder an einen U-Bahnhof gehen werden, um einen Einzelnen in Überzahl anzugreifen.
Problem gelöst.
Denn müssten die Menschen die volle Verantwortung für ihre Handlungen übernehmen, würden sie sich ihre Schritte dreimal überlegen.


Die Bewährungsstrafe des Haupttäters hat den rechtlichen Bewährungsrahmen ausgereizt, was nun nicht unbedingt eine "kleine Bewährungsstrafe" darstellt. Die Perspektive eines minderschweren Falles ist durchaus legitim, wenngleich auch kaum vertretbar in diesem Falle.

Stell Dir mal vor, Du wärst ein türkenfeindlicher Rassist, der zufälligerweise in Instanbul/Türkei lebt.
Eines schönen Abends gehst Du mit Deinen Kumpels (ebenfalls türkenfeindliche Rassisten) an einen U-Bahnhof, um einen Jungen anzugreifen.
Der Junge bekommt Angst, läuft weg und vor ein Auto, was er nicht überlebt.
Ja glaubst Du denn, dass es in der gesamten Türkei nur einen einzigen Richter gäbe, der daraus einen "minderschweren Fall" bastelt? Glaubst Du, Du würdest eine kleine Bewährungsstrafe bekommen, selbst wenn das aufgrund der Gesetze möglich wäre?
Wohl kaum.
Außer natürlich, der Richter wäre selbst ein türkenfeindlicher Rassist. Dann wäre es vielleicht möglich, dass man Euch in Watte packt.
Aber dass es in der Türkei Richter gibt, die zugleich türkenfeindliche Rassisten gibt, ist sehr unwahrscheinlich.


Eine gerechte Ordnung berücksichtigt aber nunmal strafmildernde Umstände.

Ja, das ist sogar richtig.
Wenn aber ein paar deutschfeindliche Rassisten/Moslems an einen U-Bahnhof gehen, um einen Einzelnen in Überzahl anzugreifen, dann gibts da keine "strafmildernde Umstände", die man berücksichtigen müsste.

Man muss es ja auch mal aus der Perspektive der Notwendigkeit betrachten:
So wie man mit einem Wattebausch keinen Nagel in eine Wand schlagen kann, so wie man mit einem Hammer keine Blutung stillen kann, so eignet sich das herrschende System nicht, um bestimmte Probleme zu lösen.
Also muss man dieses System durch eine neue Ordnung mit neuen Gesetzen ersetzen, um bestimmte Probleme zu beseitigen.
Und wenn es eben notwendig ist, drei deutschfeindliche Rassisten/Moslems hinzurichten, um damit 1000 Leben zu retten, dann ist das eben notwendig.


Das Dilemma des Jugendstrafrechts eben.

Also weg damit.


Nochmals: sie haben keinen Mord begangen und zu verantworten hatten sie sich sehr wohl, nur eben ohne den Vollzug einer Haftstrafe. Das Urteil ist zweifellos daneben.

Wenn das herrschende System Urteile ermöglicht, die zweifellos daneben sind, muss dieses System beseitigt und durch eine neue Ordnung ersetzt werden.


Warum der Richter deshalb allerdings deutschfeindlich sein soll oder links sein soll, erschließt sich mir ganz und gar nicht.

Weil er aus einem Verbrechen einen "minderschweren Fall" gebastelt hat, um deutschfeindliche Rassisten/Moslems zu kleinen Bewährungsstrafen verurteilen zu können.
Das hätte er nicht machen müssen. Selbst in diesem System hätte er ein anderes Urteil fällen können.
Aber es muss ja einen Grund gehabt haben, warum er sich gerade für ein solches Urteil entschieden hat:
Weil er ein linker/deutschfeindlicher Rassist ist.

Man muss ja auch bedenken, dass er gegen Steuerhinterzieher sehr harte Urteile fällt.
Da nutzt er dann die Gesetze, die es ihm ermöglichen, einen Steuerhinterzieher so hart zu bestrafen, wie es eben nur geht.


Reformiert gehört es zweifellos. Abschaffung halte ich für eine Verfehlung.

Das Jugendstrafrecht ist eine Verfehlung, genauso wie die Einkommenssteuer.
Also beides abschaffen.


Nein, der Hintergedanke ist der Erziehungsgedanke und möglichst individuell auf eine positive Entwicklung des Jugendlichen einzuwirken. Das ist in unserer in der Theorie verhafteten, schwer vergeistigten Gesellschaft zwischenzeitlich aber völlig entgleist und wird der Realität schlichtweg nicht mehr gerecht.

Wie ich schon sagte:
Mit einem Wattebausch schlägt man keinen Nagel in die Wand. Mit einem Hammer stillt man keine Blutung.
Wenn also etwas der Realität schlichtweg nicht gerecht wird, kann das nur eins bedeuten:
Weg damit.


Eine gerechte Ordnung urteilt die Schuld. Und die ist nunmal bei Jugendlichen ganz klar nicht dieselbige, wie bei einem Erwachsenen.

Das darf keine Rolle spielen.
Jede lebendige Kreatur muss die volle Verantwortung für ihre Handlungen übernehmen.


Eine Gesellschaft, die selber tötet, hat jegliche Legitimation verloren, Tötung im Namen des Rechts zu ahnden.

Das sagst Du.
Aber wenn Du schon die Philosophie ins Spiel bringst, das kann ich auch:

Wenn es nötig ist, ein Leben zu nehmen, dann geschehe es, wenn die gerechte Ursache offenbar ist. Denn übertriebene Nachsicht führt zu Raub, Mord und Vergewaltigung. Darunter haben die Unschuldigen zu leiden.
(Niccolo Machiavelli)

Wenn man dem Schuldigen das Leid erspart, zwingt man den Unschuldigen zu leiden. Wenn der Schuldige nicht zahlen muss, muss es der Unschuldige tun.
(Ayn Rand)


Du siehst die Welt schwarz-/weiß. Die Realität bewegt sich aber zu 98 % in Graustufen

Was haben die Leute eigentlich immer mit ihren Graustufen?
Schwanger oder nicht schwanger? Sein oder nicht sein? Sekt oder Selters?
So einfach ist das.

KuK
19.06.2015, 04:34
Auch die Waffengesetzte sind einer Ideeologie geschuldet, wie so ziemlich alles was Gerechtigkeit angeht.
Fakt ist einfach das es Mesnchen gibt welche nach ihrem subjektivem Gerechtiigkeitsgefühl bzgl ihrer Selbstverteidigung weiter zu gehen als es nach dem deutschen Gestzt erlaubt ist. Das es mehrere Menschen gibt die so denken, beweist sich dadurch das es Länder gibt welche diesen Menschen recht gibt. In dem einen Land wird die ideologische Entscheidung in die eine Reichtung getroffen in dem anderen eben eine andere.
Keine von beiden ist richtig da keine objektiviert werden kann. Entsprechend dem kann durchaus das Gefühl entstehen bei der Selbstverteidigung als Verbrecher behandelt zu werden da es seinem subjektiven Gerechtigkeitsempfinden widerspricht, und das er damit nicht alein ist beweisen Länder wie Amerika wo eben ein anderes Recht gesprochen wird.
Darum auch der lange Vorbau bezüglich der Objektivierbarkeit.
Aber offensichtlich habe ich dich als Juristen damit überfordert....



Auch hier wieder fehlt dir das Verständnis, ich habe nicht geteilt ich habe beide Ideolgogien in einen Sack gesteckt. Denn ein Ausdruck des Extremismus ist es zu glauben die alleinige Wahrheit zu besitzen und dabei macht es keinen Unterschied ob man der Linken oder Rechten Seite angehört.



Doch indirekt schon, du hast jemanden der meint das man bei der Selbstverteidigung in Deutschland wenn man nach seinem eigenen Gerechtigkeitsgefühl handelt in den Bereich der Kriminalität rutscht, lächrlich gemacht. Damit stellst du dein Gefühl von Gerechtigkeit über seines. Das ist letztendlich normal, jeder macht das, man sollte aber genügend Selbstreflektion haben um zu wissen das seine eigen Gerechtigkeitsvorstellung nicht zwingend das non + Ultra ist.

Wenn ich mir solche "Tapeten" zur Relativierung einer Notwehr durchlesen soll, verstärkt sich bei mir immer der Eindruck, daß die Relativierer gerne mal Opfer werden wollen.
Beim Raub-Überfall auf meine Person im Juli 1985 stach der Täter mit einem verbotenen Butterfly-Messer von hinten (wie sonst bei feigem Türken-Nachwuchs) in den Hals. Hätte ich da etwa noch Warnschüsse abgeben sollen, wo doch der Überfall auf einer extrem begangenen Hauptstraße Bremerhavens stattfand? (Hafenstr. 167)

http://lh4.ggpht.com/_vlpUgCRovHk/SJdEP3PhwlI/AAAAAAAAApQ/pMp0hH5jixk/080804-Kalksandsteinwerk.jpg Kistners kalksteinwerk!

Die Schreiber hier scheinen von der Realität wenig Ahnung zu haben. Theoretische Ansätze bringen schon die ganzen Juristen-Affen, die so viel Ahnung von der Realtät besitzen wie eine Kuh vom Pfeilewerfen.

Ich habe den Türken-Burschi mit einer prima Doublette am gegenwärtigen Angriff gehindert und er konnte nicht einmal das Stilett aus meinem Hals ziehen (hat mir das Leben gerettet). Da die Ärzte sein Bein amputieren mußten, was ich vor Gericht erfuhr, hielt sich mein Mitleid in sehr engen Grenzen.

wtf
19.06.2015, 04:51
Mit einem Bein ist er prima bedient. Verdient hätte er die finale Terminierung, und das hätte Dir einigen Ärger erspart.

Leider werden wir ähnliche Gewalttaten der Wilden demnächst gehäuft sehen.

KuK
19.06.2015, 05:00
Mit einem Bein ist er prima bedient. Verdient hätte er die finale Terminierung, und das hätte Dir einigen Ärger erspart.

Leider werden wir ähnliche Gewalttaten der Wilden demnächst gehäuft sehen.

Werter wtf:

davon kannst Du ausgehen. Vollende Dein privates Programm, was ich hier nicht darlegen möchte!

Besten Gruß,

KuK

Freiheitsbote
19.06.2015, 05:25
Eine Gesellschaft, die selber tötet, hat jegliche Legitimation verloren, Tötung im Namen des Rechts zu ahnden.

Dazu fällt mir noch was ein, auch wenn das für Dich wahrscheinlich keine Bedeutung haben wird:

Stell Dir doch mal vor, jemand vergewaltigt und ermordet Deine Frau oder Dein Kind.
Das was gestern noch ein lebendiger Mensch war, ist jetzt nur noch ein toter, zerfetzter und blutverschmierter Klumpen Fleisch und Knochen.

Wenn Du das Recht hättest, den Mörder Deiner Frau oder Deines Kindes hinzurichten, würdest Du es ohne mit der Wimper zu zucken tun.
Da gäbe es keine "strafmildernden Umstände", keine hochtrabendenden Worte, keine Graustufen, keinen "rechtlichen Bewährungsrahmen", keine "Erziehungshintergedanken", keine Vergebung.
Ja, natürlich, das wäre Vergeltung.
Aber Vergeltung ist gerecht, natürlich und menschlich.

In einer gerechten Ordnung würde man genau das berücksichtigen.
Denn eine gerechte Ordnung, und damit auch ihre Gesetze, basieren auf den Idealen und Wertvorstellungen normaler und gesunder Menschen, zu denen auch das Prinzip der Vergeltung gehört.

Du als Philosoph und Systembefürworter wirst mir jetzt wahrscheinlich mit hochtrabendenden Worten erklären, dass man den Mörder, der Deine Frau oder Dein Kind in einen toten, zerfetzten und blutverschmierter Klumpen Fleisch und Knochen verwandelt hat, dennoch in Watte packen sollte, dass es "strafmildernde Umstände" gibt, dass man Graustufen berücksichtigen und den "Bewährungsrahmen ausschöpfen" sollte, dass Gesetze nicht auf Vergeltung basieren sollten... usw. usw.
Das sind eben Deine "Ideale" und "Wertvorstellungen", auf denen auch das herrschende System basiert.

KuK
19.06.2015, 05:36
"Wech dormit!" seggt de Hanseat!

Freiheitsbote
19.06.2015, 05:53
"Wech dormit!" seggt de Hanseat!

"Anne Wand, übernehmen Sie", sagt man bei uns.
Obwohl man bedenken muss, dass eine Erschiessung als ehrenhaft gilt. Daher sollte der Galgen für die Verbrecher vorgezogen werden.

Man darf auch nicht übersehen, dass selbst Religionen wie das Christentum und sogar der Buddhismus das Prinzip der Vergeltung berücksichtigen.
Der Christ muss seinem Peiniger zwar "vergeben", dass macht er aber nur, weil er daran glaubt, dass sein Peiniger in der Hölle landen wird, wo ihm bis in alle Ewigkeit grausamste Schmerzen zugefügt werden.
Bei den Buddhisten ist es mit diesem Kharma so ähnlich.
Nur die Ideologie der linken Spiesser verleugnet und bekämpft jede Form von Menschlichkeit.

Trantor
19.06.2015, 08:18
Wenn ich mir solche "Tapeten" zur Relativierung einer Notwehr durchlesen soll, verstärkt sich bei mir immer der Eindruck, daß die Relativierer gerne mal Opfer werden wollen.
Beim Raub-Überfall auf meine Person im Juli 1985 stach der Täter mit einem verbotenen Butterfly-Messer von hinten (wie sonst bei feigem Türken-Nachwuchs) in den Hals. Hätte ich da etwa noch Warnschüsse abgeben sollen, wo doch der Überfall auf einer extrem begangenen Hauptstraße Bremerhavens stattfand? (Hafenstr. 167)

http://lh4.ggpht.com/_vlpUgCRovHk/SJdEP3PhwlI/AAAAAAAAApQ/pMp0hH5jixk/080804-Kalksandsteinwerk.jpg Kistners kalksteinwerk!

Die Schreiber hier scheinen von der Realität wenig Ahnung zu haben. Theoretische Ansätze bringen schon die ganzen Juristen-Affen, die so viel Ahnung von der Realtät besitzen wie eine Kuh vom Pfeilewerfen.

Ich habe den Türken-Burschi mit einer prima Doublette am gegenwärtigen Angriff gehindert und er konnte nicht einmal das Stilett aus meinem Hals ziehen (hat mir das Leben gerettet). Da die Ärzte sein Bein amputieren mußten, was ich vor Gericht erfuhr, hielt sich mein Mitleid in sehr engen Grenzen.

Respekt für soviel Abgeklärtheit in so einer Situation, bist du Polizist?
Jede Situation muss einzeln bewertet werden, von dem Betroffenen in einem Bruchteil der Sekunde, es ist klar das nicht grundsätzlich alles erlaubt sein kann, im Zweifelsfall aber immer für den der angegriffen wurde.
Mein Punkt in dem speziellen Fall ist Dalmatin ist aber von grundätzlicher Natur, da eben Verhältnismässigkeit unterschiedlich definiert werden kann von jedem anders, auch jenachdem wie er die Situation gerade erlebt, und das seine Vorstellung oder auch das deutsche Recht nicht das objektiv Richtige sein muss. Allerdings ist sein Horizont und Selbstreflektion bei weitem nicht ausreichend genug das nachzuvollziehen.

cornjung
19.06.2015, 08:36
Wenn ich mir solche "Tapeten" zur Relativierung einer Notwehr durchlesen soll, verstärkt sich bei mir immer der Eindruck, daß die Relativierer gerne mal Opfer werden wollen.Die Schreiber hier scheinen von der Realität wenig Ahnung zu haben. Theoretische Ansätze bringen schon die ganzen Juristen-Affen, die so viel Ahnung von der Realtät besitzen wie eine Kuh vom Pfeilewerfen.
Hier schreiben teilweise Leute, die von der alltäglichen Realität scheinbar wenig Ahnung haben, und offensichtlich noch nie in einer Notwehrsituation waren.

Jede Situation muss einzeln bewertet werden...Mein Punkt in dem speziellen Fall ist Dalmatin ist aber von grundätzlicher Natur, da eben Verhältnismässigkeit unterschiedlich definiert werden kann von jedem anders,
Bei der Notwehr gibts weder eine Rechtsgüterabwägung, noch spielt normalerweise die Verhältnismässigkeit eine Rolle. A: grobes Missverhältnis. ( Kinder !!! ) Lies nach Beitrag # 134. Das hat der BGH bereits zigfach entschieden.

Trantor
19.06.2015, 08:56
Aha... die Masse der einzelnen Subjekte drückt ihre Subjektivität aus :D Oh man...dir sind ja offensichtlich nichtmal die grundlegendsten Begriffe geläufig! Relative Objektivität ist einer intersubjektiven Überprüfbarkeit zugänglich und kann somit durchaus den Status von Objektivität für sich beanspruchen. Universelle und absolute Gültigkeit ist dafür nicht erforderlich. Das würde letztlich nämlich ewigliche Gültigkeit in allen Dimensionen bedeuten - ein völlig irrsinniger Anspruch.

Ja das würde es, nein das ist kein irrsinniger Anspruch, es ist schlicht unmöglich. Da es eben keine absolute Gültigkeit gibt und keine objektiven Feststellungen sind alle Ansichten gerade hinsichtlich der Rechtsprechung rein subjektiven Zielen unterworfen. Das habe ich dir nun schon dreimal geschrieben. Das gleiche gilt für "relative Objektivität", nur weil eine Mehrheit eine Gruppe darin einen praktischen Nutzen zur Erfüllung ihrer Zielsetztung darin findet ist es noch lange nicht objektiv.
Nochmals zum 5.mal anstatt einfach abgehoben rumzuschwafeln wenn es angeblich eine Objektivität in der Rechtssprechung gibt ob nun relativ oder nicht völlig egal dann erklär doch bitte mal wie man objektv festlegen kann ob die Todesstrafe gerecht ist oder nicht. Du eierst nun schon 5 Posts darum herum ohne dafür eine Antwort zu finden (kein Wunde denn es gibt auch keine denn auch diese Entscheidung ob gerecht oder nicht ob richtig oder falsch ist rein subjektiv nur über die jeweilige Ideologie Wert und-Zielvorstellungen begründbar) Aber nein du legst dich ja fest Recht wäre objektiv oder "relativ objektiv" dann erläuter doch endlich mal wie sich die Todesstrafe oder deren Verbot objektiv begründen lässt.


Zu verstehen ist hier eigentlich nur, dass du keine Ahnung hast. Das beweist sich bereits in deiner Aussage, wonach "...Wissenschaft und Empirie wissenschaftlich feststellen könnte, welche gesetzliche Massnahmen ein bestimmtes gesetztes Ziel wohl am besten erreichen würde...". Dieser Satz könnte von einem 9-jährigen stammen und zeigt eigentlich nur auf, dass du weder verstanden hast, was ich damit eigentlich meinte, noch, dass du überhaupt eine Ahnung hast, wovon du redest. Das ist Hausfreuenphilosophie, was du hier zum Besten gibst. Wissenschaft und Empirie liefern in dem Zusammenhang Daten, zeigen methodisch strukturelle Zusammenhänge und Kausalitäten auf. Nicht mehr und nicht weniger! Selbstverständlich gibt es objektivierbare Ziele und objektivierbare Gerechtigkeit.

Mein Gott bist du arrogant und dämlich selbstverständlich liefert die Wissenschaft kausale Zusammenhänge, aber seit wann liefert die Wissenschaft Ziele? Verstehst du den Unterschied zwischen Ziele und Kausalität nicht? Das eine ist wissenschaftlich untersuchbar, das andere ist eine reine subektive Wertvorstellung. Der eine hat das Ziel reich zu werden der andere lebt lieber wie Diogenes - kannst du mir nunmal erklären wie die wissenschaft objkektiv festlegen kan welcher Weg richtig oder falsch ist?
Ich weiss wirklich nicht ob den Horizon tatsächlich so begrenzt ist das du das nicht verstehst oder ob du an einer Persönlichkeitstörung leistet. Denn so borniert kann man wirklich nicht sein. Auf sachliche logische Argumentation antwortest du mit inhaltslosen Beleidigungen und zum Schluss kommt dann: "natürlich sind Ziele objektivierbar" - ohne Argument - was soll das Argument sein? Weil Wissenschaft kausale Zusammenhänge herstellt? Darum sind ziele objektivierbar? Tatsächlich? Meine Fresse, Ich kann ja verstehen das Menschen an ihrem Weltbild festhalten wollen aber sosehr sein Weltbild über die Vernunft zu stellen wie du es machst ist mir selten vorgekommen. Du willst Jurist sein? hast du überhaupt das Abitur? Ich glaube du warst mehr bei Arzt als in der Schule.


Dazu gibt es ganze Bibliotheken füllendes Material und gleichermaßen zahllose Studien. Ich werde einen Teufel tun, und mir die Mühe machen, irgendwelche für dich rauszusuchen. Befasse dich mal mit Begriffen, wie überpositives Recht oder Vernunftrecht als Grundlage. Ich habe keine Lust, bei Adam und Eva anzufangen.
Mit anderen Worten du kannst es nicht, wie oben schon beschrieben. Für Argumente braucht man keine Bibliotheken. Du behauptest Recht wäre objektivierbar kannst mir aber nicht an einer simplen Frage belegen wie sich diese Obejktivierbarkeit bei der Todesstrafe beweisen lässt. Welche Überraschung. Aber natürlich lässt auch das dein Weltbild nicht ins wanken geraten, denn du bist ja der besitzer der ultimativen Weisheit, du weiss, nichts ist objektiv, ausser deine Meinung.


Ja, red dir das halt ein, wenn's dir damit besser geht. Die Realität der menschlichen Zivilisation sieht zwar anders aus,aber... egal!
Nein das rede ich mir nicht nur ein, das habe ich dir argumentativ belegt und von dir kommt nur noch beleidigtes argumentloses Gestammel -Jurist, du wärst eine Schande für deinen gesamten Berufstand.



So, und damit hast du nun dein ohenhin geistig niedriges Niveau nochmals um gut 90 % unterschritten und bringst deinen Alltags-IQ nun ungeschönt zum Ausdruck, sodass ich den Rest deines kindischen Gebrabbels nicht mehr lesen werde und die Diskussion mit dir hiermit beende.

Solltest du irgendwann mal wieder lichte Moment haben, in denen du zumindest halbwegs in der Lage bist, ein einigermaßen erwachsenen Niveau aufrecht zu erhalten, kannst du dich ja wieder melden. Bis dahin... geh raus in die Sonne, spiel mit den Kindern in deiner Nachbarschaft oder lies deine wöchentliche Micky Maus (oder besser: lass sie dir vorlesen und von einem Erwachsenen erklären, was in den Donald- und Micky-Geschichten passiert), aber verschone mich mit deinem Geseiere!

Jaja Rumpelstilzchen, is recht stampf mit dem Fuss aus oder reiss dich entzwei, Argumente hast du keine. Ich habe selten so einen egozentrischen der Vernunft nicht zugänglichen Typen wie dich gesehen. Wenn ich eine Persönlichkeitstörung vermute liege ich da wohl nicht ganz so falsch, Das gleiche hatten wir auch schonmal beim Thema Kapitalimus wo du selbst vor eindeutigen Definitionen die Augen verschlossen hast. Menschen, Extremisten wie du die meinen Objektivität über Recht und Gerechtigkeit zu besitzen sind sind gefährlich für die Gesellschaft.

Trantor
19.06.2015, 08:59
Hier schreiben teilweise Leute, die von der alltäglichen Realität scheinbar wenig Ahnung haben, und offensichtlich noch nie in einer Notwehrsituation waren.

Bei der Notwehr gibts weder eine Rechtsgüterabwägung, noch spielt normalerweise die Verhältnismässigkeit eine Rolle. A: grobes Missverhältnis. ( Kinder !!! ) Lies nach Beitrag # 134. Das hat der BGH bereits zigfach entschieden.

Das geht am Punkt vorbei, ja wenn Notwehr festgestellt wurde, aber was Notwehr ist und was nicht darüber muss auch erst geurteilt werden, und auch das Gesetzt mus das erstmal festlegen.

Trantor
19.06.2015, 11:26
"Anne Wand, übernehmen Sie", sagt man bei uns.
Obwohl man bedenken muss, dass eine Erschiessung als ehrenhaft gilt. Daher sollte der Galgen für die Verbrecher vorgezogen werden.

Man darf auch nicht übersehen, dass selbst Religionen wie das Christentum und sogar der Buddhismus das Prinzip der Vergeltung berücksichtigen.
Der Christ muss seinem Peiniger zwar "vergeben", dass macht er aber nur, weil er daran glaubt, dass sein Peiniger in der Hölle landen wird, wo ihm bis in alle Ewigkeit grausamste Schmerzen zugefügt werden.
Bei den Buddhisten ist es mit diesem Kharma so ähnlich.
Nur die Ideologie der linken Spiesser verleugnet und bekämpft jede Form von Menschlichkeit.

Das ist meines Wissens so nicht korrekt, wird ehrlich und wahhaftig bereut und Busse getan kann jede Seele nach dem christlichen Glaube erlöst werden.
Ich könnte auch im nachhinein keinen Menschen erschiessen der keine Bedrohung mehr für mich oder meine Familie wäre - egal was er zuvor verbrochen hat, in Notwehr sicher ja. Ich hätte aber kein Problem damit wenn es jamand anderes tun würde.

Freiheitsbote
19.06.2015, 11:51
Das ist meines Wissens so nicht korrekt, wird ehrlich und wahhaftig bereut und Busse getan kann jede Seele nach dem christlichen Glaube erlöst werden.

Ich stelle mir das gerade bildlich vor:
Da wird jemand gepeinigt. Der Peiniger bereut und tut Buße.
Jahre später treffen beide im Himmel aufeinander ...
Ich glaube, dass der Peiniger nur deswegen die Chance bekommt, auch in den Himmel zu kommen, damit Gepeinigte ihn dort höchstpersönlich bis in alle Ewigkeit foltern kann ...


Ich könnte auch im nachhinein keinen Menschen erschiessen der keine Bedrohung mehr für mich oder meine Familie wäre - egal was er zuvor verbrochen hat, in Notwehr sicher ja. Ich hätte aber kein Problem damit wenn es jamand anderes tun würde.

Darum gibt es ja auch den altehrwürdigen Beruf des Scharfrichters.

Dalmatin
19.06.2015, 18:30
Wenn ich mir solche "Tapeten" zur Relativierung einer Notwehr durchlesen soll, verstärkt sich bei mir immer der Eindruck, daß die Relativierer gerne mal Opfer werden wollen.

Das hat nichts mit Relaivieren zu tun, sondern mit Differenzierung!


Beim Raub-Überfall auf meine Person im Juli 1985 stach der Täter mit einem verbotenen Butterfly-Messer von hinten (wie sonst bei feigem Türken-Nachwuchs) in den Hals. Hätte ich da etwa noch Warnschüsse abgeben sollen, wo doch der Überfall auf einer extrem begangenen Hauptstraße Bremerhavens stattfand? (Hafenstr. 167)

Nö, das würde auch kein Richter von dir verlangen!


Die Schreiber hier scheinen von der Realität wenig Ahnung zu haben. Theoretische Ansätze bringen schon die ganzen Juristen-Affen, die so viel Ahnung von der Realtät besitzen wie eine Kuh vom Pfeilewerfen.

Sie haben weitaus mehr Ahnung von der Realität, als du, der du lediglich eine eigene Erfahrung hast (wenn überhaupt) und den Rest vom HörenSagen kennst.


Ich habe den Türken-Burschi mit einer prima Doublette am gegenwärtigen Angriff gehindert und er konnte nicht einmal das Stilett aus meinem Hals ziehen (hat mir das Leben gerettet). Da die Ärzte sein Bein amputieren mußten, was ich vor Gericht erfuhr, hielt sich mein Mitleid in sehr engen Grenzen.

Und was willst du uns mit dem Geschichtlein denn konkret vermitteln? Dass der Türke mit dir an einen Rambo den Zweiten geraten ist? Brauchst du bewundernde Zurufe, wie stark und wehrhaft du doch bist? Ok, hier hast du sie: boah ey... soooo stark bist du? :D
Oder wen oder was willst du mit deinen Wehrhaftigkeitsphantasien hier beeindrucken??? Das ist Halbstarkengeschwätz, wie man es am Pausenhof einer x-beliebigen Hauptschule zuhauf antrifft!

Dalmatin
19.06.2015, 19:19
Ist es nicht eher so, dass das System der linken Spiesser zur Legitimation von Kriminalität führt?
Denn wenn man den Angreifer vor den Konsequenzen seiner Handlungen schützt (z.B. indem man die Menschen möglichst kampfunfähig und wehrlos macht, sei es durch restriktive Waffengesetze oder Einschränkung der Notwehrrechte), verschafft man dem Angreifer einen Vorteil.

Wohin ein liberalerer Umgang mit Waffen führt, sieht man in den USA bestens. Du verkennst, dass eine höhere Bewaffnung nicht nur den Effekt einer effektiveren Verteidigung nach sich zieht, sondern eben auch den eines effektiveren Angriffs. Die Problematik wird damit lediglich auf eine höhere Todesfrequentierung verschoben, bleibt aber ansonsten bestehen bzw. dürfte - im Gegenteil - eher zu einer deutlich höheren Kriminalität führen. Auch das beweist sich in den USA.


Wenn man dem Verbrecher das Recht zugesteht, den Tatort unversehrt verlassen zu dürfen, legitimiert man damit Kriminalität.

Wäre dem so, wie du es hier darzustellen versuchst, bräuchten wir keine Gefängnisse und es gäbe keine Verurteilungen. Dem ist aber nicht so.


Gesetze werden doch von Menschen gemacht? Und hat nicht jeder Mensch bestimmte Ideale und Wertvorstellungen?
Wenn ein Mensch nun eine Gesellschaft aufbaut, Gesetze macht oder sonst was, basiert das immer auf seinen Ideale und Wertvorstellungen.
Das merkt man z.B. daran, dass das, was für Dich "Willkür" ist, für einen anderen Gerechtigkeit ist, und umgekehrt.
Dementsprechend werden dann die Gesetze aussehen.

So entstehen aber keine Gesetze und schon gar nicht in der von dir angeführten Subjektivität.


Wenn ein Deutscher jemandem auf den Kopf tritt, bis er tot ist, wird die Tötungsabsicht ganz klar erkannt.
Macht ein deutschfeindlicher Rassist/Moslem sowas, ist es plötzlich nur eine "Körperverletzung mit Todesfolge".

Das kann man so überhaupt nicht feststellen - es kommt immer auf den Einzelfall und dessen Umstände an. Die Nationalität spielt da überhaupt keine Rolle. Tritte gegen den Kopf, die zum Tod des Opfers führen, sind eher unwahrscheinlich eine Körperverletzung mit Todesfolge - völlig egal, welcher Nationalität der Kopftreter angehört.


Da sind ein paar deutschfeindliche Rassisten/Moslems, die an einen U-Bahnhof gehen, mit der Absicht, in Überzahl einen Einzelnen anzugreifen. Das ist "blanke Willkür". In einer gerechten Ordnung würden sie dafür schlicht und einfach die Todesstrafe bekommen. Denn es war deren Entscheidung, an einen U-Bahnhof zu gehen, um in Überzahl einen Einzelnen anzugreifen. Also geht man davon aus, dass da eine Tötungsabsicht vorlag.
[...] Sie sind an einen U-Bahnhof gegangen, um einen Einzelnen in Überzahl anzugreifen. Also unterstellt man ihnen eine Tötungsabsicht

Solch eine "gerechte Ordnung" existiert nur in deiner Phantasie, nicht aber in zivilisierten Ländern - ganz einfach, weil das keine gerechte Ordnung wäre, sondern ein Unrechtssystem. Warum, habe ich dir bereits erklärt. Du kannst nicht beliebige Vermutungen anstellen und darauf aufbauend verurteilen. Grundlage für eine Verurteilung können nur erwiesene Tatsachen sein und keinesfalls irgendwelche Phantasien oder Annahmen/Vermutungen zum Fall.


Stell Dir mal vor, Du wärst ein türkenfeindlicher Rassist, der zufälligerweise in Instanbul/Türkei lebt.
Eines schönen Abends gehst Du mit Deinen Kumpels (ebenfalls türkenfeindliche Rassisten) an einen U-Bahnhof, um einen Jungen anzugreifen.
Der Junge bekommt Angst, läuft weg und vor ein Auto, was er nicht überlebt.
Ja glaubst Du denn, dass es in der gesamten Türkei nur einen einzigen Richter gäbe, der daraus einen "minderschweren Fall" bastelt? Glaubst Du, Du würdest eine kleine Bewährungsstrafe bekommen, selbst wenn das aufgrund der Gesetze möglich wäre?
Wohl kaum.
Außer natürlich, der Richter wäre selbst ein türkenfeindlicher Rassist. Dann wäre es vielleicht möglich, dass man Euch in Watte packt.
Aber dass es in der Türkei Richter gibt, die zugleich türkenfeindliche Rassisten gibt, ist sehr unwahrscheinlich.

Woher willst du überhaupt wissen, dass das ein explizit deutschenfeindlicher Überfall war??? Weil die Täter Türken ware?
Die Türkei als Vergleich heranzuziehen, ist zudem ein Hohn!


Wenn aber ein paar deutschfeindliche Rassisten/Moslems an einen U-Bahnhof gehen, um einen Einzelnen in Überzahl anzugreifen, dann gibts da keine "strafmildernde Umstände", die man berücksichtigen müsste.

Wieso nicht?


Man muss es ja auch mal aus der Perspektive der Notwendigkeit betrachten:
So wie man mit einem Wattebausch keinen Nagel in eine Wand schlagen kann, so wie man mit einem Hammer keine Blutung stillen kann, so eignet sich das herrschende System nicht, um bestimmte Probleme zu lösen.

Da geb ich dir insofern Recht, was das Jugendstrafrecht anbelangt. Das verfehlt für ein bestimmtes Klientel schlichtweg seinen Zweck.


Also muss man dieses System durch eine neue Ordnung mit neuen Gesetzen ersetzen, um bestimmte Probleme zu beseitigen.

Das ist blanke Utopie! Es gibt kein Gesetz, das Probleme beseitigt! Gesetze können bestenfalls Ausmaße einschränken; beseitigen können sie jedoch nichts!


Und wenn es eben notwendig ist, drei deutschfeindliche Rassisten/Moslems hinzurichten, um damit 1000 Leben zu retten, dann ist das eben notwendig.

Das ist einfach Blödsinn, was du da verzapfst. Weder werden damit 1000 Leben gerettet, noch ist erwiesen, dass sie das von Guiseppe auslöschen wollten. Zudem ist die Todesstrafe sowieso keine Option.


Also weg damit.

Das wiederum wäre gleichermaßen Unrecht, weil Schuldverminderung nicht so bestraft werden kann, wie volle Schuldfähigkeit.


Wenn das herrschende System Urteile ermöglicht, die zweifellos daneben sind, muss dieses System beseitigt und durch eine neue Ordnung ersetzt werden.

Nochmals: das ist eine Utopie, der du anhängst. Es gibt kein System, das absolute Sicherheit ermöglichen oder menschliche Verfehlung ausschließen kann.

Dalmatin
19.06.2015, 19:37
Weil er aus einem Verbrechen einen "minderschweren Fall" gebastelt hat, um deutschfeindliche Rassisten/Moslems zu kleinen Bewährungsstrafen verurteilen zu können.
Das hätte er nicht machen müssen. Selbst in diesem System hätte er ein anderes Urteil fällen können.

Klaro hätte er ein anderes Urteil fällen können.


Aber es muss ja einen Grund gehabt haben, warum er sich gerade für ein solches Urteil entschieden hat:
Weil er ein linker/deutschfeindlicher Rassist ist.

Wohl kaum. Sehr viel wahrscheinlicher ist da eine besondere Milde, weil es sich um Jugendliche handelt.


Das Jugendstrafrecht ist eine Verfehlung, genauso wie die Einkommenssteuer.
Also beides abschaffen.

Komm... dass dieser Ansatz Schwachsinn ist, leuchtet doch bereits jedem Hauptschüler ein.


Das darf keine Rolle spielen.
Jede lebendige Kreatur muss die volle Verantwortung für ihre Handlungen übernehmen.

Nicht, wenn sie nicht oder vermindert schuldfähig ist.


Wenn es nötig ist, ein Leben zu nehmen, dann geschehe es, wenn die gerechte Ursache offenbar ist. Denn übertriebene Nachsicht führt zu Raub, Mord und Vergewaltigung. Darunter haben die Unschuldigen zu leiden.
(Niccolo Machiavelli)


Wenn man dem Schuldigen das Leid erspart, zwingt man den Unschuldigen zu leiden. Wenn der Schuldige nicht zahlen muss, muss es der Unschuldige tun.
(Ayn Rand)

Solche Äußerungen haben nichts mit Philosphie zu tun hat, sondern mit tollwütigem Radikalismus der auf höchst primitiven Weltvorstellungen basiert ;)
Ich habe Zweifel, dass die benannten Persönlichkeiten dergleichen geäußert haben sollen.


Was haben die Leute eigentlich immer mit ihren Graustufen?
Schwanger oder nicht schwanger? Sein oder nicht sein? Sekt oder Selters?
So einfach ist das.

So einfach ist es aber nunmal nicht in Punkto Rechtsprechung. Wäre es so einfach, bräuchten wir keine Justiz.

Dalmatin
19.06.2015, 20:00
Dazu fällt mir noch was ein, auch wenn das für Dich wahrscheinlich keine Bedeutung haben wird:

Stell Dir doch mal vor, jemand vergewaltigt und ermordet Deine Frau oder Dein Kind.
Das was gestern noch ein lebendiger Mensch war, ist jetzt nur noch ein toter, zerfetzter und blutverschmierter Klumpen Fleisch und Knochen.

Wenn Du das Recht hättest, den Mörder Deiner Frau oder Deines Kindes hinzurichten, würdest Du es ohne mit der Wimper zu zucken tun.
Da gäbe es keine "strafmildernden Umstände", keine hochtrabendenden Worte, keine Graustufen, keinen "rechtlichen Bewährungsrahmen", keine "Erziehungshintergedanken", keine Vergebung.
Ja, natürlich, das wäre Vergeltung.
Aber Vergeltung ist gerecht, natürlich und menschlich.

Die Sicht hat die Menschheit in ihrer zivilisatorischen Entwicklung bereits seit vielen, vielen Jahrtausenden hinter sich gelassen, weil sie irgendwann aus langer, leidvoller Erfahrung bemerkt hat, dass es so nicht funktioniert. Du bist vermutlich in der falschen Zeit geboren, wenn dir das tatsächlich nicht einleuchtet.


In einer gerechten Ordnung würde man genau das berücksichtigen.

Das ganze Gegenteil ist der Fall: in einer gerechten Ordnung berücksichtigt man das Gebot der neutralen, möglichst objektiven und sachlichen Beurteilung.


Denn eine gerechte Ordnung, und damit auch ihre Gesetze, basieren auf den Idealen und Wertvorstellungen normaler und gesunder Menschen, zu denen auch das Prinzip der Vergeltung gehört.

Ein "Prinzip der Vergeltung" widerspricht sich mit den Idealen und Wertvorstellungen, welche die Vergeltung verteidigen und herstellen will.


Du als Philosoph und Systembefürworter wirst mir jetzt wahrscheinlich mit hochtrabendenden Worten erklären, dass man den Mörder, der Deine Frau oder Dein Kind in einen toten, zerfetzten und blutverschmierter Klumpen Fleisch und Knochen verwandelt hat, dennoch in Watte packen sollte, dass es "strafmildernde Umstände" gibt, dass man Graustufen berücksichtigen und den "Bewährungsrahmen ausschöpfen" sollte, dass Gesetze nicht auf Vergeltung basieren sollten... usw. usw.
Das sind eben Deine "Ideale" und "Wertvorstellungen", auf denen auch das herrschende System basiert.

Ich bin kein Philosoph, sondern Jurist im Dienste von Väterchen Staat. Und ich bin ganz sicher kein Mensch, der unser System uneingeschränkt befürwortet. Es hat zweifellos seine Missstände - auch in der Justiz und in unseren (Straf-)Gesetzen. Ein perfektes System gibt es schlichtweg nicht - nirgendwo! Von der steinzeitlichen Höhle bis heute haben wir uns aber stets weiter zu einem perfekter werdenden System entwickelt. Am Ende sind wir aber noch lange nicht angelangt.
Ein Mörder, dessen Tat man einwandfrei nachweisen kann, wird dennoch auch hierzulande nicht in Watte gepackt oder lediglich der Bewährungsrahmen ausgeschöpft. Dennoch bedeutet tatsächliche Gerechtigkeit auch immer, zu differenzieren und auch strafmildernde Aspekte zu berücksichtigen. Alles andere hat schlichtweg nichts mehr mit Gerechtigkeit zu tun.

Freiheitsbote
19.06.2015, 22:03
Wohin ein liberalerer Umgang mit Waffen führt, sieht man in den USA bestens.

Ja, nämlich dass in den Bundesstaaten, in denen freiheitliche Waffenrechte herrschen, die Kriminalität recht niedrig ist.


Das kann man so überhaupt nicht feststellen - es kommt immer auf den Einzelfall und dessen Umstände an. Die Nationalität spielt da überhaupt keine Rolle. Tritte gegen den Kopf, die zum Tod des Opfers führen, sind eher unwahrscheinlich eine Körperverletzung mit Todesfolge - völlig egal, welcher Nationalität der Kopftreter angehört.

Soweit die Theorie. Die Realität sieht dann doch ein bisschen anders aus.


Solch eine "gerechte Ordnung" existiert nur in deiner Phantasie, nicht aber in zivilisierten Ländern - ganz einfach, weil das keine gerechte Ordnung wäre, sondern ein Unrechtssystem. Warum, habe ich dir bereits erklärt. Du kannst nicht beliebige Vermutungen anstellen und darauf aufbauend verurteilen. Grundlage für eine Verurteilung können nur erwiesene Tatsachen sein und keinesfalls irgendwelche Phantasien oder Annahmen/Vermutungen zum Fall.

Wenn deutschfeindliche Rassisten/Moslems in Überzahl einen Einzelnen angreifen, dann muss man damit rechnen, dass derjenige zu Bruch gehen kann.
Selbst wenn die zu blöd sind, damit zu rechnen, sagt man einfach, dass eine Tötungsabsicht vorlag und verurteilt sie zum Tode.
Ganz einfach.


Woher willst du überhaupt wissen, dass das ein explizit deutschenfeindlicher Überfall war??? Weil die Täter Türken ware?

Welches Motiv sollte die Tat den sonst haben?
Es ist doch schon sehr auffällig, dass Moslems (wie in diesem Fall Türken), die in Überzahl einen Einzelnen angreifen, fast immer nur Ungläubige/Deutsche angreifen.


Die Türkei als Vergleich heranzuziehen, ist zudem ein Hohn!

Nö.


Wieso nicht?

Welche "strafmildernden Umstände" sollte man denn da berücksichtigen?
Genau, keine.


Da geb ich dir insofern Recht, was das Jugendstrafrecht anbelangt. Das verfehlt für ein bestimmtes Klientel schlichtweg seinen Zweck.

Also, weg damit.


Das ist blanke Utopie! Es gibt kein Gesetz, das Probleme beseitigt! Gesetze können bestenfalls Ausmaße einschränken; beseitigen können sie jedoch nichts!

Für jedes Problem gibt es eine Lösung, mit der man das Problem beseitigen kann.


Das ist einfach Blödsinn, was du da verzapfst. Weder werden damit 1000 Leben gerettet,

Och, wenn man erstmal ein paar deutschfeindliche Rassisten/Moslems, deren Hobby es ist, in Überzahl einen Einzelnen anzugreifen oder zu deren Lifestyle es gehört, Ungläubige "abzuziehen", hingerichtet hat, wird das schlagartig aufhören.
Und damit wird man dann Verbrechen verhindern und Leben retten.


Zudem ist die Todesstrafe sowieso keine Option.

Doch.


Das wiederum wäre gleichermaßen Unrecht, weil Schuldverminderung nicht so bestraft werden kann, wie volle Schuldfähigkeit.

Sagt wer?
Ich sage, dass man es sehr wohl kann.


Nochmals: das ist eine Utopie, der du anhängst. Es gibt kein System, das absolute Sicherheit ermöglichen oder menschliche Verfehlung ausschließen kann.

Nein, ich bin mit dem herrschenden System nicht einverstanden. Darum will ich es überwinden und durch eine neue Ordnung ersetzen.
Aber im Gegensatz zu vielen anderen, habe ich eine Vorstellung davon, wie eine solche Ordnung aussehen würde.

Freiheitsbote
19.06.2015, 22:12
Ich bin kein Philosoph, sondern Jurist im Dienste von Väterchen Staat.

Seien wir doch mal ehrlich:
Wärst Du ein Jurist in einer Ordnung, wie ich sie mir vorstelle, dann würdest Du die Gesetze dieser Ordnung genauso rechtfertigen, wie Du jetzt die Gesetze des herrschenden Systems rechtfertigst.

Dalmatin
20.06.2015, 01:42
Ja, nämlich dass in den Bundesstaaten, in denen freiheitliche Waffenrechte herrschen, die Kriminalität recht niedrig ist.

Auch hier spricht die Realität eine andere Sprache:

49979

In den USA liegt die Verbrechensquote je 100.000 Einwohner in etwa doppelt so hoch, wie in Deutschland. Die Ursache dafür - so belegen es Studien - ist eindeutig in den liberalen Waffengesetzen in den USA zu finden.


Soweit die Theorie. Die Realität sieht dann doch ein bisschen anders aus.

Bring doch mal Fallbeispiele dieser Realität.


Wenn deutschfeindliche Rassisten/Moslems in Überzahl einen Einzelnen angreifen, dann muss man damit rechnen, dass derjenige zu Bruch gehen kann. Selbst wenn die zu blöd sind, damit zu rechnen, sagt man einfach, dass eine Tötungsabsicht vorlag und verurteilt sie zum Tode.
Ganz einfach.

Nö, das ist nicht "ganz einfach", sondern Unrecht, willkürlich und kriminell.


Welches Motiv sollte die Tat den sonst haben?
Es ist doch schon sehr auffällig, dass Moslems (wie in diesem Fall Türken), die in Überzahl einen Einzelnen angreifen, fast immer nur Ungläubige/Deutsche angreifen.

Das ist Unsinn! Giuseppe Marcone war italienischer Abstammung. Optisch konnten diese Türken sicherlich nicht abschätzen, ob er Südeuropäer oder selber gar Türke war.


Welche "strafmildernden Umstände" sollte man denn da berücksichtigen?
Genau, keine.

Da gibt es unterschiedliche, wie z. B. sich zu stellen, Geständigkeit....


Also, weg damit.

Undenkbar!


Für jedes Problem gibt es eine Lösung, mit der man das Problem beseitigen kann.

...und damit zugleich neue schafft. So simpel läuft die Gestaltung des Rechts nunmal nicht.


Och, wenn man erstmal ein paar deutschfeindliche Rassisten/Moslems, deren Hobby es ist, in Überzahl einen Einzelnen anzugreifen oder zu deren Lifestyle es gehört, Ungläubige "abzuziehen", hingerichtet hat, wird das schlagartig aufhören.
Und damit wird man dann Verbrechen verhindern und Leben retten.

Du kannst dir sicher sein, dass mit deinem "Rechtsverständnis" nicht nur irgendwelche missliebigen Moselms staatlich getötet würden, sondern mindestens genauso viele deiner Gesinnungsfraktion :D
Dein Verständnis von Recht gleicht dem eines 8-jährigen!


Sagt wer?

Die Wissenschaft, die Vernunft und die Erfahrung.


Ich sage, dass man es sehr wohl kann.

Sicher, aber mit Recht und Gerechtigkeit hat das dann nichts mehr zu tun.


Nein, ich bin mit dem herrschenden System nicht einverstanden. Darum will ich es überwinden und durch eine neue Ordnung ersetzen.
Aber im Gegensatz zu vielen anderen, habe ich eine Vorstellung davon, wie eine solche Ordnung aussehen würde.

Och, das sei dir mal sicher, dass so ziemlich Jeder eine Vorstellung hat.

Dalmatin
20.06.2015, 01:48
Seien wir doch mal ehrlich:
Wärst Du ein Jurist in einer Ordnung, wie ich sie mir vorstelle, dann würdest Du die Gesetze dieser Ordnung genauso rechtfertigen, wie Du jetzt die Gesetze des herrschenden Systems rechtfertigst.

Auf gar keinen Fall! Ich hätte meinen Beruf nicht gewählt, würde ich mit unserem Rechtssystem nicht weitgehend konform gehen. Ob du's glaubst oder nicht, aber wir haben eines der weit entwickeltsten Rechtssysteme weltweit. Sicher nicht perfekt und durchaus mit so manchen Mängeln behaftet, aber im weltweiten Vergleich ein äußerst hoch entwickeltes System.

KuK
20.06.2015, 07:18
Wohin ein liberalerer Umgang mit Waffen führt, sieht man in den USA bestens. Du verkennst, dass eine höhere Bewaffnung nicht nur den Effekt einer effektiveren Verteidigung nach sich zieht, sondern eben auch den eines effektiveren Angriffs. Die Problematik wird damit lediglich auf eine höhere Todesfrequentierung verschoben, bleibt aber ansonsten bestehen bzw. dürfte - im Gegenteil - eher zu einer deutlich höheren Kriminalität führen. Auch das beweist sich in den USA.


Auch hier spricht die Realität eine andere Sprache:

49979

In den USA liegt die Verbrechensquote je 100.000 Einwohner in etwa doppelt so hoch, wie in Deutschland. Die Ursache dafür - so belegen es Studien - ist eindeutig in den liberalen Waffengesetzen in den USA zu finden.



Die Situationen in den USA und Deutschland sind m.E. in keiner Weise zu vergleichen. In manchen US-Staaten geht man schon ins Gefägnis, wenn man 3 x auf der Straße Alkohol trinkt. Deren Gesetze sind z.T. hanebüchen und sorgen für die höchste Inhaftierungsrate der Welt(!). - "Land of the Free" stelle ich mir anders vor. 2,35% der Bevölkerung sitzen im Knast. Bei 310 Millionen Einwohnern etwa 6,5 Mio. Ganz schön viel, finde ich. Selbst Russland und China weisen da etwa halbioerte Quoten auf.

Ein weiterer Punkt sind die unterschiedlichen Rechtssysteme: bei uns muß der Staat die Tat nachweisen. In den USA muß der Angeklagte seine Unschuld beweisen.

Die paar Waffen mehr in den USA sind bestimmt nicht der Hauptanteil der Gründe für einen Gefängnisaufenthalt.

In der County "Gun Town" in Georgia mit Bewaffnungspflicht der Bürger Kennesaw hat es die letzten 25 Jahre keinen Mord mehr gegeben:

http://www.wnd.com/2007/04/41196/

Ich habe mehr den Eindruck, daß hier ein Haufen hoplophober Schreiber unterwegs sind.

Dalmatin
20.06.2015, 11:38
Die Situationen in den USA und Deutschland sind m.E. in keiner Weise zu vergleichen. In manchen US-Staaten geht man schon ins Gefägnis, wenn man 3 x auf der Straße Alkohol trinkt. Deren Gesetze sind z.T. hanebüchen und sorgen für die höchste Inhaftierungsrate der Welt(!). - "Land of the Free" stelle ich mir anders vor. 2,35% der Bevölkerung sitzen im Knast. Bei 310 Millionen Einwohnern etwa 6,5 Mio. Ganz schön viel, finde ich. Selbst Russland und China weisen da etwa halbioerte Quoten auf.

Das ist richtig. Die statistische Grafik aber, die ich obig einbrachte, behandelt ausschließlich Gewaltkriminalität (violent crime rate) und die unterscheidet sich in den Tatbeständen nicht von unserer Definition.


Ein weiterer Punkt sind die unterschiedlichen Rechtssysteme: bei uns muß der Staat die Tat nachweisen. In den USA muß der Angeklagte seine Unschuld beweisen.

Wie kommst du auf diese Annahme? In den USA gilt gleichermaßen die Unschuldsvermutung.


Die paar Waffen mehr in den USA sind bestimmt nicht der Hauptanteil der Gründe für einen Gefängnisaufenthalt.

Das habe ich auch nicht behauptet, sondern dass das lieberale Waffenrecht hauptverantwortlich für die markant höhere Gewaltkriminalität dort ist.


In der County "Gun Town" in Georgia mit Bewaffnungspflicht der Bürger Kennesaw hat es die letzten 25 Jahre keinen Mord mehr gegeben:

http://www.wnd.com/2007/04/41196/

Nicht dein Ernst, oder? Du willst tatsächlich ein US-Dorf eine US-Gemeinde mit sagenhaften 1.183 Einwohner als Beweis heranziehen? Da könnte ich auch behaupten, dass das oberbayerische Ruhpolding mit seinen 6.500 Einwohnern und keiner Gewaltkriminalität durch Ausländer trotz Asylantenheime der Beweis schlechthin ist, dass Ausländerkriminalität nichts mit der Anwesenheit von Ausländern zu tun hat. Sorry, aber solche Schlussfolgerungen sind gewaltig deppert... um es mal auf gut Bayerisch auszudrücken ;)


Ich habe mehr den Eindruck, daß hier ein Haufen hoplophober Schreiber unterwegs sind.

Das hat nichts mit Holophobie zu tun, sondern mit erwiesenen Tatsachen (es gibt zahlreiche kriminalistische Studien zu diesem Thema), die sich obendrein auch der reinen Logik erschließen: eine liberale Waffenreglementierung sorgt selbstverständlich nicht nur für eine erhöhte Wehrhaftigkeit, sondern mindestens (!) gleichermaßen für ein massiv erhöhtes Angriffspotenzial bzw. für einen massiv erhöhten Missbrauch, der unzweifelhaft das erhöhte Abwehrpotential um Längen schlägt.

cornjung
20.06.2015, 11:47
Und was willst du uns mit dem Geschichtlein denn konkret vermitteln? Dass der Türke mit dir an einen Rambo den Zweiten geraten ist? Brauchst du bewundernde Zurufe, wie stark und wehrhaft du doch bist? Ok, hier hast du sie: boah ey... soooo stark bist du? Oder wen oder was willst du mit deinen Wehrhaftigkeitsphantasien hier beeindrucken??? Das ist Halbstarkengeschwätz, wie man es am Pausenhof einer x-beliebigen Hauptschule zuhauf antrifft!
Reine Polemik, die normalerweise von Leuten ohne Mumm kommt, die kaschieren, dass sie selber zu feige sind, sich zu verteidigen oder zu schwach sind, sich zu wehren. Das ist kein Halbstarkengeschwätz, sondern die Reaktion eines kampf-und wehrhaften mutigen Mannes, der keine Lust hat, sich zu ducken und sich zum Krüppel schlagen , bezw. abstechen zu lassen.

Die Situationen in den USA und Deutschland sind m.E. in keiner Weise zu vergleichen. In manchen US-Staaten geht man schon ins Gefägnis, wenn man 3 x auf der Straße Alkohol trinkt. Deren Gesetze sind z.T. hanebüchen...
Ich habe mehr den Eindruck, daß hier ein Haufen hoplophober Schreiber unterwegs sind.

mick31
20.06.2015, 14:50
Vollzitat.....



Nicht immer die Drecks USA als Beispiel nehmen, sondern die Tschechen, die Österreicher und die Schweiz, die sind uns alle viel ähnlicher bei wesentlich freieren Waffengesetzen.
Da gibt es weder Negermordbanden, noch schießwütige Polizei und amokgelaufen wird mit dem Auto.

aber ihr dreht alles immer so hin wie ihr es braucht.

Mir wäre es Recht wenn das führen einer verdeckten Waffe wie in AT, in CZ und CH zum Selbstschutz für unbescholtene Sachkundigé bürger erlaubt wäre.

Aber bei uns wird sogar das führen eines Teleskopabwehrstockes verboten und die Taser die bei uns erlaubt sind sind ein Witz.

Selbstschutz muß ein anerkanntes Bedürfniss im Waffenrecht werden und kein Privilleg an eine Elite oder Funktionsträger.

Die Gesetze wären da, ein paar kleine Änderungen, vor allem in der Verwaltungsvorschrift, schon passt es.

UND

Die Politiker müssen aufs Volk hören, also ist sowas unmöglich auch wegen der Scheiß Propaganda der linken Lügenmedien.

Sternenwanderer
20.06.2015, 15:54
Entscheidend bei der Notwehrproblematik ist die Täter-Opfer-Konstellation ! :hzu:

Ich würde eher sagen: entscheidend ist die Täter-Opfer-Richter Konstellation !

Neulich habe ich mal so eine Art 'Runder Tisch' erlebt, wo es natürlich :ätsch: um das z.Z. alles beherrschende Thema 'Wie können wir Flüchtlingen/Asylanten helfen in Deutschland' bla bla bla....ging.
Mit dabei waren angehende Juristen, die sich stark in der Flüchtlingshilfe engagierten.
Wenn die nachher mal Richter sind und du stehst in einer 'entsprechenden' Notwehrsituation vor denen: wie glaubst du, wird das wohl für dich ausgehen ????

Bruddler
20.06.2015, 16:01
Ich würde eher sagen: entscheidend ist die Täter-Opfer-Richter Konstellation !

Neulich habe ich mal so eine Art 'Runder Tisch' erlebt, wo es natürlich :ätsch: um das z.Z. alles beherrschende Thema 'Wie können wir Flüchtlingen/Asylanten helfen in Deutschland' bla bla bla....ging.
Mit dabei waren angehende Juristen, die sich stark in der Flüchtlingshilfe engagierten.
Wenn die nachher mal Richter sind und du stehst in einer 'entsprechenden' Notwehrsituation vor denen: wie glaubst du, wird das wohl für dich ausgehen ????

Nix anderes habe ich gemeint. :trost:

Sternenwanderer
20.06.2015, 16:12
Nix anderes habe ich gemeint. :trost:

:ja:

Dalmatin
20.06.2015, 17:30
Reine Polemik, die normalerweise von Leuten ohne Mumm kommt, die kaschieren, dass sie selber zu feige sind, sich zu verteidigen oder zu schwach sind, sich zu wehren.

Das ist Küchenpsychologie auf dem Niveau der Bild der Frau. Ob sich jemand wehrt/wehren kann, hängt von unterschiedlichsten, situationsbedingten Faktoren ab. Der persönliche Mut spielt da erst eine sekundäre Rolle.


Das ist kein Halbstarkengeschwätz, sondern die Reaktion eines kampf-und wehrhaften mutigen Mannes, der keine Lust hat, sich zu ducken und sich zum Krüppel schlagen , bezw. abstechen zu lassen.

Klaro... mit 'nem Stilett im Hals steckend wehrt er sich noch so, dass dem Anderen ein Bein amputiert werden muss. Du hast Recht... Halbstarkengeschwätz ist das nicht, denn selbst Halbstarke auf dem Pausenhof einer Hauptschule hätten wohl Hemmungen, solchen Müll vom Stapel zu lassen, weil ihnen solche Storys keiner mehr abkauft.
Das ist nicht die Reaktion eines kampf-und wehrhaften mutigen Mannes, der keine Lust hat, sich zu ducken, sondern das sind die lebhaften Phantasien eines offensichtlich nicht sonderlich intelligenten Zeitgenossen, der die Geschichtl'n aus seinen Supermanheften und den Konsum von US-Actionfilmen nicht verarbeiten kann und sie stattdessen mit selbstverherrlichenden Phantasien verwebt und andere davon überzeugen will.
Die Foren sind voll von solchem Rambogedöns - die Realität sieht regelmäßig anders aus.

Dalmatin
20.06.2015, 17:46
Nicht immer die Drecks USA als Beispiel nehmen, sondern die Tschechen, die Österreicher und die Schweiz, die sind uns alle viel ähnlicher bei wesentlich freieren Waffengesetzen.
Da gibt es weder Negermordbanden, noch schießwütige Polizei und amokgelaufen wird mit dem Auto.

Die USA dienen insofern als äußerst passendes Beispiel, weil sie in der westlichen Zivilisation das liberalste Waffenrecht haben und die Verbreitung und die Führung von Waffen am ausgeprägtesten ist. Zudem gibt es keinen Grund, warum die USA nicht als Beispiel dienen soll. Das Waffenrecht in Österreich ist dem der BRD ziemlich gleich. In der Schweiz ist es in der Tat liberaler, dennoch unterliegt auch dort die Führung und Nutzung erheblichen Auflagen. Das tschechische Waffenrecht kenne ich nicht.


aber ihr dreht alles immer so hin wie ihr es braucht.

Wer ist "ihr"? Die von mir hier eingebrachten Erkenntnisse sind durchaus gesicherte Erkenntnisse aus einschlägigen Erhebungen und liegen logisch auf der Hand.


Mir wäre es Recht wenn das führen einer verdeckten Waffe wie in AT, in CZ und CH zum Selbstschutz für unbescholtene Sachkundigé bürger erlaubt wäre.

Für Österreich greift hier § 7 WaffG. Für die Schweiz ist das geregelt in

Aber bei uns wird sogar das führen eines Teleskopabwehrstockes verboten und die Taser die bei uns erlaubt sind sind ein Witz.

Selbstschutz muß ein anerkanntes Bedürfniss im Waffenrecht werden und kein Privilleg an eine Elite oder Funktionsträger.

Die Gesetze wären da, ein paar kleine Änderungen, vor allem in der Verwaltungsvorschrift, schon passt es.

UND

Die Politiker müssen aufs Volk hören, also ist sowas unmöglich auch wegen der Scheiß Propaganda der linken Lügenmedien.

Von welcher Scheiß Propaganda sprichst du in dem Zusammenhang?
Du kannst dir sicher sein, dass das Volk die gegenwärtige Waffenreglementierung in der BRD gutheißen würde.

mick31
20.06.2015, 17:56
. Das Waffenrecht in Österreich ist dem der BRD ziemlich gleich.

Daran sieht man das du davon Null Ahnung hast.


Du kannst dir sicher sein, dass das Volk die gegenwärtige Waffenreglementierung in der BRD gutheißen würde.

Glaube ich nicht.

Freiheitsbote
20.06.2015, 18:41
In den USA liegt die Verbrechensquote je 100.000 Einwohner in etwa doppelt so hoch, wie in Deutschland. Die Ursache dafür - so belegen es Studien - ist eindeutig in den liberalen Waffengesetzen in den USA zu finden.

Vielleicht liegt es auch daran, dass man dort einen Mord als einen Mord einstuft und nicht als "Körperverletzung mit Todessfolge".

Zum Waffenrecht:
http://ef-magazin.de/dossier/waffen/
http://ef-magazin.de/2008/05/23/bericht-aus-bodrum-iii-die-pistole-im-auto
http://ef-magazin.de/2010/06/30/2285-waffenbesitz-der-wilde-westen-und-die-linke-journaille
http://ef-magazin.de/2011/02/14/2852-wehrhafte-schweizer-tell-bleibt-bewaffnet
https://lawgunsandfreedom.wordpress.com/author/lawgunsandfreedom/page/3/
http://ef-magazin.de/2009/03/24/1054-der-spiegel-und-seine-waffen-an-den-fakten-vorbei
http://ef-magazin.de/2008/07/15/415-privater-waffenbesitz-verbote-verhindern-keine-verbrechen


Bring doch mal Fallbeispiele dieser Realität.

Die Sache in Kirchweyhe, die Sache mit Johnny K. in Berlin ... u.v.m.


Nö, das ist nicht "ganz einfach", sondern Unrecht, willkürlich und kriminell.

Unrecht, willkürlich und kriminell ist es, wenn deutschfeindliche Rassisten/Moslems in Überzahl einen Einzelnen angreifen.
Also müssen sie eine gerechte Strafe bekommen. Und es spricht nichts dagegen, die Todesstrafe in Betracht zu ziehen.


Das ist Unsinn! Giuseppe Marcone war italienischer Abstammung. Optisch konnten diese Türken sicherlich nicht abschätzen, ob er Südeuropäer oder selber gar Türke war.

Sie wussten, dass er kein Moslem war. Deswegen haben sie ihn angegriffen.


Da gibt es unterschiedliche, wie z. B. sich zu stellen, Geständigkeit....

Trotzdem müssen sie eine gerechte Strafe bekommen.


Undenkbar!

Dass ich es mir vorstellen kann, zeigt, dass es sehr wohl denkbar ist.


...und damit zugleich neue schafft. So simpel läuft die Gestaltung des Rechts nunmal nicht.

Wenn Du Fliegen in Deiner Küche hast, suchst Du eine Lösung, um das Problem, in dem Fall die Fliegen, zu beseitigen.
Sind die Fliegen dann beseitigt, ist alles gut.


Du kannst dir sicher sein, dass mit deinem "Rechtsverständnis" nicht nur irgendwelche missliebigen Moselms staatlich getötet würden, sondern mindestens genauso viele deiner Gesinnungsfraktion

Wenn jemand ein todesstrafenfähiges Verbrechen begangen hat, muss man die Todesstrafe in Betracht ziehen, ohne Rücksicht auf Nationalität, Herkunft, Religion und Gesinnung.


Die Wissenschaft, die Vernunft und die Erfahrung.

Man muss etwas erstmal ausprobieren, bevor man es vernünftig und wissenschaftlich untersuchen kann.
Erst dann kann man von Erfahrung sprechen.


Sicher, aber mit Recht und Gerechtigkeit hat das dann nichts mehr zu tun.

Das sagst Du, weil Du eine andere Rechts- und Gerechtigkeitsauffassung hast.
Wie war das nochmal mit den Idealen und Wertvorstellungen, auf denen ein System und seine Gesetze basieren?


Och, das sei dir mal sicher, dass so ziemlich Jeder eine Vorstellung hat.

Dann gibt es ja auch Alternativen zum herrschenden System.

Freiheitsbote
20.06.2015, 18:47
Auf gar keinen Fall!

Wenn Du es nicht machst, macht es eben ein anderer.

Und genau das wird er dann auch sagen:


Ich hätte meinen Beruf nicht gewählt, würde ich mit unserem Rechtssystem nicht weitgehend konform gehen. Ob du's glaubst oder nicht, aber wir haben eines der weit entwickeltsten Rechtssysteme weltweit. Sicher nicht perfekt und durchaus mit so manchen Mängeln behaftet, aber im weltweiten Vergleich ein äußerst hoch entwickeltes System.

Tryllhase
20.06.2015, 18:57
Die USA dienen insofern als äußerst passendes Beispiel, weil sie in der westlichen Zivilisation das liberalste Waffenrecht haben und die Verbreitung und die Führung von Waffen am ausgeprägtesten ist. Zudem gibt es keinen Grund, warum die USA nicht als Beispiel dienen soll. Das Waffenrecht in Österreich ist dem der BRD ziemlich gleich. In der Schweiz ist es in der Tat liberaler, dennoch unterliegt auch dort die Führung und Nutzung erheblichen Auflagen. Das tschechische Waffenrecht kenne ich nicht.
Wer ist "ihr"? Die von mir hier eingebrachten Erkenntnisse sind durchaus gesicherte Erkenntnisse aus einschlägigen Erhebungen und liegen logisch auf der Hand.
Von welcher Scheiß Propaganda sprichst du in dem Zusammenhang?
Du kannst dir sicher sein, dass das Volk die gegenwärtige Waffenreglementierung in der BRD gutheißen würde.
Da bin ich mir bei diesem "Volk" absolut sicher. Nicht nur die gegenwärtige Regelung. Eine weitere Waffenrechtsnovelle ist in Vorbereitung. Wieder wird mit Straffreiheit bei freiwilliger Abgabe gelockt. Die Kriminellen wiehern vor Lachen. Und das total eingeschüchterte Volk nickt mit dem Kopf. Waffen- huuuhh! Dasselbe Volk, welches noch vor wenigen Jahrzehnten den Jungen Silberbüchsen, Revolver, Maschinenpistolen und Panzer aus Plast zum Spielen schenkten, damit sie gute und wehrhafte Soldaten werden können. So haben sich die Zeiten seit der Wende geändert.

charger
20.06.2015, 19:00
Ach, es gibt doch immer Möglichkeiten sich gesetzeskonform gegen Angriffe zu wappnen.
Seit ich neulich eine Morddrohung erhalten hatte, hätte ich natürlich am liebsten einen kleinen 9mm Revolver für unterwegs am Mann, darf ich aber nicht haben.

Glücklicherweise gibt es aber nützliche Alltagswerkzeuge welche man im Auto mitführen darf, ohne das man dafür eine reingedrückt bekommt, der gute alte Klappspaten zum Beispiel.
Ist Bestens zur Abwehr von angriffen auch durch mehrere Angreifer geeignet und so ein Spatenblatt im richtigen Winkel gehalten, kann sogar Projektile ablenken. "grins"

Das führen einer Armbrust ist übrigens erlaubt, obwohl es eine Waffe ist, ist halt ein wenig sperrig und man zieht ganz sicher jede menge Aufmerksamkeit auf sich.

Tryllhase
20.06.2015, 19:05
Ach, es gibt doch immer Möglichkeiten sich gesetzeskonform gegen Angriffe zu wappnen.
Seit ich neulich eine Morddrohung erhalten hatte, hätte ich natürlich am liebsten einen kleinen 9mm Revolver für unterwegs am Mann, darf ich aber nicht haben.

Glücklicherweise gibt es aber nützliche Alltagswerkzeuge welche man im Auto mitführen darf, ohne das man dafür eine reingedrückt bekommt, der gute alte Klappspaten zum Beispiel.
Ist Bestens zur Abwehr von angriffen auch durch mehrere Angreifer geeignet und so ein Spatenblatt im richtigen Winkel gehalten, kann sogar Projektile ablenken. "grins"

Das führen einer Armbrust ist übrigens erlaubt, obwohl es eine Waffe ist, ist halt ein wenig sperrig und man zieht ganz sicher jede menge Aufmerksamkeit auf sich.
Am besten mit einem Kostüm von Wilhelm Tell.

KuK
20.06.2015, 19:13
Klaro... mit 'nem Stilett im Hals steckend wehrt er sich noch so, dass dem Anderen ein Bein amputiert werden muss. Du hast Recht... Halbstarkengeschwätz ist das nicht, denn selbst Halbstarke auf dem Pausenhof einer Hauptschule hätten wohl Hemmungen, solchen Müll vom Stapel zu lassen, weil ihnen solche Storys keiner mehr abkauft.

Deine eingeschränkten Erkenntnisse in Schußwaffenzulassung und -gebrauch wundern mich nicht. Wer grundsätzlich erst einmal die Glaubwürdigkeit eines Raubopfers anzweifelt und ihm "Hauptschulniveau" zumutet sowie "Halbstarker auf einem Pausenhof" zeigt, wie die "Argumentation" funktionieren soll: Diffamierung der Opfer, Unglaubwürdigmachung derselben bei absoluter Kenntnislosigkeit des Sachstandes. Du kannst Dir ja mal die Polizeiakten von Ende Juni 1985 in BRV anfordern, falls Du kannst. Schon daran wird es scheitern.
Ich war damals 29 Jahre jung und als Waffenfachmann in BRV tätig. Meine richtige Berufsbezeichnung würdest Du eh vermutlich mit einem "Emballagentechniker" verwechseln. Für den Weg vom Fachgeschäft zur Bankfiliale lag ein gültiger Waffenschein vor, den Du wahrscheinlich nur mal im Internet gesehen haben kannst. Er war, im Gegensatz zu den Politiker-WSn, räumlich und zeitlich begrenzt und auf eine Schußwaffe beschränkt. (S&W, Mod M 60 in .357 Mag.) Da der Revolver just an dem Tag auf dem Schießstand zu Ausbildungszwecken verwendet wurde, nahm ich eine andere Schußwaffe wesentlich schächeren Kalibers mit, was mir hinterher den bösesten Ärger machte, weil die Richterinnen es offenbar darauf absahen, mich als Opfer in eine Täterrolle zu drängen, so wie Du es hier auch versuchst. Du wirst schnell feststellen, daß von Deinen voreingenommenen Vermutungen aber auch so gar nichts eintrifft.



Das ist nicht die Reaktion eines kampf-und wehrhaften mutigen Mannes, der keine Lust hat, sich zu ducken, sondern das sind die lebhaften Phantasien eines offensichtlich nicht sonderlich intelligenten Zeitgenossen, der die Geschichtl'n aus seinen Supermanheften und den Konsum von US-Actionfilmen nicht verarbeiten kann und sie stattdessen mit selbstverherrlichenden Phantasien verwebt und andere davon überzeugen will.
Die Foren sind voll von solchem Rambogedöns - die Realität sieht regelmäßig anders aus.

Rate mal, warum das Ordnungsamt in Bremerhaven einem Waffenhändler einen Waffenschein ausstellt, damit er die Tageseinnahmen gesichert zur Bank bringen kann. Hafenstädte haben nun mal ein anderes Gefährdungspotential in sich als Gesine Knäckebrecks Unterkunft in Hintertupfingen.
Ich weiß nicht, wie Deine Realität ist oder Dir anmutet. Ich weiß auch nicht, aus welchem Kaff Du mir schreibst. Eins weiß ich aus Deinen Einlassungen aber ganz bestimmt, nämlich daß es da offensichtlich ein großes Aufholbedürfnis an Informationsdichte gibt, welches nicht Hollywood-gesteuert ist. 4o Jahre in der Waffen-Branche wirst Du schwerlich aufholen können mit Deiner linken Phrasendrescherei. Nur das Muster ist immer wieder voll kenntlich, Du Laie!
Zwischen Messer-Attacke und Schußabgabe vergingen keine 3 Sekunden. Solche Zeiten erreicht man, wenn man pflichtschuldigst übt, "bis der Arzt kommt".
Im Gegensatz zu unseren Schupos, die mit 50 Schuß Übungsmunition ein ganzes Jahr auskommen müssen und deren Qualifikation Du mir wohl auch vorzuwerfen trachtest, übe ich pro Woche etwa 400 Schuß, davon etwa 1/3 Großkaliber (9mm P und .45 ACP). Man kann sagen, daß ich da fit bin. Der örtliche Polizeischießstand ist da perfekt eingerichtet und wir dürfen da üben.
Wenn Du nur ein Luftgewehr spannen darfst, solltest Du jetzt besser Pause machen, falls Dein Gewehr überhaupt schon das Pentagramm aufweißt.

... und bitte noch eins: wenn Du versuchst, meine wenigen Fremdworte zu kopieren, dann tue es bitte richtig, weil es andernfalls eine Zitatfälschung wäre. (Im Gegensatz zu den Linksdrallern melde ich so etwas nicht, mache mir aber Gedanken zur Sprachbeherrschung meines Gegenübers.)
Ich redete hier von "Hoplophobie", nicht von Holophobie. Manchmal macht ein Buchstabe schon Welten aus.

mick31
20.06.2015, 20:58
http://german-rifle-association.de/pks-2014-der-staat-kann-uns-nicht-beschuetzen/

kotzfisch
20.06.2015, 22:35
Meldet einen Wohnsitz in Österreich an, wenn Ihr grenznah wohnt.Zweitwohnsitz reicht.

Dann beantragt Ihr eine WBK Österreich, die Ihr als EU Bürger beantragen dürft.Dann kauft eine Waffe in Austria.
Soweit kein Problem.Natürlich dürft Ihr die nicht mit nach D nehmen...DAS wäre illegal.Ok?

Das darf kann und soll natürlich niemand machen.Es setzt auch voraus, dass Ihr Freunde habt, bei denen ihr in Österreich
ein Zimmer als Zweitwohnsitz habt.

Nehmt die Waffe ja nicht mit nach D, DAS wiederum ist illegal und dazu aufzufordern wäre ja nicht in Ordnung.
Gelegentlich muß in Österreich der Waffenführerschein erneuert werden- lächerliches Ankreuzeln.

Bitte biemals nachmachen.Vor allem: bringt die Waffe niemals angesichts der unfassbaren Grenzkontrollen nach D.
Verboten.

Was sollte dieser Exkurs? Gar nichts.

Schon gar keine Aufforderung zu illegalem Tun.

Geht zu einem Schützenclub, schießt dort ein Jahr mit mindestens 18 Terminen und beantragt dann eine WBK für D.
Das klappt immer.

Führen natürlich verboten.

Außer ich bin immer auf dem Wege zum Schiessverein.

Das ist der einzig legale Weg, sie zumindest daheim zu haben.

KuK, bitte verbessern, falls etwas falsch ist.

KuK
21.06.2015, 03:30
Meldet einen Wohnsitz in Österreich an, wenn Ihr grenznah wohnt.Zweitwohnsitz reicht.

Dann beantragt Ihr eine WBK Österreich, die Ihr als EU Bürger beantragen dürft.Dann kauft eine Waffe in Austria.
Soweit kein Problem.Natürlich dürft Ihr die nicht mit nach D nehmen...DAS wäre illegal.Ok?

Das darf kann und soll natürlich niemand machen.Es setzt auch voraus, dass Ihr Freunde habt, bei denen ihr in Österreich
ein Zimmer als Zweitwohnsitz habt.

Nehmt die Waffe ja nicht mit nach D, DAS wiederum ist illegal und dazu aufzufordern wäre ja nicht in Ordnung.
Gelegentlich muß in Österreich der Waffenführerschein erneuert werden- lächerliches Ankreuzeln.

Bitte biemals nachmachen.Vor allem: bringt die Waffe niemals angesichts der unfassbaren Grenzkontrollen nach D.
Verboten.

Was sollte dieser Exkurs? Gar nichts.

Schon gar keine Aufforderung zu illegalem Tun.

Geht zu einem Schützenclub, schießt dort ein Jahr mit mindestens 18 Terminen und beantragt dann eine WBK für D.
Das klappt immer.

Führen natürlich verboten.

Außer ich bin immer auf dem Wege zum Schiessverein.

Das ist der einzig legale Weg, sie zumindest daheim zu haben.

KuK, bitte verbessern, falls etwas falsch ist.

Moin, Kotzfisch!

Nein, alles richtig und die Warnungen bitte ernstnehmen, da stimmt alles. Besonders bei Kurzwaffen kennen die Ösis überhaupt keinen Spaß und Verstöße von Piefkes werden eine Nr. härter geahndet als bei Ostmärkern selbst.
Auch gelten in Österreich andere Zeitangaben für historische Kurzwaffen. Da kann man u.U. auch mal mit einem Vorderlader verhaftet werden.

Don
21.06.2015, 06:06
Ich bin kein Philosoph, sondern Jurist im Dienste von Väterchen Staat.


Nein.
Es fehlen sowohl die Sachkenntnis als auch juristische Argumentationsweise völlig.
Steuerschmarotzer jedoch könnte stimmen.

Dalmatin
21.06.2015, 15:03
Vielleicht liegt es auch daran, dass man dort einen Mord als einen Mord einstuft und nicht als "Körperverletzung mit Todessfolge".

Fehlanzeige! In den USA wird ebenfalls differenziert (Stichwort 'murder 1 degree/2 degree/3 degree', 'attempted felony murder', 'vehicular homicide', 'manslaughter', 'voluntary/involuntary manslaughter', usw. usw. usw.


Zum Waffenrecht:
http://ef-magazin.de/dossier/waffen/
http://ef-magazin.de/2008/05/23/bericht-aus-bodrum-iii-die-pistole-im-auto
http://ef-magazin.de/2010/06/30/2285-waffenbesitz-der-wilde-westen-und-die-linke-journaille
http://ef-magazin.de/2011/02/14/2852-wehrhafte-schweizer-tell-bleibt-bewaffnet
https://lawgunsandfreedom.wordpress.com/author/lawgunsandfreedom/page/3/
http://ef-magazin.de/2009/03/24/1054-der-spiegel-und-seine-waffen-an-den-fakten-vorbei
http://ef-magazin.de/2008/07/15/415-privater-waffenbesitz-verbote-verhindern-keine-verbrechen

Was soll der Shit belegen?


Die Sache in Kirchweyhe, die Sache mit Johnny K. in Berlin ... u.v.m.

Das war nunmal erwiesenermaßen kein Mord, sondern eben Körperverletzung mit Todesfolge.


Unrecht, willkürlich und kriminell ist es, wenn deutschfeindliche Rassisten/Moslems in Überzahl einen Einzelnen angreifen.

Was willst du denn dauernd mit deinem verblödeten "deutschfeindliche Rassisten/Moslems"? Es sind exakt solche hohlen, schwachköpfigen Aussagen, wie deine, welche die politisch Rechten ganz enorm schwächen. Es ist ein Drama, dass die politisch Rechte offenbar Schwachköpfe anzieht, wie ein Kothaufen die Fliegen. Es sind Leute wie du, die alleine mit ihrer bloßen bekennenden Existenz der politisch Rechten einen Bärendienst erweisen. Keine Gutmenschgruppierung könnte für die politisch Rechte schädlicher sein, als Vollpfosten, wie du!
Jonny K. kann alleine optisch für deine "deutschfeindlichen Rassisten" nicht als Deutscher wahrgenommen worden sein, weil er ein Mensch mit erkennbar asiatischen Wurzeln war. Ebenso war Giuseppe M. als eher südländisch wahrnehmbar. Also steck dir deinen strunzdümmlichen "deutschfeindlichen Rassisten"-Leierkasten sonst wohin!

Natürlich ist es Unrecht und kriminell, wenn ohne angemessenen Grund ein Angriff gegen jemanden verübt wird. Dabei ist es - nebenbei - völlig wurscht, ob das in einer Überzahl geschieht oder nicht. Und weil es eben Unrecht und kriminell ist, gibt es auch Ermittlungen und strafrechtliche Konsequenzen.


Also müssen sie eine gerechte Strafe bekommen. Und es spricht nichts dagegen, die Todesstrafe in Betracht zu ziehen.

Es ist müsig, darüber zu diskutieren! Todesstrafe ist eben keine Option - Punkt! Egal, ob du das nun gutheißt oder nicht!


Sie wussten, dass er kein Moslem war. Deswegen haben sie ihn angegriffen.

Und das weißt du woher? Öhmm... wissen tust du es zwar nicht, aber das ersetzt du mit einer blühenden Phantasie :D


Trotzdem müssen sie eine gerechte Strafe bekommen.

Berücksichtigt man im Falle Jonny K. die erwiesenen Fakten, kommt man zum Schluss, dass das gegen den Hauptangeklagten verhängte Urteil tatsächlich alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat.


Dass ich es mir vorstellen kann, zeigt, dass es sehr wohl denkbar ist.

Denkbar meinte ich in dem Zusammenhang nicht buchstäblich - sollte eigentlich verständlich gewesen sein.


Wenn Du Fliegen in Deiner Küche hast, suchst Du eine Lösung, um das Problem, in dem Fall die Fliegen, zu beseitigen.
Sind die Fliegen dann beseitigt, ist alles gut.

Mit solch einem eindimensionalen Vergleich zeigst du eigentlich nur auf, dass dir jeglicher Intellekt für solch eine Thematik vollkommen fehlt.


Wenn jemand ein todesstrafenfähiges Verbrechen begangen hat, muss man die Todesstrafe in Betracht ziehen, ohne Rücksicht auf Nationalität, Herkunft, Religion und Gesinnung.

Zum einen fehlt es häufig bereits an den Voraussetzungen. Zum anderen gibt es keine "Todesstrafenfähigkeit".


Man muss etwas erstmal ausprobieren, bevor man es vernünftig und wissenschaftlich untersuchen kann.
Erst dann kann man von Erfahrung sprechen.

Hat man die längste Zeit bereits. Die Welt existiert nicht erst seit ein paar Jahrzente.


Das sagst Du, weil Du eine andere Rechts- und Gerechtigkeitsauffassung hast.
Wie war das nochmal mit den Idealen und Wertvorstellungen, auf denen ein System und seine Gesetze basieren?

Es geht nicht um verschiedene Auffassungen, Meinungen, Sichtweisen, Ideale oder Wertvorstellungen, sondern darum, möglichst umfassende, neutrale und objektivierbare Erkenntnisse in ein zivilisatorisches Gefüge umzusetzen, was seit jeher Grundlage der menschlichen Weiterentwicklung ist.


Dann gibt es ja auch Alternativen zum herrschenden System.

Die meisten davon sind nichts neues. Man hat sie bereits probiert... ohne Erfolg!

Dalmatin
21.06.2015, 15:07
Da bin ich mir bei diesem "Volk" absolut sicher. Nicht nur die gegenwärtige Regelung. Eine weitere Waffenrechtsnovelle ist in Vorbereitung. Wieder wird mit Straffreiheit bei freiwilliger Abgabe gelockt. Die Kriminellen wiehern vor Lachen. Und das total eingeschüchterte Volk nickt mit dem Kopf. Waffen- huuuhh! Dasselbe Volk, welches noch vor wenigen Jahrzehnten den Jungen Silberbüchsen, Revolver, Maschinenpistolen und Panzer aus Plast zum Spielen schenkten, damit sie gute und wehrhafte Soldaten werden können. So haben sich die Zeiten seit der Wende geändert.

Ja, scheint mir auch so, dass dieses Volk zu allem Ja und Amen sagt, solange es Fußball und DsdSS gibt oder ihnen zumindest eine scheibare Autorität erzählt, dass etwas gut und richtig ist. Keine Ahnung, was mit den Deutschen los ist... im Gros offenbar vollkommen verblödet... oder desinteressiert... oder zu satt... oder??? Ich kann es mir langsam nicht mehr erklären!

Dalmatin
21.06.2015, 16:11
Deine eingeschränkten Erkenntnisse in Schußwaffenzulassung und -gebrauch wundern mich nicht.

Was konkret meinst du? Von welchen "eingeschränkten Erkenntnissen" sprichst du?


Wer grundsätzlich erst einmal die Glaubwürdigkeit eines Raubopfers anzweifelt und ihm "Hauptschulniveau" zumutet sowie "Halbstarker auf einem Pausenhof" zeigt, wie die "Argumentation" funktionieren soll: Diffamierung der Opfer, Unglaubwürdigmachung derselben bei absoluter Kenntnislosigkeit des Sachstandes.

Den hast du dir selber zuzuschreiben, wenn du erst ganz selektive Fakten einbringst und das Ganze dann in ein Resultat münden lässt. Auf deine Postings kann immer nur anhand dessen eingegangen werden, was du an Infos einbringst.


Du kannst Dir ja mal die Polizeiakten von Ende Juni 1985 in BRV anfordern, falls Du kannst. Schon daran wird es scheitern.
Ich war damals 29 Jahre jung und als Waffenfachmann in BRV tätig. Meine richtige Berufsbezeichnung würdest Du eh vermutlich mit einem "Emballagentechniker" verwechseln. Für den Weg vom Fachgeschäft zur Bankfiliale lag ein gültiger Waffenschein vor, den Du wahrscheinlich nur mal im Internet gesehen haben kannst. Er war, im Gegensatz zu den Politiker-WSn, räumlich und zeitlich begrenzt und auf eine Schußwaffe beschränkt. (S&W, Mod M 60 in .357 Mag.) Da der Revolver just an dem Tag auf dem Schießstand zu Ausbildungszwecken verwendet wurde, nahm ich eine andere Schußwaffe wesentlich schächeren Kalibers mit, was mir hinterher den bösesten Ärger machte, weil die Richterinnen es offenbar darauf absahen, mich als Opfer in eine Täterrolle zu drängen, so wie Du es hier auch versuchst.

Wo mache ich das denn??? Ich habe dich nicht als Täter bezichtigt, sondern den von dir geschilderten Vorfall ganz massiv angezweifelt.
Nochmals: ich - und jeder andere hier - kann sich immer nur auf jene Infos beziehen, die du hier abgibst. Nebenbei: Waffenscheine - gültige, wie auch nicht mehr gültige und auch Fälschungen - habe ich in meiner Zeit im Strafdezernat schon einige zu Gesicht bekommen - ganz so unbeleckt mit dem Thema bin ich nicht.


Du wirst schnell feststellen, daß von Deinen voreingenommenen Vermutungen aber auch so gar nichts eintrifft.

Bislang weiß ich nur, dass dir jemand ein Stilett in den Hals gerammt haben soll, und du diesen Angreifer hinterher in einer Weise außer Gefecht gesetzt haben willst, dass ihm schlussendlich ein Bein abgenommen werden musste. In deiner jetzigen Schilderung bringst du ein weiteres Element mit ins Spiel, nämlich eine Feuerwaffe.


Rate mal, warum das Ordnungsamt in Bremerhaven einem Waffenhändler einen Waffenschein ausstellt, damit er die Tageseinnahmen gesichert zur Bank bringen kann. Hafenstädte haben nun mal ein anderes Gefährdungspotential in sich als Gesine Knäckebrecks Unterkunft in Hintertupfingen.
Ich weiß nicht, wie Deine Realität ist oder Dir anmutet. Ich weiß auch nicht, aus welchem Kaff Du mir schreibst. Eins weiß ich aus Deinen Einlassungen aber ganz bestimmt, nämlich daß es da offensichtlich ein großes Aufholbedürfnis an Informationsdichte gibt, welches nicht Hollywood-gesteuert ist. 4o Jahre in der Waffen-Branche wirst Du schwerlich aufholen können mit Deiner linken Phrasendrescherei. Nur das Muster ist immer wieder voll kenntlich, Du Laie!

Was haben "40 Jahre in der Waffenbranche" mit unserer Diskussion hier zu tun??? Geht's hier um Waffenkenntnis? Nein!
"Linke Phrasendrescherei"? Wie kommst du auf das schmale Brett??? Weil ich deine Geschichte angezweifelt habe? Daran bist du selber schuld, wie ich dir bereits erklärt habe.


Zwischen Messer-Attacke und Schußabgabe vergingen keine 3 Sekunden. Solche Zeiten erreicht man, wenn man pflichtschuldigst übt, "bis der Arzt kommt".
Im Gegensatz zu unseren Schupos, die mit 50 Schuß Übungsmunition ein ganzes Jahr auskommen müssen und deren Qualifikation Du mir wohl auch vorzuwerfen trachtest, übe ich pro Woche etwa 400 Schuß, davon etwa 1/3 Großkaliber (9mm P und .45 ACP). Man kann sagen, daß ich da fit bin. Der örtliche Polizeischießstand ist da perfekt eingerichtet und wir dürfen da üben.
Wenn Du nur ein Luftgewehr spannen darfst, solltest Du jetzt besser Pause machen, falls Dein Gewehr überhaupt schon das Pentagramm aufweißt.

Von einer Feuerwaffe hattest du in dem Beitrag, auf den ich mich bezog, nichts geäußert.


... und bitte noch eins: wenn Du versuchst, meine wenigen Fremdworte zu kopieren, dann tue es bitte richtig, weil es andernfalls eine Zitatfälschung wäre. (Im Gegensatz zu den Linksdrallern melde ich so etwas nicht, mache mir aber Gedanken zur Sprachbeherrschung meines Gegenübers.)
Ich redete hier von "Hoplophobie", nicht von Holophobie. Manchmal macht ein Buchstabe schon Welten aus.

Bevor du hier was von "Zitatfälschung" faselst, solltest du erst mal wissen, was ein Zitat tatsächlich ist :D
Hier eine kleine Hilfestellung für dich: https://de.wikipedia.org/wiki/Zitat

...wenn ich bezugnehmend einen von dir zuvor verwendeten Begriff gebrauche, dann ist das definitiv kein Zitat! Ohne Zitat keine Zitatfälschung. Leuchtet dir ein?

Ja, ich bekenne mich schuldig, einen Tippfehler begangen zu haben. Hoplophobie ist kein Begriff, den ich sonderlich oft in meinem Leben gebraucht hätte - geschweige denn, dass er ein Gradmesser für Sprachbeherrschung wäre. Wenn du nun meinst, daraus unbedingt Selbstwert für dich ziehen zu können, dann mach das ruhig. Den Spaß lass ich dir... schlimm genug, dass du offensichtlich überhaupt darauf angewiesen zu sein scheinst.

Dein Versuch, dich daraus auch noch altklug hervortun zu können ("...Manchmal macht ein Buchstabe schon Welten aus....") ist intellektuell ein ganz derber Schuss nach hinten, denn dafür wäre es nötig gewesen, dass es den tippfehlerbehafteten Begriff der Holophobie überhaupt gäbe und hinzukommend hätte er eine gewisse diametrale Zweideutigkeit in seiner Bedeutung im Konsens unserer Diskussion haben müssen. Beides nicht im Ansatz der Fall, somit ein absoluter Rohrkrepierer ;)

Ich meine, "...Gedanken zur Sprachbeherrschung..." sind dann ernsthaft angezeigt, wenn jemand bis heute noch nicht begriffen hat, dass dem stimmlosen s-Laut nach kurzem Vokal ein Doppel-s folgt. Hier ein paar Beispiele, wie man es nicht schreibt:


Du wirst schnell feststellen, daß...
...
...nämlich daß es da offensichtlich ein großes Aufholbedürfnis an Informationsdichte gibt
...
Zwischen Messer-Attacke und Schußabgabe vergingen...

usw. usw. usw.

Noch 'ne Ecke gravierender sind übrigens solche Dinge hier:


falls Dein Gewehr überhaupt schon das Pentagramm aufweißt

Weist du... mir ist das im Grunde genommen viel zu blöde, auf solch einer Eben zu diskutieren. Aber wenn jemand meint, er müsse hier unbedingt groß auftrumpfen, weil er einen Tippfehler bei mir gefunden hat, dann kann ich solche Spielchen gerne auch mal mitspielen ;)

Dalmatin
21.06.2015, 16:19
Daran sieht man das du davon Null Ahnung hast.

Wir reden hier sinnigerweise von Waffen der Kategorie B, nicht von Waffen der Kategorie C oder D!


Glaube ich nicht.

Ich schon. Gab auch schon manche Umfragen dazu. Ginge es nach diesen, wäre mehrheitlich wohl sogar noch ein deutlich schärferes Waffenrecht erwünscht.

mick31
21.06.2015, 17:01
Ich schon. Gab auch schon manche Umfragen dazu. Ginge es nach diesen, wäre mehrheitlich wohl sogar noch ein deutlich schärferes Waffenrecht erwünscht.

Nach 70 Jahren Volksverhetzung durch linke Journalisten durchaus möglich.

Aber bevor ich irgendwas abgebe verlasse ich diesen Staat und gehe nach AT, CZ oder CH, dann freue ich mich über jeden Zigeunerraubzug in der BRD, dann trink ich ein Gösser auf jede Kartoffel die sich von Ausländern todtreten lässt, dann freue ich mich über jede Schändung durch einen AIDs Neger.

Dalmatin
21.06.2015, 18:37
Nach 70 Jahren Volksverhetzung durch linke Journalisten durchaus möglich.

Denke ich nicht... diese Erscheinung ist ja relativ neu. Bis in die 80er/90er gab es noch sowas, wie Qualitätsjournalismus und echte mediale Debatten. Letztlich sind Medien und Politik auch meist Ausdruck des Volkes. Von daher würde ich das Volk nicht groß als Opfer einer Verhetzung sehen.


Aber bevor ich irgendwas abgebe verlasse ich diesen Staat und gehe nach AT, CZ oder CH, dann freue ich mich über jeden Zigeunerraubzug in der BRD, dann trink ich ein Gösser auf jede Kartoffel die sich von Ausländern todtreten lässt, dann freue ich mich über jede Schändung durch einen AIDs Neger.

Was Ausländerkriminalität anbelangt, so sind Österreich und gerade die Schweiz auch nicht unbedingt Paradiese. Und Tschechien??? Hmm... weiß nicht. Da nimmt man wohl viele Nachteile in Kauf. Uns wird auch nicht unbedingt die Ausländerkriminalität zum Verhängnis, wenn Deutschland so weiter macht, sondern die Finanzen. In 5 Jahren kostet uns dieser "humanitäre" Faschismus nämlich bald ein Drittel bis Fünftel des Bundeshaushalts.

wtf
21.06.2015, 20:35
Geht zu einem Schützenclub, schießt dort ein Jahr mit mindestens 18 Terminen und beantragt dann eine WBK für D.
Das klappt immer.


So einfach ist das nicht, denn auf die Idee kommen viele. Ich kann nur von meinem SV berichten, aber die haben eine ziemlich harte Tür und checken ihre Bewerber sehr intensiv. Als ich nach einer Probezeit aufgenommen wurde, sprach ich mit dem Betreuer von Neumitgliedern, und der berichtete mir, daß sie meinen Namen gegooglet hatten, geprüft haben, was ich auf Facebook von mir gegeben habe usw. Tatsächlich wird die Mehrzahl der Bewerbungen ausgesiebt, und das ist auch gut so. Gewisse Gruppierungen haben überhaupt keine Chance, zwinkerzwinker.

Die Zahl 18 (genauer 12/18-Regel) betrifft der Nachweis eines Bedürfnisses. Kann man ggf. googlen.

Und was den Weg zu SV betrifft: Du kannst den Kracher nicht einfach bei Dir tragen, sondern mußt ihn entladen und verschlossen transportieren. Mal eben Rambo spielen ist nicht.

kotzfisch
21.06.2015, 21:04
So einfach ist das nicht, denn auf die Idee kommen viele. Ich kann nur von meinem SV berichten, aber die haben eine ziemlich harte Tür und checken ihre Bewerber sehr intensiv. Als ich nach einer Probezeit aufgenommen wurde, sprach ich mit dem Betreuer von Neumitgliedern, und der berichtete mir, daß sie meinen Namen gegooglet hatten, geprüft haben, was ich auf Facebook von mir gegeben habe usw. Tatsächlich wird die Mehrzahl der Bewerbungen ausgesiebt, und das ist auch gut so. Gewisse Gruppierungen haben überhaupt keine Chance, zwinkerzwinker.

Die Zahl 18 (genauer 12/18-Regel) betrifft der Nachweis eines Bedürfnisses. Kann man ggf. googlen.

Und was den Weg zu SV betrifft: Du kannst den Kracher nicht einfach bei Dir tragen, sondern mußt ihn entladen und verschlossen transportieren. Mal eben Rambo spielen ist nicht.


Aber WTF, das weiß ich doch.Ich habe eine WBK als Sportschütze, seit Jahren.
Wie die genaue Lage jetzt ist, weiß ich nicht.

Da ich damals schon sehr lange im Maßregelvollzug beschäftigt war, gab es hinsichtlich
der Zuverlässigkeit keinerlei Probleme.

Trotzdem, gut gemeint und vielen Dank.

Freiheitsbote
21.06.2015, 21:11
Fehlanzeige! In den USA wird ebenfalls differenziert (Stichwort 'murder 1 degree/2 degree/3 degree', 'attempted felony murder', 'vehicular homicide', 'manslaughter', 'voluntary/involuntary manslaughter', usw. usw. usw.

Man soll doch nur den Statistiken trauen, die man selbst gefälscht hat.
Also müsste man genau wissen, was in den USA als Gewaltverbrechen gezählt wird und wie es im Vergleich dazu in der BRD gehandhabt wird.


Was soll der Shit belegen?

More Guns - Less Crime.


Was willst du denn dauernd mit deinem verblödeten "deutschfeindliche Rassisten/Moslems"? Es sind exakt solche hohlen, schwachköpfigen Aussagen, wie deine, welche die politisch Rechten ganz enorm schwächen.

Was soll denn daran "verblödet" sein, wenn man die Dinge beim Namen nennt?
Nimm doch z.B. den Vorfall in München, ich glaube es war im Jahr 2008, als zwei "Jugendliche mit Migrationshintergrund" versuchten, einen 80jährigen Rentner zu ermorden.
Nachdem sie ihn zu Boden geschlagen, um ihm dann auf dem Kopf herumzutreten, haben sie so Sprüche losgelassen wie "Scheiss Deutscher" oder "Jetzt zeige ich Dir, wie ein Deutscher stirb".
Und das ist ja keine Seltenheit, dass bei solchen Vorfällen auch immer solche Sprüche im Spiel sind.
Was ist daran jetzt "verblödet", wenn man solche Leute als genau das bezeichnet, was sie sind, nämlich deutschfeindliche Rassisten?

Selbst die linken Spiesser sagen teilweise, dass es sich bei solchen Leuten um deutschfeindliche Rassisten handelt.
Allerdings versuchen sie dann im gleichen Atemzug, den deutschfeindlichen Rassismus zu rechtfertigen (zu legitimieren). Aber dass selbst die linken Spiesser diese Leute als genau das erkennen, was sie sind, nämliche deutschfeindliche Rassisten, sagt doch schon alles.

Nochmal zu dem Vorfall in München:
Die Täter wurden tatsächlich wegen versuchten Mordes angeklagt und verurteilt (Einer der Täter war nach der Urteilsverkündung ganz fassungslos und meinte sowas wie "Warum muss ich denn jetzt in den Knast? Sonst hab ich wegen sowas doch immer nur Sozialstunden bekommen").
Allerdings haben deren Rechtsanwälte versucht, dass die Täter nur wegen Körperverletzung verurteilt werden.
Hätte der Richter das ebenso gesehen, wären sie eben nur wegen Körperverletzung verurteilt worden, vielleicht sogar nur zu einer kleinen Bewährungsstrafe.
Und dann wäre die ganze Sache nur als Körperverletzung in die Statistik eingeflossen.


Jonny K. kann alleine optisch für deine "deutschfeindlichen Rassisten" nicht als Deutscher wahrgenommen worden sein, weil er ein Mensch mit erkennbar asiatischen Wurzeln war.

Sie sind davon ausgegangen, dass er kein Moslem ist.
Es ist doch schon sehr auffällig, dass Moslems, die in Überzahl einen Einzelnen angreifen, grundsätzlich immer nur Nicht-Moslems angreifen und ggf. töten.


Ebenso war Giuseppe M. als eher südländisch wahrnehmbar.

Ich meine, dass der Giuseppe ein kleines Kreuz um den Hals trug, so dass er als Nicht-Moslem zu erkennen war.


Es ist müsig, darüber zu diskutieren! Todesstrafe ist eben keine Option - Punkt! Egal, ob du das nun gutheißt oder nicht!

Für Dich ist es keine Option.
Aber in Japan wird die Todesstrafe verhängt. Selbst in Ungarn denkt man ganz offen darüber nach.
Geht alles.


Berücksichtigt man im Falle Jonny K. die erwiesenen Fakten, kommt man zum Schluss, dass das gegen den Hauptangeklagten verhängte Urteil tatsächlich alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat.

Ja, das würdest Du auch sagen, wenn die o.g. deutschfeindlichen Rassisten in München nicht wegen versuchten Mordes, sondern nur wegen einer Körperverletzung verurteilt worden wären.
Aber es zeigt dann auch ganz einfach, dass nicht genug Möglichkeiten zur Verfügung stehen.



Mit solch einem eindimensionalen Vergleich zeigst du eigentlich nur auf, dass dir jeglicher Intellekt für solch eine Thematik vollkommen fehlt.

Oh, mir fehlt der Intellekt? Naja, immerhin kann ich zwei und zwei zusammenzählen.
Ich empfehle Dir mal "Totgedacht - Warum Intellektuelle unsere Welt zerstören" (http://www.amazon.de/Totgedacht-Warum-Intellektuelle-unsere-zerst%C3%B6ren/dp/3935197268) von Roland Baader.


Zum einen fehlt es häufig bereits an den Voraussetzungen. Zum anderen gibt es keine "Todesstrafenfähigkeit".

Mit "todesstrafenfähig" meine ich Verbrechen, für die man die Todesstrafe in Betracht ziehen sollte.


Die meisten davon sind nichts neues. Man hat sie bereits probiert... ohne Erfolg!

Das herrschende System hat keine nennenswerten Erfolge vorzuweisen, zumindest keine positiven Erfolge.
Also könnte man ja aufhören, so stur und dogmatisch daran festzuhalten und ganz pragmatisch ein paar Veränderungen vornehmen.
Aber da spielen die Intellektuellen nicht mit, da sie der Meinung sind, zwei und zwei seien fünf, und dass jedem normalen und gesunden Menschen der Intellekt fehlt, das zu begreifen.

Dalmatin
21.06.2015, 22:43
Man soll doch nur den Statistiken trauen, die man selbst gefälscht hat.
Also müsste man genau wissen, was in den USA als Gewaltverbrechen gezählt wird und wie es im Vergleich dazu in der BRD gehandhabt wird.

Da gibt es keine nennenswerte Unterschiede zu unseren Klassifizierungen. Hier mal ein Überblick, alleine nur zur Differenzierung des 'manslaughter': http://legal-dictionary.thefreedictionary.com/manslaughter


More Guns - Less Crime.

Das beweist diese Seite mitnichten. Aber die Realität (gerade in den USA) belegt dafür ganz alltäglich das ganze Gegenteil!


Was soll denn daran "verblödet" sein, wenn man die Dinge beim Namen nennt?

Verblödet ist es dann, wenn man den Slogan ständig fährt... ob er passt oder nicht!


Nimm doch z.B. den Vorfall in München, ich glaube es war im Jahr 2008, als zwei "Jugendliche mit Migrationshintergrund" versuchten, einen 80jährigen Rentner zu ermorden.
Nachdem sie ihn zu Boden geschlagen, um ihm dann auf dem Kopf herumzutreten, haben sie so Sprüche losgelassen wie "Scheiss Deutscher" oder "Jetzt zeige ich Dir, wie ein Deutscher stirb".
Und das ist ja keine Seltenheit, dass bei solchen Vorfällen auch immer solche Sprüche im Spiel sind.
Was ist daran jetzt "verblödet", wenn man solche Leute als genau das bezeichnet, was sie sind, nämlich deutschfeindliche Rassisten?

Natürlich gibt es solche Motive - das bestreite ich nicht. Nur sind die nicht per se gegeben, nur weil das Opfer Deutscher ist und die Täter Moslems oder sonstige Ausländer. Ob in dem Falle Bruno N. in München tatsächlich Deutschenfeindlichkeit das Hauptmotiv war, halte ich für fraglich.


Selbst die linken Spiesser sagen teilweise, dass es sich bei solchen Leuten um deutschfeindliche Rassisten handelt.
...
Aber dass selbst die linken Spiesser diese Leute als genau das erkennen, was sie sind, nämliche deutschfeindliche Rassisten, sagt doch schon alles.

Ja, wenn entsprechende Fakten vorliegen. Die sind aber nunmal nicht grundsätzlich gegeben, sondern eher in den wenigsten Fällen.


Allerdings versuchen sie dann im gleichen Atemzug, den deutschfeindlichen Rassismus zu rechtfertigen (zu legitimieren).

Sorry, aber das spielt sich ausschließlich in deinem Hirn oder in deiner Phantasie ab! Beispiele dafür wirst du kaum liefern können.


Nochmal zu dem Vorfall in München:
Die Täter wurden tatsächlich wegen versuchten Mordes angeklagt und verurteilt (Einer der Täter war nach der Urteilsverkündung ganz fassungslos und meinte sowas wie "Warum muss ich denn jetzt in den Knast? Sonst hab ich wegen sowas doch immer nur Sozialstunden bekommen").
Allerdings haben deren Rechtsanwälte versucht, dass die Täter nur wegen Körperverletzung verurteilt werden.
Hätte der Richter das ebenso gesehen, wären sie eben nur wegen Körperverletzung verurteilt worden, vielleicht sogar nur zu einer kleinen Bewährungsstrafe.
Und dann wäre die ganze Sache nur als Körperverletzung in die Statistik eingeflossen.

Schmarrn im Quadrat. Ein Richter urteilt nicht nach Gutdünken, sondern nach Aktenlage in Korrelation zu geltendem Recht. Und die war in dem Falle recht eindeutig. Dass die Verteidiger versuchen, das Bestmögliche für ihre Mandanten rauszuholen ist nunmal deren Aufgabe. Auch daran lässt sich nichts Ungewöhnliches erkennen.


Sie sind davon ausgegangen, dass er kein Moslem ist.
Es ist doch schon sehr auffällig, dass Moslems, die in Überzahl einen Einzelnen angreifen, grundsätzlich immer nur Nicht-Moslems angreifen und ggf. töten.

Daran sieht man mal, wie wenig Ahnung du tatsächlich hast. Gewaltstraftaten finden innerhalb den ethnischen Gruppen gleichermaßen statt - und das nicht zu knapp... durchaus auch mit Todesfolge.


Ich meine, dass der Giuseppe ein kleines Kreuz um den Hals trug, so dass er als Nicht-Moslem zu erkennen war.

Das halte ich für ein Gerücht! Dergleichen war im Prozess kein Thema.


Für Dich ist es keine Option.
Aber in Japan wird die Todesstrafe verhängt.

Na und? Was soll das nun belegen? Der Trend geht weltweit in die entgegengesetzte Richtung und das nicht ohne Grund!


Selbst in Ungarn denkt man ganz offen darüber nach.

In Ungarn ist das als blanker Populismus einzuschätzen, da es zu keiner Umsetzung kommen wird. Aber du kannst ja gerne ins gelobte Ungarn auswandern.... ins Land deiner feuchten Träume. Lange wirst du dort nicht glücklich sein :D


Ja, das würdest Du auch sagen, wenn die o.g. deutschfeindlichen Rassisten in München nicht wegen versuchten Mordes, sondern nur wegen einer Körperverletzung verurteilt worden wären.

Nein, ganz einfach weil die Faktenlage eine völlig andere war, als im Falle Jonny K.


Oh, mir fehlt der Intellekt? Naja, immerhin kann ich zwei und zwei zusammenzählen.
Ich empfehle Dir mal "Totgedacht - Warum Intellektuelle unsere Welt zerstören" (http://www.amazon.de/Totgedacht-Warum-Intellektuelle-unsere-zerst%C3%B6ren/dp/3935197268) von Roland Baader.

Da könnte ich nun auch feststellen: "Totgesoffen - Warum Wasser unser Leben zerstört". Sowas ist Bullshit. Wie mit allem ist das Maß der Dinge entscheidend.


Das herrschende System hat keine nennenswerten Erfolge vorzuweisen, zumindest keine positiven Erfolge.

Du genießt diese Erfolge tagtäglich, bist aber offenbar zu dämlich, sie erkennen zu können. Aber warum machst du dich nicht vom Acker und ziehst in ein Land, das deinem Gusto mehr entspricht, wenn hier alles so fürchterlich für dich ist? Die Auswahl ist ziemlich groß... Ungarn hattest du ja schon erwähnt. Nach oben unten sind da keine Grenzen gesetzt.


Also könnte man ja aufhören, so stur und dogmatisch daran festzuhalten und ganz pragmatisch ein paar Veränderungen vornehmen.
Aber da spielen die Intellektuellen nicht mit, da sie der Meinung sind, zwei und zwei seien fünf, und dass jedem normalen und gesunden Menschen der Intellekt fehlt, das zu begreifen.

Man tut es nicht, weil es ein Rückschritt wäre. Wir haben hier eins der zivilisatorisch höchstentwickelten Rechtssysteme weltweit. Bevor du dir überhaupt ein Urteil darüber erlauben kannst, müsstest du es erstmal kennen... sprich, es studiert haben. Du kannst nicht über etwas urteilen, das du nur in Fragmenten und diese obendrein auch noch ganz oberflächlich kennst.

Freiheitsbote
22.06.2015, 00:27
Verblödet ist es dann, wenn man den Slogan ständig fährt... ob er passt oder nicht!

Das sehe ich nicht so.
Wenn ein Deutscher einen Ausländer auch nur böse anguckt, machen die linken Spiesser doch auch sofort eine Lichterkette gegen "Rassismus".
Oder mal ein Schwank aus meiner Jugend:
Da war ich noch in der Grundschule, als eines Tages vier Jungs (drei Deutsche, ein Türke) versucht haben, mich aufzumischen. Ich habe mich mit aller Kraft zur Wehr gesetzt, so dass die Angreifer ein wenig verletzt wurden.
Einem der Angreifer habe ich dabei das Bein gebrochen. Das war zufälligerweise der Türke.
Anschliessend hat man mir Rassismus vorgeworfen. Man hat mich doch tatsächlich beschuldigt, ich hätte einem der Angreifer das Bein gebrochen, nur weil er Türke ist.
Wie Du Dir vielleicht vorstellen kannst, war ich leicht irritiert.
Da wurde ich von vier Jungs angegriffen, ich setze mich zur Wehr und werde des "Rassismus" beschuldigt.
Wie war das nochmal mit dem System, das den Verteidiger kriminalisiert?


Natürlich gibt es solche Motive - das bestreite ich nicht. Nur sind die nicht per se gegeben, nur weil das Opfer Deutscher ist und die Täter Moslems oder sonstige Ausländer. Ob in dem Falle Bruno N. in München tatsächlich Deutschenfeindlichkeit das Hauptmotiv war, halte ich für fraglich.

Wenn zwei Ausländer einem alten Mann auf dem Kopf herumtreten und dabei Sprüche loslassen wie "Scheiss Deutscher" und "Jetzt zeige ich Dir, wie ein Deutscher stirbt" hälst Du es also für fraglich, dass da deutschfeindlicher Rassismus im Spiel war.
Ah ja ...


Ja, wenn entsprechende Fakten vorliegen. Die sind aber nunmal nicht grundsätzlich gegeben, sondern eher in den wenigsten Fällen.

Wenn bei einem Angriff Sprüche fallen wie "Scheiss Deutscher" u.ä. dann kann man mit Fug und Recht von deutschfeindlichem Rassismus sprechen.
Leute wie Du versuchen das dann zu verharmlosen und es als "verblödet" darzustellen, es ändert aber nichts daran, dass es sich um deutschfeindlichen Rassismus handelt.


Sorry, aber das spielt sich ausschließlich in deinem Hirn oder in deiner Phantasie ab! Beispiele dafür wirst du kaum liefern können.

Ja, die meisten linken Spiesser verleugnen die Tatsache, dass deutschfeindlicher Rassismus im Spiel war, aber einige legitimieren das auch, indem sie dann so ein wirklich verblödetes Zeug von sich geben wie "Sie sind ja nur deutschfeindliche Rassisten geworden, weil sie immer ausgegrenzt wurden... bla bla bla...".


Schmarrn im Quadrat. Ein Richter urteilt nicht nach Gutdünken, sondern nach Aktenlage in Korrelation zu geltendem Recht. Und die war in dem Falle recht eindeutig. Dass die Verteidiger versuchen, das Bestmögliche für ihre Mandanten rauszuholen ist nunmal deren Aufgabe. Auch daran lässt sich nichts Ungewöhnliches erkennen.

Wenn es möglich ist, einen versuchten Mord so zu drehen, dass es nur noch eine Körperverletzung ist, dann wird das sicherlich auch so gemacht.
Es gibt ja auch Leute, die der Meinung sind, Sprüche wie "Scheiss Deutscher" seien kein deutschfeindlicher Rassismus.


Daran sieht man mal, wie wenig Ahnung du tatsächlich hast. Gewaltstraftaten finden innerhalb den ethnischen Gruppen gleichermaßen statt - und das nicht zu knapp... durchaus auch mit Todesfolge.

Wenn eine Gruppe von Moslems loszieht, um einen Einzelnen anzugreifen, suchen sie sich grundsätzlich nur Nicht-Moslems aus.
Oder wenn Moslems jemanden überfallen und ausrauben, sind das auch grundsätzlich immer nur Nicht-Moslems, die überfallen und ausgeraubt werden.


Das halte ich für ein Gerücht! Dergleichen war im Prozess kein Thema.

Nur weil das im Prozess kein Thema war, kann der Giuseppe trotzdem ein Kreuz getragen haben, so dass er als Nicht-Moslem zu erkennen war.
Und das war der Grund, warum sie ihn angegriffen haben.


Na und? Was soll das nun belegen? Der Trend geht weltweit in die entgegengesetzte Richtung und das nicht ohne Grund!

Du sagst immer, es sei keine Option. Aber nur weil es für Dich keine Option ist, kann es trotzdem für andere sehr wohl eine Option sein.
Du bist in der Hinsicht sehr überheblich.


In Ungarn ist das als blanker Populismus einzuschätzen, da es zu keiner Umsetzung kommen wird. Aber du kannst ja gerne ins gelobte Ungarn auswandern.... ins Land deiner feuchten Träume.

Och, ich war schon mal in Ungarn.
Ist ein sehr schönes Land, nette Leute, hübsche und liebe Frauen, gutes Essen.
Konnte mich nicht beklagen.


Nein, ganz einfach weil die Faktenlage eine völlig andere war, als im Falle Jonny K.

Wir haben doch schon festgestellt, dass es möglich ist, aus einem (versuchten) Mord eine Körperverletzung zu drehen.


Du genießt diese Erfolge tagtäglich, bist aber offenbar zu dämlich, sie erkennen zu können. Aber warum machst du dich nicht vom Acker und ziehst in ein Land, das deinem Gusto mehr entspricht, wenn hier alles so fürchterlich für dich ist? Die Auswahl ist ziemlich groß... Ungarn hattest du ja schon erwähnt. Nach oben sind da keine Grenzen gesetzt.

Hör mal, ich kann ja verstehen, dass Du stets ein gutes Wort für das herrschende System einlegst. Du arbeitest ja für das herrschende System und bekommst Geld dafür.
Aber es gibt nunmal auch Menschen, die anderer Meinung sind als Du.
Trotzdem besteht kein Grund, dass Du deswegen unsachlich und unhöflich wirst.

KuK
22.06.2015, 04:12
Moin, Dalmatin!


Natürlich gibt es solche Motive - das bestreite ich nicht. Nur sind die nicht per se gegeben, nur weil das Opfer Deutscher ist und die Täter Moslems oder sonstige Ausländer. Ob in dem Falle Bruno N. in München tatsächlich Deutschenfeindlichkeit das Hauptmotiv war, halte ich für fraglich.


Schmarrn im Quadrat. Ein Richter urteilt nicht nach Gutdünken, sondern nach Aktenlage in Korrelation zu geltendem Recht. Und die war in dem Falle recht eindeutig. Dass die Verteidiger versuchen, das Bestmögliche für ihre Mandanten rauszuholen ist nunmal deren Aufgabe. Auch daran lässt sich nichts Ungewöhnliches erkennen.

Dann muß man sich allerdings fragen, warum so viele Deutsche deutlich erkennen können, daß wir juristisch in der Praxis ein 2-Klassen-Recht haben. Als Jurist im Staatsdienst mußt Du das natürlich bestreiten ("Gleiches Recht für Alle!"), aber im Tageslicht sieht es so aus, als ob ein "Ausländerbonus" gewährt wird. Insbesondere für Moslems.

Es kann ja nicht sein, daß z.B. im Falle der Tötung eines Räubers in Sittensen durch einen mir bekannten Kunden dieser jahrelang vor die Kadis gezerrt wird, wo doch die Räuber

- justizbekannt waren
- 140 km weit angereist waren
- mit 6 : 1 Übermacht antraten
- bewaffnet waren
- gewalttätig waren
- mit Vorsatz einen Raubüberfall planten

Was muß heutzutage eigentlich noch alles passieren, bevor ein Richter mal den Strafrahmen "bis zur Neige" ausschöpft. Es liegt ja m.E. nicht an den Gesetzen, sondern an den Richtern, die eine "Kuscheljustiz" un-rechtsprechen? (Ich weiß, es ist falsches Deutsch, aber ich finde es passend)


Man tut es nicht, weil es ein Rückschritt wäre. Wir haben hier eins der zivilisatorisch höchstentwickelten Rechtssysteme weltweit. Bevor du dir überhaupt ein Urteil darüber erlauben kannst, müsstest du es erstmal kennen... sprich, es studiert haben. Du kannst nicht über etwas urteilen, das du nur in Fragmenten und diese obendrein auch noch ganz oberflächlich kennst.

Dieses Argument habe ich schon oft gehört. Es verhallt jedoch ob seiner Arroganz. Wenn wir mal ein Rechtssystem mit einem Auto vergleichen, welches auch ein höchst komplexes und kompliziertes Bauwerk ist, bleibt es doch auch für den nicht-studierten Betrachter einfach festzustellen, ob ein Fahrzeug "liegenbleibt" oder ob es fährt. Ich muß kein Kfz-Ingenieur sein dazu. Ein Ausfall ist eine Panne, ein Ausfall. Dazu muß ich nicht wissen, mit welcher Drehzahl "n" sich der Zündverteiler dreht, wenn die Ursache ein gebrochener Verteilerfinger ist. Ich muß auch kein Elektro-Ingenieur sein, wenn die Batterie ihren Geist aufgegeben hat und die Karre nicht mehr anspringt.

Ich muß nicht Jura studiert haben, um das praktizierte 2-Klassen-Recht in diesem Staate zu erkennen. Dieses Argument ist hinfällig.

Ich frage mich sogar, wie manche Juristen sich morgens überhaupt noch rasieren/schminken können, wo doch der Spiegel bei soviel Idiotie und Selbstgefälligkeit eigentlich zerspringen müßte. Auch wenn laut Schiller "die Mehrheit der Unsinn ist", hat "das Volk" in dessen Namen ja die Urteile gesprochen werden, eine ganz feine Antenne für Unrecht. Juristen merken das nicht, da sie ja nur buchstabengetreu "Recht sprechen". Das fanden auch die vielen Kollegen von Roland Freissler nach dem letzten Kriege gar nicht monierwürdig.

Dalmatin, ich bekomme Angst vor eurem Berufsstand. ... und Ekel!

Trotzdem ein schönes Sommersonnenwendfest,

KuK

cornjung
22.06.2015, 11:04
Das ist Küchenpsychologie auf dem Niveau der Bild der Frau... das sind die lebhaften Phantasien eines offensichtlich nicht sonderlich intelligenten Zeitgenossen, der die Geschichtl'n aus seinen Supermanheften und den Konsum von US-Actionfilmen nicht verarbeiten kann. Die Foren sind voll von solchem Rambogedöns - die Realität sieht regelmäßig anders aus.

Wer grundsätzlich erst einmal die Glaubwürdigkeit eines Raubopfers anzweifelt und ihm "Hauptschulniveau" zumutet sowie "Halbstarker auf einem Pausenhof" zeigt, wie die "Argumentation" funktionieren soll: Diffamierung der Opfer, Unglaubwürdigmachung derselben bei absoluter Kenntnislosigkeit des Sachstandes.
Die Beiträge vom Dalmatin sind allesamt rein theoretischer Natur, haben aber mit der Realität auf der Strasse oder vor Gericht wenig tun. Er selber war noch nie bei einer Schägerei anwesend, geschweige denn war er je persönlich in Ab- und Notwehr beteiligt. Auch scheint er noch nie einer Notwehrverhandlung bei Gericht beigewohnt zu haben.

Sonst wüsste er mindestens um die hier diskutierte Konstellation. Ein angegriffener deutscher Angeklagter, meist gegen ein halbes Dutzend meineidiger Hartz-Migranten, die angefangen haben, aufs Maul bekommen haben und jetzt auf Kosten des deutschen Steuerzahlers mittels ( Armenrecht ) verteidigt werden. Anders sind seine rein akademischen und realitätsfernen Ausführungen nicht zu erklären.

Entlarvend ist zudem, dass das Argument " glaub ich nicht " immer von denen kommt, die weder Ahnung noch Erfahrung haben, und, die wenn man ihnen ihre Ignoranz beweist, keinesfalls ihren Fehler einräumen, sondern dann mit " bist doch ein Schläger " kommen. Immer die gleichen Hütchenspieler-Tricks von den kampfunfähigen Buro-Luschen. Zuerst wollen sie einen als Aufschneider diffamieren, und wenn das gescheitert ist, als Schläger denunzieren. Und zuletzt als Nazi! Ob wohl jeder weiss, wenn ich mich wehre, dann nicht halbherzig, sondern richtig.

So wird aus jedem wehrhaften Opfer, das den Mumm hat, sich in Notwehr zu Verteidigen und zu wehren, ein Täter gemacht. Ok, das ist natürlich politisch gewollt. Deutsche sollen zu feigen, kuschenden und wehlosen Opfern erzogen werden. Und ausgerechnet die Politiker-Luschen, die sich selber nie ohne schwerst bewaffnete Leibwächter auf die Strasse trauen, verbieten jedem Bürger jede Waffe und jede Verteidigung. Weil Deutschland ist ja so sicher.

Dalmatin
22.06.2015, 15:57
Hi KuK,


Dann muß man sich allerdings fragen, warum so viele Deutsche deutlich erkennen können, daß wir juristisch in der Praxis ein 2-Klassen-Recht haben. Als Jurist im Staatsdienst mußt Du das natürlich bestreiten ("Gleiches Recht für Alle!"), aber im Tageslicht sieht es so aus, als ob ein "Ausländerbonus" gewährt wird. Insbesondere für Moslems.

Das ist denkbar falsch! Wir haben mitnichten ein 2-Klassen-Recht. Diesem Eindruck liegen einige Fallstricke zugrunde:

1. In die Schlagzeilen der Medien finden naturgemäß fast immer nur jene einzelne Fälle, die in irgendeiner Weise spektakulär sind. Sei es, ob der Tat, der Tatumstände, der Beteiligten oder aufgrund eines scheinbaren oder tatsächlichen Ungleichverhältnisses zwischen Tat und Urteil. Nur damit lassen sich schlagzeilenträchtige Aufhänger machen. Und nur solche sorgen für eine ausschlaggebende Vermarktung einer Zeitung. Das Gros jener Fälle, Taten, denen ein angemessenes Urteil folgt, lockt keinen Hund hinter dem Ofen hervor. Dementsprechend wenig wird über sie berichtet.

2. In den Medien finden sich für gewöhnlich nur ein paar fallbezogene Eckpunkte. Die Tat, die Beteiligten, die Tatumstände und schlussendlich wird dem das Urteil gegenübergestellt. Die vielen entscheidungsrelevanten Details und Erwägungen bleiben unterm Tisch. So entsteht ein vollkommen verzerrtes Bild über einen Fall.

3. Womit ich gleich zum nächsten Punkt komme: die von dir genannten vielen Deutschen bekommen nur von diesen Fällen Kenntnis, von jenen Fällen also, die von den Medien vermittelt werden. Und genau aus dieser Informationsgrundlage ziehen die Massen ihre Wahrnehmung der "Alltagsrealität". Lass die Medien alle vier Wochen einen Fall von Kindesmissbrauch durch die Schlagzeilen breittreten und das Volk wird ob dieser 12 Fälle am Jahresende den Eindruck haben, dass wir in einem wahren Kinderschänderland leben, in dem Kindesmissbrauch an der Tagesordnung steht und in dem hinter jedem Busch und Baum die Kinderschänder lauern. Tatsächlich könnte die Statistik dieser Straftaten seit Jahren frappant rückläufig sein - das aber würde keine Rolle spielen, wie die Massen in dem Zusammenhang die Realität wahrnehmen und beurteilen.

4. Ein weiterer markanter Punkt ist der Umstand, dass es sich meist um Fälle handelt, in denen Jugendstrafrecht Anwendung findet. Das wird regelmäßig kaum oder nur höchst sekundär wahrgenommen... wenn überhaupt. Da stehen nunmal für das Gerechtigkeitsempfinden der Meisten völlig unverhältnismäßige Urteile im Raum, weil das Jugendstrafrecht andere Schwerpunkte und Ziele verfolgt, als Erwachsenenstrafrecht. In den Genuss der Milde des Jugendstrafrechts kommen Deutsche gleichermaßen, wie Migranten - auch dafür gibt es zahlreiche Beispiele.

5. Bleiben zum Schluss noch jene Urteile (und glaube mir: das sind tatsächlich die wenigsten), die tatsächlich markant unverhältnismäßig sind. Keine Frage: solche gibt es und du findest sie sowohl in die eine, wie auch in die andere Richtung. Bei manchen Urteilen frage ich mich auch, was die jeweiligen Richter bewog, weil sie schlichtweg nicht mehr nachvollziehbar sind. Oft fußen solche Urteile auf einer Betriebsblindheit, mit der sich Richter dermaßen in Detailaspekten verlieren, dass sie die Gesamtheit völlig aus dem Blick verlieren. Hiergegen aber stehen Mittel der Korrektur zur Verfügung, ganz besonders im Strafrecht.

Du siehst also... die Medien tragen einen großen (schuldhaften) Anteil an diesem verfehlten Eindruck. Reformbedürftig ist m. E. zweifellos unser Jugendstrafrecht, das teilweise schlichtweg den Anforderungen nicht mehr gerecht wird. Aber das ist ein ganz anderes Thema.


Es kann ja nicht sein, daß z.B. im Falle der Tötung eines Räubers in Sittensen durch einen mir bekannten Kunden dieser jahrelang vor die Kadis gezerrt wird, wo doch die Räuber

- justizbekannt waren
- 140 km weit angereist waren
- mit 6 : 1 Übermacht antraten
- bewaffnet waren
- gewalttätig waren
- mit Vorsatz einen Raubüberfall planten

Je nu... das sind alles Aspekte, die noch lange keinen Grund für die Schaffung von rechtsfreien Räumen legitimieren, oder? Man kann die Abgrenzung zwischen tatsächlicher Notwehr und eigenständiger Straftat nicht deshalb beliebig aufheben, weil Täter bereits justizbekannt sind. Genau damit würdest du eine 2-Klassen-Justiz einrichten - Strafrecht für Justizbekannte vs. Strafrecht für alle anderen. Gleichermaßen kann eine Anreise oder eine zahlenmäßige Übermacht nicht dazu gereichen, Tatbestandsmerkmale nach Belieben gelten oder es eben bleiben zu lassen. Der Umstand eines Vorsatzes bietet für einen willkürlichen Umgang auch keine Substanz, da Straftaten, die eine evtl. tatsächliche Notwehr ja abzuwehren versucht, selten vorsatzlos oder ungewollt geschehen. Der Umstand einer Bewaffnung oder Gewalttätigkeit der Täter ist zwar durchaus ein notwehrrechtlicher Faktor, aber auch da muss man genauer hinsehen. Man kann nicht alleine ob dieser Umstände völlige Handlungsfreiheit im Namen des Notwehrrechts zugestehen.


Was muß heutzutage eigentlich noch alles passieren, bevor ein Richter mal den Strafrahmen "bis zur Neige" ausschöpft. Es liegt ja m.E. nicht an den Gesetzen, sondern an den Richtern, die eine "Kuscheljustiz" un-rechtsprechen? (Ich weiß, es ist falsches Deutsch, aber ich finde es passend)

Wie bereits gesagt: das ist beim Gros der Fälle gegeben. Frag dich mal, wieviele der zwischen sieben- bis achthunderttausend Verurteilungen pro Jahr du kennst, um solch eine Feststellung treffen zu können. Du kennst nur einen Bruch-Bruch-Bruchteil dieser Verurteilungen, und meist jene, die - wie eingangs erläutert - ihren Weg aus ganz bestimmten Gründen in die Medien gefunden haben.


Dieses Argument habe ich schon oft gehört. Es verhallt jedoch ob seiner Arroganz. Wenn wir mal ein Rechtssystem mit einem Auto vergleichen, welches auch ein höchst komplexes und kompliziertes Bauwerk ist, bleibt es doch auch für den nicht-studierten Betrachter einfach festzustellen, ob ein Fahrzeug "liegenbleibt" oder ob es fährt. Ich muß kein Kfz-Ingenieur sein dazu. Ein Ausfall ist eine Panne, ein Ausfall. Dazu muß ich nicht wissen, mit welcher Drehzahl "n" sich der Zündverteiler dreht, wenn die Ursache ein gebrochener Verteilerfinger ist. Ich muß auch kein Elektro-Ingenieur sein, wenn die Batterie ihren Geist aufgegeben hat und die Karre nicht mehr anspringt.

Ich muß nicht Jura studiert haben, um das praktizierte 2-Klassen-Recht in diesem Staate zu erkennen. Dieses Argument ist hinfällig.

Deine Analogie ist ein Paradoxon und zwar deshalb, weil du eine völlig unzutreffende Prämisse verwendest. Der Punkt ist jener, dass du nicht funktionierende Zustände als selbstverständlich gegeben behauptets und vergleichst - bei dem einen (KFZ) ist er objektiv gegeben - bei dem anderen (Justiz) behautest du ihn einfach mal eben als solchen und setzt ihn deiner Analogie als Ausgangslage zugrunde. Genau das ist aber doch gerade der strittige Punkt in unserer Diskussion, nämlich unsere verschiedenen Standpunkte, ob funktionierend oder nicht.
Um feststellen zu können, ob etwas funktionierend oder eben defekt oder gar nicht arbeitet, muss man den Apparat, seine Funktionalität, die Hintergründe verschiedener Fuktionen und das Warum und Wieso des Ergebnisses kennen - erst Recht, wenn man es mit anderen Systemen vergleichen will. Nur ein beliebiges Beispiel: nimm z. B. den Tatbestand nach § 227 StGB (Körperverletzung mit Todesfolge). Das wir hier regelmäßig bereits als 'nicht funktionierend' erkannt, weil der nicht kundige Betrachter die Tat per Bauchgefühl als Mord wahrnimmt. Lass den Täter nun noch einen Türken sein und dem Kritiker hier zudem noch einen Fall bekannt sein, bei dem ein Deutscher in einer Schlägerei jemanden totgeprügelt hat und wegen Totschlages oder gar Mord verurteilt wurde. Schwupp... schon hast du das Resultat eines Migrantenbonus nebst Fazit, dass das System nicht funktioniert.


Ich frage mich sogar, wie manche Juristen sich morgens überhaupt noch rasieren/schminken können, wo doch der Spiegel bei soviel Idiotie und Selbstgefälligkeit eigentlich zerspringen müßte. Auch wenn laut Schiller "die Mehrheit der Unsinn ist", hat "das Volk" in dessen Namen ja die Urteile gesprochen werden, eine ganz feine Antenne für Unrecht.

Diese "ganz feine Antenne" ist meist blankes Bauchgefühl, das mit tatsächlichem Recht nicht selten gar nichts zu tun hat (s. z. B. den vorgehend erwähnten Tatbestand nach § 227 StGB), was letztlich mit der Grund ist, warum sich die Rechtswissenschaft herausgebildet hat.


Juristen merken das nicht, da sie ja nur buchstabengetreu "Recht sprechen".

Auch das ist eine weit verbreitete, aber nichtsdestotrotz höchst verfehlte Einschätzung. Für buchstabengetreues Recht bräuchte es keine Justiz - das könnten auch Verwaltungen übernehmen. Die Rechtspraxis ist immer eine abstrahierte Anwendung - eine buchstabengetreue Umsetzung wäre überhaupt nicht praktikabel.


Das fanden auch die vielen Kollegen von Roland Freissler nach dem letzten Kriege gar nicht monierwürdig.

Genau die haben aber nicht mehr Recht gesprochen, sondern in vorauseilendem Gehorsam Recht nach politisch-ideologischer Zielsetzung gebogen und Recht somit nur noch formell verwaltet.


Dalmatin, ich bekomme Angst vor eurem Berufsstand. ... und Ekel!

Aber nur, weil du schlichtweg zu wenige Einblicke und Kenntnisse hast und diese fehlenden Infos mit eigenen Vorstellungen auffüllst, die einfach nicht zutreffend sind.


Trotzdem ein schönes Sommersonnenwendfest

Danke, wünsche ich dir auch... wenn auch nur noch nachträglich möglich ;)

Xarrion
22.06.2015, 16:25
Die Beiträge vom Dalmatin sind allesamt rein theoretischer Natur, haben aber mit der Realität auf der Strasse oder vor Gericht wenig tun. Er selber war noch nie bei einer Schägerei anwesend, geschweige denn war er je persönlich in Ab- und Notwehr beteiligt. Auch scheint er noch nie einer Notwehrverhandlung bei Gericht beigewohnt zu haben.

Sonst wüsste er mindestens um die hier diskutierte Konstellation. Ein angegriffener deutscher Angeklagter, meist gegen ein halbes Dutzend meineidiger Hartz-Migranten, die angefangen haben, aufs Maul bekommen haben und jetzt auf Kosten des deutschen Steuerzahlers mittels ( Armenrecht ) verteidigt werden. Anders sind seine rein akademischen und realitätsfernen Ausführungen nicht zu erklären.

.....

Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma

Dalmatin
22.06.2015, 18:16
Die Beiträge vom Dalmatin sind allesamt rein theoretischer Natur, haben aber mit der Realität auf der Strasse oder vor Gericht wenig tun. Er selber war noch nie bei einer Schägerei anwesend, geschweige denn war er je persönlich in Ab- und Notwehr beteiligt. Auch scheint er noch nie einer Notwehrverhandlung bei Gericht beigewohnt zu haben.

Meine letzte Schlägerei war als Jugendlicher... irgendwo zwischen 17 und 22. So genau weiß ich das nicht mehr. Mit "der Realität auf der Straße" hatte ich alleine schon beruflich weitaus mehr Einblick und Erfahrung, als die meisten hier es jemals haben werden. Gleiches gilt für Notwehrprozesse, wenngleich ich auch seit etlichen Jahren nicht mehr mit dem Strafrecht befasst bin. In einem prozessanhängigen Notwehrfall spielen die eigenen Erfahrungen auch überhaupt keine Rolle. Wo kämen wir hin, wenn die Justiz Fälle anhand persönlicher Erfahrungen bewertet. Das wäre eine Willkürjustiz!


Sonst wüsste er mindestens um die hier diskutierte Konstellation. Ein angegriffener deutscher Angeklagter, meist gegen ein halbes Dutzend meineidiger Hartz-Migranten, die angefangen haben, aufs Maul bekommen haben und jetzt auf Kosten des deutschen Steuerzahlers mittels ( Armenrecht ) verteidigt werden. Anders sind seine rein akademischen und realitätsfernen Ausführungen nicht zu erklären.

Was bitteschön ist an meinen Ausführungen realitätsfern? Kannst du mir das mal KONKRET erklären, anstatt hier diffus polemisierend zusammenzufassen?


Entlarvend ist zudem, dass das Argument " glaub ich nicht " immer von denen kommt, die weder Ahnung noch Erfahrung haben, und, die wenn man ihnen ihre Ignoranz beweist, keinesfalls ihren Fehler einräumen, sondern dann mit " bist doch ein Schläger " kommen. Immer die gleichen Hütchenspieler-Tricks von den kampfunfähigen Buro-Luschen. Zuerst wollen sie einen als Aufschneider diffamieren, und wenn das gescheitert ist, als Schläger denunzieren. Und zuletzt als Nazi! Ob wohl jeder weiss, wenn ich mich wehre, dann nicht halbherzig, sondern richtig.

Auch das ist blanker Blödsinn! Ich habe hier niemanden als Schläger oder Nazi denunziert, sondern einzig eine Geschichte angezweifelt, in welcher der Erzähler angab, ein Stilett in den Hals grammt bekommen zu haben und daraufhin den Angreifer dermaßen verletzt zu haben, dass diesem dann ein Bein abgenommen werden musste. Wenn dir solche Infos alleine ausreichen, dem Erzähler tumb aus der Hand zu fressen und ihn hier danach als "wehrhaften, mutigen Mann" beweihräucherst, dann ist das deine Sache. Ich brauche da ein wenig mehr Substanz, um soetwas zu glauben.


So wird aus jedem wehrhaften Opfer, das den Mumm hat, sich in Notwehr zu Verteidigen und zu wehren, ein Täter gemacht. Ok, das ist natürlich politisch gewollt. Deutsche sollen zu feigen, kuschenden und wehlosen Opfern erzogen werden. Und ausgerechnet die Politiker-Luschen, die sich selber nie ohne schwerst bewaffnete Leibwächter auf die Strasse trauen, verbieten jedem Bürger jede Waffe und jede Verteidigung. Weil Deutschland ist ja so sicher.

Das ist doch Quatsch im Quadrat! Es ist gerade das Volk, das nach immer noch strikterer Reglementierung krakehlt, sobald es irgendwo einen Amoklauf gibt, bei dem Waffen im Spiel sind. Dass Politiker ihr Fähnchen nach dem Wind hängen, ist ja nun nichts neues, oder? Daraus muss man nun wirklich keine Verschwörungstheorie spinnen! Zudem sind liberalere Waffengesetze zurecht höchst umstritten. Was hier einfach nicht kapiert wird, ist der Umstand, dass die Aufrüstung der einen Seite automatisch auch die Aufrüstung der gegenüberliegenden Seite bedeutet, was zwangsläufig die Problematik lediglich auf ein gewalttätigeres Niveau anhebt, jedoch NICHTS, aber rein GAR NICHTS löst!!!

Dalmatin
23.06.2015, 00:08
Das sehe ich nicht so.
Wenn ein Deutscher einen Ausländer auch nur böse anguckt, machen die linken Spiesser doch auch sofort eine Lichterkette gegen "Rassismus".

Beispiele? Fehlanzeige! Warum? Weil es keine dafür gibt... weil sie nur in deiner Phantasie existieren!


Oder mal ein Schwank aus meiner Jugend:
Da war ich noch in der Grundschule, als eines Tages vier Jungs (drei Deutsche, ein Türke) versucht haben, mich aufzumischen. Ich habe mich mit aller Kraft zur Wehr gesetzt, so dass die Angreifer ein wenig verletzt wurden.
Einem der Angreifer habe ich dabei das Bein gebrochen. Das war zufälligerweise der Türke.
Anschliessend hat man mir Rassismus vorgeworfen. Man hat mich doch tatsächlich beschuldigt, ich hätte einem der Angreifer das Bein gebrochen, nur weil er Türke ist.
Wie Du Dir vielleicht vorstellen kannst, war ich leicht irritiert.
Da wurde ich von vier Jungs angegriffen, ich setze mich zur Wehr und werde des "Rassismus" beschuldigt.
Wie war das nochmal mit dem System, das den Verteidiger kriminalisiert?

Schwer vorstellbar, was du da erzählst. Wer hat dich denn in deinem Beispiel beschuldigt?


Wenn zwei Ausländer einem alten Mann auf dem Kopf herumtreten und dabei Sprüche loslassen wie "Scheiss Deutscher" und "Jetzt zeige ich Dir, wie ein Deutscher stirbt" hälst Du es also für fraglich, dass da deutschfeindlicher Rassismus im Spiel war.
Ah ja ...

Ich sprach vom Hauptmotiv! Diskriminierende Begriffe fallen in einer tätlichen Auseinandersetzung oft, was aber nicht unbedingt ein Beleg dafür ist, dass diese Merkmale auch tatsächlich der Beweggrund für eine Tat ist. Da braucht es schon klare Anhaltspunkte.


Wenn bei einem Angriff Sprüche fallen wie "Scheiss Deutscher" u.ä. dann kann man mit Fug und Recht von deutschfeindlichem Rassismus sprechen.
Leute wie Du versuchen das dann zu verharmlosen und es als "verblödet" darzustellen, es ändert aber nichts daran, dass es sich um deutschfeindlichen Rassismus handelt.

Ja, und? Sowas gibt es nunmal. Deshalb muss man aber noch längst nicht generalisiert von Rassismus reden, nur weil bei den Beteiligten jemand eine andere ethnische Abstammung hat. Im Fall Jonny K. hast du von "deutschfeindlichen Rassisten" gesprochen - völlig gleich, dass das Opfer kein Deutscher war. Im Falle Giuseppe Marcone hast du von "deutschfeindlichen Rassisten" gesprochen, obwohl auch da das Opfer erkennbar kein Deutscher war. Du wirfst den Leierkasten grundsätzlich an, sobald eben irgendwas muslimisches mit im Spiel ist... zumindest dann, wenn einer der Täter einen solchen Hintergrund hat.


Ja, die meisten linken Spiesser verleugnen die Tatsache, dass deutschfeindlicher Rassismus im Spiel war, aber einige legitimieren das auch, indem sie dann so ein wirklich verblödetes Zeug von sich geben wie "Sie sind ja nur deutschfeindliche Rassisten geworden, weil sie immer ausgegrenzt wurden... bla bla bla...".

Meine Güte... schwachsinnige Äußerungen findest du in jeder coleur - da muss man sich nun wirklich nicht drüber aufregen.


Wenn es möglich ist, einen versuchten Mord so zu drehen, dass es nur noch eine Körperverletzung ist, dann wird das sicherlich auch so gemacht.

Das ist Quatsch! Die Staatsanwaltschaften sind wie Bluthunde am Schnüffeln und würden selbstverständlich ohne Zögern auf Mord plädieren, wenn die Ermittlungen solch einen Tatbestand ergeben oder ihn zumindest als wahrscheinlich erweisen. Wenn sich dergleichen aber nicht zeigt, dann fehlt es nunmal an Substanz für eine Mordanklage. Da wird nichts gedreht.


Es gibt ja auch Leute, die der Meinung sind, Sprüche wie "Scheiss Deutscher" seien kein deutschfeindlicher Rassismus.

Es gibt auch Leute, die der Meinung sind, dass der Mond von Aliens besiedelt ist; andere wiederum wünschen sich Hitler zurück. Ja mei... damit muss man leben.


Wenn eine Gruppe von Moslems loszieht, um einen Einzelnen anzugreifen, suchen sie sich grundsätzlich nur Nicht-Moslems aus.
Oder wenn Moslems jemanden überfallen und ausrauben, sind das auch grundsätzlich immer nur Nicht-Moslems, die überfallen und ausgeraubt werden.

Und das weißt du bitteschön woher? Mir sind Fälle bekannt, bei denen Türken losgezogen sind um gezielt einen anderen Türken zu verprügeln... aus Rache oder was auch immer. Nicht selten sind auch Gruppenrivalitäten oder Rivalitäten innerhalb einer Gruppe... Konkurrenzkämpfe... auch Diebstähle untereinander... das ganze Repertoire eben. Du hast ein ziemlich stereotypisches Klischeebild im Kopf! Außerhalb deiner Phantasie gibt es nix.


Nur weil das im Prozess kein Thema war, kann der Giuseppe trotzdem ein Kreuz getragen haben, so dass er als Nicht-Moslem zu erkennen war.
Und das war der Grund, warum sie ihn angegriffen haben.

Siehst du? Genau so schneiderst du dir deine Realität zusammen. Was du nicht wirklich weißt, phantasierst du dir beliebig zusammen und glaubst es hinterher selber.


Du sagst immer, es sei keine Option. Aber nur weil es für Dich keine Option ist, kann es trotzdem für andere sehr wohl eine Option sein.
Du bist in der Hinsicht sehr überheblich.

Nein, ich sage das, weil es nach sämtlichen Erkenntnissen und Erfahrungen der Rechtsgeschichte keine Option ist.


Och, ich war schon mal in Ungarn.
Ist ein sehr schönes Land, nette Leute, hübsche und liebe Frauen, gutes Essen.
Konnte mich nicht beklagen.

Na, dann ab in's gelobte Land - niemand hält dich hier auf!


Wir haben doch schon festgestellt, dass es möglich ist, aus einem (versuchten) Mord eine Körperverletzung zu drehen.

Nicht wir - du hast das festgestellt. Möglich ist es - getan wird es aber nicht... zumindest nicht seitens der Justiz.


Hör mal, ich kann ja verstehen, dass Du stets ein gutes Wort für das herrschende System einlegst. Du arbeitest ja für das herrschende System und bekommst Geld dafür.
Aber es gibt nunmal auch Menschen, die anderer Meinung sind als Du.
Trotzdem besteht kein Grund, dass Du deswegen unsachlich und unhöflich wirst.

Sorry, aber wenn jemand sagt, dass das herrschende System keine nennenswerten bzw. keine positiven Erfolge vorzuweisen hat, dann kann ich da nur grenzenlose Dämlichkeit unterstellen. Alleine, dass du hier im Forum das System frei Schnautze kritisieren kannst, ohne eine politische Verfolgung fürchten zu müssen, ist nur einer von zahllosen Erfolgen dieses Systems. Diese Erfolge genießt du selber wie selbstverständlich - tagtäglich - und äußerst dann so 'nen Bullshit! Das hat mit 'anderer Meinung' letztlich nichts mehr zu tun, sondern einfach nur noch mit Dämlichkeit!

Freiheitsbote
23.06.2015, 01:33
Beispiele? Fehlanzeige! Warum? Weil es keine dafür gibt... weil sie nur in deiner Phantasie existieren!

Was ist denn mit diesen ganzen Anti-Rassismus-Kampagnen und solchen Firlefanz?
Dabei geht es immer um den (angeblichen) ausländerfeindlichen Rassismus, aber nie gegen den deutschfeindlichen Rassismus.
Aber ziehen wir mal einen Vergleich:
In den letzten 20 Jahren wurden ca. 150 Ausländer von Deutschen getötet (und die Täter wurden hart bestraft).
Auf der anderen Seite aber gab es in den letzten 20 Jahren drei Millionen deutschfeindliche Vorfälle, von denen 7500 tödlich endeten (und die Täter wurde ganz mild bestraft).
Der deutschfeindliche Rassismus ist also das wirkliche Problem.
Aber diese Anti-Rassismus-Kampagnen und was es da alles gibt, richtet sich ausschliesslich gegen den ausländerfeindlichen Rassismus.


Schwer vorstellbar, was du da erzählst. Wer hat dich denn in deinem Beispiel beschuldigt?

Der Klassenlehrer und die Direktorin.


Ich sprach vom Hauptmotiv! Diskriminierende Begriffe fallen in einer tätlichen Auseinandersetzung oft, was aber nicht unbedingt ein Beleg dafür ist, dass diese Merkmale auch tatsächlich der Beweggrund für eine Tat ist. Da braucht es schon klare Anhaltspunkte.

Wenn Sprüche wie "Scheiss Deutscher" fallen, ist deutschfeindlicher Rassismus im Spiel. Folglich handelt es sich bei den Angreifern um deutschfeindliche Rassisten.
Das ist doch Anhaltspunkt genug.


Ja, und? Sowas gibt es nunmal. Deshalb muss man aber noch längst nicht generalisiert von Rassismus reden, nur weil bei den Beteiligten jemand eine andere ethnische Abstammung hat. Im Fall Jonny K. hast du von "deutschfeindlichen Rassisten" gesprochen - völlig gleich, dass das Opfer kein Deutscher war. Im Falle Giuseppe Marcone hast du von "deutschfeindlichen Rassisten" gesprochen, obwohl auch da das Opfer erkennbar kein Deutscher war. Du wirfst den Leierkasten grundsätzlich an, sobald eben irgendwas muslimisches mit im Spiel ist... zumindest dann, wenn einer der Täter einen solchen Hintergrund hat.

Johnny K. war immerhin Halb-Deutscher und Nicht-Moslem, Giuseppe hatte die deutsche Staatsangehörigkeit (und hatte sich auch sonst ganz gut eingefügt, so dass er von einem Deutschen nicht grossartig zu unterscheiden war) und war ebenfalls Nicht-Moslem.


Meine Güte... schwachsinnige Äußerungen findest du in jeder coleur - da muss man sich nun wirklich nicht drüber aufregen.

Ich rege mich auch nicht darüber auf.
Ich sagte lediglich, dass es linke Spiesser gibt, die versuchen, den deutschfeindlichen Rassismus zu legitimieren. Und damit geben sie zu, dass es sowas gibt.
Und wenn es sogar linke Spiesser gibt, die das zugeben...


Das ist Quatsch! Die Staatsanwaltschaften sind wie Bluthunde am Schnüffeln und würden selbstverständlich ohne Zögern auf Mord plädieren, wenn die Ermittlungen solch einen Tatbestand ergeben oder ihn zumindest als wahrscheinlich erweisen. Wenn sich dergleichen aber nicht zeigt, dann fehlt es nunmal an Substanz für eine Mordanklage. Da wird nichts gedreht.

Ja, das ist verständlich, dass Du das sagst. Du bist Jurist und wirst vom Staat bezahlt.
Wessen Brot man isst, dessen Lied man singt ...


Und das weißt du bitteschön woher? Mir sind Fälle bekannt, bei denen Türken losgezogen sind um gezielt einen anderen Türken zu verprügeln... aus Rache oder was auch immer.

Aha, aus Rache. Das sind persönlich Angelegenheiten.
Aber wenn Moslems losziehen, um in Überzahl einen Einzelnen aus "Jux und Dollerei" anzugreifen, suchen sie sich immer Nicht-Moslems aus.
Und dann spielen deutschfeindliche und religiöse Gründe eine sehr gewichtige Rolle.

Wenn dem nicht so wäre, hätte die "anständigen" Moslems schon längst die "unanständigen" Moslems in ihre Schranken verwiesen. Denn sie wären ja von dem Verhalten der "unanständigen" Moslems genauso betroffen wie jeder Nicht-Moslem.
Vielleicht hätten sich auch die "anständigen" Moslems mal mit den Nicht-Moslems zusammengetan, um den "unanständigen" Moslems ihre Grenzen aufzuzeigen.
Aber nichts dergleichen ist je passiert.
Warum auch?
Wenn die Angriffe und Überfalle auch deutschfeindliche und religiöse Gründe haben, ist ein Moslem ja nicht davon betroffen.
Also sieht er keinen Grund, etwas dagegen zu unternehmen.


Siehst du? Genau so schneiderst du dir deine Realität zusammen. Was du nicht wirklich weißt, phantasierst du dir beliebig zusammen und glaubst es hinterher selber.

Fakt ist, dass der Giuseppe kein Moslem war.
Und jetzt muss man sich fragen, ob die Moslems, die ihn angegriffen und in den Tod gehetzt haben, das auch gemacht hätten, wäre er Moslem gewesen?
Nein, dann hätten die das nicht gemacht.


Nein, ich sage das, weil es nach sämtlichen Erkenntnissen und Erfahrungen der Rechtsgeschichte keine Option ist.

Sagst Du.
Ein anderer sagt was anderes.


Na, dann ab in's gelobte Land - niemand hält dich hier auf!

Momentan geht das nicht.
Darum werde ich versuchen, hierzulande Veränderungen und Verbesserungen zu bewirken.


Nicht wir - du hast das festgestellt. Möglich ist es - getan wird es aber nicht... zumindest nicht seitens der Justiz.

Wessen Brot man isst, dessen Lied man singst.


Sorry, aber wenn jemand sagt, dass das herrschende System keine nennenswerten bzw. keine positiven Erfolge vorzuweisen hat, dann kann ich da nur grenzenlose Dämlichkeit unterstellen. Alleine, dass du hier im Forum das System frei Schnautze kritisieren kannst, ohne eine politische Verfolgung fürchten zu müssen, ist nur einer von zahllosen Erfolgen dieses Systems. Diese Erfolge genießt du selber wie selbstverständlich - tagtäglich - und äußerst dann so 'nen Bullshit! Das hat mit 'anderer Meinung' letztlich nichts mehr zu tun, sondern einfach nur noch mit Dämlichkeit!

Naja, wenn man bedenkt, dass es sowas wie Meinungs- und Propagandadelikte gibt, kann es mit den positiven Erfolgen ja nicht weit her sein.

Dalmatin
23.06.2015, 15:59
Was ist denn mit diesen ganzen Anti-Rassismus-Kampagnen und solchen Firlefanz?

Kommt auf den Einzelfall an. Es gibt Kampagnen, die einfach nur blanker, hysterischer bis hirnloser Faschismus sind ("Kein Mensch ist illegal" etc.pp.). Und es gibt Kampagnen, die durchaus ihre Berechtigung haben, nicht zuletzt aufgrund unserer Geschichte, der wir diese Übersensibilisierung für dieses Thema letztlich zu verdanken haben.


Dabei geht es immer um den (angeblichen) ausländerfeindlichen Rassismus, aber nie gegen den deutschfeindlichen Rassismus.

Deutschenfeindlichkeit ja, sowas gibt es hierzulande auch, aber Rassismus??? Das ist nochmal ne andere Nummer. Aber du hast durchaus Recht, dass der Aspekt von Deutschenfeindlichkeit bei vielen Anti-Rassismusaktivisten noch immer nicht angekommen ist.


Aber ziehen wir mal einen Vergleich:
In den letzten 20 Jahren wurden ca. 150 Ausländer von Deutschen getötet (und die Täter wurden hart bestraft).
Auf der anderen Seite aber gab es in den letzten 20 Jahren drei Millionen deutschfeindliche Vorfälle, von denen 7500 tödlich endeten (und die Täter wurde ganz mild bestraft).
Der deutschfeindliche Rassismus ist also das wirkliche Problem.
Aber diese Anti-Rassismus-Kampagnen und was es da alles gibt, richtet sich ausschliesslich gegen den ausländerfeindlichen Rassismus.

Das ist Nonsens, was du hier darstellen willst. Das geht schon mit deinen Zahlen los. Benenne doch bitte mal die Quellen für diese utopischen Zahlen - die haben nämlich mit der Realität nichts zu tun. Obendrein stimmt die Konsistenz deiner Vergleiche hinten und vorne nicht. Abgesehen von der Utopie deiner Zahlen passt alleine der Vergleich nicht, mit dem du rassistisch motivierten Tötungstaten "deutschfeindliche Vorfällen" gegenüber stellst. Deine völlig an den Haaren herbeigezogenen pauschalen Schlussfolgerungen (hier hart bestraft vs. dort ganz milde bestraft) gibt dem ganzen dann noch den Rest an Verwerflichkeit.


Der Klassenlehrer und die Direktorin.

Die sind aber nicht "das System".


Wenn Sprüche wie "Scheiss Deutscher" fallen, ist deutschfeindlicher Rassismus im Spiel. Folglich handelt es sich bei den Angreifern um deutschfeindliche Rassisten. Das ist doch Anhaltspunkt genug.

Nicht unbedingt. Diskriminierende Ausdrücke in einer Auseinandersetzung sind nicht notwendigerweise Beweis dafür, dass die Tat auch eine entsprechende Motivation hatte. Wenn zwei aneinandergeraten und im Verlauf dieser Auseinandersetzung der eine den anderen einen Drecksneger nennt (gehen wir davon aus, dass es sich bei der Person tatsächlich um einen Schwarzen handelt), kann nicht automatisch eine rassistisch motivierte Tat angenommen werden.


Johnny K. war immerhin Halb-Deutscher und Nicht-Moslem, Giuseppe hatte die deutsche Staatsangehörigkeit (und hatte sich auch sonst ganz gut eingefügt, so dass er von einem Deutschen nicht grossartig zu unterscheiden war) und war ebenfalls Nicht-Moslem.

Keiner von denen hat den Tätern vorher den Personalausweis vorgelegt. Optisch waren die beiden Opfer für die Täter jedenfalls keine erkennbaren Deutschen.


Ich rege mich auch nicht darüber auf.
Ich sagte lediglich, dass es linke Spiesser gibt, die versuchen, den deutschfeindlichen Rassismus zu legitimieren. Und damit geben sie zu, dass es sowas gibt.
Und wenn es sogar linke Spiesser gibt, die das zugeben...

Wen interessiert das? Das sind halt ein paar Spinner und solche gibt es nunmal in jede Richtung.


Ja, das ist verständlich, dass Du das sagst. Du bist Jurist und wirst vom Staat bezahlt.
Wessen Brot man isst, dessen Lied man singt ...

Nee, so ist das nicht. Gibt genug, was mir an Väterchen Staat ganz und gar nicht gefällt und da hab ich auch kein Problem damit, das zu äußern. Aber es ist nunmal kaum bis gar nicht möglich, aus Mord eben mal eine Körperverletzung mit Todesfolge zu stricken. Langt da ein Richter tatsächlich so derbe daneben, würde die Staatsanwaltschaft (und wohl auch die Nebenklage) selbstverständlich in Revision gehen. Es wäre z. B. bei einem Fall, wie dem von Giuseppe, unmöglich, auf Mord zu kommen.


Aha, aus Rache. Das sind persönlich Angelegenheiten.
Aber wenn Moslems losziehen, um in Überzahl einen Einzelnen aus "Jux und Dollerei" anzugreifen, suchen sie sich immer Nicht-Moslems aus.
Und dann spielen deutschfeindliche und religiöse Gründe eine sehr gewichtige Rolle.

Sowas gibt es, aber keinesfalls in dieser Absolutheit, wie du es hier darstellen willst. In den allermeisten Fällen, spielen solche Aspekte keine Rolle. Der Fall Tuce ist ein ganz typisches Beispiel, wie es in den allermeisten Fällen läuft. Wäre Tuce nun eine Deutsche gewesen, wäre in dieser unserer Diskussion zweifellos auch der Fall Tuce von dir mit deiner üblichen Leierkastenmelodie von wegen "deutschfeindliche Rassisten" eingebracht worden.


Wenn dem nicht so wäre, hätte die "anständigen" Moslems schon längst die "unanständigen" Moslems in ihre Schranken verwiesen.

Klaro... genau so, wie du ja auch stets die "unanständigen" Deutschen in ihre Schranken verweist, nicht? Dich kümmern kriminelle Deutsche genauso wenig, wie anständige Ausländer die nicht anständigen Ausländer kümmern.


Denn sie wären ja von dem Verhalten der "unanständigen" Moslems genauso betroffen wie jeder Nicht-Moslem.
Vielleicht hätten sich auch die "anständigen" Moslems mal mit den Nicht-Moslems zusammengetan, um den "unanständigen" Moslems ihre Grenzen aufzuzeigen.
Aber nichts dergleichen ist je passiert.
Warum auch?
Wenn die Angriffe und Überfalle auch deutschfeindliche und religiöse Gründe haben, ist ein Moslem ja nicht davon betroffen.
Also sieht er keinen Grund, etwas dagegen zu unternehmen.

Wie gesagt... er hat so wenig Motivation, wie du, was unanständige Deutsche betrifft.


Fakt ist, dass der Giuseppe kein Moslem war.
Und jetzt muss man sich fragen, ob die Moslems, die ihn angegriffen und in den Tod gehetzt haben, das auch gemacht hätten, wäre er Moslem gewesen?
Nein, dann hätten die das nicht gemacht.

Das ist blanke Phantasie. Gerade ein Giuseppe hätte optisch sehr wohl auch ein Moslem sein können. Das wussten die Täter nicht und sie konnten es auch nicht wissen. Es spielte schlichtweg keine Rolle, weil die Tat nicht religiös motiviert war.


Naja, wenn man bedenkt, dass es sowas wie Meinungs- und Propagandadelikte gibt, kann es mit den positiven Erfolgen ja nicht weit her sein.

Das ist in etwa so "schlau", als würde man feststellen, dass "die Medizin" keine Erfolge bzw. keine positiven Erfolge aufweisen kann, weil es immer noch Krankheiten gibt. Zudem: Meinungsdelikte gibt es hierzulande überhaupt nicht, wenn, dann höchstens Meinungsäußerungsdelikte. Die freie Meinungsäußerung muss nunmal Schranken haben, nämlich stets dann, wenn sie versucht, Rechtsgüter anderer zu verletzen.

Freiheitsbote
23.06.2015, 23:41
Das ist Nonsens, was du hier darstellen willst. Das geht schon mit deinen Zahlen los. Benenne doch bitte mal die Quellen für diese utopischen Zahlen

Siehe hier:
http://www.realgeld.com/aktuelle-news/deutschland/7500-tote-durch-auslandergewalt-vs-180-opfer-von-rechtsextremer-gewalt


Die sind aber nicht "das System".

Lehrer sind Teil des Systems.
Und Lehrer bringen den Kindern ja nicht nur Lesen, Schreiben und Rechnen bei, sondern sie versuchen auch immer, den Kindern die Ideologie des Systems einzuimpfen.
Zu dieser Ideologie gehört z.B. das Recht des Täters, den Tatort unversehrt verlassen zu dürfen, was eine Kriminalisierung des Verteidigers zur Folge hat.


Wenn zwei aneinandergeraten und im Verlauf dieser Auseinandersetzung der eine den anderen einen Drecksneger nennt (gehen wir davon aus, dass es sich bei der Person tatsächlich um einen Schwarzen handelt), kann nicht automatisch eine rassistisch motivierte Tat angenommen werden.

Genau das wird dann aber immer automatisch angenommen.


Keiner von denen hat den Tätern vorher den Personalausweis vorgelegt. Optisch waren die beiden Opfer für die Täter jedenfalls keine erkennbaren Deutschen.

Aber sie waren als Nicht-Moslems zu erkennen.


Wen interessiert das? Das sind halt ein paar Spinner und solche gibt es nunmal in jede Richtung.

Nun, wenn solche Spinner aber in der Politik, dem Lehramt, der Justiz und dem Journalismus sitzen, ist das bedenklich.


Aber es ist nunmal kaum bis gar nicht möglich, aus Mord eben mal eine Körperverletzung mit Todesfolge zu stricken. Langt da ein Richter tatsächlich so derbe daneben, würde die Staatsanwaltschaft (und wohl auch die Nebenklage) selbstverständlich in Revision gehen. Es wäre z. B. bei einem Fall, wie dem von Giuseppe, unmöglich, auf Mord zu kommen.

Immerhin hat er es so gedreht, dass er die Täter zu kleinen Bewährungsstrafen verurteilen konnte.
Und dieses Urteil hat er dann auch noch "im Namen des Volkes" gesprochen.
Das ist ja wohl ein ganz derber Witz, wenn man bedenkt, dass 80% des Volkes ganz und gar nicht mit dem Urteil einverstanden sind.
Dann soll er solche Urteile im Namen der Juristen, der blutleeren Intellektuellen, der linken Spiesser und deutschfeindlichen Rassisten sprechen.
Aber er sollte nicht die Frechheit besitzen, solche Urteile "im Namen des Volkes" zu sprechen.


Sowas gibt es, aber keinesfalls in dieser Absolutheit, wie du es hier darstellen willst. In den allermeisten Fällen, spielen solche Aspekte keine Rolle.

Nur weil dieser Aspekt ausgeblendet oder verleugnet wird, heisst das noch lange nicht, dass dieser Aspekt nicht doch eine wichtige Rolle spielt.


Der Fall Tuce ist ein ganz typisches Beispiel, wie es in den allermeisten Fällen läuft. Wäre Tuce nun eine Deutsche gewesen, wäre in dieser unserer Diskussion zweifellos auch der Fall Tuce von dir mit deiner üblichen Leierkastenmelodie von wegen "deutschfeindliche Rassisten" eingebracht worden.

Mit diesem Fall habe ich mich noch nicht näher beschäftigt.
Ich weiss nur, dass der Täter (ein Moslem) ein paar Mädchen angegriffen hat. Diese Tuce ging dann dazwischen und wurde totgeschlagen.
Ist bekannt, welche Nationalität und Religion die Mädchen hatten, die er zu Anfang angegriffen hat?
Wurde untersucht, ob dieser Angriff eine deutschfeindlich und religiöse Motivation hatte? Kann ja sein, dass er sich gedacht hat:
"Oh, da sind ein paar deutsche Schlampen. Die mische ich jetzt mal auf."


Klaro... genau so, wie du ja auch stets die "unanständigen" Deutschen in ihre Schranken verweist, nicht? Dich kümmern kriminelle Deutsche genauso wenig, wie anständige Ausländer die nicht anständigen Ausländer kümmern.
Wie gesagt... er hat so wenig Motivation, wie du, was unanständige Deutsche betrifft.

Nun, das machen andere schon.
Aber ich setze mich für freiheitliche Waffen- und Notwehrrechte ein. Denn dadurch hätte jeder die Möglichkeit, einen Angreifer an Ort und Stelle in seine Schranken zu verweisen.
Ebenso setze ich mich für die Todesstrafe ein. Auch dadurch wird ein Täter in seine Schranken verwiesen, indem sichergestellt wird, dass er nie wieder ein Verbrechen begeht.
Und das alles ohne Rücksicht auf Nationalität und Religion.


Das ist blanke Phantasie. Gerade ein Giuseppe hätte optisch sehr wohl auch ein Moslem sein können. Das wussten die Täter nicht und sie konnten es auch nicht wissen. Es spielte schlichtweg keine Rolle, weil die Tat nicht religiös motiviert war.

Giuseppe soll ein Kreuz getragen haben, so dass er als Nicht-Moslem zu erkennen war.
Selbst wenn er kein Kreuz getragen hat, ist es für die Angreifer doch durchaus möglich, in Erfahrung zu bringen, welche Nationalität und Religion jemand hat.
Wenn man sich mit dieser Thematik auskennt - und zwar nicht nur theoretisch - weiss man, dass sich fast alle Angreifer vor dem eigentlichen Angriff so eine Art "Legitimation" für sich selbst verschaffen.
Das wurde natürlich ausgeblendet, so dass man es verleugnen kann.

Es ist doch wirklich mehr als auffällig, dass kein einziger Fall bekannt ist, indem ein paar Moslem aus "Jux und Dollerei" einen einzelnen Moslem angegriffen und totgetreten haben.


Das ist in etwa so "schlau", als würde man feststellen, dass "die Medizin" keine Erfolge bzw. keine positiven Erfolge aufweisen kann, weil es immer noch Krankheiten gibt. Zudem: Meinungsdelikte gibt es hierzulande überhaupt nicht, wenn, dann höchstens Meinungsäußerungsdelikte. Die freie Meinungsäußerung muss nunmal Schranken haben, nämlich stets dann, wenn sie versucht, Rechtsgüter anderer zu verletzen.

Rechtgüter dürfen natürlich nicht verletzt werden. Das muss außer Frage stehen.
Aber ist es ein Erfolg, wenn es z.B. verboten ist, Fragen zu "unserer Geschichte" zu stellen, wegen der wir alle "übersensibel" sein sollen?
Du als Jurist müsstest ja wissen, dass man nur dann zu einem vernünftigen Ergebnis/Urteil kommen kann, wenn man auch wichtige Fragen stellen darf.
Wenn es aber verboten ist, Fragen zu stellen (wie gesagt: Fragen stellen, keine Behauptungen aufstellen), kann man nicht zu einem vernünftigen Ergebnis kommen.
Ist das ein positiver Erfolg?

cornjung
25.06.2015, 11:55
Meine letzte Schlägerei war als Jugendlicher... irgendwo zwischen 17 und 22. So genau weiß ich das nicht mehr. Mit "der Realität auf der Straße" hatte ich alleine schon beruflich weitaus mehr Einblick und Erfahrung, als die meisten hier es jemals haben werden. Gleiches gilt für Notwehrprozesse, wenngleich ich auch seit etlichen Jahren nicht mehr mit dem Strafrecht befasst bin. In einem prozessanhängigen Notwehrfall spielen die eigenen Erfahrungen auch überhaupt keine Rolle. Wo kämen wir hin, wenn die Justiz Fälle anhand persönlicher Erfahrungen bewertet. Das wäre eine Willkürjustiz! Was bitteschön ist an meinen Ausführungen realitätsfern? Kannst du mir das mal KONKRET erklären,...?
Wer mit einem Rudel gewaltbereiter Angreifer konfrontiert wird, kann sich ducken, rennen oder sich wehren. Und wenn es sich wehrt, heisst es, der oder ich. Heisst, ich muss es so tun, dass Ruhe ist. Und genau das vermag einer nur zu verstehen, der sich schon mal gewehrt hat. Klar ?

Du verwechselst Willkür mit Beweiswürdigung von Zeugen und Ermessensspielraum im Strafmass. Selbstverständlich spielt die eigene Erfahrung eines Richters eine Rolle. Eine grosse sogar. Kommst du vor einen Richter, der abends unterwegs ist- und weiss , wie es abends zuget- und der oder dessen Sohn sich vielleicht sein Studium als Fahrer einer Security oder Türsteher-Job verdient , hast du als Notwehrer weit bessere Karten, als bei einem, der prinzipiell jede Notwehr als Selbstjustiz verurteilt " Ja, sie hätten ja auch die Polizei rufen können ", und ja, so hätte man jetzt auch nicht zuschlagen müssen " Jo... lol * Man hätte sich natürlich auch in den Rollstuhl prügeln lassen können, stimmt.

Dalmatin
26.06.2015, 17:07
Wer mit einem Rudel gewaltbereiter Angreifer konfrontiert wird, kann sich ducken, rennen oder sich wehren. Und wenn es sich wehrt, heisst es, der oder ich. Heisst, ich muss es so tun, dass Ruhe ist. Und genau das vermag einer nur zu verstehen, der sich schon mal gewehrt hat. Klar ?

Nein, gar nicht klar! Würde deine Vorstellung auch nur ansatzweise zutreffen, bräuchten wir ein ausuferndes Opferrichtertum; einen Richter mit Erfahrungshintergrund für Notwehr, eine Richterin, die selber schon mal vergewaltigt wurde, einen Richter, der Opfer eines Raubes wurde, einen mit Erfahrungen als Betroffener eines Mordfalles usw. usw. usw.
Das ganze Gegenteil aber ist für eine sachliche, möglichst objektive Beurteilung erforderlich, nämlich ein gebührender Abstand. Eigene Betroffenheit könnte da sogar zur Befangenheit gereichen.


Du verwechselst Willkür mit Beweiswürdigung von Zeugen und Ermessensspielraum im Strafmass.

Dein Verständnis von Beweiswürdigung und richterlichen Ermessensspielraum ist völlig falsch! Dieser spielt sich gerade nicht in dem Bereich ab, wie du ihn hier argumentierst, sondern ausschließlich in der Subsumierung.


Selbstverständlich spielt die eigene Erfahrung eines Richters eine Rolle. Eine grosse sogar. Kommst du vor einen Richter, der abends unterwegs ist- und weiss , wie es abends zuget- und der oder dessen Sohn sich vielleicht sein Studium als Fahrer einer Security oder Türsteher-Job verdient , hast du als Notwehrer weit bessere Karten, als bei einem, der prinzipiell jede Notwehr als Selbstjustiz verurteilt " Ja, sie hätten ja auch die Polizei rufen können ", und ja, so hätte man jetzt auch nicht zuschlagen müssen " Jo... lol * Man hätte sich natürlich auch in den Rollstuhl prügeln lassen können, stimmt.

Du hast ein völlig verzerrtes Bild vom gerichtlichen Alltag. Für einen Richter ist in 99 % ein Fall eine rein sachliche, abstrakte Angelegenheit und jeder Fall ist zudem anders gelagert - selbst jene, die sich scheinbar ähnlich sind. Alleine dieser Umstand würde eine Beurteilung gar nach eigenem Erfahrungshintergrund strikt verbieten.
Was du hier beschreibst, ist die Sicht und Herangehens- und Beurteilungsweise eines Normalbürgers, der sich ein paar mal mit solchen Fällen beschäftigt hat. Das aber hat mit dem richterlichen Alltag und einer richterlichen Fallbearbeitung wirklich REIN GAR NICHTS zu tun.
Zudem ist es völlig verfehlt, hier ideologische Lager aufzuzeichen - das Lager der notwehrphilen Richter und das Lager der Notwehrphobiker. Es geht dabei aber überhaupt nicht um die Frage "Verständnis für Notwehr" oder nicht!!! Das ist Schmarrn im Quadrat! Ob Notwehr, Selbstjustiz bzw. eigenständige Straftat entscheiden letztlich die erwiesenen sachlichen Gegebenheiten in Relation zu den strafrechtlichen Normen. Maßgeblich ist also, inwiefern einem auf Notwehr Plädierenden widerlegt werden kann, in Notwehr gehandelt zu haben. Auch hat ein Richter nicht darüber zu befinden, wie heftig man zuschlagen hätte dürfen oder nicht - es bräuchte schon den exotischen Umstand eines sog. unerträglichen Missverhältnisses, damit dergleichen überhaupt eine Rolle spielt.

Wir haben ein durchaus weitreichendes Notwehrrecht, dem selbstverständlich auch Grenzen zu setzen sind. In einem erheblichen Teil der Gewaltstraftaten ist - nebenbei bemerkt - vorgeschobene Notwehr eine der meist benutzen Schutzbehauptungen schlechthin. "Ich habe mich nur gewehrt...", "...der andere hat angefangen...", "... ich habe doch nur in Notwehr gehandelt..." usw. usw. usw.... das sind regelmäßig die Standardreflexe der allermeisten Angeklagten in Tatbeständen von Körperverletzungen, Totschlag und sogar Mord.

Da du ja offenbar einzig in Erfahrungen denkst und "dem Lager der Notwehrphilen" angehörst ;), hier mal eine Fiktion für dich, über die du dir mal Gedanken machen solltest: auf dem Nachhauseweg von einem Kneipenbesuch kommen dir zwei Typen entgegen. Einer von ihnen schlägt dir unversehens die Faust in's Gesicht und du landest lädiert auf dem Boden. Du rufst die Polizei, die stellt den Täter, du erstattest Anzeige, es kommt zu einem Prozess. Der Schläger plädiert auf Notwehr, weil du ihn angeblich angreifen wolltest. Hätten wir nun solch ein superverständiges notwehrphiles Rechtsverständnis, wie du und viele hier es ständig für legitim und unbedingt notwendig erachten, dann würde für den stets notwehrverständigen Richter die Sache klar sein: es war Notwehr, was denn sonst! Und selbstverständlich darf der Richter eine möglicherweise im Raum stehende Notwehr nicht weiter hinterfragen, das wäre ja sonst links-grün oder politisch gewollt das Volk unterdrückend und einschüchternd oder entwaffnend oder... oder... oder... :D

Was hier im Forum ständig zu beobachten ist, das ist eine unsäglich dämliche Kurzsichtigkeit und Eindimensionalität. Egal, ob es um ein liberaleres Waffenrecht geht oder um ein allverständiges Notwehrrecht: DIE MEDAILLE HAT IMMER ZWEI SEITEN!!!!! Eine liberaleres Waffenrecht stärkt die Wehrhaftigkeit, aber mindestens gleichermaßen auch das Angriffspotential. Ein allverständiges Notwehrrecht legitimiert den Abwehrenden zweifellos leichter, aber auch jene, die das Notwehrrecht missbrauchen. Und glaube mir: es gibt ungleich (!) mehr Fälle eines versuchten oder erfolgten Missbrauches des Notwehrrechts, als tatsächliche Fälle von Notwehr!

Hrafnaguð
26.06.2015, 17:26
Sicher mag es notwendig sein einen Notwehrfall sehr gewissenhaft und neutral zu prüfen. Wenn aber 3 Moslems erwischt werden die von einem einzelnen Deutschen angezeigt werden weil sie ihm im Vorbeigehen die Faust ins Gesicht geschlagen haben und die sich dann auf Notwehr berufen, ist schon klar daß da gelogen wird.
Steht ein, bei dem Vorfall arg blessierter, Deutscher vor Gericht der von fünf Moslems angegriffen wurde, einiges einsteckte und dann einen der Kuffnucken was mit dem Messer verpasste und sich auf Notwehr beruft, die vier übrigen Kuffnucken dann aber vor Gericht einvernehmlich erklären daß der Deutsche sie offensiv angegangen ist, dann kann ebenso von einer Lüge ausgegangen werden.
Bei den Urteilen die da, nicht nur in Sachen Notwehr, gesprochen werden kann man an Objektivität und Gerechtigkeit der dt. Richter ernsthafte und berechtigte Zweifel haben.
Zwei der Johnny K. Mörder kommen wohl demnächst schon wieder raus.
Es ist selten das mal wirklich hart geurteilt wird.
Die ganze dt. Justiz ist doch ein einziger Scheißhaufen. Sie ist für die Wahrung der Sicherheit und des geordneten Zusammenlebens zwischen Deutschen konstruiert. Vor dem Einfall subhumanen orientalischen und negriden
Abschaums in unsere Gefilde kann sie nur kapitulieren oder sie muß sich transformieren. (Harte Strafen. Gulag. Todesstrafe. Bei allem immer Sippenhaft in Sachen Ausweisung der gesamten Familie und Verwandtschaft) Zudem je nach den Involvierten in Straffällen (Großfamilien) auch inzwischen von Bedrohungen und Bestechungen ausgegangen werden kann die so manches Urteil beeinflussen mögen. Freilich ohne das es irgendjemand außer den direkt Beteiligten weiß so der Bedrohte oder bEstochene schweigt und wunschgemäß handelt.

charger
26.06.2015, 17:28
Das glaube ich, ohne mit der Wimper zu zucken.


Und glaube mir: es gibt ungleich (!) mehr Fälle eines versuchten oder erfolgten Missbrauches des Notwehrrechts, als tatsächliche Fälle von Notwehr!

Dalmatin
27.06.2015, 01:55
Siehe hier:
http://www.realgeld.com/aktuelle-news/deutschland/7500-tote-durch-auslandergewalt-vs-180-opfer-von-rechtsextremer-gewalt

Das ist eine höchst rechtspopulistische oder grenzenlos debile Milchmädchenrechnung, die sich zwar gut gewaschen hat, mit der Realität aber nichts, REIN GAR NICHTS zu tun hat!!! Das geht bereits damit los, dass in dieser Milchmädchenrechnung eine unzulässige Vermengung mit Tatbeständen nach §§ 213, 216, 217 StGB stattfindet. Darüber hinaus werden abstruseste Gegenüberstellungen vorgenommen, nämlich "Tote durch rechte Gewalt seit der Wiedervereinigung" gegenüber "Deutsche [die] seit der Wiedervereinigung durch Migranten ermordet [...] wurden", und das Ganze obendrein noch unter der vorbenannten Vermengung mit Tatbeständen nach §§ 213, 216, 217 StGB. Das ist NONSENS und UNSERIÖS bis ins Mark!!!!

Seriös und sachlich zulässig wären einzig Gegenüberstellungen von:
Tote aufgrund rassistischer Motive von Deutschen gegen Ausländern und Menschen mit Migrationshintergrund und umgekehrt
und/oder
Mord und Totschlag undifferenziert von Deutschen gegen Ausländern und Menschen mit Migrationshintergrund und umgekehrt


Lehrer sind Teil des Systems.

Aber eben nicht das System und schon gleich gar nicht aufgrund einer einzelnen Vorgehensweisen eines einzelnen Lehrers und/oder Rektorin, gegen die man sich im Fall des Falles obendrein auch noch entsprechend zur Wehr setzen kann. Letztlich kämst du auch nicht auf die Idee, vom "Kindesmissbrauchssystem Deutschland" zu reden, weil irgendwo an einer Schule in Hinterholzen ein Lehrer eine sexuelle Beziehung zu seiner 15-jährigen Schülerin unterhält, oder?


Und Lehrer bringen den Kindern ja nicht nur Lesen, Schreiben und Rechnen bei, sondern sie versuchen auch immer, den Kindern die Ideologie des Systems einzuimpfen.

Nach Lehrplan, der von ermächtigten Volksvertretern ausgearbeitet wurde und gegen den jeder Bürger notfalls mittels Rechtsmittel vorgehen kann.


Zu dieser Ideologie gehört z.B. das Recht des Täters, den Tatort unversehrt verlassen zu dürfen, was eine Kriminalisierung des Verteidigers zur Folge hat.

Diese "Ideologie" ist eine Erfindung oder Phantasie von dir, die es real tatsächlich nicht gibt!


Genau das wird dann aber immer automatisch angenommen.

Automatisch wird grundsätzlich nichts angenommen - sowas würde einer Revision niemals standhalten. Wenn, dann bedarf es schon erwiesener Tatsachen. Eine entsprechend abwertende Äußerung erfüllt das längst nicht. Ohne weitere erwiesene Kausalitäten würden sie lediglich den Tatbestand einer Ehrverletzungsdelikt darstellen.


Aber sie waren als Nicht-Moslems zu erkennen.

Giuseppe zweifellos weniger, als Jonny K., was aber letztlich nichts beweist.


Nun, wenn solche Spinner aber in der Politik, dem Lehramt, der Justiz und dem Journalismus sitzen, ist das bedenklich.

Abgesehen von der Journaille und entsprechend ideologischen Parteien hätten sie nicht lange Bestand.


Immerhin hat er es so gedreht, dass er die Täter zu kleinen Bewährungsstrafen verurteilen konnte.
Und dieses Urteil hat er dann auch noch "im Namen des Volkes" gesprochen.
Das ist ja wohl ein ganz derber Witz, wenn man bedenkt, dass 80% des Volkes ganz und gar nicht mit dem Urteil einverstanden sind.
Dann soll er solche Urteile im Namen der Juristen, der blutleeren Intellektuellen, der linken Spiesser und deutschfeindlichen Rassisten sprechen.
Aber er sollte nicht die Frechheit besitzen, solche Urteile "im Namen des Volkes" zu sprechen.

Ein ermächtigter Vertreter handelt so lange rechtmäßig, wie er seinen Vertretungsauftrag nach geltendem Rahmen erfüllt. Für einen Richter bedeutet das schlichtweg, dass er nach geltendem Recht zu urteilen hat und das tut er im Namen des Ermächtigers. Auf dessen Gutheißung kommt es für die Einzelentscheidung nicht an. Der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage stand es frei, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Warum das in dem Falle nicht geschehen ist bzw. eine bereits eingelegte Revision dann widerrufen wurde, kann ich auch nicht nachvollziehen. Das Urteil gegen den Haupttäter im Falle Giuseppe M. halte ich auch für einen Fauxpas.


Nur weil dieser Aspekt ausgeblendet oder verleugnet wird, heisst das noch lange nicht, dass dieser Aspekt nicht doch eine wichtige Rolle spielt.

Wenn er erwiesen ist, wird er i. d. R. schon entsprechend im Strafrahmen beachtet (so auch im Falle Bruno N.).


Mit diesem Fall habe ich mich noch nicht näher beschäftigt.
Ich weiss nur, dass der Täter (ein Moslem) ein paar Mädchen angegriffen hat. Diese Tuce ging dann dazwischen und wurde totgeschlagen.
Ist bekannt, welche Nationalität und Religion die Mädchen hatten, die er zu Anfang angegriffen hat?
Wurde untersucht, ob dieser Angriff eine deutschfeindlich und religiöse Motivation hatte? Kann ja sein, dass er sich gedacht hat:
"Oh, da sind ein paar deutsche Schlampen. Die mische ich jetzt mal auf."

Solch genaue Details sind mir zu dem Fall auch nicht bekannt - maßgeblich oder sonst in irgendeiner Weise bedeutend aber war deren Nationalität und Religion nicht.


Aber ich setze mich für freiheitliche Waffen- und Notwehrrechte ein. Denn dadurch hätte jeder die Möglichkeit, einen Angreifer an Ort und Stelle in seine Schranken zu verweisen.

Wenn du überhaupt dazu kommst, da auch der Angreifer aufgrund freiheitlicher Waffen- und Notwehrrechte ein deutlich höheres Angriffspotential hat :D


Ebenso setze ich mich für die Todesstrafe ein. Auch dadurch wird ein Täter in seine Schranken verwiesen, indem sichergestellt wird, dass er nie wieder ein Verbrechen begeht.

Ein aussichtsloses Unterfangen!


Giuseppe soll ein Kreuz getragen haben, so dass er als Nicht-Moslem zu erkennen war.
Selbst wenn er kein Kreuz getragen hat, ist es für die Angreifer doch durchaus möglich, in Erfahrung zu bringen, welche Nationalität und Religion jemand hat.

Das war den Tätern völlig egal - sie waren einfach nur auf Zoff aus. Dementsprechend handelte es sich bei Giuseppe um ein Zufallsopfer... zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen.


Wenn man sich mit dieser Thematik auskennt - und zwar nicht nur theoretisch - weiss man, dass sich fast alle Angreifer vor dem eigentlichen Angriff so eine Art "Legitimation" für sich selbst verschaffen.
Das wurde natürlich ausgeblendet, so dass man es verleugnen kann.

Das kann nicht ausgeblendet werden, denn i. d. R. berufen sich Angeklagte später auf solche Legitimationen. Soweit diese Legitimation ausschließlich ihrem Gewissen vor sich selber dienen soll, also nicht nach außen getragen wird und auch sonst nicht erweislich ist, kann man solche juristisch nicht behandeln, weil man nur auf Mutmaßungen bauen würde. Dergleichen kann man letztlich nur gesellschaftspolitisch begegnen.


Es ist doch wirklich mehr als auffällig, dass kein einziger Fall bekannt ist, indem ein paar Moslem aus "Jux und Dollerei" einen einzelnen Moslem angegriffen und totgetreten haben.

Gleichermaßen sind dir auch keine Fälle bekannt, in denen ein weibliches Mitglied der Linken ein anderes weibliches Mitglied tötete. Das heißt aber nicht, dass es solche Fälle nicht gibt, nur weil sie nicht von den Medien aufgegriffen werden. Gleiches trifft auf willkürliche Tötungen von Moslems untereinander zu. Auch solche Fälle gibt es, und das nicht zu knapp! Was dir als "Jux und Dollerei" erscheint, ist in den allerseltensten Fällen wirklich "Jux und Dollerei", sondern meist ist die Ursache ein Aggressionspotential, das durch eine völlig unverhältnismäßige Kleinigkeit zum Ausbruch kommt.



Rechtgüter dürfen natürlich nicht verletzt werden. Das muss außer Frage stehen.
Aber ist es ein Erfolg, wenn es z.B. verboten ist, Fragen zu "unserer Geschichte" zu stellen, wegen der wir alle "übersensibel" sein sollen?
Du als Jurist müsstest ja wissen, dass man nur dann zu einem vernünftigen Ergebnis/Urteil kommen kann, wenn man auch wichtige Fragen stellen darf.
Wenn es aber verboten ist, Fragen zu stellen (wie gesagt: Fragen stellen, keine Behauptungen aufstellen), kann man nicht zu einem vernünftigen Ergebnis kommen.
Ist das ein positiver Erfolg?

Es gibt nur eine einzige Norm, die tatsächlich unter deiner Kritik betrachtet werden kann, nämlich § 130 III StGB, der - nebenbei bemerkt - auch unter Juristen äußerst umstritten ist und seinen Ursprung nicht in der Politik hat, sondern sich letztlich als Konsequenz aus der Rechtsprechung des BVerfG ergab. Von "wichtigen Fragen", deren Stellung unter Strafe gestellt sei, kann da aber trotzdem keine Rede sein. Das erfüllt schlichtweg nicht den erforderlichen Tatbestand einer Billigung, Leugnung oder Verharmlosung. Obendrein bedarf es noch der Eignung, damit den öffentlichen Frieden zu stören und ist begrenzt auf Handlungen des Nationalsozialismus, die unter § 6 I VStGB fallen.

Ich bezweifle ganz erheblich, dass man aus diesem einen Umstand legitim den Erfolg eines ganzen Systems infrage stellen kann. Das wäre vergleichbar, als würde man feststellen, dass eine namhafte und gute Klinik blanker Mist ist, weil dort in der Gastroenterologie Kugelschreiber verwendet werden, die schmieren. Das kann in speziellen Ausnahmefällen zu fragwürdigen Problemen führen, aber deshalb stelle ich doch den Sinn und Erfolg einer ganzen Klinik nicht infrage.

mick31
27.06.2015, 04:53
Vollzitat...



Deine Ergüsse liest keine SauV

Pythia
27.06.2015, 05:33
Deine Ergüsse liest keine SauV


.










Notwehr im Sinne der BRD Gesetzgebung interessiert mich nicht. Ich wehre Angriffe ab, falls ich kann, und wähle Rückzug, falls ich keine Chance habe.

Ich lese dazu auch nix, das mehr als 3 Zeilen hat.





http://www.24-carat.de/2012/05/JUDO-MAN.GIF

wtf
27.06.2015, 07:31
Deine Ergüsse liest keine Sau

Doch, ich. Allerdings steht oben im ersten Satz "rechtspopulistisch", und da habe ich dann aufgehört.

Zum Thema: In dem Maße, wie Gesinnungsrichter linksgrüner Provinienz grundsätzlich Unrecht gegen deutsche Opfer sprechen und gleichzeitig migrationsbehinderte Täter appeasen, steigt die Neigung auch unbescholtener Normalbürger, sich eben nicht mehr auf Exekutive oder politisch hörige Judikative zu verlassen. Ich kann es jedenfalls niemandem verdenken, wenn er bei der Verteidigung eines Gesundheit und seines Besitzes auch zu unlauteren Mitteln greift.

Freiheitsbote
27.06.2015, 10:57
Das ist eine höchst rechtspopulistische oder grenzenlos debile Milchmädchenrechnung, die sich zwar gut gewaschen hat, mit der Realität aber nichts, REIN GAR NICHTS zu tun hat!!!

Realität ist, dass es in den letzten 20 Jahren drei Millionen deutschfeindliche Vorfälle gab, von denen 7500 tödlich endeten.


Aber eben nicht das System und schon gleich gar nicht aufgrund einer einzelnen Vorgehensweisen eines einzelnen Lehrers und/oder Rektorin, gegen die man sich im Fall des Falles obendrein auch noch entsprechend zur Wehr setzen kann.
Diese "Ideologie" ist eine Erfindung oder Phantasie von dir, die es real tatsächlich nicht gibt!

Fakt ist, dass linke Spiesser der Auffassung sind, dass der Täter das Recht haben müsse, den Tatort unversehrt verlassen zu dürfen.


Automatisch wird grundsätzlich nichts angenommen - sowas würde einer Revision niemals standhalten. Wenn, dann bedarf es schon erwiesener Tatsachen. Eine entsprechend abwertende Äußerung erfüllt das längst nicht. Ohne weitere erwiesene Kausalitäten würden sie lediglich den Tatbestand einer Ehrverletzungsdelikt darstellen.

Ja, so kann man es auch verharmlosen und schönreden.


Warum das in dem Falle nicht geschehen ist bzw. eine bereits eingelegte Revision dann widerrufen wurde, kann ich auch nicht nachvollziehen. Das Urteil gegen den Haupttäter im Falle Giuseppe M. halte ich auch für einen Fauxpas.

Ja, also, dann sollte man solche Urteile nicht "im Namen des Volkes" sprechen.
Und vorallem sollte der Richter mal Rede und Antwort stehen, warum er sich so einen Fauxpas geleistet hat. Denn wenn er sich diesen Fauxpas schon "im Namen des Volkes" geleistet hat, dann sollte er auch die Verantwortung vor dem Volk übernehmen, in dessen Namen er meint zu sprechen.


Solch genaue Details sind mir zu dem Fall auch nicht bekannt - maßgeblich oder sonst in irgendeiner Weise bedeutend aber war deren Nationalität und Religion nicht.

Wenn sich der Täter (ein Moslem) gedacht hat "Oh, da sind ein paar deutsche/ungläubige Schlampen, die mische ich jetzt mal auf", dann ist das sehr wohl bedeutend.
Stichwort Legitimation.


Wenn du überhaupt dazu kommst, da auch der Angreifer aufgrund freiheitlicher Waffen- und Notwehrrechte ein deutlich höheres Angriffspotential hat

Angreifer sind feige Schweine. Sie greifen nur dann an, wenn sie davon aus gehen, dass sie auf keinen nennenswerten Widerstand stossen.
Wenn sie aber mit Widerstand rechnen müssen, nehmen sie von dem Angriff abstand. Besonders wenn der Angriff so heftig sein könnte, dass sie dabei selbst draufgehen könnten.
Und vorallem aus "Jux und Dollerei" riskiert niemand sein Leben.


Das war den Tätern völlig egal - sie waren einfach nur auf Zoff aus. Dementsprechend handelte es sich bei Giuseppe um ein Zufallsopfer... zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen.

Wäre Giuseppe ein Moslem gewesen, hätten sie ihn nicht getötet.


Das kann nicht ausgeblendet werden, denn i. d. R. berufen sich Angeklagte später auf solche Legitimationen. Soweit diese Legitimation ausschließlich ihrem Gewissen vor sich selber dienen soll, also nicht nach außen getragen wird und auch sonst nicht erweislich ist, kann man solche juristisch nicht behandeln, weil man nur auf Mutmaßungen bauen würde. Dergleichen kann man letztlich nur gesellschaftspolitisch begegnen.

Nur weil man etwas "juristisch nicht behandeln" kann, kann es trotzdem eine wichtige Rolle, vielleicht sogar die wichtigste Rolle gespielt haben.


Gleichermaßen sind dir auch keine Fälle bekannt, in denen ein weibliches Mitglied der Linken ein anderes weibliches Mitglied tötete. Das heißt aber nicht, dass es solche Fälle nicht gibt, nur weil sie nicht von den Medien aufgegriffen werden. Gleiches trifft auf willkürliche Tötungen von Moslems untereinander zu. Auch solche Fälle gibt es, und das nicht zu knapp! Was dir als "Jux und Dollerei" erscheint, ist in den allerseltensten Fällen wirklich "Jux und Dollerei", sondern meist ist die Ursache ein Aggressionspotential, das durch eine völlig unverhältnismäßige Kleinigkeit zum Ausbruch kommt.

Es gibt keinen einzigen Fall, in dem ein paar Moslems aus "Jux und Dollerei" einen anderen Moslem totgetreten haben.
Sicherlich kommt es vor, dass Moslems einen Moslem töten. Aber dann kannten die sich, sind in einen Streit geraten oder sonst was. Und so kommt es dann zu einer Tötung.
Aber das ein paar Moslems aus "Jux und Dollerei" einfach mal so einen x-beliebigen Moslem, den sie nicht kennen und mit dem sie nie was zu tun hatten, angreifen und töten, das kommt merkwürdigerweise nie vor.


Es gibt nur eine einzige Norm, die tatsächlich unter deiner Kritik betrachtet werden kann, nämlich § 130 III StGB, der - nebenbei bemerkt - auch unter Juristen äußerst umstritten ist und seinen Ursprung nicht in der Politik hat, sondern sich letztlich als Konsequenz aus der Rechtsprechung des BVerfG ergab. Von "wichtigen Fragen", deren Stellung unter Strafe gestellt sei, kann da aber trotzdem keine Rede sein. Das erfüllt schlichtweg nicht den erforderlichen Tatbestand einer Billigung, Leugnung oder Verharmlosung. Obendrein bedarf es noch der Eignung, damit den öffentlichen Frieden zu stören und ist begrenzt auf Handlungen des Nationalsozialismus, die unter § 6 I VStGB fallen.

Ich habe mal einen Juristen (!!!) gefragt, ob es erlaubt ist, diese Fragen (wie gesagt Fragen, keine Aussagen oder Behauptungen) aufzuwerfen.
Er meinte, man solle es lieber lassen, da man sonst schnell eine Lampe wegen 130 bekommen kann.

Dalmatin
27.06.2015, 16:03
Doch, ich. Allerdings steht oben im ersten Satz "rechtspopulistisch", und da habe ich dann aufgehört.

Ahhh... und dann geht bei dir jegliche sachliche Auseinandersetzung flöten, weil ein phöses, phöses Wort darin vorkam. Das ist eine blanke ideologische Herangehensweise - nicht viel besser, als das der Gutmenschen. Frei nach dem Motto: es kann nicht sein, was nicht sein darf... ein Motto übrigens, das hier ebenfalls gerne den Gutmenschen nachgesagt wird. Rechtspopulismus... nein, das gibt es nicht... sowas kann es gar nicht geben, denn alles, was rechterseits daherkommt, ist immer richtig und gut und wer im Zusammenhang Worte, wie "rechtspopulistisch" verwendet, der will nur das wahrhaft Gute und Richtige schlecht machen. Hüben wie drüben exakt die gleichen Strukturen und jede Seite kreidet solche dem Gegenüber an und wähnt sich dabei selber auf der einzig wahrhaften und vernünftigen Ebene.

wtf
27.06.2015, 16:08
Deine Beurteilung meines Leseverhaltens geht mir achtern vorbei.

Dalmatin
27.06.2015, 16:37
Realität ist, dass es in den letzten 20 Jahren drei Millionen deutschfeindliche Vorfälle gab, von denen 7500 tödlich endeten.

Das ist nicht Realität, sondern pure Phantasie! Aber du kannst ja gerne mal erläutern, wie du auf den Schluss kommst.


Fakt ist, dass linke Spiesser der Auffassung sind, dass der Täter das Recht haben müsse, den Tatort unversehrt verlassen zu dürfen.

Fakt ist auch, dass es Gestalten gibt, die der Auffassung sind, dass wir wieder einen Hitler bräuchten. Na und? Weder die einen Exoten, noch die anderen haben was zu melden.


Ja, so kann man es auch verharmlosen und schönreden.

Das ist keine Verharmlosung, sondern gerichtlicher Alltag.


Ja, also, dann sollte man solche Urteile nicht "im Namen des Volkes" sprechen.
Und vorallem sollte der Richter mal Rede und Antwort stehen, warum er sich so einen Fauxpas geleistet hat. Denn wenn er sich diesen Fauxpas schon "im Namen des Volkes" geleistet hat, dann sollte er auch die Verantwortung vor dem Volk übernehmen, in dessen Namen er meint zu sprechen.

Er steht Rede und Antwort und zwar mit seiner Urteilsbegründung. Über die wiederum kann man ihn angehen.


Wenn sich der Täter (ein Moslem) gedacht hat "Oh, da sind ein paar deutsche/ungläubige Schlampen, die mische ich jetzt mal auf", dann ist das sehr wohl bedeutend.
Stichwort Legitimation.

Das wird vermutlich keine Relevanz in der Sache gehabt haben, sonst wäre es sicher zur Sprache gekommen.


Wäre Giuseppe ein Moslem gewesen, hätten sie ihn nicht getötet.

Sie haben ihn aber nicht getötet. Sie sind ihm hinterhergerannt, um sich mit ihm zu zoffen. Ob er Moslem ist oder nicht, konnten sie nicht beurteilen - optisch hätte er einer sein können.


Nur weil man etwas "juristisch nicht behandeln" kann, kann es trotzdem eine wichtige Rolle, vielleicht sogar die wichtigste Rolle gespielt haben.

Ja, aber dafür ist die Politik zuständig. Die Justiz kann nichts dafür, wenn politischerseits massenhaft Leute ins Land geholt werden, die hier fehl am Platze sind.


Es gibt keinen einzigen Fall, in dem ein paar Moslems aus "Jux und Dollerei" einen anderen Moslem totgetreten haben.
Sicherlich kommt es vor, dass Moslems einen Moslem töten. Aber dann kannten die sich, sind in einen Streit geraten oder sonst was. Und so kommt es dann zu einer Tötung.
Aber das ein paar Moslems aus "Jux und Dollerei" einfach mal so einen x-beliebigen Moslem, den sie nicht kennen und mit dem sie nie was zu tun hatten, angreifen und töten, das kommt merkwürdigerweise nie vor.

Eben... dieses "in Streit geraten oder sonstwas" ist in den allermeisten Fällen die Ursache - auch dann, wenn die Opfer keine Moslems sind. Es ist einzig deine völlig willkürliche Kategorisierung von "Jux und Dollerei" hier . / . "in Streit geraten oder sonstwas" dort, die zu deiner verzerrten Schlussfolgerung kommt.


Ich habe mal einen Juristen (!!!) gefragt, ob es erlaubt ist, diese Fragen (wie gesagt Fragen, keine Aussagen oder Behauptungen) aufzuwerfen.
Er meinte, man solle es lieber lassen, da man sonst schnell eine Lampe wegen 130 bekommen kann.

Das ist zwar eine recht typische, aber nichtsdestotrotz völlig oberflächliche, indifferente und fachlich fragwürdige Empfehlung. Analog hat diese Aussage soviel Wert, als würde ich auf deine Frage, ob Salzsäure gefährlich ist, antworten: "Man sollte mit solchen Stoffen lieber nicht hantieren, da man damit sonst schnell zu Schaden kommen kann". Solche Aussagen zeugen davon, dass der Ratgeber selber bisher herzlich wenig mit dieser Thematik in Berührung gekommen ist oder dem Fragesteller schlichtweg nichts zutraut.
Es kommt letztlich immer auf die Frage an. Wenn du öffentlich die Frage stellst "Der angebliche Holocaust ist doch wohl nur eine Erfindung der Gutmenschen, oder?", dann ist das nur eine scheinbare Frage, die tatsächlich aber eine Leugnung darstellt, welche in ein Jäckchen einer Fragestellung eingepackt wurde. Eine ernsthafte Frage erfüllt den Tatbestand hingegen per Definition nicht.

kotzfisch
27.06.2015, 18:08
Ahhh... und dann geht bei dir jegliche sachliche Auseinandersetzung flöten, weil ein phöses, phöses Wort darin vorkam. Das ist eine blanke ideologische Herangehensweise - nicht viel besser, als das der Gutmenschen. Frei nach dem Motto: es kann nicht sein, was nicht sein darf... ein Motto übrigens, das hier ebenfalls gerne den Gutmenschen nachgesagt wird. Rechtspopulismus... nein, das gibt es nicht... sowas kann es gar nicht geben, denn alles, was rechterseits daherkommt, ist immer richtig und gut und wer im Zusammenhang Worte, wie "rechtspopulistisch" verwendet, der will nur das wahrhaft Gute und Richtige schlecht machen. Hüben wie drüben exakt die gleichen Strukturen und jede Seite kreidet solche dem Gegenüber an und wähnt sich dabei selber auf der einzig wahrhaften und vernünftigen Ebene.

Entschuldige, WTF meinte und dafür kenne ich ihn 10 Jahre, dass "Rechtspopulistisch" eine dumme Totschlagvokabel ist.
Da muß man dann wirklich nicht mehr weiterlesen.Da hat er recht.

Ich habe mir jedoch die Mühe gemacht und kann Deine Herangehensweise zwar verstehen aber nicht billigen.

Freiheitsbote
27.06.2015, 18:11
Das ist nicht Realität, sondern pure Phantasie! Aber du kannst ja gerne mal erläutern, wie du auf den Schluss kommst.

In den letzten 20 Jahren wurden drei Millionen Deutsche von Ausländern angegriffen und 7500 getötet.


Fakt ist auch, dass es Gestalten gibt, die der Auffassung sind, dass wir wieder einen Hitler bräuchten. Na und? Weder die einen Exoten, noch die anderen haben was zu melden.

Leider haben sie sehr wohl etwas zu melden.
Ein Lehrer (der linker Spiesser ist) hat Einfluss auf die Kinder und trichtert ihnen schädliches Zeug ein. Ein Teil dieser Kinder geht später z.B. in die Politik oder die Justiz.
Oder nimm die linke Journaille. Auch Journalisten üben Einfluss aus.


Das ist keine Verharmlosung, sondern gerichtlicher Alltag.

Auch vor Gericht kann etwas verharmlost oder schöngeredet werden.


Er steht Rede und Antwort und zwar mit seiner Urteilsbegründung. Über die wiederum kann man ihn angehen.

Kann man diese Urteilsbegründung irgendswo nachlesen?


Das wird vermutlich keine Relevanz in der Sache gehabt haben, sonst wäre es sicher zur Sprache gekommen.

Oder es wurde ganz bewusst nicht danach gefragt.


Sie haben ihn aber nicht getötet. Sie sind ihm hinterhergerannt, um sich mit ihm zu zoffen. Ob er Moslem ist oder nicht, konnten sie nicht beurteilen - optisch hätte er einer sein können.

Er trug ein Kreuz, so dass sie ihn als Nicht-Moslem erkennen konnten.
Selbst wenn er kein Kreuz trugen, wäre es nicht schwierig gewesen, dass in Erfahrung zu bringen.
Wie ich schon sagte, versucht ein Angreifer immer, sich vor dem eigentlichen Angriff eine Legitimation zu verschaffen. Darum findet vor dem Angriff immer so eine Art "Gespräch" statt (gut, meistens ist es sowas wie "Was guckst Du so" oder "Hast Du ein Problem").
Auch während einem solchen "Gespräch" lässt sich durchaus in Erfahrung bringen, ob jemand Moslem ist oder nicht.


Eben... dieses "in Streit geraten oder sonstwas" ist in den allermeisten Fällen die Ursache - auch dann, wenn die Opfer keine Moslems sind. Es ist einzig deine völlig willkürliche Kategorisierung von "Jux und Dollerei" hier . / . "in Streit geraten oder sonstwas" dort, die zu deiner verzerrten Schlussfolgerung kommt.

Wenn ich mit einem Kumpel in Streit gerate und ihm die Fresse poliere, ist das eine Sache.
Aber wenn ich losziehe und einer x-beliebigen Person aus "Jux und Dollerei" die Fresse poliere, jemanden mit dem ich nie was zu tun hatte und gar nicht kenne, ist das eine andere Sache.
Und wenn die Personen, denen ich aus "Jux und Dollerei" die Fresse poliere, immer nur Nicht-Deutsche wären, welche Vermutung würde man da wohl hegen?
Oder welche Vermutungen würde man hegen, wenn ich immer nur Leuten die Fresse poliere, die nicht meiner Religion angehören? Und ich eine Religion hätte, die mir vorschreibt, alle Ungläubigen zu hassen und ggf. zu töten?


Das ist zwar eine recht typische, aber nichtsdestotrotz völlig oberflächliche, indifferente und fachlich fragwürdige Empfehlung. Analog hat diese Aussage soviel Wert, als würde ich auf deine Frage, ob Salzsäure gefährlich ist, antworten: "Man sollte mit solchen Stoffen lieber nicht hantieren, da man damit sonst schnell zu Schaden kommen kann". Solche Aussagen zeugen davon, dass der Ratgeber selber bisher herzlich wenig mit dieser Thematik in Berührung gekommen ist oder dem Fragesteller schlichtweg nichts zutraut.

Oh, der Jurist, den ich da gefragt habe, kennt sich sehr gut mit dieser Thematik aus.


Es kommt letztlich immer auf die Frage an. Wenn du öffentlich die Frage stellst "Der angebliche Holocaust ist doch wohl nur eine Erfindung der Gutmenschen, oder?", dann ist das nur eine scheinbare Frage, die tatsächlich aber eine Leugnung darstellt, welche in ein Jäckchen einer Fragestellung eingepackt wurde. Eine ernsthafte Frage erfüllt den Tatbestand hingegen per Definition nicht.

Nein, solche Fragen sind das nicht.
Es sind ganz sachliche und vernünftige Fragen, mit denen weder was gebilligt noch geleugnet wird.
Es gibt da nur ein paar Dinge, die ich nicht verstehe.
Also habe ich mich mit dem Thema mal näher beschäftigt, aber auf diese Fragen habe ich keine Antworten gefunden. (Ich habe auch festgestellt, dass bisher niemand diese Fragen aufgeworfen hat, auch die Dissidenten nicht).
Was macht man dann? Richtig, man fragt einfach mal nach.
Aber da dieses Thema grundsätzlich sehr kritisch ist, habe ich vorher mal mit dem besagten Rechtsanwalt darüber gesprochen.
Er meinte, dass es theoretisch durchaus möglich ist, diese Fragen zu stellen. Aber praktisch wäre es auch möglich, mir einen 130er daraus zu drehen.

kotzfisch
27.06.2015, 18:15
Tapeten von 1 Meter Länge liest auch keiner.

Dalmatin
27.06.2015, 20:27
Entschuldige, WTF meinte und dafür kenne ich ihn 10 Jahre, dass "Rechtspopulistisch" eine dumme Totschlagvokabel ist.

Ja, das habe ich schon verstanden und genau das warf ich ihm ja gerade vor. Nur weil ein Begriff auch inflationär verwendet wird, heißt das längst nicht, dass es keinen Bereich gibt, wo er nicht tatsächlich zutreffen würde. Hier im Forum hat man es übrigens gerade nötig, sich über dumme Totschlagvokabeln zu ereifern, hier, wo mit exakt solchen nur so munter um sich geworfen wird.


Da muß man dann wirklich nicht mehr weiterlesen.Da hat er recht.

Da trennt sich eben die Spreu vom Weizen, bzw. die religiös-ideologische Fraktion von jenen, die noch zu einer sachlichen Auseinandersetzung in der Lage sind.


Ich habe mir jedoch die Mühe gemacht und kann Deine Herangehensweise zwar verstehen aber nicht billigen.

Ich denke nicht, dass das eine Frage der Herangehensweise ist, als vielmehr eine der Logik und Vernunft.


Tapeten von 1 Meter Länge liest auch keiner.

Es reicht, wenn derjenige es liest, an den der Beitrag gerichtet ist.

Dalmatin
28.06.2015, 15:36
In den letzten 20 Jahren wurden drei Millionen Deutsche von Ausländern angegriffen und 7500 getötet.

Das stimmt einfach nicht annähernd! Was du hier propagierst, basiert auf höchst diffusen Milchmädchenrechnungen. Deine Zahlen geben NICHTS her, aber wirklich REIN GAR NICHTS!!! Selbst wenn man von dem völlig unzutreffenden Fall ausgeht, dass diese Zahlen stimmen, scheitert es bereits an der indifferenten Vermengung der Verhältnismäßigkeit der jeweiligen Bevölkerungsanteile, insbesondere wenn man - wie deine Seite - gerade auf Missstände von Unverhältnismäßigkeiten aufmerksam machen will.


Leider haben sie sehr wohl etwas zu melden.
Ein Lehrer (der linker Spiesser ist) hat Einfluss auf die Kinder und trichtert ihnen schädliches Zeug ein. Ein Teil dieser Kinder geht später z.B. in die Politik oder die Justiz.
Oder nimm die linke Journaille. Auch Journalisten üben Einfluss aus.

Das ist alles diffuser Mist, den du da vom Stapel lässt. Du schwadronierst irgendwas von "linken Spießern" und "schädlichem Zeug"... das ist alles nicht greifbar! Genauso könnte ich feststellen, dass irgendwelche konservativ-rechts-nationalistische Spießer in Lehrberufen tätig sind und Kinder schädliches Zeug vermitteln. Was soll der Mist???

Was die Journaille anbelangt, gebe ich dir allerdings recht.


Kann man diese Urteilsbegründung irgendswo nachlesen?

Das Urteil wird wohl eher nicht veröffentlich worden sein.


Er trug ein Kreuz, so dass sie ihn als Nicht-Moslem erkennen konnten.

Wie groß? Wie sichtbar? Nicht jeder Moslem ist gleich ein Taliban oder ein IS-Fanat. Religiöse Tatmotive sind beim türkischen Straßenproll eher nicht maßgeblich - die meisten verhalten sich wider ihrer eigenen Religion und haben von dem ganzen Allah- und Korangedöns wenig Ahnung. Da geht es um ganz andere Dinge.


Selbst wenn er kein Kreuz trugen, wäre es nicht schwierig gewesen, dass in Erfahrung zu bringen.
Wie ich schon sagte, versucht ein Angreifer immer, sich vor dem eigentlichen Angriff eine Legitimation zu verschaffen. Darum findet vor dem Angriff immer so eine Art "Gespräch" statt (gut, meistens ist es sowas wie "Was guckst Du so" oder "Hast Du ein Problem").
Auch während einem solchen "Gespräch" lässt sich durchaus in Erfahrung bringen, ob jemand Moslem ist oder nicht.

Du hängst da einem stereotypen Verfolgungswahn an.


Wenn ich mit einem Kumpel in Streit gerate und ihm die Fresse poliere, ist das eine Sache.
Aber wenn ich losziehe und einer x-beliebigen Person aus "Jux und Dollerei" die Fresse poliere, jemanden mit dem ich nie was zu tun hatte und gar nicht kenne, ist das eine andere Sache.
Und wenn die Personen, denen ich aus "Jux und Dollerei" die Fresse poliere, immer nur Nicht-Deutsche wären, welche Vermutung würde man da wohl hegen?
Oder welche Vermutungen würde man hegen, wenn ich immer nur Leuten die Fresse poliere, die nicht meiner Religion angehören? Und ich eine Religion hätte, die mir vorschreibt, alle Ungläubigen zu hassen und ggf. zu töten?

Jede Straftat ist eine "andere Sache"! Wenn jemand eine Frau überfällt, vergewaltigt und dann tötet, weil er geil ist oder Lust darauf hat, ist das auch eine "andere Sache". Wenn jemand einen anderen totschlägt, um ihm 2,50 EUR zu rauben, ist das genau so eine "andere Sache". Dein "immer nur Deutsche" kannst du dir stecken, weil das einfach nur deiner Phantasie entspringt. Das könntest du feststellen, wären dir sämtliche einschlägige Taten mit den relevanten Hintergründen bekannt. Dir ist aber noch nichtmal ein Hundertstel eines Bruch-Bruch-Bruchteils davon bekannt.


Oh, der Jurist, den ich da gefragt habe, kennt sich sehr gut mit dieser Thematik aus.

Dann bleibt nur noch eine Schlussfolgerung: er muss dich für einen kompletten Idioten halten, wenn er dir solch einen Ratschlag gibt... frei nach dem Motto: einem Kleinkind rät man auch grundsätzlich und pauschal davon ab, irgend einen potentiell gefährlichen Gegenstand in die Hand zu nehmen, weil man davon ausgeht, dass es nicht in der Lage ist, damit umgehen zu können.


Nein, solche Fragen sind das nicht.
Es sind ganz sachliche und vernünftige Fragen, mit denen weder was gebilligt noch geleugnet wird.
Es gibt da nur ein paar Dinge, die ich nicht verstehe.
Also habe ich mich mit dem Thema mal näher beschäftigt, aber auf diese Fragen habe ich keine Antworten gefunden. (Ich habe auch festgestellt, dass bisher niemand diese Fragen aufgeworfen hat, auch die Dissidenten nicht).
Was macht man dann? Richtig, man fragt einfach mal nach.

Kann man und darf man auch, da so etwas schlichtweg den erforderlichen Tatbestand einer Verharmlosung, Billigung oder Leugnung nicht erfüllt.


Aber da dieses Thema grundsätzlich sehr kritisch ist, habe ich vorher mal mit dem besagten Rechtsanwalt darüber gesprochen.
Er meinte, dass es theoretisch durchaus möglich ist, diese Fragen zu stellen. Aber praktisch wäre es auch möglich, mir einen 130er daraus zu drehen.

Das wiederum zeugt von blankem Alarmismus, der sich nur mit dem Fehlen jeglicher Fachkompetenz zu diesem Themenbereich erklären lässt.

Freiheitsbote
28.06.2015, 16:29
Das stimmt einfach nicht annähernd! Was du hier propagierst, basiert auf höchst diffusen Milchmädchenrechnungen. Deine Zahlen geben NICHTS her, aber wirklich REIN GAR NICHTS!!! Selbst wenn man von dem völlig unzutreffenden Fall ausgeht, dass diese Zahlen stimmen, scheitert es bereits an der indifferenten Vermengung der Verhältnismäßigkeit der jeweiligen Bevölkerungsanteile, insbesondere wenn man - wie deine Seite - gerade auf Missstände von Unverhältnismäßigkeiten aufmerksam machen will.

Wenn die Zahlen nicht stimmen würden, könnte man sie ja widerlegen.
Und dann hätte das bestimmt auch schon mal jemand gemacht.


Das ist alles diffuser Mist, den du da vom Stapel lässt. Du schwadronierst irgendwas von "linken Spießern" und "schädlichem Zeug"... das ist alles nicht greifbar! Genauso könnte ich feststellen, dass irgendwelche konservativ-rechts-nationalistische Spießer in Lehrberufen tätig sind und Kinder schädliches Zeug vermitteln. Was soll der Mist???

Viele Lehrer sind links. Das ist nun mal so.
Also versuchen sie auch, den Kindern ihre Ideologie einzutrichtern.


Was die Journaille anbelangt, gebe ich dir allerdings recht.

Siehste.


Das Urteil wird wohl eher nicht veröffentlich worden sein.

Aha.
Dann darf er also ein Urteil "im Namen des Volkes" sprechen, braucht sich dann aber nicht vor dem Volk verantworten, in dessen Namen er meint zu sprechen?
Naja...


Jede Straftat ist eine "andere Sache"! Wenn jemand eine Frau überfällt, vergewaltigt und dann tötet, weil er geil ist oder Lust darauf hat, ist das auch eine "andere Sache". Wenn jemand einen anderen totschlägt, um ihm 2,50 EUR zu rauben, ist das genau so eine "andere Sache". Dein "immer nur Deutsche" kannst du dir stecken, weil das einfach nur deiner Phantasie entspringt. Das könntest du feststellen, wären dir sämtliche einschlägige Taten mit den relevanten Hintergründen bekannt. Dir ist aber noch nichtmal ein Hundertstel eines Bruch-Bruch-Bruchteils davon bekannt.

Zeige mir doch bitte mal Fälle, in denen eine Moslembande aus "Jux und Dollerei" einen anderen Moslem angegriffen und totgetreten hat.
Und jetzt sage mir nicht, dass auch Moslems, die sich kennen und miteinander zu tun haben, auch mal in Streit geraten und sich dann gegenseitig töten.
Das streitet keiner ab, aber Du weisst ganz genau, dass das nicht gemeint ist.
Wie erklärst Du Dir, dass die Menschen, die aus "Jux und Dollerei" von Moslembanden angegriffen und ggf. getötet werden, grundsätzlich immer nur Nicht-Moslems sind?


Dann bleibt nur noch eine Schlussfolgerung: er muss dich für einen kompletten Idioten halten, wenn er dir solch einen Ratschlag gibt... frei nach dem Motto: einem Kleinkind rät man auch grundsätzlich und pauschal davon ab, irgend einen potentiell gefährlichen Gegenstand in die Hand zu nehmen, weil man davon ausgeht, dass es nicht in der Lage ist, damit umgehen zu können. Das wiederum zeugt von blankem Alarmismus, der sich nur mit dem Fehlen jeglicher Fachkompetenz zu diesem Themenbereich erklären lässt.

Ja, ja, sehr witzig.
Nein, Spass beiseite. Er kennt sich mit der Thematik aus und hat mir geraten, diese Fragen nicht zu stellen, da man einem sonst schnell eine Lampe wegen 130 bauen kann.

charger
28.06.2015, 18:29
Ich habe keine verlässlichen Zahlen parat, habe aber am Rande mitbekommen das die meisten Tötungsdelikte aus Familiärem und engerem Freundes und Bekanntenkreis heraus verübt werden sollen.

Motive wie Eifersucht, Habgier (Erbschaftsangelegenheiten) und Rache dürften im Ranking ziemlich weit oben liegen, könnte ich mir vorstellen.
Fälle eben wo man jemanden auf dem Kieker hat, der möglichst geschickt beseitigt werden soll und der oder die Täter gedenken, am besten noch ungeschoren davonzukommen.
Ich denke das sich in diesen Bereichen deutlich mehr kriminelles Gewaltpotential entläd, als es aktuell auf der Straße lauern könnte, es sei denn, wir bekommen irgendwann Mad Max zustände.

Dalmatin
28.06.2015, 20:22
Wenn die Zahlen nicht stimmen würden, könnte man sie ja widerlegen.
Und dann hätte das bestimmt auch schon mal jemand gemacht.

Muss man nicht, weil sie keinen offiziellen Status beanspruchen, ja, noch nichtmal eine haltbare Basis haben, aus der sie abgeleitet werden könnten. Und man könnte es auch gar nicht, denn so wenig, wie man eben feststellen kann, dass soundsoviele Deutsche Opfer von Ausländern geworden sind, so wenig kann man auch das Gegenteil behaupten. Es werden schlichtweg keine Opferstatistiken nach ethnischer Kategorisierung erhoben. Und selbst wenn man das machen würde, so hätten die Zahlen überhaupt keine Aussagekraft. Erst wenn man sie tatbestandsrelevant kategorisieren würde, hätten sie eine Aussagekraft. Das wäre denkbar, eben wenn man z. B. tatsächliche und erwiesene rassistisch motivierte Tötungstaten auf beiden Seiten gegenüberstellen würde. Käme dabei raus, dass gemessen an ihrem jeweiligen Bevölkerungsanteil um ein x,x-faches mehr Deutsche Opfer rassistischer Taten von Ausländern werden, als umgekehrt, ließe sich eine haltbare Feststellung formulieren. So aber sind die von dir genannten Zahlen wilde Spekulationen, die überhaupt keinen Aussagewert haben.


Viele Lehrer sind links. Das ist nun mal so.
Also versuchen sie auch, den Kindern ihre Ideologie einzutrichtern.

Wie macht das z. B. ein Mathe- oder Englischlehrer? Fände tatsächlich eine Ideologisierung statt, würde das den Eltern schnell auffallen. Lehrer sind zudem eher selten links, als vermutlich grün.


Aha.
Dann darf er also ein Urteil "im Namen des Volkes" sprechen, braucht sich dann aber nicht vor dem Volk verantworten, in dessen Namen er meint zu sprechen?
Naja...

Die Puplikationsdichte der Rechtsprechung ist in Deutschland generell recht verhalten, doch besteht durchaus für jedermann die Möglichkeit, ein Urteil anzufordern.


Zeige mir doch bitte mal Fälle, in denen eine Moslembande aus "Jux und Dollerei" einen anderen Moslem angegriffen und totgetreten hat.

Die gibt es - und gar nicht mal so selten. Derzeit findet man manche davon auch in den Asylheimen. Und auch da ist der Anlass solcher Taten bisweilen durchaus so geringfügig, wie in den plakativen Fällen auf den Straßen. Zudem ist deine Vorstellung über die Häufigkeit solcher Taten, wie im Falle Jonny K. oder Giuseppe M. völlig verzerrt und läääääängst nicht so häufig, wie du annimmst.


Und jetzt sage mir nicht, dass auch Moslems, die sich kennen und miteinander zu tun haben, auch mal in Streit geraten und sich dann gegenseitig töten.
Das streitet keiner ab, aber Du weisst ganz genau, dass das nicht gemeint ist.
Wie erklärst Du Dir, dass die Menschen, die aus "Jux und Dollerei" von Moslembanden angegriffen und ggf. getötet werden, grundsätzlich immer nur Nicht-Moslems sind?

Ich weiß durchaus, welche Fallkonstellationen du meinst. Aber bevor wir weiterreden: WIEVIELE SOLCHER FÄLLE KENNST DU ÜBERHAUPT??? Du tust stets so, als wäre das der Alltag auf unseren Straßen. Das ist er aber ganz entschieden nicht! Plakative Fälle, wie jene, die dir in dem Zusammenhang im Kopf rumschwirren, sind tatsächlich selten. Auf der anderen Seite hatte man gerade solche Fälle in den 80er bis um die Jahrtausendwende rum sehr häufig von Neonazis und zwar in ungleich häufigerem Auftreten.


Ja, ja, sehr witzig.
Nein, Spass beiseite. Er kennt sich mit der Thematik aus und hat mir geraten, diese Fragen nicht zu stellen, da man einem sonst schnell eine Lampe wegen 130 bauen kann.

Solche Lampen kann man nicht beliebig "bauen". Entweder sind die objektiven Tatbestandsvoraussetzungen gegeben oder eben nicht. Sie sind es ganz klar nicht, wenn es sich um eine halbwegs nachvollziehbare und ernst gemeinte Frage handelt. Billigung, Leugnung oder Verharmlosung lässt sich nicht beliebig stricken - aus einer sachlich nachvollziehbaren Frage schon gleich zweimal nicht... wolgemerkt einer Frage, nicht einer Infragestellung, die - je nach Fall - bereits einer Feststellung gleichkommt. Wenn dein RA da anderer Ansicht ist, dann ist das nicht im Ansatz nachvollziehbar.

Dalmatin
28.06.2015, 20:25
Ich habe keine verlässlichen Zahlen parat, habe aber am Rande mitbekommen das die meisten Tötungsdelikte aus Familiärem und engerem Freundes und Bekanntenkreis heraus verübt werden sollen.

Motive wie Eifersucht, Habgier (Erbschaftsangelegenheiten) und Rache dürften im Ranking ziemlich weit oben liegen, könnte ich mir vorstellen.
Fälle eben wo man jemanden auf dem Kieker hat, der möglichst geschickt beseitigt werden soll und der oder die Täter gedenken, am besten noch ungeschoren davonzukommen.
Ich denke das sich in diesen Bereichen deutlich mehr kriminelles Gewaltpotential entläd, als es aktuell auf der Straße lauern könnte, es sei denn, wir bekommen irgendwann Mad Max zustände.

Da bin ich ganz deiner Meinung. Und der nächste große Bereich, in denen solche Taten vorkommen, ist die Raubkriminalität.

Bergischer Löwe
29.06.2015, 07:48
Wenn ich diesen bis zur Unleserlichkeit zersetzten Strang mal wieder auf eine Normalbahn zurückführen darf:

Nicht jede Notwehrsituation ist eine blutige, Tötungsdeliktsituation: Ich geriet 2011 in eine Notwehrsituation. Um mich und meine Frau vor einem auf uns laufenden Angriff zu schützen, wandte ich körperliche, waffenlose, Gewalt gegen einen aus gutem Grund hier nicht genannten Angreifer an. Die Angriffsrichtung war das Gesicht des Angreifers und dem erfolgreichen Angriff folgte eine wüste Schlägerei, die ich gegen zwei körperlich deutlich überlegene Gegner mit nur einigen Schrammen und einem Hämatom am rechten Auge relativ glimpflich überstand. Die hinzugerufene Polizei nahm die gegenseitigen Strafanzeigen auf. Beide Parteien waren ökonomisch etwa gleich gut gestellt und beauftragten Anwälte mit der Wahrung ihrer Interessen. Ich für meinen Teil eine prominente Anwältin aus einer Großstadt in der Nähe.

Beiden Parteien gelang es nicht, die Staatsanwaltschaft zu überzeugen, Hauptverfahren einzuleiten. Immerhin gelang mir und meiner Anwältin ein Teilsieg, indem die Staatsanwaltschaft immerhin konzedierte, daß ein Täter-Opfer Ausgleich zu unseren Gunsten stattzufinden habe, da auch erhebliche Sachbeschädigung an einem unserer Fahrzeuge ein Teil der Situation beinhaltete. Dieser erfolgte über die Versicherung des Gegners. Ansonsten nach §153a StPO eingestellt.

Fassen wir zusammen:

Meine Frau und ich wurden angegriffen.
Wir verteidigten uns im Verhältnis der Kräfte erstaunlich erfolgreich.
Wir erlitten Sach- und körperliche Schäden.
Die Täter sind gerichtsbekannt.

Das Ende vom Lied: Kein durchschlagender Erfolg im Strafprozess. Dadurch praktisch chancenlos im dann nicht mehr angestrebten Zivilprozess (Schadensersatz). BRD Justiz eben.

Freiheitsbote
29.06.2015, 08:43
Wie macht das z. B. ein Mathe- oder Englischlehrer? Fände tatsächlich eine Ideologisierung statt, würde das den Eltern schnell auffallen.

Wenn der Lehrer den Kindern z.B. sinngemäß erzählt, man dürfe sich nicht verteidigen, wenn man angegriffen wird.
Oder wenn er jemanden bestraft, der sich verteidigt hat.


Lehrer sind zudem eher selten links, als vermutlich grün.

Wo ist denn da der Unterschied?


Die gibt es - und gar nicht mal so selten. Derzeit findet man manche davon auch in den Asylheimen. Und auch da ist der Anlass solcher Taten bisweilen durchaus so geringfügig, wie in den plakativen Fällen auf den Straßen.

Das hat oft religiöse Gründe, z.B. Moslems gegen Nicht-Moslems.
Oder dass da Völker sind, die sich gegenseitig hassen.


Zudem ist deine Vorstellung über die Häufigkeit solcher Taten, wie im Falle Jonny K. oder Giuseppe M. völlig verzerrt und läääääängst nicht so häufig, wie du annimmst.

Jeder Vorfall ist ganz genau einer zuviel.


Ich weiß durchaus, welche Fallkonstellationen du meinst. Aber bevor wir weiterreden: WIEVIELE SOLCHER FÄLLE KENNST DU ÜBERHAUPT??? Du tust stets so, als wäre das der Alltag auf unseren Straßen.

In den Berliner U-Bahnen gibt es jeden Tag im Durchschnitt drei deutschfeindliche Vorfälle.
Die enden zwar nicht alle tödlich, aber jeder Vorfall ist einer zuviel.


Auf der anderen Seite hatte man gerade solche Fälle in den 80er bis um die Jahrtausendwende rum sehr häufig von Neonazis und zwar in ungleich häufigerem Auftreten.

Die wurden aber hart bestraft.
Da hat keiner für eine Tötung nur eine kleine Bewährungsstrafe bekommen.


Solche Lampen kann man nicht beliebig "bauen". Entweder sind die objektiven Tatbestandsvoraussetzungen gegeben oder eben nicht. Sie sind es ganz klar nicht, wenn es sich um eine halbwegs nachvollziehbare und ernst gemeinte Frage handelt. Billigung, Leugnung oder Verharmlosung lässt sich nicht beliebig stricken - aus einer sachlich nachvollziehbaren Frage schon gleich zweimal nicht... wolgemerkt einer Frage, nicht einer Infragestellung, die - je nach Fall - bereits einer Feststellung gleichkommt. Wenn dein RA da anderer Ansicht ist, dann ist das nicht im Ansatz nachvollziehbar.

Dann schaue Dir doch mal die Fälle an, in denen jemand wegen 130 verurteilt wurde.
Dann wirst Du sehen, dass es durchaus möglich ist, aus einer nachvollziehbaren und ernst gemeinten Frage z.B. eine "Verharmlosung" zu basteln.

charger
29.06.2015, 20:06
Wenn ich diesen bis zur Unleserlichkeit zersetzten Strang mal wieder auf eine Normalbahn zurückführen darf:

Nicht jede Notwehrsituation ist eine blutige, Tötungsdeliktsituation: Ich geriet 2011 in eine Notwehrsituation. Um mich und meine Frau vor einem auf uns laufenden Angriff zu schützen, wandte ich körperliche, waffenlose, Gewalt gegen einen aus gutem Grund hier nicht genannten Angreifer an. Die Angriffsrichtung war das Gesicht des Angreifers und dem erfolgreichen Angriff folgte eine wüste Schlägerei, die ich gegen zwei körperlich deutlich überlegene Gegner mit nur einigen Schrammen und einem Hämatom am rechten Auge relativ glimpflich überstand. Die hinzugerufene Polizei nahm die gegenseitigen Strafanzeigen auf. Beide Parteien waren ökonomisch etwa gleich gut gestellt und beauftragten Anwälte mit der Wahrung ihrer Interessen. Ich für meinen Teil eine prominente Anwältin aus einer Großstadt in der Nähe.

Beiden Parteien gelang es nicht, die Staatsanwaltschaft zu überzeugen, Hauptverfahren einzuleiten. Immerhin gelang mir und meiner Anwältin ein Teilsieg, indem die Staatsanwaltschaft immerhin konzedierte, daß ein Täter-Opfer Ausgleich zu unseren Gunsten stattzufinden habe, da auch erhebliche Sachbeschädigung an einem unserer Fahrzeuge ein Teil der Situation beinhaltete. Dieser erfolgte über die Versicherung des Gegners. Ansonsten nach §153a StPO eingestellt.

Fassen wir zusammen:

Meine Frau und ich wurden angegriffen.
Wir verteidigten uns im Verhältnis der Kräfte erstaunlich erfolgreich.
Wir erlitten Sach- und körperliche Schäden.
Die Täter sind gerichtsbekannt.

Das Ende vom Lied: Kein durchschlagender Erfolg im Strafprozess. Dadurch praktisch chancenlos im dann nicht mehr angestrebten Zivilprozess (Schadensersatz). BRD Justiz eben.

Völlig richtig, bei mir dürfte es ziemlich ähnlich ausgehen, anzeige habe ich jedenfalls auch am Hals.

Dalmatin
30.06.2015, 00:08
Wenn ich diesen bis zur Unleserlichkeit zersetzten Strang mal wieder auf eine Normalbahn zurückführen darf:

Nicht jede Notwehrsituation ist eine blutige, Tötungsdeliktsituation: Ich geriet 2011 in eine Notwehrsituation. Um mich und meine Frau vor einem auf uns laufenden Angriff zu schützen, wandte ich körperliche, waffenlose, Gewalt gegen einen aus gutem Grund hier nicht genannten Angreifer an. Die Angriffsrichtung war das Gesicht des Angreifers und dem erfolgreichen Angriff folgte eine wüste Schlägerei, die ich gegen zwei körperlich deutlich überlegene Gegner mit nur einigen Schrammen und einem Hämatom am rechten Auge relativ glimpflich überstand. Die hinzugerufene Polizei nahm die gegenseitigen Strafanzeigen auf. Beide Parteien waren ökonomisch etwa gleich gut gestellt und beauftragten Anwälte mit der Wahrung ihrer Interessen. Ich für meinen Teil eine prominente Anwältin aus einer Großstadt in der Nähe.

Beiden Parteien gelang es nicht, die Staatsanwaltschaft zu überzeugen, Hauptverfahren einzuleiten. Immerhin gelang mir und meiner Anwältin ein Teilsieg, indem die Staatsanwaltschaft immerhin konzedierte, daß ein Täter-Opfer Ausgleich zu unseren Gunsten stattzufinden habe, da auch erhebliche Sachbeschädigung an einem unserer Fahrzeuge ein Teil der Situation beinhaltete. Dieser erfolgte über die Versicherung des Gegners. Ansonsten nach §153a StPO eingestellt.

Fassen wir zusammen:

Meine Frau und ich wurden angegriffen.
Wir verteidigten uns im Verhältnis der Kräfte erstaunlich erfolgreich.
Wir erlitten Sach- und körperliche Schäden.
Die Täter sind gerichtsbekannt.

Das Ende vom Lied: Kein durchschlagender Erfolg im Strafprozess. Dadurch praktisch chancenlos im dann nicht mehr angestrebten Zivilprozess (Schadensersatz). BRD Justiz eben.

Eigentlich kann man da nur eins zusammenfassen: Die BRD Justiz hat keine Glaskugel, in der sie das tatsächliche Geschehen sehen und danach urteilen kann. Die BRD Justiz kann nichts dafür, wenn sich ein Sachverhalt nicht hinreichend beweisen lässt. Egal... ist offenbar für dich nicht von Belang... du bist nicht zu deinem Recht gekommen und Schuld daran ist .... na wer wohl.... klaro: die BRD Justiz, in dem Falle wohl, weil sie keine Glaskugel hat.

Da kann man dir nur empfehlen: zieh in ein Land, in dem es hellsichtige Richter und Staatsanwälte gibt, dann hast du keinen Anlass mehr, über die ach so schlechte BRD Justiz herzuziehen. Ein Land, das mir da auf Anieb einfällt, ist Utopia. Wo es liegt, musst du selber rausfinden ;)

Dalmatin
30.06.2015, 00:26
...

Kein Lehrer wird den Kindern erzählen, dass man sich nicht verteidigen dürfte, wenn man angegriffen wird. Das sind realitätsfremde Phantasien, die du dir da zusammenspinnst.

Moslems gegen Nicht-Moslems... sowas gibt es zweifellos, aber es ist halt nicht die Alltagsrealität, die du hier vermeinst.

Und woher willst du wissen, dass es in den Berliner U-Bahnen jeden Tag im Durchschnitt drei deutschfeindliche Vorfälle gibt? Nur weil ein Deutscher und ein Ausländer beteiligt ist, ist das längst noch nicht deutschfeindlich. Nebenbei: es gibt genügend Fälle von rechtsradikalen Übergriffen, die genauso schwach bestraft wurden, wie migrantische Überfälle. Es ist halt stets und immer eine Frage welches Recht angewendet wird und eine Frage des Beweises und das ist von Fall zu Fall nunmal unterschiedlich.

Die typischen Fälle des § 130 III StGB sind Leugnung und Gutheißung. Mir ist kein einziger Fall bekannt, wo eine nachvollziehbare und ernst gemeinten Frage danach rechtskräftig bestraft worden wäre... auch nicht in der Literatur, in der nach hM noch nichtmal eine Äußerung von Zweifel als ausreichend gewertet wird (vgl. Lackner/Kühl [8]; SK-Rudolphi/Stein [23]; NJW 95, 1000).

Bergischer Löwe
30.06.2015, 08:43
Eigentlich kann man da nur eins zusammenfassen: Die BRD Justiz hat keine Glaskugel, in der sie das tatsächliche Geschehen sehen und danach urteilen kann. Die BRD Justiz kann nichts dafür, wenn sich ein Sachverhalt nicht hinreichend beweisen lässt. Egal... ist offenbar für dich nicht von Belang... du bist nicht zu deinem Recht gekommen und Schuld daran ist .... na wer wohl.... klaro: die BRD Justiz, in dem Falle wohl, weil sie keine Glaskugel hat.

Da kann man dir nur empfehlen: zieh in ein Land, in dem es hellsichtige Richter und Staatsanwälte gibt, dann hast du keinen Anlass mehr, über die ach so schlechte BRD Justiz herzuziehen. Ein Land, das mir da auf Anieb einfällt, ist Utopia. Wo es liegt, musst du selber rausfinden ;)

In meinem Fall empfand das Gericht in Person der Staatsanwaltschaft Koblenz, daß zwei uns nicht bekannte Zeugen mit schriftlichen Aussagen, angerichteter Sachschaden in Höhe von 2500 Euro (durch beeidigten Sachverständigen der DEKRA ermittelt) und entsprechende Vorfälle früheren Datums "nicht ausreichten, um ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung zu rechtfertigen". Moral von der Geschicht: Keine 3 Monate später kam es wieder zu einem ähnlichen Vorfall mit Nötigung (diesmal eine Dame Mitte 50) und gleichen Beteiligten. Sie werden so lange weitermachen, wie es ihnen das Gericht gestattet. Ach ja: Bei den Personen handelt es sich um die größten Landwirte der Region. Größter Schweinemastbetrieb, großer Pensionsstallbetrieb, größter Anbaubetrieb von Tierfutter-Getreide der Region. Also wichtige Gewerbesteuerzahler für einen an sich strukturschwachen Landkreis. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Also nix mit "Glaskugel". Man will partout eine wichtige Einnahmequelle nicht gefährden.

pixelschubser
30.06.2015, 08:53
Tapeten von 1 Meter Länge liest auch keiner.

Wenn man aber lange genug darauf schaut, sieht man Bilder. Ist genau wie Rohrschach - nur anders.

Freiheitsbote
30.06.2015, 09:10
Kein Lehrer wird den Kindern erzählen, dass man sich nicht verteidigen dürfte, wenn man angegriffen wird. Das sind realitätsfremde Phantasien, die du dir da zusammenspinnst.

Doch, das ist so. Ich habe Dir doch von dem Beispiel aus meiner Grundschulzeit erzählt, als vier Jungs auf dem Schulhof meinten, sie müssten mich aufmischen.
Ich habe mich zur Wehr gesetzt und dabei einem Angreifer das Bein gebrochen.
Dann durfte ich mir hinterher eine Standpaucke anhören:
Zum einen wurde mir "Rassismus" vorgeworfen, weil der Angreifer, dem ich das Bein gebrochen habe, zufälligerweise ein Türke war. Mir wurde erzählt, man dürfe niemanden angreifen, nur weil er ein Ausländer ist.
Ich habe überhaupt nicht verstanden, was die überhaupt von mir wollten. Ich wurde von vier Jungs angegriffen: Vier gegen Einen !!!
Das habe ich auch versucht klarzustellen, worauf man meinte, dass wenn mich jemand angreift, ich mich nicht verteidigen dürfe, sondern mich an einen Lehrer zu wenden hätte.
Also im Klartext: Lass Dich verdreschen und geh dann petzen. Dann hast Du alles richtig gemacht.
Oder ein anderes Beispiel:
Da war ich schon auf der Realschule, als ich einmal mit einem Klassenkameraden eine verbale Auseinandersetzung hatte. Nichts Wildes, nur ein kleines Wortgefecht.
Dann kam der Kumpel von dem Anderen und ging wie ein Wahnsinniger auf mich los. Man muss dazu sagen, dass er sehr kräftig und drei Köppe grösser war als ich.
Ich habe ihm dann eine geknallt. Eigentlich wollte ich sein Gesicht treffen, aber da er so gross war, habe ich seinen Hals getroffen.
Dann hat er geheult wie ein kleines Kind und ist zum Lehrer gerannt.
Der Lehrer hat mich dann gefragt, was vorgefallen ist, was ich ihm dann geschildert habe. Er meinte dann, ich dürfe niemanden schlagen.
Ich habe ihn dann gefragt, was man denn bitteschön machen soll, wenn jemand, der grösser und kräftiger ist als man selbst, wie ein Geistesgestörter auf einen losgeht.
Da meinte er nur ganz trocken: "Auch dann darf man niemanden schlagen."

Aber komm, mal ein positives Beispiel:
In meiner Klasse (da war auch schon auf der Realschule, ganz am Anfang), gab es einen sehr grossen und sehr dicken Jungen, der mich irgendswie nicht leiden konnte. Warum wusste ich nie.
Eines Tages meinte er, dass er mich verdreschen wird, wenn der Unterricht vorbei ist.
Auf dem Heimweg hat er mich dann geschnappt und gewürgt. Ich wusste mir nicht anders zu helfen als ihn in die Hand zu beissen. Dabei ist seinen Daumen gebrochen, also ich hab den Knochen durchgebissen.
Am nächsten Tag ist er mit einem Gips an der einen Hand und seiner Mutter an der anderen Hand in die Schule gekommen.
Eigentlich wollte seine Mutter mit mir schimpfen, aber dann meinte sie: "Was, der kleine Junge hat das gemacht?" und hat mich gefragt, was eigentlich vorgefallen ist.
Ich habe ihr das dann geschildert.
Und dann hat sie ihrem Sohnemann eine kräftige Ohrfeige gegeben und meinte zu ihm:
"Was bildest Du Dir eigentlich ein, kleine Jungs anzugreifen? Schäm Dich. Und dass Dein Daumen gebrochen ist, das geschied Dir ganz recht."
Das war mal sehr positiv und vorbildlich.


Und woher willst du wissen, dass es in den Berliner U-Bahnen jeden Tag im Durchschnitt drei deutschfeindliche Vorfälle gibt?

Das wurde mal in den Pro7-Nachrichten gesagt.


Die typischen Fälle des § 130 III StGB sind Leugnung und Gutheißung. Mir ist kein einziger Fall bekannt, wo eine nachvollziehbare und ernst gemeinten Frage danach rechtskräftig bestraft worden wäre... auch nicht in der Literatur, in der nach hM noch nichtmal eine Äußerung von Zweifel als ausreichend gewertet wird (vgl. Lackner/Kühl [8]; SK-Rudolphi/Stein [23]; NJW 95, 1000).

Dann schau Dir die Fälle an, in denen die Leute wegen 130 verdonnert wurden.

Ich habe zu dem Thema zwei Fragen.
Die eine Frage ist, sagen wir mal von "kaufmännischer" Natur. Bei der anderen Frage geht es um, hmm, wie nennen wir das jetzt, kann ich nicht genau beschreiben, ohne Gefahr zu laufen, basiert aber teilweise auf der ersten Frage.
Ich habe nach Antworten gesucht, habe aber nichts gefunden (auch bei den Dissidenten nicht).
Also könnte man ja einfach mal nachfragen. Dann könnte mir das einer erklären, der sich damit auskennt und alles wäre geklärt.
Nun sagte mir der Rechtsanwalt aber, dass man mir eine Lampe wegen 130 bauen könnte. Dann würde man es so auslegen, dass man einfach sagt "Diese Fragen sind geeignet... bla bla bla".
Eben so, wie das sehr oft in solchen Fällen läuft.

kotzfisch
30.06.2015, 09:41
Doch, das ist so. Ich habe Dir doch von dem Beispiel aus meiner Grundschulzeit erzählt, als vier Jungs auf dem Schulhof meinten, sie müssten mich aufmischen.
Ich habe mich zur Wehr gesetzt und dabei einem Angreifer das Bein gebrochen.
Dann durfte ich mir hinterher eine Standpaucke anhören:
Zum einen wurde mir "Rassismus" vorgeworfen, weil der Angreifer, dem ich das Bein gebrochen habe, zufälligerweise ein Türke war. Mir wurde erzählt, man dürfe niemanden angreifen, nur weil er ein Ausländer ist.
Ich habe überhaupt nicht verstanden, was die überhaupt von mir wollten. Ich wurde von vier Jungs angegriffen: Vier gegen Einen !!!
Das habe ich auch versucht klarzustellen, worauf man meinte, dass wenn mich jemand angreift, ich mich nicht verteidigen dürfe, sondern mich an einen Lehrer zu wenden hätte.
Also im Klartext: Lass Dich verdreschen und geh dann petzen. Dann hast Du alles richtig gemacht.
Oder ein anderes Beispiel:
Da war ich schon auf der Realschule, als ich einmal mit einem Klassenkameraden eine verbale Auseinandersetzung hatte. Nichts Wildes, nur ein kleines Wortgefecht.
Dann kam der Kumpel von dem Anderen und ging wie ein Wahnsinniger auf mich los. Man muss dazu sagen, dass er sehr kräftig und drei Köppe grösser war als ich.
Ich habe ihm dann eine geknallt. Eigentlich wollte ich sein Gesicht treffen, aber da er so gross war, habe ich seinen Hals getroffen.
Dann hat er geheult wie ein kleines Kind und ist zum Lehrer gerannt.
Der Lehrer hat mich dann gefragt, was vorgefallen ist, was ich ihm dann geschildert habe. Er meinte dann, ich dürfe niemanden schlagen.
Ich habe ihn dann gefragt, was man denn bitteschön machen soll, wenn jemand, der grösser und kräftiger ist als man selbst, wie ein Geistesgestörter auf einen losgeht.
Da meinte er nur ganz trocken: "Auch dann darf man niemanden schlagen."

Aber komm, mal ein positives Beispiel:
In meiner Klasse (da war auch schon auf der Realschule, ganz am Anfang), gab es einen sehr grossen und sehr dicken Jungen, der mich irgendswie nicht leiden konnte. Warum wusste ich nie.
Eines Tages meinte er, dass er mich verdreschen wird, wenn der Unterricht vorbei ist.
Auf dem Heimweg hat er mich dann geschnappt und gewürgt. Ich wusste mir nicht anders zu helfen als ihn in die Hand zu beissen. Dabei ist seinen Daumen gebrochen, also ich hab den Knochen durchgebissen.
Am nächsten Tag ist er mit einem Gips an der einen Hand und seiner Mutter an der anderen Hand in die Schule gekommen.
Eigentlich wollte seine Mutter mit mir schimpfen, aber dann meinte sie: "Was, der kleine Junge hat das gemacht?" und hat mich gefragt, was eigentlich vorgefallen ist.
Ich habe ihr das dann geschildert.
Und dann hat sie ihrem Sohnemann eine kräftige Ohrfeige gegeben und meinte zu ihm:
"Was bildest Du Dir eigentlich ein, kleine Jungs anzugreifen? Schäm Dich. Und dass Dein Daumen gebrochen ist, das geschied Dir ganz recht."
Das war mal sehr positiv und vorbildlich.

.


Als Vierklässler brichst Du einem von vieren ein Bein.Später beisst Du Daumenknochen durch.
Beides haarsträubender Unsinn und so unwahrscheinlich und entgegen aller Lebenserfahrung
geschildert, dass ich es auf mich nehme, Dich einen unverschämten und zudem ungeschickten Flunkerer
zu nennen.

Von der Qualität sind auch Deine "Ausführungen", besser Blähungen zu rechtlichen Fragen, von denen Du
erkennbar keinen Dunst hast.

Geh spielen Kind.

Freiheitsbote
30.06.2015, 09:54
............. Geh spielen Kind.

Gewöhn Du Dir erstmal einen vernünftigen Umgangston an, dann sehen wir weiter.
Wenn Du persönlich vor mir stehen würdest, wärst Du glaube ich nicht so respektlos zu mir.
Auch wenn Du wahrscheinlich hunderte Kilometer entfernt bist und wir uns persönlich nicht kennen, könntest Du mir trotzdem mit dem Anstand und Respekt begegnen, den Du auch an den Tag legen würdest, würdest Du persönlich vor mir stehen.

kotzfisch
30.06.2015, 09:59
Gewöhn Du Dir erstmal einen vernünftigen Umgangston an, dann sehen wir weiter.
Wenn Du persönlich vor mir stehen würdest, wärst Du glaube ich nicht so respektlos zu mir.
Auch wenn Du wahrscheinlich hunderte Kilometer entfernt bist und wir uns persönlich nicht kennen, könntest Du mir trotzdem mit dem Anstand und Respekt begegnen, den Du auch an den Tag legen würdest, würdest Du persönlich vor mir stehen.

Ich könnte auch einen Lachkrampf bekommen, das stimmt sicher.Daran hatte ich nicht gedacht, oder Du
Storyteller beisst mir in den Daumen und gleich den Knochen durch, was übrigens aus medizinischer Sicht
und aus einer gewissen Alltagserfahrung so gut wie ausgeschlossen ist.
Also bist Du ein Respekt einfordernder Aufschneider um nicht das hässliche Wort Lügner zu gebrauchen.
Wofür genau, möchtest Du also Respekt? Erkläre mal.

Freiheitsbote
30.06.2015, 10:08
Wofür genau, möchtest Du also Respekt? Erkläre mal.

Ich behandle hier jeden mit Anstand und Respekt.
Denn wenn ich persönlich vor jemandem stehe, dann behandle ich ihn auch erstmal mit Anstand und Respekt.
Nur Leute, die zu kurz geraten sind, meinen sie müssten im Netz unhöflich und respektlos sein.

kotzfisch
30.06.2015, 10:32
Ich behandle hier jeden mit Anstand und Respekt.
Denn wenn ich persönlich vor jemandem stehe, dann behandle ich ihn auch erstmal mit Anstand und Respekt.
Nur Leute, die zu kurz geraten sind, meinen sie müssten im Netz unhöflich und respektlos sein.

Das ist nicht der Punkt- Deine Kindergarten-Körperverletzungsstories sind schlecht erfunden und nicht plausibel.
Ich kaufe sie Dir nicht ab und auch sonst hier niemand, der bei klarem Verstande ist.
Du als Newbie hier, meinst unter Umständen, Dich hier mit solchen Krawallgeschichten profilieren zu können.
Da bist Du im Irrtum.

Du irrst auch, wenn Du meinst, dafür Respekt einfordern zu können.

Es geht auch weder um Deine Person, ich kenne Dich ja gar nicht und schon gar nicht um mich,
es geht inhaltlich einfach und auf gut Deutsch gesagt, Deine Flatulenzen.Sie sind inhaltlich bewertet einfach Mist.

Das muß man sich ggf. in einem öffentlichen Forum schon an Kritik gefallen lassen.

Warum Deine Kinderegeschichten Nonsens sind? Siehe weiter oben.

Also halt die Luft an.

wtf
30.06.2015, 10:41
//Gentlemen, könntet Ihr bitte Eure kleinen Meinungsverschiedenheiten per PN diskutieren? Besten Dank!

kotzfisch
30.06.2015, 10:46
//Gentlemen, könntet Ihr bitte Eure kleinen Meinungsverschiedenheiten per PN diskutieren? Besten Dank!

Ist in Ordnung WTF!Ist er mir aber nicht wert.Jeder kann Schaumschlägerei erkennen, wenn er sie liest.Ich bin dann mal weg.

Freiheitsbote
30.06.2015, 10:50
***
Ich habe vielmehr mit dem Dalmatin darüber gesprochen, dass viele Lehrer linksgerichtet sind.
Und die Linken sind der Auffassung, dass ein Täter das Recht haben muss, den Tatort unversehrt verlassen zu dürfen.
Ein linksgerichteter Lehrer bringt den Kindern also nicht nur Lesen, Schreiben und Rechnen bei, sondern auch, dass man sich nicht verteidigen darf, wenn man angegriffen wird.
Woher ich das weiss? Ganz einfach, weil ich es selbst erlebt habe.
Der Dalmatin konnte sich aber nicht vorstellen, dass Lehrer sowas machen.

***

//Ich habe das ein bißchen um den o.g. Disput gekürzt. - wtf

Dalmatin
30.06.2015, 22:08
In meinem Fall empfand das Gericht in Person der Staatsanwaltschaft Koblenz, daß zwei uns nicht bekannte Zeugen mit schriftlichen Aussagen, angerichteter Sachschaden in Höhe von 2500 Euro (durch beeidigten Sachverständigen der DEKRA ermittelt) und entsprechende Vorfälle früheren Datums "nicht ausreichten, um ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung zu rechtfertigen".

Warum habt ihr keinen Rechtsbehelf (Beschwerde) eingelegt bzw. auf welcher Grundlage wurde das Verfahren denn überhaupt eingestellt? Nach § 153 StPO oder § 170 Abs. 2 StPO oder wurde gegen Auflagen nach § 153a StPO eingestellt? Eigentlich wird das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung in der Regel bejaht, wenn ein Täter in jüngerer Vergangenheit wg. einschlägiger Vorkommnisse bereits in Erscheinung getreten ist.


Moral von der Geschicht: Keine 3 Monate später kam es wieder zu einem ähnlichen Vorfall mit Nötigung (diesmal eine Dame Mitte 50) und gleichen Beteiligten. Sie werden so lange weitermachen, wie es ihnen das Gericht gestattet. Ach ja: Bei den Personen handelt es sich um die größten Landwirte der Region. Größter Schweinemastbetrieb, großer Pensionsstallbetrieb, größter Anbaubetrieb von Tierfutter-Getreide der Region. Also wichtige Gewerbesteuerzahler für einen an sich strukturschwachen Landkreis. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Also nix mit "Glaskugel". Man will partout eine wichtige Einnahmequelle nicht gefährden.

Sowas interessiert die Justiz tatsächlich herzlich wenig. Regelmäßig spielt da ein weit naheliegenderes Eigeninteresse der Justiz eine Rolle, nämlich chronische Überlastung.

Dalmatin
30.06.2015, 22:35
Doch, das ist so. Ich habe Dir doch von dem Beispiel aus meiner Grundschulzeit erzählt...

Also was diese Geschichten angeht... da schließe ich mich mal den Einwänden von


[...]

an. Liest sich irgendwie wie "Rambo little - die Schulzeit" ;)

Aber selbst wenn du seltsame Lehrer hattest... die Regel ist das ganz sicher nicht und linksgrün müssen die deswegen auch nicht gewesen sein. Dass Lehrer generell Gewalt ermahnen, ist zudem durchaus nachvollziehbar. Soll ein Lehrer den Kindern etwa beibringen, dass sie im Falle eines Angriffs von anderen Schülern unbedingt prügeln sollen, was das Zeug hält? Die Eltern werden sich herzlich bedanken.


Das wurde mal in den Pro7-Nachrichten gesagt.

Das kann ich mir aber nun ganz und gar nicht vorstellen, alleine, weil die ethnische Zugehörigkeit der Opfer gar nicht erfasst wird. Bestenfalls wirst du gehört haben, dass es im Bereich der Berliner U-Bahnen jeden Tag im Durchschnitt drei Gewaltdelikte gibt.


Ich habe zu dem Thema zwei Fragen.
Die eine Frage ist, sagen wir mal von "kaufmännischer" Natur. Bei der anderen Frage geht es um, hmm, wie nennen wir das jetzt, kann ich nicht genau beschreiben, ohne Gefahr zu laufen, basiert aber teilweise auf der ersten Frage.
Ich habe nach Antworten gesucht, habe aber nichts gefunden (auch bei den Dissidenten nicht).
Also könnte man ja einfach mal nachfragen. Dann könnte mir das einer erklären, der sich damit auskennt und alles wäre geklärt.
Nun sagte mir der Rechtsanwalt aber, dass man mir eine Lampe wegen 130 bauen könnte. Dann würde man es so auslegen, dass man einfach sagt "Diese Fragen sind geeignet... bla bla bla".
Eben so, wie das sehr oft in solchen Fällen läuft.

"Kaufmännischer Natur"??? Öhm... also wenn du Fragen stellst, z. B. ob sich die Vernichtung der Juden wirtschaftlich gerechnet hat, dann brauchst du dich natürlich nicht zu wundern. Aber sowas ist ja auch keine nachvollziehbar ernst gemeinte Frage.

Freiheitsbote
01.07.2015, 08:21
Aber selbst wenn du seltsame Lehrer hattest... die Regel ist das ganz sicher nicht und linksgrün müssen die deswegen auch nicht gewesen sein. Dass Lehrer generell Gewalt ermahnen, ist zudem durchaus nachvollziehbar. Soll ein Lehrer den Kindern etwa beibringen, dass sie im Falle eines Angriffs von anderen Schülern unbedingt prügeln sollen, was das Zeug hält? Die Eltern werden sich herzlich bedanken.

Linke Spiesser vertreten die Auffassung, dass der Täter das Recht haben muss, den Tatort unversehrt verlassen zu dürfen.
Sprich doch mal mit linken Spiessern darüber. Wenn Du keine kennst, dann empfehle ich Dir mal das Buch "Unter Linken" von Jan Fleischhauer.


Das kann ich mir aber nun ganz und gar nicht vorstellen, alleine, weil die ethnische Zugehörigkeit der Opfer gar nicht erfasst wird. Bestenfalls wirst du gehört haben, dass es im Bereich der Berliner U-Bahnen jeden Tag im Durchschnitt drei Gewaltdelikte gibt.

Doch, es wurde gesagt, dass in den Berliner U-Bahnen jeden Tag im Durchschnitt drei Deutsche von Ausländern angegriffen, überfallen oder ausgeraubt werden.
Auf einer Netzseite, ich glaube es waren die Pi-News, wurde das dann auch ganz gross thematisiert.


"Kaufmännischer Natur"??? Öhm... also wenn du Fragen stellst, z. B. ob sich die Vernichtung der Juden wirtschaftlich gerechnet hat, dann brauchst du dich natürlich nicht zu wundern. Aber sowas ist ja auch keine nachvollziehbar ernst gemeinte Frage.

Nein, eine solche Frage ist das natürlich nicht (davon mal abgesehen liesse sich das ohne Schwierigkeiten in Erfahrung bringen, so dass man da nicht nachfragen müsste).

kotzfisch
01.07.2015, 08:37
Also was diese Geschichten angeht... da schließe ich mich mal den Einwänden von



an. Liest sich irgendwie wie "Rambo little - die Schulzeit" ;)

Aber selbst wenn du seltsame Lehrer hattest... die Regel ist das ganz sicher nicht und linksgrün müssen die deswegen auch nicht gewesen sein. Dass Lehrer generell Gewalt ermahnen, ist zudem durchaus nachvollziehbar. Soll ein Lehrer den Kindern etwa beibringen, dass sie im Falle eines Angriffs von anderen Schülern unbedingt prügeln sollen, was das Zeug hält? Die Eltern werden sich herzlich bedanken.



Das kann ich mir aber nun ganz und gar nicht vorstellen, alleine, weil die ethnische Zugehörigkeit der Opfer gar nicht erfasst wird. Bestenfalls wirst du gehört haben, dass es im Bereich der Berliner U-Bahnen jeden Tag im Durchschnitt drei Gewaltdelikte gibt.



"Kaufmännischer Natur"??? Öhm... also wenn du Fragen stellst, z. B. ob sich die Vernichtung der Juden wirtschaftlich gerechnet hat, dann brauchst du dich natürlich nicht zu wundern. Aber sowas ist ja auch keine nachvollziehbar ernst gemeinte Frage.

Ich weiß nicht, was DU da zitierst- das alles habe ich jedoch niemals geschrieben, sonden "Freiheitsbote" Bitte umgehend löschen.

Dalmatin
01.07.2015, 14:57
Ich weiß nicht, was DU da zitierst- das alles habe ich jedoch niemals geschrieben, sonden "Freiheitsbote" Bitte umgehend löschen.

Öhm... wie wäre es, wenn du mal etwas genauer liest, statt gleich im Dreieck zu springen?

Ich schrieb auf diese Geschichten von Freiheitsbote, dass ich mich deinen Einwänden dazu anschließe, die ich nicht nochmals im Volltext zitiert habe, sondern lediglich per Zitat verlinkt habe (wenn du auf den kleinen blauen Doppelpfeil klickst, dann gelangst du zu deinem Posting #227, dem ich mich anschloss). Im weiteren Satz habe ich dann noch meinen eigenen Senf zu den Schulerlebnissen von Freiheitsbote dazugegeben, in dem ich anmerkte, dass sie sich wie "Rambo little - die Schulzeit" lesen.

Sollte eigentlich schon klar genug aus meinem Beitrag hervorgegangen sein.

Dalmatin
01.07.2015, 15:07
Linke Spiesser vertreten die Auffassung, dass der Täter das Recht haben muss, den Tatort unversehrt verlassen zu dürfen.
Sprich doch mal mit linken Spiessern darüber. Wenn Du keine kennst, dann empfehle ich Dir mal das Buch "Unter Linken" von Jan Fleischhauer.

Mir ist noch niemand begegnet und ich habe auch noch von keinem gehört, der solch eine Auffassung vertritt. Mag sein, dass es einige Bibelfetischisten gibt, die nach dem Motto leben "Wenn dich jemand auf die rechte Wange schlägt, dann halte ihm auch die linke hin.", aber selbst da hätte ich Zweifel, dass die das in der Lebenspraxis leben ;)


Doch, es wurde gesagt, dass in den Berliner U-Bahnen jeden Tag im Durchschnitt drei Deutsche von Ausländern angegriffen, überfallen oder ausgeraubt werden. Auf einer Netzseite, ich glaube es waren die Pi-News, wurde das dann auch ganz gross thematisiert.

Wie gesagt... das halte ich für eine Mär, weil es dazu keine statistischen Erhebungen gibt. Aber selbst wenn es statistisch zutreffen würde, besagt das nicht viel, solange man keine seitenverkehrte Erhebung macht und beide in Relation zum jew. Bevölkerungsanteil umlegt.


Nein, eine solche Frage ist das natürlich nicht (davon mal abgesehen liesse sich das ohne Schwierigkeiten in Erfahrung bringen, so dass man da nicht nachfragen müsste).

Dann bring doch mal deine Frage beispielhaft ein. Im Kontext unserer Diskussion hat sie rechtlich ebenso wenig Bewandtnis, wie mein Fragebeispiel.

Freiheitsbote
01.07.2015, 15:22
Mir ist noch niemand begegnet und ich habe auch noch von keinem gehört, der solch eine Auffassung vertritt. Mag sein, dass es einige Bibelfetischisten gibt, die nach dem Motto leben "Wenn dich jemand auf die rechte Wange schlägt, dann halte ihm auch die linke hin.", aber selbst da hätte ich Zweifel, dass die das in der Lebenspraxis leben

Dann sprich doch mal mit Linken, die eine solche Auffassung vertreten.
Oder hast Du noch nie von Linken z.B. gehört, dass immer die "Gesellschaft" Schuld ist, wenn jemand ein Verbrechen begeht? Oder wie Claudia Roth einmal mit Krokodilstränen in den Augen sagte "Täter sind Opfer".


Wie gesagt... das halte ich für eine Mär, weil es dazu keine statistischen Erhebungen gibt. Aber selbst wenn es statistisch zutreffen würde, besagt das nicht viel, solange man keine seitenverkehrte Erhebung macht und beide in Relation zum jew. Bevölkerungsanteil umlegt.

Wenn täglich drei Deutsche in den Berliner U-Bahnen von Ausländern angegriffen, überfallen oder ausgeraubt werden, läuft da ganz gewaltig was falsch.


Dann bring doch mal deine Frage beispielhaft ein. Im Kontext unserer Diskussion hat sie rechtlich ebenso wenig Bewandtnis, wie mein Fragebeispiel.

Hmm, ich wills mal versuchen. Ich sagte ja, dass die Frage von "kaufmännischer" Natur ist.
Ein Beispiel:
In meiner Eigenschaft als Kaufmann besichtige ich eine Fabrik.
Nun stelle ich fest, dass man dort eine sehr aufwendige und teure Produktionsmethode verwendet, obwohl es Produktionsmethoden gibt, die sehr viel einfacher und günstiger sind.
Und dann würde ich natürlich fragen, warum man sich ausgerechnet für die teure und aufwendige Methode entschieden hat, wenn es doch einfacherer und günstigere Methoden gibt?