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Vollständige Version anzeigen : NPD-Abgeordnete muss für Hitler-Vergleich 2400 Euro zahlen



mittelextremist
05.05.2015, 23:51
Für den Vergleich eines Redners mit Adolf Hitler muss eine NPD-Stadtvertreterin aus Waren rund 2400 Euro Geldstrafe (60 Tagessätze zu je 40 Euro) zahlen.

http://www.focus.de/regional/mecklenburg-vorpommern/prozesse-npd-abgeordnete-muss-fuer-hitler-vergleich-2400-euro-zahlen_id_4660528.html

Einerseits zeigt das mal wieder gut wie unsere Justiz mit zweierlei Maß mist.Wie oft bleiben sonst Hitler vergleiche ungesühnt.
Andererseits muss ich sagen dass das ganze mit der NPD immer absurder wird. NPD Abgeordnete beleidigen andere als Hitler? Was kommt danach?NPD beleidigt linke als Nazis? Die Antifaschisten der NPD? Das wirt sicher noch Lustig :D

Leseratte
06.05.2015, 07:34
Apfel hat sowas in einer Rede im Landtag auch mal gemacht. Der hat die System-Politiker mit Goebbels verglichen oder ihnen vorgeworfen ihn zitiert zu haben. Das kam mir auch seltsam vor. Aber vielleicht hielt er sich auch für besonders schlau, als er das tat.

Strandwanderer
06.05.2015, 07:38
http://www.focus.de/regional/mecklenburg-vorpommern/prozesse-npd-abgeordnete-muss-fuer-hitler-vergleich-2400-euro-zahlen_id_4660528.html

Einerseits zeigt das mal wieder gut wie unsere Justiz mit zweierlei Maß mist.


Eben!

borisbaran
06.05.2015, 08:36
Godwin's Law is strafbar? GEIL!

Maitre
10.05.2015, 18:01
Hätte sie mal den bösen Putin mit Hitler verglichen. Da hätte unsere Journallie sie möglicherweise gefeiert. Bei einem grünen Khmer ist das nicht so gern gesehen.

BlackForrester
11.05.2015, 22:14
Wenn man so dämlich ist vor Gericht zuzugeben, dass man den Vergleich mit Hitler gezogen habe - sorry, wenn man so blöde ist, ist man selber schuld.

Hätte die gute Frau gesagt Sie hätte nur nachgefragt, das Sie meinte den Nachnamen so gehört zu haben - dann wäre da wohl eine Einstellung oder Freispruch gefolgt.

pixelschubser
11.05.2015, 22:27
Naja, noch steht ihr ja sicher ne volle Badewanne oder ein defekter Fallschirm oder spontane Selbstentzündung aus Liebeskummer oder ein Baum im Wald als Entschuldigung zur Verfügung.

Hey, das Leben ist ein Arschloch. Manchmal auch mit Hilfe "befreundeter Dienste"!

Rumpelstilz
11.05.2015, 22:51
Wenn man so dämlich ist vor Gericht zuzugeben, dass man den Vergleich mit Hitler gezogen habe - sorry, wenn man so blöde ist, ist man selber schuld.

Hätte die gute Frau gesagt Sie hätte nur nachgefragt, das Sie meinte den Nachnamen so gehört zu haben - dann wäre da wohl eine Einstellung oder Freispruch gefolgt.
Wer sagt denn, dass das Daemlichkeit ist? Es gibt eben auch Maertyrer, die durch die Inkaufnahme von Nachteilen die Aufmerksamkeit auf den Gegner lenken moechten, den sie bekaempfen.

Horst Mahler ist auch so jemand. 14 Jahre Gefaengnis hat er fuer Gewaltverbrechen bekommen, Bankraub und Gefangenenbefreiung. 12 Jahre hngegen fuer Verbrechen, wo nur seine Hand beim Schreiben oder sein Mundwerk aktiv waren: Leugnen des Holocaust, Beleidigung und "Drohungen".

Bei den Gewaltverbrechen war er vielleicht "so daemlch", sich schnappen zu lassen, die Gedankenverbrechen hat er aber mutwillig begangen.

Gehirnnutzer
12.05.2015, 00:10
Ach unseren Trottel-Groupie-Thread gibt uns täglich. War mal wieder jemand eine wenig dämlich.

Och muss eine so arme NPD-Abgeordnete 2400 € löhnen, weil sie zu blöd für die Welt ist und nicht intelligent sticheln kann.

Muss dann auch wieder das übliche Mahler-Gequengel kommen.

Es ist doch herrlich, wie dem durchschnittlichen NPD-Anhänger bei typischen Märtyrer-Gejammer einen abgeht. Herrlich wie sich dann noch gewundert wird, das die NPD es nicht mal mehr zur einer wirklichen Protestpartei schafft, geschweige denn, in eine Position, in der sie etwas bewegen könnte.
Mal darüber nachgedacht, wie Mahler und Co. auf die Wähler, die ihr nicht habt, aber gewinnen müsstet, um etwas zu reißen, wirken?

Selbst Incitatus würde sich besser auf dem politischen Parkett bewegen und wahrscheinlich sogar bessere Politik machen.

Rumpelstilz
12.05.2015, 00:23
Ach unseren Trottel-Groupie-Thread gibt uns täglich. War mal wieder jemand eine wenig dämlich.

Och muss eine so arme NPD-Abgeordnete 2400 € löhnen, weil sie zu blöd für die Welt ist und nicht intelligent sticheln kann.

Muss dann auch wieder das übliche Mahler-Gequengel kommen.

Es ist doch herrlich, wie dem durchschnittlichen NPD-Anhänger bei typischen Märtyrer-Gejammer einen abgeht. Herrlich wie sich dann noch gewundert wird, das die NPD es nicht mal mehr zur einer wirklichen Protestpartei schafft, geschweige denn, in eine Position, in der sie etwas bewegen könnte.
Mal darüber nachgedacht, wie Mahler und Co. auf die Wähler, die ihr nicht habt, aber gewinnen müsstet, um etwas zu reißen, wirken?

Selbst Incitatus würde sich besser auf dem politischen Parkett bewegen und wahrscheinlich sogar bessere Politik machen.
Da kann wieder jemand nicht ueber den Tellerrand seines Regimes blicken. In GB z.B. ist das Leugnen des Holocausts nicht strafbar. Also kann man sich in GB damit auch keine Gefaengnisstrafe einfangen und somit auch schlecht zum Maertyrer werden.


Versteht der "weltoffene" BRD-ler wieder nicht. War mir schon klar.

Gehirnnutzer
12.05.2015, 03:35
Da kann wieder jemand nicht ueber den Tellerrand seines Regimes blicken. In GB z.B. ist das Leugnen des Holocausts nicht strafbar. Also kann man sich in GB damit auch keine Gefaengnisstrafe einfangen und somit auch schlecht zum Maertyrer werden.
Versteht der "weltoffene" BRD-ler wieder nicht. War mir schon klar.

Och, hat der böse, böse Onkel Gehirnnutzer etwas gegen den Jesus Christus der NPD Horst Mahler gesagt. Das liebe Mahlerchen ist ein eitler Selbstdarsteller, der sich lieber in der Anbetung als Pseudo-Märtyrer sonnt, als wirklich etwas gege den 130er zu unternehmen. Sorry, aber ein intelligenter Anwalt weiß genau, das der 130er über die Gerichte nicht wegzubekommen ist. Er weiß auch genau, das die Art von Beweisführung, die Mahler in seinen Prozessen nutzen wollte, selbst wenn sie nicht zur einer erneuten Verletzung des Gesetzes führen würde, trotzdem unzulässig wäre (§ 244 Absatz 3 StPO (http://dejure.org/gesetze/StPO/244.html))

Jammern und Wähler beschimpfen, das ist für euch doch Volkssport und auch ein Mittel der Selbstverleugnung, denn politische Macht erringen wollt ihr doch gar nicht. Das hieße ja, sich mit der Realität auseinandersetzen zu müssen. Zu akzeptieren, das die Mehrheit der Deutschen gewisse Ansichten nicht mehr teilt, akzeptieren zu müssen, das nicht alles, was ihr euch vorstellt machbar ist.

Im Grunde müsste man sich fast wünschen, das sich das BVerfG der Image-Kampagne des Bundestages und Bundesrates anschließt und doch noch das Verbot ausspricht. Das muss ja dann große Jammerorgien hier geben über die böse, böse Welt, die Propaganda etc.. Und wie wird das Jammern und Wehklagen erst anschwellen, wenn ihr merkt, das nicht der EGMR, das letzte Wort hat, sondern das BVerfG.

Ruft doch diesen Kerl an, vielleicht macht er für euch ein "Leave the NPD Alone"-Video:


https://www.youtube.com/watch?v=kHmvkRoEowc

Rumpelstilz
12.05.2015, 18:54
Och, hat der böse, böse Onkel Gehirnnutzer etwas gegen den Jesus Christus der NPD Horst Mahler gesagt. Das liebe Mahlerchen ist ein eitler Selbstdarsteller, der sich lieber in der Anbetung als Pseudo-Märtyrer sonnt, als wirklich etwas gege den 130er zu unternehmen. Sorry, aber ein intelligenter Anwalt weiß genau, das der 130er über die Gerichte nicht wegzubekommen ist. Er weiß auch genau, das die Art von Beweisführung, die Mahler in seinen Prozessen nutzen wollte, selbst wenn sie nicht zur einer erneuten Verletzung des Gesetzes führen würde, trotzdem unzulässig wäre (§ 244 Absatz 3 StPO (http://dejure.org/gesetze/StPO/244.html))
[...]
Es geht nicht um Jesus Christus und auch keine Partei. Es geht schlicht um den Tatbestand, dass das Leugnen des Holocausts in GB nicht strafbar ist, in der BRD aber sehr wohl.

Horst Mahler ist nur das Beispiel mit Quelle. Sonst geht wieder die Troll-Masche mit den Quellen los: "Kann sein. Glaub ich aber nicht" usw

Gehirnnutzer
12.05.2015, 19:45
Es geht nicht um Jesus Christus und auch keine Partei. Es geht schlicht um den Tatbestand, dass das Leugnen des Holocausts in GB nicht strafbar ist, in der BRD aber sehr wohl.

Horst Mahler ist nur das Beispiel mit Quelle. Sonst geht wieder die Troll-Masche mit den Quellen los: "Kann sein. Glaub ich aber nicht" usw

Och mein lieber Rumpelstilz, sei froh, das es strafbar ist, sonst wäre Mahler ein noch ärmerer Wicht als er jetzt schon ist. Eine Zivilrechtliche Behandlung könnten sich gewisse Kreise nicht leisten, weil sie

a) nicht konkreter Beweise gegen konkrete Personen haben und

b) kaum Geld um Schadenersatz zahlen zu können.

Sind zwar nicht Schadenersatzsummen wie in den USA, aber 50.000 bis 100.000 € sind was anderes als freie Kost und Logi mit gesiebter Luft. Anstatt neue Verfahren zu verursachen hätte sich Mahler einer andere Beschäftigung zu wenden dürfen.

Ach ja, und Jammerthreads mit inkorrekten Darstellungen würde es auch nicht geben.

Shahirrim
12.05.2015, 19:48
Tja, manches ändert sich eben nie.

Wie kann man auch den Führer beleidigen und ihn mit so jemandem vergleichen?
War damals verboten und ist es heute auch noch. Klasse, ich finde es super!:D

BRDDR_geschaedigter
12.05.2015, 19:52
Och mein lieber Rumpelstilz, sei froh, das es strafbar ist, sonst wäre Mahler ein noch ärmerer Wicht als er jetzt schon ist. Eine Zivilrechtliche Behandlung könnten sich gewisse Kreise nicht leisten, weil sie

a) nicht konkreter Beweise gegen konkrete Personen haben und

b) kaum Geld um Schadenersatz zahlen zu können.

Sind zwar nicht Schadenersatzsummen wie in den USA, aber 50.000 bis 100.000 € sind was anderes als freie Kost und Logi mit gesiebter Luft. Anstatt neue Verfahren zu verursachen hätte sich Mahler einer andere Beschäftigung zu wenden dürfen.

Ach ja, und Jammerthreads mit inkorrekten Darstellungen würde es auch nicht geben.

Was bist du für ein ekliger Systemling?

Schon einaml etwas von Redefreiheit gehört?

Rumpelstilz
12.05.2015, 19:59
Och mein lieber Rumpelstilz, sei froh, das es strafbar ist[...]
Ich bin eher froh, mit deinem Regime nichts zu tun zu haben.

brain freeze
12.05.2015, 20:01
Was bist du für ein ekliger Systemling?

[...]

Ex-Zeitsoldat mit vermutlich behördlicher Anschlussverwendung. Also, wes Brot und so. Nimm es locker, er hat auch Unterhaltungswert.

Leberecht
12.05.2015, 20:15
NPD Abgeordnete beleidigen andere als Hitler?
Es ist nicht auszuschließen, daß auch NPD-Abgeordnete V-Männer in fremdem Dienst sind.

BlackForrester
12.05.2015, 21:28
Wer sagt denn, dass das Daemlichkeit ist? Es gibt eben auch Maertyrer, die durch die Inkaufnahme von Nachteilen die Aufmerksamkeit auf den Gegner lenken moechten, den sie bekaempfen.


Sage ich doch - seltene Dämlichkeit. 2 400 € abzudrücken und dem Kläger die Genugtuung geben den Prozeß gewonnen zu haben...da zahle ich dann doch lieber nicht und dadurch bekommt der Kläger auch nicht die Genugtuung den Prozeß gewonnen zu haben sondern ärgert sich schwarz, das man diesen Hitler genannt hat...DAS wäre doch ein, in den sozialen Medien zu verbreitender, Erfolg...und nicht Martyrer spielen.

Django
13.05.2015, 08:08
Hach wenn der liebe Horst Mahler denn so ein eitler Selbstdarsteller ist, warum muss man Ihn denn eigentlich jahrelang wegsperren?
Man könnte Ihn doch zur allgemeinen Belustigung draußen rumlaufen lassen.

cornjung
13.05.2015, 08:25
Ich bin eher froh, mit deinem Regime nichts zu tun zu haben.

Och mein lieber Rumpelstilz, sei froh, das es strafbar ist, sonst wäre Mahler ein noch ärmerer Wicht als er jetzt schon ist. Ach ja, und Jammerthreads mit inkorrekten Darstellungen würde es auch nicht geben.
Jämmerlicher Wicht ?

Du meinst, es ist völlig richtig, Hartz4-Migranten, die wehlose Rentner im RUDEL ins Koma und in den Rollstuhl prügeln, mit Bewährung nicht zu bestrafen, aber einen Mahler wegen reiner Meinungsäusserung lebenslang wegzusperren ?

Apropos Jammerthread. Das tägliche Non-Stop Klagen der Juden in Presse und TV als Jammerei zu bezeichnen, ist ja gemäss § 130 StGB strafbar. Aber gegen Deutsche abzuhetzen, und sie als Jammerer zu betiteln, scheint immer mehr in Mode zu kommen.

Gehirnnutzer
13.05.2015, 08:41
Hach wenn der liebe Horst Mahler denn so ein eitler Selbstdarsteller ist, warum muss man Ihn denn eigentlich jahrelang wegsperren?
Man könnte Ihn doch zur allgemeinen Belustigung draußen rumlaufen lassen.

Django, er ist Anwalt bzw. er war Anwalt, dementsprechend weiß er

a) das eine Einschränkung der Meinungsäußerung zwar nach außen wir ein Meinungsverbot wirkt, sich jedoch im Gegensatz zum Meinungsverbot nicht über die Gerichte und Prozesse aufheben lässt, sondern nur über die Legislative.

b) das eine Einschränkung der Meinungsäußerung eine andere Verteidigung verlangt als ein Meinungsverbot, das bei der Einschränkung die Meinung nicht im Focus steht, sondern deren Äußerung. ( siehe hier (http://www.politikforen.net/showthread.php?122128-H%C3%B6chstes-deutsches-Gericht-erlaubt-Holocaustleugnung&highlight=Holocaustleugnung)). Er weiß auch, das die, von ihm in seinen Prozessen gewählte Verteidigungsstrategie, selbst wenn sie nicht eine erneute Erfüllung des Tatbestandes der Volksverhetzung wäre, auf Grund von § 244 Absatz 3 StPO (http://dejure.org/gesetze/StPO/244.html) unzulässig ist. Dabei brauchen wir nicht mal über Offenkundigkeit zu diskutieren, sondern diese Art der Beweisführung trägt nichts zur Entscheidung bei, weil wir es nicht mit einem Meinungsverbot sondern mit einer Einschränkung der Meinungsäußerung zu tun hat.

Django, wenn man also von vornherein weiß, das das eigene Handeln außer bei einer Klientel Eindruck zu schinden, was ist das? Ein Symbol für die eigenen Überzeugungen? Nein, das wäre es, wenn das Knast in Kauf nehmen etwas bewirken könnte, aber außer für eine bestimmte Klientel hat die Geschichte für die Bevölkerung nicht mehr Bedeutung als eine unbedeutende Randnotiz.

Um die Wahrheit und die Freiheit der Meinungsäußerung kann es Mahler nicht gegangen sein, denn dann wählt man nicht einen Weg, der so oder so nichts bewirken kann, außer Eindruck bei einer Klientel zu schinden, die rechtliche Zusammenhänge nicht versteht oder ignoriert.

Auch das Verhalten der Klientel zeigt auf, das es ihr nicht um Wahrheit geht, denn sie manipuliert wie andere aus. Nun, das Strafen aus mehreren verschieden Verfahren zusammen ab zu sitzen sind, ist keine Sonderbehandlung. Warum also die 12 Jahre als scheinbare Sonderbehandlung und rechtswidrige Verurteilung darstellen, anstatt sich an die Tatsachen zu halten und zu sagen, das Mahler in mehreren Verfahren zu insgesamt 12 Jahren Haft verurteilt wurde und man jede einzelne Verurteilung für falsch hält, wegen Meinungsfreiheit etc. pp..

WotanLiebtEuch
13.05.2015, 08:50
Naja, noch steht ihr ja sicher ne volle Badewanne oder ein defekter Fallschirm oder spontane Selbstentzündung aus Liebeskummer oder ein Baum im Wald als Entschuldigung zur Verfügung.

Hey, das Leben ist ein Arschloch. Manchmal auch mit Hilfe "befreundeter Dienste"!
wer "hatte" denn so feurigen Liebeskummer?

Barschel
Möllemann
??
Heisig

pixelschubser
13.05.2015, 11:20
wer "hatte" denn so feurigen Liebeskummer?

Barschel
Möllemann
??
Heisig

Das war der Florian, der sich spontan einen Tag vor seiner Vernehmung zu Hintegründen des NSU einfach mal so mir nichts dir nichts in Rauch aufgelöst hat.

Efna
13.05.2015, 11:27
Hier habt ihr nochwas wo ihr euch nach Herzenslust auskotzen könnt...

http://www.otv.de/weiden-4-200-euro-geldstrafe-fuer-patrick-schroeder-164496/

WotanLiebtEuch
13.05.2015, 11:37
Das war der Florian, der sich spontan einen Tag vor seiner Vernehmung zu Hintegründen des NSU einfach mal so mir nichts dir nichts in Rauch aufgelöst hat.

der aufm Wasen?
kam nur beiläufig in der regionalen Zeitung

http://www.swp.de/schwaebisch_hall/bilder/cme1198555,1306538

und danach nix mehr, es könnten ja sehr unangenehme Fragen auftauchen

Rüganer
13.05.2015, 11:38
...
Mal darüber nachgedacht, wie Mahler und Co. auf die Wähler, die ihr nicht habt, aber gewinnen müsstet, um etwas zu reißen, wirken?

Selbst Incitatus würde sich besser auf dem politischen Parkett bewegen und wahrscheinlich sogar bessere Politik machen.

Ich wusste gar nicht, dass man Horst Mahler jemals wählen konnte. Auf welchem Wahlzettel stand er denn?

pixelschubser
13.05.2015, 11:44
der aufm Wasen?
kam nur beiläufig in der regionalen Zeitung

http://www.swp.de/schwaebisch_hall/bilder/cme1198555,1306538

und danach nix mehr, es könnten ja sehr unangenehme Fragen auftauchen

Ja nun, seine Ex-Freundin hatte ja auch einen seltsamen Tod. Trombose nach nem Umkipper beim Moppedfahren. Anfang 20 Schlaganfall mit finaler Entwertung. Die wollte auch aussagen. Dann gabs da noch ne unentdeckte Diabetes und zwei Männer ohne Russ in der Lunge...

pixelschubser
13.05.2015, 11:45
Hier habt ihr nochwas wo ihr euch nach Herzenslust auskotzen könnt...

http://www.otv.de/weiden-4-200-euro-geldstrafe-fuer-patrick-schroeder-164496/

Schnauze, Lübke!

Efna
13.05.2015, 11:46
Schnauze, Lübke!

Lübke?

Rüganer
13.05.2015, 11:53
Lübke?

Ja, so heißt du doch: Efna Lübke.:fizeig:

pixelschubser
13.05.2015, 11:53
Lübke?

Den Zusammenhang verstehst Du eh nicht.

WotanLiebtEuch
13.05.2015, 12:08
Ja nun, seine Ex-Freundin hatte ja auch einen seltsamen Tod. Trombose nach nem Umkipper beim Moppedfahren. Anfang 20 Schlaganfall mit finaler Entwertung. Die wollte auch aussagen. Dann gabs da noch ne unentdeckte Diabetes und zwei Männer ohne Russ in der Lunge...

dafür sollten IM Erika und Larve den Hanforden bekommen

Menetekel
13.05.2015, 12:13
Hach wenn der liebe Horst Mahler denn so ein eitler Selbstdarsteller ist, warum muss man Ihn denn eigentlich jahrelang wegsperren?
Man könnte Ihn doch zur allgemeinen Belustigung draußen rumlaufen lassen.

Gute Frage, welche ich ebenso stellen würde.
Aber hätte man den nicht weggesperrt, wären sicher noch viele auf "falsche Wege" geführt worden. Ähnlich ist ja der Aufruf unseres Murkels, daß man nicht mit den Pegida-Leuten die Straßen beanspruchen soll, weil diese Leute ALLE SCHLECHT sind.

Parker
14.05.2015, 07:16
Was bist du für ein ekliger Systemling?

Schon einaml etwas von Redefreiheit gehört?

Ist eine reine Serviceleistung, damit auch Diktaturfans sich heimisch fühlen können.

Rhino
19.05.2015, 14:07
Godwin's Law is strafbar? GEIL!
Da musste ich jetzt auch dran denken.

Der im Artikel geschilderte Vorfall ist dann aber auh dermassen laecherlich.

Muss man NPD-Mitglied oder Rechts sein, damit Godwin's Law uebertreten, also Hitlervergleiche strafbar sind?

latrop
19.05.2015, 16:34
Was bist du für ein ekliger Systemling?

Schon einaml etwas von Redefreiheit gehört?

Systemling ?

Das ist ein Schleimer per Excellence.
Der würde auch bei A.H. immer wieder Ausreden "erfinden" um zu überleben.

Dass aber Musels bei Mord und Totschlag, Überfällen etc. nur ein paar Monate bekommen und das noch auf Bewährung, findet er richtig.

latrop
19.05.2015, 16:36
Ex-Zeitsoldat mit vermutlich behördlicher Anschlussverwendung. Also, wes Brot und so. Nimm es locker, er hat auch Unterhaltungswert.

Ich kenne noch so einen.
Der drohte sogar früher, dass er evtl. mit dem Heimatschutz käme, wenn es hart auf hart ging.
Der ist auch plötzlich in der arena wieder aufgetaucht.

latrop
19.05.2015, 16:38
Hach wenn der liebe Horst Mahler denn so ein eitler Selbstdarsteller ist, warum muss man Ihn denn eigentlich jahrelang wegsperren?
Man könnte Ihn doch zur allgemeinen Belustigung draußen rumlaufen lassen.

Weg sperren ist eben die Art der demokrötischen Regierungen.

Dayan
19.05.2015, 18:12
Weg sperren ist eben die Art der demokrötischen Regierungen.Der ist zu billig davon gekommen!

Carl von Cumersdorff
19.05.2015, 19:14
Es wäre auch im Dritten Reich strafbar gewesen Vergleiche mit Hitler zu äußern. Man sollte dies nicht tun. Hitler bleibt Hitler und ein Arschloch ein Arschloch.

Runnmaster 5000
19.05.2015, 20:21
Es wäre auch im Dritten Reich strafbar gewesen Vergleiche mit Hitler zu äußern. Man sollte dies nicht tun. Hitler bleibt Hitler und ein Arschloch ein Arschloch.

Wenn mans weiterdenkt, war Hitler ein Arschloch. Supi

Rhino
20.05.2015, 09:23
Ach unseren Trottel-Groupie-Thread gibt uns täglich. War mal wieder jemand eine wenig dämlich.

Och muss eine so arme NPD-Abgeordnete 2400 € löhnen, weil sie zu blöd für die Welt ist und nicht intelligent sticheln kann.

Hast Du den Artikel gelesen? Das war tatsaechlich ein Bagatellfall. Wenn das strafbar gemacht wird, dann ist so gut wie nichts mehr kritisches sicher.



Muss dann auch wieder das übliche Mahler-Gequengel kommen.

Es ist doch herrlich, wie dem durchschnittlichen NPD-Anhänger bei typischen Märtyrer-Gejammer einen abgeht. Herrlich wie sich dann noch gewundert wird, das die NPD es nicht mal mehr zur einer wirklichen Protestpartei schafft, geschweige denn, in eine Position, in der sie etwas bewegen könnte.
Mal darüber nachgedacht, wie Mahler und Co. auf die Wähler, die ihr nicht habt, aber gewinnen müsstet, um etwas zu reißen, wirken?

Selbst Incitatus würde sich besser auf dem politischen Parkett bewegen und wahrscheinlich sogar bessere Politik machen.
Du haelst es also fuer voellig in Ordnung wenn Leute fuer Meinungsaeusserungen langjaehrig eingesperrt werden?

Gehirnnutzer
20.05.2015, 12:13
Hast Du den Artikel gelesen? Das war tatsaechlich ein Bagatellfall. Wenn das strafbar gemacht wird, dann ist so gut wie nichts mehr kritisches sicher.


Du haelst es also fuer voellig in Ordnung wenn Leute fuer Meinungsaeusserungen langjaehrig eingesperrt werden?

Rhino ich halte es für nicht in Ordnung zur Falschdarstellung zu greifen um Kritik zu äußern, weil Kritik, die auf Falschdarstellung beruht, wirkungslos verpufft.

Leberecht
20.05.2015, 15:51
Horst Mahler ist auch so jemand. 12 Jahre hngegen fuer Verbrechen, wo nur seine Hand beim Schreiben oder sein Mundwerk aktiv waren: Leugnen des Holocaust, Beleidigung und "Drohungen".
Maler hat den Holocaust nicht geleugnet, er hatte lediglich die Zahl der getöteten Juden angezweifelt. Aber das genügt für jahrelangen Knast, natürlich nur bei Regimekritikern.

latrop
20.05.2015, 20:06
Maler hat den Holocaust nicht geleugnet, er hatte lediglich die Zahl der getöteten Juden angezweifelt. Aber das genügt für jahrelangen Knast, natürlich nur bei Regimekritikern.

Nur tretende und messernde Musels bekommen weniger, weil ethnisch bedingt. :schreck:

Rumpelstilz
20.05.2015, 23:48
Rhino ich halte es für nicht in Ordnung zur Falschdarstellung zu greifen um Kritik zu äußern, weil Kritik, die auf Falschdarstellung beruht, wirkungslos verpufft.
Wieso sind dann deine Beitraege eine Aneinanderreihung von Falschdarstellungen? Ich vermute, du denkst, wenn man Luegen nur oft genug wiederholt, dass dann etwas davon haengenbleibt?

Rikimer
21.05.2015, 01:36
http://www.focus.de/regional/mecklenburg-vorpommern/prozesse-npd-abgeordnete-muss-fuer-hitler-vergleich-2400-euro-zahlen_id_4660528.html

Einerseits zeigt das mal wieder gut wie unsere Justiz mit zweierlei Maß mist.Wie oft bleiben sonst Hitler vergleiche ungesühnt.
Andererseits muss ich sagen dass das ganze mit der NPD immer absurder wird. NPD Abgeordnete beleidigen andere als Hitler? Was kommt danach?NPD beleidigt linke als Nazis? Die Antifaschisten der NPD? Das wirt sicher noch Lustig :D
Die einzig wahre Religion der BRD samt deren Fuehrer Adolf Hitler darf eben nicht angetastet werden. Wenn vom eigenen Hausaltar die Hohenpriester dieses Holocaustkults um zwoelf Jahre mit ernster Miene ihre Schwarzen Messen zelebrieren.

Diese irre BRD hat fertig. So oder so.

Es kommt also darauf an wer wen wie beleidigt. Man sollte ein verbindliches Regelwerk zu diesem Kult ausarbeiten. So am Ende ihrer Lebenszyklus. Dann koennte man ja gleich noch die Inquisition einfuehren. Oder gibt es diese schon?

Shahirrim
21.05.2015, 01:37
Die einzig wahre Religion der BRD samt deren Fuehrer Adolf Hitler darf eben nicht angetastet werden. Wenn vom eigenen Hausaltar die Hohenpriester dieses Holocaustkults um zwoelf Jahre mit ernster Miene ihre Schwarzen Messen zelebrieren.

Diese irre BRD hat fertig. So oder so.

Es kommt also darauf an wer wen wie beleidigt. Man sollte ein verbindliches Regelwerk zu diesem Kult ausarbeiten. So am Ende ihrer Lebenszyklus. Dann koennte man ja gleich noch die Inquisition einfuehren. Oder gibt es diese schon?

De facto gibt es das schon, nur de jure sind wir ein Rechtsstaat und haben deswegen keine Holo-Inquisition.

Rikimer
21.05.2015, 01:39
Gute Frage, welche ich ebenso stellen würde.
Aber hätte man den nicht weggesperrt, wären sicher noch viele auf "falsche Wege" geführt worden. Ähnlich ist ja der Aufruf unseres Murkels, daß man nicht mit den Pegida-Leuten die Straßen beanspruchen soll, weil diese Leute ALLE SCHLECHT sind.
Mal sehen welche Art von Gedankenverbreicherei das Merkel und deren Nachfolger fuer die BRD installieren. Aber schon interessant das ein Menschen wie Maler wie Gedanken und Worte quasi lebenslang hinter Gitter gebracht werden kann. Nuechtern betrachtet wuerde man so etwas vielleicht im tiefsten dunkel-geistigen Mittelalter vermuten, oder vielleicht in der Sowjetunion oder im Nazi-Reich, aber in der Moderne, in der BRD, im Westen? Unvorstellbar und doch wahr.

Leseratte
21.05.2015, 07:17
Mahler hat allein 5 Jahre wegen seiner Jüdischen Spiegelungen bekommen. Er tauschte in einschlägigen Talmudtzitaten das Wort Juden gegen Deutsche und Nicht-Juden gegen Nicht-Deutsche aus. Der Richter meinte dies sei dämonisch gewesen.

Rhino
21.05.2015, 07:33
Rhino ich halte es für nicht in Ordnung zur Falschdarstellung zu greifen um Kritik zu äußern, weil Kritik, die auf Falschdarstellung beruht, wirkungslos verpufft.
Nein, ganz offensichtlich haelst Du es fuer voellig in Ordnung einer doch recht genauen Frage durch irrelevante Gegenbehauptungen auszuweichen ;).

Eridani
21.05.2015, 08:06
Hätte sie mal den bösen Putin mit Hitler verglichen. Da hätte unsere Journallie sie möglicherweise gefeiert. Bei einem grünen Khmer ist das nicht so gern gesehen.




Hätte sie mal den bösen Putin mit Hitler verglichen

Wird doch ständig gemacht. Eigenartigerweise werden Hitlervergleiche von Linken nicht geahndet!
Hier erkennt man gut, wie das linke Pack mit zweierlei Maß misst....

http://bc02.rp-online.de/polopoly_fs/files-picture-taken-on-march-23-1.4143219.1396275290!httpImage/973306541.jpg_gen/derivatives/d950x950/973306541.jpg

Gehirnnutzer
21.05.2015, 08:10
Nein, ganz offensichtlich haelst Du es fuer voellig in Ordnung einer doch recht genauen Frage durch irrelevante Gegenbehauptungen auszuweichen ;).

Rhino, das ist keine Behauptung, sondern eine Tatsache.

Vereinfacht dargestellt gilt folgendes:

Wird ein Straftäter in verschiedenen Verfahren wegen mehrer Straftaten verurteilt, wird aus den Strafen dieser Verfahren eine Gesamtstrafe gebildet. Das ist ein Fakt, der vollkommen unabhängig von der Art der Straftaten und des Straftatbestandes.
Mahler wurde nicht wegen Volksverhetzung zu 12 Jahren verurteilt, sondern er wurde wegen mehreren Fällen von Volksverhetzung in mehreren Verfahren zu einer Strafe von insgesamt 12 Jahren verurteilt. Die Unterschlagung dieses Aspektes, wir können es sogar auf das kleine Wort "insgesamt" reduzieren, ist eine Falschdarstellung.

Es wird vollkommen bewusst der Eindruck erweckt, das Mahler zu einem höheren Strafmaß verurteilt wurde, als vom Gesetz vorgesehen. Vollkommen unabhängig von der Kritikwürdigkeit des 130er steht, die Darstellung einer Sonderbehandlung, wo es keine Sonderbehandlung gibt, denn die genannte Bildung einer Gesamtstrafe ist ein straftatbestandsunabhängiges normales Prozedere, ist eine Falschdarstellung.

Das ihr den 130er für eine Meinungsverbot haltet, das ist keine Falschdarstellung, das ist nur Ausdruck von Unwissenheit, bei einigen Personen kann man noch von purer Dummheit sprechen, aber das ist was anderes. Er ist, wie man gemäß grammatischer und rechtshistorische Auslegungslehre erkennen kann, eine Einschränkung der Meinungsäußerung.

Grundsätzlich gilt, das Recht auf freie Meinungsäußerung findet dort seine Grenze, wo die Rechte anderer berührt werden. Jedoch haben die Rechte anderer nicht grundsätzlich Vorrang, sondern es muss eine Abwägung der Rechte im Einzelfall erfolgen. Daran krankt der 130er Absätze 3 und 4, denn sie heben die Rechte anderer pauschal höher.
Die Strafverfolgung als Antragsdelikt nach § 185 ff. StGB Beleidigung etc., wie sie vor der Einführung der besagten Absätze erfolgte oder eine wie sie im angelsächsischen Rechtsraum übliche zivilrechtliche Behandlung der Geschichte wäre die richtige.

Affenpriester
21.05.2015, 08:12
Das Leben ist doch urkomisch, oder? Umso absolutistischer ein System wird, umso absurder scheint alles für Aufmerksame.
Ist doch eigentlich herrlich und Beweis, wie verkehrt hier alles läuft. Andersrum wäre es legitim, so rum geht das nicht. Aber wieso beleidigt die NPD Demokraten mit Hitlervergleichen?
Eine Huldigung? Oder doch ne Beleidigung? Dann würden sie ja Hitler abgeschworen haben. Das zu bestrafen ein Eigeständnis mangelnden Intellekts.
Leute, Augen auf! Das System pervertiert und führt sich gerade selbst vor. Solange es keiner erkennt, geht es gut. Deswegen Augen auf!
Man macht sich einen dummen Spaß mit so einem Hitlervergleich, aber das System kann damit nicht umgehen, herrlich. Was eine Provokation so aufzeigen kann!

Bergischer Löwe
21.05.2015, 08:59
Rhino, das ist keine Behauptung, sondern eine Tatsache.

Vereinfacht dargestellt gilt folgendes:

Wird ein Straftäter in verschiedenen Verfahren wegen mehrer Straftaten verurteilt, wird aus den Strafen dieser Verfahren eine Gesamtstrafe gebildet. Das ist ein Fakt, der vollkommen unabhängig von der Art der Straftaten und des Straftatbestandes.
Mahler wurde nicht wegen Volksverhetzung zu 12 Jahren verurteilt, sondern er wurde wegen mehreren Fällen von Volksverhetzung in mehreren Verfahren zu einer Strafe von insgesamt 12 Jahren verurteilt. Die Unterschlagung dieses Aspektes, wir können es sogar auf das kleine Wort "insgesamt" reduzieren, ist eine Falschdarstellung.

Es wird vollkommen bewusst der Eindruck erweckt, das Mahler zu einem höheren Strafmaß verurteilt wurde, als vom Gesetz vorgesehen. Vollkommen unabhängig von der Kritikwürdigkeit des 130er steht, die Darstellung einer Sonderbehandlung, wo es keine Sonderbehandlung gibt, denn die genannte Bildung einer Gesamtstrafe ist ein straftatbestandsunabhängiges normales Prozedere, ist eine Falschdarstellung.

Das ihr den 130er für eine Meinungsverbot haltet, das ist keine Falschdarstellung, das ist nur Ausdruck von Unwissenheit, bei einigen Personen kann man noch von purer Dummheit sprechen, aber das ist was anderes. Er ist, wie man gemäß grammatischer und rechtshistorische Auslegungslehre erkennen kann, eine Einschränkung der Meinungsäußerung.

Grundsätzlich gilt, das Recht auf freie Meinungsäußerung findet dort seine Grenze, wo die Rechte anderer berührt werden. Jedoch haben die Rechte anderer nicht grundsätzlich Vorrang, sondern es muss eine Abwägung der Rechte im Einzelfall erfolgen. Daran krankt der 130er Absätze 3 und 4, denn sie heben die Rechte anderer pauschal höher.
Die Strafverfolgung als Antragsdelikt nach § 185 ff. StGB Beleidigung etc., wie sie vor der Einführung der besagten Absätze erfolgte oder eine wie sie im angelsächsischen Rechtsraum übliche zivilrechtliche Behandlung der Geschichte wäre die richtige.

Wie sieht das in der US Rechtsprechung aus? Gibt es da auch solche "Einschränkungen der Meinungsäußerung"?

Ich kann die Antwort schon vorwegnehmen: Ja, die gibt es. Aber NUR in wenigen, sehr speziellen Fällen (Pornographie, Verbrennen und Zerstören von Staatssymbolen, Aufruf zum öffentlichen Aufruhr oder Umsturz). Ansonsten ist die TOTALE REDEFREIHET gedeckt durch den ersten Verfassungszusatz von 1791. Da die US Verfassung keinerlei Einschränkungen kennt, haben Regierungen immer wieder nach Schlupflöchern gesucht, um den 1. Verfassungszusatz auszuhöhlen und aufzuweichen. Letztendlich ist das bisher keiner Regierung nachhaltig gelungen. Hier haben wir den Präzedenzfall für eine Verfassung mit erwiesenem Ewigkeitscharakter, die seinen Bürgern absolute Freiheiten garantiert und einem von außen aufgezwungenem Grundgesetz, das längst mit allen Ehren ins Museum gehört und durch eine vom deutschen Volk in freier und geheimer Abstimmung beschlossenen Verfassung ersetzt werden muss. Sollte die Bundesrepublik Deutschland langfristig Bestand haben wollen, braucht sie e n d l i c h eine Verfassung, die dem Bürger alle politischen Freiheiten lässt, die eine Demokratie erlauben kann.

Gehirnnutzer
21.05.2015, 09:39
Wie sieht das in der US Rechtsprechung aus? Gibt es da auch solche "Einschränkungen der Meinungsäußerung"?

Ich kann die Antwort schon vorwegnehmen: Ja, die gibt es. Aber NUR in wenigen, sehr speziellen Fällen (Pornographie, Verbrennen und Zerstören von Staatssymbolen, Aufruf zum öffentlichen Aufruhr oder Umsturz). Ansonsten ist die TOTALE REDEFREIHET gedeckt durch den ersten Verfassungszusatz von 1791. Da die US Verfassung keinerlei Einschränkungen kennt, haben Regierungen immer wieder nach Schlupflöchern gesucht, um den 1. Verfassungszusatz auszuhöhlen und aufzuweichen. Letztendlich ist das bisher keiner Regierung nachhaltig gelungen. Hier haben wir den Präzedenzfall für eine Verfassung mit erwiesenem Ewigkeitscharakter, die seinen Bürgern absolute Freiheiten garantiert und einem von außen aufgezwungenem Grundgesetz, das längst mit allen Ehren ins Museum gehört und durch eine vom deutschen Volk in freier und geheimer Abstimmung beschlossenen Verfassung ersetzt werden muss. Sollte die Bundesrepublik Deutschland langfristig Bestand haben wollen, braucht sie e n d l i c h eine Verfassung, die dem Bürger alle politischen Freiheiten lässt, die eine Demokratie erlauben kann.

Bergischer Löwe, es gibt auch in den USA keine totale Redefreiheit, du vergisst nämlich die zivilrechtliche Behandlung.

Bergischer Löwe
21.05.2015, 09:56
Bergischer Löwe, es gibt auch in den USA keine totale Redefreiheit, du vergisst nämlich die zivilrechtliche Behandlung.

Strafrechtlich gibt es keinerlei ernstzunehmende Einschränkungen auf Bundesebene.

Zivilrechtliche Verfahren scheitern nicht selten am Berufen des Beklagten auf den Ersten Verfassungszusatz. Der selbstverständlich das Zivilrecht ebenso dominiert wie das Strafrecht. Wir sollten das Zivilrecht nicht überbewerten. Insbesondere in Deutschland. Hätten wir den von Dir geforderten zivilrechtlichen Ansatz, hätten Kläger allenfalls ein Paar Krümel zu erwarten. Das deutsche Zivilrecht kennt ja praktisch keine "nach oben offen" Beträge wie in den USA. Da könnte mancher auf die Idee kommen, daß es ihm die Paar Kröten wert wäre....Ein Beispiel: Schmerzensgeld für Stichverletzungen liegt unter 10.000 Euro (OLG Hamm, AZ I-30 U80/11). Ärztliche Behandlungsfehler, die in den USA zu erfolgreichen Millionenklagen geführt hätten, haben hierzulande vergleichsweise marginale, für das Opfer und die Mühen, die es in einem Zivilprozess auf sich nehmen muss, Ergebnisse. Das deutsche Zivilrecht ist insbesondere zu Schutz von "Tätern" oder "Anbietern" konzipiert. Nicht zum materiellen Schutz von Opfern oder Verbrauchern.

Menetekel
21.05.2015, 11:25
Mal sehen welche Art von Gedankenverbreicherei das Merkel und deren Nachfolger fuer die BRD installieren. Aber schon interessant das ein Menschen wie Maler wie Gedanken und Worte quasi lebenslang hinter Gitter gebracht werden kann. Nuechtern betrachtet wuerde man so etwas vielleicht im tiefsten dunkel-geistigen Mittelalter vermuten, oder vielleicht in der Sowjetunion oder im Nazi-Reich, aber in der Moderne, in der BRD, im Westen? Unvorstellbar und doch wahr.


Für mich leite ich immer wieder aus deren Machenschaften ab, daß die Benannte sich schon derartig verdreht hat gegen ihren Werdegang. Unglaubwürdig für mich, solange ich husten werde. Und ALLES, was sich mal über Stalin und seine Machtpolitik mukiert hat, ist ebenso unglaubwürdig für mich. Und weil dies für mich so ansteht, ist meine Wahlbeteiligung nur noch mit Protestkreuzchen machbar. Und wo diese dann liegen, brauche ich wohl nicht deutlich zu machen. Dies ist eine Folge der SOOOO gepriesenen Meinungsfreiheit in dieser deutschen Demokrötie.

Gehirnnutzer
21.05.2015, 14:20
Strafrechtlich gibt es keinerlei ernstzunehmende Einschränkungen auf Bundesebene.

Zivilrechtliche Verfahren scheitern nicht selten am Berufen des Beklagten auf den Ersten Verfassungszusatz. Der selbstverständlich das Zivilrecht ebenso dominiert wie das Strafrecht. Wir sollten das Zivilrecht nicht überbewerten. Insbesondere in Deutschland. Hätten wir den von Dir geforderten zivilrechtlichen Ansatz, hätten Kläger allenfalls ein Paar Krümel zu erwarten. Das deutsche Zivilrecht kennt ja praktisch keine "nach oben offen" Beträge wie in den USA. Da könnte mancher auf die Idee kommen, daß es ihm die Paar Kröten wert wäre....Ein Beispiel: Schmerzensgeld für Stichverletzungen liegt unter 10.000 Euro (OLG Hamm, AZ I-30 U80/11). Ärztliche Behandlungsfehler, die in den USA zu erfolgreichen Millionenklagen geführt hätten, haben hierzulande vergleichsweise marginale, für das Opfer und die Mühen, die es in einem Zivilprozess auf sich nehmen muss, Ergebnisse. Das deutsche Zivilrecht ist insbesondere zu Schutz von "Tätern" oder "Anbietern" konzipiert. Nicht zum materiellen Schutz von Opfern oder Verbrauchern.

Die Behandlung in den USA auf Basis von slander und libel ist aber zu erwähnen, weil es eben auch um die Rechte anderer geht. Wie gesagt, ob die bereits erwähnte Abwägung der Rechte nun strafrechtlich oder zivilrechtlich erfolgt ist eine eigene Diskussion, jedoch ist ein völlige pauschale Missachtung der Rechte anderer, wie sie im Zusammenhang mit dem 130er gefordert wird, genauso falsch wie die pauschale Erhöhung der Rechte anderer ohne Einzelfallprüfung, wie es die Absätze 3 und 4 darstellen.
Die Verfolgung, wie sie vor Einführung der Absätze 3 und 4 stattfand, als Antragsdelikt nach § 185 ff. StGB oder eine zivilrechtliche Behandlung mit entsprechend hohen Schadenersatzsummen wäre der richtige Weg, weil es eben die Abwägung der Rechte gäbe.

Es ist ganz einfach, wenn keiner klagt sind keine Rechte anderer verletzt worden. Wenn einer klagt erfolgt die Rechte-Abwägung, wenn die angeklagte Person dann entsprechende Beweise vorlegt, die die Verletzung rechtfertigen, dann passiert nichts und er hat Ruhe. Kann er entsprechende Beweise nicht vorlegen, dann hat er nicht mit der Sorgfalt gearbeitet, die die mit dem Recht der freien Meinungsäußerung verbundene Verantwortung vorschreibt gehandelt und bekommt auf den Deckel.

Wer, wie es hier einige tun, diese Rechte Abwägung im Einzelfall ausschließen will, dem geht es weder um die Wahrheit oder das Recht der freien Meinungsäußerung.

Nereus
21.05.2015, 14:50
Mahler hat allein 5 Jahre wegen seiner Jüdischen Spiegelungen bekommen. Er tauschte in einschlägigen Talmudtzitaten das Wort Juden gegen Deutsche und Nicht-Juden gegen Nicht-Deutsche aus. Der Richter meinte dies sei dämonisch gewesen.
Unwo hat er das verbreitet? Bei der NPD?

Leseratte
21.05.2015, 14:50
Unwo hat er das verbreitet? Bei der NPD?

Er hat es im Gerichtssaal verlesen.

Leseratte
21.05.2015, 14:59
Mahler brach mit der NPD, weil er nicht glaubt, daß der parlamentarische Weg zum Ziel führt.



Richter droht mit Ausschluss vom Prozess

Mahler verlas eine Erklärung, in der er seine rechtsextremistischen Äußerungen wiederholte. Der Vorsitzende Richter Martin Rieder unterbrach ihn: Er werde nicht dulden, dass Mahler durch seine Äußerungen weiter Straftaten begehe oder seine Straftaten wiederhole. Als Mahler dennoch mit der Verlesung fortfuhr, unterbrach der Richter die Sitzung. Er behalte sich vor, Mahler ganz vom Prozess auszuschließen, warnte Rieder. Der Prozess findet unter schärfsten Sicherheitsvorkehrungen statt und ist vorerst bis zum 9. Februar auf fünf Tage angesetzt.




http://www.focus.de/politik/deutschland/prozess-mahler-hetzt-vor-gericht-weiter_aid_361441.html

Rikimer
21.05.2015, 15:07
Mahler hat allein 5 Jahre wegen seiner Jüdischen Spiegelungen bekommen. Er tauschte in einschlägigen Talmudtzitaten das Wort Juden gegen Deutsche und Nicht-Juden gegen Nicht-Deutsche aus. Der Richter meinte dies sei dämonisch gewesen.
Vergleichen, differenzieren, relativieren, analysieren, denken sind verpönt in dieser westlichen BRD. Denken und sprechen nur in eng begrenzte vorgegebene Bahnen.

Bergischer Löwe
21.05.2015, 15:12
Rhino, das ist keine Behauptung, sondern eine Tatsache.

Vereinfacht dargestellt gilt folgendes:

Wird ein Straftäter in verschiedenen Verfahren wegen mehrer Straftaten verurteilt, wird aus den Strafen dieser Verfahren eine Gesamtstrafe gebildet. Das ist ein Fakt, der vollkommen unabhängig von der Art der Straftaten und des Straftatbestandes.
Mahler wurde nicht wegen Volksverhetzung zu 12 Jahren verurteilt, sondern er wurde wegen mehreren Fällen von Volksverhetzung in mehreren Verfahren zu einer Strafe von insgesamt 12 Jahren verurteilt. Die Unterschlagung dieses Aspektes, wir können es sogar auf das kleine Wort "insgesamt" reduzieren, ist eine Falschdarstellung.

Es wird vollkommen bewusst der Eindruck erweckt, das Mahler zu einem höheren Strafmaß verurteilt wurde, als vom Gesetz vorgesehen. Vollkommen unabhängig von der Kritikwürdigkeit des 130er steht, die Darstellung einer Sonderbehandlung, wo es keine Sonderbehandlung gibt, denn die genannte Bildung einer Gesamtstrafe ist ein straftatbestandsunabhängiges normales Prozedere, ist eine Falschdarstellung.

Das ihr den 130er für eine Meinungsverbot haltet, das ist keine Falschdarstellung, das ist nur Ausdruck von Unwissenheit, bei einigen Personen kann man noch von purer Dummheit sprechen, aber das ist was anderes. Er ist, wie man gemäß grammatischer und rechtshistorische Auslegungslehre erkennen kann, eine Einschränkung der Meinungsäußerung.

Grundsätzlich gilt, das Recht auf freie Meinungsäußerung findet dort seine Grenze, wo die Rechte anderer berührt werden. Jedoch haben die Rechte anderer nicht grundsätzlich Vorrang, sondern es muss eine Abwägung der Rechte im Einzelfall erfolgen. Daran krankt der 130er Absätze 3 und 4, denn sie heben die Rechte anderer pauschal höher.
Die Strafverfolgung als Antragsdelikt nach § 185 ff. StGB Beleidigung etc., wie sie vor der Einführung der besagten Absätze erfolgte oder eine wie sie im angelsächsischen Rechtsraum übliche zivilrechtliche Behandlung der Geschichte wäre die richtige.

Trotzdem sind wir uns wohl einig, daß ein §130 mit seinen Absätzen 3 und 4 in der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika niemals einen Platz als Verfassungszusatz finden würde, oder?

Nereus
21.05.2015, 15:22
.....Bei den Gewaltverbrechen war er vielleicht "so daemlch", sich schnappen zu lassen, die Gedankenverbrechen hat er aber mutwillig begangen.
Gewaltverbrechen? - Mittäterschaft bei einer Bankraubserie mit einer Frauenriege und hauptsächlicher ideologischer Kopf der RAF und Verfasser der "Neuen Straßenverkehrsordnung".

1970 Mahler: http://www.archiv-schwarzer-stern.de/bildm/10000273.jpg

http://politikforen.net/showthread.php?117674-quot-Dönermorde-quot-NAZI-Hysterie-und-der-Verfassungsschutz&p=6854275&viewfull=1#post6854275

Bei 1 spielte wohl auch eine eifersüchtige Frau aus der RAF-Führungsriege eine verräterische Rolle, deren Freundin Mahler angemacht hatte.
Bei 2 war wohl mit maßgebend, daß er zum Interview mit Michael Friedmann in einer Bahnhofskneipe, den CDU-Juden mit "Heil Hitler, Herr Friedmann" in seiner provokativ-satirischen Art begrüßte. Bei einem Haftantritt mußte er seine erschienenen Fans mit verbotenem erhobenen Arm verabschieden.
Auch Frau RA Stolz tat es ihm gleich, unterschrieb ein Prozeßschriftstück verärgert mit "Heil Hitler!" und ließ sich von Justizbeamten aus dem Saal tragen.
Bei O-Tolleranz gibt es keinen Spielraum, der Eulenspiegeleien zuläßt.

Leseratte
21.05.2015, 15:28
Als Peter Lorenz entführt wurde, hätte Mahler frei kommen können. Das lehnte er aber ab.

MANFREDM
21.05.2015, 16:02
http://www.focus.de/regional/mecklenburg-vorpommern/prozesse-npd-abgeordnete-muss-fuer-hitler-vergleich-2400-euro-zahlen_id_4660528.html

Einerseits zeigt das mal wieder gut wie unsere Justiz mit zweierlei Maß mist.Wie oft bleiben sonst Hitler vergleiche ungesühnt.
Andererseits muss ich sagen dass das ganze mit der NPD immer absurder wird. NPD Abgeordnete beleidigen andere als Hitler? Was kommt danach?NPD beleidigt linke als Nazis? Die Antifaschisten der NPD? Das wirt sicher noch Lustig :D

Es ist in dieser Sache eine persönliche Beleidigung, wenn jemand so: „Wie war ihr Name? Hitler?“ mit Hitler verglichen wird. Die Dame hätte das sorgfältiger formulieren sollen.

Sprecher
21.05.2015, 16:06
Es ist in dieser Sache eine persönliche Beleidigung, wenn jemand so: „Wie war ihr Name? Hitler?“ mit Hitler verglichen wird. Die Dame hätte das sorgfältiger formulieren sollen.

Hitler ist tot, er wird die Beleidigung also mit entsprechender Gelassenheit hinnehmen.

Carl von Cumersdorff
21.05.2015, 18:00
Wenn mans weiterdenkt, war Hitler ein Arschloch. Supi

und du auch wenn du damals gelebt hättest

Runnmaster 5000
21.05.2015, 18:19
und du auch wenn du damals gelebt hättest

Gehts dir nicht gut? Aspirin C Brause hilft !

Maitre
21.05.2015, 18:45
Wird doch ständig gemacht. Eigenartigerweise werden Hitlervergleiche von Linken nicht geahndet!
Hier erkennt man gut, wie das linke Pack mit zweierlei Maß misst....



So isses. Jeder missliebige Mensch wird nach Belieben zum Hitler gemacht. Putin fiel mir nur als erster ein, weil er aktuell der Lieblings-Hitler ist. Nur wenn jemand sich mal erdreistet, einen Khmer Verde oder andere Systemlinge so zu betiteln, dann ist er natürlich überfällig.

Gehirnnutzer
21.05.2015, 22:04
Trotzdem sind wir uns wohl einig, daß ein §130 mit seinen Absätzen 3 und 4 in der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika niemals einen Platz als Verfassungszusatz finden würde, oder?

Auch der erste Verfassungszusatz ist wie Artikel 5 recht dehnbar. Im Grunde braucht es nur die entsprechenden Richter und im Gegensatz zu den Richtern der BVerfG ist die Ausrichtung der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes der USA leichter und langfristiger zu beeinflussen.

Rumpelstilz
22.05.2015, 00:11
Auch der erste Verfassungszusatz ist wie Artikel 5 recht dehnbar. Im Grunde braucht es nur die entsprechenden Richter und im Gegensatz zu den Richtern der BVerfG ist die Ausrichtung der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes der USA leichter und langfristiger zu beeinflussen.
Tatsache ist, dass das Leugnen des Holocausts in den USA und in GB nicht strafbar ist.


Interessant ist auch, dass in diesen Laendern zur Holocaust-Gesetzgebung in der BRD manchmal die Ansicht geaeusserst wird, dass es "in Deutschland" noch nie eine wirkliche Demokratie und Rechsstaatlichkeit gegeben habe und wohl auch nie geben werde, aufgrund des "Charakters" dieses Volkes.

Deine Beitraege sind allerdings ein starkes Indiz fuer diese ansonsten abwegige Ansicht.

Bergischer Löwe
22.05.2015, 06:52
Auch der erste Verfassungszusatz ist wie Artikel 5 recht dehnbar. Im Grunde braucht es nur die entsprechenden Richter und im Gegensatz zu den Richtern der BVerfG ist die Ausrichtung der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes der USA leichter und langfristiger zu beeinflussen.

Das war doch sicher ironisch gemeint, oder?

Gerade das B"Verf"G ist derzeit so deutlich in der Kritik wie noch nie in seiner Geschichte seit 1949. Insbesondere aufgrund seiner allzu leichtfertigen Einmischung in die Legislative. Ebenso ist die Art und Weise der Besetzung nicht frei von Kritik.

Bergischer Löwe
22.05.2015, 06:58
Tatsache ist, dass das Leugnen des Holocausts in den USA und in GB nicht strafbar ist.


Interessant ist auch, dass in diesen Laendern zur Holocaust-Gesetzgebung in der BRD manchmal die Ansicht geaeusserst wird, dass es "in Deutschland" noch nie eine wirkliche Demokratie und Rechsstaatlichkeit gegeben habe und wohl auch nie geben werde, aufgrund des "Charakters" dieses Volkes.

Deine Beitraege sind allerdings ein starkes Indiz fuer diese ansonsten abwegige Ansicht.

Im Grunde genommen ist diese Ansicht nicht so abwegig wie man gemeinhin denkt. in der etwa 1000 jährigen Geschichte des deutschen Staatswesens hat es so etwas wie "politische Freiheit" nur in einem winzigen Zeitraum, nämlich zwischen 1919 und dem 27.03.1930 (Zerbrechen der großen Koalition unter Reichskanzler Müller und Beginn des Notverordnungsregimes) gegeben. Wenn man bedenkt, daß in einigen deutschen Staaten erst vor weniger als 200 Jahren die Leibeigenschaft (!!) abgeschafft worden ist, könnte man bemerken, daß Freiheit in Deutschland keinerlei Tradition oder kulturelle Verwurzelung hat. Im Grunde sehnt sich der Durchschnittsdeutsche nach Führung und engen Grenzen. Einige Wenige schreien nach Freiheit und meinen aber tatsächlich die Führung der Anderen. Wahre Freiheit kennt der Deutsche nicht. Dazu müsste er tief in die Angelsächsische Kultur eintauchen. Das möchte er aber i.d.R. nicht. Zu riskant....

Gehirnnutzer
22.05.2015, 08:01
Das war doch sicher ironisch gemeint, oder?

Gerade das B"Verf"G ist derzeit so deutlich in der Kritik wie noch nie in seiner Geschichte seit 1949. Insbesondere aufgrund seiner allzu leichtfertigen Einmischung in die Legislative. Ebenso ist die Art und Weise der Besetzung nicht frei von Kritik.

Bergischer Löwe, wollen wir mal vergleichen:

Richter Oberster Gerichtshof: Berufung auf Lebenszeit - Richter BVerfG Berufung auf eine Amtszeit von 12 Jahren
Richter Oberster Gerichtshof: Nominierung durch den Präsidenten und Berufung durch den Senat - Richter BVerfG: abwechselnde Wahl durch Bundesrat und Wahlausschuss des Bundestag (Entspricht der Zusammensetzung des Bundestages) mit qualifizierter Mehrheit.

Sorry, aber der amerikanische Präsident kann die Rechtssprechung des obersten Gerichtshofes wirklich auf lange Sicht beeinflussen (Alter des Kandidaten). Eine gezielte politische Beeinflussung dieser Art ist hier nicht möglich, weil die Amtszeit begrenzt ist und eben qualifizierte Mehrheit und wechselndes Gremium gefordert sind.

Bergischer Löwe
22.05.2015, 08:20
Bergischer Löwe, wollen wir mal vergleichen:

Richter Oberster Gerichtshof: Berufung auf Lebenszeit - Richter BVerfG Berufung auf eine Amtszeit von 12 Jahren
Richter Oberster Gerichtshof: Nominierung durch den Präsidenten und Berufung durch den Senat - Richter BVerfG: abwechselnde Wahl durch Bundesrat und Wahlausschuss des Bundestag ( Entspricht der Zusammensetzung des Bundestages) mit qualifizierter Mehrheit.

Sorry, aber der amerikanische Präsident kann die Rechtssprechung des obersten Gerichtshofes wirklich auf lange Sicht beeinflussen (Alter des Kandidaten). Eine gezielte politische Beeinflussung dieser Art ist hier nicht möglich, weil die Amtszeit begrenzt ist und eben qualifizierte Mehrheit und wechselndes Gremium gefordert sind.

Fettung und Rötung durch mich. Mehr braucht man über die jeweilige Rolle des sogenannten Bundes"verfassungs"gerichtes im Verhältnis zu Regierung und jeweiligen Parlamentsmehrheiten in unserem Staat nicht zu sagen, oder?

Bei der Nominierung zum US Supreme Court hast Du ein wichtiges Detail minimal "verniedlicht". Die aktive Rolle des Senates nämlich, der jederzeit einen Vorschlag des Präsidenten ablehnen kann. Das kann mit einfacher Mehrheit geschehen und passiert seit 1925 regelmäßig. Abe Fortas (Johnson durch Filibuster), Ginsburg (Reagan), Miers (Busch jr.) sind Beispiele. Der US Präsident kann nur zeitlich begrenzte Appointments ohne Zustimmung des Senats vergeben, wenn sich der Senat im "Recess" befindet.

In Deutschland hat es so etwas noch nie gegeben. Es fanden sich immer Mehrheiten für die Kandidaten. Richter am Bundes"Verfassungs"gericht sind immer unabwendbare Übel. Ganz im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten.

Gehirnnutzer
22.05.2015, 09:22
Fettung und Rötung durch mich. Mehr braucht man über die jeweilige Rolle des sogenannten Bundes"verfassungs"gerichtes im Verhältnis zu Regierung und jeweiligen Parlamentsmehrheiten in unserem Staat nicht zu sagen, oder?

Bei der Nominierung zum US Supreme Court hast Du ein wichtiges Detail minimal "verniedlicht". Die aktive Rolle des Senates nämlich, der jederzeit einen Vorschlag des Präsidenten ablehnen kann. Das kann mit einfacher Mehrheit geschehen und passiert seit 1925 regelmäßig. Abe Fortas (Johnson durch Filibuster), Ginsburg (Reagan), Miers (Busch jr.) sind Beispiele. Der US Präsident kann nur zeitlich begrenzte Appointments ohne Zustimmung des Senats vergeben, wenn sich der Senat im "Recess" befindet.

In Deutschland hat es so etwas noch nie gegeben. Es fanden sich immer Mehrheiten für die Kandidaten. Richter am Bundes"Verfassungs"gericht sind immer unabwendbare Übel. Ganz im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten.

Bergischer Löwe, der Senat kann Richter ablehnen, das ist richtig, aber hat der Präsident seine Mehrheit im Senat, ist der Kandidat durch. Du kritisierst den Wahlausschuss des Bundestages, du vergisst aber dabei zwei Dinge:

a) es wird abwechselnd von Bundestag und Bundesrat gewählt

b) es Bedarf einer qualifizierten Mehrheit.

Sorry, du wirst im Bundesrat und Bundestag nie die Stimmverhältnisse so erreichen, das eine politische Beeinflussung wie in den USA möglich ist.

Dein Problem ist, das du die Entscheidungen des BVerfG auf Grund deiner politischen Einstellung einfach als richtig oder falsch bewertest, dabei ignorierst du, das es bei fielen Entscheidungen im eigentlichen Sinne nicht um richtig oder falsch geht, sondern nur darum welcher möglichen Auslegung man folgt. Leider sind und können Gesetze nicht immer so klar sein, wie sie eigentlich sollten.

Im Grunde unterhalten wir uns jetzt über eine Thematik, die zum Thread-Thema Off Topic ist. Auch der Vergleich mit Horst Mahler hinkt, auch wenn man rechtshistorisch berücksichtigen muss, das vor Einführung der Absätze 3 und 4 des 130er Holocaustleugnung als Beleidigung etc. verfolgt wird.

Im Grunde ist die Anfangsaussage im Eröffnungsthread, das mit zweierlei Maß gemessen wird falsch, denn ein Maß setzt eine allgemeine objektive Bemessung voraus, aber Beleidigung ist im Gegensatz zu anderen Ehrverletzungen kein objektiver Tatbestand, weil

a) ein Antragsdelikt. Die "geschädigte" Person oder Angehörige können nur Anzeige erstatten. Tschuldigung, aber jemand anderes wäre über den Vergleich vielleicht hinweg gegangen und hätte keine Anzeige erstattet.

b) es in Beleidigungsverfahren immer wieder eine individuelle Bewertung des Geschädigten gibt. Etwas was gegenüber einer Zivilperson als Beleidigung gesehen wird, kann bei eine Person, die in Öffentlichkeit steht keine Beleidigung sein.

Es gibt im Grunde genommen bei Beleidigung kein objektiven festen Maßstäbe, nach denen geurteilt werden kann. Was anderes sind Ehrverletzungsdelikte wie üble Nachrede oder Verleumdung.

Nicht Sicher
22.05.2015, 10:03
Hätte sie mal den bösen Putin mit Hitler verglichen. Da hätte unsere Journallie sie möglicherweise gefeiert. Bei einem grünen Khmer ist das nicht so gern gesehen.

Wer Hitler ist, bestimme ich! Frei nach Göring...:D

Lamm
22.05.2015, 10:30
Bergischer Löwe, der Senat kann Richter ablehnen, das ist richtig, aber hat der Präsident seine Mehrheit im Senat, ist der Kandidat durch. Du kritisierst den Wahlausschuss des Bundestages, du vergisst aber dabei zwei Dinge:

a) es wird abwechselnd von Bundestag und Bundesrat gewählt

b) es Bedarf einer qualifizierten Mehrheit.

Sorry, du wirst im Bundesrat und Bundestag nie die Stimmverhältnisse so erreichen, das eine politische Beeinflussung wie in den USA möglich ist.



Werden denn in den USA auch minderqualifizierte Ex-Ministerpräsidenten zum Richter ernannt?
Alleine die Ernennung von Richter Müller (http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Zweiter-Senat/BVR-Mueller/bvr-mueller_node.html) zeigt doch die Mängel der "Kontrolle" auf.

Gehirnnutzer
22.05.2015, 11:46
Werden denn in den USA auch minderqualifizierte Ex-Ministerpräsidenten zum Richter ernannt?
Alleine die Ernennung von Richter Müller (http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Zweiter-Senat/BVR-Mueller/bvr-mueller_node.html) zeigt doch die Mängel der "Kontrolle" auf.

Könntest du bitte erklären, warum Müller minderqualifiziert ist?

Gehirnnutzer
22.05.2015, 12:15
Lamm, bevor du dich bemühst:

Müller hat das 2. Staatsexamen (Befähigung zum Richteramt) und ist 2011 älter als 40 gewesen. Die Wählbarkeit in den Bundestag ist auch nicht strittig. Bei der Wahl kann er noch Angehöriger des Bundestages, des Bundesrates, der Regierung oder entsprechenden Landesorganen sein, spätestens zum Amtsantritt muss er diese Ämter niedergelegt haben.
Diese Bedingungen erfüllt er. 3 Richer eines Senates müssen vorher Richter an einem Bundesgericht gewesen sein, das ist beim 2. Senat der Fall, also brauchte Müller die Bundesrichtereigenschaft nicht.

Reduziert sich alle nur auf die Wahl. Müller wurde von der CDU/CSU nominiert, 2011 hatten Länderregierungen mit CDU-Beteiligung inklusive Saarland einen Stimmanteil von 43 Stimmen. 2/3 von 69 Stimmen sind...............................

Lamm
22.05.2015, 13:07
Könntest du bitte erklären, warum Müller minderqualifiziert ist?

Du meinst also (immer noch), dass man mit diesem juristischen Lebenslauf für das höchste Richteramt in Deutschland qualifiziert ist und es keine geeigneteren Kandidaten gab:


1986-1987 Richter am Amtsgericht Ottweiler
1987-1990 Richter am Landgericht Saarbrücken

Seine Parteizugehörigkeit und ehemalige Ministertätigkeit spielen da vermutlich keine Rolle.

Mit 3-4 Jahren am Amts- und Landgericht (20 Jahre her) und >40 Jahre ist die Qualifikation ja gegeben.

Da gibt es keine Möglichkeit zur politischen Beeinflussung! Klarer Fall :tata:

So blind ist man freiwillig!

Da mir das Thema so bekannt vorkam *Klick* (http://politikforen.net/showthread.php?139804-Warum-zogen-die-Russen-aus-Deutschland-ab-und-die-Angloamerikaner-sind-noch-da&p=6251226&viewfull=1#post6251226)

Sorry, Lamm, aber du machst dir es zu einfach:

Peter Müller ehemaliger Ministerpräsident und Justizminister des Saarlandes und jetzt Richter des Bundesverfassungsgerichtes. Richter im zweiten Senat des BVerfG, nominiert von CDU/CSU, gewählt vom Bundesrat.
Nun, das Parteibuch soll entschieden haben. Sehe ich nicht so, aus einem ganz einfachen Grund, der Zusammensetzung der Regierung der Länder. Die Länder mit Regierungen unter CDU/CSU-Führung kommen im Bundesrat auf insgesamt 26 Stimmen, reicht nicht für eine 2/3 Mehrheit. Selbst wenn wir noch die 7 Stimmen der Länder hinzunehmen, wo die CDU an der Regierung beteiligt ist, sie aber nicht führt, kommen wir auf 33 Stimmen und dann fehlen immer noch 13 Stimmen zur 2/3 Mehrheit.

Nehmen wir einfach mal an die nominierende Partei will die Entscheidungen des Gerichtes beeinflussen, in diesem Fall die des 2 Senates, dann ginge das nur, wenn es sich um Entscheidungen handeln würde, wo SPD und CDU/CSU einer Meinung wären, denn bei dem aus 8 Richtern bestehenden Senat wurden 4 Richter von der SPD und 4 Richter von der CDU/CSU nominiert.

Ignorance is bliss....